Auswertungsbericht zur Konsultation "Diakonie Schweiz"

Die Seite wird erstellt Niklas Lauer
 
WEITER LESEN
Auswertungsbericht zur
Konsultation "Diakonie Schweiz"

19./20. August 2014

I. Zum Verfahren

1. Vorkonsultation mit den Stiftungen des SEK: HEKS und fondia
Der Rat SEK hat die Steuergruppe an seiner Sitzung vom 22./23. Oktober 2013 beauftragt,
die diakonischen Stiftungen des Kirchenbundes, namentlich HEKS (Bereich Inland / Secréta-
riat romand) und fondia, hinsichtlich des Modellvorschlags „Diakonie Schweiz“ zu konsultie-
ren, bevor die weiteren Anspruchsgruppen involviert werden.
Die Steuergruppe hat diese Konsultationen am 31. Januar 2013 bzw. am 7. Februar 2013
durchgeführt; der Rat SEK hat von deren Ergebnissen an seiner Sitzung vom 15./16. April
2014 zustimmend Kenntnis genommen.

2. Konsultationen bei den betroffenen Anspruchsgruppen
Der Rat SEK hat an seiner Sitzung vom 15./16. April 2014 festgehalten, dass die vom Mo-
dellbericht „Diakonie Schweiz“ betroffenen Gremien und Personen – die Kirchenrats- bzw.
Synodalratsmitglieder mit Ressort Diakonie, die Mitglieder von Diakonie- und Diakonatskon-
ferenz sowie mit involvierte Vertreterinnen und Vertreter von diakonischen Werken und Aus-
bildungsorganisationen – konsultiert werden sollen.
Die Steuergruppe präsentierte die aktuelle Vorlage anschliessend vor verschiedenen Gre-
mien (Ausschuss Diakoniekonferenz; Diakoniekonferenz; Diakonatsrat; Diakonatskonferenz)
und lud die ausgewählten Gremien und Personen schliesslich zur schriftlichen Stellungnah-
me zu fünf Fragen bezüglich des Konsultationsberichts „Diakonie Schweiz“ (vgl. Fragebo-
gen) ein.

II. Zusammenfassung der Stellungnahmen

24 Gremien oder Einzelpersonen haben auf die fünf von der Steuergruppe gestellten Fragen
reagiert (die Liste der KonsultationsteilnehmerInnen findet sich am Schluss dieses Doku-
ments). Die Ergebnisse sind in nachfolgender Darstellung zusammengetragen:

Es darf festgehalten werden, dass die Konsultationsvorlage inhaltlich weitgehend unterstützt
wird. Die Eckwerte der Konsultationsvorlage, namentlich die Schaffung einer neuen Struktur
mit einem neuen gemeinsamen Dach, die innerkirchliche Trägerschaft derselben sowie de-
ren Anbindung beim Kirchenbund stossen auf grossmehrheitliche Zustimmung. Im Einzelnen
heisst dies:
- Zu Frage 1 (Kongruenz mit Analysebericht): Die Konsultationsteilnehmenden erachten den
Aufbau des Projekts (1. Analyse; 2. darauf aufbauend zu konzipierende Massnahmenvor-
schläge) als stimmig. Das Projektverfahren kann also gemäss den Konsultationsteilnehmen-
den als gelungen bezeichnet werden.

                                             1
- Zu Frage 2 (Bündelung, Koordination und Steuerung): Die Konsultationsteilnehmenden
sehen die Motionsforderung mit dem vorliegenden Modellvorschlag eingelöst. Einzelne An-
merkungen und Verbesserungsvorschläge werden unten aufgenommen und diskutiert.
- Zu Frage 3 (kirchliche Trägerschaft): Die kirchliche Trägerschaft sowie die Abstützung des
Modells auf die kirchlichen Exekutivmitglieder (Modell der politischen Kantonalkonferenzen)
wird grossmehrheitlich unterstützt, wenn auch Wert darauf gelegt wird, dass die Fachkräfte
über die jeweiligen Arbeitsgruppen bzw. über den Ausschuss adäquat mit eingebunden sein
müssten.
Von verschiedener Seite her wird die Rückmeldung vorgebracht, dass der Name „Diakonie
Schweiz“ als zu umfassend für die lediglich auf die kirchlich-reformierte Diakonie hin konzi-
pierte Struktur erachtet wird.
- Zu Frage 4: Die Anbindung des Modells beim Kirchenbund wird grossmehrheitlich unter-
stützt, wenn auch zuweilen in kritischer Hinsicht auf Verbindungen zur Verfassungsrevision
hingewiesen wird.
- Unter Frage 5 wurden einzelne Hinweise und Bemerkungen, etwa zur Funktionsweise ein-
zelner Arbeitsgruppen oder zur Ressourcenausstattung der neuen Struktur, angebracht.

III. Zu den Stellungnahmen im Einzelnen

1. Der Rat SEK und die Steuergruppe haben sich den Anspruch gesetzt, den Modellvor-
schlag grundsätzlich auf den Ergebnissen des Analyseberichts aufzubauen.
Erachten Sie die wichtigsten Elemente des Analyseberichts im Modellvorschlag „Diakonie
Schweiz“ als beachtet und aufgenommen?

Antworten:
Die Konsultationsteilnehmer sind sich darin einig, dass die wichtigsten Elemente des Analy-
seberichts im Modellvorschlag „Diakonie Schweiz“ beachtet und aufgenommen wurden. Der
Analysebericht wird als „differenziert, verständlich und kompetent zusammengestellt“ (Kir-
chenrat ZH) erachtet.
Gelegentlich (P. Gilgien/VD; P. Kleiner/TDS Aarau) haben die Konsultationsteilnehmer dar-
stellerische Anpassungen im Modellbericht angeregt, um die Wiedererkennbarkeit einzelner
Ergebnisse aus dem Analysebericht zu gewährleisten (Zuordnung der acht inhaltlichen An-
forderungen zu den Gremien von „Diakonie Schweiz“). Zudem wurde betont, dass das
Fachwissen der Basis (Berufsleute), welche wichtige Rückmeldungen für den Analysebericht
lieferte, zukünftig gut einbezogen sein solle (Diakonatsrat; Kirchenrat ZG).
Vertreter der nicht kirchlichen Werke wünschen sich eine stärkere Betonung des „überkon-
fessionellen und –nationalen Charakters der Diakonie“ (M. Würgler).

2. Mit der „Motion Diakonie“ wurde das verbreitete Unbehagen über die Unübersichtlichkeit
und Komplexität der nationalen diakonischen Strukturen zum Ausdruck gebracht. Um diese
Komplexität deutlich zu reduzieren, wurde anhand der Motion eine verbesserte „Bündelung,
Koordination und Steuerung“ in der nationalen diakonischen Landschaft eingefordert. Se-
hen Sie diese „Bündelung, Koordination und Steuerung“ mit dem Modell des Konsultations-
berichts „Diakonie Schweiz“ eingelöst?

                                             2
Antworten:
Die Konsultationsteilnehmer sind der Ansicht, dass die in der Motion festgehaltenen Anforde-
rungen mit dem Modell des Konsultationsberichts eingelöst werden können. Sie halten fest,
dass die vorgeschlagene Struktur „wesentlich übersichtlicher“ (J. Dietze/BL) sei und „auf je-
den Fall ein Fortschritt gegenüber der heutigen unübersichtlichen Situation“ (J. Kuoni/GR)
darstelle bzw. dass „das Konzept ‚Diakonie Schweiz‘ überzeugt“ (H. Bär/TG), da „Doppelspu-
rigkeiten […] beseitigt und die Zuständigkeiten […] transparenter“ werden (B. Maurer/AG)
und sich insgesamt eine „wesentliche Verbesserung hinsichtlich Übersichtlichkeit, Klarheit,
Aufgabenverteilung, etc.“ ergebe (C. Hof/BL). Somit bringt die neue Struktur mit den genann-
ten „entscheidende[n] Weichenstellungen“ (Kirchenrat ZH) auch eine „spürbare Entlastung“
(C. Hof/BL) gerade für kirchliche Exekutivmitglieder. U.a. der direkt betroffene Diakonatsrat
„begrüsst sie [d.h. die neue Struktur] ausdrücklich“. Letzterer betont jedoch, dass die Funkti-
onen der beiden bisher in der Diakonatskonferenz integrierten Kommissionen im Bildungsbe-
reich (v.a. die Überprüfungskommission) auch in der künftigen Struktur eingebunden werden
sollen.
Die von der Motion geforderte „Bündelung, Koordination und Steuerung“ solle insgesamt
dazu beitragen, die „diversité et la complémentarité des action de la diaconie“ zu unterstüt-
zen (Associations des CSP; ähnlich: Kirchenrat ZH). Vereinzelt wird hervorgehoben, dass
die neue Struktur v.a. den Landeskirchen „nützen“ müsse (B. Maurer/AG; Ch. Härtli/AG).
In Bezug auf die beiden Sprachregionen wird die Frage aufgeworfen, ob es gelingen werde,
die Kirchen der Romandie gut zu integrieren, zumal diese aktuell über kein „équivalent de la
‚conférence de diaconat‘“ verfügen (P. Gilgien/VD).

3. Der Rat SEK und die Steuergruppe haben mit „Diakonie Schweiz“ ein Modell vorgeschla-
gen, das ganz explizit in kirchlicher Trägerschaft steht und das – mit der neuen Konferenz
der 26 kantonalen Exekutivmitglieder mit dem Ressort ‚Diakonie‘ – bewusst kirchenpolitisch
hoch angesiedelt ist. Unterstützen Sie diese kirchliche bzw. kirchenpolitische Verortung?

Antworten:
Die kirchliche Verortung von „Diakonie Schweiz“ wird von den Konsultationsteilnehmern un-
terstützt und als sinnvoll bzw. „gut nachvollziehbar“ (J. Dietze/BL) bezeichnet. Angesichts der
Bedeutung der Diakonie für die Kirche sei es auch richtig, dass deren Konferenz „kirchenpo-
litisch hoch angesiedelt“ werde (C. Hof/BL), zumal so die gegenseitige „Kommunikation und
Koordination […] effektiv und effizient“ gestaltet werden könne (Kirchenrat ZH). In Bezug auf
die Verfügbarkeit der Konferenzmitglieder wird zum Einen die Frage gestellt, ob sich diese in
ausreichendem Masse Zeit für den Konferenzbesuch nehmen können (P. Gilgien/VD), zum
Anderen wird festgehalten, dass die Bündelung gerade VertreterInnen kleinerer Kirchen ei-
nen Konferenzbesuch ermögliche (Synodalrat LU).
Zahlreiche Konsultationsteilnehmer sehen im vorgeschlagenen Namen der neuen Struktur
(„Diakonie Schweiz“) allerdings die Gefahr, dass er – angesichts des vorwiegend innerkirch-
lichen Bezugs – „ein weit umspannendes Dach suggeriert“ (Ausschuss Diakoniekonferenz)
und somit „mehr verspricht […] als er halten könne“ (Ch. Härtli/AG), „zu grossspurig daher-
kommt“ (Diakonatsrat, A. Policante-Schön/SG, ähnlich: Kirchenrat ZG, Kirchenrat ZH), „ver-
einnahmend wirken“ (J. Kuoni/GR) könne oder sogar ein „monopolistisches […] Signal“ (P.
Kleiner/TDS Aarau) aussenden könnte, was bedauert würde. Bevorzugt wird daher ein „be-
scheidenerer Titel“ (Diakonatsrat).

                                              3
Angesichts von Themen, die sprachregional unterschiedlicher Behandlung bedürfen (insbe-
sondere beim Thema Bildung), wird angeregt, themenspezifische „délégations par région
linguistique“ zu prüfen (P. Gilgien/VD).
Personen oder Institutionen, die aufgrund ihrer Fachkenntnisse Interesse an der Mitarbeit in
einzelnen Arbeitsgruppen haben, haben verschiedene Überlegungen zur Funktionsweise der
Arbeitsgruppen mitgeteilt:
- Dass die Konferenz mit den Exekutivmitgliedern mit Ressort „Diakonie“ und damit kirchen-
politisch hochrangig besetzt werden soll, findet Zustimmung; allerdings wird auf die Notwen-
digkeit verwiesen, dass das Fachwissen der in den Arbeitsgruppen tätigen Personen – mit
klaren Zuständigkeiten und Kompetenzen – angemessen einbezogen werden können soll
(Synodalrat BEJUSO; Kirchenrat ZG; A. Policante-Schön/SG; J. Kuoni/GR). Hierzu wird her-
vorgehoben, dass dem Ausschuss eine zentrale Bedeutung zukommen werde (Ch. Härt-
li/AG) (vgl. hierzu auch die Bemerkungen unter 5.).
- Wenn auch die spezifisch kirchlich-reformierte Trägerschaft begrüsst wird, so wird ange-
regt, die Zusammensetzung der Arbeitsgruppen zu öffnen auf Partner auch ausserhalb der
reformierten Kirchen (u.a. katholische Partner) (Synodalrat BEJUSO; Diakonatsrat; A. Poli-
cante-Schön/SG) sowie Vernetzungen auch mit „instances nationales du champ social
(SKOS/CSIAS; Avenir Social, etc.)“ zu schaffen (Association des CSP). Bei der Zusammen-
setzung der Arbeitsgruppen soll jedoch darauf geachtet werden, dass diese „professionell,
kompetent und zielführend“ arbeiten können (Kirchenrat ZH).
- Zuweilen werden Überlegungen angestellt, die einen je nach Arbeitsgruppe differenzierten
„Grad der strukturellen Einbindung“ betreffen, zumal bspw. eine AG Bildung (inhaltliche Vor-
arbeit für die Konferenz) anders funktioniere als bspw. eine AG Projekte (offener Projekt- und
Ideenaustausch).

4. Der Rat SEK und die Steuergruppe legen Wert darauf, dass die Struktur „Diakonie
Schweiz“ sich nicht lose im Schweizer Protestantismus bewegt, sondern direkt in einer nati-
onalen Organisation eingebunden ist. Sie schlagen eine Anbindung beim Kirchenbund
vor. Unterstützen Sie diese Anbindung?

Die Konsultationsteilnehmer unterstützen grossmehrheitlich die Anbindung beim Kirchen-
bund und bezeichnen sie als „sinnvoll“ (B. Maurer/AG) bzw. als „konsistent und konsequent“
(Kirchenrat ZH). Ohne diese Anbindung wäre die Struktur „nirgends klar verankert“ (J. Kuo-
ni/GR). Vereinzelt wird Wert darauf gelegt, dass bei der Einbindung in den Kirchenbund „den
sprachregionalen Unterschieden […] genügend Handlungsspielraum zu gewähren“ (P. Klei-
ner/TDS Aarau) sei.
Auch der Diakonatsrat unterstützt die Anbindung, jedoch „vorbehältlich des Ergebnisses der
Verfassungsrevision“ (ähnlich: Synodalrat BEJUSO; S. Dubach/SH; Kirchenrat ZG). Für ein-
zelne ist auch ein Vorortsprinzip denkbar (Diakonatsrat; B. Maurer/AG; A. Policante-
Schön/SG) bzw. sogar zu bevorzugen (Kirchenrat ZG).
Einzelne unterstützen die Einbindung „noch nicht“, da ihnen „eine Einbindung des Gesamt-
projekts in die SEK-Strukturen“ fehle (Ch. Härtli/AG), andere hingegen wünschen eine ernst-
hafte Prüfung einer „intégration plus radicale encore de la diaconie dans les structures de la
FEPS“, inklusive entsprechender Kompetenzendelegation an den SEK, da somit eine noch
weitergehende Vereinfachung erreicht werden könne (P. Gilgien/VD).
Die Sicht der Vertreter der nicht kirchlichen Werke geht in unterschiedliche Richtungen: Ei-
nerseits wird festgehalten, dass eine klare Ansprechmöglichkeit auf Seiten der kirchlichen
Diakonie „zu begrüssen“ ist (M. Würgler), andererseits wird die vorgeschlagene Struktur als

                                              4
„zu eigenständig“ (E. Weber) erachtet, wobei eine noch stärkere Integration in den Kirchen-
bund gewünscht wird, ggf. unter Anpassungen der Organe.

5. Weitere Anmerkungen und Kommentare

- Einzelne Konsultationsteilnehmer blicken interessiert auf die konkrete Ausgestaltung der
Arbeitsweise zwischen den einzelnen Gremien (Abläufe, personelle Besetzung, Zuständig-
keiten) (Ausschuss Diakoniekonferenz, P. Gilgien/VD, C. Hof/BL, J. Kuoni/GR). Sie weisen
insbesondere auf die Notwendigkeit hin, die gesamte Struktur und insbesondere die Arbeits-
gruppen mit genügend Ressourcen auszustatten, damit diese funktionstüchtig bleiben bzw.
werden (Ausschuss Diakoniekonferenz, Kirchenrat ZH; ähnlich: Synodalrat BEJUSO).
- Die Leitung einer für die Landeskirchen wichtigen Ausbildungsinstitution der Sozialdiako-
nInnen (TDS Aarau) hat ihr Interesse angemeldet, in die neue Struktur eingebunden zu wer-
den und hierfür in der Arbeitsgruppe Bildung mitzuwirken.
- Der Dachverband Sozialdiakonin als Berufsverband erachtet es als hilfreich, wenn ihr Ver-
band „frühzeitig bei allen Entwicklungen mitarbeiten kann“, ihrerseits besteht auch die Be-
reitschaft, „Verantwortung wahr zu nehmen“. Entsprechend wünscht der Verband, „sowohl in
der Konferenz als auch im Ausschuss mit mindestens einem vollwertigen Sitz vertreten“ zu
sein, ebenso ist es ihnen ein „grosses Anliegen, in der Kommission Bildung vertreten zu
sein“.
- Was die rechtliche Umsetzung betrifft, so verweist der Diakonatsrat auf den bereits beste-
henden, aber momentan zu Gunsten der Motion Diakonie sistierten Konkordatsentwurf der
DDK.
- Angesichts des Aufgabenspektrums stellt der Ausschuss Diakoniekonferenz die Nomenkla-
tur der AG „Projekte“ in Frage und macht beliebt, diese umzubenennen.

IV. Anpassungen im Modellbericht aufgrund der Konsultationsergebnisse

Der Rat SEK und die Steuergruppe „Motion Diakonie“ haben die vorliegend aufgeführten
Konsultationsergebnisse ausführlich diskutiert und je dazu Stellung bezogen. Die meisten
Anliegen aus den Rückmeldungen hat der Rat SEK aufgenommen und den Konsultationsbe-
richt „Diakonie Schweiz“ entsprechend angepasst. Wenn eine solche Anpassung aus Sicht
des Rates SEK und der Steuergruppe nicht möglich war, so wird dies unten stehend begrün-
det.
Die Stellungnahmen des Rates SEK beziehen sich auf vier hauptsächliche Themenfelder:

i. Detailliertere Darstellung der Ausgestaltung und Funktionsweise der Dachstruktur „Diako-
nie Schweiz“
Der Rat SEK hat sich im vorgelegten Konsultationsbericht „Diakonie Schweiz“ auf die Darle-
gung der Grundzüge des vorgeschlagenen Modells konzentriert und entsprechend auf detail-
lierte Ausführungen bezüglich der einzelnen vorgeschlagenen Gremien verzichtet. Dies ge-
schah in der Absicht, die genannten Grundzüge zur Disposition zu stellen, bevor die Details
zur Funktionsweise des Modells geregelt werden.
In den konsolidierten Konsultationsergebnissen hat sich nun erfreulicherweise herausge-
stellt, dass die Grundzüge des Modellvorschlages weitestgehend unterstützt werden, zudem
haben viele Konsultationsteilnehmer den Wunsch nach mehr Details zur Ausgestaltung der
Struktur geäussert. Für den Rat SEK ist daher der Zeitpunkt gegeben, um im überarbeiteten

                                             5
Modellbericht den Detailgehalt bezüglich Ausgestaltung und Funktionsweise der einzelnen
Gremien zu erhöhen. Er macht dies im Allgemeinen und im Speziellen an drei Stellen:
i.a. Im Allgemeinen: Im überarbeiteten Modellbericht sollen die einzelnen Aufgabenbereiche,
die Funktionsweise sowie die Vorstellung zur personellen Zusammensetzung der einzelnen
Gremien von „Diakonie Schweiz“ ausdrücklicher Erwähnung finden. Das führt zu einer Aus-
weitung der Abschnitte 5.1. und 5.2. des Modellberichts.
i.b. Im Speziellen (1.): Aufgrund von Anregungen aus beiden Sprachregionen soll die Mög-
lichkeit, im Rahmen der Arbeitsgruppen „sprachregionale Delegationen“ zu bilden, explizit
festgehalten werden. Dies bezieht sich insbesondere auf den Bereich der Bildung (vgl. bishe-
rige „Überprüfungskommission“ der DDK, vgl. Kap. III.2. im vorliegenden Auswertungsbe-
richt).
i.c. Im Speziellen (2.): Den vielfachen Anregungen nach Einbezug von innerkirchlichem (So-
zialdiakonInnen u.a.m.) sowie kirchenexternem Fachpersonal in den Arbeitsgruppen wird mit
dessen expliziter Erwähnung im Modellbericht Rechnung getragen.

ii. Nomenklatur
ii.a. Der Rat SEK nimmt zur Kenntnis, dass der aktuelle Titel der neuen Struktur – „Diakonie
Schweiz“ – von zahlreichen Konsultationsteilnehmern als zu umfassend erachtet wird ange-
sichts der innerkirchlichen, d.h. nicht ökumenischen und nicht auf die Werke bezogenen Trä-
gerschaft. Einige sehen im – umfassend interpretierten – Titel „Diakonie Schweiz“ einen ge-
wissen Machtanspruch der Kirchen gegenüber den nicht einbezogenen Institutionen.
Der Rat SEK hält nach Absprache mit der Steuergruppe an dieser Stelle fest, dass er mit
dem vorgeschlagenen Titel keineswegs ein übergriffiges Signal aussenden will. Vielmehr
erachtet er es als notwendig, nach aussen mit einem klaren, kurzen und prägnanten Titel
kommunizieren zu können, was in dieser neuen Struktur getan wird. Die geprüften Namens-
alternativen („Diakonie SEK“, „Kirchliche Diakonie Schweiz“, u.a.m.) würden aus seiner Sicht
neue und ebenfalls ungewollte Abgrenzungen mit sich bringen. Der Rat SEK schlägt deshalb
vor, am vorgeschlagenen Namen „Diakonie Schweiz“ festzuhalten.
ii.b. Aufgrund einzelner Rückmeldungen bezüglich der Nomenklatur schlägt er eine Anpas-
sung bzw. eine Ergänzung der Nomenklatur aller Arbeitsgruppen vor. Sie sollen neu heissen
„Aus- und Weiterbildung“, „Projekte und Praxis“, „Grundlagen und Forschung“ sowie „Kirche
und Werke“. Diese Ergänzungen nehmen zudem das Anliegen aus i.a. auf.

iii. Anbindung an den Kirchenbund
Der Rat SEK ist erfreut über das Konsultationsergebnis zur Frage der Anbindung, wonach
die grosse Mehrheit der Rückmeldungen die Anbindung von „Diakonie Schweiz“ an den Kir-
chenbund unterstützt. In Bezug auf die vereinzelt vorgebrachten Vorbehalte zu den Ergeb-
nissen der Verfassungsrevision reagiert der Rat SEK wie folgt: Der Rat SEK ist nach wie vor
der Ansicht, dass für die Umsetzung der „Motion Diakonie“ und für einen allfälligen Nachfol-
geauftrag nicht auf die Ergebnisse der Verfassungsrevision gewartet werden soll. Sowohl in
der bisherigen Verfasstheit des Kirchenbundes sowie auch in einer möglichen Neuorganisa-
tion soll „Diakonie Schweiz“ im Status einer Konferenz des Kirchenbundes geführt werden
(vgl. Modellbericht, Kap. 5.4.).
Der bisher praktizierte partizipative Prozess soll auch in einer kommenden Umsetzungspha-
se weitergeführt werden, um sicherzustellen, dass die Form der Anbindung den Bedürfnis-
sen und Vorstellungen der Mitgliedkirchen entspricht.

                                             6
iv. Verschiedenes
Der Rat SEK hat weitere kleinere Anpassungen im Modellbericht vorgenommen, die ver-
schiedenen Wünschen der Konsultationsteilnehmer entsprechen (u.a. darstellerische Anpas-
sungen).
Zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht berücksichtigen möchte der Rat SEK das Anliegen einzel-
ner Organisationen nach direkter Einsitznahme in verschiedene Gremien von „Diakonie
Schweiz“. Seiner Vorstellung nach wird diese Frage der personellen Zusammensetzung der
einzelnen Gremien in der Phase der Umsetzung zu klären sein.

                                           7
V. Anhang: Liste der KonsultationsteilnehmerInnen

Stellungnahmen sind eingetroffen von:

a. Direkt betroffene Organisationen
- Diakonatsrat
- Ausschuss Diakoniekonferenz SEK

b. Kirchen- bzw. Synodalräte / Mitglieder
- AG: Beat Maurer, Kirchenrat
- BEJUSO: Synodalrat (Hauptmotionärin)
- BL: Cornelia Hof, Kirchenrätin
- FR: Synodalrat
- GL: Susanna Graf, Kirchenrätin
- LU: Synodalrat
- SG: Policante-Schön Annina, Kirchenrätin
- SH: Sabine Dubach, Kirchenrätin
- SZ: Sibylle Andermatt, Kirchenrätin
- VD: Pascale Gilgien, Conseillère synodale
- ZG: Kirchenrat
- ZH: Kirchenrat

c. Weitere KirchenvertreterInnen in DK und DDK
- Heiner Bär, Mitglied der Ausbildungskommission der DDK / TG
- Eva Binder, Mitglied DK / EMK Schweiz
- Juliane Dietze, Mitglied DDK / BL
- Christian Härtli, Vorort Diakonatskonferenz / AG
- Johannes Kuoni, Mitglied DDK / GR

d. Diakonische Bildungsinstitutionen und Werke, Berufsverband
- Paul Kleiner, Rektor TDS Aarau
- Verena Koshy, Dachverband SozialdiakonIn
- Hélène Küng, Association des Centres Social Protestants (CSP)
- Ernst Weber, Vorstand Diakonenschaft Greifensee
- Marco Würgler / Roland Luzi, Diakonieverein

                                              8
Sie können auch lesen