Hygieneplan der Wilhelm-Adolph-von-Trützschler-Oberschule Stad Falkenstein 08223 Falkenstein, Pestalozzistraße 31
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Hygieneplan der Wilhelm-Adolph-von-Trützschler-Oberschule Stad Falkenstein 08223 Falkenstein, Pestalozzistraße 31 Die nachfolgenden Regelungen dienen dem Schutz aller in der Bildungseinrichtung tätigen Personen. Rücksichtnahme, Verständnis, Vorsicht, Ordnung und Sicherheit, Schutz der jeweiligen Familienangehörigen sowie der gesamten Gesellschaft sind uns dabei wichtig. * Ab sofort haben nur noch Personen mit einem negativen & gültigen Coronatest oder der sofortigen Bereitschaft zum Testen Zugang zu unserer Einrichtung. * Nur Mitarbeiter/innen der Schule sind berechtigt die Außentüren der zur Schule gehörenden Gebäude zu öffnen – egal wer rein will. * Schulfremde Personen(auch Eltern) haben nur zeitlich bedingten Zutritt und müssen sich im Sekretariat anmelden sowie in eine Liste eintragen. * Nur Personen, die frei von ansteckenden Krankheiten sind, keine Kontakte innerhalb der vergangenen 14 Tage mit SARS-CoV-2 Personen hatten oder nicht in Risikogebieten waren, dürfen die zur Einrichtung zählenden Gebäude betreten. * Nach dem Betreten der Einrichtung sind sich unverzüglich die Hände gründlich zu waschen oder zu desinfizieren. Mehrmaliges tägliches Händewaschen oder Händedesinfizieren sind angeraten. * Der Zugang zu den Toiletten erfolgt einzeln. Bitte Hände reinigen & Toilettenspülung betätigen! * Das Achten auf Mindestabstand und das Tragen einer Mund-/Nasenbedeckung sind in unserer Eirichtung selbstverständlich. Für einrichtungsfremde Per- sonen sind diese Pflicht. Ausnahmen werden nur nach Rücksprache mit der Schulleitung oder einem ärztlichen Attest akzeptiert. Die Mund-/Nasenbedeckung ist immer mitzuführen. Eine Zweite ist sicherheitshalber in der Schultasche. Vorrätig sollten auch Einmal-Papiertaschentücher sein. Nach Gebrauch – entsorgen + Hände waschen. * Schulleitung und Lehrer/innen haben das Recht, den Mund-/Nasenschutz und das Reinigen der Hände oder benutzter Gerätschaften anzuweisen. Das Nichtanlegen des Mund-/Nasenschutzes ist mit einem ärztlichen Attest zu begründen. Lehrer/innen und Schüler/innen achten und sorgen gemeinsam auf die notwendige und ausreichende Belüftung ihrer Aufenthaltsbereiche(Unterrichtsraum, Toiletten, Umkleiden …). Das Lehrerkollegium ist angehalten auf die Besonderheiten der Schülerschaft Rücksicht zu nehmen. * Die Laufrichtungen auf den Fluren und Treppen sind durch Fußbodenmarkierungen vorgegeben. Das Verweilen auf den Treppen und Treppenabsätzen ist untersagt. * Bei trockenem Wetter sind alle Schüler/innen in den großen Pausen auf dem Schulhof. Hier können unter Einhaltung der Abstände Gegessen, frische Luft „getankt“ und sich Bewegung verschafft werden. Ballspiele sind vorerst untersagt. Enge körperliche Kontakte sind zu unterlassen. * Die Pausenversorgung wird mit einem Hygienekonzept wieder geöffnet. Die Einnahme der Speisen und Getränke erfolgt auf dem Schulhof. Bei schlechtem Wetter erfolgt der Verzehr in einem Unterrichtsraum. Dabei ist absolute Sauberkeit(z.B. Heruntergefallenes …) eine Pflicht! Es folgt eine tabellarische Zusammenstellung der Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie Grundlage ist ein Musterhygieneplan, der in Abstimmung mit dem arbeitsmedizinischen Dienst, ZAGS-GmbH Dresden zur Verfügung stand. aktualisiert 11. Juni 2021 Windisch
-2- Organisation der Präsenzbeschulung und der Notbetreuung unter Pandemiebedingungen (Aktualisierung vom 11.06.2021) Dieser Hygieneplan regelt das Vorgehen für alle Organisationsformen der Präsenzbeschulung vor Ort auf der Grundlage des § 28 b Abs. 3 Infektionsschutzge- setz (IfSG) und der Schul- und Kitabetriebseinschränkungsverordnung vom 10.06.2021. Über die hierzu veröffentlichten Entscheidungen der Landkreise und kreisfreien Städte werden Sie über das Schulportal informiert. Die Hygieneregeln gelten unabhängig von den verschiedenen Öffnungsphasen, sobald sich Personen in der Einrichtung aufhalten. Besondere Anforderungen werden gesondert ausgewiesen. Verantwortlicher Ansprechpartner für Einhaltung und Umsetzung Hygieneplan: …………………………………… Was? Wann? Wo? Wer? … Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen ein- Womit? (hier bitte stets schulin- Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergän- fügen) terne Konkretisierung einfügen) (bitte schulinterne Er- zungen einfügen) gänzungen einfügen) Persönliche Hygiene - Basis Händereinigung Gründliches und regelmä- mindestens 20 bis 30 Sekunden die Seife sorg- Flüssigseife im Spender Beschäftigte in Schule ßiges Händewaschen ist fältig auch zwischen den Fingern verreiben Schüler/innen fest im Schulalltag zu in- Seife abwaschen und gut (Nutzung auch der Handwaschbecken schulfremde Personen tegrieren: abtrocknen in den Unterrichtsräumen) nach Betreten des mit Einmalhandtüchern (Papier o.ä.) abtrock- Schulgebäudes nen (verwendete Produkte an der Schule vor dem Zubereiten von Entsorgung der Einmalhandtücher in Auffang- selbstständig ergänzen) Speisen, Essen behältern nach dem Toilettengang nach Naseputzen, nach Husten oder Nie- sen nach Kontakt mit Abfäl- len aktualisiert 11. Juni 2021
-3- Was? Wann? Wo? Wer? … Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen ein- Womit? (hier bitte stets schulin- Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergän- fügen) terne Konkretisierung einfügen) (bitte schulinterne Er- zungen einfügen) gänzungen einfügen) Hygienische Händedesin- nach Ablegen der Handdesinfektionsmittel: Virusinfektion: Beschäftigte in Schule fektion Schutzhandschuhe # entsprechend Gebrauchsanweisung anwen- Desinfektionsmittel mit Hinweis Schüler/innen nach Kontakt mit Kör- den, „begrenzt viruzid“ perflüssigkeiten, Urin o- # sollte erwachsenen Personen vorbehalten der Stuhl (z. B. bei Hilfe- sein, Desinfektionsspender an geeigneten stellung akut Erkrank- # in Grundschulen und Primarstufe der För- Orten möglichst fest montiert zur Ver- ter, Reinigung verunrei- derschulen für Kinder unerreichbar fügung stellen (z.B. Eingangsbereich, nigter Flächen) aufbewahren, Flure) bei Bedarf ohne Kontakt zu biologischen Gefahrstoffen ist gründliches Händewaschen ausreichend Niesetikette Niesen und Husten möglichst in Wegwerftuch niesen oder husten Wegwerftuch Beschäftigte in Schule ist kein Taschentuch griffbereit Schüler/innen Armbeuge vor Mund und Nase halten größtmöglichen Abstand zum Gegenüber ein- halten und sich abwenden Handpflege nach Bedarf auf trockenen Händen gut verreiben personenbezogene Handpflege bei Beschäftigte in Schule, Bedarf mitbringen Schüler/innen Persönliche Hygiene – medizinischer Mund-Nasen-Schutz (MNS) 1) medizinischer Mund-Na- täglich keine Maskenpflicht für Schüler/innen / schu- Schulleitung sen-Schutz lisches Personal / Hortpersonal auf dem Beschäftigte in Schule bei Sieben-Tage-Inzi- Schulgelände / im Schulgebäude Schüler/innen denz < 35 Empfehlung zum Tragen eines MNS MNS kann schulspezifisch für bestimmte Situ- ationen angeordnet werden (z.B. in Gängen, beim Experimentieren) Maskenpflicht für schulfremde Personen bleibt bestehen (außer Kinder < 6 Jahren, Per- sonen mit attestierter Befreiung) medizinischer Mund-Na- täglich Mund-Nasen-Schutz: medizinische OP-Maske personenbezogenen MNS mitbrin- Schulleitung sen-Schutz ausreichend, keine FFP2/KN95 Maske not- gen Beschäftigte in Schule wendig Schüler/innen aktualisiert 11. Juni 2021
-4- Was? Wann? Wo? Wer? … Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen ein- Womit? (hier bitte stets schulin- Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergän- fügen) terne Konkretisierung einfügen) (bitte schulinterne Er- zungen einfügen) gänzungen einfügen) bei Sieben-Tage-Inzi- sachgerechter Umgang unter: bzw. für Lehrkräfte werden FFP2- denz ≥ 35 https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoin- Masken bzw. Masken mit vergleich- formationen/Medizinprodukte/DE/schutz- barem Schutzstandard (KN 95) masken.html durch das LaSuB zur Verfügung ge- beim Tragen von MNS ist sicher zu stellen, stellt dass regelmäßige Tragepausen ermöglicht (keine Pflicht zur Nutzung dieser werden Atemschutzmasken, auch Nutzung # bei medizinischen MNS nach 2 Stunden un- von medizin. OP-Masken möglich) unterbrochener Tragedauer Information an Beschäftigte zum # bei FFP-2 Masken (KN 95-Masken) nach 75 Hinweisblatt „Hinweise zur Anwen- min ununterbrochener Tragedauer ca. 30 dung von Atemschutzmasken“, ein- min Tragepause gestellt im Schulportal, Rubrik CO- VID 19 schulbezogene Festlegungen durch Schulleitung (im Hygieneplan fest- schreiben) alle Schularten (Schul- Pflicht zum Tragen eines MNS besteht: gebäude / Schulge- # vor und im Eingangsbereich: immer lände) # im Schulgebäude: immer # im Außenbereich: wenn der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten wird Ausnahmen für Schüler/innen und schulisches Personal # siehe Unterricht und Außengelände nach Schularten # Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjah- res # s. Sportunterricht Grundschulen / Primar- keine Verpflichtung zum Tragen eines medizi- stufe der Förderschulen nischen MNS: # innerhalb der Unterrichtsräume, aktualisiert 11. Juni 2021
-5- Was? Wann? Wo? Wer? … Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen ein- Womit? (hier bitte stets schulin- Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergän- fügen) terne Konkretisierung einfügen) (bitte schulinterne Er- zungen einfügen) gänzungen einfügen) # auf dem Außengelände, wenn feste Klas- sen/Gruppen beibehalten werden Regelungen für gemeinsam genutzte Flächen und Räume mit Hort abstimmen Förderschulen / inklusi- keine Verpflichtung zum Tragen eines medizi- ver Unterricht nischen MNS: # im Unterricht an Förderschulen der Sekun- darstufe I, # im Unterricht der Werkstufe an Förderschu- len mit Förderschwerpunkt geistige Entwick- lung, # im inklusiven Unterricht der Förderschwer- punkte Hören und Sprache Sekundarstufe I und II Pflicht zum Tragen eines MNS im Unterricht an Oberschulen, Gym- ab Klasse 5 nasien, Beruflichen Schulen … situationsbedingt Regelungen bei Abschlussprüfungen, s. Prü- fungen Abschlussprüfungen keine Pflicht zum Tragen eines MNS: # kurzzeitig bei der Abnahme von Corona- Tests, # bei der Aufnahme von Speisen und Geträn- ken im Schulgebäude # bei im Hygieneplan der Schule angegebenen triftigen Gründen (Besonderheiten der kon- kreten Einrichtung, z. B. Einsatz an Maschi- nen) Schulfremde Pflicht zum Tragen eines medizinischen MNS im Schulgebäude, -gelände … Hort keine Verpflichtung zum Tragen eines medizi- Hort nischen MNS: aktualisiert 11. Juni 2021
-6- Was? Wann? Wo? Wer? … Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen ein- Womit? (hier bitte stets schulin- Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergän- fügen) terne Konkretisierung einfügen) (bitte schulinterne Er- zungen einfügen) gänzungen einfügen) # innerhalb der Gruppenräume # auf dem Außengelände, wenn feste Hort- gruppen beibehalten werden Befreiung von MNS Schüler/innen Glaubhaftmachung durch Vorlage einer ärztli- Schule ist befugt, ärztliche Bescheini- Schulleitung, Lehrkräfte/ chen Bescheinigung, welches die gesundheitli- gung zur Befreiung des Tragens eines Hortleitung, schulisches Personal che Einschränkung sowie die zu erwartenden MNS (Kopie oder Original) aufzube- Beschäftigte in Schule Hortpersonal Beeinträchtigungen durch das Tragen des wahren (digital oder analog); Schüler/innen MNS erkennen lässt Schutz vor Zugriff Unbefugter; zu ver- nichten mit Ablauf der Gültigkeit, spä- testens bis Ablauf 2021 Testpflicht auf SARS-CoV-2 Testpflicht auf Lehrkräfte und Schü- Testpflicht besteht für Betreten des Schulge- Testkit zur Laienselbstanwendung Schulleitung, Beschäf- SARS-CoV-2 ler/innen aller Klassen- ländes / Schulgebäudes / Teilnahme am Prä- tigte in Schule (Selbsttest) stufen senzunterricht nur mit negativem Testergeb- Schüler/innen gilt auch bei Sieben-Tage- zweimal wöchentlich nis auf SARS-CoV-2, Inzidenz < 35 (mit hinreichendem (Ausnahme: keine Testpflicht für Begleitper- Nachweis des vorgelegten Tests und Zeitabstand, z.B.: Mo – sonen zum Bringen und Abholen bei Betreten des Testergebnisses in der Schule Mi/Do) des Geländes / Gebäudes, aber MNS) kann dokumentiert werden; Doku- Anzuerkennen sind: mentation ist zu löschen, wenn für # Testung an der Schule - unmittelbar nach Fristenkontrolle (72 Stunden) nicht Betreten (Ausnahmefälle vereinzelt für För- mehr benötigt derschüler/innen und Schüler/innen im in- klusiven Unterricht, s. Schulleiterschreiben vom 12.05.2021) # Testnachweis im Rahmen einer betriebli- chen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal oder unter Aufsicht # Test bzw. Bescheinigung einer für die Ab- nahme von Tests zuständigen Stelle (berech- tigte Leistungserbringer gemäß § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vom 8. März 2021 in der jeweils geltenden Fassung) aktualisiert 11. Juni 2021
-7- Was? Wann? Wo? Wer? … Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen ein- Womit? (hier bitte stets schulin- Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergän- fügen) terne Konkretisierung einfügen) (bitte schulinterne Er- zungen einfügen) gänzungen einfügen) → Test darf bei Vorlage nicht älter als 24 Stun- den sein auf Zutrittsverbot im Eingangsbereich hinwei- sen Lehrkräfte, schulisches Testpflicht (und damit Zutrittsverbot zum Ge- Personal, und Schü- lände) gilt nicht für ler/innen aller Klassen- # Personen mit nachweislich vollständigem stufen, Impfschutz, als geimpft gelten: sonstige Personen (z. B. a) Personen mit erforderlicher Anzahl Impf- Eltern …) dosen (ein oder mehrere Impfstoffe mög- lich) und mindestens 14 Tage nach letzter Impfung vergangen sind b) genesenen Person mit einer verabreich- ten Impfdosis # Genesene (ab 28 Tage bis maximal sechs Monate nach positiven PCR-Test/mit ärztli- cher Bescheinigung, die auf PCR-Testung be- ruht) Unterweisung vor Testdurchführung Lehrkräfte/Beschäftigte und Schüler/innen Schulleitung, Beschäf- ggf. mit Hilfe der Gebrauchsanleitung oder ei- tigte in Schule nes Erklär-Videos Schüler/innen Testdurchführung Testdurchführung entsprechend Gebrauchs- Entsorgung in Müllbeutel Schulleitung, anweisung Flächendesinfektionsmittel („be- Lehrkräfte, Hinweis: grenzt viruzid“) Schüler/innen Schulträ- gründliches Händewaschen ist ausreichend Einmalhandschuhe ger Flächendesinfektion vor dem Test ist nicht FFP2-Maske zur Beaufsichtigung notwendig nutzen in der Regel nasaler Abstrich Speichel- bzw. Spucktest - über LaSuB - (Ge- brauchsanleitung) bei Vorliegen eines ärztli- chen Attests möglich aktualisiert 11. Juni 2021
-8- Was? Wann? Wo? Wer? … Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen ein- Womit? (hier bitte stets schulin- Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergän- fügen) terne Konkretisierung einfügen) (bitte schulinterne Er- zungen einfügen) gänzungen einfügen) andere nach BfArM zugelassene Tests z. B. auch Spucktests) können genutzt werden (ohne Kostenübernahme durch LaSuB) AHA+L-Regeln während der Testung einhalten (Raumtemperatur nicht unter 15°C) kurzzeitiges Absetzen des MNS zur Probeent- nahme Lehrende: Test in Anwesenheit einer Vertrau- ensperson (4-Augen-Prinzip), Schüler: in Anwesenheit, ggf. Anleitung durch eine Lehrkraft, bei Beaufsichtigung der Testdurchführung MNS tragen (FFP2-Maske), für Hilfestellung o.Ä. Einmalhandschuhe bereithalten bei Benetzung der Haut /der Augen mit Ex- traktionslösung, gründlich mit Wasser spülen, bei nachfolgend anhaltenden Beschwerden ärztliche Vorstellung hygienische Entsorgung des genutzten Test- materials in Müllbeutel, nicht im normalen Abfallbehälter genutzte Oberflächen nach Test mit Flä- chendesinfektionsmittel reinigen (keine Sprühdesinfektion), Einmalhandschuhe tragen bei positivem Testergebnis: Absonderung der positiv getesteten Person; Meldung an das zu- ständige Gesundheitsamt durch Schule Zugangsregelungen Ein- und Ausgänge inkl. täglich Sieben-Tage-Inzidenz < 35: Pflicht zum Tragen Schulleitung, Beschäf- Eingangsbereichen von eines medizinischen MNS für Schulfremde tigte in Schule, Schü- Schulgebäuden und Ein- Sieben-Tage-Inzidenz ≥ 35: Pflicht zum Tragen ler/innen, richtungen eines medizinischen MNS für alle Pers. Eltern aktualisiert 11. Juni 2021
-9- Was? Wann? Wo? Wer? … Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen ein- Womit? (hier bitte stets schulin- Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergän- fügen) terne Konkretisierung einfügen) (bitte schulinterne Er- zungen einfügen) gänzungen einfügen) Schulgelände nach Beendigung der Unter- richts- bzw. Arbeitszeit sofort verlassen Betretungsverbot täglich Betretungs-/Aufenthaltsverbot, für verpflich- Schulleitung, Beschäf- tete Personen, die ohne entsprechende Be- tigte in Schule, Schü- scheinigung keinen medizinischen MNS tragen ler/innen, schulfremde Betretungsverbot bei: Personen # nachweislicher SARS-CoV-2-Infektion, # mindestens 1 SARS-CoV-2-Symptom (Atem- not, neu auftretender Husten, Fieber, Ge- ruchs- und Geschmacksverlust) # persönlichem engen Kontakt zu nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierter Person in den letz- ten 14 Tagen (ausgenommen Gesundheits- und Pflegeberufe) # bei Nichtvorliegen eines negativen Tester- gebnisses bezüglich Coronavirus SARS-CoV-2 Zugangs- / Aufenthaltsre- Lehrkräfte, schulisches Betretungsverbot bei o. g. Risiken Schulleitung, Beschäf- gelungen Personal, und Schü- Zutritt für Schüler/innen erst 2 Tage nach tigte in Schule, Schü- ler/innen, Schulfremde letztmaligem Auftreten eines Symptoms ge- ler/innen täglich stattet Vorlage eines Unbedenklichkeitsnachweises bei Auftreten von SARS-CoV-2-ähnlichen Symptomen (z.B. ärztliche Bescheinigung, Al- lergieausweis, am selben Tag durchgeführter Corona-Test) (siehe Abschnitt Testpflicht) Betreten von Schulen und Horten zum Brin- gen und Abholen von Kindern ohne Test mög- lich Zutritt nur # mit negativem Testergebnis aktualisiert 11. Juni 2021
- 10 - Was? Wann? Wo? Wer? … Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen ein- Womit? (hier bitte stets schulin- Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergän- fügen) terne Konkretisierung einfügen) (bitte schulinterne Er- zungen einfügen) gänzungen einfügen) # für Personen mit nachweislich vollständigem Impfschutz # für Genesene s. Testpflicht bei mind. einem SARS-CoV-2-ähnlichem Symptom muss Schule verlassen werden (Schüler/innen bis zur Abholung in einem se- paraten Raum unterbringen) Anwesenheitsdokumentation zur Nachvoll- ziehbarkeit von Infektionsketten Zugangskontrolle täglich schulinternes Verfahren zur Zugangskontrolle Schulleitung schulfremde Personen festlegen (u.a. verschlossene Türen, Meldung schulfremde Personen im Sekretariat, Zutritt nur mit Termin) Zeitpunkt des Aufenthaltes und Kontaktdaten Tagesliste, die 4 Wochen nach dem dokumentieren ab einer Aufenthaltsdauer Tag der Dokumentation unverzüglich von mehr als 10 Minuten zu löschen/zu vernichten ist Zutritt für schulfremde Personen aus wichti- gem Grund möglich (z. B. Schulträger, Schulsozialarbeiter, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit…) Zutritt für Aufnahmeverfahren (Gymnasien mit vertiefter Ausbildung) unter Einhaltung des Hygienekonzeptes möglich Abmeldung Schüler/innen aller Schul- schriftliche Abmeldung vom Präsenzunterricht Personensorgeberech- arten, ggf. vertreten möglich (bisherige Abmeldungen gelten fort) tigte, Schulleitung durch Sorgeberechtigte Räume, Flure im Schulgebäude, Schulgelände Mindestabstand täglich direkten Körperkontakt meiden Schulleitung, Beschäf- tigte in Schule, Schüler/innen aktualisiert 11. Juni 2021
- 11 - Was? Wann? Wo? Wer? … Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen ein- Womit? (hier bitte stets schulin- Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergän- fügen) terne Konkretisierung einfügen) (bitte schulinterne Er- zungen einfügen) gänzungen einfügen) Informationen zum täglich a) verständliche und altersgerechte Vermittlung zu a) Hinweisschilder, Aushänge, Schulleitung Schutz vor Covid-19 im der Schutzmaßnahmen Bodenmarkierungen, Schulgebäude b) Informationen auch für schulfremde Perso- Informationsmaterial nen erkennbar machen zu b) Internetauftritt der Schule, Aushänge im Schulgebäude Innerschulische Ver- täglich Pflicht zum Tragen eines medizinischen MNS z.B.: Rechtslaufgebot, in Reihe ge- Schulleitung, Beschäf- kehrswege/ Flure außerhalb des Unterrichts im Schulgebäude hen, Auf- und Abgänge separat aus- tigte in Schule (gilt nicht bei Sieben-Tage-Inzidenz weisen Schüler/innen < 35 für schulzugehörige Personen) desinfizierende Reinigungsmittel Handkontaktstellen (z.B. Türklinken, Griffe) für Handkontaktstellen minimieren (z.B. Türen geöffnet lassen) mehrmals täglich lüften Lüftung in Unterrichts- mehrmals täglich Stoß- und Querlüftung alle 20 Minuten für Beschäftigte in Schule räumen (Minimierung der regelmäßig ca. 3 Minuten (alleiniges Kippen von Fenstern Ansteckungsgefahr durch ist ggf. nicht ausreichend – Überprüfung mit- Aerosole und Tröpfchen) tels CO2-Ampel) Räume ohne Belüftungsmöglichkeit für Unter- richt ausplanen (z.B. Fenster nicht zu öffnen, nicht funktionierende (Lüftungsanlage) ggf. bei geeigneten Wetterbedingungen Un- terricht im Freien gestalten (UV-Schutz beach- ten) Lehrerzimmer täglich MNS (bei Sieben-Tage-Inzidenz ≥ 35) Schulleitung, Beschäf- regelmäßige Lüftung tigte in Schule Empfehlung 1,5 m Abstand Gemeinschaftsräume bei Sieben-Tage-Inzi- zeitversetzte Nutzung durch feste Gruppen Schulleitung, Beschäf- (z.B. Garderobenräume, denz ≥ 35 max. Anzahl von Personen im Raum tigte in Schule Bibliotheken) regelmäßige Lüftung Pflicht zum Tragen von MNS Reinigung Reinigung Sanitärräume täglich Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken, ggf. vorhandenen Reinigungsplan Reinigungsfirma Fußböden reinigen ergänzen aktualisiert 11. Juni 2021
- 12 - Was? Wann? Wo? Wer? … Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen ein- Womit? (hier bitte stets schulin- Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergän- fügen) terne Konkretisierung einfügen) (bitte schulinterne Er- zungen einfügen) gänzungen einfügen) Auffangbehälter für Einmalhandtücher zur desinfizierendes Reinigungsmittel Schulträger Verfügung stellen, regelmäßig leeren Reinigung von Flächen entsprechend dem Er- bei Verunreinigung von Flächen mit Körper- Schutzhandschuhe tragen, Beschäftigte in der fordernis flüssigkeiten, Urin oder Stuhl: gezielte Desin- nach ablegen Hände desinfizieren Schule fektion nur mit Einmalhandschuhen und ei- (siehe auch Punkt Händedesinfektion) nem mit Flächendesinfektionsmittel getränk- tem Einmaltuch (keine Sprühdesinfektion) Maßnahmen bei Hygie- bei Bedarf Unterstützung bei Schulträger, Schulreferent Schulleitung nemängeln und ggf. Gesundheitsamt einfordern Prüfungen Abschlussprüfungen keine Pflicht zum Tragen eines MNS für Schü- Schulleitung, Beschäf- Sieben-Tage-Inzidenz ler/innen während einer Abschlussprüfung tigte in Schule, ≥ 35: Spalte 3 (schriftlich, mündlich oder praktisch) Schüler/innen bei Sieben-Tage-Inzi- der Mindestabstand von 1,5 Metern ist denz < 35 Regelbetrieb einzuhalten mehrfaches gründliches Lüften der Räume während der Prüfung bei mündlichen Prüfungen zwischen den Prü- fungen mindestens 5 min lüften Toilettenräume sind vor und nach jeder Prü- fung eingehend zu reinigen Empfehlung für die praktischen Prüfungsteile in den Naturwissenschaften: # vor dem Betreten der Räume Einmalhand- schuhe anziehen und # erst nach dem Verlassen des Raumes wieder ausziehen und entsorgen # bei Bedarf Gegenstände, Geräte und Ober- flächen zwischenzeitlich desinfizieren # max. 5 Prüfungsteilnehmer/innen gleichzei- tig in den Räumen für experimentelle Tätig- keiten aktualisiert 11. Juni 2021
- 13 - Was? Wann? Wo? Wer? … Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen ein- Womit? (hier bitte stets schulin- Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergän- fügen) terne Konkretisierung einfügen) (bitte schulinterne Er- zungen einfügen) gänzungen einfügen) kann im fachpraktischen Teil einer mündli- chen Prüfung der Infektionsschutz nicht ge- währleistet werden, ist sie ohne fachprakti- sche Teile durchzuführen (gilt auch für Sport und Tanz) - in praktischen Prüfungen der neuen Fremd- sprachen ist der Mindestabstand von 1,5 Me- tern zwischen den Gesprächspartnern und prüfendem Fachlehrer und zwischen Mitglie- dern der Fachprüfungskommission einzuhal- ten Prüfungsteilnehmer/innen müssen das Schul- gelände sofort nach der Prüfung verlassen Schüler/innen, die zur Risikogruppe gehören # teilen dies der Schule vorab mit # Schule organisiert Zugang (separater oder einzelner Zugang) # ggf. Prüfung in separaten Raum Sport und Musik Sportunterricht Sieben-Tage-Inzidenz Schulsport möglich - Desinfektion: Flächendesinfektions- Beschäftigte in Schule . ≥ 35: Spalte 3 keine Pflicht zum Tragen eines medizinischen mittel mit Hinweis „begrenzt viruzid“ Sieben-Tage-Inzidenz MNS, wenn der Mindestabstand von 1,5 m < 35 Regelbetrieb eingehalten wird alle Schularten keine intensiven Kontaktsportarten (direkten Körperkontakt vermeiden) wenn möglich im Freien durchführen Händehygiene ermöglichen Lüften der Sporthalle sowie Sanitär- und Um- kleideräume nach jeder Sportstunde mind. 5 min mittels Lüftungsanlage bzw. freie Lüftung (Zufuhr von Außenluft) über Fenster/ Türen aktualisiert 11. Juni 2021
- 14 - Was? Wann? Wo? Wer? … Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen ein- Womit? (hier bitte stets schulin- Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergän- fügen) terne Konkretisierung einfügen) (bitte schulinterne Er- zungen einfügen) gänzungen einfügen) sofern dies nicht möglich ist, ist die Sport- halle für den Schulsport nicht geeignet Sportgeräte nach Benutzung desinfizieren schulischer Schwimmunterricht möglich (Or- ganisation s. Schulleiterschreiben vom 18.05.2021) Musikunterricht Sieben-Tage-Inzidenz gemeinschaftliches Singen ist nur im Freien Desinfektion: Flächendesinfektions- Beschäftigte in Schule ≥ 35: Spalte 3 erlaubt mittel mit Hinweis „begrenzt viru- Sieben-Tage-Inzidenz bei Gesang von Einzelpersonen Mindestab- zid“ < 35 Regelbetrieb stand von 2 m zur nächsten Person (s. Hand- alle Schularten lungsleitfaden „Empfehlungen zur Verringe- rung des Infektionsrisikos mit SARS-CoV-2 beim Singen im Unterricht und im Chor“ vom 26.8.2020) Leihinstrumente desinfizieren Arbeitsmittel Vermeidung von Über- täglich Empfehlung: Zuweisung von Arbeitsmitteln - Desinfektion: Flächendesinfektions- Beschäftigte der Schule tragungswegen über Ar- personenbezogen mittel mit Hinweis „begrenzt viruzid“ beitsmittel sachgerechte Reinigung/Desinfektion nach gemeinsamer Nutzung von Kontaktflächen (z.B. Mikroskope, Schutzbrillen) Pausen Beaufsichtigung täglich Aufsicht an veränderte Situation anpassen Beschäftigte in Schule Vermeidung unbeaufsichtigter Bereiche im Außengelände Fensterbereiche kontrollieren (z.B. beim Lüf- ten) Personenströme bei Sieben-Tage-Inzi- Empfehlung: Beschäftigte in Schule denz ≥ 35 örtliche und/oder zeitliche Trennung von Perso- nenströmen in den Pausen Speiseräume täglich Betreten der Mensa möglichst klassen- oder schulspezifische Einzelfalllösungen Beschäftigte in Schule jahrgangsweise mit Essenanbieter finden Essensanbieter aktualisiert 11. Juni 2021
- 15 - Was? Wann? Wo? Wer? … Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen ein- Womit? (hier bitte stets schulin- Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergän- fügen) terne Konkretisierung einfügen) (bitte schulinterne Er- zungen einfügen) gänzungen einfügen) bei Sieben-Tage-Inzi- Einhaltung der Hygieneregeln an Theke und denz < 35 als Empfeh- Essensausgabe (z. B. transparente Abtren- lung nungen) Selbstbedienung möglich; Händehygiene und MNS vorausgesetzt MNS soll erst am Tisch abgesetzt Tischbesetzung möglichst klassenweise (Durchmischungen vermeiden) die Mensa gut lüften, im Sommer ggf. Spei- seneinnahme auch im Freien Personenzahl pro Tisch begrenzen Personaleinsatz allgemein täglich Abklärung von Verdachtsfällen (siehe oben - schulinternes Verfahren zur Abklä- Schulleitung, Beschäf- „Betretungsverbot“) rung tigte der Schule Beachtung der Testpflicht (Selbsttest) auf Impfmöglichkeit für Lehrkräfte hinweisen Risikogruppen täglich Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe über den Beschäftigte in Schule, nach Bedarf 01. Juni 2021 hinaus, ist durch ein erneutes Betriebs- oder Hausarzt aktuelles ärztliches Attest nachzuweisen, mit Hinweisen, dass trotz der Entwicklung des In- fektionsgeschehen, neuer Erkenntnisse zum Ansteckungsrisiko sowie der Impfmöglichkei- ten weiterhin ein erhöhtes Risiko besteht Einsatz im Präsenzunterricht nur nach RS und auf freiwilliger Basis individuelle Bewertung von Risikofaktoren für Risikogruppen bei Bedarf durch Betriebs- oder Hausarzt Schwangere nicht im Präsenzunterricht be- schäftigen keine Präsenzbeschulung für schwangere Schülerinnen aktualisiert 11. Juni 2021
- 16 - Was? Wann? Wo? Wer? … Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen ein- Womit? (hier bitte stets schulin- Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergän- fügen) terne Konkretisierung einfügen) (bitte schulinterne Er- zungen einfügen) gänzungen einfügen) Erste Hilfe Erste Hilfe und Eigen- täglich Ersthelfern Mittel zum Eigenschutz zur Verfü- Schulleitung schutz nach Bedarf gung stellen (Atemschutz mind. FFP2, Schutz- Schulträger brille) Beschäftigte in Schule für Herz-Lungen-Wiederbelebung Beat- Ersthelfer mungsmaske/Beatmungstuch zur Verfügung Schüler/innen stellen Ersthelfer informieren Unterweisungen Hygieneunterweisungen Schüler: Belehrungen für Lehrende, nichtpädagogi- Schulleitung Schuljahresbeginn sches Personal, Schüler zu Hygienemaßnah- Beschäftigte in Schule im weiteren Schuljah- men der Schule resverlauf anlassbezo- Inhalte: Abstand, Händewaschen, Begrüßung gen ohne Körperkontakt, Hust- und Niesetikette, Lehrkräfte: sachgerechter Umgang mit MNB, Lüften mindestens einmal im Eltern über Hygienekonzept der Schule und Schuljahr o.g. Belehrung informieren Außerschulische Veranstaltungen Außerschulische Veran- Schülerbetriebspraktika ab Inzidenz < 50 mög- Schulleitung, staltungen lich Beschäftigte in Schule Durchführung von ein- und mehrtägigen Schulfahrten ins In- und Ausland möglich Sieben-Tage-Inzidenz < 35 außerunterrichtliche Nutzung von Innen- und Bereitstellung von Veranstalter Außensportanlagen außerhalb der Unter- Handreinigungsmittel und richts- und Betreuungszeiten im Rahmen der zumindest begrenzt viruzides Desin- zulässigen Sportausübung möglich (gemäß § fektionsmittel 19 der Corona-Schutz-Verordnung) Händereinigung genutzten Oberflächen, Gegenstände und Räume in Innensportanlagen nach Beendi- gung der Nutzung gründlich reinigen Anpassung der Beschulung /Maßnahmen in Abhängigkeit der Inzidenzwerte (gemäß § 28 b Absatz 3 IfSG und der SächsCoronaSchVO) aktualisiert 11. Juni 2021
- 17 - Was? Wann? Wo? Wer? … Wie? (bitte schulinterne Ergänzungen ein- Womit? (hier bitte stets schulin- Verantwortlich? (bitte schulinterne Ergän- fügen) terne Konkretisierung einfügen) (bitte schulinterne Er- zungen einfügen) gänzungen einfügen) (bezieht sich auf Inzidenzwerte der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. des Landkreises) Siebentage-Inzidenz alle Schularten Regelbetrieb Schulleitung, < 35 alle Klassen/Jhg.-stufen Beschäftigte in Schule Siebentage-Inzidenz alle Schularten Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen Schulleitung, ≥ 35 bis < 100 alle Klassen/Jhg.-stufen Beschäftigte in Schule Siebentage-Inzidenz alle Schularten Präsenzunterricht an allgemeinbildenden und Schulleitung, ≥ 100 - 165 alle Klassen/Jhg.-stufen berufsbildenden Schulen ist nur zulässig Beschäftigte in Schule, bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hy- Schüler/innen gienekonzepte für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen im Wechselunterricht Siebentage-Inzidenz kein Präsenzunterricht häusliche Lernzeit Schulleitung, > 165 Abschlussklassen und Präsenzunterricht (Wechselmodell) Beschäftigte in Schule, Abschlussjahrgänge Schüler/innen Notbetreuung / Hort nur für anspruchsberechtigte Schüler/innen während der üblichen Unterrichts- und Hort- zeiten für Schüler/innen der # Grundschule # Primarstufe Förderschule weitere Corona-Schutzmaßnahmen Sächs. Staatsministerium kann in Anhängigkeit der Erkrankungsfälle an für Soziales und Gesell- der Schule für Klassen, Jahrgangsstufen, schaftlichen Zusammen- Schulen das Wechselmodel anordnen halt mit Sächs. Staatsmi- kann vorübergehende, teilweise oder voll- nisterium für Kultus ständige Schließungen von Schulen anordnen weitergehende kommu- kommunale Maßnahmen sind zu beachten und nale Verordnungen, Vor- umzusetzen schriften, Regeln und Ein- schränkungen aktualisiert 11. Juni 2021
- 18 - Quellen: a) Infektionsschutzgesetz, zuletzt geändert durch Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 22.04.2021 b) Schul- und Kitabetriebseinschränkungsverordnung (SchulKitaBetrEinschrVO), 10.06.2021 c) Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO, SMS, 10.06.2021; d) SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel, BMAS, 20.08.2020; geändert 07.05.2021 e) SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, BMAS, 21.01.2021; Änderungsverordnung 22.04.2021 f) Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung vom 08.05.2021 g) Allgemeinverfügung Ausnahmen von der Untersagung der Präsenzbeschulung / Kriterien für eine Notbetreuung von Kindern vom 25.05.2021 h) Ergänzungen zum DGUV SARS-CoV-2- Schutzstandard Schule (https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3850) i) Merkblatt Umgang mit MNS vom 17.05.2021 j) Schulleiterschreiben vom 12.04.2021 und 29.04.2021 zu Abschlussprüfungen k) Schulleiterschreiben vom 12.05.2021, Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (Förderschulen) l) Schulleiterschreiben vom 20.05.2021 Einsatz von Risikogruppen m) Schulleiterschreiben vom 08.06.2021 Schulbetrieb ab 14.06.2021 inkl. Erlass Schulfahrten 1) Abkürzungen: medizinischer MNS: medizinischer Mund-Nasen-Schutz (sogenannte medizinische OP-Masken oder FFP-2-Masken ohne Ausatemventil, KN 95/N 95 oder Masken mit ver- gleichbaren Schutzstandard) Datum der Erstellung: 11. Juni 2021 Datum Erstunterweisung der Beschäftigten in der Schule: 11. Juni 2021 _____________________________________________________________________________________________________________ Herr P. Seidel Herr D. Windisch Beauftragter für Sicherheit in der Schule Schulleitung aktualisiert 11. Juni 2021
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