Amts- und Mitteilungsblatt - Stadt Illertissen
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Amts- und Mitteilungsblatt Illertissen Au Betlinshausen Jedesheim Tiefenbach Mittwoch, den 13. März 2019 Nummer 11 Aus dem Inhalt: • Bürgersprechstunde am Mittwoch, 13.03.2019 • Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am Dienstag, 19.03.2019 • Energiesparfestival am Samstag, 06.04.2019
Seite 2 Amts- und Mitteilungsblatt Illertissen Nummer 11 Notdienste Amtliche Bekanntmachungen Polizei: 110 Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Polizeiinspektion Illertissen: 07303/96 51-0 am Dienstag, 19.03.2019 Feuerwehr / Rettungsdienst / Krankentransport / Am Dienstag, 19.03.2019 findet um 18:00 Uhr folgende öffentliche Sit- Technisches Hilfswerk Neu-Ulm: 112 zung statt: Giftnotruf München: 089/19 24-0 Gremium Bau- und Umweltausschuss Gas Illertissen: 0130/828384 Ort Schranne, Illertissen Wasserwerk Raum Sitzungssaal, Schranne Illertissen Bereitschaft: 0173/3452358 Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bau- Strom (LEW) Störungs-Hotline: 0800/5396380 und Umweltausschusses vom 12.02.2019 Tierschutzverein: 07309/425282 2. Bauanträge Telefon-Seelsorge ev.: 0800/1110111 1. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten sowie Telefon-Seelsorge rk.: 0800/1110222 Stellplätzen/Garagen Änderungsplanung; Flur Nummer 68/1 Gemarkung Au, Lange Kinder- u. Jugendtelefon: 0800/11103 33 Straße Frauenhaus od. -notruf: 0731/619906 2. Erstellung einer Einfriedung Notruf f. Senioren Antrag auf Befreiung von der Bebauungsplanfestsetzung „Zaun- (Mo.– Fr. 9 – 12 Uhr): 0228/696868 höhe“, Kirchenmähder 43, 45, 47 Gemarkung Tiefenbach (Neu- ASB-Pflegedienste/Sozialstation: 07303/9663-12 baugebiet östlich der Johann-Wanner-Str.) 3. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung Gesundheitsdienst Neu-Ulm: 0731/7040-702 Antrag auf Befreiung von der Bebauungsplanfestsetzung Weisser Ring „Kniestockhöhe“, Josef-Höß-Straße 7, Tiefenbach (Kriminalitätsopfer): 01803/343434 3. Bebauungsplan Nr. 5/2018 „Gewerbegebiet zwischen A7 und St2018“ Ärztlicher Notfalldienst: 116 117 für die Grundstücke Fl.-Nr. 1864, Fl.-Nr. 1865, Gemarkung Illertissen mit paralleler Flächennutzungsplanänderung; Illertalklinik Illertissen: 07303/177-0 Billigung des Vorentwurfs und Beschluss über die frühzeitige Öffent- AIDS-Beratung Neu-Ulm: 0731/37331 od. 19411 lichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Drogenberatung Illertissen 07303/902840 BauGB (Diakonisches Werk) 4. Außenbestuhlung „Oberer Graben“ 5. Photovoltaik-Freianlage Bitte durchgeben – die 5 W-Fragen: 6. Quartalsbericht 1. Wer meldet ? 7. Anfragen und Bekanntgaben; Bekanntgaben aus vorhergehenden, nichtöffentlichen Sitzungen Nennen Sie Ihren Namen, Ihren Standort und Ihre Telefonnummer Sofern nicht anderweitig vermerkt, stehen die Tagesordnungspunkte für Rückfragen. jeweils zur Beschlussfassung an. 2. Wo ist das Ereignis ? Geben Sie den genauen Ort des Ereignisses an, z.B. Stadtteil, Beilage zur Einladung der Umwelt-, Bau- und Straße-Hausnummer-, Stockwerk, Besonderheiten wie Hinterhö- Verkehrsausschußsitzung am 19.03.2019 fe; Straßentyp, Fahrtrichtung und Kilometerangaben an Straßen, Die nachstehenden Bauanträge wurden entweder im Genehmigungsfreistel- Kilometerangaben an Bahnlinien oder Flüssen. lungsverfahren gem. Art. 58 BayBO bearbeitet bzw. es wurde im Zuge der 3. Was ist geschehen ? Verwaltungsentscheidung das gemeindl. Einvernehmen erteilt und die wei- Beschreiben Sie knapp das Ereignis und das, was Sie konkret tere Bearbeitung durch die Baugenehmigungsbehörde veranlasst. sehen, z.B. Brand, Explosion, Einsturz, Zusammenstoß, Absturz. Die Bauanträge werden daher NICHT in der Sitzung behandelt. 4. Wie viele Betroffene ? Lfd. Nr. Bezeichnung und Ort des Bauvorhabens 1 Neubau eines Bungalows mit Garage, Illertal, Fl. Nr. 321/11 Schätzen Sie die Zahl der betroffenen Personen, ihre Lage und (Neubaugebiet Jedesheim Süd-West) die Verletzungen. 2 Nutzungsänderung; Schulvorbereitende Einrichtung in das 5. Warten auf Rückfragen! OG Dietenheimer Str. 13 Legen Sie nicht gleich auf, der Disponent in der Leitstelle benötigt 3 Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Illertal 32 (Neubau- von Ihnen ggf. noch weitere Informationen. gebiet Jedesheim Süd-West) 4 Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Friedrich-Sil- cher-Str. 7 5 Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Robert- Koch-Str. 17a 6 Errichtung eines Wohnhauses mit 12 Wohneinheiten und Impressum Tiefgarage, Baufenster7,8,10,12, Rudolf-Kurz-Str. 9, 11, 13, 17 (ehem. RUKU-Areal) Herausgeber: 7 Wintergarten im DG, Hauptstr. 35 Stadt Illertissen 8 Nutzungsänderung im DG: Praxisräume anstatt Wohnnut- zung, Hauptstr. 14 a Herstellung und Verlag: 9 Neubau eines Geräteraumes, Edelstettenstr. 20 Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG, 10 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Schwärzle- Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim graben 13 Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15 11 Dachgeschossausbau, Dachgaubenanbau, Schwalbenweg 15 Verantwortlich für den Textteil: Stadt Illertissen Satzung über Märkte in der Stadt Illertissen vertreten durch den Ersten Bürgermeister Jürgen Eisen, vom 27.02.2019 Hauptstraße 4, 89257 Illertissen Die Stadt Illertissen erlässt auf Grund der Art. 23 Satz 1 und 24 Abs. 1 Verantwortlich für den Anzeigenteil: Ralf Berti Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung folgende Satzung: E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de Anzeigenschluss: Montag, 13.00 Uhr, abhängig je nach Feiertag § 1 Rechtsform Die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, der Regio-/Ökomarkt, der Kraut- Erscheint wöchentlich mittwochs und wird kostenlos an alle Haus- und Rübenmarkt und der Weihnachtsmarkt sind öffentliche Einrichtun- halte im Stadtgebiet verteilt. gen der Stadt.
Nummer 11 Amts- und Mitteilungsblatt Illertissen Seite 3 § 2 Gegenstände des Marktverkehrs (5) Der Weihnachtsmarkt ist am (1) Gegenstände des Marktverkehrs auf dem Wochenmarkt sind: Freitag von 16.00 Uhr bis 20.30 Uhr 1. Lebensmittel im Sinne des § 1 des Lebensmittel- und Bedarfs- Samstag von 15.00 Uhr bis 20.30 Uhr gegenständegesetzes mit Ausnahme alkoholischer Getränke; Sonntag von 13.00 Uhr bis 20.30 Uhr geöffnet. zugelassen sind alkoholische Getränke, soweit sie aus selbst- gewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft § 6 Zuteilung des Standplatzes oder des Obst- und Gartenbaues hergestellt wurden; der Zukauf (1) Auf den Marktplätzen dürfen Waren nur von einem zugeteilten Stand- von Alkohol zur Herstellung von Likören und Geisten aus Obst, platz aus angeboten werden. Pflanzen und anderen landwirtschaftlichen Ausgangserzeugnis- (2) Die Genehmigung ist bei der Stadt schriftlich zu beantragen. Anträge sen, bei denen die Ausgangsstoffe nicht selbst vergoren werden, auf Zuteilung eines Standplatzes sind bis 6 Wochen vor dem Markt- durch den Urproduzenten ist zulässig; tag bei der Stadt zu stellen. Im Antrag sind Firma, Name, Vorname, 2. Produkte des Obst- und Gartenbaues, der Land- und Forstwirt- Anschrift und weitere Kontaktdaten wie Telefon- bzw. Handynummer schaft und der Fischerei; und E-Mail Adresse des Antragstellers, die für den Marktverkehr vor- 3. rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des größeren Viehs. gesehenen Waren und Dienstleistungen und die gewünschte Fläche (2) 1. Gegenstände des Marktverkehrs auf dem Jahrmarkt sind Waren aller des Standplatzes anzugeben. Art. Zugelassen sind auch selbstunterhaltende Tätigkeiten als Schau- (3) Die Standplätze werden als Tagesplätze zugeteilt. Auf dem Wo- steller oder nach Schaustellerart nach § 55 a Abs. 1 Nr. 2 GewO. chenmarkt können auch Dauerplätze zugeteilt werden. Dauerplätze 2. Nicht zugelassen sind: dürfen eine max. Länge von 20 m und eine max. Tiefe von 4 m nicht 2.1. Wahrsager, Horoskopsteller, Handleser u. ä. überschreiten. Bei ausreichendem Platzangebot können Ausnahmen 2.2. Anstößige und unsittliche Darbietungen zugelassen werden. 2.3. Verkauf von Kriegsspielzeug. (4) Ein Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Standplatzes besteht (3) Gegenstände des Marktverkehrs auf dem Regio-/Ökomarkt sind: nicht. Die berechtigten Interessen des Anbieters sind nach Möglich- 1. alle Waren, die einen regionalen oder ökologischen Charakter keit zu wahren. haben (u. a. Erzeugnisse des Handwerks, Erzeugnisse des Obst- (5) Jedermann ist berechtigt, im Rahmen der für alle Veranstaltungsteil- und Gartenbau, (Bio-) Lebensmittel) nehmer geltenden Bestimmungen am Markt als Aussteller, Anbieter 2. Imbissbetriebe mit Abgabe von alkoholischen und alkoholfreien oder Besucher teilzunehmen (Marktfreiheit). Getränken (es ist Mehrweggeschirr zu verwenden). Die Stadt kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesonde- (4) Gegenstände des Marktverkehrs auf dem Kraut- und Rübenmarkt re wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne sind alle Waren des täglichen Bedarfs (u. a. Erzeugnisse des Hand- Aussteller, Anbieter oder Besucher von der Teilnahme ausschließen. werks und Kunsthandwerks, Töpfer-waren, Garten-, Pflanzen- und Insoweit ist zunächst der Zweck des Marktes maßgeblich. Neben Dekoartikel, Flohmarktartikel, (Bio-) Lebensmittel). dem Merkmal der Ortsansässigkeit (Art. 21 GO) wird sodann insbe- (5) Gegenstände des Marktverkehrs auf dem Weihnachtsmarkt sind: sondere auch der Bekanntheits- und Bewährungsgrad des Antrag- 1. alle Waren, die zum Weihnachtsfest in enger Beziehung stehen stellers berücksichtigt. oder die sich nach ihrer Art als Weihnachtsgeschenke eignen, (6) Die Zuteilung ist nicht übertragbar. insbesondere Erzeugnisse des heimischen Handwerks oder (7) Der zugeteilte Standplatz darf ohne Zustimmung der Stadt nicht Kunsthandwerks, Weihnachtsbäume, Schmuckreisig, Artikel des vergrößert, vertauscht oder zum Anbieten nicht zugelassener Waren Blumenbindereigewerbes mit Beziehung zu Weihnachten verwendet werden. 2. Imbissbetriebe mit Abgabe von alkoholischen und alkoholfreien (8) Wird ein zugeteilter Standplatz bis zur Öffnungszeit, bzw. bei den Getränken (es ist Mehrweggeschirr zu verwenden). Jahrmärkten bis 08.00 Uhr, vom Antragsteller nicht besetzt, kann der Standplatz einem anderen Antragsteller zugeteilt werden, ohne dass § 3 Marktplatz ein Anspruch auf Entschädigung oder Gebührenerstattung besteht. Die Märkte finden auf folgenden Marktanlagen (Marktplätze) statt: 1. Der Wochenmarkt auf dem „Marktplatz“ § 7 Bezug und Räumung des Standplatzes 2. Der Jahrmarkt auf dem „Marktplatz“ und der „Hauptstraße“ (1) Der Standplatz darf frühestens eine Stunde vor Beginn der Öffnungs- 3. Der Regio-/Ökomarkt auf dem „Rathausplatz“ zeit bezogen und muss spätestens eine Stunde nach Ende der Öff- 4. Der Kraut- und Rübenmarkt auf dem „Rathausplatz“ nungszeit geräumt sein. Für Standplätze auf mehrtägigen Märkten 5. Der Weihnachtsmarkt auf dem „Rathausplatz“ können andere Regelungen bestimmt werden. Findet zum Zeitpunkt des Marktes auf den Marktplätzen eine anderweitige (2) Ein Befahren des Marktplatzes mit Fahrzeugen aller Art zum Zwecke Veranstaltung statt, so kann der Markt auf einen anderen Platz verlegt werden. der Räumung ist vor dem Ende der Öffnungszeit nicht gestattet. § 4 Markttage § 8 Marktaufsicht, Marktbetrieb Markttage sind: (1) Die Marktaufsicht obliegt dem Marktbeauftragten sowie weiteren 1. Für den Wochenmarkt: Aufsichtspersonen der Stadt. Den Aufsichtspersonen ist jederzeit der der Mittwoch und der Samstag Zutritt zu den Verkaufsständen zu gestatten. Die Aufsichtspersonen Fällt der Markttag auf einen Feiertag, entfällt der Markt ersatzlos. haben sich auf Verlangen auszuweisen. 2. Für den Jahrmarkt: (2) Die Anbieter, ihre Bediensteten oder Beauftragten haben der Frühjahrsmarkt am Sonntag vor Pfingsten; 1. sich auf Verlangen der Aufsichtspersonen auszuweisen, der Herbstmarkt am 4. Sonntag im Oktober (1 Woche nach Kirchweih). 2. Anordnungen der Aufsichtspersonen Folge zu leisten, Markttage sind jeweils der Sonntag und der Montag. Der Vergnü- 3. den Aufsichtspersonen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen, gungspark kann ab Samstagnachmittag geöffnet werden. 4. den Aufsichtspersonen auf Verlangen Warenproben zu geben. 3. Für den Regio-/Ökomarkt: (3) Die Zufahrten und Zugänge zum Marktplatz sind freizuhalten. Das ein Wochenende im April Aufstellen von Fahrzeugen auf dem Marktplatz ist mit Ausnahme von Markttag ist der Samstag. Verkaufswagen nicht gestattet. 4. Für den Kraut- und Rübenmarkt: (4) Die Anbieter haben die Verkaufsstände nach Maßgabe der Anord- das 2. Wochenende im September nungen der Marktaufsicht mit Name, Vorname und Wohnort, zu Markttage sind der Samstag und der Sonntag. kennzeichnen. 5. Für den Weihnachtsmarkt: (5) Die Verkaufseinrichtungen beim Weihnachtsmarkt müssen durch ihre äu- Jeweils das 1. und 2. Adventswochenende. ßere Gestaltung dem Charakter des Weihnachtsmarktes Rechnung tragen. Markttage sind jeweils der Freitag, Samstag und Sonntag. (6) Die Anbieter haben die Standplätze in ordentlichem und reinlichem Zustand zu halten und nach Beendigung des Marktes besenrein zu § 5 Öffnungszeiten verlassen. Bei starker Verschmutzung ist die Stadt berechtigt, die (1) Der Wochenmarkt anfallenden Reinigungskosten in Rechnung zu stellen. ist von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr geöffnet. (2) Der Jahrmarkt ist am § 9 Erlöschen und Widerruf der Zuteilung Sonntag von 10.00 Uhr bis 18.30 Uhr, (1) Die Zuteilung erfolgt unter Widerrufsvorbehalt. Außer in den Fällen Montag von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet. der Art. 48, 49 BayVwVfG erfolgt ein Widerruf nur, wenn Der Vergnügungspark ab Samstagnachmittag bis jeweils 20.00 Uhr. 1. der Standplatz auf dem Markt wiederholt nicht genutzt wird, (3) Der Regio-/Ökomarkt ist am 2. der Platz des Marktes ganz oder teilweise vorübergehend für bau- Samstag von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. liche Veränderungen oder unaufschiebbare öffentliche Zwecke (4) Der Kraut- und Rübenmarkt ist am benötigt wird, Samstag und Sonntag jeweils von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet.
Seite 4 Amts- und Mitteilungsblatt Illertissen Nummer 11 3. der Inhaber der Zuteilung oder dessen Bediensteter oder Beauf- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die tragter erheblich oder trotz Mahnung wiederholt gegen die Be- Benutzung der Märkte der Stadt Illertissen stimmungen dieser Marktsatzung verstoßen haben, 4. der Inhaber der Zuteilung die nach der Marktgebührensatzung (Marktgebührensatzung) fälligen Gebühren nicht bezahlt. vom 27.02.2019 (2) Wird die Zuteilung widerrufen, kann die Stadt die sofortige Räumung Die Stadt Illertissen erlässt auf Grund von Art. 8 Abs. 1 des Kommunal- des Stand-platzes verlangen. abgabengesetzes (BayRS 2024-1-I) folgende Satzung: § 10 Verhalten auf dem Markt § 1 Gebührenpflicht (1) Der Marktbetrieb darf nicht gestört werden. Jeder hat sein Verhalten Die Stadt unterhält als öffentliche Einrichtungen auf dem Marktplatz und den Zustand seiner Sachen so einzurichten, 1. Wochenmärkte dass keine Person oder Sache beschädigt, gefährdet oder mehr als 2. Jahrmärkte nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. 3. Regio-/Ökomarkt (2) Verboten ist 4. Kraut- und Rübenmarkt 1. das Anbieten der Waren durch lautes Ausrufen, Anpreisen oder 5. Weihnachtsmarkt im Umhergehen, Für die Benutzung dieser öffentlichen Einrichtungen werden Gebühren 2. das Betteln, nach dieser Satzung erhoben. 3. das Beschädigen des Marktplatzes und der vorhandenen Einrich- tungen, § 2 Gebührenschuldner 4. der Aufenthalt im betrunkenen Zustand, Gebührenschuldner ist derjenige, der die Einrichtungen der Märkte be- 5. Tiere frei umherlaufen zu lassen, nutzt, sei es aufgrund der Zuteilung oder durch tatsächliche Inanspruch- 6. das Verstellen der Wege auf dem Marktplatz (z.B. durch Aufstellen nahme eines Standplatzes. Mehrere Gebührenschuldner haften als Ge- von Verkaufsständern, Werbetafeln u. a.), samtschuldner. 7. das Befahren des Marktplatzes mit Fahrzeugen aller Art während der Öffnungszeit, § 3 Gebührenmaßstab 8. das Mitführen von Motorrädern, Mopeds, Mofas, Fahrrädern oder Die Gebühren berechnen sich bei allen Märkten im Sinne von § 1 grund- ähnlichen Fahrzeugen auf dem Marktplatz, sätzlich nach der jeweiligen Frontlänge der einzelnen Standplätze, soweit 9. die Verwendung von offenem Licht und Feuer. nicht im Einzelfall ein Pauschal-satz oder bei den Fahrgeschäften des Vergnügungsparks der Durchmesser festgelegt ist. § 11 Haftung (1) Die Stadt übernimmt keine Haftung für die Sicherheit der von den § 4 Gebührensatz beim Wochenmarkt Anbietern eingebrachten Sachen. (1) Die Standplatzgebühr beträgt für jeden Markttag pro lfd. (2) Die Inhaber von Standplätzen haben gegenüber der Stadt keinen Meter Frontlänge 2,50 €. Anspruch auf Schadloshaltung, wenn der Marktbetrieb durch ein (2) Die Mindestgebühr beträgt bei Einmalbelegung 5,00 €. von der Stadt nicht vertretendes äußeres Ereignis unterbrochen wird (3) Die Kosten für die Bereitstellung der Stromanschlüsse und die Mög- oder entfällt. lichkeit der Benutzung ist in der Standplatzgebühr enthalten. (3) Die Inhaber von Standplätzen haften gegenüber der Stadt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie haben auch für Schäden einzuste- § 5 Gebührensätze beim Jahrmarkt hen, die von ihren Bediensteten oder ihren Beauftragten verursacht (1) Die Standplatzgebühr beträgt für jeden Markt: werden. 1. bei den Verkaufsständen und -plätzen (ausgenommen beim Vergnügungspark) § 12 Ordnungswidrigkeiten 1.1 für stadteigene Stände, pro Stand 34,00 € Mit Geldbuße kann belegt werden, wer vorsätzlich 1.2 bei Standplätzen für jeden angefangenen lfd. Meter 5,00 € 1. nicht zugelassene Waren feilbietet (§ 2), 1.3 bei Imbissständen für jeden angefangenen lfd. Meter 12,00 € 2. auf dem Marktplatz Waren von einem nicht zugeteilten Standplatz 2. beim Vergnügungspark aus anbietet oder verkauft (§ 6 Abs. 1), 2.1 große Fahrgeschäfte (Autoskooter, Musikexpress usw.) 3. einer Anordnung der Stadt auf Räumung des Standplatzes nach § pro lfd. Meter Frontlänge bzw. Durchmesser 12,00 € 9 Abs. 2 nicht nachkommt, 2.2 Kinderrundfahrgeschäfte (Karussell, Babyflug usw.) 4. vor dem Ende der Öffnungszeit mit Fahrzeugen die Räumung des pro lfd. Meter Durchmesser 10,00 € Standplatzes vornimmt (§ 7 Abs. 2), 2.3 Schiffschaukel, Mini-Mobil, Reitbahn usw. 5. den Aufsichtspersonen keinen Zutritt zum Verkaufsstand gestattet pro lfd. Meter Frontlänge, bzw. Durchmesser 6,00 € (§ 8 Abs. 1Satz 2) oder sich nicht ausweist (§ 8 Abs. 2 Nr. 1), 2.4 Verlosung pro lfd. Meter Frontlänge 8,00 € 6. Fahrzeuge, die keine Verkaufswagen sind, auf dem Marktgelände ab- 2.5 Spielbuden (Büchsenwerfen, Schießbude usw.) stellt oder die Zufahrten oder Zugänge zum Marktplatz nicht freihält pro lfd. Meter Frontlänge 4,00 € (§ 8 Abs. 3), (2) Die Mindestgebühr beträgt 7. Marktabfälle am Standplatz zurücklässt oder den Standplatz nicht in 1. pro Standplatz (ausgenommen Vergnügungspark) 15,00 € ordentlichem und reinlichem Zustand hält und verlässt (§ 8 Abs. 6), 2. pro Spielbude 15,00 € 8. durch sein Verhalten Sachen oder Personen beschädigt, gefährdet (3) Die Kosten für die Bereitstellung der Stromanschlüsse und die Mög- oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder lichkeit der Benutzung ist in der Standplatzgebühr enthalten. Beim belästigt (§ 10 Abs. 1), Vergnügungspark werden die Stromkosten gesondert erhoben. 9. den in § 10 Abs. 2 enthaltenen Verboten zuwiderhandelt. (4) Standplätze mit weit überwiegendem Flohmarktsortiment (gebrauch- te Gegenstände) sind von dieser Gebührenregelung ausgenommen. § 13 Inkrafttreten Für sie gelten gesonderte Regelungen außerhalb dieser Satzung. Diese Satzung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über Märkte in der Stadt Illertissen § 6 Gebührensätze beim Regio-/Ökomarkt vom 25.03.2010außer Kraft. (1) Die Standplatzgebühr beträgt bei Verkaufsständen und -plätzen mit Stadt Illertissen Verfolgung der Einnahmenerzielung: Illertissen, 27.02.2019 1. stadteigene Stände, pro Stand 40,00 € Jürgen Eisen 2. stadteigene Hütten 80,00 € Erster Bürgermeister 3. bei Standplätzen für jeden angefangenen lfd. Meter 6,00 € (2) Eine Standplatzgebühr wird nicht erhoben für: 1. Aussteller ohne Verfolgung der Einnahmenerzielung 2. Vereine und Aussteller, die einen ausschließlich gemeinnützigen Zweck verfolgen § 7 Gebührensätze beim Kraut- und Rübenmarkt Die Standplatzgebühr beträgt bei den Verkaufsständen und –plätzen: 1. stadteigene Stände, pro Stand 40,00 € 2. stadteigene Hütten 80,00 € 3. bei Standplätzen für jeden angefangenen lfd. Meter 6,00 €
Nummer 11 Amts- und Mitteilungsblatt Illertissen Seite 5 § 8 Gebührensätze beim Weihnachtsmarkt (1) Die Standplatzgebühr beträgt für jedes Wochenende 1. bei weihnachtlichen Warensortiment: Stadtinformationen 1.1 stadteigene Hütten 85,00 € 1.2 stadteigene Stände 40,00 € Personalausweis / Reisepass rechtzeitig beantragen! 1.3 bei eigenen Hütten und Ständen pro lfd. Meter 10,00 € 1.4 Zuschlag für den Verkauf von alkoholischen Getränken25,00 € Bitte denken Sie rechtzeitig vor Urlaubsbeginn an die Gültigkeit Ih- 1.5 Mindestgebühr pro Wochenende res Ausweises! (Standgebühr, Nebenkosten) 30,00 € Die Ausstellung eines neuen Ausweises dauert ca. 3 Wochen, zur Ur- 2. bei Imbissbetriebe: laubszeit ggf. auch etwas länger. 2.1 stadteigene Hütten 140,00 € Zur Beantragung bitte folgende Unterlagen mitbringen: 2.2 stadteigene Stände 51,00 € -Aktuelles biometrisches Lichtbild nicht älter als 3 Monate 2.3 Standplatzgebühr bei eigenen Hütten pro lfd. Meter 20,00 € -alten Personalausweis bzw. Reisepass / Kinderausweis 2.4 Mindestgebühr pro Wochenende -Geburts- bzw. Eheurkunde (Standgebühr, Nebenkosten) 50,00 € Ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift des Antragsstellers notwen- (2) Zusätzlich zu den Standplatzgebühren wird eine Nebenkostenpau- dig, ab dem 6. Lebensjahr der Fingerabdruck im Reisepass - deshalb schale (Strom, Abschlussreinigung, Gerätschaften usw.) wie folgt bitte selber vorsprechen. erhoben: Kosten: 1. beim weihnachtlichen Warensortiment 25,00 € Personalausweis f. Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro 2. bei Imbiss betriebe 45,00 € Personalausweis f. Personen über 24 Jahren 28,80 Euro (3) Bei Teilnahme an beiden Wochenenden wird für die jeweils unter Reisepass f. Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro Abs. 1 Nr. 1.1 bis 1.3 genannten Gebühren ein Nachlass von 20 % Reisepass f. Personen über 24 Jahren 60,00 Euro gewährt. Kinderreisepass 13,00 Euro Die Kosten für den Ausweis sind bei der Antragstellung zu entrichten. § 9 Entstehen und Fälligkeit Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter Tel.: 07303/172-56 /-53 (1) Die Gebühren entstehen mit der Zuteilung eines Standplatzes. Wird /-52 zur Verfügung. ein Platz ohne vorherige Zuteilung benutzt, entstehen sie mit der Ihr Bürgerbüro Benutzung. (2) Die Gebühren werden mit ihrem Entstehen fällig und sind unaufge- Einladung aller interessierten Illertisser Gastronomen fordert auf eines der Konten der Stadt zu überweisen. zur Besprechung der „5. Illertisser Musiknacht“ (3) Belege über die Zahlung der Gebühren sind den Aufsichtspersonen der Stadt auf Verlangen vorzuweisen. In diesem Jahr wird erneut am 02. Oktober 2019 die „5. Illertisser Mu- siknacht“ stattfinden. § 10 Gebührenrückerstattung Wie im Vorjahr werden wieder gastronomische Betriebe gesucht, die da- Werden die Einrichtungen der Märkte trotz Zuteilung nicht oder nur teil- ran interessiert sind, an der Veranstaltung teilzunehmen und eine Band weise benutzt, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Gebührenrück- oder eine musikalische Gruppe auftreten zu lassen. erstattung bzw. Gebührenerlass. Wenn Sie sich beteiligen wollen und an der Veranstaltung teilnehmen möchten, sind Sie herzlich zur Besprechung der „5. Illertisser Musiknacht“ § 11 Inkrafttreten von der Stadt Illertissen einladen: Diese Satzung tritt 1 Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in am 27. März 2019 um 14:00 Uhr Kraft. Gleichzeitig tritt die Marktgebührensatzung vom 25.03.2010 au- in der historischen Schranne. ßer Kraft. Bei Fragen oder Anregungen können Sie gerne mit unserer Kulturrefe- Stadt Illertissen rentin Frau Schewetzky (Telefon: 07303-172-45 oder per E-Mail: sche- Illertissen, 27.02.2019 wetzky@illertissen.de) Kontakt aufnehmen. Jürgen Eisen Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Kommen und auf eine gute Zusam- Erster Bürgermeister menarbeit. Einladung zur Teilnahme an der Aktion Infoveranstaltung zum kommunalpolitischen „Saubere Stadt“ am 13.04.2019 Ehrenamt Liebe Bürgerinnen und Bürger aller Stadtteile, Sie möchten Illertissen mitgestalten? Sie möchten sich ehrenamtlich auch in diesem Jahr wollen wir die Aktion engagieren? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt. „Saubere Stadt“, die bereits mehrfach und Vor den Kommunalwahlen 2020 stellen die örtlichen Parteien und Grup- erfolgreich mit Schulen, Vereinen und Bür- pierungen Listen mit Kandidatinnen und Kandidaten auf. gern durchgeführt wurde, wieder stattfinden Um für einen Platz auf einer der Listen zu kandidieren müssen Sie kein lassen. Das Jugendparlament und die Stadt Parteimitglied sein - sollten aber den Werten der jeweiligen Partei bzw. Illertissen möchten Sie darum herzlich einladen an diesem Projekt teil- Gruppierung nahestehen. zunehmen. Die Aktion soll Um über die Arbeit, die Rechte und Pflichten von Stadtratsmitgliedern zu am Samstag, 13.04.2019, von 09.00 bis 11.00 Uhr, informieren, lädt die Stadt Illertissen alle Bürgerinnen und Bürger, die sich soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen, stattfinden. für ein kommunales Ehrenamt interessieren, zu einer neutralen Infover- Gereinigt werden soll das Stadtgebiet Illertissen mit Ortsteilen Au, Tie- anstaltung am Mittwoch, 20. März um 18:30 Uhr in die Schranne ein. fenbach, Jedesheim, Betlinshausen und Dornweiler. Wir freuen uns auf Sie! Die Abfälle sollen in eigens dafür bereitgestellten Säcken gesammelt werden, die an den jeweiligen Anlaufpunkten ausgegeben werden. Hilfs- mittel wie Handschuhe und Greifzangen können in begrenztem Umfang Wichtige Mitteilung der Stadtverwaltung Illertissen: zur Verfügung gestellt werden. Als Dankeschön für die Mitwirkung an dieser Aktion bieten wir allen Berechtigungskarten für das Jahr 2019 und 2020 für den Wertstoff- Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen kleinen Imbiss am jeweiligen hof bzw. Kompostieranlage Anlaufpunkt an. Mit den Verbrauchsgebührenbescheiden (Abrechnung 2018 und Vor- Um die Aktion und Verpflegung koordinieren zu können, bitten wir alle auszahlungen 2019) vom 01.03.2019 wurden in den letzten Tagen die interessierten Bürgerinnen und Bürger ihre Teilnahme bis spätestens neuen Berechtigungskarten für den städtischen Wertstoffhof im Stadt- 29.03.2018 bei unserem Klimaschutzmanager Herrn Ziegler, Tel. 172-47, teil Au zugestellt. anzumelden. Herr Ziegler steht Ihnen auch für evtl. auftretende Rückfra- Diese Karte ist ab 18.03.2019 gültig, gleichzeitig verliert die alte Berech- gen gerne zur Verfügung. tigungskarte für die Jahre 2017 und 2018 ihre Gültigkeit. Alle angemeldeten Personen erhalten rechtzeitig vor der Aktion weitere Wichtig: Informationen zum genauen Ablauf und die Einteilung der Einsatzgebie- Die Berechtigungskarte ist generell bei Anlieferung auf dem Wert- te. Sollte die Aktion aufgrund der Witterung nicht stattfinden können, stoffhof mitzuführen und auf Verlangen des Personals vorzuzeigen. erhalten Sie rechtzeitig vorher Bescheid. Ersatzweise sollte wenigstens ein gültiger Ausweis mit Angabe der Über Ihre Beteiligung und Ihren Beitrag für eine saubere und wohnens- Wohnadresse vorgezeigt werden können. werte Stadt, auch als gutes Beispiel für andere, würden wir uns sehr freuen.
Seite 6 Amts- und Mitteilungsblatt Illertissen Nummer 11 05.04. Auftaktveranstaltung in der Schranne: Vortrag von Dr. Christoph Mayer Die globalen Eismassen im Wandel - Wie wird unsere Zukunft 06.04.2019 • Stündliche Vorträge in der Schranne PROGRAMM • Tolle Workshops für Jung und Alt • Bühnenprogramm mit Live Musik 10:00 Uhr Eröffnung durch 1. Bürgermeister Jürgen Eisen 10:15-11:00 Rodscha und Tom – Kinder Mitmachlieder 11:00-11:30 Preisverleihung Kreativer Schul- wettbewerb zum Klimaschutz 13:00-13:45 Rodscha und Tom – Kinder Mitmachlieder 14:00-14:30 Tanzgruppe Lebenshilfe 15:30-18:00 Oansno – Die Band, die Bus und Bahnfährt Versteigerung der bemalten und verzierten Illertisser Vogelhäuschen • Regio- und Ökomarkt, Stände • Kraut & Krempel-Markt zeitgleich auf der Jungviehweide (Eintritt 2€ - unter 14 Jahren frei) • Tag der offenen Tür an der Realschule Illertissen unter dem Motto: Klimaschutz/ Energiesparen Es gibt Ausstellungen, Vorträge und Aktionen (siehe www.rs-realschule.de) zusammen mit dem Ausführliches Programm unter www.illertissen.de und www.staudengaissmayer.de Illertissen Schranne / Schrannenplatz 06.04. 10-18 Uhr Ein kostenloser Pendelbus verbindet alle 30 Minuten beide Veranstaltungsorte und fährt über weitere Haltestellen (Bahnhof, Marktplatz, etc) zum Kraut & Krempel-Markt.
Nummer 11 Amts- und Mitteilungsblatt Illertissen Seite 7 Einkaufen in der Illertissen ist ganz groß in Mode – Mode stadt mit persönlicher Beratung in Ihren Einzelhandelsfachgeschäften Sperrmüllabfuhr gebührenpflichtigen, bei der Stadtverwaltung erhältlichen Müllsäcken zur Hausmüllabfuhr bereitgestellt werden können. Die Stadt Illertissen bietet den Bürgern wiederum die Möglichkeit, - Wertstoffe bzw. recyclingfähige Materialien, die von der Restmüllent- Sperrmüll gegen Entgelt im Bring- und Holsystem zu entsorgen. sorgung ausgenommen sind, wie Altmetall (Dosen), Alteisen/Schrott, Bringsystem: Anlieferung beim Wertstoffhof im Stadtteil Au zu den re- Aluminium, Altpapier, Altglas, Altkleider, Kartonagen, sauberes Styro- gulären Öffnungszeiten am Samstag, den 30.03.2019 por, recyclingfähige Kunststoffbecher und PE-Folien, Leuchtstoffröhren, Die Entsorgungsgebühr je angefangener cbm Sperrmüll Batterien etc. Diese Wertstoffe sind in die entsprechenden Sammelcon- beträgt 20,00 Euro und ist bei Anlieferung vor Ort zu ent- tainer einzubringen bzw. beim Wertstoffhof im Stadtteil Au anzuliefern. richten. Bitte beachten: Spezielle Regelung für Elektro- u. Elektronikschrott Holsystem: Abholung am Freitag, den 29.03.2019 ab 7.00 Uhr Ausgediente Fernsehgeräte, Waschmaschinen, Kühlgeräte, Elekt- (nur nach vorhergehender schriftlicher Anmeldung (Anfor- roherde, etc. werden im Rahmen einer getrennten Elektro- u. Elek- derungskarte) und Kostenerstattung). Entsorgungsgebühr tronikschrottentsorgung gesammelt und verwertet und werden je angefangener cbm Sperrmüll 20,00 €, zuzüglich einer daher nicht über die Sperrmüllabfuhr entsorgt. Diese können aber einmaligen Abholpauschale in Höhe von 15,00 € seit 24.03.2006 kostenlos auf dem Wertstoffhof angeliefert werden. (Beispiel: Sperrmüll 2 cbm á 20,00 € = 40,00 € Nähere Auskünfte erteilt die Stadtverwaltung - Rathaus, Bürgerbüro Abholpauschale = 15,00 € bzw. Steueramt. Entsorgungsgeb. insges. = 55,00 €) - Sondermüll und Problemmüll jeglicher Art ( z.B. Behälter mit Säuren, Bitte beachten: Farben, Ölen, Laugen, Chemikalien, Altmedikamente etc.). Die Abholung des Sperrmülls erfolgt nur, wenn die Anmeldekarte mindes- - Bauschutt (z.B. Erde, Steine, Ziegel, Dachplatten) sowie Renovierungs- tens eine Woche vor dem Abholtermin, also bis spätestens 22.03.2019, und Baustellenabfälle. der Stadtverwaltung, Rathaus, Zi. Nr. 301, vorliegt und die Entsorgungs- - Abfälle, die gem. der Abfallbeseitigung des Landkreises ausgeschlos- gebühr bezahlt ist. Verspätet eintreffende Meldungen können nicht be- sen sind, z. B. explosionsgefährliche Stoffe (Druckgasflaschen), Altau- rücksichtigt werden. tos, Altreifen usw. Anmeldekarten sind im Rathaus erhältlich. Bitte stellen Sie das Sperrgut - Übermäßig sperrige Güter, die aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts am Abholtag (sofern möglich) erst in der Frühe, jedoch bis 7.00 Uhr, so nicht verladen werden können (z. B. Stückgewicht über 50 kg, länger am Fahrbahn- bzw. Gehwegrand bereit, dass die Fußgänger bzw. Au- als 2,50 m) bzw. Gegenstände, die das Abfuhrfahrzeug ungewöhnlich tofahrer nicht behindert oder gefährdet werden. Sind Straßenteile, Stra- verschmutzen oder beschädigen können. ßenzüge oder Wohnwege mit dem Sammelfahrzeug nicht befahrbar, so Baum- und Heckenschnitt sowie Gartenabfälle werden ebenfalls nicht ist der Sperrmüll an eine durch das Sammelfahrzeug erreichbare Stelle abgefahren. zu bringen. Loses Material muß gebündelt sein, so dass es mit wenigen Es wird auf die Möglichkeit zur Selbstanlieferung bei der städtischen Handgriffen verladen werden kann. Etwaige Rückstände auf den Geh- Kompostieranlage steigen oder Straßen müssen umgehend wieder beseitigt werden. Ver- im Stadtteil Au bzw. die Möglichkeit der Entsorgung über die Biotonne spätet bereitgestellter Sperrmüll wird nicht abgefahren. verwiesen. Grundsätzliches: Anmerkung: Sperrmüll sind Gegenstände aus Privathaushalten, die wegen ihrer Sper- Außerhalb des städtischen Entsorgungsangebotes hat jeder Bürger die rigkeit selbst nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die Mülltonne pas- Möglichkeit, Sperrmüll direkt bei der Müllverbrennungsanlage des Land- sen, in erster Linie ausgedienter und unbrauchbar gewordener Hausrat kreises in Weißenhorn gegen eine entsprechende Gebühr zu den norma- (wie z.B. alte Möbel, Matratzen, Teppiche, etc. len Öffnungszeiten anzuliefern. Seit 01.01.2018 gelten am Müllkraftwerk - jedoch keine Elektrogeräte bzw. Elektronikschrott. -). Weißenhorn für Selbstanlieferung nachstehende Gebührensätze: Das Altholz (Möbel etc.) wird in einem separaten Container gesam- Kleinmengenregelung ab 01.01.2018 melt und getrennt vom übrigen Sperrmüll entsorgt. Es wird daher Kleinwaage bei Anlieferung mit Fahrzeug bis zu 7,5 t gebeten, den Sperrmüll bereits entsprechend vor zu sortieren und von 1 kg - 40 kg 4,00 € größere Möbelstücke soweit möglich zu zerlegen, evtl. vorhandene ab 41 kg kostet jedes Kilogramm 0,10 € Metallteile (z.B. Eisenteile, Beschläge, etc.) sowie sonstige Materiali- Großwaage bei Anlieferung mit Fahrzeug über 7,5 t en vom Holz zu entfernen (diese können kostenlos in den vorhandenen von 1 kg – 100 kg 10,00 € Schrott/Alteisencontainer eingebracht werden). ab 101 kg kostet jedes Kilogramm 0,10 € Was ist kein Sperrmüll und wird daher nicht abgefahren? Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 7.00 h – 12.00 h u. 13.00 h – 17.00 h - Flachglas (Fenster, Türen), Spezialglas etc. Do. 7.00 h – 12.00 h u. 13.00 h – 18.00 h - Kleinere Gegenstände (z.B. Schuhe, Tapeten etc.) sowie Hausmüll, Bitte beachten: von 12.00 Uhr – 13.00 Uhr ist das EWW geschlossen die aufgrund ihrer Größe in den Müllgefäßen untergebracht, bzw. in
Seite 8 Amts- und Mitteilungsblatt Illertissen Nummer 11 Für Anlieferungen von Privatpersonen zusätzlich Renten- u. Sozialversicherungsamt jeden Samstag 9.00 h – 14.00 h durchgehend Hinweis: Die nächste Sperrmüllabfuhr findet voraussichtlich im Tel.: 07303/172-50 - Frau Geißler, Stadt Illertissen, EG -Zimmer 001, Herbst 2019 statt. geissler@illertissen.de Die Sperrmülltermine finden Sie zukünftig auf www.illertissen.de Allgemeine Öffnungszeiten: oder im Abfuhrkalender. Montag - Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr Der Abfuhrkalender liegt für Sie im Bürgerbüro zur Abholung bereit. Mittwoch: 14.00 - 18.00 Uhr Weitere Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich! Hinweis: In der Zeit vom 07. - 17.03.2019 ist das Büro nur am Donners- tagvormittag sowie Mittwochnachmittag vertretungsweise besetzt. Kommunale Verkehrsüberwachung Zur Information: Bei Rentenanträgen, Kontenklärungen sowie allgemei- nen Auskünften wenden Sie sich an Ihre zuständige Wohnsitzgemeinde. Die Geschäftsstelle der Kommunalen Verkehrsüberwachung ist vom Wichtig ist dabei, dass Sie beim Besuch Ihre Rentenunterlagen (Renten- 14.03.2019 bis 15.03.2019 geschlossen. u. Wartezeitauskunft mit Versicherungsverlauf), Ihren Personalausweis / Reisepass bzw. die angeforderten Unterlagen (Originale) mitbringen. Ein Rentenantrag sollte ca. 3 - 4 Monate vor Rentenbeginn aufgenommen Bürgersprechstunde werden, deshalb kommen Sie bitte rechtzeitig während der allgemeinen Öffnungszeiten zu einem Vorgespräch mit Renten- u. Wartezeitauskunft Die nächste regelmäßige Bürgersprechstunde findet am heutigen Mitt- incl. Versicherungsverlauf vorbei. So kann geprüft werden, welche Vor- woch, 13.03.2019 von 17 bis 18 Uhr im Amtszimmer des Bürgermeis- aussetzungen erfüllt und ob alle Zeiten richtig gespeichert sind. ters im Rathaus Illertissen statt. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Zugang über historischen Eingang. Für die regelmäßig stattfindenden Sprechtage der DRV können Sie bei uns gerne zu den oben genannten Öffnungszeiten telefonisch einen Ter- min vereinbaren. Derzeit sind am 08. + 22.05.2019 noch Termine frei. WICHTIG: Bitte halten Sie zur Terminvereinbarung Ihre Rentenversiche- MEHRgenerationenTREFF rungsnummer bereit. in der Spitalstraße 12 - 89257 Illertissen Café Bienenstich Öffnungszeiten: Das Amts- und Mitteilungsblatt online Montag bis Freitag 09.00 - 12.00 Uhr Das aktuelle Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Illertissen kommt nicht - Stick- und Häkeltreff: Dienstag 09.30 - 11.30 Uhr nur in Papierform in alle Haushalte, sondern ist jederzeit auch online auf - Babycafé: Donnerstag 09.30 - 11.30 Uhr der Internetseite der Stadt verfügbar. Jeden Mittwoch kann auf www. - Spieletreff (ohne Café): Donnerstag 14.00 - 16.00 Uhr illertissen.de die neueste Ausgabe des Amtsblattes unter dem Punkt AK- - französisches TUELLES abgerufen werden - so verpassen Sie selbst im Urlaub oder Konversationscafé: Freitag 10.00 - 11.30 Uhr bei einem Auslandsaufenthalt keine Ausgabe und sind somit immer über Kostenloses Beratungsangebot Ihre Heimatstadt Illertissen informiert. • Integrationsberatung Montag 09.00 - 12.00 Uhr • Seniorenberatung Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr • Sprechstunde für Asylbewerber: Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr Öffnungszeiten des Rathauses Öffnungszeiten: Bürgerbüro: Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Jugendhaus Illertissen Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr Spitalstraße 12 - 89257 Illertissen Mittwoch 08.00 - 18.00 Uhr Öffnungszeiten: Donnerstag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Mo - Fr 16:00 - 20:00 Uhr Allgemeine Verwaltung Tel.: 07303 / 7813 Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr Kathrin Grimm, Tel.: 0176 / 22961500 Mi. 14.00 - 18.00 Uhr Harry Heckenberger, Tel.: 0175 / 2703190 Telefonnummer Rathaus Illertissen: 07303/172-0. Leerung der Briefkästen in den Stadtteilen jeweils donnerstags ab 12 Uhr. Familienstützpunkt Offene Beratung in der Spitalstraße 12 in Illertissen: Öffnungszeiten des Wertstoffhofes und der Montag 14.00 - 16.00 Uhr Kompostieranlage Au in den Wintermonaten Dienstag 15.00 - 17.00 Uhr vom 16. Nov. 2018 bis 14. März 2019 Donnerstag 15.00 - 17.00 Uhr Freitag 10.00 - 14.00 Uhr Für die Wintermonate gelten nachstehende Öffnungszeiten: Außerhalb der offenen Sprechzeiten können Gesprächstermine auch Montag: geschlossen nach Absprache vereinbart werden. Dienstag bis Freitag: 14.00 - 17.00 Uhr Claudia Glogger, Tel.: 0162/9704157 Samstag: 09.00 - 15.00 Uhr Mail: familienstuetzpunkt@illertissen.de Wir bitten Sie um Beachtung der geänderten Öffnungszeiten. Öffnungszeiten des Wertstoffhofes und der Kompostieranlage Au in Häusliche Notfälle für Eltern von Babys und Kleinkinder den Sommermonaten vom 15.03.2019 bis 15.11.2019 Am: Donnerstag, den 21.03.2019 von 9.00-12.00 Uhr Für die Sommermonate gelten mit Wirkung vom 15.03.2019 (KW 11) Im: Mehrgenerationenhaus nachstehende Öffnungszeiten: Kosten: 8,30 € pro Kursteilnehmer Montag: geschlossen Kindernotfälle wie beispielsweise Vergiftungen und das Ertrinken erfordert Dienstag u. Freitag: 10.00 - 18.00 Uhr schnelles Reagieren. Der Kurs wird verschiedenste Notfälle behandeln, Mittwoch u. Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr Theorie und Praxis verknüpfen. An dem Vormittag werden unterschied- Samstag: 09.00 - 16.00 Uhr lichste Erkrankungen, Kindernotfälle und Handlungsmöglichkeiten be- Wir bitten Sie um Beachtung der geänderten Öffnungszeiten. sprochen und praktische Abläufe, wie die Reanimation auch erprobt. Hinweis: Bitte Kinderbetreuung organisieren, der Kurs findet ohne Kinder statt. Die Teilnehmerplätze sind begrenzt. Fundamt Zur Anmeldung und für Fragen wenden Sie sich bitte an Claudia Glogger Sind Ihnen Fahrräder oder sonstige Gegenstände abhandengekommen, vom Familienstützpunkt. so fragen Sie doch bitte im Fundbüro, Bürgerbüro, bei der Stadtverwal- Familienstützpunkt Illertissen, Altenstadt, Buch, Unterroth und Oberroth tung Illertissen zu den üblichen Öffnungszeiten nach. Sie finden auch Tel. 0162/9704157 alle Fundsachen unter www.illertissen.de - Fundbüro Online. Vielleicht Mail: familienstuetzpunkt@illertissen.de haben Sie Glück!
Nummer 11 Amts- und Mitteilungsblatt Illertissen Seite 9 Wochenmarkt Landratsamt Neu-Ulm Jeden Mittwoch und Samstag von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr auf dem Allgemeine Öffnungszeiten Marktplatz. Mo. - Mi. und Fr. 07.30 Uhr - 12.30 Uhr, Do. 07.30 Uhr - 17.30 Uhr und nach Terminvereinbarung - Sie können das Landratsamt Neu-Ulm Freizeitbad Nautilla unter folgenden Nummern erreichen: Telefon - Zentrale 0731/70 40 - 0 Öffnungszeiten Telefax - Zentrale 0731/70 40 -690 oder - 169 Frühschwimmen E-Mail: poststelle@lra.neu-ulm.de Di - Fr 06.30 - 09.00 Uhr Dienststelle in Illertissen mit den Fachbereichen Montag, Dienstag, Mittwoch 09.00 - 22.00 Uhr • Kreisbildstelle Tel. 0731/7040 1670 Donnerstag • Jugend und Familie Bad 09.00 - 22.00 Uhr - Kommunale Jugendarbeit Tel. 0731/7040 2587 Sauna 09.00 - 24.00 Uhr - Sozialer Dienst: Illertissen Tel. 0731/7040 2583 Freitag 09.00 - 22.00 Uhr - Sozialer Dienst: Vöhringen/Altenstadt Tel. 0731/7040 2584 Samstag - Sozialer Dienst: Weißenhorn Tel. 0731/7040 2581 Bad 09:00 - 22:00 Uhr - Eingliederungshilfe Tel. 0731/7040 2588 Sauna 09:00 - 22:00 Uhr - Kindergartengebühren Tel. 0731/7040 2589 Sonntag, Feiertag 09.00 - 21.00 Uhr - Beistandschaften (Do.) Tel. 07303/96 64 29 - Jugendgerichtshilfe Tel. 0731/7040 2586 - Schwangerenberatung (Dienstag) Tel. 0731/7040 5212 Veranstaltungskalender • Lebensmittelüberwachung Tel. 0731/7040 3414/3415 • Zulassungsstelle Tel. 0731/7040 4470 Samstag, 16.03.2019 Allgemeine Öffnungszeiten: 13:30 Uhr Theatervorpremiere Mo. - Fr. 08.00 Uhr - 12.30 Uhr Kulturring Betlinshausen Vereinsheim, Betlinshausen Samstag, 16.03.2019 19:30 Uhr Theaterpremiere Illertisser Tafel e.V. Kulturring Betlinshausen Reguläre Öffnungszeiten im Adler-Nebengebäude, direkt beim Rat- Vereinsheim, Betlinshausen haus: Freitag - Sonntag, 22. - 24.03.2019 Dienstag von 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr 19:30 Uhr Theateraufführungen Freitag von 09.30 Uhr bis 10.30 Uhr bzw. 18:00 Uhr Kulturring Betlinshausen Zur Warenabholung werden ehrenamtliche Fahrer gesucht - Auto Vereinsheim, Betlinshausen wird gestellt! Öffnungszeiten der Kleiderkammer in der Memminger Str. 6 1. und 3. Dienstag im Monat 09.00 Uhr - 11.30 Uhr 2. und 4. Dienstag im Monat 15.00 Uhr - 17.30 Uhr Mitteilungen anderer 5. Dienstag geschlossen! Behörden und Einrichtungen Stadtbücherei AKADEMIE „Der Mensch ist, was er ißt“ Ernährung nach der Traditionellen Chinesischen Medizin als Basis gesunden Lebens Referentin: Frau Antonie Egger Ärztlich geprüfte Ernährungs- beraterin nach TCM Termin: Dienstag, 19.03.2019 von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr Veranstaltungsort: iTCM-Klinik Illertal, Seminarraum, 2. OG Veranstalter: Anmeldung & Information: Akademie für Traditionelle Chinesische Medizin GbR iTCM-Klinik Illertal Krankenhausstraße 7 89257 Illertissen Eintritt frei T. +49 (0)7303 952926-0 info@itcm-illertal.de www.itcm-illertal.de
Seite 10 Amts- und Mitteilungsblatt Illertissen Nummer 11 Stadtbücherei St. Martin Schlosskapelle Wie wär´s mit einer Tasse Kaffee oder Cappuccino in der Stadtbücherei Für Schlosskapellenführungen können Sie sich beim 1. Vorsitzenden St. Martin? Max Kanz, Tel.: 0172 985 1405 melden. Öffnungszeiten Stadtbücherei St. Martin: Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage: Montag 15.00 Uhr - 19.00 Uhr www.heimatpflege-illertissen.de. Mittwoch 10.00 Uhr - 12.00 Uhr 15.00 Uhr- 19.00 Uhr Donnerstag 15.00 Uhr - 19.00 Uhr Egerländer -Elbogener Heimatmuseum Samstag 10.00 Uhr - 12.00 Uhr Hauptstr. 2, jeden 1. Samstag im Monat, 14.00 Uhr - 17.00 Uhr und nach Vereinbarung unter Tel.: 07303/6295, Frau Asam. Museum Illertissen Mit der Neueröffnung des Museums Illertissen - Geschichten und Ge- Wehrdienstberatung schichte im Schloss - hat Illertissen ein Museum, welches gemacht ist für Einheimische und Gäste, für Familien mit Kindern und historisch In- Jeden Donnerstag bietet die Ulmer Wehrdienstberatung für Jugendli- teressierte. Die neue Dauerausstellung konzentriert sich auf Illertissen. che und deren Eltern Sprechstunden von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr in Genauer: Auf die Menschen in Illertissen. Damals und heute. Die Ge- Neu-Ulm an. schichte der Stadt wird anhand von Geschichten der unterschiedlichsten Interessenten können sich unter Tel.: 0800/980 0880 (bundesweit kos- Menschen aus Illertissen gezeigt, daher auch der Namen Museum Iller- tenfrei) oder karrbbaugsburg@bundeswehr.org anmelden. tissen - Geschichten und Geschichte im Schloss. Viele unterschiedliche Lebensgeschichten erzählen so die spannende Geschichte der Stadt: Zeitzeugen berichten aus der Besatzungszeit, vom Wirtschaftswunder, Sozialpsychiatrisches Zentrum Illertissen der dem Wachstum der Stadt durch Heimatvertriebene und Arbeitsmigranten Diakonie Neu-Ulm sowie von Abenteuern auf anderen Kontinenten. Von der Vergangenheit bis in die Gegenwart reicht das Erzählte und Gezeigte der neuen Aus- Anlaufstelle für Menschen mit psychischer Erkrankung stellung und die vielen Facetten der Stadt werden basierend auf unter- Unterer Graben 7, 89257 Illertissen schiedlichsten Exponaten gezeigt. Schon in Raum 1 wird der Besucher mit einem überraschenden Ob- Tagesstätte für seelische Gesundheit jekt-Planeten willkommen geheißen, in welchem sich die bunte Welt der geöffnet täglich ab 08:30 Uhr Vöhlinstadt zeigt. Weitere Aktiv-Stationen und 3-D-Betrachter mit histo- Mo bis 16:00 Uhr rischem Bildmaterial machen Geschichte greif- und erlebbar. Lassen Sie Di bis 16:00 Uhr (12:30 Uhr Mittagessen, Unkostenbeitrag) sich von spannenden und unterhaltsamen Geschichten überraschen und Mi bis 13:00 Uhr (12:00 Uhr Mittagessen, Unkostenbeitrag) besuchen Sie die neue Ausstellung im Museum Illertissen - Geschichten Do bis 16:00 Uhr und Geschichte im Schloss - es lohnt sich! Fr bis 14:30 Uhr (12:30 Uhr Mittagessen, Unkostenbeitrag) Vöhlinschloss, Schlossallee 23, 89257 Illertissen Team: Till Bauer (Leiter), Petra Baum, Anni Heudorfer, Claudia Lorenz, Telefon 07303 6965 (Museum) Claudia Mack, Telefon 07303 172-45 (Verwaltung) 07303-90665-11 Öffnungszeiten - ganzjährig geöffnet - Ambulantes betreutes Wohnen Donnerstag bis Sonntag/Feiertag: 13.00 Uhr - 17.00 Uhr Team: Sandra Eisen, Marianne Flitsch, Claudia Lorenz, Wilfried Ertl, Gün- (barrierefreier Zugang) ter de Roy, Ansprechpartner: Till Bauer Eintritt frei! 07303-90665-10 Führungen für Gruppen nach Vereinbarung! spz.illertissen@diakonie-neu-ulm.de Telefon 07303 172-45 Email: museum@illertissen.de Drob Inn Drogenberatungsstelle www.illertissen.de/museum Mo, Di nachm., Do (bis Feb. 2019), Der Heimatverein bietet jeden ersten Sonntag im Monat um 15.00 Uhr Mo - Fr (ab März 2019) eine Führung durch das Museum an. Eine Anmeldung ist nicht erfor- 07303-902840 und 0152-03429157 derlich. (Terminvereinbarung auch unter 0731-88030520) Treffpunkt: Eingang zum Museum. s.heinzelmann@diakonie-neu-ulm.de Suchtberatung Christin Krieger Bienenmuseum Illertissen Mi 10 - 17 Uhr (14 - 15 Uhr telefonische Sprechstunde) Es brummt und summt im Bayerischen Bienenmuseum. Eine Königin Do 10 - 17 Uhr (10 - 11 Uhr telefonische Sprechstunde) mit Hofstaat im Schloss - das gibt es in Illertissen. Termine nach Vereinbarung In den Räumen des Museums können kleine und große Bienenfor- 07303-90665-12 scher eine Bienenkönigin, Arbeiterinnen und Drohnen in einem gläser- Terminvereinbarung auch über 0731-7047850 nen Schaubienenstock studieren und das rege Treiben auf den Waben suchtberatung@diakonie-neu-ulm.de beobachten. Aber nicht nur das gibt es in diesem einzigartigen Museum im Vöhlin-Schloss zu entdecken. Sozialpsychiatrischer Dienst der Caritas So erzählen 50 Mio. Jahre alte Ur-Bienen in Bernsteinen, Gerätschaften Di 14:00 - 18:00 (Frau Wowra) der Imkerei, Grafiken aus sechs Jahrhunderten und vieles mehr von in- Mi 09:00 - 13:00 (Frau Mayer) teressanten, unbekannten und außergewöhnlichen Themen um die Ho- Do 09:00 - 13:00 (gerade Woche Frau Wowra, ungerade Woche Frau nigbiene: von der Entwicklungsgeschichte der Imkerei bei den Ägyptern Mayer) bis heute, über die Biologie und Zucht der Biene bis hin zur reichen Kul- Do 09:00 - 11:00 (offenes Frühstücksangebot in der Tagesstätte, Un- turgeschichte der Wachs- und Honigproduzentin seit der Antike. kostenbeitrag) Das Museum unter der Trägerschaft des Landkreises Neu-Ulm wird ge- 0731-73424 (für Illeritssen) fördert durch den Bezirk Schwaben und die Stadt Illertissen. spdi.neu-ulm@caritas-augsburg.de Öffnungszeiten: Donnerstag bis Sonntag und Feiertag 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr EUTB Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung Eintritt frei! Stefanie Mäckle Führungen für Gruppen, Schulklassen und Kindergärten nach Verein- Mo 14:00 - 18:00 offen oder nach Vereinbarung unter barung unter 0731-4031392 oder 0176-45564000 Tel. 0731/7040-118 oder s.maeckle@diakonie-neu-ulm.de E-Mail: walter.woertz@lra.neu-ulm.de.
Nummer 11 Amts- und Mitteilungsblatt Illertissen Seite 11 Wohnraumprävention der Caritas und Diakonie • Betreuungsverein (Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht, Patienten- Neu-Ulm verfügung, Beratung, Ehrenamt...) • Beratung Ihnen droht der Verlust Ihrer Wohnung wegen... Für nähere Informationen sind wir telefonisch erreichbar unter: - Mietschulden? Geschäftsstelle: Tel. 0731 / 92268 - 0 - einer Mietvertragskündigung? Wohnberatung: Tel. 0731 / 926 980 601 - einer Räumungsklage? Werkstatt Illertissen: Tel. 07303 / 90660 - 10 - sonstigen Problemen mit Ihrer Wohnung? Beratungsstelle: Tel. 0731 / 92268 - 197 Wenn Sie im Landkreis Neu-Ulm wohnen, bietet Ihnen die Wohnraum- Im Internet unter: www.lebenshilfe-donau-iller.de prävention Hilfe bei allen Fragen, die sich zum Thema Wohnungsverlust stellen. Ziel ist es, den Wohnraum zu erhalten und Obdachlosigkeit zu verhindern. dPV Parkinson - Gruppe Region Iller Wenn Sie jetzt den ersten Schritt wagen, können Sie Ihr Problem mit unserer Unterstützung lösen. Parkinson? Wir lassen Sie nicht allein! Wir unterliegen der Schweigepflicht! Die Beratung ist kostenfrei! Alle Betroffene und Angehörige sind zu den Gruppentreffen, welche am Erwin Thoma, im Benefiziatenhaus, Hauptstr. 16, Illertissen, Tel. 1. und 3. Montag im Monat ab 14.00 Uhr im Caritas-Center, in Illertissen, 0731/97095-70, Fax: 0731/97095-72; Beethovenstr. 6, stattfinden, herzlich eingeladen. erwin.thoma@caritas-neu-ulm.de, www.dominikus-ringeisen-werk.de Hier gibt es Vorträge, Beratung, Gymnastik, Erfahrungsaustausch, ge- Offene Sprechstunde meinsame Aktivitäten und vieles mehr. Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und nach Terminvereinbarung. Die Mitglieder kommen aus dem Großraum Illertissen und eine Anfahrt bis zu 30 km ist keine Seltenheit. Wenn Sie Parkinson-Betroffener oder Angehöriger einer parkinsoner- Dominikus-Ringeisen-Werk krankten Person sind, Hilfe, Beratung und Unterstützung benötigen, kommen Sie zu den Gruppentreffen nach Illertissen. Hilfen für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen Unser Motto: Hinsehen - Handeln - Helfen (Gustav-Stresemann-Str. 1 a, 89257 Illertissen, Das Team Iller freut sich auf Ihr Kommen. www.dominikus-ringeisen-werk.de) Weitere Info finden Sie auf der Homepage parkinson-illerrieden.de /start. Für weitere Informationen sind wir persönlich oder telefonisch unter: 07303-9034056 erreichbar. Zudem finden Sie bei uns: • Offene Behindertenarbeit mit Beratung, Freizeitangeboten und Fa- milienentlastung • Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen Kirchliche Nachrichten • Betreutes Wohnen in Familie • Begleitdienst, Einkaufsdienst Nachrichten der Katholischen • hauswirtschaftliche Unterstützung • Schulbegleitungen und Kindergartenbegleitung Pfarreiengemeinschaft Illertissen, Au, Betlinshausen, Jedesheim und Tiefenbach Schmerzhilfegruppe Illertissen - Mittwoch, 13.03. - Mittwoch der 1. Fastenwoche Mariä Himmelfahrt 18:00 Uhr Abendmesse (f. d. Verst. d. Fam. Selbsthilfebüro KORN Datzmann, Brem u. Patsora/Jo- Gemeinsam geht es leichter! hann u. Walburga Schütz-Maria u. Unsere Schmerzhilfegruppe bietet: Otto Schmid-Siegfried Fesenmay- - Gespräche er/Anna u. Franz Ritschel u. verst. - Erfahrungsaustausch Angeh.) - Die Möglichkeit, den Schmerz besser zu verstehen und damit um- St. Antonius 19:00 Uhr Abendmesse (Amalie Hornung zugehen St.M./Theresia Priem St.M.) - Gegenseitigen Halt und Unterstützung Donnerstag, 14.03. - Hl. Mathilde, Gemahlin König Heinrichs I. - und dies alles kostenlos. Krankenhauskapelle 18:00 Uhr Abendmesse (Josefa u. Erna Klai- Die Gruppe trifft sich an jedem 3. Mittwoch im Monat von 18.00 Uhr ber/Kreszentia u. Adolf Reiter) - 19:30 Uhr im Caritas-Centrum Illertissen, St. Johannes 19:00 Uhr Abendmesse (Alois Miller) Beethovenstr. 6, 89257 Illertissen. Freitag, 15.03. - Hl. Klemens Maria Hofbauer, Ordenspriester Ansprechpartner: Rita Jacobi, Tel.: 07303/902050. St. Antonius 06:30 Uhr Morgenlob St. Martin 08:30 Uhr Heilige Messe, anschl. Eucharisti- Selbsthilfegruppe für Betroffene sche Anbetung bis 10:00 Uhr von allergischem Asthma und Lungenerkrankung St. Martin 18:30 Uhr Kreuzwegandacht Die Selbsthilfegruppe für Betroffene von Atemwegerkrankungen trifft sich St. Meinrad 19:00 Uhr Fastenandacht monatlich, jeden ersten Donnerstag im Monat um 18.00 Uhr im Ulmer Mariä Himmelfahrt 19:30 Uhr Meditativer Abend Weststadthaus, 1. Stock (Aufzug vorhanden), Mehrzweckraum, Moltke- Samstag, 16.03. - Samstag der 1. Fastenwoche straße 10 in 89077 Ulm. Die Gruppe bietet eine Begegnungsmöglichkeit St. Martin 17:15 Uhr Beichtgelegenheit bis 17:45 Uhr zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch bei Atemwegerkrankungen. St. Martin 18:00 Uhr Vorabendmesse (Fam. Heil-Hä- Auch sanfte Atemtechniken unter Anleitung, gemeinsame Unterneh- berle/Anton Luderer/Luise u. Leo mungen und der Informationsaustausch über aktuelle Behandlungs- Nießner/Hildegard Dollhopf u. El- möglichkeiten stehen auf dem Programm. Die Ansprechpartnerin Katja tern Hübler/Gabriele Dauner) Kaufmann freut sich auf Ihr Kommen. Mariä Himmelfahrt 18:00 Uhr Vorabendmesse - Firmeröffnungs- Kontakt: Über das Selbsthilfebüro KORN, Tel.: 0731 - 88034410, gottesdienst (Katharina u. Georg kontakt@selbsthilfebuero-korn.de. Brönner u. Tochter Waltraud/Maria Bock und Josef Seibold/Fam. Hie- ber- Ingrid Hörmann) Lebenshilfe Donau-Iller Sonntag, 17.03. - 2. FASTENSONNTAG Caritas Frühjahrskollekte Hilfen für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige St. Meinrad 09:00 Uhr Heilige Messe (Emma u. Eugen Ils) Sie finden bei uns Angebote in den Bereichen: St. Antonius 09:00 Uhr Heilige Messe (für die Pfarrgemeinde) • Wohnen (stationäres Wohnen, ambulant betreutes Wohnen, Tagesbe- St. Martin 10:30 Uhr Heilige Messe (Ulrich u. Maria Jau- treuung...) mann/Rudolf Sander-Verst. Neu- • Arbeit (Berufliche Bildung, Werkstatt, Außenarbeitsplätze...) häuser-Schwinn) • Kinder und Jugend (Frühförderung, Kindergarten, Schule, Tagesstätte, St. Martin 18:00 Uhr Abendmesse (Gabriele Rogg) Individualbegleitung...) Montag, 18.03. - Hl. Cyrill von Jerusalem, Bischof, Kirchenlehrer • Offene Hilfen (Freizeiten, Freizeitgruppen, Bildungsangebote, Famili- Caritas-Centrum 16:00 Uhr Heilige Messe enentlastender Dienst, Beratung...) • Persönliches Budget (Beratung, Antragstellung, Hilfestellung...)
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