Bericht aus Brüssel - Europanetzwerk Hessen

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Bericht aus Brüssel - Europanetzwerk Hessen
Bericht aus Brüssel

                10/2017 vom 19.05.2017

Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union
            21, Rue Montoyer, B- 1000 Bruxelles
        Tel.: 0032.2.739.59.00 Fax: 0032.2.732.48.13
         E-mail: hessen.eu@lv-bruessel.hessen.de
Inhaltsverzeichnis

                                                                      Seite

Institutionelles                                                      3

Europäisches Parlament                                                3

Ausschuss der Regionen                                                6

Wirtschaft                                                            6

Verkehr                                                               11

Forschung                                                             12

Finanzdienstleistungen                                                13

Finanzen                                                              14

Gesundheit und Verbraucherschutz                                      15

Umwelt                                                                16

Landwirtschaft                                                        18

Justiz                                                                20

Inneres                                                               22

EU-Förderprogramme                                                    25

Veranstaltungen                                                       26

Vorschau                                                              28

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Institutionelles

Kommission; Neue bulgarische Kommissarin
Der bulgarische Premierministers Boyko Borissov hat Kommissionspräsident Jean-
Claude Juncker Mariya Gabriel als neue bulgarische Kommissarin in Nachfolge von
Kommissionsvizepräsidentin und Haushaltskommissarin Kristilina Georgieva
vorgeschlagen. Sie soll – so Juncker nach einem ersten Gespräch mit ihr – den
Bereich Digitale Wirtschaft und Gesellschaft übernehmen. Die 38-jährige Philologin
und Politikwissenschaftlerin ist seit 2009 MdEP und seit 2014 stellv. EVP-
Fraktionsvorsitzendende. Nach dem Studium der Philologie in Bulgarien absolvierte
sie in FRA einen Master-Studiengang in vergleichender Politik und internationalen
Beziehungen. Sie spricht Französisch, Englisch und Russisch und ist mit einem
Franzosen verheiratet. Georgieva verließ Ende letztes Jahr die Kommission, um in die
Weltbank zu wechseln; ihr Ressort übernahm Kommissar Günther H. Oettinger, seine
frühere Aufgabe soll nun Gabriel übertragen werden. Das neue Kommissionsmitglied
wird vom Rat in gegenseitigem Einvernehmen mit dem Präsidenten der Kommission
nach Anhörung des Europäischen Parlaments ernannt. Sie wird sich einer Anhörung
im zuständigen EP-Ausschuss stellen.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-1328_de.htm

Europäisches Parlament

Plenarsitzung des Europäischen Parlaments vom 15.-18.05.2017 in Straßburg

Brexit-Gipfel: Debatte mit Tusk und Juncker
Der Präsident des Europäischen Rates (ER) Donald Tusk hat am 17.05.2017 dem
Plenum die von den Mitgliedstaaten (MS) auf dem Gipfeltreffen am 29.04.2017
vereinbarten Leitlinien für die Brexit-Verhandlungen vorgestellt. Er begrüßte, dass sie
weitestgehend mit den vom EP festgelegten Bedingungen übereinstimmen. Die
Einzelheiten des Verhandlungsmandats werden am 22.05.2017 dem Rat zur Annahme
vorgelegt, erklärte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. Im Einklang mit dem
Verhandlungsführer Michel Barnier betonten die meisten MdEP die Einheit der EU-
Institutionen und der 27 MS, die entschlossen sind, zusammenzuarbeiten, um eine
ausgewogene Vereinbarung mit GBR zu erreichen. Michel Barnier erinnerte an die
Bedingungen für die künftigen Verhandlungen: Es können keine Verhandlungen über
die künftigen Beziehungen zwischen der EU und GBR stattfinden, solange keine
„spürbaren Fortschritte“ gemacht werden; die Rechte der EU-Bürger, die von der
Entscheidung GBRs, die EU zu verlassen, betroffen sind, müssen gewährleistet
werden; der Friedensprozess in Nordirland muss aufrechterhalten werden (unter
Beibehaltung einer offenen Grenze zwischen IRL und Nordirland); GBR muss alle
finanziellen Zusagen respektieren, die es als MS gemacht hat.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-
//EP//TEXT+CRE+20170517+ITEM-006+DOC+XML+V0//DE&language=DE

Rede des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, António Guterres
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, António Guterres, hielt am 17.05.2017
eine Ansprache vor den MdEP. Er sprach von den großen globalen
Herausforderungen: der Multiplikation von Konflikten, Menschenrechtsverletzungen,
dem Klimawandel und der Globalisierung. Hier müssten die EU und die Vereinten
Nationen eng zusammenarbeiten, so Guterres. Er betonte: „Ein starkes und geeintes
Europa ist ein Grundpfeiler für starke und wirksame Vereinte Nationen.“ „Die
Europäische Union ist das erfolgreichste Friedensprojekt der Geschichte“, sagte UN-

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Generalsekretär Guterres in seiner Ansprache. Gleichzeitig brachte er seine „tiefe
Dankbarkeit und Wertschätzung“ für das starke Engagement der EU für den
Multilateralismus sowie ihren „großen Beitrag zur Entwicklungszusammenarbeit, zur
humanitären Hilfe und ihre Leistungen in den Schlüsselbereichen Frieden und
Sicherheit“ zum Ausdruck. Guterres sprach über die Lage in Syrien, Migration und die
Flüchtlingskrise, wobei er mehr Möglichkeiten für legale Migration forderte. Zudem
thematisierte er die Globalisierung, die „viele Menschen zurückgelassen habe“ und
den Klimawandel. Außerdem sagte er, sei es notwendig, die kulturelle Vielfalt zu
sichern. Diese sei ein „Reichtum und keine Bedrohung“. Es bedürfe „eines massiven
politischen, sozialen und kulturellen Engagements für den sozialen Zusammenhalt und
die Inklusivität unserer Gesellschaften“, so der UN-Generalsekretär.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-
//EP//TEXT+CRE+20170517+ITEM-009+DOC+XML+V0//DE&language=DE

Online-Filme und -Fernsehen im Ausland schauen
EU-Bürger, die ein anderes EU-Land besuchen, werden dort oft daran gehindert, auf
Online-Inhalte wie Filme, Fernsehserien, Musik, Spiele oder Sportveranstaltungen
zuzugreifen, für die sie in ihrem Heimatland Abonnementgebühren bezahlen. Die am
17.05.2017 im Rahmen des Berichts von Jean-Marie Cavada (ALDE/FRA) mit einer
Mehrheit von 586 - 34 – 8 verabschiedete neue Regelung, die bereits im Februar 2017
informell mit den Verhandlungsführern des Rates vereinbart wurde, wird diese
Beschränkungen beseitigen, sodass EU-Bürger bald auch bei Ferien-, Studien- oder
Geschäftsaufenthalten im EU-Ausland Online-Dienste wie Netflix, HBO Go, Amazon
Prime, Spotify oder Deezer nutzen können. Dienstleister für Online-Inhalte können
„wirksame und zumutbare“ Maßnahmen ergreifen, um zu überprüfen, ob der Abonnent
nicht dauerhaft in ein anderes EU-Land umgezogen ist, da sich die erforderlichen
Urheberrechtslizenzen von Land zu Land unterscheiden können. Eine Liste zulässiger
Methoden umfasst Überprüfungen von Personalausweisen, Zahlungsdetails, öffentlich
verfügbaren Steuerinformationen, Postanschriften oder IP-Adressen. Die Dienstleister
müssen sicherstellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten
verhältnismäßig ist und Schutzvorkehrungen einrichten, insbesondere für
Überprüfungen von IP-Adressen.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-
2017-0224+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

Schutz der EU-Bürger vor den negativen Folgen der Globalisierung
Die Globalisierung ist die größte Herausforderung für die Bürger der EU, hieß es in der
Plenardebatte am 16.05.2017 mit dem Kommissionsvizepräsidenten Jyrki Katainen.
Die MdEP begrüßten die jüngsten Denkanstöße der Kommission zur Globalisierung.
Die Globalisierung setze Beschäftigung, Löhne und Standards enorm unter Druck und
nähre gleichzeitig den Populismus, sagten viele MdEP. Sie verlangten einen besseren
Schutz für die Industrie und die Arbeitnehmer in der EU und forderten die EU auf, bei
der Förderung des fairen Welthandels eine Führungsrolle zu übernehmen. „Wir
müssen unsere Bedingungen durchsetzen, nicht uns den Regeln anderer
unterordnen“, hieß es. Einige MdEP forderten einen Aktionsplan, „um einen sozialen
‚Wettlauf nach unten‘ zu vermeiden“, und schlugen eine gerechtere Verteilung der
Vorteile der Globalisierung unter den Bürgern durch die Regierungen der EU vor.
Manche glaubten, dass die derzeitige Form der Globalisierung eine Sackgasse sei und
der Freihandel die Errungenschaften in den Bereichen Demokratie, soziale Rechte und
Umwelt ernsthaft untergraben habe. Ein „Business-as-usual“-Ansatz werde den
Europäern nicht weiterhelfen, sagten sie. Andere MdEP forderten ein faires
Steuersystem, das großen Unternehmen nicht erlaubt, die Zahlung ihrer Beiträge zu
umgehen. Kommissionsvizepräsident Jyrki Katainen sagte, dass der Welthandel das

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Wirtschaftswachstum der EU verstärke, aber die daraus entstehenden Vorteile seien
weder automatisch noch gleichmäßig verteilt. Die EU müsse neue Regeln
durchsetzen,    um     gleiche   Wettbewerbsbedingungen     zu   schaffen    und
Steuerhinterziehung zu bekämpfen sowie gegen staatliche Subventionen oder
Sozialdumping vorzugehen. Auch wirksame handelspolitische Schutzinstrumente und
ein Gericht für multilaterale Investitionen könnten dabei nützlich sein. An
innenpolitischen Maßnahmen schlug Katainen vor, dass robuste Sozialpolitik und
Bildung wie Ausbildung dazu beitragen könnten, die Bürger zu schützen und zu
stärken.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-
//EP//TEXT+CRE+20170516+ITEM-004+DOC+XML+V0//DE&language=DE

EP will Artikel-7-Verfahren gegen HUN in Gang setzen
Die gegenwärtige Situation in HUN rechtfertige die Auslösung des
Rechtsstaatsverfahrens, an dessen Ende Sanktionen für HUN stehen könnten, sagen
die MdEP in einer am 17.05.2017 angenommenen Entschließung. Die Entschließung
fordert die Auslösung des Artikel-7-Verfahrens. Die MdEP beauftragen den Ausschuss
für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, eine formelle Entschließung für eine
Plenarabstimmung vorzubereiten. Die Entschließung besteht zudem darauf, dass die
ungarische        Regierung       die   Gesetze      gegen      Asylsuchende      und
Nichtregierungsorganisationen zurücknimmt und eine Vereinbarung mit den
zuständigen US-Behörden trifft, damit die „Central European University“ in Budapest
weiter als freie Einrichtung betrieben werden kann. Die Entschließung verlangt von der
Kommission eine strenge Überwachung der Verwendung aller EU-Mittel durch die
ungarische Regierung. Die jüngsten Entwicklungen in HUN haben zu einer erheblichen
Verschlechterung der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Grundrechte
geführt und sind eine Bewährungsprobe, bei der die EU unter Beweis stellen muss,
dass sie ihre Grundwerte verteidigen kann, so die MdEP.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-
2017-0216+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

Straßenverkehrspaket: Förderung von Innovation, Senkung von CO2-Emissionen
Die MdEP fordern die Kommission in einer am 18.05.2017 angenommenen
Entschließung auf, im geplanten Straßenverkehrspaket Vorschläge zur Förderung der
technologischen Entwicklung, zur Verbesserung der sozialen Bedingungen und zur
Senkung der CO2-Emissionen aufzunehmen. In der Entschließung verlangen die
Abgeordneten u.a. ehrgeizige Normen für Lkw und Busse, um deren CO2-Emissionen
zu senken, sowie Maßnahmen zur Durchsetzung des Verursacherprinzips und
Vorschriften für das vernetzte und automatisierte Fahren, klarere Regeln zu Kabotage-
Dienstleistungen und Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten. Die Kommission wird den
ersten Teil des Straßenverkehrspakets voraussichtlich am 31.05.2017 vorstellen.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-
2017-0228+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

Forderung nach Stopp von GVO-Mais und -Baumwolle
Die MdEP haben am 18.05.2017 im Rahmen zweier nichtlegislativer Entschließungen
des Berichterstatter Bart Staes (GRÜNE/BEL) das Vorhaben der Kommission
abgelehnt, Importe von Erzeugnissen aus gentechnisch verändertem Mais und
ebensolcher Baumwolle, die widerstandsfähig gegen Pflanzengifte sind, zuzulassen.
In den beiden Entschließungen unterstreichen sie die Bedenken von MS sowie
unabhängigen Forschern und wiederholen die Forderung des EP, das Verfahren zur
Genehmigung von Erzeugnissen, die genetisch veränderte Organismen (GVO)
enthalten, gründlich zu überarbeiten.

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http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-
2017-0215+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

Ausschuss der Regionen

AdR; 123. AdR-Plenarsitzung
Am 11./12.05.2017 fand in Brüssel die 123. AdR-Plenarsitzung statt. Für Hessen nahm
Staatssekretär Weinmeister teil. Dabei wurden Abstimmungen zu folgenden
Stellungnahmen durchgeführt: „Die Zukunft der Kohäsionspolitik nach 2020“, „Bessere
Steuerung des Europäischen Semesters: ein Verhaltenskodex für die Einbeziehung
der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften“, „Intelligente Regulierung für
KMU“, „Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union“, „Unternehmertum
auf Inseln: ein Beitrag zum territorialen Zusammenhalt“, „Eine neue Etappe in der
europäischen Politik für blaues Wachstum“, „EU-Erweiterungsstrategie 2016 – 2017“,
„soziale Innovation als neues Instrument für die Schaffung von Wachstum und
Beschäftigung“, „Die lokale und regionale Dimension der Bioökonomie und die Rolle
der Städte und Regionen“, „Gesundheit in Städten: ein gemeinsames Gut“,
„Investieren in Europas Jugend“, „Entschließung zum Entwurf des EU-Haushaltsplans
2018“ sowie „Entschließung zum Weißbuch der Europäischen Kommission zur Zukunft
Europas – Die EU der 27 im Jahr 2025 – Überlegungen und Szenarien“. Außerdem
fanden Meinungsaustausche mit folgenden Persönlichkeiten statt: Antonio Tajani,
Präsident des EP, Jyrki Katainen, Vizepräsident der Kommission, zuständig für
Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit sowie mit Günther
H. Oettinger, für Haushalt und Personal zuständiges Kommissionsmitglied.
https://memportal.cor.europa.eu/Agenda/Documents?meetingId=2128055&meetingS
essionId=2158591

AdR; COTER-Fachkommissionsitzung
Am 17.05.2017 fand in Brüssel eine Sitzung der AdR-Fachkommission COTER für
Kohäsionspolitik statt. Dabei wurden Abstimmungen zu folgenden Stellungnahmen
durchgeführt: „Eine europäische Strategie für emissionsarme Mobilität“, „People-to-
People-Projekte („von Mensch zu Mensch“) und kleinere Projekte in Programmen der
grenzübergreifenden Zusammenarbeit“ sowie „Territoriale Klassifikation und
Typologien“. Darüber hinaus fanden Meinungsaustausche zu den Themen „Reform
der EU-Eigenmittel im nächsten MFR nach 2020“ sowie „Zukunft der Fazilität
Connecting Europe – Verkehr“ statt.
https://memportal.cor.europa.eu/Agenda/Documents?meetingId=2130081&meetingS
essionId=2161019

Wirtschaft

Kommission; Mitteilung zur Partnerschaft EU-Afrika
Am 04.05.2017 haben die Kommission und die Hohe Vertreterin der EU für Außen-
und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, Federica Mogherini, eine
Mitteilung „Neue Impulse für die Partnerschaft Afrika-EU“ vorgelegt. Sie dient als
Grundlage für die Vorbereitung des EU-Afrika-Gipfels im November 2017 in Abidjan.
Ziel ist, die Partnerschaft zwischen der EU und Afrika stärker als bisher strategisch
auszurichten. So soll die Stärkung der Resilienz der Staaten und Gesellschaften
bewirkt werden und enger zusammengearbeitet werden, um die Konfliktprävention und
-bewältigung zu verbessern, ein verantwortungsvolles staatliches Handeln zu fördern
und die Migration und Mobilität zu steuern. Zudem sollen mehr und bessere

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Arbeitsplätze geschaffen werden. Neben der o.a. Mitteilung legte die Kommission
zudem 7 umfassende Themenblätter zu den Themen Friedensentwicklung,
Governance, Migration, verantwortungsvolle und nachhaltige Investitionen, die
Förderung nachhaltiger Energien, die Weiterentwicklung afrikanischer Landwirtschaft
und die Förderung von Bildung vor.
http://eur-lex.europa.eu/legal-
content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52017JC0017&from=EN

Kommission; Freihandelsgespräche zwischen Kommissarin Cecilia Malmström
und Mexiko verlaufen erfolgreich
Die Kommission hat in einer am 08.05.2017 veröffentlichten Pressemitteilung, die nach
einem Treffen mit dem mexikanischen Wirtschaftsminister Ildefonso Guajardo und
Cecilia Malmström, Kommissarin für Handel, in Mexiko bekannt gegeben, ihre
Gespräche über ein modernisiertes Freihandelsabkommen mit Mexiko zu
beschleunigen, um noch in diesem Jahr zu einem Abschluss zu kommen. Man wolle
ein klares Signal in die Welt senden, wie wichtig die Stärkung – und nicht die
Schwächung - von Regeln für den internationalen Handel ist. Die nächste und damit
vierte Gesprächsrunde findet vom 26.06.2017 bis zum 30.07.2017 in Mexiko statt. Ab
der zweiten Jahreshälfte sollen dann monatlich Beratungsrunden stattfinden.
https://eeas.europa.eu/delegations/mexico/25764/eu-trade-commissioner-mexico-
%E2%80%9Ctrade-deal-possible-years-end_en

Kommission; Reflexionspapier „Globalisierung meistern“
Die Kommission hat am 10.05.2017 das Reflexionspapier „Die Globalisierung
meistern“ veröffentlicht. Dieses ist das zweite von der Kommission vorgelegte
Reflexionspapier und schließt an das Weißbuch über die Zukunft der EU vom
01.03.2017 an. Es zielt darauf ab, fair und auf der Grundlage von Fakten zu bewerten,
was die Globalisierung für Europa bedeutet. Damit soll eine Debatte darüber eröffnet
werden, wie die EU diesen Prozess am besten bewältigen und auf die daraus
erwachsenen Chancen und Herausforderungen reagieren kann. Das Papier ist in vier
Kapitel untergliedert und beinhaltet im ersten Kapitel eine Bestandsaufnahme der
Globalisierung und ihrer Auswirkungen, im nächsten Kapitel wird ein Ausblick gegeben
auf die zu erwartenden Veränderungen in praktisch allen Bereichen von Verkehr,
Energie bis hin zu Produktion und Gesundheitswesen. Im dritten Kapitel werden die
Antworten Europas auf die Folgen der Globalisierung mit Blick nach außen
umschrieben und im letzten Kapitel werden die Antworten Europas auf die Folgen der
Globalisierung mit Blick nach Innen beschrieben.
https://ec.europa.eu/commission/publications/reflection-paper-harnessing-
globalisation_de

Kommission;          Sektoruntersuchung            von        E-Commerce         zeigt
Wettbewerbsbeschränkungen
Die Kommission legte am 10.05.2017 ihren Abschlussbericht über die
Sektoruntersuchung zum elektronischen Handel vor. Dieser zeigt, dass fast 60% der
Anbieter digitaler Inhalte mit Rechteinhabern vertraglich „Geoblocking“ vereinbart
haben. Bei Verbrauchsgütern würden immer häufiger vertragliche Beschränkungen
benutzt, um die Kontrolle über den Vertrieb zu erhöhen. Je nach Geschäftsmodell und
–strategie könnten solche Beschränkungen unterschiedliche Formen haben. So gebe
es      beispielsweise    preisbezogene        Beschränkungen,       Marktplatzverbote
(Plattformverbote), Beschränkung der Nutzung von Preisvergleichsinstrumenten oder
den Ausschluss reiner Online-Unternehmen vom Vertriebsnetz Die EU-Kommission
wird nunmehr weitere kartellrechtliche Untersuchungen einleiten.
http://ec.europa.eu/competition/antitrust/sector_inquiry_final_report_en.pdf

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Kommission; Bildung von deutsch-russischem Gemeinschaftsunternehmen
Linde Power Machines LLC gebilligt
Die Kommission billigte am 10.05.2017 die Bildung des Gemeinschaftsunternehmens
Linde Power Machines LLC (Russland) durch die Unternehmen Linde AG (DEU) und
PJSC Power Machines (Russland). Die Linde AG ist eine internationale Gas- und
Technologiegruppe. PJSC Power Machines ist ein in Russland ansässiger Hersteller
von Anlagen für die Energieerzeugung und sonstiger Kraftwerksausrüstung,
insbesondere Turbinen und Generatoren. Linde Power Machines LLC wird vorrangig
in Russland tätig sein, und zwar in den Bereichen Konzeption, Herstellung und Vertrieb
von Edelstahl-Wärmetauschern für Erdgasverflüssigungsanlagen sowie in der
Bereitstellung einschlägiger Dienstleistungen und Ersatzteile.
http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_8426

Kommission; Mitteilung zur Halbzeitbewertung ihrer Strategie für den digitalen
Binnenmarkt
Die Kommission hat am 10.05.2017 eine Mitteilung mit der Halbzeitbewertung ihrer
Strategie für einen digitalen Binnenmarkt veröffentlicht und die anstehenden
Herausforderungen benannt. Sie zieht darin eine Bilanz der bisherigen Fortschritte und
fordert die Gesetzgeber auf, die Annahme aller bereits vorgelegten Vorschläge zügig
voranzutreiben. Außerdem skizziert die Kommission weitere Maßnahmen in Bezug auf
Online-Plattformen, Datenwirtschaft und Cybersicherheit. Seit Mai 2015 hat die
Kommission entsprechend den Ankündigungen in ihrer Strategie für einen digitalen
Binnenmarkt 35 Legislativvorschläge und politische Initiativen präsentiert. Nun geht es
vorrangig darum, eine politische Einigung mit dem EP und dem Rat über alle
Vorschläge      zu   erzielen,   vor   allem    über      die    überarbeiteten    EU-
Telekommunikationsvorschriften, von denen ein Investitionsschub für sehr schnelle
und hochwertige Netze erwartet wird und die für die volle Entfaltung der digitalen
Wirtschaft und Gesellschaft von kritischer Bedeutung sind. In der vorgelegten
Mitteilung zur Halbzeitbewertung nennt die Kommission drei Hauptbereiche, in denen
weitere Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind: Die Ausschöpfung des vollen
Potenzials der europäischen Datenwirtschaft, den Schutz europäischer Interessen und
Werte durch die Bewältigung der Herausforderungen im Bereich der Cybersicherheit
und die Förderung der Online-Plattformen als verantwortungsvolle Akteure in einem
fairen Ökosystem des Internets.
http://ec.europa.eu/newsroom/document.cfm?doc_id=44527

Kommission; Europäer sehen Nutzen von digitaler Technik
Laut einer am 10.05.2017 veröffentlichten Eurobarometer-Untersuchung glauben zwei
Drittel der Europäer, dass die Nutzung der neuesten digitalen Technik sich positiv auf
die Gesellschaft, die Wirtschaft und ihr eigenes Leben auswirken wird, und die
Mehrheit der Befragten erwartet von der EU, den MS und den Unternehmen, dass sie
geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Probleme der Digitalisierung (z. B.
Auswirkungen auf die Arbeitsplätze und Notwendigkeit besserer digitaler
Kompetenzen) in den Griff zu bekommen.
https://ec.europa.eu/germany/news/eu-kommission-k%C3%BCndigt-
vorschl%C3%A4ge-zu-datenwirtschaftcybersicherheit-und-online-plattformen_de

Rat; Fortschritte bei Verhandlungen mit Japan und Mercosur
Der Rat für Auswärtige Angelegenheiten hat am 11.05.2017 getagt und laut Mitteilung
den Stand der Handelsverhandlungen mit Japan, Mexiko und dem Mercosur erläutert.
Die Gespräche mit Japan hätten ein entscheidendes Stadium erreicht. Die Gespräche
mit dem Mercosur seien gut vorangekommen.
http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/fac/2017/05/11/

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Rat; Vorbereitung der WTO-Konferenz im Dezember 2017
Der Rat für Auswärtige Angelegenheit erörterte bei seiner Tagung am 11.05.2017 den
Stand der Vorbereitung der 11. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation am
11.12.2017 bis 14.12.2017 in Buenos Aires. Fortschritte habe es bei Subventionen für
die Fischerei gegeben. Diskutiert würden noch insbesondere die Themen
Landwirtschaft, Dienstleistungen und elektronischer Handel.
https://www.wto.org/english/thewto_e/minist_e/mc11_e/mc11_e.htm

Rat; Standpunkt zur Verordnung über Handelsschutzmaßnahmen veröffentlicht
Der Rat für Auswärtige Angelegenheiten bestätigte am 11.05.2017 die am 03.05.2017
von den EU-Botschaftern (AStV) festgelegte Position des Rates zu einer neuen,
länderneutralen Methode zur Bewertung von Marktverzerrungen in Drittländern. Der
Rat ersucht den Vorsitz, Verhandlungen mit dem EP aufzunehmen. Wichtigstes Ziel
ist die Erkennung und Behebung von Marktverzerrungen infolge staatlicher
Interventionen in anderen Ländern. Die neue Methode zur Dumpingberechnung beruht
auf den Vorschriften, die mit dem Antidumpingübereinkommen der WTO festgelegt
wurden. Wenn künftig eine erhebliche Verzerrung in einem Ausfuhrland festgestellt
wird, kann die Kommission nun Korrekturen vornehmen. Sie wird einen Preis für das
Produkt festlegen, indem sie sich entweder auf die Herstellungskosten und die
Verkaufspreise in einem Land mit einem ähnlichen wirtschaftlichen Entwicklungsstand
oder auf angemessene, unverzerrte internationale Kosten und Preise bezieht. Die
Kommission wird außerdem spezielle Berichte über Länder oder Sektoren erstellen, in
denen Verzerrungen verzeichnet werden. Es obliegt auch weiterhin den Unternehmen,
Beschwerden einzureichen, aber sie können die Berichte der Kommission zur
Stützung ihrer Darlegungen heranziehen.
http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2016/november/tradoc_155079.pdf

Rat; Debatte über die Umsetzung von Freihandelsabkommen
Der Rat für Auswärtige Angelegenheiten hat am 11.05.2017 eine Aussprache über die
Umsetzung von Freihandelsabkommen veröffentlicht. 23 Freihandelsabkommen
würden umgesetzt. 6 Freihandelsabkommen seien abgeschlossen, aber noch nicht
umgesetzt. Die Freihandelsabkommen sind laut Vereinbarung in vielerlei Hinsicht
hilfreich, so ermöglichten sie es europäischen Unternehmen, effektiver zu konkurrieren
und mehr in Länder und Regionen außerhalb der EU zu exportieren. Sie böten auch
einen besseren Zugang zu Rohstoffen und lebenswichtigen Ressourcen aus der
ganzen Welt.
http://ec.europa.eu/trade/policy/countries-and-regions/agreements/

Rat; Erweiterte Handelspräferenzen für Sri Lanka
Der Rat für Auswärtige Angelegenheiten hat am 11.05.2017 weitere
Handelspräferenzen gewährt. Sri Lanka habe die Voraussetzungen für nachhaltige
Entwicklung und gute Staatsführung erfüllt. Zusätzlich zu dem allgemeinen System der
Zollpräferenzen, die allen Entwicklungsländern zugutekämen, würde das Land nun
zusätzliche Tarifpräferenzen für eine nachhaltige Entwicklung und eine
verantwortungsvolle Staatsführung zu erhalten.
http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/fac/2017/05/11/

Rat; Einbeziehung von KRO in Assoziierungsabkommen mit Chile
Der Rat für Auswärtige Angelegenheiten beschloss am 11.05.2017 die
Unterzeichnung eines Protokolls zum Assoziierungsabkommen mit Chile, welches den
Beitritt von KRO zur EU ab 01.07.2013 berücksichtigt.
http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/fac/2017/05/11/

                        Bericht aus Brüssel 10/2017 vom 19.05.2017                  9
Rat; Investitionsschutzabkommen mit Birma kurz vor Abschluss
Der Rat für Auswärtige Angelegenheiten beriet sich am 11.05.2017 über das
Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Myanmar/Birma. Dieses stehe
kurz vor dem Abschluss.
http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/fac/2017/05/11/

Kommission; Vorbereitung von Handelsgesprächen mit Australien, Chile und
Neuseeland
Die Kommission berichtete am 11.05.2017 im Rat für Auswärtige Angelegenheiten
über den Abschluss der Vorgespräche mit allen drei Ländern. Der Rat erwartet die
Vorlage von Vorschlägen der Kommission im Juni dieses Jahres, so dass im Laufe
des Jahres mit den Verhandlungen über Freihandelsabkommen begonnen werden
kann.
http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/fac/2017/05/11/

Kommission; Strafzölle auf Stahlprodukte aus China verhängt
In einer am 12.05.2017 veröffentlichten Durchführungsverordnung der Kommission
vom 11.05.2017 wurden die Maßnahmen gegen Dumping bei chinesischen
Stahlwaren vorgestellt. Mit endgültigen Antidumpingzöllen zwischen 29,2 und 54,9%
hat die Kommission neue Billigeinfuhren von chinesischen Stahlprodukten in die EU
belegt. Die Kommission gab bekannt, dass ihre jüngsten Untersuchungen den Verkauf
nahtloser Stahlrohre aus China unter dem vergleichbaren Marktpreis nachgewiesen
hätten. Die Durchführungsverordnung der Kommission betrifft nahtlose Rohre aus
Eisen (ausgenommen aus Gusseisen) oder Stahl (ausgenommen aus nichtrostendem
Stahl) mit kreisförmigem Querschnitt und einem Außendurchmesser von mehr als
406,4 mm mit Ursprung in der Volksrepublik China.
http://eur-lex.europa.eu/legal-
content/DE/TXT/?qid=1494654390648&uri=CELEX:32017R0804

EuGH; Gutachten zur Überprüfung der alleinigen Zuständigkeit der EU für
Freihandelsabkommen mit Singapur
In einem am 16.05.2017 veröffentlichten Gutachten des EuGHs hat dieser klargestellt,
dass eine alleinige Zuständigkeit der EU zur Unterzeichnung des bilateralen
Freihandelsabkommens zwischen der EU und Singapur nicht gegeben sei. Vielmehr
müssten auch die nationalen Parlamente dem geplanten Freihandelsabkommen
zustimmen. Ob eine Vereinbarkeit des Freihandelsabkommens mit dem Unionsrecht
gegeben ist, wurde für das Gutachten nicht geprüft. Die Kommission, welche um das
Gutachten gebeten hatte, vertritt die Auffassung, dass sie die alleinige Zuständigkeit
besitzt und dass nach EU-Recht lediglich eine Mitwirkung des EP und der Regierungen
der Mitgliedstaaten (MS) am Abschluss der Freihandelsabkommen vorgesehen ist.
Letztendlich ist für zwei Teile des geplanten Abkommens die EU nicht ausschließlich
zuständig; ein Teil stellt den Bereich der anderen ausländischen Investitionen als
Direktinvestitionen („Portfolioinvestitionen“, die getätigt werden, ohne dass eine
Einflussnahme auf die Verwaltung und Kontrolle eines Unternehmens beabsichtigt ist)
dar. Der zweite Teil, für den die EU laut EuGH nicht die ausschließliche Zuständigkeit
hat, stellt die Regelung der Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und
Staaten dar. Eine solche Regelung, die Streitigkeiten der gerichtlichen Zuständigkeit
der MS entzieht, kann nämlich nicht ohne deren Einverständnis eingeführt werden.
Somit könne das Freihandelsabkommen in der derzeitigen Form nur von der EU und
den MS gemeinsam geschlossen werden. Das Gutachten hat grundlegende
Bedeutung für alle zukünftigen Handelsabkommen der EU.
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-05/cp170052de.pdf

                       Bericht aus Brüssel 10/2017 vom 19.05.2017                  10
EuGH; Generalanwalt ist der Ansicht, dass die elektronische Plattform Uber ein
Verkehrsdienstleister ist
Der Generalanwalt des EuGH legte am 11.05.2017 seine Schlussanträge in der
Rechtssache (C-435/15) Asociación Professional Elite Taxi und der spanischen
Gesellschaft Uber Systems Spain (im Folgenden Uber) vor. Er vertritt die
Rechtsauffassung, dass die elektronische Plattform Uber zum Verkehrssektor gehört.
Dies hat zur Folge, dass es Uber auferlegt werden kann, die nach nationalem Recht
erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen als Verkehrsdienstleister zu erwerben.
Der Generalanwalt argumentiert, Ubers Angebot sei keine reine Vermittlung von
Fahrgästen, weil die Fahrer ihr Geschäft nicht unabhängig vom Unternehmen
betreiben würden. Die auf elektronischem Weg erbrachte Leistung, nämlich die
Herstellung eines Kontakts zwischen Fahrgast und Fahrer, habe im Verhältnis zur
Beförderungsleistung weder eigenständigen, noch zentralen Charakter. Aus diesem
Grund könne die von Uber angebotene Leistung nicht als „Dienst der
Informationsgesellschaft“ eingestuft werden. Es handele sich vielmehr um eine
Organisation und den Betrieb eines umfassenden Systems des Personennahverkehrs
auf Abruf. Uber biete auch keinen Mitfahrdienst an, denn der Zielort werden von den
Fahrgästen bestimmt. Die Fahrer würden eine Bezahlung erhalten, die die bloße
Erstattung der entstandenen Kosten zudem bei weitem übersteige. Die
Schlussanträge sind für den EuGH nicht bindend. Das Urteil des EuGH wird erst am
Ende des Jahres erwartet.
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-05/cp170050de.pdf

Kommission; Ausweitung des Anwendungsbereichs der Allgemeinen
Gruppenfreistellungsverordnung
Am 17.05.2017 hat die Kommission eine Änderungsverordnung der seit 2014
geltenden     Allgemeinen     Gruppenfreistellungsverordnung     beschlossen.   Die
Änderungsverordnung führt dazu, dass künftig die Kommission bestimmte öffentliche
Fördermaßnahmen für Häfen, Flughäfen, Kultur und Gebiete in äußerster Randlage
der EU nicht mehr vorab prüfen wird. Künftig sind u.a. Investitionsbeihilfen für
Flughäfen mit bis zu 3 Mio. Passagieren pro Jahr von der Anmeldepflicht freigestellt,
wenn eine ganze Reihe von Voraussetzungen vorliegen. Außerdem enthält die
Änderungsverordnung eine Reihe von Vereinfachungen und Präzisierungen. So sind
z.B. künftig Auslaufbeihilfen für kleine Unternehmen zulässig, deren Eintragung ins
Handelsregister höchstens fünf Jahre zurückliegt. Mit dieser Änderungsverordnung
bezweckt die Kommission öffentliche Investitionen zu erleichtern, Arbeitsplätze zu
schaffen und Wachstum zu fördern, ohne den Wettbewerb zu beeinträchtigen. Dazu
wird den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität eingeräumt. Die Änderungsverordnung tritt
20 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Kommission hatte
dazu im Vorfeld, wie gesetzlich vorgeschrieben, zwei öffentliche Konsultationen
durchgeführt.
http://ec.europa.eu/competition/state_aid/legislation/block.html

Verkehr

Rat; Verhandlungen zwischen der EU und USA über Wet-Lease-Vereinbarungen
Der Rat für Auswärtige Angelegenheiten hat am 11.05.2017 der Kommission das
Mandat zur Aushandlung eines Abkommens mit den Vereinigten Staaten über das
Leasing von Luftfahrzeugen inklusive Besatzung erteilt.
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2017/05/11-eu-us-talks-to-
extend-air-transport-lease-arrangements/

                       Bericht aus Brüssel 10/2017 vom 19.05.2017                 11
Forschung

Kommission; Exzellenz-Siegel wird zum ersten Mal an hochwertige Marie-
Sklodowska-Curie-Maßnahmen (MSCA) vergeben
Die Kommission hat am 24.04.2017 die Vergabe ihres Exzellenz-Siegels auch auf
Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen (MSCA) erweitert. Insgesamt wurde das Siegel
an über 2.300 Forscherinnen und Forscher vergeben. Deren Anträge wurden
ursprünglich in der Ausschreibungsrunde von 2016 mit 85% oder mehr der
erforderlichen Punkte bewertet, konnten bei der Förderung zunächst jedoch nicht
berücksichtigt werden. Das Exzellenz-Siegel ist ein Qualitätslabel für ebendiese
Projekte, die im Zuge des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont
2020 eingereicht wurden und anhand der erfüllten Kriterien Anspruch auf finanzielle
Förderung hätten, diese aufgrund von Budgetlimits jedoch nicht erhalten haben.
Gleichwohl erkennt die Kommission den Wert des Vorschlags an und unterstützt die
Forscher bei der Suche nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten. Marie-
Skłodowska-Curie-Maßnahmen werden seit 2014 über Horizont 2020 finanziert. Ziel
der MSCA-Maßnahmen ist die Schaffung eines starken Pools von europäischen
Forscherinnen und Forschern sowie die Steigerung der Attraktivität Europas für diese
Zielgruppen.
https://ec.europa.eu/research/soe/index.cfm?pg=opportunities_msca

Kommission; Expertengruppe zur Zwischenbewertung von vertraglichen Public-
Private Partnerships (cPPP’s) ernannt
Die Kommission hat am 03.05.2017 eine 10-köpfige Expertengruppe zur
Zwischenbewertung der vertraglichen Public-Private Partnerships (cPPP’s) ernannt.
Die Experten sind ad personam ernannt, und vertreten somit nicht die Interessen ihrer
Einrichtungen. Deutsches Mitglied der Gruppe ist Dr. Jürgen Lexow von der
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Hauptziel der Evaluierung
ist es, einen Bericht über die Halbzeitüberprüfung der sog. cPPPs im Rahmen des
Programms Horizont 2020 zu verfassen. Die zu prüfenden Bereiche sind: Fabriken der
Zukunft, energieeffiziente Gebäude, europäische Initiative für umweltschonende
Fahrzeuge, nachhaltige Prozessindustrie, Robotertechnik, Photonik, Big Data sowie
Hochleistungsrechnen. Der zu erarbeitende Bericht sollte Empfehlungen und
Schlussfolgerungen enthalten, die zur Verbesserung der laufenden Initiativen sowie
für potenziell nachfolgende Initiativen verwendet werden können.
http://ec.europa.eu/transparency/regexpert/index.cfm?do=groupDetail.groupDetail&gr
oupID=3538&NewSearch=1&NewSearch=1

Kommission; Pilotaktion zur Finanzierung von FP7 Post-Grant Publikationen
verlängert
Die Kommission hat am 11.05.2017 ein Pilotprojekt gestartet, um Veröffentlichungen
für abgeschlossene Projekte im Rahmen des 7. Förderprogramms durch das sog.
OpenAIRE-Projekt zu finanzieren. Es wird im Einzelfall geprüft, ob und unter welchen
Bedingungen öffentliche Zugänge zu Veröffentlichungen teilfinanziert werden können.
Insgesamt soll damit die Möglichkeit geschaffen werden, wissenschaftliche
Veröffentlichungen künftig einer breiteren Masse leichter zugänglich zu machen.
Zunächst wurde die erste Phase des Pilotprojekts am 30.04.2017 beendet. Die
Kommission hat einer zehnmonatigen Verlängerung der Pilotaktion zugestimmt,
sodass die erste Phase nunmehr am 28.02.2018 enden wird. Die ursprünglichen
Förderkriterien ändern sich für diesen Zeitraum nicht. Die maximale Anzahl der
Publikationen, die pro Projekt gefördert werden, bleibt bei drei, wobei sich diese
Limitierung auf beide Phasen des Pilotprojekts zusammen bezieht.

                       Bericht aus Brüssel 10/2017 vom 19.05.2017                 12
https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/extension-openaire-fp7-post-grant-
open-access-pilot

Finanzdienstleistungen

Kommission; Frühjahrsprognose belegt Verstetigung des Wachstums in der EU
Die Kommission hat am 11.05.2017 die Frühjahrsprognose zur Wirtschafts- und
Finanzentwicklung in den Mitgliedstaaten (MS) vorgelegt. Die Prognose gibt
Aufschluss über die Fortschritte bei der Stabilisierung der Eurozone und umfasst den
Zeitraum 2017 bis 2018. Zudem bildet sie die Basis für die routinemäßige Überprüfung
der Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes. Bezogen auf die
Wirtschaftslage stellt die Kommission fest, dass sich diese im fünften Jahr in Folge im
Euroraum festigt und im Prognosezeitraum alle MS erreichen dürfte. Für die Eurozone
wird nach +1,8% im Jahr 2016 in den Folgejahren ein Wirtschaftswachstum von +1,7%
(2017) bzw. +1,8% (2018) erwartet. Mit +1,9% für beide Jahre wird für die EU28 ein
leicht höheres Wachstum prognostiziert. Mit Verweis auf die gute Stimmung bei
Verbrauchern und Unternehmen sowie dem Zuwachs im globalen Handel wurden die
Wachstumsaussichten gegenüber der Winterprognose vom Februar 2017 für die
Eurozone und einige MS leicht nach oben korrigiert. Gleichwohl geht die Kommission
nicht davon aus, dass die Investitionstätigkeit deutlich an Fahrt gewinnt, da sich
Unsicherheiten, der hohe Verschuldungsgrad und moderate mittelfristige
Wachstumsaussichten dämpfend auf Investitionsentscheidungen auswirken. Auch
wurde die Prognose für die Inflation im Euroraum für 2017 leicht nach unten auf
nunmehr 1,6% revidiert, für 2018 erwartet die Kommission einen Preisanstieg in Höhe
von 1,3%. Aus Sicht der Kommission beruhen die gegenwärtigen Inflationsraten (1,9%
im April 2017) auf temporären Effekten wie z.B. Energiepreisbewegungen und
schlechte winterliche Witterung in Mittelmeerländern, während die Kerninflationsrate
auf dem niedrigen Niveau von knapp 1% verbleibt. Laut Prognose dürfte sich der
Rückgang der Arbeitslosigkeit weiter fortsetzen. So wird für die Eurozone nach einer
Arbeitslosenquote von 10,0% in 2016 ein Rückgang auf 9,4% in 2017 und 8,9% in
2018 erwartet, dem niedrigsten Wert seit 2009. Bezüglich der Haushaltsentwicklung
bestätigt die Frühjahrsprognose insgesamt die anhaltende Rückführung der
Staatsdefizite und der Staatsschulden. Nach Einschätzung der Kommission wird die
Staatschuldenquote im Euroraum von 91,3% des BIP in 2016 auf 90,3% in 2017 und
89,0% in 2018 zurückgehen. Auch das Haushaltsdefizit dürft im Euroraum insgesamt
von 1,5% des BIP in 2016 auf 1,4% in 2017 und 1,3% in 2018 sinken. Aktuell befinden
sich vier Euro-Länder (ESP, FRA, GRI, PTL) sowie zwei Nicht-Euro-Mitgliedstaaten
(GBR und KRO) in einem Verfahren wegen übermäßigen Defizits. Laut aktueller
Zahlen kann davon ausgegangen werden, dass die Kommission für PTL, GRI und
KRO eine Entlassung aus dem Defizitverfahren vorschlagen wird. FRA wird gemäß
Prognose ohne zusätzliche Maßnahmen in 2017 zwar ein Defizit von 3% erreichen, für
2018 wird allerdings ein wieder ansteigendes Defizit von 3,2% ermittelt. Der für den
Euro und den sozialen Dialog zuständige Vizepräsident der Kommission, Valdis
Dombrovskis, wies bei Vorstellung der Prognose darauf hin, dass gerade die
Volkswirtschaften, die ehrgeizigere Strukturreformen umgesetzt haben, deutlich
bessere Ergebnisse verzeichnen würden als jene MS ohne vergleichbaren Reform-
Elan. Entsprechend müssten Reformen wie die Öffnung der Märkte für Waren und
Dienstleistungen bis hin zur Modernisierung der Arbeitsmärkte und der Sozialsysteme
in allen MS angegangen werden.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-1237_de.htm

                        Bericht aus Brüssel 10/2017 vom 19.05.2017                  13
EuG; Klage der Landeskreditbank BaWü gegen direkte EZB-Aufsicht
abgewiesen
Das Gericht der Europäischen Union hat am 16.05.2017 in der Rechtssache T-122/15
die Klage der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) gegen ihre direkte
Beaufsichtigung durch die Europäische Zentralbank (EZB) abgewiesen. Die öffentlich-
rechtliche Förderbank, deren alleiniger Anteilseigner das Land Baden-Württemberg
ist, hatte gegen die Entscheidung der EZB geklagt, wonach das Institut aufgrund des
Umfangs der Bilanzsumme von über 30 Mrd. EUR als „bedeutendes
Unternehmen“ eingestuft worden war und entsprechend direkt durch den bei der EZB
angesiedelten Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism /
SSM) beaufsichtigt wird. Während die Förderbank der Auffassung war, dass aufgrund
des geringen Risikoprofils eine Aufsicht durch die deutschen Behörden die
angestrebte Finanzstabilität ausreichend schütze und sie entsprechend zu einem
„weniger bedeutenden“ Unternehmen herabgestuft werden müsse, stellt das Gericht
in seinem Urteil klar, dass die von den nationalen Behörden im Rahmen des SSM
ausgeübte direkte Aufsicht über die „weniger bedeutenden“ Unternehmen keine
Ausübung einer autonomen Zuständigkeit, sondern die dezentralisierte Umsetzung
einer ausschließlichen Zuständigkeit der EZB darstellt. Ferner könne von der
Einstufung gemäß einschlägiger Vorschriften und Schwellenwerte wie z.B. Aktiva von
über 30 Mrd. EUR nur dann abgewichen werden, wenn spezifische und tatsächliche
Umstände darauf hinweisen, dass eine direkte Beaufsichtigung durch die nationalen
Behörden besser geeignet sei, eine kohärente Anwendung hoher Aufsichtsstandards
zu erreichen.
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-05/cp170054de.pdf

Finanzen

EuGH; Urteil zu grenzüberschreitender Zusammenarbeit in Steuersachen
Am 16.05.2017 entschied der EuGH über ein Vorabentscheidungsersuchen,
eingereicht vom luxemburgischen Verwaltungsgerichtshof in dem Verfahren Berlioz
Investment Fund SA gegen Directeur de l’administration des contributions directes
(Rechtssache C-682/15). Im Urteil stellt der EuGH fest, dass die Gerichte eines
Mitgliedstaats (MS) kontrollieren dürfen, ob die Ersuchen eines anderen MS um
Steuerinformationen rechtmäßig sind. Diese Kontrolle beschränkt sich auf die Prüfung,
ob den erbetenen Informationen die voraussichtliche Erheblichkeit für die betreffende
Steuerprüfung nicht offenkundig völlig zu fehlen scheint.
http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-682/15

Kommission; Abschaffung der Quellensteuer für bestimmte nicht
gebietsansässige Unternehmen in FRA gefordert
Am 17.05.2017 informierte die Kommission über ein Vertragsverletzungsverfahren.
FRA sei aufgefordert worden, eine Quellensteuer auf Dividenden abzuschaffen,
welche dort an bestimmte Unternehmen mit Sitz in anderen EU-Ländern oder
Mitgliedstaates des EWR ausgeschüttet würden. Mit der Erhebung einer Steuer auf
solche Dividenden verstieße FRA gegen seine Verpflichtungen in Bezug auf den freien
Kapitalverkehr (Art. 63 AEUV und Art. 40 des EWR-Übereinkommens). FRA hat nun
vor EuGH-Befassung zwei Monate Zeit zur Abhilfe.
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-17-1280_de.htm

                       Bericht aus Brüssel 10/2017 vom 19.05.2017                 14
Kommission; Aufforderung an BEL zur Änderung der Erbschaftssteuer auf
Immobilien
Am 17.05.2017 informierte die Kommission über ein Vertragsverletzungsverfahren.
BEL solle Erbschaftsteuerregelungen in Wallonien ändern. Das für Wallonien geltende
Erbschaftsteuergesetz sehe aktuell eine Erbschaftsteuerbefreiung vor, wenn ein
Erblasser in BEL ansässig war, nicht jedoch, wenn dieser in einem anderen Land des
EWR wohnte. Die Kommission vertritt die Ansicht, dass hierin ein Verstoß gegen die
Art. 45, 49 und 63 AEUV liegen könne.
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-17-1281_de.htm

Gesundheit und Verbraucherschutz

EuGH; Fluggastrechte bei betreiberseitiger Verschiebung oder Annullierung
auch über Online-Reisevermittler gestärkt
Am 11.05.2017 erfolgte im Vorabentscheidungsverfahren der Rechtssache C-302/16
Krijgsman / Surinaamse Luchtvaart Maatschappij NV das Urteil des EuGH. So hat ein
Luftfahrtunternehmen, das nicht beweisen kann, dass ein Fluggast über die
Annullierung seines Flugs mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit
unterrichtet worden ist, diesem einen Ausgleich zu leisten Dies gilt nicht nur bei einem
unmittelbar zwischen dem Fluggast und dem Luftfahrtunternehmen, sondern auch bei
einem über einen Online-Reisevermittler geschlossenen Beförderungsvertrag. Im
vorliegenden Fall hatte Herr Krijgsman gut zwei Monate im Voraus über die Website
Gate1.nl einen Hin- und Rückflug mit Surinam Airways (SLM) gebucht. 10 Tage vor
dem geplanten Hinflug teilte ihm Gate1 per Mail mit, dass sich der Hinflug um
24 Stunden verschiebe. Herr Krijgsman verlangt nun vor einem NDL Gericht von SLM
eine pauschale Ausgleichszahlung, weil SLM ihn nicht wie in der EU-Fluggastrechte-
verordnung vorgesehen mindestens zwei Wochen im Voraus über die Änderung
informiert habe. SLM hielt dem entgegen, sie habe die Änderung rechtzeitig mitgeteilt,
nämlich wie in der Branche üblich dem Vermittler, also Gate1, und zwar einen Monat
vor dem ursprünglich geplanten Hinflug. Die Betreiberfirma von Gate1 (Tix B.V.) lehnte
ihrerseits ebenfalls jede Haftung ab, da sich ihre Vermittlerrolle auf die definitive
Reservierung beschränkt habe. Sie argumentierte, für Planänderungen sei sie nicht
verantwortlich, vielmehr hätte SLM die Möglichkeit gehabt, Herrn Krijgsman direkt per
Mail zu informieren. Das Verfahren erfolgte ohne Schlussanträge.
http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-302/16

EuGH; Urteil des EuG über Ermittlung von Energieverbrauchskennzeichnung in
Teilen aufgehoben und zurück überwiesen
Am 11.05.2017 verkündete der EuGH in der Rechtssache C-44/16 Dyson /
Kommission sein Urteil zur Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern
aufgrund einer Klage der Dyson Ltd. Das Urteil hebt das vorausgegangene Urteil des
EuG vom 11.11.2015 teilweise auf und verweist die Sache zur erneuten Entscheidung
an das EuG zurück. Das EuG habe nach Auffassung des EuGH falsche Annahmen
über die Durchführung von Labortests des Unternehmens getätigt. Das Gericht habe
zudem nicht darüber befunden, dass die Methode für die Berechnung der
Energieeffizienz von Staubsaugern nicht der Richtlinie 2010/30 entspricht, die vorgibt,
die normalen Nutzungsbedingungen widerzuspiegeln. Stattdessen sei eine Methode
mit leeren Behältern gewählt worden. Demgegenüber solle jedoch die Richtlinie
2010/30 den Verbrauch an Energie während des Staubsaugergebrauchs für den
Nutzer darstellen, was nach Auffassung des EuGH einen Test mit bis zu einem
gewissen Grad gefüllten Staubsaugerbehältern verlange. Vor diesem Hintergrund
stellt der EuGH fest, dass der Grund, mit dem das Gericht die Gleichbehandlung der

                        Bericht aus Brüssel 10/2017 vom 19.05.2017                   15
Staubsauger mit Staubbeutel und ohne Staubbeutel gerechtfertigt hat, auf einer nicht
festgestellten Tatsache beruhe. Das Verfahren wurde ohne Schlussanträge
durchgeführt.
http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-44/16

Kommission; Konsultation zu Schutz von Passagierrechten
Am 12.05.2017 wies die Kommission auf ihre aktuelle Kampagne zur Stärkung der
Passagierrechte hin. Vor diesem Hintergrund wurde eine öffentliche Konsultation
gestartet, da Reisende in der EU viele Rechte haben, auf die sie sich berufen können.
Es gibt Ansprüche auf Entschädigung oder Unterstützung, wenn Flüge überbucht sind,
ausfallen oder sich um eine bestimmte Zeit verspäten. Auch für den Ersatz von
verlorengegangenem Gepäck gibt es EU-Vorschriften. EU-Passagierrechte existieren
für Flug-, Zug-, Schiff- und Busreisende. Da die Rechte immer nur für die Nutzung
eines Verkehrsmittels gelten, gibt es nach Ansicht der Kommission Regelungslücken
für Passagiere, die bei ihrer Reise das Transportmittel wechseln. Die Kommission prüft
derzeit Möglichkeiten, wie solche Lücken geschlossen werden können. Sie hat eine
öffentliche Konsultation gestartet, die noch bis zum 25.05.2017 läuft.
https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/08c22905-bce8-4cf2-bde8-
755ac307726d?draftid=c67ed217-835c-411e-a182-
3958357935b3&surveylanguage=DE

Umwelt

Kommission; Minamata-Protokoll zum Schutz gegen Quecksilber ratifiziert
Am 18.05.2017 hat die EU am Sitz der Vereinten Nationen in New York das
Inkrafttreten des weltweiten Vertrags zur Verringerung der Exposition gegenüber
Quecksilber bewirkt. Durch die Ratifizierung des „Übereinkommens von Minamata
über Quecksilber” wird die führende Rolle bekräftigt, die Europa weltweit beim Schutz
der Gesundheit der Bürger und der Umwelt einnimmt. Auf Initiative der EU wurde das
Minamata-Protokoll in Form eines neuen weltweiten Vertrags ausgehandelt und 2013
abgeschlossen. Die EU verfolgt beim Schutz vor Quecksilber eine besonders
ehrgeizige Strategie. Da jedoch 40% bis 80% des in Europa abgelagerten Queck-
silbers aus Emissionen in anderen Teilen der Welt stammen, muss auf internationaler
Ebene entschlossen gehandelt werden, um die Gesundheit unserer Bürger zu
schützen. Das Übereinkommen von Minamata, benannt nach dem Ort, an dem die
bislang schlimmsten Schäden durch Quecksilberbelastung entstanden, verschärft
nicht nur die Umweltstandards weltweit, sondern wird auch zur Schaffung gleicher
Wettbewerbsbedingungen beitragen, da nun in allen großen Volkswirtschaften
ähnliche Umweltauflagen wie bereits heute in der EU gelten werden. Die erste Tagung
der Konferenz der Vertragsparteien des Minamata-Übereinkommens findet vom 24.
bis 29.09.2017 in Genf statt. Dabei wird auf hoher Ebene das Engagement der
internationalen Gemeinschaft für das Übereinkommen von Minamata gewürdigt.
http://www.mercuryconvention.org/

Kommission; Maßnahmen gegen Wilderei und Elfenbeinschmuggel erlassen
Am 16.05.2017 nahm die Kommission den Leitfaden zu den EU-Vorschriften für den
Elfenbeinhandel an, um die Ausfuhr von Rohelfenbein mit Wirkung vom 01.07.2017 zu
unterbinden. Der heutige Beschluss ist Teil des EU-Aktionsplans zur Bekämpfung des
illegalen Artenhandels der insbes. verhindern soll, dass der legale Elfenbeinhandel
den in den letzten zehn Jahren dramatisch angestiegenen internationalen
Elfenbeinschmuggel anheizt. Darüber hinaus wird die Kommission dem Sekretariat
des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei

                       Bericht aus Brüssel 10/2017 vom 19.05.2017                  16
lebender Tiere und Pflanzen (CITES) eine zusätzliche finanzielle Unterstützung in
Höhe von 2,25 Mio. EUR gewähren, um zur Umsetzung der Beschlüsse über den
internationalen Artenhandel beizutragen, die auf der Konferenz der CITES-
Vertragsparteien vom Oktober 2016 in Paris vereinbart wurden. In der EU gelten
bereits sehr strenge Vorschriften für den Elfenbeinhandel. Nach diesen Vorschriften
ist der Handel mit Elfenbein verboten, mit Ausnahme von Gegenständen, die vor 1990
erworben wurden, dem Jahr, in dem alle Afrikanischen Elefanten den höchstmöglichen
Schutz im Rahmen von CITES erhalten haben. Mit der Annahme des Leitfadens für
den Elfenbeinhandel wird eine Ankündigung der EU und ihrer Mitgliedstaaten im
Rahmen des 2016 angenommenen Aktionsplans verwirklicht. Außerdem wird damit
den Forderungen des EP und der Zivilgesellschaft entsprochen. In den nächsten
Monaten wird die Kommission Daten erheben und sich mit Interessenträgern und der
Öffentlichkeit beraten, um festzustellen, ob weitere Beschränkungen für den
Elfenbeinhandel erforderlich sind.
http://ec.europa.eu/environment/cites/pdf/WAP_EN_WEB.PDF

Kommission; LIFE-Engagement im Solidaritätskorps wird mit Zweitem
Projektaufruf fortgesetzt
Am 09.05.2017 gab die Kommission bekannt, dass sie einen Zweiten Projektaufruf
(second call) für LIFE-Vorbereitungsprojekte im Rahmen des Europäischen
Solidaritätskorps (ESK) durchführen wird. Die Einsatzfelder sind Aktivitäten in
Umweltschutz, Naturschutz sowie der Wiederherstellung von Ökosystemen und
Flächen insbes. unter dem Natura 2000-Netzwerk. Darüber hinaus soll die
Wissensvermittlung über Freiwilligendienste in laufenden LIFE-Projekten stattfinden.
Einige Zulassungsvoraussetzungen wurden verändert. So ist nun eine Mindestanzahl
an Freiwilligen mit 100 Personen festgelegt worden und die Umsetzungsphase darf
bis zu 36 Monaten betragen. LIFE-Vorbereitungsprojekte unter dem ESK tragen dazu
bei, europaweite Kapazitäten für den Freiwilligendienst von jungen Menschen zu
gewährleisten. Interessenten können sich noch bis 25.08.2017 an diesem Zweiten
Projektaufruf beteiligen.
http://ec.europa.eu/environment/life/funding/life2017/documents/2017_esc_call.zip

Kommission; Europäischer Natura 2000-Tag zur 25-Jahr-Feier von LIFE und
Habitat-Richtlinie eingeführt
Am 17.05.2017 gab die Kommission bekannt, dass nun der 21.05. eines jeden Jahres
offiziell als Natura 2000-Tag gefeiert wird. Die Einführung eines Jahrestages für das
Natura 2000-Netzwerk geht auf eine Initiative des spanischen LIFE-Projektes Activa
Red Natura 2000 zurück. Ziel des Jahrestages ist die Bewusstseinsbildung für die
Bedeutung des Naturschutzes. Darüber hinaus wird mit dem Europäischen Natura
2000-Tag die Naturschutzarbeit sowie ihr Wert für Menschen und die Wirtschaft
hervorgehoben. Das Natura 2000-Netzwerk ist mit über 27.000 Schutzgebieten, die
sich über mehr als 1 Mio. km² an Land und auf See erstrecken, das größte Netzwerk
von geschützten Flächen weltweit. Der erste Europäische Natura 2000-Tag fällt am
21.05.2017 zusammen mit dem 25. Geburtstag des LIFE Programms (l’instrument
financier de l’environnement) sowie der Habitat-Richtlinie. Beide traten seinerzeit am
21.05.1992 in Kraft.
http://ec.europa.eu/environment/life/news/newsarchive2017/may/index.htm#n2kday

                       Bericht aus Brüssel 10/2017 vom 19.05.2017                  17
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