Grundstücksmarktbericht 2020 für den Kreis Viersen - Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Viersen - GARS ...
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Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Viersen Grundstücksmarktbericht 2020 für den Kreis Viersen www.boris.nrw.de www.gars.nrw.de
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Viersen Grundstücksmarktbericht 2020 Berichtszeitraum 01.01.2019 – 31.12.2019 Übersicht über den Grundstücksmarkt im Kreis Viersen
Herausgeber Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Viersen Geschäftsstelle Rathausmarkt 3 41747 Viersen Telefon: 02162 / 39 11 45 Fax: 02162 / 39 28 11 45 E-Mail: gutachterausschuss@kreis-viersen.de Internet: www.kreis-viersen.de/gutachterausschuss www.boris.nrw.de www.gars.nrw.de Gebühr Das Dokument kann unter www.boris.nrw.de gebührenfrei heruntergeladen werden. Bei einer Bereitstellung des Dokuments oder eines gedruckten Exemplars durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses be- trägt die Gebühr 46 EUR je Exemplar (Nr. 5.3.2.2 des Gebührentarifs der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen). Bildnachweis Titelbilder: Niederkrüchten: Elmpter Schwalmbruch (Quelle: www.wikipedia.org, Urheber: E. Wetzig); Viersen: Festhalle (© Pressestelle der Stadt Viersen, Fotografin: Antje Prömper); Brüggen: Burg Brüggen (Quelle: www.wikipedia.org, Urheber: sodele); Grefrath: Eisstadion (© Pressestelle der Gemeinde Grefrath); Kempen: Alte Schulstraße (Quelle: www.wikipedia.org, Urheber: O. Falkner); Tönisvorst: Apfelstadt (© Pressestelle der Stadt Tönisvorst); Willich: Stahlwerke Becker (Quelle: www.city-map.de, Urheber: K. Zich); Nettetal: Glabba- cher Bruch (Quelle: www.wikipedia.org, Urheber: Michael and the Birds); Schwalmtal: Mühlrather Mühle (Quelle: www.wikipedia.org, Urheber: K. und B. Limburg) Foto der Rückseite: Kreishaus (© Pressestelle des Kreises Viersen) Lizenz Für den Grundstücksmarktbericht gilt die Lizenz „Datenlizenz Deutschland –Zero – Version 2.0“ (dl-de/zero-2- 0). Sie können den Lizenztext unter www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 einsehen. Die Inhalte des Grundstücksmarktberichtes können gemäß den Nutzungsbedingungen der „Datenlizenz Deutschland –Zero – Version 2.0“ und unter Angabe der Quelle genutzt werden. Als Bereitsteller ist „Gut- achterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Viersen“ anzugeben. Weitere Informationen: www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 Beispiel-Quellenvermerk: © Daten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Viersen 2020, dl-de/zero-2-0 (www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) https://www.boris.nrw.de
Grundstücksmarktbericht des Kreises Viersen 2020 5 Inhaltsverzeichnis 1 Die Gutachterausschüsse und ihre Aufgaben 7 2 Die Lage auf dem Grundstücksmarkt 10 2.1 Allgemeines 10 2.2 Überblick 10 3 Umsätze 12 3.1 Gesamtumsatz 13 3.1.1 Flächenumsatz 13 3.1.2 Geldumsatz 14 3.2 Unbebaute Grundstücke 15 3.3 Bebaute Grundstücke 16 3.4 Wohnungseigentum 19 3.5 Teileigentum 20 3.6 Erbbaurechte und Erbbaurechtsgrundstücke 20 3.7 Zwangsversteigerungen 20 4 Unbebaute Grundstücke 21 4.1 Individueller Wohnungsbau 22 4.2 Geschosswohnungsbau 24 4.3 Gewerbliche Bauflächen 24 4.4 Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen 25 4.4.1 Landwirtschaftlich genutzte Flächen 25 4.4.2 Besondere Flächen der Land- und Forstwirtschaft i.S.v. § 5 Abs. 1 ImmoWertV 26 4.4.3 Forstwirtschaftlich genutzte Flächen (Waldflächen) 27 4.5 Bauerwartungsland und Rohbauland 27 4.6 Sonstige unbebaute Grundstücke 28 4.6.1 Wohnbaugrundstücke im Außenbereich 28 4.7 Bodenrichtwerte 28 4.7.1 Definition 28 4.7.2 Das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS.NRW 30 4.7.3 Gebietstypische Bodenrichtwerte 31 4.7.4 Indexreihen 33 5 Bebaute Grundstücke 34 5.1 Ein- und Zweifamilienhäuser 34 5.1.1 Durchschnittspreise 34 5.1.2 Immobilienrichtwerte und Umrechnungskoeffizienten 37 5.1.2.1 Immobilienrichtwerte 37 5.1.2.2 Umrechnungskoeffizienten 38 5.1.3 Indexreihen 42 5.1.4 Sachwertfaktoren 43 5.1.5 Liegenschaftszinssatz 53 5.1.6 Rohertragsfaktor für Zweifamilienhäuser 53 5.2 Drei- und Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Gebäude 54 5.2.1 Liegenschaftszinssätze 54 5.2.2 Rohertragsfaktoren 54 5.3 Büro-, Gewerbe- und Industriegebäude 54 5.3.1 Liegenschaftszinssatz 54 5.3.2 Rohertragsfaktor 55
6 Grundstücksmarktbericht des Kreises Viersen 2020 5.4 Sonstige bebaute Grundstücke 56 5.4.1 PKW-Garagen und Stellplätze 56 6 Wohnungseigentum 57 6.1 Durchschnittspreise für Wohnungseigentum 57 6.2 Vergleichspreisermittlung auf Grundlage v. Umrechnungskoeffizienten 59 6.2.1 Allgemeines 59 6.2.2 Wertebereiche 59 6.2.3 Richtwert und Umrechnungskoeffizienten 60 6.2.4 Genauigkeit und Zuverlässigkeit des Modells 61 6.3 Liegenschaftszinssätze 62 6.4 Rohertragsfaktoren 62 6.5 Durchschnittspreise für PKW-Stellplätze und PKW-Garagen 63 7 Erbbaurechte und Erbbaurechtsgrundstücke 64 8 Modellbeschreibungen 64 8.1 Sachwertfaktoren 64 8.2 Liegenschaftszinssätze 65 9 Mieten und Pachten 67 10 Kontakte und Adressen 68 11 Anlagen 70 11.1 Übersicht über die Liegenschaftszinssätze inkl. der vergangenen Jahre 70 11.2 Übersicht über die aktuellen Liegenschaftszinssätze 71 11.3 Übersicht über die Rohertragsfaktoren 72
Grundstücksmarktbericht des Kreises Viersen 2020 7 1 Die Gutachterausschüsse und ihre Aufgaben Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist als Einrichtung des Landes ein neutrales, von der Stadt- oder Kreisverwaltung als Behörde weisungsunabhängiges Kollegialgremium. Die Mitglieder des Gutachter- ausschusses werden von der Bezirksregierung nach Anhörung der zuständigen Gebietskörperschaft be- stellt. Sie sind überwiegend Sachverständige aus den Bereichen Architektur-, Bauingenieur-, Bank- und Vermessungswesen und Sachverständige für den Immobilienmarkt sowie für spezielle Bewertungsfragen. Die Sachverständigen sind ehrenamtlich tätig. Für die Arbeit des Gutachterausschusses sind insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB), die Immobili- enwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und die Gutachterausschussverordnung Nordrhein-Westfalen (GAVO NRW) in der jeweils gültigen Fassung maßgeblich. Zur Vorbereitung und Durchführung der Tätig- keiten des Gutachterausschusses stellt die Stadt oder der Kreis eine Geschäftsstelle zur Verfügung, die fachlich der ausschließlichen Weisung des Gutachterausschusses bzw. seines Vorsitzenden untersteht. Die zentrale Aufgabe der Gutachterausschüsse ist es, für Transparenz auf dem Immobilienmarkt zu sor- gen. Somit gehören zu ihren wesentlichen Aufgaben § die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung, § die Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten, § die Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten, § die Veröffentlichung eines Grundstücksmarktberichtes, § die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von Immobilien. Ihre Kenntnisse über den örtlichen Grundstücksmarkt beziehen die Gutachterausschüsse insbesondere aus den Grundstückskaufverträgen, die ihnen gemäß § 195 (1) BauGB von den Notaren in Kopie vorgelegt werden. Diese Kaufverträge werden unter Wahrung des Datenschutzes anonymisiert und nach bewer- tungstechnischen und mathematisch-statistischen Methoden ausgewertet. Sie bilden die Datengrundlage für die Wahrnehmung der oben genannten Aufgaben. Neben den örtlichen Gutachterausschüssen besteht in Nordrhein-Westfalen auch ein Oberer Gutachter- ausschuss für Grundstückswerte. Der Obere Gutachterausschuss ist als Einrichtung des Landes unabhän- gig, ein an Weisungen nicht gebundenes Kollegialgremium. Die Mitglieder des Oberen Gutachteraus- schusses werden vom Innenministerium für die Dauer von 5 Jahren bestellt. Sie sollen Mitglieder eines Gutachterausschusses sein. Die Tätigkeit im Oberen Gutachterausschuss ist ehrenamtlich. Seine Ge- schäftsstelle ist bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Der Obere Gutachterausschuss hat insbesondere folgende Aufgaben: § Erarbeitung des Grundstücksmarktberichts NRW, § Erstattung von Obergutachten auf Antrag, § Führung des Informationssystems zum Immobilienmarkt BORISplus.NRW, § Datensammlung und Auswertung von Kaufpreisobjekten, die bei den Gutachterausschüssen nur vereinzelt auftreten, § Zur Sicherstellung der Einheitlichkeit soll der Obere Gutachterausschuss im Einvernehmen mit den vorsitzenden Mitgliedern der Gutachterausschüsse verbindliche Standards für die Auswertung der wesentlichen Daten aus der Kaufpreissammlung erarbeiten.
8 Grundstücksmarktbericht des Kreises Viersen 2020 Die Erstattung von Obergutachten setzt voraus, dass bereits ein Gutachten eines örtlichen Gutachteraus- schusses vorliegt. Zuständigkeitsbereich des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Viersen Westkreis Ostkreis Gemeinde/Stadt -Ortsteile Stadt -Ortsteile Gemeinde N'krüchten -N‘krüchten Stadt Kempen -Kempen -Elmpt -St. Hubert -Schmalbroich Gemeinde Brüggen -Brüggen -Tönisberg -Bracht Stadt Tönisvorst -St. Tönis Gemeinde Schwalmtal -Waldniel -Vorst -Amern Stadt Willich -Willich Stadt Nettetal -Lobberich -Anrath -Breyell -Neersen -Hinsbeck -Schiefbahn -Kaldenkirchen -Leuth Stadt Viersen -Ortsteile Gemeinde Grefrath -Grefrath -Viersen -Oedt -Boisheim -Dülken -Süchteln
Grundstücksmarktbericht des Kreises Viersen 2020 9 GA Kreis Wesel GA Kreis Kleve GA Stadt Krefeld Niederlande GA Stadt Neuss / GA Stadt Mönchen- GA Rhein-Kreis Neuss gladbach GA Kreis Heinsberg GA = Gutachterausschuss Statistische Daten Stand 30.09.2019 Stadt / Gemeinde Einwohner Einwohner Einwohner Fläche in km² insgesamt männlich weiblich Brüggen 15.720 7.610 8.110 61,2 Grefrath 14.760 7.214 7.546 31,0 Kempen 34.695 16.848 17.847 68,8 Nettetal 42.778 21.156 21.622 83,9 Niederkrüchten 15.662 7.733 7.929 67,1 Schwalmtal 19.031 9.303 9.728 48,1 Tönisvorst 29.339 14.382 14.957 44,3 Viersen 77.119 37.339 39.780 91,1 Willich 50.636 24.735 25.901 67,8 Kreis Viersen gesamt 299.740 146.320 153.420 563,3
10 Grundstücksmarktbericht des Kreises Viersen 2020 2 Die Lage auf dem Grundstücksmarkt 2.1 Allgemeines Die Baulandpreise im Kreis Viersen sind in allen Kommunen im Jahr 2019 um 5 bis 10 % angestiegen, im Stadtteil Brüggen sogar um 15 %. Lediglich im Stadtteil Dülken sind die Baulandpreise auf dem Niveau des Vorjahrs geblieben. Die Anzahl der Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Wohnungs- und Teileigen- tum ist im Vergleich zum Vorjahr mit 3.250 Verträgen gestiegen (+ 86 Verträge). Der Geldumsatz ist mit einem Gesamtvolumen von 796,3 Mio. Euro ebenfalls gestiegen (Vorjahr 724,1 Mio. Euro), der Flächen- umsatz (ohne Wohnungs- und Teileigentum) stieg auf 543,6 ha (Vorjahr: 532,2 ha). 2.2 Überblick Unbebaute Grundstücke Bei unbebauten Wohnbaugrundstücken sank die Anzahl von beurkundeten Kaufverträgen über Baugrund- stücke auf 340 (Vorjahr: 405) bei einer gleichzeitigen Abnahme des Geldumsatzes um 20 % auf 41,5 Mio. Euro und des Flächenumsatzes um 21 % auf 27,1 ha. Der Flächenumsatz bei land- und forstwirtschaftlichen Flächen ging um 2 % auf 243,8 ha zurück bei gleichzeitiger Zunahme des Geldumsatzes um 16 % auf 18,8 Mio. Euro (Vorjahr: 16,2 Mio. Euro). Die An- zahl an Kauffällen blieb konstant bei 175. Bei Gewerbebauland stieg die Anzahl der Kauffälle mit 37 um 42 %. Der Flächenumsatz stieg ebenfalls auf 38,8 ha (Vorjahr: 18,4 ha) bei gleichzeitigem Anstieg des Geldumsatzes auf 21,5 Mio. Euro (Vorjahr: 12,0 Mio. Euro). Bebaute Grundstücke Im Geschäftsjahr 2019 wurden im Segment bebaute Grundstücke insgesamt 1.763 Kaufverträge erfasst. Dies entspricht einem Anstieg im Vergleich zu 2018 von 69 Verträgen. Die erfassten Kauffälle wiesen einen Flächenumsatz von 211,0 ha auf, was einem Anstieg um 7 % im Ver- gleich zum Vorjahr entspricht. Der Geldumsatz stieg um ca. 14 % auf 587,4 Mio. Euro. Im Segment Ein- und Zweifamilienhäuser wurden 1.083 Kaufverträge (Vorjahr: 1.398 Verträge) erfasst, die einen Geldumsatz von 298,4 Mio. Euro (- 12 %) und einen Flächenumsatz von 64,7 ha (- 25 %) aufweisen. Im Marktsegment Mehrfamilienhäuser wechselten insgesamt 60 Objekte (Vorjahr: 68) den Eigentümer zu einem Geldumsatz von 49,3 Mio. Euro (+ 66 %) und einem Flächenumsatz von 9,1 ha (+ 63 %). Bei den Wohn- und Geschäftshäusern wurde bei insgesamt 43 Kaufverträgen (Vorjahr: 51) ein Geldumsatz von 16,3 Mio. Euro (- 13 %) und ein Flächenumsatz von 7,9 ha (+ 20 %) erzielt. Die gewerblich genutzten Objekte (Gewerbe, Handel und Industrieobjekte) haben bei 64 Kaufverträgen (Vorjahr: 64) einen Geldumsatz von 108,8 Mio. Euro (+ 29 %) und einen Flächenumsatz von 49,9 ha (+ 20 %) erzielt, im Teilmarkt Büro- und Verwaltungsgebäude wurden im Jahr 2019 lediglich drei Verkäufe registriert.
Grundstücksmarktbericht des Kreises Viersen 2020 11 Eigentumswohnungen Im Marktsegment Wohnungs- und Teileigentum erfolgte ein Anstieg um 16 % auf 824 bei den Verkaufszah- len. Der Geldumsatz stieg nunmehr auf 118,6 Mio. Euro. Dabei liegt der Anteil der durch persönliche oder ungewöhnliche Verhältnisse beeinflussten Kaufverträge bei 28 %. Von den 596 auswertbaren Kaufverträgen über Wohnungseigentum liegt der Anteil der Erstver- käufe nach Neubau bei 20 %, während es sich bei 80 % aller Fälle um Weiterverkäufe handelt. Insgesamt war ein Anstieg im Preisniveau bei Eigentumswohnungen feststellbar. Auf die fünf Städte Kempen, Nettetal, Tönisvorst, Viersen und Willich entfielen über 80 % aller Verkäufe des Jahres 2019. Zusammenfassung Wesentliche Aussagen des Grundstücksmarktberichtes 2019 Zahl der Kauffälle Entwicklung in Prozent gegenüber dem Vorjahr 20% 15% 10% 5% 0% -5% -10% -15% -20% Anzahl der Kauffälle Unbebaute Grundstücke -16% (Individueller Wohnungsbau) Bebaute Grundstücke 4% (gesamt) Wohnungs- u. Teileigentum 16%
12 Grundstücksmarktbericht des Kreises Viersen 2020 Geldumsatz Entwicklung in Prozent gegenüber dem Vorjahr 20% 15% 10% 5% 0% -5% -10% -15% -20% -25% Geldumsatz Unbebaute Grundstücke -20% (Individueller Wohnungsbau) Bebaute Grundstücke 14% (gesamt) Wohnungs- u. Teileigentum 13% 3 Umsätze Die nachstehenden Aussagen zur Umsatz- und Preisentwicklung beruhen auf Auswertungen der beim Gutachterausschuss im Berichtsjahr 2019 registrierten Kaufverträge des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs. Kaufverträge, bei denen anzunehmen ist, dass sie durch persönliche oder ungewöhnliche Verhältnisse beeinflusst worden sind, werden im Grundstücksmarktbericht nicht berücksichtigt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich um Ergebnisse, die erfahrungsgemäß die tatsächliche Situation auf dem Grund- stücksmarkt mit großer Sicherheit widerspiegeln. Abweichungen zu späteren Veröffentlichungen können sich dadurch ergeben, dass beurkundende Stellen Urkunden nachreichen oder dass von bereits beurkun- deten Verträgen später zurückgetreten wird. Anzahl der Kauffälle Insgesamt wurden dem Gutachterausschuss für das Jahr 2019 von den beurkundenden Stellen 3.250 Kauffälle (Vorjahr 3.164) über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Wohnungs- und Teileigentum übersandt. Die Zahl der Kauffälle ist damit gegenüber 2019 um 86 gestiegen. Von den übersandten Kauffällen waren ca. 23 % wegen ungewöhnlicher oder persönlicher Verhältnisse ungeeignet. Somit waren 2.514 (Vorjahr 2.370) Kaufverträge auswertbar. Wie bereits oben erwähnt, beziehen sich die Ausführungen in diesem Kapitel ausschließlich auf die 2.514 auswertbaren Kaufverträge.
Grundstücksmarktbericht des Kreises Viersen 2020 13 Anzahl der auswertbaren Kauffälle nach Vertragsarten 28 606 bebaut unbebaut 1260 Wohnungseigent um Teileigentum 620 Anzahl der Kauffälle von 2000 bis 2019 nach Vertragsart im Kreis Viersen 4000 3500 3000 Anzahl der Verträge 2500 2000 1500 1000 500 0 20002001200220032004200520062007200820092010201120122013201420152016201720182019 Jahr Gesamtzahl der eingegangenen Kaufverträge Gesamtzahl der auswertbaren Kaufvertt räge davon Anteile der bebauten Grundstücke davon Anteile der unbebauten Grundstücke davon Anteile der Eigentumswohnungen 3.1 Gesamtumsatz 3.1.1 Flächenumsatz Im Berichtsjahr wurden im Zuständigkeitsgebiet insgesamt 434,4 Hektar Grundstücksfläche umgesetzt. Der Umsatz der auf das Wohnungs- und Teileigentum entfallenden Fläche wird nicht erhoben.
14 Grundstücksmarktbericht des Kreises Viersen 2020 Die Verteilung auf die einzelnen Teilmärkte zeigt die folgende Abbildung. Flächenumsatz 2019 ohne Wohnungs- und Teileigentum 9,9 ha 132,4 ha bebaute Grundstücke unbebautes, baureifes Land land- und forstwirtschaftliche Flächen 223,1 ha Bauerwartungs- und Rohbauland 69,0 ha Der größte Anteil des Flächenumsatzes entfiel in diesem Jahr mit ca. 51 % auf den Teilmarkt der land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke. 3.1.2 Geldumsatz Der Geldumsatz erreichte im vergangenen Jahr im Zuständigkeitsgebiet 624,9 Mio. Euro Mit 71 % wurde der höchste Geldumsatz beim Verkauf bebauter Grundstücke erzielt. Die Verkäufe von Wohnungs- und Teileigentum tragen mit 15 % zum Geldumsatz bei, während die Verkäufe von unbebauten Grundstücken (Nr. 2 – 4 des Diagramms) insgesamt 14 % des Umsatzes ergeben. Geldumsatz 2019 95,1 Mio. EUR 5,1 Mio. EUR 1 bebaute Grundstücke 17,9 Mio. EUR 2 unbebautes, baureifes Land 64,7 Mio. EUR 3 land- und forstwirtschaftliche Flächen 4 Bauerwartungs- und Rohbauland 442,1 Mio. 5 Wohnungs- und Teileigentum EUR
Grundstücksmarktbericht des Kreises Viersen 2020 15 3.2 Unbebaute Grundstücke Marktübersicht Im Teilmarkt unbebauter Grundstücke wurden im Jahr 2019 mit 620 Kauffällen (Vorjahr 688) ein Geldumsatz von 87,7 Mio. Euro (Vorjahr 100,8 Mio. Euro) und ein Flächenumsatz von 302,1 ha (Vorjahr 326,8 ha) erreicht. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Verkäufe von unbebauten Grundstücken um 10 % gesunken, der Geldumsatz ist ebenfalls um 13 % gesunken. Den höchsten Marktanteil haben die Wohnbauflächen mit einem Anteil von 48 % der Kauffälle und einem Anteil am Geldumsatz von etwa 42 %. Marktanteile nach Geld- und Flächenumsatz Die folgenden Abbildungen zeigen die Aufteilung des Geld- und Flächenumsatzes im Zuständigkeitsgebiet des Gutachterausschusses. Umsätze nach Preis in Mio. Euro im Kreis Viersen 60 50 40 Mio. EUR 30 20 10 0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Jahr Wohnbauland für Eigentumsmaßnahmen Gewerbebauland Landwirtschaftliche Flächen
16 Grundstücksmarktbericht des Kreises Viersen 2020 Umsätze nach Fläche in ha im Kreis Viersen 350 300 250 200 ha 150 100 50 0 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Jahr Wohnbauland für Eigentumsmaßnahmen Gewerbebauland Landwirtschaftliche Flächen 3.3 Bebaute Grundstücke Mit einem Geldumsatz von 442,1 Mio. Euro bei 1.260 Kauffällen haben die bebauten Grundstücke den größten Anteil am Geldvolumen auf dem Grundstücksmarkt im Zuständigkeitsgebiet. Den Anteil der Teilmärkte · Ein- und Zweifamilienhäuser, · Mehrfamilienhäuser, · Wohn- und Geschäftshäuser, · Büro- und Verwaltungshäuser, · Gewerbe- und Industrieobjekte sowie · sonstige bebaute Grundstücke zeigt die folgende Abbildung.
Grundstücksmarktbericht des Kreises Viersen 2020 17 Marktanteile nach Anzahl der Kauffälle und Geldumsatz Teilmarkt bebaute Grundstücke 1200 350,0 300,0 1000 250,0 800 Mio. EUR 200,0 Anzahl 600 150,0 400 100,0 200 50,0 0 0,0 Büro, Ein- und Mehr- Wohn- und Gewerbe- Verwaltung u. Zweifamilien- familien- Geschäfts- und Industrie- Sonstige Geschäfts- häuser häuser häuser objekte häuser Anzahl 1083 43 35 3 41 55 Geldumsatz 298,7 42,3 13,4 1,1 76,2 10,4 Anzahl Geldumsatz Die nächste Abbildung gibt Auskunft über die Zusammensetzung des Marktes der bebauten Grundstücke im Vergleich der fünf Städte und vier Gemeinden im Zuständigkeitsgebiet. Marktanteile nach Anzahl der Kauffälle und Geldumsatz Teilmarkt bebaute Grundstücke 300 120,0 250 100,0 200 80,0 Mio. EUR Anzahl 150 60,0 100 40,0 50 20,0 0 0,0 Nieder- Schwalm- Tönis- Brüggen Grefrath Nettetal Kempen Willich Viersen krüchten tal vorst Anzahl 107 64 75 72 159 141 118 223 301 Geldumsatz 25,8 21,1 19,6 18,3 78,8 52,0 45,0 100,0 81,5 Anzahl Geldumsatz Da die überwiegende Anzahl an Kauffällen im Marktsegment der Ein- und Zweifamilienhäuser erfolgte, wird auf diesen Teilmarkt detaillierter eingegangen:
18 Grundstücksmarktbericht des Kreises Viersen 2020 Im Berichtsjahr wechselten im Zuständigkeitsgebiet 1.083 (+ 14 %) Ein- und Zweifamilienhäuser mit einem Geldumsatz von 298,7 Mio. Euro (+ 22 %) den Eigentümer. Die meisten Kauffälle wurden in Viersen regis- triert. Die folgende Tabelle zeigt die prozentualen Veränderungen der Anzahl der Kauffälle sowie des Geldum- satzes gegenüber dem Vorjahr. Anzahl der Kauffälle 2018 2019 Niederkrüchten 87 95 +9% Brüggen 61 55 - 10 % Schwalmtal 78 69 - 12 % Grefrath 58 66 + 14 % Nettetal 127 128 +1% Kempen 104 120 + 15 % Tönisvorst 85 99 + 16 % Willich 118 191 + 62 % Viersen 231 260 + 13 % Geldumsatz in Mio. Euro 2018 2019 Niederkrüchten 20,1 23,1 + 15 % Brüggen 16,8 14,7 - 12 % Schwalmtal 19,4 16,9 - 13 % Grefrath 12,9 15,9 + 23 % Nettetal 30,1 32,7 +9% Kempen 31,6 38,4 + 22 % Tönisvorst 25,2 29,7 + 18 % Willich 35,7 62,7 + 76 % Viersen 53,2 64,6 + 21 % Anzahl der Kauffälle und Geldumsatz Ein- und Zweifamilienhäuser 300 80,0 70,0 250 60,0 200 50,0 Mio. EUR Anzahl 150 40,0 30,0 100 20,0 50 10,0 0 0,0 Nieder- Schwalm- Tönis- Brüggen Grefrath Nettetal Kempen Willich Viersen krüchten tal vorst Anzahl 95 55 69 66 128 120 99 191 260 Geldumsatz 23,1 14,7 16,9 15,9 32,7 38,4 29,7 62,7 64,6 Anzahl Geldumsatz
Grundstücksmarktbericht des Kreises Viersen 2020 19 3.4 Wohnungseigentum Beim Wohnungseigentum ist die Anzahl der Kauffälle mit 606 verkauften Objekten gegenüber dem Vorjahr um 31 Kaufverträge gestiegen. Ebenso ist der Geldumsatz um 6 % auf 90,1 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Die folgende Tabelle zeigt die prozentualen Veränderungen der Anzahl der Kauffälle und des Geldumsat- zes gegenüber dem Vorjahr. Anzahl der Kauffälle 2018 2019 Niederkrüchten 26 20 - 23 % Brüggen 54 43 - 20 % Schwalmtal 8 15 + 88 % Nettetal 74 91 + 23 % Grefrath 10 23 + 230 % Kempen 74 106 + 43 % Tönisvorst 90 88 -3% Willich 121 93 - 23 % Viersen 118 127 +8% Geldumsatz in Mio. Euro 2018 2019 Niederkrüchten 2,4 2,1 - 12 % Brüggen 10,1 7,3 - 28 % Schwalmtal 1,0 1,9 + 90 % Nettetal 10,4 14,2 + 37 % Grefrath 1,1 4,1 + 372 % Kempen 12,5 19,8 + 58 % Tönisvorst 14,4 12,0 - 17 % Willich 18,1 11,8 - 35 % Viersen 15,3 16,9 + 10 % Anzahl der Kauffälle und Geldumsatz Wohnungseigentum 140 25 120 20 100 Mio. EUR 15 Anzahl 80 60 10 40 5 20 0 0 Nieder- Schwalm- Tönis- Brüggen Nettetal Grefrath Kempen Willich Viersen krüchten tal vorst Anzahl 20 43 15 91 23 106 88 93 127 Geldumsatz 2,1 7,3 1,9 14,2 4,1 19,8 12,0 11,8 16,9 Anzahl Geldumsatz
20 Grundstücksmarktbericht des Kreises Viersen 2020 Wohnungseigentum – Anteil der Teilmärkte in Prozent bezogen auf die Anzahl der Kauffälle 20 % Weiterverkäufe Erstverkäufe 80 % 3.5 Teileigentum Bei Teileigentum handelt es sich um das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes. In diesem Marktsegment wurden insgesamt 28 Kauffälle (Vorjahr: 8) zu einem Geldum- satz von 4,9 Mio. Euro abgeschlossen. 3.6 Erbbaurechte und Erbbaurechtsgrundstücke Im Jahr 2019 wurde ein Verkauf über Erbbaurechte sowie ein Verkauf über ein Erbbaurechtsgrundstück registriert. 3.7 Zwangsversteigerungen Im Vertragsjahr 2019 wechselten im Kreis Viersen 37 Objekte mit einem Gesamtumsatz von 5,1 Mio. Euro (rd. 0,8 % des Geldumsatzes von Grundstücksgeschäften auf Basis von Kaufverträgen) per Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren den Eigentümer (2018: 31 Objekte mit 4,4 Mio. Euro Geldumsatz). unbebaute bebaute Wohnungs- und Jahr Grundstücke Grundstücke Teileigentum Anzahl Mio. Euro Anzahl Mio. Euro Anzahl Mio. Euro 2016 5 1,0 35 7,4 12 0,5 2017 4 0,3 31 4,9 8 1,0 2018 1 k.A. 22 3,5 8 0,5 2019 1 k.A. 27 4,3 9 0,8 Der Zuschlagswert betrug durchschnittlich ca. 90 % des ermittelten Verkehrswertes.
Grundstücksmarktbericht des Kreises Viersen 2020 21 4 Unbebaute Grundstücke Nachfolgend wird der Teilmarkt „unbebaute Grundstücke“ differenzierter beschrieben. Dieser Teilmarkt gliedert sich in folgende fünf Kategorien: · Individueller Wohnungsbau Voll erschlossene, baureife Grundstücke, die im Rahmen der planungsrechtlichen Vorgaben im We- sentlichen nach den individuellen Vorstellungen des (privaten) Bauherrn bebaut werden können, zu- meist Ein- oder Zweifamilienhäuser in ein- oder zweigeschossiger Bauweise, wobei jedoch – soweit ortsüblich – auch eine höhere Geschossigkeit auftreten kann (z.B. Stadthäuser in mehrgeschossigem Maisonette-Stil). Auch Baugrundstücke für eine Reihenhausbebauung werden hierunter subsumiert. · Geschosswohnungsbau Voll erschlossene, baureife Grundstücke, die im Rahmen der planungsrechtlichen Vorgaben mit in der Regel drei- oder mehrgeschossigen Gebäuden bebaut werden können. Eine Unterscheidung nach Ge- schosswohnungsbau für Mietwohnungen, Eigentumswohnungen oder gemischte (teilweise gewerbli- che) Nutzung findet an dieser Stelle nicht statt. Wesentliche Kennzeichen der Kategorie sind eine drei- oder mehrgeschossige Bebauung auch in der näheren Umgebung sowie die in mehreren Geschossen gleichartige Grundrisslösung der Wohnungen, auf deren Gestaltung der spätere Nutzer keinen Einfluss hat. · Gewerbliche Bauflächen Gewerbe und Industrie Voll erschlossene, baureife Grundstücke, die im Rahmen der planungsrechtlichen Vorgaben einer aus- schließlich gewerblichen Nutzung zugeführt werden sollen. Typisch für diese Kategorie sind z.B. Grundstücke in den klassischen Gewerbe- und Industriegebieten. Gewerbe „Tertiäre Nutzung“ (Bereich für Dienstleistungen) Voll erschlossene, baureife Grundstücke, die einer überwiegend tertiären Nutzung zugeführt werden sollen. Unter der tertiären Nutzung wird derjenige Wirtschaftsbereich verstanden, der Dienstleistungen zusammenfasst. Dazu zählen im Wesentlichen Fachhandel und Discount-/ Verbrauchermärkte. Ty- pisch für diese Kategorie sind Grundstücke in Misch- und Gewerbegebieten mit einem großen Anteil an Büro- oder Handelsnutzung. Ebenfalls erfasst werden Geschäftsgrundstücke in Innenstadt- oder Unterzentrumslage. · Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen Neben den landwirtschaftlich genutzten Flächen (Ackerland und Grünland) und den forstwirtschaftlich genutzten Flächen (Waldflächen) werden in dieser Grundstücksgruppe auch Verkäufe von Flächen er- fasst, die sich, insbesondere durch ihre landschaftliche oder verkehrliche Lage, durch ihre Funktion oder durch ihre Nähe zu Siedlungsgebieten geprägt, auch für außerlandwirtschaftliche oder außer- forstwirtschaftliche Nutzungen eignen, sofern im gewöhnlichen Geschäftsverkehr eine dahingehende Nachfrage besteht und auf absehbare Zeit keine Entwicklung zu einer Bauerwartung bevorsteht (be- sondere Flächen der Land- und Forstwirtschaft). Abbau- und Abgrabungsflächen wurden bei der Er- mittlung der Preisentwicklung und des durchschnittlichen Preises in Euro/m² nicht berücksichtigt.
22 Grundstücksmarktbericht des Kreises Viersen 2020 · Bauerwartungs- und Rohbauland Nach der Immobilienwertermittlungsverordnung handelt es sich bei Bauerwartungsland um Flächen, die nach ihren weiteren Grundstücksmerkmalen (§ 6 ImmoWertV), insbesondere dem Stand der Bau- leitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung auf Grund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen. Diese Erwartung kann sich insbesondere auf eine entsprechende Darstellung dieser Flächen im Flächennutzungsplan, auf ein entsprechendes Verhalten der Gemeinde oder auf die allgemeine städtebauliche Entwicklung der Ge- meinde (Verkehrsauffassung) gründen. Als Rohbauland werden Flächen bezeichnet, die nach den §§ 30, 33 und 34 des Baugesetzbuches für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung unzureichend gestaltet sind. 4.1 Individueller Wohnungsbau Umsätze Mit 296 Kauffällen sinkt die Anzahl der Kaufverträge über Flächen für den individuellen Wohnungsbau im Vergleich zum Vorjahr (331 Kaufverträge) um 11 %. Der Geldumsatz blieb mit 36,0 Mio. Euro auf dem Niveau des Vorjahres, der Flächenumsatz verzeichnete einen Anstieg um 21 % auf 21,0 ha. Preisentwicklung In den folgenden Abbildungen ist die Preisentwicklung im Zuständigkeitsgebiet dargestellt. Bei der Darstel- lung handelt es sich um eine Indexreihe. Die langfristige Preisentwicklung des Baulandpreises ab 1970 zeigt unterschiedliche Phasen: · 1970 bis etwa 1981 stark steigende Preise, · 1981 bis 1988 Beruhigung der Preisentwicklung, teilweise geringfügig rückläufige Preise, · etwa ab 1988 bis 2001 kontinuierlicher Anstieg der Preise, · 2002 bis 2014 Marktberuhigung mit überwiegend stagnierenden Baulandpreisen · ab 2015 erneuter Anstieg der Baulandpreise erkennbar.
Grundstücksmarktbericht des Kreises Viersen 2020 23 Entwicklung der Preise von 1975 bis heute Wohnbauflächen Individueller Wohnungsbau im Vergleich zu anderen Indexreihen Basisjahr 2010 = 100 140,0 120,0 100,0 Indexzahl 80,0 60,0 40,0 20,0 0,0 Jahr Baulandpreisindex Baupreisindex Verbraucherpreisindex Entwicklung der Bodenpreisänderungen im Vergleich zum Vorjahr in % Wohnbauflächen für den individuellen Wohnungsbau (Werte jeweils auf 0,5-Schritte gerundet) 6 18/19 3,5 1,5 16/17 2,0 1,0 14/15 0,5 0,0 12/13 0,5 -0,5 10/11 0,5 -0,5 08/09 0,0 0 06/07 1,5 2,5 Jahr 04/05 -2 0 02/03 -4 5,5 00/01 2 1,5 98/99 6 8 96/97 3,5 10 94/95 11,5 11 92/93 8,5 0,5 90/91 3 -5 0 5 10 15 [%] Preisniveau 2019 Die Baulandpreise im Kreis Viersen sind in allen Kommunen im Jahr 2019 um 5 bis 10 % angestiegen, im Stadtteil Brüggen sogar um 15 %. Lediglich im Stadtteil Dülken sind die Baulandpreise auf dem Niveau des Vorjahrs geblieben.
24 Grundstücksmarktbericht des Kreises Viersen 2020 4.2 Geschosswohnungsbau Umsätze Mit 8 Kauffällen ist die Nachfrage nach Wohnbauflächen für den Geschosswohnungsbau gesunken (Vor- jahr: 23 Kauffälle). Der Geldumsatz ist gegenüber dem Vorjahr (5,4 Mio.) auf 1,7 Mio. Euro gesunken, der Flächenumsatz sank ebenfalls von 21.727 m² auf 6.367 m². 4.3 Gewerbliche Bauflächen Gewerbe und Industrie Umsätze Die Anzahl der Kauffälle ist mit 32 im Vergleich zum Vorjahr (27 Verkäufe) leicht gestiegen. Der Geldum- satz ist mit 20,2 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr um 68 % gestiegen, der Flächenumsatz ist mit 37,1 ha im Vergleich zum Vorjahr (18,4 ha) um das 2,0-fache gestiegen. Preisentwicklung Die Bodenpreise für gewerbliche Bauflächen sind im Jahr 2019 überwiegend konstant geblieben. Lediglich in der Gemeinde Brüggen hat es Steigerungen um 5 €/m² gegeben. Tertiäres Gewerbe Nachfolgend wird das durchschnittliche Preisniveau für gewerbliche Bauflächen (tertiäre Nutzung) angege- ben. Es handelt sich um beitragsfreie Werte. Da aktuelle Kaufpreise nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen, wird an dieser Stelle auf die Auswertungen von Verkäufen der letzten Jahre zurückge- griffen. Die durchschnittlichen Bodenwerte für die beiden Teilmärkte Discount-/ Verbrauchermarkt und Fachhandel weisen signifikante Unterschiede auf. Sie werden je nach Lage und Verkehrsanbindung in Bezug zum jeweiligen Gewerbebaulandwert gesetzt. Gewerbliche Bauflächen (tertiäre Nutzung) Discount-/ Verbrauchermarkt (mit Verkaufsflächen überwiegend bis ca. 800 m²) : 2,5 bis 3-fache des Gewerbebaulandwertes Fachhandel (mit Grundstücksflächen bis ca. 2.500 m²) : 1,5 bis 2-fache des Gewerbebaulandwertes
Grundstücksmarktbericht des Kreises Viersen 2020 25 4.4 Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen Als land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen werden in diesem Bericht Flächen bezeichnet, die zurzeit entsprechend genutzt oder nutzbar sind und die voraussichtlich nach ihren Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage oder den sonstigen Umständen in absehbarer Zeit nur land- und forstwirtschaftli- chen Zwecken dienen werden. 4.4.1 Landwirtschaftlich genutzte Flächen Umsätze und Preisniveau Im Betrachtungszeitraum sind 73 Kaufverträge zu landwirtschaftlich genutzten Flächen registriert worden (Vorjahr: 77 Kauffälle). Der Geldumsatz betrug 13,4 Mio. Euro (+10 %) bei einem Flächenumsatz von 113,8 ha (- 20 %). Im Westkreis sind die Preise für Ackerland in allen Gemeinden konstant geblieben. Im Ostkreis ist der Preis für Ackerflächen lediglich in Kempen um 6 % gestiegen. Der Ackerlandpreis in der Stadt Viersen ist um 9 % gestiegen. Der Preis für Grünlandflächen ist 2019 im gesamten Kreisgebiet mit 4,80 EUR/m² um 6 % angestiegen. Entwicklung der durchschnittlichen Ackerlandpreise von 1988 bis 2019 8,5 7,5 6,5 5,5 EUR/m² 4,5 3,5 2,5 1,5 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Jahr Westkreis Ostkreis (ab 2000 mit Stadt Viersen)
26 Grundstücksmarktbericht des Kreises Viersen 2020 Bodenrichtwerte für landwirtschaftlich genutzte Flächen im Einzelnen Ackerland Stadt Nettetal 6,40 EUR/m² Ackerland Gemeinde Brüggen 6,10 EUR/m² Ackerland Gemeinde Niederkrüchten 6,20 EUR/m² Ackerland Gemeinde Grefrath 6,00 EUR/m² Ackerland Gemeinde Schwalmtal 6,30 EUR/m² Ackerland Stadt Kempen 8,00 EUR/m² Ackerland Tönisvorst 7,00 EUR/m² Ackerland Stadt Willich 8,00 EUR/m² Ackerland Stadt Viersen 7,00 EUR/m² Grünland gesamtes Kreisgebiet 4,80 EUR/m² 4.4.2 Besondere Flächen der Land- und Forstwirtschaft i.S.v. § 5 Abs. 1 ImmoWertV Mit § 5 Abs. 1 ImmoWertV ist die bislang vorgegebene Unterscheidung zwischen „reinen“ und „besonde- ren“ Flächen der Land- oder Forstwirtschaft ohne überzeugende Begründung aufgegeben worden. § 4 Abs. 1 WertV 88 in der bis zum Inkrafttreten der ImmoWertV geltenden Fassung definierte land- und forst- wirtschaftliche Flächen wie folgt: „(1) Flächen der Land- und Forstwirtschaft sind entsprechend genutzte oder nutzbare Flächen, 1. von denen anzunehmen ist, dass sie nach ihren Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage, nach ihren Verwertungsmöglichkeiten oder den sonstigen Umständen in absehbarer Zeit nur land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen werden, 2. die sich, insbesondere durch ihre landschaftliche oder verkehrliche Lage, durch ihre Funktion oder durch ihre Nähe zu Siedlungsgebieten geprägt, auch für außerlandwirtschaftliche oder außerforstwirtschaftliche Nutzungen eignen, sofern im gewöhnlichen Geschäftsverkehr eine dahingehende Nachfrage besteht und auf absehbare Zeit keine Entwicklung zu einer Bauerwartung bevorsteht.“ Dass die ImmoWertV die besonderen land- und forstwirtschaftlichen Flächen nicht mehr definiert, bedeutet nicht, dass dieser Grundstücksteilmarkt nicht existiert. Die Nachfolgeregelung schließt die besonderen Flächen der Land- oder Forstwirtschaft ein, ohne sie ausdrücklich hervorzuheben. Von daher ist in den einschlägigen Fällen die ersatzlos gestrichene Definition der WertV 88/98 weiterhin von Bedeutung. Als besondere Flächen der Land- oder Forstwirtschaft kommen – wie für die „reinen“ land- und forstwirtschaft- lichen Flächen – nur solche land- und forstwirtschaftlich nutzbaren Flächen in Betracht, die nach dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen Entwicklung des Gebiets auf absehbare Zeit eine bauliche Nutzung nicht erwarten lassen. 1 Für den Zeitraum von 2010 bis 2012 sind Kaufverträge über begünstigtes Agrarland ausgewertet worden. Die Auswertung hat ergeben, dass der Kaufpreis für begünstigtes Agrarland durchschnittlich zwischen ca. 3,00 EUR/m² und ca. 12,00 EUR/m² schwankt. Dies entsprach in etwa dem 1- bis 3-fachen des damaligen 1 Kleiber, Verkehrswertermittlung von Grundstücken, 6. Auflage
Grundstücksmarktbericht des Kreises Viersen 2020 27 landwirtschaftlichen Bodenwertes. In 2019 lag lediglich ein Kauffall für besondere Flächen der Land- und Forstwirtschaft vor, der sich ebenfalls in der Spanne des 1- bis 3-fachen des landwirtschaftlichen Boden- richtwertes befindet. 4.4.3 Forstwirtschaftlich genutzte Flächen (Waldflächen) Umsätze und Preisniveau Im Zuständigkeitsgebiet wechselten im Berichtsjahr 40 Waldflächen (Vorjahr: 56 Kauffälle) den Eigentü- mer. Der Flächenumsatz sank auf 30,6 ha (Vorjahr: 59,7 ha), der Geldumsatz sank ebenfalls um ca. 48 % auf 448 T Euro. Der Bodenrichtwert für Waldflächen einschließlich durchschnittlichem Aufwuchs sank im Jahr 2019 um 7 % von 1,50 EUR/m² auf 1,40 EUR/m². 4.5 Bauerwartungsland und Rohbauland Bauerwartungsland Nach der Immobilienwertermittlungsverordnung handelt es sich bei Bauerwartungsland um Flächen, die nach ihren weiteren Grundstücksmerkmalen (§ 6), insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung auf Grund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen. Diese Erwartung kann sich insbesondere aus einer entspre- chenden Darstellung dieser Flächen im Flächennutzungsplan, auf ein entsprechendes Verhalten der Ge- meinde oder auf die allgemeine städtebauliche Entwicklung der Gemeinde (Verkehrswertauffassung) be- gründen. Umsätze Bauerwartungsland Anzahl der Flächenumsatz Geldumsatz Kauffälle ha Mio. Euro 5 4,4 3,3 Rohbauland Als Rohbauland werden Flächen bezeichnet, die nach den §§ 30, 33 und 34 des Baugesetzbuches für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung unzureichend gestaltet sind. Umsätze Rohbauland Anzahl der Flächenumsatz Geldumsatz Kauffälle ha Mio. Euro 21 5,5 1,7
28 Grundstücksmarktbericht des Kreises Viersen 2020 4.6 Sonstige unbebaute Grundstücke 4.6.1 Wohnbaugrundstücke im Außenbereich Nach § 35 (2) BauGB können neben den privilegierten Vorhaben im Einzelfall in Außenbereichslagen auch sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Nutzung öffentliche Belange nicht be- einträchtigen. Der Gutachterausschuss hat nach Filterung von Ausreißern 23 Kaufpreise von Baugrundstücken in Au- ßenbereichslagen aus dem Zeitraum 2011 bis 2016 untersucht. Aktuelle Untersuchungen liegen aufgrund der geringen Datenmenge nicht vor. Die Untersuchungen der vergangenen Jahrgänge wiesen für die dem Gebäude als Wohnbauland zugewie- senen Grundstücksteile Flächengrößen zwischen 500 m² und 1.700 m² auf (Mittelwert 1.015 m²). Für den darüber hinaus gehenden Flächenanteil wurde bis zur doppelten Baulandfläche ein üblicher Bodenwert für Gartenland von 10 % angehalten, weitere über diese Flächengröße hinausgehende Flächenanteile wurden entsprechend der tatsächlichen Nutzung als landwirtschaftliche Nutzflächen in die Auswertung eingebracht. Die Untersuchung der Kaufpreise ergab, dass für Wohnbauflächen im Außenbereich ca. 30 % bis 100 % (Mittelwert 68 %) vom nächstgelegenen, gebietstypischen Bodenrichtwert gezahlt werden. 4.7 Bodenrichtwerte Eine wesentliche Aufgabe des Gutachterausschusses ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten für Bauland (§ 196 BauGB). Diese werden von den Gutachterausschüssen bis zum 15. Februar jedes Jahres bezogen auf den Stichtag 01.01. des laufenden Jahres ermittelt und anschließend veröffentlicht. 4.7.1 Definition Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert des Grund und Bodens für Grundstücke eines Ge- bietes, für das im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Bodenrichtwerte sind auf den Quadratmeter Grundstücksfläche bezogen. Die Geschäftsstelle erteilt jedermann mündlich oder schriftlich Auskunft über Bodenrichtwerte. Zur Optimierung der Markttransparenz stehen der Grundstücks- marktbericht und die Bodenrichtwerte im Internet unter der Adresse www.boris.nrw.de zur Verfügung. Die Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss durch Auswertung der Kaufpreissammlung ermittelt. Dabei werden nur solche Kaufpreise berücksichtigt, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zustande gekommen sind. Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf Grundstücke, die in ihren wertrelevanten Merkmalen weitgehend übereinstimmen. Diese Merkmale werden zusammen mit den Bodenrichtwerten angegeben: · Art und Maß der baulichen Nutzung, · Bodenbeschaffenheit, · Beitrags- und Abgabenzustand, · Grundstücksgestaltung und Grundstücksgröße.
Grundstücksmarktbericht des Kreises Viersen 2020 29 In den beitragsfreien Bodenrichtwerten sind folgende Beiträge/Abgaben enthalten: - Erschließungsbeiträge gemäß § 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) - Abgaben für den Kanalanschluss nach KAG (Aufwand für die erstmalige Herstellung der Ent- wässerungsanlage ohne Hausanschluss) - Kostenerstattungsbeiträge gemäß § 135a BauGB (naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnah- men; Aufwand für den Grunderwerb und für die erstmalige Herstellung) Auswertungen aus der Kaufpreissammlung ergaben, dass diese Beiträge kreisweit insgesamt durch- schnittlich bei ca. 82,00 EUR/m² liegen. Hiervon entfallen durchschnittlich auf die Erschließungsbeiträge gemäß § 127 ff. BauGB ca. 44,00 EUR/m² (± 12,00 EUR/m²), auf die Abgaben für den Kanalanschluss nach KAG ca. 23,00 EUR/m² (± 6,00 EUR/m²) und auf die Kostenerstattungsbeiträge gemäß § 135a BauGB ca. 15,00 EUR/m² (± 8,00 EUR/m²). Die nachfolgenden Definitionen der Bodenrichtwerte unterscheiden sich nach Art der Nutzung: Wohn- und Mischgebiete (W, MI, MD, MK) Grundstücksqualität : baureifes Land Lage : Wohngebiet, Mischgebiet, Dorfgebiet, Kerngebiet Grundstücksgrößen : Reihenhausbebauung ca. 200 m² (Normalgrößen) Doppelhaus- und Reihenendhausbebauung ca. 350 m² freistehende Bebauung ca. 500 m² In ländlichen Gebieten bzw. bei Vorliegen einer Außenbereichs- satzung können die Grundstücksgrößen um bis zu 25 % über- schritten werden. In einzelnen Zonen ist die Normalgröße abweichend definiert! Bei nach oben abweichender GFZ kann eine Anpassung nach Anlage 11 der Wertermittlungsrichtlinien (WertR2006) vorge- nommen werden. Falls erforderlich, muss im Einzelfall von den angegebenen Normalgrößen abgewichen werden. Grundstückszuschnitt : regelmäßig Bodenbeschaffenheit : tragfähiger Baugrund, altlastenfrei Gewerbe- und Industriegebiet (G, GE, GI) Grundstücksqualität : baureifes Land Lage : Gewerbegebiet, Industriegebiet Ausnutzung : Bei einer abweichenden GFZ kann nach sachverständigem Er- messen eine Anpassung vorgenommen werden. Grundstückszuschnitt : regelmäßig Bodenbeschaffenheit : tragfähiger Baugrund, altlastenfrei Landwirtschaftliche Nutzfläche - Acker (A) Grundstücksqualität : reines Ackerland, mittlere Bodenqualität ohne die Aussicht auf eine andere Nutzungsmöglichkeit Lage : reine Feldlage Grundstücksgröße : Bei großen Ackerlandflächen (größer 2 ha) können Zuschläge von bis zu 15 % auf den Richtwert angemessen sein. Ausnutzung : agrartechnisch gut zu bewirtschaften
30 Grundstücksmarktbericht des Kreises Viersen 2020 Landwirtschaftliche Nutzfläche - Grünland (GR) Grundstücksqualität : reines Grünland, mittlere Bodenqualität ohne die Aussicht auf eine an- dere Nutzungsmöglichkeit Lage : reine Feldlage Grundstücksgröße : Bei großen Grünlandflächen (größer 2 ha) können Zuschläge von bis zu 10 % auf den Richtwert angemessen sein. Ausnutzung : agrartechnisch gut zu bewirtschaften Landwirtschaftliche Nutzfläche - Wald (F) Grundstücksqualität : reiner Nadel-, Laub- oder Mischwald inklusive Aufwuchs, keine Aussicht auf eine andere Nutzungsmöglichkeit Bodenrichtwerte, die wegen ihrer Allgemeingültigkeit nicht einer speziellen Lage zuzuordnen sind: Hausgarten : Grundstücksfläche, die über die Normalgröße des Wohnbauland- Richtwertgrundstückes hinausgeht und nicht zur Realisierung eines Bauvorhabens notwendig ist Richtwert für Hausgarten : 25 % des Baulandrichtwertes für Flächen bis zur Größe des Normal- Wohngrundstückes 10 % des Baulandrichtwertes für darüber hinausgehende Flächen bis zur doppelten Größe des Normal-Wohngrundstückes Richtwert für Hofraumflä- chen nicht durchbauter Resthöfe : 25 Euro je m² Hofraumfläche Abweichungen des einzelnen Grundstückes hinsichtlich der wertbestimmenden Eigenschaften, wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Lagebesonderheiten, Bodenbeschaffenheit, Erschließungszustand und Grundstücksgestaltung sowie Grundstücksgröße bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Richtwert. Irgendwelche Ansprüche – vor allem gegenüber Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden – können nicht aus den Bodenrichtwertangaben hergeleitet werden. 4.7.2 Das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS.NRW Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Viersen erstellt und vertreibt seit 2011 keine ana- logen Bodenrichtwertkarten mehr. Die Bodenrichtwerte werden ausschließlich digital über das Bodenricht- wertinformationssystem des Landes NRW – BORISplus – zur Verfügung gestellt. Erreichbar ist BORISplus unter der Internet-Adresse www.boris.nrw.de. Die Bildschirmauskunft inkl. Ausdruck ist kostenfrei. Beispielhaft ist in der folgenden Abbildung ein digitaler Auszug aus BORISplus für das Stadtgebiet von Kempen dargestellt. Die dargestellten Bodenrichtwerte sind bezogen auf den 01.01.2019. Hinweis: Mit Klick auf eine Bodenrichtzone erscheinen die Details zum jeweiligen Bodenrichtwert.
Grundstücksmarktbericht des Kreises Viersen 2020 31 4.7.3 Gebietstypische Bodenrichtwerte Auf der Grundlage der Bodenrichtwertermittlung werden nachfolgend gebietstypische Werte je Teilmarkt zusammengestellt. Durch die Darstellung der gebietstypischen Werte soll das Preisniveau im Gebiet des Kreises Viersen auf- gezeigt werden. Für die Beurteilung eines Einzelfalls wird jedoch empfohlen, eine Einzelauskunft zum Bo- denrichtwert einzuholen. Hierdurch ist, soweit ein zutreffender Bodenrichtwert ermittelt wurde, eine wesent- lich differenziertere Aussage möglich. Individueller Wohnungsbau In der folgenden Tabelle wird das durchschnittliche Preisniveau für Wohnbauflächen für den individuellen Wohnungsbau für gute, mittlere und mäßige Lagen differenziert angegeben. Es handelt sich um beitrags- freie Werte.
32 Grundstücksmarktbericht des Kreises Viersen 2020 Durchschnittliche beitragsfreie Bodenwerte Wohnbauflächen des individuellen Wohnungsbaus Gemeinde/ Stadt gute Lage mittlere Lage mäßige Lage Euro/m² Euro/m² Euro/m² Niederkrüchten 170 155 140 Brüggen 245 180 150 Schwalmtal 205 170 135 Nettetal 220 175 140 Grefrath 205 180 150 Kempen 300 (3802) 280 245 St.Hubert / Tönisberg - 200 180 St. Tönis 300 270 - Vorst - 205 145 Willich 290 235 195 Viersen 240 195 145 Durchschnittliche Gewerbliche Bauflächen (ohne tertiäre Nutzung) Nachfolgend wird das durchschnittliche Preisniveau für gewerbliche Bauflächen (ohne tertiäre Nutzung) angegeben. Es handelt sich um beitragsfreie Werte. Durchschnittliche beitragsfreie Bodenwerte Gewerbebauflächen Gemeinde/Stadt Euro/m² Stadt Euro/m² - Ortsteil - Ortsteil Gemeinde Niederkrüchten Stadt Kempen - Niederkrüchten 35 - Kempen 60 - St. Hubert 50 - Tönisberg 45 Gemeinde Brüggen Stadt Tönisvorst - Bracht 40 - Vorst (Tack) 60 - Brüggen 40 - Vorst(Höhenhöfe) 80 Gemeinde Schwalmtal Stadt Willich - Waldniel 45 - Anrath 50 - Willich 85 Gemeinde Grefrath - Schiefbahn 85 - Grefrath 40 - Oedt 35 Stadt Nettetal Stadt Viersen - Breyell 40 - Dülken 60 - Kaldenkirchen 50 - Viersen (Kränkelsweg) 80 - Lobberich 60 - Süchteln 60 2 Beste Lage
Grundstücksmarktbericht des Kreises Viersen 2020 33 4.7.4 Indexreihen Nach § 11 ImmoWertV sollen die Änderungen der allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücks- markt mit Indexreihen erfasst werden. Indexreihen bestehen aus Indexzahlen, die sich aus dem durch- schnittlichen Verhältnis der Preise eines Erhebungszeitraumes zu den Preisen eines Basiszeitraumes mit der Indexzahl 100 ergeben. Bodenpreisindex für Wohnbauflächen Individueller Wohnungsbau (Ein- und Zweifamilienhäuser) Kreis Viersen insgesamt, Basisjahr 2010 (Index = 100) Jahr Jahr Jahr Bodenpreis- Bodenpreis- Bodenpreis- (Stichtag (Stichtag (Stichtag index index index 01. Januar) 01. Januar) 01. Januar) 1975 19,54 1991 53,17 2007 100,13 1976 22,19 1992 53,36 2008 100,31 1977 22,26 1993 57,95 2009 100,29 1978 25,78 1994 64,41 2010 100,00 1979 32,89 1995 71,70 2011 100,46 1980 41,27 1996 78,98 2012 100,20 1981 49,94 1997 81,81 2013 100,78 1982 55,14 1998 88,30 2014 100,98 1983 52,20 1999 93,55 2015 101,36 1984 54,39 2000 94,86 2016 102,31 1985 51,68 2001 96,64 2017 104,36 1986 48,99 2002 101,87 2018 105,83 1987 48,37 2003 98,12 2019 109,70 1988 45,59 2004 98,34 2020 116,36 1989 48,47 2005 96,34 1990 51,60 2006 98,60
34 Grundstücksmarktbericht des Kreises Viersen 2020 5 Bebaute Grundstücke Der Teilmarkt der bebauten Grundstücke gliedert sich in die folgenden Bereiche, auf die in den nachfol- genden Unterpunkten näher eingegangen wird: - Ein- und Zweifamilienhäuser - Drei- und Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Gebäude - Büro-, Gewerbe- und Industriegebäude 5.1 Ein- und Zweifamilienhäuser 5.1.1 Durchschnittspreise Nach den im Jahre 2019 ausgewerteten Kaufpreisen für Ein- und Zweifamilienhäuser (freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenendhäuser und Reihenhäuser einschließlich Boden- wert) kann die folgende Tabelle einen ersten Überblick über das Marktgeschehen dieses Teilmarktes wie- dergeben. Insgesamt lagen dieser Analyse 567 Kaufverträge zugrunde, von denen anschließend noch statistische Ausreißer ausgeschlossen wurden. Um den unterschiedlichen Preisniveaus in den Kommunen gerecht zu werden, wurden die nachfolgenden Durchschnittspreise stadt- bzw. gemeindeweise unterteilt. Zudem wur- den bei der Auswertung die unterschiedlichen Gebäudetypen berücksichtigt. Bei den unten aufgeführten Durchschnittspreisen handelt es sich um durchschnittliche Werte in Euro pro m² Wohnfläche, ohne Berücksichtigung der jeweiligen Lage, des Modernisierungsgrades sowie der indivi- duellen Ausstattung. Da sich hierdurch starke Streuungen innerhalb der Baujahresklassen ergeben kön- nen, sind die nachfolgend angegebenen Werte lediglich als erste Orientierung zu verstehen. Das jeweils gezahlte Minimum und Maximum wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen erst ab einer Kaufver- tragsanzahl von mindestens 4 Fällen angegeben. Gebäudetyp Minimum Mittel Maximum jeweils mit Bodenwertanteil und Garage Euro/m² Euro/m² Euro/m² Stadt Viersen Freistehendes Wohnhaus Baujahr 1950 - 1974 1.270 1.940 2.460 Baujahr 1975 - 1999 1.640 2.290 2.680 Baujahr 2000 - 2018 2.140 2.650 3.070 Doppelhaushälfte und Reihenendhaus Baujahr 1950 - 1974 1.040 1.510 2.100 Baujahr 1975 - 1999 1.430 2.110 2.670 Baujahr 2000 - 2018 1.900 2.320 2.700 Reihenmittelhaus Baujahr 1950 - 1974 700 1.280 1.850 Baujahr 1975 - 1999 1.220 1.750 2.330 Baujahr 2000 - 2018 k.A. 2.130 k.A.
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