Gesamtübersicht Schutzimpfungen
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Gesamtübersicht Schutzimpfungen Stand: 1. Mai 2018 Inhaltsverzeichnis Seite Hinweise zu vertraglichen Regelungen Grundsätzliche Anmerkungen ……………………………………………………………………………………………………………………. 4 Besondere Hinweise zur Impfvereinbarung Sachsen – Pflichtleistungen.......................................................……………………………………. 5 Besondere Hinweise zur Impfvereinbarung Sachsen – Satzungsleistungen..…………………………………………………………………...... 5 Besondere Hinweise im Zusammenhang mit Reiseimpfungen .………………………………………………………………………………….. 6 Einfachimpfungen ..……………………………………………………………………………………………………………………………… 7 Diphtherie ………..……………………………………………………………………………………………………………………………….. 7 FSME ..……………………………………………………………………………………………………………………………………………. 7 Haemophilus influenzae Typ b (Hib) ……………………………………………………………………………………………………………. 8 Hepatitis A (HA) …………………………………………………………………………………………………………………………………. 8 Hepatitis B (HB) ………………………………………………………………………………………………………………………………..... 8 Herpes zoster …………………………………………………………………………………………………………………………………….. 9 Humane Papillomviren (HPV) …………………………………………………………………………………………………………………… 9 Influenza …………………………………………………………………………………………………………………………………………. 9 Masern ….……………………………………………………………………………………………………………………………………….... 11 Meningokokken ………………………………………………………………………………………………………………………………….. 12 Pertussis …………………………………………………………………………………………………………………………………………. 12 Pneumokokken …………………………………………………………………………………………………………………………………... 13 Poliomyelitis ……………………………………………………………………………………………………………………………………... 14 Röteln ………………………………………………………………………………..……………………………………………………………. 15 Rotaviren (RV)…………………………………………………………………………………………………………………………………… 15 Tetanus …………………………………………………………………………………………………………………………………………… 15 Varizellen ………………………………………………………………………………………………………………………………………… 16 1 Die aktuelle Version der Gesamtübersicht Schutzimpfungen finden Sie immer unter www.kvsachsen.de Mitglieder Impfen Gesamtübersicht Schutzimpfungen
Mehrfachimpfungen ……………………………………………………………………………………………………………………………. 17 Diphtherie, Tetanus (DT) ………………………………………………………………………………………………………………………… 17 Diphtherie, Tetanus (Td) …………………………………………………………………………………………………………………………. 17 Haemophilus influenzae Typ b, Hepatitis B (Hib-HB) ………………………………………………………………………………………….. 17 Hepatitis A, Hepatitis B (HA-HB) ……………………………………………………………………………………………………………….. 17 Diphtherie, Pertussis, Tetanus (DTaP) …………………………………………………………………………………………………………… 17 Diphtherie, Pertussis, Tetanus (Tdap) …………………………………………………………………………………………………………… 18 Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis (Td-IPV) …………………………………………………………………………………………………….. 18 Masern, Mumps, Röteln (MMR) ………………………………………………………………………………………………………………… 19 Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis (Tdap-IPV) ………………………………………………………………………………………. 19 Masern, Mumps, Röteln, Varizellen (MMRV) ………………………………………………………………………………………………….. 20 Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b (DTaP-IPV-Hib) ……………………………………………….. 20 Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b, Hepatitis B (DTaP-IPV-Hib-HB) ………….………………….. 20 Reiseschutzimpfungen ………………………………………………………………………………………………………………………...… 21 Cholera ..……………………………………………………………………………………………………………………………………………21 FSME ..……………………………………………………………………………………………………………………………………………. 21 Gelbfieber ..……………………………………………………………………………………………………………………………………….. 21 Hepatitis A (HA) …………………………………………………………………………………………………………………………………. 21 Hepatitis B (HB) ………………………………………………………………………………………………………………………………..... 21 Malaria …………………………………………………………………………………………………………………………………………… 21 Meningokokken ………………………………………………………………………………………………………………………………….. 21 Tollwut …………………………………………………………………………………………………………………………………………… 21 Typhus …………………………………………………………………………………………………………………………………………… 21 Hepatitis A, Hepatitis B (HA-HB) ……………………………………………………………………………………………………………….. 21 Hepatitis A, Typhus ……………………………………………………………………………………………………………………………… 21 Änderungsverzeichnis……………………………………………………………………………………………………………….…………… 23 2 Die aktuelle Version der Gesamtübersicht Schutzimpfungen finden Sie immer unter www.kvsachsen.de Mitglieder Impfen Gesamtübersicht Schutzimpfungen
Die seit 1. Januar 2013 gültige Impfvereinbarung Sachsen – Pflichtleistungen entspricht im Leistungsumfang der Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die SI-RL basiert auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und unterscheidet sich deutlich von den Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission (SIKO) (www.kvsachsen.de/Mitglieder/Impfen und Prävention/Impfen). Zusätzlich zur Impfvereinbarung Sachsen - Pflichtleistungen – wurde mit verschiedenen Krankenkassen oder deren Verbänden eine Impfvereinba- rung Sachsen - Satzungsleistungen geschlossen, welche die Differenzen zwischen den Impfempfehlungen der STIKO und der SIKO für die Versi- cherten in Sachsen ausgleichen soll. Darüber hinaus gibt es Vereinbarungen zu Reiseschutzimpfungen mit ausgewählten Krankenkassen. Die Entscheidung, nach welcher Vereinbarung geimpft und abgerechnet wird, ist als Stufenschema zu treffen. Zunächst muss bei allen Kassen geprüft werden, ob eine Impfung im Rahmen der SI-RL (Standard- vorrangig vor Indikationsimpfung) durchgeführt und abgerechnet werden kann. Ist die vorliegende Indikation nicht als Pflichtleistung vorgesehen, kommen die Zusatzimpfregelungen für einen Großteil der sächsischen Kranken- kassen in Betracht und zum Schluss gegebenenfalls die Verträge mit einzelnen Kassen. Zum besseren Überblick veröffentlichen wir auf den folgenden Seiten eine Übersicht über die abrechnungsfähigen Impfleistungen. Die aktuelle Impfvereinbarung Sachsen – Pflichtleistungen regelt die Abrechnungsmodalitäten der Impfungen. (www.kvsachsen.de/Mitglieder/ Verträge/Impfen). Die Schutzimpfungen sind primär auf der Grundlage der jeweils aktuellen Fassung der SI-RL durchzuführen (www.g-ba.de/Informationsarchiv/ Richtlinien/Schutzimpfungs-Richtlinie). Darüber hinausgehende Impfungen können als Satzungsleistungen einzelner Krankenkassen möglich sein, wenn Vereinbarungen mit der KV Sachsen abgeschlossen sind (www.kvsachsen.de/Mitglieder/Verträge/Impfen). Die Tabelle enthält auch diese Schutzimpfungen mit farbiger Kodierung: - Schutzimpfungen gemäß der SI-RL (STIKO) auf Basis der Impfvereinbarung Sachsen - Pflichtleistungen - Schutzimpfungen gemäß SIKO auf der Basis der Impfvereinbarung Sachsen - Satzungsleistungen - Schutzimpfungen auf Grund von Vereinbarungen zu Reiseschutzimpfungen mit einzelnen Kassen 3 Die aktuelle Version der Gesamtübersicht Schutzimpfungen finden Sie immer unter www.kvsachsen.de Mitglieder Impfen Gesamtübersicht Schutzimpfungen
Grundsätzliche Anmerkungen: • Bei der Dokumentation der Einzelimpfstoffe hat die Abrechnungsnummer der Standardimpfung Vorrang, wenn gleichzeitig weitere Indikationen in Betracht kommen. • Bei der Anwendung von Kombinationsimpfstoffen sind ausschließlich die Abrechnungsnummern der entsprechenden Kombinationen zu ver- wenden. • Die Verordnung von Impfstoffen erfolgt für alle Pflichtleistungen (Impfungen nach der SI-RL = alle in der Gesamtübersicht rot ausgewiese- nen Impfungen) als Sprechstundenbedarf zu Lasten der AOK PLUS. Bei diesen Verordnungen sind die Markierungsfelder „8“ und „9“ durch Zifferneintrag oder durch Kreuz zu kennzeichnen. Dies gilt auch für Impfstoffe, die im Rahmen einer Simultanimpfung eingesetzt wer- den, sofern es sich nicht um eine Tollwutimpfung handelt (siehe § 1 Abs. 5 der Impfvereinbarung Sachsen). • Impfstoffe, die für Satzungsleistungen zum Einsatz kommen, sind – soweit eine Zusatzvereinbarung mit der KV Sachsen abgeschlossen wurde – zu Lasten der KV Sachsen (hier ebenfalls Feld „8“ und „9“ kennzeichnen) zu verordnen. Dies gilt für die in der Gesamtübersicht blau ausgewiesene Impfungen. Gibt es eine solche Zusatzvereinbarung nicht, kann die Impfung nur als Privatleistung abgerechnet werden. • Verordnungen von Impfstoffen für Reiseschutzimpfungen (in der Gesamtübersicht grün ausgewiesen) erfolgen patientenkonkret zu Lasten der entsprechenden Krankenkasse. Sie sind nur mit Feld „8“ zu kennzeichnen. • Die SI-RL stellt klar, welche berufsbedingten Impfungen zur Leistungspflicht der GKV gehören. Im Teil 2 der Verordnung zur arbeitsmedizini- schen Vorsorge (ArbMedVV) werden Tätigkeitsbereiche (z. B. Forschungseinrichtungen, Labore, Kanalisation, Forst, Kläranlagen) definiert, für die ein spezieller Anspruch gegen den Arbeitgeber aufgrund eines erhöhten beruflichen Risikos besteht. Für andere berufsbedingte Indikationen, die hier nicht gelistet sind, kann in der SI-RL eine Kostenübernahme durch die GKV vorgesehen werden. • Die finanziellen Mittel für die erbrachten Impfleistungen nach der Impfvereinbarung Sachsen – Pflichtleistungen werden von den Krankenkassen außerhalb der budgetierten Gesamtvergütung zur Verfügung gestellt. Das gilt auch für Impfungen nach der Impfvereinbarung Sachsen - Sat- zungsleistungen und nach den Vereinbarungen über Reiseschutzimpfungen. 4 Die aktuelle Version der Gesamtübersicht Schutzimpfungen finden Sie immer unter www.kvsachsen.de Mitglieder Impfen Gesamtübersicht Schutzimpfungen
Besondere Hinweise im Zusammenhang mit der Impfvereinbarung Sachsen - Pflichtleistungen • Die nach dieser Vereinbarung verpflichteten Krankenkassen übernehmen für ihre Versicherten alle als Standard- und Indikationsimpfung defi- nierten Schutzimpfungen gemäß der „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen nach § 20 Abs. 1 SGB V“ (SI-RL) in der jeweils gültigen Fassung. Die Durchführung der Schutzimpfungen nach der SI-RL orientiert sich an den Empfehlungen der STIKO. • Von anderen Stellen (z. B. Arbeitgeber) bzw. vom öffentlichen Gesundheitsdienst aufgrund gesetzlicher Vorschriften (z. B. im Rahmen von Schuluntersuchungen, Sächsisches Herdbekämpfungsprogramm etc.) durchzuführende Schutzimpfungen haben Vorrang vor der Durchfüh- rung von Schutzimpfungen nach dieser Vereinbarung. • Für die in dieser Vereinbarung geregelten Impfleistungen und Impfstoffe ist eine private Liquidation ausgeschlossen. • Die Applikation eines Mehrfachimpfstoffes gilt als eine Leistung. • Jede Impfnummer ist nur einmal pro Tag berechnungsfähig. • Neben Impfleistungen ist die Abrechnung des Ganzkörperstatus zur Feststellung der Impftauglichkeit ausgeschlossen – siehe Vorstandsbeschluss zur Feststellung der Impftauglichkeit (Punkt 3.6 Abrechnungshinweise). • Schutzimpfungen im Verletzungsfall – siehe entsprechenden Vorstandsbeschluss (Punkt 3.7 Abrechnungshinweise). • Impfleistungen für Männer durch Gynäkologen – siehe entsprechenden Vorstandsbeschluss (Punkt 3.8 Abrechnungshinweise). • Impfleistungen für Mütter/Väter durch Kinderärzte – siehe entsprechenden Vorstandsbeschluss zur Behandlung von Erwachsenen durch Fachärz- te für Kinder- und Jugendmedizin (Punkt 3.9 Abrechnungshinweise). • Schutzimpfungen nach dieser Vereinbarung können die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden approbierten Ärzte, welche über eine entsprechende Qualifikation zur Erbringung von Impfleistungen verfügen und unter Beachtung des § 1 Abs. 1 bis 5 durchführen. Besondere Hinweise im Zusammenhang mit der Impfvereinbarung Sachsen - Satzungsleistungen • Die Vertragspartner dieser Vereinbarung übernehmen die Kosten für die in den jeweiligen Anlagen definierten Impfungen auf Basis der SIKO- Empfehlungen. • Die Verordnung der Impfstoffe für diese mit einem „S“ gekennzeichneten Impfleistungen erfolgt zu Lasten der KV Sachsen (IK-Nr. 331460748). • Für die in den oben genannten Vereinbarungen geregelten Impfleistungen und Impfstoffe ist eine private Liquidation ausgeschlossen. Besondere Hinweise für heilfürsorgeberechtigte Beamte des kommunalen feuerwehrtechnischen Dienstes in Sachsen Alle Impfstoffe für heilfürsorgeberechtigte Beamte des kommunalen feuerwehrtechnischen Dienstes in Sachsen sind auf dem Arzneiverordnungs- blatt (Muster 16) patientenkonkret zu Lasten des Kommunalen Versorgungsverbandes zu verordnen und dabei das Feld 8 entsprechend zu kennzeichnen. Es können alle Pflicht- und Satzungsleistungen nach Anlage A4 (analog PVA) durchgeführt werden. Die Impfungen gegen Hepatitis B sowie die Kombinationsimpfung gegen Hepatitis A und B werden vom Amtsarzt durchgeführt. 5 Die aktuelle Version der Gesamtübersicht Schutzimpfungen finden Sie immer unter www.kvsachsen.de Mitglieder Impfen Gesamtübersicht Schutzimpfungen
Besondere Hinweise im Zusammenhang mit Reiseschutzimpfungen • Bei jeder weiteren Impfung im Rahmen derselben Arzt-Patienten-Begegnung ist die entsprechende Abrechnungsnummer mit dem Buchstaben „W“ zu kennzeichnen. Diese Abrechnungsnummern werden jeweils mit einer Pauschale in Höhe von 50 % der entsprechenden Abrechnungsnummer vergütet. • Techniker Krankenkasse: Ist die weitere Impfung im Rahmen derselben Arzt-Patienten-Begegnung eine Auffrischimpfung, so ist die entsprechende Abrechnungsnummer mit dem Buchstaben „Y“ zu kennzeichnen. Diese Abrechnungsnummern werden jeweils mit einer Pauschale in Höhe von 50 % der entsprechenden Abrechnungsnummer vergütet. • Die Applikation eines Mehrfachimpfstoffes gilt als eine Leistung. • Sofern bei einem Patientenkontakt die Indikation für eine Schutzimpfung nach der Impfvereinbarung Sachsen-Pflichtleistungen und gleichzeitig nach dieser Vereinbarung vorliegt, hat die Abrechnung der Schutzimpfung nach der Impfvereinbarung Sachsen-Pflichtleistungen zu erfolgen. • Die Verordnung der Impfstoffe erfolgt auf dem Arzneiverordnungsblatt (Muster 16) auf den Namen des Versicherten zu Lasten der jeweils zuständigen Krankenkasse – Eintragung der Ziffer 8 nicht vergessen! Auf diesem Arzneiverordnungsblatt sind nur die jeweiligen Impf- stoffe für die vertraglich vereinbarten Impfungen zu verordnen. Ein Bezug über Sprechstundenbedarf (SSB) ist ausgeschlossen. Hinweise zu den nachfolgenden Tabellen: Die Heilfürsorgestellen des Polizeiverwaltungsamtes wurden mit „PVA“ abgekürzt. Ersatzkassen im Sinne der geltenden Verträge sind: BARMER, Techniker Krankenkasse (TK), DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse – KKH, HEK - Hanseatische Krankenkasse, Handelskrankenkasse (hkk) Kennzeichnung einer Abrechnungsnummer mit dem Buchstaben A: erste Dosen eines Impfzyklus, bzw. unvollständige Impfserie Kennzeichnung einer Abrechnungsnummer mit dem Buchstaben B: letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation Kennzeichnung einer Abrechnungsnummer mit dem Buchstaben R: Auffrischimpfung Kennzeichnung einer Abrechnungsnummer mit dem Buchstaben S: Satzungsleistung genannter Krankenkassen Kennzeichnung einer Abrechnungsnummer mit dem Buchstaben W: bei Reiseschutzimpfungen für jede weitere Impfung im Rahmen derselben Arzt-Patienten-Begegnung. Nur bei TK Kennzeichnung Y für jede weitere Auffrischimpfung im Rahmen derselben Arzt-Patienten-Begegnung. (dargestellt durch „3“) 6 Die aktuelle Version der Gesamtübersicht Schutzimpfungen finden Sie immer unter www.kvsachsen.de Mitglieder Impfen Gesamtübersicht Schutzimpfungen
Einfachimpfungen Impfung Indikationen Kassengültigkeit Abrechnungs- Verordnung nummer Impfstoff zu Lasten Diphtherie Standardimpfung • Grundimmunisierung im 2., 3. und 4. sowie zwischen dem 11. bis 14. alle4), 5) 89100A/B/R AOK PLUS Lebensmonat • Auffrischung im Alter von 5 bis 6 und 9 bis 17 Lebensjahren alle4), 5) 89101A/B/R AOK PLUS Indikationsimpfung • Personen mit fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung oder wenn die letzte Impfung der Grundimmunisierung oder die letzte Auffri- schung länger als 10 Jahre zurückliegt • Alle Personen ab dem 18. Lebensjahr Auffrischung aller 10 Jahre • Bei Erwachsenen nächste fällige Td-Impfung einmalig als Tdap oder bei entsprechender Indikation als Tdap-IPV FSME Indikationsimpfung • Personen, die in FSME-Risikogebieten der BRD Zecken exponiert sind alle4), 5) 89102A/B/R AOK PLUS Risikogebiete in Deutschland sind zur Zeit insbesondere: Bayern (außer dem größten Teil Schwabens und dem westlichen Teil Oberbayerns); Baden-Württemberg; Hessen (Landkreis (LK) Odenwaldkreis, LK Main-Kinzig-Kreis, LK Bergstra- ße, LK Darmstadt-Dieburg, Stadtkreis (SK) Darmstadt, LK Groß-Gerau, LK Offenbach, LK Kinzig, LK Marburg-Biedenkopf); Rheinland-Pfalz (LK Birkenfeld); Saarland (LK Saar-Pfalz-Kreis); Thüringen (SK Jena, SK Gera, LK Saale-Holzland-Kreis, LK Saale-Orla- Kreis, LK Hildburghausen, LK Saalfeld-Rudolstadt, LK Sonneberg, LK Greiz) Sachsen (LK Vogtlandkreis, LK Zwickau, LK Erzgebirgskreis, LK Bautzen) Ergänzungen der Risikogebiete siehe Epidemiologisches Bulletin (www.rki.de Menüpunkt Infektionsschutz) • Alle Versicherten ohne Alterseinschränkung und ohne Beschränkung auf IKK classic, 89102S KV Sachsen Satzungsimpfung Risikogebiete PVA 7 Die aktuelle Version der Gesamtübersicht Schutzimpfungen finden Sie immer unter www.kvsachsen.de Mitglieder Impfen Gesamtübersicht Schutzimpfungen
Impfung Indikationen Kassengültigkeit Abrechnungs- Verordnung nummer Impfstoff zu Lasten Haemophilus influenzae Typ b (Hib) • Grundimmunisierung im Alter von 2, 3 und 4 sowie zwischen dem 11. bis alle4), 5) 89103A/B AOK PLUS Standardimpfung 14. Lebensmonat Indikationsimpfung • für Personen mit anatomischer oder funktioneller Asplenie alle4), 5) 89104A/B AOK PLUS Hepatitis A Indikationsimpfung • Personen mit einem Sexualverhalten mit hoher Infektionsgefährdung alle4), 5) 89105A/B/R AOK PLUS • Personen mit häufiger Übertragung von Blutbestandteilen z. B. • Hämophilie oder Krankheiten der Leber/mit Leberbeteiligung • Bewohner in psychiatrischen Einrichtungen oder vergleichbaren Fürsorge- einrichtungen für Zerebralgeschädigte oder Verhaltensgestörte • Berufliche Indikationen siehe SI-RL Satzungsimpfung • Kinder, Jugendliche und seronegative Erwachsene AOK PLUS, 89105S KV Sachsen Ersatzkassen7), ggf. erforderliche IKK classic Titerbestimmungen sind vom Versicher- ten zu zahlen • Seronegative Heilfürsorgeberechtigte und Auffrischungen PVA 89105S1) Hepatitis B Standardimpfung • Grundimmunisierung: alle5) 89106A/B AOK PLUS • im Alter von 2, 3 und 4 sowie zwischen dem 11. bis. 14. Lebensmonat • aller noch nicht geimpften Jugendlichen bzw. Komplettierung eines unvoll- ständigen Impfschutzes, Impfung im Alter bis 17 Jahren Indikationsimpfung • Personen, bei denen wegen einer vorbestehenden oder zu erwartenden alle5) 89107A/B/R AOK PLUS Immundefizienz bzw. -suppression oder wegen einer bevorstehenden Er- (Hinweise zur krankung ein schwerer Verlauf einer Hepatitis-B-Erkrankung zu erwarten ist, Titerbestimmung siehe folgende z. B. HIV-Positive, Hepatitis-C-Positive, Dialysepatienten Seite) 8 Die aktuelle Version der Gesamtübersicht Schutzimpfungen finden Sie immer unter www.kvsachsen.de Mitglieder Impfen Gesamtübersicht Schutzimpfungen
Impfung Indikationen Kassengültigkeit Abrechnungs- Verordnung nummer Impfstoff zu Lasten Hepatitis B • Personen mit einem erhöhten nichtberuflichen Expositionsrisiko, z.B. alle5) 89107A/B/R AOK PLUS Kontakt zu HBsAg-Trägern in Familie/Wohngemeinschaft, Sexualverhalten Impferfolgskontrol- Indikationsimpfung len und ggf. (Fortsetzung) mit hohem Infektionsrisiko, i.v. Drogenkonsumenten, Gefängnisinsassen, erforderliche ggf. Patienten psychiatrischer Einrichtungen Auffrischimpfungen • Berufliche Indikationen siehe SI-RL nach Vorgaben der STIKO ggf. erforderliche Titerbestimmungen sind vom Versicher- ten zu zahlen • Indikationsimpfung für Dialysepatienten alle5) 89108A/B/R AOK PLUS • Seronegative Versicherte über 18 Jahre (Grundimmunisierung) AOK PLUS, 89106S KV Sachsen Satzungsimpfung Ersatzkassen7), ggf. erforderliche IKK classic Titerbestimmungen sind vom Versicher- ten zu zahlen • Seronegative Heilfürsorgeberechtigte und Auffrischungen PVA 89106S1) Herpes zoster • Versicherte über 50 Jahre PVA 99793 KV Sachsen Satzungsimpfung Humane Papillomaviren (HPV) Standardimpfung • Mädchen und weibliche Jugendliche von 9 - 14 Jahren, Nachholimpfung alle4), 5) 89110 A/B AOK PLUS (Grundimmunisierung aller noch nicht Geimpften bzw. Komplettierung einer unvollständigen Impfserie) bis zum vollendeten 18. Lebensjahr möglich Satzungsimpfung • Frauen ab vollendetem 18. bis vollendetem 26. Lebensjahr IKK classic, TK, 99791 KV Sachsen PVA BIG direkt gesund, 99791 auf Name pronova BKK des Patien- ten Influenza • Standardimpfung für Personen über 60 Jahre alle4), 5) 89111 AOK PLUS Standardimpfung 9 Die aktuelle Version der Gesamtübersicht Schutzimpfungen finden Sie immer unter www.kvsachsen.de Mitglieder Impfen Gesamtübersicht Schutzimpfungen
Impfung Indikationen Kassengültigkeit Abrechnungs- Verordnung nummer Impfstoff zu Lasten Influenza • alle Schwangeren ab 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung alle4), 5) 89112 AOK PLUS (Fortsetzung) infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon Indikationsimpfung • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Bei der erstmaligen Influenza-Impfung Gefährdung infolge eines Grundleidens - wie z. B. chronische Krankhei- von Kindern ist ten der Atmungsorgane (inklusive Asthma und COPD); chronische Herz- entspr. Fachinfor- Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten; Diabetes und andere Stoffwech- mation je nach selkrankheiten; Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schü- Alter ggf. die Nr. ben sowie weitere in Schwere vergleichbare chronische neurologische 89112 zweimal zu dokumentieren. Krankheiten, die zu respiratorischen Einschränkungen führen können; Per- sonen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B- zellulärer Restfunktion; HIV-Infektion Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren sollten bei gegebener Indikation mit inaktiviertem Impfstoff geimpft werden. • Bewohner in Alters- oder Pflegeheimen • Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können. • Berufliche Ind.: Personen mit erhöhter Gefährdung, z. B. medizin. Personal, Pers. in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr sowie Pers., die als mögliche Infektionsquelle für betreute Risikopers. fungieren können; Pers. mit erhöhter Gefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel u. Wild- vögeln. • Kinder ab vollendetem 6. Lebensmonat bis vollendetem 7. Lebensjahr AOK PLUS, 89111S KV Sachsen Influenza BARMER, Satzungsimpfung Knappschaft (Influenza nasal siehe folgende Seite!) • Für Kinder (ab vollendetem 6. Lebensmonat), Jugendliche und Erwachsene IKK classic, TK, bis zum vollendeten 60. Lebensjahr KKH • Erwachsene über 50 Jahre bis zum vollendeten 60. Lebensjahr AOK PLUS, Hanse- atische Krankenkas- se, BARMER, DAK-Gesundheit, 10 Die aktuelle Version der Gesamtübersicht Schutzimpfungen finden Sie immer unter www.kvsachsen.de Mitglieder Impfen Gesamtübersicht Schutzimpfungen
Impfung Indikationen Kassengültigkeit Abrechnungs- Verordnung nummer Impfstoff zu Lasten Influenza • Erwachsene über 50 Jahre bis zum vollendeten 60. Lebensjahr Knappschaft, 89111S KV Sachsen Handelskranken- Satzungsimpfung kasse (Fortsetzung) • Alle Heilfürsorgeberechtigten PVA • Impfung für Kinder im Alter von 2 bis einschließlich 6 Jahren AOK PLUS, 89112S KV Sachsen Influenza nasal KKH, Satzungsimpfung BARMER, Knappschaft Masern Standardimpfung • Grundimmunisierung mit der ersten Impfdosis zw. dem 11. bis 14. Lebens- alle4), 5) 89113 AOK PLUS monat und Abschluss mit der 2. Impfdosis vor Ende des 2. Lebensjahres vorzugsweise mit MMR- bzw. MMRV-Kombinationsimpfstoff • Bei einer Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung vor dem Impftermin erfolgt die Impfung mit 9 Monaten. • Nach § 11 (2) SI-RL Nachholung von Impfungen und Vervollständigung des Impfschutzes bis vollendetes 18. Lebensjahr Indikationsimpfung • Einmalige Impfung für nach 1970 geborene ungeimpfte bzw. in der Kindheit alle4), 5) 89113 AOK PLUS nur einmal geimpfte Personen über 18 Jahre oder mit unklarem Impfstatus (vorzugsweise mit MMR-Impfstoff) • Berufliche Indikationen (nach 1970 geb.) siehe SI-RL • Alle empfänglichen Personen außerhalb der Indikationen nach STIKO AOK PLUS, 89113S KV Sachsen Satzungsimpfung (bedeutet Personen jünger als Geburtsjahr 1958), vorzugsweise MMR- Ersatzkassen7), Impfstoff verwenden IKK classic, PVA Meningokokken • Grundimmunisierung im 2. Lebensjahr mit konjugiertem Meningokokken-C- alle4), 5) 89114 AOK PLUS Standardimpfung (MenC-) Impfstoff • Nach § 11 (2) SI-RL Vervollständigung des Impfschutzes bis spätestens zum vollendeten 18. Lebensjahr 11 Die aktuelle Version der Gesamtübersicht Schutzimpfungen finden Sie immer unter www.kvsachsen.de Mitglieder Impfen Gesamtübersicht Schutzimpfungen
Impfung Indikationen Kassengültigkeit Abrechnungs- Verordnung nummer Impfstoff zu Lasten • Indikationsimpfung gegen die Serogruppen A, C, W, Y und/oder B, sofern alle4), 5) 89115A/B/R AOK PLUS Meningokokken (Fortsetzung) die verfügbaren Impfstoffe für die Altersgruppe zugelassen, für gesundheit- lich Gefährdete: Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten Indikationsimpfung mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion, insbesondere Komplement-/ Pro- perdindefekte, Eculizumab-Therapie (monoklonaler Antikörper gegen die terminale Komplementkomponente C5), Hypogammaglobulinämie, Asplenie • Berufliche Indikationen siehe SI-RL (z. B. Entwicklungshelfer) Satzungsimpfung • Säuglinge ab dem 3. Lebensmonat (Serogruppe C) AOK PLUS, 89114S KV Sachsen Ersatzkassen7), IKK classic, Knappschaft • Säuglinge, Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr IKK classic, (Serogruppen A, C, W–135, Y) Knappschaft • Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Serogruppe C) PVA • Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Serogruppe B) PVA4) 89114Z KV Sachsen Pertussis zur Zeit kein Impfstoff verfügbar Standardimpfung • Grundimmunisierung im Alter von 2, 3, und 4 sowie zwischen dem 11. bis alle4), 5) 89116A/B/R AOK PLUS 14. Lebensmonat zur Zeit kein Impf- stoff verfügbar => • Auffrischimpfungen erfolgen im Alter von 5 bis 6 Lebensjahren und 9 bis 17 Abrechnungsnr. der Lebensjahren Mehrfachimpfung • Auffrischung im Vorschulalter kann als Kombinationsimpfung (Diphtherie- nutzen (S. 17 ff.) Tetanus-Pertussis) erfolgen; Auffrischungen zw. 9 und 17 Jahren mit Kom- binationsimpfung Diphtherie-Tetanus-Pertussis- Poliomyelitis. • Erwachsene sollen einmalig die nächste Td-Impfung als Tdap erhalten Indikationsimpfung Sofern in den letzten 10 Jahren keine Pertussisimpfung stattgefunden hat, alle4), 5) 89117A/B AOK PLUS sollen: zur Zeit kein Impf- stoff verfügbar => • Frauen im gebärfähigen Alter, Abrechnungsnr. der • enge Haushaltskontaktpersonen (Eltern, Geschwister) und Betreuer (z. B. Mehrfachimpfung Tagesmütter, Babysitter, ggf. Großeltern) möglichst vier Wochen vor Geburt nutzen (S. 17 ff.) 12 Die aktuelle Version der Gesamtübersicht Schutzimpfungen finden Sie immer unter www.kvsachsen.de Mitglieder Impfen Gesamtübersicht Schutzimpfungen
Impfung Indikationen Kassengültigkeit Abrechnungs- Verordnung nummer Impfstoff zu Lasten des Kindes eine Dosis Pertussis-Impfstoff erhalten. alle4), 5) 89117A/B AOK PLUS Pertussis zur Zeit kein Impf- Erfolgte die Impfung nicht vor der Konzeption, sollte die Mutter bevorzugt in Indikationsimpfung den ersten Tagen nach der Geburt des Kindes geimpft werden. stoff verfügbar => (Fortsetzung) Abrechnungsnr. der • Berufliche Indikationen siehe SI-RL (z. B. Personal im Gesundheitsdienst, in Mehrfachimpfung Gemeinschaftseinrichtungen) nutzen (S. 17 ff.) • Auffrischungsimpfung aller 10 Jahre für alle Personen (Kombinationsimpf- AOK PLUS, 89116S KV Sachsen Satzungsimpfung stoffe Tdap, ggf. TdapIPV verwenden, Mindestabstand zur Td- Ersatzkassen7), zur Zeit kein Impf- Grundimmunisierung bzw. zur letzten Td- Auffrischung – 1 Monat) IKK classic, PVA stoff verfügbar => Abrechnungsnr. der Mehrfachimpfung nutzen (S. 17 ff.) Pneumokokken Standardimpfung • Grundimmunisierung reif geborener Säuglinge Impfung im Alter von 2 und alle4), 5) 89118A/B AOK PLUS 4 sowie im Alter von 11 bis 14 Monaten. Frühgeborene erhalten eine zusätz- liche Impfstoffdosis im Alter von 3 Monaten, d. h. insgesamt 4 Dosen. • Personen über 60 Jahre (Impfung mit dem 23-valenten Polysaccharid- alle4), 5) 89119/89119R Impfstoff [PPSV23], ggf. Wiederholungsimpfungen mit PPSV23 im Ab- AOK PLUS stand von mind. 6 Jahren nach indiv. Indikationsstellung)2) Indikationsimpfung Indikationsimpfung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter alle 4), 5) 89120 AOK PLUS gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit: • Angeborene oder erworbene Immundefekte bzw. Immunsuppression, wie z. B.: T-Zell-Defizienz bzw. gestörte T-Zell-Funktion; B-Zell- oder Antikör- perdefizienz (z. B. Hypogammaglobulinämie); Defizienz oder Funktionsstö- rung von myeloischen Zellen (z. B. Neutropenie, chronische Granulomatose, Leukozytenadhäsionsdefekte, Signaltransdutionsdefekte); Komplement- und Properdindefekt; funktioneller Hyposplenismus (z. B. bei Sichelzellenanä- mie), Splenektomie oder anatomische Asplenie; neoplastische Krankheiten; HIV-Infektion; nach Knochenmarktransplantation; immunsuppressive The- rapie (z. B. wegen Organtransplantation oder Autoimmunerkrankung); Im- mundefizienz bei chronischem Nierenversagen, nephrotischem Syndrom oder chronischer chronischer Leberinsuffizienz Sequenzielle Impfung (Impfung mit dem 13-valenten Konjugat-Impfstoff (PCV13) gefolgt von PPSV23 nach 6 – 12 Monaten. PPSV23 wird für 13 Die aktuelle Version der Gesamtübersicht Schutzimpfungen finden Sie immer unter www.kvsachsen.de Mitglieder Impfen Gesamtübersicht Schutzimpfungen
Impfung Indikationen Kassengültigkeit Abrechnungs- Verordnung nummer Impfstoff zu Lasten Kinder unter 2 Jahren nicht empfohlen Pneumokokken • Sonstige chron. Krankheiten, wie z. B.: chron. Erkrankungen des Herzens alle4), 5) 89120 AOK PLUS oder der Atmungsorgane (z. B. Asthma, Lungenemphysem, COPD); Stoff- Indikationsimpfung wechselkrankheiten, z. B. mit oralen Medikamenten oder Insulin behandelter (Fortsetzung ) Diabetes mellitus; neurologische Krankheiten, z. B. Zerebralparesen oder Anfallsleiden Personen ab dem Alter von 16 Jahren erhalten eine Impfung mit PPSV23. Personen im Alter von 2 – 15 Jahren erhalten eine sequenzielle Impfung. • Anatomische und Fremdkörper-assoziierte Risiken für Pneumokokkenme- ningitis, wie z. B. Liquorfistel, Cochlea-Implantat Sequenzielle Impfung (Impfung mit dem 13-valenten Konjugat-Impfstoff (PCV13) gefolgt von PPSV23 nach 6 – 12 Monaten. PPSV23 wird für Kinder unter 2 Jahren nicht empfohlen.) • Berufliche Indikationen siehe SI-RL Aufgrund der begrenzten Dauer des Impfschutzes soll die Impfung mit alle4), 5) 89120R AOK PLUS PPSV23 in allen Risikogruppen mit einem Mindestabstand von 6 Jahren wiederholt werden. Poliomyelitis • Grundimmunisierung im 2., 3.,4. sowie zw. dem 11. bis 14. Lebensmonat alle 4), 5) 89121A/B/R AOK PLUS Standardimpfung • Auffrischung im Alter von 9 bis 17 Lebensjahren 14 Die aktuelle Version der Gesamtübersicht Schutzimpfungen finden Sie immer unter www.kvsachsen.de Mitglieder Impfen Gesamtübersicht Schutzimpfungen
Impfung Indikationen Kassengültigkeit Abrechnungs- Verordnung nummer Impfstoff zu Lasten alle4), 5) 89122A/B/R AOK PLUS Indikationsimpfung • Alle Personen ohne einmalige Auffrischung • Personen mit fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung (Erwach- sene, die im Säuglings- und Kleinkindalter eine vollständige Grundimmuni- sierung und im Jugendalter oder später mindestens eine Auffrischung erhal- ten haben, gelten als vollständig immunisiert)2) • Reisende in Regionen mit Infektionsrisiko (aktuelle epidemiologische Situation, insbesondere Meldungen der WHO beachten) • Aussiedler, Flüchtlinge und Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünf- ten leben, Personal in diesen Einrichtungen • Berufliche Indikationen siehe Aussagen in der SI-RL (z. B. med. Personal mit engem Kontakt zu Erkrankten) • Auffrischungsimpfung aller 10 Jahre für alle Personen (Kombinationsimpf- AOK PLUS, IKK 89121S KV Sachsen Poliomyelitis (Fortsetzung) stoffe TdIPV, TdapIPV bevorzugen) classic, Ersatzkas- sen7), PVA Satzungsimpfung Röteln zur Zeit kein Impfstoff verfügbar Standardimpfung • Grundimmunisierung beginnend mit der ersten Impfdosis im Alter zwischen dem 11. bis 14. Lebensmonat und Abschluss mit der 2. Impfdosis vor Ende des 2. Lebensjahres vorzugsweise mit einem MMR- bzw. MMRV- 89123 Kombinationsimpfstoff zur Zeit kein Impf- • Nach § 11 (2) SI-RL Nachholung von Impfungen und Vervollständigung des 4), 5 stoff verfügbar => alle AOK PLUS Impfschutzes bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Abrechnungsnr. der Mehrfachimpfung Indikationsimpfung • Frauen im gebärfähigen Alter: zweimalige Impfung für Ungeimpfte oder nutzen (S. 19 f.) Frauen mit unklarem Impfstatus, einmalige Impfung für einmal geimpfte Frauen (ggf. MMR-Impfstoff) • Berufliche Indikationen siehe SI-RL • Alle empfänglichen Personen außerhalb der Indikationen nach STIKO, AOK PLUS, 89123S KV Sachsen Satzungsimpfung vorzugsweise MMR verwenden Ersatzkassen7), IKK classic, PVA Rotaviren Standardimpfung • Grundimmunisierung im Alter von 2 und 3 (ggf. 4) Monaten nach jeweiliger alle4), 5) 89127A/B AOK PLUS Fachinformation 15 Die aktuelle Version der Gesamtübersicht Schutzimpfungen finden Sie immer unter www.kvsachsen.de Mitglieder Impfen Gesamtübersicht Schutzimpfungen
Impfung Indikationen Kassengültigkeit Abrechnungs- Verordnung nummer Impfstoff zu Lasten Tetanus • Grundimmunisierung im 2., 3., 4. und zwischen dem 11. bis 14. Lebensmo- alle4), 5) 89124A/B/R AOK PLUS Standardimpfung nat • Auffrischung im Alter von 5 bis 6 und 9 bis 17 Lebensjahren • Alle Personen Auffrischung aller 10 Jahre (vorzugsweise Kombinationsimp- fung Td oder Tdap) alle4), 5) 89124A/B/R AOK PLUS Indikationsimpfung • Personen mit fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung oder letzte Auffrischung liegt länger als 10 Jahre zurück • Alle Erwachsenen sollen nächste fällige Td-Impfung einmalig als Tdap (bei entsprechender Indikation als Tdap-IPV) –Kombinationsimpfung erhalten Varizellen Standardimpfung • Grundimmunisierung beginnend mit der ersten Impfdosis im Alter zwischen alle4), 5) 89125A/B AOK PLUS dem 11. bis 14. Lebensmonat und Abschluss mit der 2. Impfdosis vor Ende des 2. Lebensjahres • Nachimpfung nur einmal geimpfter Kinder und Jugendlicher bis zum voll- endeten 18. Lebensjahr Indikationsimpfung • Indikationsimpfung mit einem monovalenten Impfstoff für alle4), 5) 89126A/B AOK PLUS 1. Seronegative Frauen mit Kinderwunsch 2. Seronegative Patienten vor geplanter immunsuppressiver Therapie oder Organtransplantation 3. Seronegative Patienten unter immunsuppressiver Therapie (Hinweise – Sonderdruck Epid. Bull. 11/2005 beachten) 4. Empfängliche Patienten mit schwerer Neurodermitis 5. Empfängliche Patienten mit engem Kontakt zu den unter Punkt 2. bis 4. genannten • Berufliche Indikationen siehe Aussagen in der SI-RL (z. B. seronegatives Personal im Gesundheitsdienst) 16 Die aktuelle Version der Gesamtübersicht Schutzimpfungen finden Sie immer unter www.kvsachsen.de Mitglieder Impfen Gesamtübersicht Schutzimpfungen
Mehrfachimpfungen (abrechenbar, wenn alle Einzelimpfungen abrechnungsfähig wären) Impfung Indikationen Kassengültigkeit Abrechnungs- Verordnung nummer Impfstoff zu Lasten Diphtherie, Tetanus (DT) – zur Zeit kein Impfstoff verfügbar • Grundimmunisierung im Alter von 2, 3 und 4 sowie zwischen dem 11. alle4), 5) 89200A/B AOK PLUS Standardimpfung zur Zeit kein Impf- bis 14. Lebensmonat (DT) stoff verfügbar Diphtherie, Tetanus (Td) • Auffrischung im Alter von 5 bis 6 und 9 bis 17 Lebensjahren alle4), 5) 89201A/B/R AOK PLUS Standardimpfung • Personen mit fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung • Alle Personen ab 18. Lebensjahr Auffrischung aller 10 Jahre • Erwachsene - nächste fällige Td-Impfung einmalig als Tdap Haemophilus influenzae Typ b, Hepatitis B (Hib-HB) – zur Zeit kein Impfstoff verfügbar • Grundimmunisierung im Alter von 2, 3 und 4 sowie zwischen dem 11. alle 4), 5) 89203A/B AOK PLUS Standardimpfung zur Zeit kein Impf- bis 14. Lebensmonat stoff verfügbar Hepatitis A, Hepatitis B (HA-HB) Indikationsimpfung • Nur bei Vorliegen der Indikationen für eine Hepatitis A- und eine alle5) 89202A/B AOK PLUS Hepatitis B-Impfung Satzungsimpfung • Kinder, Jugendliche und seronegative Erwachsene (Grundimmunisie- AOK PLUS, 89202S KV Sachsen rung) Ersatzkassen7), ggf. erforderliche IKK classic Titerbestimmun- gen sind vom Versicherten zu zahlen • Seronegative Heilfürsorgeberechtigte und Auffrischungen PVA 89202S1) Diphtherie, Pertussis, Tetanus (DTaP) • Grundimmunisierung im Alter von 2, 3 und 4 sowie zwischen dem 11. alle4), 5) 89300A/B AOK PLUS Standardimpfung bis 14. Lebensmonat 17 Die aktuelle Version der Gesamtübersicht Schutzimpfungen finden Sie immer unter www.kvsachsen.de Mitglieder Impfen Gesamtübersicht Schutzimpfungen
Impfung Indikationen Kassengültigkeit Abrechnungs- Verordnung nummer Impfstoff zu Lasten Diphtherie, Pertussis, Tetanus (Tdap) • Auffrischung im Alter von 5 bis 6 und 9 bis 17 Lebensjahren alle4), 5) 89303 AOK PLUS Standardimpfung • Erw. sollen einmalig die nächste Td-Impf. als Tdap erhalten 89303R alle4), 5) 89303R AOK PLUS Indikationsimpfung • Sofern in den letzten 10 Jahren keine Pertussisimpfung stattgefunden hat, sollen Frauen mit Kinderwunsch präkonzeptionell; enge Haus- haltskontaktpersonen (Eltern, Geschwister), Betreuer (z. B. Tagesmüt- ter, Babysitter, ggf. Großeltern) möglichst vier Wochen vor Geburt des Kindes eine Dosis Pertussis-Impfstoff erhalten. Erfolgt die Impfung nicht vor der Konzeption, sollte die Mutter bevorzugt in den ersten Tagen nach der Geburt des Kindes geimpft werden. • Auffrischungsimpfung aller 10 Jahre für alle Personen AOK PLUS, 89303S KV Sachsen Satzungsimpfung Ersatzkassen7), IKK classic, PVA Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis (Td-IPV) Standardimpfung • Auffrischung im Alter von 9 bis 17 Lebensjahren alle4), 5) 89302 AOK PLUS • Alle Personen ohne einmalige Auffrischimpfung 89302R • Personen mit fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung (Erwachsene, die im Säuglings- und Kleinkindalter eine vollständige Grundimmunisierung und im Jugendalter oder • später mindestens eine Auffrischung erhalten haben, gelten als voll- ständig immunisiert) • Auffrischung für Reisende in Regionen mit Infektionsrisiko (aktuelle epidemiologische Situation, insbesondere Meldungen der WHO beachten) • Auffrischung für Aussiedler, Flüchtlinge und Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, bei der Einreise aus Gebieten mit Polio-Risiko • Auffrischungsimpfung aller 10 Jahre für alle Personen AOK PLUS, 89302S KV Sachsen Satzungsimpfung Ersatzkassen7), PVA, Knappschaft 18 Die aktuelle Version der Gesamtübersicht Schutzimpfungen finden Sie immer unter www.kvsachsen.de Mitglieder Impfen Gesamtübersicht Schutzimpfungen
Impfung Indikationen Kassengültigkeit Abrechnungs- Verordnung nummer Impfstoff zu Lasten Masern, Mumps, Röteln (MMR) Standardimpfung • Immunisierung beginnend mit der ersten Impfdosis zwischen dem 11. alle4), 5) 89301A/B AOK PLUS bis 14. Lebensmonat und Abschluss mit der 2. Impfdosis vor Ende des 2. Lebensjahres vorzugsweise mit einem MMR bzw. MMRV- Kombinationsimpfstoff • Bei einer Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung vor dem oben genannten Impftermin kann die Impfung ab einem Alter von 9 Mona- ten erfolgen. • Nach § 11 (2) SI-RL Nachholung von Impfungen und Vervollständi- gung des Impfschutzes bis zum vollendeten 18. Lebensjahr • Nach 1970 geborene Personen ab 18 Jahre, die ungeimpft sind, in der Kindheit nur einmal geimpft wurden oder einen unklaren Impfstatus haben (einmalige Impfung) alle4), 5) 89301A/B AOK PLUS Indikationsimpfung • Zweimalige Impfung für ungeimpfte Frauen oder Frauen mit unklarem Impfstatus im gebärfähigen Alter. • Einmal geimpfte Frauen im gebärfähigen Alter erhalten einmalig eine Impfung. • Berufliche Indikationen (nach 1970 geb.) siehe Aussagen in der SI-RL Satzungsimpfung • Alle empfänglichen Personen außerhalb der Indikationen der STIKO AOK PLUS, 89301S KV Sachsen (bedeutet Personen jünger als Geburtsjahr 1958) Ersatzkassen7), IKK classic, PVA Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis (Tdap-IPV) Standardimpfung • Auffrischung im Alter von 9 bis 17 Lebensjahren alle4), 5) 89400 AOK PLUS • einmalige Impfung nach Vollendung des 18. Lebensjahres , wenn 89400R gleichzeitig die Indikation für die Pertussis-Impfung und die Polio- Impfung vorliegt. • Personen mit fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung (Erwachsene, die im Säuglings- und Kleinkindalter eine vollständige Grundimmunisierung und im Jugendalter oder später mindestens eine Auffrischung erhalten haben, gelten als vollständig immunisiert) 19 Die aktuelle Version der Gesamtübersicht Schutzimpfungen finden Sie immer unter www.kvsachsen.de Mitglieder Impfen Gesamtübersicht Schutzimpfungen
Impfung Indikationen Kassengültigkeit Abrechnungs- Verordnung nummer Impfstoff zu Lasten Diphtherie, Pertussis, • Auffrischungsimpfung aller 10 Jahre für alle Personen AOK PLUS, 89400S KV Sachsen Tetanus, Poliomyelitis Ersatzkassen7), (Tdap-IPV) IKK classic, PVA, (Fortsetzung) Knappschaft Satzungsimpfung Masern, Mumps, Röteln,Varizellen (MMRV) • Immunisierung beginnend mit der ersten Impfdosis zwischen dem 11. alle4), 5) 89401A/B AOK PLUS Standardimpfung bis 14. Lebensmonat und Abschluss mit der 2. Impfdosis vor Ende des 2. Lebensjahres. Bei der ersten Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen sollte bis zum Vorliegen weiterer Daten die getrennte Gabe der MMR-Impfung einerseits und der Varizellen-Impfung ande- rerseits bevorzugt werden. Die zweite Impfung gegen MMRV kann dann bevorzugt mit einem MMRV-Kombinationsimpfstoff erfolgen (Epidemiologisches Bulletin Nr. 38 vom 26.09.2011, S. 352). • Bei einer Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung vor dem Impf- termin erfolgt die Impfung mit 9 Monaten. • Nach § 11 (2) SI-RL Vervollständigung des Impfschutzes bis spätes- tens zum vollendeten 18. Lebensjahr Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae-b (DTaP-IPV-Hib) Standardimpfung • Grundimmunisierung im Alter von 2, 3 und 4 sowie zwischen dem 11. alle4), 5) 89500A/B AOK PLUS bis 14. Lebensmonat (Zulassung in der Regel nur bis zum 36. Lebensmonat) Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae-b, Hepatitis B (DTaP-IPV-Hib-HB) • Grundimmunisierung im Alter von 2, 3 und 4 sowie zwischen dem 11. alle 4), 5) 89600A/B AOK PLUS Standardimpfung bis 14. Lebensmonat (Zulassung in der Regel nur bis zum 36. Lebens- monat) 20 Die aktuelle Version der Gesamtübersicht Schutzimpfungen finden Sie immer unter www.kvsachsen.de Mitglieder Impfen Gesamtübersicht Schutzimpfungen
Reiseschutzimpfungen Erstattung von: BIG direkt gesund, TK, Knappschaft, pronova BKK Verordnung: zu Lasten der jeweiligen Kasse auf Name des Patienten. Das Rezept ist außer bei Verordnungen zu Lasten der TK als zuzah- lungsfrei zu kennzeichnen, da es sich um Vorsorgeleistungen handelt (§ 61 i. V. mit § 20 i SGB V). Impfung Indikationen Abrechnungsnummer Cholera STIKO/SIKO: Aufenthalte in Infektionsgebieten, speziell unter mangelhaften Hygienebe- 998113) zusätzlich bei TK 998006) dingungen z. B. in Flüchtlingslagern oder bei Naturkatastrophen FSME Zeckenexposition in FSME-Risikogebieten außerhalb Deutschlands 998073) Gelbfieber STIKO/SIKO: Hinweise der WHO zu Gelbfieberinfektionsgebieten sind zu beachten; 998123) zusätzlich bei TK 998006) (in anerkannter entsprechend den Impfanforderungen der Ziel- oder Transitländer, sowie vor Aufenthalt in Gelbfieberimpfstelle) bekannten Endemiegebieten im tropischen Afrika und in Südamerika. Hepatitis A Schutzimpfung auf Grund von nicht beruflich bedingten Auslandsreisen, Reisende in Regio- 998053) nen mit hoher HA-Prävalenz (Titerbestimmung nur bei Personen erforderlich, die länger in Endemiegebieten gelebt haben oder in Familien aus Endemiegebieten aufgewachsen sind oder vor 1950 geboren wurden). Hepatitis B Schutzimpfung auf Grund von nicht beruflich bedingten Auslandsreisen 998063) Reisende in Regionen mit hoher HB-Prävalenz, bei Langzeitaufenthalten mit engen Kontakt zu Einheimischen Japanische Risiko-Reisende mit längeren Aufenthalten in ländlichen Endemiegebieten (SO-Asien). 99813 Nur für Versicherte der Enzephalitis pronova BKK und Knappschaft Malariaprophylaxe Beratung und Verordnung 99802 Nicht für Versicherte der STIKO/ SIKO in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes pronova BKK Meningokokken STIKO/ SIKO in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes 998083) BIG direkt gesund und Schutzimpfung auf Grund von nicht beruflich bedingten Auslandsreisen pronova BKK übernehmen auch Impfung mit Meningokokkenimpfstoffen gegen die Serogruppen A,C,W-135,Y Serogruppe B Tollwut Reisende in Regionen mit hoher Tollwutgefährdung (z. B. durch streunende Hunde) 3) 99809 zusätzlich bei TK 998006) Typhus Vor Reisen in Endemiegebiete 998103) zusätzlich bei TK 998006) Hepatitis A, Hepati- Schutzimpfung auf Grund von nicht beruflich bedingten Auslandsreisen in Regionen mit 998253) tis B (HA-HB) hoher HA-HB-Prävalenz bei längerfristigem Aufenthalt Hepatitis A, Typhus Bei Reisen in Endemiegebiete, in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen 998263) zusätzlich bei TK 998006) Amtes 21 Die aktuelle Version der Gesamtübersicht Schutzimpfungen finden Sie immer unter www.kvsachsen.de Mitglieder Impfen Gesamtübersicht Schutzimpfungen
Kennzeichnung A: erste Dosen eines Impfzyklus, bzw. unvollständige Impfserie Kennzeichnung R: Auffrischimpfung Kennzeichnung B: letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation Kennzeichnung S: Satzungsleistung genannter Krankenkassen Die Heilfürsorgestellen des Polizeiverwaltungsamtes wurden mit „PVA“ abgekürzt. 1) Incl. der Kosten für die entsprechende Antikörperbestimmung, gesonderte Abrechnung über KVS gemäß EBM 2) Keine routinemäßige Auffrischung gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie 3) Kennzeichnung W für jede weitere Impfung im Rahmen derselben Arzt-Patienten-Begegnung. Nur bei TK Kennzeichnung Y für jede weitere Auffrischimpfung im Rahmen derselben Arzt-Patienten-Begegnung. 4) Inklusive der heilfürsorgeberechtigten Beamten des kommunalen feuerwehrtechnischen Dienstes in Sachsen. Alle Impfstoffe sind patientenkonkret zu Lasten des Kommunalen Versorgungsverbandes zu verordnen. Die Schutzimpfungen gegen Hepatitis B sowie die Kombinationsimpfung gegen Hepatitis A und B werden vom Amtsarzt durchgeführt. 5) Inklusive der Polizei Sachsen (Hepatitis-Titerbestimmungen über EBM) 6) Für TK-Versicherte: Beratungshonorar für den besonderen Aufwand für die Beratung zu den Reiseimpfungen nach GO-Nrn. 99809 bis 99812 (Cholera, Gelbfieber, Tollwut, Typhus) und 99826 (Typhus/Hepatitis A). Bei erfolgter Impfung ist die GO-Nr. 99800 abrechnungsfähig. 7) Die vertraglichen Regelungen gelten für folgende Ersatzkassen: BARMER, Techniker Krankenkasse (TK), DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse – KKH, HEK - Hanseatische Krankenkasse, Handelskrankenkasse (hkk) 22 Die aktuelle Version der Gesamtübersicht Schutzimpfungen finden Sie immer unter www.kvsachsen.de Mitglieder Impfen Gesamtübersicht Schutzimpfungen
Änderungsverzeichnis Stand Änderung Inhalt Krankenkasse GOP Seite 01.01.2017 Streichung Satzungsleistung Pneumokokken IKK classic 89120S 14 Streichung Reiseschutzimpfungen Deutsche BKK 21 20.05.2017 Streichung Pflichtleistung Influenza nasal Alle Kassen 89112N 10 Aufnahme Pflichtleistung Pneumokokken: Wiederholungsimpfung für über 60-Jährige Alle Kassen 89119R 13 Inhaltliche Pflichtleistung Pneumokokken: Standardimpfung für über 60-Jährige nur mit PPSV23 Alle Kassen 89119 13 f. Änderungen Indikationsimpfung ggf. sequenziell 89120 Redaktionelle Pflichtleistung MMR Alle Kassen 89301A/B 19 Änderung 14.08.2017 Redaktionelle Pflichtleistung Pertussis Alle Kassen 89116A/B/R 12 f. Änderung 89117A/B Redaktionelle Pflichtleistung Röteln Alle Kassen 89123 15 Änderung Redaktionelle Pflichtleistung Diphtherie, Tetanus (DT) Alle Kassen 89200A/B 17 Änderung Redaktionelle Pflichtleistung Haemophilus influenzae Typ b, Hepatitis B (Hib-HB) Alle Kassen 89203A/B 17 Änderung 01.01.2018 Streichung Satzungsleistung Influenza nasal IKK classic 89112S 11 Streichung Satzungsleistung Herpes zoster. IKK classic 99793 9 01.04.2018 Erweiterung Satzungsleistung Meningokokken auf die Serogruppen A, C, W–135, Y Knappschaft 89114S 12 01.05:2018 Erweiterung FSME Risikogebiete in Sachsen (LK Zwickau, LK Erzgebirgskreis, LK Bautzen) Alle Kassen 89102A/B/R 7 23 Die aktuelle Version der Gesamtübersicht Schutzimpfungen finden Sie immer unter www.kvsachsen.de Mitglieder Impfen Gesamtübersicht Schutzimpfungen
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