Bebauungsplanverfahren an der Von-Ketteler-Straße in Köln-Höhenhaus
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Artenschutzprüfung: „BP an der Von-Ketteler-Str. in Köln“ Artenschutzprüfung Stufe I und II Bebauungsplanverfahren an der Von-Ketteler-Straße in Köln-Höhenhaus Bearbeiter: Dr. Andreas Skibbe Büro für Artenschutz und Avifaunistik Aufgestellt im November 2016 Verändert im August 2020 Dr. Andreas Skibbe 1
Artenschutzprüfung: „BP an der Von-Ketteler-Str. in Köln“ Auftragnehmer: Dr. Andreas Skibbe Köln, den 17.11.2016 Büro für Artenschutz und Avifaunistik verändert 18.08.2020 Rösrather Str. 725 51107 Köln 0221 877801 a.skibbe@nexgo.de Auftraggeber: Christian Simon Deutsche Wohnungsgesellschaft mbH Bereichsleiter Vermietung Mevissenstraße 14 50668 Köln Dr. Andreas Skibbe 2
Artenschutzprüfung: „BP an der Von-Ketteler-Str. in Köln“ Anlass und gesetzliche Grundlagen In Köln-Höhenhaus an der Von-Ketteler-Straße soll ein Bebauungsplanverfahren realisiert werden. Dabei sollen vier selbstständigen Gebäuden eingerichtet werden. Bei den Bautätigkeiten, Baumfällungen und durch die Inanspruchnahme der Flächen können relevante Tierarten betroffen sein und zum Auslösen der Zugriffsverbote nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§44) führen. Aus diesem Grund wurde zunächst eine Artenschutzprüfung (ASP) Stufe I beauftragt und durchgeführt. Nach der ASP Stufe I soll eine vertiefende Prüfung (ASP Stufe II) stattfinden, da ein Vorkommen von planungsrelevanten Arten erwartet wird bzw. festgestellt wurde und durch die Realisierung des Planes ein Auslösen der Verbotstatbestände des §44 Abs. 1 Sätze 1-4 nicht ausgeschlossen werden kann. Bei der ASP Stufe II sollen vor allem die Vögel und Fledermäuse begutachtet werden. Bei einem Vorkommen bzw. einer Erwartung von planungsrelevanten Arten und deren Beeinträchtigungen werden Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen vorgeschlagen, um das Auslösen der Zugriffsverbote zu verhindern. In NRW wurden für den Artenschutz in der Bauleitplanung Rechtgrundlagen und Normen beschrieben, die zu berücksichtigen sind: - VV-Artenschutz -Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren - "Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010" bei Bebauungsplänen, Vorhabensbezogenen Erschließungsplänen sowie baurechtlichen Verfahren zum Abriss bzw. Neubau. - Für das methodische Vorgehen wurde ein Leitfaden „Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in NRW. -Bestandserfassung und Monitoring-“ ausgearbeitet (MKULNV NRW 2017). Im Hinblick auf den gesetzlichen Artenschutz müssen bei Planungen grundsätzlich alle Tierarten der folgenden Kategorien berücksichtigt werden: FFH-Anhang IV-Arten und europäische Vogelarten. Die Maßstäbe für die Prüfung der Artenschutzbelange ergeben sich aus den in § 44 Abs. 1 BNatSchG formulierten Zugriffsverboten (zuletzt verändert im März 2010). In Bezug auf die europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten und die europäischen Vogelarten ist es verboten (Zugriffsverbote): 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, Dr. Andreas Skibbe 3
Artenschutzprüfung: „BP an der Von-Ketteler-Str. in Köln“ 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Bei einem erwarteten Auftreten von Zugriffverboten müssen Vermeidungs- und / oder vorgezogene Ausgleichmaßnahmen durchgeführt werden, die die Zugriffverbote nicht eintreten lassen. Die vorgezogenen Ausgleichmaßnahmen müssen vor den Bautätigkeiten durchgeführt werden. Eine Artenschutzprüfung (ASP) soll aus drei Stufen bestehen: Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung innerhalb der ASP Stufe II erforderlich. Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird geprüft, bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird. Hierzu ist gegebenenfalls ein spezielles Artenschutz-Gutachten einzuholen. Stufe III: Ausnahmeverfahren In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und insofern eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. Es werden vor allem die planungsrelevanten Arten aber auch regionalrelevanten Vogelarten begutachtet (Kiel 2005 und 2015; MKULNV NRW 2017; LANUV 2020). Dr. Andreas Skibbe 4
Artenschutzprüfung: „BP an der Von-Ketteler-Str. in Köln“ ASP Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) Das Plangebiet und die Untersuchungsmethodik Das Plan- und Untersuchungsgebiet liegt in Köln-Höhenhaus (Abb. 1). Zwischen den Gebäudereihen der Von-Ketteler-Straße und der Von-Bodelschwingh-Straße wird eine Errichtung von vier selbstständigen Gebäuden auf einer bisherigen Freifläche beabsichtigt. Insgesamt sollen dort 43 Wohneinheiten entstehen. Die beanspruchte Fläche (Plangebiet) besteht vor allem aus einer Wiese mit etwa 100 verschiedenen Bäumen (Abb. 1 und 2). Die Wiese wird sehr stark (vollständig) anthropogen benutzt und ständig kurzrasig gehalten (Abb. 2). Die Einwohner der benachbarten Siedlungen nutzen sie zum Spazieren, Hundeausführen, Grillen, Liegen, Spielen usw. Die vorhandenen Bäume gehören zu verschiedenen Arten und Altersklassen und sie stehen einzeln oder in kleinen Gruppen. Der Planbereich liegt zwischen vorhandenen Mehrfamilienhäusern. In der weiteren Umgebung befinden sich kleine Wiesen, Felder und Wäldchen mit Verbuschungen. Genauere Beschreibung des Plangebietes kann dem Bebauungsplan entnommen werden. Bei der Artenschutzprüfung Stufe I basieren die Untersuchungen und Ergebnisse auf einer überschlägigen Prognose durch Recherche und wenigen Begehungen des Plangebietes. Die Recherche besteht aus Informationen der LANUV (August 2020; planungsrelevante Arten des Messtischblattes 5008 Köln-Müllheim 1. Quadrant). Um die Anzahl der planungsrelevanten Arten einzuschränken bzw. zu ergänzen fand am 20. Mai 2016 eine Begehung des Plangebietes statt. Dabei wurde nach Tieren, deren Spuren und Fortpflanzungsstätten der relevanten Arten gesucht. Am Abend und in der Nacht fand eine Fledermausdetektorerfassung (Pettersson D 240x) statt. Dr. Andreas Skibbe 5
Artenschutzprüfung: „BP an der Von-Ketteler-Str. in Köln“ Abb. 1: Die Lage des Plangebietes. Dr. Andreas Skibbe 6
Artenschutzprüfung: „BP an der Von-Ketteler-Str. in Köln“ Abb. 2: Die Habitatausstattung des Plangebietes. Wirkraum Der Wirkraum betrifft das ganze Plangebiet und die direkt angrenzenden Flächen. Die Breite der angrenzenden Fläche, die durch die Wirkfaktoren beeinträchtigt wird, ist je nach Art unterschiedlich und dürfte bei 20 – 100 m liegen. Wirkfaktoren Baubedingte Wirkfaktoren Während der Bauphase sind Beeinträchtigungen vor allem durch Rodungen aber auch durch Erdbewegungen, Lagerung von Baumaterialien, Anlage von Baustraßen, Baustellenverkehr und Lärm- sowie Lichtbelastung möglich. Bei den Bautätigkeiten und Rodungen können die Fortpflanzungsstätten der Vögel und Fledermäuse zerstört oder/und Tiere getötet werden. Durch Lärm, Licht und Baustellenbetrieb können Tiere zumindest zeitweise beunruhigt oder verdrängt werden. Anlagebedingte Wirkfaktoren Mit der Realisierung des Bebauungsplanes geht ein nachhaltiger Verlust von vorhandenen Biotopstrukturen und –funktionen einher. Der Lebensraum geht für ein Teil der hier lebenden Tiere verloren. Damit kommt es zum Verlust von Nahrungsräumen, Jagdhabitaten und Fortpflanzungsstätten. Dr. Andreas Skibbe 7
Artenschutzprüfung: „BP an der Von-Ketteler-Str. in Köln“ Betriebsbedingte Wirkfaktoren Nach Fertigstellung der Neubauten und der dazugehörenden Erschließungsstraße ist eine Verstärkung der anthropogenen Belastung auch in angrenzenden Flächen zu erwarten. Möglich sind z.B. Kollisionen mit Fahrzeugen. Da es sich nicht um stark befahrenen Zufahrtstraßen handelt, ist mit einem signifikant erhöhten Kollisionsrisiko nicht zu rechnen. Ergebnisse der Untersuchungen und der Recherche Nach Informationen der LANUV (August 2020; planungsrelevante Arten des Messtischblattes 5008 Köln-Mülheim 1. Quadrant) sind Vorkommen von planungsrelevanten Arten möglich bzw. im Plangebiet oder dessen Umgebung festgestellt worden. Aus der Liste planungsrelevanter Arten (Anhang 1: Dokumentation des Ergebnisses der ASP I) können aufgrund der Biotopausstattung und der Untersuchungen folgenden Arten beeinträchtigt werden (Tab. 1). Weitere planungsrelevanten Arten werden wegen der vorhandenen Habitate und deren Größe nicht erwartet. Tab. 1: Der Status der planungsrelevanten Arten im Plangebiet und dessen Umgebung. Art Status im Plangebiet Wiss. Name Deutscher Name Vögel Accipiter gentilis Habicht Brutvorkommen in der nächsten Umgebung möglich Accipiter nisus Sperber Brutvorkommen in der nächsten Umgebung möglich Anthus trivialis Baumpieper Brutvorkommen in der nächsten Umgebung möglich Asio otus Waldohreule Brutvorkommen in der nächsten Umgebung möglich Buteo buteo Mäusebussard Brutvorkommen in der nächsten Umgebung möglich Cuculus canorus Kuckuck Brutvorkommen in der nächsten Umgebung möglich Luscinia megarhynchos Nachtigall Brutvorkommen in der nächsten Umgebung möglich Passer domesticus Haussperling Brutvorkommen im Plangebiet möglich Passer montanus Feldsperling Brutvorkommen in der nächsten Umgebung möglich Serinus serinus Girlitz Brutvorkommen im Plangebiet möglich Sturnus vulgaris Star Brutvorkommen im Plangebiet möglich Strix aluco Waldkauz Brutvorkommen in der nächsten Umgebung möglich Säugetiere Nachweis 20.05.2016; Sommerquartiere an Bäumen Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus (Abb. 5-6) und an umliegenden Häusern möglich Nyctalus noctula Abendsegler Jagdgebiete und Balzquartiere (Abb. 6) möglich Von folgenden übrigen nicht planungsrelevanten Vogelarten wurde ein Vorkommen bei der Vorbegehung im Plangebiet oder deren nächsten Umgebung festgestellt oder wird als möglich gesehen: Amsel (Brutvogel) Blaumeise (Brutvogel) Buchfink (Brutvogel) Buntspecht (möglicher Brutvogel) Elster (Brutvogel) Dr. Andreas Skibbe 8
Artenschutzprüfung: „BP an der Von-Ketteler-Str. in Köln“ Fitis (möglicher Brutvogel) Grünfink (möglicher Brutvogel) Haussperling (Brutvogel der nächsten Umgebung) Kohlmeise (Brutvogel) Mönchsgrasmücke (möglicher Brutvogel) Ringeltaube (Brutvogel) Rotkehlchen (möglicher Brutvogel) Rabenkrähe (Brutvogel) Singdrossel (möglicher Brutvogel) Star (möglicher Brutvogel) Stieglitz (möglicher Brutvogel) Zaunkönig (möglicher Brutvogel) und Zilpzalp (möglicher Brutvogel). Bei diesen landesweit verbreiteten, allgemein häufigen und ungefährdeten Vogelarten ist von keiner Gefährdung/Beeinträchtigung durch das Vorhaben auszugehen. Alle wildlebenden Vogelarten sind allerdings grundsätzlich durch die EU-Vogelschutzrichtlinie geschützt. Bei diesen Arten können vor allem durch Baumfällungen und Abrisstätigkeiten die Nester zerstört und Vögel getötet werden. Nester dieser Arten wurden im Plangebiet festgestellt bzw. werden erwartet (Abb. 3- 6). . Abb. 3 und 4: Die Fortpflanzungsstätten von der Ringeltaube und Elster. Dr. Andreas Skibbe 9
Artenschutzprüfung: „BP an der Von-Ketteler-Str. in Köln“ Abb. 5 und 6: Möglichen Ruhe- und Fortpflanzungsstätten für einige Vogel- und Fledermausarten. Beeinträchtigungen der planungsrelevanten Arten Aufgrund künftiger bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren können folgende Beeinträchtigungen der relevanten Arten auftreten: - Vernichtung bzw. Beeinträchtigungen der Jagdgebiete und Flugrouten sowie Quartiere der Fledermäuse (Abendsegler und Zwergfledermaus). - Vernichtung bzw. Beeinträchtigung der Fortpflanzungsstätten der Vögel mit Jungvögeln oder Eiern und der Jagdhabitate (u. a. Star, Girlitz, Habicht, Sperber, Mäusebussard, Kuckuck, Nachtigall, Feldsperling, Waldkauz und Waldohreule aber auch von häufigeren Arten, wie z.B. Haussperling). - Die Beeinträchtigungen können sich auf Niveau der lokalen Populationen für mehrere Arten auswirken. Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände Insgesamt ist ohne weitere Untersuchungen sowie möglichen Ausgleich- und Vermeidungsmaßnahmen (ASP II) für die von der Planung möglicherweise betroffenen relevanten Tierarten von einem Eintreten von Verbotstatbeständen nach §44 BNatSchG auszugehen. Dr. Andreas Skibbe 10
Artenschutzprüfung: „BP an der Von-Ketteler-Str. in Köln“ ASP Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände Nach der ASP Stufe I soll eine vertiefende Prüfung (ASP Stufe II) stattfinden, da ein Vorkommen von planungsrelevanten Arten erwartet wird bzw. festgestellt wurde und durch die Realisierung des Planes ein Auslösen der Verbotstatbestände des §44 Abs. 1 Sätze 1-4 nicht ausgeschlossen werden kann. Bei einem Vorkommen von planungsrelevanten Arten und deren Beeinträchtigungen werden Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen vorgeschlagen, um das Auslösen der Zugriffsverbote zu verhindern. Untersuchungsmethodik Nach den Ergebnissen der ASP Stufe I sollen bei den Untersuchungen in erster Linie die planungsrelevanten Brutvögel und die Fledermäuse untersucht und begutachtet werden. Das Vorkommen weiterer planungsrelevanten Arten wird über Zufallsfund ermittelt. Das Untersuchungsgebiet umfasst das Plangebiet und die nächste Umgebung. Durchführung der Untersuchungen: Mai – November 2016. Umfang und Termine der Erfassungen pro Artengruppe: Untersuchung / Ziel und Intensität der Beobachtung / Bearbeitungs- Tätigkeit Untersuchungszeitraum / Methode dauer in Std. Vorbereitung Vorbegehung 20. Mai 2016 2 Std. Vögel: Brutvögel 5 Begehungen (Revierkartierung) je 3 Std. zwischen 5 * 3 Std. Juni und Juli 2016. Fledermäuse: 5-malige Detektorerfassungen (Petterssen D 240x) 5 * 3 Std. Flugrouten der möglichen Flugrouten der Fledermäuse (Juni - November 2016); Je 3 Std. Fledermäuse: Suche (Endoskopkamera) der möglichen Quartiere 12 Std. Sommerquartiere und deren Kontrolle in Baumhöhlen und Gebäude (Juni - November 2016) Sonstige Arten Zufallsfunde 0 Dr. Andreas Skibbe 11
Artenschutzprüfung: „BP an der Von-Ketteler-Str. in Köln“ Ergebnisse der Untersuchungen Bei den Untersuchungen wurden mehrere Vogel- und Fledermausarten festgestellt. Sie sind in der Tab. 1 aufgelistet. Tab. 1: Fledermaus- und Vogelarten auf dem Plangebiet: Es bedeuten: + = planungsrelevant, § = besonders geschützte Arten, §§ - streng geschützt, FFH = Art des Anhangs der Flora Fauna Habitat Richtlinie, RL (Rote Liste NRW 2016): 3 = gefährdet, V = Vorwarnliste. Art Geschützte Planungsrelevant RL- RL- Status im Art NRW Niederrheinische Gebiet Bucht Vögel Amsel § - - - Brutvogel Blaumeise § - - - Brutvogel Buchfink § - - - Brutvogel Buntspecht § - - - Brutvogel Eichelhäher § - - - Nahrungsgast Elster § - - - Brutvogel Grünfink § - - - Brutvogel Grünspecht § - - - Nahrungsgast Haussperling § - V V Nahrungsgast Kleiber § - - - Nahrungsgast Kohlmeise § - - - Brutvogel Mäusebussard §§ + - - Überfliegend Rabenkrähe § - - - Brutvogel Ringeltaube § - - - Brutvogel Sperber §§ + - - Nahrungsgast Star § + 3 3 Nahrungsgast Stieglitz § - - - Brutvogel Fledermäuse Zwergfledermaus §§ + - - Quartiere FFH Anh. IV möglich; Jagdhabitate vorhanden Vorkommen der planungsrelevanten Arten Mäusebussard: - Die Art wurde im Überflug festgestellt. Sperber: - Die Art wurde im Überflug festgestellt. Das Gebiet kann ein kleiner Teil des Nahrungshabitats darstellen. Star und Hausperling: - Von diesen Arten wurden einige Individuen auf dem Plangebiet als Nahrungsgäste festgestellt. Zwergfledermaus: - Bei den Detektoruntersuchungen wurden oft die Zwergfledermäuse festgestellt. Die Tiere wurden am Abend, in der Nacht (beim Jagen) und morgens (beim Schwärmen) beobachtet. Das Schwärmen wurde am Rande an einem Haus festgestellt (Abb. 7) und ist ein Indiz für das Vorhandensein von Quartieren. Damit sind Ruhe- und Fortpflanzungsstätten an den Gebäuden der Umgebung oder Bäumen möglich, aber ohne endgültigen Nachweis. Fress- und Kotspuren wurden nicht gefunden. Weitere planungsrelevante Arten, wie die Amphibien, wurden nicht festgestellt. Dr. Andreas Skibbe 12
Artenschutzprüfung: „BP an der Von-Ketteler-Str. in Köln“ Abb. 7: Das Gebäude, an dem das Schwarmverhalten der Zwergfledermäuse beobachtet wurde. Beeinträchtigungen der relevanten Arten Planungsrelevante Arten Mäusebussard: - Keine Beeinträchtigungen zu erwarten, da nur überfliegend festgestellt. Sperber: - Veränderung eines kleinen Teiles des Nahrungshabitats. Insgesamt keine Beeinträchtigungen zu erwarten. Star und Hausperling: - Keine Beeinträchtigungen zu erwarten, da das Plangebiet nur als kleiner Teil der Nahrungshabitate garstellt. Zwergfledermaus: - Durch die Realisierung des Vorhabens kann zum Verlust und/oder der Veränderung der Nahrungshabitate kommen. Dies führt jedoch nicht zu gravierenden Beeinträchtigungen, da zum Teil durch Neubepflanzungen neue Jagdhabitate entstehen werden und die Fledermäuse auf Nachbarflächen ausweichen können. Der Verlust der Ruhe- und Fortpflanzungsstätten kann nicht ausgeschlossen werden, aber da keine Kotspuren gefunden wurden und das Schwarmverhalten am Rande des Plangebietes festgestellt wurde, können die Beeinträchtigungen der Ruhe- und Fortpflanzungsstätten nicht nachgewiesen werden. Nicht planungsrelevante Vogelarten Bei den Rodungen können Nester (Fortpflanzungsstätten) mit Eiern oder Jungvögeln von mehreren Vogelarten zerstört werden. Dr. Andreas Skibbe 13
Artenschutzprüfung: „BP an der Von-Ketteler-Str. in Köln“ Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen Mäusebussard, Sperber, Star und Haussperling: - Da keine Beeinträchtigungen festgestellt wurden, sind keine Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen notwendig. Zwergfledermaus: - Die möglichen vorhandenen Quartiere (z. B. Baumhöhlen) sollen wenige Tage vor den Rodungen auf Vorkommen geprüft werden bzw. die möglichen Quartiere vorher verstopft werden. Nicht planungsrelevante Vogelarten: - Die Rodungen sollen außerhalb der Brutzeit stattfinden. Bei Rodungen in der Brutzeit (01. März – 30. September) müssen die Bäume auf besetztes Nestvorkommen untersucht werden. Alle Arten: - Die Rodungen im Winter sollen bevorzugt werden. - Es sollen nach Möglichkeit so wenige wie möglich Bäume gefällt werden. - Die vorhandenen Nistkästen sollen an die nicht zu fällenden Bäume versetzt werden. Die Prüfungen auf das Vorhandensein der Fortpflanzungsstätten vor den Baumfällungen und das Versetzen der vorhandenen Vogelniststätten sind im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung durchzuführen. Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände Da keine Beeinträchtigungen von planungsrelevanten Arten vorliegen und bei Einhaltung der erlaubten Eingriffzeiten in die Vegetation können Verstöße gegen die Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG für möglicherweise betroffenen Vogel- und Fledermausarten bei Realisierung des Vorhabens ausgeschlossen werden. Anhang Für die Zwergfeldermaus wurde ein "Art für Art Protokolle" erstellt. Dr. Andreas Skibbe 14
Artenschutzprüfung: „BP an der Von-Ketteler-Str. in Köln“ Literatur Kiel E.-F. (2005): Artenschutz in Fachplanungen. Anmerkungen zu planungsrelevanten Arten und Prüfschritten. LÖBF-Mitteilungen 1/05, 12-17. Kiel E.-F. (2015): Geschützte Arten in Nordrhein – Westfalen: Vorkommen, Erhaltungszustand, Gefährdung, Maßnahmen (MKULNV). Düsseldorf http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/web/babel/media/ ampelbewertung_planungsrelevante_arten.pdf (2020) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) (2020): http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/downloads). MKULNV (2017): Leitfaden „Methodenhandbuch zur Artenschutzprüfung in NRW. - Bestandserfassung und Monitoring-“. Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen: Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010. VV-Artenschutz -Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (06.06.2016) Dr. Andreas Skibbe 15
Artenschutzprüfung: „BP an der Von-Ketteler-Str. in Köln“ Anhang 1 Dokumentation des Ergebnisses der ASP Stufe I (Vorprüfung) Bearbeiter: Dr. Andreas Skibbe Vorhaben: BP an der Von-Ketteler-Str. in Köln MTB-Q-Abfrage 1) @-LINFOS- FIS „Geschützte Expertenbefragu Wirkfaktoren-Analyse ASP II Wiss. Name Deutscher Name Abfrage 2) Status Potenzial-Analyse 4) Arten NRW“ Status ng 3) Beeinträchtigungen ja/nein im Gebiet/Jahr im MTB-Q Accipiter Habicht Mögliche Siehe Unten: gentilis Brutvogel Kein Eintrag Siehe S. 8 Beeinträchtigungen ja Experten 3) vom Brutvorkommen Accipiter nisus Sperber Brutvogel Mögliche Kein Eintrag Siehe S. 8 Beeinträchtigungen ja vom Brutvorkommen Acrocephalus Teichrohrsänger Brutvogel Vorkommen Kein Eintrag keine nein scirpaceus ausgeschlossen Alauda Feldlerche Brutvogel Vorkommen Kein Eintrag keine nein arvensis ausgeschlossen Alcedo atthis Eisvogel Vorkommen Brutvogel Kein Eintrag keine nein ausgeschlossen Anthus trivialis Baumpieper Mögliche Brutvogel Kein Eintrag Siehe S. 8 Beeinträchtigungen ja vom Brutvorkommen Asio otus Waldohreule Mögliche Brutvogel Kein Eintrag Siehe S. 8 Beeinträchtigungen ja vom Brutvorkommen Aythya ferina Tafelente Rast/ Vorkommen Kein Eintrag keine nein Wintervorkommen ausgeschlossen Buteo buteo Mäusebussard Mögliche Brutvogel Kein Eintrag Siehe S. 8 Beeinträchtigungen ja vom Brutvorkommen Dr. Andreas Skibbe 16
Artenschutzprüfung: „BP an der Von-Ketteler-Str. in Köln“ MTB-Q-Abfrage 1) @-LINFOS- FIS „Geschützte Expertenbefragu Wirkfaktoren-Analyse ASP II Wiss. Name Deutscher Name Abfrage 2) Status Potenzial-Analyse 4) Arten NRW“ Status ng 3) Beeinträchtigungen ja/nein im Gebiet/Jahr im MTB-Q Carduelis Bluthänfling Vorkommen Brutvogel Kein Eintrag keine nein cannabina ausgeschlossen Cuculus Kuckuck Mögliche canorus Brutvogel Kein Eintrag Siehe S. 8 Beeinträchtigungen ja vom Brutvorkommen Delichon Mehlschwalbe Vorkommen urbica Brutvogel Kein Eintrag ausgeschlossen keine nein Dendrocopos Mittelspecht Vorkommen Brutvogel Kein Eintrag keine nein medius ausgeschlossen Dryobates Kleinspecht Vorkommen Brutvogel Kein Eintrag keine nein minor ausgeschlossen Dryocopus Schwarzspecht Vorkommen Brutvogel Kein Eintrag keine nein martius ausgeschlossen Falco Baumfalke Vorkommen Brutvogel Kein Eintrag keine nein subbuteo ausgeschlossen Falco Turmfalke Vorkommen Brutvogel Kein Eintrag keine nein tinnunculus ausgeschlossen Hirundo rustica Rauchschwalbe Vorkommen Brutvogel Kein Eintrag keine nein ausgeschlossen Locustella Feldschwirl Vorkommen Brutvogel Kein Eintrag keine nein naevia ausgeschlossen Luscinia Nachtigall Mögliche megarhynchos Brutvogel Kein Eintrag Siehe S. 8 Beeinträchtigungen ja vom Brutvorkommen Passer Haussperling Mögliche domesticus Kein Eintrag Kein Eintrag Siehe S. 8 Beeinträchtigungen ja vom Brutvorkommen Passer Feldsperling Mögliche montanus Brutvogel Kein Eintrag Siehe S. 8 Beeinträchtigungen ja vom Brutvorkommen Dr. Andreas Skibbe 17
Artenschutzprüfung: „BP an der Von-Ketteler-Str. in Köln“ MTB-Q-Abfrage 1) @-LINFOS- FIS „Geschützte Expertenbefragu Wirkfaktoren-Analyse ASP II Wiss. Name Deutscher Name Abfrage 2) Status Potenzial-Analyse 4) Arten NRW“ Status ng 3) Beeinträchtigungen ja/nein im Gebiet/Jahr im MTB-Q Phylloscopus Waldlaubsänger Vorkommen Brutvogel Kein Eintrag keine nein sibilatrix ausgeschlossen Rallus Wasserralle Vorkommen Brutvogel Kein Eintrag keine nein aquaticus ausgeschlossen Scolopax Waldschnepfe Vorkommen Brutvogel Kein Eintrag keine nein rusticola ausgeschlossen Serinus Girlitz Mögliche serinus Brutvogel Kein Eintrag Siehe S. 8 Beeinträchtigungen ja vom Brutvorkommen Strix aluco Waldkauz Mögliche Brutvogel Kein Eintrag Siehe S. 8 Beeinträchtigungen ja vom Brutvorkommen Sturnus Star Mögliche vulgaris Brutvogel Kein Eintrag Siehe S. 8 Beeinträchtigungen ja vom Brutvorkommen Tachybaptus Zwergtaucher Vorkommen Brutvogel Kein Eintrag keine nein ruficollis ausbeschlossen Tringa Waldwasserläufer Rast/ Vorkommen Kein Eintrag keine nein ochropus Wintervorkommen ausgeschlossen Tyto alba Schleiereule Vorkommen Brutvogel Kein Eintrag keine nein ausgeschlossen Vanellus Kiebitz Brutvogel Kein Eintrag Vorkommen keine nein vanellus ausgeschlossen Pipistrellus Zwergfledermaus Nachweis 20.05.2016; Beeinträchtigungen pipistrellus Kein Eintrag Kein Eintrag Quartiere möglich; von Quartieren und Ja Jagdhabitate Jagdgebieten möglich Nyctalus Abendsegler Verlust von Jagdgebiete und noctula Kein Eintrag Kein Eintrag Balzquartieren ja Balzquartiere möglich möglich Dr. Andreas Skibbe 18
Artenschutzprüfung: „BP an der Von-Ketteler-Str. in Köln“ Datum der FIS-Abfrage 1): 17.08.2020 MTB-Q: 5008-1 Köln-Mühlheim Datum der @-LINFOS-Abfrage 2): 17.08.2020 Experten 3): Der Gutachter ist wegen Atlasuntersuchungen und -koordination der Experte Datum der Abfrage: - Datum der Antwort: - Datum der Geländebegehung 4): 20.05.2016 Dr. Andreas Skibbe 19
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