Bericht aus Brüssel - Hessen

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Bericht aus Brüssel - Hessen
Bericht aus Brüssel

                19/2019 vom 25.10.2019

Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union
             21, Rue Montoyer, B- 1000 Brüssel
        Tel.: 0032.2.739.59.00 Fax: 0032.2.732.48.13
         E-mail: hessen.eu@lv-bruessel.hessen.de
Inhaltsverzeichnis

I n s t i t u t i o n e l l e s .............................................................................................. 3

E u r o p ä i s c h e s P a r l a m e n t ......................................................................... 5

A u s s c h u s s d e r R e g i o n e n ....................................................................... 10

W i r t s c h a f t......................................................................................................... 11

V e r k e h r ............................................................................................................... 11

D i g i t a l.................................................................................................................. 12

F i n a n z d i e n s t l e i s t u n g e n ........................................................................ 13

F i n a n z e n ............................................................................................................ 13

S o z i a l e s ............................................................................................................. 15

U m w e l t................................................................................................................. 16

L a n d w i r t s c h a f t ............................................................................................. 18

J u s t i z ................................................................................................................... 19

I n n e r e s................................................................................................................ 20

B i l d u n g u n d K u l t u r .................................................................................... 22

E U – F ö r d e r p r o g r a m m e ............................................................................. 23

V e r a n s t a l t u n g e n.......................................................................................... 25

V o r s c h a u ........................................................................................................... 30

                                    Bericht aus Brüssel 19/2019 vom 25.10.2019                                                  2
Institutionelles

Europäischer Rat; Ergebnisse des Gipfels der EU-27 zum Brexit
Der Europäische Rat (ER) begann am 17.10.2019 im sog. Art. 50-Format der EU-27
ohne GBR. Unmittelbar vor dem Beginn des ER hatten die Kommission und GBR eine
Einigung bei den Verhandlungen über das Austrittsabkommen bekannt gegeben. Der
ER billigte nach kurzer Aussprache das geänderte Abkommen über den Austritt sowie
die modifizierte politische Erklärung zur Festlegung des Rahmens für die künftigen
Beziehungen. Er ersucht die Kommission, das EP und den Rat, die erforderlichen
Schritte zu unternehmen, damit das Abkommen am 01.11.2019 in Kraft treten kann. In
den kurzen Schlussfolgerungen dankt der ER dem Brexit-Chefunterhändler der
Kommission, Michel Barnier, auch für „seinen Beitrag zur Wahrung der Einheit unter
den Mitgliedstaaten der EU-27“.
https://www.consilium.europa.eu/en/meetings/european-council/2019/10/17/art50/

Europäischer Rat; Ergebnisse des Gipfels am 17./18.10.2019
Die Staats- und Regierungschefs der EU-28 kamen am 17./18.10.2019 zum
Europäischen Rat (ER) in Brüssel zusammen. Am Abend des 17.10.2019 nahm der
ER Schlussfolgerungen zur Türkei an. Er billigte die Schlussfolgerungen des Rates für
Auswärtige Angelegenheiten vom 14.10.2019 sowohl hinsichtlich des militärischen
Vorgehens der Türkei im Nordosten Syriens als auch hinsichtlich der rechtswidrigen
Bohrungen der Türkei in der ausschließlichen Wirtschaftszone von CYP. Dagegen
gelang es auch nach mehrstündigen Beratungen nicht, die Aufnahme von
Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien und Albanien zu beschließen. Der ER will
vor der Balkan-Konferenz unter KRO-Ratspräsidentschaft in Zagreb im Mai 2020
wieder auf das Thema Erweiterung zurückkommen. Am zweiten Gipfeltag befasste
sich der ER mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Grundlage des
Meinungsaustausches über den MFR war ein Papier der finnischen
Ratspräsidentschaft, das die Themen Gesamtvolumen, Ausgabenbereiche und
Konditionalitäten aufgreift. Der finnische Vorsitz wird aufgefordert, vor der Tagung des
ER am 12./13.12.2019 eine Verhandlungsbox mit Zahlenangaben vorzulegen.
Beschlüsse in der Sache wurden nicht gefasst. Der ER führte außerdem einen
Gedankenaustausch über die Strategische Agenda der kommenden fünf Jahre mit der
gewählten Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Christine Lagarde wurde
zur EZB-Präsidentin ernannt (Amtszeit: acht Jahre). Sie folgt am 01.11.2019 auf Mario
Draghi. Die Ernennung von Lagarde ist Teil der Vereinbarung der Staats- und
Regierungschefs zur Besetzung der EU-Spitzenpositionen im neuen institutionellen
Zyklus. Das Thema Klimaschutz wurde nur kurz beraten; es wird Gegenstand des ER
im Dezember 2019 sein. Neben dem Präsidenten der Kommission, Jean-Claude
Juncker, hat auch die gewählte künftige Kommissionspräsidentin, Ursula von der
Leyen, am ER teilgenommen und ihr Arbeitsprogramm vorgestellt.
https://www.consilium.europa.eu/en/meetings/european-council/2019/10/17-18/

EP; Laura Kövesi wird Leiterin der Europäischen Staatsanwaltschaft
Der Rat hat am 14.10.2019 der Ernennung von Laura Codruţa Kövesi zur ersten
Leiterin der neuen Europäischen Staatsanwaltschaft (EU-StA) förmlich zugestimmt;
das EP folgte am 16.10.2019. Der finnische Ratsvorsitz erklärte nach der Zustimmung
des Rates, die EU-StA solle im November 2020 ihre Arbeit aufnehmen. Die EU-StA,
an deren Errichtung sich bisher 22 Mitgliedstaaten beteiligen, wird für die Ermittlung
und Verfolgung von Straftaten gegen den EU-Haushalt wie Betrug, Korruption oder
grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug über 10 Mio. EUR zuständig sein. Die
Staaten, die derzeit nicht teilnehmen, können jederzeit beitreten. Der
Generalstaatsanwalt sowie das Kollegium von Europäischen Staatsanwälten aus allen

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teilnehmenden Ländern werden ihren Sitz in LUX haben. Sie leiten die laufenden
strafrechtlichen Ermittlungen, die von den beauftragten Staatsanwälten in allen
teilnehmenden Mitgliedstaaten durchgeführt werden.
https://www.europarl.europa.eu/news/en/press-room/20191016IPR64417/laura-
kovesi-confirmed-as-european-chief-prosecutor

Kommission; Kooperations- und Kontrollverfahren mit BUL und ROM
Die Kommission hat am 22.10.2019 die Fortschrittsberichte im Kooperations- und
Kontrollverfahren mit BUL und ROM verabschiedet. Das Verfahren war 2007 im
Rahmen des EU-Beitritts beider Mitgliedstaaten als Übergangsmaßnahme eingeführt
worden, um eingegangene Verpflichtungen im Justizwesen zu unterstützen und die
Korruptionsbekämpfung voranzubringen. BUL hat nach Auffassung der Kommission
seit dem letzten Bericht vom November 2018 weitere Fortschritte erzielt und
Empfehlungen der Kommission umgesetzt. Die Kommission ist der Auffassung, dass
die Fortschritte ausreichen, um die Verpflichtungen, die BUL bei seinem EU-Beitritt
eingegangen ist, zu erfüllen. BUL wird einen neuen Rat für die Nachbegleitung
einrichten, der die Fortsetzung der Reform überwacht. Die Ergebnisse dieser
Prüfungen werden in den künftigen Dialog mit der Kommission im Rahmen des
geplanten neuen Rechtsstaatlichkeitsmechanismus einfließen. Vor einer endgültigen
Entscheidung über die Beendigung des Kontrollverfahrens wird die Kommission die
Stellungnahme des Rates und des EP einholen. ROM hingegen schneidet im
Fortschrittsbericht 2019 deutlich schlechter ab; die Kommission verzeichnet
Rückschritte bei der Rechtsstaatlichkeit. Ihrer Ansicht nach war die Entwicklung in den
ersten Monaten des Jahres 2019 „äußerst besorgniserregend“. Allerdings habe ROM,
so die Kommission, im Juni die Bereitschaft zu Kurskorrekturen gezeigt. Sie stellt fest,
dass Anstrengungen unternommen wurden, um neue Konsultationsmechanismen zu
entwickeln und einen Dialog mit der Justiz zu führen. Die Kommission erwartet nun die
Umsetzung dieses Engagements in konkrete gesetzgeberische Maßnahmen.
https://ec.europa.eu/info/policies/justice-and-fundamental-rights/upholding-rule-
law/rule-law/assistance-bulgaria-and-romania-under-cvm/reports-progress-bulgaria-
and-romania_en

Kommission; EP; Anhörungen Kommissare für die neue Kommission 2019-2024
Vom 30.09.-08.10.2019 fanden die Anhörungen der nominierten Kommissare in den
Fachausschüssen des EP statt. Für den 23.10.2019 war bisher die Abstimmung über
das gesamte Kollegium inklusive Kommissionspräsidentin, Hohem Vertreter und den
anderen 25 Kommissaren im Plenum im Europäischen Parlament geplant gewesen.
Bis jetzt fehlen aber weiterhin designierte Kommissare aus FRA, HUN und ROM (vgl.
BaB 18/2019). FRA hat nun Thierry Breton als neuen Kandidaten vorgeschlagen. Am
31.10.2019 endet die Amtszeit der aktuellen Kommission. Falls die neue Kommission
bis dahin nicht ernannt wird, bliebe die Juncker-Kommission über den 31.10.2019
hinaus geschäftsführend im Amt. In diesem Fall ist mit einer Plenarabstimmung über
das neue Kollegium der Kommission im Plenum Ende November in Straßburg zu
rechnen. Der Mandatsbeginn der neuen Kommission 2019-2014 wäre dann der
01.12.2019.
https://www.europarl.europa.eu/news/de/hearings2019/kommissionsanhorungen-
2019

Kommission; Brexit; Einigung Austrittsabkommen und politische Erklärung
über künftige Beziehungen EU GBR
Am 17.10.2019 erzielten die Brexit-Verhandlungsführer der EU und GBR eine
Einigung über den Austritt von GBR aus der EU sowie über den Rahmen für die
künftigen Beziehungen. Der Europäische Rat (EU-27) billigte das geänderte

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Abkommen über den Austritt sowie die modifizierte politische Erklärung zur Festlegung
des Rahmens für die künftigen Beziehungen noch am selben Tag. Für Nordirland soll
laut der Einigung ein begrenztes Regelwerk des EU-Binnenmarktes weiter gelten, um
eine harte Grenze zwischen IRL und Nordirland zu vermeiden. Dies beinhaltet
Rechtsvorschriften für Waren, Hygienevorschriften für Veterinärkontrollen,
Vorschriften für die landwirtschaftliche Produktion/Marketing, Mehrwertsteuer und
Verbrauchsteuern auf Waren sowie Vorschriften für staatliche Beihilfen. Alle
anwendbaren Verfahren für Waren sollen an den Einreisepunkten nach Nordirland und
nicht auf der gesamten Insel stattfinden. Zu diesem Zweck sollen die britischen
Behörden für die Anwendung der EU-Regeln in Nordirland zuständig sein. Im
Zollbereich wurde die Backstopp-Regelung, wie im November 2018 vereinbart, auf
Ersuchen der derzeitigen britischen Regierung aus dem Protokoll über IRL/Nordirland
gestrichen. Nordirland soll im Zollgebiet von GBR bleiben. Die britischen Behörden
können die britischen Zölle auf Waren aus Drittländern anwenden, solange diese
Waren, die nach Nordirland gelangen, nicht Gefahr laufen, in den EU-Binnenmarkt
einzutreten. Für Waren, die in den EU-Binnenmarkt eintreten, sollen die britischen
Behörden jedoch die Zölle der EU anwenden. Alle vier Jahre nach Inkrafttreten des
Protokolls, können die gewählten Vertreter Nordirlands mit einfacher Mehrheit
entscheiden, ob sie die einschlägigen Vorschriften der EU in Nordirland weiterhin
anwenden oder nicht. Die politische Erklärung über die künftigen Beziehungen
zwischen der EU und GBR sieht ein ehrgeiziges Freihandelsabkommen vor. Bevor das
Austrittsabkommen in Kraft treten kann, muss es von der EU und GBR ratifiziert
werden, seitens der EU ist die Zustimmung des Rates und des EP erforderlich. GBR
muss das Abkommen gemäß seinen eigenen verfassungsmäßigen Bestimmungen
ratifizieren. GBR hat am 19.10.2019 eine Verschiebung des Austrittsdatums aus der
EU auf den 31.01.2020 beantragt. Diesem Antrag müsste der Europäische Rat (EU-
27) einstimmig zustimmen.
https://ec.europa.eu/germany/news/20191017-brexit-austrittsabkommen_de

Kommission; Task Force Brexit
Die Kommission hat am 22.10.2019 verkündet, beim Generalsekretariat der
Kommission eine Task Force für die Beziehungen zu GBR einzusetzen. Michel
Barnier, welcher bisher Chefunterhändler der EU für die Brexit-Verhandlungen ist,
wurde zum Leiter der Task Force ernannt. Es ist geplant, dass die neue Task Force
die derzeitige Task Force für die Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungen
mit GBR gemäß Artikel 50 EUV und die Abteilung Brexit Preparedness des
Generalsekretariats umfasst. Die Task Force soll für den Abschluss der Brexit-
Verhandlungen sowie für die künftigen Verhandlungen über die Beziehungen zu GBR
zuständig sein und soll die gesamte Arbeit der Kommission in allen strategischen,
operativen, rechtlichen und finanziellen Fragen im Zusammenhang mit dem Brexit
koordinieren. Der Beschluss soll am 16.11.2019 in Kraft treten.
https://ec.europa.eu/germany/news/20191022-brexit-team_de

Europäisches Parlament

Debatte über die Schlussfolgerungen des EU-Gipfels 17.-18.10.2019
Die Abgeordneten diskutierten am 22.10.2019 im Plenum mit den Präsidenten Juncker
und Tusk die Schlussfolgerungen des EU-Gipfels vom 17. bis 18.10.2019. In seiner
letzten Rede im EP als Präsident des Europäischen Rates verurteilte Donald Tusk die
einseitige Militäraktion der Türkei in Nordostsyrien. Er forderte die Türkei auf, ihre
Truppen zurückzuziehen und das humanitäre Völkerrecht zu achten. Er bekräftigte

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auch die Solidarität der EU mit CYP angesichts der illegalen Bohrungen der Türkei vor
ihrer Küste. Zum Brexit-Deal betonte er, „wir werden uns nie für ein No-Deal-Szenario
entscheiden". Die Entscheidung, keine Beitrittsgespräche mit Nordmazedonien und
Albanien aufzunehmen, bezeichnete Präsident Tusk als einen „Fehler". Auch der
scheidende Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker betonte die Bedeutung eines
Brexit-Deals. Nur ein Austrittsvertrag könne für Rechtssicherheit sorgen und sei im
Interesse des Europäischen Parlaments. Im Hinblick auf den EU-Haushalt betonte er,
dass die jüngsten Vorschläge des Rates nicht akzeptabel seien. Natürlich sei ein
größeres Budget eine Herausforderung, aber „man kann Europa nicht mit 1% des BIP
gestalten“. Die Fraktionsvorsitzenden aller Parteien betonten, dass es nicht ausreiche,
die Türkei zu verurteilen. Sie forderten den Rat, die Kommission und die
Mitgliedstaaten auf, konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Die Einigung auf ein Brexit-
Abkommen begrüßte die Mehrheit der Abgeordneten. Bevor das EP den Vertrag prüfe,
müsste dieser aber vom britischen Parlament angenommen werden. Den gewählten
Vertretern beider Seiten müsse hierfür genügend Zeit eingeräumt werden. Ein Großteil
der Redner forderte den Rat auf, im nächsten Rahmenhaushalt eine angemessene
Finanzierung der ambitionierten Ziele des Parlaments und der designierten
Kommissionspräsidentin von der Leyen zu sichern. Die Mehrheit der Abgeordneten
verurteilte, dass der Europäische Rat es trotz der EU-weiten Zustimmung nicht
geschafft habe, einstimmig für eine EU-Erweiterung im West-Balkan zu stimmen. In
seinen Schlussbemerkungen erklärte Präsident Tusk, dass er angesichts der Debatte
„keinen Zweifel habe, dass wir den Verlängerungsantrag des Vereinigten Königreichs
mit aller Ernsthaftigkeit behandelt sollten".
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/CRE-9-2019-10-22-ITM-
003_DE.html

Abgeordnete bewerten Juncker-Kommission
In einer Debatte mit Jean-Claude Juncker am 22.10.2019 zogen die Abgeordneten
eine Bilanz der Arbeit und der Leistungen der scheidenden Kommission. Präsident
Juncker referierte über die Fortschritte bei den Prioritäten der Kommission in
verschiedenen Bereichen, darunter Wachstum, Beschäftigung und Investitionen, das
Vorhaben, Europa einen neuen Impuls zu geben und den Austausch mit den Bürgern
zu beleben, die Konzentration auf große Themen und die Verringerung der Zahl der
neuen Gesetzesvorschläge. Er äußerte sich enttäuscht darüber, dass die Bankenunion
nicht abgeschlossen wurde, was er als Schlüssel zur Bekämpfung zukünftiger Krisen
sehe, nannte aber Erfolge wie die europäische Säule sozialer Rechte und die
Entsenderegeln als wichtige Schritte zur Gewährleistung der Würde der Arbeitnehmer.
Als Erfolge wurden unter anderem die Beziehungen zu Afrika und 15 neue
Handelsabkommen genannt. Für Juncker sei jedoch der größte Erfolg, dass der
Frieden in Europa erhalten geblieben sei. Er forderte die Abgeordneten auf, den Kampf
für Europa und gegen den "dummen" Nationalismus fortzusetzen. Verschiedene
Fraktionsvorsitzende dankten dem Kommissionspräsidenten für seine Bemühungen in
den letzten fünf Jahren bei den Wirtschafts- und Migrationskrisen und den Brexit-
Verhandlungen, sowie dafür, dass soziale Fragen auf die Tagesordnung gesetzt
wurden und für die Abkehr von der „Austeritätspolitik“. Sie lobten ihn auch dafür, dass
er keine Kompromisse in Sachen Freiheiten eingegangen sei und die
Steuerhinterziehung bekämpft habe. Einige hoben auch die Bemühungen der
Kommission hervor, Investitionen zu fördern, den Binnenmarkt zu stärken und die
Sicherheit der Energieversorgung zu gewährleisten. Einige Abgeordnete kritisierten
die Juncker-Kommission dafür, dass sie nicht genug getan habe, um den Klimawandel
zu bekämpfen und verurteilten Maßnahmen zum Schutz von Informanten als zu
vorsichtig.

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https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/CRE-9-2019-10-22-ITM-
003_DE.html

Thomas Cook-Insolvenz: EP fordert besseren Schutz für Kunden und
Arbeitnehmer
Die MdEP haben die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, bestehende EU-Instrumente in
vollem Umfang zu nutzen, um die Auswirkungen der Thomas Cook-Insolvenz zu
mildern. In einer am 24.10.2019 angenommenen Entschließung äußerten die MdEP
ihre Besorgnis über die Folgen der Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook,
insbesondere den Verlust tausender Arbeitsplätze, Schwierigkeiten für kleine und
mittlere Unternehmen, Schäden für den Tourismussektor und rund 600.000
gestrandeten Reisende. Die Regierungen der Mitgliedstaaten sollten den
Europäischen Sozialfonds und den Fonds für die Anpassung an die Globalisierung
nutzen, um entlassenen Arbeitnehmern und Unternehmen zu helfen, die durch den
Zusammenbruch Thomas Cooks geschädigt wurden. Außerdem solle die Kommission
EU-Instrumente prüfen, die den Schaden für den Tourismussektor ausgleichen
könnten, so die Abgeordneten. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten
außerdem sicherstellen, dass den von der Insolvenz betroffenen Arbeitnehmern ihre
erworbenen Löhne und Rentenleistungen garantiert werden. Die Abgeordneten
wiesen darauf hin, dass 32 Fluggesellschaften seit 2017 in Konkurs gegangen seien.
Sie bitten die Kommission zu prüfen, ob neue Maßnahmen erforderlich sind, um solche
Situationen zu verhindern. Die Gründe, die zur Insolvenz von Thomas Cook geführt
haben, sollten untersucht werden, sagen die Abgeordneten. Sie wiesen darauf hin,
dass die britische Regierung bereits über die finanzielle Situation des Konzerns
informiert gewesen sei und dass die Regeln geändert werden könnten, um die
finanzielle Situation von Fluggesellschaften besser zu überwachen. Als letztes Mittel
könnten staatliche Beihilfen in Betracht gezogen werden, um die negativen
wirtschaftlichen Auswirkungen abzumildern. Um den Verbraucherschutz im Fall einer
Insolvenz zu verbessern, sollten Garantiefonds oder Versicherungsverträge von
Fluggesellschaften in die EU-Bestimmungen über Fluggastrechte aufgenommen
werden. Diese werden derzeit überarbeitet, eine Einigung der Mitgliedstaaten auf ihren
gemeinsamen Standpunkt steht noch aus. Die Abgeordneten fordern die Kommission
auch auf, einen Vorschlag über das Recht der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und
Anhörung vorzulegen, sowie über Antizipation und Management von
Umstrukturierungen.
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2019-0047_DE.html

Albanien, Nordmazedonien: Nein zum Start von Beitrittsverhandlungen ein
Fehler
In einer am 24.10.2019 angenommenen Entschließung betont das EP, dass beide
Länder die Voraussetzungen für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen erfüllen.
Das EP zeigte sichzutiefst enttäuscht darüber, dass auf dem EU-Gipfel am 17. und
18.10.2019 keine Einigung über die Aufnahme von Beitrittsgesprächen mit Albanien
und Nordmakedonien erzielt wurde. Die Abgeordneten bedauerten den Schritt
Frankreichs, Dänemarks und der NDL, die Entscheidung zu blockieren. Sie sagten,
dass Albanien und Nordmazedonien in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen
unternommen hätten und die Kriterien der EU für die Aufnahme von
Beitrittsverhandlungen erfüllen. Die Abgeordneten lobten vor allem die Bemühungen
Nordmazedoniens, schwierige bilaterale Fragen mit seinen Nachbarländern zu lösen.
Sie begrüßten auch die jüngsten Justizreformen in Albanien. Das EP betonte, dass die
"Nichtentscheidung" der Staats- und Regierungschefs der EU ein strategischer Fehler
sei, der die Glaubwürdigkeit der EU beeinträchtige und eine negative Botschaft an
andere mögliche Kandidatenländer sende. Es könnte auch anderen ausländischen

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Akteuren - deren Tätigkeit möglicherweise nicht im Einklang mit den Werten und
Interessen der EU steht - ermöglichen, sowohl mit Albanien als auch mit
Nordmakedonien enger zusammenzuarbeiten, befürchteten die Abgeordneten. Die
MdEP forderten die EU-Mitgliedstaaten auf, verantwortungsbewusst gegenüber
Albanien und Nordmazedonien zu handeln und auf der nächsten Sitzung eine
einstimmig positive Entscheidung zu treffen.
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2019-0050_DE.html

Multinationale Konzerne müssen Steuerzahlungen offenlegen, fordern
Abgeordnete
Die Abgeordneten forderten am 24.10.2019 die EU-Staaten auf, längst überfälligen
Regeln zu erarbeiten, damit multinationale Unternehmen Steuerzahlungen detailliert
offenlegen müssen. In der mit großer Mehrheit angenommenen Entschließung werden
die Mitgliedstaaten aufgefordert, eine Position zur öffentlichen Berichterstattung über
die von multinationalen Unternehmen gezahlten Steuern von Land zu Land zu
erarbeiten. Erst dann könnten die MdEP mit Vertretern der Mitgliedstaaten über den
endgültigen Text der Regeln verhandeln. Das EP hatte den Gesetzesvorschlag der
Kommission zur Offenlegung von Ertragssteuern bereits 2017 verabschiedet. Die
Mitgliedstaaten hatten sich bisher nicht auf eine Position einigen können, so dass noch
kein Gesetz verabschiedet werden konnte. Die Abgeordneten betonten, dass die
Bürger ein Recht darauf hätten, zu wissen, wo multinationale Unternehmen ihre
Steuern zahlten. Auch sei diese Transparenz unerlässlich, um die immer
wiederkehrenden Skandale der vergangenen Jahre einzugrenzen. Die Entschließung
betont auch, dass es für die EU schwierig wäre, auf der internationalen Bühne in
Steuerfragen glaubwürdig in zu sein, wenn Steueroasen in der Union nicht bekämpft
würden. Die neuen Regeln sollten Steuersysteme transparenter machen, indem sie
der Öffentlichkeit ein Bild davon vermitteln, wo und wie viele Steuern multinationale
Unternehmen zahlen. Derzeit sind multinationale Unternehmen nur verpflichtet, die
Gesamtsumme der gezahlten Steuern anzugeben, ohne Angaben zur Verteilung. Der
Vorschlag soll die Vermeidung von Körperschaftssteuer bekämpfen. Nach
Schätzungen der Europäischen Kommission gehen den EU-Staaten dadurch jährlich
50-70 Mrd. EUR an Steuereinnahmen verloren.
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2019-0048_DE.html

EU-Haushalt 2020
Die MdEP haben am 23.10.2019 ihren Standpunkt zum EU-Haushalt 2020 festgelegt.
Er soll „einen soliden Ausgangspunkt für den Start einer neuen Generation von
Programmen“ der EU bieten. Das EP betont in seiner Entschließung, dass der EU-
Haushalt 2020 für die Union „die letzte Möglichkeit bietet, der Erfüllung ihrer für diesen
Zeitraum festgelegten politischen Verpflichtungen näher zu kommen, unter anderem
der Verwirklichung des Klimaziels der EU". Er solle den Weg für den neuen
mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ebnen. Die Abgeordneten stockten den
Haushaltsentwurf der Kommission um insgesamt mehr als 2 Mrd. EUR beim
Klimaschutz     auf.    Darüber       hinaus    wurden       die      Mittel    für     die
Jugendbeschäftigungsinitiative (YEI) und die Erasmus+-Programme erhöht und
zusätzliche Unterstützung, im Einklang mit den Prioritäten des Parlaments, in
Bereichen wie KMU, Forschung, Digitalisierung, Migration und Außenpolitik,
einschließlich Entwicklung und humanitäre Hilfe, beschlossen. Das EP hat für einen
Haushalt in Höhe von fast 171 Mrd. EUR an Verpflichtungsermächtigungen (d.h., was
die EU im Jahr 2020 oder in den Folgejahren investiert, da Projekte und Programme
über mehrere Jahre laufen) gestimmt, was einer Erhöhung von rund 2,7 Mrd. EUR
gegenüber      dem     Haushaltsentwurf      der     Kommission        entspricht.     Die
Zahlungsermächtigungen (d.h. die Mittel, die im Jahr 2020 konkret ausgegeben

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werden) hat das Parlament auf 159 Mrd. EUR festgelegt. Mit der Abstimmung im
Plenum beginnt die Vermittlungsperiode, die bis zum 18.11.2019 dauert, und in der EP
und Rat sich auf den Haushalt für das nächste Jahr einigen müssen. Ziel ist, dass das
Plenum während der Plenarsitzung vom 25.-28.11.2019 endgültig über einen
Kompromiss zum Haushalt 2020 abstimmen und der Präsident des Europäischen
Parlaments diesen dann unterzeichnen und damit in Kraft treten lassen kann.
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2019-0038_DE.html

EP fordert Sanktionen gegen die Türkei wegen Syrien-Feldzug
In einer Entschließung, die am 24.10.2019 per Handzeichen angenommen wurde,
warnen die MdEP, dass der Militäreinsatz der Türkei im Nordosten Syriens einen
schwerwiegenden Verstoß gegen das Völkerrecht darstelle und die Stabilität und
Sicherheit der gesamten Region gefährde. Der Feldzug der Türkei habe zu zahlreichen
zivilen und militärischen Todesopfern und nach Angaben der Vereinten Nationen zur
Vertreibung von mindestens 300.000 Bürgern geführt, unterstrichen die Abgeordneten.
Sie befürworteten die Einrichtung einer Schutzzone in Nordsyrien unter Aufsicht der
Vereinten Nationen. Sie lehnten zudem die Pläne der Türkei, entlang der Grenze im
Nordosten Syriens eine „sogenannte Sicherheitszone“ einzurichten, entschieden ab
und äußerten sich besorgt darüber, dass das amerikanisch-türkische Abkommen über
eine vorläufige Waffenruhe eine türkische Besetzung der „Sicherheitszone“ im
Nordosten Syriens legitimieren könnte. Das EP bekundete seine Solidarität mit den
kurdischen Bewohnern der Region und wies auf den wichtigen Beitrag hin, den die
Streitkräfte unter kurdischer Führung, insbesondere die Frauen, im Kampf gegen den
IS geleistet hättee. Es zeigte sich äußerst besorgt angesichts von Berichten, denen
zufolge Hunderte IS-Gefangene im Zuge der türkischen Offensive aus den Lagern in
Nordsyrien fliehen konnten, was die Gefahr eines erneuten Erstarkens dieser
terroristischen Gruppe erhöhe. Die Abgeordneten halten es für nicht hinnehmbar, dass
der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan Flüchtlinge benutze, um die EU zu
erpressen. Sie fordern den Rat auf, eine Reihe gezielter Sanktionen und Visasperren
gegen türkische Amtsträger zu verhängen, die für Menschenrechtsverletzungen
verantwortlich seien, sowie die Annahme angemessener, zielgerichteter
wirtschaftlicher Maßnahmen gegen die Türkei zu prüfen. Außerdem schlagen sie vor,
die Aussetzung der Handelspräferenzen im Rahmen des Abkommens über
landwirtschaftliche Erzeugnisse und als letztes Mittel die Aussetzung der Zollunion
zwischen der EU und der Türkei zu erwägen.
http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2019-0049_DE.html

Finanzhilfen für Arbeitnehmer, die von möglichem No-Deal-Brexit betroffen
wären
Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) finanziert
arbeitspolitische Maßnahmen wie die Umschulung einzelner Arbeitnehmer,
Karriereberatung, Aus- und Weiterbildung, Umzugsbeihilfen oder hilft bei
Unternehmensgründungen. Bisher konnten die Mitgliedstaaten nur EGF-Finanzhilfen
für Arbeitnehmer und Selbständige beantragen, die aufgrund der Globalisierung oder
einer Wirtschaftskrise ihren Arbeitsplatz verloren haben. Eine am 24.10.2019 vom EP
im Rahmen des Berichts Vilija Blinkevičiūtė (S&D/LET) angenommene Änderung
dehnt den Einsatzbereich der EGF-Mittel aus. Unterstützt werden können nun auch
Arbeitnehmer und Selbständige, die nach einem möglichen EU-Austritt des
Vereinigten Königreichs ohne Austrittsvertrag ihren Job oder wichtige Aufträge
verloren haben. Die Änderung der Verordnung soll ab dem Tag gelten, der auf den Tag
folgt, an dem die Geltung der Verträge für das Vereinigte Königreich endet. Sie findet
jedoch keine Anwendung, wenn ein Austrittsvertrag geschlossen wird.
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2019-0034_DE.html

                        Bericht aus Brüssel 19/2019 vom 25.10.2019                  9
Ilham Tohti erhält den Sacharow-Preis 2019
Der Menschenrechtspreis des Europäischen Parlaments 2019 wird an den uigurischen
Aktivisten Ilham Tohti verliehen. Der Präsident des Europäischen Parlaments, David
Sassoli, gab den Preisträger am Donnerstagmittag in Straßburger bekannt. Die
Entscheidung wurde von der Konferenz der Präsidenten (Präsident und
Fraktionsvorsitzende) gefasst. Ilham Tohti ist Wirtschaftswissenschaftler und
Menschenrechtsaktivist, der in China eine lebenslange Haftstrafe verbüßt. Ihm wird
Separatismus vorgeworfen. Die Sacharow-Verleihung findet am 18.12.2019 im
Plenarsaal des Europäischen Parlaments in Straßburg statt.
https://www.europarl.europa.eu/sakharovprize/de/home/the-prize.html

EU-Haushalt 2020 soll auch im Fall eines No-Deal-Brexits stehen
Britische Forscher, Studierende und Landwirte würden nach einem No-Deal-Brexit
weiterhin EU-Gelder erhalten. Das EP gab am 22.10.2019 im Rahmen des Berichts
Johan Van Overtveldt (ECR/BEL) seine Zustimmung zu einem entsprechenden
Entwurf einer Verordnung des Rates. Die EU-Haushaltsmittel für 2019 und 2020 wären
nach dem Verordnungsentwurf auch dann vollständig gesichert, wenn das Vereinigte
Königreich die Europäische Union ohne Vertrag verlässt. Damit wird der am
17.04.2019 vom Europäischen Parlament angenommene Notfallplan bis 2020
verlängert. Dieser war zuvor bis 2019 befristet. So sollen die negativen Auswirkungen
eines möglichen No-Deal-Brexits auf die Empfänger von EU-Mitteln und auf den
Haushalt der Europäischen Union minimiert werden. Die vom EP beschlossenen
Maßnahmen umfassen Programme wie Horizon 2020, Erasmus+ sowie
Landwirtschafts- und Regionalpolitik. Der Vorschlag wird es ermöglichen, die
Zahlungen an die britischen Begünstigten im Jahr 2020 fortzusetzen, sofern das
Vereinigte Königreich seine Beiträge weiterhin zahlt und die erforderlichen Kontrollen
akzeptiert.
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2019-0036_DE.html

Ausschuss der Regionen

AdR; ECON-Fachkommissionsitzung
Am 22.10.2019 fand in Brüssel eine Sitzung der AdR-Fachkommission ECON für
Wirtschaftspolitik statt. Dabei wurde über folgende Stellungnahmeentwürfe
abgestimmt: „Jährlicher Bericht über die Wettbewerbspolitik 2018“, „Verbesserung der
Verwaltungskapazitäten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur
Stärkung von Investitionen und Strukturreformen 2021-2027“ sowie „ein europäischer
Rahmen für die Regulierung der kollaborativen Wirtschaft“.
https://memportal.cor.europa.eu/Public/Documents/MeetingDocuments?meetingId=2
155143&meetingSessionId=2192359

AdR; COTER-Fachkommissionsitzung
Am 23.10.2019 fand in Brüssel eine Sitzung der AdR-Fachkommission COTER für
Kohäsionsfonds statt. Dabei wurde über folgende Stellungnahmeentwürfe
abgestimmt: „der potenzielle Beitrag des Eisenbahnsektors zur Verwirklichung der
politischen Prioritäten der EU“, „die Herausforderungen für die Metropolregionen und
ihre Position in der künftigen Kohäsionspolitik nach 2020“ sowie „makroregionale
Strategie für die Karpaten“.
https://memportal.cor.europa.eu/Public/Documents/MeetingDocuments?meetingId=2
155245&meetingSessionId=2192474

                       Bericht aus Brüssel 19/2019 vom 25.10.2019                  10
Wirtschaft

Kommission; Jahresbericht über die Umsetzung von Handelsabkommen
Die Kommission hat am 14.10.2019 den Jahresbericht über die Umsetzung von
Handelsabkommen veröffentlicht. In dem Bericht wird deutlich, dass der Handel
insgesamt zugenommen hat und so viele globale Handelsströme erfasst werden wie
nie zuvor. Insbesondere im Bereich Lebensmittel- und Getränkeexporte sind aufgrund
der niedrigeren Zölle positive Entwicklungen zu sehen. Darüber hinaus umfasst der
Bericht die Auswirkungen der Kapitel „Handel und nachhaltige Entwicklung“. Diese
sind Bestandteile der Handelsabkommen der EU. Sie sollen als Leitfaden für die
Handelspartner dienen, um die internationalen Regeln in den Bereichen Arbeit und
Umwelt durchsetzen. In 2018 und 2019 wurden Maßnahmen, u.a. in Bezug auf
Arbeitsnormen bereits umgesetzt.
https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2019/DE/COM-2019-455-F1-DE-
MAIN-PART-1.PDF

Kommission; Gegenmaßnahmen für US-Strafzölle
Am 18.10.2019 äußerte sich die Kommission enttäuscht über die Entscheidung der
USA, Strafzölle zu erheben. Die USA hatte entschieden Strafzölle auf europäische
Produkte zu erheben. Darüber hinaus betont die Kommission, dass im Fall Boeing zu
gegebener Zeit ebenfalls eigene Zölle gegen entsprechende Produkte durchgesetzt
werden. Gegenseitige Strafzölle dienen allerdings aus Sicht der Kommission
niemandem.
https://ec.europa.eu/germany/news/20191018-us-strafzoelle_de
https://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2019/april/tradoc_157861.pdf

Kommission; 300 Mio. EUR aus dem Juncker-Plan für 2300 neue Wohnungen in
DEU
Die EU-Bank hat am 15.10.2019 mit VIVAWEST einen Kreditvertrag über 300 Mio.
EUR abgeschlossen. Diese Investition dient der Finanzierung von 2.300
energieeffizienten Wohnungen in verschiedenen Städten und Gemeinden in NRW.
Knapp ein Fünftel der Gelder wird für öffentlich geförderten und preisgedämpften
Wohnraum eingesetzt. Darüber hinaus wird Wohnraum für Studierende geschaffen
sowie der Bau von Kindertagesstätten unterstützt. Das Gesamtinvestitionsvolumen
beläuft sich auf knapp 630 Mio. EUR. Als Absicherung für die Gelder der EU-Bank
dienen die Garantien aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen, die
im Rahmen des Juncker-Plans abgeschlossen wurden.
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_19_6087

Verkehr

Kommission; 380 Mio. EUR Rettungsbeihilfe für Condor
Die Kommission hat der Fluggesellschaft Condor Flugdienst GmbH mit Sitz in
Frankfurt am Main, am 14.10.2019 ein befristetes Darlehen in Höhe von 380 Mio. EUR
gewährt. Das Darlehen wird über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanziert.
Das Land Hessen beteiligt sich mit einer 50-prozentigen Rückgarantie gegenüber dem
Bund am Risiko. Aufgrund der Insolvenz der Muttergesellschaft mit Sitz in GBR,
Thomas Cook Group, befindet sich Condor in einem akuten Liquiditätsengpass und
musste etliche Forderungen abschreiben. Das Darlehen wird aufgrund der Leitlinien
für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen unter strengen Voraussetzungen
gewährt. Hierzu zählt unter anderem die Befristung auf sechs Monate. Durch die

                       Bericht aus Brüssel 19/2019 vom 25.10.2019                11
staatliche Beihilfe können Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum beschränkt
bleiben.
https://europa.eu/rapid/press-release_IP-19-6080_de.htm
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2019/20191014-bruessel-
genehmigt-rettungsbeihilfe-fuer-condor.html

Kommission; Connecting Europe Facility (CEF): 1,4 Mrd. EUR zur Unterstützung
nachhaltiger Verkehrsprojekte
Die Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA) hat am 16.10.2019 eine
Aufforderung     zur    Einreichung      von    Vorschlägen    im    Rahmen      des
Finanzierungsinstruments CEF für den Transportsektor veröffentlicht, das 1,4 Mrd.
EUR für Projekte zum Aufbau, zur Modernisierung und zur Verbesserung der
europäischen Verkehrsinfrastruktur bereitstellt. Die Ausschreibungsfrist endet am
26.02.2020. Am 07.11.2019 findet ein virtueller Informationstag über die
Ausschreibung statt. Die Mittel gliedern sich wie folgt:
    Vorab identifizierte Projekte in den Korridoren des Kernnetzes (Eisenbahnen,
   Binnenwasserstraßen, Straßen, See- und Binnenhäfen) - 500 Mio. EUR.
    Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS) - 50
   Mio. EUR
    Sichere und gesicherte Infrastruktur, einschließlich sicherer Parkplätze auf der
   Straße des Kernnetzes - 20 Mio. EUR
    Intelligente Verkehrsdienste für den Straßenverkehr (ITS) - 20 Mio. EUR
    Einheitlicher europäischer Luftraum - SESAR - 20 Mio. EUR
    Maßnahmen zur Umsetzung der Verkehrsinfrastruktur in den Knotenpunkten
   des Kernnetzes, einschließlich der Multimodalität von städtischen Knotenpunkten
   und Fahrgästen - 110 Mio. EUR.
    Hochgeschwindigkeitsseewege - 30 Mio. EUR
https://ec.europa.eu/inea/en/news-events/newsroom/connecting-europe-facility-
%E2%82%AC1.4-billion-to-support-sustainable-transport

Digital

Kommission; Bericht über elektronische Behördendienste
Die Kommission hat am 21.10.2019 den „eGovernment Benchmark 2019“, einen
Bericht über elektronische Behördendienste in der EU, veröffentlicht. Spitzenreiter bei
den digitalen öffentlichen Diensten sind danach MTA, EST und AUT, gefolgt von LET,
LIT und FIN. Die südosteuropäischen Mitgliedstaaten liegen dagegen am weitesten
zurück.     DEU        nutzt   die     Möglichkeiten    der    Informations-       und
Kommunikationstechnologien bei elektronischen Behördendiensten dem Bericht
zufolge noch nicht ausreichend und belegt einen Platz im Mittelfeld. Über dem
Durchschnitt liegt DEU bei der Nutzerzentriertheit und der Transparenz der digitalen
Dienste. DEU verfügt grundsätzlich über die notwendigen Voraussetzungen, um bei
digitalen Behördenleistungen ganz vorne zu sein. Der Bericht empfiehlt, die Zahl der
Bürger, die digitale Behördenleistungen nutzen, zu erhöhen sowie die Digitalisierung
der Verwaltung (interne Vorgänge und Dienste im Publikumsverkehr) voranzutreiben.
Der Bericht über die Nutzung elektronischer Behördendienste untersucht den Einsatz
von Informations- und Kommunikationstechnologien in der öffentlichen Verwaltung,
die grenzüberschreitende Interoperabilität und digitale Interaktion zwischen
Verwaltungen, Bürgern und Unternehmen in den Mitgliedstaaten und acht Nicht-EU-
Ländern (u.a. Montenegro, Nord-Mazedonien, Island und Norwegen).

                        Bericht aus Brüssel 19/2019 vom 25.10.2019                  12
https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/egovernment-benchmark-2019-
trust-government-increasingly-important-people

Finanzdienstleistungen

Kommission; Kapitalregeln für Banken und Referenzindizes
Die Kommission hat am 11.10.2019 eine öffentliche Konsultation zur Umsetzung der
finalen Basel-III-Normen in der EU eingeleitet. Sie soll die EU bei der Berücksichtigung
der Besonderheiten des europäischen Bankensektors unterstützen. Mithilfe der
Normen sollen die Solidität, Stabilität und Widerstandsfähigkeit des Sektors weiter
verbessert werden. Darüber hinaus soll die Konsultation die Banken dabei
unterstützen, ihre Rolle bei der Finanzierung der Wirtschaft und der Klimawende
wahrzunehmen. Am 12.11.2019 wird die Kommission eine öffentliche Konferenz
abhalten, um die Auswirkungen und Herausforderungen der Umsetzung der
endgültigen Reformen in der EU zu erörtern. Die Konsultation läuft bis zum
10.01.2020.
https://ec.europa.eu/germany/news/20191011-konsultationen_de

EU; Privates Kapital für eine grüne Wirtschaft
Die EU hat am 21.10.2019 eine internationale Plattform für nachhaltige
Finanzierungen (IPSF) eröffnet. Gemeinsam mit Argentinien, Kanada, Chile, China,
Indien, Marokko und Kenia will sie über diese Plattform privates Kapital für
Investitionen in Nachhaltigkeit mobilisieren. EU-Kommissionsvizepräsident
Dombrovskis erklärte bei der Vorstellung der Plattform, dass öffentliche Mittel allein
nicht ausreichen, um die notwendigen Investitionen zur Bewältigung der Klimakrise
abzudecken. Die Plattform soll als Forum für einen leichteren Austausch hinsichtlich
der Bemühungen um Initiativen und Ansätze für eine ökologisch nachhaltige
Finanzierung dienen.
https://ec.europa.eu/germany/news/20191021-nachhaltige-finanzierungen_de

Finanzen

Kommission; EU-Haushalt besser vor Betrug geschützt
Die Kommission hat am 11.10.2019 ihren Bericht über den Schutz der finanziellen
Interessen der EU vorgelegt. Laut EU-Haushaltskommissar Oettinger hat die
Kommission wichtige Schritte unternommen, um sicherzustellen, dass der EU-
Haushalt gut geschützt ist und einen Mehrwert für die Bürger schaffen kann. Diese
könnten sich darauf verlassen, dass ihr Geld dorthin fließe, wo es am dringendsten
gebraucht werde. Vereinfachte Regeln für die Verwendung von Geldern des EU-
Haushalts und eine Strategie zur Betrugsbekämpfung sind zwei der von der
Kommission ergriffenen Maßnahmen, um den EU-Haushalt zu schützen. Darüber
hinaus unterstützte sie die Einrichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft, die als
unabhängige und dezentrale Strafverfolgungsbehörde der EU dienen soll.
https://ec.europa.eu/germany/news/20191011-bericht-eu-haushalt_de

Eurostat; Jährliche Inflationsrate im Euroraum auf 0,8% und in der EU auf 1,2%
gesunken
Das statistische Amt der EU (Eurostat) teilte am 16.10.2019 mit, dass die jährliche
Inflationsrate im Euroraum im September 2019 bei 0,8% lag, gegenüber 1,0% im

                        Bericht aus Brüssel 19/2019 vom 25.10.2019                   13
August. Ein Jahr zuvor hatte sie 2,1% betragen. Die jährliche Inflationsrate in der
Europäischen Union lag im September 2019 bei 1,2%, gegenüber 1,4% im August.
Ein Jahr zuvor hatte sie 2,2% betragen. Die niedrigsten jährlichen Raten wurden in
CYP (-0,5%), PTL (-0,3%), GRI, ESP und ITL (alle 0,2%) gemessen. Die höchsten
jährlichen Raten wurden in ROM (3,5%), der SLK (3,0%) und HUN (2,9%) gemessen.
In DEU lag die Rate mit 0,9% knapp über dem Durschnitt der Eurozone. Im September
kam der höchste Beitrag zur jährlichen Inflation im Euroraum von Dienstleistungen (+
0,66 Prozentpunkte), gefolgt von Lebensmitteln, Alkohol und Tabak (+ 0,29
Prozentpunkte), Industriegütern ohne Energie (+ 0,06 Prozentpunkte) sowie Energie
(- 0,18 Prozentpunkte).
https://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/10064339/2-16102019-AP-
DE.pdf/adc51f49-c753-bf4e-7bf3-670e215dc70c

Eurostat; Öffentliches Defizit im Euroraum und in der EU 28 bei 0,5% bzw. 0,7%
des BIP
Das statistische Amt der EU (Eurostat) teilte am 21.10.2019 mit, dass sich im Jahr
2018 das öffentliche Defizit und der öffentliche Schuldenstand relativ gesehen sowohl
im Euroraum als auch in der EU28 im Vergleich zu 2017 verringerten. Gemessen am
Bruttoinlandsprodukt (BIP) ging das öffentliche Defizit im Euroraum von 0,9% im Jahr
2017 auf 0,5% im Jahr 2018 und in der EU28 von 1,0% auf 0,7% zurück. Der
öffentliche Schuldenstand verringerte sich im Euroraum von 87,8% (Ende 2017) auf
85,9% (Ende 2018) und in der EU28 von 82,1% auf 80,4%. Im Jahr 2018
verzeichneten LUX (+2,7%), DEU und MTA (je +1,9%), BUL (+1,8%), die NDL
(+1,5%), Tschechien (+1,1%), GRI (+1,0%) DNK, SLO und SWE (je +0,8%), LIT
(+0,6%), KRO (+0,3%), AUT (+0,2%) und IRL (+0,1%) einen öffentlichen Überschuss.
Zwei Mitgliedstaaten wiesen ein Defizit von 3% oder mehr des BIP auf: ROM (-3,0%)
und CYP (-4,4%). Am Ende des Jahres 2018 wurden die niedrigsten
Verschuldungsquoten (öffentlicher Schuldenstand im Verhältnis zum BIP) in EST
(8,4%), LUX (21,0%), BUL (22,3%), Tschechien (32,6%), LIT (34,1%) und DNK
(34,2%) verzeichnet. Vierzehn Mitgliedstaaten wiesen eine Verschuldungsquote von
mehr als 60% des BIP auf. Die höchsten Verschuldungsquoten wurden in GRI
(181,2%), ITL (134,8%), PTL (122,2%), CYP (100,6%), BEL (100,0%), FRA (98,4%)
und ESP (97,6%) registriert.
https://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/10064354/2-21102019-AP-
DE.pdf/a28150e5-ea30-89f9-430f-d7c59420d10a

Kommission; Weitere Informationen bei den nationalen Haushaltsentwürfen für
2020 erforderlich
Die Kommission hat am 22.10.2019 Schreiben an einige EU-Mitgliedstaaten gerichtet,
die Gefahr laufen, ihre Haushaltsziele für 2020 zu verfehlen. Die Kommission bittet
darin um mehr Informationen darüber, wie die nationalen Regierungen die öffentlichen
Finanzen ausgleichen wollen. Bei ITL wies die Kommission auf die Gefahr einer
erheblichen Abweichung des Haushalts von dem für 2020 vereinbarten Rahmen hin.
Insbesondere das strukturelle Defizit wird voraussichtlich um 0,1% des BIP zunehmen,
während nach den Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts eine Abnahme von
0,6% erforderlich wäre. Das Schreiben an FRA spricht vom Risiko einer erheblichen
Abweichung von den haushaltspolitischen Anstrengungen, die für 2020 erforderlich
seien. In Frage stellt die Kommission dabei insbesondere die gänzlich fehlende
strukturelle Verbesserung, während ein Abbau des strukturellen Defizits um 0,6% des
BIP notwendig sei.
https://ec.europa.eu/info/business-economy-EUR/economic-and-fiscal-policy-
coordination/eu-economic-governance-monitoring-prevention-correction/stability-and-

                       Bericht aus Brüssel 19/2019 vom 25.10.2019                 14
growth-pact/annual-draft-budgetary-plans-dbps-EUR-area-countries/draft-budgetary-
plans-2019_en

EZB; Leitzinsen bleiben unverändert
Am 24.10.2019 entschied der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) in seiner
Sitzung in Frankfurt, die Leitzinsen unverändert zu belassen. Der Zinssatz für die
Hauptrefinanzierungsgeschäfte bleibt unverändert bei 0,00%, der Zinssatz für die
Spitzenrefinanzierungsfazilität bei 0,25% und der Einlagefazilitätzinssatz bei -0,50%.
Die Leitzinsen werden so lange wie erforderlich auf ihrem aktuellen oder einem
niedrigeren Niveau bleiben, bis der EZB-Rat feststellt, dass sich die
Inflationsaussichten in seinem Projektionszeitraum deutlich einem Niveau annähern,
das hinreichend nahe, aber unter 2% liegt, und dass sich diese Annäherung in der
Dynamik der zugrundeliegenden Inflation durchgängig widerspiegelt. Wie bereits bei
der letzten Sitzung des EZB-Rats im September beschlossen, werden die
Nettoankäufe im Rahmen des Programms des EZB-Rats zum Ankauf von
Vermögenswerten (Asset Purchase Programme – APP) in einem monatlichen Umfang
von 20 Mrd. EUR ab dem 01.11.2019 wiederaufgenommen. Der EZB-Rat geht davon
aus, dass die Nettoankäufe so lange fortgesetzt werden, wie es für die Verstärkung
der akkommodierenden Wirkung seiner Leitzinsen erforderlich ist und dass sie
beendet werden, kurz bevor er mit der Erhöhung der EZB-Leitzinsen beginnt.
Zusätzlich werden die Tilgungsbeiträge aus fälligen Wertpapieren, die im Rahmen des
Programms zum Ankauf von Vermögenswerten erworben wurden, bei Fälligkeit
reinvestiert.
https://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2019/html/ecb.mp191024~438769bd4f.de.h
tml

Soziales

Europäischer Rat; Rat; Kommission; Dreigliedriger Sozialgipfel
Am 16.10.2019 fand der dreigliedrige Herbst-Sozialgipfel unter der Überschrift:
"Fortschritte bei der sozialen und wirtschaftlichen Dimension für ein
wettbewerbsfähiges, faires und nachhaltiges Europa. Die Rolle der Sozialpartner und
des sozialen Dialogs" statt. Im Mittelpunkt der Beratungen standen ein fairer Übergang
zu einer klimaneutralen Wirtschaft, Investitionen in Kompetenzen, die Verbesserung
des Zugangs zur Erwachsenenbildung sowie die Gestaltung einer zukunftstauglichen
Industriepolitik. Aus Sicht der Sozialpartner könnten vom Übergang zu einer
klimaneutralen Wirtschaft insbesondere gering qualifizierte Arbeitnehmer betroffen
sein, die von Tätigkeiten abhängig sind, bei denen voraussichtlich ein deutlicher
Rückgang zu verzeichnen sein wird. Daher seien weitere Maßnahmen und neue
Strategien, wie die Umschulung und Weiterqualifizierung der Arbeitskräfte,
erforderlich. Eine zukunftstaugliche Industriepolitik müsse die Führungsrolle Europas
in den Bereichen Technologie, Innovation und Nachhaltigkeit sicherstellen, aber auch
die EU-Bürger unterstützen, die erforderlichen Kompetenzen zu erwerben, um den
Bedürfnissen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden. Der Dreigliedrige Sozialgipfel ist
ein Forum für den Dialog zwischen den Präsidenten der EU-Organe und führenden
Vertretern der europäischen Sozialpartner. Beim Sozialgipfel führen der Präsident des
ER, der Präsident der Kommission und der Staats- oder Regierungschef des
Mitgliedstaats, der turnusgemäß den Vorsitz im Rat innehat, d. h. diesmal der finnische
Ministerpräsident, gemeinsam den Vorsitz. Zu den teilnehmenden europäischen
Sozialpartnern gehören: BusinessEurope, der Europäische Gewerkschaftsbund
(EGB), der Europäische Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft (CEEP), die

                        Bericht aus Brüssel 19/2019 vom 25.10.2019                  15
Europäische Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe (UEAPME) sowie
die CEC European Managers (Europäischer Führungskräfteverband).
https://www.consilium.europa.eu/de/meetings/european-council/2019/10/16/

Kommission; Mitgliedstaaten noch weit von Zielen der Gleichstellung entfernt
Das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) hat am 15.10.2019 den
Gleichstellungsindex für das Jahr 2019 veröffentlicht, in dem es um die Gleichstellung
der Geschlechter in den Bereichen Arbeit, Einkommen, Bildung, Zeit, Macht und
Gesundheit innerhalb eines Landes geht. Dieses Jahr sei ein besonderer Fokus auf
die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben gelegt worden. Europaweit liegt dieser
Wert bei 67,7 von 100 Punkten, was ein Punkt mehr als im Vorjahr ist. An erster Stelle
des Rankings steht SWE mit 83,6 Punkten, danach folgt DNK mit 77,5. Am
schlechtesten schneiden GRI und HUN mit jeweils unter 52 Punkten ab. DEU liegt mit
66,9 Punkten auf Platz 12. Grund dafür ist unter anderem der Bereich Bildung: hier
liegt DEU auf dem 24. Platz: Die Menge an weiblichen im Vergleich zu männlichen
Hochschulabsolventen sowie die ungleiche Konzentration der Geschlechter in
verschiedenen Studiengängen seien dafür verantwortlich. Zusätzlich sei auch das
Einkommen ungleich unter den Geschlechtern verteilt, auch wenn sich das mittlere
Monatseinkommen weiblicher Bürger dem der männlichen annähere. Zukünftig
würden eine ausgewogenere Aufteilung von Pflegeaufgaben zwischen Männern und
Frauen angestrebt werden; beispielsweise um mehr Frauen eine Führungsposition
innerhalb eines Unternehmens zu ermöglichen.
https://ec.europa.eu/germany/news/20191015-gleichstellung_de

Kommission; Europäische Arbeitsbehörde nimmt Tätigkeit auf
Die Europäische Arbeitsbehörde hat am 16.10.2019 feierlich ihre Arbeit
aufgenommen. Laut Kommission war die Einrichtung der Behörde u.a. deswegen
erforderlich geworden, da aktuell ca. 17,5 Mio. EU-Bürgerinnen und –Bürger in einem
anderen Mitgliedstaat (MS) als ihr Heimatstaat leben oder arbeiten. Im Vorfeld hatte
die EU eine große Anzahl an Rechtsvorschriften entwickelt und überarbeitet. Ein
besonderer Fokus lag auf der Entsenderichtlinie und dem darin verankerten Grundsatz
des gleichen Lohns für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Die Europäische
Arbeitsbehörde werde in erster Linie die Ziele haben, den Zugang zu Informationen
über Rechte und Pflichten mit besonderem Fokus auf Arbeitskräftemobilität innerhalb
der EU zu erleichtern, die Zusammenarbeit der verschiedenen MS bezogen auf die
Durchsetzung des Unionsrecht zu verstärken und länderübergreifende Streitigkeiten
zu schlichten, so die Kommission. Dies heiße jedoch nicht, dass MS von ihrer Pflicht,
Arbeits- und Sozialversicherungsvorschriften durchzusetzen, befreit seien. Die
Europäische Arbeitsbehörde werde bis zum Jahre 2024 ihre Kapazitäten auf ca. 140
Mitarbeiter erhöhen und über ein Jahresbudget von 50 Mio. EUR verfügen, so die
Kommission. Hierfür würden jedoch keine neuen Zuständigkeiten auf EU-Ebene
geschaffen.
https://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=en&catId=88&eventsId=1490&furtherEve
nts=yes

Umwelt

EP; Abgeordnete lehnen abgeschwächten Vorschlag zum Bienenschutz ab
Die Abgeordneten des EP haben am 23.10.2019 eine Entschließung angenommen,
mit der ein von den Mitgliedstaaten (MS) abgeschwächter Entwurf für ein
Bienenschutzgesetz abgelehnt wird. Die Kommission ist nun aufgefordert, einen

                       Bericht aus Brüssel 19/2019 vom 25.10.2019                  16
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