18 ASPERGER - Stadt Asperg
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Amtsblatt der Stadt Asperg ASPERGER Nachrichten Diese Ausgabe erscheint auch online 18 Donnerstag 3. Mai 2018 INHALT S. 4 Aus dem Gemeinderat S. 7 Amtliche Bekanntmachungen S. 15 Bürgerinfo S. 18 Kindergärten S. 18 Schulen & Bildung S. 21 Kirchliche Mitteilungen S. 26 Vereinsnachrichten Kontakt Stadtverwaltung Marktplatz 1 71679 Asperg Tel.: 07141/269-0 Fax: 07141/269-253 www.asperg.de E-Mail: info@asperg.de
2 Asperger Nachrichten Nummer 18 · Donnerstag, 3. Mai 2018 JAZZ Die Glasperlenspieler Einlass und Bewirtung ab 18.30 Uhr. Freitag, 04.05. - ab 20.00 Uhr – Eintritt: € 7,- ****************************************************** JUGENDTHEATER The other side of life Regie: Monika Wieder Premiere: Samstag, 05.05. – 20.00 Uhr Sonntag, 06.05. – 19.00 Uhr Eintritt: für Erwachsene € 12,-; für Schüler € 6,- ****************************************************** Weitere Spieltermine von „The other side of life” • Samstag, 02.06. – 20.00 Uhr • Freitag, 08.06. – 20.00 Uhr • Sonntag, 10.06. – 15.00 Uhr • Sonntag, 17.06. – 15.00 Uhr „The other side of life“ – Foto: Hans Jürgen Seeringer Jahre 1968–2018 Ortsgruppe Asperg 5./6. Mai 2018 am Asperger Freeibad Festzelt t e mit Live-MMusikk undd Bewirtung Bew wirtung rt g Sa. 5. Mai · 16-244 Uhr Uhr 16 Uhr Eröffnuung 20 Uhr Bühne frei für Bekannt B k vom A Aspergerr Stadtfest S df Classic Rock, Pop, Rocck’n Roll, N und D DLRG-Bar S 66. Ma So. So Mai · 11-16 1 16 Uhrr 12–14 Uhr Staad adtkapelle Asperg DLRG-Ausstellung, ung Hüpfburg, Hü Kinderschminken … Kinderschminke Veranstalter: Die Ortsgruppe Asperg der Deutschen Lebens-Rettung A Lebens Rettungs-Gesellschaft www w.asperg.dlrg .asperg dlrgg.de
Nummer 18 · Donnerstag, 3. Mai 2018 DONNERSTAG Asperger Nachrichten 3 10. Mai 2018 ab 11 Uhr Live Musik mit Acustic Quartett und Mr. Big Band Kuchenverkauf »Der Berg ruft« am Samstag, 12. Mai 2018 AUF DEN HOHENASPERG auf dem Asperger Wochenmarkt Weißwürste Rote mit Brot Es gibt leckere, selbstgebackene Kuchen - Kaffee und Kuchen gerne auch zum Mitnehmen ! und weitere Zudem bieten wir dekorativ verpacktes, Speisen und Getränke selbstgemachtes Zuckerpeeling an - auch als Muttertagsgeschenk hervorragend geeignet. Der Kindergarten Grafenbühl freut sich auf Sie! © LAUTER Mit dem Erlös sollen neue Spielgeräte für den GRUENE-ASPERG.DE Kindergarten angeschafft werden. Gau Stadtführung Wanderung Samstag, 12. Mai 2018 am 10. Mai 2018 (Himmelfahrt) 14.00 Uhr Treffpunkt Rathaus Wohin Metterzimmern, TVM-Heim, Im Bodenrain 2 Start 9.00 Uhr am Bahnhof Asperg Strecke vom Bahnhof Sachsenheim zum TVM-Heim nach Metterzimmern (ca. 4 km). Rückkehr um 13.42 Uhr mit dem Linienbus von Metterzimmern, Haltestelle Bietigheimer Straße, zum Bahnhof Bietigheim, dann mit der S 5 nach Asperg (Ankunft 14.12 Uhr). Alternativ bieten wir auch eine Rückwande- rung zum Bahnhof Bietigheim an (ca. 4 km). Start 13.30 Uhr. Mit R. Gienger, Preis/Pers. 4,- € Kin- 4 Pokale gibt’s für die stärkste Gruppe der bis 14 Jahre frei. in den Kategorien: Frauen-, Männer-, Jugend-, Gesamtgruppe. Anmeldung: 07141 62748 oder Alle Wanderfreunde und Mitglieder sind herzlich eingeladen. 07141 269-231
4 Asperger Nachrichten Nummer 18 · Donnerstag, 3. Mai 2018 Aus dem Gemeinderat Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 24.04.2018 Hohenasperg - Führung Bürgerfragestunde Sonntag, 13. Mai 2018 Vielseitig waren die Anfragen in der Bürgerfragestunde, die an Bür- germeister Christian Eiberger gerichtet wurden. So ging es zum Beispiel um eine mögliche Bebauung der Gewanne 14.00 Uhr, Treffpunkt Löwentor Waldäcker und Waldstücklen. Bürgermeister Christian Eiberger konnte bestätigen, dass die Flächen im Flächennutzungsplan zwar als künftiges Wohnbauland ausgewiesen sind, eine Bebauung der- zeit aber nicht geplant sei. Eine weitere Anfrage drehte sich um die Sanierung der Egloshei- mer Straße. Die Verwaltung konnte hier bestätigen, dass es Ge- spräche mit dem Land hinsichtlich der Sanierung gebe. Auch der Bau einer neuen Halle als Ersatz für die Rundsport- halle war Gegenstand der Bürgerfragestunde. Bürgermeister Christian Eiberger konnte berichten, dass bei der Planung natürlich auch ausreichend Parkmöglichkeiten für die Nut- zer ausgewiesen werden. Die derzeitige Situation mangelnder Parkmöglichkeiten bei Veranstaltungen in der Rundsporthalle könne leider aber nicht geändert werden. Für den Neubau der Klassische Führung auf dem Hohenas- Halle gelte es dies aber zu berücksichtigen. Wegen Lärmbeläs- tigungen im Rahmen der Nutzung der Rundsporthalle sagte perg mit R. Authenrieth. Bürgermeister Christian Eiberger zu, Kontakt mit den Nut- Int. Museumstag, Kostenlose Führung zern aufzunehmen. Im Zusammenhang mit dem geplanten Neubau der Halle ging es Anmeldung: 07141 65230 auch um die künftige Nutzung des Geländes der Rundsporthalle. Auch hier sei noch keine Entscheidung getroffen worden. Positiv konnte Bürgermeister Christian Eiberger auf Anfrage be- stätigen, dass das Land noch dieses Jahr das Schwitzgäßle sanieren werde. Konzeption für die Großtagespflegestelle „Kidskoje“ vorgestellt In seiner Sitzung am 24.10.2017 fasste der Gemeinderat ein- stimmig den Beschluss, die bisher als Notariat in der Schulst- raße 12 genutzten Räumlichkeiten in zwei Großtagespflegestel- Die len (Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumlichkeiten) umzubauen. Damit wird ein weiterer Schritt zum Ausbau der Freien Wähler Asperg Betreuungsplätze im Kleinkinderbereich unternommen, der aufgrund der steigenden Geburtenzahlen notwendig wurde. laden ein Großtagespflegestellen, auch Kindernester genannt, sind eine be- sondere Form der Kindertagespflege. Seit 2013 gibt es mit dem Sonntag, den 13. Mai 2018 Kindernest „Glückskind“ bereits eine allseits bewährte und aner- kannte Großtagespflegestelle in Asperg. ab 11.00 Uhr Durch die beiden zusätzlich in der Schulstraße 12 entstehenden Großtagespflegestellen entstehen weitere 18 Betreuungsplätze für Fa. Getränke Müller Kinder bis zu 3 Jahren. Schillerstraße Asperg Gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Kindertagesbetreuung des Landkreises Ludwigsburg konnten geeignete Interessenten für mit die Anmietung der Räumlichkeiten gefunden werden. Mit Frau Nora Braun (staatlich anerkannte Erzieherin) und Frau Weißwurst-Frühstück Stefanie Wagner (Tagesmutter) werden zwei erfahrene Kräfte im September 2018 mit dem Kindernest „Kidskoje“ die erste Mittagstisch der beiden entstehenden Großtagespflegestellen auf selbststän- diger Basis eröffnen. Kaffee und Kuchen Die künftigen Betreiberinnen legen viel Wert auf ein harmonisches Miteinander. Gemeinsames Spielen und Lernen in einer Kleingrup- und pe gehört ebenso wie ein strukturierter Tagesablauf zu den Brü- Kinderprogramm ckenpfeilern der pädagogischen Konzeption, welche Frau Braun und Frau Wagner dem Gemeinderat in der Sitzung vorgestellt haben. Mit ihrem Kooperationsprojekt „Begegnungen - Jung trifft Alt“ wollen sie Begegnungen zwischen Kleinkindern und Senioren anregen und damit neue Banden zwischen den Generationen knüpfen.
Nummer 18 · Donnerstag, 3. Mai 2018 Asperger Nachrichten 5 Jahresbericht der Stadtbücherei Zum ersten Mal beteiligte sich die Stadtbücherei im vergangenen Auch dieses Jahr gab es wieder ausschließlich positive Rückmel- Jahr auch am „Star Wars Reads Day“. Den gesamten Vormittag dungen seitens des Gemeinderates zum Jahresbericht 2017 der wurden Geschichten vorgelesen, ein StarWars-Quiz musste gelöst Stadtbücherei. werden und beim Dosenwerfen konnte man seine Geschicklich- Die Leiterin der Stadtbücherei, Heidrun Zultner, konnte berichten, keit testen. Das Highlight des Tages war der Besuch zweier Storm dass die Stadtbücherei auch weiterhin sehr gut von der Asperger Trooper aus dem großen Star Wars Universum. Bevölkerung angenommen wird. Bereits zum zweiten Mal beteiligte sich die Stadtbücherei auch am Die wesentlichen Zahlen im Überblick: bundesweiten Vorlesetag der Stiftung Lesen. Mit Hilfe von Vorle- 70.586 Besucher konnten 2017 in den Räumen der Stadtbücherei sepaten und engagierten Eltern wurde an diesem Nachmittag ein gezählt werden. Das hohe Niveau der vergangenen Jahre wurde Vorlesemarathon durchgeführt. Von 15 bis 17 Uhr wurde Non- um fast 4.000 Besucher und somit 6% im Vergleich zum Vorjahr Stopp vorgelesen. Viele Kinder und Erwachsene freuten sich an gesteigert. unterschiedlichsten Geschichten. Insgesamt besuchte jeder Asperger die Bücherei im Durchschnitt Ein neuer Kooperationspartner bei Veranstaltungen für Erwach- damit rund fünfmal im Jahr. Auf die Öffnungszeiten kamen 56 Besu- sene ist die Schiller-Volkshochschule. In der Stadtbücherei fanden cher je Öffnungsstunde in die Bücherei. 2017 einige Vorträge statt, die gemeinsam durchgeführt wurden. Die Anzahl der regelmäßigen Benutzer hat sich im Vergleich zum Das Spektrum reichte dabei von Gesundheitsthemen wie „Schlag- Vorjahr kaum verändert. Insgesamt nutzen 2.056 Personen regel- anfall“ oder „Burnout“ zu Reisen ans „Nordfjord“ und Histori- mäßig die Angebote der Stadtbücherei. Vor allem bei Kindern und schem wie „Kelten für Einsteiger“. Jugendlichen erreicht die Bücherei auch weiterhin einen hohen Im Juni wurde von allen Anliegern das Jubiläum „10 Jahre Neue Benutzeranteil. Über 47% der Kinder bis 12 Jahren nutzten die Mitte Asperg“ gefeiert. Ein vielfältiges Angebot und Aktionen der Bücherei regelmäßig. Firmen und Institutionen am Marktplatz lockten zahlreiche Besu- Bei den Entleihungen gab es einen leichten Rückgang um 1,4% auf cher. Die Stadtbücherei beteiligte sich mit einer Marktplatzrallye 127.231 zu vermelden. Auch die Statistik im Regierungsbezirk zeigt für Groß und Klein an der Aktionswoche. seit 2010 einen allgemeinen Rückgang bei den Entleihungen. As- Bürgermeister Christan Eiberger und die Mitglieder des Gemein- perg liegt mit 9,7 Entleihungen je Einwohner jedoch deutlich über derates bedankten sich bei Heidrun Zultner und ihrem Team. Die dem Durchschnitt von 7,7 Entleihungen je Einwohner im Regie- Stadtbücherei brauche keinen Vergleich scheuen und mache eine rungsbezirk. hervorragende Arbeit. Vor allem die Ausleihe digitaler Titel über die Onlinebibliothek steigt seit Jahren rasant an. Vergangenes Jahr wurden 391.291 Me- Gemeinderat beschließt Satzung dien (Vorjahr 322.140) auf Zeit heruntergeladen. Das entspricht über die Erhebung von Benutzungsgebühren einer Steigerung von 21% im Vergleich zum Vorjahr. für die Kindertageseinrichtungen sowie eine Die Vor-Ort-Nutzung der Bücherei durch Kinder und Jugend- Änderung der Krippen- und der Kindergartenordnung liche hat sich auch im vergangenen Jahr weiter etabliert. In Die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertages- einrichtungen war bisher in der Krippen- bzw. Kindergartenord- Gruppen oder alleine nutzen Schüler die Räumlichkeiten der nung geregelt. Stadtbücherei für Referate, Gruppenarbeiten und Prüfungs- Die bisherige Regelung über die Benutzung und die Gebühren- vorbereitungen. erhebung der öffentlichen Kindertageseinrichtungen wurde über- Seit Herbst 2017 wird für die Besucher der Stadtbücherei auch ein arbeitet und an die aktuelle Rechtsentwicklung angepasst. Dabei kostenloser W-LAN-Zugang angeboten. Durch die zunehmende wurde die Anregung der Gemeindeprüfungsanstalt im Rahmen der Nutzung von Tablets und Smartphones wurde nach diesem Service allgemeinen Finanzprüfung aufgegriffen und über die Erhebung von häufig angefragt. Seither nutzen monatlich etwa 240 Personen das Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt neugeschaffene Angebot. Asperg eine selbstständige Satzungsregelung eingeführt, für die 2017 wurden weiterhin 20 Klassenführungen und Schulungspro- eine Kalkulation erforderlich wurde. gramme mit 382 Schülern durchgeführt. Darunter waren auch Mit großer Mehrheit stimmte der Gemeinderat der neuen Gebüh- Schülerinnen und Schüler der Vorbereitungsklassen an der Fried- rensatzung und der zugrundeliegenden Kalkulation zu. rich-Hölderlin-Schule und Teilnehmer der Deutschkurse bei der Dabei bleibt es bei den bereits für das Kindergartenjahr 2018/2019 Konzept-AG Asperg und des Internationalen Bundes. beschlossenen Gebühren, die sich an den Landesrichtsätzen ori- Auch die Kooperation zwischen Stadtbücherei und Friedrich- entieren. Hölderlin-Schule wurde im vergangenen Jahr weiter intensiviert. Einzige Änderung ist eine Aufteilung der Gebühren im Kleinkind- Während des Mittagsbands der Ganztagsgrundschule wird von der bereich. Bisher wurden die Gebühren als Gesamtgebühr erhoben. Stadtbücherei eine Bücherei-AG angeboten. Ab dem neuen Kindergartenjahr werden die Gebühren als reine Im vergangenen Jahr beteiligte sich die Stadtbücherei auch an Betreuungsgebühr und separat nochmals als Gebühr für die Teil- der landesweiten Leseclubaktion „Heiß auf Lesen“. Die kos- nahme am Mittagessen erhoben. Die Vorgehensweise wird somit tenlose Leseförderaktion für Schülerinnen und Schüler aller an die Gebührenerhebung im Kindergartenbereich angeglichen. Klassenstufen fand in den Sommerferien statt. Die Teilnehmer Weil die Gebühren für die Teilnahme am Mittagessen zuvor aber können ausgewählte Neuerscheinungen und Klassiker lesen, aus den Betreuungsgebühren herausgerechnet worden sind, ist mit über deren Inhalt sie dann bei der Buchrückgabe kurz abge- dieser geänderten Vorgehensweise keine Gebührenerhöhung ver- fragt werden. Für jedes gelesene Buch wird ein Los ausgefüllt, bunden. mit dem die Kinder an einer Preisverlosung teilnehmen. Die Auch weiterhin wird es für Inhaber des Landesfamilienpasses und Anzahl der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen war ver- des städtischen Familienpasses Ermäßigungen geben. gleichbar mit dem Vorjahr und lag bei 119. Die Altersspanne Durch den Erlass der Satzung wurde auch eine Anpassung der reichte von 6 bis 17 Jahren und in der Aktionszeit wurden 800 Krippen- und der Kindergartenordnung erforderlich. Dabei wurde Bücher ausgeliehen. Im September fanden dann die Abschluss- nicht nur die neue Gebührenregelung berücksichtigt, sondern auch feier mit der Verleihung der Urkunden und die Preisverlosung weitere inhaltliche und redaktionelle Änderungen vorgenommen. statt. 2017 wurden weiterhin 75 Kinderveranstaltungen mit 1.631 Gemeinderat berät über Planungsrate für Maßnah- Besuchern durchgeführt. Der Schwerpunkt liegt auf Literatur- men an der Eglosheimer Straße veranstaltungen für Kinder, die zugleich das Ziel haben, die Le- Bereits in der Sitzung des Gemeinderats am 12.07.2012 wurde semotivation zu fördern. Die Bandbreite der durchgeführten die Planung zum Ausbau und zur Umgestaltung der Eglosheimer Veranstaltungen reichte von traditionellen Klassenführungen, Straße durch die ISTW Planungsgesellschaft mbH vorgestellt über Vorlesestunden, Bilderbuchkino, Puppentheater zu Bas- und beraten. Zum damaligen Zeitpunkt wurde davon ausge- telstunden und Spielenachmittagen. Gemeinsam mit dem Ge- gangen, dass das Land Baden-Württemberg die Kosten für die samtelternbeirat der Kindergärten wurde ein Erlebnisnach- Herstellung der gesamten Straßenoberfläche der Eglosheimer mittag angeboten. Straße übernimmt.
6 Asperger Nachrichten Nummer 18 · Donnerstag, 3. Mai 2018 Bei einem gemeinsamen Termin zwischen dem Regierungs- Im Jahr 2017 geführte Gespräche mit den Grundstückseigentü- präsidium Stuttgart und der Stadtverwaltung am 08.12.2014 mern führten aufgrund unterschiedlicher Vorstellungen im Hin- stellte sich jedoch heraus, dass das Land lediglich die Kosten blick auf den Grundstückspreis zu keinem Ergebnis. Die Verwal- der Straßenflächen übernehmen wird, welche nicht durch tung hätte jedoch jüngst die Gespräche mit den Eigentümern Leitungsarbeiten (Gas, Wasser, Kanal) betroffen sind. Dem- wieder aufgenommen, um eine Entwicklung der Gewerbefläche nach würde beim Land Baden-Württemberg nur noch eine anzustreben. Restfläche verbleiben und der Großteil der Kosten für die Wiederherstellung der Straßenoberfläche bei der Stadt As- Gemeinderat beauftragt perg (Kanalbau), den Stadtwerken Asperg (Wasserleitungs- Stadtverwaltung zur Bildung eines Arbeitskreises bau) und den Stadtwerken Ludwigsburg-Kornwestheim für den Bau einer neuen Sporthalle (Gasleitungsbau) anfallen. Vor diesem Hintergrund, wurde Einstimmig beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, für aus Kostengründen von einer Realisierung vorübergehend den geplanten Bau einer neuen Sporthalle einen Arbeitskreis Abstand genommen. zu bilden. Um nun die Planung fortschreiben zu können, wurde von der Vorausgegangen war auch hier ein Antrag der Fraktion der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2018 insgesamt 30.000,00 € Freien Wähler. Gegenstand des Antrags war die Bildung eines für eine Überprüfung, Optimierung und ggf. Anpassung der Planung Arbeitskreises mit Vertretern aus dem Gemeinderat, der Stadt- in den Haushalt aufgenommen. Die angemeldeten Mittel teilen sich verwaltung, Vereinen und Schulen, um ein entsprechendes Nut- zu je 15.000 € auf die Straßen- und Kanalbauplanung. zungskonzept zu erarbeiten. Grund für die Beratung über die Planungsrate war ein Antrag der Gegenstand des Konzeptes sollte die Festlegung des Standorts, Fraktion der Freien Wähler. Die Fraktion der Freien Wähler stellte die Lage und Anzahl der Parkierung, die Ausstattung, die Größe den Antrag, die Planungsrate um 15.000 € zu erhöhen. des Sportbereichs, die Anzahl der Tribünenplätze, die Gestal- Da im Haushaltsplan insgesamt 30.000 € eingeplant sind und die tung der Aufenthalts- und Bewegungsflächen, die Ausführung Planung lediglich fortgeschrieben wird, nahm der Gemeinderat den der Fassade, des Dachs oder auch die Gestaltung der Außen- Antrag nur zur Kenntnis. flächen sein. Die Planungen sollen damit jetzt weiter vertieft werden. Hierzu In Bezug auf die Standortfrage für den Bau der neuen Halle fand am 01.03.2018 bereits ein weiterer Besprechungstermin mit hat der Gemeinderat bereits in seiner öffentlichen Sitzung am Vertretern des Regierungspräsidiums Stuttgart statt. Dabei bestä- 20.03.2018 einstimmig eine Vorkaufsrechtssatzung für einen Teil tigte sich nochmals die bereits 2014 vom Regierungspräsidium der im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsflächen ausge- kommunizierte Kostenaufteilungen bei einer voll umfänglichen Sa- wiesenen Grundstücke im Gewann „Unter dem Siechenberg“ nierung der Eglosheimer Straße. beschlossen. Durchführung eines Ideen- und Realisierungswett- Zusätzliche öffentliche Toiletten sollen entstehen bewerbs für das Bahnhofsareal wird vorerst zurück- Die Ausweisung zusätzlicher öffentlicher Toiletten beschäftigt gestellt den Gemeinderat bereits seit längerer Zeit. Von den Fraktio- Die Durchführung eines Ideen- und Realisierungswettbewerbs für nen der Freien Wähler und der SPD wurde daher beantragt, das Bahnhofsareal wird vorerst zurückgestellt. Dies beschloss der das Thema erneut auf die Tagesordnung des Gemeinderates Gemeinderat bei zwei Enthaltungen einstimmig. Vorausgegangen zu setzen. war auch hier ein Antrag der Fraktion der Freien Wähler. Durch die Aktion „Nette Toilette“ gibt es bereits heute fünf Stand- Das Bahnhofsareal ist eine der letzten innerstädtischen Entwick- orte im Stadtgebiet, an denen die Öffentlichkeit Zugang zu Toilet- lungsflächen im Stadtgebiet von Asperg. Hierzu sei zwingend ein ten hat. Ideen- und Realisierungswettbewerb erforderlich, so der Gemein- derat. Weiterhin konnte die Stadtverwaltung bei diesem Tagesordnungs- Da die Durchführung eines Wettbewerbs jedoch einer gründlichen punkt berichten, dass die Abteilung Vermögen- und Bau des Landes und zeitintensiven Vorbereitung (Konzeptionelle Überlegungen, bei jüngsten Gesprächen mitgeteilt habe, dass voraussichtlich be- Klärung zur Aufnahme in ein Sanierungsgebiet, Antrag von Förder- reits im Jahr 2018 in einem Teil des ehemaligen Waschhauses (im geldern, Auswahl von Planern) bedarf, wird die Durchführung eines Bereich des Aussichtsplateaus) eine barrierefreie Toilette auf dem solchen Wettbewerbs auf Grundlage des gefassten Gemeinderats- Hohenasperg geschaffen werden soll. beschlusses vorerst zurückgestellt. Der Wunsch ein öffentliches WC im Bürgergarten zu errich- Grund hierfür sind auch die anstehenden Pflichtaufgaben, wel- ten, besteht ebenfalls bereits seit geraumer Zeit. Problema- che die Stadtverwaltung in den kommenden Jahren zu leisten tisch sei jedoch immer die Gefahr von einsetzendem Vanda- hat. Hierzu gehört zum Beispiel der Bau einer weiteren Kinder- lismus, was wiederum zu einem hohen Unterhaltungsaufwand tageseinrichtung, der Bau einer neuen Sporthalle, die Erstellung führt. Erfahrungen aus anderen Kommunen bestätigen dies. eines Fußgänger- und Radwegekonzepts und dessen Umsetzung, Die Stadtverwaltung sicherte aber zu, sich auch Ideen für ein die Sanierung der Eglosheimer Straße sowie die Sanierung der öffentliches WC an diesem Standort zu überlegen, um im Ge- Lehenbrücke. meinderat darüber beraten zu können. Positives konnte jedoch bereits bezüglich einer öffentlichen Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachstand zur Toilette am Bahnhof berichtet werden. Das im Jahr 1984 am Erschließung weiterer Gewerbeflächen Bahnhof errichtete öffentliche WC wurde bereits 1997 auf- Auch diesem Tagesordnungspunkt war ein Antrag der Fraktion der grund verstärkter Vandalismusschäden teilweise wieder ge- Freien Wähler vorausgegangen. schlossen. Momentan wird die Herrentoilette ausschließlich Die Stadtverwaltung führte dabei aus, dass sich die Ausweisung von den Busfahrern der Regional Bus GmbH (RBS GmbH) bzw. Erschließung weiterer Gewerbeflächen in Asperg aufgrund genutzt und gereinigt. Das Behinderten-WC ist mit einer der relativ kleinen Gemarkungsfläche als problematisch darstellt. speziellen Schließung ausgestattet und kann genutzt wer- Nahezu alle erschlossenen Gewerbeflächen sind bereits bebaut den. oder lassen keine Erweiterung zu. Der im Jahre 2013 vom Ge- Nach einer jüngst stattgefunden Begehung der WC-Anlage schlug meinderat beschlossene und verabschiedete Flächennutzungsplan die Verwaltung vor, die Anlage instand zu setzen, um das WC der weist darüber hinaus auch keine weiteren zu erschließenden Ge- Öffentlichkeit wieder zugänglich zu machen. werbeflächen aus. Momentan werden entsprechende Angebote für die Herrich- Ein letztes, unbebautes Gewerbegrundstück befindet sich jedoch tung der Anlage durch das Bauamt eingeholt. Die Verwaltung im Norden der Gemarkung im Gewerbegebiet Heckenwiesen. sicherte zu, den Gemeinderat über die notwendigen Sanie- Diese im Flächennutzungsplan ausgewiesene Gewerbefläche be- rungsarbeiten und die damit zusammenhängenden Kosten zu sitzt eine Größe von ca. 1,13 ha von der ca. 0,42 ha im Eigentum informieren. Die Mittel sollen dann im Haushaltsjahr 2019 ein- der Stadt stehen. gestellt werden.
Nummer 18 · Donnerstag, 3. Mai 2018 Asperger Nachrichten 7 Amtliche Bekanntmachungen Stadtverwaltung Asperg Marktplatz 1, 71679 Asperg Telefon: 07141/269-0, Telefax: 07141/269-253 www.asperg.de, info@asperg.de Bürgertelefon 269-244 Öffnungszeiten des Asperger Rathauses Montag 8.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr zu der am Dienstag, 08.05.2018 um 18.00 Uhr im Bürgersaal Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr des Rathauses stattfindenden öffentlichen Sitzung des Techni- Freitag 7.00 - 12.00 Uhr schen Ausschusses Sprechzeiten des städtischen Vollzugsdienstes Tagesordnung Montag 17.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 11.00 - 12.00 Uhr 1. Goetheschule: Einbau eines Aufzuges – Vergabe der Arbeiten 2. Bauantrag auf Neubau eines Stellplatzes mit Fahrradabstell- plätzen, Hurststraße 22, Flurstück 3468/1 Notdienste 3. Bauantrag auf Errichtung von sieben Carports, Kocherstra- Polizei 110 ße, Flurstücke 4302, 4303, 4304, 4305, 4306, 4307 und 4308 Feuerwehr 112 4. Bauantrag auf Erstellung eines Mehrfamilienwohnhauses mit Rettungsdienst 112 11 Wohneinheiten und Tiefgarage, Eisenbahnstraße/Neuf- Krankentransport 19222 fenstraße, Flurstücke 1745 und 1746 5. Bauantrag auf Ausbau eines Dachgeschosses als Wohnraum, Ärztlicher Bereitschaftsdienst Einbau einer Dachgaube und eines Balkons, Brandenburger Notfallpraxis Ludwigsburg, Erlachhofstraße 1, Straße 2, Flurstück 3747/1 71640 Ludwigsburg, Telefon 116 117 6. Bekanntgaben Öffnungszeiten: Mo., Di., Do. von 18 Uhr bis 8 Uhr, Mi. von 13 7. Anfragen Uhr bis 8 Uhr, Fr. von 16 Uhr durchgehend bis Montag 8 Uhr. Die öffentlichen Beratungsunterlagen liegen am Sitzungstag ab An Feiertagen ist die Notfallpraxis ebenfalls durchgehend bis 17.30 Uhr im Bürgersaal auf, können zuvor in der Stadtbüche- zum nächsten Tag 8 Uhr besetzt. Eine telefonische Anmeldung rei eingesehen sowie mit Ausnahme der Baugesuche von der ist nicht erforderlich. Homepage der Stadt Asperg unter www.asperg.de herunter- Die Notfallpraxis ist der richtige Ansprechpartner, wenn ärzt- geladen werden. liche Hilfe benötigt wird und der Hausarzt nicht erreichbar ist. Asperg, den 03.05.2018 Bürgermeisteramt Kinder- und Jugendärztlicher Notdienst gez. in Asperg, Ludwigsburg und Umgebung Christian Eiberger Bei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen: Notfallpraxis Bürgermeister für Kinder und Jugendliche im Klinikum Ludwigsburg, Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg. Öffnungszeiten: Montag - Freitag 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr; Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztags von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Eine telefonische Anmeldung ist nicht Satzung über die Erhebung erforderlich, bitte bringen Sie die Versichertenkarte mit. Bereit- von Benutzungsgebühren schaftsdienst zu erfragen über die Servicenummer 01805 011230 für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Asperg Augenärztlicher Bereitschaftsdienst zu erfragen über die Servicenummer 0180 6071122 Aufgrund von § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung Baden-Württem- bergs (GemO) vom 1.12.1999 (zuletzt geändert am 23.02.2017), § 6 Satz 2 des Gesetzes über die Betreuung und Förderung von Zahnärztlicher Notdienst Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der zu erfragen über Tel. 0711 7877733 Kindertagespflege (KitaG) vom 19.03.2009 (zuletzt geändert am 1.12.2015) und §§ 2, 13 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes des HNO-ärztlicher Bereitschaftsdienst Landes Baden-Württemberg (KAG) vom 17.03.2005 (zuletzt ge- zu erfragen über die Servicenummern ändert am 7.11.2017) hat der Gemeinderat der Stadt Asperg in 01805 120112 (Notfalldienst Heilbronn) und seiner Sitzung am 24.04.2018 folgende Satzung beschlossen: 01805 003656 (Notfalldienst Stuttgart) §1 Gebührenpflicht Apotheken-Notdienst (1) Die Stadt Asperg betreibt Kindertageseinrichtungen als öffent- liche Einrichtung. Zur teilweisen Deckung des entstehenden Freitag, 04.05.2018 Aufwandes werden für die Benutzung der Einrichtungen Ge- Adler-Apotheke Aldingen, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, bühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben. Schlosshof 7, 71686 Remseck am Neckar (Aldingen), (2) Die Gebühren sind für alle angemeldeten Kinder zu entrichten, Tel. 07146 - 75 70 gleichgültig ob sie im Erhebungszeitraum (Kalendermonat) die Apotheke am Unteren Tor, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Haupt- Einrichtungen tatsächlich besuchten. Die Gebühr ist auch bei str. 12, 74321 Bietigheim-Bissingen (Bietigheim), längerem Fehlen des Kindes, während der Schulferien sowie bei Tel. 07142 - 78 86 91 kurzfristiger behördlicher Schließung oder bei Schließung im Fal- Mylius Apotheke Schillerplatz, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, le höherer Gewalt oder aufgrund von Streik zu entrichten. Schillerplatz 7, 71638 Ludwigsburg (Mitte),Tel. 07141 - 91 82 30
8 Asperger Nachrichten Nummer 18 · Donnerstag, 3. Mai 2018 (3) Die Gebühren werden für 12 Monate im Jahr erhoben. Für Schulanfänger ist die Benutzungsgebühr bis zum Ende des Mo- Samstag, 05.05.2018 nats zu bezahlen, in dem die Sommerferien des Kindergartens Central-Apotheke Schwieberdingen, von 08:30 Uhr bis 08:30 beginnen. Uhr,Vaihinger Str. 4, 71701 Schwieberdingen,Tel. 07150 - 3 23 03 Flora-Apotheke Tamm, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, §2 Ulmer Str. 12 / 2, 71732 Tamm (Hohenstange), Gebührenschuldner Tel. 07141 - 60 42 22 (1) Gebührenschuldner sind die gesetzlichen Vertreter des Kindes. Mylius Apotheke Oststadt, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Friedrichstr.124-126, 71638 Ludwigsburg (Ost), (2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. Tel. 07141 - 28 12 34 §3 Sonntag, 06.05.2018 Benutzungsgebühren und Verpflegungsaufwand Apotheke im Aurain, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, für die Teilnahme am Mittagessen Stuttgarter Str. 56, 74321 Bietigheim-Bissingen (Bietigheim), Tel. (1) Bei den Benutzungsgebühren wird unterschieden in Gebühren 07142 - 2 16 19 nach verschiedenen Betreuungsangeboten und Betreuungsauf- Johannes-Apotheke Kornwestheim, von 08:30 Uhr bis 08:30 wand: Uhr, Johannesstr. 37, 70806 Kornwestheim, Tel. 07154 - 35 06 a) Verlängerte Öffnungszeiten für Kinder über 3 Jahre für 5 Mozart-Apotheke Eglosheim, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Tage und einer Betreuungszeit von 7.30 Uhr - 13.30 Uhr Hirschbergstr. 40, 71634 Ludwigsburg (Eglosheim), Tel. 07141 - 22 12 40 b) Ganztagesbetreuung für Kinder über 3 Jahre für 5 Tage und Schloss-Apotheke Hemmingen, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, einer Betreuungszeit von 7.30 Uhr - 17.00 Uhr Hauptstr. 9, 71282 Hemmingen, Tel. 07150 - 91 67 91 c) Ganztagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren für 5 Tage und einer Betreuungszeit von 7.30 Uhr - 17.00 Uhr Montag, 07.05.2018 d) Ganztagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren je Tag und Apotheke im Enztal-Center, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, einer Betreuungszeit von 7.30 Uhr - 17.00 Uhr Riedstr. 4, 74354 Besigheim, Tel. 07143 - 80 18 53 August-Lämmle-Apotheke, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, (2) Für die Teilnahme am Mittagessen wird ein Verpflegungsauf- Friesenstr. 21, 71640 Ludwigsburg (Oßweil), wand erhoben. Tel. 07141 - 29 06 00 St. Bartholomäus-Apotheke, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, §4 Ostergasse 22, 71706 Markgröningen, Tel. 07145 - 52 21 Entstehung, Festsetzung und Fälligkeit der Gebühr (1) Die Gebührenpflicht beginnt zum 1. des Monats, in dem das Dienstag, 08.05.2018 Kind in die Einrichtung aufgenommen wird. Sie endet bei Rats-Apotheke Bönnigheim, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Abmeldung des Kindes mit Ablauf des Monats, auf dessen Kirchstr. 15, 74357 Bönnigheim, Tel. 07143 - 20 44 Ende das Kind abgemeldet wird, bzw. bei Schulanfängern mit Sontags Apotheke im Kaufland Schwieberdinger Straße, von dem altersbedingten Ausscheiden des Kindes. Die Einge- 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, Schwieberdinger Str. 94, wöhnung zählt bereits zur Aufnahme. 71636 Ludwigsburg (West), Tel. 07141 - 4 88 96 90 Uhland-Apotheke Kornwestheim, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, (2) Die Benutzungsgebühren werden bei der erstmaligen Benut- Zeppelinstr. 30, 70806 Kornwestheim, Tel. 07154 - 31 22 zung durch schriftlichen Bescheid festgesetzt. Die Festsetzung gilt so lange weiter, bis ein neuer Bescheid oder Änderungsbe- Mittwoch, 09.05.2018 scheid ergeht. Apotheke im Löscher, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, (3) Die Gebühr ist zum 1. jeden Monats zur Zahlung fällig und Hohenstaufenstr. 23 / 3, 71696 Möglingen, Tel. 07141 - 48 38 74 grundsätzlich durch Abbuchung an die Stadtkasse zu entrichten. Enz-Apotheke im Zentrum, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, (4) Das Betreuungsjahr beginnt mit dem 01. September des laufen- Kreuzstr. 12, 74321 Bietigheim-Bissingen (Bissingen), Tel. den Jahres und endet mit dem 31. August des folgenden Jahres. 07142 - 92 00 13 Schlößlesfeld-Apotheke, von 08:30 Uhr bis 08:30 Uhr, §5 Corneliusstr. 18, 71640 Ludwigsburg (Schlößlesfeld), Höhe der Benutzungsgebühren Tel. 07141 - 89 02 31 (1) Die Benutzungsgebühren werden je Kind und Betreuungsplatz erhoben. Die Höhe der Gebühr bestimmt sich nach der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder, die nicht nur vorüberge- hend im Haushalt des Gebührenschuldners leben. Ändert sich die Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder, so muss der Ge- Impressum bührenschuldner dies unverzüglich melden. Die Gebühr wird ab dem Folgemonat neu festgesetzt. Erfolgt keine Meldung Amtsblatt der durch den Gebührenschuldner, wird die Gebühr ab dem je- Das Amtsblatt erscheint i. d. R. weiligen Folgemonat neu festgesetzt, sobald die Änderung dem wöchentlich am Donnerstag (an Feiertagen am vorhergehenden Werktag), Haupt- und Ordnungsamt der Stadt Asperg amtlich bekannt ist. mindestens 46 Ausgaben pro Jahr. (2) Für die Teilnahme am Mittagessen wird ein Verpflegungsauf- - Herausgeber: Stadt Asperg - Druck und Verlag: NUSSBAUM MEDIEN Weil der Stadt GmbH & wand je Mittagessen erhoben. Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Telefon 07033 525- (3) Die Höhe der Benutzungsgebühren und des Verpflegungsauf- 0, Telefax-Nr. 07033 2048, www.nussbaum-medien.de.Verantwortlich für wands für die Teilnahme am Mittagessen wird wie folgt festge- den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Christian Eiberger, Marktplatz 1, 71679 Asperg. Redaktion: setzt: Marktplatz 1, Asperg, Tel. 07141 269-215. a) Verlängerte Öffnungszeiten für Kinder über 3 Jahre für 5 Verantwortlich für "Was sonst noch interessiert" und den Anzeigen- teil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt. Tage und einer Betreuungszeit von 7.30 Uhr - 13.30 Uhr Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Kinder im Haushalt ab dem 01.09.2018 monatl. in € Abonnementgebühr. 1 Kind 123,50 Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, 2 Kinder 95,00 Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, 3 Kinder 65,00 E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de 4 und mehr Kinder 26,50
Nummer 18 · Donnerstag, 3. Mai 2018 Asperger Nachrichten 9 b) Ganztagesbetreuung für Kinder über 3 Jahre für 5 Tage und einer Betreuungszeit von 7.30 Uhr - 17.00 Uhr Kinder im Haushalt ab dem 01.09.2018 monatl. in € 1 Kind 227,00 2 Kinder 196,00 3 Kinder 167,50 4 und mehr Kinder 126,50 c) Ganztagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren für 5 Tage und einer Betreuungszeit von 7.30 Uhr - 17.00 Uhr Kinder im Haushalt ab dem 01.09.2018 monatl. in € 1 Kind 334,50 2 Kinder 302,00 Die Stadt Asperg bietet in insgesamt 19 Kindergartengruppen 3 Kinder 268,00 und 11 Krippengruppen Kindern im Alter von zwei Monaten 4 und mehr Kinder 238,00 bis zum Schuleintritt ein verlässliches Bildungs-, Erziehungs- d) Ganztagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren je Tag und und Betreuungsangebot. In den Einrichtungen wird großer einer Betreuungszeit von 7.30 Uhr - 17.00 Uhr Wert auf die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages Kinder im Haushalt Betreuungstag / Woche ab dem und eine fundierte pädagogische Arbeit gelegt. 01.09.2018 monatl. in € 1 Kind 84,50 Wir suchen 2 Kinder 77,50 3 Kinder 72,00 4 und mehr Kinder 65,00 drei Sozialpädagogische Fachkräfte e) Verpflegungsaufwand je Mittagessen: 3,20 €/Essen (m/w) für den Kindergartenbereich §6 (Vollzeit und Teilzeit ab Mai 2018) Gebührenermäßigung, Gebührenerhöhung sowie für den Krippenbereich und zusätzlicher Kostenersatz (Vollzeit ab September 2018) (1) Alleinerziehende Inhaber des Landesfamilienpasses erhalten eine Ermäßigung der Benutzungsgebühr in Höhe von 30%. Wir erwarten von Ihnen: (2) Inhaber des städtischen Familienpasses erhalten eine Ermäßi- gung der Benutzungsgebühr in Höhe von 50%. • eine abgeschlossene Berufsausbildung als Pädagogische Fach- (3) Beim Städtischen Familienpass handelt es sich um eine Freiwil- kraft im Sinne des § 7 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) ligkeitsleistung der Stadt Asperg. Die Freiwilligkeitsleistungen • einen achtsamen und verantwortungsvollen Umgang in der nach dem Städtischen Familienpass sind stets nachrangig zu Arbeit mit Kindern Leistungen von Hilfeträgern im Sinne der Sozialgesetzbücher. Dies gilt insbesondere für Leistungen nach dem Bildungs- und • eine wertschätzende und vorurteilsfreie Haltung gegenüber Teilhabepaket nach den Sozialbüchern II und XII bzw. nach dem Kindern und ihren Familien Bundeskindergeldgesetz. Bei Antragsstellung sind entsprechen- • eine partnerschaftliche und intensive Zusammenarbeit mit de Nachweise über den Ausschluss einer Leistung nach den den Eltern Sozialgesetzbüchern bzw. dem Bundeskindergeldgesetz vorzu- legen. Auf die Richtlinien über den städtischen Familienpass in • Teamfähigkeit und gute Kommunikations- und Kooperati- der jeweils gültigen Fassung wird verwiesen. onsfähigkeiten (4) Die Benutzungsgebühr wird um 50% erhöht, wenn ein Kind eine • eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit Kindergartengruppe vor Vollendung des 3. Lebensjahres besucht. der Kindergartenleitung und dem Träger (5) Beim Verpflegungsaufwand für das Mittagessen ist bei sozialen Härtefällen eine Ermäßigung von 50% für Inhaber des städtischen • Engagement, Flexibilität und Belastbarkeit Familienpasses auf Antrag möglich. Absatz 3 gilt entsprechend. • Bereitschaft zum Schichtdienst (6) Ein zusätzlicher Kostenersatz wird erhoben, wenn Eltern ihr Kind wiederholt und ohne triftige Gründe nicht innerhalb der Wir bieten Ihnen: schriftlich vereinbarten Betreuungszeiten aus der Kinderta- geseinrichtung abholen. Der zusätzliche Kostenersatz beträgt • Vergütung: Erzieher/innen S 8a TVöD SuE, Kinderpfleger/in- 25,00 €/angefangener Stunde. nen S 4 TVöD SuE • einen abwechslungsreichen und interessanten Arbeitsplatz §7 Inkrafttreten • ein freundliches und kompetentes Team Die Satzung tritt am 01.09.2018 in Kraft • Unterstützung und fachliche Begleitung in pädagogischen Asperg, den 03.05.2018 Fragen durch die Einrichtungsleitung und die Fachbereichs- Bürgermeisteramt leitung gez. • Qualitätsentwicklung nach dem Nationalen Kriterienkatalog Christian Eiberger Bürgermeister • Möglichkeiten zur persönlichen Weiterentwicklung durch interne und externe Fortbildungsmöglichkeiten Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften Für Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen gerne der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder Frau Knorpp, Tel. 07141/269-261 zur Verfügung. aufgrund der GemO ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sach- senden Sie bitte an die Stadtverwaltung Asperg, Personalamt, verhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies Marktplatz 1, 71679 Asperg – oder an s.knorpp@asperg.de. gilt nicht, wenn die Vorschrift über die Öffentlichkeit der Sitzung, Bitte beachten Sie, dass keine Eingangsbestätigungen versen- die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt det werden. worden ist.
10 Asperger Nachrichten Nummer 18 · Donnerstag, 3. Mai 2018 Die Stadt Asperg bietet in insgesamt 19 Kindergartengruppen Die Stadt Asperg bietet in insgesamt 19 Kindergartengruppen und 11 Krippengruppen Kindern im Alter von zwei Monaten und 11 Krippengruppen-Kindern im Alter von zwei Monaten bis zum Schuleintritt ein verlässliches Bildungs-, Erziehungs- bis zum Schuleintritt ein verlässliches Bildungs-, Erziehungs- und und Betreuungsangebot. In den Einrichtungen wird großer Betreuungsangebot. In den Einrichtungen wird großer Wert auf Wert auf die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages und eine und eine fundierte pädagogische Arbeit gelegt. In den Kinder- fundierte pädagogische Arbeit gelegt. gärten wird eine intensive Sprachförderung nach der Förder- richtlinie SPATZ durchgeführt. Für eine Kindergartengruppe suchen wir Wir suchen ab sofort eine eine Pädagogische Fachkraft (m/w) sozialpädagogische Fachkraft in Teilzeitzeit (60 %) als Integrationshelfer/in für die sprachliche Bildung (Teilzeit ca. 20 - 25%) im Kindergartenbereich Ihre Aufgaben Aufgaben: • individuelle, situationsorientierte Begleitung eines Kindes mit • sprachpädagogische Arbeit und alltagsbegleitende Sprachför- erhöhtem Förderbedarf während des Kindergartenbesuches derung mit den Kindern • Unterstützung des Kindes bei der Integration in die Gruppe • Dokumentation der Maßnahmen • Zusammenarbeit mit den Erziehungskräften der Kindergar- • konzeptionelle Entwicklung des Sprachförderkonzeptes in tengruppe Zusammenarbeit mit den Sprachförderkräften und Einrich- • Zusammenarbeit mit den Eltern des Kindes tungsleitungen der städtischen Einrichtungen • ggf. ganzheitliche, entwicklungsfördernde Maßnahmen und Wir erwarten von Ihnen: Angebote planen und umsetzen • eine abgeschlossene Berufsausbildung als Pädagogische Fach- Wir erwarten von Ihnen: kraft im Sinne des § 7 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) • Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Pädagogische Fach- • einen achtsamen und verantwortungsvollen Umgang in der kraft im Sinne des § 7 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) Arbeit mit Kindern • einen achtsamen und verantwortungsvollen Umgang in der • Begeisterung für die Themen der Kinder Arbeit mit Kindern • eine wertschätzende und vorurteilsfreie Haltung gegenüber • ein großes Maß an Einfühlungsvermögen, Verantwortungsbe- Kindern und ihren Familien wusstsein, Zuverlässigkeit und Geduld • Teamfähigkeit und gute Kommunikations- und Kooperations- fähigkeiten • eine wertschätzende und vorurteilsfreie Haltung gegenüber Kindern und ihren Familien • eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit den Eltern, der Kindergartenleitung und dem Träger • eine partnerschaftliche und intensive Zusammenarbeit mit den Eltern • Engagement, Flexibilität und Belastbarkeit • Teamfähigkeit und gute Kommunikations- und Kooperations- • Kenntnisse im Bereich Sprachförderung sind von Vorteil aber fähigkeiten keine Voraussetzung • eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit mit Wir bieten Ihnen: der Kindergartenleitung und dem Träger • gerne auch bereits Erfahrung im Bereich Integration/Inklusion • unbefristete Stellen • Vergütung: Erzieher/innen S 8a TVöD SuE, Kinderpfleger/in- Wir bieten Ihnen: nen S 4 TVöD SuE • Eine Teilzeitstelle • einen abwechslungsreichen und interessanten Arbeitsplatz (zunächst befristetet bis voraussichtlich 31.07.2018) • ein freundliches und kompetentes Team • Arbeitszeit an 3-5 Tagen/Woche möglich • Unterstützung und fachliche Begleitung durch die Einrich- • Vergütung nach TVöD SuE tungsleitung und die Fachbereichsleitung • eine pädagogisch anspruchsvolle und vielseitige Tätigkeit • Möglichkeiten zur persönlichen Weiterentwicklung durch in- • ein freundliches und kompetentes Team terne und externe Fortbildungsmöglichkeiten • Unterstützung und fachliche Begleitung durch die Einrich- Für Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen gerne Frau Knor- tungsleitung und die Fachbereichsleitung pp, Tel. 07141/269-261 zur Verfügung. Für Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen gerne Frau Knorpp, Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen Tel. 07141/269-261, zur Verfügung. senden Sie bitte an die Stadtverwaltung Asperg, Personalamt, Marktplatz 1, 71679 Asperg – oder an s.knorpp@asperg.de. Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen Bitte beachten Sie, dass keine Eingangsbestätigungen versendet senden Sie bitte an die Stadtverwaltung Asperg, Personalamt, werden. Marktplatz 1, 71679 Asperg – oder an s.knorpp@asperg.de.
Nummer 18 · Donnerstag, 3. Mai 2018 Asperger Nachrichten 11 Neufassung der Krippenordnung 2.4 Die Krippe ist in der Regel von Montag bis Freitag mit Aus- nahme der gesetzlichen Feiertage, Ferien der Krippe und der der Stadt Asperg zusätzlichen Schließtage geöffnet. Änderungen der Öffnungs- In seiner Sitzung am 24.04.2018 hat der Gemeinderat der Stadt zeiten bleiben nach Anhörung des Elternbeirats der Stadt As- Asperg folgende Neufassung der Krippenordnung der Stadt As- perg vorbehalten. perg beschlossen: 2.5 Das Betreuungsjahr beginnt mit dem 01. September des lau- fenden Jahres und endet mit dem 31. August des folgenden Krippenordnung der Stadt Asperg Jahres. Die Arbeit in unseren Krippen richtet sich nach der folgenden 2.6 Die Ferien werden von der Stadt Asperg unter Berücksichti- Ordnung und der geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit den gung der Empfehlung des Evangelischen Landesverbandes der hierzu erlassenen Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung. Tageseinrichtungen für Kinder in Baden-Württemberg nach Anhörung des Elternbeirats festgelegt. 1 AUFNAHME 2.7 Zusätzliche Schließtage können sich für die Krippe oder 1.1 Die Krippe nimmt Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensmonat einzelne Gruppen aus folgenden Anlässen ergeben: Wegen bis zum vollendeten 3. Lebensjahr auf, soweit das notwendige Krankheit, behördlicher Anordnungen, Verpflichtungen zur Personal und Plätze vorhanden sind. Fortbildung, Fachkräftemangel, betrieblicher Mängel. Die Per- 1.2 Kinder, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind, sonensorgeberechtigten werden hiervon baldmöglichst unter- können die Krippe besuchen, wenn ihren besonderen Be- richtet. dürfnissen innerhalb der Rahmenbedingungen der Einrichtung Rechnung getragen werden kann. 3 BENUTZUNGSGEBÜHR 1.3 Die Einrichtungsleitung regelt die Aufnahme nach den von der 3.1 Für die Benutzung wird eine Benutzungsgebühr nach der Sat- Stadt Asperg festgelegten Grundsätzen und Beschlüssen. zung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kin- In die Krippe werden grundsätzlich Kinder aufgenommen, die dertageseinrichtungen erhoben. mit dem Hauptwohnsitz in Asperg wohnhaft sind. Auswärtige Kinder können nur aufgenommen werden, wenn freie Plätze 4 KÜNDIGUNG zur Verfügung stehen. 4.1 Die Personensorgeberechtigten können das Vertragsverhältnis Die Aufnahme richtet sich insbesondere nach der sozialen und mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich pädagogischen Dringlichkeit. kündigen. Die Vergabe der Plätze erfolgt im Zweifelsfall nach folgenden 4.2 Die Stadt Asperg kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist Grundsätzen: von vier Wochen zum Monatsende unter Angabe des Grundes 1. Kinder berufstätiger allein erziehender Eltern, die im Be- schriftlich kündigen. Kündigungsgründe können sein: sitz des städtischen Familienpasses sind, a) das unentschuldigte Fehlen eines Kindes über einen zu- 2. Kinder berufstätiger allein erziehender Eltern, sammenhängenden Zeitraum von mehr als vier Wochen, 3. Kinder berufstätiger Eltern, die im Besitz des städtischen b) die wiederholte Nichtbeachtung der in dieser Ordnung Familienpasses sind, aufgeführten Pflichten der Personensorgeberechtigten, Kinder, deren Wohl gefährdet ist, werden vorrangig vor allen trotz schriftlicher Abmahnung, c) Zahlungsrückstand des Elternbeitrages über drei Monate anderen Kindern bei der Vergabe der Plätze berücksichtigt. trotz schriftlicher Mahnung, Eine verbindliche Zusage kann maximal ein halbes Jahr vorher d) nicht ausgeräumte erhebliche Auffassungsunterschiede gegeben werden. zwischen Personensorgeberechtigten und der Einrich- In besonderen Härtefällen kann die Stadtverwaltung Ausnah- tung über das Erziehungskonzept und / oder eine dem men von diesen Grundsätzen ermöglichen. Kind angemessene Förderung trotz eines von der Stadt Die Einrichtungsleitung entscheidet über die Zuordnung des anberaumten Einigungsgespräches. Kindes zu einer Gruppe der Krippe nach pädagogischen Er- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (außerordent- fordernissen und dem Alter des Kindes. Wünsche der Eltern liche Kündigung) bleibt hiervon unberührt. werden nach Möglichkeit dabei berücksichtig. 1.4 Jedes Kind muss vor der Aufnahme in die Krippe ärztlich un- 5 AUFSICHT tersucht werden. Als ärztliche Untersuchung gilt auch die Vor- 5.1 Die Erziehungskräfte sind während der vereinbarten Betreu- sorgeuntersuchung. Die ärztliche Untersuchung darf nicht län- ungszeit für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich. ger als 6 Monate vor der Aufnahme in die Krippe zurückliegen. 5.3 Die Aufsichtspflicht der Personensorgeberechtigten endet 1.5 Die Aufnahme erfolgt nach Vorlage der Bescheinigung über die in der Regel mit der Übergabe des Kindes in den Räumen ärztliche Untersuchung und nach Unterzeichnung des Aufnah- der Krippe an die Erziehungskräfte und beginnt wieder mit mebogens und des Aufnahmevertrages. der Übergabe des Kindes in die Obhut eines Personensorge- 1.6 Die Personensorgeberechtigten verpflichten sich, Änderungen berechtigten bzw. einer von diesen mit der Abholung beauf- in der Personensorge sowie Änderungen der Anschrift, der tragten Person. Leben die personensorgeberechtigten Eltern privaten und geschäftlichen Telefonnummern den Erziehungs- getrennt und hält sich das Kind mit Einwilligung des einen El- kräften der Gruppe unverzüglich mitzuteilen, um bei plötzli- ternteils oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung ge- cher Krankheit des Kindes oder anderen Notfällen erreichbar wöhnlich bei dem anderen Elternteil auf, so entscheidet allein zu sein. der Elternteil, bei dem das Kind lebt. 1.7 Durch die Aufnahme in die Krippe entsteht kein Anspruch auf 5.4 Bei gemeinsamen Veranstaltungen (z. B. Feste, Ausflüge) sind einen Ganztagesplatz im Kindergarten. die Personensorgeberechtigten aufsichtspflichtig, sofern vor- her keine andere Absprache über die Wahrnehmung der Auf- 2 BESUCH, ÖFFNUNGSZEITEN, SCHLIESSTAGE sicht getroffen wurde. UND FERIEN 2.1 Im Interesse des Kindes und der Gruppe soll die Krippe regel- 6 VERSICHERUNGEN mäßig besucht werden. 6.1 Die Kinder sind nach den derzeit geltenden gesetzlichen Be- 2.2 Fehlt ein Kind voraussichtlich länger als drei Tage, sind die Er- stimmungen gegen Unfall versichert (SGB VII) ziehungskräfte der Gruppe zu benachrichtigen. - auf dem direkten Weg zur und von der Krippe, Bei Betreuungen mit Mittagessen ist am 1. Fehltag bis 7.45 Uhr - während des Aufenthalts in der Krippe, eine Benachrichtigung erforderlich, da ansonsten das Essens- - während aller Veranstaltungen der Krippe außerhalb ih- geld für diesen Tag berechnet werden muss. res Grundstückes (Spaziergang, Feste und dergleichen). 2.3 Der Besuch der Einrichtung regelt sich nach der vereinbarten 6.2 Alle Unfälle, die auf dem Weg von und zur Krippe eintreten Betreuungszeit. Eine Betreuung außerhalb der Betreuungszeit und eine ärztliche Behandlung zur Folge haben, sind der Ein- ist durch das Personal nicht gewährleistet. richtungsleitung unverzüglich zu melden, damit die Schadens- Es wird gebeten, die Kinder pünktlich und nicht vor den ge- regulierung eingeleitet werden kann. nannten Schließungszeiten abzuholen. 6.3 Für von Stadt Asperg oder den Mitarbeiter/innen weder vor-
12 Asperger Nachrichten Nummer 18 · Donnerstag, 3. Mai 2018 sätzlich noch grob fahrlässig verursachte(n) Verlust, Beschädi- Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes in der Einrich- gung oder die Verwechslung der Garderobe und Ausstattung tung erhoben oder verwendet werden, unterliegen den Be- der Kinder wird keine Haftung übernommen. Es wird empfoh- stimmungen des Datenschutzes. Die Stadt Asperg gewährleis- len, diese Gegenstände mit dem Namen des Kindes zu kenn- tet die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. zeichnen. Dies gilt ebenso für mitgebrachte Spielsachen etc. 9.2 Eine Datenübermittlung an Personen oder Stellen außerhalb 6.4 Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften unter der Einrichtung ist nur zulässig, wenn eine gesetzliche Über- Umständen die Eltern. mittlungsbefugnis oder eine freiwillige schriftliche und zweck- bestimmte Einwilligungserklärung der Personensorgeberech- 7 REGELUNGEN IN KRANKHEITSFÄLLEN tigten vorliegt. 7.1 Für Regelungen in Krankheitsfällen, insbesondere zur Melde- 9.3 Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten zur Er- pflicht, zum Besuchsverbot bzw. bei der Wiederaufnahme des stellung der Bildungs- und Entwicklungsdokumentation setzt Kindes in die Krippe nach Krankheit, ist das Infektionsschutz- das Einverständnis der Personensorgeberechtigten voraus. Die gesetz (IfSG) in seiner jeweils gültigen Fassung maßgebend. Einwilligung ist schriftlich abzugeben. 7.2 Über diese Regelung des Infektionsschutzgesetzes sind die 9.4 Eine Veröffentlichung von Fotos des Kindes in Druckmedien Personensorgeberechtigten gemäß § 34 Abs. 5 IfSG zu be- und / oder im Internet erfolgt nur mit schriftlicher Einwilligung lehren. Die Belehrung erfolgt durch die Kenntnisnahme des durch die Personensorgeberechtigten. Merkblattes. 7.3 Das Infektionsschutzgesetz bestimmt u. a., dass ein Kind nicht 10 INKRAFTTRETEN in die Krippe oder andere Gemeinschaftseinrichtungen gehen Diese Krippenordnung tritt zum 01.09.2018 in Kraft. Gleichzeitig darf, wenn tritt die bisherige Krippenordnung vom 23.05.2017 außer Kraft. - es an einer schweren Infektion erkrankt ist, wie z. B. Asperg, den 03.05.2018 Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und durch EHEC-Bakterien verursachten Brechdurchfall sowie bak- Bürgermeisteramt terielle Ruhr, gez. - eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen Christian Eiberger schwer und kompliziert verläuft, bzw. verlaufen kann, dies Bürgermeister sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpo- cken, Hirnhautentzündung, Meningokokken-Infektionen, Neufassung der Kindergartenordnung ansteckende Borkenflechte und Hepatitis, - es unter Kopflaus- oder Krätzmilbenbefall leidet, der Stadt Asperg - es vor Vollendung des 5. Lebensjahres an einer infektiö- In seiner Sitzung am 24.04.2018 hat der Gemeinderat der Stadt sen Magen-Darm-Erkrankung erkrankt ist oder ein ent- Asperg folgende Neufassung der Kindergartenordnung der Stadt sprechender Verdacht besteht. Asperg beschlossen: Bei Erkrankung oder Verdacht der Erkrankung des Kindes Kindergartenordnung der Stadt Asperg oder einer in der Wohngemeinschaft lebenden Person an Die Arbeit in unseren Kindergärten richtet sich nach der folgen- einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit gemäß dem den Ordnung und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen mit Infektionsschutzgesetzes muss den Erziehungskräften der den hierzu erlassenen staatlichen Richtlinien in ihrer jeweils gülti- Gruppe sofort Mitteilung gemacht werden. Gleiches gilt für gen Fassung. Ausscheider von Choleravibrionen, Salmonellen und Shigellen 1 AUFNAHME oder bei Verlausung. Der Besuch der Krippe ist in jedem dieser 1.1 Der Kindergarten nimmt Kinder vom vollendeten 3. Lebens- Fälle ausgeschlossen, bis nach dem Urteil des behandelnden jahr bis zum Schuleintritt auf, soweit das notwendige Personal Arztes oder des Gesundheitsamtes eine Weiterverbreitung und Plätze vorhanden sind. Für Schulanfänger endet das Be- der Krankheit oder der Verlausung durch das Kind nicht mehr treuungsverhältnis zum Ende des Monats, in dem die Sommer- zu befürchten ist. ferien der Einrichtung beginnen. 7.4 Ausscheider von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus, Para- Kinder, die vom Besuch der Grundschule zurückgestellt sind, typhus und Shigellenruhr-Bakterien dürfen nur mit Genehmi- sollen eine Grundschulförderklasse besuchen. Der weitere gung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes unter Beach- Besuch eines vom Schulbesuch zurückgestellten Kindes bedarf tung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen die Räume der einer neuen Vereinbarung eines Personensorgeberechtigten Krippe betreten oder an Veranstaltungen teilnehmen. mit dem Träger der Einrichtung. 7.5 Zur Wiederaufnahme des Kindes kann der Träger eine Be- 1.2 Kinder, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind, scheinigung des Arztes verlangen, in der gemäß § 34 Abs. 1 können den Kindergarten besuchen, wenn ihren besonderen IfSG bestätigt wird, dass nach ärztlichem Urteil eine Weiter- Bedürfnissen innerhalb der Rahmenbedingungen der Einrich- verbreitung der Erkrankung oder der Verlausung nicht mehr tung Rechnung getragen werden kann. zu befürchten ist. 1.3 Die Einrichtungsleitung regelt die Aufnahme nach den von der 7.6 Bei Erkältungskrankheiten, Auftreten von Hautausschlägen, Stadt Asperg festgelegten Grundsätzen und Beschlüssen. Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Fieber sind die Kinder In den Kindergarten werden grundsätzlich Kinder aufgenom- ebenfalls zu Hause zu behalten. men, die mit dem Hauptwohnsitz in Asperg wohnhaft sind. 7.7 In besonderen Fällen werden ärztlich verordnete Medikamen- Auswärtige Kinder können nur aufgenommen werden, wenn te, die eine Einnahme in der Krippe während der Betreuungs- freie Plätze zur Verfügung stehen. zeit notwendig machen, nur nach schriftlicher Vereinbarung Die Aufnahme richtet sich insbesondere nach dem Alter, des zwischen den Personensorgeberechtigten und den Erzie- Weiteren nach der sozialen und pädagogischen Dringlichkeit. hungskräften verabreicht. Die Vergabe der Ganztagesplätze erfolgt im Zweifelsfall nach 7.8 Leben die personensorgeberechtigten Eltern getrennt und folgenden Grundsätzen: hält sich das Kind mit Einwilligung des einen Elternteils oder 1. Kinder berufstätiger allein erziehender Eltern, die im Be- aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich bei dem sitz des städtischen Familienpasses sind, anderen Elternteil auf, so entscheidet allein der Elternteil, bei 2. Kinder berufstätiger allein erziehender Eltern, dem das Kind lebt. 3. Kinder berufstätiger Eltern, die im Besitz des städtischen 8 ELTERNBEIRAT Familienpasses sind, Die Personensorgeberechtigten werden durch einen jährlich zu 4. Kinder berufstätiger Eltern, bei denen ein oder mehrere wählenden Elternbeirat an der Arbeit der Krippe beteiligt. (siehe Geschwister bereits im Kindergarten oder in der Klein- hierzu die angeschlossenen Richtlinien). kindbetreuung ganztags betreut werden, 5. Kinder berufstätiger Eltern, die direkt vor der Aufnahme 9 DATENSCHUTZ in den Kindergarten bereits einen Ganztagesbetreuungs- 9.1 Personenbezogene Angaben, die im Zusammenhang mit der platz in der Kleinkindbetreuung hatten.
Sie können auch lesen