Bericht aus Brüssel - Hessen.de

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Bericht aus Brüssel

                22/2014 vom 05.12.2014

Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union
            21, Rue Montoyer, B- 1000 Bruxelles
        Tel.: 0032.2.739.59.00 Fax: 0032.2.732.48.13
         E-mail: hessen.eu@lv-bruessel.hessen.de
Inhaltsverzeichnis

                                                                      Seite

Institutionelles                                                      3

Europäisches Parlament                                                3

Ausschuss der Regionen                                                5

Wirtschaft                                                            6

Verkehr                                                               9

Energie                                                               10

Forschung                                                             11

Finanzdienstleistungen                                                12

Finanzen                                                              13

Soziales                                                              17

Gesundheit und Verbraucherschutz                                      19

Umwelt                                                                19

Landwirtschaft                                                        20

Justiz                                                                21

Inneres                                                               23

Bildung und Kultur                                                    26

EU-Förderprogramme                                                    26

Veranstaltungen                                                       27

Vorschau                                                              30

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Institutionelles

Kommission; Vorschläge zur Steigerung der Transparenz der Kommission
vorgelegt
Nachdem Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am 11.11.2014 die Mitteilung
über die Arbeitsmethoden der Kommission 2014-2019 vorgelegt und darin unter
anderem festgelegt hatte, dass Kommissionsmitglieder Organisationen oder
selbstständige Einzelpersonen nicht treffen dürfen, wenn diese nicht in das
Transparenzregister eingetragen sind, legte die Kommission am 25.11.2014 im
weiteren zwei Beschlüsse über die Veröffentlichung von Informationen über Treffen
zwischen Kommissionsmitgliedern bzw. Generaldirektoren und Organisationen oder
selbstständigen Einzelpersonen vor. Demnach müssen Informationen über Treffen
des Spitzenpersonals der Kommission mit Interessenvertretern im Anschluss
öffentlich zugänglich gemacht werden. Regionale und lokale Behörden sind vom
Anwendungsbereich ausgenommen.
http://ec.europa.eu/news/2014/11/20141125_de.htm

Europäisches Parlament

Plenarsitzung des Europäischen Parlaments vom 24. - 27.11.2014 in Straßburg

Misstrauensantrag gegen die Kommission
Am 24.11.2014 fand die Debatte zum Misstrauensantrag gegen die Kommission in
Anwesenheit von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und allen
Kommissaren statt.
Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker wies eingangs darauf hin, dass er sich -
auf eigene Initiative - zum Gegenstand des Antrages bereits beim Miniplenum vor 10
Tagen erklärt habe. Das Problem sei nicht nur ein Problem Luxemburgs. „Das ist ein
Problem, dem wir Abhilfe schaffen müssen! Wir brauchen eine gemeinsame
Bemessungsgrundlage und Informationsaustausch unter den Mitgliedstaaten. Ich
habe versprochen, an der Spitze der Kommission gegen Steuervermeidung und -
flucht zu kämpfen. Wenn ich es richtig verstehe, unterstützen alle Fraktionen diesen
Kurs. Wir müssen jetzt alle hart daran arbeiten, damit das auch wirklich ein Konsens
ist - beim G20-Gipfel habe ich noch nicht viel davon gemerkt. Der Misstrauensantrag,
der uns heute vorliegt - ich hätte mir gewünscht, dass er zum geeigneten Zeitpunkt,
nämlich zum Miniplenum eingereicht worden wäre".
Am 27.11.2014 hat das EP den Misstrauensantrag gegen die Kommission abgelehnt.
Nur 101 MdEPs stimmten für den Misstrauensantrag. 461 MdEPs stimmten gegen
den Misstrauensantrag und 88 enthielten sich.

300-Milliarden-Euro-Investitionspaket
Der Präsident der Kommission Jean-Claude Juncker hat dem EP am 26.11.2014 den
angekündigten Strategischen Investmentfonds vorgestellt, mit dem in den nächsten
drei Jahren mindestens 315 Mrd. EUR mobilisiert werden sollen, um die Wirtschaft in
der EU anzukurbeln. Die Abgeordneten der meisten Fraktionen befürworteten die
Initiative und forderten schnelle Maßnahmen, um das Wachstum zu fördern (siehe
Beitrag unter „Finanzdienstleistungen“).
Kommissionspräsident Juncker erklärte in der Aussprache, der Plan beruhe auf drei
Komponenten:
- Einrichtung eines neuen Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI)
im Juni 2015, der mit 21 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt und der Europäischen

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Investitionsbank (EIB) ausgestattet ist, um innerhalb von drei Jahren (2015–2017)
Investitionen in Höhe von insgesamt mindestens 315 Mrd. EUR zu mobilisieren;
- Schaffung einer "Projekt-Pipeline" in Verbindung mit technischer Unterstützung,
damit die Investitionen dorthin fließen, wo sie am dringendsten benötigt werden;
- Aufstellung eines Zeitplans, um Europa für Investitionen attraktiver zu machen und
regulatorische Engpässe zu beseitigen.
Der Vorsitzende der EVP-Fraktion MdEP Manfred Weber (EVP/DEU) lobte die Pläne
und sagte: „Privates Kapital zu mobilisieren ist besser, als neue Schulden zu
machen". Trotzdem müssten die Mitgliedstaaten weiter den Mut zu Strukturreformen
aufbringen, so Weber: „Wenn Gerichtsverfahren in ITL so lange dauern, wie sie
dauern, braucht man sich nicht zu wundern, wenn nicht investiert wird. Wenn die
Arbeitsmärkte zu starr sind, wie in FRA, braucht man sich nicht zu wundern, wenn
nicht investiert wird. Und wenn Planungsverfahren Monate und Jahre dauern wie in
meinem Land, in DEU, braucht man sich nicht zu wundern, wenn nicht investiert
wird".
Der Vorsitzende der S&D-Fraktion MdEP Gianni Pittella (S&D/ITL) sagte: „Wir hätten
gerne mehr öffentliche Mittel, mehr Investitionen, zur Verfügung, aber dies ist eine
gute Grundlage". Er unterstrich, dass es seine Fraktion nicht interessiere, „was die
Ratingagenturen sagen - wir interessieren uns für die Menschen". Er erinnerte
Juncker daran, dass die S&D-Fraktion ihn unter der Bedingung unterstützt hatte,
dass er ein Investitionspaket präsentiert, und dass das EP in dessen Umsetzung
vollständig eingebunden werden sollte.
Der ECR-Vorsitzende MdEP Syed Kamall (ECR/GBR) nahm Bezug auf Junckers
Gießkannen-Metapher hinsichtlich des Investitionspakets: „Wie können wir
sicherstellen, dass diese 'Gießkanne' wirklich Wachstum ankurbelt? Wie können wir
sicher sein, dass diese Flut von öffentlichen Mitteln nicht alle privaten Investitionen
hinwegspült? Wie können wir vermeiden, dass dies ein privates
Bewässerungssystem wird, bei dem keiner den Hahn aufdreht? Wir brauchen
genaue Antworten auf unsere Fragen - Vielleicht können wir dann ihr Projekt
unterstützten".
Der Vorsitzende der ALDE-Fraktion MdEP Guy Verhofstadt (ALDE/BEL) hob hervor,
dass die Investitionen unterstützt werden müssen durch Strukturreformen in den
Mitgliedstaaten. „Vielleicht sollten Arbeitsmarktreformen eine Bedingung sein, um die
Mittel aus dem Fonds zu erhalten", schlug er vor, und unterstrich die Notwendigkeit,
den Binnenmarkt in den Bereichen Digitales, Energie und Kapital zu vollenden.
„Sonst würde viel Geld verlorengehen", warnte er. Verhofstadt schlug ebenfalls vor,
den Gebrauch der Mittel von Steuern zu befreien, um noch mehr private Investitionen
anzuziehen.
Als Vertreter der GUE-Fraktion sagte MdEP Dimitrios Papadimoulis (GUE/GRI) zu
Juncker: „Ihr Paket ist ohne Substanz. 16 Mrd. EUR kommen aus dem EU-Haushalt
und 5 Mrd. EUR von der EIB. Da ist kein Euro aus neuen Mitteln dabei. Außerdem
haben Sie eine Hebelwirkung versprochen, durch die die Gelder um das 15-fache
multipliziert werden könnten. In diesen Zeiten der Stagnation und Rezession in der
Eurozone nimmt Ihnen das kein einziger Volkswirt ab".
Der Ko-Vorsitzende der GRÜNEN Fraktion MdEP Philippe Lamberts (GRÜNE/BEL)
sagte, das Investitionspaket sei „gut gemeint", unterstrich aber die Notwendigkeit, die
„Kasinowirtschaft" abzuschaffen. Nach seiner Meinung sollte die Bekämpfung von
Betrug und Steuerhinterziehung ein integraler Bestandteil des Plans sein. Er hob
außerdem hervor, wie wichtig der Wechsel zu erneuerbaren und nachhaltigen
Energiequellen in der EU sei. „Wir sollten nicht täglich 1 Mrd. EUR an Putin und sein
Energiesystem zahlen", fügte er hinzu.
Kommission-Vizepräsident Jyrki Katainen sagte, der Fonds hätte optimale
Auswirkungen auf die Realwirtschaft und könne dazu beitragen, wichtige private und

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öffentliche Investitionen in hochwertige Projekte auf den Weg zu bringen und
dauerhaft Arbeitsplätze schaffen. Er hob hervor, dass die Beiträge der
Mitgliedstaaten zum Fonds neutral hinsichtlich des Stabilitäts- und Wachstumspakts
sein würden. Der Fonds soll auch einen neuen Ansatz auf europäischer Ebene
darstellen, „um die Art und Weise, wie öffentliches Geld verwendet wird, zu
verändern", insbesondere durch die Unterstützung riskanterer Darlehen.

Stärkung der Verbraucherrechte im digitalen Binnenmarkt
Das EP hat am 27.11.2014 eine nicht bindende Entschließung zur Stärkung der
Verbraucherrechte im digitalen Binnenmarkt mit einer Mehrheit von 384 - 174 - 56
angenommen (siehe Beitrag unter „Wirtschaft“).
In der Debatte am Vortag (26.12.2014) sagte der zuständige Vizepräsident der
Kommission Andrus Ansip, dass man Suchmaschinen und ihre Verflechtungen mit
anderen Diensten im Internet sehr genau untersuchen und diskutieren müsse.
MdEP Andreas Schwab (EVP/DEU) sagte, man wolle dafür Sorge tragen, dass der
europäische Rechtsrahmen faire und klare Bedingungen für alle Anbieter und für alle
Verbraucher biete. Dafür würde in Europa mehr Kohärenz einzelner
Gesetzgebungsvorhaben gebraucht.
MdEP Jan-Philipp Albrecht (GRÜNE/DEU) forderte, dass die Kommission
sicherstellen müsse, dass Google seine Machtposition nicht ausnutze, um eigene
Produkte in seinen Suchmaschinen zu bevorzugen.
MdEP Julia Reda (Piraten/DEU) lehnte die Entschließung ab, mit der Begründung
„Das ist ein ziemlich durchsichtiger Versuch der deutschen Christdemokraten, ein
Leistungsschutzrecht für Presseverlage auf EU-Ebene einzuführen“.

EU - Haushalt 2015: Debatte zu den gescheiterten Verhandlungen mit dem Rat
In einer Debatte am 25.11.2014 haben die Abgeordneten mit Enttäuschung auf das
Scheitern der Verhandlungen über den EU-Haushalt 2015 und die
Nachtragshaushalte für 2014 reagiert. Sie drängten die Mitgliedstaaten dazu, den
politischen Willen aufzubringen, sich endlich dem Problem der sich stetig mehrenden
ausstehenden Rechnungen für 2014 zu stellen. Die Gespräche beginnen erneut,
wenn am 28.11.2014 ein neuer Haushaltsvorschlag vorliegt (Siehe Beitrag unter
„Finanzen“).

Fluggastdaten: EU-Kanada-Abkommen zur Prüfung durch den EuGH?
Das EP hat am 25.11.2014 mit einer Mehrheit von 383 – 271 – 74 beschlossen, das
ihm zur Ratifizierung vorliegende EU-Abkommen zur Übermittlung von Fluggastdaten
PNR(Passenger Name Records) an Kanada dem EuGH zur Prüfung zu übermitteln.
Der Antrag war von der ALDE-Fraktion gestellt worden und wurde von S&D,
GRÜNEN und GUE unterstützt (siehe Beitrag unter „Inneres“).

Ausschuss der Regionen

AdR; 109. AdR-Plenarsitzung
Am 03./04.12.2014 fand in Brüssel die 109. AdR-Plenarsitzung statt. Für Hessen
nahmen Landtagspräsident Norbert Kartmann und Staatssekretär Mark Weinmeister
teil. Es handelte sich dabei um die letzte Plenarsitzung in der aktuellen fünften
Mandatsperiode des AdR, die am 25.01.2015 endet. Es wurde über folgende
Stellungnahmen abgestimmt: Förderung der Qualität öffentlicher Investitionen im
Handlungsbereich der EU, sechster Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und
territorialen Zusammenhalt, Paket zur Industriepolitik, Innovation in der blauen
Wirtschaft: Nutzung des Potenzials unserer Meere und Ozeane für Wachstum und

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Beschäftigung, eine makroregionale Strategie der EU für den Alpenraum,
Informations-, Planungs- und Fahrscheinausstellungsdienste für multimodales
Reisen, Europa seinen Bürgern wieder näherbringen – mit einer intensiveren,
besseren Kommunikation auf lokaler Ebene, die Nachbarschaft am Scheideweg:
Umsetzung der Europäischen Nachbarschaftspolitik im Jahr 2013, Qualitätsrahmen
der EU für die Antizipation von Veränderungen und Umstrukturierungen,
Bemühungen um echte Solidarität im Sinne einer wirklich europäischen
Migrationspolitik, ein besser vernetztes Europa und das große Potenzial der IKT-
Branche als Wachstumsmotor, Internet-Politik und Internet-Governance, der
europäische Film im digitalen Zeitalter, Anerkennung von Qualifikationen und
Kompetenzen, die durch nicht-formales und informelles Lernen erworben wurden,
Maßnahmenpaket zur ökologischen Erzeugung, Mobile-Health-Dienste und
wirksame, zugängliche und belastbare Gesundheitssysteme. Darüber hinaus wurde
eine Entschließung zur Investitionsoffensive der Kommission verabschiedet.
Außerdem fand eine Aussprache mit der für Regionalpolitik zuständigen
Kommissarin Corina Cretu statt.
http://www.toad.cor.europa.eu/AgendaDocuments.aspx?pmi=ha5jDW%2bOWSEnCz
tyHP5ePtQHteqabiNb6AGYeqmHsrM%3d&ViewDoc=true

Wirtschaft

Kommission; Mehr Transparenz für TTIP
Die Kommission hat am 25.11.2014 eine an sich selbst gerichtete Mitteilung zur
Verbesserung der Transparenz und der Schaffung von mehr Offenheit bei den
Verhandlungen       über   das    deutsch-amerikanische     Freihandelsabkommen
(Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP) veröffentlicht. Durch den
erweiterten Zugang zu Dokumenten sollen das Vertrauen und die Unterstützung der
EU-Bürger gewonnen und Fehleinschätzungen korrigiert werden. So sagt die
Kommission unter anderem zu, mehr Verhandlungstexte zu veröffentlichen.
Positionen der USA können jedoch nur mit deren Zustimmung veröffentlicht werden.
Ferner will die Kommission künftig allen MdEP, und nicht wie bisher nur einigen
wenigen, den Zugang zu den vertraulichen TTIP-Texten gewähren. Dies soll durch
die Einrichtung eines „Lesesaals“ ermöglicht werden. Weiterhin verspricht die
Kommission, weniger TTIP-Verhandlungsdokumente als „EU restricted“ einzustufen,
damit sie für MdEP auch außerhalb des Lesesaals leichter zugänglich gemacht
werden können. Zudem versicherte die Kommission eine regelmäßige
Veröffentlichung und Aktualisierung einer öffentlich zugänglichen Liste der TTIP-
Dokumente gemeinsam mit dem EP und dem Rat.
http://ec.europa.eu/news/2014/docs/c_2014_9052_en.pdf

Rat; Rat für Allgemeine Angelegenheiten am 21.11.2014 zur EU-Handelsagenda
Die für Handelspolitik zuständigen EU-Fachminister verabschiedeten am 21.11.2014
Ratsschlussfolgerungen zur Überprüfung der Prioritäten der EU-Handelsagenda für
die nächsten fünf Jahre. Der Rat bekräftigte die Entschlossenheit der EU, einen von
gegenseitigem Nutzen geprägten, freien, fairen und offenen Handel zu fördern. Eine
Umsetzung dieser Prinzipien solle weiterhin im Rahmen der Welthandelsorganisation
(WTO) stattfinden. Der Rat begrüßte den Durchbruch der zur vollständigen
Umsetzung des WTO „Bali-Pakets“ führen und den Weg in Richtung Abschluss der
Doha-Entwicklungsagenda öffnen soll. Des Weiteren betonte der Rat, dass die EU
auch weiterhin an einer Stärkung eines multilateralen Handelssystems interessiert
sei, unterstrich aber, dass die EU sich vor allem auf die Entwicklung von bilateralen

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Handelsbeziehungen konzentrieren würde. Der Rat fasste Schlussfolgerungen über
das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA. Der Rat betonte das
Potenzial eines ehrgeizigen Abkommens und die Möglichkeiten, die es für Haushalte
und Firmen in der EU und den USA bringen könnte. Gleichzeitig betonte der Rat die
Notwendigkeit, die Vorteile von Handelsabkommen besser zu kommunizieren. Die
Transparenz von Handelsverhandlungen sollte verbessert werden, um den Dialog
mit den europäischen Bürgern im Sinne demokratischer Legitimierung zu
verbessern.
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/foraff/145922.p
df

Rat; Rat für Transport, Telekommunikation und Energie am 27.11.2014
Am 27.11.2014 tagte der Rat für Transport, Telekommunikation und Energie. Die
zuständigen EU-Fachminister befassten sich unter anderem mit den Vorschlag zur
Änderung des EU-Telekommunikationsrechtsrahmens („Connected Continent“). Im
Zentrum der Diskussion standen die Themen Roaming und Netzneutralität. Die
Präsidentschaft kam zu dem Schluss, dass mehr Zeit benötig werde, um eine
gemeinsame Ratsposition definieren zu können. Weiterhin verabschiedeten die
Minister Ratsschlussfolgerungen zum Thema Internetverwaltung. Der Rat betonte,
dass die EU in diesem Bereich einen Multi-Stakeholder Ansatz unterstütze, der von
Menschenrechten und demokratischen Prinzipien untermauert sei. Darüber hinaus
stand die Halbzeitbewertung der Strategie-Europa-2020 auf der Tagesordnung. Die
Mitgliedstaaten äußerten, dass Europa 2020 mit Blick auf die Digitale Agenda zwar
Ergebnisse produziert hätte, dass eine Umsetzung aber effektiver gestaltet werden
könnte. Für die Umsetzung der nächsten Phase der Europa-2020-Strategie
unterstrich der Rat, dass ein stärkerer Schwerpunkt auf Maßnahmen zur
Wiederherstellung des Wachstums und zur Schaffung von Arbeitsplätzen gesetzt
werden solle. Ein weiteres zentrales Thema der Ratssitzung war der Vorschlag zur
Verbesserung der Netz- und Informationssicherheit (NIS). Die Präsidentschaft
informierte die Minister über den derzeitigen Verhandlungsstand zwischen Rat und
EP. Demnach könnte noch vor Ende des Jahres eine Einigung gefunden werden.
http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/trans/145966.p
df

EP; Entschließung zur Stärkung der Verbraucherrechte im digitalen
Binnenmarkt
Das EP hat am 27.11.2014 eine nicht bindende Entschließung zur Stärkung der
Verbraucherrechte im digitalen Binnenmarkt mit 384 Ja-Stimmen zu 174 Nein-
Stimmen und 56 Enthaltungen angenommen (gemeinsamer Entschließungsantrag
der Fraktionen EVP und S&D). Die Entschließung des EP zielt darauf ab, den
digitalen Markt kundenfreundlicher zu gestalten. Neben der Stärkung der
Verbraucherrechte geht es aber auch darum, gleiche Wettbewerbsbedingungen für
Unternehmen im digitalen Binnenmarkt sicherzustellen. Der Rat wird aufgefordert,
die Verhandlungen über den Vorschlag für eine Verordnung über Maßnahmen zum
europäischen       Binnenmarkt       der     elektronischen      Kommunikation
(Telekommunikationspaket) und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents mit
dem EP aufzunehmen. In der Entschließung wird die Kommission u.a. auch
aufgefordert, die Wettbewerbsregeln ordnungsgemäß durchzusetzen, um eine
übermäßige Marktkonzentration und den Missbrauch einer marktbeherrschenden
Stellung zu unterbinden. Gleichzeitig wird sie aufgefordert, die Reform des
Urheberrechts zügig vorzulegen. Die Kommission soll zudem eine Führungsrolle bei
der Förderung internationaler Normen und Spezifikationen für Cloud-Computing
übernehmen. Zentrales Anliegen sind die Suchmaschinenfirmen. In der

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Entschließung wird darauf hingewiesen, dass „der Markt der Online-Suche von
besonderer Bedeutung für die Wahrung der Wettbewerbsbedingungen im digitalen
Binnenmarkt ist“. Die Kommission wird aufgefordert, die Wettbewerbsregeln
entschlossen durchzusetzen. Auch betont das EP, dass „bei der Nutzung von
Suchmaschinen der Suchvorgang und die Suchergebnisse frei von Verzerrungen
sein sollten“.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-
2014-0071+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

EuGH; Urteil zur Eintragung des Zeichens GOLDEN BALLS
Am 20.11.2014 veröffentlichte der EuGH sein Urteil in der Rechtssache C-581/13
und C-582/13 und entschied, dass das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt
(HABM) erneut prüfen muss, ob das Zeichen GOLDEN BALLS eingetragen werden
kann. Dabei muss das HABM prüfen, ob der geringe Grad der Ähnlichkeit zwischen
den Marken GOLDEN BALLS und BALLON D’OR ausreicht, dass das Publikum
gedanklich einen Zusammenhang zwischen den beiden Zeichen herstellt. In dem
konkreten Fall hatte die britische Gesellschaft Golden Balls im Juni und Oktober
2007 beim HABM für verschiedene Waren und Dienstleistungen die Eintragung des
Wortzeichens GOLDEN BALLS als Gemeinschaftsmarke beantragt. Die französische
Gesellschaft Intra-Presse und Veranstalterin des BALLON D’OR legte daraufhin
Widerspruch gegen diese Anmeldungen ein. Das HABM hat den Widersprüchen mit
zwei Entscheidungen teilweise stattgegeben und die Marke GOLDEN BALLS nur für
Waren eingetragen, die sich von den durch die Marke BALLON D’OR erfassten
Waren unterscheiden. Dagegen legte Golden Balls beim Gericht zwei
Aufhebungsklagen ein, Intra-Presse beantragte beim Gericht die Aufhebung dieser
Entscheidungen. In seinem Urteil vom 16.09.2014 hatte der EuGH entschieden, dass
die Marke BALLON D’OR der Eintragung des Zeichens GOLDEN BALLS als
Gemeinschaftsmarke nicht entgegenstehe, da die Zeichen nur eine schwache
begriffliche Ähnlichkeit aufweisen. Selbst für identische oder ähnliche Waren und
Dienstleistungen bestehe keine Verwechslungsgefahr. Gegen dieses Urteil hatte
Intra-Presse zwei Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt. Mit dem aktuellen Urteil
vom 20.11.2014 weist der EuGH die Rechtsmittel zurück und hebt die Urteile des
Gerichtes und die Entscheidung des HABM auf. Das HABM muss nun erneut prüfen,
ob das Zeichen eingetragen werden kann und ob die geringe Ähnlichkeit der Marken
dafür ausreicht, dass das Publikum gedanklich einen Zusammenhang zwischen den
beiden Zeichen herstellt.
http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&jur=C,T,F&num=C-582/P&td=ALL

EuGH; Nachprüfungsbeschlüsse der Kommission zu möglichem Missbrauch
der marktbeherrschenden Stellung von Orange sind rechtens
Am 25.11.2014 veröffentlichte der EuGH sein Urteil in der Rechtssache T-402/13.
Das Gericht bestätigte die Nachprüfungsbeschlüsse, die die Kommission im
Zusammenhang mit einem möglichen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung
gegenüber der Aktiengesellschaft Orange erlassen hatte. In dem konkreten Fall hatte
2011 ein mit Orange konkurrierendes Unternehmen bei der französischen
Wettbewerbsbehörde Beschwerde eingereicht. Das Konkurrenzunternehmen warf
Orange      vor,    mit    mehreren     Praktiken    auf     dem    Gebiet      der
Zusammenschaltungsleistungen im Bereich der Internetverbindung seine
beherrschende Stellung missbraucht zu haben. Die zuständige Behörde konnte
diese Meinung nicht teilen und befand, dass die beanstandenden Praktiken von
Orange     nicht   nachgewiesen     seien    oder    keinen    Missbrauch     einer
marktbeherrschenden Stellung darstellten. Zeitgleich hatte die Kommission wegen
ähnlicher Praktiken ein Verfahren gegen Orange eingeleitet. Nach der Entscheidung

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der französischen Behörde ordnete die Kommission eine Untersuchung an einzelnen
Betriebsstätten von Orange an. Daraufhin klagte Orange vor dem EuGH, um eine
Nichtigkeitserklärung der Beschlüsse zu erwirken. Orange war der Ansicht, dass die
Kommission nicht berechtigt gewesen sei, die Untersuchung der Geschäftsräume
anzuordnen. In seinem Urteil vom 25.11.2014 wies der EuGH die Klage von Orange
ab und bestätigte die Nachprüfungsbeschlüsse der Kommission. Er wies außerdem
darauf hin, dass die Kommission grundsätzlich nicht an eine Entscheidung gebunden
ist, die von einer nationalen Behörde oder eines nationalen Gerichtes gemäß Art.
101 und 102 AEUV erlassen wurde.
http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&jur=C,T,F&num=T-402/13&td=ALL

EuGH; Eintragung der Form des Rubik’s Cube als Gemeinschaftsmarke ist
gültig
In der Rechtssache T-450/09 hat der EuGH am 25.11.2014 festgestellt, dass die
grafische Darstellung des Rubik’s Cube keine technische Lösung enthält, die seinem
Schutz als Marke entgegensteht. Im Jahre 1999 hatte das Harmonisierungsamt für
den Binnenmarkt (HABM) die Form des Würfels als dreidimensionale
Gemeinschaftsmarke für „dreidimensionale Geduldsspiele“ eingetragen. 2006
beantragte der deutsche Spielzeughersteller Simba Toys beim HABM die
Nichtigkeitserklärung der dreidimensionalen Marke, da diese eine technische Lösung
enthalte und eine solche Lösung nur durch ein Patent und nicht durch eine Marke
geschützt werden könne. Das HABM wies den Antrag von Simba Toys zurück.
Daraufhin erhob der Spielehersteller Klage beim EuGH und beantragte die
Aufhebung der Entscheidung des HABM. Mit dem Urteil vom 25.11.2014 weist der
EuGH diese Klage ab und stellt fest, dass der Rubik’s Cube sich vor allem durch die
Gitterstruktur kennzeichne. Diese gebe keine Hinweise auf die Drehbarkeit. Dass
sich die Einzelteile des Würfels drehen ließen, läge an einem technischen
Mechanismus im Inneren, der auf der bildlichen Darstellung nicht zu erkennen sei.
Zudem schließe der Markeneintrag nicht aus, dass Konkurrenten ebenfalls
dreidimensionale Geduldsspiele herstellen.
http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&jur=C,T,F&num=T-450/09&td=ALL

Verkehr

Rat; Tagung der EU-Verkehrsminister
Unter Vorsitz des italienischen Verkehrsministers, Maurizio Lupi, fand am 03.12.2014
eine Tagung des Verkehrsministerrats in Brüssel statt. DEU war durch
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vertreten. Im Mittelpunkt der
Besprechungen standen das Legislativpaket der Kommission zum Einheitlichen
Europäischen Luftraum (SES II+) vom 11.06.2013 (vgl. BaB 11/2013) sowie die
politische Säule des Vierten Eisenbahnpakets vom 30.01.2013 (vgl. BaB 03/2013).
Zum SES II+-Legislativpaket konnten sich die Minister auf eine allgemeine
Ausrichtung verständigen. Mit den beiden in dem Paket enthaltenen
Verordnungsvorschlägen zur Umsetzung des Einheitlichen Europäischen Luftraums
sowie zur Erweiterung der Zuständigkeiten der Europäischen Agentur für
Flugsicherheit (European Aviation Safety Agency, EASA) mit Sitz in Köln soll die
Fragmentierung des europäischen Luftraums mit 50 Flugsicherungszentren und 29
verschiedenen Flugsicherungsorganisationen beendet und eine bessere Integration
der Flugrouten und der Flugsicherungsdienste erreicht werden. Die Minister
verständigten sich u.a. darauf, dass die Mitgliedstaaten operationelle Pläne zur
Errichtung sogenannter FAB’s (Funktionale Luftraumblöcke) aufstellen sollen. Durch
diese Blöcke soll die Kapazität des europäischen Luftverkehrsmanagements

                        Bericht aus Brüssel 22/2014 vom 05.12.2014                9
gesteigert und effizienter gemacht werden. Der Arbeitsschwerpunkt der
Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) soll künftig auf der Koordinierung
der Ausarbeitung von technischen Vorschriften und der Erfüllung von
Aufsichtspflichten liegen. Bezogen auf das Vierte Eisenbahnpaket konnten sich die
Minister auf eine allgemeine Ausrichtung zum Verordnungsvorschlag zur
Normalisierung der Konten der Eisenbahnunternehmen verständigen. Darüber
hinaus nahm der Rat die Fortschritte der Verhandlungen zum Richtlinienvorschlag
zum Einheitlichen Europäischen Eisenbahnraum sowie zum Verordnungsvorschlag
zu inländischen Schienenpersonenverkehrsdiensten zur Kenntnis.
http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/en/trans/146022.
pdf

Kommission; Regelmäßigere Sicherheitsmaßnahmen an deutschen Flughäfen
In einer am 26.11.2014 veröffentlichten begründeten Stellungnahme hat die
Kommission DEU offiziell dazu aufgefordert, für eine regelmäßige Überwachung aller
Luftsicherheitsmaßnahmen auf deutschen Flughäfen zu sorgen. Gleichzeitig legte
die Kommission die Reichweite der Kontrollen durch die nationalen Behörden fest.
Eine Inspektion der Kommission hatte ergeben, dass einige Sicherheitsmaßnahmen
von den nationalen Behörden nicht angemessen überwacht wurden. Die Kommission
fordert DEU nun auf, die Verstöße gegen EU-Recht innerhalb von zwei Monaten
abzustellen. Falls DEU nicht auf die Mahnung reagiert, kann die Kommission vor
dem EuGH Klage gegen DEU erheben.
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-14-2130_de.htm

Eurostat; 2013 mit neuem Rekord bei Fluggastzahlen
Nach einer Mitteilung von Eurostat vom 04.12.2014 ist die Zahl der Fluggäste in der
EU28 im Jahr 2013 um 1,7% gegenüber dem Jahr 2012 gestiegen und erreichte mit
842 Mio. Passagieren einen neuen Rekord. Der größte Passagieranteil (43,3%)
entfiel auf Intra-EU-Flüge, gefolgt vom Extra-EU Verkehr (38,6%) und dem
innerstaatlichen Verkehr (mit lediglich 18,1%). Bezogen auf die Mitgliedstaaten
verzeichnete GBR mit 210 Mio. Passagieren die höchste Zahl von Fluggästen,
gefolgt von DEU (181 Mio.), ESP (158 Mio.) und FRA (138 Mio.). Die höchsten
Anstiege gegenüber 2012 verzeichneten LUX (+14,5%), MTA (+10,5%) und LIT
(+10,0%). London/Heathrow war 2013 nach wie vor der verkehrsreichste
Passagierflughafen der EU mit 72 Mio. Passagieren (+3,4% gegenüber 2012).
Paris/Charles de Gaulle (62 Mio., +0,8%) und Frankfurt/Main (58 Mio., +1,1%) waren
die     zweit-  und     drittverkehrsreichsten Passagierflughäfen,    gefolgt   von
Amsterdam/Schiphol (53 Mio., +3,0%), Madrid/Barajas (40 Mio., -12,1%) und
München (39 Mio., +0,9%). Die höchsten Anstiege der Passagierzahlen wurden an
den Flughäfen Warszawa/Chopina (+11,3%), Berlin/Tegel (+7,9%) und Edinburgh
(+6,3%) registriert.
http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_PUBLIC/7-04122014-AP/DE/7-
04122014-AP-DE.PDF

Energie

Kommission; Genehmigung zur Befreiung des deutschen Schienenverkehrs
von Ökostromumlage
Nach eingehender Prüfung hat die Kommission am 25.11.2014 festgestellt, dass die
deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Strom
(Erneuerbare-Energie-Gesetz 2014, EEG), mit der Bahnunternehmen Beihilfen
gewährt werden, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Das EEG 2014

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dient der Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und
Grubengas. Die Förderung wird über die sogenannte EEG-Umlage finanziert, die von
den Stromverbrauchern erhoben wird. Auf der Grundlage des EEG 2014 werden
bestimmten     stromintensiven     Unternehmen,   so   auch    Bahnunternehmen,
Teilbefreiungen von dieser Umlage gewährt. Diese Teilbefreiungen sind staatliche
Beihilfen, weil sie den begünstigten Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil
gegenüber anderen Unternehmen verschaffen, die die gesamte Umlage zahlen
müssen. Die Kommission untersuchte daher, ob sie als Beihilfen zur Förderung
bestimmter im gemeinsamen Interesse liegenden Ziele mit den EU-Vorschriften im
Einklang stehen. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Beihilfen auf
den Ausgleich der Opportunitätskosten beschränkt sind, die durch die Nutzung der
Eisenbahn anstatt eines anderen weniger umweltverträglichen Verkehrsträgers
entstehen. Damit förderten die Beihilfen gemeinsame Ziele im Verkehrswesen, ohne
den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen. Somit stehen sie mit Art.
93 AEUV im Einklang.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2123_de.htm

Kommission; Genehmigung der deutschen Ökostromumlage
Nach einer eingehenden Prüfung ist die Kommission am 25.11.2014 zu dem
Ergebnis gekommen, dass Beihilfen zur Förderung erneuerbarer Energien, die im
Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2012 gewährt wurden, mit den
EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Die Bundesregierung hatte das EEG
2012 nicht bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet, weil ihrer Auffassung
nach damit keine staatlichen Beihilfen verbunden waren. In dem nun gefassten
Beschluss kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass das EEG 2012 zwar mit
staatlichen Beihilfen verbunden ist, diese aber mit den Umweltschutzleitlinien von
2008 im Einklang stehen. Ferner hat die Kommission den überwiegenden Teil der
den stromintensiven Unternehmen gewährten Teilbefreiungen von einer Umlage
genehmigt, mit der die Förderung erneuerbarer Energien finanziert werden soll. Ein
kleiner Teil der Befreiungen war jedoch höher als nach den EU-Beihilfevorschriften
zulässig. Nun müssen die Empfänger die darüber hinausgehenden Beträge
zurückzahlen, damit die Wettbewerbsverfälschung beseitigt wird. Die Rückforderung
bezieht sich nur auf die Jahre 2013 und 2014.
http://ec.europa.eu/competition/state_aid/cases/251153/251153_1506027_58_2.pdf

Forschung

EP; Uni Kassel Transfer als „Best practice“ im ITRE-Ausschuss
Der Geschäftsführer des Transferzentrums der Universität Kassel (Uni Kassel
Transfer), Dr. Oliver Fromm, hat am 03.12.2014 die Arbeit seiner Einrichtung im
ITRE-Ausschuss des EP vorgestellt. Die Präsentation war Teil einer Reihe von „Best
practice“-Beispielen aus verschiedenen Mitgliedstaaten, die im Rahmen einer
Öffentlichen    Anhörung      zum     Thema    „Unterstützung   von    innovativen
Unternehmensgründungen und KMU“ gezeigt wurden. Anschließend standen die
Vertreter der jeweiligen Institutionen den MdEP des Ausschusses noch für weitere
Erläuterungen Rede und Antwort. Dr. Fromm verwies in seiner Präsentation auf die
Bedeutung, die die Gründungsförderung als drittes strategisches Ziel einer
Universität neben Forschung und Lehre haben sollte. Das Transferzentrum
unterstütze Forscher dabei, ihre Geschäfts- und Gründungsideen frühzeitig nach
außen zu tragen, um potenzielle Kunden und Unterstützer zu finden. Die Vorstellung
von Uni Kassel Transfer geht auf die Initiative der nordhessischen MdEP Martina
Werner (S&D/DEU) zurück, die dem ITRE-Ausschuss als ordentliches Mitglied

                       Bericht aus Brüssel 22/2014 vom 05.12.2014              11
angehört. Die Universität Kassel ist im Jahr 2013 als eine von drei Universitäten in
DEU von der Bundesregierung als Gründerhochschule ausgezeichnet worden.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-
%2f%2fEP%2f%2fTEXT%2bCOMPARL%2bITRE-OJ-20141203-
1%2b01%2bDOC%2bXML%2bV0%2f%2fDE&language=DE

Finanzdienstleistungen

Kommission; Investitionspaket veröffentlicht
Die Kommission veröffentlichte am 26.11.2014 die Mitteilung „Eine
Investitionsoffensive für Europa“. Ziel ist es, das Wachstum in der EU anzukurbeln
und Arbeitsplätze zu schaffen. Das Maßnahmenpaket soll ein Volumen von
mindestens 315 Mrd. EUR haben und bis zu 1,3 Mio. neue Arbeitsplätze schaffen.
Die Kernpunkte sind: Mobilisierung von Investitionsfinanzierungen: Vorgesehen ist
die Einrichtung eines mit öffentlichen Mitteln garantierten Europäischen Fonds für
strategische Investitionen (EFSI) innerhalb der Europäischen Investitionsbank (EIB),
der anteilig für Verluste aus Risikoinvestitionen haftet. Zur Finanzierung des Fonds
sollen von der EIB 5 Mrd. EUR und 16 Mrd. EUR aus dem EU-Haushalt, bisher
eingeplant für die Flexibilitätsmarge für die Programme „Connecting Europe“ und
„Horizon 2020“, zur Verfügung stehen. Durch diese 21 Mrd. EUR erwartet die
Kommission einen Hebeleffekt von 1:15 (z.B. durch die Übernahme der Garantie für
bestimmte Teilsegmente einer Investition), so dass bis zu 315 Mrd. EUR generiert
werden könnten. Verstärkende Wirkung soll durch Beiträge von Mitgliedstaaten und
nationale Förderbanken erreicht werden. Derartige Beiträge der Mitgliedstaaten will
die Kommission im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts positiv bewerten.
In Ergänzung soll die Hebelwirkung der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds
für den Zeitraum 2014-2020 maximiert werden. Der Fonds soll ab Mitte 2015
einsatzbereit sein.
Verwendung der Mittel des Fonds: Die Mittel sollen über Kredite und Beteiligungen
für tragfähige Projekte mit europäischem Mehrwert eingesetzt werden. Zur Ermittlung
geeigneter Projekte haben Kommission und EIB mit den Mitgliedstaaten eine Task
Force eingesetzt, deren Aufgabe die Analyse möglicher Investitionshemmnisse und
das Screening potenzieller Projekte ist. Zu potentiell tragfähigen Projekten gehören
Investitionen    in    strategische    Verkehrsinfrastrukturen   (Energie,   Verkehr,
Telekommunikation), Bildung, Forschung und Innovation, Verbesserung der
Beschäftigungsperspektiven, Maßnahmen für KMU und zur Förderung der
Jugendbeschäftigung sowie ökologisch nachhaltige Projekte.
Beseitigung von Investitionshindernissen: Angestrebt wird ein diversifiziertes
Finanzsystem, das die Finanzierung durch die Banken ergänzt. Zentral sind
Maßnahmen im Finanzsektor durch Schaffung einer Kapitalmarktunion.
http://ec.europa.eu/priorities/jobs-growth-investment/plan/index_de.htm

Rat, EP, Kommission; Europäische Langfristige Investitionsfonds (ELTIF)
Rat, EP und Kommission erzielten am 26.11.2014 in den Trilogverhandlungen eine
Einigung zum Verordnungsvorschlag der Kommission vom 26.06.2013 über
europäische langfristige Investmentfonds (vgl. BaB 12/2013). Ziel der Kommission ist
es, den Schwierigkeiten bei der Beschaffung langfristiger Finanzierungsmittel zu
begegnen. Dafür soll eine neue Art von Fonds für institutionelle und private
Investoren, die zu einem langfristigen Engagement bereit sind, geschaffen werden.
Die Finanzmittel sollen in langfristige Projekte, z.B. in den Bereichen Infrastruktur,
Verkehr und nachhaltige Energie, investiert werden. Vorgesehen sind Vorschriften
dazu, in welche Arten von langfristigen Vermögenswerten und Unternehmen

                        Bericht aus Brüssel 22/2014 vom 05.12.2014                 12
investiert werden darf, wie die Mittel gestreut werden müssen, welche Informationen
für die Anleger bereitzustellen sind sowie zum Aufbau und zur Verwaltung der Fonds.
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-
room/content/20141126IPR80904/html/Deal-secured-to-boostinfrastructure-
investment-in-the-EU

EZB; Finanzstabilitätsbericht
Die EZB veröffentlichte am 27.11.2014 ihren halbjährlichen Finanzstabilitätsbericht.
Das systemische Risiko im Euro-Währungsgebiet sieht die EZB derzeit auf
vergleichsweise niedrigem Niveau, es seien insbesondere Fortschritte bei der
Sanierung der Bankbilanzen erzielt worden, auch als Folge der umfassenden
Bankenbewertung durch die EZB. Demgegenüber sei die gesamtwirtschaftliche
Entwicklung nach wie vor schwach und in den Staaten sehr unterschiedlich, auch die
Bemühungen zur Konsolidierung der Staatshaushalte seien zu verstärken. Für die
kommenden 18 Monate sieht die EZB zentrale, sich möglicherweise gegenseitig
verstärkende, Risiken in den Aktivitäten des Schattenbankensektors, in einer
anhaltend schwache Ertragslage der Banken bei gleichzeitig schwacher Erholung
der Gesamtwirtschaft und in Vertrauensverlusten angesichts des geringen
Nominalwachstums und möglicherweise ausbleibenden Strukturreformen.
https://www.ecb.europa.eu/pub/pdf/other/financialstabilityreview201411.en.pdf??c3d
9f6523b7445117fad0ef0ca4bfa5f

Finanzen

EuRH; Landscape-Analyse zu den Risiken für das EU-Finanzmanagement
veröffentlicht
In seiner am 25.11.2014 veröffentlichten Landscape-Analyse zu den Risiken für das
EU-Finanzmanagement zeigt der Europäische Rechnungshof (EuRH) zentrale
Fragen auf, die sich im Zusammenhang mit einem effizienten EU-
Finanzmanagement stellen. Nach Ansicht der EU-Prüfer sollten alle an der
Ausführung des EU-Haushalts beteiligten Akteure der Erzielung von Ergebnissen
und eines EU-Mehrwerts Vorrang einräumen und gleichzeitig sicherstellen, dass EU-
Gelder ordnungsgemäß ausgewiesen und wie vorgesehen ausgegeben werden. Die
Analyse ergab, dass vor allem komplizierte Förderfähigkeitsregelungen und -
bedingungen zu einer suboptimalen Verwendung der EU-Haushaltsmittel führen
könnten. Häufig seien Fehler auf die unzureichende Anwendung der
Vergabevorschriften und Vergabeverfahren zurückzuführen, so die Prüfer des EuRH.
http://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/LR14_02/QJ0614039DEN.pdf

Kommission, Rat, EP; Neuer Entwurf zum Haushalt 2015 vorgelegt
Die Kommission legte am 28.11.2014 einen neuen Entwurf für den EU-Haushalt
2015 vor, nachdem Verhandlungen zwischen EP und Rat beim Auslaufen der
Schlichtungsprozedur am 17.11.2014 (vgl. BaB 12 u. 21/2014) zu keiner Einigung
geführt hatten. Der neue Haushaltsentwurf sieht Mittel für Verpflichtungen in Höhe
von 145,2 Mrd. EUR (+1,8% im Vergleich zu 2014) und Mittel für Zahlungen in Höhe
von 141,3 Mrd. (+0,7% im Vergleich zu 2014) vor. Der Vorschlag wurde EP und Rat
übermittelt, um eine Fortsetzung der Verhandlungen zu ermöglichen. Im ersten
Entwurf waren es noch 800 Mio. EUR an Zahlungen mehr gewesen. Die Kommission
kommt damit den Mitgliedstaaten im Rat, die die Ansätze deutlich nach unten
korrigieren möchten, entgegen. Zuvor beharrte das EP aber auf seiner Plenarsitzung
am 25.11.2014 darauf, dass unbezahlte Rechnungen der Vergangenheit in
Milliardenhöhe bezahlt würden, bevor über den EU-Haushalt für das kommende Jahr

                        Bericht aus Brüssel 22/2014 vom 05.12.2014               13
verhandelt werde. Außerdem forderten die MdEP deutliche Erhöhungen im Haushalt
2015. Bei den Verhandlungen geht es nun um den Haushaltsentwurf für 2015 aber
mithin auch um die Entwürfe der Nachtragshaushalte für 2014 und die unbezahlten
Rechnungen.      Aufgrund     unerwarteter   Einnahmen,    die  großenteils  auf
wettbewerbsrechtliche Strafzahlungen zurückzuführen sind, würden laut Kommission
Teile der Zahlungen nationale Haushalte nicht belasten.
http://ec.europa.eu/budget/biblio/documents/2015/2015_en.cfm#db2015

Kommission; Jahreswachstumsbericht 2015 mit Warnmechanismus und
Beschäftigungsbericht vorgelegt
Am 28.11.2014 veröffentlichte die Kommission ihren Jahreswachstumsbericht für das
Jahr 2015 und empfiehlt darin eine Wirtschafts- und Sozialpolitik, fußend auf drei
Säulen: 1) Investitionsimpulse, 2) energische Wiederaufnahme der Strukturreformen
und 3) sog. verantwortungsvolle Haushaltspolitik. Die Kommission beginnt damit ein
neues Europäisches Semester und schlägt gleichzeitig dessen Straffung und
Stärkung vor, um es stärker zu fokussieren und politischer auszurichten. Außerdem
sind dem Jahreswachstumsbericht der Warnmechanismusbericht und auch der
Vorschlag der Kommission für den Gemeinsamen Bericht zur Beschäftigung
beigefügt. Auf Ebene der Mitgliedstaaten empfiehlt die Kommission, sich auf eine
Reihe von Schlüsselreformen mit folgenden Zielen zu konzentrieren: dynamischere
Arbeitsmärkte und Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit, leistungsfähige und
adäquate      Renten-     und     Sozialschutzsysteme,    flexiblere  Waren-      und
Dienstleistungsmärkte, bessere Investitionsbedingungen für Unternehmen und
bessere Investitionen in Forschung und Innovation sowie effizientere öffentliche
Verwaltungen in Europa. Bei der Konsolidierung der Haushalte seien erhebliche
Fortschritte erzielt worden, die wesentlich dazu beigetragen hätten, das Vertrauen in
die Solidität der öffentlichen Finanzen wiederherzustellen und die Finanzlage zu
stabilisieren. Nachhaltiges Wachstum sei jedoch nur gewährleistet, wenn die
Haushaltsdefizite langfristig unter Kontrolle blieben und hohe Schuldenstände
abgebaut würden. Hierzu bedürfe es einer verantwortungsvollen und
wachstumsfreundlichen Haushaltspolitik, die mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt
im Einklang stünde und der Lage der betreffenden Mitgliedstaaten Rechnung trüge.
Länder mit einem größeren haushaltspolitischen Spielraum hätten mehr
Möglichkeiten, die Inlandsnachfrage und Investitionen zu fördern. Die Steuersysteme
müssten fairer und effizienter werden. Zudem gelte es, entschlossen gegen
Steuerbetrug und Steuerhinterziehung vorzugehen. Der Warnmechanismusbericht
soll Ungleichgewichte, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Mitgliedstaaten,
des Eurogebiets oder der gesamten EU beeinträchtigen könnten, ermitteln und
helfen, diese zu korrigieren. Der Vorschlag der Kommission für den gemeinsamen
Bericht zur Beschäftigung analysiert die Beschäftigungslage in Europa und die
politische Reaktion der Mitgliedstaaten darauf.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2235_de.htm?locale=en

Kommission; ESP wegen steuerlicher Behandlung von Investitionen in
ausländische Titel verklagt
Am 26.11.2014 beschloss die Kommission, ESP beim EuGH zu verklagen, um
überprüfen zu lassen, ob die spanischen Rechtsvorschriften, nämlich das
Schenkungs- und Erbschaftsteuerrecht in den Territorio Histórico de Bizkaia, mit dem
EU-Recht vereinbar sind. Gemäß den Vorschriften des Schenkungs- und
Erbschaftsteuerrechts in den Territorio Histórico de Bizkaia unterliegen Schuldtitel,
die von den örtlichen Behörden ausgestellt werden, im Vergleich zu anderen, in
anderen EU/EWR-Staaten ausgestellten ähnlichen Titeln erbschaftsteuerrechtlichen
Vergünstigungen. Diese unterschiedliche steuerliche Behandlung stelle eine

                        Bericht aus Brüssel 22/2014 vom 05.12.2014                 14
Diskriminierung gegenüber öffentlichen Schuldtiteln anderer Mitgliedstaaten der EU
oder des EWR dar.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2135_de.htm?locale=en

Kommission; GRI wegen Regelungen zur Kraftfahrzeugzulassungssteuer für
Leasing- oder Mietfahrzeuge verklagt
Am 26.11.2014 beschloss die Kommission, GRI beim EuGH zu verklagen, weil die
griechischen Vorschriften im Zusammenhang mit der Zulassungssteuer für
Kraftfahrzeuge, die eine Person mit Wohnsitz in GRI von einem Leasinggeber mit
Sitz in einem anderen Mitgliedstaat least oder mietet, nicht geändert worden sind.
Nach griechischem Recht hat eine Person mit Wohnsitz in GRI, die ein Fahrzeug von
einem Leasinggeber mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat least oder mietet, in GRI
die Kfz-Zulassungssteuer in voller Höhe zu zahlen. GRI habe die Frage des
grenzüberschreitenden Leasings und Mietens von Kraftfahrzeugen rechtlich nicht
geregelt und missachte so die Rechtsprechung des EuGH, nach der die
Mitgliedstaaten im Fall von grenzüberschreitendem Leasing oder Mieten nur eine im
Verhältnis zu der Nutzungsdauer des Fahrzeugs stehende Steuer erheben dürften.
Ansonsten könnte die grenzüberschreitende Aktivität behindert und gegen den
vertraglich verankerten Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs verstoßen
werden.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2134_de.htm?locale=en

Kommission; ESP wegen Besteuerungsregelungen von Investitionen in
gebietsfremde Unternehmen verklagt
Am 26.11.2014 beschloss die Kommission, ESP beim EuGH zu verklagen, um zu
erreichen, dass die spanischen Rechtsvorschriften zur Besteuerung von Investitionen
in gebietsfremde Unternehmen auf ihre EU-Rechtskonformität überprüft werden.
Nach spanischem Recht beinhalten die Steuervorschriften für ausländische
Dividenden (d.h. Dividenden, die ein gebietsfremdes Unternehmen an ein
spanisches Unternehmen ausschüttet) mehr Auflagen als diejenigen für inländische
Dividenden (d.h. Dividenden, die in ESP ansässige Unternehmen ausschütten). So
müsse ein spanisches Unternehmen, das in ein gebietsfremdes Unternehmen
investiere und die Steuervergünstigung in Anspruch nehmen möchte, mehr Auflagen
erfüllen (beispielsweise in Bezug auf das Einnahmenvolumen und die Beteiligung der
Anteilseigner) als bei inländischen Investitionen. In anderen Fällen werde die
Steuervergünstigung für inländische, nicht aber für ausländische Dividenden
gewährt.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2136_de.htm?locale=en

Kommission, EuGH; AUT wegen vermeintlich fehlender finanzieller
Transparenz verklagt
Am 26.11.2014 beschloss die Kommission, AUT beim EuGH zu verklagen, weil das
Land die EU-Vorschriften über die finanzielle Transparenz im Eisenbahnsektor nicht
einhalte. AUT habe versäumt sicherzustellen, dass öffentliche Gelder, die als
Ausgleich für die Erbringung gemeinwirtschaftlicher Personenverkehrsdienste
gezahlt würden, in den entsprechenden Konten ordnungsgemäß ausgewiesen
würden. Deshalb lasse sich nicht ausschließen, dass solche Mittel auch zur
Quersubventionierung anderer Verkehrsdienstleistungen verwendet würden. Dies
könne den Wettbewerb verfälschen und den Bereichen, die öffentliche Subventionen
erhielten, einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Eine solche Situation
widerspräche den geltenden EU-Vorschriften, mit denen ein effizienter,
unverfälschter und wettbewerbsfähiger EU-Eisenbahnbinnenmarkt geschaffen
werden solle.

                        Bericht aus Brüssel 22/2014 vom 05.12.2014               15
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2132_de.htm

Kommission, EuGH; IRL wegen vermeintlich nicht ordnungsgemäßer
Anwendung der Vorschriften für gekennzeichneten Kraftstoff verklagt
Am 26.11.2014 beschloss die Kommission, IRL wegen vermeintlich nicht
ordnungsgemäßer Anwendung der Vorschriften für die steuerliche Kennzeichnung
von Kraftstoff beim EuGH zu verklagen. Gemäß den EU-Vorschriften zur steuerlichen
Kennzeichnung von Kraftstoffen seien Kraftstoffe, die einem ermäßigten Steuersatz
unterliegen könnten, mit Farbstoffen zu kennzeichnen. Fischereifahrzeuge
beispielsweise könnten Kraftstoff verwenden, der einem niedrigeren Steuersatz
unterliege; Freizeitboote dagegen müssten Kraftstoff verwenden, für den der normale
Steuersatz gelte. IRL verstoße derzeit gegen EU-Recht, weil es die Verwendung von
gekennzeichnetem Kraftstoff für den Betrieb von Freizeitbooten zulasse. Folglich
könnten Freizeitboote den Fischereifahrzeugen vorbehaltenen Kraftstoff tanken,
riskierten allerdings hohe Strafen, wenn sie bei Reisen in andere Mitgliedstaaten von
den örtlichen Behörden kontrolliert würden.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2138_de.htm

Kommission;          ROM         aufgefordert,     vermeintliche      steuerliche
Ungleichbehandlung von Erwerbseinkünften Gebietsfremder abzustellen
Wie die Kommission am 26.11.2014 mitteilte, hat sie ROM aufgefordert, seine
Vorschriften über die Besteuerung von Einkünften nichtansässiger Personen aus
selbständiger Erwerbstätigkeit zu ändern. Die Kommission ist der Auffassung, dass
diese Vorschriften den freien Dienstleistungsverkehr und den freien Kapitalverkehr
im EU-Binnenmarkt beschränken. Derzeit könnten ortsansässige Personen mit
ähnlichen Einkünften die Geschäftsausgaben, die im Zusammenhang mit diesem
Einkommen anfallen, steuerlich absetzen. Somit werde nur ihr Nettoeinkommen
besteuert. Personen, die in einem anderen EU- oder EWR-Staat niedergelassen
seien und nicht über eine feste Niederlassung in ROM verfügten, dürften solche
Kosten nicht absetzen; bei ihnen werde daher das aus ROM stammende
Bruttoeinkommen besteuert.
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-14-2130_de.htm?locale=en

Kommission, EP; Stellungnahmen zur Haushaltsplanung der Mitgliedstaaten
der Eurozone veröffentlicht
Am 28.11.2014 veröffentlichte die Kommission ihre Stellungnahmen zur
Haushaltsplanung 2015 der Mitglieder der Eurozone - mit Ausnahme GRI und CYP,
die ein wirtschaftliches Anpassungsprogramm durchlaufen. Diese Stellungnahmen
geben darüber Auskunft, ob nach Ansicht der Kommission die nationalen Haushalte
im Einklang mit den Verpflichtungen im Rahmen des Stabilitäts- und
Wachstumspakts stehen. In einigen Fällen habe das Risiko der Nichteinhaltung
dieser Verpflichtungen Auswirkungen auf die möglichen Schritte im Rahmen des
Defizitverfahrens. Die Kommission hatte die Übersichten über die Haushaltsplanung
2015 von 16 Mitgliedstaaten des EUR-Währungsgebiets geprüft. Das
Hauptaugenmerk galt dabei der Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts.
Wie die Kommission feststellte, würden dessen Vorgaben von fünf Ländern (DEU,
IRL, LUX, NDL und SLK) ganz und von vier weiteren (EST, LET, SLO und FIN)
weitgehend erfüllt. Sieben Mitgliedstaaten (BEL, ESP, FRA, ITL, MTA, AUT und PTL)
hingegen liefen Gefahr, gegen den Stabilitäts- und Wachstumspakt zu verstoßen. Im
Falle FRA, ITL und BEL möchte die Kommission die Situation Anfang März 2015
überprüfen. Dies solle im Lichte der dann angenommenen Haushaltsgesetze und der
erwarteten Spezifikation der Strukturreformprogramme geschehen. Die nationalen
Regierungen dieser drei Staaten hatten sich auf höchster Ebene in ihren Schreiben

                        Bericht aus Brüssel 22/2014 vom 05.12.2014                16
vom 21.11.2014 zur Annahme und Umsetzung wachstumsfördernder
Strukturreformen bis Anfang 2015 verpflichtet. Diese würden laut Kommission
voraussichtlich mittelfristig einen Einfluss auf die Tragfähigkeit der öffentlichen
Finanzen haben. Der zuständige Kommissar Pierre Moscovici (S&D/FRA) stand
hierzu den Mitgliedern des Wirtschafts- und Währungsausschusses des EP am
02.12.2014 Rede und Antwort.
http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/budgetary_plans/in
dex_de.htm
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-
room/content/20141202IPR82340/html/Moscovici-quizzed-on-extra-time-for-three-
EU-countries-to-hit-Eurozone-targets

Soziales

KOM, Rat; Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts 2015 vorgelegt
In dem am 28.11.2014 veröffentlichten Entwurf                 des Gemeinsamen
Beschäftigungsberichts       von    Kommission     und     Rat,    welcher    dem
Jahreswachstumsbericht 2015 angehängt ist, werden die beschäftigungs- und
sozialpolitischen Tendenzen und Herausforderungen innerhalb der EU analysiert.
Weiter werden Maßnahmen und Reformen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der
Beschäftigungslage untersucht. Auch das Scoreboard zu den beschäftigungs- und
sozialpolitischen Schlüsselindikatoren wird in dem Bericht abgebildet. Laut Bericht
wurden bisher viele Fortschritte und Reformen in den Bereichen Arbeitslosigkeit,
Jugendarbeitslosigkeit, Jugendgarantien, Sozialschutzsysteme und dem Ausbau von
Bildungsangeboten umgesetzt. Dennoch sind weitere Anstrengungen in diesen
Politikbereichen notwendig, um beispielsweise Ziele der Europa-2020-Strategie
umsetzen zu können und große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zu
überwinden. Der Bericht soll eine der Grundlagen für die weiteren Arbeiten im
Rahmen des neuen Europäischen Semesters bilden.
http://ec.europa.eu/social/BlobServlet?docId=13093&langId=en

EuGH; Italienische Regelung über befristete Arbeitsverträge im Schulbereich
europarechtswidrig (Rechtssache C-22/13, C-61/13 bis C-63/13 und C-418/13)
Am 26.11.2014 entschied der EuGH, dass die italienische Regelung, nach der an
öffentlichen Schulen befristete Arbeitsverträge geschlossen und beliebig oft erneuert
werden können, ohne dass sich das befristete Anstellungsverhältnis in ein
unbefristetes umwandeln müsse, der Rahmenvereinbarung über befristete
Arbeitsverträge vom 18.03.1999 im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG widerspreche.
Denn die Rahmenvereinbarung muss durch nationale Regelungen insofern
umgesetzt werden, dass eine Begrenzung der Dauer der befristeten Verträge
gegeben sein muss oder die zulässige Zahl der Verlängerungen von befristeten
Verträgen nicht überschritten sein darf. Zudem müsse der missbräuchliche Einsatz
aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge durch abschreckende und effektive
Sanktionen geahndet werden können. Beides sei in der italienischen Regelung
allerdings nicht der Fall und sie verstößt daher gegen Unionsrecht. Geklagt hatten
drei Angestellte an öffentlichen Schulen.
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=160109&pageIndex
=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

                        Bericht aus Brüssel 22/2014 vom 05.12.2014                17
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