Bericht aus Brüssel - Hessen.de
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Bericht aus Brüssel 22/2014 vom 05.12.2014 Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union 21, Rue Montoyer, B- 1000 Bruxelles Tel.: 0032.2.739.59.00 Fax: 0032.2.732.48.13 E-mail: hessen.eu@lv-bruessel.hessen.de
Inhaltsverzeichnis Seite Institutionelles 3 Europäisches Parlament 3 Ausschuss der Regionen 5 Wirtschaft 6 Verkehr 9 Energie 10 Forschung 11 Finanzdienstleistungen 12 Finanzen 13 Soziales 17 Gesundheit und Verbraucherschutz 19 Umwelt 19 Landwirtschaft 20 Justiz 21 Inneres 23 Bildung und Kultur 26 EU-Förderprogramme 26 Veranstaltungen 27 Vorschau 30 Bericht aus Brüssel 22/2014 vom 05.12.2014 2
Institutionelles Kommission; Vorschläge zur Steigerung der Transparenz der Kommission vorgelegt Nachdem Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am 11.11.2014 die Mitteilung über die Arbeitsmethoden der Kommission 2014-2019 vorgelegt und darin unter anderem festgelegt hatte, dass Kommissionsmitglieder Organisationen oder selbstständige Einzelpersonen nicht treffen dürfen, wenn diese nicht in das Transparenzregister eingetragen sind, legte die Kommission am 25.11.2014 im weiteren zwei Beschlüsse über die Veröffentlichung von Informationen über Treffen zwischen Kommissionsmitgliedern bzw. Generaldirektoren und Organisationen oder selbstständigen Einzelpersonen vor. Demnach müssen Informationen über Treffen des Spitzenpersonals der Kommission mit Interessenvertretern im Anschluss öffentlich zugänglich gemacht werden. Regionale und lokale Behörden sind vom Anwendungsbereich ausgenommen. http://ec.europa.eu/news/2014/11/20141125_de.htm Europäisches Parlament Plenarsitzung des Europäischen Parlaments vom 24. - 27.11.2014 in Straßburg Misstrauensantrag gegen die Kommission Am 24.11.2014 fand die Debatte zum Misstrauensantrag gegen die Kommission in Anwesenheit von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und allen Kommissaren statt. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker wies eingangs darauf hin, dass er sich - auf eigene Initiative - zum Gegenstand des Antrages bereits beim Miniplenum vor 10 Tagen erklärt habe. Das Problem sei nicht nur ein Problem Luxemburgs. „Das ist ein Problem, dem wir Abhilfe schaffen müssen! Wir brauchen eine gemeinsame Bemessungsgrundlage und Informationsaustausch unter den Mitgliedstaaten. Ich habe versprochen, an der Spitze der Kommission gegen Steuervermeidung und - flucht zu kämpfen. Wenn ich es richtig verstehe, unterstützen alle Fraktionen diesen Kurs. Wir müssen jetzt alle hart daran arbeiten, damit das auch wirklich ein Konsens ist - beim G20-Gipfel habe ich noch nicht viel davon gemerkt. Der Misstrauensantrag, der uns heute vorliegt - ich hätte mir gewünscht, dass er zum geeigneten Zeitpunkt, nämlich zum Miniplenum eingereicht worden wäre". Am 27.11.2014 hat das EP den Misstrauensantrag gegen die Kommission abgelehnt. Nur 101 MdEPs stimmten für den Misstrauensantrag. 461 MdEPs stimmten gegen den Misstrauensantrag und 88 enthielten sich. 300-Milliarden-Euro-Investitionspaket Der Präsident der Kommission Jean-Claude Juncker hat dem EP am 26.11.2014 den angekündigten Strategischen Investmentfonds vorgestellt, mit dem in den nächsten drei Jahren mindestens 315 Mrd. EUR mobilisiert werden sollen, um die Wirtschaft in der EU anzukurbeln. Die Abgeordneten der meisten Fraktionen befürworteten die Initiative und forderten schnelle Maßnahmen, um das Wachstum zu fördern (siehe Beitrag unter „Finanzdienstleistungen“). Kommissionspräsident Juncker erklärte in der Aussprache, der Plan beruhe auf drei Komponenten: - Einrichtung eines neuen Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) im Juni 2015, der mit 21 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt und der Europäischen Bericht aus Brüssel 22/2014 vom 05.12.2014 3
Investitionsbank (EIB) ausgestattet ist, um innerhalb von drei Jahren (2015–2017) Investitionen in Höhe von insgesamt mindestens 315 Mrd. EUR zu mobilisieren; - Schaffung einer "Projekt-Pipeline" in Verbindung mit technischer Unterstützung, damit die Investitionen dorthin fließen, wo sie am dringendsten benötigt werden; - Aufstellung eines Zeitplans, um Europa für Investitionen attraktiver zu machen und regulatorische Engpässe zu beseitigen. Der Vorsitzende der EVP-Fraktion MdEP Manfred Weber (EVP/DEU) lobte die Pläne und sagte: „Privates Kapital zu mobilisieren ist besser, als neue Schulden zu machen". Trotzdem müssten die Mitgliedstaaten weiter den Mut zu Strukturreformen aufbringen, so Weber: „Wenn Gerichtsverfahren in ITL so lange dauern, wie sie dauern, braucht man sich nicht zu wundern, wenn nicht investiert wird. Wenn die Arbeitsmärkte zu starr sind, wie in FRA, braucht man sich nicht zu wundern, wenn nicht investiert wird. Und wenn Planungsverfahren Monate und Jahre dauern wie in meinem Land, in DEU, braucht man sich nicht zu wundern, wenn nicht investiert wird". Der Vorsitzende der S&D-Fraktion MdEP Gianni Pittella (S&D/ITL) sagte: „Wir hätten gerne mehr öffentliche Mittel, mehr Investitionen, zur Verfügung, aber dies ist eine gute Grundlage". Er unterstrich, dass es seine Fraktion nicht interessiere, „was die Ratingagenturen sagen - wir interessieren uns für die Menschen". Er erinnerte Juncker daran, dass die S&D-Fraktion ihn unter der Bedingung unterstützt hatte, dass er ein Investitionspaket präsentiert, und dass das EP in dessen Umsetzung vollständig eingebunden werden sollte. Der ECR-Vorsitzende MdEP Syed Kamall (ECR/GBR) nahm Bezug auf Junckers Gießkannen-Metapher hinsichtlich des Investitionspakets: „Wie können wir sicherstellen, dass diese 'Gießkanne' wirklich Wachstum ankurbelt? Wie können wir sicher sein, dass diese Flut von öffentlichen Mitteln nicht alle privaten Investitionen hinwegspült? Wie können wir vermeiden, dass dies ein privates Bewässerungssystem wird, bei dem keiner den Hahn aufdreht? Wir brauchen genaue Antworten auf unsere Fragen - Vielleicht können wir dann ihr Projekt unterstützten". Der Vorsitzende der ALDE-Fraktion MdEP Guy Verhofstadt (ALDE/BEL) hob hervor, dass die Investitionen unterstützt werden müssen durch Strukturreformen in den Mitgliedstaaten. „Vielleicht sollten Arbeitsmarktreformen eine Bedingung sein, um die Mittel aus dem Fonds zu erhalten", schlug er vor, und unterstrich die Notwendigkeit, den Binnenmarkt in den Bereichen Digitales, Energie und Kapital zu vollenden. „Sonst würde viel Geld verlorengehen", warnte er. Verhofstadt schlug ebenfalls vor, den Gebrauch der Mittel von Steuern zu befreien, um noch mehr private Investitionen anzuziehen. Als Vertreter der GUE-Fraktion sagte MdEP Dimitrios Papadimoulis (GUE/GRI) zu Juncker: „Ihr Paket ist ohne Substanz. 16 Mrd. EUR kommen aus dem EU-Haushalt und 5 Mrd. EUR von der EIB. Da ist kein Euro aus neuen Mitteln dabei. Außerdem haben Sie eine Hebelwirkung versprochen, durch die die Gelder um das 15-fache multipliziert werden könnten. In diesen Zeiten der Stagnation und Rezession in der Eurozone nimmt Ihnen das kein einziger Volkswirt ab". Der Ko-Vorsitzende der GRÜNEN Fraktion MdEP Philippe Lamberts (GRÜNE/BEL) sagte, das Investitionspaket sei „gut gemeint", unterstrich aber die Notwendigkeit, die „Kasinowirtschaft" abzuschaffen. Nach seiner Meinung sollte die Bekämpfung von Betrug und Steuerhinterziehung ein integraler Bestandteil des Plans sein. Er hob außerdem hervor, wie wichtig der Wechsel zu erneuerbaren und nachhaltigen Energiequellen in der EU sei. „Wir sollten nicht täglich 1 Mrd. EUR an Putin und sein Energiesystem zahlen", fügte er hinzu. Kommission-Vizepräsident Jyrki Katainen sagte, der Fonds hätte optimale Auswirkungen auf die Realwirtschaft und könne dazu beitragen, wichtige private und Bericht aus Brüssel 22/2014 vom 05.12.2014 4
öffentliche Investitionen in hochwertige Projekte auf den Weg zu bringen und dauerhaft Arbeitsplätze schaffen. Er hob hervor, dass die Beiträge der Mitgliedstaaten zum Fonds neutral hinsichtlich des Stabilitäts- und Wachstumspakts sein würden. Der Fonds soll auch einen neuen Ansatz auf europäischer Ebene darstellen, „um die Art und Weise, wie öffentliches Geld verwendet wird, zu verändern", insbesondere durch die Unterstützung riskanterer Darlehen. Stärkung der Verbraucherrechte im digitalen Binnenmarkt Das EP hat am 27.11.2014 eine nicht bindende Entschließung zur Stärkung der Verbraucherrechte im digitalen Binnenmarkt mit einer Mehrheit von 384 - 174 - 56 angenommen (siehe Beitrag unter „Wirtschaft“). In der Debatte am Vortag (26.12.2014) sagte der zuständige Vizepräsident der Kommission Andrus Ansip, dass man Suchmaschinen und ihre Verflechtungen mit anderen Diensten im Internet sehr genau untersuchen und diskutieren müsse. MdEP Andreas Schwab (EVP/DEU) sagte, man wolle dafür Sorge tragen, dass der europäische Rechtsrahmen faire und klare Bedingungen für alle Anbieter und für alle Verbraucher biete. Dafür würde in Europa mehr Kohärenz einzelner Gesetzgebungsvorhaben gebraucht. MdEP Jan-Philipp Albrecht (GRÜNE/DEU) forderte, dass die Kommission sicherstellen müsse, dass Google seine Machtposition nicht ausnutze, um eigene Produkte in seinen Suchmaschinen zu bevorzugen. MdEP Julia Reda (Piraten/DEU) lehnte die Entschließung ab, mit der Begründung „Das ist ein ziemlich durchsichtiger Versuch der deutschen Christdemokraten, ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage auf EU-Ebene einzuführen“. EU - Haushalt 2015: Debatte zu den gescheiterten Verhandlungen mit dem Rat In einer Debatte am 25.11.2014 haben die Abgeordneten mit Enttäuschung auf das Scheitern der Verhandlungen über den EU-Haushalt 2015 und die Nachtragshaushalte für 2014 reagiert. Sie drängten die Mitgliedstaaten dazu, den politischen Willen aufzubringen, sich endlich dem Problem der sich stetig mehrenden ausstehenden Rechnungen für 2014 zu stellen. Die Gespräche beginnen erneut, wenn am 28.11.2014 ein neuer Haushaltsvorschlag vorliegt (Siehe Beitrag unter „Finanzen“). Fluggastdaten: EU-Kanada-Abkommen zur Prüfung durch den EuGH? Das EP hat am 25.11.2014 mit einer Mehrheit von 383 – 271 – 74 beschlossen, das ihm zur Ratifizierung vorliegende EU-Abkommen zur Übermittlung von Fluggastdaten PNR(Passenger Name Records) an Kanada dem EuGH zur Prüfung zu übermitteln. Der Antrag war von der ALDE-Fraktion gestellt worden und wurde von S&D, GRÜNEN und GUE unterstützt (siehe Beitrag unter „Inneres“). Ausschuss der Regionen AdR; 109. AdR-Plenarsitzung Am 03./04.12.2014 fand in Brüssel die 109. AdR-Plenarsitzung statt. Für Hessen nahmen Landtagspräsident Norbert Kartmann und Staatssekretär Mark Weinmeister teil. Es handelte sich dabei um die letzte Plenarsitzung in der aktuellen fünften Mandatsperiode des AdR, die am 25.01.2015 endet. Es wurde über folgende Stellungnahmen abgestimmt: Förderung der Qualität öffentlicher Investitionen im Handlungsbereich der EU, sechster Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, Paket zur Industriepolitik, Innovation in der blauen Wirtschaft: Nutzung des Potenzials unserer Meere und Ozeane für Wachstum und Bericht aus Brüssel 22/2014 vom 05.12.2014 5
Beschäftigung, eine makroregionale Strategie der EU für den Alpenraum, Informations-, Planungs- und Fahrscheinausstellungsdienste für multimodales Reisen, Europa seinen Bürgern wieder näherbringen – mit einer intensiveren, besseren Kommunikation auf lokaler Ebene, die Nachbarschaft am Scheideweg: Umsetzung der Europäischen Nachbarschaftspolitik im Jahr 2013, Qualitätsrahmen der EU für die Antizipation von Veränderungen und Umstrukturierungen, Bemühungen um echte Solidarität im Sinne einer wirklich europäischen Migrationspolitik, ein besser vernetztes Europa und das große Potenzial der IKT- Branche als Wachstumsmotor, Internet-Politik und Internet-Governance, der europäische Film im digitalen Zeitalter, Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen, die durch nicht-formales und informelles Lernen erworben wurden, Maßnahmenpaket zur ökologischen Erzeugung, Mobile-Health-Dienste und wirksame, zugängliche und belastbare Gesundheitssysteme. Darüber hinaus wurde eine Entschließung zur Investitionsoffensive der Kommission verabschiedet. Außerdem fand eine Aussprache mit der für Regionalpolitik zuständigen Kommissarin Corina Cretu statt. http://www.toad.cor.europa.eu/AgendaDocuments.aspx?pmi=ha5jDW%2bOWSEnCz tyHP5ePtQHteqabiNb6AGYeqmHsrM%3d&ViewDoc=true Wirtschaft Kommission; Mehr Transparenz für TTIP Die Kommission hat am 25.11.2014 eine an sich selbst gerichtete Mitteilung zur Verbesserung der Transparenz und der Schaffung von mehr Offenheit bei den Verhandlungen über das deutsch-amerikanische Freihandelsabkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP) veröffentlicht. Durch den erweiterten Zugang zu Dokumenten sollen das Vertrauen und die Unterstützung der EU-Bürger gewonnen und Fehleinschätzungen korrigiert werden. So sagt die Kommission unter anderem zu, mehr Verhandlungstexte zu veröffentlichen. Positionen der USA können jedoch nur mit deren Zustimmung veröffentlicht werden. Ferner will die Kommission künftig allen MdEP, und nicht wie bisher nur einigen wenigen, den Zugang zu den vertraulichen TTIP-Texten gewähren. Dies soll durch die Einrichtung eines „Lesesaals“ ermöglicht werden. Weiterhin verspricht die Kommission, weniger TTIP-Verhandlungsdokumente als „EU restricted“ einzustufen, damit sie für MdEP auch außerhalb des Lesesaals leichter zugänglich gemacht werden können. Zudem versicherte die Kommission eine regelmäßige Veröffentlichung und Aktualisierung einer öffentlich zugänglichen Liste der TTIP- Dokumente gemeinsam mit dem EP und dem Rat. http://ec.europa.eu/news/2014/docs/c_2014_9052_en.pdf Rat; Rat für Allgemeine Angelegenheiten am 21.11.2014 zur EU-Handelsagenda Die für Handelspolitik zuständigen EU-Fachminister verabschiedeten am 21.11.2014 Ratsschlussfolgerungen zur Überprüfung der Prioritäten der EU-Handelsagenda für die nächsten fünf Jahre. Der Rat bekräftigte die Entschlossenheit der EU, einen von gegenseitigem Nutzen geprägten, freien, fairen und offenen Handel zu fördern. Eine Umsetzung dieser Prinzipien solle weiterhin im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) stattfinden. Der Rat begrüßte den Durchbruch der zur vollständigen Umsetzung des WTO „Bali-Pakets“ führen und den Weg in Richtung Abschluss der Doha-Entwicklungsagenda öffnen soll. Des Weiteren betonte der Rat, dass die EU auch weiterhin an einer Stärkung eines multilateralen Handelssystems interessiert sei, unterstrich aber, dass die EU sich vor allem auf die Entwicklung von bilateralen Bericht aus Brüssel 22/2014 vom 05.12.2014 6
Handelsbeziehungen konzentrieren würde. Der Rat fasste Schlussfolgerungen über das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA. Der Rat betonte das Potenzial eines ehrgeizigen Abkommens und die Möglichkeiten, die es für Haushalte und Firmen in der EU und den USA bringen könnte. Gleichzeitig betonte der Rat die Notwendigkeit, die Vorteile von Handelsabkommen besser zu kommunizieren. Die Transparenz von Handelsverhandlungen sollte verbessert werden, um den Dialog mit den europäischen Bürgern im Sinne demokratischer Legitimierung zu verbessern. http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/foraff/145922.p df Rat; Rat für Transport, Telekommunikation und Energie am 27.11.2014 Am 27.11.2014 tagte der Rat für Transport, Telekommunikation und Energie. Die zuständigen EU-Fachminister befassten sich unter anderem mit den Vorschlag zur Änderung des EU-Telekommunikationsrechtsrahmens („Connected Continent“). Im Zentrum der Diskussion standen die Themen Roaming und Netzneutralität. Die Präsidentschaft kam zu dem Schluss, dass mehr Zeit benötig werde, um eine gemeinsame Ratsposition definieren zu können. Weiterhin verabschiedeten die Minister Ratsschlussfolgerungen zum Thema Internetverwaltung. Der Rat betonte, dass die EU in diesem Bereich einen Multi-Stakeholder Ansatz unterstütze, der von Menschenrechten und demokratischen Prinzipien untermauert sei. Darüber hinaus stand die Halbzeitbewertung der Strategie-Europa-2020 auf der Tagesordnung. Die Mitgliedstaaten äußerten, dass Europa 2020 mit Blick auf die Digitale Agenda zwar Ergebnisse produziert hätte, dass eine Umsetzung aber effektiver gestaltet werden könnte. Für die Umsetzung der nächsten Phase der Europa-2020-Strategie unterstrich der Rat, dass ein stärkerer Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Wiederherstellung des Wachstums und zur Schaffung von Arbeitsplätzen gesetzt werden solle. Ein weiteres zentrales Thema der Ratssitzung war der Vorschlag zur Verbesserung der Netz- und Informationssicherheit (NIS). Die Präsidentschaft informierte die Minister über den derzeitigen Verhandlungsstand zwischen Rat und EP. Demnach könnte noch vor Ende des Jahres eine Einigung gefunden werden. http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/trans/145966.p df EP; Entschließung zur Stärkung der Verbraucherrechte im digitalen Binnenmarkt Das EP hat am 27.11.2014 eine nicht bindende Entschließung zur Stärkung der Verbraucherrechte im digitalen Binnenmarkt mit 384 Ja-Stimmen zu 174 Nein- Stimmen und 56 Enthaltungen angenommen (gemeinsamer Entschließungsantrag der Fraktionen EVP und S&D). Die Entschließung des EP zielt darauf ab, den digitalen Markt kundenfreundlicher zu gestalten. Neben der Stärkung der Verbraucherrechte geht es aber auch darum, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen im digitalen Binnenmarkt sicherzustellen. Der Rat wird aufgefordert, die Verhandlungen über den Vorschlag für eine Verordnung über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation (Telekommunikationspaket) und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents mit dem EP aufzunehmen. In der Entschließung wird die Kommission u.a. auch aufgefordert, die Wettbewerbsregeln ordnungsgemäß durchzusetzen, um eine übermäßige Marktkonzentration und den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung zu unterbinden. Gleichzeitig wird sie aufgefordert, die Reform des Urheberrechts zügig vorzulegen. Die Kommission soll zudem eine Führungsrolle bei der Förderung internationaler Normen und Spezifikationen für Cloud-Computing übernehmen. Zentrales Anliegen sind die Suchmaschinenfirmen. In der Bericht aus Brüssel 22/2014 vom 05.12.2014 7
Entschließung wird darauf hingewiesen, dass „der Markt der Online-Suche von besonderer Bedeutung für die Wahrung der Wettbewerbsbedingungen im digitalen Binnenmarkt ist“. Die Kommission wird aufgefordert, die Wettbewerbsregeln entschlossen durchzusetzen. Auch betont das EP, dass „bei der Nutzung von Suchmaschinen der Suchvorgang und die Suchergebnisse frei von Verzerrungen sein sollten“. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA- 2014-0071+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE EuGH; Urteil zur Eintragung des Zeichens GOLDEN BALLS Am 20.11.2014 veröffentlichte der EuGH sein Urteil in der Rechtssache C-581/13 und C-582/13 und entschied, dass das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) erneut prüfen muss, ob das Zeichen GOLDEN BALLS eingetragen werden kann. Dabei muss das HABM prüfen, ob der geringe Grad der Ähnlichkeit zwischen den Marken GOLDEN BALLS und BALLON D’OR ausreicht, dass das Publikum gedanklich einen Zusammenhang zwischen den beiden Zeichen herstellt. In dem konkreten Fall hatte die britische Gesellschaft Golden Balls im Juni und Oktober 2007 beim HABM für verschiedene Waren und Dienstleistungen die Eintragung des Wortzeichens GOLDEN BALLS als Gemeinschaftsmarke beantragt. Die französische Gesellschaft Intra-Presse und Veranstalterin des BALLON D’OR legte daraufhin Widerspruch gegen diese Anmeldungen ein. Das HABM hat den Widersprüchen mit zwei Entscheidungen teilweise stattgegeben und die Marke GOLDEN BALLS nur für Waren eingetragen, die sich von den durch die Marke BALLON D’OR erfassten Waren unterscheiden. Dagegen legte Golden Balls beim Gericht zwei Aufhebungsklagen ein, Intra-Presse beantragte beim Gericht die Aufhebung dieser Entscheidungen. In seinem Urteil vom 16.09.2014 hatte der EuGH entschieden, dass die Marke BALLON D’OR der Eintragung des Zeichens GOLDEN BALLS als Gemeinschaftsmarke nicht entgegenstehe, da die Zeichen nur eine schwache begriffliche Ähnlichkeit aufweisen. Selbst für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen bestehe keine Verwechslungsgefahr. Gegen dieses Urteil hatte Intra-Presse zwei Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt. Mit dem aktuellen Urteil vom 20.11.2014 weist der EuGH die Rechtsmittel zurück und hebt die Urteile des Gerichtes und die Entscheidung des HABM auf. Das HABM muss nun erneut prüfen, ob das Zeichen eingetragen werden kann und ob die geringe Ähnlichkeit der Marken dafür ausreicht, dass das Publikum gedanklich einen Zusammenhang zwischen den beiden Zeichen herstellt. http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&jur=C,T,F&num=C-582/P&td=ALL EuGH; Nachprüfungsbeschlüsse der Kommission zu möglichem Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung von Orange sind rechtens Am 25.11.2014 veröffentlichte der EuGH sein Urteil in der Rechtssache T-402/13. Das Gericht bestätigte die Nachprüfungsbeschlüsse, die die Kommission im Zusammenhang mit einem möglichen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung gegenüber der Aktiengesellschaft Orange erlassen hatte. In dem konkreten Fall hatte 2011 ein mit Orange konkurrierendes Unternehmen bei der französischen Wettbewerbsbehörde Beschwerde eingereicht. Das Konkurrenzunternehmen warf Orange vor, mit mehreren Praktiken auf dem Gebiet der Zusammenschaltungsleistungen im Bereich der Internetverbindung seine beherrschende Stellung missbraucht zu haben. Die zuständige Behörde konnte diese Meinung nicht teilen und befand, dass die beanstandenden Praktiken von Orange nicht nachgewiesen seien oder keinen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellten. Zeitgleich hatte die Kommission wegen ähnlicher Praktiken ein Verfahren gegen Orange eingeleitet. Nach der Entscheidung Bericht aus Brüssel 22/2014 vom 05.12.2014 8
der französischen Behörde ordnete die Kommission eine Untersuchung an einzelnen Betriebsstätten von Orange an. Daraufhin klagte Orange vor dem EuGH, um eine Nichtigkeitserklärung der Beschlüsse zu erwirken. Orange war der Ansicht, dass die Kommission nicht berechtigt gewesen sei, die Untersuchung der Geschäftsräume anzuordnen. In seinem Urteil vom 25.11.2014 wies der EuGH die Klage von Orange ab und bestätigte die Nachprüfungsbeschlüsse der Kommission. Er wies außerdem darauf hin, dass die Kommission grundsätzlich nicht an eine Entscheidung gebunden ist, die von einer nationalen Behörde oder eines nationalen Gerichtes gemäß Art. 101 und 102 AEUV erlassen wurde. http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&jur=C,T,F&num=T-402/13&td=ALL EuGH; Eintragung der Form des Rubik’s Cube als Gemeinschaftsmarke ist gültig In der Rechtssache T-450/09 hat der EuGH am 25.11.2014 festgestellt, dass die grafische Darstellung des Rubik’s Cube keine technische Lösung enthält, die seinem Schutz als Marke entgegensteht. Im Jahre 1999 hatte das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) die Form des Würfels als dreidimensionale Gemeinschaftsmarke für „dreidimensionale Geduldsspiele“ eingetragen. 2006 beantragte der deutsche Spielzeughersteller Simba Toys beim HABM die Nichtigkeitserklärung der dreidimensionalen Marke, da diese eine technische Lösung enthalte und eine solche Lösung nur durch ein Patent und nicht durch eine Marke geschützt werden könne. Das HABM wies den Antrag von Simba Toys zurück. Daraufhin erhob der Spielehersteller Klage beim EuGH und beantragte die Aufhebung der Entscheidung des HABM. Mit dem Urteil vom 25.11.2014 weist der EuGH diese Klage ab und stellt fest, dass der Rubik’s Cube sich vor allem durch die Gitterstruktur kennzeichne. Diese gebe keine Hinweise auf die Drehbarkeit. Dass sich die Einzelteile des Würfels drehen ließen, läge an einem technischen Mechanismus im Inneren, der auf der bildlichen Darstellung nicht zu erkennen sei. Zudem schließe der Markeneintrag nicht aus, dass Konkurrenten ebenfalls dreidimensionale Geduldsspiele herstellen. http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&jur=C,T,F&num=T-450/09&td=ALL Verkehr Rat; Tagung der EU-Verkehrsminister Unter Vorsitz des italienischen Verkehrsministers, Maurizio Lupi, fand am 03.12.2014 eine Tagung des Verkehrsministerrats in Brüssel statt. DEU war durch Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vertreten. Im Mittelpunkt der Besprechungen standen das Legislativpaket der Kommission zum Einheitlichen Europäischen Luftraum (SES II+) vom 11.06.2013 (vgl. BaB 11/2013) sowie die politische Säule des Vierten Eisenbahnpakets vom 30.01.2013 (vgl. BaB 03/2013). Zum SES II+-Legislativpaket konnten sich die Minister auf eine allgemeine Ausrichtung verständigen. Mit den beiden in dem Paket enthaltenen Verordnungsvorschlägen zur Umsetzung des Einheitlichen Europäischen Luftraums sowie zur Erweiterung der Zuständigkeiten der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency, EASA) mit Sitz in Köln soll die Fragmentierung des europäischen Luftraums mit 50 Flugsicherungszentren und 29 verschiedenen Flugsicherungsorganisationen beendet und eine bessere Integration der Flugrouten und der Flugsicherungsdienste erreicht werden. Die Minister verständigten sich u.a. darauf, dass die Mitgliedstaaten operationelle Pläne zur Errichtung sogenannter FAB’s (Funktionale Luftraumblöcke) aufstellen sollen. Durch diese Blöcke soll die Kapazität des europäischen Luftverkehrsmanagements Bericht aus Brüssel 22/2014 vom 05.12.2014 9
gesteigert und effizienter gemacht werden. Der Arbeitsschwerpunkt der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) soll künftig auf der Koordinierung der Ausarbeitung von technischen Vorschriften und der Erfüllung von Aufsichtspflichten liegen. Bezogen auf das Vierte Eisenbahnpaket konnten sich die Minister auf eine allgemeine Ausrichtung zum Verordnungsvorschlag zur Normalisierung der Konten der Eisenbahnunternehmen verständigen. Darüber hinaus nahm der Rat die Fortschritte der Verhandlungen zum Richtlinienvorschlag zum Einheitlichen Europäischen Eisenbahnraum sowie zum Verordnungsvorschlag zu inländischen Schienenpersonenverkehrsdiensten zur Kenntnis. http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/en/trans/146022. pdf Kommission; Regelmäßigere Sicherheitsmaßnahmen an deutschen Flughäfen In einer am 26.11.2014 veröffentlichten begründeten Stellungnahme hat die Kommission DEU offiziell dazu aufgefordert, für eine regelmäßige Überwachung aller Luftsicherheitsmaßnahmen auf deutschen Flughäfen zu sorgen. Gleichzeitig legte die Kommission die Reichweite der Kontrollen durch die nationalen Behörden fest. Eine Inspektion der Kommission hatte ergeben, dass einige Sicherheitsmaßnahmen von den nationalen Behörden nicht angemessen überwacht wurden. Die Kommission fordert DEU nun auf, die Verstöße gegen EU-Recht innerhalb von zwei Monaten abzustellen. Falls DEU nicht auf die Mahnung reagiert, kann die Kommission vor dem EuGH Klage gegen DEU erheben. http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-14-2130_de.htm Eurostat; 2013 mit neuem Rekord bei Fluggastzahlen Nach einer Mitteilung von Eurostat vom 04.12.2014 ist die Zahl der Fluggäste in der EU28 im Jahr 2013 um 1,7% gegenüber dem Jahr 2012 gestiegen und erreichte mit 842 Mio. Passagieren einen neuen Rekord. Der größte Passagieranteil (43,3%) entfiel auf Intra-EU-Flüge, gefolgt vom Extra-EU Verkehr (38,6%) und dem innerstaatlichen Verkehr (mit lediglich 18,1%). Bezogen auf die Mitgliedstaaten verzeichnete GBR mit 210 Mio. Passagieren die höchste Zahl von Fluggästen, gefolgt von DEU (181 Mio.), ESP (158 Mio.) und FRA (138 Mio.). Die höchsten Anstiege gegenüber 2012 verzeichneten LUX (+14,5%), MTA (+10,5%) und LIT (+10,0%). London/Heathrow war 2013 nach wie vor der verkehrsreichste Passagierflughafen der EU mit 72 Mio. Passagieren (+3,4% gegenüber 2012). Paris/Charles de Gaulle (62 Mio., +0,8%) und Frankfurt/Main (58 Mio., +1,1%) waren die zweit- und drittverkehrsreichsten Passagierflughäfen, gefolgt von Amsterdam/Schiphol (53 Mio., +3,0%), Madrid/Barajas (40 Mio., -12,1%) und München (39 Mio., +0,9%). Die höchsten Anstiege der Passagierzahlen wurden an den Flughäfen Warszawa/Chopina (+11,3%), Berlin/Tegel (+7,9%) und Edinburgh (+6,3%) registriert. http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_PUBLIC/7-04122014-AP/DE/7- 04122014-AP-DE.PDF Energie Kommission; Genehmigung zur Befreiung des deutschen Schienenverkehrs von Ökostromumlage Nach eingehender Prüfung hat die Kommission am 25.11.2014 festgestellt, dass die deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Strom (Erneuerbare-Energie-Gesetz 2014, EEG), mit der Bahnunternehmen Beihilfen gewährt werden, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Das EEG 2014 Bericht aus Brüssel 22/2014 vom 05.12.2014 10
dient der Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Grubengas. Die Förderung wird über die sogenannte EEG-Umlage finanziert, die von den Stromverbrauchern erhoben wird. Auf der Grundlage des EEG 2014 werden bestimmten stromintensiven Unternehmen, so auch Bahnunternehmen, Teilbefreiungen von dieser Umlage gewährt. Diese Teilbefreiungen sind staatliche Beihilfen, weil sie den begünstigten Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber anderen Unternehmen verschaffen, die die gesamte Umlage zahlen müssen. Die Kommission untersuchte daher, ob sie als Beihilfen zur Förderung bestimmter im gemeinsamen Interesse liegenden Ziele mit den EU-Vorschriften im Einklang stehen. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Beihilfen auf den Ausgleich der Opportunitätskosten beschränkt sind, die durch die Nutzung der Eisenbahn anstatt eines anderen weniger umweltverträglichen Verkehrsträgers entstehen. Damit förderten die Beihilfen gemeinsame Ziele im Verkehrswesen, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen. Somit stehen sie mit Art. 93 AEUV im Einklang. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2123_de.htm Kommission; Genehmigung der deutschen Ökostromumlage Nach einer eingehenden Prüfung ist die Kommission am 25.11.2014 zu dem Ergebnis gekommen, dass Beihilfen zur Förderung erneuerbarer Energien, die im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2012 gewährt wurden, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Die Bundesregierung hatte das EEG 2012 nicht bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet, weil ihrer Auffassung nach damit keine staatlichen Beihilfen verbunden waren. In dem nun gefassten Beschluss kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass das EEG 2012 zwar mit staatlichen Beihilfen verbunden ist, diese aber mit den Umweltschutzleitlinien von 2008 im Einklang stehen. Ferner hat die Kommission den überwiegenden Teil der den stromintensiven Unternehmen gewährten Teilbefreiungen von einer Umlage genehmigt, mit der die Förderung erneuerbarer Energien finanziert werden soll. Ein kleiner Teil der Befreiungen war jedoch höher als nach den EU-Beihilfevorschriften zulässig. Nun müssen die Empfänger die darüber hinausgehenden Beträge zurückzahlen, damit die Wettbewerbsverfälschung beseitigt wird. Die Rückforderung bezieht sich nur auf die Jahre 2013 und 2014. http://ec.europa.eu/competition/state_aid/cases/251153/251153_1506027_58_2.pdf Forschung EP; Uni Kassel Transfer als „Best practice“ im ITRE-Ausschuss Der Geschäftsführer des Transferzentrums der Universität Kassel (Uni Kassel Transfer), Dr. Oliver Fromm, hat am 03.12.2014 die Arbeit seiner Einrichtung im ITRE-Ausschuss des EP vorgestellt. Die Präsentation war Teil einer Reihe von „Best practice“-Beispielen aus verschiedenen Mitgliedstaaten, die im Rahmen einer Öffentlichen Anhörung zum Thema „Unterstützung von innovativen Unternehmensgründungen und KMU“ gezeigt wurden. Anschließend standen die Vertreter der jeweiligen Institutionen den MdEP des Ausschusses noch für weitere Erläuterungen Rede und Antwort. Dr. Fromm verwies in seiner Präsentation auf die Bedeutung, die die Gründungsförderung als drittes strategisches Ziel einer Universität neben Forschung und Lehre haben sollte. Das Transferzentrum unterstütze Forscher dabei, ihre Geschäfts- und Gründungsideen frühzeitig nach außen zu tragen, um potenzielle Kunden und Unterstützer zu finden. Die Vorstellung von Uni Kassel Transfer geht auf die Initiative der nordhessischen MdEP Martina Werner (S&D/DEU) zurück, die dem ITRE-Ausschuss als ordentliches Mitglied Bericht aus Brüssel 22/2014 vom 05.12.2014 11
angehört. Die Universität Kassel ist im Jahr 2013 als eine von drei Universitäten in DEU von der Bundesregierung als Gründerhochschule ausgezeichnet worden. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=- %2f%2fEP%2f%2fTEXT%2bCOMPARL%2bITRE-OJ-20141203- 1%2b01%2bDOC%2bXML%2bV0%2f%2fDE&language=DE Finanzdienstleistungen Kommission; Investitionspaket veröffentlicht Die Kommission veröffentlichte am 26.11.2014 die Mitteilung „Eine Investitionsoffensive für Europa“. Ziel ist es, das Wachstum in der EU anzukurbeln und Arbeitsplätze zu schaffen. Das Maßnahmenpaket soll ein Volumen von mindestens 315 Mrd. EUR haben und bis zu 1,3 Mio. neue Arbeitsplätze schaffen. Die Kernpunkte sind: Mobilisierung von Investitionsfinanzierungen: Vorgesehen ist die Einrichtung eines mit öffentlichen Mitteln garantierten Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) innerhalb der Europäischen Investitionsbank (EIB), der anteilig für Verluste aus Risikoinvestitionen haftet. Zur Finanzierung des Fonds sollen von der EIB 5 Mrd. EUR und 16 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt, bisher eingeplant für die Flexibilitätsmarge für die Programme „Connecting Europe“ und „Horizon 2020“, zur Verfügung stehen. Durch diese 21 Mrd. EUR erwartet die Kommission einen Hebeleffekt von 1:15 (z.B. durch die Übernahme der Garantie für bestimmte Teilsegmente einer Investition), so dass bis zu 315 Mrd. EUR generiert werden könnten. Verstärkende Wirkung soll durch Beiträge von Mitgliedstaaten und nationale Förderbanken erreicht werden. Derartige Beiträge der Mitgliedstaaten will die Kommission im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts positiv bewerten. In Ergänzung soll die Hebelwirkung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds für den Zeitraum 2014-2020 maximiert werden. Der Fonds soll ab Mitte 2015 einsatzbereit sein. Verwendung der Mittel des Fonds: Die Mittel sollen über Kredite und Beteiligungen für tragfähige Projekte mit europäischem Mehrwert eingesetzt werden. Zur Ermittlung geeigneter Projekte haben Kommission und EIB mit den Mitgliedstaaten eine Task Force eingesetzt, deren Aufgabe die Analyse möglicher Investitionshemmnisse und das Screening potenzieller Projekte ist. Zu potentiell tragfähigen Projekten gehören Investitionen in strategische Verkehrsinfrastrukturen (Energie, Verkehr, Telekommunikation), Bildung, Forschung und Innovation, Verbesserung der Beschäftigungsperspektiven, Maßnahmen für KMU und zur Förderung der Jugendbeschäftigung sowie ökologisch nachhaltige Projekte. Beseitigung von Investitionshindernissen: Angestrebt wird ein diversifiziertes Finanzsystem, das die Finanzierung durch die Banken ergänzt. Zentral sind Maßnahmen im Finanzsektor durch Schaffung einer Kapitalmarktunion. http://ec.europa.eu/priorities/jobs-growth-investment/plan/index_de.htm Rat, EP, Kommission; Europäische Langfristige Investitionsfonds (ELTIF) Rat, EP und Kommission erzielten am 26.11.2014 in den Trilogverhandlungen eine Einigung zum Verordnungsvorschlag der Kommission vom 26.06.2013 über europäische langfristige Investmentfonds (vgl. BaB 12/2013). Ziel der Kommission ist es, den Schwierigkeiten bei der Beschaffung langfristiger Finanzierungsmittel zu begegnen. Dafür soll eine neue Art von Fonds für institutionelle und private Investoren, die zu einem langfristigen Engagement bereit sind, geschaffen werden. Die Finanzmittel sollen in langfristige Projekte, z.B. in den Bereichen Infrastruktur, Verkehr und nachhaltige Energie, investiert werden. Vorgesehen sind Vorschriften dazu, in welche Arten von langfristigen Vermögenswerten und Unternehmen Bericht aus Brüssel 22/2014 vom 05.12.2014 12
investiert werden darf, wie die Mittel gestreut werden müssen, welche Informationen für die Anleger bereitzustellen sind sowie zum Aufbau und zur Verwaltung der Fonds. http://www.europarl.europa.eu/news/de/news- room/content/20141126IPR80904/html/Deal-secured-to-boostinfrastructure- investment-in-the-EU EZB; Finanzstabilitätsbericht Die EZB veröffentlichte am 27.11.2014 ihren halbjährlichen Finanzstabilitätsbericht. Das systemische Risiko im Euro-Währungsgebiet sieht die EZB derzeit auf vergleichsweise niedrigem Niveau, es seien insbesondere Fortschritte bei der Sanierung der Bankbilanzen erzielt worden, auch als Folge der umfassenden Bankenbewertung durch die EZB. Demgegenüber sei die gesamtwirtschaftliche Entwicklung nach wie vor schwach und in den Staaten sehr unterschiedlich, auch die Bemühungen zur Konsolidierung der Staatshaushalte seien zu verstärken. Für die kommenden 18 Monate sieht die EZB zentrale, sich möglicherweise gegenseitig verstärkende, Risiken in den Aktivitäten des Schattenbankensektors, in einer anhaltend schwache Ertragslage der Banken bei gleichzeitig schwacher Erholung der Gesamtwirtschaft und in Vertrauensverlusten angesichts des geringen Nominalwachstums und möglicherweise ausbleibenden Strukturreformen. https://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/other/financialstabilityreview201411.en.pdf??c3d 9f6523b7445117fad0ef0ca4bfa5f Finanzen EuRH; Landscape-Analyse zu den Risiken für das EU-Finanzmanagement veröffentlicht In seiner am 25.11.2014 veröffentlichten Landscape-Analyse zu den Risiken für das EU-Finanzmanagement zeigt der Europäische Rechnungshof (EuRH) zentrale Fragen auf, die sich im Zusammenhang mit einem effizienten EU- Finanzmanagement stellen. Nach Ansicht der EU-Prüfer sollten alle an der Ausführung des EU-Haushalts beteiligten Akteure der Erzielung von Ergebnissen und eines EU-Mehrwerts Vorrang einräumen und gleichzeitig sicherstellen, dass EU- Gelder ordnungsgemäß ausgewiesen und wie vorgesehen ausgegeben werden. Die Analyse ergab, dass vor allem komplizierte Förderfähigkeitsregelungen und - bedingungen zu einer suboptimalen Verwendung der EU-Haushaltsmittel führen könnten. Häufig seien Fehler auf die unzureichende Anwendung der Vergabevorschriften und Vergabeverfahren zurückzuführen, so die Prüfer des EuRH. http://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/LR14_02/QJ0614039DEN.pdf Kommission, Rat, EP; Neuer Entwurf zum Haushalt 2015 vorgelegt Die Kommission legte am 28.11.2014 einen neuen Entwurf für den EU-Haushalt 2015 vor, nachdem Verhandlungen zwischen EP und Rat beim Auslaufen der Schlichtungsprozedur am 17.11.2014 (vgl. BaB 12 u. 21/2014) zu keiner Einigung geführt hatten. Der neue Haushaltsentwurf sieht Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 145,2 Mrd. EUR (+1,8% im Vergleich zu 2014) und Mittel für Zahlungen in Höhe von 141,3 Mrd. (+0,7% im Vergleich zu 2014) vor. Der Vorschlag wurde EP und Rat übermittelt, um eine Fortsetzung der Verhandlungen zu ermöglichen. Im ersten Entwurf waren es noch 800 Mio. EUR an Zahlungen mehr gewesen. Die Kommission kommt damit den Mitgliedstaaten im Rat, die die Ansätze deutlich nach unten korrigieren möchten, entgegen. Zuvor beharrte das EP aber auf seiner Plenarsitzung am 25.11.2014 darauf, dass unbezahlte Rechnungen der Vergangenheit in Milliardenhöhe bezahlt würden, bevor über den EU-Haushalt für das kommende Jahr Bericht aus Brüssel 22/2014 vom 05.12.2014 13
verhandelt werde. Außerdem forderten die MdEP deutliche Erhöhungen im Haushalt 2015. Bei den Verhandlungen geht es nun um den Haushaltsentwurf für 2015 aber mithin auch um die Entwürfe der Nachtragshaushalte für 2014 und die unbezahlten Rechnungen. Aufgrund unerwarteter Einnahmen, die großenteils auf wettbewerbsrechtliche Strafzahlungen zurückzuführen sind, würden laut Kommission Teile der Zahlungen nationale Haushalte nicht belasten. http://ec.europa.eu/budget/biblio/documents/2015/2015_en.cfm#db2015 Kommission; Jahreswachstumsbericht 2015 mit Warnmechanismus und Beschäftigungsbericht vorgelegt Am 28.11.2014 veröffentlichte die Kommission ihren Jahreswachstumsbericht für das Jahr 2015 und empfiehlt darin eine Wirtschafts- und Sozialpolitik, fußend auf drei Säulen: 1) Investitionsimpulse, 2) energische Wiederaufnahme der Strukturreformen und 3) sog. verantwortungsvolle Haushaltspolitik. Die Kommission beginnt damit ein neues Europäisches Semester und schlägt gleichzeitig dessen Straffung und Stärkung vor, um es stärker zu fokussieren und politischer auszurichten. Außerdem sind dem Jahreswachstumsbericht der Warnmechanismusbericht und auch der Vorschlag der Kommission für den Gemeinsamen Bericht zur Beschäftigung beigefügt. Auf Ebene der Mitgliedstaaten empfiehlt die Kommission, sich auf eine Reihe von Schlüsselreformen mit folgenden Zielen zu konzentrieren: dynamischere Arbeitsmärkte und Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit, leistungsfähige und adäquate Renten- und Sozialschutzsysteme, flexiblere Waren- und Dienstleistungsmärkte, bessere Investitionsbedingungen für Unternehmen und bessere Investitionen in Forschung und Innovation sowie effizientere öffentliche Verwaltungen in Europa. Bei der Konsolidierung der Haushalte seien erhebliche Fortschritte erzielt worden, die wesentlich dazu beigetragen hätten, das Vertrauen in die Solidität der öffentlichen Finanzen wiederherzustellen und die Finanzlage zu stabilisieren. Nachhaltiges Wachstum sei jedoch nur gewährleistet, wenn die Haushaltsdefizite langfristig unter Kontrolle blieben und hohe Schuldenstände abgebaut würden. Hierzu bedürfe es einer verantwortungsvollen und wachstumsfreundlichen Haushaltspolitik, die mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang stünde und der Lage der betreffenden Mitgliedstaaten Rechnung trüge. Länder mit einem größeren haushaltspolitischen Spielraum hätten mehr Möglichkeiten, die Inlandsnachfrage und Investitionen zu fördern. Die Steuersysteme müssten fairer und effizienter werden. Zudem gelte es, entschlossen gegen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung vorzugehen. Der Warnmechanismusbericht soll Ungleichgewichte, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Mitgliedstaaten, des Eurogebiets oder der gesamten EU beeinträchtigen könnten, ermitteln und helfen, diese zu korrigieren. Der Vorschlag der Kommission für den gemeinsamen Bericht zur Beschäftigung analysiert die Beschäftigungslage in Europa und die politische Reaktion der Mitgliedstaaten darauf. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2235_de.htm?locale=en Kommission; ESP wegen steuerlicher Behandlung von Investitionen in ausländische Titel verklagt Am 26.11.2014 beschloss die Kommission, ESP beim EuGH zu verklagen, um überprüfen zu lassen, ob die spanischen Rechtsvorschriften, nämlich das Schenkungs- und Erbschaftsteuerrecht in den Territorio Histórico de Bizkaia, mit dem EU-Recht vereinbar sind. Gemäß den Vorschriften des Schenkungs- und Erbschaftsteuerrechts in den Territorio Histórico de Bizkaia unterliegen Schuldtitel, die von den örtlichen Behörden ausgestellt werden, im Vergleich zu anderen, in anderen EU/EWR-Staaten ausgestellten ähnlichen Titeln erbschaftsteuerrechtlichen Vergünstigungen. Diese unterschiedliche steuerliche Behandlung stelle eine Bericht aus Brüssel 22/2014 vom 05.12.2014 14
Diskriminierung gegenüber öffentlichen Schuldtiteln anderer Mitgliedstaaten der EU oder des EWR dar. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2135_de.htm?locale=en Kommission; GRI wegen Regelungen zur Kraftfahrzeugzulassungssteuer für Leasing- oder Mietfahrzeuge verklagt Am 26.11.2014 beschloss die Kommission, GRI beim EuGH zu verklagen, weil die griechischen Vorschriften im Zusammenhang mit der Zulassungssteuer für Kraftfahrzeuge, die eine Person mit Wohnsitz in GRI von einem Leasinggeber mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat least oder mietet, nicht geändert worden sind. Nach griechischem Recht hat eine Person mit Wohnsitz in GRI, die ein Fahrzeug von einem Leasinggeber mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat least oder mietet, in GRI die Kfz-Zulassungssteuer in voller Höhe zu zahlen. GRI habe die Frage des grenzüberschreitenden Leasings und Mietens von Kraftfahrzeugen rechtlich nicht geregelt und missachte so die Rechtsprechung des EuGH, nach der die Mitgliedstaaten im Fall von grenzüberschreitendem Leasing oder Mieten nur eine im Verhältnis zu der Nutzungsdauer des Fahrzeugs stehende Steuer erheben dürften. Ansonsten könnte die grenzüberschreitende Aktivität behindert und gegen den vertraglich verankerten Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs verstoßen werden. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2134_de.htm?locale=en Kommission; ESP wegen Besteuerungsregelungen von Investitionen in gebietsfremde Unternehmen verklagt Am 26.11.2014 beschloss die Kommission, ESP beim EuGH zu verklagen, um zu erreichen, dass die spanischen Rechtsvorschriften zur Besteuerung von Investitionen in gebietsfremde Unternehmen auf ihre EU-Rechtskonformität überprüft werden. Nach spanischem Recht beinhalten die Steuervorschriften für ausländische Dividenden (d.h. Dividenden, die ein gebietsfremdes Unternehmen an ein spanisches Unternehmen ausschüttet) mehr Auflagen als diejenigen für inländische Dividenden (d.h. Dividenden, die in ESP ansässige Unternehmen ausschütten). So müsse ein spanisches Unternehmen, das in ein gebietsfremdes Unternehmen investiere und die Steuervergünstigung in Anspruch nehmen möchte, mehr Auflagen erfüllen (beispielsweise in Bezug auf das Einnahmenvolumen und die Beteiligung der Anteilseigner) als bei inländischen Investitionen. In anderen Fällen werde die Steuervergünstigung für inländische, nicht aber für ausländische Dividenden gewährt. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2136_de.htm?locale=en Kommission, EuGH; AUT wegen vermeintlich fehlender finanzieller Transparenz verklagt Am 26.11.2014 beschloss die Kommission, AUT beim EuGH zu verklagen, weil das Land die EU-Vorschriften über die finanzielle Transparenz im Eisenbahnsektor nicht einhalte. AUT habe versäumt sicherzustellen, dass öffentliche Gelder, die als Ausgleich für die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Personenverkehrsdienste gezahlt würden, in den entsprechenden Konten ordnungsgemäß ausgewiesen würden. Deshalb lasse sich nicht ausschließen, dass solche Mittel auch zur Quersubventionierung anderer Verkehrsdienstleistungen verwendet würden. Dies könne den Wettbewerb verfälschen und den Bereichen, die öffentliche Subventionen erhielten, einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Eine solche Situation widerspräche den geltenden EU-Vorschriften, mit denen ein effizienter, unverfälschter und wettbewerbsfähiger EU-Eisenbahnbinnenmarkt geschaffen werden solle. Bericht aus Brüssel 22/2014 vom 05.12.2014 15
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2132_de.htm Kommission, EuGH; IRL wegen vermeintlich nicht ordnungsgemäßer Anwendung der Vorschriften für gekennzeichneten Kraftstoff verklagt Am 26.11.2014 beschloss die Kommission, IRL wegen vermeintlich nicht ordnungsgemäßer Anwendung der Vorschriften für die steuerliche Kennzeichnung von Kraftstoff beim EuGH zu verklagen. Gemäß den EU-Vorschriften zur steuerlichen Kennzeichnung von Kraftstoffen seien Kraftstoffe, die einem ermäßigten Steuersatz unterliegen könnten, mit Farbstoffen zu kennzeichnen. Fischereifahrzeuge beispielsweise könnten Kraftstoff verwenden, der einem niedrigeren Steuersatz unterliege; Freizeitboote dagegen müssten Kraftstoff verwenden, für den der normale Steuersatz gelte. IRL verstoße derzeit gegen EU-Recht, weil es die Verwendung von gekennzeichnetem Kraftstoff für den Betrieb von Freizeitbooten zulasse. Folglich könnten Freizeitboote den Fischereifahrzeugen vorbehaltenen Kraftstoff tanken, riskierten allerdings hohe Strafen, wenn sie bei Reisen in andere Mitgliedstaaten von den örtlichen Behörden kontrolliert würden. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2138_de.htm Kommission; ROM aufgefordert, vermeintliche steuerliche Ungleichbehandlung von Erwerbseinkünften Gebietsfremder abzustellen Wie die Kommission am 26.11.2014 mitteilte, hat sie ROM aufgefordert, seine Vorschriften über die Besteuerung von Einkünften nichtansässiger Personen aus selbständiger Erwerbstätigkeit zu ändern. Die Kommission ist der Auffassung, dass diese Vorschriften den freien Dienstleistungsverkehr und den freien Kapitalverkehr im EU-Binnenmarkt beschränken. Derzeit könnten ortsansässige Personen mit ähnlichen Einkünften die Geschäftsausgaben, die im Zusammenhang mit diesem Einkommen anfallen, steuerlich absetzen. Somit werde nur ihr Nettoeinkommen besteuert. Personen, die in einem anderen EU- oder EWR-Staat niedergelassen seien und nicht über eine feste Niederlassung in ROM verfügten, dürften solche Kosten nicht absetzen; bei ihnen werde daher das aus ROM stammende Bruttoeinkommen besteuert. http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-14-2130_de.htm?locale=en Kommission, EP; Stellungnahmen zur Haushaltsplanung der Mitgliedstaaten der Eurozone veröffentlicht Am 28.11.2014 veröffentlichte die Kommission ihre Stellungnahmen zur Haushaltsplanung 2015 der Mitglieder der Eurozone - mit Ausnahme GRI und CYP, die ein wirtschaftliches Anpassungsprogramm durchlaufen. Diese Stellungnahmen geben darüber Auskunft, ob nach Ansicht der Kommission die nationalen Haushalte im Einklang mit den Verpflichtungen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts stehen. In einigen Fällen habe das Risiko der Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen Auswirkungen auf die möglichen Schritte im Rahmen des Defizitverfahrens. Die Kommission hatte die Übersichten über die Haushaltsplanung 2015 von 16 Mitgliedstaaten des EUR-Währungsgebiets geprüft. Das Hauptaugenmerk galt dabei der Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Wie die Kommission feststellte, würden dessen Vorgaben von fünf Ländern (DEU, IRL, LUX, NDL und SLK) ganz und von vier weiteren (EST, LET, SLO und FIN) weitgehend erfüllt. Sieben Mitgliedstaaten (BEL, ESP, FRA, ITL, MTA, AUT und PTL) hingegen liefen Gefahr, gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt zu verstoßen. Im Falle FRA, ITL und BEL möchte die Kommission die Situation Anfang März 2015 überprüfen. Dies solle im Lichte der dann angenommenen Haushaltsgesetze und der erwarteten Spezifikation der Strukturreformprogramme geschehen. Die nationalen Regierungen dieser drei Staaten hatten sich auf höchster Ebene in ihren Schreiben Bericht aus Brüssel 22/2014 vom 05.12.2014 16
vom 21.11.2014 zur Annahme und Umsetzung wachstumsfördernder Strukturreformen bis Anfang 2015 verpflichtet. Diese würden laut Kommission voraussichtlich mittelfristig einen Einfluss auf die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen haben. Der zuständige Kommissar Pierre Moscovici (S&D/FRA) stand hierzu den Mitgliedern des Wirtschafts- und Währungsausschusses des EP am 02.12.2014 Rede und Antwort. http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/budgetary_plans/in dex_de.htm http://www.europarl.europa.eu/news/de/news- room/content/20141202IPR82340/html/Moscovici-quizzed-on-extra-time-for-three- EU-countries-to-hit-Eurozone-targets Soziales KOM, Rat; Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts 2015 vorgelegt In dem am 28.11.2014 veröffentlichten Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts von Kommission und Rat, welcher dem Jahreswachstumsbericht 2015 angehängt ist, werden die beschäftigungs- und sozialpolitischen Tendenzen und Herausforderungen innerhalb der EU analysiert. Weiter werden Maßnahmen und Reformen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Beschäftigungslage untersucht. Auch das Scoreboard zu den beschäftigungs- und sozialpolitischen Schlüsselindikatoren wird in dem Bericht abgebildet. Laut Bericht wurden bisher viele Fortschritte und Reformen in den Bereichen Arbeitslosigkeit, Jugendarbeitslosigkeit, Jugendgarantien, Sozialschutzsysteme und dem Ausbau von Bildungsangeboten umgesetzt. Dennoch sind weitere Anstrengungen in diesen Politikbereichen notwendig, um beispielsweise Ziele der Europa-2020-Strategie umsetzen zu können und große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zu überwinden. Der Bericht soll eine der Grundlagen für die weiteren Arbeiten im Rahmen des neuen Europäischen Semesters bilden. http://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=13093&langId=en EuGH; Italienische Regelung über befristete Arbeitsverträge im Schulbereich europarechtswidrig (Rechtssache C-22/13, C-61/13 bis C-63/13 und C-418/13) Am 26.11.2014 entschied der EuGH, dass die italienische Regelung, nach der an öffentlichen Schulen befristete Arbeitsverträge geschlossen und beliebig oft erneuert werden können, ohne dass sich das befristete Anstellungsverhältnis in ein unbefristetes umwandeln müsse, der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge vom 18.03.1999 im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG widerspreche. Denn die Rahmenvereinbarung muss durch nationale Regelungen insofern umgesetzt werden, dass eine Begrenzung der Dauer der befristeten Verträge gegeben sein muss oder die zulässige Zahl der Verlängerungen von befristeten Verträgen nicht überschritten sein darf. Zudem müsse der missbräuchliche Einsatz aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge durch abschreckende und effektive Sanktionen geahndet werden können. Beides sei in der italienischen Regelung allerdings nicht der Fall und sie verstößt daher gegen Unionsrecht. Geklagt hatten drei Angestellte an öffentlichen Schulen. http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=160109&pageIndex =0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1 Bericht aus Brüssel 22/2014 vom 05.12.2014 17
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