Medienkonferenz Konzessionserneuerung der Muotakraftwerke und Sanierung Wasserkraft - Schwyz, 20. Februar 2019 - Kanton Schwyz

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Medienkonferenz Konzessionserneuerung der Muotakraftwerke und Sanierung Wasserkraft - Schwyz, 20. Februar 2019 - Kanton Schwyz
Medienkonferenz
Konzessionserneuerung der Muotakraftwerke und
Sanierung Wasserkraft
Schwyz, 20. Februar 2019
Medienkonferenz Konzessionserneuerung der Muotakraftwerke und Sanierung Wasserkraft - Schwyz, 20. Februar 2019 - Kanton Schwyz
Programm
1. Begrüssung                    Ruedi Reichmuth, VR-Präsident ebs
2. Ausgangslage                  RR René Bünter, Vorsteher Umweltdepartement
3. Restwassersanierung           Joe Zihlmann, Bezirksammann Bezirk Schwyz
4. Konzessionsprojekt            Ruedi Reichmuth, VR-Präsident ebs
                                 Hans Bless, Vorsitzender der GL ebs
5. Sanierung Wasserkraft         Christian Bommer, Vorsteher Amt für Wasserbau
6. Verfahrensablauf              Joe Zihlmann, Bezirksammann Bezirk Schwyz
                                 Sebastian Gwerder, Bezirk Schwyz
7. Schlussbemerkungen / Fragen   Ruedi Reichmuth, VR-Präsident ebs
8. Apéro

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Medienkonferenz Konzessionserneuerung der Muotakraftwerke und Sanierung Wasserkraft - Schwyz, 20. Februar 2019 - Kanton Schwyz
Ausgangslage
Zuständigkeiten
•   ebs Energie AG:   - Kraftwerksbetreiberin
                      - Gesuchstellerin

•   Bezirk Schwyz:    - Hoheitsträger über die öffentlichen fliessenden Gewässer
                      - Konzessionsbehörde / Konzessionsgeber
                      - Zuständig für die Revitalisierung der Fliessgewässer

•   Kanton Schwyz:    -   Genehmigungsbehörde der Konzession (Regierungsrat)
                      -   materielle Beurteilung der Umweltverträglichkeit (Fachämter)
                      -   u.a. gewässerschutzrechtliche Bewilligung
                      -   Vollzug der Sanierung Wasserkraft

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Ausgangslage
Koordination
1. Flüsse und Bäche sind mit verschiedenen Massnahmen aufzuwerten (Bundesgesetz über
   den Schutz der Gewässer)

2. An der Muota bestehen unterschiedliche Interessen, welche unterschiedliche
   Massnahmen bedingen:
   •   Wassernutzung
   •   Hochwasserschutz
   •   Gewässer- und Naturschutz
   •   Freizeit und Erholung

3. Um diese Interessen langfristig sicherzustellen und deren Wirkung zu gewährleisten,
   sind die Massnahmen an der Muota untereinander zu koordinieren

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Medienkonferenz Konzessionserneuerung der Muotakraftwerke und Sanierung Wasserkraft - Schwyz, 20. Februar 2019 - Kanton Schwyz
Ausganslage
Bedeutung der Muota
1. Die Muota entwässert rund ein Drittel des Kanton Schwyz
    (Länge ca. 26 km; Einzugsgebietsfläche ca. 317 km2)
2. Als zweitgrösster Zufluss des Vierwaldstättersees ein zentrales Lebensraum- und Vernetzungselement
    des Gewässerraumsystems
3. Grosses Potenzial an der Nutzung der Wasserkraft
   • Heute wird die Muota an fünf Teilstrecken zur Erzeugung von elektrischer Energie durch die ebs Energie AG genutzt.
   • Die durchschnittliche Jahresproduktion von ca. 224 GWh entspricht rund 45% der totalen Energieproduktion im Kanton
     Schwyz und versorgt ca. 50’000 Haushalte
4. Grosses ökologisches Potenzial
   • Insbesondere der Unterlauf der Muota als wichtiges Aufstiegs-, Laich- und Jungfischgewässer für die schweizweit
     stark gefährdete Seeforelle

5. Gemäss heutigem Zustand ist die Muota z.T. stark verbaut, naturfremd und durch den Kraftwerksbetrieb
    beeinträchtigt (hoher Handlungsbedarf)

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Ausganslage
Massnahmen
An der Muota sollen die Interessen u.a. mit folgenden Massnahmen sichergestellt werden:
   • Restwassersanierung

   • Konzessionserneuerung der Muotakraftwerke
        • Ausbau
        • Restwassermenge
        • Ersatzmassnahmen

   • Sanierung Wasserkraft

   • Hochwasserschutz und Revitalisierungsprojekte

   • Gewässerunterhalt

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Restwassersanierung der
Muotakraftwerke
1. Ausgangslage
2. Massnahmen

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Restwassersanierung
Ausgangslage
1. Das Gewässerschutzgesetz (GSchG) bezweckt, die Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen zu
   schützen.

2. Dazu sollen unter anderem in den Fliessgewässern angemessene Restwassermengen gesichert
   werden.

3. Wird ein Fliessgewässer durch Wasserentnahmen wesentlich beeinflusst, so muss es nach den
   Anordnungen der Behörde so weit saniert werden, als dies ohne entschädigungsbegründende
   Eingriffe in bestehende Wassernutzungsrechte möglich ist.

4. Der Kanton erstellt den Sanierungsbericht im Sinne des GSchG.

5. Die Bezirke in ihrer Funktion als Hoheitsträger über die fliessenden Gewässer legen die
   Sanierungsmassnahmen und die Sanierungsfristen fest.

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Restwassersanierung
Massnahmen
•   Mit der laufenden Konzession besteht keine Regelung bezüglich
    Mindestrestwassermengen an den Muotakraftwerken.

•   Im Rahmen der Restwassersanierung soll prioritär die
    Lebensgrundlagen für die Seeforelle vom Raum Selgis bis zum
    Vierwaldstättersee aufgewertet werden.

•   Massnahmen:
      •   Abgestuftes Dotierregime bei der Fassung Selgis und Ibach
      •   Strukturelle Aufwertung der Restwasserstrecke Ibach mittels einer
          Sohlenbelegung (bereits umgesetzt)
      •   Verzicht auf den Weiterbetrieb des Kraftwerks Brunnen
      •   Erfolgskontrollen

•   Restwassersanierung Kanton Uri (bereits 2012 verfügt und
    umgesetzt)

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Konzessionserneuerung der
Muotakraftwerke
1. Ausgangslage
2. Konzessionsprojekt (Ziele und wesentliche Massnahmen)
   • Ausbau
   • Restwasser inkl. Schutz- und Nutzungsplanung (SNP)
   • Ersatzmassnahmen
3. Energiepolitische und volkswirtschaftliche Bedeutung

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Konzessionserneuerung
Warum und Wie

                        20.02.2019   11
Konzessionserneuerung
Zeitlicher Ablauf
        [Mio. kWh]
                                                            Produktion Muotakraftwerke und Netzverbrauch
         250

                                                                                                                                                                         KW Ibach
         200
                                                                                                                                                          ?              KW Glattalp
                                                                                                                                                                         KW Wernisberg
         150                                                                                                                                                             KW Ruosalp
                                                                                                                                                                         KW Hüribach
            Beginn Konzession

                                                                                                                                              Konzessionsablauf
                                                                                                         Verhandlungen
                                                                                                                                                                         KW Muota
         100

                                                                                                             Beginn
                                                                                                                                                                         KW Bisisthal
                                                                                                                                                                         Netzverbrauch
          50

           0
            1950

                                1955

                                       1960

                                              1965

                                                     1970

                                                            1975

                                                                   1980

                                                                          1985

                                                                                 1990

                                                                                        1995

                                                                                               2000

                                                                                                      2005

                                                                                                             2010

                                                                                                                         2015

                                                                                                                                2020

                                                                                                                                       2025

                                                                                                                                              30. Sep 30

                                                                                                                                                                  2035
                                                                                   Jahr

                                                                                                                                                                                         20.02.2019   12
Konzessionserneuerung
Begleitgruppen-Prozess

                         20.02.2019   13
Konzessionserneuerung
Situationsplan bestehende Muotakraftwerke

                                       20.02.2019   14
Konzessionserneuerung
Längenprofil

                        20.02.2019   15
Konzessionserneuerung
Konzessionsprojekt
• Film ab

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Konzessionserneuerung
Konzessionsprojekt
• Wesentliche Neubau- und
  Ausbaumassnahmen:

   •   Ausbau verschiedener Fassungen
   •   Ausbau verschiedener Druckleitungen
   •   Teilabdichtung Glattalpsee
   •   Ausbau Ausgleichsbecken Lipplisbüel
   •   Neubau eines zweiten Ausgleichbecken
       Riedplätz

                                              20.02.2019   17
Konzessionserneuerung
Ausbauprojekt

                        20.02.2019   18
Konzessionserneuerung
Restwasser
• Die ebs Energie AG nutzt heute rund 27 Fassungen für die Stromproduktion.

• Dies führt in den betroffenen Gewässern zu Restwasserabflüssen.

• Mit der bestehenden Wasserrechtskonzessionen besteht keine Dotierpflicht.

• Mit der Konzessionserneuerung sind in den Restwasserstrecken ab 2030 die
  gewässerschutzrechtlichen Anforderungen zu gewährleisten:

   • Zukünftige Restwasserregime soll u.a. sicherstellen, dass die seltenen
     Lebensräume- und gemeinschaften erhalten bleiben und die freie
     Fischwanderung gewährleistet ist.

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Konzessionserneuerung
Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen
• Das Natur- und Heimatschutzgesetz verpflichtet die ebs Energie
  AG im Rahmen der Konzessionserneuerung Ausgleichs- und
  Ersatzmassnahmen zu leisten:

    • Ein Kraftwerk muss grundsätzlich umweltverträglich sein.
    • Schutzwürdige Lebensräume dürfen durch die Eingriffe nicht
      beeinträchtig werden.
    • Kann dies nicht vermieden werden, hat man für angemessenen Ersatz
      zu sorgen.

• Massnahmen haben sich am ökologischen Potenzial und ihrer
  Machbarkeit zu richten.

                                                                          20.02.2019   20
Konzessionserneuerung
Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen
Wesentliche Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen:

   • Bachausdolung Gebiet Hopfräben
   • Aufwertung Unter- und Oberwasserkanal
     Kraftwerk Brunnen
       • Gerinneaufweitung
       • Altarmanbindung
   • Aufwertung Seeweren
       • Aufweitung und Mündungsaufwertung
   • Revitalisierung Wernisberg
       • Auenrevitalisierung
   • Revitalisierung Riedplätz
       • Instreammassnahmen und Gerinneaufweitung

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Konzessionserneuerung
Kostenaufwand

• Der gesamte Kostenaufwand (Heimfallverzicht, Ausbauten, AE-Massnahmen) wird
  auf rund 150 Mio. Franken geschätzt.
• Bis jetzt aufgelaufene Planungskosten rund 11 Mio. Franken
• Umsetzungszeitraum, Zeithorizont 2040

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Konzessionserneuerung
Energie- und volkswirtschaftliche Bedeutung

• Volkswirtschaftliche Bedeutung für die Region:
  - Regionale Wertschöpfung                                       21 Mio. Franken/Jahr
  - Wichtiger Arbeitgeber, über 100 Mitarbeitende
    (davon 10 Lernende in 6 verschiedenen Berufen)
  - Wasserzinsen und Verteilnetzkonzessionen                      5.1 Mio. Franken/Jahr
  - Im Zeitraum 1956 – 2017; Wasserzinsen                         71.3 Mio. Franken
                               Verteilnetzkonzession              54.3 Mio. Franken

• Energiepolitische Bedeutung:
  - Jahresproduktion 224 GWh
  - Max. Leistung 64 MW
  - Bereitstellung Regelleistung, Regelenergie für regionale und nationale Netzstabilität
  - 100% erneuerbare und einheimische Energie aus Wasserkraft

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Konzessionserneuerung
Keine zusätzlichen Anlagen
• Es werden keine neuen Anlagen erstellt, wo nicht schon welche stehen.
• Es werden keine Talschaften überflutet und wertvolles Land überbaut.
• Es werden keine unberührten Flächen oder Landschaften beeinträchtigt.

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Konzessionserneuerung
Bestehendes erhalten
• Es geht einzig und alleine darum, eine bestehende Anlage, die
    • sich bestens in der Landschaft integriert hat,
    • ökologische, nachhaltige, erneuerbare und CO2-freie Energie erzeugt,
    • für die nächsten 80 Jahre zu erhalten, und wo möglich sinnvoll zu optimieren.

• Ganz im Sinne der Energiestrategie 2050 werden die Möglichkeiten zur Nutzung der
  einheimischen erneuerbaren Energie verbessert.

• Es wird ein wertvoller Beitrag zum Erhalt der bestehenden Wasserkraftnutzung in der
  Schweiz geleistet.

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Konzessionserneuerung
Verbesserungen – Es werden…
• Gewässerabschnitte wesentlich verbessert (z.B. Riedplätz Bisisthal)

• Im Rahmen des SNP eine Abwägung an allen Fassungen durchgeführt
    • Minderproduktion ohne SNP 38 GWh/a = 16% der Gesamtproduktion
    • Minderproduktion mit SNP 22 GWh/a = 9 % der Gesamtproduktion

• Mit diversen Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen wertvolle neue Lebensräume geschaffen.

• Mit dem Verzicht auf den Weiterbetrieb des Kraftwerks Langensteg die Möglichkeit
  geschaffen, mitten im Siedlungsgebiet eine Fläche von rund 30’000 m2 nicht nur dem
  Gewässer zurückzugeben, sondern auch ökologisch aufzuwerten

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Sanierung Wasserkraft

1. Ausgangslage
2. Sanierungsmassnahmen

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Sanierung Wasserkraft
Ausgangslage
1.   Wesentliche negative Beeinträchtigungen der Wasserkraftnutzung
     sind gemäss Gewässerschutzgesetz bis spätestens Ende 2030 zu
     beseitigen (Sanierung Wasserkraft):

     •   Kurzfristige künstliche Änderungen des Wasserabflusses (Schwall-Sunk)
     •   Nachteilige Veränderung der morphologischen Strukturen oder der
         morphologischen Dynamik des Gewässers (Sanierung Geschiebehaushalt)
     •   Wanderhindernis für Fische (Wiederherstellung der Fischwanderung)

2.   Auf Basis der strategischen Planung zur Sanierung der Wasserkraft
     des Kantons sind entlang der Muota verschiedene Anlagen der ebs
     Energie AG sanierungspflichtig («Sanierungsverfügung»).

3.   Die ebs Energie AG und der Kanton erarbeiteten Variantenstudien
     für mögliche Sanierungsmassnahmen.

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Sanierung Wasserkraft
Ausgangslage
1. Auf Grundlage dieser Variantenstudien wurden zusammen mit dem Bundesamt für Umwelt
   unter Berücksichtigung des ökologischen Potenzials und der Verhältnismässigkeit der
   Massnahmen Bestvarianten festgelegt (Stufe Vorprüfung).

2. Die Kosten für die Sanierungsmassnahmen belaufen sich auf ca. 65 Mio. Franken und
   werden zu 100% durch den Bund resp. der nationalen Netzgesellschaft (Swissgrid)
   erstattet, sofern die Massnahmen als verhältnismässige beurteilt werden.

3. Die Sanierungsmassnahmen sind wesentlich für die Beurteilung und Erteilung der
   Konzessionserneuerung.

4. Die Massnahmen werden vom Kanton verfügt («Massnahmenverfügung»).

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Sanierung Wasserkraft
Ausgleichsbecken Wernisberg
1. Kombinationsmassnahme:

  • Ausgleichsbecken inkl.
    betriebliche Einschränkungen
       • Sanierung Schwall-Sunk
  • Rückbau Wehr KW Ibach
       • Sanierung Geschiebehaushalt
       • Wiederherstellung der
         Fischwanderung

2. Grosser Sanierungsbedarf und
  grosses ökologisches Potenzial

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Sanierung Wasserkraft
Ausgleichsbecken Hinterthal
1. Ausgleichsbecken inkl. betriebliche
   Einschränkungen Ausbau):
   • Sanierung Schwall-Sunk

2. Mittlerer Sanierungsbedarf und grosses
   ökologisches Potenzial

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Sanierung Wasserkraft
Beispiel eines Schwall-Sunk Rückhaltebeckens (Kraftwerk Oberhasli AG):

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Verfahrensablauf

1. Ausgangslage
2. Koordination

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Verfahrensablauf
Ausgangslage
1. Die ebs Energie AG strebt eine frühzeitige Konzessionserneuerung der Muotakraftwerke auf Ende der
   heutigen Konzession (2030) für 80 Jahre an.

2. Interkantonale Konzession (Konzedenten: Bezirk Schwyz und Korporation Uri):
   • Die ebs Energie AG nutzt Wasser auf dem Hoheitsgebiet des Bezirks Schwyz und der Korporation Uri.
   • Werden mehrere Kantone durch die Verleihung berührt, so ist das Verfahren in jedem nach dessen Vorschriften
      durchzuführen.
   • Wasserrechte an Gewässerstrecken, die in verschiedenen Kantonen liegen, werden durch die beteiligten Kantone im
      gemeinsamen Einverständnis verliehen. Die Verfahren sind inhaltlich und zeitlich zu koordinieren.

3. Die Massnahmen der Restwassersanierung und der Sanierung der Wasserkraft sind wesentlich für die
   Beurteilung der Konzessionserneuerung:
   •   Die Massnahmen unterliegen jeweils eigenständigen Rechtsverfahren (Konzessionsverfahren,
       Baubewilligungsverfahren, Verfügung) und Zuständigkeiten.
   •   Die einzelnen Massnahmen und Verfahren sind formell (d.h. materiell) und zeitlich untereinander zu koordinieren.

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Verfahrensablauf
Koordination/Ablauf
        Restwasser-    Sanierung    Konzessionserneuerung   Konzessionserneuerung
         sanierung    Wasserkraft      Kanton Schwyz             Kanton Uri

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Verfahrensablauf
Koordination/Ablauf
1.   Öffentliche Auflage des Konzessionsgesuchs inkl. UVB und Sanierungsmassnahmen (zur Kenntnisnahme)
      Rechtsmittel (Einsprachen Konzession und Einwände UVB)

2.   Formelle/materielle Beurteilung der kantonalen Fachstellen und des BAFU (inkl. abschliessende Beurteilung der
     Sanierungsmassnahmen)
3.   Bezirksratsentscheid über Einsprachen und UVB. Zeitgleich werden die Sanierungsmassnahmen durch den
     Bezirksrat und Kanton verfügt (inkl. Publikation im Amtsblatt):
      Rechtsmittel (Beschwerden)

4.   Volksabstimmung im Bezirk Schwyz zur Konzessionserteilung
5.   Genehmigung durch den Regierungsrat
6.   Genehmigung der Schutz- und Nutzungsplanung durch den Bundesrat
7.   Rechtskräftige Konzession und Sanierungsmassnahmen
       Umsetzung der Massnahmen entsprechend den Fristen

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Fragen

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Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

      Sie sind herzlich zum Apéro
und zum bilateralen Gespräch eingeladen.
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