BaloiseCombi Haushalt - Produktinformationen und Vertragsbedingungen Ausgabe 2021
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BaloiseCombi Haushalt Produktinformationen und Vertragsbedingungen Ausgabe 2021
2 Produktinformationen Produktinformationen Vertragsbedingungen ab Seite 5 1. Ihr Vertragspartner Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde Vertragspartner ist die Basler Versicherung AG, nachfolgend Basler genannt. Der Hauptsitz befindet sich am Aeschengraben 21, Postfach, Die Produktinformationen sollen Ihnen helfen, sich in CH-4002 Basel. Ihren Versicherungsvertragsunterlagen zurechtzufinden. Im Internet finden Sie uns unter: Massgebend für den Inhalt und den Umfang der gegen- www.baloise.ch seitigen Rechte und Pflichten sind ausschliesslich Ihr Versicherungsvertrag und die Vertragsbedingungen (VB). 2. Widerruf Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages oder Ihre Erklä- Ihr Versicherungsvertrag untersteht schweizerischem rung zu dessen Annahme können Sie schriftlich oder mittels Textnach- Recht, insbesondere dem Versicherungsvertragsgesetz weis widerrufen. Ihr Widerruf ist wirksam und Ihr Versicherungsschutz (VVG). Vorbehalten bleibt bei Verträgen mit einem Bezug erlischt, wenn dieser innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Ver- zum Fürstentum Liechtenstein die Anwendung dessen trages bei der Basler Versicherung AG eingegangen ist. Massgebend für Rechts, soweit sie zwingend vorgeschrieben ist. In die- den Beginn der Widerrufsfrist ist das Empfangsdatum des Vertrages. sen Fällen gelten in Ergänzung dieser VB die «Zusätz- Ein Widerruf bewirkt, dass Ihr Versicherungsvertrag von Anfang an lichen Bestimmungen für Versicherungsverträge, die unwirksam ist. Sie sind aber zur Übernahme der im Zusammenhang mit liechtensteinischem Recht unterstehen». dem Vertragsabschluss allenfalls angefallenen externen Kosten ver- pflichtet. Ihre bereits bezahlte Prämie wird zurückerstattet. 3. Umfang des Versicherungsschutzes Nachfolgend informieren wir Sie über den zur Auswahl stehenden Versi- cherungsschutz. Dabei handelt es sich um eine Zusammenfassung, die Ihnen die Orientierung erleichtern soll. Eine abschliessende allgemeine Beschreibung des Versicherungsschutzes und seiner Einschränkungen können Sie den VB entnehmen. Den von Ihnen zusammengestellten Ver- sicherungsschutz und individuelle Angaben, wie z. B. die vereinbarte Versicherungssumme, finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag. Folgende Sachen, Kosten und Erträge können Sie einzeln oder in Kom- bination versichern: →→ Hausrat Alle dem privaten Gebrauch dienenden beweglichen Sachen. →→ Mobilheim/Wohnwagen Mobiles Haus ohne Strassenzulassung, welches nur mit einem Last- wagen transportiert werden kann oder nicht eingelöster Wohnwagen, samt Zubehör. Die Umgebungsversicherung ist automatisch mitein- geschlossen. →→ Vorsorgeversicherung Neuanschaffungen und Wertsteigerungen von zum Vollwert versi- cherten Sachen an den Versicherungsorten. →→ Motorfahrräder (Mofa) inkl. ihnen gleichgestellten Elektrovelos Motorfahrräder (Mofa) inkl. ihnen gleichgestellten Elektrovelos (mit Tretunterstützung über 25 km/h) für deren Gebrauch auf öffentlichen Strassen Kontrollschilder vorgeschrieben sind. →→ Geldwerte Bargeld, Wertpapiere und Reisechecks, Münzen und Medaillen, Edel- metalle (als Vorräte, Barren oder Handelswaren), ungefasste Edelsteine und Perlen, unpersönliche Fahrkarten, Abonnemente und Gutscheine, Prepaid Karten (z. B. Travel Cash Card, Reka-Card oder Lunch-Check). →→ Kosten Aufräumungs- und Entsorgungskosten, Dekontaminationskosten, zusätzliche Lebenshaltungskosten, Schlossänderungskosten, Bewe- gungs- und Schutzkosten, Löschkosten, Schadennachweis- und Expertenkosten, Kosten für Notmassnahmen. Folgende Gefahren und Schäden können versichert werden: →→ Feuer/Elementarereignisse →→ Erdbeben
3 Produktinformationen →→ Diebstahl Im Schadenfall tragen Sie, falls vereinbart, einen Teil des Schadens →→ Wasser selbst (Selbstbehalt). →→ Glasbruch →→ Hausratkasko 8. Zahlungsverzug und Mahnfolgen →→ Handykasko Wird die Prämie nach einer Mahnung nicht bezahlt, setzt Ihnen die Bas- Ergänzen Sie diesen Versicherungsschutz mit ler eine 14-tägige Nachfrist an. Verstreicht diese ungenutzt, ruht Ihr Ver- →→ Haftpflichtversicherung sicherungsschutz (Deckungsunterbruch). →→ Reiseversicherung Mit vollständiger Zahlung der ausstehenden Prämien und sämtlicher →→ Rechtsschutzversicherung Gebühren kann der Versicherungsvertrag wieder in Kraft gesetzt wer- Profitieren Sie zudem von den Zusatzdeckungen den. Massgebend für das Wiederaufleben des Versicherungsschutzes →→ Sicherheitsbaustein Sorglos ist der Zeitpunkt der Zahlung. Für die Zeit des Unterbruchs erhalten Sie →→ Sicherheitsbaustein Protection rückwirkend keinen Versicherungsschutz. →→ Assistance Der Versicherungsvertrag erlischt 2 Monate nach der im Mahnschreiben Sämtliche Deckungen sind als Schadenversicherung ausgestaltet, angesetzten 14-tägigen Nachfrist, es sei denn die Basler fordert die aus- ausser F1.2 Grossschadenservice ist eine Summenversicherung. stehende Prämie rechtlich ein (Betreibung). Bei der Summenversicherung ist die Versicherungsleistung unabhän- 9. Weitere Ihnen obliegende Pflichten gig davon geschuldet, ob das versicherte Ereignis eine Vermögensein- busse bewirkt hat und wie hoch diese effektiv ausgefallen ist. Bei der Sie müssen die Ihnen gestellten Risikofragen wahrheitsgetreu sowie Schadenversicherung ist die Vermögenseinbusse Voraussetzung und vollständig beantworten (vorvertragliche Anzeigepflicht) und uns ab Kriterium für die Bemessung der Leistungspflicht. Summenversiche- diesem Zeitpunkt und während der Laufzeit Ihres Versicherungsvertra- rungsleistungen können mit anderen Leistungen kumuliert werden, ges eintretende Änderungen der Risikomerkmale, die zu einer Gefahrs- Schadenversicherungsleistungen müssen an andere Leistungen ange- erhöhung oder -minderung führen, anzeigen. rechnet werden (Koordination). Zur Vermeidung einer allfälligen Unterversicherung und daraus später resultierender Leistungskürzung empfehlen wir Ihnen in der Hausratver- 4. Zeitlicher und örtlicher Geltungsbereich sicherung, mit Hilfe des Inventarblattes der Basler, den richtigen Versi- Ihre Versicherung gilt für Schäden, die während der Vertragsdauer ein- cherungswert zu ermitteln. treten (Sachversicherung) oder verursacht (Haftpflichtversicherung/ Tritt ein Schadenfall ein, melden Sie diesen bitte umgehend dem Kun- Rechtsschutzversicherung) werden. Als Zeitpunkt der Verursachung gilt denservice der Basler, den Sie weltweit rund um die Uhr unter folgender für Rechtsfälle die erste streitbegründende Handlung oder Unterlassung. Nummer erreichen: 00800 24 800 800 sowie +41 58 285 28 28 bei Ver- Den geografischen Geltungsbereich entnehmen Sie bitte den VB und bindungsschwierigkeiten im Ausland. Ihrem Versicherungsvertrag. Die Schadenmeldung kann auch über das Internet (www.baloise.ch) oder per E-Mail (kundenservice@baloise.ch) vorgenommen werden. 5. Beginn des Versicherungsschutzes Bei Diebstahl verständigen Sie bitte unverzüglich die Polizei. Geht Ihr Der Versicherungsschutz beginnt an dem im Versicherungsvertrag Reisegepäck verloren oder wird es beschädigt, so müssen Sie sich Scha- genannten Datum. denursache und -umfang durch die Transport- oder Reiseunternehmung bescheinigen lassen. 6. Dauer des Versicherungsschutzes Im Rechtsschutzverfahren ist zuerst die Basler telefonisch zu benach- Ist die Versicherung auf ein Jahr oder eine längere Dauer abgeschlossen, richtigen, damit sofort die geeigneten Massnahmen eingeleitet werden verlängert sich der Versicherungsvertrag nach Ablauf der vereinbarten können. Die Schadenerledigung selber erfolgt durch die Rechtsdienste Vertragsdauer jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn nicht der Assista Rechtsschutz AG, Ch. de Blandonnet 4, 1214 Vernier/Genève. eine der Vertragsparteien spätestens 3 Monate vorher eine Kündigung erhalten hat. Sie sind verpflichtet, während und nach dem Schadenereignis für die Erhaltung der versicherten Sache zu sorgen und durch geeignete 7. Prämie und Selbstbehalte Massnahmen zur Verminderung des Schadens beizutragen (Rettungs- und Schadenminderungspflicht). Ebenso sind Veränderungen an den Die Prämie wird pro Versicherungsjahr festgesetzt und ist im Voraus beschädigten Sachen zu unterlassen, welche geeignet sind, die Fest- zu bezahlen. Die Höhe der Prämie hängt von den versicherten Risiken stellung der Schadenursache oder dessen Höhe zu erschweren oder und der vereinbarten Deckung ab. Halbjährliche Zahlung kann unter zu vereiteln (Veränderungsverbot). Sie haben jede Auskunft über den bestimmten Voraussetzungen gegen Entrichtung eines Zuschlages ver- Schaden zu geben und die für die Begründung des Entschädigungsan- einbart werden. spruchs nötigen Angaben zu erteilen (Auskunftspflicht). Für die Scha- Erlischt der Versicherungsvertrag vor Ablauf eines Versicherungsjahres, denhöhe sind Sie beweispflichtig (Quittungen, Belege). erstattet Ihnen die Basler die bezahlte Prämie anteilig zurück. Davon Der Schaden wird entweder durch die Parteien selbst, durch einen abweichend ist die Prämie für die zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung gemeinsamen Experten oder in einem Sachverständigenverfahren fest- laufende Versicherungsperiode vollständig geschuldet, wenn gestellt. →→ Sie den Versicherungsvertrag innerhalb von 12 Monaten nach Ver- tragsabschluss aufgrund eines Schadenfalls kündigen Verletzen Sie schuldhaft die erwähnten Pflichten, so kann die Basler den →→ der Versicherungsvertrag wegen eines von der Basler entschädigten Versicherungsvertrag kündigen. Beeinflusst die schuldhafte Pflichtver- Totalschadens dahinfällt. letzung den Schadeneintritt oder -umfang, kann die Basler ihre Leistung reduzieren oder gar verweigern.
4 Produktinformationen 10. Schuldhafte Herbeiführung des Schadenfalles 12. Datenschutz Bei leichtfahrlässiger Herbeiführung des Schadens erhalten Sie die vollen Im Interesse einer effizienten und korrekten Vertragsabwicklung sind Leistungen. Wird der Schaden grobfahrlässig (unter Verletzung elemen- wir auf die Bearbeitung Ihrer Daten angewiesen. Dabei beachten wir ins- tarer Vorsichtsgebote) verursacht, kann die Basler ihre Leistung kürzen. besondere die anwendbare Datenschutzgesetzgebung. Allgemeines zur Datenbearbeitung 11. Ende des Versicherungsschutzes Wir bearbeiten Ihre für den Vertragsabschluss sowie die Vertrags- und Der Versicherungsvertrag endet durch Kündigung sowie aus den von Schadenabwicklung relevanten Daten (z.B. Angaben zu Ihrer Person, Gesetz oder Vertrag vorgesehenen Gründen. Kontaktdaten, versicherungsproduktspezifische Angaben oder Anga- ben zur Vorversicherung und Vorschäden). In erster Linie werden dabei Kündigende Partei Kündigungsgründe Kündigungsfrist/ Erlöschenszeitpunkt die von Ihnen übermittelten Angaben aus dem Versicherungsantrag -termin und später gegebenenfalls ergänzenden Angaben aus der Schadenan- beide Vertrags Ablauf der im Versiche- 3 Monate Vertragsablauf zeige bearbeitet. Allenfalls erhalten wir auch von Dritten Personenda- parteien rungsvertrag genann- ten, sofern diese für den Vertragsabschluss erforderlich sind (z.B. Amts- ten minimalen Laufzeit stellen, Vorversicherer). Ordentliche Kündigung 3 Monate Ablauf des 3. Versi- nach Ablauf von 3 Ver- cherungsjahres Zwecke der Datenbearbeitung sicherungsjahren Ihre Daten werden von uns nur für diejenigen Zwecke bearbeitet, wel- Versicherter Schaden- Versicherer: 30 Tage nach che wir Ihnen bei deren Erhebung aufgezeigt haben, oder zu welchen wir fall, für den eine Leis- spätestens bei Aus- Zugang der Kündi- tung beansprucht zahlung gung beim Versiche- gesetzlich verpflichtet oder berechtigt sind. Wir bearbeiten Ihre Daten in wurde rungsnehmer erster Linie für den Vertragsabschluss und zur Einschätzung des von uns Versicherungsnehmer: 14 Tage nach Zugang zu übernehmenden Risikos sowie für die spätere Vertrags- und Scha- spätestens 14 Tage der Kündigung beim denabwicklung (z.B. zur Policierung oder Rechnungsstellung). Darüber seit Kenntnis der Aus- Versicherer zahlung hinaus bearbeiten wir Ihre Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtun- gen (z.B. aufsichtsrechtliche Vorgaben). Versicherungs- Prämien- und Selbst- vor Ablauf des laufen- Ablauf des laufen- nehmer behaltserhöhung, den Versicherungs- den Versicherungs- Schliesslich bearbeiten wir Ihre Daten, soweit gesetzlich zulässig, auch aufgrund z. B. Tarif jahres jahres im Zusammenhang mit Produktoptimierungen sowie für Marketingzwe- änderungen (ausge- cke (z.B. Werbung für Produkte oder Markt- und Meinungsumfragen). nommen automatische Summenanpassung Sie haben das Recht, uns schriftlich mitzuteilen, wenn Sie nicht bewor- beim Hausrat/Mobil- ben werden wollen. Sofern unsere Datenbearbeitung auf Basis einer heim/Wohnwagen) gesetzlichen Grundlage erfolgt, halten wir uns an die im Gesetz vorge- Prämienerhöhung auf- 30 Tage ab Zugang der 30 Tage nach gebenen Zwecke. grund wesentlicher Anzeige betreffend die Zugang der Gefahrserhöhung Prämienerhöhung Kündigung Einwilligung Wir können für die Datenbearbeitung auf Ihre Einwilligung angewiesen Wesentliche Gefahrs- Keine 4 Wochen ab Zugang sein. Ihr Versicherungsantrag sowie Ihre Schadenanzeige beinhalten minderung der Kündigung dafür eine Einwilligungsklausel, mit der Sie uns zur gesetzeskonformen Verletzung der vor 4 Wochen ab Kenntnis Zugang der vertraglichen Informa- der Verletzung, längs- Kündigung Datenbearbeitung ermächtigen. tionspflicht gemäss tens 2 Jahre ab Ver- Art. 3 VVG tragsabschluss Datenaustausch Allenfalls nehmen wir zur Risikobemessung und zur Prüfung Ihrer Mehrfachversicherung 4 Wochen ab Kenntnis Zugang der Kündigung Ansprüche Rücksprache mit in den Vertrag oder dessen Anbahnung wie Versicherer Verletzung der vorver- 4 Wochen ab Kenntnis Zugang der auch die Schadenabwicklung involvierten Vor-, Mit- und Rückversiche- traglichen Anzeige- der Verletzung Kündigung rern (z.B. Vorversicherer betreffend den bisherigen Schadenverlauf ), pflicht Konzerngesellschaften oder mit weiteren Dritten (z.B. Amtsstellen oder Wesentliche Erhöhung 30 Tage ab Zugang der 30 Tage nach Schadenregulierer). der Gefahr Anzeige betreffend die Zugang der Darüber hinaus können wir dazu verpflichtet sein, Ihre Daten an weitere Gefahrserhöhung Kündigung Empfänger zu übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzli- Versicherungsbetrug keine Zugang der Kündigung cher Mitteilungspflichten (z. B. Finanzbehörden oder Strafverfolgungs- behörden). In der Regel kann der von den Änderungen betroffene Teil oder aber der Vermittler erhalten die für die Betreuung und Beratung notwendigen gesamte Versicherungsvertrag gekündigt werden. Angaben aus den bei uns über Sie angelegten Daten. Vermittler sind Erlöschensgründe Erlöschenszeitpunkt gesetzlich und vertraglich verpflichtet, ihre besondere Schweigepflicht sowie das anwendbare Datenschutzrecht zu beachten. Ungebundene Sitzverlegung ins Ausland (ausgenommen Datum der Sitzverlegung Fürstentum Liechtenstein) Vermittler erhalten nur dann Einsicht in diese Daten, wenn sie von Ihnen dazu ermächtigt wurden. Um Ihnen einen preisgünstigen und umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, wird ein Teil unserer Leistungen auch durch recht- lich selbstständige Unternehmen im In- und Ausland erbracht. Diese Dienstleister werden vertraglich verpflichtet, sich an unsere festgeleg- ten Zwecke der Datenbearbeitung und das anwendbare Datenschutz- recht zu halten.
5 Produktinformationen | Vertragsbedingungen | Hausratversicherung – Hausrat Vertragsbedingungen Versicherungsmissbrauch Hinweis- und Informationssystem (HIS) Hausratversicherung Zur Prävention und zur Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch im Bereich Nichtleben sind wir am Hinweis- und Informationssystem (HIS) der SVV Solution AG angeschlossen. Bei Erfüllung eines konkret defi- A1 Hausrat nierten Einmeldegrundes (z.B. Versicherungsbetrug) tragen die am HIS teilnehmenden Versicherungsgesellschaften Personen in das HIS ein. Im Rahmen der Schadenabwicklung können wir eine Abfrage im HIS vor- Versicherungsschutz nehmen und anhand der übermittelten Daten prüfen, ob zu Ihrer Person aufgrund einer früheren Einmeldung Informationen gespeichert sind. Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt: Erhalten wir einen entsprechenden Hinweis, können wir unsere Leis- A1 tungspflicht vertieft prüfen. Die Einhaltung des anwendbaren Daten- Hausrat, das heisst alle dem privaten Gebrauch dienenden beweglichen schutzrechts ist dabei jederzeit gewährleistet. Sachen von versicherten Personen, inklusive Detaillierte Informationen zum HIS sowie die Liste mit den Gründen für →→ Schmuck, Armband- und Taschenuhren eine Einmeldung finden Sie unter unter www.svv.ch/de/his. →→ Fahrräder sowie diesen gleichgestellten Motorfahrzeugen (z. B. Elek- Ihre Rechte in Bezug auf Ihre Daten trovelos mit Tretunterstützung bis 25 km/h) und fahrzeugähnliche Sie haben nach Massgabe des anwendbaren Datenschutzgesetzes das Geräte Recht, von uns Auskunft darüber zu verlangen, ob und welche Daten wir →→ geleaste und gemietete Gegenstände über Sie bearbeiten. Sie können ferner verlangen, dass unrichtige Daten →→ Fahrnisbauten sind bewegliche Bauten, die nicht als Dauereinrich- berichtigt und unter bestimmten Voraussetzungen gelöscht werden. Sie tung erstellt worden sind und die nicht als Gebäude versichert sind können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls die Herausgabe oder versichert werden müssen oder die Übertragung Ihrer Daten, welche Sie uns zur Verfügung gestellt →→ Haustiere haben, in einem gängigen elektronischen Format verlangen. →→ privat erworbene Berufswerkzeuge und -kleider von Unselbstständig erwerbenden Speicherungsdauer Ihre Daten werden im Einklang mit unseren Löschkonzepten nur so lange Entschädigungsgrundlage = Neuwert gespeichert, wie es für die Erreichung der vorgenannten Zwecke erfor- Besonderheiten bei Schmuck, Armband- und Taschenuhren derlich ist und wir zur Aufbewahrung gesetzlich oder vertraglich ver- Im Rahmen der Versicherungssumme für Hausrat sind Schmuck, Arm- pflichtet sind. Sobald Ihre Personendaten für die oben genannten Zwe- band- und Taschenuhren bei Diebstahl bis maximal CHF 50’000 versi- cke nicht mehr erforderlich sind, werden diese gelöscht. chert. Weitere Informationen Diese Begrenzung gilt nicht, wenn Schmuck, Armband- und Taschenuh- Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie auf unserer Web- ren zum Zeitpunkt des Schadenereignisses von den versicherten Perso- site: www.baloise.ch/datenschutz nen getragen werden oder in einem Sicherheitsbehältnis eingeschlos- Für Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten: sen sind. Als Sicherheitsbehältnisse gelten eingemauerte Wandtresore Basler Versicherung AG oder Kassenschränke über 100 kg Gewicht. Datenschutzbeauftragter Aeschengraben 21, Postfach CH-4002 Basel Grundlage für die Berechnung der Entschädigung datenschutz@baloise.ch Neuwert 13. Beschwerden Neuanschaffung oder gleichwertiger Ersatz zur Zeit des Schadenfalles Bitte wenden Sie sich in Beschwerdefällen an: abzüglich Restwert des beschädigten Hausrats. Neuanschaffung oder gleichwertiger Ersatz eines Haustieres zur Zeit des Schadenfalles. Basler Versicherung AG Beschwerdemanagement Ein persönlicher Liebhaberwert wird nicht berücksichtigt. Aeschengraben 21, Postfach Beschädigter Hausrat/Verletzte Haustiere CH-4002 Basel Reparatur- resp. Heilungskosten, höchstens jedoch der Wert der Neu- Telefon: 00800 24 800 800 anschaffung. beschwerde@baloise.ch Als neutrale Schlichtungsstelle steht Ihnen auch zur Verfügung: Ombudsman der Privatversicherung und der Suva Postfach 1063 8024 Zürich www.versicherungsombudsman.ch
6 Vertragsbedingungen | Hausrat | Mobilheim/Wohnwagen | Umgebungsversicherung Kein Versicherungsschutz besteht für Kein Versicherungsschutz besteht für A1.20 A1.1.20 einzeln bezeichnete Sachen und Haustiere, für die eine separate Versi- Mobilheime/Wohnwagen, die bei einer kantonalen Versicherung versi- cherung besteht sowie Sachen, die bei einer kantonalen Versicherung chert sind oder versichert werden müssen. versichert sind oder versichert werden müssen. A1.1.21 A1.21 →→ eingelöste Wohnwagen Geldwerte. →→ Wohnmotorwagen A1.22 Sachen, die nicht Hausrat sind, wie →→ Motorfahrzeuge inkl. Anhänger (ausgenommen sind ferngesteuerte Modellfahrzeuge und Rasenmähertraktoren ohne Kontrollschilder) A1.2 Umgebungsversicherung →→ Zubehör von Motorfahrzeugen, d. h. am Fahrzeug nicht fest montierte Sachen, sofern dafür eine Kaskoversicherung besteht (z. B. Pneus, Skiträger etc.) Versicherungsschutz →→ Mobilheim →→ Wohnwagen Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt: →→ Wohnmotorwagen A1.2.1 →→ Schiffe, für die bei einer Benützung eine obligatorische Haftpflicht- Bauliche Anlagen versicherung vorgeschrieben ist (ausgenommen sind Kites) Ausserhalb des Mobilheimes/Wohnwagens liegende, nicht zu diesem →→ Luftfahrzeuge, die im Luftfahrzeugregister eingetragen werden müs- gehörende, wohl aber auf dem gleichen Grundstück befindliche bauli- sen (ausgenommen sind Fallschirme, Hängegleiter, Gleitschirme, che Anlagen wie z. B. Stützmauern, Treppen, Wege, Einfahrten, Briefkäs- Deltasegler und ferngesteuerte Fluggeräte bis 30 kg Gewicht) ten, Fahnenstangen, Zäune und dergleichen. →→ Motorfahrräder (Mofa) inkl. ihnen gleichgestellten Elektrovelos (mit Tretunterstützung über 25 km/h) Entschädigungsgrundlage = Neuwert A1.23 Entschädigungsgrundlage für Sachen, die nicht mehr gebraucht werden Kosten für die Wiederherstellung von Bild-, Ton- oder Datenaufzeichnun- = Zeitwert gen und EDV-Software auf Datenträgern jeder Art. A1.2.2 Umgebungsbepflanzungen Die für die Wiederherstellung und Bepflanzung der Gartenanlagen (inkl. Humus) in den ursprünglichen Zustand aufgewendeten Kosten. A1.1 Mobilheim/Wohnwagen Entschädigungsgrundlage = tatsächlichen Kosten Versicherungsschutz Kein Versicherungsschutz besteht für Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt: A1.2.20 A1.1 Umgebungspflanzungen Das Mobilheim (mobiles Haus ohne Strassenzulassung, welches nur mit →→ Hagel- und Schneedruckschäden an Pflanzen einem Lastwagen transportiert werden kann) oder der nicht eingelöste →→ Schäden infolge böswilliger Beschädigung sowie Beschädigung Wohnwagen samt Zubehör. durch wilde, nicht privat gehaltene Tiere →→ Schäden, die über eine Wasserversicherung versichert werden können Entschädigungsgrundlage = Neuwert A1.2.21 Entschädigungsgrundlage für Sachen, die nicht mehr gebraucht werden Einzeln bezeichnete Sachen, für die eine separate Versicherung besteht = Zeitwert sowie Sachen, die bei einer kantonalen Versicherung versichert sind oder versichert werden müssen. Grundlage für die Berechnung der Entschädigung Neuwert Neuanschaffung oder gleichwertiger Ersatz zur Zeit des Schadenfalles abzüglich Restwert des beschädigten Mobilheimes/Wohnwagens. Ein persönlicher Liebhaberwert wird nicht berücksichtigt. Zeitwert Neuwert abzüglich Wertverminderung durch Abnützung oder aus ande- ren Gründen. Vorhandene Reste werden zum Zeitwert berechnet. Ein persönlicher Liebhaberwert wird nicht berücksichtigt.
7 Vertragsbedingungen | Vorsorgeversicherung | Motorfahrräder (Mofa) inkl. ihnen gleichgestellten Elektrovelos | Geldwerte | Kosten A2 Vorsorgeversicherung A4 Geldwerte Versicherungsschutz Versicherungsschutz Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt: Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt: A2 A4 Die Vorsorgeversicherung gilt für Neuanschaffungen und Wertsteigerun- →→ Bargeld gen von zum Vollwert versicherten Sachen an den Versicherungsorten. →→ Wertpapiere und Reisechecks Im Schadenfall werden die Versicherungssummen der Vorsorgeversi- →→ Münzen und Medaillen cherung und der versicherten Sachen zusammengezogen. →→ Edelmetalle (als Vorräte, Barren oder Handelswaren) →→ ungefasste Edelsteine und Perlen Die Vorsorgeversicherung gilt im Rahmen und Umfang dieses Versiche- →→ unpersönliche Fahrkarten, Abonnemente und Gutscheine rungsvertrages und bis zu der für die Vorsorgeversicherung festgeleg- →→ Prepaid Karten (z. B. Travel Cash Card, Reka-Card oder Lunch-Check) ten Höchstentschädigung. Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten A3 Motorfahrräder (Mofa) inkl. ihnen gleichgestellten Elektrovelos A5 Kosten Versicherungsschutz Versicherungsschutz Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt: Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt: A5.1 A3 Aufräumungs- und Entsorgungskosten Motorfahrräder (Mofa) inkl. ihnen gleichgestellten Elektrovelos (mit Tre- Kosten für die Aufräumung der Schadenstätte von Überresten versicher- tunterstützung über 25 km/h) für deren Gebrauch auf öffentlichen Stra- ter Sachen und für deren Abfuhr bis zum nächsten geeigneten Deponie- ssen Kontrollschilder vorgeschrieben sind. rungsplatz sowie Ablagerungs-, Entsorgungs- und Vernichtungskosten. Entschädigungsgrundlage = Neuwert Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten Entschädigungsgrundlage für Fahrzeuge, die nicht mehr gebraucht wer- A5.2 den = Zeitwert Dekontaminationskosten Kosten für →→ die Untersuchung, die Dekontamination sowie den Austausch von Grundlage für die Berechnung der Entschädigung kontaminiertem Erdreich (inkl. Fauna und Flora) resp. die Beseiti- gung von kontaminiertem Wasser auf dem eigenen oder gepachteten Neuwert Grundstück, auf dem sich der Sachschaden ereignet hat Neuanschaffung oder gleichwertiger Ersatz zur Zeit des Schadenfalles →→ den Transport von kontaminiertem Erdreich oder Wasser in eine Wie- abzüglich Restwert des beschädigten Fahrzeugs. deraufbereitungsanlage und wieder zurück zur Schadenstätte →→ den Transport von kontaminiertem Erdreich oder Wasser in die Ein persönlicher Liebhaberwert wird nicht berücksichtigt. nächste geeignete Deponie sowie die dortige Ablagerung oder Ver- Zeitwert nichtung Neuwert abzüglich Wertverminderung durch Abnützung oder aus ande- →→ die Wiederherstellung des eigenen oder gepachteten Grundstückes ren Gründen. Vorhandene Reste werden zum Zeitwert berechnet. in den Zustand vor Eintritt des Schadenfalles Ein persönlicher Liebhaberwert wird nicht berücksichtigt. Die Dekontaminationskosten werden ersetzt, sofern und soweit sie →→ eine Kontamination betreffen, die nachweislich infolge eines ver- Beschädigte Fahrzeuge sicherten Schadenereignisses auf dem eigenen oder gepachteten Reparaturkosten, höchstens jedoch der Wert der Neuanschaffung; bei Grundstück entstanden ist Zeitwertversicherung höchstens der Zeitwert. →→ aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verfügung notwendig werden, die innerhalb eines Jahres seit Eintritt des Schadens ergangen ist und sich auf Gesetze oder Verordnungen abstützt, welche vor Eintritt des Schadens in Kraft getreten sind Kein Versicherungsschutz besteht für →→ nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag entschädigt werden A3.20 Wird durch den Schadenfall eine bestehende Kontamination des Erd- Fahrzeuge, für die eine separate Versicherung besteht. reichs erhöht, so werden nur Aufwendungen ersetzt, die den für eine Beseitigung der vorbestandenen Kontamination erforderlichen Betrag
8 Vertragsbedingungen | Kosten | Feuer/Elementarereignisse übersteigen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob und wann dieser Kein Versicherungsschutz besteht für Betrag ohne den Schaden aufgewendet worden wäre. A5.20 Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten Löschkosten A5.3 Kosten für Leistungen, die von öffentlichen Diensten aufgrund gesetzli- Zusätzliche Lebenshaltungskosten cher Bestimmungen unentgeltlich zu erbringen sind. Kosten aus der Unbenützbarkeit der beschädigten Räume sowie die aus Untermiete entstehenden Ertragsausfälle. Entschädigungsgrundlage = effektive Mehrkosten abzüglich einge- sparte Kosten B1 Feuer/Elementarereignisse A5.4 Schlossänderungskosten Versicherungsschutz Kosten für das Ändern oder Ersetzen von Schlüsseln, Magnetkarten und dergleichen oder von Schlössern an den im Versicherungsvertrag aufge- Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt: führten Versicherungsorten sowie an gemieteten Banksafes. B1.1 Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten Feuer A5.5 →→ Brand Bewegungs- und Schutzkosten →→ plötzliche und unfallmässige Einwirkung von Rauch Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstel- →→ Blitzschlag lung von versicherten Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder →→ Explosion geschützt werden müssen (z. B. Aufwendungen für die De- oder Remon- →→ Implosion tage von Hausratgegenständen, für Durchbruch, Abriss oder Wiederauf- →→ Meteoriten und andere Himmelskörper bau von Gebäude-/Mobilheim-/Wohnwagenteilen oder für das Erweitern →→ Seng- und Nutzfeuerschäden von Öffnungen). →→ abstürzende und notlandende Luft- und Raumfahrzeuge oder Teile davon Diese Versicherung ist subsidiär, d.h. die Kosten werden nur übernom- →→ Verderb von Tiefkühlgut bei technischem Versagen des Kühlaggrega- men, soweit sie nicht durch eine kantonale oder anderweitige Versiche- tes oder bei Ausfall der öffentlichen Stromzufuhr rung übernommen werden. B1.2 Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten Elementarereignisse A5.6 →→ Hochwasser Löschkosten →→ Überschwemmung Aufwendungen der Feuerwehren und andere Löschkosten, die vom Ver- →→ Sturm (= Wind von mind. 75 km/h, der in der Umgebung der versicher- sicherungsnehmer aufgewendet wurden oder ihm auferlegt worden ten Sachen Bäume umwirft und Gebäude abdeckt) sind. →→ Hagel →→ Lawine Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten →→ Schneedruck A5.7 →→ Felssturz Schadennachweis- und Expertenkosten →→ Steinschlag Notwendige externe Schadennachweiskosten und Expertenkosten →→ Erdrutsch eines gemeinsamen oder von der Basler bestimmten Experten zur Fest- Für den Hausrat sowie die Vorsorgeversicherung gelten die Bestimmun- setzung eines gedeckten Schadens. gen der Aufsichtsverordnung der Elementarschadenversicherung. Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten B1.3 A5.8 Feuer/Elementarereignisse Notmassnahmen Diebstahl-, Wasser- und Glasbruchschäden als Folge von Feuer- und Ele- Kosten für Notverglasungen, Nottüren und Notschlösser. mentarschäden. Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten B1.4 Psychologische Betreuung A5.9 Kosten für die psychologische Betreuung durch einen diplomierten Arzt Anvertraute Gegenstände und Effekten von Gästen oder Psychotherapeuten nach einem versicherten Feuer- oder Elemen- Anvertraute Gegenstände im Eigentum Dritter und Effekten von Gästen. tarschaden. Entschädigungsgrundlage = Neuwert Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten Entschädigungsgrundlage für Sachen, die nicht mehr gebraucht werden Die Leistungen der Basler sind pro Ereignis auf CHF 3’000 begrenzt. = Zeitwert
9 Vertragsbedingungen | Feuer/Elementarereignisse | Erdbeben | Diebstahl B2.2 Kein Versicherungsschutz besteht für Vulkanische Eruptionen B1.20 Emporsteigen und Austreten von Magma, verbunden mit Aschewolken, Feuer Ascheregen, Glutwolken oder Lavafluss. →→ Bestimmungsgemässe oder allmähliche Raucheinwirkung B2.3 →→ Schäden durch Wasserschläge, Schleuderbrüche und andere kräfte- Ereignisdefinition mechanische Betriebsauswirkungen Alle Erdbeben und vulkanischen Eruptionen, die innerhalb von 168 Stun- →→ Schäden an unter Spannung stehenden elektrischen Maschinen, den nach der ersten schadenverursachenden Erschütterung bzw. Erup- Apparaten und Leitungen durch die Wirkung der elektrischen Ener- tion auftreten, bilden ein Schadenereignis. Gedeckt sind alle Scha- gie selbst, durch Überspannung oder durch Erwärmung infolge Über- denereignisse, deren Beginn in die Vertragsperiode fällt. lastung z. B. Kurzschluss B2.4 →→ Schäden, die an elektrischen Schutzeinrichtungen in Erfüllung ihrer Feuer/Elementarereignisse, Diebstahl-, Wasser- und Glasbruchschäden normalen Funktion entstanden sind als Folge von Erdbeben oder vulkanischen Eruptionen. z. B. Beschädigung der Schmelzsicherung B2.5 B1.21 Psychologische Betreuung Elementarereignisse Kosten für die psychologische Betreuung durch einen diplomierten Arzt →→ Bodensenkungen oder Psychotherapeuten nach einem versicherten Erdbebenschaden →→ schlechter Baugrund oder vulkanischen Eruptionen. →→ fehlerhafte bauliche Konstruktion Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten →→ mangelhafter Gebäudeunterhalt →→ Unterlassung von Abwehrmassnahmen Die Leistungen der Basler sind pro Ereignis auf CHF 3’000 begrenzt. →→ künstliche Erdbewegungen →→ Schneerutsch von Dächern →→ Grundwasser Kein Versicherungsschutz besteht für →→ Ansteigen und Überborden von Gewässern, das sich erfahrungsge- mäss in kürzeren oder längeren Zwischenräumen wiederholt B2.20 →→ Rückstau von Wasser aus der Kanalisation ohne Rücksicht auf seine Schäden durch Ursache →→ Wasser aus Stauseen oder sonstigen künstlichen Wasseranlagen →→ Betriebs- und Bewirtschaftungsschäden, mit denen erfahrungsge- →→ Veränderungen der Atomkernstruktur ohne Rücksicht auf ihre Ursache mäss gerechnet werden muss B2.21 →→ Schäden durch Erschütterungen, welche ihre Ursache im Einsturz Schäden durch Erschütterungen, welche ihre Ursache im Einsturz künst- künstlich geschaffener Hohlräume haben lich geschaffener Hohlräume haben. →→ Schneedruckschäden, die nur Ziegel oder andere Bedachungsmateri- alien, Kamine, Dachrinnen oder Ablaufrohre betreffen B2.22 →→ Sturm- und Wasserschäden an Schiffen und Booten auf dem Wasser Psychologische Betreuung Regressansprüche Dritter. B1.22 Feuer/Elementarereignisse Schäden, die infolge eines Erdbebens oder einer vulkanischen Eruption entstanden sind. B1.23 B3 Diebstahl Psychologische Betreuung Regressansprüche Dritter. Versicherungsschutz Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt: B2 Erdbeben B3.1 Einbruchdiebstahl Diebstahl durch gewaltsames →→ Eindringen in ein Gebäude/Mobilheim/Wohnwagen oder in den Raum Versicherungsschutz eines Gebäudes/Mobilheimes →→ Aufbrechen eines Behältnisses im Inneren eines Gebäudes/Mobilhei- Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt: mes/Wohnwagens Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen als Folge von Dem Einbruchdiebstahl gleichgestellt ist Diebstahl durch Aufschliessen B2.1 mit den richtigen Schlüsseln oder Codes, sofern sich der Täter diese Erdbeben durch Einbruchdiebstahl oder Beraubung angeeignet hat. Erschütterungen der festen Erde, die ihre natürliche Ursache in einem Für den Inhalt von eingemauerten Wandtresoren, Kassen-/Panzer- unterirdischen Herd haben. Im Zweifelsfall entscheidet der Schweizeri- schränken und Tresorräumen haftet die Basler nur, wenn diese abge- sche Erdbebendienst, ob es sich um ein tektonisches Ereignis handelt. schlossen sind und die Schlüssel von den dafür verantwortlichen Per- sonen auf sich getragen, zuhause sorgfältig verwahrt oder in einem
10 Vertragsbedingungen | Diebstahl | Wasser gleichwertigen Behältnis eingeschlossen werden, für dessen Schlüssel können. Der Umzug muss bis spätestens 12 Monate nach dem Scha- dieselben Bestimmungen gelten. Für die Aufbewahrung des Codes von denereignis innerhalb der Schweiz/Fürstentum Liechtenstein erfolgen. Kombinationsschlössern sowie für elektronische Schlüssel, Codekarten Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten und Ähnlichem sind diese Bestimmungen sinngemäss anwendbar. Die Leistungen der Basler sind pro Ereignis auf CHF 3’000 begrenzt. B3.2 B3.10 Beschädigung/Vandalismus Installationen von mechanischen und/oder elektrischen Sicherheits Beschädigung/Vandalismus bei Diebstahl oder einem Versuch dazu an einrichtungen nach Einbruchdiebstahl/Beraubung →→ Hausrat Kostenbeteiligung für die Installationen von mechanischen und/oder →→ Gebäuden/Mobilheimen/Wohnwagen (an den Versicherungsorten), elektrischen Sicherheitseinrichtungen am Versicherungsort, die nach sofern kein Versicherungsschutz über einen anderen Vertrag besteht einem versicherten Einbruchdiebstahl- oder Beraubungsschaden (am B3.3 Versicherungsort) durch eine Fachfirma durchgeführt wurden. Beraubung Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten →→ Diebstahl unter Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen Per- sonen Die Leistungen der Basler sind pro Ereignis auf 50 % des Rechnungsbe- →→ Diebstahl bei Unfähigkeit zum Widerstand infolge Unfall, Ohnmacht trags, max. CHF 3’000 begrenzt. oder Tod B3.4 Einfacher Diebstahl Kein Versicherungsschutz besteht für →→ Diebstahl, der weder als Einbruchdiebstahl noch als Beraubung gilt B3.20 →→ Diebstahl durch Aufbrechen von Fahrzeugen Schäden durch Verlieren, Verlegen oder infolge Veruntreuung. →→ Einschleichen →→ Taschendiebstahl B3.21 Geldwerte bei einfachem Diebstahl. B3.5 Reisegepäck ausserhalb der Versicherungsorte B3.22 Abhandenkommen, Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck, wäh- Bargeld- oder Warenbezug mittels Kredit-, Debit- oder Kundenkarten rend sich dieses in Gewahrsam einer Transport- oder Reiseunterneh- und Ähnlichem, ungeachtet der Ursache ihres Abhandenkommens. mung befindet oder bei einem Autounfall beschädigt wird. B3.23 B3.6 reine Vandalenschäden, d.h. Schäden am Hausrat und Gebäude/Mobil- Psychologische Betreuung nach Einbruchdiebstahl/Beraubung heim/Wohnwagen, die nicht im Zusammenhang mit einem Diebstahl Kosten für die psychologische Betreuung durch einen diplomierten Arzt oder einem Versuch dazu stehen. oder Psychotherapeuten nach einem versicherten Einbruchdiebstahl- B3.24 oder Beraubungsschaden. Schäden, die infolge eines Feuer/Elementarereignisses, Erdbebens oder Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten einer vulkanischen Eruption entstanden sind. Die Leistungen der Basler sind pro Ereignis auf CHF 3’000 begrenzt. B3.25 Psychologische Betreuung B3.7 Regressansprüche Dritter. Selbstverteidigungskurs nach Beraubung Kosten für die Durchführung eines Selbstverteidigungskurses nach einem versicherten Beraubungsschaden. Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten B4 Wasser Die Leistungen der Basler sind pro Ereignis auf CHF 500 begrenzt. B3.8 Versicherungsschutz Reinigung der Räumlichkeiten und Gegenstände nach Diebstahl Kosten für die Reinigung der privat bewohnten Räume und privat genutz- Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt: ten Gegenstände am Versicherungsort durch ein Reinigungsunterneh- men nach einem versicherten Diebstahlschaden (am Versicherungsort), Schäden, die entstehen durch sofern dafür nicht anderweitig Versicherungsschutz beansprucht wer- B4.1 den kann. Ausfliessen von Wasser und Flüssigkeiten aus Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten →→ flüssigkeitsführenden Leitungsanlagen, die nur dem Gebäude/Mobil- heim/Wohnwagen dienen, in denen sich die versicherten Sachen Die Leistungen der Basler sind pro Ereignis auf CHF 3’000 begrenzt. befinden sowie den daran angeschlossenen Einrichtungen und Appa- B3.9 raten Umzug nach Diebstahl →→ Heizungs- und Wärmegewinnungsanlagen, Heizöltanks oder Kühlein- Kosten für den Umzug in ein neues Heim, sofern die bisher privat genutz- richtungen ten Räumlichkeiten am Versicherungsort aufgrund eines versicherten B4.2 Diebstahlschadens (am Versicherungsort) nicht mehr bewohnt werden Plötzliches und unfallmässiges Ausfliessen von Wasser und Flüssigkei- ten aus Zierbrunnen, Aquarien, Wasserbetten, mobilen Klimageräten
11 Vertragsbedingungen | Wasser | Glasbruch und Luftbefeuchtern sowie mobilen, fest installierten oder aufblasba- B4.22 ren Pools und Whirlpools. Schäden beim Auffüllen oder Entleeren von Flüssigkeitsbehältern und Leitungsanlagen und bei Revisions-/Reparaturarbeiten an Leitungsanla- B4.3 gen und Flüssigkeitsbehältern und an den daran angeschlossenen Ein- Eindringen von Regen-, Schnee- und Schmelzwasser ins Innere des richtungen und Apparaten. Gebäudes/Mobilheimes/Wohnwagens →→ aus Aussenablaufrohren und Dachrinnen B4.23 →→ durch das Dach selbst Rückstauschäden, für die der Eigentümer der Kanalisation haftbar ist. →→ durch geschlossene Fenster, Türen und Oberlichter B4.24 B4.4 Schäden an Kälteanlagen, verursacht durch künstlich erzeugten Frost. Rückstau aus der Abwasserkanalisation sowie Grundwasser und Hang- B4.25 wasser (unterirdisches Wasser) im Innern des Gebäudes/Mobilheimes/ Kosten für die Behebung der Schadenursache (ausgenommen bei Frost- Wohnwagens. schäden) sowie Unterhalts- und Schadenverhütungskosten. Mitversichert sind B4.26 B4.5 Schäden, die infolge eines Feuer/Elementarereignisses, Erdbebens oder Kosten für das Auftauen und die Reparaturen von eingefrorenen oder einer vulkanischen Eruption entstanden sind. durch Frost beschädigten flüssigkeitsführenden Leitungsanlagen und Bei der Versicherung des Mobilheimes/Wohnwagens sind zusätzlich den daran angeschlossenen Apparaten die vom Versicherten als Mie- ausgeschlossen: ter im Innern des Gebäudes/Mobilheimes/Wohnwagens installiert wor- den sind. B4.27 →→ Schäden an der Fassade des Mobilheimes/Wohnwagens (Aussen- Bei der Versicherung des Mobilheimes/Wohnwagens sind zusätzlich mauern samt Isolation, inkl. Fenster, Türen etc.) sowie am Dach (an versichert: der tragenden Konstruktion, dem Dachbelag und der Isolation) durch B4.6 Regen-, Schnee- und Schmelzwasser →→ Kosten für das Auftauen und die Reparaturen von eingefrorenen oder →→ Kosten für Auf tauen und Reparaturen von Dachrinnen und durch Frost beschädigten flüssigkeitsführenden Leitungsanlagen Aussenablaufrohren und den daran angeschlossenen Apparaten, auch ausserhalb des →→ Schäden durch Bodensenkungen, schlechten Baugrund, fehlerhafte Mobilheimes/Wohnwagens, soweit sie nur dem versicherten Mobil- bauliche Konstruktion, insbesondere infolge Missachtung von Bau- heim/Wohnwagen dienen und im Rahmen des Anteils, für den der normen (SIA-Normen) Versicherungsnehmer für deren Unterhalt aufzukommen hat →→ Schäden durch mangelhaften Unterhalt oder Unterlassung von →→ Kosten für den Wasserverlust aufgrund eines versicherten Wasser- Abwehrmassnahmen schadens →→ Kosten für die Behebung der Schadenursache (ausgenommen bei →→ im Rahmen der Versicherungssumme für das Mobilheim/den Wohn- Frostschäden und Freilegungs- und Lecksuchkosten) sowie Unter- wagen sind Kosten für das Suchen (Lecksuchkosten), Freilegen und halts- und Schadenverhütungskosten die Reparatur defekter sowie Zumauern oder Eindecken der reparier- →→ Schäden an Umgebungsbepflanzungen ten, flüssigkeitsführenden Leitungen inkl. Gasleitungen, Erdregister, B4.28 Erdsonden, Erdspeicher und dergleichen auch ausserhalb des Mobil- Psychologische Betreuung heimes/Wohnwagens, soweit sie nur dem versicherten Mobilheim/ Regressansprüche Dritter. Wohnwagen dienen und im Rahmen des Anteils, für den der Versiche- rungsnehmer für deren Unterhalt aufzukommen hat Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten B4.7 B5 Glasbruch Psychologische Betreuung Kosten für die psychologische Betreuung durch einen diplomierten Arzt oder Psychotherapeuten nach einem versicherten Wasserschaden. Versicherungsschutz Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt: Die Leistungen der Basler sind pro Ereignis auf CHF 3’000 begrenzt. B5.1 Gebäudeverglasungen Bruchschäden an Kein Versicherungsschutz besteht für →→ Gebäudeverglasungen inkl. Verglasungen baulicher Anlagen (z. B. Velounterstand, Schwimmbadabdeckungen aus Glas) sowie Vergla- B4.20 sungen an Fahrnisbauten und Mobilheimen/Wohnwagen Schäden an den ausgelaufenen Flüssigkeiten selbst. →→ Fassaden- und Wandverkleidungen aus Glas B4.21 →→ sanitären Einrichtungen aus Glas, Kunststoff, Keramik, Porzellan Schäden durch Regen-, Schnee- und Schmelzwasser, das durch Öff- oder Stein nungen am Dach bei Neubauten, Umbau- oder anderen Arbeiten ins >> Notwendige Folgekosten für Zubehör und Armaturen sind bis max. Gebäude/Mobilheim/Wohnwagen eingedrungen ist. CHF 1’000 mitversichert >> Bei Oberflächenbeschädigungen von sanitären Einrichtungen wer- den die Reparaturkosten übernommen
12 Vertragsbedingungen | Glasbruch | Hausratkasko →→ Glaskeramikkochfeldern B5.21 →→ Küchen-, Badezimmer- und Cheminéeabdeckungen aus Natur- oder →→ Schäden an elektrischen und mechanischen Einrichtungen Kunststein →→ Abnützungsschäden →→ Lichtkuppeln →→ Beschädigungen an allen Verglasungen bei Arbeiten daran (inkl. →→ Gläsern von Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen Umrahmungen) sowie bei Installationen und Versetzungen →→ Verkehrsspiegeln, die sich am Gebäude/Mobilheim/Wohnwagen, auf →→ Schäden, die infolge eines Feuer/Elementarereignisses, Erdbebens, dem dazugehörenden oder dem angrenzenden Grundstück befinden vulkanischen Eruptionen, Diebstahls oder Wasser entstanden sind Entschädigungsgrundlage = Neuwert B5.2 Mobiliarverglasungen Bruchschäden an B6 Hausratkasko →→ Verglasungen von Einrichtungsgegenständen →→ Tischplatten aus Stein Versicherungsschutz Entschädigungsgrundlage = Neuwert Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt: Mitversichert sind B6 B5.3 Hausratkasko Gebäude- und Mobiliarverglasungen →→ Hausrat →→ glasähnliche Materialien wie Plexiglas und ähnliche Kunststoffe, falls →→ Mobilheim/Wohnwagen sie anstelle von Glas verwendet werden →→ Motorfahrräder (Mofa) inkl. ihnen gleichgestellten Elektrovelos (mit →→ bei Glasbruch Schäden an Malereien, Schriften, Folien, geätztem und Tretunterstützung über 25 km/h) sandbestrahltem Glas →→ Kühl- und Gefriergeräte, Kochherde, Backöfen, Steamer, Mikrowel- →→ Folgeschäden am Hausrat und am Gebäude/Mobilheim/Wohnwagen, lengeräte, Wasch- und Trocknungsmaschinen inkl. Zubehör, auch welche direkt durch den versicherten Glasbruchschaden entstanden wenn diese fest mit dem Gebäude verbunden sind sind B6.1 →→ Glasbruchschäden bei Inneren Unruhen Plötzliche und unfallmässige Beschädigung durch äussere und innere →→ Kosten für Notverglasungen Einwirkung (z. B. falsche Bedienung, Kurzschluss, Spannungsschwan- kungen, Fremdkörper sowie Schäden infolge Innerer Unruhen). B6.2 Grundlage für die Berechnung der Entschädigung Verlieren und Verlegen. Neuwert Neuanschaffung oder gleichwertiger Ersatz zur Zeit des Schadenfalles abzüglich Restwert beschädigter Sachen. Kein Versicherungsschutz besteht für Ein persönlicher Liebhaberwert wird nicht berücksichtigt. B6.20 Beschädigte Gebäude- und Mobiliarverglasungen →→ Haustiere Reparaturkosten, höchstens jedoch der Wert der Neuanschaffung. →→ Mobiltelefone (Handy) inklusiv Schutzhülle →→ Prothesen →→ Geldwerte →→ Verbrauchs- und Verschleissmaterial (z. B. Batterien, Glühbirnen, Kein Versicherungsschutz besteht für Leucht- und Neonröhren) B5.20 →→ Schäden infolge Abnützung Gebäude- und Mobiliarverglasungen →→ Schäden, die allmählich entstanden sind Bruchschäden an →→ Schäden durch Ungeziefer, Pilzbefall, Feuchtigkeit, Trockenheit, Tem- →→ optischen Gläsern peraturschwankungen, Verdunstung, Verfärbung →→ Brillengläsern →→ Schäden, die unter vertragliche oder gesetzliche Garantieleistungen →→ Glasgeschirr fallen →→ Hohlgläser (z. B. Vasen) →→ Schäden verursacht durch Bauarbeiten →→ Beleuchtungskörper →→ Schäden die entstehen, während die versicherten Sachen einem →→ Glühbirnen Dritten zum Transport oder beim Wohnsitzwechsel übergeben wer- →→ Leucht- und Neonröhren den sowie Schäden infolge von Zerstörung oder Beschädigung einer →→ Kacheln, Wand- und Bodenplatten durch Dritte vorgenommenen Reinigung, Wiederinstandstellung oder →→ Rohrleitungen Erneuerung der versicherten Sachen →→ Hi-Fi- und Home-Cinema-Geräten, Flachbildschirmen, Beamern, B6.21 Desktopcomputern, portablen Computern (inkl. Tablets, Notebooks, Schäden, die über die Feuer/Elementar-, Erdbeben-, Diebstahl-, Wasser- E-Book-Reader) und Mobiltelefonen (Handy) oder Glasbruchversicherung versichert sind oder versichert werden kön- nen.
13 Vertragsbedingungen | Handykasko | Haftpflichtversicherung – Privathaftpflicht →→ Familienhaupt B7 Handykasko →→ →→ Arbeitgeber von privatem Dienstpersonal Sportler →→ Tierhalter →→ Halter von Flugmodellen und Drohnen bis 30 kg Gewicht Versicherungsschutz →→ Benützer fremder Motorfahrzeuge für den Bonusverlust aus der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung, berechnet bis auf die Prämi- Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt: enstufe vor dem versicherten Ereignis, für den die Deckungslimite der B7 Halterversicherung übersteigenden Schaden sowie für Ansprüche, Handykasko die durch eine abzuschliessende obligatorische Haftpflichtversiche- Mobiltelefone (Handy) sämtlicher Hersteller inklusiv Schutzhülle. rung nicht gedeckt sind. Ausgenommen ist der Selbstbehalt aus der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung B7.1 →→ Benützer von Fahrrädern, diesen gleichgestellten Motorfahrzeugen Plötzliche und unfallmässige Beschädigung durch äussere und innere sowie fahrzeugähnlichen Geräten (z. B. Rollbrett, Rollschuhe) Einwirkung (z. B. falsche Bedienung, Kurzschluss, Spannungsschwan- →→ Benützer von Motorfahrrädern soweit der Schaden nicht durch eine kungen, Fremdkörper). gesetzliche Haftpflichtversicherung gedeckt ist oder gedeckt sein müsste →→ Angehöriger der schweizerischen Armee, des schweizerischen Zivil- Kein Versicherungsschutz besteht für schutzes und der Feuerwehr →→ ermächtigter Besitzer fremder beweglicher Sachen (Obhutsschäden) B7.20 Die gesetzliche Haftplicht des Versicherungsnehmers als Mobiltelefone (Handy), für die eine separate Versicherung besteht. →→ Eigentümer von selbstbewohnten und nicht gewerblich genutzten Häusern und Ferienhäusern mit maximal drei Wohnungen sowie den B7.21 dazugehörenden privat genutzten Grundstücken, Anlagen und Ein- →→ Festnetztelefone richtungen →→ Tablets →→ Eigentümer von selbstbewohnten Mobilheimen oder nicht eingelös- →→ Smartwatches ten Wohnwagen sowie den dazugehörenden privat genutzten Grund- →→ Schäden, die allmählich entstanden sind stücken, Anlagen und Einrichtungen →→ Schäden infolge Abnützung sowie infolge von chemischen oder kli- →→ Stockwerkeigentümer, vorausgesetzt die Stockwerkeigentümerge- matischen Einflüssen meinschaft hat eine separate Gebäudehaftpflichtversicherung abge- →→ Schäden, die unter vertragliche oder gesetzliche Garantieleistungen schlossen und der Schaden übersteigt die Deckungslimite der Haft- fallen pflichtversicherung der Stockwerkeigentümergemeinschaft B7.22 >> für Schäden am Gesamteigentum unter Abzug der Eigentumsquote Kosten für die Wiederherstellung von Bild-, Ton- oder Datenaufzeichnun- >> für Schäden Dritter im Rahmen der Eigentumsquote gen und EDV-Software. C1.2 B7.23 Der Versicherungsschutz gilt bei haftpflichtrechtlich ersatzfähigen Schäden, die über die Feuer-/Elementar-, Erdbeben-, Diebstahl-, Was- Ansprüchen Dritter wegen ser- oder Glasbruchversicherung versichert sind oder versichert werden →→ Personenschäden d.h. Tötung, Verletzung oder sonstige Gesund- können. heitsschädigung →→ Sachschäden d.h. Zerstörung, Beschädigung oder Verlust von Sachen. Die blosse Funktionsbeeinträchtigung einer Sache ohne Beeinträchti- Haftpflichtversicherung gung deren Substanz gilt ebenfalls als Sachschaden. Den Sachschäden gleichgestellt ist die Tötung, die Verletzung oder sonstige Gesundheitsschädigung von Tieren, wobei die Entschädi- C1 Privathaftpflicht gung jedoch gemäss den hierfür vorgesehenen rechtlichen Grundla- gen erfolgt Versichert ist auch die Haftpflicht für Personen- und Sachschäden Versicherungsschutz im Zusammenhang mit einer Umweltbeeinträchtigung, sofern diese Umweltbeeinträchtigung die Folge eines einzelnen, plötzlich eingetre- Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt: tenen, unvorhergesehenen Ereignisses ist, das zudem sofortige Mass- nahmen erfordert. C1.1 Als Umweltbeeinträchtigung gilt die nachhaltige Störung des natürli- Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und chen Zustandes von Luft, Gewässern (auch Grundwasser), Boden, Flora der mitversicherten Personen in ihrer Eigenschaft als Privatperson aus oder Fauna durch jegliche Einwirkung sowie jeder Sachverhalt, der den Gefahren des täglichen Lebens (einschliesslich nebenberuflicher gemäss anwendbarem Recht als Umweltschaden definiert wird. oder nebenamtlicher Tätigkeiten bis zu einem Pensum von 30%) als →→ Mieter und Pächter von selbstgenutzten, unbeweglichen Sachen C1.3 (Mieterschäden) Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf →→ Eigentümer, Mieter oder Pächter von Grundstücken (z. B. Garten- oder →→ Entschädigung begründeter Ansprüche Pflanzland) →→ Abwehr unbegründeter Ansprüche →→ Bauherr bis zu einer Gesamtbausumme von CHF 100’000 →→ Vertretung der Versicherten
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