Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild - Methoden zur Ermittlung und Bewertung
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Impressum: © KNE gGmbH, Stand 9. November 2020 Herausgeber: Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende Kochstraße 6–7, 10969 Berlin +49 30 7673738-0 info@naturschutz-energiewende.de www.naturschutz-energiewende.de Twitter: @KNE_tweet YouTube: Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende V. i. S. d. P.: Dr. Torsten Raynal-Ehrke HRB: 178532 B Bearbeitung: Natalie Arnold, Julia Streiffeler, Dr. Elke Bruns Zitiervorschlag: KNE (2020): Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild. Methoden zur Ermittlung und Bewertung. Haftungsausschluss: Die Inhalte dieses Dokumentes wurden nach bestem Wissen geprüft, ausgewertet und zusammengestellt. Eine Haftung für die Richtigkeit sowie die Vollständigkeit der hier enthaltenen Angaben werden ausge- schlossen. Dies betrifft insbesondere die Haftung für eventuelle Schäden, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der Inhalte entstehen. Sämtliche Inhalte dieses Dokumentes dienen der allgemeinen Information. Sie können eine Beratung oder Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Bildnachweis: Titel: pixabay.com/WFranz. S. 4: stock.adobe.com/Mario. S. 6: stock.adobe.com/Blue Planet Studio. S. 14: stock.adobe.com/taiyosun. Design: www.corporate-new.de
| 3 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 1. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 2. Gesetzlicher Rahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 3. Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild durch Solarparks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 3.1 Bewertung des Landschaftsbildes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 3.2 Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 3.3 Überblick über bestehende Bewertungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 3.4 Praxisbeispiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 3.5 Diskussion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 4. Fazit und Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 5. Bibliografie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 6. Liste der untersuchten Umweltberichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Wir bedanken uns herzlich bei Herrn Dr. Ivo Gerhards, Frau Prof. Dr.-Ing. Catrin Schmidt und Herrn Prof. Dr. Klaus Werk für ihre fachliche Unterstützung sowie ihre Anregungen aus Forschung und Praxis. Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild. Methoden zur Ermittlung und Bewertung. – © 2020 KNE
| 4 Zusammenfassung D er Ausbau der Solarenergie in der Freifläche der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung. Nachvoll- steigt stark an. Es wird angenommen, dass die ziehbare Bewertungsschritte können die Transparenz Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch und damit die Akzeptanz der Bewertungsergebnisse Solarparks die Akzeptanz des Ausbaus in der Bevölke- steigern sowie die Planungssicherheit für Projektierer rung maßgeblich beeinflusst. Eine fundierte Methode verbessern. Vor diesem Hintergrund untersucht die vor- zur Bewertung der Auswirkungen von Solarparks auf liegende Ausarbeitung aktuelle Bewertungsverfahren das Landschaftsbild ist Voraussetzung für eine ange- und formuliert Empfehlungen für deren Verbesserung. messene Berücksichtigung des Landschaftsbildes bei Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild. Methoden zur Ermittlung und Bewertung. – © 2020 KNE
| 5 KAPITEL 1 Einleitung D er Ausbau der Solarenergie1 ist ein wichtiger dadurch nicht nur die Anzahl, sondern auch die Größe Baustein zum Erreichen der Klimaziele der deut- der Freiflächenanlagen in Zukunft steigen wird, da sie schen Bundesregierung (BMWi 2020, online). Vor nur durch das EEG auf 10 Megawatt und damit zirka allem dank sinkender Realisierungskosten und einer 13 Hektar begrenzt war (ebd., S. 260). Mit dem Zubau Steigerung der Moduleffizienz ist bei der installierten außerhalb der EEG-Förderung entfällt zudem ein wich- Leistung in den letzten Jahren ein starker Anstieg zu tiges Instrument der Standortsteuerung. Auch die Län- verzeichnen. (Agora Energiewende 2019, S. 14). deröffnungsklausel im Rahmen der EEG-Novelle 2017, Im Sinne des Naturschutzes ist es wichtig, den Aus- die es den Bundesländern erlaubt, zusätzlich zu versie- bau der Solarenergie naturverträglich zu betreiben. gelten Flächen, Konversionsflächen und schmalen Korri- Dazu gehört, dass für den Zubau bevorzugt alle Poten- doren entlang von Verkehrswegen bestimmte benach- ziale auf und an Gebäuden genutzt werden, bevor die teiligte Gebiete für Freiflächenanlagen zur Verfügung zu Errichtung von Solarparks in der Freifläche voranschrei- stellen, trägt dazu bei, dass faktisch immer mehr Freiflä- tet (Walter et al. 2018, S. 18). Problematisch ist jedoch, chenanlagen entstehen (Enkhardt 2019, online). dass der Ausbau auf und an Gebäuden aus den ver- 2017 betrug die Flächeninanspruchnahme durch schiedensten Gründen nur langsam vorangeht (Kelm et Solarparks in Deutschland rund 27.000 Hektar. Davon al. 2019, S. 51). Dies liegt unter anderem daran, dass waren etwa 60 Prozent Konversionsflächen, 25 Prozent die Installation in der Freifläche wirtschaftlicher ist und Ackerflächen und 15 Prozent 110-Meter-Korridore ent- dass es nur selten Anreize beziehungsweise Verpflich- lang von Verkehrswegen (Kelm et al. 2019, S. 15). 2018 tungen gibt, Gebäude mit Solarenergie-Anlagen auszu- wurden zirka 550 Hektar neu in Anspruch genommen statten. Es ist absehbar, dass die Ausbauziele bis 2030 (Tietz 2019, S. 4). Davon waren 40 Prozent Ackerflächen beziehungsweise 2050 unter den derzeitigen Bedin- in benachteiligten Gebieten, 33 Prozent 110 Meter-Kor- gungen allein mit gebäudegebundener Solarenergie ridore entlang von Verkehrswegen, 15 Prozent Kon- nicht zu erreichen sind (ebd.). versionsflächen, sieben Prozent Grünlandflächen in Daher wird sich der Druck, den Ausbau der Solar- benachteiligten Gebieten und fünf Prozent andere Flä- energie in der Freifläche zu realisieren, erhöhen. Die chentypen (ebd.). Stromgestehungskosten von Photovoltaik-Freiflächen- Die Errichtung von Freiflächenanlagen vor Ort ist anlagen sind sogar so weit gesunken, dass Photovoltaik häufig mit negativen Auswirkungen auf Natur und auch außerhalb des Förderrahmens des Erneuerbare- Landschaft verbunden (BfN 2019, S. 14). Sofern die Energien-Gesetzes (EEG2) wirtschaftlich ist (von Seht Beeinträchtigungen von Naturhaushalt oder Land- 2020, S. 257). Es gibt erste deutliche Anzeichen, dass schaftsbild erheblich sind, stellen sie einen Eingriff im 1 Der Begriff Solarenergie umfasst bewusst sowohl Photovoltaik als auch Solarthermie, da die Auswirkungen der entsprechenden Freiflächenanlagen, auch Solarparks genannt, auf das Landschaftsbild ähnlich sind. 2 Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien. Zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1818, 1853) m. W. v. 14. 08.2020. Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild. Methoden zur Ermittlung und Bewertung. – © 2020 KNE
6 | E inleitung Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG 3) für Solarparks in den letzten Jahren sank, wie ein Ver- dar. Bisher werden Solarparks von Bürgerinnen und gleich der Naturbewusstseinsstudien von 2015 und Bürgern grundsätzlich eher positiv bewertet. Laut der 2019 zeigt. Während 2015 noch 78 Prozent der Befrag- Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) (2018, online) ten Eingriffe in das Landschaftsbild durch Solaranlagen und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) (2019, S. in der Freifläche gut oder akzeptabel fanden (BMU und 8) sind Solarparks beliebter als konventionelle Kraft- BfN 2015, S. 58), waren es 2019 nur noch 61 Prozent werke, aber auch als Windenergie- und Biogasanlagen. (BMU und BfN 2019, S. 54). Zuvor waren Freiflächen- In der AEE-Studie (2018, online) finden 77 Prozent der Solaranlagen nach Offshore-Windenergieanlagen die Befragten einen Solarpark in der Nachbarschaft gut. beliebteste erneuerbare Energiequelle, nun werden Die Zustimmung derjenigen, die bereits in der Nachbar- Windenergieanlagen an Land und der Anbau von Mais schaft eines Solarparks leben, liegt sogar bei 83 Prozent und Raps positiver bewertet (ebd.). (ebd.). Allerdings ist zu vermuten, dass die Zustimmung Wenn der Ausbau der Freiflächenanlagen weiter 3 Gesetz über Naturschutz und Landespflege. Zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.03.2020 (BGBl. I S. 440) m. W. v. 13.03.2020. Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild. Methoden zur Ermittlung und Bewertung. – © 2020 KNE
E inleitung | 7 für viele Menschen eine sehr hohe Bedeutung, da es zur Erholung, zu einem Sich-Wohlfühlen und damit zur Lebensqualität beiträgt (Frohmann und Schauppenleh- ner 2020, S. 276). Es kann daher zu einer positiven Einstellung der Bevölkerung und Naturschützenden gegenüber dem Ausbau von Freiflächenanlagen beitragen, wenn Pro- jektierer und Behörden Landschaftsbildveränderun- gen und die damit verbundenen Befürchtungen ernst nehmen und den Landschaftsbildaspekten im Rahmen der Umweltprüfung ein entsprechendes Gewicht bei- messen. Die Bewertung von Eingriffen in das Land- schaftsbild stellt aber immer noch eine besondere Herausforderung dar. Stärker noch als bei der Bewer- tung des Naturhaushalts mangelt es an einheitlichen Bewertungskriterien und -maßstäben (Fischer und Roth 2020, S. 280; Roser 2013, S. 266). Daher fällt die Bewertung mitunter stark vereinfacht und intranspa- rent aus, wie auch Schmidt et al. (2018a, S. 99) anhand verschiedener Praxisbeispiele zeigen. Um Beeinträchti- gungen für das Landschaftsbild zu erfassen und in der Genehmigungsentscheidung angemessen berücksich- tigen zu können, bedarf es standardisierter, praxisna- her und nachvollziehbarer Methoden, mit deren Hilfe der Eingriff bewertet und der Kompensationsumfang bemessen werden können (Roser 2013, S. 266). In dieser Ausarbeitung werden ausgewählte Metho- den zur Bewertung des Landschaftsbildes und land- schaftsbildlicher Eingriffe vorgestellt. Anschließend wer- den Umfang und Tiefe der für diese Bewertungen vorge- voranschreitet, liegt es nahe, dass die Beeinträchtigung nommen Untersuchungen anhand von Umweltberichten des Landschaftsbildes zunehmend zu einem Problem für Solarparks analysiert. Ziel ist es, auf die bestehenden werden könnte. Auf baulich unvorbelasteten Flächen Mängel bei der Bewertung sowie auf deren Folgen für kann die Errichtung einer Freiflächenanlage – abhängig die Eingriffsbilanzierung hinzuweisen. Weiterhin sol- von ihrer räumlichen Ausdehnung – zu einer erhebli- len als Beitrag zur Einführung von standardisierten, chen technischen Überprägung der Landschaft füh- effektiven Kriterien und Methoden gute Ansätze auf- ren, die nur bedingt durch Sichtverschattung reduziert gezeigt werden. Eine einheitliche und fachlich fundierte werden kann (Demuth und Maack 2019, S. 5 ff.). Bewertung des Eingriffes führt nicht nur bei der Bevöl- Aufgrund der Erfahrung aus dem Ausbau der kerung zu einer Akzeptanzsteigerung, sondern hilft Windenergie sowie aus anderen Untersuchungen zur auch dabei, den Projektierern zu vermitteln, wieso und Akzeptanz von Technologien kann angenommen wer- inwiefern sie den Eingriff in das Landschaftsbild ausglei- den, dass die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes chen müssen. Fundierte Bewertungsergebnisse stärken durch Solarparks zu einem zentralen Kriterium für außerdem landschaftsbildliche Belange in der Abwä- die Akzeptanz dieses Ausbaus wird (Bertsch et al. gungsphase des Planungsprozesses. 2016, S. 472 f.; BfN 2019, S. 14). Das Landschaftsbild hat Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild. Methoden zur Ermittlung und Bewertung. – © 2020 KNE
8 | KAPITEL 2 Gesetzlicher Rahmen D ie Genehmigung von Solarparks erfolgt im Rah- Grundsätzlich müssen Eingriffe zunächst vermie- men der Bauleitplanung. Das EEG 2017 (§ 11) den, ansonsten vermindert und, wenn sie danach noch sieht vor, dass die Fläche, auf der die Photovol- zu erheblichen Beeinträchtigen führen, kompensiert taik-Freiflächenanlage entstehen soll, als Sonderge- werden. Der Kompensationsbedarf ergibt sich aus dem biet nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO4) im Wertverlust zwischen dem Zustand vor und nach der Bebauungsplan festgeschrieben wird. Bebauungspläne Umsetzung des Vorhabens. Im Rahmen der Bauleitpla- werden von der Gemeinde aufgestellt (§ 2 Baugesetz- nung ist es allerdings möglich, dass andere Belange die buch, BauGB 5). Die Öffentlichkeit und Träger öffentli- Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege cher Belange sind über die Planung zu unterrichten und überwiegen, sodass der ermittelte Kompensationsbe- haben die Möglichkeit zu erhalten, Stellung zu beziehen. darf unter Umständen nicht vollständig realisiert wer- Bei der Planung des Bauvorhabens sind die Belange des den muss (ARGE Monitoring PV-Anlagen 2007, S. 71 Naturschutzes und der Landschaftspflege zu beachten ff.). Da die Ausgleichsmaßnahmen im Baugesetzbuch (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), indem dem Bebauungsplan ein jedoch räumlich und zeitlich flexibel gehandhabt wer- Umweltbericht beigefügt wird, der die Auswirkungen auf den, lässt sich eine Nichtdurchführung des Ausgleichs Natur und Landschaft bewertet (§ 2 Abs. 4 BauGB). selten rechtfertigen (ebd., S. 72). Bei Solarparks handelt es sich in der Regel um Vor- Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sind haben im Außenbereich. Deswegen findet die natur- ausgeglichen oder ersetzt, wenn „das Landschafts- schutzrechtliche Eingriffsregelung nach §§ 14 bis 17 bild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder BNatSchG Anwendung (§ 18 Abs. 2 BNatSchG). Nach neugestaltet ist“ (§ 15 Abs. 2 S. 2 f. BNatSchG; Hervorh. § 4 Abs. 1 BNatSchG liegt ein Eingriff vor, wenn es zu d. Verf.). Die Landschaft sollte „ihren ursprünglichen „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grund- landschaftsästhetischen Eigenwert“ (ARGE Monitoring flächen oder Veränderungen des mit der belebten PV-Anlagen 2007, S. 83) wiedererlangen. Der neugestal- Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasser- tete Bereich sollte nicht als „Fremdkörper in der Land- spiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des schaft“ wahrgenommen werden (ebd.). Das heißt, dass Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich der Ausgleich beispielsweise nicht nur darauf abzie- beeinträchtigen können“ kommt. len sollte, eine möglichst hohe Vielfalt, sondern eine Das bedeutet, dass bei der Planung nur erhebliche gebietstypische Vielfalt herzustellen (Herden et al. Beeinträchtigungen für das Landschaftsbild relevant 2009, S. 145). Ein Ausgleich kann auch an anderer Stelle sind. Beeinträchtigungen für das Landschaftsbild gelten erfolgen, indem dort andere (technische) Landschafts- als erheblich, wenn das „Vorhaben in seiner Umgebung bildbeeinträchtigungen zurückgebaut oder andere als Fremdkörper in einem von gleichartigen Störungen wertgleiche Landschaftsbildaufwertungen vorgenom- weitgehend freigehaltenen Raum und damit als ‚land- men werden (ebd.). schaftsfremdes Element‘ besonders in Erscheinung tritt“6 . 4 Verordnung über die bauliche Nutzung der Verordnung. Zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2017 (BGBI. I S. 1057) m. W. v. 13.05.2017. 5 Baugesetzbuch. Zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.08.220 (BGBl. I S. 1728) m. W. v. 14.08.2020. 6 Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Urteil vom 24.06.1983, zitiert nach Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 21.11.1996 – 7 L 5352/95. Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild. Methoden zur Ermittlung und Bewertung. – © 2020 KNE
| 9 KAPITEL 3 Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild durch Solarparks 3.1 Bewertung des Landschaftsbildes Für die Beurteilung des Eingriffes in das Landschafts- ist in vielen Länderleitfäden 7 vorgesehen und wird in bild ist die Bewertung des Ausgangszustandes des wissenschaftlichen Untersuchungen 8 empfohlen. Landschaftsbildes eine wichtige Voraussetzung. Diese Die Landschaftsbildanalyse kann einerseits nach erfolgt in der Regel bereits auf einer der Bauleitplanung den Kriterien Vielfalt, Eigenart und Schönheit erfol- übergeordneten Ebene. Deswegen soll an dieser Stelle gen 9. Die Vielfalt der Landschaft ergibt sich „insbe- nur kurz darauf eingegangen werden. sondere durch den Wechsel verschiedener Flächen- Vor der Beurteilung müssen folgende Festlegungen nutzungen und Landschaftselemente“ (Schmidt et al. getroffen werden: Erst werden Raumeinheiten (auch 2018a, S. 17). Die Eigenart wird durch landschaftstypi- Landschaftsbildräume, ästhetische Raumeinheiten, sche Besonderheiten natürlicher oder kultureller Art Landschaftsbildeinheiten oder Landschaftsbildtypen geprägt (ebd.). Landschaftliche Schönheit ergibt sich genannt) abgegrenzt, dann die Kriterien und Indikato- aus „einer harmonischen Gesamtwirkung der jeweili- ren für die Landschaftsbildanalyse definiert und zum gen Landschaft auf den jeweiligen Betrachter“ (ebd.). Schluss wird der Bewertungsrahmen festgelegt (Roth Schönheit gilt in erster Linie als nur subjektiv erlebbar und Bruns 2016, S. 49). und wird deswegen oft ausgelassen (Roth und Bruns Die Abgrenzung der Raumeinheiten soll ermögli- 2016, S. 50). Meist ist die Eigenart der Landschaft ent- chen, die Eingriffswirkung differenzierter zu betrachten scheidend, auch wenn unterschiedliche Sachverhalte (ebd., S. 50). Die Raumeinheiten werden nach Kriterien zu deren Beschreibung herangezogen werden (ebd., S. wie Reliefstrukturen, Nutzungen und Biotopstrukturen 51). Das Kriterium Vielfalt wird mitunter kritisch gese- getrennt und bilden homogene Landschaftseinheiten hen, da es einerseits mit der Eigenart einhergeht und (ebd.). Die Untergliederung in Raum- beziehungsweise andererseits nicht zwingend positiv sein muss, denn Landschaftseinheiten als räumliche Bezugsgrundlage auch nicht landschaftsgerechte Strukturen können die 7 Siehe Bremen (von Haaren et al. 2006), Hessen (Regierungspräsidium Darmstadt 1998), Niedersachsen (NLT - Niedersächsischer Landkreistag 2014) und Nordrhein-Westfalen (LANUV − Landesamt für Natur Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen 2015). 8 Siehe Gerhards (2016), Jessel (1994), Krause (1996) und Küpfer (2005). 9 Siehe Feller (1981), Jessel (1994), LANA – Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (2012), LANUV − Landesamt für Natur Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein- Westfalen (2015), Nohl (2001), Bayerischen Kompensationsverordnung 2013. Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild. Methoden zur Ermittlung und Bewertung. – © 2020 KNE
10 | B ewertung des E ingriffs in das L andschaftsbild durch S olarparks Vielfalt erhöhen (ebd.). Weitere Kriterien können Natür- funktion11 sowie die Dokumentationsfunktion der Land- lichkeit oder Harmonie sein (Roth 2012, S. 75 f.). schaft für ihre Bedeutung ausschlaggebend (ebd., S. 43). Andererseits kann die Landschaftsbildanalyse auch Der Bewertungsrahmen besteht üblicherweise aus funktionsbezogen erfolgen . Dann sind die Erholungs- 10 drei bis fünf Wertstufen (Roth und Bruns 2016, S. 51). 3.2 Bewertung des Eingriffes in das Landschaftsbild Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wird bei Die Bedeutung des Landschaftsbildes wird, wie in der Errichtung eines Solarparks durch die (fortdau- Kapitel 3.1. beschrieben, in der Regel bereits unabhän- ernde) Überprägung mit landschaftsfremden, tech- gig von dem konkreten Vorhaben betrachtet. Die Beur- nischen Objekten ausgelöst. Sind diese Beeinträchti- teilung der Intensität der negativen Auswirkungen gungen erheblich, liegt ein kompensationspflichtiger hingegen ist fester Bestandteil des Umweltberichtes. Eingriff vor (ARGE Monitoring PV-Anlagen 2007, S. 32; Die Wirkfaktoren beim Vorhabentyp Solarpark Herden et al. 2009, S. 131). sind insbesondere: Die Schwere der Beeinträchtigung des Land- die flächige Rauminanspruchnahme durch die schaftsbildes hängt einerseits von der Bedeutung Module, des Landschaftsbildes (siehe Kapitel 3.1), andererseits die oft notwendige Einzäunung, von der Intensität der negativen Auswirkungen des die zumindest Teile der Anlage betreffende aktive Vorhabens (siehe Abbildung 1) ab. Die Intensität der Ausleuchtung, negativen Auswirkungen setzt sich aus den Wirkfak- die mehr oder weniger gut erkennbaren toren des Vorhabens auf das Schutzgut Landschafts- Anlagenelemente, bild sowie der Empfindlichkeit des Landschaftsbildes die möglichen Spiegelungen und Reflexionen an zusammen. Die Empfindlichkeit ergibt sich wiederum den Anlagenelementen sowie aus der Wiederherstellbarkeit, den Vorbelastungen die Lage der Anlage zur Horizontlinie (Herden et und der Sichtbarkeit des Vorhabens. al. 2009, S. 23 ff., S. 131). Als potenziell erhebliche Beeinträchtigungen des Vorhabentyps Solarpark und damit einen Eingriff aus- Diese Wirkfaktoren lassen sich durch folgende Maß- lösend gelten: nahmen reduzieren: der „Verlust“ oder die „Überprägung von land- eine geeignete Standortwahl (in Gebieten mit schafts- oder ortsbildprägenden und kulturhisto- visueller Vorbelastung), risch bedeutenden Landschaftsausschnitten und eine sinnvolle Positionierung im Gelände (nicht -elementen“, auf Kuppen oder in Hanglage), der „Verlust typischer Landnutzungsformen“ sichtverschattende Anpflanzungen (sogenannte sowie Abpflanzungen), die Beeinträchtigung durch optische Störreize eine Begrenzung der Modulhöhe, damit sie nicht und Reflexionen (Schmidt et al. 2018a, S. 98). die Horizontlinie durchbrechen, 10 Siehe Brandenburg (MULV BB - Ministerium für Ländliche Entwicklung Umwelt und Verbraucherschutz des Landes und Brandenburg 2009), Bremen (von Haaren et al. 2006), Sachsen (Bruns und Köppel 2003), Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (Kiemstedt et al. 1996) und Bundeskompensationsverordnung 2020 (Verordnung über die Vermeidung und die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung vom 14. Mai 2020 (BGBl. I S. 1088)). 11 Es herrscht Uneinigkeit, ob der Erholungswert Teil des Schutzgutes Landschaftsbild oder ein eigenes Schutzgut ist (S. 43). Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild. Methoden zur Ermittlung und Bewertung. – © 2020 KNE
B ewertung des E ingriffs in das L andschaftsbild durch S olarparks | 11 Bewertung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes Wiederher- Vorbelas- Sicht- stellbarkeit tung barkeit Wirkfaktoren Empfindlichkeit des Vor- des Landschaftsbildes habentyps Bedeutungen Intensität des Land negativer Auswirkungen schaftsbildes Beeinträchtigung des Landschaftsbildes Abbildung 1: Komponenten zur Bewertung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes (eigene Abbildung nach Roth et al. 2020 in Vorbereitung, S. 234). die Verwendung von Erdkabeln statt Freileitun- Die Empfindlichkeit des Landschaftsbildes gegenüber gen zur Einspeisung in das Stromnetz, einem Solarpark ergibt sich aus die Reduzierung von Reflexionen und leuchten- der eventuell gegebenen Wiederherstellbarkeit den Farben an den Modulen, durch Pflanzungen zur Sichtverschattung oder das Verbergen beziehungsweise den Verzicht auf durch den Rückbau bestehender flächiger techni- die Einzäunung oder die Wahl unauffälliger Zäune scher Anlagen, (ARGE Monitoring PV-Anlagen 2007, S. 81; Herden den Vorbelastungen durch beispielsweise et al. 2009, S. 140). (angrenzende) Bebauung oder Verkehrswege der Sichtbarkeit des Solarparks, die von der Positionierung der Anlage im Relief sowie von sichtverschattenden Landschaftsstrukturen wie Bäumen und Hecken abhängt (Herden et al. 2009, S. 140). Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild. Methoden zur Ermittlung und Bewertung. – © 2020 KNE
12 | B ewertung des E ingriffs in das L andschaftsbild durch S olarparks Die Wirkintensität ergibt sich aus der Verschneidung werden. Bei Solarparks ist die Anlagenhöhe meist nicht der Wirkfaktoren und ihrer Intensität sowie der Emp- entscheidend für die Wirkintensität. Der Wirkraum findlichkeit. Dabei kann mit Wertstufen12 gearbeitet orientiert sich daher nicht an der Objekthöhe, sondern werden. Der Eingriff kann durch verschriftlichte Vorher- an der Größe der beanspruchten Fläche und der Ein- Nachher-Vergleiche und Visualisierungen dargestellt 13 14 sehbarkeit. Aufgrund der möglichen Fernwirkung der werden. Anlage kann der Wirkraum größer als das Gebiet des Zur Größe des Wirkraumes von Photovoltaik-Frei- Bebauungsplanes sein. Wie von Roth und Bruns (2016, flächenanlagen beziehungsweise der Einteilung der S. 56) dargestellt, wird der Wirkraum meist in drei Wirkzonen ist bisher wenig bekannt. Bei anderen Vor- Wirkzonen15 eingeteilt, die jedoch unterschiedlichen habentypen sind die Objekthöhe, die Transparenz der Umfangs sind. Anlagen sowie die Sichtverschattung für die Größe des Für eine umfassende Bewertung der Beeinträchti- Wirkraums entscheidend. Letztere kann auf Grundlage gungen des Landschaftsbildes durch Freiflächenanla- eines digitales Oberflächenmodells, welches die Gelän- gen sollten alle beschriebenen Komponenten berück- dehöhen und Objekthöhen enthält, durch eine GIS sichtigt werden. (Geoinformationssystem)-basierte Methode bestimmt 3.3 Überblick über bestehende Bewertungsverfahren Zur Ermittlung und Bewertung des Eingriffes in das et al. 2018a, S. 100). Das Verfahren basiert auf der Landschaftsbild gibt es verschiedene Ansätze. Diese Annahme, dass die Biotoptypen neben abiotischen und lassen sich in numerische Verfahren, in verbal-argu- biotischen Faktoren auch durch landschaftsästhetische mentative Verfahren sowie in Mischformen zwischen Aspekte charakterisiert werden (Schmidt et al. 2018a, S. den beiden Ansätzen unterteilen (Roth und Bruns 2016, 100). Somit bedarf es im Regelfall keiner gesonderten S. 48 f.). Betrachtung der Beeinträchtigungen des Landschafts- Die numerischen beziehungsweise quantitativen bildes, da diese durch die für die Beeinträchtigung des Verfahren basieren auf einer Nutzwertanalyse, die ver- Naturhaushaltes vorgenommenen Ausgleichsmaßnah- schiedene Merkmale untersucht, sie einer Wertklasse men mitkompensiert werden (Roth und Bruns 2016, S. zuordnet und nach bestimmten Regeln aggregiert 36). Wenn allerdings von einer hohen Bedeutung des (ebd., S. 48 f.). Bei der verbal-argumentativen Bewer- Landschaftsbildes ausgegangen wird, ist eine ergän- tung werden ordinale Werte benutzt und die Wertzu- zende deskriptive Bewertung des Eingriffes in das ordnung und Aggregation erfolgt argumentativ (ebd.). Landschaftsbild geboten (ebd.). In Sachsen und Sach- In der Mehrheit der Flächenbundesländer (neun sen-Anhalt wird dies dementsprechend gehandhabt, in von dreizehn) ist ein numerisches Verfahren, das Hessen hingegen ist die Erheblichkeit der Beeinträchti- Biotopwertverfahren, zur Bewertung von Eingriffen in gung für eine ergänzende deskriptive Bewertung aus- das Landschaftsbild durch Solarparks üblich (Schmidt schlaggebend (Schmidt et al. 2018a, S. 100). 12 Siehe Bruns und Köppel (2003), Köppel et al. (2012) und LANA – Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (2012). 13 Siehe Bruns und Köppel (2003), Köppel et al. (2012) und LANA – Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (2012). 14 Siehe Dattke und Sperber (1994) und LANA – Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (2012). 15 Siehe Breuer (2001), Dattke und Sperber (1994), Gerhards (2003), NLT – Niedersächsischer Landkreistag (2011), Nohl (1993) und LUNG MV – Landesamt für Umwelt Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (2016). Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild. Methoden zur Ermittlung und Bewertung. – © 2020 KNE
B ewertung des E ingriffs in das L andschaftsbild durch S olarparks | 13 Problematisch an der Benutzung des Biotop- Landschaftsbildes wird mit Adjektiven wie gebietsprä- wertverfahrens ist vor allem die unklare Biotop gend oder einzigartig beschrieben und – beziehungs- typbeschreibung eines Solarparks. In den meisten weise oder – mit Hilfe von Wertstufen (hoch, mittel Bundesländern gibt es keinen Biotoptyp „Solarenergie- gering) klassifiziert. Die Beeinträchtigung wird als mar- Freiflächenanlage“, weshalb Solarparks als „Anlage zur ginal, vertretbar oder erheblich klassifiziert. Energieversorgung“ oder Ähnliches klassifiziert oder Durch die fehlende mathematische Grundlage wird gar nur nach dem Versiegelungsgrad bewertet werden der Methode teilweise Willkürlichkeit und Subjektivi- (ebd., S. 101). Schmidt et al. empfehlen daher die Ergän- tät unterstellt (Herden et al. 2009, S. 143), ist jedoch zung der Biotoptypenliste der landesspezifischen Bio- eine schnelle und unkomplizierte Methode, deren Aus- topwertverfahren um die Kategorie „Freiflächenphoto- sage allgemeinverständlich ist (Scholles 2006, S. 104). voltaikanlage“ (2018b, S. 9). Zudem erlaubt sie mehr Spielraum für Planerinnen und Die anderen vier Flächenländer (Brandenburg, Meck- Planer, den diese, wenn sie das Vorhaben und seine Fol- lenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Schleswig- gen detailliert untersucht haben, zur genaueren Fest- Holstein) 16 nutzen vornehmlich verbal-argumenta- stellung des Kompensationsbedarfes nutzen können tive Bewertungsverfahren. Wie bereits beschrieben, (Herden et al. 2009, S. 143). Mithilfe von Checklisten, stützt sich dieses nicht auf mathematische Aggregatio- Kriterienkatalogen, Matrizen, Relevanzbäumen und nen, sondern führt Bewertungsergebnisse argumenta- Rangordnungen kann die Transparenz der Methode tiv zusammen (Scholles 2006, S. 102 f.). Der Wert des erhöht werden (Scholles 2006, S. 104). 3.4 Praxisbeispiele Zur besseren Beurteilung der Defizite bei der derzeiti- Vorhaben mit „Formulierungen wie ‚kaum einsehbar‘, gen Eingriffsbewertung für das Schutzgut Landschafts- ‚nur untergeordnet sichtbar‘ oder ‚nur im Nahbereich bild wurden Praxisbeispiele ausgewertet. wahrnehmbar‘“ beschrieben. Eine Differenzierung der Schmidt et al. (2018a, S. 99) haben eine Auswahl an Bewertung des Landschaftsbildes anhand von Land- Umweltberichten für Solarparks zwischen 2009 und schaftsbildeinheiten und Wirkzonen erfolgte lediglich 2016 im Hinblick auf die Berücksichtigung von land- in 20 Prozent der Fälle. Visualisierungen wurden nur schaftsästhetischen Aspekten untersucht. Aus jedem selten verwendet. Die Autorinnen und Autoren stellen Flächenland wurden zwei Bebauungspläne für Solar- fest, „dass das Landschaftsbild in den untersuchten parks per Zufall ausgewählt und nach bestimmten Umweltberichten nur randlich eine Rolle spielte und Qualitätskriterien bewertet. Von den 26 untersuchten überwiegend nicht in der eigentlich sachangemesse- Umweltberichten wiesen 80 Prozent „nur eine geringe nen Untersuchungstiefe und Detaillierung bearbeitet Qualität bei der Erfassung, Beschreibung und Bewer- wurde“. (ebd., Hervorh. d. Verf.) tung von Auswirkungen auf das Landschaftsbild“ auf. Auch eine eigene Analyse neuerer, nach 2017 Die übrigen 20 Prozent wiesen eine mittlere Quali- erstellter, zufällig ausgewählter Umweltberichte17 aus tät auf. Für keinen der Umweltberichte wurde eine Flächenländern (Baden-Württemberg, Bayern, Bran- Sichtraumanalyse durchgeführt. Meistens wurde das denburg, Saarland, Schleswig-Holstein) ergab, dass das 16 Bayern nutzt sowohl das Biotopwertverfahren als auch das verbal-argumentative Verfahren. 17 Aufzählung der untersuchten Umweltberichte in Kapitel 7. Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild. Methoden zur Ermittlung und Bewertung. – © 2020 KNE
14 | B ewertung des E ingriffs in das L andschaftsbild durch S olarparks Thema Landschaftsbild in der Reihe der Schutzgüter von keiner erheblichen Beeinträchtigung des Land- häufig an später Stelle und oberflächlicher als andere schaftsbildes aus. Als Maßnahmen wurden vor allem betrachtet wurde. Allerdings wurden in den meisten eine maximale Höhe der Module sowie der Erhalt und Bewertungen, die alle verbal-argumentativer Natur teilweise die Erweiterung sichtverschattender Pflan- waren, die in Kapitel 3.2. vorgestellten Komponenten zungen festgesetzt. der Eingriffsbewertung berücksichtigt und sowohl auf In den anderen sieben Fällen wurde zwar ein Eingriff die Bedeutung des Landschaftsbildes als auch auf die festgestellt, dieser konnte aber durch Vermeidungs- negativen Auswirkungen des Vorhabens eingegangen. und Verminderungsmaßnahmen beziehungsweise in Die Wirkfaktoren wurden beschrieben, wenn auch einem Fall durch Ausgleichsmaßnahmen auf ein ver- nicht so ausführlich, und die Empfindlichkeit des Land- tretbares Maß minimiert werden, so dass es in keinem schaftsbildes wurde anhand der Vorbelastung und Ein- Fall zu einer Nicht-Durchführung der Planung, zu einer sehbarkeit behandelt. Eine fundierte Sichtraumanalyse externen Kompensation oder zu einem offenen Kom- und eine Einteilung in Wirkzonen wurden nicht vor- pensationsbedarf kam. genommen. Die (teilweise) Wiederherstellbarkeit des In einigen Fällen wurde zwischen der Nah- und Fern- Landschaftsbildes wurde durch die Vermeidungs- und wirkung unterschieden. Hierbei fiel auf, dass mehrfach Verminderungsmaßnahmen berücksichtigt. eine Beeinträchtigung mit dem Argument der Distanz In allen eigens analysierten Umweltberichten wurde verneint wurde, ohne dass es hierfür eine Erläuterung eine prinzipielle Beeinträchtigung des Landschafts- gab. In einem Beispiel galt die Wirkung trotz hoher Ein- bildes ermittelt, die jedoch in den meisten Fällen als sehbarkeit schon bei einem Abstand von 800 Metern gering eingeschätzt wurde. Dies wurde mit der gerin- als marginal (Umweltbericht der Gemeinde Gemün- gen Empfindlichkeit der Fläche infolge der geringen den in Bayern). Dies entspricht den Ergebnissen von Sichtbarkeit (durch die Lage im Relief und abschir- Schmidt et al. (2018a, S. 99), wonach die Vorhaben oft mende Pflanzungen) sowie mit der hohen Vorbelas- als nicht beeinträchtigend eingeschätzt wurden, ohne tung begründet. Unter der Berücksichtigung von Min- eine Sichtraumanalyse durchzuführen. derungsmaßnahmen ging man in sechs von 13 Fällen Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild. Methoden zur Ermittlung und Bewertung. – © 2020 KNE
B ewertung des E ingriffs in das L andschaftsbild durch S olarparks | 15 3.5 Diskussion In eigens untersuchten Umweltberichten zeigte sich, des Kompensationsumfanges bei Eingriffen ins Land- dass der Eingriff üblicherweise als ausgleichbar dar- schaftsbild, […] um eine einheitliche Verwaltungspraxis gestellt wird. Dazu werden Vermeidungs- und Vermin- zu erleichtern.“ derungsmaßnahmen sowie teilweise Ausgleichsmaß- Bezüglich der Biotopwertverfahren beschreiben nahmen festgesetzt. Eine externe Kompensation wird Schmidt et al., dass „in landschaftsästhetisch hoch- hingegen nicht als nötig erachtet. Es gilt zu ergründen, wertigen Räumen Kompensationsdefizite entstehen“ ob dies dem geringen und dadurch auf der Fläche aus- (2018a, S. 103). Dies läge an der unvollständigen Abbil- gleichbarem Eingriff durch eine Freiflächenanlage oder dung des Eingriffes in das Landschaftsbild durch die den unzureichenden Bewertungsmethoden oder summarische Biotopbewertung (Schmidt et al. 2018b, der fehlenden Wertschätzung des Landschaftsbildes S. 10). Zu diesem Zweck besteht bereits die Empfeh- geschuldet ist. lung, ergänzend eine verbal-argumentative Bewertung Die Umweltberichte behandelten nur Freiflächen- in hochwertigen Landschaftsbildräumen durchzufüh- anlagen, die kleiner als zehn Hektar waren und nahezu ren. Schmidt et al. fordern hier eindeutigere methodi- alle auf vorbelasteten Gebieten errichtet wurden. sche Vorgaben (ebd.). Daher ist es denkbar, dass die Beeinträchtigungen tat- Des Weiteren wäre es wichtig, den Biotoptyp Solar- sächlich „nicht erheblich“ sind. Im Allgemeinen wirkt park nicht nur einzuführen, sondern auch zu diversifi- die Flächensteuerung durch das EEG darauf hin, Ein- zieren. Die Ausgestaltung einer Freiflächenanlage wird griffe in das Landschaftsbild zu minimieren. So dürfen durch viele Faktoren (Lage im Relief, Höhe der Modul- nur Konversionsflächen, 110 Meter-Korridore entlang tische, Ausrichtung der Module, senkrechte oder ver- von Verkehrswegen und versiegelte Flächen überstellt tikale Anlage, nachführbare Module oder nicht) beein- werden. In der Regel liegen demnach Vorbelastungen flusst. Daher fällt auch ihre Einbindung in das Land- vor und das Landschaftsbild ist nicht besonders emp- schaftsbild sehr unterschiedlich aus. findlich. Durch die Länderöffnungsklausel jedoch kön- In Anlehnung an bereits existierende Verfahren und nen seit 2017 auch landwirtschaftliche Flächen (Acker- die herausgearbeiteten Defizite erscheinen folgende und Grünland) in benachteiligten Gebieten für Freiflä- Bewertungsschritte für eine detaillierte, nachvollzieh- chenanlagen freigegeben werden (Demuth und Maack bare und sachliche Landschaftsbildbewertung und Ein- 2019, S. 9). Diese sind mitunter wertvoller für das Land- griffsbewertung essenziell: schaftsbild und es kann nicht angenommen werden, dass die Beeinträchtigungen stets unerheblich sind. 1. E rfassung und Bewertung des In Bezug auf die Bewertungsmethoden konsta- Landschaftsbildes tieren Schmidt et al. (2018a, S. 103 f.), dass es sich als Für die Erfassung und Bewertung des Landschafts- problematisch erweist, dass es kein einheitliches Ver- bildes sollte dessen Bedeutung betrachtet werden. Es fahren zur Landschaftsbildbewertung gibt, sondern empfiehlt sich dafür eine Differenzierung nach Land- jede Kommune sich im Rahmen der Bauleitplanung schaftsbildeinheiten Der Ausgangszustand kann mit- für ein Bewertungsverfahren entscheiden und dieses hilfe von Wertstufen klassifiziert werden, so dass der nach eigenem Ermessen gestalten kann. Sie kann sich Unterschied zum Zustand nach dem Eingriff nachvoll- an standardisierten Verfahren orientieren oder aber ziehbarer wird. Die Beurteilung der Bedeutung und des auch „eigene Bewertungsmaßstäbe“ entwickeln (Schink Wertes des Landschaftsbildes sollte bereits auf der 2017, S. 589). regionalen Planungsebene erfolgen. Schmidt et al. (2018b, S.10) empfehlen daher für verbal-argumentative Verfahren auf Länderebene „konkretisierende Bestimmungen zur Bemessung Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild. Methoden zur Ermittlung und Bewertung. – © 2020 KNE
16 | B ewertung des E ingriffs in das L andschaftsbild durch S olarparks 2. A bgrenzung des Wirkraumes des Vorhabens 4. B ewertung der Beeinträchtigung durch das und Sichtbarkeitsanalyse Vorhaben Um einen Wirkraum abzugrenzen, muss eine GIS- Bei der Bewertung der Beeinträchtigung muss die basierte Sichtraumanalyse durchgeführt werden, die Intensität der negativen Auswirkungen, die sich aus den die Einsehbarkeit der Anlage von gleichmäßig im Raum zuvor genannten Wirkfaktoren und der Empfindlichkeit verteilten Betrachterstandpunkten untersucht. Dabei des Landschaftsbildes ergibt, mit der Bedeutung des werden die Anlagendimension, das Relief sowie sicht- Landschaftsbildes in Beziehung gesetzt werden. Die verschattende Elemente berücksichtigt. Die Sichtbar- im ersten Schritt (Erfassung und Bewertung des Land- keit der Anlage, insbesondere die Fernwirkung, kann schaftsbildes) ermittelte Wertstufe für den Ausgangs- nicht pauschal verneint, sondern muss im Einzelfall zustand ermöglicht einen Vergleich mit der Wertstufe untersucht werden. In der Praxis würde es das Ver- des prognostizierten Nachher-Zustandes. fahren beschleunigen, wenn es eine allgemeingültige Die Ergebnisse der einzelnen Bewertungsschritte Obergrenze für den Wirkraum gäbe. Es besteht aller- sollten mithilfe nachvollziehbarer Aggregationsregeln dings noch Forschungsbedarf hinsichtlich der durch- zusammengeführt werden (Scholles 2006, S. 101). Ziel schnittlichen Entfernung, aus der eine Anlage sichtbar muss es sein, mittels strukturierter und umfangreicher ist, sowie hinsichtlich des Einflusses von Sonderkon- Untersuchungen Transparenz zu schaffen und den ditionen. Sonderkonditionen träten beispielweise bei Belangen des Landschaftsbildes gerecht zu werden. einem Solarpark in Hanglage oder bei der Verwendung Einheitliche Regelungen, wie beispielsweise zum Detail- von größeren Modulen, wie bei den freistehenden lierungsgrad der Untersuchungen, sind anzustreben. nachgeführten Anlagen üblich, ein. In Bezug auf die Wertschätzung des Landschafts- bildes zeigt sich, dass die Belange des Landschafts- 3. E rfassung und Bewertung der Wirkfaktoren schutzes in der Abwägung anderen Belangen teilweise des Vorhabens und der Empfindlichkeit des unterliegen (beispielsweise in dem Umweltbericht der Landschaftsbildes Gemeinde Steißlingen in Baden-Württemberg). Auch Die optische Wirkung eines Solarparks hängt unter Schmidt et al. (2018a, S. 104) gehen davon aus, dass anderem von der Ausdehnung und Höhe, der Lage im die Belange des Landschaftsschutzes nicht, wie in § 1 Relief, dem Modultyp, der Farbgebung, den Modulab- BNatSchG formuliert, denen des Naturschutzes gleich- stände, der Einzäunung und weiteren Nebenanlagen gestellt sind. Hier muss ein Umdenken bei den Plane- ab. Die Intensität dieser Wirkfaktoren muss in Bezie- rinnen und Planern sowie bei den Genehmigungsbe- hung zur Empfindlichkeit des Landschaftsbildes, die hörden stattfinden. auf der Sichtraumanalyse basiert, gesetzt werden. Zu diesem Zweck wird eine Visualisierung des Vorhabens empfohlen, die die entstehenden Beeinträchtigungen veranschaulicht. Auf dieser aufbauend lassen sich Wirkzonen einteilen, um die unterschiedlichen Intensi- täten der Beeinträchtigungen zu berücksichtigen. Vor- belastungen und eine teilweise Wiederherstellbarkeit der Landschaft, etwa durch Abpflanzungen, wirken sich reduzierend auf die Empfindlichkeit aus. Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild. Methoden zur Ermittlung und Bewertung. – © 2020 KNE
| 17 KAPITEL 4 Fazit und Ausblick E ine fundierte Bewertungsmethode ist die Grund- auseinandersetzen und fachlich angemessene Bewer- voraussetzung für eine angemessene Berück- tungsmethoden einführen, wenn diese noch nicht sichtigung des Landschaftsbildes bei der Ein- bestehen. griffsregelung in der Bauleitplanung. Sie ermöglicht es, In Kapitel 3.5 wurden die wichtigsten Schritte eines dem im Bundesnaturschutzgesetz festgeschriebenen fachlich anspruchsvollen Verfahrens dargestellt: Bewer- Schutz des Landschaftsbildes umfassend nachzukom- tung des Landschaftsbildes, Erfassen des Wirkraumes, men. Wird dieser Schutz bei der Planung gewährleis- Ermitteln der Wirkfaktoren und ihrer Intensität sowie tet, besteht die Chance, landschaftsästhetische Vorbe- Ermittlung der Erheblichkeit der Beeinträchtigungen. halte der Bevölkerung gegen Solarparks abzubauen. Die bestehenden Bewertungsverfahren sollten, wo Zudem erhöht eine dezidierte Betrachtung des Land- nötig, um diese Schritte ergänzt werden. Dabei kön- schaftsbildes die Transparenz und die Planungssicher- nen eine GIS-basierte Sichtraumanalyse, eine Differen- heit für Projektierer und sie rechtfertigt notwendige zierung der Wirkbereiche und eine Visualisierung des Ausgleichsmaßnahmen. geplanten Eingriffes hilfreich sein. Dadurch könnten die Das Baugesetzbuch befindet sich derzeit in einem Auswirkungen eines Solarparks auf das Landschafts- Novellierungsverfahren. Ist ein Ausgleich nicht mög- bild umfassender abgebildet und transparenter bewer- lich, soll künftig ein Ersatzgeld erhoben werden können tet werden. (BMI 2020, S. 4). Dessen Höhe „bemisst sich […] nach Das KNE steht gern zur Beratung in Fragen der den durchschnittlichen Kosten der nicht durchführba- Bewertung und des Ausgleichs von Landschaftsbildbe- ren Ausgleichsmaßnahmen einschließlich der Bereit- einträchtigungen durch Solarparks zur Verfügung. stellung hierfür erforderlicher Flächen“ (ebd., S. 7). Sind diese Kosten nicht feststellbar, „bemisst sich die Höhe des Ersatzgeldes nach Dauer und Schwere der voraus- sichtlichen Beeinträchtigung“ (ebd., S. 7). Wie sich diese Änderung auf die Eingriffsbewertung auswirkt, ist noch nicht abzusehen. Eine fundierte Auseinandersetzung mit Qualität und Beeinträchtigung des Landschaftsbil- des könnte durch den Fokus auf die für die Ersatzgeld- bemessung relevanten Kriterien in den Hintergrund geraten (Roth und Bruns 2016, S. 61). In der Bauleitplanung ist es nicht möglich, die Kom- munen zur Anwendung einer bestimmten Methode zur Bewertung des Eingriffes zu verpflichten. Gute Methodenvorschläge auf Landes- oder Bundesebene können aber helfen, dass sich die Kommunen mit dem Eingriff in das Landschaftsbild durch Solarparks Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild. Methoden zur Ermittlung und Bewertung. – © 2020 KNE
18 | KAPITEL 5 Bibliografie AEE – Agentur für Erneuerbare Energien (2018): BfN – Bundesamt für Naturschutz (2019): Klares Bekenntnis der deutschen Bevölkerung Erneuerbare Energien Report. zu Erneuerbaren Energien. Die Energiewende naturverträglich gestalten! Link zum Dokument (letzter Zugriff: 30.06.2020). Bonn – Bad Godesberg. 44 S. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 08.06.2020). Agora Energiewende (2019): Die Energiewende im Stromsektor: Stand der Dinge 2018. Rückblick auf BMI – Bundesministerium des Innern, für Bau die wesentlichen Entwicklungen sowie Ausblick und Heimat (2020): Referentenentwurf für ein auf 2019. 74 S. Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland vom Link zum Dokument (letzter Zugriff: 08.06.2020). 09.06.2020. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 02.11.2020). ARGE Monitoring PV-Anlagen (2007): Leitfaden zur Berücksichtigung von Umweltbelangen BMU – Bundesministerium für Umwelt, Natur bei der Planung von PV-Freiflächenanlagen. Bau und Reaktorsicherheit, BfN – Bundesamt Hannover. 126 S. für Naturschutz (2015): Naturbewusstsein 2015 Link zum Dokument (letzter Zugriff: 08.06.2020). Bevölkerungsumfrage zu Natur und biologischer Vielfalt. 104 S. Bertsch, V., Hall, M., Weinhardt, C., Fichtner, Link zum Dokument (letzter Zugriff: 03.09.2020). W. (2016): Public acceptance and preferences related to renewable energy and grid expansion BMU – Bundesministerium für Umwelt, Natur- policy: Emperical insights for Germany. Energy schutz und nukleare Sicherheit, BfN – Bundes- (114). S. 465–477. amt für Naturschutz (2019): Naturbewusstsein Link zum Dokument (letzter Zugriff: 09.06.2020). 2019 Bevölkerungsumfrage zu Natur und bio logischer Vielfalt. 108 S. Breuer, W. (2001): Ausgleichs- und Ersatzmaßnah- Link zum Dokument (letzter Zugriff: 03.09.2020). men für Beeinträchtigungen des Landschafts- bildes. Vorschläge für Maßnahmen bei Errichtung BMWi – Bundesministerium für Wirtschaft und von Windkraftanlagen. Naturschutz und Land- Energie (2020): Erneuerbare Energien. schaftsplanung 33 (8). S. 237–245. Link zum Dokument (letzter Zugriff: 02.11.2020) Bruns, E., Köppel, J. (2003): Handlungsempfeh- Dattke, V., Sperber, H. (1994): Windkraftanlagen lung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingrif- und Landschaftsbild. Methode zur Simulation der fen im Freistaat Sachsen. 90 S. Wirkung von Windkraftanlagen auf das Land- Link zum Dokument (letzter Zugriff: 25.08.2020). schaftsbild und zu ihrer Bewertung. Naturschutz und Landschaftsplanung 26 (5). S. 179–184. Auswirkungen von Solarparks auf das Landschaftsbild. Methoden zur Ermittlung und Bewertung. – © 2020 KNE
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