BERUFSPOLITISCHES UPDATE - NIO-Kongress, 18. Januar 2019 Mark Barjenbruch Vorstandsvorsitzender der KVN - nio-kongress.de
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BERUFSPOLITISCHES UPDATE NIO-Kongress, 18. Januar 2019 Mark Barjenbruch Vorstandsvorsitzender der KVN
Agenda I. Telematik-Infrastruktur II. TerminService- und VersorgungsGesetz III. TerminServiceStelle – Elf6 Elf7 IV. Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung V. EBM-Reform VI. Bedarfsplanung VII. Arzneimittel VIII. Onkologie-Vereinbarung IX. ASV NIO-Kongress, 18. Januar 2020 2
Agenda I. Telematik-Infrastruktur II. TerminService- und VersorgungsGesetz III. TerminServiceStelle – Elf6 Elf7 IV. Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung V. EBM-Reform VI. Bedarfsplanung VII. Arzneimittel VIII. Onkologie-Vereinbarung IX. ASV NIO-Kongress, 18. Januar 2020 3
Telematik Infrastruktur Angebundene Praxen (n=11.100) TI-Kürzung: angebunden nicht angebunden 1/2019 – 1247 Praxen mit 732.000 EUR 11% 2/2019 – 1009 Praxen mit 480.000 EUR 3/2019 - 1188 Praxen mit 558.000 EUR 89% NIO-Kongress, 18. Januar 2020 4
Telematik-Infrastruktur NIO-Kongress, 18. Januar 2020 5
Kernpunkte des Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) Telemedizin wird gestärkt • Telekonsile sollen in größerem Umfang ermöglicht und extrabudgetär vergütet werden • Anpassungen durch den ergänzten Bewertungsausschuss innerhalb von neun Monaten • Vereinfachung der Durchführung von Videosprechstunden Telematikinfrastruktur wird erweitert • Apotheken (bis 31.09.2020), Leistungserbringer ohne persönlichen Patientenkontakt (bis 30.06.2020) und Krankenhäuser / ermächtigte Ärzte (bis 01.01.2021) müssen sich anbinden • Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen, Hebammen/Entbindungspfleger und PhysiotherapeutInnen können sich freiwillig anbinden • Honorarkürzung wird ab dem 01.03.2020 von 1% auf 2,5% erhöht Versicherte erhalten Leistungsanspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen • Bestätigung einer Indikation durch einen Arzt / Psychotherapeuten erforderlich • Ärzte erhalten für Leistungen, die zur Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen erforderlich sind, eine entsprechende Vergütung im EBM NIO-Kongress, 18. Januar 2020 6
Agenda I. Telematik-Infrastruktur II. TerminService- und VersorgungsGesetz III. TerminServiceStelle – Elf6 Elf7 IV. Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung V. EBM-Reform VI. Bedarfsplanung VII. Arzneimittel VIII. Onkologie-Vereinbarung IX. ASV NIO-Kongress, 18. Januar 2020 7
Vergütungsanreize TSVG TSS-Vermittlungs-/Akutfall (mit Zuschlag) • Alle Leistungen im Arztgruppenfall extrabudgetär! • Bereinigung 11.05.2019 bis 10.05.2020 (TSS-Vermittlungsfall) / 01.01. bis 31.12.2020 (Akutfall) Hausarzt-Vermittlungsfall • Alle Leistungen im Arztgruppenfall extrabudgetär! • Bereinigung 11.05.2019 bis 10.05.2020 Offene Sprechstunde • Alle Leistungen im Arztgruppenfall extrabudgetär! • Bereinigung 01.09.2019 bis 31.08.2020 (max. 17,5 % der Arztgruppen- bzw. Behandlungsfälle) Neupatienten (mindestens in den acht vorhergehenden Quartalen nicht in der Praxis) • Alle Leistungen im Arztgruppenfall extrabudgetär! • Bereinigung 01.09. 2019 bis 31.08.2020 NIO-Kongress, 18. Januar 2020 8
Vergütung von TSVG-Fällen Arztseite Kassenseite Nicht-TSVG-Fall TSVG-Fall ggf. Zuschlag ggf. Zuschlag Angefordert: 100 € 100 € Legende: Zugewinn • Für TSVG-Fälle gibt es eine Abstaffelung Zugewinn für für Arzt vollständige 1:1 EBM-Vergütung Fachgruppe plus ggf. Zuschläge für z.B. TSS- 70 € vermittelte Fälle (innerhalb der entsprechenden Fristen) Vollständige EBM- • Ärzte, die persönlich bisher Ausgezahlt: Vergütung + ggf. stärker quotiert wurden als ihr 100 € + ggf. Zuschlag MGV- Bereinigungs- Zuschlag FG-Durchschnitt, erhalten mehr Fachgruppen- volumen unter Zugewinn bei TSVG-Fällen als Ausgezahlt: Quotierte relevantes Berücksichtigung die FG im Durchschnitt 70 € Vergütung Bereinigungs- der Auszahlungs- • Ärzte, die persönlich bisher volumen quote der Fachgruppe weniger quotiert wurden als ihr FG-Durchschnitt, erhalten weniger Zugewinn als die Fachgruppe im Durchschnitt NIO-Kongress, 18. Januar 2020 9
Beanstandungen und Auflagen des BMG Beanstandung der BA-Beschlüsse durch das BMG • Zusatzpauschale bei TSS-Vermittlung in Fällen, in denen ausschließlich Umbenennung / Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern (Abschnitt 1.7.1) durchgeführt eigenständige neue werden, beanstandet Leistung eingeführt • Grund: Routineuntersuchung bereits nach bisherigem Recht extrabudgetär Auflagen durch das BMG Umbenennung • Zuschläge zu Versicherten/Grundpauschale bei TSS-Vermittlung sind nicht erfolgt mit dem Gesetz zu vereinbaren – Konkrete Zuschläge sind vorzusehen • Vergütung und Zuschläge müssen auch für teilweise ermächtigte Auflage wird erfüllt Leistungserbringer vorgesehen werden • Vermittelnde Haus-/Kinderärzte müssen nicht die BSNR, sondern die Klage durch BMG LANR des Facharztes bei der Abrechnung angeben zurückgezogen • Extrabudgetäre Vergütung muss in den TSVG-Konstellationen nicht Klage durch BMG bezogen auf den Arztgruppenfall, sondern bezogen auf den zurückgezogen Behandlungsfall erfolgen NIO-Kongress, 18. Januar 2020 10
Agenda I. Telematik-Infrastruktur II. TerminService- und VersorgungsGesetz III. TerminServiceStelle – Elf6 Elf7 IV. Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung V. EBM-Reform VI. Bedarfsplanung VII. Arzneimittel VIII. Onkologie-Vereinbarung IX. ASV NIO-Kongress, 18. Januar 2020 11
TSS nach TSVG – Was hat sich geändert? TSS-Classic über die 116 117 rund um die Uhr TSS-Akutfall zur Vermittlung von Akutfällen 24/7 Eine BD-Leitstelle (TSS-Akutfall) für ganz Niedersachsen Standardisierte Ersteinschätzung mittels SmED NIO-Kongress, 18. Januar 2020 12
Der Weg der 116117- Anrufer in die TSS-Akutfall eTerminservice Patient ruft 116117 für Hämatologen/Onkologen App / Homepage freigegeben, da Termine in (24/7) ausreichender Zahl gemeldet werden Taste 1 Taste 2 Terminvermittlung Vermittlung Hausarzt Akutfall Facharzt / Psychoth. Standardisierte TSS-Classic 24/7 Ersteinschätzung (wie bisher über beauftragten Drittanbieter) (SmED) NIO-Kongress, 18. Januar 2020 13
Wie arbeitet SmED? • SmED = Strukturierte medizinische Ersteinschätzung für Deutschland • Unterstützt medizinisches Fachpersonal bei der Dringlichkeitseinschätzung und schlägt die gebotene Versorgungsebene vor • Man muss sich das Programm als einen großen Trichter vorstellen, den man mit einer Vielzahl von Beschwerdebildern und möglichen Begleit- erscheinungen füttert. • Im Hintergrund sorgt ein Algorithmus dafür, dass am Ende des Trichters eine verwertbare Empfehlung für die weitere Behandlung des Patienten herauskommt. NIO-Kongress, 18. Januar 2020 14
116 117 - Anlaufschwierigkeiten . Unsere Maßnahmen • Personaleinsatz beim Dienstleister wird erhöht • Technische Probleme werden untersucht und behoben • Zur vorübergehenden Entlastung der zentralen Telefonnummer werden dort, wo es möglich ist, die Anrufer auf regionale Leitstellen geroutet NIO-Kongress, 18. Januar 2020 15
Agenda I. Telematik-Infrastruktur II. TerminService- und VersorgungsGesetz III. TerminServiceStelle – Elf6 Elf7 IV. Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung V. EBM-Reform VI. Bedarfsplanung VII. Arzneimittel VIII. Onkologie-Vereinbarung IX. ASV NIO-Kongress, 18. Januar 2020 16
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung Notdienstversorgung 24/7 durch: Sicher- • Integrierte Notfallzentren stellungs- • Telemedizinischen Bereitschaftsdienst auftrag • Aufsuchenden Bereitschaftsdienst • Einrichtung und Betrieb durch KV und Krankenhaus Integrierte • „Fachliche Leistung“ bei der KV Notfall- • G-BA macht Planungsvorgaben zu Anzahl und Standorten zentren • eLA bestimmt die Krankenhäuser, an denen INZ eingerichtet wird • Verbindliche Zusammenarbeit der Rettungsleitstellen (112) und der KVen (116117) Notfall- • Verbindung: organisatorisch, technisch, digital leitsystem • Auf Wunsch einer Rettungsleistelle sind Kven verpflichtet, ein Ersteinschätzungsverfahren zu vereinbaren NIO-Kongress, 18. Januar 2020 17
Agenda I. Telematik-Infrastruktur II. TerminService- und VersorgungsGesetz III. TerminServiceStelle – Elf6 Elf7 IV. Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung V. EBM-Reform VI. Bedarfsplanung VII. Arzneimittel VIII. Onkologie-Vereinbarung IX. ASV NIO-Kongress, 18. Januar 2020 18
EBM-Reform Inkrafttreten zum 01.04.2020 Grundsätzlich Punktsummenneutralität Grundprämisse: Vermeidung nennenswerter Umverteilungen zwischen den Arztgruppen Neubewertung technischer Leistungen Aufwertung der Gesprächsleistungen Anpassung der Kalkulations- und somit auch Prüfzeiten (z. B. Katarakt) NIO-Kongress, 18. Januar 2020 19
EBM-Reform - Onkologie Lebensjahr Alt Neu Grundpauschale bis 5 232 268 6.-59. 306 314 ab 60. 320 330 Im Gegensatz zu fast allen anderen Fachgruppen Erhöhung der Grundpauschale! GOP 13502 ZP intensive, aplasieinduzierende und/oder toxizitätsadaptierte antiproliferative Behandlung 191 177 Neu: GOP 13505 Aderlass mit Entnahme von mind. 200 ml Blut 157 NIO-Kongress, 18. Januar 2020 20
Agenda I. Telematik-Infrastruktur II. TerminService- und VersorgungsGesetz III. TerminServiceStelle – Elf6 Elf7 IV. Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung V. EBM-Reform VI. Bedarfsplanung VII. Arzneimittel VIII. Onkologie-Vereinbarung IX. ASV NIO-Kongress, 18. Januar 2020 21
Änderungen in der Bedarfsplanung für Onkologen in Niedersachsen Massive Absenkung der allgemeinen Verhältniszahl für Fachinternisten (Arzt pro Einwohner): Von 21.508 auf 14.437 Einführung eines regionalen Anpassungsfaktors auf Basis von Demographie, Leistungsbedarf und Morbidität der jeweiligen Bevölkerung im Planungsbereich Stark sinkende Versorgungsgrade (wenngleich auch noch immer 12 von 13 Planungsbereichen gesperrt sind) Erhöhte Zulassungswahrscheinlichkeit für Onkologen durch Maximalquoten für Kardiologen, Gastroenterologen, Pneumologen und Nephrologen (im Zulassungs- und Nachbesetzungs- verfahren) NIO-Kongress, 18. Januar 2020 22
Agenda I. Telematik-Infrastruktur II. TerminService- und VersorgungsGesetz III. TerminServiceStelle – Elf6 Elf7 IV. Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung V. EBM-Reform VI. Bedarfsplanung VII. Arzneimittel VIII. Onkologie-Vereinbarung IX. ASV NIO-Kongress, 18. Januar 2020 23
Das Ablösepaket wirkt - auch 2019 Datenbasis: Praxisberichte 1. Halbjahr 2019 (Rohdaten) 3,89% / 284 Praxen 3,44% / 251 Praxen Keine Befreiung möglich 92,67% / Befreiung durch Erfüllung der 6772 Praxen Arzneimittelziele Befreiung durch Einhaltung der Durchschnittswerte NIO-Kongress, 18. Januar 2020 24
Hämatologen/Onkologen Das Ablösepaket wirkt (Zahlen aus dem 1. Halbjahr 2019): 47 von 55 Praxen und 8 von 9 Ermächtigten können sich von einer Prüfung befreien! NIO-Kongress, 18. Januar 2020 25
Ablösepaket 2020 Fortführung des Ablösepakets mit moderater Veränderung der Zielwerte Alle Vergleichsgruppen erhalten mindestens zwei Arzneimittelziele Regelung „2 aus 3“ bleibt bestehen und wird erweitert Neue Quoten bei einigen Vergleichsgruppen NIO-Kongress, 18. Januar 2020 26
Arzneimittelquoten Ihrer Vergleichsgruppe Allgemeine Quote: Generikaquote • Die Generikaquote bleibt in ihrer bekannten Definition bestehen: „Mindestanteil von Generika und patentfreien, generikafähigen Arzneimitteln (Altoriginalen) am gesamten Fertigarzneimittelmarkt.“ Verordnungs- Verordnungsempfehlung mindestquote1 Generika und patentfreie, generikafähige 87,48 % Arzneimittel (Altoriginale) 1 bezogen auf den gesamten Fertigarzneimittelmarkt NIO-Kongress, 18. Januar 2020 27
Arzneimittelquoten Ihrer Vergleichsgruppe Geänderte spezifische Quote: Biosimilarquote Pegfilgrastim • Die Biosimilarquote Pegfilgrastim ersetzt die Quote Koloniestimulierende Faktoren (G-CSF) für die Hämatologen/Onkologen (1. spezifisches Ziel) Verordnungs- Verordnungsempfehlung mindestquote1 biosimilares Pegfilgrastim 39,66 % (Pelgraz®, Pelmeg®, Ziextenzo®) 1 bezogen alle Pegfilgrastim-haltigen Arzneimittel NIO-Kongress, 18. Januar 2020 28
Arzneimittelquoten Ihrer Vergleichsgruppe Geänderte spezifische Quote: Biosimilarquote Rituximab/Trastuzumab • Innerhalb der Biosimilarquote Rituximab/Trastuzumab werden nicht mehr nur Rezepturen, sondern auch Verordnungen von Rituximab- und Trastuzumab-haltigen Fertigarzneimitteln berücksichtigt (2. spezifisches Ziel) Quotenberechnung auf DDD-Basis Verordnungs- Verordnungsempfehlung mindestquote1 biosimilares Rituximab und Trastuzumab (Rixathon®, Truxima®, Herzuma®, Kanjinti®, 87,48 % Ogivri®, Ontruzant®, Trazimera®) 1 bezogen auf alle Rituximab- und Trastuzumab-haltigen Arzneimittel NIO-Kongress, 18. Januar 2020 29
Exkurs AOK-Anträge Off-Label-Use Bendamustin/Rituximab/Obinutuzumab • MDK-Gutachten vom 18.11.2019 • Empfehlung an die GKV: „..die Kombination Bendamustin plus CD20-Antikörper in der Erstlinie des follikulären Lymphoms, des Mantelzell-Lymphoms und anderer Unterformen des indolenten CD20-positiven B-Zell-Lymphoms als GKV-Leistung zu akzeptieren.“ • AOK ist trotz Gutachten nicht bereit, die Anträge zurückzunehmen • Genehmigungsverfahren gilt weiterhin arzneimittelantraege@nds.aok.de • Ruhendstellung der anhängigen Verfahren bis 15.02.2020 Danach wird die Prüfungsstelle (PS) die AOK letztmalig auffordern, unter Berücksichtigung des MDK-Gutachtens erneut zu den Anträgen Stellung zu nehmen. Erfolgt keine Antragsrücknahme, wird die PS nach Beratung durch die BeKom über die Anträge der AOK entscheiden NIO-Kongress, 18. Januar 2020 30
Agenda I. Telematik-Infrastruktur II. TerminService- und VersorgungsGesetz III. TerminServiceStelle – Elf6 Elf7 IV. Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung V. EBM-Reform VI. Bedarfsplanung VII. Arzneimittel VIII. Onkologie-Vereinbarung IX. ASV NIO-Kongress, 18. Januar 2020 31
Anzahl onkologisch verantwortlicher Ärzte in Niedersachsen (Ärzte mit Genehmigung zur Teilnahme an der Onkologie-Vereinbarung / Stand: 06.01.2020) 4% 25% 71% Zugelassene Angestellte Ermächtigte NIO-Kongress, 18. Januar 2020 32
Änderungen an der Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 BMV-Ä) zum 1.Januar 2020 Neuer Begriff Ersatz des Begriffs „zytostatische Tumortherapie“ durch „medikamentöse Tumortherapie“ Anpassung an den Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik Neue Definition: Medikamentöse Tumortherapie umfasst neben unspezifisch zytostatisch wirksamen Medikamenten auch neue Medikamente, die zum Beispiel gezielt bestimmte Stoffwechselschritte blockieren, die für das Tumorzellwachstum wichtig sind oder Mechanismen auslösen, die Tumorzellen immunologisch angreifbar machen Keine Kostenpauschalen für Therapien mit ausschließlich hormonell beziehungsweise antihormonell wirksamen Medikamenten (ATC-Klasse L02-Endokrine Therapie, z. B. Tamoxifen) NIO-Kongress, 18. Januar 2020 33
Änderungen an der Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 BMV-Ä) zum 1.Januar 2020 Kostenpauschalen Kostenpauschale 86520 (orale Tumortherapie) im Behandlungsfall nicht neben Kostenpauschale 86518 (Palliativversorgung) Grund: Kostenpauschale 86518 setzt den Abschluss einer Tumortherapie voraus analog des Ausschlusses Kostenpauschale 86516 (intravenöse/intraarterielle Tumortherapie) neben Kostenpauschale 86518 NIO-Kongress, 18. Januar 2020 34
Änderungen an der Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 BMV-Ä) zum 1.Januar 2020 Anpassung Facharztbezeichnungen an aktuelle Musterweiterbildungsordnung bisher: Hämatologen/Onkologen neu: Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie Bestandsschutz für bisherige Bezeichnungen NIO-Kongress, 18. Januar 2020 35
Änderungen an der Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 BMV-Ä) zum 1.Januar 2020 Fristverlängerungen Einführung einer standardisierten maschinenlesbaren EDV- Dokumentation auf 01.01.2021 verschoben Einführung einer Medikamentenliste auf 01.01.2021 verschoben NIO-Kongress, 18. Januar 2020 36
Änderungen an der Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 BMV-Ä) zum 1.Januar 2020 Nachweis von Patientenzahlen ( § 3 Absatz 4) - Klarstellung Zählung aller Patienten des Arztes • aus ambulanter und stationärer Behandlung • gesetzlich und privat versicherte Patienten NIO-Kongress, 18. Januar 2020 37
Agenda I. Telematik-Infrastruktur II. TerminService- und VersorgungsGesetz III. TerminServiceStelle – Elf6 Elf7 IV. Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung V. EBM-Reform VI. Bedarfsplanung VII. Arzneimittel VIII. Onkologie-Vereinbarung IX. ASV NIO-Kongress, 18. Januar 2020 38
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Chancen in der ASV für Onkologen in Niedersachsen • ASV-Anlagen für onkologische Erkrankungen (Stand 31.12.2019) • Gastrointestinale Tumoren • Gynäkologische Tumoren • Urologische Tumoren • Hauttumoren • Tumoren der Lunge und des Thorax (noch nicht in Kraft) • Kopf-Hals-Tumoren (geplant für 2020) • ASV-Teams für onkologische Erkrankungen in Niedersachsen: • 3x Gynäkologische Tumoren • 2x Gastrointestinale Tumoren NIO-Kongress, 18. Januar 2020 39
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung - Chancen in der ASV für Onkologen in Niedersachsen • Arzt- und Patientenzahlen Q3/2014 – Q2/2019 in Niedersachsen (Quelle: GKV-SV) • 2.728 Patientinnen und Patienten • 261 Ärztinnen und Ärzte in 9 Teams (über alle Erkrankungsbilder) • Nach schleppendem Beginn starten immer mehr und auch (zahlenmäßig) größere ASV-Teams in Niedersachsen • Gründe dafür: • Extrabudgetäre Vergütung • Arbeiten in sektorenübergreifenden Teams • Einbringung bestehender Strukturen (z.B. Teams aus dem Mammographie-Screening) • Möglichkeit der Nutzung von Klinikinfrastruktur innerhalb der Teams (erhöhter Kooperationsgrad) NIO-Kongress, 18. Januar 2020 40
Unsere Vision! Wir schaffen und sichern für Ärzte/ Psychotherapeuten eine Arbeitswelt, in der sie unabhängig und erfolgreich sind, weil sie sich ausschließlich auf das konzentrieren können, was sie können und lieben: Patienten helfen. NIO-Kongress, 18. Januar 2020 41
BACK-UP 42
Praxen können sowohl im Parallel- als auch im Reihenbetrieb sicher an die TI angeschlossen werden. Praxis A: TI mit Parallelbetrieb • Beide Betriebsarten sind sicher. • Geeignete Betriebsart: Konnektor • Parallelbetrieb, wenn die Praxis das Internet über die TI hinaus nutzt Internet- router • Reihenbetrieb, wenn Praxis das Internet ausschließlich zum Anschluss an TI nutzt Praxis-EDV • Konnektor funktioniert im Reihenbetrieb als Firewall, übernimmt aber keine Funktionen anderer Sicherheits-IT (z.B. Virenscanner). Praxis B: TI mit Reihenbetrieb • Anforderungen an Sicherheit der Praxis-EDV sind unabhängig von TI und Konnektor Internet- sollten sich an den Empfehlungen von KBV Praxis-EDV router und Bundesärztekammer orientieren. NIO-Kongress, 18. Januar 2020 43
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