Gesetzliche Betreuungen im Main-Kinzig-Kreis 1992 2006 - Gesundheitsamt Sozialpsychiatrischer Dienst / Betreuungsstelle
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Gesetzliche Betreuungen
im Main-Kinzig-Kreis
1992 - 2006
Gesundheitsamt
Sozialpsychiatrischer Dienst / Betreuungsstelle
Gesundheitsberichterstattung
Band 4Gesundheitsberichterstattung
des Gesundheitsamtes im
Main-Kinzig-Kreis
Band 4
Gesetzliche Betreuungen
im Main-Kinzig-Kreis
1992-2006
Sachgebiet
Sozialpsychiatrischer Dienst / BetreuungsstelleImpressum
Herausgeber: Main-Kinzig-Kreis
Erster Kreisbeigeordneter Günter Frenz
Gesundheitsamt
Leiter: Ltd. Med. Dir. Dr. med. Helmut Ernst, MPH
Barbarossastraße 24
63571 Gelnhausen
Informationen: Tel: 06051 85-12455, Geschäftszimmer der Betreuungsstelle,
E-Mail: bts.gesundheitsamt@mkk.de
Autoren, Federführung
und Redaktion: Dr. med. Helmut Ernst, Leiter des Gesundheitsamtes
Ute Horst, Gesundheitsberichterstattung
Michael Latka, Sachgebietsleiter Sozialpsychiatrischer
Dienst/Betreuungsstelle
November 2008Inhalt INHALT Seite Grußwort des Dezernenten 5 Für die eiligen Leser 7 Ausgewählte Daten rund um den Main-Kinzig-Kreis 9 Daten für Taten – Handlungsempfehlungen 14 Beraten – Kontrollieren – Abheften. Was tun die vom „Amt“ eigentlich? 16 Kleiner Einstieg in den Paragraphendschungel 17 Vom Zählen und Zählungen zu Zahlen 20 Beraten – Betreuen – Berichten. Oder was macht die Betreuungsstelle genau? 24 Was folgt daraus? Resümee und Zielformulierungen 44 Anhang 47 Literatur- und Bildverzeichnis 59 Nützliche links 60 Hinweis Damit der Bericht leichter zu lesen ist, haben wir bei der Personenbezeichnung meistens die männliche Form gewählt. Sofern es nicht ausdrücklich anders erwähnt ist, sind trotzdem immer Männer und Frauen gemeint. Weiterhin sind bei der Benennung des Vormundschaftsgerichts sämtliche Vormundschaftsgerichte gemeint.
Grußwort
Grußwort
Sehr geehrte Leserin,
sehr geehrter Leser.
„Ein altes Gesetz hat ausgedient! der Begriff „Betreuung“ häufig zu fal-
Keine Entmündigung, Vormundschaft schen Vorstellungen und auch Hoff-
und Pflegschaft mehr für Erwachsene.“ nungen.
Mit diesen Worten wurde das alte Oftmals mit dem Begriff verbundene
Entmündigungs- und Vormundschafts-/ Erwartungen wie helfen, pflegen, ver-
Pflegschaftsgesetz 1992 durch das sorgen und unterstützen, eben „be-
„Gesetz zur Reform des Rechts der treuen“, können nicht immer erfüllt
Vormundschaft und Pflegschaft für werden und führen zu Konflikten. Hier
Volljährige (Betreuungsgesetz)“ abge- ist eine bessere und umfangreiche In-
löst. Mit neuen Zielsetzungen sollten formation der Bevölkerung, aber auch
die in ihrer Selbstbestimmung einge- der im Sozial- und Gesundheitswesen
schränkten Menschen unterstützt wer- Tätigen erforderlich.
den.
Oder wussten Sie, dass
Die Folgen und der seit nunmehr 15
Jahre anhaltende Trend steigender ¾ das Betreuungsgesetz nicht nur
Betreuungszahlen haben nicht nur die ältere Menschen betrifft...
Fachleute überrascht. Öffentlichkeit
und Fachwelt hatten im Vorfeld des ¾ es keine Entmündigung mehr gibt...
Betreuungsgesetzes kaum eine Zu-
nahme des betroffenen Personenkrei- ¾ eine Betreuerbestellung ein Ge-
ses, einen derartigen Betreuungszah- richtsverfahren beinhaltet...
lenanstieg und die daraus resultieren-
de Kostenentwicklung erwartet. ¾ Sie selbst Vorsorge für Zeiten der
nicht mehr vorhandenen oder ein-
Vielmehr gingen die Fachleute von geschränkten Selbstbestimmung
einem sparsamen Gebrauch des treffen können...
Rechtsinstruments aus, denn auch bei
aller fürsorglicher und wohlmeinender ¾ der rein demographische Anstieg
Zielsetzung ist und bleibt die Betreuer- der Betreuungszahlen relativ gering
bestellung ein Eingriff in die individuel- ausfällt...
le Selbstbestimmung.
Zwar ist inzwischen eine hohe Akzep- ¾ gesetzlich bestellte Betreuer vom
tanz des Instruments „rechtliche Be- Vormundschaftsgericht kontrolliert
treuung“ in der Öffentlichkeit erkenn- werden...
bar, dennoch führt insbesondere
5Grußwort
¾ die Betreuungsstelle im Main- Ich hoffe, Ihnen als Leserin und Leser
Kinzig-Kreis dem Gesundheitsamt mit dem vorliegenden Bericht interes-
angehört und eine zentrale Funkti- sante und differenzierte Informationen
on im Betreuungsrecht inne hat... rund ums Thema Betreuungsrecht an
die Hand geben zu können.
¾ die Betreuungsstelle nicht nur Be-
richte schreibt?
Diese und weitere Fakten finden Sie im
vorliegenden Bericht.
Während wir zunächst den Main- Günter Frenz
Kinzig-Kreis mit seiner Strukturdarstel- Erster Kreisbeigeordneter
lung in den Blick genommen haben, Gesundheitsdezernent
zeigen wir Ihnen danach, dass Daten
Grundlagen für zukünftige Taten sind.
Häufig werde ich gefragt: „Das Ge-
sundheitsamt – was machen die ei-
gentlich? Beraten – Kontrollieren – Ab-
heften?“ In einem kurzen Überblick
möchte ich Sie mit diesem Amt be-
kannt machen.
Und dass Betreuung nicht gleich Be-
treuung ist, verdeutlichen wir Ihnen im
Folgenden. Wir bieten Ihnen einen
kleinen Einstieg in den Paragraphen-
dschungel zum Betreuungsrecht und
geben eine Übersicht über ausgewähl-
tes Zahlenmaterial. Denn ersichtlich
ist, dass die Zahl der Menschen, die
gesetzlich betreut werden, weiterhin
zunimmt und uns, auch in unserer Re-
gion, vor neue Herausforderungen
stellt.
Eine differenzierte Beschreibung der
Betreuungsstelle mit den gesetzlichen
Aufgaben und Leistungen, aber auch
ihren zukünftigen Herausforderungen,
zeigt, dass hinter jeder gesetzlichen
Entscheidung eine Verantwortung für
den Menschen steht.
Zielformulierungen, die einer Verbes-
serung der Kooperation der am Be-
treuungswesen Beteiligten zum Wohle
der Betroffenen dienen können,
schließen sich dem Kapitel an.
6Für die eiligen Leser
Für die eiligen Leser Der Ausbau des innerbetrieblichen
Gesundheitsmanagement wäre sinn-
In diesem Bericht lesen Sie: voll, um die gesundheitlichen Risiken
des Arbeitsprozesses zu minimieren.
• Struktur, Aufga- III. Beraten – Kontrollieren - Abhef-
benstellung und ten. Was tun die vom „Amt“ eigent-
gesetzliche lich?
Grundlagen der
Betreuungsstelle.
• Zahlenmaterial
Wir zeigen die Aufgaben, das vielseiti-
zum Thema ge- ge Leistungsspektrum und die Wahr-
setzliche Be- nehmung der Aufgaben durch ca. 80
treuungen. Mitarbeiter in den verschiedenen
• Ziele und Hand- Sachgebieten. Diese sind: Amtsärztli-
lungsbedarfe für cher Dienst, Grundsatzangelegenhei-
die Zukunft.
ten und Allgemeine Verwaltung, Sozi-
alpsychiatrischer Dienst / Betreuungs-
stelle, Hygiene und Umweltmedizin,
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst,
I. Ausgewählte Daten rund um den
Stabsstelle Psychiatriekoordination,
Main-Kinzig-Kreis
Zahnärztlicher Dienst.
Wir möchten Ihnen zunächst die (Le-
IV. Kleiner Einstieg in den Paragra-
bens-) Lage der Bevölkerung in der
phendschungel
Kreisregion anhand einiger Daten dar-
stellen.
Der kleine Einstieg zeigt die umfang-
Die Bevölkerungsentwicklung im
reichen gesetzlichen Grundlagen in
Kreisgebiet wird bis zum Jahr 2050
einem Überblick. Denn eine Betreuer-
weiter rückläufig sein und im Jahr
bestellung ist an gesetzlich definierten
2031: 389.020 Einwohner zählen.
Bedingungen und gerichtlichen Verfah-
Der Anteil der 60 – 79-Jährigen wird im
renswegen gebunden und erfordert
Jahr 2031 voraussichtlich 105.932
eine umfangreiche Prüfung durch das
Einwohner betragen.
Amtsgericht (Vormundschaftsgericht),
Die Altersgruppe der über 80-Jährigen,
und Betreuungsstelle. Es werden dar-
des so genannten „4. Lebensalters“,
über hinaus Ärzte als Sachverständige
wird weiter steigen und im Jahr 2031:
und Gutachter einbezogen.
27.591 Einwohner zählen.
V. Vom Zählen und Zählungen zu
II. Daten für Taten – Handlungsemp-
Zahlen
fehlungen
Die Entwicklung der bundesweiten Be-
Sowohl für die Bevölkerung als auch
treuungszahlen ist seit 1992 zuneh-
für die kommunale Kreisverwaltung als
mend. Im Jahr 2006 waren für
Arbeitgeber und der übrigen Arbeitge-
1.227.932 Personen gesetzliche Be-
ber „älterer“ Mitarbeiter im Landkreis
treuungen angeordnet. Der Anstieg
resultieren hieraus Änderungen im ge-
findet in allen Personengruppen statt,
sundheitlichen Leistungs- und Versor-
ist also keine rein demographisch be-
gungsbedarf. Der Ausbau präventiver
dingte Erscheinung.
Maßnahmen und des Informationssys-
tems z.B. über Möglichkeiten der Ver-
tretungsbevollmächtigung, aber auch
die Verbesserung sozialer Netzwerke
sind hier zu nennen.
7Für die eiligen Leser
VI. Beraten- Betreuen- Berichten. Betreuungsgesetzes, nämlich die re-
Oder was macht die Betreuungsstel- gelhafte Beteiligung der Betreuungs-
le genau? stelle im Betreuungsverfahren, wird im
Main-Kinzig-Kreis weitgehend erfüllt.
Die Mitarbeiter der Betreuungsstelle
(Betreuungsbehörde) nehmen bera- Die kontinuierliche Reduzierung von
tende, gutachterliche und eingreifende angeordneten Behördenbetreuungen
Funktionen wahr. Sie sind mit ihrem lässt sich auf die gute Kooperation und
Sachgebiet Sozialpsychiatrischer Förderung des Betreuungsvereins
Dienst/Betreuungsstelle im Gesund- Main-Kinzig e.V. durch den Main-
heitsamt integriert. Kinzig-Kreis, der Kooperation mit den
ehrenamtlichen Betreuern und den
Die Aufgabenstellung der Betreuungs- Berufsbetreuern zurück führen.
stelle umfasst 4 Hauptbereiche:
Die intensive Fortbildung und Schulung
1. Die Vormundschaftsgerichtshilfe der Berufsbetreuer und die Entwick-
mit der allgemeinen Unterstüt- lung/Anwendung erstellter Qualitäts-
zungspflicht des Vormundschafts- standards für die Zulassung geeigneter
gerichts, der Vollzugshilfe bei ge- Berufsbetreuer im Main-Kinzig-Kreis
richtlich angeordneten Maßnah- bilden einen weiteren wichtigen Be-
men, der Benennung geeigneter standteil im regionalen Betreuungswe-
Betreuer, der Sachverhaltsermitt- sen.
lung.
2. Die Beratung und Unterstützung Das Ziel der Querschnittsaufgaben,
von Betreuern und Bevollmächtig- nämlich die qualitative Verbesserung
ten bei der Ausübung ihres Amtes der Betreuungsausübung und die Re-
und der Wahrnehmung ihrer Auf- duzierung von Betreuungsverfahren
gaben. durch Aufklärung der Öffentlichkeit
3. Das Führen von Behördenbe- über alternative Vorsorgemöglichkei-
treuungen beinhaltet die Betreuer- ten, ist langfristig aufrecht zu erhalten.
bestellung der Behörde (= Be-
treuungsstelle) durch das Vor- VII. Was folgt daraus? Resümee und
mundschaftsgericht. Zielformulierungen
4. Die Wahrnehmung der Querschnitt-
aufgaben beschreibt die Unterstüt- Die Zukunft der Betreuungsstelle wird
zung / Fortbildung von Berufsbe- zunehmend eine koordinierende Funk-
treuern, die Förderung und Koope- tion beinhalten, um das Ziel, gesetzli-
ration mit dem Betreuungsverein, che Betreuungen durch alternative Hil-
die Aufklärung und Beratung der festellungen und Vorsorgemöglichkei-
Bevölkerung über Vorsorgemög- ten zu reduzieren und Betroffene bei
lichkeiten, die Bildung und Mitwir- erlittener Erkrankung/Behinderungen in
kung bei Arbeitskreisen zum Be- ihrer Selbstbestimmung zu stärken, zu
treuungsrecht, die Öffentlichkeits- erreichen.
und Informationsarbeit.
Festzustellen ist, dass sich die Koope-
Wie bundesweit sind auch im Main- rationskonzepte der Akteure des Be-
Kinzig-Kreis die Bearbeitungszahlen treuungswesens in der Region Main-
für die Betreuungsstelle zunehmend. Kinzig-Kreis bewährt haben, jedoch mit
Im Jahr 1999 betrug die Anzahl der dem Ziel einer Qualitätssicherung fort-
erfolgten Stellungnahmen noch 1.883, geführt und erweitert werden müssen.
im Jahr 2006 bereits 3.031. Ein we- Vielschichtige Einzelmaß nahmen soll-
sentliches Qualitätsmerkmal des ten unter folgende Zielformulierung
gestellt werden:
8Ausgewählte Daten rund um den Main-Kinzig-Kreis
• Intensivierung der allgemeinen und der Verteilung von Krankheiten, Ge-
themenspezifischen Aufklärung der sundheitsrisiken, Versorgungsleistun-
Bevölkerung und der am Be- gen etc. ermöglichen. Eine Bevölke-
treuungswesen Beteiligten durch rung mit ihren Veränderungen an Al-
Vorträge und Schulungen. ters- und Sozialstruktur steht in Ver-
• Förderung der Bereitschaft zur bindung mit der gesundheitlichen Be-
Übernahme ehrenamtlicher Be- völkerungssituation und nimmt hier-
treuungen. durch wiederum Einfluss auf Angebote
• Verbesserung des bürgerlichen und Leistungsnachfragen im Gesund-
Verhaltens hinsichtlich der persön- heitswesen.
lichen Vorsorge durch Beratung Zudem ermöglichen die Daten dem
und Information z. B. Durchführung Bürger, Politiker und interessierten Le-
des Betreuertages. ser einen Einblick in die Struktur sei-
• Stärkung/Förderung der Inans- nes Landkreises.
pruchnahme vorrangiger Hilfe
durch Vermittlung und Koordination Strukturmerkmal Einwohnerzahl
unterstützender Systeme. Die Einwohnerzahl des Main-Kinzig-
• Förderung des Verständnisses von Kreises setzt sich aus der Bevölkerung
betreuungsbedürftigen Menschen. der insgesamt 29 Städte und Gemein-
• Konzipierung, Umsetzung und Wei- den zusammen und betrug zum
terentwicklung einer bedarfsgerech- 31.12.2006 insgesamt 408.826 Ein-
ten Struktur für das regionale Be- wohner. Der Main-Kinzig-Kreis ist so-
treuungswesen auf Basis des vor- mit der bevölkerungsreichste Landkreis
handenen und zu entwickelnden in Hessen.
Datenmaterials.
Strukturmerkmal Alter
Die gegenwärtige Altersstruktur des
Ausgewählte Daten rund um Main- Kinzig- Kreises gibt Auskunft
den Main-Kinzig-Kreis über Leistungs- und Versorgungsbe-
darfe in ihrem „Ist- Zustand“. Die ab-
Für die kommunalen Entscheidungs-
nehmende Geburtenziffer und die zu-
träger sind Kenntnisse über den Auf-
nehmende Lebenserwartung der Men-
bau, Struktur und über die Entwicklung
schen prägen den vorhandenen Anteil
der Bevölkerung einer Stadt bzw. Re-
älterer Menschen an der Gesamtbe-
gion interessant. Diese Basisdaten
völkerung im Kreisgebiet.
sind wichtig, da sie durch den Bezug
zur Bevölkerung Interpretationen z. B.
Altersanteile an Gesamtbevölkerung in den Jahren
2000 und 2006
2000
300.000
263.513 2006
256.621
250.000
200.000
150.000
77.990 78.165
100.000 74.040
64.439
50.000
13.718 18.076
0
Quelle: Hess. Stat. Landesamt
0 - 18 Jahre 18 - 65 Jahre über 65 Jahre davon über 80 Jahre
9Ausgewählte Daten rund um den Main-Kinzig-Kreis
Zudem stellt auch der Rückgang der Es müssen Arbeits- und Lebensbedin-
Altersmortalität (= Alterssterblichkeit) gungen, gesundheitliche Belastungen,
ein Kriterium dar. ihr Umgang als auch die Inanspruch-
Im Jahr 2000 registrierte das Hessi- nahme von gesundheitlichen Versor-
sche Statistische Landesamt noch gungsleistungen in geschlechtsspezifi-
77.990 Personen unter 18 Jahren, im schen Bezügen betrachtet werden.
Jahr 2006: 74.040 Personen. Das Strukturmerkmal Herkunft ist für
Für die Altersgruppe der 18 – 65- das regionale Gesundheitswesen von
Jährigen ist vom Jahr 2000 auf das Bedeutung, da die nichtdeutsche Be-
Gesamtzahl und Zusammensetzung der Bevölkerung des Main-Kinzig-Kreises im Jahr 2006
450.000
408.826
400.000
367.168
350.000
300.000
250.000
208.174
200.652 187.418
200.000
179.750
150.000
100.000
41.658
50.000
20.902 20.756
0
Bevölkerung davon männlich davon weiblich Deutsche insgesamt davon männlich davon weiblich Nichtdeutsche davon männlich davon weiblich
insgesamt (49,08 %) (50,92 %) (89,81 %) (48,96 %) (51,04 %) insgesamt (10,19 %) (50,18 %) (49,82 %)
Quelle: Hess. Stat. Landesamt
Jahr 2006 ebenfalls ein Bevölkerungs- völkerungsgruppe häufig höheren ge-
rückgang um 1795 Personen auf sundheitlichen Risiken durch schlechte
256.621 Einwohner zu verzeichnen. Wohn-/Arbeitsverhältnissen mit ge-
Dahingegen ist die Personenzahl in sundheitlich belastenden und/oder un-
der Altersgruppe der über 65-Jährigen sicheren Arbeitsplätzen unterliegt und
im Vergleichszeitraum von 64.439 auf zudem Faktoren wie Sprach- oder Ver-
78.165 Personen gestiegen, somit um ständigungsprobleme, psychische
13.726. Davon erfuhr die Altersgruppe Stressoren wie Trennungserfahrungen
der über 80-Jährigen eine Steigerung sowie kulturelle Werte Auswirkungen
von 13.718 auf 18.076 Einwohner. auf das Gesundheits- und Krankheits-
(Quelle: Hess. Statistische Landesamt) verhalten haben. In der weiteren Folge
kommt es oftmals aufgrund unzurei-
Für den Themenbereich „Gesetzliche chender Sprachkenntnisse in Verbin-
Betreuung“ ist der Bevölkerungsanteil dung mit Erkrankungen und der Erfor-
der über 18-Jährigen primär von Be- derlichkeit der rechtlichen Vertretung
deutung. gegenüber Behörden, Ärzten und Kli-
niken zu Betreuungsanregungen.
Strukturmerkmal Geschlecht und
Herkunft Von Interesse ist auch die regionale
Die Frage der Unterschiedlichkeit des Versorgungsstruktur und ihre Inans-
Geschlechts stellt sich in den jeweils pruchnahme, die speziell auf die Be-
spezifischen Verhaltensweisen, aber dürfnislagen abgestimmt sein sollte
auch hins. Krankheiten und gesund- und ein wichtiger Bestandteil der im
heitlichen Einschränkungen. Betreuungsrecht benannten vorrangi-
gen Hilfen darstellt.
10Ausgewählte Daten rund um den Main-Kinzig-Kreis
In der Übersicht auf Seite 10 ist Zu- strukturen, wie z. B. die Zunahme der
sammensetzung der Bevölkerung des Ledigen und Alleinlebenden, noch ver-
Main-Kinzig-Kreis im Jahr 2006 fol- stärkt.“
gendermaßen dargestellt.
Bevölkerungsentwicklung im Main-Kinzig-Kreis in den Jahren 1984 bis 2006
420.000
410.000
400.000
390.000
380.000
370.000
360.000
350.000
340.000
330.000
1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006
Gesamtzahl 362.714 363.446 365.214 358.399 361.962 368.223 376.035 382.407 390.337 395.770 398.288 401.349 402.399 402.152 402.616 404.375 405.942 408.144 409.487 409.589 410.203 409.941 408.826
Quelle: Hess. Stat. Landesamt
Die Bevölkerungsstruktur des Main-
Bevölkerungsentwicklung Kinzig-Kreises ist von einer seit 1987
Aus dem Gesundheitsbericht des Bun- bestehenden Zunahme bis zum Jahr
des, 2006: 2005 geprägt. Der Landkreis zählte
zum 31.12.1984: 362.714, zum
„Umfang und Struktur der Bevölkerung 31.12.2006: 408.826 Einwohner.
bestimmen in hohem Maße Leistungs-
nachfrage und Versorgungsangebot im Im Jahr 2005 ist erstmalig ein Einwoh-
Gesundheitswesen. Im Lebenszyklus nerrückgang von 410.203 Personen im
ändert sich die Anfälligkeit für Krank- Jahr 2004 auf 409.941 Personen im
heiten und Unfälle und damit der medi- Jahr 2005 (=262 Personen) zu ver-
zinische Versorgungsbedarf (auch im zeichnen. Auch das Jahr 2006 zeigt
betreuungsrechtlichen Kontext; An- einen Bevölkerungsrückgang um 1.115
merk. d. Verf.). Zudem bestehen ent- Personen auf 408.826.
sprechende Unterschiede zwischen
Männern und Frauen. Der bis zum Jahr 2004 anhaltende Be-
Im Allgemeinen kommt es im fortge- völkerungszuwachs mit seiner Spitze
schrittenen Alter zu einer hohen Inans- in den Jahren 1991 bis 1996 basiert in
pruchnahme von Leistungen. Der als erster Linie auf den Wanderungsbe-
demographische Alterung bezeichnete wegungen aus den neuen Bundeslän-
Wandel in der Altersstruktur der Bevöl- dern, die wiederum politisch und wirt-
kerung stellt eine besondere gesund- schaftlich motiviert waren. Die Nähe
heitspolitische Herausforderung dar. des Main-Kinzig-Kreises zum Rhein-
Diese wird durch die Veränderung fa- Main- Gebiet und eigene gute Wirt-
miliärer Lebensformen und Haushalts-
11Ausgewählte Daten rund um den Main-Kinzig-Kreis
schaftsstrukturen ermöglichten Vielen Frau) von einem Maximum im Jahr
neue Arbeitsplätze und Wohnraum. 2000 mit 1,41 und einem Minimum im
Diese Ost- West- Wanderbewegungen Jahr 2002 mit 1,31. Dazwischen lagen
haben sich inzwischen reduziert. die Werte bei jeweils 1,35 in den Jah-
ren 2003 und 2004 sowie bei 1,33 im
Bundesweit ist seit 1972 ein Geburten- Jahr 2005 (aus: Bericht zur Demogra-
rückgang erkennbar. Nach einem phischen Entwicklung im Main-Kinzig-
Höchststand an Geburten im Jahr Kreis, Leitstelle für ältere Bürger,
1964 mit 1,36 Mio. erreichte das Jahr 2006).
1975 den Tiefststand mit 782.000.
Nach zwischenzeitlichen Anstiegen Es ist festzustellen, dass der viel disku-
und erneuten Rückgängen geht die tierte demographische Wandel nicht
Entwicklung seit 1998 wieder zurück. auf das steigende Durchschnittsalter
Im Jahr 2006 weist die Statistik bun- und die Vermutung reduziert werden
desweit mehr Sterbefälle (821.627) als darf, in Deutschland gibt es zu viele
Lebendgeborene (672.724) auf (aus: alte Menschen. Es ist vielmehr so,
Gesundheitsberichterstattung des dass die Bevölkerungszahl sinkt und
Bundes, statistisches Bundesamt). Kinder fehlen. Und nicht nur bundes-
weit, sondern so auch im Landkreis.
Die Lebenserwartung der Bundesbür-
ger nimmt dahingegen zu. Ein im Jahr Die Ergebnisse der regionalisierten
2006 in Hessen geborener Junge hat Bevölkerungsvorausberechnung bis
eine Lebenserwartung von 76,43 Jah- 2031 der Leitstelle für ältere Bürger
ren, ein im Jahr 2006 geborenes Mäd- aus dem Jahr 2006 („Die demographi-
chen 81,82 Jahren (aus: Gesundheits- sche Entwicklung im Main-Kinzig-
berichterstattung des Bundes, statisti- Kreis“) zeigt eine langsame kontinuier-
sches Bundesamt). liche Schrumpfung der Bevölkerung im
Kreisgebiet auf (siehe unten stehende
Im Main-Kinzig-Kreis schwankte das Graphik).
Geburtenniveau (Zahl der Kinder je
Voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung Main- Kinzig- Kreis bis 2031
415.000
410.000
405.000
400.000
395.000
390.000
385.000
380.000
375.000
2006 2011 2016 2021 2026 2031
408.826 410.167 407.458 403.133 397.163 389.020
Quelle: Bericht zur Demographischen Entwicklung im Main-Kinzig-Kreis, Leitstelle für ältere Bürger, 2006
12Ausgewählte Daten rund um den Main-Kinzig-Kreis
Die Zusammensetzung der Altersantei-
le im Main-Kinzig-Kreis wird in etwa die
Bundesverteilung wieder spiegeln:
Vergleich der Altersanteile an der Gesamtbevölkerung
Bund - Main- Kinzig- Kreis im Jahr 2031
100%
90%
80%
70%
60% 49% 49,7%
50%
28% Bund
40% 27,2%
MKK
30% 16%
15%
20% 8%
7,1%
10%
0%
Bevölkerung 0-17 Jahre 18-59 Jahre 60-79 Jahre 80+ Jahre
insgesamt
Quelle: Bevölkerungsvorausberechnung, Altersaubau 2031, Statistisches Bundesamt 2006
Dem Bericht der Leitstelle für ältere Altersaufbau der Bevölkerung
Bürger zufolge wird auch in der Region Main-Kinzig-Kreis in 2006/2031
ein allgemeiner Bevölkerungsrückgang
bis zum Jahr 2031 auf 389.020 Men- MännerDaten für Taten - Handlungsempfehlungen
•
Für die kommunale und gesundheitli- nigen ansteigen, die in regelmäßi-
che Sicht ist die Altersgruppe des 4. gen Abständen Pflegehilfen benöti-
Lebensalters wegen des zu erwarten- gen.
den hohen Pflege- und Begutach- • Abnehmendes Pflegepotential in
tungsaufwandes von besonderem der Familie: Der Rückgang des Be-
Interesse, zumal auch in diesem Zu- völkerungsanteils im mittleren Le-
sammenhang das nicht mehr in aus- bensalter führt zu einem Rückgang
reichendem Maß zur Verfügung ste- der potentiellen Pflegekräfte, zu-
hende soziale und familiäre Netzwerk mindest bei Pflegeleistungen in der
gesehen werden muss. Auswirkungen Familie....Aufgrund der Individuali-
werden sich insbesondere in den Auf- sierung der Lebensformen ist län-
gabenstellungen der Leistungsanbie- gerfristig damit zu rechnen, dass
ter, aber auch des Gesundheitsamtes immer weniger Ältere in ein Fami-
bemerkbar machen. liennetzwerk eingebunden sein
werden. Kann der Unterstützungs-
Daten für Taten - Handlungsemp- bedarf dann nicht durch andere
fehlungen Netze aufgefangen werden, wird
sich die Bedeutung der professio-
Aus den derzeitigen Bevölkerungs- nellen Pflege zwangsläufig erhö-
strukturen und den zu erwartenden hen.
demographischen Trends werden Än- • Wandel auf dem Arbeitsmarkt:
derungen im gesundheitlichen Leis- Nicht nur die Bevölkerung insge-
tungs- und Versorgungsbedarf folgen, samt, auch die Erwerbsbevölkerung
die in der Gesundheitsberichterstat- wird sich zahlenmäßig verringern
tung des Bundes, Gesundheitsbericht und altern. Außerdem müssen
für Deutschland 1998, bereits folgen- künftig vermehrt Arbeitsplätze ent-
dermaßen formuliert sind: (Auszug) stehen, die den Anforderungen äl-
terer Arbeitnehmer gerecht werden:
dies erfordert einen intensiveren
Arbeits- und Gesundheitsschutz.....“
Auch das Gesundheitsamt und die Kreisverwaltung als Arbeit-
geber müssen sich auf die demographischen Veränderungen einstellen.
• „Gesundheitsförderung und Prä- Es ist mit einem Anstieg u.a. an erfor-
vention: Zu einer gesundheitlichen derlichen Begutachtungen durch den
Vorbereitung auf das Alter gehören Amtsärztlichen Dienst zu rechnen
Prävention gegen soziale Isolation, (Pflege-, Erwerbsfähigkeits- und Be-
Erhalt der körperlichen Fitness, das treuungsgutachten etc.). Die Anzahl
Gewinnen einer positiven Lebens- der Betreuungsverfahren für die Al-
einstellung trotz wachsender ge- tersgruppen mit Auswirkungen auf das
sundheitlicher Beeinträchtigungen, Sachgebiet Sozialpsychiatrischer
materielle Sicherheit sowie alters- Dienst/Betreuungsstelle wird steigen.
gerechtes Wohnen. Gleichzeitig ist ebenfalls mit einem er-
• Inanspruchnahme stationärer und höhten Beratungs- und Unterstüt-
ambulanter Leistungen: Mit dem Al- zungsbedarf durch den Sozialpsychiat-
tern der Bevölkerung wird die Mor- rischen Dienst/Betreuungsstelle zu
bidität (= Krankheitshäufigkeit) stei- rechnen. Hier wird noch die besondere
gen, und es wird zu einer Zunahme Problematik der gerontopsychiatri-
von ambulanten und stationären schen Erkrankungen und der Folgen
Behandlungen kommen. zu berücksichtigen sein.
• Pflegebedürftigkeit: Mit den Älteren
und Ältesten wird die Anzahl derje-
14Daten für Taten - Handlungsempfehlungen
Für das Gesundheitsamt wird dies Darüber hinaus müssen Arbeitgeber
Veränderungen im Aufgaben- und der Region allgemein, aber auch die
Leistungsprofil unter einer verstärkten Kreisverwaltung selbst als Arbeitgeber,
Berücksichtigung der älteren Genera- aufgrund des demographischen Wan-
tionen bedeuten. Das beinhaltet nicht dels und der längeren Lebensarbeits-
nur die Erfüllung der gesetzlichen Auf- zeit mit einem höheren Anteil älterer
gaben, sondern auch den Ausbau prä- Mitarbeiter rechnen. Daher ist der Auf-
ventiver Maßnahmen z. B. im Rahmen bau eines innerbetrieblichen Gesund-
der Öffentlichkeitsarbeit. Hier wäre als heitsmanagements sinnvoll, um ge-
Beispiel die Intensivierung der Informa- sundheitliche Risiken des Arbeitspro-
tionen für ältere Bevölkerungsgruppen zesses zu minimieren.
über Möglichkeiten einer Vertretungs-
bevollmächtigung sowie die Verbesse-
rung sozialer Netzwerke und die Infor-
mation der Bevölkerung über beste-
hende Versorgungsangebote zu nen-
nen. Dies geschieht bereits durch die
regelmäßig stattfindenden Betreuerta-
ge; so auch wieder am 21.11.2008.
Es sollte zudem eine öffentliche, aber
auch innerbetriebliche Aufklärung über
alterspezifische Erkrankungen, risiko-
haftes Verhalten z. B. über Rauch-,
Ess-, Bewegungs- und Suchtmittelver-
halten und mögliche Präventivmaß-
nahmen erfolgen. Eine Transparenz
und Vernetzung gesundheitlicher und
altersübergreifender Angebote in der
Region sollte darauf abzielen, dass die
Bürger mit möglichst wenig Aufwand
notwendige Informationen über die
Angebote bekommen. Angebote soll-
ten in aktueller, übersichtlicher und
benutzerfreundlicher Form dargestellt
werden, z. B. Broschüren zu unter-
schiedlichen Gesundheitsthemen, im
Intra- und im Internet.
15Das Gesundheitsamt im Main-Kinzig-Kreis
Beraten- Kontrollieren- Abheften.
Was tun die vom „Amt“ eigentlich?
Das Gesundheitsamt ist als vor Ort
tätige Behörde zentraler Bestandteil
des öffentlichen Gesundheitsdienstes
und Teil der Kommunalverwaltung.
Das Gesundheitsamt erfüllt vielfältige
Aufgaben im Bereich des öffentlichen
Gesundheitswesens und bietet spezifi-
sche Leistungen an. Die Tätigkeiten
basieren auf gesetzlichen Grundlagen
wie z. B. Infektionsschutzgesetz, Hess.
Beamtengesetz, Sozialgesetzbuch,
Waffengesetz, Hess. Schulgesetz,
Asylrecht, Bundessozialhilfegesetz,
Betreuungsgesetz, Hess. Gesetz über
den öffentlichen Gesundheitsdienst.
Organisationsstruktur Gesundheitsamt
Herr Günter Frenz
1.Kreisbeigeordneter
Gesundheitsdezernent
Amtsleiter
Herr Dr. Helmut Ernst
Grundsatzangele- Stellvertreter: Herr Dr. Giernat Psychiatrie-
genheiten/Allg. koordination
Verwaltung
Sozialpsychiatrischer
Amts- Hygiene und Dienst / Kinder- / Zahnärztlicher
ärztlicher Umweltmedizin jugendärztlicher Dienst
Betreuungsstelle Dienst
Dienst
Betriebliche Arbeitskreis
Suchtberatung Jugendzahnpflege
Eine Kurzdarstellung der Sach-
gebiete finden Sie im Anhang
Seite 47ff.
16Das Gesundheitsamt im Main-Kinzig-Kreis
Die Zielbeschreibung des Gesund-
heitsamtes lautet: Berufsgruppen des Gesundheitsamtes
• Das Gesundheitsamt erhebt und
bewertet Daten zur gesundheitlichen Sozialarbeiter
Verwaltungskraft
Situation und Versorgung der Bevöl- Gesundheits-
kerung im Main- Kinzig- Kreis. Die aufseher
Darstellung erfolgt in Gesundheits-
berichten.
• Auf der Basis dieser Daten plant das Arzthelferin
Gesundheitsamt die optimale ge- Arzt / Ärztin
Sonstige
sundheitliche Versorgung und ers-
tellt Standards, wie diese Versor-
gung erfolgen kann.
• Das Gesundheitsamt identifiziert
Schwächen und Lücken und koordi-
niert Angebote, diese Defizite aus- Im vorliegenden Bericht stellen wir Ih-
zugleichen. nen den Bereich Betreuungsstelle als
• Das Gesundheitsamt gestaltet mit Teilbereich des Sachgebiets Sozial-
eigenen Produkten aktiv die ge- psychiatrischer
sundheitliche Versorgung der Bevöl- Dienst/Betreuungsstelle vor.
kerung im Main-Kinzig-Kreis und
kompensiert Defizite.
Kleiner Einstieg in den Para-
graphendschungel
Die Aufgaben des Gesundheitsam-
tes sind vielseitig und beinhalten u.a.
• Amtsärztliche Begutachtungen z. B.
bei Dienstunfähigkeit, Beamtenein-
stellungen, für Beihilfestellen etc.
• Einschulungs- und Sonderschulun-
tersuchungen.
• Impfungen und Impfberatungen.
• Zahnärztliche Untersuchungen und Betreuungsge-
setz
Aufklärung.
• Hygieneüberwachungen.
• Hilfen für psychisch kranke Men-
schen. Am 01. Januar 1992 trat das Be-
• Betreuungsrechtliche Begutachtun- treuungsgesetz in Kraft und löste das
gen und Sozialberichterstattung. bis dahin geltende Pflegschafts- und
• Aufklärung und Beratung der Bevöl- Vormundschaftsrecht für Volljährige
kerung. ab. Das Betreuungsgesetz regelt in
seinen Bestimmungen der §§1896 ff
Die sich aus den gesetzlichen Grund- BGB die Voraussetzungen für eine
lagen und der Zielbeschreibung abge- Betreuerbestellung und hebt die rech-
leiteten Aufgaben und Leistungen wer- tliche Vertretung des Betreuten hervor.
den von 80 Mitarbeiter (Stand: Grundgedanke des neuen Gesetzes
31.12.07) unterschiedlicher Professio- war und ist, statt einer Entmündigung
nen wahrgenommen und sicherge- den Betroffenen mit der Betreuung Hil-
stellt. fe zu einem möglichst selbst bestimm-
ten Leben zu leisten.
17Kleiner Einstieg in den Paragraphendschungel
Das Betreuungsgesetz soll weder der Die Betreuerbestellung erfolgt nicht
Erziehung noch der Durchsetzung ge-
sellschaftlicher Vorstellungen, auch * gegen den freien Willen,
nicht der Durchsetzung von so ge-
nannten Drittinteressen dienen.
* bei Vertretung durch einen Bevoll-
mächtigten,
Das Betreuungsrecht stützt sich dabei * bei Besorgung der Angelegenheiten
auf die Grundsätze: durch andere Hilfen ohne die Erfor-
derlichkeit einer gesetzlichen Vertre-
tung.
Zur Feststellung der medizinischen
Voraussetzungen ist ein ärztliches und
teilweise fachärztliches Gutachten er-
forderlich, in dem die medizinischen
Betreuungsrecht Diagnosen, die daraus resultierenden
Defizite, aber auch mögliche unterstüt-
zende Notwendigkeiten benannt wer-
den.
Keine Betreuung gegen den freien Willen
Keine ambulante Zwangsbehandlung
Zu den psychischen Erkrankungen
Geschäftsfähigkeit bleibt erhalten
zählen u.a. körperlich nicht begründba-
Vorrangigkeit anderer Hilfen
Erforderlichkeitsprinzip
re seelische Erkrankungen, seelische
Keine Entmündigung
Störungen als Folge von Erkrankungen
(z. B. Hirnverletzungen), Neurosen,
Zwangserkrankungen, Persönlichkeits-
störungen sowie chronische Suchter-
krankungen, sofern diese zu einem
Abbau der geistigen Fähigkeiten und
zu einer Unfähigkeit, eigene Angele-
genheiten selbständig zu regeln, ge-
führt haben. Geistige Behinderungen
beinhalten angeborene oder durch
frühkindliche Hirnschädigungen verur-
sachte Intelligenzdefekte. Bleibende
Im Jahr 1999 und 2005 erfuhr das Ge- psychische Beeinträchtigungen auf-
setz zwei gesetzliche Novellierungen, grund von psychischen Erkrankungen,
die insbesondere die Vergütungsrege- aber auch geistige Auswirkungen des
lungen für Betreuer und die Aufgaben Altersabbaus (z. B. Demenz, Alzhei-
der Betreuungsbehörden betreffen. mererkrankungen) werden zu den see-
lischen Behinderungen gezählt.
Die Voraussetzungen, nach denen das Können aufgrund einer körperlichen
Vormundschaftsgericht einen Betreuer Behinderung (z. B. dauernde Bewe-
bestellt, sind in §1896 BGB benannt gungsunfähigkeit, Taubblindheit) zu
und sind im Vorliegen einer „psychi- regelnde Angelegenheiten ganz oder
schen Krankheit oder einer körperli- teilweise nicht erledigt werden, kommt
chen, geistigen oder seelischen Behin- ebenfalls eine Betreuerbestellung in
derung“ begründet. Sofern diese zu Betracht.
einem teilweise oder vollständigem
Unvermögen zur Regelung eigener Ein wesentlicher Grundsatz stellt je-
Angelegenheiten führt. doch das Erforderlichkeitsprinzip dar,
denn das bloße Vorhandensein der
18Kleiner Einstieg in den Paragraphendschungel
Behinderung/Erkrankung allein rech- bestellung nur auf eigenen Antrag hin
tfertigt keine Betreuerbestellung. möglich, sofern die Behinderung eine
Es muss vielmehr ein konkreter Hand- Verständigung mit dem Betroffenen
lungsbedarf zur Regelung persönlicher zulässt.
Dinge bestehen, die zudem eine rech- Die Betreuerbestellung erfolgt im
tliche Vertretung erfordern. Rahmen eines gerichtlichen Verfah-
rens, dessen gesetzliche Grundlagen
Die Betreuerbestellung ist nicht erfor- im Gesetz über die Angelegenheiten
derlich, wenn notwendige Angelegen- der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§65 ff
heiten durch so genannte andere Hil- FGG) geregelt sind.
fen geregelt werden können. Zu diesen
werden Familienangehörige, Nach- Der auf Seite 20 skizzierte Verfahrens-
barn, andere Bezugspersonen, aber ablauf lässt erkennen, dass umfangrei-
auch soziale Dienste, Beratungsstel- che Prüfungen und Anhörungen im
len, ambulante und stationäre Wohn- Vorfeld der Betreuerbestellung erfor-
einrichtungen sowie Bevollmächtigte derlich sind.
Die Betreuerbestellung ist an Verfahrensab-
läufe gebunden und erfordert umfängliche Prüfungen und Zeit.
gezählt. Hierbei ist nicht die praktische Im Rahmen von erforderlichen Eilent-
Hilfe wie z. B. im Rahmen der Haus- scheidungen bei Gefahrenverzug (z. B.
haltsführung gemeint, sondern die medizinische Maßnahmen, Unterbrin-
rechtliche Vertretung. gungsverfahren) können so genannte
vorläufige Betreuerbestellungen und
Mit Inkrafttreten des 2. Betreuungs- gerichtliche Entscheidungen angeord-
rechtsänderungsgesetzes 2005 wurde net werden.
in §1896 (1a) BGB explizit der Aus-
schluss einer Betreuungsanordnung Bei Änderungen des Aufgabenkrei-
gegen den freien Willen des Betroffe- ses, Betreuerwechsel, Betreuungs-
nen aufgenommen. Wer demnach sei- aufhebungen, -verlängerungen und
nen Willen frei bestimmen kann, dem der Entscheidung über einzelne Maß-
darf kein rechtlicher Betreuer bei Ab- nahmen kann dieser Verfahrensweg
lehnung bestellt werden. Wenn der wieder erforderlich werden.
freie Wille durch Krankheits- oder Be-
hinderungseinflüsse beeinträchtigt
oder eingeschränkt wird, kann die
zwangsweise Betreuerbestellung erfol-
gen. Ggf. muss das Vormundschafts-
gericht zu dieser Fragestellung ein ärz-
tliches Gutachten einholen.
Die Betreuerbestellung kann von je-
dem angeregt werden und erfolgt
schriftlich oder mündlich beim Vor-
mundschaftsgericht. Häufig erfolgen
die Anregungen durch Familienange-
hörige oder durch Soziale Dienste z. B.
in Krankenhäusern. Bei körperlich be-
hinderten Menschen ist die Betreuer-
19Kleiner Einstieg in den Paragraphendschungel
Das Betreuungsverfahren in einer Übersicht:
Antragstellung / Anregung beim Vormundschaftsgericht
(Antragsformular Bspl. Amtsgericht Hanau s. Anhang, Seite 54ff)
Beauftragung durch den Vormundschaftsrichter
Sachverständiger Arzt Verfahrenspfleger Sozialbericht
oder Betreuungsstelle
Verwendung des
Gutachtens
des MDK
Vormundschaftsrichter
Anhörung des Betroffenen
ggf. Stellungnahme der Angehörigen
Beschlussfassung durch den Vormundschaftsrichter
Betreuer Betroffener Betreuungsstelle
Vom Zählen und Zählungen zu
Zahlen
Die bundesweite Entwicklung der Be-
treuungszahlen ist seit 1992 zuneh-
mend und stellt sich im Zeitraum 1999
– 2006 mit den am 31.12. der jeweili-
gen Jahre bestehenden Betreuungen
folgendermaßen dar:
20Vom Zählen und Zählungen zu Zahlen
Gesamtzahl zum 31.12. des jeweiligen Jahres
1.400.000
1.200.000
1.000.000
800.000
600.000
400.000
200.000
0
1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006
Gesamtzahl 857.582 924.624 986.392 1.047.406 1.100.626 1.157.819 1.200.413 1.227.932
Quelle: Bundesministerium für Justiz
Im Zeitraum von 10 Jahren ist ein Wie die Abbildung erkennen lässt, ist
Anstieg der Betreuungsverfahren die Gesamtzahl zwar weiterhin stei-
feststellbar. Im Jahr 2006 wurden in gend, die jährliche Steigerungsrate (s.
Deutschland 1.227.932 Menschen untenstehende Abbildung) ist insge-
rechtlich betreut. samt abflachend, beträgt von 2004
auf 2005: 3,7% und auf 2006: 2,5%.
Steigerungsrate Betreuungsverfahren bundesweit in %
12
10,15
10
7,69 7,64 7,82
7,51 6,68
8
6,19
5,2
6 5,08
3,7
4
2,5
2
0
1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006
Quelle: Bundesministerium der Justiz
21Vom Zählen und Zählungen zu Zahlen
Horst Deinert hat in seiner Ausarbei-
tung „Betreuungszahlen 2005“ (veröf-
fentlicht in der Fachzeitschrift für Be-
treuungsrecht BtPrax Ausgabe 1/07)
die Zahlen im Einzelnen nach den
Bundesländern unterteilt. Demzufolge
stellen sich die Betreuungszahlen für
Hessen folgendermaßen dar:
Betreuungen Bund - Hessen
1.300.000
1.200.000
1.100.000
1.000.000
900.000
800.000
700.000
600.000
500.000
400.000
300.000
200.000
100.000
0
1995 2000 2005
Bund 624.695 924.624 1.200.413
Hessen 45.827 68.061 90.056
Einwohner- Betreuungen Betreute je Betreuungen Betreute je Betreuungen Betreute je Betreuungen Betreute je Betreuungen Betreute je
zahl 31.12.2001 1000 EW 31.12.2002 1000 EW 31.12.2003 1000 EW 31.12.2004 1000 EW 31.12.2005 1000 EW
31.12.2005 31.12.2001 31.12.2002 31.12.2003 31.12.2004 31.12.2005
6.092.354 72.871 11,95 79.225 12,99 82.189 13,48 85.119 13,96 90.056 14,78
Hessen
82.437.995 986.392 11,96 1.047.406 12,70 1.100.626 13,34 1.157.819 14,03 1.200.413 14,56
Bundesgebiet
Quelle: Stat. Bundesamt, Bundesministerium der Justiz, Deinert, Horst in BtPrax, 1/07
In seinen Ausführungen und Auswer- • Herabsetzung der „Hemm-
tungen der Betreuungsstatistik bis schwelle“ durch den Wegfall der
2005 (Betreuungsrechtwikia.com) Entmündigung
nennt Horst Deinert mögliche Haupt- • zunehmende „Verrechtlichung“
gründe für die Zunahme der Be- der Gesellschaft durch zusätzli-
treuungszahlen: che Gesetze (z. B. Pflegeversi-
• demographische Faktoren (Zu- cherung), die eine rechtliche
nahme von Einzelpersonen- Vertretung erforderlich machen
haushalten, Verlagerung der Al- • Legitimationszwang durch einen
terspyramide) gesetzlichen Vertreter bei An-
• „Nachholbedarf“ der neuen wendung von freiheitsentzie-
Bundesländern henden Maßnahmen.
22Vom Zählen und Zählungen zu Zahlen
Ist aber der Einfluss der Altersentwick-
lung als Begründung zur Steigerung
der Betreuungszahlen als hauptur- „Der Personenkreis der Betreuten
sächlich anzusehen? unterscheidet sich von den jeweils
ihnen entsprechenden Gruppen in
Bisher war der genaue Anteil des de- der Wohnbevölkerung in Merkma-
mographischen Faktors an der Ge- len, die eine Isolierung in gesell-
samtentwicklung nicht bekannt. Die schaftlichen Primärbeziehungen
Akademie für öffentliches Gesund- anzeigen: Alleinstehend und damit
heitswesen in Düsseldorf widmete sich stärker dem Risiko ausgesetzt,
in einem Forschungs- und Praxispro- auch bei Aufgaben des Lebensall-
jekt „Die Lebenslage älterer Menschen tags auf Fremdhilfe angewiesen zu
mit rechtlicher Betreuung“ in den Jah- sein. Ein Hinweis darauf, dass
ren 2001- 2004 dieser Fragestellung. rechtliche Betreuung in einer en-
Sie kommt in ihrem Abschlussbericht gen Beziehung zu sozialen Hilfen,
2004 u.a. zu folgendem Ergebnis: insbesondere zur Krankenversor-
gung steht.“ (S.13)
Im Untersuchungsspektrum beträgt der
rein demographisch bedingte Anstieg
der Betreuungen von 2001 auf 2002 Das Institut für Sozialforschung und
2,78% des tatsächlichen Anstiegs, fällt Gesellschaftspolitik Köln (ISG) ermittel-
also relativ gering aus. te in einer Studie zur Evaluation des 2.
Die Wahrscheinlichkeit hingegen, im BtÄndG, dass die am stärksten vertre-
hohen Alter eine rechtliche Betreuung tene Altersgruppe die der 40 – 69-
zu haben, steigt erheblich an. In der Jährigen ist. Der Anteil der Betreuun-
Altersklasse bis unter 75 Jahren betrug gen der Altersgruppe 18 – 39-Jährigen
der Anteil 1% pro 100 Einwohner; bei beträgt im Jahr 2002: 21% und ist auf
den über 75-Jährigen waren es 10%; 26% im Jahr 2004 angestiegen.
75% der über 65-Jährigen lebten in
Einrichtungen. Zudem ist die Anzahl der berufsmäßig
geführten Betreuungen bundesweit
Zusammenfassend kommt die Studie von 362.400 Betreuungen im Jahr
zu folgenden Erkenntnissen: 2004 auf 379.890 Betreuungen im Jahr
2005 angestiegen.
„Der Anstieg der Betreuungen findet Die Gründe für eine Betreuerbestellung
bei allen Personengruppen statt, von selbständigen Berufsbetreuern
denen eine Anerkennung ihrer sind (seit 2002) psychische Erkran-
Selbstbestimmung versagt bleibt. kungen, Demenzerkrankungen, Misch-
Dies gibt einen ersten Hinweis dar- bild von Krankheit und Behinderung,
auf, dass der Zunahme der Be- geistigen Behinderungen und Suchter-
treuungen systemische Ursachen krankungen bei den Betreuten.
zugrunde liegen.“ (S.13)
Auch das ISG geht davon aus, dass
der Anstieg der Betreuungszahlen
Und weiter heißt es: demnach nicht allein mit dem demog-
raphischen Wandel zu erklären ist.
23Vom Zählen und Zählungen zu Zahlen
Mit Anstieg der Betreuungsverfahren Weitere Diskussionen des Zwischen-
und angeordneten Betreuungen stei- berichts und des für das Jahr 2009 /
gen auch die Kosten. Die Gesamtaus- 2010 erwarteten Abschlussberichts
gaben im Betreuungswesen stellen sind - auch im gesetzgeberischen Kon-
sich im Jahresvergleich 2004, 2005 text - nicht auszuschließen.
und 2006 wie folgt dar:
Kostenentwicklung im Betreuungswesen:
2004 2005 Steigerung % 2006 Steigerung %
Bund 434.407.952€ 501.348.569€ 15,4 579.068.871€ 15,5
Hessen 34.415.640€ 38.299.349€ 11,3 43.900.301€ 14,6
Quelle: Zwischenbericht zur Evaluation des 2. BtÄndG, ISG
Das ISG sieht im Zwischenbericht zur Die Bundesjustizministerin Brigitte Zyp-
Evaluation zum 2. BtÄndG die Steige- ries schließt in ihrem Schreiben vom
rung der Betreuervergütungen als 17.08.07 zum Zwischenbericht der
hauptsächliche Komponente für die ISG- Studie „kurzfristig geeignete ge-
Ausgabensteigerung. Bei dieser An- setzgeberische Maßnahmen“ nicht
nahme ist jedoch die in 2006 erwartete aus, da „ein wesentlicher Reforman-
und 2007 in Kraft getretene Mehrwert- satz des Betreuungsrechts war ja, die
steuererhöhung zu berücksichtigen, persönliche Betreuung im Gegensatz
die zu einer vermehrten Abrechnungs- zur bloßen Verwaltung zu stärken.“
tätigkeit zum Jahresende 2006 bei den
Berufsbetreuern geführt haben könnte.
Die Kostenentwicklung ab 2007 ist da- Beraten- Betreuen- Berichten.
her zu beobachten.
Oder was macht die
Die Befragung der Berufsbetreuer Betreuungsstelle genau?
durch das ISG ergab weiterhin, dass
der persönliche Kontakt zu den Betreu-
Die Betreuungs-
ten im Zeitraum 2004 bis 1. Halbjahr stelle hat eine
2006 zugunsten der telefonischen Kon- zentrale Funkti-
takte zurück ging. Besonders betroffen on im Be-
sind hiervon in Einrichtungen lebende treuungsrecht
Betreute. Es ist sicherlich die weitere und im regiona-
Beobachtung der Tendenz erforderlich, len Betreuungs-
um zukünftige Auswirkungen auf die wesen.
Qualität der Betreuung und mögliche
Nachteile für die Betroffenen erkennen
zu können. Mit Inkrafttreten des Betreuungsgeset-
zes zum 01.01.1992 und dem hessi-
Angesichts der im Zwischenbericht schen Ausführungsgesetz zum Be-
geäußerten Tendenz ist im Rahmen treuungsgesetz wurden die Zuordnun-
der Evaluation kritisch zu prüfen, ob gen der Aufgaben im Bereich der ge-
das 2. BtÄndG die Zielsetzung der setzlichen Betreuung für Volljährige
Kostenreduzierung im Betreuungswe- neu geregelt.
sen bei Erhalt / Steigerung der Be-
treuungsqualität erreichen kann.
24Beraten – Betreuen – Berichten? Die Betreuungsstelle
Nach „altem“ Recht, d.h. bis 1992,
waren die Behördenaufgaben im Be- Mit dieser Regelung hat der Gesetzge-
reich der Vormundschaft und Pfleg- ber dem Landesgesetzgeber dahinge-
schaft für hend Spielraum überlassen, dass die
Volljährige den Jugendämtern zuge- jeweilige Gebietskörperschaft ent-
wiesen. Diese Regelung stieß in der scheiden kann, ob die Aufgaben schon
Praxis jedoch häufig auf Probleme, da bestehenden oder neu einzurichtenden
die Akzeptanz der Jugendamtsmitar- Behörden übertragen werden. Zudem
beiter von den erwachsenen „Mündeln“ sind die Kommunen in der konkreten
häufig nicht gegeben war und es im- Ausgestaltung und Organisation frei.
mer wieder zu Konflikten bei Interes-
senswahrnehmung des Betreuten ge- In der kommunalen Praxis hat es sich
genüber dem eigenen Amt kam. Be- gezeigt, dass die Aufgaben auf bereits
reits vor 1992 wurde der Wunsch nach bestehende Behörden übertragen wur-
einem eigenen „Betreuungsamt“ for- den, z. B. auf Jugend-, Sozial- oder
muliert. Gesundheitsämter. Im Main-Kinzig-
Kreis wurde 1992 die Aufgabenwahr-
Mit der Einführung des Betreuungsge- nehmung im Sinne des Betreuungsge-
setzes wurde die Entscheidung über setzes dem Gesundheitsamt zugeord-
die örtliche Zuständigkeit gem. §1 Be- net.
treuungsbehördengesetz (BtBG) auf
die Länderebene übertragen. Das für Mit der Strukturveränderung des Ge-
Hessen entstandene hessische Aus- sundheitsamtes zu Sachgebieten im
führungsgesetz zum Betreuungsgesetz Jahr 1995 wurde die Betreuungsstelle
regelt die örtliche Zuständigkeit in §1 ein eigenes Sachgebiet. Zum 01.07.07
(1) dahingehend, dass die Magistrate erfolgte die Zusammenlegung der
der kreisfreien Städte sowie die Kreis- Sachgebiete Sozialpsychiatrischer
ausschüsse der Landkreise zuständige Dienst und Betreuungsstelle zu einem.
Behörden in Betreuungs- und Unterb-
ringungsangelegenheiten sind. Bei der
Erfüllung der Aufgaben führen sie die
Bezeichnung „Betreuungsstelle“. Das
hessische Ausführungsgesetz tritt mit
Ablauf des 31.12.2012 außer Kraft. Mit Die Teilbereiche Sozialpsychiatri-
einer Nachfolgeregelung ist zu rech- scher Dienst und die Betriebliche
nen. Suchtberatung werden in geson-
derten Berichten beschrieben.
Den Bundesländern wurde außerdem
im Rahmen ihrer landesrechtlichen
Bestimmungen die Möglichkeit der Er-
richtung weiterer Behörden wie z. B.
einer überörtlichen Betreuungsbehörde
gegeben. Hessen hat hiervon keinen
Gebrauch gemacht. Vielmehr haben
sich die hessischen Betreuungsstellen
zu einer Landesarbeitsgemeinschaft
zusammen geschlossen, die örtliche
Betreuungsstellen unterstützt und
Empfehlungen zu Gesetzesvorhaben
und zur Umsetzung des Betreuungs-
rechts erarbeitet.
25Beraten – Betreuen – Berichten? Die Betreuungsstelle
Organisationsstruktur des Sachgebiets zum 01.07.2007
Sachgebietsleitung
Herr Michael Latka
Sozialpsychiatrischer Dienst Betreuungsstelle (BtS)
MitarbeiterInnen (Zuständigkeit MitarbeiterInnen (Zuständigkeit
nach regionalen Bezirken) nach regionalen Bezirken)
Geschäftszimmer Geschäftszimmer
Das umfangreiche und vielfältige Leis- 2. Die Mitarbeiter der Betreuungsstelle
tungsspektrum der Mitarbeiter der Be- sind zur Beratung und Unterstützung
treuungsstelle lässt sich in vier Grup- von Betreuern und Bevollmächtig-
pen einteilen: ten bei der Ausübung ihres Amtes und
Wahrnehmung ihrer Aufgaben gesetz-
lich verpflichtet.
1. 2.
Vormund- Beratung / 3. Sie übernehmen weiterhin Aufgaben
Unterstüt-
schafts-
zung von
im Rahmen einer eigenen Betreuer-
gerichtshilfe bestellung, d.h. die Mitarbeiter bzw.
Betreuern
und Bevoll- die Betreuungsstelle ist dann als
mächtigten Behördenbetreuerin gerichtlich be-
stellt und
BtS sichert die rechtliche Vertretung des
Betreuten im Rahmen der übertrage-
3. 4.
BtS
nen Aufgabenkreise.
Quer-
als schnitt-
Behörden-
aufgaben 4. Die Querschnittaufgaben beinhal-
be-
treuerin
ten die Unterstützung und Fortbildung
von Berufsbetreuern, die Förderung
von Betreuungsvereinen, die Aufklä-
rung der Bevölkerung über Vorsorge-
1. Die Vormundschaftsgerichtshilfe möglichkeiten und der Möglichkeiten
umfasst die allgemeine Unterstüt- einer öffentlichen Beglaubigung, die
zungspflicht des Vormundschaftsge- Förderung von Arbeitsgemeinschaften
richts, die Vollzugshilfe bei angeordne- zum Betreuungsrecht sowie den Be-
ten Maßnahmen, die Benennung ge- reich der Öffentlichkeitsarbeit.
eigneter Betreuer und Verfahrenspfle-
ger sowie die Übermittlung von Sach-
verhalten ans Vormundschaftsgericht Die wichtigsten gesetzlichen
nach Beauftragung oder durch Erlan- Grundlagen und Bestimmungen
gung entsprechender Kenntnisse. finden Sie zum Nachlesen im An-
hang, Seite 49ff.
26Beraten – Betreuen – Berichten? Die Betreuungsstelle
1. Vormundschaftsgerichtshilfe Die Unterstützung des Vormund-
schaftsgerichts bezieht sich nicht nur
Die Vormundschaftsgerichtshilfe stellt auf die im Gesetz genannte Sachver-
die direkte Kooperation mit dem Vor- haltsermittlung und die Mitteilung über
mundschaftsgericht dar. Es handelt die Betreuungsbedürftigkeit oder der
sich hierbei um Mitteilungs- und Ermitt- Prüfung im Rahmen des Betreuungs-
lungsaufgaben, die Wahrnehmung von verfahrens. Die Mitarbeiter werden
Anhörungs- und Beschwerderechten häufig vom Vormundschaftsgericht z.
sowie Vorführmaßnahmen nach B. bei der Vermittlung in Konfliktsitua-
Anordnung durch das Vormund- tionen, der Kontaktaufnahme zu Be-
schaftsgericht. troffenen oder auch bei Einzelfallbesp-
Die zugrunde liegenden gesetzlichen rechungen zu Rate gezogen, da sie ein
Bestimmungen finden sich hauptsäch- wichtiges Bindeglied zwischen dem
lich im Gesetz über die Angelegenhei- Vormundschaftsgericht und den Betrof-
ten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit fenen/Angehörigen/Betreuern sind.
(FGG) und im Gesetz über die Wahr-
nehmung behördlicher Aufgaben bei Die gerichtliche Unterstützung in Form
der Betreuung Volljähriger – Be- von Übermittlung aufklärungsbedürfti-
treuungsbehördengesetz (BtBG). ger Sachverhalte und sonstigen Mittei-
Die Mitarbeiter der Betreuungsstelle lungen an das Vormundschaftsgericht
sind im Auftrag der Vormundschaftsge- stellt den Arbeitsschwerpunkt dar.
richte Hanau, Gelnhausen und
Schlüchtern, aber auch anderer Ge- 1.2. Übermittlung von Sachverhalten
richte außerhalb des Kreises tätig. Der und Mitteilungen an das Vormund-
Einfachheit halber wird jedoch nachfol- schaftsgericht
gend auf die einzelne Benennung ver-
zichtet. Das Betreuungsbehördengesetz
(BtBG) regelt den Mitteilungsfluss zwi-
1.1. Allgemeine Unterstützungs- schen Betreuungsstelle und Vormund-
pflicht des Vormundschaftsgerichts schaftsgericht unter Berücksichtigung
datenschutzrechtlicher Bestimmungen.
Rechtsgrundlage für die allgemeine Insbesondere sieht §8 Satz 2 BtBG
Unterstützungspflicht ist das Be- vor, dass die Betreuungsstelle das
treuungsbehördengesetz (BtBG). Vormundschaftsgericht bei der Fest-
stellung des Sachverhaltes, den das
Anzahl Neuanträge im MKK
2.000
1.884
1.805
1.712
1.500
1.291
HU
GN
1.000
SLÜ
926
848
871
Gesamt MKK
678
576
500
551
487
447
407
382
313
206
0
1999 2001 2004 2006
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