AUFRUF ZU COVID-19-IMPFUNGEN - Konsensusstatement LANDRATSAMT ROSENHEIM

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AUFRUF ZU COVID-19-IMPFUNGEN - Konsensusstatement LANDRATSAMT ROSENHEIM
LANDRATSAMT
                                                                                                         ROSENHEIM

                                          Konsensusstatement
                                          AUFRUF ZU COVID-19-IMPFUNGEN
                                          Mitglieder der Steuerungsgruppe der Gesundheitsregion plus des Landkreises Rosenheim
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AUFRUF ZU COVID-19-IMPFUNGEN - Konsensusstatement LANDRATSAMT ROSENHEIM
Infektionslage:

                                      Stadt und Landkreis Rosenheim befinden sich mitten in          auch in Kitas gemeldet.
                                      einer vierten Infektionswelle der COVID-19-Pandemie. Mit       Auch in den Kliniken ereignen sich eine Vielzahl von Infek-
                                      kurzer Unterbrechung steigen die Fallzahlen seit Anfang        tionsübertragungen und Ausbrüche auf den Stationen. Die
                                      August 2021 exponentiell an. Diese vierte Welle ist vor al-    Belegungszahlen der Kliniken der Region mit Corona-Pati-
                                      lem eine Welle der bislang Ungeschützten, also der Perso-      enten liegen sowohl auf Normal- als auch Intensivstationen
                                      nen, die nicht geimpft sind oder die Infektion nicht bereits   auf hohem Niveau und haben den Spitzenwert der zweiten
                                      durchgemacht haben.                                            Welle bereits überschritten. Ein gleiches Bild zeigt sich im
                                      Nach den Daten des Staatlichen Gesundheitsamtes Ro-            gesamten oberbayerischen Raum, so dass Abverlegungen
                                      senheim sind vor allem Ungeimpfte bei den neuen Fällen         nahezu unmöglich sind. Die Kliniken in der Region sind be-
                                      betroffen, etwa die Hälfte der positiv Getesteten liegt im     reits an ihrer Leistungsgrenze. Die Lage auf den Intensiv-
                                      Altersbereich zwischen 18 und 59 Jahren. Die überwiegen-       stationen ist extrem belastend, die Kapazitäten der COVID-
                                      de Zahl der Fälle wäre durch eine (zeitgemäße) Impfung         Intensivbetten sind ausgeschöpft, das Personal befindet
                                      grundsätzlich vermeidbar gewesen.                              sich an der absoluten Belastungsgrenze. Planbare Eingriffe
                                      Nur etwa 60 Prozent der Bevölkerung in Stadt und Land-         müssen verschoben werden. In den Kliniken in Stadt und
                                      kreis sind vollständig geimpft. Die wöchentlichen Zuwäch-      Landkreis Rosenheim herrscht eine vertrauensvolle und
                                      se der Impfrate bewegen sich nur im Zehntelprozentbe-          gute Zusammenarbeit. Überwiegend werden in den Klini-
                                      reich. Das ist für einen nennenswerten Beitrag durch eine      ken ungeimpfte Patienten intensivmedizinisch versorgt.
                                      Herdenimmunität viel zu gering.                                Experten äußern ihre Besorgnis, dass es im Winter zu einer
                                      Es ereignen sich viele Infektionsübertragungen auf Mit-        rasanten Verbreitung der besorgniserregenden Omicron-
                                      arbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Bewohnerinnen und          Variante in Deutschland kommen wird. Diese ist nach der
                                      Bewohner in Alten- und Pflegeheimen. Der hohe Anteil voll-     bisherigen Datenlage hochansteckend und es besteht die
                                      ständig geimpfter Bewohnerinnen und Bewohner bei den           Gefahr, dass schwere Verläufe mit Intensivpflichtigkeit bei
                                      positiven Fällen zeigt, dass der Impfschutz nach über einem    Ungeschützten zunehmen werden. Im schlimmsten Fall
                                      halben Jahr seit der Grundimmunisierung oftmals nicht          kann dies zu einem dramatischen Überlaufen der Intensiv-
                                      mehr ausreichend ist, um eine Erkrankung zu verhindern.        stationen jenseits der absoluten Kapazitätsgrenzen führen.
                                      Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer Booster-Imp-        Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist von einer vermin-
                                      fung nach einem halben Jahr, mindestens 5 Monaten, nach        derten Wirksamkeit der Impfstoffe bei Omicron auszuge-
                                      der Grundimmunisierung, um die Immunabwehr wieder zu           hen, so dass nur durch eine Booster-Impfung ein ausrei-
                                      steigern. Seit Schulbeginn wird eine hohe Zahl an positiven    chendes Schutzniveau erreicht wird.
                                      Fällen sowie an Infektionsübertragungen in Schulen aber
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Wissenschaftliche Grundlagen zu Sicherheit
und Wirksamkeit der Impfstoffe:
Alle in der Europäischen Union zugelassenen Corona-Impf-       Personen, die trotz Impfung eine SARS-CoV-2-Infektion
stoffe haben eine sehr gute Wirksamkeit gegen die Coro-        haben, kürzer als bei ungeimpften Personen. Somit werden
na-Erkrankung. Die Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe          nicht nur die Geimpften sondern auch die Kontaktpersonen
wurde durch die Zulassungsbehörden umfassend geprüft.          erheblich vor einer Erkrankung geschützt.
Ein Impfstoff wird nur zugelassen, wenn der Nutzen die         Es kann jedoch trotz einer Corona-Impfung nicht gänzlich
Risiken um ein Vielfaches überwiegt. Auch nach der Zulas-      ausgeschlossen werden, dass es zu einer Corona-Erkran-
sung wird die Sicherheit der Impfstoffe fortlaufend weiter     kung kommt. Grund hierfür ist, dass die Impfung keinen
beobachtet. Das unabhängige Expertengremium der STIKO          100%-igen Schutz bietet. Daher empfiehlt die STIKO auch
nimmt kontinuierlich eine Bewertung des Nutzens und des        nach der Impfung die allgemein bekannten empfohle-
Risikos der COVID-19-Impfung auf Basis der verfügbaren         nen Schutzmaßnahmen (Alltagsmasken, Hygieneregeln,
Daten sowohl für die Allgemeinbevölkerung als auch für         Abstandhalten, Lüften) weiterhin einzuhalten.
spezielle Zielgruppen vor und erstellt seine Impfempfeh-       Zudem hat sich gezeigt, dass der Impfschutz mit zuneh-
lungen mit dem Ziel, schwere Verläufe, Tod und Langzeit-       mendem zeitlichen Abstand zur Grundimmunisierung
folgen durch COVID-19 in der Bevölkerung Deutschlands so       nachlassen kann. Dies wurde besonders bei älteren Mit-
weit wie möglich zu reduzieren.                                bürgerinnen und Mitbürgern und bei Bewohnerinnen und
Daten aus den Zulassungsstudien wie auch aus Unter-            Bewohnern in Pflegeheimen bemerkt. Die STIKO empfiehlt
suchungen im Rahmen der breiten Anwendung belegen,             daher eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für
dass die in Deutschland zur Anwendung kommenden                alle Personen ab 18 Jahren.
Corona-Impfstoffe Infektionen in einem erheblichen Maße
verhindern. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person trotz     Rosenheim, den 14.12.2021
vollständiger Impfung PCR-positiv wird, ist signifikant ver-
mindert. Darüber hinaus ist die Virusausscheidung bei

   EMPFEHLUNG DER STEUERUNGSGRUPPE:
   Die Mitglieder der Steuerungsgruppe der Gesundheitsregionplus des Landkreises
   Rosenheim empfehlen daher allen Bürgerinnen und Bürgern nachdrücklich, sich gegen
   die Corona-Erkrankung (COVID-19) mit einer Grundimmunisierung sowie einer Boos-
   ter-Impfung impfen zu lassen. Grundlage für die Empfehlung der Steuerungsgruppe
   sind die Expertenempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Die Impfung
   schützt in hohem Maße vor einem schweren oder tödlichen Verlauf der Infektion, redu-
   ziert die Ansteckungsgefahr, verringert die Zahl stationärer Behandlungen und kann
   dadurch der Überlastung der stationären Versorgung, vor allem im Intensivbereich,
   entgegenwirken.
   Die Steuerungsgruppe vertritt die Auffassung, dass die Corona-Impfung neben dem
   persönlichen Nutzen auch der Gesundheit der ganzen Gesellschaft dient. Sie ist daher
   nicht nur eine persönliche Angelegenheit sondern ein Stück gelebte Verantwortung für
   die Gemeinschaft.
   Nur durch eine hohe Impfrate in der Bevölkerung lässt sich die Corona-Pandemie
   überwinden.
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Partner des Konsensus:

                                                                                                                                                                     Ärztlicher
                                                                                                                                                                     Ärztlicher Kreis
                                                                                                                                                                                Kreis
                                                                                                                                                                                 Körperschaft
                                                                                                                                                                                 Körperschaft dd

                                                                                                                   Ärztlicher
                                                                                                                   Ärztlicher Kreisverband
                                                                                                                              Kreisverband                Rosenheim
                                                                                                                                                           Rosenheim
                                                                                                                                  Ärztl. Kreisverband Rosenheim • Pettenkoferstr. 10 • 83022 Rosenheim

                                                                                                                                 Körperschaft
                                                                                                                                 Körperschaft des
                                                                                                                                              des öffentlichen
                                                                                                                                                  öffentlichen Rechts
                                                                                                                                                               Rechts

                                                                                        Ärztl. Kreisverband Rosenheim • Pettenkoferstr. 10 • 83022 Rosenheim

Vorsitzender der Gesundheitsregion plus : Landrat Otto Lederer

Mitglieder der Steuerungsgruppe der Gesundheitsregion plus :
Dr. Jens Deerberg-Wittram (RoMed Klinikverbund), Gisela Deindl (Bayerische Landeskammer der Psychologischen
Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten), Dr. Gregor Droscha (Ärztenetz Rosen-
heim e.V.), Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (Markt Prien am Chiemsee), Jakob Hartmann (Caritas Altenheim
St. Franziskus Kolbermoor), Dr. Wolfgang Hierl (Staatl. Gesundheitsamt Rosenheim), Dr. Fritz Ihler (Ärztlicher Kreisver-
band Rosenheim), Prof. Dr. Sabine Ittlinger (Technische Hochschule Rosenheim), Florian Nagele (Mangfall-Apotheke &
Bayerischer Apothekerverband), Klaus Voss (Diakonisches Werk des Evang.-Luth. Dekanatsbezirks Rosenheim e. V.)

Geschäftsstellenleitung Gesundheitsregion plus : Carolin Heilmann

                              Stand: 14.12.2021 | Herausgeber: Landkreis Rosenheim, vertreten durch Landrat Otto Lederer,
   Kontakt: Staatliches Gesundheitsamt, Prinzregentenstraße 19, 83022 Rosenheim, Telefon: 08031 392-6004, E-Mail: gesundheitsamt@lra-rosenheim.de,
                                                     Gestaltung und Druck: Landratsamt Rosenheim
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