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04|18 FAHRSCHULEN AKTUELL Das Rundschreiben der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs © Macrovector - shutterstock Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs Vorsitzender: Ing. Herbert Wiedermann Geschäftsführer: Mag. Johannes Adensamer Sachbearbeiterin: Renate Bauer Schwarzenbergplatz 14, 1041 Wien T 01/514 50-3566, 3567 F 01/514 50-3569 E fg.kraftfahrschulen@wkw.at W wko.at/wien/fahrschulen NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs 1
VORWORT dem AMS melden. Am besten Ihr kontaktiert Herrn Geiger (T +43 1 878 71- 23116, E thomas.geiger@ams.at) direkt, und schildert ihm genau wen Ihr sucht. Er hat die Möglichkeit eine Vorauswahl zu tref- fen, bevor er eine Liste an möglichen Kandidaten schickt. Wenn mehr offene Stellen gemeldet werden, als es arbeitssuchende Fahr(schul) lehrer gibt, dann besteht die Möglichkeit, dass die Ausbildung zum Fahr(schul)lehrer wieder gefördert wird. Es liegt also an uns dem AMS die freien Stellen zu melden, damit das AMS die Möglichkeit hat, uns auch in unserem Sinne bei Personalfragen zu unterstützen. Sprechen wir mit Herrn Geiger! Dafür ist er da! Unter der Website www.e-ams. at könnt Ihr auch ein personalisiertes Profil für die Mitarbeitersuche kostenlos anlegen. Sehr geehrte Wiener FahrschulinhaberInnen! Nun ist es an der Zeit Danke zu schreiben. Danke an alle, die sich Alle Jahre wieder kommt an dieser Stelle der obligate Jahresrück- für die Interessen unserer Branche engagieren! Danke an unser Team blick. Und wieder ist in unserer Branche viel passiert. Manches wird in der Geschäftsstelle der Fachvertretung für die Unterstützung! Ab- schön langsam zur Routine, wie zum Beispiel die Fahrlehrer- und schließend wünsche ich Euch Frohe Weihnachten und einen guten Fahrprüfertage am Red-Bull-Ring, manches ist jahrzehntelange Rutsch ins Neue Jahr 2019. Übung (Schladming) und einiges ist neu oder gar ein Thema, das niemanden kalt lässt. Bei den vielen Aktivitäten des zu Ende gehen- Euer den Jahres möchte ich zwei besonders hervorheben: die gemeinsame Veranstaltung mit dem ÖSB zur Erarbeitung eines Weiterbildungska- taloges für unsere Mitarbeiter und die Jobbörse mit dem AMS. Unse- re Personalstrategie für die Branche in Wien widerspiegelt in diesen zwei Veranstaltungen: Weiterbildung unseres bestehenden Personals Ing. Herbert Wiedermann und Stärkung der Kooperation mit dem AMS in den Bereichen Per- Vorsitzender sonalsuche und Förderung der Ausbildung von Fachkräften, also von Fahr- und Fahrschullehrern. Ein großer und wichtiger Schritt bei der Kooperation mit dem AMS ist, dass die Fahrschulbranche in Wien einen zentralen Ansprechpartner hat: Thomas Geiger. Er stellte sich in der zweiten diesjährigen Ausgabe unseres Rundschreiben vor. Die erste gemeinsame Veranstaltung war die Jobbörse im Juni. Damals war die Teilnehmerzahl sehr übersichtlich. Es war ein erster Schritt. Gemeinsam mit den teilnehmenden Fahrschulen gingen wir Verbes- serungsmöglichkeiten durch, um nächstes Jahr die Jobbörse wieder etwas professioneller zu gestalten. Es gibt bereits einen Termin für die nächste Jobbörse: Donnerstag, 11.04.2019, 09:00-12:00 Uhr. Ich bitte Euch diesen Termin vorzumerken. Ihr bekommt noch eine detaillierte Einladung per E-Mail, in der auch Euer Bedarf nach Fahr- (schul)lehrern erhoben wird, damit das AMS auch entsprechende Ar- beitssuchende für uns im Vorhinein herausfiltern kann. Und wie ist © Swetlana Wall - Fotolia das jetzt mit den Förderungen? Wir haben ja einen Fachkräfteman- gel! Ja schon, aber das AMS weiß davon nichts. Wir haben es in der Hand, dass Fahr(schul)lehrer als Mangelberufe gelten. Jeder von uns, der auf der Suche nach Fachkräften ist, muss die freien Stellen direkt INHALT NR. 4 | DEZEMBER 2018 Unternehmer-Info-Veranstaltung am 29.11.2018 in der WKW Seite 3 Qualifizierungsförderung für Beschäftigte Seite 4 eAMS-Konto für Unternehmen Seite 5 Toter Winkel am 18.09.2018 Seite 7 Fahrschultagung vom 04. – 06.10.2018 in Schladming Seite 8 Mopedführerschein Seite 10 Kein Windows XP und Vista mehr ab 1.1.2019 Seite 16 Zur Fahrschulgewerbereform liegt Ministerialentwurf vor Seite 16 Lockert die EU die Automatikbeschränkung schon 2019? Seite 16 Fahrschulanwärter Seite 16 Mehrphasenführerschein in Österreich, Presse-Information Seite 18 Allgemeiner Verkehr Seite 22 Uber muss zahlen Seite 22 Bundestagung der Sondertransportbegleiter am 24.11.2018 Seite 23 wko.at/wien Seite 24 NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs 2
UNTERNEHMER-INFO-VERANSTALTUNG AM 29. NOVEMBER 2018 IN DER WKW Am 29.11.2018 fand in der WKW unsere Un- ternehmer-Info-Veranstaltung statt. Unser Vorsitzender Herr Ing. Wiedermann informierte über Neuigkeiten aus dem Fach- verband, insbesonders über die computerge- stützte Theorieprüfung für die Klasse AM. Als Gäste durften wir Frau Mag. Nicole Star- kel von der ösb Consulting GmbH und Frau Dr. Doris Choma vom AMS begrüßen. Die Damen stellten uns interessante Weiterbil- dungsangebote für Mitarbeiter vor. v.l.n.r.: Mag. Adensamer, Mag. Starkel, Dr. Choma, Ing. Wiedermann, Frau Bauer Bildergalerie NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs 3
QUALIFIZIERUNGSFÖRDERUNG FÜR BESCHÄFTIGTE Allgemeine Information Personalsuche eServices Förderungen Stand 01/2019 QUALIFIZIERUNGSFÖRDERUNG FÜR BESCHÄFTIGTE Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten für Weiterbildungen von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, um diese stärker in betriebliche Weiterbildungsaktivitäten einzubeziehen. Damit sollen die Beschäftigungsfähigkeit und Arbeits- platzsicherheit, sowie Berufslaufbahn und Einkommenssituation dieser Personengruppe verbessert werden. Wer? Erleichterung des Wiedereinstiegs nach einer familiär bedingten Berufsunterbrechung Diese Förderung können alle Arbeitgeber – ausgenom- Verbesserung von Basiskompetenzen (z.B. men juristische Personen öffentlichen Rechts, politische Deutschkenntnisse, Computerkenntnisse) Parteien, der Bund, die Länder, die Gemeinden und fachliche Spezialisierung (nach Vollendung des 45. Gemeindeverbände, radikale Vereine sowie Unterneh- Lebensjahres) men in Schwierigkeiten – erhalten. Übernahme alternsgerechter Tätigkeiten am sel- Wohlfahrtseinrichtungen der gesetzlich anerkannten ben Arbeitsplatz (nach Vollendung des 45. Le- Kirchen und Religionsgemeinschaften sind unter be- bensjahres) stimmten Voraussetzungen förderbar. Wechsel auf alternsgerechten/weniger belasten- Sofern die Ausbildung zu einem vom AMS vor- den Arbeitsplatz (nach Vollendung des 45. Le- definierten arbeitsmarktpolitischen Ziel beiträgt, bensjahres) sind folgende Personen förderbar: Anpassung an den aktuellen Stand der Tech- nik/des Wissens (nach Vollendung des 45. Le- > Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit höchs- bensjahres) tens Pflichtschulabschluss, wenn der Kurs zu min- destens einem der folgenden arbeitsmarktpolitischen Ziele beiträgt: > Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit höherer Ausbildung als Pflichtschulabschluss, die das höherwertige Tätigkeit am selben Arbeitsplatz 45. Lebensjahr vollendet haben, wenn der Kurs zu Wechsel auf einen höherwertigen Arbeitsplatz mindestens einem der folgenden arbeitsmarktpoliti- Verbesserung von Basiskompetenzen (z.B. schen Ziele beiträgt: Deutschkenntnisse, Computerkenntnisse) Übernahme alternsgerechter Tätigkeiten am sel- Abschluss einer zertifizierten Ausbildung ben Arbeitsplatz fachliche Spezialisierung Wechsel auf alternsgerechten/weniger belasten- Sicherung der Beschäftigung für die Dauer von den Arbeitsplatz mindestens 6 Monaten Anpassung an den aktuellen Stand der Tech- Übernahme alternsgerechter Tätigkeiten am sel- nik/des Wissens ben Arbeitsplatz (nach Vollendung des 45. Le- fachliche Spezialisierung bensjahres) Verbesserung von Basiskompetenzen (z.B. Wechsel auf alternsgerechten/weniger belasten- Deutschkenntnisse, Computerkenntnisse) den Arbeitsplatz (nach Vollendung des 45. Le- bensjahres) Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen sich Anpassung an den aktuellen Stand der Tech- in einem vollversicherungspflichtigen oder karenzierten nik/des Wissens (nach Vollendung des 45. Le- Arbeitsverhältnis befinden. bensjahres) > Arbeitnehmerinnen mit Lehrabschluss bzw. Ab- Bitte wenden! schluss einer Berufsbildenden mittleren Schule, wenn der Kurs zu mindestens einem der folgenden arbeitsmarktpolitischen Ziele beiträgt: höhere Entlohnung (höhere kollektivvertragliche Verwendungsgruppe oder Erhöhung um mindes- tens 10%) Wechsel auf einen höherwertigen Arbeitsplatz NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs 4
Allgemeine Information Personalsuche eServices Förderungen Stand 01/2019 Nicht förderbar sind: > Kursen, die im Ausland stattfinden, wenn eine Vor-Ort-Prüfung nicht gewährleistet werden kann > Unternehmenseigentümer/innen > Individualcoaching > Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe > Kurse mit Sport- und Freizeitcharakter, sofern diese > Arbeitnehmer/innen in einem unkündbaren Arbeits- nicht in direktem Zusammenhang mit der Ausübung verhältnis (Beamt/innen oder Arbeitnehmer/innen in einer entsprechenden beruflichen Tätigkeit im Unter- definitiv gestellten Arbeitsverhältnissen) nehmen stehen > Lehrlinge > Ausbildungen, die im Rahmen der Beihilfe zur > überlassene Arbeiter/innen und überlassene Ange- „Förderung der Höherqualifizierung von Beschäftigten stellte von gewerblichen Arbeitskräfteüberlassern, für im Bereich soziale Dienstleistungen von allgemeinem die der Sozial- und Weiterbildungsfonds gemäß Ar- Interesse (GSK)“ förderbar sind beitskräfteüberlassungsgesetz eine Förderung der > Ausbildungen, die in keinem Zusammenhang mit dem Weiterbildung vorsieht. aktuellen oder zukünftigen Arbeitsplatz beim Förde- rungsnehmer stehen. Was? Gefördert werden kann die Teilnahme an arbeitsmarkt- Wie viel? bezogenen, überbetrieblich verwertbaren Kursen mit einer Dauer von mindestens 16 Kursstunden (z.B. 8-16 Die Höhe der Förderung beträgt: h = 8 Kursstunden, 8:30-14:10 h = 5 Kursstunden 40 > 50% der Kurskosten Minuten). Pro Kurstag werden maximal 10 Kursstunden anerkannt. > 50% der Personalkosten ab der 25. Kursstunde; bei Arbeitnehmer/innen mit höchstens Pflichtschulab- Die Auswahl des Kurses erfolgt durch das Unternehmen schluss ab der 1. Kursstunde. in Absprache mit den Arbeitnehmer/innen. Die Beihilfe kann gewährt werden, wenn die vollständige Begeh- Ausbildungsstunden im Rahmen einer praktischen Aus- renseinbringung im Allgemeinen spätestens eine Woche bildung sind nur förderbar, sofern sie in einer Aus- oder vor Kursbeginn erfolgt und ein vollständiges Angebot Weiterbildungseinrichtung stattfinden oder von dieser des Kursveranstalters oder eine Kopie aus dem Kurska- durchgeführt werden und getrennt von sonstigen talog vorliegt. betrieblichen Abläufen stattfinden. Die Förderung darf pro Person und Begehren € 10.000,- Nicht förderbar ist die Teilnahme an: nicht übersteigen. > ordentlichen Studien oder Lehrgängen an Universitä- ten einschließlich Privatuniversitäten, Fachhochschu- Wo? len und Pädagogischen Hochschulen oder von in Die Zuständigkeit der Geschäftsstelle des Arbeits- Zusammenarbeit mit diesen durchgeführten Studien marktservice richtet sich nach der personaldisponieren- oder Lehrgängen und sonstigen Aus- und Weiterbil- den Stelle des Betriebes, in dem die zu fördernden dungen Arbeitnehmer/innen beschäftigt sind. > Meetings, Tagungen, Konferenzen, Kongresse und Symposien mit reinem Informationscharakter > reinen Produktschulungen > nicht arbeitsmarktorientierten Kursen > Kursen, die reine Anlernqualifikationen für einfache Tätigkeiten vermitteln > Standardausbildungsprogrammen im Sinne einer für die Mitarbeiter/innen des Unternehmens verbindli- chen Grundausbildung > Kursen von betriebsspezifischen Schulungseinrich- tungen Ihr ArbeitsmarktService www.ams.at NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs 5
EAMS-KONTO FÜR UNTERNEHMEN Allgemeine Information Personalsuche eServices Förderungen eAMS-KONTO FÜR UNTERNEHMEN Mit dem eAMS-Konto auf www.ams.at bieten wir Ihnen eine Reihe von Online-Services, die Sie praktisch und schnell rund um die Uhr nutzen können. eAMS-Konto – für wen? Online-Services im Ausländerbeschäftigungsverfahren Für Unternehmen, die in Ihrer Zusammenarbeit mit dem AMS die Vorteile von eCommerce und eGovernment Über die eServicefunktion können Sie Angelegenheiten nutzen möchten: moderne Kommunikation, zielgerichte- nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz elektronisch te Geschäftsabwicklung, und übersichtliche Dokumenta- abwickeln. tion des Geschäftsverlaufs über das Internet. Passgenaue Gestaltung und Nutzung für Ihr Unternehmen eAMS-Konto – was bietet es? Über die Userverwaltung können Sie die Konto- Direkte Kommunikation zwischen Benutzer/innen in Ihrem Unternehmen festlegen und so Partner/innen am Arbeitsmarkt Ihrer Unternehmensstruktur entsprechend Berechtigun- gen vergeben. Über die Nachrichtenfunktion können Sie jederzeit all- gemeine Anfragen an das AMS stellen und bekommen Was kann das eAMS-Konto noch? direkte Rückmeldung in Ihr eAMS-Konto. Es zeigt Ihnen z.B. alle aktuellen Geschäftsfälle Ihres Professionelle Unterstützung Unternehmens mit dem jeweiligen Bearbeitungsstand an bei der Personalsuche und gibt Ihnen eine Übersicht aller Beihilfen und Förder- summen für Ihr Unternehmen. Weiters können Sie Ihre Mittels Aktivierung Ihrer Stellenprofile können Sie Ihre Bankverbindungen aktualisieren, einen Mail-Agent für Beraterin / Ihren Berater des Service für Unternehmen AMS-Benachrichtigungen einrichten und vieles mehr. mit der Suche nach Bewerber/innen beauftragen. Die Besetzungsvorschläge finden Sie in Ihrem Konto. Über den integrierten eJob-Room können Sie auf Öster- eAMS-Konto – interessiert? reichs größten Bewerber/innen-Pool zugreifen und sich Wenden Sie sich an den/die für Ihre Branche einen Überblick über das Potenzial an Bewerber/innen zuständige/n Berater/in im Service für Unter- für Ihren konkreten Personalbedarf verschaffen. nehmen des AMS Wien Online-Services für Arbeitsmarktförderungen Nach Identifikation und Authentifizierung erhalten Sie Ihre Unternehmenszugangsdaten, mit denen Sie sich in Über die eServicefunktion können Sie Förderungen (z.B. Ihr eAMS-Konto einloggen und unsere eServices sofort Eingliederungsbeihilfen, Qualifizierungsförderung für nutzen können. Beschäftigte) beantragen und zeitsparend elektronisch mit dem AMS abwickeln. Sie wollen das eAMS-Konto kennenlernen? Probieren Sie die Möglichkeiten des eAMS-Kontos für Unternehmen einfach über unseren Demozugang aus: www.e-ams.at/eamslogin-sfu.html Die Präsentation finden Sie auf unserer Homepage unter www.wko.at/wien/fahrschulen NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs 6
TOTER WINKEL AM 18. SEPTEMBER 2018 v.l.n.r.: Dr. Klemens, Mag. Sertic, KommR Böhm, Mag. Adensamer Im Zuge der Mobilitätswoche fand wieder die Aktion „Toter Winkel“ statt. Diesmal öffnete der ÖAMTC seine Tore um gemeinsam mit uns, Volksschüler auf die Gefahr des toten Winkels hinzuweisen. Rückblick in die Wiener Wirtschaft: Raus aus dem „toten Winkel” Wien. „Alle Lenker der Bus- und Trans- ÖAMTC-Direktor Oliver Schmerold trat dafür portbranche durchlaufen neben internen ein, Lkw und Busse künftig verpflichtend Bei Unfällen mit Lkw kamen im Vorjahr al- Ausbildungsmaßnahmen auch alle fünf mit Assistenzsystemen auszustatten, die lein in Wien 37 Fußgänger und Radfahrer Jahre eine gesetzliche Weiterbildung. Da- den Lenker beim Abbiegevorgang unterstüt- zu Schaden. Sogar ein Todesopfer gab es zu mit garantieren wir fachliches Know-how zen. Technisch ist dies laut Schmerold be- beklagen. Vor allem Kinder können schwer am letzten Stand.” reits möglich und man könne damit Leben einschätzen, wann sie sich im „toten Win- retten. kel” - dem für Lkw- und Buslenker nicht © Florian Wieser einsehbaren Bereich - befinden. Seit dem Vorjahr veranstaltet die Wirtschaftskam- mer (WK) Wien daher gemeinsam mit dem Mobilitätsklub ÖAMTC Infotage in Wiener Volksschulen zum Thema toter Winkel. Da- bei erfahren die Kinder, in welchen Berei- chen sie vom Lkw oder Bus aus gesehen werden und wo es für sie gefährlich ist. Und sie dürfen dafür auch selbst am Fah- rersitz Platz nehmen. Mehr als 1000 Volks- schüler wurden bisher schon geschult. Die Aktion wird auch dieses Schuljahr fortgesetzt. Start war vorige Woche in der Volksschule Kleistgasse (Wien 3). Die Ver- antwortung für die Sicherheit im Straßen- verkehr liege aber nicht nur bei den Kin- dern, betonte dabei Davor Sertic, Obmann der Sparte Transport und Verkehr der WK ÖAMTC-Direktor Oliver Schmerold, Spartenobmann Davor Sertic und Wilhelm Böhm, Obmann der Fach- gruppe Autobusunternehmungen (hinten v.l., mit Schülern der Volksschule Kleistgasse) klären Schüler über die Gefahren des toten Winkels auf. NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs 7
Bildergalerie FAHRSCHULTAGUNG VOM 04. – 06. OKTOBER IN SCHLADMING Fahrschultagung 2018 mit Schwerpunkt Theorieprüfung Der Relaunch von 4000 neuen Führerschein- fragen bei der Theorie wird im kommenden Frühjahr abgeschlossen sein. Nach der Com- puterprüfung für den Pkw und das Motorrad sind ab 1. April 2019 sämtliche Fragen beim Lkw, beim Bus und beim Traktor neu. Der Multiple-Choice-Test auf Türkisch entfällt ab diesem Zeitpunkt für alle Klassen. Die Downloads zu den Präsentaionen fin- den Sie auf der Homepage des Fachver- bandes unter: www.wko.at/fahrschulen v.l.n.r.: Ing. Wiedermann, Mag. Schubert, Dr. Kast, Dr. Ebner NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs 8
INHALTE DER NEUEN AM-PRÜFUNG UND HINWEISE ZUM NUTZUNGSVERTRAG DIE NEUE MOPED-COMPUTERPRÜFUNG Umstellung von der AM-Prüfung in Papierform auf Computer In Österreich wird die Mopedprüfung am Computer eingeführt. Der Kandidat hat die Möglichkeit, die AM-Prüfung elektronisch zu absolvieren. Vorgesehen ist eine Theorieprüfung am PC bestehend aus Fragen des Allg. Wissens und Spezialfragen zur Klasse AM. Der neue AM-Fragenpool umfasst 333 Fragen Insgesamt wurden 319 Fragen für AM neu erarbeitet. Davon umfasst der Fragenpool für das Allgemeine Wissen 222 Fragen und für AM 97 Fragen. Es gibt 12 Kapitel, aus denen mind. 1 Frage zur Prüfung gestellt wird. Fragen alle 2 Kategorie Kategorie Kategorien Allgemein Klasse AM Verkehrszeichen (1.) 29 26 3 Verkehrszeichen Invers (2.) 13 12 1 Rechtskunde Vorrang (3.) 49 48 1 Lückentexte (4.) 10 7 3 Gefahrenbilderfragen (5.) 18 18 0 Grundlagen der Verkehrsteilnahme (6.) 20 20 0 Defensivstrategien (7.) 51 32 19 Sonstige Verkehrsregeln (8.) 26 15 11 Fitness und Beeinträchtigungen (9.) 46 28 18 Unfall (10.) 16 14 2 Technische Überprüfung (11.) 17 2 15 Fahrtechnik (12.) 24 0 24 SUMME (Fragenpool) 319 222 97 35 Fragen (Allg. Wissen) und 10 Fragen (Klasse AM) werden abgefragt Die Prüfung besteht insgesamt aus 45 Fragen. Jeder Prüfling erhält aus dem Pool Allg. Wissen: 5 Verkehrszeichen, 1 inverse Verkehrszeichenfrage, 2 Vorrangbeispiele, 1 Lückentext, 1 Gefahrenbild, 10 Fragen aus den Kapiteln 6 bis 10. Diese 10 Fragen werden zufällig ausgewählt. Außerdem wird noch 1 Frage aus Kapitel 11 gestellt. Bei den Verkehrszeichen gibt es keine Zusatzfrage. Das ergibt insgesamt 35 Punkte. Aus dem Pool der Spezialfragen der Klasse AM muss der Kandidat 10 Fragen (10 Punkte) bei der Prüfung beantworten. Weiterhin gilt, dass mindestens 80% der Fragen (gemäß § 11 Abs 2 FSG-DV) richtig beantwortet werden müssen, damit die Prüfung als bestanden gilt. Diese 80 % beziehen sich auf die Gesamtprüfung mit 45 Fragen, also auf die gesamte AM-Prüfung. Werden 36 Fragen richtig beantwortet, gilt die Prüfung bereits als positiv absolviert. NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs 10
Alle Fragen besitzen die gleiche Wertigkeit, es besteht kein Unterschied zwischen Haupt- und Zusatzfrage in der Punktegewichtung. Jede Frage zählt einen Punkt. Die Zusatzfrage erscheint auch dann, wenn die Hauptfrage nicht richtig beantwortet wurde. Der Kandidat verliert keine Frage, auch wenn die Hauptfrage falsch beantwortet wurde. Besitzt eine Zusatzfrage einen Bezug zu einem Bild, erscheint bei Aufruf der Zusatzfrage das Bild noch einmal. Die Prüfungsdauer beträgt 60 Minuten Die Prüfung dauert insgesamt 1 Stunde (45 Minuten für das Allg. Wissen plus 15 Minuten für die Klasse AM). Fragen und Antworten (FAQ) Nutzungsvertrag zur AM Prüfung Die AM Prüfung ist schon bisher beim KFV angesiedelt. Die Bestellung von papierenen Prüfbögen läuft aus. Die Prüfung wird umgestellt auf ein elektronisches Prüfsystem, das ebenfalls beim KFV angesiedelt ist. Damit Fahrschulen im System angelegt und ihre Freischaltung vorgenommen werden kann, erhielten die Fahrschulen eine Vereinbarung (Nutzungsvertrag) übermittelt. Darin enthalten sind Rechte und Pflichten im Rahmen der Nutzung des IT-Systems sowie Angaben zum Prüfungsablauf, zur Wartung, zur Hotline, zu den Urheberrechten, zu den Gebühren, zum Datenschutz, zur Weiterentwicklung des Prüfungsmodells sowie generelle Bestimmungen (Begriffe, Beendigung, Vertraulichkeit). Wie wird ein technischer Zwischenfall (Ausfall) des Systems behoben? Vertragsgemäß trägt die KFV GmbH allen Fahrschulen gegenüber die Verantwortung, das neue System für die AM-Computerprüfung zur Verfügung zu stellen. Zugleich wird von der KFV GmbH ein System aufrechterhalten, das gegen nicht berechtigte Angriffe durch Dritte geschützt sein muss. Kommt es trotz des sicheren Systems zu einem technischen Zwischenfall (Ausfall des Systems für alle Fahrschulen), wird sich die KFV GmbH bemühen, diesen Zwischenfall so schnell wie möglich zu beheben, damit das System wieder funktionsfähig wird. Wichtig erscheint in diesem Fall die Zusage der KFV GmbH, dass sie einen solchen Zwischenfall entsprechend kommuniziert und die rasche Vorgangsweise zur Behebung des Problems aufzeigt. Sind bei einer solchen technischen Störung nur einzelne Fahrschulen betroffen, wird die KFV GmbH so schnell wie möglich Kontakt mit diesen Fahrschulen aufnehmen und gemeinsam mit den Fahrschulen die Ursache für den Zwischenfall zu ergründen. Die KFV GmbH wird in einem solchen Fall alles daransetzen, eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung im Interesse der Fahrschulen rasch herbeizuführen. Wie wird vorgegangen, wenn Lizenzgebühren nicht bezahlt wurden? Für die Nutzung der Prüfplattform der KFV GmbH ist eine Nutzungsgebühr pro Prüfung vorgesehen. Mit Ende jedes Quartals werden die durchgeführten Prüfungen von der KFV GmbH verrechnet. Die Zahlung durch die Fahrschule erfolgt im Anschluss an die Vorschreibung. Wird die Zahlung seitens der Fahrschule nicht innerhalb von 2 Wochen vorgenommen, erhält die betreffende Fahrschule eine Zahlungsaufforderung, den ausständigen Betrag innerhalb von weiteren 2 Wochen zu begleichen. Ist die Fahrschule der NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs 11
Ansicht, dass die vorgeschriebenen Lizenzgebühren nicht richtig bemessen wurden, hat sie die Möglichkeit, diesbezüglich Kontakt mit der Hotline der KFV GmbH aufzunehmen und die Sachlage zu klären. Kann der Nutzungsvertrag gekündigt werden? Die KFV GmbH sorgt dafür, dass das Prüfsystem läuft, damit die Fahrschulen ordnungsgemäß ihre Prüfungen durchführen können. Möchte die Fahrschule den Nutzungsvertrag kündigen, zB weil sie den Fahrschulbetrieb aufgibt oder keine AM-Prüfungen mehr durchführen möchte, kann sie der KFV GmbH ein Kündigungsschreiben schicken, ohne einen Grund für die Kündigung zu nennen. Die Nutzung des Prüfsystems ist trotzdem weiterhin noch für drei Monate möglich. Sollte es wider Erwarten zu Unklarheiten kommen, wird sich die KFV GmbH an die Fahrschule wenden, gemeinsam mit ihr die Ursachen des Konflikts erforschen und im Sinne aller Beteiligten versuchen, eine geeignete Lösung finden, um einen reibungslosen Ablauf zu schaffen. Sollte es im Einzelfall vorkommen, dass die Fahrschule aus Gründen, die sie der KFV GmbH nicht nennen muss, die Bezahlung für die Nutzung des Onlinetools der KFV GmbH zum Abrechnungszeitpunkt nicht leisten kann, bekommt sie von der KFV GmbH eine zweiwöchige Nachfrist gesetzt und hat in dieser Zeit, sich um die Zahlung im Rahmen der bilateralen Angelegenheit zu kümmern. Im Vergleich mit dem Melderegister bietet sich an: Grundsätzlich ist die Fahrschule gesetzlich berechtigt, AM Prüfungen durchzuführen. Diese Berechtigung ist aber an gewisse andere Verpflichtungen geknüpft (zB zur ordnungsgemäßen Erfassung der Daten muss eine Abfrage im Zentralen Melderegister vorgenommen werden, diese kostet 1 Euro). Werden diese Gebühren nicht bezahlt, kann die Fahrschule keine Abfragen mehr im Register vornehmen, weil der Zugang zum ZMR-Portal für die betreffende Fahrschule nicht mehr zur Verfügung steht. Aus welchen Gründen ist im Vertrag eine Verschwiegenheitsverpflichtung enthalten? Gewisse Vertraulichkeiten sind als Standard vieler Verträge im Wirtschaftsleben anzusehen. Alle internen Angelegenheiten, die nur für die Vertragsparteien (KFV GmbH und die Fahrschule) von Interesse sind, sollen nicht an fahrschulfremde Personen weitergegeben werden. Die KFV GmbH darf und wird keine vertraulichen Daten transparent machen (zB dass eine Fahrschule den Betrieb aufgeben möchte, die Zahlung nicht rechtzeitig geleistet hat oder die am meisten gekauften Prüfungscodes hat). Umgekehrt soll auch die Fahrschule zweckmäßigerweise nicht offenlegen, mit welchen Daten sie in das Prüfsystem einsteigt oder wie die Prüfplattform funktioniert und technisch geschützt ist. Nicht geheim ist die Höhe der Prüfungsgebühr. Die Fahrschule kann selbst entscheiden, ob sie die Zusammensetzung der Prüfungsgebühr, in der auch die Gebühr an die KFV GmbH für die Nutzung der Prüfplattform aufscheint, gegenüber dem Kandidaten offenlegt und weiterverrechnet. NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs 12
Technische Hinweise zur AM-Prüfung Zur künftigen AM-Prüfung wurden bereits diverse Informationen versendet. Zuletzt wurden noch einige technische Anpassungen vorgenommen. Dadurch ergibt sich eine geänderte Gesamtschau zur technischen Erstellung der AM-Prüfung, die hier dargestellt wird (6.Dezember 2018). Weitere Informationen ergehen noch vor Jahresende (Termininfos). AM-Prüfungsliste wird im Verwaltungsprogramm der Fahrschule erstellt Die KFV GmbH vergibt den Login für einen Fahrschuladministrator (Büroangestellte) mit erweiterten Rechten. Der Fahrschuladministrator muss mindestens einen Prüfer und kann weitere Stellvertreter (sog. Hauptbenutzer mit eingeschränkten Rechten) anlegen. Der Administrator schaltet für einen bestimmten Zeitraum mögliche Prüfungscomputer (= die Erlaubnis, auf das Prüfmodul der Online-Plattform der KFV GmbH zuzugreifen) frei, exportiert vom Fahrschulverwaltungssystem ausgewählte Daten von Prüfungskandidaten und importiert seine Daten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Prüfungsdatum) via Schnittstelle in die Online-Plattform der KFV GmbH, die für die Prüfung und später für die weitere Verwaltung notwendig sind. Er kann auch Statistiken betreffend AM-Prüfungen erstellen. Nur der Fahrschulprüfer kann AM-Prüfungen auf der Online-Plattform direkt oder indirekt durch den Import vom Fahrschulverwaltungssystem (via Fahrschuladministrator oder -hauptbenutzer) anlegen und freischalten, damit Prüfungskandidaten zu den ausgewählten Terminen antreten können. Der Fahrschulprüfer muss sich für die Erstellung der Prüfung via Handysignatur/Bürgerkarte anmelden. Die AM-Prüfung läuft auf einem Server der KFV GmbH Der Prüfungskandidat meldet sich zu einem bestimmten Termin in der Fahrschule an. In der Regel erfolgt die Verwaltung der Prüfungskandidaten über das Fahrschulverwaltungssystem. Via Schnittstelle der Online-Plattform werden die Schülerdaten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Prüfungsdatum) vom Fahrschulverwaltungssystem importiert, damit diese nicht erneut händisch erfasst werden müssen. Wurden keine Daten vom Fahrschulverwaltungssystem vorab importiert, so muss der Fahrschulprüfer eine händische Erfassung der Daten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Prüfungsdatum; weiters freiwillig zusätzliche Daten wie z.B. Führerscheinregisternummer) auf der Online Plattform der KFV GmbH vornehmen. Sobald diese Daten auf der Online-Plattform erfasst wurden, kann der Prüfer die eigentliche Prüfung anlegen und schaltet diese auf der Online-Plattform für den jeweiligen Prüfungstag frei. Ab diesem Zeitpunkt können AM-Kandidaten zur Prüfung am gewählten Prüfungstag antreten. Kurz vor dem Prüfungsbeginn startet eine autorisierte Person (neben Administrator oder Prüfer können dies auch Büroangestellte sein) der Fahrschule den/die Prüfungscomputer. Falls am Prüfungstag mehrere Prüfungsgruppen definiert wurden, muss die korrekte Prüfungsliste von der autorisierten Person ausgewählt werden. Danach werden alle freigeschalteten Kandidaten auf den Prüfungscomputern angezeigt. Nachdem der Prüfungskandidat von der Aufsichtsperson (Fahr(schul)lehrer, Instruktor) kurz vor der Prüfung anhand seines Ausweises kontrolliert wurde, weist ihm diese einen Prüfungscomputer zu. Die Aufsichtsperson achtet darauf, dass sich der Prüfungskandidat aus der gesamten Kandidatenliste per sichtbarem Namen selbstauswählt und seine eigene Prüfung startet. Danach legt der Kandidat die Prüfung ab. NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs 13
Die Prüfungsaufsicht kann während der gesamten Prüfungsdauer über den Prüfungsbildschirm Vorname, Nachname und das Geburtsdatum des Prüfungskandidaten einsehen. Bewusste Abweichungen im Prüfungsablauf (wie z.B. Drücken der Tastenkombinationen Strg+Alt+Entf Windows Taskmanager oder Alt+F4 vorzeitiges Schließen erzwingen) führen zu einem Prüfungsabbruch und die Prüfung wird negativ gewertet. Diese Abweichungen können nur bewusst herbeigeführt werden. Darüber sind die Prüfungskandidaten vorab von der Prüfungsaufsicht zu informieren. Freigeschalteter Kandidat bleibt bei Nichtantritt zwei Wochen im System Meldet sich ein Kandidat in der Fahrschule zur AM-Prüfung an und gibt er ein gewünschtes Prüfungsdatum an, kann die Fahrschule den Kandidaten für den beabsichtigten Prüfungstag sofort für diesen Termin freischalten (keine Frist). Tritt ein Prüfungskandidat nicht zum vereinbarten Prüfungstag an, so hat er generell die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen einen Alternativtermin zu wählen. Nimmt er keinen Alternativtermin wahr, so verfällt nach zwei Wochen die Prüfungsfreischaltung. Danach muss der Prüfungskandidat erneut vom Prüfer auf der Online-Plattform registriert und zur Prüfung freigeschaltet werden. Nur abgeschlossene AM-Prüfungen werden verrechnet Eine Verrechnung der Prüfung (KFV GmbH gegenüber Fahrschule) erfolgt nur nach einer vollständig abgeschlossenen Prüfung (unabhängig, ob bestanden oder nicht bestanden). Unterbrochene Prüfungen (u.a. unverschuldet durch technischen Ausfall) können innerhalb von zwei Wochen fertiggestellt werden. Es wird an der Stelle in der Prüfung fortgesetzt, wo es zur Prüfungsunterbrechung kam. Falls diese Frist seitens des Prüfungskandidaten nicht wahrgenommen wird, gilt die unterbrochene Prüfung als ungültig und wird seitens der KFV GmbH auch nicht verrechnet. Daten zur AM-Prüfung werden im Onlinetool der KFV GmbH gespeichert Die über die Schnittstelle exportierten Daten der Fahrschüler bleiben im System der KFV GmbH gespeichert. Dadurch können Fahrschulen ohne Verwaltungsprogramm einen zusätzlichen Servicedienst automatisch erhalten. Sie können die gesamte Dokumentation der Mopedprüfungen nachher noch von der KFV GmbH beziehen, wodurch eine doppelgleisige Dokumentation in der Fahrschule entfallen kann. Die Daten dienen auch als Prüfungsnachweis (müssen somit nicht notwendigerweise in das jeweilige Fahrschulverwaltungssystem übertragen werden). Die Lizenzgebühr für eine Prüfung beträgt 6 Euro netto (7,20 Euro brutto) Die Nutzung des Prüfungssystems basiert auf einem Nutzungsvertrag zwischen der KFV GmbH und der einzelnen Fahrschule, den die Fahrschule bereits erhalten hat. Der Vertrag ist zu unterzeichnen und direkt an die KFV GmbH zu übermitteln. NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs 14
Praxis für Erwerb der Lenkberechtigung Moped und Mopedauto Die neue Theorieprüfung AM besteht aus allgemeinen Wissensfragen und reinen AM-Fragen. Möchte der Kandidat nur die Lenkberechtigung für Moped erwerben, absolviert er die praktische Schulung (6 Stunden am Übungsplatz und 2 Stunden im öff. Verkehr) auf einem Fahrzeug der Kategorie Motor- fahrrad (Moped). Für den Erwerb der Lenkberechtigung Mopedauto (vierrädriges Leichtkraftfahrzeug) muss die praktische Schulung von 8 Stunden auf einem Mopedauto absolviert werden. Möchte der Kandidat die Lenkberechtigung unbeschränkt für beide Fahrzeugkategorien erlangen, ist die in § 18 Abs 1 Z 4 FSG genannte praktische Schulung, das sind 6 Std am Übungsplatz, auf beiden Fahrzeugkate- gorien jeweils zu absolvieren. Die praktische Schulung im öff. Verkehr ( 2 Std) ist jedoch nur einmal auf einem Moped zu absolvieren. NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs 15
KEIN WINDOWS XP UND VISTA MEHR AB 1. JÄNNER 2019 Im April 2014 hat Microsoft den techni- chend geschützt. Auch der Support für verwenden, kein Support mehr möglich ist. schen Support für Windows XP, das bis 2009 das Betriebssystem Windows Vista wird ab Ab diesem Zeitpunkt werden auch keine verkauft wurde, eingestellt. Microsoft stellt April 2017 von Microsoft nicht mehr unter- neuen Versionen der Führerscheinprüfungs- seither weder Sicherheits-Updates noch den stützt. Da auch Software-Hersteller keinen software unter diesen Betriebssystemen ge- Support für das Betriebssystem Windows XP Support mehr für diese Betriebssysteme er- testet. Damit dürfen ab 1. Jänner 2019 nur zur Verfügung. Ohne Sicherheits-Updates halten, hat das BMVIT mitgeteilt, dass ab mehr PC, die mit Windows 7 oder Windows werden keine Sicherheitslücken geschlos- 1. Jänner 2019 für Computer, die Windows 10 laufen, für die Führerscheinprüfung ver- sen. Der Computer ist daher nicht ausrei- XP oder Windows Vista als Betriebssystem wendet werden. ZUR FAHRSCHULGEWERBEREFORM LIEGT MINISTERIALENTWURF VOR Eine Reform des Fahrschulgewerbes sieht einsetzen (einen Leiter für jeweils max. nossenschaften, Autovereine, Reiseclubs der Entwurf der 36. KFG-Novelle vor, den zwei Standorte, die max. 50 km vonein- usw. Für künftig neu zu genehmigende das Verkehrsministerium zur Begutach- ander entfernt sind). Außenkurse werden Fahrschulen werden strengere Auflagen tung versendete. Ein Bewilligungsinhaber abgeschafft. Der Inhaber darf weiterhin kommen bei Schulungsräumlichkeiten darf Fahrschulen künftig an zwei Stand- nur eine natürliche Person sein. Nicht und Übungsplätzen (vorauss. ab Jahres- orten führen. Damit wird EU-Rechtskon- vorgesehen ist eine sog juristische Person mitte 2019), wodurch die Liberalisierung formität hergestellt. Für weitere Standor- und die mögliche Eröffnung von Fahr- abgefedert werden soll. te muss der Inhaber einen Fahrschulleiter schulen durch Autohäuser, Lagerhaus-Ge- LOCKERT DIE EU DIE AUTOMATIKBESCHRÄNKUNG SCHON 2019? Die EU-Kommission steht dem Wegfall lich wie zuletzt. Beim Deutschen Fahr- Machen z.B. Kandidaten auf Automatik- der Automatikbeschränkung bei Pkw lehrerkongress bekräftigte Cem Özdemir, fahrzeugen (E-Autos) ihre Prüfung, dür- dem Vernehmen nach offen gegenüber, Vorsitzender des Verkehrsausschusses im fen sie aufgrund der Einschränkung der hat aber noch keine konkreten Umset- Deutschen Bundestag, seine Sicht, dass Lenkberechtigung auf Automatikautos zungsmodalitäten benannt. Die Zeichen ein Wegfall der Automatikbeschränkung keine Schalter-Carsharing-Autos fahren. für eine Flexibilisierung der EU-Führer- überfällig ist. Das EU-Recht hält hier Avisiert werden soll eine Änderung noch schein-Richtlinie waren noch nie so deut- mit dem Stand der Technik nicht Schritt. vor der Europawahl im 26. Mai 2019. FAHRSCHULANWÄRTER „Sehr geehrte Damen und Herren, in der Fachvertretung meldete sich ein Fahrschulehrer, der Interesse an der Übernahme einer Fahrschule hat. Sollten Sie einen Nachfolger für Ihre Fahrschule suchen, melden Sie sich bitte entweder direkt beim Interessenten unter strasse1@gmx.at oder in der Fachvertretung unter +43 1 514 50- 3567 oder fg.kraftfahrschulen@wkw.at. Ihre Anfragen werden streng vertraulich behandelt.“ NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs 16
ZEIGEN SIE WAS SIE KÖNNEN WKO Firmen A–Z wko.at/firmen » WKO FIRMEN A–Z – IHRE INDIVIDUELLE VISITENKARTE IM WEB Sie wollen Ihre Produkte und Leistungen online präsentieren? Mit wenigen Klicks und ohne Kosten? Das WKO Firmen A–Z, das aktuellste Firmenverzeichnis der gewerblichen Wirtschaft, ist Ihre individuelle Visitenkarte im Web und bietet zusätzlich wertvolle Services. Der große Vorteil für Sie: Internet-User und somit potenzielle Kundinnen und Kunden sowie Partnerinnen und Partner finden schnell Informationen zu Ihrem Betrieb. Das ist wichtig, da viele Kundenkontakte online beginnen. W wko.at/firmen T +43 1 514 50-3900 NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs 17
MEHRPHASENFÜHRERSCHEIN IN ÖSTERREICH Hier Presse-Info: die Presse-Information 15 Jahre„44,5 Prozent weniger Unfälle nach 15 Jahren Mehrphasenführerschein Mehrphasenführerschein in Österreich“ www.alles-führerschein.at basierend Wien, auf fertigge- 1.10.2018 stellten Auswertungen von Unfallzahlen der Statistik Austria durch das Institut alles-fuehrerschein.at Presse – Information 44,5% weniger Unfälle nach 15 Jahren Mehrphasenführerschein Deutlicher Unfallrückgang bei 17 bis 24-jährigen Fahranfängern im Vergleich zu allen anderen Altersstufen seit Einführung des Mehrphasenführerscheins vor 15 Jahren. Ohne Mehrphasenführerschein wären bis heute wahrscheinlich um 16.170 junge Fahrer mehr verunglückt und um 1.174 mehr gestorben, wie eine Modellrechnung ergibt. Deutlich weniger verunglückte Pkw-Lenker (siehe Grafik 1): Im Jahr 2003 wurde der Mehrphasenführerschein in Österreich eingeführt. Davor stiegen die Unfallzahlen der jungen Fahranfänger. Erst der Mehrphasenführerschein brachte eine Trendwende. Seither sanken die Zahlen der verunglückten Pkw-Lenker im Alter von 17 bis 24 Jahren kontinuierlich. Im Jahr 2002, dem Jahr vor der Einführung des Mehrphasenführerscheins, verunglückten noch 7.949 junge Fahrer. Im Jahr 2017 verunglückten hingegen nur mehr 4.354 junge Fahrer. Das ist ein Rückgang um 44,5%. Bei allen anderen Altersstufen betrug der Unfallrückgang im selben Zeitraum nur 16,3%. Noch stärkerer Rückgang bei tödlichen Unfällen (siehe Grafik 2): Analysiert man nur die Zahlen jener verunglückten Pkw-Lenker, die nicht verletzt, sondern gestorben sind, zeigt sich sogar ein Rückgang um 83,6% in der Gruppe der jungen Fahranfänger; von 165 Getöteten im Jahr 2002 auf 27 Getötete im Jahr 2017. Bei den tödlich verunglückten Pkw-Lenkern aller anderen Altersstufen beträgt der Rückgang hingegen nur 45,2%. NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs 18
Presse-Info: 15 Jahre Mehrphasenführerschein www.alles-führerschein.at Wien, 1.10.2018 Wie viele Menschen konnten gerettet werden? „Hätten wir den Mehrphasenführerschein damals nicht eingeführt, wären zwischen 2003 und heute hochgerechnet um 16.170 junge Fahrer mehr im Straßenverkehr verunglückt bzw. hochgerechnet um 1.174 mehr verstorben1“, betont Gregor Bartl, Leiter und Verkehrspsychologe des Instituts alles-führeschein.at, der die Unfallzahlen der Statistik Austria von 2000 bis 2017 analysierte. Mögliche weitere Einflussfaktoren: Die Unfallrückgänge sind naheliegenderweise auf die bessere Ausbildung durch den Mehrphasenführerschein zurückzuführen, zumal es keine anderen wesentlichen gesetzlichen Änderungen für Fahranfänger in den letzten 15 Jahren gab, welche die Differenz zur Vergleichsgruppe erklären könnten. Und aus der Bevölkerungsstatistik für Österreich lässt sich ersehen, dass die Zahl der 17 bis 24-Jährigen zwischen den Jahren 2002 und 2017 um 5,7% kontinuierlich gestiegen ist. Bei der Zahl der neu ausgestellten Führerscheine der Klasse B, welche für die letzten zehn Jahre vorliegt, zeigt sich eine geringe Veränderung. Diese nahm um nur 7,3% ab. Bei der polizeilichen Unfallerhebung wurde ab dem Jahr 2012 auf elektronische Erhebung umgestellt, was zu etwas mehr erfassten Unfällen bei der Statistik Austria führte. Ohne diese Umstellung wären die Unfallrückgänge sogar etwas deutlicher ausgefallen, was allerdings beide Gruppen in gleichem Maß getroffen hätte. 1 Berechnung: Ausgehend von der Zahl der Verunglückten der 17 bis 24-Jährigen im Jahr 2002 wurden die weiteren prozentuellen Veränderungen zum jeweiligen Vorjahr bis 2017 mit jenen Prozentsätzen berechnet, die sich bei allen anderen Altersgruppen tatsächlich pro Jahr gefunden hatten. Daraus ergaben sich jährliche Differenzen zur tatsächlichen Zahl der Verunglückten der 17 bis 24-Jährigen, welche von 2003 bis 2017 addiert wurden. Mittels dieser Modellrechnung kann gezeigt werden, wie sich die Zahlen der Verunglückten in der Gruppe der 17 bis 24-Jährigen entwickelt hätten, wenn sie sich genauso veränderte hätten, wie die Zahlen der Verunglückten aus der Vergleichsgruppe aller anderen Altersstufen. 2 NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs 19
Presse-Info: 15 Jahre Mehrphasenführerschein www.alles-führerschein.at Wien, 1.10.2018 Hintergrundinfos zum Mehrphasenführerschein: Im Rahmen des Mehrphasenführerscheins absolviert jeder Fahranfänger innerhalb des ersten Jahres nach Führerscheinerwerb ein Fahrsicherheitstraining inklusive einem verkehrspsychologischen Gruppengespräch sowie zwei Perfektionsfahrten im Verkehr mit einem speziell geschulten Fahrlehrer. Die Stärke des Mehrphasenführerscheins liegt darin, dass 1. der Fahranfänger in den gefährlichsten ersten Monaten seiner Autofahrerkarriere professionell begleitet wird, 2. drei Berufsgruppen das breite Feld der Verkehrssicherheit abdecken (Fahrlehrer, Instruktoren und Verkehrspsychologen). Der häufigste Unfalltyp bei Fahranfängern ist der Alleinunfall (z.B. Abkommen von der Fahrbahn). Hierbei spielen jugendtypische Risikofreudigkeit bzw. Abenteuerlust ebenso wie Ablenkung eine tragende Rolle. Diese Hauptunfallfaktoren werden beim Mehrphasenführerschein gezielt bearbeitet. Dieses verbesserte Fahrausbildungsmodell wurde in Österreich im Jänner 2003 gesetzlich eingeführt, nachdem es von allen damals im Parlament vertretenen Parteien einstimmig (!) unter dem damaligen Verkehrsminister Mathias Reichold beschlossen wurde. Schon die erste Evaluation nach drei Jahren zeigte deutliche Unfallrückgänge, welche Presse-Info: 15 Jahre sich nun sogar nachwww.alles-führerschein.at Mehrphasenführerschein 15 Jahren fortsetzen. Wien, 1.10.2018 Grafik 1: Grafiken nächste Seite: Rückfragehinweis: Institut alles-führerschein.at, Dr. Gregor Bartl, Geschäftsführer & Verkehrspsychologe, Taborstraße 39/3, 1020 Wien, Tel: 01 / 212 2 212 - Fax: 01 / 212 2 212 – 20, Mobil: 0664 / 654 15 76 E-Mail: bartl@alles-fuehrerschein.at Web: www.alles-führerschein.at 3 NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs 20
Mehrphasenführerschein gezielt bearbeitet. Dieses verbesserte Fahrausbildungsmodell wurde in Österreich im Jänner 2003 Grafik 2: gesetzlich eingeführt, nachdem es von allen damals im Parlament vertretenen Parteien einstimmig (!) unter dem damaligen Verkehrsminister Mathias Reichold beschlossen wurde. Schon die erste Evaluation nach drei Jahren zeigte deutliche Unfallrückgänge, welche sich nun sogar nach 15 Jahren fortsetzen. Grafiken nächste Seite: Rückfragehinweis: Institut alles-führerschein.at, Dr. Gregor Bartl, Geschäftsführer & Verkehrspsychologe, Taborstraße 39/3, 1020 Wien, Tel: 01 / 212 2 212 - Fax: 01 / 212 2 212 – 20, Mobil: 0664 / 654 15 76 E-Mail: bartl@alles-fuehrerschein.at Web: www.alles-führerschein.at 3 4 © igorstevanovic - shutterstock.com NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs 21
ALLGEMEINER VERKEHR NEUGESTALTUNG DER THEORETISCHEN AUSBILDUNG FÜR STRASSENAUFSICHTSORGANE Informationen und Anmeldung zur Ausbil- Mindestens 1 Woche soll zwischen Absolvie- kehrsgeographie (urspr.3 UE) und Brücken- dung rung des Grundkurses und der mündlichen kunde (urspr.3 UE) wurden hinzugefügt Prüfung liegen. Die Ausbildungsbestätigung ▪▪ Ausstattung, Ausrüstung von Fahrzeug und Mindestausbildungsdauer 30 Unterrichts- gilt 1 Jahr ab Abschluss der Grundausbildung. Straßenaufsichtsorgan (4 UE unverändert) einheiten Innerhalb dieses Zeitraumes muss die Prüfung Die Blaulichtverwendung soll hier nur ge- absolviert werden. Sonst muss der Grundkurs lehrt werden, wenn sie nicht Teil der Die Mindestausbildungsdauer für die theoreti- wiederholt werden. Aus der Bestätigung über ▪▪ Übernahme und Kontrolle des Transportes sche Grundausbildung beträgt 30 UE. Nur die positiv absolvierte Prüfung muss die Bei- (3 UE): Dieser Bereich wurde um 1 UE er- bei entsprechend geringerer Teilnehmeran- ziehung eines Vertreters des Amtes der LReg weitert, die Sozialvorschriften mit urspr. 2 zahl kann im Ausnahmefall die Mindestge- hervorgehen. UE wurden zu diesem Thema hinzugefügt. samtdauer der Schulung herabgesetzt werden. ▪▪ Richtiger Umgang mit anderen Verkehr- Eine partielle Ausdehnung oder Umschich- Prüfungskommissionsmitglieder stehen in steilnehmern (3 UE): Erweiterung um 1 UE, tung einzelner Themengebiete wird von den den Bundesländern K, NÖ, OÖ, Stmk, T und 4 UE Psychologie wurden in Persönliches Ämtern der Landesregierungen befürwortet. Vbg zur Verfügung. Verhalten umbenannt und inkludiert. Die angegebenen UE im neuen Lehrplan stel- ▪▪ Verkehrsverhalten in Risikosituationen (4 len eine Mindestanzahl dar, darüberhinausge- ▪▪ Geltungsdauer der Bestellung als STAO 5 UE statt 5): Verkürzung um 1 UE hende UE sind möglich. Jahre ▪▪ Ladungssicherung bleibt unverändert mit 2 ▪▪ Verlängerung der Bestellung gilt für 5 Jahre UE bestehen Mündliche Prüfung mit Prüfungskommis- ▪▪ Der Fachverband hat erreicht, dass die Gel- sion tungsdauer der Bestellung von 3 auf 5 Jah- Resumee re verlängert wurde. Die mündliche Prüfung wird vor einer Prü- ▪▪ Wirksamkeitsbeginn 1. Juli 2018 ▪▪ Festlegung des Umfanges der Grundausbil- fungskommission mit mind. 2 Vertretern, dung 30 UE davon 1 Vertreter des Amtes der Landesregie- Neuer Lehrplan für Straßentransportauf- ▪▪ Lehrplan umfasst neben der Grundausbil- rung, abgelegt. Das Amt der Landesregierung sichtsorgane dung (Stufe 2) zusätzlich eine Aufstockung oder eine anerkannte Ausbildungseinrichtung Stufe 4 und Auffrischungskurse für Stufe 2 (unter Beiziehung eines Vertreters des Amtes ▪▪ Rechtliche Grundlagen (4 UE unverändert): und Stufe 4 beinhalten der LReg) organisieren die Prüfung. Die Aus- Hier wurden Rechte und Pflichten der STAO ▪▪ Die Aufstockung umfasst 8 UE (4 UE Wie- bildungseinrichtung soll sich bei der Festle- hinzugefügt. Inhalte der StVO und des derholung der Grundausbildung, 4 UE Be- gung von Prüfungsterminen mit dem Amt der Kraftfahrrechts sollen auch gelehrt werden. sonderheiten der Begleitung Stufe 2 mit LReg (Land des Sitzes der ▪▪ Fahrzeugtechnik (2 UE): bleibt unverändert Blaulicht) Ausbildungseinrichtung oder Land der Abhal- ▪▪ Bescheidkunde (10 UE): Die Bescheidkunde ▪▪ Für die Auffrischung sind 7 UE für Stufe 2 tung des Kurses) in Verbindung setzen. wurde um 2 UE erweitert, die Bereiche Ver- und 8 UE für Stufe 4 vorgesehen. UBER MUSS ZAHLEN Die Strafsumme beträgt bereits 680.00 Euro Nachdem auch der Oberste Gerichtshof Ende Entscheidung klar gegen Uber entschieden und September die einstweilige Verfügung vom April dazu Folgendes ausgeführt: „Es kann daher kein Im März 2018 hat sich Taxi 40 100 dazu ent- bestätigt hat, verhängte das zuständige Exeku- Zweifel bestehen, dass die im Antrag behaupte- schieden, den Fahrdienst Uber B.V., mit Sitz in tionsgericht Innere Stadt Anfang Oktober für ten Vorgänge Titelverstöße darstellen. Auch aus Amsterdam, beim Handelsgericht Wien zu kla- sechs Verstöße neuerlich Geldstrafen in Höhe § 36 Abs 3 Wiener Taxi-, Mietwagen und Gäste- gen. Bereits Ende April konnte eine Einstweili- von 360.00 Euro gegen Uber – damit betragen wagenbetriebsordnung und der Auslegungspra- ge Verfügung gegen Uber wegen Beihilfe zum die Forderungen bislang 680.000 Euro. xis dazu ist nichts anderes abzuleiten.“ systematischen Gewerberechtsverstoß erwirkt Unsere Rechtsansicht, dass das Verhalten von werden. Pro nachgewiesenem Verstoß, also für „Die Höhe der verhängten Geldstrafe ist auf- Uber und den angeschlossenen Mietwagen jede einzelne Fahrt, droht Uber eine Strafe von grund der wiederholt geltend gemachten Ver- rechtswidrig ist, bestätigen mittlerweile mehre- bis zu 100.000 Euro. stöße angemessen“, heißt es in den insgesamt re Gerichtsinstanzen. Auch Uber wird sich letzt- sechs eingebrachten und genehmigten Strafan- lich an die Gesetze und oberstgerichtliche Ent- Weil sich Uber – nachweislich – nicht an die trägen. Und weiter: „Die getroffene Anhebung scheidungen halten müssen. Ich bin mir sicher, Auflagen der Einstweiligen Verfügung hielt, der gegenständlichen Geldstrafe zu den bereits dass der Staat sich die dauerhafte Missachtung verhängte das Exekutionsgericht für die In- verhängten Geldstrafen wird der Hartnäckigkeit seiner Autorität nicht bieten wird lassen. nere Stadt Wien Ende Juli erstmals für einen der Verstöße durchaus gerecht.“ Verstoß eine Strafe von 20.000 Euro. In der Im Oktober wurden nun auch der Fachverband Folge verhängte das Gericht für weitere nach- Uber hatte angekündigt gegen die Exekutions- und die Fachgruppe Personenbeförderung Wien gewiesene Vergehen neuerlich Strafen und bewilligung und die Strafbeschlüsse Rechts- aktiv: gemeinsam haben sie über den Schutz- hob dabei das Strafausmaß je Vergehen an. mittel zu erheben – und ist nun auch damit verband gegen unlauteren Wettbewerb Klage Mitte September betrug die Strafsumme für gescheitert. Das Landesgericht für Zivilrechtssa- gegen Uber eingereicht. 2019 wird also ein Uber bereits 320.000 Euro. chen Wien als Rekursgericht hat in seiner ersten spannendes Jahr für unsere Branche. Mag. Christian Holzhauser NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs 22
© MK-Photo - Fotolia Im Namen der FunktionärInnen und MitarbeiterInnen der Fachvertretung der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs wünsche ich Ihnen ein schönes Weihnachtsfest mit Ihrer Familie, einen angenehmen Jahreswechsel und ein erfolgreiches Jahr 2019! Mag. Christian Holzhauser © Taxi 40100 BUNDESTAGUNG DER SONDERTRANSPORTBEGLEITER AM 24. NOVEMBER 2018 Pressemeldung: mittlerweile als Role Model in Europa. Die be- Teilnehmen werden LH-Stv Johann liehenen Begleitorgange fungieren dabei als Tschürtz sowie Vertreter von FMVIT, Sondertransport-Aufsichtsorgane: Län- eine Art verlängerter Arm der Behörde. Landesregierungen, KFV usw. gere Gültigkeit der Ausweise bringt 40 Prozent Bürokratieersparnis Bundestagung der Straßentransport-Auf- sichtsorgane zur neuen Ausbildung bei der Sondertransportabsicherung - Ausweise künf- tig fünf statt wie bisher nur drei Jahre gültig. Die Bundestagung der Straßentransport-Auf- sichtsorgane 2018 erörtert 15 Jahre erfolg- reiche Absicherung von Sondertransporten. Österreich ist bisher der einzige Staat in Eu- ropa, in dem ausschließlich private beeidete Straßenaufsichtsorgane Sondertransporte be- gleiten. Polizeiliche Kontrollen bestätigen, dass die Einbindung der Wirtschaft bei der Absiche- rung von Großraum- und Schwertransporten ausgezeichnet funktioniert und ein hohes Si- cherheitsniveau gewährleistet. Österreich gilt NEWS der Fachvertretung Wien der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs 23
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