Übertrittsverfahren 2018 - Informationssitzung für Lehrpersonen der 5. Primarschulklassen - Schule Planken
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Übertrittsverfahren 2018 Informationssitzung für Lehrpersonen der 5. Primarschulklassen 19. September 2017
Ablauf und wichtige Informationen Dezember Angebot Elterngespräch (Beurteilung) Lehrpersonen 5.Kl.PS Eltern • Angebot: Lehrperson bietet Elterngespräche an; für Eltern sind die Gespräche freiwillig. • Beurteilung steht im Vordergrund • Prognose zum entsprechenden Zeitpunkt; keine konkrete Empfehlung
Beurteilung Erfolgt auf der Grundlage der formativen und summativen Gesamtbeurteilung. Formative Beurteilung -> Fokus auf Förderung Prognostische Gesamtbeurteilung -> Fokus auf Schullaufbahn Summative Beurteilung -> Fokus auf Leistungsstand Die ganze Beurteilung beruht auf den Zielen und Vorgaben des Lehrplans.
Übertrittsverfahren 2014-2017 Massnahmen aus Übertrittsverfahren 2014 - 2017 • Es wurde festgestellt, dass von der derzeitigen 9. Schulstufe 25% der Realschüler im Lauf ihrer Sekundarschulzeit in die Oberschule umgeteilt worden sind. Viele kommen mit so einer Umteilung nicht zurecht und werden sozial auffällig.
Beurteilungskriterien: Arbeitsverhalten Der Schüler / Die Schülerin • ... arbeitet sorgfältig und systematisch und stellt Lernwege und Ergebnisse übersichtlich dar. • ... arbeitet rasch und zielstrebig, konzentriert sich auf das Wesentliche und kommt zu richtigen Ergebnissen. • ... zeigt bei schwierigen und umfangreichen Arbeiten Konzentration, Ausdauer und Durchhaltewillen. • ... führt Arbeiten selbstständig aus und überprüft Arbeitswege und Ergebnisse erfolgreich. • ... zeigt eine konstante Lern- und Arbeitsbereitschaft.
Beurteilungskriterien: Lernverhalten Der Schüler / Die Schülerin • ... zeichnet sich durch geistige Beweglichkeit, kreatives Denken und Kombinationsfähigkeit aus. • ... begreift neue Lerninhalte schnell und erkennt bei komplexen Sachverhalten das Wesentliche. • ... lernt leicht und kann Gelerntes auch nach längerer Zeit wieder abrufen und anwenden. • ... argumentiert folgerichtig und erkennt Regelmässigkeiten, Strukturen und Muster. • ... zeigt intellektuelle Neugier und geht Fragen und Problemen auf den Grund.
Beurteilungskriterien: Fachspezifische Kriterien für Deutsch Der Schüler / Die Schülerin • ... liest sowohl vorbereitete wie unvorbereitete Texte gut artikuliert, fliessend und sinngebend. • ... kann Gelesenes und Gehörtes wiedergeben, Verständnisfragen richtig beantworten und Aufträge ausführen. • ... drückt sich mündlich und schriftlich gewandt, kreativ, folgerichtig und situationsgerecht aus. • ... schreibt selbstverfasste Texte und unvorbereitete Diktate mit und ohne Zuhilfenahme des Wörterbuchs fehlerfrei. • ... erkennt die bearbeiteten Regeln der Grammatik und wendet sie richtig an.
Beurteilungskriterien: Fachspezifische Kriterien für Mathematik Der Schüler / Die Schülerin • ... hat ein Vorstellungsvermögen von Zahlen, kann sich im bekannten Zahlenraum sicher orientieren und Beziehungen erkennen und darstellen. • ... ist im Kopfrechnen mit reinen Zahlen im bearbeiteten Zahlenraum in allen vier Grundoperationen schnell und sicher (Zahlenraum bis zu 100’000). • ... ist in den bearbeiteten schriftlichen Rechenverfahren schnell und sicher (Addition mit mehreren Summanden, Subtraktion mit mehreren Subtrahenden, Multiplikation mit zweistelligem Faktor, Division durch zweistelligen Divisor mit und ohne Rest bis zu 1’000’000). • ... erkennt Lösungswege in Sach- und Textaufgaben und kann Aufgaben mathematisch darstellen und richtig lösen (mit mehreren Grundoperationen sowie Zwei-und Dreisätzen). • ... schätzt und vergleicht Grössen, berechnet sie und wandelt sie richtig um (Umwandlung von Bruchteilen von Grössen, insbesondere in der Bruch- und Dezimalschreibweise).
Verfahren - März
Übertrittsverfahren 2018 Ergebnis des Zuweisungsgesprächs • Stichtag: Leistungsstand zum Familienname des Schülers/der Schülerin Vorname des Schülers/der Schülerin männlich weiblich Geburtsdatum Wohnadresse (PLZ, Ort, Strasse, Hausnummer) Zeitpunkt des Gesprächs Name des/der Erziehungsberechtigten • Klare Überzeugung, sonst lieber Schule Klasse Name des Lehrers/der Lehrerin Uneinigkeit Zuweisungsempfehlung des Lehrers/der Lehrerin Zuweisungswunsch des/der Erziehungsberechtigten • Verweigerung des Oberschule Realschule Zuteilungswunsches und/oder der Gymnasium Unterschrift Entscheid wird Betrifft nur Eltern von Schülerinnen und Schülern der Primarschulen Schaan und Planken. Bei einer eventuellen Zuteilung in die Realschule wünschen wir für unser Kind eine Aufnahme in die allein auf die Empfehlung der Realschule Schaan Realschule Vaduz Unser Kind wird eine Privatschule bzw. eine Schule im Ausland besuchen. Lehrperson abgestützt; Vermerk auf Die Aufnahme ist bereits bestätigt. Das Aufnahmeverfahren ist noch hängig. dem Zuweisungsformular Stimmt die Zuweisungsempfehlung der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers nicht mit dem Zuweisungs- wunsch der Eltern überein, kann der Schüler bzw. die Schülerin eine Übertrittsprüfung ablegen (Art. 6 Abs. 4 der Verordnung über die Aufnahme in die sowie die Promotion und den Übertritt auf der Sekundarstufe I, • Schulwahl für Schüler/innen aus dem Bezirk Schaan/Planken RS LGBl. 2001 Nr. 140, in der geltenden Fassung (www.gesetze.li – LR-Nummer 411.531.1). Das Formular für die Anmeldung zu dieser Prüfung ist bis spätestens 16. April 2018, im Schulamt einzureichen. Ort Datum Unterschrift des Lehrers/der Lehrerin Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten Schaan oder RS Vaduz Bitte die o.a. Personaldaten des Schülers/der Schülerin überprüfen, ergänzen und gegebenenfalls korrigieren. Das ausgefüllte Formular ist bis 28. März 2018, vom Lehrer/von der Lehrerin an das Schulamt des Fürstentums Liechtenstein, Sekretariat Abteilung Pflichtschule und Kindergarten, 9490 Vaduz zu senden.
Ablauf und wichtige Informationen Anmeldung zur Prüfung bei Uneinigkeit zwischen Eltern und Klassenlehrperson und zur Prüfung für Schüler aus Eltern Abt. Schule Privatschulen und ausländischen Schulen • Eine Übertrittsprüfung ist nur möglich bei Uneinigkeit. • Die Prüfungsaufgaben orientieren sich an die fachspezifischen Kriterien in Mathematik und Deutsch.
Was muss beachtet werden, wenn ein Kind an eine Privatschule oder an eine ausländische Schule wechselt? • Antrags- bzw. Meldepflicht mittels Formular (www.sa.llv.li oder im Schulintranet) • Zuweisungsverfahren obligatorisch • Orientierung an die schriftliche Ergänzung zum Elterngespräch (1. Semester, 5. Klasse); keine separaten Zeugnisse, Noten, Beurteilungsberichte etc. • Falls früher erwünscht: Schriftliche Ergänzung des 2. Semesters, 4. Klasse
Schulbesuch im Ausland mit nicht-liechtensteinischer Staatsbürgerschaft • Grundsätzlich keine Beibehaltung der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung • Gesuch beim Ausländer- und Passamt um Beibehalt der Bewilligung • Ansonsten: Verlust der Bewilligung und der Aufenthaltsjahre für die Erlangung der Niederlassung oder der Staatsbürgerschaft
Übertritt an die Sportschule? a) Schulartenspezifische Aufnahmebedingungen b) Sportbedingte Aufnahmebedingungen: Empfehlung durch einen Sportverband c) Kein Bedarf an besonderen schulischen Massnahmen und kein Sonderschulstatus Informationsveranstaltung für Eltern: 11. November 2017 um 9.30 Uhr in Aula der RS Schaan Weitere Informationen unter www.sa.llv.li
Danke
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