Erweiterung Lidl-Markt - Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11d in der Stadt Dillingen/Saar
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Erweiterung Lidl-Markt Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11d in der Stadt Dillingen/Saar Entwurf 04.05.2015
Erweiterung Lidl-Markt Im Auftrag: LIDL Vertriebs-GmbH & Co. KG Am Grubenbahnhof 7 66299 Friedrichsthal IMPRESSUM Stand: 04.05.2015 Verantwortlich: Dipl.-Ing. Hugo Kern Raum- und Umweltplaner Geschäftsführender Gesellschafter Projektleitung: Dipl.-Ing. Sarah End Raum und Umweltplanerin Prokuristin Projektmitarbeit: M.Sc. Franziska Trapp Stadt- und Regionalplanerin Hinweis: Inhalte, Fotos und sonstige Abbildungen sind geistiges Eigentum der Kernplan GmbH oder des Auftraggebers und somit urheberrechtlich geschützt (bei gesondert gekenn- zeichneten Abbildungen liegen die jeweiligen Bildrechte/Nutzungsrechte beim Auftrag- geber oder bei Dritten). Sämtliche Inhalte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Kernplan GmbH bzw. des Auftraggebers (auch auszugsweise) vervielfältigt, verbreitet, weitergegeben oder auf sonstige Art und Weise genutzt werden. Sämtliche Nutzungsrechte verbleiben bei der Kernplan GmbH bzw. beim Auftraggeber. Kirchenstraße 12 · 66557 Illingen Tel. 0 68 25 - 4 04 10 70 Fax 0 68 25 - 4 04 10 79 www.kernplan.de · info@kernplan.de
Vorbemerkungen, Anlass und Ziele der Planung 4 Grundlagen und Rahmenbedingungen 5 Das Projekt 11 Begründungen der Festsetzungen und weitere Planinhalte 12 Auswirkungen des Bebauungsplanes, Abwägung 17 INHALT Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11d „Erweiterung Lidl-Markt“ 3 www.kernplan.de
Vorbemerkungen, Anlass und Ziele der Planung Die Firma Lidl betreibt im Gewerbegebiet Die geplante Erweiterung des Lidl-Marktes plan zu, da das Plangebiet lediglich eine Dillingen-Nord, Siemensstraße 2, eine Filia- wurde vor dem Hintergrund des bestehen- Fläche von ca. 8.700 qm in Anspruch le. Bei dem Standort handelt es sich auch den Einzelhandelsgutachten explizit ge- nimmt. um eine Nahversorgungsanlage für das prüft. nördliche Stadtgebiet. Die Nachfrage der Das beschleunigte Verfahren ist ausge- Kunden ist gleichbleibend hoch. Die Filiale Eine Auswirkungsanalyse zur Erweiterung schlossen, wenn durch den Bebauungsplan entspricht jedoch nicht mehr zeitgemäßen eines Lidl-Lebensmitteldiscounters in Dillin- die Zulässigkeit von Vorhaben begründet Anforderungen. gen/Saar der GMA, Gesellschaft für Markt- wird, die einer Pflicht zur Durchführung und Absatzforschung mbH (Stand einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Aus betrieblicher Sicht ergibt sich die Not- 18.03.2015), hat nachgewiesen, dass es UVPG oder nach Landesrecht unterliegen. wendigkeit der Optimierung der bestehen- durch die Erweiterung weder zu nennens- Für das Vorhaben (großflächiger Einzelhan- den Filiale und der Steigerung der Attrakti- werten Umsatzverteilungen zu Lasten der del) ist eine allgemeine Vorprüfung des Ein- vität des Marktes (Verbesserung der Barrie- vorhandenen Nahversorgungsstrukturen / zelfalls gem. § 3c UVPG durchzuführen. refreiheit und der Logistik). Eine Erweite- des zentralen Versorgungsbereiches in der Diese kommt zu dem Ergebnis, dass keine rung der Verkaufsfläche um 190 qm auf Stadt, noch zu Lasten der Versorgungsberei- erheblichen Umweltauswirkungen zu er- maximal 1.250 qm ist erforderlich, um das che benachbarter zentraler Orte kommt. warten sind. Eine Umweltverträglichkeits- gesamte Sortiment nach den aktuellen prüfung ist damit nicht erforderlich (siehe Standards der Firma Lidl weiterhin anbieten Unmittelbar südlich der Lidl-Filiale, im Kreu- Anlage). zu können und den veränderten Anforde- zungsbereich Dieselstraße und Siemensstra- rungen der Kunden gerecht zu werden. Die ße, wurde im Bebauungsplan Nr. 11c „Ge- Weitere Voraussetzung der Anwendung des geplante Verkaufsfläche entspricht einer für werbegebiet Dillingen-Nord“ eine Fläche § 13a BauGB ist, dass keine Anhaltspunkte moderne Discountmärkte üblichen Größe. für eine Trafostation festgesetzt. Die ausge- für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 wiesene Fläche geht jedoch über den tat- Nr. 7b BauGB genannten Umweltbelange Durch die bauliche Erweiterung ergibt sich sächlich benötigten Flächenbedarf hinaus. vorliegen. Dies trifft für den vorliegenden die Möglichkeit der Umstrukturierung der Die nicht für den Trafo benötigte Fläche soll Bebauungsplan zu. Verkaufsräume (veränderte Warenpräsenta- als Gewerbegebiet ausgewiesen werden. tion) sowie der Nebenräume inklusive Er- Eine Nutzung als Gewerbefläche ist bereits Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten die richtung eines Behinderten-WC. existent. Eingriffe als vor der planerischen Entschei- dung erfolgt oder zulässig, ein Ausgleich Darüber hinaus sollen die Pkw-Stellplätze Die Stadt Dillingen/Saar hat somit nach § 1 der vorgenommenen Eingriffe ist damit auf 2,70 m (Komfortbreite) verbreitert wer- Abs. 3 BauGB und § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. nicht notwendig. den. Hierdurch reduziert sich die Stellplatz- § 12 BauGB auf Antrag der Vorhabenträ- zahl zwar, diese sind jedoch weiterhin mehr gerin die Aufstellung des vorhabenbezoge- Die Vorschriften des vereinfachten Verfah- als ausreichend. nen Bebauungsplanes Nr. 11d „Erweite- rens nach § 13 BauGB gelten entsprechend. rung Lidl-Markt“ beschlossen. Der Standort ist aktuell im Geltungsbereich Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 des Bebauungsplanes Nr. 11c „Gewerbege- Mit der Erstellung des vorhabenbezogenen Abs. 2 und 3 BauGB und § 13a Abs. 2 und biet Dillingen-Nord“ aus dem Jahr 2012 ge- Bebauungsplanes und der Durchführung 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § legen, der in seinem Geltungsbereich für des Verfahrens ist die Kernplan Gesellschaft 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht das Grundstück der Firma Lidl ein Gewerbe- für Städtebau und Kommunikation mbH, nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 gebiet festsetzt. Die Erweiterung großflächi- Kirchenstraße 12, 66557 Illingen, beauf- Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umwelt- ger Einzelhandelsbetriebe ist als unzulässig tragt. bezogener Informationen verfügbar sind, festgesetzt. der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB und von der frühzeitigen Nach den Festsetzungen dieses Bebauungs- Verfahrensart Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. planes ist das Vorhaben also nicht realisie- 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird. rungsfähig. Eine Verwirklichung des Vorha- Das Verfahren wird nach § 13a BauGB bens auf anderem Wege (Befreiung von (Bebauungspläne der Innenentwicklung) Festsetzungen des Bebauungsplanes) ist durchgeführt. Mit dem Gesetz zur Erleichte- Flächennutzungsplan nicht möglich, da die Grundzüge der Pla- rung von Planungsvorhaben für die Innen- entwicklung der Städte vom 21. Dezember Der Flächennutzungsplan der Stadt Dillin- nung tangiert sind. gen/Saar stellt für das Gebiet gewerbliche 2006, das mit der Novellierung des Bauge- Zur Standortsicherung benötigt die Firma setzbuches am 1. Januar 2007 in Kraft trat, Baufläche dar. Somit ist der Bebauungsplan Lidl eine Ausweitung des aktiven Bestands- fällt die seit Juli 2004 vorgesehene förmli- nicht vollständig aus dem Flächennutzungs- chutzes, sodass Erweiterungen auch ober- che Umweltprüfung bei Bebauungsplänen plan entwickelt. Der Flächennutzungsplan halb der Schwelle der Großflächigkeit zuläs- der Größenordnung bis zu 20.000 m² weg. wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im We- sig sind. Dies trifft für den vorliegenden Bebauungs- ge der Berichtigung angepasst. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11d „Erweiterung Lidl-Markt“ 4 www.kernplan.de
Voraussetzungen des vorhaben- bezogenen Bebauungsplanes Zur Schaffung von Baurecht durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: • Der Vorhaben- und Erschließungsplan, der eine umfassende Gesamtbeschrei- bung des Vorhabens enthält, ist von dem Vorhabenträger zu erarbeiten, der Stadt Dillingen/Saar vorzulegen und ab- zustimmen. • Der Durchführungsvertrag, in dem sich der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Stadt abgestimmten Pla- nes zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschlie- ßungskosten ganz oder teilweise ver- pflichtet, ist vor dem Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungs- planes zwischen Vorhabenträger und Kommune abzuschließen. • Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird gem. § 12 BauGB Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Der Durchführungsvertrag und die darin enthaltenen Verpflichtungen des Vorha- benträgers hingegen bleiben rechtlich gegenüber dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan selbstständig. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11d „Erweiterung Lidl-Markt“ 5 www.kernplan.de
Grundlagen und Rahmenbedingungen Lage und Begrenzung des räumlichen Geltungsbereiches Das Plangebiet liegt im Norden der Stadt Dillingen/Saar im Gewerbegebiet Dillingen- Nord. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt: • im Norden durch das Betriebsgelände des angrenzenden Gewerbebetriebes • im Osten durch das Betriebsgelände des angrenzenden Gewerbebetriebes so- wie Gehölzbestände • im Süden und Westen durch die Stra- ßenverkehrsfläche der Siemens- und Dieselstraße mit angrenzender Gewer- be- und Einzelhandelsnutzung Die genauen Grenzen des Geltungsberei- Lage im Raum, ohne Maßstab; Quelle: ZORA, LVGL des Saarlandes; Bearbeitung: Kernplan ches sind der Planzeichnung des Bebau- ungsplanes zu entnehmen. MÖBEL MÜLLER TEFI GmbH ße tra els PETER FISCHER es GmbH Di SMZ - Stahl und LIDL Sondermaschinenbau WASSERSCHUTZ- POLIZEI e IMBISS Sie straß me sel TRAFO nss Die GEBRAUCHT- tra ße WAGEN ALDI Schrägaufnahme des Plangebietes; ohne Maßstab; Quelle: Stadt Dillingen/Saar; Bearbeitung: Kernplan Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11d „Erweiterung Lidl-Markt“ 6 www.kernplan.de
Eigentumsverhältnisse, Die Anlieferung zum Lidl-Markt wird über Nutzung des Plangebietes und den Kundenstellplatz organisiert. Umgebungsnutzung Zusätzliche Erschließungsanlagen bedarf es zur Realisierung der Markt-Erweiterung und Die Fläche des Lidl-Marktes befindet sich zur Ausweisung der gewerblichen Bauflä- vollständig im Eigentum der Firma Lidl. Die che nicht. Gewerbefläche südlich der Siemensstraße ist im Eigentum eines Dritten. Die übrigen Flächen befinden sich in städtischem Eigen- Ver- und Entsorgung tum (Straßenverkehrsfläche, Trafostation). Die Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ist Der Lidl-Markt liegt in dem Gewerbegebiet aufgrund der bestehenden Bebauung be- Dillingen-Nord. Nach dem Einzelhandels- reits vorhanden. gutachten (Stand 2012) handelt es sich da- bei um eine autokundenorientierte Einzel- Die Entwässerung von Schmutz- und Nie- handelsagglomeration mit verschiedenen derschlagswasser erfolgt über die bestehen- mittel- und großflächigen Einzelhandelsbe- de Mischkanalisation. Die hinzukommen- trieben, die als Sonderstandort eingestuft den Flächen werden an die vorhandene Ge- wurde. bäudeentwässerung angeschlossen (ge- ringfügige Neuversiegelung). Die Plangebietsfläche wird überwiegend von dem bestehenden Lidl-Markt und den Es ist nur mit einem geringfügigen Anstieg dazugehörigen Stellplätzen eingenommen. des Abwasseraufkommens zu rechnen. Die Der größte Teil des Geltungsbereiches ist vorhandene Kanalisation verfügt über aus- daher bereits überbaut und nahezu voll- reichende Kapazitäten zur Aufnahme der ständig versiegelt. Lediglich eine kleinere zusätzlichen Abwassermengen. Restgrünfläche im Osten des Plangebietes Die nach § 49 a SWG geltenden Vorgaben wird durch die Lidl-Erweiterung reduziert. zur Beseitigung des Niederschlagswassers Die direkte Umgebung des Plangebietes ist (Nutzung, Versickerung, Verrieselung, Ein- ebenfalls durch (großflächigen) Einzelhan- leitung des Niederschlagswassers in ein del und gewerbegebietstypische Betriebe oberirdisches Gewässer) sind hier nicht an- (z. B. Gebrauchtwagenhandel, Elektrotech- zuwenden, da das Grundstück vor dem Jahr nik Betrieb, etc.) geprägt. 1999 bereits bebaut, damit befestigt und an die öffentliche Kanalisation angeschlos- sen war. Topografie des Plangebietes Das Plangebiet weist eine ebene reliefarme Fläche auf und besitzt daher keine hervor- zuhebende Topografie. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich To- pografie in irgendeiner Weise auf die Fest- setzungen dieses Bebauungsplanes (insbe- sondere Festsetzung der Baufenster) aus- wirken wird. Verkehrsanbindung Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist verkehrsgünstig gelegen. Das Plangebiet ist über die L 347 im Osten (in ca. 150 Me- tern Entfernung) an das örtliche und über- örtliche Verkehrsnetz angeschlossen. Das Plangebiet ist aufgrund der bestehen- den Lidl-Filiale und weiteren gewerblichen Nutzungen bereits vollständig erschlossen. Die Erschließung ist über die Siemens- und Dieselstraße gesichert. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11d „Erweiterung Lidl-Markt“ 7 www.kernplan.de
Übergeordnete Planungsvorgaben der Raumordnung und Landesplanung; naturschutzrechtliche Be- lange; geltendes Planungsrecht Kriterium Beschreibung Landesentwicklungsplan (Siedlung und Umwelt) zentralörtliche Funktion Mittelzentrum, Siedlungsachse 1. Ordnung Vorranggebiete Vorranggebiet für Gewerbe, Industrie und Dienstleitung (VG) • Maßgabe des LEP Umwelt: „Ansiedlung aller Formen des Einzelhandels mit mehr als 700 m2 Verkaufsfläche [...] nicht zulässig“ (Ziffer 70 LEP Umwelt) erfüllt. Es handelt sich bei dem geplanten Vorhaben nicht um eine Neuansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes, sondern um die Erweiterung einer bestehenden Filiale. • Die Fläche des Geltungsbereiches ist ohnehin im Eigentum der Firma Lidl und bereits als Lidl-Markt genutzt, damit ist auch bei einer geringfügigen Erweiterung nicht von einer „Zweckentfremdung“ der Flächen auszugehen. zu beachtende Ziele und Grundsätze • Großflächigkeit (Z 43): Als „großflächig“ wird ein Einzelhandelsbetrieb in der Regel angesehen, wenn die Verkaufsfläche 800 m² überschreitet. Das Vorhaben war bereits vor der Erweiterung großflächig. • Konzentrationsgebot / Kongruenzgebot (Z 42, 44): eingehalten. „Die Stadt Dillingen ist als Mittelzentrum grundsätzlich für die Ansiedlung großflächiger Einzelhandels- vorhaben geeignet. Ca. 86 – 87 % des Umsatzes werden mit Kunden aus Dillingen bzw. der zum Verflechtungsbereich zugehörigen Gemeinde Beckingen generiert.“ (Auswirkungsanalyse zur Erweiterung eines Lidl-Lebensmitteldiscounters in Dillingen/Saar, GMA Gesell- schaft für Markt und Absatzforschung mbH, Stand: 18.03.2015) • Beeinträchtigungsverbot (Z 45): eingehalten. „Mit max. 2 - 3 % Umverteilungen in Dillingen sowie < 2 % im Umland befinden sich die Umsatzumlenkungen auf einem geringen Niveau. Für den zentralen Versorgungsbereich von Dillingen und ebenfalls gegenüber zentralen Versorgungsbereichen der umliegenden Städte und Gemeinden sind negative städtebauliche Rückwirkungen auszuschließen.“ (ebenda) • Städtebauliches Integrationsgebot (Z 46): „Der Planstandort liegt im Gewerbegebiet Dillingen-Nord und ist als vorwiegend autokundenorientiert einzustufen. Es handelt sich jedoch um eine etablierte Versorgungslage für das nördliche Stadtgebiet von Dil- lingen. Die Modernisierung und Verkaufsflächenerweiterung des Lidl-Marktes dient der langfristigen Sicherung des Standortes. Da es sich bei dem Vorhaben nicht um eine Neuansiedlung sondern lediglich um die Modernisierung eines bestehenden Marktes handelt, erscheint eine Verkaufsflächenerweiterung zur Sicherung des Lidl- Marktes unter Versorgungsgesichtspunkten angemessen zu sein, zumal die vorlie- gende Untersuchung keine negativen Auswirkungen aufgezeigt hat.“ (ebenda) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11d „Erweiterung Lidl-Markt“ 8 www.kernplan.de
Kriterium Beschreibung Landschaftsprogramm keine speziellen Entwicklungsziele oder Funktionszuweisungen Übergeordnete naturschutzrechtliche Belange Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeu- nicht betroffen tung Sonstige Schutzgebiete: Naturschutz-, nicht betroffen Landschaftsschutz-, Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete, Geschützte „Landschaftsschutzgebiet im Landkreis Saarlouis - im Bereich der Stadt Dillingen“ Landschaftsbestandteile, Nationalparks, (LSG_L_3_04_16) ca. 120 m nordöstlich des Plangebietes. Keine negative Auswirkungen Naturparks, Regionalparks, Biosphärenre- zu erwarten (L347 wirkt räumlich trennend) servate Das Überschwemmungsgebiet Saar HQ 100 liegt etwa 500 m nördlich des Geltungsbe- reiches, das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet Saar HQ 200 ca. 300 m nord- östlich; beide Gebiete liegen außerhalb des Wirkungsbereiches des Vorhabens Naturdenkmäler, in der Denkmalliste nach nicht betroffen § 6 SDSchG verzeichnete Denkmäler oder in amtlichen Karten verzeichnete Gebiete Geschützter unzerschnittener Raum nach § nicht betroffen 6 Abs. 1 SNG Informelle Fachplanungen • keine Biotoptypen oder Arten innerhalb des Geltungsbereiches, die aufgrund der of- fiziell vorliegenden Geofachdaten als ökologisch hochwertig erfasst wurden • keine Arten oder Flächen des Arten- und Biotopschutzprogramms oder durch Biotop- kartierung erfasst innerhalb des Geltungsbereiches • keine gesetzlich geschützten Biotope oder FFH-Lebensraumtypen im Geltungsbereich • keine Beeinträchtigung von ABSP-Flächen oder von im ABSP-Artpool erfassten Arten Allgemeiner Artenschutz Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere Einzelbäume und Gehölzbestände betroffen, die als Gelege für Vögel dienen können: und Pflanzen Hinweis auf § 39 Abs. 5 BNatschG (Rodungsfrist) Besonderer Artenschutz (§§ 19 und 44 des BNatSchG) Störung oder Schädigung besonders ge- • Vorbelastungen mit hohem Störgrad (Lärm, Bewegungsunruhe): Lage innerhalb Ge- schützter Arten bzw. natürlicher Lebens- werbegebiet Dillingen-Nord (ca. 41 ha), direkte Nachbarschaft zu Einzelhandels- und räume nach USchadG, Verbotstatbestand Gewerbebetrieben sowie zur Hauptverkehrsstraße L347 und zur Siemens- und Die- nach § 44 BNatSchG selstraße • das Gebiet ist bereits großflächig überbaut und versiegelt; aktuell Einzelhandels- und Zu den artenschutzrechtlich relevanten Ar- Gewerbenutzung inklusive Stellplatzfläche, vegetationsarme Flächen ohne besonde- ten zählen alle gemeinschaftsrechtlich ge- re Habitatausstattung; keine relevanten Gehölzbestände, lediglich im Bereich der schützten Tier- und Pflanzenarten d. h. alle Stellplatzflächen befinden sich einige wenige Einzelbäume; im östlichen Bereich des streng geschützten Arten inklusive der Plangebietes befindet sich eine kleinere Restgrünfläche, die durch die bauliche Er- FFH-Anhang-IV-Arten sowie alle europäi- weiterung überbaut wird; ca. 80 östlich führt die stark befahrene L347 vorbei, die auf schen Vogelarten. „Allerweltsarten“ mit Grundlage der Verkehrsmengenkarte 2010 eine durchschnittliche Verkehrsdichte von einem landesweit günstigen Erhaltungszu- 8.461 KFZ/24 h aufweist, zählt als Belastung von außen, die die Qualität eines Le- stand und einer großen Anpassungsfähig- bensraumes und der dazugehörigen Lebensgemeinschaften in ihrer Wertigkeit deut- keit (d. h. bei diesen Arten sind keine popu- lich beeinträchtigt lationsrelevanten Störungen und keine Be- einträchtigungen der ökologischen Funk- • eingeschränkte Bedeutung des Plangebietes als Lebensraum für planungsrelevante tion ihrer Lebensstätten, insbesondere der Pflanzen und Tiere: keine abwägungs- oder artenschutzrechtlich relevante Tier- und Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwar- Pflanzenarten, insbesondere keine Fortpflanzungsräume streng geschützter Tierarten ten) werden nicht speziell geprüft (gilt auch für vorkommende potenziell betroffene Tiergruppen der FFH-Richtlinie, An- hang IV), keine geeigneten Lebensräume • Geofachdaten ohne Hinweise auf das Vorkommen ökologisch bedeutsamer Tier- und Pflanzenarten, ABSP-Artpool führt für das betroffene Gebiet keine Tier- oder Pflan- zenarten auf; östlich des Geltungsbereiches schließt unmittelbar ein geschütztes Bio- top (Kennung GB-6606-09-0100) an, keine Berührung durch die Erweiterung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11d „Erweiterung Lidl-Markt“ 9 www.kernplan.de
Kriterium Beschreibung • keine Auswirkungen auf artenschutzrechtlich relevante Vogelarten: keine Brutstätten von Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie / nach Roter Liste Kategorie 3 („gefährdet“) und höher, keine Fundnachweise für Rast- und Zugvogelarten im Gel- tungsbereich • sonstige europäische Vogelarten in den bestehenden Gehölzbestanden und sonsti- gen Einzelbäumen im Umfeld (Gelege, Plangebiet als Teilhabitat zur Jagd): Gebiet mit hohem Störgrad und nur eingeschränkten Habitatstrukturen; ausreichend große ver- gleichbare Lebensräume im Umfeld, auf die ausgewichen werden kann; Arten sind gegenüber Störungen angepasst; lediglich häufige und ubiquitär verbreitete stö- rungsunempfindliche Arten mit Störungstoleranz (z. B. Amsel, Rotkehlchen, ...), bei potenziell infolge des Planvorhabens entstehenden lokalen, sehr kleinflächigen Habi- tatverlusten finden diese in den unmittelbar angrenzenden Lebensräumen ausrei- chend große, ökologisch deutlich höherwertige Ausweichmöglichkeiten (Biotop,etc), dies gilt auf Grundlage der Biotop- und Habitatausstattung für alle potenziell betrof- fenen Artengruppen Fazit kein Verbotstatbestand im Sinne des § 44 BNatSchG, Voraussetzungen für Haftungsfrei- stellung für Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen nach § 19 BNatSchG erfüllt Geltendes Planungsrecht Flächennutzungsplan Darstellung: gewerbliche Baufläche (Quelle: Stadt Dillingen/Saar), Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB nicht erfüllt, Konsequenz: FNP wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst Bebauungsplan Bebauungsplan Nr. 11c „Gewerbegebiet Dillingen-Nord“ aus dem Jahr 2012 Festsetzung eines Gewerbegebietes gem. § 8 BauNVO für den Bereich des Lidl-Marktes • gem. § 1 Abs. 9 BauNVO Unzulässigkeit der weiteren Ansiedlung und Erweiterung großflächigen Einzelhandels im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO, Ausschluss zentren- relevanter Sortimente gemäß Dillinger Sortimentsliste (Ziel: Erhaltung bzw. Reaktivie- rung und Weiterentwicklung des zentralen Versorgungsbereiches in der Innenstadt) • Aktiver Bestandsschutz vorhandener Einzelhandelsbetriebe mittels Fremdkörperfest- setzung nach § 1 Abs. 10 BauNVO; ausnahmsweise Zulässigkeit von Erweiterungen großflächiger Einzelhandelsbetriebe lediglich bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 800 qm • auf dieser Grundlage ist die geplante Lidl-Erweiterung nicht realisierungsfähig Festsetzung einer Fläche für eine Trafostation, welche über den tatsächlich benötigten Flächenbedarf hinausgeht; hier ist eine gewerbliche Nutzung existent Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11d „Erweiterung Lidl-Markt“ 10 www.kernplan.de
Das Projekt Berücksichtigung von Städtebauliche Konzeption Lidl Erweiterung des Marktes wird die Restgrün- Standortalternativen fläche an der südwestlichen Grenze des Die schon länger bestehende Lidl-Filiale Geltungsbereichs teilweise überbaut. Ziel der vorliegenden Planung ist die Erwei- wird nach wie vor stark frequentiert. Ein terung der bestehenden Lidl-Filiale im Ge- langfristiges Bestehen im ständigen Wett- Die Erschließung erfolgt nach wie vor über werbegebiet Dillingen-Nord. Eine räumliche bewerb um Kunden ist in der Branche der die südlich am Betriebsgelände vorbeifüh- Trennung der Planung vom Bestand ist nicht Lebensmitteldiscounter nur über eine steti- rende Siemensstraße bzw. die westlich vor- möglich. Zudem ist es ein Anliegen der ge Anpassung an die sich wandelnden beiführende Dieselstraße. Der ruhende Ver- Stadt Dillingen/Saar und der Firma Lidl, den Marktanforderungen möglich. So ist aus be- kehr wird wie bisher an zentraler Stelle im bestehenden Lebensmitteldiscounter lang- trieblicher Sicht eine interne Umstrukturie- Plangebiet organisiert. Die Anordnung der fristig als Teil des Gewerbegebietes Dillin- rung des Verkaufsraumes erforderlich, um bestehenden Stellplätze wird in einem klei- gen-Nord zu sichern. im Hinblick auf die Barrierefreiheit (breitere neren Teilbereich verändert. Grund ist die Gänge, Behinderten WC) und eine verän- Verbreiterung der gesamten Stellplätze auf Daneben wird eine im Bebauungsplan Nr. derte Warenpräsentation die Kundenzufrie- eine Komfortbreite von 2,70 und damit die 11c festgesetzte Fläche für eine Trafostation denheit aufrechterhalten zu können. Ent- Reduzierung der Stellplatzzahl von 139 auf auf ihren tatsächlichen Flächenbedarf redu- sprechend soll die Verkaufsfläche der Filiale 124 Stellplätze. Die Anlieferung des Lidl- ziert und anstelle der Versorgungsfläche ge- auf maximal 1.250 qm vergrößert werden. Marktes wird wie bisher auf der Nordostsei- werbliche Baufläche ausgewiesen. Damit ist te des Gebäudes abgewickelt. der Standort vorgegeben. Hierzu ist der Ausbau mit fünf Gängen und eine Umstrukturierung / Erweiterung an der Die Entwässerung des Schmutz- und Nie- Eine Betrachtung von Planungsalternativen westlichen und östlichen Gebäudeseite vor- derschlagswassers des bestehenden Lidl- im Sinne der Standortfindung kann aus den gesehen (s. Lageplan). Darüber hinaus wird Marktes erfolgt über den bestehenden dargelegten Gründen außen vor bleiben. die Anlieferungszone neu geordnet. Abge- Mischwasserkanal. Die Vergrößerung des sehen von der Erweiterung des Baukörpers Baukörpers hat darauf keine nennenswer- bleibt das typische architektonische Erschei- ten Auswirkungen. nungsbild unverändert. Durch die bauliche Vorhaben- und Erschließungsplan, ohne Maßstab; Quelle: Richard Krämer, Architekt AKS BDB, St. Ingbert-Rentrisch, Stand: 30.04.2015 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11d „Erweiterung Lidl-Markt“ 11 www.kernplan.de
Begründungen der Festsetzungen und weitere Planinhalte Nutzungsart „Lidl-Markt“ Gewerbegebiet (2012) eine Fläche für eine Trafostation festgesetzt. Die damals festgesetzte Fläche § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 8 BauNVO geht über den tatsächlichen Flächenbedarf hinaus. Hier befindet sich eine gewerbliche Zulässig sind alle Einrichtungen und Anla- Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Nutzung, die als Bestand gesichert wird. gen, die für den Betrieb des Lidl-Marktes Unterbringung von nicht erheblich belästi- und die geplante Erweiterung erforderlich genden Gewerbebetrieben. Die Festsetzung Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. sind. des Gewerbegebietes dient dem Erhalt und 11c für die Gewerbegebiete werden mit der Weiterentwicklung des produzierenden den dort vorgenommenen Modifikationen Um eine Erweiterung der Filiale zu ermögli- und verarbeitenden Gewerbes sowie funk- des Festsetzungskataloges übernommen: chen, wird die zulässige Verkaufsfläche mit tionsadäquater Betriebe und trägt dem Vor- 1.250 qm festgesetzt. Durch die Erweite- ranggebiet für Gewerbe, Industrie und • Im Gewerbegebiet wird die Ansiedlung rung kann den aktuellen und zukünftigen Dienstleistung Rechnung. oder Erweiterung von großflächigen Markt- und Kundenanforderungen Rech- Einzelhandelsbetrieben im Sinne von § nung getragen werden. Für den südlichen Teilbereich dieses Bebau- 11 Abs. 3 BauNVO ausgeschlossen. ungsplanes wurde im Bebauungsplan Nr. tEIL A: PLAnZEICHnunG tEIL Dies liegt darin begründet, dass die An- Die Zulässigkeit von Stellplätzen dient der 11c „Gewerbegebiet Dillingen-Nord“ siedlung oder Erweiterung von großflä- Ordnung des ruhenden Verkehrs und er- möglicht deren Unterbringung auf dem Grundstück. FESTS Neben der festgesetzten Hauptnutzung 1. nutZunG ANALOG § (Lidl-Markt) mit einer zulässigen Verkaufs- Nutzungsart OKmax. fläche und den dazugehörigen Stellplätzen Lidl-Markt 9m Zulässig werden Lagerräume, Funktions- und Neben- GRZ - 1,0 räume, Verwaltungsräume, Aufenthalts-/So- Bauweise zialräume für Personal, Nebenanlagen, Wer- a - beanlagen, Abfallpressen, Wertstoff- und Abfallbehälter sowie alle sonstigen für den ordnungsgemäßen Betrieb der Filiale erfor- derlichen Einrichtungen (z. B. Pfandräume) in den Katalog der zulässigen Nutzungen aufgenommen. Diese gewährleisten einen zweckmäßigen, wirtschaftlichen und reibungslosen Be- x DIL_2515 triebsablauf der Filiale. 2. MASS D Die Auswirkungsanalyse zur Erweiterung OKmax. ANALOG I.V.M. §§ eines Lidl-Lebensmitteldiscounters in Dillin- GE 9m gen/Saar hat gezeigt, dass entgegen der mit GRZ BMZ 0,8 10,0 dem Bebauungsplan Nr. 11c vorgenomme- 2.1 HÖHE B Bauweise - ANALOG nen Modifikationen (Fremdkörperfestset- a x DIL_2515 I.V.M. § 1 zungen, etc.), die Erweiterung des Lidl- Marktes als großflächiger Einzelhandelsbe- trieb zugelassen werden kann. Die digitale Liegenschaftskarte entstand durch manuelles Digitalisieren der analogen Liegenschaftskarte. Durch Transformationsberechnungen wurde eine blattschnittfreie und homogene Liegenschaftskarte erzeugt. Demzufolge kann die 2.2 GrunDf Genauigkeit der digitalen Liegenschaftskarte auch nur der Genauigkeit der zugrunde gelegenen, analogen Liegenschaftskarte ANALOG entsprechen. Werden aus der digitalen Liegenschaftskarte Koordinaten entnommen, muss für jede weitere Verwendung beach- I.V.M. § 1 tet werden, dass die Genauigkeit im besten Falle die der grafischen Koordinaten (Präsentationskoordinaten) entspricht. Auch sonstige Maße (Spannmaße), die aus der digitalen Liegenschaftskarte abgeleitet werden, sind unter diesem Gesichtspunkt DIE KATASTERGRUNDLAGE IST IM ORIGINAL BESTÄTIGT. zu beurteilen. (Quelle: LVGL); Digitale Kartengrundlage: Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung. Stand Katastergrundlage: 2010 Ausschnitt der Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, ohne Maßstab; Quelle: Kernplan Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11d „Erweiterung Lidl-Markt“ PLAnZEICHEnErLÄutErunG 12 www.kernplan.de GELTUNGSBEREICH (§ 9 ABS. 7 BAUGB)
chigen Einzelhandelseinrichtungen in im Sinne zentrenrelevanter Sortimente zu- einer Höhe von max. 1,5 m überschritten Vorranggebieten für Gewerbe, Industrie zugestehen, wird dies als Ausnahme defi- werden kann. und Dienstleistungen deren Zweckbe- niert. stimmung entgegensteht. Demnach Eine vergleichbare Festsetzung wurde für dienen diese Vorranggebiete der An- Um zu gewährleisten, dass hiervon den- das Gewerbegebiet für Kamine, Aufzug- siedlung von Betrieben aus dem indust- noch keine Negativwirkungen für den zent- schächte und sonstige untergeordnete Ge- riell-produzierenden Sektor, des ge- ralen Versorgungsbereich ausgehen, wird bäude- und Betriebsteile vorgesehen. Diese werblichen Bereiches sowie des wirt- die Definition von 100 qm maximaler Ver- sind auf max. 10 % der Gebäudegrundflä- schaftsorientierten Dienstleistungsge- kaufsfläche als erforderlich erachtet. Mit che von der Höhenbegrenzung ausgenom- werbes. Mit dem Ausschluss großflächi- dieser Begrenzung wird gewährleistet, dass men. ger Einzelhandelsbetriebe im Sinne des sich die Verkaufsfläche dem Betrieb im Ver- hältnis zur Hauptnutzung unterordnet. Für die Festsetzung der Höhe der baulichen § 11 Abs. 3 BauNVO werden somit die- Anlagen ist gem. § 18 BauNVO eine ein- se Flächen entsprechend ihrer Zweck- Je Handwerksbetrieb dürfen an der Stätte deutige Bezugshöhe erforderlich, um die bestimmung gesichert. der Leistung Verkaufsflächen von maximal Höhe der baulichen Anlagen exakt bestim- • Als Modifikation der allgemeinen Zuläs- 100 qm für den Verkauf von zentrenrele- men zu können. Die Bezugshöhe ist der sigkeit werden darüber hinaus gem. § 1 vanten Sortimenten im Sinne ausschließlich Festsetzung zu entnehmen. Abs. 9 BauNVO Einzelhandelsbetriebe selbstproduzierter Ware an letzte Verbrau- mit zentrenrelevanten Sortimenten cher vorgehalten werden. nach der Dillinger Sortimentsliste für Grundflächenzahl unzulässig erklärt. Der Ausschluss er- Die Grundflächenzahl nach § 19 Abs. 1 folgt aus Gründen der Vermeidung von Maß der baulichen Nutzung BauNVO ist eine Verhältniszahl, die angibt, Gefährdungen sowie der Vermeidung wie viel Quadratmeter überbaute Grundflä- § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16-21a der Verschlechterung bereits bestehen- che je Quadratmeter Grundstücksfläche zu- BauNVO der Negativwirkungen im gewachsenen lässig ist. Die zulässige Grundfläche ist der Zentrum. Aus diesem Grund sollen Ein- Anteil des Baugrundstücks, der von bauli- zelhandelsbetriebe mit zentrenrelevan- Höhe baulicher Anlagen chen Anlagen überdeckt werden darf. ten Sortimenten künftig außerhalb der Zentren nicht mehr zulässig sein (Schutz Zur exakten Bestimmung des Maßes der Die festgesetzte GRZ für den Lidl-Markt des zentralen Versorgungsbereiches in baulichen Nutzung ist eine dreidimensiona- überschreitet die Bemessungsobergrenze (§ der Innenstadt und dessen Reaktivie- le Maßfestsetzung erforderlich. 17 BauNVO) für die bauliche Nutzung. Die rung und Weiterentwicklung). für solche Standorte durch die BauNVO vor- Die Festsetzung über die zulässige Höhe des Lidl-Marktes orientiert sich am bestehenden gegebene GRZ von 0,8 ist aufgrund der be- Darüber hinaus bleibt das Gewerbegebiet stehenden Bebauung / der Einkaufswagen- dem produzierenden und verarbeitenden Gebäude und dem städtebaulichen Konzept der geplanten Erweiterung. Die Höhenfest- box und der geplanten Erweiterung nicht Gewerbe vorbehalten, was dem Ziel der Si- einzuhalten. Es besteht beim vorhabenbe- cherung und der Weiterentwicklung des Ge- setzung für das Gewerbegebiet wurde dem- entsprechend festgesetzt und entspricht zogenen Bebauungsplan jedoch keine Bin- werbegebietes entspricht. dung an die BauNVO. dem Bestand. Folglich ergeben sich hier- Zugleich wird mit dem Ausschluss zentren- durch keine Einschränkungen des Status Dennoch sollen die Vorgaben des § 19 Abs. relevanter Sortimente dem Belang gem. § 1 quo. 4 BauNVO eingehalten werden. Dieser Abs. 6 Nr. 4 BauGB „Erhaltung und Ent- knüpft eine Überschreitung der Obergren- wicklung zentraler Versorgungsbereiche“ Damit werden die folgenden Ziele erreicht: zen der BauNVO an folgende zwei Bedin- entsprochen. gungen: • Harmonisches Einfügen in den Bestand, Der Ausschluss des gesamten Einzelhandels sowie Einheitlichkeit von Bestand und • Die Überschreitung darf nur geringfügi- ist nicht erforderlich. Demgemäß ist weiter- geplanter Erweiterung des Lidl-Marktes ge Auswirkungen auf die natürlichen hin das Angebot nicht zentrenrelevanter in der dritten Dimension. Funktionen des Bodens haben. Sortimente zulässig, da hiervon keine Ge- • Einer unverhältnismäßigen Höhenent- • Die Einhaltung der Grenzen würde zu fahren für den zentralen Versorgungsbe- wicklung gegenüber dem Bestand wird einer wesentlichen Erschwerung der reich zu erwarten sind. Ferner können der durch die Begrenzung auf eine Maxima- zweckentsprechenden Grundstücksnut- erforderliche Platzbedarf der Betriebe mit le vorgebeugt. zung führen. nicht zentrenrelevanten Sortimenten sowie • Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes ist die durch sie induzierten Verkehrsfrequen- ausgeschlossen. Das Plangebiet ist bereits zu großen Teilen zen im Gewerbegebiet Dillingen-Nord prio- versiegelt. Bis auf kleinere Restgrünflächen • Die Funktionalität bleibt gewährleistet. ritär befriedigt werden. entlang der östlichen Grenze des Geltungs- Um darüber hinaus den betriebstypischen bereichs gibt es keine unversiegelten Berei- Als Ausnahme des Ausschlusses von Einzel- che. Darüber hinaus stehen innerhalb des Besonderheiten des Lidl-Marktes ausrei- handelsbetrieben mit zentrenrelevanten Plangebietes keine natürlichen Böden mehr chend Rechnung zu tragen, wurde festge- Sortimenten wird die so genannte „Hand- an, die entsprechende Funktionen überneh- setzt, dass die zulässige Höhe durch unter- werkerregel“ Bestandteil des Bebauungs- men könnten. geordnete Bauteile (technische Aufbauten, planes. Um Handwerksbetrieben Absatz- etc.) auf max. 10 % der Grundfläche bis zu möglichkeiten für selbst produzierte Waren Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11d „Erweiterung Lidl-Markt“ 13 www.kernplan.de
Mit der geringfügigen Überschreitung der Baumasse je Quadratmeter Grundstücksflä- Überbaubare und nicht über- BauNVO-typischen Grundflächenzahl wird che (gem. § 19 Abs. 3 BauNVO) zulässig baubare Grundstücksflächen der besonderen städtebaulichen Situation sind. Rechnung getragen: Um das gesamte Sorti- § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO ment nach den aktuellen Standards der Fir- Die Ermittlung der Baumasse hat nach den ma Lidl weiterhin anbieten zu können und Außenmaßen der Gebäude vom Fußboden Mit der Festsetzung der überbaubaren den veränderten Anforderungen der Kun- des untersten Vollgeschosses bis zur Decke Grundstücksfläche durch Baugrenzen wer- den gerecht zu werden, sind die geplante des obersten Vollgeschosses zu erfolgen. den die bebaubaren Bereiche der Grundstü- Erweiterung und bauliche Umstrukturie- Die Baumassen von Aufenthaltsräumen in cke definiert und damit die Verteilung der rung dringend erforderlich. Durch die Nach- anderen Geschossen einschließlich der zu baulichen Anlagen auf den Grundstücken verdichtung des Bestandes wird auch dem ihnen gehörenden Treppenräume und ein- geregelt. Die Baugrenze gemäß § 23 Abs. 3 Grundsatz der Innenentwicklung Rechnung schließlich ihrer Umfassungswände und De- BauNVO umschreibt die überbaubare Flä- getragen. cken sind dabei in die Berechnung mit ein- che, wobei die Baugrenze durch die Gebäu- zubeziehen. Bei baulichen Anlagen, bei de nicht bzw. allenfalls in geringfügigem Der Verzicht auf die erhöhte Grundflächen- denen eine Berechnung der Baumasse nach Maß überschritten werden darf. zahl würde zu einer wesentlichen Erschwe- § 21 Abs. 2 Satz 1 BauNVO (z. B. keine An- rung der zweckentsprechenden Nutzung gabe von Vollgeschossen, insbesondere bei Die Festsetzung der überbaubaren Grund- des Grundstückes führen, die vorgesehene Hallenbauten) nicht möglich ist, ist die tat- stücksfläche des Lidl-Marktes orientiert sich Konzeption der geplanten geringfügigen Er- sächliche Baumasse zu ermitteln. In diesem am Gebäudebestand und der geplanten Er- weiterung wäre nicht realisierungsfähig. Fall ist die Baumasse nach den Außenwän- weiterung. Für die Erweiterung des Baukör- Die Einhaltung der Obergrenzen wäre an den des Gebäudes zu bestimmen. pers der Lidl-Filiale wird das Baufenster auf diesem Standort somit unverhältnismäßig. der östlichen und westlichen Seite über den Bauliche Anlagen und Gebäudeteile im Sin- Bestand hinaus gemäß der beigefügten Die allgemeinen Anforderungen an gesun- ne des § 20 Abs. 4 bleiben bei der Ermitt- Städtebaulichen Konzeption verlängert. de Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind ge- lung der Baumasse unberücksichtigt. Nördlich und südlich des Lidl-Marktes orien- wahrt. Die Überschreitung der Grundflä- tieren sich die Baugrenzen eng am Be- chenzahl führt nicht zu einer Massierung, Gemäß § 17 BauNVO entsprechen die fest- standsgebäude (entspricht der aktuellen Er- die ein erhöhtes Verkehrsaufkommen be- gesetzten Baumassenzahlen im Gewerbe- weiterungskonzeption). dingt. gebiet mit einer BMZ von 10,0 den zulässi- gen Obergrenzen. Jene Festsetzungen ge- Die Festsetzung der überbaubaren Grund- Nachteilige Auswirkungen, resultierend aus statten die im Hallenbau typischerweise er- stücksfläche des Gewerbegebietes orientie- der Überschreitung der Obergrenze der forderlichen und im Plangebiet bereits reali- ren sich weitestgehend am Bestand. Die GRZ, sind nicht zu erwarten. sierten Gebäudehöhen. Ebenso wird den di- Baugrenzen der Nachbargrundstücke wer- vergierenden Gebäude- und Geschosshö- den aufgenommen. Die Bemessungsobergrenze (gem. § 17 hen sowie dem teilweise gänzlichen Ver- BauNVO) für die bauliche Nutzung in Ge- zicht auf Vollgeschosse im Bestand Rech- Außerhalb der überbaubaren Grundstücks- werbegebieten liegt bei einer GRZ von 0,8. nung getragen. flächen des Lidl-Marktes und des Gewerbe- gebietes sind alle Einrichtungen und Anla- Dieser Vorgabe wird mit der festgesetzten gen zulässig, die für einen zweckmäßigen GRZ entsprochen. Die festgesetzte GRZ von Bauweise Betrieb des Discounters und der gewerbli- 0,8 ist aus dem Bebauungsplan Nr. 11c chen Nutzung erforderlich sind. Die Zuläs- „Gewerbegebiet Dillingen-Nord“ übernom- § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO sigkeit von Stellplätzen und sonstigen men. Nebenanlagen außerhalb der überbauba- Die Bauweise legt fest, in welcher Art und Für das Gewerbegebiet ist eine Überschrei- Weise die Gebäude auf den Grundstücken ren Grundstücksfläche des Lidl-Marktes tung der Obergrenze durch Stellplätze mit in Bezug auf die seitlichen Grundstücks- wird separat geregelt. Zufahrten und Nebenanlagen bis zu einer grenzen angeordnet werden. GRZ von 1,0 zulässig. Mit der Überschrei- Flächen für Stellplätze und tung wird dem Charakter dieses Bereiches Eine abweichende Bauweise wird festge- setzt, wenn die vorgesehene Bauweise we- Nebenanlagen Rechnung getragen, die erforderlichen Stell- platzfläche für den Kundenverkehr bereit zu der als offene noch als geschlossene Bau- § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB stellen. Somit wird die derzeitige Bestands- weise bezeichnet werden kann. Die Festset- nutzung inklusive zugehöriger Stellplatzflä- zung einer abweichenden Bauweise mit zu- Die Festsetzung von Stellplatzflächen auf che planungsrechtlich gesichert. lässiger Gebäudelänge über 50 m sowie dem Lidl-Grundstück dient der Ordnung des einer zulässigen Grenzbebauung (Unter- ruhenden Verkehrs. Parksuchverkehr in der schreitung des Grenzabstandes zur Trafo- Umgebung wird somit vermieden. Zur Ge- Baumassenzahl station) ergibt sich aus dem Umstand, dass währleistung eines reibungslosen Betriebs- der Bestand diese Vorgabe bereits erfüllt ablaufes ist ein entsprechend großes Stell- § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 21 BauNVO und die geplante Erweiterung die abwei- platzangebot für die Kunden erforderlich. Neben der Grundflächenzahl erfolgt im Ge- chende Bauweise fordert. werbegebiet die Festsetzung der Baumas- Durch die getroffene Festsetzung werden Die Festsetzung ist aus dem Bebauungsplan die vorhandenen Stellplatzflächen in ihrem senzahl entsprechend dem Bebauungsplan Nr. 11c übernommen. Nr. 11c. Diese gibt an, wie viel Kubikmeter Bestand gesichert. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11d „Erweiterung Lidl-Markt“ 14 www.kernplan.de
Mit der Verbreiterung der Stellplätze (Kom- Führung der unterirdischen Ver- Das Niederschlagswasseraufkommen bleibt fortbreite) fallen zwar geringfügig Stellplät- sorgungsleitung nahezu unverändert, da es infolge der Er- ze im Plangebiet weg (Reduzierung des weiterung nur zu einer geringfügigen Neu- Stellplatzangebotes um ca. 15 Stellplätze), § 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB versiegelung kommt. Bei den für die Erwei- dennoch kann der Bedarf vollständig im terung herangezogenen Flächen handelt es Plangebiet gedeckt werden. Der Verlauf der unterirdischen Versorgungs- sich um ehemalige Stellplatzflächen und leitung wird als vorhandene Versorgungslei- Restgrünflächen. Darüber hinaus ermöglicht die Festsetzung tung in den Bebauungsplan übernommen. die Unterbringung weiterer Anlagen und Die Entsorgungsinfrastruktur ist aufgrund Einrichtungen, die für den ordnungsgemä- der bestehenden Bebauung bereits vorhan- ßen Betriebsablauf erforderlich sind. Flächen, die von der Bebauung den und weist noch ausreichende Kapazitä- freizuhalten sind; Hier: Je 4 ten auf. Das zusätzlich anfallende Abwasser Eine entsprechende Festsetzung ist für das Meter Schutzabstand zur Gas- kann problemlos aufgenommen werden. Gewerbegebiet nicht erforderlich (überbau- bare Grundstücksfläche großzügig dimen- hochdruckleitung Die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung sioniert). § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB ist sichergestellt. An der ver- und entsor- gungstechnischen Erschließung des Gebie- Zum Schutz der Gashochdruckleitung und tes ergeben sich in Folge der Bebauungs- Straßenverkehrsfläche des Steuerkabels wird entsprechend eine planaufstellung keine Änderungserforder- § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB Schutzfläche festgesetzt. Um Kollisionen nisse. mit der Gashochdruckleitung und des Die im bisherigen Bebauungsplan Nr. 11c Steuerkabels zu vermeiden, dürfen bei- § 49 a SWG findet, wie bereits dargelegt, festgesetzte Straßenverkehrsfläche (Sie- spielsweise innerhalb des Schutzstreifens aufgrund der Bebauung des Gewerbegebie- mensstraße) wird als solche in den Bebau- keine Bauwerke errichtet werden und der tes vor 1999 keine Anwendung. ungsplan übernommen. Schutzstreifen ist innerhalb eines definier- ten Bereiches von Bäumen und tiefwurzeln- Örtliche Bauvorschriften (§ 9 Abs. Bei den Straßenverkehrsflächen handelt es den Sträuchern freizuhalten. Detaillierte sich vollständig um Flächen im öffentlichen 4 BauGB i.V. mit § 85 Abs. 4 LBO) und zusätzliche Vorgaben sind den Anwei- Eigentum (Stadt, Land). Der als Straßenver- sungen zum Schutz von Gashochdrucklei- Zur Gewährleistung eines einheitlichen kehrsfläche festgesetzte Bereich umfasst tungen der CREOS Deutschland GmbH zu Stadtbildes und zur Vermeidung gestalteri- dabei alle Funktionen des Straßenraums entnehmen. scher Negativauswirkungen auf das Land- (Fahrbahn, Gehweg, Grünstreifen, Parken). schaftsbild, wurden örtliche Bauvorschriften in den Bebauungsplan aufgenommen. Anpflanzung von Bäumen Anschluss an Verkehrsflächen; Das Aufstellen und Anbringen von Werbe- hier: Ein- und Ausfahrtbereich § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB anlagen wird im Geltungsbereich dieses Be- Mit den getroffenen grünordnerischen Fest- bauungsplanes beschränkt. Die Festsetzung § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB setzungen wird die Entwicklung ökologisch entspricht weitestgehend dem Bebauungs- Mit der Festsetzung der Ein- und Ausfahrt- hochwertiger Pflanzungen mit Mehrwert für plan Nr. 11c. Damit wird einer Beeinträchti- bereiche wird sichergestellt, dass die Ein-/ das Landschafts- und Stadtbild erzielt. gung des Stadt- und Landschaftsbildes be- und Ausfahrten im Bereich des Lidl-Marktes gegnet. Hierzu werden Werbeanlagen mit ausschließlich konzentriert an zentraler Die Festsetzung dient der Eingrünung der bewegtem Licht und Werbeanlagen auf Dä- Stelle erfolgen. Stellplätze des Lidl-Marktes. chern im gesamten Plangebiet dieses Be- bauungsplanes für unzulässig erklärt und Fremdwerbung ausgeschlossen (Werbean- Fläche für Versorgungsanlagen, Festsetzungen aufgrund lan- lagen sind nur an der Stätte der Leistung Zweckbestimmung Elektrizität desrechtlicher Vorschriften (§ 9 zulässig). Abs. 4 BauGB i.V.m. LBO und § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB Um eine etwaige dominierende Wirkung SWG) von freistehenden Werbeanlagen und Wer- Die im bisherigen Bebauungsplan Nr. 11c beanlagen am Gebäude im Bereich des Lidl- festgesetzte Fläche für Versorgungsanlagen Abwasserbeseitigung (§ 9 Abs. 4 Marktes zu vermeiden, sind diese in ihrer mit der Zweckbestimmung Elektrizität wird BauGB i.V. mit §§ 49-54 Landes- Höhenentwicklung und ihrer Gesamtfläche als solche in den Bebauungsplan übernom- beschränkt. Als Bezugspunkt wurde dabei wassergesetz) men und ihrer Größe entsprechend ange- der Status quo gewählt. passt. Die festgesetzten Maßnahmen der Abwas- serbeseitigung dienen der ordnungsgemä- Freistehende Werbeanlagen im Bereich des ßen Entwässerung aller Flächen innerhalb Gewerbegebietes wurden aufgrund der ge- des Plangebietes und werden entsprechend ringen Flächengröße für unzulässig erklärt. der bisherigen Entwässerungssituation fest- Um eine dominierende Wirkung zu vermei- gesetzt. den, dürfen Werbeanlagen die festgesetzte Höhe der baulichen Anlagen nicht über- schreiten. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11d „Erweiterung Lidl-Markt“ 15 www.kernplan.de
Aufgrund der Orientierung am Bestand wird deutlich, dass mit der Festsetzung nicht be- absichtigt ist, den Betrieben Werbemöglich- keiten zu entziehen, sondern lediglich Fest- setzungen zu treffen, die eine Beeinträchti- gung des Stadt- und Landschaftsbildes ver- meiden. Die Zulässigkeit von Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie ermöglicht die Energie- gewinnung aus solarer Strahlungsenergie im Sinne der Nachhaltigkeit. Kennzeichnungen (§ 9 Abs. 5 BauGB) • Der gesamte Geltungsbereich ist als Fläche gekennzeichnet, deren Boden er- heblich mit umweltgefährdenden Stof- fen belastet ist. Dabei handelt es sich um die Altablagerung DIL_2515: Ge- ländeaufschüttungen mit Bauschutt, Schlämmen, Formsanden und dergl. „Industriegebiet Nord, Pachten“. • Bei allen zukünftigen Baumaßnahmen innerhalb der Altlastenverdachtsflächen ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz zu beteiligen. • Sofern bei Erdarbeiten, Bodenbewe- gungen oder Ähnlichem, Bodenverun- reinigungen über den bisherigen Kennt- nisstand hinaus angetroffen werden, die nach Art, Beschaffenheit oder Men- ge gesundheits-, luft-, oder wasserge- fährdend, explosibel oder brennbar sind, müssen diese unverzüglich der Stadt Dillingen/Saar angezeigt werden. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11d „Erweiterung Lidl-Markt“ 16 www.kernplan.de
Auswirkungen des Bebauungsplanes, Abwägung Abwägung der öffentlichen und Das bedeutet, dass Wohn- und Arbeitsstät- Um dennoch möglichen Gefährdungssitua- privaten Belange ten so entwickelt werden sollen, dass Be- tion zu begegnen, ist bei allen zukünftigen einträchtigungen vom Planungsgebiet auf Baumaßnahmen innerhalb der Altlastenver- Für jede städtebauliche Planung ist das Ab- die Umgebung und von der Umgebung auf dachtsflächen das Landesamt für Umwelt- wägungsgebot gem. § 1 Abs. 7 BauGB von das Planungsgebiet vermieden werden. und Arbeitsschutz zu beteiligen. besonderer Bedeutung. Danach muss die Dies kann erreicht werden, indem unverein- Kommune als Planungsträgerin bei der Auf- bare Nutzungen voneinander getrennt wer- Insgesamt sind keine durch die Planung re- stellung eines Bebauungsplanes die öffent- den. sultierenden nachteiligen Auswirkungen lichen und privaten Belange gegeneinander auf die allgemeinen Anforderungen an ge- und untereinander gerecht abwägen. Die Das Plangebiet hat lediglich eine Größe von sunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse be- Abwägung ist die eigentliche Planungsent- ca. 8.700 qm und wird bereits durch den kannt. scheidung. Hier setzt die Kommune ihr städ- Lidl-Markt sowie durch den bestehenden tebauliches Konzept um und entscheidet Gewerbebetrieb genutzt. Demnach sind be- Auswirkungen auf die Erhaltung, sich für die Berücksichtigung bestimmter In- reits die als zulässig definierten Nutzungen Gestaltung und Erneuerung des Orts- teressen und die Zurückstellung der dieser im Plangebiet vorhanden (Bestandsfest- und Landschaftsbildes Lösung entgegenstehenden Belange. schreibung). Es sind aktuell keine erhebli- chen nachteiligen Auswirkungen der be- Das Orts- und Landschaftsbild wird durch Die Durchführung der Abwägung impliziert stehenden Nutzungen des Ist-Zustandes die vorliegende Planung nicht negativ be- eine mehrstufige Vorgehensweise, die aus auf die Nachbarschaft bekannt. Die geplan- einträchtigt. Der Großteil des Baukörpers folgenden vier Arbeitsschritten besteht: te Erweiterung des Lidl-Marktes dient der des Lidl-Marktes besteht schon und fügt Betriebsoptimierung. sich angemessen in die Umgebung ein. • Sammlung des Abwägungsmaterials Auch die Bebauung im Bereich des Gewer- (siehe „Auswirkungen der Planung“) Das Plangebiet ist von störunempfindlichen begebietes besteht bereits. Die Grundstücke • Gewichtung der Belange (siehe „Ge- Nutzungen (weitere großflächige Einzel- sind somit bereits bebaut, sodass keine er- wichtung des Abwägungsmaterials“) handelsbetriebe, Betriebe des verarbeiten- hebliche zusätzliche räumliche Wirkung, den und produzierenden Gewerbes etc.) auch von der Erweiterung, ausgeht. • Ausgleich der betroffenen Belange (sie- umgeben. Durch die Festsetzungen inner- he „Fazit“) Das festgesetzte Maß der baulichen Nut- halb des Plangebiets wird jede Form der • Abwägungsergebnis (siehe „Fazit“) Nutzung ausgeschlossen, die innergebiet- zung orientiert sich am Bestand bzw. an lich oder im direkten Umfeld zu Störungen den mit dem Bebauungsplan Nr. 11c für und damit Beeinträchtigungen der Umge- diesen Bereich getroffenen Festsetzungen Auswirkungen der Planung auf (insbesondere Baumassenzahl). Auch die die städtebauliche Ordnung und bung führen können. Durch die Erweiterung des Lidl-Marktes werden keine negativen Bauweise, etc. bleiben weitestgehend un- Entwicklung sowie die natürlichen verändert. Beeinträchtigungen auf die umliegenden Lebensgrundlagen Nutzungen entstehen. Gleiches gilt umge- Somit wird ein harmonisches Einfügen in Hinsichtlich der städtebaulichen Ordnung kehrt. Vielmehr werden die Lidl-Filiale und den Bestand erreicht. Das bestehende Orts- und Entwicklung bzw. der natürlichen Le- der bestehende Gewerbebetrieb an diesem bild wird durch die Planung nicht nachteilig bensgrundlagen (im Sinne des § 1 Abs. 6 Standort langfristig gesichert. beeinträchtigt. BauGB) sind insbesondere folgende mögli- Für den ruhenden Verkehr wird ein ausrei- che Auswirkungen beachtet und in den Be- Auswirkungen auf umweltschützende chendes Flächenangebot vorgehalten, so- bauungsplan eingestellt: Belange dass negative Auswirkungen durch Stell- platzsuchende im öffentlichen Raum ausge- Aufgrund der geringen Größe des Plange- Auswirkungen auf die allgemeinen schlossen sind. bietes mit ca. 8.700 qm, der Erweiterung Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse Im Plangebiet liegt eine Altablagerung vor. eines bereits bestehenden Lebensmitteldis- Für den Geltungsbereiches existierte bereits counters, der bereits vorhandenen Versiege- Dieser Planungsgrundsatz präzisiert die we- lung im Bereich des Lidl-Marktes und der ein Bebauungsplan. Bei dem Plangebiet sentlichen Grundbereiche menschlichen Da- gewerblichen Nutzung sowie der bereits handelt sich damit um einen bereits bebau- seins. Er enthält die aus den allgemeinen bestehenden Erschließungsanlagen sind die ten Bereich (Bestandsgebiet). Planungsgrundsätzen entwickelte Forde- Belastungen des Naturhaushaltes gering. rung für Bauleitpläne, dass die Bevölkerung Die im Plangebiet vorhandenen Nutzungen bei der Wahrung der Grundbedürfnisse ge- (Lidl-Markt, Gewerbebetrieb) können in Der Geltungsbereich weist durch die be- sunde und sichere Wohn- und Arbeitsbedin- ihrem Schutzbedürfnis als vermindert ein- stehenden Nutzungen auf der Fläche selbst gungen vorfindet. gestuft werden. Die im Bebauungsplan vor- sowie in der unmittelbaren Umgebung (La- gesehenen Nutzungen sind damit umsetz- ge innerhalb des Gewerbegebietes Dillin- bar. gen-Nord, Nähe zur L347 ) mit den entspre- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11d „Erweiterung Lidl-Markt“ 17 www.kernplan.de
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