AUFRUF ZU COVID-19-IMPFUNGEN - Konsensusstatement LANDRATSAMT ROSENHEIM
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LANDRATSAMT ROSENHEIM Konsensusstatement AUFRUF ZU COVID-19-IMPFUNGEN Mitglieder der Steuerungsgruppe der Gesundheitsregion plus des Landkreises Rosenheim © curtbauer #442946225 /stock.adobe.com
Infektionslage: Stadt und Landkreis Rosenheim befinden sich mitten in auch in Kitas gemeldet. einer vierten Infektionswelle der COVID-19-Pandemie. Mit Auch in den Kliniken ereignen sich eine Vielzahl von Infek- kurzer Unterbrechung steigen die Fallzahlen seit Anfang tionsübertragungen und Ausbrüche auf den Stationen. Die August 2021 exponentiell an. Diese vierte Welle ist vor al- Belegungszahlen der Kliniken der Region mit Corona-Pati- lem eine Welle der bislang Ungeschützten, also der Perso- enten liegen sowohl auf Normal- als auch Intensivstationen nen, die nicht geimpft sind oder die Infektion nicht bereits auf hohem Niveau und haben den Spitzenwert der zweiten durchgemacht haben. Welle bereits überschritten. Ein gleiches Bild zeigt sich im Nach den Daten des Staatlichen Gesundheitsamtes Ro- gesamten oberbayerischen Raum, so dass Abverlegungen senheim sind vor allem Ungeimpfte bei den neuen Fällen nahezu unmöglich sind. Die Kliniken in der Region sind be- betroffen, etwa die Hälfte der positiv Getesteten liegt im reits an ihrer Leistungsgrenze. Die Lage auf den Intensiv- Altersbereich zwischen 18 und 59 Jahren. Die überwiegen- stationen ist extrem belastend, die Kapazitäten der COVID- de Zahl der Fälle wäre durch eine (zeitgemäße) Impfung Intensivbetten sind ausgeschöpft, das Personal befindet grundsätzlich vermeidbar gewesen. sich an der absoluten Belastungsgrenze. Planbare Eingriffe Nur etwa 60 Prozent der Bevölkerung in Stadt und Land- müssen verschoben werden. In den Kliniken in Stadt und kreis sind vollständig geimpft. Die wöchentlichen Zuwäch- Landkreis Rosenheim herrscht eine vertrauensvolle und se der Impfrate bewegen sich nur im Zehntelprozentbe- gute Zusammenarbeit. Überwiegend werden in den Klini- reich. Das ist für einen nennenswerten Beitrag durch eine ken ungeimpfte Patienten intensivmedizinisch versorgt. Herdenimmunität viel zu gering. Experten äußern ihre Besorgnis, dass es im Winter zu einer Es ereignen sich viele Infektionsübertragungen auf Mit- rasanten Verbreitung der besorgniserregenden Omicron- arbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Bewohnerinnen und Variante in Deutschland kommen wird. Diese ist nach der Bewohner in Alten- und Pflegeheimen. Der hohe Anteil voll- bisherigen Datenlage hochansteckend und es besteht die ständig geimpfter Bewohnerinnen und Bewohner bei den Gefahr, dass schwere Verläufe mit Intensivpflichtigkeit bei positiven Fällen zeigt, dass der Impfschutz nach über einem Ungeschützten zunehmen werden. Im schlimmsten Fall halben Jahr seit der Grundimmunisierung oftmals nicht kann dies zu einem dramatischen Überlaufen der Intensiv- mehr ausreichend ist, um eine Erkrankung zu verhindern. stationen jenseits der absoluten Kapazitätsgrenzen führen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer Booster-Imp- Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist von einer vermin- fung nach einem halben Jahr, mindestens 5 Monaten, nach derten Wirksamkeit der Impfstoffe bei Omicron auszuge- der Grundimmunisierung, um die Immunabwehr wieder zu hen, so dass nur durch eine Booster-Impfung ein ausrei- steigern. Seit Schulbeginn wird eine hohe Zahl an positiven chendes Schutzniveau erreicht wird. Fällen sowie an Infektionsübertragungen in Schulen aber © Fokussiert #431535887 /stock.adobe.com
Wissenschaftliche Grundlagen zu Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe: Alle in der Europäischen Union zugelassenen Corona-Impf- Personen, die trotz Impfung eine SARS-CoV-2-Infektion stoffe haben eine sehr gute Wirksamkeit gegen die Coro- haben, kürzer als bei ungeimpften Personen. Somit werden na-Erkrankung. Die Sicherheit der COVID-19-Impfstoffe nicht nur die Geimpften sondern auch die Kontaktpersonen wurde durch die Zulassungsbehörden umfassend geprüft. erheblich vor einer Erkrankung geschützt. Ein Impfstoff wird nur zugelassen, wenn der Nutzen die Es kann jedoch trotz einer Corona-Impfung nicht gänzlich Risiken um ein Vielfaches überwiegt. Auch nach der Zulas- ausgeschlossen werden, dass es zu einer Corona-Erkran- sung wird die Sicherheit der Impfstoffe fortlaufend weiter kung kommt. Grund hierfür ist, dass die Impfung keinen beobachtet. Das unabhängige Expertengremium der STIKO 100%-igen Schutz bietet. Daher empfiehlt die STIKO auch nimmt kontinuierlich eine Bewertung des Nutzens und des nach der Impfung die allgemein bekannten empfohle- Risikos der COVID-19-Impfung auf Basis der verfügbaren nen Schutzmaßnahmen (Alltagsmasken, Hygieneregeln, Daten sowohl für die Allgemeinbevölkerung als auch für Abstandhalten, Lüften) weiterhin einzuhalten. spezielle Zielgruppen vor und erstellt seine Impfempfeh- Zudem hat sich gezeigt, dass der Impfschutz mit zuneh- lungen mit dem Ziel, schwere Verläufe, Tod und Langzeit- mendem zeitlichen Abstand zur Grundimmunisierung folgen durch COVID-19 in der Bevölkerung Deutschlands so nachlassen kann. Dies wurde besonders bei älteren Mit- weit wie möglich zu reduzieren. bürgerinnen und Mitbürgern und bei Bewohnerinnen und Daten aus den Zulassungsstudien wie auch aus Unter- Bewohnern in Pflegeheimen bemerkt. Die STIKO empfiehlt suchungen im Rahmen der breiten Anwendung belegen, daher eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für dass die in Deutschland zur Anwendung kommenden alle Personen ab 18 Jahren. Corona-Impfstoffe Infektionen in einem erheblichen Maße verhindern. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person trotz Rosenheim, den 14.12.2021 vollständiger Impfung PCR-positiv wird, ist signifikant ver- mindert. Darüber hinaus ist die Virusausscheidung bei EMPFEHLUNG DER STEUERUNGSGRUPPE: Die Mitglieder der Steuerungsgruppe der Gesundheitsregionplus des Landkreises Rosenheim empfehlen daher allen Bürgerinnen und Bürgern nachdrücklich, sich gegen die Corona-Erkrankung (COVID-19) mit einer Grundimmunisierung sowie einer Boos- ter-Impfung impfen zu lassen. Grundlage für die Empfehlung der Steuerungsgruppe sind die Expertenempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Die Impfung schützt in hohem Maße vor einem schweren oder tödlichen Verlauf der Infektion, redu- ziert die Ansteckungsgefahr, verringert die Zahl stationärer Behandlungen und kann dadurch der Überlastung der stationären Versorgung, vor allem im Intensivbereich, entgegenwirken. Die Steuerungsgruppe vertritt die Auffassung, dass die Corona-Impfung neben dem persönlichen Nutzen auch der Gesundheit der ganzen Gesellschaft dient. Sie ist daher nicht nur eine persönliche Angelegenheit sondern ein Stück gelebte Verantwortung für die Gemeinschaft. Nur durch eine hohe Impfrate in der Bevölkerung lässt sich die Corona-Pandemie überwinden.
Partner des Konsensus: Ärztlicher Ärztlicher Kreis Kreis Körperschaft Körperschaft dd Ärztlicher Ärztlicher Kreisverband Kreisverband Rosenheim Rosenheim Ärztl. Kreisverband Rosenheim • Pettenkoferstr. 10 • 83022 Rosenheim Körperschaft Körperschaft des des öffentlichen öffentlichen Rechts Rechts Ärztl. Kreisverband Rosenheim • Pettenkoferstr. 10 • 83022 Rosenheim Vorsitzender der Gesundheitsregion plus : Landrat Otto Lederer Mitglieder der Steuerungsgruppe der Gesundheitsregion plus : Dr. Jens Deerberg-Wittram (RoMed Klinikverbund), Gisela Deindl (Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten), Dr. Gregor Droscha (Ärztenetz Rosen- heim e.V.), Erster Bürgermeister Andreas Friedrich (Markt Prien am Chiemsee), Jakob Hartmann (Caritas Altenheim St. Franziskus Kolbermoor), Dr. Wolfgang Hierl (Staatl. Gesundheitsamt Rosenheim), Dr. Fritz Ihler (Ärztlicher Kreisver- band Rosenheim), Prof. Dr. Sabine Ittlinger (Technische Hochschule Rosenheim), Florian Nagele (Mangfall-Apotheke & Bayerischer Apothekerverband), Klaus Voss (Diakonisches Werk des Evang.-Luth. Dekanatsbezirks Rosenheim e. V.) Geschäftsstellenleitung Gesundheitsregion plus : Carolin Heilmann Stand: 14.12.2021 | Herausgeber: Landkreis Rosenheim, vertreten durch Landrat Otto Lederer, Kontakt: Staatliches Gesundheitsamt, Prinzregentenstraße 19, 83022 Rosenheim, Telefon: 08031 392-6004, E-Mail: gesundheitsamt@lra-rosenheim.de, Gestaltung und Druck: Landratsamt Rosenheim
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