BaloiseCombi Haushalt - Produktinformationen und Vertragsbedingungen Ausgabe 2020 - Basler Versicherungen

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BaloiseCombi Haushalt
Produktinformationen und Vertragsbedingungen

Ausgabe 2020
2   Produktinformationen

Produktinformationen
Vertragsbedingungen ab Seite 5

                                                          1. Ihr Vertragspartner
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde                  Vertragspartner ist die Basler Versicherung AG, nachfolgend Basler
                                                          genannt. Der Hauptsitz befindet sich am Aeschengraben 21, Postfach,
Die Produktinformationen sollen Ihnen helfen, sich in
                                                          CH-4002 Basel.
Ihren Versicherungsvertragsunterlagen zurechtzufinden.
                                                          Im Internet finden Sie uns unter:
Massgebend für den Inhalt und den Umfang der gegen-       www.baloise.ch
seitigen Rechte und Pflichten sind ausschliesslich Ihr
Versicherungsvertrag und die Vertragsbedingungen (VB).    2. Umfang des Versicherungsschutzes
                                                          Nachfolgend informieren wir Sie über den zur Auswahl stehenden Versi-
Ihr Versicherungsvertrag untersteht schweizerischem
                                                          cherungsschutz. Dabei handelt es sich um eine Zusammenfassung, die
Recht, insbesondere dem Versicherungsvertragsgesetz       Ihnen die Orientierung erleichtern soll. Eine abschliessende allgemeine
(VVG). Vorbehalten bleibt bei Verträgen mit einem Bezug   Beschreibung des Versicherungsschutzes und seiner Einschränkungen
zum Fürstentum Liechtenstein die Anwendung dessen         können Sie den VB entnehmen. Den von Ihnen zusammengestellten Ver-
Rechts, soweit sie zwingend vorgeschrieben ist. In die-   sicherungsschutz und individuelle Angaben, wie z. B. die vereinbarte
                                                          Versicherungssumme, finden Sie in Ihrem Versicherungsvertrag.
sen Fällen gelten in Ergänzung dieser VB die «Zusätz-
lichen Bestimmungen für Versicherungsverträge, die        Folgende Sachen, Kosten und Erträge können Sie einzeln oder in Kom-
liechtensteinischem Recht unterstehen».                   bination versichern:

                                                          →→ Hausrat
                                                             Alle dem privaten Gebrauch dienenden beweglichen Sachen.

                                                          →→ Mobilheim/Wohnwagen
                                                             Mobiles Haus ohne Strassenzulassung, welches nur mit einem Last-
                                                             wagen transportiert werden kann oder nicht eingelöster Wohnwagen,
                                                             samt Zubehör. Die Umgebungsversicherung ist automatisch mitein-
                                                             geschlossen.

                                                          →→ Vorsorgeversicherung
                                                             Neuanschaffungen und Wertsteigerungen von zum Vollwert versi-
                                                             cherten Sachen an den Versicherungsorten.

                                                          →→ Motorfahrräder (Mofa) inkl. ihnen gleichgestellten Elektrovelos
                                                             Motorfahrräder (Mofa) inkl. ihnen gleichgestellten Elektrovelos (mit
                                                             Tretunterstützung über 25 km/h) für deren Gebrauch auf öffentlichen
                                                             Strassen Kontrollschilder vorgeschrieben sind.

                                                          →→ Geldwerte
                                                             Bargeld, Wertpapiere und Reisechecks, Münzen und Medaillen, Edel-
                                                             metalle (als Vorräte, Barren oder Handelswaren), ungefasste Edelsteine
                                                             und Perlen, unpersönliche Fahrkarten, Abonnemente und Gutscheine,
                                                             Prepaid Karten (z. B. Travel Cash Card, Reka-Card oder Lunch-Check).

                                                          →→ Kosten
                                                             Aufräumungs- und Entsorgungskosten, Dekontaminationskosten,
                                                             zusätzliche Lebenshaltungskosten, Schlossänderungskosten, Bewe-
                                                             gungs- und Schutzkosten, Löschkosten, Schadennachweis- und
                                                             Expertenkosten, Kosten für Notmassnahmen.

                                                          Folgende Gefahren und Schäden können versichert werden:
                                                          →→ Feuer/Elementarereignisse
                                                          →→ Erdbeben
                                                          →→ Diebstahl
                                                          →→ Wasser
                                                          →→ Glasbruch
                                                          →→ Hausratkasko
                                                          →→ Handykasko

                                                          Ergänzen Sie diesen Versicherungsschutz mit
                                                          →→ Haftpflichtversicherung
                                                          →→ Reiseversicherung
                                                          →→ Rechtsschutzversicherung
3   Produktinformationen

Profitieren Sie zudem von den Zusatzdeckungen                               8. Weitere Ihnen obliegende Pflichten
→→ Sicherheitsbaustein Sorglos
                                                                            Sie müssen die Ihnen gestellten Risikofragen wahrheitsgetreu sowie
→→ Sicherheitsbaustein Protection
                                                                            vollständig beantworten (vorvertragliche Anzeigepflicht) und uns wäh-
→→ Assistance
                                                                            rend der Laufzeit Ihres Versicherungsvertrages eintretende Änderungen
                                                                            der Risikomerkmale, die zu einer Gefahrenerhöhung oder -minderung
3. Zeitlicher und örtlicher Geltungsbereich
                                                                            führen, anzeigen.
Ihre Versicherung gilt für Schäden, die während der Vertragsdauer ein-
                                                                            Zur Vermeidung einer allfälligen Unterversicherung und daraus später
treten oder verursacht werden.
                                                                            resultierender Leistungskürzung empfehlen wir Ihnen in der Hausratver-
Den geografischen Geltungsbereich entnehmen Sie bitte den VB und            sicherung, mit Hilfe des Inventarblattes der Basler, den richtigen Versi-
Ihrem Versicherungsvertrag.                                                 cherungswert zu ermitteln.

                                                                            Tritt ein Schadenfall ein, melden Sie diesen bitte umgehend dem Kun-
4. Beginn des Versicherungsschutzes
                                                                            denservice der Basler, den Sie weltweit rund um die Uhr unter folgender
Der Versicherungsschutz beginnt an dem im Versicherungsvertrag              Nummer erreichen: 00800 24 800 800 sowie +41 58 285 28 28 bei Ver-
genannten Datum.                                                            bindungsschwierigkeiten im Ausland.

                                                                            Die Schadenmeldung kann auch über das Internet (www.baloise.ch)
5. Dauer des Versicherungsschutzes
                                                                            oder per E-Mail (kundenservice@baloise.ch) vorgenommen werden.
Ist die Versicherung auf ein Jahr oder eine längere Dauer abgeschlossen,
                                                                            Bei Diebstahl verständigen Sie bitte unverzüglich die Polizei. Geht Ihr
verlängert sich der Versicherungsvertrag nach Ablauf der vereinbarten
                                                                            Reisegepäck verloren oder wird es beschädigt, so müssen Sie sich Scha-
Vertragsdauer jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn nicht
                                                                            denursache und -umfang durch die Transport- oder Reiseunternehmung
eine der Vertragsparteien spätestens 3 Monate vorher eine schriftliche
                                                                            bescheinigen lassen.
Kündigung erhalten hat.
                                                                            Im Rechtsschutzverfahren ist zuerst die Basler telefonisch zu benach-
6. Prämie und Selbstbehalte                                                 richtigen, damit sofort die geeigneten Massnahmen eingeleitet werden
                                                                            können. Die Schadenerledigung selber erfolgt durch die Rechtsdienste
Die Prämie wird pro Versicherungsjahr festgesetzt und ist im Voraus
                                                                            der Assista Rechtsschutz AG, Ch. de Blandonnet 4, 1214 Vernier/Genève.
zu bezahlen. Die Höhe der Prämie hängt von den versicherten Risiken
und der vereinbarten Deckung ab. Halbjährliche Zahlung kann unter           Sie sind verpflichtet, während und nach dem Schadenereignis für
bestimmten Voraussetzungen gegen Entrichtung eines Zuschlages ver-          die Erhaltung der versicherten Sache zu sorgen und durch geeignete
einbart werden.                                                             Massnahmen zur Verminderung des Schadens beizutragen (Rettungs-
                                                                            und Schadenminderungspflicht). Ebenso sind Veränderungen an den
Erlischt der Versicherungsvertrag vor Ablauf eines Versicherungsjahres,
                                                                            beschädigten Sachen zu unterlassen, welche geeignet sind, die Fest-
erstattet Ihnen die Basler die bezahlte Prämie anteilig zurück. Davon
                                                                            stellung der Schadenursache oder dessen Höhe zu erschweren oder
abweichend ist die Prämie für die zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung
                                                                            zu vereiteln (Veränderungsverbot). Sie haben jede Auskunft über den
laufende Versicherungsperiode vollständig geschuldet, wenn
                                                                            Schaden zu geben und die für die Begründung des Entschädigungsan-
→→ Sie den Versicherungsvertrag innerhalb von 12 Monaten nach Ver-
                                                                            spruchs nötigen Angaben zu erteilen (Auskunftspflicht). Für die Scha-
   tragsabschluss aufgrund eines Schadenfalls kündigen
                                                                            denhöhe sind Sie beweispflichtig (Quittungen, Belege).
→→ der Versicherungsvertrag wegen eines von der Basler entschädigten
   Totalschadens dahinfällt.                                                Der Schaden wird entweder durch die Parteien selbst, durch einen
                                                                            gemeinsamen Experten oder in einem Sachverständigenverfahren fest-
Im Schadenfall tragen Sie, falls vereinbart, einen Teil des Schadens
                                                                            gestellt.
selbst (Selbstbehalt).
                                                                            Verletzen Sie schuldhaft die erwähnten Pflichten, so kann die Basler den
7. Zahlungsverzug und Mahnfolgen                                            Versicherungsvertrag kündigen. Beeinflusst die schuldhafte Pflichtver-
                                                                            letzung den Schadeneintritt oder -umfang, kann die Basler ihre Leistung
Wird die Prämie nach einer schriftlichen Mahnung nicht bezahlt, setzt
                                                                            reduzieren oder gar verweigern.
Ihnen die Basler eine 14-tägige Nachfrist an. Verstreicht diese unge-
nutzt, ruht Ihr Versicherungsschutz (Deckungsunterbruch).
                                                                            9. Schuldhafte Herbeiführung des Schadenfalles
Mit vollständiger Zahlung der ausstehenden Prämien und sämtlicher
                                                                            Bei leichtfahrlässiger Herbeiführung des Schadens erhalten Sie die vol-
Gebühren kann der Versicherungsvertrag wieder in Kraft gesetzt wer-
                                                                            len Leistungen. Wird der Schaden grobfahrlässig (unter Verletzung ele-
den. Massgebend für das Wiederaufleben des Versicherungsschutzes
                                                                            mentarer Vorsichtsgebote) verursacht, kann die Basler ihre Leistung
ist der Zeitpunkt der Zahlung. Für die Zeit des Unterbruchs erhalten Sie
                                                                            kürzen.
rückwirkend keinen Versicherungsschutz.

Der Versicherungsvertrag erlischt 2 Monate nach der im Mahnschreiben
angesetzten 14-tägigen Nachfrist, es sei denn die Basler fordert die aus-
stehende Prämie rechtlich ein (Betreibung).
4    Produktinformationen

10. Ende des Versicherungsschutzes                                                            Recht aufmerksam gemacht, uns schriftlich mitteilen zu können, wenn
                                                                                              Sie nicht beworben werden wollen.
Der Versicherungsvertrag endet durch Kündigung sowie aus den von
Gesetz oder Vertrag vorgesehenen Gründen.                                                     Datenaustausch: Im Interesse sämtlicher Versicherungsnehmer fin-
Kündigende Partei Kündigungsgründe           Kündigungsfrist/           Erlöschenszeitpunkt   det unter Umständen auch ein Datenaustausch mit Vor- und Rückversi-
                                             -termin                                          cherern im In- und Ausland statt. Um Ihnen einen preisgünstigen und
beide Vertrags­     Ablauf der im Versiche- 3 Monate                    Vertragsablauf        umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, wird ein Teil
parteien            rungsvertrag genann-                                                      unserer Leistungen durch rechtlich selbstständige Unternehmen im In-
                    ten minimalen Laufzeit
                                                                                              und zum Teil auch im Ausland erbracht. Daher sind wir, im Rahmen der
                    Schadenfall, in wel-     Versicherer:               30 Tage nach          Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses und unter Beachtung der
                    chem durch die Bas-      spätestens bei Aus-        Zugang der Kündi-
                    ler Leistung erbracht    zahlung                    gung beim Versiche-
                                                                                              gesetzlichen Vorschriften, auf die konzerninterne wie auch konzernex-
                    wurde                                               rungsnehmer           terne Weitergabe Ihrer Daten angewiesen.
                                             Versicherungsnehmer:       14 Tage nach Zugang
                                                                                              Vermittler können die für die Betreuung und Beratung notwendigen
                                             spätestens 14 Tage         der Kündigung beim
                                             seit Kenntnis der Aus-     Versicherer           Angaben aus den bei uns über Sie angelegten Daten erhalten. Vermitt-
                                             zahlung                                          ler sind gesetzlich und vertraglich verpflichtet, ihre besondere Schwei-
Versicherungs-      Prämien- und Selbst-  vor Ablauf des laufen-        Ablauf des laufen-    gepflicht sowie die Bestimmungen des DSG zu beachten. Unabhängige
nehmer              behaltserhöhung,      den Versicherungs-            den Versicherungs-    Broker erhalten nur dann Einsicht in diese Daten, wenn sie vom Kunden
                    aufgrund z. B. Tarif­ jahres                        jahres
                    änderungen (ausge-                                                        dazu ermächtigt wurden.
                    nommen automatische
                    Summenanpassung                                                           Auskunfts- und Berichtigungsrecht: Sie haben nach Massgabe des DSG
                    beim Hausrat/Mobil-                                                       das Recht, von uns Auskunft darüber zu verlangen, ob und welche Daten
                    heim/Wohnwagen)
                                                                                              wir von Ihnen bearbeiten. Sie können ferner verlangen, dass unrichtige
                    Prämienerhöhung auf-     30 Tage ab Zugang der      30 Tage nach          Daten berichtigt werden.
                    grund wesentlicher       Anzeige betreffend die     Zugang der
                    Gefahrerhöhung           Prämienerhöhung            Kündigung
                                                                                              12. Beschwerden
                    Verletzung der vor­      4 Wochen ab Kenntnis       Zugang der
                    vertraglichen Informa-   der Verletzung, längs-     Kündigung             Bitte wenden Sie sich in Beschwerdefällen an:
                    tionspflicht gemäss      tens 1 Jahr ab Vertrags-
                    Art. 3 VVG               abschluss
                                                                                              Basler Versicherung AG
Versicherer         Verletzung der vorver-   4 Wochen ab Kenntnis       Zugang der            Beschwerdemanagement
                    traglichen Anzeige-      der Verletzung             Kündigung
                    pflicht
                                                                                              Aeschengraben 21, Postfach
                                                                                              CH-4002 Basel
                    Wesentliche Erhöhung     30 Tage ab Zugang der      30 Tage nach
                    der Gefahr               Anzeige betreffend die     Zugang der            Telefon: 00800 24 800 800
                                             Gefahrerhöhung             Kündigung
                                                                                              E-Mail: beschwerde@baloise.ch
                    Versicherungsbetrug      keine                      Zugang der
                                                                        Kündigung

In der Regel kann der von den Änderungen betroffene Teil oder aber der
gesamte Versicherungsvertrag gekündigt werden. Die Kündigung muss
schriftlich erfolgen.

Erlöschensgründe                             Erlöschenszeitpunkt

Umzug ins Ausland                            sofort

Konkurs des Versicherungsnehmers             Konkurseröffnung

11. Datenschutz
Im Interesse einer effizienten und korrekten Vertragsabwicklung sind
wir als Versicherungsunternehmen auf die elektronische Datenbear-
beitung angewiesen. Bei der Bearbeitung Ihrer Daten beachten wir das
Schweizerische Datenschutzgesetz (DSG).

Einwilligungsklausel: Im Hinblick auf die Datenbearbeitung beinhaltet
Ihr Versicherungsantrag eine Einwilligungsklausel, mit der Sie uns zur
gesetzeskonformen Datenbearbeitung ermächtigen.

Datenbearbeitung: Bearbeiten bedeutet jeder Umgang mit Personen-
daten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, ins-
besondere das Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten,
Bekannt geben, Archivieren oder Vernichten von Daten. Wir bearbei-
ten die für Vertragsabschlüsse sowie Vertrags- und Schadenabwicklung
relevanten Daten. In erster Linie werden dabei Ihre Angaben aus dem
Versicherungsantrag und der Schadenanzeige bearbeitet. Allenfalls
nehmen wir Rücksprache mit Dritten (z. B. Vorversicherer). Schliesslich
bearbeiten wir Ihre Daten auch im Zusammenhang mit Produktoptimie-
rungen sowie für interne Marketingzwecke. Im Antrag werden Sie auf Ihr
5    Vertragsbedingungen | Hausratversicherung – Hausrat | Mobilheim/Wohnwagen

Vertragsbedingungen
Hausratversicherung                                                       Kein Versicherungsschutz besteht für

                                                                          A1.20

                                                                          einzeln bezeichnete Sachen und Haustiere, für die eine separate Versi-
A1 Hausrat                                                                cherung besteht sowie Sachen, die bei einer kantonalen Versicherung
                                                                          versichert sind oder versichert werden müssen.

                                                                          A1.21
Versicherungsschutz
                                                                          Geldwerte.

Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt:                 A1.22

                                                                          Sachen, die nicht Hausrat sind, wie
A1
                                                                          →→ Motorfahrzeuge inkl. Anhänger (ausgenommen sind ferngesteuerte
Hausrat, das heisst alle dem privaten Gebrauch dienenden beweglichen
                                                                             Modellfahrzeuge)
Sachen, inklusive
                                                                          →→ Zubehör von Motorfahrzeugen, d. h. am Fahrzeug nicht fest montierte
→→ Schmuck, Armband- und Taschenuhren
                                                                             Sachen, sofern dafür eine Kaskoversicherung besteht (z. B. Pneus,
→→ Fahrräder sowie diesen gleichgestellten Motorfahrzeugen (z. B. Elek-
                                                                             Skiträger etc.)
   trovelos mit Tretunterstützung bis 25 km/h) und fahrzeugähnliche
                                                                          →→ Mobilheim
   Geräte
                                                                          →→ Wohnwagen
→→ geleaste und gemietete Gegenstände
                                                                          →→ Wohnmotorwagen
→→ Fahrnisbauten sind bewegliche Bauten, die nicht als Dauereinrich-
                                                                          →→ Schiffe, für die bei einer Benützung eine obligatorische Haftpflicht-
   tung erstellt worden sind und die nicht als Gebäude versichert sind
                                                                             versicherung vorgeschrieben ist (ausgenommen sind Kites)
   oder versichert werden müssen
                                                                          →→ Luftfahrzeuge, die im Luftfahrzeugregister eingetragen werden müs-
→→ Haustiere
                                                                             sen (ausgenommen sind Fallschirme, Hängegleiter, Gleitschirme,
→→ privat erworbene Berufswerkzeuge und -kleider von Unselbstständig­
                                                                             Deltasegler und ferngesteuerte Fluggeräte bis 30 kg Gewicht)
   erwerbenden
                                                                          →→ Motorfahrräder (Mofa) inkl. ihnen gleichgestellten Elektrovelos (mit
Entschädigungsgrundlage = Neuwert                                            Tretunterstützung über 25 km/h)

Besonderheiten bei Schmuck, Armband- und Taschenuhren                     A1.23

Im Rahmen der Versicherungssumme für Hausrat sind Schmuck, Arm-           Kosten für die Wiederherstellung von Bild-, Ton- oder Datenaufzeichnun-
band- und Taschenuhren bei Diebstahl bis maximal 50 000 CHF versi-        gen und EDV-Software auf Datenträgern jeder Art.
chert.
Diese Begrenzung gilt nicht, wenn Schmuck, Armband- und Taschenuh-
ren zum Zeitpunkt des Schadenereignisses von den versicherten Perso-
nen getragen werden oder in einem Sicherheitsbehältnis eingeschlos-
sen sind. Als Sicherheitsbehältnisse gelten eingemauerte Wandtresore
                                                                          A1.1 Mobilheim/Wohnwagen
oder Kassenschränke über 100 kg Gewicht.

                                                                          Versicherungsschutz

Grundlage für die Berechnung der Entschädigung                            Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt:

                                                                          A1.1
Neuwert
                                                                          Das Mobilheim (mobiles Haus ohne Strassenzulassung, welches nur mit
Neuanschaffung oder gleichwertiger Ersatz zur Zeit des Schadenfalles
                                                                          einem Lastwagen transportiert werden kann) oder der nicht eingelöste
abzüglich Restwert des beschädigten Hausrats. Neuanschaffung oder
                                                                          Wohnwagen samt Zubehör.
gleichwertiger Ersatz eines Haustieres zur Zeit des Schadenfalles.
                                                                          Entschädigungsgrundlage = Neuwert
Ein persönlicher Liebhaberwert wird nicht berücksichtigt.
                                                                          Entschädigungsgrundlage für Sachen, die nicht mehr gebraucht werden
Beschädigter Hausrat/Verletzte Haustiere
                                                                          = Zeitwert
Reparatur- resp. Heilungskosten, höchstens jedoch der Wert der Neu-
anschaffung.

                                                                          Grundlage für die Berechnung der Entschädigung

                                                                          Neuwert
                                                                          Neuanschaffung oder gleichwertiger Ersatz zur Zeit des Schadenfalles
                                                                          abzüglich Restwert des beschädigten Mobilheimes/Wohnwagens.

                                                                          Ein persönlicher Liebhaberwert wird nicht berücksichtigt.

                                                                          Zeitwert
                                                                          Neuwert abzüglich Wertverminderung durch Abnützung oder aus ande-
                                                                          ren Gründen. Vorhandene Reste werden zum Zeitwert berechnet.

                                                                          Ein persönlicher Liebhaberwert wird nicht berücksichtigt.
6	Vertragsbedingungen | Mobilheim/Wohnwagen | Umgebungsversicherung | Vorsorgeversicherung |
   Motorfahrräder (Mofa) inkl. ihnen gleichgestellten Elektrovelos

Kein Versicherungsschutz besteht für

A1.1.20
                                                                          A2 Vorsorgeversicherung
Mobilheime/Wohnwagen, die bei einer kantonalen Versicherung versi-
chert sind oder versichert werden müssen.
                                                                          Versicherungsschutz
A1.1.21

→→ eingelöste Wohnwagen                                                   Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt:
→→ Wohnmotorwagen
                                                                          A2

                                                                          Die Vorsorgeversicherung gilt für Neuanschaffungen und Wertsteigerun-
                                                                          gen von zum Vollwert versicherten Sachen an den Versicherungsorten.
                                                                          Im Schadenfall werden die Versicherungssummen der Vorsorgeversi-
A1.2 Umgebungsversicherung                                                cherung und der versicherten Sachen zusammengezogen.

                                                                          Die Vorsorgeversicherung gilt im Rahmen und Umfang dieses Versiche-
                                                                          rungsvertrages und bis zu der für die Vorsorgeversicherung festgeleg-
Versicherungsschutz
                                                                          ten Höchstentschädigung.

Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt:

A1.2.1

Bauliche Anlagen
Ausserhalb des Mobilheimes/Wohnwagens liegende, nicht zu diesem
                                                                          A3 Motorfahrräder (Mofa) inkl. ihnen
gehörende, wohl aber auf dem gleichen Grundstück befindliche bauli-       gleichgestellten Elektrovelos
che Anlagen wie z. B. Stützmauern, Treppen, Wege, Einfahrten, Briefkäs-
ten, Fahnenstangen, Zäune und dergleichen.
                                                                          Versicherungsschutz
Entschädigungsgrundlage = Neuwert

Entschädigungsgrundlage für Sachen, die nicht mehr gebraucht werden       Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt:
= Zeitwert
                                                                          A3

A1.2.2                                                                    Motorfahrräder (Mofa) inkl. ihnen gleichgestellten Elektrovelos (mit Tre-
Umgebungsbepflanzungen                                                    tunterstützung über 25 km/h) für deren Gebrauch auf öffentlichen Stra-
Die für die Wiederherstellung und Bepflanzung der Gartenanlagen (inkl.    ssen Kontrollschilder vorgeschrieben sind.
Humus) in den ursprünglichen Zustand aufgewendeten Kosten.
                                                                          Entschädigungsgrundlage = Neuwert
Entschädigungsgrundlage = tatsächlichen Kosten
                                                                          Entschädigungsgrundlage für Fahrzeuge, die nicht mehr gebraucht wer-
                                                                          den = Zeitwert

Kein Versicherungsschutz besteht für

A1.2.20                                                                   Grundlage für die Berechnung der Entschädigung
Umgebungspflanzungen
→→ Hagel- und Schneedruckschäden an Pflanzen                              Neuwert
→→ Schäden infolge böswilliger Beschädigung sowie Beschädigung            Neuanschaffung oder gleichwertiger Ersatz zur Zeit des Schadenfalles
   durch wilde, nicht privat gehaltene Tiere                              abzüglich Restwert des beschädigten Fahrzeugs.
→→ Schäden, die über eine Wasserversicherung versichert werden können
                                                                          Ein persönlicher Liebhaberwert wird nicht berücksichtigt.
A1.2.21
                                                                          Zeitwert
Einzeln bezeichnete Sachen, für die eine separate Versicherung besteht
                                                                          Neuwert abzüglich Wertverminderung durch Abnützung oder aus ande-
sowie Sachen, die bei einer kantonalen Versicherung versichert sind
                                                                          ren Gründen. Vorhandene Reste werden zum Zeitwert berechnet.
oder versichert werden müssen.
                                                                          Ein persönlicher Liebhaberwert wird nicht berücksichtigt.

                                                                          Beschädigte Fahrzeuge
                                                                          Reparaturkosten, höchstens jedoch der Wert der Neuanschaffung; bei
                                                                          Zeitwertversicherung höchstens der Zeitwert.

                                                                          Kein Versicherungsschutz besteht für

                                                                          A3.20

                                                                          Fahrzeuge, für die eine separate Versicherung besteht.
7      Vertragsbedingungen | Geldwerte | Kosten

                                                                            übersteigen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob und wann dieser

A4 Geldwerte                                                                Betrag ohne den Schaden aufgewendet worden wäre.

                                                                            Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten

                                                                            A5.3
Versicherungsschutz
                                                                            Zusätzliche Lebenshaltungskosten
                                                                            Kosten aus der Unbenützbarkeit der beschädigten Räume sowie die aus
Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt:
                                                                            Untermiete entstehenden Ertragsausfälle.
A4
                                                                            Entschädigungsgrundlage = effektive Mehrkosten abzüglich einge-
→→   Bargeld
                                                                            sparte Kosten
→→   Wertpapiere und Reisechecks
→→   Münzen und Medaillen                                                   A5.4

→→   Edelmetalle (als Vorräte, Barren oder Handelswaren)                    Schlossänderungskosten
→→   ungefasste Edelsteine und Perlen                                       Kosten für das Ändern oder Ersetzen von Schlüsseln, Magnetkarten und
→→   unpersönliche Fahrkarten, Abonnemente und Gutscheine                   dergleichen oder von Schlössern an den im Versicherungsvertrag aufge-
→→   Prepaid Karten (z. B. Travel Cash Card, Reka-Card oder Lunch-Check)    führten Versicherungsorten sowie an gemieteten Banksafes.

Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten                               Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten

                                                                            A5.5

                                                                            Bewegungs- und Schutzkosten
                                                                            Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstel-
A5 Kosten                                                                   lung von versicherten Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder
                                                                            geschützt werden müssen (z. B. Aufwendungen für die De- oder Remon-
                                                                            tage von Hausratgegenständen, für Durchbruch, Abriss oder Wiederauf-
Versicherungsschutz                                                         bau von Gebäude-/Mobilheim-/Wohnwagenteilen oder für das Erweitern
                                                                            von Öffnungen).
Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt:
                                                                            Diese Versicherung ist subsidiär, d.h. die Kosten werden nur übernom-
A5.1                                                                        men, soweit sie nicht durch eine kantonale oder anderweitige Versiche-
Aufräumungs- und Entsorgungskosten                                          rung übernommen werden.
Kosten für die Aufräumung der Schadenstätte von Überresten versicher-
                                                                            Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten
ter Sachen und für deren Abfuhr bis zum nächsten geeigneten Deponie-
rungsplatz sowie Ablagerungs-, Entsorgungs- und Vernichtungskosten.         A5.6

                                                                            Löschkosten
Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten
                                                                            Aufwendungen der Feuerwehren und andere Löschkosten, die vom Ver-
A5.2                                                                        sicherungsnehmer aufgewendet wurden oder ihm auferlegt worden
Dekontaminationskosten                                                      sind.
Kosten für
                                                                            Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten
→→ die Untersuchung, die Dekontamination sowie den Austausch von
   kontaminiertem Erdreich (inkl. Fauna und Flora) resp. die Beseiti-       A5.7

   gung von kontaminiertem Wasser auf dem eigenen oder gepachteten          Schadennachweis- und Expertenkosten
   Grundstück, auf dem sich der Sachschaden ereignet hat                    Notwendige externe Schadennachweiskosten und Expertenkosten
→→ den Transport von kontaminiertem Erdreich oder Wasser in eine Wie-       eines gemeinsamen oder von der Basler bestimmten Experten zur Fest-
   deraufbereitungsanlage und wieder zurück zur Schadenstätte               setzung eines gedeckten Schadens.
→→ den Transport von kontaminiertem Erdreich oder Wasser in die
                                                                            Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten
   nächste geeignete Deponie sowie die dortige Ablagerung oder Ver-
   nichtung                                                                 A5.8

→→ die Wiederherstellung des eigenen oder gepachteten Grundstückes          Notmassnahmen
   in den Zustand vor Eintritt des Schadenfalles                            Kosten für Notverglasungen, Nottüren und Notschlösser.

Die Dekontaminationskosten werden ersetzt, sofern und soweit sie            Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten
→→ eine Kontamination betreffen, die nachweislich infolge eines ver-
                                                                            A5.9
   sicherten Schadenereignisses auf dem eigenen oder gepachteten
                                                                            Anvertraute Gegenstände und Effekten von Gästen
   Grundstück entstanden ist
                                                                            Anvertraute Gegenstände im Eigentum Dritter und Effekten von Gästen.
→→ aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verfügung notwendig werden,
   die innerhalb eines Jahres seit Eintritt des Schadens ergangen ist und   Entschädigungsgrundlage = Neuwert
   sich auf Gesetze oder Verordnungen abstützt, welche vor Eintritt des
                                                                            Entschädigungsgrundlage für Sachen, die nicht mehr gebraucht werden
   Schadens in Kraft getreten sind
                                                                            = Zeitwert
→→ nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag entschädigt werden

Wird durch den Schadenfall eine bestehende Kontamination des Erd-
reichs erhöht, so werden nur Aufwendungen ersetzt, die den für eine
Beseitigung der vorbestandenen Kontamination erforderlichen Betrag
8      Vertragsbedingungen | Kosten | Feuer/Elementarereignisse | Erdbeben

Kein Versicherungsschutz besteht für                                      Kein Versicherungsschutz besteht für

A5.20                                                                     B1.20

Löschkosten                                                               Feuer
Kosten für Leistungen, die von öffentlichen Diensten aufgrund gesetzli-   →→ Bestimmungsgemässe oder allmähliche Raucheinwirkung
cher Bestimmungen unentgeltlich zu erbringen sind.                        →→ Schäden durch Wasserschläge, Schleuderbrüche und andere kräfte-
                                                                             mechanische Betriebsauswirkungen
                                                                          →→ Schäden an unter Spannung stehenden elektrischen Maschinen,
                                                                             Apparaten und Leitungen durch die Wirkung der elektrischen Ener-

B1 Feuer/Elementarereignisse                                                 gie selbst, durch Überspannung oder durch Erwärmung infolge Über-
                                                                             lastung
                                                                             z. B. Kurzschluss
                                                                          →→ Schäden, die an elektrischen Schutzeinrichtungen in Erfüllung ihrer
Versicherungsschutz
                                                                             normalen Funktion entstanden sind
                                                                             z. B. Beschädigung der Schmelzsicherung
Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt:
                                                                          B1.21
B1.1
                                                                          Elementarereignisse
Feuer
                                                                          →→ Bodensenkungen
→→ Brand
                                                                          →→ schlechter Baugrund
→→ plötzliche und unfallmässige Einwirkung von Rauch
                                                                          →→ fehlerhafte bauliche Konstruktion
→→ Blitzschlag
                                                                          →→ mangelhafter Gebäudeunterhalt
→→ Explosion
                                                                          →→ Unterlassung von Abwehrmassnahmen
→→ Implosion
                                                                          →→ künstliche Erdbewegungen
→→ Meteoriten und andere Himmelskörper
                                                                          →→ Schneerutsch von Dächern
→→ Seng- und Nutzfeuerschäden
                                                                          →→ Grundwasser
→→ abstürzende und notlandende Luft- und Raumfahrzeuge oder Teile
                                                                          →→ Ansteigen und Überborden von Gewässern, das sich erfahrungsge-
   davon
                                                                             mäss in kürzeren oder längeren Zwischenräumen wiederholt
→→ Verderb von Tiefkühlgut bei technischem Versagen des Kühlaggrega-
                                                                          →→ Rückstau von Wasser aus der Kanalisation ohne Rücksicht auf seine
   tes oder bei Ausfall der öffentlichen Stromzufuhr
                                                                             Ursache
B1.2                                                                      →→ Betriebs- und Bewirtschaftungsschäden, mit denen erfahrungsge-
Elementarereignisse                                                          mäss gerechnet werden muss
→→ Hochwasser                                                             →→ Schäden durch Erschütterungen, welche ihre Ursache im Einsturz
→→ Überschwemmung                                                            künstlich geschaffener Hohlräume haben
→→ Sturm (= Wind von mind. 75 km/h, der in der Umgebung der versicher-    →→ Schneedruckschäden, die nur Ziegel oder andere Bedachungsmateri-
   ten Sachen Bäume umwirft und Gebäude abdeckt)                             alien, Kamine, Dachrinnen oder Ablaufrohre betreffen
→→ Hagel                                                                  →→ Sturm- und Wasserschäden an Schiffen und Booten auf dem Wasser
→→ Lawine
                                                                          B1.22
→→ Schneedruck
                                                                          Feuer/Elementarereignisse
→→ Felssturz
                                                                          Schäden, die infolge eines Erdbebens oder einer vulkanischen Eruption
→→ Steinschlag
                                                                          entstanden sind.
→→ Erdrutsch
                                                                          B1.23
Für den Hausrat sowie die Vorsorgeversicherung gelten die Bestimmun-
                                                                          Psychologische Betreuung
gen der Aufsichtsverordnung der Elementarschadenversicherung.
                                                                          Regressansprüche Dritter.
B1.3

Feuer/Elementarereignisse
Diebstahl-, Wasser- und Glasbruchschäden als Folge von Feuer- und Ele-
mentarschäden.
                                                                          B2 Erdbeben
B1.4

Psychologische Betreuung
Kosten für die psychologische Betreuung durch einen diplomierten Arzt     Versicherungsschutz
oder Psychotherapeuten nach einem versicherten Feuer- oder Elemen-
tarschaden.                                                               Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt:

Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten                             Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen als Folge von

Die Leistungen der Basler sind pro Ereignis auf 3000 CHF begrenzt.        B2.1

                                                                          Erdbeben
                                                                          Erschütterungen der festen Erde, die ihre natürliche Ursache in einem
                                                                          unterirdischen Herd haben. Im Zweifelsfall entscheidet der Schweizeri-
                                                                          sche Erdbebendienst, ob es sich um ein tektonisches Ereignis handelt.
9      Vertragsbedingungen | Erdbeben | Diebstahl

B2.2                                                                     gleichwertigen Behältnis eingeschlossen werden, für dessen Schlüssel
Vulkanische Eruptionen                                                   dieselben Bestimmungen gelten. Für die Aufbewahrung des Codes von
Emporsteigen und Austreten von Magma, verbunden mit Aschewolken,         Kombinationsschlössern sowie für elektronische Schlüssel, Codekarten
Ascheregen, Glutwolken oder Lavafluss.                                   und Ähnlichem sind diese Bestimmungen sinngemäss anwendbar.

B2.3                                                                     B3.2

Ereignisdefinition                                                       Beschädigung/Vandalismus
Alle Erdbeben und vulkanischen Eruptionen, die innerhalb von 168 Stun-   Beschädigung/Vandalismus bei Diebstahl oder einem Versuch dazu an
den nach der ersten schadenverursachenden Erschütterung bzw. Erup-       →→ Hausrat
tion auftreten, bilden ein Schadenereignis. Gedeckt sind alle Scha-      →→ Gebäuden/Mobilheimen/Wohnwagen (an den Versicherungsorten),
denereignisse, deren Beginn in die Vertragsperiode fällt.                   sofern kein Versicherungsschutz über einen anderen Vertrag besteht

B2.4                                                                     B3.3

Feuer/Elementarereignisse, Diebstahl-, Wasser- und Glasbruchschäden      Beraubung
als Folge von Erdbeben oder vulkanischen Eruptionen.                     →→ Diebstahl unter Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen Per-
                                                                            sonen
B2.5
                                                                         →→ Diebstahl bei Unfähigkeit zum Widerstand infolge Unfall, Ohnmacht
Psychologische Betreuung
                                                                            oder Tod
Kosten für die psychologische Betreuung durch einen diplomierten Arzt
oder Psychotherapeuten nach einem versicherten Erdbebenschaden           B3.4

oder vulkanischen Eruptionen.                                            Einfacher Diebstahl
                                                                         →→ Diebstahl, der weder als Einbruchdiebstahl noch als Beraubung gilt
Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten
                                                                         →→ Diebstahl durch Aufbrechen von Fahrzeugen
Die Leistungen der Basler sind pro Ereignis auf 3000 CHF begrenzt.       →→ Einschleichen
                                                                         →→ Taschendiebstahl

                                                                         B3.5

Kein Versicherungsschutz besteht für                                     Reisegepäck ausserhalb der Versicherungsorte
                                                                         Abhandenkommen, Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck, wäh-
B2.20
                                                                         rend sich dieses in Gewahrsam einer Transport- oder Reiseunterneh-
Schäden durch
                                                                         mung befindet oder bei einem Autounfall beschädigt wird.
→→ Wasser aus Stauseen oder sonstigen künstlichen Wasseranlagen
→→ Veränderungen der Atomkernstruktur ohne Rücksicht auf ihre Ursache    B3.6

                                                                         Psychologische Betreuung nach Einbruchdiebstahl/Beraubung
B2.21
                                                                         Kosten für die psychologische Betreuung durch einen diplomierten Arzt
Schäden durch Erschütterungen, welche ihre Ursache im Einsturz künst-
                                                                         oder Psychotherapeuten nach einem versicherten Einbruchdiebstahl-
lich geschaffener Hohlräume haben.
                                                                         oder Beraubungsschaden.
B2.22
                                                                         Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten
Psychologische Betreuung
Regressansprüche Dritter.                                                Die Leistungen der Basler sind pro Ereignis auf 3000 CHF begrenzt.

                                                                         B3.7

                                                                         Selbstverteidigungskurs nach Beraubung
                                                                         Kosten für die Durchführung eines Selbstverteidigungskurses nach
B3 Diebstahl                                                             einem versicherten Beraubungsschaden.

                                                                         Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten

Versicherungsschutz                                                      Die Leistungen der Basler sind pro Ereignis auf 500 CHF begrenzt.

                                                                         B3.8
Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt:
                                                                         Reinigung der Räumlichkeiten und Gegenstände nach Diebstahl
B3.1                                                                     Kosten für die Reinigung der privat bewohnten Räume und privat genutz-
Einbruchdiebstahl                                                        ten Gegenstände am Versicherungsort durch ein Reinigungsunterneh-
Diebstahl durch gewaltsames                                              men nach einem versicherten Diebstahlschaden (am Versicherungsort),
→→ Eindringen in ein Gebäude/Mobilheim/Wohnwagen oder in den Raum        sofern dafür nicht anderweitig Versicherungsschutz beansprucht wer-
   eines Gebäudes/Mobilheimes                                            den kann.
→→ Aufbrechen eines Behältnisses im Inneren eines Gebäudes/Mobilhei-
                                                                         Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten
   mes/Wohnwagens
                                                                         Die Leistungen der Basler sind pro Ereignis auf 3000 CHF begrenzt.
Dem Einbruchdiebstahl gleichgestellt ist Diebstahl durch Aufschliessen
mit den richtigen Schlüsseln oder Codes, sofern sich der Täter diese     B3.9

durch Einbruchdiebstahl oder Beraubung angeeignet hat.                   Umzug nach Diebstahl
                                                                         Kosten für den Umzug in ein neues Heim, sofern die bisher privat genutz-
Für den Inhalt von eingemauerten Wandtresoren, Kassen-/Panzer-
                                                                         ten Räumlichkeiten am Versicherungsort aufgrund eines versicherten
schränken und Tresorräumen haftet die Basler nur, wenn diese abge-
                                                                         Diebstahlschadens (am Versicherungsort) nicht mehr bewohnt werden
schlossen sind und die Schlüssel von den dafür verantwortlichen Per-
                                                                         können. Der Umzug muss bis spätestens 12 Monate nach dem Scha-
sonen auf sich getragen, zuhause sorgfältig verwahrt oder in einem
                                                                         denereignis innerhalb der Schweiz/Fürstentum Liechtenstein erfolgen.
10 Vertragsbedingungen | Diebstahl | Wasser

Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten                           B4.3

                                                                        Eindringen von Regen-, Schnee- und Schmelzwasser ins Innere des
Die Leistungen der Basler sind pro Ereignis auf 3000 CHF begrenzt.
                                                                        Gebäudes/Mobilheimes/Wohnwagens
B3.10                                                                   →→ aus Aussenablaufrohren und Dachrinnen
Installationen von mechanischen und/oder elektrischen Sicherheits­      →→ durch das Dach selbst
einrichtungen nach Einbruchdiebstahl/Beraubung                          →→ durch geschlossene Fenster, Türen und Oberlichter
Kostenbeteiligung für die Installationen von mechanischen und/oder
                                                                        B4.4
elektrischen Sicherheitseinrichtungen am Versicherungsort, die nach
                                                                        Rückstau aus der Abwasserkanalisation sowie Grundwasser und Hang-
einem versicherten Einbruchdiebstahl- oder Beraubungsschaden (am
                                                                        wasser (unterirdisches Wasser) im Innern des Gebäudes/Mobilheimes/
Versicherungsort) durch eine Fachfirma durchgeführt wurden.
                                                                        Wohnwagens.
Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten
                                                                        Mitversichert sind
Die Leistungen der Basler sind pro Ereignis auf 50 % des Rechnungsbe-
                                                                        B4.5
trags, max. 3000 CHF begrenzt.
                                                                        Kosten für das Auftauen und die Reparaturen von eingefrorenen oder
                                                                        durch Frost beschädigten flüssigkeitsführenden Leitungsanlagen und
                                                                        den daran angeschlossenen Apparaten die vom Versicherten als Mie-
Kein Versicherungsschutz besteht für                                    ter im Innern des Gebäudes/Mobilheimes/Wohnwagens installiert wor-
                                                                        den sind.
B3.20

Schäden durch Verlieren, Verlegen oder infolge Veruntreuung.            Bei der Versicherung des Mobilheimes/Wohnwagens sind zusätzlich
                                                                        versichert:
B3.21

Geldwerte bei einfachem Diebstahl.                                      B4.6

                                                                        →→ Kosten für das Auftauen und die Reparaturen von eingefrorenen oder
B3.22
                                                                           durch Frost beschädigten flüssigkeitsführenden Leitungsanlagen
Bargeld- oder Warenbezug mittels Kredit-, Debit- oder Kundenkarten
                                                                           und den daran angeschlossenen Apparaten, auch ausserhalb des
und Ähnlichem, ungeachtet der Ursache ihres Abhandenkommens.
                                                                           Mobilheimes/Wohnwagens, soweit sie nur dem versicherten Mobil-
B3.23                                                                      heim/Wohnwagen dienen und im Rahmen des Anteils, für den der
reine Vandalenschäden, d.h. Schäden am Hausrat und Gebäude/Mobil-          Versicherungsnehmer für deren Unterhalt aufzukommen hat
heim/Wohnwagen, die nicht im Zusammenhang mit einem Diebstahl           →→ Kosten für den Wasserverlust aufgrund eines versicherten Wasser-
oder einem Versuch dazu stehen.                                            schadens
                                                                        →→ im Rahmen der Versicherungssumme für das Mobilheim/den Wohn-
B3.24
                                                                           wagen sind Kosten für das Suchen (Lecksuchkosten), Freilegen und
Schäden, die infolge eines Feuer/Elementarereignisses, Erdbebens oder
                                                                           die Reparatur defekter sowie Zumauern oder Eindecken der reparier-
einer vulkanischen Eruption entstanden sind.
                                                                           ten, flüssigkeitsführenden Leitungen inkl. Gasleitungen, Erdregister,
B3.25                                                                      Erdsonden, Erdspeicher und dergleichen auch ausserhalb des Mobil-
Psychologische Betreuung                                                   heimes/Wohnwagens, soweit sie nur dem versicherten Mobilheim/
Regressansprüche Dritter.                                                  Wohnwagen dienen und im Rahmen des Anteils, für den der Versiche-
                                                                           rungsnehmer für deren Unterhalt aufzukommen hat

                                                                        Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten

B4 Wasser                                                               B4.7

                                                                        Psychologische Betreuung
                                                                        Kosten für die psychologische Betreuung durch einen diplomierten Arzt
                                                                        oder Psychotherapeuten nach einem versicherten Wasserschaden.
Versicherungsschutz
                                                                        Entschädigungsgrundlage = tatsächliche Kosten
Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt:
                                                                        Die Leistungen der Basler sind pro Ereignis auf 3000 CHF begrenzt.
Schäden, die entstehen durch

B4.1

Ausfliessen von Wasser und Flüssigkeiten aus                            Kein Versicherungsschutz besteht für
→→ flüssigkeitsführenden Leitungsanlagen, die nur dem Gebäude/Mobil-
                                                                        B4.20
   heim/Wohnwagen dienen, in denen sich die versicherten Sachen
                                                                        Schäden an den ausgelaufenen Flüssigkeiten selbst.
   befinden sowie den daran angeschlossenen Einrichtungen und Appa-
   raten                                                                B4.21

→→ Heizungs- und Wärmegewinnungsanlagen, Heizöltanks oder Kühlein-      Schäden durch Regen-, Schnee- und Schmelzwasser, das durch Öff-
   richtungen                                                           nungen am Dach bei Neubauten, Umbau- oder anderen Arbeiten ins
                                                                        Gebäude/Mobilheim/Wohnwagen eingedrungen ist.
B4.2

Plötzliches und unfallmässiges Ausfliessen von Wasser und Flüssigkei-
ten aus Zierbrunnen, Aquarien, Wasserbetten, mobilen Klimageräten
und Luftbefeuchtern sowie mobilen, fest installierten oder aufblasba-
ren Pools und Whirlpools.
11 Vertragsbedingungen | Wasser | Glasbruch

B4.22                                                                    →→ Glaskeramikkochfeldern
Schäden beim Auffüllen oder Entleeren von Flüssigkeitsbehältern und      →→ Küchen-, Badezimmer- und Cheminéeabdeckungen aus Natur- oder
Leitungsanlagen und bei Revisions-/Reparaturarbeiten an Leitungsanla-       Kunststein
gen und Flüssigkeitsbehältern und an den daran angeschlossenen Ein-      →→ Lichtkuppeln
richtungen und Apparaten.                                                →→ Gläsern von Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen
                                                                         →→ Verkehrsspiegeln, die sich am Gebäude/Mobilheim/Wohnwagen, auf
B4.23
                                                                            dem dazugehörenden oder dem angrenzenden Grundstück befinden
Rückstauschäden, für die der Eigentümer der Kanalisation haftbar ist.
                                                                         Entschädigungsgrundlage = Neuwert
B4.24

Schäden an Kälteanlagen, verursacht durch künstlich erzeugten Frost.     B5.2

                                                                         Mobiliarverglasungen
B4.25
                                                                         Bruchschäden an
Kosten für die Behebung der Schadenursache (ausgenommen bei Frost-
                                                                         →→ Verglasungen von Einrichtungsgegenständen
schäden) sowie Unterhalts- und Schadenverhütungskosten.
                                                                         →→ Tischplatten aus Stein
B4.26
                                                                         Entschädigungsgrundlage = Neuwert
Schäden, die infolge eines Feuer/Elementarereignisses, Erdbebens oder
einer vulkanischen Eruption entstanden sind.
                                                                         Mitversichert sind
Bei der Versicherung des Mobilheimes/Wohnwagens sind zusätzlich
                                                                         B5.3
ausgeschlossen:
                                                                         Gebäude- und Mobiliarverglasungen
B4.27                                                                    →→ glasähnliche Materialien wie Plexiglas und ähnliche Kunststoffe, falls
→→ Schäden an der Fassade des Mobilheimes/Wohnwagens (Aussen-               sie anstelle von Glas verwendet werden
   mauern samt Isolation, inkl. Fenster, Türen etc.) sowie am Dach (an   →→ bei Glasbruch Schäden an Malereien, Schriften, Folien, geätztem und
   der tragenden Konstruktion, dem Dachbelag und der Isolation) durch       sandbestrahltem Glas
   Regen-, Schnee- und Schmelzwasser                                     →→ Folgeschäden am Hausrat und am Gebäude/Mobilheim/Wohnwagen,
→→ Kosten für Auf tauen und Reparaturen von Dachrinnen und                  welche direkt durch den versicherten Glasbruchschaden entstanden
   Aussenablaufrohren                                                       sind
→→ Schäden durch Bodensenkungen, schlechten Baugrund, fehlerhafte        →→ Glasbruchschäden bei Inneren Unruhen
   bauliche Konstruktion, insbesondere infolge Missachtung von Bau-      →→ Kosten für Notverglasungen
   normen (SIA-Normen)
→→ Schäden durch mangelhaften Unterhalt oder Unterlassung von
   Abwehrmassnahmen
                                                                         Grundlage für die Berechnung der Entschädigung
→→ Kosten für die Behebung der Schadenursache (ausgenommen bei
   Frostschäden und Freilegungs- und Lecksuchkosten) sowie Unter-        Neuwert
   halts- und Schadenverhütungskosten                                    Neuanschaffung oder gleichwertiger Ersatz zur Zeit des Schadenfalles
→→ Schäden an Umgebungsbepflanzungen                                     abzüglich Restwert beschädigter Sachen.

B4.28                                                                    Ein persönlicher Liebhaberwert wird nicht berücksichtigt.
Psychologische Betreuung
                                                                         Beschädigte Gebäude- und Mobiliarverglasungen
Regressansprüche Dritter.
                                                                         Reparaturkosten, höchstens jedoch der Wert der Neuanschaffung.

B5 Glasbruch                                                             Kein Versicherungsschutz besteht für

                                                                         B5.20

                                                                         Gebäude- und Mobiliarverglasungen
Versicherungsschutz                                                      Bruchschäden an
                                                                         →→ optischen Gläsern
Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt:                →→ Brillengläsern
                                                                         →→ Glasgeschirr
B5.1
                                                                         →→ Hohlgläser (z. B. Vasen)
Gebäudeverglasungen
                                                                         →→ Beleuchtungskörper
Bruchschäden an
                                                                         →→ Glühbirnen
→→ Gebäudeverglasungen inkl. Verglasungen baulicher Anlagen (z. B.
                                                                         →→ Leucht- und Neonröhren
   Velounterstand, Schwimmbadabdeckungen aus Glas) sowie Vergla-
                                                                         →→ Kacheln, Wand- und Bodenplatten
   sungen an Fahrnisbauten und Mobilheimen/Wohnwagen
                                                                         →→ Rohrleitungen
→→ Fassaden- und Wandverkleidungen aus Glas
                                                                         →→ Hi-Fi- und Home-Cinema-Geräten, Flachbildschirmen, Beamern,
→→ sanitären Einrichtungen aus Glas, Kunststoff, Keramik, Porzellan
                                                                            Desktopcomputern, portablen Computern (inkl. Tablets, Notebooks,
   oder Stein
                                                                            E-Book-Reader) und Mobiltelefonen (Handy)
   >> Notwendige Folgekosten für Zubehör und Armaturen sind bis max.
      1000 CHF mitversichert
   >> Bei Oberflächenbeschädigungen von sanitären Einrichtungen wer-
      den die Reparaturkosten übernommen
12 Vertragsbedingungen | Glasbruch | Hausratkasko | Handykasko | Haftpflichtversicherung – Privathaftpflicht

B5.21

→→ Schäden an elektrischen und mechanischen Einrichtungen
→→ Abnützungsschäden
                                                                             B7 Handykasko
→→ Beschädigungen an allen Verglasungen bei Arbeiten daran (inkl.
   Umrahmungen) sowie bei Installationen und Versetzungen
                                                                             Versicherungsschutz
→→ Schäden, die infolge eines Feuer/Elementarereignisses, Erdbebens,
   vulkanischen Eruptionen, Diebstahls oder Wasser entstanden sind
                                                                             Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt:

                                                                             B7

                                                                             Mobiltelefone (Handy) sämtlicher Hersteller inklusiv Schutzhülle.

B6 Hausratkasko                                                              B7.1

                                                                             Plötzliche und unfallmässige Beschädigung durch äussere und innere
                                                                             Einwirkung (z. B. falsche Bedienung, Kurzschluss, Spannungsschwan-
Versicherungsschutz                                                          kungen, Fremdkörper).

Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt:

B6                                                                           Kein Versicherungsschutz besteht für
→→ Hausrat
→→ Mobilheim/Wohnwagen
                                                                             B7.20
→→ Motorfahrräder (Mofa) inkl. ihnen gleichgestellten Elektrovelos (mit
                                                                             Mobiltelefone (Handy), für die eine separate Versicherung besteht.
   Tretunterstützung über 25 km/h)
→→ Kühl- und Gefriergeräte, Kochherde, Backöfen, Steamer, Mikrowel-          B7.21

   lengeräte, Wasch- und Trocknungsmaschinen inkl. Zubehör, auch             →→ Festnetztelefone
   wenn diese fest mit dem Gebäude verbunden sind                            →→ Schäden, die allmählich entstanden sind
                                                                             →→ Schäden infolge Abnützung sowie infolge von chemischen oder kli-
B6.1
                                                                                matischen Einflüssen
Plötzliche und unfallmässige Beschädigung durch äussere und innere
                                                                             →→ Schäden, die unter vertragliche oder gesetzliche Garantieleistungen
Einwirkung (z. B. falsche Bedienung, Kurzschluss, Spannungsschwan-
                                                                                fallen
kungen, Fremdkörper sowie Schäden infolge Innerer Unruhen).
                                                                             B7.22
B6.2
                                                                             Kosten für die Wiederherstellung von Bild-, Ton- oder Datenaufzeichnun-
Abhandenkommen, Verlieren und Verlegen.
                                                                             gen und EDV-Software.

                                                                             B7.23

                                                                             Schäden, die über die Feuer-/Elementar-, Erdbeben-, Diebstahl-, Was-
Kein Versicherungsschutz besteht für
                                                                             ser- oder Glasbruchversicherung versichert sind oder versichert werden
B6.20                                                                        können.
→→   Haustiere
→→   Mobiltelefone (Handy) inklusiv Schutzhülle
→→   Prothesen                                                               Haftpflichtversicherung
→→   Geldwerte
→→   Verbrauchs- und Verschleissmaterial (z. B. Batterien, Glühbirnen,

→→
     Leucht- und Neonröhren)
     Schäden infolge Abnützung
                                                                             C1 Privathaftpflicht
→→   Schäden, die allmählich entstanden sind
→→   Schäden durch Ungeziefer, Pilzbefall, Feuchtigkeit, Trockenheit, Tem-
                                                                             Versicherungsschutz
     peraturschwankungen, Verdunstung, Verfärbung
→→   Schäden, die unter vertragliche oder gesetzliche Garantieleistungen
                                                                             Sofern im Versicherungsvertrag als versichert aufgeführt:
     fallen
→→   Schäden verursacht durch Bauarbeiten                                    C1.1

→→   Schäden die entstehen, während die versicherten Sachen einem            Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers und
     Dritten zum Transport oder beim Wohnsitzwechsel übergeben wer-          der mitversicherten Personen in ihrer Eigenschaft als Privatperson aus
     den sowie Schäden infolge von Zerstörung oder Beschädigung einer        den Gefahren des täglichen Lebens (einschliesslich nebenberuflicher
     durch Dritte vorgenommenen Reinigung, Wiederinstandstellung oder        oder nebenamtlicher Tätigkeiten) als
     Erneuerung der versicherten Sachen                                      →→ Mieter und Pächter von selbstgenutzten, unbeweglichen Sachen
                                                                                (Mieterschäden)
B6.21
                                                                             →→ Eigentümer, Mieter oder Pächter von Grundstücken (z. B. Garten- oder
Schäden, die über die Feuer/Elementar-, Erdbeben-, Diebstahl-, Wasser-
                                                                                Pflanzland)
oder Glasbruchversicherung versichert sind oder versichert werden kön-
                                                                             →→ Bauherr bis zu einer Gesamtbausumme von 100 000 CHF
nen.
                                                                             →→ Familienhaupt
                                                                             →→ Arbeitgeber von privatem Dienstpersonal
                                                                             →→ Sportler
13 Vertragsbedingungen | Privathaftpflicht

→→ Tierhalter                                                              C1.4

→→ Halter von Flugmodellen und Drohnen bis 30 kg Gewicht                   Die vertraglichen Leistungen beinhalten im Rahmen der vereinbarten
→→ Benützer fremder Motorfahrzeuge für den Bonusverlust aus der            Versicherungssumme auch
   Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung, berechnet bis auf die Prämi-     →→ die Schadenzinsen sowie Anwalts-, Gerichts-, Expertise- und ähnli-
   enstufe vor dem versicherten Ereignis, für den die Deckungslimite der      che Kosten
   Halterversicherung übersteigenden Schaden sowie für Ansprüche,          →→ die Schadenverhütungskosten bei Umweltbeeinträchtigungen aus
   die durch eine abzuschliessende obligatorische Haftpflichtversiche-        Heiz- und Tankanlagen, sofern der Schaden die Folgen eines einzel-
   rung nicht gedeckt sind. Ausgenommen ist der Selbstbehalt aus der          nen, plötzlich eingetretenen, unvorgesehenen Ereignisses ist, das
   Motorfahrzeughaftpflichtversicherung                                       sofortige Massnahmen erfordert und die Anlagen zudem fachmän-
→→ Benützer von Fahrrädern, diesen gleichgestellten Motorfahrzeugen           nisch und vorschriftsgemäss unterhalten worden sind
   sowie fahrzeugähnlichen Geräten (z. B. Rollbrett, Rollschuhe)           →→ die Kosten für angemessene und sofortige Massnahmen zur Abwen-
→→ Benützer von Motorfahrrädern soweit der Schaden nicht durch eine           dung eines unmittelbar bevorstehenden versicherten Personen- oder
   gesetzliche Haftpflichtversicherung gedeckt ist oder gedeckt sein          Sachschadens infolge eines unvorhergesehenen Ereignisses (Scha-
   müsste                                                                     denverhütungskosten) sowie zur Minderung eines bereits eingetre-
→→ Angehöriger der schweizerischen Armee, des schweizerischen Zivil-          tenen versicherten Personen- oder Sachschadens (Schadenminde-
   schutzes und der Feuerwehr                                                 rungskosten)
→→ ermächtigter Besitzer fremder beweglicher Sachen (Obhutsschäden)
                                                                           C1.5

Die gesetzliche Haftplicht des Versicherungsnehmers als                    Wunschhaftung
→→ Eigentümer von selbstbewohnten Häusern und Ferienhäusern mit            Auch ohne rechtlich feststehende Haftung werden auf Wunsch des Ver-
   maximal drei Wohnungen sowie den dazugehörenden privat genutz-          sicherungsnehmers übernommen
   ten Grundstücken, Anlagen und Einrichtungen                             →→ Schäden, die von urteilsunfähigen Kindern und urteilsunfähigen
→→ Eigentümer von selbstbewohnten Mobilheimen oder nicht eingelös-            Hausgenossen verursacht werden
   ten Wohnwagen sowie den dazugehörenden privat genutzten Grund-          →→ Schäden, die fremde minderjährige Personen erleiden, welche vorü-
   stücken, Anlagen und Einrichtungen                                         bergehend im Haushalt des Versicherungsnehmers leben
→→ Stockwerkeigentümer, vorausgesetzt die Stockwerkeigentümerge-
                                                                           Bis maximal 2000 CHF sind ausserdem versichert
   meinschaft hat eine separate Gebäudehaftpflichtversicherung abge-
                                                                           →→ Sachschäden aus dem Sport- und Spielbetrieb
   schlossen und der Schaden übersteigt die Deckungslimite der Haft-
                                                                           →→ Sachschäden an Effekten von Besuchern
   pflichtversicherung der Stockwerkeigentümergemeinschaft
                                                                           →→ Schäden einer vorübergehenden Aufsichtsperson von Kindern und
   >> für Schäden am Gesamteigentum unter Abzug der Eigentumsquote
                                                                              Haustieren, welche ihr von letzteren zugefügt werden
   >> für Schäden Dritter im Rahmen der Eigentumsquote

C1.2

Der Versicherungsschutz gilt bei haftpflichtrechtlich ersatzfähigen
                                                                           Kein Versicherungsschutz besteht für
Ansprüchen Dritter wegen
→→ Personenschäden d.h. Tötung, Verletzung oder sonstige Gesund-           C1.20

   heitsschädigung                                                         die Haftpflicht aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes und Amtes,
→→ Sachschäden d.h. Zerstörung, Beschädigung oder Verlust von Sachen       soweit diese nicht nebenberuflich oder nebenamtlich ausgeübt werden,
   Den Sachschäden gleichgestellt ist die Tötung, die Verletzung oder      oder einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung.
   sonstige Gesundheitsschädigung von Tieren, wobei die Entschädi-
                                                                           C1.21
   gung jedoch gemäss den hierfür vorgesehenen rechtlichen Grundla-
                                                                           Jagd
   gen erfolgt
                                                                           die Haftpflicht bei der Ausübung der Jagd, der Jagdaufsicht und des
Versichert ist auch die Haftpflicht für Personen- und Sachschäden          Jagdschutzes.
im Zusammenhang mit einer Umweltbeeinträchtigung, sofern diese
                                                                           C1.22
Umweltbeeinträchtigung die Folge eines einzelnen, plötzlich eingetre-
                                                                           Vermögensschäden
tenen, unvorhergesehenen Ereignisses ist, das zudem sofortige Mass-
                                                                           die Haftpflicht für Schäden, die weder auf einen versicherten Personen-
nahmen erfordert.
                                                                           noch auf einen dem Geschädigten zugefügten Sachschaden zurückzu-
Als Umweltbeeinträchtigung gilt die nachhaltige Störung des natürli-
                                                                           führen sind.
chen Zustandes von Luft, Gewässern (auch Grundwasser), Boden, Flora
oder Fauna durch jegliche Einwirkung sowie jeder Sachverhalt, der          C1.23

gemäss anwendbarem Recht als Umweltschaden definiert wird.                 die Haftpflicht im Zusammenhang mit der Führung eines Strassen-,
                                                                           Schienen-, Wasser- oder Luftfahrzeuges (inkl. Fallschirme, Hängeglei-
C1.3
                                                                           ter, Gleitschirme und Deltasegler).
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf
→→ Entschädigung begründeter Ansprüche                                     Dieser Ausschluss gilt nicht für die Haftpflicht im Zusammenhang mit
→→ Abwehr unbegründeter Ansprüche                                          der Benutzung von
→→ Vertretung der Versicherten                                             →→ Fahrrädern, diesen gleichgestellten Motorfahrzeugen (z. B. Elektro-
                                                                              velos mit Tretunterstützung bis 25 km/h) sowie fahrzeugähnlichen
                                                                              Geräten
                                                                           →→ Wasserfahrzeugen für die nach Schweizer Recht keine Haftpflichtver-
                                                                              sicherung abgeschlossen werden muss
                                                                           →→ Kites
                                                                           →→ Flugmodellen und Drohnen bis 30 kg Gewicht
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