BaloiseCombi Haushalt - Produktinformationen und Vertragsbedingungen Ausgabe 2021

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BaloiseCombi Haushalt
Produktinformationen und Vertragsbedingungen

Ausgabe 2021
2   Produktinformationen

Produktinformationen
Vertragsbedingungen ab Seite 5

                                                          1. Ihr Vertragspartner
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde                  Vertragspartner ist die Basler Versicherung AG, nachfolgend Basler
                                                          genannt. Der Hauptsitz befindet sich am Aeschengraben 21, Postfach,
Die Produktinformationen sollen Ihnen helfen, sich in
                                                          CH-4002 Basel.
Ihren Versicherungsvertragsunterlagen zurechtzufinden.
                                                          Im Internet finden Sie uns unter:
Massgebend für den Inhalt und den Umfang der gegen-       www.baloise.ch
seitigen Rechte und Pflichten sind ausschliesslich Ihr
Versicherungsvertrag und die Vertragsbedingungen (VB).    2. Widerruf
                                                          Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages oder Ihre Erklä-
Ihr Versicherungsvertrag untersteht schweizerischem
                                                          rung zu dessen Annahme können Sie schriftlich oder mittels Textnach-
Recht, insbesondere dem Versicherungsvertragsgesetz       weis widerrufen. Ihr Widerruf ist wirksam und Ihr Versicherungsschutz
(VVG). Vorbehalten bleibt bei Verträgen mit einem Bezug   erlischt, wenn dieser innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Ver-
zum Fürstentum Liechtenstein die Anwendung dessen         trages bei der Basler Versicherung AG eingegangen ist. Massgebend für
Rechts, soweit sie zwingend vorgeschrieben ist. In die-   den Beginn der Widerrufsfrist ist das Empfangsdatum des Vertrages.

sen Fällen gelten in Ergänzung dieser VB die «Zusätz-     Ein Widerruf bewirkt, dass Ihr Versicherungsvertrag von Anfang an
lichen Bestimmungen für Versicherungsverträge, die        unwirksam ist. Sie sind aber zur Übernahme der im Zusammenhang mit
liechtensteinischem Recht unterstehen».                   dem Vertragsabschluss allenfalls angefallenen externen Kosten ver-
                                                          pflichtet. Ihre bereits bezahlte Prämie wird zurückerstattet.

                                                          3. Umfang des Versicherungsschutzes
                                                          Nachfolgend informieren wir Sie über den zur Auswahl stehenden Versi-
                                                          cherungsschutz. Dabei handelt es sich um eine Zusammenfassung, die
                                                          Ihnen die Orientierung erleichtern soll. Eine abschliessende allgemeine
                                                          Beschreibung des Versicherungsschutzes und seiner Einschränkungen
                                                          können Sie den VB entnehmen. Den von Ihnen zusammengestellten Ver-
                                                          sicherungsschutz und individuelle Angaben, wie z. B. die vereinbarte
                                                          Versicherungssumme, finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag.

                                                          Folgende Sachen, Kosten und Erträge können Sie einzeln oder in Kom-
                                                          bination versichern:

                                                          →→ Hausrat
                                                             Alle dem privaten Gebrauch dienenden beweglichen Sachen.

                                                          →→ Mobilheim/Wohnwagen
                                                             Mobiles Haus ohne Strassenzulassung, welches nur mit einem Last-
                                                             wagen transportiert werden kann oder nicht eingelöster Wohnwagen,
                                                             samt Zubehör. Die Umgebungsversicherung ist automatisch mitein-
                                                             geschlossen.

                                                          →→ Vorsorgeversicherung
                                                             Neuanschaffungen und Wertsteigerungen von zum Vollwert versi-
                                                             cherten Sachen an den Versicherungsorten.

                                                          →→ Motorfahrräder (Mofa) inkl. ihnen gleichgestellten Elektrovelos
                                                             Motorfahrräder (Mofa) inkl. ihnen gleichgestellten Elektrovelos (mit
                                                             Tretunterstützung über 25 km/h) für deren Gebrauch auf öffentlichen
                                                             Strassen Kontrollschilder vorgeschrieben sind.

                                                          →→ Geldwerte
                                                             Bargeld, Wertpapiere und Reisechecks, Münzen und Medaillen, Edel-
                                                             metalle (als Vorräte, Barren oder Handelswaren), ungefasste Edelsteine
                                                             und Perlen, unpersönliche Fahrkarten, Abonnemente und Gutscheine,
                                                             Prepaid Karten (z. B. Travel Cash Card, Reka-Card oder Lunch-Check).

                                                          →→ Kosten
                                                             Aufräumungs- und Entsorgungskosten, Dekontaminationskosten,
                                                             zusätzliche Lebenshaltungskosten, Schlossänderungskosten, Bewe-
                                                             gungs- und Schutzkosten, Löschkosten, Schadennachweis- und
                                                             Expertenkosten, Kosten für Notmassnahmen.

                                                          Folgende Gefahren und Schäden können versichert werden:
                                                          →→ Feuer/Elementarereignisse
                                                          →→ Erdbeben
3     Produktinformationen

→→   Diebstahl                                                             Im Schadenfall tragen Sie, falls vereinbart, einen Teil des Schadens
→→   Wasser                                                                selbst (Selbstbehalt).
→→   Glasbruch
→→   Hausratkasko                                                          8. Zahlungsverzug und Mahnfolgen
→→   Handykasko
                                                                           Wird die Prämie nach einer Mahnung nicht bezahlt, setzt Ihnen die Bas-
Ergänzen Sie diesen Versicherungsschutz mit                                ler eine 14-tägige Nachfrist an. Verstreicht diese ungenutzt, ruht Ihr Ver-
→→ Haftpflichtversicherung                                                 sicherungsschutz (Deckungsunterbruch).
→→ Reiseversicherung
                                                                           Mit vollständiger Zahlung der ausstehenden Prämien und sämtlicher
→→ Rechtsschutzversicherung
                                                                           Gebühren kann der Versicherungsvertrag wieder in Kraft gesetzt wer-
Profitieren Sie zudem von den Zusatzdeckungen                              den. Massgebend für das Wiederaufleben des Versicherungsschutzes
→→ Sicherheitsbaustein Sorglos                                             ist der Zeitpunkt der Zahlung. Für die Zeit des Unterbruchs erhalten Sie
→→ Sicherheitsbaustein Protection                                          rückwirkend keinen Versicherungsschutz.
→→ Assistance
                                                                           Der Versicherungsvertrag erlischt 2 Monate nach der im Mahnschreiben
Sämtliche Deckungen sind als Schadenversicherung ausgestaltet,             angesetzten 14-tägigen Nachfrist, es sei denn die Basler fordert die aus-
ausser F1.2 Grossschadenservice ist eine Summenversicherung.               stehende Prämie rechtlich ein (Betreibung).

Bei der Summenversicherung ist die Versicherungsleistung unabhän-
                                                                           9. Weitere Ihnen obliegende Pflichten
gig davon geschuldet, ob das versicherte Ereignis eine Vermögensein-
busse bewirkt hat und wie hoch diese effektiv ausgefallen ist. Bei der     Sie müssen die Ihnen gestellten Risikofragen wahrheitsgetreu sowie
Schadenversicherung ist die Vermögenseinbusse Voraussetzung und            vollständig beantworten (vorvertragliche Anzeigepflicht) und uns ab
Kriterium für die Bemessung der Leistungspflicht. Summenversiche-          diesem Zeitpunkt und während der Laufzeit Ihres Versicherungsvertra-
rungsleistungen können mit anderen Leistungen kumuliert werden,            ges eintretende Änderungen der Risikomerkmale, die zu einer Gefahrs-
Schadenversicherungsleistungen müssen an andere Leistungen ange-           erhöhung oder -minderung führen, anzeigen.
rechnet werden (Koordination).
                                                                           Zur Vermeidung einer allfälligen Unterversicherung und daraus später
                                                                           resultierender Leistungskürzung empfehlen wir Ihnen in der Hausratver-
4. Zeitlicher und örtlicher Geltungsbereich
                                                                           sicherung, mit Hilfe des Inventarblattes der Basler, den richtigen Versi-
Ihre Versicherung gilt für Schäden, die während der Vertragsdauer ein-     cherungswert zu ermitteln.
treten (Sachversicherung) oder verursacht (Haftpflichtversicherung/
                                                                           Tritt ein Schadenfall ein, melden Sie diesen bitte umgehend dem Kun-
Rechtsschutzversicherung) werden. Als Zeitpunkt der Verursachung gilt
                                                                           denservice der Basler, den Sie weltweit rund um die Uhr unter folgender
für Rechtsfälle die erste streitbegründende Handlung oder Unterlassung.
                                                                           Nummer erreichen: 00800 24 800 800 sowie +41 58 285 28 28 bei Ver-
Den geografischen Geltungsbereich entnehmen Sie bitte den VB und           bindungsschwierigkeiten im Ausland.
Ihrem Versicherungsvertrag.
                                                                           Die Schadenmeldung kann auch über das Internet (www.baloise.ch)
                                                                           oder per E-Mail (kundenservice@baloise.ch) vorgenommen werden.
5. Beginn des Versicherungsschutzes
                                                                           Bei Diebstahl verständigen Sie bitte unverzüglich die Polizei. Geht Ihr
Der Versicherungsschutz beginnt an dem im Versicherungsvertrag
                                                                           Reisegepäck verloren oder wird es beschädigt, so müssen Sie sich Scha-
genannten Datum.
                                                                           denursache und -umfang durch die Transport- oder Reiseunternehmung
                                                                           bescheinigen lassen.
6. Dauer des Versicherungsschutzes
                                                                           Im Rechtsschutzverfahren ist zuerst die Basler telefonisch zu benach-
Ist die Versicherung auf ein Jahr oder eine längere Dauer abgeschlossen,
                                                                           richtigen, damit sofort die geeigneten Massnahmen eingeleitet werden
verlängert sich der Versicherungsvertrag nach Ablauf der vereinbarten
                                                                           können. Die Schadenerledigung selber erfolgt durch die Rechtsdienste
Vertragsdauer jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn nicht
                                                                           der Assista Rechtsschutz AG, Ch. de Blandonnet 4, 1214 Vernier/Genève.
eine der Vertragsparteien spätestens 3 Monate vorher eine Kündigung
erhalten hat.                                                              Sie sind verpflichtet, während und nach dem Schadenereignis für
                                                                           die Erhaltung der versicherten Sache zu sorgen und durch geeignete
7. Prämie und Selbstbehalte                                                Massnahmen zur Verminderung des Schadens beizutragen (Rettungs-
                                                                           und Schadenminderungspflicht). Ebenso sind Veränderungen an den
Die Prämie wird pro Versicherungsjahr festgesetzt und ist im Voraus
                                                                           beschädigten Sachen zu unterlassen, welche geeignet sind, die Fest-
zu bezahlen. Die Höhe der Prämie hängt von den versicherten Risiken
                                                                           stellung der Schadenursache oder dessen Höhe zu erschweren oder
und der vereinbarten Deckung ab. Halbjährliche Zahlung kann unter
                                                                           zu vereiteln (Veränderungsverbot). Sie haben jede Auskunft über den
bestimmten Voraussetzungen gegen Entrichtung eines Zuschlages ver-
                                                                           Schaden zu geben und die für die Begründung des Entschädigungsan-
einbart werden.
                                                                           spruchs nötigen Angaben zu erteilen (Auskunftspflicht). Für die Scha-
Erlischt der Versicherungsvertrag vor Ablauf eines Versicherungsjahres,    denhöhe sind Sie beweispflichtig (Quittungen, Belege).
erstattet Ihnen die Basler die bezahlte Prämie anteilig zurück. Davon
                                                                           Der Schaden wird entweder durch die Parteien selbst, durch einen
abweichend ist die Prämie für die zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung
                                                                           gemeinsamen Experten oder in einem Sachverständigenverfahren fest-
laufende Versicherungsperiode vollständig geschuldet, wenn
                                                                           gestellt.
→→ Sie den Versicherungsvertrag innerhalb von 12 Monaten nach Ver-
   tragsabschluss aufgrund eines Schadenfalls kündigen                     Verletzen Sie schuldhaft die erwähnten Pflichten, so kann die Basler den
→→ der Versicherungsvertrag wegen eines von der Basler entschädigten       Versicherungsvertrag kündigen. Beeinflusst die schuldhafte Pflichtver-
   Totalschadens dahinfällt.                                               letzung den Schadeneintritt oder -umfang, kann die Basler ihre Leistung
                                                                           reduzieren oder gar verweigern.
4    Produktinformationen

10. Schuldhafte Herbeiführung des Schadenfalles                                                12. Datenschutz
Bei leichtfahrlässiger Herbeiführung des Schadens erhalten Sie die vollen                      Im Interesse einer effizienten und korrekten Vertragsabwicklung sind
Leistungen. Wird der Schaden grobfahrlässig (unter Verletzung elemen-                          wir auf die Bearbeitung Ihrer Daten angewiesen. Dabei beachten wir ins-
tarer Vorsichtsgebote) verursacht, kann die Basler ihre Leistung kürzen.                       besondere die anwendbare Datenschutzgesetzgebung.

                                                                                               Allgemeines zur Datenbearbeitung
11. Ende des Versicherungsschutzes
                                                                                               Wir bearbeiten Ihre für den Vertragsabschluss sowie die Vertrags- und
Der Versicherungsvertrag endet durch Kündigung sowie aus den von                               Schadenabwicklung relevanten Daten (z.B. Angaben zu Ihrer Person,
Gesetz oder Vertrag vorgesehenen Gründen.                                                      Kontaktdaten, versicherungsproduktspezifische Angaben oder Anga-
                                                                                               ben zur Vorversicherung und Vorschäden). In erster Linie werden dabei
Kündigende Partei Kündigungsgründe            Kündigungsfrist/          Erlöschenszeitpunkt    die von Ihnen übermittelten Angaben aus dem Versicherungsantrag
                                              -termin
                                                                                               und später gegebenenfalls ergänzenden Angaben aus der Schadenan-
beide Vertrags­    Ablauf der im Versiche- 3 Monate                     Vertragsablauf         zeige bearbeitet. Allenfalls erhalten wir auch von Dritten Personenda-
parteien           rungsvertrag genann-
                                                                                               ten, sofern diese für den Vertragsabschluss erforderlich sind (z.B. Amts-
                   ten minimalen Laufzeit
                                                                                               stellen, Vorversicherer).
                   Ordentliche Kündigung 3 Monate                       Ablauf des 3. Versi-
                   nach Ablauf von 3 Ver-                               cherungsjahres         Zwecke der Datenbearbeitung
                   sicherungsjahren
                                                                                               Ihre Daten werden von uns nur für diejenigen Zwecke bearbeitet, wel-
                   Versicherter Schaden-      Versicherer:              30 Tage nach           che wir Ihnen bei deren Erhebung aufgezeigt haben, oder zu welchen wir
                   fall, für den eine Leis-   spätestens bei Aus-       Zugang der Kündi-
                   tung beansprucht           zahlung                   gung beim Versiche-    gesetzlich verpflichtet oder berechtigt sind. Wir bearbeiten Ihre Daten in
                   wurde                                                rungsnehmer            erster Linie für den Vertragsabschluss und zur Einschätzung des von uns
                                              Versicherungsnehmer:      14 Tage nach Zugang    zu übernehmenden Risikos sowie für die spätere Vertrags- und Scha-
                                              spätestens 14 Tage        der Kündigung beim     denabwicklung (z.B. zur Policierung oder Rechnungsstellung). Darüber
                                              seit Kenntnis der Aus-    Versicherer
                                              zahlung
                                                                                               hinaus bearbeiten wir Ihre Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtun-
                                                                                               gen (z.B. aufsichtsrechtliche Vorgaben).
Versicherungs-     Prämien- und Selbst-  vor Ablauf des laufen-         Ablauf des laufen-
nehmer             behaltserhöhung,      den Versicherungs-             den Versicherungs-     Schliesslich bearbeiten wir Ihre Daten, soweit gesetzlich zulässig, auch
                   aufgrund z. B. Tarif­ jahres                         jahres                 im Zusammenhang mit Produktoptimierungen sowie für Marketingzwe-
                   änderungen (ausge-
                                                                                               cke (z.B. Werbung für Produkte oder Markt- und Meinungsumfragen).
                   nommen automatische
                   Summenanpassung                                                             Sie haben das Recht, uns schriftlich mitzuteilen, wenn Sie nicht bewor-
                   beim Hausrat/Mobil-                                                         ben werden wollen. Sofern unsere Datenbearbeitung auf Basis einer
                   heim/Wohnwagen)
                                                                                               gesetzlichen Grundlage erfolgt, halten wir uns an die im Gesetz vorge-
                   Prämienerhöhung auf-       30 Tage ab Zugang der     30 Tage nach           gebenen Zwecke.
                   grund wesentlicher         Anzeige betreffend die    Zugang der
                   Gefahrserhöhung            Prämienerhöhung           Kündigung              Einwilligung
                                                                                               Wir können für die Datenbearbeitung auf Ihre Einwilligung angewiesen
                   Wesentliche Gefahrs-       Keine                     4 Wochen ab Zugang
                                                                                               sein. Ihr Versicherungsantrag sowie Ihre Schadenanzeige beinhalten
                   minderung                                            der Kündigung
                                                                                               dafür eine Einwilligungsklausel, mit der Sie uns zur gesetzeskonformen
                   Verletzung der vor­        4 Wochen ab Kenntnis      Zugang der
                   vertraglichen Informa-     der Verletzung, längs-    Kündigung
                                                                                               Datenbearbeitung ermächtigen.
                   tionspflicht gemäss        tens 2 Jahre ab Ver-
                   Art. 3 VVG                 tragsabschluss                                   Datenaustausch
                                                                                               Allenfalls nehmen wir zur Risikobemessung und zur Prüfung Ihrer
                   Mehrfachversicherung       4 Wochen ab Kenntnis      Zugang der
                                                                        Kündigung              Ansprüche Rücksprache mit in den Vertrag oder dessen Anbahnung wie
Versicherer        Verletzung der vorver-     4 Wochen ab Kenntnis      Zugang der
                                                                                               auch die Schadenabwicklung involvierten Vor-, Mit- und Rückversiche-
                   traglichen Anzeige-        der Verletzung            Kündigung              rern (z.B. Vorversicherer betreffend den bisherigen Schadenverlauf ),
                   pflicht                                                                     Konzerngesellschaften oder mit weiteren Dritten (z.B. Amtsstellen oder
                   Wesentliche Erhöhung       30 Tage ab Zugang der     30 Tage nach           Schadenregulierer).
                   der Gefahr                 Anzeige betreffend die    Zugang der
                                                                                               Darüber hinaus können wir dazu verpflichtet sein, Ihre Daten an weitere
                                              Gefahrserhöhung           Kündigung
                                                                                               Empfänger zu übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzli-
                   Versicherungsbetrug        keine                     Zugang der
                                                                        Kündigung
                                                                                               cher Mitteilungspflichten (z. B. Finanzbehörden oder Strafverfolgungs-
                                                                                               behörden).
In der Regel kann der von den Änderungen betroffene Teil oder aber der
                                                                                               Vermittler erhalten die für die Betreuung und Beratung notwendigen
gesamte Versicherungsvertrag gekündigt werden.
                                                                                               Angaben aus den bei uns über Sie angelegten Daten. Vermittler sind
Erlöschensgründe                              Erlöschenszeitpunkt
                                                                                               gesetzlich und vertraglich verpflichtet, ihre besondere Schweigepflicht
                                                                                               sowie das anwendbare Datenschutzrecht zu beachten. Ungebundene
Sitzverlegung ins Ausland (ausgenommen        Datum der Sitzverlegung
Fürstentum Liechtenstein)                                                                      Vermittler erhalten nur dann Einsicht in diese Daten, wenn sie von Ihnen
                                                                                               dazu ermächtigt wurden.
                                                                                               Um Ihnen einen preisgünstigen und umfassenden Versicherungsschutz
                                                                                               anbieten zu können, wird ein Teil unserer Leistungen auch durch recht-
                                                                                               lich selbstständige Unternehmen im In- und Ausland erbracht. Diese
                                                                                               Dienstleister werden vertraglich verpflichtet, sich an unsere festgeleg-
                                                                                               ten Zwecke der Datenbearbeitung und das anwendbare Datenschutz-
                                                                                               recht zu halten.
5   Produktinformationen | Vertragsbedingungen | Hausratversicherung – Hausrat

                                                                          Vertragsbedingungen
Versicherungsmissbrauch
Hinweis- und Informationssystem (HIS)
                                                                          Hausratversicherung
Zur Prävention und zur Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch im
Bereich Nichtleben sind wir am Hinweis- und Informationssystem (HIS)
der SVV Solution AG angeschlossen. Bei Erfüllung eines konkret defi-      A1 Hausrat
nierten Einmeldegrundes (z.B. Versicherungsbetrug) tragen die am HIS
teilnehmenden Versicherungsgesellschaften Personen in das HIS ein.
Im Rahmen der Schadenabwicklung können wir eine Abfrage im HIS vor-       Versicherungsschutz
nehmen und anhand der übermittelten Daten prüfen, ob zu Ihrer Person
aufgrund einer früheren Einmeldung Informationen gespeichert sind.        Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt:
Erhalten wir einen entsprechenden Hinweis, können wir unsere Leis-
                                                                          A1
tungspflicht vertieft prüfen. Die Einhaltung des anwendbaren Daten-
                                                                          Hausrat, das heisst alle dem privaten Gebrauch dienenden beweglichen
schutzrechts ist dabei jederzeit gewährleistet.
                                                                          Sachen von versicherten Personen, inklusive
Detaillierte Informationen zum HIS sowie die Liste mit den Gründen für
                                                                          →→ Schmuck, Armband- und Taschenuhren
eine Einmeldung finden Sie unter unter www.svv.ch/de/his.
                                                                          →→ Fahrräder sowie diesen gleichgestellten Motorfahrzeugen (z. B. Elek-
Ihre Rechte in Bezug auf Ihre Daten                                          trovelos mit Tretunterstützung bis 25 km/h) und fahrzeugähnliche
Sie haben nach Massgabe des anwendbaren Datenschutzgesetzes das              Geräte
Recht, von uns Auskunft darüber zu verlangen, ob und welche Daten wir     →→ geleaste und gemietete Gegenstände
über Sie bearbeiten. Sie können ferner verlangen, dass unrichtige Daten   →→ Fahrnisbauten sind bewegliche Bauten, die nicht als Dauereinrich-
berichtigt und unter bestimmten Voraussetzungen gelöscht werden. Sie         tung erstellt worden sind und die nicht als Gebäude versichert sind
können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls die Herausgabe             oder versichert werden müssen
oder die Übertragung Ihrer Daten, welche Sie uns zur Verfügung gestellt   →→ Haustiere
haben, in einem gängigen elektronischen Format verlangen.                 →→ privat erworbene Berufswerkzeuge und -kleider von Unselbstständig­
                                                                             erwerbenden
Speicherungsdauer
Ihre Daten werden im Einklang mit unseren Löschkonzepten nur so lange     Entschädigungsgrundlage = Neuwert
gespeichert, wie es für die Erreichung der vorgenannten Zwecke erfor-
                                                                          Besonderheiten bei Schmuck, Armband- und Taschenuhren
derlich ist und wir zur Aufbewahrung gesetzlich oder vertraglich ver-
                                                                          Im Rahmen der Versicherungssumme für Hausrat sind Schmuck, Arm-
pflichtet sind. Sobald Ihre Personendaten für die oben genannten Zwe-
                                                                          band- und Taschenuhren bei Diebstahl bis maximal CHF 50’000 versi-
cke nicht mehr erforderlich sind, werden diese gelöscht.
                                                                          chert.
Weitere Informationen                                                     Diese Begrenzung gilt nicht, wenn Schmuck, Armband- und Taschenuh-
Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie auf unserer Web-    ren zum Zeitpunkt des Schadenereignisses von den versicherten Perso-
site: www.baloise.ch/datenschutz                                          nen getragen werden oder in einem Sicherheitsbehältnis eingeschlos-
Für Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten:      sen sind. Als Sicherheitsbehältnisse gelten eingemauerte Wandtresore
Basler Versicherung AG                                                    oder Kassenschränke über 100 kg Gewicht.
Datenschutzbeauftragter
Aeschengraben 21, Postfach
CH-4002 Basel
                                                                          Grundlage für die Berechnung der Entschädigung
datenschutz@baloise.ch

                                                                          Neuwert
13. Beschwerden
                                                                          Neuanschaffung oder gleichwertiger Ersatz zur Zeit des Schadenfalles
Bitte wenden Sie sich in Beschwerdefällen an:                             abzüglich Restwert des beschädigten Hausrats. Neuanschaffung oder
                                                                          gleichwertiger Ersatz eines Haustieres zur Zeit des Schadenfalles.
Basler Versicherung AG
Beschwerdemanagement                                                      Ein persönlicher Liebhaberwert wird nicht berücksichtigt.
Aeschengraben 21, Postfach
                                                                          Beschädigter Hausrat/Verletzte Haustiere
CH-4002 Basel
                                                                          Reparatur- resp. Heilungskosten, höchstens jedoch der Wert der Neu-
Telefon: 00800 24 800 800                                                 anschaffung.
beschwerde@baloise.ch

Als neutrale Schlichtungsstelle steht Ihnen auch zur Verfügung:

Ombudsman der Privatversicherung und der Suva
Postfach 1063
8024 Zürich
www.versicherungsombudsman.ch
6	Vertragsbedingungen | Hausrat | Mobilheim/Wohnwagen | Umgebungsversicherung

Kein Versicherungsschutz besteht für                                       Kein Versicherungsschutz besteht für

A1.20                                                                      A1.1.20

einzeln bezeichnete Sachen und Haustiere, für die eine separate Versi-     Mobilheime/Wohnwagen, die bei einer kantonalen Versicherung versi-
cherung besteht sowie Sachen, die bei einer kantonalen Versicherung        chert sind oder versichert werden müssen.
versichert sind oder versichert werden müssen.
                                                                           A1.1.21

A1.21                                                                      →→ eingelöste Wohnwagen
Geldwerte.                                                                 →→ Wohnmotorwagen

A1.22

Sachen, die nicht Hausrat sind, wie
→→ Motorfahrzeuge inkl. Anhänger (ausgenommen sind ferngesteuerte
   Modellfahrzeuge und Rasenmähertraktoren ohne Kontrollschilder)          A1.2 Umgebungsversicherung
→→ Zubehör von Motorfahrzeugen, d. h. am Fahrzeug nicht fest montierte
   Sachen, sofern dafür eine Kaskoversicherung besteht (z. B. Pneus,
   Skiträger etc.)                                                         Versicherungsschutz
→→ Mobilheim
→→ Wohnwagen                                                               Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt:
→→ Wohnmotorwagen
                                                                           A1.2.1
→→ Schiffe, für die bei einer Benützung eine obligatorische Haftpflicht-
                                                                           Bauliche Anlagen
   versicherung vorgeschrieben ist (ausgenommen sind Kites)
                                                                           Ausserhalb des Mobilheimes/Wohnwagens liegende, nicht zu diesem
→→ Luftfahrzeuge, die im Luftfahrzeugregister eingetragen werden müs-
                                                                           gehörende, wohl aber auf dem gleichen Grundstück befindliche bauli-
   sen (ausgenommen sind Fallschirme, Hängegleiter, Gleitschirme,
                                                                           che Anlagen wie z. B. Stützmauern, Treppen, Wege, Einfahrten, Briefkäs-
   Deltasegler und ferngesteuerte Fluggeräte bis 30 kg Gewicht)
                                                                           ten, Fahnenstangen, Zäune und dergleichen.
→→ Motorfahrräder (Mofa) inkl. ihnen gleichgestellten Elektrovelos (mit
   Tretunterstützung über 25 km/h)                                         Entschädigungsgrundlage = Neuwert

A1.23                                                                      Entschädigungsgrundlage für Sachen, die nicht mehr gebraucht werden
Kosten für die Wiederherstellung von Bild-, Ton- oder Datenaufzeichnun-    = Zeitwert
gen und EDV-Software auf Datenträgern jeder Art.
                                                                           A1.2.2

                                                                           Umgebungsbepflanzungen
                                                                           Die für die Wiederherstellung und Bepflanzung der Gartenanlagen (inkl.
                                                                           Humus) in den ursprünglichen Zustand aufgewendeten Kosten.
A1.1 Mobilheim/Wohnwagen                                                   Entschädigungsgrundlage = tatsächlichen Kosten

Versicherungsschutz
                                                                           Kein Versicherungsschutz besteht für
Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt:
                                                                           A1.2.20

A1.1                                                                       Umgebungspflanzungen
Das Mobilheim (mobiles Haus ohne Strassenzulassung, welches nur mit        →→ Hagel- und Schneedruckschäden an Pflanzen
einem Lastwagen transportiert werden kann) oder der nicht eingelöste       →→ Schäden infolge böswilliger Beschädigung sowie Beschädigung
Wohnwagen samt Zubehör.                                                       durch wilde, nicht privat gehaltene Tiere
                                                                           →→ Schäden, die über eine Wasserversicherung versichert werden können
Entschädigungsgrundlage = Neuwert
                                                                           A1.2.21
Entschädigungsgrundlage für Sachen, die nicht mehr gebraucht werden
                                                                           Einzeln bezeichnete Sachen, für die eine separate Versicherung besteht
= Zeitwert
                                                                           sowie Sachen, die bei einer kantonalen Versicherung versichert sind
                                                                           oder versichert werden müssen.

Grundlage für die Berechnung der Entschädigung

Neuwert
Neuanschaffung oder gleichwertiger Ersatz zur Zeit des Schadenfalles
abzüglich Restwert des beschädigten Mobilheimes/Wohnwagens.

Ein persönlicher Liebhaberwert wird nicht berücksichtigt.

Zeitwert
Neuwert abzüglich Wertverminderung durch Abnützung oder aus ande-
ren Gründen. Vorhandene Reste werden zum Zeitwert berechnet.

Ein persönlicher Liebhaberwert wird nicht berücksichtigt.
7	Vertragsbedingungen | Vorsorgeversicherung | Motorfahrräder (Mofa) inkl. ihnen gleichgestellten Elektrovelos | Geldwerte | Kosten

A2 Vorsorgeversicherung                                                     A4 Geldwerte

Versicherungsschutz                                                         Versicherungsschutz

Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt:                   Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt:

A2                                                                          A4

Die Vorsorgeversicherung gilt für Neuanschaffungen und Wertsteigerun-       →→   Bargeld
gen von zum Vollwert versicherten Sachen an den Versicherungsorten.         →→   Wertpapiere und Reisechecks
Im Schadenfall werden die Versicherungssummen der Vorsorgeversi-            →→   Münzen und Medaillen
cherung und der versicherten Sachen zusammengezogen.                        →→   Edelmetalle (als Vorräte, Barren oder Handelswaren)
                                                                            →→   ungefasste Edelsteine und Perlen
Die Vorsorgeversicherung gilt im Rahmen und Umfang dieses Versiche-
                                                                            →→   unpersönliche Fahrkarten, Abonnemente und Gutscheine
rungsvertrages und bis zu der für die Vorsorgeversicherung festgeleg-
                                                                            →→   Prepaid Karten (z. B. Travel Cash Card, Reka-Card oder Lunch-Check)
ten Höchstentschädigung.
                                                                            Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten

A3 Motorfahrräder (Mofa) inkl. ihnen
gleichgestellten Elektrovelos                                               A5 Kosten

                                                                            Versicherungsschutz
Versicherungsschutz

                                                                            Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt:
Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt:
                                                                            A5.1
A3
                                                                            Aufräumungs- und Entsorgungskosten
Motorfahrräder (Mofa) inkl. ihnen gleichgestellten Elektrovelos (mit Tre-
                                                                            Kosten für die Aufräumung der Schadenstätte von Überresten versicher-
tunterstützung über 25 km/h) für deren Gebrauch auf öffentlichen Stra-
                                                                            ter Sachen und für deren Abfuhr bis zum nächsten geeigneten Deponie-
ssen Kontrollschilder vorgeschrieben sind.
                                                                            rungsplatz sowie Ablagerungs-, Entsorgungs- und Vernichtungskosten.
Entschädigungsgrundlage = Neuwert
                                                                            Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten
Entschädigungsgrundlage für Fahrzeuge, die nicht mehr gebraucht wer-
                                                                            A5.2
den = Zeitwert
                                                                            Dekontaminationskosten
                                                                            Kosten für
                                                                            →→ die Untersuchung, die Dekontamination sowie den Austausch von
Grundlage für die Berechnung der Entschädigung                                 kontaminiertem Erdreich (inkl. Fauna und Flora) resp. die Beseiti-
                                                                               gung von kontaminiertem Wasser auf dem eigenen oder gepachteten
Neuwert                                                                        Grundstück, auf dem sich der Sachschaden ereignet hat
Neuanschaffung oder gleichwertiger Ersatz zur Zeit des Schadenfalles        →→ den Transport von kontaminiertem Erdreich oder Wasser in eine Wie-
abzüglich Restwert des beschädigten Fahrzeugs.                                 deraufbereitungsanlage und wieder zurück zur Schadenstätte
                                                                            →→ den Transport von kontaminiertem Erdreich oder Wasser in die
Ein persönlicher Liebhaberwert wird nicht berücksichtigt.
                                                                               nächste geeignete Deponie sowie die dortige Ablagerung oder Ver-
Zeitwert                                                                       nichtung
Neuwert abzüglich Wertverminderung durch Abnützung oder aus ande-           →→ die Wiederherstellung des eigenen oder gepachteten Grundstückes
ren Gründen. Vorhandene Reste werden zum Zeitwert berechnet.                   in den Zustand vor Eintritt des Schadenfalles

Ein persönlicher Liebhaberwert wird nicht berücksichtigt.                   Die Dekontaminationskosten werden ersetzt, sofern und soweit sie
                                                                            →→ eine Kontamination betreffen, die nachweislich infolge eines ver-
Beschädigte Fahrzeuge
                                                                               sicherten Schadenereignisses auf dem eigenen oder gepachteten
Reparaturkosten, höchstens jedoch der Wert der Neuanschaffung; bei
                                                                               Grundstück entstanden ist
Zeitwertversicherung höchstens der Zeitwert.
                                                                            →→ aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verfügung notwendig werden,
                                                                               die innerhalb eines Jahres seit Eintritt des Schadens ergangen ist und
                                                                               sich auf Gesetze oder Verordnungen abstützt, welche vor Eintritt des
                                                                               Schadens in Kraft getreten sind
Kein Versicherungsschutz besteht für
                                                                            →→ nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag entschädigt werden
A3.20
                                                                            Wird durch den Schadenfall eine bestehende Kontamination des Erd-
Fahrzeuge, für die eine separate Versicherung besteht.
                                                                            reichs erhöht, so werden nur Aufwendungen ersetzt, die den für eine
                                                                            Beseitigung der vorbestandenen Kontamination erforderlichen Betrag
8      Vertragsbedingungen | Kosten | Feuer/Elementarereignisse

übersteigen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob und wann dieser
                                                                         Kein Versicherungsschutz besteht für
Betrag ohne den Schaden aufgewendet worden wäre.
                                                                         A5.20
Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten
                                                                         Löschkosten
A5.3                                                                     Kosten für Leistungen, die von öffentlichen Diensten aufgrund gesetzli-
Zusätzliche Lebenshaltungskosten                                         cher Bestimmungen unentgeltlich zu erbringen sind.
Kosten aus der Unbenützbarkeit der beschädigten Räume sowie die aus
Untermiete entstehenden Ertragsausfälle.

Entschädigungsgrundlage = effektive Mehrkosten abzüglich einge-
sparte Kosten                                                            B1 Feuer/Elementarereignisse
A5.4

Schlossänderungskosten
                                                                         Versicherungsschutz
Kosten für das Ändern oder Ersetzen von Schlüsseln, Magnetkarten und
dergleichen oder von Schlössern an den im Versicherungsvertrag aufge-
                                                                         Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt:
führten Versicherungsorten sowie an gemieteten Banksafes.
                                                                         B1.1
Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten
                                                                         Feuer
A5.5                                                                     →→ Brand
Bewegungs- und Schutzkosten                                              →→ plötzliche und unfallmässige Einwirkung von Rauch
Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstel-         →→ Blitzschlag
lung von versicherten Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder        →→ Explosion
geschützt werden müssen (z. B. Aufwendungen für die De- oder Remon-      →→ Implosion
tage von Hausratgegenständen, für Durchbruch, Abriss oder Wiederauf-     →→ Meteoriten und andere Himmelskörper
bau von Gebäude-/Mobilheim-/Wohnwagenteilen oder für das Erweitern       →→ Seng- und Nutzfeuerschäden
von Öffnungen).                                                          →→ abstürzende und notlandende Luft- und Raumfahrzeuge oder Teile
                                                                            davon
Diese Versicherung ist subsidiär, d.h. die Kosten werden nur übernom-
                                                                         →→ Verderb von Tiefkühlgut bei technischem Versagen des Kühlaggrega-
men, soweit sie nicht durch eine kantonale oder anderweitige Versiche-
                                                                            tes oder bei Ausfall der öffentlichen Stromzufuhr
rung übernommen werden.
                                                                         B1.2
Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten
                                                                         Elementarereignisse
A5.6                                                                     →→ Hochwasser
Löschkosten                                                              →→ Überschwemmung
Aufwendungen der Feuerwehren und andere Löschkosten, die vom Ver-        →→ Sturm (= Wind von mind. 75 km/h, der in der Umgebung der versicher-
sicherungsnehmer aufgewendet wurden oder ihm auferlegt worden               ten Sachen Bäume umwirft und Gebäude abdeckt)
sind.                                                                    →→ Hagel
                                                                         →→ Lawine
Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten
                                                                         →→ Schneedruck
A5.7                                                                     →→ Felssturz
Schadennachweis- und Expertenkosten                                      →→ Steinschlag
Notwendige externe Schadennachweiskosten und Expertenkosten              →→ Erdrutsch
eines gemeinsamen oder von der Basler bestimmten Experten zur Fest-
                                                                         Für den Hausrat sowie die Vorsorgeversicherung gelten die Bestimmun-
setzung eines gedeckten Schadens.
                                                                         gen der Aufsichtsverordnung der Elementarschadenversicherung.
Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten
                                                                         B1.3

A5.8                                                                     Feuer/Elementarereignisse
Notmassnahmen                                                            Diebstahl-, Wasser- und Glasbruchschäden als Folge von Feuer- und Ele-
Kosten für Notverglasungen, Nottüren und Notschlösser.                   mentarschäden.

Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten                            B1.4

                                                                         Psychologische Betreuung
A5.9
                                                                         Kosten für die psychologische Betreuung durch einen diplomierten Arzt
Anvertraute Gegenstände und Effekten von Gästen
                                                                         oder Psychotherapeuten nach einem versicherten Feuer- oder Elemen-
Anvertraute Gegenstände im Eigentum Dritter und Effekten von Gästen.
                                                                         tarschaden.
Entschädigungsgrundlage = Neuwert
                                                                         Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten
Entschädigungsgrundlage für Sachen, die nicht mehr gebraucht werden
                                                                         Die Leistungen der Basler sind pro Ereignis auf CHF 3’000 begrenzt.
= Zeitwert
9      Vertragsbedingungen | Feuer/Elementarereignisse | Erdbeben | Diebstahl

                                                                         B2.2
Kein Versicherungsschutz besteht für
                                                                         Vulkanische Eruptionen
B1.20                                                                    Emporsteigen und Austreten von Magma, verbunden mit Aschewolken,
Feuer                                                                    Ascheregen, Glutwolken oder Lavafluss.
→→ Bestimmungsgemässe oder allmähliche Raucheinwirkung
                                                                         B2.3
→→ Schäden durch Wasserschläge, Schleuderbrüche und andere kräfte-
                                                                         Ereignisdefinition
   mechanische Betriebsauswirkungen
                                                                         Alle Erdbeben und vulkanischen Eruptionen, die innerhalb von 168 Stun-
→→ Schäden an unter Spannung stehenden elektrischen Maschinen,
                                                                         den nach der ersten schadenverursachenden Erschütterung bzw. Erup-
   Apparaten und Leitungen durch die Wirkung der elektrischen Ener-
                                                                         tion auftreten, bilden ein Schadenereignis. Gedeckt sind alle Scha-
   gie selbst, durch Überspannung oder durch Erwärmung infolge Über-
                                                                         denereignisse, deren Beginn in die Vertragsperiode fällt.
   lastung
   z. B. Kurzschluss                                                     B2.4

→→ Schäden, die an elektrischen Schutzeinrichtungen in Erfüllung ihrer   Feuer/Elementarereignisse, Diebstahl-, Wasser- und Glasbruchschäden
   normalen Funktion entstanden sind                                     als Folge von Erdbeben oder vulkanischen Eruptionen.
   z. B. Beschädigung der Schmelzsicherung
                                                                         B2.5

B1.21                                                                    Psychologische Betreuung
Elementarereignisse                                                      Kosten für die psychologische Betreuung durch einen diplomierten Arzt
→→ Bodensenkungen                                                        oder Psychotherapeuten nach einem versicherten Erdbebenschaden
→→ schlechter Baugrund                                                   oder vulkanischen Eruptionen.
→→ fehlerhafte bauliche Konstruktion
                                                                         Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten
→→ mangelhafter Gebäudeunterhalt
→→ Unterlassung von Abwehrmassnahmen                                     Die Leistungen der Basler sind pro Ereignis auf CHF 3’000 begrenzt.
→→ künstliche Erdbewegungen
→→ Schneerutsch von Dächern
→→ Grundwasser
                                                                         Kein Versicherungsschutz besteht für
→→ Ansteigen und Überborden von Gewässern, das sich erfahrungsge-
   mäss in kürzeren oder längeren Zwischenräumen wiederholt              B2.20

→→ Rückstau von Wasser aus der Kanalisation ohne Rücksicht auf seine     Schäden durch
   Ursache                                                               →→ Wasser aus Stauseen oder sonstigen künstlichen Wasseranlagen
→→ Betriebs- und Bewirtschaftungsschäden, mit denen erfahrungsge-        →→ Veränderungen der Atomkernstruktur ohne Rücksicht auf ihre Ursache
   mäss gerechnet werden muss
                                                                         B2.21
→→ Schäden durch Erschütterungen, welche ihre Ursache im Einsturz
                                                                         Schäden durch Erschütterungen, welche ihre Ursache im Einsturz künst-
   künstlich geschaffener Hohlräume haben
                                                                         lich geschaffener Hohlräume haben.
→→ Schneedruckschäden, die nur Ziegel oder andere Bedachungsmateri-
   alien, Kamine, Dachrinnen oder Ablaufrohre betreffen                  B2.22

→→ Sturm- und Wasserschäden an Schiffen und Booten auf dem Wasser        Psychologische Betreuung
                                                                         Regressansprüche Dritter.
B1.22

Feuer/Elementarereignisse
Schäden, die infolge eines Erdbebens oder einer vulkanischen Eruption
entstanden sind.

B1.23
                                                                         B3 Diebstahl
Psychologische Betreuung
Regressansprüche Dritter.
                                                                         Versicherungsschutz

                                                                         Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt:

B2 Erdbeben                                                              B3.1

                                                                         Einbruchdiebstahl
                                                                         Diebstahl durch gewaltsames
                                                                         →→ Eindringen in ein Gebäude/Mobilheim/Wohnwagen oder in den Raum
Versicherungsschutz
                                                                            eines Gebäudes/Mobilheimes
                                                                         →→ Aufbrechen eines Behältnisses im Inneren eines Gebäudes/Mobilhei-
Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt:
                                                                            mes/Wohnwagens
Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen als Folge von
                                                                         Dem Einbruchdiebstahl gleichgestellt ist Diebstahl durch Aufschliessen
B2.1                                                                     mit den richtigen Schlüsseln oder Codes, sofern sich der Täter diese
Erdbeben                                                                 durch Einbruchdiebstahl oder Beraubung angeeignet hat.
Erschütterungen der festen Erde, die ihre natürliche Ursache in einem
                                                                         Für den Inhalt von eingemauerten Wandtresoren, Kassen-/Panzer-
unterirdischen Herd haben. Im Zweifelsfall entscheidet der Schweizeri-
                                                                         schränken und Tresorräumen haftet die Basler nur, wenn diese abge-
sche Erdbebendienst, ob es sich um ein tektonisches Ereignis handelt.
                                                                         schlossen sind und die Schlüssel von den dafür verantwortlichen Per-
                                                                         sonen auf sich getragen, zuhause sorgfältig verwahrt oder in einem
10 Vertragsbedingungen | Diebstahl | Wasser

gleichwertigen Behältnis eingeschlossen werden, für dessen Schlüssel       können. Der Umzug muss bis spätestens 12 Monate nach dem Scha-
dieselben Bestimmungen gelten. Für die Aufbewahrung des Codes von          denereignis innerhalb der Schweiz/Fürstentum Liechtenstein erfolgen.
Kombinationsschlössern sowie für elektronische Schlüssel, Codekarten       Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten
und Ähnlichem sind diese Bestimmungen sinngemäss anwendbar.
                                                                           Die Leistungen der Basler sind pro Ereignis auf CHF 3’000 begrenzt.
B3.2
                                                                           B3.10
Beschädigung/Vandalismus
                                                                           Installationen von mechanischen und/oder elektrischen Sicherheits­
Beschädigung/Vandalismus bei Diebstahl oder einem Versuch dazu an
                                                                           einrichtungen nach Einbruchdiebstahl/Beraubung
→→ Hausrat
                                                                           Kostenbeteiligung für die Installationen von mechanischen und/oder
→→ Gebäuden/Mobilheimen/Wohnwagen (an den Versicherungsorten),
                                                                           elektrischen Sicherheitseinrichtungen am Versicherungsort, die nach
   sofern kein Versicherungsschutz über einen anderen Vertrag besteht
                                                                           einem versicherten Einbruchdiebstahl- oder Beraubungsschaden (am
B3.3                                                                       Versicherungsort) durch eine Fachfirma durchgeführt wurden.
Beraubung
                                                                           Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten
→→ Diebstahl unter Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen Per-
   sonen                                                                   Die Leistungen der Basler sind pro Ereignis auf 50 % des Rechnungsbe-
→→ Diebstahl bei Unfähigkeit zum Widerstand infolge Unfall, Ohnmacht       trags, max. CHF 3’000 begrenzt.
   oder Tod

B3.4

Einfacher Diebstahl                                                        Kein Versicherungsschutz besteht für
→→ Diebstahl, der weder als Einbruchdiebstahl noch als Beraubung gilt
                                                                           B3.20
→→ Diebstahl durch Aufbrechen von Fahrzeugen
                                                                           Schäden durch Verlieren, Verlegen oder infolge Veruntreuung.
→→ Einschleichen
→→ Taschendiebstahl                                                        B3.21

                                                                           Geldwerte bei einfachem Diebstahl.
B3.5

Reisegepäck ausserhalb der Versicherungsorte                               B3.22

Abhandenkommen, Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck, wäh-            Bargeld- oder Warenbezug mittels Kredit-, Debit- oder Kundenkarten
rend sich dieses in Gewahrsam einer Transport- oder Reiseunterneh-         und Ähnlichem, ungeachtet der Ursache ihres Abhandenkommens.
mung befindet oder bei einem Autounfall beschädigt wird.
                                                                           B3.23

B3.6                                                                       reine Vandalenschäden, d.h. Schäden am Hausrat und Gebäude/Mobil-
Psychologische Betreuung nach Einbruchdiebstahl/Beraubung                  heim/Wohnwagen, die nicht im Zusammenhang mit einem Diebstahl
Kosten für die psychologische Betreuung durch einen diplomierten Arzt      oder einem Versuch dazu stehen.
oder Psychotherapeuten nach einem versicherten Einbruchdiebstahl-
                                                                           B3.24
oder Beraubungsschaden.
                                                                           Schäden, die infolge eines Feuer/Elementarereignisses, Erdbebens oder
Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten                              einer vulkanischen Eruption entstanden sind.

Die Leistungen der Basler sind pro Ereignis auf CHF 3’000 begrenzt.        B3.25

                                                                           Psychologische Betreuung
B3.7
                                                                           Regressansprüche Dritter.
Selbstverteidigungskurs nach Beraubung
Kosten für die Durchführung eines Selbstverteidigungskurses nach
einem versicherten Beraubungsschaden.

Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten
                                                                           B4 Wasser
Die Leistungen der Basler sind pro Ereignis auf CHF 500 begrenzt.

B3.8
                                                                           Versicherungsschutz
Reinigung der Räumlichkeiten und Gegenstände nach Diebstahl
Kosten für die Reinigung der privat bewohnten Räume und privat genutz-
                                                                           Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt:
ten Gegenstände am Versicherungsort durch ein Reinigungsunterneh-
men nach einem versicherten Diebstahlschaden (am Versicherungsort),        Schäden, die entstehen durch
sofern dafür nicht anderweitig Versicherungsschutz beansprucht wer-
                                                                           B4.1
den kann.
                                                                           Ausfliessen von Wasser und Flüssigkeiten aus
Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten                              →→ flüssigkeitsführenden Leitungsanlagen, die nur dem Gebäude/Mobil-
                                                                              heim/Wohnwagen dienen, in denen sich die versicherten Sachen
Die Leistungen der Basler sind pro Ereignis auf CHF 3’000 begrenzt.
                                                                              befinden sowie den daran angeschlossenen Einrichtungen und Appa-
B3.9                                                                          raten
Umzug nach Diebstahl                                                       →→ Heizungs- und Wärmegewinnungsanlagen, Heizöltanks oder Kühlein-
Kosten für den Umzug in ein neues Heim, sofern die bisher privat genutz-      richtungen
ten Räumlichkeiten am Versicherungsort aufgrund eines versicherten
                                                                           B4.2
Diebstahlschadens (am Versicherungsort) nicht mehr bewohnt werden
                                                                           Plötzliches und unfallmässiges Ausfliessen von Wasser und Flüssigkei-
                                                                           ten aus Zierbrunnen, Aquarien, Wasserbetten, mobilen Klimageräten
11 Vertragsbedingungen | Wasser | Glasbruch

und Luftbefeuchtern sowie mobilen, fest installierten oder aufblasba-      B4.22

ren Pools und Whirlpools.                                                  Schäden beim Auffüllen oder Entleeren von Flüssigkeitsbehältern und
                                                                           Leitungsanlagen und bei Revisions-/Reparaturarbeiten an Leitungsanla-
B4.3
                                                                           gen und Flüssigkeitsbehältern und an den daran angeschlossenen Ein-
Eindringen von Regen-, Schnee- und Schmelzwasser ins Innere des
                                                                           richtungen und Apparaten.
Gebäudes/Mobilheimes/Wohnwagens
→→ aus Aussenablaufrohren und Dachrinnen                                   B4.23

→→ durch das Dach selbst                                                   Rückstauschäden, für die der Eigentümer der Kanalisation haftbar ist.
→→ durch geschlossene Fenster, Türen und Oberlichter
                                                                           B4.24

B4.4                                                                       Schäden an Kälteanlagen, verursacht durch künstlich erzeugten Frost.
Rückstau aus der Abwasserkanalisation sowie Grundwasser und Hang-
                                                                           B4.25
wasser (unterirdisches Wasser) im Innern des Gebäudes/Mobilheimes/
                                                                           Kosten für die Behebung der Schadenursache (ausgenommen bei Frost-
Wohnwagens.
                                                                           schäden) sowie Unterhalts- und Schadenverhütungskosten.
Mitversichert sind
                                                                           B4.26

B4.5                                                                       Schäden, die infolge eines Feuer/Elementarereignisses, Erdbebens oder
Kosten für das Auftauen und die Reparaturen von eingefrorenen oder         einer vulkanischen Eruption entstanden sind.
durch Frost beschädigten flüssigkeitsführenden Leitungsanlagen und
                                                                           Bei der Versicherung des Mobilheimes/Wohnwagens sind zusätzlich
den daran angeschlossenen Apparaten die vom Versicherten als Mie-
                                                                           ausgeschlossen:
ter im Innern des Gebäudes/Mobilheimes/Wohnwagens installiert wor-
den sind.                                                                  B4.27

                                                                           →→ Schäden an der Fassade des Mobilheimes/Wohnwagens (Aussen-
Bei der Versicherung des Mobilheimes/Wohnwagens sind zusätzlich
                                                                              mauern samt Isolation, inkl. Fenster, Türen etc.) sowie am Dach (an
versichert:
                                                                              der tragenden Konstruktion, dem Dachbelag und der Isolation) durch
B4.6                                                                          Regen-, Schnee- und Schmelzwasser
→→ Kosten für das Auftauen und die Reparaturen von eingefrorenen oder      →→ Kosten für Auf tauen und Reparaturen von Dachrinnen und
   durch Frost beschädigten flüssigkeitsführenden Leitungsanlagen             Aussenablaufrohren
   und den daran angeschlossenen Apparaten, auch ausserhalb des            →→ Schäden durch Bodensenkungen, schlechten Baugrund, fehlerhafte
   Mobilheimes/Wohnwagens, soweit sie nur dem versicherten Mobil-             bauliche Konstruktion, insbesondere infolge Missachtung von Bau-
   heim/Wohnwagen dienen und im Rahmen des Anteils, für den der               normen (SIA-Normen)
   Versicherungsnehmer für deren Unterhalt aufzukommen hat                 →→ Schäden durch mangelhaften Unterhalt oder Unterlassung von
→→ Kosten für den Wasserverlust aufgrund eines versicherten Wasser-           Abwehrmassnahmen
   schadens                                                                →→ Kosten für die Behebung der Schadenursache (ausgenommen bei
→→ im Rahmen der Versicherungssumme für das Mobilheim/den Wohn-               Frostschäden und Freilegungs- und Lecksuchkosten) sowie Unter-
   wagen sind Kosten für das Suchen (Lecksuchkosten), Freilegen und           halts- und Schadenverhütungskosten
   die Reparatur defekter sowie Zumauern oder Eindecken der reparier-      →→ Schäden an Umgebungsbepflanzungen
   ten, flüssigkeitsführenden Leitungen inkl. Gasleitungen, Erdregister,
                                                                           B4.28
   Erdsonden, Erdspeicher und dergleichen auch ausserhalb des Mobil-
                                                                           Psychologische Betreuung
   heimes/Wohnwagens, soweit sie nur dem versicherten Mobilheim/
                                                                           Regressansprüche Dritter.
   Wohnwagen dienen und im Rahmen des Anteils, für den der Versiche-
   rungsnehmer für deren Unterhalt aufzukommen hat

Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten

B4.7                                                                       B5 Glasbruch
Psychologische Betreuung
Kosten für die psychologische Betreuung durch einen diplomierten Arzt
oder Psychotherapeuten nach einem versicherten Wasserschaden.              Versicherungsschutz

Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten
                                                                           Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt:
Die Leistungen der Basler sind pro Ereignis auf CHF 3’000 begrenzt.
                                                                           B5.1

                                                                           Gebäudeverglasungen
                                                                           Bruchschäden an
Kein Versicherungsschutz besteht für                                       →→ Gebäudeverglasungen inkl. Verglasungen baulicher Anlagen (z. B.
                                                                              Velounterstand, Schwimmbadabdeckungen aus Glas) sowie Vergla-
B4.20
                                                                              sungen an Fahrnisbauten und Mobilheimen/Wohnwagen
Schäden an den ausgelaufenen Flüssigkeiten selbst.
                                                                           →→ Fassaden- und Wandverkleidungen aus Glas
B4.21                                                                      →→ sanitären Einrichtungen aus Glas, Kunststoff, Keramik, Porzellan
Schäden durch Regen-, Schnee- und Schmelzwasser, das durch Öff-               oder Stein
nungen am Dach bei Neubauten, Umbau- oder anderen Arbeiten ins                >> Notwendige Folgekosten für Zubehör und Armaturen sind bis max.
Gebäude/Mobilheim/Wohnwagen eingedrungen ist.                                    CHF 1’000 mitversichert
                                                                              >> Bei Oberflächenbeschädigungen von sanitären Einrichtungen wer-
                                                                                 den die Reparaturkosten übernommen
12 Vertragsbedingungen | Glasbruch | Hausratkasko

→→ Glaskeramikkochfeldern                                                   B5.21

→→ Küchen-, Badezimmer- und Cheminéeabdeckungen aus Natur- oder             →→ Schäden an elektrischen und mechanischen Einrichtungen
   Kunststein                                                               →→ Abnützungsschäden
→→ Lichtkuppeln                                                             →→ Beschädigungen an allen Verglasungen bei Arbeiten daran (inkl.
→→ Gläsern von Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen                       Umrahmungen) sowie bei Installationen und Versetzungen
→→ Verkehrsspiegeln, die sich am Gebäude/Mobilheim/Wohnwagen, auf           →→ Schäden, die infolge eines Feuer/Elementarereignisses, Erdbebens,
   dem dazugehörenden oder dem angrenzenden Grundstück befinden                vulkanischen Eruptionen, Diebstahls oder Wasser entstanden sind

Entschädigungsgrundlage = Neuwert

B5.2

Mobiliarverglasungen
Bruchschäden an
                                                                            B6 Hausratkasko
→→ Verglasungen von Einrichtungsgegenständen
→→ Tischplatten aus Stein
                                                                            Versicherungsschutz
Entschädigungsgrundlage = Neuwert
                                                                            Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt:
Mitversichert sind
                                                                            B6

B5.3                                                                        Hausratkasko
Gebäude- und Mobiliarverglasungen                                           →→ Hausrat
→→ glasähnliche Materialien wie Plexiglas und ähnliche Kunststoffe, falls   →→ Mobilheim/Wohnwagen
   sie anstelle von Glas verwendet werden                                   →→ Motorfahrräder (Mofa) inkl. ihnen gleichgestellten Elektrovelos (mit
→→ bei Glasbruch Schäden an Malereien, Schriften, Folien, geätztem und         Tretunterstützung über 25 km/h)
   sandbestrahltem Glas                                                     →→ Kühl- und Gefriergeräte, Kochherde, Backöfen, Steamer, Mikrowel-
→→ Folgeschäden am Hausrat und am Gebäude/Mobilheim/Wohnwagen,                 lengeräte, Wasch- und Trocknungsmaschinen inkl. Zubehör, auch
   welche direkt durch den versicherten Glasbruchschaden entstanden            wenn diese fest mit dem Gebäude verbunden sind
   sind
                                                                            B6.1
→→ Glasbruchschäden bei Inneren Unruhen
                                                                            Plötzliche und unfallmässige Beschädigung durch äussere und innere
→→ Kosten für Notverglasungen
                                                                            Einwirkung (z. B. falsche Bedienung, Kurzschluss, Spannungsschwan-
                                                                            kungen, Fremdkörper sowie Schäden infolge Innerer Unruhen).

                                                                            B6.2
Grundlage für die Berechnung der Entschädigung
                                                                            Verlieren und Verlegen.
Neuwert
Neuanschaffung oder gleichwertiger Ersatz zur Zeit des Schadenfalles
abzüglich Restwert beschädigter Sachen.
                                                                            Kein Versicherungsschutz besteht für
Ein persönlicher Liebhaberwert wird nicht berücksichtigt.
                                                                            B6.20

Beschädigte Gebäude- und Mobiliarverglasungen                               →→   Haustiere
Reparaturkosten, höchstens jedoch der Wert der Neuanschaffung.              →→   Mobiltelefone (Handy) inklusiv Schutzhülle
                                                                            →→   Prothesen
                                                                            →→   Geldwerte
                                                                            →→   Verbrauchs- und Verschleissmaterial (z. B. Batterien, Glühbirnen,
Kein Versicherungsschutz besteht für
                                                                                 Leucht- und Neonröhren)
B5.20                                                                       →→   Schäden infolge Abnützung
Gebäude- und Mobiliarverglasungen                                           →→   Schäden, die allmählich entstanden sind
Bruchschäden an                                                             →→   Schäden durch Ungeziefer, Pilzbefall, Feuchtigkeit, Trockenheit, Tem-
→→ optischen Gläsern                                                             peraturschwankungen, Verdunstung, Verfärbung
→→ Brillengläsern                                                           →→   Schäden, die unter vertragliche oder gesetzliche Garantieleistungen
→→ Glasgeschirr                                                                  fallen
→→ Hohlgläser (z. B. Vasen)                                                 →→   Schäden verursacht durch Bauarbeiten
→→ Beleuchtungskörper                                                       →→   Schäden die entstehen, während die versicherten Sachen einem
→→ Glühbirnen                                                                    Dritten zum Transport oder beim Wohnsitzwechsel übergeben wer-
→→ Leucht- und Neonröhren                                                        den sowie Schäden infolge von Zerstörung oder Beschädigung einer
→→ Kacheln, Wand- und Bodenplatten                                               durch Dritte vorgenommenen Reinigung, Wiederinstandstellung oder
→→ Rohrleitungen                                                                 Erneuerung der versicherten Sachen
→→ Hi-Fi- und Home-Cinema-Geräten, Flachbildschirmen, Beamern,
                                                                            B6.21
   Desktopcomputern, portablen Computern (inkl. Tablets, Notebooks,
                                                                            Schäden, die über die Feuer/Elementar-, Erdbeben-, Diebstahl-, Wasser-
   E-Book-Reader) und Mobiltelefonen (Handy)
                                                                            oder Glasbruchversicherung versichert sind oder versichert werden kön-
                                                                            nen.
13 Vertragsbedingungen | Handykasko | Haftpflichtversicherung – Privathaftpflicht

                                                                          →→   Familienhaupt

B7 Handykasko                                                             →→
                                                                          →→
                                                                               Arbeitgeber von privatem Dienstpersonal
                                                                               Sportler
                                                                          →→   Tierhalter
                                                                          →→   Halter von Flugmodellen und Drohnen bis 30 kg Gewicht
Versicherungsschutz
                                                                          →→   Benützer fremder Motorfahrzeuge für den Bonusverlust aus der
                                                                               Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung, berechnet bis auf die Prämi-
Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt:
                                                                               enstufe vor dem versicherten Ereignis, für den die Deckungslimite der
B7                                                                             Halterversicherung übersteigenden Schaden sowie für Ansprüche,
Handykasko                                                                     die durch eine abzuschliessende obligatorische Haftpflichtversiche-
Mobiltelefone (Handy) sämtlicher Hersteller inklusiv Schutzhülle.              rung nicht gedeckt sind. Ausgenommen ist der Selbstbehalt aus der
                                                                               Motorfahrzeughaftpflichtversicherung
B7.1
                                                                          →→   Benützer von Fahrrädern, diesen gleichgestellten Motorfahrzeugen
Plötzliche und unfallmässige Beschädigung durch äussere und innere
                                                                               sowie fahrzeugähnlichen Geräten (z. B. Rollbrett, Rollschuhe)
Einwirkung (z. B. falsche Bedienung, Kurzschluss, Spannungsschwan-
                                                                          →→   Benützer von Motorfahrrädern soweit der Schaden nicht durch eine
kungen, Fremdkörper).
                                                                               gesetzliche Haftpflichtversicherung gedeckt ist oder gedeckt sein
                                                                               müsste
                                                                          →→   Angehöriger der schweizerischen Armee, des schweizerischen Zivil-
Kein Versicherungsschutz besteht für                                           schutzes und der Feuerwehr
                                                                          →→   ermächtigter Besitzer fremder beweglicher Sachen (Obhutsschäden)

B7.20                                                                     Die gesetzliche Haftplicht des Versicherungsnehmers als
Mobiltelefone (Handy), für die eine separate Versicherung besteht.        →→ Eigentümer von selbstbewohnten und nicht gewerblich genutzten
                                                                             Häusern und Ferienhäusern mit maximal drei Wohnungen sowie den
B7.21
                                                                             dazugehörenden privat genutzten Grundstücken, Anlagen und Ein-
→→ Festnetztelefone
                                                                             richtungen
→→ Tablets
                                                                          →→ Eigentümer von selbstbewohnten Mobilheimen oder nicht eingelös-
→→ Smartwatches
                                                                             ten Wohnwagen sowie den dazugehörenden privat genutzten Grund-
→→ Schäden, die allmählich entstanden sind
                                                                             stücken, Anlagen und Einrichtungen
→→ Schäden infolge Abnützung sowie infolge von chemischen oder kli-
                                                                          →→ Stockwerkeigentümer, vorausgesetzt die Stockwerkeigentümerge-
   matischen Einflüssen
                                                                             meinschaft hat eine separate Gebäudehaftpflichtversicherung abge-
→→ Schäden, die unter vertragliche oder gesetzliche Garantieleistungen
                                                                             schlossen und der Schaden übersteigt die Deckungslimite der Haft-
   fallen
                                                                             pflichtversicherung der Stockwerkeigentümergemeinschaft
B7.22                                                                        >> für Schäden am Gesamteigentum unter Abzug der Eigentumsquote
Kosten für die Wiederherstellung von Bild-, Ton- oder Datenaufzeichnun-      >> für Schäden Dritter im Rahmen der Eigentumsquote
gen und EDV-Software.
                                                                          C1.2

B7.23                                                                     Der Versicherungsschutz gilt bei haftpflichtrechtlich ersatzfähigen
Schäden, die über die Feuer-/Elementar-, Erdbeben-, Diebstahl-, Was-      Ansprüchen Dritter wegen
ser- oder Glasbruchversicherung versichert sind oder versichert werden    →→ Personenschäden d.h. Tötung, Verletzung oder sonstige Gesund-
können.                                                                      heitsschädigung
                                                                          →→ Sachschäden d.h. Zerstörung, Beschädigung oder Verlust von Sachen.
                                                                             Die blosse Funktionsbeeinträchtigung einer Sache ohne Beeinträchti-
Haftpflichtversicherung                                                      gung deren Substanz gilt ebenfalls als Sachschaden.
                                                                             Den Sachschäden gleichgestellt ist die Tötung, die Verletzung oder
                                                                             sonstige Gesundheitsschädigung von Tieren, wobei die Entschädi-

C1 Privathaftpflicht                                                         gung jedoch gemäss den hierfür vorgesehenen rechtlichen Grundla-
                                                                             gen erfolgt

                                                                          Versichert ist auch die Haftpflicht für Personen- und Sachschäden
Versicherungsschutz                                                       im Zusammenhang mit einer Umweltbeeinträchtigung, sofern diese
                                                                          Umweltbeeinträchtigung die Folge eines einzelnen, plötzlich eingetre-
Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt:                 tenen, unvorhergesehenen Ereignisses ist, das zudem sofortige Mass-
                                                                          nahmen erfordert.
C1.1
                                                                          Als Umweltbeeinträchtigung gilt die nachhaltige Störung des natürli-
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und
                                                                          chen Zustandes von Luft, Gewässern (auch Grundwasser), Boden, Flora
der mitversicherten Personen in ihrer Eigenschaft als Privatperson aus
                                                                          oder Fauna durch jegliche Einwirkung sowie jeder Sachverhalt, der
den Gefahren des täglichen Lebens (einschliesslich nebenberuflicher
                                                                          gemäss anwendbarem Recht als Umweltschaden definiert wird.
oder nebenamtlicher Tätigkeiten bis zu einem Pensum von 30%) als
→→ Mieter und Pächter von selbstgenutzten, unbeweglichen Sachen           C1.3

   (Mieterschäden)                                                        Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf
→→ Eigentümer, Mieter oder Pächter von Grundstücken (z. B. Garten- oder   →→ Entschädigung begründeter Ansprüche
   Pflanzland)                                                            →→ Abwehr unbegründeter Ansprüche
→→ Bauherr bis zu einer Gesamtbausumme von CHF 100’000                    →→ Vertretung der Versicherten
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