Auswirkungen der Corona-Pandemie 2020 auf die Zahlungstreue bei Miet- und Pacht-verhältnissen
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MECKLENBURG-VORPOMMERN | Juli/August 2020 Haus & Grund Mecklenburg-Vorpommern Eigentümerschutz-Gemeinschaft der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer Gemeinsam Interessen vertreten MIETAUSFALLSTATISTIK MECKLENBURG-VORPOMMERN Auswirkungen der Corona- Pandemie 2020 auf die Zahlungstreue bei Miet- und Pacht- verhältnissen Die Wohnungsgenossenschaf- Vermietern, die im Verband norddeut- Bei den Gewerbemieten – hier stehen ten, Wohnungsgesellschaften, scher Wohnungsunternehmen (VNW), die Teilnehmer der Umfrage für ins- Immobilienverwalter und priva- beim IVD Nord sowie bei Haus & gesamt für 1.202 Vertragsverhältnisse ten Wohneigentümer in Mecklen- Grund Mecklenburg-Vorpommern ein- – waren 234 (19,47 Prozent) von Zah- burg-Vorpommern hatten beim gebunden sind, durchgeführt wurde. lungsschwierigkeiten betroffen. Mit Wohnraum bis Ende Mai 2020 Die Unternehmen, die sich an der Um- 177 Betroffenen konnte eine Verein- kaum Mietausfälle infolge der frage beteiligten, vermieten insgesamt barung über eine Stundung oder Teil- Corona-Pandemie registriert. 95.299 Wohnungen. Von diesen Miet- zahlung getroffen werden. Im Durch- verhältnissen waren 377 (0,4 Prozent) schnitt lag beim Gewerbe der durch- Bei den Gewerbetreibenden sah es von corona-bedingten Schwierigkei- schnittliche Ausfall pro Miet-/Pacht- ganz anders aus. Dort war bereits ten betroffen. Mit fast der Hälfte der verhältnis bei etwa 924 Euro. Ende Mai fast jedes fünfte Miet- betroffenen Mieterinnen und Mieter beziehungsweise Pachtverhältnis konnte bereits eine Vereinbarung über Noch ist dies zwar als Ruhe vor dem von Zahlungsschwierigkeiten infolge eine Stundung oder eine Teilzahlung Sturm zu verstehen, doch auf weite- der Corona-Pandemie betroffen. getroffen werden. Im Durchschnitt re Zahlungsschwierigkeiten der Mieter Besonders leiden die Branchen liegt der gesamte Mietausfall pro be- und Pächter sollten sich alle Vermieter Einzelhandel (16 Prozent) und Gastro- troffenem Mietverhältnis bei 828 Euro. wirtschaftlich rechtzeitig einstellen. nomie (18 Prozent). Zur statistischen Auswertung wurden für Mecklenburg-Vorpommern 19.462 Statistisch ausgewertete Miet-/Pachtverhältnisse im Mai 2020 aus Mecklenburg-Vorpommern anonymisierte Miet- beziehungswei- Unternehmen/Verwaltung/Verband Vermietungsform Anzahl se Pachtverhältnisse gemeldet, von de- nen 3.677 vom Landesverband Haus Haus & Grund M-V e. V. Priv. Vermieter/Verwalter 2.232 & Grund Mecklenburg-Vorpommern Haus & Grund M-V e. V. Gesellschaften 1.412 kamen. Landesweit lagen die Mietaus- Haus & Grund M-V e. V. Andere 33 fälle beim Wohnen und Gewerbe auf- IVD Nord M-V Priv. Vermieter/Verwalter 4 grund der Corona-Pandemie bis Ende IVD Nord M-V Immo.-Verwaltung 6 Mai bei rund 530.000 Euro. VNW M-V Priv. Vermieter/ Verwalter 57 Das ergab eine Umfrage, die zwischen VNW M-V Genossenschaften/ 15.718 Gesellschaften dem 18. und 22. Mai 2020 von insge- Insgesamt 19.462 samt 109 Unternehmen und privaten 10
Juli/August 2020 | MECKLENBURG-VORPOMMERN Bau- und Immobilien- sektor als stabilisierender Wirtschaftsmotor Die Bau- und Immobilienwirt- Bei der Materialversorgung und den schaft zeigte sich seit Anfang Zulieferungen hat sich die Lage ver- Wichtig ist nach Angaben der gewerb- Juni trotz Pandemieeinschrän- bessert. In der aktuellen Erhebung er- lichen Vermieter des Nordostens auch, kungen laut „baumonitoring“ kennen über die Hälfte der Teilnehmer dass die befristeten sozialen Siche- wieder recht stabil. Es wurden kaum noch Einschränkungen. Mittle- rungssysteme des Bundes weiterhin allerdings handelsbedingt leich- re oder große Einschränkungen, gar unterstützend greifen. Es hat sich zum te Engpässe bei Materiallieferun- Stillstand auf der Baustelle beobachtet Beispiel als zielführend erwiesen, die gen und Personalausstattung auf zurzeit niemand mehr. Wieder einmal Beantragung von Wohngeld zu verein- Projektentwicklungs-Baustellen zeigt sich, dass der Bau- und Immobi- fachen. Außerdem hatten in vielen Fäl- beobachtet. liensektor zum Motor der wirtschaft- len Mieter und Vermieter einvernehm- lichen Beständigkeit wird, ähnlich wie liche Lösungen vereinbart. Besonders Bei der Personalversorgung melde- nach der Finanzkrise in den Jahren drastisch sind weiterhin Gewerbever- ten fast die Hälfte aller Baufirmen aus 2008 und 2009. Die meisten Handwer- mieter betroffen, deren Lage bran- Mecklenburg-Vorpommern keinerlei ker, die im Baugewerbe des Landes und chenbedingt als „sehr ernst“ bezeich- Einschränkungen. Fast 60 Prozent der der Nachbarländer arbeiten, sind fast net wird. Hier ist die Politik besonders teilnehmenden Firmen registrierten komplett ausgelastet. Das liegt mit da- gefordert, für Geschäftsinhaber, Hotel- jedoch leichte Knackpunkte, die durch ran, dass viele der Berufe, wie Elektri- und Restaurantbesitzer und sonstige Fachpersonalmangel bestehen. Auch ker etc. auch während des Lockdowns Betroffene pragmatische Lösungen zu starke Probleme oder Stillstand, wie als „systemrelevant“ eingestuft waren finden, um deren Umsatzausfälle zu in den ersten Wochen nach dem Co- und somit aktiv arbeiten durften. kompensieren. Schließlich sind die Un- rona-Lockdown, kommen so gut wie ternehmen ja nicht wegen eigener Feh- nicht mehr vor. Haus & Grund M-V ler in Schwierigkeiten geraten, sondern weil der Staat aufgrund der Pandemie berechtigt strenge Auflagen verordne- te. Wichtig bleibt auch, dass es hoffent- lich bald weitere Lockerungen in den unterschiedlichsten Tourismus- und Dienstleistungsbereichen des Landes gibt, um einen geordneten, überschau- baren Gästezustrom im Land zu unter- stützen. Nur dann können die Gewer- betreibenden tragende Umsätze gene- rieren und ihre Mieten/Pachten sowie betrieblichen Ausgaben auch künftig vertragsgemäß zahlen. Mitglieder der Haus & Grund Ortsver- eine sollten bei Bedarf die kostenfreien Rechtsberatungen ihrer regionalen Ver- eine in Anspruch nehmen, um finanzi- elle Einbußen möglichst zu verhindern. Ob alle Arbeiten auf „Baustellen“ entsprechend der geltenden Corona-Regelungen immer zulässig E. Mantik waren, bleibt umstritten. Dennoch erlebte man in den letzten Monaten fast ausschließlich umsichtig Haus & Grund M-V und sehr planvoll handelnde Baufirmen. 11
MECKLENBURG-VORPOMMERN | Juli/August 2020 PANDEMIEBEDINGTE VERÄNDERUNGEN IM VEREINSRECHT Hinweise über vereinsrechtliche Änderungen zur Abmilderung von Folgen der Covid-19-Pandemie Wie uns die Vorsitzende von glieder beteiligt wurden, bis zu dem Haus & Grund Schwerin, Frau vom Verein gesetzten Termin min- Rechtsanwältin Monika Rachow destens die Hälfte der Mitglieder (Bild) mitteilt, hat der Bundestag ihre Stimmen in Textform abgege- wichtige vereinsrechtliche Ände- ben haben und der Beschluss mit rungen auf den Weg gebracht, die der erforderlichen Mehrheit gefasst auch unsere Haus & Grund Mit- wurde. gliedsvereine vor Ort in Meck- lenburg-Vorpommern betreffen Automatische Verlängerung der und während der aktuellen Pan- Amtszeit demie-Situation befristet für di- Die meisten Vereinssatzungen sehen verse Vereinfachungen im Ver- eine feste Amtszeit für den Vorstand einswesen sorgen sollen. vor – auch wenn das gesetzlich nicht erforderlich ist. Bei einer solchen Grundlagen dafür bildet das „Gesetz Amtszeitbegrenzung empfiehlt sich zur Abmilderung der Folgen der Co- eine Verlängerungsklausel, nach wel- vid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- cher der Vorstand bis zur Neuwahl im und Strafverfahrensrecht“, welches Amt bleibt. Leider fehlt diese Klausel Ende März 2020 verabschiedet wurde (1) Ein Vorstandsmitglied eines Ver- in manchen Satzungen. Das hätte pro- und voraussichtlich bis 31. Dezember eins oder einer Stiftung bleibt auch blematische Folgen: Die Amtszeit endet 2021 gilt. Enthalten sind darin Rege- nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu dann automatisch und der Verein wäre lungen für den Fall, dass innerhalb seiner Abberufung oder bis zur Be- ohne rechtmäßigen Vorstand. Leider des Zeitrahmens die Amtszeit eines stellung seines Nachfolgers im Amt. führt das aktuelle Versammlungsver- Vorstandes endet, aber wegen aktuel- bot nicht selten zu genau diesem Zu- ler Rechtslage keine Mitgliederver- (2) Abweichend von § 32 Absatz 1 stand. sammlungen für Neuwahlen durchge- Satz 1 des Bürgerlichen Gesetz- führt werden können. Ebenfalls sind buchs kann der Vorstand auch ohne Der Artikel 2, § 5 Absatz 1 des Geset- Erleichterungen für eine quasi „virtu- Ermächtigung in der Satzung Ver- zes ermöglicht jetzt, dass Vorstands- elle“ Arbeit der Vereinsvorstände neu einsmitgliedern ermöglichen, mitglieder auch nach Ablauf ihrer geregelt. Über die wichtigsten, unse- Amtszeit zunächst im Amt bleiben, das ren Verband Haus & Grund betreffen- 1. an der Mitgliederversammlung heißt, eine Wieder- oder Neubestellung den Punkte, möchten wir die Vorstän- ohne Anwesenheit am Versamm- nicht zwingend erforderlich ist, um den de der Ortsvereine sowie alle Haus & lungsort teilzunehmen und Mitglie- Verein handlungsfähig zu erhalten. Grund-Mitglieder des Landes infor- derrechte im Wege der elektroni- mieren. schen Kommunikation auszuüben Hinweis: oder Natürlich kann kein Vorstandsmitglied Für die vom BGB abweichenden Neu- zur Fortsetzung des Amts gezwungen regelungen bei Haus & Grund-Mitglie- 2. ohne Teilnahme an der Mitglie- werden. Er müsste dann aber, wenn die derversammlungen, die 2020/21 in den derversammlung ihre Stimmen vor Neuregelung in dieser Form in Kraft Ortsvereinen und dem Landesvorstand der Durchführung der Mitglieder- tritt, ausdrücklich zurücktreten. Dazu Mecklenburg-Vorpommern stattfinden, versammlung schriftlich abzuge- genügt eine formlose Erklärung einem ist zu beachten: ben. anderen vertretungsberechtigten Vor- standsmitglied gegenüber. Der Artikel 2, § 5 des Gesetzes gilt zu- (3) Abweichend von § 32 Absatz 2 des nächst nur für Mitgliederversammlun- Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ein Virtuelle Mitgliederversammlungen gen, die 2020 stattfinden, und hat fol- Beschluss ohne Versammlung der Dass eine virtuelle Mitgliederver- genden Wortlaut: Mitglieder gültig, wenn alle Mit- sammlung (das heißt, mit Internetz 12
Juli/August 2020 | MECKLENBURG-VORPOMMERN gestützten Kommunikationsmedien, werden. Bisher verlangt § 32 Absatz 2 auch E-Mail und andere elektronische wie zum Beispiel Videokonferenz oder BGB bei einer schriftlichen Beschluss- Textmedien (zum Beispiel SMS oder ähnliches) zulässig ist, hat die Recht- fassung die Einstimmigkeit. Es müss- WhatsApp) in Frage. sprechung bereits bestätigt. Allerdings ten also alle Mitglieder dem Beschluss war dafür bisher eine entsprechende zustimmen. Bereits eine einzige Ent- Zusätzlich wird es durch Absatz 2 Satzungsregelung unverzichtbar. haltung würde zum Scheitern des Be- Nummer 2 möglich, dass einzelne Mit- schlusses führen! glieder ihre Stimmen im Vorfeld ei- Artikel 2, § 5 Absatz 2 Nummer 1 soll ner (virtuellen oder physischen) Ver- nun virtuelle Versammlungen der Prä- Das soll sich durch Artikel 2, § 5 Ab- sammlung schriftlich abgeben. Es sind senzversammlung gleichstellen. Für satz 3 des Gesetzes ändern. Danach ist so auch Mischformen aus virtueller gültige Beschlusse ohne Zusammen- ein Beschluss ohne Versammlung der Versammlung oder schriftlicher Be- kunft der Mitglieder ist dann weder Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder schlussfassung möglich. Das gilt auch eine besondere Satzungsgrundlage beteiligt (also angeschrieben) wurden für Vorstandssitzungen. noch – wie bei der bisherigen schriftli- und bis zu dem vom Verein gesetzten chen Beschlussfassung – die Zustim- Termin mindestens die Hälfte der Mit- Haus & Grund M-V mung aller Mitglieder erforderlich. glieder ihre Stimmen in Textform ab- Nach § 28 BGB gelten diese Regelun- gegeben haben. Es gelten die üblichen gen auch für Vorstandssitzungen. Mehrheitserfordernisse – also in den meisten Fällen eine einfache Mehrheit Schriftliche Beschlussfassung wird der abgegebenen Stimmen. Verlangt ist vereinfacht nur die Textform. Es ist also keine Un- Auch die schriftliche Beschlussfassung terschrift erforderlich. Damit kommen soll durch die Neuregelung vereinfacht für die Beteiligung an der Abstimmung Das Wohngeld wurde erhöht Durch die Wohngeldreform 2020 Größe des Haushalts, dem Einkommen spruch hinweisen. Besonders im Rah- erhalten Haushalte mit niedri- und der Miete/Belastung ab. Um diese men der Pandemie sind einige ältere gem Einkommen seit Anfang Haushalte gezielt zu entlasten, setzt die Mieter, aber auch Eigentümer selbst 2020 mehr Wohngeld. Nicht alle Bundesregierung im Jahr rund 1,2 Mil- verunsichert, welche staatlichen Hilfen Berechtigten nutzen das Ange- liarden Euro an Mitteln ein. Insgesamt ihnen zur Verfügung stehen. bot. profitieren 660.000 Haushalte von der Wohngeldreform 2020. Entlastet wer- Haus & Grund M-V Die Leistungserhöhung richtet sich in den vor allem auch viele Rentner und der Regel danach, wie sich die Mieten kinderreiche Familien in Mecklen- und Einkommen in Deutschland ent- burg-Vorpommern. Darunter sind vor wickeln. Wieviel Wohngeld ein ein- allem auch Haushalte, die bisher auf zelner Haushalt erhält, hängt von der Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und So- zialhilfe angewiesen waren. Das Wohn- geld kann auch als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer ge- leistet werden. Berechtigte haben einen Rechtsanspruch darauf. Vermieter sollten allen bedürftigen Mieterhaushalten, deren Bewohner aus unterschiedlichsten Gründen nicht die Grafik: bundesregierung.de Leistungen beantragen, auf deren An- 13
MECKLENBURG-VORPOMMERN | Juli/August 2020 Foto: HLC/Rainpro Studie zum „Wohnen im Alter“ in Mecklenburg-Vorpommern Ob ein wenig Stadt- und Landmensch in jedem von uns steckt, entscheidet letztlich unsere Lebenslage – zumindest für eine gewisse Zeit. Denn nichts existiert für immer auf dem Globus – auch ein Leben in unseren Immobilien nicht. In der neuen Stu- die „Neues Wohnen 2020“ der „pantera AG“, deren Schwer- punkte das Thema „Wohnen im Alter“ abbilden, wurden ei- nige aktuelle Trends abgebildet, die auch unsere betagteren Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer betreffen. Danach wollen alleinlebende Ruheständler mit Immobilien- eigentum in Mecklenburg-Vorpommern trotz des im Alter deutlich sinkenden Platzbedarfs im Schnitt weiterhin auf mindestens 100 Quadratmetern wohnen bleiben. Allerdings wäre gegebenenfalls jeder zweite Befragte bereit, auf die große Wohnung zu verzichten, wenn ausreichend altersge- rechter, preisgünstiger Wohnraum mit entsprechendem Ser- der. Im Ruhestand präferieren 34 Prozent zudem einen vice vor Ort vorhanden wäre. Dann könnten beispielsweise Wohnsitz möglichst außerhalb großer Städte in ländlicher in Rostock rund 58.000 Quadratmeter effektive Wohnflä- Umgebung. Nur acht Prozent der Menschen möchten im Al- che zusätzlich zur Verfügung stehen – falls man den über ter in einer Großstadt beziehungsweise in deren Nähe woh- 65-Jährigen gewünschte, attraktive Alternativen anbieten nen. Sie legen angeblich wenig Wert darauf, in der Nähe von könnte. Das hat die Datenauswertung der AG in Kombina- Familienmitgliedern, Freunden oder Bekannten zu wohnen tion mit einer Meinungsumfrage ergeben. Allein in Rostock und 19 Prozent zudem wenig Wert darauf, im Alter über- gibt es 2020 rund 27.000 reine Senioren-Haushalte. haupt in der Nähe von Restaurants und Gaststätten zu wohnen. Bei den allgemeinen Wohnwünschen der Menschen aus Mecklenburg-Vorpommern gibt es im Bundesländer- Letztere statistischen Befragungs-Ergebnisse erzeugen bei Vergleich ebenfalls Unterschiede: 40 Prozent der Bewohner bodenständigen Bewohnern des Landes jedoch einen leich- lehnen es konsequent ab, mit Beginn des Ruhestands frei- ten Zweifel, denn in der Lebenspraxis der meisten unserer willig umzuziehen, etwa weil weniger Wohnraum benötigt Menschen im Nordosten bilden die Nähe zu Familienmit- wird oder man weniger Flächen instand halten möchte. Das gliedern, Freunden und Bekannten, geschichtlich bedingt, ist zusammen mit Berlin der zweithöchste Wert aller Län- erheblich starke Bindungselemente. Gerade jetzt, zu Zeiten der Corona- Pandemie zeigt sich deutlich, dass durch den weltweiten, elementaren Wahn zur Bildung extremer Ballungs- und Wirtschaftszentren nicht nur zunehmend die gesundheitlichen Gefahren für die Be- wohner in Erscheinung treten, sondern letztlich auch unser Globus besorgniserregend überfordert wird. E. Mantik Haus & Grund M-V 14
Juli/August 2020 | MECKLENBURG-VORPOMMERN LESERFRAGE Einschränkungen bei Kündigungen Entsprechend § 2 des „Gesetzes zur und Nichtleistung ist vom Mie- von Mietverhältnissen Abmilderung von Folgen der CO- ter glaubhaft zu machen. Sonstige VID-19-Pandemie im Zivil-, Insol- Kündigungsrechte bleiben davon Frage: venz- und Strafverfahrensrecht“ allerdings unberührt. „Einer meiner Mieter hat mir mit- haben Vermieter befristet folgende geteilt, dass er zurzeit auf Kurzar- Beschränkungen bei der Kündigung 2. Von Absatz 1 kann nicht zum beit gesetzt wurde, seine Miete des- von Miet- und Pachtverhältnissen zu Nachteil des Mieters abgewichen halb vorläufig nicht aufbringen kann. beachten: werden. Welche Möglichkeiten habe ich als Wohnraumvermieter, das Mietver- 1. Vermieter können ein Mietverhält- 3. Die Absätze 1 und 2 sind auf hältnis zu kündigen und wie sollte nis über Grundstücke oder über Pachtverhältnisse entsprechend ich dabei vorgehen?“ Räume nicht allein aus dem Grund anzuwenden. kündigen, dass der Mieter im Zeit- Antwort: raum vom 1. April 2020 bis 4. Die Absätze 1 bis 3 gelten nur bis Seit Ende März 2020 bestehen pan- 30. Juni 2020 trotz Fälligkeit zum 30. Juni 2022. demiebedingt befristete Einschrän- die Miete nicht leistet, sofern die kungen bei Kündigungen von Miet- Nichtleistung auf den Auswir- Haus & Grund M-V und Pachtverhältnissen. Das hat der kungen der COVID-19-Pande- Bundestag in einem neuen Gesetz be- mie beruht. Der Zusammenhang schlossen. zwischen COVID-19-Pandemie ELEKTROINSTALLATIONEN IM FREIEN Klug ist, wer vor dem Schaden handelt Eigentümer, die ihren Hausgar- So kann das geplante Freiluftvergnü- Klappdeckel vor Regen und Spritzwas- ten, die Terrasse oder freiliegen- gen leicht zur Katastrophe ausufern. ser geschützt sein. Gleiches gilt für den Balkon in einen Wohlfühl- Gut wären demnach fest installierte andere elektrische Anwendungen zur bereich verwandeln möchten, Steckdosen an Hausaußenwänden oder Ausleuchtung der Wege, der Teichpum- haben heute unglaublich viele sorgfältig gesicherte Outdoor-Stecker, pe oder stimmungsvoll angestrahlten Möglichkeiten, deren sichere Ge- welche die mobilen elektronischen Ge- Pflanzen. staltung aber wichtig ist. Bei ge- räte im Freien mit Strom versorgen. nügend Freiraum könnten eine Vor allem sollten die Steckdosen durch Auf der sicheren Seite sind Diejeni- Outdoor-Küche mit Elektrogrill, gen, die ihre dauerhaft genutzten elek- ein Frittier-Topf aber auch stim- trischen Leitungen zu den Anschlüs- mungsvolle Beleuchtungen etc. sen vom E-Fachmann unsichtbar im für tolle Party-Abende im Freien Erdreich verlegen lassen. Damit diese sorgen. keinen Schaden nehmen und langfris- tig vor Druck, Reibung und Nässe ge- Doch Vorsicht: Immer dann, wenn schützt sind, kommen hier am besten Elektrogeräte oder Beleuchtungen zwar spezielle, unterirdisch verlegte Kabel- für einen gewissen Luxus sorgen, ist schutzrohre zum Einsatz. Die flexi- auf alle Fälle auch für eine ausreichend blen Rohre schützen die Leitungen sichere Stromversorgung zu sorgen! aber nicht nur vor Wettereinflüssen, Besonders häufig bilden zum Beispiel sondern sorgen auch für Zukunftssi- offen verlegte Verlängerungskabel Stol- cherheit, denn bei einer Erweiterung perfallen, die leicht einen Grill umrei- müssen Sie nicht wieder den ganzen ßen können oder ein Elektro-Fondue Garten aufgraben. samt siedendem Öl vom Tisch fegen. Haus & Grund M-V 15
MECKLENBURG-VORPOMMERN | Juli/August 2020 WEG-REFORM IM BUNDESTAG BERATEN Worauf sich Wohnungseigentümer einstellen sollten Der Entwurf des Wohnungseigentumsmodernisierungsge- setzes (WEMoG)“ sieht im Wesentlichen folgende Änderun- gen am Wohnungseigentumsrecht vor: Sanierung und Modernisierung soll vereinfacht werden So soll jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf bekommen, ihm auf eigene Kosten den Einbau einer Lade- möglichkeit für ein Elektrofahrzeug, einen barrierefreien Aus- und Umbau sowie Maßnahmen zum Einbruchsschutz zu gestatten. Auch ein Anspruch auf bauliche Veränderun- gen, die einen Glasfaseranschluss ermöglichen, soll kom- men. Zudem werden Beschlussfassungen über bauliche Ver- änderungen vereinfacht. Diese sollen künftig mit einfacher Mehrheit der WEG möglich sein. Der Bundestag berät derzeit über den Gesetzent- wurf zu einer WEG-Reform. Durch die geplante Re- Gemeinschaft als Träger der Verwaltung form sollen unter anderem die WEG-Verwaltung Um die oft schwierige Unterscheidung zu beseitigen, ob im vereinfacht und der Ausbau der Elektromobilität Einzelfall die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer oder gefördert werden. Auch ein „Sachkundenachweis die Wohnungseigentümer selbst Träger von Rechten und für Immobilienverwalter“ scheint näher zu rücken. Pflichten sind, sieht der Entwurf vor, die Gemeinschaft als IM LANDESVERBAND HAUS & GRUND MECKLENBURG-VORPOMMERN ORGANISIERTE MITGLIEDSVEREINE Haus & Grund- Vereine in M-V Vorsitzende/r Telefon Wann/Sprechzeiten Wo Boizenburg Jens Prötzig 03 88 47/3 35 47 Wochentags abends nach tel. Absprache 19258 Boizenburg Schützenstraße 7 Friedland Norbert Räth 03 96 01/2 16 60 Di 9 – 12 und Do 9 – 12 + 13 – 17 Uhr (o. tel. Ver.) 17098 Friedland Marienstraße 17 Greifswald Eckehard Bürger 03 83 4/50 14 82 Mo 17 – 18 Uhr 17489 Greifswald Gützkower Straße 51 Hagenow NN 1. Mi im Monat 17 – 18 Uhr 19230 Hagenow Fritz-Reuter-Straße 11 Neubrandenburg Jens Arndt 03 95/5 66 71 00 Termine nach telefonischer Vereinbarung 17033 Neubrandenburg Südbahnstraße 17 Neustrelitz Oliver Giertz 0 39 81/20 41 49 tel. Anmeldung/Gesch.-Adr. Herma Günther 17235 Neustrelitz Strelitzer Straße 56 Rostock Matthias Zielasko 03 81/45 58 74 Mo 17 – 18 und Do 10 – 12 Uhr 18057 Rostock Wismarsche Straße 50 Schwerin Monika Rachow 03 85/5 77 74 10 Mo 18 – 19 und Mi 14 – 17 Uhr 19053 Schwerin Heinrich-Mann-Straße 11/13 Stralsund Jens Pergande 0 38 31/29 04 07 Mi 16 – 18 Uhr 18439 Stralsund Am Knieperwall 1 a Waren Özden Weinreich 0 39 9 1/6 43 00 Termine nach telefonischer Vereinbarung 17192 Waren Siegfried-Marcus-Straße 45 Usedom (Insel) Dietrich Walther 0 38 36/60 04 39 1. Fr im Monat 17 – 19 Uhr (oder tel. Ver.) 17450 Zinnowitz Neue Strandstraße 35 Landesverband Haus & Grund Mecklenburg-Vorpommern ® H & G M-V/Präsident Lutz Heinecke 03 85/5 77 74 10 Mo 17 – 19 Uhr 19053 Schwerin Heinrich-Mann-Straße 11/13 Internet/Vizepräs. Thomas Kowalski 03 81/4 90 00 26 Termine nach telefonischer Vereinbarung 18057 Rostock Wismarsche Straße 50 Sprecher/Medien Erwin Mantik 03 85/5 77 74 10 Termine nach telefonischer Vereinbarung 19053 Schwerin Heinrich-Mann-Straße 11/13 Geschäftsstelle Manfred Engel 03 85/5 77 74 10 Mo 18 – 19 und Mi 14 – 17 Uhr (oder tel. Ver.) 19053 Schwerin Heinrich-Mann-Straße 11/13 Rostock Hausverwaltung Regina Vietinghoff 03 81/4 90 00 26 Termine nach telefonischer Vereinbarung 18057 Rostock Wismarsche Straße 50 Stralsund Hausverwaltung Frau Pawek 0 38 31/29 04 07 nach tel. Vereinbarung 18439 Stralsund Knieperwall 1 A Ausführliche Angaben (Satzungen; Anschriften; Fax; Mailadressen usw.) finden Sie im Internet unter: WWW.HAUS-UND-GRUND-MV.DE 16
Juli/August 2020 | MECKLENBURG-VORPOMMERN Träger der gesamten Verwaltung auszugestalten, die durch Flexiblere Entscheidung über Kostentragung ihre Organe handelt (Eigentümerversammlung als Willens- Wohnungseigentümer sollen künftig umfassender über die bildungsorgan, Verwalter als Vertretungsorgan). Kostenverteilung beschließen können, damit diese künftig mit einfacher Stimmenmehrheit und losgelöst vom Einzel- Mehr Befugnisse für Verwalter fall über die Verteilung einzelner Kosten oder bestimmter Die Entscheidungs- und Vertretungsbefugnisse des Ver- Kostenarten beschließen können. walters sollen erweitert werden, um die Verwaltung des Ge- meinschaftseigentums effizienter gestalten zu können. Er Verwaltungsbeirat der WEG flexibler ausgestalten soll aus Gründen der Rechtssicherheit im Außenverhält- Wohnungeigentümer sollen die Zahl der Verwaltungsbei- nis eine unbeschränkte und unbeschränkbare Vertretungs- rats-Mitglieder flexibel durch Beschluss festlegen können. macht für die Gemeinschaft erhalten. Im Innenverhältnis Um mehr Eigentümer zu motivieren, sich als Verwaltungs- sollen die Eigentümer allerdings die Möglichkeit haben, beirat zur Verfügung zu stellen, soll die Haftung ehren- Aufgaben und Befugnisse des Verwalters zu beschränken. amtlicher Beiräte auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit be- schränkt werden. Eigentümerversammlungen und Beschlussfassung vereinfachen Einfachere Abberufung des Verwalters Man sieht eine Flexibilisierung von Eigentümerversamm- Wohnungseigentümergemeinschaften sollen sich einfacher lungen und die Nutzung der Möglichkeiten vor, die sich von einem Verwalter trennen können. So soll die Abberu- durch die Digitalisierung bieten. Die Eigentümer sollen eine fung des Verwalters nicht mehr vom Vorliegen eines wichti- Beschlusskompetenz erhalten, gegebenenfalls online an der gen Grundes abhängig sein. Eigentümerversammlung teilzunehmen. Wird das neue Wohnungseigentumsgesetz (WEG) umge- Sie soll künftig unabhängig von der Zahl der anwesenden setzt, regelt es künftig diverse Rechte und Pflichten der ein- oder vertretenen Eigentümer beziehungsweise Miteigen- zelnen Wohnungseigentümer innerhalb einer Wohnanlage tumsanteile beschlussfähig sein. Die Einberufungsfrist für neu, unabhängig davon, ob sie das Objekt selbst bewohnen Eigentümerversammlungen soll auf vier Wochen verlängert oder dieses vermieten. werden. Ein Einberufungsverlangen sollen Wohnungseigen- tümer dem Entwurf zufolge künftig auch in Textform, zum Haus & Grund M-V Beispiel per E-Mail, stellen können. Das Protokoll einer Ei- gentümerversammlung muss unverzüglich nach deren Be- endigung erstellt werden. Jeder Wohnungseigentümer erhält zudem ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen. Impressum Layout: Ariane Waterstraat Anzeigen Überregional: Georg Siemens Verlag urheberrechtlich geschützt. Ein Nach- druck oder das Verbreiten von Inhalten, GmbH & Co. KG auch auszugsweise, ist nur mit schriftli- Redaktion: Boothstraße 11, 12207 Berlin cher Genehmigung der Redaktion zuläs- Ausgabe für Mecklenburg-Vorpommern Regionales: Erwin Mantik T 030-76 99 04-13 sig. Beiträge und Bilder mit Namen oder Bosselmannstr. 11 a, 19063 Schwerin F 030-76 99 04-18 Initialen des Verfassers geben nicht unbe- Herausgeber: T (03 85) 5 77 74 10 marketing@hausundgrundverlag.info dingt die Meinung der Redaktion bzw. des Landesverband Haus & Grund mantik@hugmv.de Landesverbandes „Haus & Grund Meck- Mecklenburg-Vorpommern e. V. Adressänderungen: T 03 85-57 77-410 lenburg-Vorpommern e. V.“ wieder. Für vertreten durch Erwin Mantik Überregionales: unaufgefordert zugesandte Manuskripte, Heinrich-Mann-Str. 11/13 Jahrgang 30 Anna Katharina Fricke Bilder oder Datenträger besteht kein An- 19053 Schwerin (Haus & Grund Deutschland) Bezugspreis: spruch auf Bearbeitung, Rücksendung T 03 85-57 77-410 Für Mitglieder ist der Bezugspreis im Mit- oder Weiterleitung. Die Redaktion behält Druckauflage: 1.483 gliedsbeitrag enthalten. Nachdruck von sich vor, Leserbriefe zu veröffentlichen. Verlag: (II. Quartal 2020) Beiträgen nur mit Genehmigung der Re- Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Haus & Grund Deutschland daktion. Unverlangt eingesandte Manu- Verlag und Service GmbH Erscheinungsweise: 10 x jährlich skripte werden nur dann zurückgeschickt, Geschäftsführer: RA André Plambeck Titelfoto: VFF/UNIGLAS (Doppelausgabe Dezember/Januar wenn Rückporto beiliegt. Mohrenstraße 33, 10117 Berlin und Juli/August) T 030-2 02 16 - 204 Vorbehalte und Rechte der Redaktion Dieser Ausgabe wurde folgende Beilage mail@hausundgrundverlag.info Anzeigenaufträge und Zuschriften: Alle Beiträge des Magazins „Haus & beigefügt: www.hausundgrundverlag.info Bitte an die Redaktion M-V senden. Grund Mecklenburg-Vorpommern“ sind C. H. Beck Verlag 17
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