Erweiterung Lidl-Markt - Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11d in der Stadt Dillingen/Saar

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Erweiterung Lidl-Markt - Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11d in der Stadt Dillingen/Saar
Erweiterung Lidl-Markt
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11d
in der Stadt Dillingen/Saar

Entwurf

04.05.2015
Erweiterung Lidl-Markt - Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11d in der Stadt Dillingen/Saar
Erweiterung Lidl-Markt

            Im Auftrag:

            LIDL Vertriebs-GmbH & Co. KG
            Am Grubenbahnhof 7
            66299 Friedrichsthal

IMPRESSUM   Stand: 04.05.2015

            Verantwortlich:
            Dipl.-Ing. Hugo Kern
            Raum- und Umweltplaner
            Geschäftsführender Gesellschafter

            Projektleitung:
            Dipl.-Ing. Sarah End
            Raum und Umweltplanerin
            Prokuristin

            Projektmitarbeit:
            M.Sc. Franziska Trapp
            Stadt- und Regionalplanerin

            Hinweis:
            Inhalte, Fotos und sonstige Abbildungen sind geistiges Eigentum der Kernplan GmbH
            oder des Auftraggebers und somit urheberrechtlich geschützt (bei gesondert gekenn-
            zeichneten Abbildungen liegen die jeweiligen Bildrechte/Nutzungsrechte beim Auftrag-
            geber oder bei Dritten).

            Sämtliche Inhalte dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Kernplan GmbH bzw. des
            Auftraggebers (auch auszugsweise) vervielfältigt, verbreitet, weitergegeben oder auf
            sonstige Art und Weise genutzt werden. Sämtliche Nutzungsrechte verbleiben bei der
            Kernplan GmbH bzw. beim Auftraggeber.

            Kirchenstraße 12 · 66557 Illingen
            Tel. 0 68 25 - 4 04 10 70
            Fax 0 68 25 - 4 04 10 79
            www.kernplan.de · info@kernplan.de
Erweiterung Lidl-Markt - Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11d in der Stadt Dillingen/Saar
Vorbemerkungen, Anlass und Ziele der Planung                     4

                                                    Grundlagen und Rahmenbedingungen                                 5

                                                    Das Projekt                                                    11

                                                    Begründungen der Festsetzungen und weitere Planinhalte         12

                                                    Auswirkungen des Bebauungsplanes, Abwägung                     17

  INHALT

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11d „Erweiterung Lidl-Markt“   3                                    www.kernplan.de
Erweiterung Lidl-Markt - Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11d in der Stadt Dillingen/Saar
Vorbemerkungen, Anlass und Ziele der Planung

Die Firma Lidl betreibt im Gewerbegebiet             Die geplante Erweiterung des Lidl-Marktes        plan zu, da das Plangebiet lediglich eine
Dillingen-Nord, Siemensstraße 2, eine Filia-         wurde vor dem Hintergrund des bestehen-          Fläche von ca. 8.700 qm in Anspruch
le. Bei dem Standort handelt es sich auch            den Einzelhandelsgutachten explizit ge-          nimmt.
um eine Nahversorgungsanlage für das                 prüft.
nördliche Stadtgebiet. Die Nachfrage der                                                              Das beschleunigte Verfahren ist ausge-
Kunden ist gleichbleibend hoch. Die Filiale          Eine Auswirkungsanalyse zur Erweiterung          schlossen, wenn durch den Bebauungsplan
entspricht jedoch nicht mehr zeitgemäßen             eines Lidl-Lebensmitteldiscounters in Dillin-    die Zulässigkeit von Vorhaben begründet
Anforderungen.                                       gen/Saar der GMA, Gesellschaft für Markt-        wird, die einer Pflicht zur Durchführung
                                                     und Absatzforschung mbH (Stand                   einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach
Aus betrieblicher Sicht ergibt sich die Not-         18.03.2015), hat nachgewiesen, dass es           UVPG oder nach Landesrecht unterliegen.
wendigkeit der Optimierung der bestehen-             durch die Erweiterung weder zu nennens-          Für das Vorhaben (großflächiger Einzelhan-
den Filiale und der Steigerung der Attrakti-         werten Umsatzverteilungen zu Lasten der          del) ist eine allgemeine Vorprüfung des Ein-
vität des Marktes (Verbesserung der Barrie-          vorhandenen Nahversorgungsstrukturen /           zelfalls gem. § 3c UVPG durchzuführen.
refreiheit und der Logistik). Eine Erweite-          des zentralen Versorgungsbereiches in der        Diese kommt zu dem Ergebnis, dass keine
rung der Verkaufsfläche um 190 qm auf                Stadt, noch zu Lasten der Versorgungsberei-      erheblichen Umweltauswirkungen zu er-
maximal 1.250 qm ist erforderlich, um das            che benachbarter zentraler Orte kommt.           warten sind. Eine Umweltverträglichkeits-
gesamte Sortiment nach den aktuellen                                                                  prüfung ist damit nicht erforderlich (siehe
Standards der Firma Lidl weiterhin anbieten          Unmittelbar südlich der Lidl-Filiale, im Kreu-   Anlage).
zu können und den veränderten Anforde-               zungsbereich Dieselstraße und Siemensstra-
rungen der Kunden gerecht zu werden. Die             ße, wurde im Bebauungsplan Nr. 11c „Ge-          Weitere Voraussetzung der Anwendung des
geplante Verkaufsfläche entspricht einer für         werbegebiet Dillingen-Nord“ eine Fläche          § 13a BauGB ist, dass keine Anhaltspunkte
moderne Discountmärkte üblichen Größe.               für eine Trafostation festgesetzt. Die ausge-    für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6
                                                     wiesene Fläche geht jedoch über den tat-         Nr. 7b BauGB genannten Umweltbelange
Durch die bauliche Erweiterung ergibt sich           sächlich benötigten Flächenbedarf hinaus.        vorliegen. Dies trifft für den vorliegenden
die Möglichkeit der Umstrukturierung der             Die nicht für den Trafo benötigte Fläche soll    Bebauungsplan zu.
Verkaufsräume (veränderte Warenpräsenta-             als Gewerbegebiet ausgewiesen werden.
tion) sowie der Nebenräume inklusive Er-             Eine Nutzung als Gewerbefläche ist bereits       Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten die
richtung eines Behinderten-WC.                       existent.                                        Eingriffe als vor der planerischen Entschei-
                                                                                                      dung erfolgt oder zulässig, ein Ausgleich
Darüber hinaus sollen die Pkw-Stellplätze            Die Stadt Dillingen/Saar hat somit nach § 1      der vorgenommenen Eingriffe ist damit
auf 2,70 m (Komfortbreite) verbreitert wer-          Abs. 3 BauGB und § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m.         nicht notwendig.
den. Hierdurch reduziert sich die Stellplatz-        § 12 BauGB auf Antrag der Vorhabenträ-
zahl zwar, diese sind jedoch weiterhin mehr          gerin die Aufstellung des vorhabenbezoge-        Die Vorschriften des vereinfachten Verfah-
als ausreichend.                                     nen Bebauungsplanes Nr. 11d „Erweite-            rens nach § 13 BauGB gelten entsprechend.
                                                     rung Lidl-Markt“ beschlossen.
Der Standort ist aktuell im Geltungsbereich                                                           Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13
des Bebauungsplanes Nr. 11c „Gewerbege-              Mit der Erstellung des vorhabenbezogenen         Abs. 2 und 3 BauGB und § 13a Abs. 2 und
biet Dillingen-Nord“ aus dem Jahr 2012 ge-           Bebauungsplanes und der Durchführung             3 BauGB von einer Umweltprüfung nach §
legen, der in seinem Geltungsbereich für             des Verfahrens ist die Kernplan Gesellschaft     2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht
das Grundstück der Firma Lidl ein Gewerbe-           für Städtebau und Kommunikation mbH,             nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3
gebiet festsetzt. Die Erweiterung großflächi-        Kirchenstraße 12, 66557 Illingen, beauf-         Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umwelt-
ger Einzelhandelsbetriebe ist als unzulässig         tragt.                                           bezogener Informationen verfügbar sind,
festgesetzt.                                                                                          der zusammenfassenden Erklärung nach §
                                                                                                      10 Abs. 4 BauGB und von der frühzeitigen
Nach den Festsetzungen dieses Bebauungs-             Verfahrensart                                    Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs.
planes ist das Vorhaben also nicht realisie-                                                          1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
rungsfähig. Eine Verwirklichung des Vorha-           Das Verfahren wird nach § 13a BauGB
bens auf anderem Wege (Befreiung von                 (Bebauungspläne der Innenentwicklung)
                                                     ­
Festsetzungen des Bebauungsplanes) ist               durch­geführt. Mit dem Gesetz zur Erleichte-     Flächennutzungsplan
nicht möglich, da die Grundzüge der Pla-             rung von Planungsvorhaben für die Innen-
                                                     entwicklung der Städte vom 21. Dezember          Der Flächennutzungsplan der Stadt Dillin-
nung tangiert sind.                                                                                   gen/Saar stellt für das Gebiet gewerbliche
                                                     2006, das mit der Novellierung des Bauge-
Zur Standortsicherung benötigt die Firma             setzbuches am 1. Januar 2007 in Kraft trat,      Baufläche dar. Somit ist der Bebauungsplan
Lidl eine Ausweitung des aktiven Bestands-           fällt die seit Juli 2004 vorgesehene förmli-     nicht vollständig aus dem Flächennutzungs-
chutzes, sodass Erweiterungen auch ober-             che Umweltprüfung bei Bebauungsplänen            plan entwickelt. Der Flächennutzungsplan
halb der Schwelle der Großflächigkeit zuläs-         der Größenordnung bis zu 20.000 m² weg.          wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im We-
sig sind.                                            Dies trifft für den vorliegenden Bebauungs-      ge der Berichtigung angepasst.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11d „Erweiterung Lidl-Markt“           4                                                       www.kernplan.de
Erweiterung Lidl-Markt - Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 11d in der Stadt Dillingen/Saar
Voraussetzungen des vorhaben-
bezogenen Bebauungsplanes
Zur Schaffung von Baurecht durch einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind
folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

• Der Vorhaben- und Erschließungsplan,
  der eine umfassende Gesamtbeschrei-
  bung des Vorhabens enthält, ist von
  dem Vorhabenträger zu erarbeiten, der
  Stadt Dillingen/Saar vorzulegen und ab-
  zustimmen.
• Der Durchführungsvertrag, in dem sich
  der Vorhabenträger auf der Grundlage
  eines mit der Stadt abgestimmten Pla-
  nes zur Durchführung des Vorhabens
  innerhalb einer bestimmten Frist und
  zur Tragung der Planungs- und Erschlie-
  ßungskosten ganz oder teilweise ver-
  pflichtet, ist vor dem Satzungsbeschluss
  des vorhabenbezogenen Bebauungs-
  planes zwischen Vorhabenträger und
  Kommune abzuschließen.
• Der Vorhaben- und Erschließungsplan
  wird gem. § 12 BauGB Bestandteil des
  vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
  Der Durchführungsvertrag und die darin
  enthaltenen Verpflichtungen des Vorha-
  benträgers hingegen bleiben rechtlich
  gegenüber dem vorhabenbezogenen
  Bebauungsplan selbstständig.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11d „Erweiterung Lidl-Markt“   5   www.kernplan.de
Grundlagen und Rahmenbedingungen

Lage und Begrenzung des
räumlichen Geltungsbereiches
Das Plangebiet liegt im Norden der Stadt
Dillingen/Saar im Gewerbegebiet Dillingen-
Nord.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
wird wie folgt begrenzt:

• im Norden durch das Betriebsgelände
  des angrenzenden Gewerbebetriebes
• im Osten durch das Betriebsgelände des
  angrenzenden Gewerbebetriebes so-
  wie Gehölzbestände
• im Süden und Westen durch die Stra-
  ßenverkehrsfläche der Siemens- und
  Dieselstraße mit angrenzender Gewer-
  be- und Einzelhandelsnutzung

Die genauen Grenzen des Geltungsberei-                  Lage im Raum, ohne Maßstab; Quelle: ZORA, LVGL des Saarlandes; Bearbeitung: Kernplan
ches sind der Planzeichnung des Bebau-
ungsplanes zu entnehmen.

             MÖBEL
             MÜLLER

                                                                                                     TEFI
                                                                                                     GmbH

                                                                                   ße
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                                                                           els                          PETER FISCHER
                                                                         es                             GmbH
                                                                      Di

    SMZ - Stahl und                                                                                     LIDL
    Sondermaschinenbau
                      WASSERSCHUTZ-
                      POLIZEI
                                        e        IMBISS                  Sie
                                   straß                                      me
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                                                      TRAFO
                                                                                   nss
                            Die                          GEBRAUCHT-                     tra
                                                                                           ße
                                                         WAGEN

                                                                                              ALDI

Schrägaufnahme des Plangebietes; ohne Maßstab; Quelle: Stadt Dillingen/Saar; Bearbeitung: Kernplan

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11d „Erweiterung Lidl-Markt“                    6                                                          www.kernplan.de
Eigentumsverhältnisse,                               Die Anlieferung zum Lidl-Markt wird über
Nutzung des Plangebietes und                         den Kundenstellplatz organisiert.
Umgebungsnutzung                                     Zusätzliche Erschließungsanlagen bedarf es
                                                     zur Realisierung der Markt-Erweiterung und
Die Fläche des Lidl-Marktes befindet sich
                                                     zur Ausweisung der gewerblichen Bauflä-
vollständig im Eigentum der Firma Lidl. Die
                                                     che nicht.
Gewerbefläche südlich der Siemensstraße
ist im Eigentum eines Dritten. Die übrigen
Flächen befinden sich in städtischem Eigen-          Ver- und Entsorgung
tum (Straßenverkehrsfläche, Trafostation).
                                                     Die Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ist
Der Lidl-Markt liegt in dem Gewerbegebiet            aufgrund der bestehenden Bebauung be-
Dillingen-Nord. Nach dem Einzelhandels-              reits vorhanden.
gutachten (Stand 2012) handelt es sich da-
bei um eine autokundenorientierte Einzel-            Die Entwässerung von Schmutz- und Nie-
handelsagglomeration mit verschiedenen               derschlagswasser erfolgt über die bestehen-
mittel- und großflächigen Einzelhandelsbe-           de Mischkanalisation. Die hinzukommen-
trieben, die als Sonderstandort eingestuft           den Flächen werden an die vorhandene Ge-
wurde.                                               bäudeentwässerung angeschlossen (ge-
                                                     ringfügige Neuversiegelung).
Die Plangebietsfläche wird überwiegend
von dem bestehenden Lidl-Markt und den               Es ist nur mit einem geringfügigen Anstieg
dazugehörigen Stellplätzen eingenommen.              des Abwasseraufkommens zu rechnen. Die
Der größte Teil des Geltungsbereiches ist            vorhandene Kanalisation verfügt über aus-
daher bereits überbaut und nahezu voll-              reichende Kapazitäten zur Aufnahme der
ständig versiegelt. Lediglich eine kleinere          zusätzlichen Abwassermengen.
Restgrünfläche im Osten des Plangebietes
                                                     Die nach § 49 a SWG geltenden Vorgaben
wird durch die Lidl-Erweiterung reduziert.
                                                     zur Beseitigung des Niederschlagswassers
Die direkte Umgebung des Plangebietes ist            (Nutzung, Versickerung, Verrieselung, Ein-
ebenfalls durch (großflächigen) Einzelhan-           leitung des Niederschlagswassers in ein
del und gewerbegebietstypische Betriebe              oberirdisches Gewässer) sind hier nicht an-
(z. B. Gebrauchtwagenhandel, Elektrotech-            zuwenden, da das Grundstück vor dem Jahr
nik Betrieb, etc.) geprägt.                          1999 bereits bebaut, damit befestigt und
                                                     an die öffentliche Kanalisation angeschlos-
                                                     sen war.
Topografie des Plangebietes
Das Plangebiet weist eine ebene reliefarme
Fläche auf und besitzt daher keine hervor-
zuhebende Topografie.

Es ist nicht davon auszugehen, dass sich To-
pografie in irgendeiner Weise auf die Fest-
setzungen dieses Bebauungsplanes (insbe-
sondere Festsetzung der Baufenster) aus-
wirken wird.

Verkehrsanbindung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
ist verkehrsgünstig gelegen. Das Plangebiet
ist über die L 347 im Osten (in ca. 150 Me-
tern Entfernung) an das örtliche und über-
örtliche Verkehrsnetz angeschlossen.

Das Plangebiet ist aufgrund der bestehen-
den Lidl-Filiale und weiteren gewerblichen
Nutzungen bereits vollständig erschlossen.
Die Erschließung ist über die Siemens- und
Dieselstraße gesichert.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11d „Erweiterung Lidl-Markt“         7                         www.kernplan.de
Übergeordnete Planungsvorgaben der Raumordnung und Landesplanung; naturschutzrechtliche Be-
lange; geltendes Planungsrecht

 Kriterium                                           Beschreibung

 Landesentwicklungsplan (Siedlung und Umwelt)
 zentralörtliche Funktion                            Mittelzentrum, Siedlungsachse 1. Ordnung

 Vorranggebiete                                      Vorranggebiet für Gewerbe, Industrie und Dienstleitung (VG)

                                                     • Maßgabe des LEP Umwelt: „Ansiedlung aller Formen des Einzelhandels mit mehr als
                                                       700 m2 Verkaufsfläche [...] nicht zulässig“ (Ziffer 70 LEP Umwelt) erfüllt. Es handelt
                                                       sich bei dem geplanten Vorhaben nicht um eine Neuansiedlung eines großflächigen
                                                       Einzelhandelsbetriebes, sondern um die Erweiterung einer bestehenden Filiale.

                                                     • Die Fläche des Geltungsbereiches ist ohnehin im Eigentum der Firma Lidl und bereits
                                                       als Lidl-Markt genutzt, damit ist auch bei einer geringfügigen Erweiterung nicht von
                                                       einer „Zweckentfremdung“ der Flächen auszugehen.
 zu beachtende Ziele und Grundsätze                  • Großflächigkeit (Z 43): Als „großflächig“ wird ein Einzelhandelsbetrieb in der Regel
                                                       angesehen, wenn die Verkaufsfläche 800 m² überschreitet. Das Vorhaben war bereits
                                                       vor der Erweiterung großflächig.

                                                     • Konzentrationsgebot / Kongruenzgebot (Z 42, 44): eingehalten. „Die Stadt Dillingen
                                                       ist als Mittelzentrum grundsätzlich für die Ansiedlung großflächiger Einzelhandels-
                                                       vorhaben geeignet. Ca. 86 – 87 % des Umsatzes werden mit Kunden aus Dillingen
                                                       bzw. der zum Verflechtungsbereich zugehörigen Gemeinde Beckingen generiert.“
                                                          (Auswirkungsanalyse zur Erweiterung eines Lidl-Lebensmitteldiscounters in Dillingen/Saar, GMA Gesell-
                                                          schaft für Markt und Absatzforschung mbH, Stand: 18.03.2015)

                                                     • Beeinträchtigungsverbot (Z 45): eingehalten. „Mit max. 2 - 3 % Umverteilungen in
                                                       Dillingen sowie < 2 % im Umland befinden sich die Umsatzumlenkungen auf einem
                                                       geringen Niveau. Für den zentralen Versorgungsbereich von Dillingen und ebenfalls
                                                       gegenüber zentralen Versorgungsbereichen der umliegenden Städte und Gemeinden
                                                       sind negative städtebauliche Rückwirkungen auszuschließen.“ (ebenda)

                                                     • Städtebauliches Integrationsgebot (Z 46): „Der Planstandort liegt im Gewerbegebiet
                                                       Dillingen-Nord und ist als vorwiegend autokundenorientiert einzustufen. Es handelt
                                                       sich jedoch um eine etablierte Versorgungslage für das nördliche Stadtgebiet von Dil-
                                                       lingen. Die Modernisierung und Verkaufsflächenerweiterung des Lidl-Marktes dient
                                                       der langfristigen Sicherung des Standortes. Da es sich bei dem Vorhaben nicht um
                                                       eine Neuansiedlung sondern lediglich um die Modernisierung eines bestehenden
                                                       Marktes handelt, erscheint eine Verkaufsflächenerweiterung zur Sicherung des Lidl-
                                                       Marktes unter Versorgungsgesichtspunkten angemessen zu sein, zumal die vorlie-
                                                       gende Untersuchung keine negativen Auswirkungen aufgezeigt hat.“ (ebenda)

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Kriterium                                           Beschreibung
 Landschaftsprogramm                                 keine speziellen Entwicklungsziele oder Funktionszuweisungen

 Übergeordnete naturschutzrechtliche Belange

 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeu-               nicht betroffen
 tung
 Sonstige Schutzgebiete: Naturschutz-,               nicht betroffen
 Landschaftsschutz-, Wasserschutzgebiete,
 Überschwemmungsgebiete, Geschützte                  „Landschaftsschutzgebiet im Landkreis Saarlouis - im Bereich der Stadt Dillingen“
 Landschaftsbestandteile, Nationalparks,             (LSG_L_3_04_16) ca. 120 m nordöstlich des Plangebietes. Keine negative Auswirkungen
 Naturparks, Regionalparks, Biosphärenre-            zu erwarten (L347 wirkt räumlich trennend)
 servate                                             Das Überschwemmungsgebiet Saar HQ 100 liegt etwa 500 m nördlich des Geltungsbe-
                                                     reiches, das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet Saar HQ 200 ca. 300 m nord-
                                                     östlich; beide Gebiete liegen außerhalb des Wirkungsbereiches des Vorhabens
 Naturdenkmäler, in der Denkmalliste nach            nicht betroffen
 § 6 SDSchG verzeichnete Denkmäler oder
 in amtlichen Karten verzeichnete Gebiete
 Geschützter unzerschnittener Raum nach §            nicht betroffen
 6 Abs. 1 SNG
 Informelle Fachplanungen                            • keine Biotoptypen oder Arten innerhalb des Geltungsbereiches, die aufgrund der of-
                                                       fiziell vorliegenden Geofachdaten als ökologisch hochwertig erfasst wurden
                                                     • keine Arten oder Flächen des Arten- und Biotopschutzprogramms oder durch Biotop-
                                                       kartierung erfasst innerhalb des Geltungsbereiches
                                                     • keine gesetzlich geschützten Biotope oder FFH-Lebensraumtypen im Geltungsbereich
                                                     • keine Beeinträchtigung von ABSP-Flächen oder von im ABSP-Artpool erfassten Arten
 Allgemeiner Artenschutz

 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere              Einzelbäume und Gehölzbestände betroffen, die als Gelege für Vögel dienen können:
 und Pflanzen                                        Hinweis auf § 39 Abs. 5 BNatschG (Rodungsfrist)
 Besonderer Artenschutz (§§ 19 und 44 des BNatSchG)

 Störung oder Schädigung besonders ge-               • Vorbelastungen mit hohem Störgrad (Lärm, Bewegungsunruhe): Lage innerhalb Ge-
 schützter Arten bzw. natürlicher Lebens-              werbegebiet Dillingen-Nord (ca. 41 ha), direkte Nachbarschaft zu Einzelhandels- und
 räume nach USchadG, Verbotstatbestand                 Gewerbebetrieben sowie zur Hauptverkehrsstraße L347 und zur Siemens- und Die-
 nach § 44 BNatSchG                                    selstraße
                                                     • das Gebiet ist bereits großflächig überbaut und versiegelt; aktuell Einzelhandels- und
 Zu den artenschutzrechtlich relevanten Ar-
                                                       Gewerbenutzung inklusive Stellplatzfläche, vegetationsarme Flächen ohne besonde-
 ten zählen alle gemeinschaftsrechtlich ge-
                                                       re Habitatausstattung; keine relevanten Gehölzbestände, lediglich im Bereich der
 schützten Tier- und Pflanzenarten d. h. alle
                                                       Stellplatzflächen befinden sich einige wenige Einzelbäume; im östlichen Bereich des
 streng geschützten Arten inklusive der
                                                       Plangebietes befindet sich eine kleinere Restgrünfläche, die durch die bauliche Er-
 FFH-Anhang-IV-Arten sowie alle europäi-
                                                       weiterung überbaut wird; ca. 80 östlich führt die stark befahrene L347 vorbei, die auf
 schen Vogelarten. „Allerweltsarten“ mit
                                                       Grundlage der Verkehrsmengenkarte 2010 eine durchschnittliche Verkehrsdichte von
 einem landesweit günstigen Erhaltungszu-
                                                       8.461 KFZ/24 h aufweist, zählt als Belastung von außen, die die Qualität eines Le-
 stand und einer großen Anpassungsfähig-
                                                       bensraumes und der dazugehörigen Lebensgemeinschaften in ihrer Wertigkeit deut-
 keit (d. h. bei diesen Arten sind keine popu-
                                                       lich beeinträchtigt
 lationsrelevanten Störungen und keine Be-
 einträchtigungen der ökologischen Funk-             • eingeschränkte Bedeutung des Plangebietes als Lebensraum für planungsrelevante
 tion ihrer Lebensstätten, insbesondere der            Pflanzen und Tiere: keine abwägungs- oder artenschutzrechtlich relevante Tier- und
 Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwar-             Pflanzenarten, insbesondere keine Fortpflanzungsräume streng geschützter Tierarten
 ten) werden nicht speziell geprüft                    (gilt auch für vorkommende potenziell betroffene Tiergruppen der FFH-Richtlinie, An-
                                                       hang IV), keine geeigneten Lebensräume
                                                     • Geofachdaten ohne Hinweise auf das Vorkommen ökologisch bedeutsamer Tier- und
                                                       Pflanzenarten, ABSP-Artpool führt für das betroffene Gebiet keine Tier- oder Pflan-
                                                       zenarten auf; östlich des Geltungsbereiches schließt unmittelbar ein geschütztes Bio-
                                                       top (Kennung GB-6606-09-0100) an, keine Berührung durch die Erweiterung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11d „Erweiterung Lidl-Markt“         9                                                      www.kernplan.de
Kriterium                                           Beschreibung
                                                     • keine Auswirkungen auf artenschutzrechtlich relevante Vogelarten: keine Brutstätten
                                                       von Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie / nach Roter Liste Kategorie 3
                                                       („gefährdet“) und höher, keine Fundnachweise für Rast- und Zugvogelarten im Gel-
                                                       tungsbereich
                                                     • sonstige europäische Vogelarten in den bestehenden Gehölzbestanden und sonsti-
                                                       gen Einzelbäumen im Umfeld (Gelege, Plangebiet als Teilhabitat zur Jagd): Gebiet mit
                                                       hohem Störgrad und nur eingeschränkten Habitatstrukturen; ausreichend große ver-
                                                       gleichbare Lebensräume im Umfeld, auf die ausgewichen werden kann; Arten sind
                                                       gegenüber Störungen angepasst; lediglich häufige und ubiquitär verbreitete stö-
                                                       rungsunempfindliche Arten mit Störungstoleranz (z. B. Amsel, Rotkehlchen, ...), bei
                                                       potenziell infolge des Planvorhabens entstehenden lokalen, sehr kleinflächigen Habi-
                                                       tatverlusten finden diese in den unmittelbar angrenzenden Lebensräumen ausrei-
                                                       chend große, ökologisch deutlich höherwertige Ausweichmöglichkeiten (Biotop,etc),
                                                       dies gilt auf Grundlage der Biotop- und Habitatausstattung für alle potenziell betrof-
                                                       fenen Artengruppen
 Fazit                                               kein Verbotstatbestand im Sinne des § 44 BNatSchG, Voraussetzungen für Haftungsfrei-
                                                     stellung für Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen nach § 19
                                                     BNatSchG erfüllt
 Geltendes Planungsrecht

 Flächennutzungsplan                                 Darstellung: gewerbliche Baufläche (Quelle: Stadt Dillingen/Saar), Entwicklungsgebot
                                                     gem. § 8 Abs. 2 BauGB nicht erfüllt, Konsequenz: FNP wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2
                                                     BauGB im Wege der Berichtigung angepasst

 Bebauungsplan                                       Bebauungsplan Nr. 11c „Gewerbegebiet Dillingen-Nord“ aus dem Jahr 2012

                                                     Festsetzung eines Gewerbegebietes gem. § 8 BauNVO für den Bereich des Lidl-Marktes
                                                     • gem. § 1 Abs. 9 BauNVO Unzulässigkeit der weiteren Ansiedlung und Erweiterung
                                                         großflächigen Einzelhandels im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO, Ausschluss zentren-
                                                         relevanter Sortimente gemäß Dillinger Sortimentsliste (Ziel: Erhaltung bzw. Reaktivie-
                                                         rung und Weiterentwicklung des zentralen Versorgungsbereiches in der Innenstadt)
                                                     • Aktiver Bestandsschutz vorhandener Einzelhandelsbetriebe mittels Fremdkörperfest-
                                                         setzung nach § 1 Abs. 10 BauNVO; ausnahmsweise Zulässigkeit von Erweiterungen
                                                         großflächiger Einzelhandelsbetriebe lediglich bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von
                                                         800 qm
                                                     • auf dieser Grundlage ist die geplante Lidl-Erweiterung nicht realisierungsfähig

                                                     Festsetzung einer Fläche für eine Trafostation, welche über den tatsächlich benötigten
                                                     Flächenbedarf hinausgeht; hier ist eine gewerbliche Nutzung existent

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11d „Erweiterung Lidl-Markt“         10                                                       www.kernplan.de
Das Projekt

Berücksichtigung von                                    Städtebauliche Konzeption Lidl                          Erweiterung des Marktes wird die Restgrün-
Standortalternativen                                                                                            fläche an der südwestlichen Grenze des
                                                        Die schon länger bestehende Lidl-Filiale                Geltungsbereichs teilweise überbaut.
Ziel der vorliegenden Planung ist die Erwei-            wird nach wie vor stark frequentiert. Ein
terung der bestehenden Lidl-Filiale im Ge-              langfristiges Bestehen im ständigen Wett-               Die Erschließung erfolgt nach wie vor über
werbegebiet Dillingen-Nord. Eine räumliche              bewerb um Kunden ist in der Branche der                 die südlich am Betriebsgelände vorbeifüh-
Trennung der Planung vom Bestand ist nicht              Lebensmitteldiscounter nur über eine steti-             rende Siemensstraße bzw. die westlich vor-
möglich. Zudem ist es ein Anliegen der                  ge Anpassung an die sich wandelnden                     beiführende Dieselstraße. Der ruhende Ver-
Stadt Dillingen/Saar und der Firma Lidl, den            Marktanforderungen möglich. So ist aus be-              kehr wird wie bisher an zentraler Stelle im
bestehenden Lebensmitteldiscounter lang-                trieblicher Sicht eine interne Umstrukturie-            Plangebiet organisiert. Die Anordnung der
fristig als Teil des Gewerbegebietes Dillin-            rung des Verkaufsraumes erforderlich, um                bestehenden Stellplätze wird in einem klei-
gen-Nord zu sichern.                                    im Hinblick auf die Barrierefreiheit (breitere          neren Teilbereich verändert. Grund ist die
                                                        Gänge, Behinderten WC) und eine verän-                  Verbreiterung der gesamten Stellplätze auf
Daneben wird eine im Bebauungsplan Nr.                  derte Warenpräsentation die Kundenzufrie-               eine Komfortbreite von 2,70 und damit die
11c festgesetzte Fläche für eine Trafostation           denheit aufrechterhalten zu können. Ent-                Reduzierung der Stellplatzzahl von 139 auf
auf ihren tatsächlichen Flächenbedarf redu-             sprechend soll die Verkaufsfläche der Filiale           124 Stellplätze. Die Anlieferung des Lidl-
ziert und anstelle der Versorgungsfläche ge-            auf maximal 1.250 qm vergrößert werden.                 Marktes wird wie bisher auf der Nordostsei-
werbliche Baufläche ausgewiesen. Damit ist                                                                      te des Gebäudes abgewickelt.
der Standort vorgegeben.                                Hierzu ist der Ausbau mit fünf Gängen und
                                                        eine Umstrukturierung / Erweiterung an der              Die Entwässerung des Schmutz- und Nie-
Eine Betrachtung von Planungsalternativen               westlichen und östlichen Gebäudeseite vor-              derschlagswassers des bestehenden Lidl-
im Sinne der Standortfindung kann aus den               gesehen (s. Lageplan). Darüber hinaus wird              Marktes erfolgt über den bestehenden
dargelegten Gründen außen vor bleiben.                  die Anlieferungszone neu geordnet. Abge-                Mischwasserkanal. Die Vergrößerung des
                                                        sehen von der Erweiterung des Baukörpers                Baukörpers hat darauf keine nennenswer-
                                                        bleibt das typische architektonische Erschei-           ten Auswirkungen.
                                                        nungsbild unverändert. Durch die bauliche

Vorhaben- und Erschließungsplan, ohne Maßstab; Quelle: Richard Krämer, Architekt AKS BDB, St. Ingbert-Rentrisch, Stand: 30.04.2015

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11d „Erweiterung Lidl-Markt“                 11                                                          www.kernplan.de
Begründungen der Festsetzungen und
weitere Planinhalte
Nutzungsart „Lidl-Markt“                             Gewerbegebiet                                                                                             (2012) eine Fläche für eine Trafostation
                                                                                                                                                               festgesetzt. Die damals festgesetzte Fläche
§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB                               § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 8 BauNVO                                                                  geht über den tatsächlichen Flächenbedarf
                                                                                                                                                               hinaus. Hier befindet sich eine gewerbliche
Zulässig sind alle Einrichtungen und Anla-           Gewerbegebiete dienen vorwiegend der
                                                                                                                                                               Nutzung, die als Bestand gesichert wird.
gen, die für den Betrieb des Lidl-Marktes            Unterbringung von nicht erheblich belästi-
und die geplante Erweiterung erforderlich            genden Gewerbebetrieben. Die Festsetzung                                                                  Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr.
sind.                                                des Gewerbegebietes dient dem Erhalt und                                                                  11c für die Gewerbegebiete werden mit
                                                     der Weiterentwicklung des produzierenden                                                                  den dort vorgenommenen Modifikationen
Um eine Erweiterung der Filiale zu ermögli-          und verarbeitenden Gewerbes sowie funk-                                                                   des Festsetzungskataloges übernommen:
chen, wird die zulässige Verkaufsfläche mit          tionsadäquater Betriebe und trägt dem Vor-
1.250 qm festgesetzt. Durch die Erweite-             ranggebiet für Gewerbe, Industrie und                                                                     • Im Gewerbegebiet wird die Ansiedlung
rung kann den aktuellen und zukünftigen              Dienstleistung Rechnung.                                                                                    oder Erweiterung von großflächigen
Markt- und Kundenanforderungen Rech-                                                                                                                             Einzelhandelsbetrieben im Sinne von §
nung getragen werden.                                Für den südlichen Teilbereich dieses Bebau-                                                                 11 Abs. 3 BauNVO ausgeschlossen.
                                                     ungsplanes wurde im Bebauungsplan Nr.
                                                                                         tEIL A: PLAnZEICHnunG                                                                                                                                   tEIL
                                                                                                                                                                 Dies liegt darin begründet, dass die An-
Die Zulässigkeit von Stellplätzen dient der          11c „Gewerbegebiet Dillingen-Nord“                                                                          siedlung oder Erweiterung von großflä-
Ordnung des ruhenden Verkehrs und er-
möglicht deren Unterbringung auf dem
Grundstück.                                                                                                                                                                                                                                        FESTS
Neben der festgesetzten Hauptnutzung                                                                                                                                                                                                            1. nutZunG
                                                                                                                                                                                                                                                  ANALOG §
(Lidl-Markt) mit einer zulässigen Verkaufs-
                                                                                                                                                                                           Nutzungsart           OKmax.
fläche und den dazugehörigen Stellplätzen                                                                                                                                                   Lidl-Markt            9m
                                                                                                                                                                                                                                                    Zulässig

werden Lagerräume, Funktions- und Neben-                                                                                                                                                       GRZ
                                                                                                                                                                                                                    -
                                                                                                                                                                                               1,0
räume, Verwaltungsräume, Aufenthalts-/So-
                                                                                                                                                                                            Bauweise
zialräume für Personal, Nebenanlagen, Wer-                                                                                                                                                     a
                                                                                                                                                                                                                    -

beanlagen, Abfallpressen, Wertstoff- und
Abfallbehälter sowie alle sonstigen für den
ordnungsgemäßen Betrieb der Filiale erfor-
derlichen Einrichtungen (z. B. Pfandräume)
in den Katalog der zulässigen Nutzungen
aufgenommen.

Diese gewährleisten einen zweckmäßigen,
wirtschaftlichen und reibungslosen Be-
                                                                                                                                                                                           x DIL_2515
triebsablauf der Filiale.
                                                                                                                                                                                                                                                2. MASS D
Die Auswirkungsanalyse zur Erweiterung                                                                OKmax.
                                                                                                                                                                                                                                                   ANALOG
                                                                                                                                                                                                                                                   I.V.M. §§
eines Lidl-Lebensmitteldiscounters in Dillin-                                    GE
                                                                                                       9m

gen/Saar hat gezeigt, dass entgegen der mit                                     GRZ                   BMZ
                                                                                0,8                   10,0
dem Bebauungsplan Nr. 11c vorgenomme-                                                                                                                                                                                                           2.1 HÖHE B
                                                                            Bauweise
                                                                                                         -
                                                                                                                                                                                                                                                    ANALOG
nen Modifikationen (Fremdkörperfestset-                                        a                                                                                              x DIL_2515                                                            I.V.M. § 1
zungen, etc.), die Erweiterung des Lidl-
Marktes als großflächiger Einzelhandelsbe-
trieb zugelassen werden kann.

                                                      Die digitale Liegenschaftskarte entstand durch manuelles Digitalisieren der analogen Liegenschaftskarte. Durch
                                                      Transformationsberechnungen wurde eine blattschnittfreie und homogene Liegenschaftskarte erzeugt. Demzufolge kann die
                                                                                                                                                                                                                                                2.2 GrunDf
                                                      Genauigkeit der digitalen Liegenschaftskarte auch nur der Genauigkeit der zugrunde gelegenen, analogen Liegenschaftskarte                                                                     ANALOG
                                                      entsprechen. Werden aus der digitalen Liegenschaftskarte Koordinaten entnommen, muss für jede weitere Verwendung beach-                                                                       I.V.M. § 1
                                                      tet werden, dass die Genauigkeit im besten Falle die der grafischen Koordinaten (Präsentationskoordinaten) entspricht. Auch
                                                      sonstige Maße (Spannmaße), die aus der digitalen Liegenschaftskarte abgeleitet werden, sind unter diesem Gesichtspunkt
                                                                                                                                                                                             DIE KATASTERGRUNDLAGE IST IM ORIGINAL BESTÄTIGT.
                                                      zu beurteilen. (Quelle: LVGL); Digitale Kartengrundlage: Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung.
                                                                                                                                                                                             Stand Katastergrundlage: 2010

                                                     Ausschnitt der Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, ohne Maßstab; Quelle: Kernplan

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11d „Erweiterung Lidl-Markt“                                  PLAnZEICHEnErLÄutErunG
                                                                                                  12                                                                                                              www.kernplan.de

                                                                                           GELTUNGSBEREICH
                                                                                           (§ 9 ABS. 7 BAUGB)
chigen Einzelhandelseinrichtungen in               im Sinne zentrenrelevanter Sortimente zu-     einer Höhe von max. 1,5 m überschritten
  Vorranggebieten für Gewerbe, Industrie             zugestehen, wird dies als Ausnahme defi-      werden kann.
  und Dienstleistungen deren Zweckbe-                niert.
  stimmung entgegensteht. Demnach                                                                  Eine vergleichbare Festsetzung wurde für
  dienen diese Vorranggebiete der An-                Um zu gewährleisten, dass hiervon den-        das Gewerbegebiet für Kamine, Aufzug-
  siedlung von Betrieben aus dem indust-             noch keine Negativwirkungen für den zent-     schächte und sonstige untergeordnete Ge-
  riell-produzierenden Sektor, des ge-               ralen Versorgungsbereich ausgehen, wird       bäude- und Betriebsteile vorgesehen. Diese
  werblichen Bereiches sowie des wirt-               die Definition von 100 qm maximaler Ver-      sind auf max. 10 % der Gebäudegrundflä-
  schaftsorientierten Dienstleistungsge-             kaufsfläche als erforderlich erachtet. Mit    che von der Höhenbegrenzung ausgenom-
  werbes. Mit dem Ausschluss großflächi-             dieser Begrenzung wird gewährleistet, dass    men.
  ger Einzelhandelsbetriebe im Sinne des             sich die Verkaufsfläche dem Betrieb im Ver-
                                                     hältnis zur Hauptnutzung unterordnet.         Für die Festsetzung der Höhe der baulichen
  § 11 Abs. 3 BauNVO werden somit die-                                                             Anlagen ist gem. § 18 BauNVO eine ein-
  se Flächen entsprechend ihrer Zweck-               Je Handwerksbetrieb dürfen an der Stätte      deutige Bezugshöhe erforderlich, um die
  bestimmung gesichert.                              der Leistung Verkaufsflächen von maximal      Höhe der baulichen Anlagen exakt bestim-
• Als Modifikation der allgemeinen Zuläs-            100 qm für den Verkauf von zentrenrele-       men zu können. Die Bezugshöhe ist der
  sigkeit werden darüber hinaus gem. § 1             vanten Sortimenten im Sinne ausschließlich    Festsetzung zu entnehmen.
  Abs. 9 BauNVO Einzelhandelsbetriebe                selbstproduzierter Ware an letzte Verbrau-
  mit zentrenrelevanten Sortimenten                  cher vorgehalten werden.
  nach der Dillinger Sortimentsliste für                                                           Grundflächenzahl
  unzulässig erklärt. Der Ausschluss er-                                                           Die Grundflächenzahl nach § 19 Abs. 1
  folgt aus Gründen der Vermeidung von               Maß der baulichen Nutzung
                                                                                                   BauNVO ist eine Verhältniszahl, die angibt,
  Gefährdungen sowie der Vermeidung                                                                wie viel Quadratmeter überbaute Grundflä-
                                                     § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16-21a
  der Verschlechterung bereits bestehen-                                                           che je Quadratmeter Grundstücksfläche zu-
                                                     BauNVO
  der Negativwirkungen im gewachsenen                                                              lässig ist. Die zulässige Grundfläche ist der
  Zentrum. Aus diesem Grund sollen Ein-                                                            Anteil des Baugrundstücks, der von bauli-
  zelhandelsbetriebe mit zentrenrelevan-             Höhe baulicher Anlagen                        chen Anlagen überdeckt werden darf.
  ten Sortimenten künftig außerhalb der
  Zentren nicht mehr zulässig sein (Schutz           Zur exakten Bestimmung des Maßes der          Die festgesetzte GRZ für den Lidl-Markt
  des zentralen Versorgungsbereiches in              baulichen Nutzung ist eine dreidimensiona-    überschreitet die Bemessungsobergrenze (§
  der Innenstadt und dessen Reaktivie-               le Maßfestsetzung erforderlich.               17 BauNVO) für die bauliche Nutzung. Die
  rung und Weiterentwicklung).                                                                     für solche Standorte durch die BauNVO vor-
                                                     Die Festsetzung über die zulässige Höhe des
                                                     Lidl-Marktes orientiert sich am bestehenden   gegebene GRZ von 0,8 ist aufgrund der be-
Darüber hinaus bleibt das Gewerbegebiet                                                            stehenden Bebauung / der Einkaufswagen-
dem produzierenden und verarbeitenden                Gebäude und dem städtebaulichen Konzept
                                                     der geplanten Erweiterung. Die Höhenfest-     box und der geplanten Erweiterung nicht
Gewerbe vorbehalten, was dem Ziel der Si-                                                          einzuhalten. Es besteht beim vorhabenbe-
cherung und der Weiterentwicklung des Ge-            setzung für das Gewerbegebiet wurde dem-
                                                     entsprechend festgesetzt und entspricht       zogenen Bebauungsplan jedoch keine Bin-
werbegebietes entspricht.                                                                          dung an die BauNVO.
                                                     dem Bestand. Folglich ergeben sich hier-
Zugleich wird mit dem Ausschluss zentren-            durch keine Einschränkungen des Status        Dennoch sollen die Vorgaben des § 19 Abs.
relevanter Sortimente dem Belang gem. § 1            quo.                                          4 BauNVO eingehalten werden. Dieser
Abs. 6 Nr. 4 BauGB „Erhaltung und Ent-                                                             knüpft eine Überschreitung der Obergren-
wicklung zentraler Versorgungsbereiche“              Damit werden die folgenden Ziele erreicht:
                                                                                                   zen der BauNVO an folgende zwei Bedin-
entsprochen.                                                                                       gungen:
                                                     • Harmonisches Einfügen in den Bestand,
Der Ausschluss des gesamten Einzelhandels              sowie Einheitlichkeit von Bestand und       • Die Überschreitung darf nur geringfügi-
ist nicht erforderlich. Demgemäß ist weiter-           geplanter Erweiterung des Lidl-Marktes         ge Auswirkungen auf die natürlichen
hin das Angebot nicht zentrenrelevanter                in der dritten Dimension.                      Funktionen des Bodens haben.
Sortimente zulässig, da hiervon keine Ge-            • Einer unverhältnismäßigen Höhenent-         • Die Einhaltung der Grenzen würde zu
fahren für den zentralen Versorgungsbe-                wicklung gegenüber dem Bestand wird            einer wesentlichen Erschwerung der
reich zu erwarten sind. Ferner können der              durch die Begrenzung auf eine Maxima-          zweckentsprechenden Grundstücksnut-
erforderliche Platzbedarf der Betriebe mit             le vorgebeugt.                                 zung führen.
nicht zentrenrelevanten Sortimenten sowie            • Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes ist
die durch sie induzierten Verkehrsfrequen-             ausgeschlossen.                             Das Plangebiet ist bereits zu großen Teilen
zen im Gewerbegebiet Dillingen-Nord prio-                                                          versiegelt. Bis auf kleinere Restgrünflächen
                                                     • Die Funktionalität bleibt gewährleistet.
ritär befriedigt werden.                                                                           entlang der östlichen Grenze des Geltungs-
                                                     Um darüber hinaus den betriebstypischen       bereichs gibt es keine unversiegelten Berei-
Als Ausnahme des Ausschlusses von Einzel-                                                          che. Darüber hinaus stehen innerhalb des
                                                     Besonderheiten des Lidl-Marktes ausrei-
handelsbetrieben mit zentrenrelevanten                                                             Plangebietes keine natürlichen Böden mehr
                                                     chend Rechnung zu tragen, wurde festge-
Sortimenten wird die so genannte „Hand-                                                            an, die entsprechende Funktionen überneh-
                                                     setzt, dass die zulässige Höhe durch unter-
werkerregel“ Bestandteil des Bebauungs-                                                            men könnten.
                                                     geordnete Bauteile (technische Aufbauten,
planes. Um Handwerksbetrieben Absatz-
                                                     etc.) auf max. 10 % der Grundfläche bis zu
möglichkeiten für selbst produzierte Waren

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11d „Erweiterung Lidl-Markt“         13                                                      www.kernplan.de
Mit der geringfügigen Überschreitung der             Baumasse je Quadratmeter Grundstücksflä-        Überbaubare und nicht über-
BauNVO-typischen Grundflächenzahl wird               che (gem. § 19 Abs. 3 BauNVO) zulässig          baubare Grundstücksflächen
der besonderen städtebaulichen Situation             sind.
Rechnung getragen: Um das gesamte Sorti-                                                             § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO
ment nach den aktuellen Standards der Fir-           Die Ermittlung der Baumasse hat nach den
ma Lidl weiterhin anbieten zu können und             Außenmaßen der Gebäude vom Fußboden             Mit der Festsetzung der überbaubaren
den veränderten Anforderungen der Kun-               des untersten Vollgeschosses bis zur Decke      Grundstücksfläche durch Baugrenzen wer-
den gerecht zu werden, sind die geplante             des obersten Vollgeschosses zu erfolgen.        den die bebaubaren Bereiche der Grundstü-
Erweiterung und bauliche Umstrukturie-               Die Baumassen von Aufenthaltsräumen in          cke definiert und damit die Verteilung der
rung dringend erforderlich. Durch die Nach-          anderen Geschossen einschließlich der zu        baulichen Anlagen auf den Grundstücken
verdichtung des Bestandes wird auch dem              ihnen gehörenden Treppenräume und ein-          geregelt. Die Baugrenze gemäß § 23 Abs. 3
Grundsatz der Innenentwicklung Rechnung              schließlich ihrer Umfassungswände und De-       BauNVO umschreibt die überbaubare Flä-
getragen.                                            cken sind dabei in die Berechnung mit ein-      che, wobei die Baugrenze durch die Gebäu-
                                                     zubeziehen. Bei baulichen Anlagen, bei          de nicht bzw. allenfalls in geringfügigem
Der Verzicht auf die erhöhte Grundflächen-           denen eine Berechnung der Baumasse nach         Maß überschritten werden darf.
zahl würde zu einer wesentlichen Erschwe-            § 21 Abs. 2 Satz 1 BauNVO (z. B. keine An-
rung der zweckentsprechenden Nutzung                 gabe von Vollgeschossen, insbesondere bei       Die Festsetzung der überbaubaren Grund-
des Grundstückes führen, die vorgesehene             Hallenbauten) nicht möglich ist, ist die tat-   stücksfläche des Lidl-Marktes orientiert sich
Konzeption der geplanten geringfügigen Er-           sächliche Baumasse zu ermitteln. In diesem      am Gebäudebestand und der geplanten Er-
weiterung wäre nicht realisierungsfähig.             Fall ist die Baumasse nach den Außenwän-        weiterung. Für die Erweiterung des Baukör-
Die Einhaltung der Obergrenzen wäre an               den des Gebäudes zu bestimmen.                  pers der Lidl-Filiale wird das Baufenster auf
diesem Standort somit unverhältnismäßig.                                                             der östlichen und westlichen Seite über den
                                                     Bauliche Anlagen und Gebäudeteile im Sin-       Bestand hinaus gemäß der beigefügten
Die allgemeinen Anforderungen an gesun-              ne des § 20 Abs. 4 bleiben bei der Ermitt-      Städtebaulichen Konzeption verlängert.
de Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind ge-            lung der Baumasse unberücksichtigt.             Nördlich und südlich des Lidl-Marktes orien-
wahrt. Die Überschreitung der Grundflä-                                                              tieren sich die Baugrenzen eng am Be-
chenzahl führt nicht zu einer Massierung,            Gemäß § 17 BauNVO entsprechen die fest-         standsgebäude (entspricht der aktuellen Er-
die ein erhöhtes Verkehrsaufkommen be-               gesetzten Baumassenzahlen im Gewerbe-           weiterungskonzeption).
dingt.                                               gebiet mit einer BMZ von 10,0 den zulässi-
                                                     gen Obergrenzen. Jene Festsetzungen ge-         Die Festsetzung der überbaubaren Grund-
Nachteilige Auswirkungen, resultierend aus           statten die im Hallenbau typischerweise er-     stücksfläche des Gewerbegebietes orientie-
der Überschreitung der Obergrenze der                forderlichen und im Plangebiet bereits reali-   ren sich weitestgehend am Bestand. Die
GRZ, sind nicht zu erwarten.                         sierten Gebäudehöhen. Ebenso wird den di-       Baugrenzen der Nachbargrundstücke wer-
                                                     vergierenden Gebäude- und Geschosshö-           den aufgenommen.
Die Bemessungsobergrenze (gem. § 17                  hen sowie dem teilweise gänzlichen Ver-
BauNVO) für die bauliche Nutzung in Ge-              zicht auf Vollgeschosse im Bestand Rech-        Außerhalb der überbaubaren Grundstücks-
werbegebieten liegt bei einer GRZ von 0,8.           nung getragen.                                  flächen des Lidl-Marktes und des Gewerbe-
                                                                                                     gebietes sind alle Einrichtungen und Anla-
Dieser Vorgabe wird mit der festgesetzten                                                            gen zulässig, die für einen zweckmäßigen
GRZ entsprochen. Die festgesetzte GRZ von            Bauweise                                        Betrieb des Discounters und der gewerbli-
0,8 ist aus dem Bebauungsplan Nr. 11c                                                                chen Nutzung erforderlich sind. Die Zuläs-
„Gewerbegebiet Dillingen-Nord“ übernom-              § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO
                                                                                                     sigkeit von Stellplätzen und sonstigen
men.                                                                                                 Nebenanlagen außerhalb der überbauba-
                                                     Die Bauweise legt fest, in welcher Art und
Für das Gewerbegebiet ist eine Überschrei-           Weise die Gebäude auf den Grundstücken          ren Grundstücksfläche des Lidl-Marktes
tung der Obergrenze durch Stellplätze mit            in Bezug auf die seitlichen Grundstücks-        wird separat geregelt.
Zufahrten und Nebenanlagen bis zu einer              grenzen angeordnet werden.
GRZ von 1,0 zulässig. Mit der Überschrei-                                                            Flächen für Stellplätze und
tung wird dem Charakter dieses Bereiches             Eine abweichende Bauweise wird festge-
                                                     setzt, wenn die vorgesehene Bauweise we-        Nebenanlagen
Rechnung getragen, die erforderlichen Stell-
platzfläche für den Kundenverkehr bereit zu          der als offene noch als geschlossene Bau-
                                                                                                     § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB
stellen. Somit wird die derzeitige Bestands-         weise bezeichnet werden kann. Die Festset-
nutzung inklusive zugehöriger Stellplatzflä-         zung einer abweichenden Bauweise mit zu-        Die Festsetzung von Stellplatzflächen auf
che planungsrechtlich gesichert.                     lässiger Gebäudelänge über 50 m sowie           dem Lidl-Grundstück dient der Ordnung des
                                                     einer zulässigen Grenzbebauung (Unter-          ruhenden Verkehrs. Parksuchverkehr in der
                                                     schreitung des Grenzabstandes zur Trafo-        Umgebung wird somit vermieden. Zur Ge-
Baumassenzahl                                        station) ergibt sich aus dem Umstand, dass      währleistung eines reibungslosen Betriebs-
                                                     der Bestand diese Vorgabe bereits erfüllt       ablaufes ist ein entsprechend großes Stell-
§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 21 BauNVO            und die geplante Erweiterung die abwei-         platzangebot für die Kunden erforderlich.
Neben der Grundflächenzahl erfolgt im Ge-            chende Bauweise fordert.
werbegebiet die Festsetzung der Baumas-                                                              Durch die getroffene Festsetzung werden
                                                     Die Festsetzung ist aus dem Bebauungsplan       die vorhandenen Stellplatzflächen in ihrem
senzahl entsprechend dem Bebauungsplan               Nr. 11c übernommen.
Nr. 11c. Diese gibt an, wie viel Kubikmeter                                                          Bestand gesichert.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11d „Erweiterung Lidl-Markt“          14                                                       www.kernplan.de
Mit der Verbreiterung der Stellplätze (Kom-          Führung der unterirdischen Ver-                Das Niederschlagswasseraufkommen bleibt
fortbreite) fallen zwar geringfügig Stellplät-       sorgungsleitung                                nahezu unverändert, da es infolge der Er-
ze im Plangebiet weg (Reduzierung des                                                               weiterung nur zu einer geringfügigen Neu-
Stellplatzangebotes um ca. 15 Stellplätze),          § 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB                        versiegelung kommt. Bei den für die Erwei-
dennoch kann der Bedarf vollständig im                                                              terung herangezogenen Flächen handelt es
Plangebiet gedeckt werden.                           Der Verlauf der unterirdischen Versorgungs-    sich um ehemalige Stellplatzflächen und
                                                     leitung wird als vorhandene Versorgungslei-    Restgrünflächen.
Darüber hinaus ermöglicht die Festsetzung            tung in den Bebauungsplan übernommen.
die Unterbringung weiterer Anlagen und                                                              Die Entsorgungsinfrastruktur ist aufgrund
Einrichtungen, die für den ordnungsgemä-                                                            der bestehenden Bebauung bereits vorhan-
ßen Betriebsablauf erforderlich sind.                Flächen, die von der Bebauung                  den und weist noch ausreichende Kapazitä-
                                                     freizuhalten sind; Hier: Je 4                  ten auf. Das zusätzlich anfallende Abwasser
Eine entsprechende Festsetzung ist für das           Meter Schutzabstand zur Gas-                   kann problemlos aufgenommen werden.
Gewerbegebiet nicht erforderlich (überbau-
bare Grundstücksfläche großzügig dimen-
                                                     hochdruckleitung                               Die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung
sioniert).                                           § 9 Abs. 1 Nr. 10 BauGB                        ist sichergestellt. An der ver- und entsor-
                                                                                                    gungstechnischen Erschließung des Gebie-
                                                     Zum Schutz der Gashochdruckleitung und         tes ergeben sich in Folge der Bebauungs-
Straßenverkehrsfläche                                des Steuerkabels wird entsprechend eine        planaufstellung keine Änderungserforder-
§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB                              Schutzfläche festgesetzt. Um Kollisionen       nisse.
                                                     mit der Gashochdruckleitung und des
Die im bisherigen Bebauungsplan Nr. 11c              Steuerkabels zu vermeiden, dürfen bei-         § 49 a SWG findet, wie bereits dargelegt,
festgesetzte Straßenverkehrsfläche (Sie-             spielsweise innerhalb des Schutzstreifens      aufgrund der Bebauung des Gewerbegebie-
mensstraße) wird als solche in den Bebau-            keine Bauwerke errichtet werden und der        tes vor 1999 keine Anwendung.
ungsplan übernommen.                                 Schutzstreifen ist innerhalb eines definier-
                                                     ten Bereiches von Bäumen und tiefwurzeln-      Örtliche Bauvorschriften (§ 9 Abs.
Bei den Straßenverkehrsflächen handelt es            den Sträuchern freizuhalten. Detaillierte
sich vollständig um Flächen im öffentlichen
                                                                                                    4 BauGB i.V. mit § 85 Abs. 4 LBO)
                                                     und zusätzliche Vorgaben sind den Anwei-
Eigentum (Stadt, Land). Der als Straßenver-          sungen zum Schutz von Gashochdrucklei-         Zur Gewährleistung eines einheitlichen
kehrsfläche festgesetzte Bereich umfasst             tungen der CREOS Deutschland GmbH zu           Stadtbildes und zur Vermeidung gestalteri-
dabei alle Funktionen des Straßenraums               entnehmen.                                     scher Negativauswirkungen auf das Land-
(Fahrbahn, Gehweg, Grünstreifen, Parken).                                                           schaftsbild, wurden örtliche Bauvorschriften
                                                                                                    in den Bebauungsplan aufgenommen.
                                                     Anpflanzung von Bäumen
Anschluss an Verkehrsflächen;                                                                       Das Aufstellen und Anbringen von Werbe-
hier: Ein- und Ausfahrtbereich                       § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB
                                                                                                    anlagen wird im Geltungsbereich dieses Be-
                                                     Mit den getroffenen grünordnerischen Fest-     bauungsplanes beschränkt. Die Festsetzung
§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB
                                                     setzungen wird die Entwicklung ökologisch      entspricht weitestgehend dem Bebauungs-
Mit der Festsetzung der Ein- und Ausfahrt-           hochwertiger Pflanzungen mit Mehrwert für      plan Nr. 11c. Damit wird einer Beeinträchti-
bereiche wird sichergestellt, dass die Ein-/         das Landschafts- und Stadtbild erzielt.        gung des Stadt- und Landschaftsbildes be-
und Ausfahrten im Bereich des Lidl-Marktes                                                          gegnet. Hierzu werden Werbeanlagen mit
ausschließlich konzentriert an zentraler             Die Festsetzung dient der Eingrünung der       bewegtem Licht und Werbeanlagen auf Dä-
Stelle erfolgen.                                     Stellplätze des Lidl-Marktes.                  chern im gesamten Plangebiet dieses Be-
                                                                                                    bauungsplanes für unzulässig erklärt und
                                                                                                    Fremdwerbung ausgeschlossen (Werbean-
Fläche für Versorgungsanlagen,                       Festsetzungen aufgrund lan-                    lagen sind nur an der Stätte der Leistung
Zweckbestimmung Elektrizität                         desrechtlicher Vorschriften (§ 9               zulässig).
                                                     Abs. 4 BauGB i.V.m. LBO und
§ 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB                                                                             Um eine etwaige dominierende Wirkung
                                                     SWG)
                                                                                                    von freistehenden Werbeanlagen und Wer-
Die im bisherigen Bebauungsplan Nr. 11c                                                             beanlagen am Gebäude im Bereich des Lidl-
festgesetzte Fläche für Versorgungsanlagen           Abwasserbeseitigung (§ 9 Abs. 4                Marktes zu vermeiden, sind diese in ihrer
mit der Zweckbestimmung Elektrizität wird            BauGB i.V. mit §§ 49-54 Landes-                Höhenentwicklung und ihrer Gesamtfläche
als solche in den Bebauungsplan übernom-                                                            beschränkt. Als Bezugspunkt wurde dabei
                                                     wassergesetz)
men und ihrer Größe entsprechend ange-                                                              der Status quo gewählt.
passt.                                               Die festgesetzten Maßnahmen der Abwas-
                                                     serbeseitigung dienen der ordnungsgemä-        Freistehende Werbeanlagen im Bereich des
                                                     ßen Entwässerung aller Flächen innerhalb       Gewerbegebietes wurden aufgrund der ge-
                                                     des Plangebietes und werden entsprechend       ringen Flächengröße für unzulässig erklärt.
                                                     der bisherigen Entwässerungssituation fest-    Um eine dominierende Wirkung zu vermei-
                                                     gesetzt.                                       den, dürfen Werbeanlagen die festgesetzte
                                                                                                    Höhe der baulichen Anlagen nicht über-
                                                                                                    schreiten.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11d „Erweiterung Lidl-Markt“         15                                                      www.kernplan.de
Aufgrund der Orientierung am Bestand wird
deutlich, dass mit der Festsetzung nicht be-
absichtigt ist, den Betrieben Werbemöglich-
keiten zu entziehen, sondern lediglich Fest-
setzungen zu treffen, die eine Beeinträchti-
gung des Stadt- und Landschaftsbildes ver-
meiden.

Die Zulässigkeit von Anlagen zur Nutzung
der Sonnenenergie ermöglicht die Energie-
gewinnung aus solarer Strahlungsenergie
im Sinne der Nachhaltigkeit.

Kennzeichnungen (§ 9 Abs. 5
BauGB)
• Der gesamte Geltungsbereich ist als
  Fläche gekennzeichnet, deren Boden er-
  heblich mit umweltgefährdenden Stof-
  fen belastet ist. Dabei handelt es sich
  um die Altablagerung DIL_2515: Ge-
  ländeaufschüttungen mit Bauschutt,
  Schlämmen,        Formsanden        und
  dergl. „Industriegebiet Nord, Pachten“.
• Bei allen zukünftigen Baumaßnahmen
  innerhalb der Altlastenverdachtsflächen
  ist das Landesamt für Umwelt- und
  Arbeitsschutz zu beteiligen.
• Sofern bei Erdarbeiten, Bodenbewe-
  gungen oder Ähnlichem, Bodenverun-
  reinigungen über den bisherigen Kennt-
  nisstand hinaus angetroffen werden,
  die nach Art, Beschaffenheit oder Men-
  ge gesundheits-, luft-, oder wasserge-
  fährdend, explosibel oder brennbar
  sind, müssen diese unverzüglich der
  Stadt Dillingen/Saar angezeigt werden.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11d „Erweiterung Lidl-Markt“   16   www.kernplan.de
Auswirkungen des Bebauungsplanes, Abwägung

Abwägung der öffentlichen und                        Das bedeutet, dass Wohn- und Arbeitsstät-      Um dennoch möglichen Gefährdungssitua-
privaten Belange                                     ten so entwickelt werden sollen, dass Be-      tion zu begegnen, ist bei allen zukünftigen
                                                     einträchtigungen vom Planungsgebiet auf        Baumaßnahmen innerhalb der Altlastenver-
Für jede städtebauliche Planung ist das Ab-          die Umgebung und von der Umgebung auf          dachtsflächen das Landesamt für Umwelt-
wägungsgebot gem. § 1 Abs. 7 BauGB von               das Planungsgebiet vermieden werden.           und Arbeitsschutz zu beteiligen.
besonderer Bedeutung. Danach muss die                Dies kann erreicht werden, indem unverein-
Kommune als Planungsträgerin bei der Auf-            bare Nutzungen voneinander getrennt wer-       Insgesamt sind keine durch die Planung re-
stellung eines Bebauungsplanes die öffent-           den.                                           sultierenden nachteiligen Auswirkungen
lichen und privaten Belange gegeneinander                                                           auf die allgemeinen Anforderungen an ge-
und untereinander gerecht abwägen. Die               Das Plangebiet hat lediglich eine Größe von    sunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse be-
Abwägung ist die eigentliche Planungsent-            ca. 8.700 qm und wird bereits durch den        kannt.
scheidung. Hier setzt die Kommune ihr städ-          Lidl-Markt sowie durch den bestehenden
tebauliches Konzept um und entscheidet               Gewerbebetrieb genutzt. Demnach sind be-       Auswirkungen auf die Erhaltung,
sich für die Berücksichtigung bestimmter In-         reits die als zulässig definierten Nutzungen   Gestaltung und Erneuerung des Orts-
teressen und die Zurückstellung der dieser           im Plangebiet vorhanden (Bestandsfest-         und Landschaftsbildes
Lösung entgegenstehenden Belange.                    schreibung). Es sind aktuell keine erhebli-
                                                     chen nachteiligen Auswirkungen der be-         Das Orts- und Landschaftsbild wird durch
Die Durchführung der Abwägung impliziert             stehenden Nutzungen des Ist-Zustandes          die vorliegende Planung nicht negativ be-
eine mehrstufige Vorgehensweise, die aus             auf die Nachbarschaft bekannt. Die geplan-     einträchtigt. Der Großteil des Baukörpers
folgenden vier Arbeitsschritten besteht:             te Erweiterung des Lidl-Marktes dient der      des Lidl-Marktes besteht schon und fügt
                                                     Betriebsoptimierung.                           sich angemessen in die Umgebung ein.
• Sammlung des Abwägungsmaterials                                                                   Auch die Bebauung im Bereich des Gewer-
  (siehe „Auswirkungen der Planung“)                 Das Plangebiet ist von störunempfindlichen     begebietes besteht bereits. Die Grundstücke
• Gewichtung der Belange (siehe „Ge-                 Nutzungen (weitere großflächige Einzel-        sind somit bereits bebaut, sodass keine er-
  wichtung des Abwägungsmaterials“)                  handelsbetriebe, Betriebe des verarbeiten-     hebliche zusätzliche räumliche Wirkung,
                                                     den und produzierenden Gewerbes etc.)          auch von der Erweiterung, ausgeht.
• Ausgleich der betroffenen Belange (sie-
                                                     umgeben. Durch die Festsetzungen inner-
  he „Fazit“)                                                                                       Das festgesetzte Maß der baulichen Nut-
                                                     halb des Plangebiets wird jede Form der
• Abwägungsergebnis (siehe „Fazit“)                  Nutzung ausgeschlossen, die innergebiet-       zung orientiert sich am Bestand bzw. an
                                                     lich oder im direkten Umfeld zu Störungen      den mit dem Bebauungsplan Nr. 11c für
                                                     und damit Beeinträchtigungen der Umge-         diesen Bereich getroffenen Festsetzungen
Auswirkungen der Planung auf                                                                        (insbesondere Baumassenzahl). Auch die
die städtebauliche Ordnung und                       bung führen können. Durch die Erweiterung
                                                     des Lidl-Marktes werden keine negativen        Bauweise, etc. bleiben weitestgehend un-
Entwicklung sowie die natürlichen                                                                   verändert.
                                                     Beeinträchtigungen auf die umliegenden
Lebensgrundlagen                                     Nutzungen entstehen. Gleiches gilt umge-       Somit wird ein harmonisches Einfügen in
Hinsichtlich der städtebaulichen Ordnung             kehrt. Vielmehr werden die Lidl-Filiale und    den Bestand erreicht. Das bestehende Orts-
und Entwicklung bzw. der natürlichen Le-             der bestehende Gewerbebetrieb an diesem        bild wird durch die Planung nicht nachteilig
bensgrundlagen (im Sinne des § 1 Abs. 6              Standort langfristig gesichert.                beeinträchtigt.
BauGB) sind insbesondere folgende mögli-
                                                     Für den ruhenden Verkehr wird ein ausrei-
che Auswirkungen beachtet und in den Be-                                                            Auswirkungen auf umweltschützende
                                                     chendes Flächenangebot vorgehalten, so-
bauungsplan eingestellt:                                                                            Belange
                                                     dass negative Auswirkungen durch Stell-
                                                     platzsuchende im öffentlichen Raum ausge-      Aufgrund der geringen Größe des Plange-
Auswirkungen auf die allgemeinen
                                                     schlossen sind.                                bietes mit ca. 8.700 qm, der Erweiterung
Anforderungen an gesunde Wohn-
und Arbeitsverhältnisse                              Im Plangebiet liegt eine Altablagerung vor.    eines bereits bestehenden Lebensmitteldis-
                                                     Für den Geltungsbereiches existierte bereits   counters, der bereits vorhandenen Versiege-
Dieser Planungsgrundsatz präzisiert die we-                                                         lung im Bereich des Lidl-Marktes und der
                                                     ein Bebauungsplan. Bei dem Plangebiet
sentlichen Grundbereiche menschlichen Da-                                                           gewerblichen Nutzung sowie der bereits
                                                     handelt sich damit um einen bereits bebau-
seins. Er enthält die aus den allgemeinen                                                           bestehenden Erschließungsanlagen sind die
                                                     ten Bereich (Bestandsgebiet).
Planungsgrundsätzen entwickelte Forde-                                                              Belastungen des Naturhaushaltes gering.
rung für Bauleitpläne, dass die Bevölkerung          Die im Plangebiet vorhandenen Nutzungen
bei der Wahrung der Grundbedürfnisse ge-             (Lidl-Markt, Gewerbebetrieb) können in         Der Geltungsbereich weist durch die be-
sunde und sichere Wohn- und Arbeitsbedin-            ihrem Schutzbedürfnis als vermindert ein-      stehenden Nutzungen auf der Fläche selbst
gungen vorfindet.                                    gestuft werden. Die im Bebauungsplan vor-      sowie in der unmittelbaren Umgebung (La-
                                                     gesehenen Nutzungen sind damit umsetz-         ge innerhalb des Gewerbegebietes Dillin-
                                                     bar.                                           gen-Nord, Nähe zur L347 ) mit den entspre-

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 11d „Erweiterung Lidl-Markt“         17                                                      www.kernplan.de
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