Ausländische Studierende in Österreich - ÖH

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Ausländische Studierende
in Österreich

Eine Broschüre der Österreichischen HochschülerInnenschaft
Politik, die wirkt. Service, das hilft.
facebook.com/bundesoeh

                                                                                               Ausländische Studierende
                                                                                               in Österreich
                                                                                               April 2018

        Beratungszeiten:
        mo 15-18, mi 16-18, do 16-18

                                                                                             Politik, die wirkt. Service, das hilft.
Österreichische HochschülerInnenschaft - Bundesvertretung, 1040 Wien, Taubstummengasse 7–9
Inhaltsverzeichnis

      Inhalt
                                                                             3.6.   Wohnmöglichkeiten                                              068
                                                                             3.7.   Schutz gegen unfaire Mietverhältnisse                          069
                                                                             3.8.   Öffentliche Verkehrsmittel und Reisemöglichkeiten              070
                                                                             3.9.   Ermäßigungen für Studierende                                   072
      VORWÖRTER                                                       004   3.9.   Arbeiten                                                       074

      1. STUDIEREN IN ÖSTERREICH	                                     006   4. SOZIALES                                                           080

      1.1.    Grundsätzliches                                         008   4.1.   Stipendien                                                     082
      1.2.    Studienangebot                                          010   4.2.   Studienbeihilfe                                                085
                                                                             4.3.   Familienbeihilfe                                               088
      2. ZULASSUNG ZUM STUDIUM                                        014   4.4.   ÖH-Sozialfonds                                                 090
                                                                             4.5.   Befreiung von diversen Gebühren                                091
      2.1.    Zulassungsfristen                                       016   4.6.   Studieren mit Kind                                             092
      2.2.    Zulassung für EU-BürgerInnen und Nicht-EU-BürgerInnen   017
      2.3.    Zulassungsansuchen                                      021   5. DIE ÖH                                                             094
      2.4.    Zulassung zum Fachhochschul-Studium                     023
      2.5.    Vorstudienlehrgänge                                     026   5.1. Aufbau und Mitgliedschaft                                        096
      2.6.    Übersetzungen und Beglaubigungen                        028   5.2. ÖH-Wahlen                                                        098
002   2.7.    Immatrikulation                                         030   5.3. Arbeitsbereiche und Referate                                     099       002
003   2.8.    Die STEOP                                               031   5.4. Broschüren                                                       101       003
      2.9.    Meldung der Fortsetzung des Studiums                    033   
      2.10.   Ordentliche und außerordentliche Studierende            034   6. ADRESSEN                                                           102
      2.11.   Das Doktorrats-/PhD-Studium                             036
      2.12.   Zulassung zum Doktoratsstudium                          037   6.1.  Öffentliche Hochschulen und ÖH                            104
      2.13.   Akademische Anerkennung                                 038   6.2.  Sprachschulen (Auswahl)                                   123
      2.14.   Nostrifizierung                                         039   6.3.  Meldewesen                                                127
      2.15.   Studienbeitrag                                          042   6.4.  Bundesministerien                                         131
      2.16.   Erlass des Studienbeitrages                             047   6.5.  Gebietsrankenkassen (GKK) und Sozialversicherungsanstalten
      2.17.   Rückerstattung des Studienbeitrages                     051         der gewerblichen Wirtschaft (SVA)                         132
                                                                             6.6. Arbeiterkammer (AK)                                        135
      3. AUFENTHALT IN ÖSTERREICH                                     054   6.7. Arbeitsmarktservice (AMS)                                  137
                                                                             6.8. Psychologische StudentInnenberatung                        138
      3.1.    Der Erstantrag für DrittstaatsbürgerInnen               057   6.9. OeAD WohnraumverwaltungsGmbH                               139
      3.2.    Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung                 061   6.10. Vertretung in Mietangelegenheiten                         141
      3.3.    Meldepflicht                                            062   6.11. Stipendienanlaufstellen                                   146
      3.4.    Anmeldebescheinigungen                                  063   
      3.5.    Versicherungen                                          064   IMPRESSUM151
Vorwörter

                                                                                                                                                                V.l.n.r.: Marita, Johanna, Hannah

      Liebe Studentin, lieber Student!                                                             Hallo,

      Viele junge Menschen kommen nach Öster-        Für ausländische Studierende ist es nicht     der Studi-Alltag kann manchmal ganz schön       Wenn wir die Probleme lösen wollen, müs-
      reich, um entweder ihr ganzes Studium oder     immer leicht, ihr Studium in Österreich zu    chaotisch sein, und jedes Semester bringt       sen wir uns politisch dafür einsetzen. Wir
      einen Teil davon oder einen Teil davon hier    beginnen bzw. erfolgreich abzuschließen.      neue Herausforderungen: ein neuer Studi-        verhandeln als ÖH-Bundesvertretung mit
      zu absolvieren. Durch internationale Stu-                                                    enplan, ein neues Beihilfen-Gesetz und was      politischen Entscheidungsträger_innen, um
004   dierende werden die heimischen Universi-       Wir haben uns daher bemüht, die wich-         waren denn noch gleich deine Rechte und         deine Studienbedingungen zu verbessern.               004
005   täten, Fachhochschulen und Pädagogischen       tigsten Informationen leicht überschaubar     Ansprüche als Student_in gegenüber deiner       Um eine weitreichende Veränderung voran-              005
      Hochschulen in sozialen, wissenschaftlichen    zusammenzustellen, um eine Einstiegshilfe     Hochschule oder gar dem Ministerium?            zubringen, brauchen wir eine durchsetzungs-
      und kulturellen Aspekten bereichert.           zu bieten. Übrigens bieten wir auch mutter-                                                   fähige ÖH, die nicht davor zurückschreckt,
                                                     sprachliche Beratung an. Nähere Informatio-   Wir, die Österreichische Hochschüler_innen-     Probleme klar anzusprechen und Missstände
      Mit der Vielfalt und Anzahl an internatio-     nen dazu findest DU auf unserer Homepage.     schaft, helfen, wenn es Probleme gibt. Wir      offen zu thematisieren. Ganz nach dem
      nalen Studierenden steigen auf das Niveau                                                    beraten, begleiten und unterstützen, überall,   Motto
      und der Ruf der Universitäten im interna-                                                    wo es möglich und notwendig ist via Skype,
      tionalen Vergleich. Um in Österreich einen                                                   Telefon, E-Mail oder persönlich. Das bedeutet   Politik, die wirkt. Service, das hilft.
      Studienplatz zu bekommen, solltest du dich                                                   auch, dass wir Studierende über ihre Rechte
      anfangs sehr gut informieren. Manchmal                                                       informieren: an der Hochschule und im Alltag    Seit 1. Juli 2017 hat die ÖH-Bundesvertre-
      dauert es länger, bis eine Zulassung erteilt                                                 - in der Beratung, über unsere Beratungsbro-    tung eine neue Exekutive, die es sich zum
      wird.                                                                                        schüren aber auch über unser Magazin, das       Ziel gemacht hat, ihre Arbeit greifbar und
                                                                                                   Progress, unseren regelmäßigen Newsletter       sichtbarer zu machen. Diese Broschüre ist ein
      Deswegen empfehlen wir dir, die Doku-                                                        und natürlich auf Social Media.                 Schritt in diese Richtung. Viel Spaß damit!
      mente, die von der Uni verlangt werden,
      möglichst vollständig einzureichen und                                                       Dieses Service ist ein großer und wichtiger
      genau die geforderten Voraussetzungen zu                                                     Teil unserer Arbeit als ÖH-Bundesvertretung.           Johanna Zechmeister, Marita Gasteiger
      überprüfen.                                                                                  Doch dazu kommt noch ein weiterer Aspekt:                                  und Hannah Lutz
Studieren in Österreich
.
                                                                                                                                                 Studieren in Österreich - Grundsätzliches

      11
       Kapitel

      Grundsätzliches                                                                              ▪▪ Voranameldung im Internet:
                                                                                                      Auf der Homepage der jeweiligen
                                                                                                                                              Immatrikulation

                                                                                                       Hochschule gibt es die Möglich-        Erstmalige Anmeldung (Inskription) an
                                                                                                       keit einer Voranmeldung. Diese         der Hochschule. Bei der Immatrikulation
                                                                                                       dient der Erfassung deiner persön-     bekommst du deinen Studierenden-Ausweis
                                                                                                       lichen Daten.		                        und einen Zahlschein für den ÖH-Beitrag
                                                                                                                                              und ggf. für die Studiengebühren und die
                                                                                                   ▪▪ Zulassungsansuchen stellen:
                                                                                                      Bewerbung um einen Studienplatz
                                                                                                                                              Kursgebühr für einen Vorstudienlehrgang.

      Auf den folgenden Seiten findest du wich-                                                        an der Hochschule. Formulare
      tige Infos über die ersten Schritte deines       Arbeitsmarktservice (AMS), alle Fragen          bekommst du direkt von der Stu-
      Studiums in Österreich. Falls du sonst           rund um den Aufenthaltstitel aber               dien- und Prüfungsabteilung der
      Fragen hast, kannst du dich gerne an das         auch für Anfragen an Hochschulen.               Hochschule oder via Internet. Bei
      AusländerInnenreferat der Bundesvertre-          Daher unser Ratschlag: Erkundige Dich           Bedarf solltest du die verlang-
      tung, bzw. an das AusländerInnenreferat an       möglichst per E-Mail, wenn Du eine              ten Dokumente übersetzen und
      deiner Hochschule wenden.                        wichtige Frage hast.                            beglaubigen lassen.

008
                                                       ▪▪ Anfragen schriftlich stellen             ▪▪ Ansuchen  um eine Aufenthalts-
                                                                                                      bewilligung für Studierende.
                                                                                                                                                                                             008
009                                                                                                                                                                                          009
         Wichtig: Auskünfte und Anträge                ▪▪ Nicht auf mündliche Zu- oder
                                                          Absagen verlassen
         Es kommt immer wieder vor, dass                                                        Nachdem du eine Zulassung bekommen hast,
         jemand wegen einer Aufenthaltsbe-
         willigung oder einer Zulassung bei
                                                       ▪▪   Im Zweifelsfall wende dich
                                                            an deine ÖH.
                                                                                                kannst du (bei der österreichischen Vertre-
                                                                                                tungsbehörde in deinem Land) Aufenthalts-
         einer Behörde oder einer Hochschule                                                    titel und Einreiseberechtigung beantragen.
         anruft, und um Information bittet.                                                     Bitte beachte die anderen Voraussetzungen,
         Von der Auskunft hängt vielleicht die                                                  die neben einer Zulassung von der Behörde
         persönliche Zukunft ab. Leider kommt        Ablauf der Zulassung                       verlangt werden. Mehr dazu unter Kapitel 3.
         es bei telefonischen und auch anderen
         mündlichen Auskünften immer wieder
         zu Missverständnissen. Die Gründe
                                                       ▪▪ Studienrichtung und Hochschule
                                                          auswählen: Infos über die ver-        Nach der Einreise nach Österreich
         dafür sind vielfältig. Tatsache ist aber,          schiedenen Studienrichtungen und
         dass man sich auf eine mündliche Aus-              Studiendauer findest du auf den     Anmeldung deiner Adresse beim Magistrat,
         kunft später nicht berufen kann. Dies              Internetseiten der Fachhochschu-    bzw. beim Gemeindeamt (innerhalb von drei
         gilt für Anfragen bei Behörden wie dem             le, Pädagogischen Hochschulen       Tagen).
                                                            und Universitäten.
.
                                                                                                                                                                              Studienangebot

      12
       Kapitel

      Studiengenangebot                                                                           durchgeführt werden. Der Studienplan
                                                                                                  enthält die Zielsetzungen, die Dauer und die
                                                                                                                                                 Folgende Voraussetzungen gibt es, um als
                                                                                                                                                 außerordentliche/r HörerIn aufgenommen
                                                                                                  Gliederung des Universitätslehrgangs, sowie    zu werden
                                                                                                  die Voraussetzungen für die Zulassung.

                                                                                                  Darüber hinaus enthält er die Bezeichnung
                                                                                                                                                    ▪▪ Als außerordentlich/e HörerIn
                                                                                                                                                       können sich österreichische und
                                                                                                  und das Stundenausmaß der Lehrveranstal-               ausländische StaatsbürgerInnen
                                                                                                  tungen in den Pflicht- und den Wahlfächern,            melden. Hierfür ist kein Reifeprü-
                                                                                                  sowie eine Prüfungsordnung. Universitäts-              fungszeugnis notwendig. Du musst
      Bakkalaureats-, Bachelorstudium              Regel vier Semester (120 ECTS-Credits) und     lehrgänge kann man/frau als ordentliche/r,             lediglich nachweisen, dass du das
                                                   wird mit einer Masterarbeit abgeschlossen.     außerordentlich/r Studierende/r oder als               15. Lebensjahr bereits vollendet
      Das Bachelorstudium dauert in der Regel                                                     GasthörerIn besuchen. Für Universitätslehr-            hast.
      sechs Semester (180 ECTS- Credits). Es hat   Das Diplomstudium wird oft als Magister-       gänge sind Unterrichtsgeld und Prüfungs-
      alle Prüfungsfächer zu umfassen, die für
      eine wissenschaftliche, bzw. künstlerische
                                                   studium bezeichnet. Seit der Einführung der
                                                   ECTS-Credits, gibt es kaum noch Diplom-
                                                                                                  gebühren zu zahlen.                               ▪▪ Als Dokument genügt ein gültiger
                                                                                                                                                       Reisepass oder die Geburtsurkun-
      Berufsvorbildung im betreffenden Fachge-     studien für die man/frau sich inskribieren                                                            de. Für die Anmeldung sind ein
      biet wesentlich sind.                        kann. Mit einer Diplomarbeit und der ab-       Außerordentliches Studium                              gültiger Lichtbildausweis und ein
010                                                schließenden Diplomprüfung schließt man/                                                              Passfoto notwendig.                   010
011   Die Fächer und ihre Inhalte sind im Stu-     frau das Studium ab.                           Als außerordentliche/r HörerIn erlangst du                                                   011
      dienplan festgelegt. Sie gliedern sich in
      Pflichtfächer, gebundene Wahlfächer (die
                                                                                                  im Rahmen deines Studiums keinen Studie-
                                                                                                  nabschluss – dies ist nur im Rahmen eines
                                                                                                                                                    ▪▪   Zuständig für die Anmeldung für
                                                                                                                                                         ein Studium als außerordentliche/r
      aus einer im Studienplan enthaltenen Liste   Doktorats-, PhD-Studium                        ordentlichen Studiums möglich. Lehrveran-              Studierende/r ist die Studien- und
      zu wählen sind) und freie Wahlfächer (die                                                   staltungsprüfungen, die du während eines               Prüfungsabteilung deiner Univer-
      ohne Bindung an eine Liste zu wählen         Das Doktorats- PHD-Studium dauert in der       außerordentlichen Studiums abgelegt hast,              sität.
      sind). Mindestens zwei Bakkalaureatsar-      Regel mindestens zwei Jahre. Die Zulassung     können aber zu einem späteren Zeitpunkt
      beiten sind im Rahmen von Lehrveranstal-
      tungen zu verfassen. Das Studium wird mit
                                                   erfolgt auf der Grundlage eines abge-
                                                   schlossenen österreichischen Diplom- oder
                                                                                                  für ein ordentliches Studium angerechnet
                                                                                                  werden. Voraussetzung für die Anerkennung
                                                                                                                                                    ▪▪ Esfristen,
                                                                                                                                                             gelten die gleichen Zulassungs-
                                                                                                                                                                  die auch für ordentliche
      einer Bakkalaureatsprüfung abgeschlossen.    Masterstudiums oder eines gleichwertigen       ist, dass du zum Zeitpunkt der Absolvie-               Studierende vorgesehen sind.
                                                   postsekundären Abschlusses. Die Fächer und     rung der Prüfung über kein Reifezeugnis
                                                   ihre Inhalte sind im Studienplan festgelegt.   verfügst.
      Master-, Magisterstudium                                                                                                                   Fachhochschule (FH)
                                                                                                  Es ist während eines außerordentlichen
      Das Masterstudium dient der Vertiefung ei-   Universitätslehrgänge                          Studiums nicht möglich, Diplomprüfungen,       Charakteristisch für die Fachhochschulen
      nes Bakkalaureatsstudiums. Dieses ist auch                                                  Teildiplomprüfungen oder Rigorosen zu          sind vor allem zwei Punkte: Einerseits gibt
      die Voraussetzung für die Aufnahme des       Universitätslehrgänge sind Veranstaltungen,    absolvieren.                                   es an allen Fachhochschulen Aufnahme-
      Studiums. Das Masterstudium dauert in der    die nach einem festgelegten Studienplan                                                       verfahren, da jeder Studiengang immer nur
Studienangebot

      ein fixes Kontingent an Studienplätzen zu      Gespräch oder einen schriftlichen Test.        Dauer der Ausbildung zum
      vergeben hat. Diese Aufnahmeverfahren          Es kann aber auch sein, dass du bei einem      Bachelor of Education                         Wichtig: Zugangsbeschränkungen
      werden oft mehrstufig durchgeführt und         Rollenspiel mitmachen musst, eine Präsen-
      beginnen bereits im Frühjahr vor Studien-      tation halten oder Ähnliches. Infos zu den     Grundsätzlich dauert die Ausbildung sechs     Bei einigen Studiengängen gibt es
      beginn. Daher ist es wichtig, sich schon       verschiedenen Auswahlverfahren bekommst        Semester mit einem Toleranzsemester. Die      Zugangsbeschränkungen. Das bedeutet,
      rechtzeitig über die jeweiligen Bewerbungs-    du bei der jeweiligen FH und bei der lokalen   Ausbildung hat einen sehr „verschulten“       es gibt nur eine bestimmte Anzahl von
      verfahren und –fristen zu informieren. Die     ÖH-Studierendenvertretung (Siehe Kapitel       Charakter und bietet nicht die Freiheiten,    Studienplätzen. An Fachhochschulen ist
      Auswahlverfahren können an den jeweiligen      6.1).                                          wie man/frau sie an einer Universität vor-    dies immer so, an Universitäten teilweise.
      Fachhochschulen ganz unterschiedlich                                                          findet. Kernkompetenz der Pädagogischen       Informiere dich vor der Zulassung unbe-
      aussehen. Meistens gibt es ein persönliches    www.fachhochschule.ac.at                       Hochschulen ist die pädagogische und          dingt über aktuelle Zugangsbeschränkun-
                                                                                                    didaktische Ausbildung. Praktika über die     gen für deinen Studiengang. Dies kannst
                                                                                                    drei Jahre hinweg und eine Studienein-        du entweder bei der lokalen ÖH-Studie-
      Uni oder Fachhochschule?                                                                      gangsphase runden die Ausbildung ab.          rendenvertretung oder an den jeweiligen
                                                                                                                                                  Hochschulen machen.
         Universität                                    Fachhochschule
                                                                                                    Privatuniversitäten
         Wissenschaftliche Berufsvorbildung             Praxisnahe Berufsausbildung
012                                                                                                 In Österreich besteht auch die Möglichkeit,                                                012
013      Eher theoretisch, breiteres Wissen             Weniger Theorie, oft spezialisiert          ein Studium an privaten Universitäten zu                                                   013
                                                                                                    absolvieren. Infos über akkreditierte
         Hohe Selbstorganisation, oft                   Fixer Stundenplan,                          Studienrichtungen findest du unter:
         längerer Studiendauer                          vorgegebene Studiendauer
                                                                                                    www.bmwfw.gv.at
         Meist höhere Studierendenzahl                  Kleine Jahrgangsgruppen                     www.oead.ac.at
                                                                                                    www.privatuniversitaeten.at

      Pädagogische Hochschule

      Ausbildung zur/ zum Lehrer/in.

      Die Ausbildung an einer Pädagogischen          Hochschulen werden Lehrerinnen und Lehrer
      Hochschule ist momentan eine der beiden        für Volks-, Sonder-, und Hauptschulen
      Möglichkeiten, Lehrerin oder Lehrer an einer   ausgebildet. Spricht dich also einer dieser
      Schule zu werden. An den Pädagogischen         Berufe an, dann bist du hier richtig.
Zulassung zum Studium
.                                                                                           .
                                                                                                                                                                       Zulassung / Fristen

      21                                                                                          22
       Kapitel                                                                                     Kapitel

      Zulassungsfristen                                                                           Zulassung für EU-BürgerInnen
                                                                                                  und Nicht-EU-BürgerInnen

      Der Antrag für die Zulassung zum 		            versitätsdirektion eingebracht wurden und    Voraussetzung für die Zulassung              beginnen bzw. enden, verändert sich stän-
      Bachelor-, Lehramts- oder Diplom-              erst danach ergänzt werden), werden erst     zum Studium für EU-BürgerInnen               dig, deshalb informiere dich rechtzeitig!
      studium an einer Universität muss              für das folgende Semester berücksichtigt.
                                                                                                                                               Informationen über die Aufnahme-
         ▪▪   für das Wintersemester bis
              spätestens 5. September
                                                     An Fachhochschulen und Pädagogischen
                                                     Hochschulen gibt es Aufnahmeprüfungen
                                                                                                     ▪▪   Nachweis der Hochschulreife
                                                                                                          (Siehe Kapitel 2.6)
                                                                                                                                               verfahren erhältst du

                                                     bzw. Aufnahmegespräche. Bei Kunstuniversi-                                                   ▪▪ von der Hochschule
         ▪▪   für das Sommersemester bis             täten, Fachhochschulen und Pädagogischen        ▪▪   Deutschkenntnisse: Personen,
016           spätestens 5. Februar                  Hochschulen müssen die Termine für die
                                                     Zulassungsprüfungen beachtet werden.
                                                                                                          deren Muttersprache nicht Deutsch
                                                                                                          ist, haben die Kenntnis der
                                                                                                                                                  ▪▪ der

                                                                                                                                                         ÖH an der Hochschule 		             016
017                                                                                                                                                                                          017
      jedes Kalenderjahres für das folgende
      Semester bei der jeweiligen Universitäts-      Bitte rechtzeitig erkundigen!
                                                                                                          deutschen Sprache schon bei der
                                                                                                          Zulassung nachzuweisen. In der
                                                                                                                                                  ▪▪ auf der Homepage
                                                                                                                                                     www.studienplattform.at
      direktion eingelangt und vollständig sein.                                                          Regel wird das Niveau B2 oder C1
                                                                                                          verlangt. Über die genauen Anfor-
      Jedoch können die Universitäten auch                                                                derungen erkundige dich bitte bei
      andere Zulassungsfristen festlegen. Bitte                                                           der entsprechenden Hochschule.       Voraussetzungen für die Zulas-
      rechtzeitig darüber informieren, wann                                                                                                    sung zum Studium für Nicht-EU
      die Zulassungsfristen an der Universität
      an der du studieren möchtest, beginnen
                                                                                                     ▪▪ Positive Absolvierung des
                                                                                                        Aufnahmeverfahrens
                                                                                                                                               BürgerInnen
      bzw. enden.

      Einen Überblick kannst du dir auf unserer                                                   Aufnahmeverfahren
                                                                                                                                                  ▪▪ Nachweis der Hochschulreife (von
                                                                                                                                                     den akademischen Behörden als
      Seite www.studienplattform.at verschaffen.                                                                                                      solche anerkannt). Ist die Gleich-
                                                                                                  An zahlreichen Hochschulen finden Aufnah-           wertigkeit ausländischer Zeugnisse
      Anträge, die verspätet eingebracht wurden                                                   meverfahren statt. Für welche Studienrich-          im Hinblick auf die Inhalte und die
      (darunter fallen auch Anträge die nicht                                                     tungen solche Verfahren verlangt werden             Anforderungen einer österreichi-
      vollständig innerhalb der Frist bei der Uni-                                                und wann die Anmeldungsfristen zu laufen            schen Reifeprüfung nicht gegeben,
Zulassung

           so hat die Rektorin oder der                                                           eines ausreichenden Niveaus          Personengruppen
           Rektor Ergänzungsprüfungen           Wichtig                                           des Sprachreferenzrahmens wird
           vorzuschreiben, die für die Her-
           stellung der Gleichwertigkeit mit    Man/Frau muss keinen tatsächlichen
                                                                                                  nicht mehr anerkannt. Über die
                                                                                                  genauen Anforderungen erkundige
                                                                                                                                        ▪▪ Personen, die in Österreich auf
                                                                                                                                           Grund staatsvertraglicher oder
           einer inländischen Reifeprüfung      Studienplatz haben, sondern nur                   dich bitte bei der entsprechenden         gesetzlicher Bestimmungen
           erforderlich und vor der Zulas-      den Nachweis erbringen, dass                      Hochschule.                               Privilegien und Immunitäten ge-
           sung abzulegen sind. Personen,       man/frau theoretisch das jeweilige                                                          nießen, sowie Personen, die sich
           die vor Beginn des ordentlichen
           Studiums Ergänzungsprüfun-
                                                Studium beginnen darf. Das bedeutet,
                                                dass beispielsweise eine im Herkunfts-
                                                                                             ▪▪ Ein verfügbarer Studienplatz in
                                                                                                Österreich nach Bestehen des
                                                                                                                                            zum Zeitpunkt des Erwerbes des
                                                                                                                                            Reifezeugnisses im Auftrag der
           gen abzulegen haben, werden          staat geforderte Aufnahmeprüfung                  Auswahlverfahrens (gilt nur bei           Republik Österreich im Ausland
           befristet als außerordentliche       erfolgreich abgelegt, nicht aber eine             manchen Studienrichtungen, wie            aufhalten und dort auf Grund
           Studierende aufgenommen. Sie         Gebühr für das Semester bezahlt wer-              zum Beispiel beim Studium der             staatsvertraglicher oder gesetz-
           haben die Möglichkeit, zur Vor-      den muss.                                         Medizin und bei Studien an den            licher Bestimmungen Privilegien
           bereitung auf die erforderlichen                                                       Kunstuniversitäten).                      und Immunitäten genießen, sowie
           Ergänzungsprüfungen die hierfür                                                                                                  deren Ehegattinnen und Ehegatten
           vorgesehen Lehrveranstaltungen                                                    ▪▪ Abgangsbescheinigung  bzw. eine             bzw. eingetragene Partnerinnen

018
           im Rahmen des Vorstudienlehr-
           ganges zu besuchen. Die Höhe
                                                ▪▪   Deutschkenntnisse:
                                                     Personen, deren Muttersprache
                                                                                                Beurlaubung, wenn ein Übertritt
                                                                                                  von einer anderen Universität
                                                                                                                                            und Partner und deren Kinder
                                                                                                                                                                                   018
019        des Kursbeitrages variiert je nach
           Universitätsstadt. In Wien be-
                                                     nicht Deutsch ist, haben die
                                                     Kenntnis der deutschen Sprache
                                                                                                  stattgefunden hat.                    ▪▪ InundÖsterreich akkreditierte
                                                                                                                                                 hier hauptberuflich tätige
                                                                                                                                                                                   019

           trägt diese derzeit 1160 Euro pro         nachzuweisen. Der Nachweis kann                                                        Auslandsjournalistinnen und
           Semester, für bestimmte Gruppen           durch ein Reifezeugnis erbracht      Personengruppenverordnung                         Auslandsjournalisten sowie ihre
           470 Euro.                                 werden, welches Deutsch-                                                               Ehegattinnen und Ehegatten bzw.
                                                     unterricht nachweist. Kann der       Für die nachstehend angeführten Personen-         eingetragenen Partnerinnen und
      ▪▪   Studienplatznachweis an einer
           Universität im gleichen Land,
                                                     Nachweis nicht erbracht werden,
                                                     wird die Universität die Able-
                                                                                          gruppen gelten die vorgelegten Nachweise
                                                                                          der allgemeinen Hochschulreife als in
                                                                                                                                            Partner und ihre Kinder

           in dem der Schulabschluss
           erworben wurde. Dieser Studien-
                                                     gung einer Ergänzungsprüfung
                                                     vorschreiben, die vor der Zulas-
                                                                                          Österreich ausgestellt. Diese Personen-
                                                                                          gruppen haben, neben dem Nachweis der
                                                                                                                                        ▪▪ Personen, die entweder selbst
                                                                                                                                           wenigstens fünf zusammenhän-
           platznachweis muss aktuell                sung abzulegen ist. In der Regel     allgemeinen Hochschulreife, den Nachweis,         gende Jahre unmittelbar vor der
           und genau für jene Studienrich-           werden die Niveaus B2 oder C1        dass sie einer der nachstehenden ange-            erstmaligen Antragstellung auf
           tung gelten, die in Österreich            verlangt. Sollte diese Ergänzungs-   führten Personengruppe angehören, zu              Zulassung zu einem Studium an
           studiert werden soll. Sollte es           prüfung aufgetragen werden, kann     erbringen.                                        der jeweiligen Universität in
           diese Studienrichtung nicht               der Sprachnachweis nur durch                                                           Österreich den Mittelpunkt ihrer
           geben, benötigt man/frau                  Absolvierung der Ergänzungs-         Gehörst du einer dieser Personengruppen           Lebensinteressen in Österreich
           den Nachweis für ein ähnliches            prüfung aus Deutsch erbracht         an, ist für dich kein Studienplatznachweis        hatten oder die mindestens eine
           Studium. 			                              werden; ein späterer Nachweis        notwendig.                                        gesetzliche Unterhaltspflichtige
.
                                                                                                                 Zulassungsansuchen

                                                23
                                                 Kapitel

           oder einen gesetzlichen Unter-
           haltspflichtigen haben, bei der
           oder bei dem/der dies der Fall ist
                                                Zulassungsansuchen
      ▪▪ Personen, die ein Stipendium für
         das angestrebte Studium entwe-
           der auf Grund staatsvertraglicher
           Bestimmungen oder in gleicher
           Höhe aus jenen Mitteln einer ös-
           terreichischen Gebietskörperschaft   Die Online-Voranmeldung ist an den                 Studienberechtigung im Ausstel-
           erhalten, die gemäß den Finanz-      meisten Universitäten verpflichtend 		             lungsland des Reifezeugnisses für
           vorschriften dieser Gebietskörper-   (Im Gesetz allerdings nicht festgelegt).           die gewählte Studienrichtung.
                                                Ohne eine Anmeldung im Internet kannst
           schaft ausdrücklich für Stipendien
                                                Du nicht zugelassen werden!
           zu verwenden sind
                                                Nach der Voranmeldung schickst du ein
      ▪▪   Inhaberinnen und Inhaber von
           Reifezeugnissen österreichischer
                                                Zulassungsansuchen an die Studienabtei-
                                                lung der Universität, an der du studieren
                                                                                            Info

020                                             möchtest.                                                                             020
           Auslandsschulen                                                                  Alle Urkunden und Übersetzungen
021                                             Das Ansuchen muss für das Wintersemester    (nicht deutschsprachiger Dokumen-         021
      ▪▪   Personen, die auf Grund der §§
           3, 8, 13 oder 75 Abs. 5 und 6 des
                                                spätestens am 5. September, für das Som-
                                                mersemester am 5. Februar der Universität
                                                                                            te – außer jene, die in Englisch sind
                                                                                            - müssen übersetzt werden!) müssen
                                                einlangen.
           Asylgesetzes 2005, BGBl. I Nr.                                                   von den Behörden des Ausstellungs-
           100/2005, in der jeweils gelten-                                                 landes und von der österreichischen
           den Fassung, oder nach früheren      Folgende Unterlagen müssen                  Vertretungsbehörde, entsprechend
           asylrechtlichen Bestimmungen,        beigelegt werden                            den jeweils geltenden Bestimmungen,
           zum Aufenthalt im Bundesgebiet                                                   beglaubigt werden (Achtung: es gibt
           berechtigt sind.                        ▪▪ Reifezeugnis  in beglaubigter
                                                      Abschrift. Die Noten der einzel-
                                                                                            unterschiedliche Bestimmungen, je
                                                                                            nach Herkunftsland! Siehe Kapitel 2.6
      ▪▪ von deutsch- oder ladinischspra-
         chigen Südtiroler Sekundarschulen
                                                        nen Gegenstände (Studienfächer)
                                                        müssen ersichtlich sein.
                                                                                            – Übersetzung und Beglaubigung).

           zweiten Grades ausgestellte Rei-                                                 Für Übersetzungen von Urkunden in
           fezeugnisse, sofern damit nicht in
           Italien ohnehin der unmittelbare
                                                   ▪▪   Falls vorhanden, Nachweis
                                                        deutscher Sprachkenntnisse
                                                                                            Österreich sind die gerichtlich beei-
                                                                                            deten Dolmetscher/innen zuständig.
           Hochschulzugang verbunden ist                                                    Anhand der vorgelegten Unterlagen
                                                   ▪▪ Nicht-EU-Bürgerinnen:
                                                      Nachweis über die aufrechte
                                                                                            entscheidet die/der RektorIn,
.
                                                                                                  Zulassung zum Fachhochschul-Studium

                                               24
                                                Kapitel

      ob die/der StudienbewerberIn sofort
      oder erst nach erforderlichen Ergän-
                                               Zulassung zum
      zungsprüfungen als ordentliche/r
      Studierende/r zugelassen wird. Die
                                               Fachhochschul-Studium
      Entscheidung wird der/dem Bewerbe-
      rIn schriftlich bekannt gegeben.

      Es gibt an manchen Universitäten
      abweichend elektronische Dokumenten-     Fachhochschulen sind bei Erfüllung der         Voraussetzung
      übermittlungsverfahren, in diesem Fall   fachlichen Voraussetzungen allgemein
      müssen die Originaldokumente nach
      Einreise vorgelegt werden.
                                               zugänglich. Die fachliche Zugangs-
                                               voraussetzung zu einem Fachhochschul-
                                                                                                ▪▪ Allgemeine Universitätsreife
                                               Bachelorstudiengang oder zu einem
                                               Fachhochschul-Diplomstudiengang ist
                                                                                                ▪▪ Österreichisches
                                                                                                   Reifeprüfungszeugnis
                                               die allgemeine Universitätsreife oder eine

022
                                               einschlägige berufliche Qualifikation (meist
                                               mit Zusatzprüfungen).
                                                                                                ▪▪   Anderes österreichisches Zeugnis
                                                                                                     über die Zuerkennung der Hoch-         022
023                                                                                                  schulreife (Berufsreifeprüfung,        023
                                               Die fachliche Zugangsvoraussetzung zu                 Studienberechtigungsprüfung),
                                               einem Fachhochschul-Masterstudiengang                 bzw. ein ausländisches Zeugnis,
                                               ist ein abgeschlossenerer Fachhochschul-              das durch Nostrifizierung oder
                                               Bachelorstudiengang oder der Abschluss                Anerkennung einem der beiden
                                               eines gleichwertigen Studiums an einer an-            oberen Zeugnisse gleichwertig ist
                                               erkannten inländischen oder ausländischen
                                               postsekundären Bildungseinrichtung.              ▪▪   Urkunde über den Abschluss eines
                                                                                                     mindestens dreijährigen Studiums
                                                                                                     an einer anerkannten inländischen
                                                                                                     oder ausländischen postsekundär-
                                                  Achtung                                            en Bildungseinrichtung

                                                  Die Anzahl der Studierenden pro Jahr
                                                  und Studiengang ist beschränkt, aus
                                                                                                ▪▪   Einschlägige berufliche Qualifikati-
                                                                                                     on (meist mit Zusatzprüfungen)
                                                  diesem Grund sind Aufnahmeverfahren
                                                  vorgesehen.
Wurde die Reifeprüfung nicht in Österreich
      abgelegt, muss die Gleichwertigkeit            Info
      entweder auf Grund einer zwischenstaat-
      lichen Vereinbarung oder auf Grund einer       AbsolventInnen von Fachhochschul-,
      Nostrifizierung durch das Bundesministeri-     Master-, oder Diplomstudiengängen
      um für Bildung, Wissenschaft und Forschung     sind zu einem facheinschlägigen
      gegeben sein.                                  Doktoratsstudium an einer Universi-
                                                     tät berechtigt. Sofern die Dauer des
      Ist beides nicht der Fall, kann die Studien-   Fachhochschul-Studiums kürzer als ein
      gangsleitung im Einzelfall die Gleichwertig-   vergleichbares Studium an einer Uni-
      keit feststellen.                              versität ist, wird das Doktoratsstudium
                                                     um diesen Zeitraum verlängert.

      Aufnahmeverfahren                              Weitere Infos findest du auf
                                                     www.fachhochschulen.ac.at,
      Erfüllen StudieninteressentInnen die Zu-       sowie sämtliche Adressen der FHs
      lassungsvoraussetzungen für ein Fachhoch-      und deren Studierendenvertretung
024   schul-Studium, müssen sie sich auch einem      kannst du in dem Kapitel 6.1              024
                                                                                               038
025   Aufnahmeverfahren unterziehen. Dies ist        nachlesen.                                025
                                                                                               039
      von Studiengang zu Studiengang unter-
      schiedlich. In der Regel werden folgenden
      Punkte als Auswahlkriterien herangezogen:

         ▪▪ Schriftliche Bewerbung
            (gibt einen Eindruck über
              Persönlichkeit, Lebensweg und
              Motivation der/des Bewerberin/
              Bewerbers)

         ▪▪   Schriftlicher Test und Präsentation
              (Prüfung der analytisch-logischen
              Denkfähigkeit) und häufig auch
              ein

         ▪▪ Aufnahmegespräch
.
                                                                                                                                                                    Vorstudienlehrgänge

      25
       Kapitel

      Vorstudienlehrgänge                                                                         Familienangehörige können unter
                                                                                                  Umständen einen ÖIF-Bundesgutschein für
                                                                                                                                              Wien
                                                                                                                                              Sechshauserstraße 33A
                                                                                                  einen Deutschkurs erhalten. Näheres unter   1150 Wien
                                                                                                  www.integrationsfonds.at                    Tel.: +43/1/319 99 91 - 0
                                                                                                                                              Fax: +43/1/319 99 91 - 70
                                                                                                                                              E-Mail: vwu@vwu.at
                                                                                                  Kontakte für die 		                         Homepage: www.vwu.at
                                                                                                  Vorstudienlehrgänge
      In den Städten Graz, Leoben, Salzburg
      und Wien bieten die Universitäten für alle        Achtung                                   Leoben
      ausländischen Studierenden, die aus der                                                     Franz Josef Straße 18
      Universitätssprache Deutsch und/oder ein          Eine Besuchsbestätigung des Vorstudi-     8700 Leoben
      Ergänzungsprüfung ablegen müssen, einen           enlehrganges ist notwendig, damit du      Tel.: +43/3842/402 - 8000
      Vorstudienlehrgang an.                            eine verbilligte studentische Kran-       Fax: +43/3842/402 - 7012
                                                        kenversicherung (Siehe Kapitel 3.4)       E-Mail: leoben@oead.at
      Ausländische StudienbewerberInnen                 abschließen kannst. Die Krankenversi-
026   haben die Möglichkeit, sich im Rahmen             cherung bei einer der Gebietskranken-                                                                                             026
027   dieser Kurse gezielt auf die Ablegung der         kassen ist eine der Voraussetzungen für   Graz                                                                                    027
      erforderlichen Prüfungen vorzubereiten.           die Verlängerung der Aufenthaltsbewil-    Neubaugasse 10
                                                        ligung. Studierende, die den Vorstu-      8020 Graz
      Die Kurse finden jeweils im Winter-               dienlehrgang besuchen, müssen keine       Tel.: +43/316/83 14 - 96
      semester (Oktober – Jänner) und im                Studiengebühren bezahlen, sondern nur     Fax: +43/316/95 01 - 11
      Sommersemester (März – Juni) statt. Für           die Kursgebühren für den Vorstudien-      E-Mail: office@vgu.at
      die Ergänzungsprüfung aus Deutsch wird            lehrgang.                                 Homepage: www.vgu.at
      im Regelfall ein Zeitraum von drei bis vier
      Semestern gewährt.                                Nähere Infos zu den Vorstudienlehr-
                                                        gängen findest du unter www.vwu.at        Salzburg
      Voraussetzung für den Besuch des Vor-             und bei den Studienabteilungen der        Erzabt-Klotz-Straße 1
      studienlehrganges ist grundsätzlich der           Universitäten. Im Kapitel 6.2 sind noch   5020 Salzburg
      positive Zulassungsbescheid. Die Höhe des         mehrere Sprachschulen angeführt.          Tel.: +43/662/8044 – 4397
      Kursbeitrages variiert je nach Universitäts-                                                (Sprachenzentrum)
      stadt. Jede Prüfung kann maximal dreimal                                                    Fax: +43/662/8044 – 4348
      weiderholt werden. Es ist übrigens auch        Die Abteilung der Stadt Wien MA 17 bietet    E-Mail: sprachenzentrum@sbg.ac.at
      möglich, zur Prüfung anzutreten, wenn kein     auch den sog. Wiener Sprachgutschein an.     Homepage: https://www.uni-salzburg.at/
      Kurs besucht wurde.                            Mehr dazu unter www.wien.gv.at.              index.php?id=208894/
.
                                                                                                                                                            Übersetzungen und Beglaubigungen

      26
       Kapitel

      Übersetzungen und 				                                                                       Folgende Länder haben das Haager
                                                                                                   Übereinkommen unterzeichnet:
                                                                                                                                                  Mit diesen Bestätigungen wendest du dich
                                                                                                                                                  an die österreichische Vertretungsbehörde.

      Beglaubigungen                                                                               Albanien, Andorra, Antigua und Barbuda,
                                                                                                   Argentinien, Armenien, Aruba, Aserbaid-
                                                                                                                                                  Weitere Informationen über die Voraus-
                                                                                                                                                  setzungen der Beglaubigung für einzelne
                                                                                                   schan, Australien, Bahamas, Bahrain, Bar-      Staaten bekommst du bei
                                                                                                   bados, Belarus, Belize, Bolivia, Botswana,
                                                                                                   Brasilien, Brunei, Chile, Cook Island, Costa   NARIC (National Academic Recognition
                                                                                                   Rica, Curacao, Dominica, Ecuador, El Sal-      Information Centre) AUSTRIA
      Dokumente über bereits absolvierte             Für folgende Länder ist eine notarielle       vador, Estland, Fidschi, Georgien, Grenada,
      Studien, die für das Zulassungsverfahren       Beglaubigung nur dann notwendig, wenn         Griechenland, Großbritannien und Nord-         oder im
      notwendig sind (Reifezeugnis, Urkunden,        du nicht das Originaldokument vorlegst:       irland, Guatemala, Honduras, Hongkong,
      Studienplatznachweis) und nicht in deut-                                                     Indien, Irland, Island, Israel, Japan, Kap     Bundesministerium für
      scher oder englischer Sprache verfasst sind,   Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien,      Verde, Kasachstan, Kolumbien, Lesotho,         Bildung,Wissenschaft und Forschung
      müssen in beglaubigter deutscher Überset-      Dänemark (außer Grönland und Färöer),         Lettland, Liberia, Macau, Malawi, Malta,       Minoritenplatz 5
      zung vorgelegt werden.                         Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien,   Marshallinseln, Marokko, Mauritius, Mexiko,    1010 Wien
                                                     Kosovo, Kroatien, Litauen, Luxemburg*,        Moldau, Monaco, Namibia, Neuseeland            Tel.: +43/1/53120-0
028   Reifezeugnis, Urkunden über bereits            Liechtenstein, Mazedonien, Montenegro,        (ohne Tokelau-Inseln), Nicaragua, Nieder-      E-Mail: ministerium@bmbwf.gv.at              028
029   absolvierte Studien und Studienplatznach-      Niederlande (ohne Außengebiete), Norwe-       ländische Überseegebiete, Niue, Oman, Pa-      Homepage: www.bmbwf.gv.at                    029
      weise müssen im Rahmen des Zulassungs-         gen, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien,      nama, Paraguay, Peru, Russland, São Tomé
      verfahrens, sofern sie nicht in Österreich     Schweden, Schweiz*, Slowakei, Slowenien,      und Príncipe, Samoa, San Marino, Sey-
      ausgestellt worden sind, in amtlicher          Spanien*, Tschechien, Türkei* und Ungarn.     chellen, Sint Maarten, St. Kitts und Nevis,
      Beglaubigung vorliegen.                                                                      St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen,
                                                     Markierung *: Bestimmte Urkunden aus die-     Südafrika, Suriname, Süd-Korea, Swasiland,
      Kopien des Originals werden nur dann           sen Staaten bedürfen einer diplomatischen     Tonga, Trinidad und Tobago, Ukraine, USA,
      akzeptiert, wenn sie ebenfalls amtlich         Beglaubigung                                  Uruguay, , Vanuatu, Venezuela, Zypern.
      beglaubigt sind.
                                                     Auf Grund von zwischenstaatlichen             Für Dokumente aus Ländern, mit denen
      Welche Bedingungen der                         Abkommen (Haager Übereinkommen)               keine Abkommen bestehen, ist eine volle
      Beglaubigung gelten für die                    bedarf es für Dokumente einiger Länder        Beglaubigung der Urkunden notwendig.
      einzelnen Staaten?                             keine vollständige Beglaubigung, sondern
                                                     nur einer Letztbeglaubigung (Apostille) im    Für das notwendige Dokument müssen Be-
      Für jedes einzelne Land sind die Bedingun-     Ausstellungsland der Urkunde.                 stätigungen des zuständigen Ministeriums
      gen für die Beglaubigung vom Bundesmi-                                                       und des Außenministeriums deines Heimat-
      nisterium für Wissenschaft und Forschung       Du bekommst diese Apostille im                landes eingeholt werden.
      festgelegt.                                    Außenministerium des Heimatlandes.
.                                                                                           .
                                                                                                                                                                   Immatrikulation / STEOP

      27                                                                                          28
       Kapitel                                                                                     Kapitel

      Immatrikulation                                                                             Die STEOP

      Wurde von der Universität das Zulassungs-      Das Studienblatt kommt nicht mehr per        Was ist die STEOP?                            Steine in den Weg, um eine Aufenthaltsbe-
      ansuchen und in der Folge die Aufenthalts-     Post, sondern muss selbst online ausge-                                                    willigung zu erhalten. Gelingt es dennoch,
      bewilligung erteilt, folgt nach der Einreise   druckt werden, ebenso die Zulassungs-        Seit dem Wintersemester 2011/12 gilt für      ein Studium an einer österreichischen
      die Erstanmeldung (Immatrikulation) an         bestätigung. Den Aufkleber, welchen du       alle Studienrichtungen, die bis dato keine    Universität zu beginnen, stellt die STEOP
      einer Universität in Österreich.               in deinen StudentInnenausweis klebst,        Zulassungsprüfungen hatten, eine neue         eine massive Bedrohung für internationale
                                                     bekommst du nach wie vor per Post            Regelung: Die STEOP. Aufschlüsseln lässt      Studierende dar: ein Nichtbestehen kann
      Dazu müssen folgende Unterlagen an die         (in manchen Fällen auch direkt bei der       sich das in „Studieneingangs- und Orientie-   zum Verlust des Aufenthaltstitels führen.
      Studien- und Prüfungsabteilung deiner          Studien- und Prüfungsabteilung). Solltest    rungsphase“.
030   Hochschule eingereicht werden:                 du den ÖH-Beitrag / die Studiengebühren                                                    Denn eine negative STEOP hat die                030
031                                                  direkt bei der Studien- und Prüfungsabtei-   Das bedeutet, dass du dich zwar ganz nor-     Zwangsexmatrikulation zur Folge - was wie-      031
         ▪▪   Positiver Zulassungsbescheid           lung einbezahlen, erhaltest du dort sofort
                                                     den Aufkleber. Mit diesem Aufkleber wird
                                                                                                  mal für dein Studium inskribieren kannst,
                                                                                                  aber im Laufe des ersten Semesters eine
                                                                                                                                                derum bedeutet, dass du den an das begon-
                                                                                                                                                nene Studium, gekoppelten Aufenthaltsti-
         ▪▪ Gültiger Reisepass bzw. Staats-
            bürgerInnenschaftsnachweis
                                                     die Gültigkeit des StudentInnenausweises
                                                     garantiert.
                                                                                                  oder mehrere Prüfung/en machen musst,
                                                                                                  deren positive Absolvierung Voraussetzung
                                                                                                                                                tel, verlierst. Denn, um sich für ein anderes
                                                                                                                                                Studium anmelden zu dürfen, müsstest du
                                                                                                  dafür ist, dass du weiter studieren darfst.   abermals zuerst einen Studienplatz in eben
         ▪▪ Ausgefüllte Formulare		                                                               Wenn du die/se Prüfung/en (oder die Wie-
                                                                                                  derholungen) nicht schaffst, bedeutet das,
                                                                                                                                                jener Studienrichtung im Heimatland nach-
                                                                                                                                                weisen können. Dieser Nachweis ist nicht
         ▪▪ Passfoto                                                                              dass du an dieser Universität für dieses
                                                                                                  Studium gesperrt bist.
                                                                                                                                                immer möglich - und selbst wenn - wäre
                                                                                                                                                ein solcher Schritt mit großem organisato-
                                                                                                                                                rischen Aufwand verbunden und dement-
      Die Studien- und Prüfungsabteilung stellt                                                                                                 sprechend zeitintensiv.
      dann vor Ort einen Studiennachweis aus.                                                     Was bedeutet die STEOP für
      Du bekommst auch einen Zahlschein für                                                       internationale Studierende?                   Damit entsteht eine Reihe von Problemen:
      den ÖH-Beitrag (ggf. für die Studiengebüh-                                                                                                Die Aufenthaltsbewilligung läuft aus und
      ren) und sobald der ÖH-Beitrag auf dem                                                      Ohne EU-Reisepass in Österreich zu stu-       der Anspruch auf studentische Versiche-
      Konto eingelangt ist, bist du zum Studium                                                   dieren, ist kompliziert. Das Fremdenrecht     rung verfällt. Gibt es dein Studium an
      zugelassen.                                                                                 legt internationalen Studierenden viele       einer anderen österreichischen Universität,
.
                                                                                                     Meldung der Fortsetzung des Studiums

                                                      29
                                                       Kapitel

      kannst du dich in diesem Fall dort bewer-
      ben. Achtung: Auch hier gelten oft rigide
      Zulassungsfristen! Darüber hinaus ist die
                                                      Meldung der Fortsetzung
      neue Hochschule nicht verpflichtet, den
      Studienplatznachweis zu akzeptieren, wenn
                                                      des Studiums
      dieser nicht für das aktuelle Semester aus-
      gestellt wurde. Solltest du die STEOP nicht
      bestehen, wende dich an das ÖH-Referat
      für ausländische Studierende an deiner Uni-
      versitätsvertretung oder der ÖH-Bundesver-      Um die Fortsetzung deines Studiums zu
      tretung. Gemeinsam gelingt es vielleicht,       melden, musst du den ÖH-Beitrag (ggf. die
      trotz der vielen Barrieren für internationale   Studiengebühren) in der Zulassungsfrist,
      Studierende, eine Lösung zu finden.             d.h. in der allgemeinen Zulassungsfrist oder
                                                      spätestens in der Nachfrist, bezahlen.

                                                      Bei der Zulassung ist es wichtig, dass der
                                                      gesamte vorgeschriebene Betrag (ÖH-Bei-
032                                                   trag und ggf. der Studienbeitrag) vollstän-                                           032
033                                                   dig bezahlt wird. Erst wenn der gesamte                                               033
                                                      Betrag vom Bundesrechenzentrum an deiner
                                                      Hochschule eingegangen ist, wirst du zur
                                                      Fortsetzung gemeldet.

                                                      Bist du an mehreren Universitäten zu einem
                                                      Studium zugelassen, musst du an jeder
                                                      Universität die Fortsetzung deines Studiums
                                                      in der jeweiligen Studien- und Prüfungsab-
                                                      teilung bekannt geben.
.
                                                                                                                                       Ordentliche und außerordentliche Studierende

      2 10
       Kapitel

      Ordentliche und außer-		                                                                    Besuch künstlerischer Lehrveran-
                                                                                                  staltungen an die Ablegung einer
                                                                                                  Zulassungsprüfung gebunden.

      ordentliche Studierende
                                                                                           Außerordentliche Studierende sind berech-
                                                                                           tigt, Kolloquien, Ergänzungsprüfungen und
                                                                                           Prüfungen im Rahmen von Universitätslehr-
                                                                                           gängen abzulegen. Zu den für ordentliche
      An österreichischen Universitäten wird            erforderlichen Vorkenntnisse be-   Studien vorgesehenen Prüfungen sind sie
      unterschieden zwischen:                           sitzt und nur bestimmte Lehrver-   nicht zugelassen (Ausnahme: Nostrifize-
                                                        anstaltungen besuchen, aber kein   rungsbewerberInnen).
         ▪▪ Ordentlichen Studierenden und               ordentliches Studium absolvieren
                                                        willst                             Außerordentliche Studierende, die nur zum
         ▪▪ Außerordentlichen Studierenden                                                 Besuch von Lehrveranstaltungen zugelassen
                                                    ▪▪ Wenn  du die Universitätssprach-
                                                       prüfung und/oder notwendige
                                                                                           sind, dürfen Lehrveranstaltungsprüfungen
                                                                                           und Ergänzungsprüfungen ablegen. Positive
034   Ordentliche/r Studierende/r                       Ergänzungsprüfungen noch nicht     Prüfungen können für ordentliche Studien                                                   034
035                                                     bestanden hast		                   anerkannt werden.                                                                          035
      bist du, wenn du ein „ordentliches“ Studium
      (Diplom-, Doktorats-, Bachelor- oder Mas-
      terstudium) absolvieren willst. Ordentliche
                                                    ▪▪ Wenn  du schon ein ordentliches
                                                       Studium abgeschlossen hast und
      Studierende müssen die „Universitätsreife“        nur noch einzelne Lehrveranstal-
      (Matura bzw. Studienberechtigung) besitzen        tungen besuchen willst
      und die Sprachprüfung schon bestanden
      haben.                                        ▪▪ Wenn  du einen Universitäts-
                                                       oder Hochschullehrgang
                                                        besucht.
      Außerordentlicher/r
      Studierende/r                                 ▪▪ Wenn  du zur Nostrifikation
                                                       einzelne Prüfungen nachmachen
      bist du,                                          oder nur einzelne Lehrveran-
                                                        staltungen besuchen musst
         ▪▪ Wenn  du das 17.Lebensjahr (bei
            Instrumentalstudien das 15.Le-
                                                        (du darfst dann nur zu diesen
                                                        Prüfungen antreten!). An den
                 bensjahr) vollendet hast, die          Universitäten der Künste ist der
.                                            .
                                                                                                                    Doktorats- / PhD-Studium

      2 11                                         2 12
       Kapitel                                      Kapitel

      Das Doktorats-/			                           Zulassung zum
      PhD-Studium                                  Doktoratsstudium

      Doktorats/PhD-Studien dienen der Weiter-     Den Antrag auf Zulassung zum Doktorats-        der StudiendekanIn eine/n BetreuerIn mit
      entwicklung der Befähigung zu selbstän-      studium stellst du in der Studien- und         deren/dessen Zustimmung zuweisen.
      diger wissenschaftlicher Arbeit, sowie der   Prüfungsabteilung. Zunächst benötigst
      Heranbildung und Förderung des wissen-       du ein eigenes Antragsformular, das du         Du musst das Thema und die/den Betreu-
      schaftlichen Nachwuchses.                    in der Studien- und Prüfungsabteilung          erIn deiner Dissertation der/dem Studiende-
                                                   erhältst. Darüber hinaus ist die Vorlage des   kanIn vor Beginn der Bearbeitung schrift-
      Welche Lehrveranstaltungen, Prüfungen        Magister(Master-)bescheides, des letzten       lich bekannt geben. Das Thema und die/der
      bzw. Arbeiten zu absolvieren sind, kannst    Diplomprüfungszeugnisses und des Studie-       BetreuerIn gelten als angenommen, wenn
036   du in dem jeweiligen Curriculum nachschla-   rendenausweises erforderlich.                  dies die/der StudiendekanIn innerhalb eines   036
037   gen.                                                                                        Monats nach Einlagen der Bekanntgabe          037
                                                                                                  nicht untersagt.

                                                   Zu beachten bei BetreuerInnen                  Bis zu Einreichung der fertig gestellten
                                                   und Themenwahl der Dissertation                Dissertation ist ein Wechsel der/des
                                                                                                  BetreuerIn zulässig.
                                                   Das Thema der Dissertation ist einem im
                                                   Studienplan des absolvierten Diplomstudi-
                                                   ums festgelegten Prüfungsfach zu entneh-
                                                   men oder hat mit einem dieser Fächer in
                                                   einem sinnvollen Zusammenhang zu stehen.
                                                   Du bist berechtigt, das Thema deiner Disser-
                                                   tation vorzuschlagen oder aus einer Anzahl
                                                   von Vorschlägen zu wählen, die dir von der/
                                                   dem BetreuerIn unterbreitet worden sind.
                                                   Findest du für das von dir vorgeschlagene
                                                   Thema keine/n BetreuerIn, obwohl es sich
                                                   für eine Dissertation eignet, so kann die/
.                                                                                        .
                                                                                                                                            Akademische Anerkennung / Nostrifizierung

      2 13                                                                                     2 14
       Kapitel                                                                                  Kapitel

      Akademische Anerkennung                                                                  Nostrifizierung

      Von akademischer Anerkennung spricht         Zulassung zu weiterführenden Studien oder   Was ist die Nostrifizierung?                 Wer kann die Nostrifizierung
      man/frau, wenn Studienabschlüsse oder        zu bestimmten Berufen und Tätigkeiten.                                                   beantragen?
      Prüfungsleistungen, die in einem Staat                                                   Die Nostrifizierung ist die Anerkennung
      erbracht wurden, für ein Studium in einem                                                eines ausländischen Studienabschlusses       Der/die Antragsteller/in muss nachwei-
      anderen Staat verwertet werden können.                                                   als gleichwertig mit dem Abschluss eines     sen, dass die Nostrifizierung für seine
      Diese Anerkennung kann in den verschieden                                                inländischen Bachelor -, Master-, Diplom,    angestrebte Tätigkeit in Österreich eine
      Phasen des Studiums erfolgen.                                                            Doktorats-, oder PhD-Studiums durch          zwingende (Siehe: „Was ist vorzulegen?“)
                                                                                               die jeweilige Hochschule. Das bedeutet       Voraussetzung ist. In allen anderen Fällen
038   Das Thema akademische Anerkennung ist                                                    die völlige Gleichstellung mit dem öster-    obliegt die Bewertung des ausländischen       038
039   daher auf drei Hauptbereiche aufgeteilt:                                                 reichischen Studienabschluss, das Recht      Studiums ohnehin dem/der Arbeit- oder         039
                                                                                               auf Führung des entsprechenden öster-        Dienstgeber/in.
         ▪▪ Studienbeginn:
            Zulassung (Gleichwertigkeit des
                                                                                               reichischen akademischen Grades und die
                                                                                               Berechtigung zur Ausübung eines Berufes,
              ausländischen Reifezeugnisses)		                                                 der in Österreich mit einem Studienab-       Wo ist die Nostrifizierung zu
              		                                                                               schluss verbunden ist.                       beantragen?
         ▪▪   Studienverlauf:
              Anerkennung von Prüfungen		                                                      Wer z.B. den Beruf eines Arztes bzw.         Die Nostrifizierung kann an jeder Hochschu-
              		                                                                               einer Ärztin ausüben will, muss unter        le, an der ein vergleichbares österreichi-
         ▪▪   Studienabschluss:
              Anerkennung von Diplomen
                                                                                               anderem nachweisen, dass er/sie das
                                                                                               österreichische Medizinstudium erfolgreich
                                                                                                                                            sches Studium eingerichtet ist, beantragt
                                                                                                                                            werden. In vielen Fällen kommen daher
              (einschließlich Nostrifizierung)                                                 abgeschlossen hat, dass er/sie auf Grund     mehrere Hochschulen in Betracht. An wel-
                                                                                               des EU-Rechtes unmittelbar zur Berufs-       cher Hochschule der/die Antragsteller/in in
                                                                                               ausübung berechtigt ist oder – wenn all      einem solchen Fall das Verfahren beantragt,
      Mit der Anerkennung eines Studienabschlus-                                               das nicht zutrifft – dass sein/ihr abge-     bleibt seiner/ihrer Wahl überlassen.
      ses sind spezifische rechte verbunden,                                                   schlossenes ausländisches Medizinstudium     Der gleiche Nostrifizierungsantrag kann
      insbesondere das Recht auf die Führung                                                   in Österreich nostrifiziert ist.             jedoch nur an einer Hochschule eingebracht
      des akademischen Grades und auf die                                                                                                   werden; auch eine Zurückziehung und
Akademische Anerkennung / Nostrifizierung

      Neueinbringung an einer anderen                sich vor Einbringung des Antrages mit der      Zulassung zum österreichischen Studium
      Hochschule ist nicht möglich.                  zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen,    angesucht und nach erfolgter Zulassung          Info
                                                     um die Vollständigkeit der erforderlichen      die Anerkennung von Prüfungen aus dem
                                                     Unterlagen abzuklären.                         ausländischen Studium, soweit sie den ös-       Anlaufstellen an den einzelnen
      Was ist vorzulegen?                                                                           terreichischen gleichwertig sind, beantragt     Universitäten und Fachhochschul-
                                                                                                    werden. Danach kann das österreichische         Studiengängen sind unter
         ▪▪ Reisepass			                             Wie viel kostet die 		                         Studium fortgesetzt und abgeschlossen           www.portal.ac.at zu finden.
                                                     Nostrifizierung?                               werden.
         ▪▪ Nachweis über den Status der aus-
            ländischen Universität, Hochschu-        Die Nostrifizierungstaxe beträgt derzeit 150
                                                                                                                                                    Auskunft über allgemeine Fragen
                                                                                                                                                    der Nostrifizierung erteilt :
             le oder sonstige postsekundären         Euro und ist im Voraus zu entrichten. Dazu     Besondere Verfahren
             Bildungseinrichtungen                   kommen Gebühren und Verwaltungsabga-                                                           ENIC NARIC AUSTRIA
                                                     ben.                                           Besondere Verfahren gibt es für bestimmte       Bundesministerium für Bildung,
         ▪▪ Möglichst detaillierte Unterlagen
            über das ausländische Studium,
                                                                                                    Studienabschlüsse aus Bosnien-Herze-
                                                                                                    gowina, Italien, Kroatien, Liechtenstein,
                                                                                                                                                    Wissenschaft und Forschung
                                                                                                                                                    Teinfaltstraße 8
             z.B. Studienplan, Studienbuch,          Wie läuft das Verfahren ab?                    Mazedonien, Montenegro, Serbien und             1010 Wien
             Studienführer, Prüfungszeugnis-                                                        Slowenien, sowie von päpstlichen Univer-        Tel.: +43/1/53120-0
040          se, wissenschaftliche Arbeiten,         Kriterien der Überprüfung sind Inhalte,        sitäten. Hier ist das Anerkennungserfahren      E-Mail: naric@bmbwf.gv.at                 040
041          Abschlussbescheinigungen                Umfang und Anforderungen desjenigen            für bestimmte Studienrichtungen auf Grund       Homepage: wwwnaric.at                     041
                                                     österreichischen Studiums, mit dessen          besonderer Abkommen vereinfacht.
         ▪▪ Urkunde über den Abschluss des
            Studiums und über die Verleihung
                                                     Abschluss die Gleichwertigkeit beantragt
                                                     wird. Wenn einzelne Voraussetzungen nicht
             des akademischen Grades                 zutreffen, können fehlende Bereiche als
                                                     außerordentliche/r Studierende/r absolviert
         ▪▪ Angabe  zur angestrebten berufli-
            chen Tätigkeit des/der Bewerbers/
                                                     werden. Sämtliche Bedingungen werden mit
                                                     Bescheid vorgeschrieben. Wenn der/die An-
             Bewerberin                              tragsteller/in alle zusätzlichen Bedingungen
                                                     erfüllt hat oder wenn keine Bedingungen
      Diese Unterlagen müssen entweder im Origi-     vorschreiben wurden, stellt die zuständige
      nal oder in beglaubigter Abschrift vorgelegt   Stelle schließlich die Nostrifizierung fest.
      werden, die Verleihungsurkunde immer im        Wenn die Nostrifizierung nicht erfolgen
      Original. Fremdsprachigen Dokumenten (au-      kann.
      ßer in Englisch ausgellte) sind beglaubigte
      Übersetzungen beizufügen. Sämtliche aus-       Wenn die Nostrifizierung nicht erfolgen
      ländischen Dokumente müssen ordnungsge-        kann, weil die Unterschiede zum österrei-
      mäß beglaubigt sein. Es ist empfehlenswert,    chischen Studium zu groß sind, kann um
.
                                                                                                                                                                                Studienbeitrag

      2 15
       Kapitel

      Studienbeitrag                                                                               November und im Sommersemester am 30.
                                                                                                   April endet, eingeschränkt möglich.
                                                                                                                                                   abschnitt um nicht mehr als ein zwei
                                                                                                                                                   Semester überschreitest.

                                                                                                   Wird die Studiengebühr erst innerhalb der       Abseits der abweichenden Zulassungsfristen
                                                                                                   Nachfrist bezahlt, erhöht sie sich um 10        gelten auch hier die allgemeinen Regelun-
                                                                                                   Prozent. Der ÖH-Beitrag bleibt auch bei Be-     gen.
                                                                                                   zahlung in der Nachfrist gleich! Studieren-
                                                                                                   de, die an mehreren Unis zugelassen sind,
                                                                                                   müssen die Gebühren nur einmal bezahlen.        Bei einem Studium an einer FH
      Grundsätzlich besteht die Pflicht, den         Zeiten des Präsenz- oder Zivildienstes, der
      Studienbeitrag zu bezahlen, jedoch ist ein     während der Studienzeit absolviert wird,                                                      Für Studierende an Fachhochschulen gilt,
      Großteil der Studierenden durch Ausnah-        werden auf die vorgesehene Studienzeit        Bei einem Studium an einer                      dass die Erhalter die Studiengebühren in
      meregelungen davon befreit. Diese gelten       nicht angerechnet.                            Pädagogischen Hochschule                        der Höhe von 363,36 Euro pro Semester
      nur unter der Voraussetzung, dass sie in                                                                                                     einheben können. Erkundige dich bei jener
      allen Studienrichtungen, die sie betrei-       Studierende, die diese Voraussetzungen        Studierst du an einer PH, gilt auch für dich:   Fachhochschule, an der du studieren möch-
      ben, die vorgesehene Studienzeit um nicht      nicht erfüllen, haben grundsätzlich pro       Du bezahlst keine Studiengebühren, wenn         test, ob der Studienbeitrag bezahlt werden
      mehr als zwei Semester überschreiten. Bei      Semester 363,36 Euro Studiengebühr, sowie     du                                              muss.
042   Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei   den ÖH-Beitrag zu bezahlen. Ausländische                                                                                                    042
043   Toleranzsemester für jeden Abschnitt. Bei
      Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien
                                                     Studierende müssen – vorausgesetzt sie sind
                                                     nicht gleichgestellt – vom ersten Semes-
                                                                                                      ▪▪ österreichische Staatsbürgerin
                                                                                                         oder österreichischer Staatsbürger,
                                                                                                                                                   Bei parallelen Studien an einer Fachhoch-
                                                                                                                                                   schule und einer Universität können die
                                                                                                                                                                                                 043

      wird die Studienzeit plus zwei Toleranzse-     ter an meist 726,72 Euro pro Semester                                                         Studiengebühren mehrfach zu entrichten
      mester auf das gesamte Studium gerechnet.      bezahlen.                                        ▪▪ EU-Bürgerin oder EU-Bürger,               sein. Das Studium an einer Fachhochschu-
                                                                                                                                                   le ist kein Erlassgrund für das Zahlen von

         Achtung!
                                                     Außerordentliche Studierende müssen an
                                                     Universitäten Studiengebühren zahlen,
                                                                                                      ▪▪ eine Person, der aufgrund eines
                                                                                                         völkerrechtlichen Vertrages diesel-
                                                                                                                                                   Studiengebühren an einer Universität.
                                                                                                                                                   Manche FHs erlassen unter bestimmten
                                                     können aber für die Dauer von max. zwei               ben Rechte für den Berufszugang         Voraussetzungen die Studiengebühren. Da
         Beachte aber, dass du in jedem Fall         Semestern Studienbeihilfe und Studienzu-              zu gewähren sind wie Inländerin-        diese Regelungen jedoch von der FH selbst
         den ÖH-Beitrag bezahlen musst, um           schuss beantragen.                                    nen und Inländern, oder                 festgesetzt werden, ersuchen wir dich, dich
         inskribiert zu sein! An den öffentlichen                                                                                                  mit der ÖH an deiner FH in Verbindung zu
         Universitäten in Österreich gelten
         Inskriptionsfristen, die du beachten
                                                     Die Studiengebühren sind für jedes Semes-
                                                     ter im Voraus bis zum Ende der Zulassungs-
                                                                                                      ▪▪ Flüchtling gemäß der Konventi-
                                                                                                         on über die Rechtsstellung der
                                                                                                                                                   setzen (siehe Kontakte), um mehr darüber
                                                                                                                                                   zu erfahren.
         musst:                                      frist (an Universitäten im Wintersemester             Flüchtlinge bist,
                                                     bis zum 5. September, im Sommersemester                                                       Ob es an deiner FH Rückerstattungsgründe
         ▪▪   Wintersemester: 5. September           bis zum 5. Februar) zu bezahlen. An Uni-      unter der Voraussetzung, dass du in allen       gibt, richtet sich nach dem Ausbildungsver-
         ▪▪   Sommersemester: 5. Februar             versitäten ist die Zulassung innerhalb der
                                                     Nachfrist, die im Wintersemester am 30.
                                                                                                   Studienrichtungen, die du betreibst, die
                                                                                                   vorgesehene Studienzeit pro Studien-
                                                                                                                                                   trag. Informiere dich dazu ebenfalls direkt
                                                                                                                                                   bei der ÖH deiner FH.
Studienbeitrag

      Studierende aus Drittstaaten                 Übersicht über jene Länder, deren Staats-
                                                   angehörigen die Studiengebühren auf
                                                                                                 Anguilla, Antigua und Barbuda, Argentini-
                                                                                                 en, Bahrein, Barbados, Botsuana, Brasili-
                                                                                                                                                   ▪▪ Abkommen der Unis -> Austausch-
                                                                                                                                                      programm
      Drittstaatsangehörige müssen erhöhte         Antrag der/des Studierenden rückerstat-       en, Chile, Cookinseln, Dominica, Gabun,
      Studiengebühren von 726,72 Euro pro Se-
      mester bezahlen. Für sie zählen die unten
                                                   tet werden KÖNNEN                             Grenada, Libanon, Malaysia, Mauritius,
                                                                                                 Mayotte, Mexiko, Montserrat, Nauru, Oman,
                                                                                                                                                   ▪▪ Gleichgestellte (Studierende,
                                                                                                                                                      welche in die Personengruppen-
      angeführten Erlassgründe nicht! In der       Ägypten, Albanien, Algerien, Armenien,        Palau, Panama, Saudi-Arabien, Seychellen,              verordnung fallen oder Anspruch
      Studienbeitragsverordnung sind Staaten       Aserbaidschan, Belize, Bolivien, Bosnien      St. Helene, St. Kitts und Nevis, St. Lucia,            auf Studienbeihilfe haben).
      aufgezählt, deren StaatsbürgerInnen unter    und Herzegowina, China, Costa Rica, Cote      Trinidad und Tobago, Türkei, Turks- und
      bestimmten Voraussetzungen die Studi-        d` Ivoire, Dominikanische Republik, Ecua-     Caicosinseln, Uruguay und Venezuela
      engebühren erlassen bzw. rückerstattet       dor, El Salvador, Fidschi, Georgien, Ghana,                                                  Gleichstellung der
      werden.                                      Guatemala, Guyana, Honduras, Indien,          Den Universitäten steht es jedoch frei diese   türkischen StudentInnen
                                                   Indonesien, Irak, (Islamistische Repub-       Liste zu erweitern. Bitte erkundige dich an
                                                   lik) Iran, Jamaika, Jordanien, Kamerun,       der jeweiligen Universität oder bei deiner
        Info                                       Kasachstan, Kenia, Kirgisistan, Kolumbien,    ÖH nach der aktuellen Situation!               1. Assoziationsabkommen mit der Türkei
                                                   Kongo, (Demokratische Volksrepublik)
                                                   Korea, Kuba, Marokko, Marshallinseln,                                                        a. ARB 1/80 - ART 6:
      Übersicht über jene Länder, deren            Mazedonien, (föderierte Statten von)          KEINE Studiengebühren zahlen:
044   Staatsangehörigen die Studiengebühren        Mikronesien, Moldau, Mongolei, Monte-                                                        wenn man 4 Jahre in Österreich                  044
045   erlassen werden                              negro, Namibia, Nicaragua, Nigeria, Niue,
                                                   Pakistan, Palästinensische Gebiete, Papua-
                                                                                                    ▪▪ Personen aus Staaten, die auf der
                                                                                                       Liste ANLAGE 3 der Studienbei-
                                                                                                                                                erwerbstätig ist                                045

      Afghanistan, Angola, Äquatorialguinea,       Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen,               trags-VO stehen		                      a. ARB 1/80 - ART 7:
      Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bhutan,       Serbien, Simbabwe, Sri Lanka, St. Vincent
      Burkina Faso, Burundi, Dschibuti, Eritrea,
      Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti,
                                                   und die Grenadinen, Südafrika, Surinam,
                                                   Swasiland, (Arabische Republik) Syrien,
                                                                                                    ▪▪ Personen mit EG-Dauer-
                                                                                                       aufenthaltstitel
                                                                                                                                                5 Jahre in Österreich ist und zu den Fami-
                                                                                                                                                lienangehörigen zugezogen ist -> Familien-
      Jemen, Kambodscha, Kap Verde, Kiribati,      Tadschikistan, Taiwan, Thailand, Tokelau,                                                    zusammenführung
      Komoren, (Demokratische Republik)
      Kongo, (Demokratische Volksrepublik)
                                                   Tonga, Tunesien, Turkmenistan, Ukraine,
                                                   Usbekistan, Vietnam, Wallis und Futuna,
                                                                                                    ▪▪ Anerkannte Flüchtlinge		                 -> Verkürzung, wenn eine Berufsausbildung
      Laos, Lesotho, Liberia, Madagaskar,
      Malawi, Malediven, Mali, Mauretanien,
                                                   Weißrussland                                     ▪▪ Türkische Studenten, die vom
                                                                                                       Beschluss 1/80 des Assoziations-
                                                                                                                                                (meistens Lehrabschluss) vorliegt und ein
                                                                                                                                                Elternteil 3 Jahre erwerbstätig in Österreich
      Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Ruanda,     Ordentliche Studierende folgender Dritt-              rates EWG-Türkei (kurz: ARB 1980)      war. D.h. kann grundsätzlich auch sofort
      Salomonen, Sambia, Samoa, São Tomé und       staaten können eine Rückerstattung der                erfasst sind			                        vorliegen
      Príncipe, Senegal, Sierra Leone, Somalia,    Studiengebühren beantragen, sofern die
      Sudan, Süd Sudan, (Vereinigte Republik)
      Tansania, Timor-Leste, Togo, Tschad, Tuva-
                                                   Zulassung zum Studium auf Grund eines
                                                   in Österreich erworbenen, österreichi-
                                                                                                    ▪▪ EU-und EWR-Bürger		                      -> In diesen Fällen DANN freier ARBEITS-
                                                                                                                                                MARKTZUGANG = Gleichstellung =
      lu, Uganda, Vanuatu, Zentralafrikanische
      Republik
                                                   schen Reifezeugnisses erfolgt. Darüber
                                                   entscheidet das Rektorat.
                                                                                                    ▪▪ Personen, die freien Arbeitsmarkt-
                                                                                                       zugang haben
                                                                                                                                                dh. KEINE STUDIENGEBÜHREN
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