Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik - Année politique ...
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Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik Suchabfrage 15.09.2019 Thema Keine Einschränkung Schlagworte Tabak Akteure Keine Einschränkung Prozesstypen Keine Einschränkung Datum 01.01.1989 - 01.01.2019 ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.89 - 01.01.19
Impressum Herausgeber Année Politique Suisse Institut für Politikwissenschaft Universität Bern Fabrikstrasse 8 CH-3012 Bern www.anneepolitique.swiss Beiträge von Benteli, Marianne Bernhard, Laurent Bühlmann, Marc Käppeli, Anita Meyer, Luzius Pasquier, Emilia Rinderknecht, Matthias Rohrer, Linda Schnyder, Sébastien Schubiger, Maximilian Bevorzugte Zitierweise Benteli, Marianne; Bernhard, Laurent; Bühlmann, Marc; Käppeli, Anita; Meyer, Luzius; Pasquier, Emilia; Rinderknecht, Matthias; Rohrer, Linda; Schnyder, Sébastien; Schubiger, Maximilian 2019. Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik: Tabak, 1989 - 2012. Bern: Année Politique Suisse, Institut für Politikwissenschaft, Universität Bern. www.anneepolitique.swiss, abgerufen am 15.09.2019. ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.89 - 01.01.19
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Chronik 1
Aussenpolitik 1
Beziehungen zur EU 1
Öffentliche Finanzen 1
Indirekte Steuern 1
Sozialpolitik 3
Gesundheit, Sozialhilfe, Sport 3
Gesundheitspolitik 3
Suchtmittel 3
Sport 21
Soziale Gruppen 21
Kinder- und Jugendpolitik 21
Parteien, Verbände und Interessengruppen 22
Parteien 22
Grosse Parteien 22
Linke und ökologische Parteien 23
Konservative und Rechte Parteien 24
ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.89 - 01.01.19 IAbkürzungsverzeichnis
UNO Organisation der Vereinten Nationen
AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung
BSV Bundesamt für Sozialversicherungen
SGK-NR Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates
BAG Bundesamt für Gesundheit
EU Europäische Union
EDI Eidgenössisches Departement des Inneren
WHO World Health Organization
BASPO Bundesamt für Sport
SFA Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme
KMU Kleine und mittlere Unternehmen
FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte
EVG Eidgenössisches Versicherungsgericht
AIDS Acquired Immune Deficiency Syndrome
WAK-NR Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats
EG Europäische Gemeinschaft
VVG Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag
ONU Organisation des Nations unies
AVS Assurance-vieillesse et survivants
OFAS Office fédéral des assurances sociales
CSSS-CN Commission de la sécurité sociale et de la santé publique du Conseil
national
OFSP Office fédéral de la santé publique
UE Union européenne
DFI Département fédéral de l'intérieur
OMS Organisation mondiale de la Santé
OFSPO Office fédéral du sport
ISPA Institut suisse de prévention de l’alcoolisme et autres toxicomanies
PME petites et moyennes entreprises
FMH Fédération des médecins suisses
TFA Tribunal fédéral des assurances
SIDA Syndrome de l'immunodéficience acquise
CER-CN Commission de l'économie et des redevances du Conseil national
CE Communauté européenne
LCA Loi fédérale sur le contrat d'assurance
ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.89 - 01.01.19 IIAllgemeine Chronik
Aussenpolitik
Beziehungen zur EU
MOTION Der Nationalrat hiess als erstbehandelnder Rat eine Motion Favre (fdp, NE) mit der
DATUM: 09.06.2011
ANITA KÄPPELI
Forderung nach Ausschluss des Tabak-Dossiers aus den Verhandlungen mit der EU im
Bereich der öffentlichen Gesundheit gut. 1
MOTION La motion Favre (plr, NE) qui demande d’exclure le chapitre du tabac des négociations
DATUM: 11.09.2012
EMILIA PASQUIER
européennes relatives à la santé publique, a été adoptée en seconde lecture suite à une
modification du Conseil des Etats. 2
Öffentliche Finanzen
Indirekte Steuern
BUNDESRATSGESCHÄFT Ende Jahr legte der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des Tabaksteuergesetzes
DATUM: 21.12.2007
LINDA ROHRER
vor. Die Steuerstruktur für Zigaretten war mit der Änderung des Bundesgesetzes über
die Tabakbesteuerung bereits im Jahr 1996 EU-kompatibel geworden. Dies sollte nun
mit der Revision auch für alle anderen Tabakwaren (z.B. Stumpen, Zigarren und
Schnitttabak) geschehen. Gleichzeitig sollte die Steuerbelastung leicht heraufgesetzt
und dem Bundesrat die Kompetenz erteilt werden, diese bei Bedarf weiter zu erhöhen.
Bei der leichten Steuererhöhung auf Zigarren und Zigarillos und der markanten
Steuererhöhung auf Feinschnitttabak standen gesundheitspolitische Ziele im
Vordergrund. Auf die Festlegung eines Mindestverkaufspreises für Zigaretten wurde
vorerst verzichtet, allerdings soll sich die Steuerbelastung in moderaten Schritten und
über mehrere Jahre hinaus der EU-Mindestbelastung annähern. Die Botschaft war in
der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen. 3
BUNDESRATSGESCHÄFT Der Nationalrat befasste sich als Erstrat mit der Ende 2007 vom Bundesrat beantragten
DATUM: 19.12.2008
MARIANNE BENTELI
Änderung des Tabaksteuergesetzes. Eine Kommissionsminderheit aus der SVP
beantragte Rückweisung an den Bundesrat mit der Auflage, keine weitere
Steuerbelastung für die Konsumenten vorzusehen; deshalb sollte dem Bundesrat auch
die Kompetenz verweigert werden, in Eigenregie Steuererhöhungen für Tabakwaren
festzulegen. Das links-grüne Lager sprach sich gegen den Rückweisungsantrag aus,
bedauerte aber, dass die Revision nicht konsequent genug erfolge. Insbesondere
stünden die fiskalischen Aspekte mehr im Vordergrund als die gesundheitspolitischen;
auch sei die Angleichung an die Besteuerung in der EU nicht konsequent vollzogen;
Zigarren und Zigarillos würden weiterhin klar weniger hoch besteuert als im EU-Raum,
zudem gebe es Ausnahmen, etwa bei den gesundheitlich nicht weniger
problematischen Produkten des Schnupf- und Kautabaks. Da kein Antrag auf
Nichteintreten gestellt worden war, wurde dieses stillschweigend beschlossen. Der
Rückweisungsantrag der SVP wurde mit 106 zu 59 Stimmen klar abgelehnt, wobei sich
die FDP allerdings gespalten zeigte.
In der Detailberatung beantragte Meier-Schatz (cvp, SG) mit Unterstützung des links-
grünen Lagers, den Kau- und Schnupftabak bei der Besteuerung dem Feinschnitttabak
gleichzustellen. Sie argumentierte, wenn man es mit der Prävention und dem
Jugendschutz ernst meine, dürfe man keine Differenzierung nach Produkten
akzeptieren. Bundesrat und Kommissionsmehrheit machten demgegenüber geltend,
Kau- und Schnupftabak seien Nischenprodukte und würden beispielsweise im
Nachbarland Deutschland gar nicht besteuert, weshalb es einfach wäre, sich diese
Produkte im Ausland zu besorgen. Der Antrag wurde mit 85 zu 72 Stimmen abgelehnt.
Wie bereits in der Eintretensdebatte angekündigt, wollte die SVP die Kompetenz des
Bundesrates zur Vornahme von Steuererhöhungen beschneiden, indem für alle
Tabakprodukte die Belastung nur bis 80% der 2003 geltenden Sätze zugelassen werden
sollte. Bundesrätin Widmer-Schlumpf machte darauf aufmerksam, dass dieses
Begehren gar nicht umsetzbar wäre, da mit dieser Revision mit Ausnahme der
Zigaretten die gesamte Steuerstruktur verändert werde. Schelbert (gp, LU) wollte
ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.89 - 01.01.19 1hingegen, dass bei den Zigaretten die Erhöhungskompetenz um 80% des Bundesrates
nicht mit Stichdatum 2003 erfolgt, sondern neu ausgehend von den Steuersätzen, die
bei Inkraftsetzung des Gesetzes gelten. Damit würde der Bundesrat die Kompetenz
erhalten, den Preis der Zigarettenpäckchen in den nächsten Jahren nicht nur um 0.60
Fr. zu erhöhen, wie dies aufgrund der seit 2003 erst zu 50% ausgeschöpften
Kompetenz möglich ist, sondern um 2.30 Fr. Beide Anträge wurden recht deutlich
abgelehnt.
Mit einem Einzelantrag wollte Donzé (evp, BE) dem Bundesrat die Kompetenz erteilen,
einen Mindestpreis für Zigaretten festzulegen, um so genannte Lockvogel-Angebote der
Hersteller zu verunmöglichen, die sich insbesondere an Jugendliche richten.
Bundesrätin Widmer-Schlumpf plädierte dafür, den Antrag abzulehnen, da es zu einer
unstatthaften Einmischung in den freien Markt führen würde, worauf dieser mit 123 zu
40 Stimmen abgeschmettert wurde. Einzig die GP votierte geschlossen dafür, die CVP
mehrheitlich.
Um eine Grundsatzfrage ging es beim Antrag aus dem links-grünen Lager, den Anteil an
der Tabaksteuer, der heute der Subventionierung des inländischen Tabakanbaus dient,
in den Tabakpräventionsfonds umzuleiten. Der Sprecher der Minderheit bezeichnete
die heutige Regelung als pervers: Je rund 18 Mio Fr. jährlich flössen heute einerseits in
den Präventionsfonds sowie andererseits in die Unterstützung des Anbaus; das sei, als
würde man die Brandstifter und danach die Feuerwehr gleichzeitig finanzieren. Zudem
hätten die Tabakanbauer (rund 330 Betriebe in der Schweiz) eine Abnahmegarantie
sowie eine Zusicherung, dass man für ihre Produkte den dreifachen Welthandelspreis
bezahle. In den Übergangsbestimmungen des Gesetzes wollte die Minderheit den
Tabakanbauern während zweier Jahre die bisherigen Subventionen für eine Umstellung
des Betriebs zur Verfügung stellen. Der Antrag stiess auf wenig Zustimmung. Selbst die
sonst gesundheitspolitisch aktive CVP betonte, hier gehe es nicht um ein Präventions-,
sondern um ein Steuergesetz; zudem seien die Interessen der Tabakanbauer zu
berücksichtigen. Auch SVP und FDP machten sich für die inländische Tabakproduktion
stark. Weil auch der Bundesrat sehr deutlich für Ablehnung plädierte, da dies das Ende
des einheimischen Tabakanbaus bedeuten würde, wurde der Antrag mit 101 zu 62 zu
Stimmen klar verworfen. Der Entwurf wurde in der Gesamtabstimmung schliesslich mit
99 zu 69 Stimmen angenommen. Die SP- und die SVP-Fraktion zeigten sich allerdings
unzufrieden über das Gesetz.
Im Ständerat wurde das Eintreten nicht bestritten. Obgleich sie keine entsprechenden
Anträge stellten, nahmen doch drei Votantinnen die Argumente der Minderheit des
Nationalrats wieder auf. Forster (fdp, SG) und Diener (glp, ZH) bedauerten, dass sich der
Bundesrat und die Mehrheit der grossen Kammer gegen Mindestpreise für Zigaretten
gewehrt hätten, da in den letzten Jahren der Markt von Billigzigaretten und der Abgabe
von etablierten Marken zu Dumpingpreisen richtiggehend überschwemmt worden sei,
was eindeutig Jugendliche mit beschränkten finanziellen Mitteln anlocke; die Branche
versuche so, den Rückgang des Tabakkonsums auszugleichen. Fetz (sp, BS) geisselte
erneut die „Doppelmoral“, welche Tabakbauern und Tabakprävention im gleichen
Umfang subventioniere. Beim Kompetenzrahmen für die Steuererhöhungen wollte die
Kommission den im Nationalrat unterlegenen Antrag Schelbert (gp, LU) wieder
aufnehmen (+80% auf dem bei Inkrafttreten des Gesetzes geltenden Preis), unterlag
aber mit 19 zu 18 Stimmen ganz knapp einem Antrag Hess (fdp, OW), seines Zeichens
Präsident der Vereinigung des Schweizerischen Tabakwarenhandels, der dafür plädierte
dem Nationalrat zu folgen. In der Gesamtabstimmung passierte der Entwurf mit 21 zu 1
Stimmen bei 5 Enthaltungen, worauf das Gesetz noch vor Ende Jahr definitiv
verabschiedet werden konnte. 4
MOTION Im Berichtsjahr überwiesen beide Räte eine Motion Zanetti (sp, SO), die eine Befreiung
DATUM: 21.12.2011
LAURENT BERNHARD
von elektronischen Zigaretten und anderen Raucherentwöhnungshilfen von der
Tabaksteuer forderte. 5
ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.89 - 01.01.19 2Sozialpolitik
Gesundheit, Sozialhilfe, Sport
Gesundheitspolitik
STUDIEN / STATISTIKEN Die erstmals vom Bundesamt für Statistik durchgeführte Schweizerische
DATUM: 28.06.1994
MARIANNE BENTELI
Gesundheitsbefragung zeichnete das Bild einer sich mehrheitlich gesund fühlenden
und gesundheitsbewussten Bevölkerung. Über 80% der Befragten schätzten ihren
gesundheitlichen Zustand spontan als gut bis sehr gut ein. Für fast 90% spielen
gesundheitliche Überlegungen eine wichtige Rolle bei ihrer Lebensgestaltung. Dennoch
rauchen rund 30% der Bevölkerung, und ein gleicher Anteil trinkt häufiger als zweimal
pro Woche Alkohol. Nur gerade jede vierte Person betätigt sich körperlich ausreichend.
Wie bereits frühere Untersuchungen gezeigt hatten, sind Gesundheit, Konsumverhalten
und Ernährungsbewusstsein stark von der sozialen Herkunft und der Bildung abhängig.
Je höher das Bildungsniveau ist, desto mehr wird auf eine gesunde Lebensweise
geachtet. Die Befragung wies auch sprachregionale Unterschiede im
Gesundheitsbewusstsein nach. In der deutschen Schweiz ist es in 90% der Bevölkerung
verbreitet, in der Romandie kümmern sich nur 77% im Alltag um ein gesundes Leben.
Das Tessin liegt im schweizerischen Mittel. Bei den Frauen ist das
Gesundheitsbewusstsein mit 89% stärker ausgeprägt als bei den Männern. 6
VERWALTUNGSAKT Der Bundesrat verlängerte Mitte Jahr seine Präventionsprogramme und setzte die Ziele
DATUM: 18.06.2008
LINDA ROHRER
bis 2012 fest. Unausgewogene Ernährung, zu wenig Bewegung, problematischer
Alkoholkonsum sowie Rauchen verursachen jährlich Kosten von rund 20 Mia Fr., die
mittels Präventionsmassnahmen reduziert werden können. Seine Hauptaufgabe sah der
Bundesrat in der Koordination zwischen Bund, Kantonen, Nicht-
Regierungsorganisationen und anderen involvierten Kreisen, in der Sicherung einer
aussagekräftigen Datenlage, der Evaluation, Forschung und Definition von „Best-
Practices“ sowie der Information. Er umschrieb seine Ziele in Bezug auf die nationalen
Programme Alkohol, Ernährung und Bewegung, Tabak und HIV/Aids. Im Vorfeld hatte
sich eine Allianz von Wirtschaftsverbänden gebildet, die gegen Teile der
Präventionsmassnahmen des Bundes kämpfte. Diese Allianz umfasste 20 Verbände aus
der Tabak- und Alkoholbranche sowie aus dem Bereich Handel und der
Kommunikationsbranche. Ebenfalls beteiligt waren Economiesuisse, der
Schweizerische Arbeitgeberverband und der Gewerbeverband. Diese Allianz engagierte
sich für eine stärkere Ausrichtung der Präventionsmassnahmen auf Eigenverantwortung
und Aufklärungsmassnahmen, die sich an Risikogruppen richten. Sie wandte sich gegen
Eingriffe in die freie Marktwirtschaft, zusätzliche Einschränkungen der persönlichen
Freiheit und Steuern. 7
Suchtmittel
VOLKSINITIATIVE Die beiden Volksinitiativen ("Zwillingsinitiativen") "zur Veminderung der
DATUM: 11.10.1989
MARIANNE BENTELI
Tabakprobleme" und "zur Verminderung der Alkoholprobleme" wurden am 11. Oktober
mit 115 210 bzw. 110 648 Unterschriften eingereicht. Als Erfolg durften die in dieser
Hinsicht sensibilisierten Kreise auch den Umstand werten, dass der Nationalrat bei der
Beratung des neuen Radio- und Fernsehgesetzes dem bundesrätlichen Vorschlag eines
zwingenden Verbotes der Tabak- und Alkoholwerbung (Art. 17, Abs. 5) mit 118 zu 68
Stimme den Vorzug gab gegenüber der Empfehlung der Mehrheit der vorberatenden
Kommission, welche für eine "Kann"-Formulierung plädiert hatte. 8
BUNDESRATSGESCHÄFT Unter anderem aus Gründen der Europaverträglichkeit im Fernsehbereich wird der
DATUM: 26.01.1990
MARIANNE BENTELI
Bundesrat Volk und Ständen die Ablehnung der 1989 eingereichten Zwillings-Initiativen
empfehlen, die ein striktes Werbeverbot für alkoholische Getränke und Tabakwaren
verlangen. Da er aber die Suchtprävention sehr ernst nehme, teilte Bundesrat Cotti der
Presse mit, werde er auf Gesetzesebene einen indirekten Gegenvorschlag ausarbeiten
lassen. Ein totales Verbot komme dabei aber nicht in Frage. Aufgrund dieser Vorgaben
war das Initiativkomitee nicht bereit, seine Begehren zurückzuziehen. 9
ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.89 - 01.01.19 3VERWALTUNGSAKT Mit einer breit angelegten Kampagne wollen das BAG und die Verbindung der Schweizer
DATUM: 19.07.1990
MARIANNE BENTELI
Arzte (FMH) möglichst vielen Rauchern und Raucherinnen in der Schweiz den Ausstieg
aus ihrer Sucht erleichtern. National- und Ständerat nahmen Kenntnis von der Petition
des Raucher-Clubs, welche sich gegen derartige Präventionskampagnen wandte, gaben
ihr aber diskussionslos keine Folge. Einen kleinen Erfolg konnten die Raucher insofern
verbuchen, als das Bundesgericht in einer Versicherungsstreitfrage entschied, Nikotin
sei keine Droge im Rechtssinn, könne also nicht zu einer Einschränkung des
Versicherungsschutzes gemäss Art. 33 des Bundesgesetzes über den
Versicherungsvertrag (VVG) führen. 10
BUNDESRATSGESCHÄFT Die Grundlage für den bundesrätlichen Gegenvorschlag wird das von der kleinen
DATUM: 02.10.1990
MARIANNE BENTELI
Kammer als Erstrat verabschiedete revidierte Lebensmittelgesetz bieten, welches dem
Bundesrat die Möglichkeit gibt, Tabak- und Alkoholwerbung insbesondere zum Schutz
der Jugendlichen einzuschränken. Die vom Bundesrat vorgeschlagene unverbindliche
Kann-Formulierung war dabei allerdings recht umstritten. 11
POSTULAT Der Nationalrat überwies ein Postulat Zwygart (evp, BE) mit dem Ziel eines vermehrten
DATUM: 22.03.1991
MARIANNE BENTELI
Schutzes der Jugend vor Tabakmissbrauch. Der Postulant regte insbesondere ein
Verbot des Verkaufs von Tabakwaren und der Verteilung von Gratismustern an
Jugendliche sowie Massnahmen gegen die unkontrollierte Abgabe von Tabakwaren an
Automaten an. 12
BUNDESRATSGESCHÄFT Der Bundesrat will den "Zwillingsinitativen" zur Verminderung der Alkohol- und
DATUM: 18.06.1991
MARIANNE BENTELI
Tabakprobleme mit einem indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesebene
entgegentreten und gab seinen Entwurf für eine Verschärfung der
Werbeeinschränkungen für Tabakwaren und alkoholische Getränke im künftigen
Lebensmittelgesetz und im Alkoholgesetz in die Vernehmlassung. Wegen der
erwiesenermassen gesundheitsschädlichen Wirkung von Raucherwaren schlug er ein
totales Werbeverbot für dieses Produkt in den inländischen Printmedien, auf
Plakatwänden und in den Kinos vor. Aus Gründen der Machbarkeit – und weil ohnehin
schon viele EG-Staaten ein generelles Verbot der Tabakwerbung kennen oder
vorbereiten – verzichtete er auf eine Ausdehnung des Geltungsbereichs auf
ausländische Medien. Die sachbezogene Information über Raucherwaren und
alkoholische Getränke in den Verkaufsstellen soll weiterhin erlaubt sein. Da Alkohol nur
im Abusus gesundheitsschädigend ist, kann nach Auffassung des Bundesrates die rein
beschreibende Alkoholwerbung in den Printmedien beibehalten werden, nicht aber die
allein zum Konsum animierende Reklame in den Kinos oder auf Plakaten. 13
BUNDESRATSGESCHÄFT In der Vernehmlassung stiessen die bundesrätlichen Vorschläge auf viel Kritik. Die
DATUM: 31.07.1991
MARIANNE BENTELI
bürgerlichen Parteien, die Arbeitgeberorganisationen, der Gewerbeverband, die
betroffene Tabak- und Alkoholindustrie, die von der Werbung profitierenden Medien,
Agenturen und Kinos, aber auch Sportverbände und kulturelle Organisationen, welche
weitgehend vom Sponsoring leben, lehnten die bundesrätlichen Vorschläge zum Teil
ganz vehement ab. Unterstützung fand der Bundesrat hingegen bei der SP, den Grünen,
den Gewerkschaften sowie den Organisationen für Gesundheit und
Konsumentenschutz. Dem Initiativkomitee ging der Gegenvorschlag hingegen zu wenig
weit, weshalb es beschloss, sein Begehren nicht zurückzuziehen. 14
VERWALTUNGSAKT Bund, Kantone und private Organisationen schlossen sich zu einer Pressekampagne
DATUM: 08.09.1991
MARIANNE BENTELI
zusammen, mit welcher Jugendliche über die Gefahren von Alkohol und Nikotin
aufgeklärt werden sollten. Als erste Aktion wurde landesweit ein Jugendmagazin verteilt,
welches zur Lektüre und Diskussion über Tabak und Alkohol anregen und den gesunden
Lebensstil des Nicht-Rauchens propagieren will. 15
ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.89 - 01.01.19 4STUDIEN / STATISTIKEN Zum erstenmal in der Schweiz erstellte das Institut für Sozial- und Präventivmedizin der
DATUM: 04.03.1992
MARIANNE BENTELI
Universität Bern im Auftrag des BAG eine epidemiologische Studie über
rauchenbedingte Todesfälle. Die Studie ergab, dass in der Schweiz jährlich rund 10'000
Raucherinnen und Raucher an den Folgen ihres Tabakkonsums sterben. Dies entspricht
einem Anteil von 16,6% aller Todesfälle. Das BAG erinnerte in diesem Zusammenhang
daran, dass Rauchen die wichtigste vermeidbare Einzelursache von Krankheit und
vorzeitiger Mortalität in Europa ist. 16
BUNDESRATSGESCHÄFT Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Ablehnung der "Zwillingsinitiativen" zur
DATUM: 09.03.1992
MARIANNE BENTELI
Verminderung der Alkohol- und Tabakprobleme, welche 1989 mit der Forderung nach
einem totalen Werbeverbot für Alkoholika und Tabakwaren eingereicht worden waren,
und leitete den Räten seine Botschaft für einen indirekten Gegenvorschlag auf
Gesetzesstufe zu. Dabei zeigte er Bereitschaft, den in der Vernehmlassung
vorgebrachten Bedenken der betroffenen Kreise (Industrie, Gewerbe, Medien)
zumindest teilweise Rechnung zu tragen und seinen ursprünglichen Vorschlag etwas zu
lockern. Als Erklärung für diesen partiellen Rückzieher – beispielsweise bei der
Tabakwerbung in den Printmedien oder beim Sponsoring – führte er an, dass neben der
hohen Priorität, welche dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung gebühre, auch die
Handels- und Gewerbefreiheit, die Rechtsgleichheit und das Informationsbedürfnis der
Konsumentinnen und Konsumenten berücksichtigt werden müssten.
Strikt verboten sein soll die Werbung am Schweizer Radio und Fernsehen, bei den
Lokalradios, in den Kinos und auf Plakatwänden. In allen anderen Bereichen würde die
Werbung bloss eingeschränkt. An den Verkaufsstellen darf informativ geworben
werden. Degustationen bleiben hier – mit Ausnahme der gebrannten Wasser – erlaubt,
hingegen dürfen keine Gratismuster von Raucherwaren mehr abgegeben werden.
Sachbezogene Werbung für Alkoholika und Tabak soll auch in den Printmedien mit
Ausnahme der Jugendzeitschriften möglich sein. Ebenfalls zugelassen bleiben das
Sponsoring und die Markendiversifizierung, sofern damit nicht die Förderung des
Verkaufs von Alkohol und Tabakwaren bezweckt wird. Das Aktionskomitee zeigte sich
enttäuscht vom Gegenvorschlag und beschloss, seine Initiativen nicht zurückzuziehen. 17
BUNDESRATSGESCHÄFT Zu heftigen Wortgefechten kam es, als der Nationalrat im Rahmen der Revision des
DATUM: 18.06.1992
MARIANNE BENTELI
Lebensmittelgesetzes Werbeeinschränkungen für Tabak und Alkohol behandelte. Der
Ständerat hatte 1990 einer Kompetenznorm, wonach der Bundesrat zum Schutz der
Gesundheit insbesondere von Jugendlichen die Werbung für alkoholische Getränke
sowie für Tabak- und Raucherwaren einschränken kann, nach langer Diskussion
zugestimmt. Im Nationalrat versuchten Vertreter des bürgerlichen Lagers, angeführt von
Nationalrat Oehler (cvp, SG), Präsident des Verbandes der schweizerischen
Tabakindustrie, mit vielfältigen Argumenten einen völligen Verzicht auf
Werbebeschränkungen zu erreichen. So weit wollte der Rat nicht gehen, doch
schwächte er den Beschluss des Ständerates ab. Gemäss nationalrätlicher Variante
kann der Bundesrat die Werbung für alkoholische Getränke und für Tabakartikel nur
dann einschränken, wenn sie sich speziell an die Jugend richtet. Der Ständerat stimmte
dieser Version zu. 18
VERBANDSCHRONIK Um den einschneidenden Forderungen der Volksinitiative den Wind aus den Segeln zu
DATUM: 09.09.1992
MARIANNE BENTELI
nehmen, erlegte sich der Verband Schweizerischer Zigarettenfabrikanten freiwillig
Einschränkungen bei der Zigarettenwerbung auf. Die Einhaltung dieses
"Werbekodexes", der sich in erster Linie an den Anliegen des Jugendschutzes
orientiert, wird von der Kommission für Lauterkeit in der Werbung kontrolliert. 19
VOLKSINITIATIVE In der Frühjahrssession wurden die Zwillingsinitiativen für eine Verminderung der
DATUM: 02.03.1993
MARIANNE BENTELI
Tabakprobleme und für eine Verminderung der Alkoholprobleme, die ein völliges
Werbeverbot für Tabak und Alkohol verlangten, vom Ständerat, welcher das Geschäft
als Erstrat behandelte, klar verworfen. Die kleine Kammer erachtete den Einfluss der
Werbung auf das Konsumverhalten insbesondere der Jugend als nicht erwiesen und
betonte die negativen materiellen Auswirkungen der Initiativen auf die Werbebranche
und das kulturelle Sponsoring. Vergeblich appellierte Bundesrat Cotti an den Rat,
zumindest auf den moderateren Gegenvorschlag des Bundesrates einzutreten, welcher
nur die Plakat- und Kinowerbung verbieten, die informierende Werbung in den
ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.89 - 01.01.19 5Printmedien und an den Verkaufsstellen sowie das Sponsoring unter gewissen Auflagen
jedoch zulassen wollte. Gegen die engagierten Voten von Meier (cvp, LU), Onken (sp, TG)
und Schiesser (fdp, GL), die sich für den Jugendschutz stark machten und an die
menschlichen und volkswirtschaftlichen Folgen übermässigen Alkohol- und
Tabakkonsums erinnerten, wurde auch dieser Vorschlag deutlich abgelehnt. Ihm warfen
die Gegner jeglicher Werbebeschränkung vor, nicht praktikabel zu sein und der
Werbebranche jährlich Aufträge in der Höhe von 100 bis 150 Mio Fr. zu entziehen. 20
VOLKSINITIATIVE Der Nationalrat übernahm praktisch die Argumentation des Ständerates und lehnte
DATUM: 18.06.1993
MARIANNE BENTELI
ebenfalls sowohl die Initiativen als auch den bundesrätlichen Gegenvorschlag deutlich
ab. Bei der ständerätlichen Präventions-Motion setzte sich hingegen der Bundesrat
durch und erreichte eine Überweisung in der unverbindlichen Form des Postulates. 21
VOLKSINITIATIVE Bei dieser Ausgangslage hatten die beiden Initiativen in der Volksabstimmung keine
DATUM: 08.09.1993
MARIANNE BENTELI
Chance, umso mehr als die Gegner der Initiativen — in erster Linie die Tabakindustrie
und die Werbung — weder Mittel noch Wege scheuten, um die Initiativen, die sie in
erster Linie als werbe- und arbeitsplatzfeindlich darstellten, zu Fall zu bringen. Dabei
fanden sie die nahezu uneingeschränkte Unterstützung der Printmedien, welche sich in
Zeiten ohnehin rückläufigen Inseratevolumens unmissverständlich auf die Seite ihrer
potenten Auftraggeber stellten. Gegen die Initiativen sprach sich aber auch ein "
Schweizerisches Aktionskomitee gegen unbrauchbare Werbeverbote" aus, in welchem
sich 150 Bundesparlamentarier und -parlamentarierinnen aus allen grösseren Parteien
zusammenschlossen. Dem Präsidium gehörten neben Nationalrätin Heberlein (fdp, ZH),
Ständerat Delalay (cvp, VS) und Nationalrätin Zölch (svp, BE) auch der Basler SP-
Nationalrat Hubacher an, der sich in dieser Frage gegen die Meinung seiner Partei
stellte. 22
GERICHTSVERFAHREN Das Eidg. Versicherungsgericht (EVG) entschied in einem neuen Grundsatzurteil, dass
DATUM: 16.09.1993
MARIANNE BENTELI
sich eine Person, die durch Alkohol- oder Tabakmissbrauch zum Invaliden wird,
inskünftig keine IV-Rentenkürzung mehr gefallen lassen muss. Das EVG berief sich
dabei auf zwei internationale Abkommen, welche die Kürzung einer Invalidenrente nur
zulassen, wenn jemand seine Gesundheit absichtlich geschädigt hat. Nach Auffassung
des EVG ist äusserst fraglich, ob bei chronischem Missbrauch von Alkohol und Tabak
überhaupt je von absichtlichem Selbstverschulden die Rede sein kann. 23
VOLKSINITIATIVE Volksinitiative "zur Verhinderung der Alkoholprobleme".
DATUM: 28.11.1993
MARIANNE BENTELI
Abstimmung vom 28. November 1993
Beteiligung: 44,7%
Nein: 1'527'165 (74,7%) / 20 6/2 Stände
Ja: 516'054 (25,3%) / 0 Stände
Parolen:
– Nein: FDP, CVP (4*), SVP, LP, AP, Lega; Vorort, SGV
– Ja: SP (3*), GP, PdA (1*), LdU (3*), EVP, EDU, SD (3*)
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Volksinitiative "zur Verminderung der Tabakprobleme".
Abstimmung vom 28. November 1993
Beteiligung: 44,7%
Nein: 1 521 885 (74,5%) / 20 6/2 Stände
Ja: 521 433 (25,5%) / 0 Stände
Parolen:
– Nein: FDP, CVP (3*), SVP, LP, AP, Lega; Vorort, SGV
– Ja: SP (3*), GP, PdA (1*), LdU (3*), EVP, EDU, SD (3*)
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.89 - 01.01.19 6Die einzige Überraschung des Abstimmungsresultates lag denn auch in seiner
Deutlichkeit. 1979 hatten sich noch 41% der Stimmenden für ein analoges
Volksbegehren ("Guttempler-Initiative") ausgesprochen, Basel-Stadt sogar mit mehr als
50%. Besonders massiv wurden die beiden Initiativen in der Westschweiz (mit
Ausnahme von Genf) und im Kanton Schwyz abgelehnt, wo sich über vier Fünftel der
Urnengängerinnen und Urnengänger gegen sie aussprachen. Am
"verbotsfreundlichsten" zeigten sich die Kantone Basel-Stadt und Zürich mit rund 33%
bzw. 31% Ja-Stimmen.
Wie die Vox-Analyse dieser Abstimmung zeigte, fanden die beiden Initiativen bei den
Frauen erheblich mehr Zustimmung als bei den Männern. Seit dem Beginn der Vox-
Analysen 1977 wurde nie eine so grosse Differenz zwischen dem Stimmverhalten der
Frauen und der Männer – 18% beim Tabakverbot – beobachtet. Tiefe Ja-Anteile ergaben
sich in der jüngsten Alterskategorie, in der Romandie und in den ländlichen Gebieten.
Besonders im rot-grünen Lager beeinflusste der politische Standort das
Stimmverhalten nur teilweise. Einzig die Gefolgschaft von LdU/EVP stimmte beiden
Initiativen zu, die Grünen nahmen nur die Tabakinitiative an, während die Anhänger der
SP mehrheitlich nicht der Parteiparole folgten. Die meistgenannten Motive zur
Verwerfung der Initiativen waren die Angst vor zusätzlicher Arbeitslosigkeit und die
Überzeugung, dass ein Verbot wirkungslos wäre bzw. durch ausländische Medien
umgangen würde. 24
STUDIEN / STATISTIKEN Die Bundesämter für Statistik und Gesundheitswesen legten eine gemeinsame Studie
DATUM: 15.11.1994
MARIANNE BENTELI
vor, welche anhand der Verzeigungen und Verurteilungen der letzten 20 Jahre einige
Vorurteile über das Ausmass des Drogenkonsums in der Schweiz ausräumen konnte.
Entgegen den Darstellungen in den Medien - und vor allem in der Boulevardpresse - ist
die Zahl der Konsumenten von harten Drogen in den letzten Jahren ungefähr stabil bei
24 000 bis 30 000 geblieben. Die Abhängigkeit von illegalen Drogen ist deutlich
geringer als der Konsum von Alkohol, Tabak und Medikamenten. So gibt es
beispielsweise rund 30mal mehr Personen, die einmal pro Woche Alkohol konsumieren
als solche, die Haschisch zu sich nehmen. Auch starker Zigarettenkonsum oder die
tägliche Einnahme von Medikamenten sind häufiger als wöchentlicher Cannabiskonsum.
Die weitverbreitete Meinung, die Konsumentinnen und Konsumenten von illegalen
Drogen würden immer jünger, konnte ebenfalls widerlegt werden. So erhöhte sich seit
den siebziger Jahren das Durchschnittsalter der Verzeigten oder Verurteilten
kontinuierlich von 24 auf 26 Jahre. Der Anteil der Personen unter 18 Jahren hat sich
dagegen kaum verändert. 25
STUDIEN / STATISTIKEN Elf- bis sechzehnjährige Schweizer Schulkinder konsumieren deutlich mehr Alkohol,
DATUM: 24.05.1995
MARIANNE BENTELI
Tabak und Haschisch als vor acht Jahren. Dies ging aus einer breit angelegten Studie
der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) hervor.
Insgesamt sind es zwei Prozent der Jugendlichen - hochgerechnet rund 12'000
Schulkinder -, die jeden Tag zum Glas greifen. Sieben Prozent der erfassten
Jugendlichen rauchen täglich, was gegenüber 1986 einem Anstieg um 75% entspricht.
Fast verdoppelt hat sich auch der Prozentsatz jener (18,4% gegenüber 10%), welche
mindestens einmal Cannabis konsumiert haben. 7,9% der Befragten hatten Erfahrung
mit Aufputschmitteln, mehr als doppelt so viele wie 1986, wobei der Trend bei den
männlichen Jugendlichen und in der Deutschschweiz besonders ausgeprägt ist. Die
Modedroge Ecstasy wurde von 1,4% der Schülerinnen und Schüler eingenommen. 26
VERWALTUNGSAKT Der Bundesrat beschloss, bis 1999 sein Engagement im Bereich der Nikotinprävention
DATUM: 17.08.1995
MARIANNE BENTELI
mit jährlich 2,5 Mio Fr. zu vervierfachen. Wie Bundesrätin Dreifuss ausführte, will sich
der Bund vermehrt für eine kohärente Nichtraucher-Politik einsetzen, da die Schweiz in
diesem Bereich im Vergleich zu den Nachbarländern im Rückstand sei. Das Programm
des Bundesrates verfolgt drei Ziele: die Zahl neueinsteigender junger Raucherinnen und
Raucher soll reduziert, der Schutz gegen Passivrauchen verstärkt und die Hilfe für
Ausstiegswillige ausgebaut werden. 27
ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.89 - 01.01.19 7VERORDNUNG / EINFACHER Aufgrund der neuen, eurokompatibel ausgestalteten Tabakverordnung müssen bis Mitte
BUNDESBESCHLUSS
DATUM: 19.10.1996
1997 alle Zigarettenpackungen auf Vorder- und Rückseite in allen drei Landessprachen
MARIANNE BENTELI darauf hinweisen, dass Rauchen die Gesundheit gefährdet. Die bisher auf der
Schmalseite angebrachte Warnung, dass Nikotingenuss die Gesundheit gefährden
könne, wird durch eine Präzisierung ersetzt, wozu Rauchen alles führen kann (Krebs,
Gefässkrankheiten etc.). 28
POSTULAT Ein Postulat Zwygart (evp, BE), welches anregt, die Tabakverordnung durch einen Artikel
DATUM: 13.12.1996
MARIANNE BENTELI
zu ergänzen, welcher den Verkauf von Tabakerzeugnissen an Jugendliche unter 16
Jahren untersagt, wurde vom Nationalrat angenommen. 29
VERWALTUNGSAKT In der seit 1987 bestehenden Eidgenössischen Kommission für Tabakfragen, deren
DATUM: 05.05.1997
MARIANNE BENTELI
Amtszeit Ende 1996 auslief, spitzte sich der seit langem schwelende Konflikt zwischen
den Verfechtern der Prävention und den Vertretern der Tabakindustrie zu. Die
Arbeitsgemeinschaft gegen Tabakmissbrauch erklärte sich nicht länger dazu bereit, mit
den Repräsentanten der Zigarettenindustrie und der Werbebranche gemeinsam an
einem Tisch zu sitzen und verlangte die Auflösung des Gremiums in seiner bestehenden
Form. Diese Querelen verhinderten im Berichtsjahr eine Neubesetzung der
Kommission. 30
BERICHT Im Auftrag des BAG erarbeitete die Schweizerische Fachstelle für Alkohol- und andere
DATUM: 25.06.1997
MARIANNE BENTELI
Drogenprobleme (SFA) einen Bericht, welcher erstmals umfassend Ausmass und
Konsequenzen des Konsums von Alkohol, Tabak und illegalen Drogen in der Schweiz
aufzeigte. Referenzzeit waren die Jahre 1994 bis 1996. Der Bericht bestätigte die
bereits bekannte Tatsache, dass die beiden Alltagsdrogen Alkohol und Nikotin weit
mehr gesundheitliche Probleme, Abhängigkeiten und Kosten verursachen als die im
Zentrum des öffentlichen Interesses stehenden illegalen Drogen.
Mit einem Pro-Kopf-Konsum von 9,4 Litern reinen Alkohols im Jahr 1996 gehört die
Schweiz in Europa zu den Ländern, in denen am meisten getrunken wird. Rund 300'000
Einwohner sind alkoholabhängig. Geht man von den volkswirtschaftlichen Folgekosten
aus (3 Mia. Fr. pro Jahr), ist der Alkohol das gravierendste Gesundheitsproblem der
Schweiz. In den medizinischen Abteilungen der Akutspitäler ist bei den 30- bis
50jährigen Männern Alkoholismus und seine Folgeerscheinungen die häufigste
Diagnose. Bei den Erwachsenen ist der Gesamtverbrauch in den letzten Jahren
zurückgegangen, er hat dafür aber bei den Jugendlichen zugenommen: 12'000
Schulkinder im Alter zwischen 11 und 16 Jahren trinken laut der Studie jeden Tag
Alkoholhaltiges.
Auch beim Tabakkonsum liegt die Schweiz im europäischen Ländervergleich in den
vorderen Rängen. 1996 bezeichneten sich rund 30% der 15- bis 74-jährigen als Raucher
oder Raucherin; das sind rund 1,7 Millionen Personen. 85% von ihnen rauchten täglich,
700'000 mehr als 20 Zigaretten pro Tag. Wenn man annimmt, dass bei einem Konsum
von mehr als zehn Zigaretten pro Tag eine Abhängigkeit vorliegt, gibt es in der Schweiz
mehr als eine Million Nikotinsüchtige. Die Studie bezeichnete den Tabakkonsum als
wichtigste verhütbare Ursache für den vorzeitigen Tod. Die volkswirtschaftlichen
Folgekosten wurden auf 1,2 Mia Fr. pro Jahr geschätzt.
Mehr als 20% der Männer und 15% der Frauen im Alter zwischen 15 und 39 Jahren
haben mindestens einmal illegale Drogen konsumiert. Die Zahl der Heroinabhängigen ist
mit rund 30'000 Personen seit Jahren relativ konstant. Generell wurde ein wachsendes
Angebot und eine Professionalisierung des Marktes der illegalen Drogen festgestellt
sowie eine Verlagerung von den betäubenden (Heroin) zu den aufputschenden
Substanzen (Kokain, Amphetamine, Ecstasy etc.). Hier wurden die volkswirtschaftlichen
Gesamtkosten auf rund 1 Mia. Fr. pro Jahr geschätzt. Dabei entfiel rund die Hälfte auf
Polizeimassnahmen im weiteren Sinn. 31
ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.89 - 01.01.19 8STUDIEN / STATISTIKEN Rauchen verringert die Lebenserwartung von Männern im Mittel um 2,9 Jahre, jene der
DATUM: 01.10.1997
MARIANNE BENTELI
Frauen um 0,7 Jahre. Zu diesem Fazit kam eine Studie des Bundesamtes für Statistik,
welches dafür die Todesfallstatistiken der Wohnbevölkerung der Schweiz zwischen 1988
und 1993 analysierte. Der Autor der Untersuchung präzisierte, dass diese Resultate als
Schätzungen gewertet werden müssen, da die Reduktion der Todesursache auf den
Faktor Tabak eine vereinfachende Hypothese darstelle. 32
VERWALTUNGSAKT Der Bundesrat löste die Eidg. Tabakkommission endgültig auf, da sich das aus
DATUM: 19.02.1998
MARIANNE BENTELI
Verantwortlichen der Tabakindustrie, der Werbe- und Landwirtschaft einerseits und
der Gesundheitsprävention andererseits zusammengesetzte Gremium praktisch nie
einigen konnte. Das Mandat der Tabakkommission für die Gesundheitsprävention und -
promotion übernahm eine Kommission des EDI, welche inskünftig die Kontakte zu den
Produzenten und der Werbung pflegen wird. 33
VERWALTUNGSAKT Angesichts dieser Zahlen kündigte BAG-Direktor Zeltner an, der Bund werde zu
DATUM: 01.03.1998
MARIANNE BENTELI
härteren Massnahmen bei der Tabakmissbrauchsbekämpfung greifen. Einhaken
möchte das BAG bei Werbung, Preis und Prävention. Obgleich das Volk 1993 die
sogenannten Zwillingsinitiativen, die ein totales Werbeverbot für Raucherwaren und
alkoholische Getränke verlangten, deutlich verworfen hat, glaubt Zeltner, dass es an der
Zeit ist, die ziemlich laschen Werbebeschränkungen in der Schweiz zu verschärfen.
Zudem beabsichtigt er, Gelder von den gut dotierten Präventionskampagnen gegen Aids
und Drogenkonsum abzuzweigen und in die Tabakprävention fliessen zu lassen. Sukkurs
erhielt das BAG durch den Beschluss des EU-Parlaments, in nächster Zukunft ein
allgemeines Werbeverbot für Tabakwaren zu erlassen. 34
STUDIEN / STATISTIKEN Die Gesundheitsschäden, welche das Rauchen verursacht, kosten die Schweiz jährlich
DATUM: 21.08.1998
MARIANNE BENTELI
rund 10 Mia. Fr. bzw. 2,75% des Bruttoinlandprodukts. Zu diesem Fazit kam eine vom
BAG in Auftrag gegebene Studie. Gemäss der Untersuchung ist Zigarettenrauchen die
häufigste vermeidbare einzelne Todesursache, da es mehr vorzeitige Todesfälle
verursacht als Aids, Heroin, Kokain, Alkohol, Feuersbrünste, Autounfälle, Morde und
Selbstmorde zusammen. 8300 Todesfälle (6900 Männer und 1400 Frauen) können in der
Schweiz pro Jahr aufs Rauchen zurückgeführt werden, wobei die Todesursache in den
meisten Fällen Lungenkrebs ist, gefolgt von chronischen Lungen- und
Herzerkrankungen. Die direkten medizinischen Kosten, die 1995 daraus resultierten,
bezifferte die Studie auf über 1,2 Mia. Fr. Noch wesentlicher ins Gewicht fallen die
indirekten Kosten durch den aufgrund von Rauchererkrankungen erzeugten
Produktionsausfall, der (wegen Tod oder Invalidität) schweizweit pro Jahr auf rund
50'000 Mannjahre geschätzt wurde. Neben den direkten und indirekten Kosten des
Tabakkonsums wurden in der Studie auch die sogenannt immateriellen oder
“intangiblen” Kosten berechnet, d.h. das physische und psychische Leiden der Kranken
und ihrer Familien; sie sollen noch einmal rund 5 Mia. Fr. pro Jahr ausmachen. 35
MOTION Auch im Parlament fand das BAG Unterstützung. Mit einer Motion wollte Nationalrat
DATUM: 18.12.1998
MARIANNE BENTELI
Grobet (pda, GE) den Bundesrat verpflichten, die Tabakwerbung an öffentlichen Orten
zu verbieten und auf dem Verkauf von Zigaretten eine Abgabe zu erheben, die dazu
dienen sollte, eine Dauerkampagne über die Gefahren des Tabakmissbrauchs zu
finanzieren und den Krankenkassen Beiträge an die Kosten zu leisten, die ihnen durch
Krankheiten infolge von Tabakmissbrauch entstehen. Der Bundesrat zeigte sich zwar
durchaus offen für diese Forderungen, wollte sich im Detail aber nicht die Hände
binden lassen, weshalb er erfolgreich Umwandlung in ein Postulat beantragte. 36
STUDIEN / STATISTIKEN Alle vier Jahr wird in einem internationalen Vergleich das Gesundheitsverhalten von
DATUM: 04.02.1999
MARIANNE BENTELI
Schulkindern erhoben. In diesem Rahmen wurden 1998 in der Schweiz 8700 11-15-
Jährige befragt. 17% der 14-Jährigen und 27% der 15-Jährigen gaben an, bereits
mindestens einmal Haschisch konsumiert zu haben. Von den 13-Jährigen rauchen heute
7%, bei den 15-Jährigen 25%, wovon 90% täglich. Gegenüber 1986 (dem Beginn der
Erhebung) erhöhte sich der Prozentsatz der Jugendlichen, die wöchentlich Alkohol
trinken von 8,5 auf 17,4%. Gemäss der Fachstelle für Alkohol und andere
Drogenprobleme (SFA) sind vor allem Veränderungen im Konsumverhalten bedenklich:
dort, wo es früher um Gelegenheitskonsum ging, könne heute von einem regelmässigen
ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.89 - 01.01.19 9Griff zur Zigarette, zum Glas oder zum Joint gesprochen werden. 37
BUNDESRATSGESCHÄFT Auf wenig Zustimmung stiess der Umstand, dass im Vernehmlassungsentwurf für das
DATUM: 11.05.2000
MARIANNE BENTELI
neue Betäubungsmittelgesetz (BetmG) erwogen wurde, auch Tabak und Alkohol diesem
zu unterstellen. Das federführende Bundesamt für Gesundheit (BAG) begründete dies
mit dem Wunsch nach einer umfassenden Suchtpolitik, die gegen jede Abhängigkeit von
psychoaktiven Substanzen vorgehen möchte. Ein gesamtheitlicher Ansatz sei nur
möglich, wenn in den Bereichen Prävention, Schadensminderung und Therapie nicht
mehr die Substanz, sondern die Abhängigkeit an sich im Vordergrund stehe, und nicht
mehr zwischen legalen und illegalen Drogen differenziert werde. Durch die
vorgeschlagene Neuerung erhielte der Bund eine klare gesetzliche Grundlage, die es
ihm erlauben würde, umfassender als bisher Präventionskampagnen gegen Alkohol- und
Tabakmissbrauch durchzuführen. Der Schweizerische Gewerbeverband, die
Tabakindustrie sowie die Werbe- und Gastronomiebranche drohten bereits mit dem
Referendum, falls im neuen Gesetz illegale Sucht- und legale Genussmittel gleichgestellt
würden. Aber auch engagierte Präventivmediziner wie der Zürcher FDP-Nationalrat
Gutzwiller warnten vor einer Ausdehnung des Geltungsbereichs, der die gesamte
Gesetzesrevision gefährden könnte. 38
KANTONALE POLITIK Als erster Kanton nahm Genf eine äusserst restriktive Regelung der Tabak- und
DATUM: 05.10.2000
MARIANNE BENTELI
Alkoholwerbung an. Diese wird sowohl im öffentlichen Raum wie in privaten Räumen,
die von der Öffentlichkeit eingesehen werden können, verboten. Vertreter der
Liberalen Partei und des Gewerbes drohten mit Referendum oder
Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Letztere wurde im Oktober beim Bundesgericht
eingereicht. 39
VERWALTUNGSAKT Anhand von vier Schlagworten skizzierte das BAG die Grundphilosophie der neuen
DATUM: 06.10.2000
MARIANNE BENTELI
Präventionsstrategie: Selbstverantwortung des Einzelnen, Rücksichtnahme der Raucher
auf die Nichtrauchenden, sachliche Information und Aufklärung seitens des Bundes
sowie verstärkter Jugendschutz. Für eine erfolgreiche Prävention sei wichtig, dass die
Massnahmen gesamthaft umgesetzt würden. Das BAG-Papier formulierte 14 Ziele, von
denen einige kaum bestritten sind – so etwa das Bestreben, Rauchende zum Ausstieg zu
motivieren oder für Jugendliche ein günstiges Umfeld, insbesondere rauchfreie Schulen
zu schaffen. Andere Zielsetzungen hingegen enthielten einigen Zündstoff. So strebt das
BAG neben Einschränkungen bei der Werbung und neuen Produktedeklarationen
(allfälliges Verbot von Bezeichnungen wie „mild“ und „light“) namentlich eine höhere
Besteuerung von Tabakprodukten analog dem in der EU geltenden Niveau an. Damit soll
der Präventionsetat des Bundes, der heute 5 Mio Fr. beträgt, verdreifacht werden.
Zudem sollen Verkaufsstellen, die Tabakwaren an Jugendliche unter 16 Jahren abgeben,
mit hohen Bussen bis hin zur Geschäftsschliessung bestraft werden können. (In der EU
sollte ab 2006 jegliche Tabakwerbung verboten sein, doch entschied der Europäische
Gerichtshof, die EU habe dazu nicht die gesetzliche Grundlage. Bereits ab 2002 sind
die Bezeichnungen „mild“, „light“ und „superlight“ in der EU nicht mehr zugelassen.
BAG-Direktor Zeltner war Präsident der Expertengruppe der
Weltgesundheitsorganisation WHO, welche die Vorwürfe untersuchte (und bestätigte),
wonach die amerikanischen Tabakkonzerne die WHO in den letzten Jahren gezielt
unterwandert haben, um deren Antiraucherkampagnen zu diskreditieren.)
In der Vernehmlassung war man sich nur gerade beim Jugendschutz einig. CVP und SVP
lehnten eine höhere Besteuerung ab, da dies negative soziale Auswirkungen hätte. Die
Pro Juventute schlug dagegen neben einer Erhöhung der Tabaksteuer die Erhebung
eines „Tabakzehntels“ vor, um die für die Prävention zur Verfügung stehenden Gelder
auf jährlich 20 Mio Fr. zu erhöhen. Eine Allianz bildeten CVP, SVP und Pro Juventute
hingegen in der Befürwortung des Verkaufsverbots an Jugendliche, da in dieser
Bevölkerungsgruppe am ehesten ein Präventionserfolg zu erzielen sei. Die Gegner eines
derartigen Verbots, FDP, Gewerbeverband und Tabakhandel, möchten in erster Linie
auf die Stärkung der Eigenverantwortung setzen. Die SP befürchtete durch ein
Verkaufsverbot die Ausgrenzung von jugendlichen Rauchenden oder die Bildung von
Schwarzmärkten. Dagegen würde die SP ein Werbeverbot insbesondere in der
Umgebung von Schulen begrüssen. Die bürgerlichen Parteien und die
Wirtschaftsverbände widersetzten sich Werbebeschränkungen und verwiesen
diesbezüglich auf die 1993 abgelehnten „Zwillingsinitiativen“. 40
ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.89 - 01.01.19 10MOTION Im Nationalrat wurde eine Motion Tillmanns (sp, VD), die ein völliges Verbot der
DATUM: 15.12.2000
MARIANNE BENTELI
Tabakwerbung verlangte, auf Antrag des Bundesrates, welcher der internationalen
Entwicklung nicht vorgreifen und die Ergebnisse der Vernehmlassung zur
Tabakpräventionskampagne abwarten wollte, lediglich als Postulat überwiesen. 41
STUDIEN / STATISTIKEN Die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die sich seit Jahren besonders stark für die
DATUM: 15.02.2001
MARIANNE BENTELI
Bekämpfung der Nikotinsucht einsetzt, erhob in einer Studie schwere Vorwürfe an die
Adresse der Schweiz. Sie machte das massive Lobbying der Tabakindustrie dafür
verantwortlich, dass die Schweiz die tiefsten Tabaksteuern in Westeuropa aufweist und
bisher nur verhältnismässig wenig für die Prävention ausgegebene hat. (Die
Tabakindustrie setzt in der Schweiz jährlich rund 100 Mio Fr. für Promotion und
Werbung ein; für die Präventionskampagnen des Bundes standen bis 2000 lediglich 2,5
Mio Fr. zur Verfügung.) Das BAG wertete die Untersuchung als wichtige Unterstützung
für die neu anlaufende Präventionskampagne des Bundes. 42
VERWALTUNGSAKT Unter dem Motto „Rauchen schadet“ lancierte das BAG im Mai nach dem Vorbild der
DATUM: 06.06.2001
MARIANNE BENTELI
„Stop Aids“-Werbung eine breite Anti-Zigaretten-Kampagne, die das
Tabakpräventionsprogramm 2001-2005 propagandistisch begleiten wird. Mit
anfänglich 6,3 Mio und schliesslich 10 Mio Fr. pro Jahr bis 2005 will der Bundesrat den
Kampf gegen den Tabakkonsum verstärken. Ziel des BAG ist nicht eine rauchfreie
Gesellschaft, sondern eine Senkung des Anteils der Raucher in der Bevölkerung (heute
rund ein Drittel) auf das europäische Mittel (ca. 25%). Erwogen wird einerseits ein
Abgabeverbot an Jugendliche unter 16 Jahren, eine Erhöhung des Zigarettenpreises auf
das Niveau der EU (ca. Fr. 5.60 pro Päckchen) sowie die Beschränkung der
Tabakwerbung auf die Verkaufsstellen. Der Verband Schweizer Werbung, dessen
Präsident Ständerat Schmid (cvp, AI) ist, unterstützte die Kampagne ausdrücklich nicht,
bestritt aber, Druck auf einzelne Werbefirmen ausgeübt zu haben, damit sich diese
nicht daran beteiligen. 43
VERWALTUNGSAKT Unter dem Patronat von alt Bundesrat Ogi lancierten das BAG, das BASPO und Swiss
DATUM: 17.05.2002
MARIANNE BENTELI
Olympic die Aktion „sport.rauchfrei“. Ziel ist, dass alle 81 Schweizer Sportverbände
und mit ihnen die rund 27'000 angeschlossenen Vereine eine Charta unterzeichnen,
die sie verpflichtet, für tabakfreie Trainings- und Wettkampfgelände zu sorgen sowie
auf das Sponsoring durch Tabakfirmen zu verzichten. 44
GERICHTSVERFAHREN Das im Jahr 2000 im Kanton Genf erlassene Verbot jeglicher von öffentlichem Grund
DATUM: 06.07.2002
MARIANNE BENTELI
aus sichtbarer Plakatwerbung für Tabak und mehr als 15-prozentige Alkoholika
verstösst weder gegen übergeordnetes Bundesrecht noch gegen Bestimmungen in der
Bundesverfassung. Dies ging aus einem Urteil des Bundesgerichtes hervor, in dem eine
aus Kreisen der Werbe-, Tabak- und Alkoholwirtschaft stammende staatsrechtliche
Beschwerde abgewiesen wurde. (Zur Lockerung des Alkoholwerbeverbots bei den
privaten TV-Sendern siehe hier). 45
POSTULAT Im Rahmen der Beratungen des Tabaksteuergesetzes überwies der Nationalrat ein
DATUM: 04.10.2002
MARIANNE BENTELI
Postulat seiner WAK, das den Bundesrat ersucht, die Möglichkeit zu prüfen,
verbindliche Richtlinien zum Schutz vor dem Passivrauchen zu erlassen, beispielsweise
durch Einschränkungen des Rauchens im öffentlichen Raum oder durch die Einführung
und Ausdehnung rauchfreier Zonen. Die grosse Kammer nahm zudem ein Postulat
Berberat (sp, NE) (Po. 02.2347) an, das verlangt, dass in der laufenden Revision der
Tabakverordnung verboten wird, einzelne Zigaretten oder Packungen von weniger als 20
Stück Zigaretten an Jugendliche abzugeben. Berberat begründete seinen Vorstoss
damit, dass die Möglichkeit, sich gewissermassen probehalber eine geringe Mengen
Zigaretten zu beschaffen, den Einstieg in den Konsum fördere. 46
ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.89 - 01.01.19 11BUNDESRATSGESCHÄFT Mit der letzten Revision (1995) des Tabaksteuergesetzes war dem Bundesrat die
DATUM: 02.12.2002
MARIANNE BENTELI
Kompetenz erteilt worden, die Tabaksteuer, deren Ertrag vollumfänglich der AHV
zukommt, um 50% gegenüber den damals geltenden Steuersätzen zu erhöhen. Da
inzwischen dieser Handlungsspielraum bis auf 10 Rappen ausgeschöpft ist, beantragte
der Bundesrat eine Anhebung des Erhöhungsrahmens um weitere 50%. Dies sollte ihm
die Möglichkeit geben, die Zigarettenpreise – wie bis anhin schrittweise – bis auf rund
5.50 Fr. pro Päckchen anzuheben. Im Nationalrat erreichte eine
Kommissionsminderheit aus SP und CVP im Namen der Prävention und mit
Unterstützung einzelner Gesundheitspolitiker aus der FDP mit 77 zu 70 Stimmen ganz
knapp, dass der Erhöhungsrahmen auf 80% angehoben wurde; damit würde der
Bundesrat die Kompetenz erhalten, den Einzelhandelspreis mittelfristig auf 6.40 Fr.
anzuheben. Nicht durchsetzen konnte sich ein weiterer Antrag der SP, bereits ein Jahr
nach Inkrafttreten der Gesetzesrevision die Steuer von heute knapp 52% dem EU-
Mindestsatz von 57% anzupassen. Damit würde der Detailpreis schlagartig auf 5.60 Fr.
steigen. Bundesrat Villiger machte erfolgreich geltend, durch Einkauf im Ausland und
Schmuggel könnte dies zu enormen fiskalischen Ausfällen für die AHV führen, ohne dass
ein präventiver Effekt tatsächlich nachweisbar sei. Der Antrag wurde mit 82 zu 71
Stimmen abgelehnt, da sich mehrere CVP-Abgeordnete den Argumenten Villigers
anschlossen. Gegen den Willen des Bundesrates, der auf die im ordentlichen Budget für
die Tabakprävention vorgesehenen Mittel sowie auf die Notwendigkeit einer
Verfassungsänderung verwies, wurde hingegen mit 95 zu 68 Stimmen die Schaffung
eines Präventionsfonds beschlossen. Hersteller und Importeure sollten 2,6 Rappen pro
Zigarettenpäckchen abliefern müssen, was jährlich 20 Mio Fr. einbringen würde. Der
von den Grünen und Linken vorgeschlagene Fonds erhielt auch die Zustimmung der
FDP, allerdings erst, als deren Bündner Abgeordnete Bezzola den Zusatz eingebracht
hatte, das Bundesamt für Sport (BASPO) sei bei der Verteilung der Gelder
einzubeziehen.
Der Ständerat kehrte dann wieder auf die Linie des Bundesrates zurück. Mit 24 zu16
Stimmen sprach er sich für eine Anhebung des Erhöhungsrahmens um lediglich 50%
aus. Die Mehrheit der kleinen Kammer begründete dies damit, dass mit einem
einmaligen Sprung auf 80% das Mitspracherecht des Parlaments für längere Zeit
ausgeschaltet würde. Aus ähnlichen Gründen lehnte er (mit 17 zu 11 Stimmen) auch die
Schaffung eines Präventionsfonds ab. Im Namen der Kommission führte deren Sprecher
aus, eine Fondslösung wäre dem politischen Entscheidungsprozess praktisch entzogen;
ein unabhängiger Fonds unter der Aufsicht von zwei Bundesämtern (BAG und BASPO)
wäre ohnehin keine taugliche Organisationsform. Ein Gutachten des Bundesamtes für
Justiz war zudem in der Zwischenzeit zum Ergebnis gelangt, dass die Bundesverfassung
keine Grundlage enthält, um einen aus der Tabaksteuer finanzierten
Tabakpräventionsfonds zu schaffen, da Art. 112 Abs. 5 BV ganz klar sagt, dass deren
Reinertrag für die Deckung des Bundesbeitrages an die AHV zu verwenden ist. 47
BUNDESRATSGESCHÄFT In der Frühjahrssession bereinigten die Räte die Differenzen beim Bundesgesetz über
DATUM: 21.03.2003
MARIANNE BENTELI
die Tabakbesteuerung. Umstritten war, ob dem Bundesrat die Ermächtigung zur
Erhöhung der Steuersätze um bis 50% oder um bis 80% erteilt und ob aus den Mitteln
der Tabaksteuer ein Präventionsfonds geschaffen werden soll. In der ersten Runde der
Differenzbereinigung hielt der Nationalrat mit 95 zu 75 Stimmen an der
Erhöhungskompetenz bis 80% fest, ebenso (mit 102 zu 65 Stimmen) an der Errichtung
eines Präventionsfonds. Der Ständerat schloss sich bei der Erhöhungskompetenz dem
Nationalrat an, beharrte aber, vorab aus verfassungsrechtlichen Bedenken, mit 22 zu 14
Stimmen auf seiner Ablehnung des Fonds. In der zweiten Runde bekräftigen beide
Kammern mit praktisch dem gleichen Stimmenverhältnis (101 zu 64 resp. 18 zu 16
Stimmen) ihre Position. In der Einigungskonferenz obsiegte die Haltung des
Nationalrates, worauf der Ständerat zustimmte, dass 2,6 Rappen pro Zigarettenpackung
den Präventionsfonds alimentieren. Von dieser Abgabe werden jährlich rund 18 Mio Fr.
erwartet. Die Organisation des Fonds obliegt dem BAG und dem BASPO gemeinsam. (Im
Rahmen des Entlastungsprogramms (BRG 03.047) hatte der Bundesrat vorgeschlagen,
die Mittel des BAG in den Jahren 2004-2006 um 15 Mio Fr. zu beschneiden; auf Antrag
der CVP, welche die Gelder lieber für die Bildung verwenden wollte, stimmte das
Parlament einer weiteren Kürzung um 15 Mio Fr. zu. Hauptbetroffene wird das
Programm zur Tabakprävention 2001-2005 sein.) 48
ANNÉE POLITIQUE SUISSE — AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE DER SCHWEIZER POLITIK 01.01.89 - 01.01.19 12Sie können auch lesen