18 ASPERGER - Stadt Asperg

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18 ASPERGER - Stadt Asperg
Amtsblatt der Stadt Asperg

                          ASPERGER
                            Nachrichten
                                 Diese Ausgabe erscheint auch online

 18 Donnerstag
    3. Mai 2018

INHALT
S. 4
Aus dem Gemeinderat
S. 7
Amtliche
Bekanntmachungen
S. 15
Bürgerinfo
S. 18
Kindergärten
S. 18
Schulen & Bildung
S. 21
Kirchliche Mitteilungen
S. 26
Vereinsnachrichten

Kontakt
Stadtverwaltung
Marktplatz 1
71679 Asperg
Tel.: 07141/269-0
Fax: 07141/269-253
www.asperg.de
E-Mail: info@asperg.de
18 ASPERGER - Stadt Asperg
2                        Asperger Nachrichten                                  Nummer 18 · Donnerstag, 3. Mai 2018

JAZZ
Die Glasperlenspieler
Einlass und Bewirtung ab 18.30 Uhr.
Freitag, 04.05. - ab 20.00 Uhr – Eintritt: € 7,-
******************************************************
JUGENDTHEATER
The other side of life
Regie: Monika Wieder
Premiere: Samstag, 05.05. – 20.00 Uhr
Sonntag, 06.05. – 19.00 Uhr
Eintritt: für Erwachsene € 12,-; für Schüler € 6,-
******************************************************
Weitere Spieltermine von
„The other side of life”

• Samstag, 02.06. – 20.00 Uhr
• Freitag, 08.06. – 20.00 Uhr
• Sonntag, 10.06. – 15.00 Uhr
• Sonntag, 17.06. – 15.00 Uhr                    „The other side of life“ –
                                                 Foto: Hans Jürgen Seeringer

         Jahre         1968–2018

 Ortsgruppe Asperg

 5./6. Mai 2018
 am Asperger Freeibad
         Festzelt
            t e mit Live-MMusikk
             undd Bewirtung
                  Bew
                    wirtung
                      rt g

 Sa. 5. Mai · 16-244 Uhr
                     Uhr
 16 Uhr Eröffnuung
 20 Uhr Bühne frei für
 Bekannt
 B  k     vom A
              Aspergerr Stadtfest
                        S df
 Classic Rock, Pop, Rocck’n Roll, N
 und D
     DLRG-Bar
 S 66. Ma
 So.
 So    Mai · 11-16
              1 16 Uhrr
 12–14 Uhr Staad
              adtkapelle Asperg
 DLRG-Ausstellung,
              ung Hüpfburg,
                   Hü
 Kinderschminken …
 Kinderschminke
 Veranstalter: Die Ortsgruppe Asperg
 der Deutschen Lebens-Rettung
                              A
                Lebens Rettungs-Gesellschaft   www
                                                 w.asperg.dlrg
                                                  .asperg dlrgg.de
18 ASPERGER - Stadt Asperg
Nummer 18 · Donnerstag, 3. Mai 2018
           DONNERSTAG                                                        Asperger Nachrichten                              3

                        10. Mai 2018 ab 11 Uhr
                        Live Musik mit Acustic Quartett und Mr. Big Band            Kuchenverkauf
            »Der Berg ruft«                                                                       am
                                                                                     Samstag, 12. Mai 2018
              AUF DEN HOHENASPERG
                                                                                    auf dem Asperger Wochenmarkt
                                                  Weißwürste
                                                  Rote mit Brot                 Es gibt leckere, selbstgebackene Kuchen -
                                                  Kaffee und Kuchen
                                                                                      gerne auch zum Mitnehmen !
                                                  und weitere
                                                                                 Zudem bieten wir dekorativ verpacktes,
                                                  Speisen und Getränke
                                                                                  selbstgemachtes Zuckerpeeling an -
                                                                           auch als Muttertagsgeschenk hervorragend geeignet.

                                                                             Der Kindergarten Grafenbühl freut sich auf Sie!
© LAUTER

                                                                              Mit dem Erlös sollen neue Spielgeräte für den

             GRUENE-ASPERG.DE                                                      Kindergarten angeschafft werden.

           Gau                                                                      Stadtführung
           Wanderung                                                          Samstag, 12. Mai 2018
              am 10. Mai 2018 (Himmelfahrt)                                     14.00 Uhr Treffpunkt Rathaus
                 Wohin Metterzimmern,		TVM-Heim, Im Bodenrain 2
                  Start 9.00 Uhr am Bahnhof Asperg
                Strecke vom Bahnhof Sachsenheim zum TVM-Heim
                        nach Metterzimmern (ca. 4 km).
              Rückkehr um 13.42 Uhr mit dem Linienbus von
                        Metterzimmern, Haltestelle Bietigheimer
                        Straße, zum Bahnhof Bietigheim, dann mit
                        der S 5 nach Asperg (Ankunft 14.12 Uhr).
                        Alternativ bieten wir auch eine Rückwande-
                        rung zum Bahnhof Bietigheim an (ca. 4 km).
                        Start 13.30 Uhr.                                    Mit R. Gienger, Preis/Pers. 4,- € Kin-
               4 Pokale gibt’s für die stärkste Gruppe                      der bis 14 Jahre frei.
                        in den Kategorien:
                        Frauen-, Männer-, Jugend-, Gesamtgruppe.
                                                                            Anmeldung: 07141 62748 oder
                      Alle Wanderfreunde und Mitglieder
                           sind herzlich eingeladen.                        07141 269-231
18 ASPERGER - Stadt Asperg
4          Asperger Nachrichten                                            Nummer 18 · Donnerstag, 3. Mai 2018

                                                     Aus dem Gemeinderat

                                          Bericht aus der Sitzung
                                          des Gemeinderates vom 24.04.2018
     Hohenasperg - Führung
                                          Bürgerfragestunde
      Sonntag, 13. Mai 2018               Vielseitig waren die Anfragen in der Bürgerfragestunde, die an Bür-
                                          germeister Christian Eiberger gerichtet wurden.
                                          So ging es zum Beispiel um eine mögliche Bebauung der Gewanne
       14.00 Uhr, Treffpunkt Löwentor     Waldäcker und Waldstücklen. Bürgermeister Christian Eiberger
                                          konnte bestätigen, dass die Flächen im Flächennutzungsplan zwar
                                          als künftiges Wohnbauland ausgewiesen sind, eine Bebauung der-
                                          zeit aber nicht geplant sei.
                                          Eine weitere Anfrage drehte sich um die Sanierung der Egloshei-
                                          mer Straße. Die Verwaltung konnte hier bestätigen, dass es Ge-
                                          spräche mit dem Land hinsichtlich der Sanierung gebe.
                                          Auch der Bau einer neuen Halle als Ersatz für die Rundsport-
                                          halle war Gegenstand der Bürgerfragestunde. Bürgermeister
                                          Christian Eiberger konnte berichten, dass bei der Planung
                                          natürlich auch ausreichend Parkmöglichkeiten für die Nut-
                                          zer ausgewiesen werden. Die derzeitige Situation mangelnder
                                          Parkmöglichkeiten bei Veranstaltungen in der Rundsporthalle
                                          könne leider aber nicht geändert werden. Für den Neubau der
    Klassische Führung auf dem Hohenas-   Halle gelte es dies aber zu berücksichtigen. Wegen Lärmbeläs-
                                          tigungen im Rahmen der Nutzung der Rundsporthalle sagte
    perg mit R. Authenrieth.              Bürgermeister Christian Eiberger zu, Kontakt mit den Nut-
    Int. Museumstag, Kostenlose Führung   zern aufzunehmen.
                                          Im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau der Halle ging es
    Anmeldung: 07141 65230                auch um die künftige Nutzung des Geländes der Rundsporthalle.
                                          Auch hier sei noch keine Entscheidung getroffen worden.
                                          Positiv konnte Bürgermeister Christian Eiberger auf Anfrage be-
                                          stätigen, dass das Land noch dieses Jahr das Schwitzgäßle sanieren
                                          werde.
                                          Konzeption für die Großtagespflegestelle
                                          „Kidskoje“ vorgestellt
                                          In seiner Sitzung am 24.10.2017 fasste der Gemeinderat ein-
                                          stimmig den Beschluss, die bisher als Notariat in der Schulst-
                                          raße 12 genutzten Räumlichkeiten in zwei Großtagespflegestel-
                    Die                   len (Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumlichkeiten)
                                          umzubauen. Damit wird ein weiterer Schritt zum Ausbau der
      Freien Wähler Asperg                Betreuungsplätze im Kleinkinderbereich unternommen, der
                                          aufgrund der steigenden Geburtenzahlen notwendig wurde.
                 laden ein                Großtagespflegestellen, auch Kindernester genannt, sind eine be-
                                          sondere Form der Kindertagespflege. Seit 2013 gibt es mit dem
      Sonntag, den 13. Mai 2018           Kindernest „Glückskind“ bereits eine allseits bewährte und aner-
                                          kannte Großtagespflegestelle in Asperg.
               ab 11.00 Uhr               Durch die beiden zusätzlich in der Schulstraße 12 entstehenden
                                          Großtagespflegestellen entstehen weitere 18 Betreuungsplätze für
            Fa. Getränke Müller           Kinder bis zu 3 Jahren.
           Schillerstraße Asperg          Gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Kindertagesbetreuung
                                          des Landkreises Ludwigsburg konnten geeignete Interessenten für
                    mit                   die Anmietung der Räumlichkeiten gefunden werden.
                                          Mit Frau Nora Braun (staatlich anerkannte Erzieherin) und Frau
           Weißwurst-Frühstück            Stefanie Wagner (Tagesmutter) werden zwei erfahrene Kräfte
                                          im September 2018 mit dem Kindernest „Kidskoje“ die erste
               Mittagstisch               der beiden entstehenden Großtagespflegestellen auf selbststän-
                                          diger Basis eröffnen.
            Kaffee und Kuchen             Die künftigen Betreiberinnen legen viel Wert auf ein harmonisches
                                          Miteinander. Gemeinsames Spielen und Lernen in einer Kleingrup-
                   und                    pe gehört ebenso wie ein strukturierter Tagesablauf zu den Brü-
             Kinderprogramm               ckenpfeilern der pädagogischen Konzeption, welche Frau Braun
                                          und Frau Wagner dem Gemeinderat in der Sitzung vorgestellt
                                          haben.
                                          Mit ihrem Kooperationsprojekt „Begegnungen - Jung trifft Alt“
                                          wollen sie Begegnungen zwischen Kleinkindern und Senioren
                                          anregen und damit neue Banden zwischen den Generationen
                                          knüpfen.
18 ASPERGER - Stadt Asperg
Nummer 18 · Donnerstag, 3. Mai 2018
                                                                           Asperger Nachrichten                                    5
Jahresbericht der Stadtbücherei                                      Zum ersten Mal beteiligte sich die Stadtbücherei im vergangenen
Auch dieses Jahr gab es wieder ausschließlich positive Rückmel-      Jahr auch am „Star Wars Reads Day“. Den gesamten Vormittag
dungen seitens des Gemeinderates zum Jahresbericht 2017 der          wurden Geschichten vorgelesen, ein StarWars-Quiz musste gelöst
Stadtbücherei.                                                       werden und beim Dosenwerfen konnte man seine Geschicklich-
Die Leiterin der Stadtbücherei, Heidrun Zultner, konnte berichten,   keit testen. Das Highlight des Tages war der Besuch zweier Storm
dass die Stadtbücherei auch weiterhin sehr gut von der Asperger      Trooper aus dem großen Star Wars Universum.
Bevölkerung angenommen wird.                                         Bereits zum zweiten Mal beteiligte sich die Stadtbücherei auch am
Die wesentlichen Zahlen im Überblick:                                bundesweiten Vorlesetag der Stiftung Lesen. Mit Hilfe von Vorle-
70.586 Besucher konnten 2017 in den Räumen der Stadtbücherei         sepaten und engagierten Eltern wurde an diesem Nachmittag ein
gezählt werden. Das hohe Niveau der vergangenen Jahre wurde          Vorlesemarathon durchgeführt. Von 15 bis 17 Uhr wurde Non-
um fast 4.000 Besucher und somit 6% im Vergleich zum Vorjahr         Stopp vorgelesen. Viele Kinder und Erwachsene freuten sich an
gesteigert.                                                          unterschiedlichsten Geschichten.
Insgesamt besuchte jeder Asperger die Bücherei im Durchschnitt       Ein neuer Kooperationspartner bei Veranstaltungen für Erwach-
damit rund fünfmal im Jahr. Auf die Öffnungszeiten kamen 56 Besu-    sene ist die Schiller-Volkshochschule. In der Stadtbücherei fanden
cher je Öffnungsstunde in die Bücherei.                              2017 einige Vorträge statt, die gemeinsam durchgeführt wurden.
Die Anzahl der regelmäßigen Benutzer hat sich im Vergleich zum       Das Spektrum reichte dabei von Gesundheitsthemen wie „Schlag-
Vorjahr kaum verändert. Insgesamt nutzen 2.056 Personen regel-       anfall“ oder „Burnout“ zu Reisen ans „Nordfjord“ und Histori-
mäßig die Angebote der Stadtbücherei. Vor allem bei Kindern und      schem wie „Kelten für Einsteiger“.
Jugendlichen erreicht die Bücherei auch weiterhin einen hohen        Im Juni wurde von allen Anliegern das Jubiläum „10 Jahre Neue
Benutzeranteil. Über 47% der Kinder bis 12 Jahren nutzten die        Mitte Asperg“ gefeiert. Ein vielfältiges Angebot und Aktionen der
Bücherei regelmäßig.                                                 Firmen und Institutionen am Marktplatz lockten zahlreiche Besu-
Bei den Entleihungen gab es einen leichten Rückgang um 1,4% auf      cher. Die Stadtbücherei beteiligte sich mit einer Marktplatzrallye
127.231 zu vermelden. Auch die Statistik im Regierungsbezirk zeigt   für Groß und Klein an der Aktionswoche.
seit 2010 einen allgemeinen Rückgang bei den Entleihungen. As-       Bürgermeister Christan Eiberger und die Mitglieder des Gemein-
perg liegt mit 9,7 Entleihungen je Einwohner jedoch deutlich über    derates bedankten sich bei Heidrun Zultner und ihrem Team. Die
dem Durchschnitt von 7,7 Entleihungen je Einwohner im Regie-         Stadtbücherei brauche keinen Vergleich scheuen und mache eine
rungsbezirk.                                                         hervorragende Arbeit.
Vor allem die Ausleihe digitaler Titel über die Onlinebibliothek
steigt seit Jahren rasant an. Vergangenes Jahr wurden 391.291 Me-    Gemeinderat beschließt Satzung
dien (Vorjahr 322.140) auf Zeit heruntergeladen. Das entspricht      über die Erhebung von Benutzungsgebühren
einer Steigerung von 21% im Vergleich zum Vorjahr.                   für die Kindertageseinrichtungen sowie eine
Die Vor-Ort-Nutzung der Bücherei durch Kinder und Jugend-            Änderung der Krippen- und der Kindergartenordnung
liche hat sich auch im vergangenen Jahr weiter etabliert. In         Die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertages-
                                                                     einrichtungen war bisher in der Krippen- bzw. Kindergartenord-
Gruppen oder alleine nutzen Schüler die Räumlichkeiten der
                                                                     nung geregelt.
Stadtbücherei für Referate, Gruppenarbeiten und Prüfungs-
                                                                     Die bisherige Regelung über die Benutzung und die Gebühren-
vorbereitungen.
                                                                     erhebung der öffentlichen Kindertageseinrichtungen wurde über-
Seit Herbst 2017 wird für die Besucher der Stadtbücherei auch ein
                                                                     arbeitet und an die aktuelle Rechtsentwicklung angepasst. Dabei
kostenloser W-LAN-Zugang angeboten. Durch die zunehmende             wurde die Anregung der Gemeindeprüfungsanstalt im Rahmen der
Nutzung von Tablets und Smartphones wurde nach diesem Service        allgemeinen Finanzprüfung aufgegriffen und über die Erhebung von
häufig angefragt. Seither nutzen monatlich etwa 240 Personen das     Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt
neugeschaffene Angebot.                                              Asperg eine selbstständige Satzungsregelung eingeführt, für die
2017 wurden weiterhin 20 Klassenführungen und Schulungspro-          eine Kalkulation erforderlich wurde.
gramme mit 382 Schülern durchgeführt. Darunter waren auch            Mit großer Mehrheit stimmte der Gemeinderat der neuen Gebüh-
Schülerinnen und Schüler der Vorbereitungsklassen an der Fried-      rensatzung und der zugrundeliegenden Kalkulation zu.
rich-Hölderlin-Schule und Teilnehmer der Deutschkurse bei der        Dabei bleibt es bei den bereits für das Kindergartenjahr 2018/2019
Konzept-AG Asperg und des Internationalen Bundes.                    beschlossenen Gebühren, die sich an den Landesrichtsätzen ori-
Auch die Kooperation zwischen Stadtbücherei und Friedrich-           entieren.
Hölderlin-Schule wurde im vergangenen Jahr weiter intensiviert.      Einzige Änderung ist eine Aufteilung der Gebühren im Kleinkind-
Während des Mittagsbands der Ganztagsgrundschule wird von der        bereich. Bisher wurden die Gebühren als Gesamtgebühr erhoben.
Stadtbücherei eine Bücherei-AG angeboten.                            Ab dem neuen Kindergartenjahr werden die Gebühren als reine
Im vergangenen Jahr beteiligte sich die Stadtbücherei auch an        Betreuungsgebühr und separat nochmals als Gebühr für die Teil-
der landesweiten Leseclubaktion „Heiß auf Lesen“. Die kos-           nahme am Mittagessen erhoben. Die Vorgehensweise wird somit
tenlose Leseförderaktion für Schülerinnen und Schüler aller          an die Gebührenerhebung im Kindergartenbereich angeglichen.
Klassenstufen fand in den Sommerferien statt. Die Teilnehmer         Weil die Gebühren für die Teilnahme am Mittagessen zuvor aber
können ausgewählte Neuerscheinungen und Klassiker lesen,             aus den Betreuungsgebühren herausgerechnet worden sind, ist mit
über deren Inhalt sie dann bei der Buchrückgabe kurz abge-           dieser geänderten Vorgehensweise keine Gebührenerhöhung ver-
fragt werden. Für jedes gelesene Buch wird ein Los ausgefüllt,       bunden.
mit dem die Kinder an einer Preisverlosung teilnehmen. Die           Auch weiterhin wird es für Inhaber des Landesfamilienpasses und
Anzahl der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen war ver-            des städtischen Familienpasses Ermäßigungen geben.
gleichbar mit dem Vorjahr und lag bei 119. Die Altersspanne          Durch den Erlass der Satzung wurde auch eine Anpassung der
reichte von 6 bis 17 Jahren und in der Aktionszeit wurden 800        Krippen- und der Kindergartenordnung erforderlich. Dabei wurde
Bücher ausgeliehen. Im September fanden dann die Abschluss-          nicht nur die neue Gebührenregelung berücksichtigt, sondern auch
feier mit der Verleihung der Urkunden und die Preisverlosung         weitere inhaltliche und redaktionelle Änderungen vorgenommen.
statt.
2017 wurden weiterhin 75 Kinderveranstaltungen mit 1.631             Gemeinderat berät über Planungsrate für Maßnah-
Besuchern durchgeführt. Der Schwerpunkt liegt auf Literatur-         men an der Eglosheimer Straße
veranstaltungen für Kinder, die zugleich das Ziel haben, die Le-     Bereits in der Sitzung des Gemeinderats am 12.07.2012 wurde
semotivation zu fördern. Die Bandbreite der durchgeführten           die Planung zum Ausbau und zur Umgestaltung der Eglosheimer
Veranstaltungen reichte von traditionellen Klassenführungen,         Straße durch die ISTW Planungsgesellschaft mbH vorgestellt
über Vorlesestunden, Bilderbuchkino, Puppentheater zu Bas-           und beraten. Zum damaligen Zeitpunkt wurde davon ausge-
telstunden und Spielenachmittagen. Gemeinsam mit dem Ge-             gangen, dass das Land Baden-Württemberg die Kosten für die
samtelternbeirat der Kindergärten wurde ein Erlebnisnach-            Herstellung der gesamten Straßenoberfläche der Eglosheimer
mittag angeboten.                                                    Straße übernimmt.
18 ASPERGER - Stadt Asperg
6              Asperger Nachrichten                                                                   Nummer 18 · Donnerstag, 3. Mai 2018

Bei einem gemeinsamen Termin zwischen dem Regierungs-                Im Jahr 2017 geführte Gespräche mit den Grundstückseigentü-
präsidium Stuttgart und der Stadtverwaltung am 08.12.2014            mern führten aufgrund unterschiedlicher Vorstellungen im Hin-
stellte sich jedoch heraus, dass das Land lediglich die Kosten       blick auf den Grundstückspreis zu keinem Ergebnis. Die Verwal-
der Straßenflächen übernehmen wird, welche nicht durch               tung hätte jedoch jüngst die Gespräche mit den Eigentümern
Leitungsarbeiten (Gas, Wasser, Kanal) betroffen sind. Dem-           wieder aufgenommen, um eine Entwicklung der Gewerbefläche
nach würde beim Land Baden-Württemberg nur noch eine                 anzustreben.
Restfläche verbleiben und der Großteil der Kosten für die
Wiederherstellung der Straßenoberfläche bei der Stadt As-            Gemeinderat beauftragt
perg (Kanalbau), den Stadtwerken Asperg (Wasserleitungs-             Stadtverwaltung zur Bildung eines Arbeitskreises
bau) und den Stadtwerken Ludwigsburg-Kornwestheim                    für den Bau einer neuen Sporthalle
(Gasleitungsbau) anfallen. Vor diesem Hintergrund, wurde             Einstimmig beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, für
aus Kostengründen von einer Realisierung vorübergehend               den geplanten Bau einer neuen Sporthalle einen Arbeitskreis
Abstand genommen.                                                    zu bilden.
Um nun die Planung fortschreiben zu können, wurde von der            Vorausgegangen war auch hier ein Antrag der Fraktion der
Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2018 insgesamt 30.000,00 €     Freien Wähler. Gegenstand des Antrags war die Bildung eines
für eine Überprüfung, Optimierung und ggf. Anpassung der Planung     Arbeitskreises mit Vertretern aus dem Gemeinderat, der Stadt-
in den Haushalt aufgenommen. Die angemeldeten Mittel teilen sich     verwaltung, Vereinen und Schulen, um ein entsprechendes Nut-
zu je 15.000 € auf die Straßen- und Kanalbauplanung.                 zungskonzept zu erarbeiten.
Grund für die Beratung über die Planungsrate war ein Antrag der      Gegenstand des Konzeptes sollte die Festlegung des Standorts,
Fraktion der Freien Wähler. Die Fraktion der Freien Wähler stellte   die Lage und Anzahl der Parkierung, die Ausstattung, die Größe
den Antrag, die Planungsrate um 15.000 € zu erhöhen.                 des Sportbereichs, die Anzahl der Tribünenplätze, die Gestal-
Da im Haushaltsplan insgesamt 30.000 € eingeplant sind und die       tung der Aufenthalts- und Bewegungsflächen, die Ausführung
Planung lediglich fortgeschrieben wird, nahm der Gemeinderat den     der Fassade, des Dachs oder auch die Gestaltung der Außen-
Antrag nur zur Kenntnis.                                             flächen sein.
Die Planungen sollen damit jetzt weiter vertieft werden. Hierzu      In Bezug auf die Standortfrage für den Bau der neuen Halle
fand am 01.03.2018 bereits ein weiterer Besprechungstermin mit       hat der Gemeinderat bereits in seiner öffentlichen Sitzung am
Vertretern des Regierungspräsidiums Stuttgart statt. Dabei bestä-    20.03.2018 einstimmig eine Vorkaufsrechtssatzung für einen Teil
tigte sich nochmals die bereits 2014 vom Regierungspräsidium         der im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsflächen ausge-
kommunizierte Kostenaufteilungen bei einer voll umfänglichen Sa-     wiesenen Grundstücke im Gewann „Unter dem Siechenberg“
nierung der Eglosheimer Straße.                                      beschlossen.
Durchführung eines Ideen- und Realisierungswett-                     Zusätzliche öffentliche Toiletten sollen entstehen
bewerbs für das Bahnhofsareal wird vorerst zurück-                   Die Ausweisung zusätzlicher öffentlicher Toiletten beschäftigt
gestellt                                                             den Gemeinderat bereits seit längerer Zeit. Von den Fraktio-
Die Durchführung eines Ideen- und Realisierungswettbewerbs für       nen der Freien Wähler und der SPD wurde daher beantragt,
das Bahnhofsareal wird vorerst zurückgestellt. Dies beschloss der    das Thema erneut auf die Tagesordnung des Gemeinderates
Gemeinderat bei zwei Enthaltungen einstimmig. Vorausgegangen         zu setzen.
war auch hier ein Antrag der Fraktion der Freien Wähler.
                                                                     Durch die Aktion „Nette Toilette“ gibt es bereits heute fünf Stand-
Das Bahnhofsareal ist eine der letzten innerstädtischen Entwick-
                                                                     orte im Stadtgebiet, an denen die Öffentlichkeit Zugang zu Toilet-
lungsflächen im Stadtgebiet von Asperg. Hierzu sei zwingend ein
                                                                     ten hat.
Ideen- und Realisierungswettbewerb erforderlich, so der Gemein-
derat.                                                               Weiterhin konnte die Stadtverwaltung bei diesem Tagesordnungs-
Da die Durchführung eines Wettbewerbs jedoch einer gründlichen       punkt berichten, dass die Abteilung Vermögen- und Bau des Landes
und zeitintensiven Vorbereitung (Konzeptionelle Überlegungen,        bei jüngsten Gesprächen mitgeteilt habe, dass voraussichtlich be-
Klärung zur Aufnahme in ein Sanierungsgebiet, Antrag von Förder-     reits im Jahr 2018 in einem Teil des ehemaligen Waschhauses (im
geldern, Auswahl von Planern) bedarf, wird die Durchführung eines    Bereich des Aussichtsplateaus) eine barrierefreie Toilette auf dem
solchen Wettbewerbs auf Grundlage des gefassten Gemeinderats-        Hohenasperg geschaffen werden soll.
beschlusses vorerst zurückgestellt.                                  Der Wunsch ein öffentliches WC im Bürgergarten zu errich-
Grund hierfür sind auch die anstehenden Pflichtaufgaben, wel-        ten, besteht ebenfalls bereits seit geraumer Zeit. Problema-
che die Stadtverwaltung in den kommenden Jahren zu leisten           tisch sei jedoch immer die Gefahr von einsetzendem Vanda-
hat. Hierzu gehört zum Beispiel der Bau einer weiteren Kinder-       lismus, was wiederum zu einem hohen Unterhaltungsaufwand
tageseinrichtung, der Bau einer neuen Sporthalle, die Erstellung     führt. Erfahrungen aus anderen Kommunen bestätigen dies.
eines Fußgänger- und Radwegekonzepts und dessen Umsetzung,           Die Stadtverwaltung sicherte aber zu, sich auch Ideen für ein
die Sanierung der Eglosheimer Straße sowie die Sanierung der         öffentliches WC an diesem Standort zu überlegen, um im Ge-
Lehenbrücke.                                                         meinderat darüber beraten zu können.
                                                                     Positives konnte jedoch bereits bezüglich einer öffentlichen
Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachstand zur                         Toilette am Bahnhof berichtet werden. Das im Jahr 1984 am
Erschließung weiterer Gewerbeflächen                                 Bahnhof errichtete öffentliche WC wurde bereits 1997 auf-
Auch diesem Tagesordnungspunkt war ein Antrag der Fraktion der       grund verstärkter Vandalismusschäden teilweise wieder ge-
Freien Wähler vorausgegangen.                                        schlossen. Momentan wird die Herrentoilette ausschließlich
Die Stadtverwaltung führte dabei aus, dass sich die Ausweisung       von den Busfahrern der Regional Bus GmbH (RBS GmbH)
bzw. Erschließung weiterer Gewerbeflächen in Asperg aufgrund         genutzt und gereinigt. Das Behinderten-WC ist mit einer
der relativ kleinen Gemarkungsfläche als problematisch darstellt.    speziellen Schließung ausgestattet und kann genutzt wer-
Nahezu alle erschlossenen Gewerbeflächen sind bereits bebaut         den.
oder lassen keine Erweiterung zu. Der im Jahre 2013 vom Ge-          Nach einer jüngst stattgefunden Begehung der WC-Anlage schlug
meinderat beschlossene und verabschiedete Flächennutzungsplan        die Verwaltung vor, die Anlage instand zu setzen, um das WC der
weist darüber hinaus auch keine weiteren zu erschließenden Ge-       Öffentlichkeit wieder zugänglich zu machen.
werbeflächen aus.                                                    Momentan werden entsprechende Angebote für die Herrich-
Ein letztes, unbebautes Gewerbegrundstück befindet sich jedoch       tung der Anlage durch das Bauamt eingeholt. Die Verwaltung
im Norden der Gemarkung im Gewerbegebiet Heckenwiesen.               sicherte zu, den Gemeinderat über die notwendigen Sanie-
Diese im Flächennutzungsplan ausgewiesene Gewerbefläche be-          rungsarbeiten und die damit zusammenhängenden Kosten zu
sitzt eine Größe von ca. 1,13 ha von der ca. 0,42 ha im Eigentum     informieren. Die Mittel sollen dann im Haushaltsjahr 2019 ein-
der Stadt stehen.                                                    gestellt werden.
Nummer 18 · Donnerstag, 3. Mai 2018
                                                                            Asperger Nachrichten                                       7
       Amtliche
       Bekanntmachungen                                                  Stadtverwaltung Asperg
                                                                         Marktplatz 1, 71679 Asperg
                                                                         Telefon: 07141/269-0, Telefax: 07141/269-253
                                                                         www.asperg.de, info@asperg.de
                                                                         Bürgertelefon 269-244
                                                                         Öffnungszeiten des Asperger Rathauses
                                                                         Montag          8.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr
                                                                         Dienstag        8.00 - 12.00 Uhr
                                                                         Mittwoch        8.00 - 12.00 Uhr
  zu der am Dienstag, 08.05.2018 um 18.00 Uhr im Bürgersaal              Donnerstag      8.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr
  des Rathauses stattfindenden öffentlichen Sitzung des Techni-          Freitag         7.00 - 12.00 Uhr
  schen Ausschusses
                                                                         Sprechzeiten des städtischen Vollzugsdienstes
                     Tagesordnung                                        Montag                    17.00 - 18.00 Uhr
                                                                         Donnerstag                11.00 - 12.00 Uhr
  1.	Goetheschule: Einbau eines Aufzuges
      – Vergabe der Arbeiten
  2.	Bauantrag auf Neubau eines Stellplatzes mit Fahrradabstell-
      plätzen, Hurststraße 22, Flurstück 3468/1
                                                                         Notdienste
  3.	Bauantrag auf Errichtung von sieben Carports, Kocherstra-          Polizei                           110
      ße, Flurstücke 4302, 4303, 4304, 4305, 4306, 4307 und 4308         Feuerwehr                         112
  4.	Bauantrag auf Erstellung eines Mehrfamilienwohnhauses mit          Rettungsdienst                    112
      11 Wohneinheiten und Tiefgarage, Eisenbahnstraße/Neuf-             Krankentransport                  19222
      fenstraße, Flurstücke 1745 und 1746
  5.	Bauantrag auf Ausbau eines Dachgeschosses als Wohnraum,            Ärztlicher Bereitschaftsdienst
      Einbau einer Dachgaube und eines Balkons, Brandenburger            Notfallpraxis Ludwigsburg, Erlachhofstraße 1,
      Straße 2, Flurstück 3747/1                                         71640 Ludwigsburg, Telefon 116 117
  6. Bekanntgaben                                                        Öffnungszeiten: Mo., Di., Do. von 18 Uhr bis 8 Uhr, Mi. von 13
  7. Anfragen                                                            Uhr bis 8 Uhr, Fr. von 16 Uhr durchgehend bis Montag 8 Uhr.
  Die öffentlichen Beratungsunterlagen liegen am Sitzungstag ab          An Feiertagen ist die Notfallpraxis ebenfalls durchgehend bis
  17.30 Uhr im Bürgersaal auf, können zuvor in der Stadtbüche-           zum nächsten Tag 8 Uhr besetzt. Eine telefonische Anmeldung
  rei eingesehen sowie mit Ausnahme der Baugesuche von der               ist nicht erforderlich.
  Homepage der Stadt Asperg unter www.asperg.de herunter-                Die Notfallpraxis ist der richtige Ansprechpartner, wenn ärzt-
  geladen werden.                                                        liche Hilfe benötigt wird und der Hausarzt nicht erreichbar ist.
  Asperg, den 03.05.2018
  Bürgermeisteramt                                                       Kinder- und Jugendärztlicher Notdienst
  gez.                                                                   in Asperg, Ludwigsburg und Umgebung
  Christian Eiberger                                                     Bei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen: Notfallpraxis
  Bürgermeister                                                          für Kinder und Jugendliche im Klinikum Ludwigsburg, Posilipostr.
                                                                         4, 71640 Ludwigsburg. Öffnungszeiten: Montag - Freitag 18.00
                                                                         Uhr bis 22.00 Uhr; Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztags
                                                                         von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Eine telefonische Anmeldung ist nicht
        Satzung über die Erhebung                                        erforderlich, bitte bringen Sie die Versichertenkarte mit. Bereit-
         von Benutzungsgebühren                                          schaftsdienst zu erfragen über die Servicenummer 01805 011230
     für die Kindertageseinrichtungen
              der Stadt Asperg                                           Augenärztlicher Bereitschaftsdienst
                                                                         zu erfragen über die Servicenummer 0180 6071122
Aufgrund von § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württem-
bergs (GemO) vom 1.12.1999 (zuletzt geändert am 23.02.2017),
§ 6 Satz 2 des Gesetzes über die Betreuung und Förderung von             Zahnärztlicher Notdienst
Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der              zu erfragen über Tel. 0711 7877733
Kindertagespflege (KitaG) vom 19.03.2009 (zuletzt geändert am
1.12.2015) und §§ 2, 13 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes des           HNO-ärztlicher Bereitschaftsdienst
Landes Baden-Württemberg (KAG) vom 17.03.2005 (zuletzt ge-               zu erfragen über die Servicenummern
ändert am 7.11.2017) hat der Gemeinderat der Stadt Asperg in             01805 120112 (Notfalldienst Heilbronn) und
seiner Sitzung am 24.04.2018 folgende Satzung beschlossen:               01805 003656 (Notfalldienst Stuttgart)
                                  §1
                          Gebührenpflicht                                Apotheken-Notdienst
(1)	Die Stadt Asperg betreibt Kindertageseinrichtungen als öffent-
     liche Einrichtung. Zur teilweisen Deckung des entstehenden          Freitag, 04.05.2018
     Aufwandes werden für die Benutzung der Einrichtungen Ge-            Adler-Apotheke Aldingen, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr,
     bühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.                         Schlosshof 7, 71686 Remseck am Neckar (Aldingen),
(2)	Die Gebühren sind für alle angemeldeten Kinder zu entrichten,       Tel. 07146 - 75 70
     gleichgültig ob sie im Erhebungszeitraum (Kalendermonat) die        Apotheke am Unteren Tor, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Haupt-
     Einrichtungen tatsächlich besuchten. Die Gebühr ist auch bei        str. 12, 74321 Bietigheim-Bissingen (Bietigheim),
     längerem Fehlen des Kindes, während der Schulferien sowie bei       Tel. 07142 - 78 86 91
     kurzfristiger behördlicher Schließung oder bei Schließung im Fal-   Mylius Apotheke Schillerplatz, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr,
     le höherer Gewalt oder aufgrund von Streik zu entrichten.           Schillerplatz 7, 71638 Ludwigsburg (Mitte),Tel. 07141 - 91 82 30
8                 Asperger Nachrichten                                                                        Nummer 18 · Donnerstag, 3. Mai 2018

                                                                             (3)	Die Gebühren werden für 12 Monate im Jahr erhoben. Für
                                                                                  Schulanfänger ist die Benutzungsgebühr bis zum Ende des Mo-
Samstag, 05.05.2018                                                               nats zu bezahlen, in dem die Sommerferien des Kindergartens
Central-Apotheke Schwieberdingen, von 08:30 Uhr bis 08:30                         beginnen.
Uhr,Vaihinger Str. 4, 71701 Schwieberdingen,Tel. 07150 - 3 23 03
Flora-Apotheke Tamm, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr,                                                           §2
Ulmer Str. 12 / 2, 71732 Tamm (Hohenstange),                                                     Gebührenschuldner
Tel. 07141 - 60 42 22                                                        (1)	Gebührenschuldner sind die gesetzlichen Vertreter des Kindes.
Mylius Apotheke Oststadt, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr,                            Die Anmeldung erfolgt schriftlich.
Friedrichstr.124-126, 71638 Ludwigsburg (Ost),                               (2)	Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.
Tel. 07141 - 28 12 34
                                                                                                             §3
Sonntag, 06.05.2018                                                             Benutzungsgebühren und Verpflegungsaufwand
Apotheke im Aurain, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr,                                          für die Teilnahme am Mittagessen
Stuttgarter Str. 56, 74321 Bietigheim-Bissingen (Bietigheim), Tel.           (1)	Bei den Benutzungsgebühren wird unterschieden in Gebühren
07142 - 2 16 19                                                                   nach verschiedenen Betreuungsangeboten und Betreuungsauf-
Johannes-Apotheke Kornwestheim, von 08:30 Uhr bis 08:30                           wand:
Uhr, Johannesstr. 37, 70806 Kornwestheim, Tel. 07154 - 35 06                      a)	Verlängerte Öffnungszeiten für Kinder über 3 Jahre für 5
Mozart-Apotheke Eglosheim, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr,                               Tage und einer Betreuungszeit von 7.30 Uhr - 13.30 Uhr
Hirschbergstr. 40, 71634 Ludwigsburg (Eglosheim),
Tel. 07141 - 22 12 40                                                             b)	Ganztagesbetreuung für Kinder über 3 Jahre für 5 Tage und
Schloss-Apotheke Hemmingen, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr,                              einer Betreuungszeit von 7.30 Uhr - 17.00 Uhr
Hauptstr. 9, 71282 Hemmingen, Tel. 07150 - 91 67 91                               c)	Ganztagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren für 5 Tage
                                                                                      und einer Betreuungszeit von 7.30 Uhr - 17.00 Uhr
Montag, 07.05.2018                                                                d)	Ganztagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren je Tag und
Apotheke im Enztal-Center, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr,                               einer Betreuungszeit von 7.30 Uhr - 17.00 Uhr
Riedstr. 4, 74354 Besigheim, Tel. 07143 - 80 18 53
August-Lämmle-Apotheke, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr,                         (2)	Für die Teilnahme am Mittagessen wird ein Verpflegungsauf-
Friesenstr. 21, 71640 Ludwigsburg (Oßweil),                                       wand erhoben.
Tel. 07141 - 29 06 00
St. Bartholomäus-Apotheke, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr,                                                          §4
Ostergasse 22, 71706 Markgröningen, Tel. 07145 - 52 21                        Entstehung, Festsetzung und Fälligkeit der Gebühr
                                                                             (1)	Die Gebührenpflicht beginnt zum 1. des Monats, in dem das
Dienstag, 08.05.2018                                                              Kind in die Einrichtung aufgenommen wird. Sie endet bei
Rats-Apotheke Bönnigheim, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr,                            Abmeldung des Kindes mit Ablauf des Monats, auf dessen
Kirchstr. 15, 74357 Bönnigheim, Tel. 07143 - 20 44                                Ende das Kind abgemeldet wird, bzw. bei Schulanfängern mit
Sontags Apotheke im Kaufland Schwieberdinger Straße, von                          dem altersbedingten Ausscheiden des Kindes. Die Einge-
08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Schwieberdinger Str. 94,                                 wöhnung zählt bereits zur Aufnahme.
71636 Ludwigsburg (West), Tel. 07141 - 4 88 96 90
Uhland-Apotheke Kornwestheim, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr,                   (2)	Die Benutzungsgebühren werden bei der erstmaligen Benut-
Zeppelinstr. 30, 70806 Kornwestheim, Tel. 07154 - 31 22                           zung durch schriftlichen Bescheid festgesetzt. Die Festsetzung
                                                                                  gilt so lange weiter, bis ein neuer Bescheid oder Änderungsbe-
Mittwoch, 09.05.2018                                                              scheid ergeht.
Apotheke im Löscher, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr,                            (3)	Die Gebühr ist zum 1. jeden Monats zur Zahlung fällig und
Hohenstaufenstr. 23 / 3, 71696 Möglingen, Tel. 07141 - 48 38 74                   grundsätzlich durch Abbuchung an die Stadtkasse zu entrichten.
Enz-Apotheke im Zentrum, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr,                        (4)	Das Betreuungsjahr beginnt mit dem 01. September des laufen-
Kreuzstr. 12, 74321 Bietigheim-Bissingen (Bissingen), Tel.                        den Jahres und endet mit dem 31. August des folgenden Jahres.
07142 - 92 00 13
Schlößlesfeld-Apotheke, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr,                                                         §5
Corneliusstr. 18, 71640 Ludwigsburg (Schlößlesfeld),                                        Höhe der Benutzungsgebühren
Tel. 07141 - 89 02 31
                                                                             (1)	Die Benutzungsgebühren werden je Kind und Betreuungsplatz
                                                                                  erhoben. Die Höhe der Gebühr bestimmt sich nach der Anzahl
                                                                                  der kindergeldberechtigten Kinder, die nicht nur vorüberge-
                                                                                  hend im Haushalt des Gebührenschuldners leben. Ändert sich
                                                                                  die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder, so muss der Ge-
  Impressum                                                                       bührenschuldner dies unverzüglich melden. Die Gebühr wird
                                                                                  ab dem Folgemonat neu festgesetzt. Erfolgt keine Meldung
  Amtsblatt der                                                                   durch den Gebührenschuldner, wird die Gebühr ab dem je-
  Das Amtsblatt erscheint i. d. R.                                                weiligen Folgemonat neu festgesetzt, sobald die Änderung dem
  wöchentlich am Donnerstag
  (an Feiertagen am vorhergehenden Werktag),                                      Haupt- und Ordnungsamt der Stadt Asperg amtlich bekannt ist.
  mindestens 46 Ausgaben pro Jahr.                                           (2)	Für die Teilnahme am Mittagessen wird ein Verpflegungsauf-
  - Herausgeber: Stadt Asperg
  - Druck und Verlag: NUSSBAUM MEDIEN Weil der Stadt GmbH &                       wand je Mittagessen erhoben.
  Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Telefon 07033 525-       (3)	Die Höhe der Benutzungsgebühren und des Verpflegungsauf-
  0, Telefax-Nr. 07033 2048, www.nussbaum-medien.de.Verantwortlich für            wands für die Teilnahme am Mittagessen wird wie folgt festge-
  den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen:
  Bürgermeister Christian Eiberger, Marktplatz 1, 71679 Asperg. Redaktion:        setzt:
  Marktplatz 1, Asperg, Tel. 07141 269-215.                                       a)	Verlängerte Öffnungszeiten für Kinder über 3 Jahre für 5
  Verantwortlich für "Was sonst noch interessiert" und den Anzeigen-
  teil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt.                     Tage und einer Betreuungszeit von 7.30 Uhr - 13.30 Uhr
  Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de.
  Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden         Kinder im Haushalt            ab dem 01.09.2018 monatl. in €
  Abonnementgebühr.                                                              1 Kind                        123,50
  Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH,                     2 Kinder                      95,00
  Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0,               3 Kinder                      65,00
  E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de                        4 und mehr Kinder             26,50
Nummer 18 · Donnerstag, 3. Mai 2018
                                                                            Asperger Nachrichten                                    9
   b)	Ganztagesbetreuung für Kinder über 3 Jahre für 5 Tage und
       einer Betreuungszeit von 7.30 Uhr - 17.00 Uhr
    Kinder im Haushalt         ab dem 01.09.2018 monatl. in €
    1 Kind                     227,00
    2 Kinder                   196,00
    3 Kinder                   167,50
    4 und mehr Kinder          126,50
   c)	Ganztagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren für 5 Tage
       und einer Betreuungszeit von 7.30 Uhr - 17.00 Uhr
    Kinder im Haushalt          ab dem 01.09.2018 monatl. in €
    1 Kind                      334,50
    2 Kinder                    302,00                                  Die Stadt Asperg bietet in insgesamt 19 Kindergartengruppen
    3 Kinder                    268,00                                  und 11 Krippengruppen Kindern im Alter von zwei Monaten
    4 und mehr Kinder           238,00                                  bis zum Schuleintritt ein verlässliches Bildungs-, Erziehungs-
   d)	Ganztagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren je Tag und          und Betreuungsangebot. In den Einrichtungen wird großer
       einer Betreuungszeit von 7.30 Uhr - 17.00 Uhr                    Wert auf die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages
    Kinder im Haushalt          Betreuungstag / Woche ab dem            und eine fundierte pädagogische Arbeit gelegt.
                                01.09.2018 monatl. in €
    1 Kind                      84,50                                   Wir suchen
    2 Kinder                    77,50
    3 Kinder                    72,00
    4 und mehr Kinder           65,00                                   drei Sozialpädagogische Fachkräfte
   e)	Verpflegungsaufwand je Mittagessen: 3,20 €/Essen
                                                                                      (m/w)
                                                                                   für den Kindergartenbereich
                                  §6                                             (Vollzeit und Teilzeit ab Mai 2018)
         Gebührenermäßigung, Gebührenerhöhung                                      sowie für den Krippenbereich
                 und zusätzlicher Kostenersatz                                     (Vollzeit ab September 2018)
(1)	Alleinerziehende Inhaber des Landesfamilienpasses erhalten
     eine Ermäßigung der Benutzungsgebühr in Höhe von 30%.              Wir erwarten von Ihnen:
(2)	Inhaber des städtischen Familienpasses erhalten eine Ermäßi-
     gung der Benutzungsgebühr in Höhe von 50%.                         • eine abgeschlossene Berufsausbildung als Pädagogische Fach-
(3)	Beim Städtischen Familienpass handelt es sich um eine Freiwil-       kraft im Sinne des § 7 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG)
     ligkeitsleistung der Stadt Asperg. Die Freiwilligkeitsleistungen   • einen achtsamen und verantwortungsvollen Umgang in der
     nach dem Städtischen Familienpass sind stets nachrangig zu           Arbeit mit Kindern
     Leistungen von Hilfeträgern im Sinne der Sozialgesetzbücher.
     Dies gilt insbesondere für Leistungen nach dem Bildungs- und       • eine wertschätzende und vorurteilsfreie Haltung gegenüber
     Teilhabepaket nach den Sozialbüchern II und XII bzw. nach dem        Kindern und ihren Familien
     Bundeskindergeldgesetz. Bei Antragsstellung sind entsprechen-      • eine partnerschaftliche und intensive Zusammenarbeit mit
     de Nachweise über den Ausschluss einer Leistung nach den             den Eltern
     Sozialgesetzbüchern bzw. dem Bundeskindergeldgesetz vorzu-
     legen. Auf die Richtlinien über den städtischen Familienpass in    • Teamfähigkeit und gute Kommunikations- und Kooperati-
     der jeweils gültigen Fassung wird verwiesen.                         onsfähigkeiten
(4)	Die Benutzungsgebühr wird um 50% erhöht, wenn ein Kind eine        • eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit
     Kindergartengruppe vor Vollendung des 3. Lebensjahres besucht.       der Kindergartenleitung und dem Träger
(5)	Beim Verpflegungsaufwand für das Mittagessen ist bei sozialen
     Härtefällen eine Ermäßigung von 50% für Inhaber des städtischen    • Engagement, Flexibilität und Belastbarkeit
     Familienpasses auf Antrag möglich. Absatz 3 gilt entsprechend.     • Bereitschaft zum Schichtdienst
(6)	Ein zusätzlicher Kostenersatz wird erhoben, wenn Eltern ihr
     Kind wiederholt und ohne triftige Gründe nicht innerhalb der       Wir bieten Ihnen:
     schriftlich vereinbarten Betreuungszeiten aus der Kinderta-
     geseinrichtung abholen. Der zusätzliche Kostenersatz beträgt       • Vergütung: Erzieher/innen S 8a TVöD SuE, Kinderpfleger/in-
     25,00 €/angefangener Stunde.                                         nen S 4 TVöD SuE
                                                                        • einen abwechslungsreichen und interessanten Arbeitsplatz
                              §7
                         Inkrafttreten                                  • ein freundliches und kompetentes Team
Die Satzung tritt am 01.09.2018 in Kraft                                • Unterstützung und fachliche Begleitung in pädagogischen
Asperg, den 03.05.2018                                                    Fragen durch die Einrichtungsleitung und die Fachbereichs-
Bürgermeisteramt                                                          leitung
gez.                                                                    • Qualitätsentwicklung nach dem Nationalen Kriterienkatalog
Christian Eiberger
Bürgermeister                                                           • Möglichkeiten zur persönlichen Weiterentwicklung durch
                                                                          interne und externe Fortbildungsmöglichkeiten
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften           Für Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen gerne
der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder                   Frau Knorpp, Tel. 07141/269-261 zur Verfügung.
aufgrund der GemO ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich
innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung           Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen
gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sach-            senden Sie bitte an die Stadtverwaltung Asperg, Personalamt,
verhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies     Marktplatz 1, 71679 Asperg – oder an s.knorpp@asperg.de.
gilt nicht, wenn die Vorschrift über die Öffentlichkeit der Sitzung,    Bitte beachten Sie, dass keine Eingangsbestätigungen versen-
die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt            det werden.
worden ist.
10           Asperger Nachrichten                                                                 Nummer 18 · Donnerstag, 3. Mai 2018

Die Stadt Asperg bietet in insgesamt 19 Kindergartengruppen      Die Stadt Asperg bietet in insgesamt 19 Kindergartengruppen
und 11 Krippengruppen Kindern im Alter von zwei Monaten          und 11 Krippengruppen-Kindern im Alter von zwei Monaten
bis zum Schuleintritt ein verlässliches Bildungs-, Erziehungs-   bis zum Schuleintritt ein verlässliches Bildungs-, Erziehungs- und
und Betreuungsangebot. In den Einrichtungen wird großer          Betreuungsangebot. In den Einrichtungen wird großer Wert auf
Wert auf die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages     die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages und eine
und eine fundierte pädagogische Arbeit gelegt. In den Kinder-    fundierte pädagogische Arbeit gelegt.
gärten wird eine intensive Sprachförderung nach der Förder-
richtlinie SPATZ durchgeführt.
                                                                 Für eine Kindergartengruppe suchen wir
Wir suchen ab sofort eine                                        eine

     Pädagogische Fachkraft (m/w)                                       sozialpädagogische Fachkraft
                 in Teilzeitzeit (60 %)                                   als Integrationshelfer/in
              für die sprachliche Bildung                                           (Teilzeit ca. 20 - 25%)
               im Kindergartenbereich
                                                                 Ihre Aufgaben
Aufgaben:                                                        • individuelle, situationsorientierte Begleitung eines Kindes mit
• sprachpädagogische Arbeit und alltagsbegleitende Sprachför-      erhöhtem Förderbedarf während des Kindergartenbesuches
  derung mit den Kindern                                         • Unterstützung des Kindes bei der Integration in die Gruppe
• Dokumentation der Maßnahmen                                    • Zusammenarbeit mit den Erziehungskräften der Kindergar-
• konzeptionelle Entwicklung des Sprachförderkonzeptes in          tengruppe
  Zusammenarbeit mit den Sprachförderkräften und Einrich-        • Zusammenarbeit mit den Eltern des Kindes
  tungsleitungen der städtischen Einrichtungen
                                                                 • ggf. ganzheitliche, entwicklungsfördernde Maßnahmen und
Wir erwarten von Ihnen:                                            Angebote planen und umsetzen
• eine abgeschlossene Berufsausbildung als Pädagogische Fach-    Wir erwarten von Ihnen:
  kraft im Sinne des § 7 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG)
                                                                 • Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Pädagogische Fach-
• einen achtsamen und verantwortungsvollen Umgang in der           kraft im Sinne des § 7 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG)
  Arbeit mit Kindern
                                                                 • einen achtsamen und verantwortungsvollen Umgang in der
• Begeisterung für die Themen der Kinder
                                                                   Arbeit mit Kindern
• eine wertschätzende und vorurteilsfreie Haltung gegenüber
                                                                 • ein großes Maß an Einfühlungsvermögen, Verantwortungsbe-
  Kindern und ihren Familien
                                                                   wusstsein, Zuverlässigkeit und Geduld
• Teamfähigkeit und gute Kommunikations- und Kooperations-
  fähigkeiten                                                    • eine wertschätzende und vorurteilsfreie Haltung gegenüber
                                                                   Kindern und ihren Familien
• eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit
  den Eltern, der Kindergartenleitung und dem Träger             • eine partnerschaftliche und intensive Zusammenarbeit mit
                                                                   den Eltern
• Engagement, Flexibilität und Belastbarkeit                     • Teamfähigkeit und gute Kommunikations- und Kooperations-
• Kenntnisse im Bereich Sprachförderung sind von Vorteil aber      fähigkeiten
  keine Voraussetzung                                            • eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit
Wir bieten Ihnen:                                                  der Kindergartenleitung und dem Träger
                                                                 • gerne auch bereits Erfahrung im Bereich Integration/Inklusion
• unbefristete Stellen
• Vergütung: Erzieher/innen S 8a TVöD SuE, Kinderpfleger/in-     Wir bieten Ihnen:
  nen S 4 TVöD SuE                                               • Eine Teilzeitstelle
• einen abwechslungsreichen und interessanten Arbeitsplatz         (zunächst befristetet bis voraussichtlich 31.07.2018)
• ein freundliches und kompetentes Team                          • Arbeitszeit an 3-5 Tagen/Woche möglich
• Unterstützung und fachliche Begleitung durch die Einrich-      • Vergütung nach TVöD SuE
  tungsleitung und die Fachbereichsleitung                       • eine pädagogisch anspruchsvolle und vielseitige Tätigkeit
• Möglichkeiten zur persönlichen Weiterentwicklung durch in-     • ein freundliches und kompetentes Team
  terne und externe Fortbildungsmöglichkeiten
                                                                 • Unterstützung und fachliche Begleitung durch die Einrich-
Für Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen gerne Frau Knor-         tungsleitung und die Fachbereichsleitung
pp, Tel. 07141/269-261 zur Verfügung.
                                                                 Für Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen gerne Frau Knorpp,
Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen          Tel. 07141/269-261, zur Verfügung.
senden Sie bitte an die Stadtverwaltung Asperg, Personalamt,
Marktplatz 1, 71679 Asperg – oder an s.knorpp@asperg.de.         Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen
Bitte beachten Sie, dass keine Eingangsbestätigungen versendet   senden Sie bitte an die Stadtverwaltung Asperg, Personalamt,
werden.                                                          Marktplatz 1, 71679 Asperg – oder an s.knorpp@asperg.de.
Nummer 18 · Donnerstag, 3. Mai 2018
                                                                               Asperger Nachrichten                                 11
Neufassung der Krippenordnung                                            2.4	Die Krippe ist in der Regel von Montag bis Freitag mit Aus-
                                                                              nahme der gesetzlichen Feiertage, Ferien der Krippe und der
der Stadt Asperg                                                              zusätzlichen Schließtage geöffnet. Änderungen der Öffnungs-
In seiner Sitzung am 24.04.2018 hat der Gemeinderat der Stadt                 zeiten bleiben nach Anhörung des Elternbeirats der Stadt As-
Asperg folgende Neufassung der Krippenordnung der Stadt As-                   perg vorbehalten.
perg beschlossen:                                                        2.5	Das Betreuungsjahr beginnt mit dem 01. September des lau-
                                                                              fenden Jahres und endet mit dem 31. August des folgenden
            Krippenordnung der Stadt Asperg                                   Jahres.
Die Arbeit in unseren Krippen richtet sich nach der folgenden            2.6	Die Ferien werden von der Stadt Asperg unter Berücksichti-
Ordnung und der geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit den                   gung der Empfehlung des Evangelischen Landesverbandes der
hierzu erlassenen Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung.              Tageseinrichtungen für Kinder in Baden-Württemberg nach
                                                                              Anhörung des Elternbeirats festgelegt.
1 AUFNAHME                                                               2.7	Zusätzliche Schließtage können sich für die Krippe oder
1.1	Die Krippe nimmt Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensmonat                einzelne Gruppen aus folgenden Anlässen ergeben: Wegen
     bis zum vollendeten 3. Lebensjahr auf, soweit das notwendige             Krankheit, behördlicher Anordnungen, Verpflichtungen zur
     Personal und Plätze vorhanden sind.                                      Fortbildung, Fachkräftemangel, betrieblicher Mängel. Die Per-
1.2	Kinder, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind,            sonensorgeberechtigten werden hiervon baldmöglichst unter-
     können die Krippe besuchen, wenn ihren besonderen Be-                    richtet.
     dürfnissen innerhalb der Rahmenbedingungen der Einrichtung
     Rechnung getragen werden kann.                                      3 BENUTZUNGSGEBÜHR
1.3	Die Einrichtungsleitung regelt die Aufnahme nach den von der        3.1	Für die Benutzung wird eine Benutzungsgebühr nach der Sat-
     Stadt Asperg festgelegten Grundsätzen und Beschlüssen.                   zung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kin-
	In die Krippe werden grundsätzlich Kinder aufgenommen, die                  dertageseinrichtungen erhoben.
     mit dem Hauptwohnsitz in Asperg wohnhaft sind. Auswärtige
     Kinder können nur aufgenommen werden, wenn freie Plätze             4 KÜNDIGUNG
     zur Verfügung stehen.                                               4.1	Die Personensorgeberechtigten können das Vertragsverhältnis
	Die Aufnahme richtet sich insbesondere nach der sozialen und                mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich
     pädagogischen Dringlichkeit.                                             kündigen.
	Die Vergabe der Plätze erfolgt im Zweifelsfall nach folgenden          4.2	Die Stadt Asperg kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist
     Grundsätzen:                                                             von vier Wochen zum Monatsende unter Angabe des Grundes
     1.	Kinder berufstätiger allein erziehender Eltern, die im Be-           schriftlich kündigen. Kündigungsgründe können sein:
           sitz des städtischen Familienpasses sind,                          a)	das unentschuldigte Fehlen eines Kindes über einen zu-
     2.	Kinder berufstätiger allein erziehender Eltern,                            sammenhängenden Zeitraum von mehr als vier Wochen,
     3.	Kinder berufstätiger Eltern, die im Besitz des städtischen           b)	die wiederholte Nichtbeachtung der in dieser Ordnung
           Familienpasses sind,                                                     aufgeführten Pflichten der Personensorgeberechtigten,
	Kinder, deren Wohl gefährdet ist, werden vorrangig vor allen                      trotz schriftlicher Abmahnung,
                                                                              c)	Zahlungsrückstand des Elternbeitrages über drei Monate
     anderen Kindern bei der Vergabe der Plätze berücksichtigt.
                                                                                    trotz schriftlicher Mahnung,
	Eine verbindliche Zusage kann maximal ein halbes Jahr vorher
                                                                              d)	nicht ausgeräumte erhebliche Auffassungsunterschiede
     gegeben werden.
                                                                                    zwischen Personensorgeberechtigten und der Einrich-
	In besonderen Härtefällen kann die Stadtverwaltung Ausnah-
                                                                                    tung über das Erziehungskonzept und / oder eine dem
     men von diesen Grundsätzen ermöglichen.
                                                                                    Kind angemessene Förderung trotz eines von der Stadt
	Die Einrichtungsleitung entscheidet über die Zuordnung des
                                                                                    anberaumten Einigungsgespräches.
     Kindes zu einer Gruppe der Krippe nach pädagogischen Er-
                                                                         	Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (außerordent-
     fordernissen und dem Alter des Kindes. Wünsche der Eltern
                                                                              liche Kündigung) bleibt hiervon unberührt.
     werden nach Möglichkeit dabei berücksichtig.
1.4	Jedes Kind muss vor der Aufnahme in die Krippe ärztlich un-         5 AUFSICHT
     tersucht werden. Als ärztliche Untersuchung gilt auch die Vor-      5.1	Die Erziehungskräfte sind während der vereinbarten Betreu-
     sorgeuntersuchung. Die ärztliche Untersuchung darf nicht län-            ungszeit für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich.
     ger als 6 Monate vor der Aufnahme in die Krippe zurückliegen.        5.3	Die Aufsichtspflicht der Personensorgeberechtigten endet
1.5	Die Aufnahme erfolgt nach Vorlage der Bescheinigung über die             in der Regel mit der Übergabe des Kindes in den Räumen
     ärztliche Untersuchung und nach Unterzeichnung des Aufnah-               der Krippe an die Erziehungskräfte und beginnt wieder mit
     mebogens und des Aufnahmevertrages.                                      der Übergabe des Kindes in die Obhut eines Personensorge-
1.6	Die Personensorgeberechtigten verpflichten sich, Änderungen              berechtigten bzw. einer von diesen mit der Abholung beauf-
     in der Personensorge sowie Änderungen der Anschrift, der                 tragten Person. Leben die personensorgeberechtigten Eltern
     privaten und geschäftlichen Telefonnummern den Erziehungs-               getrennt und hält sich das Kind mit Einwilligung des einen El-
     kräften der Gruppe unverzüglich mitzuteilen, um bei plötzli-             ternteils oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung ge-
     cher Krankheit des Kindes oder anderen Notfällen erreichbar              wöhnlich bei dem anderen Elternteil auf, so entscheidet allein
     zu sein.                                                                 der Elternteil, bei dem das Kind lebt.
1.7	Durch die Aufnahme in die Krippe entsteht kein Anspruch auf         5.4	Bei gemeinsamen Veranstaltungen (z. B. Feste, Ausflüge) sind
     einen Ganztagesplatz im Kindergarten.                                    die Personensorgeberechtigten aufsichtspflichtig, sofern vor-
                                                                              her keine andere Absprache über die Wahrnehmung der Auf-
2	BESUCH, ÖFFNUNGSZEITEN, SCHLIESSTAGE                                       sicht getroffen wurde.
     UND FERIEN
2.1	Im Interesse des Kindes und der Gruppe soll die Krippe regel-       6 VERSICHERUNGEN
     mäßig besucht werden.                                               6.1	Die Kinder sind nach den derzeit geltenden gesetzlichen Be-
2.2	Fehlt ein Kind voraussichtlich länger als drei Tage, sind die Er-        stimmungen gegen Unfall versichert (SGB VII)
     ziehungskräfte der Gruppe zu benachrichtigen.                            -    auf dem direkten Weg zur und von der Krippe,
	Bei Betreuungen mit Mittagessen ist am 1. Fehltag bis 7.45 Uhr              -    während des Aufenthalts in der Krippe,
     eine Benachrichtigung erforderlich, da ansonsten das Essens-             -	während aller Veranstaltungen der Krippe außerhalb ih-
     geld für diesen Tag berechnet werden muss.                                    res Grundstückes (Spaziergang, Feste und dergleichen).
2.3	Der Besuch der Einrichtung regelt sich nach der vereinbarten        6.2	Alle Unfälle, die auf dem Weg von und zur Krippe eintreten
     Betreuungszeit. Eine Betreuung außerhalb der Betreuungszeit              und eine ärztliche Behandlung zur Folge haben, sind der Ein-
     ist durch das Personal nicht gewährleistet.                              richtungsleitung unverzüglich zu melden, damit die Schadens-
	Es wird gebeten, die Kinder pünktlich und nicht vor den ge-                 regulierung eingeleitet werden kann.
     nannten Schließungszeiten abzuholen.                                6.3	Für von Stadt Asperg oder den Mitarbeiter/innen weder vor-
12              Asperger Nachrichten                                                                       Nummer 18 · Donnerstag, 3. Mai 2018

     sätzlich noch grob fahrlässig verursachte(n) Verlust, Beschädi-          Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes in der Einrich-
     gung oder die Verwechslung der Garderobe und Ausstattung                 tung erhoben oder verwendet werden, unterliegen den Be-
     der Kinder wird keine Haftung übernommen. Es wird empfoh-                stimmungen des Datenschutzes. Die Stadt Asperg gewährleis-
     len, diese Gegenstände mit dem Namen des Kindes zu kenn-                 tet die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.
     zeichnen. Dies gilt ebenso für mitgebrachte Spielsachen etc.        9.2	Eine Datenübermittlung an Personen oder Stellen außerhalb
6.4	Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften unter             der Einrichtung ist nur zulässig, wenn eine gesetzliche Über-
     Umständen die Eltern.                                                    mittlungsbefugnis oder eine freiwillige schriftliche und zweck-
                                                                              bestimmte Einwilligungserklärung der Personensorgeberech-
7 REGELUNGEN IN KRANKHEITSFÄLLEN                                              tigten vorliegt.
7.1	Für Regelungen in Krankheitsfällen, insbesondere zur Melde-         9.3	Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten zur Er-
     pflicht, zum Besuchsverbot bzw. bei der Wiederaufnahme des               stellung der Bildungs- und Entwicklungsdokumentation setzt
     Kindes in die Krippe nach Krankheit, ist das Infektionsschutz-           das Einverständnis der Personensorgeberechtigten voraus. Die
     gesetz (IfSG) in seiner jeweils gültigen Fassung maßgebend.              Einwilligung ist schriftlich abzugeben.
7.2	Über diese Regelung des Infektionsschutzgesetzes sind die           9.4	Eine Veröffentlichung von Fotos des Kindes in Druckmedien
     Personensorgeberechtigten gemäß § 34 Abs. 5 IfSG zu be-                  und / oder im Internet erfolgt nur mit schriftlicher Einwilligung
     lehren. Die Belehrung erfolgt durch die Kenntnisnahme des                durch die Personensorgeberechtigten.
     Merkblattes.
7.3	Das Infektionsschutzgesetz bestimmt u. a., dass ein Kind nicht      10 INKRAFTTRETEN
     in die Krippe oder andere Gemeinschaftseinrichtungen gehen          Diese Krippenordnung tritt zum 01.09.2018 in Kraft. Gleichzeitig
     darf, wenn                                                          tritt die bisherige Krippenordnung vom 23.05.2017 außer Kraft.
     -	es an einer schweren Infektion erkrankt ist, wie z. B.           Asperg, den 03.05.2018
           Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und durch
           EHEC-Bakterien verursachten Brechdurchfall sowie bak-         Bürgermeisteramt
           terielle Ruhr,                                                gez.
     -	eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen           Christian Eiberger
           schwer und kompliziert verläuft, bzw. verlaufen kann, dies    Bürgermeister
           sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpo-
           cken, Hirnhautentzündung, Meningokokken-Infektionen,          Neufassung der Kindergartenordnung
           ansteckende Borkenflechte und Hepatitis,
     -     es unter Kopflaus- oder Krätzmilbenbefall leidet,             der Stadt Asperg
     -	es vor Vollendung des 5. Lebensjahres an einer infektiö-         In seiner Sitzung am 24.04.2018 hat der Gemeinderat der Stadt
           sen Magen-Darm-Erkrankung erkrankt ist oder ein ent-          Asperg folgende Neufassung der Kindergartenordnung der Stadt
           sprechender Verdacht besteht.                                 Asperg beschlossen:
	Bei Erkrankung oder Verdacht der Erkrankung des Kindes                                 Kindergartenordnung der Stadt Asperg
     oder einer in der Wohngemeinschaft lebenden Person an               Die Arbeit in unseren Kindergärten richtet sich nach der folgen-
     einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit gemäß dem            den Ordnung und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit
     Infektionsschutzgesetzes muss den Erziehungskräften der             den hierzu erlassenen staatlichen Richtlinien in ihrer jeweils gülti-
     Gruppe sofort Mitteilung gemacht werden. Gleiches gilt für          gen Fassung.
     Ausscheider von Choleravibrionen, Salmonellen und Shigellen         1 AUFNAHME
     oder bei Verlausung. Der Besuch der Krippe ist in jedem dieser      1.1	Der Kindergarten nimmt Kinder vom vollendeten 3. Lebens-
     Fälle ausgeschlossen, bis nach dem Urteil des behandelnden               jahr bis zum Schuleintritt auf, soweit das notwendige Personal
     Arztes oder des Gesundheitsamtes eine Weiterverbreitung                  und Plätze vorhanden sind. Für Schulanfänger endet das Be-
     der Krankheit oder der Verlausung durch das Kind nicht mehr              treuungsverhältnis zum Ende des Monats, in dem die Sommer-
     zu befürchten ist.                                                       ferien der Einrichtung beginnen.
7.4	Ausscheider von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus, Para-         	Kinder, die vom Besuch der Grundschule zurückgestellt sind,
     typhus und Shigellenruhr-Bakterien dürfen nur mit Genehmi-               sollen eine Grundschulförderklasse besuchen. Der weitere
     gung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes unter Beach-                Besuch eines vom Schulbesuch zurückgestellten Kindes bedarf
     tung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen die Räume der                  einer neuen Vereinbarung eines Personensorgeberechtigten
     Krippe betreten oder an Veranstaltungen teilnehmen.                      mit dem Träger der Einrichtung.
7.5	Zur Wiederaufnahme des Kindes kann der Träger eine Be-              1.2	Kinder, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind,
     scheinigung des Arztes verlangen, in der gemäß § 34 Abs. 1               können den Kindergarten besuchen, wenn ihren besonderen
     IfSG bestätigt wird, dass nach ärztlichem Urteil eine Weiter-            Bedürfnissen innerhalb der Rahmenbedingungen der Einrich-
     verbreitung der Erkrankung oder der Verlausung nicht mehr                tung Rechnung getragen werden kann.
     zu befürchten ist.                                                  1.3	Die Einrichtungsleitung regelt die Aufnahme nach den von der
7.6	Bei Erkältungskrankheiten, Auftreten von Hautausschlägen,                Stadt Asperg festgelegten Grundsätzen und Beschlüssen.
     Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Fieber sind die Kinder         	In den Kindergarten werden grundsätzlich Kinder aufgenom-
     ebenfalls zu Hause zu behalten.                                          men, die mit dem Hauptwohnsitz in Asperg wohnhaft sind.
7.7	In besonderen Fällen werden ärztlich verordnete Medikamen-               Auswärtige Kinder können nur aufgenommen werden, wenn
     te, die eine Einnahme in der Krippe während der Betreuungs-              freie Plätze zur Verfügung stehen.
     zeit notwendig machen, nur nach schriftlicher Vereinbarung          	Die Aufnahme richtet sich insbesondere nach dem Alter, des
     zwischen den Personensorgeberechtigten und den Erzie-                    Weiteren nach der sozialen und pädagogischen Dringlichkeit.
     hungskräften verabreicht.                                           	Die Vergabe der Ganztagesplätze erfolgt im Zweifelsfall nach
7.8	Leben die personensorgeberechtigten Eltern getrennt und                  folgenden Grundsätzen:
     hält sich das Kind mit Einwilligung des einen Elternteils oder           1.	Kinder berufstätiger allein erziehender Eltern, die im Be-
     aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei dem                   sitz des städtischen Familienpasses sind,
     anderen Elternteil auf, so entscheidet allein der Elternteil, bei        2. Kinder berufstätiger allein erziehender Eltern,
     dem das Kind lebt.                                                       3. 	Kinder berufstätiger Eltern, die im Besitz des städtischen
8 ELTERNBEIRAT                                                                      Familienpasses sind,
Die Personensorgeberechtigten werden durch einen jährlich zu                  4. 	Kinder berufstätiger Eltern, bei denen ein oder mehrere
wählenden Elternbeirat an der Arbeit der Krippe beteiligt. (siehe                   Geschwister bereits im Kindergarten oder in der Klein-
hierzu die angeschlossenen Richtlinien).                                            kindbetreuung ganztags betreut werden,
                                                                              5. 	Kinder berufstätiger Eltern, die direkt vor der Aufnahme
9 DATENSCHUTZ                                                                       in den Kindergarten bereits einen Ganztagesbetreuungs-
9.1	Personenbezogene Angaben, die im Zusammenhang mit der                         platz in der Kleinkindbetreuung hatten.
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