Automobilkaufmann Automobilkauffrau - Aufgabenteil - Wolfgang Eberl Prüfungstrainer Abschlussprüfung Praktische Übungen - Mündliche Prüfung ...

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Wolfgang Eberl

      Automobilkaufmann
       Automobilkauffrau
           Prüfungstrainer Abschlussprüfung
       Praktische Übungen – Mündliche Prüfung

             Aufgabenteil

                    Bestell-Nr. 333

    U-Form Verlag · Hermann Ullrich GmbH & Co. KG

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3. Auflage 2016 · ISBN 978-3-88234-333-5

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Vorwort

Die am 26. Mai 1998 in Kraft getretene Verordnung für den Ausbildungsberuf Automobilkaufmann/
Automobilkauffrau sieht für Auszubildende in diesem Bereich ein Prüfungsverfahren – bestehend aus
Zwischen- und Abschlussprüfung – vor.

Nachdem Sie für die drei schriftlichen Teile Ihrer Abschlussprüfung geübt haben*, steht nun die Vor-
bereitung für den letzten Teil – das Fach „Praktische Übungen“ – an. Bei dem vorliegenden Prüfungs-
trainer handelt es sich um ein Werk, das Ihnen beim Training für die mündliche Abschlussprüfung
helfen soll. Er enthält praxisnahe Aufgaben aus den Gebieten Kundenorientierte Kommunikation,
Produkte und Dienstleistungen und soll Ihnen dabei helfen, ein situationsbezogenes Prüfungsgespräch
führen zu können.

Da bei den offiziellen Prüfungen der IHK einige Fragen häufiger verwendet werden als andere, tau-
chen auch in diesem Prüfungstrainer bestimmte Fragestellungen mehrmals auf. Dies ist so beabsich­
tigt und stellt bei isolierter Bearbeitung der Aufgaben keinen Nachteil dar.
Auch in diesem Prüfungsbereich können maximal 100 Punkte erreicht werden. Grundlage für die
Benotung ist der IHK-Notenschlüssel:

         Punkte                  Benotung
        100 – 92                  Sehr gut
        91 – 81                     Gut
        80 – 67                Befriedigend
        66 – 50                Ausreichend
        49 – 30                 Mangelhaft
     Weniger als 30            Ungenügend

Ihre Leistung im Fach „Praktische Übungen“, also der mündlichen Abschlussprüfung, wird doppelt
gewertet (siehe: Hinweise zur Abschlussprüfung, Die Gewichtung der Prüfungsbereiche, Seite 7).
Daher sollten Sie sich rechtzeitig mit diesem Prüfungsbereich befassen, um Wissenslücken aufspüren
und schließen zu können.

Autor und Verlag wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer mündlichen Abschlussprüfung!

* Ebenfalls erschienen im U-Form Verlag:
     Prüfungstrainer Abschlussprüfung Automobilkaufmann/-frau, Bestell-Nr. 332, mit Aufgaben und Lösungen zu den
     Bereichen Vertriebs- und Serviceleistungen sowie Finanzdienstleistungen.
     Prüfungstrainer "Fit in WiSo 2", Bestell-Nr. 784, mit Aufgaben und Lösungen zu allen Themen der Abschlussprüfung im
     Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde (u. a. Grundlagen des Wirtschaftens, Menschliche Arbeit im Betrieb, Markt
     und Preis, Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik).
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Hinweis

          ACHTUNG!
          Sollte es für diesen Prüfungstrainer Aktualisierungen oder
          Änderungen geben, können Sie diese unter

                      www.u-form.de/addons/333-1.pdf

          herunterladen. Ist die Seite nicht verfügbar, so sind keine
          Änderungen eingestellt!

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Inhaltsverzeichnis

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Aufbau der Abschlussprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

    Aufgabenteil

1. Unternehmen, Partner, Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
2. Personalwesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
3. Beschaffung, Lager, Teile und Zubehör  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
4. Rechtliche Rahmenbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
5. Fahrzeugtechnik  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
6. Marketing/Absatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
7. Finanzdienstleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49
8. Werkstattgeschäft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55

    Lösungsteil
1. Unternehmen, Partner, Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63
2. Personalwesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71
3. Beschaffung, Lager, Teile und Zubehör  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81
4. Rechtliche Rahmenbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91
5. Fahrzeugtechnik  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99
6. Marketing/Absatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109
7. Finanzdienstleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117
8. Werkstattgeschäft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127

Bildnachweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136

    Hinweis: Zugunsten einer besseren Lesbarkeit wird in den Aufgaben und Lösungen nur die männ-
             liche Berufsbezeichnung genannt.

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Unternehmen, Partner, Organisation

1                          Unternehmen, Partner,
                           Organisation

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    U-Form Verlag – Kopieren verboten!                                   11
Unternehmen, Partner, Organisation

                                                                                  Aufgabe 1.1
    Situation:
    Sie sind Auszubildender im Autohaus Weinhuber in Köln. In der Mittagspause unterhalten Sie sich
    mit einem Kollegen über die unterschiedlichen Unternehmen in der Automobilwirtschaft.

Aufgabe:
1. Erklären Sie den Unterschied zwischen einem klassischen Vertragshändler und einer Werksnieder-
   lassung.
2. Welche Serviceleistungen werden in Ihrem Ausbildungsbetrieb durchgeführt?
3. Welche weiteren Dienstleistungsunternehmen kennen Sie innerhalb der Automobilwirtschaft?
4. Der Kunde hat die Möglichkeit, Reparaturen an seinem Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt oder
   in einer freien Werkstatt durchführen zu lassen. Erläutern Sie die Vorteile für den Kunden, wenn er
   seine Reparaturen durch die Vertragswerkstatt durchführen lässt.

                                                                                  Aufgabe 1.2
    Situation:
    Sie sind Mitarbeiter im Autohaus Weinhuber in Köln. Ein Kunde erscheint ziemlich aufgebracht am
    Service Counter. Er hatte sein Fahrzeug in Ihrer Werkstatt zur ersten Jahresinspektion und heute
    die Rechnung dafür per Post erhalten. Über die Höhe der Rechnung ist er ziemlich ungehalten.
    Er ist der Meinung, der Besuch in einer Markenwerkstatt und die Durchführung der vom Herstel-
    ler vorgeschriebenen Wartungen bedeutet, dass man sein Geld gleich zum Fenster hinauswerfen
    kann.
    „Einen Stundenverrechnungssatz von 85,00 €, obwohl der Mechaniker wahrscheinlich nur
    15,00 € bekommt, ist Halsabschneiderei. Ab sofort gehe ich wieder zu einem Bekannten, der hat
    eine Tankstelle mit Werkstatt, da ist es viel billiger.“

Aufgabe:
1. Was versteht man unter einem Stundenverrechnungssatz und wofür wird er benötigt?
2. Für die Jahresinspektion wurden 18 Arbeitswerte angesetzt. Erklären Sie den Begriff Arbeitswert an
   einem eigenen Beispiel.
3. Wer entscheidet, wie viele Arbeitswerte berechnet werden? Was geschieht, wenn der Mechaniker
   mehr bzw. weniger Zeit benötigt als vorgegeben?
4. Besteht ein Unterschied darin, ob die Inspektion teilweise von einem Auszubildenden durchgeführt
   wurde oder komplett vom Gesellen?
5. Erläutern Sie die Vorteile für den Kunden, wenn er seine Reparaturen durch die Vertragswerkstatt
   durchführen lässt.

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Personalwesen

2                          Personalwesen

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Personalwesen

                                                                                    Aufgabe 2.1
    Situation:
    Sie sind seit 3 Monaten in der Personalabteilung des Autohauses Weinhuber in Köln eingesetzt
    und besprechen mit Ihrem Ausbilder die Aufgaben innerhalb der Personalabteilung. Er sagt, dass
    aus der Verwaltung von Personalangelegenheiten ein komplexes Personalmanagement geworden
    sei. In diesem Zusammenhang sprechen Sie über die verschiedenen Aufgabenfelder im Personal-
    wesen.

Aufgabe:
1. Im Zusammenhang mit dem Begriff Personalmarketing fallen die Begriffe quantitative und qualita-
   tive Planung. Was ist darunter zu verstehen?
2. Erklären Sie die Vor- und Nachteile der internen bzw. externen Personalbeschaffung.
3. Beschreiben Sie den Ablauf der externen Personalbeschaffung. Beginnen Sie mit der Stellenanzeige.
4. Was versteht man unter einer Stellenbeschreibung?
5. Was besagt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)? Was soll dadurch erreicht werden?

                                                                                    Aufgabe 2.2
    Situation:
    Während Ihrer Ausbildung im Autohaus Weinhuber in Köln sind Sie Frau Hinterhuber zugeteilt,
    die für die betriebliche Personalentwicklung zuständig ist. In diesem Umfeld ergeben sich einige
    Fragen:

Aufgabe:
1. Welche Ziele verfolgt die betriebliche Personalentwicklung (-förderung)?
2. Welche Vorteile ergeben sich daraus aus Sicht des Betriebes und welche Vorteile ergeben sich da-
   raus für den Mitarbeiter?
3. Im Zusammenhang mit der Personalentwicklung fallen die Begriffe Jobenlargement, Jobenrichment
   und Jobrotation. Bitte erklären Sie diese Begriffe.
4. Unterscheiden Sie die Begriffe „Anpassungsfortbildung“ und „Aufstiegsfortbildung“.
5. Welche Möglichkeiten der Weiterbildung bestehen für einen Mitarbeiter, der gerade die Ausbildung
   zum Automobilkaufmann beendet hat?

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Beschaffung, Lager, Teile und Zubehör

3                          Beschaffung, Lager,
                           Teile und Zubehör

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Beschaffung, Lager, Teile und Zubehör

                                                                                  Aufgabe 3.1
    Situation:
    Als Urlaubsvertretung sind Sie derzeit im Lager des Autohauses Weinhuber in Köln beschäftigt.
    Eine Sendung für den Teile- und Zubehörbereich wird angeliefert. Es handelt sich um fünf Aus-
    pufftöpfe in einer Gitterbox, drei jeweils einzeln verpackte Dachgepäckboxen, drei Kartons mit
    insgesamt neun Nachrüst-Navigationsgeräten und zwei Kartons mit Zusatz-Nebelscheinwerfern
    und Mini-LED-Blinkleuchten.

Aufgabe:
1. Die Lieferung erfolgt durch den Paketdienst. Was müssen Sie zunächst überprüfen?
2. Auf welche Unterlagen könnten Sie nach dem Öffnen der Sendung zur Warenkontrolle zurück­
   greifen?
3. Nach welchen Kriterien kontrollieren Sie die Ware?
4. Ein Auspufftopf hat einen Riss an einer Schweißnaht und ist so nicht zu verwenden. Welche Maß-
   nahmen ergreifen Sie?
5. Innerhalb welcher Frist müssen Sie die angelieferten Artikel prüfen, um keine rechtlichen Nachteile
   zu haben?
6. Welche Prüfpflicht gilt für Verbraucher?

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Rechtliche Rahmenbedingungen

4                          Rechtliche
                           Rahmenbedingungen

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Rechtliche Rahmenbedingungen

                                                                                    Aufgabe 4.1
    Situation:
    Sie nehmen an einer innerbetrieblichen Schulung beim kaufmännischen Leiter, Herrn Schmidt, zum
    Thema Kaufvertrag teil. Um Ihr bisheriges Wissen zu testen, sollen Sie zunächst einige grundlegende
    Fragen beantworten.

Aufgabe:
1. Wie kommt jeder Kaufvertrag zustande? Erklären Sie diesen Vorgang zunächst allgemein und
   beschreiben Sie dann zwei konkrete Beispiele, wie ein Kaufvertrag zustande kommen kann.
2. Aus dem Abschluss eines Kaufvertrages ergeben sich mehrere Rechtsfolgen. Erklären Sie die Begriffe
   Verpflichtungsgeschäft und Erfüllungsgeschäft.
3. Was sollte aus Ihrer Sicht im Kaufvertrag vereinbart werden, um Missverständnisse zu vermeiden?
   Nennen Sie hierzu 5 Beispiele.
4. Die Vereinbarungen im Kaufvertrag werden in der Regel vom Verkäufer zu seinen Gunsten formu-
   liert. Wenn im Kaufvertrag nichts vereinbart ist gelten die gesetzlichen Regelungen. Nennen Sie 3
   Beispiele, bei denen die individuelle Formulierung von der gesetzlichen Regelung abweichen kann.
5. Unterscheiden Sie bürgerlichen Kauf sowie einseitigen bzw. zweiseitigen Handelskauf.

                                                                                    Aufgabe 4.2
    Situation:
    Seit 4 Wochen sind Sie im Autohaus Weinhuber in Köln im Ersatzteillager beschäftigt und für den
    Versand an diverse Kunden (gewerblich und privat) zuständig. Letzte Woche haben Sie fristgemäß
    eine Lieferung an die freie Werkstatt Müller in Köln abgefertigt.
    Heute ist die Lieferung mit dem Vermerk: „Annahme verweigert“ zurückgekommen.

Aufgabe:
1. Was bedeutet dieser Vermerk, welche Voraussetzungen für einen Annahmeverzug (Nicht-Rechtzei-
   tig-Annahme) müssen vor­liegen?
2. Welche Rechte haben Sie als Lieferer beim Annahmeverzug?
3. Auf der Rückfahrt vom Kunden kommt es auf Grund von Glatteis zu einem Verkehrsunfall, bei
   dem die Sendung zerstört wird. Wie ist die Haftung in diesem Fall geregelt?
4. In einer Fachzeitschrift lesen Sie einen Artikel, in dem von einer defekten Leichtmetallfelge die
   Rede ist. Bei einem Autofahrer brach die Radschraubenaufnahme und es kam zu einem Unfall.
   Dieselbe Leichtmetallfelge haben Sie kürzlich an einen Kunden verkauft. Was besagt hier das Pro-
   dukthaftungsgesetz? Wer haftet für entstandene Schäden?

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Fahrzeugtechnik

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Fahrzeugtechnik

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    Situation:
    Sie sind Auszubildender im Autohaus Weinhuber in Köln und derzeit in der Serviceannahme ein-
    gesetzt. Herr Nowitzki, ein langjähriger Kunde, hat seinen Wagen zur Inspektion gebracht. Bei der
    Direktannahme durch den Werkstattmeister wird festgestellt, dass die Sommerreifen des Fahr-
    zeugs unterschiedliche Profiltiefen an Vorder- und Hinterachse aufweisen.

Aufgabe:
1. Erklären Sie Herrn Nowitzki, wie es zu den unterschiedlichen Profiltiefen gekommen sein könnte.
2. Die Vorderreifen weisen noch 1,4 mm Profiltiefe, die Hinterreifen noch 2,2 mm Profil auf.
   Was empfehlen Sie Herrn Nowitzki, wie sind die gesetzlichen Bestimmungen?
3. Welcher Unterschied besteht zwischen Sommer- und Winterreifen?
4. Welche Auswirkungen haben breitere bzw. schmalere Reifen im Sommer bzw. im Winter?
5. Nennen Sie Vor- und Nachteile von Ganzjahresreifen.
6. Welche Bedeutung hat die „M+S“-Kennzeichnung?

                                                                                   Aufgabe 5.2
    Situation:
    Sie sind Auszubildender im Autohaus Weinhuber in Köln. Frau Hinterhuber hat einen Satz neuer
    Winterreifen bei Ihnen bestellt und möchte sie heute abholen. Auf der Rechnung vermerken Sie
    unter anderem die Reifenbezeichnung M+S 195 / 65 R 14 82 T. Frau Hinterhuber hat hierzu noch
    einige Fragen an Sie.

Aufgabe:
1. Welche Bedeutung hat die „M+S“-Kennzeichnung?
2. Erläutern Sie Frau Hinterhuber die restliche Reifenbezeichnung.
3. Welche Bedeutung hat der Hinweis „DOT 2615“
4. Welche Folgen hat ein zu hoher / ein zu niedriger Luftdruck?
5. Was versteht man unter Aquaplaning?
6. Welche gesetzliche Regelung bezüglich der Profiltiefe gibt es bei Sommer- bzw. bei Winterreifen?
   Bei welcher Profiltiefe wird ein Reifenwechsel empfohlen?
7. Frau Hinterhuber möchte wissen, wie sie die gewechselten Sommerräder in ihrer Garage lagern
   soll. Welche Auskunft geben Sie ihr?

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Marketing/Absatz

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Marketing/Absatz

                                                                                    Aufgabe 6.1
    Situation:
    Sie sind Mitarbeiter im Autohaus Weinhuber in Köln. Der Geschäftsführer plant einen Waschpark
    mit SB-Waschplätzen, Staubsaugern und einer automatischen Waschstraße für Fahrzeuge zu errichten.
    Sie sollen nun Chancen, aber auch die Risiken für das Autohaus Weinhuber herausfinden und die
    Informationen für Ihren Geschäftsführer aufbereiten.

Aufgabe:
1. Welche Möglichkeiten haben Sie, Marktchancen zu ermitteln?
2. Die Entscheidung ist gefallen: Sie sollen eine geeignete Werbestrategie entwerfen. Welche Werbe-
   mittel und welche Werbeträger kennen Sie?
3. Was versteht man unter Marktsegmentierung?
4. Inwieweit ist bei einer Waschstraße „Preisdifferenzierung“ möglich, welche Arten der Preis­
   differenzierung gibt es?
5. „Autohaus Weinhuber – Deutschlands günstigste Waschstraße“
   Begründen Sie, ob Sie diesen Slogan des Geschäftsführers verwenden dürfen?
6. Die Marketingstrategie wurde bereits umgesetzt. In diesem Zusammenhang wird von Budgetierung
   und Werbeerfolgskontrolle gesprochen. Erklären Sie diese Begriffe und was bedeutet das für die
   Marketingstrategie?

                                                                                    Aufgabe 6.2
    Situation:
    Sie sind als Auszubildender im Autohaus Weinhuber in Köln dem Vertriebsleiter zugeteilt. Er ist
    gerade damit beschäftigt, das betriebliche Marketing zu überdenken und neu zu strukturieren.
    Zunächst hat er einige allgemeine Fragen zum Thema Marketing.

Aufgabe:
1. Was versteht man unter einem „Marketing-Mix“?
2. Was bedeutet Produkt- und Sortimentspolitik? Nennen Sie Beispiele.
3. Erklären Sie den Begriff Kommunikationspolitik.
4. Welche Möglichkeiten der Preispolitik hat ein Autohaus, welche Einflussfaktoren bestimmen die
   Preispolitik?
5. Erklären Sie die AIDA-Formel.
6. Was versteht man im Marketing unter Streukreis, Streugebiet, Streuzeit und Streuweg?

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Wolfgang Eberl

    Automobilkaufmann
     Automobilkauffrau
       Prüfungstrainer Abschlussprüfung
    Praktische Übungen – Mündliche Prüfung

           Lösungsteil


Unternehmen, Partner, Organisation

                                                                 Lösungshinweise zu Aufgabe 1.1
Zu 1: Vertragshändler sind selbstständige Kaufleute, die im Rahmen von Händlerverträgen im eige-
      nen Namen und für eigene Rechnung die Produkte eines oder mehrerer bestimmter Automobil-
      hersteller vertreiben und Serviceleistungen durchführen. Sie tragen das wirtschaftliche Risiko.
         Als Werksniederlassungen bezeichnet man die direkte Vertriebsorganisation, mit der die Au-
         tomobilhersteller im eigenen Namen und auf eigene Rechnung den Vertrieb ihrer Fahrzeuge
         durchführen. Diese Niederlassungen können eine Abteilung des Herstellers oder aber Tochter-
         unternehmen sein.
Zu 2: Hier soll der Prüfling nachweisen, dass er die Produkte und Leistungen seines Ausbildungs­
      unternehmens kennt und beschreiben kann. Je nach Ausbildungsbetrieb könnte hier z. B.
      Werkstattservice, Karosserieservice, Lackierservice, Expressdienst, Hol- und Bring-Service, HU
      im Haus, Unfallsoforthilfe, Reifeneinlagerung, Versicherungsservice usw. genannt werden.
Zu 3: Autovermieter, Finanzdienstleister, Autoverwerter, Lackierer, Fuhrparkmanager, Autoversicherer,
      Gutachter, Automobilclubs, Teilehändler, Tankstellen, TÜV, Dekra usw.
Zu 4: Vorteile für den Kunden, der die Reparatur durch eine Vertragswerkstatt durchführen lässt:
      • Speziell für das eigene Fahrzeug geschulte Mitarbeiter führen die Arbeiten durch
      • Es werden die aktuellen Serviceanleitungen verwendet
      • Test- und Diagnosegeräte und die entsprechende Software sind auf dem neuesten Stand
      • Technische Änderungen des Herstellers werden im Rahmen eines Werkstattaufenthaltes
        durchgeführt
      • Es werden nur vom Hersteller freigegebene Originalteile und Schmierstoffe verwendet
      • Bei Reklamationen der Werkstattleistungen kann der Kunde ohne Kosten die Schiedsstellen
        der Kfz-Innungen anrufen

                                          Bestand an Kraftfahrzeugen in der BRD1)
                                                         (Stand: 1. Januar 2015)
           Bundesland                             Insgesamt                  davon Pkw      davon Nutzfahrzeuge
           Baden-Württemberg                          7.526.662                 6.171.168          682.531
           Bayern                                     9.403.527                 7.427.661        1.052.313
           Berlin                                     1.368.868                 1.165.215           91.139
           Brandenburg                                1.648.058                 1.353.356          166.298
           Bremen                                       322.178                  280.107            19.540
           Hamburg                                      865.967                  750.510            57.193
           Hessen                                     4.159.474                 3.483.965          330.956
           Mecklenburg-Vorpommern                     1.002.884                  825.797           106.751
           Niedersachsen                              5.384.978                 4.451.016          493.365
           Nordrhein-Westfalen                      11.133.413                  9.478.829          787.778
           Rheinland-Pfalz                            2.901.080                 2.374.497          273.337
           Saarland                                     720.282                  608.463            49.213
           Sachsen                                    2.505.640                 2.094.414          233.164
           Sachsen-Anhalt                             1.423.417                 1.189.962          135.906
           Schleswig-Holstein                         1.887.417                 1.555.863          176.673
           Thüringen                                  1.421.341                 1.163.737          153.678
           Deutschland   2)
                                                    53.715.641                 44.403.124        4.812.492
          1) Ohne vorübergehend stillgelegte Fahrzeuge.
          2) Einschließlich nicht nach Ländern aufteilbare Kraftfahrzeuge.
          2015 © Statistische Ämter des Bundes und der Länder
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Personalwesen

                                                   Lösungshinweise zu Aufgabe 2.1
Zu 1: Der Personalbedarf muss hinsichtlich des Zeitpunktes und der Dauer (zeitlich), des Einsatzortes
      (räumlich), der Anzahl (quantitativ) und der Art (qualitativ) geplant werden. Hierbei ist der
      Neubedarf, der Zusatzbedarf und der Ersatzbedarf zu berücksichtigen.
         Der quantitative Personalbedarf gibt Auskunft über die Anzahl der Mitarbeiter, die zukünftig
         benötigt werden, der qualitative Personalbedarf gibt Auskunft darüber, über welche Fähig­
         keiten und Kenntnisse die Mitarbeiter zukünftig verfügen sollen.
Zu 2: Vorteile interner Personalbeschaffung (= Nachteile externer Personalbeschaffung):
      • Mitarbeiter ist bekannt (Verhalten, Fähigkeiten, Leistungsvermögen, …)
      • Mitarbeiter verfügt über Betriebskenntnisse, dadurch schnellere Einarbeitung
      • Freie Stelle kann schneller besetzt werden
      • Motivation der Mitarbeiter durch Aufstiegschancen
      • Einsparung von Personalbeschaffungskosten
         Nachteile interner Personalbeschaffung (= Vorteile externer Personalbeschaffung):
         • Begrenzte Auswahlmöglichkeit
         • Gefahr der Betriebsblindheit
         • Kollegiale Bindung erschwert häufig Änderungen
         • Keine Lösung bei Neubedarf
         • Keine neuen Ideen und Kenntnisse von außen
Zu 3: Wenn eine interne Stellenbesetzung nicht möglich ist, muss das benötigte Personal extern
      beschafft werden.
         Nachdem der Betriebsrat über die geplante Einstellung unterrichtet wurde, beginnt die unmittel­
         bare Personalwerbung durch Zeitungsanzeigen, Plakate, Flugblätter, usw.
         Die daraufhin eingegangenen Bewerbungen werden nach vorgegebenen Kriterien geprüft und
         die in Frage kommenden Bewerber zu einer persönlichen Vorstellung eingeladen. Hier finden in
         der Regel neben dem Vorstellungsgespräch verschiedene Einstellungstests und Gruppendiskus-
         sionen statt oder es müssen Assessment-Center-Übungen absolviert werden.
         Wenn ein geeigneter Bewerber gefunden wurde und keine weiteren Bedenken (Betriebsrat, ärzt-
         liche Untersuchung, usw.) bestehen, wird mit dem Bewerber ein Arbeitsvertrag abgeschlossen.
Zu 4: Eine Stellenbeschreibung ist eine schriftlich abgefasste Beschreibung der Arbeitsinhalte einer
      Stelle und enthält z. B. neben der Stellenbezeichnung die Aufgaben, die Ziele, die Befugnisse
      und Verantwortlichkeiten, die Vertretung, Entlohnung und die qualitativen Anforderungen an
      die Stelleninhaber.
Zu 5: „Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen
      Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters
      oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“ AGG, Abschnitt 1, § 1: Ziel des
      Gesetzes
         Hiermit soll verhindert werden, dass z. B. ein Bewerber nur deshalb nicht eingestellt wird, weil
         er einer anderen Kultur oder Religion angehört als der eigenen oder zu alt ist. Es sollen nur die
         objektiven, fachlich nachvollziehbaren Gründe für oder gegen eine Einstellung sprechen.

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Beschaffung, Lager, Teile und Zubehör

                                                 Lösungshinweise zu Aufgabe 3.1
Zu 1: Bei der Anlieferung sind zunächst drei Dinge zu überprüfen:
         • Stimmt die Empfänger- und Absendeanschrift?
         • Stimmt die Anzahl der Packstücke (hier: eine Gitterbox, drei Dachgepäckboxen,
           fünf Kartons)?
         • Ist die Verpackung der Dachboxen bzw. der fünf Kartons äußerlich unbeschädigt?
Zu 2: Mögliche Unterlagen sind:
         •   Packzettel und Lieferschein
         •   Rechnung
         •   Bestellscheindurchschlag
         •   Auftragsbestätigung
         •   Aufbewahrte Proben oder Muster
Zu 3: Die Kontrolle der Ware erstreckt sich auf die Menge, Art, Güte, Beschaffenheit und Aufmachung.
      Bei Massenartikeln genügen Stichproben.
Zu 4: Der Mangel ist unverzüglich beim Lieferer zu rügen. Hierzu muss der Mangel genau beschrieben
      werden. Die beanstandete Ware ist ordnungsgemäß zu lagern, damit keine weiteren Schäden
      entstehen, sie darf nicht ohne Weiteres zurückgesandt werden.
Zu 5: Beim zweiseitigen Handelskauf sind eingegangene Artikel unverzüglich zu prüfen. Ist der
      Mangel bereits bei der Übergabe erkennbar, so kann die Annahme verweigert werden.
         Offene Mängel müssen unverzüglich nach der Prüfung gerügt werden, versteckte Mängel
         unverzüglich nach der Entdeckung, jedoch innerhalb der Gewährleistungsfrist. Für arglistig
         verschwiegene Mängel gilt eine dreijährige Verjährungsfrist.
Zu 6: Der Verbraucher muss nicht unverzüglich prüfen, die Mängelrüge bei offenen und versteckten
      Mängeln kann jederzeit innerhalb der Gewährleistungsfrist erfolgen.

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