Basisstufe Auswil - Informationsbroschüre für Eltern und Behörden Schuljahr 2018/2019 - Gemeinde Auswil
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Einleitung / Jahresplanung Liebe Leserin, lieber Leser Es freut mich sehr, alle Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Behörden zum neuen Schuljahr 2018/2019 mit unserer Schulbroschüre begrüssen zu dürfen. Wir starten in diesem Schuljahr mit der dreijährigen Einführungsphase des Lehrplans 21. Es ist der erste gemeinsame Lehrplan der Volksschule welcher die Absicht hat, die Ziele der Schule in 21 deutsch-und mehrsprachigen Kantonen zu harmonisieren. Wir setzen die kantonale Version des Kantons Bern um und planen unseren Unterricht danach. Auf den ersten Blick sichtbare Unterschiede für die Schülerinnen und Schüler sind die Erhöhung der Anzahl Lektionen und die damit verbundene Reduktion der Hausaufgaben. Eine weitere Änderung in diesem Schuljahr ist der Wechsel zum Mathematiklehrmittel „MATHWELT“. Das Lehrmittel ist der ideale Begleiter für den Mathematikunterricht in altersdurchmischten Klassen. Es ist ideal, um Kindern auf verschiedenen Kompetenzstufen und mit verschiedenen Bedürfnissen gerecht zu werden. Mittels Elementen aus dem Kindergarten und der ersten beiden Schuljahren verbindet es diese beiden Lernkulturen. Der Wechsel des Lehrmittels wird eng durch die PHBern begleitet und wir tauschen uns in Weiterbildungen und Unterrichtsbesuchen regelmässig aus. Im Schuljahr 2018/2019 besuchen 12 Schülerinnen und Schüler die Basisstufe in folgenden Gruppen: „Grün“ besteht aus 7 Kindern, in der Gruppe „Rot“ sind zwei Kinder und die Gruppe „Blau“ bleibt mit drei Kindern unverändert. Auch in diesem Jahr bleibt unser Lehrerinnenteam mit Regine Wenger, Marianne Strahm und mir wiederum konstant. Gerne geben wir Ihnen die Grobplanung der Anlässe, an denen die Basisstufe beteiligt ist, für das nächste Schuljahr bekannt: Schuljahr 2018-2019 1. Quartal: Herbstbummel Mo, 27.08. (Mi, 29.08.) Elternabend Mo, 03.09. 2. Quartal: Swissdidac (schulfrei) Mi, 07.11. Novemberbrücke Do, 22.11. – So, 25.11 SCHILW (schulfrei) Mo, 03.12. Adventsfeier Landfrauen Fr, 14.12. Waldweihnachtsfeier Di, 18.12. 3. Quartal: Gesamtelternabend Do, 14.03. Lehrerinnenausflug (schulfrei) Do, 28.03. 4. Quartal: Berner Bildungstag (schulfrei) Mi, 15.05. Besuchstag Auswil und Rohrbach Fr, 07.06. SCHILW (schulfrei) Fr, 21.06. Ich wünsche den Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften und allen anderen Personen, welche die Basisstufe Auswil tatkräftig unterstützen, ein gutes neues Schuljahr. Kristina Kobel, Schulleitung Auswil im August 2018
Schule Auswil Verzeichnis 2018/2019 Schulhaus Hauptstrasse 35 4944 Auswil 062 965 35 02 Schulleitung Kristina Kobel Mobile 079 816 80 59 basisstufeauswil@hotmail.com Schulkommission Präsident: Hanspeter Kohler Privat 062 966 02 67 Klassenlehrkräfte Kristina Kobel Regine Wenger Teilpensum Marianne Strahm Psychomotorik Katharina Nyffenegger Logopädie Kathrin Schertenleib Hauswart Brigitte Sommer Schulkommission Hanspeter Kohler, Präsident Hannes Flückiger Ruth Flückiger Martin Hirschi Ernst Oberli
Basisstufenalltag • Praktische Mitarbeit Haben Sie Lust, den Kindern Ihren Beruf oder ein Hobby vorzustellen? Dann melden Sie sich bei uns, damit wir einen Termin vereinbaren können. • Geburtstag Wir wollen diesen wichtigen Tag im Leben Ihrer Tochter/ Ihres Sohnes im Kindergarten feiern. In diesem Schuljahr gibt’s ein Geburtstagsznüni passend zum Thema „Vögel“ welches jeweils von uns organisiert wird. • Gemeinsames Znüni Bitte geben Sie Ihrem Kind ein gesundes Znüni mit, z.B. Früchte, Gemüse, Brot, Nüsse oder Dörrfrüchte. Wir trinken in der Basisstufe Wasser. Nach einem gesüssten Znüni putzen wir jeweils die Zähne. • Kleider Wir spielen draussen, im Wald, im Sand... Wir malen und basteln mit Farbe, Leim... Bitte ziehen Sie Ihrem Kind Kleider an, um die es nicht schade ist. Bei kleineren Missgeschicken ist es für Ihr Kind am einfachsten, wenn es in der Basisstufe Reservekleider deponiert hat. • Bibliothek Alle 4 Wochen kann Ihr Kind ein Buch aus der Bibliothek mitnehmen. Bitte helfen Sie mit, den Kindern einen sorgfältigen Umgang mit Büchern zu lehren. Wir stempeln die Bücher auf den Tag des Rückgabedatums. Beim 1. Vergessen des Buches gibt es eine Erinnerung. Jedes weitere Mal wenn Ihr Kind das Buch vergisst, erhält es eine Mahnung welche jeweils zwei Franken kostet.
Unterricht Spezialunterricht Logopädie Kinder, die Störungen in der gesprochenen und geschriebenen Sprache sowie der Stimme haben, können nach Abklärung Logopädieunterricht erhalten. Integrative Förderung IF in Mathematik und Deutsch sowie Kurzinterventionen Kinder mit einer Lese-, Rechtschreibe- oder Rechenschwäche haben nach einer Abklärung die Möglichkeit, speziellen Förderunterricht zu besuchen. Spezialunterricht SchülerInnen mit reduzierten individuellen Lernzielen (rILZ) werden nach Möglichkeit von einer Heilpädagogin unterstützt. Psychomotorik SchülerInnen mit Wahrnehmungs- und Bewegungsstörungen haben nach einer Abklärung die Möglichkeit, speziellen Förderunterricht zu besuchen. Begabtenförderung Es besteht ein Angebot zur Förderung besonders begabter SchülerInnen. Tagesschule Gemäss Ergebnis der Umfrage bei den Eltern vom Winter 2017 besteht kein Bedarf nach einem Angebot. Verkehrsunterricht mit dem Instruktor Im 2. Quartal für alle Kinder vor Ort, im 4. Quartal für die älteren Schülerinnen und Schüler im Verkehrsgarten Huttwil. Angebot der Schule Flöten/Pausenkiosk: In diesem Jahr wird der freiwillige Unterricht für die älteren Schülerinnen und Schülern quartalsweise aufgeteilt. Das aktuelle Angebot, Blockflötenunterricht oder Pausenkiosk, wird jeweils im Quartalsbrief bekanntgegeben. Angebot in Rohrbach: Die älteren Schülerinnen und Schüler können zusätzlich vom Tanzangebot in Rohrbach profitieren.
Absenzenwesen Absenzen Als Absenzen gelten: Krankheit oder Unfall des Kindes Krankheit oder Todesfall in der Familie Arzt- oder Zahnarzttermine (falls nicht ausserhalb der Unterrichtszeit möglich) Alle Abwesenheiten sind vor Unterrichtsbeginn der Klassenlehrkraft zu melden. Dispensationen Die Eltern können ihre Kinder zusätzlich aus folgenden Gründen vom Unterricht dispensieren lassen: wichtige Familienereignisse Teilnahme an sportlichen und kulturellen Anlässen wenn die Ferien der Eltern nicht mit den Schulferien zusammenfallen „Schwänzen“ Wenn ein Kind unentschuldigt oder unabgemeldet dem Unterricht fern bleibt, machen sich seine Eltern strafbar. Sie müssen gemäss den gesetzlichen Richtlinien mit Konsequenzen rechnen. Fünf freie Halbtage Die Eltern sind berechtigt, ihre Kinder an höchstens fünf Halbtagen nicht zur Schule zu schicken. Die Verantwortung liegt alleine bei den Eltern. Die Halbtage (einzeln oder zusammenhängend) können ohne Angabe von Gründen frei gewählt werden. Das entsprechende Formular kann bei der Klassenlehrkraft bezogen werden und muss spätestens am Tag vor der Abwesenheit zurückgegeben werden. Nicht bezogene Halbtage können nicht auf nachfolgende Schuljahre übertragen werden. Aus schulorganisatorischen Gründen ist nach Möglichkeit Folgendes zu beachten: - Keine Dispensation bei Schulanlässen - Dispensationen möglichst frühzeitig melden Gesuche: Sämtliche Gesuche bitte an die Schulleitung richten. Diese bearbeitet sie dann oder leitet sie an die richtige Stelle (Schulkommission oder Schulinspektorat) weiter. Sollten im Zusammenhang mit dem Absenzenwesen Unklarheiten auftauchen, sind die Lehrerinnen gerne bereit, weitere Auskünfte zu erteilen.
Ferienplan 2018 - 2020 Schuljahr 2018/2019 Herbst Samstag, 22. September 2018 - Sonntag, 14. Oktober 2018 Winter Samstag, 22. Dezember 2018 - Sonntag, 6. Januar 2019 Sportwochen Samstag, 16. Februar 2019 - Sonntag, 3. März 2019 Frühling Samstag, 6. April 2019 - Montag, 22. April 2019 (Ostern) Sommer Samstag, 6. Juli 2019 - Sonntag, 11. August 2019 • Novemberbrücke 22. - 25. November 2018 schulfrei • Auffahrtsbrücke 30. Mai - 2. Juni 2019 schulfrei • Pfingstmontag 10. Juni 2019 schulfrei Schuljahr 2019/2020 Herbst Samstag, 21. September 2019 - Sonntag, 13. Oktober 2019 Winter Samstag, 21. Dezember 2019 - Sonntag, 5. Januar 2020 Sportwochen Samstag, 15. Februar 2020 - Sonntag, 1. März 2020 Frühling Samstag, 4. April 2020 - Sonntag, 19. April 2020 Sommer Samstag, 4. Juli 2020 - Sonntag, 9. August 2020 • Novemberbrücke 21. - 24. November 2019 schulfrei • Auffahrtsbrücke 21. - 24. Mai 2020 schulfrei • Pfingstmontag 1. Juni 2020 schulfrei
Gesundheit Schulzahnpflege Sechsmal pro Jahr putzen die SchülerInnen ihre Zähne mit Fluoridzahnpasta. Sind Eltern mit dieser Präventivmassnahme nicht einverstanden, nehmen ihre Kinder am Zähneputzen trotzdem teil, verwenden aber ihre eigene Zahnpasta. Die jährlichen schulzahnärztlichen Kontrolluntersuchungen finden beim persönlichen Zahnarzt statt und werden von den Zahnärzten der Gemeinde in Rechnung gestellt. Verantwortliche Person der Schule: Regine Wenger Schulärztliche Untersuchung Im Kindergarten, im 4. und 8. Schuljahr finden obligatorische, schulärztliche Untersuchungen statt. Sie sind unentgeltlich. Die Untersuchung der Kinder im 2. Basisstufenjahr aus wird in der Gruppenpraxis Zelgli in Madiswil von Frau Dr. med. R. Fankhauser durchgeführt. Zeigt sich dabei, dass eine ärztliche oder andere Behandlung notwendig ist, so erhalten die Eltern eine entsprechende Empfehlung. Für die Behandlung können die Eltern die Ärztin oder den Arzt selber wählen. Vor den Untersuchungen werden die Eltern durch ein Merkblatt des Schularztes genauer informiert. Bei der Untersuchung werden nur Gehör, Sehschärfe und Rückenhaltung beurteilt, es sei denn, die Eltern geben einen speziellen Untersuchungswunsch mündlich oder schriftlich bekannt. Den Eltern steht es frei, der Untersuchung beizuwohnen. Es besteht freie Arztwahl, die Untersuchung kann auch durch den Hausarzt durchgeführt werden. Die Kosten für Behandlungen, die nicht vom Schularzt durchgeführt werden, müssen die Eltern jedoch selber tragen (Artikel 8 Abs. 2 der Verordnung über den schulärztlichen Dienst). Falls die Eltern ihr Kind nicht vom Schularzt untersuchen lassen wollen, muss der untersuchende Arzt auf der Rückseite des blauen Formulars „Mitteilungen an Eltern und Jugendliche“ bestätigen, wann die Untersuchung statt findet oder statt fand. Unser Schularzt ist die Gruppenpraxis Zelgli in Madiswil. Verantwortliche Person der Schule: Regine Wenger
Schulweg Der Schulweg verbindet als Zwischenglied den Bereich der Schule mit der häuslichen Umgebung. Aufsicht und Verantwortlichkeit liegen bei den Eltern. Die Kinder haben dabei einen Anspruch auf einen sicheren und nicht zu langen Schulweg. Gemeinden sind verantwortlich für die Schulwegplanung sowie für die Beurteilung der Zumutbarkeit der Schulwege. Wir empfehlen zur Sicherheit des Kindes auf dem Schulweg eine Leuchtweste zu tragen. Geltende gesetzliche Grundlagen für Kinder als Radfahrende auf öffentlichen Strassen: Nach geltendem Gesetz dürfen Kinder vor dem vollendeten sechsten Altersjahr auf Hauptstrassen nur unter Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Person Rad fahren. Sie müssen die Pedale treten können. Fahrzeugähnliche Geräte (Rollschuhe, Inline-Skates, Skateboards, Trottinette und Kinderräder) dürfen als Verkehrsmittel nur auf folgenden Flächen benützt werden: Trottoirs, Längsstreifen für Fussgänger, Fussgängerzonen, Radwege, der Fahrbahn von Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen. Auf der Fahrbahn von Nebenstrassen, wenn entlang der Strasse Trottoirs sowie Fuss- und Radwege fehlen und das Verkehrsaufkommen im Zeitpunkt der Benutzung gering ist. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) empfiehlt ausserdem • Führen Sie ein Kind ab etwa 3 Jahren auf einem Laufrad ans Velofahren heran. • Üben Sie mit ihm auf einem Platz Bremsen, Steuern oder Schalten sowie Gleichgewicht und Orientierungsfähigkeit. • Lassen sie Ihr Kind erst dann selbständig am Verkehr teilnehmen, wenn dies seine Fähigkeiten sowie die Strassen- und Verkehrsverhältnisse zulassen. • Sind unter 10-jährige Kinder gemeinsam unterwegs – zur Schule, zu Freizeitaktivitäten usw. – stehen konkrete Koordinierungsmöglichkeiten offen, z. B. indem abwechslungsweise eine Bezugsperson mehrere Kinder begleitet. • Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind helle oder lichtreflektierende Kleidung trägt und dass das Fahrrad Ihres Kindes nach gesetzlichen Vorschriften ausgerüstet ist. • Bestehen Sie darauf, dass Ihr Kind einen Velohelm (mit Bezeichnung EN 1078) benützt und diesen richtig trägt.
Hausordnung 1. Ich bin freundlich und grüsse die anderen. Hallo! Guten 2. Im Schulzimmer und im Gang renne und raufe ich nicht. Tag! Ich kann mich draussen austoben. 3. Die Abfälle gehören in den Abfallkübel. Ich helfe mit, dass wir eine saubere Schulanlage haben. 4. Im Schulhaus kaue ich keinen Kaugummi. 5. Ich trage Sorge zum Schulhaus und zu den Einrichtungen. 6. Alle elektronischen Geräte (Handy, Discman….) und Spielzeugwaffen sind in der Schule nicht erlaubt. 7. Im Schulhaus vergessenes Material kann ich nur in Anwesenheit einer Lehrperson dort abholen. Weitere Informationen Informieren Sie sich auch auf der Homepage der Gemeinde Auswil: www.auswil.ch Erreichbarkeit der Schulleitung: Kristina Kobel Basisstufe Auswil Hauptstrasse 35 4944 Auswil Telefon Schule: 062 965 35 02 Über Mittag oder nach dem Unterricht Privat: 079 816 80 59 Mail: basisstufeauswil@hotmail.com
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