Ausbildung zum/zur Tätowierer/-in - Leitfaden - Wien
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Leitfaden Ausbildung zum/zur Tätowierer/-in Kursjahr 2012/2013 Änderungen und Druckfehler vorbehalten
Sehr geehrte Interessentin! Sehr geehrter Interessent! Tätowierungen gibt es bereits seit Jahrtausenden, wurden bei Initiationen angebracht und galten als Zeichen der Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen. Heute entwickeln sie sich immer mehr zu einem Ausdruck der Individualität und werden quer durch alle Gesellschaftsschichten nachgefragt. Eine fundierte Ausbildung, wie sie das WIFI Wien anbietet, ist entscheidend um einen weitestgehend schnellen und unkomplizierten Heilungsverlauf nach dem Stechen des Körperschmucks zu garantieren. Wir möchten Sie jedoch auch dazu anregen eigene Ideen zu verwirklichen und auf Ihre Kunden abgestimmte Motive zu entwickeln. Fördern Sie Ihr Talent und erfüllen Sie sich selbst den Traum vom professionellen Studio. Wir freuen uns, Sie bei unserem Lehrgang begrüßen zu dürfen WIFI Wien Aus- und Weiterbildung Stand April 2012 www.wifiwien.at 2 WIFI Wien
Ziele Seit 2003 sind die Ausbildungen für Tätowierer und Piercer gesetzlich geregelt. Der Aufbau dieses Lehrgangs ist an dieses Bundesgesetz angepasst. Nach erfolgreichem Abschluss steht einer Karriere in einem sehr kreativen und schönen Beruf nichts mehr im Wege. Teilnehmer/-innen Personen mit Schönheitssinn und Einfühlungsvermögen, die gerne in direktem Kontakt mit Menschen arbeiten und den Beruf des/der Tätowierers/-in erlernen möchten. Personen, die bereits über Vorkenntnisse verfügen und sich in diesem Beruf selbständig machen möchten, ist der Besuch des Lehrgangs ebenfalls zu empfehlen. Hinweis: Für nähere fachliche Informationen steht Ihnen die Landesinnung Wien der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, 1030 Wien, Rudolf-Sallinger-Platz 1, Tel. 01/514 50-2602, für Informationen zur Befähigungsprüfung die Meisterprüfungsstelle der WK Wien, Rudolf- Sallinger-Platz 1, 1030 Wien, Tel. 01/514 50 -2440, www.wko.at/wien/meisterprüfung, gerne zur Verfügung. Teilnahmevoraussetzung Besuch der Veranstaltung Medizinische Inhalte für Pigmentierer/-innen, Tätowierer/-innen und Piercer/-innen. (Buchungs-Nr. 60345) Von dieser Voraussetzung ausgenommen sind: • Personen mit einem Abschluss im höheren Gesundheitsdienst wie diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen, Ärzte/Ärztinnen • Personen die bereits einen Gewerbeschein als Piercer/-in oder Pigmentierer/-in haben. www.wifiwien.at 3 WIFI Wien
MEDIZINISCHE INHALTE FÜR PIGMENTIERER/-INNEN, TÄTOWIERER/-INNEN UND PIERCER/-INNEN. Inhalt Auszüge aus dem Bundesgesetzblatt BGBL II 141/2003 i.d.F. 261/2008 und BGBL 262/2008 Allgemeine Einführung in die Hygiene und Infektionslehre Virologie Bakteriologie Pilzkrankheiten Geschlechtskrankheiten und andere sexuell übertragbare Infektionen Desinfektionen Sterilisation Dermatologie Kontraindikation Erste Hilfe Grundkenntnisse jugendpsychiatrischer und jugendpsychologischer Einschätzung Arzneimittelkunde Allergologie HINWEIS: Ein Teil der Anatomie-Inhalte wird im Selbststudium erarbeitet. Termine/Kurszeiten Buchungs-Nr. 60345/012 17.9. – 20.9.2012 8.00 – 18.00 Uhr Dauer: 40 Lehreinheiten Kosten Kurskosten € 810 www.wifiwien.at 4 WIFI Wien
AUSBILDUNG ZUM/ZUR TÄTOWIERER/-IN Zeichenseminar • Licht und Schatten • Perspektiven • Gegenständliches Zeichnen • Proportionen • Farbmischkunde Theorie • Allgemeine Einführung mit Entstehungsgeschichte • Gesetzliche Grundlagen (BGBL II 141/2003 i.d.F. 261/2008) • Hygienevorschriften (BGBL 262/2008 • Regelung der Altersgrenzen • Beratungsgespräch • Empfehlungen • Kontraindikationen • Einverständniserklärung • Tatoomaschinen, Funktionsweise und Handhabung • Farbkunde • Desinfektion uns Sterilisation • Aufbau einer Einverständniserklärung. • Leistungsdokumentation • Nachsorge • Abfälle • Einrichtung eines optimalen Studios Praxis: • Sterilisation und Desinfektion in der Praxis • Beratungsgespräch • Vorbereitung des Arbeitsplatzes • Blutstillung • Farbmischtechniken • Linienführung uns Schattentechnik • Durchführung von Tatoos auf der Kunsthaut oder an mitgebrachten Modellen • Nachsorge in der Praxis HINWEIS: Für die praktische Arbeit sind von den Teilnehmern/-innen die Modelle selbst mitzubringen. mitzubringen. Die Verbrauchsmaterialien für die Modelle und das Prüfungsmodell sind in den Kurskosten enthalten. www.wifiwien.at 5 WIFI Wien
Termine/Kurszeiten Buchungs-Nr. 60346/012 29.10. – 15.11.2012 10.00 – 18.00 Uhr Zeichenseminar 29. und 30.10.2012 Theorie 5. - 8.11. 2012 Praxis 12. - 15.11.2012 Dauer: 64 Lehreinheiten Kosten Kurskosten € 3100 inklusiv Zeichenseminar Prüfung Verbrauchsmaterial Kosten nur für das Zeichenseminar € 390 Maximale Teilnehmeranzahl Die maximale Gruppengröße beträgt 12 Teilnehmer pro Lehrgang. Ab 7 Teilnehmern wird die Lerngruppe im Praxisunterricht geteilt. Veranstaltungsort WIFI Wien Wahringer Gürtel 97 1180 Wien www.wifiwien.at 6 WIFI Wien
Abschluss/Prüfung Die Veranstaltung wird mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Die Prüfungsgebühr sowie die Materialien sind in den Lehrgangskosten enthalten. Es gilt die WIFI Prüfungsordnung in der aktuellen Fassung, vom Präsidium der Wirtschaftskammer Österreich beschlossen und vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend zur Kenntnis genommen. Prüfungsablauf Schriftlicher Test (1,5 Stunden) Auswertung des Tests durch die Kommission, nur bei erfolgreichem Ergebnis dürfen Sie zum praktischen Teil antreten. Durchführung einer Tätowierung an einem Modell unter Aufsicht der Prüfungskommission Bei positivem Abschluss erhalten Sie ein Diplom! www.wifiwien.at 7 WIFI Wien
Der Weg zum Gewerbeschein Mit der Erlangung des Diploms und Zeugnisses, entsprechenden Nachweisen über Praxiszeiten und kaufmännische Kenntnisse sowie nach einer Arbeitsprobe in der Innung und den derzeitigen rechtlichen Grundlagen ist ein erfolgreicher Antrag auf Feststellung der individuellen Befähigung für eine entsprechende Gewerbeanmeldung möglich. Medizinische Inhalte für Pigmentierer/-innen, Piercer/-innen und Tätowierer/-innen Ausbildung zum /zur Tätowierer/-in Praktikum mit Modellbestätigungen Antrag auf Feststellung der individuellen Befähigung Ablegen der Arbeitsprobe Gewerbeanmeldung www.wifiwien.at 8 WIFI Wien
Die WIFI-Teilzahlung Finanzieren Sie Ihre Bildung ohne zusätzliche Kosten und unkompliziert mittels Einzugsverfahren. Das Teilzahlungsservice des WIFI Wien macht es möglich. Um Ihnen die Finanzierung zu erleichtern, können Sie von der Möglichkeit profitieren, die Kosten für Ihren Kurs oder Lehrgang in Raten zu bezahlen und das ohne Mehrkosten! So geht es: Bitte geben Sie uns unbedingt vor Veranstaltungsbeginn Ihren Teilzahlungswunsch schriftlich mit Einzugsermächtigung bekannt. Diese finden Sie auf allen Anmelde- formularen. Die Teilzahlung ist nur mit Einzugsverfahren nutzbar. Die Teilzahlung erfolgt immer innerhalb der Dauer der Weiterbildungsveranstaltung. Die Teilbeträge werden in gleich hohen Raten im monatlichen Rhythmus von Ihnen bezahlt. Die minimale Anzahl der Raten beträgt zwei, die maximale fünfzehn Raten. Je nach Kursdauer können Sie die Anzahl der Raten mit dem Kundenservice des WIFI Wien vereinbaren. Prüfungskosten sind von der Teilzahlung ausgenommen. Informationen erhalten Sie beim Kundenservice des WIFI Wien, Kontaktformular www.wifiwien.at/kontakt, T 01/476 77-5555. WIFI-Bildungsgutscheine Mit dem WIFI Wien Bildungsgutscheinen die Zukunft gestalten Der Wettbewerbsdruck auf die Unternehmen und damit auch auf die Mitarbeiter/-innen wird weiter zunehmen. Gezielte Weiterbildung ist die beste Investition, um im permanenten Wett- bewerb bestehen zu können. Jeder einzelne ist gefordert, rechtzeitig die Qualifikationen der Zukunft in seinem Bereich zu erkennen und daraus seine persönlichen Bildungsziele abzu- leiten. Mit Bildungsgutscheinen des WIFI Wien können Sie den Grundstein für beruflichen Vorsprung Ihrer Freunde, Verwandten oder Mitarbeiter/-innen legen. Die Gutscheine sind für jeden Kurs und Lehrgang einlösbar. Zwecks Kauf oder Bestellungen wenden Sie sich bitte an das Kundenservice des WIFI Wien: Rufen Sie uns an unter 01 476 77-5555 oder benutzen Sie das Kontaktformular auf www.wifiwien.at/kontakt. Nach Eintreffen Ihrer Bestellung erhalten Sie vom WIFI Wien einen Zahlschein. Sobald Sie den entsprechenden Betrag überwiesen haben, erhalten Sie den/die Bildungsgutschein(e) eingeschrieben per Post zugesandt. Oder kommen Sie in unser Kundenservice, wo Sie die Gutscheine sofort bezahlen und mitnehmen können. www.wifiwien.at 9 WIFI Wien
Förder-Tipps Überblick über Förderungen in der Aus- und Weiterbildung Informieren Sie sich bei einer kostenlosen Informationsveranstaltungen über mögliche Förderungen in der Aus- und Weiterbildung für Privatpersonen: Buchungs-Nr. Datum: Uhrzeit: 25340012 08.09.2012 11:00–11:30 Uhr 25340022 08.09.2012 12:30–14:00 Uhr 25340032 26.09.2012 18:00–19:00 Uhr 25340042 14.11.2012 18:00–19:00 Uhr 25340052 17.01.2013 16:30–18:00 Uhr 25340062 17.01.2013 18:30–20:00 Uhr 25340072 13.02.2013 18:00–19:30 Uhr 25340082 10.04.2013 18:00–19:30 Uhr 25340092 12.06.2013 18:00–19:30 Uhr Informieren Sie sich bei einer kostenlosen Informationsveranstaltungen über mögliche Förderungen in der Aus- und Weiterbildung für Unternehmer: Buchungs-Nr. Datum: Uhrzeit: 25342012 17.10.2012 18:00–19:30 25342022 30.01.2013 18:00–19:30 Hinweis: Die Teilnahme ist kostenlos. Wir ersuchen jedoch um Anmeldung unter 01 476 77-5555 oder im WIFI Wien-Online-Kursbuch auf www.wifiwien.at. Das Arbeitsmarktservice und eine Reihe von Institutionen unterstützen abhängig vom jeweiligen Förderungsschwerpunkt Unternehmen und Beschäftigte bei der laufenden Weiterentwicklung ihres Qualifikationsspektrums. Wir haben für Sie einige Förderungen im Überblick zusammengestellt. Förderaktionen unterliegen einem ständigen Wandel. Nehmen Sie daher bitte persönlich mit den Förderstellen Kontakt auf. Eine vollständige Information zur Beurteilung der Frage, ob in Ihrem konkreten Fall die Möglichkeit einer Förderung besteht, erhalten Sie bei Ihrer fördernden Institution. www.wifiwien.at 10 WIFI Wien
Kursförderungsinformationen im Internet Informationen Betreiber Internet-Link Überblick über aktuelle Förderungen WIFI Wien www.wifiwien.at/foerderungen für Lehrlinge, Erwerbstätige, Unter- nehmer/-innen und Arbeitssuchende Übersicht über Formen der Wirtschaftskammer www.wko.at/foerderungen Wirtschaftsförderung in Österreich Österreich Überblick über Möglichkeiten der Österreichisches www.kursfoerderung.at individuellen Weiterbildungsförderung Institut für Berufsbildforschung AMS Für Förderungen von Qualifizierungsmaßnahmen und persönliche Förderungsmöglichkeiten durch das Arbeitsmarktservice kontaktieren Sie bitte vor Veranstaltungsbeginn Ihre regionale Geschäftsstelle des AMS. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: www.ams.at www.wifiwien.at 11 WIFI Wien
waff-Förderungen Schwerpunkte der neuen Förderrichtlinie ab 1.2.2012: Bildungskonto für Wiener Arbeitnehmer/-innen Gefördert werden Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Wien haben. Die Förderhöhe ist abhängig von Ihrer persönlichen Arbeitssituation. Detaillierte Auskünfte erhalten Sie beim waff unter 01 217 48-555 bzw. www.waff.at Bildungskontoplus – Weiterbildungstausender a) Für Wiener Arbeitnehmer/-innen mit max. Pflichtschulabschluss bzw. b) Wiener Arbeitnehmer/-innen mit geringem Einkommen c) Vorbereitungskurse für die BRP/Matura, zweiter aoLAP sowie Nostrifikationen Detaillierte Auskünfte erhalten Sie beim waff unter 01 217 48-555 bzw. www.waff.at Programm NOVA Informations- und Beratungsangebot für Frauen und Männer mit Betreuungspflichten, die ihren beruflichen Wiedereinstieg planen sowie für schwangere Frauen und karenzierte Personen. Ihre Fragen zur Förderung richten Sie bitte an das Informationstelefon: 01 217 48-555 Programm FRECH – Frauen ergreifen Chancen Das Beratungscenter FRECH unterstützt berufstätige Wiener Frauen, die sich verändern wollen und informiert über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten. Erstinformation: T 01 217 48-555 Niederösterreich Unselbstständig erwerbstätige Teilnehmer/-innen, die ihren ordentlichen Wohnsitz in Niederösterreich haben, können auf Antrag eine niederösterreichische Arbeitnehmerförderung (NÖ-Bildungsförderung) durch das Land Niederösterreich erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.noe.gv.at. Oberösterreich Gefördert werden Arbeitnehmer/-innen, Arbeitslosengeld-Bezieher/-innen, Ein-Personen- Unternehmer/-innen, die als höchste Qualifikation den Abschluss (Matura) einer AHS oder BHS aufweisen, die in Oberösterreich arbeiten oder deren Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in Oberösterreich liegt sowie geringfügig Beschäftigte und Krankenpflege-Schüler/- innen während ihrer Ausbildung für Zusatzausbildungen. Weitere Informationen finden Sie auf: www.land-oberoesterreich.gv.at mit dem Suchbegriff: Bildungskonto Bausparen jetzt auch als Bildungssparen Seit 1. September 2005 besteht die Möglichkeit, das Bauspardarlehen nicht ausschließlich für Wohnraumbeschaffung zu nutzen. Der Verwendungszweck wurde auf die Bereiche Bildung und Pflege ausgeweitet. Für diese neuen Möglichkeiten sind Darlehen bis € 22.000 ohne hypothekarische Sicherstellung möglich. Sollten Sie bereits vor Ablauf des Vertrages Kapital für Ihre Aus- oder Weiterbildung benötigen, stehen Ihnen das Sparguthaben und die staatliche Prämie jederzeit zur Verfügung. Haftungsausschluss: Diese Informationen stellen lediglich eine Kurzinformation dar. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Förderstellen. Stand der Information: Jänner 2012 www.wifiwien.at 12 WIFI Wien
Steuer-Tipps Steuerliche Absetzbarkeit der Aus- und Weiterbildung Steuersparen leicht gemacht für Arbeitnehmer/-innen Weiterbildungskosten bei Arbeitnehmern/-innen Kosten für Weiterbildungen bzw. Umschulungen, die aus eigener Tasche bezahlt werden, können Sie als Arbeitnehmer/-in als „Werbungskosten“ im Rahmen der Arbeitnehmerver- anlagung geltend machen – von der Steuer absetzen – was zu einer Lohnsteuerersparnis (Rückerstattung) führt. Die Kosten – der Kursbeitrag, Fachliteratur aber auch etwaige Reisekosten – werden vor der Bemessung der Steuer abgezogen. Das geschieht im Zuge der Arbeitnehmerveran- lagung. Dazu reicht man das entsprechende Formular entweder elektronisch unter www.bmfgv.at/steuern oder in Papierform beim Wohnsitz-Finanzamt ein. Absetzbare Bildungsmaßnahmen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit; umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Die Fortbildung muss mit dem Beruf zu tun haben, den man bereits ausübt oder sie muss nach einer Berufsausbildung für einen neuen Job benötigt werden bei bereits erfolgter Stellenzusage. Nicht abzugsfähig sind auch Aus- und Weiterbildungen, die hauptsächlich die Privatsphäre betreffen (z.B. Segelschein, B-Führerschein, Esoterik- und Bastelkurse). Nicht absetzbar sind daher Ausbildungskosten für den erstmaligen Berufseinstieg. Wurde aber bereits ein Beruf ausgeübt, hindert eine eingetretene Arbeitslosigkeit die Abzugsfähigkeit von Fort- und Weiterbildungskosten nicht. Die Steuerersparnis durch Absetzung kann man geltend machen für: den Kursbeitrag (abzüglich etwaiger Förderungen), Lehr- und Arbeitsunterlagen, Reisekosten: Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels oder amtliches Kilometergeld, Tagesgelder: „Diäten“ – für die ersten 5 Kurstage bzw. findet der Kurs unregelmäßig an verschiedenen Wochentagen statt, für die ersten 15 Kurstage, wenn die Weiterbildung nicht im „Nahebereich“ des Wohn- oder Arbeitsortes (ca. 25 km) stattfindet, Nächtigungskosten: wenn aufgrund der Kurszeiten eine Heimreise nicht zumutbar ist. Weitere steuerliche Informationen finden Sie unter: www.wifiwien.at/foerderungen und www.wko.at/steuern und www.bmf.gv.at/steuern. Haftungsausschluss: Diese Informationen stellen lediglich eine Kurzinformation dar. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt. Stand der Information: Jänner 2011 www.wifiwien.at 13 WIFI Wien
Steuersparen leicht gemacht für Unternehmer/-innen Weiterbildung von Unternehmern/-innen Selbstständige Unternehmer/-innen können die eigenen Fort- und Weiterbildungen als Betriebsausgaben geltend machen. Die Höhe der „Steuerersparnis“ ist von der jeweiligen Steuerprogression abhängig. Voraussetzung für die Anerkennung als Betriebsausgaben ist, dass die Weiterbildung betrieb- lich veranlasst ist, also mit der ausgeübten Tätigkeit in Zusammenhang steht. Man kann in der Regel davon ausgehen, dass vergleichbare Maßstäbe wie bei Unselbstständigen angewandt werden. Für die Absetzbarkeit der Fort- und Weiterbildungskosten (Kurskosten, Diäten usw.) gelten ähnliche Bestimmungen wie für derartige Aufwendungen von Nichtselbstständigen. Weiterbildung von Arbeitnehmern/-innen durch Unternehmer/-innen Weiterbildungsausgaben für Arbeitnehmer/-innen sind Betriebsausgaben, wenn die Weiter- bildung im betrieblichen Interesse liegt, und das Unternehmen die Kosten für die Fort- und Weiterbildung seiner Mitarbeiter/-innen trägt. Als Kosten der Weiterbildung gelten neben den direkt übernommenen Kurskosten auch weitere Kosten wie die Ausgaben für Fachbücher, Unterbringung, Verpflegung und Reise- kosten, die der Unternehmer trägt. Werden die Kosten für die Weiterbildung vom Betrieb getragen, gibt es für den Unternehmer einen zusätzlichen steuerlichen Vorteil: den „Bildungsfreibetrag“ oder die „Bildungsprämie“. Der „Bildungsfreibetrag“ wird als fiktive Betriebsausgabe verbucht und wirkt daher gewinn- mindernd. Er beträgt 20 % von den Bildungsaufwendungen für die unmittelbaren Aufwen- dungen für externe Bildungsmaßnahmen (Unterbringungs- und Reisekosten können nicht einberechnet werden). Das heißt, durch diesen Bildungsfreibetrag werden die tatsächlichen Bildungsaufwendungen zu 120 % als Betriebsausgabe wirksam. Die „Bildungsprämie“ von 6 % der Bildungsaufwendungen ist eine Gutschrift auf dem Ab- gabenkonto, wenn sie mit einem der Steuererklärung angeschlossenen Verzeichnis geltend gemacht wird. Die Bildungsprämie kann jedoch nur für Bildungsausgaben geltend gemacht werden, für die kein Bildungsfreibetrag in Anspruch genommen wurde. (Ob man besser den Bildungsfreibetrag oder die Bildungsprämie wählt, hängt von der Höhe des steuerpflichtigen Gewinns des Betriebes ab.) Auskünfte Bei Steuerfragen gibt es sehr viele Einzel- und Sonderregelungen. Bitte wenden Sie sich daher an das zuständige Wohnsitz-Finanzamt. Weitere steuerliche Informationen finden Sie unter: www.wifiwien.at/foerderungen und www.wko.at/steuern und www.bmf.gv.at/steuern. Haftungsausschluss: Diese Informationen stellen lediglich eine Kurzinformation dar. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt. Stand der Information: Jänner 2011 www.wifiwien.at 14 WIFI Wien
Trainerteam El Hac, Lehrgangsleitung und Praxis Eugenie Unger Zeichnen Hannes Unger Theoretische Grundlagen Nähere Informationen zu Lehrgangsleitung und dem Trainerteam finden Sie unter www.elhac.com. und www.freakcity.at www.wifiwien.at 15 WIFI Wien
Ansprechpartner im WIFI Wien Die Ansprechpartner und Verantwortlichen des Hauses Kurator: KommR Dr. Anton Gerald Ofner Institutsleiter: Mag. Fritz Gregshammer Leiterin der Aus- und Weiterbildung: Gabriele Kolibal Zuständige Mitarbeiterin Irmgard Kneidinger T 01 476 77-DW 5524 F 01 476 779-DW 5524 E kneidinger@wifiwien.at Kundenservice – Auskunft, Beratung, Anmeldung Adresse: WIFI Wien am wko campus wien, Währinger Gürtel 97, 1180 Wien T 01 476 77-5555 F 01 476 77-5588 Öffnungszeiten: Mo–Do 8.00–18.30 Uhr Fr 8.00–17.00 Uhr In der Zeit der Wiener Schulferien gelten eingeschränkte Öffnungszeiten. Kontaktformular: www.wifiwien.at/kontakt WIFI Wien im Internet: www.wifiwien.at Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des WIFI Wien in der letztgültigen Fassung, nachzulesen im aktuellen Kursbuch, im Internet oder einzusehen im WIFI Wien. Impressum Medieninhaber, Herausgeber: Wirtschaftskammer Wien, Abteilung Wirtschaftsförderungsinstitut am wko campus wien, 1180 Wien, Währinger Gürtel 97 T 01 476 77-0, F 01 476 77-5588 www.wifiwien.at Verlags- und Herstellungsort: Wien Druck- und Satzfehler vorbehalten. www.wifiwien.at 16 WIFI Wien
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Allgemeine Geschäftsbedingungen des WIFI Wien bedingte Programmänderungen möglich. Ebenso hängt Duplikate von Zeugnissen und Ausweisen das Zustandekommen einer Veranstaltung von einer Zeugnisse und Ausweise können auch für zurückliegende Teilnahmebedingungen Mindestteilnehmer/-innenzahl ab. Das WIFI Wien muss Jahre als Duplikat ausgestellt werden. Die Duplikats- Ist der Besuch einer Veranstaltung an bestimmte Zulas- sich daher Änderungen von Kurstagen, Beginnzeiten, gebühr hierfür beträgt € 30. Teilnahmebestätigungen sind sungsbedingungen gebunden, werden diese im Kursbuch Terminen, Veranstaltungsorten, Trainern/-innen sowie kostenlos. Für eine englische Übersetzung von Zeug- gesondert angeführt und sind von dem/der Teilnehmer/-in eventuelle Veranstaltungsabsagen vorbehalten. Die Teil- nissen/Diplomen wird eine Bearbeitungsgebühr in der zu erfüllen. nehmer/-innen werden davon rechtzeitig und in geeig- Höhe von € 50 und Kartenduplikate eine Bearbeitungs- neter Weise verständigt. gebühr in der Höhe von € 35 eingehoben. Generell sind während einer Veranstaltung keine Ver- tretungen durch andere Personen vorgesehen. Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit Ermäßigung für Lehrlinge und Präsenzdiener des/der Trainers/-in oder sonstige unvorhergesehene Lehrlinge erhalten bei Vorlage des Lehrvertrages, Anmeldung Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Präsenzdiener, sofern der Veranstaltungsbesuch in die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens Veranstaltung. Ersatz für entstandene Aufwendungen Zeit des ordentlichen Präsenzdienstes fällt und nicht die berücksichtigt. Das WIFI Wien nimmt Anmeldungen und und sonstige Ansprüche gegenüber dem WIFI Wien sind Heeresverwaltung den Beitrag bezahlt, eine grundsätz- Stornierungen zu seinen Veranstaltungen nur schriftlich daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig liche Ermäßigung von 50 % des Teilnehmerbeitrages. (auch per Fax und E-Mail) oder persönlich entgegen. notwendige Terminverschiebungen bzw. Stundenplan- Von dieser Ermäßigung ausgenommen sind Prüfungen, Jede Anmeldung ist verbindlich. umstellungen bei Lehrgängen. Beratungsleistungen der Bildungsberatung, Vorberei- tungslehrgänge für Meisterprüfungen, Befähigungsprü- Teilnehmerbeitrag Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, erfolgt eine fungen und Berufsreifeprüfung, die Werkmeisterschule, Der Veranstaltungsbeitrag ist vor Veranstaltungsbeginn abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Managementausbildungen sowie Veranstaltungen, bei zu entrichten. Skonti können nicht in Abzug gebracht Veranstaltungsbeiträgen. Die Rückzahlung erfolgt durch denen dies gesondert vermerkt ist. werden. Teilzahlungen können nur vor Veranstaltungs- Überweisung auf ein von dem/der Teilnehmer/-in schrift- beginn vereinbart werden und sind nur im Zusammen- lich bekanntgegebenes Konto oder durch Ausstellung Haftungsausschluss hang mit einer Einzugsermächtigung möglich. Bei einem eines Bildungsschecks. Für nicht zurückgegebene Skrip- Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer/-innen inkl. späteren Einstieg in eine Veranstaltung ist eine Ermä- ten und Arbeitsunterlagen wird die Rückzahlung ent- der bereitgestellten Lernunterlagen wird seitens des WIFI ßigung des Teilnehmerbeitrags nicht vorgesehen, das- sprechend vermindert. Wien keine Haftung übernommen. Aus der Anwendung selbe gilt bei einem vorzeitigen Ausstieg. der beim WIFI Wien erworbenen Kenntnisse können Das WIFI Wien kann keine Gewähr bei Druck- bzw. keinerlei Haftungsansprüche gegenüber dem WIFI Wien Teilnehmerbeiträge und Prüfungsgebühren enthalten Schreibfehlern in seinen Publikationen und Internetseiten geltend gemacht werden. keine Umsatzsteuer, weil die Wirtschaftskammer als übernehmen. Körperschaft öffentlichen Rechts nicht unter den Begriff Datenschutz „Unternehmer“ im Sinne des Umsatzsteuergesetzes 1994 Rücktritt vom Ausbildungsvertrag Alle persönlichen Angaben der Teilnehmer/-innen werden fällt. Das WIFI Wien behält sich vor, bei Vorliegen wesentlicher vertraulich behandelt. Die Daten werden nicht an Dritte Gründe, die zur Unzumutbarkeit der weiteren Teilnahme weitergegeben. Mit der Übermittlung der Daten willigen Lehreinheit (LE) gegenüber anderen Teilnehmern/-innen, Vortragenden die Teilnehmer/-innen bzw. Interessenten/-innen ein, dass Die Dauer der Veranstaltungen ist in Lehreinheiten (LE) oder Mitarbeitern/-innen des WIFI Wien führen, Teil- personenbezogene Daten (Vor- und Nachname, Titel, angegeben. Prinzipiell gliedert sich eine Lehreinheit in 50 nehmer/-innen vom Veranstaltungsbesuch auszuschlie- Geburtsdatum, SVNR, Geburtsort, Firmenname, Firmen- Minuten Unterricht und 10 Minuten Pause (Ausnahme ßen und vom Vertrag zurückzutreten. Der bereits adresse, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Zusende- Werkmeisterschule und akademische Lehrgänge: eingezahlte Kursbeitrag wird aliquot zurückgezahlt. adresse oder Privatadresse), die elektronisch, telefonisch, 1 Lehreinheit = 45 Minuten Unterricht). mündlich, per Fax oder schriftlich übermittelt werden, Bei Zahlungsverzug besteht die Möglichkeit, vom Vertrag gespeichert und für die Übermittlung von Informationen Stornierungen zurückzutreten. verwendet werden dürfen. Dies schließt auch den Stornierungen können nur schriftlich entgegengenommen Versand des E-Mail-Newsletters an die bekanntge- werden. Sollte ein/-e Teilnehmer/-in am Veranstaltungs- Tierverbot gebene(n) E-Mail-Adresse(n) mit ein. Bei Vorbereitungs- besuch verhindert sein, kann eine Stornierung bis 14 Generelles Tierverbot, ausgenommen für jene Veran- lehrgängen zur Befähigungsprüfung bzw. Meisterprüfung Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn (lt. Eingangs- staltungen, bei denen Tiere für die Vermittlung des willigen die Teilnehmer/-innen ein, dass personen- stempel) kostenfrei erfolgen. Bei Abmeldungen, die Lehrinhaltes benötigt werden. bezogene Daten (Vor- und Nachname, Titel, SVNR, später als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse, Telefonnummern, E- einlangen, muss eine Stornogebühr von 50 % verrechnet Teilnahmebestätigung Mail-Adressen) zwecks nachfolgender Prüfung an die werden. Bei Stornierungen am ersten Tag der Ver- Teilnahmebestätigungen über den Besuch der Veran- Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer übermittelt anstaltung bzw. danach wird der komplette Veranstal- staltung werden kostenlos ausgestellt, wenn der/die werden dürfen. Sollten sich die persönlichen Daten der tungsbeitrag fällig, dies gilt auch dann, wenn Teilzah- Teilnehmer/-in, falls nicht anders vorgeschrieben, mindes- Teilnehmer/-innen geändert haben oder diese keine lungen vereinbart wurden. tens 75 % der betreffenden Veranstaltung besucht hat. weiteren Zusendungen von uns erhalten wollen, bitten wir um Bekanntgabe (schriftlich an www.wifiwien.at/kontakt, Die Stornogebühr entfällt, wenn von dem/der Teilnehmer/ Prüfungen per Fax an 01 476 77-5588 oder telefonisch unter 01 476 -in ein/-e der Zielgruppe entsprechende/-r Ersatzteilneh- Zu Prüfungen werden im Allgemeinen nur Personen 77-5555). mer/-in nominiert wird, der/die die Veranstaltung besucht zugelassen, die mindestens 75 % des vorangegangenen und den Teilnehmerbeitrag leistet. Der/Die ursprüngliche Lehrganges oder Kurses besucht haben. Über die Der/Die Kunde/-in stimmt einer elektronischen Verar- Teilnehmer/-in bleibt jedoch für die Kurskosten haftbar. Zulassung entscheidet das WIFI Wien. Schriftlich abge- beitung und Übermittlung seiner/ihrer bekanntgegebenen Bei unvorhergesehener Erkrankung des/-r Teilnehmers/- legte Prüfungsarbeiten werden nicht ausgehändigt. Daten zum Zwecke der Bonitätsprüfung im Sinne des in ist eine ärztliche Bestätigung nachzureichen. geltenden Datenschutzgesetzes ausdrücklich zu. Skripten, Arbeitsunterlagen Rücktrittsrecht Für viele Veranstaltungen stehen den Teilnehmern/-innen Google Analytics (Hinweis für Besucher/-innen der Erfolgt die Buchung einer Veranstaltung im Fernabsatz, Skripten oder Lernunterlagen zur Verfügung, die, sofern Website) insbesondere also telefonisch, per Fax, E-Mail oder nicht anders bekanntgegeben, grundsätzlich im Teilneh- Die Website des WIFI Wien nutzt Google Analytics, einen Internet (Online-Kursbuch), steht dem/der Teilnehmer/-in merbeitrag inkludiert sind und zu Veranstaltungsbeginn Internet-Analysedienst der Google Inc. („Google“). als Konsument/-in im Sinne des KSchG ein gesetzliches ausgegeben werden. Ein gesonderter Kauf von Lern- Rücktrittsrecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes binnen material im WIFI Wien ist nicht möglich. Die vom WIFI Hinweis im Sinne der Gleichbehandlung 7 Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag) gerechnet Wien zur Verfügung gestellten Unterlagen und die Soft- Wir bemühen uns Begriffe, Bezeichnungen und Funk- ab Vertragsabschluss zu. ware dürfen nicht vervielfältigt, verbreitet, feilgehalten, der tionstitel geschlechtsneutral bzw. für beide Geschlechter Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder in Verkehr ge- zu formulieren. Sollte uns dies nicht immer gelingen, dieser 7 Werktage ab dem Vertragsabschluss beginnen. bracht werden. stehen selbstverständlich alle Veranstaltungen – wenn Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktritts- nicht anders angegeben – gleichermaßen beiden Ge- erklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Um Urheberrechtsstreitigkeiten zu vermeiden, dürfen schlechtern offen. ohne ausdrückliche Erlaubnis während einer Veran- Gerichtsstand: sachlich und örtlich zuständiges Änderungen im Veranstaltungsprogramm/ staltung keine Videoaufzeichnungen, Fotografien oder Gericht in Wien; Stand: Jänner 2012 Veranstaltungsabsage Höraufnahmen vom Lernmaterial, vom Vortrag oder von Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch Personen gemacht werden. www.wifiwien.at 18 WIFI Wien
Notizen www.wifiwien.at 19 WIFI Wien
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