Bebauungsplan "Wilthen Schulstraße" - Anlage IV: Artenschutzfachbeiträge - Stadt Wilthen - Bautzen
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Stadt Wilthen Bebauungsplan „Wilthen Schulstraße“ Anlage IV: Artenschutzfachbeiträge Planungsstand: 2. Entwurf Planfassung: 09.09.2020 Stadt: Stadt Wilthen Bahnhofstraße 5 02681 Wilthen Gemarkung: Wilthen
Planungsbüro Ing. KRÜGER & JEDZIG Partnerschaft Bebauungsplan Wilthen www.krueger-jedzig.de Schulstraße Umweltplanung • Naturschutz-Objektplanung • GIS • Computer-Visualisierung • Schulung/Beratung Artenschutzfachbeitrag Artenschutzfachbeitrag Bebauungsplan Wilthen Schulstraße Planungsbüro Ing. Krüger & Jedzig Erstelldatum: Letzte Änderung: -1- 08.09.2019 09.09.2020
Planungsbüro Ing. KRÜGER & JEDZIG Partnerschaft Bebauungsplan Wilthen www.krueger-jedzig.de Schulstraße Umweltplanung • Naturschutz-Objektplanung • GIS • Computer-Visualisierung • Schulung/Beratung Artenschutzfachbeitrag IMPRESSUM AUFTRAGGEBER: PROJEKTBAU HILLE Rosenstraße 31 02625 Bautzen Tel.: 03591 / 48 02 66 Fax: 03591 / 48 05 94 E-Mail: m.hille@bauplanung-hille.com www.bauplanung-hille.com AUFTRAGNEHMER: BAUTECHNISCHE Landschaftsarchitektur Panse Martin-Hoop-Straße 12 PLANUNG: 02625 Bautzen Tel.: 03591 / 52 93 0 Fax:03591 / 52 93 29 E-Mail: info@la-panse.de FACHGUTACHTEN: Planungsbüro Ing. KRÜGER & Waldstraße 9 JEDZIG Partnerschaft 02742 Neusalza-Spremberg / OT Friedersdorf Tel.: 035872 / 39240 Fax: 035872 / 41512 E-Mail: krueger-jedzig@gmx.de Web: www.krueger-jedzig.de PROJEKTLEITUNG FACHGUTACHTEN: Andreas Jedzig, Dipl.-Ing. Ökologie und Umweltschutz ............................................................ Verfasser BEARBEITUNG: Dipl.-Ing. Mike Krüger (Herpetofauna, Grunderfassung) Dipl.-Ing. Andreas Jedzig (Botanik) Mario Keitel (Entomofauna) Frank Urban (Avifauna) Andreas Natuschke (Fledermäuse) DATUM: 09.09.2020 Erstelldatum: Letzte Änderung: -2- 08.09.2019 09.09.2020
Planungsbüro Ing. KRÜGER & JEDZIG Partnerschaft Bebauungsplan Wilthen www.krueger-jedzig.de Schulstraße Umweltplanung • Naturschutz-Objektplanung • GIS • Computer-Visualisierung • Schulung/Beratung Artenschutzfachbeitrag Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ..................................................................................................................................... 4 Rechtsgrundlagen ....................................................................................................................... 4 Beschreibung des Untersuchungsraumes ................................................................................... 5 Datengrundlagen......................................................................................................................... 6 Methodik..................................................................................................................................... 7 1.4.1 Methodik Allgemeines ........................................................................................................... 7 1.4.2 Methode und Material Fledermäuse .................................................................................... 7 1.4.3 Altdaten Fledermäuse ............................................................................................................ 8 1.4.4 Untersuchungszeit .................................................................................................................. 8 1.4.5 Erfassungsstandorte ............................................................................................................... 9 2 Wirkungen des Vorhabens ......................................................................................................... 9 Baubedingte Wirkfaktoren ......................................................................................................... 9 Anlagebedingte Wirkfaktoren .................................................................................................. 10 Betriebsbedingte Wirkfaktoren ................................................................................................ 10 3 Bestand und Darlegung der Betroffenheit der Arten ............................................................ 10 Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie ............................. 10 3.1.1 Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie ......................................................... 10 3.1.2 Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie ................................................................ 10 3.1.2.1 Säugetiere............................................................................................................................. 11 Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz- Richtlinie .................................................................................................................................. 15 Bestand und Betroffenheit sonstiger streng bzw. besonders geschützter Arten ....................... 17 3.3.1 Sonstige streng geschützte Pflanzenarten .......................................................................... 17 3.3.2 Sonstige streng geschützte Tierarten .................................................................................. 17 3.3.3 Sonstige besonders geschützte Tierarten ........................................................................... 17 3.3.3.1 Reptilien ............................................................................................................................... 17 3.3.3.2 Insekten ................................................................................................................................ 18 3.3.4 Sonstige besonders geschützte Pflanzenarten .................................................................... 18 4 Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität ............................................................................................................................ 19 Schutz und Vermeidungsmaßnahmen ...................................................................................... 19 Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität ............................................................................................................................ 19 5 Zusammenfassende Beurteilung .............................................................................................. 22 Erstelldatum: Letzte Änderung: -3- 08.09.2019 09.09.2020
Planungsbüro Ing. KRÜGER & JEDZIG Partnerschaft Bebauungsplan Wilthen www.krueger-jedzig.de Schulstraße Umweltplanung • Naturschutz-Objektplanung • GIS • Computer-Visualisierung • Schulung/Beratung Artenschutzfachbeitrag 1. Einleitung Der Stadtrat Wilthen fasste am 17.04.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Wilthen Schulstraße, der ein Gebiet mit Kleingärten und einer Streuobstwiese, die mit höhlenreichen Altbäumen bestanden ist, überplant. Aufgrund der Nachfrage nach Wohngrundstücken im Stadtgebiet Wilthen sollen im Geltungsbereich Einfamilienhausgrundstücke bauplanungsrechtlich gesichert werden. Das Plangebiet ist von der vorhandenen Wohnbebauung der Ortschaft Wilthen umgeben. Mit der Lückenschließung wird die städtebauliche Struktur neu geordnet. Die Flächen für das geplante Wohngebiet befinden sich im planungsrechtlichen Außenbereich so dass die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im vorgezogenen Verfahren nach §8(4) BauGB erforderlich ist. Mit dem Bebauungsplan wird die Fläche innerhalb des Geltungsbereiches einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zugeführt. Träger des Bauleitverfahrens ist die Stadt Wilthen. Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Bautzen hat nun in ihrer Stellungnahme die Prüfung auf Vorliegen von Zugriffs- und Störungsverboten nach § 44 (1) BNatSchG gefordert. Es ist deshalb ein Artenschutzfachbeitrag zu erstellen, der nachfolgende Kriterien beinhalten sollte: • Erfassung bzw. Datenrecherche über die aktuell vorliegenden Vorkommen von Brutvogel-, Reptilien-, Fledermausarten und xylobionten Käfern Rechtsgrundlagen Das Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706) geändert worden ist, bildet die Rechtsgrundlage der artenschutzfachlichen Beurteilung. Darin werden: - Die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie, alle europäischen Vogelarten), die durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt. - Bei Bedarf die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Verboten gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft. Die nicht naturschutzfachlichen Befreiungsvoraussetzungen sind in den Planfeststellungsunterlagen dargestellt. - Darüber hinaus wird geprüft, ob für die nicht gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten, die gemäß nationalem Naturschutzrecht streng geschützt sind, der § 9 Abs. 1 Satz 2 SächsNatSchG einschlägig ist. Eine Prüfung der gemeinschaftsrechtlich (streng) geschützten Arten nach § 9 Abs. 1 Satz 2 SächsNatSchG ist nicht erforderlich, da dessen Regelungsinhalte bereits durch die Prüfung dieser Arten nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG sowie ggf. § 45 Abs. 7 BNatSchG entsprechend berücksichtigt sind. Bezüglich der Tierarten nach Anhang IV a) FFH-Richtlinie und der Vogelarten nach Art. 1 Vogelschutzrichtlinie ergeben sich aus § 44 Abs. 1, Nrn. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe Schädigungs- und Störungsverbote. Die Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie die (damit verbundene vermeidbare) Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen ist verboten. Abweichend davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion, der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang erhalten wird. - Das erhebliche Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten ist verboten, wenn die Störung zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population führt. Alle gem. § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützten Arten sind gemäß ihrer Empfindlichkeit und Gefährdung im Rahmen der Eingriffsregelung zu betrachten und dementsprechend (v.a. Arten der Rote Liste Kategorie 1 und 2) ggf. eingehender zu untersuchen (LFULG 2017a). Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens verstoßen gem. § 44 Abs. 5 (letzter Satz) BNatSchG nicht gegen die Zugriffsverbote, wenn nur besonders geschützte Arten betroffen sind. Erstelldatum: Letzte Änderung: -4- 08.09.2019 09.09.2020
Planungsbüro Ing. KRÜGER & JEDZIG Partnerschaft Bebauungsplan Wilthen www.krueger-jedzig.de Schulstraße Umweltplanung • Naturschutz-Objektplanung • GIS • Computer-Visualisierung • Schulung/Beratung Artenschutzfachbeitrag Beschreibung des Untersuchungsraumes Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes richtete sich nach der Reichweite, der von dem Vorhaben ausgehenden Wirkungen (vgl. Kapitel 2) auf die zu betrachtenden Arten und wurde daher auf das ursprünglich vorgesehene Vorhabensgebiet beschränkt. Es wurden jedoch zusätzlich auch bereits vorliegende Artdaten im Umkreis von 500 m berücksichtigt. (vgl. Kaptel 1.3 Datengrundlagen) Die untersuchte Fläche liegt am nördlichen Rand der Stadt Wilthen und umfasst damit den in Bild 1 dargestellten, ursprünglich beabsichtigten Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit den Flurstücken 1644/5, 1712/6, 1711a, 1970 (nur südl. Teil), 1642/4, 1644/6, 1712/7, 1711/2, 1644/4 (nur nördl. Teil) 1712/9 und 1711/3 (nur nördlicher Teil) in der Gemarkung Wilthen. Der südliche Teil des Flurstücks 1642/4 und der nördliche Teil des Flurstücks 1711/3 sind nachträglich (d.h. nach den Arterfassungen) aus dem beabsichtigten Geltungsbereich des Bebauungsplanes herausgefallen. Die Änderung bleibt aber für die Aussagen des Artenschutzfachbeitrages bedeutungslos, da in diesen Bereichen keine Vorkommen relevanter Arten festgestellt wurden. Unmittelbar an das Untersuchungsgebiet angrenzend befinden sich ein locker bebautes Wohngebiet mit Kleingartenanlagen und Brachflächen im Westen und Norden, ein sechsgeschossiger WBS 70-Wohnstandort im Osten sowie ein großer, öffentlicher Parkplatz im Süden. Die nördlich des Untersuchungsgebietes gelegenen landwirtschaftlichen Flächen werden als Intensivgrünland und Ackerflächen genutzt, in die gehölzbestandene Bergkuppen eingelagert sind. Direkte Anbindungen des Gebietes an Vernetzungsstrukturen und Zugtrassen für Fledermäuse (Gehölzstreifen, Gehölz bestandene Gewässerläufe, Alleen) zu Waldgebieten am Kleinen Picho, Mönchswalder Berg und Ausläufern des Valtenbergs bestehen nicht. Der Untersuchungsraum hat eine Gesamtfläche von 5.770 m². Als Biotopstrukturen sind darin eine Streuobstwiese mit altem, höhlenreichem Obstbaumbestand, zwei Weiden (höhlenreiche Einzelbäume) und einer Winterlindengruppe, sowie eine Ruderalfläche vorhanden. Die Streuobstwiese und die höhlenreichen Einzelbäume sind besonders geschützte Biotope nach § 21 SächsNatSchG. Bild 1: Untersuchungsraum (entsprechend B-Plangebiet „Wilthen Schulstraße“ in der ursprünglich vorgesehenen Abgrenzung) Die innerhalb der Streuostwiese und der Gehölzgruppen vorhandenen Höhlenbäume wurden am 16.09.2019 aktuell erfasst. Alle Bäume wurden dazu nach Biotopmerkmalen der in der VwV Biotopschutz genannten Erstelldatum: Letzte Änderung: -5- 08.09.2019 09.09.2020
Planungsbüro Ing. KRÜGER & JEDZIG Partnerschaft Bebauungsplan Wilthen www.krueger-jedzig.de Schulstraße Umweltplanung • Naturschutz-Objektplanung • GIS • Computer-Visualisierung • Schulung/Beratung Artenschutzfachbeitrag Kriterien abgesucht, und positiv eingeschätzte Bäume kartiert. Die festgestellten Baumhöhlen wurden visuell untersucht. Tab. 1: Zusammenstellung der Biotopbäume im Untersuchungsraum BHD Nr. Baumart Beschreibung Endoskopie Schutzstatus [cm] Stammriss, 1 m, Ost; Astabbruch, Ost, Höhle, 1 Apfel 35 keine Hinweise auf FM Besatz §; §§ west; Rindenschaden, west 2 Apfel 34 Stammriss, 1,3 m Ost keine Hinweise auf FM Besatz §; §§ 3 Weide 80 Höhle, Nord, Fledermausquartier (Febr. 2019) FM-Quartier §; §§ Brutplatz Star, Sturnus §; §§ 4 Weide 100 Höhlen, Südost, Vogel Kot am Öffnungsrand vulgaris 5 Apfel 47 Höhle, Ost keine Hinweise auf FM Besatz §; §§ 6 Apfel 48 Höhle im Kronenansatz, Nord keine Hinweise auf FM Besatz §; §§ Astausfaulung 6 cm tief, Ost; keine Hinweise auf FM Besatz §; §§ 7 Apfel 46 Stammriss, west, 70 cm lang 8 Walnuss 47 ohne Höhlen § 9 Apfel 31 Höhle, Nord, Dm 12 cm; keine Hinweise auf FM Besatz §; §§ 10 Apfel 35 Höhle Dm 12 cm, 10 cm tief keine Hinweise auf FM Besatz §; §§ 11 Birne 40 stammhohl, Stammriss 1,2 m lang keine Hinweise auf FM Besatz §; §§ 12 Apfel 39 Höhle Dm10 cm,20 cm tief keine Hinweise auf FM Besatz §; §§ stammhohl, Stammriss 1,0 m lang, keine Hinweise auf FM Besatz §; §§ 13 Pflaume 42 hohle Kronenäste Legende § Gehölzschutzsatzung der Stadt Wilthen §§ höhlenreicher Altbaum, lt. VwV Biotopschutz SN, 2009 BHD Brusthöhendurchmesser in 1mHöhe Dm Durchmesser der Höhlenöffnung FM Fledermaus SN Sachsen VwV Verwaltungsvorschrift Datengrundlagen Folgende Datengrundlagen wurden herangezogen: - Aktuelle Erfassungsergebnisse (Brutvögel, Reptilien, Fledermäuse und xylobionte Käfer), - Auszug aus der Zentralen Artdatenbank des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zu besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten für das Untersuchungsgebiet "B-Plan Wilthen, Schulstraße" einschließlich Umkreis von 500 m,, Stand: 06.09.2019, - Untersuchungen zu Fledermäusen von A. Natuschke 2011, 2014 am WBS70-Bestand, Karl-Marx-Straße und August-Bebel-Straße, Wilthen, - aktuelle Publikationen des LFULG zu Arten der FFH-Richtlinie und der Roten Listen in Sachsen, - Atlasse zur Verbreitung der Arten in Sachsen (Säugetiere, Brutvögel, Reptilien) - Informationen der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Bautzen, - Angaben von Arten- und Gebietskennern (Kartierern) und (ehrenamtlichen) Naturschutz-Mitarbeitern, - Handbuch: Praxis der akustischen Fledermauserfassung, Runkel, V. et al., 2018, - Brutvögel in Sachsen. Steffens, R. et al., 2013, - Atlas der Säugetiere Sachsens. Hauer et al., 2009, - Verbreitungskarten der FFH-Arten, 2007-2012. Erstelldatum: Letzte Änderung: -6- 08.09.2019 09.09.2020
Planungsbüro Ing. KRÜGER & JEDZIG Partnerschaft Bebauungsplan Wilthen www.krueger-jedzig.de Schulstraße Umweltplanung • Naturschutz-Objektplanung • GIS • Computer-Visualisierung • Schulung/Beratung Artenschutzfachbeitrag Methodik 1.4.1 Methodik Allgemeines Methodisches Vorgehen und Begriffsabgrenzungen für den vorliegenden Artenschutzfachbeitrag orientieren sich am Ablaufschema zur Prüfung des Artenschutzes nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG und an den Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP 2011) sowie den Hinweisen der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz zu zentralen unbestimmten Rechtsbegriffen und der Auslegung und Anwendung der Vorschriften der §§ 44 ff. BNatSchG (SMUL 2009). Zur Ermittlung der für die Planung relevanten Arten wurden die im Planungsgebiet und dessen 500 m Umfeld nachgewiesenen bzw. die aufgrund der vorhandenen Habitate potenziell vorkommenden Arten herangezogen. Vorhandene Daten zu artenschutzrechtlich relevanten und zu behandelnden Arten lagen in diesem Bereich zu einigen Fledermausarten vor. Einige weitere vorliegende Artdaten betreffen die Artgruppen der Vögel, sind aber durchweg schon recht alt (90-iger Jahre). Zu Reptilien liegt neben den auf der eigenen, aktuellen Erfassung der Waldeidechse beruhenden Daten nur einer älteren Angabe zu Ringelnatter aus dem Jahr 2005 vor. Das artenschutzrechtlich zu prüfende Artenspektrum im Untersuchungsraum wurde anhand der Habitatpotenziale ermittelt. Im Untersuchungsgebiet wurden im Zeitraum Mai bis September 2019 Erfassungen zu der Artengruppen Fledermäuse, Vögel, Reptilien und xylobionte Käfer durchgeführt. Als Ergebnis sollen potenzielle Vorkommen und deren mögliche Betroffenheit von dem Vorhaben geprüft werden. 1.4.2 Methode und Material Fledermäuse Der Baumbestand der Fläche wurde nach den Biotopmerkmalen Spechthöhle, Astabbruch, Spalten, Risse, Rindenabplatzungen, Initialhöhle sowie hohlen Ast/Stamm/Baum mit Baumart und Brusthöhenumfang des Baumes (BHU), Exposition, Lage der Höhle kartiert. Alle Baumhöhlen sowie potenzielle Quartier- bzw. Nistmöglichkeiten an den beiden abzureißenden Wochenendhäusern wurden ausgeleuchtet und mittels Spiegel und Kameraendoskop nach Fledermausbesatz, Kotresten, sowie nach Nistmaterial in Höhlen brütender Vogelarten abgesucht. Das Ergebnis wurde mit Foto dokumentiert. Im Untersuchungsgebiet wurden mit vier Batcordern in zwei aufeinander folgenden Nächten Fledermausrufe aufgezeichnet und ausgewertet. Als Standorte der Geräte, die Ortungslaute jagender Fledermäuse im Umkreis bis 30m erfassen können, wurden Bereiche mit vermutlich verstärkter Flugaktivität vor den bekannten und potenziellen Quartierbäumen gewählt. Sichtbeobachtungen ab Beginn der Dämmerung bis eine Stunde nach vollständiger Dunkelheit und ab Beginn der geodätischen Morgendämmerung bis Sonnenaufgang unterstützten die akustische Ruferfassung zur Abschätzung der Anzahl jagender Individuen. Während der Einflugbeobachtungen zur Dämmerung wurden beim Abschreiten des Transektes entlang der Karl-Marx-Straße mit einem Batcorder Rufe der in Richtung WBS 70 abfliegenden Fledermäusen aufgenommen. Zur akustischen Erfassung der Fledermausrufe kamen Batcorder2 zum Einsatz. Die rechnergestützte Rufauswertung erfolgte mit den Programmen bcIdent und bcAnalyse3 Pro der Firma ecoObs, Nürnberg. Nachbestimmung unsicherer Rufe und Plausibilitätsüberprüfung fanden manuell anhand der Ruftabellen und Literatur statt. Die Erfassungen erfolgten mit Hilfe folgender Geräte und Hilfsmittel: • Kameraendoskop 5mm und 15mm, • Handspiegel mit LED • Batcorder 2.0, (Fa. ecoObs) • lichtstarke Lampen • BAT Detektor SSF Bat2 Erstelldatum: Letzte Änderung: -7- 08.09.2019 09.09.2020
Planungsbüro Ing. KRÜGER & JEDZIG Partnerschaft Bebauungsplan Wilthen www.krueger-jedzig.de Schulstraße Umweltplanung • Naturschutz-Objektplanung • GIS • Computer-Visualisierung • Schulung/Beratung Artenschutzfachbeitrag 1.4.3 Altdaten Fledermäuse Für das Untersuchungsgebiet liegen für Fledermäuse folgende Altdaten vor (Auszug aus der Zentralen Artdatenbank des LfULG): Tab. 2: Datenbestand, Abfrage September 2019 Legende: Art deutsch Art wissenschaftlich Rote_Liste Letzter Fund 1= vom Aussterben bedroht Deutschland 2= stark gefährdet Braunes Langohr Plecotus auritus V 02.06.2014 3= gefährdet u= ungefährdet Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus G 02.06.2014 D= Daten unzureichend Großes Mausohr Myotis myotis V 08.07.2014 G= Gefährdung anzunehmen N= nicht gefährdet Nordfledermaus Eptesicus nilssonii G 29.05.2017 R= extrem selten Zwergfledermaus i.e.S Pipistrellus pipistrellus u 02.06.2014 V= Vorwarnliste In dem WBS 70-Wohnstandort wurden bei eigenen Beobachtungen und Begehungen Wochenstubenquartiere der Arten Nordfledermaus Eptesicus nilssonii, Abendsegler Nyctalus noctula und Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus nachgewiesen. Im Rahmen von Ausflugszählungen im westlichen Bereich der Karl- Marx-Straße und August-Bebel-Straße zwischen 2008 und 2011 wurden abfliegende Tiere in Richtung der westlichen gelegenen Gartenanlage protokolliert (vgl. Anhang 3 Ausflugszählungen 2012, N. Richter). 1.4.4 Untersuchungszeit Das Gebiet wurde in der Zeit ab dem 9. Mai bis 24. September 2019 und zusätzlich am 19.3.2020 untersucht. Die Ausflugzählungen am 9.5. und 10.5.2019 wurden vor Beginn der Dämmerung an den Weiden vorgenommen. Einflugzählungen begannen ab dem 23.7.2019 auf der Fläche mit anschließendem langsamen Abschreiten der östlichen Grenze zum Wohngebiet Karl-Marx-Straße um Flugaktivitäten Richtung der bekannten Wochenstubenquartiere zu erfassen. Dabei wurde besonders auf schwärmende Fledermäuse geachtet. Fledermäuse haben die Eigenschaft im nahen Umfeld ihrer Hangplätze vor dem morgendlichen Einflug bis zu 20 Minuten intensiv zu jagen. Die Flugbewegung mehrere Individuen auf engem Raum geben Hinweise auf ihre Quartiere. Tab. 3: Zusammenstellung der Untersuchungstermine Datum Thema Zeit 9.5.2019 Ausflugbeobachtung an Weiden 20:00 – 21:00 Uhr 9.5.2019 Batcorder Erfassung an 3 Standorten 20:00 – 6:00 Uhr 10.5.2019 Batcorder Erfassung, 1 Gerät 20:00 – 6:00 Uhr 23.7.2019 Einflugbeobachtung, Batcorder Erfassung 3:30 – 5:30 Uhr 26.7.2019 Einflugbeobachtung, Batcorder Erfassung 3.30 – 5.30 Uhr 26.7.2019 Ausflugbeobachtung Weide 20:30 - 22:30 Uhr 16.9.2019 Höhlenbaumkartierung, Kontrolle Gartengebäude Flst. 1711/a 24.9.2019 Endoskopie Höhlenbäume 19.3.2020 Kontrolle Gartennebengebäude, Zuordnung Höhlenbäume Tab. 4: Wetterdaten Datum Temperatur Wind Niederschlag [ºC] [m/s] [mm] 09.5.2019 12 1 0 10.5.2019 11 1-3 0 23.7.2019 23 1 0 26.7.2019 22 0 0 16.9.2019 13 0 0 24.9.2019 13 1 0 Die Untersuchungen fanden ausschließlich bei geeigneten Wetterlagen statt. Erstelldatum: Letzte Änderung: -8- 08.09.2019 09.09.2020
Planungsbüro Ing. KRÜGER & JEDZIG Partnerschaft Bebauungsplan Wilthen www.krueger-jedzig.de Schulstraße Umweltplanung • Naturschutz-Objektplanung • GIS • Computer-Visualisierung • Schulung/Beratung Artenschutzfachbeitrag 1.4.5 Erfassungsstandorte Die Erfassungsstandorte der Fledermäuse und die erfassten Höhlenbäume sind in Bild 2 dargestellt. Bild 2: Erfassungsstandorte und Höhlenbäume im Untersuchungsgelände (entsprechend B-Plangebiet „Wilthen Schulstraße“ in der ursprünglich vorgesehenen Abgrenzung) 2 Wirkungen des Vorhabens Nachfolgend werden die Wirkfaktoren aufgeführt, die i.d.R. zur Beeinträchtigung und Störung von streng und europarechtlich geschützten Tier- und Pflanzenarten führen können bzw. deren Lebensräume betreffen. Baubedingte Wirkfaktoren Flächeninanspruchnahme Zur Lagerung von Baumaterialien, Baustelleneinrichtung und zum Abstellen von Maschinen werden nur die betreffenden Baugrundstücke selbst vorübergehend in Anspruch genommen. Gehölzfällungen Im Februar 2019 wurden bereits 5 Bäume (2x Weide, 1x Birke, 1x Apfel und 1x Pflaume) sowie weitere Gehölze ohne Baumcharakter (Sträucher einschließlich Aufwüchse von Wurzelausläufern, dünne Stämme mit schiefem oder ohne Leittrieb) gefällt. In Vorbereitung der Baumaßnahme wird (voraussichtlich im Herbst/Winter 2020) ein weiterer Teil der Obst- und sonstigen Laubbäume sowie einige Nadelgehölze (insgesamt 20 Laub- und 5 Nadelbäume) gefällt (einschließlich Stubbenrodung). Erstelldatum: Letzte Änderung: -9- 08.09.2019 09.09.2020
Planungsbüro Ing. KRÜGER & JEDZIG Partnerschaft Bebauungsplan Wilthen www.krueger-jedzig.de Schulstraße Umweltplanung • Naturschutz-Objektplanung • GIS • Computer-Visualisierung • Schulung/Beratung Artenschutzfachbeitrag Erschütterungen, Immissionen, Optische Störungen Bauzeitlich kommt es zu Erschütterungen, Lärm- und Abgasemissionen (Schadstoffe, Gerüche) durch die Baufahrzeuge. Die Bautätigkeit führt zu optischen Störreizen im Umfeld des Baufeldes durch Fahrzeugverkehr, Baumaschineneinsatz und andere Aktivitäten im für solche Baustellen typischen Umfang. Kollisionsrisiko / Barrierewirkungen / Zerschneidung Ein Kollisionsrisiko, Barrierewirkungen und Zerschneidungen sind ausgeschlossen. Anlagebedingte Wirkfaktoren Flächeninanspruchnahme Im Rahmen des geplanten Baugebietes für Wohnen sind bei (vgl. LANDSCHAFTSARCHITEKTURBÜRO PANSE 2019, Tabelle 1 und 3): Gesamtfläche von 14.693 m², 1.610 m² als Straße (Mischfläche: Asphalt, Bankett, Grünstreifen mit Versickerungsmulde), 305 m² als private Verkehrsfläche, teilversiegelt, 548 m² als Ersatzhabitat Waldeidechse: Gebüschvegetation mit Einzelbäumen und 10.730 m² als Einzelhaussiedlung mit Garten), festgelegt. Dem entsprechend werden diese Flächen im Rahmen der vorgesehenen Bebauung in Anspruch genommen und dabei ganz oder teilweise versiegelt und überbaut. Barrierewirkungen/Zerschneidung Eine Barriere- bzw. Zerschneidungswirkung ist von dem Vorhaben durch den Wegfall der Streuobstwiese als Trittsteinbiotop und die sich aus der geplanten Bebauung ergebende Flächenversiegelung zu erwarten. Betriebsbedingte Wirkfaktoren Betriebsbedingte Wirkfaktoren (Lärm, …) werden sich in dem bereits durch die umgebende Wohnbebauung üblichen Umfang bewegen und werden deshalb hier nicht ausführlich erläutert. 3 Bestand und Darlegung der Betroffenheit der Arten Aufgrund der Lage innerhalb der vorhandenen Bebauung, in einem Bereich der aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes einen höheren Wert hat (geschützter Biotop Streuobstwiese), konnte (in Abstimmung mit Arten- und Gebietskennern) eine Anwesenheit bzw. Betroffenheit für eine Vielzahl der (streng) geschützten Tierarten nach Anhang IV a) FFH-Richtlinie und der europäischen Vogelarten nach Art. 1 Vogelschutzrichtlinie mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Speziell für Fledermäuse, xylobionte Käfer, Boden-/ Heckenbrüter und Reptilien, die im weiteren Umfeld des Planungsgebietes (potenziell) vorkommen können, wurden Präsenzuntersuchungen durchgeführt. Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie 3.1.1 Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Im Planungsgebiet sind keine Vorkommen von Pflanzenarten nach Anhang IV b) FFH-Richtlinie bekannt und auch nicht zu erwarten. 3.1.2 Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie Erstelldatum: Letzte Änderung: - 10 - 08.09.2019 09.09.2020
Planungsbüro Ing. KRÜGER & JEDZIG Partnerschaft Bebauungsplan Wilthen www.krueger-jedzig.de Schulstraße Umweltplanung • Naturschutz-Objektplanung • GIS • Computer-Visualisierung • Schulung/Beratung Artenschutzfachbeitrag 3.1.2.1 Säugetiere Die Fledermausfauna wurde 2019 akustisch erfasst. Dabei wurden die folgenden Arten festgestellt: Tab. 5: Artenliste der bestimmten Fledermausarten Best.- Rote Rote FFH-Anhang IUCN Wissenschaftlicher Sicherheit Liste SN Liste D (92/43 EWG) 2006 Name Name [%] 2013 2009 Nordfledermaus Eptesicus nilsonii 100 3 G IV LC Großes Mausohr Myotis myotis 70 V V II, IV LC (manuelle Nachbest.) Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 100 N N IV LC Abendsegler Nyctalus noctula 100 N V IV LC Braunes -/Graues Langohr Plecotus spez. 82 N/3 V/2 IV LC Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus 87 3 D IV LC Legende: 0= ausgestorben D= Daten unzureichend FFH= Fauna-Flora-Habitat Richtlinie 1= vom Aussterben bedroht G= Gefährdung anzunehmen IUCN= International Union for Conservation of Nature 2= stark gefährdet N= nicht gefährdet k.A.= keine Angaben 3= gefährdet R= extrem selten VU= Vulnerable (gefährdet) rot= FFH-Anhang II-Art V= Vorwarnliste LC= Least Concern (ungefährdet) VK= Vorkommen NT= Near Threatend (potentiell gefährdet) In Tabelle 5 sind nur die mit hoher Sicherheit im Untersuchungsgebiet festgestellten Arten. Unbestimmte, fehlerhaft bestimmte oder mit einer Bestimmungssicherheit < 70% wurden verworfen. Die Arten Braunes Langohr und Graues Langohr sind akustisch nicht zu unterscheiden und deshalb als Gattung einbezogen. Der Große Abendsegler jagt im freien Luftraum. Gefährdungen ergeben sich durch Quartierverlust durch Fällung von Höhlenbäumen oder Beseitigung von Spaltenquartieren an Gebäuden. Quartiere (vergl. Bild 2) der Nordfledermaus, Zwergfledermaus und Großer Abendsegler wurden in vorhergehenden Untersuchungen im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen 2010/ 2011 in den WBS 70 Blöcken festgestellt, ebenso die Ausflugrichtung zum Untersuchungsgebiet. Alle festgestellten Arten nutzen unter anderen urbane Räume als Nahrungshabitate, die im nahen Umfeld des Plangebietes weiterhin zur Verfügung stehen. Eine Gefährdung der Fledermauspopulation der Nordfledermaus im östlich angrenzenden WBS 70- Standort ist durch den Verlust einer Nahrungshabitats- Teilfläche nicht feststellbar. Nahrungshabitate unterstehen nicht dem Schutz gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) §44, Abs.1, Nr.3, vorausgesetzt, dass der Verlust dieser Fläche die Funktion einer Fortpflanzungsstätte nicht unmöglich macht (LANA, S.7). Die wesentlichen Charakteristika der Lebensraumansprüche und Raumnutzung, die wichtigsten Gefährdungsfaktoren, Gefährdungs- und Schutzstatus sowie z.T. auch mögliche Schutzmaßnahmen für die im Untersuchungsgebiet festgestellten Fledermausarten sind: Nordfledermaus, Eptesicus nilssonii Lebensraum/Raumnutzung: Die Art ist eine typische Fledermaus borealer, montaner Waldgebiete bis in 2000 m Höhe. Wochenstuben befinden sich in Zwischendächern und hinter Wandverkleidungen hoher Gebäude. Jagdflüge entlang der Vegetationskanten, aber auch im freien Luftraum bis 50m Höhe und an Straßenlampen. Die Jagdgebiete können bis zu 10 km von den Wochenstuben entfernt liegen. Gefährdung: Rote Liste IUCN 2016:LC (Least Concern), FFH Anhang IV, Rote Liste BRD 2 (stark gefährdet), Gefährdung durch Gebäudesanierung Betroffenheit: Ein Eingriff in Ruhestätten ist ausgeschlossen, da die Art Spaltenquartiere an und in Gebäuden (WBS 70) nutzt, (vgl. Ausflugzählungen an WBS 70, Karl-Marx-Str. u. August-Bebel-Str., N. Richter, vom 3.6.2012). Eine Gefährdung durch den Straßenverkehr kann wegen der geplanten, verkehrsberuhigten Bebauung ausgeschlossen werden. Erstelldatum: Letzte Änderung: - 11 - 08.09.2019 09.09.2020
Planungsbüro Ing. KRÜGER & JEDZIG Partnerschaft Bebauungsplan Wilthen www.krueger-jedzig.de Schulstraße Umweltplanung • Naturschutz-Objektplanung • GIS • Computer-Visualisierung • Schulung/Beratung Artenschutzfachbeitrag Eine Verbesserung des Quartierangebotes ist aufgrund der geplanten, geringen Gebäudehöhen nicht zu erwarten. Erforderliche CEF-Maßnahmen: keine Großes Mausohr, Myotis myotis Lebensraum/Raumnutzung: Jagdhabitat sind insbesondere Laub- und Laubmischwälder mit geringem Anteil an Bodenvegetation, frisch abgeweidete Weiden und abgeerntete Äcker. Die Art ist ein Bodenjäger, der in 1-2m Höhe den Boden absucht. Beute wird an den Raschelgeräuschen erkannt. Quartier und Jagdgebiete liegen meist im Umkreis von 5- 15 km. Gefährdung: Rote Liste IUCN2016:LC (Least Concern), FFH-Anhang II, IV, Rote Liste BRD: 3 (gefährdet) Gefährdung durch großflächigen Einschlag alter Buchenbestände und Einsatz toxischer Holzschutzmittel in Quartieren Betroffenheit: Ein Eingriff in Ruhestätten ist ausgeschlossen, da die Art große, hallenartige Räume in Gebäuden und unter Brückenbauwerken nutzt. Eine Gefährdung durch den Straßenverkehr kann ausgeschlossen werden, da Transitflüge in die Jagdhabitate nicht in Bodennähe zu erwarten sind. Erforderliche CEF-Maßnahmen: keine Abendsegler, Nyctalus noctula Lebensraum/Raumnutzung: Baumquartiere, insbesondere einer Wochenstube, werden häufig gewechselt. Sie liegen verteilt auf Flächen von bis zu 200 ha. Quartierwechsel wurden in Entfernungen bis zu 12 km festgestellt. Jagdflüge können in bis zu 2,5 km entfernte Gebiete führen (RUNKEL et. al. 2018). Einzeltiere suchen jedoch auch bis zu 26 km entfernte Räume auf (HAUER, ANSORGE, ZÖPHEL 2009). Bei hoher Insektendichte können relativ kleine Gebiete regelmäßig abgeflogen werden, häufig gibt es jedoch keine definierten Jagdgebiete, die Tiere scheinen mehr oder weniger umherzustreifen. Gefährdung: Rote Liste IUCN 2019:LC, FFH- Anhang IV, Rote Liste BRD: 3, Bei Gebäudesanierungen und intensiver Forstwirtschaft gehen Quartiere verloren. Pestizideinsätze im Wald und die Zerstörung natürlicher Flussauen können die Nahrungsgrundlagen einschränken. Windkraftanlagen stellen während der Saisonwanderung eine große Gefahr dar. Schutzmaßnahmen: Erhalt von Zugrouten und Freihalten von Gefahrenquellen wie Windrädern, naturnahe Waldwirtschaft und Erhalt von Altholzbeständen, insbesondere natürliche Auwälder, Verzicht von Pestizideinsätze im Wald, Schutz von Massenquartieren bei Sanierungen Betroffenheit: Ein Eingriff in Ruhestätten ist durch die Erhaltung des Quartierbaumes (vgl. Anhang Fotodokumentation: Baum 3) nicht gegeben. Für den dennoch nicht unwahrscheinlichen Verlust des Quartierbaumes in den nächsten Jahren wurden bereits vorsorglich CEF-Maßnahmen realisiert (Aufhängung von 3 Quartierkästen). Eine Gefährdung durch den Straßenverkehr kann ausgeschlossen werden, da die Art nicht im bodennahen Luftraum jagt. Eine Verbesserung des Quartierangebotes ist bedingt zu erwarten, da durch reich strukturierte Gebäudefassaden zwar das Spaltenangebot steigen kann, dieses jedoch für große Fledermausarten meist nicht nutzbar ist. Die bereits realisierten CEF-Maßnahmen: 3 Rundkästen am zu erhaltenden Baumbestandes an den Grenzen des Plangebietes, vgl. Anhang 4 bleiben erhalten. Erstelldatum: Letzte Änderung: - 12 - 08.09.2019 09.09.2020
Planungsbüro Ing. KRÜGER & JEDZIG Partnerschaft Bebauungsplan Wilthen www.krueger-jedzig.de Schulstraße Umweltplanung • Naturschutz-Objektplanung • GIS • Computer-Visualisierung • Schulung/Beratung Artenschutzfachbeitrag Zwergfledermaus, Pipistrellus pipistrellus Lebensraum/Raumnutzung: Wochenstubenquartiere werden von Einzeltieren bis in 15 km Entfernung und von ganzen Wochenstubenverbänden bis in 1,3 km gewechselt. Schwärmquartiere werden bis in 22,5 km Entfernung aufgesucht. Dagegen liegen die Jagdgebiete wesentlich näher an den Wochenstuben. In England beträgt die mittlere Entfernung der Jagdgebiete 1,5 km und ihre mittlere Ausdehnung 92 ha. Gefährdung: Rote Liste IUCN 2019:LC, FFH- Anhang IV, Rote Liste BRD: nicht gefährdet Die Art ist in weite Teilen Europas häufig. Populationen teilweise auch nach Jahren der Zunahme immer noch im Wachsen begriffen (DIETZ et. al. 2006). Sie ist dennoch lokal durch Quartierzerstörung und Pestizideinsätzen bedroht. Schutzmaßnahmen: Erhalt der Koloniestandorte und insbesondere der Massenwinterquartiere in Höhlen vor Störungen. Betroffenheit: Eine Verbesserung des Quartierangebotes ist zu erwarten, da durch reich strukturierte Gebäudefassaden das Spaltenangebot steigen kann. Eine Gefährdung durch den Straßenverkehr kann wegen der geplanten, verkehrsberuhigten Bebauung ausgeschlossen werden. Erforderliche CEF-Maßnahmen: keine Braunes Langohr, Plecotus auritus Lebensraum/Raumnutzung: Die Art ist eine typische Waldfledermaus, kommt aber auch an isolierten Bäumen in Parks, Gärten und Offenland vor. Sie nutzt eine breite Palette an Wäldern von borealen Nadelmischwäldern, Fichten- und Kiefernforsten bis hin zu Buchenbeständen sowie strukturreichen Siedlungsgebieten mit altem Obstbaumbestand. Wochenstuben befinden sich meist in wärmeexponierten Gebäudespalten und Dachräumen. Es erfolgt ein häufiger (aller 1-5 Tage) Quartierwechsel im Umkreis von wenigen 100 Metern. Die Art ist sehr ortsgebunden. Gefährdung: Rote Liste IUCN 2018: LC (Least Concern), FFH-Anhang IV, Rote Liste BRD V(Vorwarnliste) Bedingt durch ihren langsamen Flug in niedriger Höhe ist die Art besonders durch den Straßenverkehr gefährdet. Ein weiterer Gefährdungsfaktor ist der Verschluss der Einflugöffnungen an Gebäuden. Betroffenheit: Ein Eingriff in Ruhestätten kann ausgeschlossen werden, da im Planungsgebiet keine für die Art geeigneten Quartiere vorhanden sind. Eine Gefährdung durch den Straßenverkehr kann wegen der geplanten, verkehrsberuhigten Bebauung ausgeschlossen werden. Erforderliche CEF-Maßnahmen: keine Graues Langohr, Plecotus austriacus Lebensraum/Raumnutzung: Die Art ist eine typische Dorffledermaus. Jagdgebiete liegen in menschlichen Siedlungen, Gärten, extensiv genutzten Agrarland. Quartiere befinden sich meist in Gebäuden, oft in Dachstühlen und Schornsteinverkleidungen sowie Dehnungsfugen von Brücken. Das Graue Langohr ist im Winter sehr kältehart. Quartiere befinden sich oft in Kellern und Spalten, oft nahe am Eingang. Regelmäßig werden überwinternde Tiere in im Sommer bewohnten Dachräumen aufgefunden. Gefährdung: Rote Liste IUCN 2018: LC (Least Concern), FFH-Anhang IV, Rote Liste BRD V (Vorwarnliste) Bedingt durch ihren langsamen Flug in niedriger Höhe ist die Art besonders durch den Straßenverkehr gefährdet. Ein weiterer Gefährdungsfaktor ist der Verschluss der Einflugöffnungen an Gebäuden. Betroffenheit: Ein Eingriff in Ruhestätten kann ausgeschlossen werden, da im Planungsgebiet keine für die Art geeigneten Quartiere vorhanden sind. Eine Gefährdung durch den Straßenverkehr kann wegen der geplanten, verkehrsberuhigten Bebauung ausgeschlossen werden. Erforderliche CEF-Maßnahmen: keine Erstelldatum: Letzte Änderung: - 13 - 08.09.2019 09.09.2020
Planungsbüro Ing. KRÜGER & JEDZIG Partnerschaft Bebauungsplan Wilthen www.krueger-jedzig.de Schulstraße Umweltplanung • Naturschutz-Objektplanung • GIS • Computer-Visualisierung • Schulung/Beratung Artenschutzfachbeitrag Zweifarbfledermaus, Vespertilio murinus Lebensraum/Raumnutzung: Wochenstuben befinden sich u.a. an hohen Gebäuden und in Felsspalten. Winterquartiere liegen in hohen Gebäuden, Kirchtürmen und Felswänden. Tiere weichen bei niedrigen Temperaturen tiefer in Gebäude aus. Nahrungserwerb in 10-40m Höhe, um Straßenbeleuchtung und Offenland Gefährdung: Rote Liste IUCN 2006: LC (Least Concern), FFH-Anhang IV, Rote Liste BRD G (gefährdet, wandernde Art), gefährdet durch im südlichen Raum wenig bekannte Fortpflanzungsquartiere Betroffenheit: Ein Eingriff in Ruhestätten kann ausgeschlossen werden, da das Planungsgebiet nicht den Habitatanforderungen dieser Art entsprechende Strukturen aufweist. Eine Gefährdung durch den Straßenverkehr kann wegen der geplanten, verkehrsberuhigten Bebauung ausgeschlossen werden. Erforderliche CEF-Maßnahmen: keine Höhlenbaumkontrolle Die Höhlenbaumkontrolle ergab, dass Fledermäuse durch den Wegfall des Angebots an Baumhöhlen (vgl. Bestandserfassung Tabelle 1) infolge Fällung eines Teils des vorhandenen Gehölzbestandes potenziell betroffen sind. In Baum 3 (Weide, W70) wurde im Februar 2019 vor Gehölzschnitt ein Fledermauswinterquartier (1Ex) festgestellt. Der Baum bleibt vorerst erhalten. Eine längerfristige Erhaltung ist jedoch fraglich, weshalb bereits CEF-Maßnahmen für den Verlust des Quartieres vorgesehen wurden. (vgl. Kapitel 4.2) In den weiteren, im Gehölzbestand des Planungsgebietes festgestellten und endoskopisch untersuchten Baumhöhlen wurde kein Besatz und keine Hinweise auf einen Besatz durch Fledermäuse (Kotballen) festgestellt. Gebäudekontrolle Die Absuche der Wochenendhäuser auf den Flurstücken 1711/a und 1711/2 brachte folgende Ergebnisse: FlSt. 1711a: Die Traufe und Ortgänge des Gebäudes sind ohne Ort- und Traufkasten ausgebildet. Die Fensterläden am Westgiebel sind geschlossen. Es sind keine Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse vorhanden. Das Gebäude ist verschlossen, ohne ständig offene Ein- und Ausflugmöglichkeiten. Ein Besatz kann ausgeschlossen werden. FlSt. 1711/2: Das Grundstück mit dem zugehörigen Wochenendhaus wurde nachträglich im März 2020 auf potenzielle Fledermausquartiere untersucht. Es sind keine Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse vorhanden. Ein Besatz kann ausgeschlossen werden. Potentialabschätzung Artgruppe Fledermäuse Gefährdung d. Gefährdung d. Gefährdung d. Aufwertung des CEF Quartierverlust Straßenverkehr populations- Quartierangebotes Wissenschaftlicher Name bedrohenden Name Verlust des Nahrungshabitates Nordfledermaus Eptesicus nilsonii O O O O keine Mausohr Myotis myotis O O O O keine Abendsegler Nyctalus noctula O O O X 3x RK (1) Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus O O O XX keine Br./Gr. Langohr Plecotus spez. O O O XX keine Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus O O O O keine Legende: O: keine Gefährdung oder Aufwertung X: geringe Gefährdung oder Aufwertung XX: hohe Gefährdung oder Aufwertung RK: Fledermaus-Rundkasten FK: Fledermaus-Flachkasten Erstelldatum: Letzte Änderung: - 14 - 08.09.2019 09.09.2020
Planungsbüro Ing. KRÜGER & JEDZIG Partnerschaft Bebauungsplan Wilthen www.krueger-jedzig.de Schulstraße Umweltplanung • Naturschutz-Objektplanung • GIS • Computer-Visualisierung • Schulung/Beratung Artenschutzfachbeitrag Tab. 6: Gefährdung und Erhaltungszustand der im Untersuchungsraum (potenziell) vorkommenden Säugetier- arten Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL D RL SN EHZ SN KBR Nordfledermaus Eptesicus nilsonii G 3 U1 U1 Großes Mausohr Myotis myotis V V FV U1 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus N N FV FV Abendsegler Nyctalus noctula V N U1 U1 Braunes -/Graues FV/U1 FV/U2 Plecotus spez. V/2 N/3 Langohr Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus D 3 U1 U1 Quelle: Artdatenbank Sachsen (LFULG 2019) RL D Rote Liste Deutschlands 2 stark gefährdet V Vorwarnliste G Gefährdung anzunehmen N nicht gefährdet D Daten unzureichend RL SN Rote Liste Sachsens 3 gefährdet V Vorwarnliste N nicht gefährdet EHZ Erhaltungszustand SN Sachsen und KBR kontinentale biogeographische Region FV günstig (favourable) U1 ungünstig – unzureichend (unfavourable – inadequate) U2 ungünstig – schlecht (unfavourable – bad) Vorkommen weiterer Säugetierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (z.B. Wolf, Fischotter, Biber, Haselmaus etc.) sind aufgrund mangelnder Verbreitung und fehlender Habitate auszuschließen. Speziell zur Haselmaus liegt eine aktuelle Stellungnahme von S. Büchner von April 2019 vor, welche eine Nutzung des Untersuchungsgebietes durch die Haselmaus aufgrund der Lebensraumansprüche und der aktuellen Verbreitung der Art ausschließt. Eine Beeinträchtigung von zu betrachtenden Säugetierarten kann daher mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie In der Artdatenbank (LFULG 2019) sind für den Untersuchungsraum keine jüngeren Nachweise gefährdeter Vogelarten aufgeführt. Die dort aufgeführten Nachweise der Arten Birkenzeisig Carduelis flammea, Sperber Accipiter nisus, Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus, Wachtelkönig Crex crex und Wiesenpieper Anthus pratensis stammen aus den Jahren 1993-96 und sind daher nicht mehr als aktuell anzusehen. Bis auf Birkenzeisig und Sperber handelt es sich dabei auch um Arten, für die das Untersuchungsgebiet selbst keinen geeigneten Lebensraum darstellt. Beim Wachtelkönig ist es dabei insbesondere die Kleinräumigkeit, Störungshäufigkeit und die durch langjähriges Brachfallen bis 2019 stark verfilzte Struktur des Grünlandes im Planungsbereich, die die Fläche als Lebensraum ungeeignet machen. Bei der im Frühjahr/Sommer 2019 durchgeführten avifaunistischen Erfassung wurden die Arten Buntspecht, Kohlmeise, Wintergoldhähnchen und Star sicher als Brutvogel nachgewiesen. Eine Reihe weiterer Arten zeigten Revierverhalten (singende Männchen), so dass von einer Brut dieser Arten auf der Untersuchungsfläche oder unmittelbarer Nachbarschaft auszugehen ist (vgl. Tabelle 7). Weitere besonders störungsempfindliche Vogelarten wurden nicht nachgewiesen. Tab. 7: Brutpaare/Reviere von Vogelarten im Untersuchungsgebiet (UG) Die Nachweiskategorien beziehen sich auf die europaweit gültigen Codes (A = mögliches Brüten, B = wahrscheinliches Brüten, C = sicheres Brüten). Zu beachten ist das bei häufigen Arten keine Zeit in eine möglichst hohe Nachweiskategorie investiert wurde. Bei sehr häufigen Arten wurde auf eine genaue Ermittlung der Brutpaarzahl verzichtet (x – anwesend). Erstelldatum: Letzte Änderung: - 15 - 08.09.2019 09.09.2020
Planungsbüro Ing. KRÜGER & JEDZIG Partnerschaft Bebauungsplan Wilthen www.krueger-jedzig.de Schulstraße Umweltplanung • Naturschutz-Objektplanung • GIS • Computer-Visualisierung • Schulung/Beratung Artenschutzfachbeitrag Wissenschaftlicher Rote Nachweis- Brutpaare VRL Deutscher Name Name Liste code UG Anhang I D SN Buntspecht Dendrocopos major C 1 x * * Kohlmeise Parus major C x x * * Wintergoldhähnchen Regulus regulus C 1 x * V Star Sturnus vulgaris C 1 x * * Stieglitz Carduelis carduelis B x x * * Grünfink Carduelis chloris B x x * * Ringeltaube Columba palumbus B x x * * Buchfink Fringilla coelebs B x x * * Blaumeise Parus caeruleus B x x * * Haussperling Passer domesticus B x x * * Feldsperling Passer montanus B x x V * Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros B x x * * Zilpzalp Phylloscopus collybita B x x * * Grünspecht Picus viridis B x x * * Girlitz Serinus serinus B x x * * Türkentaube Streptopelia decaocto B x x * * Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla B x x * * Zaungrasmücke Sylvia curruca B x x * V Amsel Turdus merula B x x * * Singdrossel Turdus philomelos B x x * * Die im Planungsgebiet und dessen unmittelbarem Umfeld (potenziell) vorkommende Vogelarten sind natürlich vorkommende Vogelarten im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 2009/147/EG und damit nach §7 Absatz 2 Satz 13 BNatSchG besonders geschützt. Sie unterliegen somit den Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 BNatSchG. Alle im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Brutvogelarten wurden daher hinsichtlich ihrer möglichen Betroffenheit durch Tötung oder Verletzung sowie durch die Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- oder Ruhestätten in Folge der Realisierung des geplanten Vorhabens geprüft. Der Grünspecht ist darüber hinaus nach Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung streng geschützt. Zusätzlich verboten sind damit nach § 44 Abs. 1 Satz 2 BNatSchG Störungen während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population der Art verschlechtert. Der Grünspecht wurde 2019 im Planungsgebiet nachgewiesen (allerdings ohne Brutnachweis im Planungsgebiet) und ist hier aufgrund ihrer Lebensraumansprüche als potentieller Brutvogel zu betrachten. Höhlen- oder Halbhöhlenbrüter In dem Wochenendhaus auf FlSt 1711/2 wurde im Traufkasten (siehe Bild 17) an der Terrassenseite (Südfassade) Nistmaterial ohne Gelege oder Eierreste festgestellt. Die Größe der Einflugöffnung, ca. 3x4 cm, deutet auf Brutversuche von Kohlmeise oder Hausrotschwanz d.h. es besteht ein Brutverdacht für Höhlen- oder Halbhöhlenbrüter und damit ein Brutplatz, der beim Abriss des Gebäudes verloren gehen wird. Gehölz- und Gebüschbrüter Arten wie Wintergoldhähnchen, Grünfink, Ringeltaube, Buchfink, Zilpzalp, Girlitz, Türkentaube, Mönchsgrasmücke, Zaungrasmücke, Amsel und Singdrossel verlieren Brutmöglichkeiten durch die mit dem Bauvorhaben verbundene Fällung eines Teils der vorhandenen Gehölze. Von der Fällung betroffen sind 20 Laub- und 5 Nadelbäume. Erstelldatum: Letzte Änderung: - 16 - 08.09.2019 09.09.2020
Planungsbüro Ing. KRÜGER & JEDZIG Partnerschaft Bebauungsplan Wilthen www.krueger-jedzig.de Schulstraße Umweltplanung • Naturschutz-Objektplanung • GIS • Computer-Visualisierung • Schulung/Beratung Artenschutzfachbeitrag Bestand und Betroffenheit sonstiger streng bzw. besonders geschützter Arten Im Folgenden werden die weiteren nach nationalem Recht (gem. § 7 Abs. 2 Nr. 14 bzw. 13 BNatSchG) streng bzw. besonders geschützten Arten, die nicht im Anhang IV FFH-Richtlinie oder Art. 1 Vogelschutzrichtlinie enthalten sind, bezüglich ihres Vorkommens im Untersuchungsraum und ihrer Betroffenheit von dem Vorhaben geprüft. Damit werden mögliche Beeinträchtigungen und Gefährdungen durch das Vorhaben prognostiziert und daraus abgeleitet, ob Biotope zerstört werden, die für diese Arten nicht ersetzbar sind. 3.3.1 Sonstige streng geschützte Pflanzenarten Im Planungsgebiet sind keine Vorkommen von streng geschützten Pflanzenarten, die nicht gleichzeitig nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützt sind, bekannt oder zu erwarten. Eine Prüfung gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 SächsNatSchG ist daher nicht erforderlich, da im Siedlungsbereich liegend. 3.3.2 Sonstige streng geschützte Tierarten Im Planungsgebiet sind keine Vorkommen von streng geschützten Tierarten, die nicht gleichzeitig nach Anhang IV der FFH-Richtlinie oder gemäß Art. 1 Vogelschutzrichtlinie geschützt sind, bekannt bzw. zu erwarten (vgl. Anhang 1). Eine Prüfung gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 SächsNatSchG ist daher nicht erforderlich, da im Siedlungsbereich liegend. 3.3.3 Sonstige besonders geschützte Tierarten Vorkommen von den besonders geschützten Tierarten, die nicht streng bzw. nach Anhang IV der FFH- Richtlinie oder gemäß Art. 1 Vogelschutzrichtlinie geschützt wurde für folgende Artengruppen festgestellt: 3.3.3.1 Reptilien Im Rahmen der im Frühjahr 2019 durchgeführten drei Begehungen (11.5., 18.5., 24.5.2019) konnten im Untersuchungsgebiet ein Vorkommen von Waldeidechsen nachgewiesen werden. In Summe wurden dabei mind. 5 unterschiedliche Einzeltiere festgestellt. Bei einer ergänzenden Erfassung der Reptilien durch Frau Aline Langhof mit 5 Begehungen (27.03, 06.04., 18.04., 27.05. und 22.06.2020) wurden insgesamt 6 adulte Waldeidechsen gefunden. Eine Reihe größerer Granitsteine (bis ca. 1m Durchmesser) und ein Granitsteinhaufen z.T. von Ruderalflur umgeben im südlichen Teil im Planungsgebiet stellt eine geeignete Lebensraumstruktur der Waldeidechse dar. Bei dem Umsetzen eines Teils der Waldeidechsenpopulation am 13.08., 19.08. und 24.08. 2020 wurden in diesem Bereich 15 adulte und 16 juvenile Waldeidechsen abgefangen und in die Streuobstwiese umgesetzt. (vgl. LANGHOF, 2020) Aufgrund der umgebenden Wohnbebauung besteht ein hoher Prädationsdruck durch Katzen. Eine direkte Anbindung an besser geeignete Lebensräume ist nicht gegeben. Tab. 8: Gefährdung und Erhaltungszustand der im Untersuchungsraum (potenziell) vorkommenden Reptilien- arten Deutscher Name Wissenschaftlicher Name RL D RL SN Waldeidechse Zootoca vivipara (Lichtenstein, 1823) * * Quelle: Artdatenbank Sachsen (LFULG 2019) RL D Rote Liste Deutschlands * ungefährdet RL SN Rote Liste Sachsens * ungefährdet Erstelldatum: Letzte Änderung: - 17 - 08.09.2019 09.09.2020
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