Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild - Methoden zur Ermittlung und Bewertung

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Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild - Methoden zur Ermittlung und Bewertung
Auswirkungen
von Solarparks auf
das Landschaftsbild
   Methoden zur Ermittlung und Bewertung
Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild - Methoden zur Ermittlung und Bewertung
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Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende
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HRB: 178532 B
Bearbeitung: Natalie Arnold, Julia Streiffeler, Dr. Elke Bruns

Zitiervorschlag:
KNE (2020): Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild.
Methoden zur Ermittlung und Bewertung.

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                                       Inhaltsverzeichnis

Zusammenfassung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 4

1.	 Einleitung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 5

2.	 Gesetzlicher Rahmen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 8

3.	 Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild durch Solarparks .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 9
     3.1 Bewertung des Landschaftsbildes  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 9
     3.2 Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
     3.3 Überblick über bestehende Bewertungsverfahren .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 12
     3.4 Praxisbeispiele .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 13
     3.5 Diskussion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

4.	 Fazit und Ausblick  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 17

5.	 Bibliografie  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 18

6.	 Liste der untersuchten Umweltberichte  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 22

Wir bedanken uns herzlich bei Herrn Dr. Ivo Gerhards, Frau Prof. Dr.-Ing. Catrin Schmidt
und Herrn Prof. Dr. Klaus Werk für ihre fachliche Unterstützung sowie ihre Anregungen
aus Forschung und Praxis.

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                                 Zusammenfassung

D
          er Ausbau der Solarenergie in der Freifläche                               der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. Nachvoll-
          steigt stark an. Es wird angenommen, dass die                              ziehbare Bewertungsschritte können die Transparenz
          Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch                               und damit die Akzeptanz der Bewertungsergebnisse
Solarparks die Akzeptanz des Ausbaus in der Bevölke-                                 steigern sowie die Planungssicherheit für Projektierer
rung maßgeblich beeinflusst. Eine fundierte Methode                                  verbessern. Vor diesem Hintergrund untersucht die vor-
zur Bewertung der Auswirkungen von Solarparks auf                                    liegende Ausarbeitung aktuelle Bewertungsverfahren
das Landschaftsbild ist Voraussetzung für eine ange-                                 und formuliert Empfehlungen für deren Verbesserung.
messene Berücksichtigung des Landschaftsbildes bei

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                                                                      KAPITEL 1

                                                       Einleitung

D
         er Ausbau der Solarenergie1 ist ein wichtiger                               dadurch nicht nur die Anzahl, sondern auch die Größe
         Baustein zum Erreichen der Klimaziele der deut-                             der Freiflächenanlagen in Zukunft steigen wird, da sie
         schen Bundesregierung (BMWi 2020, online). Vor                              nur durch das EEG auf 10 Megawatt und damit zirka
allem dank sinkender Realisierungskosten und einer                                   13 Hektar begrenzt war (ebd., S. 260). Mit dem Zubau
Steigerung der Moduleffizienz ist bei der installierten                              außerhalb der EEG-Förderung entfällt zudem ein wich-
Leistung in den letzten Jahren ein starker Anstieg zu                                tiges Instrument der Standortsteuerung. Auch die Län-
verzeichnen. (Agora Energiewende 2019, S. 14).                                       deröffnungsklausel im Rahmen der EEG-Novelle 2017,
    Im Sinne des Naturschutzes ist es wichtig, den Aus-                              die es den Bundesländern erlaubt, zusätzlich zu versie-
bau der Solarenergie naturverträglich zu betreiben.                                  gelten Flächen, Konversionsflächen und schmalen Korri-
Dazu gehört, dass für den Zubau bevorzugt alle Poten-                                doren entlang von Verkehrswegen bestimmte benach-
ziale auf und an Gebäuden genutzt werden, bevor die                                  teiligte Gebiete für Freiflächenanlagen zur Verfügung zu
Errichtung von Solarparks in der Freifläche voranschrei-                             stellen, trägt dazu bei, dass faktisch immer mehr Freiflä-
tet (Walter et al. 2018, S. 18). Problematisch ist jedoch,                           chenanlagen entstehen (Enkhardt 2019, online).
dass der Ausbau auf und an Gebäuden aus den ver-                                          2017 betrug die Flächeninanspruchnahme durch
schiedensten Gründen nur langsam vorangeht (Kelm et                                  Solarparks in Deutschland rund 27.000 Hektar. Davon
al. 2019, S. 51). Dies liegt unter anderem daran, dass                               waren etwa 60 Prozent Konversionsflächen, 25 Prozent
die Installation in der Freifläche wirtschaftlicher ist und                          Ackerflächen und 15 Prozent 110-Meter-Korridore ent-
dass es nur selten Anreize beziehungsweise Verpflich-                                lang von Verkehrswegen (Kelm et al. 2019, S. 15). 2018
tungen gibt, Gebäude mit Solarenergie-Anlagen auszu-                                 wurden zirka 550 Hektar neu in Anspruch genommen
statten. Es ist absehbar, dass die Ausbauziele bis 2030                              (Tietz 2019, S. 4). Davon waren 40 Prozent Ackerflächen
beziehungsweise 2050 unter den derzeitigen Bedin-                                    in benachteiligten Gebieten, 33 Prozent 110 Meter-Kor-
gungen allein mit gebäudegebundener Solarenergie                                     ridore entlang von Verkehrswegen, 15 Prozent Kon-
nicht zu erreichen sind (ebd.).                                                      versionsflächen, sieben Prozent Grünlandflächen in
    Daher wird sich der Druck, den Ausbau der Solar-                                 benachteiligten Gebieten und fünf Prozent andere Flä-
energie in der Freifläche zu realisieren, erhöhen. Die                               chentypen (ebd.).
Stromgestehungskosten von Photovoltaik-Freiflächen-                                       Die Errichtung von Freiflächenanlagen vor Ort ist
anlagen sind sogar so weit gesunken, dass Photovoltaik                               häufig mit negativen Auswirkungen auf Natur und
auch außerhalb des Förderrahmens des Erneuerbare-                                    Landschaft verbunden (BfN 2019, S. 14). Sofern die
Energien-Gesetzes (EEG2) wirtschaftlich ist (von Seht                                Beeinträchtigungen von Naturhaushalt oder Land-
2020, S. 257). Es gibt erste deutliche Anzeichen, dass                               schaftsbild erheblich sind, stellen sie einen Eingriff im

1   Der Begriff Solarenergie umfasst bewusst sowohl Photovoltaik als auch Solarthermie, da die Auswirkungen der entsprechenden Freiflächenanlagen, auch
    Solarparks genannt, auf das Landschaftsbild ähnlich sind.
2   Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien. Zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1818, 1853) m. W. v. 14. 08.2020.

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Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG 3)                                        für Solarparks in den letzten Jahren sank, wie ein Ver-
dar. Bisher werden Solarparks von Bürgerinnen und                                       gleich der Naturbewusstseinsstudien von 2015 und
Bürgern grundsätzlich eher positiv bewertet. Laut der                                   2019 zeigt. Während 2015 noch 78 Prozent der Befrag-
Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) (2018, online)                                   ten Eingriffe in das Landschaftsbild durch Solaranlagen
und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) (2019, S.                                       in der Freifläche gut oder akzeptabel fanden (BMU und
8) sind Solarparks beliebter als konventionelle Kraft-                                  BfN 2015, S. 58), waren es 2019 nur noch 61 Prozent
werke, aber auch als Windenergie- und Biogasanlagen.                                    (BMU und BfN 2019, S. 54). Zuvor waren Freiflächen-
In der AEE-Studie (2018, online) finden 77 Prozent der                                  Solaranlagen nach Offshore-Windenergieanlagen die
Befragten einen Solarpark in der Nachbarschaft gut.                                     beliebteste erneuerbare Energiequelle, nun werden
Die Zustimmung derjenigen, die bereits in der Nachbar-                                  Windenergieanlagen an Land und der Anbau von Mais
schaft eines Solarparks leben, liegt sogar bei 83 Prozent                               und Raps positiver bewertet (ebd.).
(ebd.). Allerdings ist zu vermuten, dass die Zustimmung                                      Wenn der Ausbau der Freiflächenanlagen weiter

3       Gesetz über Naturschutz und Landespflege. Zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.03.2020 (BGBl. I S. 440) m. W. v. 13.03.2020.

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                                                                     für viele Menschen eine sehr hohe Bedeutung, da es
                                                                     zur Erholung, zu einem Sich-Wohlfühlen und damit zur
                                                                     Lebensqualität beiträgt (Frohmann und Schauppenleh-
                                                                     ner 2020, S. 276).
                                                                          Es kann daher zu einer positiven Einstellung der
                                                                     Bevölkerung und Naturschützenden gegenüber dem
                                                                     Ausbau von Freiflächenanlagen beitragen, wenn Pro-
                                                                     jektierer und Behörden Landschaftsbildveränderun-
                                                                     gen und die damit verbundenen Befürchtungen ernst
                                                                     nehmen und den Landschaftsbildaspekten im Rahmen
                                                                     der Umweltprüfung ein entsprechendes Gewicht bei-
                                                                     messen. Die Bewertung von Eingriffen in das Land-
                                                                     schaftsbild stellt aber immer noch eine besondere
                                                                     ­Herausforderung dar. Stärker noch als bei der Bewer-
                                                                     tung des Naturhaushalts mangelt es an einheitlichen
                                                                     Bewertungskriterien und -maßstäben (Fischer und
                                                                     Roth 2020, S. 280; Roser 2013, S. 266). Daher fällt die
                                                                     Bewertung mitunter stark vereinfacht und intranspa-
                                                                     rent aus, wie auch Schmidt et al. (2018a, S. 99) anhand
                                                                     verschiedener Praxisbeispiele zeigen. Um Beeinträchti-
                                                                     gungen für das Landschaftsbild zu erfassen und in der
                                                                     Genehmigungsentscheidung angemessen berücksich-
                                                                     tigen zu können, bedarf es standardisierter, praxisna-
                                                                     her und nachvollziehbarer Methoden, mit deren Hilfe
                                                                     der Eingriff bewertet und der Kompensationsumfang
                                                                     bemessen werden können (Roser 2013, S. 266).
                                                                          In dieser Ausarbeitung werden ausgewählte Metho-
                                                                     den zur Bewertung des Landschaftsbildes und land-
                                                                     schaftsbildlicher Eingriffe vorgestellt. Anschließend wer-
                                                                     den Umfang und Tiefe der für diese Bewertungen vorge-
voranschreitet, liegt es nahe, dass die Beeinträchtigung             nommen Untersuchungen anhand von Umweltberichten
des Landschaftsbildes zunehmend zu einem Problem                     für Solarparks analysiert. Ziel ist es, auf die bestehenden
werden könnte. Auf baulich unvorbelasteten Flächen                   Mängel bei der Bewertung sowie auf deren Folgen für
kann die Errichtung einer Freiflächenanlage – abhängig               die Eingriffsbilanzierung hinzuweisen. Weiterhin sol-
von ihrer räumlichen Ausdehnung – zu einer erhebli-                  len als Beitrag zur Einführung von standardisierten,
chen technischen Überprägung der Landschaft füh-                     effektiven Kriterien und Methoden gute Ansätze auf-
ren, die nur bedingt durch Sichtverschattung reduziert               gezeigt werden. Eine einheitliche und fachlich fundierte
werden kann (Demuth und Maack 2019, S. 5 ff.).                       Bewertung des Eingriffes führt nicht nur bei der Bevöl-
   Aufgrund der Erfahrung aus dem Ausbau der                         kerung zu einer Akzeptanzsteigerung, sondern hilft
Windenergie sowie aus anderen Untersuchungen zur                     auch dabei, den Projektierern zu vermitteln, wieso und
Akzeptanz von Technologien kann angenommen wer-                      inwiefern sie den Eingriff in das Landschaftsbild ausglei-
den, dass die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes                 chen müssen. Fundierte Bewertungsergebnisse stärken
durch Solarparks zu einem zentralen Kriterium für                    außerdem landschaftsbildliche Belange in der Abwä-
die Akzeptanz dieses Ausbaus wird (Bertsch et al.                    gungsphase des Planungsprozesses.
2016, S. 472 f.; BfN 2019, S. 14). Das Landschaftsbild hat

                                         Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild. Methoden zur Ermittlung und Bewertung. – © 2020 KNE
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                                                                          KAPITEL 2

                              Gesetzlicher Rahmen

D
        ie Genehmigung von Solarparks erfolgt im Rah-                                          Grundsätzlich müssen Eingriffe zunächst vermie-
        men der Bauleitplanung. Das EEG 2017 (§ 11)                                       den, ansonsten vermindert und, wenn sie danach noch
        sieht vor, dass die Fläche, auf der die Photovol-                                 zu erheblichen Beeinträchtigen führen, kompensiert
taik-Freiflächenanlage entstehen soll, als Sonderge-                                      werden. Der Kompensationsbedarf ergibt sich aus dem
biet nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO4) im                                         Wertverlust zwischen dem Zustand vor und nach der
Bebauungsplan festgeschrieben wird. Bebauungspläne                                        Umsetzung des Vorhabens. Im Rahmen der Bauleitpla-
werden von der Gemeinde aufgestellt (§ 2 Baugesetz-                                       nung ist es allerdings möglich, dass andere Belange die
buch, BauGB 5). Die Öffentlichkeit und Träger öffentli-                                   Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege
cher Belange sind über die Planung zu unterrichten und                                    überwiegen, sodass der ermittelte Kompensationsbe-
haben die Möglichkeit zu erhalten, Stellung zu beziehen.                                  darf unter Umständen nicht vollständig realisiert wer-
Bei der Planung des Bauvorhabens sind die Belange des                                     den muss (ARGE Monitoring PV-Anlagen 2007, S. 71
Naturschutzes und der Landschaftspflege zu beachten                                       ff.). Da die Ausgleichsmaßnahmen im Baugesetzbuch
(§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), indem dem Bebauungsplan ein                                     jedoch räumlich und zeitlich flexibel gehandhabt wer-
Umweltbericht beigefügt wird, der die Auswirkungen auf                                    den, lässt sich eine Nichtdurchführung des Ausgleichs
Natur und Landschaft bewertet (§ 2 Abs. 4 BauGB).                                         selten rechtfertigen (ebd., S. 72).
    Bei Solarparks handelt es sich in der Regel um Vor-                                        Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind
haben im Außenbereich. Deswegen findet die natur-                                         ausgeglichen oder ersetzt, wenn „das Landschafts-
schutzrechtliche Eingriffsregelung nach §§ 14 bis 17                                      bild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder
BNatSchG Anwendung (§ 18 Abs. 2 BNatSchG). Nach                                          ­neugestaltet ist“ (§ 15 Abs. 2 S. 2 f. BNatSchG; Hervorh.
§ 4 Abs. 1 BNatSchG liegt ein Eingriff vor, wenn es zu                                    d. Verf.). Die Landschaft sollte „ihren ursprünglichen
„Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grund-                                        landschaftsästhetischen Eigenwert“ (ARGE Monitoring
flächen oder Veränderungen des mit der belebten                                           PV-Anlagen 2007, S. 83) wiedererlangen. Der neugestal-
Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasser-                                         tete Bereich sollte nicht als „Fremdkörper in der Land-
spiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des                                   schaft“ wahrgenommen werden (ebd.). Das heißt, dass
Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich                                         der Ausgleich beispielsweise nicht nur darauf abzie-
beeinträchtigen können“ kommt.                                                           len sollte, eine möglichst hohe Vielfalt, sondern eine
    Das bedeutet, dass bei der Planung nur erhebliche                                    ­gebietstypische Vielfalt herzustellen (Herden et al.
Beeinträchtigungen für das Landschaftsbild relevant                                      2009, S. 145). Ein Ausgleich kann auch an anderer Stelle
sind. Beeinträchtigungen für das Landschaftsbild gelten                                  erfolgen, indem dort andere (technische) Landschafts-
als erheblich, wenn das „Vorhaben in seiner Umgebung                                     bildbeeinträchtigungen zurückgebaut oder andere
als Fremdkörper in einem von gleichartigen Störungen                                     wertgleiche Landschaftsbildaufwertungen vorgenom-
weitgehend freigehaltenen Raum und damit als ‚land-                                      men werden (ebd.).
schaftsfremdes Element‘ besonders in Erscheinung tritt“6 .

4       Verordnung über die bauliche Nutzung der Verordnung. Zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBI. I S. 1057) m. W. v. 13.05.2017.
5       Baugesetzbuch. Zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.08.220 (BGBl. I S. 1728) m. W. v. 14.08.2020.
6       Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Urteil vom 24.06.1983, zitiert nach Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 21.11.1996 – 7 L 5352/95.

Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild. Methoden zur Ermittlung und Bewertung. – © 2020 KNE
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                                                                        KAPITEL 3

                 Bewertung des Eingriffes
                  in das Landschaftsbild
                     durch Solarparks

3.1 Bewertung des Landschaftsbildes

Für die Beurteilung des Eingriffes in das Landschafts-                              ist in vielen Länderleitfäden 7 vorgesehen und wird in
bild ist die Bewertung des Ausgangszustandes des                                    wissenschaftlichen Untersuchungen 8 empfohlen.
Landschaftsbildes eine wichtige Voraussetzung. Diese                                     Die Landschaftsbildanalyse kann einerseits nach
erfolgt in der Regel bereits auf einer der Bauleitplanung                           den Kriterien Vielfalt, Eigenart und Schönheit erfol-
übergeordneten Ebene. Deswegen soll an dieser Stelle                                gen 9. Die Vielfalt der Landschaft ergibt sich „insbe-
nur kurz darauf eingegangen werden.                                                 sondere durch den Wechsel verschiedener Flächen-
    Vor der Beurteilung müssen folgende Festlegungen                                nutzungen und Landschaftselemente“ (Schmidt et al.
getroffen werden: Erst werden Raumeinheiten (auch                                   2018a, S. 17). Die Eigenart wird durch landschaftstypi-
Landschaftsbildräume,               ästhetische         Raumeinheiten,              sche Besonderheiten natürlicher oder kultureller Art
Landschaftsbildeinheiten oder Landschaftsbildtypen                                  geprägt (ebd.). Landschaftliche Schönheit ergibt sich
genannt) abgegrenzt, dann die Kriterien und Indikato-                               aus „einer harmonischen Gesamtwirkung der jeweili-
ren für die Landschaftsbildanalyse definiert und zum                                gen Landschaft auf den jeweiligen Betrachter“ (ebd.).
Schluss wird der Bewertungsrahmen festgelegt (Roth                                  Schönheit gilt in erster Linie als nur subjektiv erlebbar
und Bruns 2016, S. 49).                                                             und wird deswegen oft ausgelassen (Roth und Bruns
    Die Abgrenzung der Raumeinheiten soll ermögli-                                  2016, S. 50). Meist ist die Eigenart der Landschaft ent-
chen, die Eingriffswirkung differenzierter zu betrachten                            scheidend, auch wenn unterschiedliche Sachverhalte
(ebd., S. 50). Die Raumeinheiten werden nach Kriterien                              zu deren Beschreibung herangezogen werden (ebd., S.
wie Reliefstrukturen, Nutzungen und Biotopstrukturen                                51). Das Kriterium Vielfalt wird mitunter kritisch gese-
getrennt und bilden homogene Landschaftseinheiten                                   hen, da es einerseits mit der Eigenart einhergeht und
(ebd.). Die Untergliederung in Raum- beziehungsweise                                andererseits nicht zwingend positiv sein muss, denn
Landschaftseinheiten als räumliche Bezugsgrundlage                                  auch nicht landschaftsgerechte Strukturen können die

7   Siehe Bremen (von Haaren et al. 2006), Hessen (Regierungspräsidium Darmstadt 1998), Niedersachsen (NLT - Niedersächsischer Landkreistag 2014) und
    Nordrhein-Westfalen (LANUV − Landesamt für Natur Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen 2015).
8   Siehe Gerhards (2016), Jessel (1994), Krause (1996) und Küpfer (2005).
9   Siehe Feller (1981), Jessel (1994), LANA – Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (2012), LANUV − Landesamt für Natur Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-
    Westfalen (2015), Nohl (2001), Bayerischen Kompensationsverordnung 2013.

                                                        Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild. Methoden zur Ermittlung und Bewertung. – © 2020 KNE
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     |   B ewertung des E ingriffs in das L andschaftsbild durch S olarparks

Vielfalt erhöhen (ebd.). Weitere Kriterien können Natür-                                funktion11 sowie die Dokumentationsfunktion der Land-
lichkeit oder Harmonie sein (Roth 2012, S. 75 f.).                                      schaft für ihre Bedeutung ausschlaggebend (ebd., S. 43).
     Andererseits kann die Landschaftsbildanalyse auch                                  Der Bewertungsrahmen besteht üblicherweise aus
funktionsbezogen erfolgen . Dann sind die Erholungs-
                                        10
                                                                                        drei bis fünf Wertstufen (Roth und Bruns 2016, S. 51).

3.2 Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild

Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wird bei                                    Die Bedeutung des Landschaftsbildes wird, wie in
der Errichtung eines Solarparks durch die (fortdau-                                     Kapitel 3.1. beschrieben, in der Regel bereits unabhän-
ernde) Überprägung mit landschaftsfremden, tech-                                        gig von dem konkreten Vorhaben betrachtet. Die Beur-
nischen Objekten ausgelöst. Sind diese Beeinträchti-                                    teilung der Intensität der negativen Auswirkungen
gungen erheblich, liegt ein kompensationspflichtiger                                    hingegen ist fester Bestandteil des Umweltberichtes.
Eingriff vor (ARGE Monitoring PV-Anlagen 2007, S. 32;                                        Die Wirkfaktoren beim Vorhabentyp Solarpark
Herden et al. 2009, S. 131).                                                            sind insbesondere:
     Die Schwere der Beeinträchtigung des Land-                                                 die flächige Rauminanspruchnahme durch die
schaftsbildes hängt einerseits von der Bedeutung                                                Module,
des Landschaftsbildes (siehe Kapitel 3.1), andererseits                                         die oft notwendige Einzäunung,
von der Intensität der negativen Auswirkungen des                                               die zumindest Teile der Anlage betreffende aktive
Vorhabens (siehe Abbildung 1) ab. Die Intensität der                                            Ausleuchtung,
negativen Auswirkungen setzt sich aus den Wirkfak-                                              die mehr oder weniger gut erkennbaren
toren des Vorhabens auf das Schutzgut Landschafts-                                              Anlagenelemente,
bild sowie der Empfindlichkeit des Landschaftsbildes                                            die möglichen Spiegelungen und Reflexionen an
zusammen. Die Empfindlichkeit ergibt sich wiederum                                              den Anlagenelementen sowie
aus der Wiederherstellbarkeit, den Vorbelastungen                                               die Lage der Anlage zur Horizontlinie (Herden et
und der Sichtbarkeit des Vorhabens.                                                             al. 2009, S. 23 ff., S. 131).
     Als potenziell erhebliche Beeinträchtigungen des
Vorhabentyps Solarpark und damit einen Eingriff aus-                                    Diese Wirkfaktoren lassen sich durch folgende Maß-
lösend gelten:                                                                          nahmen reduzieren:
         der „Verlust“ oder die „Überprägung von land-                                          eine geeignete Standortwahl (in Gebieten mit
         schafts- oder ortsbildprägenden und kulturhisto-                                       visueller Vorbelastung),
         risch bedeutenden Landschaftsausschnitten und                                          eine sinnvolle Positionierung im Gelände (nicht
         -elementen“,                                                                           auf Kuppen oder in Hanglage),
         der „Verlust typischer Landnutzungsformen“                                             sichtverschattende Anpflanzungen (sogenannte
         sowie                                                                                  Abpflanzungen),
         die Beeinträchtigung durch optische Störreize                                          eine Begrenzung der Modulhöhe, damit sie nicht
         und Reflexionen (Schmidt et al. 2018a, S. 98).                                         die Horizontlinie durchbrechen,

10   Siehe Brandenburg (MULV BB - Ministerium für Ländliche Entwicklung Umwelt und Verbraucherschutz des Landes und Brandenburg 2009), Bremen (von Haaren
     et al. 2006), Sachsen (Bruns und Köppel 2003), Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (Kiemstedt et al. 1996) und Bundeskompensationsverordnung 2020
     (Verordnung über die Vermeidung und die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung vom 14. Mai 2020
     (BGBl. I S. 1088)).
11   Es herrscht Uneinigkeit, ob der Erholungswert Teil des Schutzgutes Landschaftsbild oder ein eigenes Schutzgut ist (S. 43).

Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild. Methoden zur Ermittlung und Bewertung. – © 2020 KNE
B ewertung des E ingriffs in das L andschaftsbild durch S olarparks
                                                                                                                                                       |   11

             Bewertung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes

                                               Wiederher-                Vorbelas-                Sicht-
                                               stellbarkeit                 tung                 barkeit

                  Wirkfaktoren
                                                                   Empfindlichkeit
                     des Vor-
                                                              des Landschaftsbildes
                    habentyps

                                                                                                                        Bedeutungen
                                                        Intensität
                                                                                                                          des Land­
                                              negativer Auswirkungen
                                                                                                                        schaftsbildes

                                                                                                    Beeinträchtigung
                                                                                                 des Landschaftsbildes

Abbildung 1: Komponenten zur Bewertung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes (eigene Abbildung nach Roth et al. 2020 in Vorbereitung, S. 234).

       die Verwendung von Erdkabeln statt Freileitun-                             Die Empfindlichkeit des Landschaftsbildes gegenüber
       gen zur Einspeisung in das Stromnetz,                                      einem Solarpark ergibt sich aus
       die Reduzierung von Reflexionen und leuchten-                                     der eventuell gegebenen Wiederherstellbarkeit
       den Farben an den Modulen,                                                        durch Pflanzungen zur Sichtverschattung oder
       das Verbergen beziehungsweise den Verzicht auf                                    durch den Rückbau bestehender flächiger techni-
       die Einzäunung oder die Wahl unauffälliger Zäune                                  scher Anlagen,
       (ARGE Monitoring PV-Anlagen 2007, S. 81; Herden                                   den Vorbelastungen durch beispielsweise
       et al. 2009, S. 140).                                                             (angrenzende) Bebauung oder Verkehrswege
                                                                                         der Sichtbarkeit des Solarparks, die von der
                                                                                         Positionierung der Anlage im Relief sowie von
                                                                                         sichtverschattenden Landschaftsstrukturen
                                                                                         wie Bäumen und Hecken abhängt (Herden et al.
                                                                                         2009, S. 140).

                                                     Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild. Methoden zur Ermittlung und Bewertung. – © 2020 KNE
12
     |   B ewertung des E ingriffs in das L andschaftsbild durch S olarparks

Die Wirkintensität ergibt sich aus der Verschneidung                                 werden. Bei Solarparks ist die Anlagenhöhe meist nicht
der Wirkfaktoren und ihrer Intensität sowie der Emp-                                 entscheidend für die Wirkintensität. Der Wirkraum
findlichkeit. Dabei kann mit Wertstufen12 gearbeitet                                 orientiert sich daher nicht an der Objekthöhe, sondern
werden. Der Eingriff kann durch verschriftlichte Vorher-                             an der Größe der beanspruchten Fläche und der Ein-
Nachher-Vergleiche und Visualisierungen dargestellt
                           13                               14
                                                                                     sehbarkeit. Aufgrund der möglichen Fernwirkung der
werden.                                                                              Anlage kann der Wirkraum größer als das Gebiet des
     Zur Größe des Wirkraumes von Photovoltaik-Frei-                                 Bebauungsplanes sein. Wie von Roth und Bruns (2016,
flächenanlagen beziehungsweise der Einteilung der                                    S. 56) dargestellt, wird der Wirkraum meist in drei
Wirkzonen ist bisher wenig bekannt. Bei anderen Vor-                                 Wirkzonen15 eingeteilt, die jedoch unterschiedlichen
habentypen sind die Objekthöhe, die Transparenz der                                  Umfangs sind.
Anlagen sowie die Sichtverschattung für die Größe des                                     Für eine umfassende Bewertung der Beeinträchti-
Wirkraums entscheidend. Letztere kann auf Grundlage                                  gungen des Landschaftsbildes durch Freiflächenanla-
eines digitales Oberflächenmodells, welches die Gelän-                               gen sollten alle beschriebenen Komponenten berück-
dehöhen und Objekthöhen enthält, durch eine GIS                                      sichtigt werden.
(Geoinformationssystem)-basierte Methode bestimmt

3.3 Überblick über bestehende Bewertungsverfahren

Zur Ermittlung und Bewertung des Eingriffes in das                                   et al. 2018a, S. 100). Das Verfahren basiert auf der
Landschaftsbild gibt es verschiedene Ansätze. Diese                                  Annahme, dass die Biotoptypen neben abiotischen und
lassen sich in numerische Verfahren, in verbal-argu-                                 biotischen Faktoren auch durch landschaftsästhetische
mentative Verfahren sowie in Mischformen zwischen                                    Aspekte charakterisiert werden (Schmidt et al. 2018a, S.
den beiden Ansätzen unterteilen (Roth und Bruns 2016,                                100). Somit bedarf es im Regelfall keiner gesonderten
S. 48 f.).                                                                           Betrachtung der Beeinträchtigungen des Landschafts-
     Die numerischen beziehungsweise quantitativen                                   bildes, da diese durch die für die Beeinträchtigung des
Verfahren basieren auf einer Nutzwertanalyse, die ver-                               Naturhaushaltes vorgenommenen Ausgleichsmaßnah-
schiedene Merkmale untersucht, sie einer Wertklasse                                  men mitkompensiert werden (Roth und Bruns 2016, S.
zuordnet und nach bestimmten Regeln aggregiert                                       36). Wenn allerdings von einer hohen Bedeutung des
(ebd., S. 48 f.). Bei der verbal-argumentativen Bewer-                               Landschaftsbildes ausgegangen wird, ist eine ergän-
tung werden ordinale Werte benutzt und die Wertzu-                                   zende deskriptive Bewertung des Eingriffes in das
ordnung und Aggregation erfolgt argumentativ (ebd.).                                 Landschaftsbild geboten (ebd.). In Sachsen und Sach-
     In der Mehrheit der Flächenbundesländer (neun                                   sen-Anhalt wird dies dementsprechend gehandhabt, in
von dreizehn) ist ein numerisches Verfahren, das                                     Hessen hingegen ist die Erheblichkeit der Beeinträchti-
­Biotopwertverfahren, zur Bewertung von Eingriffen in                                gung für eine ergänzende deskriptive Bewertung aus-
das Landschaftsbild durch Solarparks üblich (Schmidt                                 schlaggebend (Schmidt et al. 2018a, S. 100).

12   Siehe Bruns und Köppel (2003), Köppel et al. (2012) und LANA – Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (2012).
13   Siehe Bruns und Köppel (2003), Köppel et al. (2012) und LANA – Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (2012).
14   Siehe Dattke und Sperber (1994) und LANA – Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (2012).
15   Siehe Breuer (2001), Dattke und Sperber (1994), Gerhards (2003), NLT – Niedersächsischer Landkreistag (2011), Nohl (1993) und LUNG MV – Landesamt für Umwelt
     Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (2016).

Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild. Methoden zur Ermittlung und Bewertung. – © 2020 KNE
B ewertung des E ingriffs in das L andschaftsbild durch S olarparks
                                                                                                                                                         |   13

     Problematisch an der Benutzung des Biotop-                                     Landschaftsbildes wird mit Adjektiven wie gebietsprä-
wertverfahrens ist vor allem die unklare Biotop­                                    gend oder einzigartig beschrieben und – beziehungs-
typbeschreibung eines Solarparks. In den meisten                                    weise oder – mit Hilfe von Wertstufen (hoch, mittel
Bundesländern gibt es keinen Biotoptyp „Solarenergie-                               gering) klassifiziert. Die Beeinträchtigung wird als mar-
Freiflächenanlage“, weshalb Solarparks als „Anlage zur                              ginal, vertretbar oder erheblich klassifiziert.
Energieversorgung“ oder Ähnliches klassifiziert oder                                    Durch die fehlende mathematische Grundlage wird
gar nur nach dem Versiegelungsgrad bewertet werden                                  der Methode teilweise Willkürlichkeit und Subjektivi-
(ebd., S. 101). Schmidt et al. empfehlen daher die Ergän-                           tät unterstellt (Herden et al. 2009, S. 143), ist jedoch
zung der Biotoptypenliste der landesspezifischen Bio-                               eine schnelle und unkomplizierte Methode, deren Aus-
topwertverfahren um die Kategorie „Freiflächenphoto-                                sage allgemeinverständlich ist (Scholles 2006, S. 104).
voltaikanlage“ (2018b, S. 9).                                                       Zudem erlaubt sie mehr Spielraum für Planerinnen und
     Die anderen vier Flächenländer (Brandenburg, Meck-                             Planer, den diese, wenn sie das Vorhaben und seine Fol-
lenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig-                                  gen detailliert untersucht haben, zur genaueren Fest-
Holstein) 16 nutzen vornehmlich verbal-argumenta-                                   stellung des Kompensationsbedarfes nutzen können
tive Bewertungsverfahren. Wie bereits beschrieben,                                  (Herden et al. 2009, S. 143). Mithilfe von Checklisten,
stützt sich dieses nicht auf mathematische Aggregatio-                              Kriterienkatalogen, Matrizen, Relevanzbäumen und
nen, sondern führt Bewertungsergebnisse argumenta-                                  Rangordnungen kann die Transparenz der Methode
tiv zusammen (Scholles 2006, S. 102 f.). Der Wert des                               erhöht werden (Scholles 2006, S. 104).

3.4 Praxisbeispiele

Zur besseren Beurteilung der Defizite bei der derzeiti-                             Vorhaben mit „Formulierungen wie ‚kaum einsehbar‘,
gen Eingriffsbewertung für das Schutzgut Landschafts-                               ‚nur untergeordnet sichtbar‘ oder ‚nur im Nahbereich
bild wurden Praxisbeispiele ausgewertet.                                            wahrnehmbar‘“ beschrieben. Eine Differenzierung der
     Schmidt et al. (2018a, S. 99) haben eine Auswahl an                            Bewertung des Landschaftsbildes anhand von Land-
Umweltberichten für Solarparks zwischen 2009 und                                    schaftsbildeinheiten und Wirkzonen erfolgte lediglich
2016 im Hinblick auf die Berücksichtigung von land-                                 in 20 Prozent der Fälle. Visualisierungen wurden nur
schaftsästhetischen Aspekten untersucht. Aus jedem                                  selten verwendet. Die Autorinnen und Autoren stellen
Flächenland wurden zwei Bebauungspläne für Solar-                                   fest, „dass das Landschaftsbild in den untersuchten
parks per Zufall ausgewählt und nach bestimmten                                     Umweltberichten nur randlich eine Rolle spielte und
Qualitätskriterien bewertet. Von den 26 untersuchten                                überwiegend nicht in der eigentlich sachangemesse-
Umweltberichten wiesen 80 Prozent „nur eine geringe                                 nen Untersuchungstiefe und Detaillierung bearbeitet
Qualität bei der Erfassung, Beschreibung und Bewer-                                 wurde“. (ebd., Hervorh. d. Verf.)
tung von Auswirkungen auf das Landschaftsbild“ auf.                                     Auch eine eigene Analyse neuerer, nach 2017
Die übrigen 20 Prozent wiesen eine mittlere Quali-                                  erstellter, zufällig ausgewählter Umweltberichte17 aus
tät auf. Für keinen der Umweltberichte wurde eine                                   Flächenländern (Baden-Württemberg, Bayern, Bran-
Sichtraumanalyse durchgeführt. Meistens wurde das                                   denburg, Saarland, Schleswig-Holstein) ergab, dass das

16   Bayern nutzt sowohl das Biotopwertverfahren als auch das verbal-argumentative Verfahren.
17   Aufzählung der untersuchten Umweltberichte in Kapitel 7.

                                                       Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild. Methoden zur Ermittlung und Bewertung. – © 2020 KNE
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     |   B ewertung des E ingriffs in das L andschaftsbild durch S olarparks

Thema Landschaftsbild in der Reihe der Schutzgüter                                   von keiner erheblichen Beeinträchtigung des Land-
häufig an später Stelle und oberflächlicher als andere                               schaftsbildes aus. Als Maßnahmen wurden vor allem
betrachtet wurde. Allerdings wurden in den meisten                                   eine maximale Höhe der Module sowie der Erhalt und
Bewertungen, die alle verbal-argumentativer Natur                                    teilweise die Erweiterung sichtverschattender Pflan-
waren, die in Kapitel 3.2. vorgestellten Komponenten                                 zungen festgesetzt.
der Eingriffsbewertung berücksichtigt und sowohl auf                                      In den anderen sieben Fällen wurde zwar ein Eingriff
die Bedeutung des Landschaftsbildes als auch auf die                                 festgestellt, dieser konnte aber durch Vermeidungs-
negativen Auswirkungen des Vorhabens eingegangen.                                    und Verminderungsmaßnahmen beziehungsweise in
Die Wirkfaktoren wurden beschrieben, wenn auch                                       einem Fall durch Ausgleichsmaßnahmen auf ein ver-
nicht so ausführlich, und die Empfindlichkeit des Land-                              tretbares Maß minimiert werden, so dass es in keinem
schaftsbildes wurde anhand der Vorbelastung und Ein-                                 Fall zu einer Nicht-Durchführung der Planung, zu einer
sehbarkeit behandelt. Eine fundierte Sichtraumanalyse                                externen Kompensation oder zu einem offenen Kom-
und eine Einteilung in Wirkzonen wurden nicht vor-                                   pensationsbedarf kam.
genommen. Die (teilweise) Wiederherstellbarkeit des                                       In einigen Fällen wurde zwischen der Nah- und Fern-
Landschaftsbildes wurde durch die Vermeidungs- und                                   wirkung unterschieden. Hierbei fiel auf, dass mehrfach
Verminderungsmaßnahmen berücksichtigt.                                               eine Beeinträchtigung mit dem Argument der Distanz
     In allen eigens analysierten Umweltberichten wurde                              verneint wurde, ohne dass es hierfür eine Erläuterung
eine prinzipielle Beeinträchtigung des Landschafts-                                  gab. In einem Beispiel galt die Wirkung trotz hoher Ein-
bildes ermittelt, die jedoch in den meisten Fällen als                               sehbarkeit schon bei einem Abstand von 800 Metern
gering eingeschätzt wurde. Dies wurde mit der gerin-                                 als marginal (Umweltbericht der Gemeinde Gemün-
gen Empfindlichkeit der Fläche infolge der geringen                                  den in Bayern). Dies entspricht den Ergebnissen von
Sichtbarkeit (durch die Lage im Relief und abschir-                                  Schmidt et al. (2018a, S. 99), wonach die Vorhaben oft
mende Pflanzungen) sowie mit der hohen Vorbelas-                                     als nicht beeinträchtigend eingeschätzt wurden, ohne
tung begründet. Unter der Berücksichtigung von Min-                                  eine Sichtraumanalyse durchzuführen.
derungsmaßnahmen ging man in sechs von 13 Fällen

Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild. Methoden zur Ermittlung und Bewertung. – © 2020 KNE
B ewertung des E ingriffs in das L andschaftsbild durch S olarparks
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3.5 Diskussion

In eigens untersuchten Umweltberichten zeigte sich,                  des Kompensationsumfanges bei Eingriffen ins Land-
dass der Eingriff üblicherweise als ausgleichbar dar-                schaftsbild, […] um eine einheitliche Verwaltungspraxis
gestellt wird. Dazu werden Vermeidungs- und Vermin-                  zu erleichtern.“
derungsmaßnahmen sowie teilweise Ausgleichsmaß-                           Bezüglich der Biotopwertverfahren beschreiben
nahmen festgesetzt. Eine externe Kompensation wird                   Schmidt et al., dass „in landschaftsästhetisch hoch-
hingegen nicht als nötig erachtet. Es gilt zu ergründen,             wertigen Räumen Kompensationsdefizite entstehen“
ob dies dem geringen und dadurch auf der Fläche aus-                 (2018a, S. 103). Dies läge an der unvollständigen Abbil-
gleichbarem Eingriff durch eine Freiflächenanlage oder               dung des Eingriffes in das Landschaftsbild durch die
den unzureichenden Bewertungsmethoden oder                           summarische Biotopbewertung (Schmidt et al. 2018b,
der fehlenden Wertschätzung des Landschaftsbildes                    S. 10). Zu diesem Zweck besteht bereits die Empfeh-
geschuldet ist.                                                      lung, ergänzend eine verbal-argumentative Bewertung
   Die Umweltberichte behandelten nur Freiflächen-                   in hochwertigen Landschaftsbildräumen durchzufüh-
anlagen, die kleiner als zehn Hektar waren und nahezu                ren. Schmidt et al. fordern hier eindeutigere methodi-
alle auf vorbelasteten Gebieten errichtet wurden.                    sche Vorgaben (ebd.).
Daher ist es denkbar, dass die Beeinträchtigungen tat-                    Des Weiteren wäre es wichtig, den Biotoptyp Solar-
sächlich „nicht erheblich“ sind. Im Allgemeinen wirkt                park nicht nur einzuführen, sondern auch zu diversifi-
die Flächensteuerung durch das EEG darauf hin, Ein-                  zieren. Die Ausgestaltung einer Freiflächenanlage wird
griffe in das Landschaftsbild zu minimieren. So dürfen               durch viele Faktoren (Lage im Relief, Höhe der Modul-
nur Konversionsflächen, 110 Meter-Korridore entlang                  tische, Ausrichtung der Module, senkrechte oder ver-
von Verkehrswegen und versiegelte Flächen überstellt                 tikale Anlage, nachführbare Module oder nicht) beein-
werden. In der Regel liegen demnach Vorbelastungen                   flusst. Daher fällt auch ihre Einbindung in das Land-
vor und das Landschaftsbild ist nicht besonders emp-                 schaftsbild sehr unterschiedlich aus.
findlich. Durch die Länderöffnungsklausel jedoch kön-                     In Anlehnung an bereits existierende Verfahren und
nen seit 2017 auch landwirtschaftliche Flächen (Acker-               die herausgearbeiteten Defizite erscheinen folgende
und Grünland) in benachteiligten Gebieten für Freiflä-               Bewertungsschritte für eine detaillierte, nachvollzieh-
chenanlagen freigegeben werden (Demuth und Maack                     bare und sachliche Landschaftsbildbewertung und Ein-
2019, S. 9). Diese sind mitunter wertvoller für das Land-            griffsbewertung essenziell:
schaftsbild und es kann nicht angenommen werden,
dass die Beeinträchtigungen stets unerheblich sind.                  1. E
                                                                         rfassung und Bewertung des
   In Bezug auf die Bewertungsmethoden konsta-                           Landschaftsbildes
tieren Schmidt et al. (2018a, S. 103 f.), dass es sich als           Für die Erfassung und Bewertung des Landschafts-
problematisch erweist, dass es kein einheitliches Ver-               bildes sollte dessen Bedeutung betrachtet werden. Es
fahren zur Landschaftsbildbewertung gibt, sondern                    empfiehlt sich dafür eine Differenzierung nach Land-
jede Kommune sich im Rahmen der Bauleitplanung                       schaftsbildeinheiten Der Ausgangszustand kann mit-
für ein Bewertungsverfahren entscheiden und dieses                   hilfe von Wertstufen klassifiziert werden, so dass der
nach eigenem Ermessen gestalten kann. Sie kann sich                  Unterschied zum Zustand nach dem Eingriff nachvoll-
an standardisierten Verfahren orientieren oder aber                  ziehbarer wird. Die Beurteilung der Bedeutung und des
auch „eigene Bewertungsmaßstäbe“ entwickeln (Schink                  Wertes des Landschaftsbildes sollte bereits auf der
2017, S. 589).                                                       regionalen Planungsebene erfolgen.
   Schmidt et al. (2018b, S.10) empfehlen daher für
verbal-argumentative     Verfahren    auf    Länderebene
„konkretisierende    Bestimmungen      zur    Bemessung

                                         Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild. Methoden zur Ermittlung und Bewertung. – © 2020 KNE
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     |   B ewertung des E ingriffs in das L andschaftsbild durch S olarparks

2. A
    bgrenzung des Wirkraumes des Vorhabens                                          4. B
                                                                                         ewertung der Beeinträchtigung durch das
     und Sichtbarkeitsanalyse                                                             Vorhaben
Um einen Wirkraum abzugrenzen, muss eine GIS-                                        Bei der Bewertung der Beeinträchtigung muss die
basierte Sichtraumanalyse durchgeführt werden, die                                   Intensität der negativen Auswirkungen, die sich aus den
die Einsehbarkeit der Anlage von gleichmäßig im Raum                                 zuvor genannten Wirkfaktoren und der Empfindlichkeit
verteilten Betrachterstandpunkten untersucht. Dabei                                  des Landschaftsbildes ergibt, mit der Bedeutung des
werden die Anlagendimension, das Relief sowie sicht-                                 Landschaftsbildes in Beziehung gesetzt werden. Die
verschattende Elemente berücksichtigt. Die Sichtbar-                                 im ersten Schritt (Erfassung und Bewertung des Land-
keit der Anlage, insbesondere die Fernwirkung, kann                                  schaftsbildes) ermittelte Wertstufe für den Ausgangs-
nicht pauschal verneint, sondern muss im Einzelfall                                  zustand ermöglicht einen Vergleich mit der Wertstufe
untersucht werden. In der Praxis würde es das Ver-                                   des prognostizierten Nachher-Zustandes.
fahren beschleunigen, wenn es eine allgemeingültige                                       Die Ergebnisse der einzelnen Bewertungsschritte
Obergrenze für den Wirkraum gäbe. Es besteht aller-                                  sollten mithilfe nachvollziehbarer Aggregationsregeln
dings noch Forschungsbedarf hinsichtlich der durch-                                  zusammengeführt werden (Scholles 2006, S. 101). Ziel
schnittlichen Entfernung, aus der eine Anlage sichtbar                               muss es sein, mittels strukturierter und umfangreicher
ist, sowie hinsichtlich des Einflusses von Sonderkon-                                Untersuchungen Transparenz zu schaffen und den
ditionen. Sonderkonditionen träten beispielweise bei                                 Belangen des Landschaftsbildes gerecht zu werden.
einem Solarpark in Hanglage oder bei der Verwendung                                  Einheitliche Regelungen, wie beispielsweise zum Detail-
von größeren Modulen, wie bei den freistehenden                                      lierungsgrad der Untersuchungen, sind anzustreben.
nachgeführten Anlagen üblich, ein.                                                        In Bezug auf die Wertschätzung des Landschafts-
                                                                                     bildes zeigt sich, dass die Belange des Landschafts-
3. E
    rfassung und Bewertung der Wirkfaktoren                                         schutzes in der Abwägung anderen Belangen teilweise
     des Vorhabens und der Empfindlichkeit des                                       unterliegen (beispielsweise in dem Umweltbericht der
     Landschaftsbildes                                                               Gemeinde Steißlingen in Baden-Württemberg). Auch
Die optische Wirkung eines Solarparks hängt unter                                    Schmidt et al. (2018a, S. 104) gehen davon aus, dass
anderem von der Ausdehnung und Höhe, der Lage im                                     die Belange des Landschaftsschutzes nicht, wie in § 1
Relief, dem Modultyp, der Farbgebung, den Modulab-                                   BNatSchG formuliert, denen des Naturschutzes gleich-
stände, der Einzäunung und weiteren Nebenanlagen                                     gestellt sind. Hier muss ein Umdenken bei den Plane-
ab. Die Intensität dieser Wirkfaktoren muss in Bezie-                                rinnen und Planern sowie bei den Genehmigungsbe-
hung zur Empfindlichkeit des Landschaftsbildes, die                                  hörden stattfinden.
auf der Sichtraumanalyse basiert, gesetzt werden. Zu
diesem Zweck wird eine Visualisierung des Vorhabens
empfohlen, die die entstehenden Beeinträchtigungen
veranschaulicht. Auf dieser aufbauend lassen sich
Wirkzonen einteilen, um die unterschiedlichen Intensi-
täten der Beeinträchtigungen zu berücksichtigen. Vor-
belastungen und eine teilweise Wiederherstellbarkeit
der Landschaft, etwa durch Abpflanzungen, wirken sich
reduzierend auf die Empfindlichkeit aus.

Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild. Methoden zur Ermittlung und Bewertung. – © 2020 KNE
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                                                        KAPITEL 4

                          Fazit und Ausblick

E
     ine fundierte Bewertungsmethode ist die Grund-                   auseinandersetzen und fachlich angemessene Bewer-
     voraussetzung für eine angemessene Berück-                       tungsmethoden einführen, wenn diese noch nicht
     sichtigung des Landschaftsbildes bei der Ein-                    bestehen.
griffsregelung in der Bauleitplanung. Sie ermöglicht es,                   In Kapitel 3.5 wurden die wichtigsten Schritte eines
dem im Bundesnaturschutzgesetz festgeschriebenen                      fachlich anspruchsvollen Verfahrens dargestellt: Bewer-
Schutz des Landschaftsbildes umfassend nachzukom-                     tung des Landschaftsbildes, Erfassen des Wirkraumes,
men. Wird dieser Schutz bei der Planung gewährleis-                   Ermitteln der Wirkfaktoren und ihrer Intensität sowie
tet, besteht die Chance, landschaftsästhetische Vorbe-                Ermittlung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen.
halte der Bevölkerung gegen Solarparks abzubauen.                     Die bestehenden Bewertungsverfahren sollten, wo
Zudem erhöht eine dezidierte Betrachtung des Land-                    nötig, um diese Schritte ergänzt werden. Dabei kön-
schaftsbildes die Transparenz und die Planungssicher-                 nen eine GIS-basierte Sichtraumanalyse, eine Differen-
heit für Projektierer und sie rechtfertigt notwendige                 zierung der Wirkbereiche und eine Visualisierung des
Ausgleichsmaßnahmen.                                                  geplanten Eingriffes hilfreich sein. Dadurch könnten die
   Das Baugesetzbuch befindet sich derzeit in einem                   Auswirkungen eines Solarparks auf das Landschafts-
Novellierungsverfahren. Ist ein Ausgleich nicht mög-                  bild umfassender abgebildet und transparenter bewer-
lich, soll künftig ein Ersatzgeld erhoben werden können               tet werden.
(BMI 2020, S. 4). Dessen Höhe „bemisst sich […] nach                       Das KNE steht gern zur Beratung in Fragen der
den durchschnittlichen Kosten der nicht durchführba-                  Bewertung und des Ausgleichs von Landschaftsbildbe-
ren Ausgleichsmaßnahmen einschließlich der Bereit-                    einträchtigungen durch Solarparks zur Verfügung.
stellung hierfür erforderlicher Flächen“ (ebd., S. 7). Sind
diese Kosten nicht feststellbar, „bemisst sich die Höhe
des Ersatzgeldes nach Dauer und Schwere der voraus-
sichtlichen Beeinträchtigung“ (ebd., S. 7). Wie sich diese
Änderung auf die Eingriffsbewertung auswirkt, ist noch
nicht abzusehen. Eine fundierte Auseinandersetzung
mit Qualität und Beeinträchtigung des Landschaftsbil-
des könnte durch den Fokus auf die für die Ersatzgeld-
bemessung relevanten Kriterien in den Hintergrund
geraten (Roth und Bruns 2016, S. 61).
   In der Bauleitplanung ist es nicht möglich, die Kom-
munen zur Anwendung einer bestimmten Methode
zur Bewertung des Eingriffes zu verpflichten. Gute
Methodenvorschläge auf Landes- oder Bundesebene
können aber helfen, dass sich die Kommunen mit
dem Eingriff in das Landschaftsbild durch Solarparks

                                          Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild. Methoden zur Ermittlung und Bewertung. – © 2020 KNE
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                                                    Bibliografie

         AEE – Agentur für Erneuerbare Energien (2018):                                      BfN – Bundesamt für Naturschutz (2019):
         Klares Bekenntnis der deutschen Bevölkerung                                         Erneuerbare Energien Report.
         zu Erneuerbaren Energien.                                                           Die Energiewende naturverträglich gestalten!
         Link zum Dokument (letzter Zugriff: 30.06.2020).                                    Bonn – Bad Godesberg. 44 S.
                                                                                             Link zum Dokument (letzter Zugriff: 08.06.2020).
         Agora Energiewende (2019): Die Energiewende im
         Stromsektor: Stand der Dinge 2018. Rückblick auf                                    BMI – Bundesministerium des Innern, für Bau
         die wesentlichen Entwicklungen sowie Ausblick                                       und Heimat (2020): Referentenentwurf für ein
         auf 2019. 74 S.                                                                     Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland vom
         Link zum Dokument (letzter Zugriff: 08.06.2020).                                    09.06.2020.
                                                                                             Link zum Dokument (letzter Zugriff: 02.11.2020).
         ARGE Monitoring PV-Anlagen (2007): Leitfaden
         zur Berücksichtigung von Umweltbelangen                                             BMU – Bundesministerium für Umwelt, Natur
         bei der Planung von PV-Freiflächenanlagen.                                          Bau und Reaktorsicherheit, BfN – Bundesamt
         Hannover. 126 S.                                                                    für Naturschutz (2015): Naturbewusstsein 2015
         Link zum Dokument (letzter Zugriff: 08.06.2020).                                    Bevölkerungsumfrage zu Natur und biologischer
                                                                                             Vielfalt. 104 S.
         Bertsch, V., Hall, M., Weinhardt, C., Fichtner,                                     Link zum Dokument (letzter Zugriff: 03.09.2020).
         W. (2016): Public acceptance and preferences
         related to renewable energy and grid expansion                                      BMU – Bundesministerium für Umwelt, Natur-
         policy: Emperical insights for Germany. Energy                                      schutz und nukleare Sicherheit, BfN – Bundes-
         (114). S. 465–477.                                                                  amt für Naturschutz (2019): Naturbewusstsein
         Link zum Dokument (letzter Zugriff: 09.06.2020).                                    2019 Bevölkerungsumfrage zu Natur und bio­
                                                                                             logischer Vielfalt. 108 S.
         Breuer, W. (2001): Ausgleichs- und Ersatzmaßnah-                                    Link zum Dokument (letzter Zugriff: 03.09.2020).
         men für Beeinträchtigungen des Landschafts-
         bildes. Vorschläge für Maßnahmen bei Errichtung                                     BMWi – Bundesministerium für Wirtschaft und
         von Windkraftanlagen. Naturschutz und Land-                                         Energie (2020): Erneuerbare Energien.
         schaftsplanung 33 (8). S. 237–245.                                                  Link zum Dokument (letzter Zugriff: 02.11.2020)

         Bruns, E., Köppel, J. (2003): Handlungsempfeh-                                      Dattke, V., Sperber, H. (1994): Windkraftanlagen
         lung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingrif-                                    und Landschaftsbild. Methode zur Simulation der
         fen im Freistaat Sachsen. 90 S.                                                     Wirkung von Windkraftanlagen auf das Land-
         Link zum Dokument (letzter Zugriff: 25.08.2020).                                    schaftsbild und zu ihrer Bewertung. Naturschutz
                                                                                             und Landschaftsplanung 26 (5). S. 179–184.

Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild. Methoden zur Ermittlung und Bewertung. – © 2020 KNE
B ibliografie
                                                                                                                                     |   19

Demuth, B., Maack, A. (2019): Photovoltaik-                           von Haaren, C., Ott, S., Hannig, M. (2006):
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schutz: Hand in Hand. Ein Handbuch für Kommu-                         (Stadtgemeinde) - Fortschreibung 2006. Freie
nen, Regionen, Klimaschutzbeauftragte, Energie-,                      Hansestadt Bremen Senator für Bau Umwelt und
Stadt- und Landschaftsplanungsbüros. Heiland,                         Verkehr, Bremen. 116 S.
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Link zum Dokument (letzter Zugriff: 08.06.2020).                      Herden, C., Rassmus, J., Gharadjedaghi, B. (2009):
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Enkhardt, S. (2019): Bayern will 200 PV-Frei­                         Freilandphotovoltaikanlagen. Bonn – Bad Godes-
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                                                                      Jessel, B. (1994): Vielfalt, Eigenart und Schönheit
Feller, N. (1981): Beurteilung des Landschafts­                       von Natur und Landschaft als Objekt der natur-
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Link zum Dokument (letzter Zugriff: 25.08.2020).                      Kelm, T., Metzger, J., Fuchs, A.-L., Schicketanz, S.,
                                                                      Günnewig, D., Thylmann, M. (2019): Untersuchung
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                                                                      Link zum Dokument (letzter Zugriff: 08.06.2020).
Frohmann, E., Schauppenlehner, T. (2020):
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                                                                      ten zur Methodik der Ermittlung, Beschreibung
Gerhards, D. (2016): Kommentiert: Windräder                           und Bewertung von Eingriffen in Natur und
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Link zum Dokument (letzter Zugriff: 26.10.2016).                      Ersatzmaßnahmen sowie von Ausgleichszahlun-
                                                                      gen. Teil II: Analyse. Schriftenreihe 5.
Gerhards, I. (2003): Die Bedeutung der land-                          LANA – Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz,
schaftlichen Eigenart für die Landschaftsbild-                        Landschaftspflege und Erholung, Hannover.
bewertung dargstellt am Beispiel der Bewer-                           116 S.
tung von Landschaftsbildveränderungen durch                           Link zum Dokument (letzter Zugriff: 08.09.2020).
Energiefreileitungen. Culterra Schriftenreihe 33.
Instituts für Landespflege der Albert-Ludwigs-                        Köppel, J., Deiweck, B., Bruns, E., Auhagen, A.
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Link zum Dokument (letzter Zugriff: 25.08.2020).                      rung von Eingriffen im Land Berlin. 86 S.
                                                                      Link zum Dokument (letzter Zugriff: 25.08.2020).

                                   Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild. Methoden zur Ermittlung und Bewertung. – © 2020 KNE
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         Eingriffsregelung. Hinweise zur Berücksichtigung                                    Naturschutz und Windenergie. Hinweise zur
         von Landschaftsbildelementen. Natur und Land-                                       Berücksichtigung des Naturschutzes und der
         schaft (6). S. 239–245.                                                             Landschaftspflege bei Standortplanung und
                                                                                             Zulassung von Windenergieanlagen. Hannover.
         Küpfer, C. (2005): Empfehlungen für die Bewer-                                      37 S.
         tung von Eingriffen in Natur und Landschaft in                                      Link zum Dokument (letzter Zugriff: 03.07.2018).
         der Bauleitplanung sowie Ermittlung von Art und
         Umfang von Kompensationsmaßnahmen sowie                                             NLT – Niedersächsischer Landkreistag (2011):
         deren Umsetzung (Teil A: Bewertungsmodell).                                         Hochspannungsleitungen und Naturschutz.
         31 S.                                                                               Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung
         Link zum Dokument (letzter Zugriff: 25.08.2020).                                    beim Bau von Hoch- und Höchstspannungs­
                                                                                             freileitungen und Erdkabeln. Hannover. 42 S.
         LANA – Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz                                        Link zum Dokument (letzter Zugriff: 05.10.2016).
         (2012): Empfehlungen der LANA für die Eingriffs-
         bewältigung beim Netzausbau. Unterlage zu TOP                                       Nohl, W. (2001): Ästhetisches Erlebnis von Wind-
         4.2. der 105. LANA-Sitzung am 15./16. März 2012                                     kraftanlagen in der Landschaft. Naturschutz und
         in Lüneburg. Text und Anlagenteil.                                                  Lanschaftsplanung 33 (12). S. 365–372.
                                                                                             Link zum Dokument (letzter Zugriff: 17.09.2020).
         LANUV – Landesamt für Natur, Umwelt und
         Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (2015):                                       Nohl, W. (1993): Beeinträchtigungen des Land-
         Verfahren zur Landschaftsbildbewertung im Zuge                                      schaftsbildes durch mastenartige Eingriffe.
         der Ersatzgeld-Ermittlung für Eingriffe in das                                      Materialien für die naturschutzfachliche Bewer-
         Landschaftsbild durch den Bau von Windenergie-                                      tung und Kompensationsermittlung.
         anlagen. 19 S.                                                                      MURL NRW – Ministeriums für Umwelt, Raum­
         Link zum Dokument (letzter Zugriff: 25.08.2020).                                    ordnung und Landwirtschaft des Landes Nord-
                                                                                             rhein-Westfalen Werkstatt. 69 S.
         LUNG MV – Landesamt für Umwelt, Naturschutz                                         Link zum Dokument (letzter Zugriff: 25.08.2020).
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         Artenschutzrechtliche Arbeits- und Beurteilungs-                                    Regierungspräsidium Darmstadt (1998): Zusatz-
         hilfe für die Errichtung und den Betrieb von                                        bewertung Landschaftsbild. Verfahren gem.
         Windenergieanlagen. Teil Vögel. Schwerin. 78 S.                                     Anlage 1, Ziffer, 2.2.1 der Ausgleichsabgabenver-
         Link zum Dokument (letzter Zugriff: 30.07.2020).                                    ordnung (AAV) vom 09.02.1995 als Bestandteil
                                                                                             der Eingriffs- und Ausgleichsplanung.
         MULV BB – Ministerium für Ländliche Entwicklung,                                    Link zum Dokument (letzter Zugriff: 08.09.2020).
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         Brandenburg (2009): Hinweise zum Vollzug der                                        Roser, F. (2013): Ist die Schönheit der Landschaft
         Eingriffsregelung – HVE. Potsdam. 69 S.                                             berechenbar? Bereitstellung einer landesweiten
         Link zum Dokument (letzter Zugriff: 25.08.2020).                                    Planungsgrundlage für das Schutzgut Land-
                                                                                             schaftsbild in Baden-Württemberg. Naturschutz
                                                                                             Landschaftsplanung (9). S. 265–270.
                                                                                             Link zum Dokument (letzter Zugriff: 09.06.2020).

Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild. Methoden zur Ermittlung und Bewertung. – © 2020 KNE
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