Ausbildung zum/zur Tätowierer/-in - Leitfaden - Wien

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Ausbildung zum/zur Tätowierer/-in - Leitfaden - Wien
Leitfaden
Ausbildung zum/zur Tätowierer/-in
Kursjahr 2012/2013
Änderungen und Druckfehler vorbehalten
Ausbildung zum/zur Tätowierer/-in - Leitfaden - Wien
Sehr geehrte Interessentin!
Sehr geehrter Interessent!

Tätowierungen gibt es bereits seit Jahrtausenden, wurden bei Initiationen angebracht und
galten als Zeichen der Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen.

Heute entwickeln sie sich immer mehr zu einem Ausdruck der Individualität und werden quer
durch alle Gesellschaftsschichten nachgefragt.

Eine fundierte Ausbildung, wie sie das WIFI Wien anbietet, ist entscheidend um einen
weitestgehend schnellen und unkomplizierten Heilungsverlauf nach dem Stechen des
Körperschmucks zu garantieren.
Wir möchten Sie jedoch auch dazu anregen eigene Ideen zu verwirklichen und auf Ihre
Kunden abgestimmte Motive zu entwickeln.

Fördern Sie Ihr Talent und erfüllen Sie sich selbst den Traum vom professionellen Studio.

Wir freuen uns, Sie bei unserem Lehrgang begrüßen zu dürfen

WIFI Wien
Aus- und Weiterbildung
Stand April 2012

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Ausbildung zum/zur Tätowierer/-in - Leitfaden - Wien
Ziele
Seit 2003 sind die Ausbildungen für Tätowierer und Piercer gesetzlich geregelt. Der Aufbau
dieses Lehrgangs ist an dieses Bundesgesetz angepasst. Nach erfolgreichem Abschluss steht
einer Karriere in einem sehr kreativen und schönen Beruf nichts mehr im Wege.

Teilnehmer/-innen
Personen mit Schönheitssinn und Einfühlungsvermögen, die gerne in direktem Kontakt mit
Menschen arbeiten und den Beruf des/der Tätowierers/-in erlernen möchten.
Personen, die bereits über Vorkenntnisse verfügen und sich in diesem Beruf selbständig
machen möchten, ist der Besuch des Lehrgangs ebenfalls zu empfehlen.

Hinweis:
Für nähere fachliche Informationen steht Ihnen die Landesinnung Wien der Fußpfleger,
Kosmetiker und Masseure, 1030 Wien, Rudolf-Sallinger-Platz 1, Tel. 01/514 50-2602, für
Informationen zur Befähigungsprüfung die Meisterprüfungsstelle der WK Wien, Rudolf-
Sallinger-Platz 1, 1030 Wien, Tel. 01/514 50 -2440, www.wko.at/wien/meisterprüfung, gerne
zur Verfügung.

Teilnahmevoraussetzung
Besuch der Veranstaltung Medizinische Inhalte für Pigmentierer/-innen, Tätowierer/-innen
und Piercer/-innen. (Buchungs-Nr. 60345)

Von dieser Voraussetzung ausgenommen sind:
   • Personen mit einem Abschluss im höheren Gesundheitsdienst wie diplomierte
      Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen, Ärzte/Ärztinnen
   • Personen die bereits einen Gewerbeschein als Piercer/-in oder Pigmentierer/-in haben.

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Ausbildung zum/zur Tätowierer/-in - Leitfaden - Wien
MEDIZINISCHE INHALTE FÜR PIGMENTIERER/-INNEN, TÄTOWIERER/-INNEN
UND PIERCER/-INNEN.

Inhalt
      Auszüge aus dem Bundesgesetzblatt BGBL II 141/2003 i.d.F. 261/2008 und BGBL
       262/2008
      Allgemeine Einführung in die Hygiene und Infektionslehre
      Virologie
      Bakteriologie
      Pilzkrankheiten
      Geschlechtskrankheiten und andere sexuell übertragbare Infektionen
      Desinfektionen
      Sterilisation
      Dermatologie
      Kontraindikation
      Erste Hilfe
      Grundkenntnisse jugendpsychiatrischer und jugendpsychologischer Einschätzung
      Arzneimittelkunde
      Allergologie

HINWEIS: Ein Teil der Anatomie-Inhalte wird im Selbststudium erarbeitet.

Termine/Kurszeiten
Buchungs-Nr. 60345/012            17.9. – 20.9.2012     8.00 – 18.00 Uhr

Dauer: 40 Lehreinheiten

Kosten
Kurskosten                        € 810

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AUSBILDUNG ZUM/ZUR TÄTOWIERER/-IN

   Zeichenseminar
       •   Licht und Schatten
       •   Perspektiven
       •   Gegenständliches Zeichnen
       •   Proportionen
       •   Farbmischkunde

   Theorie
       •   Allgemeine Einführung mit Entstehungsgeschichte
       •   Gesetzliche Grundlagen (BGBL II 141/2003 i.d.F. 261/2008)
       •   Hygienevorschriften (BGBL 262/2008
       •   Regelung der Altersgrenzen
       •   Beratungsgespräch
       •   Empfehlungen
       •   Kontraindikationen
       •   Einverständniserklärung
       •   Tatoomaschinen, Funktionsweise und Handhabung
       •   Farbkunde
       •   Desinfektion uns Sterilisation
       •   Aufbau einer Einverständniserklärung.
       •   Leistungsdokumentation
       •   Nachsorge
       •   Abfälle
       •   Einrichtung eines optimalen Studios

   Praxis:
       •   Sterilisation und Desinfektion in der Praxis
       •   Beratungsgespräch
       •   Vorbereitung des Arbeitsplatzes
       •   Blutstillung
       •   Farbmischtechniken
       •   Linienführung uns Schattentechnik
       •   Durchführung von Tatoos auf der Kunsthaut oder an mitgebrachten Modellen
       •   Nachsorge in der Praxis

HINWEIS:
Für die praktische Arbeit sind von den Teilnehmern/-innen die Modelle selbst mitzubringen.
mitzubringen. Die Verbrauchsmaterialien für die Modelle und das Prüfungsmodell sind in den
Kurskosten enthalten.

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Termine/Kurszeiten
Buchungs-Nr. 60346/012           29.10. – 15.11.2012         10.00 – 18.00 Uhr
             Zeichenseminar      29. und 30.10.2012
             Theorie              5. - 8.11. 2012
             Praxis              12. - 15.11.2012

Dauer: 64 Lehreinheiten

Kosten
Kurskosten                        € 3100
      inklusiv Zeichenseminar
               Prüfung
               Verbrauchsmaterial

Kosten nur für das Zeichenseminar € 390

Maximale Teilnehmeranzahl
Die maximale Gruppengröße beträgt 12 Teilnehmer pro Lehrgang. Ab 7 Teilnehmern wird die
Lerngruppe im Praxisunterricht geteilt.

Veranstaltungsort
WIFI Wien Wahringer Gürtel 97 1180 Wien

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Abschluss/Prüfung
Die Veranstaltung wird mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Die
Prüfungsgebühr sowie die Materialien sind in den Lehrgangskosten enthalten.

Es gilt die WIFI Prüfungsordnung in der aktuellen Fassung, vom Präsidium der
Wirtschaftskammer Österreich beschlossen und vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie
und Jugend zur Kenntnis genommen.

Prüfungsablauf

   Schriftlicher Test (1,5 Stunden)
    Auswertung des Tests durch die Kommission, nur bei erfolgreichem Ergebnis dürfen Sie
    zum praktischen Teil antreten.
   Durchführung einer Tätowierung an einem Modell unter Aufsicht der Prüfungskommission

Bei positivem Abschluss erhalten Sie ein Diplom!

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Der Weg zum Gewerbeschein
Mit der Erlangung des Diploms und Zeugnisses, entsprechenden Nachweisen über
Praxiszeiten und kaufmännische Kenntnisse sowie nach einer Arbeitsprobe in der Innung und
den derzeitigen rechtlichen Grundlagen ist ein erfolgreicher Antrag auf Feststellung der
individuellen Befähigung für eine entsprechende Gewerbeanmeldung möglich.

  Medizinische Inhalte für Pigmentierer/-innen, Piercer/-innen und Tätowierer/-innen

               Ausbildung zum /zur Tätowierer/-in

                         Praktikum mit Modellbestätigungen

  Antrag auf Feststellung der individuellen Befähigung

                              Ablegen der Arbeitsprobe

                           Gewerbeanmeldung

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Die WIFI-Teilzahlung
Finanzieren Sie Ihre Bildung ohne zusätzliche Kosten und unkompliziert mittels
Einzugsverfahren.
Das Teilzahlungsservice des WIFI Wien macht es möglich. Um Ihnen die Finanzierung zu
erleichtern, können Sie von der Möglichkeit profitieren, die Kosten für Ihren Kurs oder
Lehrgang in Raten zu bezahlen und das ohne Mehrkosten!

So geht es:
   Bitte geben Sie uns unbedingt vor Veranstaltungsbeginn Ihren Teilzahlungswunsch
    schriftlich mit Einzugsermächtigung bekannt. Diese finden Sie auf allen Anmelde-
    formularen.
   Die Teilzahlung ist nur mit Einzugsverfahren nutzbar.
   Die Teilzahlung erfolgt immer innerhalb der Dauer der Weiterbildungsveranstaltung.
   Die Teilbeträge werden in gleich hohen Raten im monatlichen Rhythmus von Ihnen
    bezahlt.
   Die minimale Anzahl der Raten beträgt zwei, die maximale fünfzehn Raten.
   Je nach Kursdauer können Sie die Anzahl der Raten mit dem Kundenservice des WIFI
    Wien vereinbaren.
   Prüfungskosten sind von der Teilzahlung ausgenommen.
Informationen erhalten Sie beim Kundenservice des WIFI Wien, Kontaktformular
www.wifiwien.at/kontakt, T 01/476 77-5555.

WIFI-Bildungsgutscheine
Mit dem WIFI Wien Bildungsgutscheinen die Zukunft gestalten
Der Wettbewerbsdruck auf die Unternehmen und damit auch auf die Mitarbeiter/-innen wird
weiter zunehmen. Gezielte Weiterbildung ist die beste Investition, um im permanenten Wett-
bewerb bestehen zu können. Jeder einzelne ist gefordert, rechtzeitig die Qualifikationen der
Zukunft in seinem Bereich zu erkennen und daraus seine persönlichen Bildungsziele abzu-
leiten.

Mit Bildungsgutscheinen des WIFI Wien können Sie den Grundstein für beruflichen Vorsprung
Ihrer Freunde, Verwandten oder Mitarbeiter/-innen legen.
Die Gutscheine sind für jeden Kurs und Lehrgang einlösbar.

Zwecks Kauf oder Bestellungen wenden Sie sich bitte an das Kundenservice des WIFI Wien:
Rufen Sie uns an unter 01 476 77-5555 oder benutzen Sie das Kontaktformular auf
www.wifiwien.at/kontakt.

Nach Eintreffen Ihrer Bestellung erhalten Sie vom WIFI Wien einen Zahlschein. Sobald Sie
den entsprechenden Betrag überwiesen haben, erhalten Sie den/die Bildungsgutschein(e)
eingeschrieben per Post zugesandt. Oder kommen Sie in unser Kundenservice, wo Sie die
Gutscheine sofort bezahlen und mitnehmen können.

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Förder-Tipps
Überblick über Förderungen in der Aus- und Weiterbildung
Informieren Sie sich bei einer kostenlosen Informationsveranstaltungen über mögliche
Förderungen in der Aus- und Weiterbildung für Privatpersonen:

Buchungs-Nr.                   Datum:             Uhrzeit:
25340012                       08.09.2012         11:00–11:30 Uhr
25340022                       08.09.2012         12:30–14:00 Uhr
25340032                       26.09.2012         18:00–19:00 Uhr
25340042                       14.11.2012         18:00–19:00 Uhr
25340052                       17.01.2013         16:30–18:00 Uhr
25340062                       17.01.2013         18:30–20:00 Uhr
25340072                       13.02.2013         18:00–19:30 Uhr
25340082                       10.04.2013         18:00–19:30 Uhr
25340092                       12.06.2013         18:00–19:30 Uhr

Informieren Sie sich bei einer kostenlosen Informationsveranstaltungen über mögliche
Förderungen in der Aus- und Weiterbildung für Unternehmer:

Buchungs-Nr.                   Datum:             Uhrzeit:
25342012                       17.10.2012         18:00–19:30
25342022                       30.01.2013         18:00–19:30

Hinweis: Die Teilnahme ist kostenlos. Wir ersuchen jedoch um Anmeldung unter
01 476 77-5555 oder im WIFI Wien-Online-Kursbuch auf www.wifiwien.at.

Das Arbeitsmarktservice und eine Reihe von Institutionen unterstützen abhängig vom
jeweiligen Förderungsschwerpunkt Unternehmen und Beschäftigte bei der laufenden
Weiterentwicklung ihres Qualifikationsspektrums.

Wir haben für Sie einige Förderungen im Überblick zusammengestellt.
Förderaktionen unterliegen einem ständigen Wandel. Nehmen Sie daher bitte persönlich mit
den Förderstellen Kontakt auf. Eine vollständige Information zur Beurteilung der Frage, ob in
Ihrem konkreten Fall die Möglichkeit einer Förderung besteht, erhalten Sie bei Ihrer fördernden
Institution.

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Kursförderungsinformationen im Internet
Informationen                           Betreiber             Internet-Link
Überblick über aktuelle Förderungen     WIFI Wien             www.wifiwien.at/foerderungen
für Lehrlinge, Erwerbstätige, Unter-
nehmer/-innen und Arbeitssuchende
Übersicht über Formen der               Wirtschaftskammer     www.wko.at/foerderungen
Wirtschaftsförderung in Österreich      Österreich
Überblick über Möglichkeiten der        Österreichisches      www.kursfoerderung.at
individuellen Weiterbildungsförderung   Institut für
                                        Berufsbildforschung

AMS
Für Förderungen von Qualifizierungsmaßnahmen und persönliche Förderungsmöglichkeiten
durch das Arbeitsmarktservice kontaktieren Sie bitte vor Veranstaltungsbeginn Ihre regionale
Geschäftsstelle des AMS.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: www.ams.at

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waff-Förderungen
Schwerpunkte der neuen Förderrichtlinie ab 1.2.2012:

Bildungskonto für Wiener Arbeitnehmer/-innen
Gefördert werden Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Wien haben. Die Förderhöhe ist
abhängig von Ihrer persönlichen Arbeitssituation.
Detaillierte Auskünfte erhalten Sie beim waff unter 01 217 48-555 bzw. www.waff.at

Bildungskontoplus – Weiterbildungstausender
    a) Für Wiener Arbeitnehmer/-innen mit max. Pflichtschulabschluss bzw.
    b) Wiener Arbeitnehmer/-innen mit geringem Einkommen
    c) Vorbereitungskurse für die BRP/Matura, zweiter aoLAP sowie Nostrifikationen
Detaillierte Auskünfte erhalten Sie beim waff unter 01 217 48-555 bzw. www.waff.at
Programm NOVA
Informations- und Beratungsangebot für Frauen und Männer mit Betreuungspflichten,
die ihren beruflichen Wiedereinstieg planen sowie für schwangere Frauen und karenzierte
Personen.
Ihre Fragen zur Förderung richten Sie bitte an das Informationstelefon: 01 217 48-555
Programm FRECH – Frauen ergreifen Chancen
Das Beratungscenter FRECH unterstützt berufstätige Wiener Frauen, die sich verändern
wollen und informiert über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten.
Erstinformation: T 01 217 48-555

Niederösterreich
Unselbstständig erwerbstätige Teilnehmer/-innen, die ihren ordentlichen Wohnsitz in
Niederösterreich haben, können auf Antrag eine niederösterreichische Arbeitnehmerförderung
(NÖ-Bildungsförderung) durch das Land Niederösterreich erhalten. Weitere Informationen
erhalten Sie unter www.noe.gv.at.

Oberösterreich
Gefördert werden Arbeitnehmer/-innen, Arbeitslosengeld-Bezieher/-innen, Ein-Personen-
Unternehmer/-innen, die als höchste Qualifikation den Abschluss (Matura) einer AHS oder
BHS aufweisen, die in Oberösterreich arbeiten oder deren Hauptwohnsitz seit mindestens
einem Jahr in Oberösterreich liegt sowie geringfügig Beschäftigte und Krankenpflege-Schüler/-
innen während ihrer Ausbildung für Zusatzausbildungen. Weitere Informationen finden Sie
auf: www.land-oberoesterreich.gv.at mit dem Suchbegriff: Bildungskonto

Bausparen jetzt auch als Bildungssparen
Seit 1. September 2005 besteht die Möglichkeit, das Bauspardarlehen nicht ausschließlich für
Wohnraumbeschaffung zu nutzen. Der Verwendungszweck wurde auf die Bereiche Bildung
und Pflege ausgeweitet. Für diese neuen Möglichkeiten sind Darlehen bis € 22.000 ohne
hypothekarische Sicherstellung möglich. Sollten Sie bereits vor Ablauf des Vertrages Kapital
für Ihre Aus- oder Weiterbildung benötigen, stehen Ihnen das Sparguthaben und die staatliche
Prämie jederzeit zur Verfügung.

Haftungsausschluss: Diese Informationen stellen lediglich eine Kurzinformation dar. Für
weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Förderstellen.

                                                          Stand der Information: Jänner 2012

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Steuer-Tipps
Steuerliche Absetzbarkeit der Aus- und Weiterbildung

Steuersparen leicht gemacht für Arbeitnehmer/-innen
Weiterbildungskosten bei Arbeitnehmern/-innen
Kosten für Weiterbildungen bzw. Umschulungen, die aus eigener Tasche bezahlt werden,
können Sie als Arbeitnehmer/-in als „Werbungskosten“ im Rahmen der Arbeitnehmerver-
anlagung geltend machen – von der Steuer absetzen – was zu einer Lohnsteuerersparnis
(Rückerstattung) führt.

Die Kosten – der Kursbeitrag, Fachliteratur aber auch etwaige Reisekosten – werden vor
der Bemessung der Steuer abgezogen. Das geschieht im Zuge der Arbeitnehmerveran-
lagung. Dazu reicht man das entsprechende Formular entweder elektronisch unter
www.bmfgv.at/steuern oder in Papierform beim Wohnsitz-Finanzamt ein.

Absetzbare Bildungsmaßnahmen
   Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit;
   umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf die tatsächliche Ausübung eines anderen
    Berufes abzielen. Die Fortbildung muss mit dem Beruf zu tun haben, den man bereits
    ausübt oder sie muss nach einer Berufsausbildung für einen neuen Job benötigt werden
    bei bereits erfolgter Stellenzusage.

Nicht abzugsfähig sind auch Aus- und Weiterbildungen, die hauptsächlich die Privatsphäre
betreffen (z.B. Segelschein, B-Führerschein, Esoterik- und Bastelkurse).

Nicht absetzbar sind daher Ausbildungskosten für den erstmaligen Berufseinstieg. Wurde aber
bereits ein Beruf ausgeübt, hindert eine eingetretene Arbeitslosigkeit die Abzugsfähigkeit von
Fort- und Weiterbildungskosten nicht.

Die Steuerersparnis durch Absetzung kann man geltend machen für:
 den Kursbeitrag (abzüglich etwaiger Förderungen),
 Lehr- und Arbeitsunterlagen,
 Reisekosten: Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels oder amtliches Kilometergeld,
 Tagesgelder: „Diäten“ – für die ersten 5 Kurstage bzw. findet der Kurs unregelmäßig an
   verschiedenen Wochentagen statt, für die ersten 15 Kurstage, wenn die Weiterbildung
   nicht im „Nahebereich“ des Wohn- oder Arbeitsortes (ca. 25 km) stattfindet,
 Nächtigungskosten: wenn aufgrund der Kurszeiten eine Heimreise nicht zumutbar ist.

Weitere steuerliche Informationen finden Sie unter:
www.wifiwien.at/foerderungen und
www.wko.at/steuern und
www.bmf.gv.at/steuern.

Haftungsausschluss: Diese Informationen stellen lediglich eine Kurzinformation dar.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

                                                          Stand der Information: Jänner 2011

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Steuersparen leicht gemacht für Unternehmer/-innen
Weiterbildung von Unternehmern/-innen
Selbstständige Unternehmer/-innen können die eigenen Fort- und Weiterbildungen als
Betriebsausgaben geltend machen. Die Höhe der „Steuerersparnis“ ist von der jeweiligen
Steuerprogression abhängig.

Voraussetzung für die Anerkennung als Betriebsausgaben ist, dass die Weiterbildung betrieb-
lich veranlasst ist, also mit der ausgeübten Tätigkeit in Zusammenhang steht. Man kann in der
Regel davon ausgehen, dass vergleichbare Maßstäbe wie bei Unselbstständigen angewandt
werden.

Für die Absetzbarkeit der Fort- und Weiterbildungskosten (Kurskosten, Diäten usw.) gelten
ähnliche Bestimmungen wie für derartige Aufwendungen von Nichtselbstständigen.

Weiterbildung von Arbeitnehmern/-innen durch Unternehmer/-innen
Weiterbildungsausgaben für Arbeitnehmer/-innen sind Betriebsausgaben, wenn die Weiter-
bildung im betrieblichen Interesse liegt, und das Unternehmen die Kosten für die Fort- und
Weiterbildung seiner Mitarbeiter/-innen trägt.

Als Kosten der Weiterbildung gelten neben den direkt übernommenen Kurskosten auch
weitere Kosten wie die Ausgaben für Fachbücher, Unterbringung, Verpflegung und Reise-
kosten, die der Unternehmer trägt. Werden die Kosten für die Weiterbildung vom Betrieb
getragen, gibt es für den Unternehmer einen zusätzlichen steuerlichen Vorteil: den
„Bildungsfreibetrag“ oder die „Bildungsprämie“.

Der „Bildungsfreibetrag“ wird als fiktive Betriebsausgabe verbucht und wirkt daher gewinn-
mindernd. Er beträgt 20 % von den Bildungsaufwendungen für die unmittelbaren Aufwen-
dungen für externe Bildungsmaßnahmen (Unterbringungs- und Reisekosten können nicht
einberechnet werden). Das heißt, durch diesen Bildungsfreibetrag werden die tatsächlichen
Bildungsaufwendungen zu 120 % als Betriebsausgabe wirksam.
Die „Bildungsprämie“ von 6 % der Bildungsaufwendungen ist eine Gutschrift auf dem Ab-
gabenkonto, wenn sie mit einem der Steuererklärung angeschlossenen Verzeichnis geltend
gemacht wird. Die Bildungsprämie kann jedoch nur für Bildungsausgaben geltend gemacht
werden, für die kein Bildungsfreibetrag in Anspruch genommen wurde. (Ob man besser den
Bildungsfreibetrag oder die Bildungsprämie wählt, hängt von der Höhe des steuerpflichtigen
Gewinns des Betriebes ab.)

Auskünfte
Bei Steuerfragen gibt es sehr viele Einzel- und Sonderregelungen. Bitte wenden Sie sich
daher an das zuständige Wohnsitz-Finanzamt.

Weitere steuerliche Informationen finden Sie unter:
www.wifiwien.at/foerderungen und
www.wko.at/steuern und
www.bmf.gv.at/steuern.

Haftungsausschluss: Diese Informationen stellen lediglich eine Kurzinformation dar.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

                                                          Stand der Information: Jänner 2011

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Trainerteam
El Hac,
Lehrgangsleitung und Praxis

Eugenie Unger
Zeichnen

Hannes Unger
Theoretische Grundlagen

Nähere Informationen zu Lehrgangsleitung und dem Trainerteam finden Sie unter
www.elhac.com. und
www.freakcity.at

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Ansprechpartner im WIFI Wien
Die Ansprechpartner und Verantwortlichen des Hauses
Kurator:                KommR Dr. Anton Gerald Ofner
Institutsleiter:        Mag. Fritz Gregshammer
Leiterin der
Aus- und Weiterbildung: Gabriele Kolibal

Zuständige Mitarbeiterin
Irmgard Kneidinger
T 01 476 77-DW 5524
F 01 476 779-DW 5524
E kneidinger@wifiwien.at

Kundenservice – Auskunft, Beratung, Anmeldung
Adresse:                         WIFI Wien am wko campus wien, Währinger Gürtel 97, 1180 Wien
T                                01 476 77-5555
F                                01 476 77-5588
Öffnungszeiten:                  Mo–Do           8.00–18.30 Uhr
                                 Fr              8.00–17.00 Uhr
                                 In der Zeit der Wiener Schulferien gelten
                                 eingeschränkte Öffnungszeiten.
Kontaktformular:                 www.wifiwien.at/kontakt

WIFI Wien im Internet: www.wifiwien.at

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des WIFI Wien in der letztgültigen Fassung,
nachzulesen im aktuellen Kursbuch, im Internet oder einzusehen im WIFI Wien.

Impressum
Medieninhaber, Herausgeber: Wirtschaftskammer Wien, Abteilung Wirtschaftsförderungsinstitut am wko campus wien,
1180 Wien, Währinger Gürtel 97
T 01 476 77-0, F 01 476 77-5588
www.wifiwien.at
Verlags- und Herstellungsort: Wien
Druck- und Satzfehler vorbehalten.

www.wifiwien.at                                           16                                              WIFI Wien
www.wifiwien.at   17   WIFI Wien
Allgemeine Geschäftsbedingungen des WIFI Wien                 bedingte Programmänderungen möglich. Ebenso hängt                 Duplikate von Zeugnissen und Ausweisen
                                                              das Zustandekommen einer Veranstaltung von einer                  Zeugnisse und Ausweise können auch für zurückliegende
Teilnahmebedingungen                                          Mindestteilnehmer/-innenzahl ab. Das WIFI Wien muss               Jahre als Duplikat ausgestellt werden. Die Duplikats-
Ist der Besuch einer Veranstaltung an bestimmte Zulas-        sich daher Änderungen von Kurstagen, Beginnzeiten,                gebühr hierfür beträgt € 30. Teilnahmebestätigungen sind
sungsbedingungen gebunden, werden diese im Kursbuch           Terminen, Veranstaltungsorten, Trainern/-innen sowie              kostenlos. Für eine englische Übersetzung von Zeug-
gesondert angeführt und sind von dem/der Teilnehmer/-in       eventuelle Veranstaltungsabsagen vorbehalten. Die Teil-           nissen/Diplomen wird eine Bearbeitungsgebühr in der
zu erfüllen.                                                  nehmer/-innen werden davon rechtzeitig und in geeig-              Höhe von € 50 und Kartenduplikate eine Bearbeitungs-
                                                              neter Weise verständigt.                                          gebühr in der Höhe von € 35 eingehoben.
Generell sind während einer Veranstaltung keine Ver-
tretungen durch andere Personen vorgesehen.                   Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit             Ermäßigung für Lehrlinge und Präsenzdiener
                                                              des/der Trainers/-in oder sonstige unvorhergesehene               Lehrlinge erhalten bei Vorlage des Lehrvertrages,
Anmeldung                                                     Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der             Präsenzdiener, sofern der Veranstaltungsbesuch in die
Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens       Veranstaltung. Ersatz für entstandene Aufwendungen                Zeit des ordentlichen Präsenzdienstes fällt und nicht die
berücksichtigt. Das WIFI Wien nimmt Anmeldungen und           und sonstige Ansprüche gegenüber dem WIFI Wien sind               Heeresverwaltung den Beitrag bezahlt, eine grundsätz-
Stornierungen zu seinen Veranstaltungen nur schriftlich       daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig            liche Ermäßigung von 50 % des Teilnehmerbeitrages.
(auch per Fax und E-Mail) oder persönlich entgegen.           notwendige Terminverschiebungen bzw. Stundenplan-                 Von dieser Ermäßigung ausgenommen sind Prüfungen,
Jede Anmeldung ist verbindlich.                               umstellungen bei Lehrgängen.                                      Beratungsleistungen der Bildungsberatung, Vorberei-
                                                                                                                                tungslehrgänge für Meisterprüfungen, Befähigungsprü-
Teilnehmerbeitrag                                             Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, erfolgt eine             fungen und Berufsreifeprüfung, die Werkmeisterschule,
Der Veranstaltungsbeitrag ist vor Veranstaltungsbeginn        abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten               Managementausbildungen sowie Veranstaltungen, bei
zu entrichten. Skonti können nicht in Abzug gebracht          Veranstaltungsbeiträgen. Die Rückzahlung erfolgt durch            denen dies gesondert vermerkt ist.
werden. Teilzahlungen können nur vor Veranstaltungs-          Überweisung auf ein von dem/der Teilnehmer/-in schrift-
beginn vereinbart werden und sind nur im Zusammen-            lich bekanntgegebenes Konto oder durch Ausstellung                Haftungsausschluss
hang mit einer Einzugsermächtigung möglich. Bei einem         eines Bildungsschecks. Für nicht zurückgegebene Skrip-            Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer/-innen inkl.
späteren Einstieg in eine Veranstaltung ist eine Ermä-        ten und Arbeitsunterlagen wird die Rückzahlung ent-               der bereitgestellten Lernunterlagen wird seitens des WIFI
ßigung des Teilnehmerbeitrags nicht vorgesehen, das-          sprechend vermindert.                                             Wien keine Haftung übernommen. Aus der Anwendung
selbe gilt bei einem vorzeitigen Ausstieg.                                                                                      der beim WIFI Wien erworbenen Kenntnisse können
                                                              Das WIFI Wien kann keine Gewähr bei Druck- bzw.                   keinerlei Haftungsansprüche gegenüber dem WIFI Wien
Teilnehmerbeiträge und      Prüfungsgebühren enthalten        Schreibfehlern in seinen Publikationen und Internetseiten         geltend gemacht werden.
keine Umsatzsteuer, weil die Wirtschaftskammer als            übernehmen.
Körperschaft öffentlichen Rechts nicht unter den Begriff                                                                        Datenschutz
„Unternehmer“ im Sinne des Umsatzsteuergesetzes 1994          Rücktritt vom Ausbildungsvertrag                                  Alle persönlichen Angaben der Teilnehmer/-innen werden
fällt.                                                        Das WIFI Wien behält sich vor, bei Vorliegen wesentlicher         vertraulich behandelt. Die Daten werden nicht an Dritte
                                                              Gründe, die zur Unzumutbarkeit der weiteren Teilnahme             weitergegeben. Mit der Übermittlung der Daten willigen
Lehreinheit (LE)                                              gegenüber anderen Teilnehmern/-innen, Vortragenden                die Teilnehmer/-innen bzw. Interessenten/-innen ein, dass
Die Dauer der Veranstaltungen ist in Lehreinheiten (LE)       oder Mitarbeitern/-innen des WIFI Wien führen, Teil-              personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Titel,
angegeben. Prinzipiell gliedert sich eine Lehreinheit in 50   nehmer/-innen vom Veranstaltungsbesuch auszuschlie-               Geburtsdatum, SVNR, Geburtsort, Firmenname, Firmen-
Minuten Unterricht und 10 Minuten Pause (Ausnahme             ßen und vom Vertrag zurückzutreten. Der bereits                   adresse, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Zusende-
Werkmeisterschule und akademische Lehrgänge:                  eingezahlte Kursbeitrag wird aliquot zurückgezahlt.               adresse oder Privatadresse), die elektronisch, telefonisch,
1 Lehreinheit = 45 Minuten Unterricht).                                                                                         mündlich, per Fax oder schriftlich übermittelt werden,
                                                              Bei Zahlungsverzug besteht die Möglichkeit, vom Vertrag           gespeichert und für die Übermittlung von Informationen
Stornierungen                                                 zurückzutreten.                                                   verwendet werden dürfen. Dies schließt auch den
Stornierungen können nur schriftlich entgegengenommen                                                                           Versand des E-Mail-Newsletters an die bekanntge-
werden. Sollte ein/-e Teilnehmer/-in am Veranstaltungs-       Tierverbot                                                        gebene(n) E-Mail-Adresse(n) mit ein. Bei Vorbereitungs-
besuch verhindert sein, kann eine Stornierung bis 14          Generelles Tierverbot, ausgenommen für jene Veran-                lehrgängen zur Befähigungsprüfung bzw. Meisterprüfung
Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn (lt. Eingangs-          staltungen, bei denen Tiere für die Vermittlung des               willigen die Teilnehmer/-innen ein, dass personen-
stempel) kostenfrei erfolgen. Bei Abmeldungen, die            Lehrinhaltes benötigt werden.                                     bezogene Daten (Vor- und Nachname, Titel, SVNR,
später als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn                                                                             Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse, Telefonnummern, E-
einlangen, muss eine Stornogebühr von 50 % verrechnet         Teilnahmebestätigung                                              Mail-Adressen) zwecks nachfolgender Prüfung an die
werden. Bei Stornierungen am ersten Tag der Ver-              Teilnahmebestätigungen über den Besuch der Veran-                 Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer übermittelt
anstaltung bzw. danach wird der komplette Veranstal-          staltung werden kostenlos ausgestellt, wenn der/die               werden dürfen. Sollten sich die persönlichen Daten der
tungsbeitrag fällig, dies gilt auch dann, wenn Teilzah-       Teilnehmer/-in, falls nicht anders vorgeschrieben, mindes-        Teilnehmer/-innen geändert haben oder diese keine
lungen vereinbart wurden.                                     tens 75 % der betreffenden Veranstaltung besucht hat.             weiteren Zusendungen von uns erhalten wollen, bitten wir
                                                                                                                                um Bekanntgabe (schriftlich an www.wifiwien.at/kontakt,
Die Stornogebühr entfällt, wenn von dem/der Teilnehmer/       Prüfungen                                                         per Fax an 01 476 77-5588 oder telefonisch unter 01 476
-in ein/-e der Zielgruppe entsprechende/-r Ersatzteilneh-     Zu Prüfungen werden im Allgemeinen nur Personen                   77-5555).
mer/-in nominiert wird, der/die die Veranstaltung besucht     zugelassen, die mindestens 75 % des vorangegangenen
und den Teilnehmerbeitrag leistet. Der/Die ursprüngliche      Lehrganges oder Kurses besucht haben. Über die                    Der/Die Kunde/-in stimmt einer elektronischen Verar-
Teilnehmer/-in bleibt jedoch für die Kurskosten haftbar.      Zulassung entscheidet das WIFI Wien. Schriftlich abge-            beitung und Übermittlung seiner/ihrer bekanntgegebenen
Bei unvorhergesehener Erkrankung des/-r Teilnehmers/-         legte Prüfungsarbeiten werden nicht ausgehändigt.                 Daten zum Zwecke der Bonitätsprüfung im Sinne des
in ist eine ärztliche Bestätigung nachzureichen.                                                                                geltenden Datenschutzgesetzes ausdrücklich zu.
                                                              Skripten, Arbeitsunterlagen
Rücktrittsrecht                                               Für viele Veranstaltungen stehen den Teilnehmern/-innen           Google Analytics (Hinweis für Besucher/-innen der
Erfolgt die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz,        Skripten oder Lernunterlagen zur Verfügung, die, sofern           Website)
insbesondere also telefonisch, per Fax, E-Mail oder           nicht anders bekanntgegeben, grundsätzlich im Teilneh-            Die Website des WIFI Wien nutzt Google Analytics, einen
Internet (Online-Kursbuch), steht dem/der Teilnehmer/-in      merbeitrag inkludiert sind und zu Veranstaltungsbeginn            Internet-Analysedienst der Google Inc. („Google“).
als Konsument/-in im Sinne des KSchG ein gesetzliches         ausgegeben werden. Ein gesonderter Kauf von Lern-
Rücktrittsrecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes binnen        material im WIFI Wien ist nicht möglich. Die vom WIFI             Hinweis im Sinne der Gleichbehandlung
7 Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag) gerechnet       Wien zur Verfügung gestellten Unterlagen und die Soft-            Wir bemühen uns Begriffe, Bezeichnungen und Funk-
ab Vertragsabschluss zu.                                      ware dürfen nicht vervielfältigt, verbreitet, feilgehalten, der   tionstitel geschlechtsneutral bzw. für beide Geschlechter
Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb    Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder in Verkehr ge-             zu formulieren. Sollte uns dies nicht immer gelingen,
dieser 7 Werktage ab dem Vertragsabschluss beginnen.          bracht werden.                                                    stehen selbstverständlich alle Veranstaltungen – wenn
Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktritts-                                                                      nicht anders angegeben – gleichermaßen beiden Ge-
erklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.                Um Urheberrechtsstreitigkeiten zu vermeiden, dürfen               schlechtern offen.
                                                              ohne ausdrückliche Erlaubnis während einer Veran-                 Gerichtsstand: sachlich und örtlich zuständiges
Änderungen im Veranstaltungsprogramm/                         staltung keine Videoaufzeichnungen, Fotografien oder              Gericht in Wien; Stand: Jänner 2012
Veranstaltungsabsage                                          Höraufnahmen vom Lernmaterial, vom Vortrag oder von
Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch       Personen gemacht werden.

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Notizen

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