ÜBERWACHUNG UND BERATUNG IN DER SARS-COV-2-EPIDEMIE
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DGUV Forum 3/2021 Schwerpunkt Ein Jahr Pandemie
Überwachung und Beratung in der
SARS-CoV-2-Epidemie
Key Facts Autor
• Die Unfallversicherungsträger beraten Betriebe und Bildungseinrichtungen Dr. Jochen Appt
weiterhin intensiv vor Ort und führen Kontrollen durch
• Neben der zentralen Prävention von SARS-CoV-2 müssen auch die übrigen
Gefährdungen in den Betrieben und Einrichtungen im Blick bleiben
• Die SARS-CoV-2-Epidemie beschleunigt die Weiterentwicklung der Überwachung
und Beratung in Verbindung mit den weiteren Präventionsleistungen
Die Überwachung und Beratung durch die Unfallversicherungsträger trägt zur Eindämmung der
Epidemie und zur Aufrechterhaltung der Arbeit und Bildung in Deutschland bei. Dieser Beitrag in-
formiert über Leistungen der Unfallversicherungsträger in der Epidemie und leitet Konsequenzen
für die Zeit danach ab.
Schutz und Freiraum auch durch als „Schutz schafft Freiraum“[3] beschrie- erhält also notwendigen Freiraum – nicht
Überwachung und Beratung ben hatte. nur in der Epidemie.
Stand in der ersten Phase der Epidemie In dem genannten Beschluss sowie in wei- Weiterhin intensive Vor-Ort-
die Unterstützung der Betriebe und Bil- teren Beschlüssen wurden den Betrieben Kontrollen und -Beratungen
dungseinrichtungen beim infektions- und Bildungseinrichtungen teils drastische
schutzgerechten Wiederanlauf nach dem Einschränkungen auferlegt. Diese hatten Die Präsenz der Unfallversicherungsträ-
Lockdown im Mittelpunkt – dazu wurde ihre Ursache jedoch nicht im Arbeitsschutz ger in den Betrieben und Bildungseinrich-
bereits berichtet[1] –, rückte neben anderen selbst, sondern waren vielmehr Teil der all- tungen beschreiben die Kennzahlen zwei-
Präventionsleistungen ab Sommer 2020 die gemeinen Kontaktminimierung, zum Bei- er Sondererhebungen bei den Mitgliedern
Überwachung und Beratung vor Ort in den spiel im Gastronomie- und Veranstaltungs- der DGUV.[4] [5] Es werden hier ausschließ-
Fokus der Aktivitäten der Unfallversiche- bereich. Wo nicht aus anderen Gründen lich aggregierte Daten dargestellt und auf
rungsträger: „Die für den A rbeitsschutz zu- eingeschränkt, darf daher unter Einhal- umfängliche Erhebungen bewusst verzich-
ständigen Behörden sowie die Unfallversi- tung von SARS-CoV-2-Arbeitsschutzmaß- tet, um die Ressourcen der Unfallversiche-
cherungsträger beraten die Unternehmen nahmen weitergearbeitet werden. Das ist rungsträger für die operative Tätigkeit in
[beim betrieblichen Infektionsschutz] und eine sachlich richtige Entscheidung und den Betrieben und Bildungseinrichtungen
führen Kontrollen durch.“ So lautet ein Be- doch keine Selbstverständlichkeit: Es wäre möglichst wenig zu belasten. Zum Teil
schluss der Bundeskanzlerin mit den Re- ein denkbares Szenario, dass eine durch konnten durch die kurzfristigen Sonder-
gierungschefinnen und Regierungschefs hohes Infektionsgeschehen zum Handeln erhebungen nicht alle Tätigkeiten der Prä-
der Länder am 28. Oktober 2020.[2] Er unter- gezwungene Politik – als vermeintlichen vention vollständig erfasst werden. Durch
streicht die Bedeutung der Überwachung Ausgleich für im Privatbereich notwendige, die Zusammenfassung geben die Zahlen
und Beratung sowohl der Arbeitsschutz- jedoch schwieriger durchzusetzende Maß- jedoch eine gute Orientierung.
behörden der Länder als auch der Unfall- nahmen – der Arbeitswelt noch mehr Bür-
versicherungsträger. In einer Zeit wieder den auferlegen würde. Auf Besonderheiten Im Fünfmonatszeitraum März bis Juli 2020
stark ansteigender Infektionszahlen löste in Schulen, bei denen die Unfallversiche- haben die gewerblichen Berufsgenossen-
der Arbeitsschutz im Herbst 2020 gleich- rung aufgrund des sogenannten inneren schaften und Unfallkassen trotz der Infek-
zeitig ein, was ein Journalist am Ende des Schulbereichs nur eingeschränkt Einfluss tionslage circa 89.000 Besichtigungen vor
ersten Lockdowns bei Veröffentlichung hat, wird hier nicht weiter eingegangen. Ort (45 Prozent des Vorjahresdurchschnitts-
des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutz schaffte und werts) in mehr als 59.000 Unternehmen
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Von März bis Juli 2020 haben Berufsgenossenschaften
und Unfallkassen circa 89.000 Besichtigungen vor Ort
(45 Prozent des Vorjahresdurchschnittswerts) in mehr
als 59.000 Unternehmen (circa 62 Prozent des Vorjahres)
durchgeführt.“
(circa 62 Prozent des Vorjahres) durchge- Im folgenden Zweimonatszeitraum August Überwachung und Beratung um-
führt. Während Beratungen vor Ort im und und September 2020 führten die Mitglie- fassen vor allem die Prävention
unmittelbar nach dem ersten Lockdown der der DGUV 55.000 Besichtigungen vor von SARS-CoV-2
zunächst auf 17 Prozent des Vorjahres ein- Ort (circa 70 Prozent des Vorjahreswerts)
brachen, stiegen schriftliche und telefo- in mehr als 41.000 Unternehmen (circa Damit kommen die Unfallversicherungs-
nische Beratungen auf Anforderung der 109 Prozent des Vorjahreswerts) durch. Be- träger konkret und gezielt ihrem gesetz-
Unternehmen im gleichen Zeitraum auf ratungen vor Ort stiegen auf 35 Prozent des lichen Auftrag und dem Beschluss der
110 Prozent des Vorjahres. Diese Zahlen Vorjahres und schriftliche sowie telefoni- Bundeskanzlerin mit den Regierungs-
zeigen den großen Bedarf an Beratung ge- sche Beratungen erreichten 87 Prozent des chefinnen und Regierungschefs der Län-
rade in der Anfangsphase der Epidemie. Vorjahres. Geldbußen gegen Unternehmer der vom 28. Oktober 2020 nach. Im Bereich
Im Vergleich zu den zurückgegangenen und Unternehmerinnen sowie Versicherte des Arbeitsschutzes wurden zügig bundes-
Besichtigungen blieben die Geldbußen blieben mit 75 Prozent sowie Anordnungen einheitliche Rahmenbedingungen des be-
gegen Unternehmer und Unternehmerin- mit 84 Prozent des Vorjahreswerts stabil. trieblichen Infektionsschutzes geschaffen.
nen sowie Versicherte mit 104 Prozent und Zur Überwachung und Beratung kommen An diesen orientieren sich die Betriebe
Anordnungen nach § 19 Abs. 1 Satz 1 und weitere Präventionsleistungen. Dies wurde und Bildungseinrichtungen genauso wie
2 SGB VII mit 84 Prozent gegenüber dem trotz eines erhöhten zeitlichen Aufwands die Aufsichtsdienste der Unfallversiche-
Vorjahreswert auf einem vergleichsweise erreicht, der für den Schutz aller Beteilig- rungsträger. Zentral sind:[6]
konstanten Niveau. ten bei der Überwachung und Beratung
vor Ort notwendig ist. • SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstan-
In der Phase des erstens Lockdowns er- dard[7]: Der Standard schafft seit
arbeiteten die Unfallversicherungsträger Aufsicht braucht Aufsichtspersonal: Wäh- seiner Veröffentlichung im April 2020
in sehr kurzer Zeit Konkretisierungen des rend im ersten Lockdown keine Prüfungen einen wichtigen und inzwischen
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für von Aufsichtspersonen der Unfallversiche- bewährten formalen Rahmen. Er
mehrere Hundert Branchen sowie weite- rungsträger stattfanden, werden diese seit bildet die Grundlage insbesondere
re Handlungshilfen für einen infektions- Juni 2020 wieder durchgeführt. Mit der Um- für den Corona-Arbeitsschutzstab als
schutzgerechten Betrieb der Unternehmen stellung der Prüfungen von Aufsichtsper- Gremium des Austauschs wichtiger
und Bildungseinrichtungen. Diese Hand- sonen auf ein infektionsschutzgerechtes Akteurinnen und Akteure, für die
lungshilfen waren Grundlage dafür, dass Format wird sichergestellt, dass das not- SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel so-
ein Weiterbetrieb der Wirtschaft trotz im wendige Aufsichtspersonal auch weiterhin wie für die branchenspezifischen
Herbst wieder steigender Infektionszah- zur Verfügung steht. Je nach weiterem Ver- Konkretisierungen der Unfallver-
len überhaupt möglich war. Dieser unter lauf des Infektionsgeschehens werden 2021 sicherungsträger. In Ermangelung
den herrschenden Arbeitsbedingungen im Bereich der Ausbildung von Aufsichts- anderer rechtlicher Grundlagen im
auch logistisch bemerkenswerte Vorgang personen weitere kreative und innovative, Frühjahr 2020 schaffte der SARS-CoV-
ist auch deshalb zu erwähnen, weil der In- digital unterstützte Möglichkeiten entwi- 2-Arbeitsschutzstandard darüber
fektionsschutz bisher nur in sehr wenigen ckelt werden müssen, um die Ausbildung hinaus einen ersten fachlichen Rah-
Branchen zu den Kernaufgaben der Unfall- von Aufsichtspersonen auch bei einem hö- men für den betrieblichen Infektions-
versicherungsträger zählte. heren Infektionsgeschehen sicherzustellen. schutz. In einer aktuell laufenden
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Während im ersten Lockdown keine Prüfungen von Aufsichts-
personen der Unfallversicherungsträger stattfanden, werden
diese seit Juni 2020 wieder durchgeführt.“
Überarbeitung sollen diese fach- bindung mit der Technischen Regel sowie der Unfallversicherungsträger
lichen Detailregelungen zurückgezo- für Arbeitsstätten „Lüftung“[11]: Seit durchgeführten Online-Briefing wur-
gen werden, mit Verweis auf die seit Herbst 2020 ist das infektionsge- den im Herbst mehr als 1.000 Multi-
Sommer bestehende SARS-CoV-2- rechte Lüften nach der Einhaltung der plikatorinnen und Multiplikatoren,
Arbeitsschutzregel. Coronahygieneregeln ein wichtiges insbesondere Aufsichtspersonen der
• SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel[8]: Thema bei der Überwachung und Unfallversicherung und der Länder,
Diese konkretisiert seit August 2020 Beratung der Betriebe und Bildungs- zu infektionsschutzgerechtem Lüften
für den gemäß § 5 Infektionsschutz- einrichtungen. Die Empfehlung der als Thema bei der Überwachung und
gesetz festgestellten Zeitraum der Bundesregierung für infektions- Beratung vorbereitet.
epidemischen Lage von nationaler schutzgerechtes Lüften schafft seit
Tragweite die Anforderungen an den September 2020 Handlungssicher- Bund, Länder und Unfallver
Arbeitsschutz im Hinblick auf SARS- heit durch fachgerechtes Lüften von sicherung arbeiten eng zusam-
CoV-2. Gebäudeinnenräumen. Die Empfeh- men und stimmen sich ab
• Branchenspezifische Konkretisierun- lungen nehmen dabei insbesondere
gen des SARS-CoV-2-Arbeitsschutz- Bezug auf die Vorgaben der seit 2012 Neben den Unfallversicherungsträgern
standards und weitere Handlungshil- geltenden Technischen Regel für überwachen und beraten auch die Ar-
fen der Unfallversicherungsträger[9]: Arbeitsstätten (ASR) A3.6. „Lüftung“. beitsschutzbehörden der Länder. Diese
Die Unfallversicherungsträger haben Für Betriebe und Bildungseinrichtun- sich ergänzende Überwachung und Be-
ab Frühjahr 2020 intensiv branchen- gen, die sich an bestehende Regeln ratung erfolgt auf Basis der gemeinsamen
spezifische Konkretisierungen des halten, existiert damit auch in der „Leitlinie zur Beratung und Überwachung
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstan- Epidemie ein unveränderter Rahmen. während der SARS-CoV-2-Epidemie“ [14].
dards entwickelt und diese das Ergänzt wurde dies durch eine Reihe Ein regelmäßiger Austausch über Schwer-
gesamte Jahr über entsprechend von Handlungshilfen, unter anderem punkte und Vorgehen findet darüber hin-
den Änderungen der SARS-CoV-2-Ar- der Unfallversicherungsträger, der aus zum Beispiel im Rahmen des Steuer-
beitsschutzregel aktuell gehalten. Fachbereiche der DGUV[12] sowie kreises „Prävention von SARS-CoV-2“ der
Betriebe und Bildungseinrichtungen weiterer Institutionen. Flankiert wird gesetzlichen Unfallversicherung statt. In
können sich damit nach bundesweit die Überwachung und Beratung unter diesem sind neben Unfallversicherungs-
einheitlichen Aussagen richten – anderem durch die bundesweite trägern auch das BMAS, der Länderaus-
auch wenn Betriebsteile über die Aktion „#LüftenHilft – am Arbeits- schuss für Arbeitsschutz und Sicher-
Bundesrepublik verteilt sind. Diese platz, in Schulen und auch zu Hause“ heitstechnik (LASI), die BAuA und die
Vorgehensweise wurde von vielen des Bundesministeriums für Arbeit Sozialversicherung für Landwirtschaft,
Unternehmen gegenüber den Unfall- und Soziales (BMAS), der Bundes- Forsten und Gartenbau (SVLFG) vertreten.
versicherungsträgern geschätzt und anstalt für Arbeitsschutz und Arbeits- Dabei setzen sich alle Beteiligten für ein
positiv bewertet. medizin (BAuA) und der gesetzlichen unbürokratisches und rasches Aufsichts-
• Empfehlung der Bundesregie- Unfallversicherung.[13] Mit einem handeln der Unfallversicherung und der
rung „Infektionsschutzgerechtes von der DGUV organisierten und mit Länder insbesondere beim Umgang mit
Lüften“[10], insbesondere in Ver- Beteiligung des BMAS, der BAuA Corona-Hotspots ein.
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Aus der betrieblichen Perspektive sind auch in Zeiten
der SARS-CoV-2-Epidemie Infektionskrankheiten nicht
die Hauptursache arbeitsbedingter Todesfälle und
schwerer Körperschäden.“
In der Arbeitsgruppe „Überwachung und beitsschutzbehörden der Länder die Verzah- desregierung ist in puncto mobiler Arbeit
Beratung“ des Steuerkreises befassen sich nung mit regionalen und lokalen Struktu- aktiv[20] und die politischen Akteurinnen
Vertretungen der Unfallversicherungsträ- ren und Regelungen zum Infektionsschutz. und Akteure positionieren sich. Diese of-
ger und unter Beteiligung des LASI seit fenen Fragen betreffen auch die wirksame
März 2020 damit, wie die Überwachung Auch die übrigen Gefährdungen künftige Überwachung und Beratung von
und Beratung auch und gerade bei ho- müssen im Blick bleiben Arbeiten im häuslichen Bereich – also au-
hem Infektionsgeschehen möglich ist, ßerhalb eines relativ leicht im Rahmen der
nach dem Motto „Präsenz auch vor Ort Aus der betrieblichen Perspektive sind Überwachung und Beratung kontrollierba-
bei bestmöglichem Schutz aller Beteilig- auch in Zeiten der SARS-CoV-2-Epidemie ren Betriebs. Die Herausforderungen stell-
ten“. Ein Musterhandlungsleitfaden für die Infektionskrankheiten nicht die Haupt- ten sich in anderer Weise bereits vor mehr
Überwachung und Beratung während der ursache arbeitsbedingter Todesfälle und als 100 Jahren bei der Heimarbeit.[21] Gera-
Coronaepidemie wird regelmäßig an die schwerer Körperschäden: Die meisten de bei der mobilen Arbeit allgemein und
Lage angepasst und den Unfallversiche- dieser Fälle gehen auf Gefährdungen und insbesondere im häuslichen Bereich wird
rungsträgern zur Verfügung gestellt.[15] Er Belastungen zurück, die auch vor der Epi- die Unfallversicherung gefordert sein, in-
demie inhaltlich im Fokus der Präventi- novative Lösungen der Überwachung und
• stellt sicher, dass die Unfallversiche- onsarbeit der Unfallversicherungsträger Beratung zu entwickeln. Dabei kann sie
rung ihrem gesetzlichen Auftrag zur standen. Der Fokus der Überwachung und auf Erfahrungen in ähnlichen Bereichen
Überwachung und Beratung nach- Beratung liegt daher neben der Prävention aufbauen, zum Beispiel Montage- oder
kommt (Fremd- und Eigenschutz), von SARS-CoV-2 insbesondere auf gefähr- Außendienstarbeitsplätze.
• bietet eine in der Praxis erprobte lichen Arbeiten, das heißt Arbeiten, bei
Grundlage für sichere Betriebs- denen die Vernachlässigung von Schutz- Was bleibt und was kommen
besichtigungen auch bei hohen maßnahmen zur Gefahr für Leib und Leben könnte
Infektionszahlen, werden kann. Beispiele sind hoch gelege-
• basiert auf dem SARS-CoV-2-Arbeits- ne Arbeitsplätze und der Transport schwe- Auf sich abzeichnende und sich bestäti-
schutzstandard und der SARS-CoV- rer Lasten – typische Unfallschwerpunk- gende allgemeine Veränderungen der ge-
2-Arbeitsschutzregel, te aller Unfallversicherungsträger. Auch setzlichen Unfallversicherung wurde be-
• dient im Sinne der GDA-Leitlinie als aus diesem Grunde betonen Unfallversi- reits an anderer Stelle eingegangen.[22] Aus
Fundament für ein gleichgerichtetes, cherungsträger, dass eine Überwachung den Erfahrungen in der SARS-CoV-2-Epi-
unbürokratisches und rasches Auf- und Beratung der Betriebe zwingend er- demie ergeben sich Herausforderungen
sichtshandeln der Unfallversicherung forderlich ist, solange dort gearbeitet wird. und gleichzeitig Erfolgskriterien für die
und der Länder insbesondere beim zukünftige Überwachung und Beratung
Umgang mit Corona-Hotspots. Ein anderer branchenübergreifender in Sachen Sicherheit und Gesundheit in
Schwerpunkt ist die psychische Belastung der Arbeits- und Bildungswelt:
Die jeweiligen Aufgaben, Rollen und Stär- als Folge der Epidemie.[16] Das durch die
ken der Arbeitsschutzbehörden der Länder Epidemie ausgeweitete mobile Arbeiten im • Erstens sind eine wirksame Überwa-
und der Unfallversicherungsträger ergänzen häuslichen Bereich wirkt wie ein Kataly- chung und Beratung in Kombination
sich: So bringen die Unfallversicherungsträ- sator und Beschleuniger von im Zuge der mit den weiteren Präventionsleistun-
ger insbesondere ihre Kompetenzen für die Digitalisierung bereits erwarteter Entwick- gen elementar – und damit auch die
Bedarfe der einzelnen Branchen ein, die Ar- lungen zu mobiler Arbeit.[17] [18] [19] Die Bun- der gesetzlichen Unfallversicherung.
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Dies hat auch der Gesetzgeber durch starr und zentralistisch planen möch- wie sie die DGUV bereits angestoßen
jüngste Gesetze verdeutlicht.[23] [24] ten. Extremer Wandel wie kurzfristig hat[26]. Überwachung und Beratung
• Zweitens bewährt sich im Wandel ein die SARS-CoV-2-Epidemie oder mit- sollten dabei immer im Zusammen-
dynamisches, dezentrales, selbst telfristig weiterhin die Digitalisierung hang mit zwei großen Fragen der
organisiertes Handeln der Akteurin- fordert agile und flexible Organisa- Prävention von morgen betrachtet
nen und Akteure in der Aufsicht – bei tionsformen statt langwieriger büro- werden: der künftige Prozess der
gleichzeitigem engem Austausch kratischer Abstimmungsprozesse. wirksamen und verwaltungsarmen
und auf Basis einer einheitlichen Dazu ein Zitat aus dem Bereich des Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Rechtsgrundlage. In der SARS-CoV- Changemanagements: „In Zeiten in Verbindung mit einer bedarfsge-
2-Epidemie erfolgt dieser Austausch des Wandels ist es für alle eine ‚zu- rechten betrieblichen Beratung der
unter anderem in der Nationalen mutbare Zumutung‘, auf Dauer in Unternehmerinnen und Unternehmer
Arbeitsschutzkonferenz und in ‚schlampigen Verhältnissen‘ zu le- durch Expertinnen und Experten für
dem bereits genannten Steuerkreis ben“[25] – für zur Ordnung neigende Sicherheit und Gesundheit. Dabei
„Prävention von SARS-CoV-2“ der Organisationen ist das eine Heraus- ergeben sich im Zuge der Digitalisie-
gesetzlichen Unfallversicherung. forderung, die es zu meistern gilt. rung neue Lösungsanforderungen
Gleichzeitig erteilen die Erfahrungen • Und drittens beschleunigt die SARS- und Lösungsansätze. ←
aus der Überwachung und Beratung CoV-2-Epidemie die Weiterentwick-
in der Krise all denen eine Absage, lung der Überwachung und Beratung Dieser Beitrag stellt den Sachstand Anfang
die Überwachung und Beratung eher der gesetzlichen Unfallversicherung, Januar 2021 dar.
Fußnoten [9] DGUV: Informationen für spezifische Bran Chancen und Herausforderungen. Beschlos
chen. https://dguv.de/de/praevention/coro- sen vom Grundsatzausschuss Prävention des
[1] Appt, J.: SARS-CoV-2 – Lehren einer Präven- na/informationen-fuer-spezifische-branchen/ Vorstands der DGUV, 2016
tion im Krisenmodus. DGUV Forum 5-6/2020, index.jsp (abgerufen am 30.12.2020) [18] DGUV: Position der gesetzlichen Unfall
2020 [10] Bundesregierung: Empfehlung der versicherung zur Prävention. Beschlossen von
[2] Bundesregierung: Videokonferenz der Bundesregierung „Infektionsschutzgerechtes der Mitgliederversammlung der DGUV, 2018
Bundeskanzlerin mit den Regierungsche- Lüften“ vom 16.09.2020 [19] DGUV: Arbeiten im Homeoffice – nicht
finnen und Regierungschefs der Länder am [11] Ausschuss für Arbeitsstätten: Technische nur in der Zeit der SARS-CoV-2-Epidemie.
28.10.2020 – Beschluss zum Tagesordnungs- Regeln für Arbeitsstätten „Lüftung“ ASR A3.6. Fachbereich AKTUELL FBVW-402 des Fach
punkt „Bekämpfung der SARS-Cov2-Pande- Ausgabe: Januar 2012, zuletzt geändert Ge bereichs Verwaltung, Sachgebiet Büro, Stand:
mie“; hier: Punkt 13, 2020 meinsames Ministerialblatt 2018, S. 474 03.11.2020
[3] Creutzburg, D.: Schutz schafft Frei- [12] DGUV: SARS-CoV-2: Empfehlungen zum [20] Bundesministerium für Arbeit und Sozia
raum, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom Lüftungsverhalten an Innenraumarbeits les: Mobile Arbeit stärken – Gesetzesinitiative
17.04.2020 plätzen. Fachbereich AKTUELL FBVW-502 des für eine gesetzliche Regelung zur mobilen
[4] DGUV: Status-Bericht „Überwachung und Fachbereichs Verwaltung, Sachgebiet Innen Arbeit, Pressemitteilung vom 04.10.2020,
Beratung der gesetzlichen Unfallversicherung raumklima, Stand: 12.10.2020 https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeits-
während der SARS-CoV-2-Epidemie“ (Daten- [13] Bundesministerium für Arbeit und Sozia recht/Teilzeit-flexible-Arbeitszeit/homeoffice.
stand: 2020-03 bis 07) – unveröffentlicht, les: #LüftenHilft – am Arbeitsplatz, in Schulen html (abgerufen am 30.12.2020)
2020 und auch zu Hause. Pressemitteilung vom [21] Bollmann, R.: Das Elend der Heimarbeit.
[5] DGUV: Status-Bericht „Überwachung und 17.12.2020, https://www.bmas.de/DE/Ser- Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom
Beratung der gesetzlichen Unfallversicherung vice/Presse/Meldungen/2020/lueften-hilft. 25.10.2020
während der SARS-CoV-2-Epidemie“ (Daten- html (abgerufen am 30.12.2020) [22] Appt, J.: SARS-CoV-2 – Lehren einer
stand: 2020-08 bis 09) – unveröffentlicht, [14] Nationale Arbeitsschutzkonferenz: Leit Prävention im Krisenmodus. DGUV Forum
2020 linie zur Beratung und Überwachung während 5-6/2020, 2020
[6] Am 21.01.2021 wurde von der Bundes- der SARS-CoV-2-Epidemie. Stand: 31.08.2020 [23] Deutscher Bundestag: Siebtes Gesetz zur
regierung die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzver- [15] DGUV: Überwachung und Beratung wäh Änderung des Vierten Buches Sozialgesetz
ordnung verkündet und am 22.01.2021 im rend der Corona-Epidemie – ein Muster-Hand buch und anderer Gesetze. Bundesgesetzblatt
Bundesanzeiger veröffentlicht. Aufgrund des lungsleitfaden für Unfallversicherungsträger. Jahrgang 2020 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu
Einreichungsdatums dieses Beitrags zur Ver- Stand: 20.11.2020 (neunte Fassung – wird Bonn am 23.06.2020
öffentlichung ist diese zusätzliche und zu- regelmäßig aktualisiert). Verfügbar im UV-NET [24] Deutscher Bundestag: Gesetz zur Verbes
nächst befristete Rechtsgrundlage hier nicht der gesetzlichen Unfallversicherung, Web serung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeits
berücksichtigt. code: u1253316 schutzkontrollgesetz). http://dipbt.bundes
[7] Bundesministerium für Arbeit und Sozia [16] DGUV: Psychische Belastung und Be tag.de/extrakt/ba/WP19/2656/265668.html
les: Bek. v. 20.04.20, SARS-CoV-2-Arbeits anspruchung von Beschäftigten während der (abgerufen am 30.12.2020)
schutzstandard. Gemeinsames Ministerial Coronavirus-Pandemie. Fachbereich AKTUELL [25] Doppler, K.: Change – Wie Wandel ge
blatt vom 27.04.2020 FBGIB-005 des Fachbereichs Gesundheit im lingt. Campus Verlag. S. 57, 2017
[8] Arbeitsschutzausschüsse beim BMAS: Betrieb, Sachgebiet Psyche und Gesundheit in [26] DGUV: Überwachung und Beratung im
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel. Gemeinsa der Arbeitswelt, Stand: 21.07.2020 Wandel. Beschlossen vom Vorstand der DGUV,
mes Ministerialblatt 2020, S. 484–495 (Num [17] DGUV: Neue Formen der Arbeit – Neue 2020
mer 24/2020 vom 20.08.2020), 2020 Formen der Prävention – Arbeitswelt 4.0:
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