Bebauungsplan "Wilthen Schulstraße" - Anlage IV: Artenschutzfachbeiträge - Stadt Wilthen - Bautzen

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Bebauungsplan "Wilthen Schulstraße" - Anlage IV: Artenschutzfachbeiträge - Stadt Wilthen - Bautzen
Stadt Wilthen

Bebauungsplan „Wilthen Schulstraße“
    Anlage IV: Artenschutzfachbeiträge

       Planungsstand:              2. Entwurf

         Planfassung:             09.09.2020

               Stadt:           Stadt Wilthen
                             Bahnhofstraße 5
                               02681 Wilthen

         Gemarkung:                  Wilthen
Bebauungsplan "Wilthen Schulstraße" - Anlage IV: Artenschutzfachbeiträge - Stadt Wilthen - Bautzen
Planungsbüro Ing. KRÜGER & JEDZIG Partnerschaft                                                           Bebauungsplan Wilthen
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Umweltplanung • Naturschutz-Objektplanung • GIS • Computer-Visualisierung • Schulung/Beratung               Artenschutzfachbeitrag

                        Artenschutzfachbeitrag

                     Bebauungsplan Wilthen Schulstraße

                                 Planungsbüro Ing. Krüger & Jedzig

                                                                                    Erstelldatum:   Letzte Änderung:
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   Umweltplanung • Naturschutz-Objektplanung • GIS • Computer-Visualisierung • Schulung/Beratung               Artenschutzfachbeitrag

IMPRESSUM

AUFTRAGGEBER:                                 PROJEKTBAU HILLE                         Rosenstraße 31
                                                                                       02625 Bautzen
                                                                                       Tel.: 03591 / 48 02 66
                                                                                       Fax: 03591 / 48 05 94
                                                                                       E-Mail: m.hille@bauplanung-hille.com
                                                                                       www.bauplanung-hille.com

AUFTRAGNEHMER:

BAUTECHNISCHE                                Landschaftsarchitektur Panse              Martin-Hoop-Straße 12
PLANUNG:                                                                               02625 Bautzen
                                                                                       Tel.: 03591 / 52 93 0
                                                                                       Fax:03591 / 52 93 29
                                                                                       E-Mail: info@la-panse.de

FACHGUTACHTEN:                               Planungsbüro Ing. KRÜGER &                Waldstraße 9
                                             JEDZIG Partnerschaft                      02742 Neusalza-Spremberg /
                                                                                       OT Friedersdorf
                                                                                       Tel.: 035872 / 39240
                                                                                       Fax: 035872 / 41512
                                                                                       E-Mail: krueger-jedzig@gmx.de
                                                                                       Web: www.krueger-jedzig.de

PROJEKTLEITUNG FACHGUTACHTEN:                                  Andreas Jedzig, Dipl.-Ing. Ökologie und Umweltschutz

............................................................
                    Verfasser

BEARBEITUNG:                          Dipl.-Ing. Mike Krüger (Herpetofauna, Grunderfassung)
                                      Dipl.-Ing. Andreas Jedzig (Botanik)
                                      Mario Keitel (Entomofauna)
                                      Frank Urban (Avifauna)
                                      Andreas Natuschke (Fledermäuse)

DATUM:                                09.09.2020

                                                                                       Erstelldatum:   Letzte Änderung:
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Bebauungsplan "Wilthen Schulstraße" - Anlage IV: Artenschutzfachbeiträge - Stadt Wilthen - Bautzen
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     Umweltplanung • Naturschutz-Objektplanung • GIS • Computer-Visualisierung • Schulung/Beratung                             Artenschutzfachbeitrag

Inhaltsverzeichnis
1.      Einleitung ..................................................................................................................................... 4
          Rechtsgrundlagen ....................................................................................................................... 4
          Beschreibung des Untersuchungsraumes ................................................................................... 5
          Datengrundlagen......................................................................................................................... 6
          Methodik..................................................................................................................................... 7
1.4.1      Methodik Allgemeines ........................................................................................................... 7
1.4.2      Methode und Material Fledermäuse .................................................................................... 7
1.4.3      Altdaten Fledermäuse ............................................................................................................ 8
1.4.4      Untersuchungszeit .................................................................................................................. 8
1.4.5      Erfassungsstandorte ............................................................................................................... 9
2       Wirkungen des Vorhabens ......................................................................................................... 9
          Baubedingte Wirkfaktoren ......................................................................................................... 9
          Anlagebedingte Wirkfaktoren .................................................................................................. 10
          Betriebsbedingte Wirkfaktoren ................................................................................................ 10
3       Bestand und Darlegung der Betroffenheit der Arten ............................................................ 10
      Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie ............................. 10
3.1.1 Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie ......................................................... 10
3.1.2 Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie ................................................................ 10
3.1.2.1 Säugetiere............................................................................................................................. 11
      Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-
      Richtlinie .................................................................................................................................. 15
      Bestand und Betroffenheit sonstiger streng bzw. besonders geschützter Arten ....................... 17
3.3.1 Sonstige streng geschützte Pflanzenarten .......................................................................... 17
3.3.2 Sonstige streng geschützte Tierarten .................................................................................. 17
3.3.3 Sonstige besonders geschützte Tierarten ........................................................................... 17
3.3.3.1 Reptilien ............................................................................................................................... 17
3.3.3.2 Insekten ................................................................................................................................ 18
3.3.4 Sonstige besonders geschützte Pflanzenarten .................................................................... 18
4       Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen
        Funktionalität ............................................................................................................................ 19
          Schutz und Vermeidungsmaßnahmen ...................................................................................... 19
          Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen
          Funktionalität ............................................................................................................................ 19
5       Zusammenfassende Beurteilung .............................................................................................. 22

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Bebauungsplan "Wilthen Schulstraße" - Anlage IV: Artenschutzfachbeiträge - Stadt Wilthen - Bautzen
Planungsbüro Ing. KRÜGER & JEDZIG Partnerschaft                                                           Bebauungsplan Wilthen
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  Umweltplanung • Naturschutz-Objektplanung • GIS • Computer-Visualisierung • Schulung/Beratung               Artenschutzfachbeitrag

1. Einleitung
Der Stadtrat Wilthen fasste am 17.04.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Wilthen
Schulstraße, der ein Gebiet mit Kleingärten und einer Streuobstwiese, die mit höhlenreichen Altbäumen
bestanden ist, überplant. Aufgrund der Nachfrage nach Wohngrundstücken im Stadtgebiet Wilthen sollen im
Geltungsbereich Einfamilienhausgrundstücke bauplanungsrechtlich gesichert werden. Das Plangebiet ist von
der vorhandenen Wohnbebauung der Ortschaft Wilthen umgeben. Mit der Lückenschließung wird die
städtebauliche Struktur neu geordnet.
Die Flächen für das geplante Wohngebiet befinden sich im planungsrechtlichen Außenbereich so dass die
Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im vorgezogenen Verfahren nach §8(4) BauGB erforderlich
ist. Mit dem Bebauungsplan wird die Fläche innerhalb des Geltungsbereiches einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung zugeführt. Träger des Bauleitverfahrens ist die Stadt Wilthen.

Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Bautzen hat nun in ihrer Stellungnahme die Prüfung auf
Vorliegen von Zugriffs- und Störungsverboten nach § 44 (1) BNatSchG gefordert. Es ist deshalb ein
Artenschutzfachbeitrag zu erstellen, der nachfolgende Kriterien beinhalten sollte:
    • Erfassung bzw. Datenrecherche über die aktuell vorliegenden Vorkommen von Brutvogel-,
        Reptilien-, Fledermausarten und xylobionten Käfern

       Rechtsgrundlagen
Das Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes
vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706) geändert worden ist, bildet die Rechtsgrundlage der artenschutzfachlichen
Beurteilung. Darin werden:
- Die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der
   gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie, alle europäischen
   Vogelarten), die durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt.
- Bei Bedarf die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Verboten gem. § 45
   Abs. 7 BNatSchG geprüft. Die nicht naturschutzfachlichen Befreiungsvoraussetzungen sind in den
   Planfeststellungsunterlagen dargestellt.
- Darüber hinaus wird geprüft, ob für die nicht gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten, die gemäß
   nationalem Naturschutzrecht streng geschützt sind, der § 9 Abs. 1 Satz 2 SächsNatSchG einschlägig ist.
   Eine Prüfung der gemeinschaftsrechtlich (streng) geschützten Arten nach § 9 Abs. 1 Satz 2
   SächsNatSchG ist nicht erforderlich, da dessen Regelungsinhalte bereits durch die Prüfung dieser Arten
   nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG sowie ggf. § 45 Abs. 7 BNatSchG entsprechend berücksichtigt
   sind.
Bezüglich der Tierarten nach Anhang IV a) FFH-Richtlinie und der Vogelarten nach Art. 1
Vogelschutzrichtlinie ergeben sich aus § 44 Abs. 1, Nrn. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG für nach § 15
BNatSchG zulässige Eingriffe Schädigungs- und Störungsverbote.
Die Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie die (damit verbundene
vermeidbare) Verletzung oder Tötung von Tieren oder ihrer Entwicklungsformen ist verboten. Abweichend
davon liegt ein Verbot nicht vor, wenn die ökologische Funktion, der von dem Eingriff oder Vorhaben
betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang erhalten wird.
- Das erhebliche Stören von Tieren während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-
   und Wanderungszeiten ist verboten, wenn die Störung zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes
   der lokalen Population führt.
Alle gem. § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützten Arten sind gemäß ihrer Empfindlichkeit und
Gefährdung im Rahmen der Eingriffsregelung zu betrachten und dementsprechend (v.a. Arten der Rote Liste
Kategorie 1 und 2) ggf. eingehender zu untersuchen (LFULG 2017a). Handlungen zur Durchführung eines
Eingriffs oder Vorhabens verstoßen gem. § 44 Abs. 5 (letzter Satz) BNatSchG nicht gegen die Zugriffsverbote,
wenn nur besonders geschützte Arten betroffen sind.

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Bebauungsplan "Wilthen Schulstraße" - Anlage IV: Artenschutzfachbeiträge - Stadt Wilthen - Bautzen
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  Umweltplanung • Naturschutz-Objektplanung • GIS • Computer-Visualisierung • Schulung/Beratung               Artenschutzfachbeitrag

       Beschreibung des Untersuchungsraumes
Die Abgrenzung des Untersuchungsraumes richtete sich nach der Reichweite, der von dem Vorhaben
ausgehenden Wirkungen (vgl. Kapitel 2) auf die zu betrachtenden Arten und wurde daher auf das ursprünglich
vorgesehene Vorhabensgebiet beschränkt. Es wurden jedoch zusätzlich auch bereits vorliegende Artdaten im
Umkreis von 500 m berücksichtigt. (vgl. Kaptel 1.3 Datengrundlagen)
Die untersuchte Fläche liegt am nördlichen Rand der Stadt Wilthen und umfasst damit den in Bild 1
dargestellten, ursprünglich beabsichtigten Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit den Flurstücken 1644/5,
1712/6, 1711a, 1970 (nur südl. Teil), 1642/4, 1644/6, 1712/7, 1711/2, 1644/4 (nur nördl. Teil) 1712/9 und
1711/3 (nur nördlicher Teil) in der Gemarkung Wilthen. Der südliche Teil des Flurstücks 1642/4 und der
nördliche Teil des Flurstücks 1711/3 sind nachträglich (d.h. nach den Arterfassungen) aus dem beabsichtigten
Geltungsbereich des Bebauungsplanes herausgefallen. Die Änderung bleibt aber für die Aussagen des
Artenschutzfachbeitrages bedeutungslos, da in diesen Bereichen keine Vorkommen relevanter Arten
festgestellt wurden.
Unmittelbar an das Untersuchungsgebiet angrenzend befinden sich ein locker bebautes Wohngebiet mit
Kleingartenanlagen und Brachflächen im Westen und Norden, ein sechsgeschossiger WBS 70-Wohnstandort
im Osten sowie ein großer, öffentlicher Parkplatz im Süden. Die nördlich des Untersuchungsgebietes
gelegenen landwirtschaftlichen Flächen werden als Intensivgrünland und Ackerflächen genutzt, in die
gehölzbestandene Bergkuppen eingelagert sind. Direkte Anbindungen des Gebietes an Vernetzungsstrukturen
und Zugtrassen für Fledermäuse (Gehölzstreifen, Gehölz bestandene Gewässerläufe, Alleen) zu Waldgebieten
am Kleinen Picho, Mönchswalder Berg und Ausläufern des Valtenbergs bestehen nicht.
Der Untersuchungsraum hat eine Gesamtfläche von 5.770 m². Als Biotopstrukturen sind darin eine
Streuobstwiese mit altem, höhlenreichem Obstbaumbestand, zwei Weiden (höhlenreiche Einzelbäume) und
einer Winterlindengruppe, sowie eine Ruderalfläche vorhanden. Die Streuobstwiese und die höhlenreichen
Einzelbäume sind besonders geschützte Biotope nach § 21 SächsNatSchG.

Bild 1: Untersuchungsraum (entsprechend B-Plangebiet „Wilthen Schulstraße“ in der ursprünglich
vorgesehenen Abgrenzung)

Die innerhalb der Streuostwiese und der Gehölzgruppen vorhandenen Höhlenbäume wurden am 16.09.2019
aktuell erfasst. Alle Bäume wurden dazu nach Biotopmerkmalen der in der VwV Biotopschutz genannten

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  Umweltplanung • Naturschutz-Objektplanung • GIS • Computer-Visualisierung • Schulung/Beratung                 Artenschutzfachbeitrag

Kriterien abgesucht, und positiv eingeschätzte Bäume kartiert. Die festgestellten Baumhöhlen wurden visuell
untersucht.

Tab. 1: Zusammenstellung der Biotopbäume im Untersuchungsraum
                     BHD
 Nr. Baumart                                    Beschreibung                                  Endoskopie                Schutzstatus
                     [cm]
                              Stammriss, 1 m, Ost; Astabbruch, Ost, Höhle,
  1    Apfel           35                                                           keine Hinweise auf FM Besatz           §; §§
                              west; Rindenschaden, west
  2    Apfel           34     Stammriss, 1,3 m Ost                                  keine Hinweise auf FM Besatz           §; §§
  3    Weide           80     Höhle, Nord, Fledermausquartier (Febr. 2019)          FM-Quartier                            §; §§
                                                                                    Brutplatz Star, Sturnus                §; §§
  4    Weide          100     Höhlen, Südost, Vogel Kot am Öffnungsrand
                                                                                    vulgaris
  5    Apfel           47     Höhle, Ost                                            keine Hinweise auf FM Besatz           §; §§
  6    Apfel           48     Höhle im Kronenansatz, Nord                           keine Hinweise auf FM Besatz           §; §§
                              Astausfaulung 6 cm tief, Ost;                         keine Hinweise auf FM Besatz           §; §§
  7    Apfel           46
                              Stammriss, west, 70 cm lang
  8    Walnuss         47     ohne Höhlen                                                                                    §

  9    Apfel           31     Höhle, Nord, Dm 12 cm;                                keine Hinweise auf FM Besatz           §; §§
  10   Apfel           35     Höhle Dm 12 cm, 10 cm tief                            keine Hinweise auf FM Besatz           §; §§
  11   Birne           40     stammhohl, Stammriss 1,2 m lang                       keine Hinweise auf FM Besatz           §; §§
  12   Apfel           39     Höhle Dm10 cm,20 cm tief                              keine Hinweise auf FM Besatz           §; §§
                              stammhohl, Stammriss 1,0 m lang,                      keine Hinweise auf FM Besatz           §; §§
  13   Pflaume         42
                              hohle Kronenäste

 Legende
 § Gehölzschutzsatzung der Stadt Wilthen
 §§ höhlenreicher Altbaum, lt. VwV Biotopschutz SN, 2009
 BHD Brusthöhendurchmesser in 1mHöhe
 Dm Durchmesser der Höhlenöffnung
 FM Fledermaus
 SN Sachsen
 VwV Verwaltungsvorschrift

       Datengrundlagen
Folgende Datengrundlagen wurden herangezogen:
- Aktuelle Erfassungsergebnisse (Brutvögel, Reptilien, Fledermäuse und xylobionte Käfer),
- Auszug aus der Zentralen Artdatenbank des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und
   Geologie (LFULG) zu besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten für das
   Untersuchungsgebiet "B-Plan Wilthen, Schulstraße" einschließlich Umkreis von 500 m,, Stand:
   06.09.2019,
- Untersuchungen zu Fledermäusen von A. Natuschke 2011, 2014 am WBS70-Bestand, Karl-Marx-Straße
   und August-Bebel-Straße, Wilthen,
- aktuelle Publikationen des LFULG zu Arten der FFH-Richtlinie und der Roten Listen in Sachsen,
- Atlasse zur Verbreitung der Arten in Sachsen (Säugetiere, Brutvögel, Reptilien)
- Informationen der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Bautzen,
- Angaben von Arten- und Gebietskennern (Kartierern) und (ehrenamtlichen) Naturschutz-Mitarbeitern,
- Handbuch: Praxis der akustischen Fledermauserfassung, Runkel, V. et al., 2018,
- Brutvögel in Sachsen. Steffens, R. et al., 2013,
- Atlas der Säugetiere Sachsens. Hauer et al., 2009,
- Verbreitungskarten der FFH-Arten, 2007-2012.

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       Methodik
1.4.1 Methodik Allgemeines
Methodisches Vorgehen und Begriffsabgrenzungen für den vorliegenden Artenschutzfachbeitrag orientieren
sich am Ablaufschema zur Prüfung des Artenschutzes nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG und an den
Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP 2011) sowie den Hinweisen
der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz zu zentralen unbestimmten Rechtsbegriffen und der Auslegung
und Anwendung der Vorschriften der §§ 44 ff. BNatSchG (SMUL 2009).
Zur Ermittlung der für die Planung relevanten Arten wurden die im Planungsgebiet und dessen 500 m Umfeld
nachgewiesenen bzw. die aufgrund der vorhandenen Habitate potenziell vorkommenden Arten herangezogen.
Vorhandene Daten zu artenschutzrechtlich relevanten und zu behandelnden Arten lagen in diesem Bereich zu
einigen Fledermausarten vor. Einige weitere vorliegende Artdaten betreffen die Artgruppen der Vögel, sind
aber durchweg schon recht alt (90-iger Jahre). Zu Reptilien liegt neben den auf der eigenen, aktuellen
Erfassung der Waldeidechse beruhenden Daten nur einer älteren Angabe zu Ringelnatter aus dem Jahr 2005
vor.
Das artenschutzrechtlich zu prüfende Artenspektrum im Untersuchungsraum wurde anhand der
Habitatpotenziale ermittelt. Im Untersuchungsgebiet wurden im Zeitraum Mai bis September 2019
Erfassungen zu der Artengruppen Fledermäuse, Vögel, Reptilien und xylobionte Käfer durchgeführt. Als
Ergebnis sollen potenzielle Vorkommen und deren mögliche Betroffenheit von dem Vorhaben geprüft werden.

1.4.2 Methode und Material Fledermäuse
Der Baumbestand der Fläche wurde nach den Biotopmerkmalen Spechthöhle, Astabbruch, Spalten, Risse,
Rindenabplatzungen, Initialhöhle sowie hohlen Ast/Stamm/Baum mit Baumart und Brusthöhenumfang des
Baumes (BHU), Exposition, Lage der Höhle kartiert.
Alle Baumhöhlen sowie potenzielle Quartier- bzw. Nistmöglichkeiten an den beiden abzureißenden
Wochenendhäusern wurden ausgeleuchtet und mittels Spiegel und Kameraendoskop nach Fledermausbesatz,
Kotresten, sowie nach Nistmaterial in Höhlen brütender Vogelarten abgesucht. Das Ergebnis wurde mit Foto
dokumentiert.
Im Untersuchungsgebiet wurden mit vier Batcordern in zwei aufeinander folgenden Nächten Fledermausrufe
aufgezeichnet und ausgewertet. Als Standorte der Geräte, die Ortungslaute jagender Fledermäuse im Umkreis
bis 30m erfassen können, wurden Bereiche mit vermutlich verstärkter Flugaktivität vor den bekannten und
potenziellen Quartierbäumen gewählt.
Sichtbeobachtungen ab Beginn der Dämmerung bis eine Stunde nach vollständiger Dunkelheit und ab Beginn
der geodätischen Morgendämmerung bis Sonnenaufgang unterstützten die akustische Ruferfassung zur
Abschätzung der Anzahl jagender Individuen. Während der Einflugbeobachtungen zur Dämmerung wurden
beim Abschreiten des Transektes entlang der Karl-Marx-Straße mit einem Batcorder Rufe der in Richtung
WBS 70 abfliegenden Fledermäusen aufgenommen.
Zur akustischen Erfassung der Fledermausrufe kamen Batcorder2 zum Einsatz.
Die rechnergestützte Rufauswertung erfolgte mit den Programmen bcIdent und bcAnalyse3 Pro der Firma
ecoObs, Nürnberg. Nachbestimmung unsicherer Rufe und Plausibilitätsüberprüfung fanden manuell anhand
der Ruftabellen und Literatur statt.

Die Erfassungen erfolgten mit Hilfe folgender Geräte und Hilfsmittel:
    • Kameraendoskop 5mm und 15mm,
    • Handspiegel mit LED
    • Batcorder 2.0, (Fa. ecoObs)
    • lichtstarke Lampen
    • BAT Detektor SSF Bat2

                                                                                      Erstelldatum:   Letzte Änderung:
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1.4.3 Altdaten Fledermäuse
Für das Untersuchungsgebiet liegen für Fledermäuse folgende Altdaten vor (Auszug aus der Zentralen
Artdatenbank des LfULG):
Tab. 2: Datenbestand, Abfrage September 2019
                                                                                                      Legende:
       Art deutsch               Art wissenschaftlich          Rote_Liste        Letzter Fund         1= vom Aussterben bedroht
                                                              Deutschland                             2= stark gefährdet
 Braunes Langohr             Plecotus auritus                      V              02.06.2014          3= gefährdet
                                                                                                      u= ungefährdet
 Breitflügelfledermaus       Eptesicus serotinus                   G              02.06.2014          D= Daten unzureichend
 Großes Mausohr              Myotis myotis                         V              08.07.2014          G= Gefährdung anzunehmen
                                                                                                      N= nicht gefährdet
 Nordfledermaus              Eptesicus nilssonii                   G              29.05.2017          R= extrem selten
 Zwergfledermaus i.e.S       Pipistrellus pipistrellus             u              02.06.2014          V= Vorwarnliste

In dem WBS 70-Wohnstandort wurden bei eigenen Beobachtungen und Begehungen Wochenstubenquartiere
der Arten Nordfledermaus Eptesicus nilssonii, Abendsegler Nyctalus noctula und Zwergfledermaus
Pipistrellus pipistrellus nachgewiesen. Im Rahmen von Ausflugszählungen im westlichen Bereich der Karl-
Marx-Straße und August-Bebel-Straße zwischen 2008 und 2011 wurden abfliegende Tiere in Richtung der
westlichen gelegenen Gartenanlage protokolliert (vgl. Anhang 3 Ausflugszählungen 2012, N. Richter).

1.4.4 Untersuchungszeit
Das Gebiet wurde in der Zeit ab dem 9. Mai bis 24. September 2019 und zusätzlich am 19.3.2020 untersucht.
Die Ausflugzählungen am 9.5. und 10.5.2019 wurden vor Beginn der Dämmerung an den Weiden
vorgenommen.
Einflugzählungen begannen ab dem 23.7.2019 auf der Fläche mit anschließendem langsamen Abschreiten der
östlichen Grenze zum Wohngebiet Karl-Marx-Straße um Flugaktivitäten Richtung der bekannten
Wochenstubenquartiere zu erfassen.
Dabei wurde besonders auf schwärmende Fledermäuse geachtet. Fledermäuse haben die Eigenschaft im nahen
Umfeld ihrer Hangplätze vor dem morgendlichen Einflug bis zu 20 Minuten intensiv zu jagen. Die
Flugbewegung mehrere Individuen auf engem Raum geben Hinweise auf ihre Quartiere.
Tab. 3: Zusammenstellung der Untersuchungstermine
  Datum              Thema                                                                             Zeit
  9.5.2019           Ausflugbeobachtung an Weiden                                                      20:00 – 21:00 Uhr
  9.5.2019           Batcorder Erfassung an 3 Standorten                                               20:00 – 6:00 Uhr
  10.5.2019          Batcorder Erfassung, 1 Gerät                                                      20:00 – 6:00 Uhr
  23.7.2019          Einflugbeobachtung, Batcorder Erfassung                                           3:30 – 5:30 Uhr
  26.7.2019          Einflugbeobachtung, Batcorder Erfassung                                           3.30 – 5.30 Uhr
  26.7.2019          Ausflugbeobachtung Weide                                                          20:30 - 22:30 Uhr
  16.9.2019          Höhlenbaumkartierung, Kontrolle Gartengebäude Flst. 1711/a
  24.9.2019          Endoskopie Höhlenbäume
  19.3.2020          Kontrolle Gartennebengebäude, Zuordnung Höhlenbäume
Tab. 4: Wetterdaten
  Datum        Temperatur         Wind        Niederschlag
                   [ºC]           [m/s]           [mm]
  09.5.2019         12              1               0
  10.5.2019         11             1-3              0
  23.7.2019         23              1               0
  26.7.2019         22              0               0
  16.9.2019         13              0               0
  24.9.2019         13              1               0
Die Untersuchungen fanden ausschließlich bei geeigneten Wetterlagen statt.

                                                                                      Erstelldatum:    Letzte Änderung:
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1.4.5 Erfassungsstandorte
Die Erfassungsstandorte der Fledermäuse und die erfassten Höhlenbäume sind in Bild 2 dargestellt.

Bild 2: Erfassungsstandorte und Höhlenbäume im Untersuchungsgelände (entsprechend B-Plangebiet
„Wilthen Schulstraße“ in der ursprünglich vorgesehenen Abgrenzung)

2      Wirkungen des Vorhabens
Nachfolgend werden die Wirkfaktoren aufgeführt, die i.d.R. zur Beeinträchtigung und Störung von streng und
europarechtlich geschützten Tier- und Pflanzenarten führen können bzw. deren Lebensräume betreffen.

         Baubedingte Wirkfaktoren
Flächeninanspruchnahme
Zur Lagerung von Baumaterialien, Baustelleneinrichtung und zum Abstellen von Maschinen werden nur die
betreffenden Baugrundstücke selbst vorübergehend in Anspruch genommen.
Gehölzfällungen
Im Februar 2019 wurden bereits 5 Bäume (2x Weide, 1x Birke, 1x Apfel und 1x Pflaume) sowie weitere
Gehölze ohne Baumcharakter (Sträucher einschließlich Aufwüchse von Wurzelausläufern, dünne Stämme mit
schiefem oder ohne Leittrieb) gefällt.
In Vorbereitung der Baumaßnahme wird (voraussichtlich im Herbst/Winter 2020) ein weiterer Teil der Obst-
und sonstigen Laubbäume sowie einige Nadelgehölze (insgesamt 20 Laub- und 5 Nadelbäume) gefällt
(einschließlich Stubbenrodung).

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Erschütterungen, Immissionen, Optische Störungen
Bauzeitlich kommt es zu Erschütterungen, Lärm- und Abgasemissionen (Schadstoffe, Gerüche) durch die
Baufahrzeuge. Die Bautätigkeit führt zu optischen Störreizen im Umfeld des Baufeldes durch
Fahrzeugverkehr, Baumaschineneinsatz und andere Aktivitäten im für solche Baustellen typischen Umfang.
Kollisionsrisiko / Barrierewirkungen / Zerschneidung
Ein Kollisionsrisiko, Barrierewirkungen und Zerschneidungen sind ausgeschlossen.

         Anlagebedingte Wirkfaktoren
Flächeninanspruchnahme
Im Rahmen des geplanten Baugebietes für Wohnen sind bei (vgl. LANDSCHAFTSARCHITEKTURBÜRO PANSE
2019, Tabelle 1 und 3): Gesamtfläche von 14.693 m², 1.610 m² als Straße (Mischfläche: Asphalt, Bankett,
Grünstreifen mit Versickerungsmulde), 305 m² als private Verkehrsfläche, teilversiegelt, 548 m² als
Ersatzhabitat Waldeidechse: Gebüschvegetation mit Einzelbäumen und 10.730 m² als Einzelhaussiedlung mit
Garten), festgelegt. Dem entsprechend werden diese Flächen im Rahmen der vorgesehenen Bebauung in
Anspruch genommen und dabei ganz oder teilweise versiegelt und überbaut.
Barrierewirkungen/Zerschneidung
Eine Barriere- bzw. Zerschneidungswirkung ist von dem Vorhaben durch den Wegfall der Streuobstwiese als
Trittsteinbiotop und die sich aus der geplanten Bebauung ergebende Flächenversiegelung zu erwarten.

         Betriebsbedingte Wirkfaktoren
Betriebsbedingte Wirkfaktoren (Lärm, …) werden sich in dem bereits durch die umgebende Wohnbebauung
üblichen Umfang bewegen und werden deshalb hier nicht ausführlich erläutert.
3      Bestand und Darlegung der Betroffenheit der Arten
Aufgrund der Lage innerhalb der vorhandenen Bebauung, in einem Bereich der aus Sicht des Arten- und
Biotopschutzes einen höheren Wert hat (geschützter Biotop Streuobstwiese), konnte (in Abstimmung mit
Arten- und Gebietskennern) eine Anwesenheit bzw. Betroffenheit für eine Vielzahl der (streng) geschützten
Tierarten nach Anhang IV a) FFH-Richtlinie und der europäischen Vogelarten nach Art. 1
Vogelschutzrichtlinie mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Speziell für Fledermäuse,
xylobionte Käfer, Boden-/ Heckenbrüter und Reptilien, die im weiteren Umfeld des Planungsgebietes
(potenziell) vorkommen können, wurden Präsenzuntersuchungen durchgeführt.

         Bestand und Betroffenheit der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
3.1.1 Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
Im Planungsgebiet sind keine Vorkommen von Pflanzenarten nach Anhang IV b) FFH-Richtlinie bekannt und
auch nicht zu erwarten.

3.1.2 Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie

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3.1.2.1        Säugetiere
Die Fledermausfauna wurde 2019 akustisch erfasst. Dabei wurden die folgenden Arten festgestellt:
Tab. 5: Artenliste der bestimmten Fledermausarten
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                                 Wissenschaftlicher       Sicherheit   Liste SN   Liste D     (92/43 EWG)    2006
            Name
                                      Name                   [%]         2013      2009
 Nordfledermaus               Eptesicus nilsonii             100          3          G              IV        LC
 Großes Mausohr               Myotis myotis                  70           V          V            II, IV      LC      (manuelle Nachbest.)
 Zwergfledermaus              Pipistrellus pipistrellus      100          N          N             IV         LC
 Abendsegler                  Nyctalus noctula               100          N          V             IV         LC
 Braunes -/Graues Langohr     Plecotus spez.                 82          N/3        V/2            IV         LC
 Zweifarbfledermaus           Vespertilio murinus            87           3          D             IV         LC
 Legende:
 0= ausgestorben              D= Daten unzureichend                               FFH= Fauna-Flora-Habitat Richtlinie
 1= vom Aussterben bedroht    G= Gefährdung anzunehmen                            IUCN= International Union for Conservation of Nature
 2= stark gefährdet           N= nicht gefährdet                                  k.A.= keine Angaben
 3= gefährdet                 R= extrem selten                                    VU= Vulnerable (gefährdet)
 rot= FFH-Anhang II-Art       V= Vorwarnliste                                     LC= Least Concern (ungefährdet)
                              VK= Vorkommen                                       NT= Near Threatend (potentiell gefährdet)
In Tabelle 5 sind nur die mit hoher Sicherheit im Untersuchungsgebiet festgestellten Arten.
Unbestimmte, fehlerhaft bestimmte oder mit einer Bestimmungssicherheit < 70% wurden verworfen. Die
Arten Braunes Langohr und Graues Langohr sind akustisch nicht zu unterscheiden und deshalb als Gattung
einbezogen.

Der Große Abendsegler jagt im freien Luftraum. Gefährdungen ergeben sich durch Quartierverlust durch
Fällung von Höhlenbäumen oder Beseitigung von Spaltenquartieren an Gebäuden.
Quartiere (vergl. Bild 2) der Nordfledermaus, Zwergfledermaus und Großer Abendsegler wurden in
vorhergehenden Untersuchungen im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen 2010/ 2011 in den WBS 70 Blöcken
festgestellt, ebenso die Ausflugrichtung zum Untersuchungsgebiet.

Alle festgestellten Arten nutzen unter anderen urbane Räume als Nahrungshabitate, die im nahen Umfeld des
Plangebietes weiterhin zur Verfügung stehen. Eine Gefährdung der Fledermauspopulation der Nordfledermaus
im östlich angrenzenden WBS 70- Standort ist durch den Verlust einer Nahrungshabitats- Teilfläche nicht
feststellbar. Nahrungshabitate unterstehen nicht dem Schutz gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
§44, Abs.1, Nr.3, vorausgesetzt, dass der Verlust dieser Fläche die Funktion einer Fortpflanzungsstätte nicht
unmöglich macht (LANA, S.7).

Die wesentlichen Charakteristika der Lebensraumansprüche und Raumnutzung, die wichtigsten
Gefährdungsfaktoren, Gefährdungs- und Schutzstatus sowie z.T. auch mögliche Schutzmaßnahmen für die im
Untersuchungsgebiet festgestellten Fledermausarten sind:

Nordfledermaus, Eptesicus nilssonii
Lebensraum/Raumnutzung:
Die Art ist eine typische Fledermaus borealer, montaner Waldgebiete bis in 2000 m Höhe. Wochenstuben
befinden sich in Zwischendächern und hinter Wandverkleidungen hoher Gebäude. Jagdflüge entlang der
Vegetationskanten, aber auch im freien Luftraum bis 50m Höhe und an Straßenlampen. Die Jagdgebiete
können bis zu 10 km von den Wochenstuben entfernt liegen.
Gefährdung:
Rote Liste IUCN 2016:LC (Least Concern), FFH Anhang IV, Rote Liste BRD 2 (stark gefährdet),
Gefährdung durch Gebäudesanierung
Betroffenheit:
Ein Eingriff in Ruhestätten ist ausgeschlossen, da die Art Spaltenquartiere an und in Gebäuden (WBS 70)
nutzt, (vgl. Ausflugzählungen an WBS 70, Karl-Marx-Str. u. August-Bebel-Str., N. Richter, vom 3.6.2012).
Eine Gefährdung durch den Straßenverkehr kann wegen der geplanten, verkehrsberuhigten Bebauung
ausgeschlossen werden.

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Eine Verbesserung des Quartierangebotes ist aufgrund der geplanten, geringen Gebäudehöhen nicht zu
erwarten.
Erforderliche CEF-Maßnahmen: keine

Großes Mausohr, Myotis myotis
Lebensraum/Raumnutzung:
Jagdhabitat sind insbesondere Laub- und Laubmischwälder mit geringem Anteil an Bodenvegetation, frisch
abgeweidete Weiden und abgeerntete Äcker. Die Art ist ein Bodenjäger, der in 1-2m Höhe den Boden absucht.
Beute wird an den Raschelgeräuschen erkannt. Quartier und Jagdgebiete liegen meist im Umkreis von 5- 15
km.
Gefährdung:
Rote Liste IUCN2016:LC (Least Concern), FFH-Anhang II, IV, Rote Liste BRD: 3 (gefährdet)
Gefährdung durch großflächigen Einschlag alter Buchenbestände und Einsatz toxischer Holzschutzmittel in
Quartieren
Betroffenheit:
Ein Eingriff in Ruhestätten ist ausgeschlossen, da die Art große, hallenartige Räume in Gebäuden und unter
Brückenbauwerken nutzt.
Eine Gefährdung durch den Straßenverkehr kann ausgeschlossen werden, da Transitflüge in die Jagdhabitate
nicht in Bodennähe zu erwarten sind.
Erforderliche CEF-Maßnahmen: keine

Abendsegler, Nyctalus noctula
Lebensraum/Raumnutzung:
Baumquartiere, insbesondere einer Wochenstube, werden häufig gewechselt. Sie liegen verteilt auf Flächen
von bis zu 200 ha. Quartierwechsel wurden in Entfernungen bis zu 12 km festgestellt. Jagdflüge können in bis
zu 2,5 km entfernte Gebiete führen (RUNKEL et. al. 2018). Einzeltiere suchen jedoch auch bis zu 26 km
entfernte Räume auf (HAUER, ANSORGE, ZÖPHEL 2009).
Bei hoher Insektendichte können relativ kleine Gebiete regelmäßig abgeflogen werden, häufig gibt es jedoch
keine definierten Jagdgebiete, die Tiere scheinen mehr oder weniger umherzustreifen.
Gefährdung:
Rote Liste IUCN 2019:LC, FFH- Anhang IV, Rote Liste BRD: 3,
Bei Gebäudesanierungen und intensiver Forstwirtschaft gehen Quartiere verloren.
Pestizideinsätze im Wald und die Zerstörung natürlicher Flussauen können die Nahrungsgrundlagen
einschränken. Windkraftanlagen stellen während der Saisonwanderung eine große Gefahr dar.
Schutzmaßnahmen:
Erhalt von Zugrouten und Freihalten von Gefahrenquellen wie Windrädern, naturnahe Waldwirtschaft und
Erhalt von Altholzbeständen, insbesondere natürliche Auwälder, Verzicht von Pestizideinsätze im Wald,
Schutz von Massenquartieren bei Sanierungen
Betroffenheit:
Ein Eingriff in Ruhestätten ist durch die Erhaltung des Quartierbaumes (vgl. Anhang Fotodokumentation:
Baum 3) nicht gegeben. Für den dennoch nicht unwahrscheinlichen Verlust des Quartierbaumes in den
nächsten Jahren wurden bereits vorsorglich CEF-Maßnahmen realisiert (Aufhängung von 3 Quartierkästen).
Eine Gefährdung durch den Straßenverkehr kann ausgeschlossen werden, da die Art nicht im bodennahen
Luftraum jagt.
Eine Verbesserung des Quartierangebotes ist bedingt zu erwarten, da durch reich strukturierte
Gebäudefassaden zwar das Spaltenangebot steigen kann, dieses jedoch für große Fledermausarten meist nicht
nutzbar ist.
Die bereits realisierten CEF-Maßnahmen: 3 Rundkästen am zu erhaltenden Baumbestandes an den Grenzen
des Plangebietes, vgl. Anhang 4 bleiben erhalten.

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Zwergfledermaus, Pipistrellus pipistrellus
Lebensraum/Raumnutzung:
Wochenstubenquartiere werden von Einzeltieren bis in 15 km Entfernung und von ganzen
Wochenstubenverbänden bis in 1,3 km gewechselt. Schwärmquartiere werden bis in 22,5 km Entfernung
aufgesucht. Dagegen liegen die Jagdgebiete wesentlich näher an den Wochenstuben. In England beträgt die
mittlere Entfernung der Jagdgebiete 1,5 km und ihre mittlere Ausdehnung 92 ha.
Gefährdung:
Rote Liste IUCN 2019:LC, FFH- Anhang IV, Rote Liste BRD: nicht gefährdet
Die Art ist in weite Teilen Europas häufig. Populationen teilweise auch nach Jahren der Zunahme immer noch
im Wachsen begriffen (DIETZ et. al. 2006). Sie ist dennoch lokal durch Quartierzerstörung und
Pestizideinsätzen bedroht.
Schutzmaßnahmen:
Erhalt der Koloniestandorte und insbesondere der Massenwinterquartiere in Höhlen vor Störungen.
Betroffenheit:
Eine Verbesserung des Quartierangebotes ist zu erwarten, da durch reich strukturierte Gebäudefassaden das
Spaltenangebot steigen kann.
Eine Gefährdung durch den Straßenverkehr kann wegen der geplanten, verkehrsberuhigten Bebauung
ausgeschlossen werden.
Erforderliche CEF-Maßnahmen: keine
Braunes Langohr, Plecotus auritus
Lebensraum/Raumnutzung:
Die Art ist eine typische Waldfledermaus, kommt aber auch an isolierten Bäumen in Parks, Gärten und
Offenland vor.
Sie nutzt eine breite Palette an Wäldern von borealen Nadelmischwäldern, Fichten- und Kiefernforsten bis hin
zu Buchenbeständen sowie strukturreichen Siedlungsgebieten mit altem Obstbaumbestand. Wochenstuben
befinden sich meist in wärmeexponierten Gebäudespalten und Dachräumen. Es erfolgt ein häufiger (aller 1-5
Tage) Quartierwechsel im Umkreis von wenigen 100 Metern. Die Art ist sehr ortsgebunden.
Gefährdung:
Rote Liste IUCN 2018: LC (Least Concern), FFH-Anhang IV, Rote Liste BRD V(Vorwarnliste)
Bedingt durch ihren langsamen Flug in niedriger Höhe ist die Art besonders durch den Straßenverkehr
gefährdet. Ein weiterer Gefährdungsfaktor ist der Verschluss der Einflugöffnungen an Gebäuden.
Betroffenheit:
Ein Eingriff in Ruhestätten kann ausgeschlossen werden, da im Planungsgebiet keine für die Art geeigneten
Quartiere vorhanden sind. Eine Gefährdung durch den Straßenverkehr kann wegen der geplanten,
verkehrsberuhigten Bebauung ausgeschlossen werden.
Erforderliche CEF-Maßnahmen: keine

Graues Langohr, Plecotus austriacus
Lebensraum/Raumnutzung:
Die Art ist eine typische Dorffledermaus. Jagdgebiete liegen in menschlichen Siedlungen, Gärten, extensiv
genutzten Agrarland. Quartiere befinden sich meist in Gebäuden, oft in Dachstühlen und
Schornsteinverkleidungen sowie Dehnungsfugen von Brücken. Das Graue Langohr ist im Winter sehr
kältehart. Quartiere befinden sich oft in Kellern und Spalten, oft nahe am Eingang. Regelmäßig werden
überwinternde Tiere in im Sommer bewohnten Dachräumen aufgefunden.
Gefährdung:
Rote Liste IUCN 2018: LC (Least Concern), FFH-Anhang IV, Rote Liste BRD V (Vorwarnliste)
Bedingt durch ihren langsamen Flug in niedriger Höhe ist die Art besonders durch den Straßenverkehr
gefährdet. Ein weiterer Gefährdungsfaktor ist der Verschluss der Einflugöffnungen an Gebäuden.
Betroffenheit:
Ein Eingriff in Ruhestätten kann ausgeschlossen werden, da im Planungsgebiet keine für die Art geeigneten
Quartiere vorhanden sind.
Eine Gefährdung durch den Straßenverkehr kann wegen der geplanten, verkehrsberuhigten Bebauung
ausgeschlossen werden.
Erforderliche CEF-Maßnahmen: keine

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Zweifarbfledermaus, Vespertilio murinus
Lebensraum/Raumnutzung:
Wochenstuben befinden sich u.a. an hohen Gebäuden und in Felsspalten. Winterquartiere liegen in hohen
Gebäuden, Kirchtürmen und Felswänden. Tiere weichen bei niedrigen Temperaturen tiefer in Gebäude aus.
Nahrungserwerb in 10-40m Höhe, um Straßenbeleuchtung und Offenland
Gefährdung:
Rote Liste IUCN 2006: LC (Least Concern), FFH-Anhang IV, Rote Liste BRD G (gefährdet, wandernde Art),
gefährdet durch im südlichen Raum wenig bekannte Fortpflanzungsquartiere
Betroffenheit:
Ein Eingriff in Ruhestätten kann ausgeschlossen werden, da das Planungsgebiet nicht den
Habitatanforderungen dieser Art entsprechende Strukturen aufweist.
Eine Gefährdung durch den Straßenverkehr kann wegen der geplanten, verkehrsberuhigten Bebauung
ausgeschlossen werden.
Erforderliche CEF-Maßnahmen: keine

Höhlenbaumkontrolle
Die Höhlenbaumkontrolle ergab, dass Fledermäuse durch den Wegfall des Angebots an Baumhöhlen (vgl.
Bestandserfassung Tabelle 1) infolge Fällung eines Teils des vorhandenen Gehölzbestandes potenziell
betroffen sind. In Baum 3 (Weide, W70) wurde im Februar 2019 vor Gehölzschnitt ein
Fledermauswinterquartier (1Ex) festgestellt. Der Baum bleibt vorerst erhalten. Eine längerfristige Erhaltung
ist jedoch fraglich, weshalb bereits CEF-Maßnahmen für den Verlust des Quartieres vorgesehen wurden. (vgl.
Kapitel 4.2) In den weiteren, im Gehölzbestand des Planungsgebietes festgestellten und endoskopisch
untersuchten Baumhöhlen wurde kein Besatz und keine Hinweise auf einen Besatz durch Fledermäuse
(Kotballen) festgestellt.

Gebäudekontrolle
Die Absuche der Wochenendhäuser auf den Flurstücken 1711/a und 1711/2 brachte folgende Ergebnisse:

FlSt. 1711a:
Die Traufe und Ortgänge des Gebäudes sind ohne Ort- und Traufkasten ausgebildet. Die Fensterläden am
Westgiebel sind geschlossen. Es sind keine Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse vorhanden. Das Gebäude
ist verschlossen, ohne ständig offene Ein- und Ausflugmöglichkeiten. Ein Besatz kann ausgeschlossen werden.

FlSt. 1711/2:
Das Grundstück mit dem zugehörigen Wochenendhaus wurde nachträglich im März 2020 auf potenzielle
Fledermausquartiere untersucht. Es sind keine Quartiermöglichkeiten für Fledermäuse vorhanden. Ein
Besatz kann ausgeschlossen werden.

Potentialabschätzung Artgruppe Fledermäuse

                                           Gefährdung d. Gefährdung d.        Gefährdung d.         Aufwertung des             CEF
                                           Quartierverlust Straßenverkehr      populations-        Quartierangebotes
                      Wissenschaftlicher
       Name                                                                   bedrohenden
                           Name
                                                                                Verlust des
                                                                            Nahrungshabitates
Nordfledermaus        Eptesicus nilsonii         O               O                  O                     O                   keine
Mausohr               Myotis myotis              O               O                  O                     O                   keine
Abendsegler           Nyctalus noctula           O               O                  O                     X                  3x RK (1)
Zwergfledermaus    Pipistrellus pipistrellus     O               O                  O                     XX                  keine
Br./Gr. Langohr    Plecotus spez.                O               O                  O                     XX                  keine
Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus           O               O                  O                     O                   keine
Legende:
O: keine Gefährdung oder Aufwertung
X: geringe Gefährdung oder Aufwertung
XX: hohe Gefährdung oder Aufwertung
RK: Fledermaus-Rundkasten
FK: Fledermaus-Flachkasten

                                                                                        Erstelldatum:     Letzte Änderung:
                                                                                                                                     - 14 -
                                                                                         08.09.2019            09.09.2020
Planungsbüro Ing. KRÜGER & JEDZIG Partnerschaft                                                                Bebauungsplan Wilthen
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  Umweltplanung • Naturschutz-Objektplanung • GIS • Computer-Visualisierung • Schulung/Beratung                    Artenschutzfachbeitrag

Tab. 6: Gefährdung und Erhaltungszustand der im Untersuchungsraum (potenziell) vorkommenden Säugetier-
arten

   Deutscher Name                      Wissenschaftlicher Name                      RL D            RL SN                  EHZ
                                                                                                                    SN           KBR
   Nordfledermaus                      Eptesicus nilsonii                               G             3            U1          U1
   Großes Mausohr                      Myotis myotis                                    V             V            FV          U1
   Zwergfledermaus                     Pipistrellus pipistrellus                        N             N            FV          FV
   Abendsegler                         Nyctalus noctula                                 V             N            U1          U1
   Braunes -/Graues                                                                                               FV/U1       FV/U2
                                       Plecotus spez.                                  V/2            N/3
   Langohr
   Zweifarbfledermaus                  Vespertilio murinus                              D              3            U1           U1
Quelle: Artdatenbank Sachsen (LFULG 2019)
RL D       Rote Liste Deutschlands 2    stark gefährdet
                                   V    Vorwarnliste
                                   G    Gefährdung anzunehmen
                                   N    nicht gefährdet
                                   D    Daten unzureichend
RL SN      Rote Liste Sachsens     3    gefährdet
                                   V    Vorwarnliste
                                   N    nicht gefährdet
EHZ        Erhaltungszustand       SN Sachsen und KBR kontinentale biogeographische Region
                                   FV günstig (favourable)
                                   U1 ungünstig – unzureichend (unfavourable – inadequate)
                                   U2 ungünstig – schlecht (unfavourable – bad)

Vorkommen weiterer Säugetierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (z.B. Wolf, Fischotter, Biber,
Haselmaus etc.) sind aufgrund mangelnder Verbreitung und fehlender Habitate auszuschließen. Speziell zur
Haselmaus liegt eine aktuelle Stellungnahme von S. Büchner von April 2019 vor, welche eine Nutzung des
Untersuchungsgebietes durch die Haselmaus aufgrund der Lebensraumansprüche und der aktuellen
Verbreitung der Art ausschließt.
Eine Beeinträchtigung von zu betrachtenden Säugetierarten kann daher mit hinreichender Sicherheit
ausgeschlossen werden.

        Bestand und Betroffenheit der Europäischen Vogelarten nach Art. 1 der
        Vogelschutz-Richtlinie
In der Artdatenbank (LFULG 2019) sind für den Untersuchungsraum keine jüngeren Nachweise gefährdeter
Vogelarten aufgeführt. Die dort aufgeführten Nachweise der Arten Birkenzeisig Carduelis flammea, Sperber
Accipiter nisus, Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus, Wachtelkönig Crex crex und Wiesenpieper Anthus
pratensis stammen aus den Jahren 1993-96 und sind daher nicht mehr als aktuell anzusehen. Bis auf
Birkenzeisig und Sperber handelt es sich dabei auch um Arten, für die das Untersuchungsgebiet selbst keinen
geeigneten Lebensraum darstellt. Beim Wachtelkönig ist es dabei insbesondere die Kleinräumigkeit,
Störungshäufigkeit und die durch langjähriges Brachfallen bis 2019 stark verfilzte Struktur des Grünlandes im
Planungsbereich, die die Fläche als Lebensraum ungeeignet machen.
Bei der im Frühjahr/Sommer 2019 durchgeführten avifaunistischen Erfassung wurden die Arten Buntspecht,
Kohlmeise, Wintergoldhähnchen und Star sicher als Brutvogel nachgewiesen.
Eine Reihe weiterer Arten zeigten Revierverhalten (singende Männchen), so dass von einer Brut dieser Arten
auf der Untersuchungsfläche oder unmittelbarer Nachbarschaft auszugehen ist (vgl. Tabelle 7). Weitere
besonders störungsempfindliche Vogelarten wurden nicht nachgewiesen.
Tab. 7: Brutpaare/Reviere von Vogelarten im Untersuchungsgebiet (UG)
Die Nachweiskategorien beziehen sich auf die europaweit gültigen Codes (A = mögliches Brüten, B = wahrscheinliches Brüten, C =
sicheres Brüten). Zu beachten ist das bei häufigen Arten keine Zeit in eine möglichst hohe Nachweiskategorie investiert wurde. Bei
sehr häufigen Arten wurde auf eine genaue Ermittlung der Brutpaarzahl verzichtet (x – anwesend).

                                                                                      Erstelldatum:        Letzte Änderung:
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                                                                                       08.09.2019             09.09.2020
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                                Wissenschaftlicher                                                                       Rote
                                                                 Nachweis-          Brutpaare           VRL
  Deutscher Name                Name                                                                                     Liste
                                                                 code
                                                                                         UG           Anhang I            D    SN
  Buntspecht                    Dendrocopos major                       C                 1              x                *     *
  Kohlmeise                     Parus major                             C                 x              x                *     *
  Wintergoldhähnchen            Regulus regulus                         C                 1              x                *     V
  Star                          Sturnus vulgaris                        C                 1              x                *     *
  Stieglitz                     Carduelis carduelis                     B                 x              x                *     *
  Grünfink                      Carduelis chloris                       B                 x              x                *     *
  Ringeltaube                   Columba palumbus                        B                 x              x                *     *
  Buchfink                      Fringilla coelebs                       B                 x              x                *     *
  Blaumeise                     Parus caeruleus                         B                 x              x                *     *
  Haussperling                  Passer domesticus                       B                 x              x                *     *
  Feldsperling                  Passer montanus                         B                 x              x                V     *
  Hausrotschwanz                Phoenicurus ochruros                    B                 x              x                *     *
  Zilpzalp                      Phylloscopus collybita                  B                 x              x                *     *
  Grünspecht                    Picus viridis                           B                 x              x                *     *
  Girlitz                       Serinus serinus                         B                 x              x                *     *
  Türkentaube                   Streptopelia decaocto                   B                 x              x                *     *
  Mönchsgrasmücke               Sylvia atricapilla                      B                 x              x                *     *
  Zaungrasmücke                 Sylvia curruca                          B                 x              x                *     V
  Amsel                         Turdus merula                           B                 x              x                *     *
  Singdrossel                   Turdus philomelos                       B                 x              x                *     *

Die im Planungsgebiet und dessen unmittelbarem Umfeld (potenziell) vorkommende Vogelarten sind natürlich
vorkommende Vogelarten im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 2009/147/EG und damit nach §7 Absatz 2
Satz 13 BNatSchG besonders geschützt. Sie unterliegen somit den Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 Satz
1 und Satz 3 BNatSchG.
Alle im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Brutvogelarten wurden daher hinsichtlich ihrer möglichen
Betroffenheit durch Tötung oder Verletzung sowie durch die Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung ihrer
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten in Folge der Realisierung des geplanten Vorhabens geprüft.
Der Grünspecht ist darüber hinaus nach Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung streng geschützt.
Zusätzlich verboten sind damit nach § 44 Abs. 1 Satz 2 BNatSchG Störungen während der Fortpflanzungs-,
Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten, wenn sich durch die Störung der
Erhaltungszustand der lokalen Population der Art verschlechtert. Der Grünspecht wurde 2019 im
Planungsgebiet nachgewiesen (allerdings ohne Brutnachweis im Planungsgebiet) und ist hier aufgrund ihrer
Lebensraumansprüche als potentieller Brutvogel zu betrachten.

Höhlen- oder Halbhöhlenbrüter
In dem Wochenendhaus auf FlSt 1711/2 wurde im Traufkasten (siehe Bild 17) an der Terrassenseite
(Südfassade) Nistmaterial ohne Gelege oder Eierreste festgestellt. Die Größe der Einflugöffnung, ca. 3x4 cm,
deutet auf Brutversuche von Kohlmeise oder Hausrotschwanz d.h. es besteht ein Brutverdacht für Höhlen-
oder Halbhöhlenbrüter und damit ein Brutplatz, der beim Abriss des Gebäudes verloren gehen wird.

Gehölz- und Gebüschbrüter
Arten wie Wintergoldhähnchen, Grünfink, Ringeltaube, Buchfink, Zilpzalp, Girlitz, Türkentaube,
Mönchsgrasmücke, Zaungrasmücke, Amsel und Singdrossel verlieren Brutmöglichkeiten durch die mit dem
Bauvorhaben verbundene Fällung eines Teils der vorhandenen Gehölze. Von der Fällung betroffen sind 20
Laub- und 5 Nadelbäume.

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Planungsbüro Ing. KRÜGER & JEDZIG Partnerschaft                                                               Bebauungsplan Wilthen
  www.krueger-jedzig.de                                                                                                   Schulstraße

  Umweltplanung • Naturschutz-Objektplanung • GIS • Computer-Visualisierung • Schulung/Beratung                     Artenschutzfachbeitrag

       Bestand und Betroffenheit sonstiger streng bzw. besonders geschützter Arten
Im Folgenden werden die weiteren nach nationalem Recht (gem. § 7 Abs. 2 Nr. 14 bzw. 13 BNatSchG) streng
bzw. besonders geschützten Arten, die nicht im Anhang IV FFH-Richtlinie oder Art. 1 Vogelschutzrichtlinie
enthalten sind, bezüglich ihres Vorkommens im Untersuchungsraum und ihrer Betroffenheit von dem
Vorhaben geprüft. Damit werden mögliche Beeinträchtigungen und Gefährdungen durch das Vorhaben
prognostiziert und daraus abgeleitet, ob Biotope zerstört werden, die für diese Arten nicht ersetzbar sind.

3.3.1 Sonstige streng geschützte Pflanzenarten
Im Planungsgebiet sind keine Vorkommen von streng geschützten Pflanzenarten, die nicht gleichzeitig nach
Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützt sind, bekannt oder zu erwarten. Eine Prüfung gem. § 9 Abs. 1 Satz 2
SächsNatSchG ist daher nicht erforderlich, da im Siedlungsbereich liegend.

3.3.2 Sonstige streng geschützte Tierarten
Im Planungsgebiet sind keine Vorkommen von streng geschützten Tierarten, die nicht gleichzeitig nach
Anhang IV der FFH-Richtlinie oder gemäß Art. 1 Vogelschutzrichtlinie geschützt sind, bekannt bzw. zu
erwarten (vgl. Anhang 1). Eine Prüfung gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 SächsNatSchG ist daher nicht erforderlich, da
im Siedlungsbereich liegend.

3.3.3 Sonstige besonders geschützte Tierarten
Vorkommen von den besonders geschützten Tierarten, die nicht streng bzw. nach Anhang IV der FFH-
Richtlinie oder gemäß Art. 1 Vogelschutzrichtlinie geschützt wurde für folgende Artengruppen festgestellt:

3.3.3.1      Reptilien
Im Rahmen der im Frühjahr 2019 durchgeführten drei Begehungen (11.5., 18.5., 24.5.2019) konnten im
Untersuchungsgebiet ein Vorkommen von Waldeidechsen nachgewiesen werden. In Summe wurden dabei
mind. 5 unterschiedliche Einzeltiere festgestellt.
Bei einer ergänzenden Erfassung der Reptilien durch Frau Aline Langhof mit 5 Begehungen (27.03, 06.04.,
18.04., 27.05. und 22.06.2020) wurden insgesamt 6 adulte Waldeidechsen gefunden.
Eine Reihe größerer Granitsteine (bis ca. 1m Durchmesser) und ein Granitsteinhaufen z.T. von Ruderalflur
umgeben im südlichen Teil im Planungsgebiet stellt eine geeignete Lebensraumstruktur der Waldeidechse dar.
Bei dem Umsetzen eines Teils der Waldeidechsenpopulation am 13.08., 19.08. und 24.08. 2020 wurden in
diesem Bereich 15 adulte und 16 juvenile Waldeidechsen abgefangen und in die Streuobstwiese umgesetzt.
(vgl. LANGHOF, 2020)
Aufgrund der umgebenden Wohnbebauung besteht ein hoher Prädationsdruck durch Katzen. Eine direkte
Anbindung an besser geeignete Lebensräume ist nicht gegeben.
Tab. 8: Gefährdung und Erhaltungszustand der im Untersuchungsraum (potenziell) vorkommenden Reptilien-
arten

  Deutscher Name             Wissenschaftlicher Name                              RL D            RL SN
  Waldeidechse               Zootoca vivipara (Lichtenstein, 1823)                    *               *
Quelle: Artdatenbank Sachsen (LFULG 2019)
RL D       Rote Liste Deutschlands *   ungefährdet          RL SN     Rote Liste Sachsens *           ungefährdet

                                                                                      Erstelldatum:       Letzte Änderung:
                                                                                                                                 - 17 -
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