AUSGABE 03/2021 - Versicherungsmakler

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DSV NACHRICHTEN | INHALTSVERZEICHNIS   3

INHALTSVERZEICHNIS –
Alle wichtigen Themen auf einen Blick

  Seite 05        AKTUELLES THEMA

                  Elementarversicherung

  Seite 06 - 07   IM VISIER DER ERMITTLUNGSBEHÖRDEN

                  Und wer zahlt die „Zeche“?

  Seite 08 - 09   ARBEITSMASCHINEN RICHTIG VERSICHERN

                  Die gesetzliche Versicherungspflicht

  Seite 10 -11    NOVELLIERUNG DES VERSICHERUNGSSTEUERRECHTS

                  Klarstellungen zum Anwendungsbereich der Gesetzänderung

  Seite 12-13     GRUND ZU FEIERN

                  Jubilare 2021

  Seite 14        GRUND ZU FEIERN

                  Auszubildende 2021

                  DISCLAIMER / IMPRESSUM

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DSV NACHRICHTEN | AKTUELLES THEMA – ELEMENTARVERSICHERUNG   5

AKTUELLES THEMA –
Elementarversicherung

   Autor:   Alexej Tomin, Betriebswirt (VWA), Technischer Underwriter (DVA)

Die jüngste Flutkatastrophe, verursacht durch Tief                     Naturgewalten entstehen.
Bernd, hat im Juli 2021 großes Chaos und verheeren-                    Zu diesen sogenannten Elementargefahren gehören
de Schäden in weiten Teilen Deutschlands verursacht.                   Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung,
Mutter Natur demonstrierte ihre unbändige Natur-                       Erdrutsche, Schneedruck, Lawinen und Vulkanaus-
gewalt und bescherte uns damit die größte Unwetter-                    brüche. Einige vermeintliche Elementargefahren, wie
katastrophe seit 2002, was den Ruin zahlreicher                        bspw. Sturm-, Hagelschäden und Blitzschlag, sind
Existenzen bedeuten kann. Lediglich rund 50 % der                      bereits im Rahmen der „normalen“ Gebäude- und
Bevölkerung sind gegen derartige Naturereignisse                       Hausratversicherung abgedeckt.
versichert.
Eine Elementarversicherung bietet Versicherungs-                       Nachstehend folgt eine kurze Erläuterung zu den
schutz für Schäden, die durch das Einwirken von                        bereits erwähnten Elementargefahren:

    ELEMENTARGEFAHREN

    Überschwemmung & Rückstau                                          Erdbeben, Erdsenkung & Erdrutsch

    Durch Wasser können zahlreiche Schäden an                          Unter einem Erdrutsch versteht man das na-
    und in Gebäuden verursacht werden. Häu-                            turbedingte Abrutschen oder auch Abstürzen
    fig entstehen Schäden durch Hochwasser und                         von Erd- oder Gesteinsmassen. Diese wer-
    Überschwemmungen nach Starkregen und Un-                           den meistens durch Starkregen ausgelöst. Bei
    wettern. Ebenfalls führen Starkregenereignisse                     der Erdsenkung kommt es zum Absinken des
    oft zu Rückstau und drücken Wasser in das Ge-                      Erdbodens. So können durch Erdbeben oder
    bäude.                                                             Absinken des Bodens z. B. Risse im Gebäude
                                                                       entstehen.

    Schneedruck & Lawinen

    Schäden durch Schneedruck entstehen, wenn
    ein Dach das Gewicht des Schnees nicht mehr
    trägt. Lawinen bezeichnen von Berghängen nie-
    dergehende Schnee- und Eismassen.

Personen ohne Versicherungsschutz gegen Elemen-                        Auch derzeit ist fraglich, ob und in wie weit die staat-
tarereignisse sollten im Extremfall nicht zwangsläufig                 lichen Unterstützungszahlungen für die Betroffenen
auf Staatshilfen hoffen. Die Ministerpräsidenten der                   der Flutkatastrophe im Juli ausreichend sind.
Länder verständigten sich 2017 darauf, Hilfsgelder
grundsätzlich nur noch an jene auszuzahlen, die sich                   Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite und un-
erfolglos um eine Versicherung bemüht haben oder                       terbreiten Ihnen ein entsprechendes Angebot, damit
denen ein Versicherungsangebot zu wirtschaftlich                       die nächste Unwetterkatastrophe Ihre Existenz nicht
unzumutbaren Bedingungen angeboten wurde.                              ruiniert.
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6   DSV NACHRICHTEN | IM VISIER DER ERMITTLUNGSBEHÖRDEN – UND WER ZAHLT DIE „ZECHE“?

IM VISIER DER ERMITTLUNGSBEHÖRDEN –
und wer zahlt die „Zeche“?

    Autor:   Joachim Thurow, ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG

Laut Bundeskriminalamt sind die Fälle von Wirtschafts-              verhängt. Nicht zuletzt hat der Zoll In 2020 104.750
kriminalität seit 2017 erstmals wieder stark gestiegen.             Ermittlungsverfahren wegen Straftaten eingeleitet. In
So hat sich die Anzahl in 2020 um 21,5 % erhöht,                    diesen Fällen wurden Freiheitsstrafen im Umfang von
sodass 49.174 Fälle erfasst wurden                                  1.827 Jahren verhängt. Bußgeldverfahren sind hier
                                                                    noch nicht berücksichtigt.
Von den 8 Deliktbereichen (z.B. Betrug, Anlage- und
Finanzierungsdelikte, Abrechnungsbetrug im Gesund-                  In diesem Minenfeld von Gesetzen, Verordnungen
heitswesen usw.) weisen nur Insolvenzdelikte und Ar-                und Vorschriften müssen Sie sich als Unternehmenslei-
beitsdelikte weniger Fälle als 2019 auf. Das dürfte an              ter jeden Tag neu bewegen und Ihre Entscheidungen
den Maßnahmen während der Pandemie, wie bspw.                       treffen. Auch sind Sie für die Tätigkeiten Ihrer Mitarbei-
der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, liegen.                 ter verantwortlich. Doch können Sie alle gesetzlichen
                                                                    Vorgaben kennen? Hier kommt der Spruch wieder zu
Das Risiko ins Visier der Ermittlungsbehörden zu ge-                Geltung: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
raten, resultiert neben der Wirtschaftskriminalität auch
aus zahlreichen anderen Bereichen, was die erfassten                Was passiert jedoch, wenn Sie sich Ermittlungsbehör-
Straftaten der Kriminalstatistik zeigt (s. Tabelle). Finanz-        den gegenübersehen? Sobald die Staatsanwaltschaft
und Steuerdelikte sind hier noch nicht erfasst.                     aufgrund eines Anfangsverdachts ein Ermittlungsver-
Gemäß Bericht des Bundesfinanzministeriums wurden                   fahren einleitet, muss sie auch ermitteln.
im Jahr 2019 circa 54.000 Strafverfahren wegen Steu-                Maßnahmen, angefangen von Vernehmungen, über
erstraftaten bearbeitet. Im Jahr 2019 wurden in diesen              Durchsuchung von Geschäfts- und Privaträumen, bis
Fällen Freiheitsstrafen im Umfang von 1.234 Jahren                  hin zur Untersuchungshaft sind Mittel, die die Staats-
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anwaltschaft einsetzt. Hier gilt, sich sofort qualifizierter      persönliche Existenz steht auf dem Spiel durch hohe
Strafverteidiger zu bedienen, die einen von Anfang an             Geldstrafen, Gefängnisstrafen oder auch die psychi-
unterstützen und die richtigen Verhaltensregeln aufzei-           sche Belastung der Betroffenen und deren Familien.
gen. Eine qualifizierte Strafverteidigung kostet jedoch
Geld.                                                             Um sich auf die Strafverteidigung mit Hilfe eines qua-
                                                                  lifizierten Strafverteidigers konzentrieren zu können,
In der Regel wird ein Fachanwalt Honorarvereinba-                 empfehlen wir den Abschluss einer Unternehmens-
rungen für seine Tätigkeit treffen, also nach Stunden             straf-Rechtsschutzversicherung, die oben genannte
abrechnen. Stundensätze ab 300/350 EUR aufwärts                   Kosten übernimmt, Hilfestellungen im Vorfeld leistet
sind die Regel. Ein Stressmandat (volle Kapazität ei-             (z.B. durch Compliance-Schulungen) oder aber auch
nes Strafverteidigers) verursacht in einer Woche so               ein Netzwerk von qualifizierten Strafverteidigern vor-
leicht 10.000 €. Auch kann es sinnvoll sein, eigene               hält. Denn nur bei Freispruch erstattet der Staat die
Sachverständige zur Unterstützung im Strafverfahren               Verteidigungskosten - aber auch nur die Kosten nach
zu verpflichten, die ebenso abrechnen.                            dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, was dann viel-
Aber nicht nur die Kosten spielen im Strafverfahren               leicht 10 % der Gesamtkosten ausmacht.
eine Rolle. Die Gefahr, dass durch Medienberichte
etc. nicht nur der Beschuldigte, sondern das gan-                 Sprechen Sie uns an: Durch unsere Sonderverein-
ze Unternehmen in Verruf gerät, ist groß. Dies geht               barung mit dem führenden Rechtsschutz-Versicherer
regelmäßig mit Umsatzeinbußen einher. Auch die                    bieten wir hier optimale Absicherung.

ERFASSTE STRAFTATEN LAUT POLIZEILICHER KRIMINALSTATISTIK 2020

  Art der Straftaten                                                     2019                                         2020

  Diebstahlkriminalität                                            1.682.610                                     1.822.212

  Betrug                                                             808.074                                       832.966
  davon Waren- und Warenkreditbetrug                                 291.994                                       290.707

  Computerkriminalität                                                130.611                                      123.006

                                                                                                               40.484
  Wirtschaftskriminalität                                               49.174
                                                                                         (davon 9.590 Insolvenzdelikte)

  Wettbewerbs-, Korruptions- und                                         4.170                                        4.147
  Amtsdelikte

  Straftaten im Zusammenhang mit                                         9.285                                        7.926
  Urheberrechtsverletzung

  Staftaten gegen die Umwelt                                           40.192                                       31.430

  Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz                                3.355                                         3.134

  Gesamt                                                           5.320.612                                    5.456.401
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8   DSV NACHRICHTEN | ARBEITSMASCHINEN RICHTIG VERSICHERN – DIE GESETZLICHE VERSICHERUNGSPFLICHT

ARBEITSMASCHINEN RICHTIG VERSICHERN –
Die gesetzliche Versicherungspflicht

    Autor:   Christian Siebenlist, Dipl.-Betriebswirt (BA) & David Kraft, Versicherungskaufmann

Gabelstapler sind ein leistungsstarkes und vielseitig                    Was diesen Kraftfahrzeugen – und als solche defi-
einsetzbares Transportmittel – ob nun in der inner-                      niert sie der Gesetzgeber – jedoch bereits seit eini-
betrieblichen Lagerhaltung oder Warenumschlag im                         gen Jahrzehnten gemein ist, ist die Verpflichtung zur
öffentlichen Verkehrsraum.                                               Versicherung des Risikos aus dem Halten und Ge-
                                                                         brauch dieser Fahrzeuge. Gleichwohl gibt es von
Gleiches gilt für die Fahrzeuggruppe der Arbeits-                        dieser Versicherungspflicht bestimmte Ausnahmen,
maschinen, die, aufgrund der Vielzahl an möglichen                       die letztmalig durch die Novellierung des Pflichtver-
Einsatzzwecken und infolgedessen diverser Erschei-                       sicherungsgesetzes (PflVG) im Dezember 2007 eine
nungsformen, wohl kaum jemals vollständig erfasst                        grundlegende Überarbeitung erfahren haben.
werden können.

                                    Kraftfahrzeuge
                                    auf öffentlichen bzw. beschränkt-
                                    öffentlichen Verkehrsflächen

             bis 6 km/h
             keine Versicherungs-                                                über 6 km/h
             pflicht

                                                         Gabelstapler/                            sonstige Kfz
                                                         Arbeitsmaschinen                         (z.B. Pkw, Lkw)
                                                                                                  Versicherungspflicht

                                  bis 20 km/h                                   über 20 km/h
                                  keine Versicherungs-                          Versicherungs-
                                  pflicht                                       pflicht
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DSV NACHRICHTEN | ARBEITSMASCHINEN RICHTIG VERSICHERN – DIE GESETZLICHE VERSICHERUNGSPFLICHT   9

Grundsätzlich bedürfen versicherungspflichtige Fahr-           Gabelstaplern/Arbeitsmaschinen die sog. Maschinen-
zeuge einer Deckung auf Basis der sog. Allgemeinen             (kasko-)versicherung zur Verfügung, welche Schäden
Bedingungen für die Kfz-Versicherung (kurz: AKB).              durch Unfälle übernimmt und dadurch zusätzliche
                                                               finanzielle Sicherheit bietet.
Dafür existieren – mit speziellem Blick auf die Gabel-
stapler/Arbeitsmaschinen- prinzipiell 2 Möglichkeiten:
                                                               Was gilt es noch zu beachten?
   Versicherung im Rahmen eines eigenständigen                Unabhängig von der Frage nach der passenden Ver-
    Kfz-Versicherungsvertrags                                  sicherungslösung zur Deckung von Schäden durch/an
                                                               Kraftahrzeuge/n bleibt – mit speziellem Blick auf den
   Integration der Deckung nach den AKB in die                Gebrauch von Gabelstaplern/Arbeitsmaschinen – zu
    Betriebshaftpflichtversicherung (sog. AKB-                 beachten:
    Zusatzdeckung)
                                                                   Führerscheinpflicht: Die Vorgaben sind je nach
In der täglichen Praxis nimmt die Versicherungslösung               Fahrzeugart/ Höchstgeschwindigkeit/Masse des
für versicherungspflichtige Gabelstapler/ Arbeitsma-                bewegten Fahrzeugs unterschiedlich.
schinen über die AKB-Zusatzdeckung im Rahmen der
Betriebshaftpflicht mittlerweile die dominierende Rolle            Zulassungs- und Kennzeichnungspflichten:
ein. Die Deckung von nicht-versicherungspflichtigen                 Gabelstapler oder Arbeitsmaschinen, die auch
Gabelstaplern/Arbeitsmaschinen hingegen hat sich                    auf (beschränkt-)öffentlichen Verkehrsflächen
nahezu markteinheitlich als Standard-Element der                    eingesetzt werden, unterliegen den gesetzlichen
Betriebshaftpflichtversicherung etabliert, so dass ei-              Regelungen des Straßenverkehrsrechts.
genständige Kfz-Versicherungsverträge für derartige
Risiken kaum noch existieren.                                       Hieraus ergeben sich neben diversen Auflagen
                                                                    zur (v.a. sicherheitstechnischen) Ausrüstung der
                                                                    Fahrzeuge auch die Pflicht zur deutlichen Kenn-
Und was ist mit dem Schaden am Gerät selbst?                        zeichnung mit der Firma des Halters und die
Ob nun im Rahmen einer eigenständigen Kfz-Ver-                      Pflicht einer formellen Fahrzeugzulassung bei der
sicherung oder im Rahmen der Betriebshaftpflicht                    entsprechenden Behörde.
(ggf. inkl. AKB-Zusatzdeckung): Versichert gelten nur
Schäden, die durch die Fahrzeuge verursacht werden             Wir empfehlen u.a. zu diesen Punkten im Zweifelsfall
– aber eben keine Schäden am Fahrzeug selbst.                  eine Rechtsberatung einzuholen, da ein Verstoß gegen
                                                               die gesetzlichen Auflagen versicherungstechnisch als
Ähnlich wie in der Kfz-Kaskoversicherung für Pkw/              Obliegenheitsverletzung gewertet und infolgedessen
Lkw o.ä. steht für die Deckung von Schäden an den              der Versicherungsschutz versagt werden kann.
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10   DSV NACHRICHTEN | NOVELLIERUNG DES VERSICHERUNGSSTEUERRECHTS

NOVELLIERUNG DES VERSICHERUNGSSTEUERRECHTS –
Klarstellungen zum Anwendungsbereich der Gesetzänderung

     Autor:   Christian Siebenlist, Dipl.-Betriebswirt (BA)

Wie im Rahmen unserer 1. diesjährigen Ausgabe                       Vielmehr ergab sich durch die unterschiedlichen
der DSV-Nachrichten (Ausgabe 01/2021 – März)                        Rechtsauffassungen der deutschen Abgabenord-
bereits berichtet, trat am 10.12.2020 das Gesetz                    nung (AO) sowie des Europäischen Gerichtshofs
zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts                     (EuGH) eine Regelungslücke und dadurch ein ent-
(VersStRModG) in Kraft.                                             sprechender, zusätzlicher Regelungsbedarf.

Zentrales Element und gleichzeitig wesentliche Än-                  Diesem ist das Bundesministerium für Finanzen
derung war die erstmalige Schaffung eines neuen                     (BMF) nun nachgekommen und hat klargestellt:
Sondertatbestands für die Anwendung der dt. Ver-
sicherungssteuerpflicht auf ‘außerhalb des EWR be-                  Bei der Bewertung des im VersStRModG neu auf-
legene Betriebsstätten oder sonstige Einrichtungen‘.                genommenen Sondertatbestands mit dt. Versiche-
Doch was explizit darunter zu verstehen ist (und in                 rungssteuerpflicht auf außerhalb des EWR belegene
Abgrenzung dessen: was eben nicht) definierte die-                  Betriebsstätten oder sonstige Einrichtungen ist der
ses Gesetz selbst nicht.                                            Betriebsstättenbegriff gemäß §12 AO anzuwenden.
DSV NACHRICHTEN | NOVELLIERUNG DES VERSICHERUNGSSTEUERRECHTS   11

    Von der Neuregelung betroffen sind damit v.a.                                   NICHT von der Neuregelung betroffen und
     rechtlich unselbständige Betriebsstätten und                                     (weiterhin) von der dt. Versicherungssteuerpflicht
     Niederlassungen des dt. Versicherungsnehmers                                     unberücksichtigt bleiben die im Rahmen von in
     (z.B. Vertriebsstellen, verlängerte Werkbänke) die                               Deutschland platzierten Versicherungsdeckungen
     im Rahmen von in Deutschland platzierten                                         mitversicherten rechtlich selbständige Tochter-
     Versicherungsdeckungen mitversichert werden.                                     gesellschaften.

    Zu versicherndes Risiko                 Sitz des Risikos                  Besteuerung in D           Besteuerung in D
                                                                              (bisher)                   (künftig*)

      EIN PAAR TIPPS IM  ÜBERBLICK:
                      innerhalb des EWR                                       Besteuerung nach jeweils nationaler
                                                                              Steuergesetzgebung

                                                                                                         Besteuerung nach jeweils
    Betriebsstätten                                                           Besteuerung nach           nationaler Steuergesetzge-
    (rechtlich                                                                jeweils nationaler         bung;
    unselbständig)                                                            Steuergesetzgebung
                                                                                                         zusätzlich AUCH Steuer-
                                            außerhalb des EWR                 aber KEINE Steuer-         pflicht in Deutschland, weil
                                                                              pflicht in Deutsch-        neuer Sondertatbestand
                                                                              land weil „ausländi-       nach VersStRModG
                                                                              sches“ Risiko
                                                                                                          Doppelbesteuerung droht

    Tochtergesellschaften                   innerhalb und/oder                Besteuerung nach jeweils nationaler Steuer-
    (rechtlich selbständig)                 außerhalb des EWR                 gesetzgebung

* vorbehaltlich nochmaliger Anpassungen / Änderungen in der Durchführung durch zuständigen Behörden

Klarstellend und der Vollständigkeit halber möchten                              von sog. Financial Interest Cover vorläufig keine Ände-
wir noch ergänzen, dass sich für die versicherungs-                              rungen ergeben. Hierbei handelt es sich weiterhin um
steuerliche Bewertung von indirekten Versicherungs-                              „deutsche“ Risiken bzw. Deckungen, die unbestritten
deckungen für ausländische Risiken – unabhängig ob                               und unverändert der hiesigen Versicherungssteuer-
sich diese auf Betriebsstätten/ Tochtergesellschaften                            pflicht unterliegen.
beziehen und wo sich deren Sitz befindet – im Rahmen
12   DSV INTERN | JUBILARE 2021

GRUND ZU FEIERN –
Jubilare 2021

     Autor:   Heike Müller, Assistentin der Geschäftsleitung

                                                               Nicole Baumeister
                                                               begann vor 25 Jahren, im September 1996, ihre Aus-
                                                               bildung zur Versicherungskauffrau in der DSV.

                                                               Im Anschluss an ihre Ausbildung belegte Frau Bau-
                                                               meister erfolgreich ein Studium zur Versicherungsfach-
                                                               wirtin, für das sie mit dem Meisterpreis der bayerischen
                                                               Staatsregierung ausgezeichnet wurde. Sie wurde im
                                                               April 2007 zur Handlungsbevollmächtigten ernannt.
                                                               Seit Ende ihrer Elternzeit unterstützt Frau Baumeister
                                                               eine unserer beiden Industrieabteilungen.

                                                               Annette Schwarz
                                                               Auf 25 Jahre Betriebszugehörigkeit kann auch Annette
                                                               Schwarz zurückblicken. Sie ist in der Buchhaltung für
                                                               die Abrechnungen mit den Versicherungsgesellschaf-
                                                               ten, den Zahlungsverkehr und für die statistischen Aus-
                                                               wertungen verantwortlich.

                                                               Carina Gehrsitz
                                                               20 Jahre Betriebszugehörigkeit feierte Carina Gehr-
                                                               sitz. Von 2001 bis 2004 wurde sie in unserem Haus
                                                               zur Versicherungskauffrau ausgebildet. Nach erfolg-
                                                               reicher Prüfung bildete sie sich zur Versicherungsfach-
                                                               wirtin weiter. 2014 wurde ihr Handlungsvollmacht und
                                                               2020 leitende Handlungsvollmacht erteilt.
                                                               Frau Gehrsitz ist Sachbearbeiterin und stellvertretende
                                                               Abteilungsleiterin in einer unserer Industrieabteilungen
                                                               und steht als Spezialistin für Transportversicherungen
                                                               zur Verfügung. Außerdem ist sie Ersthelferin in unse-
                                                               rem Unternehmen.
DSV INTERN | JUBILARE 2021   13

Nadja Stegerwald
begann vor 15 Jahren, im September 2006, ihre Aus-
bildung zur Kauffrau für Versicherungen und Finan-
zen. Im Anschluss an ihre Ausbildung belegte Frau
Stegerwald erfolgreich ein Studium zur Versicherungs-
fachwirtin.

Seit Ende ihrer Elternzeit unterstützt Frau Stegerwald
unsere Gewerbeabteilung.

Sarah Schubert
10 Jahre Betriebszugehörigkeit feierte Sarah Schubert.
Sie hat ihr duales Studium zum Bachelor of Arts im Stu-
diengang BWL-Versicherungen und anschließend zum
Master of Laws (Wirtschaftsrecht) in der DSV absolviert.
Im Dezember 2019 wurde Frau Schubert zur leitenden
Handlungsbevollmächtigten ernannt.

Sie führt das Team der Heilwesenabteilung, steht als
Spezialistin für D & O-Versicherungen zur Verfügung
und ist zudem für die Ausbildung unserer Nachwuchs-
kräfte verantwortlich. Seit dem Jahr 2020 ist sie Mit-
glied unserer Geschäftsleitung.

Die Dr. Schmitt GmbH Versicherungsmakler gratuliert zum Firmenjubiläum!
Gerade in der heutigen, schnelllebigen Zeit ist langjährige Unternehmenstreue gegenüber dem Arbeit-
geber etwas ganz Besonderes. Umso freudiger stimmt es uns, wenn wir zusammen mit unseren Mitarbei-
terinnen und Mitarbeitern kleine und größere Jubiläen feiern dürfen. Egal ob es 10, 15, 20 oder 25 Jahre
bei uns sind – wir wissen das Engagement, die Zuverlässigkeit und Treue unseres wunderbaren Teams sehr
zu schätzen und möchten daher herzlichst zum Firmenjubiläum gratulieren!

Auf dieser Doppelseite erfahren Sie einige spannende Fakten zu unseren diesjährigen Jubilaren und deren
beruflicher Laufbahn. Viel Spaß beim Schmökern!
14   DSV INTERN | AUSZUBILDENDE 2021

GRUND ZU FEIERN –
Auszubildende 2021

     Autor:   Heike Müller, Assistentin der Geschäftsleitung

       Dürfen wir vorstellen –
       unsere neuen Auszubildenden im 1. Lehrjahr

       Am 01. September 2021 starteten Julia Winheim           Die beiden absolvieren bei uns ihre 3-jährige
       und Mara Hoffmann ihre Ausbildung zur Kauf-             Ausbildung und besuchen in den Berufsschul-
       frau für Versicherungen und Finanzen bei uns in         phasen die Klara-Oppenheimer-Schule in Würz-
       Würzburg.                                               burg.

       Mara Hoffmann ist seit Beginn der Ausbildung in         Wir wünschen den beiden eine wundervolle Aus-
       unserer Heilwesenabteilung tätig, Julia Winheim         bildungszeit und freuen uns auf die Zusammen-
       verstärkt unsere Privatkundenabteilung.                 arbeit!
15
Impressum

Herausgeber
Dr. Schmitt GmbH Würzburg                                            (Versicherungsmakler) erteilt durch:
– Versicherungsmakler –                                              IHK München und Oberbayern
Dieselstraße 2-6                                                     Max-Joseph-Straße 2
97082 Würzburg                                                       80333 München
Telefon 0 931 45075-0                                                www.muenchen.ihk.de
Internet www.dsv-wzbg.de
E-Mail kontakt@dsv-wzbg.de                                           Erstellung: 3WM im Auftrag der Dr. Schmitt GmbH Würzburg
Geschäftsführer Gerd Kunert                                          Stand: September 2021

Amtsgericht Würzburg, HRB 2406                                       Die hier enthaltenen Informationen unterliegen einer sorgfältigen
Versicherungsvermittlerregister                                      Prüfung durch uns. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch
www.vermittlerregister.info                                          nicht übernommen werden.
Register-Nr. D-6HAK-PRKK5-89
Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO                                    Besuchen Sie uns auch auf

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