Gesamtübersicht Schutzimpfungen

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Gesamtübersicht Schutzimpfungen
                                                                     Stand: 1. Mai 2018

Inhaltsverzeichnis
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Hinweise zu vertraglichen Regelungen

Grundsätzliche Anmerkungen …………………………………………………………………………………………………………………….                                                                                     4
Besondere Hinweise zur Impfvereinbarung Sachsen – Pflichtleistungen.......................................................…………………………………….                    5
Besondere Hinweise zur Impfvereinbarung Sachsen – Satzungsleistungen..…………………………………………………………………......                                                        5
Besondere Hinweise im Zusammenhang mit Reiseimpfungen .…………………………………………………………………………………..                                                                     6

Einfachimpfungen ..……………………………………………………………………………………………………………………………… 7

Diphtherie ………..……………………………………………………………………………………………………………………………….. 7
FSME ..……………………………………………………………………………………………………………………………………………. 7
Haemophilus influenzae Typ b (Hib) ……………………………………………………………………………………………………………. 8
Hepatitis A (HA) …………………………………………………………………………………………………………………………………. 8
Hepatitis B (HB) ………………………………………………………………………………………………………………………………..... 8
Herpes zoster …………………………………………………………………………………………………………………………………….. 9
Humane Papillomviren (HPV) …………………………………………………………………………………………………………………… 9
Influenza …………………………………………………………………………………………………………………………………………. 9
Masern ….……………………………………………………………………………………………………………………………………….... 11
Meningokokken ………………………………………………………………………………………………………………………………….. 12
Pertussis …………………………………………………………………………………………………………………………………………. 12
Pneumokokken …………………………………………………………………………………………………………………………………... 13
Poliomyelitis ……………………………………………………………………………………………………………………………………... 14
Röteln ………………………………………………………………………………..……………………………………………………………. 15
Rotaviren (RV)…………………………………………………………………………………………………………………………………… 15
Tetanus …………………………………………………………………………………………………………………………………………… 15
Varizellen ………………………………………………………………………………………………………………………………………… 16

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Mehrfachimpfungen ……………………………………………………………………………………………………………………………. 17

Diphtherie, Tetanus (DT) …………………………………………………………………………………………………………………………                                                                                    17
Diphtherie, Tetanus (Td) ………………………………………………………………………………………………………………………….                                                                                   17
Haemophilus influenzae Typ b, Hepatitis B (Hib-HB) …………………………………………………………………………………………..                                                                    17
Hepatitis A, Hepatitis B (HA-HB) ………………………………………………………………………………………………………………..                                                                              17
Diphtherie, Pertussis, Tetanus (DTaP) ……………………………………………………………………………………………………………                                                                            17
Diphtherie, Pertussis, Tetanus (Tdap) ……………………………………………………………………………………………………………                                                                            18
Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis (Td-IPV) ……………………………………………………………………………………………………..                                                                       18
Masern, Mumps, Röteln (MMR) …………………………………………………………………………………………………………………                                                                                    19
Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis (Tdap-IPV) ……………………………………………………………………………………….                                                                19
Masern, Mumps, Röteln, Varizellen (MMRV) …………………………………………………………………………………………………..                                                                           20
Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b (DTaP-IPV-Hib) ………………………………………………..                                            20
Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae Typ b, Hepatitis B (DTaP-IPV-Hib-HB) ………….…………………..                                  20

Reiseschutzimpfungen ………………………………………………………………………………………………………………………...… 21

Cholera ..……………………………………………………………………………………………………………………………………………21
FSME ..……………………………………………………………………………………………………………………………………………. 21
Gelbfieber ..……………………………………………………………………………………………………………………………………….. 21
Hepatitis A (HA) …………………………………………………………………………………………………………………………………. 21
Hepatitis B (HB) ………………………………………………………………………………………………………………………………..... 21
Malaria …………………………………………………………………………………………………………………………………………… 21
Meningokokken ………………………………………………………………………………………………………………………………….. 21
Tollwut …………………………………………………………………………………………………………………………………………… 21
Typhus …………………………………………………………………………………………………………………………………………… 21
Hepatitis A, Hepatitis B (HA-HB) ……………………………………………………………………………………………………………….. 21
Hepatitis A, Typhus ……………………………………………………………………………………………………………………………… 21

Änderungsverzeichnis……………………………………………………………………………………………………………….…………… 23

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Die seit 1. Januar 2013 gültige Impfvereinbarung Sachsen – Pflichtleistungen entspricht im Leistungsumfang der Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL)
des Gemeinsamen Bundesausschusses. Die SI-RL basiert auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)
und unterscheidet sich deutlich von den Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission (SIKO) (www.kvsachsen.de/Mitglieder/Impfen und
Prävention/Impfen).

Zusätzlich zur Impfvereinbarung Sachsen - Pflichtleistungen – wurde mit verschiedenen Krankenkassen oder deren Verbänden eine Impfvereinba-
rung Sachsen - Satzungsleistungen geschlossen, welche die Differenzen zwischen den Impfempfehlungen der STIKO und der SIKO für die Versi-
cherten in Sachsen ausgleichen soll. Darüber hinaus gibt es Vereinbarungen zu Reiseschutzimpfungen mit ausgewählten Krankenkassen.

Die Entscheidung, nach welcher Vereinbarung geimpft und abgerechnet wird, ist als Stufenschema zu treffen. Zunächst muss bei allen Kassen
geprüft werden, ob eine Impfung im Rahmen der SI-RL (Standard- vorrangig vor Indikationsimpfung) durchgeführt und abgerechnet werden kann.
Ist die vorliegende Indikation nicht als Pflichtleistung vorgesehen, kommen die Zusatzimpfregelungen für einen Großteil der sächsischen Kranken-
kassen in Betracht und zum Schluss gegebenenfalls die Verträge mit einzelnen Kassen.

Zum besseren Überblick veröffentlichen wir auf den folgenden Seiten eine Übersicht über die abrechnungsfähigen Impfleistungen.

Die aktuelle Impfvereinbarung Sachsen – Pflichtleistungen regelt die Abrechnungsmodalitäten der Impfungen. (www.kvsachsen.de/Mitglieder/
Verträge/Impfen).

Die Schutzimpfungen sind primär auf der Grundlage der jeweils aktuellen Fassung der SI-RL durchzuführen (www.g-ba.de/Informationsarchiv/
Richtlinien/Schutzimpfungs-Richtlinie).

Darüber hinausgehende Impfungen können als Satzungsleistungen einzelner Krankenkassen möglich sein, wenn Vereinbarungen mit der KV
Sachsen abgeschlossen sind (www.kvsachsen.de/Mitglieder/Verträge/Impfen). Die Tabelle enthält auch diese Schutzimpfungen mit farbiger
Kodierung:

        - Schutzimpfungen gemäß der SI-RL (STIKO) auf Basis der Impfvereinbarung Sachsen - Pflichtleistungen
        - Schutzimpfungen gemäß SIKO auf der Basis der Impfvereinbarung Sachsen - Satzungsleistungen
        - Schutzimpfungen auf Grund von Vereinbarungen zu Reiseschutzimpfungen mit einzelnen Kassen

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Grundsätzliche Anmerkungen:

• Bei der Dokumentation der Einzelimpfstoffe hat die Abrechnungsnummer der Standardimpfung Vorrang, wenn gleichzeitig weitere Indikationen
  in Betracht kommen.
• Bei der Anwendung von Kombinationsimpfstoffen sind ausschließlich die Abrechnungsnummern der entsprechenden Kombinationen zu ver-
  wenden.
• Die Verordnung von Impfstoffen erfolgt für alle Pflichtleistungen (Impfungen nach der SI-RL = alle in der Gesamtübersicht rot ausgewiese-
  nen Impfungen) als Sprechstundenbedarf zu Lasten der AOK PLUS. Bei diesen Verordnungen sind die Markierungsfelder „8“ und „9“
  durch Zifferneintrag oder durch Kreuz zu kennzeichnen. Dies gilt auch für Impfstoffe, die im Rahmen einer Simultanimpfung eingesetzt wer-
  den, sofern es sich nicht um eine Tollwutimpfung handelt (siehe § 1 Abs. 5 der Impfvereinbarung Sachsen).
• Impfstoffe, die für Satzungsleistungen zum Einsatz kommen, sind – soweit eine Zusatzvereinbarung mit der KV Sachsen abgeschlossen wurde
  – zu Lasten der KV Sachsen (hier ebenfalls Feld „8“ und „9“ kennzeichnen) zu verordnen. Dies gilt für die in der Gesamtübersicht blau
  ausgewiesene Impfungen. Gibt es eine solche Zusatzvereinbarung nicht, kann die Impfung nur als Privatleistung abgerechnet werden.
• Verordnungen von Impfstoffen für Reiseschutzimpfungen (in der Gesamtübersicht grün ausgewiesen) erfolgen patientenkonkret zu Lasten
  der entsprechenden Krankenkasse. Sie sind nur mit Feld „8“ zu kennzeichnen.
• Die SI-RL stellt klar, welche berufsbedingten Impfungen zur Leistungspflicht der GKV gehören. Im Teil 2 der Verordnung zur arbeitsmedizini-
  schen Vorsorge (ArbMedVV) werden Tätigkeitsbereiche (z. B. Forschungseinrichtungen, Labore, Kanalisation, Forst, Kläranlagen) definiert, für
  die ein spezieller Anspruch gegen den Arbeitgeber aufgrund eines erhöhten beruflichen Risikos besteht. Für andere berufsbedingte Indikationen,
  die hier nicht gelistet sind, kann in der SI-RL eine Kostenübernahme durch die GKV vorgesehen werden.
• Die finanziellen Mittel für die erbrachten Impfleistungen nach der Impfvereinbarung Sachsen – Pflichtleistungen werden von den Krankenkassen
  außerhalb der budgetierten Gesamtvergütung zur Verfügung gestellt. Das gilt auch für Impfungen nach der Impfvereinbarung Sachsen - Sat-
  zungsleistungen und nach den Vereinbarungen über Reiseschutzimpfungen.

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Besondere Hinweise im Zusammenhang mit der Impfvereinbarung Sachsen - Pflichtleistungen

• Die nach dieser Vereinbarung verpflichteten Krankenkassen übernehmen für ihre Versicherten alle als Standard- und Indikationsimpfung defi-
  nierten Schutzimpfungen gemäß der „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen nach § 20 Abs. 1 SGB V“ (SI-RL)
  in der jeweils gültigen Fassung. Die Durchführung der Schutzimpfungen nach der SI-RL orientiert sich an den Empfehlungen der STIKO.
• Von anderen Stellen (z. B. Arbeitgeber) bzw. vom öffentlichen Gesundheitsdienst aufgrund gesetzlicher Vorschriften (z. B. im Rahmen von
  Schuluntersuchungen, Sächsisches Herdbekämpfungsprogramm etc.) durchzuführende Schutzimpfungen haben Vorrang vor der Durchfüh-
  rung von Schutzimpfungen nach dieser Vereinbarung.
• Für die in dieser Vereinbarung geregelten Impfleistungen und Impfstoffe ist eine private Liquidation ausgeschlossen.
• Die Applikation eines Mehrfachimpfstoffes gilt als eine Leistung.
• Jede Impfnummer ist nur einmal pro Tag berechnungsfähig.
• Neben Impfleistungen ist die Abrechnung des Ganzkörperstatus zur Feststellung der Impftauglichkeit ausgeschlossen – siehe Vorstandsbeschluss
  zur Feststellung der Impftauglichkeit (Punkt 3.6 Abrechnungshinweise).
• Schutzimpfungen im Verletzungsfall – siehe entsprechenden Vorstandsbeschluss (Punkt 3.7 Abrechnungshinweise).
• Impfleistungen für Männer durch Gynäkologen – siehe entsprechenden Vorstandsbeschluss (Punkt 3.8 Abrechnungshinweise).
• Impfleistungen für Mütter/Väter durch Kinderärzte – siehe entsprechenden Vorstandsbeschluss zur Behandlung von Erwachsenen durch Fachärz-
  te für Kinder- und Jugendmedizin (Punkt 3.9 Abrechnungshinweise).
• Schutzimpfungen nach dieser Vereinbarung können die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden approbierten Ärzte, welche
  über eine entsprechende Qualifikation zur Erbringung von Impfleistungen verfügen und unter Beachtung des § 1 Abs. 1 bis 5 durchführen.

Besondere Hinweise im Zusammenhang mit der Impfvereinbarung Sachsen - Satzungsleistungen

• Die Vertragspartner dieser Vereinbarung übernehmen die Kosten für die in den jeweiligen Anlagen definierten Impfungen auf Basis der SIKO-
   Empfehlungen.
• Die Verordnung der Impfstoffe für diese mit einem „S“ gekennzeichneten Impfleistungen erfolgt zu Lasten der KV Sachsen (IK-Nr.
   331460748).
• Für die in den oben genannten Vereinbarungen geregelten Impfleistungen und Impfstoffe ist eine private Liquidation ausgeschlossen.

Besondere Hinweise für heilfürsorgeberechtigte Beamte des kommunalen feuerwehrtechnischen Dienstes in Sachsen

Alle Impfstoffe für heilfürsorgeberechtigte Beamte des kommunalen feuerwehrtechnischen Dienstes in Sachsen sind auf dem Arzneiverordnungs-
blatt (Muster 16) patientenkonkret zu Lasten des Kommunalen Versorgungsverbandes zu verordnen und dabei das Feld 8 entsprechend zu
kennzeichnen. Es können alle Pflicht- und Satzungsleistungen nach Anlage A4 (analog PVA) durchgeführt werden. Die Impfungen gegen Hepatitis
B sowie die Kombinationsimpfung gegen Hepatitis A und B werden vom Amtsarzt durchgeführt.

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Besondere Hinweise im Zusammenhang mit Reiseschutzimpfungen

• Bei jeder weiteren Impfung im Rahmen derselben Arzt-Patienten-Begegnung ist die entsprechende Abrechnungsnummer mit dem
   Buchstaben „W“ zu kennzeichnen. Diese Abrechnungsnummern werden jeweils mit einer Pauschale in Höhe von 50 % der entsprechenden
   Abrechnungsnummer vergütet.
• Techniker Krankenkasse: Ist die weitere Impfung im Rahmen derselben Arzt-Patienten-Begegnung eine Auffrischimpfung, so ist die
   entsprechende Abrechnungsnummer mit dem Buchstaben „Y“ zu kennzeichnen. Diese Abrechnungsnummern werden jeweils mit einer
   Pauschale in Höhe von 50 % der entsprechenden Abrechnungsnummer vergütet.
• Die Applikation eines Mehrfachimpfstoffes gilt als eine Leistung.
• Sofern bei einem Patientenkontakt die Indikation für eine Schutzimpfung nach der Impfvereinbarung Sachsen-Pflichtleistungen und gleichzeitig
   nach dieser Vereinbarung vorliegt, hat die Abrechnung der Schutzimpfung nach der Impfvereinbarung Sachsen-Pflichtleistungen zu erfolgen.
• Die Verordnung der Impfstoffe erfolgt auf dem Arzneiverordnungsblatt (Muster 16) auf den Namen des Versicherten zu Lasten der jeweils
   zuständigen Krankenkasse – Eintragung der Ziffer 8 nicht vergessen! Auf diesem Arzneiverordnungsblatt sind nur die jeweiligen Impf-
   stoffe für die vertraglich vereinbarten Impfungen zu verordnen. Ein Bezug über Sprechstundenbedarf (SSB) ist ausgeschlossen.

Hinweise zu den nachfolgenden Tabellen:

Die Heilfürsorgestellen des Polizeiverwaltungsamtes wurden mit „PVA“ abgekürzt.

Ersatzkassen im Sinne der geltenden Verträge sind: BARMER, Techniker Krankenkasse (TK), DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse –
KKH, HEK - Hanseatische Krankenkasse, Handelskrankenkasse (hkk)

Kennzeichnung einer Abrechnungsnummer mit dem Buchstaben A: erste Dosen eines Impfzyklus, bzw. unvollständige Impfserie
Kennzeichnung einer Abrechnungsnummer mit dem Buchstaben B: letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation
Kennzeichnung einer Abrechnungsnummer mit dem Buchstaben R: Auffrischimpfung
Kennzeichnung einer Abrechnungsnummer mit dem Buchstaben S: Satzungsleistung genannter Krankenkassen
Kennzeichnung einer Abrechnungsnummer mit dem Buchstaben W: bei Reiseschutzimpfungen für jede weitere Impfung im Rahmen derselben
Arzt-Patienten-Begegnung. Nur bei TK Kennzeichnung Y für jede weitere Auffrischimpfung im Rahmen derselben Arzt-Patienten-Begegnung.
(dargestellt durch „3“)

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Einfachimpfungen

   Impfung                                                    Indikationen                                           Kassengültigkeit       Abrechnungs-        Verordnung
                                                                                                                                              nummer             Impfstoff
                                                                                                                                                                 zu Lasten
Diphtherie
Standardimpfung    • Grundimmunisierung im 2., 3. und 4. sowie zwischen dem 11. bis 14.                                  alle4), 5)       89100A/B/R           AOK PLUS
                     Lebensmonat
                   • Auffrischung im Alter von 5 bis 6 und 9 bis 17 Lebensjahren
                                                                                                                         alle4), 5)       89101A/B/R           AOK PLUS
Indikationsimpfung • Personen mit fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung oder
                     wenn die letzte Impfung der Grundimmunisierung oder die letzte Auffri-
                     schung länger als 10 Jahre zurückliegt
                   • Alle Personen ab dem 18. Lebensjahr Auffrischung aller 10 Jahre
                   • Bei Erwachsenen nächste fällige Td-Impfung einmalig als Tdap oder bei
                     entsprechender Indikation als Tdap-IPV
FSME
Indikationsimpfung • Personen, die in FSME-Risikogebieten der BRD Zecken exponiert sind                                  alle4), 5)       89102A/B/R           AOK PLUS
                   Risikogebiete in Deutschland sind zur Zeit insbesondere:
                   Bayern (außer dem größten Teil Schwabens und dem westlichen Teil
                   Oberbayerns);
                   Baden-Württemberg;
                   Hessen (Landkreis (LK) Odenwaldkreis, LK Main-Kinzig-Kreis, LK Bergstra-
                   ße, LK Darmstadt-Dieburg, Stadtkreis (SK) Darmstadt, LK Groß-Gerau, LK
                   Offenbach, LK Kinzig, LK Marburg-Biedenkopf);
                   Rheinland-Pfalz (LK Birkenfeld);
                   Saarland (LK Saar-Pfalz-Kreis);
                   Thüringen (SK Jena, SK Gera, LK Saale-Holzland-Kreis, LK Saale-Orla-
                   Kreis, LK Hildburghausen, LK Saalfeld-Rudolstadt, LK Sonneberg, LK Greiz)
                   Sachsen (LK Vogtlandkreis, LK Zwickau, LK Erzgebirgskreis, LK Bautzen)
                   Ergänzungen der Risikogebiete siehe Epidemiologisches Bulletin (www.rki.de
                      Menüpunkt Infektionsschutz)
                   • Alle Versicherten ohne Alterseinschränkung und ohne Beschränkung auf                             IKK classic,        89102S               KV Sachsen
Satzungsimpfung
                     Risikogebiete                                                                                       PVA

                                                                                                                                                                   7
    Die aktuelle Version der Gesamtübersicht Schutzimpfungen finden Sie immer unter www.kvsachsen.de   Mitglieder   Impfen   Gesamtübersicht Schutzimpfungen
Impfung                                                    Indikationen                                           Kassengültigkeit         Abrechnungs-         Verordnung
                                                                                                                                                nummer              Impfstoff
                                                                                                                                                                    zu Lasten
Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
                   • Grundimmunisierung im Alter von 2, 3 und 4 sowie zwischen dem 11. bis                               alle4), 5)         89103A/B              AOK PLUS
Standardimpfung
                     14. Lebensmonat
Indikationsimpfung • für Personen mit anatomischer oder funktioneller Asplenie                                           alle4), 5)         89104A/B              AOK PLUS

Hepatitis A

Indikationsimpfung •      Personen mit einem Sexualverhalten mit hoher Infektionsgefährdung                              alle4), 5)         89105A/B/R            AOK PLUS
                   •      Personen mit häufiger Übertragung von Blutbestandteilen z. B.
                   •      Hämophilie oder Krankheiten der Leber/mit Leberbeteiligung
                   •      Bewohner in psychiatrischen Einrichtungen oder vergleichbaren Fürsorge-
                          einrichtungen für Zerebralgeschädigte oder Verhaltensgestörte
                        • Berufliche Indikationen siehe SI-RL

Satzungsimpfung         • Kinder, Jugendliche und seronegative Erwachsene                                             AOK PLUS,             89105S                KV Sachsen
                                                                                                                     Ersatzkassen7),        ggf. erforderliche
                                                                                                                      IKK classic           Titerbestimmungen
                                                                                                                                            sind vom Versicher-
                                                                                                                                            ten zu zahlen

                        • Seronegative Heilfürsorgeberechtigte und Auffrischungen                                            PVA            89105S1)
Hepatitis B
Standardimpfung    • Grundimmunisierung:                                                                                     alle5)         89106A/B              AOK PLUS
                   • im Alter von 2, 3 und 4 sowie zwischen dem 11. bis. 14. Lebensmonat
                   • aller noch nicht geimpften Jugendlichen bzw. Komplettierung eines unvoll-
                     ständigen Impfschutzes, Impfung im Alter bis 17 Jahren
Indikationsimpfung • Personen, bei denen wegen einer vorbestehenden oder zu erwartenden                                      alle5)         89107A/B/R            AOK PLUS
                     Immundefizienz bzw. -suppression oder wegen einer bevorstehenden Er-                                                   (Hinweise zur
                     krankung ein schwerer Verlauf einer Hepatitis-B-Erkrankung zu erwarten ist,                                            Titerbestimmung
                                                                                                                                            siehe folgende
                     z. B. HIV-Positive, Hepatitis-C-Positive, Dialysepatienten                                                             Seite)

                                                                                                                                                                      8
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Impfung                                                     Indikationen                                           Kassengültigkeit         Abrechnungs-         Verordnung
                                                                                                                                                 nummer              Impfstoff
                                                                                                                                                                     zu Lasten
Hepatitis B        • Personen mit einem erhöhten nichtberuflichen Expositionsrisiko, z.B.                                     alle5)         89107A/B/R            AOK PLUS
                     Kontakt zu HBsAg-Trägern in Familie/Wohngemeinschaft, Sexualverhalten                                                   Impferfolgskontrol-
Indikationsimpfung                                                                                                                           len und ggf.
(Fortsetzung)        mit hohem Infektionsrisiko, i.v. Drogenkonsumenten, Gefängnisinsassen,
                                                                                                                                             erforderliche
                     ggf. Patienten psychiatrischer Einrichtungen                                                                            Auffrischimpfungen
                   • Berufliche Indikationen siehe SI-RL                                                                                     nach Vorgaben der
                                                                                                                                             STIKO
                                                                                                                                             ggf. erforderliche
                                                                                                                                             Titerbestimmungen
                                                                                                                                             sind vom Versicher-
                                                                                                                                             ten zu zahlen
                         • Indikationsimpfung für Dialysepatienten                                                         alle5)            89108A/B/R            AOK PLUS
                         • Seronegative Versicherte über 18 Jahre (Grundimmunisierung)                                 AOK PLUS,             89106S                KV Sachsen
Satzungsimpfung
                                                                                                                      Ersatzkassen7),        ggf. erforderliche
                                                                                                                       IKK classic           Titerbestimmungen
                                                                                                                                             sind vom Versicher-
                                                                                                                                             ten zu zahlen

                         • Seronegative Heilfürsorgeberechtigte und Auffrischungen                                            PVA            89106S1)
Herpes zoster
                   • Versicherte über 50 Jahre                                                                                PVA            99793                 KV Sachsen
Satzungsimpfung
Humane Papillomaviren (HPV)
Standardimpfung    • Mädchen und weibliche Jugendliche von 9 - 14 Jahren, Nachholimpfung                                  alle4), 5)         89110 A/B             AOK PLUS
                     (Grundimmunisierung aller noch nicht Geimpften bzw. Komplettierung einer
                     unvollständigen Impfserie) bis zum vollendeten 18. Lebensjahr möglich
Satzungsimpfung    • Frauen ab vollendetem 18. bis vollendetem 26. Lebensjahr                                         IKK classic, TK, 99791                       KV Sachsen
                                                                                                                           PVA
                                                                                                                     BIG direkt gesund, 99791                      auf Name
                                                                                                                       pronova BKK                                 des Patien-
                                                                                                                                                                   ten
Influenza
                         • Standardimpfung für Personen über 60 Jahre                                                     alle4), 5)         89111                 AOK PLUS
Standardimpfung

                                                                                                                                                                        9
     Die aktuelle Version der Gesamtübersicht Schutzimpfungen finden Sie immer unter www.kvsachsen.de   Mitglieder   Impfen     Gesamtübersicht Schutzimpfungen
Impfung                                                      Indikationen                                            Kassengültigkeit       Abrechnungs-         Verordnung
                                                                                                                                                  nummer              Impfstoff
                                                                                                                                                                      zu Lasten
Influenza          • alle Schwangeren ab 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung                               alle4), 5)       89112                 AOK PLUS
(Fortsetzung)
                     infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon
Indikationsimpfung • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher                                                         Bei der erstmaligen
                                                                                                                                              Influenza-Impfung
                     Gefährdung infolge eines Grundleidens - wie z. B. chronische Krankhei-                                                   von Kindern ist
                     ten der Atmungsorgane (inklusive Asthma und COPD); chronische Herz-                                                      entspr. Fachinfor-
                     Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten; Diabetes und andere Stoffwech-                                                 mation je nach
                     selkrankheiten; Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schü-                                               Alter ggf. die Nr.
                     ben sowie weitere in Schwere vergleichbare chronische neurologische                                                      89112 zweimal zu
                                                                                                                                              dokumentieren.
                     Krankheiten, die zu respiratorischen Einschränkungen führen können; Per-
                     sonen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-
                     zellulärer Restfunktion; HIV-Infektion
                   Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren sollten bei gegebener
                   Indikation mit inaktiviertem Impfstoff geimpft werden.
                   • Bewohner in Alters- oder Pflegeheimen
                   • Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder
                     von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können.
                   • Berufliche Ind.: Personen mit erhöhter Gefährdung, z. B. medizin. Personal,
                     Pers. in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr sowie Pers.,
                     die als mögliche Infektionsquelle für betreute Risikopers. fungieren können;
                     Pers. mit erhöhter Gefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel u. Wild-
                     vögeln.
                   • Kinder ab vollendetem 6. Lebensmonat bis vollendetem 7. Lebensjahr                                   AOK PLUS,           89111S                KV Sachsen
Influenza
                                                                                                                           BARMER,
Satzungsimpfung                                                                                                           Knappschaft
(Influenza nasal siehe
folgende Seite!)       • Für Kinder (ab vollendetem 6. Lebensmonat), Jugendliche und Erwachsene                         IKK classic, TK,
                         bis zum vollendeten 60. Lebensjahr                                                                 KKH

                           • Erwachsene über 50 Jahre bis zum vollendeten 60. Lebensjahr                               AOK PLUS, Hanse-
                                                                                                                       atische Krankenkas-
                                                                                                                           se, BARMER,
                                                                                                                         DAK-Gesundheit,
                                                                                                                                                                       10
       Die aktuelle Version der Gesamtübersicht Schutzimpfungen finden Sie immer unter www.kvsachsen.de   Mitglieder    Impfen   Gesamtübersicht Schutzimpfungen
Impfung                                                      Indikationen                                            Kassengültigkeit       Abrechnungs-        Verordnung
                                                                                                                                                  nummer             Impfstoff
                                                                                                                                                                     zu Lasten
Influenza                  • Erwachsene über 50 Jahre bis zum vollendeten 60. Lebensjahr                                 Knappschaft,         89111S               KV Sachsen
                                                                                                                        Handelskranken-
Satzungsimpfung                                                                                                             kasse
(Fortsetzung)

                           • Alle Heilfürsorgeberechtigten                                                                  PVA
                           • Impfung für Kinder im Alter von 2 bis einschließlich 6 Jahren                               AOK PLUS,            89112S               KV Sachsen
Influenza nasal
                                                                                                                       KKH,
Satzungsimpfung                                                                                                           BARMER,
                                                                                                                         Knappschaft
Masern

Standardimpfung    • Grundimmunisierung mit der ersten Impfdosis zw. dem 11. bis 14. Lebens-                                 alle4), 5)       89113                AOK PLUS
                     monat und Abschluss mit der 2. Impfdosis vor Ende des 2. Lebensjahres
                     vorzugsweise mit MMR- bzw. MMRV-Kombinationsimpfstoff
                   • Bei einer Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung vor dem Impftermin
                     erfolgt die Impfung mit 9 Monaten.
                   • Nach § 11 (2) SI-RL Nachholung von Impfungen und Vervollständigung des
                     Impfschutzes bis vollendetes 18. Lebensjahr
Indikationsimpfung • Einmalige Impfung für nach 1970 geborene ungeimpfte bzw. in der Kindheit                                alle4), 5)       89113                AOK PLUS
                     nur einmal geimpfte Personen über 18 Jahre oder mit unklarem Impfstatus
                     (vorzugsweise mit MMR-Impfstoff)
                   • Berufliche Indikationen (nach 1970 geb.) siehe SI-RL
                   • Alle empfänglichen Personen außerhalb der Indikationen nach STIKO                                    AOK PLUS,           89113S               KV Sachsen
Satzungsimpfung
                     (bedeutet Personen jünger als Geburtsjahr 1958), vorzugsweise MMR-                                  Ersatzkassen7),
                     Impfstoff verwenden                                                                                  IKK classic,
                                                                                                                              PVA
Meningokokken
                           • Grundimmunisierung im 2. Lebensjahr mit konjugiertem Meningokokken-C-                           alle4), 5)       89114                AOK PLUS
Standardimpfung
                             (MenC-) Impfstoff
                           • Nach § 11 (2) SI-RL Vervollständigung des Impfschutzes bis spätestens zum
                             vollendeten 18. Lebensjahr

                                                                                                                                                                      11
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Impfung                                                    Indikationen                                           Kassengültigkeit       Abrechnungs-         Verordnung
                                                                                                                                              nummer              Impfstoff
                                                                                                                                                                  zu Lasten
                   • Indikationsimpfung gegen die Serogruppen A, C, W, Y und/oder B, sofern                              alle4), 5)       89115A/B/R            AOK PLUS
Meningokokken
(Fortsetzung)        die verfügbaren Impfstoffe für die Altersgruppe zugelassen, für gesundheit-
                     lich Gefährdete: Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten
Indikationsimpfung
                     mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion, insbesondere Komplement-/ Pro-
                     perdindefekte, Eculizumab-Therapie (monoklonaler Antikörper gegen die
                     terminale Komplementkomponente C5), Hypogammaglobulinämie, Asplenie
                   • Berufliche Indikationen siehe SI-RL (z. B. Entwicklungshelfer)
Satzungsimpfung    • Säuglinge ab dem 3. Lebensmonat (Serogruppe C)                                                   AOK PLUS,           89114S                KV Sachsen
                                                                                                                     Ersatzkassen7),
                                                                                                                      IKK classic,
                                                                                                                      Knappschaft

                        • Säuglinge, Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr                        IKK classic,
                          (Serogruppen A, C, W–135, Y)                                                                Knappschaft

                        • Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Serogruppe C)                                  PVA
                        • Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (Serogruppe B)                                  PVA4)            89114Z                KV Sachsen
Pertussis          zur Zeit kein Impfstoff verfügbar
Standardimpfung    • Grundimmunisierung im Alter von 2, 3, und 4 sowie zwischen dem 11. bis                              alle4), 5)       89116A/B/R            AOK PLUS
                     14. Lebensmonat                                                                                                      zur Zeit kein Impf-
                                                                                                                                          stoff verfügbar =>
                   • Auffrischimpfungen erfolgen im Alter von 5 bis 6 Lebensjahren und 9 bis 17                                           Abrechnungsnr. der
                     Lebensjahren                                                                                                         Mehrfachimpfung
                   • Auffrischung im Vorschulalter kann als Kombinationsimpfung (Diphtherie-                                              nutzen (S. 17 ff.)
                     Tetanus-Pertussis) erfolgen; Auffrischungen zw. 9 und 17 Jahren mit Kom-
                     binationsimpfung Diphtherie-Tetanus-Pertussis- Poliomyelitis.
                   • Erwachsene sollen einmalig die nächste Td-Impfung als Tdap erhalten
Indikationsimpfung
                   Sofern in den letzten 10 Jahren keine Pertussisimpfung stattgefunden hat,                             alle4), 5)       89117A/B              AOK PLUS
                   sollen:                                                                                                                zur Zeit kein Impf-
                                                                                                                                          stoff verfügbar =>
                   • Frauen im gebärfähigen Alter,
                                                                                                                                          Abrechnungsnr. der
                   • enge Haushaltskontaktpersonen (Eltern, Geschwister) und Betreuer (z. B.                                              Mehrfachimpfung
                     Tagesmütter, Babysitter, ggf. Großeltern) möglichst vier Wochen vor Geburt                                           nutzen (S. 17 ff.)
                                                                                                                                                                   12
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Impfung                                                    Indikationen                                           Kassengültigkeit       Abrechnungs-         Verordnung
                                                                                                                                              nummer              Impfstoff
                                                                                                                                                                  zu Lasten
                     des Kindes eine Dosis Pertussis-Impfstoff erhalten.                                                 alle4), 5)       89117A/B              AOK PLUS
Pertussis                                                                                                                                 zur Zeit kein Impf-
                   Erfolgte die Impfung nicht vor der Konzeption, sollte die Mutter bevorzugt in
Indikationsimpfung den ersten Tagen nach der Geburt des Kindes geimpft werden.                                                            stoff verfügbar =>
(Fortsetzung)                                                                                                                             Abrechnungsnr. der
                   • Berufliche Indikationen siehe SI-RL (z. B. Personal im Gesundheitsdienst, in                                         Mehrfachimpfung
                     Gemeinschaftseinrichtungen)                                                                                          nutzen (S. 17 ff.)
                   • Auffrischungsimpfung aller 10 Jahre für alle Personen (Kombinationsimpf-                         AOK PLUS,           89116S                KV Sachsen
Satzungsimpfung
                     stoffe Tdap, ggf. TdapIPV verwenden, Mindestabstand zur Td-                                     Ersatzkassen7),      zur Zeit kein Impf-
                     Grundimmunisierung bzw. zur letzten Td- Auffrischung – 1 Monat)                                IKK classic, PVA      stoff verfügbar =>
                                                                                                                                          Abrechnungsnr. der
                                                                                                                                          Mehrfachimpfung
                                                                                                                                          nutzen (S. 17 ff.)
Pneumokokken
Standardimpfung    • Grundimmunisierung reif geborener Säuglinge Impfung im Alter von 2 und                              alle4), 5)       89118A/B              AOK PLUS
                      4 sowie im Alter von 11 bis 14 Monaten. Frühgeborene erhalten eine zusätz-
                      liche Impfstoffdosis im Alter von 3 Monaten, d. h. insgesamt 4 Dosen.
                   • Personen über 60 Jahre (Impfung mit dem 23-valenten Polysaccharid-                                  alle4), 5)       89119/89119R
                      Impfstoff [PPSV23], ggf. Wiederholungsimpfungen mit PPSV23 im Ab-                                                                         AOK PLUS
                      stand von mind. 6 Jahren nach indiv. Indikationsstellung)2)
Indikationsimpfung
                    Indikationsimpfung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter                               alle
                                                                                                                              4), 5)      89120                 AOK PLUS
                    gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit:
                   • Angeborene oder erworbene Immundefekte bzw. Immunsuppression, wie
                      z. B.: T-Zell-Defizienz bzw. gestörte T-Zell-Funktion; B-Zell- oder Antikör-
                      perdefizienz (z. B. Hypogammaglobulinämie); Defizienz oder Funktionsstö-
                      rung von myeloischen Zellen (z. B. Neutropenie, chronische Granulomatose,
                      Leukozytenadhäsionsdefekte, Signaltransdutionsdefekte); Komplement- und
                      Properdindefekt; funktioneller Hyposplenismus (z. B. bei Sichelzellenanä-
                      mie), Splenektomie oder anatomische Asplenie; neoplastische Krankheiten;
                      HIV-Infektion; nach Knochenmarktransplantation; immunsuppressive The-
                      rapie (z. B. wegen Organtransplantation oder Autoimmunerkrankung); Im-
                      mundefizienz bei chronischem Nierenversagen, nephrotischem Syndrom
                      oder chronischer chronischer Leberinsuffizienz
                          Sequenzielle Impfung (Impfung mit dem 13-valenten Konjugat-Impfstoff
                          (PCV13) gefolgt von PPSV23 nach 6 – 12 Monaten. PPSV23 wird für
                                                                                                                                                                   13
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Impfung                                                    Indikationen                                           Kassengültigkeit       Abrechnungs-       Verordnung
                                                                                                                                              nummer            Impfstoff
                                                                                                                                                                zu Lasten
                               Kinder unter 2 Jahren nicht empfohlen

Pneumokokken       • Sonstige chron. Krankheiten, wie z. B.: chron. Erkrankungen des Herzens                             alle4), 5)       89120                AOK PLUS
                     oder der Atmungsorgane (z. B. Asthma, Lungenemphysem, COPD); Stoff-
Indikationsimpfung   wechselkrankheiten, z. B. mit oralen Medikamenten oder Insulin behandelter
(Fortsetzung )
                     Diabetes mellitus; neurologische Krankheiten, z. B. Zerebralparesen oder
                     Anfallsleiden
                        Personen ab dem Alter von 16 Jahren erhalten eine Impfung mit
                        PPSV23. Personen im Alter von 2 – 15 Jahren erhalten eine sequenzielle
                        Impfung.
                   • Anatomische und Fremdkörper-assoziierte Risiken für Pneumokokkenme-
                     ningitis, wie z. B. Liquorfistel, Cochlea-Implantat
                        Sequenzielle Impfung (Impfung mit dem 13-valenten Konjugat-Impfstoff
                        (PCV13) gefolgt von PPSV23 nach 6 – 12 Monaten. PPSV23 wird für
                        Kinder unter 2 Jahren nicht empfohlen.)
                   • Berufliche Indikationen siehe SI-RL
                   Aufgrund der begrenzten Dauer des Impfschutzes soll die Impfung mit                                   alle4), 5)       89120R               AOK PLUS
                   PPSV23 in allen Risikogruppen mit einem Mindestabstand von 6 Jahren
                   wiederholt werden.
Poliomyelitis
                   • Grundimmunisierung im 2., 3.,4. sowie zw. dem 11. bis 14. Lebensmonat                               alle
                                                                                                                              4), 5)      89121A/B/R           AOK PLUS
Standardimpfung
                   • Auffrischung im Alter von 9 bis 17 Lebensjahren

                                                                                                                                                                  14
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Impfung                                                    Indikationen                                           Kassengültigkeit       Abrechnungs-         Verordnung
                                                                                                                                              nummer              Impfstoff
                                                                                                                                                                  zu Lasten
                                                                                                                         alle4), 5)       89122A/B/R            AOK PLUS
Indikationsimpfung • Alle Personen ohne einmalige Auffrischung
                   • Personen mit fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung (Erwach-
                     sene, die im Säuglings- und Kleinkindalter eine vollständige Grundimmuni-
                     sierung und im Jugendalter oder später mindestens eine Auffrischung erhal-
                     ten haben, gelten als vollständig immunisiert)2)
                   • Reisende in Regionen mit Infektionsrisiko (aktuelle epidemiologische
                     Situation, insbesondere Meldungen der WHO beachten)
                   • Aussiedler, Flüchtlinge und Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünf-
                     ten leben, Personal in diesen Einrichtungen
                   • Berufliche Indikationen siehe Aussagen in der SI-RL (z. B. med. Personal
                     mit engem Kontakt zu Erkrankten)
                   • Auffrischungsimpfung aller 10 Jahre für alle Personen (Kombinationsimpf-                       AOK PLUS, IKK         89121S                KV Sachsen
Poliomyelitis
(Fortsetzung)        stoffe TdIPV, TdapIPV bevorzugen)                                                              classic, Ersatzkas-
                                                                                                                        sen7), PVA
Satzungsimpfung
Röteln             zur Zeit kein Impfstoff verfügbar
Standardimpfung    • Grundimmunisierung beginnend mit der ersten Impfdosis im Alter zwischen
                     dem 11. bis 14. Lebensmonat und Abschluss mit der 2. Impfdosis vor Ende
                     des 2. Lebensjahres vorzugsweise mit einem MMR- bzw. MMRV-
                                                                                                                                          89123
                     Kombinationsimpfstoff                                                                                                zur Zeit kein Impf-
                   • Nach § 11 (2) SI-RL Nachholung von Impfungen und Vervollständigung des                                   4), 5       stoff verfügbar =>
                                                                                                                          alle                                  AOK PLUS
                     Impfschutzes bis zum vollendeten 18. Lebensjahr                                                                      Abrechnungsnr. der
                                                                                                                                          Mehrfachimpfung
Indikationsimpfung • Frauen im gebärfähigen Alter: zweimalige Impfung für Ungeimpfte oder                                                 nutzen (S. 19 f.)
                     Frauen mit unklarem Impfstatus, einmalige Impfung für einmal geimpfte
                     Frauen (ggf. MMR-Impfstoff)
                   • Berufliche Indikationen siehe SI-RL
                   • Alle empfänglichen Personen außerhalb der Indikationen nach STIKO,                               AOK PLUS,           89123S                KV Sachsen
Satzungsimpfung
                     vorzugsweise MMR verwenden                                                                      Ersatzkassen7),
                                                                                                                    IKK classic, PVA
Rotaviren
Standardimpfung         • Grundimmunisierung im Alter von 2 und 3 (ggf. 4) Monaten nach jeweiliger                       alle4), 5)       89127A/B              AOK PLUS
                          Fachinformation
                                                                                                                                                                   15
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Impfung                                                    Indikationen                                           Kassengültigkeit       Abrechnungs-       Verordnung
                                                                                                                                              nummer            Impfstoff
                                                                                                                                                                zu Lasten
Tetanus
                   • Grundimmunisierung im 2., 3., 4. und zwischen dem 11. bis 14. Lebensmo-                             alle4), 5)       89124A/B/R           AOK PLUS
Standardimpfung
                     nat
                   • Auffrischung im Alter von 5 bis 6 und 9 bis 17 Lebensjahren
                   • Alle Personen Auffrischung aller 10 Jahre (vorzugsweise Kombinationsimp-
                     fung Td oder Tdap)
                                                                                                                         alle4), 5)       89124A/B/R           AOK PLUS
Indikationsimpfung • Personen mit fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung oder
                     letzte Auffrischung liegt länger als 10 Jahre zurück
                   • Alle Erwachsenen sollen nächste fällige Td-Impfung einmalig als Tdap (bei
                     entsprechender Indikation als Tdap-IPV) –Kombinationsimpfung erhalten
Varizellen
Standardimpfung    • Grundimmunisierung beginnend mit der ersten Impfdosis im Alter zwischen                             alle4), 5)       89125A/B             AOK PLUS
                     dem 11. bis 14. Lebensmonat und Abschluss mit der 2. Impfdosis vor Ende
                     des 2. Lebensjahres
                   • Nachimpfung nur einmal geimpfter Kinder und Jugendlicher bis zum voll-
                     endeten 18. Lebensjahr
Indikationsimpfung • Indikationsimpfung mit einem monovalenten Impfstoff für                                             alle4), 5)       89126A/B             AOK PLUS
                         1. Seronegative Frauen mit Kinderwunsch
                         2. Seronegative Patienten vor geplanter immunsuppressiver Therapie
                            oder Organtransplantation
                         3. Seronegative Patienten unter immunsuppressiver Therapie (Hinweise
                            – Sonderdruck Epid. Bull. 11/2005 beachten)
                         4. Empfängliche Patienten mit schwerer Neurodermitis
                         5. Empfängliche Patienten mit engem Kontakt zu den unter Punkt 2. bis
                            4. genannten
                   • Berufliche Indikationen siehe Aussagen in der SI-RL (z. B. seronegatives
                     Personal im Gesundheitsdienst)

                                                                                                                                                                  16
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Mehrfachimpfungen
  (abrechenbar, wenn alle Einzelimpfungen abrechnungsfähig wären)

   Impfung                                                  Indikationen                                          Kassengültigkeit         Abrechnungs-         Verordnung
                                                                                                                                             nummer              Impfstoff
                                                                                                                                                                 zu Lasten
Diphtherie, Tetanus (DT) – zur Zeit kein Impfstoff verfügbar
                     • Grundimmunisierung im Alter von 2, 3 und 4 sowie zwischen dem 11.                              alle4), 5)         89200A/B              AOK PLUS
Standardimpfung                                                                                                                          zur Zeit kein Impf-
                       bis 14. Lebensmonat (DT)
                                                                                                                                         stoff verfügbar

Diphtherie, Tetanus (Td)
                     • Auffrischung im Alter von 5 bis 6 und 9 bis 17 Lebensjahren                                    alle4), 5)         89201A/B/R            AOK PLUS
Standardimpfung
                     • Personen mit fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung
                     • Alle Personen ab 18. Lebensjahr Auffrischung aller 10 Jahre
                     • Erwachsene - nächste fällige Td-Impfung einmalig als Tdap
Haemophilus influenzae Typ b, Hepatitis B (Hib-HB) – zur Zeit kein Impfstoff verfügbar
                    • Grundimmunisierung im Alter von 2, 3 und 4 sowie zwischen dem 11.                               alle
                                                                                                                           4), 5)        89203A/B              AOK PLUS
Standardimpfung                                                                                                                          zur Zeit kein Impf-
                      bis 14. Lebensmonat
                                                                                                                                         stoff verfügbar

Hepatitis A, Hepatitis B (HA-HB)
Indikationsimpfung • Nur bei Vorliegen der Indikationen für eine Hepatitis A- und eine                                 alle5)            89202A/B              AOK PLUS
                         Hepatitis B-Impfung
Satzungsimpfung        • Kinder, Jugendliche und seronegative Erwachsene (Grundimmunisie-                          AOK PLUS,             89202S                KV Sachsen
                         rung)                                                                                    Ersatzkassen7),        ggf. erforderliche
                                                                                                                   IKK classic           Titerbestimmun-
                                                                                                                                         gen sind vom
                                                                                                                                         Versicherten zu
                                                                                                                                         zahlen

                         • Seronegative Heilfürsorgeberechtigte und Auffrischungen                                     PVA               89202S1)
Diphtherie, Pertussis, Tetanus (DTaP)
                       • Grundimmunisierung im Alter von 2, 3 und 4 sowie zwischen dem 11.                            alle4), 5)         89300A/B              AOK PLUS
Standardimpfung
                         bis 14. Lebensmonat

                                                                                                                                                                    17
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Impfung                                                  Indikationen                                           Kassengültigkeit        Abrechnungs-         Verordnung
                                                                                                                                             nummer              Impfstoff
                                                                                                                                                                 zu Lasten
Diphtherie, Pertussis, Tetanus (Tdap)
                       • Auffrischung im Alter von 5 bis 6 und 9 bis 17 Lebensjahren                                   alle4), 5)        89303              AOK PLUS
Standardimpfung
                       • Erw. sollen einmalig die nächste Td-Impf. als Tdap erhalten                                                     89303R
                                                                                                                       alle4), 5)        89303R             AOK PLUS
Indikationsimpfung • Sofern in den letzten 10 Jahren keine Pertussisimpfung stattgefunden
                         hat, sollen Frauen mit Kinderwunsch präkonzeptionell; enge Haus-
                         haltskontaktpersonen (Eltern, Geschwister), Betreuer (z. B. Tagesmüt-
                         ter, Babysitter, ggf. Großeltern) möglichst vier Wochen vor Geburt des
                         Kindes eine Dosis Pertussis-Impfstoff erhalten. Erfolgt die Impfung
                         nicht vor der Konzeption, sollte die Mutter bevorzugt in den ersten
                         Tagen nach der Geburt des Kindes geimpft werden.
                       • Auffrischungsimpfung aller 10 Jahre für alle Personen                                      AOK PLUS,            89303S             KV Sachsen
Satzungsimpfung
                                                                                                                   Ersatzkassen7),
                                                                                                                  IKK classic, PVA
Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis (Td-IPV)
Standardimpfung       • Auffrischung im Alter von 9 bis 17 Lebensjahren                                                alle4), 5)        89302              AOK PLUS
                      • Alle Personen ohne einmalige Auffrischimpfung                                                                    89302R
                      • Personen mit fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung
                        (Erwachsene, die im Säuglings- und Kleinkindalter eine vollständige
                        Grundimmunisierung und im Jugendalter oder
                      • später mindestens eine Auffrischung erhalten haben, gelten als voll-
                        ständig immunisiert)
                      • Auffrischung für Reisende in Regionen mit Infektionsrisiko (aktuelle
                        epidemiologische Situation, insbesondere Meldungen der WHO beachten)
                      • Auffrischung für Aussiedler, Flüchtlinge und Asylbewerber, die in
                        Gemeinschaftsunterkünften leben, bei der Einreise aus Gebieten mit
                        Polio-Risiko
                      • Auffrischungsimpfung aller 10 Jahre für alle Personen                                       AOK PLUS,            89302S             KV Sachsen
Satzungsimpfung
                                                                                                                   Ersatzkassen7),
                                                                                                                       PVA,
                                                                                                                    Knappschaft

                                                                                                                                                                   18
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Impfung                                                  Indikationen                                           Kassengültigkeit        Abrechnungs-         Verordnung
                                                                                                                                             nummer              Impfstoff
                                                                                                                                                                 zu Lasten
Masern, Mumps, Röteln (MMR)
Standardimpfung    • Immunisierung beginnend mit der ersten Impfdosis zwischen dem 11.                                 alle4), 5)        89301A/B           AOK PLUS
                     bis 14. Lebensmonat und Abschluss mit der 2. Impfdosis vor Ende des
                     2. Lebensjahres vorzugsweise mit einem MMR bzw. MMRV-
                     Kombinationsimpfstoff
                   • Bei einer Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung vor dem oben
                     genannten Impftermin kann die Impfung ab einem Alter von 9 Mona-
                     ten erfolgen.
                   • Nach § 11 (2) SI-RL Nachholung von Impfungen und Vervollständi-
                     gung des Impfschutzes bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
                   • Nach 1970 geborene Personen ab 18 Jahre, die ungeimpft sind, in der
                     Kindheit nur einmal geimpft wurden oder einen unklaren Impfstatus
                     haben (einmalige Impfung)
                                                                                                                       alle4), 5)        89301A/B           AOK PLUS
Indikationsimpfung • Zweimalige Impfung für ungeimpfte Frauen oder Frauen mit unklarem
                     Impfstatus im gebärfähigen Alter.
                   • Einmal geimpfte Frauen im gebärfähigen Alter erhalten einmalig eine
                     Impfung.
                   • Berufliche Indikationen (nach 1970 geb.) siehe Aussagen in der SI-RL
Satzungsimpfung    • Alle empfänglichen Personen außerhalb der Indikationen der STIKO                               AOK PLUS,            89301S             KV Sachsen
                     (bedeutet Personen jünger als Geburtsjahr 1958)                                               Ersatzkassen7),
                                                                                                                  IKK classic, PVA
Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis (Tdap-IPV)
Standardimpfung        • Auffrischung im Alter von 9 bis 17 Lebensjahren                                               alle4), 5)        89400              AOK PLUS
                       • einmalige Impfung nach Vollendung des 18. Lebensjahres , wenn                                                   89400R
                         gleichzeitig die Indikation für die Pertussis-Impfung und die Polio-
                         Impfung vorliegt.
                       • Personen mit fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung
                         (Erwachsene, die im Säuglings- und Kleinkindalter eine vollständige
                         Grundimmunisierung und im Jugendalter oder später mindestens eine
                         Auffrischung erhalten haben, gelten als vollständig immunisiert)

                                                                                                                                                                   19
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Impfung                                                  Indikationen                                           Kassengültigkeit        Abrechnungs-      Verordnung
                                                                                                                                              nummer           Impfstoff
                                                                                                                                                               zu Lasten
Diphtherie, Pertussis, • Auffrischungsimpfung aller 10 Jahre für alle Personen                                       AOK PLUS,            89400S             KV Sachsen
Tetanus, Poliomyelitis                                                                                              Ersatzkassen7),
(Tdap-IPV)                                                                                                         IKK classic, PVA,
(Fortsetzung)
                                                                                                                     Knappschaft
Satzungsimpfung
Masern, Mumps, Röteln,Varizellen (MMRV)
                   • Immunisierung beginnend mit der ersten Impfdosis zwischen dem 11.                                  alle4), 5)        89401A/B           AOK PLUS
Standardimpfung
                     bis 14. Lebensmonat und Abschluss mit der 2. Impfdosis vor Ende des
                     2. Lebensjahres. Bei der ersten Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln
                     und Varizellen sollte bis zum Vorliegen weiterer Daten die getrennte
                     Gabe der MMR-Impfung einerseits und der Varizellen-Impfung ande-
                     rerseits bevorzugt werden. Die zweite Impfung gegen MMRV kann
                     dann bevorzugt mit einem MMRV-Kombinationsimpfstoff erfolgen
                     (Epidemiologisches Bulletin Nr. 38 vom 26.09.2011, S. 352).
                   • Bei einer Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung vor dem Impf-
                     termin erfolgt die Impfung mit 9 Monaten.
                   • Nach § 11 (2) SI-RL Vervollständigung des Impfschutzes bis spätes-
                     tens zum vollendeten 18. Lebensjahr

Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae-b (DTaP-IPV-Hib)
Standardimpfung        • Grundimmunisierung im Alter von 2, 3 und 4 sowie zwischen dem 11.                              alle4), 5)        89500A/B           AOK PLUS
                         bis 14. Lebensmonat
                         (Zulassung in der Regel nur bis zum 36. Lebensmonat)
Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae-b, Hepatitis B (DTaP-IPV-Hib-HB)
                       • Grundimmunisierung im Alter von 2, 3 und 4 sowie zwischen dem 11.        alle
                                                                                                      4), 5)                              89600A/B           AOK PLUS
Standardimpfung
                         bis 14. Lebensmonat (Zulassung in der Regel nur bis zum 36. Lebens-
                         monat)

                                                                                                                                                                  20
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Reiseschutzimpfungen

Erstattung von:      BIG direkt gesund, TK, Knappschaft, pronova BKK
Verordnung:          zu Lasten der jeweiligen Kasse auf Name des Patienten. Das Rezept ist außer bei Verordnungen zu Lasten der TK als zuzah-
                     lungsfrei zu kennzeichnen, da es sich um Vorsorgeleistungen handelt (§ 61 i. V. mit § 20 i SGB V).
Impfung                Indikationen                                                                                 Abrechnungsnummer
Cholera                STIKO/SIKO: Aufenthalte in Infektionsgebieten, speziell unter mangelhaften Hygienebe-        998113) zusätzlich bei TK 998006)
                       dingungen z. B. in Flüchtlingslagern oder bei Naturkatastrophen
FSME                   Zeckenexposition in FSME-Risikogebieten außerhalb Deutschlands                               998073)
Gelbfieber             STIKO/SIKO: Hinweise der WHO zu Gelbfieberinfektionsgebieten sind zu beachten;               998123) zusätzlich bei TK 998006)
(in anerkannter        entsprechend den Impfanforderungen der Ziel- oder Transitländer, sowie vor Aufenthalt in
Gelbfieberimpfstelle) bekannten Endemiegebieten im tropischen Afrika und in Südamerika.
Hepatitis A            Schutzimpfung auf Grund von nicht beruflich bedingten Auslandsreisen, Reisende in Regio- 998053)
                       nen mit hoher HA-Prävalenz (Titerbestimmung nur bei Personen erforderlich, die länger in
                       Endemiegebieten gelebt haben oder in Familien aus Endemiegebieten aufgewachsen sind
                       oder vor 1950 geboren wurden).
Hepatitis B            Schutzimpfung auf Grund von nicht beruflich bedingten Auslandsreisen                         998063)
                       Reisende in Regionen mit hoher HB-Prävalenz, bei Langzeitaufenthalten mit engen Kontakt
                       zu Einheimischen
Japanische             Risiko-Reisende mit längeren Aufenthalten in ländlichen Endemiegebieten (SO-Asien).          99813 Nur für Versicherte der
Enzephalitis                                                                                                        pronova BKK und Knappschaft
Malariaprophylaxe Beratung und Verordnung                                                                           99802 Nicht für Versicherte der
                       STIKO/ SIKO in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes                       pronova BKK
Meningokokken          STIKO/   SIKO  in Verbindung  mit den Reisehinweisen  des  Auswärtigen  Amtes                998083) BIG direkt gesund und
                       Schutzimpfung auf Grund von nicht beruflich bedingten Auslandsreisen                         pronova BKK übernehmen auch
                       Impfung mit Meningokokkenimpfstoffen gegen die Serogruppen A,C,W-135,Y                       Serogruppe B
Tollwut                Reisende  in Regionen mit  hoher Tollwutgefährdung  (z. B. durch streunende Hunde)                3)
                                                                                                                    99809 zusätzlich bei TK 998006)
Typhus                 Vor Reisen in Endemiegebiete                                                                 998103) zusätzlich bei TK 998006)
Hepatitis A, Hepati- Schutzimpfung auf Grund von nicht beruflich bedingten Auslandsreisen in Regionen mit           998253)
tis B (HA-HB)          hoher HA-HB-Prävalenz bei längerfristigem Aufenthalt
Hepatitis A, Typhus Bei Reisen in Endemiegebiete, in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen              998263) zusätzlich bei TK 998006)
                       Amtes

                                                                                                                                                           21
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Kennzeichnung A: erste Dosen eines Impfzyklus, bzw. unvollständige Impfserie                Kennzeichnung R: Auffrischimpfung
Kennzeichnung B: letzte Dosis eines Impfzyklus nach Fachinformation                         Kennzeichnung S: Satzungsleistung genannter Krankenkassen

Die Heilfürsorgestellen des Polizeiverwaltungsamtes wurden mit „PVA“ abgekürzt.
1)
   Incl. der Kosten für die entsprechende Antikörperbestimmung, gesonderte Abrechnung über KVS gemäß EBM
2)
   Keine routinemäßige Auffrischung gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie
3)
   Kennzeichnung W für jede weitere Impfung im Rahmen derselben Arzt-Patienten-Begegnung. Nur bei TK Kennzeichnung Y für jede weitere Auffrischimpfung im Rahmen
   derselben Arzt-Patienten-Begegnung.
4)
   Inklusive der heilfürsorgeberechtigten Beamten des kommunalen feuerwehrtechnischen Dienstes in Sachsen. Alle Impfstoffe sind patientenkonkret zu Lasten des Kommunalen
   Versorgungsverbandes zu verordnen. Die Schutzimpfungen gegen Hepatitis B sowie die Kombinationsimpfung gegen Hepatitis A und B werden vom Amtsarzt durchgeführt.
5)
   Inklusive der Polizei Sachsen (Hepatitis-Titerbestimmungen über EBM)
6)
   Für TK-Versicherte: Beratungshonorar für den besonderen Aufwand für die Beratung zu den Reiseimpfungen nach GO-Nrn. 99809 bis 99812 (Cholera, Gelbfieber, Tollwut,
   Typhus) und 99826 (Typhus/Hepatitis A). Bei erfolgter Impfung ist die GO-Nr. 99800 abrechnungsfähig.
7)
   Die vertraglichen Regelungen gelten für folgende Ersatzkassen: BARMER, Techniker Krankenkasse (TK), DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse – KKH, HEK -
   Hanseatische Krankenkasse, Handelskrankenkasse (hkk)

                                                                                                                                                                       22
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Änderungsverzeichnis
 Stand             Änderung        Inhalt                                                                                      Krankenkasse     GOP             Seite

 01.01.2017        Streichung      Satzungsleistung Pneumokokken                                                               IKK classic      89120S          14
                   Streichung      Reiseschutzimpfungen                                                                        Deutsche BKK                     21

 20.05.2017        Streichung      Pflichtleistung Influenza nasal                                                             Alle Kassen      89112N          10
                   Aufnahme        Pflichtleistung Pneumokokken: Wiederholungsimpfung für über 60-Jährige                      Alle Kassen      89119R          13
                   Inhaltliche     Pflichtleistung Pneumokokken: Standardimpfung für über 60-Jährige nur mit PPSV23            Alle Kassen      89119           13 f.
                   Änderungen      Indikationsimpfung ggf. sequenziell                                                                          89120
                   Redaktionelle   Pflichtleistung MMR                                                                         Alle Kassen      89301A/B        19
                   Änderung

 14.08.2017        Redaktionelle   Pflichtleistung Pertussis                                                                   Alle Kassen      89116A/B/R      12 f.
                   Änderung                                                                                                                     89117A/B
                   Redaktionelle   Pflichtleistung Röteln                                                                      Alle Kassen      89123           15
                   Änderung
                   Redaktionelle   Pflichtleistung Diphtherie, Tetanus (DT)                                                    Alle Kassen      89200A/B        17
                   Änderung
                   Redaktionelle   Pflichtleistung Haemophilus influenzae Typ b, Hepatitis B (Hib-HB)                          Alle Kassen      89203A/B        17
                   Änderung

 01.01.2018        Streichung      Satzungsleistung Influenza nasal                                                            IKK classic      89112S          11
                   Streichung      Satzungsleistung Herpes zoster.                                                             IKK classic      99793           9

 01.04.2018        Erweiterung     Satzungsleistung Meningokokken auf die Serogruppen A, C, W–135, Y                           Knappschaft      89114S          12

 01.05:2018        Erweiterung     FSME Risikogebiete in Sachsen (LK Zwickau, LK Erzgebirgskreis, LK Bautzen)                  Alle Kassen      89102A/B/R      7

                                                                                                                                                                        23
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