AUSGABE 03/2021 - Versicherungsmakler
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
DSV NACHRICHTEN | INHALTSVERZEICHNIS 3 INHALTSVERZEICHNIS – Alle wichtigen Themen auf einen Blick Seite 05 AKTUELLES THEMA Elementarversicherung Seite 06 - 07 IM VISIER DER ERMITTLUNGSBEHÖRDEN Und wer zahlt die „Zeche“? Seite 08 - 09 ARBEITSMASCHINEN RICHTIG VERSICHERN Die gesetzliche Versicherungspflicht Seite 10 -11 NOVELLIERUNG DES VERSICHERUNGSSTEUERRECHTS Klarstellungen zum Anwendungsbereich der Gesetzänderung Seite 12-13 GRUND ZU FEIERN Jubilare 2021 Seite 14 GRUND ZU FEIERN Auszubildende 2021 DISCLAIMER / IMPRESSUM IHR VERSICHERUNGSMAKLER INFORMIERT...
DSV NACHRICHTEN | AKTUELLES THEMA – ELEMENTARVERSICHERUNG 5 AKTUELLES THEMA – Elementarversicherung Autor: Alexej Tomin, Betriebswirt (VWA), Technischer Underwriter (DVA) Die jüngste Flutkatastrophe, verursacht durch Tief Naturgewalten entstehen. Bernd, hat im Juli 2021 großes Chaos und verheeren- Zu diesen sogenannten Elementargefahren gehören de Schäden in weiten Teilen Deutschlands verursacht. Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Mutter Natur demonstrierte ihre unbändige Natur- Erdrutsche, Schneedruck, Lawinen und Vulkanaus- gewalt und bescherte uns damit die größte Unwetter- brüche. Einige vermeintliche Elementargefahren, wie katastrophe seit 2002, was den Ruin zahlreicher bspw. Sturm-, Hagelschäden und Blitzschlag, sind Existenzen bedeuten kann. Lediglich rund 50 % der bereits im Rahmen der „normalen“ Gebäude- und Bevölkerung sind gegen derartige Naturereignisse Hausratversicherung abgedeckt. versichert. Eine Elementarversicherung bietet Versicherungs- Nachstehend folgt eine kurze Erläuterung zu den schutz für Schäden, die durch das Einwirken von bereits erwähnten Elementargefahren: ELEMENTARGEFAHREN Überschwemmung & Rückstau Erdbeben, Erdsenkung & Erdrutsch Durch Wasser können zahlreiche Schäden an Unter einem Erdrutsch versteht man das na- und in Gebäuden verursacht werden. Häu- turbedingte Abrutschen oder auch Abstürzen fig entstehen Schäden durch Hochwasser und von Erd- oder Gesteinsmassen. Diese wer- Überschwemmungen nach Starkregen und Un- den meistens durch Starkregen ausgelöst. Bei wettern. Ebenfalls führen Starkregenereignisse der Erdsenkung kommt es zum Absinken des oft zu Rückstau und drücken Wasser in das Ge- Erdbodens. So können durch Erdbeben oder bäude. Absinken des Bodens z. B. Risse im Gebäude entstehen. Schneedruck & Lawinen Schäden durch Schneedruck entstehen, wenn ein Dach das Gewicht des Schnees nicht mehr trägt. Lawinen bezeichnen von Berghängen nie- dergehende Schnee- und Eismassen. Personen ohne Versicherungsschutz gegen Elemen- Auch derzeit ist fraglich, ob und in wie weit die staat- tarereignisse sollten im Extremfall nicht zwangsläufig lichen Unterstützungszahlungen für die Betroffenen auf Staatshilfen hoffen. Die Ministerpräsidenten der der Flutkatastrophe im Juli ausreichend sind. Länder verständigten sich 2017 darauf, Hilfsgelder grundsätzlich nur noch an jene auszuzahlen, die sich Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite und un- erfolglos um eine Versicherung bemüht haben oder terbreiten Ihnen ein entsprechendes Angebot, damit denen ein Versicherungsangebot zu wirtschaftlich die nächste Unwetterkatastrophe Ihre Existenz nicht unzumutbaren Bedingungen angeboten wurde. ruiniert.
6 DSV NACHRICHTEN | IM VISIER DER ERMITTLUNGSBEHÖRDEN – UND WER ZAHLT DIE „ZECHE“? IM VISIER DER ERMITTLUNGSBEHÖRDEN – und wer zahlt die „Zeche“? Autor: Joachim Thurow, ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG Laut Bundeskriminalamt sind die Fälle von Wirtschafts- verhängt. Nicht zuletzt hat der Zoll In 2020 104.750 kriminalität seit 2017 erstmals wieder stark gestiegen. Ermittlungsverfahren wegen Straftaten eingeleitet. In So hat sich die Anzahl in 2020 um 21,5 % erhöht, diesen Fällen wurden Freiheitsstrafen im Umfang von sodass 49.174 Fälle erfasst wurden 1.827 Jahren verhängt. Bußgeldverfahren sind hier noch nicht berücksichtigt. Von den 8 Deliktbereichen (z.B. Betrug, Anlage- und Finanzierungsdelikte, Abrechnungsbetrug im Gesund- In diesem Minenfeld von Gesetzen, Verordnungen heitswesen usw.) weisen nur Insolvenzdelikte und Ar- und Vorschriften müssen Sie sich als Unternehmenslei- beitsdelikte weniger Fälle als 2019 auf. Das dürfte an ter jeden Tag neu bewegen und Ihre Entscheidungen den Maßnahmen während der Pandemie, wie bspw. treffen. Auch sind Sie für die Tätigkeiten Ihrer Mitarbei- der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, liegen. ter verantwortlich. Doch können Sie alle gesetzlichen Vorgaben kennen? Hier kommt der Spruch wieder zu Das Risiko ins Visier der Ermittlungsbehörden zu ge- Geltung: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! raten, resultiert neben der Wirtschaftskriminalität auch aus zahlreichen anderen Bereichen, was die erfassten Was passiert jedoch, wenn Sie sich Ermittlungsbehör- Straftaten der Kriminalstatistik zeigt (s. Tabelle). Finanz- den gegenübersehen? Sobald die Staatsanwaltschaft und Steuerdelikte sind hier noch nicht erfasst. aufgrund eines Anfangsverdachts ein Ermittlungsver- Gemäß Bericht des Bundesfinanzministeriums wurden fahren einleitet, muss sie auch ermitteln. im Jahr 2019 circa 54.000 Strafverfahren wegen Steu- Maßnahmen, angefangen von Vernehmungen, über erstraftaten bearbeitet. Im Jahr 2019 wurden in diesen Durchsuchung von Geschäfts- und Privaträumen, bis Fällen Freiheitsstrafen im Umfang von 1.234 Jahren hin zur Untersuchungshaft sind Mittel, die die Staats-
DSV NACHRICHTEN | IM VISIER DER ERMITTLUNGSBEHÖRDEN – UND WER ZAHLT DIE „ZECHE“? 7 anwaltschaft einsetzt. Hier gilt, sich sofort qualifizierter persönliche Existenz steht auf dem Spiel durch hohe Strafverteidiger zu bedienen, die einen von Anfang an Geldstrafen, Gefängnisstrafen oder auch die psychi- unterstützen und die richtigen Verhaltensregeln aufzei- sche Belastung der Betroffenen und deren Familien. gen. Eine qualifizierte Strafverteidigung kostet jedoch Geld. Um sich auf die Strafverteidigung mit Hilfe eines qua- lifizierten Strafverteidigers konzentrieren zu können, In der Regel wird ein Fachanwalt Honorarvereinba- empfehlen wir den Abschluss einer Unternehmens- rungen für seine Tätigkeit treffen, also nach Stunden straf-Rechtsschutzversicherung, die oben genannte abrechnen. Stundensätze ab 300/350 EUR aufwärts Kosten übernimmt, Hilfestellungen im Vorfeld leistet sind die Regel. Ein Stressmandat (volle Kapazität ei- (z.B. durch Compliance-Schulungen) oder aber auch nes Strafverteidigers) verursacht in einer Woche so ein Netzwerk von qualifizierten Strafverteidigern vor- leicht 10.000 €. Auch kann es sinnvoll sein, eigene hält. Denn nur bei Freispruch erstattet der Staat die Sachverständige zur Unterstützung im Strafverfahren Verteidigungskosten - aber auch nur die Kosten nach zu verpflichten, die ebenso abrechnen. dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, was dann viel- Aber nicht nur die Kosten spielen im Strafverfahren leicht 10 % der Gesamtkosten ausmacht. eine Rolle. Die Gefahr, dass durch Medienberichte etc. nicht nur der Beschuldigte, sondern das gan- Sprechen Sie uns an: Durch unsere Sonderverein- ze Unternehmen in Verruf gerät, ist groß. Dies geht barung mit dem führenden Rechtsschutz-Versicherer regelmäßig mit Umsatzeinbußen einher. Auch die bieten wir hier optimale Absicherung. ERFASSTE STRAFTATEN LAUT POLIZEILICHER KRIMINALSTATISTIK 2020 Art der Straftaten 2019 2020 Diebstahlkriminalität 1.682.610 1.822.212 Betrug 808.074 832.966 davon Waren- und Warenkreditbetrug 291.994 290.707 Computerkriminalität 130.611 123.006 40.484 Wirtschaftskriminalität 49.174 (davon 9.590 Insolvenzdelikte) Wettbewerbs-, Korruptions- und 4.170 4.147 Amtsdelikte Straftaten im Zusammenhang mit 9.285 7.926 Urheberrechtsverletzung Staftaten gegen die Umwelt 40.192 31.430 Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz 3.355 3.134 Gesamt 5.320.612 5.456.401
8 DSV NACHRICHTEN | ARBEITSMASCHINEN RICHTIG VERSICHERN – DIE GESETZLICHE VERSICHERUNGSPFLICHT ARBEITSMASCHINEN RICHTIG VERSICHERN – Die gesetzliche Versicherungspflicht Autor: Christian Siebenlist, Dipl.-Betriebswirt (BA) & David Kraft, Versicherungskaufmann Gabelstapler sind ein leistungsstarkes und vielseitig Was diesen Kraftfahrzeugen – und als solche defi- einsetzbares Transportmittel – ob nun in der inner- niert sie der Gesetzgeber – jedoch bereits seit eini- betrieblichen Lagerhaltung oder Warenumschlag im gen Jahrzehnten gemein ist, ist die Verpflichtung zur öffentlichen Verkehrsraum. Versicherung des Risikos aus dem Halten und Ge- brauch dieser Fahrzeuge. Gleichwohl gibt es von Gleiches gilt für die Fahrzeuggruppe der Arbeits- dieser Versicherungspflicht bestimmte Ausnahmen, maschinen, die, aufgrund der Vielzahl an möglichen die letztmalig durch die Novellierung des Pflichtver- Einsatzzwecken und infolgedessen diverser Erschei- sicherungsgesetzes (PflVG) im Dezember 2007 eine nungsformen, wohl kaum jemals vollständig erfasst grundlegende Überarbeitung erfahren haben. werden können. Kraftfahrzeuge auf öffentlichen bzw. beschränkt- öffentlichen Verkehrsflächen bis 6 km/h keine Versicherungs- über 6 km/h pflicht Gabelstapler/ sonstige Kfz Arbeitsmaschinen (z.B. Pkw, Lkw) Versicherungspflicht bis 20 km/h über 20 km/h keine Versicherungs- Versicherungs- pflicht pflicht
DSV NACHRICHTEN | ARBEITSMASCHINEN RICHTIG VERSICHERN – DIE GESETZLICHE VERSICHERUNGSPFLICHT 9 Grundsätzlich bedürfen versicherungspflichtige Fahr- Gabelstaplern/Arbeitsmaschinen die sog. Maschinen- zeuge einer Deckung auf Basis der sog. Allgemeinen (kasko-)versicherung zur Verfügung, welche Schäden Bedingungen für die Kfz-Versicherung (kurz: AKB). durch Unfälle übernimmt und dadurch zusätzliche finanzielle Sicherheit bietet. Dafür existieren – mit speziellem Blick auf die Gabel- stapler/Arbeitsmaschinen- prinzipiell 2 Möglichkeiten: Was gilt es noch zu beachten? Versicherung im Rahmen eines eigenständigen Unabhängig von der Frage nach der passenden Ver- Kfz-Versicherungsvertrags sicherungslösung zur Deckung von Schäden durch/an Kraftahrzeuge/n bleibt – mit speziellem Blick auf den Integration der Deckung nach den AKB in die Gebrauch von Gabelstaplern/Arbeitsmaschinen – zu Betriebshaftpflichtversicherung (sog. AKB- beachten: Zusatzdeckung) Führerscheinpflicht: Die Vorgaben sind je nach In der täglichen Praxis nimmt die Versicherungslösung Fahrzeugart/ Höchstgeschwindigkeit/Masse des für versicherungspflichtige Gabelstapler/ Arbeitsma- bewegten Fahrzeugs unterschiedlich. schinen über die AKB-Zusatzdeckung im Rahmen der Betriebshaftpflicht mittlerweile die dominierende Rolle Zulassungs- und Kennzeichnungspflichten: ein. Die Deckung von nicht-versicherungspflichtigen Gabelstapler oder Arbeitsmaschinen, die auch Gabelstaplern/Arbeitsmaschinen hingegen hat sich auf (beschränkt-)öffentlichen Verkehrsflächen nahezu markteinheitlich als Standard-Element der eingesetzt werden, unterliegen den gesetzlichen Betriebshaftpflichtversicherung etabliert, so dass ei- Regelungen des Straßenverkehrsrechts. genständige Kfz-Versicherungsverträge für derartige Risiken kaum noch existieren. Hieraus ergeben sich neben diversen Auflagen zur (v.a. sicherheitstechnischen) Ausrüstung der Fahrzeuge auch die Pflicht zur deutlichen Kenn- Und was ist mit dem Schaden am Gerät selbst? zeichnung mit der Firma des Halters und die Ob nun im Rahmen einer eigenständigen Kfz-Ver- Pflicht einer formellen Fahrzeugzulassung bei der sicherung oder im Rahmen der Betriebshaftpflicht entsprechenden Behörde. (ggf. inkl. AKB-Zusatzdeckung): Versichert gelten nur Schäden, die durch die Fahrzeuge verursacht werden Wir empfehlen u.a. zu diesen Punkten im Zweifelsfall – aber eben keine Schäden am Fahrzeug selbst. eine Rechtsberatung einzuholen, da ein Verstoß gegen die gesetzlichen Auflagen versicherungstechnisch als Ähnlich wie in der Kfz-Kaskoversicherung für Pkw/ Obliegenheitsverletzung gewertet und infolgedessen Lkw o.ä. steht für die Deckung von Schäden an den der Versicherungsschutz versagt werden kann.
10 DSV NACHRICHTEN | NOVELLIERUNG DES VERSICHERUNGSSTEUERRECHTS NOVELLIERUNG DES VERSICHERUNGSSTEUERRECHTS – Klarstellungen zum Anwendungsbereich der Gesetzänderung Autor: Christian Siebenlist, Dipl.-Betriebswirt (BA) Wie im Rahmen unserer 1. diesjährigen Ausgabe Vielmehr ergab sich durch die unterschiedlichen der DSV-Nachrichten (Ausgabe 01/2021 – März) Rechtsauffassungen der deutschen Abgabenord- bereits berichtet, trat am 10.12.2020 das Gesetz nung (AO) sowie des Europäischen Gerichtshofs zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts (EuGH) eine Regelungslücke und dadurch ein ent- (VersStRModG) in Kraft. sprechender, zusätzlicher Regelungsbedarf. Zentrales Element und gleichzeitig wesentliche Än- Diesem ist das Bundesministerium für Finanzen derung war die erstmalige Schaffung eines neuen (BMF) nun nachgekommen und hat klargestellt: Sondertatbestands für die Anwendung der dt. Ver- sicherungssteuerpflicht auf ‘außerhalb des EWR be- Bei der Bewertung des im VersStRModG neu auf- legene Betriebsstätten oder sonstige Einrichtungen‘. genommenen Sondertatbestands mit dt. Versiche- Doch was explizit darunter zu verstehen ist (und in rungssteuerpflicht auf außerhalb des EWR belegene Abgrenzung dessen: was eben nicht) definierte die- Betriebsstätten oder sonstige Einrichtungen ist der ses Gesetz selbst nicht. Betriebsstättenbegriff gemäß §12 AO anzuwenden.
DSV NACHRICHTEN | NOVELLIERUNG DES VERSICHERUNGSSTEUERRECHTS 11 Von der Neuregelung betroffen sind damit v.a. NICHT von der Neuregelung betroffen und rechtlich unselbständige Betriebsstätten und (weiterhin) von der dt. Versicherungssteuerpflicht Niederlassungen des dt. Versicherungsnehmers unberücksichtigt bleiben die im Rahmen von in (z.B. Vertriebsstellen, verlängerte Werkbänke) die Deutschland platzierten Versicherungsdeckungen im Rahmen von in Deutschland platzierten mitversicherten rechtlich selbständige Tochter- Versicherungsdeckungen mitversichert werden. gesellschaften. Zu versicherndes Risiko Sitz des Risikos Besteuerung in D Besteuerung in D (bisher) (künftig*) EIN PAAR TIPPS IM ÜBERBLICK: innerhalb des EWR Besteuerung nach jeweils nationaler Steuergesetzgebung Besteuerung nach jeweils Betriebsstätten Besteuerung nach nationaler Steuergesetzge- (rechtlich jeweils nationaler bung; unselbständig) Steuergesetzgebung zusätzlich AUCH Steuer- außerhalb des EWR aber KEINE Steuer- pflicht in Deutschland, weil pflicht in Deutsch- neuer Sondertatbestand land weil „ausländi- nach VersStRModG sches“ Risiko Doppelbesteuerung droht Tochtergesellschaften innerhalb und/oder Besteuerung nach jeweils nationaler Steuer- (rechtlich selbständig) außerhalb des EWR gesetzgebung * vorbehaltlich nochmaliger Anpassungen / Änderungen in der Durchführung durch zuständigen Behörden Klarstellend und der Vollständigkeit halber möchten von sog. Financial Interest Cover vorläufig keine Ände- wir noch ergänzen, dass sich für die versicherungs- rungen ergeben. Hierbei handelt es sich weiterhin um steuerliche Bewertung von indirekten Versicherungs- „deutsche“ Risiken bzw. Deckungen, die unbestritten deckungen für ausländische Risiken – unabhängig ob und unverändert der hiesigen Versicherungssteuer- sich diese auf Betriebsstätten/ Tochtergesellschaften pflicht unterliegen. beziehen und wo sich deren Sitz befindet – im Rahmen
12 DSV INTERN | JUBILARE 2021 GRUND ZU FEIERN – Jubilare 2021 Autor: Heike Müller, Assistentin der Geschäftsleitung Nicole Baumeister begann vor 25 Jahren, im September 1996, ihre Aus- bildung zur Versicherungskauffrau in der DSV. Im Anschluss an ihre Ausbildung belegte Frau Bau- meister erfolgreich ein Studium zur Versicherungsfach- wirtin, für das sie mit dem Meisterpreis der bayerischen Staatsregierung ausgezeichnet wurde. Sie wurde im April 2007 zur Handlungsbevollmächtigten ernannt. Seit Ende ihrer Elternzeit unterstützt Frau Baumeister eine unserer beiden Industrieabteilungen. Annette Schwarz Auf 25 Jahre Betriebszugehörigkeit kann auch Annette Schwarz zurückblicken. Sie ist in der Buchhaltung für die Abrechnungen mit den Versicherungsgesellschaf- ten, den Zahlungsverkehr und für die statistischen Aus- wertungen verantwortlich. Carina Gehrsitz 20 Jahre Betriebszugehörigkeit feierte Carina Gehr- sitz. Von 2001 bis 2004 wurde sie in unserem Haus zur Versicherungskauffrau ausgebildet. Nach erfolg- reicher Prüfung bildete sie sich zur Versicherungsfach- wirtin weiter. 2014 wurde ihr Handlungsvollmacht und 2020 leitende Handlungsvollmacht erteilt. Frau Gehrsitz ist Sachbearbeiterin und stellvertretende Abteilungsleiterin in einer unserer Industrieabteilungen und steht als Spezialistin für Transportversicherungen zur Verfügung. Außerdem ist sie Ersthelferin in unse- rem Unternehmen.
DSV INTERN | JUBILARE 2021 13 Nadja Stegerwald begann vor 15 Jahren, im September 2006, ihre Aus- bildung zur Kauffrau für Versicherungen und Finan- zen. Im Anschluss an ihre Ausbildung belegte Frau Stegerwald erfolgreich ein Studium zur Versicherungs- fachwirtin. Seit Ende ihrer Elternzeit unterstützt Frau Stegerwald unsere Gewerbeabteilung. Sarah Schubert 10 Jahre Betriebszugehörigkeit feierte Sarah Schubert. Sie hat ihr duales Studium zum Bachelor of Arts im Stu- diengang BWL-Versicherungen und anschließend zum Master of Laws (Wirtschaftsrecht) in der DSV absolviert. Im Dezember 2019 wurde Frau Schubert zur leitenden Handlungsbevollmächtigten ernannt. Sie führt das Team der Heilwesenabteilung, steht als Spezialistin für D & O-Versicherungen zur Verfügung und ist zudem für die Ausbildung unserer Nachwuchs- kräfte verantwortlich. Seit dem Jahr 2020 ist sie Mit- glied unserer Geschäftsleitung. Die Dr. Schmitt GmbH Versicherungsmakler gratuliert zum Firmenjubiläum! Gerade in der heutigen, schnelllebigen Zeit ist langjährige Unternehmenstreue gegenüber dem Arbeit- geber etwas ganz Besonderes. Umso freudiger stimmt es uns, wenn wir zusammen mit unseren Mitarbei- terinnen und Mitarbeitern kleine und größere Jubiläen feiern dürfen. Egal ob es 10, 15, 20 oder 25 Jahre bei uns sind – wir wissen das Engagement, die Zuverlässigkeit und Treue unseres wunderbaren Teams sehr zu schätzen und möchten daher herzlichst zum Firmenjubiläum gratulieren! Auf dieser Doppelseite erfahren Sie einige spannende Fakten zu unseren diesjährigen Jubilaren und deren beruflicher Laufbahn. Viel Spaß beim Schmökern!
14 DSV INTERN | AUSZUBILDENDE 2021 GRUND ZU FEIERN – Auszubildende 2021 Autor: Heike Müller, Assistentin der Geschäftsleitung Dürfen wir vorstellen – unsere neuen Auszubildenden im 1. Lehrjahr Am 01. September 2021 starteten Julia Winheim Die beiden absolvieren bei uns ihre 3-jährige und Mara Hoffmann ihre Ausbildung zur Kauf- Ausbildung und besuchen in den Berufsschul- frau für Versicherungen und Finanzen bei uns in phasen die Klara-Oppenheimer-Schule in Würz- Würzburg. burg. Mara Hoffmann ist seit Beginn der Ausbildung in Wir wünschen den beiden eine wundervolle Aus- unserer Heilwesenabteilung tätig, Julia Winheim bildungszeit und freuen uns auf die Zusammen- verstärkt unsere Privatkundenabteilung. arbeit!
15
Impressum Herausgeber Dr. Schmitt GmbH Würzburg (Versicherungsmakler) erteilt durch: – Versicherungsmakler – IHK München und Oberbayern Dieselstraße 2-6 Max-Joseph-Straße 2 97082 Würzburg 80333 München Telefon 0 931 45075-0 www.muenchen.ihk.de Internet www.dsv-wzbg.de E-Mail kontakt@dsv-wzbg.de Erstellung: 3WM im Auftrag der Dr. Schmitt GmbH Würzburg Geschäftsführer Gerd Kunert Stand: September 2021 Amtsgericht Würzburg, HRB 2406 Die hier enthaltenen Informationen unterliegen einer sorgfältigen Versicherungsvermittlerregister Prüfung durch uns. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch www.vermittlerregister.info nicht übernommen werden. Register-Nr. D-6HAK-PRKK5-89 Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO Besuchen Sie uns auch auf Disclaimer Die in dieser Publikation enthaltenen Informationen und Meinungen bezieht der Verfasser aus öffentlich zugänglichen Quellen und von Dritten, die er für zuverlässig hält. Trotz sorgfältiger Prüfung der Angaben haftet die Dr. Schmitt GmbH Würzburg - Ver- sicherungsmakler - für Mängel dieser Publikation nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, wird dagegen nicht übernommen. Alle Meinungen geben die aktuelle Einschätzung des Verfassers wieder und stellen nicht notwendigerweise die Meinung der Dr. Schmitt GmbH Würzburg - Versicherungsmakler - oder mit ihr verbundener Unter- nehmen dar. Weder diese Veröffentlichung noch ihr Inhalt, noch eine Kopie dieser Veröffentlichung, darf ohne ausdrückliche Erlaubnis der Dr. Schmitt GmbH Würzburg - Versicherungsmakler - auf irgendeine Weise verändert oder an Dritte verteilt oder übermittelt werden. Die rechtlichen Ausführungen berücksichtigen die im Zeitpunkt des Erscheinens bekannte Rechtslage. Die rechtliche Beurteilung kann sich im Zeitverlauf beispielsweise durch geänderte Gesetze, andere Rechtsvorschriften oder Rechtsprechung ändern. Die Ausführungen sind allgemeiner Art und können naturgemäß nicht die im Einzelfall bestehenden Besonderheiten berücksichtigen. Es wird daher emp- fohlen, bei konkreten rechtlichen Fragen einen Rechtsberater zu konsultieren.
Sie können auch lesen