Bericht aus Brüssel - Hessen
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Bericht aus Brüssel 19/2019 vom 25.10.2019 Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union 21, Rue Montoyer, B- 1000 Brüssel Tel.: 0032.2.739.59.00 Fax: 0032.2.732.48.13 E-mail: hessen.eu@lv-bruessel.hessen.de
Inhaltsverzeichnis I n s t i t u t i o n e l l e s .............................................................................................. 3 E u r o p ä i s c h e s P a r l a m e n t ......................................................................... 5 A u s s c h u s s d e r R e g i o n e n ....................................................................... 10 W i r t s c h a f t......................................................................................................... 11 V e r k e h r ............................................................................................................... 11 D i g i t a l.................................................................................................................. 12 F i n a n z d i e n s t l e i s t u n g e n ........................................................................ 13 F i n a n z e n ............................................................................................................ 13 S o z i a l e s ............................................................................................................. 15 U m w e l t................................................................................................................. 16 L a n d w i r t s c h a f t ............................................................................................. 18 J u s t i z ................................................................................................................... 19 I n n e r e s................................................................................................................ 20 B i l d u n g u n d K u l t u r .................................................................................... 22 E U – F ö r d e r p r o g r a m m e ............................................................................. 23 V e r a n s t a l t u n g e n.......................................................................................... 25 V o r s c h a u ........................................................................................................... 30 Bericht aus Brüssel 19/2019 vom 25.10.2019 2
Institutionelles Europäischer Rat; Ergebnisse des Gipfels der EU-27 zum Brexit Der Europäische Rat (ER) begann am 17.10.2019 im sog. Art. 50-Format der EU-27 ohne GBR. Unmittelbar vor dem Beginn des ER hatten die Kommission und GBR eine Einigung bei den Verhandlungen über das Austrittsabkommen bekannt gegeben. Der ER billigte nach kurzer Aussprache das geänderte Abkommen über den Austritt sowie die modifizierte politische Erklärung zur Festlegung des Rahmens für die künftigen Beziehungen. Er ersucht die Kommission, das EP und den Rat, die erforderlichen Schritte zu unternehmen, damit das Abkommen am 01.11.2019 in Kraft treten kann. In den kurzen Schlussfolgerungen dankt der ER dem Brexit-Chefunterhändler der Kommission, Michel Barnier, auch für „seinen Beitrag zur Wahrung der Einheit unter den Mitgliedstaaten der EU-27“. https://www.consilium.europa.eu/en/meetings/european-council/2019/10/17/art50/ Europäischer Rat; Ergebnisse des Gipfels am 17./18.10.2019 Die Staats- und Regierungschefs der EU-28 kamen am 17./18.10.2019 zum Europäischen Rat (ER) in Brüssel zusammen. Am Abend des 17.10.2019 nahm der ER Schlussfolgerungen zur Türkei an. Er billigte die Schlussfolgerungen des Rates für Auswärtige Angelegenheiten vom 14.10.2019 sowohl hinsichtlich des militärischen Vorgehens der Türkei im Nordosten Syriens als auch hinsichtlich der rechtswidrigen Bohrungen der Türkei in der ausschließlichen Wirtschaftszone von CYP. Dagegen gelang es auch nach mehrstündigen Beratungen nicht, die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien zu beschließen. Der ER will vor der Balkan-Konferenz unter KRO-Ratspräsidentschaft in Zagreb im Mai 2020 wieder auf das Thema Erweiterung zurückkommen. Am zweiten Gipfeltag befasste sich der ER mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Grundlage des Meinungsaustausches über den MFR war ein Papier der finnischen Ratspräsidentschaft, das die Themen Gesamtvolumen, Ausgabenbereiche und Konditionalitäten aufgreift. Der finnische Vorsitz wird aufgefordert, vor der Tagung des ER am 12./13.12.2019 eine Verhandlungsbox mit Zahlenangaben vorzulegen. Beschlüsse in der Sache wurden nicht gefasst. Der ER führte außerdem einen Gedankenaustausch über die Strategische Agenda der kommenden fünf Jahre mit der gewählten Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Christine Lagarde wurde zur EZB-Präsidentin ernannt (Amtszeit: acht Jahre). Sie folgt am 01.11.2019 auf Mario Draghi. Die Ernennung von Lagarde ist Teil der Vereinbarung der Staats- und Regierungschefs zur Besetzung der EU-Spitzenpositionen im neuen institutionellen Zyklus. Das Thema Klimaschutz wurde nur kurz beraten; es wird Gegenstand des ER im Dezember 2019 sein. Neben dem Präsidenten der Kommission, Jean-Claude Juncker, hat auch die gewählte künftige Kommissionspräsidentin, Ursula von der Leyen, am ER teilgenommen und ihr Arbeitsprogramm vorgestellt. https://www.consilium.europa.eu/en/meetings/european-council/2019/10/17-18/ EP; Laura Kövesi wird Leiterin der Europäischen Staatsanwaltschaft Der Rat hat am 14.10.2019 der Ernennung von Laura Codruţa Kövesi zur ersten Leiterin der neuen Europäischen Staatsanwaltschaft (EU-StA) förmlich zugestimmt; das EP folgte am 16.10.2019. Der finnische Ratsvorsitz erklärte nach der Zustimmung des Rates, die EU-StA solle im November 2020 ihre Arbeit aufnehmen. Die EU-StA, an deren Errichtung sich bisher 22 Mitgliedstaaten beteiligen, wird für die Ermittlung und Verfolgung von Straftaten gegen den EU-Haushalt wie Betrug, Korruption oder grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug über 10 Mio. EUR zuständig sein. Die Staaten, die derzeit nicht teilnehmen, können jederzeit beitreten. Der Generalstaatsanwalt sowie das Kollegium von Europäischen Staatsanwälten aus allen Bericht aus Brüssel 19/2019 vom 25.10.2019 3
teilnehmenden Ländern werden ihren Sitz in LUX haben. Sie leiten die laufenden strafrechtlichen Ermittlungen, die von den beauftragten Staatsanwälten in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten durchgeführt werden. https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20191016IPR64417/laura- kovesi-confirmed-as-european-chief-prosecutor Kommission; Kooperations- und Kontrollverfahren mit BUL und ROM Die Kommission hat am 22.10.2019 die Fortschrittsberichte im Kooperations- und Kontrollverfahren mit BUL und ROM verabschiedet. Das Verfahren war 2007 im Rahmen des EU-Beitritts beider Mitgliedstaaten als Übergangsmaßnahme eingeführt worden, um eingegangene Verpflichtungen im Justizwesen zu unterstützen und die Korruptionsbekämpfung voranzubringen. BUL hat nach Auffassung der Kommission seit dem letzten Bericht vom November 2018 weitere Fortschritte erzielt und Empfehlungen der Kommission umgesetzt. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Fortschritte ausreichen, um die Verpflichtungen, die BUL bei seinem EU-Beitritt eingegangen ist, zu erfüllen. BUL wird einen neuen Rat für die Nachbegleitung einrichten, der die Fortsetzung der Reform überwacht. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden in den künftigen Dialog mit der Kommission im Rahmen des geplanten neuen Rechtsstaatlichkeitsmechanismus einfließen. Vor einer endgültigen Entscheidung über die Beendigung des Kontrollverfahrens wird die Kommission die Stellungnahme des Rates und des EP einholen. ROM hingegen schneidet im Fortschrittsbericht 2019 deutlich schlechter ab; die Kommission verzeichnet Rückschritte bei der Rechtsstaatlichkeit. Ihrer Ansicht nach war die Entwicklung in den ersten Monaten des Jahres 2019 „äußerst besorgniserregend“. Allerdings habe ROM, so die Kommission, im Juni die Bereitschaft zu Kurskorrekturen gezeigt. Sie stellt fest, dass Anstrengungen unternommen wurden, um neue Konsultationsmechanismen zu entwickeln und einen Dialog mit der Justiz zu führen. Die Kommission erwartet nun die Umsetzung dieses Engagements in konkrete gesetzgeberische Maßnahmen. https://ec.europa.eu/info/policies/justice-and-fundamental-rights/upholding-rule- law/rule-law/assistance-bulgaria-and-romania-under-cvm/reports-progress-bulgaria- and-romania_en Kommission; EP; Anhörungen Kommissare für die neue Kommission 2019-2024 Vom 30.09.-08.10.2019 fanden die Anhörungen der nominierten Kommissare in den Fachausschüssen des EP statt. Für den 23.10.2019 war bisher die Abstimmung über das gesamte Kollegium inklusive Kommissionspräsidentin, Hohem Vertreter und den anderen 25 Kommissaren im Plenum im Europäischen Parlament geplant gewesen. Bis jetzt fehlen aber weiterhin designierte Kommissare aus FRA, HUN und ROM (vgl. BaB 18/2019). FRA hat nun Thierry Breton als neuen Kandidaten vorgeschlagen. Am 31.10.2019 endet die Amtszeit der aktuellen Kommission. Falls die neue Kommission bis dahin nicht ernannt wird, bliebe die Juncker-Kommission über den 31.10.2019 hinaus geschäftsführend im Amt. In diesem Fall ist mit einer Plenarabstimmung über das neue Kollegium der Kommission im Plenum Ende November in Straßburg zu rechnen. Der Mandatsbeginn der neuen Kommission 2019-2014 wäre dann der 01.12.2019. https://www.europarl.europa.eu/news/de/hearings2019/kommissionsanhorungen- 2019 Kommission; Brexit; Einigung Austrittsabkommen und politische Erklärung über künftige Beziehungen EU GBR Am 17.10.2019 erzielten die Brexit-Verhandlungsführer der EU und GBR eine Einigung über den Austritt von GBR aus der EU sowie über den Rahmen für die künftigen Beziehungen. Der Europäische Rat (EU-27) billigte das geänderte Bericht aus Brüssel 19/2019 vom 25.10.2019 4
Abkommen über den Austritt sowie die modifizierte politische Erklärung zur Festlegung des Rahmens für die künftigen Beziehungen noch am selben Tag. Für Nordirland soll laut der Einigung ein begrenztes Regelwerk des EU-Binnenmarktes weiter gelten, um eine harte Grenze zwischen IRL und Nordirland zu vermeiden. Dies beinhaltet Rechtsvorschriften für Waren, Hygienevorschriften für Veterinärkontrollen, Vorschriften für die landwirtschaftliche Produktion/Marketing, Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern auf Waren sowie Vorschriften für staatliche Beihilfen. Alle anwendbaren Verfahren für Waren sollen an den Einreisepunkten nach Nordirland und nicht auf der gesamten Insel stattfinden. Zu diesem Zweck sollen die britischen Behörden für die Anwendung der EU-Regeln in Nordirland zuständig sein. Im Zollbereich wurde die Backstopp-Regelung, wie im November 2018 vereinbart, auf Ersuchen der derzeitigen britischen Regierung aus dem Protokoll über IRL/Nordirland gestrichen. Nordirland soll im Zollgebiet von GBR bleiben. Die britischen Behörden können die britischen Zölle auf Waren aus Drittländern anwenden, solange diese Waren, die nach Nordirland gelangen, nicht Gefahr laufen, in den EU-Binnenmarkt einzutreten. Für Waren, die in den EU-Binnenmarkt eintreten, sollen die britischen Behörden jedoch die Zölle der EU anwenden. Alle vier Jahre nach Inkrafttreten des Protokolls, können die gewählten Vertreter Nordirlands mit einfacher Mehrheit entscheiden, ob sie die einschlägigen Vorschriften der EU in Nordirland weiterhin anwenden oder nicht. Die politische Erklärung über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und GBR sieht ein ehrgeiziges Freihandelsabkommen vor. Bevor das Austrittsabkommen in Kraft treten kann, muss es von der EU und GBR ratifiziert werden, seitens der EU ist die Zustimmung des Rates und des EP erforderlich. GBR muss das Abkommen gemäß seinen eigenen verfassungsmäßigen Bestimmungen ratifizieren. GBR hat am 19.10.2019 eine Verschiebung des Austrittsdatums aus der EU auf den 31.01.2020 beantragt. Diesem Antrag müsste der Europäische Rat (EU- 27) einstimmig zustimmen. https://ec.europa.eu/germany/news/20191017-brexit-austrittsabkommen_de Kommission; Task Force Brexit Die Kommission hat am 22.10.2019 verkündet, beim Generalsekretariat der Kommission eine Task Force für die Beziehungen zu GBR einzusetzen. Michel Barnier, welcher bisher Chefunterhändler der EU für die Brexit-Verhandlungen ist, wurde zum Leiter der Task Force ernannt. Es ist geplant, dass die neue Task Force die derzeitige Task Force für die Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungen mit GBR gemäß Artikel 50 EUV und die Abteilung Brexit Preparedness des Generalsekretariats umfasst. Die Task Force soll für den Abschluss der Brexit- Verhandlungen sowie für die künftigen Verhandlungen über die Beziehungen zu GBR zuständig sein und soll die gesamte Arbeit der Kommission in allen strategischen, operativen, rechtlichen und finanziellen Fragen im Zusammenhang mit dem Brexit koordinieren. Der Beschluss soll am 16.11.2019 in Kraft treten. https://ec.europa.eu/germany/news/20191022-brexit-team_de Europäisches Parlament Debatte über die Schlussfolgerungen des EU-Gipfels 17.-18.10.2019 Die Abgeordneten diskutierten am 22.10.2019 im Plenum mit den Präsidenten Juncker und Tusk die Schlussfolgerungen des EU-Gipfels vom 17. bis 18.10.2019. In seiner letzten Rede im EP als Präsident des Europäischen Rates verurteilte Donald Tusk die einseitige Militäraktion der Türkei in Nordostsyrien. Er forderte die Türkei auf, ihre Truppen zurückzuziehen und das humanitäre Völkerrecht zu achten. Er bekräftigte Bericht aus Brüssel 19/2019 vom 25.10.2019 5
auch die Solidarität der EU mit CYP angesichts der illegalen Bohrungen der Türkei vor ihrer Küste. Zum Brexit-Deal betonte er, „wir werden uns nie für ein No-Deal-Szenario entscheiden". Die Entscheidung, keine Beitrittsgespräche mit Nordmazedonien und Albanien aufzunehmen, bezeichnete Präsident Tusk als einen „Fehler". Auch der scheidende Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker betonte die Bedeutung eines Brexit-Deals. Nur ein Austrittsvertrag könne für Rechtssicherheit sorgen und sei im Interesse des Europäischen Parlaments. Im Hinblick auf den EU-Haushalt betonte er, dass die jüngsten Vorschläge des Rates nicht akzeptabel seien. Natürlich sei ein größeres Budget eine Herausforderung, aber „man kann Europa nicht mit 1% des BIP gestalten“. Die Fraktionsvorsitzenden aller Parteien betonten, dass es nicht ausreiche, die Türkei zu verurteilen. Sie forderten den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Die Einigung auf ein Brexit- Abkommen begrüßte die Mehrheit der Abgeordneten. Bevor das EP den Vertrag prüfe, müsste dieser aber vom britischen Parlament angenommen werden. Den gewählten Vertretern beider Seiten müsse hierfür genügend Zeit eingeräumt werden. Ein Großteil der Redner forderte den Rat auf, im nächsten Rahmenhaushalt eine angemessene Finanzierung der ambitionierten Ziele des Parlaments und der designierten Kommissionspräsidentin von der Leyen zu sichern. Die Mehrheit der Abgeordneten verurteilte, dass der Europäische Rat es trotz der EU-weiten Zustimmung nicht geschafft habe, einstimmig für eine EU-Erweiterung im West-Balkan zu stimmen. In seinen Schlussbemerkungen erklärte Präsident Tusk, dass er angesichts der Debatte „keinen Zweifel habe, dass wir den Verlängerungsantrag des Vereinigten Königreichs mit aller Ernsthaftigkeit behandelt sollten". https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/CRE-9-2019-10-22-ITM- 003_DE.html Abgeordnete bewerten Juncker-Kommission In einer Debatte mit Jean-Claude Juncker am 22.10.2019 zogen die Abgeordneten eine Bilanz der Arbeit und der Leistungen der scheidenden Kommission. Präsident Juncker referierte über die Fortschritte bei den Prioritäten der Kommission in verschiedenen Bereichen, darunter Wachstum, Beschäftigung und Investitionen, das Vorhaben, Europa einen neuen Impuls zu geben und den Austausch mit den Bürgern zu beleben, die Konzentration auf große Themen und die Verringerung der Zahl der neuen Gesetzesvorschläge. Er äußerte sich enttäuscht darüber, dass die Bankenunion nicht abgeschlossen wurde, was er als Schlüssel zur Bekämpfung zukünftiger Krisen sehe, nannte aber Erfolge wie die europäische Säule sozialer Rechte und die Entsenderegeln als wichtige Schritte zur Gewährleistung der Würde der Arbeitnehmer. Als Erfolge wurden unter anderem die Beziehungen zu Afrika und 15 neue Handelsabkommen genannt. Für Juncker sei jedoch der größte Erfolg, dass der Frieden in Europa erhalten geblieben sei. Er forderte die Abgeordneten auf, den Kampf für Europa und gegen den "dummen" Nationalismus fortzusetzen. Verschiedene Fraktionsvorsitzende dankten dem Kommissionspräsidenten für seine Bemühungen in den letzten fünf Jahren bei den Wirtschafts- und Migrationskrisen und den Brexit- Verhandlungen, sowie dafür, dass soziale Fragen auf die Tagesordnung gesetzt wurden und für die Abkehr von der „Austeritätspolitik“. Sie lobten ihn auch dafür, dass er keine Kompromisse in Sachen Freiheiten eingegangen sei und die Steuerhinterziehung bekämpft habe. Einige hoben auch die Bemühungen der Kommission hervor, Investitionen zu fördern, den Binnenmarkt zu stärken und die Sicherheit der Energieversorgung zu gewährleisten. Einige Abgeordnete kritisierten die Juncker-Kommission dafür, dass sie nicht genug getan habe, um den Klimawandel zu bekämpfen und verurteilten Maßnahmen zum Schutz von Informanten als zu vorsichtig. Bericht aus Brüssel 19/2019 vom 25.10.2019 6
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/CRE-9-2019-10-22-ITM- 003_DE.html Thomas Cook-Insolvenz: EP fordert besseren Schutz für Kunden und Arbeitnehmer Die MdEP haben die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, bestehende EU-Instrumente in vollem Umfang zu nutzen, um die Auswirkungen der Thomas Cook-Insolvenz zu mildern. In einer am 24.10.2019 angenommenen Entschließung äußerten die MdEP ihre Besorgnis über die Folgen der Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook, insbesondere den Verlust tausender Arbeitsplätze, Schwierigkeiten für kleine und mittlere Unternehmen, Schäden für den Tourismussektor und rund 600.000 gestrandeten Reisende. Die Regierungen der Mitgliedstaaten sollten den Europäischen Sozialfonds und den Fonds für die Anpassung an die Globalisierung nutzen, um entlassenen Arbeitnehmern und Unternehmen zu helfen, die durch den Zusammenbruch Thomas Cooks geschädigt wurden. Außerdem solle die Kommission EU-Instrumente prüfen, die den Schaden für den Tourismussektor ausgleichen könnten, so die Abgeordneten. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten außerdem sicherstellen, dass den von der Insolvenz betroffenen Arbeitnehmern ihre erworbenen Löhne und Rentenleistungen garantiert werden. Die Abgeordneten wiesen darauf hin, dass 32 Fluggesellschaften seit 2017 in Konkurs gegangen seien. Sie bitten die Kommission zu prüfen, ob neue Maßnahmen erforderlich sind, um solche Situationen zu verhindern. Die Gründe, die zur Insolvenz von Thomas Cook geführt haben, sollten untersucht werden, sagen die Abgeordneten. Sie wiesen darauf hin, dass die britische Regierung bereits über die finanzielle Situation des Konzerns informiert gewesen sei und dass die Regeln geändert werden könnten, um die finanzielle Situation von Fluggesellschaften besser zu überwachen. Als letztes Mittel könnten staatliche Beihilfen in Betracht gezogen werden, um die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen abzumildern. Um den Verbraucherschutz im Fall einer Insolvenz zu verbessern, sollten Garantiefonds oder Versicherungsverträge von Fluggesellschaften in die EU-Bestimmungen über Fluggastrechte aufgenommen werden. Diese werden derzeit überarbeitet, eine Einigung der Mitgliedstaaten auf ihren gemeinsamen Standpunkt steht noch aus. Die Abgeordneten fordern die Kommission auch auf, einen Vorschlag über das Recht der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung vorzulegen, sowie über Antizipation und Management von Umstrukturierungen. https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2019-0047_DE.html Albanien, Nordmazedonien: Nein zum Start von Beitrittsverhandlungen ein Fehler In einer am 24.10.2019 angenommenen Entschließung betont das EP, dass beide Länder die Voraussetzungen für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen erfüllen. Das EP zeigte sichzutiefst enttäuscht darüber, dass auf dem EU-Gipfel am 17. und 18.10.2019 keine Einigung über die Aufnahme von Beitrittsgesprächen mit Albanien und Nordmakedonien erzielt wurde. Die Abgeordneten bedauerten den Schritt Frankreichs, Dänemarks und der NDL, die Entscheidung zu blockieren. Sie sagten, dass Albanien und Nordmazedonien in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen hätten und die Kriterien der EU für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen erfüllen. Die Abgeordneten lobten vor allem die Bemühungen Nordmazedoniens, schwierige bilaterale Fragen mit seinen Nachbarländern zu lösen. Sie begrüßten auch die jüngsten Justizreformen in Albanien. Das EP betonte, dass die "Nichtentscheidung" der Staats- und Regierungschefs der EU ein strategischer Fehler sei, der die Glaubwürdigkeit der EU beeinträchtige und eine negative Botschaft an andere mögliche Kandidatenländer sende. Es könnte auch anderen ausländischen Bericht aus Brüssel 19/2019 vom 25.10.2019 7
Akteuren - deren Tätigkeit möglicherweise nicht im Einklang mit den Werten und Interessen der EU steht - ermöglichen, sowohl mit Albanien als auch mit Nordmakedonien enger zusammenzuarbeiten, befürchteten die Abgeordneten. Die MdEP forderten die EU-Mitgliedstaaten auf, verantwortungsbewusst gegenüber Albanien und Nordmazedonien zu handeln und auf der nächsten Sitzung eine einstimmig positive Entscheidung zu treffen. https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2019-0050_DE.html Multinationale Konzerne müssen Steuerzahlungen offenlegen, fordern Abgeordnete Die Abgeordneten forderten am 24.10.2019 die EU-Staaten auf, längst überfälligen Regeln zu erarbeiten, damit multinationale Unternehmen Steuerzahlungen detailliert offenlegen müssen. In der mit großer Mehrheit angenommenen Entschließung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, eine Position zur öffentlichen Berichterstattung über die von multinationalen Unternehmen gezahlten Steuern von Land zu Land zu erarbeiten. Erst dann könnten die MdEP mit Vertretern der Mitgliedstaaten über den endgültigen Text der Regeln verhandeln. Das EP hatte den Gesetzesvorschlag der Kommission zur Offenlegung von Ertragssteuern bereits 2017 verabschiedet. Die Mitgliedstaaten hatten sich bisher nicht auf eine Position einigen können, so dass noch kein Gesetz verabschiedet werden konnte. Die Abgeordneten betonten, dass die Bürger ein Recht darauf hätten, zu wissen, wo multinationale Unternehmen ihre Steuern zahlten. Auch sei diese Transparenz unerlässlich, um die immer wiederkehrenden Skandale der vergangenen Jahre einzugrenzen. Die Entschließung betont auch, dass es für die EU schwierig wäre, auf der internationalen Bühne in Steuerfragen glaubwürdig in zu sein, wenn Steueroasen in der Union nicht bekämpft würden. Die neuen Regeln sollten Steuersysteme transparenter machen, indem sie der Öffentlichkeit ein Bild davon vermitteln, wo und wie viele Steuern multinationale Unternehmen zahlen. Derzeit sind multinationale Unternehmen nur verpflichtet, die Gesamtsumme der gezahlten Steuern anzugeben, ohne Angaben zur Verteilung. Der Vorschlag soll die Vermeidung von Körperschaftssteuer bekämpfen. Nach Schätzungen der Europäischen Kommission gehen den EU-Staaten dadurch jährlich 50-70 Mrd. EUR an Steuereinnahmen verloren. https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2019-0048_DE.html EU-Haushalt 2020 Die MdEP haben am 23.10.2019 ihren Standpunkt zum EU-Haushalt 2020 festgelegt. Er soll „einen soliden Ausgangspunkt für den Start einer neuen Generation von Programmen“ der EU bieten. Das EP betont in seiner Entschließung, dass der EU- Haushalt 2020 für die Union „die letzte Möglichkeit bietet, der Erfüllung ihrer für diesen Zeitraum festgelegten politischen Verpflichtungen näher zu kommen, unter anderem der Verwirklichung des Klimaziels der EU". Er solle den Weg für den neuen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ebnen. Die Abgeordneten stockten den Haushaltsentwurf der Kommission um insgesamt mehr als 2 Mrd. EUR beim Klimaschutz auf. Darüber hinaus wurden die Mittel für die Jugendbeschäftigungsinitiative (YEI) und die Erasmus+-Programme erhöht und zusätzliche Unterstützung, im Einklang mit den Prioritäten des Parlaments, in Bereichen wie KMU, Forschung, Digitalisierung, Migration und Außenpolitik, einschließlich Entwicklung und humanitäre Hilfe, beschlossen. Das EP hat für einen Haushalt in Höhe von fast 171 Mrd. EUR an Verpflichtungsermächtigungen (d.h., was die EU im Jahr 2020 oder in den Folgejahren investiert, da Projekte und Programme über mehrere Jahre laufen) gestimmt, was einer Erhöhung von rund 2,7 Mrd. EUR gegenüber dem Haushaltsentwurf der Kommission entspricht. Die Zahlungsermächtigungen (d.h. die Mittel, die im Jahr 2020 konkret ausgegeben Bericht aus Brüssel 19/2019 vom 25.10.2019 8
werden) hat das Parlament auf 159 Mrd. EUR festgelegt. Mit der Abstimmung im Plenum beginnt die Vermittlungsperiode, die bis zum 18.11.2019 dauert, und in der EP und Rat sich auf den Haushalt für das nächste Jahr einigen müssen. Ziel ist, dass das Plenum während der Plenarsitzung vom 25.-28.11.2019 endgültig über einen Kompromiss zum Haushalt 2020 abstimmen und der Präsident des Europäischen Parlaments diesen dann unterzeichnen und damit in Kraft treten lassen kann. https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2019-0038_DE.html EP fordert Sanktionen gegen die Türkei wegen Syrien-Feldzug In einer Entschließung, die am 24.10.2019 per Handzeichen angenommen wurde, warnen die MdEP, dass der Militäreinsatz der Türkei im Nordosten Syriens einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Völkerrecht darstelle und die Stabilität und Sicherheit der gesamten Region gefährde. Der Feldzug der Türkei habe zu zahlreichen zivilen und militärischen Todesopfern und nach Angaben der Vereinten Nationen zur Vertreibung von mindestens 300.000 Bürgern geführt, unterstrichen die Abgeordneten. Sie befürworteten die Einrichtung einer Schutzzone in Nordsyrien unter Aufsicht der Vereinten Nationen. Sie lehnten zudem die Pläne der Türkei, entlang der Grenze im Nordosten Syriens eine „sogenannte Sicherheitszone“ einzurichten, entschieden ab und äußerten sich besorgt darüber, dass das amerikanisch-türkische Abkommen über eine vorläufige Waffenruhe eine türkische Besetzung der „Sicherheitszone“ im Nordosten Syriens legitimieren könnte. Das EP bekundete seine Solidarität mit den kurdischen Bewohnern der Region und wies auf den wichtigen Beitrag hin, den die Streitkräfte unter kurdischer Führung, insbesondere die Frauen, im Kampf gegen den IS geleistet hättee. Es zeigte sich äußerst besorgt angesichts von Berichten, denen zufolge Hunderte IS-Gefangene im Zuge der türkischen Offensive aus den Lagern in Nordsyrien fliehen konnten, was die Gefahr eines erneuten Erstarkens dieser terroristischen Gruppe erhöhe. Die Abgeordneten halten es für nicht hinnehmbar, dass der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan Flüchtlinge benutze, um die EU zu erpressen. Sie fordern den Rat auf, eine Reihe gezielter Sanktionen und Visasperren gegen türkische Amtsträger zu verhängen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich seien, sowie die Annahme angemessener, zielgerichteter wirtschaftlicher Maßnahmen gegen die Türkei zu prüfen. Außerdem schlagen sie vor, die Aussetzung der Handelspräferenzen im Rahmen des Abkommens über landwirtschaftliche Erzeugnisse und als letztes Mittel die Aussetzung der Zollunion zwischen der EU und der Türkei zu erwägen. http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2019-0049_DE.html Finanzhilfen für Arbeitnehmer, die von möglichem No-Deal-Brexit betroffen wären Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) finanziert arbeitspolitische Maßnahmen wie die Umschulung einzelner Arbeitnehmer, Karriereberatung, Aus- und Weiterbildung, Umzugsbeihilfen oder hilft bei Unternehmensgründungen. Bisher konnten die Mitgliedstaaten nur EGF-Finanzhilfen für Arbeitnehmer und Selbständige beantragen, die aufgrund der Globalisierung oder einer Wirtschaftskrise ihren Arbeitsplatz verloren haben. Eine am 24.10.2019 vom EP im Rahmen des Berichts Vilija Blinkevičiūtė (S&D/LET) angenommene Änderung dehnt den Einsatzbereich der EGF-Mittel aus. Unterstützt werden können nun auch Arbeitnehmer und Selbständige, die nach einem möglichen EU-Austritt des Vereinigten Königreichs ohne Austrittsvertrag ihren Job oder wichtige Aufträge verloren haben. Die Änderung der Verordnung soll ab dem Tag gelten, der auf den Tag folgt, an dem die Geltung der Verträge für das Vereinigte Königreich endet. Sie findet jedoch keine Anwendung, wenn ein Austrittsvertrag geschlossen wird. https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2019-0034_DE.html Bericht aus Brüssel 19/2019 vom 25.10.2019 9
Ilham Tohti erhält den Sacharow-Preis 2019 Der Menschenrechtspreis des Europäischen Parlaments 2019 wird an den uigurischen Aktivisten Ilham Tohti verliehen. Der Präsident des Europäischen Parlaments, David Sassoli, gab den Preisträger am Donnerstagmittag in Straßburger bekannt. Die Entscheidung wurde von der Konferenz der Präsidenten (Präsident und Fraktionsvorsitzende) gefasst. Ilham Tohti ist Wirtschaftswissenschaftler und Menschenrechtsaktivist, der in China eine lebenslange Haftstrafe verbüßt. Ihm wird Separatismus vorgeworfen. Die Sacharow-Verleihung findet am 18.12.2019 im Plenarsaal des Europäischen Parlaments in Straßburg statt. https://www.europarl.europa.eu/sakharovprize/de/home/the-prize.html EU-Haushalt 2020 soll auch im Fall eines No-Deal-Brexits stehen Britische Forscher, Studierende und Landwirte würden nach einem No-Deal-Brexit weiterhin EU-Gelder erhalten. Das EP gab am 22.10.2019 im Rahmen des Berichts Johan Van Overtveldt (ECR/BEL) seine Zustimmung zu einem entsprechenden Entwurf einer Verordnung des Rates. Die EU-Haushaltsmittel für 2019 und 2020 wären nach dem Verordnungsentwurf auch dann vollständig gesichert, wenn das Vereinigte Königreich die Europäische Union ohne Vertrag verlässt. Damit wird der am 17.04.2019 vom Europäischen Parlament angenommene Notfallplan bis 2020 verlängert. Dieser war zuvor bis 2019 befristet. So sollen die negativen Auswirkungen eines möglichen No-Deal-Brexits auf die Empfänger von EU-Mitteln und auf den Haushalt der Europäischen Union minimiert werden. Die vom EP beschlossenen Maßnahmen umfassen Programme wie Horizon 2020, Erasmus+ sowie Landwirtschafts- und Regionalpolitik. Der Vorschlag wird es ermöglichen, die Zahlungen an die britischen Begünstigten im Jahr 2020 fortzusetzen, sofern das Vereinigte Königreich seine Beiträge weiterhin zahlt und die erforderlichen Kontrollen akzeptiert. https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2019-0036_DE.html Ausschuss der Regionen AdR; ECON-Fachkommissionsitzung Am 22.10.2019 fand in Brüssel eine Sitzung der AdR-Fachkommission ECON für Wirtschaftspolitik statt. Dabei wurde über folgende Stellungnahmeentwürfe abgestimmt: „Jährlicher Bericht über die Wettbewerbspolitik 2018“, „Verbesserung der Verwaltungskapazitäten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Stärkung von Investitionen und Strukturreformen 2021-2027“ sowie „ein europäischer Rahmen für die Regulierung der kollaborativen Wirtschaft“. https://memportal.cor.europa.eu/Public/Documents/MeetingDocuments?meetingId=2 155143&meetingSessionId=2192359 AdR; COTER-Fachkommissionsitzung Am 23.10.2019 fand in Brüssel eine Sitzung der AdR-Fachkommission COTER für Kohäsionsfonds statt. Dabei wurde über folgende Stellungnahmeentwürfe abgestimmt: „der potenzielle Beitrag des Eisenbahnsektors zur Verwirklichung der politischen Prioritäten der EU“, „die Herausforderungen für die Metropolregionen und ihre Position in der künftigen Kohäsionspolitik nach 2020“ sowie „makroregionale Strategie für die Karpaten“. https://memportal.cor.europa.eu/Public/Documents/MeetingDocuments?meetingId=2 155245&meetingSessionId=2192474 Bericht aus Brüssel 19/2019 vom 25.10.2019 10
Wirtschaft Kommission; Jahresbericht über die Umsetzung von Handelsabkommen Die Kommission hat am 14.10.2019 den Jahresbericht über die Umsetzung von Handelsabkommen veröffentlicht. In dem Bericht wird deutlich, dass der Handel insgesamt zugenommen hat und so viele globale Handelsströme erfasst werden wie nie zuvor. Insbesondere im Bereich Lebensmittel- und Getränkeexporte sind aufgrund der niedrigeren Zölle positive Entwicklungen zu sehen. Darüber hinaus umfasst der Bericht die Auswirkungen der Kapitel „Handel und nachhaltige Entwicklung“. Diese sind Bestandteile der Handelsabkommen der EU. Sie sollen als Leitfaden für die Handelspartner dienen, um die internationalen Regeln in den Bereichen Arbeit und Umwelt durchsetzen. In 2018 und 2019 wurden Maßnahmen, u.a. in Bezug auf Arbeitsnormen bereits umgesetzt. https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2019/DE/COM-2019-455-F1-DE- MAIN-PART-1.PDF Kommission; Gegenmaßnahmen für US-Strafzölle Am 18.10.2019 äußerte sich die Kommission enttäuscht über die Entscheidung der USA, Strafzölle zu erheben. Die USA hatte entschieden Strafzölle auf europäische Produkte zu erheben. Darüber hinaus betont die Kommission, dass im Fall Boeing zu gegebener Zeit ebenfalls eigene Zölle gegen entsprechende Produkte durchgesetzt werden. Gegenseitige Strafzölle dienen allerdings aus Sicht der Kommission niemandem. https://ec.europa.eu/germany/news/20191018-us-strafzoelle_de https://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2019/april/tradoc_157861.pdf Kommission; 300 Mio. EUR aus dem Juncker-Plan für 2300 neue Wohnungen in DEU Die EU-Bank hat am 15.10.2019 mit VIVAWEST einen Kreditvertrag über 300 Mio. EUR abgeschlossen. Diese Investition dient der Finanzierung von 2.300 energieeffizienten Wohnungen in verschiedenen Städten und Gemeinden in NRW. Knapp ein Fünftel der Gelder wird für öffentlich geförderten und preisgedämpften Wohnraum eingesetzt. Darüber hinaus wird Wohnraum für Studierende geschaffen sowie der Bau von Kindertagesstätten unterstützt. Das Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich auf knapp 630 Mio. EUR. Als Absicherung für die Gelder der EU-Bank dienen die Garantien aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die im Rahmen des Juncker-Plans abgeschlossen wurden. https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_19_6087 Verkehr Kommission; 380 Mio. EUR Rettungsbeihilfe für Condor Die Kommission hat der Fluggesellschaft Condor Flugdienst GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, am 14.10.2019 ein befristetes Darlehen in Höhe von 380 Mio. EUR gewährt. Das Darlehen wird über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziert. Das Land Hessen beteiligt sich mit einer 50-prozentigen Rückgarantie gegenüber dem Bund am Risiko. Aufgrund der Insolvenz der Muttergesellschaft mit Sitz in GBR, Thomas Cook Group, befindet sich Condor in einem akuten Liquiditätsengpass und musste etliche Forderungen abschreiben. Das Darlehen wird aufgrund der Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen unter strengen Voraussetzungen gewährt. Hierzu zählt unter anderem die Befristung auf sechs Monate. Durch die Bericht aus Brüssel 19/2019 vom 25.10.2019 11
staatliche Beihilfe können Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum beschränkt bleiben. https://europa.eu/rapid/press-release_IP-19-6080_de.htm https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2019/20191014-bruessel- genehmigt-rettungsbeihilfe-fuer-condor.html Kommission; Connecting Europe Facility (CEF): 1,4 Mrd. EUR zur Unterstützung nachhaltiger Verkehrsprojekte Die Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA) hat am 16.10.2019 eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Finanzierungsinstruments CEF für den Transportsektor veröffentlicht, das 1,4 Mrd. EUR für Projekte zum Aufbau, zur Modernisierung und zur Verbesserung der europäischen Verkehrsinfrastruktur bereitstellt. Die Ausschreibungsfrist endet am 26.02.2020. Am 07.11.2019 findet ein virtueller Informationstag über die Ausschreibung statt. Die Mittel gliedern sich wie folgt: Vorab identifizierte Projekte in den Korridoren des Kernnetzes (Eisenbahnen, Binnenwasserstraßen, Straßen, See- und Binnenhäfen) - 500 Mio. EUR. Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS) - 50 Mio. EUR Sichere und gesicherte Infrastruktur, einschließlich sicherer Parkplätze auf der Straße des Kernnetzes - 20 Mio. EUR Intelligente Verkehrsdienste für den Straßenverkehr (ITS) - 20 Mio. EUR Einheitlicher europäischer Luftraum - SESAR - 20 Mio. EUR Maßnahmen zur Umsetzung der Verkehrsinfrastruktur in den Knotenpunkten des Kernnetzes, einschließlich der Multimodalität von städtischen Knotenpunkten und Fahrgästen - 110 Mio. EUR. Hochgeschwindigkeitsseewege - 30 Mio. EUR https://ec.europa.eu/inea/en/news-events/newsroom/connecting-europe-facility- %E2%82%AC1.4-billion-to-support-sustainable-transport Digital Kommission; Bericht über elektronische Behördendienste Die Kommission hat am 21.10.2019 den „eGovernment Benchmark 2019“, einen Bericht über elektronische Behördendienste in der EU, veröffentlicht. Spitzenreiter bei den digitalen öffentlichen Diensten sind danach MTA, EST und AUT, gefolgt von LET, LIT und FIN. Die südosteuropäischen Mitgliedstaaten liegen dagegen am weitesten zurück. DEU nutzt die Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologien bei elektronischen Behördendiensten dem Bericht zufolge noch nicht ausreichend und belegt einen Platz im Mittelfeld. Über dem Durchschnitt liegt DEU bei der Nutzerzentriertheit und der Transparenz der digitalen Dienste. DEU verfügt grundsätzlich über die notwendigen Voraussetzungen, um bei digitalen Behördenleistungen ganz vorne zu sein. Der Bericht empfiehlt, die Zahl der Bürger, die digitale Behördenleistungen nutzen, zu erhöhen sowie die Digitalisierung der Verwaltung (interne Vorgänge und Dienste im Publikumsverkehr) voranzutreiben. Der Bericht über die Nutzung elektronischer Behördendienste untersucht den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in der öffentlichen Verwaltung, die grenzüberschreitende Interoperabilität und digitale Interaktion zwischen Verwaltungen, Bürgern und Unternehmen in den Mitgliedstaaten und acht Nicht-EU- Ländern (u.a. Montenegro, Nord-Mazedonien, Island und Norwegen). Bericht aus Brüssel 19/2019 vom 25.10.2019 12
https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/egovernment-benchmark-2019- trust-government-increasingly-important-people Finanzdienstleistungen Kommission; Kapitalregeln für Banken und Referenzindizes Die Kommission hat am 11.10.2019 eine öffentliche Konsultation zur Umsetzung der finalen Basel-III-Normen in der EU eingeleitet. Sie soll die EU bei der Berücksichtigung der Besonderheiten des europäischen Bankensektors unterstützen. Mithilfe der Normen sollen die Solidität, Stabilität und Widerstandsfähigkeit des Sektors weiter verbessert werden. Darüber hinaus soll die Konsultation die Banken dabei unterstützen, ihre Rolle bei der Finanzierung der Wirtschaft und der Klimawende wahrzunehmen. Am 12.11.2019 wird die Kommission eine öffentliche Konferenz abhalten, um die Auswirkungen und Herausforderungen der Umsetzung der endgültigen Reformen in der EU zu erörtern. Die Konsultation läuft bis zum 10.01.2020. https://ec.europa.eu/germany/news/20191011-konsultationen_de EU; Privates Kapital für eine grüne Wirtschaft Die EU hat am 21.10.2019 eine internationale Plattform für nachhaltige Finanzierungen (IPSF) eröffnet. Gemeinsam mit Argentinien, Kanada, Chile, China, Indien, Marokko und Kenia will sie über diese Plattform privates Kapital für Investitionen in Nachhaltigkeit mobilisieren. EU-Kommissionsvizepräsident Dombrovskis erklärte bei der Vorstellung der Plattform, dass öffentliche Mittel allein nicht ausreichen, um die notwendigen Investitionen zur Bewältigung der Klimakrise abzudecken. Die Plattform soll als Forum für einen leichteren Austausch hinsichtlich der Bemühungen um Initiativen und Ansätze für eine ökologisch nachhaltige Finanzierung dienen. https://ec.europa.eu/germany/news/20191021-nachhaltige-finanzierungen_de Finanzen Kommission; EU-Haushalt besser vor Betrug geschützt Die Kommission hat am 11.10.2019 ihren Bericht über den Schutz der finanziellen Interessen der EU vorgelegt. Laut EU-Haushaltskommissar Oettinger hat die Kommission wichtige Schritte unternommen, um sicherzustellen, dass der EU- Haushalt gut geschützt ist und einen Mehrwert für die Bürger schaffen kann. Diese könnten sich darauf verlassen, dass ihr Geld dorthin fließe, wo es am dringendsten gebraucht werde. Vereinfachte Regeln für die Verwendung von Geldern des EU- Haushalts und eine Strategie zur Betrugsbekämpfung sind zwei der von der Kommission ergriffenen Maßnahmen, um den EU-Haushalt zu schützen. Darüber hinaus unterstützte sie die Einrichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft, die als unabhängige und dezentrale Strafverfolgungsbehörde der EU dienen soll. https://ec.europa.eu/germany/news/20191011-bericht-eu-haushalt_de Eurostat; Jährliche Inflationsrate im Euroraum auf 0,8% und in der EU auf 1,2% gesunken Das statistische Amt der EU (Eurostat) teilte am 16.10.2019 mit, dass die jährliche Inflationsrate im Euroraum im September 2019 bei 0,8% lag, gegenüber 1,0% im Bericht aus Brüssel 19/2019 vom 25.10.2019 13
August. Ein Jahr zuvor hatte sie 2,1% betragen. Die jährliche Inflationsrate in der Europäischen Union lag im September 2019 bei 1,2%, gegenüber 1,4% im August. Ein Jahr zuvor hatte sie 2,2% betragen. Die niedrigsten jährlichen Raten wurden in CYP (-0,5%), PTL (-0,3%), GRI, ESP und ITL (alle 0,2%) gemessen. Die höchsten jährlichen Raten wurden in ROM (3,5%), der SLK (3,0%) und HUN (2,9%) gemessen. In DEU lag die Rate mit 0,9% knapp über dem Durschnitt der Eurozone. Im September kam der höchste Beitrag zur jährlichen Inflation im Euroraum von Dienstleistungen (+ 0,66 Prozentpunkte), gefolgt von Lebensmitteln, Alkohol und Tabak (+ 0,29 Prozentpunkte), Industriegütern ohne Energie (+ 0,06 Prozentpunkte) sowie Energie (- 0,18 Prozentpunkte). https://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/10064339/2-16102019-AP- DE.pdf/adc51f49-c753-bf4e-7bf3-670e215dc70c Eurostat; Öffentliches Defizit im Euroraum und in der EU 28 bei 0,5% bzw. 0,7% des BIP Das statistische Amt der EU (Eurostat) teilte am 21.10.2019 mit, dass sich im Jahr 2018 das öffentliche Defizit und der öffentliche Schuldenstand relativ gesehen sowohl im Euroraum als auch in der EU28 im Vergleich zu 2017 verringerten. Gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) ging das öffentliche Defizit im Euroraum von 0,9% im Jahr 2017 auf 0,5% im Jahr 2018 und in der EU28 von 1,0% auf 0,7% zurück. Der öffentliche Schuldenstand verringerte sich im Euroraum von 87,8% (Ende 2017) auf 85,9% (Ende 2018) und in der EU28 von 82,1% auf 80,4%. Im Jahr 2018 verzeichneten LUX (+2,7%), DEU und MTA (je +1,9%), BUL (+1,8%), die NDL (+1,5%), Tschechien (+1,1%), GRI (+1,0%) DNK, SLO und SWE (je +0,8%), LIT (+0,6%), KRO (+0,3%), AUT (+0,2%) und IRL (+0,1%) einen öffentlichen Überschuss. Zwei Mitgliedstaaten wiesen ein Defizit von 3% oder mehr des BIP auf: ROM (-3,0%) und CYP (-4,4%). Am Ende des Jahres 2018 wurden die niedrigsten Verschuldungsquoten (öffentlicher Schuldenstand im Verhältnis zum BIP) in EST (8,4%), LUX (21,0%), BUL (22,3%), Tschechien (32,6%), LIT (34,1%) und DNK (34,2%) verzeichnet. Vierzehn Mitgliedstaaten wiesen eine Verschuldungsquote von mehr als 60% des BIP auf. Die höchsten Verschuldungsquoten wurden in GRI (181,2%), ITL (134,8%), PTL (122,2%), CYP (100,6%), BEL (100,0%), FRA (98,4%) und ESP (97,6%) registriert. https://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/10064354/2-21102019-AP- DE.pdf/a28150e5-ea30-89f9-430f-d7c59420d10a Kommission; Weitere Informationen bei den nationalen Haushaltsentwürfen für 2020 erforderlich Die Kommission hat am 22.10.2019 Schreiben an einige EU-Mitgliedstaaten gerichtet, die Gefahr laufen, ihre Haushaltsziele für 2020 zu verfehlen. Die Kommission bittet darin um mehr Informationen darüber, wie die nationalen Regierungen die öffentlichen Finanzen ausgleichen wollen. Bei ITL wies die Kommission auf die Gefahr einer erheblichen Abweichung des Haushalts von dem für 2020 vereinbarten Rahmen hin. Insbesondere das strukturelle Defizit wird voraussichtlich um 0,1% des BIP zunehmen, während nach den Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts eine Abnahme von 0,6% erforderlich wäre. Das Schreiben an FRA spricht vom Risiko einer erheblichen Abweichung von den haushaltspolitischen Anstrengungen, die für 2020 erforderlich seien. In Frage stellt die Kommission dabei insbesondere die gänzlich fehlende strukturelle Verbesserung, während ein Abbau des strukturellen Defizits um 0,6% des BIP notwendig sei. https://ec.europa.eu/info/business-economy-EUR/economic-and-fiscal-policy- coordination/eu-economic-governance-monitoring-prevention-correction/stability-and- Bericht aus Brüssel 19/2019 vom 25.10.2019 14
growth-pact/annual-draft-budgetary-plans-dbps-EUR-area-countries/draft-budgetary- plans-2019_en EZB; Leitzinsen bleiben unverändert Am 24.10.2019 entschied der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) in seiner Sitzung in Frankfurt, die Leitzinsen unverändert zu belassen. Der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte bleibt unverändert bei 0,00%, der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität bei 0,25% und der Einlagefazilitätzinssatz bei -0,50%. Die Leitzinsen werden so lange wie erforderlich auf ihrem aktuellen oder einem niedrigeren Niveau bleiben, bis der EZB-Rat feststellt, dass sich die Inflationsaussichten in seinem Projektionszeitraum deutlich einem Niveau annähern, das hinreichend nahe, aber unter 2% liegt, und dass sich diese Annäherung in der Dynamik der zugrundeliegenden Inflation durchgängig widerspiegelt. Wie bereits bei der letzten Sitzung des EZB-Rats im September beschlossen, werden die Nettoankäufe im Rahmen des Programms des EZB-Rats zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme – APP) in einem monatlichen Umfang von 20 Mrd. EUR ab dem 01.11.2019 wiederaufgenommen. Der EZB-Rat geht davon aus, dass die Nettoankäufe so lange fortgesetzt werden, wie es für die Verstärkung der akkommodierenden Wirkung seiner Leitzinsen erforderlich ist und dass sie beendet werden, kurz bevor er mit der Erhöhung der EZB-Leitzinsen beginnt. Zusätzlich werden die Tilgungsbeiträge aus fälligen Wertpapieren, die im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten erworben wurden, bei Fälligkeit reinvestiert. https://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2019/html/ecb.mp191024~438769bd4f.de.h tml Soziales Europäischer Rat; Rat; Kommission; Dreigliedriger Sozialgipfel Am 16.10.2019 fand der dreigliedrige Herbst-Sozialgipfel unter der Überschrift: "Fortschritte bei der sozialen und wirtschaftlichen Dimension für ein wettbewerbsfähiges, faires und nachhaltiges Europa. Die Rolle der Sozialpartner und des sozialen Dialogs" statt. Im Mittelpunkt der Beratungen standen ein fairer Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft, Investitionen in Kompetenzen, die Verbesserung des Zugangs zur Erwachsenenbildung sowie die Gestaltung einer zukunftstauglichen Industriepolitik. Aus Sicht der Sozialpartner könnten vom Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft insbesondere gering qualifizierte Arbeitnehmer betroffen sein, die von Tätigkeiten abhängig sind, bei denen voraussichtlich ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen sein wird. Daher seien weitere Maßnahmen und neue Strategien, wie die Umschulung und Weiterqualifizierung der Arbeitskräfte, erforderlich. Eine zukunftstaugliche Industriepolitik müsse die Führungsrolle Europas in den Bereichen Technologie, Innovation und Nachhaltigkeit sicherstellen, aber auch die EU-Bürger unterstützen, die erforderlichen Kompetenzen zu erwerben, um den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden. Der Dreigliedrige Sozialgipfel ist ein Forum für den Dialog zwischen den Präsidenten der EU-Organe und führenden Vertretern der europäischen Sozialpartner. Beim Sozialgipfel führen der Präsident des ER, der Präsident der Kommission und der Staats- oder Regierungschef des Mitgliedstaats, der turnusgemäß den Vorsitz im Rat innehat, d. h. diesmal der finnische Ministerpräsident, gemeinsam den Vorsitz. Zu den teilnehmenden europäischen Sozialpartnern gehören: BusinessEurope, der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB), der Europäische Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft (CEEP), die Bericht aus Brüssel 19/2019 vom 25.10.2019 15
Europäische Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe (UEAPME) sowie die CEC European Managers (Europäischer Führungskräfteverband). https://www.consilium.europa.eu/de/meetings/european-council/2019/10/16/ Kommission; Mitgliedstaaten noch weit von Zielen der Gleichstellung entfernt Das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) hat am 15.10.2019 den Gleichstellungsindex für das Jahr 2019 veröffentlicht, in dem es um die Gleichstellung der Geschlechter in den Bereichen Arbeit, Einkommen, Bildung, Zeit, Macht und Gesundheit innerhalb eines Landes geht. Dieses Jahr sei ein besonderer Fokus auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben gelegt worden. Europaweit liegt dieser Wert bei 67,7 von 100 Punkten, was ein Punkt mehr als im Vorjahr ist. An erster Stelle des Rankings steht SWE mit 83,6 Punkten, danach folgt DNK mit 77,5. Am schlechtesten schneiden GRI und HUN mit jeweils unter 52 Punkten ab. DEU liegt mit 66,9 Punkten auf Platz 12. Grund dafür ist unter anderem der Bereich Bildung: hier liegt DEU auf dem 24. Platz: Die Menge an weiblichen im Vergleich zu männlichen Hochschulabsolventen sowie die ungleiche Konzentration der Geschlechter in verschiedenen Studiengängen seien dafür verantwortlich. Zusätzlich sei auch das Einkommen ungleich unter den Geschlechtern verteilt, auch wenn sich das mittlere Monatseinkommen weiblicher Bürger dem der männlichen annähere. Zukünftig würden eine ausgewogenere Aufteilung von Pflegeaufgaben zwischen Männern und Frauen angestrebt werden; beispielsweise um mehr Frauen eine Führungsposition innerhalb eines Unternehmens zu ermöglichen. https://ec.europa.eu/germany/news/20191015-gleichstellung_de Kommission; Europäische Arbeitsbehörde nimmt Tätigkeit auf Die Europäische Arbeitsbehörde hat am 16.10.2019 feierlich ihre Arbeit aufgenommen. Laut Kommission war die Einrichtung der Behörde u.a. deswegen erforderlich geworden, da aktuell ca. 17,5 Mio. EU-Bürgerinnen und –Bürger in einem anderen Mitgliedstaat (MS) als ihr Heimatstaat leben oder arbeiten. Im Vorfeld hatte die EU eine große Anzahl an Rechtsvorschriften entwickelt und überarbeitet. Ein besonderer Fokus lag auf der Entsenderichtlinie und dem darin verankerten Grundsatz des gleichen Lohns für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Die Europäische Arbeitsbehörde werde in erster Linie die Ziele haben, den Zugang zu Informationen über Rechte und Pflichten mit besonderem Fokus auf Arbeitskräftemobilität innerhalb der EU zu erleichtern, die Zusammenarbeit der verschiedenen MS bezogen auf die Durchsetzung des Unionsrecht zu verstärken und länderübergreifende Streitigkeiten zu schlichten, so die Kommission. Dies heiße jedoch nicht, dass MS von ihrer Pflicht, Arbeits- und Sozialversicherungsvorschriften durchzusetzen, befreit seien. Die Europäische Arbeitsbehörde werde bis zum Jahre 2024 ihre Kapazitäten auf ca. 140 Mitarbeiter erhöhen und über ein Jahresbudget von 50 Mio. EUR verfügen, so die Kommission. Hierfür würden jedoch keine neuen Zuständigkeiten auf EU-Ebene geschaffen. https://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=en&catId=88&eventsId=1490&furtherEve nts=yes Umwelt EP; Abgeordnete lehnen abgeschwächten Vorschlag zum Bienenschutz ab Die Abgeordneten des EP haben am 23.10.2019 eine Entschließung angenommen, mit der ein von den Mitgliedstaaten (MS) abgeschwächter Entwurf für ein Bienenschutzgesetz abgelehnt wird. Die Kommission ist nun aufgefordert, einen Bericht aus Brüssel 19/2019 vom 25.10.2019 16
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