Bericht aus Brüssel - Hessen.de

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Bericht aus Brüssel

                06/2017 vom 27.03.2017

Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union
            21, Rue Montoyer, B- 1000 Bruxelles
        Tel.: 0032.2.739.59.00 Fax: 0032.2.732.48.13
         E-mail: hessen.eu@lv-bruessel.hessen.de
Inhaltsverzeichnis

                                                                      Seite

Institutionelles                                                      3

Europäisches Parlament                                                4

Ausschuss der Regionen                                                7

Wirtschaft                                                            7

Verkehr                                                               10

Forschung                                                             11

Finanzdienstleistungen                                                12

Finanzen                                                              16

Soziales                                                              17

Gesundheit und Verbraucherschutz                                      18

Umwelt                                                                19

Landwirtschaft                                                        20

Justiz                                                                22

Inneres                                                               24

EU-Förderprogramme                                                    26

Veranstaltungen                                                       27

Vorschau                                                              28

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Institutionelles

ER; Gipfel der EU-27 am 25.03.2017 in Rom
Am 25.03.2017 kamen die Staats- und Regierungschefs der EU-27 ohne GBR, der
Präsident des Europäischen Rates (ER), Tusk, der Präsident des Europäischen
Parlaments, Tajani (EVP/ITL), und Kommissionspräsident Juncker anlässlich des 60.
Jahrestages der Unterzeichnung der Römischen Verträge in Rom zusammen. Nach
einer Feierstunde unterzeichneten sie die „Erklärung von Rom“. Eine Arbeitssitzung
fand nicht statt; der Gipfel war allein den Feierlichkeiten gewidmet. Die Erklärung
erinnert zunächst an die Anfänge der EU und die Motive ihrer Gründung nach dem
Zweiten Weltkrieg. Dann weist sie darauf hin, dass Europa vor nie dagewesenen
Herausforderungen auf globaler und nationaler Ebene steht – regionale Konflikte,
Terrorismus, wachsender Migrationsdruck, Protektionismus und soziale und
wirtschaftliche Ungleichheiten. Die Unterzeichner bekennen sich dazu, Europa durch
noch mehr Einheit und Solidarität untereinander stärker und widerstandsfähiger
machen zu wollen. Sie wollen „gemeinsam – wenn nötig mit unterschiedlicher
Gangart und Intensität – handeln, während wir uns in dieselbe Richtung bewegen, so
wie wir es schon in der Vergangenheit getan haben; dies wird im Einklang mit den
Verträgen geschehen und die Tür wird allen offen stehen, die sich später
anschließen möchten“. In zehn Jahren soll Europa sicher und geschützt, wohlhabend
und wettbewerbsfähig, nachhaltig und sozial verantwortungsvoll sein und eine
entscheidende Rolle in der Welt spielen. Die Erklärung beschreibt eine „Agenda von
Rom“ mit vier Themenschwerpunkten für die nächsten Jahre: Ein sicheres und
geschütztes Europa, ein wohlhabendes und nachhaltiges Europa, ein soziales
Europa und ein stärkeres Europa in der Welt. Zu den Elementen der Agenda von
Rom gehören der Schutz der Außengrenzen, die Migrationspolitik, der Kampf gegen
den Terrorismus, die Vollendung des Binnenmarktes und der Wirtschafts- und
Währungsunion, eine gemeinsame Verteidigungspolitik, die Partnerschaften mit
Drittstaaten, ein freier und fairer Welthandel sowie eine positive weltweite
Klimapolitik.
http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/european-council/2017/03/25-informal-
meeting/

Michel Barnier zu den Brexit-Verhandlungen vor dem AdR
Michel Barnier, EU-Chefverhandler für die Vorbereitung und Durchführung der
Verhandlungen mit dem GBR im Rahmen von Artikel 50 des Vertrags über die EU,
hat am 22.03.2017 seine Schwerpunkte für die kommenden Brexit-Verhandlungen in
einer Rede bei der Plenartagung des AdR dargelegt. Dabei hob er hervor, dass ein
ungeordnetes Ausscheiden ohne einen Vertrag mit der EU besonders für GBR, aber
auch für die EU drastische Konsequenzen haben würde und dies sei nicht das Ziel
der EU. Eine Bedingung für den Erfolg der Verhandlungen sei laut Barnier die Einheit
der 27. Besonders wichtig seien ihm gleich zu Beginn der Verhandlungen erstens die
Rechte von Millionen EU-Bürgern in GBR und umgekehrt, zweitens die finanziellen
Verpflichtungen GBR gegenüber der EU und drittens die Folgen des Ausscheidens
GBRs aus dem Binnenmarkt für die Grenze zwischen IRL und dem britischen
Nordirland. Zum Thema, dass GBR die in den EU-Programmen eingegangenen
Verpflichtungen weiterhin erfüllen soll, erklärte Barnier: „Wenn ein Land die Union
verlässt, gibt es dafür keine Strafe. Es gibt keinen Preis dafür zu zahlen, um die EU
zu verlassen. Aber wir müssen die Rechnungen begleichen. Wir werden die Briten
nicht bitten, einen einzigen EUR für etwas zu bezahlen, das sie nicht als Mitglied mit
vereinbart haben“.
http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-17-723_en.htm

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Europäisches Parlament

EP; Feierlichkeiten zum 60. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen
Verträge
Das EP lud im Rahmen der Feierlichkeiten zum 60. Jahrestag der Unterzeichnung
der Römischen Verträge am 21.03.2017 Vertreter der Zivilgesellschaft und
Bürgerinnen und Bürger zu einem "Bürgerparlament" ein. Das "Bürgerparlament" ist
Teil einer Reihe von verschiedenen politischen Veranstaltungen, die dazu dienen,
über die großen Errungenschaften des vereinten Europas in den vergangenen 60
Jahren und die Zukunft der Europäischen Union nachzudenken. Zu Beginn der
Veranstaltung hielt EP-Präsident Antonio Tajani eine festliche Ansprache, in der er
erklärte, Europa habe den europäischen Völkern geholfen, sich von ihrer dunklen
Vergangenheit zu befreien. Europa sei ein Ideal und „unsere Zivilisation, unsere
Identität, unsere Freiheit und unsere Zukunft“. Die EU bedeute gemeinsame Identität
auf der Basis verschiedener Hintergründe und Sprachen.
http://www.europarl.europa.eu/news/en/news-
room/20170321IPR67997/citizens%E2%80%99-parliament-the-people-say-how-
they-see-the-future-of-the-eu

EP; Plenarsitzung des Europäischen Parlaments vom 13. - 16.03.2017 in
Straßburg
Debatte zu den Ergebnissen des jüngsten EU-Gipfels und zur „Erklärung von Rom“
In der Hauptdebatte am 15.03.2017 haben die MdEP eine Bilanz der Ergebnisse des
Europäischen Rates (ER) vom 9.-10.03.2017 gezogen und die "Erklärung von Rom"
zum 60. Jahrestag der römischen Verträge mit dem Präsidenten des Europäischen
Rates Donald Tusk, dem Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker, Maltas
stellvertretendem Ministerpräsidenten Louis Grech und Italiens Ministerpräsidenten
Paolo Gentiloni erörtert.

Kommission soll Haltung zur deutschen Pkw-Maut klarstellen
Die geplante deutsche Pkw-Maut würde ausländische Autofahrer diskriminieren, trotz
der nachträglich vorgeschlagenen und von der Kommission gebilligten Änderungen.
So steht es in einer Entschließung, die die Abgeordneten am 15.03.2017
verabschiedet haben (siehe Beitrag unter „Verkehr“).

Stärkung der Aktionärsrechte in EU-Unternehmen
Entscheidungen von EU-Unternehmen sollen stärker auf langfristige Ziele
ausgerichtet werden, indem die Aktionäre stärker eingebunden werden und über
Gehälter und Boni von Managern abstimmen können sollen. Die Unternehmen
erhalten auch die Möglichkeit, die Identität ihrer Anteilseigner leichter
herauszufinden. Die Reform der europäischen Aktionärsrechterichtlinie wurde am
14.03.2017 im Rahmen des Berichts MdEP Sergio Gaetano Cofferati (S&D/ITL) vom
Plenum mit einer fraktionsübergreifenden Mehrheit von 646 - 39 - 13 verabschiedet.
Mit diesen Bestimmungen, auf die sich EP und Rat im Dezember 2016 bereits
geeinigt haben, sollen Aktionäre das Recht erhalten, über die Vergütungspolitik ihres
Unternehmens abzustimmen, um zu gewährleisten, dass die Gehälter der Manager
mit deren langfristigen Leistungen in Einklang sind. Sie würden es den Unternehmen
auch ermöglichen, die Identität ihrer Anteilseigner leichter herauszufinden. Damit soll
ihnen auch die Umsetzung der Aktionärsrechte erleichtert werden, einschließlich des
Rechts auf Teilnahme und Abstimmung in den Hauptversammlungen. Mehr
Transparenz würden die neuen Regeln zugleich in das Handeln von institutionellen
Investoren und Vermögensverwaltern bringen, die oft wichtige Aktionäre von

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börsennotierten Unternehmen in der EU sind, und sich so ihre längerfristigen
Anlagestrategien stärker zu eigen machen sollen.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-
2017-0067+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

Verschärftes EU-Waffenrecht
Das EP hat am 14.03.2017 die Überarbeitung des EU-Schusswaffengesetzes von
1991 im Rahmen des Berichts Vicky Ford (ECR/GBR) mit einer Mehrheit von 491 -
178 – 28 angenommen (siehe Beitrag unter „Inneres“).

Konfliktmineralien: EP will verbindliche Sorgfaltspflicht für Importeure
Am 16.03.2017 stimmt das EP im Rahmen des Berichts MdEP Iuliu Winkler
(EVP/ROM) mit einer fraktionsübergreifenden Mehrheit von 558 – 17 – 45 einer
Verordnung zu, mit der die Finanzierung bewaffneter Gruppen sowie
Menschenrechtsverletzungen durch Handel mit Mineralien aus Krisengebieten
gestoppt werden sollen (siehe Beitrag unter „Wirtschaft“).

Lebensmittelkontrollen: Strengere Überwachung vom Erzeuger bis zum Verbraucher
Am 15.03.2017 stimmen die Abgeordneten im Rahmen des Berichts MdEP Karin
Kadenbach (S&D/AUT) einer Verschärfung der Lebensmittelkontrollen in der
gesamten Lebensmittelversorgungskette vom Erzeuger bis zum Verbraucher zu. Die
Verordnung zielt darauf ab, die Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel zu verbessern,
Betrug zu bekämpfen und das Vertrauen der Verbraucher in die Integrität der
Lebensmittelkette wiederherzustellen. Die Gesetzgebung wird ein umfassendes,
integriertes und effektiveres Kontrollsystem in den Bereichen Lebensmittel- und
Futtermittelsicherheit, Veterinär- und Pflanzenschutz, ökologische Erzeugung und bei
den geschützten geografischen Angaben einführen. Fälle von Lebensmittelbetrug
wie der Pferdefleischskandal haben gezeigt, dass die zuständigen Behörden
wirksamer handeln müssen, um die Verbraucher und ehrliche Marktteilnehmer
gleichermaßen gegen Risiken zu schützen, die sich aus Verstößen gegen die für die
Lebensmittelversorgungskette geltenden Vorschriften ergeben.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-
2017-0081+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

Abfallrecht: Mehr Recycling, weniger Deponierung
Im Jahr 2030 sollen 70% allen Hausmülls recycelt werden müssen. Dies sehen vier
Entschließungen zur Änderung von Richtlinien im Bereich des Abfallrechts vor, die
am 14.03.2017 angenommen wurden (Berichterstatterin MdEP Simona Bonafè
(S&D/ITL)). Die vier Entschließungen wurden von einer breiten Mehrheit
angenommen (siehe Beitrag unter „Umwelt“).

Debatte zur Sicherheitsagenda ein Jahr nach den Anschlägen in Brüssel
Am 15.03.2017 haben die MdEP die Fortschritte der europäischen
Sicherheitsagenda seit den Terroranschlägen vom 22.03.2016 in Brüssel in einer
„Aussprache über ein aktuelles Thema” erörtert. Sie gedachten der Opfer und
betonten die Notwendigkeit, sich stärker für einen raschen und effizienten
Informationsaustausch    zwischen     den    Mitgliedstaaten   einzusetzen, die
Interoperabilität der EU-Datenbanken zu verbessern sowie Radikalisierung zu
verhindern und Opfern des Terrorismus zu helfen. Die MdEP unterstrichen die
Notwendigkeit starker Kontrollen an den Außengrenzen der EU in der Debatte mit
den Kommissaren Dimitris Avramopoulos und Julian King sowie Ian Borg, dem
Parlamentarischen Staatssekretär Maltas für den EU-Vorsitz. Mehrere Abgeordnete
forderten eine Bewertung bestehender Maßnahmen zur Bekämpfung des

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Terrorismus, um sicherzustellen, dass die richtigen Maßnahmen getroffen werden,
sie auch ordnungsgemäß umgesetzt werden und die Grundrechte schützen. Viele
betonten auch die Notwendigkeit, die Ursachen des Terrorismus durch die Schaffung
von integrativen Gesellschaften zu bewältigen, um Radikalisierung zu verhindern. Zu
den Vorstößen der EU im vergangenen Jahr gehören unter anderem die Richtlinie
über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR), die zur Verfolgung von
Terroristen     beitragen  soll,  die   Überarbeitung     der   Maßnahmen       zur
Terrorismusbekämpfung sowie neue Bestimmungen, sämtliche Personen, die in die
EU einreisen, an den Außengrenzen zu überprüfen. Auch neue Regeln für Europol
gehören dazu, um die Agentur in die Lage zu versetzen, bei terroristischen
Bedrohungen schneller zu reagieren. Weitere geplante Initiativen sind die
Überprüfung des Schengener Informationssystems und des Europäischen
Strafregisterinformationssystems sowie die Einrichtung eines neuen Europäischen
Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS), um Reisende, die für die
Einreise in EU kein Visum brauchen, vorab zu überprüfen zu können.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-
//EP//TEXT+CRE+20170315+ITEM-013+DOC+XML+V0//DE&language=DE

Verteidigung: EP fordert Mitgliedstaaten auf, ihre Kräfte zu bündeln
Eine Erweiterung der Zusammenarbeit in Verteidigungsfragen in der EU hängt mehr
von dem politischen Willen ab, diese zu verwirklichen, als von rechtlichen
Erwägungen, stellt der Initiativbericht MdEP Michael Gahler (EVP/DEU), MdEP
Esteban González Pons (EVP/ESP) fest, der am 16.03.2017 vom EP mit einer
Mehrheit von 360 - 212 - 48 verabschiedet wurde. In dem Bericht wird betont, dass
die Mitgliedstaaten die existierenden Vertragsinstrumente nutzen können und sollten,
um eine wirkliche gemeinsame Verteidigungspolitik zu schaffen. Die MdEP fordern,
dass die Europäische Verteidigungsagentur (European Defence Agency, EDA) und
die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit wie der Europäische Auswärtige Dienst
(EAD), als EU-Institutionen sui generis behandelt und durch einen im EU-Haushalt
eigens geschaffenen Einzelplan finanziert werden. Die MdEP befürworten die
Einrichtung einer Ratsformation der Verteidigungsminister innerhalb des EU-
Ministerrates. Außerdem fordern sie stärkere politische Unterstützung und eine
Aufstockung der Ressourcen für die EDA. Das EP hält es auch für wesentlich, die
nationalen Verteidigungsausgaben auf 2% des BIP zu erhöhen und betont, dass
dadurch bis zum Ende des nächsten Jahrzehnts zusätzliche Ausgaben in Höhe von
100 Mrd. EUR zu Verteidigungszwecken getätigt würden. Zusätzliches Geld sollte in
die Forschung und Entwicklung sowie in gemeinsame strategische Programme
fließen, wobei die EU Unterstützung bieten könnte, so der Text weiter. Schließlich
unterstreicht die Resolution die Notwendigkeit weitergehender Überlegungen über
die zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und GBR, insbesondere im Bereich
der militärischen Fähigkeiten, sollte GBR sich entschließen, die EU zu verlassen.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-
2017-0092+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

Folgen von Massendaten für die Grundrechte
Am 14.03.2017 nahm das EP den Initiativbericht MdEP Ana Gomes (S&D/ESP) zum
Thema      Folgen     von   Massendaten      für  die   Grundrechte   mit   einer
fraktionsübergreifenden Mehrheit von 561 – 71 – 49 an. Darin betont das EP u.a.,
dass „der Einzelne kaum weiß und versteht, was Big Data ist, weswegen es möglich
ist, persönliche Informationen in nicht vorhergesehener Weise zu verwenden; stellt
fest, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass in der EU eine Schulung in
Grundrechten erfolgt und ein Bewusstsein für sie geschaffen wird.“ Das EP weist
darüber hinaus darauf hin, dass „das Vertrauen der Bürger in digitale Dienste

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ernsthaft untergraben werden kann, wenn es Maßnahmen der staatlichen
Massenüberwachung und unberechtigte Zugriffe auf kommerzielle und andere
personenbezogene Daten vonseiten der Strafverfolgungsbehörden gibt.“
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-
2017-0076+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2018
Am 15.03.2017 nahm das EP den Bericht MdEP Siegfried Mureşan (EVP/ROM) über
die allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2018, Einzelplan
III – Kommission mit einer Mehrheit von 445 – 134 – 101 an (siehe Beitrag unter
„Finanzen“).

Ausschuss der Regionen

AdR; 122. Plenarsitzung
Vom 22. bis 23.03.2017 fand in Brüssel die 122. AdR-Plenarsitzung statt. Für
Hessen nahm Staatssekretär Mark Weinmeister teil. Es wurden Stellungnahmen und
Entschließungen zu folgenden Themen verabschiedet: auf dem Weg zu einer
nachhaltigen      EU-Lebensmittelpolitik,   Integration,    Zusammenarbeit    und
Leistungsfähigkeit der Gesundheitssysteme, Forschungs- und Innovationsstrategien
für intelligente Spezialisierung (RIS3): Auswirkungen auf die Regionen und
interregionale Zusammenarbeit, Prioritäten des Europäischen Ausschusses der
Regionen für das Arbeitsprogramm 2018 der Europäischen Kommission, Aktionsplan
zum Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015-2030, Legislativvorschläge zu
einer      neuen      Lastenteilungsentscheidung       und     zu    Landnutzung,
Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF), Rechtsstaatlichkeit in der
EU aus lokaler und regionaler Perspektive sowie die Folgen des beabsichtigten
Austritts von GBR aus der EU für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften.
Es fanden außerdem Aussprachen mit folgenden Persönlichkeiten statt: Vytenis
Andriukaitis, Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Michel Barnier,
Chefunterhändler für die Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungen mit
GBR im Rahmen von Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union, MdEP
Guy Verhofstadt (ALDE/BEL), Berichterstatter zum Thema „Mögliche Entwicklungen
und Anpassungen der derzeitigen institutionellen Struktur der Europäischen Union“,
MdEP Elmar Brok (EVP/DEU), Mitberichterstatter zum Thema „Verbesserung der
Arbeitsweise der EU durch Ausschöpfung des Potenzials des Vertrags von
Lissabon“, MdEP Jo Leinen (S&D/DEU), Präsident der Europäischen Bewegung und
Christos Stylianides, Kommissar für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement.
https://memportal.cor.europa.eu/Agenda/Documents?meetingId=2128054&meetingS
essionId=2158589

Wirtschaft

Kommission; Grünes Licht für Übernahme von Gamesa durch Siemens
Am 13.03.2017 hat die Kommission die Übernahme des spanischen
Turbinenherstellers Gamesa durch Siemens genehmigt. Sowohl im Offshore wie
Onshore Markt stellt die Fusion keine wettbewerbsrechtliche bedenkliche
Veränderung der Marktsituation dar.
http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_8134

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Kommission; Beihilfeanzeiger 2016
Der am 15.03.2017 veröffentlichte Beihilfenanzeiger 2016 der Kommission
veranschaulicht die Vorteile des Pakets zur Modernisierung des EU-Beihilferechts.
Laut Kommission fielen 95% aller neuen Beihilfemaßnahmen unter die neue
Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung und konnten somit durchgeführt werden,
ohne dass eine vorherige Genehmigung durch die Kommission erforderlich war.
Durch das verbesserte EU-Beihilferecht könne die Kommission ihre Ressourcen zur
Prüfung von Beihilfen auf wichtige Angelegenheiten bündeln. Insgesamt haben die
Mitgliedstaaten 2015 98,2 Mrd. EUR (0,67 % des EU-BIP) für staatliche Beihilfen
ausgegeben. 2014 betrugen diese Ausgaben 101,2 Mrd. EUR, d. h. 0,72 % des EU-
BIP.
http://ec.europa.eu/competition/state_aid/scoreboard/index_en.html

Kommission; Keine Bedenken gegen Joint Venture von Deutsche Telekom und
Orange
Die Deutsche Telekom darf gemeinsam mit dem französischen Konkurrenten Orange
die Firma BuyIn in Belgien als Joint Venture betreiben. Die Kommission gab am
14.03.2017 ihre Genehmigung bekannt. BuyIn dient beiden Muttergesellschaften als
Beschaffungs-      und    Serviceeinheit.  Die   Kommission   sieht   in   dem
Gemeinschaftsunternehmen keine Einschränkung des Wettbewerbs.
http://europa.eu/rapid/midday-express-14-03-2017.htm

Kommission; Neues Instrument für anonymes Whistleblowing in Kartellrechts-
verfahren gestartet
Die Kommission hat am 16.03.2017 ein neues Instrument für Hinweisgeber in
Kartellrechtsverfahren    vorgestellt.   Schon     bisher    wurden   die   meisten
Kartellrechtsverfahren durch Kronzeugenregelungen für an Kartellen beteiligte
Unternehmen öffentlich. Die neu eröffnete Möglichkeit, für Einzelpersonen kriminelle
Machenschaften anonym zur Anzeige zu bringen, eröffnet die Chance, noch
effektiver gegen Kartellrechtsverstöße vorgehen zu können.
http://ec.europa.eu/competition/cartels/whistleblower/index.html

EP; Eindämmung des Handels mit Mineralien zur Finanzierung von
bewaffneten Konflikten
Im Handel mit Rohstoffen aus Ländern mit Konflikten gibt es seit langem
Bemühungen um sicherzustellen, dass die erheblichen Einnahmen nicht zur
Finanzierung von Konflikten genutzt werden. Um sicherzustellen, dass die
Einnahmen aus besonders wertvollen Rohstoffen dort ankommen, wo sie am
meisten gebraucht werden, z.B. beim Aufbau von Infrastruktur und
Bildungsinstitutionen hat das EP am 17.03.2017 den Bericht von MdEP Iuliu Winkler
(EVP/ROM), der ethische Vorgaben für die Lieferketten von sogenannten
Konfliktmetallen macht, beschlossen.
http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/conflict-minerals-regulation/
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-
2017-0090+0+DOC+XML+V0//DE

Kommission; Vizepräsident Ansip und Kommissarin Jourová gaben auf der
CeBIT 2017 den Startschuss für die Beratungen über die EU-Japan
Kooperation in der Datenwirtschaft und im Datenschutz
Am 20.03.2017 haben in Hannover die Beratungen über die bilaterale
Zusammenarbeit zwischen Japan und der EU im Bereich der Datenwirtschaft und
des Datenschutzes begonnen. Im Rahmen des EU-Japan Freihandelsabkommen
kommt, nach den klaren Entscheidungen der EU zum Datenschutz, diesen

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Verhandlungen eine zentrale Bedeutung zu, wenn die EU ihre Standards auch
weltweit zur Geltung bringen möchte.
https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/advancing-cooperation-data-
economy-joint-eu-japan-press-statement

Kommission; Vorschlag soll Arbeit der nationalen Wettbewerbsbehörden
effektiver gestalten
Am 22.03.2017 hat die Kommission neue Vorschriften vorgeschlagen, die den
Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten die wirksame Durchsetzung des EU-
Kartellrechts erleichtern sollen. Die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den
Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten und der Kommission wird durch den
Vorschlag weiter verbessert werden. Zwischen 2004 und 2014 wurde in mehr als
1000 Entscheidungen der nationalen Wettbewerbshüter EU-Kartellrecht angewandt.
Die überwiegende Mehrheit von Anwendungsfälle von EU-Kartellrecht wird durch
nationale Wettbewerbsbehörden verantwortet.
http://ec.europa.eu/competition/antitrust/nca.html

EuG; Rückforderung von Beihilfen für Fährverbindungen nach Korsika
Mit Urteil vom 01.03.2017 entschied das EuG, dass die von FRA an die Société
Nationale Corse-Méditerranée (SNCM) gewährten Ausgleichsleistungen für
Dienstleistungen im Seeverkehr zwischen Marseille und Korsika in den Jahren 2007
bis 2013 im Rahmen eines Vertrages über Gemeinwohldienstleitungen eine
staatliche Beihilfe darstellen. Die Kommission hatte diese Leistungen bereits mit
Beschluss vom 02.03.2013 als staatliche Beihilfe angesehen und diese in Höhe von
220 Mio. EUR zurückgefordert. Das EuG bestätigte den Beschluss der Kommission.
Aus ihrer Sicht ist ein Ausgleich für eine Gemeinwohldienstleistung nur dann nicht als
staatliche Beihilfe einzustufen, wenn mehrere Kriterien aus dem „Altmark“-Urteil des
EuGH vom 24.07.2013 kumulativ erfüllt sind. Das begünstigte Unternehmen muss
tatsächlich mit der Erfüllung von Gemeinwohlverpflichtungen betraut sein, die auch
klar formuliert sind und das begünstige Unternehmen muss in einem solchen
Verfahren ausgewählt werden, mit dem sich der Bieter ermitteln lässt, der die
betreffenden Dienstleistungen zu den geringsten Kosten für die Allgemeinheit
erbringen kann. Beide Voraussetzungen liegen hier aus Sicht des EuG nicht
vollumfänglich vor.
http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=T-366/13#

Kommission; Konzessionsvergabe an Konsortium Fraport AG-Slentel Ltd keine
staatliche Beihilfe
Die Kommission fasste am 17.03.2017 den Beschluss, dass die Konzessionsvergabe
in Bezug auf 14 griechische Regionalflughäfen an das Konsortium Fraport AG-
Slentel Ltd keine staatliche Beihilfe beinhaltet. Sie kam zu dem Ergebnis, dass die
Vergabe im Einklang steht mit den Leitlinien für staatliche Beihilfen für Flughäfen und
Luftverkehrsgesellschaften aus dem Jahr 2014. Die Modalitäten der zwei
Konzessionsverträge entsprächen den marktüblichen Bedingungen. Sie seien das
Ergebnis      eines     offenen,     transparenten       und     diskriminierungsfreien
Ausschreibungsverfahrens. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass GRI die
Konzessionen zu Bedingungen vergeben hat, die auch für einen privaten
Marktteilnehmer annehmbar gewesen wären.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-664_de.htm

                         Bericht aus Brüssel 06/2017 vom 27.03.2017                  9
Kommission; Genehmigung der Unterstützung des langfristigen Betriebs der
drei Kernreaktoren in BEL
Die Kommission fasste am 17.03.2017 den Beschluss, dass die belgischen Pläne
zum Ausgleich der potenziellen Finanzrisiken, die mit dem langfristigen Betrieb der
drei Kernreaktoren (Tihange 1, Doel 1 und Doel 2) für Engie-Electrabel (Hauptakteur
auf dem Energiemarkt in BEL) und EDF Belgium einhergehen, mit den EU-
Beihilfevorschriften vereinbar sind. BEL hatte im September 2016 die Maßnahmen
bei der Kommission angemeldet. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass BEL
nachgewiesen hat, dass die Maßnahmen unverhältnismäßige Verzerrungen auf dem
belgischen Energiemarkt vermeiden. Engie-Electrabel wird verpflichtet, jährlich ein
Volumen auf den regulierten Strommärkten zu verkaufen, das dem Anteil von Engie-
Electrabel an der Jahreserzeugung von drei Kernreaktoren entspricht. Dadurch wird
nach Auffassung der Kommission die Liquidität auf den belgischen Strommärkten
gewährleistet und der Wettbewerb zwischen den Stromanbietern weiter erhöht.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-662_de.htm?locale=FR

Kommission; Erlass eines Kartellbeschlusses mit Geldbußen gegen 11
Luftfrachtunternehmen
Die Kommission hat am 17.03.2017 einen erneuten Kartellbeschluss gegen 11
Luftfrachtunternehmen erlassen und eine Geldbuße von insgesamt fast 776,5 Mio.
EUR verhängt. Bereits am 09.11.2010 verhängte die Kommission Geldbußen in
Höhe von fast 800 Mio. EUR für diese 11 Luftfrachtunternehmen, die vom Dezember
1999 bis Februar 2006 an einem Preiskartell auf dem Markt für Luftfrachtdienste
teilnahmen, die Flüge aus dem, in den und innerhalb des europäischen
Wirtschaftsraumes betrafen. Dieser Beschluss der Kommission aus dem November
2010 wurde durch das EuG allerdings aus Verfahrensgründen aufgehoben. Bei den
Gesellschaften handelt es sich um: Air Canada, Air France-KLM, British Airways,
Cargolux, Cathay Pacific Airways, Japan Airlines, LAN Chile, Martinair, Qantas, SAS
und Singapore Airlines. Der Lufthansa und ihrer Tochter Swiss International Air Lines
wurden die Geldbußen bereits 2010 nach der Kronzeugenregelung von 2006
vollständig erlassen, da die Gesellschaft das Kartell der Kommission meldete.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-661_de.htm

EP; Initiativbericht zur Zukunft der Kohäsionspolitik nach 2020
Am 21.03.2017 stellte MdEP Westphal (S&D/DEU) im Ausschuss für Regionalpolitik
des EP ihren Entwurf für einen Initiativbericht „Bausteine für eine Kohäsionspolitik
der EU in der Zeit nach 2020“ vor. Die Kohäsionspolitik sei ein wichtiges Instrument
zur Stärkung der europäischen Solidarität und diese Politik käme den Bürgerinnen
und Bürger vor Ort zu Gute. Ihr Entwurf spricht sich klar für den Erhalt der
Kohäsionspolitik nach 2020 für alle Regionen aus und betont auch die Bedeutung
der Zuschüsse für eine künftige Regionalpolitik. Der Initiativbericht soll im Ausschuss
im Mai und im Plenum im Juni verabschiedet werden. Der Zeitplan wurde so gewählt,
damit der Bericht rechtzeitig für das von der Kommission Ende Juni geplante
Kohäsionsforum vorliegt.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-
//EP//NONSGML+COMPARL+PE-599.838+01+DOC+PDF+V0//DE&language=DE

Verkehr

EP; Deutsche PKW-Maut widerspricht Antidiskriminierungsregeln der EU
In seiner Plenarsitzung am 15.03.2017 hat das EP eine entsprechende
Entschließung bei 126 Gegenstimmen und 55 Enthaltungen mit 510 Stimmen

                         Bericht aus Brüssel 06/2017 vom 27.03.2017                 10
angenommen, selbst die überarbeitete Regelung würde es nur Bewohnern DEUs
erlauben, Mautkosten abzuziehen. Sie bürde den deutschen Nutzern immer noch
keine zusätzliche Belastung auf. Daher handele es sich um „eine indirekte
Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit“, so die MdEP in der
Entschließung. Die Vorsitzende des Verkehrsausschuss des EP MdEP Karima Delli
(GRÜNE/FRA) forderte die Kommission auf, als Wächterin über die Verträge die
ordnungsgemäße Umsetzung zu überwachen und die Anwendung des Unionsrechts
nach seiner Annahme zu kontrollieren. Auf Grundlage des Benutzerprinzips gibt es in
vielen Ländern der EU eine Pkw-Maut für bestimmte Teile ihrer Straßennetze. Auch
wenn sie sich in der Ausgestaltung unterscheiden, gelten die verschiedenen
Mautsysteme für alle Benutzer gleich.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-
2017-0084+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

Forschung

Kommission; Experten für wissenschaftliches Publizieren gesucht
Die Kommission sucht für ihre Expertengruppe „Wissenschaftliches Publizieren“, die
im Rahmen der Vorstellung der Schwerpunkte der Forschungs- und
Innovationspolitik im Jahr 2015 gegründet wurde, neue Mitglieder für diese Gruppe,
die ihr jeweils für ein Jahr angehören sollen. Aufgabe der Expertengruppe ist die
Beratung der Kommission. Die Themen, mit denen sich die Expertengruppe
beschäftigen soll, sind die Anwendung digitaler und webbasierter Technologien
innerhalb der Forschung, die Evaluierungsmöglichkeiten im Innovationsbereich und
die Schaffung neuer Kooperationsmöglichkeiten bei der weltweiten Zusammenarbeit
im Bereich Wissenschaft. Es wird angestrebt, das Verfahren des Publizierens in
Zukunft vollständig in Form des Open Access, also durch freien Zugang zu
wissenschaftlicher Literatur im Internet, zu organisieren. Das Bewerbungsende ist
am 07.04.2017.
http://ec.europa.eu/transparency/regexpert/index.cfm?do=news.open_doc&id=3925

EP; Halbzeitbewertung Horizont 2020
Am 23.03.2017 wurde im ITRE-Ausschuss des EP eine Studie zum Thema
„Bewertung der EU-weiten Umsetzung von Horizont 2020“ vorgestellt, die vom
Wissenschaftlichen Dienst erstellt wurde. Die Sachverständigen betonten die große
Unterstützung der Prioritäten des Programmes und die Rolle des Europäischen
Forschungsrates. Man habe mit dem Programm internationale Talente der
Forschung nach Europa locken können. Ebenso wurde die Vereinfachung auf
bürokratischer Ebene begrüßt. Kritisiert wurden die Punkte: Einbindung von Start-
Ups Erfolgsquoten und mangelnde Transparenz. In der Sitzung wurde ebenfalls der
Entwurf des Initiativberichtes von MdEP Soledad Cabezon Ruiz (S&D/ESP)
diskutiert. Der Bericht beinhaltet eine Bewertung der Umsetzung des Programms
Horizont 2020. Die Berichterstatterin ist der Meinung, dass Exzellenz weiterhin das
wichtigste Auswahlkriterium bei der Bewertung der Anträge bleiben müsse. Auch sie
kritisierte die niedrige Erfolgsrate bei Horizont 2020, die bei 14% liege und forderte
eine Aufstockung des Budgets für das ab dem Jahr 2020 geplante 9.
Forschungsrahmenprogramm (FRP) auf 100 Mrd. EUR. Des Weiteren forderte sie
die Einrichtung weiterer Exzellenzzentren in Ländern mit geringerer Beteiligung am
Programm Horizont 2020 und mehr Kooperation mit den Strukturfonds der EU. Die
Schattenberichterstatter der anderen Fraktionen schlossen sich der Forderung nach
einer Erhöhung des Budgets an und forderten ebenfalls mehr Synergien mit
Strukturfonds. Die MdEP sprachen sich für eine Erhöhung des Anteils von Frauen in

                        Bericht aus Brüssel 06/2017 vom 27.03.2017                 11
den Bewertungsgruppen der Kommission aus. Außerdem wurde auch eine mögliche
Erhöhung auf 120 Mrd. EUR für das 9. FRP angesprochen, um das Ziel, mindestens
3% des BIP für Forschung zu verwenden, erreichen zu können. Robert-Jan Smits,
Generaldirektor für Forschung und Innovation bei der Kommission, stellte die
Überzeichnung der Anträge als größtes Problem von Horizont 2020 dar. Er lehnte
jedoch die Aufnahme von zusätzlichen Kriterien, wie beispielsweise geographische
Kriterien und einer Frauenquote in den Bewertungsgruppen der Kommission, mit der
Begründung ab, dies führe nicht zur Verbesserung des Programmes, sondern
erschwere lediglich den Prozess.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-
%2f%2fEP%2f%2fNONSGML%2bCOMPARL%2bPE-
600.940%2b01%2bDOC%2bPDF%2bV0%2f%2fDE

Finanzdienstleistungen

EP; Austausch mit Aufsichtsvorsitzenden Nouy im ECON-Ausschuss
Im Rahmen einer Aussprache mit den Mitgliedern des ECON-Ausschusses am
23.03.2017 erläuterte die Vorsitzende des bei der Europäischen Zentralbank (EZB)
angesiedelten Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM), Danièle Nouy, die
Entwicklungen des europäischen Bankensektors im Jahr 2016, die Ergebnisse der
aufsichtlichen Überprüfung und des Bewertungsprozesses (SREP) der EZB, der
Umgang mit notleidenden Krediten (NPL) sowie die Prioritäten des SSM für 2017.
Demnach hätten die Banken 2016 stabile Gewinne verzeichnen können, wenn auch
nur im unteren Bereich. Der durchgeführte Stresstest unter EZB-Aufsicht habe
gezeigt, dass der Bankensektor widerstandsfähiger als noch 2014 sei. Laut Nouy
habe sich selbst im Krisenszenario das harte Kernkapital im Schnitt bei 9,1% bewegt.
Dennoch gebe es einige strukturelle Herausforderungen, dazu würde die hohe
Anzahl an NPLs in einigen Regionen zählen. Zu den drei prioritären Aktivitäten des
SSM bzw. der EZB zählten im laufenden Jahr die Betrachtung der Geschäftsmodelle
der Banken, der Umgang mit Kreditrisiken (v.a. NPLs) und das Risikomanagement.
Auch      das   von     der  Kommission      im    November      2016      vorgelegte
Risikoreduzierungspaket wurde thematisiert und Nouy warnte in diesem
Zusammenhang von zu weitreichenden Abweichungen von internationalen
Standards, da sich dies negativ auf die Vergleichbarkeit mit anderen Banken
auswirken würde. Weiterhin problematisch sei die Tatsache, dass in der EU anders
als in den USA ein großer Teil der Wirtschaft durch Banken finanziert werde, was
durch die Heterogenität der Finanzierungsmodelle erschwert werden könne. Auch
müsse verhindert werden, so Nouy weiter, dass im Hinblick auf den Brexit
Regulierungen im Rahmen des Wettbewerbs zwischen den verschiedenen
Finanzzentren reduziert würden. Ein solcher „race to the bottom“ müsse unbedingt
verhindert werden.
http://www.europarl.europa.eu/ep-live/de/committees/video?event=20170323-0900-
COMMITTEE-ECON

EP; Dialog mit SRM-Direktorin Elke König im ECON-Ausschuss
Am 22.03.2017 fand im ECON Ausschuss eine Anhörung mit Elke König, Direktorin
des Einheitlichen Bankenabwicklungsmechanismus (SRM) statt. Zunächst stellte
König fest, dass die meisten Banken mittlerweile insofern stabil seien, als dass der
Zusammenbruch einer Bank keinen Dominoeffekt bei den größten Banken in der EU
mehr hervorrufen würde. Bezüglich der Mindestanforderungen für an verfügbare
Verbindlichkeiten (MREL) betonte sie, dass diese ein sehr wichtiges Instrument für
die Abwicklungsplanung von Banken seien, da dadurch die Beteiligung der Gläubiger

                        Bericht aus Brüssel 06/2017 vom 27.03.2017                12
(„bail-in“) überhaupt erst möglich gemacht werde. Der SRB lege im laufenden Jahr
einen Schwerpunkt auf die Operabilität von Abwicklungen, wobei generell die
Struktur einer Bank berücksichtigt werden müsse, um den Abwicklungsbehörden
eine gewisse Flexibilität hinsichtlich MREL gewähren zu können. Auf Rückfragen
einzelner MdEP hinsichtlich der Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von
Kreditinstituten (BRRD) erläuterte König, dass es Missverständnisse bezüglich der
Annahme, dass nur bestimmte Verpflichtungen bail-in fähig seien, gegeben hätte.
Eine bessere und transparentere Gläubigerhierarchie sei in diesem Zusammenhang
von Nöten – eine entsprechend vorgezogene Regulierung werde derzeit im
Zusammenhang des Risikoreduzierungspakets im Rat und im EP erörtert.
http://www.europarl.europa.eu/ep-live/de/committees/video?event=20170322-1500-
COMMITTEE-ECON

EP; Öffentliche Anhörung im ECON-Ausschuss zur Sanierung und Abwicklung
von Zentralen Gegenparteien
An einer am 22.03.2017 im ECON-Ausschuss stattfindenden öffentlichen Anhörung
für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien (CCPs) nahmen als
externe      Gäste     u.a.    Elke     König,    Direktorin   des    Einheitlichen
Bankenabwicklungsmechanismus (SRM), Steven Maijoor, Vorsitzender der in Paris
angesiedelten Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), sowie
Erik Tim Müller, Vorstandsvorsitzender der Eurex Clearing AG teil. König betonte
eingangs, dass CCPs belastbar sein und ein gutes Risikomanagement vorweisen
müssten. Hinsichtlich einer Harmonisierung der Abwicklung von CCPs, für die es
mehrere Optionen gebe, schlug König eine Orientierung an den Mechanismen der
Bankenunion samt Abwicklungsinstrumenten vor. Maijoor nannte in seinem
Statement als Kernelemente die Sanierung, Abwicklung und Lenkung des
Abwicklungsverfahrens. Insbesondere die Koordinierung sei von großer Relevanz,
gerade bei grenzüberschreitend agierenden CCPs. Ferner unterstrich er, dass bei
einer Abwicklung Schnelligkeit und Verhältnismäßigkeit gewährleistet sein müssten.
Auch müsse berücksichtigt werden, so Maijoor weiter, dass sich die Abwicklung
zwischen einer Bank und CCPs unterscheiden würde, da Letztere eine andere
Eigentümerstruktur aufweise. Müller schlug vor, dass zum einen die
Vertragsgeschäfte an Börsen transparenter gestaltet werden müssten, zum anderen
das Clearing ausschließlich über CCPs erfolgen sollte. Co-Berichterstatter MdEP
Jakob      von   Weizsäcker       (S&D/DEU)     fasste    zusammen,     dass     die
grenzüberschreitenden Aktivitäten stärker berücksichtigt werden müssten und dass
die Anreize für die Verlustfestlegung für CCPs, Marktteilnehmer und Kunden im
Voraus erfolgen sollten. Auch Co-Berichterstatterin MdEP Kay Swinburn (ECR/GBR)
stellte klar, dass in der Gesetzgebung die Verhältnismäßigkeit auf Basis der
Risikogewichtung berücksichtigt werden müsste und stellte in den Raum, ob
überhaupt eine strikte Trennlinie zwischen Sanierung und Abwicklung existiere.
http://www.europarl.europa.eu/ep-live/de/committees/video?event=20170322-0900-
COMMITTEE-ECON

EP; Wirtschaftspolitischer Dialog mit Eurogruppenchef Dijsselbloem
Am 21.03.2017 fand im ECON-Ausschuss ein wirtschaftspolitscher Dialog mit dem
Vorsitzenden der Eurogruppe, Jeroen Dijsselbloem, statt. Dijsselbloem betonte
zunächst, dass sich die Eurozone im vierten Jahr der wirtschaftlichen Erholung
befinde und sich die schwierigen Reformen auf nationaler und europäischer Ebene
ausgezahlt hätten. Gleichwohl sei ein besserer Insolvenzrahmen notwendig und
entsprechende     Harmonisierungsansätze      auf   EU-Ebene     müssten     rasch
vorangebracht werden. Bedauerlicherweise seien kaum Fortschritte hinsichtlich der
Strukturreformen und der öffentlichen Verschuldung in der Eurozone zu verzeichnen,

                        Bericht aus Brüssel 06/2017 vom 27.03.2017               13
die weiterhin zu hoch sei. Zu Fragen der MdEPs bezüglich GRI stellte Dijsselbloem
klar, dass er sich persönlich für eine Fortsetzung der Verhandlungen mit GRI
einsetze. Auf die Frage, warum nicht sämtliche Mittel freigegeben würden, machte er
deutlich, dass dies nicht notwendig sei, auch weil beispielsweise bei der
Rekapitalisierung der griechischen Banken im letzten Jahr weniger Geld als geplant
benötigt worden sei. Prinzipiell befinde sich das Land aber auf dem richtigen Weg, so
Dijsselbloem abschließend.
http://www.europarl.europa.eu/ep-live/de/committees/video?event=20170321-1500-
COMMITTEE-ECON

EP; Gemeinsame Ausschusssitzung zur Zwischenbilanz des EFSI
Am 13.03.2017 fand in einer gemeinsamen Sitzung des Haushaltsauschuss (BUDG)
und dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) ein Austausch über den
Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) statt. Der Vizepräsident der
Kommission, Jyrki Katainen, stellte eingangs fest, dass der EFSI sehr erfolgreich sei
und bisher knapp 200 Infrastrukturprojekte auf den EFSI zurückgreifen konnten.
Ferner seien 264 Finanzierungsabkommen mit kleinen und mittleren Unternehmen
über ein Volumen von knapp 8 Mrd. EUR abgeschlossen worden. Insgesamt hätten
die bisher genehmigten EFSI-Projekte ein Gesamtfinanzierungsvolumen von über 32
Mrd. EUR und seien in sämtlichen 28 Mitgliedstaaten angesiedelt. Hinsichtlich der
Investitionsplattformen merkte Katainen an, dass es noch mehr solcher Plattformen
bedürfe. Die Berichterstatter MdEP Udo Bullmann (S&D/DEU) sowie MdEP Josè
Fernandes (EVP/PTL) unterstrichen, dass es eine Investitionskluft in der EU gebe,
die behoben werden müsste. Weiter müssten die Kriterien für die Additionalität
hinsichtlich der gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Nützlichkeit weiter
konkretisiert werden. In der anschließenden Diskussion kritisierten einige MdEP,
dass es zu früh sei, um über eine Verlängerung des EFSI zu entscheiden. Dies sei
auch der Standpunkt des Europäischen Rechnungshofs.
http://www.europarl.europa.eu/ep-live/de/committees/video?event=20170313-2000-
COMMITTEE-ECON-BUDG

Kommission veröffentlicht Aktionsplan zu Finanzdienstleistungen für
Verbraucher und leitet Konsultation über die Auswirkungen von FinTech ein
Zur Vervollständigung des EU-Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen und
Forcierung der Schaffung einer Kapitalmarktunion hat die Kommission am
23.03.2017 ihren Aktionsplan bezüglich Finanzdienstleistungen für Verbraucher
vorgestellt. Im Mittelpunkt steht dabei das Ziel, europäischen Verbrauchern eine
größere Auswahl und besseren Zugang zu Finanzdienstleistungen bieten zu können.
Vor dem Hintergrund, dass gegenwärtig nur 7% der Verbraucher
Finanzdienstleistungen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nutzen, will die
Kommission den Wettbewerb und die Auswahl an Dienstleistungen verbessern,
damit die Endkunden von niedrigeren Preisen und höherer Qualität profitieren
können, unabhängig davon, ob sie Finanzprodukte und -dienstleistungen wie
Bankkonten, Kfz-Versicherungen und Geldtransfers im Ausland oder Inland in
Anspruch nehmen. Konkret hat die Kommission drei Bereiche bzw. insgesamt 12
Aktionen identifiziert, in denen in den kommenden zwei Jahren weitere
Anstrengungen notwendig sind, um in Richtung eines echten Binnenmarkts für
Finanzdienstleistungen voranzukommen. Gleichzeitig mit dem Aktionsplan hat die
Kommission als weiteren Baustein eine bis 15.06.2017 laufende öffentliche
Konsultation zu Technologien und ihren Auswirkungen auf den europäischen
Finanzdienstleistungssektor („FinTech“) eingeleitet. Dadurch soll geprüft werden, ob
die derzeitigen regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften diese
Entwicklungen unterstützen. Ziel ist, dass die Vorteile dieser Technologien voll

                         Bericht aus Brüssel 06/2017 vom 27.03.2017                   14
ausgeschöpft werden und die EU weltweit wettbewerbsfähig bleibt, während die
Finanzsysteme gleichzeitig für Firmen und Verbraucher sicher und verlässlich
bleiben. Auf der Grundlage dieser öffentlichen Konsultation und der Arbeiten der
Task Force „FinTech“ will die Kommission eine EU-Strategie für FinTech vorlegen,
die festlegt, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Entwicklung der
Finanztechnologie und eines technologiegetriebenen Binnenmarktes für
Finanzdienstleistungen       zu     unterstützen.      Der      für    Finanzstabilität,
Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Vizepräsident der
Kommission, Valdis Dombrovskis, erläuterte, dass die europäischen Verbraucher
und Unternehmen in vollem Umfang von einem echten Binnenmarkt für
Finanzdienstleistungen profitieren können und entsprechend Zugang zu den EU-weit
besten Produkten erhalten sollten. Hierfür sei nicht zuletzt auf das gesamte Potenzial
der vorhandenen Technologien zurückzugreifen.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-609_de.htm

Kommission; Zweimonatige Konsultation über die Effizienz und Arbeitsweise
der EU-Finanzaufsichtsbehörden gestartet
Am 21.03.2017 veröffentlichte die Kommission die öffentliche Konsultation über die
Arbeitsweise der drei EU-Aufsichtsbehörden für Banken (EBA, London), Märkte
(ESMA, Paris) und Versicherungen (EIOPA, Frankfurt). Die bis 16.05.2017 laufende
Konsultation dient primär der Identifizierung von Bereichen, in denen die Wirksamkeit
und Effizienz der seit Anfang 2011 tätigen europäischen Finanzaufsichtsbehörden
(ESAs) gestärkt und verbessert werden kann. Die Ergebnisse sollen je nach Bedarf
in einen konkreten Legislativakt zur Neustrukturierung der Finanzmarktaufsicht
münden. Adressaten der Befragung sind neben den drei betroffenen Behörden
Finanzinstitutionen und Marktteilnehmer, die direkt oder indirekt von den
Regulierungen betroffen sind, wie auch nationale Aufseher und Ministerien, die im
engen Austausch mit der EU-Aufsichtsarchitektur stehen. Daneben werden aber
auch die EU-Institutionen wie EP und Rat, der Einheitliche Aufsichtsmechanismus
(SSM) und die Europäische Zentralbank (EZB) sowie Nichtregierungsorganisationen
und interessierte Bürger um Input gebeten. Zu den Kernpunkten der 32 Fragen
umfassenden Konsultation zählen die Aufgaben und Kompetenzen, die interne
Steuerung (Governance), die generelle Aufsichtsstruktur sowie die Finanzierung der
ESAs. Um den Anforderungen der Finanzmärkte besser entsprechen zu können,
möchte die Kommission dadurch ein Meinungsbild über die gewählte Aufteilung in
den drei Behörden einholen, gerade weil in einzelnen Mitgliedstaaten diese
Funktionen in einer (oder zwei) Behörden zusammengefasst sind. Sowohl der
Nutzen für die geplante Schaffung einer Kapitalmarktunion als auch die aus dem
Brexit notwendige Umsiedlung der EBA dient der Kommission dabei als Grund für
diese Überlegungen. Der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und
Kapitalmarktunion zuständige Vizepräsident der Kommission, Valdis Dombrovskis,
betonte bei Vorstellung der Konsultation, dass die EU ihre Anstrengungen verstärken
müsse, besser integrierte, effizientere und stabilere Finanzmärkte zu schaffen. Für
dieses Ziel sei eine solide und effiziente Finanzaufsicht der Schlüssel.
https://ec.europa.eu/info/finance-consultations-2017-esas-operations_en

EIOPA; Zehnter Bericht über betriebliche Altersversorgung und IORPs
Die    in   Frankfurt   ansässige    Europäische    Aufsichtsbehörde    für     das
Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) veröffentlichte
am 10.03.2017 ihren zehnten Bericht über die Marktentwicklung von betrieblichen
Altersversorgungen sowie die grenzüberschreitenden Aktivitäten von Einrichtungen
zur betrieblichen Altersversorgung (IORPs). Der Bericht zeigt, dass die Anzahl
aktiver grenzüberschreitender IORPs weiter angestiegen ist und mittlerweile in acht

                         Bericht aus Brüssel 06/2017 vom 27.03.2017                  15
Ländern ansässig sind bzw. in 17 Mitgliedstaaten grenzüberschreitende Aktivitäten
durchführen. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass zur Schaffung eines
europäischen      Binnenmarktes   für   betriebliche  Altersversorgung   weitere
grenzüberschreitende Programme notwendig sind.
https://eiopa.europa.eu/Pages/News/EIOPA-publishes-its-2016-Market-
Development-Report-on-Occupational-Pensions-and-Cross-border-Institutions-for-
Occupational-.aspx

Finanzen

EP; Leitlinien zum Haushalt der EU 2018 verabschiedet
Am 15.03.2017 verabschiedet das EP Leitlinien für den Haushalt 2018, in denen es
seine Position für den kommenden EU-Haushalt darlegt. Das EP setzt sich u. a.
dafür ein, Vorhaben der inneren und äußeren Sicherheit sowie zur Förderung von
Wachstum und Beschäftigung zu unterstützen. Im Rahmen der Debatte betonte der
Kommissar für Haushalt und Personal, Günther H. Oettinger, GBR müsse auch nach
dem Austritt seine nachfolgenden finanziellen Verpflichtungen erfüllen.
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20170308IPR65681/sustainable-
growth-jobs-and-security-meps-adopt-2018-budget-priorities

Rat; Ergebnisse von EUR-Gruppe und ECOFIN insbesondere zu Wirtschafts-
Haushalts- und Steuerpolitik
Am 20./21.03.2017 trafen sich die Minister der EUR-Gruppe und des ECOFIN-Rates
in Brüssel. Die EUR-Gruppe wurde von den Institutionen und den griechischen
Behörden über den Stand der laufenden zweiten Überprüfung informiert. Es seien
Fortschritte gemacht worden, aber einige Schlüsselfragen seien noch offen und
intensivierte Gespräche würden folgen. Weiter wurde die Umsetzung der
Haushaltspläne und Strukturreformen erörtert. Mehrere Minister kündigten an, dass
zusätzliche Maßnahmen vorbereitet würden. U.a. wurde dann auch die
Nachhaltigkeit der Rentensysteme erörtert. Im ECOFIN wurden im Rahmen des
Europäischen Semesters die von der Kommission Ende Februar vorgelegten
Länderberichte besprochen. Die Botschaft war insbesondere, dass das
Wirtschaftswachstum in Europa andauert und der wirtschaftspolitische Mix -
Investitionen, Strukturreformen und verantwortungsvolle Fiskalpolitik - funktioniere.
Fortschritte bei der Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte wurden erörtert.
Allerdings sei dieser in den Mitgliedstaaten uneinheitlich. Man sehe weiterhin ein
hohes Niveau der öffentlichen und privaten Schulden, Arbeitslosigkeitsprobleme im
Zusammenhang         mit    der   Wettbewerbsfähigkeit    und   einem      geringen
Produktivitätswachstum in mehreren Mitgliedstaaten sowie ein hohes Maß an
notleidenden Darlehen in einigen Mitgliedstaaten. In Bezug auf die Besteuerung
wurde der Kommissionsvorschlag, die Mehrwertsteuersätze für E-Books und andere
E-Publikationen zu reduzieren, erörtert und von vielen Ministern unterstützt. Auch
wurde der Reverse-Charge-Mechanismus besprochen. Mehr Arbeit daran sei aber
erforderlich, auch da es einige abweichende Ansichten zu diesem Thema gebe.
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-
releases/?q=&frDt=&frDt_submit=&toDt=&toDt_submit=&fn%5B%5D=780&stDt=201
70324
http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-17-708_en.htm?locale=en

EP; Workshop zur Überarbeitung der EU-Haushaltsordnung
Die Haushaltsordnung enthält die Grundsätze und Verfahren für die Errichtung und
Durchführung des Haushalts der EU und die Kontrolle der EU-Mittel. Im September

                        Bericht aus Brüssel 06/2017 vom 27.03.2017                16
2016 legte die Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung dieser
Haushaltsordnung vor, um sie zu vereinfachen und die Flexibilität zu verbessern. Um
die praktischen Konsequenzen dieser von der Kommission vorgeschlagenen
Revision zu beleuchten und den Mitgliedern Argumente zu geben, wie sie zu
verbessern sind, fand am 21.03.2017 ein Workshop des Haushalts- und
Haushaltskontrollausschusses des EP statt. Der Europäische Rechnungshof äußerte
sich zunächst zu den vorgeschlagenen neuen Finanzvorschriften für den
Gesamthaushaltsplan. Dann wurde eine Reihe von spezifischen Fragen über den
Vorschlag der Kommission zur Reform der Haushaltsordnung angesprochen, z.B.
leistungsorientierte Budgetierung, Externalisierung von Aufgaben, Interessenkonflikt
und Bürgerbeteiligung. Am Ende aller Vorträge fand eine Debatte statt.
http://www.europarl.europa.eu/committees/en/cont/events-
workshops.html?id=20170227WKS00381

EP; Ausführung des Gesamthaushaltsplans der EU 2015, Einzelplan I – EP
Am 22.03.2017 standen im Haushaltskontrollausschuss des EP der Berichtsentwurf
zur Ausführung des EP-Haushalts 2015 von MdEP Dennis de Jong (GUE/NDL) mit
umfangreichen Änderungsanträgen zur Abstimmung. Von Interesse war besonders
Kritik an der Amts- und Personalführung des ehemaligen EP-Präsidenten Martin
Schulz (S&D/DEU). Änderungsanträge 51, 53, 54 und 55, insbesondere jene von
MdEP Dr. Ingeborg Gräßle (EVP/DEU), fanden eine deutliche Mehrheit. Mithin stellt
der Haushaltskontrollausschuss die frühere Personalpolitik von Schulz infrage. Nun
wird sich das EP-Plenum mit dem Vorgang befassen.
http://www.emeeting.europarl.europa.eu/committees/agenda/201703/CONT/CONT(2
017)0322_1/sitt-4058867

Soziales

EuGH; Arbeitsrechtliche Kopftuchverbote können zulässig sein
Am 14.03.2017 hat der EuGH zur Frage der europarechtlichen Zulässigkeit von
arbeitsrechtlichen Kopftuchverboten entschieden (Rs. C-157/15 „Achbita“ und Rs. C-
157/15 „Bougnaoui“), dass ein Verbot des Zeigens sichtbarer religiöser Zeichen auf
ein entsprechendes unternehmensinternes Verbot gestützt werden kann, wenn dies
auf einer kohärenten und systematischen Unternehmenspolitik der Neutralität beruht.
Außerdem ist zu prüfen, ob sich das Verbot nur an die mit Kunden in Kontakt
tretenden Arbeitnehmer richtet. Ansonsten ist ein solches Verbot mit Art. 4 Abs. 1 der
Antidiskriminierungsrichtlinie nur vereinbar, wenn das Verbot aufgrund der Art einer
bestimmten beruflichen Tätigkeit oder der Bedingung ihrer Ausübung eine
wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern es sich um
einen rechtmäßigen Zweck und eine angemessene Anforderung handelt. Subjektive
Erwägungen wie den Willen des Arbeitgebers, besonderen Kundenwünschen zu
entsprechen, können daher in einem solchen Fall kein Kopftuchverbot rechtfertigen.
http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&td=ALL&num=C-157/15
http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&td=ALL&num=C-188/15

EuGH; Generalanwalt sieht Altersgrenze für Piloten als vereinbar mit den EU-
Grundrechten an
In seinen Schlussanträgen vom 21.03.2017 sieht der Generalanwalt Bobek die
Altersgrenze von 65 Jahren für Piloten in der gewerblichen Luftfahrt als vereinbar mit
dem Diskriminierungsverbot und der Berufsfreiheit der EU-Grundrechte-Charta an
(Rs. C-190/16, Fries/Lufthansa CityLine GmbH). Eine auf einschlägige internationale
Normen gestützte Altersgrenze, die außerdem sinnvoll angepasst und über die Jahre

                        Bericht aus Brüssel 06/2017 vom 27.03.2017                 17
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