Berufsfachschule für Physiotherapie - Handreichung zur praktischen Ausbildung am Patienten in der Physiotherapie
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BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UNTERRICHT UND KULTUS Berufsfachschule für Physiotherapie Handreichung zur praktischen Ausbildung am Patienten in der Physiotherapie Juni 2004
Herausgeber: Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Rosenkavalierplatz 2, 81925 München, Telefon 089/9214-2183, Telefax 089/9214-3602 Internet: www.isb.bayern.de Herstellung und Vertrieb: Offsetdruckerei + Verlag Alfred Hintermaier, Inh. Bernhard Hintermaier, Nailastr. 5, 81737 München, Telefon 089/6242970, Telefax 089/6518910 E-Mail: shop@hintermaier-druck.de
Handreichung zur praktischen Ausbildung am Patienten in der Physiotherapie INHALTSVERZEICHNIS SEITE 1 Vorbemerkungen 2 1.1 Einführung 2 1.2 Aktuelle Situation 2 1.3 Zielsetzung der praktischen Ausbildung 3 2 Aufgaben, Ziele und Inhalte der praktischen Ausbildung 4 2.1 Grundlagen 4 2.2 Lernzielebenen und Lernziele 4 2.3 Inhalte der praktischen Ausbildung 9 3 Empfehlungen zur Organisation 10 3.1 Rechtliche Grundlagen 10 3.2 Organisatorische Aufgaben der Schulleitung 12 3.3 Aufgaben der betreuenden Lehrkraft 12 4 Beurteilung und Bewertung 13 Anlagen 15 1
Handreichung zur praktischen Ausbildung am Patienten in der Physiotherapie 1 Vorbemerkungen 1.1 Einführung In Deutschland ist die Ausbildung durch das Gesetz über die Berufe in der Physio- therapie (MPhG) und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeu- ten (PhysTh-AprV), in Bayern darüber hinaus durch die Berufsfachschulordnung nichtärztliche Heilberufe (BFSO HeilB) und den Lehrplan für die Berufsfachschule für Physiotherapie geregelt. Im Lehrplan ist insbesondere der theoretische und fach- praktische Unterricht ausführlich hinsichtlich Profil, Ziel, Inhalt und Zeitpunkt ver- bindlich geregelt, im Unterschied zur Handreichung mit empfehlendem Charakter. Für die praktische Ausbildung ist die Regelungsdichte geringer. Neben einer Auftei- lung von Gesamtstunden auf die Ausbildungsjahre erfolgt eine Zuordnung von Stun- denkontingenten zu medizinischen Fachgebieten. Hinweise zu Lernzielen, Lerninhal- ten und zur Durchführung sind nicht genannt. Diese Lücke soll nun durch die vorliegende Handreichung für die praktische Ausbil- dung am Patienten geschlossen werden. Den Schulen soll somit eine Grundlage für eine effektive Ausgestaltung der praktischen Ausbildung am Patienten an die Hand gegeben werden. Der praktischen Ausbildung fällt die Aufgabe zu, die in der Schule erworbenen Fach- und Handlungskompetenzen auf die Arbeit mit Patienten zu übertragen. Hierbei sind auch didaktische Grundsätze wie produktives Denken und Gestalten im Sinne des Lehrplans sowie eine auf den Menschen gerichtete Wertorientierung des Schülers zu berücksichtigen. Deren Bedeutung wird durch die Anzahl der zur Verfügung stehenden Ausbildungs- zeiten unterstrichen, da die praktische Ausbildung einen erheblichen Zeitraum der gesamten Ausbildung in Anspruch nimmt. 1.2 Aktuelle Situation Da auch die praktische Ausbildung am Patienten in der Gesamtverantwortung der Schule liegt und ein Schwerpunkt der Ausbildung ist, wird der Schüler1 durch Lehr- kräfte in pädagogischer Verantwortung betreut, bewertet und beurteilt. Fachkräfte der Einrichtungen unterstützen die Lehrkräfte bei diesen Aufgaben. Für die Betreu- ung der Schüler steht den Lehrkräften ein ausgewiesenes Zeitbudget zur Verfügung. Das Gesundheitssystem unterliegt raschen Veränderungen. Die Einführung des Fall- pauschalenvergütungssystems (Diagnose related groups, DRG) führt zur deutlichen Verkürzung der Aufenthaltszeiten im Krankenhaus und zur Verlagerung der Thera- pie aus dem stationären in den ambulanten Bereich. Dies bedeutet, dass die prakti- sche Ausbildung auch im ambulanten Bereich stattfinden muss; das Krankenhaus kann nicht mehr der alleinige Ort für die praktische Ausbildung sein. Auch eine von Physiotherapeuten geführte Praxis kann nunmehr ein Ort für die praktische Ausbil- dung sein. 1 Im Folgenden wird wegen der leichteren Lesbarkeit nur die Berufsbezeichnung Physiotherapeut verwe ndet, es sind immer auch Physiotherapeutinnen gemeint. Desgleichen sind im Plural Schüler immer Schülerinnen ei n- geschlossen. 2
Handreichung zur praktischen Ausbildung am Patienten in der Physiotherapie 1.3 Zielsetzung der praktischen Ausbildung Ausgangspunkt aller Überlegungen ist die Berufswirklichkeit. Die praktische Aus- bildung am Patienten orientiert sich an der Befunderhebung, der Behandlungspla- nung und -durchführung sowie den Erfordernissen der physiotherapeutischen Praxis. Theoretische Erkenntnisse, Methodenkompetenzen und persönliche Erfahrungen werden in der Praxis miteinander verknüpft. In der praktischen Ausbildung am Patienten knüpfen die Schüler an ihre bisherigen theoretischen und fachpraktischen Ausbildungsinhalte an und erweitern ihre Hand- lungsmöglichkeiten und Handlungskompetenzen, sodass sie unter realen Bedingun- gen physiotherapeutisch tätig sein können. Sie lernen den Patienten im Mittelpunkt ihres Handlungsablaufs zu sehen, Befund- und Behandlungstechniken im Bezug zu Bewegungssystem, inneren Organen, Bewegungsentwicklung und Bewegungskon- trolle sowie Verhalten und Erleben zu interpretieren und zu bewerten. Sie lernen Be- handlungsziel(e) und -gesichtspunkte zu formulieren und Schwerpunkte zu setzen. Techniken und Maßnahmen werden exemplarisch eingesetzt. Sie lernen aus der Vielzahl der physiotherapeutischen Behandlungstechniken die für diesen Patienten richtigen auszuwählen und patientengerecht umzusetzen. Sie lernen zu planen, ihr Handeln im Rahmen der erforderlichen Ziele und der Situation zu reflektieren und zu dokumentieren. Im Mittelpunkt der Betrachtung des Lernens in der praktischen Ausbildung am Pati- enten steht die Beziehung zwischen Patient, Schüler und Lehrer. Die Schüler erfah- ren sich in ihrer Behandlungs- und Sozialkompetenz. Durch die fachliche Anleitung und Supervision entwickeln sie ihre Therapeutenpersönlichkeit. Die Schüler lernen Möglichkeiten und Grenzen therapeutischen Handelns realistisch einzuschätzen, die sowohl ihre eigene Person, ihre fachliche Kompetenz und Zustän- digkeit als auch vorhandene Ressourcen betreffen. Die Gestaltung der praktischen Ausbildung soll den Schülern eine möglichst sichere und objektive Einschätzung ih- rer Stärken und Schwächen ermöglichen, ihnen helfen, mit diesen konstruktiv umzu- gehen und neue Ressourcen zu entdecken. Während die Ausbildung an der Berufsfachschule für Physiotherapie im theoreti- schen und fachpraktischen Unterricht die ganze Bandbreite physiotherapeutischen Handelns betrifft, sollen die Schüler in der praktischen Ausbildung am Patienten in vielen unterschiedlichen Arbeitsfeldern in Kliniken, Spezialeinrichtungen oder nie- dergelassenen Praxen eingesetzt werden. Dies führt zu einer Vertiefung der Kennt- nisse über einzelne Arbeitsfelder und gibt Entscheidungshilfen für eine mögliche Spezialisierung an die Hand. Die Berufsfachschulen haben die Möglichkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorga- ben, in Inhalt und Form der praktischen Ausbildung am Patienten Schwerpunkte zu setzen. Die folgenden Vorschläge sind aus der Erfahrung der verschiedenen Schulen ent- standen und daher auch mit unterschiedlichen Organisationsformen verbunden. Des- halb können und sollen die vorliegenden Vorschläge den Bedürfnissen und Erforder- nissen der jeweiligen Schule angepasst werden. 3
Handreichung zur praktischen Ausbildung am Patienten in der Physiotherapie 2 Aufgaben, Ziele und Inhalte der praktischen Ausbildung 2.1 Grundlagen Die zeitliche Verteilung der Stunden für die praktische Ausbildung am Patienten auf die einzelnen Schuljahre sowie die Aufteilung auf die einzelnen Fachgebiete ist durch BFSO HeilB geregelt. Die Stunden können en bloc absolviert oder in mehrere Blöcke unterteilt werden, die im Wechsel mit dem schulischen Unterricht stattfinden. Die praktische Ausbildung am Patienten im 3. Schuljahr sollte jedoch nicht am Ende der Ausbildung zusam- mengelegt werden, da dies zu einer nicht erwünschten Trennung von Ausbildung und Berufspraxis führen würde. Die praktische Tätigkeit am Patienten als Ausbildungsziel ist Schwerpunkt der Ge- samtausbildung. Dabei muss deutlich werden, dass der Behandlungsprozess, der auf- grund ärztlicher Verordnung und unter ärztlicher Verantwortung erfolgt, ein ganz- heitlicher Prozess ist. Er umfasst soziale, methodische und fachliche Aspekte. Die Verbindung der praktischen Ausbildung mit den im Unterricht an der Schule erwor- benen Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten sollen die Schüler zu übergreifen- dem Denken und Handeln befähigen und ihnen Gelegenheit geben, Problemstellun- gen und ggf. auch Widersprüche zwischen dem im Unterricht Erfahrenen und dem in der Berufspraxis Erlebten aufzuarbeiten. Die Konzentration der praktischen Ausbildung auf das zweite und dritte Ausbil- dungsjahr unterstützt diese Überlegungen. Allerdings kann auch im ersten Schuljahr durch die praktische Ausbildung in ausgewählten Bereichen, die einen größeren Stundenumfang aufweisen, das Kennenlernen der beruflichen Tätigkeit unterstützt werden. Die praktische Ausbildung am Patienten, die bisher überwiegend in Akutkranken- häusern, Kliniken und Rehabilitationszentren erfolgte, kann unter Beachtung der ent- sprechenden Vorgaben und Ausbildungsrichtlinien auch auf andere medizinische Einrichtungen ausgedehnt werden. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung obliegt der Schule. Die Betreuung der Schüler erfolgt während der praktischen Ausbildung durch eine unterrichtende Lehr- kraft der Schule. Eine enge Absprache und konstante Kommunikation zwischen Schule und Einrichtung bzw. betreuender Lehrkraft und anleitender Fachkraft sind erforderlich. 2.2 Lernzielebenen und Lernziele Die für die praktische Ausbildung am Patienten erforderlichen Lernziele bewegen sich auf unterschiedlichen Ebenen und in unterschiedlichen Leistungsbereichen. Die Lernziele sind so konzipiert, dass ein situationsanalytischer Ansatz auf berufs- feldtypische Situationen vorbereitet und anhand des exemplarischen Prinzips durch die existierenden Vorkenntnisse das Entwickeln von Lösungsansätzen ermöglicht wird. 4
Handreichung zur praktischen Ausbildung am Patienten in der Physiotherapie Die praktische Ausbildung am Patienten benötigt ein transferorientiertes Konzept, in dem sowohl das Übertragen des theoretischen Wissens in die Praxis ermöglicht wird, als auch die Fähigkeit, Alternativen zu finden und umzusetzen. Das von den Schülern erwartete Handeln setzt eine Vielzahl von Leistungen im Be- reich der Analyse, der Reflexion und der Entscheidungen voraus, die dann auf Grund der Anamnese und des eigenen Befundes zu einer individuellen, auf den Patienten abgestimmten Behandlungsplanung und zur Umsetzung der ausgewählten Maßnah- men führen soll. Eine Reflexion über das Vorgehen, die Beurteilung der Behandlungseffektivität so- wohl nach therapeutischen wie auch nach organisatorischen und ökonomischen Ge- sichtspunkten ist unabdingbar. Die darauf aufbauende schriftliche Dokumentation dient der Qualitätssicherung und der Begründung für das gewählte Vorgehen. Die Dokumentation kann vor allem in der Anfangsphase zunächst nach vorgegebenem Muster erfolgen, um den Schülern eine Hilfestellung anzubieten. Hier empfehlen sich z. B. Karteikarten, Behandlungsbögen, Befundbögen etc. an. Das methodische Aufbereiten der Behandlungen führt bei den Schülern zu berufs- spezifischen Erkenntnissen und zum besseren Vermitteln ihrer Handlungen an den Patienten. Die Planung des berufsspezifischen Handelns, das strukturierte Durchfüh- ren und Erfassen der Effizienz sind Kernprozesse der Ausbildung am Patienten. Die- se Aufgabe wird erschwert durch die Rolle der Schüler, die sowohl Lernende als auch Behandler am Patienten sind. Somit nimmt die betreuende Lehrkraft/anleitende Fachkraft mit ihrer didaktischen Kompetenz eine Schlüsselstellung ein. Die praktische Ausbildung am Patienten umfasst die Therapie am Patienten und die vor- und nachbereitenden Tätigkeiten wie Dokumentation, Besprechungen, Vorbe- handlungen sowie gemeinsame Behandlungen. Methodisch ist zu beachten, dass die Betreuung und Anleitung gemäß den verschie- denen Ausbildungsstufen erfolgt und gegen Ende der Gesamtausbildung von den Schülern zunehmend Selbstständigkeit und Eigenverantwortung erwarten wird. Die Lern-Leistungsbereiche sind übergreifend konzipiert und sind nach den entspre- chenden Bestandteilen des therapeutischen Prozesses unterteilt: 1. Arbeitsorganisation 2. Befunderhebung 3. Behandlungsplanung 4. Behandlungsdurchführung 5. Interaktion zwischen Patient und Therapeut 6. Zusammenarbeit im therapeutischen Team 7. Arbeitsverhalten Eine Verteilung der Lern-/Leistungsbereiche auf die unterschiedlichen Ausbildungs- jahre ist nicht sinnvoll, da alle Bereiche in den unterschiedlichen Phasen der Ausbil- dung parallel angesprochen werden und sich in ihrer Intensität, Komplexität und den Schwerpunkten unterscheiden sollten. 5
Handreichung zur praktischen Ausbildung am Patienten in der Physiotherapie 1. Arbeitsorganisation - Die Schüler planen sinnvoll und ökonomisch ihre Tätigkeiten. - Sie erwerben Kenntnisse über relevante Informationsquellen, Arbeitsabläufe und Organisationsabläufe in den unterschiedlichen Fachgebieten/Einrichtungen. - Sie kennen die geforderte Dokumentation und sind in der Lage, Dokumentationen in professioneller Weise zu erstellen. - Sie planen Arbeitsabläufe sowohl zeitlich wie auch räumlich anhand der bekann- ten Abläufe im klinischen Bereich (Visiten, Untersuchungen, Absprache mit Kol- legen etc.). - Sie schaffen günstige Rahmenbedingungen für die jeweilige Behandlung eines Patienten. Sie sind in der Lage, die nötigen sinnvollen Vorbereitungen zu treffen und die für die Behandlung nötigen Materialien (Geräte, Lagerungsmaterialien etc.) zusammenzustellen, vorzubereiten und einzusetzen. - Sie wählen therapeutische Maßnahmen aus, sortieren und vergleichen sie gemäß dem von ihnen erstellten Befund. - Sie bestimmen die zeitlich richtige Abstimmung einzelner Maßnahmen in einem Behandlungsgang. - Sie konzipieren die adäquate Behandlungszeit, Behandlungsdauer, bevorzugte Vermittlungsform, den Einsatz von Geräten etc. jeweils dem Patienten entspre- chend. - Sie entwerfen und bestimmen vor Behandlungsbeginn das für den Patienten ent- sprechende Übungsprogramm unter Einschluss von Raumabsprachen sowie Vor- bereiten der Materialien. - Sie sind in der Lage, eine Behandlung im Rahmen eines von der Schule festgeleg- ten Zeitraumes (sinnvoll z. B. pro Patient 60 Minuten) zu entwickeln, zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren. 2. Befunderhebung - Die Schüler übertragen die im Unterricht zur Befunderhebung und die zu den ent- sprechenden physiotherapeutischen Anwendungen erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auf die individuelle Befundung des Patienten. - Sie ermitteln die nötigen anamnestischen Daten des Patienten aus den entspre- chend bekannten weiteren Quellen; sie interpretieren sie und ergänzen den eige- nen Befund damit sinnvoll. - Sie wählen die zur physiotherapeutischen Befundaufnahme relevanten und nöti- gen Verfahren aus und setzen sie sinnvoll ein. Sie sind in der Lage, diese nach Bedarf anzupassen und zu modifizieren. - Sie sind in der Lage, den Befund systematisch zu erstellen. - Sie können anhand der erreichten Befunddaten, der ärztlichen Diagnose und der vom Patienten gezeigten Symptomatik die Leistungsfähigkeit des Patienten ein- schätzen. - Sie identifizieren und analysieren die Symptome und Funktionsstörungen sowie die pathophysiologischen Mechanismen. - Sie erkennen und formulieren das Hauptproblem des Patienten unter Berücksich- tigung seiner Bedürfnisse und Ziele. - Sie sind in der Lage, die jeweilige Zielsetzung für jeden Behandlungstag entspre- chend dem Zustand des Patienten sinnvoll zu aktualisieren. 6
Handreichung zur praktischen Ausbildung am Patienten in der Physiotherapie - Sie sind in der Lage, anhand von Kontrollbefunden die aktuelle Situation des Pa- tienten zu beurteilen, den Erfolg der Behandlung zu bewerten und die nötigen Konsequenzen zu ziehen. - Sie verfügen über Kenntnisse bezüglich der Indikationen und der Kontraindikati- onen von Befundtechniken und Dosierung. - Sie sind in der Lage, die Befundergebnisse zu bewerten, Funktionszusammenhän- ge zu formulieren und das funktionelle Problem zu beschreiben. - Sie formulieren das/die individuelle Behandlungsziel/e. 3. Behandlungsplanung - Die Schüler können den Verlauf der Erkrankung und zu erwartende Komplikatio- nen einschätzen. - Sie sind in der Lage, einen Behandlungsplan zu erstellen, und berücksichtigen da- bei den Aufbau des motorischen Lernens nach Lernstufen. - Sie sind in der Lage, die verschiedenen Einflussgrößen auf die motorische Lern- fähigkeit zu beurteilen. - Sie sind in der Lage, die verschiedenen Merkmale der Motorik auf die unter- schiedlichen Lebensphasen zu übertragen und entsprechend zuzuordnen. - Sie haben Kenntnis über die Wirkungsweisen der entsprechenden Maßnahmen und sind in der Lage, diese dem Plan entsprechend auszuwählen. - Sie wählen eine zielgerichtete Behandlungsstrategie. Sie sind in der Lage, diese verständlich zu formulieren und auch zu begründen. - Sie planen befundbezogen den Einsatz von entsprechenden Hilfsmitteln oder Ge- räten. - Sie sind in der Lage, neben fachbereichsspezifischen Betrachtungen eine Ver- knüpfung zu anderen Fachbereichen oder Techniken herzustellen. 4. Behandlungsdurchführung - Die Schüler nehmen die Reaktionen des Patienten auf die Person des Therapeuten und die Behandlung wahr und sind in der Lage, die Reaktionen richtig einzu- schätzen und entsprechend zu handeln. - Sie beherrschen die Behandlungstechniken und Dosierungen und berücksichtigen Indikationen und Kontraindikationen. - Sie sind in der Lage, Behandlungsergebnisse im Hinblick auf Behandlungsziel(e) zu beurteilen. - Sie können Instruktionen methodisch sinnvoll und geordnet aufbauen. - Sie können Instruktionen als verbale, optische und taktile Information einsetzen und für den Patienten verständlich gestalten. - Sie können Korrekturen sinnvoll einsetzen. - Sie können methodische Hilfen anbieten und einsetzen. - Sie beachten die Rahmenbedingungen der Behandlung (räumlich, zeitlich, Zu- stand des Patienten) und setzen innerhalb der Behandlung die nötigen Prioritäten. 5. Interaktion zwischen Patient und Therapeut - Die Schüler kennen und erkennen die verschiedenen Formen der Kommunikation. - Sie erkennen den Inhalts- und Beziehungsaspekt in der Interaktion zwischen Pati- ent und Therapeut. - Sie wahren die Professionalität in der Kommunikation mit dem Patienten. 7
Handreichung zur praktischen Ausbildung am Patienten in der Physiotherapie - Sie erfassen die körperliche und psychische Situation der Patienten, bewerten Stö- rungen im Ablauf und erarbeiten Lösungsstrategien. - Sie begreifen die physiotherapeutische Behandlung als einen planbaren Lehr-/ Lernprozess. - Sie können ihre eigene Reaktion auf den Patienten wahrnehmen und reflektieren. 6. Zusammenarbeit im therapeutischen Team - Die Schüler lernen die Aufgabenbereiche und Handlungsfelder der Berufe und de- ren Stellenwert in der Institution kennen. - Sie kooperieren mit den Kollegen in der Abteilung und mit dem interdisziplinären Team. - Sie erkennen den eigenen beruflichen Stellenwert und die Notwendigkeit berufli- cher Kompetenz. - Sie erkennen die Eingebundenheit der Physiotherapie in die institutionellen Struk- turen und beachten die Strukturen im Team. - Sie übernehmen die ihnen zugeteilten Aufgaben und führen sie zuverlässig und kompetent aus. - Sie sind in der Lage, Konflikte einzuschätzen und ihr eigenes Verhalten zu reflek- tieren. - Sie lernen die eigene Kompetenz und Leistung realistisch einzuschätzen. - Sie lernen Informationen detailliert, kompetent, inhaltlich zutreffend und zuver- lässig weiterzugeben. 7. Arbeitsverhalten - Die Schüler können beispielhaft Korrekturen umsetzen und auch auf andere Situationen übertragen. - Sie lernen sich in der jeweiligen Arbeitssituation ergonomisch und ökonomisch zu verhalten und beachten dabei die nötigen Sicherheits- und Hygieneaspekte. - Sie zeigen ein korrektes, zuverlässiges und pünktliches Verhalten. - Sie lernen eigene Grenzen zu erkennen und zu akzeptieren und geeignete Hilfen selbst zu beanspruchen bzw. anzubieten. - Sie sind in der Lage, den Patienten zu motivieren, ihm Verhaltensalternativen auf- zuzeigen und diese wirksam zu unterstützen. - Sie reflektieren differenziert das eigene Arbeitsverhalten und kommen zu einer sachgerechten Einschätzung des eigenen Handelns. - Sie entwickeln eine ethische Grundhaltung und vertreten sie auch konsequent. 8
Handreichung zur praktischen Ausbildung am Patienten in der Physiotherapie 2.3 Inhalte der praktischen Ausbildung Die praktische Ausbildung bietet den Schülern die Möglichkeit, ihr Fachwissen aus dem theoretischen Unterricht und ihre Fertigkeiten und Fähigkeiten aus dem fach- praktischen Unterricht einzubringen und gezielt in der Arbeit mit Patienten umzuset- zen. Dies bedeutet eine hohe Anforderung an die Schüler. Eine große Bedeutung kommt dem Einbringen ihrer sozialen Kompetenz bezüglich der Integration in das therapeutische Team und dem angemessenen Umgang mit Pa- tienten sowie das Annehmen und Umsetzen von Kritik von außen zu. Die Schüler erheben unter Anleitung aber auch eigenständig ausführliche Befunde oder Kurzbefunde und interpretieren diese, um daraus die entsprechenden Behand- lungsziele und Behandlungspläne zu entwickeln und auch zu begründen. Den Schü- lern muss klar sein, dass evtl. nicht alle möglichen Therapieformen zur Verfügung stehen bzw. angewandt werden können und sie entscheiden müssen, welche Maß- nahmen für den Patienten die erfolgversprechendsten sein werden, dass sie aber auch Variationsmöglichkeiten zur Auswahl haben müssen, falls der Erfolg vorerst aus- bleibt. Der methodische Aufbau der Behandlung nach den Prinzipien z. B. vom Einfachen zum Schwierigen, vom Langsamen zum Schnellen (oder evtl. umgekehrt) ist ebenso wie die Auswahl von Hilfsmitteln und Geräten und die Dosierung (Intensität, Dauer, Häufigkeit) in den Therapieplan zu integrieren. Die individuellen örtlichen Gegeben- heiten sind hierbei in die Planung mit einzubeziehen. Die Behandlungsvorbereitung und die Behandlung erfordern eine Reflexion durch die Schüler, verbunden mit der nötigen Flexibilität und Kreativität, um mögliche Konflikte oder Schwierigkeiten zu erkennen und geeignete Lösungsmöglichkeiten zu finden. Das Vorstellen von Patienten, das Erläutern der Befunde und der Behandlungspläne gegenüber der betreuenden Lehrkraft, der anleitenden Fachkraft sowie den Mitschü- lern gehört zu den selbstverständlichen Tätigkeiten im Rahmen der praktischen Aus- bildung am Patienten. Die Durchführung der Behandlung muss in ihrer Effizienz erfasst und bewertet und wie der Befund dokumentarisch festgehalten werden. Diese schriftlichen Berichte werden an die Vorgaben der Einrichtung angepasst. Einen wichtigen Aspekt der praktischen Ausbildung am Patienten stellt das Erkennen wirtschaftlicher Zusammenhänge im Gesundheitswesen mit den aktuellen Hand- lungsmöglichkeiten und -zwängen dar. Die betreuende Lehrkraft/anleitende Fachkraft stellt an die Schüler die Aufgaben be- züglich der Patienten mit den entsprechenden Diagnosen, die sich am individuellen Stand der Ausbildung orientieren, dort anknüpfen und die vorhandenen Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern. 9
Handreichung zur praktischen Ausbildung am Patienten in der Physiotherapie Der angemessene Umgang mit den Patienten sowie Bewältigungsstrategien für schwierige Situationen werden gezeigt und eingeübt. Das Einüben und Verbessern von Befundtechniken kann erfolgen durch: - Demonstrationen durch die betreuende Lehrkraft/anleitende Fachkraft - Supervision, bei der die betreuende Lehrkraft/anleitende Fachkraft/Mitschüler be- obachten - Gemeinsames Erarbeiten. Dabei wird auch auf den methodischen Aufbau mit entsprechender Dosierung der Behandlung Wert gelegt. In Fallbesprechungen findet eine kritische Reflexion der Therapie in ihrer Gesamt- heit statt. Für die Einschätzung und Bewertung der Arbeit der Schüler am Patienten ist die Form der angesagten Supervision durch den betreuenden Lehrer geeignet, der unter Mitwirkung der anleitenden Fachkraft die Leistung des Schülers dokumentiert, be- wertet und nachbereitet. Der Schüler erhält aus dieser Umsetzung der Lerninhalte mit Kontrolle des Behand- lungseffektes nach einheitlichen Kriterien eine Bewertung. Schriftlich durch die Schüler ausgearbeitete Befunde, Behandlungspläne und Berich- te über die Therapieergebnisse werden von der betreuenden Lehrkraft korrigiert, be- wertet und mit den Schülern besprochen. Das Fachgespräch mit den Teammitgliedern der Einrichtung dient dem regelmäßigen Informationsaustausch, auch um Konflikte möglichst bereits vor ihrer Entstehung zu erkennen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Die Teilnahme von Schülern an Visiten ist jeweils vor- und auch nachzubereiten. 3 Empfehlungen zur Organisation 3.1 Rechtliche Grundlagen Die praktische Ausbildung erfolgt unter Aufsicht und in der Gesamtverantwortung der Schule; diese ist für die Auswahl und Organisation der praktischen Einsätze der Schüler in den verschiedenen Fachgebieten der Krankenhäuser und anderen geeigne- ten medizinischen Einrichtungen verantwortlich. Zu geeigneten medizinischen Ein- richtungen zählen z. B. Rehabilitationseinrichtungen und Physiotherapiepraxen. Für Schulen, die nicht an ein Krankenhaus angeschlossen sind, sind vertragliche Abmachungen zwischen dem Träger der Ausbildung und der betreffenden Einrich- tung nötig. Die mit der Schule zusammenarbeitende Einrichtung ist gegenüber der Schule für den Teil der praktischen Ausbildung verantwortlich, der außerhalb der Schule absol- viert wird. 10
Handreichung zur praktischen Ausbildung am Patienten in der Physiotherapie Die Schule soll mit den Trägern der Krankenhäuser oder sonstigen Einrichtungen für die praktische Ausbildung schriftliche Vereinbarungen abschließen, in denen nach Maßgabe dieser Handreichung die ordnungsgemäße Anleitung und Beaufsichtigung der Schüler durch die Fachkräfte während der praktischen Ausbildung zugesichert wird (ein unverbindliches Muster ist als Anlage 1 beigefügt). Weitere Bestandteile der Vereinbarung sind: - Zahl der zur Verfügung stehenden Praktikumsplätze - Laufzeit des Vertrages - Name und Qualifikation der anleitenden Fachkraft - Name der betreuenden Lehrkraft - Zusicherung, dass die anleitende Fachkraft bei der Überwachung und Feststellung der regelmäßigen und erfolgreichen Teilnahme an der praktischen Ausbildung mitwirkt - Verpflichtung der entsprechenden Fachkraft zur Anleitung der Schüler Die Schule hat sich von der Eignung der Praktikumsstellen zur Ausbildung der Schü- ler laufend zu überzeugen. Durch die praktische Ausbildung soll sichergestellt werden, dass die in der Schule erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten unter den Bedingungen der be- ruflichen Routine am Patienten vertieft und weiterentwickelt werden. Die praktische Ausbildung und der Unterricht sind aufeinander abzustimmen. Die betreuenden Lehrkräfte sind für die Umsetzung des an der Schule Gelernten verantwortlich. Sie stellen durch die persönliche Anwesenheit und regelmäßigen Kontakt zu den anlei- tenden Fachkräften die Einheit zwischen dem in der Schule Gelernten und der beruf- lichen Praxis her. Die praktische Ausbildung außerhalb der Schule erfolgt einzeln oder in kleinen Gruppen, deren Teilnehmerzahl nicht größer als 8 sein soll. Als Voraussetzung für die anleitenden Fachkräfte gilt bisher die nachgewiesene Be- rufsausbildung und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung. Wünschenswert ist darüber hinaus eine adäquate pädagogische Eignung, die über berufspädagogische Fortbildungen nachgewiesen werden kann. Der Schulträger hat weiterhin folgende Auflagen zu erfüllen: - Nachweis der ausreichenden Zahl geeigneter Praktikumsplätze; Änderungen der Plätze müssen genehmigt werden. Die Entfernung zwischen Schule und Praktikumsort muss zumutbar sein. - Zu Schuljahresbeginn Vorlage eines Übersichtsplanes, aus dem Unterrichts- und Praktikumszeiten ersichtlich werden, sowie Organisationspläne bzw. Einsatzpläne für die praktische Ausbildung am Patienten, aus denen Praktikumsort, Einsatz- dauer, Namen und Anzahl der Schüler, tägliche Anwesenheitszeiten der Schüler und das Fachgebiet hervorgehen. - Schriftliche Bescheinigungen über Anwesenheitszeiten, Fehltage und Einsatzbe- reich sind durch die Einrichtung zu bestätigen. - Haftpflichtversicherung für die Schüler Die Schule hat sich von der Eignung der Praktikumsstellen zur Ausbildung der Schü- ler laufend zu überzeugen. 11
Handreichung zur praktischen Ausbildung am Patienten in der Physiotherapie 3.2 Organisatorische Aufgaben der Schulleitung Die Schule stellt sicher, dass für die Schüler bei ihrer Tätigkeit während der Ausbil- dung eine Haftpflichtversicherung besteht. Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen, in denen die praktische Ausbildung erfolgen soll, müssen von der zuständigen Bezirksregierung genehmigt werden. Die Schulleitung meldet das Krankenhaus/die Einrichtung der zuständigen Bezirksregierung. Erforderlich ist der Nachweis einer ausreichenden Zahl geeigneter Plätze und anleitender Fachkräfte; Änderungen müssen ebenfalls genehmigt werden. Die Schule schließt mit der Einrichtung eine Vereinbarung (unverbindliches Muster für einen Kooperationsvertrag siehe Anlage 1). Die Schulleitung erstellt den Koope- rationsvertrag; er wird von den Vertragspartnern unterzeichnet und dem Antrag auf Genehmigung beigefügt. Die Schule erstellt für die Durchführung der praktischen Ausbildung einen Organisa- tionsplan. Es soll geregelt sein, welche Schüler zu welchen Zeiten in der Einrichtung tätig sind; ebenso sind die Urlaubs- bzw. Ferienzeiten festzuhalten. Außerdem regelt die Schule in Absprache mit den Lehrkräften, wann diese die Schüler in den ver- schiedenen Einrichtungen besuchen und betreuen. Die Schule trifft klare Absprachen mit den anleitenden Fachkräften der Einrichtung über Inhalte, Ausbildungsstand und Aufgaben der Schüler und erbittet Rückmeldung. 3.3 Aufgaben der betreuenden Lehrkraft Der Einsatzbereich der betreuenden Lehrkraft in der praktischen Ausbildung am Pa- tienten findet statt im Spannungsfeld zwischen • dem Wohl des Patienten • den Bedürfnissen des Schülers • der Zusammenarbeit mit der anleitenden Fachkraft • den Anforderungen der Einrichtung • der Organisation der Schule und der Ausbildung insgesamt Die Anforderung, mit Menschen zu arbeiten, die in einer Ausnahmesituation stehen (der Patient ist krank und deswegen sensibel, der Schüler steht unter Beobachtung und ist deswegen unter relativ großer Anspannung) erfordert ein hohes Maß an fach- lichen, organisatorischen, didaktischen und sozialen Kompetenzen. Die betreuende Lehrkraft plant und überwacht die praktische Ausbildung im Hin- blick auf die Lernziele. Dabei ist ihr bewusst, dass sie in jeder Hinsicht eine Vorbild- funktion innehat. Im Einzelnen nimmt die betreuende Lehrkraft folgende Aufgaben wahr: - Bewertung der von jedem Schüler pro Praktikumseinsatz und in den einzelnen Fachbereichen erstellten Befunde - Schriftliche Bewertung des Praktikumseinsatzes der Schüler; hier sind auch die Äußerungen der anleitenden Fachkräfte mit einzubeziehen 12
Handreichung zur praktischen Ausbildung am Patienten in der Physiotherapie - Planung und Überwachung der praktischen Ausbildung in Zusammenarbeit mit der anleitenden Fachkraft (Pünktlichkeit, regelmäßige Anwesenheit, entsprechen- de Nachweise, Kontrolle der Anzahl und der Art der Patienten, mündliche und schriftliche Berichte über Patienten, beobachtete/bewertete Vorbehandlungen, gemeinsame Behandlungen, Patientenbesprechungen) - Regelmäßige Absprachen mit den anleitenden Fachkräften hinsichtlich Ausbil- dungsinhalte und Fortschritte der Schüler - Regelmäßige Besprechungszeiten - Praktikumsbesprechungen mit den Schülern - Pro Praktikumseinsatz je Fachbereich erfolgt die Betreuung der Schüler mindes- tens dreimal. Die betreuende Lehrkraft und die anleitende Fachkraft achten auf Einhaltung der Vorschriften zu Schweigepflicht, Sicherheit und Hygiene. Die Schüler durchlaufen mehrere Einrichtungen mit oft unterschiedlichen Strukturen der Organisation, der ärztlichen Vorgaben und der Dokumentation. Aufgabe der betreuenden Lehrkraft/anleitende Fachkraft ist es, für die Schüler Klarheit zu schaf- fen, um unnötige Friktionen zu vermeiden. In Absprache mit den zuständigen Personen der Einrichtung sollte ein Leitfaden er- stellt werden, auf den die Schüler jederzeit zur Orientierung zurückgreifen können (unverbindliches Muster siehe Anlage 2). 4 Beurteilung und Bewertung Die abschließende Bewertung und Beurteilung erfolgt durch die betreuende Lehr- kraft. Die nachfolgend vorgeschlagene Beurteilung der fachpraktischen Ausbildung wurde in die Bereiche • Fachkompetenz und Methodenkompetenz, • Sozialkompetenz, • sowie abschließende Reflexion gegliedert. Durch die Einteilung in verschiedene Kompetenzbereiche sollen die vielfältigen An- forderungen an den Schüler in der Behandlung von Patienten aufgezeigt werden. Die dadurch gegebene Transparenz der Kriterien, nach denen der Schüler beurteilt wird, soll dem Schüler noch einmal die Möglichkeit der spezifischen Vorbereitung von Behandlungen am Patienten geben. Gleichzeitig wird eine höhere Akzeptanz der Be- urteilung durch die Schüler erwartet. Den Schülern sollen die Kriterien der Beurteilung und Bewertung erläutert werden und jederzeit zugänglich sein (z. B. in einem Praktikumsordner). Die Gewichtung der einzelnen Bereiche kommt durch die Anzahl der jeweils zu ge- ordneten Bewertungsmerkmale zum Ausdruck. 13
Handreichung zur praktischen Ausbildung am Patienten in der Physiotherapie Die Bewertungen werden durch ein Punktesystem zum Ausdruck gebracht; von 0 Punkten bei ungenügender Leistung bis zu 5 Punkten für herausragende Leistung. Die ausführliche Form des angefügten Bewertungsbogens ist als Legende für die betreuende Lehrkraft und für die Schüler gedacht, die verkürzte Fassung kann als Arbeitsgrundlage dienen. 14
Handreichung zur praktischen Ausbildung am Patienten in der Physiotherapie Beurteilungsbogen für die praktische Ausbildung am Patienten Schulstempel Schüler – Name/Vorname Klasse/Ausbildungsjahr Prakt.-Zeitraum Fachrichtung des klin. Einsatzes von bis Einsatzort Fehlzeiten (Datum/Zeitraum) = Tage Vorbehandlungen am Patienten Zahl Datumsangaben Gesamtpunkte von 115 Punkten Unterschrift betreuende Lehrkraft zur Kenntnis genommen Unterschrift anleitende Fachkraft zur Kenntnis genommen Ort, Datum Unterschrift Schüler 15
Handreichung zur praktischen Ausbildung am Patienten in der Physiotherapie Beurteilung und Bewertung I. Fachkompetenz und Methodenkompetenz Schwerpunkt Umsetzung der fachtheoretischen Inhalte in die Praxis 0 1 2 3 4 5 1. Fachwissen □ □ □ □ □ □ 2. Vollständigkeit der Befunderhebung □ □ □ □ □ □ 3. Befund sachlich richtig erhoben (respektive Kontraindikationen) □ □ □ □ □ □ 4. Dokumentation des Befundes □ □ □ □ □ □ 5. Interpretation des Befundes □ □ □ □ □ □ 6. Festlegen des/der Behandlungsziels/-e □ □ □ □ □ □ - befundorientiert/folgerichtig - sinnvolle Rangfolge der Ziele - Absprachen/Abstimmung mit Stationsphysiotherapeuten vorgenommen/berücksichtigt? - entsprechend der aktuellen Tagesform des Patienten - Gesichtspunkte unter Berücksichtigung standardisierter Assessments, ICF (International Classifikation of Functioning, Disability and Health) 7. Ziel- und situationsorientierte Auswahl der Behandlungsmaßnahmen □ □ □ □ □ □ 8. Organisation □ □ □ □ □ □ - Behandlungszeit, Timing des Tages/Absprache mit dem interdisziplinären Team - Ort (Behandlungsraum/stationär/Schlingentisch) - Bereitstellung von Geräten/Lagerungsmaterial/ Matten etc. - Beachten der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen (Schuhe – Gehstützen – Breite der Behandlungsbank) Schwerpunkt Umsetzung der Behandlung am Patienten 9. Aufbau der Behandlung □ □ □ □ □ □ (patienten-/problemorientiert) 10. Umsetzung der physiotherapeutischen Grundtechniken □ □ □ □ □ □ - Lagerung/Ausgangsstellung des Patienten - Ausgangsstellung des Therapeuten 11. Vielseitigkeit/Kreativität □ □ □ □ □ □ 16
Handreichung zur praktischen Ausbildung am Patienten in der Physiotherapie 0 1 2 3 4 5 12. Ausführung der Behandlungstechniken □ □ □ □ □ □ - Grifftechnik - manuelles Geschick – Vorsicht/Sorgfalt - individuelle Anpassung an den Patienten 13. Dosierung/Intensität der Behandlung □ □ □ □ □ □ 14. Beobachtung des Patienten/Erkennen von Schwierigkeiten/Patientenreaktion □ □ □ □ □ □ Schwerpunkt Interaktion zwischen Patient und Therapeut 15. Verständnisvoller, freundlicher, aufgeschlossener Umgang □ □ □ □ □ □ - schafft Vertrauensverhältnis, positive Arbeitsatmosphäre - stellt sich auf Persönlichkeit des Patienten ein (Angst, Schmerz …) - wahrt Distanz (respektiert Intimsphäre) 16. Verständliche und patientengerechte Instruktion □ □ □ □ □ □ bzw. Anleitung (Sprache, Wortwahl) - angemessene Korrekturen/Hilfestellungen - Motivation; Gewinnung der Patienten für konstruktive Mitarbeit 17. Adäquate Reaktion auf Veränderungen □ □ □ □ □ □ - situativ - patientenbezogen (respektiert auch Wünsche und Be- dürfnisse des Patienten) Schwerpunkt Dokumentation und mündliche Weitergabe von Informationen 18. Dokumentation in der Klinik/Einrichtungen □ □ □ □ □ □ (z. B. Krankenblatt – PT-Dokumentation – Statistik) 19. Schulinterne Dokumentation □ □ □ □ □ □ (Befunde, Behandlungsverlauf, Pat.-Bericht etc.) 17
Handreichung zur praktischen Ausbildung am Patienten in der Physiotherapie II. Sozialkompetenz 0 1 2 3 4 5 1. Pünktlichkeit/Zuverlässigkeit/Verantwortung □ □ □ □ □ □ - Verhalten bei Erkrankung - Rücksichtnahme auf Mitschüler (Unterstützung/Gegenseitige Mithilfe/Vertretung) - Absprachen einhalten, Arbeitsaufträge ausführen - Verantwortung gegenüber dem Patienten (regelmäßige Behandlung, Informationsweitergabe an das Team) 2. Teamfähigkeit □ □ □ □ □ □ - Kooperationsfähigkeit mit den PTs der ambulanten Einrichtungen, der Stationen und der Pflege - Anpassung/Einordnung in den entsprechenden klinischen Ablauf (Zeitplan) - Unterstützung – von PTs/der Pflege im zumutbaren Umfang - Verhalten gegenüber Vorgesetzten - Umgang mit anderen, der Behandlung oder Betreuung beauftragten Personen - Kollegialität, Kritikfähigkeit 3. Selbstständigkeit □ □ □ □ □ □ - Informationsbeschaffung (Nutzen der Informationsmöglichkeiten) - Eigeninitiative - Inanspruchnahme von Hilfe (erkennt Grenzen der Selbstständigkeit) 4. Motivation/Interesse/Einsatzbereitschaft □ □ □ □ □ □ III. Abschließende Reflexion Der betreuenden Lehrkraft und anleitenden Fachkraft - erkennt Fehler/Probleme/steht für eigene Fehler und Versäumnisse ein - nimmt Kritik und gegebene Hilfestellungen an - trägt zur Problemlösung bei - entwickelt selbständig Verbesserungsvorschläge - steigert sich/entwickelt sich weiter - Bemerkungen z. B. über besondere Leistungen, Aktivitäten, Berücksichtigung von hygienischen Maßnahmen, persönliche Kleidung etc. 18
Handreichung zur praktischen Ausbildung am Patienten in der Physiotherapie Beurteilung und Bewertung (verkürzte Fassung) I. Fachkompetenz und Methodenkompetenz Schwerpunkt Umsetzung der fachtheoretischen Inhalte in die Praxis 0 1 2 3 4 5 1. Fachwissen □ □ □ □ □ □ 2. Vollständigkeit der Befunderhebung □ □ □ □ □ □ 3. Befund sachlich richtig erhoben □ □ □ □ □ □ 4. Dokumentation des Befundes □ □ □ □ □ □ 5. Interpretation des Befundes □ □ □ □ □ □ 6. Festlegen des/der Behandlungsziel(e) □ □ □ □ □ □ 7. Ziel- und situationsorientierte Auswahl der Behandlungsmaßnahmen □ □ □ □ □ □ 8. Organisation □ □ □ □ □ □ = Punkte_____________ Schwerpunkt Umsetzung der Behandlung am Patienten 9. Aufbau der Behandlung □ □ □ □ □ □ 10. Umsetzung der physiotherapeutischen Grundtechniken □ □ □ □ □ □ 11. Vielseitigkeit/Kreativität □ □ □ □ □ □ 12. Ausführung der Behandlungstechniken □ □ □ □ □ □ 13. Dosierung/Intensität der Behandlung □ □ □ □ □ □ 14. Beobachtung des Patienten/Erkennen von Schwierigkeiten/Patientenreaktion □ □ □ □ □ □ = Punkte_____________ Schwerpunkt Interaktion zwischen Patient und Therapeut 15. Verständnisvoller, freundlicher, aufgeschlossener Umgang □ □ □ □ □ □ 19
Handreichung zur praktischen Ausbildung am Patienten in der Physiotherapie 0 1 2 3 4 5 16. Verständliche und patientengerechte Instruktion □ □ □ □ □ □ bzw. Anleitung (Sprache, Wortwahl) 17. Adäquate Reaktion auf Veränderungen □ □ □ □ □ □ = Punkte_____________ Schwerpunkt Dokumentation und mündliche Weitergabe von Informationen 18. Dokumentation in der Klinik/Einrichtungen □ □ □ □ □ □ 19. Schulinterne Dokumentation □ □ □ □ □ □ = Punkte_____________ II. Sozialkompetenz 1. Pünktlichkeit/Zuverlässigkeit/Verantwortung □ □ □ □ □ □ 2. Teamfähigkeit □ □ □ □ □ □ 3. Selbstständigkeit □ □ □ □ □ □ 4. Motivation/Interesse/Einsatzbereitschaft □ □ □ □ □ □ = Punkte_____________ III. Abschließende Reflexion der betreuenden Lehrkraft und anleitenden Fachkraft Bemerkungen = Gesamtpunkte_____________ von 115 20
Handreichung zur praktischen Ausbildung am Patienten in der Physiotherapie Ergänzungen zu den Blättern „Beurteilung und Bewertung“ Durch die o. g. Blätter soll das abschließende Gesamtergebnis für einen Praktikumseinsatz formuliert werden; das Ergebnis sollte sich aus mehreren Einzelbeobachtungen summieren. Hinweis zur Bewertung Werteskala: □0 □1 □2 □3 □4 □5 nicht stark ausgeprägt 21
Handreichung zur praktischen Ausbildung am Patienten in der Physiotherapie Anlage 1 Kooperationsvertrag zwischen der Berufsfachschule für Physiotherapie ……….………………. und der Einrichtung …………………………………….……….... 1. Laufzeit des Vertrages: Von ..................................................bis ............................................... 2. Vertragsgegenstand: (1) Durchführung der praktischen Ausbildung der Physiotherapieschüler/-innen der Berufsfach- schule für Physiotherapie nach dem Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (MPhG), der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-APrV), dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie der Berufsfachschulordnung nichtärztliche Heilberufe (BFSO HeilB) in der jeweils geltenden Fassung. (2) Die gesamte praktische Ausbildung umfasst die in der PhysTh-APrV bzw. die in der Stunden- tafel der BFSO HeilB genannten Stunden für die Ausbildung am Patienten. Sie steht unter der Verantwortung und Aufsicht der Berufsfachschule für Physiotherapie und soll die Schüler/-innen befähigen, theoretische Kenntnisse und erlernte Fertigkeiten entsprechend dem Stand der Ausbil- dung an Patienten anzuwenden. 3. Organisation und Durchführung: (1) Die Einrichtung …………………………… stellt die praktische Ausbildung der Schüler/- innen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften im Fachbereich …………………..im Umfang von …… Stunden im/in den Schuljahr/en …………………. sicher. Die praktische Ausbildung soll nach Maßgabe der Handreichung zur praktischen Ausbildung am Patienten erfolgen. (2) Herr/Frau ………………………….., Physiotherapeut/Physiotherapeutin, ist verantwortlich für Anleitung und Aufsicht der Schüler/-innen im Praktikum an der Einrichtung …………………… Die für die Anleitung wichtigen Formulare (z. B. Befundbögen) bringen die Schüler/-innen mit. (3) Betreuende Lehrkraft der Berufsfachschule für Physiotherapie ist Frau/Herr …………............ (4) Das Schuljahr beginnt jeweils am ………… Die Berufsfachschule für Physiotherapie teilt jähr- lich den Organisationsplan mit. (5) Die praktische Ausbildung im Fachbereich ………………………………. findet im …. Aus- bildungsjahr in Gruppen zu durchschnittlich ……. Schüler/-innen statt. Ein Zeitplan liegt bei. (6) Die Einrichtung stellt verschließbare Schränke und Umkleidemöglichkeiten zur Verfügung. 22
Handreichung zur praktischen Ausbildung am Patienten in der Physiotherapie 5. Allgemeines: (1) Die Schüler/-innen unterliegen nach § 203 Abs. 3 StGB der Schweigepflicht und haben das Wohl von Patienten und deren betreuenden Personen besonders zu beachten. (2) Die Schüler/-innen tragen eigene Arbeits- und Schutzkleidung, die den Erfordernissen der Kli- nik/Einrichtung entspricht. (3) Die Berufsfachschule für Physiotherapie sichert ausreichenden Schutz der Schülerinnen und Schüler durch Abschluss von Haftpflichtversicherungen zu. (4) Die Schüler/-innen haben keinen Anspruch auf Vergütung, Unterkunft oder Erstattung sonsti- ger Kosten. (5) Die Regierung von ……………………………… behält sich vor, stichprobenartig die von der Schule durchgeführten Maßnahmen zur Lenkung und Betreuung des Praktikums zu überprüfen. Für die Einrichtung ……………………………….. Ort, Datum……………………………………………………… ………………………. Zeichnungsberechtigter Für die Berufsfachschule für Physiotherapie: Ort, Datum………………………………………………………. …………………………. Ärztlicher Schulleiter Ort, Datum………………………………………………………. ……………………….. Leitende Lehrkraft 23
Handreichung zur praktischen Ausbildung am Patienten in der Physiotherapie Anlage 2: Leitfaden für die praktische Ausbildung am Patienten Informationen für die Praktika 1. Informationen über die Klinik/Einrichtung: z. B. Direktor/Leitung: Oberärzte: Stationsärzte: Stationsschwestern: weitere Ansprechpartner: 2. Räumlichkeiten für die Schüler/-innen: 3. Besonderheiten des Hauses: z. B. Visiten: Visitenordner: Behandlungsschemata: Stecktafeln: 4. Praktikumszeiten für das 1. Schuljahr: für das 2. Schuljahr: für das 3. Schuljahr: 5. Betreuende Lehrkraft: Telefon: Funk: 6. Anleitende Fachkraft in der Klinik/Einrichtung: Telefon: Funk: 7. Meldung im Krankheitsfall: Klinik/Einrichtung, betreuende Lehrkraft, anleitende Fachkraft: 8. Neuaufnahme von Patienten 9. Verordnungsformulare für stationäre Patienten: ambulante Patienten: 24
Handreichung zur praktischen Ausbildung am Patienten in der Physiotherapie 10. Welche Dokumentation wird von der Klinik/Einrichtung erwartet? 11. Welche schriftlichen Arbeiten werden von der betreuenden Lehrkraft erwartet? 12. Wie setze ich die internen Vorschriften bezüglich Hygiene um? 13. Was muss ich in der Kommunikation mit dem Klinikteam/Team in der Einrichtung beachten? 14. Wo finde ich Dokumente zu meinen Patienten? Wie gehe ich mit ihnen um? Was bedeutet Schweigepflicht grundsätzlich? Für mich persönlich? 15. Wie verhalte ich mich in einem Notfall im Zusammenhang mit einem Patienten? 25
Handreichung zur praktischen Ausbildung am Patienten in der Physiotherapie Mitglieder des Arbeitskreises: Rocco Caputo Günzburg Klaus Fischer Coburg Susanne Hirsch München Iris Husslein Würzburg Regine Müller Ingolstadt Ulrike Kolbe Nürnberg Ingrid Oswald-Engelhardt Cham Dorothea Reh Bad Abbach Berater: Rüdiger von Esebeck Haar Vorsitzender des Arbeitskreises: Burkhard Küster ISB, München 26
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