BEBAUUNGSPLAN - St. Wendel
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ENTWURF 29.11.2021 STADT ST. WENDEL BEBAUUNGSPLAN 10.14 „GEWERBEGEBIET WEST TEIL V“ Stadt St: Wendel, Gemarkung Oberlinxweiler BEGRÜNDUNG Entwurf Vermessungs- und Ingenieurbüro Michael König – Abt. PLANUNG FB Architektur St. Annenstraße 48 66606 St. Wendel FON 0 68 51 / 93 25 -0 FAX 0 68 51 / 93 25 - 40 info@vermessung-koenig.de www.vermessung-koenig.de
Stadt St. Wendel Bebauungsplan 10.14 „Gewerbegebiet West Teil V“ – Gemarkung Oberlinxweiler 2 Bebauungsplan 10.14 „Gewerbegebiet West Teil V“ ENTWURFSVERFASSER UND VERFAHRENSBETREUUNG Vermessungs- und Ingenieurbüro Michael König St. Annenstraße 48 66606 St. Wendel Fon 0 68 51 / 93 25 - 0 Fax 0 68 51 / 93 25 - 40 info@vermessung-koenig.de www.vermessung-koenig.de ABTEILUNG : PLANUNG FACHBEREICH ARCHITEKTUR PROJEKTBEARBEITUNG Dipl.-Ing. (FH) Nadja König Architektin AKS ______________________________________________________ GRÜNORDNUNG Planungsbüro NEULAND-SAAR Brückenstr. 1 66625 Nohfelden-Bosen Tel. : 0 68 52 / 89 69 833 E-Mail: HYPERLINK mailto:info@neuland-saar.de info@neuland-saar.de Vermessungs- und Ingenieurbüro Michael König – Abt. PLANUNG FB Architektur St. Annenstraße 48 66606 St. Wendel FON 0 68 51 / 93 25 -0 FAX 0 68 51 / 93 25 - 40 info@vermessung-koenig.de www.vermessung-koenig.de
Stadt St. Wendel Bebauungsplan 10.14 „Gewerbegebiet West Teil V“ – Gemarkung Oberlinxweiler 3 INHALTSVERZEICHNIS 1 VORBEMERKUNGEN / ZIELE DER PLANUNG ................................................................................. 4 2 PLANGEBIET .............................................................................................................................. 9 3 BESCHREIBUNG DER WIRKFAKTOREN DES VORHABENS AUF NATUR UND LANDSCHAFT ............. 11 4 KUMULATIV ZU BERÜCKSICHTIGENDE PLÄNE UND PROJEKTE .................................................... 18 5 UNTERSUCHUNGSUMFANG UND –RAUM SOWIE DETAILLIERUNGSGRAD DER UMWELTPRÜFUNG . 18 6 VORGABEN ÜBERGEORDNETER PLANUNGEN ............................................................................ 20 7 AGRARSTRUKTURELLE ENTWICKLUNGSPLANUNG FÜR DAS SAARLAND ...................................... 22 8 ÜBERGEORDNETE NATURSCHUTZRECHTLICHE BELANGE / SCHUTZGEBIETE .............................. 22 9 INFORMELLE FACHPLANUNGEN ................................................................................................ 24 10 ALLGEMEINER UND BESONDERER ARTENSCHUTZ ..................................................................... 28 11 FESTSETZUNGEN..................................................................................................................... 29 12 GRÜNORDNUNG / LANDSCHAFTSPFLEGE .................................................................................. 30 13 HINWEISE UND EMPFEHLUNGEN............................................................................................... 30 14 PRÜFUNG VON PLANUNGSALTERNATIVEN ................................................................................ 33 15 AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG - ABWÄGUNG ........................................................................... 33 16 FAZIT ...................................................................................................................................... 36 Vermessungs- und Ingenieurbüro Michael König – Abt. PLANUNG FB Architektur St. Annenstraße 48 66606 St. Wendel FON 0 68 51 / 93 25 -0 FAX 0 68 51 / 93 25 - 40 info@vermessung-koenig.de www.vermessung-koenig.de
Stadt St. Wendel Bebauungsplan 10.14 „Gewerbegebiet West Teil V“ – Gemarkung Oberlinxweiler 4 1 VORBEMERKUNGEN / ZIELE DER PLANUNG Aufstellung Der Stadtrat St. Wendel hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes 10.14 „Gewerbegebiet West Teil V“ gefasst. Anlass der Planung Die vorliegende Planung dient zur Ansiedlung von Gewerbeflächen. Es sollen Planungsgrundlagen geschaffen werden, die eine Bebauungsmöglichkeit in dem Gewerbegebiet regelt. Das Plangebiet ist laut Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Eine Bebauung ist derzeit dort nicht genehmigungsfähig. Aus diesem Grund werden die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Teiländerung des Flächennutungsplanes im Parallelverfahren erforderlich. Um den Verlust der landwirtschaftlichen Fläche zu kompensieren werden gleichzeitig grünordnerische Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen. Ein Umweltbericht wird im weiteren Verlauf erarbeitet um den Eingriff in Natur und Landschaft eingehend zu untersuchen. Planungsziel Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes 10.14 „Gewerbegebiet West Teil V“ ist es, die betroffene Grünfläche dem angrenzenden Gewerbegebiet zuzuführen. Um die größtmögliche Auswahl an Gewerbebetrieben zu gewährleisten ist die Festsetzung eines Industriegebietes vorgesehen. Die Erschließung ist über die „Weimarer Straße“ und „Schengener Straße“ gesichert. Das Gewerbegebiet ist mit einem Trennsystem ausgestattet. Die anfallenden Schmutz- und Regenwässer sind, getrennt nach ihrer Kontamination, an das Entwässerungssystem anzuschließen. Das Plangebiet mit einer Flächengröße von ca. 3,7 ha befindet sich südöstlich der Gewerbesiedlung „West“ von Oberlinxweiler. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches orientiert sich an den vorhandenen Flurstückszuschnitten. Gleichzeitig wird die ehemalige öffentliche Grünfläche parallel zur „Weimarer Straße“ des rechtsgültigen Bebauungsplanes „10.07B Gewerbegebiet West Teil III 2.Änderung“ ersetzt durch die Festsetzung einer „privaten“ Grünfläche. Dabei soll der Recycling-Containerstellplatz gesichert werden. Für den Geltungsbereich wird ein „Industriegebiet“ gemäß § 9 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Der Versiegelungsgrad wird auf 0,8 begrenzt, während die Kubikmeter Baumasse je Quadratmeter Grundstücksfläche auf 11 festgesetzt wird. Ausgleichsmaßnahmen (Flächen zum Anpflanzen) werden teilweise innerhalb des Plangebietes angeboten. Weitergehende Kompensationsmaßnahmen werden im Umweltbericht untersucht und näher beschrieben. Daraus resultierende Ausgleichsmaßnahmen sind im weiteren Planungsprozeß zu konkretisieren. Bauleitplanverfahren Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie mit Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, durchgeführt. Grünordnung, Umweltbericht Bei den direkt von den Planungen betroffenen Flächen handelt es sich um anthropogen überprägte Biotoptypen mit ökologischer Wertigkeit. Daher ist die Inanspruchnahme dieser Grünfläche mit Untersuchungen und Ausgleichsmaßnahmen verbunden. Ein Umweltbericht wird gemäß § 2a BauGB in einem gesonderten Teil erarbeitet. Vermessungs- und Ingenieurbüro Michael König – Abt. PLANUNG FB Architektur St. Annenstraße 48 66606 St. Wendel FON 0 68 51 / 93 25 -0 FAX 0 68 51 / 93 25 - 40 info@vermessung-koenig.de www.vermessung-koenig.de
Stadt St. Wendel Bebauungsplan 10.14 „Gewerbegebiet West Teil V“ – Gemarkung Oberlinxweiler 5 Methodik, Merkmale und technisches Verfahren der Umweltprüfung Mit dem Gesetz zur Einführung der Strategischen Umweltprüfung und zur Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG (SUPG) vom 25.06.05 und entsprechender Novellierung des BauGB ist nach § 2 Abs. 4 und § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB für das Bauleitplanverfahren eine „Strategische Umweltprüfung“ (SUP) durchzuführen, die die Belange des Umweltschutzes ermittelt und bewertet und einer wirksamen Umweltvorsorge dienen soll. Im Rahmen dieser Umweltprüfung werden die Auswirkungen des Vorhabens auf alle Umweltbelange gemäß BauGB § 1 Absatz 6 Nr. 7 und § 1a geprüft und die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt. Die Umweltprüfung umfasst demnach die Ermittlung, Beschreibung und fachliche Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Planvorhabens auf die in § 2 Abs. 1 UVPG definierten Schutzgüter. Hierzu zählen: • Mensch (insbesondere die menschliche Gesundheit) • Tiere und Pflanzen (Arten und Biotope) sowie biologische Vielfalt • Fläche (durch Flächenverbrauch) • Boden (durch Veränderung der organischen Substanz, Bodenerosion, Bodenverdichtung, Bodenversiegelung) • Wasser (durch hydromorphologische Veränderungen, Veränderungen von Quantität oder Qualität des Wassers) • Klima und Luft (z.B. durch Treibhausgasemissionen, Veränderung des Kleinklimas oder der lufthygienischen Situation am Standort) • Landschaft (Landschaftsbild) • kulturelles Erbe (historisch, architektonisch oder archäologisch bedeutende Stätten und Bauwerke sowie Kulturlandschaften) • sonstige Sachgüter. Dabei sind potenzielle Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern zu berücksichtigen. Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden nach § 2a BauGB in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad sowie die Struktur des Umweltberichts orientieren sich an den Angaben in Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB sowie an den Vorgaben des UVPG. Der Umweltbericht bildet als zentrales Dokument der Umweltprüfung einen gesonderten Teil der Bebauungsplan-Begründung und ermöglicht der Gemeinde eine sachgerechte Abwägung der Umweltbelange. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen und findet Eingang in die Planung. Da das Planvorhaben einen Eingriff in Natur und Landschaft nach § 14 Absatz 1 BNatSchG darstellt, ist gleichzeitig die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach § 1a BauGB i.V.m §§ 13- 17 BNatSchG zu beachten, d.h. die Ermittlung und Bewertung der voraussichtlichen Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes. Die Behandlung der Eingriffsregelung wird in die Umweltprüfung integriert. Im Rahmen des Umweltberichtes werden gemäß § 40 UVPG die Merkmale des Vorhabens sowie die von diesem ausgehenden Wirkfaktoren ermittelt, der ökologischen Ausgangssituation, d.h. den aktuellen landschaftlichen und ökologischen Gegebenheiten gegenübergestellt sowie im Rahmen einer Konfliktanalyse die zu erwartenden Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Vermessungs- und Ingenieurbüro Michael König – Abt. PLANUNG FB Architektur St. Annenstraße 48 66606 St. Wendel FON 0 68 51 / 93 25 -0 FAX 0 68 51 / 93 25 - 40 info@vermessung-koenig.de www.vermessung-koenig.de
Stadt St. Wendel Bebauungsplan 10.14 „Gewerbegebiet West Teil V“ – Gemarkung Oberlinxweiler 6 Landschaftsbildes ermittelt, beschrieben und bewertet. Hierbei ist die ökologische Empfindlichkeit des möglicherweise betroffenen Gebietes unter Berücksichtigung der Kumulierung mit anderen bestehenden oder zugelassenen Vorhaben oder Tätigkeiten in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich zu bewerten. Insbesondere sind bedeutsame Umweltprobleme, die sich auf ökologisch empfindliche Gebiete nach Nummer 2.6 der Anlage 6 (bzw. Gebiete nach Nummer 2.3 der Anlage 2) des UVPG beziehen, zu beschreiben und zu analysieren. Hier sind im Speziellen die im potenziellen Einwirkungsbereich liegenden Natura 2000-Gebiete von besonderem Interesse und gesondert zu behandeln. Zudem sind im Umweltbericht die Entwicklung der Umwelt bei Nichtdurchführung des Vorhabens sowie - falls vorhanden - vernünftige Alternativen zu ermitteln, zu beschreiben und darzustellen. Daneben fließen die übergeordneten Planaussagen der Raumordnung und der Landesplanung in die Untersuchungen dieses Berichtes mit ein. Zur Sicherung der biologischen Vielfalt müssen bei allen Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren die Artenschutzbelange beachtet werden. Es ist eine Artenschutzprüfung (ASP) durchzuführen, bei der ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum einem speziellen Prüfverfahren unterzogen wird. Ebenso muss bei Bauleitplanverfahren das Umweltschadensgesetz Berücksichtigung finden, d.h. der potenzielle Eintritt eines Umweltschadens mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf natürliche Lebensräume oder Arten untersucht werden. Die notwendige ASP zum geplanten Gewerbegebiet sowie die zu berücksichtigenden Untersuchungen und Aussagen bezüglich des Umweltschadensgesetzes werden in den Umweltbericht integriert. Dies erfolgt im Rahmen einer gesonderten Prüfung, ob im Einwirkungsbereich des räumlichen Geltungsbereiches naturschutzrechtlich besonders geschützte Arten oder natürliche Lebensräume im Sinne des Umweltschadensgesetzes vorkommen, die durch die Auswirkungen des Planvorhabens erheblich gestört oder geschädigt werden könnten, d.h. die Beurteilung der Auswirkungen auf die nach §§ 19, 39 und 44 BNatSchG zu schützenden Arten und Lebensräume. Der Umweltbericht beinhaltet ferner die Ermittlung und Darstellung von Maßnahmen zur Eingriffsfolgenbewältigung, d.h. Vorkehrungen zur Vermeidung und Minimierung sowie zur Kompensation der voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens. Daneben werden – soweit notwendig - geplante Überwachungsmaßnahmen gemäß § 45 UVPG dargestellt. Schließlich enthält der UVP-Bericht eine allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung. Die Anwendung besonderer technischer Verfahren ist bei der Ermittlung der Umweltauswirkungen des geplanten Gewerbegebietes nicht erforderlich. Die Umweltprüfung inklusive der Bewertung des Ist-Zustandes des betroffenen Gebietes sowie der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung erfolgt unter Berücksichtigung des im Saarland eingeführten Leitfadens Eingriffsbewertung des Umweltministeriums (Ministerium für Umwelt, 3. überarbeitete Auflage November 2001). Die Vegetationserfassung erfolgt entsprechend der im Leitfaden angegebenen Liste der Erfassungseinheiten. Vermessungs- und Ingenieurbüro Michael König – Abt. PLANUNG FB Architektur St. Annenstraße 48 66606 St. Wendel FON 0 68 51 / 93 25 -0 FAX 0 68 51 / 93 25 - 40 info@vermessung-koenig.de www.vermessung-koenig.de
Stadt St. Wendel Bebauungsplan 10.14 „Gewerbegebiet West Teil V“ – Gemarkung Oberlinxweiler 7 Rechtliche Grundlagen Den Festsetzungen und dem Bauleitplanverfahren liegen im Wesentlichen folgende Rechtsgrundlagen zugrunde: Bund Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBI. I S. 2986), zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2694) geändert. Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert. Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke, Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) geändert. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts Planzeichenverordnung vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802) geändert. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege, Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG, vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3908) geändert. Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge, Bundes-Immissionsschutzgesetz – BimSchG, in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. September 2021 (BGBl. I S. 4458) geändert. Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten, Bundes-Bodenschutzgesetz –BbodSchG, vom 17. März 1998 (BGBl. I S. 502), zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306) geändert. Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, BBodSchV, vom 12. Juli 1999 (BGBl. I S. 1554), zuletzt durch Artikel 126 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, UVPG, in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert. Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, Richtlinie 92/43/EWG des Rates, vom 21. Mai 1992 (ABl. EG Nr. L 206 vom 22.Juli 1992, S.7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/17/EU des Rates vom 10. Juni 2013 (Abl. Nr. L 158 vom 10. Juni 2013, S. 193) Straßenverkehrsgesetz, StVG, in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3108) geändert. Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts, Wasserhaushaltsgesetz – WHG, vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3901) geändert. Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen, Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG, vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert. Vermessungs- und Ingenieurbüro Michael König – Abt. PLANUNG FB Architektur St. Annenstraße 48 66606 St. Wendel FON 0 68 51 / 93 25 -0 FAX 0 68 51 / 93 25 - 40 info@vermessung-koenig.de www.vermessung-koenig.de
Stadt St. Wendel Bebauungsplan 10.14 „Gewerbegebiet West Teil V“ – Gemarkung Oberlinxweiler 8 Saarland Saarländisches Landesplanungsgesetz (SLPG) Vom 18. November 2010 (Amtsbl.I S.2599), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. Februar 2019 (Amtsbl. I S.324). Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 (Amtsbl. I S. 1341). Gesetz zum Schutz der Natur und Heimat im Saarland (Saarländisches Naturschutzgesetz SNG) vom 05. April 2006 (Amtsblatt des Saarlandes, S. 726), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Mai 2021 (Amtsbl. I S. 1491). Saarländisches Wassergesetz (SWG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 2004 (Amtsblatt des Saarlandes, S. 1994), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 13. Februar 2019 (Amtsbl. I S. 324). Landesbauordnung (LBO), in der Fassung des Gesetzes Nr. 1544 zur Neuordnung des Saarländischen Bauordnungs- und Bauberufsrechts vom 18. Februar 2004 (Amtsblatt des Saarlandes S. 822), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 4. Dezember 2019 (Amtsbl. I 2020 S. 211, 760). Saarländisches Nachbarrechtsgesetz vom 28. Februar 1973 (Amtsblatt des Saarlandes, S. 210), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Juli 2015 (Amtsblatt des Saarlandes, S. 632) Saarländisches Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (SBodSchG)- Saarländisches Bodenschutzgesetz vom 20. März 2002 (Amtsblatt des Saarlandes, S. 990), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes Nr. 1632 vom 21. November 2007 (Amtsblatt des Saarlandes, S. 2393) Saarländisches Straßengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977 (Amtsblatt des Saarlandes S. 969), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. November 2007 (Amtsblatt des Saarlandes S. 2393) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Saarland (SaarlUVPG) vom 30. Oktober 2002 (Amtsblatt des Saarlandes, S. 2494), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13. Oktober 2015 (Amtsblatt des Saarlandes, Teil I, S. 790) Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz (SVwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.12.1976 (Amtsblatt des Saarlandes, S. 1151), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2014 (Amtsblatt des Saarlandes, S. 306) Saarländische Denkmalschutzgesetz (SDschG), in der ursprünglichen Fassung vom 12. Oktober 1977 (Amtsbl. S. 993), letzte Neufassung vom 13. Juni 2018 (Amtsbl. I S. 358). Vermessungs- und Ingenieurbüro Michael König – Abt. PLANUNG FB Architektur St. Annenstraße 48 66606 St. Wendel FON 0 68 51 / 93 25 -0 FAX 0 68 51 / 93 25 - 40 info@vermessung-koenig.de www.vermessung-koenig.de
Stadt St. Wendel Bebauungsplan 10.14 „Gewerbegebiet West Teil V“ – Gemarkung Oberlinxweiler 9 2 PLANGEBIET Lage im Raum Das ca. 3,7 ha große Plangebiet befindet sich im Ortsteil Oberlinxweiler, oberhalb des Siedlungskörpers von Oberlinxweiler am südöstlichen Gewerbegebietsrand des Gewerbegebietes „West“ der Stadt St. Wendel. Im Norden bildet die „„Weimarer Straße““ und im Westen die „„Schengener Straße““ den räumlichen Abschluss, während südlich und östlich Grünflächen anschließen, die laut Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen sind. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen. Das Plangebiet erstreckt sich über mehrere Flurstücke. Abb. 01 - Übersichtsplan „DTK5“ mit Geltungsbereich, Abb. hier ohne Maßstab, Quelle: Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung, Vermessungs- und Ing.-büro M. König Erreichbarkeit / Verkehrsanbindung Die „„Weimarer Straße““ stellt die Verbindung zur Linxweilerstraße her. Von dort kann die Bundestraße B 41 direkt erreicht werden. Die B41 verläuft in Nord-Süd-Richtung mit Idar- Oberstein nördlich und Neunkirchen südlich gelegen. Ver- und Entsorgung Die Wasserversorgung wird über das Versorgungsnetz der WVW gesichert. Das vorhandene Gewerbegebiet ist mit einem Trennsystem ausgestattet. An die vorhandene Infrastruktur ist anzuschließen. Vermessungs- und Ingenieurbüro Michael König – Abt. PLANUNG FB Architektur St. Annenstraße 48 66606 St. Wendel FON 0 68 51 / 93 25 -0 FAX 0 68 51 / 93 25 - 40 info@vermessung-koenig.de www.vermessung-koenig.de
Stadt St. Wendel Bebauungsplan 10.14 „Gewerbegebiet West Teil V“ – Gemarkung Oberlinxweiler 10 Das anfallende Schmutzwasser ist der Kläranlage St. Wendel zuzuführen. Die mechanisch- biologische Reinigung des Schmutzwassers erfolgt unter Einhaltung der im Anhang 1 der Abwasserverordnung vom 15. Oktober 2002 maßgeblichen Anforderungen. Anfallendes unbelastetes Oberflächenwasser kann aufgrund der Bodenverhältnisse nicht zur Versickerung gebracht werden und ist an den Regenwasserkanal anzuschließen. Auch im Bereich Elektrizität und Telekommunikation kann an die vorhandenen Anschlüsse angebunden werden. Vor Beginn der Baumaßnahmen sind die betroffenen Ver- und Entsorgungsunternehmen sowie sonstige Träger öffentlicher Belange rechtzeitig zu kontaktieren, um eine einvernehmliche Abstimmung der Lage und Dimensionierung von Leitungszonen oder Erschließungsflächen vorzunehmen und eine geordnete Koordinierung der Tiefbaumaßnahmen für Straßen- und Leitungsbau zu gewährleisten! Orts- und Landschaftsbild Das Landschaftsbild im Umfeld des Plangebietes wird durch die Lage im Gewerbeanschluss mit unmittelbar angrenzender Infrastruktur wie Lagerhallen, umgebende Straßen sowie benachbarten Grünflächen geprägt. Bei den Gewerbebauten handelt es sich um Betriebe mit Verkaufs-, Produktions- und Lagerflächen. Die würfelförmigen Bauten bestehen meist aus Fertigteilsystemen des Hallenbaus wie Stahlbetonskelett- und / oder Stahlbauweise. Durch die Gewerbeflächenansiedlung werden Grünflächen versiegelt. Der zu erwartende Versiegelungsgrad wird durch Festsetzungen eingeschränkt und durch grünordnerische Maßnahmen teilweise kompensiert. Durch die geplante Nutzung ist keine neue, sondern eine sich ergänzende gewerbliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftbildes zu erwarten. Eigentumsverhältnisse Die Fläche des Geltungsbereiches befindet sich in privatem und städtischem Eigentum. Die Entwicklung des Bereiches als bebauungsfähiger Grund und Boden setzt Eigentümerverhandlungen voraus. Vermessungs- und Ingenieurbüro Michael König – Abt. PLANUNG FB Architektur St. Annenstraße 48 66606 St. Wendel FON 0 68 51 / 93 25 -0 FAX 0 68 51 / 93 25 - 40 info@vermessung-koenig.de www.vermessung-koenig.de
Stadt St. Wendel Bebauungsplan 10.14 „Gewerbegebiet West Teil V“ – Gemarkung Oberlinxweiler 11 3 BESCHREIBUNG DER WIRKFAKTOREN DES VORHABENS AUF NATUR UND LANDSCHAFT Grundlage der Ermittlung von Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes ist die Erfassung der von dem Vorhaben ausgehenden (potenziellen) anlagen-, bau- und betriebsbedingten Wirkfaktoren. Bei allen im Folgenden beschriebenen Wirkfaktoren müssen bei der Beurteilung der Wirkintensität die vorhandenen Vorbelastungen berücksichtigt werden. Vorbelastungen Im direkten Umfeld des Geltungsbereichs bestehen Vorbelastungen, die mit sehr deutlichen anthropogenen Überprägungen wie großflächige Versiegelungen, Überbauungen, Lärm, Licht und Bewegungsunruhe, stoffliche Emissionen sowie Zerschneidungswirkungen verbunden sind. Der Geltungsbereich befindet sich im direkten Anschluss an großflächige Gewerbe- und Industriegebiete, die nach Norden und Westen unmittelbar an das Plangebiet anschließen. In einem Abstand von ca. 200 m südlich und östlich des Plangebietes beginnt der Siedlungsbereich von Oberlinxweiler, während in ca. 500 m östlich, die laut Verkehrsmengenkarte des Saarlandes (2015), sehr stark befahrene B 41 und die L 132 verlaufen. Von diesen umgebenden Nutzungen gehen sehr starke Beeinträchtigungen aus, so dass das Plangebiet als sehr deutlich vorbelastetes Gebiet zu bewerten ist. Des Weiteren verläuft ca. 60 m südlich eine Hochspannungsleitung mit den entsprechenden visuellen Auswirkungen. Abb. 02 – „„Weimarer Straße““, Bestandsaufnahme vom 09.11.2021; Quelle: Vermessungs- und Ing.-büro M. König, Vermessungs- und Ingenieurbüro Michael König – Abt. PLANUNG FB Architektur St. Annenstraße 48 66606 St. Wendel FON 0 68 51 / 93 25 -0 FAX 0 68 51 / 93 25 - 40 info@vermessung-koenig.de www.vermessung-koenig.de
Stadt St. Wendel Bebauungsplan 10.14 „Gewerbegebiet West Teil V“ – Gemarkung Oberlinxweiler 12 Abb. 03 –Ecke „„Schengener Straße““, Blick Richtung Plangebiet, – Bestandsaufnahme vom 09.11.2021; Quelle: Vermessungs- und Ing.-büro M. König, Abb. 04 – Blick ins Plangebiet – Bestandsaufnahme vom 09.11.2021; Quelle: Vermessungs- und Ing.-büro M. König, Vermessungs- und Ingenieurbüro Michael König – Abt. PLANUNG FB Architektur St. Annenstraße 48 66606 St. Wendel FON 0 68 51 / 93 25 -0 FAX 0 68 51 / 93 25 - 40 info@vermessung-koenig.de www.vermessung-koenig.de
Stadt St. Wendel Bebauungsplan 10.14 „Gewerbegebiet West Teil V“ – Gemarkung Oberlinxweiler 13 Nach Westen grenzen Gewerbebetriebe mit Infrastruktur an. Nördlich der „„Weimarer Straße““ befindet sich ein Hochregallager mit Nebengebäuden innerhalb eines ausgewiesenen Industriegebietes. Abb. 05 – Blick Richtung Gewerbegebiet West Teil IV – Bestandsaufnahme vom 09.11.2021; Quelle: Vermessungs- und Ing.-büro M. König, Abb. 06 – Blick Richtung Gewerbegebiet West Teil III – Bestandsaufnahme vom 09.11.2021; Quelle: Vermessungs- und Ing.-büro M. König, Vermessungs- und Ingenieurbüro Michael König – Abt. PLANUNG FB Architektur St. Annenstraße 48 66606 St. Wendel FON 0 68 51 / 93 25 -0 FAX 0 68 51 / 93 25 - 40 info@vermessung-koenig.de www.vermessung-koenig.de
Stadt St. Wendel Bebauungsplan 10.14 „Gewerbegebiet West Teil V“ – Gemarkung Oberlinxweiler 14 ANLAGEBEDINGTE WIRKFAKTOREN Flächenverbrauch – dauerhafte Flächeninanspruchnahmen durch Versiegelung und Flächenumnutzungen Bei den anlagebedingten Projektwirkungen handelt es in erster Linie um eine dauerhafte Inanspruchnahme von Flächen bzw. Biotopen durch Überbauungen und Versiegelungen. Hierdurch kommt es zum dauerhaften Verlust von Lebensraum für Pflanzen und Tiere sowie der Speicher-, Regler- und Lebensraumfunktion des Bodens. Die Wirkintensität ist sehr hoch. Bei Umnutzung von Flächen (Grün-/Zierflächen innerhalb des Gewerbegebietes) bleiben die Boden- und auch die Lebensraumfunktionen des betroffenen Gebietes für Tiere und Pflanzen zwar erhalten, es werden jedoch strukturelle und biozönotische Veränderungen in aktuellen Lebensräumen initiiert werden. Mit relevanten Auswirkungen und der Auslösung von erheblichen Konflikten ist jedoch nur zu rechnen, wenn besondere Lebensgemeinschaften sowie seltene oder bedrohte Tiere und Pflanzen durch einen unmittelbaren Flächenverlust betroffen sind. Potenziell kann mit der Flächeninanspruchnahme durch das geplante Gewerbegebiet ein Verlust von faunistisch bedeutsamen Funktionsräumen (z.B. Rastvogelgebiet, wichtiges Habitat für Offenland(vogel)arten) oder von ökologisch bedeutsamen Biotoptypen (z.B. FFH-Lebensraumtyp, gesetzlich geschützte Biotope, Biotope mit Vernetzungsfunktionen) einhergehen. Je nach Ausgangsbiotop/-habitat ist die Wirkintensität unterschiedlich hoch. Die Flächeninanspruchnahme wird gemäß Aussage des rechtsgültigen Flächennutzungsplanes zulasten von landwirtschaftlicher Nutzfläche führen. Ein Verlust oder eine Beeinträchtigung von jagd- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen oder von Erholungsflächen ist nicht zu erwarten. Von den Flächeninanspruchnahmen könnten Bau- oder Bodendenkmäler oder kulturhistorisch bedeutsame Landschaftsteile betroffen sein, die zerstört, überplant oder auf andere Art und Weise beeinträchtigt werden. Im vorliegenden Fall ist ein solcher Verlust allerdings nicht bekannt. Von den geplanten Gebäuden könnten Beeinträchtigungen von angrenzenden / benachbart liegenden, ökologisch hochwertigen Biotopen durch Beschattung, Nährstoffeintrag, etc. ausgehen (sofern solche Biotope im nahen Umfeld vorhanden sind). Allerdings ist aufgrund der zu erwartenden Gebäudeanordnung und Himmelsausrichtung der Schattenwurf im Bereich des Straßenkörpers zu erwarten. Das Vorkommen von hochwertigen Biotopen ist nicht bestätigt und kann erst im voranschreitenden Planungsprozeß untersucht werden. Lokalklimatische/lufthygienische Veränderungen Im direkten Umfeld der versiegelten bzw. überbauten Flächen kann es zu einer Veränderung des Lokalklimas, ggfls. der Bildung einer Wärmeinsel innerhalb eines klimatischen Belastungs- oder Ausgleichgebietes kommen. Ein planungsrelevanter lokalklimatischer Effekt könnte auftreten, wenn die Gebäude innerhalb des Geltungsbereichs ein Hindernis für abfließende Kalt- oder Frischluft zu einem klimatischen Belastungsgebiet bilden. Bei für einen Belastungsraum bedeutsamen Kaltluftabflussbahnen könnte ein solcher Barriere-Effekt zu negativen klimatischen bzw. lufthygienischen Auswirkungen führen. Die Wirkintensität und das Einflussgebiet sind abhängig von der evtl. vorhandenen Ausgleichsfunktion für eine klimatisch oder lufthygienisch belastete Wärmeinsel. Aufgrund der zu erwartenden Gebäudeanordnung parallel zum Straßenkörper der „Weimarer Straße“, die in Ost-West-Richtung verläuft, ist ein Hindernis für abfließende Kalt- oder Frischluft nicht zu erwarten. Vermessungs- und Ingenieurbüro Michael König – Abt. PLANUNG FB Architektur St. Annenstraße 48 66606 St. Wendel FON 0 68 51 / 93 25 -0 FAX 0 68 51 / 93 25 - 40 info@vermessung-koenig.de www.vermessung-koenig.de
Stadt St. Wendel Bebauungsplan 10.14 „Gewerbegebiet West Teil V“ – Gemarkung Oberlinxweiler 15 Reliefveränderungen Aufgrund der Hangneigung des Plangebietes (Geländeabfall nach Osten) sowie zur Angleichung an die nördlich liegenden Flächen und die als Zuwegung genutzte „„Weimarer Straße““ sind Geländemodellierungen/einebnungen und die Anlage von Böschungen notwendig, um eine zweckmäßige gewerbliche Nutzung des Gebietes zu ermöglichen. Hierbei kommt es durch die notwendigen Abgrabungen, Umlagerungen und Überschüttungen zur Umformung des Reliefs. Hydrologische Veränderungen Durch die geplanten Überbauungen, Voll- und Teil-Versiegelungen verringert sich die für die Infiltration von Regenwasser vorhandene Fläche. Die Versiegelungen könnten zu einer Erhöhung des Oberflächenabflusses führen. Bei einem Ableiten des auf den versiegelten/überbauten Flächen anfallenden Niederschlagswassers aus der Fläche heraus könnte es zu einer Veränderung des Wasserabflusses und dadurch des Wasserhaushaltes innerhalb der im Einflussbereich des abfließenden Oberflächenwassers liegenden Flächen kommen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um nicht versickerungsfähige „Kuseler Schichten“ im Planbereich. Dahingehend ist eine örtliche Versickerung nicht möglich. Visuelle Landschaftsbildbeeinträchtigungen Von der geplanten gewerblichen Bebauung können auf Flächen mit Sichtbezug optische Störwirkungen ausgelöst werden. Die Wirkintensität ist abhängig von der Flächengröße des Gewerbegebietes, der Höhe der Bebauung sowie der Lage des Gewerbegebietes, insbesondere der Entfernung zu empfindlichen Nutzungen. Vor allem bei besonders exponierten Standorten kommen visuelle Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zum Tragen. Aufgrund des direkten Anschlusses an bereits vorhandene Gewerbe- und Industriegebiete, die mit deutlichen visuellen Vorbelastungen verbunden sind, wird die Intensität der visuellen Wirkungen deutlich eingeschränkt und liegt im geringen Bereich. Eine Betrachtungsrelevanz bei der Betroffenheit von bedeutsamen landschaftlichen Freiräumen, historischen Kulturlandschaften bzw. Kulturlandschaftsbestandteilen, von Gebieten von besonders charakteristischer Eigenart oder mit Denkmalschutzfunktionen ergeben sowie bei der Unterbrechung bedeutender Sichtbeziehungen oder bei der Betroffenheit von Landschaftsräumen, in denen Raumperspektiven eine besondere Rolle spielen. Auch hier führen die bereits bestehenden Belastungen zu einer deutlichen Einschränkung der visuellen Wirkungen. Bei siedlungsnahen Gewerbegebieten kann es zu Beeinträchtigungen der Wohnumfeldqualität kommen. Hier sind insbesondere die ca. 200 m entfernten Siedlungsbereiche von Oberlinxweiler zu berücksichtigen. Bei dichter Nachbarschaft zu Gebieten, die für die landschaftsbezogene Erholung bedeutsam sind, kann die Erlebnisqualität beeinträchtigt und damit der Erholungswert gemindert werden. Aufgrund der bereits bestehenden visuellen und akustischen Belastungen ist hier jedoch von einer geringen Wirkintensität auszugehen. Optische Stör- und Scheuchwirkungen auf die Fauna Vermessungs- und Ingenieurbüro Michael König – Abt. PLANUNG FB Architektur St. Annenstraße 48 66606 St. Wendel FON 0 68 51 / 93 25 -0 FAX 0 68 51 / 93 25 - 40 info@vermessung-koenig.de www.vermessung-koenig.de
Stadt St. Wendel Bebauungsplan 10.14 „Gewerbegebiet West Teil V“ – Gemarkung Oberlinxweiler 16 Bei sehr hohen Gebäuden, die deutlich aus der Umgebung aufragen, könnten ein sogenannter „Silhouetteneffekt“ (Unterbrechung der Horizontlinie) oder eine Kulissenwirkung auch für in benachbarten Flächen vorkommende Tiere ein Meidverhalten infolge von Stör- und Scheuchwirkungen hervorrufen und dadurch eine Entwertung insbesondere avifaunistisch wertvoller Lebensräume (von Offenlandarten) verursachen. Aufgrund in der direkten Umgebung bestehenden (natürlichen und künstlichen) Vertikalstrukturen durch die unmittelbar angrenzenden bestehenden Gewerbe- und Industriegebiete sowie die sowohl innerhalb des Geltungsbereiches als auch in dessen Umfeld vorhandenen Gehölzbestände ist hier jedoch von keiner Betrachtungsrelevanz auszugehen. Weitere anlagebedingte Wirkfaktoren sind nicht bekannt. BAUBEDINGTE WIRKFAKTOREN Temporäre Flächeninanspruchnahme: temporäre Vegetationszerstörung, Bodenverdichtung/Bodenerosion Teile des Geltungsbereiches, welche nicht bebaut/versiegelt werden, werden vorübergehend als Arbeits- und Lagerflächen für den Baubetrieb sowie für die Anlage der notwendigen Böschungen in Anspruch genommen. Innerhalb dieser Flächen wird es zum einen zu temporären Vegetationszerstörungen kommen. Zum anderen können in Abhängigkeit von der Erosionsgefährdung sowie der Verdichtungsempfindlichkeit des betroffenen Bodens durch den Einsatz von schweren Baumaschinen und –fahrzeugen sowie bei Offenlegung des Bodens Bodenabtrag-/-abschwemmungen, Bodenverdichtungen, Fahrschäden und Verletzungen der oberen Bodenschichten verursacht werden. Der Einwirkungsbereich ist auf den unmittelbaren Eingriffsbereich beschränkt. Die Wirkintensität ist abhängig von der betroffenen Vegetation, der Topographie sowie der Bodenbeschaffenheit. Bodenentnahme, Abgrabungen, Aufschüttungen Reliefbedingt sind zur Realisierung des Planvorhabens, um das Areal vollständig nutzen zu können, Erdarbeiten zur Einebnung des Geländes sowie für die Anlage der Böschungen notwendig. Es wird zu Abgrabungen, Bodenumlagerungen und -vermischungen sowie Überschüttungen mit den Folgen einer Überformung der natürlichen Bodenstrukturen kommen. Der Einwirkungsbereich ist auf den unmittelbaren Eingriffsbereich beschränkt bei hoher Wirk- intensität für den Boden. Lärm/Visuelle Wirkfaktoren/ Bewegungsunruhe Die Bauarbeiten inkl. An- und Abtransport der benötigten Baumaterialien sind mit Geräuschemissionen sowie Bewegungsunruhe durch Transportfahrzeuge, Montagearbeiten und Baumaschinen, eventuell auch mit Erschütterungen verbunden. Zudem wird die gesamte Baustelle das Erscheinungsbild der Landschaft vorübergehend belasten. Dadurch könnte es im Umfeld zur Beeinträchtigung von empfindlichen Tierarten (v. a. Vögel) und von im Einwirkungsbereich lebenden oder Erholung suchenden Menschen kommen. Im konkreten Fall sind hier die Vorbelastungen durch das unmittelbar angrenzende Gewerbegebiet zu berücksichtigen, so dass von einer geringen Wirkintensität auszugehen ist. Luftverunreinigungen Der Betrieb von Baumaschinen und -fahrzeugen wird zum Ausstoß von Luftschadstoffen führen. Aufgrund des geringen Umfangs sind die verursachten Luftverunreinigungen jedoch zu vernachlässigen. Vermessungs- und Ingenieurbüro Michael König – Abt. PLANUNG FB Architektur St. Annenstraße 48 66606 St. Wendel FON 0 68 51 / 93 25 -0 FAX 0 68 51 / 93 25 - 40 info@vermessung-koenig.de www.vermessung-koenig.de
Stadt St. Wendel Bebauungsplan 10.14 „Gewerbegebiet West Teil V“ – Gemarkung Oberlinxweiler 17 Hydrologische Veränderungen durch verstärkten Niederschlagsabfluss Während der Bauausführung könnte es in Ausnahmefällen auf offenen, nicht begrünten Bodenflächen bei Starkregenereignissen zu einem unkontrollierten verstärkten Abfluss des anfallenden Regenwassers in benachbarte Flächen kommen mit einer potenziellen Gefährdung der umliegenden Gebiete durch Überflutungen. Aufgrund der abfallenden Topographie mit angrenzendem Grünland (ehemaliges Bachtälchen „Oberlinxweiler Mühlengraben“ mit Abflussrichtung nach Osten bei moderaten Hangneigungen) ist eine geringfügige Wirkintensität anzunehmen. Weitere baubedingte Wirkfaktoren sind nicht bekannt. BETRIEBSBEDINGTE WIRKFAKTOREN Mit der Realisierung des Vorhabens besteht die Möglichkeit eines ansteigenden Verkehrsaufkommens durch MitarbeiterInnen sowie Material-/Warenanlieferung und -abtransport, was zu erhöhten Lärm- und Abgasemissionen sowie vermehrter Bewegungsunruhe im Bereich des Gewerbegebietes und der Zufahrtsstraße führen kann. Folglich könnte es im Umfeld zur Beeinträchtigung von störsensiblen Tierarten (v. a. Vögel) kommen. Im Vergleich zu den aktuell bestehenden akustischen Belastungen infolge des bereits vorhandenen Verkehrsaufkommens und Lärms sowie der Bewegungsunruhe durch die unmittelbar angrenzenden Gewerbe- und Industriegebiete relativieren sich die Folgen dieser zusätzlichen Belastungen, so dass die Wirkintensität als gering zu bewerten ist. Durch die äußere und innere nächtliche Beleuchtung der Gebäude sowie durch die Verkehrsflächen-/Parkplatzbeleuchtung werden sich die derzeitigen Lichtverhältnisse ändern, sodass es zu Irritationen von Tieren (z.B. Zugvögeln und damit Störungen des nächtlichen Zuges, auf Licht reagierende Fledermausarten) durch Licht kommen könnte. Aufgrund der bereits bestehenden Lichtemissionen durch die Beleuchtung der angrenzenden Gewerbe- und Industriegebiete wird kein Gebiet ohne bisherige Quellen künstlichen Lichts im Umfeld belastet. Die Wirkintensität der zusätzlichen Beleuchtung wird als gering eingeschätzt. Es wird betriebsbedingt Abfall und Abwasser anfallen. Bei ordnungsgemäßer Behandlung/Entsor- gung werden hierdurch keine relevanten Beeinträchtigungen verursacht. Im Zuge von Material-/Warenanlieferung und -abtransport könnte das Risiko eines Nähr- und Schadstoffeintrags in benachbarte Flächen (stoffliche Emissionen; mögliche Boden- und Wasserbelastung) bestehen. Bei ordnungsgemäßer Behandlung und Entsorgung werden allerdings keine relevanten Beeinträchtigungen verursacht. Weitere betriebsbedingte Wirkfaktoren sind nicht bekannt. Räumliches Ausmaß der Wirkfaktoren Die deutlichsten Beeinträchtigungen durch ein Gewerbegebiet gehen von den Flächeninanspruchnahmen aus, die auf das unmittelbare Plangebiet sowie dessen direktes Umfeld beschränkt sind. Dies gilt im konkreten Fall unter Berücksichtigung der unmittelbar angrenzenden bereits bestehenden Gewerbe- und Industriebetriebe sowie der topographischen Situation (dazwischen liegender Hangausläufer des Höchst) auch bezüglich der visuellen Wirkungen. Daneben spielen Lärmemissionen und Bewegungsunruhe als über das direkte Vermessungs- und Ingenieurbüro Michael König – Abt. PLANUNG FB Architektur St. Annenstraße 48 66606 St. Wendel FON 0 68 51 / 93 25 -0 FAX 0 68 51 / 93 25 - 40 info@vermessung-koenig.de www.vermessung-koenig.de
Stadt St. Wendel Bebauungsplan 10.14 „Gewerbegebiet West Teil V“ – Gemarkung Oberlinxweiler 18 Eingriffsgebiet hinausgehende Wirkungen eine Rolle. Auch hier wird das räumliche Ausmaß durch die Überlagerung mit den bereits bestehenden Vorbelastungen deutlich eingeschränkt. Zudem schränken die umliegend vorhandenen Gehölzbestände und Einzelbäume das räumliche Ausmaß der von dem Planvorhaben ausgehenden visuellen Wirkungen ein. Der zu untersuchende Einwirkungsbereich des Planvorhabens ist daher räumlich eng begrenzt. Es sind über den direkten Eingriffsbereich hinaus lediglich lokale Auswirkungen in den unmittelbar nach Süden und Osten angrenzenden Freiflächen zu erwarten. Unfallrisiko Eine Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen mit relevanten Auswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter besteht bei Einhaltung der vorgegebenen Gesetze und Standards bei einem Gewerbegebiet nicht. 4 KUMULATIV ZU BERÜCKSICHTIGENDE PLÄNE UND PROJEKTE Bei der Beurteilung, ob vom Planvorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ausgehen, sind auch die kumulativen Wirkungen mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich zu prüfen. Im Planungsraum und dessen erweiterten Umfeld (500 m) sind keine weiteren geplanten Pläne oder Projekte bekannt, die im Zusammenwirken mit dem hier geplanten Gewerbegebiet zur Summation von Umweltbeeinträchtigungen führen könnten. Kumulationswirkungen mit Vorhaben in benachbarten Gebieten kommen nach derzeitigem Kenntnisstand daher nicht zum Tragen. 5 UNTERSUCHUNGSUMFANG UND –RAUM SOWIE DETAILLIERUNGSGRAD DER UMWELTPRÜFUNG Der Untersuchungsumfang der Umweltprüfung richtet sich nach der durchzuführenden Analyse der von dem geplanten Gewerbegebiet ausgehenden Wirkpfade (siehe vorangegangenes Kapitel mit Wirkfaktoren) sowie nach der Habitatausstattung des betroffenen Gebietes. Der Untersuchungsraum erstreckt sich demnach auf den Einwirkungsbereich des Vorhabens unter Berücksichtigung sowohl der herausgearbeiteten vorhabenspezifischen Wirkfaktoren als auch der Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit der einzelnen zu untersuchenden Schutzgüter. Da es sich bei dem geplanten Gewerbegebiet unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastungen sowie der in großen Bereichen sichtverschatteten Lage (nach Norden und Westen durch die bestehenden sichtverschattenden Gewerbe- und Industriegebiete sowie durch die in den nach Osten und Süden umgebenden Freiflächen eingestreuten Gehölzbestände) um keine Nutzung mit größeren Immissionsintensitäten handelt, ist der Einwirkungsbereich des Planvorhabens räumlich eng begrenzt. Die Betrachtung der Umwelt und ihrer abiotischen und biotischen Schutzgüter beschränkt sich daher auf den Geltungsbereich sowie das unmittelbare Umfeld. Lediglich bei potenziell betroffenen Tieren mit größerem Aktionsradius sowie bezüglich der Bewertung der Auswirkungen auf die Landschaft ist der Betrachtungsraum ggf. entsprechend größer zu wählen. Daneben sind bei angrenzenden Schutzgebieten mit hohem Schutzstatus (Naturschutzgebiete, Natura 2000-Gebiete) detailliertere, das komplette Schutzgebiet betreffende Bewertungen bezüglich potenzieller Beeinträchtigungen durchzuführen. Vermessungs- und Ingenieurbüro Michael König – Abt. PLANUNG FB Architektur St. Annenstraße 48 66606 St. Wendel FON 0 68 51 / 93 25 -0 FAX 0 68 51 / 93 25 - 40 info@vermessung-koenig.de www.vermessung-koenig.de
Stadt St. Wendel Bebauungsplan 10.14 „Gewerbegebiet West Teil V“ – Gemarkung Oberlinxweiler 19 Es erfolgt zunächst eine umfangreiche Datenrecherche mit der Abfrage der offiziell zur Verfügung stehenden Geofachdaten und informellen Fachplanungen1. Neben einer Recherche über potenziell im Plangebiet bekannte ökologisch hochwertige Biotoptypen (im Rahmen der amtlichen saarländischen Biotopkartierung (Stand November 2021) sowie des saarländischen Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) erfasste ökologisch hochwertige Biotope) wird eine Datenrecherche über vorhandene Artinformationen für das Untersuchungsgebiet durchgeführt. Hierzu werden die offiziell zur Verfügung stehenden Geofachdaten über bekannte Pflanzen- und Tiervorkommen im Untersuchungsraum abgeprüft. Zum einen werden die im GeoPortal dargestellten Angaben des ABSP-Artpools (alt und 2005) und des ABDS (Arten- und Biotopschutzdaten des Saarlandes 2013, inkl. FFH-Arten-Meldungen (Datensatz BfN)) sowie die Angaben zu FFH-gemeldeten Fledermausquartieren des Saarlandes gesichtet2. Daneben werden die vom ZfB/LUA zur Verfügung gestellten Shapefiles mit den bekannten Vorkommen windkraft- bzw. planungsrelevanter Vogelarten (Stand März 2018 3) und von bedeutsamen Vogelrastgebieten sowie die Daten des Artenschutzprogramms Wildkatze im Saarland4 herangezogen. Daneben finden die übergeordneten raumordnerischen und landesplanerischen Vorgaben Berücksichtigung. Im weitern Bauleitplanverfahren wird im Gebiet eine flächenscharfe Biotoptypenkartierung mit differenzierter Pflanzenartenliste und - falls vorhanden - einer Abgrenzung von FFH- Lebensraumtypen und gesetzlich geschützten Biotopen durchgeführt werden. Daneben sind faunistische Untersuchungen vorgesehen. Aufgrund der Habitatausstattung (Wiesen und Gehölzbestände) wird hierbei ein Schwerpunkt bei Avifauna und Fledermäusen liegen. Für die übrigen potenziell betroffenen Tiere ist eine Potenzialbetrachtung der Habitateignung des Gebietes vorgesehen. 1 Geoportal des Saarlandes, Abruf im Internet unter https://geoportal.saarland.de, November 2021 2 Fledermausdaten-Saar aus Gutachten im Auftrag des Saarlandes: Monitoringprogramm für Fledermausquartiere 2004-2005, Grunderfassung und Bewertung von Fledermäusen in saarländischen FFH-Gebieten 2005-2010, Grunderfassung der Verbreitung der Mopsfledermaus, Populationsentwicklung der Großen Hufeisennase 2008-2009 sowie Managementpläne FFH-Fledermausquartiere 2011 3 Da seit 2018 vom LUA/ZfB keine Daten mehr zum Vorkommen planungsrelevanter Vogelarten zur Verfügung gestellt werden können, stellt dies die aktuellste Datenquelle dar. 4 ÖKO-LOG - HERMANN, M. und J. KNAPP (2005 sowie Endfassung 2007): Artenschutzprogramm Wildkatze im Saarland Vermessungs- und Ingenieurbüro Michael König – Abt. PLANUNG FB Architektur St. Annenstraße 48 66606 St. Wendel FON 0 68 51 / 93 25 -0 FAX 0 68 51 / 93 25 - 40 info@vermessung-koenig.de www.vermessung-koenig.de
Stadt St. Wendel Bebauungsplan 10.14 „Gewerbegebiet West Teil V“ – Gemarkung Oberlinxweiler 20 6 VORGABEN ÜBERGEORDNETER PLANUNGEN FNP Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus den Flächennutzungsplänen zu entwickeln. Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt St. Wendel stellt das Plangebiet als Landwirtschaftliche Fläche dar. Zur Realisierung des Vorhabens wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Lage Plangebiet Abb. 07 - Auszug aus dem FNP ohne Maßstab, Quelle: Stadt St. Wendel; Vermessungs- und Ing.-büro M. König, Ziele der Raumordnung und Landesplanung / landesplanerische Ziele und Leitvorstellungen Für die Bauleitplanung besteht gemäß § 1 Absatz 4 BauGB eine Anpassungspflicht an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung, d.h. an die in den verschiedenen Landesplänen und Landesprogrammen definierten landesplanerischen Ziele und Leitvorstellungen. Das Instrument zur Erfüllung der landesplanerischen Aufgaben im Saarland ist der Landesentwicklungsplan, wobei bezüglich der naturschutzrechtlichen Beurteilung eines Projektes der Teilabschnitt Umwelt von Bedeutung ist. Im Landesentwicklungsplan sind alle raumordnerischen Erfordernisse für das Saarland festgelegt. Neben den Festsetzungen des Landesentwicklungsplanes werden, auch wenn es sich nicht um rechtsverbindliche landesplanerische Vorgaben handelt, die Aussagen des saarländischen Landschaftsprogramms auf ihre Vereinbarkeit mit dem geplanten Vorhaben hin überprüft, da das Landschaftsprogramm die raumbedeutsamen überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das Saarland darstellt und daher bei Planungen grundsätzlich mit berücksichtigt werden muss. Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt "Umwelt" Im Landesentwicklungsplan - Teilabschnitt Umwelt (Juli 2004) werden für den direkten räumlichen Geltungsbereich keine Festlegungen getroffen, es wurden lediglich landwirtschaftliche Nutzflächen, die sich nach Süden und Osten weiter fortsetzen, nachrichtlich übernommen. Vermessungs- und Ingenieurbüro Michael König – Abt. PLANUNG FB Architektur St. Annenstraße 48 66606 St. Wendel FON 0 68 51 / 93 25 -0 FAX 0 68 51 / 93 25 - 40 info@vermessung-koenig.de www.vermessung-koenig.de
Stadt St. Wendel Bebauungsplan 10.14 „Gewerbegebiet West Teil V“ – Gemarkung Oberlinxweiler 21 Im Norden und Westen grenzt unmittelbar ein Vorranggebiet für Gewerbe an den Geltungsbereich an, teilweise kommt es in den Randbereichen zu kleinflächigen Überschneidungen. Andere Vorranggebiete sind innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches oder im näheren Umfeld nicht festgesetzt. Dem Planvorhaben stehen demnach keine Festlegungen des LEP - Teilabschnitt Umwelt entgegen. Restriktionen für den geplanten Bebauungsplan ergeben sich nicht. Landschaftsprogramm Im aktuellen Landschaftsprogramm des Saarlandes (Juni 2009) werden im südöstlichen Teil des Geltungsbereiches grundwasserbeeinflusste Böden mit besonderen Standorteigenschaften dargestellt. Hierbei handelt es sich um den Bereich eines ehemaligen Bachtälchens („Oberlinxweiler Mühlengraben“). Böden mit besonderen Standorteigenschaften zählen zu den bevorzugten Lebensräumen für spezialisierte Lebensgemeinschaften und besitzen dadurch eine hohe Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz. Mitlerweile beginnt der Bachlauf/Graben jedoch deutlich weiter östlich. Genauere Aussagen können erst im weiteren Bauleitplanverfahren im Rahmen von Geländebegehungen erfolgen. Darüber hinaus werden für den Geltungsbereich keine speziellen Entwicklungsziele oder Funktionszuweisungen vor. Das Gebiet zählt insbesondere nicht zu den Gebieten mit einer besonderen Bedeutung für den Klima- oder Naturschutz oder zu den Flächen, für die im Landschaftsprogramm aus Sicht des Naturschutzes Siedlungsbegrenzungen vorgegeben sind und die von einer Bebauung freigehalten werden sollen. Ebenso wenig werden spezielle Aussagen über eine besonders zu berücksichtigende Funktion für die Landschaft und die Erholung getroffen. Dem Planvorhaben stehen demnach keine Darstellungen des Landschaftsprogramms entgegen. Die vorgesehene Planung widerspricht insgesamt nicht den raumordnerisch und landespla- nerisch vorgegebenen Festlegungen, Entwicklungszielen und Grundsätzen. Vermessungs- und Ingenieurbüro Michael König – Abt. PLANUNG FB Architektur St. Annenstraße 48 66606 St. Wendel FON 0 68 51 / 93 25 -0 FAX 0 68 51 / 93 25 - 40 info@vermessung-koenig.de www.vermessung-koenig.de
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