BEBAUUNGSPLAN "AILWALDHOF" ARTENSCHUTZRECHTLICHER FACHBEITRAG - GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT in Baiersbronn - Gemarkung ...

Die Seite wird erstellt Noelle Weigel
 
WEITER LESEN
BEBAUUNGSPLAN "AILWALDHOF" ARTENSCHUTZRECHTLICHER FACHBEITRAG - GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT in Baiersbronn - Gemarkung ...
GEMEINDE BAIERSBRONN
        LANDKREIS FREUDENSTADT

         BEBAUUNGSPLAN
          “AILWALDHOF“
in Baiersbronn – Gemarkung Klosterreichenbach

  ARTENSCHUTZRECHTLICHER
       FACHBEITRAG
                  12.06.2018
BEBAUUNGSPLAN "AILWALDHOF" ARTENSCHUTZRECHTLICHER FACHBEITRAG - GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT in Baiersbronn - Gemarkung ...
Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung und Rechtsgrundlagen.................................................................................................2
   1.1. Rechtsgrundlagen ................................................................................................................ 3
   1.2. Untersuchungszeitraum und Methode...................................................................................4

2. Beschreibung der vom Vorhaben betroffenen Biotop- und Habitatstrukturen...............................5
   2.1. Grünland................................................................................................................................ 5
   2.2. Gehölze................................................................................................................................. 7
   2.3. Gebäude................................................................................................................................ 8

3. Vorhabensbedingte Betroffenheit von Planungsrelevanten Arten.................................................9
   3.1. Farn- und Blütenpflanzen (Pteridophyta et Spermatophyta)................................................10
   3.2. Reptilien (Reptilia) und Amphibien (Amphibia).....................................................................11
   3.3. Säugetiere inklusive Fledermäuse (Mammalia incl. Microchiroptera)..................................12
   3.4. Wirbellose (Evertebrata)......................................................................................................13
   3.4.1 Heuschrecken (Orthoptera)...............................................................................................13
   3.4.2 Libellen (Odonata).............................................................................................................14
   3.4.3 Netzflügler (Neuroptera)....................................................................................................14
   3.4.4 Käfer (Coleoptera)............................................................................................................. 14
   3.4.5 Schmetterlinge (Lepidoptera)............................................................................................15
   3.4.6 Weichtiere (Mollusca)........................................................................................................16
   3.4.7 Spinnen und Krebse (Arachnida et Crustacea)..................................................................16
   3.5. Vögel (Aves)........................................................................................................................ 17
   3.6. Fische.................................................................................................................................. 19

4. Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung ............................................................................20
   4.1. Maßnahmen........................................................................................................................ 20

5. Anhang....................................................................................................................................... 21
   5.1. Abschichtungskriterien.........................................................................................................21
   5.2. Abschichtungstabelle...........................................................................................................23
BEBAUUNGSPLAN "AILWALDHOF" ARTENSCHUTZRECHTLICHER FACHBEITRAG - GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT in Baiersbronn - Gemarkung ...
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum BBP "Ailwaldhof" Gem. Baiersbronn, Landkreis Freudenstadt       Seite 2

1.   EINLEITUNG UND RECHTSGRUNDLAGEN

Anlass   für   den    vorliegenden    artenschutzrechtlichen       Fachbeitrag   ist   die   Aufstellung   des
Bebauungsplanes „Ailwaldhof“ in Baiersbronn-Klosterreichenbach im Landkreis Freudenstadt.

Das nordwestlich von Klosterreichenbach gelegene Plangebiet ist derzeit mit einer Hotelanlage
bebaut. Der Plan sieht die Errichtung eines Golfplatzes mit sechs Spielbahnen, einer 'Driving Range',
einer Abschlaghütte und einer Golferhütte vor. Versiegelungen existieren bereits in Form von
asphaltierten / geschotterten Fahrwegen, Parkplätzen und dem Gebäudebestand. Im Norden und
Westen ist das Gebiet von Wald umgeben, im Süden und Osten schließt sich Wirtschaftsgrünland an.

Abbildung 1: Übersichtskarte zur Lage des Plangebiets (Quelle: Google Earth)

Durch die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanes werden somit Eingriffe vorbereitet, die auch
zu Störungen oder Verlusten von geschützten Arten nach § 7 Abs. 2 BNatSchG oder deren
Lebensstätten führen können.

Nachdem mit der Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom Dezember 2007 das
deutsche Artenschutzrecht an die europäischen Vorgaben angepasst wurde, müssen bei allen
genehmigungspflichtigen       Planungsverfahren       und    bei     Zulassungsverfahren       nunmehr     die
Artenschutzbelange entsprechend den europäischen Bestimmungen durch eine artenschutzrechtliche
Prüfung berücksichtigt werden.
BEBAUUNGSPLAN "AILWALDHOF" ARTENSCHUTZRECHTLICHER FACHBEITRAG - GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT in Baiersbronn - Gemarkung ...
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum BBP "Ailwaldhof" Gem. Baiersbronn, Landkreis Freudenstadt     Seite 3

1.1.        Rechtsgrundlagen
Die rechtliche Grundlage der vorliegenden artenschutzrechtlichen Prüfung bilden die generellen
artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG die folgendermaßen gefasst
sind:
"Es ist verboten,
       •    wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten, nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen
            oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu
            zerstören,
       •    wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der
            Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören;
            eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen
            Population einer Art verschlechtert,
       •    Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten der
            Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
       •    wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der
            Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören."

Die Verbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG werden um den Absatz 5 ergänzt, mit dem bestehende und
von        der    Europäischen     Kommission      anerkannte     Spielräume    bei   der    Auslegung   der
artenschutzrechtlichen Vorschriften der FFH-Richtlinie genutzt und rechtlich abgesichert werden
sollen,      um    akzeptable    und im     Vollzug praktikable    Ergebnisse   bei der Anwendung der
Verbotsbestimmungen des Absatzes 1 zu erzielen. Danach gelten für nach § 15 BNatSchG zulässige
Eingriffe in Natur und Landschaft sowie für Vorhaben im Sinne des § 18 Absatz 2 Satz 1, die nach den
Vorschriften des Baugesetzbuches zulässig sind, folgende Bestimmungen:

       1. Sind in Anhang IVa der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten oder europäische
            Vogelarten betroffen, liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nr. 3
            (Störungsverbot) und gegen das Verbot des Absatzes 1 Nr. 1 (Schädigungsverbot) nicht vor,
            soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen
            Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Die
            ökologische Funktion kann vorab durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (so genannte
            CEF-Maßnahmen) gesichert werden. Entsprechendes gilt für Standorte wild lebender
            Pflanzen der in Anhang IVb der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten.

       2. Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung ei-
            nes Eingriffs oder Vorhabens ein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- / Vermarktungsverbote
            nicht vor. Die artenschutzrechtlichen Verbote bei nach § 15 zulässigen Eingriffen in Natur und
            Landschaft sowie nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässigen Vorhaben im Sinne
            des § 18 Absatz 2 Satz 1 gelten somit nur für die in Anhang IV der FFH-RL aufgeführten Tier-
            und Pflanzenarten sowie europäischen Vogelarten.
BEBAUUNGSPLAN "AILWALDHOF" ARTENSCHUTZRECHTLICHER FACHBEITRAG - GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT in Baiersbronn - Gemarkung ...
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum BBP "Ailwaldhof" Gem. Baiersbronn, Landkreis Freudenstadt    Seite 4

Bei den nur nach nationalem Recht geschützten Arten ist durch die Änderung des NatSchG eine
Vereinfachung der Regelungen eingetreten. Eine artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 Abs. 1
BNatSchG ist für diese Arten nicht erforderlich. Die Artenschutzbelange müssen insoweit im Rahmen
der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (Schutzgut Tiere und Pflanzen) über die Stufenfolge von
Vermeidung,     Minimierung    und     funktionsbezogener    Ausgleich    behandelt     werden.    Werden
Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich
geschützten Arten erfüllt, müssen die Ausnahmevoraussetzungen des § 45 Abs. 7 BNatSchG erfüllt
sein.

1.2.    Untersuchungszeitraum und Methode

Über eine Vorprüfung wurde für alle in Baden-Württemberg vorkommenden wirbellosen Tierarten des
Anhangs IV der FFH-Richtlinie mit einer Abschichtungstabelle gearbeitet und so das relevante Arten-
spektrum ermittelt.

Die Gruppe der Vögel wurde über eine Potenzialabschätzung bearbeitet und diese um Arten ergänzt,
die im Zuge der Begehung durch Verhör und per Sichtung erfasst wurden, da zu Beginn der Untersu-
chungen Ende September keine Erfassung der Brutvogelfauna mehr durchgeführt werden konnte.
Das detaillierte Vorgehen ist Punkt 3.5 zu entnehmen.

Zum Untersuchungszeitpunkt war eine Erfassung der Fledermausfauna im Sinne der Wochenstuben-
nutzung ebenfalls nicht mehr möglich. Das Quartierpotenzial und die damit verbunden die Betroffen-
heit der Fledermäuse im Baum- und Gebäudebestand wurde daher im Rahmen der Begehung am Tag
untersucht und eine Detektorbegehung nicht mehr durchgeführt.
Das Plangebiet wurde hinsichtlich dem möglichen Vorkommen bzw. der planungsbedingten Betroffen-
heit von planungsrelevanten (= Arten, Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie den europäi-
schen Vogelarten) und ausschließlich national geschützten Arten an folgendem Termin begangen bzw.
untersucht:

Tabelle 1: Begehungen des Untersuchungsgebiets

         Datum                  Durchführung                   Uhrzeit                    Wetter
25.09.14                   T. Ettner                  14:15 bis 16:15 Uhr        leicht bewölkt, 15°C
02.10.14                   T. Ettner                  09:05 bis 12:00 Uhr        neblig, 12°C
09.10.14                   T. Ettner                  15:10 bis 16:00 Uhr        bewölkt, 21°C
BEBAUUNGSPLAN "AILWALDHOF" ARTENSCHUTZRECHTLICHER FACHBEITRAG - GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT in Baiersbronn - Gemarkung ...
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum BBP "Ailwaldhof" Gem. Baiersbronn, Landkreis Freudenstadt        Seite 5

2.     BESCHREIBUNG DER VOM VORHABEN BETROFFENEN BIOTOP- UND
       HABITATSTRUKTUREN

Das ca. 10 ha große Plangebiet lässt sich bezüglich der auftretenden Biotopstrukturen in nachfolgend
kurz beschriebene Teilflächen gliedern:

Abbildung 2: Detailkarte des Plangebietes (rosa Flächen = kartierte Offenlandbiotope, gelb gestrichelte Linie =
Plangebietsgrenze, rosa Schraffur = Vogelschutzgebiet 'Nordschwarzwald', blaue Schraffur = FFH-Gebiet
'Oberes Murgtal', rosa Punkte = Naturdenkmal '2 Stieleichen'). Das gesamte Plangebiet liegt im Naturpark
Schwarzwald Mitte / Nord.

2.1.    Grünland

Abbildung 3: intensiv gepflegtes Grünland                            Abbildung 4: Detailansicht des Grünlands

Den Großteil der verschiedenen Grünlandausprägungen macht intensiv gepflegtes, d. h. sehr häufig
gemähtes und daher artenarmes rasenartiges Intensivgrünland aus, welches vorwiegend folgende
Arten umfasst: Gänseblümchen (Bellis perennis), Kleine Braunelle (Prunella vulgaris), Löwenzahn
(Taraxacum officinale), Klee (Trifolium spec.) und Süßgräser wie Einjähriges Rispengras (Poa annua)
oder Gewöhnlichen Glatthafer (Arrhenatherum elatius, siehe Abbildungen 3 und 4). Die ökologische
Bedeutung dieser Flächen ist als relativ gering einzustufen, lediglich die Trittsteinbiotope, die sich in
Form kleiner Röhrichte, Gebüsche oder Altgrasinseln präsentieren, bieten verschiedenen Tierarten
Deckung und Nahrung.
BEBAUUNGSPLAN "AILWALDHOF" ARTENSCHUTZRECHTLICHER FACHBEITRAG - GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT in Baiersbronn - Gemarkung ...
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum BBP "Ailwaldhof" Gem. Baiersbronn, Landkreis Freudenstadt         Seite 6

Eine     weitere     Ausprägung     des
Grünlands findet sich im nördlichen
Plangebiet beidseits des Ailbachs
(siehe Abbildung 5). Dort wachsen
Gewöhnliche Schafgarbe (Achillea
millefolium), Giersch (Aegopodium
podagraria),       Kriechender   Günsel
(Ajuga     reptans),      Gewöhnlicher
Frauenmantel (Alchemilla vulgaris),
Pfirsichblättrige         Glockenblume
                                                                   Abbildung 5: Wiese im nördlichen Plangebiet
(Campanula patula), Schwarze Flockenblume (Centaurea nigra), Herbstzeitlose (Colchicum
autumnale), Kleinköpfiger Pippau (Crepis capillaris), Gewöhnlicher Hohlzahn (Galeopsis tetrahit),
Wiesen-Storchschnabel        (Geranium    pratense),    Wiesen-Bärenklau         (Heracleum       sphondylium),
Gewöhnliches Ferkelkraut (Hypochaeris radicata), Welsches Weidelgras (Lolium multiflorum),
Gewöhnlicher Hornklee (Lotus corniculatus), Wiesen-Lieschgras (Phleum pratense), Rote Lichtnelke
(Silene dioica), Weiß-Klee (Trifolium repens), Brennnessel (Urtica dioica) und Zaun-Wicke (Vicia
sepium). An der nördlichen Plangebietsgrenze befindet sich eine Ansammlung des Japanischen
Staudenknöterichs (Fallopia japonica). Aufgrund der raschen vegetativen Vermehrung muss davon
ausgegangen werden, dass sich die Art mittelfristig über das gesamte Plangebiet ausbreitet.

                                                                   Abbildung 7: Nasswiese am oberen Bachlauf
                                      In der Senken zum wasserführenden Graben bzw. zum Ailbach
                                      erscheinen       Gebirgs-Frauenfarn         (Athyrium      distentifolium),
                                      Schlangen-Knöterich          (Bistorta     officinalis),   Wald-Reitgras
                                      (Calamagrostis      arundinacea),        Sumpf-Kratzdistel       (Cirsium
                                      palustre), Acker-Schachtelhalm (Equisetum arvense), Mädesüß
                                      (Filipendula     ulmaria),     Indisches      Springkraut      (Impatiens
Abbildung 6: Nasswiese am unteren
Bachlauf                              glandulifera), Glieder-Binse (Juncus articulatus), Flatter-Binse
(Juncus effusus), Wald-Flattergras (Milium effusum), Sumpf-Vergissmeinnicht (Myosotis scorpioides),
Großer Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis), Wald Simse (Scirpus sylvaticus) und Sumpf-Sternmiere
(Stellaria palustris).
BEBAUUNGSPLAN "AILWALDHOF" ARTENSCHUTZRECHTLICHER FACHBEITRAG - GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT in Baiersbronn - Gemarkung ...
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum BBP "Ailwaldhof" Gem. Baiersbronn, Landkreis Freudenstadt        Seite 7

Insofern zeichnen sich hier Übergänge zu Nasswiesen bzw. gewässerbegleitenden Hochstaudenfluren
ab (siehe Abbildungen 6, 7 und 9).

Abbildung 8: Rohrkolben-Röhricht                                  Abbildung 9: Dominanzbestand des Indischen
                                                                                     Springkrauts am Ailbach

In der Vegetation der Teiche und Bäche finden sich
u. a. Kleinblütiges Weidenröschen (Epilobium
parviflorum),    Wasserlinse       (Lemna       spec.),
Brennender Hahnenfuß (Ranunculus flammula)
und Breitblättriger Rohrkolben (Typha latifolia).

An einer nordexponierten Böschung im nördlichen
Plangebiet (siehe Abbildung 10) finden sich u. a.
Besenheide       (Calluna      vulgaris),     Oregano Abbildung 10: Böschung mit Besenheide und Oregano
                                                                                       an Böschungsoberkante
(Origanum vulgare), Blutwurz (Potentilla erecta)
und Moosen.

2.2.    Gehölze

Abbildung 11: Einzelbäume im zentralen Plangebiet

Gehölze treten im Plangebiet sehr variantenreich
auf. Es kommen kleinere Nadelwälder / Teile davon
(siehe Abbildung 12, westliches, nördliches und
östliches Plangebiet), Einzelbäume / -Büsche (siehe
Abbildung 11) und straßenbegleitende Baumreihen
(siehe Abbildung 13) vor. Neben einheimischen
                                                                   Abbildung 12: Fichtenwäldchen im westlichen
Arten   sind    auch     verschiedene       angepflanzte Plangebiet (zukünftige 'Driving Range'), der westliche
                                                                 Teil gehört zum FFH-Gebiet 'Nordschwarzwald'
Ziergehölze vertreten.
BEBAUUNGSPLAN "AILWALDHOF" ARTENSCHUTZRECHTLICHER FACHBEITRAG - GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT in Baiersbronn - Gemarkung ...
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum BBP "Ailwaldhof" Gem. Baiersbronn, Landkreis Freudenstadt   Seite 8

Vertetene Arten sind Ahorne (Acer spec.), Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Kastanie (Aesculus
hippocastanum), Schwarz-Erle (Alnus glutinosa), Birke (Betula pendula), Hainbuche (Carpinus
betulus), Hasel (Corylus avellana), Rotbuche (Fagus sylvatica), Walnuss (Juglans regia), Lärche
(Larix decidua), Apfel (Malus domestica), Fichte (Picea abies), Winter-Linde (Tilia cordata) und
Stieleiche (Quercus robur).

Abbildung 13: Baumreihe an der Hotelzufahrt am Ailwaldweg

2.3.    Gebäude

Der Hotelkomplex besteht aus vier Wohngebäuden und mehreren alten, teilweise baufälligen
Schuppen. Die Holzschuppen sind für Tiere nahezu aller Artengruppen zugänglich (siehe Abbildung
14). Der Dachstuhl des Hotelgebäudes ist ausgebaut (siehe Abbildung 15).

Abbildung 14: zwei von mehreren alten Holz-                          Abbildung 15: Hotelansicht aus Norden
Schuppengebäuden Blick von West nach Ost
BEBAUUNGSPLAN "AILWALDHOF" ARTENSCHUTZRECHTLICHER FACHBEITRAG - GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT in Baiersbronn - Gemarkung ...
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum BBP "Ailwaldhof" Gem. Baiersbronn, Landkreis Freudenstadt   Seite 9

3.   VORHABENSBEDINGTE BETROFFENHEIT VON PLANUNGSRELEVANTEN ARTEN

Im nachfolgenden wird dargestellt inwiefern durch das geplante Vorhaben planungsrelevante Arten /
Artengruppen betroffen sind. Bezüglich der streng geschützten Arten, Arten nach Anhang IV der FFH-
Richtlinie sowie den europäischen Vogelarten (= planungsrelevante Arten) ergeben sich aus § 44
Abs.1 Nr. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe folgende
Verbote, die für die im Gebiet im Rahmen der durchgeführten Begehungen erfassten Arten /
Artengruppen untersucht werden:

Schädigungsverbot:       Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und da-
                         mit verbundene vermeidbare Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer
                         Entwicklungsformen.

Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder
Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird.

Störungsverbot:          Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-,
                         Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten.

Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des Erhal-
tungszustandes der lokalen Population führt.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum BBP "Ailwaldhof" Gem. Baiersbronn, Landkreis Freudenstadt                       Seite 10

3.1.       Farn- und Blütenpflanzen (Pteridophyta et Spermatophyta)
National streng geschützte Arten und Anhang IV-Arten aus der Gruppe der Farne und Blütenpflanzen: Kriechender Sellerie
(Apium repens), Ästige Mondraute (Botrychium matricariifolium), Dicke Trespe (Bromus grossus), Frauenschuh (Cypripedium
calceolus), Sumpf-Siegwurz (Gladiolus palustris), Sand-Silberscharte (Jurinea cyanoides), Liegendes Büchsenkraut (Lindernia
procumbens), Sumpf-Glanzkraut (Liparis loeselii), Bunte Schwertlilie (Iris variegata), Kleefarn (Marsilea quadrifolia), Bodensee-
Vergissmeinnicht (Myosotis rehsteineri), Biegsames Nixenkraut (Najas flexilis), Moor-Steinbrech (Saxifraga hirculus), Sommer-
Schraubenstendel (Spiranthes aestivalis), Europäischer Dünnfarn (Trichomanes speciosum), Zarter Gauchheil (Anagallis
tenella), Purpur-Grasnelke (Armeria maritima), Moor-Binse (Juncus stygius), Gelber und Stauden-Lein (Linum flavum und L.
perenne), Kleine Teichrose (Nuphar pumila), Karlszepter (Pedicularis sceptrum-carolinum), Moltebeere (Rubus chamaemorus),
Österreichische Schwarzwurzel (Scorzonera austriaca), Bremis Wasserschlauch (Urticularia bremii), Wilde Weinrebe (Vitis
sylvestris), Vielteilige Mondraute (Botrychium multifidum) 1 2 3 4

Im Rahmen der durchgeführten Gebietsbegehungen ergaben sich keine Funde von Arten des An-
hangs IV der FFH-Richtlinie. Das Vorkommen der Arten ist im Plangebiet aufgrund der Biotopausstat-
tung und der teilweise bekannten und begrenzten Verbreitungsgebiete auch nicht zu erwarten.
Auch ausschließlich national besonders oder streng geschützte Arten bzw. Arten der Roten Listen wur-
den im Untersuchungsgebiet nicht festgestellt.

1   Web-Site BfN / floraweb Artensteckbrief (Zugriff am 29.07.2014): floraweb.de
2   Web-Site des BfN, Verbreitungskarten der Farn- und Blütenpflanzen (Zugriff am 28.07.2014): http://www.ffh-
    anhang4.bfn.de/
3   Web-Site der LUBW, Verbreitungskarten (Zugriff am 28.07.2014): http://www.lubw.baden-
    wuerttemberg.de/servlet/is/49017/
4   Sebald, Seybold & Philippi (1990): Die Farn und Blütenpflanzen Baden-Württembergs, Band I:Allgemeiner
    Teil, Spezieller Teil (Pteridophyta, Spermatophyta), Eugen Ulmer GmbH & Co, Stuttgart, Deutschland
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum BBP "Ailwaldhof" Gem. Baiersbronn, Landkreis Freudenstadt                Seite 11

3.2.       Reptilien (Reptilia) und Amphibien (Amphibia)
National streng geschützte Arten und Anhang IV-Arten der Reptilien: Schlingnatter (Coronella austriaca), Europäische
Sumpfschildkröte (Emys orbicularis), Mauereidechse (Podarcis muralis), Zauneidechse (Lacerta agilis) 5

National streng geschützte Arten und Anhang IV-Arten der Amphibien: Gelbbauchunke (Bombina variegata), Geburtshelferkröte
(Alytes obstetricans), Kreuzkröte (Bufo calamita), Wechselkröte (Bufo viridis), Europäischer Laubfrosch (Hyla arborea),
Knoblauchkröte (Pelobates fuscus), Moorfrosch (Rana arvalis), Springfrosch (Rana dalmatina), Kleiner Wasserfrosch (Rana
lessonae), Alpensalamander (Salamantra atra) und Nördlicher Kammmolch (Triturus cristatus). 6

Die Begehungen erbrachten keine Hinweise auf das Vorkommen planungsrelevanter oder sonstiger
Reptilienarten im Untersuchungsgebiet. Insbesondere Schlingnattern und Zauneidechsen konnten
nicht festgestellt werden. Ein Vorkommen beider Arten ist unwahrscheinlich bzw. auszuschließen, weil
die bevorzugten Biotope aus mosaikartigem Verbund von offenen Bodenflächen, Vegetation zur
Deckung und Felsen oder Totholz zum Sonnenbaden bestehen. Das Untersuchungsgebiet weist
jedoch keine so heterogene Habitatgestaltung auf und ist demnach nicht als Lebensraum für o. g.
Reptilien geeignet. Auch geeignete Gewässer für die sekundär wasserbewohnende Sumpfschildkröte
sind nicht vorzufinden bzw. sind die nächsten bekannten Vorkommen soweit entfernt, dass eine
Besiedlung des Untersuchungsgebiets unwahrscheinlich ist.

Das Vorkommen planungsrelevanter Amphibien-Arten kann ebenfalls aufgrund der teilweise
begrenzten und bekannten Verbreitungsgebiete für das Plangebiet weitestgehend ausgeschlossen
werden. Darüber hinaus fehlen geeignete Laichlebensräume wie temporäre Stillgewässer für die
sogenannten Pionierarten. Sie sind auf vegetationsarme bis -freie, sich schnell erwärmende Gewässer
ohne Fischbesatz angewiesen

Es ist allerdings davon auszugehen, dass weniger 'anspruchsvolle' Arten durchaus günstige
Lebensbedingungen im Untersuchungsgebiet finden (Land- und Wasserlebensraum). Hierzu zählt
beispielweise      der     Grasfrosch        (Rana      temporaria,       besonders       geschützt).      Auch      für
Amphibienwanderungen können die vorhandenen Gräben von Bedeutung sein. Totfunde von
Feuersalamander und Erdkröte auf dem Ailwaldweg bestätigen diese Annahme (siehe Abbildungen 16
und 17) und legen nahe, dass auch Laichbiotope im Untersuchungsgebiet aufgesucht werden
könnten.

Abbildung 16: Feuersalamander (Salamandra                                          Abbildung 17: Erdkröte (Bufo bufo)
salamandra)

5   Web-Site der Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde – Arbeitsgemeinschaft
    Feldherpetologie und Artenschutz (Zugriff am 28.07.2014): http://www.feldherpetologie.de/verbreitungsatlas-
    einheimischer-reptilien-und-amphibien/
6   Web-Site Kaulquappe (Zugriff am 28.07.2014): http://kaulquappe.de/
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum BBP "Ailwaldhof" Gem. Baiersbronn, Landkreis Freudenstadt                     Seite 12

3.3.      Säugetiere inklusive Fledermäuse (Mammalia incl. Microchiroptera)
National streng geschützte Arten und Anhang IV-Arten: Biber (Castor fiber), Feldhamster (Cricetus cricetus), Wildkatze (Felis
silvestris), Haselmaus (Muscardinus avellanarius), Luchs (Lynx lynx), Fledermäuse: Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus),
Nordfledermaus (Eptesicus nilsonii), Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus), Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii),
Wasserfledermaus (Myotis daubentonii), Wimperfledermaus (Myotis emarginatus), Großes Mausohr (Myotis myotis), Kleine
Bartfledermaus (Myotis mystacinus), Fransenfledermaus (Myotis nattereri), Großer Abendsegler (Noctula noctula), Kleiner
Abendsegler (Nyctalus leisleri), Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii), Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus),
Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus), Braunes Langohr (Plecotus auritus), Graues Langohr (Plecotus austriacus) und
Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus).

Aufgrund der vorhandenen Biotopausstattung und Habitatstrukturen ist mit dem Vorkommen von
gelisteten streng geschützten Arten / FFH-Arten wie z. B. Biber, Haselmaus, Wildkatze im Gebiet nicht
zu rechnen.

Soweit vom Boden aus einsehbar, konnten in den Bäumen auf der Rasenfläche keine Nutzungen
durch Fledermäuse festgestellt werden (geeignete Spechthöhlen, Kot, Verfärbungen). Das Alter der
Bäume und der damit verbundene geringe Stammdurchmesser und fehlende Astlöcher etc. bieten
kaum Quartier-Möglichkeiten für baumbewohnende Arten. Allerdings sind an den Gebäuden und in
den zahlreichen großen Brennholzstapeln für Spalten-bewohnende Arten viele potenzielle Quartiere
vorhanden.

Da zumindest das nördliche Untersuchungsgebiet vergleichsweise attraktiv für Insekten ist, kann
daraus eine Nutzung als Nahrungshabitat von im Offenland jagenden Fledermausarten abgeleitet
werden. Hier sind vor allem die Teiche, Gräben und der Ailbach von Bedeutung. Da im Rahmen der
Planung nicht in die Gewässerbereiche eingegriffen wird und im Umfeld große vergleichbare
Offenlandflächen (Nasswiesen) verbleiben, ist nicht mit einem erheblichen negativen Einfluss auf die
potenziell ansässigen Populationen zu rechnen. 7 8 9 10
Tabelle 2: Liste der potenziellen Fledermausarten, die das Untersuchungsgebiet jagdlich nutzen

Art                                        Wissenschaftlicher Name                  RL BW       RL D       FFH-Anhang
Breitflügelfledermaus                      Eptesicus serotinus                      2           G          IV
Wasserfledermaus                           Myotis daubentonii                       *           D          IV
Großes Mausohr                             Myotis myotis                            2           V          II & IV
Kleine Bartfledermaus                      Myotis mystacinus                        3           V          IV
Fransenfledermaus                          Myotis nattereri                         2           *          IV
Rauhhautfledermaus                         Pipistrellus nathusii                    i           *          IV
Zwergfledermaus                            Pipistrellus pipistrellus                3           *          IV
Braunes Langohr                            Plecotus auritus                         3           V          IV
Graues Langohr                             Plecotus austriacus                      1           2          IV

7  NABU - Info 'Fledermäuse' (Zugriff am 29.07.14): http://www.nabu.de/ratgeber/fledermaeuse.pdf
8  K. Richarz (2011): Fledermäuse, Franckh-Kosmos Verlags GmbH & Co. KG, Stuttgart, Deutschland.
9  Staatliche Naturschutzverwaltung BW, Naturschutz-Praxis Arbeitsblätter: Fledermäuse – faszinierende
   Flugakrobaten (3. Aufl.)
10 Web-Site der LUBW Hinweise zur Veröffentlichung von Geodaten für die Artengruppe der Fledermäuse
   (Zugriff am 29.07.2014): http://www.lubw.baden-
   wuerttemberg.de/servlet/is/225809/Fledermaeuse_komplett_Endversion.pdf?
   command=downloadContent&filename=Fledermaeuse_komplett_Endversion.pdf
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum BBP "Ailwaldhof" Gem. Baiersbronn, Landkreis Freudenstadt                    Seite 13

3.4.      Wirbellose (Evertebrata)
Für       die       Wirbellosenfauna            ist      das
Untersuchungsgebiet für weniger anspruchsvolle
Vertreter der Käfer, Heuschrecken, Libellen,
Schnecken,         Schmetterlinge        oder         Spinnen
durchaus        interessant.    Insgesamt        ist     aber
aufgrund der überwiegend durchschnittlichen
Biotopausstattung nicht von einem Sonder-
standort zu sprechen. Wiederum hervorzuheben
sind die Nasswiesen-Bereiche. Exemplarisch für
                                                                           Abbildung 18: Knappe (Spilostethus saxatilis)
die Heteroptera wird hier der Knappe, eine
Bodenwanze, genannt (siehe Abbildung 18), welcher in Süddeutschland weit verbreitet ist und gern
feuchtere Habitate besiedelt. An einem der Holzschuppen konnte ein Hornissennest (Vespa crabro)
festgestellt werden, dieser Hautflügler steht unter besonderem Schutz.

3.4.1    Heuschrecken (Orthoptera)

Im Anhang IV der FFH-Richtlinie sind keine Fang- und Heuschrecken gelistet, lediglich die Grüne Strandschrecke (Aiolopus
thalassinus), Große Höckerschrecke (Arcyptera fusca), Steppen-Sattelschrecke (Ephippiger ephippiger vitium), Östliche Grille
(Modicogryllus frontalis), Braunfleckige Beißschrecke (Platycleis tessellata) und Große Schiefkopfschrecke (Ruspolia nitidula)
sind national streng geschützt. 11 12 13

                                        Die indizierten Arten können im Plangebiet durch einen Abgleich der
                                        vorhandenen Biotope mit den spezifischen Habitatansprüchen
                                        ausgeschlossen werden. Auch die bekannten Verbreitungsgebiete
                                        der Arten lassen ein Vorkommen im Untersuchungsgebiet nicht
                                        erwarten.

                                        Im Rahmen der Übersichtsbegehungen wurde auf der Zufahrtsstraße
                                        zur Hotelanlage eine Feldgrillen-Nymphe festgestellt (siehe Abbildung
                                        19). Die Art wird laut Roter Liste Baden-Württembergs als
                                        'zurückgehend'            (Vorwarnliste)          eingestuft          und         als
                                        Gefährdungsursachen u. a. die Intensivierung der Grünlandnutzung,
Abbildung 19: Feldgrille (Gryllus
campestris)                             Bachregulierungen und Flurbereinigung angegeben. Als Lebensraum
                                                                           14
wird offenes, kurzrasiges Gelände im Bergland beschrieben.

11 Peter Detzel und Heiko Bellmann (1991): Heuschrecken und ihre Lebensräume, Arbeitsblätter zum
   Naturschutz Nr. 13 der LfU, Karlsruhe, Deutschland.
12 Web-Site Terragraphie (Zugriff am 02.06.2014): http://bemann.alfahosting.org
13 L. Zechner, G. Fachbach & R. Lazar (2000): Verbreitung und Habitatansprüche der Östlichen Grille
   (Modicogryllus frontalis) in der Steiermark, Österreich (Saltatoria, Gryllidae), Joannea Zool., 2, S. 37-69.
14 H. Bellmann (2014): Welches Insekt ist das?, Franckh-Kosmos Verlags GmbH & Co. KG Stuttgart,
   Deutschland.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum BBP "Ailwaldhof" Gem. Baiersbronn, Landkreis Freudenstadt                     Seite 14

3.4.2    Libellen (Odonata)
National streng geschützten Arten und Anhang IV-Arten aus der Gruppe der Libellen: Asiatische Keiljungfer (Gomphus flavipes),
Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis), Grüne Flussjungfer (Ophiogomphus cecilia), Östliche Moosjungfer (Leucorrhinia
albifrons), Sibirische Winterlibelle (Sympecma paedisca) und Zierliche Moosjungfer (Leucorrhinia caudalis) 15

Ein Vorkommen o. g. Arten ist aufgrund der spezifischen Habitatansprüche und den bekannten Ver-
breitungsgebieten im Untersuchungsgebiet derzeit auszuschließen. Durch Zufallsbeobachtungen
konnte jedoch mehrfach ein Exemplar der Blaugrünen Mosaikjungfer (Aeshna cyanea) nachgewiesen
werden, mit weiteren Arten ist aufgrund der günstigen Biotopausstattung jedoch zu rechnen. Alle Libel-
len-Arten sind in Baden-Württemberg besonders geschützt. In den Gewässern finden sie geeignete
Fortpflanzungshabitate, da hier jedoch keine Eingriffe geplant sind, ist derzeit nicht von einer negati-
ven Beeinträchtigung auszugehen.

3.4.3    Netzflügler (Neuroptera)
National streng geschützten Arten: Panther-Ameisenjungfer (Dendroleon pantherinus) und Langfühleriger Schmetterlingshaft
(Libelloides longicornis). Im Anhang IV der FFH-Richtlinie sind keine heimischen Netzflügler gelistet. 16

Das     Vorkommen        planungsrelevanter         Vertreter    dieser     Insektengruppe        kann     aufgrund      ihrer
ökologischen Ansprüche und bekannten Verbreitungsgebiete für das Plangebiet ausgeschlossen
werden.

Von     Bedeutung       sind    für    die    baumbewohnende            Panther-Ameisenjungfer           Laubwälder        mit
Totholzstrukturen und für den Langfühlerigen Schmetterlingshaft Geröllfelder. Beide Biotope konnten
im Untersuchungsgebiet jedoch nicht in der entsprechenden Ausprägung festgestellt werden.

3.4.4     Käfer (Coleoptera)

Streng geschützte oder im Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistete Käferarten: Vierzähniger Mistkäfer (Bolbelasmus unicornis),
Großer Heldbock (Cerambyx cerdo), Scharlachkäfer (Cucujus cinnaberinus), Breitrand (Dytiscus latissimus), Schmalbindiger
Breitflügel-Tauchkäfer (Graphoderus bilineatus), Eremit (Osmoderma eremita), Alpenbock (Rosalia alpina), Achtzehnfleckiger
Ohnschild-Prachtkäfer (Acmaeodera degener), Kurzschröter (Aesalus scarabaeoides), Schwarzer Grubenlaufkäfer (Carabus
nodulosus), Eichen-Buntkäfer (Clerus mutillarius), Flussufer-Sandlaufkäfer (Cylindera arenaria), Deutscher Sandlaufkäfer
(Cylindera germanica), Scharfzähniger Zahnflügel-Prachtkäfer (Dicerca furcata), Eckschildiger Glanz-Prachtkäfer (Eurythyrea
quercus), Veränderlicher Edelscharrkäfer (Gnorimus variabilis), Körnerbock (Megopis scabricornis), Blauschimmernder
Maiwurmkäfer (Meloe autumnalis), Narbiger Maiwurmkäfer (Meloe cicatricosus), Glänzendschwarzer Maiwurmkäfer (Meloe
coriarius), Violetthalsiger Maiwurmkäfer (Meloe decorus), Gelbrandiger Maiwurmkäfer (Meloe hungarus), Mattschwarzer
Maiwurmkäfer (Meloe rugosus), Großer Wespenbock (Necydalis major), Panzers Wespenbock (Necydalis ulmi), Südlicher
Wacholder-Prachtkäfer (Palmar festiva), Wachsblumenböckchen (Phytoecia uncinata), Großer Goldkäfer (Protaetia
aeruginosa), Purpurbock (Purpuricenus kaehleri) und Wunderbarer Ulmen-Prachtkäfer (Scintillatrix mirifica) 17 18 19 20 21 22 23

15 Web-Site des BfN, Verbreitungskarten der Libellen (Zugriff am 02.06.2014): http://www.ffh-anhang4.bfn.de/
16 J. Trautner et al. (2006): Geschützte Arten in Planungs- und Zulassungsverfahren, Books on Demand GmbH,
   Norderstedt, Deutschland.
17 Web-Site des BfN, Verbreitungskarten der Käfer (Zugriff am 02.06.2014): http://www.ffh-anhang4.bfn.de/
18 Web-Site ARGE SWD Koleopterologen, Verbreitungskarten der Käfer-Fauna Südwestdeutschlands (Zugriff
   am 02.06.2014): http://entomologie-stuttgart.de/ask/node/5023&menu=ste&mode=vbk
19 Web-Site der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Käfer-Artensteckbriefe Thüringen 2009
   (Zugriff 05.05.2014):
   https://www.thueringen.de/imperia/md/content/tlug/abt3/artensteckbriefe/kaefer/artensteckbrief_aesalus_scara
   baeoides_240209.pdf
20 Web-Site Wald-Wissen, Informationen für die Forstpraxis (Zugriff am 02.06.2014):
   http://www.waldwissen.net/waldwirtschaft/schaden/insekten/lwf_eiche_eldorado/index_DE
21 Web-Site Entomofauna Germanica (Zugriff 02.06.2014): http://www.eurocarabidae.de/de/fhl/?w=1600&h=700
22 Fritze et al. (2004): Der Deutsche Sandlaufkäfer Cylindera germanica (Linnaeus, 1758) im Landkreis
   Lichtenfels (Oberfranken / Bayern), Angewandte Carabidologie, 6, S. 7-14.
23 Web-Site Cicindela (Zugriff 09.05.2014): http://www.cicindela.de/html/c__arenaria.html
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum BBP "Ailwaldhof" Gem. Baiersbronn, Landkreis Freudenstadt                Seite 15

Aufgrund der ökologischen Ansprüche und den teilweise bekannten Verbreitungsgebieten in Ba-
den-Württemberg können Vorkommen o. g. Arten ausgeschlossen werden.

Die Übersichtsbegehungen erbrachten Nachweise zahlreicher Individuen des Rainfarn-Blattkäfers und
einer weiteren Blattkäferart (vermutl. Gattung Chrysolina) sowie von zwei Exemplaren des Schwarzen
Moderkäfers (siehe Abbildungen 20 bis 22). Die Arten gelten als häufig und sind nicht besonders /
streng geschützt oder in der Roten Liste geführt.

Abbildung 20: Schwarzer                      Abbildung 21: Rainfarn-Blattkäfer                 Abbildung 22: Blattkäfer
Moderkäfer (Ocypus olens)                                 (Galeruca tanaceti)                         (Chrysomelidae)

3.4.5    Schmetterlinge (Lepidoptera)

Planungsrelevante Schmetterlingsarten: Apollofalter (Parnassius appollo), Schwarzer Apollofalter (Parnassius mnemosyne),
Blauschillernder Feuerfalter (Lycaena helle), Eschen-Scheckenfalter (Euphydryas maturna), Gelbringfalter (Lopinga achine),
Großer Feuerfalter (Lycaena dispar), Haarstrangwurzeleule (Gortyna borelii lunata), Heckenwollafter (Eriogaster catax),
Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina), Wald-Wiesenvögelchen (Coenonympha hero), Schwarzfleckiger Ameisen-
Bläuling (Maculinea arion), Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling (Maculinea nausithous) und Heller Wiesenknopf-Ameisen-
Bläuling (Maculinea teleius) 24 25 26

                                                         Im Plangebiet konnten o. g. Arten nicht festgestellt
                                                         werden. Das Vorkommen kann aufgrund spezieller
                                                         Habitatansprüche und der begrenzten Verbreitung für
                                                         das Untersuchungsgebiet ausgeschlossen werden.

                                                         Der Zimtbär (siehe Abbildung 23) wird als ein in
                                                         Mitteleuropa weit verbreiteter und fast überall häufiger
                                                         Bewohner von Streuwiesen am Rand von Mooren, an
                                                         Waldrändern und Gärten beschrieben. Futterpflanzen
Abbildung 23: Raupe des Zimtbären (Phragmatobia
fuliginosa)                                     sind u. a. Brombeere, Schlehe, Echtes Mädesüß,
Spitzwegerich, Jakobskreuzkraut und Löwenzahn. Demnach finden sich für die Art beispielsweise im
nördlichen Plangebiet entlang des Ailbachs geeignete Habitate.

24 Web-Site des BfN, Verbreitungskarten der Schmetterlinge (Zugriff am 11.07.2014): http://www.ffh-
   anhang4.bfn.de/
25 Web-Site des Naturkundemuseums Karlsruhe, Landesdatenbank Schmetterlinge Baden-Württembergs
   (Zugriff am 11.07.2014): http://www.schmetterlinge-bw.de/MapServerClient/Map.aspx#
26 H. Bellmann (2009): Der neue Kosmos Schmetterlingsführer - Schmetterlinge, Raupen und Futterpflanzen,
   Franck-Kosmos Verlags-GmbH & Co. KG, Stuttgart, Deutschland.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum BBP "Ailwaldhof" Gem. Baiersbronn, Landkreis Freudenstadt                Seite 16

3.4.6      Weichtiere (Mollusca)
                                                             National streng geschützte Arten und Anhang IV-Arten aus der
                                                             Gruppe der Weichtiere: Flussperlmuschel (Margaritifera
                                                             margaritifera), Abgeplattete Teichmuschel (Pseudodonta
                                                             complanata), Bachmuschel (Unio crassus) und Zierliche
                                                             Tellerschnecke (Anisus vorticulus) 27

                                                             Da im Rahmen der Planung keine Eingriffe in vor-
                                                             handene Gewässer stattfinden ist eine Betroffen-
                                                             heit der aquatischen Arten auszuschließen. Dar-
                                                             über hinaus entsprechen die Lebensräume vor Ort
                                                             nicht den spezifischen Ansprüchen der Muscheln
                                                             bzw. sind aktuelle Verbreitungsgebiete weit vom
Abbildung 24: Bernsteinschnecke                              Untersuchungsgebiet entfernt.

Im Rahmen der Begehungen wurde eine Bernsteinschnecke (Fam. Succineidae) festgestellt (siehe
Abbildung 24). Derzeit wird keine Bernsteinschnecken-Art in der Roten Liste geführt oder besonderem
/ strengem Schutz unterstellt. Die Artbestimmung erweist sich aufgrund großer morphologischer Varia-
bilität als sehr kompliziert, weshalb für einen Teil der Arten die Datengrundlage zur Einstufung des
Schutzstatus fehlt. Allen Bernsteinschnecken ist die enge Bindung an aquatische Lebensräume ge-
mein. 28

3.4.7      Spinnen und Krebse (Arachnida et Crustacea)

National streng geschützte Spinnen und Krebse: Moorjagdspinne (Dolomedes plantarius), Flussuferwolfsspinne (Arctosa
cinerea), Goldaugenspringspinne (Philaeus chrysops), Edelkrebs (Astacus astacus), Echter Kiemenfuß (Branchipus schaefferi)
und Feenkrebs (Tanymastix stagnalis). Im Anhang IV der FFH-Richtlinie sind keine heimischen Spinnen und Krebse gelistet.
29 30

Geeignete Habitate wie größere See- und Moorgebiete, sandig bis kiesige Uferbereiche und sandig /
steinige / felsige Flächen treten im Plangebiet nicht auf. Eine vorhabensbedingte Betroffenheit ist
somit für die genannten Arten auszuschließen. Da keine Eingriffe in Gewässer geplant sind ist auch
für verwandte Arten mit ähnlichen Lebensräumen nicht mit einem negativen Effekt durch das
Vorhaben zu rechnen.

27 J. Trautner et al. (2006): Geschützte Arten in Planungs- und Zulassungsverfahren, Books on Demand GmbH,
   Norderstedt, Deutschland.
28 Web-Site Die lebende Welt der Weichtiere (Zugriff am 06.10.2014):
   http://www.weichtiere.at/Schnecken/land.html?/Schnecken/land/succineidae.html
29 Web-Site des NABU (Zugriff am 02.06.2014): http://www.nabu-koenig.de/krebse/b_schaefferi.html
30 Web-Site des NABU (Zugriff am 02.06.2014): http://www.nabu-koenig.de/krebse/t_stagnalis.html
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum BBP "Ailwaldhof" Gem. Baiersbronn, Landkreis Freudenstadt      Seite 17

3.5.    Vögel (Aves)
Da der Beginn der Untersuchungen erst Ende September erfolgte wurde der Großteil der Artenliste
über eine Potenzialabschätzung ermittelt (siehe Tabelle 3).

Tabelle 3: Potenzialabschätzung der Vogelarten, sowie deren potenzieller Status im Plangebiet und die Angaben
zum gesetzlichen Schutz. Die im Rahmen der Gebietsbegehungen beobachteten Arten sind grau hinterlegt. 31 32
Deutscher Name          Wissenschaftlicher Name            Status       RL BW         §            VS-RL

 Amsel                  Turdus merula                        NG                       b
 Bachstelze             Motacilla alba                        B                       b
 Blaumeise              Parus caeruleus                       B                       b
 Buchfink               Fringilla coelebs                     B                       b
 Eichelhäher            Garrulus glandarius                  NG                       b
 Elster                 Pica pica                        NG / B / BU                  b
 Feldsperling           Passer montanus                       B            V          b
 Gartengrasmücke        Sylvia borin                          B                       b
 Girlitz                Serinus serinus                       B            V          b
 Graureiher             Ardea cinerea                         Ü                       b
 Grünfink               Carduelis chloris                     B                       b
 Hausrotschwanz         Phoenicurus ochruros                 NG                       b
 Kleiber                Sitta europaea                        B                       b
 Kohlmeise              Parus major                          NG                       b
 Misteldrossel          Turdus viscivorus                     B                       b
 Mönchsgrasmücke        Sylvia atricapilla                    B                       b
 Rabenkrähe             Corvus corone                        NG
 Ringeltaube            Columba palumbus                 NG / B / BU                  b
 Rotkehlchen            Erithacus rubecula                   NG                       b
 Rotmilan               Milvus milvus                        NG                       s               x
 Schwanzmeise           Aegithalos caudatus                  NG                       b
 Sommergoldhähnchen Regulus ignicapilla                    B / BU                     b
 Star                   Sturnus vulgaris                     NG            V          b
 Stieglitz              Carduelis carduelis                NG / B                     b
 Stockente              Anas platyrhynchos                   NG
 Straßentaube           Columba livia                     NG / BU                     b
 Türkentaube            Streptopelia decaocto              NG / B                     b
 Wacholderdrossel       Turdus pilaris                       NG            V          b
 Wasseramsel            Cinclus cinclus                      NG                       b
 Wintergoldhähnchen     Regulus regulus                    B / BU                     b
 Zaunkönig              Troglodytes troglodytes               B                       b
 Zilpzalp               Phylloscopus collybita                B                       b

31 H. Andretzke, T. Schikore & K. Schröder (2005): Artsteckbriefe. In: P. Südbeck et al. (Hrsg.):
   Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands, S. 135-695, Radolfzell, Deutschland.
32 J. Flegg & D. Hosking (1990): Vögel Europas, Könemann, Köln, Deutschland.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum BBP "Ailwaldhof" Gem. Baiersbronn, Landkreis Freudenstadt         Seite 18

Legende
Status:                                                                        §: Gesetzlicher Schutzstatus
B = Brutverdacht im Plangebiet                                                 b = besonders geschützt
(B) = Brut unwahrscheinlich, aber nicht auszuschließen                         s = streng geschützt
BU = Brut / Brutverdacht im Umfeld des Plangebiets
NG = Nahrungsgast                                                              Rote Liste:
Ü = Durchzügler / Überflug                                                     RL BW: Rote Liste Baden-
T = Totfund                                                                    Württemberg (Hölzinger et al.
                                                                               2007)
VS-RL: Art geschützt entsprechend der EU Vogelschutzrichtlinie, Anhang 1       V = Vorwarnliste, 3 = gefährdet

Das Artenspektrum der Avifauna im Untersuchungsgebiet umfasst laut Potenzialabschätzung Arten
der Gärten, Parks und Waldrandbereiche, da sich die Fläche direkt an den Wald anschließt und
ausgedehnte Grünflächen aufweist. Der überwiegend junge Baumbestand grenzt das Angebot für
höhlenbrütende Arten stark ein. Für Freibrüter die Brutplätze in Gebüschen und Bäumen aufsuchen
gibt es diverse Möglichkeiten in den Gehölzen auf dem Rasen und den Waldbereichen.

Im Vogelschutzgebiet Nordschwarzwald (SPA 7415441) mit einer Gesamtfläche von 36.045,11 ha sind
folgende Arten inventarisiert: Raufusskauz (Aegolius funereus), Haselhuhn (Tetrastes bonasia),
Hohltaube (Columba oenas), Schwarzspecht (Dryocopus martius), Zippammer (Emberiza cia),
Wanderfalke    (Falco    peregrinus),    Baumfalke       (Falco   subbuteo),     Sperlingskauz     (Glaucidium
passerinum), Neuntöter (Lanius collurio), Wespenbussard (Pernis apivorus), Dreizehenspecht
(Picoides tridactylus), Grauspecht (Picus canus), Zitronengirlitz (Serinus citrinella), Auerhuhn (Tetrao
urogallus) und Ringdrossel (Turdus torquatus). Der Bereich, der durch die 'Driving Range' im Rahmen
der Planung beansprucht wird, macht eine Fläche von weniger als 1.000 m² aus. Nur die
Lebensräume von Schwarzspecht, Raufußkauz, Baumfalke, Wespenbussard und Dreizehenspecht
decken sich zum Teil mit den Gegebenheiten vor Ort. Baumfalken beispielsweise, welche keine
eigenen Nester anlegen sondern Nachnutzer von Corviden / Greifvogel-Fortpflanzungsstätten sind,
werden Brutvorkommen ausgeschlossen, da keine entsprechenden Nester festgestellt werden
konnten. Das Haselhuhn hingegen ist auf Pionierwaldstadien angewiesen, welche ebenfalls vor Ort
nicht vorzufinden sind. Deshalb wurden alle in diesem Bereich vorhandenen Bäume auf
Spechtschläge und Nester kontrolliert. Auf Grundlage dieser Kontrollen ist derzeit eine Anwesenheit
der o. g. Arten als Brutvögel nicht anzunehmen. Nicht auszuschließen ist allerdings, dass einzelne
Arten Nahrungshabitate im Plangebiet aufsuchen.

Da in dem von Rodung betroffenen Baumbestand kaum absterbende Bäume vorhanden sind und die
Strauch- und Krautschicht nur spärlich ausgebildet sind, ist die Bedeutung als Nahrungshabitat für
Spechte und Auerhuhn als sehr gering einzustufen. Die für das Auerhuhn relevanten Flächen (i. B. a.
LJagdDVO) liegen außerhalb des Eingriffsbereiches. Ab einem mindestens 80 jährigen Baumbestand
aus Kiefer, Buche, etc. steigt die Wahrscheinlichkeit für eine Besiedlung durch Spechte stark an. Die
Greifvögel suchen zur Jagd offenere Landschaften auf.

Schwarzspecht-Nisthöhlen, die in Folge von Raufußkauz, Hohltaube u. a. genutzt werden oder
künstliche Nistkästen, wurden wie erwartet nicht festgestellt. Lediglich die außerhalb des Plangebietes
gelegenen und als Naturdenkmale ausgewiesenen Stieleichen verfügen über alte Höhlungen.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum BBP "Ailwaldhof" Gem. Baiersbronn, Landkreis Freudenstadt         Seite 19

Prognose zum Schädigungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG
(Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten und damit verbundene vermeidbare Verletzung
oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die
ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen
Zusammenhang gewahrt wird)

Eine Verletzung oder Tötung von Brutvögeln und deren Entwicklungsformen kann ausgeschlossen
werden, wenn die Baufeldräumung und Entfernung der Gehölze außerhalb der Brut- und
Aufzuchtzeiten erfolgt.

Die Bestände der meisten potenziellen freibrütenden Vogelarten sind in Baden-Württemberg nicht
gefährdet und es kann von einer guten lokalen / regionalen Vernetzung ihrer Vorkommen
ausgegangen werden. So ist selbst beim Verlust einzelner Brutplätze in / an Sträuchern / Bäumen
anzunehmen, dass die ökologische Funktion der von dem Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- oder
Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird.

Unter Berücksichtigung der unter Punkt 4.1 beschriebenen Maßnahmen kann ein Verstoß gegen das
Schädigungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG abgewendet werden.

Prognose zum Störungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG
(Erhebliches Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und
Wanderungszeiten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die Störung zu keiner Verschlechterung des
Erhaltungszustandes der lokalen Population führt)

Erhebliche bau-, anlage- und betriebsbedingte Störwirkungen auf Vogelarten, die in den an das Plan-
gebiet angrenzenden Bereichen vorkommen sind nicht zu erwarten. Eine Verdrängung oder eine er-
hebliche Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Populationen ist durch die Realisie-
rung des Vorhabens nicht zu erwarten bzw. auszuschließen, da sich die geplante Nutzung nicht we-
sentlich von der jetzigen unterscheidet und es sich bei den Arten der Gärten und des Siedlungsberei -
ches um gegenüber Störungen tolerante Vogelarten handelt, die bereits jetzt schon Beunruhigungsef-
fekten ausgesetzt sind.

3.6.   Fische
Während einer Begehung wurde im Ailbach eine
Bachforelle festgestellt sowie im kleineren der
beiden Teiche ein Karpfenbesatz.

Die Bachforelle (Salmo trutta fario) findet im Be-
reich des Untersuchungsgebiets im Ailbach gute
Lebensbedingungen         vor.    Uferbefestigungen
existieren kaum und die Vegetation ragt über
den Gewässerrand bzw. bietet auch im Gewäs-
                                                                             Abbildung 25: Forellen-Lebensraum
ser Versteckmöglichkeiten (siehe Abbildung 25).
In der Roten Liste Deutschlands wird sie als 'gefährdet' eingestuft, in Baden-Württemberg gilt sie als
nicht geschützt.
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum BBP "Ailwaldhof" Gem. Baiersbronn, Landkreis Freudenstadt   Seite 20

4.         ERGEBNIS DER ARTENSCHUTZRECHTLICHEN PRÜFUNG

Tabelle 4: Zusammenfassung der Ergebnisse der Artenschutzrechtlichen Prüfung

Tier- und Pflanzengruppen              Betroffenheit         Ausmaß der Betroffenheit (Art, Ursache)
Fledermäuse                            Betroffenheit nicht   Verlust potenzieller Quartierbäume
                                       ausgeschlossen
Vögel                                  Betroffenheit nicht   Verlust von Brutplätzen in Gehölzen
                                       ausgeschlossen
Säugetiere (ohne Fledermäuse)          nicht betroffen
Reptilien                              nicht betroffen
Amphibien                              nicht betroffen
Wirbellose                             nicht betroffen
Farne und Blütenpflanzen               nicht betroffen

Die artenschutzrechtliche Prüfung kommt zu dem Ergebnis, dass durch das geplante Vorhaben unter
Umsetzung der nachfolgend genannten Maßnahmen kein Verstoß gegen 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5
BNatSchG vorbereitet oder vollzogen wird. Die Durchführung von CEF-Maßnahmen ist nach
derzeitigem Kenntnisstand nicht erforderlich.

4.1.        Maßnahmen

       •    Gehölzrodungen sind im Winterhalbjahr durchzuführen um eine Verletzung / Tötung von
            Brutvögeln oder ihren Entwicklungsformen sowie Fledermäusen auszuschließen;

       •    sollen Bäume im Sommer gefällt werden, muss zuvor durch einen Experten bestätigt werden,
            dass keine Fledermäuse oder Brutvögel betroffen sind;

       •    Holzlager am Waldrand (zukünftige 'Driving Range') müssen im Frühjahr / Sommer
            abgetragen werden, um Fledermäuse im Winterschlaf ggf. nicht zu stören / verletzen / töten;

       •    im Rahmen der Pflanzbindungen / Pflanzgebote und Waldumwandlung (gesonderter
            forstrechtlicher Ausgleich) kann davon ausgegangen werden, dass auch freibrütende Vögel
            etc. hier ersatzweise Bruthabitate finden und demnach ein Verlust der Brutplätze vor Ort
            ausgeglichen werden kann;

            ◦   da z. T. auch sehr alte Bäume entfallen, die zeitnah Höhlen etc. ausbilden könnten,
                müssen 10 Nistkästen für Vögel und 4 Universalhöhlen für Fledermäuse in der Umgebung
                angebracht und dauerhaft gepflegt werden.

Aufgestellt:                                                               Bearbeitung:
Empfingen, den 16.12.2014                                                  Dipl. Biol. Theresa Ettner
geändert:                                                                  Büro Gfrörer
Empfingen, den 01.12.2015                                                  Umwelt – Verkehr – Stadtplanung
geändert:                                                                  Dettenseer Straße 23
Empfingen, den 11.07.2017                                                  72186 Empfingen
zuletzt geändert:
Empfingen, den 12.06.2018
(nur Datum, Satzungsbeschluss 26.06.2018)
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum BBP 'Ailwaldhof' Gem. Baiersbronn, Landkreis Freudenstadt   Seite 21

5.     ANHANG

5.1.     Abschichtungskriterien

1. Schritt: Relevanzprüfung
N:      Vorkommen der Art im Großnaturraum der Roten Liste Baden-Württemberg (RL BW)
        x = vorkommend oder zur Artengruppe keine Angabe in der RL vorhanden (nb)
        0 = ausgestorben / verschollen / nicht vorkommend
V:       Wirkraum des Vorhabens liegt
         x = innerhalb des bekannten Verbreitungsgebiets der Art in BW oder keine Angaben zur
         Verbreitung der Art in Baden-Württemberg vorhanden
         0 = außerhalb des bekannten Verbreitungsgebiets der Art in BW
L:       Vorkommen des erforderlichen Lebensraumes / Standortes der Art (nicht begrenzt auf
         Fortpflanzungsstätten!) im Wirkraum des Vorhabens („Lebensraumgrobfilter“, z. B. Moore,
         Wälder, Gewässer)
         x = Großlebensraum vorhanden; spezifische Habitatansprüche der Art voraussichtlich erfüllt
         oder keine Angaben möglichkeit
         0 = Großlebensraum nicht vorhanden; spezifische Habitatansprüche der Art daher mit
         Sicherheit nicht vorhanden
E:       Wirkungsempfindlichkeit der Art
         x = gegeben, oder nicht auszuschließen, dass Verbotstatbestände ausgelöst werden können
         (i. d. R. nur weitverbreitete, ungefährdete Arten)
         0 = projektspezifisch so gering, dass mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden
         kann, dass keine Verbotstatbestände ausgelöst werden können ( i. d. R. Nur weitverbreitete,
         ungefährdete Arten)
Arten, bei denen eines der Kriterien mit '0' bewertet wurde sind zunächst als nicht-relevant identifiziert
und können damit von den weiteren Prüfschritten ausgeschlossen werden. Alle übrigen Arten sind als
relevant identifiziert, für sie ist die Prüfung mit Schritt 2 fortzusetzen.
Für die mit "?" gekennzeichneten Arten liegen keine aktuellen Daten vor, es erfolgt in diesem Fall eine
Einschätzung gemäß den bekannten Habitatansprüchen.

Schritt 2: Bestandsaufnahme
NW:     Art im Wirkraum durch Bestandserfassung nachgewiesen
        x = ja
        0 = nein
        - = keine gesonderte Bestandserfassung
PO:      potenzielles Vorkommen: Vorkommen im UG möglich, d. h. ein Vorkommen ist nicht sicher
         auszuschließen und aufgrund der Lebensraumausstattung des Gebiets und der Verbreitung
         der Art in BW nicht unwahrscheinlich
         x = ja
         0 = nein
Arten bei denen eines der oberen Kriterien mit 'x' bewertet wurde, werden der weiteren saP zugrunde
gelegt. Für die übrigen Arten erfolgt keine weitergehende Bearbeitung.

Anhang: Abschichtungstabelle der wirbellosen Tierarten
Sie können auch lesen