Bericht aus Brüssel - Hessen
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Bericht aus Brüssel 21/2015 vom 23.11.2015 Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union 21, Rue Montoyer, B- 1000 Bruxelles Tel.: 0032.2.739.59.00 Fax: 0032.2.732.48.13 E-mail: hessen.eu@lv-bruessel.hessen.de
Inhaltsverzeichnis Seite Institutionelles 3 Europäisches Parlament 6 Ausschuss der Regionen 6 Wirtschaft 7 Verkehr 10 Energie 11 Forschung 12 Finanzdienstleistungen 12 Finanzen 14 Soziales 17 Gesundheit und Verbraucherschutz 18 Umwelt 19 Landwirtschaft 21 Justiz 23 Inneres 25 Bildung und Kultur 25 EU-Förderprogramme 26 Veranstaltungen 26 Vorschau 30 Bericht aus Brüssel 21/2015 vom 23.11.2015 2
Institutionelles Valletta-Gipfel am 11./12.11.2015 In Valletta (MTA) fand am 11./12.11.2015 ein Migrationsgipfel unter Teilnahme der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten und zahlreicher afrikanischer Staaten sowie von Vertretern der EU, der Afrikanischen Union, der Vereinten Nationen und weiterer Partner statt. Die Teilnehmer des Valletta-Gipfels einigten sich auf eine politische Erklärung und einen Aktionsplan. In ihrer Erklärung betonen sie die gemeinsame Verantwortung Europas und Afrikas sowie die Notwendigkeit, den Migrationsströmen solidarisch und partnerschaftlich zu begegnen. Sie verpflichten sich, die im Aktionsplan aufgeführten Maßnahmen bis Ende 2016 umzusetzen. Diese Maßnahmen sind fünf Handlungsfeldern zuzuordnen: Bekämpfung der Migrationsursachen – eingerichtet wurde ein EU-Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika –, Ausbau der legalen Migration, besserer Schutz von Flüchtlingen, Bekämpfung illegaler Einwanderung und Menschenschmuggel sowie Rückführung, Rückübernahme und Reintegration. http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/international-summit/2015/11/11-12/ Informeller Europäischer Rat am 12.11.2015 Im unmittelbaren Anschluss an den EU-Afrika-Gipfel kamen die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten (MS) am 12.11.2015 in Valletta (MTA) zu einem informellen Europäischen Rat zusammen. Auf der Agenda stand insbesondere die Umsetzung bereits beschlossener Maßnahmen in den Bereichen der Zusammenarbeit mit Drittstaaten, einschließlich der Türkei, der Umsiedlung von Flüchtlingen, der Einrichtung von Hotspots in ITL und GRI sowie der Wiedererlangung der Kontrolle über die EU-Außengrenzen. Während die Umsiedlung und die Einrichtung von Hotspots nach wie vor schleppend verlaufen, zeigte sich Ratspräsident Tusk mit dem Verlauf der Verhandlungen mit der Türkei zufrieden. Er kündigte an, dass noch im November 2015 ein Gipfeltreffen zwischen den MS und der Türkei in Brüssel stattfinden werde. http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/european-council/2015/11/12/ FRA bittet Mitgliedstaaten um Unterstützung beim Kampf gegen den sogenannten „Islamischen Staat“ Nach den Anschlägen von Paris hat FRA die anderen Mitgliedstaaten (MS) im Rahmen des Rats der Verteidigungsminister am 17.11.2015 um Unterstützung beim Kampf gegen den sogenannten „Islamischen Staat“ gebeten. Diese in Art. 42 Abs. 7 EUV vorgesehene Maßnahme wird damit zum ersten Mal angewandt. Die MS schulden FRA danach alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung. https://dejure.org/gesetze/EU/42.html Erweiterungspaket: Kommissar Hahn stellt im EP die mittelfristige Strategie für die EU-Erweiterungspolitik vor Kommissar Johannes Hahn stellte am 10.11.2015 die mittelfristige Strategie der Kommission für die EU-Erweiterungspolitik (das sog. „Erweiterungspaket“) vor. Im Rahmen der am 10.11.2015 verabschiedeten Jahresberichte bewertet die Kommission, inwieweit die Länder des westlichen Balkans und der Türkei auf die Erfüllung der Anforderungen der EU-Mitgliedschaft vorbereitet sind, und legt dar, wie die verbleibenden Herausforderungen angegangen werden müssen. In ihrem Türkei-Bericht stellt die Kommission einen "generell negativen Trend in Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte" fest. Die Kommission sieht deutliche Mängel sowohl bei der Justiz als auch bei der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Sowohl Richter als auch Staatsanwälte hätten zuletzt unter Bericht aus Brüssel 21/2015 vom 23.11.2015 3
starkem politischem Druck gestanden. Im Bereich der Meinungsfreiheit gebe es sogar "signifikante Rückschritte". Im Bericht wird die "ernsthafte Sorge" über die anhaltenden Strafverfolgungen gegen Journalisten, Autoren oder Nutzer sozialer Medien zum Ausdruck gebracht. Während es zwischen 2007 und 2013 durchaus Fortschritte bei der Rechtsstaatlichkeit gegeben habe, seien seit Anfang 2014 keine positiven Entwicklungen mehr zu verzeichnen gewesen. Die Unabhängigkeit der Justiz und die Gewaltenteilung seien vielmehr ausgehöhlt worden. Schließlich zeigt sich die EU auch besorgt über die nach wie vor grassierende Korruption und über die Sicherheitslage und die Folgen der Anti-Terror-Kampagne gegen die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK. Der Friedensprozess mit den Kurden sei zu einem Stillstand gekommen, und es sei zwingend, dass wieder Gespräche aufgenommen würden. Positiv wird fast ausschließlich die wirtschaftliche Lage erwähnt. Die Rede ist von einer "funktionierenden Marktwirtschaft, die dem Wettbewerbsdruck in der EU gewachsen ist". Auch für die in der Flüchtlingskrise unentbehrliche Kooperation mit den Staaten entlang der Westbalkan-Route sei es notwendig, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Serbien und Mazedonien eine Beitrittsperspektive zu geben, sagte Hahn. Allerdings müssten all diese Beitrittskandidaten bei der Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität noch erhebliche Fortschritte erzielen. Serbien habe wichtige Schritte unternommen, die zur Eröffnung der ersten Kapitels der Beitrittsverhandlungen mit der EU noch in diesem Jahr führen dürften, so Hahn. Die zunehmend konstruktive und führende Rolle Serbiens im westlichen Balkan sei ausschlaggebend für die Verbesserung der Beziehungen und der Stabilität in der Region. Montenegro: Alle politischen Parteien sollten Verantwortung zeigen und zu einem konstruktiven Dialog mit dem Parlament als dem zentralen Forum für die politische Debatte zurückkehren. Das Land sollte die öffentlichen Schulden senken und die Wettbewerbsfähigkeit von gewerblichen Waren und landwirtschaftlichen Erzeugnissen verbessern. Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien: Der EU-Beitrittsprozess für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien steckt nach wie vor in einer Sackgasse. Die Enthüllungen im Abhörskandal haben die früheren ernsten Bedenken der Kommission und anderer Instanzen wegen der politischen Einflussnahme auf die Justiz und die Medien, der wachsenden Politisierung der staatlichen Institutionen und der Durchführung von Wahlen erhärtet. Albanien: Albanien habe stetige Fortschritte bei der Umsetzung der Schlüsselprioritäten für die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen erzielt, insbesondere bei der Reform der öffentlichen Verwaltung und bei den Vorbereitungen auf eine gründliche Reform des Justizsystems. Es sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Haushaltskonsolidierung fortzusetzen, die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern und die informelle Wirtschaft zu bekämpfen. Bosnien und Herzegowina: Bosnien und Herzegowina seien zurück auf dem Reformkurs, der für ein Vorankommen bei der Integration in die EU notwendig ist. Damit die EU einen Beitrittsantrag Bosnien und Herzegowinas prüfen könne, sind substanzielle Fortschritte bei der Umsetzung der im Juli im politischen Konsens verabschiedeten Reformagenda erforderlich. Das Kosovo: Das Kosovo sollte die positive Dynamik beibehalten, auch durch Inangriffnahme der zahlreichen Reformherausforderungen, vor allem auf dem Gebiet der Rechtsstaatlichkeit durch die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der Korruption. Die Regierung und das Parlament müssen sicherstellen, dass die Mitglieder der Verwaltungsgremien zahlreicher unabhängiger Einrichtungen und Bericht aus Brüssel 21/2015 vom 23.11.2015 4
Regulierungsbehörden ohne weitere Verzögerungen anhand leistungsbezogener Kriterien ernannt werden. http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2015/20151110_strategy_paper _de.pdf EP; EU-Wahlrechtsreform Spitzenkandidaten und Sperrklauseln Der Europawahlkampf sollte mit offiziell nominierten EU-weiten Spitzenkandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten geführt werden, fordert das EP in seinem förmlichen Vorschlag zur Reform des Wahlrechts der EU, den es am 11.11.2015 verabschiedet hat. Die jeweiligen Kandidaten sollten auch Bewerber für die Wahl zum EP sein und bis spätestens 12 Wochen vor der Europawahl offiziell nominiert sein, so die Abgeordneten. Nach der am 27.10.2015 abgehaltenen Debatte zum Thema hat das EP am 11.11.2015 mit einer Mehrheit von 315 - 234 - 55 im Rahmen des Berichts Danuta Hübner (EVP/POL) und Jo Leinen (S&D/DEU) Reformen des EU-Wahlakts von 1976 gefordert. Die aktuellen großen Unterschiede bei den nationalen Wahlvorschriften stehen im Widerspruch zu dem Gedanken der Unionsbürgerschaft und dem Grundsatz der Gleichheit, so die Abgeordneten. Für die größeren Mitgliedstaaten empfiehlt das EP, eine verbindliche Sperrklausel zwischen 3% und 5% einzuführen. Im Vergleich zum bestehenden System müssten dann ESP und DEU Sperrklauseln einführen. Die Abgeordneten verlangen, dass alle EU- Bürger, die im Ausland leben, an der Europawahl teilnehmen können müssen, und dass die Mitgliedstaaten (MS) deshalb Briefwahl, elektronische Stimmabgabe oder Stimmabgabe über das Internet zulassen sollen. Vier MS erlaubten bei der Europawahl 2014 ihren im Ausland lebenden Bürgern nicht, ihre Stimme für einen Kandidaten im Heimatstaat abzugeben (CZR, IRL, MTA, SLO). In den anderen Ländern war es möglich, entweder durch Briefwahl, in der Botschaft, durch einen Bevollmächtigten oder elektronisch im Land der eigenen Staatsangehörigkeit zu wählen. Um doppelte Stimmabgaben von EU-Bürgern mit Doppelstaatsbürgerschaft oder ausländischem Wohnsitz auszuschließen, sollten Wahlbehörden MS entsprechende Information austauschen. Auf den Stimmzetteln für die Wahl zum EP sollten die Namen und Logos sowohl der einzelstaatlichen Parteien als auch gegebenenfalls der europäischen politischen Parteien, denen die einzelstaatlichen Parteien angehören, an gleichermaßen hervorgehobener Stelle aufgedruckt sein, so die Abgeordneten. Die Zugehörigkeit einer einzelstaatlichen Partei zu einer europäischen politischen Partei sollte ebenfalls auf dem gesamten Wahlkampfmaterial verdeutlicht werden. Der Vorschlag muss vom Rat einstimmig angenommen werden. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA- 2015-0395+0+DOC+XML+V0//DE Kommission; Mitteilung zur Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) Die Kommission und die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik haben am 18.11.2015 die wichtigsten Ergebnisse der Überprüfung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) vorgestellt und ein überarbeitetes Konzept der Union für ihrer Beziehungen zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn dargelegt. Dieser Überarbeitung ging eine breit angelegte Konsultation mit Mitgliedstaaten (MS), Partnerländern, internationalen Organisationen, Sozialpartnern, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft voraus. Im Rahmen der ENP sollen die Anstrengungen auf die Förderung einer inklusiven wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung ausgerichtet werden. Zu den wichtigsten Maßnahmen zur Stabilisierung der Wirtschaft wird die Schaffung von Arbeitsplätzen für junge Menschen zählen. Es soll mehr Gewicht auf eine verstärkte Zusammenarbeit mit Partnerländern im Bereich der Sicherheit, vor Bericht aus Brüssel 21/2015 vom 23.11.2015 5
allem im Hinblick auf die Konfliktverhütung und die Bekämpfung von Terrorismus und Radikalisierung, gelegt werden. Weitere Prioritäten sollen die Förderung der sicheren legalen Mobilität einerseits und die Bekämpfung von irregulärer Migration, Menschenhandel und Schleuserkriminalität andererseits sein. Schließlich soll auch der Zusammenarbeit mit den Partnern in Bezug auf die Energieversorgungssicherheit und den Klimaschutz mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. In den kommenden Monaten will die Kommission mit den MS und Partnerländern über die am 18.11.2015 veröffentlichen Vorschläge beraten, um gemeinsam neue Prioritäten festzulegen und die künftigen Beziehungen zu gestalten. http://eeas.europa.eu/enp/documents/2015/151118_joint-communication_review-of- the-enp_de.pdf Europäisches Parlament Plenarsitzung des EP vom 11.11.2015 in Brüssel EU-Wahlrechtsreform: Spitzenkandidaten und Sperrklauseln Nach der am 27.10.2015 abgehaltenen Debatte zum Thema hat das EP am 11.11.2015 mit einer Mehrheit von 315 - 234 - 55 im Rahmen des Berichts Danuta Hübner (EVP/POL) und Jo Leinen (S&D/DEU) Reformen des EU-Wahlakts von 1976 gefordert (siehe Beitrag unter „Institutionelles“). Künftiges Luftfahrtpaket: EP will Luftverkehrsbranche stärken und unlauteren Wettbewerb bekämpfen Voraussetzung für eine Stärkung der Luftverkehrsbranche in der EU – bei gleichzeitiger Wahrung sozialer Standards und hoher Sicherheitsnormen – ist die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen, erklären die Abgeordneten in einer am 11.11.2015 verabschiedeten Entschließung mit Empfehlungen für das künftige Luftverkehrspaket der Kommission. Die nichtlegislative Entschließung wurde von den Fraktionen EVP, S&D und ALDE eingebracht und in einer nicht namentlichen Abstimmung mit einer Mehrheit von 428 - 149 - 53 angenommen (siehe Beitrag unter „Verkehr“). Ausschuss der Regionen CIVEX-Fachkommissionssitzung Am 16.11.2015 fand in Brüssel eine Sitzung der Fachkommission CIVEX für Unionsbürgerschaft, Regieren, institutionelle Fragen und Außenbeziehungen des AdR statt. Es wurde ein Meinungsaustausch über folgendes Arbeitspapier geführt: „Erweiterungsstrategiepaket 2015-2016“. Außerdem wurde der jährliche Dialog mit der Europäischen Agentur für Grundrechte geführt. http://www.toad.cor.europa.eu/AgendaDocuments.aspx?pmi=RmFYXXWy9u8ChZC Vx4CSR7KTsZ4K7EO5dLxAYnYqvwQ%3d&ViewDoc=true SEDEC-Fachkommissionssitzung Am 19.11.2015 fand in Brüssel eine Sitzung der Fachkommission SEDEC für Sozialpolitik, Bildung, Beschäftigung, Forschung und Kultur des AdR statt. Es fanden Abstimmungen zu folgenden Stellungnahmen statt: „Wiedereingliederung Bericht aus Brüssel 21/2015 vom 23.11.2015 6
Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt“ und „Jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018)“. Außerdem wurde eine Debatte zur Förderung von Inklusion und Chancengleichheit durch Investitionen in die Bildung mit dem Ziel einer nach oben ausgerichteten sozialen Konvergenz geführt. Zudem wurde das Europäische Kulturerbe-Siegel (EKS) erläutert. http://www.toad.cor.europa.eu/AgendaDocuments.aspx?pmi=RmFYXXWy9u%2fOew uauLHtKK95gmb%2bcQDdU%2b61LQsaB7I%3d&ViewDoc=true ENVE-Fachkommissionssitzung Am 20.11.2015 fand in Brüssel eine Sitzung der Fachkommission ENVE für Umwelt, Klimawandel und Energie des AdR statt. Es wurde ein Meinungsaustausch über folgende Arbeitspapiere geführt: „Vorschlag für eine Richtlinie des EP und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Verbesserung der Kosteneffizienz von Emissionsminderungsmaßnahmen und zur Förderung von Investitionen in CO2- effiziente Technologien“, „Verbesserte Möglichkeiten für die Energieverbraucher“ und „EU-Umweltrecht: Verbesserung der Berichterstattung und Einhaltung“. Für Hessen nahm Europastaatssekretär Mark Weinmeister teil. http://www.toad.cor.europa.eu/AgendaDocuments.aspx?pmi=RmFYXXWy9u%2fOew uauLHtKK95gmb%2bcQDddLxAYnYqvwQ%3d&ViewDoc=true Wirtschaft Kommission; Prüfverfahren in Bezug auf den Kapazitätsmechanismus in FRA Mit Beschluss vom 13.11.2015 hat die Kommission zwei getrennte Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob die französischen Pläne für einen landesweiten Kapazitätsmechanismus und für die Ausschreibung eines neuen Gaskraftwerks in der Bretagne mit den EU Vorschriften über staatliche Beihilfen vereinbar sind. Im Hinblick auf den Kapazitätsmechanismus hat die Kommission Bedenken, dass die geplante Vergütung der Stromerzeugungskapazitäten dazu führen könnte, dass bestimmte Unternehmen gegenüber ihren Wettbewerbern begünstigt und andere am Markteintritt gehindert werden könnten. Maßnahmen zur Sicherung der Stromversorgung nennt man Kapazitätsmechanismen. FRA plant, einen nationalen marktweiten Kapazitätsmechanismus, bei dem kapazitätsbezogene Verpflichtungen zwischen Kapazitätsanbietern und Stromversorgern gehandelt werden, einzuführen. Die Kommission will prüfen, ob die Ziele des Kapazitätsmechanismus nicht durch kostengünstigere, den Wettbewerb weniger verzerrende Maßnahmen erreicht werden können. Im Hinblick auf die Ausschreibung für ein Gas- und Dampfturbinen- Kombinationskraftwerk in der Bretagne hat die Kommission Bedenken, weil die geplante Vergütung darauf hinauslaufen könnte, dass nur eine Technologie oder Lösung gefördert wird. Außerdem fürchtet die Kommission, dass ein von Beihilfen abhängiger Markt geschaffen werden könnte. Sie wird prüfen, ob ihre anfänglichen Bedenken begründet sind. http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=3_SA_396 21 http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=3_SA_404 54 Kommission; Übernahme von Telecity durch Equinix unter Auflagen Mit Beschluss vom 13.11.2015 hat die Kommission die geplante Übernahme des Rechenzentrumbetreibers Telecity mit Sitz in GBR durch den Konkurrenten Equinix mit Sitz in den USA unter der Auflage der Veräußerung einer Reihe von Bericht aus Brüssel 21/2015 vom 23.11.2015 7
Rechenzentren in Amsterdam, London und Frankfurt genehmigt. Diese Abhilfemaßnahmen haben die Wettbewerbsbedenken der Kommission, dass durch die ursprünglich angemeldete Form ein wichtiger Wettbewerber wegfallen und als Folge die Preise für Serverhousing in genannten Städten steigen könnten, ausgeräumt. Mit dem Zusammenschluss werden die beiden größten Anbieter von Serverhousing und den damit verbundenen Dienstleistungen in Amsterdam, London und Frankfurt vereint. Die Genehmigung der Übernahme ist an die vollständige Umsetzung der genannten Auflagen gebunden. http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_7678 Kommission; Kennzeichnung von Produkten aus den durch Israel besetzten Gebieten Die Kommission hat am 11.11.2015 eine Auslegungsvorschrift für die Herkunftsangabe von Gütern aus den durch Israel seit Juni 1967 besetzten Gebieten verabschiedet. Obst, Gemüse und Kosmetika aus dem Westjordanland, Ost- Jerusalem sowie den Golanhöhen müssen künftig besonders gekennzeichnet werden. Für andere Produkte bleibt die Kennzeichnung freiwillig. Es wird darauf verwiesen, dass nach dem Völkerrecht die israelisch besetzten Palästinensergebiete nicht zu Israel gehören und deswegen die dort hergestellten Waren nicht als „Made in Israel“ gekennzeichnet werden können. http://eeas.europa.eu/delegations/israel/documents/news/20151111_interpretative_n otice_indication_of_origin_of_goods_en.pdf Eurostat; BIP im Euroraum und in EU gestiegen Nach der Veröffentlichung einer Schnellschätzung des Eurostat vom 13.11.2015 stieg das saisonbereinigte BIP im Vergleich zum Vorquartal im dritten Quartal 2015 im Euroraum um 0,3% und in der EU um 0,4%. Im zweiten Quartal 2015 stieg das BIP in beiden Gebieten um 0,4%. Im Vorjahr stieg das saisonbereinigte BIP im dritten Quartal im Euroraum um 1,6% und in der EU um 1,9%, nach +1,5% bzw. +1.9% im Vorquartal. In DEU stieg das BIP im dritten Quartal 2015 um 0,3%, nach +0,4% im Vorquartal. http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7075220/2-13112015-BP- DE.pdf/f913ad51-2f75-44d1-b43a-88d662f12d10 Eurostat; Kleinstunternehmen bei weitem in der Mehrheit Am 17.11.2015 veröffentlichte Eurostat aus Anlass der „KMU-Woche“ vom 16. - 22.11.2015 Daten zu Unternehmen nach Beschäftigungsgrößenklassen im Jahr 2012. Dabei zeigt sich, dass Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten in allen Mitgliedstaaten mit Abstand die meisten Unternehmen des nichtfinanziellen Bereichs der gewerblichen Wirtschaft darstellen. Den höchsten Teil an Kleinstunternehmen gibt es in GRI (96,7%), während DEU mit 82,3 % den geringsten Teil verzeichnet. Dieser macht in DEU 19,0% der Beschäftigung insgesamt aus. Insgesamt sind auf EU-Ebene Großunternehmen der wichtigste Arbeitgeber (33%), gefolgt von Kleinstunternehmen (20,8%). Den geringsten Anteil haben EU-weit die mittleren Unternehmen (Unternehmen mit Beschäftigten von 50 bis 249). In DEU sind es hingegen die Kleinstunternehmen, die die geringste Prozentzahl an Beschäftigten verzeichnen. http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7076798/4-17112015-AP- DE.pdf/a0679e70-6ab9-49d1-8e94-9d835dd8e08e Rat; Schlussfolgerungen zur Kohäsionspolitik Am 18.11.2015 tagte der Rat für Allgemeine Angelegenheiten. Unter anderem wurden Fragen im Zusammenhang mit der Kohäsionspolitik der EU behandelt. Der Bericht aus Brüssel 21/2015 vom 23.11.2015 8
Rat nahm Schlussfolgerungen an zum „Übergang zu einer Wirtschaft mit niedrigem CO2-Ausstoß: Beitrag der europäischen Struktur- und Investitionsfonds“ sowie zu „25 Jahre Interreg: Beitrag der Strukturfonds zur grenzüberschreitenden und transnationalen Zusammenarbeit“. Außerdem wurden Schlussfolgerungen zur „Vereinfachung: Prioritäten und Erwartungen der Mitgliedstaaten im Bereich der europäischen Struktur- und Investitionsfonds“ angenommen. http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/gac/2015/11/17/ Kommission: Kommissar Oettinger verleiht Award an Breitband-Nordhessen Am 16.11.2015 verlieh die Kommission erstmals den „European Broadband-Award“ Eine Expertenjury hatte aus 48 Bewerbern die innovativsten Projekte in fünf Kategorien für die Auszeichnung ausgewählt. In der Kategorie „Kostenreduzierung und Co-Investment- Maßnahmen” wurde das hessische Projekt der Breitband Nordhessen GmbH ausgezeichnet. Überreicht wurde der Preis vom Kommissar für digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Günther H. Oettinger. Dr. Michael Koch, Landrat des Kreises Hersfeld-Rotenburg, nahm als Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der Breitband Nordhessen gemeinsam mit Geschäftsführerin Kathrin Laurier die Auszeichnung entgegen. Die Breitband Nordhessen GmbH wurde 2014 von den fünf nordhessischen Landkreisen Hersfeld- Rotenburg, Kassel, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg und Werra-Meißner gegründet. Sie setzt sich für den flächendeckenden Ausbau eines Hochgeschwindigkeitsinternets ein, kümmert sich um die gesamte Koordination und den Ausbau der Glasfaservernetzung in der Region. Die Preisträger aus den anderen vier Kategorien kamen aus LIT, NDL, ESP und SWE. http://ec.europa.eu/digital-agenda/en/news/five-projects-got-first-ever-european- broadband-award Kommission; Vorschlag für Investitionsschutz und Investitionsgericht bei TTIP Am 12.11.2015 hat die Kommission den USA ihren offiziellen Vorschlag zum Investitionsschutz und zur Investitionsgerichtsbarkeit für das geplante Freihandelsabkommen (TTIP) übermittelt. Gleichzeitig hat die Kommission den Vorschlag auch veröffentlicht. Bereits am 16.09.2015 hatte die Kommission Vorschläge für einen reformierten Ansatz für den Investitionsschutz und ein transparentes Verfahren zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten vorgelegt (vgl. BAB 17/2015) http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/november/tradoc_153955.pdf EuGH; Urteil in Sachen Mindestlohnvorgabe bei öffentlichen Aufträgen Der EuGH hat mit dem Urteil vom 17.11.2015 in der Rechtssache C 115/14 in einem Vorabentscheidungsersuchen des OLG Koblenz entschieden, dass die Richtlinie 2004/18 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge Rechtsvorschriften nicht entgegen stehe, die vorsehen, dass Bieter und deren Nachunternehmer von der Beteiligung an einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags ausgeschlossen werden, wenn sie sich weigern, sich durch eine schriftliche, ihrem Angebot beizufügende Erklärung verpflichten, den Beschäftigten, die zur Ausführung der Leistungen eingesetzt werden sollen, einen im Vorhinein festgesetzten Mindestlohn zu zahlen. Das Urteil bezieht sich auf einen Fall aus dem Jahr 2013 (Klage des Unternehmens RegioPost gegen die Stadt Landau in der Pfalz in DEU). Zu dem damaligen Zeitraum gab es in DEU für die Postdienstleistungsbranche noch keinen Tarifvertrag über einen verbindlichen Mindestlohn. http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=171643&pageIndex =0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1 Bericht aus Brüssel 21/2015 vom 23.11.2015 9
EuG: Abweisung der Klage in Bezug auf die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags durch das EP Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mit Urteil vom 10.11.2015 eine Nichtigkeitsklage zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags durch das EP abgewiesen. Damit entschied der EuG, dass das EP als Auftraggeber berechtigt ist, mit Verweis auf das Recht in BEL besondere Anforderungen auch an nicht in BEL ansässige Bewerber zu stellen. Im vorliegenden Fall ging es darum, dass eine Bietergemeinschaft, bestehend aus dem Unternehmen GSA in ITA und SGI in BEL, zwar das Angebot mit dem niedrigsten Preis abgegeben hatte, den Zuschlag aber nicht bekam. Dies wurde vom EP damit begründet, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nach dem Recht in BEL vorgesehene Genehmigung (einen Sicherheitsbescheid) hätten vorlegen müssen und diese bei dem Unternehmen in ITA gefehlt habe. Das Gericht teilte die Auffassung der Kläger nicht, dass dieses Erfordernis gegen den Grundsatz der Öffnung des öffentlichen Auftragswesens für einen möglichst umfassenden Wettbewerb verstoßen würde. Zum anderen sei auch der freie Dienstleistungsverkehr dadurch nicht beeinträchtigt. In dieser Rechtssache hat das EuG erstmals von Art. 151 Abs. 1 seiner neuen zum 01.07.2015 in Kraft getretenen Verfahrensverordnung Gebrauch gemacht, der es ihm erlaubt, von Amts wegen zu beschließen, im beschleunigten Verfahren zu entscheiden. Die Rechtsache wurde damit nach Art. 153 der Verordnung vorrangig behandelt und das EuG konnte dieses Urteil innerhalb von viereinhalb Monaten fällen. http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=en&num=T-321/15%20R Verkehr EP; Entschließung zur Stärkung der Luftverkehrsbranche Im Vorfeld des von der Kommission noch für das Jahr 2015 angekündigten Legislativpakets zum Luftverkehr in Europa hat das EP in seiner Sitzung vom 11.11.2015 eine gemeinsame Entschließung der Fraktionen der EVP, S&D und ALDE zur Stärkung der Luftverkehrsbranche in der EU angenommen. Für die Entschließung stimmten 428 Abgeordnete, 143 stimmten mit Nein, 53 enthielten sich. Vom Luftverkehrspaket der Kommission erwartet das EP Impulse für eine zukunfts- und wettbewerbsfähigere europäische Luftverkehrsbranche. Um die europäischen Fluggesellschaften und Flughäfen sowie die Luftfahrtindustrie in eine stärkere Position zu bringen, müsse die EU für gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem Weltmarkt sorgen und eine langfristige Strategie für die Luftverkehrsbranche Europas vorgeben. Zudem werden proaktivere politische Maßnahmen zur Unterstützung und Fortentwicklung der Luftfahrtindustrie gefordert. Das EP hebt die Bedeutung der Regionalflughäfen für Wachstum und Beschäftigung hervor. Die Kommission wird aufgefordert, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten einen langfristigen strategischen Plan für diese Flughäfen zu erarbeiten, einschließlich der Bestimmungen über staatliche Beihilfen. Darüber hinaus seien weltweite Umweltproblemlösungen zur Reduzierung der CO2-Emissionen zu begünstigen. Regionale Systeme (etwa das Emissionshandelssystem im Luftverkehr) müssten zu einem weltweiten System verbunden werden. Insbesondere wird von der Kommission erwartet, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für eine Befreiung der europäischen Fluggesellschaften von den durch die EU und die Mitgliedstaaten auferlegten Belastungen einsetzt. Auf dem Gebiet der internationalen Dimension wird die Aushandlung umfassender Luftverkehrsübereinkünfte mit den wichtigen Handelspartnern der Union gefordert, vornehmlich mit den Staaten des Golf-Kooperationsrats. In den Texten soll eine wirksame Klausel über fairen Bericht aus Brüssel 21/2015 vom 23.11.2015 10
Wettbewerb vorgesehen werden. Eine Schutzklausel soll die rechtlichen Folgen von Verstößen gegen die Abkommen festlegen. Die Absicht der Kommission, die Zuständigkeiten der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) zu erweitern, wird begrüßt. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P8-TA-2015- 0394&language=DE&ring=P8-RC-2015-1146 Energie Kommission: Mitteilung zum Stand der Energieunion Die Kommission hat am 18.11.2015 eine Mitteilung zum Stand der Energieunion vorgelegt. Die Kommission hatte sich mit der Mitteilung vom 25.02.2015 verpflichtet, jährlich einen Fortschrittsbericht vorzulegen. In dem erstmals veröffentlichten Bericht werden die in den vergangenen neun Monaten erzielten Fortschritte in allen fünf Dimensionen der Energieunion (Dekarbonisierung der Wirtschaft, Energieeffizienz, Energiebinnenmarkt, Energiesicherheit und Energieforschung) beleuchtet. Zudem werden die Handlungsschwerpunkte für 2016 benannt. Neben der Verringerung der CO2-Emissionen und Fortschritten bei der Energieversorgungssicherheit verzeichnet der Bericht auch Fortschritte in den Bereichen Energieeffizienz, Energiebinnenmarkt sowie Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Zur Mitteilung hat die Kommission ergänzend „Factsheets“ zu der Situation in den einzelnen EU- Mitgliedstaaten, in denen die Kommission auch den konkreten weiteren Handlungsbedarf aufzeichnet, vorgelegt So sieht die Kommission bei DEU u.a. Handlungsbedarf beim Bau von Interkonnektoren zu den Nachbarländern. Die Kommission hat zudem am 18.11.2015 noch weitere Dokumente im Zusammenhang mit dem Stand der Energieunion vorgelegt, wie u.a. eine Liste der Vorhaben von gemeinsamem Interesse mit Bezug auf die Infrastrukturprojekte im Bereich Energie, einen Fortschrittsbericht zur Energieeffizienz sowie einen Fortschrittsbericht zur Klimapolitik. Darüber hinaus veröffentlichte sie ein Arbeitspapier zu Energieverbrauchertrends, einen Bericht über die Umsetzung der EU-Strategie zur Versorgungssicherheit, einen Bericht über die Durchführung der Richtlinie über die nukleare Sicherheit sowie einen Überblick über die Erdölvorräte. Als Legislativvorschlag legte die Kommission den Entwurf einer Verordnung zu Statistiken über Strom- und Erdgaspreise vor. http://ec.europa.eu/priorities/energy-union/state-energy-union/docs/annex1- communication-state-energy-union_en.pdf Kommission; Start der Konsultation zur Überarbeitung der Erneuerbaren Energien-Richtlinie Zu der bevorstehenden Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie bzw. zur Vorbereitung einer neuen Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen für den Zeitraum 2020 bis 2030 hat die Kommission am 18.11.2015 eine breit angelegte öffentliche Konsultation eingeleitet. Die Kommission plant bereits 2016 einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen. Die Konsultationsfrist endet am 10.02.2016. https://ec.europa.eu/energy/en/consultations/preparation-new-renewable-energy- directive-period-after-2020 Bericht aus Brüssel 21/2015 vom 23.11.2015 11
Forschung Kommission; Sieben Wissenschaftler für Beraterstab ernannt Die Kommission hat am 10.11.2015 sieben führende Wissenschaftler für den neuen Mechanismus zur wissenschaftlichen Politikberatung (Scientific Advice Mechanism, SAM) ernannt, welcher die Kommission bei künftigen Gesetzgebungsinitiativen unterstützen soll. Die sieben Mitglieder der hochrangigen Expertengruppe, die als Ergebnis eines offenen Aufrufs und auf Empfehlung eines unabhängigen Komitees ausgewählt wurden, sind: Janusz M. Bujnicki, Professor und Leiter des Labors für Bioinformatik und Protein-Engineering am Internationalen Institut für Molekular- und Zellbiologie in Warschau; Pearl Dykstra, Soziologieprofessor an der Erasmus- Universität in Rotterdam; Elvira Fortunato, Professorin für Werkstoffwissenschaft an der Fakultät für Wissenschaft und Technologie an der NOVA Universität in Lissabon; Rolf-Dieter Heuer, Generaldirektor der Europäischen Organisation für Kernforschung (CERN); Julia Slingo, Chefwissenschaftlerin am Met Office, dem nationalen meteorologischen Dienst des Vereinigten Königreichs in Exeter; Cédric Villani, Direktor des Henri Poincaré Instituts in Paris; sowie Henrik C. Wegener, Exekutiv- Vizepräsident an der Technischen Universität Dänemark. Neben dem hochrangigen Expertenteam vergibt die Kommission Zuschüsse in Höhe von sechs Mio. EUR, um sich von europäischen Akademien und wissenschaftlichen Gesellschaften bei ihrer politischen Arbeit beraten zu lassen. Die Beratung soll auf rein wissenschaftlicher Grundlage (evidenzbasiert) erfolgen und für die Öffentlichkeit transparent sein. http://ec.europa.eu/research/sam/index.cfm?pg=hlg%20 Finanzdienstleistungen EZB; Regelmäßige Stresstests für europäische Banken angekündigt Die Europäische Zentralbank (EZB) hat am 05.11.2015 angekündigt, ab Frühjahr 2016 zusammen mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) Stresstests für 39 Banken aus 10 Mitgliedstaaten des Euroraums sowie 14 Banken aus Nicht- Euroländern durchzuführen. Ziel soll laut Aussagen der Zentralbank sein, deren Fähigkeit, auch in einem ungünstigen makroökonomischen Umfeld Schocks abzufedern und die Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen, zu überprüfen. Insgesamt werden auch 10 deutsche Banken getestet, darunter neben Deutscher Bank und Commerzbank auch sämtliche Landesbanken. Die Ergebnisse der Tests sollen zu Beginn des dritten Quartals 2016 bekannt gegeben werden. Ferner plant die EBA nach Aussagen dessen Exekutivdirektors Adam Farkas, Großbanken künftig alle zwei Jahre einem umfangreichen Stresstest zu unterziehen. http://www.eba.europa.eu/-/eba-announces-details-of-2016-eu-wide-stress-test EuGH; Klage gegen Rekapitalisierung der HSH Nordbank abgewiesen Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 12.11.2015 in der Rechtssache T- 499/12 HSH Holding Investment die Klage zweier Minderheitenaktionäre der HSH Nordbank abgelehnt und damit den Beschluss der Kommission aus dem Jahr 2011, mit dem die deutschen Rettungsmaßnahmen zugunsten der HSH Nordbank unter Auflagen genehmigt wurden, bestätigt. Die Klage der beiden luxemburgischen Anlagefonds richtete sich gegen die Auflage, dass im Zuge der Rekapitalisierung in Höhe von 3 Mrd. EUR dem Mehrheitsaktionär HSH Finanzfonds ein Anspruch auf eine Einmalzahlung in Höhe von 500 Mio. EUR eingeräumt wurde, die dieser anschließend als „Sachkapitalerhöhung“ in die HSH Nordbank einbringen musste. Nach Auffassung des Gerichts hätten die beiden Kläger aber nicht nachweisen Bericht aus Brüssel 21/2015 vom 23.11.2015 12
können, dass diese Einmalzahlung, die allein bezweckte, die staatliche Beihilfe mit dem Binnenmarkt vereinbar zu machen, eine unverhältnismäßige oder dem Gleichbehandlungsgrundsatz zuwiderlaufende Auflage darstelle. Vielmehr sei die Einmalzahlung, auch wenn sie zur Folge gehabt habe, dass sich der Wert der Beteiligung der Minderheitenaktionäre am Kapital der HSH Nordbank reduziert hat, rechtlich begründet gewesen. http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-11/cp150136de.pdf Rat; Ecofin befasst sich mit bisheriger Umsetzung der Bankenunion Beim Treffen der europäischen Wirtschafts- und Finanzminister am 10.11.2015 wurde erneut die Implementierung der Bankenunion thematisiert. Die einzelnen Mitgliedstaaten (MS) wurden aufgefordert, die notwendigen nationalen Umsetzungen vorzunehmen. Die Kommission informierte den Rat, dass erst 8 von 19 MS Ratifizierungsurkunden für das zwischenstaatliche Abkommen (IGA) zur Übertragung der nationalen Bankabgaben auf den europäischen Abwicklungsfonds (SRF) hinterlegt hätten, obgleich die Frist hierfür am 30.11.2015 auslaufe. Ferner hätten lediglich 16 MS die Abwicklungsrichtlinie (BRRD) sowie 11 Länder die Einlagensicherungsrichtline vollständig umgesetzt. Entsprechend habe die Kommission die Versäumnisse von CZR, LUX, NDL, POL, ROM und SWE an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) übermittelt, der Vertragsverletzungsverfahren einleiten wird. Bezüglich einer Brückenfinanzierung für die achtjährige Aufbauphase des Abwicklungsfonds konnte sich der Rat indes noch nicht auf einen Kompromiss einigen. Aus Sicht der Kommission ist eine Brückenfinanzierung auf der Grundlage von Kreditlinien notwendig, um den SRF solange abzusichern, bis dieser durch die Bankabgaben gefüllt ist. http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/ecofin/2015/11/st13830_en15_pdf/ Kommission; Eurobarometer stellt große Unterstützung für den EUR fest Laut einer Eurobarometer-Umfrage vom 06.11.2015 zur Einstellung der Europäer zur einheitlichen Währung unterstützen 71% der Bürger in der Eurozone die Gemeinschaftswährung. Gemäß der Umfrage ist die Zustimmung in allen 19 Staaten gestiegen und hat mittlerweile den höchsten Zustimmungswert seit Einführung des EUR. So liegt die Zustimmung in DEU bei 70% und selbst in den Programmländern PTL, ESP und GRI jeweils über 60%. In sämtlichen Ländern ist die Zustimmung seit der letzten Befragung um mitunter zweistellige Prozentzahlen angestiegen. Auf die Frage nach der Notwendigkeit von Wirtschaftsreformen antwortete eine Mehrheit von 78% der Befragten im Euroraum, dass sie Reformen insgesamt unterstützen. Allerdings sehen 93% der Befragten Reformbedarf im Arbeitsmarkt und nur 65% für Reformen, die den Wettbewerb steigern sollen. Während 87% ferner der Meinung sind, dass eine Reform des Rentensystems wichtig sei, sprechen sich lediglich 27% für eine Anhebung des Rentenalters aus. http://ec.europa.eu/economy_finance/articles/euro/2015-11-06- eurobarometer_en.htm Kommission; Klage gegen Luxemburg wegen Nichtumsetzung von EU- Rechtsvorschriften über den übermäßigen Rückgriff auf Ratings Die Kommission hat am 19.11.2015 LUX vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Nichtumsetzung von Rechtsvorschriften in Bezug auf Ratingagenturen. Da LUX bisher versäumt hat, die EU-Vorschriften zur Begrenzung des übermäßigen Rückgriffs auf Ratings zum 21.12.2014 in nationales Recht umzusetzen, hatte die Kommission das Land bereits mehrfach zur Implementierung aufgefordert. Durch die nun erhobene Klage vor dem EuGH ersucht die Kommission den Gerichtshof, ein Zwangsgeld in Höhe von 6700 EUR pro Tag zu verhängen, bis die Richtlinie Bericht aus Brüssel 21/2015 vom 23.11.2015 13
vollständig in nationales Recht umgesetzt wird. Als Reaktion auf die Finanzkrise und im Einklang mit der entsprechenden G20-Zusage traten am 20.06.2013 neue Vorschriften für Ratings und Ratingagenturen mit dem Ziel in Kraft, den übermäßigen Rückgriff auf von Ratingagenturen vorgenommene Einstufungen der Bonität von Unternehmen, Finanzinstrumenten oder Ländern durch die Marktteilnehmer zu verringern und gleichzeitig die Qualität des Rating-Verfahrens zu verbessern. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6010_de.htm 00 Finanzen Kommission, EUR-Gruppe; Substantielle Einigung mit GRI zur Auszahlung weiterer finanzieller Hilfe erreicht Wie die Kommission am 17.11.2015 mitteilte, erreichten die griechischen Behörden mit den Institutionen eine substantielle Einigung zu allen bis dahin offenen Fragen zur Umsetzung vereinbarter Maßnahmen im öffentlichen und im Finanz-Sektor. Diese sind Voraussetzung dafür, dass weitere Hilfsgelder von insgesamt 12 Mrd. EUR für den griechischen Staat und für die Rekapitalisierung der griechischen Banken fließen könnten. http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-15-6119_en.htm?locale=en Kommission, EP, Rat; Einigung über den EU-Haushalt 2016 Am 14.11.2015 erzielten Kommission, EP und Rat eine Einigung zum EU-Haushalt 2016. Der EU-Haushalt für 2016 soll sich auf 155 Mrd. EUR bei den Mitteln für Verpflichtungen und 144 Mrd. EUR bei den Mitteln für Zahlungen belaufen. Einige Eckpunkte lauten: Über 4 Mrd. EUR zur Bewältigung der Flüchtlingskrise sowohl in der EU als auch in den Herkunftsländern der Flüchtlinge. Damit würden 2015 und 2016 Mittel in einer Gesamthöhe von fast 10 Mrd. EUR für die Flüchtlingskrise aufgewendet. Fast die Hälfte der Mittel (69,8 Mrd. EUR an Verpflichtungen) soll zur Förderung von Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit eingesetzt werden; 2 Mrd. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 500 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen für den Garantiefonds des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), um in Europa Investitionen in Höhe von 315 Mrd. EUR anzustoßen; für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Forschung und Innovation im Rahmen des Programms Horizont 2020 10 Mrd. EUR, das wären 11,6 % mehr als 2015; 1,8 Mrd. EUR an Mitteln für Zahlungen (30 % mehr als 2015) in Erasmus+, das europäische Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, das 2014-2020 über vier Millionen Menschen dabei unterstützen soll, überall in der EU zu arbeiten und zu studieren. Zur Besiegelung des Kompromisses, der bei den Haushaltsgesprächen gefunden wurde, müssen Rat und EP den vereinbarten Text noch billigen. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6093_de.htm Kommission; Prüfung der Übersichten über die Haushaltsplanung für 2016 der EUR-Mitgliedstaaten (MS) ohne schwerwiegende Bedenken abgeschlossen Wie die Kommission am 17.11.2015 mitteilte, schloss sie ihre Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung für 2016 ab, die ihr von den EUR-Ländern bis zum 15.10.2015 übermittelt worden waren. In ihren Stellungnahmen bewertete die Kommission, ob die Übersichten über die Haushaltsplanung für das kommende Jahr die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) erfüllen. Bei keiner Übersicht über die Haushaltsplanung für 2016 stellte die Kommission eine schwerwiegende Nichterfüllung der Vorgaben fest. In einigen Fällen war die Bericht aus Brüssel 21/2015 vom 23.11.2015 14
Kommission aber der Auffassung, dass die geplanten Haushaltskorrekturen hinter den Vorgaben zurück blieben oder dass zumindest dieses Risiko bestünde. Zusätzlich zu den länderspezifischen Analysen und auf der Grundlage der Haushaltsplanungen der MS bewertete die Kommission die Haushaltslage und den finanzpolitischen Kurs im Euroraum insgesamt. In Bezug auf die zwölf MS, die der präventiven Komponente des SWP unterliegen (d. h. deren Haushaltsdefizit unter der 3%-Marke liegt), ergab die Bewertung der Kommission, dass die Haushaltsplanungen von EST, DEU, LUX, NDL und SLK die Vorgaben des SWP erfüllten und dass die Übersichten über die Haushaltsplanung von BEL, FIN, LET und MTA die Vorgaben weitgehend erfüllen. Bei den Übersichten über die Haushaltsplanung von AUT, ITL, LIT bestehe die Gefahr der Nichterfüllung der Vorgaben. In Bezug auf die fünf Mitgliedstaaten, die derzeit der korrektiven Komponente des SWP unterliegen (d. h. die Gegenstand eines Defizitverfahrens sind), ergab die Bewertung der Kommission, dass die Übersichten über die Haushaltsplanung von FRA, IRL, SLO die Vorgaben für 2016 weitgehend erfüllten. Die Übersicht über die Haushaltsplanung ESP berge die Gefahr, dass die Vorgaben des Defizitverfahrens nicht erfüllt würden. Weder die empfohlenen Konsolidierungsanstrengungen noch das Gesamtdefizitziel für 2016 dürften erreicht werden. Die Kommission forderte PTL, das bislang keine Übersicht über die Haushaltsplanung vorgelegt hätte, eindringlich auf, die Übersicht so rasch wie möglich zu übermitteln. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6067_de.htm EP; Multinationale Konzerne im TAXE Am 16.11.2015 kam es zur lange avisierten Debatte der MdEP mit Vertretern von elf multinationalen Konzernen im TAXE-Sonderausschuss. Themen waren Fragen fairer Körperschaftsbesteuerung, konkret zu BEPS und GKKB. Auch die Verlängerung der Ausschussarbeit um sechs Monate wurde thematisiert (vgl. BaB 21/2015). http://www.europarl.europa.eu/news/de/news- room/content/20151117IPR03001/html/Tough-debate-with-multinational-companies- on-corporate-tax-practices EuRH; Zuverlässigkeitserklärung für die EU-Jahresrechnung 2014 veröffentlicht Wie der Europäische Rechnungshof (EuRH) am 10.11.2015 mitteilte, gab er ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der EU für 2014 ab. Die Einnahmen für 2014 wären insgesamt rechtmäßig und ordnungsgemäß. Dagegen wären die Zahlungen für 2014 in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet. Daher gab der EuRH ein versagtes Prüfungsurteil zu ihrer Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit ab. Die geschätzte Fehlerquote, mit der das Ausmaß der Unregelmäßigkeiten gemessen wird, belief sich bei den Zahlungen des Jahres 2014 auf 4,4%. Dieser Wert liegt in der Nähe der Fehlerquote für 2013 (4,5 %) und konstant über der Wesentlichkeitsschwelle von 2%. Der EuRH ermittelte für die mit den Mitgliedstaaten geteilte Mittelverwaltung und für die direkt von der Kommission verwalteten Ausgaben identische geschätzte Fehlerquoten (4,6%). Die höchsten Fehlerquoten wurden in den Ausgaben der Rubriken „Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt“ (5,7%) sowie „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“ (5,6%) ermittelt. Die Verwaltungsausgaben wiesen die niedrigste geschätzte Fehlerquote auf (0,5%). Es bestehe ein klarer Zusammenhang zwischen Ausgabenarten und Fehlerquoten. http://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/auditinbrief-2014/auditinbrief-2014- DE.pdf Bericht aus Brüssel 21/2015 vom 23.11.2015 15
Kommission; DEU aufgefordert, seine Erbschaftsteuervorschriften über besondere Versorgungsfreibeträge mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen Die Kommission forderte am 19.11.2015 DEU auf, seine Erbschaftsteuervorschriften über besondere Versorgungsfreibeträge mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen. Nach deutschem Recht könnten die deutschen Steuerbehörden überlebenden Ehepartnern oder Lebenspartnern eines Verstorbenen nur dann einen besonderen Versorgungsfreibetrag gewähren, wenn entweder der Erbe oder der Erblasser oder beide in DEU steuerpflichtig wären. Überlebenden Ehepartnern oder Lebenspartnern stehe dieser Versorgungsbeitrag nicht zu, wenn sie in DEU befindliche Vermögenswerte oder Investitionen erbten, der Erblasser und der Erbe jedoch in einem anderen Mitgliedstaat (MS) steuerpflichtig wären. Nach Auffassung der Kommission handelt es sich dabei um eine ungerechtfertigte Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 Absatz 1 AEUV), da der Wert des Nachlasses gemindert würde, wenn die Kriterien bezüglich der Steuerpflicht nicht erfüllt wären. Zudem könnte dies Staatsangehörige anderer MS davon abhalten, ihr Kapital in Vermögenswerte in DEU zu investieren. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme. Sollte die Kommission binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie DEU vor dem EuGH verklagen. http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-6006_de.htm Kommission; ESP zur Beendung der steuerlichen Diskriminierung ausländischer Einrichtungen ohne Gewinnzweck und ihrer Beitragszahler aufgefordert Die Kommission forderte am 19.11.2015 ESP zur Änderung seiner Vorschriften über die Besteuerung von bestimmten Einkommensarten, die von ausländischen Einrichtungen ohne Gewinnzweck erwirtschaftet werden und von bestimmten Beitragszahlungen an diese Einrichtungen, auf. Spanische Einrichtungen ohne Gewinnzweck könnten derzeit bestimmte Steuerbefreiungen in Anspruch nehmen. Steuerzahler, die Beiträge an diese Einrichtungen zahlten, hätten ebenfalls die Möglichkeit verschiedener steuerlicher Anreize im Zusammenhang mit diesen Beiträgen. Diese Regeln würden jedoch nicht für ausländische Einrichtungen ohne Gewinnzweck, die ein vergleichbares Einkommen in ESP erzielen, aber ihren Sitz in einem anderen EU‑/EWR-Mitgliedstaat und keine Filiale in ESP haben, gelten. Nach Dafürhalten der Kommission handelt es sich dabei um eine Diskriminierung und eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs in der Auslegung des EuGH (Rechtssachen „Centro die Musicologia Walter Stauffer“, C-386/04, und „Persche“, C ‑318/07). http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-6006_de.htm Kommission; NDL zur Änderung der Klausel zur Einschränkung der Abkommensvorteile des japanisch-niederländischen Doppelbesteuerungs- abkommens aufgefordert Am 19.11.2015 forderte die Kommission NDL auf, die Klausel zur Einschränkung der Abkommensvorteile („Limitation of benefits“, LOB) des japanisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens zu ändern, das am 01.01.2012 in Kraft getreten war. Ausgehend von früheren Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist die Kommission der Auffassung, dass ein Mitgliedstaat (MS), der ein Abkommen mit einem Drittstaat abschließt, für Unternehmen, die sich im Besitz von in seinem Gebiet ansässigen Anteilseignern befinden, keine bessere Behandlung vereinbaren kann als für vergleichbare Unternehmen, deren Anteilseigner in anderen EU-/EWR- Staaten ansässig sind. Ebenso könne der MS für Unternehmen, deren Anteile an seiner eigenen Börse gehandelt werden, keine besseren Bedingungen vereinbaren Bericht aus Brüssel 21/2015 vom 23.11.2015 16
als für Unternehmen, die an anderen Börsen in der EU/im EWR gehandelt werden. Der geltenden LOB-Klausel zufolge seien jedoch einige Unternehmen von den Vorteilen des Doppelbesteuerungsabkommens ausgeschlossen, d. h. sie unterlägen einer höheren Quellensteuer auf Dividenden, Zinserträge und Lizenzgebühren aus Japan als vergleichbare Unternehmen, die sich im Besitz von NDL befinden oder die an „zugelassenen Börsen“ notiert und gehandelt würden, zu denen bestimmte Börsen in der EU und sogar in Drittländern gehörten. http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-6006_de.htm Soziales Bertelsmann Stiftung; Studie zur Reform des Sozialstaats vorgestellt Im Juli und August 2015 führte TNS Emnid im Auftrag des Vision Europe Summits (ein Zusammenschluss der Bertelsmann Stiftung mit sechs europäischen Think Tanks und Stiftungen) eine repräsentative Umfrage in BEL, DEU, FIN, FRA, ITL, POL, PTL und GBR durch. Kernergebnisse der am 10.11.2015 veröffentlichten Studie sind: In jedem der acht Länder befürwortet mehr als die Hälfte der Bevölkerung u.a., dass die EU soziale Mindeststandards in allen EU Staaten setzen soll. In FRA ist die Zustimmung hierzu am höchsten. In jedem Land spricht sich eine Mehrheit dafür aus, dass die EU Druck auf die Nationalstaaten ausüben soll, sodass diese notwendige Reformen ihres Sozialsystems umsetzen. Mit Ausnahme von FIN finden sich in allen Staaten Mehrheiten für die Forderung, dass die EU finanzielle Transfers von reicheren zu ärmeren Mitgliedstaaten garantieren soll. Selbst in den Netto-Beitragszahlern GBR und DEU finden sich hierfür Mehrheiten. In allen acht Staaten machen sich die Bürger am meisten Sorgen über die Rente und Altenpflege der Zukunft. Die Bürger der Länder mit vergleichsweise geringer Staatsverschuldung sind bereit, zukünftig mehr beizutragen, um das Leistungsniveau des Sozialstaats beizubehalten. In finanzschwachen Ländern präferieren die Bürger Leistungskürzungen im Gegenzug zu nicht steigenden Steuern und Abgaben. In DEU ist eine knappe Mehrheit für höhere Beiträge. Schlussfolgerungen aus der Studie sind u.a.: Die Ergebnisse deuten an, dass die Bürger aller befragten Länder sich der Herausforderungen und notwendigen Reformen der Sozialsysteme bewusst sind. Die Umfragedaten stützen eine bedeutend wichtigere Rolle für die EU als derzeit, um durch Einforderung von Reformen die Überlebensfähigkeit der nationalen Sozialsysteme zu garantieren und durch verbindliche Standards in allen MS ein Mindestmaß an sozialer Sicherheit festzuschreiben. https://www.bertelsmannstiftung.de/fileadmin//files/BSt/Publikationen/GrauePublikatio nen/VES_Survey_Results_Summary_German_version.pdf EP; Beschäftigungskommissarin Thyssen kündigt Vereinfachungen des Rechtsrahmens für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz an Die Beschäftigungskommissarin Thyssen war am 05.11.2015 Gast im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) und kündigte für nächstes Jahr eine Evaluation und auf dieser Grundlage noch vor dem Sommer 2016 Vorschläge für eine Vereinfachung des Rechtsrahmens für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz an. Zudem will sie Vorschläge vorlegen, wie die sozialen Rechte auf neuen Formen des Arbeitens („Arbeit 4.0“) reagieren können, sowie für eine „Qualifikationsagenda“, mit welcher ebenfalls auf die Herausforderungen der Digitalisierung reagiert werden soll. http://www.europarl.europa.eu/committees/de/empl/home.html;jsessionid=87946355 1605DD422616A13759334A98.node1 Bericht aus Brüssel 21/2015 vom 23.11.2015 17
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