BERICHT UND ANTRAG DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN BETREFFEND DIE GEWÄHRUNG EINES STAATSBEITRAGES AN DEN HISTORISCHEN ...

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BERICHT UND ANTRAG DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN BETREFFEND DIE GEWÄHRUNG EINES STAATSBEITRAGES AN DEN HISTORISCHEN ...
BERICHT UND ANTRAG

                                  DER REGIERUNG

                                      AN DEN

                 LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN

                                    BETREFFEND

     DIE GEWÄHRUNG EINES STAATSBEITRAGES AN DEN HISTORISCHEN

                VEREIN FÜR DAS FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN

                              FÜR DIE FORTFÜHRUNG DES

                    LIECHTENSTEINISCHEN URKUNDENBUCHS

                          IN DEN JAHREN 2023 BIS 2028

                                      (LUB III)

      Behandlung im Landtag

                       Datum

1. Lesung

2. Lesung

Schlussabstimmung                                        Nr. 37/2022
BERICHT UND ANTRAG DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN BETREFFEND DIE GEWÄHRUNG EINES STAATSBEITRAGES AN DEN HISTORISCHEN ...
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                                         INHALTSVERZEICHNIS

                                                                                                                Seite

Zusammenfassung .................................................................................................. 4

Zuständiges Ministerium......................................................................................... 4

Betroffene Amtsstellen ........................................................................................... 4

I.      BERICHT DER REGIERUNG ....................................................................... 5

1.      Ausgangslage ................................................................................................. 5
        1.1 LUB I: Von den Anfängen bis 1416 ....................................................... 5
        1.2 LUB II: Herrschaftszeit der Freiherren von Brandis, 1417 bis 1510 ..... 7
        1.3 Aktueller Stand der Bearbeitung.......................................................... 8
        1.4 Elektronische Publikation: LUB II digital............................................... 9
        1.5 Bedeutung .......................................................................................... 10

2.      Geplante Weiterführung: LUB III – Herrschaftszeit der Grafen von Sulz .... 11

3.      Stellungnahme des wissenschaftlichen Beirats........................................... 14

4.      PERSONELLE, FINANZIELLE, ORGANISATORISCHE UND RÄUMLICHE
        AUSWIRKUNGEN.......................................................................................... 16
        4.1 Allgemeines ........................................................................................ 16
        4.2 Projektdauer und Personal ................................................................ 18
        4.3 Kosten................................................................................................. 18
        4.4 Berichterstattung ............................................................................... 21
        4.5 Leistungsvereinbarung ....................................................................... 21

II.     ANTRAG DER REGIERUNG ..................................................................... 22

III.    REGIERUNGSVORLAGE .......................................................................... 23

Anhänge:

–       Beispiel eines Abfrageergebnisses unter www.lub.li
–       Beispiel einer Edition einer Urkunde
4

ZUSAMMENFASSUNG

Die Finanzierung der Urkundenedition mit Landesmitteln geht zurück bis ins Jahr
1934. Damals hatte der Landtagsabgeordnete Dr. Wilhelm Beck erfolgreich im
Landtag für Geldmittel für eine solche Edition geworben. In der Folge wurde die
Bearbeitung des Liechtensteinischen Urkundenbuchs stets durch staatliche Bei-
träge gefördert. In seiner Sitzung vom 17. September 1997 hat der Landtag einen
Finanzbeschluss gefasst (LGBl. 1997, Nr. 197), durch den der Historische Verein für
die Zeit vom 1. Januar 1998 bis zum 30. Juni 2004 einen jährlichen Betrag in der
Höhe von CHF 65'000 für die Bearbeitung des Liechtensteinischen Urkundenbuchs
(LUB) erhielt. Mit den vom Landtag auf Antrag der Regierung am 27. November
2003, am 21. Oktober 2009 und am 10. Juni 2015 genehmigten Krediten (LGBl.
2004, Nr. 9; LGBl. 2009, Nr. 323; LGBl. 2015, Nr. 206) von CHF 560'000, 600'000
und 650‘000 (jeweils CHF 100‘000 pro Jahr) wurde eine Weiterführung der Arbeiten
bis Ende 2022 ermöglicht.

Auf Ende 2022 können die Arbeiten am zweiten, die Herrschaftszeit der Freiherren
von Brandis (1417-1510) umfassenden Teil des Liechtensteinischen Urkunden-
buchs nun abgeschlossen werden. Für die Fortführung der Quellenedition für die
Herrschaftszeit der Grafen von Sulz (1510-1613) beantragt die Regierung beim
Landtag hiermit einen jährlichen Staatsbeitrag von CHF 130'000 für weitere sechs
Jahre. Insgesamt ergibt sich für diesen Zeitraum eine staatliche Zuwendung in der
Höhe von CHF 780’000.

Es war und bleibt Aufgabe und Ziel, mit den vom Landtag zur Verfügung gestellten
finanziellen Mitteln die Edition der für die Geschichte Liechtensteins bedeutends-
ten Quellen voranzutreiben und sie der Forschung sowie der interessierten Öffent-
lichkeit mittels einer laufend aktualisierten Internet-Publikation zur Verfügung zu
stellen.

ZUSTÄNDIGES MINISTERIUM
Ministerium für Gesellschaft und Kultur

BETROFFENE AMTSSTELLEN
Amt für Kultur
5

                                                              Vaduz, 5. April 2022
                                                                    LNR 2022-504
                                                                                 P

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete

Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und An-
trag betreffend die Gewährung eines Staatsbeitrages an den Historischen Verein
für das Fürstentum Liechtenstein für die Fortführung des Liechtensteinischen Ur-
kundenbuchs in den Jahren 2023 bis 2028 (LUB III) an den Landtag zu unterbreiten.

I.    BERICHT DER REGIERUNG

1.    AUSGANGSLAGE

1.1   LUB I: Von den Anfängen bis 1416

Die Edition von Geschichtsquellen, also die wissenschaftliche Transkription, Be-
schreibung, Kommentierung und Publikation von für die Geschichtsforschung
wichtigen Schriftzeugnissen, hat in Liechtenstein eine lange Tradition. Bei der Be-
ratung des Voranschlages 1934 hatte der Landtagsabgeordnete Dr. Wilhelm Beck
im Landtag erfolgreich um Geldmittel für die Veröffentlichung von geschichtlich
wichtigen Akten des Landes und der Gemeinden geworben. 1934 befasste sich der
Vorstand des Historischen Vereins wiederholt mit der geplanten Urkundenedition
und rief schliesslich eine Kommission ins Leben, die sich der Sache annahm. In der
6

Folge wurde die Bearbeitung des Liechtensteinischen Urkundenbuchs (LUB) stets
durch staatliche Beiträge gefördert.

Von 1942 bis 1987 erschienen im Historischen Jahrbuch in regelmässigen Abstän-
den edierte Urkunden als Teillieferungen zum ersten Teil des Urkundenbuchs. Im
Jahre 1948 wurde der erste Band des LUB I herausgegeben, dem bis 1997 weitere
fünf Bände folgten. Das LUB I beinhaltet auf insgesamt 3600 Seiten über 1500 Ur-
kunden von den Anfängen der schriftlichen Überlieferung bis zum Jahre 1416, dem
Zeitpunkt des endgültigen Herrschaftsübergangs von den Grafen von Werden-
berg-Sargans-Vaduz zu den Freiherren von Brandis. Es liefert damit die Grundlagen
zur Erforschung der mittelalterlichen Geschichte des Gebiets des heutigen Fürs-
tentums Liechtenstein. Mit dem LUB I liegen die wichtigsten Urkunden dieser Zeit
komplett in transkribierter und gedruckter Form vor und stehen einer breiten Öf-
fentlichkeit zur Benutzung zur Verfügung.

LUB 1 - gedruckte Publikation, Band 1-6: Von den Anfängen bis 1416
 Bd.   Inhalt                              Urkunden   Seiten   Bearbeiter
 1     Urkunden aus dem bischöflichen      185        582      Franz Perret
       Archiv in Chur und aus dem Archiv
       des Klosters Pfäfers
 2     Urkunden aus den Archiven in St.    99         482      Franz Perret
       Gallen
 3     Urkunden aus den österreichi-       422        740      Benedikt Bilgeri
       schen Archiven
 4     Urkunden aus den liechtensteini-    52         688      Georg Malin
       schen Archiven
 5     Urkunden aus deutschen Archiven     666        960      Benedikt Bilgeri
 6     Urkunden aus den übrigen Schwei-    120        153      Benedikt Bilgeri / Otto Cla-
       zer Archiven                                            vadetscher
7

Die sechs Bände des LUB I wurden im Rahmen der Digitalisierung des Jahrbuches
des Historischen Vereins ebenfalls digitalisiert und sind unter www.eliechtenstei-
nensia.li 1 sowie unter www.e-archiv.li 2 zu finden. Es können sowohl Volltext-
recherchen wie chronologische Suchen durchgeführt werden.

1.2    LUB II: Herrschaftszeit der Freiherren von Brandis, 1417 bis 1510

Mit Schreiben vom 25. August 1997 reichten elf Landtagsabgeordnete einen
selbstständigen Antrag zur Ausrichtung eines Landesbeitrags an den Historischen
Verein zur Fortführung des Liechtensteinischen Urkundenbuchs ein. In seiner Sit-
zung vom 17. September 1997 fasste der Landtag einen Finanzbeschluss (LGBl.
1997, Nr. 197), durch den der Historische Verein für die Zeit vom 1. Januar 1998
bis zum 30. Juni 2004 einen jährlichen Betrag in der Höhe von CHF 65'000 erhielt.
Damit war die Fortführung des Projekts für weitere sechseinhalb Jahre gesichert.
Die Arbeiten am Teil II des Liechtensteinischen Urkundenbuchs, der die Herr-
schaftszeit der Freiherren von Brandis – die Jahre 1417 bis 1510 – umfasst, konn-
ten Anfang 1998 mit einem Pensum von 50 Prozent beginnen. Mit den Arbeiten
betraut wurde Claudius Gurt. Das Ziel der ersten Bearbeitungsphase war es, die in
den liechtensteinischen Archiven liegenden Urkunden editionsmässig zu erschlies-
sen. Dieses Ziel konnte fristgerecht erreicht werden.

Mit den vom Landtag auf Antrag der Regierung am 27. November 2003, am 21.
Oktober 2009 und am 10. Juni 2015 genehmigten Krediten (LGBl. 2004, Nr. 9; LGBl.
2009, Nr. 323; LGBl. 2015, Nr. 206) von CHF 560'000, 600'000 und 650‘000 (jeweils
CHF 100‘000 pro Jahr) wurde die Bearbeitung der für die Geschichte Liechten-
steins relevanten Quellen in ausländischen Archiven und damit die Fortführung

1   https://www.eliechtensteinensia.li/viewer/browse/-/1/-/DC:org.hvfl.lub/
2   https://www.e-archiv.li/editionHome.aspx?eid=10
8

der Arbeiten an einem für die Landesgeschichte zentralen Grundlagenforschungs-
projekt ermöglicht. In der Zeit bis zu seiner Pensionierung im September 2020 be-
arbeitete Claudius Gurt insgesamt 509 Dokumente aus Archiven in Liechtenstein,
der Schweiz, Österreich und Tschechien.

1.3   Aktueller Stand der Bearbeitung

Per 1. September 2020 übernahmen Dr. Katharina Arnegger und Dr. Stefan Frey
die Fortführung der Arbeiten. Mit dem Wechsel konnten die für das Projekt zur
Verfügung stehenden Personalressourcen aufgestockt werden: Katharina Arneg-
ger arbeitet auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrags, der etwa einem Pen-
sum von 60 Prozent entspricht, während Stefan Frey mit einem Pensum von 40
Prozent angestellt ist. Diese Aufstockung ermöglichte es, die Arbeiten am LUB II zu
beschleunigen. Während Katharina Arnegger die Urkunden, die in österreichi-
schen Archiven liegen – insbesondere im Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien und
im Tiroler Landesarchiv in Innsbruck – bearbeitete, nahm Stefan Frey die weitere
Bearbeitung von Urkunden aus Schweizer Archiven in Angriff.

Katharina Arnegger ist mit ihren Arbeiten an den Urkunden aus österreichischen
Archiven inzwischen so weit fortgeschritten, dass sie deren Bearbeitung voraus-
sichtlich Mitte 2022 abschliessen wird und sich anschliessend auf die Bearbeitung
der in deutschen Archiven liegenden Urkunden konzentrieren kann. Stefan Frey
wird zuerst die Editionen von Urkunden aus grösseren Schweizer Archiven fertig
stellen und sich danach kleineren Archiven in der Schweiz widmen.

In der Zeit von September bis Anfang Dezember 2020 konnten die Projektbearbei-
tenden 127 Dokumente bearbeiten. Insgesamt macht das LUB II nun 636 Doku-
mente der Forschung und der Öffentlichkeit zugänglich. Damit ist ein Abschluss
der Arbeiten am zweiten Teil des Liechtensteinischen Urkundenbuchs in Reich-
weite gerückt. Ausstehend sind noch rund 110 Dokumente. Die Arbeiten am LUB
9

II können somit aller Voraussicht nach termingerecht per Ende 2022 abgeschlos-
sen werden.

1.4   Elektronische Publikation: LUB II digital

Die Erarbeitung eines Urkundenbuchs ist wie jedes Grundlagenforschungsprojekt
eine langwierige Angelegenheit. Insbesondere die Ermittlung der für die liechten-
steinische Geschichte relevanten Schriftzeugnisse ist sehr aufwendig, liegen doch
viele wichtige Dokumente in ausländischen Archiven. Die Geschichtsforschung ist
jedoch für ihre Arbeit auf eine möglichst rasche Publikation dieser Quellen ange-
wiesen, kann doch für die Forscherin oder den Forscher jedes zur Verfügung ge-
stellte Dokument einen entscheidenden Erkenntnisgewinn bedeuten.

Eine elektronische Publikation des zweiten Teils des LUB in Form einer sogenann-
ten «rollenden Edition» war daher naheliegend, kann dadurch doch sowohl den
Bedürfnissen der Benutzerinnen und Benutzer wie jenen der Bearbeitenden Rech-
nung getragen werden. Zudem können mit einer Online-Publikation die Kosten für
eine Drucklegung eingespart werden. Im Spätherbst 2006 konnte mit dem LUB II
digital (www.lub.li) eine Online-Publikationsplattform gestartet werden, auf der
die fertig bearbeiteten Dokumente laufend ins Netz gestellt und somit der Ge-
schichtsforschung so rasch wie möglich zugänglich gemacht werden.

Die Online-Publikation bietet im Vergleich zu einem gedruckten Urkundenbuch
verbesserte Zugriffs- und Recherchemöglichkeiten. So können die Benutzer des
digitalen Urkundenbuchs die vollständige Textedition der einzelnen Quellen ein-
sehen sowie über ein Personen-, ein Orts- und ein Sachregister gezielt nach Perso-
nen, Örtlichkeiten (Flurnamen) und Sachbegriffen suchen. Ein Archivverzeichnis
gibt Auskunft über den geografischen Bereich, aus welchem die in irgendeiner
Weise Liechtenstein betreffenden Schriftstücke zusammengetragen wurden. Eine
Zeitleiste ermöglicht die Suche nach Quellen aus einem bestimmten Jahr. Die
10

Online-Publikation bietet zudem die Möglichkeit, sich die Urkundenabbildung an-
zeigen zu lassen. Die Benutzerinnen und Benutzer können die Textedition und die
entsprechende Urkundenabbildung auch zusammen aufrufen und den Editions-
text Buchstaben für Buchstaben am Original überprüfen.

Ein Beispiel eines Abfrageergebnisses unter www.lub.li findet sich im Anhang I, ein
Beispiel für die Edition einer Originalurkunde im Anhang II.

1.5   Bedeutung

Editionen sind wichtige Lieferanten von «Rohstoff» für die historische Forschung.
Sie machen den Forschenden die oft schwer lesbaren und nur in einem bestimm-
ten Archiv oder in einer bestimmten Bibliothek einsehbaren Originalquellen in ei-
ner wissenschaftlich fundierten Umschrift zugänglich und erleichtern die For-
schungsarbeit durch Kommentare sowie Orts-, Personen- und Sachregister. Regi-
onale Urkundenbücher wie das LUB, die sämtliche ein bestimmtes Gebiet betref-
fende Schriftstücke aufnehmen, bieten der historischen Forschung Material für
alle Fragestellungen, auch für solche, die heute noch nicht im Zentrum des Inte-
resses stehen oder an die heute noch niemand denkt – was garantiert, dass solche
Editionen der Forschung während vieler Jahrzehnte nützlich sind. So sind viele
Ende des 19., Anfang des 20. Jahrhunderts entstandene regionale Urkundenbü-
cher noch heute ein unentbehrliches Mittel bei jeder Beschäftigung mit der mit-
telalterlichen Geschichte der betreffenden Region.

Das LUB erschliesst darüber hinaus in mehrerer Hinsicht Neuland: Zum einen
macht das LUB Quellen zugänglich, die in vielen anderen regionalen Urkunden-
sammlungen, die nur die Zeit bis 1300 oder 1400 umfassen, nicht berücksichtigt
werden. Zum anderen fördert die systematische Suche nach für Liechtenstein re-
levanten Quellen eine Vielzahl von Dokumenten zu Tage, die der Forschung bisher
nicht oder nur auszugsweise bekannt waren. Gerade in einem Land wie
11

Liechtenstein, das in seiner Geschichte zahlreiche Herrschaftswechsel erlebte, lie-
gen viele für die landesgeschichtliche Forschung zentrale Dokumente in österrei-
chischen, schweizerischen, deutschen oder auch tschechischen Archiven. Das als
Online-Edition konzipierte LUB macht diese Dokumente allen Interessierten be-
quem vom eigenen Schreibtisch aus zugänglich. Schliesslich wird im LUB nicht nur
der Text, sondern auch eine Abbildung der edierten Quellen publiziert, was die
Möglichkeit eröffnet, die Quellen als Objekte zu untersuchen und Gestaltung, Sie-
gel, Gebrauchsspuren oder Beschädigungen zu analysieren.

Nur eine auf möglichst umfassender Quellengrundlage beruhende Geschichtsfor-
schung bietet Gewähr, dass keine hypothetischen, nur auf Behauptungen und
Mutmassungen fussenden Geschichtsbilder vermittelt werden. Das Liechtenstei-
nische Urkundenbuch stellt der Geschichtsforschung den jederzeit überprüfbaren
Erkenntnis-Rohstoff zur Verfügung und ermöglicht damit die notwendige Ausei-
nandersetzung auch mit der ferneren Vergangenheit des Landes Liechtenstein und
seiner Bewohnerinnen und Bewohner.

2.   GEPLANTE WEITERFÜHRUNG: LUB III – HERRSCHAFTSZEIT DER GRAFEN
     VON SULZ

Es war und bleibt Aufgabe und Ziel, mit den vom Landtag zur Verfügung gestellten
finanziellen Mitteln die editionsmässige Erschliessung der für die Geschichte
Liechtensteins wichtigen Quellen voranzutreiben und diese der Forschung zur Ver-
fügung zu stellen. Der neu beantragte Kredit soll es ermöglichen, die Erarbeitung
des dritten Teils des Liechtensteinischen Urkundenbuchs in Angriff zu nehmen.
Das LUB III soll die Quellenbestände aus der Herrschaftszeit der Grafen von Sulz
(1510-1613) erschliessen.

Wie beim LUB II sollen auch im LUB III sowohl Quellen aus inländischen wie aus
ausländischen Archiven berücksichtigt werden. Anders als beim ersten und
12

zweiten Teil des LUB wird es allerdings beim dritten Teil angesichts der immer
dichter werdenden Quellenüberlieferung unabdingbar sein, dass die Projektbear-
beitenden eine Auswahl treffen und sich auf die Bearbeitung der wichtigsten Do-
kumente konzentrieren.

Bei der Erarbeitung des LUB III ist von einer Projektdauer von zwölf Jahren auszu-
gehen. Angepeilt ist somit ein Abschluss des Projekts im Jahr 2034, zum hundert-
jährigen Jubiläum des Unterfanges eines Liechtensteinischen Urkundenbuchs. In
der ersten Etappe wird es zunächst darum gehen, einen Überblick über das vor-
handene Quellenmaterial zu erstellen. Dabei werden nebst den Archiven in Liech-
tenstein sowie in den angrenzenden Gebieten Österreichs und der Schweiz auch
das Österreichische Staatsarchiv in Wien, das Tiroler Landesarchiv in Innsbruck,
der Bestand Fürststift Kempten im Staatsarchiv Augsburg und das Generallan-
desarchiv Karlsruhe zu berücksichtigen sein. Quellen aus dem ehemaligen Famili-
enarchiv der Grafen von Sulz liegen schliesslich auch im Fürstlich Fürstenbergi-
schen Archiv in Donaueschingen und im heute in Třeboň (Tschechien) aufbewahr-
ten Familienarchiv der Fürsten von Schwarzenberg. Die Sichtung dieser Archivbe-
stände wird dadurch erleichtert, dass das Liechtensteinische Landesarchiv über
Findmittel sowie über Kopien auf Mikrofilm von verschiedenen Beständen verfügt.
Möglichst schnell soll dann damit begonnen werden, Quellen der Forschung und
der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Wie das LUB II soll auch
das LUB III daher als «rollende» Online-Publikation realisiert werden.

Die Herrschaftszeit der Grafen von Sulz, die als «glückliche sulzische Zeit» in das
liechtensteinische Geschichtsbewusstsein eingegangen ist, gehört zu den schlech-
testen untersuchten Epochen der liechtensteinischen Geschichte. So ist etwa
kaum bekannt, wie die Grafen von Sulz die Reformation von ihren Herrschaften
Vaduz und Schellenberg fernhielten und wie sich die Beziehungen zu den benach-
barten Schweizer Gebieten, die sich der Reformation angeschlossen hatten,
13

gestalteten. Kaum etwas bekannt ist auch über die Bauernunruhen von 1525, über
die konkrete Ausgestaltung der Landammannverfassung und der obrigkeitlichen
Verwaltung oder über zahlreiche Fragen der Wirtschafts-, Sozial- und Kulturge-
schichte. Die Edition der wichtigsten Quellen aus der Herrschaftszeit der Grafen
von Sulz soll die Grundlage für eine intensivere Beschäftigung mit dieser Zeit schaf-
fen und Forschungen anregen und erleichtern.

Mit der Edition der Schriftdokumente für die bis 1613 dauernde Herrschaftszeit
der Grafen von Sulz wird das Liechtensteinische Urkundenbuch ein weiteres wich-
tiges Etappenziel erreichen. Die Erschliessung der umfangreichen Quellenbe-
stände aus der Herrschaftszeit der Grafen von Hohenems (1613 bis 1699/1712) ist
ein weiteres Etappenziel. Schliesslich – dies allerdings wohl als Ausblick in die fer-
nere Zukunft des Liechtensteinischen Urkundenbuchs – werden auch die wichtigs-
ten Schriftzeugnisse zur Landesgeschichte unter dem liechtensteinischen Fürsten-
haus in angemessenem Rahmen zu berücksichtigen sein.

Das Liechtensteinische Urkundenbuch

Bedeutung
• ist ein wissenschaftliches Grundlagenwerk für die Geschichtsforschung,
• ist durch den Einbezug ausländischer Archive von überregionaler Bedeutung,
• ist als Fundament für die landesgeschichtliche Forschung von staatspolitischer Be-
   deutung.

Aufgabe
• ermöglicht die wissenschaftliche Erforschung auch der ferneren Vergangenheit,
• stellt der Geschichtsforschung den jederzeit überprüfbaren Erkenntnis-Rohstoff zur
   Verfügung,
• verhindert die Vermittlung nur auf Behauptungen fussender Geschichtsbilder.

Arbeit
• forscht im In- und Ausland nach den für die Landesgeschichte relevanten Quellen,
• ediert diese gemäss den im Editionsplan festgelegten Kriterien im Volltext oder als
   Auszug,
• stellt die jeweils fertig bearbeiteten Schriftzeugnisse im Internet umgehend zur Ver-
   fügung.
14

3.   STELLUNGNAHME DES WISSENSCHAFTLICHEN BEIRATS

Das Liechtensteinische Urkundenbuch ist ein Projekt, das der Historische Verein
für das Fürstentum Liechtenstein auf Anregung des liechtensteinischen Landtags
1934 begonnen und seither kontinuierlich betreut und weitergeführt hat. Bis Sep-
tember 2020 wurde das Projekt vom langjährigen Projektleiter Claudius Gurt ge-
leitet, welcher im Herbst 2020 in Pension ging und das Projekt an Dr. Katharina
Arnegger und Dr. Stefan Frey übergab.

Seit 2013 wird das LUB II von einem wissenschaftlichen Beirat begleitet. Dieser
wurde vom Historischen Verein eingesetzt und setzt sich aus den Mitgliedern Prof.
Dr. Manfred Tschaikner (Vorarlberger Landesarchiv), Prof. Dr. Stefan Sonderegger
(bis April 2021 Leiter des Stadtarchivs der Ortsbürgergemeinde St. Gallen), Rupert
Tiefenthaler (Liechtensteinisches Landesarchiv) und Julia Frick (seit 2020, HVFL)
zusammen.

Der wissenschaftliche Beirat, der aus Mitgliedern besteht, die über praktische Er-
fahrung in der Quellenedition verfügen und die zum Teil auch als Universitätsdo-
zenten in der Gesichtsforschung und -vermittlung tätig sind, hat sich eingehend
mit der Frage der Weiterführung des Liechtensteinischen Urkundenbuchs befasst
und kommt zu folgenden Schlüssen: Die Quellenedition in Liechtenstein ist in jeg-
licher Hinsicht vorbildlich. Mit den bereits vorliegenden gedruckten und elektroni-
schen Urkundeneditionen ist ein umfangreiches Grundlagenmaterial nicht nur für
die Geschichte Liechtensteins, sondern auch der benachbarten Regionen der
Schweiz, Österreichs und Deutschlands bequem verfügbar. Jede Form von Ge-
schichtsschreibung in der engeren und weiteren Region kann und muss auf dieses
Material zurückgreifen, sofern sie seriös betrieben wird, denn das Liechtensteini-
sche Urkundenbuch verfolgt das Ziel, möglichst alle Quellen zu berücksichtigen,
die einen inhaltlichen Bezug zu Liechtenstein haben. Dieser regionale Ansatz bildet
einen wesentlichen Unterschied zum institutionellen Ansatz, der nur eine auf eine
15

bestimmte Institution beschränkte Quellenauswahl veröffentlicht (z. B. Urkunden-
buch der Abtei Sanct Gallen, welches fast nur Urkunden im Zusammenhang mit
dem Kloster St. Gallen beinhaltet. Diese Einschränkung führte zur Neubearbeitung
des St. Galler Urkundenbuches als Chartularium Sangallense).

Die Qualität der Edition ist in jeder Hinsicht vorbildlich. Die Texte werden mehr-
heitlich im vollen Wortlaut wiedergegeben und mit Text- und Sachanmerkungen
versehen. Letztere bilden für die Benutzer und Benutzerinnen eine enorme Hilfe:
Hier wird die Identifizierung von Institutionen, Amtspersonen und Herrschaftsträ-
gern sowie von Örtlichkeiten ermöglicht, was zeitraubende Recherchen erübrigt.
Hervorzuheben ist zudem die Tatsache, dass die digitale Version zusätzlich zu den
edierten Texten ein Bild der Textvorlage bietet. Dies macht es möglich, sich auch
über das Aussehen der Quellen zu orientieren. Damit erfüllt das Liechtensteinische
Urkundenbuch auch digital ein wichtiges Desiderat. Die neueste Forschung ist sich
darüber einig, dass Schriftquellen nicht nur über den Inhalt, sondern auch über
ihre äussere Form kommunizieren. Eine sorgfältig, mit viel Aufwand gestaltete Ur-
kunde beispielsweise bringt deren hohe Bedeutung zum Ausdruck, oder Spuren
der Abnutzung verraten etwas über den Gebrauch usw. Was andernorts erst als
Desiderat erkannt wurde, ist im Falle des Liechtensteinischen Urkundenbuchs di-
gital mit Textedition und Abbildung bereits eingelöst.

Liechtenstein verfügt über eine lange Tradition der Geschichtsschreibung. Diese
fusst zu einem grossen Teil auf den Urkundeneditionen. Sie bilden die Grundlagen
der Forschung. Der wissenschaftliche Beirat ist einstimmig und dezidiert der Mei-
nung, dass das Urkundenbuch weitergeführt werden muss. Ein Abbruch der Quel-
lenedition hätte sehr nachteilige Folgen für die Landesgeschichtsschreibung und
die Allgemeine Geschichte, indem ihr die Basis für weitere vertiefende Forschun-
gen entzogen würde.
16

Per 1. September 2020 wurden Dr. Katharina Arnegger und Dr. Stefan Frey vom
Historischen Verein für die weitere Bearbeitung des LUB II eingestellt. Mit ihnen
konnten zwei ausgewiesene Fachexperten mit Liechtensteinbezug für das Projekt
gefunden werden. Der Wissenschaftliche Beirat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass
die beiden neuen Bearbeitenden des LUB II das Projekt problemlos, ohne Unter-
bruch und auf höchster professioneller Ebene weiterführen konnten und begrüsst
es, dass dieses ideale Zweierteam das Projekt auch in den nächsten zwei Etappen
zu bearbeiten plant. Die langfristige Zielsetzung, das Projekt in den nächsten zwei
Etappen (Etappe 1: 2023 bis 2028 Bearbeitung der Quellen der Grafen von Sulz;
Etappe 2: 2029 bis 2034) pünktlich zum 100-Jahr-Jubiläum des Urkundenbuchs im
Jahr 2034 mit Beendigung der Aufarbeitung der Quellen zu den Grafen von Ho-
henems (1613 bis 1699 bzw. 1712) abzuschliessen, ist nur möglich, wenn das Pro-
jekt mit gesamthaft 100 Stellenprozenten weitergeführt wird. Da die beiden Pro-
jektbearbeitenden ihre Arbeitsplätze in Österreich (Wien) und in der Schweiz
(Bern) haben, sind ihnen die zu bearbeitenden Quellen besonders gut zugänglich.
Aufgrund der Aussicht, das Projekt in einer überschaubaren Zukunft (2034) mit
diesen zwei Fachexperten auf höchstem Niveau abschliessen zu können, begrüsst
der Wissenschaftliche Beirat ausdrücklich diese Vorgehensweise.

4.    PERSONELLE, FINANZIELLE, ORGANISATORISCHE UND RÄUMLICHE AUS-
      WIRKUNGEN

4.1   Allgemeines

Die Trägerschaft für die Bearbeitung und Herausgabe des Urkundenbuchs bleibt
beim Historischen Verein für das Fürstentum Liechtenstein (HVFL).

Das seit Oktober 2020 tätige Team in der Zusammensetzung von Dr. Katharina Ar-
negger und Dr. Stefan Frey, das aufgrund der vorhandenen Restmittel und der ver-
einbarten Anstellungs- bzw. Auftragsbedingungen gemeinsam ein befristetes
17

100%-Pensum übernehmen konnte, hat sich aus verschiedenen Gründen sehr be-
währt. Die Arbeit in diesem kleinen Termin Team erlaubt eine effiziente Aufteilung
der zu bearbeitenden Urkunden, die vornehmlich in der Schweiz oder in Öster-
reich vorgefunden werden. Der fachliche Austausch ermöglicht gemeinsam die ra-
sche Klärung von auftauchenden Fragen und Unklarheiten, vor allem auch im Zu-
sammenhang mit der notwendigen Triage, wenn über die Bedeutung von Urkun-
den entschieden und eine Auswahl getroffen werden muss. Es ist anzunehmen,
dass mit der zunehmenden Fülle an Urkunden im 16. und 17. Jahrhundert dies
immer öfter nötig sein wird. Zudem ist ein Abschluss des gesamten Projektes in
einem überschaubaren Zeitrahmen schon verschiedentlich angesprochen und ge-
wünscht worden. Mit dieser personellen Besetzung und den erhöhten finanziellen
Aufwendungen ist es nun möglich, den Projektabschluss bis 2034 als realistische
Zielsetzung zu formulieren. Es besteht die Aussicht, dass mit dem aktuellen Zwei-
erteam ein sehr langes Projekt abgeschlossen werden kann.

Um die personelle und fachliche Kontinuität zu sichern und die Vorteile dieser Lö-
sung weiterhin optimal zu nutzen, ist die beantragte Erhöhung des Landesbeitrags
für die kommenden Jahre nötig. Ohne Aufstockung müsste die gesamte Arbeits-
leistung wieder reduziert werden. Dies würde entweder die Beschränkung auf
eine Mitarbeitende oder einen Mitarbeitenden erfordern oder kleinere Pensen
nötig machen, was wiederum Fragen zur Effizienz aufwerfen würde. Beides würde
aber zwangsläufig dazu führen, dass der geplante Projektabschluss 2034 unrealis-
tisch würde, wenn nicht die übernächste Etappe (ab 2029) dann finanziell deutlich
höher alimentiert würde. Ein gleichmässiger überschaubarer Finanzrahmen für die
verbleibenden zwölf Bearbeitungsjahre erscheint aus diesen Gründen vorteilhaf-
ter und dem Projekt angemessen. Deshalb beantragt der Historische Verein für die
nächste, sechste Jahresetappe die Aufstockung des Landesbeitrags in der gegen-
ständlichen Grössenordnung und kann damit eine effiziente Bearbeitung der wei-
teren für unser Land relevanten Urkunden gewährleisten.
18

4.2   Projektdauer und Personal

Dieser Finanzbeschluss wird die Weiterführung des Projekts mit den bestehenden
Fachleuten, welche seit Oktober 2020 nach dem personellen Wechsel bei der Pro-
jektbearbeitung im Einsatz sind, ermöglichen. Damals wurde der 23 Jahre lang tä-
tige Projektbearbeiter Claudius Gurt aufgrund seiner Pensionierung durch ein
Zweierteam, bestehend aus Dr. Katharina Arnegger und Dr. Stefan Frey, ersetzt.
Die Projektdauer verlängert sich gemäss Antrag des Historischen Vereins vom
1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2028. Dabei ist von Seiten des Historischen
Vereins vorgesehen, die Arbeiten mit dem bisherigen Expertenteam weiterzufüh-
ren. Die Anstellungsbedingungen werden zwischen dem Historischen Verein und
dem Projektleiter direkt vereinbart.

Mit dieser personellen Besetzung besteht erstmals Aussicht, dass die Editionsar-
beiten an den Beständen der Urkunden bis zum Beginn der Herrschaft der Fürsten
von Liechtenstein in absehbarer Zeit abgeschlossen werden können. Bis 2028 soll-
ten die Urkunden aus der Herrschaftszeit der Grafen von Sulz editionsmässig be-
arbeitet sein. Nach Ablauf dieser Projektperiode rechnen die derzeit tätigen Ex-
perten nochmals mit der Notwendigkeit einer Verlängerung des Projektes um wei-
tere sechs Jahre für die Bearbeitung der Urkunden aus der Herrschaftszeit der Gra-
fen von Hohenems, so dass 2034, ziemlich genau 100 Jahre nach dem Beginn der
Arbeiten, erstmals von einem Projektabschluss gesprochen werden kann.

4.3   Kosten

Der Beginn der Finanzierung der Urkundenedition mit Landesmitteln geht zurück
bis ins Jahr 1934; damals hatte der Landtagsabgeordnete Dr. Wilhelm Beck erfolg-
reich im Landtag um Landesmittel geworben. Mit dem Erscheinen des 6. Bandes
des ersten Teils des Liechtensteinischen Urkundenbuchs (LUB I/1-6) im Jahre 1997
konnte der das heutige liechtensteinische Staatsgebiet betreffende Quellen-
19

bestand bis zum Jahre 1416 der Forschung zur Verfügung gestellt werden. Damit
wurde eine erste Etappe auf dem Weg zur «thunlichst vollständige(n) Sammlung»
beziehungsweise Veröffentlichung aller noch vorhandenen, das Land und die Ge-
meinden betreffenden Urkunden und wie im Vereinszweck in den damaligen Sta-
tuten des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein als Träger des
LUB im Jahre 1950 festhalten, erfolgreich abgeschlossen. In der Folge wurde die
Bearbeitung des Liechtensteinischen Urkundebuchs stets durch staatliche Bei-
träge (Finanzbeschlüsse 1997, 2003, 2009 und 2015) gefördert. Um eine kontinu-
ierliche Weiterarbeit am LUB zu ermöglichen, gelangte die Regierung letztmals mit
Bericht und Antrag Nr. 45/2015 an den Landtag für die Gewährung eines Staats-
beitrages an den Historischen Verein für das Fürstentum Liechtenstein für die Fort-
führung des Liechtensteinischen Urkundenbuchs in den Jahren 2016 bis 2022. Mit
der Genehmigung des Staatsbeitrages durch den Landtag am 10. Juni 2015 können
die Arbeiten an diesem Grundlagenwerk für die Geschichtsforschung bis Ende
2022 fortgeführt werden. Dieser Finanzbeschluss beinhaltete für das (halbe) Jahr
2016 einen Staatsbeitrag von CHF 50 000 und für die Jahre 2017 bis 2022 jeweils
CHF 100 000 jährlich, also insgesamt CHF 650 000 für 6.5 Jahre.

Die folgende Tabelle gibt eine Gesamtübersicht bezüglich Projektfinanzierung und
-aufwand seit Anfang 2016.

Gesamtübersicht 2016-2021
Projektfonds per 31.12.2015                                                      64’470.53

Projektfinanzierung
Landesbeitrag 2016-2021 (davon 50'000 aus FB von 2009)                          600’000.00
Projektaufwand 2016-2021
Bruttolöhne/Honorare, Sozialbeiträge Arbeitgeber                  -588’912.95
Aufwand für Software, Material, Spesen und Beirat                  -26’500.82   -615’413.77

Projektfonds per 31.12.2021                                                      49’056.76

Budget 2022
20

Projektfonds per 31.12.2021                                                      49’056.76
Projektfinanzierung
Landesbeitrag 2022                                                              100’000.00
Projektaufwand 2022
Bruttolöhne/Honorare, Sozialbeiträge Arbeitgeber                  -126’170.00
Aufwand für Softwareerneuerung, Material, Spesen und Beirat        -10’100.00   -136’270.00

Projektfonds per 31.12.2022                                                      12’786.76

Für die Zeit ab Oktober 2020 bis zum Auslaufen des aktuellen Finanzbeschlusses
2022, d.h. für die verbleibenden zwei Jahre und drei Monate des laufenden Finanz-
beschlusses, konnte der Historische Verein mit Dr. Katharina Arnegger (60%) und
Dr. Stefan Frey (40%) zwei ausgewiesene Fachleute für die Nachfolge gewinnen.
Aufgrund der Reserven im Projektfonds war es möglich, für diese Vertragsdauer
die Projektbearbeitung gesamthaft mit einem 100%-Pensum auszustatten. Dies
erlaubt, verbunden mit dem Expertenwissen und der Erfahrung der neuen Mitar-
beitenden, eine effiziente Weiterbearbeitung der Urkunden ohne Zeitverlust, so
dass per Ende 2022 die Urkunden aus der Herrschaftszeit der Brandiser ediert wer-
den können. Vorteilhaft hat sich auch der Umstand erwiesen, dass von ihren Ar-
beitsplätzen in Österreich (K. Arnegger in Wien) und der Schweiz (St. Frey in Bern)
aus die in den ausländischen Archiven liegenden Urkunden gut zugänglich sind.
Nicht zuletzt konnten hinsichtlich der Personalkosten im Einvernehmen für beide
Seiten akzeptable, aber mit Blick auf die Projektkosten vorteilhafte Regelungen
getroffen werden.

Dies ist für die weitere Personal- und Finanzierungsplanung von Bedeutung, denn
der Hauptteil der Kosten entsteht durch die Lohnkosten für die Projektbearbei-
tung (ca. 90%); der Sachaufwand ist gering. Die Reserven im Projektfonds haben
es, wie erwähnt, erlaubt, Frau Arnegger und Herrn Frey bis Ende 2022 in einem
effizienten Zweierteam im vorgegebenen finanziellen Rahmen anzustellen. Für die
Weiterführung       der   Projektarbeit        mit   den   aktuellen   personellen
21

Rahmenbedingungen in den kommenden sechs Jahren ist allerdings eine Erhö-
hung der staatlichen Finanzmittel nötig.

Der Hauptanteil der Kosten von insgesamt CHF 780'000 für die sechs Jahre ergibt
sich durch die Besoldung des Projektteams. Die anfallenden Informatikkosten kön-
nen durch die Verwendung kommerzieller Software niedrig gehalten werden. Das-
selbe gilt für den Sachaufwand, da bezüglich Arbeitsplatzes weiterhin die im ge-
genseitigen Interesse liegende einvernehmlich vereinbarte Regelung gilt, dass die
beiden Projektbearbeitenden im Homeoffice arbeiten können. Abgestützt auf die
bisherigen Erfahrungen lassen sich die Kosten auf CHF 130'000 pro Bearbeitungs-
jahr festlegen, so dass in den sechs Jahren der Laufzeit des Finanzbeschlusses eine
Gesamtsumme von CHF 780'000 anfällt.

4.4   Berichterstattung

Die beiden Projektbearbeitenden des Liechtensteinischen Urkundenbuches legen
monatlich dem Historischen Verein gegenüber Rechenschaft über den Fortschritt
ihrer Tätigkeit ab. Zudem verfassen sie jeweils einen Jahresbericht, der im Jahr-
buch des Historischen Vereins veröffentlicht wird. Der Historische Verein ist ver-
pflichtet, diesen zusammenfassenden Rechenschaftsbericht der Regierung jähr-
lich zur Kenntnisnahme weiterzuleiten. Die Regierung hat das Recht, jederzeit Aus-
kunft über den aktuellen Stand des Projektes zu erhalten.

4.5   Leistungsvereinbarung

Genaueres zur Projektbearbeitung, Finanzierung und Berichterstattung wird mit
einer separaten Leistungsvereinbarung geregelt, die zwischen der Regierung und
dem Historischen Verein abgeschlossen wird.
22

II.   ANTRAG DER REGIERUNG

Aufgrund der vorstehenden Ausführungen stellt die Regierung den

                                 Antrag,

der Hohe Landtag wolle den Bericht und Antrag zur Kenntnis nehmen und dem
beiliegenden Finanzbeschluss die Zustimmung erteilen.

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Frauen und
Herren Abgeordnete, die Versicherung der vorzüglichen Hochachtung.

                                         REGIERUNG DES
                                   FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN

                                          gez. Dr. Daniel Risch
23

III.    REGIERUNGSVORLAGE

                                 Finanzbeschluss
                                       vom ...

       über die Gewährung eines Staatsbeitrages an den Historischen
   Verein für das Fürstentum Liechtenstein für die Fortführung des
   Liechtensteinischen Urkundenbuchs in den Jahren 2023 bis 2028
                                      (LUB III)

        Der Landtag hat in seiner Sitzung vom ... beschlossen:

                                        Art. 1
                                    Staatsbeitrag

        Das Land richtet an den Historischen Verein für das Fürstentum Liechten-
stein für die Fortführung des Liechtensteinischen Urkundenbuchs für die Jahre
2023 bis 2028 einen jährlichen Staatsbeitrag von 130 000 Franken aus.

                                        Art. 2

        Dieser Finanzbeschluss tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft.
25

Anhang I: Beispiel eines Abfrageergebnisses auf www.lub.li
26

Anhang II: Beispiel einer Edition einer Originalurkunde

Dieser Anhang zeigt den Rohstoff – die Originalurkunde –, der den Bearbeitenden
zur Verfügung steht, und das daraus erarbeitete Endprodukt, die Urkundenedi-
tion. Damit kann und soll die zeitraubende und oft mühsame, aber immer auch
spannende Editionsarbeit nicht veranschaulicht werden. Vielmehr soll auf die Be-
deutung aufmerksam gemacht werden, die einer wissenschaftlichen Standards
verpflichteten Urkundeneditionstätigkeit für die Geschichtsforschung zukommt.

Liechtensteinisches Urkundenbuch, II. Teil, 1417 bis 1510, bearbeitet von Claudius
Gurt, Katharina Arnegger und Stefan Frey, herausgegeben vom Historischen Ver-
ein für das Fürstentum Liechtenstein in Zusammenarbeit mit dem Liechtensteini-
schen Landesarchiv (Amt für Kultur).
27

Urkundenabbildung:
28

Urkundenedition

xx.                                                                                 4. März 1466

Graf Georg von Werdenberg-Sargans, sein Bruder Graf Wilhelm und seine Schwester
Gräfin Elisabeth von Rechberg verzichten gegenüber den Freiherren von Brandis auf alle
Ansprüche an der Grafschaft Vaduz, nachdem sie von diesen mit 4000 Gulden dafür
entschädigt worden sind.

      Or. (A), Liechtensteinisches LandesA, U15. – Pg. 48,5/46,4 (Plica 7,4) cm. – 3 Siegel, fehlen. –
      Rückvermerk (17./18. Jh.): Verzigbrieff vonn graff Jörgen vonn Werdenberg für sich vnd seinen
      brueder graff Wilhelmen gegen bischoff Orthlieben zue Chur vnd gebrüedere freiherren zue Brandes
      v' ber die geweste pfandtschafft der herrschafft vnnd grafschafft Vadutz gegen 4000 Rheinischer
      gulden, 1466; (andere Hand): Instrument in welchem graff Georgen von Werdenberg sich aller
      seiner ansprachen, so derselbig an der herrschafft Vadutz gehapt, verzichet.
      Konzept: StaatsA Luzern, URK 112/1697.
      Regest: Krüger, 974; Ospelt, Reg. RegierungsA (JBL 26), S. 117f., Nr. 5.
      Erwähnt: Kaiser/Brunhart 1, S. 290.

|1 Wira) grav ff Joe rg von Werdenberg Sanagans 1 vergechen offenlich vnd tuo nd kund
allermengklichem mit disem brieffe. Als dann von we- |2 gen der herrschafft vnd grav f-
schafft Vadutz 2, so der hochwirdig fu' rst vnser lieber herre bischoff Orthlieb zuo Chur 3
vnd die andern sine geprue dere die herren |3 von Brandess 4 vnser lieb oe cheinen fryherrenn
bishae r inne gehept vnd noch inne hand, darzuo wir von losung vnd rechtz wegenn
vermeinten, das sy vns |4 derselben losung vndb) gestatten pflichtig vnd schuldig werint
vnd sin soe ltent etc., des halbenc) wir samend zestoe ssen komenn warent vnd aber nu am
lesten |5 darumb durch der fu' rsichtigenn vnd wisen vnser lieben vnd guo tten fru' nden
gemeiner eydgnossen rav tzbotten gentzlich gericht worden sint nach lutt vnd |6 sag der
richtung brieffen5 zwu' schend vns beiden teillen darumb versigelt gegeben. Vnd als dann
die selbig richtung wyset, das die benempten von Brandess, |7 sidmav len vnd sy dann ze
disen zittenn die herschafft vnd grav ffschafft Vadutz inne hand, vns dem obgenanten
grauen Joe rgen fu' r vnd vmb vordrung |8 vnd zuo spru' ch, so wir dann zuo der selben herr-
schafft vnd grav ffschafft Vadutz bisshae r gehept hand vnd vermeintten mit recht zuo ha-
bende, geben soe llen |9 vierr thusent guo tter vnd gerechtter Rinischer guldinr vff zwey zil
geteilt oder aber vns die an den von Brugg 6 in Ergoe w abnemenn nach inne haltung |10
der benempten spru' chen vnd vns den obgenantten grav uen Joe rgen darvmb versichrenn
vnd versorgenn soe llent mit gu' ltten brieffen vnd insigeln nach notdurfft, |11 als das alles die
spru' ch klae rlich wysent. Das alles ouch die benemptten min oe chinnen die herren von
29

Brandess getav n hand nach innehalt des besorgnisse |12 brieffs7, den wir harumb von in-
nenn versigelt inne haben, des halbenc) vns da mit von inen haran wolbenue get etc. Harumb
mit rechtter vnd guo tter wu' s- |13 sende so enzichen vnd verzichen wir obgenantten grav uff
Joe rg vns, ouchd) fu' r die wolgepornnen grav uen Wilhelmen von Werdenberg
Sangans 8 vnseren |14 lieben pruo der vnd fu' r froe w Elsbethenn von Rechberg geborn
grae ffin von Werdenberg 9 vnsre lieben schwester vnd fu' r alle vnser erben vnd nach-
komenn, die |15 wir hartzuo vestenklich verpindenn, der egenanten herschafft vnd grauff-
schafft Vadutz mit sampt allen iren rechtungenn vnd zuo gehoe rungenn vnd aller vnser |16
ansprachen vordrungen vnd zuo spru' chen, so wir darzuo vnd daran ye gehept haben oder
vermeinten ze habende, es sige von losung oder von dheiner |17 anderenn gerechtikeit vnd
vrsachen wegen, nu' tzzit hindann gesetzt. Wir globen vnd verheissen ouch by vnseren
gutten tru' wenn vnd eren fu' r vns, ouch die |18 genempten vnsern gepruder vnd schwester
   o                                                                         o

vnd fu' r alle vnser erbenn vnd nach komenn, die mit namen wissenklich vnd ewenklich
harzuo verpundenn |19 sin soe llent, die obgenantten herrschafft vnd grauffschafft Vadutz
mit iren rechtung vnd zuo gehoe rungen als vorstat, noch die benempten vnser oe chinenn die
|20 herren von Brandess iro erbenn vnd nach komendenn harumb niemer mër an zespre-
chen an zelangen an zevordrenn noch fu' r zenemenn weder mit |21 gestlichen noch weltli-
chen richternn rechten noch gerichtten noch suss av ne gerichte weder mit wortten noch mit
wercken in dheine wyse, sunder sy |22 hinnenthin iemer ewenklich daran vnd darvmb gerue
wenklich vnd gentzlich vngesumpt vnd vnbekumbert zelaussenn. Vnd dar zuo alle die
brieffe, so |23 wir soe licher loe sung halb die herschafft vnd graffschafft Vadutz berue rende,
damit wir vns gegen den egenanten vnseren oe chinen den herren von Brandess ver- |24
meinten zebehelffen ald dhein ander schriffttenn vnd gewarsav me soe llichs berue rende oder
an treffent hinder vns gehept habenn, soe llen vnd wellen wir nu |25 an gae ndz vnd an alle
fu' rwort vngeuav rlich den benempten vnsern oe cheinen denn herren von Brandëss hin vff
vnd zu iren handenn v' bergebenn, das die selben |26 vnd ouch, ob solicher brieffenn dheiner
        o                                                               e

iemer mër funden wurd, der oder die harumb vtzit wysten, das die den benempten heren
von Brandes kein schad |27 noch vns obgenantten grauff Joe rgen vnseren erben vnd nach
komendenn kein nu' tz, sunder vnsernthalben gantz krafftlos tod hin vnd ab sin soe llen.
Doch als da |28 ein gemechtz brieffe litt, darinne die herrschafft vnd grauffschafft Vadutz
mit sam[p]te) der herrschafft Sunnenberg 10 vnd ander herrschafftten verschriben vnd be-
|29 griffen sint, oder wir des glichen ander brieff hinder vns hettend, darinne etlich vnser
herschafften vnd gue tter begriffen sint vnd darinn die herschafft Vadutz |30 ouch
verschriben ald vergriffen sin moe chttenn, deshalben wir dann soe lich brieff nie komlich
30

von vnseren handen gebenn koe nden, so soe llent doch soe mlich brieffe |31 der herrschafft vnd
grauffschafft halb Vadutz berue rent denn benempten vnseren oe chinen den herren von
Brandes iren erben vnd nach komendenn keinen schaden |32 noch vns obgenantten
grauen Joe rgenn vnseren erbenn vnd nach komendenn kein nutz bringen noch geberenn
in dhein wyse. So dann von der herrschafft wegenn |33 Bluo menegg 11 in Wav lgoe w, als
die vnser oe cheinen die herren von Brandês vntz herinne gehept hand, mogend sy noch
fu' rbass innehan, von vns obgenantten |34 grauff J oe rgen vnseren erbenn vnd nach ko-
mennden vngesumpt vnd vnbeku' mbert, wann vns die selb herschafft Bluo menegg nu' t-
zit angav t, alle boe ss geuerd harin |35 vermittenn. Vnd haru' ber ze einem warenn vnd vestenn
vrkund so haben wir obgenantter grauffe Joe rg von Werdenberg Sangans vnser eigen
insigel offen- |36 lich gehenckt an disen brieff vns vnd vnseren erbenn vnd nach
komendenn ze uergicht diser sach. Wir obgenantten graue Wilhelm von Werdenberg
San- |37 gans vnd Elssbeth von Rechberg sin swester vergechen vnd bekennen, das
der vorgenantte vnser lieber pruo der graue Joe rg soe lich verziechung, vnd was |38 dann diser
brieff innehalt, mit vnserm rav tt gunst wu' ssen vnd willenn getann hav t. Darumb so verzie-
chen wir vns mit ime gegen denn obgenantten vnseren |39 oe cheinen von Brandes iren
erbenn vnd nachkomenn fu' r vns vnser erbenn vnd nachkomenn aller zuo spru' ch vordrung
vnd ansprachen, so wir, ouch der |40 obgenantt vnser pruo der graue J oe rg, vnser erbenn vnd
nachkomenn zuo der benantten herrschafft vnd grauffschafft Vadutz mit ir rechtung vnd
zuo gehoe rt |41 von losung ald dheins andrenn rechttenn wegenn darzuo gehept ald vermein-
ttent ze haben. Loben ouch vnd haben glopt, namlich ich die egenantte Elssbeth |42 mit
des vorgenantten grav ffe Wilhelms mines pruo ders hand mit dem egenantten grav uen Joe r-
genn vnserm pruo der, die egenantten von Brandes harumb niemer |43 mër an zesprechenn
noch an zelangen, sunder sy ir erben vnd nach komenn syf) daby gerue wenklich zuo pliben
laussen von vns vnseren erbenn vnd nach |44 komendenn vnbeku' mbert getru' lich vnd av n
alle geuërden. [Vn]de) des zu warem vrkund so haben wir grauff Willhelm g) Sangans
                                  o   v

vnd Elssbethe von |45 Rechberg sin schwester vnsre ingesigel ouch zuo des [egenan-
tten]h) vnsers pruo ders grauff Joe rgen insigel offenlich gehenckt an disen brieff. Der ge-
benn |46 ist am vierden tag des manotz mertzen des jav res, da man zalt von Cristi gepu' rt
vnsers herren thusend vierhundert sechssig vnd im sechs- |47 ten jav re.

a)   Initiale W, 6/8,5 cm. – b) vnd überflüssig, Satzkonstruktion geändert. – c) l über der Zeile eingeflickt. –
d) In -ou- ein Schaft zuviel. – e) Kleines Loch im Pg. – f) sy überflüssig, Satzkonstruktion geändert. – g) Hier

fehlt von. – h) Loch im Pg., g und zweites n teilweise sichtbar.
31

1 Georg v. Werdenberg-Sargans, * ca. 1425 - †1504. – 2 Vaduz. – 3 Ortlieb v. Brandis, *1430-†1491, ab
1458 Bischof von Chur. – 4 Wolfhart VI. (1426-†1477), Rudolf (1439-†1469/72, 1459-1467 Churer Dom-
dekan), Sigmund I. (1444-†1492/94) und Ulrich (1450-†1486) von Brandis. – 5 Nr. xx (Urk. v. 3. März
1466, Wartmann, Rät. Urk. 207). – 6 Brugg, Stadt u. Bez. AG. – 7 Nr. xx (Urk. v. 4. März 1466, Wartmann,
Rät. Urk. 208). – 8 Wilhelm v. Werdenberg-Sargans, 1444-1474. – 9 Elisabeth v. Werdenberg-Sargans,
1446-†1469, Gemahlin des Hans v. Rechberg (Hohenrechberg, s. Schwäbisch Gmünd BW, D), 1410-†1464.
– 10 Sonnenberg, Gem. Nüziders, Vorarlberg (A). – 11 Blumenegg, Gem. Thüringerberg, ebd.
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