Ausschreibung für die 21. Lahnfahrt 2019 - MSC Bennebek
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Ausschreibung für die 21. Lahnfahrt 2019 Veranstalter : Motorsportclub Bennebek e.V. im ADAC, 24848 Kropp Veranstaltung : Orientierungsfahrt am 13. Oktober 2019 über ca.60 KM ohne Zeitwertung. Fahrtleitung : Georg Spahr. Klosterhofer Straße 59 24837 Schleswig 0176 / 46 10 73 78 Wolfgang Hannemann, Lindenweg 16 24848 Kropp 0151 / 28 81 07 85 Andreas Will, Zobelweg 2 24848 Kropp 0173 / 92 71 90 6 Grundlagen : Straßenverkehrsordnung ( StVO ) Straßenverkehrszulassungsordnung ( StVZO ) Rahmenausschreibung ADAC S‐H die Ausführungsbestimmungen Diese Veranstaltung wurde vom ADAC Schleswig‐Holstein unter der Reg.‐Nr. 03/ORI/2019 registriert. Die Genehmigung zur Durchführung dieser Veranstaltung wurde beim Straßenverkehrsamt Schleswig‐Flensburg beantragt.
Nennungen : Schriftlich auf anliegendem Formular Georg Spahr Klosterhofer Straße 59 24837 Schleswig Nennungsschluß ist der 13. Oktober 2019 Nachnennungen sind in begrenzter Anzahl möglich. Nenngeld : Einzelnennungen 20,00 € Mannschaftsnennungen 20,00 € Bei Einzelnennungen, die bis zum 06. Oktober 2019 beim Veranstalter vorliegen, ermäßigt sich das Nenngeld um 5,00 €. Zeitplan : Sonntag 13.Oktober 2019 ab 14:00 Uhr Abnahme im Sportlerheim Kropp ( siehe Skizze ) ab 15:01 Uhr Ausgabe der Fahrtunterlagen 1. Fahrzeug. ab 15:46 Uhr Start des 1. Fahrzeugs. ab 18:46 Uhr Zielankunft des 1. Fahrzeugs. Ziellokal : Dorfkrug Hüsby ( Siehe Skizze ) Klassen : "A" Fortgeschrittene "B" Anfänger "S" Neulinge "C" Mannschaften Die Einstufung wird vom Veranstalter vorgenommen Aufgabenstellung : Fahren nach Streckenplan, Kartenabdrucken, Skizzen, Pfeilskizzen, Fischgräte, Chinesenzeichen und Punktskizzen. Für die Klassen "B" und "S" vereinfachte Aufgabenstellung.
Kartenmaterial : Für die Ausarbeitung werden keine Karten benötigt, sie werden in Kopie jedem Teilnehmer zur Verfühgung gestellt. Das Fahrtgebiet erstreckt sich auf die Top‐Karten 1522, 1523. Kontrollen : Durchgangskontrollen (DK),deren Lagen bekannt sind, Sonderkontrollen (SK),mit Funktionären besetzt, Orientierungskontrollen (DK), zweistellige Zahlen, Wendekontrollen (WK), Buchstabe als Umarbeitungs‐ oder Wendekontrolle. Start‐ und Zielkontrolle, mit Funktionär besetzt. Teilnehmer : Alle Fahrer, die den Führerschein Klasse 2, 3, B oder C besitzen. Jedes Fahrzeug muß mit 2 Personen besetzt sein, die Mitnahme weiterer Personen ist nur in der Klasse "S" zulässig. Jugendliche unter 18 Jahren können nur teinehmen, wenn der Erziehungsberechtigte auf der Nennung sein Einverständnis erklärt. Mannschaften können aus 3 odr 4 Fahrzeugen eines Clubs oder einer Fahrgemeinschaft gebildet werden. Die drei besten Fahrzeuge werden gewertet Wertung : Gewertet wird Klassenweise nach Strafpunkten, bei Punkt gleichheit entscheidet : 1. das bessere Abschneiden im 3, 1, 2 Abschnitt 2. die längere Strafpunktfreiheit Start ‐ Ziel 3. Inanspruchnahme von Karenz 4. Aufgabe im Ziellokal (nur für die Pokalvergabe) Wertungstabelle : wird in den Ausführungsbestimmungen bekanntgegeben.
Preise : Alle in Wertung kommenden Teams und Mannschaften durch den Buchstaben ‐N‐ gekennzeichnet, kann aber auch durch eine Stempelkontrolle erhalten wie folgt Pokale: besetzt sein. Klasse A : 33% abgerundet O Die STVO behält für alle Teilnehmer ihre Gültigkeit. Hinweis: Die rechten oder linken Klasse B : 50% abgerundet Fahrbahnbegrenzungen (weiße Linie) darf nach STVO überfahren werden. Klasse S : 50% abgerundet Mannschaften: 100% P Unterbrechungen durch Beschriftungen, Bebauung oder anderen zeichnerischen Darstellungen sowie Unterbrechungen bis 1 mm gelten als angebunden. Die Vergabe weiterer Preise behält sich der Veranstalter vor. Q Sofern nicht anders angegeben, sind sämtliche KA im Maßstab 1:25000. Erlaubt sind alle Straßen und Wege lt. Legende, dazu zählen auch Autobahnen und Pfadspuren. Siegerehrung : Die Siegerehrung findet schnellst möglich nach Zieleinfahrt des letzten Teilnehmers im Dorfkrug Hüsby R Sollte die Idealstrecke durch Unfall oder anderen Gründen gesperrt sein, so ist die kürzeste Strecke nach Karte oder Natur zur nächsten Aufgabe / Aufgabenteil zu fahren (auch statt. gegenläufig). Für die weitere Planung gilt diese Strecke als nicht gefahren. Aushang : Die vor dem Start im Aushang bekannt gegebenen S Neutrale Strecken sowie eine vom Vorstart zum Start gefahrene Strecke gelten für die Zusatzbestimmungen und Änderungen sind Bestandteil weitere Planung als nicht gefahren. der Fahrtunterlagen und für alle Teilnehmer verbindlich. T Außer am Ziel ist die Fahrt an keinem Punkt der Strecke beendet. Abkürzungen: KA = Kartenabdruck U Bei Verbindungen ist bei Abweichungen zwischen Natur und dem KA dem Straßenverlauf SK = Skizze so weit zu folgen, bis eine Verbindung nach dem geforderten KA wieder möglich ist. FA = Fahrauftrag V Bei Abbiegern an/in Straßen darf abgebogen werden, wie es die STVO vorschreibt. DK = Durchfahrkontrolle Abweichungen vom dem KA bis 10 m sind in diesen Fällen nicht zu beachten. Wenn SK = Stempelkontrolle festgestellt wird, dass der Streckenverlauf auch danach nicht mit dem KA übereinstimmt OK = Orientierungskontrolle darf an dieser Stelle nicht abgebogen werden. SWK = Stumme Wendekontrolle bzw. Änderungskontrolle W Die unter Punkt V aufgeführten Bestimmungen sind auch bei Kreuzungen anzuwendenden. Kontrollen: Start, Ziel, DK und SK sind besetzte Kontrollen mit Stellschild und Stempel. OK = Schild mit zweistelliger Zahl SWK = Schild mit Buchstaben Die Einhaltung der Fahrtstrecke wird durch Kontrollen überwacht. Die Kontrollen sind fortlaufend in das nächste freie Feld der Bordkarte einzutragen bzw. einstempeln zu lassen. Die Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, dass die Kontrollposten in das zur Wertung herangezogene Feld der Bordkarte stempeln.
A Alle Aufgaben, auch Verbindungen zwischen Aufgaben oder zwischen Teilaufgaben, sind Zur besonderen Beachtung: auf kürzest möglicher Strecke abzufahren. B Alle Aufgaben sind in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen. Es ist zwingend erforderlich, den Start, die DK's sowie das Ziel in der vorgeschriebenen Zeit anzufahren. Bei Auslassen einer dieser Kontrollen kann C Innerhalb von Teilaufgaben ist die Verbindung kürzest möglich von Aufgaben zu die Fahrt nicht in Wertung beendet werden. Aufgabenteil herzustellen. Sofern keine Reihenfolge angegeben ist, so ist zunächst der Aufgabenteil anzufahren, der auf kürzester Verbindung zu erreichen ist. Wertungstabelle: D Die Linienführung von Skizzen ist maßgebend. Auslassen einer DK, Start oder Ziel = Wertungsverlust E Aufgaben, auch Teilaufgaben dürfen vorher und nachher zur Verbindung benutzt werden, Überschreiten der Karenzzeit = Wertungsverlust wenn ein Veranstalter diese in einen KA eingezeichnet hat. Polizeiliche Eintragung in der Bordkarte = Wertungsverlust F Aufgaben, auch Teilaufgaben dürfen vorher und nachher angefahren werden Eigenmächtige Änderung in der Bordkarte = Wertungsverlust Eintragen von ein‐ oder mehr als zweistelligen Zahlen bzw. mehrstelligen G Mehrfaches Befahren ist erlaubt, sofern ein Fahrauftrag dieses nicht ausdrücklich verbietet Buchstaben sowie Zahlen/Buchstabenkombinationen = Wertungsverlust H Gegenläufiges Befahren der Idealstrecke ist verboten, es sei denn der Fahrauftrag schreibt Benutzung von Funk, Telefon oder Fax = Wertungsverlust es im Nachhinein zwingend vor oder erlaubt es ausdrücklich. Auslassen/Vorholen einer SK = 21 Strafpunkte I Höhengleiches Kreuzen der Idealstrecke ist, verboten, es sei denn der Fahrauftrag schreibt Auslassen/Vorholen einer SWE = 15 Strafpunkte es im Nachhinein zwingend vor oder erlaubt es ausdrücklich. Auslassen/Vorholen einer OK = 11 Strafpunkte Gewertet wird nach Strafpunkten. Sieger ist derjenige, der die geringste J Besondere Anweisungen/Aufgabenstellungen des Veranstalters sind einzuhalten, es sei denn der Fahrauftrag schreibt es im Nachhinein zwingend vor oder erlaubt es ausdrücklich. Strafpunktsumme hat. (Ein Beispiel: Der Veranstalter schreibt vor, dass in bestimmte Straßen nur nach rechts eingebogen werden darf; als Aufgabe erhalten die Teilnehmer im Rahmen der Bei Punktgleichheit entscheidet: Veranstaltung aber eine Skizze, die die bestimmte Straße kreuzt. In diesem Fall ist die Besseres Ergebnis in den Abschnitten 3, 2 und 1; Skizze maßgebend und die bestimmte Straße darf gekreuzt werden. danach die längere Strafpunktfreiheit (zählt bis zu dem Fehler, der zur ersten K Das Wenden bzw. Zurücksetzen auf der Idealstrecke ist nur an Wendekontrollen erlaubt, Strafpunktdifferenz der entsprechenden Teilnehmer führt); wobei das gegenläufige Zurückfahren von Wendekontrollen als nicht gefahrene Strecke weiterhin dann die Inanspruchnahme der Karenzzeit. gilt. Als letzte Möglichkeit eine Sonderaufgabe L Besteht die Möglichkeit, eine Aufgabenstellung oder eine Verbindung auf verschiedenen gleichlangen Strecken abzufahren, so ist gegen den Uhrzeigersinn zu fahren. Versicherung Gemäß VwV zum § 29 StVO hat der Veranstalter eine Haftpflichtversicherung M Das Befahren von Privatwegen oder von privaten Grundstücken (Bauernhöfe und abzuschließen. Für diese Veranstaltung ist eine Wohnhäuser) ist nicht gestattet. Das Befahren von Firmengrundstücken ist gestattet, wenn Haftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen abgeschlossen: es der Veranstalter erlaubt. EUR 10.000.000,‐ für Personen‐ und Sachschäden pro Ereignis, jedoch nicht N Vom Veranstalter können neutrale Kontrollen eingerichtet werden, die die Teilnehmer (in mehr als EUR 5.000.000,‐ für die einzelne Person und EUR 1.100.000,‐ für der Regel) zurückschicken, weil die geplante Strecke, die der Teilnehmer gewählt hat, ab Vermögensschäden Erreichen der neutralen Kontrolle vom Veranstalter nicht geplant war. Die Kontrolle ist Eine Unfallversicherung für Sportwarte wird abgeschlossen.
Haftung : Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil‐ und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder den von Ihren benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsverzicht nach dieser Ausschreibung vereinbart wird. Haftungsausschluss: Bewerber, Fahrer/Beifahrer, Kraftfahrzeug‐Eigentümer und ‐Halter nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil‐ und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Bewerber und Fahrer/Beifahrer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen −die FIA, die CIK, die FIM, die FIM Europe, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre, −die ADAC‐Regionalclubs und ADAC Ortsclubs, den Promoter/Serienorganisator, −den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, den Rennstreckenbetreiber, −Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, −den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und −die Erfüllungs‐ und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung –
auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen; gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, der/die eigenen Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n / Beifahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Rennwettbewerb (ungezeitetes, gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm‐Up, Rennen), beim Slalom im Zusammenhang mit Training und Wertungslauf/‐läufen, bei Rallyewettbewerben verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der/den Wertungsprüfung/en zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten oder der/den dazugehörigen Übungsfahrt/en entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Bildrechte und Datenschutz Mit der Einsendung des Bildmaterials erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis zur uneingeschränkten honorarfreien Verwendung, Verwertung oder Veröffentlichung durch den Veranstalter und/oder den ADAC Schleswig‐Holstein e.V. Darüber hinaus erklären die Teilnehmer ihr Einverständnis zur Durchführung von Foto‐ und Filmarbeiten während der Veranstaltung sowie zur Einräumung der unentgeltlichen Sende‐, öffentlichen Wiedergabe‐, Aufzeichnungs‐, Vervielfältigungs‐ und Bearbeitungsrechte hinsichtlich der von ihrer Person, etwaigen Begleitpersonen oder der von ihren Fahrzeugen gefertigten Film‐ oder Fotoaufnahmen. Die Rechteeinräumung umfasst neben der Nutzung für die Berichterstattung über das Rennen, die Teilnehmer und die Ergebnisse in Print‐, Radio‐, TV‐ und Onlinemedien, wie insbesondere ADAC‐Internetauftritt und Facebook, auch die Nutzung der Aufnahmen zu Zwecken der Eigenwerbung oder der Veranstaltungsbewerbung. Mit Abgabe der Nennung willigt der Teilnehmer ferner ein, dass der Veranstalter seine in den Antragsformularen erhobenen Daten für folgende Zwecke verwendet: Veröffentlichung von Teilnehmer‐ und Ergebnislisten (auch im Internet), Übermittlung an den Veranstalter des Rennens und DMSB (Deutscher Motor Sport Bund e.V.), Eigenwerbung oder Veranstaltungsbewerbung, Übermittlung an die ADAC Gruppe (das sind die ADAC Stiftung, die ADAC SE mit den mit ihr verbundenen Unternehmen: ADAC Versicherungs‐AG, ADAC RSR GmbH, ADAC Autovermietung GmbH, ADAC Finanzdienste GmbH, ADAC Verlag GmbH & Co. KG und ADAC Touring GmbH, sowie der ADAC e.V. als Anteilseigner der ADAC SE und der ADAC Stiftung mit den mit ihnen verbundenen Unternehmen: ADAC Luftrettung gGmbH sowie die ADAC Autoversicherung AG). Hinweis: Falls die Einwilligung nicht erteilt wird, ist eine Teilnahme an diesem Rennen (Vorgaben zur Veranstaltung) nicht möglich. Die Einwilligung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Wenn der der Teilnehmer/in noch minderjährig oder nicht voll geschäftsfähig ist, versichert der Sorgeberechtigte, dass er das alleinige Sorgerecht hat oder berechtigt ist, diese Erklärung auch im Namen etwaiger weiterer Sorgeberechtigter verbindlich abzugeben. Bei der Unterzeichnung durch Sorgeberechtigte ist die Angabe des vollständigen Namens und Anschrift erforderlich
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