Bericht aus Brüssel - Hessen

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Bericht aus Brüssel

                21/2015 vom 23.11.2015

Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union
            21, Rue Montoyer, B- 1000 Bruxelles
        Tel.: 0032.2.739.59.00 Fax: 0032.2.732.48.13
         E-mail: hessen.eu@lv-bruessel.hessen.de
Inhaltsverzeichnis

                                                                      Seite

Institutionelles                                                      3

Europäisches Parlament                                                6

Ausschuss der Regionen                                                6

Wirtschaft                                                            7

Verkehr                                                               10

Energie                                                               11

Forschung                                                             12

Finanzdienstleistungen                                                12

Finanzen                                                              14

Soziales                                                              17

Gesundheit und Verbraucherschutz                                      18

Umwelt                                                                19

Landwirtschaft                                                        21

Justiz                                                                23

Inneres                                                               25

Bildung und Kultur                                                    25

EU-Förderprogramme                                                    26

Veranstaltungen                                                       26

Vorschau                                                              30

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Institutionelles

Valletta-Gipfel am 11./12.11.2015
In Valletta (MTA) fand am 11./12.11.2015 ein Migrationsgipfel unter Teilnahme der
Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten und zahlreicher afrikanischer
Staaten sowie von Vertretern der EU, der Afrikanischen Union, der Vereinten
Nationen und weiterer Partner statt. Die Teilnehmer des Valletta-Gipfels einigten sich
auf eine politische Erklärung und einen Aktionsplan. In ihrer Erklärung betonen sie
die gemeinsame Verantwortung Europas und Afrikas sowie die Notwendigkeit, den
Migrationsströmen solidarisch und partnerschaftlich zu begegnen. Sie verpflichten
sich, die im Aktionsplan aufgeführten Maßnahmen bis Ende 2016 umzusetzen. Diese
Maßnahmen sind fünf Handlungsfeldern zuzuordnen: Bekämpfung der
Migrationsursachen – eingerichtet wurde ein EU-Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika –,
Ausbau der legalen Migration, besserer Schutz von Flüchtlingen, Bekämpfung
illegaler   Einwanderung      und    Menschenschmuggel        sowie     Rückführung,
Rückübernahme und Reintegration.
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/international-summit/2015/11/11-12/

Informeller Europäischer Rat am 12.11.2015
Im unmittelbaren Anschluss an den EU-Afrika-Gipfel kamen die Staats- und
Regierungschefs der Mitgliedstaaten (MS) am 12.11.2015 in Valletta (MTA) zu einem
informellen Europäischen Rat zusammen. Auf der Agenda stand insbesondere die
Umsetzung bereits beschlossener Maßnahmen in den Bereichen der
Zusammenarbeit mit Drittstaaten, einschließlich der Türkei, der Umsiedlung von
Flüchtlingen, der Einrichtung von Hotspots in ITL und GRI sowie der
Wiedererlangung der Kontrolle über die EU-Außengrenzen. Während die
Umsiedlung und die Einrichtung von Hotspots nach wie vor schleppend verlaufen,
zeigte sich Ratspräsident Tusk mit dem Verlauf der Verhandlungen mit der Türkei
zufrieden. Er kündigte an, dass noch im November 2015 ein Gipfeltreffen zwischen
den MS und der Türkei in Brüssel stattfinden werde.
http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/european-council/2015/11/12/

FRA bittet Mitgliedstaaten um Unterstützung beim Kampf gegen den
sogenannten „Islamischen Staat“
Nach den Anschlägen von Paris hat FRA die anderen Mitgliedstaaten (MS) im
Rahmen des Rats der Verteidigungsminister am 17.11.2015 um Unterstützung beim
Kampf gegen den sogenannten „Islamischen Staat“ gebeten. Diese in Art. 42 Abs. 7
EUV vorgesehene Maßnahme wird damit zum ersten Mal angewandt. Die MS
schulden FRA danach alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung.
https://dejure.org/gesetze/EU/42.html

Erweiterungspaket: Kommissar Hahn stellt im EP die mittelfristige Strategie für
die EU-Erweiterungspolitik vor
Kommissar Johannes Hahn stellte am 10.11.2015 die mittelfristige Strategie der
Kommission für die EU-Erweiterungspolitik (das sog. „Erweiterungspaket“) vor. Im
Rahmen der am 10.11.2015 verabschiedeten Jahresberichte bewertet die
Kommission, inwieweit die Länder des westlichen Balkans und der Türkei auf die
Erfüllung der Anforderungen der EU-Mitgliedschaft vorbereitet sind, und legt dar, wie
die verbleibenden Herausforderungen angegangen werden müssen.
In ihrem Türkei-Bericht stellt die Kommission einen "generell negativen Trend in
Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte" fest. Die Kommission sieht
deutliche Mängel sowohl bei der Justiz als auch bei der Meinungs- und
Versammlungsfreiheit. Sowohl Richter als auch Staatsanwälte hätten zuletzt unter

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starkem politischem Druck gestanden. Im Bereich der Meinungsfreiheit gebe es
sogar "signifikante Rückschritte". Im Bericht wird die "ernsthafte Sorge" über die
anhaltenden Strafverfolgungen gegen Journalisten, Autoren oder Nutzer sozialer
Medien zum Ausdruck gebracht. Während es zwischen 2007 und 2013 durchaus
Fortschritte bei der Rechtsstaatlichkeit gegeben habe, seien seit Anfang 2014 keine
positiven Entwicklungen mehr zu verzeichnen gewesen. Die Unabhängigkeit der
Justiz und die Gewaltenteilung seien vielmehr ausgehöhlt worden. Schließlich zeigt
sich die EU auch besorgt über die nach wie vor grassierende Korruption und über die
Sicherheitslage und die Folgen der Anti-Terror-Kampagne gegen die verbotene
kurdische Arbeiterpartei PKK. Der Friedensprozess mit den Kurden sei zu einem
Stillstand gekommen, und es sei zwingend, dass wieder Gespräche aufgenommen
würden. Positiv wird fast ausschließlich die wirtschaftliche Lage erwähnt. Die Rede
ist von einer "funktionierenden Marktwirtschaft, die dem Wettbewerbsdruck in der EU
gewachsen ist".
Auch für die in der Flüchtlingskrise unentbehrliche Kooperation mit den Staaten
entlang der Westbalkan-Route sei es notwendig, Albanien, Bosnien und
Herzegowina,       Kosovo,     Montenegro,      Serbien    und   Mazedonien     eine
Beitrittsperspektive zu geben, sagte Hahn. Allerdings müssten all diese
Beitrittskandidaten bei der Bekämpfung der Korruption und der organisierten
Kriminalität noch erhebliche Fortschritte erzielen.
Serbien habe wichtige Schritte unternommen, die zur Eröffnung der ersten Kapitels
der Beitrittsverhandlungen mit der EU noch in diesem Jahr führen dürften, so Hahn.
Die zunehmend konstruktive und führende Rolle Serbiens im westlichen Balkan sei
ausschlaggebend für die Verbesserung der Beziehungen und der Stabilität in der
Region.
Montenegro: Alle politischen Parteien sollten Verantwortung zeigen und zu einem
konstruktiven Dialog mit dem Parlament als dem zentralen Forum für die politische
Debatte zurückkehren. Das Land sollte die öffentlichen Schulden senken und die
Wettbewerbsfähigkeit von gewerblichen Waren und landwirtschaftlichen
Erzeugnissen verbessern.
Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien: Der EU-Beitrittsprozess für die
ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien steckt nach wie vor in einer
Sackgasse. Die Enthüllungen im Abhörskandal haben die früheren ernsten
Bedenken der Kommission und anderer Instanzen wegen der politischen
Einflussnahme auf die Justiz und die Medien, der wachsenden Politisierung der
staatlichen Institutionen und der Durchführung von Wahlen erhärtet.
Albanien: Albanien habe stetige Fortschritte bei der Umsetzung der
Schlüsselprioritäten für die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen erzielt,
insbesondere bei der Reform der öffentlichen Verwaltung und bei den
Vorbereitungen auf eine gründliche Reform des Justizsystems. Es sind weitere
Anstrengungen erforderlich, um die Haushaltskonsolidierung fortzusetzen, die
Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern und die informelle Wirtschaft
zu bekämpfen.
Bosnien und Herzegowina: Bosnien und Herzegowina seien zurück auf dem
Reformkurs, der für ein Vorankommen bei der Integration in die EU notwendig ist.
Damit die EU einen Beitrittsantrag Bosnien und Herzegowinas prüfen könne, sind
substanzielle Fortschritte bei der Umsetzung der im Juli im politischen Konsens
verabschiedeten Reformagenda erforderlich.
Das Kosovo: Das Kosovo sollte die positive Dynamik beibehalten, auch durch
Inangriffnahme der zahlreichen Reformherausforderungen, vor allem auf dem Gebiet
der Rechtsstaatlichkeit durch die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und der
Korruption. Die Regierung und das Parlament müssen sicherstellen, dass die
Mitglieder der Verwaltungsgremien zahlreicher unabhängiger Einrichtungen und

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Regulierungsbehörden ohne weitere Verzögerungen anhand leistungsbezogener
Kriterien ernannt werden.
http://ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2015/20151110_strategy_paper
_de.pdf

EP; EU-Wahlrechtsreform Spitzenkandidaten und Sperrklauseln
Der Europawahlkampf sollte mit offiziell nominierten EU-weiten Spitzenkandidaten
für das Amt des Kommissionspräsidenten geführt werden, fordert das EP in seinem
förmlichen Vorschlag zur Reform des Wahlrechts der EU, den es am 11.11.2015
verabschiedet hat. Die jeweiligen Kandidaten sollten auch Bewerber für die Wahl
zum EP sein und bis spätestens 12 Wochen vor der Europawahl offiziell nominiert
sein, so die Abgeordneten. Nach der am 27.10.2015 abgehaltenen Debatte zum
Thema hat das EP am 11.11.2015 mit einer Mehrheit von 315 - 234 - 55 im Rahmen
des Berichts Danuta Hübner (EVP/POL) und Jo Leinen (S&D/DEU) Reformen des
EU-Wahlakts von 1976 gefordert. Die aktuellen großen Unterschiede bei den
nationalen Wahlvorschriften stehen im Widerspruch zu dem Gedanken der
Unionsbürgerschaft und dem Grundsatz der Gleichheit, so die Abgeordneten. Für die
größeren Mitgliedstaaten empfiehlt das EP, eine verbindliche Sperrklausel zwischen
3% und 5% einzuführen. Im Vergleich zum bestehenden System müssten dann ESP
und DEU Sperrklauseln einführen. Die Abgeordneten verlangen, dass alle EU-
Bürger, die im Ausland leben, an der Europawahl teilnehmen können müssen, und
dass die Mitgliedstaaten (MS) deshalb Briefwahl, elektronische Stimmabgabe oder
Stimmabgabe über das Internet zulassen sollen. Vier MS erlaubten bei der
Europawahl 2014 ihren im Ausland lebenden Bürgern nicht, ihre Stimme für einen
Kandidaten im Heimatstaat abzugeben (CZR, IRL, MTA, SLO). In den anderen
Ländern war es möglich, entweder durch Briefwahl, in der Botschaft, durch einen
Bevollmächtigten oder elektronisch im Land der eigenen Staatsangehörigkeit zu
wählen. Um doppelte Stimmabgaben von EU-Bürgern mit Doppelstaatsbürgerschaft
oder ausländischem Wohnsitz auszuschließen, sollten Wahlbehörden MS
entsprechende Information austauschen. Auf den Stimmzetteln für die Wahl zum EP
sollten die Namen und Logos sowohl der einzelstaatlichen Parteien als auch
gegebenenfalls der europäischen politischen Parteien, denen die einzelstaatlichen
Parteien angehören, an gleichermaßen hervorgehobener Stelle aufgedruckt sein, so
die Abgeordneten. Die Zugehörigkeit einer einzelstaatlichen Partei zu einer
europäischen politischen Partei sollte ebenfalls auf dem gesamten
Wahlkampfmaterial verdeutlicht werden. Der Vorschlag muss vom Rat einstimmig
angenommen werden.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-
2015-0395+0+DOC+XML+V0//DE

Kommission;        Mitteilung     zur      Überprüfung       der     Europäischen
Nachbarschaftspolitik (ENP)
Die Kommission und die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik
haben am 18.11.2015 die wichtigsten Ergebnisse der Überprüfung der Europäischen
Nachbarschaftspolitik (ENP) vorgestellt und ein überarbeitetes Konzept der Union für
ihrer Beziehungen zu ihren östlichen und südlichen Nachbarn dargelegt. Dieser
Überarbeitung ging eine breit angelegte Konsultation mit Mitgliedstaaten (MS),
Partnerländern, internationalen Organisationen, Sozialpartnern, der Zivilgesellschaft
und der Wissenschaft voraus. Im Rahmen der ENP sollen die Anstrengungen auf die
Förderung einer inklusiven wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung ausgerichtet
werden. Zu den wichtigsten Maßnahmen zur Stabilisierung der Wirtschaft wird die
Schaffung von Arbeitsplätzen für junge Menschen zählen. Es soll mehr Gewicht auf
eine verstärkte Zusammenarbeit mit Partnerländern im Bereich der Sicherheit, vor

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allem im Hinblick auf die Konfliktverhütung und die Bekämpfung von Terrorismus und
Radikalisierung, gelegt werden. Weitere Prioritäten sollen die Förderung der sicheren
legalen Mobilität einerseits und die Bekämpfung von irregulärer Migration,
Menschenhandel und Schleuserkriminalität andererseits sein. Schließlich soll auch
der      Zusammenarbeit      mit      den    Partnern     in     Bezug    auf     die
Energieversorgungssicherheit und den Klimaschutz mehr Aufmerksamkeit geschenkt
werden. In den kommenden Monaten will die Kommission mit den MS und
Partnerländern über die am 18.11.2015 veröffentlichen Vorschläge beraten, um
gemeinsam neue Prioritäten festzulegen und die künftigen Beziehungen zu
gestalten.
http://eeas.europa.eu/enp/documents/2015/151118_joint-communication_review-of-
the-enp_de.pdf

Europäisches Parlament

Plenarsitzung des EP vom 11.11.2015 in Brüssel

EU-Wahlrechtsreform: Spitzenkandidaten und Sperrklauseln
Nach der am 27.10.2015 abgehaltenen Debatte zum Thema hat das EP am
11.11.2015 mit einer Mehrheit von 315 - 234 - 55 im Rahmen des Berichts Danuta
Hübner (EVP/POL) und Jo Leinen (S&D/DEU) Reformen des EU-Wahlakts von 1976
gefordert (siehe Beitrag unter „Institutionelles“).

Künftiges Luftfahrtpaket: EP will Luftverkehrsbranche stärken und unlauteren
Wettbewerb bekämpfen
Voraussetzung für eine Stärkung der Luftverkehrsbranche in der EU – bei
gleichzeitiger Wahrung sozialer Standards und hoher Sicherheitsnormen – ist die
Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen, erklären die Abgeordneten in
einer am 11.11.2015 verabschiedeten Entschließung mit Empfehlungen für das
künftige Luftverkehrspaket der Kommission. Die nichtlegislative Entschließung wurde
von den Fraktionen EVP, S&D und ALDE eingebracht und in einer nicht
namentlichen Abstimmung mit einer Mehrheit von 428 - 149 - 53 angenommen
(siehe Beitrag unter „Verkehr“).

Ausschuss der Regionen

CIVEX-Fachkommissionssitzung
Am 16.11.2015 fand in Brüssel eine Sitzung der Fachkommission CIVEX für
Unionsbürgerschaft, Regieren, institutionelle Fragen und Außenbeziehungen des
AdR statt. Es wurde ein Meinungsaustausch über folgendes Arbeitspapier geführt:
„Erweiterungsstrategiepaket 2015-2016“. Außerdem wurde der jährliche Dialog mit
der Europäischen Agentur für Grundrechte geführt.
http://www.toad.cor.europa.eu/AgendaDocuments.aspx?pmi=RmFYXXWy9u8ChZC
Vx4CSR7KTsZ4K7EO5dLxAYnYqvwQ%3d&ViewDoc=true

SEDEC-Fachkommissionssitzung
Am 19.11.2015 fand in Brüssel eine Sitzung der Fachkommission SEDEC für
Sozialpolitik, Bildung, Beschäftigung, Forschung und Kultur des AdR statt. Es fanden
Abstimmungen zu folgenden Stellungnahmen statt: „Wiedereingliederung

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Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt“ und „Jugendpolitische Zusammenarbeit in
Europa (2010-2018)“. Außerdem wurde eine Debatte zur Förderung von Inklusion
und Chancengleichheit durch Investitionen in die Bildung mit dem Ziel einer nach
oben ausgerichteten sozialen Konvergenz geführt. Zudem wurde das Europäische
Kulturerbe-Siegel (EKS) erläutert.
http://www.toad.cor.europa.eu/AgendaDocuments.aspx?pmi=RmFYXXWy9u%2fOew
uauLHtKK95gmb%2bcQDdU%2b61LQsaB7I%3d&ViewDoc=true

ENVE-Fachkommissionssitzung
Am 20.11.2015 fand in Brüssel eine Sitzung der Fachkommission ENVE für Umwelt,
Klimawandel und Energie des AdR statt. Es wurde ein Meinungsaustausch über
folgende Arbeitspapiere geführt: „Vorschlag für eine Richtlinie des EP und des Rates
zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Verbesserung der Kosteneffizienz
von Emissionsminderungsmaßnahmen und zur Förderung von Investitionen in CO2-
effiziente Technologien“, „Verbesserte Möglichkeiten für die Energieverbraucher“ und
„EU-Umweltrecht: Verbesserung der Berichterstattung und Einhaltung“. Für Hessen
nahm Europastaatssekretär Mark Weinmeister teil.
http://www.toad.cor.europa.eu/AgendaDocuments.aspx?pmi=RmFYXXWy9u%2fOew
uauLHtKK95gmb%2bcQDddLxAYnYqvwQ%3d&ViewDoc=true

Wirtschaft

Kommission; Prüfverfahren in Bezug auf den Kapazitätsmechanismus in FRA
Mit Beschluss vom 13.11.2015 hat die Kommission zwei getrennte Verfahren
eingeleitet, um zu prüfen, ob die französischen Pläne für einen landesweiten
Kapazitätsmechanismus und für die Ausschreibung eines neuen Gaskraftwerks in
der Bretagne mit den EU Vorschriften über staatliche Beihilfen vereinbar sind. Im
Hinblick auf den Kapazitätsmechanismus hat die Kommission Bedenken, dass die
geplante Vergütung der Stromerzeugungskapazitäten dazu führen könnte, dass
bestimmte Unternehmen gegenüber ihren Wettbewerbern begünstigt und andere am
Markteintritt gehindert werden könnten. Maßnahmen zur Sicherung der
Stromversorgung nennt man Kapazitätsmechanismen. FRA plant, einen nationalen
marktweiten Kapazitätsmechanismus, bei dem kapazitätsbezogene Verpflichtungen
zwischen Kapazitätsanbietern und Stromversorgern gehandelt werden, einzuführen.
Die Kommission will prüfen, ob die Ziele des Kapazitätsmechanismus nicht durch
kostengünstigere, den Wettbewerb weniger verzerrende Maßnahmen erreicht
werden können. Im Hinblick auf die Ausschreibung für ein Gas- und Dampfturbinen-
Kombinationskraftwerk in der Bretagne hat die Kommission Bedenken, weil die
geplante Vergütung darauf hinauslaufen könnte, dass nur eine Technologie oder
Lösung gefördert wird. Außerdem fürchtet die Kommission, dass ein von Beihilfen
abhängiger Markt geschaffen werden könnte. Sie wird prüfen, ob ihre anfänglichen
Bedenken begründet sind.
http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=3_SA_396
21
http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=3_SA_404
54

Kommission; Übernahme von Telecity durch Equinix unter Auflagen
Mit Beschluss vom 13.11.2015 hat die Kommission die geplante Übernahme des
Rechenzentrumbetreibers Telecity mit Sitz in GBR durch den Konkurrenten Equinix
mit Sitz in den USA unter der Auflage der Veräußerung einer Reihe von

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Rechenzentren in Amsterdam, London und Frankfurt genehmigt. Diese
Abhilfemaßnahmen haben die Wettbewerbsbedenken der Kommission, dass durch
die ursprünglich angemeldete Form ein wichtiger Wettbewerber wegfallen und als
Folge die Preise für Serverhousing in genannten Städten steigen könnten,
ausgeräumt. Mit dem Zusammenschluss werden die beiden größten Anbieter von
Serverhousing und den damit verbundenen Dienstleistungen in Amsterdam, London
und Frankfurt vereint. Die Genehmigung der Übernahme ist an die vollständige
Umsetzung der genannten Auflagen gebunden.
http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_7678

Kommission; Kennzeichnung von Produkten aus den durch Israel besetzten
Gebieten
Die Kommission hat am 11.11.2015 eine Auslegungsvorschrift für die
Herkunftsangabe von Gütern aus den durch Israel seit Juni 1967 besetzten Gebieten
verabschiedet. Obst, Gemüse und Kosmetika aus dem Westjordanland, Ost-
Jerusalem sowie den Golanhöhen müssen künftig besonders gekennzeichnet
werden. Für andere Produkte bleibt die Kennzeichnung freiwillig. Es wird darauf
verwiesen, dass nach dem Völkerrecht die israelisch besetzten Palästinensergebiete
nicht zu Israel gehören und deswegen die dort hergestellten Waren nicht als „Made
in Israel“ gekennzeichnet werden können.
http://eeas.europa.eu/delegations/israel/documents/news/20151111_interpretative_n
otice_indication_of_origin_of_goods_en.pdf

Eurostat; BIP im Euroraum und in EU gestiegen
Nach der Veröffentlichung einer Schnellschätzung des Eurostat vom 13.11.2015
stieg das saisonbereinigte BIP im Vergleich zum Vorquartal im dritten Quartal 2015
im Euroraum um 0,3% und in der EU um 0,4%. Im zweiten Quartal 2015 stieg das
BIP in beiden Gebieten um 0,4%. Im Vorjahr stieg das saisonbereinigte BIP im
dritten Quartal im Euroraum um 1,6% und in der EU um 1,9%, nach +1,5% bzw.
+1.9% im Vorquartal. In DEU stieg das BIP im dritten Quartal 2015 um 0,3%, nach
+0,4% im Vorquartal.
http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7075220/2-13112015-BP-
DE.pdf/f913ad51-2f75-44d1-b43a-88d662f12d10

Eurostat; Kleinstunternehmen bei weitem in der Mehrheit
Am 17.11.2015 veröffentlichte Eurostat aus Anlass der „KMU-Woche“ vom 16. -
22.11.2015 Daten zu Unternehmen nach Beschäftigungsgrößenklassen im Jahr
2012. Dabei zeigt sich, dass Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten in
allen Mitgliedstaaten mit Abstand die meisten Unternehmen des nichtfinanziellen
Bereichs der gewerblichen Wirtschaft darstellen. Den höchsten Teil an
Kleinstunternehmen gibt es in GRI (96,7%), während DEU mit 82,3 % den geringsten
Teil verzeichnet. Dieser macht in DEU 19,0% der Beschäftigung insgesamt aus.
Insgesamt sind auf EU-Ebene Großunternehmen der wichtigste Arbeitgeber (33%),
gefolgt von Kleinstunternehmen (20,8%). Den geringsten Anteil haben EU-weit die
mittleren Unternehmen (Unternehmen mit Beschäftigten von 50 bis 249). In DEU
sind es hingegen die Kleinstunternehmen, die die geringste Prozentzahl an
Beschäftigten verzeichnen.
http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7076798/4-17112015-AP-
DE.pdf/a0679e70-6ab9-49d1-8e94-9d835dd8e08e

Rat; Schlussfolgerungen zur Kohäsionspolitik
Am 18.11.2015 tagte der Rat für Allgemeine Angelegenheiten. Unter anderem
wurden Fragen im Zusammenhang mit der Kohäsionspolitik der EU behandelt. Der

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Rat nahm Schlussfolgerungen an zum „Übergang zu einer Wirtschaft mit niedrigem
CO2-Ausstoß: Beitrag der europäischen Struktur- und Investitionsfonds“ sowie zu
„25 Jahre Interreg: Beitrag der Strukturfonds zur grenzüberschreitenden und
transnationalen Zusammenarbeit“. Außerdem wurden Schlussfolgerungen         zur
„Vereinfachung: Prioritäten und Erwartungen der Mitgliedstaaten im Bereich der
europäischen Struktur- und Investitionsfonds“ angenommen.
http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/gac/2015/11/17/

Kommission: Kommissar Oettinger verleiht Award an Breitband-Nordhessen
Am 16.11.2015 verlieh die Kommission erstmals den „European Broadband-Award“
Eine Expertenjury hatte aus 48 Bewerbern die innovativsten Projekte in fünf
Kategorien für die Auszeichnung ausgewählt. In der Kategorie „Kostenreduzierung
und Co-Investment- Maßnahmen” wurde das hessische Projekt der Breitband
Nordhessen GmbH ausgezeichnet. Überreicht wurde der Preis vom Kommissar für
digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Günther H. Oettinger. Dr. Michael Koch, Landrat
des       Kreises     Hersfeld-Rotenburg,      nahm      als       Vorsitzender   der
Gesellschafterversammlung       der    Breitband    Nordhessen       gemeinsam    mit
Geschäftsführerin Kathrin Laurier die Auszeichnung entgegen. Die Breitband
Nordhessen GmbH wurde 2014 von den fünf nordhessischen Landkreisen Hersfeld-
Rotenburg, Kassel, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg und Werra-Meißner
gegründet. Sie setzt sich für den flächendeckenden Ausbau eines
Hochgeschwindigkeitsinternets ein, kümmert sich um die gesamte Koordination und
den Ausbau der Glasfaservernetzung in der Region. Die Preisträger aus den
anderen vier Kategorien kamen aus LIT, NDL, ESP und SWE.
http://ec.europa.eu/digital-agenda/en/news/five-projects-got-first-ever-european-
broadband-award

Kommission; Vorschlag für Investitionsschutz und Investitionsgericht bei TTIP
Am 12.11.2015 hat die Kommission den USA ihren offiziellen Vorschlag zum
Investitionsschutz und zur Investitionsgerichtsbarkeit für das geplante
Freihandelsabkommen (TTIP) übermittelt. Gleichzeitig hat die Kommission den
Vorschlag auch veröffentlicht. Bereits am 16.09.2015 hatte die Kommission
Vorschläge für einen reformierten Ansatz für den Investitionsschutz und ein
transparentes Verfahren zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten vorgelegt (vgl.
BAB 17/2015)
http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2015/november/tradoc_153955.pdf

EuGH; Urteil in Sachen Mindestlohnvorgabe bei öffentlichen Aufträgen
Der EuGH hat mit dem Urteil vom 17.11.2015 in der Rechtssache C 115/14 in einem
Vorabentscheidungsersuchen des OLG Koblenz entschieden, dass die Richtlinie
2004/18 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge
Rechtsvorschriften nicht entgegen stehe, die vorsehen, dass Bieter und deren
Nachunternehmer von der Beteiligung an einem Verfahren zur Vergabe eines
öffentlichen Auftrags ausgeschlossen werden, wenn sie sich weigern, sich durch eine
schriftliche, ihrem Angebot beizufügende Erklärung verpflichten, den Beschäftigten,
die zur Ausführung der Leistungen eingesetzt werden sollen, einen im Vorhinein
festgesetzten Mindestlohn zu zahlen. Das Urteil bezieht sich auf einen Fall aus dem
Jahr 2013 (Klage des Unternehmens RegioPost gegen die Stadt Landau in der Pfalz
in DEU). Zu dem damaligen Zeitraum gab es in DEU für die
Postdienstleistungsbranche noch keinen Tarifvertrag über einen verbindlichen
Mindestlohn.
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=171643&pageIndex
=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1

                        Bericht aus Brüssel 21/2015 vom 23.11.2015                 9
EuG: Abweisung der Klage in Bezug auf die Vergabe eines öffentlichen
Dienstleistungsauftrags durch das EP
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mit Urteil vom 10.11.2015 eine
Nichtigkeitsklage zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags durch das EP abgewiesen.
Damit entschied der EuG, dass das EP als Auftraggeber berechtigt ist, mit Verweis
auf das Recht in BEL besondere Anforderungen auch an nicht in BEL ansässige
Bewerber zu stellen. Im vorliegenden Fall ging es darum, dass eine
Bietergemeinschaft, bestehend aus dem Unternehmen GSA in ITA und SGI in BEL,
zwar das Angebot mit dem niedrigsten Preis abgegeben hatte, den Zuschlag aber
nicht bekam. Dies wurde vom EP damit begründet, dass alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft die nach dem Recht in BEL vorgesehene Genehmigung (einen
Sicherheitsbescheid) hätten vorlegen müssen und diese bei dem Unternehmen in
ITA gefehlt habe. Das Gericht teilte die Auffassung der Kläger nicht, dass dieses
Erfordernis gegen den Grundsatz der Öffnung des öffentlichen Auftragswesens für
einen möglichst umfassenden Wettbewerb verstoßen würde. Zum anderen sei auch
der freie Dienstleistungsverkehr dadurch nicht beeinträchtigt. In dieser Rechtssache
hat das EuG erstmals von Art. 151 Abs. 1 seiner neuen zum 01.07.2015 in Kraft
getretenen Verfahrensverordnung Gebrauch gemacht, der es ihm erlaubt, von Amts
wegen zu beschließen, im beschleunigten Verfahren zu entscheiden. Die
Rechtsache wurde damit nach Art. 153 der Verordnung vorrangig behandelt und das
EuG konnte dieses Urteil innerhalb von viereinhalb Monaten fällen.
http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=en&num=T-321/15%20R

Verkehr

EP; Entschließung zur Stärkung der Luftverkehrsbranche
Im Vorfeld des von der Kommission noch für das Jahr 2015 angekündigten
Legislativpakets zum Luftverkehr in Europa hat das EP in seiner Sitzung vom
11.11.2015 eine gemeinsame Entschließung der Fraktionen der EVP, S&D und
ALDE zur Stärkung der Luftverkehrsbranche in der EU angenommen. Für die
Entschließung stimmten 428 Abgeordnete, 143 stimmten mit Nein, 53 enthielten sich.
Vom Luftverkehrspaket der Kommission erwartet das EP Impulse für eine zukunfts-
und wettbewerbsfähigere europäische Luftverkehrsbranche. Um die europäischen
Fluggesellschaften und Flughäfen sowie die Luftfahrtindustrie in eine stärkere
Position zu bringen, müsse die EU für gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem
Weltmarkt sorgen und eine langfristige Strategie für die Luftverkehrsbranche
Europas vorgeben. Zudem werden proaktivere politische Maßnahmen zur
Unterstützung und Fortentwicklung der Luftfahrtindustrie gefordert.
Das EP hebt die Bedeutung der Regionalflughäfen für Wachstum und Beschäftigung
hervor. Die Kommission wird aufgefordert, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten einen
langfristigen strategischen Plan für diese Flughäfen zu erarbeiten, einschließlich der
Bestimmungen über staatliche Beihilfen. Darüber hinaus seien weltweite
Umweltproblemlösungen zur Reduzierung der CO2-Emissionen zu begünstigen.
Regionale Systeme (etwa das Emissionshandelssystem im Luftverkehr) müssten zu
einem weltweiten System verbunden werden. Insbesondere wird von der
Kommission erwartet, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für eine
Befreiung der europäischen Fluggesellschaften von den durch die EU und die
Mitgliedstaaten auferlegten Belastungen einsetzt. Auf dem Gebiet der internationalen
Dimension wird die Aushandlung umfassender Luftverkehrsübereinkünfte mit den
wichtigen Handelspartnern der Union gefordert, vornehmlich mit den Staaten des
Golf-Kooperationsrats. In den Texten soll eine wirksame Klausel über fairen

                        Bericht aus Brüssel 21/2015 vom 23.11.2015                 10
Wettbewerb vorgesehen werden. Eine Schutzklausel soll die rechtlichen Folgen von
Verstößen gegen die Abkommen festlegen. Die Absicht der Kommission, die
Zuständigkeiten der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) zu erweitern,
wird begrüßt.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&reference=P8-TA-2015-
0394&language=DE&ring=P8-RC-2015-1146

Energie

Kommission: Mitteilung zum Stand der Energieunion
Die Kommission hat am 18.11.2015 eine Mitteilung zum Stand der Energieunion
vorgelegt. Die Kommission hatte sich mit der Mitteilung vom 25.02.2015 verpflichtet,
jährlich einen Fortschrittsbericht vorzulegen. In dem erstmals veröffentlichten Bericht
werden die in den vergangenen neun Monaten erzielten Fortschritte in allen fünf
Dimensionen der Energieunion (Dekarbonisierung der Wirtschaft, Energieeffizienz,
Energiebinnenmarkt, Energiesicherheit und Energieforschung) beleuchtet. Zudem
werden die Handlungsschwerpunkte für 2016 benannt. Neben der Verringerung der
CO2-Emissionen und Fortschritten bei der Energieversorgungssicherheit verzeichnet
der Bericht auch Fortschritte in den Bereichen Energieeffizienz, Energiebinnenmarkt
sowie Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Zur Mitteilung hat die
Kommission ergänzend „Factsheets“ zu der Situation in den einzelnen EU-
Mitgliedstaaten, in denen die Kommission auch den konkreten weiteren
Handlungsbedarf aufzeichnet, vorgelegt So sieht die Kommission bei DEU u.a.
Handlungsbedarf beim Bau von Interkonnektoren zu den Nachbarländern. Die
Kommission hat zudem am 18.11.2015 noch weitere Dokumente im Zusammenhang
mit dem Stand der Energieunion vorgelegt, wie u.a. eine Liste der Vorhaben von
gemeinsamem Interesse mit Bezug auf die Infrastrukturprojekte im Bereich Energie,
einen Fortschrittsbericht zur Energieeffizienz sowie einen Fortschrittsbericht zur
Klimapolitik. Darüber hinaus veröffentlichte sie ein Arbeitspapier zu
Energieverbrauchertrends, einen Bericht über die Umsetzung der EU-Strategie zur
Versorgungssicherheit, einen Bericht über die Durchführung der Richtlinie über die
nukleare Sicherheit sowie einen Überblick über die Erdölvorräte. Als
Legislativvorschlag legte die Kommission den Entwurf einer Verordnung zu
Statistiken über Strom- und Erdgaspreise vor.
http://ec.europa.eu/priorities/energy-union/state-energy-union/docs/annex1-
communication-state-energy-union_en.pdf

Kommission; Start der Konsultation zur Überarbeitung der Erneuerbaren
Energien-Richtlinie
Zu der bevorstehenden Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie bzw. zur
Vorbereitung einer neuen Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus
erneuerbaren Quellen für den Zeitraum 2020 bis 2030 hat die Kommission am
18.11.2015 eine breit angelegte öffentliche Konsultation eingeleitet. Die Kommission
plant bereits 2016 einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen. Die
Konsultationsfrist endet am 10.02.2016.
https://ec.europa.eu/energy/en/consultations/preparation-new-renewable-energy-
directive-period-after-2020

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Forschung

Kommission; Sieben Wissenschaftler für Beraterstab ernannt
Die Kommission hat am 10.11.2015 sieben führende Wissenschaftler für den neuen
Mechanismus zur wissenschaftlichen Politikberatung (Scientific Advice Mechanism,
SAM) ernannt, welcher die Kommission bei künftigen Gesetzgebungsinitiativen
unterstützen soll. Die sieben Mitglieder der hochrangigen Expertengruppe, die als
Ergebnis eines offenen Aufrufs und auf Empfehlung eines unabhängigen Komitees
ausgewählt wurden, sind: Janusz M. Bujnicki, Professor und Leiter des Labors für
Bioinformatik und Protein-Engineering am Internationalen Institut für Molekular- und
Zellbiologie in Warschau; Pearl Dykstra, Soziologieprofessor an der Erasmus-
Universität in Rotterdam; Elvira Fortunato, Professorin für Werkstoffwissenschaft an
der Fakultät für Wissenschaft und Technologie an der NOVA Universität in Lissabon;
Rolf-Dieter Heuer, Generaldirektor der Europäischen Organisation für Kernforschung
(CERN); Julia Slingo, Chefwissenschaftlerin am Met Office, dem nationalen
meteorologischen Dienst des Vereinigten Königreichs in Exeter; Cédric Villani,
Direktor des Henri Poincaré Instituts in Paris; sowie Henrik C. Wegener, Exekutiv-
Vizepräsident an der Technischen Universität Dänemark. Neben dem hochrangigen
Expertenteam vergibt die Kommission Zuschüsse in Höhe von sechs Mio. EUR, um
sich von europäischen Akademien und wissenschaftlichen Gesellschaften bei ihrer
politischen Arbeit beraten zu lassen. Die Beratung soll auf rein wissenschaftlicher
Grundlage (evidenzbasiert) erfolgen und für die Öffentlichkeit transparent sein.
http://ec.europa.eu/research/sam/index.cfm?pg=hlg%20

Finanzdienstleistungen

EZB; Regelmäßige Stresstests für europäische Banken angekündigt
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat am 05.11.2015 angekündigt, ab Frühjahr
2016 zusammen mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) Stresstests
für 39 Banken aus 10 Mitgliedstaaten des Euroraums sowie 14 Banken aus Nicht-
Euroländern durchzuführen. Ziel soll laut Aussagen der Zentralbank sein, deren
Fähigkeit, auch in einem ungünstigen makroökonomischen Umfeld Schocks
abzufedern und die Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen, zu überprüfen. Insgesamt
werden auch 10 deutsche Banken getestet, darunter neben Deutscher Bank und
Commerzbank auch sämtliche Landesbanken. Die Ergebnisse der Tests sollen zu
Beginn des dritten Quartals 2016 bekannt gegeben werden. Ferner plant die EBA
nach Aussagen dessen Exekutivdirektors Adam Farkas, Großbanken künftig alle
zwei Jahre einem umfangreichen Stresstest zu unterziehen.
http://www.eba.europa.eu/-/eba-announces-details-of-2016-eu-wide-stress-test

EuGH; Klage gegen Rekapitalisierung der HSH Nordbank abgewiesen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 12.11.2015 in der Rechtssache T-
499/12 HSH Holding Investment die Klage zweier Minderheitenaktionäre der HSH
Nordbank abgelehnt und damit den Beschluss der Kommission aus dem Jahr 2011,
mit dem die deutschen Rettungsmaßnahmen zugunsten der HSH Nordbank unter
Auflagen genehmigt wurden, bestätigt. Die Klage der beiden luxemburgischen
Anlagefonds richtete sich gegen die Auflage, dass im Zuge der Rekapitalisierung in
Höhe von 3 Mrd. EUR dem Mehrheitsaktionär HSH Finanzfonds ein Anspruch auf
eine Einmalzahlung in Höhe von 500 Mio. EUR eingeräumt wurde, die dieser
anschließend als „Sachkapitalerhöhung“ in die HSH Nordbank einbringen musste.
Nach Auffassung des Gerichts hätten die beiden Kläger aber nicht nachweisen

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können, dass diese Einmalzahlung, die allein bezweckte, die staatliche Beihilfe mit
dem Binnenmarkt vereinbar zu machen, eine unverhältnismäßige oder dem
Gleichbehandlungsgrundsatz zuwiderlaufende Auflage darstelle. Vielmehr sei die
Einmalzahlung, auch wenn sie zur Folge gehabt habe, dass sich der Wert der
Beteiligung der Minderheitenaktionäre am Kapital der HSH Nordbank reduziert hat,
rechtlich begründet gewesen.
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-11/cp150136de.pdf

Rat; Ecofin befasst sich mit bisheriger Umsetzung der Bankenunion
Beim Treffen der europäischen Wirtschafts- und Finanzminister am 10.11.2015
wurde erneut die Implementierung der Bankenunion thematisiert. Die einzelnen
Mitgliedstaaten (MS) wurden aufgefordert, die notwendigen nationalen Umsetzungen
vorzunehmen. Die Kommission informierte den Rat, dass erst 8 von 19 MS
Ratifizierungsurkunden für das zwischenstaatliche Abkommen (IGA) zur Übertragung
der nationalen Bankabgaben auf den europäischen Abwicklungsfonds (SRF)
hinterlegt hätten, obgleich die Frist hierfür am 30.11.2015 auslaufe. Ferner hätten
lediglich 16 MS die Abwicklungsrichtlinie (BRRD) sowie 11 Länder die
Einlagensicherungsrichtline vollständig umgesetzt. Entsprechend habe die
Kommission die Versäumnisse von CZR, LUX, NDL, POL, ROM und SWE an den
Europäischen Gerichtshof (EuGH) übermittelt, der Vertragsverletzungsverfahren
einleiten wird. Bezüglich einer Brückenfinanzierung für die achtjährige Aufbauphase
des Abwicklungsfonds konnte sich der Rat indes noch nicht auf einen Kompromiss
einigen. Aus Sicht der Kommission ist eine Brückenfinanzierung auf der Grundlage
von Kreditlinien notwendig, um den SRF solange abzusichern, bis dieser durch die
Bankabgaben gefüllt ist.
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/ecofin/2015/11/st13830_en15_pdf/

Kommission; Eurobarometer stellt große Unterstützung für den EUR fest
Laut einer Eurobarometer-Umfrage vom 06.11.2015 zur Einstellung der Europäer zur
einheitlichen Währung unterstützen 71% der Bürger in der Eurozone die
Gemeinschaftswährung. Gemäß der Umfrage ist die Zustimmung in allen 19 Staaten
gestiegen und hat mittlerweile den höchsten Zustimmungswert seit Einführung des
EUR. So liegt die Zustimmung in DEU bei 70% und selbst in den Programmländern
PTL, ESP und GRI jeweils über 60%. In sämtlichen Ländern ist die Zustimmung seit
der letzten Befragung um mitunter zweistellige Prozentzahlen angestiegen. Auf die
Frage nach der Notwendigkeit von Wirtschaftsreformen antwortete eine Mehrheit von
78% der Befragten im Euroraum, dass sie Reformen insgesamt unterstützen.
Allerdings sehen 93% der Befragten Reformbedarf im Arbeitsmarkt und nur 65% für
Reformen, die den Wettbewerb steigern sollen. Während 87% ferner der Meinung
sind, dass eine Reform des Rentensystems wichtig sei, sprechen sich lediglich 27%
für eine Anhebung des Rentenalters aus.
http://ec.europa.eu/economy_finance/articles/euro/2015-11-06-
eurobarometer_en.htm

Kommission; Klage gegen Luxemburg wegen Nichtumsetzung von EU-
Rechtsvorschriften über den übermäßigen Rückgriff auf Ratings
Die Kommission hat am 19.11.2015 LUX vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH)
wegen Nichtumsetzung von Rechtsvorschriften in Bezug auf Ratingagenturen. Da
LUX bisher versäumt hat, die EU-Vorschriften zur Begrenzung des übermäßigen
Rückgriffs auf Ratings zum 21.12.2014 in nationales Recht umzusetzen, hatte die
Kommission das Land bereits mehrfach zur Implementierung aufgefordert. Durch die
nun erhobene Klage vor dem EuGH ersucht die Kommission den Gerichtshof, ein
Zwangsgeld in Höhe von 6700 EUR pro Tag zu verhängen, bis die Richtlinie

                        Bericht aus Brüssel 21/2015 vom 23.11.2015              13
vollständig in nationales Recht umgesetzt wird. Als Reaktion auf die Finanzkrise und
im Einklang mit der entsprechenden G20-Zusage traten am 20.06.2013 neue
Vorschriften für Ratings und Ratingagenturen mit dem Ziel in Kraft, den übermäßigen
Rückgriff auf von Ratingagenturen vorgenommene Einstufungen der Bonität von
Unternehmen, Finanzinstrumenten oder Ländern durch die Marktteilnehmer zu
verringern und gleichzeitig die Qualität des Rating-Verfahrens zu verbessern.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6010_de.htm 00

Finanzen

Kommission, EUR-Gruppe; Substantielle Einigung mit GRI zur Auszahlung
weiterer finanzieller Hilfe erreicht
Wie die Kommission am 17.11.2015 mitteilte, erreichten die griechischen Behörden
mit den Institutionen eine substantielle Einigung zu allen bis dahin offenen Fragen
zur Umsetzung vereinbarter Maßnahmen im öffentlichen und im Finanz-Sektor.
Diese sind Voraussetzung dafür, dass weitere Hilfsgelder von insgesamt 12 Mrd.
EUR für den griechischen Staat und für die Rekapitalisierung der griechischen
Banken fließen könnten.
http://europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-15-6119_en.htm?locale=en

Kommission, EP, Rat; Einigung über den EU-Haushalt 2016
Am 14.11.2015 erzielten Kommission, EP und Rat eine Einigung zum EU-Haushalt
2016. Der EU-Haushalt für 2016 soll sich auf 155 Mrd. EUR bei den Mitteln für
Verpflichtungen und 144 Mrd. EUR bei den Mitteln für Zahlungen belaufen. Einige
Eckpunkte lauten: Über 4 Mrd. EUR zur Bewältigung der Flüchtlingskrise sowohl in
der EU als auch in den Herkunftsländern der Flüchtlinge. Damit würden 2015 und
2016 Mittel in einer Gesamthöhe von fast 10 Mrd. EUR für die Flüchtlingskrise
aufgewendet. Fast die Hälfte der Mittel (69,8 Mrd. EUR an Verpflichtungen) soll zur
Förderung von Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit eingesetzt
werden; 2 Mrd. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 500 Mio. EUR an Mitteln für
Zahlungen für den Garantiefonds des Europäischen Fonds für strategische
Investitionen (EFSI), um in Europa Investitionen in Höhe von 315 Mrd. EUR
anzustoßen; für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Forschung und
Innovation im Rahmen des Programms Horizont 2020 10 Mrd. EUR, das wären 11,6
% mehr als 2015; 1,8 Mrd. EUR an Mitteln für Zahlungen (30 % mehr als 2015) in
Erasmus+, das europäische Programm für allgemeine und berufliche Bildung,
Jugend und Sport, das 2014-2020 über vier Millionen Menschen dabei unterstützen
soll, überall in der EU zu arbeiten und zu studieren. Zur Besiegelung des
Kompromisses, der bei den Haushaltsgesprächen gefunden wurde, müssen Rat und
EP den vereinbarten Text noch billigen.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6093_de.htm

Kommission; Prüfung der Übersichten über die Haushaltsplanung für 2016 der
EUR-Mitgliedstaaten (MS) ohne schwerwiegende Bedenken abgeschlossen
Wie die Kommission am 17.11.2015 mitteilte, schloss sie ihre Bewertung der
Übersichten über die Haushaltsplanung für 2016 ab, die ihr von den EUR-Ländern
bis zum 15.10.2015 übermittelt worden waren. In ihren Stellungnahmen bewertete
die Kommission, ob die Übersichten über die Haushaltsplanung für das kommende
Jahr die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) erfüllen. Bei keiner
Übersicht über die Haushaltsplanung für 2016 stellte die Kommission eine
schwerwiegende Nichterfüllung der Vorgaben fest. In einigen Fällen war die

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Kommission aber der Auffassung, dass die geplanten Haushaltskorrekturen hinter
den Vorgaben zurück blieben oder dass zumindest dieses Risiko bestünde.
Zusätzlich zu den länderspezifischen Analysen und auf der Grundlage der
Haushaltsplanungen der MS bewertete die Kommission die Haushaltslage und den
finanzpolitischen Kurs im Euroraum insgesamt. In Bezug auf die zwölf MS, die der
präventiven Komponente des SWP unterliegen (d. h. deren Haushaltsdefizit unter
der 3%-Marke liegt), ergab die Bewertung der Kommission, dass die
Haushaltsplanungen von EST, DEU, LUX, NDL und SLK die Vorgaben des SWP
erfüllten und dass die Übersichten über die Haushaltsplanung von BEL, FIN, LET
und MTA die Vorgaben weitgehend erfüllen. Bei den Übersichten über die
Haushaltsplanung von AUT, ITL, LIT bestehe die Gefahr der Nichterfüllung der
Vorgaben. In Bezug auf die fünf Mitgliedstaaten, die derzeit der korrektiven
Komponente des SWP unterliegen (d. h. die Gegenstand eines Defizitverfahrens
sind), ergab die Bewertung der Kommission, dass die Übersichten über die
Haushaltsplanung von FRA, IRL, SLO die Vorgaben für 2016 weitgehend erfüllten.
Die Übersicht über die Haushaltsplanung ESP berge die Gefahr, dass die Vorgaben
des Defizitverfahrens nicht         erfüllt würden. Weder die       empfohlenen
Konsolidierungsanstrengungen noch das Gesamtdefizitziel für 2016 dürften erreicht
werden. Die Kommission forderte PTL, das bislang keine Übersicht über die
Haushaltsplanung vorgelegt hätte, eindringlich auf, die Übersicht so rasch wie
möglich zu übermitteln.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-6067_de.htm

EP; Multinationale Konzerne im TAXE
Am 16.11.2015 kam es zur lange avisierten Debatte der MdEP mit Vertretern von elf
multinationalen Konzernen im TAXE-Sonderausschuss. Themen waren Fragen fairer
Körperschaftsbesteuerung, konkret zu BEPS und GKKB. Auch die Verlängerung der
Ausschussarbeit um sechs Monate wurde thematisiert (vgl. BaB 21/2015).
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-
room/content/20151117IPR03001/html/Tough-debate-with-multinational-companies-
on-corporate-tax-practices

EuRH;     Zuverlässigkeitserklärung     für    die    EU-Jahresrechnung      2014
veröffentlicht
Wie der Europäische Rechnungshof (EuRH) am 10.11.2015 mitteilte, gab er ein
uneingeschränktes Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung der EU
für 2014 ab. Die Einnahmen für 2014 wären insgesamt rechtmäßig und
ordnungsgemäß. Dagegen wären die Zahlungen für 2014 in wesentlichem Ausmaß
mit Fehlern behaftet. Daher gab der EuRH ein versagtes Prüfungsurteil zu ihrer
Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit ab. Die geschätzte Fehlerquote, mit der das
Ausmaß der Unregelmäßigkeiten gemessen wird, belief sich bei den Zahlungen des
Jahres 2014 auf 4,4%. Dieser Wert liegt in der Nähe der Fehlerquote für 2013 (4,5
%) und konstant über der Wesentlichkeitsschwelle von 2%. Der EuRH ermittelte für
die mit den Mitgliedstaaten geteilte Mittelverwaltung und für die direkt von der
Kommission verwalteten Ausgaben identische geschätzte Fehlerquoten (4,6%). Die
höchsten Fehlerquoten wurden in den Ausgaben der Rubriken „Wirtschaftlicher,
sozialer und territorialer Zusammenhalt“ (5,7%) sowie „Wettbewerbsfähigkeit für
Wachstum und Beschäftigung“ (5,6%) ermittelt. Die Verwaltungsausgaben wiesen
die niedrigste geschätzte Fehlerquote auf (0,5%). Es bestehe ein klarer
Zusammenhang zwischen Ausgabenarten und Fehlerquoten.
http://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/auditinbrief-2014/auditinbrief-2014-
DE.pdf

                       Bericht aus Brüssel 21/2015 vom 23.11.2015              15
Kommission; DEU aufgefordert, seine Erbschaftsteuervorschriften über
besondere Versorgungsfreibeträge mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen
Die Kommission forderte am 19.11.2015 DEU auf, seine Erbschaftsteuervorschriften
über besondere Versorgungsfreibeträge mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen.
Nach deutschem Recht könnten die deutschen Steuerbehörden überlebenden
Ehepartnern oder Lebenspartnern eines Verstorbenen nur dann einen besonderen
Versorgungsfreibetrag gewähren, wenn entweder der Erbe oder der Erblasser oder
beide in DEU steuerpflichtig wären. Überlebenden Ehepartnern oder Lebenspartnern
stehe dieser Versorgungsbeitrag nicht zu, wenn sie in DEU befindliche
Vermögenswerte oder Investitionen erbten, der Erblasser und der Erbe jedoch in
einem anderen Mitgliedstaat (MS) steuerpflichtig wären. Nach Auffassung der
Kommission handelt es sich dabei um eine ungerechtfertigte Einschränkung des
freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 Absatz 1 AEUV), da der Wert des Nachlasses
gemindert würde, wenn die Kriterien bezüglich der Steuerpflicht nicht erfüllt wären.
Zudem könnte dies Staatsangehörige anderer MS davon abhalten, ihr Kapital in
Vermögenswerte in DEU zu investieren. Die Aufforderung der Kommission ergeht in
Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme. Sollte die Kommission binnen
zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie DEU vor dem
EuGH verklagen.
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-6006_de.htm

Kommission; ESP zur Beendung der steuerlichen Diskriminierung
ausländischer Einrichtungen ohne Gewinnzweck und ihrer Beitragszahler
aufgefordert
Die Kommission forderte am 19.11.2015 ESP zur Änderung seiner Vorschriften über
die Besteuerung von bestimmten Einkommensarten, die von ausländischen
Einrichtungen ohne Gewinnzweck erwirtschaftet werden und von bestimmten
Beitragszahlungen an diese Einrichtungen, auf. Spanische Einrichtungen ohne
Gewinnzweck könnten derzeit bestimmte Steuerbefreiungen in Anspruch nehmen.
Steuerzahler, die Beiträge an diese Einrichtungen zahlten, hätten ebenfalls die
Möglichkeit verschiedener steuerlicher Anreize im Zusammenhang mit diesen
Beiträgen. Diese Regeln würden jedoch nicht für ausländische Einrichtungen ohne
Gewinnzweck, die ein vergleichbares Einkommen in ESP erzielen, aber ihren Sitz in
einem anderen EU‑/EWR-Mitgliedstaat und keine Filiale in ESP haben, gelten. Nach
Dafürhalten der Kommission handelt es sich dabei um eine Diskriminierung und eine
Beschränkung des freien Kapitalverkehrs in der Auslegung des EuGH
(Rechtssachen „Centro die Musicologia Walter Stauffer“, C-386/04, und „Persche“, C
‑318/07).
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-6006_de.htm

Kommission; NDL zur Änderung der Klausel zur Einschränkung der
Abkommensvorteile des japanisch-niederländischen Doppelbesteuerungs-
abkommens aufgefordert
Am 19.11.2015 forderte die Kommission NDL auf, die Klausel zur Einschränkung der
Abkommensvorteile („Limitation of benefits“, LOB) des japanisch-niederländischen
Doppelbesteuerungsabkommens zu ändern, das am 01.01.2012 in Kraft getreten
war. Ausgehend von früheren Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist die
Kommission der Auffassung, dass ein Mitgliedstaat (MS), der ein Abkommen mit
einem Drittstaat abschließt, für Unternehmen, die sich im Besitz von in seinem
Gebiet ansässigen Anteilseignern befinden, keine bessere Behandlung vereinbaren
kann als für vergleichbare Unternehmen, deren Anteilseigner in anderen EU-/EWR-
Staaten ansässig sind. Ebenso könne der MS für Unternehmen, deren Anteile an
seiner eigenen Börse gehandelt werden, keine besseren Bedingungen vereinbaren

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als für Unternehmen, die an anderen Börsen in der EU/im EWR gehandelt werden.
Der geltenden LOB-Klausel zufolge seien jedoch einige Unternehmen von den
Vorteilen des Doppelbesteuerungsabkommens ausgeschlossen, d. h. sie unterlägen
einer höheren Quellensteuer auf Dividenden, Zinserträge und Lizenzgebühren aus
Japan als vergleichbare Unternehmen, die sich im Besitz von NDL befinden oder die
an „zugelassenen Börsen“ notiert und gehandelt würden, zu denen bestimmte
Börsen in der EU und sogar in Drittländern gehörten.
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-6006_de.htm

Soziales

Bertelsmann Stiftung; Studie zur Reform des Sozialstaats vorgestellt
Im Juli und August 2015 führte TNS Emnid im Auftrag des Vision Europe Summits
(ein Zusammenschluss der Bertelsmann Stiftung mit sechs europäischen Think
Tanks und Stiftungen) eine repräsentative Umfrage in BEL, DEU, FIN, FRA, ITL,
POL, PTL und GBR durch. Kernergebnisse der am 10.11.2015 veröffentlichten
Studie sind: In jedem der acht Länder befürwortet mehr als die Hälfte der
Bevölkerung u.a., dass die EU soziale Mindeststandards in allen EU Staaten setzen
soll. In FRA ist die Zustimmung hierzu am höchsten. In jedem Land spricht sich eine
Mehrheit dafür aus, dass die EU Druck auf die Nationalstaaten ausüben soll, sodass
diese notwendige Reformen ihres Sozialsystems umsetzen. Mit Ausnahme von FIN
finden sich in allen Staaten Mehrheiten für die Forderung, dass die EU finanzielle
Transfers von reicheren zu ärmeren Mitgliedstaaten garantieren soll. Selbst in den
Netto-Beitragszahlern GBR und DEU finden sich hierfür Mehrheiten. In allen acht
Staaten machen sich die Bürger am meisten Sorgen über die Rente und Altenpflege
der Zukunft. Die Bürger der Länder mit vergleichsweise geringer Staatsverschuldung
sind bereit, zukünftig mehr beizutragen, um das Leistungsniveau des Sozialstaats
beizubehalten.      In    finanzschwachen    Ländern      präferieren   die  Bürger
Leistungskürzungen im Gegenzug zu nicht steigenden Steuern und Abgaben. In
DEU ist eine knappe Mehrheit für höhere Beiträge. Schlussfolgerungen aus der
Studie sind u.a.: Die Ergebnisse deuten an, dass die Bürger aller befragten Länder
sich der Herausforderungen und notwendigen Reformen der Sozialsysteme bewusst
sind. Die Umfragedaten stützen eine bedeutend wichtigere Rolle für die EU als
derzeit, um durch Einforderung von Reformen die Überlebensfähigkeit der nationalen
Sozialsysteme zu garantieren und durch verbindliche Standards in allen MS ein
Mindestmaß an sozialer Sicherheit festzuschreiben.
https://www.bertelsmannstiftung.de/fileadmin//files/BSt/Publikationen/GrauePublikatio
nen/VES_Survey_Results_Summary_German_version.pdf

EP; Beschäftigungskommissarin Thyssen kündigt Vereinfachungen des
Rechtsrahmens für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz an
Die Beschäftigungskommissarin Thyssen war am 05.11.2015 Gast im Ausschuss für
Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) und kündigte für nächstes Jahr
eine Evaluation und auf dieser Grundlage noch vor dem Sommer 2016 Vorschläge
für eine Vereinfachung des Rechtsrahmens für Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz an. Zudem will sie Vorschläge vorlegen, wie die sozialen Rechte auf
neuen Formen des Arbeitens („Arbeit 4.0“) reagieren können, sowie für eine
„Qualifikationsagenda“, mit welcher ebenfalls auf die Herausforderungen der
Digitalisierung reagiert werden soll.
http://www.europarl.europa.eu/committees/de/empl/home.html;jsessionid=87946355
1605DD422616A13759334A98.node1

                        Bericht aus Brüssel 21/2015 vom 23.11.2015                17
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