Barrierefreies Wohnen - MEHR WOHNWERT IM ALLTAG
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Barrierefreies Wohnen MEHR WOHNWERT 1 ZUGANG EINGANG IM ALLTAG 2 RAMPE TREPPE AUFZUG 3 HAUSFLUR 4 WOHNUNGSFLUR WOHNBEREICH BALKON/TERRASSE 5 KÜCHE 6 SCHLAFZIMMER 7 BAD MATERIALIEN ZUM WOHNUNGSBAU
DIN 18040 WOHNEN Barrierefreies Wohnen Vorausschauend planen Es sind oft Kleinigkeiten, die den Alltag unnötig erschweren: Bepackt mit den täglichen Einkäufen und mit einem Kind an der Hand ist bereits der schmale Hausflur ein Hindernis. Ebenso wird bei nachlassender Beweglichkeit im Alter das Zurechtkommen in den eigenen vier Wänden beschwerlich, wenn viele Treppen zu bewältigen und Räume eng geschnitten sind. Solche Erschwernisse lassen sich reduzieren oder vermeiden, wenn ein Ge- bäude barrierefrei errichtet oder umgebaut wird. Barrierefreiheit heißt, Wohnungen so zu gestal- ten, dass sie in verschiedenen Lebenssituationen und bis ins hohe Alter gut nutzbar sind. Ziel der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern ist es deshalb, dass die Barrierefreiheit im Wohnungsbau als Qualität wahrgenommen und beim Bauen selbstver- ständlich wird. Neue Planungsgrundlage DIN 18040 Barrierefreies Bauen – Teil 2: Wohnungen Die Eckpunkte für den Neubau von barrierefreien Wohnungen sind in dieser Norm seit September 2011 neu gefasst. Sie ersetzt die bisher gültigen Bestimmungen der DIN 18025 Teil 1 und Teil 2. Barriere- freie Wohnungen nach dieser Norm bieten einen Wohnkomfort, der allen Bewohnern zugute kommt. Sie sind nicht zu verwechseln mit uneingeschränkt rollstuhlgeeigneten Wohnungen. Neben den Anforderungen für barrierefreies Wohnen gibt die DIN ergänzende Empfehlungen für noch mehr Nutzerkomfort und Sicherheit und definiert Vorgaben für ausgewiesene Rollstuhl- fahrerwohnungen. Barrierefreiheit ohne Zusatzkosten Bei einer guten Grundrissgestaltung muss der Wohnflä- chenbedarf nicht unbedingt steigen. Denn die Anforderungen an die Barrierefreiheit legen keine Raumgrößen fest, sondern definieren notwendige Bewegungsflächen und Ausführungs- merkmale. Damit besteht eine große Gestaltungsfreiheit für individuelle Vorlieben und Bedürf- nisse. Ein hoher Wohnwert für alle Generationen ist der Gewinn. Anregungen zum barrierefreien Bauen Dieses Faltblatt möchte auf die barrierefreie Gestal- tung der wichtigsten Bereiche eines Wohnhauses aufmerksam machen, es ist aber kein Ersatz für die Bestimmungen der DIN 18040 Teil 2. Die Illustrationen vermitteln auf Grundlage der Norm bauliche Lösungsvorschläge. Im Bestand sind viele Anforderungen der auf den Neubau bezogenen Planungsnorm nicht mit vertretbarem Aufwand umsetzbar. Aber auch kleine Ver- besserungen führen hier oft schon zu deutlichen Erleichterungen für den Alltag. WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN ZUM BARRIEREFREIEN WOHNEN Folgende Stellen beraten kostenfrei: Beratungsstellen Barrierefreies Bauen der Bayerischen Architektenkammer Haus der Architektur Waisenhausstraße 4, 80637 München Kontakt: barrierefrei@byak.de Stadtteilarbeit e.V. Fachstelle Wohnberatung in Bayern Aachener Straße 9, 80804 München www. wohnberatung-bayern.de Die DIN 18040 Teil 2 ist erhält- (Weitervermittlung an regionale Beratungsstellen; lich beim Beuth Verlag GmbH, Schwerpunkte der Beratung sind Umbau und Berlin (kostenpflichtig): Wohnraumanpassung) www.beuth.de
DIN 18040 WOHNEN ZUGANG 1 EINGANG Ohne Schwellen ins Gebäude Schon kleine Erhebungen vor dem Eingang können zur Stol- perfalle werden, wenn man mit Helle Beleuchtung Einkäufen beladen oder nicht Hauseingangstür: Durch- mehr so gut zu Fuß ist. Der hin- gangsbreite mind. 90 cm; dernisfreie Zugang ist eine Türgriff: Höhe 85 bis 105 cm wesentliche Voraussetzung für barrierefreies Wohnen. So steht Sprechanlage/Klingel: Höhe 85 bis 105 cm ein Haus auch Besuchern mit Rollstuhl offen. Kontrastreiche Gestaltung, z.B. von Türelement und Gut erkennbar und sicher Klingel, zur Umgebung Zur guten Auffindbarkeit des Ebene Bewegungsfläche: Eingangs müssen sich Tür, Klin- 150 x 150 cm vor Hauseingangstür gelanlage und Lichtschalter durch eine kontrastreiche Farb- Orientierungshilfen, wahl deutlich von der Wandflä- z.B. erhöhte Wegbegrenzung che unterscheiden. Für blinde Haupteingang: Stufen- und Menschen gewährleistet ein schwellenlos erreichbar; Materialwechsel im Bodenbe- Weg: Breite mind. 120 cm, lag oder eine erhöhte seitliche Bodenbeläge fest und eben; Empfohlen: Kontrastreiche Wegbegrenzung die sichere Gestaltung zur Umgebung Führung zum Hauseingang. RAMPE 2 TREPPE AUFZUG Barrierefreiheit durch Rampe oder Fahrstuhl Auch bei Neubauten sind manch- mal größere Höhenunterschie- de zum Hauszugang unvermeid- bar. Zur hindernisfreien Erreich- Handläufe beidseitig: barkeit eines nicht ebenerdig Höhe 85 bis 90 cm, griffsicher liegenden Hauseingangs ist eine und gut umgreifbar Rampe immer dann erforder- Bewegungsfläche: lich, wenn die Zugangsflächen Mind. 150 x 150 cm am Anfang stärker als 3 % geneigt sein müs- und Ende der Rampe sten. Sind größere Höhendiffe- renzen zu überwinden oder Rampe: Neigung max. 6 %, nutzbare Breite mind. 120 cm, sollen weitere Stockwerke bar- Zwischenpodest nach 600 cm rierefrei erreichbar sein, ist ein notwendig Aufzug unumgänglich. Auch wenn ein Fahrstuhl momentan Aufkantung: Schutz vor nicht benötigt wird, ist es sinn- Abrutschen voll, den nachträglichen Einbau Treppenlauf: Gerade, Stufen eines Aufzugs oder Treppenlifts leicht erkennbar, z.B. Markierun- von vornherein einzuplanen. gen der Stufenkanten Sicher begehbare Treppen Das Treppensteigen fällt leich- ter, wenn die Treppenläufe zwi- schen den Podesten kurz und gerade sind, ein bequemes Stei- gungsverhältnis haben, die Stu- fen gut erkennbar und nicht un- terschnitten sind.
DIN 18040 WOHNEN HAUSFLUR 3 Bequeme Bewegungsflächen Begegnen sich Menschen im Hausflur oder auf dem Lauben- gang wird es schnell zu eng: mit Aufzugstür: Durchgangsbreite mind. 90 cm Einkaufstaschen oder mit Geh- hilfe ist ein aneinander Vorbei- Bedienelemente vor und im Auf- kommen ohne eine ausreichen- zug: Kontrastreiche Gestaltung de Flurbreite mühsam. Deshalb zur Umgebung, Höhe 85 cm, gibt es für die Bewegungsflä- gut ertastbar chen der Erschließungsbereiche Wohnungseingangstür: Mindestanforderungen. Wird Durchgangsbreite mind. 90 cm; im Haus ein Aufzug eingeplant, Türgriff: Höhe 85 bis 105 cm muss der Platz vor dem Fahr- Bewegungsflächen: Vor Woh- stuhl so groß sein, dass die nungseingangstür und vor Zugangstür und die Bedienele- Aufzug mind. 150 x 150 cm mente auch für Rollstuhlfahrer leicht erreichbar sind. Flur: Nutzbare Breite mind. 120 cm (wenigstens an einer Stelle jedoch Bewegungsfläche Geschützte Abstellflächen mit mind. 150 x 150 cm) Nischen im Flur oder auf dem Laubengang im Bereich der Wohnungseingangstür bieten sich zum Abstellen von Kinder- wagen oder Rollatoren an. WOHNUNGSFLUR 4 WOHNBEREICH BALKON/TERRASSE Flexible Nutzungen Ein breiter Wohnungsflur ist für jede Bewohnergeneration von Nutzen – in der Familienphase Fenster: Mit geringem Kraftauf- wand zu Öffnen und zu Schließen als Spielbereich für Kinder, in älteren Jahren als notwendige Brüstung Fenster bzw. Balkon- Fläche für die Fortbewegung mit geländer: Ab 60 cm Höhe durch- Gehhilfen. Großzügige Lösungen sichtig entstehen durch die Einbezie- Balkon/Terrasse: Bewegungs- hung von Erschließungsflächen fläche mind. 120 x 120 cm, em- in den Wohnbereich (Abb.). pfohlen: Schwellenlos erreichbar Ausblick auf die Umgebung Bewegungsfläche: Vor Möbeln mind. 90 cm tief Insbesondere für Menschen, die ihre Wohnung seltener verlas- Zimmertür: Durchgangsbreite sen können, ist der Blick durchs mind. 80 cm Fenster oder vom Balkon wich- tig. Tiefe Fensterbrüstungen und Flur: Nutzbare Breite mind. 120 cm zumindest im oberen Teil trans- Bewegungsfläche: Im Raum parente Balkongeländer (Abb.) wenigstens einmal mind. gewährleisten einen Ausblick im 120 x 120 cm Sitzen. Beim Balkon kann durch eine Kombination aus geschlos- senen und transparenten Ele- menten gleichermaßen Sicht- schutz und Ausblicksmöglichkeit erreicht werden (Abb.).
DIN 18040 WOHNEN KÜCHE 5 Leichtere Hausarbeit Für das bequeme Öffnen der Schränke oder für das Rangieren mit einem Rollator sind vor den Küchenmöbeln bestimmte Be- wegungsflächen erforderlich. Sinnvoll ist die Anordnung von Herd, Arbeitsplatte und Spüle über Eck, da sie ein effizientes Wirtschaften von einer Position aus ermöglicht. Sitzmöglichkei- ten mit Beinfreiraum unter Ar- Bewegungsflächen: Vor Küchen- beitsflächen und Spüle bieten einrichtungen mind. 120 cm tief zusätzlichen Komfort. Die Ein- Bewegungsfläche: Im Raum bauhöhen der Arbeitsplatte, der wenigstens einmal 120 x 120 cm Oberschränke und der Küchen- geräte sollte den persönlichen Bedürfnissen angepasst werden. Liegen Kochen und Essplatz nicht in einem Raum, ist auf kurze Wege zwischen den bei- den Bereichen zu achten. SCHLAFZIMMER 6 Bewegungsraum um das Bett Ein zu knapp geschnittenes Schlafzimmer kann dazu führen, dass Menschen, die Hilfe beim Zimmertür: Durchgangsbreite mind. 80 cm, kein unterer Aufstehen benötigen oder zeit- Türanschlag und Schwellen; weise auf einen Rollstuhl ange- Türdrücker: Gut greifbar, mit wiesen sind, ihren Schlafraum geringem Kraftaufwand zu Öff- nicht mehr nutzen können. Rund nen und zu Schließen um das Bett sind deshalb Bewe- Bewegungsflächen: Vor Möbeln gungsflächen notwendig, die mind. 90 cm tief auch ausreichend Platz für eine assistierende Person bieten. Bewegungsflächen: Vor Bett mind. 90 cm tief und einmal 120 cm tief vor Längsseite Gut zu erreichender Stauraum Der Kleiderschrank ist besser Flur: Nutzbare Breite mind. 120 cm erreichbar und leichter nutzbar, wenn ausreichend Platz davor zur Verfügung steht. Wenn die Beweglichkeit eingeschränkt ist, ist es sinnvoll, viel Stauraum in Möbeln in Greifhöhe unterzu- bringen.
DIN 18040 WOHNEN BAD 7 Bequem und selbstständig Zu kleine Bewegungsflächen machen viele Abläufe bei der täg- lichen Toilette unnötig schwer Spiegel: Bei Bedarf unmittelbar über Waschtisch anzuordnen oder sogar unmöglich. Eine bo- dengleiche Duschwanne sowie Empfohlen: Einhebel-Armaturen Rangier-, Anfahr- und Abstell- möglichkeiten für Rollator oder Wände: Geeignet zur Nach- Rollstuhl an Dusche, Wanne, rüstung von Haltegriffen Waschtisch und WC sind Vor- Kontrastreiche Gestaltung der aussetzung für eine selbststän- Sanitärobjekte zur Umgebung dige Körperpflege auch bei ein- geschränkter Mobilität. Beinfreiraum unter Waschtisch Duschplatz: Bewegungsfläche Mehr Sicherheit mind. 120 x 120 cm, bodengleiche Türen von Bad und WC müssen Duschwanne, empfohlen: nach außen öffnen, damit bei Möglichkeit für nachträgliches einem Sturz im Bad eine Tür- Aufstellen einer Badewanne blockade vermieden wird und Tür: Nach außen öffnend rasch geholfen werden kann. Der Duschbereich sollte so groß Bewegungsflächen: Jeweils vor sein, dass bei Bedarf ein Dusch- allen Sanitärobjekten mind. 120 x 120 cm; Überlagerungen sitz Platz hat. sind möglich Platzsparender Grundriss Da sich Bewegungsflächen über- lagern dürfen, können auf rund sechs Quadratmetern Badfläche die Anforderungen an barriere- freien Bewegungsraum voll er- füllt werden (Abb.). Weitere Informationen zum Herausgeber: Experimentellen Wohnungsbau: Oberste Baubehörde www.experimenteller- im Bayerischen Staatsministerium des Innern wohnungsbau.bayern.de Sachgebiet Technische Angelegenheiten des Wohnungsbaus, Experimenteller Wohnungsbau Franz-Josef-Strauß-Ring 4 80539 München Weitere Informationen zur Redaktion, Konzept und Texte: Zukunftsstrategie der Bayerischen Zukunft Bauen Karin Sandeck, Oberste Baubehörde Staatsregierung: Oliver Seischab, Oberste Baubehörde www.aufbruch.bayern.de Illustrationen: Ralph Donhauser, München Gestaltung: Wollen Sie mehr über die Arbeit Guido Hoffmann, Visuelle Gestaltung, München der Bayerischen Staatsregierung wissen? BAYERN I DIREKT ist Ihr Druck: direkter Draht zur Bayerischen Stelzl-Druck GmbH, München Staatsregierung unter Telefon Klimaneutrale Produktion 089 12 22 20 oder per E-Mail unter Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urhe- direkt@bayern.de berrechtlich geschützt. Jede Verwertung außer- halb der engen Grenzen des Urheberrechtsgeset- zes ist ohne Zustimmung der Obersten Baubehör- de unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikrover- filmungen und die Einspeicherung und Verarbei- tung in elektronischen Systemen. München, November 2011
Sie können auch lesen