Amts- und Mitteilungsblatt - Stadt Illertissen

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Amts- und Mitteilungsblatt - Stadt Illertissen
Amts- und Mitteilungsblatt
       Illertissen          Au   Betlinshausen   Jedesheim   Tiefenbach
       Mittwoch, den 13. März 2019	                            Nummer 11

 Aus dem Inhalt:
• Bürgersprechstunde am
   Mittwoch, 13.03.2019
• Sitzung des Bau- und
   Umweltausschusses am
   Dienstag, 19.03.2019
• Energiesparfestival am
   Samstag, 06.04.2019
Amts- und Mitteilungsblatt - Stadt Illertissen
Seite 2                                          Amts- und Mitteilungsblatt Illertissen                                              Nummer 11

Notdienste                                                                    Amtliche Bekanntmachungen
Polizei:                                                  110                Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
Polizeiinspektion Illertissen:                 07303/96 51-0                 am Dienstag, 19.03.2019
Feuerwehr / Rettungsdienst / Krankentransport /
                                                                            Am Dienstag, 19.03.2019 findet um 18:00 Uhr folgende öffentliche Sit-
Technisches Hilfswerk Neu-Ulm:                            112
                                                                            zung statt:
Giftnotruf München:                               089/19 24-0              Gremium        Bau- und Umweltausschuss
Gas Illertissen:                                 0130/828384               Ort            Schranne, Illertissen
Wasserwerk                                                                  Raum           Sitzungssaal, Schranne
Illertissen Bereitschaft:                       0173/3452358               Tagesordnung:
                                                                            1.	Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bau-
Strom (LEW) Störungs-Hotline:                   0800/5396380                   und Umweltausschusses vom 12.02.2019
Tierschutzverein:                               07309/425282               2. Bauanträge
Telefon-Seelsorge ev.:                          0800/1110111                   1.	Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten sowie
Telefon-Seelsorge rk.:                          0800/1110222                       Stellplätzen/Garagen
                                                                            		Änderungsplanung; Flur Nummer 68/1 Gemarkung Au, Lange
Kinder- u. Jugendtelefon:                      0800/11103 33
                                                                                    Straße
Frauenhaus od. -notruf:                          0731/619906                   2. Erstellung einer Einfriedung
Notruf f. Senioren                                                          		Antrag auf Befreiung von der Bebauungsplanfestsetzung „Zaun-
(Mo.– Fr. 9 – 12 Uhr):                           0228/696868                       höhe“, Kirchenmähder 43, 45, 47 Gemarkung Tiefenbach (Neu-
ASB-Pflegedienste/Sozialstation:               07303/9663-12                       baugebiet östlich der Johann-Wanner-Str.)
                                                                                3. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung
Gesundheitsdienst Neu-Ulm:                     0731/7040-702               		     Antrag auf Befreiung von der Bebauungsplanfestsetzung
Weisser Ring                                                                        „Kniestockhöhe“, Josef-Höß-Straße 7, Tiefenbach
(Kriminalitätsopfer):                           01803/343434               3.	Bebauungsplan Nr. 5/2018 „Gewerbegebiet zwischen A7 und St2018“
Ärztlicher Notfalldienst:                             116 117                  für die Grundstücke Fl.-Nr. 1864, Fl.-Nr. 1865, Gemarkung Illertissen
                                                                                mit paralleler Flächennutzungsplanänderung;
Illertalklinik Illertissen:                      07303/177-0
                                                                            	Billigung des Vorentwurfs und Beschluss über die frühzeitige Öffent-
AIDS-Beratung Neu-Ulm:                  0731/37331 od. 19411                   lichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
Drogenberatung Illertissen                      07303/902840                   BauGB
(Diakonisches Werk)                                                         4. Außenbestuhlung „Oberer Graben“
                                                                            5. Photovoltaik-Freianlage
Bitte durchgeben – die 5 W-Fragen:                                          6. Quartalsbericht
1. Wer meldet ?                                                             7. Anfragen und Bekanntgaben; Bekanntgaben aus vorhergehenden,
                                                                            nichtöffentlichen Sitzungen
   Nennen Sie Ihren Namen, Ihren Standort und Ihre Telefonnummer            Sofern nicht anderweitig vermerkt, stehen die Tagesordnungspunkte
   für Rückfragen.                                                          jeweils zur Beschlussfassung an.
2. Wo ist das Ereignis ?
   Geben Sie den genauen Ort des Ereignisses an, z.B. Stadtteil,              Beilage zur Einladung der Umwelt-, Bau- und
   Straße-Hausnummer-, Stockwerk, Besonderheiten wie Hinterhö-                Verkehrsausschußsitzung am 19.03.2019
   fe; Straßentyp, Fahrtrichtung und Kilometerangaben an Straßen,           Die nachstehenden Bauanträge wurden entweder im Genehmigungsfreistel-
   Kilometerangaben an Bahnlinien oder Flüssen.                             lungsverfahren gem. Art. 58 BayBO bearbeitet bzw. es wurde im Zuge der
3. Was ist geschehen ?                                                      Verwaltungsentscheidung das gemeindl. Einvernehmen erteilt und die wei-
   Beschreiben Sie knapp das Ereignis und das, was Sie konkret              tere Bearbeitung durch die Baugenehmigungsbehörde veranlasst.
   sehen, z.B. Brand, Explosion, Einsturz, Zusammenstoß, Absturz.           Die Bauanträge werden daher NICHT in der Sitzung behandelt.
4. Wie viele Betroffene ?                                                   Lfd. Nr. Bezeichnung und Ort des Bauvorhabens
                                                                              1	    Neubau eines Bungalows mit Garage, Illertal, Fl. Nr. 321/11
   Schätzen Sie die Zahl der betroffenen Personen, ihre Lage und
                                                                                     (Neubaugebiet Jedesheim Süd-West)
   die Verletzungen.                                                          2	    Nutzungsänderung; Schulvorbereitende Einrichtung in das
5. Warten auf Rückfragen!                                                            OG Dietenheimer Str. 13
	Legen Sie nicht gleich auf, der Disponent in der Leitstelle benötigt        3	    Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Illertal 32 (Neubau-
   von Ihnen ggf. noch weitere Informationen.                                        gebiet Jedesheim Süd-West)
                                                                              4	    Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Friedrich-Sil-
                                                                                     cher-Str. 7
                                                                              5	    Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Robert-
                                                                                     Koch-Str. 17a
                                                                              6	    Errichtung eines Wohnhauses mit 12 Wohneinheiten und
Impressum                                                                            Tiefgarage, Baufenster7,8,10,12, Rudolf-Kurz-Str. 9, 11, 13,
                                                                                     17 (ehem. RUKU-Areal)
Herausgeber:
                                                                              7      Wintergarten im DG, Hauptstr. 35
Stadt Illertissen
                                                                              8	    Nutzungsänderung im DG: Praxisräume anstatt Wohnnut-
                                                                                     zung, Hauptstr. 14 a
Herstellung und Verlag:                                                       9      Neubau eines Geräteraumes, Edelstettenstr. 20
Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG,                                        10	     Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Schwärzle-
Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim                                               graben 13
Telefon (07154) 82 22-0, Telefax (07154) 82 22-15                           11	     Dachgeschossausbau, Dachgaubenanbau, Schwalbenweg 15
Verantwortlich für den Textteil:
Stadt Illertissen                                                             Satzung über Märkte in der Stadt Illertissen
vertreten durch den Ersten Bürgermeister Jürgen Eisen,                        vom 27.02.2019
Hauptstraße 4, 89257 Illertissen                                            Die Stadt Illertissen erlässt auf Grund der Art. 23 Satz 1 und 24 Abs. 1
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Ralf Berti                             Nr. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung folgende Satzung:
E-Mail Anzeigen: anzeigen@duv-wagner.de
Anzeigenschluss: Montag, 13.00 Uhr, abhängig je nach Feiertag               § 1 Rechtsform
                                                                            Die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, der Regio-/Ökomarkt, der Kraut-
Erscheint wöchentlich mittwochs und wird kostenlos an alle Haus-            und Rübenmarkt und der Weihnachtsmarkt sind öffentliche Einrichtun-
halte im Stadtgebiet verteilt.                                              gen der Stadt.
Amts- und Mitteilungsblatt - Stadt Illertissen
Nummer 11                                            Amts- und Mitteilungsblatt Illertissen                                                  Seite 3
§ 2 Gegenstände des Marktverkehrs                                                (5) Der Weihnachtsmarkt ist am
(1) Gegenstände des Marktverkehrs auf dem Wochenmarkt sind:                          Freitag von 16.00 Uhr bis 20.30 Uhr
     1.	Lebensmittel im Sinne des § 1 des Lebensmittel- und Bedarfs-                Samstag von 15.00 Uhr bis 20.30 Uhr
          gegenständegesetzes mit Ausnahme alkoholischer Getränke;                   Sonntag von 13.00 Uhr bis 20.30 Uhr geöffnet.
          zugelassen sind alkoholische Getränke, soweit sie aus selbst-
          gewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft               § 6 Zuteilung des Standplatzes
          oder des Obst- und Gartenbaues hergestellt wurden; der Zukauf          (1)	Auf den Marktplätzen dürfen Waren nur von einem zugeteilten Stand-
          von Alkohol zur Herstellung von Likören und Geisten aus Obst,               platz aus angeboten werden.
          Pflanzen und anderen landwirtschaftlichen Ausgangserzeugnis-           (2)	Die Genehmigung ist bei der Stadt schriftlich zu beantragen. Anträge
          sen, bei denen die Ausgangsstoffe nicht selbst vergoren werden,             auf Zuteilung eines Standplatzes sind bis 6 Wochen vor dem Markt-
          durch den Urproduzenten ist zulässig;                                       tag bei der Stadt zu stellen. Im Antrag sind Firma, Name, Vorname,
     2.	Produkte des Obst- und Gartenbaues, der Land- und Forstwirt-                 Anschrift und weitere Kontaktdaten wie Telefon- bzw. Handynummer
          schaft und der Fischerei;                                                   und E-Mail Adresse des Antragstellers, die für den Marktverkehr vor-
     3. rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des größeren Viehs.                        gesehenen Waren und Dienstleistungen und die gewünschte Fläche
(2) 1.	Gegenstände des Marktverkehrs auf dem Jahrmarkt sind Waren aller              des Standplatzes anzugeben.
          Art. Zugelassen sind auch selbstunterhaltende Tätigkeiten als Schau-   (3)	Die Standplätze werden als Tagesplätze zugeteilt. Auf dem Wo-
          steller oder nach Schaustellerart nach § 55 a Abs. 1 Nr. 2 GewO.            chenmarkt können auch Dauerplätze zugeteilt werden. Dauerplätze
     2. Nicht zugelassen sind:                                                        dürfen eine max. Länge von 20 m und eine max. Tiefe von 4 m nicht
     2.1. Wahrsager, Horoskopsteller, Handleser u. ä.                                 überschreiten. Bei ausreichendem Platzangebot können Ausnahmen
     2.2. Anstößige und unsittliche Darbietungen                                      zugelassen werden.
     2.3. Verkauf von Kriegsspielzeug.                                           (4)	Ein Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Standplatzes besteht
(3) Gegenstände des Marktverkehrs auf dem Regio-/Ökomarkt sind:                       nicht. Die berechtigten Interessen des Anbieters sind nach Möglich-
     1.	alle Waren, die einen regionalen oder ökologischen Charakter                 keit zu wahren.
          haben (u. a. Erzeugnisse des Handwerks, Erzeugnisse des Obst-          (5)	Jedermann ist berechtigt, im Rahmen der für alle Veranstaltungsteil-
          und Gartenbau, (Bio-) Lebensmittel)                                         nehmer geltenden Bestimmungen am Markt als Aussteller, Anbieter
     2.	Imbissbetriebe mit Abgabe von alkoholischen und alkoholfreien                oder Besucher teilzunehmen (Marktfreiheit).
          Getränken (es ist Mehrweggeschirr zu verwenden).                       	Die Stadt kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesonde-
(4)	Gegenstände des Marktverkehrs auf dem Kraut- und Rübenmarkt                      re wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne
     sind alle Waren des täglichen Bedarfs (u. a. Erzeugnisse des Hand-               Aussteller, Anbieter oder Besucher von der Teilnahme ausschließen.
     werks und Kunsthandwerks, Töpfer-waren, Garten-, Pflanzen- und                   Insoweit ist zunächst der Zweck des Marktes maßgeblich. Neben
     Dekoartikel, Flohmarktartikel, (Bio-) Lebensmittel).                             dem Merkmal der Ortsansässigkeit (Art. 21 GO) wird sodann insbe-
(5) Gegenstände des Marktverkehrs auf dem Weihnachtsmarkt sind:                       sondere auch der Bekanntheits- und Bewährungsgrad des Antrag-
     1.	alle Waren, die zum Weihnachtsfest in enger Beziehung stehen                 stellers berücksichtigt.
          oder die sich nach ihrer Art als Weihnachtsgeschenke eignen,           (6) Die Zuteilung ist nicht übertragbar.
          insbesondere Erzeugnisse des heimischen Handwerks oder                 (7)	Der zugeteilte Standplatz darf ohne Zustimmung der Stadt nicht
          Kunsthandwerks, Weihnachtsbäume, Schmuckreisig, Artikel des                 vergrößert, vertauscht oder zum Anbieten nicht zugelassener Waren
          Blumenbindereigewerbes mit Beziehung zu Weihnachten                         verwendet werden.
     2.	Imbissbetriebe mit Abgabe von alkoholischen und alkoholfreien           (8)	Wird ein zugeteilter Standplatz bis zur Öffnungszeit, bzw. bei den
          Getränken (es ist Mehrweggeschirr zu verwenden).                            Jahrmärkten bis 08.00 Uhr, vom Antragsteller nicht besetzt, kann der
                                                                                      Standplatz einem anderen Antragsteller zugeteilt werden, ohne dass
§ 3 Marktplatz                                                                        ein Anspruch auf Entschädigung oder Gebührenerstattung besteht.
Die Märkte finden auf folgenden Marktanlagen (Marktplätze) statt:
1. Der Wochenmarkt auf dem „Marktplatz“                                          § 7 Bezug und Räumung des Standplatzes
2. Der Jahrmarkt auf dem „Marktplatz“ und der „Hauptstraße“                      (1)	Der Standplatz darf frühestens eine Stunde vor Beginn der Öffnungs-
3. Der Regio-/Ökomarkt auf dem „Rathausplatz“                                         zeit bezogen und muss spätestens eine Stunde nach Ende der Öff-
4. Der Kraut- und Rübenmarkt auf dem „Rathausplatz“                                   nungszeit geräumt sein. Für Standplätze auf mehrtägigen Märkten
5. Der Weihnachtsmarkt auf dem „Rathausplatz“                                         können andere Regelungen bestimmt werden.
Findet zum Zeitpunkt des Marktes auf den Marktplätzen eine anderweitige          (2)	Ein Befahren des Marktplatzes mit Fahrzeugen aller Art zum Zwecke
Veranstaltung statt, so kann der Markt auf einen anderen Platz verlegt werden.        der Räumung ist vor dem Ende der Öffnungszeit nicht gestattet.

§ 4 Markttage                                                                    § 8 Marktaufsicht, Marktbetrieb
Markttage sind:                                                                  (1)	Die Marktaufsicht obliegt dem Marktbeauftragten sowie weiteren
1. Für den Wochenmarkt:                                                               Aufsichtspersonen der Stadt. Den Aufsichtspersonen ist jederzeit der
    der Mittwoch und der Samstag                                                      Zutritt zu den Verkaufsständen zu gestatten. Die Aufsichtspersonen
    Fällt der Markttag auf einen Feiertag, entfällt der Markt ersatzlos.              haben sich auf Verlangen auszuweisen.
2. Für den Jahrmarkt:                                                            (2) Die Anbieter, ihre Bediensteten oder Beauftragten haben
    der Frühjahrsmarkt am Sonntag vor Pfingsten;                                      1. sich auf Verlangen der Aufsichtspersonen auszuweisen,
    der Herbstmarkt am 4. Sonntag im Oktober (1 Woche nach Kirchweih).                2. Anordnungen der Aufsichtspersonen Folge zu leisten,
	Markttage sind jeweils der Sonntag und der Montag. Der Vergnü-                      3. den Aufsichtspersonen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen,
    gungspark kann ab Samstagnachmittag geöffnet werden.                              4. den Aufsichtspersonen auf Verlangen Warenproben zu geben.
3. Für den Regio-/Ökomarkt:                                                      (3)	Die Zufahrten und Zugänge zum Marktplatz sind freizuhalten. Das
    ein Wochenende im April                                                           Aufstellen von Fahrzeugen auf dem Marktplatz ist mit Ausnahme von
    Markttag ist der Samstag.                                                         Verkaufswagen nicht gestattet.
4. Für den Kraut- und Rübenmarkt:                                                (4)	Die Anbieter haben die Verkaufsstände nach Maßgabe der Anord-
    das 2. Wochenende im September                                                    nungen der Marktaufsicht mit Name, Vorname und Wohnort, zu
    Markttage sind der Samstag und der Sonntag.                                       kennzeichnen.
5. Für den Weihnachtsmarkt:                                                      (5)	Die Verkaufseinrichtungen beim Weihnachtsmarkt müssen durch ihre äu-
    Jeweils das 1. und 2. Adventswochenende.                                          ßere Gestaltung dem Charakter des Weihnachtsmarktes Rechnung tragen.
    Markttage sind jeweils der Freitag, Samstag und Sonntag.                     (6)	Die Anbieter haben die Standplätze in ordentlichem und reinlichem
                                                                                      Zustand zu halten und nach Beendigung des Marktes besenrein zu
§ 5 Öffnungszeiten                                                                    verlassen. Bei starker Verschmutzung ist die Stadt berechtigt, die
(1) Der Wochenmarkt                                                                   anfallenden Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.
    ist von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr geöffnet.
(2) Der Jahrmarkt ist am                                                         § 9 Erlöschen und Widerruf der Zuteilung
    Sonntag von 10.00 Uhr bis 18.30 Uhr,                                         (1)	Die Zuteilung erfolgt unter Widerrufsvorbehalt. Außer in den Fällen
    Montag von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet.                                      der Art. 48, 49 BayVwVfG erfolgt ein Widerruf nur, wenn
    Der Vergnügungspark ab Samstagnachmittag bis jeweils 20.00 Uhr.                   1. der Standplatz auf dem Markt wiederholt nicht genutzt wird,
(3) Der Regio-/Ökomarkt ist am                                                        2. der Platz des Marktes ganz oder teilweise vorübergehend für bau-
    Samstag von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet.                                        liche Veränderungen oder unaufschiebbare öffentliche Zwecke
(4) Der Kraut- und Rübenmarkt ist am                                                     benötigt wird,
    Samstag und Sonntag jeweils von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet.
Amts- und Mitteilungsblatt - Stadt Illertissen
Seite 4                                           Amts- und Mitteilungsblatt Illertissen                                              Nummer 11
     3. der Inhaber der Zuteilung oder dessen Bediensteter oder Beauf-         Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
         tragter erheblich oder trotz Mahnung wiederholt gegen die Be-          Benutzung der Märkte der Stadt Illertissen
         stimmungen dieser Marktsatzung verstoßen haben,
     4. der Inhaber der Zuteilung die nach der Marktgebührensatzung
                                                                                (Marktgebührensatzung)
         fälligen Gebühren nicht bezahlt.                                       vom 27.02.2019
(2)	Wird die Zuteilung widerrufen, kann die Stadt die sofortige Räumung      Die Stadt Illertissen erlässt auf Grund von Art. 8 Abs. 1 des Kommunal-
     des Stand-platzes verlangen.                                             abgabengesetzes (BayRS 2024-1-I) folgende Satzung:
§ 10 Verhalten auf dem Markt                                                  § 1 Gebührenpflicht
(1)	Der Marktbetrieb darf nicht gestört werden. Jeder hat sein Verhalten     Die Stadt unterhält als öffentliche Einrichtungen
     auf dem Marktplatz und den Zustand seiner Sachen so einzurichten,        1. Wochenmärkte
     dass keine Person oder Sache beschädigt, gefährdet oder mehr als         2. Jahrmärkte
     nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.           3. Regio-/Ökomarkt
(2) Verboten ist                                                              4. Kraut- und Rübenmarkt
     1. das Anbieten der Waren durch lautes Ausrufen, Anpreisen oder         5. Weihnachtsmarkt
         im Umhergehen,                                                       Für die Benutzung dieser öffentlichen Einrichtungen werden Gebühren
     2. das Betteln,                                                          nach dieser Satzung erhoben.
     3. das Beschädigen des Marktplatzes und der vorhandenen Einrich-
         tungen,                                                              § 2 Gebührenschuldner
     4. der Aufenthalt im betrunkenen Zustand,                                Gebührenschuldner ist derjenige, der die Einrichtungen der Märkte be-
     5. Tiere frei umherlaufen zu lassen,                                     nutzt, sei es aufgrund der Zuteilung oder durch tatsächliche Inanspruch-
     6. das Verstellen der Wege auf dem Marktplatz (z.B. durch Aufstellen    nahme eines Standplatzes. Mehrere Gebührenschuldner haften als Ge-
         von Verkaufsständern, Werbetafeln u. a.),                            samtschuldner.
     7. das Befahren des Marktplatzes mit Fahrzeugen aller Art während
         der Öffnungszeit,                                                    § 3 Gebührenmaßstab
     8. das Mitführen von Motorrädern, Mopeds, Mofas, Fahrrädern oder        Die Gebühren berechnen sich bei allen Märkten im Sinne von § 1 grund-
         ähnlichen Fahrzeugen auf dem Marktplatz,                             sätzlich nach der jeweiligen Frontlänge der einzelnen Standplätze, soweit
     9. die Verwendung von offenem Licht und Feuer.                           nicht im Einzelfall ein Pauschal-satz oder bei den Fahrgeschäften des
                                                                              Vergnügungsparks der Durchmesser festgelegt ist.
§ 11 Haftung
(1)	Die Stadt übernimmt keine Haftung für die Sicherheit der von den         § 4 Gebührensatz beim Wochenmarkt
     Anbietern eingebrachten Sachen.                                          (1)	Die Standplatzgebühr beträgt für jeden Markttag pro lfd.
(2)	Die Inhaber von Standplätzen haben gegenüber der Stadt keinen                 Meter Frontlänge                                           2,50 €.
     Anspruch auf Schadloshaltung, wenn der Marktbetrieb durch ein            (2) Die Mindestgebühr beträgt bei Einmalbelegung                5,00 €.
     von der Stadt nicht vertretendes äußeres Ereignis unterbrochen wird      (3)	Die Kosten für die Bereitstellung der Stromanschlüsse und die Mög-
     oder entfällt.                                                                lichkeit der Benutzung ist in der Standplatzgebühr enthalten.
(3)	Die Inhaber von Standplätzen haften gegenüber der Stadt nach den
     gesetzlichen Bestimmungen. Sie haben auch für Schäden einzuste-          § 5 Gebührensätze beim Jahrmarkt
     hen, die von ihren Bediensteten oder ihren Beauftragten verursacht       (1) Die Standplatzgebühr beträgt für jeden Markt:
     werden.                                                                       1.	bei den Verkaufsständen und -plätzen (ausgenommen beim
                                                                                        Vergnügungspark)
§ 12 Ordnungswidrigkeiten                                                          1.1 für stadteigene Stände, pro Stand                     34,00 €
Mit Geldbuße kann belegt werden, wer vorsätzlich                                   1.2 bei Standplätzen für jeden angefangenen lfd. Meter      5,00 €
1. nicht zugelassene Waren feilbietet (§ 2),                                       1.3 bei Imbissständen für jeden angefangenen lfd. Meter 12,00 €
2.	auf dem Marktplatz Waren von einem nicht zugeteilten Standplatz                2. beim Vergnügungspark
    aus anbietet oder verkauft (§ 6 Abs. 1),                                       2.1	große Fahrgeschäfte (Autoskooter, Musikexpress usw.)
3.	einer Anordnung der Stadt auf Räumung des Standplatzes nach §             		        pro lfd. Meter Frontlänge bzw. Durchmesser           12,00 €
    9 Abs. 2 nicht nachkommt,                                                      2.2 Kinderrundfahrgeschäfte (Karussell, Babyflug usw.)
4.	vor dem Ende der Öffnungszeit mit Fahrzeugen die Räumung des              		        pro lfd. Meter Durchmesser                           10,00 €
    Standplatzes vornimmt (§ 7 Abs. 2),                                            2.3 Schiffschaukel, Mini-Mobil, Reitbahn usw.
5.	den Aufsichtspersonen keinen Zutritt zum Verkaufsstand gestattet          		        pro lfd. Meter Frontlänge, bzw. Durchmesser            6,00 €
    (§ 8 Abs. 1Satz 2) oder sich nicht ausweist (§ 8 Abs. 2 Nr. 1),                2.4 Verlosung pro lfd. Meter Frontlänge                     8,00 €
6.	Fahrzeuge, die keine Verkaufswagen sind, auf dem Marktgelände ab-              2.5 Spielbuden (Büchsenwerfen, Schießbude usw.)
    stellt oder die Zufahrten oder Zugänge zum Marktplatz nicht freihält      		        pro lfd. Meter Frontlänge                              4,00 €
    (§ 8 Abs. 3),                                                             (2) Die Mindestgebühr beträgt
7.	Marktabfälle am Standplatz zurücklässt oder den Standplatz nicht in            1. pro Standplatz (ausgenommen Vergnügungspark)           15,00 €
    ordentlichem und reinlichem Zustand hält und verlässt (§ 8 Abs. 6),            2. pro Spielbude                                          15,00 €
8.	durch sein Verhalten Sachen oder Personen beschädigt, gefährdet           (3)	Die Kosten für die Bereitstellung der Stromanschlüsse und die Mög-
    oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder                   lichkeit der Benutzung ist in der Standplatzgebühr enthalten. Beim
    belästigt (§ 10 Abs. 1),                                                       Vergnügungspark werden die Stromkosten gesondert erhoben.
9. den in § 10 Abs. 2 enthaltenen Verboten zuwiderhandelt.                    (4)	Standplätze mit weit überwiegendem Flohmarktsortiment (gebrauch-
                                                                                   te Gegenstände) sind von dieser Gebührenregelung ausgenommen.
§ 13 Inkrafttreten                                                                 Für sie gelten gesonderte Regelungen außerhalb dieser Satzung.
Diese Satzung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in
Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über Märkte in der Stadt Illertissen    § 6 Gebührensätze beim Regio-/Ökomarkt
vom 25.03.2010außer Kraft.                                                    (1) Die Standplatzgebühr beträgt bei Verkaufsständen und -plätzen mit
Stadt Illertissen                                                             Verfolgung der Einnahmenerzielung:
Illertissen, 27.02.2019                                                           1. stadteigene Stände, pro Stand                           40,00 €
Jürgen Eisen                                                                      2. stadteigene Hütten                                      80,00 €
Erster Bürgermeister                                                              3. bei Standplätzen für jeden angefangenen lfd. Meter       6,00 €
                                                                              (2) Eine Standplatzgebühr wird nicht erhoben für:
                                                                                  1. Aussteller ohne Verfolgung der Einnahmenerzielung
                                                                                  2.	Vereine und Aussteller, die einen ausschließlich gemeinnützigen
                                                                                       Zweck verfolgen

                                                                              § 7 Gebührensätze beim Kraut- und Rübenmarkt
                                                                              Die Standplatzgebühr beträgt bei den Verkaufsständen und –plätzen:
                                                                              1. stadteigene Stände, pro Stand                           40,00 €
                                                                              2. stadteigene Hütten                                      80,00 €
                                                                              3. bei Standplätzen für jeden angefangenen lfd. Meter        6,00 €
Amts- und Mitteilungsblatt - Stadt Illertissen
Nummer 11                                           Amts- und Mitteilungsblatt Illertissen                                                    Seite 5
§ 8 Gebührensätze beim Weihnachtsmarkt
(1) Die Standplatzgebühr beträgt für jedes Wochenende
     1. bei weihnachtlichen Warensortiment:
                                                                                   Stadtinformationen
     1.1 stadteigene Hütten                                  85,00 €
     1.2 stadteigene Stände                                  40,00 €               Personalausweis / Reisepass rechtzeitig beantragen!
     1.3 bei eigenen Hütten und Ständen pro lfd. Meter       10,00 €
     1.4 Zuschlag für den Verkauf von alkoholischen Getränken25,00 €            Bitte denken Sie rechtzeitig vor Urlaubsbeginn an die Gültigkeit Ih-
     1.5 Mindestgebühr pro Wochenende                                           res Ausweises!
		         (Standgebühr, Nebenkosten)                        30,00 €            Die Ausstellung eines neuen Ausweises dauert ca. 3 Wochen, zur Ur-
     2. bei Imbissbetriebe:                                                     laubszeit ggf. auch etwas länger.
     2.1 stadteigene Hütten                                 140,00 €            Zur Beantragung bitte folgende Unterlagen mitbringen:
     2.2 stadteigene Stände                                  51,00 €            -Aktuelles biometrisches Lichtbild nicht älter als 3 Monate
     2.3 Standplatzgebühr bei eigenen Hütten pro lfd. Meter 20,00 €             -alten Personalausweis bzw. Reisepass / Kinderausweis
     2.4 Mindestgebühr pro Wochenende                                           -Geburts- bzw. Eheurkunde
		         (Standgebühr, Nebenkosten)                        50,00 €            Ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift des Antragsstellers notwen-
(2)	Zusätzlich zu den Standplatzgebühren wird eine Nebenkostenpau-             dig, ab dem 6. Lebensjahr der Fingerabdruck im Reisepass - deshalb
     schale (Strom, Abschlussreinigung, Gerätschaften usw.) wie folgt           bitte selber vorsprechen.
     erhoben:                                                                   Kosten:
     1. beim weihnachtlichen Warensortiment                  25,00 €            Personalausweis f. Personen unter 24 Jahren             22,80 Euro
     2. bei Imbiss betriebe                                  45,00 €            Personalausweis f. Personen über 24 Jahren              28,80 Euro
(3) 	Bei Teilnahme an beiden Wochenenden wird für die jeweils unter            Reisepass f. Personen unter 24 Jahren                   37,50 Euro
     Abs. 1 Nr. 1.1 bis 1.3 genannten Gebühren ein Nachlass von 20 %            Reisepass f. Personen über 24 Jahren                    60,00 Euro
     gewährt.                                                                   Kinderreisepass                                         13,00 Euro
                                                                                Die Kosten für den Ausweis sind bei der Antragstellung zu entrichten.
§ 9 Entstehen und Fälligkeit                                                    Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter Tel.: 07303/172-56 /-53
(1)	Die Gebühren entstehen mit der Zuteilung eines Standplatzes. Wird          /-52 zur Verfügung.
     ein Platz ohne vorherige Zuteilung benutzt, entstehen sie mit der          Ihr Bürgerbüro
     Benutzung.
(2)	Die Gebühren werden mit ihrem Entstehen fällig und sind unaufge-              Einladung aller interessierten Illertisser Gastronomen
     fordert auf eines der Konten der Stadt zu überweisen.                         zur Besprechung der „5. Illertisser Musiknacht“
(3)	Belege über die Zahlung der Gebühren sind den Aufsichtspersonen
     der Stadt auf Verlangen vorzuweisen.                                       In diesem Jahr wird erneut am 02. Oktober 2019 die „5. Illertisser Mu-
                                                                                siknacht“ stattfinden.
§ 10 Gebührenrückerstattung                                                     Wie im Vorjahr werden wieder gastronomische Betriebe gesucht, die da-
Werden die Einrichtungen der Märkte trotz Zuteilung nicht oder nur teil-        ran interessiert sind, an der Veranstaltung teilzunehmen und eine Band
weise benutzt, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Gebührenrück-            oder eine musikalische Gruppe auftreten zu lassen.
erstattung bzw. Gebührenerlass.                                                 Wenn Sie sich beteiligen wollen und an der Veranstaltung teilnehmen
                                                                                möchten, sind Sie herzlich zur Besprechung der „5. Illertisser Musiknacht“
§ 11 Inkrafttreten                                                              von der Stadt Illertissen einladen:
Diese Satzung tritt 1 Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in              am 27. März 2019 um 14:00 Uhr
Kraft. Gleichzeitig tritt die Marktgebührensatzung vom 25.03.2010 au-           in der historischen Schranne.
ßer Kraft.                                                                      Bei Fragen oder Anregungen können Sie gerne mit unserer Kulturrefe-
Stadt Illertissen                                                               rentin Frau Schewetzky (Telefon: 07303-172-45 oder per E-Mail: sche-
Illertissen, 27.02.2019                                                         wetzky@illertissen.de) Kontakt aufnehmen.
Jürgen Eisen                                                                    Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Kommen und auf eine gute Zusam-
Erster Bürgermeister                                                            menarbeit.

                                                                                   Einladung zur Teilnahme an der Aktion
  Infoveranstaltung zum kommunalpolitischen                                        „Saubere Stadt“ am 13.04.2019
  Ehrenamt                                                                                                   Liebe Bürgerinnen und Bürger aller Stadtteile,
Sie möchten Illertissen mitgestalten? Sie möchten sich ehrenamtlich                                          auch in diesem Jahr wollen wir die Aktion
engagieren? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt.                                                           „Saubere Stadt“, die bereits mehrfach und
Vor den Kommunalwahlen 2020 stellen die örtlichen Parteien und Grup-                                         erfolgreich mit Schulen, Vereinen und Bür-
pierungen Listen mit Kandidatinnen und Kandidaten auf.                                                       gern durchgeführt wurde, wieder stattfinden
Um für einen Platz auf einer der Listen zu kandidieren müssen Sie kein                                       lassen. Das Jugendparlament und die Stadt
Parteimitglied sein - sollten aber den Werten der jeweiligen Partei bzw.        Illertissen möchten Sie darum herzlich einladen an diesem Projekt teil-
Gruppierung nahestehen.                                                         zunehmen. Die Aktion soll
Um über die Arbeit, die Rechte und Pflichten von Stadtratsmitgliedern zu        am Samstag, 13.04.2019, von 09.00 bis 11.00 Uhr,
informieren, lädt die Stadt Illertissen alle Bürgerinnen und Bürger, die sich   soweit es die Witterungsverhältnisse zulassen, stattfinden.
für ein kommunales Ehrenamt interessieren, zu einer neutralen Infover-          Gereinigt werden soll das Stadtgebiet Illertissen mit Ortsteilen Au, Tie-
anstaltung am Mittwoch, 20. März um 18:30 Uhr in die Schranne ein.              fenbach, Jedesheim, Betlinshausen und Dornweiler.
Wir freuen uns auf Sie!                                                         Die Abfälle sollen in eigens dafür bereitgestellten Säcken gesammelt
                                                                                werden, die an den jeweiligen Anlaufpunkten ausgegeben werden. Hilfs-
                                                                                mittel wie Handschuhe und Greifzangen können in begrenztem Umfang
  Wichtige Mitteilung der Stadtverwaltung Illertissen:                          zur Verfügung gestellt werden.
                                                                                Als Dankeschön für die Mitwirkung an dieser Aktion bieten wir allen
Berechtigungskarten für das Jahr 2019 und 2020 für den Wertstoff-               Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen kleinen Imbiss am jeweiligen
hof bzw. Kompostieranlage                                                       Anlaufpunkt an.
Mit den Verbrauchsgebührenbescheiden (Abrechnung 2018 und Vor-                  Um die Aktion und Verpflegung koordinieren zu können, bitten wir alle
auszahlungen 2019) vom 01.03.2019 wurden in den letzten Tagen die               interessierten Bürgerinnen und Bürger ihre Teilnahme bis spätestens
neuen Berechtigungskarten für den städtischen Wertstoffhof im Stadt-            29.03.2018 bei unserem Klimaschutzmanager Herrn Ziegler, Tel. 172-47,
teil Au zugestellt.                                                             anzumelden. Herr Ziegler steht Ihnen auch für evtl. auftretende Rückfra-
Diese Karte ist ab 18.03.2019 gültig, gleichzeitig verliert die alte Berech-    gen gerne zur Verfügung.
tigungskarte für die Jahre 2017 und 2018 ihre Gültigkeit.                       Alle angemeldeten Personen erhalten rechtzeitig vor der Aktion weitere
Wichtig:                                                                        Informationen zum genauen Ablauf und die Einteilung der Einsatzgebie-
Die Berechtigungskarte ist generell bei Anlieferung auf dem Wert-               te. Sollte die Aktion aufgrund der Witterung nicht stattfinden können,
stoffhof mitzuführen und auf Verlangen des Personals vorzuzeigen.               erhalten Sie rechtzeitig vorher Bescheid.
Ersatzweise sollte wenigstens ein gültiger Ausweis mit Angabe der               Über Ihre Beteiligung und Ihren Beitrag für eine saubere und wohnens-
Wohnadresse vorgezeigt werden können.                                           werte Stadt, auch als gutes Beispiel für andere, würden wir uns sehr
                                                                                freuen.
Amts- und Mitteilungsblatt - Stadt Illertissen
Seite 6                           Amts- und Mitteilungsblatt Illertissen                                                                 Nummer 11

          05.04.
          Auftaktveranstaltung in der Schranne:
          Vortrag von Dr. Christoph Mayer
          Die globalen Eismassen im Wandel -
          Wie wird unsere Zukunft
                                                                06.04.2019
                                                              • Stündliche Vorträge in der Schranne
                                                   PROGRAMM

                                                              • Tolle Workshops für Jung und Alt
                                                              • Bühnenprogramm mit Live Musik
                                                                10:00 Uhr   Eröffnung durch
                                                                            1. Bürgermeister Jürgen Eisen
                                                                10:15-11:00 Rodscha und Tom –
                                                                            Kinder Mitmachlieder
                                                                11:00-11:30 Preisverleihung Kreativer Schul-
                                                                            wettbewerb zum Klimaschutz
                                                                13:00-13:45 Rodscha und Tom –
                                                                            Kinder Mitmachlieder
                                                                14:00-14:30 Tanzgruppe Lebenshilfe
                                                                15:30-18:00 Oansno –
                                                                            Die Band, die Bus
                                                                            und Bahnfährt

                                                                Versteigerung der bemalten und
                                                                verzierten Illertisser Vogelhäuschen
                                                              • Regio- und Ökomarkt, Stände
                                                              • Kraut & Krempel-Markt
                                                              zeitgleich auf der Jungviehweide (Eintritt 2€ - unter 14 Jahren frei)
                                                              • Tag der offenen Tür an der Realschule Illertissen
                                                              unter dem Motto: Klimaschutz/ Energiesparen
                                                              Es gibt Ausstellungen, Vorträge und Aktionen (siehe www.rs-realschule.de)

          zusammen mit dem                                    Ausführliches Programm unter
                                                              www.illertissen.de und www.staudengaissmayer.de

          Illertissen Schranne / Schrannenplatz
          06.04. 10-18 Uhr
          Ein kostenloser Pendelbus
          verbindet alle 30 Minuten
          beide Veranstaltungsorte
          und fährt über weitere
          Haltestellen (Bahnhof,
          Marktplatz, etc) zum Kraut
          & Krempel-Markt.
Amts- und Mitteilungsblatt - Stadt Illertissen
Nummer 11                                         Amts- und Mitteilungsblatt Illertissen                                                   Seite 7

                                                                                Einkaufen
                                                                                              in der
  Illertissen ist ganz groß in Mode –
                                             Mode stadt
  mit persönlicher Beratung in Ihren Einzelhandelsfachgeschäften

  Sperrmüllabfuhr                                                                gebührenpflichtigen, bei der Stadtverwaltung erhältlichen Müllsäcken
                                                                                 zur Hausmüllabfuhr bereitgestellt werden können.
Die Stadt Illertissen bietet den Bürgern wiederum die Möglichkeit,            - Wertstoffe bzw. recyclingfähige Materialien, die von der Restmüllent-
Sperrmüll gegen Entgelt im Bring- und Holsystem zu entsorgen.                    sorgung ausgenommen sind, wie Altmetall (Dosen), Alteisen/Schrott,
Bringsystem:	Anlieferung beim Wertstoffhof im Stadtteil Au zu den re-           Aluminium, Altpapier, Altglas, Altkleider, Kartonagen, sauberes Styro-
                 gulären Öffnungszeiten am Samstag, den 30.03.2019               por, recyclingfähige Kunststoffbecher und PE-Folien, Leuchtstoffröhren,
	Die Entsorgungsgebühr je angefangener cbm Sperrmüll                            Batterien etc. Diese Wertstoffe sind in die entsprechenden Sammelcon-
                 beträgt 20,00 Euro und ist bei Anlieferung vor Ort zu ent-      tainer einzubringen bzw. beim Wertstoffhof im Stadtteil Au anzuliefern.
                 richten.                                                     Bitte beachten: Spezielle Regelung für Elektro- u. Elektronikschrott
Holsystem:	Abholung am Freitag, den 29.03.2019 ab 7.00 Uhr                   Ausgediente Fernsehgeräte, Waschmaschinen, Kühlgeräte, Elekt-
	(nur nach vorhergehender schriftlicher Anmeldung (Anfor-                    roherde, etc. werden im Rahmen einer getrennten Elektro- u. Elek-
                 derungskarte) und Kostenerstattung). Entsorgungsgebühr       tronikschrottentsorgung gesammelt und verwertet und werden
                 je angefangener cbm Sperrmüll 20,00 €, zuzüglich einer       daher nicht über die Sperrmüllabfuhr entsorgt. Diese können aber
                 einmaligen Abholpauschale in Höhe von 15,00 €                seit 24.03.2006 kostenlos auf dem Wertstoffhof angeliefert werden.
(Beispiel:       Sperrmüll 2 cbm á 20,00 €                      = 40,00 €    Nähere Auskünfte erteilt die Stadtverwaltung - Rathaus, Bürgerbüro
                 Abholpauschale                                 = 15,00 €    bzw. Steueramt.
                 Entsorgungsgeb. insges.                       = 55,00 €)    - Sondermüll und Problemmüll jeglicher Art ( z.B. Behälter mit Säuren,
Bitte beachten:                                                                  Farben, Ölen, Laugen, Chemikalien, Altmedikamente etc.).
Die Abholung des Sperrmülls erfolgt nur, wenn die Anmeldekarte mindes-        - Bauschutt (z.B. Erde, Steine, Ziegel, Dachplatten) sowie Renovierungs-
tens eine Woche vor dem Abholtermin, also bis spätestens 22.03.2019,             und Baustellenabfälle.
der Stadtverwaltung, Rathaus, Zi. Nr. 301, vorliegt und die Entsorgungs-      - Abfälle, die gem. der Abfallbeseitigung des Landkreises ausgeschlos-
gebühr bezahlt ist. Verspätet eintreffende Meldungen können nicht be-            sen sind, z. B. explosionsgefährliche Stoffe (Druckgasflaschen), Altau-
rücksichtigt werden.                                                             tos, Altreifen usw.
Anmeldekarten sind im Rathaus erhältlich. Bitte stellen Sie das Sperrgut      - Übermäßig sperrige Güter, die aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts
am Abholtag (sofern möglich) erst in der Frühe, jedoch bis 7.00 Uhr, so          nicht verladen werden können (z. B. Stückgewicht über 50 kg, länger
am Fahrbahn- bzw. Gehwegrand bereit, dass die Fußgänger bzw. Au-                 als 2,50 m) bzw. Gegenstände, die das Abfuhrfahrzeug ungewöhnlich
tofahrer nicht behindert oder gefährdet werden. Sind Straßenteile, Stra-         verschmutzen oder beschädigen können.
ßenzüge oder Wohnwege mit dem Sammelfahrzeug nicht befahrbar, so              Baum- und Heckenschnitt sowie Gartenabfälle werden ebenfalls nicht
ist der Sperrmüll an eine durch das Sammelfahrzeug erreichbare Stelle         abgefahren.
zu bringen. Loses Material muß gebündelt sein, so dass es mit wenigen         Es wird auf die Möglichkeit zur Selbstanlieferung bei der städtischen
Handgriffen verladen werden kann. Etwaige Rückstände auf den Geh-             Kompostieranlage
steigen oder Straßen müssen umgehend wieder beseitigt werden. Ver-            im Stadtteil Au bzw. die Möglichkeit der Entsorgung über die Biotonne
spätet bereitgestellter Sperrmüll wird nicht abgefahren.                      verwiesen.
Grundsätzliches:                                                              Anmerkung:
Sperrmüll sind Gegenstände aus Privathaushalten, die wegen ihrer Sper-        Außerhalb des städtischen Entsorgungsangebotes hat jeder Bürger die
rigkeit selbst nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die Mülltonne pas-      Möglichkeit, Sperrmüll direkt bei der Müllverbrennungsanlage des Land-
sen, in erster Linie ausgedienter und unbrauchbar gewordener Hausrat          kreises in Weißenhorn gegen eine entsprechende Gebühr zu den norma-
(wie z.B. alte Möbel, Matratzen, Teppiche, etc.                               len Öffnungszeiten anzuliefern. Seit 01.01.2018 gelten am Müllkraftwerk
- jedoch keine Elektrogeräte bzw. Elektronikschrott. -).                      Weißenhorn für Selbstanlieferung nachstehende Gebührensätze:
Das Altholz (Möbel etc.) wird in einem separaten Container gesam-             Kleinmengenregelung ab 01.01.2018
melt und getrennt vom übrigen Sperrmüll entsorgt. Es wird daher               Kleinwaage                  bei Anlieferung mit Fahrzeug bis zu 7,5 t
gebeten, den Sperrmüll bereits entsprechend vor zu sortieren und              von 1 kg - 40 kg            4,00 €
größere Möbelstücke soweit möglich zu zerlegen, evtl. vorhandene              ab 41 kg kostet jedes Kilogramm 0,10 €
Metallteile (z.B. Eisenteile, Beschläge, etc.) sowie sonstige Materiali-      Großwaage                   bei Anlieferung mit Fahrzeug über 7,5 t
en vom Holz zu entfernen (diese können kostenlos in den vorhandenen           von                         1 kg – 100 kg 10,00 €
Schrott/Alteisencontainer eingebracht werden).                                ab 101 kg kostet jedes Kilogramm 0,10 €
Was ist kein Sperrmüll und wird daher nicht abgefahren?                       Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 7.00 h – 12.00 h u. 13.00 h – 17.00 h
- Flachglas (Fenster, Türen), Spezialglas etc.                                                      Do.        7.00 h – 12.00 h u. 13.00 h – 18.00 h
- Kleinere Gegenstände (z.B. Schuhe, Tapeten etc.) sowie Hausmüll,           Bitte beachten: von 12.00 Uhr – 13.00 Uhr ist das EWW geschlossen
   die aufgrund ihrer Größe in den Müllgefäßen untergebracht, bzw. in
Amts- und Mitteilungsblatt - Stadt Illertissen
Seite 8                                            Amts- und Mitteilungsblatt Illertissen                                               Nummer 11
Für Anlieferungen von Privatpersonen zusätzlich                                   Renten- u. Sozialversicherungsamt
jeden Samstag 9.00 h – 14.00 h durchgehend
Hinweis: Die nächste Sperrmüllabfuhr findet voraussichtlich im                 Tel.: 07303/172-50 - Frau Geißler, Stadt Illertissen, EG -Zimmer 001,
          Herbst 2019 statt.                                                    geissler@illertissen.de
Die Sperrmülltermine finden Sie zukünftig auf www.illertissen.de                Allgemeine Öffnungszeiten:
oder im Abfuhrkalender.                                                         Montag - Donnerstag:         08.00 - 12.00 Uhr
Der Abfuhrkalender liegt für Sie im Bürgerbüro zur Abholung bereit.             Mittwoch:                    14.00 - 18.00 Uhr
                                                                                Weitere Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich!
                                                                                Hinweis: In der Zeit vom 07. - 17.03.2019 ist das Büro nur am Donners-
                                                                                tagvormittag sowie Mittwochnachmittag vertretungsweise besetzt.
  Kommunale Verkehrsüberwachung                                                 Zur Information: Bei Rentenanträgen, Kontenklärungen sowie allgemei-
                                                                                nen Auskünften wenden Sie sich an Ihre zuständige Wohnsitzgemeinde.
Die Geschäftsstelle der Kommunalen Verkehrsüberwachung ist vom                  Wichtig ist dabei, dass Sie beim Besuch Ihre Rentenunterlagen (Renten-
14.03.2019 bis 15.03.2019 geschlossen.                                          u. Wartezeitauskunft mit Versicherungsverlauf), Ihren Personalausweis /
                                                                                Reisepass bzw. die angeforderten Unterlagen (Originale) mitbringen. Ein
                                                                                Rentenantrag sollte ca. 3 - 4 Monate vor Rentenbeginn aufgenommen
  Bürgersprechstunde                                                            werden, deshalb kommen Sie bitte rechtzeitig während der allgemeinen
                                                                                Öffnungszeiten zu einem Vorgespräch mit Renten- u. Wartezeitauskunft
Die nächste regelmäßige Bürgersprechstunde findet am heutigen Mitt-             incl. Versicherungsverlauf vorbei. So kann geprüft werden, welche Vor-
woch, 13.03.2019 von 17 bis 18 Uhr im Amtszimmer des Bürgermeis-                aussetzungen erfüllt und ob alle Zeiten richtig gespeichert sind.
ters im Rathaus Illertissen statt. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.    Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung (DRV)
Zugang über historischen Eingang.                                               Für die regelmäßig stattfindenden Sprechtage der DRV können Sie bei
                                                                                uns gerne zu den oben genannten Öffnungszeiten telefonisch einen Ter-
                                                                                min vereinbaren. Derzeit sind am 08. + 22.05.2019 noch Termine frei.
                                                                                WICHTIG: Bitte halten Sie zur Terminvereinbarung Ihre Rentenversiche-
  MEHRgenerationenTREFF                                                         rungsnummer bereit.
in der Spitalstraße 12 - 89257 Illertissen
Café Bienenstich
Öffnungszeiten:                                                                   Das Amts- und Mitteilungsblatt online
Montag bis Freitag		                                    09.00 - 12.00 Uhr
                                                                                Das aktuelle Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Illertissen kommt nicht
  - Stick- und Häkeltreff:                  Dienstag    09.30 - 11.30 Uhr
                                                                                nur in Papierform in alle Haushalte, sondern ist jederzeit auch online auf
  - Babycafé:                             Donnerstag    09.30 - 11.30 Uhr
                                                                                der Internetseite der Stadt verfügbar. Jeden Mittwoch kann auf www.
  - Spieletreff (ohne Café):              Donnerstag    14.00 - 16.00 Uhr
                                                                                illertissen.de die neueste Ausgabe des Amtsblattes unter dem Punkt AK-
  - französisches
                                                                                TUELLES abgerufen werden - so verpassen Sie selbst im Urlaub oder
  Konversationscafé:                          Freitag   10.00 - 11.30 Uhr
                                                                                bei einem Auslandsaufenthalt keine Ausgabe und sind somit immer über
Kostenloses Beratungsangebot
                                                                                Ihre Heimatstadt Illertissen informiert.
• Integrationsberatung                       Montag     09.00 - 12.00 Uhr
• Seniorenberatung                          Dienstag    09.00 - 12.00 Uhr
• Sprechstunde für Asylbewerber:            Mittwoch    09.00 - 12.00 Uhr
		                                               und    13.30 - 16.30 Uhr         Öffnungszeiten des Rathauses
                                                                                Öffnungszeiten:
                                                                                Bürgerbüro:
                                                                                Montag                      08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
  Jugendhaus Illertissen                                                        Dienstag                    08.00 - 12.00 Uhr
Spitalstraße 12 - 89257 Illertissen                                             Mittwoch                    08.00 - 18.00 Uhr
Öffnungszeiten:                                                                 Donnerstag und Freitag      08.00 - 12.00 Uhr
Mo - Fr 16:00 - 20:00 Uhr                                                       Allgemeine Verwaltung
Tel.: 07303 / 7813                                                              Mo. - Fr.                   08.00 - 12.00 Uhr
Kathrin Grimm, Tel.: 0176 / 22961500                                            Mi.                         14.00 - 18.00 Uhr
Harry Heckenberger, Tel.: 0175 / 2703190                                        Telefonnummer Rathaus Illertissen: 07303/172-0.
                                                                                Leerung der Briefkästen in den Stadtteilen
                                                                                jeweils donnerstags ab 12 Uhr.

  Familienstützpunkt 
Offene Beratung in der Spitalstraße 12 in Illertissen:                            Öffnungszeiten des Wertstoffhofes und der
Montag                    14.00 - 16.00 Uhr                                       Kompostieranlage Au in den Wintermonaten
Dienstag                  15.00 - 17.00 Uhr                                       vom 16. Nov. 2018 bis 14. März 2019
Donnerstag                15.00 - 17.00 Uhr
Freitag                   10.00 - 14.00 Uhr                                     Für die Wintermonate gelten nachstehende Öffnungszeiten:
Außerhalb der offenen Sprechzeiten können Gesprächstermine auch                 Montag:                geschlossen
nach Absprache vereinbart werden.                                               Dienstag bis Freitag:  14.00 - 17.00 Uhr
Claudia Glogger, Tel.: 0162/9704157                                             Samstag:               09.00 - 15.00 Uhr
Mail: familienstuetzpunkt@illertissen.de                                        Wir bitten Sie um Beachtung der geänderten Öffnungszeiten.
                                                                                Öffnungszeiten des Wertstoffhofes und der Kompostieranlage Au in
Häusliche Notfälle für Eltern von Babys und Kleinkinder                         den Sommermonaten vom 15.03.2019 bis 15.11.2019
Am: Donnerstag, den 21.03.2019 von 9.00-12.00 Uhr                               Für die Sommermonate gelten mit Wirkung vom 15.03.2019 (KW 11)
Im: Mehrgenerationenhaus                                                        nachstehende Öffnungszeiten:
Kosten: 8,30 € pro Kursteilnehmer                                               Montag:                   geschlossen
Kindernotfälle wie beispielsweise Vergiftungen und das Ertrinken erfordert      Dienstag u. Freitag:      10.00 - 18.00 Uhr
schnelles Reagieren. Der Kurs wird verschiedenste Notfälle behandeln,           Mittwoch u. Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Theorie und Praxis verknüpfen. An dem Vormittag werden unterschied-             Samstag:                  09.00 - 16.00 Uhr
lichste Erkrankungen, Kindernotfälle und Handlungsmöglichkeiten be-             Wir bitten Sie um Beachtung der geänderten Öffnungszeiten.
sprochen und praktische Abläufe, wie die Reanimation auch erprobt.
Hinweis: Bitte Kinderbetreuung organisieren, der Kurs findet ohne Kinder
statt. Die Teilnehmerplätze sind begrenzt.                                        Fundamt
Zur Anmeldung und für Fragen wenden Sie sich bitte an Claudia Glogger
                                                                                Sind Ihnen Fahrräder oder sonstige Gegenstände abhandengekommen,
vom Familienstützpunkt.
                                                                                so fragen Sie doch bitte im Fundbüro, Bürgerbüro, bei der Stadtverwal-
Familienstützpunkt Illertissen, Altenstadt, Buch, Unterroth und Oberroth
                                                                                tung Illertissen zu den üblichen Öffnungszeiten nach. Sie finden auch
Tel. 0162/9704157
                                                                                alle Fundsachen unter www.illertissen.de - Fundbüro Online. Vielleicht
Mail: familienstuetzpunkt@illertissen.de                                        haben Sie Glück!
Amts- und Mitteilungsblatt - Stadt Illertissen
Nummer 11                                                               Amts- und Mitteilungsblatt Illertissen                                                     Seite 9

  Wochenmarkt                                                                                               Landratsamt Neu-Ulm
Jeden Mittwoch und Samstag von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr auf dem                                            Allgemeine Öffnungszeiten
Marktplatz.                                                                                               Mo. - Mi. und Fr. 07.30 Uhr - 12.30 Uhr,
                                                                                                          Do.                  07.30 Uhr - 17.30 Uhr
                                                                                                          und nach Terminvereinbarung - Sie können das Landratsamt Neu-Ulm
  Freizeitbad Nautilla                                                                                    unter folgenden Nummern erreichen:
                                                                                                          Telefon - Zentrale 0731/70 40 - 0
Öffnungszeiten                                                                                            Telefax - Zentrale 0731/70 40 -690 oder - 169
Frühschwimmen                                                                                             E-Mail: poststelle@lra.neu-ulm.de
Di - Fr                                                            06.30 - 09.00 Uhr                      Dienststelle in Illertissen mit den Fachbereichen
Montag, Dienstag, Mittwoch                                         09.00 - 22.00 Uhr                      • Kreisbildstelle                                Tel. 0731/7040 1670
Donnerstag                                                                                                • Jugend und Familie
Bad                                                                09.00 - 22.00 Uhr                         - Kommunale Jugendarbeit                      Tel. 0731/7040 2587
Sauna                                                              09.00 - 24.00 Uhr                         - Sozialer Dienst: Illertissen                Tel. 0731/7040 2583
Freitag                                                            09.00 - 22.00 Uhr                         - Sozialer Dienst: Vöhringen/Altenstadt       Tel. 0731/7040 2584
Samstag                                                                                                      - Sozialer Dienst: Weißenhorn                 Tel. 0731/7040 2581
Bad                                                                09:00 - 22:00 Uhr                         - Eingliederungshilfe                         Tel. 0731/7040 2588
Sauna                                                              09:00 - 22:00 Uhr                         - Kindergartengebühren                        Tel. 0731/7040 2589
Sonntag, Feiertag                                                  09.00 - 21.00 Uhr                         - Beistandschaften (Do.)                       Tel. 07303/96 64 29
                                                                                                             - Jugendgerichtshilfe                         Tel. 0731/7040 2586
                                                                                                             - Schwangerenberatung (Dienstag)              Tel. 0731/7040 5212
  Veranstaltungskalender                                                                                  • Lebensmittelüberwachung                  Tel. 0731/7040 3414/3415
                                                                                                          • Zulassungsstelle                               Tel. 0731/7040 4470
Samstag, 16.03.2019
                                                                                                          Allgemeine Öffnungszeiten:
13:30 Uhr         Theatervorpremiere
                                                                                                          Mo. - Fr.            08.00 Uhr - 12.30 Uhr
                  Kulturring Betlinshausen
                  Vereinsheim, Betlinshausen
Samstag, 16.03.2019
19:30 Uhr         Theaterpremiere                                                                           Illertisser Tafel e.V.
                  Kulturring Betlinshausen                                                                Reguläre Öffnungszeiten im Adler-Nebengebäude, direkt beim Rat-
                  Vereinsheim, Betlinshausen                                                              haus:
Freitag - Sonntag, 22. - 24.03.2019                                                                       Dienstag            von 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr
19:30 Uhr         Theateraufführungen                                                                     Freitag             von 09.30 Uhr bis 10.30 Uhr
bzw. 18:00 Uhr Kulturring Betlinshausen                                                                   Zur Warenabholung werden ehrenamtliche Fahrer gesucht - Auto
                  Vereinsheim, Betlinshausen                                                              wird gestellt!
                                                                                                          Öffnungszeiten der Kleiderkammer in der Memminger Str. 6
                                                                                                          1. und 3. Dienstag im Monat       09.00 Uhr - 11.30 Uhr
                                                                                                          2. und 4. Dienstag im Monat       15.00 Uhr - 17.30 Uhr
  Mitteilungen anderer                                                                                    5. Dienstag                       geschlossen!

  Behörden und Einrichtungen                                                                                Stadtbücherei

                                                          AKADEMIE

                 „Der Mensch ist, was er ißt“
           Ernährung nach der Traditionellen Chinesischen
           Medizin als Basis gesunden Lebens

           Referentin:
           Frau Antonie Egger
           Ärztlich geprüfte Ernährungs-
           beraterin nach TCM

           Termin:
           Dienstag, 19.03.2019
           von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr

           Veranstaltungsort:
           iTCM-Klinik Illertal,
           Seminarraum, 2. OG

     Veranstalter:                                         Anmeldung & Information:
     Akademie für Traditionelle Chinesische Medizin GbR    iTCM-Klinik Illertal
                                                           Krankenhausstraße 7
                                                           89257 Illertissen
     Eintritt frei                                         T. +49 (0)7303 952926-0
                                                           info@itcm-illertal.de   www.itcm-illertal.de
Amts- und Mitteilungsblatt - Stadt Illertissen
Seite 10                                          Amts- und Mitteilungsblatt Illertissen                                              Nummer 11

  Stadtbücherei St. Martin                                                      Schlosskapelle
Wie wär´s mit einer Tasse Kaffee oder Cappuccino in der Stadtbücherei         Für Schlosskapellenführungen können Sie sich beim 1. Vorsitzenden
St. Martin?                                                                   Max Kanz, Tel.: 0172 985 1405 melden.
Öffnungszeiten Stadtbücherei St. Martin:                                      Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage:
Montag       15.00 Uhr - 19.00 Uhr                                            www.heimatpflege-illertissen.de.
Mittwoch     10.00 Uhr - 12.00 Uhr
             15.00 Uhr- 19.00 Uhr
Donnerstag 15.00 Uhr - 19.00 Uhr                                                Egerländer -Elbogener Heimatmuseum
Samstag      10.00 Uhr - 12.00 Uhr
                                                                              Hauptstr. 2, jeden 1. Samstag im Monat, 14.00 Uhr - 17.00 Uhr und nach
                                                                              Vereinbarung unter Tel.: 07303/6295, Frau Asam.
  Museum Illertissen
Mit der Neueröffnung des Museums Illertissen - Geschichten und Ge-              Wehrdienstberatung
schichte im Schloss - hat Illertissen ein Museum, welches gemacht ist
für Einheimische und Gäste, für Familien mit Kindern und historisch In-       Jeden Donnerstag bietet die Ulmer Wehrdienstberatung für Jugendli-
teressierte. Die neue Dauerausstellung konzentriert sich auf Illertissen.     che und deren Eltern Sprechstunden von 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr in
Genauer: Auf die Menschen in Illertissen. Damals und heute. Die Ge-           Neu-Ulm an.
schichte der Stadt wird anhand von Geschichten der unterschiedlichsten        Interessenten können sich unter Tel.: 0800/980 0880 (bundesweit kos-
Menschen aus Illertissen gezeigt, daher auch der Namen Museum Iller-          tenfrei) oder karrbbaugsburg@bundeswehr.org anmelden.
tissen - Geschichten und Geschichte im Schloss. Viele unterschiedliche
Lebensgeschichten erzählen so die spannende Geschichte der Stadt:
Zeitzeugen berichten aus der Besatzungszeit, vom Wirtschaftswunder,             Sozialpsychiatrisches Zentrum Illertissen der
dem Wachstum der Stadt durch Heimatvertriebene und Arbeitsmigranten             Diakonie Neu-Ulm
sowie von Abenteuern auf anderen Kontinenten. Von der Vergangenheit
bis in die Gegenwart reicht das Erzählte und Gezeigte der neuen Aus-          Anlaufstelle für Menschen mit psychischer Erkrankung
stellung und die vielen Facetten der Stadt werden basierend auf unter-        Unterer Graben 7, 89257 Illertissen
schiedlichsten Exponaten gezeigt.
Schon in Raum 1 wird der Besucher mit einem überraschenden Ob-                Tagesstätte für seelische Gesundheit
jekt-Planeten willkommen geheißen, in welchem sich die bunte Welt der         geöffnet täglich ab 08:30 Uhr
Vöhlinstadt zeigt. Weitere Aktiv-Stationen und 3-D-Betrachter mit histo-      Mo bis 16:00 Uhr
rischem Bildmaterial machen Geschichte greif- und erlebbar. Lassen Sie        Di bis 16:00 Uhr (12:30 Uhr Mittagessen, Unkostenbeitrag)
sich von spannenden und unterhaltsamen Geschichten überraschen und            Mi bis 13:00 Uhr (12:00 Uhr Mittagessen, Unkostenbeitrag)
besuchen Sie die neue Ausstellung im Museum Illertissen - Geschichten         Do bis 16:00 Uhr
und Geschichte im Schloss - es lohnt sich!                                    Fr bis 14:30 Uhr (12:30 Uhr Mittagessen, Unkostenbeitrag)
Vöhlinschloss, Schlossallee 23, 89257 Illertissen                             Team: Till Bauer (Leiter), Petra Baum, Anni Heudorfer, Claudia Lorenz,
Telefon 07303 6965 (Museum)                                                   Claudia Mack,
Telefon 07303 172-45 (Verwaltung)                                             07303-90665-11
Öffnungszeiten
- ganzjährig geöffnet -                                                       Ambulantes betreutes Wohnen
Donnerstag bis Sonntag/Feiertag: 13.00 Uhr - 17.00 Uhr                        Team: Sandra Eisen, Marianne Flitsch, Claudia Lorenz, Wilfried Ertl, Gün-
(barrierefreier Zugang)                                                       ter de Roy, Ansprechpartner: Till Bauer
Eintritt frei!                                                                07303-90665-10
Führungen für Gruppen nach Vereinbarung!                                      spz.illertissen@diakonie-neu-ulm.de
Telefon 07303 172-45
Email: museum@illertissen.de                                                  Drob Inn Drogenberatungsstelle
www.illertissen.de/museum                                                     Mo, Di nachm., Do (bis Feb. 2019),
Der Heimatverein bietet jeden ersten Sonntag im Monat um 15.00 Uhr            Mo - Fr (ab März 2019)
eine Führung durch das Museum an. Eine Anmeldung ist nicht erfor-             07303-902840 und 0152-03429157
derlich.                                                                      (Terminvereinbarung auch unter 0731-88030520)
Treffpunkt: Eingang zum Museum.                                               s.heinzelmann@diakonie-neu-ulm.de

                                                                              Suchtberatung
                                                                              Christin Krieger
  Bienenmuseum Illertissen                                                    Mi 10 - 17 Uhr (14 - 15 Uhr telefonische Sprechstunde)
Es brummt und summt im Bayerischen Bienenmuseum. Eine Königin                 Do 10 - 17 Uhr (10 - 11 Uhr telefonische Sprechstunde)
mit Hofstaat im Schloss - das gibt es in Illertissen.                         Termine nach Vereinbarung
In den Räumen des Museums können kleine und große Bienenfor-                  07303-90665-12
scher eine Bienenkönigin, Arbeiterinnen und Drohnen in einem gläser-          Terminvereinbarung auch über 0731-7047850
nen Schaubienenstock studieren und das rege Treiben auf den Waben             suchtberatung@diakonie-neu-ulm.de
beobachten. Aber nicht nur das gibt es in diesem einzigartigen Museum
im Vöhlin-Schloss zu entdecken.                                               Sozialpsychiatrischer Dienst der Caritas
So erzählen 50 Mio. Jahre alte Ur-Bienen in Bernsteinen, Gerätschaften        Di 14:00 - 18:00 (Frau Wowra)
der Imkerei, Grafiken aus sechs Jahrhunderten und vieles mehr von in-         Mi 09:00 - 13:00 (Frau Mayer)
teressanten, unbekannten und außergewöhnlichen Themen um die Ho-              Do 09:00 - 13:00 (gerade Woche Frau Wowra, ungerade Woche Frau
nigbiene: von der Entwicklungsgeschichte der Imkerei bei den Ägyptern         Mayer)
bis heute, über die Biologie und Zucht der Biene bis hin zur reichen Kul-     Do 09:00 - 11:00 (offenes Frühstücksangebot in der Tagesstätte, Un-
turgeschichte der Wachs- und Honigproduzentin seit der Antike.                kostenbeitrag)
Das Museum unter der Trägerschaft des Landkreises Neu-Ulm wird ge-            0731-73424 (für Illeritssen)
fördert durch den Bezirk Schwaben und die Stadt Illertissen.                  spdi.neu-ulm@caritas-augsburg.de
Öffnungszeiten:
Donnerstag bis Sonntag und Feiertag             13.00 Uhr bis 17.00 Uhr       EUTB Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
Eintritt frei!                                                                Stefanie Mäckle
Führungen für Gruppen, Schulklassen und Kindergärten nach Verein-             Mo 14:00 - 18:00 offen oder nach Vereinbarung unter
barung unter                                                                  0731-4031392 oder 0176-45564000
Tel. 0731/7040-118 oder                                                       s.maeckle@diakonie-neu-ulm.de
E-Mail: walter.woertz@lra.neu-ulm.de.

                
Nummer 11                                       Amts- und Mitteilungsblatt Illertissen                                                 Seite 11

  Wohnraumprävention der Caritas und Diakonie                               •	Betreuungsverein (Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht, Patienten-
  Neu-Ulm                                                                      verfügung, Beratung, Ehrenamt...)
                                                                            • Beratung
Ihnen droht der Verlust Ihrer Wohnung wegen...                              Für nähere Informationen sind wir telefonisch erreichbar unter:
- Mietschulden?                                                             Geschäftsstelle:        Tel. 0731 / 92268 - 0
- einer Mietvertragskündigung?                                              Wohnberatung:           Tel. 0731 / 926 980 601
- einer Räumungsklage?                                                      Werkstatt Illertissen:  Tel. 07303 / 90660 - 10
- sonstigen Problemen mit Ihrer Wohnung?                                    Beratungsstelle:        Tel. 0731 / 92268 - 197
Wenn Sie im Landkreis Neu-Ulm wohnen, bietet Ihnen die Wohnraum-            Im Internet unter:      www.lebenshilfe-donau-iller.de
prävention Hilfe bei allen Fragen, die sich zum Thema Wohnungsverlust
stellen.
Ziel ist es, den Wohnraum zu erhalten und Obdachlosigkeit zu verhindern.       dPV Parkinson - Gruppe Region Iller
Wenn Sie jetzt den ersten Schritt wagen, können Sie Ihr Problem mit
unserer Unterstützung lösen.                                                Parkinson? Wir lassen Sie nicht allein!
Wir unterliegen der Schweigepflicht! Die Beratung ist kostenfrei!           Alle Betroffene und Angehörige sind zu den Gruppentreffen, welche am
Erwin Thoma, im Benefiziatenhaus, Hauptstr. 16, Illertissen, Tel.           1. und 3. Montag im Monat ab 14.00 Uhr im Caritas-Center, in Illertissen,
0731/97095-70, Fax: 0731/97095-72;                                          Beethovenstr. 6, stattfinden, herzlich eingeladen.
erwin.thoma@caritas-neu-ulm.de, www.dominikus-ringeisen-werk.de             Hier gibt es Vorträge, Beratung, Gymnastik, Erfahrungsaustausch, ge-
Offene Sprechstunde                                                         meinsame Aktivitäten und vieles mehr.
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und nach Terminvereinbarung.                   Die Mitglieder kommen aus dem Großraum Illertissen und eine Anfahrt
                                                                            bis zu 30 km ist keine Seltenheit.
                                                                            Wenn Sie Parkinson-Betroffener oder Angehöriger einer parkinsoner-
  Dominikus-Ringeisen-Werk                                                  krankten Person sind, Hilfe, Beratung und Unterstützung benötigen,
                                                                            kommen Sie zu den Gruppentreffen nach Illertissen.
Hilfen für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen                 Unser Motto: Hinsehen - Handeln - Helfen
(Gustav-Stresemann-Str. 1 a, 89257 Illertissen,                             Das Team Iller freut sich auf Ihr Kommen.
www.dominikus-ringeisen-werk.de)                                            Weitere Info finden Sie auf der Homepage parkinson-illerrieden.de /start.
Für weitere Informationen sind wir persönlich oder telefonisch unter:
07303-9034056 erreichbar.
Zudem finden Sie bei uns:
•	Offene Behindertenarbeit mit Beratung, Freizeitangeboten und Fa-
    milienentlastung
• Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen
                                                                               Kirchliche Nachrichten
• Betreutes Wohnen in Familie
• Begleitdienst, Einkaufsdienst                                                Nachrichten der Katholischen
• hauswirtschaftliche Unterstützung
• Schulbegleitungen und Kindergartenbegleitung                                 Pfarreiengemeinschaft Illertissen, Au,
                                                                               Betlinshausen, Jedesheim und Tiefenbach

  Schmerzhilfegruppe Illertissen -                                          Mittwoch, 13.03. - Mittwoch der 1. Fastenwoche
                                                                            Mariä Himmelfahrt 18:00 Uhr	Abendmesse (f. d. Verst. d. Fam.
  Selbsthilfebüro KORN                                                                                          Datzmann, Brem u. Patsora/Jo-
Gemeinsam geht es leichter!                                                                                     hann u. Walburga Schütz-Maria u.
Unsere Schmerzhilfegruppe bietet:                                                                               Otto Schmid-Siegfried Fesenmay-
   - Gespräche                                                                                                  er/Anna u. Franz Ritschel u. verst.
   - Erfahrungsaustausch                                                                                        Angeh.)
   -	Die Möglichkeit, den Schmerz besser zu verstehen und damit um-        St. Antonius            19:00 Uhr	 Abendmesse (Amalie Hornung
      zugehen                                                                                                   St.M./Theresia Priem St.M.)
   - Gegenseitigen Halt und Unterstützung                                   Donnerstag, 14.03. - Hl. Mathilde, Gemahlin König Heinrichs I.
   - und dies alles kostenlos.                                              Krankenhauskapelle 18:00 Uhr	Abendmesse (Josefa u. Erna Klai-
Die Gruppe trifft sich an jedem 3. Mittwoch im Monat von 18.00 Uhr                                              ber/Kreszentia u. Adolf Reiter)
- 19:30 Uhr im Caritas-Centrum Illertissen,                                 St. Johannes            19:00 Uhr	Abendmesse (Alois Miller)
Beethovenstr. 6, 89257 Illertissen.                                         Freitag, 15.03. - Hl. Klemens Maria Hofbauer, Ordenspriester
Ansprechpartner: Rita Jacobi, Tel.: 07303/902050.                           St. Antonius            06:30 Uhr Morgenlob
                                                                            St. Martin              08:30 Uhr	Heilige Messe, anschl. Eucharisti-
Selbsthilfegruppe für Betroffene                                                                                sche Anbetung bis 10:00 Uhr
von allergischem Asthma und Lungenerkrankung                                St. Martin              18:30 Uhr Kreuzwegandacht
Die Selbsthilfegruppe für Betroffene von Atemwegerkrankungen trifft sich    St. Meinrad             19:00 Uhr Fastenandacht
monatlich, jeden ersten Donnerstag im Monat um 18.00 Uhr im Ulmer           Mariä Himmelfahrt 19:30 Uhr Meditativer Abend
Weststadthaus, 1. Stock (Aufzug vorhanden), Mehrzweckraum, Moltke-          Samstag, 16.03. - Samstag der 1. Fastenwoche
straße 10 in 89077 Ulm. Die Gruppe bietet eine Begegnungsmöglichkeit        St. Martin              17:15 Uhr Beichtgelegenheit bis 17:45 Uhr
zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch bei Atemwegerkrankungen.              St. Martin              18:00 Uhr	 Vorabendmesse (Fam. Heil-Hä-
Auch sanfte Atemtechniken unter Anleitung, gemeinsame Unterneh-                                                 berle/Anton Luderer/Luise u. Leo
mungen und der Informationsaustausch über aktuelle Behandlungs-                                                 Nießner/Hildegard Dollhopf u. El-
möglichkeiten stehen auf dem Programm. Die Ansprechpartnerin Katja                                              tern Hübler/Gabriele Dauner)
Kaufmann freut sich auf Ihr Kommen.                                         Mariä Himmelfahrt 18:00 Uhr	Vorabendmesse - Firmeröffnungs-
Kontakt: Über das Selbsthilfebüro KORN, Tel.: 0731 - 88034410,                                                  gottesdienst (Katharina u. Georg
kontakt@selbsthilfebuero-korn.de.                                                                               Brönner u. Tochter Waltraud/Maria
                                                                                                                Bock und Josef Seibold/Fam. Hie-
                                                                                                                ber- Ingrid Hörmann)
  Lebenshilfe Donau-Iller                                                   Sonntag, 17.03. - 2. FASTENSONNTAG
                                                                            Caritas Frühjahrskollekte
Hilfen für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige                    St. Meinrad             09:00 Uhr Heilige Messe (Emma u. Eugen Ils)
Sie finden bei uns Angebote in den Bereichen:                               St. Antonius            09:00 Uhr   Heilige Messe (für die Pfarrgemeinde)
•	Wohnen (stationäres Wohnen, ambulant betreutes Wohnen, Tagesbe-          St. Martin              10:30 Uhr	Heilige Messe (Ulrich u. Maria Jau-
   treuung...)                                                                                                  mann/Rudolf Sander-Verst. Neu-
• Arbeit (Berufliche Bildung, Werkstatt, Außenarbeitsplätze...)                                                 häuser-Schwinn)
•	Kinder und Jugend (Frühförderung, Kindergarten, Schule, Tagesstätte,     St. Martin              18:00 Uhr Abendmesse (Gabriele Rogg)
   Individualbegleitung...)                                                 Montag, 18.03. - Hl. Cyrill von Jerusalem, Bischof, Kirchenlehrer
•	Offene Hilfen (Freizeiten, Freizeitgruppen, Bildungsangebote, Famili-    Caritas-Centrum         16:00 Uhr Heilige Messe
   enentlastender Dienst, Beratung...)
• Persönliches Budget (Beratung, Antragstellung, Hilfestellung...)
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