Bericht aus Brüssel - Hessen.de

Die Seite wird erstellt Edith Bachmann
 
WEITER LESEN
Bericht aus Brüssel - Hessen.de
Bericht aus Brüssel

                05/2015 vom 06.03.2015

Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union
            21, Rue Montoyer, B- 1000 Bruxelles
        Tel.: 0032.2.739.59.00 Fax: 0032.2.732.48.13
         E-Mail: hessen.eu@lv-bruessel.hessen.de
Inhaltsverzeichnis

                                                                      Seite

Europäisches Parlament                                                3

Ausschuss der Regionen                                                3

Wirtschaft                                                            4

Verkehr                                                               8

Energie                                                               9

Forschung                                                             10

Finanzdienstleistungen                                                11

Finanzen                                                              12

Soziales                                                              16

Gesundheit und Verbraucherschutz                                      19

Umwelt                                                                19

Landwirtschaft                                                        21

Justiz                                                                22

Inneres                                                               24

Bildung und Kultur                                                    26

EU-Förderprogramme                                                    27

Veranstaltungen                                                       28

Vorschau                                                              31

                         Bericht aus Brüssel 05/2015 vom 06.03.2015           2
Europäisches Parlament

Plenarsitzung des EP vom 25.02.2015 in Brüssel

Pläne für eine europäische Energieunion
Am 25.02.2015 fand in Anwesenheit des zuständigen Kommissars und Vize-
Präsidenten der Kommission, Maroš Šefčovič, eine Debatte zum vom
Kommissionskollegium am gleichen Tag angenommenen Beschluss über einen
strategischen Rahmen für die Energieunion statt. Die Abgeordneten äußerten breite
Unterstützung       für    die     Schlüsselprioritäten    der     Strategie:   z.B.
Energieversorgungssicherheit,        Energieeffizienz,    Vervollkommnung        des
Energiebinnenmarkts und Fokus auf F&E im Energiebereich. Sehr viele betonten
auch die Bedeutung von Infrastruktur. Insbesondere die GRÜNEN bemängelten
jedoch, der Strategie fehle es an Ambition und sie sei rückwärtsgewandt. Peter Liese
(EVP/DEU) äußerte Befremden über die Zahl 27% in Bezug auf Energieeffizienz.
Das EP habe sich auf 40% geeinigt und Juncker habe mindestens 30% zugesagt.
Einzelne MdEP (ECR, GUE, FL) bezeichneten den Energiemix als "Sache der
Mitgliedstaaten" (siehe Beitrag unter „Energie“).

EZB: Debatte mit Mario Draghi anlässlich des Jahresberichts 2013
Ebenfalls am Nachmittag des 25.02.2015 befasste sich das EP in Gegenwart von
EZB-Präsident Mario Draghi und dem Vizepräsidenten der Kommission für den Euro
Valdis Dombrovskis mit den Tätigkeiten der EZB. Der Jahresbericht der EZB für 2013
wird durch eine Entschließung von Pablo Zalba Bidegain (EVP/ESP), Berichterstatter
für den Wirtschafts- und Währungsausschuss, bewertet. Das EP wird auf der
Plenarsitzung im März darüber abstimmen. Wichtige Aussagen des Berichts:
Monetäre Maßnahmen sind am Ende kein Ersatz für Strukturreformen und
Haushaltskonsolidierung. Die Bewältigung der Schuldenkrise besteht aus einem
gelungenen Zusammenspiel verschiedener Maßnahmen. Es müssen weiterhin die
richtigen Anreize gesetzt werden. Die Umsetzung von Reformen darf nicht
ausgesetzt oder gar verzögert werden. Die Effekte der Geldpolitik sind nicht nur
kurzfristig, sondern immer auch langfristig zu bewerten. Mögliche Deflationsrisiken
sind sicherlich nicht die einzige Richtgröße. Eine dauerhafte Niedrigzinspolitik
erschwert die langfristige Finanzierung auf den Finanzmärkten und entzieht der
Altersvorsorge von vielen europäischen Bürgern nach und nach eine wichtige
Grundlage.

Ausschuss der Regionen

CIVEX-Fachkommissionssitzung
Am 24.02.2015 fand in Brüssel eine Sitzung der Fachkommission CIVEX für
Unionsbürgerschaft, Regieren, institutionelle Fragen und Außenbeziehungen des
AdR statt. Es wurde über folgende Stellungnahmen abgestimmt: „Ein
menschenwürdiges Leben für alle: Vom Zukunftsbild zu kollektiven Maßnahmen“,
„Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2014-2015“, sowie „lokale
und regionale Unterstützung für fairen Handel in Europa“.
http://www.toad.cor.europa.eu/AgendaDocuments.aspx?pmi=RmFYXXWy9u%2fOew
uauLHtKORbvKul7ubcDtmFpjfwh5s%3d&ViewDoc=true

SEDEC-Fachkommissionssitzung
Am 26.02.2015 fand in Brüssel eine Sitzung der Fachkommission SEDEC für
Sozialpolitik, Bildung, Beschäftigung und Kultur des AdR statt. Es fand ein

                        Bericht aus Brüssel 05/2015 vom 06.03.2015                3
Meinungsaustausch zu folgendem Thema statt: „Regionale Auswirkungen der
digitalen Agenda und des vernetzten digitalen Binnenmarkts“.
http://www.toad.cor.europa.eu/AgendaDocuments.aspx?pmi=RmFYXXWy9u%2fOew
uauLHtKK6VQNBZbGsi53ZhtKEIM%2bM%3d&ViewDoc=true

ECON-Fachkommissionssitzung
Am 27.02.2015 fand in Brüssel eine Sitzung der Fachkommission ECON für
Wirtschaftspolitik des AdR statt. Es fand ein Meinungsaustausch zu folgendem
Thema statt: „Wirtschaftspolitische Steuerung: Das europäische Semester und die
Rolle des AdR“.
http://www.toad.cor.europa.eu/AgendaDocuments.aspx?pmi=RmFYXXWy9u%2fOew
uauLHtKK6VQNBZbGsi8V%2f0yS2nhXg%3d&ViewDoc=true

COTER-Fachkommissionssitzung
Am 02.03.2015 fand in Brüssel eine Sitzung der Fachkommission COTER für
Kohäsionspolitik des AdR statt. Es wurde über folgende Stellungnahmen
abgestimmt: „Verbesserte Umsetzung der territorialen Agenda der Europäischen
Union     2020“,     sowie    „Ergebnisse      der  Verhandlungen über    die
Partnerschaftsabkommen und operationellen Programme“. Außerdem wurde eine
Orientierungsdebatte zu folgendem Thema geführt: „Investitionsoffensive und
Europäischer Fonds für strategische Investitionen“.
http://www.toad.cor.europa.eu/AgendaDocuments.aspx?pmi=RmFYXXWy9u%2fOew
uauLHtKPypcHkdONVeDtmFpjfwh5s%3d&ViewDoc=true

ENVE-Fachkommissionssitzung
Am 03.03.2015 fand in Brüssel eine Sitzung der Fachkommission ENVE für Umwelt,
Klimawandel und Energie des AdR statt. Für Hessen nahm Staatssekretär
Weinmeister teil. Es wurde über folgende Stellungnahme abgestimmt: „Die
Meeresumwelt besser schützen“. Außerdem fand ein Meinungsaustausch zu
folgendem Thema statt: „Künftige Tätigkeiten und interinstitutionelle Zusammenarbeit
in der EU-Umweltpolitik“.
http://www.toad.cor.europa.eu/AgendaDocuments.aspx?pmi=RmFYXXWy9u%2fOew
uauLHtKDX0BW%2bgIBHK53ZhtKEIM%2bM%3d&ViewDoc=true

NAT-Fachkommissionssitzung
Am 05.03.2015 fand in Brüssel eine Sitzung der Fachkommission NAT für natürliche
Ressourcen des AdR statt. Es wurde über folgende Stellungnahme abgestimmt:
„Zukunft des Milchsektors“.
http://www.toad.cor.europa.eu/AgendaDocuments.aspx?pmi=RmFYXXWy9u%2fOew
uauLHtKK93I6%2beX1FkdLxAYnYqvwQ%3d&ViewDoc=true

Wirtschaft

Kommission; BUL erhält erneut Mittel aus dem Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung
Am 23.02.2015 teilte die Kommission BUL offiziell mit, dass sie Zahlungen aus dem
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die Förderperiode 2007-
2013 nun fortgesetzt werden können. Die Zahlungen waren unterbrochen worden,
weil die Wirksamkeit der bulgarischen Kontrollsysteme nicht sichergestellt war.
Nachdem BUL nun die Kontrollsysteme effektiver gestaltet hat, setzt die Kommission
die Zahlungen fort. Die erste Zahlung in Höhe von 52 Mio. EUR aus dem EFRE

                        Bericht aus Brüssel 05/2015 vom 06.03.2015                4
erfolgt unmittelbar. Die im Februar eingegangenen Anträge auf Zahlungen im Wert
von über 92 Mio. EUR sollen im März ausgezahlt werden.
http://europa.eu/rapid/midday-express-23-02-2015.htm

Kommission; Klage gegen POL zurückgezogen
Die Kommission hat am 26.02.2015 ihre Klage vom 21.03.2013 gegen POL wegen
der Nichtumsetzung der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus
erneuerbaren Quellen (Richtlinie 2009/28/EG) zurückgezogen. POL hatte am
29.01.2015 die vollständige Umsetzung der Richtlinie mitgeteilt. Vor diesem
Hintergrund hat die Kommission im Interesse einer einheitlichen Rechtsanwendung
beschlossen, ihrer normalen Praxis zu folgen und anhängige Klagen gem. Artikel 260
Absatz 3 AEUV, bei denen nur ein tägliches Zwangsgeld beantragt wurde,
zurückzuziehen, wenn der Mitgliedstaat seiner Verpflichtung zur Umsetzung der
Richtlinienbestimmungen in nationales Recht nachgekommen ist. Die teilweise
langen Umsetzungszeiten von Richtlinien veranlasst die Kommission, die
Vorgehensweise bei Vertragsverletzungsverfahren und insbesondere bei der
Anwendung von Artikel 260 Absatz 3 AEUV noch vor dem Sommer zu überprüfen,
damit zukünftig die zeitnahe und effektive Umsetzung gewährleistet wird.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4499_de.htm

Kommission; Einhaltung der Energieeffizienzrichtlinie bei GRI und PTL und
SLO angemahnt
Die Kommission forderte GRI und PTL am 26.02.2015 in einer Stellungnahme
offiziell dazu auf, die Energieeffizienzrichtlinie (Richtlinie 2012/27/EU) vollständig
umzusetzen. Die Richtlinie hätte bis zum 05.06.2014 in nationales Recht umgesetzt
werden müssen. Wird die Richtlinie weiterhin nicht umgesetzt, kann die Kommission
beim EuGH ein Vertragsverletzungsverfahren gem. Artikel 258 AEUV einleiten. SLO
hat die Richtlinie bereits in innerstaatliches Recht umgesetzt, versäumte es jedoch,
bis zum 30.04.2014 einen nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan und eine
langfristige Strategie zur Mobilisierung von Investitionen in die Renovierung des
Bestandes an Wohn- und Gewerbegebäuden vorzulegen. Falls SLO seinen
rechtlichen Verpflichtungen nicht binnen zwei Monaten nachkommt, kann die
Kommission auch hier ein Vertragsverletzungsverfahren gem. Artikel 258 AEUV vor
dem EuGH einleiten.
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-4489_de.htm

Kommission; Klage gegen DEU wegen Verstoß gegen Pyrotechnikrichtlinie
Die Kommission hat am 26.02.2015 beschlossen, Klage gegen DEU vor dem EuGH
einzureichen. Die Kommission sieht ein Handelshindernis für den Binnenmarkt darin,
dass DEU trotz Prüfung in anderen Mitgliedstaaten und CE-Kennzeichnung, für den
Verkauf von pyrotechnischen Waren zusätzliche Verwaltungsanforderungen
auferlegt. Diese bestanden bisher darin, dass auch für pyrotechnische Waren mit
CE-Kennzeichnung in DEU vor dem in Verkehr bringen zuerst eine Anzeige an die
Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) stattzufinden hatte samt Vorlage der
Gebrauchsanweisung. Verkäufer mussten eine Notifizierungsgebühr entrichten und
konnten durch die BAM aufgefordert werden, die Gebrauchsanweisungen zu ändern,
obwohl die Gegenstände in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellt und
durch eine akkreditierte Stelle zertifiziert worden waren. Die Kommission sah darin
einen Verstoß gegen die Richtlinie über pyrotechnische Gegenstände (2007/23/EG),
was sie DEU im Januar 2014 mitteilte. Daraufhin verzichtete DEU auf die Pflicht der
BAM-Notifizierungsnummer. Trotz Verringerung des Verwaltungsaufwandes sieht die
Kommission den Rechtsverstoß als nicht vollständig beseitigt.
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-4489_en.htm

                        Bericht aus Brüssel 05/2015 vom 06.03.2015                  5
Kommission; Fusionskontrollprüfung wegen geplanter Übernahme von Alstom
durch General Electric
Die Kommission hat am 23.02.2015 für die am 19.01.2015 angemeldete Übernahme
der Alstom Geschäftsbereiche Thermische Energie, Erneuerbare Energie und
Energieübertragung durch General Electric (GE) eine eingehende Untersuchung
eingeleitet, um festzustellen, ob diese mit der EU-Fusionskontrollverordnung
vereinbar ist. Eine vorläufige Untersuchung hat wettbewerbsrechtliche Bedenken
ergeben hinsichtlich des Marktes für Hochleistungsturbinen, die hauptsächlich in
Gaskraftwerken eingesetzt werden. Durch die Fusion würde einer der drei
wichtigsten Wettbewerber von GE wegfallen. Dies könnte zu einem Preisanstieg,
Einschränkungen in den Wahlmöglichkeiten der Kunden und einem
Innovationsrückgang des Sektors führen. Die Kommission hat nun Zeit bis zum
08.07.2015, um den abschließenden Beschluss zu erlassen. Schlüsse auf die
Ergebnisse sind durch die Einleitung der eingehenden Prüfung nicht zu ziehen.
http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_1404

Kommission; Gemeinschaftsunternehmen von Daimler und Kamaz (Russland)
genehmigt
Am      23.02.2015       genehmigte    die    Kommission      die   Bildung   eines
Gemeinschaftsunternehmens der deutschen Daimler AG und der russischen Kamaz
OJSC. Während Daimler vornehmlich Passagierwagen, LKW und Busse entwickelt,
baut und vertreibt, ist Kamaz überwiegend spezialisiert auf die Produktion von LKW
und Panzern. Das Gemeinschaftsunternehmen wird in der LKW Produktion tätig
sein, insbesondere im Bereich des Schweißens und Lackierens von LKW-Kabinen.
Da das Gemeinschaftsunternehmen ausschließlich in Russland und Weißrussland
tätig sein wird, hat die Kommission keine wettbewerbsrechtlichen Probleme gesehen.
http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_7497

Kommission; Freigabe unter Auflagen für Beteiligung an De Vijver Media durch
Liberty Global
Am 24.02.2015 hat die Kommission nach eingehender Prüfung dem internationalen
Kabelnetzbetreiber Liberty Global den Erwerb einer Beteiligung an dem belgischen
Medienunternehmen De Vijver Media NV genehmigt. Bei De Vijver handelt es sich
um ein belgisches Medienunternehmen mit Sitz in Vilvoorde, welches Anbieter der
Programme Vier und Vijf ist. Vier ist ein Vollprogramm, während Vijf speziell Frauen
ansprechen soll. Zielgruppe beider Programme ist die niederländischsprachige
Bevölkerung Belgiens. Liberty Global ist kontrollierender Anteilseigner des
Unternehmens Telenet, das wiederum ein Kabelnetz in Flandern und in Teilen von
Brüssel besitzt und betreibt. Da Bedenken bestanden, dass De Vijver nach dem
Zusammenschluss Fernsehanbieter, die mit Telenet in Wettbewerb stehen, Lizenzen
für seine Programme verweigern würde, hat die Kommission ihre Entscheidung an
die Erfüllung verschiedener Verpflichtungen geknüpft. Durch die Verpflichtungen wird
sichergestellt, dass die Wettbewerber von Telenet ihren Abonnenten die Programme
Vier und Vijf anbieten können und gegenüber Telenet keinen Wettbewerbsnachteil
haben.
http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_7194

Kommission; Beihilfen für dänische Offshore Windkraftanlage gebilligt
Am 26.02.2015 hat die Kommission DNK Beihilfen für eine 400 MW Windkraftanlage
vor der Küste Westdänemarks bei Horns Rev gebilligt. Durch die Anlage wird ein
wichtiger Beitrag zur Entkarbonisierung der Wirtschaft erwartet. DNK gewährt dem
Betreiber der Windkraftanlage eine festgesetzte Prämie über dem Strommarktpreis.
Finanziert wird diese durch den Danish Public Service Obligation (PSO)Tarif, eine

                        Bericht aus Brüssel 05/2015 vom 06.03.2015                6
Gebühr, welche zur Unterstützung von erneuerbaren Energien für alle konsumierte
Energie in DNK erhoben wird. Der Betreiber wird ausgewählt durch ein
Auswahlverfahren zur Ermittlung des besten Angebots, d.h. der niedrigsten
benötigten Prämie.
http://ec.europa.eu/competition/state_aid/newsletter/current_issue.pdf

EuG; Urteil zu staatlichen Beihilfen für France Télécom bei Beamtenpensionen
Das europäische Gericht hat am 26.02.2015 die Nichtigkeitsklagen von FRA und
France Télécom (nun Orange) gegen die Kommission abgewiesen. Anlässlich der
Liberalisierung des Telekommunikationssektors reformierte FRA 1997 die
Finanzierung der Ruhegehälter für die Beamten. Seit der Reform zahlt France
Télécom, wie alle anderen Unternehmen, nur noch einen Arbeitgeberbeitrag. Mit
Beschluss vom 20.12.2011 genehmigte die Kommission die Beihilfe, die die
Finanzierungsreform nach ihren Feststellungen enthielt, knüpfte diese Genehmigung
jedoch an bestimmte Voraussetzungen. Gegen diese Entscheidung richteten sich die
Nichtigkeitsklagen. Das EuG bestätigte in seinem Urteil die Position der Kommission,
dass die Finanzierungsform für die Ruhegehälter nach der Umwandlung der France
Télécom in eine Aktiengesellschaft eine staatliche Beihilfe darstellt. Diese staatliche
Beihilfe sei allerdings unter den von der Kommission aufgestellten Bedingungen
zulässig, da sie mit dem Binnenmarkt vereinbar sei.
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2015-02/cp150025de.pdf

Kommission; Index des digitalen Europa: DEU im Mittelfeld
Die Kommission veröffentlichte am 24.02.15 ihren neuen Index für die digitale
Wirtschaft und Gesellschaft. Der Index liefert nach Ländern aufgeschlüsselte
Momentaufnahmen der Konnektivität (Verfügbarkeit schneller und erschwinglicher
Breitbandverbindungen), der Internetkompetenzen, der Nutzung von Online-
Angeboten (von Nachrichten bis zu Einkäufen) und des Entwicklungsstands der
Digitaltechnik (elektronische Rechnungstellung, Cloud-Dienste, elektronischer
Geschäftsverkehr) sowie der digitalen öffentlichen Dienste (z.B. elektronische
Behörden- und Gesundheitsdienste). Der Index stellt ein uneinheitliches Bild über
den Fortschritt der Digitalisierung in Europa fest. Im Gesamtranking nimmt DEU den
10. Platz ein. Beim Online-Shopping liegen die Deutschen mit 80% der 16 bis 74
Jährigen über dem EU-Durchschnitt von 63%. Unter dem Durchschnitt liegen sie mit
18% gegenüber einem EU-Durchschnitt von 33% bei der Nutzung elektronischer
Behördendienste. Europaweit betrachtet nutzten im Jahr 2014 74% das Internet
regelmäßig (2013 noch 72%). Besondere Bedeutung kommt dem Index vor dem
Hintergrund zu, dass eine der Hauptprioritäten der Juncker-Kommission der Aufbau
eines echten digitalen Binnenmarktes ist. Eine Strategie dafür wird zurzeit von der
Kommission ausgearbeitet und soll im Mai vorgestellt werden. Die Strategie dient der
Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen, damit die europäischen Bürger und
Unternehmen die gewaltigen Möglichkeiten, die die Digitaltechnik bietet,
grenzübergreifend nutzen können. Durch den Aufbau eines digitalen Binnenmarkts
lassen sich in Europa in den nächsten fünf Jahren bis zu 250 Mrd. EUR an
zusätzlichem Wachstum generieren und Hunderttausende neue Arbeitsplätze
schaffen.
http://ec.europa.eu/digital-agenda/en/digital-agenda-scoreboard

Rat; Wettbewerbsfähigkeitsrat, Teil Binnenmarkt und Industrie am 02.03.2015
Am 02.03.2015 tagte der Wettbewerbsfähigkeitsrat, Teil Binnenmarkt und Industrie.
Der Rat verabschiedete Ratsschlussfolgerungen zur EU-Binnenmarktpolitik. In der
Debatte zum EU-Binnenmarkt sprachen sich Kommission und Mitgliedstaaten für
eine Vertiefung des Binnenmarktes aus. Hierzu müssten bestehende Hindernisse

                         Bericht aus Brüssel 05/2015 vom 06.03.2015                  7
ausfindig gemacht und abgebaut werden. Als Prioritäten wurden dabei der digitale
Binnenmarkt sowie der Dienstleistungsbinnenmarkt genannt. Ein weiterer
Tagesordnungspunkt des Rates war die industrielle Wettbewerbsfähigkeit der EU mit
dem Augenmerk auf die Digitalisierung der Wirtschaft und eine politische Aussprache
dazu. Kommissarin Bieńkowska betonte, dass die Sensibilisierung von KMU für die
Digitalisierung, der Ausbau der Infrastruktur, die Interoperabilität, aber auch ein gutes
Regelungsumfeld, welches auch den Datenschutz umfasse, sowie die Aus-und
Fortbildung zentrale Schlüsselthemen seien. Die Ratspräsidentschaft betonte, dass
keine Zeit verschwendet werden dürfe, wenn Europa die digitale Revolution anführen
und den Wettbewerb ankurbeln wolle. Primär notwendig seien Handlungen
dahingehend, dass künstliche Hürden für Unternehmen und Bürger abgebaut
werden, um vollständig und gleichrangig vom Binnenmarkt zu profitieren. Die digitale
Revolution der Industrie und das digitale Unternehmertum im Allgemeinen müsse
gefördert werden. Der geplante Investmentplan für Europa solle dazu beitragen,
Investitionen einfacher, besser und leichter vorhersehbar zu fördern.
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/compet/2015/03/02-03/

Verkehr

Kommission;         Verschärfung       der   Durchführungsbestimmungen         für
Handgepäckkontrollen an europäischen Flughäfen
Am 01.03.2015 ist die Durchführungsverordnung 2015/187 der Kommission in Bezug
auf Handgepäckkontrollen (Änderung der Verordnung (EU) Nr. 185/2010) in Kraft
getreten. Zweck der neuen Regelungen ist eine Verbesserung der Vorkehrungen
gegen die Bedrohung durch im Handgepäck versteckte sog. unkonventionelle
Spreng- und Brandvorrichtungen. Laut der Kommission hätten jüngste Studien
ergeben, dass Terroristen weiterhin versuchen, neue Verstecke für derartige
Vorrichtungen, z.B. in Laptops oder anderen elektronischen Geräten, zu entwickeln,
um die geltenden Sicherheitsmaßnahmen bei Handgepäckkontrollen zu unterlaufen.
Die Durchführungsverordnung sieht u.a. höhere Standards für die an Flughäfen
eingesetzten Sprengstoffdetektoren sowie eine intensivere Prüfung elektrisch
betriebener Gegenstände, insbesondere Laptops, vor. Die Verschärfung von
Handgepäckskontrollen trägt dem erhöhten Bedrohungspotential Rechnung, dürfte
aber auch zu längeren Wartezeiten für Passagiere sowie einem erhöhten
Personalaufwand an europäischen Flughäfen führen.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32015R0187&rid=1

Kommission; 18 Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Führerscheinrichtlinie
ermahnt
Die Kommission hat am 26.02.2015 an 18 Mitgliedstaaten, darunter DEU und AUT,
mit Gründen versehene Stellungnahmen versandt und diese damit aufgefordert, die
EU-Führerscheinrichtlinie      2006/126/EG      korrekt      umzusetzen.       Die
Führerscheinrichtlinie    enthält    Regelungen      zur      Einführung    neuer
Führerscheinkategorien,      einer    harmonisierten      Gültigkeitsdauer    des
Führerscheindokuments sowie eines europäischen Führerschein-Informationsnetzes
(RESPER). Ziel der neuen Regelungen ist es, Betrugsmöglichkeiten einzuschränken,
die Freizügigkeit für Fahrzeugführer in der EU sicherzustellen und die
Verkehrssicherheit auf den europäischen Straßen zu erhöhen. DEU wurde
aufgefordert, die Definition der Kategorien A2       (Krafträder mit mittelstarker
Motorleistung) und C1 und C (LKW) in Einklang mit der Richtlinie zu bringen, die
Fahrzeuge der Kategorien CE (Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge), D1E (Züge aus
D1-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger Gesamtmasse) und DE

                         Bericht aus Brüssel 05/2015 vom 06.03.2015                    8
(Züge aus D-Zugfahrzeug und Anhänger mit mehr als 0,75 t zulässiger
Gesamtmasse) als nur fahrbar für Inhaber einer Bus- oder Kraftfahrerlizenz
auszuweisen und die Gültigkeit einer Führerscheinlizenz für Kleinlaster der Klassen
C1 und C1E auf 5 Jahre zu beschränken. DEU hat nun zwei Monate Zeit, um auf die
mit Gründen versehene Stellungnahme zu reagieren.
http://ec.europa.eu/transport/media/news/2015-02-26-infringements_en.htm

Energie

Kommission; Vorschläge zur Energieunion vom 25.02.2015
Die Kommission hat am 25.02.2015 Vorschläge für eine Energieunion („Die
Energieunion – sichere, nachhaltige, wettbewerbsfähige und bezahlbare Energie für
alle EU-Bürgerinnen und Bürger“) vorgelegt. Es handelt sich dabei um eine
Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten
Klimaschutzstrategie. Die Energieunion basiert auf fünf Dimensionen:
Energiesicherheit, Solidarität, Vertrauen; Schaffung eines vollständig integrierten
Energiebinnenmarktes;        Senkung     des    Energieverbrauchs     durch    höhere
Energieeffizienz; Dekarbonisierung der Wirtschaft; Forschung, Innovation und
Wettbewerbsfähigkeit. Für die Umsetzung der Energieunion wurde ein 15-Punkte
Aktionsplan vorgelegt, der im Laufe der Zeit regelmäßig überprüft und aktualisiert
werden soll, damit er auch bei sich ändernden Herausforderungen und neuen
Entwicklungen wirksam bleibt. Durch die Solidarität der Mitgliedstaaten
untereinander soll die Abhängigkeit von einem einzelnen Lieferanten verringert
werden. Um das Vertrauen der Mitgliedstaaten untereinander zu stärken, soll die
Transparenz bei Verträgen von Mitgliedstaaten über den Einkauf von Energie oder
Gas mit Drittstaaten verbessert werden. Die Mitteilung enthält aber keine
Verpflichtung zu einem gemeinsamen Gaseinkauf innerhalb der EU, sondern soll im
Einklang mit den WTO-Regeln und dem EU-Wettbewerbsrecht auf freiwilliger Basis
erfolgen. Die Energieversorgungssicherheit soll zukünftig durch einen noch engeren
Netzverbund erhöht werden. Zur Erhöhung der Energieeffizienz will die Kommission
Rechtsvorschriften in vollem Umfang umsetzen, neue Marktvorschriften einführen
und neue Infrastruktur entwickeln. Diese Strategie wurde ergänzt durch eine zweite
Mitteilung über den Stromverbund, in der die Maßnahmen zur Erreichung des
Stromverbundziels von 10% bis 2020 näher erläutert werden – die Mindestmenge,
die notwendig ist, damit Energie zwischen den Mitgliedstaaten fließen und gehandelt
werden kann. Als Drittes legte die Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Das
Paris-Protokoll - ein Blueprint zur Bekämpfung des globalen Klimawandels nach
2020“ vor, in der sie ihre Vorstellungen für ein weltweites Klimaabkommen darlegt,
welches im Dezember 2015 in Paris geschlossen werden soll. Die Mitteilung enthält
ebenfalls einen Aktionsplan für die „Klimadiplomatie“. Zu den drei Mitteilungen wurde
jeweils ein Anhang hinzugefügt, der einen tabellarischen Überblick über die
einzelnen Maßnahmen gewährt.
http://ec.europa.eu/priorities/energy-union/index_en.htm

ESP; Neue Stromtrasse verbindet ESP und FRA
Eine neue Stromtrasse zwischen ESP und FRA wurde am 20.02.2015 offiziell
eingeweiht. Sie verbindet in Zukunft die iberische Halbinsel mit anderen
Energiemärkten in Europa und erhöht die Kapazitäten des bereits bestehenden
Stromverbundes beider Staaten von 1.400 Megawatt auf 2.800 Megawatt. Das
Projekt kostete insgesamt 700 Mio. EUR und wurde mit 255 Mio. EUR durch das
europäische Energieprogramm zur Konjunkturbelebung (EEPR - Verordnung (EG)
Nr. 663/2009) gefördert. Der Europäische Rat forderte alle Mitgliedstaaten im

                        Bericht aus Brüssel 05/2015 vom 06.03.2015                 9
Oktober 2014 auf, bis 2020 einen Verbundgrad von mindestens 10% ihrer
vorhandenen Stromerzeugungskapazität zu erreichen. Das bedeutet, dass jeder
Mitgliedstaat seine Stromleitungen so auslegen sollte, dass mindestens 10% des in
seinen Kraftwerken erzeugten Stroms grenzüberschreitend in Nachbarstaaten
weitergeleitet werden kann, damit bei Kraftwerksausfällen die Versorgungssicherheit
gewährleistet bleibt. Wie dieses Ziel erreicht werden soll beschreibt die Kommission
in einer der am 25.02.2015 veröffentlichten Mitteilung zur Energieunion (vgl. Beitrag
in diesem BaB). Bislang deckte die Kapazität des Stromverbunds zwischen FRA und
ESP nur 3% der Nachfragespitzen auf der iberischen Halbinsel und hinderte somit
die Energieunternehmen aus ESP und PTL daran, sich am EU-Energiebinnenmarkt
zu beteiligen. Vor diesem Hintergrund trägt die neue Stromtrasse zur Schaffung
eines regionalen Strommarkts im Südwesten Europas und damit zur Energieunion
bei.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4463_de.htm

Kommission; Umweltbehörde veröffentlicht Studie zu erneuerbaren Energien
in Europa
Die europäische Umweltbehörde (EEA) kommt in dem am 17.02.2015
veröffentlichten Bericht („Erneuerbare Energie in Europa – geschätzter Anstieg und
Wirkungen; Renewable energy in Europe - approximate recent growth and knock-on
effects“) zu dem Schluss, dass die Ziele des Klima- und Energiepakets 2030, den
Anteil an erneuerbaren Energien in der EU bis 2020 auf 20% und bis 2030 auf 27%
zu erhöhen, voraussichtlich erreicht werden. DEU konnte den Anteil an erneuerbaren
Energien zwischen 2012 und 2013 nur leicht von 12,4% auf 12,9% steigern. Mit
diesem Anteil an erneuerbaren Energien befindet sich DEU im Mittelfeld, den
höchsten Anteil weisen hingegen SWE (56%), LET (36%), FIN (34,9%) und AUT
(43,5%) auf. Die Mitgliedstaaten MTA, LUX, die NDL und GBR bilden mit einem
Anteil von unter 5% die Schlusslichter in der EU. Im EU-Durchschnitt lag der Anteil
mit 14,9% im Jahr 2013 etwas höher als 2012 mit 14,1%.
http://www.eea.europa.eu/publications/renewable-energy-in-europe-approximated

Kommission; Anmeldefrist für die „Sustainable Energy Week Awards“
verlängert
Noch bis zum 16.03.2015 sind u. a. Städte und Unternehmen, die nachhaltige
Energieprojekte in Europa durchführen, angehalten sich für die sog. Sutainable
Energy Awards zu bewerben. Die Preise werden während der „Sustainable Energy
Week“ vom 15.-19.06.2015 vergeben. Zusätzlich lädt die Kommission noch bis zum
27.03.2015 Akteure des Energiesektors ein, sich an einer Konferenz während der
„Sustainable Energy Week“ zu beteiligen.
http://www.eusew.eu/

Forschung

Rat; Aussprache zur Innovationspolitik im Europäischen Forschungsraum
Der Rat der Forschungsminister hat auf seiner formellen Sitzung am 03.03.2015 eine
Orientierungsaussprache zur Stärkung von Forschung und Innovation im
Europäischen Forschungsraum gehalten. Den inhaltlichen Rahmen für die
Diskussion gaben die Präsentation des Jahreswachstumsbericht 2015 durch die
Kommission sowie der aktuelle Stand der Verhandlungen über den Juncker-Plan
(Europäischer Fonds für strategische Investitionen) vor. Beschlüsse wurden keine
gefasst; Ratsschlussfolgerungen sind jedoch für die nächste Tagung der
Forschungsminister im Mai geplant.

                        Bericht aus Brüssel 05/2015 vom 06.03.2015                10
http://www.consilium.europa.eu/en/meetings/compet/2015/03/st06715_en15_pdf/

Kommission; Europäische Bürgerinitiative gegen Tierversuche
Die Europäische Bürgerinitiative „Stop Vivisection“ hat mit über einer Mio.
Unterschriften in mindestens sieben der 28 Mitgliedstaaten das erforderliche Quorum
erreicht. Dies gab die Kommission am 03.03.2015 bekannt. Infolgedessen wird die
Kommission innerhalb der nächsten drei Monate die Organisatoren der Initiative
nach Brüssel einladen, um sich mit deren Forderungen zu befassen und
anschließend eine mögliche Anpassung der Rechtslage zu prüfen. Im EP wird eine
öffentliche Anhörung zu den Anliegen der Initiative stattfinden. „Stop Vivisection“ ist
nach „Right2Water“ und „Einer von uns“ die dritte Europäische Bürgerinitiative, die
die erforderliche Zahl an Unterschriften für eine Befassung der EU-Institutionen
erreicht hat. Kernanliegen von „Stop Vivisection“ ist die Abschaffung von
Tierversuchen zu wissenschaftlichen Zwecken, verbunden mit der Außerkraftsetzung
der Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke
verwendeten Tiere. Insgesamt haben die Organisatoren der Initiative mehr als
1.173.000 Unterschriften gesammelt. Die mit Abstand meisten Unterzeichner fanden
sich in ITL (690.000 Unterschriften), gefolgt von DEU (164.000) und FRA (61.000).
http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/initiatives/finalised/details/2012/000007

Kommission; Öffentliche Konsultation zum 7. Forschungsrahmenprogramm
Die Kommission hat am 23.02.2015 eine Öffentliche Konsultation zur Bewertung des
7. Forschungsrahmenprogramms der EU (FP7) gestartet. Forschungsakteure,
öffentliche Einrichtungen, aber auch Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich zu
beteiligen und ihre Einschätzungen abzugeben. Die Konsultation soll ein möglichst
umfassendes Bild ermitteln, wie das FP7 von den verschiedenen Adressaten
aufgenommen wurde. Insbesondere ist für die Kommission von Interesse, welche
Fortschritte und positiven Effekte erreicht wurden, welche neuen Impulse gesetzt
werden konnten und wo Verbesserungsbedarf, besonders in der Verteilung von
Geldern, besteht. Die Ergebnisse der Online-Befragung werden sowohl öffentlich
gemacht als auch einer „High Level“-Expertengruppe zur Verfügung gestellt, die
einen offiziellen Evaluationsbericht für die Kommission erarbeiten soll. Das FP7 hatte
eine Laufzeit vom 01.01.2007 bis 31.12.2013, wobei einige der daraus geförderten
Forschungsprojekte – insbesondere solche der letzten Ausschreibungsrunden –
nach wie vor andauern. Anfang 2014 ist an die Stelle von FP7 das neue EU-
Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ getreten.
http://ec.europa.eu/research/consultations/fp7-ex-post-evaluation-
2015/consultation_en.htm

Finanzdienstleistungen

EP; Investitionspaket
In den federführenden EP-Ausschüssen (EP-Wirtschaftsausschuss und EP-
Haushaltsausschuss) fanden am 23.02.2015 und am 26.02.2015 erste gemeinsame
Aussprachen zum Verordnungsvorschlag für den Europäischen Fonds für
strategische Investitionen (EFSI) vom 13.01.2015 (vgl. BaB 2/2015) statt. Co-
Berichterstatter sind MdEP Dr. Udo Bullmann (S&D/DEU) und MdEP José
Fernandez (EVP/PRT). Die Co-Berichterstatter hoben die Bedeutung des
Verordnungsvorschlags angesichts der steigerungsfähigen wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit der Mitgliedstaaten und der in Teilen der EU erkennbaren
Investitionslücke hervor. Sie betonten die mit dem angestrebten raschen Abschluss
des Legislativverfahrens für das EP verbundenen Herausforderungen. MdEP Dr.

                         Bericht aus Brüssel 05/2015 vom 06.03.2015                  11
Bullmann thematisierte die Problemstellungen, entlang derer im Legislativprozess
Lösungen erreicht werden müssen: Der Finanzierungsgrad des EFSI, die Qualität
der Fondsstrategie, mögliche alternative operative Mittel, mit denen das Gemeinwohl
gestärkt werden könnte, die Begleitung des Prozesses durch das EP als
Haushaltsgesetzgeber und der geeignete Policy Mix. MdEP Fernandez stellte in
Frage, ob aus Gründen der Glaubwürdigkeit des Investitionspakets eine Garantie mit
dem Ziel der Mobilisierung privater Mittel ausreichend sein wird. In der Debatte
wurde überwiegend grundsätzliche Zustimmung zum Ziel des Investitionspakets
deutlich. Der EFSI dürfe bereits bestehende Finanzierungsmöglichkeiten der EIB
oder aus dem EU-Haushalt nicht ersetzen, sondern müsse sie in besonders
risikoreichen Bereichen ergänzen.

EuG; Niederlassungserfordernisse von Clearingsystemen
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) erklärte am 04.03.2015 in der
Rechtsache T-496/11 (GBR / EZB) das von der EZB am 05.07.2011 veröffentlichte
„Eurosystem Oversight Policy Framework“ (Überwachungsrahmen) insoweit für
nichtig, als zentrale Gegenparteien im Euroraum ansässig sein müssen. In dem
Überwachungsrahmen führte die EZB aus, dass die Wertpapierabwicklungssysteme
und die Clearingsysteme mit zentraler Gegenpartei Schlüsselbestandteile des
Finanzsystems seien. Ein finanzielles, rechtliches oder operationelles Problem, das
diese Systeme betrifft, könne eine systemische Störung des Finanzsystems
verursachen. Dies gelte für zentrale Gegenparteien in besonderer Weise, da sich bei
ihnen die Kredit- und Liquiditätsrisiken bündeln. Im Überwachungsrahmen wird
betont, dass sich Fehlfunktionen bei Clearingsystemen außerhalb des Euroraums
negativ auf im Euroraum ansässige Zahlungssysteme auswirken könnten, obwohl
das Eurosystem über keinen unmittelbaren Einfluss auf solche Clearingsysteme
verfüge. Die EZB leitet daraus ab, dass Clearingsysteme, die Zahlungsvorgänge in
Euro abwickelten, im Euroraum als Rechtspersönlichkeit eingetragen sein und alle
Kernfunktionen vom Euroraum aus überwacht und gesteuert werden sollten. Die
Standortvorgabe soll für alle Clearingsysteme gelten, die täglich über ein
durchschnittliches Nettoausfallrisiko von mehr als 5 Mrd. EUR bei einer der auf Euro
lautenden Hauptproduktkategorien aufwiesen. GBR hat u. a. mit der Begründung
Klage erhoben, dass die EZB nicht befugt sei, zentralen Gegenparteien ein
Standorterfordernis aufzuerlegen. Dem EuG zufolge geht das streitige
Standorterfordernis über den Rahmen der bloßen Überwachung hinaus, da es die
Tätigkeit von Clearingsystemen reguliert. Die EZB habe dazu aber keine Befugnis,
da sich ihre Befugnis nach Art. 127 Abs. 2 AEUV allein auf Zahlungssysteme
beschränkt. Das EuG verwirft auch das Argument der EZB, dass die ihr übertragene
Aufgabe, das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern,
zwangsläufig die Regulierung von Clearingsystemen bedinge. Nach Ansicht des EuG
muss die EZB in diesem Fall den Gesetzgeber auf der Grundlage von Art. 129 Abs. 3
AEUV ersuchen, die Satzung des Eurosystems und der EZB entsprechend zu
ändern.
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=9ea7d2dc30dd2e1dbc
7000fd4756b4b9cc5f1e6c72df.e34KaxiLc3qMb40Rch0SaxuPbhv0?text=&docid=162
667&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=585

Finanzen

Kommission; PTL wegen Kfz-Zulassungssteuer verklagt
Am 26.02.2015 beschloss die Kommission, PTL vor dem EuGH zu verklagen, weil
das Land es versäumt hätte, die Vorschriften für eine Kfz-Zulassungssteuer für

                        Bericht aus Brüssel 05/2015 vom 06.03.2015               12
eingeführte Gebrauchtwagen zu ändern. Bei der Festsetzung des steuerpflichtigen
Werts von Gebrauchtwagen würde nach portugiesischem Recht nicht der
tatsächliche Wert des Fahrzeugs zugrunde gelegt. Bei Fahrzeugen, die weniger als
ein Jahr alt bzw. älter als fünf Jahre wären, würde kein Wertverlust bzw. kein weiterer
Wertverlust mehr berücksichtigt. Dies könne dazu führen, so die Kommission, dass
eingeführte Fahrzeuge stärker besteuert werden als solche, die in PTL gekauft
worden wären. Dies stünde in Widerspruch zu Artikel 110 AEUV.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4495_de.htm?locale=en

EuGH; Urteil zur tschechischen Steuer auf den unentgeltlichen Erwerb von
Treibhausgasemissionszertifikaten
Am 26.02.2015 entschied der EuGH: Das Unionsrecht steht der tschechischen
Steuer auf den unentgeltlichen Erwerb von Treibhausgasemissionszertifikaten durch
Stromerzeuger entgegen, wenn diese Steuer mehr als 10% der Zertifikate trifft. Der
EuGH        führte    dazu     aus:  Die    Richtlinie   über    den    Handel     mit
Treibhausgasemissionszertifikaten in der EU sieht vor, dass die Mitgliedstaaten für
den Zeitraum 2008-2012 mindestens 90% der Zertifikate kostenlos zuteilen. In den
Jahren 2011 und 2012 unterlag nach den tschechischen Rechtsvorschriften der
unentgeltliche Erwerb von Zertifikaten durch Stromerzeuger einer Schenkungsteuer
in Höhe von 32%. Die durch diese Steuer erzielten Einnahmen waren dazu
bestimmt, die Betreiber von Solarenergieanlagen zu unterstützen. ŠKO-ENERGO,
ein tschechischer Stromerzeuger, der dieser Steuer unterlag, rügte vor den
tschechischen Gerichten ihre Unvereinbarkeit mit der Richtlinie. Das Oberste
Verwaltungsgericht der CZR, im Rechtsmittelverfahren mit dem Rechtsstreit befasst,
fragte den EuGH, ob die Richtlinie dieser Steuer entgegenstehe. In seinem Urteil
wies der EuGH zunächst darauf hin, dass die Richtlinie angesichts der für die
entgeltliche Zuteilung von Zertifikaten vorgesehenen Obergrenze von 10% nicht nur
der unmittelbaren Festsetzung eines Preises für die Zuteilung von Zertifikaten
entgegensteht, sondern auch der nachträglichen Erhebung einer Abgabe auf diese
Zuteilung. Folglich ist die angefochtene Steuer, die im Anschluss an die Zuteilung der
Zertifikate erhoben wird, nicht mit der Richtlinie vereinbar, wenn diese Obergrenze
nicht beachtet wird; dies zu prüfen ist Sache des nationalen Gerichts. Der EuGH
stellte ferner fest, dass die Anwendung dieser Steuer nicht mit dem Ziel gerechtfertigt
werden kann, zusätzliche Einnahmen zu erzielen, die bestimmten Erzeugern grüner
Energie zugute kommen.
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=9ea7d2dc30dd690282
6fa3a94416b8e3d7e0fd913a86.e34KaxiLc3qMb40Rch0SaxuPbhv0?text=&docid=16
2532&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=516115

Kommission; DEU wegen Begrenzung der MwSt.-Befreiung für geteilte
Dienstleistungen verklagt
Am 26.02.2015 beschloss die Kommission DEU, beim EuGH zu verklagen, um nach
ihrer Ansicht sicherzustellen, dass die deutschen Vorschriften zur MwSt.-Befreiung
von Kosten für geteilte Dienstleistungen dem EU-Recht entsprächen. Laut der
Mehrwertsteuerrichtlinie       wären      Dienstleistungen,      die   Kostenteilungs-
zusammenschlüsse (d.h. Zusammenschlüsse von Steuerpflichtigen zu dem Zweck,
gemeinsam Dienstleistungen von Dritten zu erwerben) ihren Mitgliedern erbringen,
von der Mehrwertsteuer befreit, sofern die Tätigkeit der Mitglieder von der MwSt.
befreit wäre, die geteilten Dienstleistungen unmittelbar für die Ausübung der Tätigkeit
der Mitglieder erforderlich wären, die Zusammenschlüsse die genaue Erstattung des
jeweiligen Anteils der gemeinsamen Kosten forderten und die MwSt.-Befreiung nicht
zu einer Wettbewerbsverzerrung führte. Die in der Richtlinie vorgesehene MwSt.-
Befreiung wäre nicht auf bestimmte Wirtschaftszweige beschränkt. Durch die

                         Bericht aus Brüssel 05/2015 vom 06.03.2015                 13
Beschränkung der MwSt.-Befreiung auf den Gesundheitssektor stünden die
deutschen MwSt.-Vorschriften in Widerspruch zum EU-Recht.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4493_de.htm?locale=en

Kommission;         Stabilitäts-    und      Wachstumspakt        und      Prüfung
makroökonomischer Ungleichgewichte
Die Kommission legte am 25.02.2015 eine Mitteilung mit Empfehlungen zum
weiteren Vorgehen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie am
26.02.2015 die Ergebnisse der vertieften Prüfung der makroökonomischen
Ungleichgewichte in 16 Mitgliedstaaten vor. Der Jahreswachstumsbericht 2015 vom
November 2014 bildete den Auftakt des Europäischen Semesters 2015. Mit dem
zeitgleich vorgelegten Warnmechanismus-Bericht wurde das jährliche Verfahren zur
Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte eingeleitet. Im
Warnmechanismus-Bericht war eine vertiefte Prüfung der wirtschaftlichen
Entwicklung in insgesamt 16 Mitgliedstaaten angekündigt worden. Vertiefte
Prüfungen wurden auch für DEU durchgeführt, um sich ein besseres Bild von der
außenwirtschaftlichen Position dieser Staaten zu verschaffen, binnenwirtschaftliche
Entwicklungen zu analysieren und zu prüfen, ob Ungleichgewichte bestehen. Etwa
im Falle DEU wies der Bericht unter anderem auf einen erhöhten
Leistungsbilanzüberschuss hin. Die am 26.02.2015 veröffentlichten Ergebnisse der
Kommission erläuterten: Von den 16 Mitgliedstaaten, bei denen im November 2014
makroökonomische Ungleichgewichte festgestellt wurden, hat die Kommission die
Verfahrensstufen im präventiven Arm des Verfahrens zur Vermeidung und Korrektur
makroökonomischer Ungleichgewichte für FRA und BUL herabgestuft (nach
Kategorie 5 = exzessives Ungleichgewicht, das entschiedene politische Maßnahmen
und eine besondere Überwachung erfordert). Die Herabstufung erfolgte primär
wegen der hohen Schuldenstände und der mangelnden Wettbewerbsfähigkeit.
Ebenfalls in diese Kategorie werden ITL, KRO, PTL eingestuft. Mitgliedstaaten in
dieser Kategorie werden nach Vorlage der Nationalen Reformpläne und der
Stabilitäts- und Konvergenzprogramme im Mai 2015 erneut überprüft und können in
den korrektiven Arm des Verfahrens zur Vermeidung und Korrektur
makroökonomischer Ungleichgewichte überführt werden, falls die Pläne als nicht
ausreichend bewertet werden. DEU wird auf Kategorie 3 (= Ungleichgewicht, das
entschiedene politische Maßnahmen und Überwachung erfordert) herabgestuft. Die
Kommission ist der Auffassung, dass die privaten und öffentlichen Investitionen in
DEU zu gering sind. Die Kommission regt an, dass durch eine Anhebung der
Binnennachfrage und eine Beschleunigung der Investitionstätigkeit der Überschuss
abgebaut werden könnte. Gleichzeitig könnte das Wachstum gefördert und die
Konjunktur belebt werden. Zum weiteren Vorgehen im Rahmen des Stabilitäts- und
Wachstumspakts empfiehlt die Kommission, gegen BEL, ITL und FIN kein
Defizitverfahren zu eröffnen, obwohl die Maßnahmen dieser Mitgliedstaaten für eine
Einhaltung des Referenzwerts für den Schuldenstand noch nicht ausreichen.
Darüber hinaus empfiehlt die Kommission, dass FRA zur Korrektur seines
übermäßigen Defizits eine weitere Frist bis 2017 gewährt wird. Mit dieser
Empfehlung verknüpft sie Ziele für die haushaltspolitischen Anpassungen, die ab Mai
regelmäßig überprüft werden sollen. Die Empfehlungen der Kommission müssen
vom Rat formal angenommen werden. Ab März 2015 soll weiter der Dialog mit den
Mitgliedstaaten geführt werden, wenn diese ihre nationalen Reformprogramme und
Stabilitäts- und Konvergenzprogramme (mittelfristige Finanzplanung) ausarbeiten.
Die Programme sind bis Ende April 2015 der Kommission zu übermitteln und werden
im Mai 2015 geprüft. Auf dieser Grundlage wird die Kommission im Mai 2015 ihre
länderspezifischen Empfehlungen für 2015/2016 vorlegen.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4504_de.htm?locale=en

                        Bericht aus Brüssel 05/2015 vom 06.03.2015              14
http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/csr2015/cr2015_comm_en.pdf
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-4511_de.htm?locale=en

EP; Sonderausschuss zu angeblichen Steuerabsprachen konstituiert
Am 26.02.2015 konstituierte sich der Sonderausschuss des EP zu den sogenannten
Luxleaks, um „Steuervorbescheide und andere Maßnahmen ähnlicher Art oder
Wirkung“ in den EU-Ländern zu untersuchen und Empfehlungen für die Zukunft
abzugeben (vgl. BaB 04/2015). Dem Ausschuss gehören 45 Mitglieder an. Zum
Vorsitzenden wurde MdEP Alain Lamassoure (EVP/FRA) gewählt. Die deutschen
Mitglieder sind MdEP Bernd Lucke (ECR), gewählt zum stellvertretenden
Vorsitzenden, MdEP Burkhard Balz (EVP), MdEP Fabio de Masi (GUE), MdEP
Markus Ferber (EVP), MdEP Sven Giegold (Grüne), MdEP Peter Simon (S&D),
MdEP Michael Theurer (ALDE) und als Stellvertreter MdEP Sylvia-Yvonne Kaufmann
(S&D), MdEP Thomas Mann (EVP) und MdEP Andreas Schwab (EVP).
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-
room/content/20150226IPR27802/html/Alain-Lamassoure-elected-chair-of-Special-
Committee-on-Tax-Rulings
http://www.europarl.europa.eu/committees/de/taxe/members.html

Rat, Eurogruppe; Einigung mit GRI über die Verlängerung des II.
Hilfsprogramms
Auf einer Sondersitzung der Eurogruppe am 20.02.2015 verständigte sich die
Eurogruppe unter Vorbehalt auf eine Verlängerung des II. griechischen
Hilfsprogramms um vier Monate bis Ende Juni 2015. Zuvor hatte der griechische
Finanzminister Giannis Varoufakis in einem Schreiben vom 18.02.2015 beantragt,
die Vereinbarung der EFSF mit GRI über die Hauptfinanzhilfefazilität vom 12.12.2012
um sechs Monate zu verlängern. Die Einigung knüpfte die Eurogruppe an eine Reihe
von Bedingungen. Daraufhin verpflichtete sich GRI, insbesondere mit Schreiben vom
24.02.2014 zu einem erfolgreichen Abschluss des aktuellen Programms, wobei die
Flexibilität der bestehenden Regelungen gemeinsam mit den griechischen Behörden
und „den Institutionen", vormals Troika genannt, Kommission, IWF und EZB, genutzt
werden sollte. Zudem bekräftigte GRI, allen Verpflichtungen gegenüber seinen
Gläubigern nach zu kommen, „breitere und tiefere“ Strukturreformen in Angriff zu
nehmen sowie die Rücknahme von Reformmaßnahmen und einseitige Änderungen
der Reformpolitik zu unterlassen, die negative Auswirkungen auf die Haushaltsziele,
die wirtschaftliche Erholung und die Finanzstabilität haben könnten. Abschließend
gab dann die Eurogruppe am 25.02.2015 nach Prüfung des zum Teil recht
auslegungsfähigen griechischen Schreiben grünes Licht für die Verlängerung, der in
der Folge verschiedene nationalen Parlamente, so der Deutsche Bundestag am
27.02.2015 zustimmten.
http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/02/150220-eurogroup-
statement-greece/
http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2015/02/140224-eurogroup-
statement-greece/

EP, Rat; EU-Haushalt 2016 und Einigung zur Revision des Mehrjährigen
Finanzrahmens 2014-2020
Am 26.02.2015 stimmte der Haushaltsauschuss des EP einer Resolution zu den
Prioritäten des EU-Haushalts 2016 zu, die wirtschaftliches Wachstum durch
Unterstützung von Beschäftigung und Unternehmertum erzielen sollten. Der
Mehrjährige      Finanzrahmen    2014-2020     (MFR)     sieht   für    2016
Verpflichtungsermächtigungen von 150,21 Mrd. EUR vor. Das EP-Plenum wird sich
mit den Prioritäten im März befassen. Am 13.02.2015 hatte sich außerdem der

                        Bericht aus Brüssel 05/2015 vom 06.03.2015              15
Ausschuss der Ständigen Vertreter im Rat über einen Vorschlag der Kommission zur
Änderung der MFR-Verordnung geeinigt. Dabei ging es um die Übertragung von in
2014 nicht genutzten Mitteln für Verpflichtungen aus Programmen unter geteilter
Mittelverwaltung auf die Folgejahre. Diese Mittelbindungen in Höhe von 21,1 Mrd.
EUR waren 2014 nicht mehr in Anspruch genommen worden, da 300 von 645 EU-
Programmen aufgrund der späten Einigung zum MFR Ende 2013 nicht mehr
rechtzeitig hatten aufgenommen werden können. Die Mittelübertragung für 2015, die
in der Revision den Großteil der Verpflichtungsermächtigungen ausmachen (16,5
Mrd. EUR), wird im Berichtigungshaushalt Nr. 2 vorgenommen. Insgesamt bleiben
die Ausgabenobergrenzen unverändert. Die Einigung über die Revision wurde am
17.02.2015 durch den ECOFIN-Rat einstimmig gebilligt. Nach der Zustimmung durch
das EP muss der Rat die Revision der MFR-Verordnung noch formal annehmen.
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-
room/content/20150226IPR27862/html/Growth-solidarity-and-paying-the-bills-budget-
MEPs-vote-2016-budget-priorities
http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2015/02/150213-revised-
mff-2014-2020/

Soziales

Kommission; Studie: 30% der befragten Piloten über Agenturen oder mit Null-
Stunden-Verträgen beschäftigt
Die Kommission hat am 12.02.2015 zusammen mit der Universität Gent die Studie
„Atypische Beschäftigungsverhältnisse im Luftfahrtsektor“ veröffentlicht, aus der
hervor geht, dass Fluggesellschaften zunehmend sogenannte Null-Stunden-Verträge
nutzen. Für die Studie wurden 6.000 Piloten befragt. Davon sind 4.200 (70%)
selbstständig und arbeiten für eine Billigfluglinie. Die übrigen 30% wurden durch
Agenturen angestellt oder arbeiteten auf Basis eines Null-Stunden-Vertrages. Null-
Stunden-Verträge verpflichten einerseits den Arbeitgeber nicht dazu, Arbeit
anzubieten und andererseits kann der Arbeitnehmer die angebotene Arbeit
ablehnen. Die schlechten Arbeitsverträge veranlassen die Piloten, häufig ihre
Arbeitsplätze zu wechseln. Beinahe die Hälfte der Befragten gab an, den Arbeitgeber
seit Karrierebeginn mehr als sieben Mal gewechselt zu haben. Die Hauptgründe für
die zahlreichen Arbeitsplatzwechsel waren laut Bericht die erwarteten
Verbesserungen beim Sozialschutz und bessere Arbeitsbedingungen. Die Forscher
schlagen deshalb eine Verbesserung der EU-Regulierung für die Koordination der
Sozialversicherungssysteme vor.
https://www.eurocockpit.be/sites/default/files/report_atypical_employment_in_aviatio
n_15_0212_f.pdf

EuGH; Urteil zur Verhinderungspflicht von Missbrauch durch befristete
Arbeitsverträge in Bezug auf Kurzzeit-Beschäftigte des Kulturbetriebs
(Rechtssache C-238/14)
In seinem Urteil vom 26.02.2015 stellt der EuGH fest, dass die Verlängerung
aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge mit Kurzzeit-Beschäftigten des
Kulturbetriebs im luxemburgischen Recht nicht durch einen „sachlichen Grund“
gerechtfertigt ist. Um Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete
Arbeitsverträge   zu   vermeiden,    wird    den   Mitgliedstaaten     durch     die
Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge die Pflicht auferlegt, sachliche,
die Verlängerung der Verträge rechtfertigende Gründe anzugeben oder die
insgesamt maximal zulässige Dauer der Verträge oder die zulässige Zahl ihrer
Verlängerungen festzulegen. Nach dem luxemburgischen Recht darf die Laufzeit

                        Bericht aus Brüssel 05/2015 vom 06.03.2015               16
befristeter Arbeitsverträge für ein und denselben Arbeitnehmer einschließlich
Verlängerungen 24 Monate nicht überschreiten. Eine andere Bestimmung des
luxemburgischen Rechts sieht jedoch vor, dass die von Kurzzeit-Beschäftigten des
Kulturbetriebs geschlossenen befristeten Arbeitsverträge mehr als zweimal und für
eine Gesamtdauer von mehr als 24 Monaten verlängert werden dürfen, ohne dass
sie als unbefristete Arbeitsverträge gelten. Der Gerichtshof stellt fest, dass nicht
hinreichend sichergestellt ist, dass die Kurzzeit-Beschäftigten des Kulturbetriebs
lediglich vorübergehende Tätigkeiten ausüben. Somit können Arbeitgeber
aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge mit Kurzzeit-Beschäftigten des
Kulturbetriebs nicht nur abschließen, um einen vorübergehenden Personalbedarf zu
decken, sondern auch, um einen ständigen und dauerhaften Bedarf zu decken.
Gerade dies soll von den Gerichten in den Mitgliedstaaten jedoch verhindert werden.
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=162535&pageIndex
=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=700310

EuGH; Urteil zum Thema „Sozialabgaben auf ausländische Einkünfte aus
Vermögen“ (Rechtssache C-623/13)
Im Urteil vom 26.02.2015 entschied der EuGH, dass Einkünfte von
Wanderarbeitnehmern,            welche        der       Sozialversicherung       im
Beschäftigungsmitgliedstaat, in diesem Fall NDL, unterliegen, unabhängig davon, ob
sie aus einem Arbeitsverhältnis oder aus dem Vermögen stammen, im Mitgliedstaat
des Wohnsitzes, in diesem Fall FRA, nicht mit Abgaben belegt werden dürfen, die
einen unmittelbaren und hinreichend relevanten Zusammenhang mit den Zweigen
der sozialen Sicherheit aufweisen. Ein solcher Zusammenhang wurde im
vorliegenden Fall angenommen, da die Beiträge speziell und unmittelbar zur
Finanzierung der französischen Sozialversicherung oder zum Ausgleich des Defizits
des allgemeinen französischen Sozialversicherungssystems dienten. Der Gerichtshof
kam zu dem Ergebnis, dass die Heranziehung der betreffenden Arbeitnehmer zu
diesen Beiträgen sowohl mit dem Kumulierungsverbot von Rechtsvorschriften im
Bereich der sozialen Sicherheit der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 als auch mit der
Freizügigkeit der Arbeitnehmer und der Niederlassungsfreiheit unvereinbar war.
Weiter wird festgestellt, dass das in der Verordnung festgelegte Kumulierungsverbot
nicht von der Ausübung einer Erwerbstätigkeit abhängt und somit unabhängig vom
Ursprung der von der betreffenden Person bezogenen Einkünfte gilt.
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=162537&pageIndex
=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=696464

EP; Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen, Zugang von Arbeitskräften zu
mobilitätsfördernden Diensten und weitere Integration der Arbeitsmärkte
(EURES)
In der Sitzung des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
(EMPL) vom 26.02.2015 trug Berichterstatter MdEP Heinz K. Becker (EVP/AUT) zu
EURES in einer Aussprache mit der Kommission und dem Rat vor. Im Einzelnen
sollen die Sozialpartner berücksichtigt werden, u.a. im Hinblick auf die
Zusammenarbeit mit den nationalen Koordinierungsbüros, deren Expertise genutzt
werden soll. Zudem sollen Praktika und Ausbildungsplätze in das EURES-Netzwerk
aufgenommen werden, um für klare rechtliche Beschäftigungsverhältnisse zu sorgen.
Darüber hinaus soll die Möglichkeit bestehen, den bisherigen EURES-Partnern die
Zulassung auch entziehen zu können, sollten die erwarteten Leistungen nicht
erbracht werden. Weiterhin müsse eine genauere Kontrolle der EURES-Partner
gewährleistet werden, um die Qualität zu erhalten. Auch im Hinblick auf
Diskriminierung durch Bevorzugung von nationalen Arbeitskräften sei dies
notwendig, denn die Nicht-Diskriminierung sei ein Eckpfeiler für einen gut

                        Bericht aus Brüssel 05/2015 vom 06.03.2015               17
Sie können auch lesen