Bericht aus Brüssel - Hessen.de
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Bericht aus Brüssel 06/2017 vom 27.03.2017 Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union 21, Rue Montoyer, B- 1000 Bruxelles Tel.: 0032.2.739.59.00 Fax: 0032.2.732.48.13 E-mail: hessen.eu@lv-bruessel.hessen.de
Inhaltsverzeichnis Seite Institutionelles 3 Europäisches Parlament 4 Ausschuss der Regionen 7 Wirtschaft 7 Verkehr 10 Forschung 11 Finanzdienstleistungen 12 Finanzen 16 Soziales 17 Gesundheit und Verbraucherschutz 18 Umwelt 19 Landwirtschaft 20 Justiz 22 Inneres 24 EU-Förderprogramme 26 Veranstaltungen 27 Vorschau 28 Bericht aus Brüssel 06/2017 vom 27.03.2017 2
Institutionelles ER; Gipfel der EU-27 am 25.03.2017 in Rom Am 25.03.2017 kamen die Staats- und Regierungschefs der EU-27 ohne GBR, der Präsident des Europäischen Rates (ER), Tusk, der Präsident des Europäischen Parlaments, Tajani (EVP/ITL), und Kommissionspräsident Juncker anlässlich des 60. Jahrestages der Unterzeichnung der Römischen Verträge in Rom zusammen. Nach einer Feierstunde unterzeichneten sie die „Erklärung von Rom“. Eine Arbeitssitzung fand nicht statt; der Gipfel war allein den Feierlichkeiten gewidmet. Die Erklärung erinnert zunächst an die Anfänge der EU und die Motive ihrer Gründung nach dem Zweiten Weltkrieg. Dann weist sie darauf hin, dass Europa vor nie dagewesenen Herausforderungen auf globaler und nationaler Ebene steht – regionale Konflikte, Terrorismus, wachsender Migrationsdruck, Protektionismus und soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten. Die Unterzeichner bekennen sich dazu, Europa durch noch mehr Einheit und Solidarität untereinander stärker und widerstandsfähiger machen zu wollen. Sie wollen „gemeinsam – wenn nötig mit unterschiedlicher Gangart und Intensität – handeln, während wir uns in dieselbe Richtung bewegen, so wie wir es schon in der Vergangenheit getan haben; dies wird im Einklang mit den Verträgen geschehen und die Tür wird allen offen stehen, die sich später anschließen möchten“. In zehn Jahren soll Europa sicher und geschützt, wohlhabend und wettbewerbsfähig, nachhaltig und sozial verantwortungsvoll sein und eine entscheidende Rolle in der Welt spielen. Die Erklärung beschreibt eine „Agenda von Rom“ mit vier Themenschwerpunkten für die nächsten Jahre: Ein sicheres und geschütztes Europa, ein wohlhabendes und nachhaltiges Europa, ein soziales Europa und ein stärkeres Europa in der Welt. Zu den Elementen der Agenda von Rom gehören der Schutz der Außengrenzen, die Migrationspolitik, der Kampf gegen den Terrorismus, die Vollendung des Binnenmarktes und der Wirtschafts- und Währungsunion, eine gemeinsame Verteidigungspolitik, die Partnerschaften mit Drittstaaten, ein freier und fairer Welthandel sowie eine positive weltweite Klimapolitik. http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/european-council/2017/03/25-informal- meeting/ Michel Barnier zu den Brexit-Verhandlungen vor dem AdR Michel Barnier, EU-Chefverhandler für die Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungen mit dem GBR im Rahmen von Artikel 50 des Vertrags über die EU, hat am 22.03.2017 seine Schwerpunkte für die kommenden Brexit-Verhandlungen in einer Rede bei der Plenartagung des AdR dargelegt. Dabei hob er hervor, dass ein ungeordnetes Ausscheiden ohne einen Vertrag mit der EU besonders für GBR, aber auch für die EU drastische Konsequenzen haben würde und dies sei nicht das Ziel der EU. Eine Bedingung für den Erfolg der Verhandlungen sei laut Barnier die Einheit der 27. Besonders wichtig seien ihm gleich zu Beginn der Verhandlungen erstens die Rechte von Millionen EU-Bürgern in GBR und umgekehrt, zweitens die finanziellen Verpflichtungen GBR gegenüber der EU und drittens die Folgen des Ausscheidens GBRs aus dem Binnenmarkt für die Grenze zwischen IRL und dem britischen Nordirland. Zum Thema, dass GBR die in den EU-Programmen eingegangenen Verpflichtungen weiterhin erfüllen soll, erklärte Barnier: „Wenn ein Land die Union verlässt, gibt es dafür keine Strafe. Es gibt keinen Preis dafür zu zahlen, um die EU zu verlassen. Aber wir müssen die Rechnungen begleichen. Wir werden die Briten nicht bitten, einen einzigen EUR für etwas zu bezahlen, das sie nicht als Mitglied mit vereinbart haben“. http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-17-723_en.htm Bericht aus Brüssel 06/2017 vom 27.03.2017 3
Europäisches Parlament EP; Feierlichkeiten zum 60. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge Das EP lud im Rahmen der Feierlichkeiten zum 60. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge am 21.03.2017 Vertreter der Zivilgesellschaft und Bürgerinnen und Bürger zu einem "Bürgerparlament" ein. Das "Bürgerparlament" ist Teil einer Reihe von verschiedenen politischen Veranstaltungen, die dazu dienen, über die großen Errungenschaften des vereinten Europas in den vergangenen 60 Jahren und die Zukunft der Europäischen Union nachzudenken. Zu Beginn der Veranstaltung hielt EP-Präsident Antonio Tajani eine festliche Ansprache, in der er erklärte, Europa habe den europäischen Völkern geholfen, sich von ihrer dunklen Vergangenheit zu befreien. Europa sei ein Ideal und „unsere Zivilisation, unsere Identität, unsere Freiheit und unsere Zukunft“. Die EU bedeute gemeinsame Identität auf der Basis verschiedener Hintergründe und Sprachen. http://www.europarl.europa.eu/news/en/news- room/20170321IPR67997/citizens%E2%80%99-parliament-the-people-say-how- they-see-the-future-of-the-eu EP; Plenarsitzung des Europäischen Parlaments vom 13. - 16.03.2017 in Straßburg Debatte zu den Ergebnissen des jüngsten EU-Gipfels und zur „Erklärung von Rom“ In der Hauptdebatte am 15.03.2017 haben die MdEP eine Bilanz der Ergebnisse des Europäischen Rates (ER) vom 9.-10.03.2017 gezogen und die "Erklärung von Rom" zum 60. Jahrestag der römischen Verträge mit dem Präsidenten des Europäischen Rates Donald Tusk, dem Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker, Maltas stellvertretendem Ministerpräsidenten Louis Grech und Italiens Ministerpräsidenten Paolo Gentiloni erörtert. Kommission soll Haltung zur deutschen Pkw-Maut klarstellen Die geplante deutsche Pkw-Maut würde ausländische Autofahrer diskriminieren, trotz der nachträglich vorgeschlagenen und von der Kommission gebilligten Änderungen. So steht es in einer Entschließung, die die Abgeordneten am 15.03.2017 verabschiedet haben (siehe Beitrag unter „Verkehr“). Stärkung der Aktionärsrechte in EU-Unternehmen Entscheidungen von EU-Unternehmen sollen stärker auf langfristige Ziele ausgerichtet werden, indem die Aktionäre stärker eingebunden werden und über Gehälter und Boni von Managern abstimmen können sollen. Die Unternehmen erhalten auch die Möglichkeit, die Identität ihrer Anteilseigner leichter herauszufinden. Die Reform der europäischen Aktionärsrechterichtlinie wurde am 14.03.2017 im Rahmen des Berichts MdEP Sergio Gaetano Cofferati (S&D/ITL) vom Plenum mit einer fraktionsübergreifenden Mehrheit von 646 - 39 - 13 verabschiedet. Mit diesen Bestimmungen, auf die sich EP und Rat im Dezember 2016 bereits geeinigt haben, sollen Aktionäre das Recht erhalten, über die Vergütungspolitik ihres Unternehmens abzustimmen, um zu gewährleisten, dass die Gehälter der Manager mit deren langfristigen Leistungen in Einklang sind. Sie würden es den Unternehmen auch ermöglichen, die Identität ihrer Anteilseigner leichter herauszufinden. Damit soll ihnen auch die Umsetzung der Aktionärsrechte erleichtert werden, einschließlich des Rechts auf Teilnahme und Abstimmung in den Hauptversammlungen. Mehr Transparenz würden die neuen Regeln zugleich in das Handeln von institutionellen Investoren und Vermögensverwaltern bringen, die oft wichtige Aktionäre von Bericht aus Brüssel 06/2017 vom 27.03.2017 4
börsennotierten Unternehmen in der EU sind, und sich so ihre längerfristigen Anlagestrategien stärker zu eigen machen sollen. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA- 2017-0067+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE Verschärftes EU-Waffenrecht Das EP hat am 14.03.2017 die Überarbeitung des EU-Schusswaffengesetzes von 1991 im Rahmen des Berichts Vicky Ford (ECR/GBR) mit einer Mehrheit von 491 - 178 – 28 angenommen (siehe Beitrag unter „Inneres“). Konfliktmineralien: EP will verbindliche Sorgfaltspflicht für Importeure Am 16.03.2017 stimmt das EP im Rahmen des Berichts MdEP Iuliu Winkler (EVP/ROM) mit einer fraktionsübergreifenden Mehrheit von 558 – 17 – 45 einer Verordnung zu, mit der die Finanzierung bewaffneter Gruppen sowie Menschenrechtsverletzungen durch Handel mit Mineralien aus Krisengebieten gestoppt werden sollen (siehe Beitrag unter „Wirtschaft“). Lebensmittelkontrollen: Strengere Überwachung vom Erzeuger bis zum Verbraucher Am 15.03.2017 stimmen die Abgeordneten im Rahmen des Berichts MdEP Karin Kadenbach (S&D/AUT) einer Verschärfung der Lebensmittelkontrollen in der gesamten Lebensmittelversorgungskette vom Erzeuger bis zum Verbraucher zu. Die Verordnung zielt darauf ab, die Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel zu verbessern, Betrug zu bekämpfen und das Vertrauen der Verbraucher in die Integrität der Lebensmittelkette wiederherzustellen. Die Gesetzgebung wird ein umfassendes, integriertes und effektiveres Kontrollsystem in den Bereichen Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Veterinär- und Pflanzenschutz, ökologische Erzeugung und bei den geschützten geografischen Angaben einführen. Fälle von Lebensmittelbetrug wie der Pferdefleischskandal haben gezeigt, dass die zuständigen Behörden wirksamer handeln müssen, um die Verbraucher und ehrliche Marktteilnehmer gleichermaßen gegen Risiken zu schützen, die sich aus Verstößen gegen die für die Lebensmittelversorgungskette geltenden Vorschriften ergeben. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA- 2017-0081+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE Abfallrecht: Mehr Recycling, weniger Deponierung Im Jahr 2030 sollen 70% allen Hausmülls recycelt werden müssen. Dies sehen vier Entschließungen zur Änderung von Richtlinien im Bereich des Abfallrechts vor, die am 14.03.2017 angenommen wurden (Berichterstatterin MdEP Simona Bonafè (S&D/ITL)). Die vier Entschließungen wurden von einer breiten Mehrheit angenommen (siehe Beitrag unter „Umwelt“). Debatte zur Sicherheitsagenda ein Jahr nach den Anschlägen in Brüssel Am 15.03.2017 haben die MdEP die Fortschritte der europäischen Sicherheitsagenda seit den Terroranschlägen vom 22.03.2016 in Brüssel in einer „Aussprache über ein aktuelles Thema” erörtert. Sie gedachten der Opfer und betonten die Notwendigkeit, sich stärker für einen raschen und effizienten Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten einzusetzen, die Interoperabilität der EU-Datenbanken zu verbessern sowie Radikalisierung zu verhindern und Opfern des Terrorismus zu helfen. Die MdEP unterstrichen die Notwendigkeit starker Kontrollen an den Außengrenzen der EU in der Debatte mit den Kommissaren Dimitris Avramopoulos und Julian King sowie Ian Borg, dem Parlamentarischen Staatssekretär Maltas für den EU-Vorsitz. Mehrere Abgeordnete forderten eine Bewertung bestehender Maßnahmen zur Bekämpfung des Bericht aus Brüssel 06/2017 vom 27.03.2017 5
Terrorismus, um sicherzustellen, dass die richtigen Maßnahmen getroffen werden, sie auch ordnungsgemäß umgesetzt werden und die Grundrechte schützen. Viele betonten auch die Notwendigkeit, die Ursachen des Terrorismus durch die Schaffung von integrativen Gesellschaften zu bewältigen, um Radikalisierung zu verhindern. Zu den Vorstößen der EU im vergangenen Jahr gehören unter anderem die Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR), die zur Verfolgung von Terroristen beitragen soll, die Überarbeitung der Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung sowie neue Bestimmungen, sämtliche Personen, die in die EU einreisen, an den Außengrenzen zu überprüfen. Auch neue Regeln für Europol gehören dazu, um die Agentur in die Lage zu versetzen, bei terroristischen Bedrohungen schneller zu reagieren. Weitere geplante Initiativen sind die Überprüfung des Schengener Informationssystems und des Europäischen Strafregisterinformationssystems sowie die Einrichtung eines neuen Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS), um Reisende, die für die Einreise in EU kein Visum brauchen, vorab zu überprüfen zu können. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=- //EP//TEXT+CRE+20170315+ITEM-013+DOC+XML+V0//DE&language=DE Verteidigung: EP fordert Mitgliedstaaten auf, ihre Kräfte zu bündeln Eine Erweiterung der Zusammenarbeit in Verteidigungsfragen in der EU hängt mehr von dem politischen Willen ab, diese zu verwirklichen, als von rechtlichen Erwägungen, stellt der Initiativbericht MdEP Michael Gahler (EVP/DEU), MdEP Esteban González Pons (EVP/ESP) fest, der am 16.03.2017 vom EP mit einer Mehrheit von 360 - 212 - 48 verabschiedet wurde. In dem Bericht wird betont, dass die Mitgliedstaaten die existierenden Vertragsinstrumente nutzen können und sollten, um eine wirkliche gemeinsame Verteidigungspolitik zu schaffen. Die MdEP fordern, dass die Europäische Verteidigungsagentur (European Defence Agency, EDA) und die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit wie der Europäische Auswärtige Dienst (EAD), als EU-Institutionen sui generis behandelt und durch einen im EU-Haushalt eigens geschaffenen Einzelplan finanziert werden. Die MdEP befürworten die Einrichtung einer Ratsformation der Verteidigungsminister innerhalb des EU- Ministerrates. Außerdem fordern sie stärkere politische Unterstützung und eine Aufstockung der Ressourcen für die EDA. Das EP hält es auch für wesentlich, die nationalen Verteidigungsausgaben auf 2% des BIP zu erhöhen und betont, dass dadurch bis zum Ende des nächsten Jahrzehnts zusätzliche Ausgaben in Höhe von 100 Mrd. EUR zu Verteidigungszwecken getätigt würden. Zusätzliches Geld sollte in die Forschung und Entwicklung sowie in gemeinsame strategische Programme fließen, wobei die EU Unterstützung bieten könnte, so der Text weiter. Schließlich unterstreicht die Resolution die Notwendigkeit weitergehender Überlegungen über die zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und GBR, insbesondere im Bereich der militärischen Fähigkeiten, sollte GBR sich entschließen, die EU zu verlassen. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA- 2017-0092+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE Folgen von Massendaten für die Grundrechte Am 14.03.2017 nahm das EP den Initiativbericht MdEP Ana Gomes (S&D/ESP) zum Thema Folgen von Massendaten für die Grundrechte mit einer fraktionsübergreifenden Mehrheit von 561 – 71 – 49 an. Darin betont das EP u.a., dass „der Einzelne kaum weiß und versteht, was Big Data ist, weswegen es möglich ist, persönliche Informationen in nicht vorhergesehener Weise zu verwenden; stellt fest, dass es von entscheidender Bedeutung ist, dass in der EU eine Schulung in Grundrechten erfolgt und ein Bewusstsein für sie geschaffen wird.“ Das EP weist darüber hinaus darauf hin, dass „das Vertrauen der Bürger in digitale Dienste Bericht aus Brüssel 06/2017 vom 27.03.2017 6
ernsthaft untergraben werden kann, wenn es Maßnahmen der staatlichen Massenüberwachung und unberechtigte Zugriffe auf kommerzielle und andere personenbezogene Daten vonseiten der Strafverfolgungsbehörden gibt.“ http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA- 2017-0076+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2018 Am 15.03.2017 nahm das EP den Bericht MdEP Siegfried Mureşan (EVP/ROM) über die allgemeinen Leitlinien für die Vorbereitung des Haushaltsplans 2018, Einzelplan III – Kommission mit einer Mehrheit von 445 – 134 – 101 an (siehe Beitrag unter „Finanzen“). Ausschuss der Regionen AdR; 122. Plenarsitzung Vom 22. bis 23.03.2017 fand in Brüssel die 122. AdR-Plenarsitzung statt. Für Hessen nahm Staatssekretär Mark Weinmeister teil. Es wurden Stellungnahmen und Entschließungen zu folgenden Themen verabschiedet: auf dem Weg zu einer nachhaltigen EU-Lebensmittelpolitik, Integration, Zusammenarbeit und Leistungsfähigkeit der Gesundheitssysteme, Forschungs- und Innovationsstrategien für intelligente Spezialisierung (RIS3): Auswirkungen auf die Regionen und interregionale Zusammenarbeit, Prioritäten des Europäischen Ausschusses der Regionen für das Arbeitsprogramm 2018 der Europäischen Kommission, Aktionsplan zum Sendai-Rahmen für Katastrophenvorsorge 2015-2030, Legislativvorschläge zu einer neuen Lastenteilungsentscheidung und zu Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF), Rechtsstaatlichkeit in der EU aus lokaler und regionaler Perspektive sowie die Folgen des beabsichtigten Austritts von GBR aus der EU für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften. Es fanden außerdem Aussprachen mit folgenden Persönlichkeiten statt: Vytenis Andriukaitis, Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Michel Barnier, Chefunterhändler für die Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungen mit GBR im Rahmen von Artikel 50 des Vertrags über die Europäische Union, MdEP Guy Verhofstadt (ALDE/BEL), Berichterstatter zum Thema „Mögliche Entwicklungen und Anpassungen der derzeitigen institutionellen Struktur der Europäischen Union“, MdEP Elmar Brok (EVP/DEU), Mitberichterstatter zum Thema „Verbesserung der Arbeitsweise der EU durch Ausschöpfung des Potenzials des Vertrags von Lissabon“, MdEP Jo Leinen (S&D/DEU), Präsident der Europäischen Bewegung und Christos Stylianides, Kommissar für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement. https://memportal.cor.europa.eu/Agenda/Documents?meetingId=2128054&meetingS essionId=2158589 Wirtschaft Kommission; Grünes Licht für Übernahme von Gamesa durch Siemens Am 13.03.2017 hat die Kommission die Übernahme des spanischen Turbinenherstellers Gamesa durch Siemens genehmigt. Sowohl im Offshore wie Onshore Markt stellt die Fusion keine wettbewerbsrechtliche bedenkliche Veränderung der Marktsituation dar. http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_8134 Bericht aus Brüssel 06/2017 vom 27.03.2017 7
Kommission; Beihilfeanzeiger 2016 Der am 15.03.2017 veröffentlichte Beihilfenanzeiger 2016 der Kommission veranschaulicht die Vorteile des Pakets zur Modernisierung des EU-Beihilferechts. Laut Kommission fielen 95% aller neuen Beihilfemaßnahmen unter die neue Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung und konnten somit durchgeführt werden, ohne dass eine vorherige Genehmigung durch die Kommission erforderlich war. Durch das verbesserte EU-Beihilferecht könne die Kommission ihre Ressourcen zur Prüfung von Beihilfen auf wichtige Angelegenheiten bündeln. Insgesamt haben die Mitgliedstaaten 2015 98,2 Mrd. EUR (0,67 % des EU-BIP) für staatliche Beihilfen ausgegeben. 2014 betrugen diese Ausgaben 101,2 Mrd. EUR, d. h. 0,72 % des EU- BIP. http://ec.europa.eu/competition/state_aid/scoreboard/index_en.html Kommission; Keine Bedenken gegen Joint Venture von Deutsche Telekom und Orange Die Deutsche Telekom darf gemeinsam mit dem französischen Konkurrenten Orange die Firma BuyIn in Belgien als Joint Venture betreiben. Die Kommission gab am 14.03.2017 ihre Genehmigung bekannt. BuyIn dient beiden Muttergesellschaften als Beschaffungs- und Serviceeinheit. Die Kommission sieht in dem Gemeinschaftsunternehmen keine Einschränkung des Wettbewerbs. http://europa.eu/rapid/midday-express-14-03-2017.htm Kommission; Neues Instrument für anonymes Whistleblowing in Kartellrechts- verfahren gestartet Die Kommission hat am 16.03.2017 ein neues Instrument für Hinweisgeber in Kartellrechtsverfahren vorgestellt. Schon bisher wurden die meisten Kartellrechtsverfahren durch Kronzeugenregelungen für an Kartellen beteiligte Unternehmen öffentlich. Die neu eröffnete Möglichkeit, für Einzelpersonen kriminelle Machenschaften anonym zur Anzeige zu bringen, eröffnet die Chance, noch effektiver gegen Kartellrechtsverstöße vorgehen zu können. http://ec.europa.eu/competition/cartels/whistleblower/index.html EP; Eindämmung des Handels mit Mineralien zur Finanzierung von bewaffneten Konflikten Im Handel mit Rohstoffen aus Ländern mit Konflikten gibt es seit langem Bemühungen um sicherzustellen, dass die erheblichen Einnahmen nicht zur Finanzierung von Konflikten genutzt werden. Um sicherzustellen, dass die Einnahmen aus besonders wertvollen Rohstoffen dort ankommen, wo sie am meisten gebraucht werden, z.B. beim Aufbau von Infrastruktur und Bildungsinstitutionen hat das EP am 17.03.2017 den Bericht von MdEP Iuliu Winkler (EVP/ROM), der ethische Vorgaben für die Lieferketten von sogenannten Konfliktmetallen macht, beschlossen. http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/conflict-minerals-regulation/ http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA- 2017-0090+0+DOC+XML+V0//DE Kommission; Vizepräsident Ansip und Kommissarin Jourová gaben auf der CeBIT 2017 den Startschuss für die Beratungen über die EU-Japan Kooperation in der Datenwirtschaft und im Datenschutz Am 20.03.2017 haben in Hannover die Beratungen über die bilaterale Zusammenarbeit zwischen Japan und der EU im Bereich der Datenwirtschaft und des Datenschutzes begonnen. Im Rahmen des EU-Japan Freihandelsabkommen kommt, nach den klaren Entscheidungen der EU zum Datenschutz, diesen Bericht aus Brüssel 06/2017 vom 27.03.2017 8
Verhandlungen eine zentrale Bedeutung zu, wenn die EU ihre Standards auch weltweit zur Geltung bringen möchte. https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/advancing-cooperation-data- economy-joint-eu-japan-press-statement Kommission; Vorschlag soll Arbeit der nationalen Wettbewerbsbehörden effektiver gestalten Am 22.03.2017 hat die Kommission neue Vorschriften vorgeschlagen, die den Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten die wirksame Durchsetzung des EU- Kartellrechts erleichtern sollen. Die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen den Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten und der Kommission wird durch den Vorschlag weiter verbessert werden. Zwischen 2004 und 2014 wurde in mehr als 1000 Entscheidungen der nationalen Wettbewerbshüter EU-Kartellrecht angewandt. Die überwiegende Mehrheit von Anwendungsfälle von EU-Kartellrecht wird durch nationale Wettbewerbsbehörden verantwortet. http://ec.europa.eu/competition/antitrust/nca.html EuG; Rückforderung von Beihilfen für Fährverbindungen nach Korsika Mit Urteil vom 01.03.2017 entschied das EuG, dass die von FRA an die Société Nationale Corse-Méditerranée (SNCM) gewährten Ausgleichsleistungen für Dienstleistungen im Seeverkehr zwischen Marseille und Korsika in den Jahren 2007 bis 2013 im Rahmen eines Vertrages über Gemeinwohldienstleitungen eine staatliche Beihilfe darstellen. Die Kommission hatte diese Leistungen bereits mit Beschluss vom 02.03.2013 als staatliche Beihilfe angesehen und diese in Höhe von 220 Mio. EUR zurückgefordert. Das EuG bestätigte den Beschluss der Kommission. Aus ihrer Sicht ist ein Ausgleich für eine Gemeinwohldienstleistung nur dann nicht als staatliche Beihilfe einzustufen, wenn mehrere Kriterien aus dem „Altmark“-Urteil des EuGH vom 24.07.2013 kumulativ erfüllt sind. Das begünstigte Unternehmen muss tatsächlich mit der Erfüllung von Gemeinwohlverpflichtungen betraut sein, die auch klar formuliert sind und das begünstige Unternehmen muss in einem solchen Verfahren ausgewählt werden, mit dem sich der Bieter ermitteln lässt, der die betreffenden Dienstleistungen zu den geringsten Kosten für die Allgemeinheit erbringen kann. Beide Voraussetzungen liegen hier aus Sicht des EuG nicht vollumfänglich vor. http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=T-366/13# Kommission; Konzessionsvergabe an Konsortium Fraport AG-Slentel Ltd keine staatliche Beihilfe Die Kommission fasste am 17.03.2017 den Beschluss, dass die Konzessionsvergabe in Bezug auf 14 griechische Regionalflughäfen an das Konsortium Fraport AG- Slentel Ltd keine staatliche Beihilfe beinhaltet. Sie kam zu dem Ergebnis, dass die Vergabe im Einklang steht mit den Leitlinien für staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften aus dem Jahr 2014. Die Modalitäten der zwei Konzessionsverträge entsprächen den marktüblichen Bedingungen. Sie seien das Ergebnis eines offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Ausschreibungsverfahrens. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass GRI die Konzessionen zu Bedingungen vergeben hat, die auch für einen privaten Marktteilnehmer annehmbar gewesen wären. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-664_de.htm Bericht aus Brüssel 06/2017 vom 27.03.2017 9
Kommission; Genehmigung der Unterstützung des langfristigen Betriebs der drei Kernreaktoren in BEL Die Kommission fasste am 17.03.2017 den Beschluss, dass die belgischen Pläne zum Ausgleich der potenziellen Finanzrisiken, die mit dem langfristigen Betrieb der drei Kernreaktoren (Tihange 1, Doel 1 und Doel 2) für Engie-Electrabel (Hauptakteur auf dem Energiemarkt in BEL) und EDF Belgium einhergehen, mit den EU- Beihilfevorschriften vereinbar sind. BEL hatte im September 2016 die Maßnahmen bei der Kommission angemeldet. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass BEL nachgewiesen hat, dass die Maßnahmen unverhältnismäßige Verzerrungen auf dem belgischen Energiemarkt vermeiden. Engie-Electrabel wird verpflichtet, jährlich ein Volumen auf den regulierten Strommärkten zu verkaufen, das dem Anteil von Engie- Electrabel an der Jahreserzeugung von drei Kernreaktoren entspricht. Dadurch wird nach Auffassung der Kommission die Liquidität auf den belgischen Strommärkten gewährleistet und der Wettbewerb zwischen den Stromanbietern weiter erhöht. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-662_de.htm?locale=FR Kommission; Erlass eines Kartellbeschlusses mit Geldbußen gegen 11 Luftfrachtunternehmen Die Kommission hat am 17.03.2017 einen erneuten Kartellbeschluss gegen 11 Luftfrachtunternehmen erlassen und eine Geldbuße von insgesamt fast 776,5 Mio. EUR verhängt. Bereits am 09.11.2010 verhängte die Kommission Geldbußen in Höhe von fast 800 Mio. EUR für diese 11 Luftfrachtunternehmen, die vom Dezember 1999 bis Februar 2006 an einem Preiskartell auf dem Markt für Luftfrachtdienste teilnahmen, die Flüge aus dem, in den und innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes betrafen. Dieser Beschluss der Kommission aus dem November 2010 wurde durch das EuG allerdings aus Verfahrensgründen aufgehoben. Bei den Gesellschaften handelt es sich um: Air Canada, Air France-KLM, British Airways, Cargolux, Cathay Pacific Airways, Japan Airlines, LAN Chile, Martinair, Qantas, SAS und Singapore Airlines. Der Lufthansa und ihrer Tochter Swiss International Air Lines wurden die Geldbußen bereits 2010 nach der Kronzeugenregelung von 2006 vollständig erlassen, da die Gesellschaft das Kartell der Kommission meldete. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-661_de.htm EP; Initiativbericht zur Zukunft der Kohäsionspolitik nach 2020 Am 21.03.2017 stellte MdEP Westphal (S&D/DEU) im Ausschuss für Regionalpolitik des EP ihren Entwurf für einen Initiativbericht „Bausteine für eine Kohäsionspolitik der EU in der Zeit nach 2020“ vor. Die Kohäsionspolitik sei ein wichtiges Instrument zur Stärkung der europäischen Solidarität und diese Politik käme den Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu Gute. Ihr Entwurf spricht sich klar für den Erhalt der Kohäsionspolitik nach 2020 für alle Regionen aus und betont auch die Bedeutung der Zuschüsse für eine künftige Regionalpolitik. Der Initiativbericht soll im Ausschuss im Mai und im Plenum im Juni verabschiedet werden. Der Zeitplan wurde so gewählt, damit der Bericht rechtzeitig für das von der Kommission Ende Juni geplante Kohäsionsforum vorliegt. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=- //EP//NONSGML+COMPARL+PE-599.838+01+DOC+PDF+V0//DE&language=DE Verkehr EP; Deutsche PKW-Maut widerspricht Antidiskriminierungsregeln der EU In seiner Plenarsitzung am 15.03.2017 hat das EP eine entsprechende Entschließung bei 126 Gegenstimmen und 55 Enthaltungen mit 510 Stimmen Bericht aus Brüssel 06/2017 vom 27.03.2017 10
angenommen, selbst die überarbeitete Regelung würde es nur Bewohnern DEUs erlauben, Mautkosten abzuziehen. Sie bürde den deutschen Nutzern immer noch keine zusätzliche Belastung auf. Daher handele es sich um „eine indirekte Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit“, so die MdEP in der Entschließung. Die Vorsitzende des Verkehrsausschuss des EP MdEP Karima Delli (GRÜNE/FRA) forderte die Kommission auf, als Wächterin über die Verträge die ordnungsgemäße Umsetzung zu überwachen und die Anwendung des Unionsrechts nach seiner Annahme zu kontrollieren. Auf Grundlage des Benutzerprinzips gibt es in vielen Ländern der EU eine Pkw-Maut für bestimmte Teile ihrer Straßennetze. Auch wenn sie sich in der Ausgestaltung unterscheiden, gelten die verschiedenen Mautsysteme für alle Benutzer gleich. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA- 2017-0084+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE Forschung Kommission; Experten für wissenschaftliches Publizieren gesucht Die Kommission sucht für ihre Expertengruppe „Wissenschaftliches Publizieren“, die im Rahmen der Vorstellung der Schwerpunkte der Forschungs- und Innovationspolitik im Jahr 2015 gegründet wurde, neue Mitglieder für diese Gruppe, die ihr jeweils für ein Jahr angehören sollen. Aufgabe der Expertengruppe ist die Beratung der Kommission. Die Themen, mit denen sich die Expertengruppe beschäftigen soll, sind die Anwendung digitaler und webbasierter Technologien innerhalb der Forschung, die Evaluierungsmöglichkeiten im Innovationsbereich und die Schaffung neuer Kooperationsmöglichkeiten bei der weltweiten Zusammenarbeit im Bereich Wissenschaft. Es wird angestrebt, das Verfahren des Publizierens in Zukunft vollständig in Form des Open Access, also durch freien Zugang zu wissenschaftlicher Literatur im Internet, zu organisieren. Das Bewerbungsende ist am 07.04.2017. http://ec.europa.eu/transparency/regexpert/index.cfm?do=news.open_doc&id=3925 EP; Halbzeitbewertung Horizont 2020 Am 23.03.2017 wurde im ITRE-Ausschuss des EP eine Studie zum Thema „Bewertung der EU-weiten Umsetzung von Horizont 2020“ vorgestellt, die vom Wissenschaftlichen Dienst erstellt wurde. Die Sachverständigen betonten die große Unterstützung der Prioritäten des Programmes und die Rolle des Europäischen Forschungsrates. Man habe mit dem Programm internationale Talente der Forschung nach Europa locken können. Ebenso wurde die Vereinfachung auf bürokratischer Ebene begrüßt. Kritisiert wurden die Punkte: Einbindung von Start- Ups Erfolgsquoten und mangelnde Transparenz. In der Sitzung wurde ebenfalls der Entwurf des Initiativberichtes von MdEP Soledad Cabezon Ruiz (S&D/ESP) diskutiert. Der Bericht beinhaltet eine Bewertung der Umsetzung des Programms Horizont 2020. Die Berichterstatterin ist der Meinung, dass Exzellenz weiterhin das wichtigste Auswahlkriterium bei der Bewertung der Anträge bleiben müsse. Auch sie kritisierte die niedrige Erfolgsrate bei Horizont 2020, die bei 14% liege und forderte eine Aufstockung des Budgets für das ab dem Jahr 2020 geplante 9. Forschungsrahmenprogramm (FRP) auf 100 Mrd. EUR. Des Weiteren forderte sie die Einrichtung weiterer Exzellenzzentren in Ländern mit geringerer Beteiligung am Programm Horizont 2020 und mehr Kooperation mit den Strukturfonds der EU. Die Schattenberichterstatter der anderen Fraktionen schlossen sich der Forderung nach einer Erhöhung des Budgets an und forderten ebenfalls mehr Synergien mit Strukturfonds. Die MdEP sprachen sich für eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Bericht aus Brüssel 06/2017 vom 27.03.2017 11
den Bewertungsgruppen der Kommission aus. Außerdem wurde auch eine mögliche Erhöhung auf 120 Mrd. EUR für das 9. FRP angesprochen, um das Ziel, mindestens 3% des BIP für Forschung zu verwenden, erreichen zu können. Robert-Jan Smits, Generaldirektor für Forschung und Innovation bei der Kommission, stellte die Überzeichnung der Anträge als größtes Problem von Horizont 2020 dar. Er lehnte jedoch die Aufnahme von zusätzlichen Kriterien, wie beispielsweise geographische Kriterien und einer Frauenquote in den Bewertungsgruppen der Kommission, mit der Begründung ab, dies führe nicht zur Verbesserung des Programmes, sondern erschwere lediglich den Prozess. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=- %2f%2fEP%2f%2fNONSGML%2bCOMPARL%2bPE- 600.940%2b01%2bDOC%2bPDF%2bV0%2f%2fDE Finanzdienstleistungen EP; Austausch mit Aufsichtsvorsitzenden Nouy im ECON-Ausschuss Im Rahmen einer Aussprache mit den Mitgliedern des ECON-Ausschusses am 23.03.2017 erläuterte die Vorsitzende des bei der Europäischen Zentralbank (EZB) angesiedelten Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM), Danièle Nouy, die Entwicklungen des europäischen Bankensektors im Jahr 2016, die Ergebnisse der aufsichtlichen Überprüfung und des Bewertungsprozesses (SREP) der EZB, der Umgang mit notleidenden Krediten (NPL) sowie die Prioritäten des SSM für 2017. Demnach hätten die Banken 2016 stabile Gewinne verzeichnen können, wenn auch nur im unteren Bereich. Der durchgeführte Stresstest unter EZB-Aufsicht habe gezeigt, dass der Bankensektor widerstandsfähiger als noch 2014 sei. Laut Nouy habe sich selbst im Krisenszenario das harte Kernkapital im Schnitt bei 9,1% bewegt. Dennoch gebe es einige strukturelle Herausforderungen, dazu würde die hohe Anzahl an NPLs in einigen Regionen zählen. Zu den drei prioritären Aktivitäten des SSM bzw. der EZB zählten im laufenden Jahr die Betrachtung der Geschäftsmodelle der Banken, der Umgang mit Kreditrisiken (v.a. NPLs) und das Risikomanagement. Auch das von der Kommission im November 2016 vorgelegte Risikoreduzierungspaket wurde thematisiert und Nouy warnte in diesem Zusammenhang von zu weitreichenden Abweichungen von internationalen Standards, da sich dies negativ auf die Vergleichbarkeit mit anderen Banken auswirken würde. Weiterhin problematisch sei die Tatsache, dass in der EU anders als in den USA ein großer Teil der Wirtschaft durch Banken finanziert werde, was durch die Heterogenität der Finanzierungsmodelle erschwert werden könne. Auch müsse verhindert werden, so Nouy weiter, dass im Hinblick auf den Brexit Regulierungen im Rahmen des Wettbewerbs zwischen den verschiedenen Finanzzentren reduziert würden. Ein solcher „race to the bottom“ müsse unbedingt verhindert werden. http://www.europarl.europa.eu/ep-live/de/committees/video?event=20170323-0900- COMMITTEE-ECON EP; Dialog mit SRM-Direktorin Elke König im ECON-Ausschuss Am 22.03.2017 fand im ECON Ausschuss eine Anhörung mit Elke König, Direktorin des Einheitlichen Bankenabwicklungsmechanismus (SRM) statt. Zunächst stellte König fest, dass die meisten Banken mittlerweile insofern stabil seien, als dass der Zusammenbruch einer Bank keinen Dominoeffekt bei den größten Banken in der EU mehr hervorrufen würde. Bezüglich der Mindestanforderungen für an verfügbare Verbindlichkeiten (MREL) betonte sie, dass diese ein sehr wichtiges Instrument für die Abwicklungsplanung von Banken seien, da dadurch die Beteiligung der Gläubiger Bericht aus Brüssel 06/2017 vom 27.03.2017 12
(„bail-in“) überhaupt erst möglich gemacht werde. Der SRB lege im laufenden Jahr einen Schwerpunkt auf die Operabilität von Abwicklungen, wobei generell die Struktur einer Bank berücksichtigt werden müsse, um den Abwicklungsbehörden eine gewisse Flexibilität hinsichtlich MREL gewähren zu können. Auf Rückfragen einzelner MdEP hinsichtlich der Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD) erläuterte König, dass es Missverständnisse bezüglich der Annahme, dass nur bestimmte Verpflichtungen bail-in fähig seien, gegeben hätte. Eine bessere und transparentere Gläubigerhierarchie sei in diesem Zusammenhang von Nöten – eine entsprechend vorgezogene Regulierung werde derzeit im Zusammenhang des Risikoreduzierungspakets im Rat und im EP erörtert. http://www.europarl.europa.eu/ep-live/de/committees/video?event=20170322-1500- COMMITTEE-ECON EP; Öffentliche Anhörung im ECON-Ausschuss zur Sanierung und Abwicklung von Zentralen Gegenparteien An einer am 22.03.2017 im ECON-Ausschuss stattfindenden öffentlichen Anhörung für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien (CCPs) nahmen als externe Gäste u.a. Elke König, Direktorin des Einheitlichen Bankenabwicklungsmechanismus (SRM), Steven Maijoor, Vorsitzender der in Paris angesiedelten Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), sowie Erik Tim Müller, Vorstandsvorsitzender der Eurex Clearing AG teil. König betonte eingangs, dass CCPs belastbar sein und ein gutes Risikomanagement vorweisen müssten. Hinsichtlich einer Harmonisierung der Abwicklung von CCPs, für die es mehrere Optionen gebe, schlug König eine Orientierung an den Mechanismen der Bankenunion samt Abwicklungsinstrumenten vor. Maijoor nannte in seinem Statement als Kernelemente die Sanierung, Abwicklung und Lenkung des Abwicklungsverfahrens. Insbesondere die Koordinierung sei von großer Relevanz, gerade bei grenzüberschreitend agierenden CCPs. Ferner unterstrich er, dass bei einer Abwicklung Schnelligkeit und Verhältnismäßigkeit gewährleistet sein müssten. Auch müsse berücksichtigt werden, so Maijoor weiter, dass sich die Abwicklung zwischen einer Bank und CCPs unterscheiden würde, da Letztere eine andere Eigentümerstruktur aufweise. Müller schlug vor, dass zum einen die Vertragsgeschäfte an Börsen transparenter gestaltet werden müssten, zum anderen das Clearing ausschließlich über CCPs erfolgen sollte. Co-Berichterstatter MdEP Jakob von Weizsäcker (S&D/DEU) fasste zusammen, dass die grenzüberschreitenden Aktivitäten stärker berücksichtigt werden müssten und dass die Anreize für die Verlustfestlegung für CCPs, Marktteilnehmer und Kunden im Voraus erfolgen sollten. Auch Co-Berichterstatterin MdEP Kay Swinburn (ECR/GBR) stellte klar, dass in der Gesetzgebung die Verhältnismäßigkeit auf Basis der Risikogewichtung berücksichtigt werden müsste und stellte in den Raum, ob überhaupt eine strikte Trennlinie zwischen Sanierung und Abwicklung existiere. http://www.europarl.europa.eu/ep-live/de/committees/video?event=20170322-0900- COMMITTEE-ECON EP; Wirtschaftspolitischer Dialog mit Eurogruppenchef Dijsselbloem Am 21.03.2017 fand im ECON-Ausschuss ein wirtschaftspolitscher Dialog mit dem Vorsitzenden der Eurogruppe, Jeroen Dijsselbloem, statt. Dijsselbloem betonte zunächst, dass sich die Eurozone im vierten Jahr der wirtschaftlichen Erholung befinde und sich die schwierigen Reformen auf nationaler und europäischer Ebene ausgezahlt hätten. Gleichwohl sei ein besserer Insolvenzrahmen notwendig und entsprechende Harmonisierungsansätze auf EU-Ebene müssten rasch vorangebracht werden. Bedauerlicherweise seien kaum Fortschritte hinsichtlich der Strukturreformen und der öffentlichen Verschuldung in der Eurozone zu verzeichnen, Bericht aus Brüssel 06/2017 vom 27.03.2017 13
die weiterhin zu hoch sei. Zu Fragen der MdEPs bezüglich GRI stellte Dijsselbloem klar, dass er sich persönlich für eine Fortsetzung der Verhandlungen mit GRI einsetze. Auf die Frage, warum nicht sämtliche Mittel freigegeben würden, machte er deutlich, dass dies nicht notwendig sei, auch weil beispielsweise bei der Rekapitalisierung der griechischen Banken im letzten Jahr weniger Geld als geplant benötigt worden sei. Prinzipiell befinde sich das Land aber auf dem richtigen Weg, so Dijsselbloem abschließend. http://www.europarl.europa.eu/ep-live/de/committees/video?event=20170321-1500- COMMITTEE-ECON EP; Gemeinsame Ausschusssitzung zur Zwischenbilanz des EFSI Am 13.03.2017 fand in einer gemeinsamen Sitzung des Haushaltsauschuss (BUDG) und dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) ein Austausch über den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) statt. Der Vizepräsident der Kommission, Jyrki Katainen, stellte eingangs fest, dass der EFSI sehr erfolgreich sei und bisher knapp 200 Infrastrukturprojekte auf den EFSI zurückgreifen konnten. Ferner seien 264 Finanzierungsabkommen mit kleinen und mittleren Unternehmen über ein Volumen von knapp 8 Mrd. EUR abgeschlossen worden. Insgesamt hätten die bisher genehmigten EFSI-Projekte ein Gesamtfinanzierungsvolumen von über 32 Mrd. EUR und seien in sämtlichen 28 Mitgliedstaaten angesiedelt. Hinsichtlich der Investitionsplattformen merkte Katainen an, dass es noch mehr solcher Plattformen bedürfe. Die Berichterstatter MdEP Udo Bullmann (S&D/DEU) sowie MdEP Josè Fernandes (EVP/PTL) unterstrichen, dass es eine Investitionskluft in der EU gebe, die behoben werden müsste. Weiter müssten die Kriterien für die Additionalität hinsichtlich der gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Nützlichkeit weiter konkretisiert werden. In der anschließenden Diskussion kritisierten einige MdEP, dass es zu früh sei, um über eine Verlängerung des EFSI zu entscheiden. Dies sei auch der Standpunkt des Europäischen Rechnungshofs. http://www.europarl.europa.eu/ep-live/de/committees/video?event=20170313-2000- COMMITTEE-ECON-BUDG Kommission veröffentlicht Aktionsplan zu Finanzdienstleistungen für Verbraucher und leitet Konsultation über die Auswirkungen von FinTech ein Zur Vervollständigung des EU-Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen und Forcierung der Schaffung einer Kapitalmarktunion hat die Kommission am 23.03.2017 ihren Aktionsplan bezüglich Finanzdienstleistungen für Verbraucher vorgestellt. Im Mittelpunkt steht dabei das Ziel, europäischen Verbrauchern eine größere Auswahl und besseren Zugang zu Finanzdienstleistungen bieten zu können. Vor dem Hintergrund, dass gegenwärtig nur 7% der Verbraucher Finanzdienstleistungen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nutzen, will die Kommission den Wettbewerb und die Auswahl an Dienstleistungen verbessern, damit die Endkunden von niedrigeren Preisen und höherer Qualität profitieren können, unabhängig davon, ob sie Finanzprodukte und -dienstleistungen wie Bankkonten, Kfz-Versicherungen und Geldtransfers im Ausland oder Inland in Anspruch nehmen. Konkret hat die Kommission drei Bereiche bzw. insgesamt 12 Aktionen identifiziert, in denen in den kommenden zwei Jahren weitere Anstrengungen notwendig sind, um in Richtung eines echten Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen voranzukommen. Gleichzeitig mit dem Aktionsplan hat die Kommission als weiteren Baustein eine bis 15.06.2017 laufende öffentliche Konsultation zu Technologien und ihren Auswirkungen auf den europäischen Finanzdienstleistungssektor („FinTech“) eingeleitet. Dadurch soll geprüft werden, ob die derzeitigen regulatorischen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften diese Entwicklungen unterstützen. Ziel ist, dass die Vorteile dieser Technologien voll Bericht aus Brüssel 06/2017 vom 27.03.2017 14
ausgeschöpft werden und die EU weltweit wettbewerbsfähig bleibt, während die Finanzsysteme gleichzeitig für Firmen und Verbraucher sicher und verlässlich bleiben. Auf der Grundlage dieser öffentlichen Konsultation und der Arbeiten der Task Force „FinTech“ will die Kommission eine EU-Strategie für FinTech vorlegen, die festlegt, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Entwicklung der Finanztechnologie und eines technologiegetriebenen Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen zu unterstützen. Der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Vizepräsident der Kommission, Valdis Dombrovskis, erläuterte, dass die europäischen Verbraucher und Unternehmen in vollem Umfang von einem echten Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen profitieren können und entsprechend Zugang zu den EU-weit besten Produkten erhalten sollten. Hierfür sei nicht zuletzt auf das gesamte Potenzial der vorhandenen Technologien zurückzugreifen. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-609_de.htm Kommission; Zweimonatige Konsultation über die Effizienz und Arbeitsweise der EU-Finanzaufsichtsbehörden gestartet Am 21.03.2017 veröffentlichte die Kommission die öffentliche Konsultation über die Arbeitsweise der drei EU-Aufsichtsbehörden für Banken (EBA, London), Märkte (ESMA, Paris) und Versicherungen (EIOPA, Frankfurt). Die bis 16.05.2017 laufende Konsultation dient primär der Identifizierung von Bereichen, in denen die Wirksamkeit und Effizienz der seit Anfang 2011 tätigen europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESAs) gestärkt und verbessert werden kann. Die Ergebnisse sollen je nach Bedarf in einen konkreten Legislativakt zur Neustrukturierung der Finanzmarktaufsicht münden. Adressaten der Befragung sind neben den drei betroffenen Behörden Finanzinstitutionen und Marktteilnehmer, die direkt oder indirekt von den Regulierungen betroffen sind, wie auch nationale Aufseher und Ministerien, die im engen Austausch mit der EU-Aufsichtsarchitektur stehen. Daneben werden aber auch die EU-Institutionen wie EP und Rat, der Einheitliche Aufsichtsmechanismus (SSM) und die Europäische Zentralbank (EZB) sowie Nichtregierungsorganisationen und interessierte Bürger um Input gebeten. Zu den Kernpunkten der 32 Fragen umfassenden Konsultation zählen die Aufgaben und Kompetenzen, die interne Steuerung (Governance), die generelle Aufsichtsstruktur sowie die Finanzierung der ESAs. Um den Anforderungen der Finanzmärkte besser entsprechen zu können, möchte die Kommission dadurch ein Meinungsbild über die gewählte Aufteilung in den drei Behörden einholen, gerade weil in einzelnen Mitgliedstaaten diese Funktionen in einer (oder zwei) Behörden zusammengefasst sind. Sowohl der Nutzen für die geplante Schaffung einer Kapitalmarktunion als auch die aus dem Brexit notwendige Umsiedlung der EBA dient der Kommission dabei als Grund für diese Überlegungen. Der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion zuständige Vizepräsident der Kommission, Valdis Dombrovskis, betonte bei Vorstellung der Konsultation, dass die EU ihre Anstrengungen verstärken müsse, besser integrierte, effizientere und stabilere Finanzmärkte zu schaffen. Für dieses Ziel sei eine solide und effiziente Finanzaufsicht der Schlüssel. https://ec.europa.eu/info/finance-consultations-2017-esas-operations_en EIOPA; Zehnter Bericht über betriebliche Altersversorgung und IORPs Die in Frankfurt ansässige Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) veröffentlichte am 10.03.2017 ihren zehnten Bericht über die Marktentwicklung von betrieblichen Altersversorgungen sowie die grenzüberschreitenden Aktivitäten von Einrichtungen zur betrieblichen Altersversorgung (IORPs). Der Bericht zeigt, dass die Anzahl aktiver grenzüberschreitender IORPs weiter angestiegen ist und mittlerweile in acht Bericht aus Brüssel 06/2017 vom 27.03.2017 15
Ländern ansässig sind bzw. in 17 Mitgliedstaaten grenzüberschreitende Aktivitäten durchführen. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass zur Schaffung eines europäischen Binnenmarktes für betriebliche Altersversorgung weitere grenzüberschreitende Programme notwendig sind. https://eiopa.europa.eu/Pages/News/EIOPA-publishes-its-2016-Market- Development-Report-on-Occupational-Pensions-and-Cross-border-Institutions-for- Occupational-.aspx Finanzen EP; Leitlinien zum Haushalt der EU 2018 verabschiedet Am 15.03.2017 verabschiedet das EP Leitlinien für den Haushalt 2018, in denen es seine Position für den kommenden EU-Haushalt darlegt. Das EP setzt sich u. a. dafür ein, Vorhaben der inneren und äußeren Sicherheit sowie zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung zu unterstützen. Im Rahmen der Debatte betonte der Kommissar für Haushalt und Personal, Günther H. Oettinger, GBR müsse auch nach dem Austritt seine nachfolgenden finanziellen Verpflichtungen erfüllen. http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20170308IPR65681/sustainable- growth-jobs-and-security-meps-adopt-2018-budget-priorities Rat; Ergebnisse von EUR-Gruppe und ECOFIN insbesondere zu Wirtschafts- Haushalts- und Steuerpolitik Am 20./21.03.2017 trafen sich die Minister der EUR-Gruppe und des ECOFIN-Rates in Brüssel. Die EUR-Gruppe wurde von den Institutionen und den griechischen Behörden über den Stand der laufenden zweiten Überprüfung informiert. Es seien Fortschritte gemacht worden, aber einige Schlüsselfragen seien noch offen und intensivierte Gespräche würden folgen. Weiter wurde die Umsetzung der Haushaltspläne und Strukturreformen erörtert. Mehrere Minister kündigten an, dass zusätzliche Maßnahmen vorbereitet würden. U.a. wurde dann auch die Nachhaltigkeit der Rentensysteme erörtert. Im ECOFIN wurden im Rahmen des Europäischen Semesters die von der Kommission Ende Februar vorgelegten Länderberichte besprochen. Die Botschaft war insbesondere, dass das Wirtschaftswachstum in Europa andauert und der wirtschaftspolitische Mix - Investitionen, Strukturreformen und verantwortungsvolle Fiskalpolitik - funktioniere. Fortschritte bei der Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte wurden erörtert. Allerdings sei dieser in den Mitgliedstaaten uneinheitlich. Man sehe weiterhin ein hohes Niveau der öffentlichen und privaten Schulden, Arbeitslosigkeitsprobleme im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit und einem geringen Produktivitätswachstum in mehreren Mitgliedstaaten sowie ein hohes Maß an notleidenden Darlehen in einigen Mitgliedstaaten. In Bezug auf die Besteuerung wurde der Kommissionsvorschlag, die Mehrwertsteuersätze für E-Books und andere E-Publikationen zu reduzieren, erörtert und von vielen Ministern unterstützt. Auch wurde der Reverse-Charge-Mechanismus besprochen. Mehr Arbeit daran sei aber erforderlich, auch da es einige abweichende Ansichten zu diesem Thema gebe. http://www.consilium.europa.eu/de/press/press- releases/?q=&frDt=&frDt_submit=&toDt=&toDt_submit=&fn%5B%5D=780&stDt=201 70324 http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-17-708_en.htm?locale=en EP; Workshop zur Überarbeitung der EU-Haushaltsordnung Die Haushaltsordnung enthält die Grundsätze und Verfahren für die Errichtung und Durchführung des Haushalts der EU und die Kontrolle der EU-Mittel. Im September Bericht aus Brüssel 06/2017 vom 27.03.2017 16
2016 legte die Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung dieser Haushaltsordnung vor, um sie zu vereinfachen und die Flexibilität zu verbessern. Um die praktischen Konsequenzen dieser von der Kommission vorgeschlagenen Revision zu beleuchten und den Mitgliedern Argumente zu geben, wie sie zu verbessern sind, fand am 21.03.2017 ein Workshop des Haushalts- und Haushaltskontrollausschusses des EP statt. Der Europäische Rechnungshof äußerte sich zunächst zu den vorgeschlagenen neuen Finanzvorschriften für den Gesamthaushaltsplan. Dann wurde eine Reihe von spezifischen Fragen über den Vorschlag der Kommission zur Reform der Haushaltsordnung angesprochen, z.B. leistungsorientierte Budgetierung, Externalisierung von Aufgaben, Interessenkonflikt und Bürgerbeteiligung. Am Ende aller Vorträge fand eine Debatte statt. http://www.europarl.europa.eu/committees/en/cont/events- workshops.html?id=20170227WKS00381 EP; Ausführung des Gesamthaushaltsplans der EU 2015, Einzelplan I – EP Am 22.03.2017 standen im Haushaltskontrollausschuss des EP der Berichtsentwurf zur Ausführung des EP-Haushalts 2015 von MdEP Dennis de Jong (GUE/NDL) mit umfangreichen Änderungsanträgen zur Abstimmung. Von Interesse war besonders Kritik an der Amts- und Personalführung des ehemaligen EP-Präsidenten Martin Schulz (S&D/DEU). Änderungsanträge 51, 53, 54 und 55, insbesondere jene von MdEP Dr. Ingeborg Gräßle (EVP/DEU), fanden eine deutliche Mehrheit. Mithin stellt der Haushaltskontrollausschuss die frühere Personalpolitik von Schulz infrage. Nun wird sich das EP-Plenum mit dem Vorgang befassen. http://www.emeeting.europarl.europa.eu/committees/agenda/201703/CONT/CONT(2 017)0322_1/sitt-4058867 Soziales EuGH; Arbeitsrechtliche Kopftuchverbote können zulässig sein Am 14.03.2017 hat der EuGH zur Frage der europarechtlichen Zulässigkeit von arbeitsrechtlichen Kopftuchverboten entschieden (Rs. C-157/15 „Achbita“ und Rs. C- 157/15 „Bougnaoui“), dass ein Verbot des Zeigens sichtbarer religiöser Zeichen auf ein entsprechendes unternehmensinternes Verbot gestützt werden kann, wenn dies auf einer kohärenten und systematischen Unternehmenspolitik der Neutralität beruht. Außerdem ist zu prüfen, ob sich das Verbot nur an die mit Kunden in Kontakt tretenden Arbeitnehmer richtet. Ansonsten ist ein solches Verbot mit Art. 4 Abs. 1 der Antidiskriminierungsrichtlinie nur vereinbar, wenn das Verbot aufgrund der Art einer bestimmten beruflichen Tätigkeit oder der Bedingung ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern es sich um einen rechtmäßigen Zweck und eine angemessene Anforderung handelt. Subjektive Erwägungen wie den Willen des Arbeitgebers, besonderen Kundenwünschen zu entsprechen, können daher in einem solchen Fall kein Kopftuchverbot rechtfertigen. http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&td=ALL&num=C-157/15 http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&td=ALL&num=C-188/15 EuGH; Generalanwalt sieht Altersgrenze für Piloten als vereinbar mit den EU- Grundrechten an In seinen Schlussanträgen vom 21.03.2017 sieht der Generalanwalt Bobek die Altersgrenze von 65 Jahren für Piloten in der gewerblichen Luftfahrt als vereinbar mit dem Diskriminierungsverbot und der Berufsfreiheit der EU-Grundrechte-Charta an (Rs. C-190/16, Fries/Lufthansa CityLine GmbH). Eine auf einschlägige internationale Normen gestützte Altersgrenze, die außerdem sinnvoll angepasst und über die Jahre Bericht aus Brüssel 06/2017 vom 27.03.2017 17
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