BEBAUUNGSPLAN "AILWALDHOF" ARTENSCHUTZRECHTLICHER FACHBEITRAG - GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT in Baiersbronn - Gemarkung ...
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GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT BEBAUUNGSPLAN “AILWALDHOF“ in Baiersbronn – Gemarkung Klosterreichenbach ARTENSCHUTZRECHTLICHER FACHBEITRAG 12.06.2018
Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung und Rechtsgrundlagen.................................................................................................2 1.1. Rechtsgrundlagen ................................................................................................................ 3 1.2. Untersuchungszeitraum und Methode...................................................................................4 2. Beschreibung der vom Vorhaben betroffenen Biotop- und Habitatstrukturen...............................5 2.1. Grünland................................................................................................................................ 5 2.2. Gehölze................................................................................................................................. 7 2.3. Gebäude................................................................................................................................ 8 3. Vorhabensbedingte Betroffenheit von Planungsrelevanten Arten.................................................9 3.1. Farn- und Blütenpflanzen (Pteridophyta et Spermatophyta)................................................10 3.2. Reptilien (Reptilia) und Amphibien (Amphibia).....................................................................11 3.3. Säugetiere inklusive Fledermäuse (Mammalia incl. Microchiroptera)..................................12 3.4. Wirbellose (Evertebrata)......................................................................................................13 3.4.1 Heuschrecken (Orthoptera)...............................................................................................13 3.4.2 Libellen (Odonata).............................................................................................................14 3.4.3 Netzflügler (Neuroptera)....................................................................................................14 3.4.4 Käfer (Coleoptera)............................................................................................................. 14 3.4.5 Schmetterlinge (Lepidoptera)............................................................................................15 3.4.6 Weichtiere (Mollusca)........................................................................................................16 3.4.7 Spinnen und Krebse (Arachnida et Crustacea)..................................................................16 3.5. Vögel (Aves)........................................................................................................................ 17 3.6. Fische.................................................................................................................................. 19 4. Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung ............................................................................20 4.1. Maßnahmen........................................................................................................................ 20 5. Anhang....................................................................................................................................... 21 5.1. Abschichtungskriterien.........................................................................................................21 5.2. Abschichtungstabelle...........................................................................................................23
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum BBP "Ailwaldhof" Gem. Baiersbronn, Landkreis Freudenstadt Seite 2 1. EINLEITUNG UND RECHTSGRUNDLAGEN Anlass für den vorliegenden artenschutzrechtlichen Fachbeitrag ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ailwaldhof“ in Baiersbronn-Klosterreichenbach im Landkreis Freudenstadt. Das nordwestlich von Klosterreichenbach gelegene Plangebiet ist derzeit mit einer Hotelanlage bebaut. Der Plan sieht die Errichtung eines Golfplatzes mit sechs Spielbahnen, einer 'Driving Range', einer Abschlaghütte und einer Golferhütte vor. Versiegelungen existieren bereits in Form von asphaltierten / geschotterten Fahrwegen, Parkplätzen und dem Gebäudebestand. Im Norden und Westen ist das Gebiet von Wald umgeben, im Süden und Osten schließt sich Wirtschaftsgrünland an. Abbildung 1: Übersichtskarte zur Lage des Plangebiets (Quelle: Google Earth) Durch die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes werden somit Eingriffe vorbereitet, die auch zu Störungen oder Verlusten von geschützten Arten nach § 7 Abs. 2 BNatSchG oder deren Lebensstätten führen können. Nachdem mit der Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom Dezember 2007 das deutsche Artenschutzrecht an die europäischen Vorgaben angepasst wurde, müssen bei allen genehmigungspflichtigen Planungsverfahren und bei Zulassungsverfahren nunmehr die Artenschutzbelange entsprechend den europäischen Bestimmungen durch eine artenschutzrechtliche Prüfung berücksichtigt werden.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum BBP "Ailwaldhof" Gem. Baiersbronn, Landkreis Freudenstadt Seite 3 1.1. Rechtsgrundlagen Die rechtliche Grundlage der vorliegenden artenschutzrechtlichen Prüfung bilden die generellen artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG die folgendermaßen gefasst sind: "Es ist verboten, • wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten, nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, • wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, • Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, • wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören." Die Verbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG werden um den Absatz 5 ergänzt, mit dem bestehende und von der Europäischen Kommission anerkannte Spielräume bei der Auslegung der artenschutzrechtlichen Vorschriften der FFH-Richtlinie genutzt und rechtlich abgesichert werden sollen, um akzeptable und im Vollzug praktikable Ergebnisse bei der Anwendung der Verbotsbestimmungen des Absatzes 1 zu erzielen. Danach gelten für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie für Vorhaben im Sinne des § 18 Absatz 2 Satz 1, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässig sind, folgende Bestimmungen: 1. Sind in Anhang IVa der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten oder europäische Vogelarten betroffen, liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nr. 3 (Störungsverbot) und gegen das Verbot des Absatzes 1 Nr. 1 (Schädigungsverbot) nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Die ökologische Funktion kann vorab durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (so genannte CEF-Maßnahmen) gesichert werden. Entsprechendes gilt für Standorte wild lebender Pflanzen der in Anhang IVb der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten. 2. Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung ei- nes Eingriffs oder Vorhabens ein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- / Vermarktungsverbote nicht vor. Die artenschutzrechtlichen Verbote bei nach § 15 zulässigen Eingriffen in Natur und Landschaft sowie nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässigen Vorhaben im Sinne des § 18 Absatz 2 Satz 1 gelten somit nur für die in Anhang IV der FFH-RL aufgeführten Tier- und Pflanzenarten sowie europäischen Vogelarten.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum BBP "Ailwaldhof" Gem. Baiersbronn, Landkreis Freudenstadt Seite 4 Bei den nur nach nationalem Recht geschützten Arten ist durch die Änderung des NatSchG eine Vereinfachung der Regelungen eingetreten. Eine artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ist für diese Arten nicht erforderlich. Die Artenschutzbelange müssen insoweit im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (Schutzgut Tiere und Pflanzen) über die Stufenfolge von Vermeidung, Minimierung und funktionsbezogener Ausgleich behandelt werden. Werden Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten erfüllt, müssen die Ausnahmevoraussetzungen des § 45 Abs. 7 BNatSchG erfüllt sein. 1.2. Untersuchungszeitraum und Methode Über eine Vorprüfung wurde für alle in Baden-Württemberg vorkommenden wirbellosen Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie mit einer Abschichtungstabelle gearbeitet und so das relevante Arten- spektrum ermittelt. Die Gruppe der Vögel wurde über eine Potenzialabschätzung bearbeitet und diese um Arten ergänzt, die im Zuge der Begehung durch Verhör und per Sichtung erfasst wurden, da zu Beginn der Untersu- chungen Ende September keine Erfassung der Brutvogelfauna mehr durchgeführt werden konnte. Das detaillierte Vorgehen ist Punkt 3.5 zu entnehmen. Zum Untersuchungszeitpunkt war eine Erfassung der Fledermausfauna im Sinne der Wochenstuben- nutzung ebenfalls nicht mehr möglich. Das Quartierpotenzial und die damit verbunden die Betroffen- heit der Fledermäuse im Baum- und Gebäudebestand wurde daher im Rahmen der Begehung am Tag untersucht und eine Detektorbegehung nicht mehr durchgeführt. Das Plangebiet wurde hinsichtlich dem möglichen Vorkommen bzw. der planungsbedingten Betroffen- heit von planungsrelevanten (= Arten, Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie den europäi- schen Vogelarten) und ausschließlich national geschützten Arten an folgendem Termin begangen bzw. untersucht: Tabelle 1: Begehungen des Untersuchungsgebiets Datum Durchführung Uhrzeit Wetter 25.09.14 T. Ettner 14:15 bis 16:15 Uhr leicht bewölkt, 15°C 02.10.14 T. Ettner 09:05 bis 12:00 Uhr neblig, 12°C 09.10.14 T. Ettner 15:10 bis 16:00 Uhr bewölkt, 21°C
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum BBP "Ailwaldhof" Gem. Baiersbronn, Landkreis Freudenstadt Seite 5 2. BESCHREIBUNG DER VOM VORHABEN BETROFFENEN BIOTOP- UND HABITATSTRUKTUREN Das ca. 10 ha große Plangebiet lässt sich bezüglich der auftretenden Biotopstrukturen in nachfolgend kurz beschriebene Teilflächen gliedern: Abbildung 2: Detailkarte des Plangebietes (rosa Flächen = kartierte Offenlandbiotope, gelb gestrichelte Linie = Plangebietsgrenze, rosa Schraffur = Vogelschutzgebiet 'Nordschwarzwald', blaue Schraffur = FFH-Gebiet 'Oberes Murgtal', rosa Punkte = Naturdenkmal '2 Stieleichen'). Das gesamte Plangebiet liegt im Naturpark Schwarzwald Mitte / Nord. 2.1. Grünland Abbildung 3: intensiv gepflegtes Grünland Abbildung 4: Detailansicht des Grünlands Den Großteil der verschiedenen Grünlandausprägungen macht intensiv gepflegtes, d. h. sehr häufig gemähtes und daher artenarmes rasenartiges Intensivgrünland aus, welches vorwiegend folgende Arten umfasst: Gänseblümchen (Bellis perennis), Kleine Braunelle (Prunella vulgaris), Löwenzahn (Taraxacum officinale), Klee (Trifolium spec.) und Süßgräser wie Einjähriges Rispengras (Poa annua) oder Gewöhnlichen Glatthafer (Arrhenatherum elatius, siehe Abbildungen 3 und 4). Die ökologische Bedeutung dieser Flächen ist als relativ gering einzustufen, lediglich die Trittsteinbiotope, die sich in Form kleiner Röhrichte, Gebüsche oder Altgrasinseln präsentieren, bieten verschiedenen Tierarten Deckung und Nahrung.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum BBP "Ailwaldhof" Gem. Baiersbronn, Landkreis Freudenstadt Seite 6 Eine weitere Ausprägung des Grünlands findet sich im nördlichen Plangebiet beidseits des Ailbachs (siehe Abbildung 5). Dort wachsen Gewöhnliche Schafgarbe (Achillea millefolium), Giersch (Aegopodium podagraria), Kriechender Günsel (Ajuga reptans), Gewöhnlicher Frauenmantel (Alchemilla vulgaris), Pfirsichblättrige Glockenblume Abbildung 5: Wiese im nördlichen Plangebiet (Campanula patula), Schwarze Flockenblume (Centaurea nigra), Herbstzeitlose (Colchicum autumnale), Kleinköpfiger Pippau (Crepis capillaris), Gewöhnlicher Hohlzahn (Galeopsis tetrahit), Wiesen-Storchschnabel (Geranium pratense), Wiesen-Bärenklau (Heracleum sphondylium), Gewöhnliches Ferkelkraut (Hypochaeris radicata), Welsches Weidelgras (Lolium multiflorum), Gewöhnlicher Hornklee (Lotus corniculatus), Wiesen-Lieschgras (Phleum pratense), Rote Lichtnelke (Silene dioica), Weiß-Klee (Trifolium repens), Brennnessel (Urtica dioica) und Zaun-Wicke (Vicia sepium). An der nördlichen Plangebietsgrenze befindet sich eine Ansammlung des Japanischen Staudenknöterichs (Fallopia japonica). Aufgrund der raschen vegetativen Vermehrung muss davon ausgegangen werden, dass sich die Art mittelfristig über das gesamte Plangebiet ausbreitet. Abbildung 7: Nasswiese am oberen Bachlauf In der Senken zum wasserführenden Graben bzw. zum Ailbach erscheinen Gebirgs-Frauenfarn (Athyrium distentifolium), Schlangen-Knöterich (Bistorta officinalis), Wald-Reitgras (Calamagrostis arundinacea), Sumpf-Kratzdistel (Cirsium palustre), Acker-Schachtelhalm (Equisetum arvense), Mädesüß (Filipendula ulmaria), Indisches Springkraut (Impatiens Abbildung 6: Nasswiese am unteren Bachlauf glandulifera), Glieder-Binse (Juncus articulatus), Flatter-Binse (Juncus effusus), Wald-Flattergras (Milium effusum), Sumpf-Vergissmeinnicht (Myosotis scorpioides), Großer Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis), Wald Simse (Scirpus sylvaticus) und Sumpf-Sternmiere (Stellaria palustris).
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum BBP "Ailwaldhof" Gem. Baiersbronn, Landkreis Freudenstadt Seite 7 Insofern zeichnen sich hier Übergänge zu Nasswiesen bzw. gewässerbegleitenden Hochstaudenfluren ab (siehe Abbildungen 6, 7 und 9). Abbildung 8: Rohrkolben-Röhricht Abbildung 9: Dominanzbestand des Indischen Springkrauts am Ailbach In der Vegetation der Teiche und Bäche finden sich u. a. Kleinblütiges Weidenröschen (Epilobium parviflorum), Wasserlinse (Lemna spec.), Brennender Hahnenfuß (Ranunculus flammula) und Breitblättriger Rohrkolben (Typha latifolia). An einer nordexponierten Böschung im nördlichen Plangebiet (siehe Abbildung 10) finden sich u. a. Besenheide (Calluna vulgaris), Oregano Abbildung 10: Böschung mit Besenheide und Oregano an Böschungsoberkante (Origanum vulgare), Blutwurz (Potentilla erecta) und Moosen. 2.2. Gehölze Abbildung 11: Einzelbäume im zentralen Plangebiet Gehölze treten im Plangebiet sehr variantenreich auf. Es kommen kleinere Nadelwälder / Teile davon (siehe Abbildung 12, westliches, nördliches und östliches Plangebiet), Einzelbäume / -Büsche (siehe Abbildung 11) und straßenbegleitende Baumreihen (siehe Abbildung 13) vor. Neben einheimischen Abbildung 12: Fichtenwäldchen im westlichen Arten sind auch verschiedene angepflanzte Plangebiet (zukünftige 'Driving Range'), der westliche Teil gehört zum FFH-Gebiet 'Nordschwarzwald' Ziergehölze vertreten.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum BBP "Ailwaldhof" Gem. Baiersbronn, Landkreis Freudenstadt Seite 8 Vertetene Arten sind Ahorne (Acer spec.), Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Kastanie (Aesculus hippocastanum), Schwarz-Erle (Alnus glutinosa), Birke (Betula pendula), Hainbuche (Carpinus betulus), Hasel (Corylus avellana), Rotbuche (Fagus sylvatica), Walnuss (Juglans regia), Lärche (Larix decidua), Apfel (Malus domestica), Fichte (Picea abies), Winter-Linde (Tilia cordata) und Stieleiche (Quercus robur). Abbildung 13: Baumreihe an der Hotelzufahrt am Ailwaldweg 2.3. Gebäude Der Hotelkomplex besteht aus vier Wohngebäuden und mehreren alten, teilweise baufälligen Schuppen. Die Holzschuppen sind für Tiere nahezu aller Artengruppen zugänglich (siehe Abbildung 14). Der Dachstuhl des Hotelgebäudes ist ausgebaut (siehe Abbildung 15). Abbildung 14: zwei von mehreren alten Holz- Abbildung 15: Hotelansicht aus Norden Schuppengebäuden Blick von West nach Ost
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum BBP "Ailwaldhof" Gem. Baiersbronn, Landkreis Freudenstadt Seite 9 3. VORHABENSBEDINGTE BETROFFENHEIT VON PLANUNGSRELEVANTEN ARTEN Im nachfolgenden wird dargestellt inwiefern durch das geplante Vorhaben planungsrelevante Arten / Artengruppen betroffen sind. Bezüglich der streng geschützten Arten, Arten nach Anhang IV der FFH- Richtlinie sowie den europäischen Vogelarten (= planungsrelevante Arten) ergeben sich aus § 44 Abs.1 Nr. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende Verbote, die für die im Gebiet im Rahmen der durchgeführten Begehungen erfassten Arten / Artengruppen untersucht werden: Schädigungsverbot: Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und da- mit verbundene vermeidbare Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird. Störungsverbot: Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhal- tungszustandes der lokalen Population führt.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum BBP "Ailwaldhof" Gem. Baiersbronn, Landkreis Freudenstadt Seite 10 3.1. Farn- und Blütenpflanzen (Pteridophyta et Spermatophyta) National streng geschützte Arten und Anhang IV-Arten aus der Gruppe der Farne und Blütenpflanzen: Kriechender Sellerie (Apium repens), Ästige Mondraute (Botrychium matricariifolium), Dicke Trespe (Bromus grossus), Frauenschuh (Cypripedium calceolus), Sumpf-Siegwurz (Gladiolus palustris), Sand-Silberscharte (Jurinea cyanoides), Liegendes Büchsenkraut (Lindernia procumbens), Sumpf-Glanzkraut (Liparis loeselii), Bunte Schwertlilie (Iris variegata), Kleefarn (Marsilea quadrifolia), Bodensee- Vergissmeinnicht (Myosotis rehsteineri), Biegsames Nixenkraut (Najas flexilis), Moor-Steinbrech (Saxifraga hirculus), Sommer- Schraubenstendel (Spiranthes aestivalis), Europäischer Dünnfarn (Trichomanes speciosum), Zarter Gauchheil (Anagallis tenella), Purpur-Grasnelke (Armeria maritima), Moor-Binse (Juncus stygius), Gelber und Stauden-Lein (Linum flavum und L. perenne), Kleine Teichrose (Nuphar pumila), Karlszepter (Pedicularis sceptrum-carolinum), Moltebeere (Rubus chamaemorus), Österreichische Schwarzwurzel (Scorzonera austriaca), Bremis Wasserschlauch (Urticularia bremii), Wilde Weinrebe (Vitis sylvestris), Vielteilige Mondraute (Botrychium multifidum) 1 2 3 4 Im Rahmen der durchgeführten Gebietsbegehungen ergaben sich keine Funde von Arten des An- hangs IV der FFH-Richtlinie. Das Vorkommen der Arten ist im Plangebiet aufgrund der Biotopausstat- tung und der teilweise bekannten und begrenzten Verbreitungsgebiete auch nicht zu erwarten. Auch ausschließlich national besonders oder streng geschützte Arten bzw. Arten der Roten Listen wur- den im Untersuchungsgebiet nicht festgestellt. 1 Web-Site BfN / floraweb Artensteckbrief (Zugriff am 29.07.2014): floraweb.de 2 Web-Site des BfN, Verbreitungskarten der Farn- und Blütenpflanzen (Zugriff am 28.07.2014): http://www.ffh- anhang4.bfn.de/ 3 Web-Site der LUBW, Verbreitungskarten (Zugriff am 28.07.2014): http://www.lubw.baden- wuerttemberg.de/servlet/is/49017/ 4 Sebald, Seybold & Philippi (1990): Die Farn und Blütenpflanzen Baden-Württembergs, Band I:Allgemeiner Teil, Spezieller Teil (Pteridophyta, Spermatophyta), Eugen Ulmer GmbH & Co, Stuttgart, Deutschland
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum BBP "Ailwaldhof" Gem. Baiersbronn, Landkreis Freudenstadt Seite 11 3.2. Reptilien (Reptilia) und Amphibien (Amphibia) National streng geschützte Arten und Anhang IV-Arten der Reptilien: Schlingnatter (Coronella austriaca), Europäische Sumpfschildkröte (Emys orbicularis), Mauereidechse (Podarcis muralis), Zauneidechse (Lacerta agilis) 5 National streng geschützte Arten und Anhang IV-Arten der Amphibien: Gelbbauchunke (Bombina variegata), Geburtshelferkröte (Alytes obstetricans), Kreuzkröte (Bufo calamita), Wechselkröte (Bufo viridis), Europäischer Laubfrosch (Hyla arborea), Knoblauchkröte (Pelobates fuscus), Moorfrosch (Rana arvalis), Springfrosch (Rana dalmatina), Kleiner Wasserfrosch (Rana lessonae), Alpensalamander (Salamantra atra) und Nördlicher Kammmolch (Triturus cristatus). 6 Die Begehungen erbrachten keine Hinweise auf das Vorkommen planungsrelevanter oder sonstiger Reptilienarten im Untersuchungsgebiet. Insbesondere Schlingnattern und Zauneidechsen konnten nicht festgestellt werden. Ein Vorkommen beider Arten ist unwahrscheinlich bzw. auszuschließen, weil die bevorzugten Biotope aus mosaikartigem Verbund von offenen Bodenflächen, Vegetation zur Deckung und Felsen oder Totholz zum Sonnenbaden bestehen. Das Untersuchungsgebiet weist jedoch keine so heterogene Habitatgestaltung auf und ist demnach nicht als Lebensraum für o. g. Reptilien geeignet. Auch geeignete Gewässer für die sekundär wasserbewohnende Sumpfschildkröte sind nicht vorzufinden bzw. sind die nächsten bekannten Vorkommen soweit entfernt, dass eine Besiedlung des Untersuchungsgebiets unwahrscheinlich ist. Das Vorkommen planungsrelevanter Amphibien-Arten kann ebenfalls aufgrund der teilweise begrenzten und bekannten Verbreitungsgebiete für das Plangebiet weitestgehend ausgeschlossen werden. Darüber hinaus fehlen geeignete Laichlebensräume wie temporäre Stillgewässer für die sogenannten Pionierarten. Sie sind auf vegetationsarme bis -freie, sich schnell erwärmende Gewässer ohne Fischbesatz angewiesen Es ist allerdings davon auszugehen, dass weniger 'anspruchsvolle' Arten durchaus günstige Lebensbedingungen im Untersuchungsgebiet finden (Land- und Wasserlebensraum). Hierzu zählt beispielweise der Grasfrosch (Rana temporaria, besonders geschützt). Auch für Amphibienwanderungen können die vorhandenen Gräben von Bedeutung sein. Totfunde von Feuersalamander und Erdkröte auf dem Ailwaldweg bestätigen diese Annahme (siehe Abbildungen 16 und 17) und legen nahe, dass auch Laichbiotope im Untersuchungsgebiet aufgesucht werden könnten. Abbildung 16: Feuersalamander (Salamandra Abbildung 17: Erdkröte (Bufo bufo) salamandra) 5 Web-Site der Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde – Arbeitsgemeinschaft Feldherpetologie und Artenschutz (Zugriff am 28.07.2014): http://www.feldherpetologie.de/verbreitungsatlas- einheimischer-reptilien-und-amphibien/ 6 Web-Site Kaulquappe (Zugriff am 28.07.2014): http://kaulquappe.de/
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum BBP "Ailwaldhof" Gem. Baiersbronn, Landkreis Freudenstadt Seite 12 3.3. Säugetiere inklusive Fledermäuse (Mammalia incl. Microchiroptera) National streng geschützte Arten und Anhang IV-Arten: Biber (Castor fiber), Feldhamster (Cricetus cricetus), Wildkatze (Felis silvestris), Haselmaus (Muscardinus avellanarius), Luchs (Lynx lynx), Fledermäuse: Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus), Nordfledermaus (Eptesicus nilsonii), Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus), Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), Wasserfledermaus (Myotis daubentonii), Wimperfledermaus (Myotis emarginatus), Großes Mausohr (Myotis myotis), Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus), Fransenfledermaus (Myotis nattereri), Großer Abendsegler (Noctula noctula), Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri), Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii), Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus), Braunes Langohr (Plecotus auritus), Graues Langohr (Plecotus austriacus) und Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus). Aufgrund der vorhandenen Biotopausstattung und Habitatstrukturen ist mit dem Vorkommen von gelisteten streng geschützten Arten / FFH-Arten wie z. B. Biber, Haselmaus, Wildkatze im Gebiet nicht zu rechnen. Soweit vom Boden aus einsehbar, konnten in den Bäumen auf der Rasenfläche keine Nutzungen durch Fledermäuse festgestellt werden (geeignete Spechthöhlen, Kot, Verfärbungen). Das Alter der Bäume und der damit verbundene geringe Stammdurchmesser und fehlende Astlöcher etc. bieten kaum Quartier-Möglichkeiten für baumbewohnende Arten. Allerdings sind an den Gebäuden und in den zahlreichen großen Brennholzstapeln für Spalten-bewohnende Arten viele potenzielle Quartiere vorhanden. Da zumindest das nördliche Untersuchungsgebiet vergleichsweise attraktiv für Insekten ist, kann daraus eine Nutzung als Nahrungshabitat von im Offenland jagenden Fledermausarten abgeleitet werden. Hier sind vor allem die Teiche, Gräben und der Ailbach von Bedeutung. Da im Rahmen der Planung nicht in die Gewässerbereiche eingegriffen wird und im Umfeld große vergleichbare Offenlandflächen (Nasswiesen) verbleiben, ist nicht mit einem erheblichen negativen Einfluss auf die potenziell ansässigen Populationen zu rechnen. 7 8 9 10 Tabelle 2: Liste der potenziellen Fledermausarten, die das Untersuchungsgebiet jagdlich nutzen Art Wissenschaftlicher Name RL BW RL D FFH-Anhang Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 2 G IV Wasserfledermaus Myotis daubentonii * D IV Großes Mausohr Myotis myotis 2 V II & IV Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus 3 V IV Fransenfledermaus Myotis nattereri 2 * IV Rauhhautfledermaus Pipistrellus nathusii i * IV Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 3 * IV Braunes Langohr Plecotus auritus 3 V IV Graues Langohr Plecotus austriacus 1 2 IV 7 NABU - Info 'Fledermäuse' (Zugriff am 29.07.14): http://www.nabu.de/ratgeber/fledermaeuse.pdf 8 K. Richarz (2011): Fledermäuse, Franckh-Kosmos Verlags GmbH & Co. KG, Stuttgart, Deutschland. 9 Staatliche Naturschutzverwaltung BW, Naturschutz-Praxis Arbeitsblätter: Fledermäuse – faszinierende Flugakrobaten (3. Aufl.) 10 Web-Site der LUBW Hinweise zur Veröffentlichung von Geodaten für die Artengruppe der Fledermäuse (Zugriff am 29.07.2014): http://www.lubw.baden- wuerttemberg.de/servlet/is/225809/Fledermaeuse_komplett_Endversion.pdf? command=downloadContent&filename=Fledermaeuse_komplett_Endversion.pdf
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum BBP "Ailwaldhof" Gem. Baiersbronn, Landkreis Freudenstadt Seite 13 3.4. Wirbellose (Evertebrata) Für die Wirbellosenfauna ist das Untersuchungsgebiet für weniger anspruchsvolle Vertreter der Käfer, Heuschrecken, Libellen, Schnecken, Schmetterlinge oder Spinnen durchaus interessant. Insgesamt ist aber aufgrund der überwiegend durchschnittlichen Biotopausstattung nicht von einem Sonder- standort zu sprechen. Wiederum hervorzuheben sind die Nasswiesen-Bereiche. Exemplarisch für Abbildung 18: Knappe (Spilostethus saxatilis) die Heteroptera wird hier der Knappe, eine Bodenwanze, genannt (siehe Abbildung 18), welcher in Süddeutschland weit verbreitet ist und gern feuchtere Habitate besiedelt. An einem der Holzschuppen konnte ein Hornissennest (Vespa crabro) festgestellt werden, dieser Hautflügler steht unter besonderem Schutz. 3.4.1 Heuschrecken (Orthoptera) Im Anhang IV der FFH-Richtlinie sind keine Fang- und Heuschrecken gelistet, lediglich die Grüne Strandschrecke (Aiolopus thalassinus), Große Höckerschrecke (Arcyptera fusca), Steppen-Sattelschrecke (Ephippiger ephippiger vitium), Östliche Grille (Modicogryllus frontalis), Braunfleckige Beißschrecke (Platycleis tessellata) und Große Schiefkopfschrecke (Ruspolia nitidula) sind national streng geschützt. 11 12 13 Die indizierten Arten können im Plangebiet durch einen Abgleich der vorhandenen Biotope mit den spezifischen Habitatansprüchen ausgeschlossen werden. Auch die bekannten Verbreitungsgebiete der Arten lassen ein Vorkommen im Untersuchungsgebiet nicht erwarten. Im Rahmen der Übersichtsbegehungen wurde auf der Zufahrtsstraße zur Hotelanlage eine Feldgrillen-Nymphe festgestellt (siehe Abbildung 19). Die Art wird laut Roter Liste Baden-Württembergs als 'zurückgehend' (Vorwarnliste) eingestuft und als Gefährdungsursachen u. a. die Intensivierung der Grünlandnutzung, Abbildung 19: Feldgrille (Gryllus campestris) Bachregulierungen und Flurbereinigung angegeben. Als Lebensraum 14 wird offenes, kurzrasiges Gelände im Bergland beschrieben. 11 Peter Detzel und Heiko Bellmann (1991): Heuschrecken und ihre Lebensräume, Arbeitsblätter zum Naturschutz Nr. 13 der LfU, Karlsruhe, Deutschland. 12 Web-Site Terragraphie (Zugriff am 02.06.2014): http://bemann.alfahosting.org 13 L. Zechner, G. Fachbach & R. Lazar (2000): Verbreitung und Habitatansprüche der Östlichen Grille (Modicogryllus frontalis) in der Steiermark, Österreich (Saltatoria, Gryllidae), Joannea Zool., 2, S. 37-69. 14 H. Bellmann (2014): Welches Insekt ist das?, Franckh-Kosmos Verlags GmbH & Co. KG Stuttgart, Deutschland.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum BBP "Ailwaldhof" Gem. Baiersbronn, Landkreis Freudenstadt Seite 14 3.4.2 Libellen (Odonata) National streng geschützten Arten und Anhang IV-Arten aus der Gruppe der Libellen: Asiatische Keiljungfer (Gomphus flavipes), Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis), Grüne Flussjungfer (Ophiogomphus cecilia), Östliche Moosjungfer (Leucorrhinia albifrons), Sibirische Winterlibelle (Sympecma paedisca) und Zierliche Moosjungfer (Leucorrhinia caudalis) 15 Ein Vorkommen o. g. Arten ist aufgrund der spezifischen Habitatansprüche und den bekannten Ver- breitungsgebieten im Untersuchungsgebiet derzeit auszuschließen. Durch Zufallsbeobachtungen konnte jedoch mehrfach ein Exemplar der Blaugrünen Mosaikjungfer (Aeshna cyanea) nachgewiesen werden, mit weiteren Arten ist aufgrund der günstigen Biotopausstattung jedoch zu rechnen. Alle Libel- len-Arten sind in Baden-Württemberg besonders geschützt. In den Gewässern finden sie geeignete Fortpflanzungshabitate, da hier jedoch keine Eingriffe geplant sind, ist derzeit nicht von einer negati- ven Beeinträchtigung auszugehen. 3.4.3 Netzflügler (Neuroptera) National streng geschützten Arten: Panther-Ameisenjungfer (Dendroleon pantherinus) und Langfühleriger Schmetterlingshaft (Libelloides longicornis). Im Anhang IV der FFH-Richtlinie sind keine heimischen Netzflügler gelistet. 16 Das Vorkommen planungsrelevanter Vertreter dieser Insektengruppe kann aufgrund ihrer ökologischen Ansprüche und bekannten Verbreitungsgebiete für das Plangebiet ausgeschlossen werden. Von Bedeutung sind für die baumbewohnende Panther-Ameisenjungfer Laubwälder mit Totholzstrukturen und für den Langfühlerigen Schmetterlingshaft Geröllfelder. Beide Biotope konnten im Untersuchungsgebiet jedoch nicht in der entsprechenden Ausprägung festgestellt werden. 3.4.4 Käfer (Coleoptera) Streng geschützte oder im Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistete Käferarten: Vierzähniger Mistkäfer (Bolbelasmus unicornis), Großer Heldbock (Cerambyx cerdo), Scharlachkäfer (Cucujus cinnaberinus), Breitrand (Dytiscus latissimus), Schmalbindiger Breitflügel-Tauchkäfer (Graphoderus bilineatus), Eremit (Osmoderma eremita), Alpenbock (Rosalia alpina), Achtzehnfleckiger Ohnschild-Prachtkäfer (Acmaeodera degener), Kurzschröter (Aesalus scarabaeoides), Schwarzer Grubenlaufkäfer (Carabus nodulosus), Eichen-Buntkäfer (Clerus mutillarius), Flussufer-Sandlaufkäfer (Cylindera arenaria), Deutscher Sandlaufkäfer (Cylindera germanica), Scharfzähniger Zahnflügel-Prachtkäfer (Dicerca furcata), Eckschildiger Glanz-Prachtkäfer (Eurythyrea quercus), Veränderlicher Edelscharrkäfer (Gnorimus variabilis), Körnerbock (Megopis scabricornis), Blauschimmernder Maiwurmkäfer (Meloe autumnalis), Narbiger Maiwurmkäfer (Meloe cicatricosus), Glänzendschwarzer Maiwurmkäfer (Meloe coriarius), Violetthalsiger Maiwurmkäfer (Meloe decorus), Gelbrandiger Maiwurmkäfer (Meloe hungarus), Mattschwarzer Maiwurmkäfer (Meloe rugosus), Großer Wespenbock (Necydalis major), Panzers Wespenbock (Necydalis ulmi), Südlicher Wacholder-Prachtkäfer (Palmar festiva), Wachsblumenböckchen (Phytoecia uncinata), Großer Goldkäfer (Protaetia aeruginosa), Purpurbock (Purpuricenus kaehleri) und Wunderbarer Ulmen-Prachtkäfer (Scintillatrix mirifica) 17 18 19 20 21 22 23 15 Web-Site des BfN, Verbreitungskarten der Libellen (Zugriff am 02.06.2014): http://www.ffh-anhang4.bfn.de/ 16 J. Trautner et al. (2006): Geschützte Arten in Planungs- und Zulassungsverfahren, Books on Demand GmbH, Norderstedt, Deutschland. 17 Web-Site des BfN, Verbreitungskarten der Käfer (Zugriff am 02.06.2014): http://www.ffh-anhang4.bfn.de/ 18 Web-Site ARGE SWD Koleopterologen, Verbreitungskarten der Käfer-Fauna Südwestdeutschlands (Zugriff am 02.06.2014): http://entomologie-stuttgart.de/ask/node/5023&menu=ste&mode=vbk 19 Web-Site der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Käfer-Artensteckbriefe Thüringen 2009 (Zugriff 05.05.2014): https://www.thueringen.de/imperia/md/content/tlug/abt3/artensteckbriefe/kaefer/artensteckbrief_aesalus_scara baeoides_240209.pdf 20 Web-Site Wald-Wissen, Informationen für die Forstpraxis (Zugriff am 02.06.2014): http://www.waldwissen.net/waldwirtschaft/schaden/insekten/lwf_eiche_eldorado/index_DE 21 Web-Site Entomofauna Germanica (Zugriff 02.06.2014): http://www.eurocarabidae.de/de/fhl/?w=1600&h=700 22 Fritze et al. (2004): Der Deutsche Sandlaufkäfer Cylindera germanica (Linnaeus, 1758) im Landkreis Lichtenfels (Oberfranken / Bayern), Angewandte Carabidologie, 6, S. 7-14. 23 Web-Site Cicindela (Zugriff 09.05.2014): http://www.cicindela.de/html/c__arenaria.html
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum BBP "Ailwaldhof" Gem. Baiersbronn, Landkreis Freudenstadt Seite 15 Aufgrund der ökologischen Ansprüche und den teilweise bekannten Verbreitungsgebieten in Ba- den-Württemberg können Vorkommen o. g. Arten ausgeschlossen werden. Die Übersichtsbegehungen erbrachten Nachweise zahlreicher Individuen des Rainfarn-Blattkäfers und einer weiteren Blattkäferart (vermutl. Gattung Chrysolina) sowie von zwei Exemplaren des Schwarzen Moderkäfers (siehe Abbildungen 20 bis 22). Die Arten gelten als häufig und sind nicht besonders / streng geschützt oder in der Roten Liste geführt. Abbildung 20: Schwarzer Abbildung 21: Rainfarn-Blattkäfer Abbildung 22: Blattkäfer Moderkäfer (Ocypus olens) (Galeruca tanaceti) (Chrysomelidae) 3.4.5 Schmetterlinge (Lepidoptera) Planungsrelevante Schmetterlingsarten: Apollofalter (Parnassius appollo), Schwarzer Apollofalter (Parnassius mnemosyne), Blauschillernder Feuerfalter (Lycaena helle), Eschen-Scheckenfalter (Euphydryas maturna), Gelbringfalter (Lopinga achine), Großer Feuerfalter (Lycaena dispar), Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata), Heckenwollafter (Eriogaster catax), Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina), Wald-Wiesenvögelchen (Coenonympha hero), Schwarzfleckiger Ameisen- Bläuling (Maculinea arion), Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling (Maculinea nausithous) und Heller Wiesenknopf-Ameisen- Bläuling (Maculinea teleius) 24 25 26 Im Plangebiet konnten o. g. Arten nicht festgestellt werden. Das Vorkommen kann aufgrund spezieller Habitatansprüche und der begrenzten Verbreitung für das Untersuchungsgebiet ausgeschlossen werden. Der Zimtbär (siehe Abbildung 23) wird als ein in Mitteleuropa weit verbreiteter und fast überall häufiger Bewohner von Streuwiesen am Rand von Mooren, an Waldrändern und Gärten beschrieben. Futterpflanzen Abbildung 23: Raupe des Zimtbären (Phragmatobia fuliginosa) sind u. a. Brombeere, Schlehe, Echtes Mädesüß, Spitzwegerich, Jakobskreuzkraut und Löwenzahn. Demnach finden sich für die Art beispielsweise im nördlichen Plangebiet entlang des Ailbachs geeignete Habitate. 24 Web-Site des BfN, Verbreitungskarten der Schmetterlinge (Zugriff am 11.07.2014): http://www.ffh- anhang4.bfn.de/ 25 Web-Site des Naturkundemuseums Karlsruhe, Landesdatenbank Schmetterlinge Baden-Württembergs (Zugriff am 11.07.2014): http://www.schmetterlinge-bw.de/MapServerClient/Map.aspx# 26 H. Bellmann (2009): Der neue Kosmos Schmetterlingsführer - Schmetterlinge, Raupen und Futterpflanzen, Franck-Kosmos Verlags-GmbH & Co. KG, Stuttgart, Deutschland.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum BBP "Ailwaldhof" Gem. Baiersbronn, Landkreis Freudenstadt Seite 16 3.4.6 Weichtiere (Mollusca) National streng geschützte Arten und Anhang IV-Arten aus der Gruppe der Weichtiere: Flussperlmuschel (Margaritifera margaritifera), Abgeplattete Teichmuschel (Pseudodonta complanata), Bachmuschel (Unio crassus) und Zierliche Tellerschnecke (Anisus vorticulus) 27 Da im Rahmen der Planung keine Eingriffe in vor- handene Gewässer stattfinden ist eine Betroffen- heit der aquatischen Arten auszuschließen. Dar- über hinaus entsprechen die Lebensräume vor Ort nicht den spezifischen Ansprüchen der Muscheln bzw. sind aktuelle Verbreitungsgebiete weit vom Abbildung 24: Bernsteinschnecke Untersuchungsgebiet entfernt. Im Rahmen der Begehungen wurde eine Bernsteinschnecke (Fam. Succineidae) festgestellt (siehe Abbildung 24). Derzeit wird keine Bernsteinschnecken-Art in der Roten Liste geführt oder besonderem / strengem Schutz unterstellt. Die Artbestimmung erweist sich aufgrund großer morphologischer Varia- bilität als sehr kompliziert, weshalb für einen Teil der Arten die Datengrundlage zur Einstufung des Schutzstatus fehlt. Allen Bernsteinschnecken ist die enge Bindung an aquatische Lebensräume ge- mein. 28 3.4.7 Spinnen und Krebse (Arachnida et Crustacea) National streng geschützte Spinnen und Krebse: Moorjagdspinne (Dolomedes plantarius), Flussuferwolfsspinne (Arctosa cinerea), Goldaugenspringspinne (Philaeus chrysops), Edelkrebs (Astacus astacus), Echter Kiemenfuß (Branchipus schaefferi) und Feenkrebs (Tanymastix stagnalis). Im Anhang IV der FFH-Richtlinie sind keine heimischen Spinnen und Krebse gelistet. 29 30 Geeignete Habitate wie größere See- und Moorgebiete, sandig bis kiesige Uferbereiche und sandig / steinige / felsige Flächen treten im Plangebiet nicht auf. Eine vorhabensbedingte Betroffenheit ist somit für die genannten Arten auszuschließen. Da keine Eingriffe in Gewässer geplant sind ist auch für verwandte Arten mit ähnlichen Lebensräumen nicht mit einem negativen Effekt durch das Vorhaben zu rechnen. 27 J. Trautner et al. (2006): Geschützte Arten in Planungs- und Zulassungsverfahren, Books on Demand GmbH, Norderstedt, Deutschland. 28 Web-Site Die lebende Welt der Weichtiere (Zugriff am 06.10.2014): http://www.weichtiere.at/Schnecken/land.html?/Schnecken/land/succineidae.html 29 Web-Site des NABU (Zugriff am 02.06.2014): http://www.nabu-koenig.de/krebse/b_schaefferi.html 30 Web-Site des NABU (Zugriff am 02.06.2014): http://www.nabu-koenig.de/krebse/t_stagnalis.html
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum BBP "Ailwaldhof" Gem. Baiersbronn, Landkreis Freudenstadt Seite 17 3.5. Vögel (Aves) Da der Beginn der Untersuchungen erst Ende September erfolgte wurde der Großteil der Artenliste über eine Potenzialabschätzung ermittelt (siehe Tabelle 3). Tabelle 3: Potenzialabschätzung der Vogelarten, sowie deren potenzieller Status im Plangebiet und die Angaben zum gesetzlichen Schutz. Die im Rahmen der Gebietsbegehungen beobachteten Arten sind grau hinterlegt. 31 32 Deutscher Name Wissenschaftlicher Name Status RL BW § VS-RL Amsel Turdus merula NG b Bachstelze Motacilla alba B b Blaumeise Parus caeruleus B b Buchfink Fringilla coelebs B b Eichelhäher Garrulus glandarius NG b Elster Pica pica NG / B / BU b Feldsperling Passer montanus B V b Gartengrasmücke Sylvia borin B b Girlitz Serinus serinus B V b Graureiher Ardea cinerea Ü b Grünfink Carduelis chloris B b Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros NG b Kleiber Sitta europaea B b Kohlmeise Parus major NG b Misteldrossel Turdus viscivorus B b Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla B b Rabenkrähe Corvus corone NG Ringeltaube Columba palumbus NG / B / BU b Rotkehlchen Erithacus rubecula NG b Rotmilan Milvus milvus NG s x Schwanzmeise Aegithalos caudatus NG b Sommergoldhähnchen Regulus ignicapilla B / BU b Star Sturnus vulgaris NG V b Stieglitz Carduelis carduelis NG / B b Stockente Anas platyrhynchos NG Straßentaube Columba livia NG / BU b Türkentaube Streptopelia decaocto NG / B b Wacholderdrossel Turdus pilaris NG V b Wasseramsel Cinclus cinclus NG b Wintergoldhähnchen Regulus regulus B / BU b Zaunkönig Troglodytes troglodytes B b Zilpzalp Phylloscopus collybita B b 31 H. Andretzke, T. Schikore & K. Schröder (2005): Artsteckbriefe. In: P. Südbeck et al. (Hrsg.): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands, S. 135-695, Radolfzell, Deutschland. 32 J. Flegg & D. Hosking (1990): Vögel Europas, Könemann, Köln, Deutschland.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum BBP "Ailwaldhof" Gem. Baiersbronn, Landkreis Freudenstadt Seite 18 Legende Status: §: Gesetzlicher Schutzstatus B = Brutverdacht im Plangebiet b = besonders geschützt (B) = Brut unwahrscheinlich, aber nicht auszuschließen s = streng geschützt BU = Brut / Brutverdacht im Umfeld des Plangebiets NG = Nahrungsgast Rote Liste: Ü = Durchzügler / Überflug RL BW: Rote Liste Baden- T = Totfund Württemberg (Hölzinger et al. 2007) VS-RL: Art geschützt entsprechend der EU Vogelschutzrichtlinie, Anhang 1 V = Vorwarnliste, 3 = gefährdet Das Artenspektrum der Avifauna im Untersuchungsgebiet umfasst laut Potenzialabschätzung Arten der Gärten, Parks und Waldrandbereiche, da sich die Fläche direkt an den Wald anschließt und ausgedehnte Grünflächen aufweist. Der überwiegend junge Baumbestand grenzt das Angebot für höhlenbrütende Arten stark ein. Für Freibrüter die Brutplätze in Gebüschen und Bäumen aufsuchen gibt es diverse Möglichkeiten in den Gehölzen auf dem Rasen und den Waldbereichen. Im Vogelschutzgebiet Nordschwarzwald (SPA 7415441) mit einer Gesamtfläche von 36.045,11 ha sind folgende Arten inventarisiert: Raufusskauz (Aegolius funereus), Haselhuhn (Tetrastes bonasia), Hohltaube (Columba oenas), Schwarzspecht (Dryocopus martius), Zippammer (Emberiza cia), Wanderfalke (Falco peregrinus), Baumfalke (Falco subbuteo), Sperlingskauz (Glaucidium passerinum), Neuntöter (Lanius collurio), Wespenbussard (Pernis apivorus), Dreizehenspecht (Picoides tridactylus), Grauspecht (Picus canus), Zitronengirlitz (Serinus citrinella), Auerhuhn (Tetrao urogallus) und Ringdrossel (Turdus torquatus). Der Bereich, der durch die 'Driving Range' im Rahmen der Planung beansprucht wird, macht eine Fläche von weniger als 1.000 m² aus. Nur die Lebensräume von Schwarzspecht, Raufußkauz, Baumfalke, Wespenbussard und Dreizehenspecht decken sich zum Teil mit den Gegebenheiten vor Ort. Baumfalken beispielsweise, welche keine eigenen Nester anlegen sondern Nachnutzer von Corviden / Greifvogel-Fortpflanzungsstätten sind, werden Brutvorkommen ausgeschlossen, da keine entsprechenden Nester festgestellt werden konnten. Das Haselhuhn hingegen ist auf Pionierwaldstadien angewiesen, welche ebenfalls vor Ort nicht vorzufinden sind. Deshalb wurden alle in diesem Bereich vorhandenen Bäume auf Spechtschläge und Nester kontrolliert. Auf Grundlage dieser Kontrollen ist derzeit eine Anwesenheit der o. g. Arten als Brutvögel nicht anzunehmen. Nicht auszuschließen ist allerdings, dass einzelne Arten Nahrungshabitate im Plangebiet aufsuchen. Da in dem von Rodung betroffenen Baumbestand kaum absterbende Bäume vorhanden sind und die Strauch- und Krautschicht nur spärlich ausgebildet sind, ist die Bedeutung als Nahrungshabitat für Spechte und Auerhuhn als sehr gering einzustufen. Die für das Auerhuhn relevanten Flächen (i. B. a. LJagdDVO) liegen außerhalb des Eingriffsbereiches. Ab einem mindestens 80 jährigen Baumbestand aus Kiefer, Buche, etc. steigt die Wahrscheinlichkeit für eine Besiedlung durch Spechte stark an. Die Greifvögel suchen zur Jagd offenere Landschaften auf. Schwarzspecht-Nisthöhlen, die in Folge von Raufußkauz, Hohltaube u. a. genutzt werden oder künstliche Nistkästen, wurden wie erwartet nicht festgestellt. Lediglich die außerhalb des Plangebietes gelegenen und als Naturdenkmale ausgewiesenen Stieleichen verfügen über alte Höhlungen.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum BBP "Ailwaldhof" Gem. Baiersbronn, Landkreis Freudenstadt Seite 19 Prognose zum Schädigungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG (Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und damit verbundene vermeidbare Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird) Eine Verletzung oder Tötung von Brutvögeln und deren Entwicklungsformen kann ausgeschlossen werden, wenn die Baufeldräumung und Entfernung der Gehölze außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten erfolgt. Die Bestände der meisten potenziellen freibrütenden Vogelarten sind in Baden-Württemberg nicht gefährdet und es kann von einer guten lokalen / regionalen Vernetzung ihrer Vorkommen ausgegangen werden. So ist selbst beim Verlust einzelner Brutplätze in / an Sträuchern / Bäumen anzunehmen, dass die ökologische Funktion der von dem Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Unter Berücksichtigung der unter Punkt 4.1 beschriebenen Maßnahmen kann ein Verstoß gegen das Schädigungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG abgewendet werden. Prognose zum Störungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG (Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt) Erhebliche bau-, anlage- und betriebsbedingte Störwirkungen auf Vogelarten, die in den an das Plan- gebiet angrenzenden Bereichen vorkommen sind nicht zu erwarten. Eine Verdrängung oder eine er- hebliche Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen ist durch die Realisie- rung des Vorhabens nicht zu erwarten bzw. auszuschließen, da sich die geplante Nutzung nicht we- sentlich von der jetzigen unterscheidet und es sich bei den Arten der Gärten und des Siedlungsberei - ches um gegenüber Störungen tolerante Vogelarten handelt, die bereits jetzt schon Beunruhigungsef- fekten ausgesetzt sind. 3.6. Fische Während einer Begehung wurde im Ailbach eine Bachforelle festgestellt sowie im kleineren der beiden Teiche ein Karpfenbesatz. Die Bachforelle (Salmo trutta fario) findet im Be- reich des Untersuchungsgebiets im Ailbach gute Lebensbedingungen vor. Uferbefestigungen existieren kaum und die Vegetation ragt über den Gewässerrand bzw. bietet auch im Gewäs- Abbildung 25: Forellen-Lebensraum ser Versteckmöglichkeiten (siehe Abbildung 25). In der Roten Liste Deutschlands wird sie als 'gefährdet' eingestuft, in Baden-Württemberg gilt sie als nicht geschützt.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum BBP "Ailwaldhof" Gem. Baiersbronn, Landkreis Freudenstadt Seite 20 4. ERGEBNIS DER ARTENSCHUTZRECHTLICHEN PRÜFUNG Tabelle 4: Zusammenfassung der Ergebnisse der Artenschutzrechtlichen Prüfung Tier- und Pflanzengruppen Betroffenheit Ausmaß der Betroffenheit (Art, Ursache) Fledermäuse Betroffenheit nicht Verlust potenzieller Quartierbäume ausgeschlossen Vögel Betroffenheit nicht Verlust von Brutplätzen in Gehölzen ausgeschlossen Säugetiere (ohne Fledermäuse) nicht betroffen Reptilien nicht betroffen Amphibien nicht betroffen Wirbellose nicht betroffen Farne und Blütenpflanzen nicht betroffen Die artenschutzrechtliche Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass durch das geplante Vorhaben unter Umsetzung der nachfolgend genannten Maßnahmen kein Verstoß gegen 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG vorbereitet oder vollzogen wird. Die Durchführung von CEF-Maßnahmen ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erforderlich. 4.1. Maßnahmen • Gehölzrodungen sind im Winterhalbjahr durchzuführen um eine Verletzung / Tötung von Brutvögeln oder ihren Entwicklungsformen sowie Fledermäusen auszuschließen; • sollen Bäume im Sommer gefällt werden, muss zuvor durch einen Experten bestätigt werden, dass keine Fledermäuse oder Brutvögel betroffen sind; • Holzlager am Waldrand (zukünftige 'Driving Range') müssen im Frühjahr / Sommer abgetragen werden, um Fledermäuse im Winterschlaf ggf. nicht zu stören / verletzen / töten; • im Rahmen der Pflanzbindungen / Pflanzgebote und Waldumwandlung (gesonderter forstrechtlicher Ausgleich) kann davon ausgegangen werden, dass auch freibrütende Vögel etc. hier ersatzweise Bruthabitate finden und demnach ein Verlust der Brutplätze vor Ort ausgeglichen werden kann; ◦ da z. T. auch sehr alte Bäume entfallen, die zeitnah Höhlen etc. ausbilden könnten, müssen 10 Nistkästen für Vögel und 4 Universalhöhlen für Fledermäuse in der Umgebung angebracht und dauerhaft gepflegt werden. Aufgestellt: Bearbeitung: Empfingen, den 16.12.2014 Dipl. Biol. Theresa Ettner geändert: Büro Gfrörer Empfingen, den 01.12.2015 Umwelt – Verkehr – Stadtplanung geändert: Dettenseer Straße 23 Empfingen, den 11.07.2017 72186 Empfingen zuletzt geändert: Empfingen, den 12.06.2018 (nur Datum, Satzungsbeschluss 26.06.2018)
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum BBP 'Ailwaldhof' Gem. Baiersbronn, Landkreis Freudenstadt Seite 21 5. ANHANG 5.1. Abschichtungskriterien 1. Schritt: Relevanzprüfung N: Vorkommen der Art im Großnaturraum der Roten Liste Baden-Württemberg (RL BW) x = vorkommend oder zur Artengruppe keine Angabe in der RL vorhanden (nb) 0 = ausgestorben / verschollen / nicht vorkommend V: Wirkraum des Vorhabens liegt x = innerhalb des bekannten Verbreitungsgebiets der Art in BW oder keine Angaben zur Verbreitung der Art in Baden-Württemberg vorhanden 0 = außerhalb des bekannten Verbreitungsgebiets der Art in BW L: Vorkommen des erforderlichen Lebensraumes / Standortes der Art (nicht begrenzt auf Fortpflanzungsstätten!) im Wirkraum des Vorhabens („Lebensraumgrobfilter“, z. B. Moore, Wälder, Gewässer) x = Großlebensraum vorhanden; spezifische Habitatansprüche der Art voraussichtlich erfüllt oder keine Angaben möglichkeit 0 = Großlebensraum nicht vorhanden; spezifische Habitatansprüche der Art daher mit Sicherheit nicht vorhanden E: Wirkungsempfindlichkeit der Art x = gegeben, oder nicht auszuschließen, dass Verbotstatbestände ausgelöst werden können (i. d. R. nur weitverbreitete, ungefährdete Arten) 0 = projektspezifisch so gering, dass mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden kann, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden können ( i. d. R. Nur weitverbreitete, ungefährdete Arten) Arten, bei denen eines der Kriterien mit '0' bewertet wurde sind zunächst als nicht-relevant identifiziert und können damit von den weiteren Prüfschritten ausgeschlossen werden. Alle übrigen Arten sind als relevant identifiziert, für sie ist die Prüfung mit Schritt 2 fortzusetzen. Für die mit "?" gekennzeichneten Arten liegen keine aktuellen Daten vor, es erfolgt in diesem Fall eine Einschätzung gemäß den bekannten Habitatansprüchen. Schritt 2: Bestandsaufnahme NW: Art im Wirkraum durch Bestandserfassung nachgewiesen x = ja 0 = nein - = keine gesonderte Bestandserfassung PO: potenzielles Vorkommen: Vorkommen im UG möglich, d. h. ein Vorkommen ist nicht sicher auszuschließen und aufgrund der Lebensraumausstattung des Gebiets und der Verbreitung der Art in BW nicht unwahrscheinlich x = ja 0 = nein Arten bei denen eines der oberen Kriterien mit 'x' bewertet wurde, werden der weiteren saP zugrunde gelegt. Für die übrigen Arten erfolgt keine weitergehende Bearbeitung. Anhang: Abschichtungstabelle der wirbellosen Tierarten
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