BETEILIGUNG VON MENSCHEN MIT MIGRATIONSHINTERGRUND AN QUALIFIZIERUNGSMAßNAHMEN DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT UND DER ARGEN
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Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund an Qualifizierungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit und der ARGEn AUGUST 2007 BETEILIGUNG VON MENSCHEN MIT MIGRATIONSHINTERGRUND AN QUALIFIZIERUNGSMAßNAHMEN DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT UND DER ARGEN Statistische Rahmendaten und Auswertungen über den Zugang zum Arbeitsmarkt und die Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zur interkulturellen Personalplanung und Organisationsentwicklung in Unternehmen, Betrieben und öffentlichen Verwaltungen Gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds 1
Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund an Qualifizierungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit und der ARGEn INHALT Editorial 3 Aktive Arbeitsmarktpolitik Unterstützung bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt 4 Qualifizierung von Migrantinnen und Migranten für den Arbeitsmarkt 8 Das Beratungsnetzwerk ARGEn Vermittlungschancen von langzeitarbeitslosen Zuwanderern 12 Überblick berufliche Bildung. Menschen mit/ ohne Migrationshintergrund 16 Sprachförderung über Integrationskurse Studie des IAB untersucht Möglichkeiten für SGB-II-Arbeitslose 21 „Bildungsscheck NRW“ Unterstützung bei der Gewinnung von Zuwanderern 23 Impressum 24 2
Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund an Qualifizierungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit und der ARGEn EDITORIAL Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Projektpartnerinnen und Projektpartner, in dieser Ausgabe des Newsletters Datendienst Migration „Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund an Qualifizierungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit und der ARGEN“ wird analysiert und in Schaubildern dargestellt, welche Beschäftigung schaffenden Maßnahmen vornehmlich im Frühjahr dieses Jahres eingesetzt wurden, um bei arbeitslosen Ausländerinnen und Ausländern die Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu erreichen. Interessant dabei ist, dass der Ausländeranteil an der Beteiligung dieser Maßnahmen zwar im Vergleich zum Vorjahr zugenommen hat, jedoch immer noch weit geringer ausfällt als bei deutschen Erwerbslosen und als es im Verhältnis zu ihrer Arbeitslosenquote zu erwarten wäre. Immerhin: eine Veränderung ist sichtbar und es wird mehr unternommen, dass Menschen mit Migrationshintergrund besser qualifiziert werden, um sie für den Arbeitsmarkt zu gewinnen. Die Arbeitsmarksituation der über 25-jährigen ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger zu analysieren und ihre Beschäftigungschancen zu verbessern ist das Ziel der Entwicklungspartnerschaft Pro Qualifizierung und fünf weiteren Entwicklungspartnerschaften, die sich im Netzwerk Integration durch Qualifikation zusammen- geschlossen haben. Nähere Informationen zu dem IQ Netzwerk können Sie über www.pro-qualifizierung.de abrufen. Die Herausgabe des Newsletters „Datendienst Migration“ im Rahmen der Entwicklungspartnerschaft „Pro Qualifizierung“ wird durch die Projektförderung durch das ESF-Förderprogramm EQUAL und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermöglicht. Insgesamt erscheint der Newsletter sechs Mal mit dem thematischen Schwerpunkt „Berufliche Qualifizierung von Menschen mit Migrationshintergrund über 25 Jahren“. Der Newsletter „Datendienst Migration“ richtet sich an Verantwortliche für Aus- und Weiterbildung in den Betrieben und in den öffentlichen Verwaltungen, Verantwortliche für Personal und Personalentwicklung, Betriebs- und Personalräte, deutsche und ausländische Unternehmerverbände, Gewerkschaften, Kammern, Arbeitsagenturen, Botschaften, Expertinnen und Experten in Politik und Wissenschaft, strategische und operative Partner des IQ Netzwerkes, Migrantenselbst- und Beratungsorganisationen, Medienschaffende, Arbeitnehmende und Arbeitslose mit Migrationshintergrund. Im Bereich Migration & Qualifizierung des DGB Bildungswerk erscheint der Newsletter Datendienst Migration seit vier Jahren. Im Jahre 2002 wurde der Newsletter im Rahmen des XENOS-Projektes „Aktionsformen für die Arbeitswelt“ entwickelt und wird seit Ende dieser Förderung vom DGB Bildungswerk herausgegeben. Mit unseren Daten und Fakten wünschen wir Ihnen viel Freude und bedanken uns für Ihr Interesse an unserem Newsletter. Mit freundlichen Grüßen und alles Gute Leo Monz 3
Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund an Qualifizierungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit und der ARGEn AKTIVE ARBEITSMARKTPOLITIK Unterstützung bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt Die im Vergleich zu Angehörigen der Mehrheitsgesellschaft deutlich höheren Arbeitslosenquoten von Menschen mit Migrationshintergrund legen nahe, in dieser Situation mit Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik einzugreifen. Dies geschieht auch und zwar mit einer ganzen Reihe sehr unterschiedlicher Maßnahmen. Neben den „klassischen“ Instrumenten wie Weiterbildung und Beschäftigung fördernde Maßnahmen sind neue hinzugekommen wie verschiedene Ansätze bei der Förderung der Selbstständigkeit. Die Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik beruhen auf zwei unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen, nämlich dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) und dem Sozialgesetzbuch III (SGB III). Die Mittel sind weit gehend deckungsgleich, Unterschiede ergeben sich aus den Zielsetzungen und der Situation der Betroffenen. Das SGB III ist explizit auf die Arbeitsförderung ausgerichtet. Die Leistungen, die die Bundesagentur für Arbeit erbringen muss, sollen – so der Gesetzestext – „dazu beitragen, dass ein hoher Beschäftigungsstand erreicht und die Beschäftigungsstruktur ständig verbessert wird. Sie sind insbesondere darauf auszurichten, das Entstehen von Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen.“ Berechtigt, Leistungen nach dem SGB III zu erhalten, sind zum Beispiel Arbeitslose, Menschen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind und Berufsrückkehrer. Das SGB II bietet eine Grundsicherung für Hilfebedürftige. Diese ´Grundsicherung soll „die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen... stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können“. Ein vorrangiges Ziel dabei ist es, dass „durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird“. Mit dieser Konstruktion, die auf die so genannten Hartz-Gesetze zurückgeht, wird die Gewährung von Lohnersatzleistungen – hier: Arbeitslosengeld II – stärker mit einer aktiven Arbeitsmarktpolitik verknüpft als das früher der Fall war. Die Gesetzestexte zum SGB II und SGB III finden Sie unter: www.pro-qualifizierung.de/sgbII oder www.migration-online.de/sgbII und www.pro-qualifizierung.de/sgbIII oder www.migration-online.de/sgbIII 4
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Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund an Qualifizierungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit und der ARGEn Unter Förderung abhängiger Beschäftigung fallen zum Beispiel Eingliederungszuschüsse, die Unternehmen gewährt werden können, wenn sie Arbeitslose einstellen oder Einstellungszuschüsse bei Neugründungen. Bei der Förderung der Selbstständigkeit geht es vor allem um eine Starthilfe, die als Gründungszuschuss gewährt wird. Diesen gibt es in dieser Form seit dem 1. August 2006. Darin zusammengefasst sind das frühere Überbrückungsgeld und der Existenzgründungszuschuss. In der Rubrik Beschäftigung schaffende Maßnahmen steckt eine Maßnahme, die in der Öffentlichkeit bekannt ist, die so genannten Ein-Euro-Jobs. Im Einzelnen gestalten sich die Daten wie folgt: 6
Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund an Qualifizierungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit und der ARGEn Bei den Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II gibt es erstens die Entgeltvariante. Dabei hat der Träger der Maßnahme eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung geschaffen, vermittelt oder akquiriert. Der Betroffene, dem diese Beschäftigung zugute kommt, erhält das übliche Arbeitsentgelt anstelle des Arbeitslosengelds II. Das zweite ist die so genannte Variante Mehraufwand. Dabei handelt es sich um gemeinnützige Beschäftigungen, bei denen die Betroffenen eine Mehraufwandsentschädigung von ein bis zwei Euro pro geleisteter Arbeitsstunde erhalten. Das also sind die so genannten Ein-Euro-Jobs. Der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer an den Ein-Euro-Jobs beträgt 9,3 Prozent. 7
Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund an Qualifizierungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit und der ARGEn QUALIFIZIERUNG VON MIGRANTINNEN UND MIGRANTEN FÜR DEN ARBEITSMARKT Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen kommen gleichermaßen in den Rechtskreisen SGB II und SGB III zum Einsatz. Berufliche Weiterbildung soll die Diskrepanz zwischen den Anforderungen der nachgefragten Arbeitskräfte und den bei Arbeitslosen vorhandenen Qualifikationen ausgleichen. Arbeitslose erhalten einen Bildungsgutschein, den sie bei einem Bildungsträger ihrer Wahl einlösen können, der natürlich anerkannt sein muss. Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen werden entweder genutzt, um geringere Qualifikationsdefizite auszugleichen oder die Eingliederungsaussichten eines Betroffenen zu verbessern. Letzteres könnte auch darauf ausgerichtet sein, informelle oder im Ausland erworbene Qualifikationen einschätzen zu können. 8
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Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund an Qualifizierungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit und der ARGEn Sowohl beim Bestand bei Qualifikationsmaßnahmen als auch bei den Neuzugängen verzeichnen Ausländerinnen und Ausländer hohe Zuwächse. Allerdings liegt ihr Anteil sowohl beim Bestand als auch bei den Neuzugängen deutlich unter ihrem Anteil an den Erwerbslosen. 10
Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund an Qualifizierungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit und der ARGEn Die Arbeitslosenquoten beziehen sich auf abhängige Erwerbspersonen, das sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte plus Arbeitslose. Die gewöhnlich als Arbeitslosenquote genannte Zahl bezieht sich auf alle zivilen Erwerbspersonen. Neben den abhängigen Erwerbspersonen sind darin unter anderem auch Freiberufler enthalten. Da bei der Arbeitslosigkeit von Ausländerinnen und Ausländern immer nur die Quote bezogen auf abhängige Erwerbspersonen ausgewiesen wird, sind hier die Daten zwischen Ausländerinnen/ Ausländern und Deutschen nur begrenzt vergleichbar. Die Gesamtarbeitslosigkeit betrug – dies als Beispiel – im Juni 2007 bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen 8,8 Prozent, bezogen auf abhängige Erwerbspersonen 9,8 Prozent. Die Daten zeigen, dass in dem Moment, wo die Arbeitslosenquoten sinken, der Anteil der Langzeitarbeitslosen steigt. Im Juni 2007 ist sowohl bei Deutschen wie bei Ausländerinnen und Ausländern die geringste Arbeitslosenquote zu verzeichnen und gleichzeitig der höchste Anteil derer, die unter den Rechtskreis SGB II fallen, also langzeitarbeitslos sind. Die absoluten Zahlen der Alg II-Empfänger bei Ausländerinnen und Ausländern zeigen, dass mit dem Aufbau von Beschäftigung etwa seit Jahresbeginn auch die Langzeitarbeitslosigkeit sinkt. Dies allerdings sehr viel langsamer als die Arbeitslosigkeit insgesamt. Deshalb ist eben der höhere Anteil zu verzeichnen. Daneben belegen die Daten, dass der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer im Rechtskreis SGB II deutlich höher liegt als der der Deutschen. 11
Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund an Qualifizierungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit und der ARGEn DAS BERATUNGSNETZWERK ARGEN Vermittlungschancen von langzeitarbeitslosen Zuwanderern Der Blick in die Statistik zeigt, dass Migrantinnen und Migranten deutlich höher von Arbeitslosigkeit betroffen sind als Deutsche und darüber hinaus der Anteil der Langzeitarbeitslosen höher ist. Sie werden von den ARGEn – den Arbeitsgemeinschaften aus Arbeitsagenturen und Sozialämtern der Kommunen – betreut. Die Arbeitsvermittlung gestaltet sich schwierig. Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen der Entwicklungspartnerschaft Pro Qualifizierung vom DGB Bildungswerk das Beratungsnetzwerk „ARGEn in NRW“ ins Leben gerufen. Ziel ist es, die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, die älter als 25 Jahre sind, in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Dabei bietet der Träger des Netzwerkes eine fachliche und organisatorische Unterstützung insbesondere in Richtung der Zielgruppe. So kann Hilfe dabei geboten werden, die ARGEn interkulturell zu öffnen. Durch die stärkere Vernetzung können die ARGEn ihre Erfahrungen austauschen und von positiven Beispielen lernen. Ein erstes Netzwerktreffen fand am 11. Mai 2007 in Düsseldorf statt. Vertreterinnen und Vertreter von 25 ARGEn nahmen daran teil. Das Interesse derjenigen, die vor Ort Verantwortung tragen, ist also vorhanden, was Canan Ulug, Migrationsberaterin des DGB Bildungswerkes und Leiterin des Beratungsnetzwerks freut: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGEn sind entscheidend, wenn es darum geht, Potenziale und Kompetenzen zu erkennen und die Vermittlungschancen von Migrantinnen und Migranten zu verbessern.“ Informationen zum Netzwerk ARGEn in NRW Canan Ulug Tel.: 0211/ 4301-180 12
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Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund an Qualifizierungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit und der ARGEn ÜBERBLICK BERUFLICHE BILDUNG. MENSCHEN MIT/ OHNE MIGRATIONSHINTERGRUND Die folgenden Daten beziehen sich auf Menschen mit Migrationshintergrund. Das sind im Groben zugewanderte Ausländer, zugewanderte Deutsche (etwa Spätaussiedler), in Deutschland geborene Ausländer, eingebürgerte Deutsche. Mit dem Mikrozensus 2005 hat das statistische Bundesamt erstmals eine statistische Definition von Migrationshintergrund vorgelegt und Daten entsprechend ausgewertet. Inzwischen existieren sehr ausgefeilte Kategorien. Das reicht von der Unterscheidung eigener Migrationserfahrung – ohne eigene Migrationserfahrung bis zur Zuordnung zu Einwanderergenerationen. Das funktioniert allerdings nicht durchgängig. Das Kind eines Ehepaares, bei dem ein Partner in Deutschland geboren wurde und der andere zugewandert ist, kann keiner Generation zugeordnet werden. Das führt dann zu der Kategorie „Migrationshintergrund nicht durchgängig bestimmbar“. Um der Übersichtlichkeit willen ist hier diese vergleichsweise kleine Gruppe vernachlässigt. Die Kategorie „Personen mit Migrationshintergrund“ entspricht der Kategorie „Personen mit Migrationshintergrund im engeren Sinne“ des Statistischen Bundesamtes. An Statistik Interessierte können sich im Anhang 1 des zitierten Berichts genauer informieren. 16
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Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund an Qualifizierungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit und der ARGEn Die Daten zeigen, dass generell Menschen mit Migrationshintergrund deutlich weniger über eine berufliche Bildung verfügen als Deutsche ohne Migrationshintergrund. Ein Blick in Details bringt allerdings auch eine Zahl zutage, die für viele überraschend sein dürfte: Frauen mit Migrationshintergrund verfügen in einem größerem Ausmaß über eine universitäre Ausbildung als Frauen ohne Migrationshintergrund und damit auch als Frauen insgesamt. 19
Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund an Qualifizierungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit und der ARGEn Bemerkenswert an den Daten ist zum Beispiel, dass Zuwanderer aus Polen in größerem Maß über eine Berufsausbildung verfügen als die Bevölkerung insgesamt, was für Männer und Frauen gilt. 20
Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund an Qualifizierungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit und der ARGEn SPRACHFÖRDERUNG ÜBER INTEGRATIONSKURSE Studie des IAB untersucht Möglichkeiten für SGB-II-Arbeitslose In einem gerade erschienenen Forschungsbericht hat sich das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur mit dem Thema berufsbezogene Deutschkurse befasst. Ein Schwerpunkt ist die Sprachförderung durch die ARGEn im Rahmen der Integrationskurse. Neben der Hauptzielgruppe der Neuzuwanderer haben entsprechend dem Zuwanderungsgesetz auch arbeitslose Migrantinnen und Migranten aus dem Rechtskreis SGB II, die längere Zeit in Deutschland leben, die Möglichkeit an der Sprachförderung im Rahmen der Integrationskurse teilzunehmen. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder beantragen sie die Zulassung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder sie werden über die örtliche Ausländerbehörde verpflichtet. Sie dürfen allerdings vorher keinen Sprachkurs nach SGB III besucht haben. Diese seit 2005 bestehende Möglichkeit – dies ein Ergebnis der Untersuchung – ist bei den ARGEn bekannt und wird auch angewendet. Aus einer Expertenbefragung im Rahmen der Studie hat sich ergeben, dass die Deutschkenntnisse durch die Kurse verbessert werden, allerdings seien sie für eine Arbeitsaufnahme oft noch nicht ausreichend. Auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer äußern vielfach den Wunsch nach weiterer Verbesserung ihrer Deutschkenntnisse. „Die ARGEn“ – so die Studie – „bemühen sich daher Migranten mit bestehenden Deutschdefiziten nach einem Integrationskursbesuch weiter durch spezielle Arbeitsgelegenheiten für Migranten, regionale ESF-Projekte, integrationsergänzende Maßnahmen mit dem BAMF oder durch eigene berufsbezogene Sprachkurse zu fördern.“ Der Forschungsbericht „Berufsbezogene Deutschkurse im Rahmen des ESF-BA-Programms – Ergebnisse aus regionalen Fallstudien zur Umsetzung“ kann herunter geladen werden unter: www.pro- qualifizierung.de/berufsbezogene-deutschkurse und www.migration-online.de/berufsbezogene-deutschkurse 21
Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund an Qualifizierungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit und der ARGEn Die Daten zeigen, dass etwa drei Viertel der Altzuwanderer nicht verpflichtet die Integrationskurse besucht haben. Aus den veröffentlichten Zahlen ist allerdings nicht ersichtlich, wie viele aus dem SGB-II-Bereich stammen. 22
Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund an Qualifizierungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit und der ARGEn “BILDUNGSSCHECK NRW“ Unterstützung bei der Gewinnung von Zuwanderern Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem „Bildungsscheck NRW“ die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung und übernimmt die Hälfte der anfallenden Kosten, beispielsweise für Seminargebühren. Die finanziellen Mittel von bis zu 500 Euro pro Bildungsscheck stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung. Beantragen können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B) unterstützt und begleitet das Land bei der Umsetzung des „Bildungsschecks NRW“. Bei der Nutzung des „Bildungsscheck NRW“ ist aufgefallen, dass Migrantinnen und Migranten die Fördermöglichkeiten kaum nutzen. Deshalb erhielt der Bereich Migration & Qualifizierung des DGB Bildungswerks den Auftrag, von der G.I.B. bei der Gewinnung von Migrantinnen und Migranten zu helfen. Grundlage dieser Unterstützung ist ein Kommunikationskonzept, das eigens dafür entwickelt wurde, die Zuwanderer-Communitys zu erreichen. Dabei werden Organisationen der Zuwanderer ebenso angesprochen wie Multiplikatoren, um den Bildungsscheck bekannt zu machen und seinen Nutzen zu verdeutlichen. Ein Beispiel ist die Zusammenarbeit mit PHOENIX-Köln, einer gemeinnützigen Selbsthilfeorganisation, die 2002 von russischsprachigen Zuwanderern und Einheimischen gegründet wurde. Die Gründer und die haupt- und ehrenamtlich arbeitenden Mitarbeiter setzen sich für die Integration der russischsprachigen Bevölkerung in Köln ein. Um den Bildungsscheck bekannt zu machen wurden verschiedene Maßnahmen vereinbart. So wird ein Interview zum Thema in Radio Phönix in deutscher Sprache gesendet. Radio Phönix ist bei Radio Köln angesiedelt. Es sendet jeden dritten Montag im Monat von 20 bis 21 Uhr und richtet sich an Zuwanderer aus der früheren Sowjetunion. Informationen über den Bildungsscheck liefert auch die russischsprachige Tageszeitung „Rheinskaja Gazeta“ (Rheinische Zeitung), die erste russischsprachige Tageszeitung Deutschlands, die zur WAZ-Gruppe gehört. Ebenfalls wird ein Beitrag im russischsprachigen Internetradio www.kurs-radio.de gesendet. Daneben gibt es Flyer und andere Informationen über die verschiedenen Netzwerke, etwa das Elternnetzwerk. Informationen: Canan Ulug Tel.: 0211/ 4301-180 23
Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund an Qualifizierungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit und der ARGEn IMPRESSUM HERAUSGEBER: DGB Bildungswerk e.V. Vorsitzender: Dietmar Hexel Geschäftsführer: Dr. Dieter Eich DGB Bildungswerk Verantwortlich für den Inhalt: Leo Monz Bereich Migration & Qualifizierung Koordination: Esther Rae Pro Qualifizierung Redaktion: Bernd Mansel (Medienbüro Arbeitswelt), Berlin Hans-Böckler-Straße 39 Layout: Gitte Becker, Arzu Akalin 40476 Düsseldorf Erstellungen der Schaubilder: Arzu Akalin Tel.: +49-0211-4301-199 migration@dgb-bildungswerk.de Fax: +49-0211-4301-134 www.migration-online.de 24
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