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Das eRezept DEZEMBER 2021
Inhalt 3 Vorbemerkung 4 In drei Schritten zum eRezept 7 Technische Voraussetzungen 8 Was ist außerdem neu am eRezept? 9 Ausnahmen von der eRezept-Pflicht 10 Wie geht es weiter? 11 Hinweise für Patient*innen 12 Häufige Fragen und Antworten 14 Glossar 16 Beratungsteams 17 Impressum
Vorbemerkung Die gesetzlichen Vorgaben sind klar: Ab dem 1. Januar 2022 müssen Ärzt*innen und Patient*innen das eRezept bei der Ver- ordnung von verordnungsfähigen apothekenpflichtigen Arznei- mitteln über die gesetzliche Krankenversicherung nutzen. Doch technische Schwierigkeiten während der Testphase haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) dazu bewogen, in einer Richtlinie eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2022 festzu- legen. In dieser Zeit können Ärzt*innen weiterhin das Muster 16 („rosa Rezept“) verwenden, wenn das Ausstellen von eRezepten technisch nicht möglich ist. Mit der digitalen Ausstellung von Verordnungen wird eine weitere Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI) eingeführt. Mit dem eRezept sind verschiedene Vorteile ver- bunden: Die Arzneimitteltherapiesicherheit wird erhöht, Fäl- schungen von Arzneimittel-Rezepten schwieriger. Formfeh- ler bei der Ausstellung können direkt erkannt und korrigiert werden. Rückfragen zwischen Arzt und Apothekerin werden dadurch seltener. Perspektivisch werden außerdem die tech- nischen Voraussetzungen geschaffen, um Mehrfachverord- nungen auszustellen. Die KBV geht zurzeit davon aus, dass die erforderlichen Prozesse und Komponenten für das eRezept Mitte 2022 flä- chendeckend zur Verfügung stehen werden. Ärztinnen und Ärzte sollte sich daher schnellstmöglich um die notwendi- gen technischen Komponenten für ihre Praxis kümmern. Voraussichtlich ab dem 1. Juli 2022 müssen dann die meis- ten Arzneimittel (siehe Tabelle Seite 10) digital verordnet werden. KVBW Das eRezept Dezember 2021 3
In drei Schritten zum eRezept Das eRezept wird direkt im PVS ausgestellt. Drei Schritte führen zur erfolgreichen Verordnung. Abbildung 1: Aus der Praxis direkt in die Apotheke: Der Weg des digitalen Rezeptes Ärztin / Arzt 1 Verordnung mit PVS Speicherung der eRezept-Daten auf TI-Server 2 Token- Ausdruck 3b Apotheke ruft eRezept- 3a Abruf eRezept mit eRezept-App Daten ab Arznei- Patient erlaubt mittel Apotheke Zugriff Abgabe auf eRezept- Daten Patientin / Patient
1. Eingabe der Daten Cave: Das Stylesheet kann nicht ausgedruckt und auch nicht von einer Apotheke beliefert werden. Die Verordnung wird wie gewohnt mit der Verord- nungssoftware erstellt. Das Stylesheet wird dort als Rezept- Vorschau angezeigt. Abbildung 2: Beispiel eines ausgefüllten Stylesheets 2. Unterschrift 3. Weiterleitung der eRezept-Daten an die Patient*innen Das eRezept wird mit Hilfe des elektronischen Heilbe- rufsausweises (eHBA) mit einer qualifizierten elektronischen a Patient nutzt die eRezept-App: Hat sich der Patient in Signatur (QES) versehen und abgeschickt. Die Verordnung seiner eRezept-App bereits authentifiziert, ist das Ausstel- wird nun automatisch auf den TI-Server geladen. len des eRezepts hier beendet. Der Patient ruft selbst- ständig die Daten vom TI-Server mit Hilfe der Gematik eRezept-App ab. Weitere Informationen dazu vergleiche Kapitel „Hinweise für Patient*innen“ auf Seite 11. b Patientin ohne eRezept-App: Eine Patientin, die die App nicht nutzt, benötigt einen Token-Ausdruck, um ihre Arzneimittel in der Apotheke zu erhalten. Der Ausdruck wird nicht von Hand unterschrieben! KVBW Das eRezept Dezember 2021 5
Abbildung 3: Beispiel für einen Token-Ausdruck è Bei technischen Problemen der eRezept-Ausstellung wenden Sie sich bitte an Ihren PVS-Hersteller. 6
Technische Voraussetzungen Folgende technische Voraussetzungen müssen in Arztpraxen gegeben sein, um das eRezept ausstellen zu können. Anschluss an die TI (Telematik Infrastruktur) Update zum ePA-Konnektor mit Komfortsignatur (PTV4+-Konnektor). Das Update wird auch schon für die elektronische Patientenakte (ePA) und die elektroni- sche AU-Bescheinigung (eAU) benötigt. Mit der Kom- fortsignatur können Sie durch einmalige Pin-Eingabe bis zu 250 Signaturen freigeben. Unterschreiben Sie mit der Komfortsignatur, wird das eRezept sofort versandt. PVS-Update für das eRezept (eventuell schon mit dem Update für eAU und ePA erfolgt) eHBA, mindestens der Generation 2.0 Drucker: Für den Token-Ausdruck ist ein Drucker mit einer Mindestauflösung von 300 dpi erforderlich (Tintenstrahl- oder Laserdrucker; ältere Modelle der Bauart Nadeldrucker sind gegebenenfalls nicht geeignet). Bitte beachten Sie, dass die Neubeschaffung und Einbindung eines Druckers in die Praxis-IT eventuell etwas Zeit benötigt. Ein sauberer Ausdruck ist wichtig, um Probleme beim Abscannen und Neuausstellungen zu vermeiden. KVBW Das eRezept Dezember 2021 7
Was ist außerdem neu am eRezept? Alle Arzneimittel, die der Apothekenpflicht unterliegen und Zukünftig wird der Patient die Daten seines eRezepts zulasten der gesetzlichen Krankenkassen abgegeben werden auch selbständig auf dem TI-Server einsehen können. können, wurden bisher auf dem Muster-16-Vordruck verordnet. Er benötigt dafür die eRezept-App der Gematik, ein Das Muster 16 entspricht einem amtlichen Dokument, das bis NFC-fähiges Smartphone (ab iOS 14 oder Android 7) zu drei Verordnungszeilen umfasst und nur mit Unterschrift des und eine NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte verordnenden Arztes gültig ist. inklusive PIN. Der Patient kann dann den QR-Code des jeweiligen eRezepts mit seinem Smartphone in der Das eRezept unterscheidet sich im Vergleich dazu in einigen Apotheke vorzeigen (an Stelle des Token-Ausdrucks) Aspekten: oder das eRezept direkt einer Apotheke zuweisen (Online-Bestellung). Die Verordnung des eRezepts wird durch eine qualifi- zierte elektronische Signatur (QES) der verordnenden Ärztin mit persönlichem elektronischem Heilberufsaus- weis (eHBA) rechtsgültig. Mit der elektronischen Unterschrift (entspricht der QES) werden alle eRezepte automatisch auf dem TI-Server abgelegt und gespeichert. Ein eRezept kann nur noch eine Verordnung beinhalten. Vor allem in der Anfangszeit wird der Patient einen Token-Ausdruck benötigen: Der Token-Ausdruck ent- hält einen QR-Code und ist kein amtliches Dokument. Er muss daher nicht von der verordnenden Ärztin unterzeichnet werden und kann beliebig oft auf gängi- gem Kopierpapier (in DIN A5 oder A4) ausgedruckt werden (z. B. bei Verlust). In der Apotheke muss der QR-Code eingescannt werden, um auf den Datensatz des eRezepts auf dem TI-Server zugreifen zu können. Auf einem Token-Ausdruck haben bis zu drei einzelne eRezepte Platz. Somit können neben einer Rezeptur auch gleichzeitig Fertigarzneimittelverordnungen für den Patienten auf einer Seite ausgedruckt werden. Auch die Kombination von zwei bis drei verschiedenen Rezeptur- verordnungen auf einem Token-Ausdruck ist möglich. Die Patientin kann bei Bedarf die drei einzelnen eRe- zepte eines Token-Ausdrucks in drei verschiedenen Apotheken einlösen. 8
Ausnahmen von der eRezept-Pflicht Die Nutzung des eRezepts ist ab 1. Januar 2022 für alle verord- nungsfähigen apothekenpflichtigen Arzneimittel verpflichtend. In einer Übergangsphase bis zum 30. Juni 2022 kann der Mus- ter-16-Vordruck weiterhin für diese Verordnungen zum Einsatz kommen. Darüber hinaus kann es weitere Ausnahmen geben. Ausnahmen können gemacht werden, wenn die technischen Voraussetzungen für ein eRezept nicht gegeben sind (Soft- oder Hardware nicht verfüg- bar oder defekt, TI oder Internet nicht erreichbar, eHBA defekt oder nicht lieferbar) oder wenn die Übermittlung einer bestimmten Verordnung (z.B. Teststreifen) über die TI noch nicht vorgesehen ist (Details siehe Tabelle, Seite 10) oder wenn bei Verordnungen die Versichertennummer im Ersatzverfahren (z. B. Fehlen der eGK) nicht bekannt ist oder bei Haus- und Heimbesuchen. KVBW Das eRezept Dezember 2021 9
Wie geht es weiter? Zu Beginn wird das eRezept ausschließlich für apothekenpflich- mittel, Teststreifen, enterale Ernährung) vom Muster-16-Vor- tige, verordnungsfähige Arzneimittel eingesetzt. Die Umstellung druck auf das eRezept, wird in den folgenden Jahren stufen- der weiteren Verordnungen (z. B. Sprechstundenbedarf, Hilfs- weise erfolgen. Tabelle 1: Welche Verordnung wird wann digital? digitales Format Verordnungen Analog-Format voraussichtlich Anmerkung verpflichtend ab Arzneimittel apothekenpflichtig, auf Namen Muster-16-Vordruck 01.01.2022* Muster-16-Vordruck nur noch einsetzbar aus techni- des Patienten verordnungsfähig „rosa Rezept“ schen Gründen im Einzelfall (technische Probleme, (inkl. Rezepturen) Haus- u. Heimbesuche, Ersatzverfahren) zulasten Berufsgenossenschaften und Muster-16-Vordruck optional abhängig von der Umsetzung durch Verordnungs Unfallkassen software verschreibungsfrei, als Empfehlung „grünes Rezept“ optional Bisher wird hier ein Datensatz analog zur Verordnung über das eRezept hinterlegt, dies bedeutet eine QES ist notwendig; eine Vereinfachung des Verfahrens ist in Planung Ersatzverfahren: Muster-16-Vordruck noch offen Ersatzverfahren nach Anlage 4a BMV-Ä Verordnungen für GKV-Versicherte (Vereinbarung zur elektronischen Gesundheitskarte) ohne Versichertennummer zur Einlösung in einem EU-Mitgliedsstaat noch offen Mehrfachverordnungen noch offen Form des eRezepts, die innerhalb eines Jahres nach Erstbelieferung bis zu drei weitere Male beliefert werden kann Privatverordnungen für Selbstzahler in Privatrezept noch offen für GKV-Versicherte kann die elektronische der GKV oder Privatpatient*innen Verordnung optional erfolgen. Sonst wird weiterhin ein Privat-Papierrezept genutzt. zulasten sonstiger Kostenträger „blaues Rezept“ noch offen (z. B. für Sozialhilfeempfänger, Angehö- rige der (Bundes)polizei) Betäubungsmittel Betäubungsmittel- 01.01.2023 Rezept Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) Muster-16-Vordruck 01.01.2023 verordnungsfähig nach §33a SGB V Enterale Ernährung Muster-16-Vordruck 01.07.2026 verordnungsfähig nach §31 SGB V Hilfsmitteln Muster-16-Vordruck 01.07.2026 verordnungsfähig nach §33 SGB V Medizinprodukte nach § 31 SGB V Muster-16-Vordruck 01.07.2026 verordnungsfähig nach §31 SGB V Sprechstundenbedarf Muster-16-Vordruck noch offen Teratogene Arzneimittel (Lenalidomid, T-Rezept 01.01.2023 Arzneimittel nach §3a Absatz 1 Satz 1 der Arzneimit- Pomalidomid oder Thalidomid) telverschreibungsverordnung Teststreifen Muster-16-Vordruck 01.07.2026 verordnungsfähig nach §31 SGB V Verbandmittel Muster-16-Vordruck 01.07.2026 verordnungsfähig nach §31 SGB V * Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2022 nach KBV-Richtlinie 10
Hinweise für Patient*innen Nachdem in der Praxis ein eRezept erstellt wurde, kann dieses Anmelden mit der Gesundheitskarte über verschiedene Wege an den Patienten oder an eine Apotheke übermittelt werden. Im Folgenden haben wir die Bei erfolgreicher Authentifizierung bietet die App fol- wichtigsten Informationen für Patientinnen und Patienten gende zusätzliche Funktionen: eRezepte werden direkt zusammengestellt. vom TI-Server empfangen. Der Patient benötigt also kei- nen Token-Ausdruck mehr. Außerdem werden das Ausstel- Patient*innen haben mehrere Möglichkeiten die eRe- lungsdatum sowie Hinweise zur Einnahme und Dosierung zepte in einer Apotheke ihrer Wahl einzulösen. angezeigt. Zum Einlösen eines eRezepts kann entweder der QR-Code in der App geöffnet und in der Apotheke vorge- 1. Token-Ausdruck: In der Apotheke wird der in der zeigt oder das Rezept vorab an eine Apotheke übermittelt Praxis ausgedruckte QR-Code abgescannt und der werden. hinterlegte Datensatz vom TI-Server abgerufen. 2. eRezept-App der Gematik: Der Patient scannt den Um diese Funktionen der eRezept-App nutzen zu kön- QR-Code mit seinem Smartphone vom Token-Ausdruck. nen, müssen sich Patient*innen authentifizieren. Dafür mel- In der Apotheke zeigt er den eingescannten QR-Code. den sie sich in der App mit ihrer eGK an. Voraussetzung Dieser wird gescannt und die Daten vom TI-Server dafür ist, dass die eGK Nahfeldkommunikation (NFC) unter- abgerufen. stützt (erkennbar an der 6-stelligen Zugangsnummer unter 3. eRezept App und NFC-fähiges Smartphone: den Deutschland-Farben) und den Patient*innen die dazuge- Die Patientin hat sich mit ihrer ebenfalls NFC-fähigen hörige PIN bekannt ist. Gesundheitskarte und PIN erhalten eGK und PIN identifiziert. Unter diesen Voraussetzun- Versicherte bei ihrer Krankenkasse. Auch das Smartphone gen hat die Patientin die Möglichkeit, das eRezept digital muss NFC-fähig sein. einer Apotheke zuzuweisen, ohne dass sie die Apotheke aufsuchen muss und der QR-Code abgescannt wird. Technische Voraussetzungen für den vollen Funktionsumfang der eRezept-App: eRezept-App Smartphone ab iOS 14 oder Android 7 Smartphone ist NFC-fähig Die eRezept-App ist sowohl für iOS- als auch für And- NFC-fähige eGK inklusive PIN roid-Smartphones verfügbar. Ist die App auf dem Smart- phone installiert, kann sie direkt ohne Anmeldung oder Authentifizierung mittels elektronischer Gesundheitskarte Geplante Weiterentwicklungen (eGK) genutzt werden. Die Funktionen der App sind hierbei jedoch begrenzt: Versicherte können die QR-Codes eines Anlegen von zusätzlichen Konten für Angehörige (Kin- Token-Ausdrucks abscannen, digital speichern und in einer der, Eltern, Partner), um deren eRezepte ebenfalls emp- Apotheke vorzeigen. Diese Funktionen sind nicht auf eigene fangen und verwalten zu können Verordnungen begrenzt, sondern auch beispielsweise für Verfügbarkeitsanfrage von Medikamenten in Apotheken Angehörige möglich. Weiterleitung von eRezepten an Familienmitglieder oder Freunde Übersetzung in andere Sprachen: Englisch, Türkisch, Arabisch, Polnisch, Russisch KVBW Das eRezept Dezember 2021 11
Häufige Fragen und Antworten Kann ich Korrekturen an einem bereits erstellten eRezept Wo finden Patient*innen Informationen? vornehmen? Patient*innen finden Hinweise zur technischen Umsetzung Nein, nachträgliche Korrekturen sind nicht möglich. Das eRe- des eRezeptes auf jedem Token-Ausdruck in der rechten zept entspricht einem signierten Datensatz, der nur unver- unteren Ecke. Sie können sich außerdem bei den folgen- ändert rechtswirksam ist (Integritätsschutz). Muss ein bereits den Quellen zum eRezept sowie zur Gematik eRezept-App signiertes eRezept angepasst werden, dann löschen Sie das informieren: eRezept und erstellen ein neues. Technische Hotline der Gematik: 0800 277 3777 www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de Kann der Token-Ausdruck bei Verlust einem Patienten erneut ausgehändigt werden? Ja, es können beliebig viele Kopien des Token-Ausdruckes erstellt werden, da es sich bei dem Token-Ausdruck nicht um das eigentliche eRezept handelt. Dieses liegt auf dem TI-Server und kann nur einmal anhand des QR-Codes dort abgeholt und eingelöst werden. Kann ein Weiterbildungsassistent/Sicherstellungsassistent/ Vertreter ein eRezept ausstellen? Ja, solange die ordnungsgemäße Überwachung und Anlei- tung durch eine Vertragsärztin gewährleistet sind, können auch diese Ärzt*innen Verordnungen ausstellen. Hierbei unterzeichnet der verschreibende Arzt mit einer QES mittels persönlichem eHBA. Verordnungen durch Ärzt*innen in Weiterbildung/zur Sicherstellung werden der jeweils verant- wortlichen Ärztin zugerechnet. Besitzen die Weiterbildungs-/ Sicherstellungsassistent*innen eine eigene LANR, kann diese im Datensatz des eRezeptes zusätzlich hinterlegt werden. Ist die Rezeptgültigkeit anhand des Token-Ausdruck für die Patient*innen ersichtlich? Nein, nicht zwangsläufig. Das Datum auf dem Token-Aus- druck entspricht dem Druckdatum des Token-Ausdrucks und ist somit nicht automatisch gleichzusetzen mit dem Ausstel- lungsdatum der einzelnen Verordnungen. Die Patient*innen können die Gültigkeit der Verordnung mithilfe der Gematik eRezept-App einsehen, wenn sie diese mit ihrer elektroni- schen Gesundheitskarte (eGK) aktiviert haben. 12
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Glossar BtM Betäubungsmittel DiGA Digitale Gesundheitsanwendung eGK Elektronische Gesundheitskarte eGK Enthält die Identifikationsdaten der Versicherten und ihren Versicherungsnachweis. eHBA elektronischer Heilberufsausweis Ein personenbezogener Ausweis mit denen sich Angehö- rige der Heilberufe gegenüber der TI ausweisen können. Unter anderem ermöglicht der eHBA Dokumente mit einer elektronischen qualifizierten Signatur zu versehen. gematik Die Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheits wesens haben, beauftragt vom Gesetzgeber, zur Um- setzung der Etablierung der Telematikinfrastruktur, die gematik im Jahr 2005 als GmbH gegründet. gematik eRezept-App Mit dieser App können Versicherte eRezepte einsehen, löschen und in der Apotheke einlösen. Mehrfachverordnungen Eine Form des eRezepts, die innerhalb eines Jahres nach Erstbelieferung bis zu drei weitere Male beliefert werden kann. NFC Nahfeldkommunikation (englisch: Near Field Communication) Übertragungsstandard zum kontaktlosen Austausch von Daten PVS Praxisverwaltungssystem QES Qualifizierte elektronische Signatur Ermöglicht es, elektronische Dokumente im Rahmen der Telematikinfrastruktur zu unterzeichnen. Dies kann durch den Besitz eines eHBA oder in manchen Fällen auch mit einer SMC-B durchgeführt werden. SMC-B Security Module Card Typ B Stellt den elektronischen Ausweis für medizinische Einrich- tungen im Rahmen der TI dar. 14
Stylesheet des eRezeptes Übersicht der Verordnung auf dem eRezept in Ihrer Ver- ordnungssoftware, dient nur der graphischen Darstellung der Verordnung zu Dokumentationszwecken. Es ist nicht ausdruckbar und stellt keine gültige Verordnung dar. TI Telematikinfrastruktur Die Telematikinfrastruktur ermöglich einen sicheren Da- tenaustausch und Informationsfluss zwischen den Akteuren und Institutionen des deutschen Gesundheitswesens. Durch die stetige Weiterentwicklung der TI werden nach und nach weitere Anwendungen möglich wie die eAU oder das eRezept. TI-Server Auf dem TI-Server sind die Datensätze der eRezept-Ver- ordnungen hinterlegt und können dort abgerufen werden. Token-Ausdruck des eRezepts Papier-Ausdruck, der bis zu drei eRezepte enthalten kann. Die Datensätze der eRezepte sind in QR-Codes verschlüs- selt hinterlegt. Der Sammelcode ermöglich das Abrufen von allen eRezepten gleichzeitig, die auf dem Token- Ausdruck enthalten sind. KVBW Das eRezept Dezember 2021 15
Ihre Beratungsteams in der KVBW IT in der Praxis itp@kvbawue.de 0711 7875-3570 Verordnungsberatung Arzneimittel verordnungsberatung@kvbawue.de 0711 7875-3663 16
Impressum Das eRezept Dezember 2021 Herausgeber KVBW Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Albstadtweg 11 70567 Stuttgart Kontakt verordnungsforum@kvbawue.de Redaktion Rebekka Christmann, Thomas Göckler, Rebacca Larosa, Dr. rer. nat. Franziska Leipoldt, Swantje Middeldorff, Karen Schmidt, Susanne Schroh Erscheinungstermin Dezember 2021 Gestaltung und Realisation Tanja Peters Hinweis Die Medizin und das Gesundheitswesen unterliegen einem fortwährenden Entwicklungsprozess, sodass alle Angaben immer nur dem Wissensstand zum Zeitpunkt der Drucklegung entsprechen können. Die angegebenen Informationen und Empfehlungen wurden von den Autor*innen und der Redaktion mit größtmöglicher Sorgfalt erarbeitet und geprüft. Die Leser*innen sind aufgefordert, sich über den aktuellen Stand der Wissenschaft in Bezug auf die Thematik zu informieren, Fachinformationen zur Kontrolle heranzuziehen und im Zweifelsfall einen Spezialisten zu konsultieren. Über die Anwendung auf den Einzelfall entscheiden die behandelnden Ärzt*innen eigenverantwortlich. KVBW Das eRezept Dezember 2021 17
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