Ausschreibung für die 21. Lahnfahrt 2019 - MSC Bennebek

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Ausschreibung für die 21. Lahnfahrt 2019 - MSC Bennebek
Ausschreibung für die 21. Lahnfahrt 2019

Veranstalter :
          Motorsportclub Bennebek e.V. im ADAC, 24848 Kropp

Veranstaltung :
          Orientierungsfahrt am 13. Oktober 2019 über ca.60 KM
          ohne Zeitwertung.

Fahrtleitung :
                  Georg Spahr.             Klosterhofer Straße 59
                                           24837 Schleswig
                                           0176 / 46 10 73 78

                  Wolfgang Hannemann,      Lindenweg 16
                                           24848 Kropp
                                           0151 / 28 81 07 85

                  Andreas Will,            Zobelweg 2
                                           24848 Kropp
                                           0173 / 92 71 90 6

Grundlagen :
                  Straßenverkehrsordnung ( StVO )
                  Straßenverkehrszulassungsordnung ( StVZO )
                  Rahmenausschreibung ADAC S‐H
                  die Ausführungsbestimmungen

Diese Veranstaltung wurde vom ADAC Schleswig‐Holstein
unter der Reg.‐Nr. 03/ORI/2019 registriert. Die Genehmigung zur
Durchführung dieser Veranstaltung wurde beim Straßenverkehrsamt
Schleswig‐Flensburg beantragt.
Nennungen :        Schriftlich auf anliegendem Formular
                      Georg Spahr
                      Klosterhofer Straße 59
                      24837 Schleswig

                   Nennungsschluß ist der 13. Oktober 2019
                   Nachnennungen sind in begrenzter Anzahl möglich.

Nenngeld :         Einzelnennungen           20,00 €
                   Mannschaftsnennungen 20,00 €
                   Bei Einzelnennungen, die bis zum 06. Oktober 2019
                   beim Veranstalter vorliegen, ermäßigt sich das
                   Nenngeld um 5,00 €.

Zeitplan :         Sonntag 13.Oktober 2019

                   ab 14:00 Uhr Abnahme im Sportlerheim Kropp
                   ( siehe Skizze )
                   ab 15:01 Uhr Ausgabe der Fahrtunterlagen 1. Fahrzeug.
                   ab 15:46 Uhr Start des 1. Fahrzeugs.
                   ab 18:46 Uhr Zielankunft des 1. Fahrzeugs.

Ziellokal :        Dorfkrug Hüsby ( Siehe Skizze )

Klassen   :        "A"   Fortgeschrittene
                   "B"   Anfänger
                   "S"   Neulinge
                   "C"   Mannschaften

                   Die Einstufung wird vom Veranstalter vorgenommen

Aufgabenstellung : Fahren nach Streckenplan, Kartenabdrucken, Skizzen,
                   Pfeilskizzen, Fischgräte, Chinesenzeichen und
                   Punktskizzen.
                   Für die Klassen "B" und "S" vereinfachte
                   Aufgabenstellung.
Kartenmaterial :   Für die Ausarbeitung werden keine Karten benötigt, sie
                   werden in Kopie jedem Teilnehmer zur Verfühgung
                   gestellt.
                   Das Fahrtgebiet erstreckt sich auf die Top‐Karten
                   1522, 1523.

Kontrollen :       Durchgangskontrollen (DK),deren Lagen bekannt sind,
                   Sonderkontrollen (SK),mit Funktionären besetzt,
                   Orientierungskontrollen (DK), zweistellige Zahlen,
                   Wendekontrollen (WK), Buchstabe als Umarbeitungs‐
                   oder Wendekontrolle.
                   Start‐ und Zielkontrolle, mit Funktionär besetzt.

Teilnehmer :       Alle Fahrer, die den Führerschein Klasse 2, 3, B oder C
                   besitzen. Jedes Fahrzeug muß mit 2 Personen besetzt
                   sein, die Mitnahme weiterer Personen ist nur in der
                   Klasse "S" zulässig.
                   Jugendliche unter 18 Jahren können nur teinehmen,
                   wenn der
                   Erziehungsberechtigte auf der Nennung sein
                   Einverständnis erklärt.
                   Mannschaften können aus 3 odr 4 Fahrzeugen eines
                   Clubs oder einer Fahrgemeinschaft gebildet werden.
                   Die drei besten Fahrzeuge werden gewertet

Wertung :          Gewertet wird Klassenweise nach Strafpunkten, bei
                   Punkt gleichheit entscheidet :
                       1. das bessere Abschneiden im 3, 1, 2 Abschnitt
                       2. die längere Strafpunktfreiheit Start ‐ Ziel
                       3. Inanspruchnahme von Karenz
                       4. Aufgabe im Ziellokal (nur für die Pokalvergabe)

Wertungstabelle : wird in den Ausführungsbestimmungen bekanntgegeben.
Preise :             Alle in Wertung kommenden Teams und Mannschaften              durch den Buchstaben ‐N‐ gekennzeichnet, kann aber auch durch eine Stempelkontrolle
                     erhalten wie folgt Pokale:                                    besetzt sein.
                            Klasse A : 33% abgerundet                           O Die STVO behält für alle Teilnehmer ihre Gültigkeit. Hinweis: Die rechten oder linken
                            Klasse B : 50% abgerundet                              Fahrbahnbegrenzungen (weiße Linie) darf nach STVO überfahren werden.
                            Klasse S : 50% abgerundet
                            Mannschaften: 100%                                  P Unterbrechungen durch Beschriftungen, Bebauung oder anderen zeichnerischen
                                                                                   Darstellungen sowie Unterbrechungen bis 1 mm gelten als angebunden.
                     Die Vergabe weiterer Preise behält sich der Veranstalter
                     vor.                                                       Q Sofern nicht anders angegeben, sind sämtliche KA im Maßstab 1:25000. Erlaubt sind alle
                                                                                   Straßen und Wege lt. Legende, dazu zählen auch Autobahnen und Pfadspuren.
Siegerehrung :       Die Siegerehrung findet schnellst möglich nach
                     Zieleinfahrt des letzten Teilnehmers im Dorfkrug Hüsby     R Sollte die Idealstrecke durch Unfall oder anderen Gründen gesperrt sein, so ist die kürzeste
                                                                                   Strecke nach Karte oder Natur zur nächsten Aufgabe / Aufgabenteil zu fahren (auch
                     statt.                                                        gegenläufig). Für die weitere Planung gilt diese Strecke als nicht gefahren.

Aushang :            Die vor dem Start im Aushang bekannt gegebenen             S Neutrale Strecken sowie eine vom Vorstart zum Start gefahrene Strecke gelten für die
                     Zusatzbestimmungen und Änderungen sind Bestandteil            weitere Planung als nicht gefahren.
                     der Fahrtunterlagen und für alle Teilnehmer verbindlich.
                                                                                T Außer am Ziel ist die Fahrt an keinem Punkt der Strecke beendet.

Abkürzungen: KA = Kartenabdruck                                                 U Bei Verbindungen ist bei Abweichungen zwischen Natur und dem KA dem Straßenverlauf
             SK      =     Skizze                                                  so weit zu folgen, bis eine Verbindung nach dem geforderten KA wieder möglich ist.
             FA      =     Fahrauftrag
                                                                                V Bei Abbiegern an/in Straßen darf abgebogen werden, wie es die STVO vorschreibt.
             DK      =     Durchfahrkontrolle                                      Abweichungen vom dem KA bis 10 m sind in diesen Fällen nicht zu beachten. Wenn
             SK      =     Stempelkontrolle                                        festgestellt wird, dass der Streckenverlauf auch danach nicht mit dem KA übereinstimmt
             OK      =     Orientierungskontrolle                                  darf an dieser Stelle nicht abgebogen werden.
             SWK =         Stumme Wendekontrolle bzw.
       Änderungskontrolle                                                       W Die unter Punkt V aufgeführten Bestimmungen sind auch bei Kreuzungen anzuwendenden.

Kontrollen:

Start, Ziel, DK und SK sind besetzte Kontrollen mit Stellschild und Stempel.
OK       =       Schild mit zweistelliger Zahl
SWK =            Schild mit Buchstaben

Die Einhaltung der Fahrtstrecke wird durch Kontrollen überwacht. Die
Kontrollen sind fortlaufend in das nächste freie Feld der Bordkarte
einzutragen bzw. einstempeln zu lassen.

Die Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, dass die Kontrollposten in
das zur Wertung herangezogene Feld der Bordkarte stempeln.
A Alle Aufgaben, auch Verbindungen zwischen Aufgaben oder zwischen Teilaufgaben, sind            Zur besonderen Beachtung:
    auf kürzest möglicher Strecke abzufahren.

B Alle Aufgaben sind in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen.                                 Es ist zwingend erforderlich, den Start, die DK's sowie das Ziel in der
                                                                                                 vorgeschriebenen Zeit anzufahren. Bei Auslassen einer dieser Kontrollen kann
C Innerhalb von Teilaufgaben ist die Verbindung kürzest möglich von Aufgaben zu                  die Fahrt nicht in Wertung beendet werden.
    Aufgabenteil herzustellen. Sofern keine Reihenfolge angegeben ist, so ist zunächst der
    Aufgabenteil anzufahren, der auf kürzester Verbindung zu erreichen ist.
                                                                                                 Wertungstabelle:
D Die Linienführung von Skizzen ist maßgebend.
                                                                                                 Auslassen einer DK, Start oder Ziel             = Wertungsverlust
E Aufgaben, auch Teilaufgaben dürfen vorher und nachher zur Verbindung benutzt werden,           Überschreiten der Karenzzeit                    = Wertungsverlust
    wenn ein Veranstalter diese in einen KA eingezeichnet hat.                                   Polizeiliche Eintragung in der Bordkarte        = Wertungsverlust
F Aufgaben, auch Teilaufgaben dürfen vorher und nachher angefahren werden                        Eigenmächtige Änderung in der Bordkarte         = Wertungsverlust
                                                                                                 Eintragen von ein‐ oder mehr als zweistelligen Zahlen bzw. mehrstelligen
G Mehrfaches Befahren ist erlaubt, sofern ein Fahrauftrag dieses nicht ausdrücklich verbietet    Buchstaben sowie
                                                                                                 Zahlen/Buchstabenkombinationen                  = Wertungsverlust
H Gegenläufiges Befahren der Idealstrecke ist verboten, es sei denn der Fahrauftrag schreibt
                                                                                                 Benutzung von Funk, Telefon oder Fax            = Wertungsverlust
    es im Nachhinein zwingend vor oder erlaubt es ausdrücklich.
                                                                                                 Auslassen/Vorholen einer SK                     = 21 Strafpunkte
I   Höhengleiches Kreuzen der Idealstrecke ist, verboten, es sei denn der Fahrauftrag schreibt   Auslassen/Vorholen einer SWE                    = 15 Strafpunkte
    es im Nachhinein zwingend vor oder erlaubt es ausdrücklich.                                  Auslassen/Vorholen einer OK                     = 11 Strafpunkte
                                                                                                 Gewertet wird nach Strafpunkten. Sieger ist derjenige, der die geringste
J Besondere Anweisungen/Aufgabenstellungen des Veranstalters sind einzuhalten, es sei
    denn der Fahrauftrag schreibt es im Nachhinein zwingend vor oder erlaubt es ausdrücklich.
                                                                                                 Strafpunktsumme hat.
    (Ein Beispiel: Der Veranstalter schreibt vor, dass in bestimmte Straßen nur nach rechts
    eingebogen werden darf; als Aufgabe erhalten die Teilnehmer im Rahmen der                    Bei Punktgleichheit entscheidet:
    Veranstaltung aber eine Skizze, die die bestimmte Straße kreuzt. In diesem Fall ist die
                                                                                                 Besseres Ergebnis in den Abschnitten 3, 2 und 1;
    Skizze maßgebend und die bestimmte Straße darf gekreuzt werden.
                                                                                                 danach die längere Strafpunktfreiheit (zählt bis zu dem Fehler, der zur ersten
K Das Wenden bzw. Zurücksetzen auf der Idealstrecke ist nur an Wendekontrollen erlaubt,          Strafpunktdifferenz der entsprechenden Teilnehmer führt);
    wobei das gegenläufige Zurückfahren von Wendekontrollen als nicht gefahrene Strecke          weiterhin dann die Inanspruchnahme der Karenzzeit.
    gilt.                                                                                        Als letzte Möglichkeit eine Sonderaufgabe
L Besteht die Möglichkeit, eine Aufgabenstellung oder eine Verbindung auf verschiedenen
    gleichlangen Strecken abzufahren, so ist gegen den Uhrzeigersinn zu fahren.
                                                                                                 Versicherung
                                                                                                 Gemäß VwV zum § 29 StVO hat der Veranstalter eine Haftpflichtversicherung
M Das Befahren von Privatwegen oder von privaten Grundstücken (Bauernhöfe und                    abzuschließen. Für diese Veranstaltung ist eine
    Wohnhäuser) ist nicht gestattet. Das Befahren von Firmengrundstücken ist gestattet, wenn     Haftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen abgeschlossen:
    es der Veranstalter erlaubt.
                                                                                                 EUR 10.000.000,‐ für Personen‐ und Sachschäden pro Ereignis, jedoch nicht
N Vom Veranstalter können neutrale Kontrollen eingerichtet werden, die die Teilnehmer (in        mehr als EUR 5.000.000,‐ für die einzelne Person und EUR 1.100.000,‐ für
    der Regel) zurückschicken, weil die geplante Strecke, die der Teilnehmer gewählt hat, ab     Vermögensschäden
    Erreichen der neutralen Kontrolle vom Veranstalter nicht geplant war. Die Kontrolle ist      Eine Unfallversicherung für Sportwarte wird abgeschlossen.
Haftung :            Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der
                     Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil‐ und
                     strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder
                     den von Ihren benutzten Fahrzeug verursachten
                     Schäden, soweit kein Haftungsverzicht
                     nach dieser Ausschreibung vereinbart wird.

Haftungsausschluss:
Bewerber, Fahrer/Beifahrer, Kraftfahrzeug‐Eigentümer und ‐Halter nehmen
auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil‐ und
strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen
benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss
vereinbart wird.

Bewerber und Fahrer/Beifahrer erklären mit Abgabe der Nennung den
Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der
Veranstaltung entstehen, und zwar gegen
    −die FIA, die CIK, die FIM, die FIM Europe, den DMSB, die
      Mitgliedsorganisationen
      des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH,
      deren Präsidenten, Organe,
      Geschäftsführer, Generalsekretäre,
    −die ADAC‐Regionalclubs und ADAC Ortsclubs, den
      Promoter/Serienorganisator,
    −den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, den
      Rennstreckenbetreiber,
    −Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der
      Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
    −den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit
      der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör
      verursacht werden und
    −die Erfüllungs‐ und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten
      Personen und Stellen,

außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung –
auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des
enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines
gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten
Personenkreises – beruhen;
gegen
        die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer
        deren Helfer, die Eigentümer,
        Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, der/die
        eigenen Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer (anders lautende besondere
        Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n / Beifahrer/n,
        Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer

verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang
mit     dem     Rennwettbewerb       (ungezeitetes,    gezeitetes    Training,
Qualifikationstraining, Warm‐Up, Rennen), beim Slalom im Zusammenhang
mit Training und Wertungslauf/‐läufen, bei Rallyewettbewerben verzichten
sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der/den
Wertungsprüfung/en zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder
kürzesten Fahrzeiten oder der/den dazugehörigen Übungsfahrt/en entstehen,
außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung –
auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des
enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines
gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten
Personenkreises – beruhen.

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten
gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem
Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus
vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus
unerlaubter Handlung.

Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender
Haftungsausschlussklausel unberührt.
Bildrechte und Datenschutz

Mit der Einsendung des Bildmaterials erklärt der Teilnehmer sein
Einverständnis zur uneingeschränkten honorarfreien Verwendung,
Verwertung oder Veröffentlichung durch den Veranstalter und/oder den
ADAC Schleswig‐Holstein e.V. Darüber hinaus erklären die Teilnehmer ihr
Einverständnis zur Durchführung von Foto‐ und Filmarbeiten während der
Veranstaltung sowie zur Einräumung der unentgeltlichen Sende‐, öffentlichen
Wiedergabe‐, Aufzeichnungs‐, Vervielfältigungs‐ und Bearbeitungsrechte
hinsichtlich der von ihrer Person, etwaigen Begleitpersonen oder der von
ihren Fahrzeugen gefertigten Film‐ oder Fotoaufnahmen. Die
Rechteeinräumung umfasst neben der Nutzung für die Berichterstattung über
das Rennen, die Teilnehmer und die Ergebnisse in Print‐, Radio‐, TV‐ und
Onlinemedien, wie insbesondere ADAC‐Internetauftritt und Facebook, auch
die Nutzung der Aufnahmen zu Zwecken der Eigenwerbung oder der
Veranstaltungsbewerbung.
 Mit Abgabe der Nennung willigt der Teilnehmer ferner ein, dass der
Veranstalter seine in den Antragsformularen erhobenen Daten für folgende
Zwecke verwendet:
 Veröffentlichung von Teilnehmer‐ und Ergebnislisten (auch im Internet),
Übermittlung an den Veranstalter des Rennens und DMSB (Deutscher Motor
Sport Bund e.V.), Eigenwerbung oder Veranstaltungsbewerbung,
Übermittlung an die ADAC Gruppe (das sind die ADAC Stiftung, die ADAC SE
mit den mit ihr verbundenen Unternehmen: ADAC Versicherungs‐AG, ADAC
RSR GmbH, ADAC Autovermietung GmbH, ADAC Finanzdienste GmbH, ADAC
Verlag GmbH & Co. KG und ADAC Touring GmbH, sowie der ADAC e.V. als
Anteilseigner der ADAC SE und der ADAC Stiftung mit den mit ihnen
verbundenen Unternehmen: ADAC Luftrettung gGmbH sowie die ADAC
Autoversicherung AG).
 Hinweis: Falls die Einwilligung nicht erteilt wird, ist eine Teilnahme an diesem
Rennen (Vorgaben zur Veranstaltung) nicht möglich. Die Einwilligung kann
jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Wenn der der Teilnehmer/in
noch minderjährig oder nicht voll geschäftsfähig ist, versichert der
Sorgeberechtigte, dass er das alleinige Sorgerecht hat oder berechtigt ist,
diese Erklärung auch im Namen etwaiger weiterer Sorgeberechtigter
verbindlich abzugeben. Bei der Unterzeichnung durch Sorgeberechtigte ist die
Angabe des vollständigen Namens und Anschrift erforderlich
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