Informationen zu Studiengebühren

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Informationen zu Studiengebühren
Sehr geehrte(r) Studienbewerber(in),
sehr geehrte(r) Studierende(r),

gemäß § 3 des Landeshochschulgebührengesetzes (LHGebG) werden für einen grundständigen
Studiengang oder einen konsekutiven Masterstudiengang an staatlichen Hochschulen in Baden-
Württemberg ab dem Sommersemester 2007 allgemeine Studiengebühren erhoben.
Die Studiengebühr beträgt für jedes Semester 500 € und wird für die Gesamtdauer des
Studiums erhoben.
Neben den allgemeinen Studiengebühren wird zusätzlich für jedes Semester ein Semesterbeitrag,
bestehend aus dem Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 40 € und dem jeweiligen für die
Hochschule gültigen Studentenwerksbeitrag erhoben.

Ausnahmen von der Gebührenpflicht
Studiengebühren werden nicht erhoben für Zeiten der Beurlaubung vom Studium, sofern der
Beurlaubungsantrag innerhalb der Rückmeldefrist bzw. auf jeden Fall vor Beginn der
Vorlesungszeit gestellt wurde. Sollte der Antrag nach Ablauf der Rückmeldefrist gestellt werden,
muss zunächst die Studiengebühr entrichtet werden und wird ggf. bei einer Beurlaubung wieder
zurück erstattet.

Gebührenbefreiung
Unter bestimmten Voraussetzungen können Studierende von der Gebührenpflicht auf Antrag befreit
werden (siehe Rückseite).

Darlehen
Studienbewerber(innen) und Studierende haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch gegen
die Landeskreditbank Baden-Württemberg - L-Bank - auf die Gewährung eines privatrechtlichen
Darlehens.
Ein Darlehensanspruch besteht bei folgenden Studiengängen (Einzelheiten siehe Rückseite)
    • für die Dauer der Regelstudienzeit eines grundständigen Studiums zuzüglich vier weiterer
        Hochschulsemester oder
    • bei Aufnahme eines konsekutiven Masterstudienganges bzw. eines Erweiterungsstudiums für
        ein Lehramt, soweit das Studium auf die bestandene erste Staatsprüfung folgt,
        für die Dauer der Regelstudienzeit dieses Studiums und verlängert sich um nicht in Anspruch
        genommene Darlehenszeiten während eines grundständigen Studiums.
Die Dauer der Darlehensgewährung wird ggf. um die Anzahl bestimmter Vorstudienzeiten gekürzt.
Zur Finanzierung der Studiengebühren können Sie einen Darlehensvertrag auch mit einem anderen
Kreditinstitut abschließen, ein Anspruch hierauf besteht aber nicht. In diesem Fall sind Sie für den
rechtzeitigen Zahlungseingang bei der Hochschule selbst verantwortlich.

Auf Antrag (siehe Rückseite) erstellt die Hochschule einen Feststellungsbescheid. Dieser stellt fest,
ob und ggf. für wie viele Semester Sie Anspruch auf ein Darlehen bei der L-Bank haben. Soweit Sie
ein Darlehen bei der L-Bank beantragen wollen, übergibt die Hochschule eine Fertigung des
Feststellungsbescheids zusammen mit dem Darlehensantrag der L-Bank. Die L-Bank erstellt
daraufhin für Sie ein Darlehensangebot.
Soweit Sie ein entsprechendes Darlehen bei einem anderen Kreditinstitut beantragen wollen, wird auf
Ihren Antrag ebenfalls ein Feststellungsbescheid erstellt, Sie müssen die Formalitäten jedoch im
Vorfeld der Einschreibung direkt mit dem Kreditinstitut abklären. Wir leiten nur Darlehensanträge
gegenüber der L-Bank weiter. Anträge an andere Kreditinstitute leiten Sie bitte selbst weiter.

Auf der Rückseite dieses Informationsschreibens befindet sich ein Antrag auf Ausstellung eines
Feststellungsbescheids sowie ein Antrag auf Befreiung von der allgemeinen Studiengebühr, die Sie
bei Bedarf ausgefüllt und soweit erforderlich mit den entsprechenden Unterlagen an die Hochschule
zurücksenden können.
Mit freundlichen Grüßen

Pädagogische Hochschule Freiburg
Bitte beim Studierendensekretariat der Pädagogischen Hochschule Freiburg einreichen

Name:                                     ___________________________
Anschrift:                                ___________________________
                                          ___________________________

Bewerber-/Matrikelnummer:         ___________________________

(Zutreffendes bitte ankreuzen)

         Antrag auf Feststellungsbescheid
         Zur Gewährung eines Darlehens bei der L-Bank oder bei einem anderen Kreditinstitut beantrage ich die
         Ausstellung eines Feststellungsbescheids.
         Anspruchsberechtigt gegenüber der L-Bank sind:
         Studienbewerber bzw. Studierende, die bei Aufnahme des Erststudiums das 40. Lebensjahr
         noch nicht vollendet, die Darlehensdauer noch nicht überschritten haben und auf die eines der
         folgenden Kriterien zutrifft:
             ƒ     Deutsche im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz
             ƒ     Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen
                   Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
             ƒ     Familienangehörige eines Staatsangehörigen der Europäischen Union oder von
                   Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, die das Recht auf Aufenthalt oder
                   Daueraufenthalt genießen
             ƒ     Heimatlose Ausländer im Sinne des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser
                   Ausländer im Bundesgebiet
             ƒ     Ausländer oder Staatenlose, die ihre schulische Hochschulzugangsberechtigung in der
                   Bundesrepublik Deutschland erworben haben

         Sofortiger Antrag auf Darlehen bei der L-Bank
         Soweit Sie sofort einen Antrag auf Darlehen bei der L-Bank stellen wollen, fügen Sie bitte den
         Darlehensantrag (Formular steht unter www.l-bank.de zum Download bereit) Ihrem Antrag auf
         Einschreibung bei bzw. übersenden den Darlehensantrag an die Hochschule. Der notwendige
         Feststellungsbescheid wird von der Hochschule erstellt und eine Fertigung direkt mit Ihrem
         Darlehensantrag an die L-Bank weitergeleitet. Eine weitere Fertigung des Feststellungsbescheids wird
         Ihnen direkt von der Hochschule übersandt. Die erforderlichen Ergänzungen im Darlehensantrag
         (Datum, Ident-Nr. und ausstellende Hochschule) werden von der Hochschule in Ihren Antrag
         eingetragen.

                                        (Sollten Sie die erforderlichen Unterlagen bereits bei der Hochschule
                                        eingereicht haben, geben Sie uns bitte einen entsprechenden Hinweis)
 Antrag auf Gebührenbefreiung

         Ich beantrage die Befreiung von den Studiengebühren für das WS __________/SoSe_________:
                   Ich pflege ein Kind, das zu Beginn des Semesters das vierzehnte Lebensjahr noch nicht
                   vollendet hat (bitte Geburtsurkunde des Kindes und Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes,
                   aus der hervorgeht, dass Ihr Kind bei Ihnen gemeldet ist, beifügen).

                   Ich habe zwei oder mehr Geschwister, von denen zwei keine Befreiung von den
                   Studiengebühren nach dieser Vorschrift in Anspruch nehmen oder genommen haben (bitte
                   Auszug aus dem Familienbuch oder Geburtsurkunden der Geschwister und Anlage zur
                   Geschwisterregelung).

                   Ich habe eine Behinderung, die sich erheblich studienerschwerend auswirkt
                   (bitte Behindertenausweis oder ärztliche Bescheinigung beifügen).

                   Ich mache ein Parallelstudium (Befreiung für das Studium mit der kürzeren
                   Regelstudienzeit, bitte Immatrikulationsbescheinigung der anderen Hochschule beifügen).

                   Begabtenförderung. Bitte informieren Sie sich zunächst bei der jeweiligen Hochschule
                   hinsichtlich der festgelegten Kriterien.

                   Ich studiere Europalehramt und absolviere mein verpflichtendes Auslandssemester (bitte
                   Bestätigung der ausländischen Hochschule beifügen).

Ort, Datum                                Unterschrift
Anlage zur Geschwisterregelung

Name, Vorname

Matrikelnummer

Eine Befreiung von den Studiengebühren ist möglich, wenn zwei oder mehr Geschwister keine
Befreiung von den Studiengebühren in Baden-Württemberg in Anspruch nehmen bzw. genommen
haben.

Zudem ist eine Befreiung möglich, falls ein Geschwister für weniger als sechs Semester nach
dieser Vorschrift befreit wurde. Dann kann die verbleibende Semesterzahl von einem anderen
Geschwister in Anspruch genommen werden.

Ab dem Sommersemester 2009 kommt es nur noch auf die Anzahl der Geschwister an. Es ist nicht
mehr erforderlich, dass bei Familien mit mehr als zwei Kindern, mindestens drei Kinder studieren.
Voraussetzung für eine Befreiung ist jedoch, dass mindestens zwei Geschwister keine Befreiung
nach der „Geschwisterregelung“ an einer Hochschule in Baden-Württemberg in Anspruch nehmen
bzw. genommen haben.

Der Befreiungsanspruch besteht auch dann, wenn Ihre Geschwister
   • noch gar nicht studieren und bspw. erst in der Berufs- oder Schulausbildung sind oder gar erst
      in den Kindergarten gehen
   •   ihr Studium bereits abgeschlossen haben und ggf. schon eigenes Geld verdienen
   •   nicht in Baden-Württemberg studieren. In diesem Fall ist es unerheblich, ob Ihre Geschwister
       Studiengebühren bezahlen oder nicht
   •   in Baden-Württemberg studieren und im Praxissemester oder Urlaubssemester sind oder
       wegen einem anderen Grund als der Geschwisterregelung von den Studiengebühren befreit
       wurden.
___________________________________________________________________________

   Ich habe zwei oder mehr Geschwister (Vollgeschwister, Stiefgeschwister, Adoptivgeschwister),
   von denen zwei keine Befreiung nach dieser Vorschrift in Anspruch nehmen bzw. genommen
   haben.
___________________________________________________________________________

    Meine Schwester/mein Bruder, war nach der Geschwisterregelung an einer Hochschule in
    Baden-Württemberg von den Studiengebühren befreit. Ich nehme die verbleibende Semesterzahl
    für eine Befreiung in Anspruch.

Name, Vorname des Geschwisters                                 Anzahl der befreiten Semester

Bitte die entsprechenden Befreiungsbescheide der Hochschule beifügen
Seite 2 Anlage zur Geschwisterregelung

Beizulegende Nachweise
Bitte legen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:

   •   Kopie der Geburtsurkunde des Antragstellers
   •   Kopien der Geburtsurkunden der Geschwister (bei Stiefgeschwistern die Heiratsurkunde der
       Eltern oder Eintrag der Lebenspartnerschaft)
   •   Falls Ihre Geschwister bereits von einer Hochschule in Baden-Württemberg nach der
       Geschwisterregelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 LHGebG) befreit sind oder waren, Kopien der
       entsprechenden Befreiungsbescheide der Hochschule

Erklärung des Antragstellers:

Hiermit versichere ich, dass mindestens zwei meiner Geschwister keine Befreiung nach dieser
Vorschrift (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 LHGebG) in Anspruch nehmen. Ich werde jede Änderung in Bezug auf
diesen Antrag, die zu einer anderen Beurteilung der Sach- und Rechtslage führen kann,
unaufgefordert der Pädagogischen Hochschule Freiburg unverzüglich mitteilen.
Mir ist bewusst, dass ich mich durch Zurückhalten und Verschweigen von Informationen sowie durch
unrichtige Angaben strafbar mache.

____________________________                            ____________________________
Datum                                                   Unterschrift des Antragstellers
Formular für die Rückerstattung der Studiengebühren

  Ich habe mich bereits zum WS ___________ / SoSe ___________
  rückgemeldet und die Studiengebühren bezahlt.

  Ich habe eine/n nachträgliche/n Befreiung / Ausnahme / Erlass von der Zahlung der
  Studiengebühren erhalten. Für die Rückerstattung der bereits bezahlten
  Studiengebühren teile ich hiermit meine Bankverbindung mit.

  Name:                _____________________________________________

  Vorname:             _____________________________________________

  Matrikelnummer:      _____________________________________________

Bankverbindung

Kontoinhaber: ________________________________________________________

Bank:           _______________________________________________________

Bankleitzahl:   _______________________        Kontonummer:     ________________

  ____________________________                     ____________________________
  Ort, Datum                                           Unterschrift
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