BETEILIGUNG VON MENSCHEN MIT MIGRATIONSHINTERGRUND AN QUALIFIZIERUNGSMAßNAHMEN DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT UND DER ARGEN

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BETEILIGUNG VON MENSCHEN MIT MIGRATIONSHINTERGRUND AN QUALIFIZIERUNGSMAßNAHMEN DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT UND DER ARGEN
Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund an Qualifizierungsmaßnahmen der
 Bundesagentur für Arbeit und der ARGEn

AUGUST 2007

 BETEILIGUNG VON MENSCHEN MIT
  MIGRATIONSHINTERGRUND AN
  QUALIFIZIERUNGSMAßNAHMEN
    DER BUNDESAGENTUR FÜR
     ARBEIT UND DER ARGEN

  Statistische Rahmendaten und Auswertungen über den Zugang zum Arbeitsmarkt und die Partizipation von Menschen mit
  Migrationshintergrund an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zur interkulturellen Personalplanung und Organisationsentwicklung in
  Unternehmen, Betrieben und öffentlichen Verwaltungen

 Gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds

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Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund an Qualifizierungsmaßnahmen der
Bundesagentur für Arbeit und der ARGEn

INHALT

Editorial                                                                             3
Aktive Arbeitsmarktpolitik
Unterstützung bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt                                    4

Qualifizierung von Migrantinnen und Migranten für den Arbeitsmarkt                    8

Das Beratungsnetzwerk ARGEn
Vermittlungschancen von langzeitarbeitslosen Zuwanderern                             12

Überblick berufliche Bildung. Menschen mit/ ohne Migrationshintergrund               16

Sprachförderung über Integrationskurse
Studie des IAB untersucht Möglichkeiten für SGB-II-Arbeitslose                       21

„Bildungsscheck NRW“
Unterstützung bei der Gewinnung von Zuwanderern                                      23

Impressum                                                                            24

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BETEILIGUNG VON MENSCHEN MIT MIGRATIONSHINTERGRUND AN QUALIFIZIERUNGSMAßNAHMEN DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT UND DER ARGEN
Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund an Qualifizierungsmaßnahmen der
Bundesagentur für Arbeit und der ARGEn

EDITORIAL
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Projektpartnerinnen und Projektpartner,

in dieser Ausgabe des Newsletters Datendienst Migration „Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund
an Qualifizierungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit und der ARGEN“ wird analysiert und in
Schaubildern dargestellt, welche Beschäftigung schaffenden Maßnahmen vornehmlich im Frühjahr dieses Jahres
eingesetzt wurden, um bei arbeitslosen Ausländerinnen und Ausländern die Integration in den ersten
Arbeitsmarkt zu erreichen. Interessant dabei ist, dass der Ausländeranteil an der Beteiligung dieser Maßnahmen
zwar im Vergleich zum Vorjahr zugenommen hat, jedoch immer noch weit geringer ausfällt als bei deutschen
Erwerbslosen und als es im Verhältnis zu ihrer Arbeitslosenquote zu erwarten wäre. Immerhin: eine Veränderung
ist sichtbar und es wird mehr unternommen, dass Menschen mit Migrationshintergrund besser qualifiziert
werden, um sie für den Arbeitsmarkt zu gewinnen.

Die Arbeitsmarksituation der über 25-jährigen ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger zu analysieren und
ihre Beschäftigungschancen zu verbessern ist das Ziel der Entwicklungspartnerschaft Pro Qualifizierung und fünf
weiteren Entwicklungspartnerschaften, die sich im Netzwerk Integration durch Qualifikation zusammen-
geschlossen haben. Nähere Informationen zu dem IQ Netzwerk können Sie über www.pro-qualifizierung.de
abrufen.

Die Herausgabe des Newsletters „Datendienst Migration“ im Rahmen der Entwicklungspartnerschaft „Pro
Qualifizierung“ wird durch die Projektförderung durch das ESF-Förderprogramm EQUAL und das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermöglicht. Insgesamt erscheint der Newsletter sechs Mal mit dem
thematischen Schwerpunkt „Berufliche Qualifizierung von Menschen mit Migrationshintergrund über 25 Jahren“.

Der Newsletter „Datendienst Migration“ richtet sich an Verantwortliche für Aus- und Weiterbildung in den
Betrieben und in den öffentlichen Verwaltungen, Verantwortliche für Personal und Personalentwicklung,
Betriebs- und Personalräte, deutsche und ausländische Unternehmerverbände, Gewerkschaften, Kammern,
Arbeitsagenturen, Botschaften, Expertinnen und Experten in Politik und Wissenschaft, strategische und operative
Partner des IQ Netzwerkes, Migrantenselbst- und Beratungsorganisationen, Medienschaffende, Arbeitnehmende
und Arbeitslose mit Migrationshintergrund.

Im Bereich Migration & Qualifizierung des DGB Bildungswerk erscheint der Newsletter Datendienst Migration seit
vier Jahren. Im Jahre 2002 wurde der Newsletter im Rahmen des XENOS-Projektes „Aktionsformen für die
Arbeitswelt“ entwickelt und wird seit Ende dieser Förderung vom DGB Bildungswerk herausgegeben.

Mit unseren Daten und Fakten wünschen wir Ihnen viel Freude und bedanken uns für Ihr Interesse an unserem
Newsletter.

Mit freundlichen Grüßen und alles Gute

Leo Monz

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Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund an Qualifizierungsmaßnahmen der
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AKTIVE ARBEITSMARKTPOLITIK
Unterstützung bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt

Die im Vergleich zu Angehörigen der Mehrheitsgesellschaft deutlich höheren Arbeitslosenquoten von Menschen
mit Migrationshintergrund legen nahe, in dieser Situation mit Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik
einzugreifen. Dies geschieht auch und zwar mit einer ganzen Reihe sehr unterschiedlicher Maßnahmen. Neben
den „klassischen“ Instrumenten wie Weiterbildung und Beschäftigung fördernde Maßnahmen sind neue
hinzugekommen wie verschiedene Ansätze bei der Förderung der Selbstständigkeit.
Die Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik beruhen auf zwei unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen,
nämlich dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) und dem Sozialgesetzbuch III (SGB III). Die Mittel sind weit gehend
deckungsgleich, Unterschiede ergeben sich aus den Zielsetzungen und der Situation der Betroffenen.
Das SGB III ist explizit auf die Arbeitsförderung ausgerichtet. Die Leistungen, die die Bundesagentur für Arbeit
erbringen muss, sollen – so der Gesetzestext – „dazu beitragen, dass ein hoher Beschäftigungsstand erreicht und
die Beschäftigungsstruktur ständig verbessert wird. Sie sind insbesondere darauf auszurichten, das Entstehen von
Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen.“ Berechtigt, Leistungen nach dem
SGB III zu erhalten, sind zum Beispiel Arbeitslose, Menschen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind und
Berufsrückkehrer.
Das SGB II bietet eine Grundsicherung für Hilfebedürftige. Diese ´Grundsicherung soll „die Eigenverantwortung
von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen... stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig
von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können“. Ein vorrangiges Ziel dabei ist es,
dass „durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit
verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird“.
Mit dieser Konstruktion, die auf die so genannten Hartz-Gesetze zurückgeht, wird die Gewährung von
Lohnersatzleistungen – hier: Arbeitslosengeld II – stärker mit einer aktiven Arbeitsmarktpolitik verknüpft als das
früher der Fall war.
Die Gesetzestexte zum SGB II und SGB III finden Sie unter:
www.pro-qualifizierung.de/sgbII oder www.migration-online.de/sgbII und www.pro-qualifizierung.de/sgbIII oder
www.migration-online.de/sgbIII

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Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund an Qualifizierungsmaßnahmen der
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Unter Förderung abhängiger Beschäftigung fallen zum Beispiel Eingliederungszuschüsse, die Unternehmen
gewährt werden können, wenn sie Arbeitslose einstellen oder Einstellungszuschüsse bei Neugründungen.
Bei der Förderung der Selbstständigkeit geht es vor allem um eine Starthilfe, die als Gründungszuschuss gewährt
wird. Diesen gibt es in dieser Form seit dem 1. August 2006. Darin zusammengefasst sind das frühere
Überbrückungsgeld und der Existenzgründungszuschuss.
In der Rubrik Beschäftigung schaffende Maßnahmen steckt eine Maßnahme, die in der Öffentlichkeit bekannt ist,
die so genannten Ein-Euro-Jobs. Im Einzelnen gestalten sich die Daten wie folgt:

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Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund an Qualifizierungsmaßnahmen der
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Bei den Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II gibt es erstens die Entgeltvariante. Dabei hat der Träger
der Maßnahme eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung geschaffen, vermittelt oder akquiriert. Der
Betroffene, dem diese Beschäftigung zugute kommt, erhält das übliche Arbeitsentgelt anstelle des
Arbeitslosengelds II. Das zweite ist die so genannte Variante Mehraufwand. Dabei handelt es sich um
gemeinnützige Beschäftigungen, bei denen die Betroffenen eine Mehraufwandsentschädigung von ein bis zwei
Euro pro geleisteter Arbeitsstunde erhalten. Das also sind die so genannten Ein-Euro-Jobs.
Der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer an den Ein-Euro-Jobs beträgt 9,3 Prozent.

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QUALIFIZIERUNG VON MIGRANTINNEN UND
MIGRANTEN FÜR DEN ARBEITSMARKT

Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen kommen
gleichermaßen in den Rechtskreisen SGB II und SGB III zum Einsatz. Berufliche Weiterbildung soll die Diskrepanz
zwischen den Anforderungen der nachgefragten Arbeitskräfte und den bei Arbeitslosen vorhandenen
Qualifikationen ausgleichen. Arbeitslose erhalten einen Bildungsgutschein, den sie bei einem Bildungsträger ihrer
Wahl einlösen können, der natürlich anerkannt sein muss.
Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen werden entweder genutzt, um geringere Qualifikationsdefizite
auszugleichen oder die Eingliederungsaussichten eines Betroffenen zu verbessern. Letzteres könnte auch darauf
ausgerichtet sein, informelle oder im Ausland erworbene Qualifikationen einschätzen zu können.

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Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund an Qualifizierungsmaßnahmen der
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Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund an Qualifizierungsmaßnahmen der
Bundesagentur für Arbeit und der ARGEn

Sowohl beim Bestand bei Qualifikationsmaßnahmen als auch bei den Neuzugängen verzeichnen Ausländerinnen
und Ausländer hohe Zuwächse. Allerdings liegt ihr Anteil sowohl beim Bestand als auch bei den Neuzugängen
deutlich unter ihrem Anteil an den Erwerbslosen.

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Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund an Qualifizierungsmaßnahmen der
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Die Arbeitslosenquoten beziehen sich auf abhängige Erwerbspersonen, das sind sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte plus Arbeitslose. Die gewöhnlich als Arbeitslosenquote genannte Zahl bezieht sich auf alle zivilen
Erwerbspersonen. Neben den abhängigen Erwerbspersonen sind darin unter anderem auch Freiberufler
enthalten. Da bei der Arbeitslosigkeit von Ausländerinnen und Ausländern immer nur die Quote bezogen auf
abhängige Erwerbspersonen ausgewiesen wird, sind hier die Daten zwischen Ausländerinnen/ Ausländern und
Deutschen nur begrenzt vergleichbar. Die Gesamtarbeitslosigkeit betrug – dies als Beispiel – im Juni 2007
bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen 8,8 Prozent, bezogen auf abhängige Erwerbspersonen 9,8 Prozent.
Die Daten zeigen, dass in dem Moment, wo die Arbeitslosenquoten sinken, der Anteil der Langzeitarbeitslosen
steigt. Im Juni 2007 ist sowohl bei Deutschen wie bei Ausländerinnen und Ausländern die geringste
Arbeitslosenquote zu verzeichnen und gleichzeitig der höchste Anteil derer, die unter den Rechtskreis SGB II
fallen, also langzeitarbeitslos sind.
Die absoluten Zahlen der Alg II-Empfänger bei Ausländerinnen und Ausländern zeigen, dass mit dem Aufbau von
Beschäftigung etwa seit Jahresbeginn auch die Langzeitarbeitslosigkeit sinkt. Dies allerdings sehr viel langsamer
als die Arbeitslosigkeit insgesamt. Deshalb ist eben der höhere Anteil zu verzeichnen.
Daneben belegen die Daten, dass der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer im Rechtskreis SGB II deutlich
höher liegt als der der Deutschen.

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DAS BERATUNGSNETZWERK ARGEN
Vermittlungschancen von langzeitarbeitslosen Zuwanderern

Der Blick in die Statistik zeigt, dass Migrantinnen und Migranten deutlich höher von Arbeitslosigkeit betroffen
sind als Deutsche und darüber hinaus der Anteil der Langzeitarbeitslosen höher ist. Sie werden von den ARGEn –
den Arbeitsgemeinschaften aus Arbeitsagenturen und Sozialämtern der Kommunen – betreut. Die
Arbeitsvermittlung gestaltet sich schwierig.
Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen der Entwicklungspartnerschaft Pro Qualifizierung vom DGB
Bildungswerk das Beratungsnetzwerk „ARGEn in NRW“ ins Leben gerufen. Ziel ist es, die Integration von
Menschen mit Migrationshintergrund, die älter als 25 Jahre sind, in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Dabei
bietet der Träger des Netzwerkes eine fachliche und organisatorische Unterstützung insbesondere in Richtung der
Zielgruppe. So kann Hilfe dabei geboten werden, die ARGEn interkulturell zu öffnen.
Durch die stärkere Vernetzung können die ARGEn ihre Erfahrungen austauschen und von positiven Beispielen
lernen. Ein erstes Netzwerktreffen fand am 11. Mai 2007 in Düsseldorf statt. Vertreterinnen und Vertreter von 25
ARGEn nahmen daran teil. Das Interesse derjenigen, die vor Ort Verantwortung tragen, ist also vorhanden, was
Canan Ulug, Migrationsberaterin des DGB Bildungswerkes und Leiterin des Beratungsnetzwerks freut: „Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGEn sind entscheidend, wenn es darum geht, Potenziale und
Kompetenzen zu erkennen und die Vermittlungschancen von Migrantinnen und Migranten zu verbessern.“

Informationen zum Netzwerk ARGEn in NRW
Canan Ulug
Tel.: 0211/ 4301-180

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ÜBERBLICK BERUFLICHE BILDUNG. MENSCHEN MIT/
OHNE MIGRATIONSHINTERGRUND

Die folgenden Daten beziehen sich auf Menschen mit Migrationshintergrund. Das sind im Groben zugewanderte
Ausländer, zugewanderte Deutsche (etwa Spätaussiedler), in Deutschland geborene Ausländer, eingebürgerte
Deutsche.
Mit dem Mikrozensus 2005 hat das statistische Bundesamt erstmals eine statistische Definition von
Migrationshintergrund vorgelegt und Daten entsprechend ausgewertet. Inzwischen existieren sehr ausgefeilte
Kategorien. Das reicht von der Unterscheidung eigener Migrationserfahrung – ohne eigene Migrationserfahrung
bis zur Zuordnung zu Einwanderergenerationen. Das funktioniert allerdings nicht durchgängig. Das Kind eines
Ehepaares, bei dem ein Partner in Deutschland geboren wurde und der andere zugewandert ist, kann keiner
Generation zugeordnet werden. Das führt dann zu der Kategorie „Migrationshintergrund nicht durchgängig
bestimmbar“. Um der Übersichtlichkeit willen ist hier diese vergleichsweise kleine Gruppe vernachlässigt. Die
Kategorie „Personen mit Migrationshintergrund“ entspricht der Kategorie „Personen mit Migrationshintergrund
im engeren Sinne“ des Statistischen Bundesamtes. An Statistik Interessierte können sich im Anhang 1 des
zitierten Berichts genauer informieren.

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Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund an Qualifizierungsmaßnahmen der
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Die Daten zeigen, dass generell Menschen mit Migrationshintergrund deutlich weniger über eine berufliche
Bildung verfügen als Deutsche ohne Migrationshintergrund. Ein Blick in Details bringt allerdings auch eine Zahl
zutage, die für viele überraschend sein dürfte: Frauen mit Migrationshintergrund verfügen in einem größerem
Ausmaß über eine universitäre Ausbildung als Frauen ohne Migrationshintergrund und damit auch als Frauen
insgesamt.

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Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund an Qualifizierungsmaßnahmen der
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Bemerkenswert an den Daten ist zum Beispiel, dass Zuwanderer aus Polen in größerem Maß über eine
Berufsausbildung verfügen als die Bevölkerung insgesamt, was für Männer und Frauen gilt.

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SPRACHFÖRDERUNG ÜBER INTEGRATIONSKURSE
Studie des IAB untersucht Möglichkeiten für SGB-II-Arbeitslose

In einem gerade erschienenen Forschungsbericht hat sich das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)
der Bundesagentur mit dem Thema berufsbezogene Deutschkurse befasst. Ein Schwerpunkt ist die
Sprachförderung durch die ARGEn im Rahmen der Integrationskurse.
Neben der Hauptzielgruppe der Neuzuwanderer haben entsprechend dem Zuwanderungsgesetz auch arbeitslose
Migrantinnen und Migranten aus dem Rechtskreis SGB II, die längere Zeit in Deutschland leben, die Möglichkeit
an der Sprachförderung im Rahmen der Integrationskurse teilzunehmen. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:
Entweder beantragen sie die Zulassung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder sie werden
über die örtliche Ausländerbehörde verpflichtet. Sie dürfen allerdings vorher keinen Sprachkurs nach SGB III
besucht haben. Diese seit 2005 bestehende Möglichkeit – dies ein Ergebnis der Untersuchung – ist bei den
ARGEn bekannt und wird auch angewendet.
Aus einer Expertenbefragung im Rahmen der Studie hat sich ergeben, dass die Deutschkenntnisse durch die
Kurse verbessert werden, allerdings seien sie für eine Arbeitsaufnahme oft noch nicht ausreichend. Auch die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer äußern vielfach den Wunsch nach weiterer Verbesserung ihrer
Deutschkenntnisse. „Die ARGEn“ – so die Studie – „bemühen sich daher Migranten mit bestehenden
Deutschdefiziten nach einem Integrationskursbesuch weiter durch spezielle Arbeitsgelegenheiten für Migranten,
regionale ESF-Projekte, integrationsergänzende Maßnahmen mit dem BAMF oder durch eigene berufsbezogene
Sprachkurse zu fördern.“
Der Forschungsbericht „Berufsbezogene Deutschkurse im Rahmen des ESF-BA-Programms – Ergebnisse aus
regionalen Fallstudien zur Umsetzung“ kann herunter geladen werden unter: www.pro-
qualifizierung.de/berufsbezogene-deutschkurse und www.migration-online.de/berufsbezogene-deutschkurse

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Die Daten zeigen, dass etwa drei Viertel der Altzuwanderer nicht verpflichtet die Integrationskurse besucht
haben.
Aus den veröffentlichten Zahlen ist allerdings nicht ersichtlich, wie viele aus dem SGB-II-Bereich stammen.

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“BILDUNGSSCHECK NRW“
Unterstützung bei der Gewinnung von Zuwanderern

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem „Bildungsscheck NRW“ die Teilnahme an beruflicher
Weiterbildung und übernimmt die Hälfte der anfallenden Kosten, beispielsweise für Seminargebühren. Die
finanziellen Mittel von bis zu 500 Euro pro Bildungsscheck stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung.
Beantragen können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B) unterstützt und
begleitet das Land bei der Umsetzung des „Bildungsschecks NRW“.
Bei der Nutzung des „Bildungsscheck NRW“ ist aufgefallen, dass Migrantinnen und Migranten die
Fördermöglichkeiten kaum nutzen. Deshalb erhielt der Bereich Migration & Qualifizierung des DGB
Bildungswerks den Auftrag, von der G.I.B. bei der Gewinnung von Migrantinnen und Migranten zu helfen.
Grundlage dieser Unterstützung ist ein Kommunikationskonzept, das eigens dafür entwickelt wurde, die
Zuwanderer-Communitys zu erreichen. Dabei werden Organisationen der Zuwanderer ebenso angesprochen wie
Multiplikatoren, um den Bildungsscheck bekannt zu machen und seinen Nutzen zu verdeutlichen.
Ein Beispiel ist die Zusammenarbeit mit PHOENIX-Köln, einer gemeinnützigen Selbsthilfeorganisation, die 2002
von russischsprachigen Zuwanderern und Einheimischen gegründet wurde. Die Gründer und die haupt- und
ehrenamtlich arbeitenden Mitarbeiter setzen sich für die Integration der russischsprachigen Bevölkerung in Köln
ein.
Um den Bildungsscheck bekannt zu machen wurden verschiedene Maßnahmen vereinbart. So wird ein Interview
zum Thema in Radio Phönix in deutscher Sprache gesendet. Radio Phönix ist bei Radio Köln angesiedelt. Es
sendet jeden dritten Montag im Monat von 20 bis 21 Uhr und richtet sich an Zuwanderer aus der früheren
Sowjetunion. Informationen über den Bildungsscheck liefert auch die russischsprachige Tageszeitung „Rheinskaja
Gazeta“ (Rheinische Zeitung), die erste russischsprachige Tageszeitung Deutschlands, die zur WAZ-Gruppe
gehört. Ebenfalls wird ein Beitrag im russischsprachigen Internetradio www.kurs-radio.de gesendet.
Daneben gibt es Flyer und andere Informationen über die verschiedenen Netzwerke, etwa das Elternnetzwerk.
Informationen:
Canan Ulug
Tel.: 0211/ 4301-180

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Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund an Qualifizierungsmaßnahmen der
Bundesagentur für Arbeit und der ARGEn

IMPRESSUM

HERAUSGEBER:

DGB Bildungswerk e.V.
Vorsitzender: Dietmar Hexel
Geschäftsführer: Dr. Dieter Eich

DGB Bildungswerk                                     Verantwortlich für den Inhalt: Leo Monz
Bereich Migration & Qualifizierung                   Koordination: Esther Rae
Pro Qualifizierung                                   Redaktion: Bernd Mansel (Medienbüro Arbeitswelt), Berlin
Hans-Böckler-Straße 39                               Layout: Gitte Becker, Arzu Akalin
40476 Düsseldorf                                     Erstellungen der Schaubilder: Arzu Akalin

Tel.: +49-0211-4301-199                              migration@dgb-bildungswerk.de
Fax: +49-0211-4301-134                               www.migration-online.de

                                                                                                                24
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