Basisstufe Auswil - Informationsbroschüre für Eltern und Behörden Schuljahr 2018/2019 - Gemeinde Auswil

Die Seite wird erstellt Carolin Krebs
 
WEITER LESEN
Basisstufe Auswil - Informationsbroschüre für Eltern und Behörden Schuljahr 2018/2019 - Gemeinde Auswil
Basisstufe Auswil

 Informationsbroschüre
für Eltern und Behörden

 Schuljahr 2018/2019
Einleitung / Jahresplanung
Liebe Leserin, lieber Leser

Es freut mich sehr, alle Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Behörden zum
neuen Schuljahr 2018/2019 mit unserer Schulbroschüre begrüssen zu dürfen.

Wir starten in diesem Schuljahr mit der dreijährigen Einführungsphase des Lehrplans 21. Es
ist der erste gemeinsame Lehrplan der Volksschule welcher die Absicht hat, die Ziele der
Schule in 21 deutsch-und mehrsprachigen Kantonen zu harmonisieren. Wir setzen die
kantonale Version des Kantons Bern um und planen unseren Unterricht danach. Auf den
ersten Blick sichtbare Unterschiede für die Schülerinnen und Schüler sind die Erhöhung der
Anzahl Lektionen und die damit verbundene Reduktion der Hausaufgaben.

Eine weitere Änderung in diesem Schuljahr ist der Wechsel zum Mathematiklehrmittel
„MATHWELT“.
Das Lehrmittel ist der ideale Begleiter für den Mathematikunterricht in altersdurchmischten
Klassen. Es ist ideal, um Kindern auf verschiedenen Kompetenzstufen und mit
verschiedenen Bedürfnissen gerecht zu werden. Mittels Elementen aus dem Kindergarten
und der ersten beiden Schuljahren verbindet es diese beiden Lernkulturen.
Der Wechsel des Lehrmittels wird eng durch die PHBern begleitet und wir tauschen uns in
Weiterbildungen und Unterrichtsbesuchen regelmässig aus.

Im Schuljahr 2018/2019 besuchen 12 Schülerinnen und Schüler die Basisstufe in folgenden
Gruppen: „Grün“ besteht aus 7 Kindern, in der Gruppe „Rot“ sind zwei Kinder und die
Gruppe „Blau“ bleibt mit drei Kindern unverändert. Auch in diesem Jahr bleibt unser
Lehrerinnenteam mit Regine Wenger, Marianne Strahm und mir wiederum konstant.

Gerne geben wir Ihnen die Grobplanung der Anlässe, an denen die Basisstufe beteiligt ist,
für das nächste Schuljahr bekannt:

Schuljahr 2018-2019

1. Quartal:              Herbstbummel                            Mo, 27.08. (Mi, 29.08.)
                         Elternabend                             Mo, 03.09.

2. Quartal:              Swissdidac (schulfrei)                  Mi, 07.11.
                         Novemberbrücke                          Do, 22.11. – So, 25.11
                         SCHILW (schulfrei)                      Mo, 03.12.
                         Adventsfeier Landfrauen                 Fr, 14.12.
                         Waldweihnachtsfeier                     Di, 18.12.

3. Quartal:              Gesamtelternabend                       Do, 14.03.
                         Lehrerinnenausflug (schulfrei)          Do, 28.03.

4. Quartal:              Berner Bildungstag (schulfrei)          Mi, 15.05.
                         Besuchstag Auswil und Rohrbach          Fr, 07.06.
                         SCHILW (schulfrei)                      Fr, 21.06.

Ich wünsche den Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften und allen anderen
Personen, welche die Basisstufe Auswil tatkräftig unterstützen, ein gutes neues Schuljahr.

Kristina Kobel, Schulleitung Auswil                                           im August 2018
Schule Auswil Verzeichnis 2018/2019

Schulhaus         Hauptstrasse 35               4944 Auswil   062 965 35 02

Schulleitung      Kristina Kobel               Mobile         079 816 80 59
                  basisstufeauswil@hotmail.com

Schulkommission   Präsident: Hanspeter Kohler   Privat        062 966 02 67

Klassenlehrkräfte
                  Kristina Kobel
                  Regine Wenger

Teilpensum
                    Marianne Strahm

Psychomotorik
                  Katharina Nyffenegger

Logopädie
                  Kathrin Schertenleib

Hauswart
                  Brigitte Sommer

Schulkommission
                  Hanspeter Kohler, Präsident
                  Hannes Flückiger
                  Ruth Flückiger
                  Martin Hirschi
                  Ernst Oberli
Basisstufenalltag
•   Praktische Mitarbeit
    Haben Sie Lust, den Kindern Ihren Beruf oder ein Hobby vorzustellen?
    Dann melden Sie sich bei uns, damit wir einen Termin vereinbaren können.

•   Geburtstag
    Wir wollen diesen wichtigen Tag im Leben Ihrer Tochter/ Ihres Sohnes im Kindergarten
    feiern.
    In diesem Schuljahr gibt’s ein Geburtstagsznüni passend zum Thema „Vögel“ welches
    jeweils von uns organisiert wird.

•   Gemeinsames Znüni
    Bitte geben Sie Ihrem Kind ein gesundes Znüni mit, z.B. Früchte, Gemüse, Brot, Nüsse
    oder Dörrfrüchte.
    Wir trinken in der Basisstufe Wasser.
    Nach einem gesüssten Znüni putzen wir jeweils die Zähne.

•   Kleider
    Wir spielen draussen, im Wald, im Sand...
    Wir malen und basteln mit Farbe, Leim...
    Bitte ziehen Sie Ihrem Kind Kleider an, um die es nicht schade ist.
    Bei kleineren Missgeschicken ist es für Ihr Kind am einfachsten, wenn es in der
    Basisstufe Reservekleider deponiert hat.

•   Bibliothek
    Alle 4 Wochen kann Ihr Kind ein Buch aus der Bibliothek mitnehmen.
    Bitte helfen Sie mit, den Kindern einen sorgfältigen Umgang mit Büchern zu lehren. Wir
    stempeln die Bücher auf den Tag des Rückgabedatums. Beim 1. Vergessen des
    Buches gibt es eine Erinnerung. Jedes weitere Mal wenn Ihr Kind das Buch vergisst,
    erhält es eine Mahnung welche jeweils zwei Franken kostet.
Unterricht

Spezialunterricht
Logopädie
Kinder, die Störungen in der gesprochenen und geschriebenen Sprache sowie der Stimme
haben, können nach Abklärung Logopädieunterricht erhalten.

Integrative Förderung IF in Mathematik und Deutsch sowie Kurzinterventionen
Kinder mit einer Lese-, Rechtschreibe- oder Rechenschwäche haben nach einer
Abklärung die Möglichkeit, speziellen Förderunterricht zu besuchen.

Spezialunterricht
SchülerInnen mit reduzierten individuellen Lernzielen (rILZ) werden nach Möglichkeit von
einer Heilpädagogin unterstützt.

Psychomotorik
SchülerInnen mit Wahrnehmungs- und Bewegungsstörungen haben nach einer Abklärung
die Möglichkeit, speziellen Förderunterricht zu besuchen.

Begabtenförderung
Es besteht ein Angebot zur Förderung besonders begabter SchülerInnen.

Tagesschule
Gemäss Ergebnis der Umfrage bei den Eltern vom Winter 2017 besteht kein Bedarf nach
einem Angebot.

Verkehrsunterricht mit dem Instruktor
Im 2. Quartal für alle Kinder vor Ort, im 4. Quartal für die älteren Schülerinnen und Schüler
im Verkehrsgarten Huttwil.

Angebot der Schule
Flöten/Pausenkiosk:
In diesem Jahr wird der freiwillige Unterricht für die älteren Schülerinnen und Schülern
quartalsweise aufgeteilt. Das aktuelle Angebot, Blockflötenunterricht oder Pausenkiosk,
wird jeweils im Quartalsbrief bekanntgegeben.

Angebot in Rohrbach:
Die älteren Schülerinnen und Schüler können zusätzlich vom Tanzangebot in Rohrbach
profitieren.
Absenzenwesen

Absenzen

Als Absenzen gelten:

     Krankheit oder Unfall des Kindes
     Krankheit oder Todesfall in der Familie
     Arzt- oder Zahnarzttermine (falls nicht ausserhalb der Unterrichtszeit möglich)

Alle Abwesenheiten sind vor Unterrichtsbeginn der Klassenlehrkraft zu melden.

Dispensationen

Die Eltern können ihre Kinder zusätzlich aus folgenden Gründen vom Unterricht
dispensieren lassen:

     wichtige Familienereignisse
     Teilnahme an sportlichen und kulturellen Anlässen
     wenn die Ferien der Eltern nicht mit den Schulferien zusammenfallen

„Schwänzen“

Wenn ein Kind unentschuldigt oder unabgemeldet dem Unterricht fern bleibt, machen sich
seine Eltern strafbar. Sie müssen gemäss den gesetzlichen Richtlinien mit Konsequenzen
rechnen.

Fünf freie Halbtage
Die Eltern sind berechtigt, ihre Kinder an höchstens fünf Halbtagen nicht zur Schule zu
schicken. Die Verantwortung liegt alleine bei den Eltern.
Die Halbtage (einzeln oder zusammenhängend) können ohne Angabe von Gründen frei
gewählt werden. Das entsprechende Formular kann bei der Klassenlehrkraft bezogen
werden und muss spätestens am Tag vor der Abwesenheit zurückgegeben werden.
Nicht bezogene Halbtage können nicht auf nachfolgende Schuljahre übertragen werden.

Aus schulorganisatorischen Gründen ist nach Möglichkeit Folgendes zu beachten:
- Keine Dispensation bei Schulanlässen
- Dispensationen möglichst frühzeitig melden

Gesuche:
Sämtliche Gesuche bitte an die Schulleitung richten. Diese bearbeitet sie dann oder leitet
sie an die richtige Stelle (Schulkommission oder Schulinspektorat) weiter.

Sollten im Zusammenhang mit dem Absenzenwesen Unklarheiten auftauchen, sind
die Lehrerinnen gerne bereit, weitere Auskünfte zu erteilen.
Ferienplan 2018 - 2020
Schuljahr 2018/2019

Herbst        Samstag, 22. September 2018      -   Sonntag, 14. Oktober 2018
Winter        Samstag, 22. Dezember 2018       -   Sonntag, 6. Januar 2019
Sportwochen   Samstag, 16. Februar 2019        -   Sonntag, 3. März 2019
Frühling      Samstag, 6. April 2019           -   Montag, 22. April 2019 (Ostern)
Sommer        Samstag, 6. Juli 2019            -   Sonntag, 11. August 2019

  •   Novemberbrücke 22. - 25. November 2018 schulfrei
  •   Auffahrtsbrücke 30. Mai - 2. Juni 2019 schulfrei
  •   Pfingstmontag 10. Juni 2019 schulfrei

Schuljahr 2019/2020

Herbst        Samstag, 21. September 2019      -   Sonntag, 13. Oktober 2019
Winter        Samstag, 21. Dezember 2019       -   Sonntag, 5. Januar 2020
Sportwochen   Samstag, 15. Februar 2020        -   Sonntag, 1. März 2020
Frühling      Samstag, 4. April 2020           -   Sonntag, 19. April 2020
Sommer        Samstag, 4. Juli 2020            -   Sonntag, 9. August 2020

  •   Novemberbrücke 21. - 24. November 2019 schulfrei
  •   Auffahrtsbrücke 21. - 24. Mai 2020 schulfrei
  •   Pfingstmontag 1. Juni 2020 schulfrei
Gesundheit

Schulzahnpflege

Sechsmal pro Jahr putzen die SchülerInnen ihre Zähne mit Fluoridzahnpasta. Sind Eltern
mit dieser Präventivmassnahme nicht einverstanden, nehmen ihre Kinder am
Zähneputzen trotzdem teil, verwenden aber ihre eigene Zahnpasta.

Die jährlichen schulzahnärztlichen Kontrolluntersuchungen finden beim persönlichen
Zahnarzt statt und werden von den Zahnärzten der Gemeinde in Rechnung gestellt.

Verantwortliche Person der Schule: Regine Wenger

Schulärztliche Untersuchung

Im Kindergarten, im 4. und 8. Schuljahr finden obligatorische, schulärztliche
Untersuchungen statt. Sie sind unentgeltlich.

Die Untersuchung der Kinder im 2. Basisstufenjahr aus wird in der Gruppenpraxis Zelgli in
Madiswil von Frau Dr. med. R. Fankhauser durchgeführt.
Zeigt sich dabei, dass eine ärztliche oder andere Behandlung notwendig ist, so erhalten
die Eltern eine entsprechende Empfehlung. Für die Behandlung können die Eltern die
Ärztin oder den Arzt selber wählen. Vor den Untersuchungen werden die Eltern durch ein
Merkblatt des Schularztes genauer informiert.

Bei der Untersuchung werden nur Gehör, Sehschärfe und Rückenhaltung beurteilt, es sei
denn, die Eltern geben einen speziellen Untersuchungswunsch mündlich oder schriftlich
bekannt.
Den Eltern steht es frei, der Untersuchung beizuwohnen.

Es besteht freie Arztwahl, die Untersuchung kann auch durch den Hausarzt durchgeführt
werden. Die Kosten für Behandlungen, die nicht vom Schularzt durchgeführt werden,
müssen die Eltern jedoch selber tragen (Artikel 8 Abs. 2 der Verordnung über den
schulärztlichen Dienst). Falls die Eltern ihr Kind nicht vom Schularzt untersuchen lassen
wollen, muss der untersuchende Arzt auf der Rückseite des blauen Formulars
„Mitteilungen an Eltern und Jugendliche“ bestätigen, wann die Untersuchung statt findet
oder statt fand.

Unser Schularzt ist die Gruppenpraxis Zelgli in Madiswil.
Verantwortliche Person der Schule: Regine Wenger
Schulweg
Der Schulweg verbindet als Zwischenglied den Bereich der Schule mit der häuslichen
Umgebung. Aufsicht und Verantwortlichkeit liegen bei den Eltern.
Die Kinder haben dabei einen Anspruch auf einen sicheren und nicht zu langen Schulweg.
Gemeinden sind verantwortlich für die Schulwegplanung sowie für die Beurteilung der
Zumutbarkeit der Schulwege.
Wir empfehlen zur Sicherheit des Kindes auf dem Schulweg eine Leuchtweste zu tragen.

Geltende gesetzliche Grundlagen für Kinder als Radfahrende auf öffentlichen Strassen:
Nach geltendem Gesetz dürfen Kinder vor dem vollendeten sechsten Altersjahr auf
Hauptstrassen nur unter Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Person Rad fahren. Sie
müssen die Pedale treten können.

Fahrzeugähnliche Geräte (Rollschuhe, Inline-Skates, Skateboards, Trottinette und
Kinderräder) dürfen als Verkehrsmittel nur auf folgenden Flächen benützt werden:
Trottoirs, Längsstreifen für Fussgänger, Fussgängerzonen, Radwege, der Fahrbahn von
Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen. Auf der Fahrbahn von Nebenstrassen, wenn
entlang der Strasse Trottoirs sowie Fuss- und Radwege fehlen und das
Verkehrsaufkommen im Zeitpunkt der Benutzung gering ist.

Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) empfiehlt ausserdem

 •   Führen Sie ein Kind ab etwa 3 Jahren auf einem Laufrad ans Velofahren heran.
 •   Üben Sie mit ihm auf einem Platz Bremsen, Steuern oder Schalten sowie
     Gleichgewicht und Orientierungsfähigkeit.
 •   Lassen sie Ihr Kind erst dann selbständig am Verkehr teilnehmen, wenn dies seine
     Fähigkeiten sowie die Strassen- und Verkehrsverhältnisse zulassen.
 •   Sind unter 10-jährige Kinder gemeinsam unterwegs – zur Schule, zu
     Freizeitaktivitäten usw. – stehen konkrete Koordinierungsmöglichkeiten offen, z. B.
     indem abwechslungsweise eine Bezugsperson mehrere Kinder begleitet.
 •   Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind helle oder lichtreflektierende Kleidung trägt und dass
     das Fahrrad Ihres Kindes nach gesetzlichen Vorschriften ausgerüstet ist.
 •   Bestehen Sie darauf, dass Ihr Kind einen Velohelm (mit Bezeichnung EN 1078)
     benützt und diesen richtig trägt.
Hausordnung
1. Ich bin freundlich und grüsse die anderen.
                                                                Hallo!            Guten
2. Im Schulzimmer und im Gang renne und raufe ich nicht.                          Tag!
   Ich kann mich draussen austoben.

3. Die Abfälle gehören in den Abfallkübel. Ich helfe mit, dass wir eine saubere
   Schulanlage haben.

4. Im Schulhaus kaue ich keinen Kaugummi.

5. Ich trage Sorge zum Schulhaus und zu den Einrichtungen.

6. Alle elektronischen Geräte (Handy, Discman….) und Spielzeugwaffen sind in der
   Schule nicht erlaubt.

7. Im Schulhaus vergessenes Material kann ich nur in Anwesenheit einer Lehrperson dort
    abholen.

Weitere Informationen
Informieren Sie sich auch auf der Homepage der Gemeinde Auswil:

                    www.auswil.ch

Erreichbarkeit der Schulleitung:

Kristina Kobel
Basisstufe Auswil
Hauptstrasse 35
4944 Auswil

Telefon Schule:     062 965 35 02       Über Mittag oder nach dem Unterricht

Privat:             079 816 80 59

Mail:               basisstufeauswil@hotmail.com
Sie können auch lesen