Medienkonferenz Konzessionserneuerung der Muotakraftwerke und Sanierung Wasserkraft - Schwyz, 20. Februar 2019 - Kanton Schwyz
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Medienkonferenz Konzessionserneuerung der Muotakraftwerke und Sanierung Wasserkraft Schwyz, 20. Februar 2019
Programm 1. Begrüssung Ruedi Reichmuth, VR-Präsident ebs 2. Ausgangslage RR René Bünter, Vorsteher Umweltdepartement 3. Restwassersanierung Joe Zihlmann, Bezirksammann Bezirk Schwyz 4. Konzessionsprojekt Ruedi Reichmuth, VR-Präsident ebs Hans Bless, Vorsitzender der GL ebs 5. Sanierung Wasserkraft Christian Bommer, Vorsteher Amt für Wasserbau 6. Verfahrensablauf Joe Zihlmann, Bezirksammann Bezirk Schwyz Sebastian Gwerder, Bezirk Schwyz 7. Schlussbemerkungen / Fragen Ruedi Reichmuth, VR-Präsident ebs 8. Apéro 20.02.2019 2
Ausgangslage Zuständigkeiten • ebs Energie AG: - Kraftwerksbetreiberin - Gesuchstellerin • Bezirk Schwyz: - Hoheitsträger über die öffentlichen fliessenden Gewässer - Konzessionsbehörde / Konzessionsgeber - Zuständig für die Revitalisierung der Fliessgewässer • Kanton Schwyz: - Genehmigungsbehörde der Konzession (Regierungsrat) - materielle Beurteilung der Umweltverträglichkeit (Fachämter) - u.a. gewässerschutzrechtliche Bewilligung - Vollzug der Sanierung Wasserkraft 20.02.2019 3
Ausgangslage Koordination 1. Flüsse und Bäche sind mit verschiedenen Massnahmen aufzuwerten (Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer) 2. An der Muota bestehen unterschiedliche Interessen, welche unterschiedliche Massnahmen bedingen: • Wassernutzung • Hochwasserschutz • Gewässer- und Naturschutz • Freizeit und Erholung 3. Um diese Interessen langfristig sicherzustellen und deren Wirkung zu gewährleisten, sind die Massnahmen an der Muota untereinander zu koordinieren 20.02.2019 4
Ausganslage Bedeutung der Muota 1. Die Muota entwässert rund ein Drittel des Kanton Schwyz (Länge ca. 26 km; Einzugsgebietsfläche ca. 317 km2) 2. Als zweitgrösster Zufluss des Vierwaldstättersees ein zentrales Lebensraum- und Vernetzungselement des Gewässerraumsystems 3. Grosses Potenzial an der Nutzung der Wasserkraft • Heute wird die Muota an fünf Teilstrecken zur Erzeugung von elektrischer Energie durch die ebs Energie AG genutzt. • Die durchschnittliche Jahresproduktion von ca. 224 GWh entspricht rund 45% der totalen Energieproduktion im Kanton Schwyz und versorgt ca. 50’000 Haushalte 4. Grosses ökologisches Potenzial • Insbesondere der Unterlauf der Muota als wichtiges Aufstiegs-, Laich- und Jungfischgewässer für die schweizweit stark gefährdete Seeforelle 5. Gemäss heutigem Zustand ist die Muota z.T. stark verbaut, naturfremd und durch den Kraftwerksbetrieb beeinträchtigt (hoher Handlungsbedarf) 20.02.2019 5
Ausganslage Massnahmen An der Muota sollen die Interessen u.a. mit folgenden Massnahmen sichergestellt werden: • Restwassersanierung • Konzessionserneuerung der Muotakraftwerke • Ausbau • Restwassermenge • Ersatzmassnahmen • Sanierung Wasserkraft • Hochwasserschutz und Revitalisierungsprojekte • Gewässerunterhalt 20.02.2019 6
Restwassersanierung Ausgangslage 1. Das Gewässerschutzgesetz (GSchG) bezweckt, die Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. 2. Dazu sollen unter anderem in den Fliessgewässern angemessene Restwassermengen gesichert werden. 3. Wird ein Fliessgewässer durch Wasserentnahmen wesentlich beeinflusst, so muss es nach den Anordnungen der Behörde so weit saniert werden, als dies ohne entschädigungsbegründende Eingriffe in bestehende Wassernutzungsrechte möglich ist. 4. Der Kanton erstellt den Sanierungsbericht im Sinne des GSchG. 5. Die Bezirke in ihrer Funktion als Hoheitsträger über die fliessenden Gewässer legen die Sanierungsmassnahmen und die Sanierungsfristen fest. 20.02.2019 8
Restwassersanierung Massnahmen • Mit der laufenden Konzession besteht keine Regelung bezüglich Mindestrestwassermengen an den Muotakraftwerken. • Im Rahmen der Restwassersanierung soll prioritär die Lebensgrundlagen für die Seeforelle vom Raum Selgis bis zum Vierwaldstättersee aufgewertet werden. • Massnahmen: • Abgestuftes Dotierregime bei der Fassung Selgis und Ibach • Strukturelle Aufwertung der Restwasserstrecke Ibach mittels einer Sohlenbelegung (bereits umgesetzt) • Verzicht auf den Weiterbetrieb des Kraftwerks Brunnen • Erfolgskontrollen • Restwassersanierung Kanton Uri (bereits 2012 verfügt und umgesetzt) 20.02.2019 9
Konzessionserneuerung der Muotakraftwerke 1. Ausgangslage 2. Konzessionsprojekt (Ziele und wesentliche Massnahmen) • Ausbau • Restwasser inkl. Schutz- und Nutzungsplanung (SNP) • Ersatzmassnahmen 3. Energiepolitische und volkswirtschaftliche Bedeutung 20.02.2019 10
Konzessionserneuerung Warum und Wie 20.02.2019 11
Konzessionserneuerung Zeitlicher Ablauf [Mio. kWh] Produktion Muotakraftwerke und Netzverbrauch 250 KW Ibach 200 ? KW Glattalp KW Wernisberg 150 KW Ruosalp KW Hüribach Beginn Konzession Konzessionsablauf Verhandlungen KW Muota 100 Beginn KW Bisisthal Netzverbrauch 50 0 1950 1955 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2025 30. Sep 30 2035 Jahr 20.02.2019 12
Konzessionserneuerung Begleitgruppen-Prozess 20.02.2019 13
Konzessionserneuerung Situationsplan bestehende Muotakraftwerke 20.02.2019 14
Konzessionserneuerung Längenprofil 20.02.2019 15
Konzessionserneuerung Konzessionsprojekt • Film ab 20.02.2019 16
Konzessionserneuerung Konzessionsprojekt • Wesentliche Neubau- und Ausbaumassnahmen: • Ausbau verschiedener Fassungen • Ausbau verschiedener Druckleitungen • Teilabdichtung Glattalpsee • Ausbau Ausgleichsbecken Lipplisbüel • Neubau eines zweiten Ausgleichbecken Riedplätz 20.02.2019 17
Konzessionserneuerung Ausbauprojekt 20.02.2019 18
Konzessionserneuerung Restwasser • Die ebs Energie AG nutzt heute rund 27 Fassungen für die Stromproduktion. • Dies führt in den betroffenen Gewässern zu Restwasserabflüssen. • Mit der bestehenden Wasserrechtskonzessionen besteht keine Dotierpflicht. • Mit der Konzessionserneuerung sind in den Restwasserstrecken ab 2030 die gewässerschutzrechtlichen Anforderungen zu gewährleisten: • Zukünftige Restwasserregime soll u.a. sicherstellen, dass die seltenen Lebensräume- und gemeinschaften erhalten bleiben und die freie Fischwanderung gewährleistet ist. 20.02.2019 19
Konzessionserneuerung Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen • Das Natur- und Heimatschutzgesetz verpflichtet die ebs Energie AG im Rahmen der Konzessionserneuerung Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen zu leisten: • Ein Kraftwerk muss grundsätzlich umweltverträglich sein. • Schutzwürdige Lebensräume dürfen durch die Eingriffe nicht beeinträchtig werden. • Kann dies nicht vermieden werden, hat man für angemessenen Ersatz zu sorgen. • Massnahmen haben sich am ökologischen Potenzial und ihrer Machbarkeit zu richten. 20.02.2019 20
Konzessionserneuerung Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen Wesentliche Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen: • Bachausdolung Gebiet Hopfräben • Aufwertung Unter- und Oberwasserkanal Kraftwerk Brunnen • Gerinneaufweitung • Altarmanbindung • Aufwertung Seeweren • Aufweitung und Mündungsaufwertung • Revitalisierung Wernisberg • Auenrevitalisierung • Revitalisierung Riedplätz • Instreammassnahmen und Gerinneaufweitung 20.02.2019 21
Konzessionserneuerung Kostenaufwand • Der gesamte Kostenaufwand (Heimfallverzicht, Ausbauten, AE-Massnahmen) wird auf rund 150 Mio. Franken geschätzt. • Bis jetzt aufgelaufene Planungskosten rund 11 Mio. Franken • Umsetzungszeitraum, Zeithorizont 2040 20.02.2019 22
Konzessionserneuerung Energie- und volkswirtschaftliche Bedeutung • Volkswirtschaftliche Bedeutung für die Region: - Regionale Wertschöpfung 21 Mio. Franken/Jahr - Wichtiger Arbeitgeber, über 100 Mitarbeitende (davon 10 Lernende in 6 verschiedenen Berufen) - Wasserzinsen und Verteilnetzkonzessionen 5.1 Mio. Franken/Jahr - Im Zeitraum 1956 – 2017; Wasserzinsen 71.3 Mio. Franken Verteilnetzkonzession 54.3 Mio. Franken • Energiepolitische Bedeutung: - Jahresproduktion 224 GWh - Max. Leistung 64 MW - Bereitstellung Regelleistung, Regelenergie für regionale und nationale Netzstabilität - 100% erneuerbare und einheimische Energie aus Wasserkraft 20.02.2019 23
Konzessionserneuerung Keine zusätzlichen Anlagen • Es werden keine neuen Anlagen erstellt, wo nicht schon welche stehen. • Es werden keine Talschaften überflutet und wertvolles Land überbaut. • Es werden keine unberührten Flächen oder Landschaften beeinträchtigt. 20.02.2019 24
Konzessionserneuerung Bestehendes erhalten • Es geht einzig und alleine darum, eine bestehende Anlage, die • sich bestens in der Landschaft integriert hat, • ökologische, nachhaltige, erneuerbare und CO2-freie Energie erzeugt, • für die nächsten 80 Jahre zu erhalten, und wo möglich sinnvoll zu optimieren. • Ganz im Sinne der Energiestrategie 2050 werden die Möglichkeiten zur Nutzung der einheimischen erneuerbaren Energie verbessert. • Es wird ein wertvoller Beitrag zum Erhalt der bestehenden Wasserkraftnutzung in der Schweiz geleistet. 20.02.2019 25
Konzessionserneuerung Verbesserungen – Es werden… • Gewässerabschnitte wesentlich verbessert (z.B. Riedplätz Bisisthal) • Im Rahmen des SNP eine Abwägung an allen Fassungen durchgeführt • Minderproduktion ohne SNP 38 GWh/a = 16% der Gesamtproduktion • Minderproduktion mit SNP 22 GWh/a = 9 % der Gesamtproduktion • Mit diversen Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen wertvolle neue Lebensräume geschaffen. • Mit dem Verzicht auf den Weiterbetrieb des Kraftwerks Langensteg die Möglichkeit geschaffen, mitten im Siedlungsgebiet eine Fläche von rund 30’000 m2 nicht nur dem Gewässer zurückzugeben, sondern auch ökologisch aufzuwerten 20.02.2019 26
Sanierung Wasserkraft 1. Ausgangslage 2. Sanierungsmassnahmen 20.02.2019 27
Sanierung Wasserkraft Ausgangslage 1. Wesentliche negative Beeinträchtigungen der Wasserkraftnutzung sind gemäss Gewässerschutzgesetz bis spätestens Ende 2030 zu beseitigen (Sanierung Wasserkraft): • Kurzfristige künstliche Änderungen des Wasserabflusses (Schwall-Sunk) • Nachteilige Veränderung der morphologischen Strukturen oder der morphologischen Dynamik des Gewässers (Sanierung Geschiebehaushalt) • Wanderhindernis für Fische (Wiederherstellung der Fischwanderung) 2. Auf Basis der strategischen Planung zur Sanierung der Wasserkraft des Kantons sind entlang der Muota verschiedene Anlagen der ebs Energie AG sanierungspflichtig («Sanierungsverfügung»). 3. Die ebs Energie AG und der Kanton erarbeiteten Variantenstudien für mögliche Sanierungsmassnahmen. 20.02.2019 28
Sanierung Wasserkraft Ausgangslage 1. Auf Grundlage dieser Variantenstudien wurden zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt unter Berücksichtigung des ökologischen Potenzials und der Verhältnismässigkeit der Massnahmen Bestvarianten festgelegt (Stufe Vorprüfung). 2. Die Kosten für die Sanierungsmassnahmen belaufen sich auf ca. 65 Mio. Franken und werden zu 100% durch den Bund resp. der nationalen Netzgesellschaft (Swissgrid) erstattet, sofern die Massnahmen als verhältnismässige beurteilt werden. 3. Die Sanierungsmassnahmen sind wesentlich für die Beurteilung und Erteilung der Konzessionserneuerung. 4. Die Massnahmen werden vom Kanton verfügt («Massnahmenverfügung»). 20.02.2019 29
Sanierung Wasserkraft Ausgleichsbecken Wernisberg 1. Kombinationsmassnahme: • Ausgleichsbecken inkl. betriebliche Einschränkungen • Sanierung Schwall-Sunk • Rückbau Wehr KW Ibach • Sanierung Geschiebehaushalt • Wiederherstellung der Fischwanderung 2. Grosser Sanierungsbedarf und grosses ökologisches Potenzial 20.02.2019 30
Sanierung Wasserkraft Ausgleichsbecken Hinterthal 1. Ausgleichsbecken inkl. betriebliche Einschränkungen Ausbau): • Sanierung Schwall-Sunk 2. Mittlerer Sanierungsbedarf und grosses ökologisches Potenzial 20.02.2019 31
Sanierung Wasserkraft Beispiel eines Schwall-Sunk Rückhaltebeckens (Kraftwerk Oberhasli AG): 20.02.2019 32
Verfahrensablauf 1. Ausgangslage 2. Koordination 20.02.2019 33
Verfahrensablauf Ausgangslage 1. Die ebs Energie AG strebt eine frühzeitige Konzessionserneuerung der Muotakraftwerke auf Ende der heutigen Konzession (2030) für 80 Jahre an. 2. Interkantonale Konzession (Konzedenten: Bezirk Schwyz und Korporation Uri): • Die ebs Energie AG nutzt Wasser auf dem Hoheitsgebiet des Bezirks Schwyz und der Korporation Uri. • Werden mehrere Kantone durch die Verleihung berührt, so ist das Verfahren in jedem nach dessen Vorschriften durchzuführen. • Wasserrechte an Gewässerstrecken, die in verschiedenen Kantonen liegen, werden durch die beteiligten Kantone im gemeinsamen Einverständnis verliehen. Die Verfahren sind inhaltlich und zeitlich zu koordinieren. 3. Die Massnahmen der Restwassersanierung und der Sanierung der Wasserkraft sind wesentlich für die Beurteilung der Konzessionserneuerung: • Die Massnahmen unterliegen jeweils eigenständigen Rechtsverfahren (Konzessionsverfahren, Baubewilligungsverfahren, Verfügung) und Zuständigkeiten. • Die einzelnen Massnahmen und Verfahren sind formell (d.h. materiell) und zeitlich untereinander zu koordinieren. 20.02.2019 34
Verfahrensablauf Koordination/Ablauf Restwasser- Sanierung Konzessionserneuerung Konzessionserneuerung sanierung Wasserkraft Kanton Schwyz Kanton Uri 20.02.2019 35
Verfahrensablauf Koordination/Ablauf 1. Öffentliche Auflage des Konzessionsgesuchs inkl. UVB und Sanierungsmassnahmen (zur Kenntnisnahme) Rechtsmittel (Einsprachen Konzession und Einwände UVB) 2. Formelle/materielle Beurteilung der kantonalen Fachstellen und des BAFU (inkl. abschliessende Beurteilung der Sanierungsmassnahmen) 3. Bezirksratsentscheid über Einsprachen und UVB. Zeitgleich werden die Sanierungsmassnahmen durch den Bezirksrat und Kanton verfügt (inkl. Publikation im Amtsblatt): Rechtsmittel (Beschwerden) 4. Volksabstimmung im Bezirk Schwyz zur Konzessionserteilung 5. Genehmigung durch den Regierungsrat 6. Genehmigung der Schutz- und Nutzungsplanung durch den Bundesrat 7. Rechtskräftige Konzession und Sanierungsmassnahmen Umsetzung der Massnahmen entsprechend den Fristen 20.02.2019 36
Fragen 20.02.2019 37
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Sie sind herzlich zum Apéro und zum bilateralen Gespräch eingeladen.
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