Betriebswirt/in (VWA) - Studienhandbuch - 0vwa-koeln.de - VWA Köln

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2020
vwa-koeln.de

                        Studieren
                        neben dem
                        Beruf in Köln.

Studienhandbuch

Betriebswirt/in (VWA)
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Das generalistische
BWL-Studium

Die Studiengänge der Verwaltungs- und           Absolventinnen und Absolventen der VWA
Wirtschafts-Akademie Köln vermitteln um-        Köln sind befähigt, systematisch und kritisch
fassende Kenntnisse in den Fachbereichen        zu denken, übergreifende Zusammenhän-
BWL, VWL, Recht und Methodik. Unser Stu-        ge zu erfassen und komplexe Aufgaben zu
dienangebot richtet sich an Berufstätige        lösen. Sie werden als Fach- und Führungs-
mit dem Ziel des beruflichen Aufstiegs oder     kräfte in Unternehmen, Verwaltungen auf
der vertiefenden Weiterbildung. Unsere Stu-     Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene, in
dierenden kommen aus allen Bereichen der        Verbänden, in Stiftungen und in vielen ande-
Wirtschaft und Verwaltung, insbesondere         ren öffentlichen und privaten Berufsfeldern
aus dem Versicherungs- und Finanzdienst-        beschäftigt.
leistungssektor, dem Groß- und Einzelhandel
sowie kleinen und mittelständischen Unter-
nehmen.

Die VWA Köln bietet generalistische Studi-
engänge mit einem Schwerpunkt auf der
Vermittlung von Fach- und Methodenkompe-
tenz. In den Lehrveranstaltungen wird auf ei-
ne Verzahnung von Theorie und Praxis Wert
gelegt. Was in den Vorlesungen gelehrt wird,
kann im Beruf angewandt werden. Umge-
kehrt können Erfahrungen aus der Praxis in
den Vorlesungen kritisch reflektiert werden.

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Viele Gründe sprechen für ein VWA-Studium

Praxisbezug                                      Studienmaterial

Unsere Dozentinnen und Dozenten verbin-          Für das vertiefende Selbststudium zu Hause
den in ihren Lehrveranstaltungen wissen-         stellt die VWA Köln Skripte und Übungsma-
schaftlichen Anspruch mit Praxisrelevanz.        terialien zur Verfügung, die Sie bequem über
Die Vorlesungen werden von Professorinnen        den internen Bereich der Webseite herunter-
und Professoren der Universität zu Köln und      laden können.
anderen Hochschulen sowie von erfahrenen
Praktikern gehalten. Auch die Themen für         Studiengebühren
Abschlussarbeiten können in Absprache mit
dem Betreuer in Anlehnung an den berufli-        Sie studieren an der VWA Köln zu vergleichs-
chen Aufgaben- und Verantwortungsbereich         weise geringen Gebühren. Als gemeinnützige
gewählt werden.                                  Stiftung arbeitet die VWA Köln nicht gewin-
                                                 norientiert. Das ist Ihr Vorteil: Vergleichen Sie
Vereinbarkeit                                    uns mit anderen regionalen Bildungsanbie-
                                                 tern!
Unsere Studiengänge sind auf die Bedürf-
nisse und Ansprüche Berufstätiger zuge-          Attraktivität
schnitten. Die Lehrveranstaltungen finden zu
arbeitnehmerfreundlichen Zeiten unter der        Laut einer bundesweiten Umfrage unter
Woche statt. Das Präsenzstudium am Abend         VWA-Absolventen konnten sich rund 89 %
bietet Ihnen zudem die Möglichkeit, Fragen       der Befragten beruflich durch das Studium
direkt mit Ihren Dozenten zu klären und mit      verbessern. 67,5 % der Befragten gelang der
Ihren Mitstudierenden über den Stoff zu dis-     berufliche Karrieresprung im eigenen Betrieb.
kutieren.                                        Das VWA-Studium genießt nicht nur wegen
                                                 seiner wissenschaftlichen und praxisrele-
Erreichbarkeit                                   vanten Inhalte einen guten Ruf. Arbeitgeber
                                                 schätzen an unseren Absolventen ganz be-
Sie studieren an der VWA Köln in den zentral     sonders die Befähigung zu selbständigem
gelegenen Räumlichkeiten der Universität zu      Arbeiten, effizientem Zeitmanagement und
Köln. In der Gruppe lernen Sie effektiver. Sie   erfolgreicher Selbstorganisation.
haben die Möglichkeit, sich regelmäßig mit
Ihren Mitstudierenden und Ihren Dozenten
auszutauschen.

                                                                                                3
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Betriebswirt/in (VWA)

Studieninhalt                                     Anmeldung zum Studium

Absolventinnen und Absolventen des Stu-           Die Zulassung zum Studium an der VWA Köln
diengangs zum/r Betriebswirt/-in (VWA)            muss schriftlich erfolgen. Dem Antrag sind
verfügen über ein breites betriebswirtschaft-     beizufügen:
liches, volkswirtschaftliches, juristisches und
methodisches Grundlagenwissen und sind            • Anmeldeformular Betriebswirt/in (VWA)
befähigt, dieses anwendungsbezogen weiter-        • Tabellarischer Lebenslauf
zuentwickeln, um sich mit der notwendigen         • Zeugnis der erfolgreich abgeschlossenen
Flexibilitätständig verändernden wirtschaft-        Berufsausbildung
lichen Gegebenheiten anpassen zu können.          • Nachweis einer mindestens einjährigen
Durch ihr fachübergreifendes, praxisnahes           Berufspraxis
Wissen können sie unternehmerische Stra-
tegien im Zusammenhang erkennen, planen           Der Antrag muss bis zum 15. September bei
und umsetzen, so dass sie speziell für leiten-    der Geschäftsstelle eingehen. Nachträgliche
de Funktionen in verschiedenen Bereichen          Bewerbungen können bei freien Studienka-
von Unternehmen und Verwaltungen qualifi-         pazitäten berücksichtigt werden. Die Bestäti-
ziert sind.                                       gung über die Zulassung oder Nichtzulassung
                                                  erfolgt schriftlich durch die VWA Köln.

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Betriebswirt/in (VWA)
Regelstudienzeit            6 Semester
Abschluss                   Betriebswirt/in (VWA)

                            3.960 €
Kosten
                            (zzgl. 120 € Immatrikulations- und 600 € Prüfungsgebühr)
Einschreibungsfrist         15.09.
Studienbeginn               01.10.
                            Abgeschlossene Berufsausbildung, mind. 1 Jahr
                            Berufserfahrung

Zulassungsvoraussetzungen   oder

                            (Fach-)Hochschulreife bei einem Studium parallel zur
                            Ausbildung oder Hochschulstudium mit (Teil-)Abschluss

                                                                                       5
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Studienverlauf und Prüfungsverfahren

Rechtzeitig vor Beginn jedes Semesters erhalten Sie das aktuelle Lehrangebot in Form eines
Vorlesungsverzeichnisses. Es enthält Termine und Orte der Lehrveranstaltungen. Diese können
Sie jederzeit online über den internen Bereich unserer Webseite einsehen oder sich dort als
Kalenderdateien herunterladen. Dem Vorlesungsverzeichnis können Sie das Veranstaltungsan-
gebot gemäß dem von der VWA empfohlenen Studienverlauf entnehmen. Die Zeitpläne werden
dabei so organisiert, dass sich innerhalb eines Semesters keine Lehrveranstaltungen über-
schneiden.

Prüfungen werden an der VWA Köln studienbegleitend abgelegt. Nach Abschluss ei-
ner Lehrveranstaltungsreihe findet eine Prüfung statt. Diese kann in Form einer Klausur,
einer mündlichen Prüfung oder einer Seminararbeit erfolgen. Jede Prüfung wird benotet. Die
Prüfungsform kann dem Vorlesungsverzeichnis entnommen werden. Sämtliche während des
Studiums erworbenen Prüfungsleistungen werden mit Leistungspunkten (Credit-Points) bewer-
tet und dem Studienkonto gutgeschrieben.

Modulprüfungen

Das Studium zum/r Betriebswirt/in (VWA) ist in Module eingeteilt. Module sind Lern-
einheiten, die sich einem begrenzten Studienbereich widmen und ein definiertes Lernziel ver-
folgen.

Module können sich aus mehreren Lehrveranstaltungsreihen (Teilmodulen) zusammensetzen,
die jeweils mit Teilprüfungen abschließen. Ist die Durchschnittsnote aller Teilprüfungen eines
Moduls mindestens „ausreichend“ (4,0) und ist nur eine Teilprüfung mit „nicht ausreichend“
(5,0) bewertet worden, gilt das Modul als bestanden.

Die Note eines Moduls ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Noten aller dar-
in enthaltenen Teilprüfungen. Eine nicht bestandene Teilmodulprüfung kann also durch
eine mit wenigstens befriedigend (3,0) bestandene Teilmodulprüfung des gleichen Moduls aus-
geglichen werden. Nicht bestandene Teilprüfungen können bis zu zwei Mal wiederholt werden.

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Studienplan

Sie finden im Folgenden die Lehrveranstaltungen nach Modulen geordnet. Es sind alle Module
zu erbringen. Die Note eines Moduls ergibt sich ausdem arithmetischen Mittel der Noten aller
darin enthaltenen Teilprüfungen. Ist die Durchschnittsnote aller Teilprüfungen eines Moduls
mindestens „ausreichend“ (4,0) und ist nur eine Teilprüfung mit „nicht ausreichend“ (5,0) be-
wertet worden, gilt das Modul als bestanden.

In einer zweiten Übersicht sind die Lehrveranstaltungen nach Studienverlauf dargestellt. Bitte
beachten: Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2020/21 aufgenommen
haben, gelten andere Studienpläne. Diese finden Sie in den Studienhandbüchern der Vorjahre.

                                                                                            7
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Studienplan

Modul                                                      1   2   3   4   5       6

Grundlagen BWL                                                                 5 CP

Grundlagen BWL                                             5

Grundlagen VWL                                                                 5 CP

Grundlagen VWL                                             5

Wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen                                        5 CP

Wissenschaftslehre inkl. Technik wissenschaftl. Arbeiten   2

Projektmanagement                                          3

Wirtschaftsmathematik u. statistische Methodenlehre                            10 CP

Wirtschaftsmathematik                                      5
Statistische Methodenlehre                                         5

Rechnungswesen                                                                 6 CP

Buchhaltung                                                3
Bilanzierung                                                   3

Materialwirtschaft und Produktion/Logistik                                     7 CP

Materialwirtschaft                                             2
Produktion und Logistik                                        5

Kosten-/Leistungsrechnung und Controlling                                      6 CP

Kosten-/Leistungsrechnung                                          3
Controlling                                                        3

Investition und Finanzierung                                                   6 CP

Finanzierungsinstrumente, Finanzplanung und Finanzmärkte               3
Investitionsrechnung                                                       3

Marketing                                                                      6 CP

Grundlagen des Marketing                                               3
Internationales Marketing                                              3

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Modul                                                         1    2    3    4    5        6

Personal und Organisation                                                              9 CP

Personalwirtschaft                                                                3
Organisation                                                                      3
Arbeits- und Organisationspsychologie                                             3

Volkswirtschaftslehre I                                                                6 CP

Mikroökonomie                                                           3
Makroökonomie                                                           3

Volkswirtschaftslehre II                                                               5 CP

Internationale Wirtschaftsbeziehungen u. Finanzwissenschaft             5

Recht I                                                                                6 CP

BGB                                                                          5
Öffentliches Recht                                                           1

Recht II                                                                               6 CP

Wirtschaftsrecht                                                                  3
Arbeits- und Sozialrecht                                                          3

Abschlussprüfung                                                                       20 CP

Abschlussarbeit                                                                           15
Fachgespräch                                                                               5

Wirtschaftsinformatik und Datenmanagement                                              12 CP

Wirtschaftsinformatik                                              6
Datenbanken und -management                                        6
                                   Summen CP pro Semester:    20   10   22   15   18      20
                                        Summe CP insgesamt:                              120

                                                                                               9
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                                                          Wissenschafts-        Projekt-           Wirtschafts-
                   Grundlagen BWL       Grundlagen VWL                                                                Buchhaltung
     1. Semester                                              lehre           management           mathematik
                          5 CP                5 CP                                                                        5 CP
                                                               2 CP               3 CP                5 CP

                                         Produktion und    Wirtschafts-     Datenbanken und
                   Materialwirtschaft                                                              Bilanzierung
     2. Semester                            Logistik       informatik        -management
                          2 CP                                                                        3 CP
                                              5 CP             6 CP               6 CP

                                                                                                                     Int. Wirschafts-
                   Kosten- und Leis-                       Statistische                                             beziehungen und
                                           Controlling                       Mikroökonomie       Makroökonomie
     3. Semester    tungsrechnung                         Methodenlehre                                               Finanzwissen-
                                              3 CP                                3 CP                3 CP                schaft
                          3 CP                                 5 CP
                                                                                                                          5 CP

                    Finanzierungs-
                                                                                                                                        Studienverlauf Betriebswirt/in (VWA)

                     instrumente,         Marketing       Internationales                          Öffentliches
                                                                                  BGB
     4. Semester    Finanzplanung         Grundlagen         Marketing                                Recht
                   und Finanzmärkte                                               5 CP
                                              3 CP             3 CP                                   1 CP
                          3 CP

                                                                            Arbeits- und Orga-
                      Investitions-        Personal-                                                                  Arbeits- und
                                                           Organisation         nisations-       Wirtschaftsrecht
     5. Semester        rechnung           wirtschaft                                                                 Sozialrecht
                                                               3 CP            psychologie            3 CP
                          3 CP                3 CP                                                                        3 CP
                                                                                  3 CP

                    Abschlussarbeit      Fachgespräch
     6. Semester
                         15 CP                5 CP
Dozentenverzeichnis

Dr. Binckli, Joël                                    Bruns, Anne
Organisation                                         Grundlagen VWL
Universität zu Köln, Institut für Soziologie         Universität zu Köln, Lehrstuhl für für Sozialpolitik
und Sozialpsychologie (ISS)                          und Methoden d. qual. Sozialforschung
Fachgebiet: Organisationssoziologie                  Fachgebiet: Grundlagen der Sozialwissenschaften,
und -psychologie                                     Sozial- und Politikwissenschaften
binckli@wiso.uni-koeln.de                            anne.bruns@uni-koeln.de

Dr. Blens, Michael                                   Prof. Dr. Buschfeld, Detlef
Arbeits- und Organisationspsychologie                Grundlagen BWL
Fachgebiet: Arbeits- und Organisationspsycholo-      Universität zu Köln, Institut für Berufs-,
gie, Sozialwissenschaften, Wirtschaftspsychologie    Wirtschafts- und Sozialpädagogik
                                                     Fachgebiet: Betriebswirtschaftslehre
Dr. Blome-Drees, Johannes                            detlef.buschfeld@uni-koeln.de
Grundlagen VWL
Universität zu Köln, Seminar für Genossenschafts-    Dr. Deckenbrock, Christian
wesen                                                Wirtschaftsrecht
Fachgebiet: Betriebswirtschaftslehre, Genossen-      Universität zu Köln, Institut für Arbeits- und
schaftswesen                                         Wirtschaftsrecht
blome@wiso.uni-koeln.de                              Fachgebiet: Recht
                                                     c.deckenbrock@uni-koeln.de
Böning, Sarah
Struktur des Gesundheitswesens                       Dr. rer. pol. Drefahl, Christian
Universität zu Köln, Sozialpolitik und qualitative   Bilanzierung
Methoden der Sozialforschung                         Fachgebiet: Betriebswirtschaftslehre, nationale
Fachgebiet: Gesundheitspolitik                       und internationale Rechnungslegung
sarah-lena.boening@uni-koeln.de                      christian.drefahl@outlook.de

Britz, Adriana                                       Prof. Dr. rer. pol. Foit, Kristian
Methoden des Gesundheitsmanagement                   Controlling
I + II                                               Hochschule Offenburg, Fakultät B+W, Controlling
Universität zu Köln, Seminar für ABWL und            und Finanzen
Management im Gesundheitswesen                       Fachgebiet: Controlling, Betriebswirtstschaftslehre
Fachgebiet: Gesundheitsmanagement                    kristian.foit@hs-offenburg.de
britz@wiso.uni-koeln.de

                                                                                                            11
Fresenborg, Jana Sophie                               Dr. Hirschmeier, Markus
Methoden des Gesundheitsmanagement                    Datenbanken und Datenmanagement,
I + II                                                Grundlagen der Wirtschaftsinformatik
Universität zu Köln, Seminar für ABWL und
Management im Gesundheitswesen                        Dr. Hirschmeier, Stefan
Fachgebiet: Gesundheitsmanagement                     Projektmanagement, Kosten-/
fresenborg@wiso.uni-koeln.de                          Leistungsrechnung
                                                      Universität zu Köln, Seminar für Wirtschafts-
Dr. rer. pol. Fritz, David                            informatik und Informationsmanagement
Investitionsrechnung, Finanzierungsinstru-            Fachgebiet: Wirtschaftsinformatik, Betriebswirt-
mente, Finanzplanung und Finanzmärkte                 schaftslehre, Kosten- und Leistungsrechnung
Fachgebiet: Banking und Finance, Finanz-              hirschmeier@wim.uni-koeln.de
mathematik, Data Mining
david.fritz@gmx.net                                   Prof. Dr. Huber, Stefan
                                                      Personalwirtschaft, Konfliktmanagement,
Prof. Dr. Fröhlich, Elisabeth                         Ethik
Materialwirtschaft                                    Technische Hochschule Köln, Fakultät für
Cologne Business School, Strategisches Beschaf-       Wirtschafts- und Rechtswissenschaften
fungsmanagement                                       Fachgebiet: Personalmanagement, Führung,
Fachgebiet: Strategisches Beschaffungs-               Unternehmensführung, Strategie
management                                            stefan.huber@th-koeln.de
e.froehlich@cbs.de
                                                      Prof. Dr. Kastner, Marc
Groß, Mona                                            Statistische Methodenlehre, Produktion
Methoden des Gesundheitsmanagement                    und Logistik
I + II                                                Technische Hochschule Köln, Quantitative
Universität zu Köln, Allgemeine BWL und               Methoden des Managements/Professur für
Management Gesundheitsweisen                          Quantitative Methoden des Managements
Fachgebiet: Betriebswirtschaftslehre, Gesundheit-     Fachgebiet: Quantitative Methoden,
sökonomie                                             Betriebswirtschaftslehre
mona.gross@wiso.uni-koeln.de                          marc.kastner@th-koeln.de

Haas, Benjamin                                        Dr. Köstler, Ursula
Grundlagen VWL                                        Grundlagen VWL
Universität zu Köln, Sozialpolitik und Methoden der   Universität zu Köln, Sozialpolitik und Methoden
qualitativen Sozialforschung                          der qualitativen Sozialforschung/Seminar für
Fachgebiet: Entwicklungspolitik, Entwicklungsthe-     Genossenschaftswesen
oriegeschichte, Kulturanthropologie, Kulturwissen-    Fachgebiet: Grundlagen VWL, Sozialpolitik
schaften                                              ursula.koestler@uni-koeln.de
benjamin.haas@uni-koeln.de

12
Kübel, Julia                                         Dr. David Markworth
Buchhaltung                                          Bürgerliches Recht
Universität zu Köln, Lehrstuhl Controlling           Universität zu Köln, Institut für Arbeits- und Wirt-
Fachgebiet: Kosten- und Leistungsrechnung,           schaftsrecht
Controlling                                          d.markworth@uni-koeln.de
kuebel@wiso.uni-koeln.de
                                                     Prof. Dr. Merl, Hartmut
Langenhorst, Francis                                 Wirtschaftswissenschaftliche Seminare
Wissenschaftslehre inkl. Technik                     HMKW Wirtschaft
wissenschaftl. Arbeitens                             Fachgebiet: Methodologie/Kapitalmarkt/
Bildungsinstitut für Gesundheitsberufe im            Entscheidungstheorie
Rhein-Kreis Neuss, Seminarmangement
Fachgebiet: Gesunheitspolitik/-management            Micken, Simon
francis.langenhorst@uni-koeln.de                     Praxisprojekt
                                                     Universität zu Köln, Seminar für für Sozialpolitik
Lemmen, Clarissa                                     und Methoden d. qual. Sozialforschung
Ökonomie der Arzneimittelversorgung
Uniklinik Köln, Institut für Gesundheitsökomomie     Dr. Oerkermann, Gerald
und Klinische Epidemiologie (IGKE)                   Marktforschung
Fachgebiet: Gesundheitsökonomie                      Fachgebiet: Marketing
clarissa.lemmen@uk-koeln.de                          oerkermann@web.de

Dr. Löschcke, Christian                              Prof. Dr. Raueiser, Markus
Wirtschaftsmathematik                                Unternehmensstrategie, Internationale
Fachgebiet: Quantitative Methoden                    Unternehmensführung
loeschcke@netcologne.de                              Cologne Business School
                                                     Fachgebiet: Außenhandel
Prof. Dr. Maier-Rigaud, Remi                         m.raueiser@cbs.de
Internationaler Handel und
Finanzwissenschaft                                   Dr. med. Dipl. oec. Redaélli, Marcus
Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, Sozialversicherung       Medizin für Nichtmediziner
Fachgebiet: Volkswirtschaftslehre und                Uniklinik Köln, Institut für Gesundheitsökonomie
Sozialpolitik                                        und Klinische Epidemiologie
Remi.Maier-Rigaud@h-brs.de                           Fachgebiet: Gesundheitsmanagement
                                                     marcus.redaelli@uk-koeln.de
Dr. Mann, Kristina
Praxisprojekt
Universität zu Köln, Seminar für für Sozialpolitik
und Methoden d. qual. Sozialforschung

                                                                                                            13
Dr. Schmale, Ingrid                                   Prof. Dr. Stangl, Ulrich
Grundlagen VWL, Praxisprojekt                         Kommunikationspolitik
Universität zu Köln, Seminar für                      Technische Hochschule Köln. Fakultät für
Genossenschaftswesen                                  Wirtschafts- und Rechtswissenschaften
Fachgebiet: Volkswirtschaftslehre/                    Fachgebiet: Betriebswirtschaftslehre,
Genossenschaften                                      Marketing
schmale@wiso.uni-koeln.de                             ulrich.stangl@th-koeln.de

Prof. Dr. habil. Schulz, Wolfgang H.                  Prof. Dr. Steinbiß, Kristina
Mikrotheorie, Internationales                         Marketing Grundlagen, Internationales
Makroökonomie                                         Marketing
Zeppelin Universität, Mobility, Trade & Logistics     ESB Business School, Hochschule Reutlingen
Fachgebiet: Volkswirtschaftslehre, Wettbewerbs-       Fachgebiet: Betriebswirtschaftslehre,
theorie und -politik, Industrieökonomik, Mobilität,   Marketing
Handel und Logistik                                   kristina.steinbiss@reutlingen-university.de
wolfgang.schulz@zu.de
                                                      Dr. Stüwe, Björn
Prof. Dr. Schulz-Nieswandt, Frank                     Produktpolitik
Grundlagen VWL, Gesunheitsökonomie                    Fachgebiet: Marketing
Universität zu Köln, Sozialpolitik und Methoden       stuewe@stueweconsulting.com
der qual. Sozialforschung
Fachgebiet: Gesundheitsmanagement,                    Prof. Dr. Tillmanns, Kerstin
Volkswirtschaftslehre                                 Arbeitsrecht
schulz-nieswandt@wiso.uni-koeln.de                    FernUniversität in Hagen, Bürgerliches Recht,
                                                      Arbeitsrecht und Rechtsvergleichung
Seibert, Melissa                                      Fachgebiet: Arbeitsrecht, Sozialrecht,
Methoden des Gesundheitsmanagement                    Bürgerliches Recht
I + II                                                kerstin.tillmanns@fernuni-hagen.de
Universität zu Köln, Seminar für Allg. BWL und Ma-
nagement im Gesundheitswesen                          Prof. Dr. Tillmanns, Reiner
Fachgebiet: Statistische Qualitätskontrolle,          Öffentliches Recht
Benchmarking                                          Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des
seibert@wiso.uni-koeln.de                             Landes NRW, Abteilung Köln, Professur für
                                                      Staats- und Verwaltungsrecht
Simic, Dusan                                          Fachgebiet: Recht
                                                      reiner.tillmanns@fhoev.nrw.de
Ökonomie der Arzneimittelversorgung
Uniklinik Köln, Institut für Gesundheitsökomomie
und Klinische Epidemiologie (IGKE)
Fachgebiet: Gesundheitsökonomie

14
Prüfungsordnung für das Studium zum/r Betriebswirt/in (VWA)
an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Köln

§ 1 Prüfungszweck
                                               § 3 Ausnahmeregelung zur Zulassung
Die Abschlussprüfung des Studiengangs          zum Studium
zum/r Betriebswirt/in (VWA) dient dem
Nachweis, dass der/die Studierende in ei-      Bewerber/innen, die die Erfordernisse nach
nem abgeschlossenen, mindestens sechsse-       § 2 nicht erfüllen, können aufgrund ihrer Vor-
mestrigen Studium an der Verwaltungs- und      bildung und ihres beruflichen Werdegangs
Wirtschafts-Akademie Köln die für Fach- und    vorläufig zugelassen werden, wenn ihre Vo-
Führungsaufgaben in der Verwaltung oder        raussetzungen insgesamt als gleichwertig
in der Wirtschaft erforderlichen Kenntnisse,   mit den Bedingungen aus § 2 anzusehen
Fertigkeiten und Kompetenzen erworben          sind und insbesondere Vorbildung und bis-
hat und wissenschaftliche Arbeitsmetho-        herige berufliche Tätig-keit die Einschätzung
den sach- und fachgerecht anzuwenden ver-      erlauben, dass der/die Bewerber/in dem Stu-
mag. Das Abschlusszeugnis wird aufgrund        dium wird folgen können. Für die spätere
des erfolgreichen Erbringens der in der Prü-   endgültige Zulassung können Mindestbedin-
fungsordnung vorgesehenen Studien- und         gungen an die in den ersten Semestern zu er-
Prüfungsleistungen erteilt.                    bringenden Studien- und Prüfungsleistungen
                                               gestellt werden. Die Entscheidung trifft die
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen                  Studienleitung.

Zulassungsvoraussetzungen für das Studi-       § 4 Zulassungsverfahren
um zum/r Betriebswirt/in (VWA) sind
                                               (1) Über den Antrag auf Zulassung entschei-
• eine abgeschlossene Berufsausbildung in      det die Studienleitung.
  einem anerkannten Ausbildungsberuf oder      (2) Die Zulassung ist zu versagen, wenn die
  einer vergleichbaren Ausbildung sowie ei-    Voraussetzungen des § 2 nicht gegeben sind
  ne mindestens einjährige Berufstätigkeit     und eine Ausnahme nach § 3 nicht in Be-
                                               tracht kommt.
oder
                                               § 5 Anwendung und Auslegung der
• ein Hochschulstudium mit nachgewiese-        Prüfungsordnung
  nen (Teil-) Abschlüssen
                                               Über die Anwendung und Auslegung der Prü-
oder                                           fungsordnung entscheidet die Studienlei-
                                               tung.
• eine Hochschulzugangsberechtigung,
  wenn eine kaufmännische Ausbildung und
  Berufstätigkeit durchlaufen wird.

                                                                                          15
§ 6 Module                                        (4) Leistungspunkte können nur aufgrund
                                                  von individualisierbaren Studien- oder Prü-
(1) Das Studium ist in Module (Lerneinhei-        fungsleistungen erteilt werden. Die bloße
ten) unterteilt. Ein Modul kann ein oder zwei     Teilnahme an einer Lehrveranstaltung ge-
Semester dauern.                                  nügt hierfür nicht.
(2) Es sind alle im Studienplan festgelegten      (5) Die für eine Leistung nach Prüfungsord-
Module zu erbringen. Ein Modul kann mehre-        nung und Studienplan vorgesehenen Leis-
re Teilprüfungen umfassen.                        tungspunkte werden nur erteilt, wenn eine
(3) Ist die Durchschnittsnote aller Teilprüfun-   mindestens ausrei-chende (4,0) Note erzielt
gen eines Moduls mindestens „ausreichend“         wurde.
(4,0) und ist nur eine Teilprüfung mit „nicht
ausreichend“ (5,0) bewertet worden, gilt das      § 8 Studien- und Prüfungsleistungen im
Modul als bestanden. Nichtbestandene Teil-        Studium
prüfungen dürfen zweimal wiederholt wer-
den.                                              (1) Für jedes Modul ist mindestens eine
(4) Die Note eines Moduls ergibt sich aus         veranstaltungsbezogene      Prüfungsleistung
dem arithmetischen Mittel der Noten aller         vorgesehen, die studienbegleitend abgelegt
darin enthaltenen Teilprüfungen.                  wird. In den Prüfungsleistungen sind sowohl
                                                  Theorie- und Faktenwissen als auch dessen
§ 7 Leistungspunktesystem und Leistungs-          Anwendung mit Hilfe von persönlichen, sozi-
punktezuordnung                                   alen und methodischen Fähigkeiten in kon-
                                                  kreten Aufgabenstellungen nachzuweisen
(1) Allen Studien- und Prüfungsleistungen,        und anzuwenden.
die zum erfolgreichen Abschluss des Studi-        (2) Die Prüfungsform wird zu Beginn jedes
ums zu erbringen sind, werden nach einem          Semesters im Vorlesungsverzeichnis festge-
Kumulationssystem Leistungspunkte (Cre-           legt.
dit-Points) zugeordnet. Die Maßstäbe für die      (3) Zulässige Prüfungsformen und nähere
Zuordnung der Leistungspunkte orientieren         Bestimmungen zum Ablauf von Prüfungen
sich an der Workload-Definition des Europe-       regelt die Ordnung für Vorlesungs- und Semi-
an Credit Transfer Systems. Danach bemisst        narabschlussprüfung der VWA Köln.
sich die Zahl der Leistungspunkte für Studi-      (4) Nichtbestandene Prüfungsleistungen im
en- und Prüfungsleistungen zu Lehrveran-          Studium können bis zu zweimal wiederholt
staltungen nach dem für deren erfolgreiche        werden. Die Studienleitung bestimmt die
Teilnahme erforderlichen Zeitaufwand.             Einzelheiten für die Wiederholung. Die Ab-
(2) Im Studium zum/r Betriebswirt/in (VWA)        schlussprüfung kann nur einmal wiederholt
sind 120 Leistungspunkte zu er-bringen.           werden.
(3) Die Leistungspunkte geben die quantitati-
ve Bedeutung der Studien- und Prüfungsleis-       § 9 Abschlussprüfung
tungen an. Der individuelle Erfolg wird mit
Noten bewertet. Zur Bildung der Gesamtno-         (1) Die Abschlussprüfung besteht aus einem
te dienen die den Leistungen zugeordneten         schriftlichen Teil (Abschlussarbeit) und ei-
Leis-tungspunkte der relativen Gewichtung         nem mündlichen Teil (Fachgespräch).
bei der Notenberechnung.                          (2) Mit der Abschlussarbeit weist der/die

16
Studierende die Befähigung nach, innerhalb       als nicht bestanden und wird mit „man-
einer vorgegebenen Zeit eine praxisorien-        gelhaft (5,0)“ bewertet, wenn die Bearbei-
tierte Fragestellung der Wirtschaftswissen-      tungszeit gem. Absatz 4 ohne genehmigte
schaft selbstständig mit wissenschaftlichen      Verlängerung überschritten wird oder der/die
Methoden und Techniken zu bearbeiten.            Prüfungs-kandidat/in dem Fachgespräch un-
(3) Der Textumfang der Abschlussarbeit be-       entschuldigt fernbleibt.
trägt in der Regel etwa 30-40 Seiten à etwa      (14) Die Abschlussarbeit und das Fach-
32 Zeilen.                                       gespräch können nur einmal wiederholt
(4) Die Bearbeitungszeit beträgt drei Monate.    werden. Die Studienleitung bestimmt die Ein-
(5) Der Abgabezeitpunkt kann in begründe-        zelheiten für die Wiederholung.
ten Fällen auf schriftlichen Antrag um maxi-
mal vier Wochen verlängert werden. Über die      § 10 Bewertung von Studien- und Prüfungs-
Verlängerung entscheidet die Studienleitung.     leistungen, Bildung und Gewichtung der
(6) Alle Lehrenden der VWA Köln sind als Prü-    Noten
fende einer Abschlussarbeit geeignet.
(7) Das Thema der Abschlussarbeit be-            (1) Für die Bewertung der Leistungen sind
stimmt der/die Prüfende. Dabei sollen die        folgende Noten zu verwenden:
Wünsche des/der Studierenden berücksich-
tigt werden.                                     1 = sehr gut: eine hervorragende Leistung
(8) Die Anfertigung der Abschlussarbeit er-      2 = gut: eine Leistung, die erheblich über den
folgt in der Regel im 6. Semester. Zur Ab-       durchschnittlichen Anforderungen liegt
schlussarbeit kann nur zugelassen werden,        3 = befriedigend: eine Leistung, die durch-
wer an der VWA Köln eingeschrieben ist und       schnittlichen Anforderungen entspricht
mindestens 60 Leistungspunkte erworben           4 = ausreichend: eine Leistung, die trotz ihrer
hat.                                             Mängel noch den Anforderungen genügt
(9) Der Antrag auf Zulassung zur Abschluss-      5 = nicht ausreichend: eine Leistung, die we-
prüfung ist schriftlich an die Geschäftsstelle   gen erheblicher Mängel den Anforderungen
zu richten.                                      nicht mehr genügt
(10) Das Fachgespräch findet nach Abgabe
und Bewertung der Abschlussarbeit statt. Es      Zur differenzierten Bewertung sind Zwi-
hat eine Dauer von 20 Minuten. Das Fach-         schennoten mit einer Dezimale zulässig.
gespräch hat die Abschlussarbeit zum Ge-
genstand. Es wird durch den/die Prüfende/n       Die Gesamtnote lautet
abgenommen.
(11) Die Gesamtnote der Abschlussprü-            • bei einem Durchschnitt bis 1,5 „sehr gut“
fung wird zu 75% aus dem Ergebnis der Ab-        • bei einem Durchschnitt über 1,5 bis 2,5
schlussarbeit und zu 25% aus dem Ergebnis          „gut“
des Fachgesprächs gebildet.                      • bei einem Durchschnitt über 2,5 bis 3,5
(12) Wird der schriftliche Teil oder der münd-     „befriedigend“
liche Teil oder werden beide Teile mit „man-     • bei einem Durchschnitt über 3,5 bis 4,0
gelhaft (5,0)“ bewertet, so gilt die gesamte       „ausreichend“
Abschlussprüfung als nicht bestanden und
wird mit „mangelhaft (5,0)“ bewertet.
(13) Die Abschlussprüfung gilt auch dann

                                                                                               17
§ 11 Anrechnung von Leistungen                 • Betriebswirt/in (VWA) mit Zusatzqualifika-
                                                 tion Marketing
Das Studium an einer anderen Verwaltungs-      • Betriebswirt/in (VWA) mit Zusatzqualifika-
und Wirtschafts-Akademie und dabei er-           tion Gesundheitsmanagement
brachte Leistungen, das Studium an einer       • Betriebswirt/in (VWA) mit Zusatzqualifika-
Universität, einer Fachhochschule bzw. einer     tion Digitale Transformation
Hochschule für angewandte Wissenschaf-
ten, einer Berufsakademie oder einer ande-     (5) Eine durch Täuschung erbrachte Leistung
ren gleichwertigen Bildungseinrichtung und     oder ein auf Grundlage von Täuschungen
dabei erbrachte Leistungen können ganz         ausgestelltes Zeugnis oder Zertifikat kann
oder teilweise angerechnet werden. Die Ent-    durch die Akademie innerhalb von fünf Jah-
scheidung über die Anrechnung trifft die       ren nach Ausstellung aberkannt werden. Im
Studienleitung unter Beachtung der Gleich-     Falle eines Täuschungsversuchs behält sich
wertigkeit des Studiums und der darin er-      die Akademie vor, den Dienstleistungsvertrag
brachten Leistungen.                           des/r Studierenden zu kündigen.

§ 12 Bestehen und Nichtbestehen                § 14 Inkrafttreten

(1) Das Studium zum/r Betriebswirt/in (VWA)    Diese Prüfungsordnung tritt zum 1.10.2020
ist bestanden, wenn die im Studienplan vor-    in Kraft.
gesehenen Leistungspunkte erreicht werden
und die Gesamtnote mindestens „ausrei-
chend (4,0)“ lautet.
(2) Das Studium zum/r Betriebswirt/in (VWA)
ist nicht bestanden, wenn die Gesamtnote
schlechter als „ausreichend (4,0)“ lautet.

§ 13 Abschlusszeugnis Betriebswirt/in
(VWA)

(1) Mit dem Bestehen des Studiums gem. §
12 wird dem/r Studierenden das Abschluss-
zeugnis erteilt.
(2) Das Abschlusszeugnis enthält das Ge-
samtergebnis des Studiums, der Abschluss-
prüfung sowie der einzelnen Modulnoten.
(3) Mit dem Abschluss wird die Bezeichnung
„Betriebswirt/in (VWA)“ verliehen.
(4) Hat der/die Studierende zusätzlich ein
Zertifikat an der VWA Köln erbracht, werden
die folgenden Abschlussbezeichnungen ver-
liehen:

18
Ordnung für Vorlesungs- und Seminarabschlussprüfungen

an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akade-       (b) Hilfsmittel
mie Köln im studienbegleitenden Prüfungs-        (1) Die Bearbeitungsbögen werden von der
verfahren (Credit-Point-System).                 VWA Köln gestellt und den Studierenden mit
                                                 den Klausuraufgaben ausgehändigt. Eige-
1. Zulässige Prüfungsformen                      nes Schreibpapier sowie andere als die aus-
                                                 drücklich zugelassenen Hilfsmittel dürfen
Eine Vorlesungsreihe schließt mit einer Vorle-   nicht verwendet werden.
sungsabschlussprüfung. Die Vorlesungsab-         (2) Werden Gesetzestexte oder Gesetzes-
schlussprüfung findet in Form einer Klausur,     sammlungen als Hilfsmittel zugelassen, sind
einer mündlichen Prüfung oder einer Semi-        Randbemerkungen, inhaltliche Ergänzungen
nararbeit statt. Die Form der Vorlesungsab-      u. ä. sowie Gesetzestexte mit Wortkommen-
schlussprüfung ist durch den Dozenten/die        tierungen unzulässig. Der Dozent / die Do-
Dozentin im Zuge der Lehrplanung für das         zentin kann von diesen Vorgaben abweichen.
Vorlesungsverzeichnis zu Beginn des Se-          (3) Sind Taschenrechner zugelassen, so dür-
mesters verbindlich festzulegen.                 fen diese nicht programmierbar sein.
                                                 (4) Die zugelassenen Hilfsmittel sind nach
2. Teilnahme                                     Beginn der Klausur von der Klausuraufsicht
                                                 stichprobenweise zu überprüfen.
Zur Teilnahme an einer Vorlesungsab-
                                                 (c) Ablauf vor der Klausur
schlussprüfung ist nur berechtigt, wer zur
                                                 (1) Die Studierenden legen vor Beginn der
Prüfung angemeldet ist und einen gültigen,
                                                 Klausur unaufgefordert und gut sichtbar
auf seinen Namen ausgestellten Studienaus-
                                                 den VWA- bzw. den FH-Studienausweis und
weis der Verwaltungs- und Wirtschafts-Aka-
                                                 einen amtlichen Lichtbildausweis (Personal-
demie Köln bzw. der FH Südwestfalen
                                                 ausweis) oder Reisepass an dem Platz aus.
vorweisen kann.
                                                 Die Ausweispapiere werden von der Klausur-
                                                 aufsicht vor und/oder während der Klausur
3. Klausuren
                                                 kontrolliert.
                                                 (2) Taschen, Mappen, Ordner, Blöcke u. ä.
(a) Bearbeitungszeit
                                                 dürfen nicht am Arbeitsplatz verbleiben. Sie
Die Bearbeitungszeit für Klausuren beträgt
                                                 müssen an geeigneten Stellen im Prüfungs-
zwischen 60 und 120 Minuten. Eine begrün-
                                                 raum abgelegt oder geschlossen unter dem
dete Verkürzung oder Verlängerung der Bear-
                                                 Sitz verstaut werden. Auf dem Tisch liegen
beitungszeit bedarf der Genehmigung durch
                                                 ausschließlich der ausgegebene Aufgaben-
die Studienleitung. In solchen Ausnahmefäl-
                                                 text, die ausgegebenen Bearbeitungsbögen,
len sind die Studierenden rechtzeitig vor der
                                                 die zugelassenen Hilfsmittel und Schreibu-
Klausur über die Verkürzung bzw. Verlänge-
                                                 tensilien.
rung der Bearbeitungszeit zu informieren.
                                                 (3) Jegliche Mobiltelefone oder Geräte zur

                                                                                          19
elektronischen Datenverarbeitung (z.B. Lap-     (4) Erfolgt die Abgabe der Klausur vor Ablauf
tops, Tablets, Smartwatches etc.) gelten als    der Bearbeitungszeit, so ist der Prüfungs-
unerlaubte Hilfsmittel und sind vor Beginn      raum mit Rücksicht auf die verbleibenden
der Klausur unbedingt auszuschalten. Das        Studierenden in größtmöglicher Ruhe zu ver-
Auffinden eingeschalteter Mobiltelefone         lassen.
oder Geräte zur elektronischen Datenverar-      (5) Klausuren, die trotz Aufforderung nicht
beitung führen zum sofortigen Ausschluss        rechtzeitig nach Ablauf der Bearbeitungsfrist
des Besitzers / der Besitzerin von der Klau-    abgegeben werden, können von der Klausur-
sur.                                            aufsicht nicht mehr angenommen werden.
(4) Den Anweisungen der Klausuraufsicht ist
Folge zu leisten. Studierenden kann sowohl      (f) Täuschungsversuch bei Klausuren
vor Beginn der Klausur als auch während der     Als Täuschungsversuch bei Klausuren wer-
Bearbeitungszeit durch die Klausuraufsicht      den insbesondere das Abschreiben sowie
ein anderer Arbeitsplatz zugewiesen werden.     das unerlaubte Kommunizieren mit ande-
                                                ren Studierenden gewertet. Ebenso gilt das
(d) Bearbeitung der Klausur                     Auffinden von eingeschalteten Mobiltelefo-
(1) Die erste Seite der Klausurausarbeitung     nen oder Geräten zur elektronischen Daten-
ist mit den folgenden Angaben zu versehen:      verarbeitung oder sonstigen unzulässigen
Name des Studierenden, Matrikelnummer,          Hilfsmitteln am Platz eines Studierenden als
Studiengang, Semester.                          Täuschungsversuch, und zwar unabhängig
(2) Auf den Bearbeitungsbögen ist ein ausrei-   davon, ob der Studierende diese Hilfsmittel
chender Korrekturrand von mindestens 3 cm       tatsächlich verwendet hat.
einzuhalten. Auf jedem einzelnen Bearbei-
tungsbogen ist der Name des Studierenden        4. Mündliche Prüfungen
und die Seitenzahl anzugeben.
(3) Mit dem Ablauf der festgesetzten Be-        (a) Teilnehmerzahl
arbeitungszeit ist die Klausurbearbeitung       Die Teilnehmerzahl einer mündlichen Prü-
einzustellen. Das Ende der festgesetzten Be-    fung pro Semester und Vorlesung ist auf 15
arbeitungszeit gilt auch für verspätet einge-   Teilnehmer begrenzt. Bei einer höheren Teil-
troffene Studierende.                           nehmerzahl ist eine andere Prüfungsform zu
                                                wählen.
(e) Abgabe der Klausur
(1) Nach Ablauf der Bearbeitungsfrist hän-      (b) Prüfungszeit
digt der Studierende die ausgeteilten Bear-     Die Prüfungszeit einer mündlichen Prüfung
beitungsbögen und das Aufgabenblatt / die       beträgt pro Kandidat 15-20 Minuten. Die in-
Aufgabenblätter unverzüglich an die Klausur-    dividuelle Prüfungszeit ist auch bei Gruppen-
aufsicht aus. Dem Studierenden obliegt die      prüfungen einzuhalten.
Verantwortung über die Vollständigkeit der
abgegebenen Blätter.                            (c) Prüfungsprotokoll
(2) Nach Abgabe der Klausur ist ein „Nachrei-   Die mündliche Prüfung muss für jeden Kan-
chen“ von Lösungsteilen nicht mehr möglich.     didaten schriftlich protokolliert werden. Das
(3) Eine abgegebene Klausur verbleibt bei der   Protokoll enthält Vor- und Nachname, Ma-
Klausuraufsicht und kann nicht zurückgefor-     trikelnummer und Studiengang des/r Teil-
dert werden.                                    nehmenden und ist mit dem Prüfungsdatum

20
sowie der Unterschrift des/r Prüfenden und      (c) Bearbeitungszeit
des/r Beisitzenden zu versehen. Aus dem         Die Bearbeitungszeit von Seminararbeiten
Protokoll müssen die Fragen/Aufgaben, die       wird vom Prüfenden festgelegt und durch die
Antworten, die Anzahl der zu erreichenden       Geschäftsstelle schriftlich mitgeteilt.
Punkte für eine Frage/Aufgabe, die jeweils
erreichten Punkte und die Note eines/r Teil-    (d) Eidesstattliche Erklärung
nehmenden erkennbar sein.                       Der Seminararbeit ist eine eidesstattliche Er-
                                                klärung mit folgendem Wortlaut beizufügen:
(d) Beisitzer/in                                „Hiermit versichere ich an Eides statt, dass
Der/die Prüfer/in kann zu mündlichen Prü-       ich die Arbeit selbstständig und ohne Inan-
fungen eine/n Beisitzer/in hinzuziehen.         spruchnahme fremder Hilfe angefertigt habe.
                                                Ich habe dabei nur die angegebenen Quellen
(e) Täuschungsversuche bei mündlichen           und Hilfsmittel verwendet und die aus diesen
Prüfungen                                       wörtlich oder inhaltlich entnommenen Stellen
Als Täuschungsversuch bei mündlichen Prü-       als solche kenntlich gemacht. Die Arbeit hat
fungen werden insbesondere das unerlaubte       in gleicher oder ähnlicher Form noch keiner
Kommunizieren mit anderen Studierenden          anderen Prüfungsbehörde vorgelegen. Ich
gewertet. Ebenso gilt das Auffinden von ein-    erkläre mich damit einverstanden, dass die
geschalteten Mobiltelefonen oder Geräten        Arbeit mit Hilfe eines Plagiatserkennungs-
zur elektronischen Datenverarbeitung oder       dienstes auf enthaltene Plagiate überprüft
sonstigen unzulässigen Hilfsmitteln am          wird.“ Die eidesstattliche Erklärung ist mit
Platz eines Studierenden als Täuschungs-        Datum und Unterschrift zu versehen.
versuch, und zwar unabhängig davon, ob
der Studierende diese Hilfsmittel tatsächlich   (e) Täuschungsversuch bei Seminar-
verwendet hat.                                  arbeiten
                                                Als Täuschungsversuche bei Seminar-
5. Seminararbeiten                              arbeiten gelten insbesondere die Über-
                                                nahme fremder geistiger Leistung ohne
(a) Umfang                                      Kennzeichnung (Plagiat), Arbeiten, die ganz
Seminararbeiten in den 4- und 6-semestrigen     oder teilweise von Dritten angefertigt wurden
Studiengängen der VWA Köln haben grund-         (Ghostwriting) sowie Arbeiten, die ganz oder
sätzlich einen Umfang von 8-10 Seiten. Eine     teilweise bereits anderen Prüfungsbehörden
Abweichung von diesem Umfang bedarf der         vorgelegen haben.
Genehmigung durch die Studienleitung. Se-
minararbeiten im Bachelorstudiengang ha-        6. Umgang mit Täuschungsversuchen bei
ben grundsätzlich einen Umfang von 10-12        Vorlesungsabschlussprüfungen
Seiten.
                                                (a) Täuschungsversuche führen zum Aus-
(b) Formale Vorgaben                            schluss von der Prüfung. Die Prüfungsleis-
Bei der Anfertigung der Seminararbeit sind      tung eines von der Prüfung ausgeschlosse-
einheitliche formale Vorgaben der VWA Köln      nen Studierenden wird nicht korrigiert und
zu beachten, die den Studierenden rechtzei-     mit der Note „mangelhaft (5,0)“ bewertet.
tig vor Beginn der Bearbeitungszeit zugäng-     (b) Einem wegen eines Täuschungsver-
lich gemacht werden.                            suchs von der Prüfung ausgeschlossenen

                                                                                           21
Studierenden ist die Gelegenheit zur schrift-   8. Widerspruch gegen die Bewertung einer
lichen Stellungnahme zu geben.                  Prüfungsleistung
(c) Studierende, die wegen wiederholter Täu-
schungsversuche aufgefallen und von der         Gegen die Bewertung einer Prüfungsleistung
jeweiligen Klausur ausgeschlossen worden        kann der Studierende Widerspruch einlegen.
sind, können durch Entscheidung des Stu-        Der Widerspruch muss im Rahmen der Ein-
dienleiters von der VWA Köln exmatrikuliert     sichtnahme in der Geschäftsstelle der VWA
werden, nachdem ihnen die Gelegenheit zur       Köln auf einem dafür vorgesehenen Form-
schriftlichen Stellungnahme gegeben wurde.      blatt schriftlich begründet werden. Die Ge-
                                                schäftsstelle legt den Widerspruch zeitnah
7. Bewertung von Vorlesungs-                    dem Dozenten / der Dozentin zur Entschei-
abschlussprüfungen                              dung vor. In Zweifelsfällen entscheidet der
                                                Studienleiter abschließend über die Bewer-
(a) Die Bewertung von Vorlesungsabschluss-      tung einer Prüfungsleistung.
prüfungen an der VWA Köln sollen nach dem
folgenden einheitlichen Schema erfolgen:        9. Inkrafttreten

    Punkte1     Note                            Diese Ordnung für Vorlesungsabschlussprü-
    85-90       1,0    sehr gut                 fungen tritt zum 1. Oktober 2020 für alle an
    80-84       1,3    sehr gut minus           der VWA Köln durchgeführten Studiengänge
    75-79       1,7    gut plus
                                                in Kraft.

    70-74       2,0    gut
                                                10. Ausnahmen
    65-69       2,3    gut minus

    60-64       2,7    befriedigend plus
                                                Über Ausnahmen von dieser Ordnung für Vor-
    55-59       3,0    befriedigend             lesungsabschlussprüfungen entscheidet der
    50-54       3,3    befriedigend minus       Studienleiter der VWA Köln.
    45-49       3,7    ausreichend plus

    40-44       4,0    ausreichend

    0-39        5,0    nicht bestanden

1
    Bei Klausuren.

(b) Insgesamt können in einer Klausur oder
mündlichen Prüfung maximal 90 Punkte er-
reicht werden. Prüfungsleistungen, die mit
40 oder mehr Punkten bewertet werden, gel-
ten als bestanden und führen zum Erwerb
von Credit-Points. Für Prüfungsleistungen
unter 40 Punkten werden keine Credit-Points
vergeben. Die Bewertung solcher Prüfungs-
leistungen lautet „mangelhaft (5,0)“.

22
Impressum

Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Köln
Hahnenstraße 16, 50667 Köln

Telefon:      0221 - 256235
E-Mail:       info@vwa-koeln.de
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Studienleitung
Univ.-Prof. Dr. Frank Schulz-Nieswandt

Geschäftsführung
Julia Maier-Rigaud

Geschäftsstelle
Melanie Reinert, Leonie Rollmann

Ausgabe
August 2020

Verwendete Fotos

Seite 01: 1034077999 / © Matej Kastelic - shutterstock.com

Die VWA Köln ist Mitglied des Bundesverbands Deutscher Verwaltungs- und Wirtschafts-
Akademien und der Qualitätsgemeinschaft Berufliche Bildung Region Köln e.V.

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