Informationen zu Studiengebühren
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Informationen zu Studiengebühren Sehr geehrte(r) Studienbewerber(in), sehr geehrte(r) Studierende(r), gemäß § 3 des Landeshochschulgebührengesetzes (LHGebG) werden für einen grundständigen Studiengang oder einen konsekutiven Masterstudiengang an staatlichen Hochschulen in Baden- Württemberg ab dem Sommersemester 2007 allgemeine Studiengebühren erhoben. Die Studiengebühr beträgt für jedes Semester 500 € und wird für die Gesamtdauer des Studiums erhoben. Neben den allgemeinen Studiengebühren wird zusätzlich für jedes Semester ein Semesterbeitrag, bestehend aus dem Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 40 € und dem jeweiligen für die Hochschule gültigen Studentenwerksbeitrag erhoben. Ausnahmen von der Gebührenpflicht Studiengebühren werden nicht erhoben für Zeiten der Beurlaubung vom Studium, sofern der Beurlaubungsantrag innerhalb der Rückmeldefrist bzw. auf jeden Fall vor Beginn der Vorlesungszeit gestellt wurde. Sollte der Antrag nach Ablauf der Rückmeldefrist gestellt werden, muss zunächst die Studiengebühr entrichtet werden und wird ggf. bei einer Beurlaubung wieder zurück erstattet. Gebührenbefreiung Unter bestimmten Voraussetzungen können Studierende von der Gebührenpflicht auf Antrag befreit werden (siehe Rückseite). Darlehen Studienbewerber(innen) und Studierende haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch gegen die Landeskreditbank Baden-Württemberg - L-Bank - auf die Gewährung eines privatrechtlichen Darlehens. Ein Darlehensanspruch besteht bei folgenden Studiengängen (Einzelheiten siehe Rückseite) • für die Dauer der Regelstudienzeit eines grundständigen Studiums zuzüglich vier weiterer Hochschulsemester oder • bei Aufnahme eines konsekutiven Masterstudienganges bzw. eines Erweiterungsstudiums für ein Lehramt, soweit das Studium auf die bestandene erste Staatsprüfung folgt, für die Dauer der Regelstudienzeit dieses Studiums und verlängert sich um nicht in Anspruch genommene Darlehenszeiten während eines grundständigen Studiums. Die Dauer der Darlehensgewährung wird ggf. um die Anzahl bestimmter Vorstudienzeiten gekürzt. Zur Finanzierung der Studiengebühren können Sie einen Darlehensvertrag auch mit einem anderen Kreditinstitut abschließen, ein Anspruch hierauf besteht aber nicht. In diesem Fall sind Sie für den rechtzeitigen Zahlungseingang bei der Hochschule selbst verantwortlich. Auf Antrag (siehe Rückseite) erstellt die Hochschule einen Feststellungsbescheid. Dieser stellt fest, ob und ggf. für wie viele Semester Sie Anspruch auf ein Darlehen bei der L-Bank haben. Soweit Sie ein Darlehen bei der L-Bank beantragen wollen, übergibt die Hochschule eine Fertigung des Feststellungsbescheids zusammen mit dem Darlehensantrag der L-Bank. Die L-Bank erstellt daraufhin für Sie ein Darlehensangebot. Soweit Sie ein entsprechendes Darlehen bei einem anderen Kreditinstitut beantragen wollen, wird auf Ihren Antrag ebenfalls ein Feststellungsbescheid erstellt, Sie müssen die Formalitäten jedoch im Vorfeld der Einschreibung direkt mit dem Kreditinstitut abklären. Wir leiten nur Darlehensanträge gegenüber der L-Bank weiter. Anträge an andere Kreditinstitute leiten Sie bitte selbst weiter. Auf der Rückseite dieses Informationsschreibens befindet sich ein Antrag auf Ausstellung eines Feststellungsbescheids sowie ein Antrag auf Befreiung von der allgemeinen Studiengebühr, die Sie bei Bedarf ausgefüllt und soweit erforderlich mit den entsprechenden Unterlagen an die Hochschule zurücksenden können. Mit freundlichen Grüßen Pädagogische Hochschule Freiburg
Bitte beim Studierendensekretariat der Pädagogischen Hochschule Freiburg einreichen Name: ___________________________ Anschrift: ___________________________ ___________________________ Bewerber-/Matrikelnummer: ___________________________ (Zutreffendes bitte ankreuzen) Antrag auf Feststellungsbescheid Zur Gewährung eines Darlehens bei der L-Bank oder bei einem anderen Kreditinstitut beantrage ich die Ausstellung eines Feststellungsbescheids. Anspruchsberechtigt gegenüber der L-Bank sind: Studienbewerber bzw. Studierende, die bei Aufnahme des Erststudiums das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet, die Darlehensdauer noch nicht überschritten haben und auf die eines der folgenden Kriterien zutrifft: Deutsche im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum Familienangehörige eines Staatsangehörigen der Europäischen Union oder von Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, die das Recht auf Aufenthalt oder Daueraufenthalt genießen Heimatlose Ausländer im Sinne des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet Ausländer oder Staatenlose, die ihre schulische Hochschulzugangsberechtigung in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben Sofortiger Antrag auf Darlehen bei der L-Bank Soweit Sie sofort einen Antrag auf Darlehen bei der L-Bank stellen wollen, fügen Sie bitte den Darlehensantrag (Formular steht unter www.l-bank.de zum Download bereit) Ihrem Antrag auf Einschreibung bei bzw. übersenden den Darlehensantrag an die Hochschule. Der notwendige Feststellungsbescheid wird von der Hochschule erstellt und eine Fertigung direkt mit Ihrem Darlehensantrag an die L-Bank weitergeleitet. Eine weitere Fertigung des Feststellungsbescheids wird Ihnen direkt von der Hochschule übersandt. Die erforderlichen Ergänzungen im Darlehensantrag (Datum, Ident-Nr. und ausstellende Hochschule) werden von der Hochschule in Ihren Antrag eingetragen. (Sollten Sie die erforderlichen Unterlagen bereits bei der Hochschule eingereicht haben, geben Sie uns bitte einen entsprechenden Hinweis) Antrag auf Gebührenbefreiung Ich beantrage die Befreiung von den Studiengebühren für das WS __________/SoSe_________: Ich pflege ein Kind, das zu Beginn des Semesters das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat (bitte Geburtsurkunde des Kindes und Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes, aus der hervorgeht, dass Ihr Kind bei Ihnen gemeldet ist, beifügen). Ich habe zwei oder mehr Geschwister, von denen zwei keine Befreiung von den Studiengebühren nach dieser Vorschrift in Anspruch nehmen oder genommen haben (bitte Auszug aus dem Familienbuch oder Geburtsurkunden der Geschwister und Anlage zur Geschwisterregelung). Ich habe eine Behinderung, die sich erheblich studienerschwerend auswirkt (bitte Behindertenausweis oder ärztliche Bescheinigung beifügen). Ich mache ein Parallelstudium (Befreiung für das Studium mit der kürzeren Regelstudienzeit, bitte Immatrikulationsbescheinigung der anderen Hochschule beifügen). Begabtenförderung. Bitte informieren Sie sich zunächst bei der jeweiligen Hochschule hinsichtlich der festgelegten Kriterien. Ich studiere Europalehramt und absolviere mein verpflichtendes Auslandssemester (bitte Bestätigung der ausländischen Hochschule beifügen). Ort, Datum Unterschrift
Anlage zur Geschwisterregelung Name, Vorname Matrikelnummer Eine Befreiung von den Studiengebühren ist möglich, wenn zwei oder mehr Geschwister keine Befreiung von den Studiengebühren in Baden-Württemberg in Anspruch nehmen bzw. genommen haben. Zudem ist eine Befreiung möglich, falls ein Geschwister für weniger als sechs Semester nach dieser Vorschrift befreit wurde. Dann kann die verbleibende Semesterzahl von einem anderen Geschwister in Anspruch genommen werden. Ab dem Sommersemester 2009 kommt es nur noch auf die Anzahl der Geschwister an. Es ist nicht mehr erforderlich, dass bei Familien mit mehr als zwei Kindern, mindestens drei Kinder studieren. Voraussetzung für eine Befreiung ist jedoch, dass mindestens zwei Geschwister keine Befreiung nach der „Geschwisterregelung“ an einer Hochschule in Baden-Württemberg in Anspruch nehmen bzw. genommen haben. Der Befreiungsanspruch besteht auch dann, wenn Ihre Geschwister • noch gar nicht studieren und bspw. erst in der Berufs- oder Schulausbildung sind oder gar erst in den Kindergarten gehen • ihr Studium bereits abgeschlossen haben und ggf. schon eigenes Geld verdienen • nicht in Baden-Württemberg studieren. In diesem Fall ist es unerheblich, ob Ihre Geschwister Studiengebühren bezahlen oder nicht • in Baden-Württemberg studieren und im Praxissemester oder Urlaubssemester sind oder wegen einem anderen Grund als der Geschwisterregelung von den Studiengebühren befreit wurden. ___________________________________________________________________________ Ich habe zwei oder mehr Geschwister (Vollgeschwister, Stiefgeschwister, Adoptivgeschwister), von denen zwei keine Befreiung nach dieser Vorschrift in Anspruch nehmen bzw. genommen haben. ___________________________________________________________________________ Meine Schwester/mein Bruder, war nach der Geschwisterregelung an einer Hochschule in Baden-Württemberg von den Studiengebühren befreit. Ich nehme die verbleibende Semesterzahl für eine Befreiung in Anspruch. Name, Vorname des Geschwisters Anzahl der befreiten Semester Bitte die entsprechenden Befreiungsbescheide der Hochschule beifügen
Seite 2 Anlage zur Geschwisterregelung Beizulegende Nachweise Bitte legen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei: • Kopie der Geburtsurkunde des Antragstellers • Kopien der Geburtsurkunden der Geschwister (bei Stiefgeschwistern die Heiratsurkunde der Eltern oder Eintrag der Lebenspartnerschaft) • Falls Ihre Geschwister bereits von einer Hochschule in Baden-Württemberg nach der Geschwisterregelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 LHGebG) befreit sind oder waren, Kopien der entsprechenden Befreiungsbescheide der Hochschule Erklärung des Antragstellers: Hiermit versichere ich, dass mindestens zwei meiner Geschwister keine Befreiung nach dieser Vorschrift (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 LHGebG) in Anspruch nehmen. Ich werde jede Änderung in Bezug auf diesen Antrag, die zu einer anderen Beurteilung der Sach- und Rechtslage führen kann, unaufgefordert der Pädagogischen Hochschule Freiburg unverzüglich mitteilen. Mir ist bewusst, dass ich mich durch Zurückhalten und Verschweigen von Informationen sowie durch unrichtige Angaben strafbar mache. ____________________________ ____________________________ Datum Unterschrift des Antragstellers
Formular für die Rückerstattung der Studiengebühren Ich habe mich bereits zum WS ___________ / SoSe ___________ rückgemeldet und die Studiengebühren bezahlt. Ich habe eine/n nachträgliche/n Befreiung / Ausnahme / Erlass von der Zahlung der Studiengebühren erhalten. Für die Rückerstattung der bereits bezahlten Studiengebühren teile ich hiermit meine Bankverbindung mit. Name: _____________________________________________ Vorname: _____________________________________________ Matrikelnummer: _____________________________________________ Bankverbindung Kontoinhaber: ________________________________________________________ Bank: _______________________________________________________ Bankleitzahl: _______________________ Kontonummer: ________________ ____________________________ ____________________________ Ort, Datum Unterschrift
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