Bericht aus Brüssel - Hessen.de
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Bericht aus Brüssel 05/2015 vom 06.03.2015 Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union 21, Rue Montoyer, B- 1000 Bruxelles Tel.: 0032.2.739.59.00 Fax: 0032.2.732.48.13 E-Mail: hessen.eu@lv-bruessel.hessen.de
Inhaltsverzeichnis Seite Europäisches Parlament 3 Ausschuss der Regionen 3 Wirtschaft 4 Verkehr 8 Energie 9 Forschung 10 Finanzdienstleistungen 11 Finanzen 12 Soziales 16 Gesundheit und Verbraucherschutz 19 Umwelt 19 Landwirtschaft 21 Justiz 22 Inneres 24 Bildung und Kultur 26 EU-Förderprogramme 27 Veranstaltungen 28 Vorschau 31 Bericht aus Brüssel 05/2015 vom 06.03.2015 2
Europäisches Parlament Plenarsitzung des EP vom 25.02.2015 in Brüssel Pläne für eine europäische Energieunion Am 25.02.2015 fand in Anwesenheit des zuständigen Kommissars und Vize- Präsidenten der Kommission, Maroš Šefčovič, eine Debatte zum vom Kommissionskollegium am gleichen Tag angenommenen Beschluss über einen strategischen Rahmen für die Energieunion statt. Die Abgeordneten äußerten breite Unterstützung für die Schlüsselprioritäten der Strategie: z.B. Energieversorgungssicherheit, Energieeffizienz, Vervollkommnung des Energiebinnenmarkts und Fokus auf F&E im Energiebereich. Sehr viele betonten auch die Bedeutung von Infrastruktur. Insbesondere die GRÜNEN bemängelten jedoch, der Strategie fehle es an Ambition und sie sei rückwärtsgewandt. Peter Liese (EVP/DEU) äußerte Befremden über die Zahl 27% in Bezug auf Energieeffizienz. Das EP habe sich auf 40% geeinigt und Juncker habe mindestens 30% zugesagt. Einzelne MdEP (ECR, GUE, FL) bezeichneten den Energiemix als "Sache der Mitgliedstaaten" (siehe Beitrag unter „Energie“). EZB: Debatte mit Mario Draghi anlässlich des Jahresberichts 2013 Ebenfalls am Nachmittag des 25.02.2015 befasste sich das EP in Gegenwart von EZB-Präsident Mario Draghi und dem Vizepräsidenten der Kommission für den Euro Valdis Dombrovskis mit den Tätigkeiten der EZB. Der Jahresbericht der EZB für 2013 wird durch eine Entschließung von Pablo Zalba Bidegain (EVP/ESP), Berichterstatter für den Wirtschafts- und Währungsausschuss, bewertet. Das EP wird auf der Plenarsitzung im März darüber abstimmen. Wichtige Aussagen des Berichts: Monetäre Maßnahmen sind am Ende kein Ersatz für Strukturreformen und Haushaltskonsolidierung. Die Bewältigung der Schuldenkrise besteht aus einem gelungenen Zusammenspiel verschiedener Maßnahmen. Es müssen weiterhin die richtigen Anreize gesetzt werden. Die Umsetzung von Reformen darf nicht ausgesetzt oder gar verzögert werden. Die Effekte der Geldpolitik sind nicht nur kurzfristig, sondern immer auch langfristig zu bewerten. Mögliche Deflationsrisiken sind sicherlich nicht die einzige Richtgröße. Eine dauerhafte Niedrigzinspolitik erschwert die langfristige Finanzierung auf den Finanzmärkten und entzieht der Altersvorsorge von vielen europäischen Bürgern nach und nach eine wichtige Grundlage. Ausschuss der Regionen CIVEX-Fachkommissionssitzung Am 24.02.2015 fand in Brüssel eine Sitzung der Fachkommission CIVEX für Unionsbürgerschaft, Regieren, institutionelle Fragen und Außenbeziehungen des AdR statt. Es wurde über folgende Stellungnahmen abgestimmt: „Ein menschenwürdiges Leben für alle: Vom Zukunftsbild zu kollektiven Maßnahmen“, „Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2014-2015“, sowie „lokale und regionale Unterstützung für fairen Handel in Europa“. http://www.toad.cor.europa.eu/AgendaDocuments.aspx?pmi=RmFYXXWy9u%2fOew uauLHtKORbvKul7ubcDtmFpjfwh5s%3d&ViewDoc=true SEDEC-Fachkommissionssitzung Am 26.02.2015 fand in Brüssel eine Sitzung der Fachkommission SEDEC für Sozialpolitik, Bildung, Beschäftigung und Kultur des AdR statt. Es fand ein Bericht aus Brüssel 05/2015 vom 06.03.2015 3
Meinungsaustausch zu folgendem Thema statt: „Regionale Auswirkungen der digitalen Agenda und des vernetzten digitalen Binnenmarkts“. http://www.toad.cor.europa.eu/AgendaDocuments.aspx?pmi=RmFYXXWy9u%2fOew uauLHtKK6VQNBZbGsi53ZhtKEIM%2bM%3d&ViewDoc=true ECON-Fachkommissionssitzung Am 27.02.2015 fand in Brüssel eine Sitzung der Fachkommission ECON für Wirtschaftspolitik des AdR statt. Es fand ein Meinungsaustausch zu folgendem Thema statt: „Wirtschaftspolitische Steuerung: Das europäische Semester und die Rolle des AdR“. http://www.toad.cor.europa.eu/AgendaDocuments.aspx?pmi=RmFYXXWy9u%2fOew uauLHtKK6VQNBZbGsi8V%2f0yS2nhXg%3d&ViewDoc=true COTER-Fachkommissionssitzung Am 02.03.2015 fand in Brüssel eine Sitzung der Fachkommission COTER für Kohäsionspolitik des AdR statt. Es wurde über folgende Stellungnahmen abgestimmt: „Verbesserte Umsetzung der territorialen Agenda der Europäischen Union 2020“, sowie „Ergebnisse der Verhandlungen über die Partnerschaftsabkommen und operationellen Programme“. Außerdem wurde eine Orientierungsdebatte zu folgendem Thema geführt: „Investitionsoffensive und Europäischer Fonds für strategische Investitionen“. http://www.toad.cor.europa.eu/AgendaDocuments.aspx?pmi=RmFYXXWy9u%2fOew uauLHtKPypcHkdONVeDtmFpjfwh5s%3d&ViewDoc=true ENVE-Fachkommissionssitzung Am 03.03.2015 fand in Brüssel eine Sitzung der Fachkommission ENVE für Umwelt, Klimawandel und Energie des AdR statt. Für Hessen nahm Staatssekretär Weinmeister teil. Es wurde über folgende Stellungnahme abgestimmt: „Die Meeresumwelt besser schützen“. Außerdem fand ein Meinungsaustausch zu folgendem Thema statt: „Künftige Tätigkeiten und interinstitutionelle Zusammenarbeit in der EU-Umweltpolitik“. http://www.toad.cor.europa.eu/AgendaDocuments.aspx?pmi=RmFYXXWy9u%2fOew uauLHtKDX0BW%2bgIBHK53ZhtKEIM%2bM%3d&ViewDoc=true NAT-Fachkommissionssitzung Am 05.03.2015 fand in Brüssel eine Sitzung der Fachkommission NAT für natürliche Ressourcen des AdR statt. Es wurde über folgende Stellungnahme abgestimmt: „Zukunft des Milchsektors“. http://www.toad.cor.europa.eu/AgendaDocuments.aspx?pmi=RmFYXXWy9u%2fOew uauLHtKK93I6%2beX1FkdLxAYnYqvwQ%3d&ViewDoc=true Wirtschaft Kommission; BUL erhält erneut Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Am 23.02.2015 teilte die Kommission BUL offiziell mit, dass sie Zahlungen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die Förderperiode 2007- 2013 nun fortgesetzt werden können. Die Zahlungen waren unterbrochen worden, weil die Wirksamkeit der bulgarischen Kontrollsysteme nicht sichergestellt war. Nachdem BUL nun die Kontrollsysteme effektiver gestaltet hat, setzt die Kommission die Zahlungen fort. Die erste Zahlung in Höhe von 52 Mio. EUR aus dem EFRE Bericht aus Brüssel 05/2015 vom 06.03.2015 4
erfolgt unmittelbar. Die im Februar eingegangenen Anträge auf Zahlungen im Wert von über 92 Mio. EUR sollen im März ausgezahlt werden. http://europa.eu/rapid/midday-express-23-02-2015.htm Kommission; Klage gegen POL zurückgezogen Die Kommission hat am 26.02.2015 ihre Klage vom 21.03.2013 gegen POL wegen der Nichtumsetzung der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Richtlinie 2009/28/EG) zurückgezogen. POL hatte am 29.01.2015 die vollständige Umsetzung der Richtlinie mitgeteilt. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung beschlossen, ihrer normalen Praxis zu folgen und anhängige Klagen gem. Artikel 260 Absatz 3 AEUV, bei denen nur ein tägliches Zwangsgeld beantragt wurde, zurückzuziehen, wenn der Mitgliedstaat seiner Verpflichtung zur Umsetzung der Richtlinienbestimmungen in nationales Recht nachgekommen ist. Die teilweise langen Umsetzungszeiten von Richtlinien veranlasst die Kommission, die Vorgehensweise bei Vertragsverletzungsverfahren und insbesondere bei der Anwendung von Artikel 260 Absatz 3 AEUV noch vor dem Sommer zu überprüfen, damit zukünftig die zeitnahe und effektive Umsetzung gewährleistet wird. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4499_de.htm Kommission; Einhaltung der Energieeffizienzrichtlinie bei GRI und PTL und SLO angemahnt Die Kommission forderte GRI und PTL am 26.02.2015 in einer Stellungnahme offiziell dazu auf, die Energieeffizienzrichtlinie (Richtlinie 2012/27/EU) vollständig umzusetzen. Die Richtlinie hätte bis zum 05.06.2014 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Wird die Richtlinie weiterhin nicht umgesetzt, kann die Kommission beim EuGH ein Vertragsverletzungsverfahren gem. Artikel 258 AEUV einleiten. SLO hat die Richtlinie bereits in innerstaatliches Recht umgesetzt, versäumte es jedoch, bis zum 30.04.2014 einen nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan und eine langfristige Strategie zur Mobilisierung von Investitionen in die Renovierung des Bestandes an Wohn- und Gewerbegebäuden vorzulegen. Falls SLO seinen rechtlichen Verpflichtungen nicht binnen zwei Monaten nachkommt, kann die Kommission auch hier ein Vertragsverletzungsverfahren gem. Artikel 258 AEUV vor dem EuGH einleiten. http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-4489_de.htm Kommission; Klage gegen DEU wegen Verstoß gegen Pyrotechnikrichtlinie Die Kommission hat am 26.02.2015 beschlossen, Klage gegen DEU vor dem EuGH einzureichen. Die Kommission sieht ein Handelshindernis für den Binnenmarkt darin, dass DEU trotz Prüfung in anderen Mitgliedstaaten und CE-Kennzeichnung, für den Verkauf von pyrotechnischen Waren zusätzliche Verwaltungsanforderungen auferlegt. Diese bestanden bisher darin, dass auch für pyrotechnische Waren mit CE-Kennzeichnung in DEU vor dem in Verkehr bringen zuerst eine Anzeige an die Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) stattzufinden hatte samt Vorlage der Gebrauchsanweisung. Verkäufer mussten eine Notifizierungsgebühr entrichten und konnten durch die BAM aufgefordert werden, die Gebrauchsanweisungen zu ändern, obwohl die Gegenstände in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellt und durch eine akkreditierte Stelle zertifiziert worden waren. Die Kommission sah darin einen Verstoß gegen die Richtlinie über pyrotechnische Gegenstände (2007/23/EG), was sie DEU im Januar 2014 mitteilte. Daraufhin verzichtete DEU auf die Pflicht der BAM-Notifizierungsnummer. Trotz Verringerung des Verwaltungsaufwandes sieht die Kommission den Rechtsverstoß als nicht vollständig beseitigt. http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-4489_en.htm Bericht aus Brüssel 05/2015 vom 06.03.2015 5
Kommission; Fusionskontrollprüfung wegen geplanter Übernahme von Alstom durch General Electric Die Kommission hat am 23.02.2015 für die am 19.01.2015 angemeldete Übernahme der Alstom Geschäftsbereiche Thermische Energie, Erneuerbare Energie und Energieübertragung durch General Electric (GE) eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um festzustellen, ob diese mit der EU-Fusionskontrollverordnung vereinbar ist. Eine vorläufige Untersuchung hat wettbewerbsrechtliche Bedenken ergeben hinsichtlich des Marktes für Hochleistungsturbinen, die hauptsächlich in Gaskraftwerken eingesetzt werden. Durch die Fusion würde einer der drei wichtigsten Wettbewerber von GE wegfallen. Dies könnte zu einem Preisanstieg, Einschränkungen in den Wahlmöglichkeiten der Kunden und einem Innovationsrückgang des Sektors führen. Die Kommission hat nun Zeit bis zum 08.07.2015, um den abschließenden Beschluss zu erlassen. Schlüsse auf die Ergebnisse sind durch die Einleitung der eingehenden Prüfung nicht zu ziehen. http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_1404 Kommission; Gemeinschaftsunternehmen von Daimler und Kamaz (Russland) genehmigt Am 23.02.2015 genehmigte die Kommission die Bildung eines Gemeinschaftsunternehmens der deutschen Daimler AG und der russischen Kamaz OJSC. Während Daimler vornehmlich Passagierwagen, LKW und Busse entwickelt, baut und vertreibt, ist Kamaz überwiegend spezialisiert auf die Produktion von LKW und Panzern. Das Gemeinschaftsunternehmen wird in der LKW Produktion tätig sein, insbesondere im Bereich des Schweißens und Lackierens von LKW-Kabinen. Da das Gemeinschaftsunternehmen ausschließlich in Russland und Weißrussland tätig sein wird, hat die Kommission keine wettbewerbsrechtlichen Probleme gesehen. http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_7497 Kommission; Freigabe unter Auflagen für Beteiligung an De Vijver Media durch Liberty Global Am 24.02.2015 hat die Kommission nach eingehender Prüfung dem internationalen Kabelnetzbetreiber Liberty Global den Erwerb einer Beteiligung an dem belgischen Medienunternehmen De Vijver Media NV genehmigt. Bei De Vijver handelt es sich um ein belgisches Medienunternehmen mit Sitz in Vilvoorde, welches Anbieter der Programme Vier und Vijf ist. Vier ist ein Vollprogramm, während Vijf speziell Frauen ansprechen soll. Zielgruppe beider Programme ist die niederländischsprachige Bevölkerung Belgiens. Liberty Global ist kontrollierender Anteilseigner des Unternehmens Telenet, das wiederum ein Kabelnetz in Flandern und in Teilen von Brüssel besitzt und betreibt. Da Bedenken bestanden, dass De Vijver nach dem Zusammenschluss Fernsehanbieter, die mit Telenet in Wettbewerb stehen, Lizenzen für seine Programme verweigern würde, hat die Kommission ihre Entscheidung an die Erfüllung verschiedener Verpflichtungen geknüpft. Durch die Verpflichtungen wird sichergestellt, dass die Wettbewerber von Telenet ihren Abonnenten die Programme Vier und Vijf anbieten können und gegenüber Telenet keinen Wettbewerbsnachteil haben. http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_7194 Kommission; Beihilfen für dänische Offshore Windkraftanlage gebilligt Am 26.02.2015 hat die Kommission DNK Beihilfen für eine 400 MW Windkraftanlage vor der Küste Westdänemarks bei Horns Rev gebilligt. Durch die Anlage wird ein wichtiger Beitrag zur Entkarbonisierung der Wirtschaft erwartet. DNK gewährt dem Betreiber der Windkraftanlage eine festgesetzte Prämie über dem Strommarktpreis. Finanziert wird diese durch den Danish Public Service Obligation (PSO)Tarif, eine Bericht aus Brüssel 05/2015 vom 06.03.2015 6
Gebühr, welche zur Unterstützung von erneuerbaren Energien für alle konsumierte Energie in DNK erhoben wird. Der Betreiber wird ausgewählt durch ein Auswahlverfahren zur Ermittlung des besten Angebots, d.h. der niedrigsten benötigten Prämie. http://ec.europa.eu/competition/state_aid/newsletter/current_issue.pdf EuG; Urteil zu staatlichen Beihilfen für France Télécom bei Beamtenpensionen Das europäische Gericht hat am 26.02.2015 die Nichtigkeitsklagen von FRA und France Télécom (nun Orange) gegen die Kommission abgewiesen. Anlässlich der Liberalisierung des Telekommunikationssektors reformierte FRA 1997 die Finanzierung der Ruhegehälter für die Beamten. Seit der Reform zahlt France Télécom, wie alle anderen Unternehmen, nur noch einen Arbeitgeberbeitrag. Mit Beschluss vom 20.12.2011 genehmigte die Kommission die Beihilfe, die die Finanzierungsreform nach ihren Feststellungen enthielt, knüpfte diese Genehmigung jedoch an bestimmte Voraussetzungen. Gegen diese Entscheidung richteten sich die Nichtigkeitsklagen. Das EuG bestätigte in seinem Urteil die Position der Kommission, dass die Finanzierungsform für die Ruhegehälter nach der Umwandlung der France Télécom in eine Aktiengesellschaft eine staatliche Beihilfe darstellt. Diese staatliche Beihilfe sei allerdings unter den von der Kommission aufgestellten Bedingungen zulässig, da sie mit dem Binnenmarkt vereinbar sei. http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-02/cp150025de.pdf Kommission; Index des digitalen Europa: DEU im Mittelfeld Die Kommission veröffentlichte am 24.02.15 ihren neuen Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft. Der Index liefert nach Ländern aufgeschlüsselte Momentaufnahmen der Konnektivität (Verfügbarkeit schneller und erschwinglicher Breitbandverbindungen), der Internetkompetenzen, der Nutzung von Online- Angeboten (von Nachrichten bis zu Einkäufen) und des Entwicklungsstands der Digitaltechnik (elektronische Rechnungstellung, Cloud-Dienste, elektronischer Geschäftsverkehr) sowie der digitalen öffentlichen Dienste (z.B. elektronische Behörden- und Gesundheitsdienste). Der Index stellt ein uneinheitliches Bild über den Fortschritt der Digitalisierung in Europa fest. Im Gesamtranking nimmt DEU den 10. Platz ein. Beim Online-Shopping liegen die Deutschen mit 80% der 16 bis 74 Jährigen über dem EU-Durchschnitt von 63%. Unter dem Durchschnitt liegen sie mit 18% gegenüber einem EU-Durchschnitt von 33% bei der Nutzung elektronischer Behördendienste. Europaweit betrachtet nutzten im Jahr 2014 74% das Internet regelmäßig (2013 noch 72%). Besondere Bedeutung kommt dem Index vor dem Hintergrund zu, dass eine der Hauptprioritäten der Juncker-Kommission der Aufbau eines echten digitalen Binnenmarktes ist. Eine Strategie dafür wird zurzeit von der Kommission ausgearbeitet und soll im Mai vorgestellt werden. Die Strategie dient der Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen, damit die europäischen Bürger und Unternehmen die gewaltigen Möglichkeiten, die die Digitaltechnik bietet, grenzübergreifend nutzen können. Durch den Aufbau eines digitalen Binnenmarkts lassen sich in Europa in den nächsten fünf Jahren bis zu 250 Mrd. EUR an zusätzlichem Wachstum generieren und Hunderttausende neue Arbeitsplätze schaffen. http://ec.europa.eu/digital-agenda/en/digital-agenda-scoreboard Rat; Wettbewerbsfähigkeitsrat, Teil Binnenmarkt und Industrie am 02.03.2015 Am 02.03.2015 tagte der Wettbewerbsfähigkeitsrat, Teil Binnenmarkt und Industrie. Der Rat verabschiedete Ratsschlussfolgerungen zur EU-Binnenmarktpolitik. In der Debatte zum EU-Binnenmarkt sprachen sich Kommission und Mitgliedstaaten für eine Vertiefung des Binnenmarktes aus. Hierzu müssten bestehende Hindernisse Bericht aus Brüssel 05/2015 vom 06.03.2015 7
ausfindig gemacht und abgebaut werden. Als Prioritäten wurden dabei der digitale Binnenmarkt sowie der Dienstleistungsbinnenmarkt genannt. Ein weiterer Tagesordnungspunkt des Rates war die industrielle Wettbewerbsfähigkeit der EU mit dem Augenmerk auf die Digitalisierung der Wirtschaft und eine politische Aussprache dazu. Kommissarin Bieńkowska betonte, dass die Sensibilisierung von KMU für die Digitalisierung, der Ausbau der Infrastruktur, die Interoperabilität, aber auch ein gutes Regelungsumfeld, welches auch den Datenschutz umfasse, sowie die Aus-und Fortbildung zentrale Schlüsselthemen seien. Die Ratspräsidentschaft betonte, dass keine Zeit verschwendet werden dürfe, wenn Europa die digitale Revolution anführen und den Wettbewerb ankurbeln wolle. Primär notwendig seien Handlungen dahingehend, dass künstliche Hürden für Unternehmen und Bürger abgebaut werden, um vollständig und gleichrangig vom Binnenmarkt zu profitieren. Die digitale Revolution der Industrie und das digitale Unternehmertum im Allgemeinen müsse gefördert werden. Der geplante Investmentplan für Europa solle dazu beitragen, Investitionen einfacher, besser und leichter vorhersehbar zu fördern. http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/compet/2015/03/02-03/ Verkehr Kommission; Verschärfung der Durchführungsbestimmungen für Handgepäckkontrollen an europäischen Flughäfen Am 01.03.2015 ist die Durchführungsverordnung 2015/187 der Kommission in Bezug auf Handgepäckkontrollen (Änderung der Verordnung (EU) Nr. 185/2010) in Kraft getreten. Zweck der neuen Regelungen ist eine Verbesserung der Vorkehrungen gegen die Bedrohung durch im Handgepäck versteckte sog. unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen. Laut der Kommission hätten jüngste Studien ergeben, dass Terroristen weiterhin versuchen, neue Verstecke für derartige Vorrichtungen, z.B. in Laptops oder anderen elektronischen Geräten, zu entwickeln, um die geltenden Sicherheitsmaßnahmen bei Handgepäckkontrollen zu unterlaufen. Die Durchführungsverordnung sieht u.a. höhere Standards für die an Flughäfen eingesetzten Sprengstoffdetektoren sowie eine intensivere Prüfung elektrisch betriebener Gegenstände, insbesondere Laptops, vor. Die Verschärfung von Handgepäckskontrollen trägt dem erhöhten Bedrohungspotential Rechnung, dürfte aber auch zu längeren Wartezeiten für Passagiere sowie einem erhöhten Personalaufwand an europäischen Flughäfen führen. http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015R0187&rid=1 Kommission; 18 Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Führerscheinrichtlinie ermahnt Die Kommission hat am 26.02.2015 an 18 Mitgliedstaaten, darunter DEU und AUT, mit Gründen versehene Stellungnahmen versandt und diese damit aufgefordert, die EU-Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG korrekt umzusetzen. Die Führerscheinrichtlinie enthält Regelungen zur Einführung neuer Führerscheinkategorien, einer harmonisierten Gültigkeitsdauer des Führerscheindokuments sowie eines europäischen Führerschein-Informationsnetzes (RESPER). Ziel der neuen Regelungen ist es, Betrugsmöglichkeiten einzuschränken, die Freizügigkeit für Fahrzeugführer in der EU sicherzustellen und die Verkehrssicherheit auf den europäischen Straßen zu erhöhen. DEU wurde aufgefordert, die Definition der Kategorien A2 (Krafträder mit mittelstarker Motorleistung) und C1 und C (LKW) in Einklang mit der Richtlinie zu bringen, die Fahrzeuge der Kategorien CE (Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge), D1E (Züge aus D1-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger Gesamtmasse) und DE Bericht aus Brüssel 05/2015 vom 06.03.2015 8
(Züge aus D-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger Gesamtmasse) als nur fahrbar für Inhaber einer Bus- oder Kraftfahrerlizenz auszuweisen und die Gültigkeit einer Führerscheinlizenz für Kleinlaster der Klassen C1 und C1E auf 5 Jahre zu beschränken. DEU hat nun zwei Monate Zeit, um auf die mit Gründen versehene Stellungnahme zu reagieren. http://ec.europa.eu/transport/media/news/2015-02-26-infringements_en.htm Energie Kommission; Vorschläge zur Energieunion vom 25.02.2015 Die Kommission hat am 25.02.2015 Vorschläge für eine Energieunion („Die Energieunion – sichere, nachhaltige, wettbewerbsfähige und bezahlbare Energie für alle EU-Bürgerinnen und Bürger“) vorgelegt. Es handelt sich dabei um eine Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie. Die Energieunion basiert auf fünf Dimensionen: Energiesicherheit, Solidarität, Vertrauen; Schaffung eines vollständig integrierten Energiebinnenmarktes; Senkung des Energieverbrauchs durch höhere Energieeffizienz; Dekarbonisierung der Wirtschaft; Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Für die Umsetzung der Energieunion wurde ein 15-Punkte Aktionsplan vorgelegt, der im Laufe der Zeit regelmäßig überprüft und aktualisiert werden soll, damit er auch bei sich ändernden Herausforderungen und neuen Entwicklungen wirksam bleibt. Durch die Solidarität der Mitgliedstaaten untereinander soll die Abhängigkeit von einem einzelnen Lieferanten verringert werden. Um das Vertrauen der Mitgliedstaaten untereinander zu stärken, soll die Transparenz bei Verträgen von Mitgliedstaaten über den Einkauf von Energie oder Gas mit Drittstaaten verbessert werden. Die Mitteilung enthält aber keine Verpflichtung zu einem gemeinsamen Gaseinkauf innerhalb der EU, sondern soll im Einklang mit den WTO-Regeln und dem EU-Wettbewerbsrecht auf freiwilliger Basis erfolgen. Die Energieversorgungssicherheit soll zukünftig durch einen noch engeren Netzverbund erhöht werden. Zur Erhöhung der Energieeffizienz will die Kommission Rechtsvorschriften in vollem Umfang umsetzen, neue Marktvorschriften einführen und neue Infrastruktur entwickeln. Diese Strategie wurde ergänzt durch eine zweite Mitteilung über den Stromverbund, in der die Maßnahmen zur Erreichung des Stromverbundziels von 10% bis 2020 näher erläutert werden – die Mindestmenge, die notwendig ist, damit Energie zwischen den Mitgliedstaaten fließen und gehandelt werden kann. Als Drittes legte die Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Das Paris-Protokoll - ein Blueprint zur Bekämpfung des globalen Klimawandels nach 2020“ vor, in der sie ihre Vorstellungen für ein weltweites Klimaabkommen darlegt, welches im Dezember 2015 in Paris geschlossen werden soll. Die Mitteilung enthält ebenfalls einen Aktionsplan für die „Klimadiplomatie“. Zu den drei Mitteilungen wurde jeweils ein Anhang hinzugefügt, der einen tabellarischen Überblick über die einzelnen Maßnahmen gewährt. http://ec.europa.eu/priorities/energy-union/index_en.htm ESP; Neue Stromtrasse verbindet ESP und FRA Eine neue Stromtrasse zwischen ESP und FRA wurde am 20.02.2015 offiziell eingeweiht. Sie verbindet in Zukunft die iberische Halbinsel mit anderen Energiemärkten in Europa und erhöht die Kapazitäten des bereits bestehenden Stromverbundes beider Staaten von 1.400 Megawatt auf 2.800 Megawatt. Das Projekt kostete insgesamt 700 Mio. EUR und wurde mit 255 Mio. EUR durch das europäische Energieprogramm zur Konjunkturbelebung (EEPR - Verordnung (EG) Nr. 663/2009) gefördert. Der Europäische Rat forderte alle Mitgliedstaaten im Bericht aus Brüssel 05/2015 vom 06.03.2015 9
Oktober 2014 auf, bis 2020 einen Verbundgrad von mindestens 10% ihrer vorhandenen Stromerzeugungskapazität zu erreichen. Das bedeutet, dass jeder Mitgliedstaat seine Stromleitungen so auslegen sollte, dass mindestens 10% des in seinen Kraftwerken erzeugten Stroms grenzüberschreitend in Nachbarstaaten weitergeleitet werden kann, damit bei Kraftwerksausfällen die Versorgungssicherheit gewährleistet bleibt. Wie dieses Ziel erreicht werden soll beschreibt die Kommission in einer der am 25.02.2015 veröffentlichten Mitteilung zur Energieunion (vgl. Beitrag in diesem BaB). Bislang deckte die Kapazität des Stromverbunds zwischen FRA und ESP nur 3% der Nachfragespitzen auf der iberischen Halbinsel und hinderte somit die Energieunternehmen aus ESP und PTL daran, sich am EU-Energiebinnenmarkt zu beteiligen. Vor diesem Hintergrund trägt die neue Stromtrasse zur Schaffung eines regionalen Strommarkts im Südwesten Europas und damit zur Energieunion bei. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4463_de.htm Kommission; Umweltbehörde veröffentlicht Studie zu erneuerbaren Energien in Europa Die europäische Umweltbehörde (EEA) kommt in dem am 17.02.2015 veröffentlichten Bericht („Erneuerbare Energie in Europa – geschätzter Anstieg und Wirkungen; Renewable energy in Europe - approximate recent growth and knock-on effects“) zu dem Schluss, dass die Ziele des Klima- und Energiepakets 2030, den Anteil an erneuerbaren Energien in der EU bis 2020 auf 20% und bis 2030 auf 27% zu erhöhen, voraussichtlich erreicht werden. DEU konnte den Anteil an erneuerbaren Energien zwischen 2012 und 2013 nur leicht von 12,4% auf 12,9% steigern. Mit diesem Anteil an erneuerbaren Energien befindet sich DEU im Mittelfeld, den höchsten Anteil weisen hingegen SWE (56%), LET (36%), FIN (34,9%) und AUT (43,5%) auf. Die Mitgliedstaaten MTA, LUX, die NDL und GBR bilden mit einem Anteil von unter 5% die Schlusslichter in der EU. Im EU-Durchschnitt lag der Anteil mit 14,9% im Jahr 2013 etwas höher als 2012 mit 14,1%. http://www.eea.europa.eu/publications/renewable-energy-in-europe-approximated Kommission; Anmeldefrist für die „Sustainable Energy Week Awards“ verlängert Noch bis zum 16.03.2015 sind u. a. Städte und Unternehmen, die nachhaltige Energieprojekte in Europa durchführen, angehalten sich für die sog. Sutainable Energy Awards zu bewerben. Die Preise werden während der „Sustainable Energy Week“ vom 15.-19.06.2015 vergeben. Zusätzlich lädt die Kommission noch bis zum 27.03.2015 Akteure des Energiesektors ein, sich an einer Konferenz während der „Sustainable Energy Week“ zu beteiligen. http://www.eusew.eu/ Forschung Rat; Aussprache zur Innovationspolitik im Europäischen Forschungsraum Der Rat der Forschungsminister hat auf seiner formellen Sitzung am 03.03.2015 eine Orientierungsaussprache zur Stärkung von Forschung und Innovation im Europäischen Forschungsraum gehalten. Den inhaltlichen Rahmen für die Diskussion gaben die Präsentation des Jahreswachstumsbericht 2015 durch die Kommission sowie der aktuelle Stand der Verhandlungen über den Juncker-Plan (Europäischer Fonds für strategische Investitionen) vor. Beschlüsse wurden keine gefasst; Ratsschlussfolgerungen sind jedoch für die nächste Tagung der Forschungsminister im Mai geplant. Bericht aus Brüssel 05/2015 vom 06.03.2015 10
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/compet/2015/03/st06715_en15_pdf/ Kommission; Europäische Bürgerinitiative gegen Tierversuche Die Europäische Bürgerinitiative „Stop Vivisection“ hat mit über einer Mio. Unterschriften in mindestens sieben der 28 Mitgliedstaaten das erforderliche Quorum erreicht. Dies gab die Kommission am 03.03.2015 bekannt. Infolgedessen wird die Kommission innerhalb der nächsten drei Monate die Organisatoren der Initiative nach Brüssel einladen, um sich mit deren Forderungen zu befassen und anschließend eine mögliche Anpassung der Rechtslage zu prüfen. Im EP wird eine öffentliche Anhörung zu den Anliegen der Initiative stattfinden. „Stop Vivisection“ ist nach „Right2Water“ und „Einer von uns“ die dritte Europäische Bürgerinitiative, die die erforderliche Zahl an Unterschriften für eine Befassung der EU-Institutionen erreicht hat. Kernanliegen von „Stop Vivisection“ ist die Abschaffung von Tierversuchen zu wissenschaftlichen Zwecken, verbunden mit der Außerkraftsetzung der Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere. Insgesamt haben die Organisatoren der Initiative mehr als 1.173.000 Unterschriften gesammelt. Die mit Abstand meisten Unterzeichner fanden sich in ITL (690.000 Unterschriften), gefolgt von DEU (164.000) und FRA (61.000). http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/initiatives/finalised/details/2012/000007 Kommission; Öffentliche Konsultation zum 7. Forschungsrahmenprogramm Die Kommission hat am 23.02.2015 eine Öffentliche Konsultation zur Bewertung des 7. Forschungsrahmenprogramms der EU (FP7) gestartet. Forschungsakteure, öffentliche Einrichtungen, aber auch Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich zu beteiligen und ihre Einschätzungen abzugeben. Die Konsultation soll ein möglichst umfassendes Bild ermitteln, wie das FP7 von den verschiedenen Adressaten aufgenommen wurde. Insbesondere ist für die Kommission von Interesse, welche Fortschritte und positiven Effekte erreicht wurden, welche neuen Impulse gesetzt werden konnten und wo Verbesserungsbedarf, besonders in der Verteilung von Geldern, besteht. Die Ergebnisse der Online-Befragung werden sowohl öffentlich gemacht als auch einer „High Level“-Expertengruppe zur Verfügung gestellt, die einen offiziellen Evaluationsbericht für die Kommission erarbeiten soll. Das FP7 hatte eine Laufzeit vom 01.01.2007 bis 31.12.2013, wobei einige der daraus geförderten Forschungsprojekte – insbesondere solche der letzten Ausschreibungsrunden – nach wie vor andauern. Anfang 2014 ist an die Stelle von FP7 das neue EU- Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ getreten. http://ec.europa.eu/research/consultations/fp7-ex-post-evaluation- 2015/consultation_en.htm Finanzdienstleistungen EP; Investitionspaket In den federführenden EP-Ausschüssen (EP-Wirtschaftsausschuss und EP- Haushaltsausschuss) fanden am 23.02.2015 und am 26.02.2015 erste gemeinsame Aussprachen zum Verordnungsvorschlag für den Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) vom 13.01.2015 (vgl. BaB 2/2015) statt. Co- Berichterstatter sind MdEP Dr. Udo Bullmann (S&D/DEU) und MdEP José Fernandez (EVP/PRT). Die Co-Berichterstatter hoben die Bedeutung des Verordnungsvorschlags angesichts der steigerungsfähigen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Mitgliedstaaten und der in Teilen der EU erkennbaren Investitionslücke hervor. Sie betonten die mit dem angestrebten raschen Abschluss des Legislativverfahrens für das EP verbundenen Herausforderungen. MdEP Dr. Bericht aus Brüssel 05/2015 vom 06.03.2015 11
Bullmann thematisierte die Problemstellungen, entlang derer im Legislativprozess Lösungen erreicht werden müssen: Der Finanzierungsgrad des EFSI, die Qualität der Fondsstrategie, mögliche alternative operative Mittel, mit denen das Gemeinwohl gestärkt werden könnte, die Begleitung des Prozesses durch das EP als Haushaltsgesetzgeber und der geeignete Policy Mix. MdEP Fernandez stellte in Frage, ob aus Gründen der Glaubwürdigkeit des Investitionspakets eine Garantie mit dem Ziel der Mobilisierung privater Mittel ausreichend sein wird. In der Debatte wurde überwiegend grundsätzliche Zustimmung zum Ziel des Investitionspakets deutlich. Der EFSI dürfe bereits bestehende Finanzierungsmöglichkeiten der EIB oder aus dem EU-Haushalt nicht ersetzen, sondern müsse sie in besonders risikoreichen Bereichen ergänzen. EuG; Niederlassungserfordernisse von Clearingsystemen Das Gericht der Europäischen Union (EuG) erklärte am 04.03.2015 in der Rechtsache T-496/11 (GBR / EZB) das von der EZB am 05.07.2011 veröffentlichte „Eurosystem Oversight Policy Framework“ (Überwachungsrahmen) insoweit für nichtig, als zentrale Gegenparteien im Euroraum ansässig sein müssen. In dem Überwachungsrahmen führte die EZB aus, dass die Wertpapierabwicklungssysteme und die Clearingsysteme mit zentraler Gegenpartei Schlüsselbestandteile des Finanzsystems seien. Ein finanzielles, rechtliches oder operationelles Problem, das diese Systeme betrifft, könne eine systemische Störung des Finanzsystems verursachen. Dies gelte für zentrale Gegenparteien in besonderer Weise, da sich bei ihnen die Kredit- und Liquiditätsrisiken bündeln. Im Überwachungsrahmen wird betont, dass sich Fehlfunktionen bei Clearingsystemen außerhalb des Euroraums negativ auf im Euroraum ansässige Zahlungssysteme auswirken könnten, obwohl das Eurosystem über keinen unmittelbaren Einfluss auf solche Clearingsysteme verfüge. Die EZB leitet daraus ab, dass Clearingsysteme, die Zahlungsvorgänge in Euro abwickelten, im Euroraum als Rechtspersönlichkeit eingetragen sein und alle Kernfunktionen vom Euroraum aus überwacht und gesteuert werden sollten. Die Standortvorgabe soll für alle Clearingsysteme gelten, die täglich über ein durchschnittliches Nettoausfallrisiko von mehr als 5 Mrd. EUR bei einer der auf Euro lautenden Hauptproduktkategorien aufwiesen. GBR hat u. a. mit der Begründung Klage erhoben, dass die EZB nicht befugt sei, zentralen Gegenparteien ein Standorterfordernis aufzuerlegen. Dem EuG zufolge geht das streitige Standorterfordernis über den Rahmen der bloßen Überwachung hinaus, da es die Tätigkeit von Clearingsystemen reguliert. Die EZB habe dazu aber keine Befugnis, da sich ihre Befugnis nach Art. 127 Abs. 2 AEUV allein auf Zahlungssysteme beschränkt. Das EuG verwirft auch das Argument der EZB, dass die ihr übertragene Aufgabe, das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern, zwangsläufig die Regulierung von Clearingsystemen bedinge. Nach Ansicht des EuG muss die EZB in diesem Fall den Gesetzgeber auf der Grundlage von Art. 129 Abs. 3 AEUV ersuchen, die Satzung des Eurosystems und der EZB entsprechend zu ändern. http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=9ea7d2dc30dd2e1dbc 7000fd4756b4b9cc5f1e6c72df.e34KaxiLc3qMb40Rch0SaxuPbhv0?text=&docid=162 667&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=585 Finanzen Kommission; PTL wegen Kfz-Zulassungssteuer verklagt Am 26.02.2015 beschloss die Kommission, PTL vor dem EuGH zu verklagen, weil das Land es versäumt hätte, die Vorschriften für eine Kfz-Zulassungssteuer für Bericht aus Brüssel 05/2015 vom 06.03.2015 12
eingeführte Gebrauchtwagen zu ändern. Bei der Festsetzung des steuerpflichtigen Werts von Gebrauchtwagen würde nach portugiesischem Recht nicht der tatsächliche Wert des Fahrzeugs zugrunde gelegt. Bei Fahrzeugen, die weniger als ein Jahr alt bzw. älter als fünf Jahre wären, würde kein Wertverlust bzw. kein weiterer Wertverlust mehr berücksichtigt. Dies könne dazu führen, so die Kommission, dass eingeführte Fahrzeuge stärker besteuert werden als solche, die in PTL gekauft worden wären. Dies stünde in Widerspruch zu Artikel 110 AEUV. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4495_de.htm?locale=en EuGH; Urteil zur tschechischen Steuer auf den unentgeltlichen Erwerb von Treibhausgasemissionszertifikaten Am 26.02.2015 entschied der EuGH: Das Unionsrecht steht der tschechischen Steuer auf den unentgeltlichen Erwerb von Treibhausgasemissionszertifikaten durch Stromerzeuger entgegen, wenn diese Steuer mehr als 10% der Zertifikate trifft. Der EuGH führte dazu aus: Die Richtlinie über den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der EU sieht vor, dass die Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2008-2012 mindestens 90% der Zertifikate kostenlos zuteilen. In den Jahren 2011 und 2012 unterlag nach den tschechischen Rechtsvorschriften der unentgeltliche Erwerb von Zertifikaten durch Stromerzeuger einer Schenkungsteuer in Höhe von 32%. Die durch diese Steuer erzielten Einnahmen waren dazu bestimmt, die Betreiber von Solarenergieanlagen zu unterstützen. ŠKO-ENERGO, ein tschechischer Stromerzeuger, der dieser Steuer unterlag, rügte vor den tschechischen Gerichten ihre Unvereinbarkeit mit der Richtlinie. Das Oberste Verwaltungsgericht der CZR, im Rechtsmittelverfahren mit dem Rechtsstreit befasst, fragte den EuGH, ob die Richtlinie dieser Steuer entgegenstehe. In seinem Urteil wies der EuGH zunächst darauf hin, dass die Richtlinie angesichts der für die entgeltliche Zuteilung von Zertifikaten vorgesehenen Obergrenze von 10% nicht nur der unmittelbaren Festsetzung eines Preises für die Zuteilung von Zertifikaten entgegensteht, sondern auch der nachträglichen Erhebung einer Abgabe auf diese Zuteilung. Folglich ist die angefochtene Steuer, die im Anschluss an die Zuteilung der Zertifikate erhoben wird, nicht mit der Richtlinie vereinbar, wenn diese Obergrenze nicht beachtet wird; dies zu prüfen ist Sache des nationalen Gerichts. Der EuGH stellte ferner fest, dass die Anwendung dieser Steuer nicht mit dem Ziel gerechtfertigt werden kann, zusätzliche Einnahmen zu erzielen, die bestimmten Erzeugern grüner Energie zugute kommen. http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=9ea7d2dc30dd690282 6fa3a94416b8e3d7e0fd913a86.e34KaxiLc3qMb40Rch0SaxuPbhv0?text=&docid=16 2532&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=516115 Kommission; DEU wegen Begrenzung der MwSt.-Befreiung für geteilte Dienstleistungen verklagt Am 26.02.2015 beschloss die Kommission DEU, beim EuGH zu verklagen, um nach ihrer Ansicht sicherzustellen, dass die deutschen Vorschriften zur MwSt.-Befreiung von Kosten für geteilte Dienstleistungen dem EU-Recht entsprächen. Laut der Mehrwertsteuerrichtlinie wären Dienstleistungen, die Kostenteilungs- zusammenschlüsse (d.h. Zusammenschlüsse von Steuerpflichtigen zu dem Zweck, gemeinsam Dienstleistungen von Dritten zu erwerben) ihren Mitgliedern erbringen, von der Mehrwertsteuer befreit, sofern die Tätigkeit der Mitglieder von der MwSt. befreit wäre, die geteilten Dienstleistungen unmittelbar für die Ausübung der Tätigkeit der Mitglieder erforderlich wären, die Zusammenschlüsse die genaue Erstattung des jeweiligen Anteils der gemeinsamen Kosten forderten und die MwSt.-Befreiung nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung führte. Die in der Richtlinie vorgesehene MwSt.- Befreiung wäre nicht auf bestimmte Wirtschaftszweige beschränkt. Durch die Bericht aus Brüssel 05/2015 vom 06.03.2015 13
Beschränkung der MwSt.-Befreiung auf den Gesundheitssektor stünden die deutschen MwSt.-Vorschriften in Widerspruch zum EU-Recht. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4493_de.htm?locale=en Kommission; Stabilitäts- und Wachstumspakt und Prüfung makroökonomischer Ungleichgewichte Die Kommission legte am 25.02.2015 eine Mitteilung mit Empfehlungen zum weiteren Vorgehen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie am 26.02.2015 die Ergebnisse der vertieften Prüfung der makroökonomischen Ungleichgewichte in 16 Mitgliedstaaten vor. Der Jahreswachstumsbericht 2015 vom November 2014 bildete den Auftakt des Europäischen Semesters 2015. Mit dem zeitgleich vorgelegten Warnmechanismus-Bericht wurde das jährliche Verfahren zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte eingeleitet. Im Warnmechanismus-Bericht war eine vertiefte Prüfung der wirtschaftlichen Entwicklung in insgesamt 16 Mitgliedstaaten angekündigt worden. Vertiefte Prüfungen wurden auch für DEU durchgeführt, um sich ein besseres Bild von der außenwirtschaftlichen Position dieser Staaten zu verschaffen, binnenwirtschaftliche Entwicklungen zu analysieren und zu prüfen, ob Ungleichgewichte bestehen. Etwa im Falle DEU wies der Bericht unter anderem auf einen erhöhten Leistungsbilanzüberschuss hin. Die am 26.02.2015 veröffentlichten Ergebnisse der Kommission erläuterten: Von den 16 Mitgliedstaaten, bei denen im November 2014 makroökonomische Ungleichgewichte festgestellt wurden, hat die Kommission die Verfahrensstufen im präventiven Arm des Verfahrens zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte für FRA und BUL herabgestuft (nach Kategorie 5 = exzessives Ungleichgewicht, das entschiedene politische Maßnahmen und eine besondere Überwachung erfordert). Die Herabstufung erfolgte primär wegen der hohen Schuldenstände und der mangelnden Wettbewerbsfähigkeit. Ebenfalls in diese Kategorie werden ITL, KRO, PTL eingestuft. Mitgliedstaaten in dieser Kategorie werden nach Vorlage der Nationalen Reformpläne und der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme im Mai 2015 erneut überprüft und können in den korrektiven Arm des Verfahrens zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte überführt werden, falls die Pläne als nicht ausreichend bewertet werden. DEU wird auf Kategorie 3 (= Ungleichgewicht, das entschiedene politische Maßnahmen und Überwachung erfordert) herabgestuft. Die Kommission ist der Auffassung, dass die privaten und öffentlichen Investitionen in DEU zu gering sind. Die Kommission regt an, dass durch eine Anhebung der Binnennachfrage und eine Beschleunigung der Investitionstätigkeit der Überschuss abgebaut werden könnte. Gleichzeitig könnte das Wachstum gefördert und die Konjunktur belebt werden. Zum weiteren Vorgehen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts empfiehlt die Kommission, gegen BEL, ITL und FIN kein Defizitverfahren zu eröffnen, obwohl die Maßnahmen dieser Mitgliedstaaten für eine Einhaltung des Referenzwerts für den Schuldenstand noch nicht ausreichen. Darüber hinaus empfiehlt die Kommission, dass FRA zur Korrektur seines übermäßigen Defizits eine weitere Frist bis 2017 gewährt wird. Mit dieser Empfehlung verknüpft sie Ziele für die haushaltspolitischen Anpassungen, die ab Mai regelmäßig überprüft werden sollen. Die Empfehlungen der Kommission müssen vom Rat formal angenommen werden. Ab März 2015 soll weiter der Dialog mit den Mitgliedstaaten geführt werden, wenn diese ihre nationalen Reformprogramme und Stabilitäts- und Konvergenzprogramme (mittelfristige Finanzplanung) ausarbeiten. Die Programme sind bis Ende April 2015 der Kommission zu übermitteln und werden im Mai 2015 geprüft. Auf dieser Grundlage wird die Kommission im Mai 2015 ihre länderspezifischen Empfehlungen für 2015/2016 vorlegen. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4504_de.htm?locale=en Bericht aus Brüssel 05/2015 vom 06.03.2015 14
http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/csr2015/cr2015_comm_en.pdf http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-4511_de.htm?locale=en EP; Sonderausschuss zu angeblichen Steuerabsprachen konstituiert Am 26.02.2015 konstituierte sich der Sonderausschuss des EP zu den sogenannten Luxleaks, um „Steuervorbescheide und andere Maßnahmen ähnlicher Art oder Wirkung“ in den EU-Ländern zu untersuchen und Empfehlungen für die Zukunft abzugeben (vgl. BaB 04/2015). Dem Ausschuss gehören 45 Mitglieder an. Zum Vorsitzenden wurde MdEP Alain Lamassoure (EVP/FRA) gewählt. Die deutschen Mitglieder sind MdEP Bernd Lucke (ECR), gewählt zum stellvertretenden Vorsitzenden, MdEP Burkhard Balz (EVP), MdEP Fabio de Masi (GUE), MdEP Markus Ferber (EVP), MdEP Sven Giegold (Grüne), MdEP Peter Simon (S&D), MdEP Michael Theurer (ALDE) und als Stellvertreter MdEP Sylvia-Yvonne Kaufmann (S&D), MdEP Thomas Mann (EVP) und MdEP Andreas Schwab (EVP). http://www.europarl.europa.eu/news/de/news- room/content/20150226IPR27802/html/Alain-Lamassoure-elected-chair-of-Special- Committee-on-Tax-Rulings http://www.europarl.europa.eu/committees/de/taxe/members.html Rat, Eurogruppe; Einigung mit GRI über die Verlängerung des II. Hilfsprogramms Auf einer Sondersitzung der Eurogruppe am 20.02.2015 verständigte sich die Eurogruppe unter Vorbehalt auf eine Verlängerung des II. griechischen Hilfsprogramms um vier Monate bis Ende Juni 2015. Zuvor hatte der griechische Finanzminister Giannis Varoufakis in einem Schreiben vom 18.02.2015 beantragt, die Vereinbarung der EFSF mit GRI über die Hauptfinanzhilfefazilität vom 12.12.2012 um sechs Monate zu verlängern. Die Einigung knüpfte die Eurogruppe an eine Reihe von Bedingungen. Daraufhin verpflichtete sich GRI, insbesondere mit Schreiben vom 24.02.2014 zu einem erfolgreichen Abschluss des aktuellen Programms, wobei die Flexibilität der bestehenden Regelungen gemeinsam mit den griechischen Behörden und „den Institutionen", vormals Troika genannt, Kommission, IWF und EZB, genutzt werden sollte. Zudem bekräftigte GRI, allen Verpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nach zu kommen, „breitere und tiefere“ Strukturreformen in Angriff zu nehmen sowie die Rücknahme von Reformmaßnahmen und einseitige Änderungen der Reformpolitik zu unterlassen, die negative Auswirkungen auf die Haushaltsziele, die wirtschaftliche Erholung und die Finanzstabilität haben könnten. Abschließend gab dann die Eurogruppe am 25.02.2015 nach Prüfung des zum Teil recht auslegungsfähigen griechischen Schreiben grünes Licht für die Verlängerung, der in der Folge verschiedene nationalen Parlamente, so der Deutsche Bundestag am 27.02.2015 zustimmten. http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/02/150220-eurogroup- statement-greece/ http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/02/140224-eurogroup- statement-greece/ EP, Rat; EU-Haushalt 2016 und Einigung zur Revision des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 Am 26.02.2015 stimmte der Haushaltsauschuss des EP einer Resolution zu den Prioritäten des EU-Haushalts 2016 zu, die wirtschaftliches Wachstum durch Unterstützung von Beschäftigung und Unternehmertum erzielen sollten. Der Mehrjährige Finanzrahmen 2014-2020 (MFR) sieht für 2016 Verpflichtungsermächtigungen von 150,21 Mrd. EUR vor. Das EP-Plenum wird sich mit den Prioritäten im März befassen. Am 13.02.2015 hatte sich außerdem der Bericht aus Brüssel 05/2015 vom 06.03.2015 15
Ausschuss der Ständigen Vertreter im Rat über einen Vorschlag der Kommission zur Änderung der MFR-Verordnung geeinigt. Dabei ging es um die Übertragung von in 2014 nicht genutzten Mitteln für Verpflichtungen aus Programmen unter geteilter Mittelverwaltung auf die Folgejahre. Diese Mittelbindungen in Höhe von 21,1 Mrd. EUR waren 2014 nicht mehr in Anspruch genommen worden, da 300 von 645 EU- Programmen aufgrund der späten Einigung zum MFR Ende 2013 nicht mehr rechtzeitig hatten aufgenommen werden können. Die Mittelübertragung für 2015, die in der Revision den Großteil der Verpflichtungsermächtigungen ausmachen (16,5 Mrd. EUR), wird im Berichtigungshaushalt Nr. 2 vorgenommen. Insgesamt bleiben die Ausgabenobergrenzen unverändert. Die Einigung über die Revision wurde am 17.02.2015 durch den ECOFIN-Rat einstimmig gebilligt. Nach der Zustimmung durch das EP muss der Rat die Revision der MFR-Verordnung noch formal annehmen. http://www.europarl.europa.eu/news/de/news- room/content/20150226IPR27862/html/Growth-solidarity-and-paying-the-bills-budget- MEPs-vote-2016-budget-priorities http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2015/02/150213-revised- mff-2014-2020/ Soziales Kommission; Studie: 30% der befragten Piloten über Agenturen oder mit Null- Stunden-Verträgen beschäftigt Die Kommission hat am 12.02.2015 zusammen mit der Universität Gent die Studie „Atypische Beschäftigungsverhältnisse im Luftfahrtsektor“ veröffentlicht, aus der hervor geht, dass Fluggesellschaften zunehmend sogenannte Null-Stunden-Verträge nutzen. Für die Studie wurden 6.000 Piloten befragt. Davon sind 4.200 (70%) selbstständig und arbeiten für eine Billigfluglinie. Die übrigen 30% wurden durch Agenturen angestellt oder arbeiteten auf Basis eines Null-Stunden-Vertrages. Null- Stunden-Verträge verpflichten einerseits den Arbeitgeber nicht dazu, Arbeit anzubieten und andererseits kann der Arbeitnehmer die angebotene Arbeit ablehnen. Die schlechten Arbeitsverträge veranlassen die Piloten, häufig ihre Arbeitsplätze zu wechseln. Beinahe die Hälfte der Befragten gab an, den Arbeitgeber seit Karrierebeginn mehr als sieben Mal gewechselt zu haben. Die Hauptgründe für die zahlreichen Arbeitsplatzwechsel waren laut Bericht die erwarteten Verbesserungen beim Sozialschutz und bessere Arbeitsbedingungen. Die Forscher schlagen deshalb eine Verbesserung der EU-Regulierung für die Koordination der Sozialversicherungssysteme vor. https://www.eurocockpit.be/sites/default/files/report_atypical_employment_in_aviatio n_15_0212_f.pdf EuGH; Urteil zur Verhinderungspflicht von Missbrauch durch befristete Arbeitsverträge in Bezug auf Kurzzeit-Beschäftigte des Kulturbetriebs (Rechtssache C-238/14) In seinem Urteil vom 26.02.2015 stellt der EuGH fest, dass die Verlängerung aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge mit Kurzzeit-Beschäftigten des Kulturbetriebs im luxemburgischen Recht nicht durch einen „sachlichen Grund“ gerechtfertigt ist. Um Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge zu vermeiden, wird den Mitgliedstaaten durch die Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge die Pflicht auferlegt, sachliche, die Verlängerung der Verträge rechtfertigende Gründe anzugeben oder die insgesamt maximal zulässige Dauer der Verträge oder die zulässige Zahl ihrer Verlängerungen festzulegen. Nach dem luxemburgischen Recht darf die Laufzeit Bericht aus Brüssel 05/2015 vom 06.03.2015 16
befristeter Arbeitsverträge für ein und denselben Arbeitnehmer einschließlich Verlängerungen 24 Monate nicht überschreiten. Eine andere Bestimmung des luxemburgischen Rechts sieht jedoch vor, dass die von Kurzzeit-Beschäftigten des Kulturbetriebs geschlossenen befristeten Arbeitsverträge mehr als zweimal und für eine Gesamtdauer von mehr als 24 Monaten verlängert werden dürfen, ohne dass sie als unbefristete Arbeitsverträge gelten. Der Gerichtshof stellt fest, dass nicht hinreichend sichergestellt ist, dass die Kurzzeit-Beschäftigten des Kulturbetriebs lediglich vorübergehende Tätigkeiten ausüben. Somit können Arbeitgeber aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge mit Kurzzeit-Beschäftigten des Kulturbetriebs nicht nur abschließen, um einen vorübergehenden Personalbedarf zu decken, sondern auch, um einen ständigen und dauerhaften Bedarf zu decken. Gerade dies soll von den Gerichten in den Mitgliedstaaten jedoch verhindert werden. http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=162535&pageIndex =0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=700310 EuGH; Urteil zum Thema „Sozialabgaben auf ausländische Einkünfte aus Vermögen“ (Rechtssache C-623/13) Im Urteil vom 26.02.2015 entschied der EuGH, dass Einkünfte von Wanderarbeitnehmern, welche der Sozialversicherung im Beschäftigungsmitgliedstaat, in diesem Fall NDL, unterliegen, unabhängig davon, ob sie aus einem Arbeitsverhältnis oder aus dem Vermögen stammen, im Mitgliedstaat des Wohnsitzes, in diesem Fall FRA, nicht mit Abgaben belegt werden dürfen, die einen unmittelbaren und hinreichend relevanten Zusammenhang mit den Zweigen der sozialen Sicherheit aufweisen. Ein solcher Zusammenhang wurde im vorliegenden Fall angenommen, da die Beiträge speziell und unmittelbar zur Finanzierung der französischen Sozialversicherung oder zum Ausgleich des Defizits des allgemeinen französischen Sozialversicherungssystems dienten. Der Gerichtshof kam zu dem Ergebnis, dass die Heranziehung der betreffenden Arbeitnehmer zu diesen Beiträgen sowohl mit dem Kumulierungsverbot von Rechtsvorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 als auch mit der Freizügigkeit der Arbeitnehmer und der Niederlassungsfreiheit unvereinbar war. Weiter wird festgestellt, dass das in der Verordnung festgelegte Kumulierungsverbot nicht von der Ausübung einer Erwerbstätigkeit abhängt und somit unabhängig vom Ursprung der von der betreffenden Person bezogenen Einkünfte gilt. http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=162537&pageIndex =0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=696464 EP; Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen, Zugang von Arbeitskräften zu mobilitätsfördernden Diensten und weitere Integration der Arbeitsmärkte (EURES) In der Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) vom 26.02.2015 trug Berichterstatter MdEP Heinz K. Becker (EVP/AUT) zu EURES in einer Aussprache mit der Kommission und dem Rat vor. Im Einzelnen sollen die Sozialpartner berücksichtigt werden, u.a. im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit den nationalen Koordinierungsbüros, deren Expertise genutzt werden soll. Zudem sollen Praktika und Ausbildungsplätze in das EURES-Netzwerk aufgenommen werden, um für klare rechtliche Beschäftigungsverhältnisse zu sorgen. Darüber hinaus soll die Möglichkeit bestehen, den bisherigen EURES-Partnern die Zulassung auch entziehen zu können, sollten die erwarteten Leistungen nicht erbracht werden. Weiterhin müsse eine genauere Kontrolle der EURES-Partner gewährleistet werden, um die Qualität zu erhalten. Auch im Hinblick auf Diskriminierung durch Bevorzugung von nationalen Arbeitskräften sei dies notwendig, denn die Nicht-Diskriminierung sei ein Eckpfeiler für einen gut Bericht aus Brüssel 05/2015 vom 06.03.2015 17
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