VBZ-Projekt: Planerleistungen Ingenieur Projektierung SIA Phase 3, 11'500 Elektrifizierung Linie 69 - Projekt- und Aufgabenbeschrieb gemäss SIA ...
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Stadt Zürich Verkehrsbetriebe Zürich Luggwegstrasse 65 8048 Zürich Tel. 044 412 41 11 www.vbz.ch VBZ-Projekt: Planerleistungen Ingenieur Projektierung SIA Phase 3, 11‘500 Elektrifizierung Linie 69 Projekt- und Aufgabenbeschrieb gemäss SIA LHO 103
2 Inhaltsverzeichnis 1. Beschreibung des Projektes ....................................................................................................... 3 1.1. Auftraggeberin ................................................................................................................................ 3 1.2. Projektbeteiligte .............................................................................................................................. 3 1.3. Projektorganisation ........................................................................................................................ 3 1.4. Projektkommunikation .................................................................................................................... 3 1.5. Ausgangslage ................................................................................................................................ 3 1.6. Projektbeschreibung ...................................................................................................................... 4 1.7. Das Tram und die Trolleybusse unterstehen dem Eisenbahngesetz ............................................ 5 1.8. Qualitätssicherung (Nebenanlagen und Gleisanlagen) ................................................................. 9 1.9. Genehmigungsverfahren ................................................................................................................ 5 1.10. Termine .......................................................................................................................................... 5 1.11. Nachbarprojekte ............................................................................................................................. 5 2. Beschreibung der Aufgabe ......................................................................................................... 7 2.1. Einsatzorte, Sitzungswesen ........................................................................................................... 7 2.2. Phasenübergeordnete Aufgaben ................................................................................................... 7 2.3. Phasenabhängige Aufgaben .......................................................................................................... 9 3. Besondere Planerleistungen für die VBZ ................................................................................ 17 3.1. Allgemeines .................................................................................................................................. 17 3.2. Gleichrichteranlage Hönggerberg ................................................................................................ 19 3.3. Fahrleitungen ............................................................................................................................... 20 3.4. Werkleitungen .............................................................................................................................. 20 3.5. Planlieferungen durch die VBZ .................................................................................................... 21 4. Grundlagen ................................................................................................................................. 21 4.1. Grundlagen der VBZ ab Auftragserteilung (nach Zuschlagserteilung) ........................................ 21 2.1 Projekt- und Aufgabenbeschrieb Los 1 (Linie 69).docm Version 1.1
3 1. Beschreibung des Projektes 1.1. Auftraggeberin Stadt Zürich (vertreten durch: Verkehrsbetriebe Zürich) Unternehmensbereich Infrastruktur Luggwegstrasse 65 CH-8048 Zürich Gesamtprojektleitung: Inga Schröder, IPB-IS 1.2. Projektbeteiligte Aufgrund der Grösse des Projektperimeters muss dieses Projekt mit weiteren Projekten -siehe auch 1.11. Nachbarprojekte- und verschiedenen weiteren Bedürfnisträgern innerhalb der Stadt Zürich koordiniert werden. Beispielsweise können Gewerke, Private oder Dritte, wie die ETH Zürich (Hönggerberg), das Tiefbauamt, oder die WVZ etc. durch Werkleitungen oder Massnahmen an Gebäuden respektive am Strassenraum, etc. betroffen sein. Die Leistungen für die Koordination der Nachbarprojekte und der Bedürfnisse der weiteren Bedürfnisträger im Zusammenhang mit diesem Projekt sind ebenfalls einzurechnen. 1.3. Projektorganisation Die Städtische Gesamtprojektleitung erfolgt durch die VBZ. Das Organigramm der Projektorganisation des Auftragnehmers ist als Beilage durch diesen zu erstellen und mit den restlichen Ausschreibungsunterlagen einzureichen. 1.4. Projektkommunikation Die Kommunikation im Projekt erfolgt stets über die Gesamtprojektleitung VBZ oder die stellvertretende Gesamtprojektleitung VBZ. Der Auftragnehmer nimmt an den monatlichen bzw. terminlich vereinbarten Projektsitzungen, -besprechungen etc. teil und führt zudem das Protokoll. Technisch und fachlich notwendige Abklärungen muss der Auftragnehmer eigenständig bei den entsprechenden Behörden, Dienstabteilungen und Gewerken abholen. 1.5. Ausgangslage Die VBZ-Trolleybusstrategie aus dem Jahre 2011 postuliert die Umstellung der Buslinien 69 und 80 von Diesel- auf Trolleybus als erste Stufe für den weiteren Ausbau des Zürcher Trolleybusnetzes. Die Elektrifizierung der beiden Linien wurde als Massnahme mit Priorität A (Realisierungshorizont zwischen 2019 und 2022) im Rahmen des Agglomerationsprogramms 3. Generation des Bundes eingereicht. Sie ist zudem Bestandteil der ZVV-Strategie 2018-2021, der VBZ-Strategie „eBus“ sowie des städtischen Programms „Stadtverkehr 2025“. Die im Jahr 2015 von den VBZ beantragte Projektierung wurde damals vom ZVV aus Kostengründen auf das Jahr 2019 verschoben. Gleichzeitig wurde vom ZVV eingefordert, vor der Projektierung Alternativen der Elektrifizierung zu prüfen. Diese Zweckmässigkeitsbeurteilungen sind nun abgeschlossen und die Bestvariante für die Elektrifizierung der Linie 69 ist festgelegt. Die Linie 69 bildet zusammen mit der Linie 80 das Erschliessungsrückgrat der ETH Hönggerberg. Gemäss den jüngsten Informationen der ETH sollen die Studierenden- und Beschäftigtenzahlen am Hönggerberg von heute 12‘500 auf 22‘000 Personen bis 2040 ansteigen. Aktuell wurde die dafür notwendige Revision der planerischen Instrumente angestossen (Sonderbauvorschriften, BZO- Revision und Kantonaler Richtplan). Um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden, verkehren die 2.1 Projekt- und Aufgabenbeschrieb Los 1 (Linie 69).docm Version 1.1
4 beiden Linien 69 und 80 bereits heute mit Gelenkbussen in einem dichten Takt (HVZ: 6‘- resp. 6.7‘-Takt Linie 80 und 3.75‘-Takt Linie 69). Nebst der in der Trolleybusstrategie von 2011 hervorgehobenen Verbesserung der Energie- und Umwelteffizienz, ermöglicht die Elektrifizierung der Linie 69 und 80 demnach auch die Option auf den genannten Linien Doppelgelenkbusse einzusetzen und den angesprochenen Kapazitätsengpässen entgegen zu wirken. 1.6. Projektbeschreibung 1.6.1. Perimeter Der Projektperimeter zieht sich durch das Quartier Höngg der Stadt Zürich, siehe Abbildung 1. Stadtkreise: 6, 10 Quartiere: Unterstrasse, Wipkingen, Höngg Linienführung: Milchbuck (Uni Irchel) – Bucheggplatz - Waidspital – ETH Hönggerberg Gesamtlänge: etwa 4.5 km, eine Richtung Abbildung 1: Projektperimeter Linie 69 Grundsätzlich sind die grünen Bereiche zu Elektrifizieren, die orangefarbenen Abschnitte sollen im Batteriemodus befahren werden. Der Abschnitt, Bucheggplatz bis Waidspital, wird ebenfalls elektrifiziert mit einer Stützleitung. In den schwarz eingefärbten Bereichen befinden sich bereits bestehende Fahrleitungen der Linie 72 und 32, welche durch die neu elektrifizierte Linie 69 mit genutzt werden können. Die roten Punkte markieren die ungefähren Standorte der Gleichrichter, von welchen aus die neue Fahrleitung mit Strom versorgt werden soll. Dabei ist zu beachten, dass der Gleichrichter am Bucheggplatz bereits bestehend ist, der Gleichrichter Gsteig am Hönggerberg ist jedoch mit diesem Projekt neu zu projektieren und zu realisieren. 1.6.2. Projektziele Die Bauherrschaft verfolgt mit dem vorliegenden Projekt die nachfolgenden übergeordneten Ziele: Bau des neuen Gleichrichtergebäudes und des Gleichrichters am Hönggerberg. Elektrifizierung der Linie 69 nach der festgelegten Bestvariante Planung und Projektierung der notwendigen neuen Stützpunkte der Fahrleitungsanlage, einschliesslich ihrer statischen Befestigungen 2.1 Projekt- und Aufgabenbeschrieb Los 1 (Linie 69).docm Version 1.1
5 Eruierung notwendiger Anpassungen im Strassenraum über den gesamten Elektrifizierungs- und Projektperimeter der Linie 69 Planung und Projektierung sämtlicher Tiefbauarbeiten, vor allem den notwendigen 600V DC Trassebau von den entsprechenden Gleichrichterstandorten zu den neuen Einspeisepunkten. 1.7. Das Tram und die Trolleybusse unterstehen dem Eisenbahngesetz Bezüglich des Baus und des Betriebs muss für eine neue Elektrifizierung ein Plangenehmigungs- verfahren durchgeführt werden. Hier verweist das Trolleybus-Gesetz vom 29.März 1950, auf die Eisenbahngesetzgebung von 20.Dezember 1957. Art.1, Absatz 2: Trolleybus-Gesetz Trolleybus im Sinne dieses Gesetzes ist das motorisch angetriebene Fahrzeug, welches die zur Bewegung benötigte elektrische Energie aus einer Fahrleitung entnimmt und auf öffentlichen Strassen verkehrt, ohne an Schienen gebunden zu sein. In Zweifelsfällen entscheidet der Bundesrat über die Anwendbarkeit dieses Gesetzes. Art.11, Absatz 3:Eisenbahngesetzgebung a. Plangenehmigung Bauten und Anlagen, die ganz oder überwiegend dem Bau und Betrieb einer Trolleybuslinie dienen (Trolleybusanlagen), dürfen nur mit einer Plangenehmigung der Aufsichtsbehörde erstellt oder geändert werden. Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach dem Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957. Strassenflächen sowie die Haltekanten sind in der Regel im Eigentum des Strasseneigentümers (Tiefbauamt der Stadt Zürich). Die Projektierung der Oberfläche erfolgt entsprechend in Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt der Stadt Zürich und nach dessen Normen. Da es sich hier jedoch gleichzeitig um eine Trolleybus Anlage handelt, sind allenfalls zusätzliche Nachweise der Betriebssicherheit zu erbringen. Neben den regulären Unterlagen für das Plangenehmigungsverfahren und dem QS-VBZ können auch für Varianten von den VBZ detaillierte Schleppkurvennachweise oder weitere Angaben gefordert werden. Diese werden von den VBZ situativ verlangt. 1.8. Genehmigungsverfahren Die Projektgenehmigung erfolgt via Plangenehmigungsverfahren nach Eisenbahngesetz (PGV). 1.9. Termine Die Termine der einzelnen SIA Phasen sind überschneidend und verbindlich bzw. strikt einzuhalten. Siehe auch Rahmenterminplan VBZ (Register 2) sowie Vertrag (Register 5). Bei möglichen Terminkonflikten ist der Auftraggeber frühzeitig zu informieren. Sämtliche Massnahmen zur Minderung der terminkritischen Situation sind, nach Rücksprache mit dem Auftraggeber, durch den Auftragnehmer zu treffen. 1.10. Nachbarprojekte Folgende aktuell bekannte Nachbar-/Drittprojekte sind für die Erarbeitung und Gestaltung des Projektes zu berücksichtigen, nach Projektnummern sortiert, keine Garantie auf Vollständigkeit: 11‘010 Bucheggstrasse 11‘501 Elektrifizierung Linie 80 13‘046 Rötelstrasse / Bucheggstrasse 13‘511 Bucheggplatz Realisierung 2019/2020 2.1 Projekt- und Aufgabenbeschrieb Los 1 (Linie 69).docm Version 1.1
6 14‘090 Emil-Klöti-Strasse / Tièchestrasse 14‘126 Bucheggplatz Haltestelle 15‘001 Gsteigstrasse 15‘023 Emil-Klöti-Strasse 15‘033 Tram Affoltern 15‘141 Wibichstrasse / Wolfgrimmweg 16‘013 Bucheggplatz Fussgängerspinne 17‘114 Grebelackerstrasse & Langackerstrasse 17‘117 Guggachstrasse & Langackerstrasse / Spelteriniweg 18‘056 Wehntalerstrasse Der Aufwand für die Koordination und Integration dieser Nachbarprojekte ist einzurechnen 2.1 Projekt- und Aufgabenbeschrieb Los 1 (Linie 69).docm Version 1.1
7 2. Beschreibung der Aufgabe Ziel dieser Ausschreibung ist die Auswahl eines Ingenieurbüros oder einer Ingenieurgemeinschaft für die Phasen 31, 32 und 33 gemäss SIA 103 + 112 (2014) für die komplette Ausarbeitung und Betreuung des Projekts 11‘500 Elektrifizierung Linie 69 inkl. der Erarbeitung des Plangenehmigungsgesuchs nach Eisenbahngesetz (inkl. der Teilnahme an allfälligen Grundeigentümerverhandlungen und Einspracheverhandlungen). Ebenfalls müssen das Bewilligungsdossier für die neue Gleichrichteranlage für das ESTI zusammengestellt und in das PGV-Dossier integriert werden. 2.1. Einsatzorte, Sitzungswesen 2.1.1. Sitzungswesen Der Auftragnehmer muss alle Sitzungen einplanen und planen, die er für die Durchführung des Projekts als notwendig erachtet. Die VBZ sehen mindestens folgendes Sitzungsraster vor: Sitzungen SIA Phasen 3 Bauherr VBZ Planer (Ingenieurbüro) Sitzungsarten Häufigkeit BH GPL GP FP OBL PL PJ FSP GPL Sitzungen 1 x pro Quartal X X (X) (X) X (X) Projektteamsitzun 2 x pro Monat (X) X X (X) (X) X X (X) gen Technische nach Bedarf (X) (X) X X (X) (X) X X Sitzungen Koordinations- sitzungen Ämter, nach Bedarf (X) X (X) (X) (X) X (X) (X) Werke, Dritte Koordinations- sitzungen nach Bedarf (X) X (X) (X) X X (X) X Nachbarprojekte grundsätzlich Aktennotiz- / bei jeder (X) X (X) Protokollverfasser Besprechung o. Sitzung X Vorsitz BH Bauherr GPL Gesamtprojektleitung X Teilnahme zwingend GP Gesamtplaner FP Fachplaner (X) Teilnahme nach Bedarf und nur in Absprache mit der GPL OBL Oberbauleiter PL Projektleitung PJ Projektingenieure FSP Fachspezialisten 2.2. Phasenübergeordnete Aufgaben 2.2.1. Planer als Gesamtleiter Der Auftragnehmer erbringt alle für die Elektrifizierung der Linie 80 erforderlichen Planungsleistungen, welche für die termin- und phasengerechte Erstellung der SIA Phase 3 erforderlich sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Koordination mit den Fachstellen iterativ erfolgt und Planungsanpassungen aufgrund von neuen Erkenntnissen möglich sind. Die Leistungen des Gesamtleiters orientieren sich an der SIA Ordnung für Leistungen und Honorare LHO 102 + 112 (2014). Nachfolgend sind die wichtigsten Leistungen des Gesamtleiters aufgelistet (nicht abschliessend): 2.1 Projekt- und Aufgabenbeschrieb Los 1 (Linie 69).docm Version 1.1
8 Beratung des Auftraggebers Kommunikation mit dem Auftraggeber, Dritten, Behörden, städtischen Dienstabteilungen etc. allfällige Vertretung des Auftraggebers gegenüber Dritten, Behörden, städtischen Dienstabteilungen, etc. ohne Entscheidkompetenzen oder Zeichnungsberechtigungen fachliche und administrative Leitung sowie Koordination aller Projektbeteiligten und/sowie Beteiligten in allfälligen Nachbarprojekten und Dritten Bereitstellen von Entscheidungsgrundlagen Formulierung von Anträgen an den Auftraggeber Veranlassen von Entscheiden Einbezug aller Betriebs- und Unterhaltsaspekte Organisation der Aufbau- und der Ablauforganisation Überwachung und Steuerung der Projektziele hinsichtlich Qualität, Kosten und Termine Zusammenstellung der Kostenüberwachung mit allfälligen Abweichungen sowie deren Begründung aufgrund der jeweiligen Gegebenheiten (bei Rechnungsstellung, beispielwese alle drei Monate) Organisation, Überwachung und Steuerung: des Beschaffungswesens mit der Zuteilung der Aufgaben zwischen den verschiedenen Auftragnehmern des Rechnungswesens des Nachtragsmanagements der projektbezogenen Qualitätssicherung (PQM) des technischen und administrativen Informations-, Dokumenten- und Datenflusses Protokollierung aller Besprechungen und Sitzungen mit den Beteiligten Pendenzenüberwachung Organisation von Besprechungen und Sitzungen mit Behörden, Entscheidungsträgern, Dritten, etc. Zusammenstellung und Harmonisierung der Grundlagen, Ergebnisse und Entscheide pro Teilphase Aktualisierung der Plangrundlagen, Aktualisierung der bestehenden Werkleitungen und Lieferung an GPL VBZ in vereinbarter Form Überprüfung und Aktualisierung der in den Plänen dargestellten Bauten und anderer fester Einrichtungen, Beläge, Abschlüsse, Treppen, Mauern, Zäune, Eingänge, Zufahrten, Vegetation, Ausrüstung, Ausstattung, Masten, Mauerbolzen usw. im öffentlichen und im angrenzenden privaten Grund, samt den allfällig notwendigen Feldaufnahmen soweit für den Auftrag erforderlich (gemäss Feldaufnahmekatalog VBZ, RLV 230005). Überarbeitung des Nutzungs- und Sicherheitsplans bzw. der Projektbasis/Nutzungsvereinbarung respektive des technischen Berichts unter Berücksichtigung der zum Schutz der Umgebung (Baugrund, Strassen, Gebäude usw.) notwendigen Vorkehrungen Aufstellen des generellen Terminprogramms und Koordination der an der Projektierung beteiligten Stellen (Dritte, Werke, Tiefbauamt, Kanton, weitere Behörden (AfS, AWEL, etc.), private Telekommunikationsunternehmen, SBB, Private usw.) Planung und Projektierung der Grundlagen für die Fahrleitungen VBZ Planung und Projektierung der Grundlagen für die Erstellung der Haltestellen Infrastruktur VBZ Planung und Projektierung Sicherheit und Sicherungsmassnahmen Werke und Dritte. Planung sämtlicher Werkleitungen und aller Bauteile, welche im Boden (beispielweise auch allfällige Entwässerungen) verbleiben in Absprache mit der Gesamtprojektleitung VBZ Aussteckung, (inkl. Aussteckungsplan, phys. Aussteckung inkl. alle benötigten Hilfsmittel) des Projekts über den gesamten Projektperimeter – Plangenehmigungsverfahren Archivierung der vom Gesamtleiter erstellten Akten Zusätzlich sind die folgenden Aufgaben vom Gesamtleiter wahrzunehmen: 2.1 Projekt- und Aufgabenbeschrieb Los 1 (Linie 69).docm Version 1.1
9 Reporting zuhanden Gesamtprojektleitung VBZ (1 x monatlich) u.a. mit folgenden Eckpunkten: In den letzten drei Monaten der Planungsphase monatlich der Fertigstellungsgrad der Lieferdokumente (PGV-Unterlagen) Terminkontrolle (Soll – Ist Vergleich Fortschritt Projektierung) Neu erkannte oder veränderte Risiken (quantitativ) für das Gesamtprojekt und deren mögliche Gegensteuerungsmassnahmen Nachweis der Bereitstellung der Schlüsselpersonen (Eigenpersonal und Personal allfälliger Partner) Vierteljährliche Endkostenprognose (Zeitpunkt nach Wahl der Auftraggeberin) mit quantitativer Begründung der Abweichungen Die Aufwendungen sind in den jeweiligen Phasen / Teilphasen einzurechnen. 2.2.2. Koordination Zu den Aufgaben des Planers gehören insbesondere auch die rechtzeitige Koordination des Projekts mit Dritten sowie mit Behörden, Ämtern und Nachbarprojekten. Die entsprechenden Aufwendungen sind für jede Teilphase (31/32/33) in das Angebot einzurechnen. Die bahntechnischen Anlagen, (Fahrleitungen) werden durch die Fachplanung VBZ projektiert. Ein iterativer Ablauf bei der Projektierung und die Schnittstellenkoordination zwischen Planer und der Fachplanung VBZ sind im Honorarangebot zu berücksichtigen. Die Projektinhalte der Fachplanung VBZ sind in die Termin- und Projektpläne des Planers zu übertragen und durch diesen zu koordinieren und zu aktualisieren. Die entsprechenden Aufwendungen sind für jede Teilphase (31/32/33) in das Angebot einzurechnen. 2.2.3. Koordinationsplan Im Koordinationsplan sind die Layer/Ebenen aller Fachplaner, VBZ und andere sowie die der Nachbarprojekte und weitere wichtige Daten im entsprechenden Detaillierungsgrad darzustellen. Der Planer aktualisiert die einzelnen Layer/Ebenen in regelmässigen Abständen. Der Planer muss auch darum besorgt sein, dass der Inhalt des Koordinationsplans jeweils vollumfänglich abgebildet wird. Die Plandarstellung für den Infoversand hat entsprechend der Wegleitung für Plandarstellungen (TAZ und ERZ) gemäss aktuellster Version zu erfolgen (derzeitiger Stand Nov. 2018). Die Plandarstellung für das Auflageprojekt hat gemäss den aktuellen Richtlinien des BAV (Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen - VPVE - respektive Anforderung an die Planvorlage - RL VPVE) zu erfolgen. 2.3. Phasenabhängige Aufgaben 2.3.1. Leistungsmodule Folgende Teilphasen gem. SIA LHO 103 (2014) sind zu offerieren: 31 Vorprojekt 32 Bauprojekt 33 Auflageprojekt / Bewilligungsverfahren Aufgrund der Grösse des Projektperimeters muss dieses Projekt mit weiteren Projekten -siehe auch 1.11. Nachbarprojekte- und verschiedenen weiteren Bedürfnisträgern innerhalb der Stadt Zürich koordiniert werden. Beispielsweise können Gewerke, Private oder Dritte, wie die ETH Zürich (Hönggerberg), das Tiefbauamt, oder die WVZ etc. durch Werkleitungen oder Massnahmen an Gebäuden respektive am Strassenraum, etc. betroffen sein. Die Leistungen für die Koordination der Bedürfnisträger gemäss Ziff. 1.2 der Nachbarprojekte und der Bedürfnisse der genannten Stakeholder im Zusammenhang mit diesem Projekt sind ebenfalls einzurechnen. 2.3.2. Qualitätssicherung (Nebenanlagen und Gleisanlagen) 2.1 Projekt- und Aufgabenbeschrieb Los 1 (Linie 69).docm Version 1.1
10 Vor dem Infoversand sowie vor der Einreichung des PGV-Dossiers erfolgt eine Qualitäts- und Sicherheitskontrolle des Projektstandes durch eine unabhängige Stelle. Es wird hierbei kontrolliert, ob die Betriebssicherheit der Bahnanlage durch eventuelle Nebenanlagen nicht verletzt wird (MIV-Spuren bzw. Schleppkurven, Bauten, Randabschlüsse, Markierungen, Signale usw.) und die technischen Vorgaben, die die Trolleybus- und Fahrleitungsanlagen (AB-EBV bzw. VR-Tram) betreffen, eingehalten sind. Diese Massnahme hat den Charakter einer Stichkontrolle und entbindet den Auftragnehmer nicht von der Verantwortung und der damit verbundenen Haftung, die projektierten Elemente sind fachlich korrekt, normgerecht und rechtskonform zu planen. Die Beauftragung der unabhängigen Stelle sowie deren Kosten werden durch die VBZ übernommen. Die Kontrollpläne sind durch den Auftragnehmer zu erstellen und dürfen keine Verletzungen der Lichtraumprofile aufweisen. Wo dies unumgänglich ist, ist dies im Plan hervorzuheben und als Antrag einer Ausnahmegenehmigung inklusive Definition der Ursache und den getroffenen Massnahmen, zur Einhaltung gleicher Sicherheit, aufzuführen. Die Qualitäts- und Sicherheitskontrollen der VBZ beanspruchen je ca. 4 Wochen, ohne Einarbeitungszeit allfälliger Korrekturen gerechnet. Vor Abschluss dieser Kontrollen darf das Projekt nicht aufgelegt und / oder bewilligt werden. Änderungen am Projekt nach dieser Qualitätssicherung erfordern eine erneute Kontrolle. Die QS-Dossiers sind mindestens mit folgenden Vorlaufzeiten zur Kontrolle einzureichen: QS vor Infoversand: 8 Wochen vor dem Infoversand QS PGV-Dossier: 8 Wochen vor der Einreichung ans BAV 2.3.3. Teilphasen Leistungsbereiche Grundleistungen SIA LHO 103 (2014) Ergänzende Leistungen zu SIA LHO 103 Planer als Gesamtleiter (Gesamtplaner) (2014) (Diese Aufwendungen sind ebenfalls Planer als Spezialist (Fachplaner) in das Angebot einzurechnen.) 31 Vorprojekt Grundlagen: Projektpflichtenheft mit Zielen und Rahmenbedingungen, Bericht über die Machbarkeit mit Skizzen und Plänen der Lösungsansätze, evtl. Resultat eines Auswahlverfahrens, Projektierungsgrundlagen Ziel: Projekt bezüglich Konzeption und Wirtschaftlichkeit optimiert. Vernehmlassungen und Vorabklärungen für die Bewilligungen und die Genehmigung erfolgt. Variantenentscheid gefällt. 311 Organisation Gesamtleiter Gesamtleiter Aufbau der Projektorganisation Mithilfe bei der Öffentlichkeitsarbeit, u. a. Flyer Analyse der Projektrisiken und Festlegen der usw. Verhandlungen mit Dritten Schwerpunkte Leistungen im Rahmen eines PQM Vorschlagen eines Informationskonzeptes Rechtzeitige Koordination mit Nachbarprojekten und Dritten Fachplaner – Fachplaner Teilnahme an Sitzungen mit Ausnahme der Sitzungen innerhalb der VBZ Mithilfe bei der Öffentlichkeitsarbeit Leistungen im Rahmen eines PQM 312 Beschrieb und Gesamtleiter Gesamtleiter Visualisierung Projektgrundlagen Projektgrundlagen Zusammenstellen und Überprüfen der – bisherigen Unterlagen sowie der Vorgaben Lösungsmöglichkeiten und Ziele Durchführen von Anlässen zur Orientierung Beantragen von Spezialabklärungen und Entscheidungsfindung Herbeiführen der Grundlagen für die Vorprojekt Nutzungsvereinbarung – Erarbeiten der Vorgaben der Vorentscheide fachübergreifenden Nutzungsvereinbarung Rechtzeitige Kontaktaufnahme mit Beschaffen und Zusammenstellen Bewilligungsbehörden zur Festlegung der ergänzender Unterlagen wie Topografie, Verfahren Baugrund, Gefahrenkarten und Einwirkungen Begleiten der behördlichen Vorentscheid- verfahren 2.1 Projekt- und Aufgabenbeschrieb Los 1 (Linie 69).docm Version 1.1
11 Leistungsbereiche Grundleistungen SIA LHO 103 (2014) Ergänzende Leistungen zu SIA LHO 103 Planer als Gesamtleiter (Gesamtplaner) (2014) (Diese Aufwendungen sind ebenfalls Planer als Spezialist (Fachplaner) in das Angebot einzurechnen.) von Naturgefahren, Werkleitungspläne, Bestandaufnahmen und Zustandsaufnahmen Fachplaner Lösungsmöglichkeiten Projektgrundlagen Vorschlagen von Art und Zahl der Durchführen von Untersuchungen zur Lösungsmöglichkeiten Ergänzung der Grundlagen wie Vorschlagen der Bewertungskriterien sowie Bestandaufnahmen, Zustandsanalysen und deren Gewichtung Vermessungsaufgaben Zusammenstellen der Vorschläge für allfällige Beurteilen von Spezialabklärungen, Anpassungen der Rahmenbedingungen Lösungsmöglichkeiten Zusammenstellen der Lösungsmöglichkeiten Bearbeiten spezieller Bewertungs- und und Bewertungen der Fachplaner Beurteilungsverfahren wie Nutzungsanalysen Bewerten der Lösungsmöglichkeiten, Mithilfe bei Anlässen zur Orientierungs- und Begründen und Vorschlagen der weiter zu Entscheidfindung verfolgenden Projektvariante Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten in Vorprojekt Spezialthemen wie Bauphysik, Energietechnik, Definieren der Lösungsdarstellung, inkl. Schutz vor Naturgefahren, Verkehrstechnik Festlegen des Detaillierungsgrades des und Lärm Vorprojektes hinsichtlich der Anforderungen Vorprojekt der Baugenehmigung Erstellen eines Fachberichts als Teil des Zusammenstellen der Pläne und Berichte der Umweltverträglichkeitsberichtes oder verschiedenen Aufgabenbereiche Umweltberichts Vorentscheide Vorentscheide Zusammenstellen der für behördliche Beihilfe bei der Begleitung der behördlichen Vorentscheide notwendigen Unterlagen Vorentscheidverfahren Kontrollieren der Bewilligungstauglichkeit Beihilfe bei der Kontaktaufnahme mit Bewilligungsbehörden zur Festlegung der Fachplaner Verfahren Projektgrundlagen Überprüfen der bisherigen Unterlagen und Vorgaben hinsichtlich fachspezifischer Belange und Ziele Beantragen von Spezialabklärungen Erarbeiten der Nutzungsvereinbarung Lösungsmöglichkeiten Darstellen möglicher Lösungen auf Basis des festgelegten Detaillierungsgrades und Umfangs Vordimensionieren von Anlageteilen Darstellen der Auswirkungen auf Kosten, Termine, Sicherheit und Umwelt Untersuchen der Auswirkungen auf bestehende Nutzung bzw. Betrieb Beurteilen, Bewerten und Überprüfen der Zielerreichung Formulieren von Vorschlägen für allfällige Anpassungen der Rahmenbedingungen Bewerten der Lösungsmöglichkeiten, Begründen und Vorschlagen der weiter zu verfolgenden Projektvariante Vorprojekt Erarbeiten der Projektbasis (Stufe Vorprojekt) Festlegen der Hauptabmessungen Darstellen der Lösung in Plänen und Berichten Darstellen der während des Baus für die Aufrechterhaltung der Umfeldnutzung (Verkehrsführung, Wasserführung, Versorgungs- und Entsorgungsinfrastruktur usw.) notwendigen Massnahmen 2.1 Projekt- und Aufgabenbeschrieb Los 1 (Linie 69).docm Version 1.1
12 Leistungsbereiche Grundleistungen SIA LHO 103 (2014) Ergänzende Leistungen zu SIA LHO 103 Planer als Gesamtleiter (Gesamtplaner) (2014) (Diese Aufwendungen sind ebenfalls Planer als Spezialist (Fachplaner) in das Angebot einzurechnen.) Vorentscheide – 313 Kosten Gesamtleiter Gesamtleiter Finanzierung Vorschlagen von Umfang, Methode und Mithilfe zur Lösungsfindung bei Genauigkeitsgrad der Kostenermittlung. Finanzierungsproblemen Genauigkeitsgrad mangels anderer Erstellen von Wirtschaftlichkeitsberechnungen Vereinbarung von +/- 20% im Tiefbau und +/- Ermitteln von Kennzahlen 15% Hochbau Zusammenfassen der Kostenschätzungen der Fachplaner Fachplaner zum Kostenbericht Ermitteln der Betriebs- und Unterhaltskosten Überprüfen der Kostenschätzungen aufgrund Mithilfe bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen von Kostenkennwerten Ermitteln der Lebenszykluskosten Fachplaner Erstellen der Kostenschätzung im Fachbereich nach den definierten Vorgaben. Genauigkeitsgrad mangels anderer Vereinbarung von +/- 20% im Tiefbau und +/- 15% Hochbau 314 Termine Gesamtleiter Gesamtleiter Erstellen eines entscheidungsorientierten Koordination mit Nachbarprojekten und Dritte Ablauf- und Terminplans für die Teilphase über das Gesamtprojekt Fachplaner Zusammenstellen eines möglichen – Realisierungsprogramms über das Gesamtprojekt Fachplaner Erstellen eines entscheidungsorientierten Ablauf- und Terminplans für die Teilphase über den Fachbereich Mithilfe bei der Erstellung eines möglichen Realisierungsprogramms für den Fachbereich 315 Dokumentation Gesamtleiter Gesamtleiter und Teilphasen- Zusammenstellen der für die behördlichen – abschluss Vorentscheide notwendigen Unterlagen Zusammenstellen des Vorprojektdossiers aller Fachplaner Aufgabenbereiche – Fachplaner Zusammenstellen des Vorprojektdossiers für den Fachbereich 32 Bauprojekt Grundlagen: Genehmigtes Vorprojekt, evtl. Vorentscheide der Bewilligungsbehörden, Ergebnisse, Entscheide und Auflagen aus der Vernehmlassung des Vorprojektes und einer allfälligen Umweltverträglichkeitsprüfung Ziel: Projekt und Kosten optimiert. Termine definiert. Projekt ist für die Ausschreibung der Ausführungsarbeiten definiert. Erwerb der Grundstücke, Immobilien und Rechte. 321 Organisation Gesamtleiter Gesamtleiter Aktualisieren der Projektorganisation Mithilfe bei der Öffentlichkeitsarbeit Aktualisieren der Projektrisiken aus Sicht des Nachführen des Projektpflichtenheftes Gesamtleiters Leistungen im Rahmen eines PQM Aktualisieren des Informationskonzeptes Koordination mit Nachbarprojekten und Dritte Fachplaner Fachplaner – Teilnahme an Sitzungen mit Ausnahme der Sitzungen innerhalb der VBZ. Mithilfe bei der Öffentlichkeitsarbeit 2.1 Projekt- und Aufgabenbeschrieb Los 1 (Linie 69).docm Version 1.1
13 Leistungsbereiche Grundleistungen SIA LHO 103 (2014) Ergänzende Leistungen zu SIA LHO 103 Planer als Gesamtleiter (Gesamtplaner) (2014) (Diese Aufwendungen sind ebenfalls Planer als Spezialist (Fachplaner) in das Angebot einzurechnen.) Leistungen im Rahmen eines PQM 322 Beschrieb und Gesamtleiter Gesamtleiter Visualisierung Projektgrundlagen Projektgrundlagen Überprüfen und Aktualisieren von bisherigen Beschaffen von notwendigen Ergänzungen der Unterlagen, Vorgaben und Zielen Grundlagen wie detaillierte Terrainaufnahmen, Beantragen von notwendigen Ergänzungen Bestandaufnahmen, Zustandsanalysen und der Grundlagen wie detaillierten Spezialabklärungen Terrainaufnahmen, Bestandaufnahmen, Ausführungsvarianten und deren Bewertung Zustandsanalysen und Spezialabklärungen Durchführen von Anlässen zur Aktualisieren der Vorgaben zur Entscheidungsfindung fachübergreifenden Nutzungsvereinbarung Bauprojekt Ausführungsvarianten und deren Bewertung Erstellen eines Beurteilen der vom Fachplaner erarbeiteten Umweltverträglichkeitsberichtes Ausführungsvarianten Unterstützung bei Land- und Rechterwerb, Abklären von Randbedingungen für Entschädigungen Dritter, Beitragsrechnungen Baustelleneinrichtungen sowie für die Ver- und Erstellen prüffähiger Statiken für den Entsorgung auf der Baustelle Prüfingenieur Bauprojekt Bearbeitung allfälliger zusätzlicher Nachweise Definieren der Lösungsdarstellung mit für den Prüfingenieur Festlegung des Detaillierungsgrades des Bauprojektes Fachplaner Zusammenstellen der Pläne, Berichte und Projektgrundlagen Nachweise der verschiedenen Durchführen von Bestandaufnahmen und Aufgabenbereiche Zustandsanalysen Durchführen von topografischen Aufnahmen Fachplaner für Grundlagenpläne sowie Erstellen der Projektgrundlagen entsprechenden Pläne Überprüfen und Aktualisieren von bisherigen Spezialuntersuchungen Unterlagen, Vorgaben und Zielen Ausführungsvarianten und deren Bewertung Vervollständigen der Grundlagen wie Durchführen von speziellen Untersuchungen Bauvorschriften wie Modellversuche Beantragen von notwendigen Ergänzungen Überprüfen der Varianten auf Auflagerelevanz der fachspezifischen Grundlagen wie Bearbeiten vertiefter Bewertungs- und detaillierte Terrainaufnahmen, Beurteilungsverfahren wie Nutzwertanalysen Bestandaufnahmen, Zustandsanalysen und Bauprojekt Spezialabklärungen Mithilfe bei der Erstellung eines Aktualisieren der Nutzungsvereinbarung Umweltverträglichkeitsberichts oder eines Aktualisieren der Projektbasis Umweltberichts Ausführungsvarianten und deren Bewertung Weiterführende Leistungen für sekundäre Erarbeiten der gestalterischen und Bauteile, Einrichtungen und Installationen konstruktiven Ausführungsvarianten Beihilfe bei der Erstellung prüffähiger Statiken Erarbeiten von Konstruktions- und für den Prüfingenieur. Materialkonzepten Beihilfe bei der Bearbeitung anfälliger Überschlagsmässiges Berechnen und Nachweise für den Prüfingenieur Dimensionieren der Bauteile und Festlegen der massgebenden Abmessungen Mithilfe bei der Abklärung von Randbedingungen für Baustelleneinrichtungen sowie für die Ver- und Entsorgung der Baustelle Beurteilen und Bewerten der möglichen Varianten Bauprojekt Auswerten der Grundlagen aus den zusätzlichen Erhebungen bzw. Untersuchungen Festlegen von fachspezifischen Bauablauf-, Bauverfahrens-, Material- und Konstruktionskonzepten mit Berücksichtigung 2.1 Projekt- und Aufgabenbeschrieb Los 1 (Linie 69).docm Version 1.1
14 Leistungsbereiche Grundleistungen SIA LHO 103 (2014) Ergänzende Leistungen zu SIA LHO 103 Planer als Gesamtleiter (Gesamtplaner) (2014) (Diese Aufwendungen sind ebenfalls Planer als Spezialist (Fachplaner) in das Angebot einzurechnen.) der betrieblichen Aspekte, soweit sie für die Ausschreibung massgebend sind Bereinigen der Konzepte nach den Entscheiden des Auftraggebers Erstellen notwendiger Nachweise zur Tragsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Dauerhaftigkeit für die ausgewählte Variante Erstellen aller notwendigen Pläne und Berichte für die ausgewählte Variante 323 Kosten / Gesamtleiter Gesamtleiter Finanzierung Vorschlagen von Umfang, Methode, Struktur Mithilfe bei der Lösungsfindung bei und Genauigkeitsgrad (mangels besonderer Finanzierungsproblemen Vereinbarung +/- 10%) der Kosten Erstellen von Wirtschaftlichkeitsberechnungen Zusammenfassen der Kosten der Fachplaner zu Kostenvoranschlag Fachplaner Überprüfen der Plausibilität der Ermitteln der Betriebs- und Unterhaltskosten Kostenermittlungen aufgrund von Mithilfe bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen Erfahrungswerten Erarbeiten von Projektänderungen zur Kostenreduktion aufgrund von Vorgaben des Fachplaner Auftraggebers und Anpassen des Erstellen eines Kostenvoranschlages mit Kostenvoranschlages detaillierter Beschreibung der vorgesehenen Ermitteln der Lebenszykluskosten Arbeiten und Lieferungen, Bezeichnung der gewählten Materialien, mit Ausmass und geschätzten Preisen im Fachbereich nach den definierten Vorgaben Rücksprache mit Unternehmern und Lieferanten 324 Termine Gesamtleiter Gesamtleiter Erstellen eines entscheidungsorientierten – Rechtzeitige Koordination mit Nachbarprojekten Ablauf- und Terminplans für die Teilphase und Dritte über das Gesamtprojekt – Erstellen der Grundlagen für die Vorschlagen einer Loseinteilung mit grobem Bauphasenplanung Umfang der Arbeiten, Ablauf- und – Erstellen des Bauprogramms und der Terminplanung sowie den zugehörigen Bauphasenplanung Ausschreibungsverfahren Anpassen des Realisierungsprogramms über Fachplaner das Gesamtprojekt – Beihilfe beim Erstellen der Grundlagen für die Bauphasenplanung Fachplaner – Erstellen des Bauprogramms und der Mithilfe bei der Erstellung eines Bauphasenplanung entscheidungsorientierten Ablauf- und Terminplans für die Teilphase bezüglich des Fachbereichs Mithilfe bei Loseinteilung mit grobem Umfang der Arbeiten, Ablauf- und Terminplanung sowie den zugehörigen Ausschreibungsverfahren Mithilfe beim Nachführen und Verfeinern des Realisierungsprogramms 325 Dokumentation Gesamtleiter Gesamtleiter und Teilphasen- Zusammenstellen der Bauprojektdossiers aller – abschluss Aufgabenbereiche Fachplaner Fachplaner – Zusammenstellen des Bauprojektdossiers für den Fachbereich 33 Bewilligungsverfahren / Auflageprojekt 2.1 Projekt- und Aufgabenbeschrieb Los 1 (Linie 69).docm Version 1.1
15 Leistungsbereiche Grundleistungen SIA LHO 103 (2014) Ergänzende Leistungen zu SIA LHO 103 Planer als Gesamtleiter (Gesamtplaner) (2014) (Diese Aufwendungen sind ebenfalls Planer als Spezialist (Fachplaner) in das Angebot einzurechnen.) Grundlagen: Genehmigtes Vorprojekt oder Bauprojekt, je nach Vereinbarung, Ergebnisse, Entscheide und Auflagen aus der Vernehmlassung des Vorprojektes oder Bauprojektes und einer allfälligen Umweltverträglichkeitsprüfung Ziel: Projekt bewilligt. Bau- und Niveaulinien festgelegt. Kosten und Termine verifiziert. Baukredit genehmigt. 331 Organisation Gesamtleiter Gesamtleiter Aktualisieren der Projektorganisation Mithilfe bei der Öffentlichkeitsarbeit Aktualisieren der Projektrisiken aus Sicht des Nachführen des Projektpflichtenheftes Gesamtleiters Leistungen im Rahmen eines PQM Aktualisieren des Informationskonzeptes Koordination mit Nachbarprojekten und Dritte Fachplaner Fachplaner – Teilnahme an Sitzungen mit Ausnahme der Sitzungen innerhalb der VBZ. Mithilfe bei der Öffentlichkeitsarbeit Leistungen im Rahmen eines PQM 332 Beschrieb und Gesamtleiter Gesamtleiter Visualisierung Projektgrundlagen Projektgrundlagen Überprüfen von bisherigen Unterlagen, – Vorgaben und Zielen Baugesuch Aktualisieren der Vorgaben zur Beschaffen der Projektdarstellung im Gelände fachübergreifenden Nutzungsvereinbarung mittels Profilierung, Baugespanne, Abstecken Baugesuch der notwendigen Hauptpunkte Abklären des Umfangs aller erforderlichen Erstellen komplettes Baubewilligungsdossier Bewilligungsunterlagen PGV Veranlassen der Erstellung eines Mithilfe bei Einspracheverhandlungen Umweltverträglichkeitsberichtes Mithilfe bei Verhandlungen mit Behörden Sicherstellen der Bewilligungsfähigkeit des Projektes Bereinigung des Bauprojektes Erstellen der Unterlagen für Konzessions- und Anpassen der Vorgaben basierend auf dem andere Gesuche Bewilligungsverfahren Einreichen des Bewilligungsgesuches Fachplaner Bereinigung des Bauprojektes Projektgrundlagen – – Fachplaner Baugesuch Projektgrundlagen Darstellen des Projektes im Gelände mittels Überprüfen der bisherigen Unterlagen, Profilierung, Baugespanne, Abstecken der Vorgaben und Ziele notwendigen Hauptpunkte Aktualisieren der Nutzungsvereinbarung Erstellen der grundstückrechtlichen Unterlagen Aktualisieren der Projektbasis im Auflageverfahren Baugesuch Erstellen weiterer technischer Nachweise für Erstellen der fachspezifischen, notwendigen die Bewilligungsbehörden - BAV Unterlagen für das Baugesuch Beihilfe beim Erstellen komplettes Bereinigung des Bauprojektes Baubewilligungsdossier PGV – Mithilfe bei Einspracheverhandlungen Mithilfe bei Verhandlungen mit Behörden Bereinigung des Bauprojektes Fachspezifisches Anpassen des Bauprojektes an die Auflagen aus dem Bewilligungsverfahren PGV 333 Kosten / Gesamtleiter Gesamtleiter Finanzierung Anpassen der Kostenangaben über das – Gesamtprojekt aufgrund der Auflagen aus dem Bewilligungsverfahren Fachplaner – Fachplaner Analyse der Bauauflagen auf kostenrelevante Punkte im Fachbereich und entsprechende Dokumentation 2.1 Projekt- und Aufgabenbeschrieb Los 1 (Linie 69).docm Version 1.1
16 Leistungsbereiche Grundleistungen SIA LHO 103 (2014) Ergänzende Leistungen zu SIA LHO 103 Planer als Gesamtleiter (Gesamtplaner) (2014) (Diese Aufwendungen sind ebenfalls Planer als Spezialist (Fachplaner) in das Angebot einzurechnen.) Anpassen der Kostenangaben für den Fachbereich aufgrund der Auflagen aus dem Bewilligungsverfahren 334 Termine Gesamtleiter Gesamtleiter Erstellen eines entscheidungsorientierten Zusammenstellen der Analysen der Ablauf- und Terminplans für die Teilphase terminrelevanten Auflagen aus dem über das Gesamtprojekt Bewilligungsverfahren PGV Anpassen des Realisierungsprogramms über Fachplaner das Gesamtprojekt aufgrund der Auflagen aus Mithilfe bei der Erstellung eines dem Bewilligungsverfahren PGV entscheidungsorientierten Ablauf- und Koordination mit Nachbarprojekten und Dritte Terminplans für die Teilphase über den Fachbereich Fachplaner Analyse der Auflagen aus dem Bewilligungsverfahren PGV auf terminrelevante Auflagen im Fachbereich Anpassen des Realisierungsprogramms für den Fachbereich aufgrund der Auflagen aus dem Bewilligungsverfahren PGV 335 Dokumentation Gesamtleiter Gesamtleiter und Teilphasen- Zusammenstellen des Bewilligungsdossiers – abschluss aller Aufgabenbereiche Vorschlagen von zusätzlichen Fachkontrollen Fachplaner wie Umweltbaubegleitung – Fachplaner Zusammenstellen des Bewilligungsdossiers des Fachbereichs 2.1 Projekt- und Aufgabenbeschrieb Los 1 (Linie 69).docm Version 1.1
17 3. Planerleistungen für die VBZ 3.1. Allgemeines Neben den im Kapitel 2 beschriebenen Aufgaben beinhaltet dieser Auftrag folgende Leistungen die durch den Auftragnehmer zu erbringen sind (Aufzählung nicht abschliessend): Die Schleppkurven MIV und Bus sind durch den Auftragnehmer zu erstellen und in digitaler Form den VBZ abzugeben. Dies hat in gängigem, bearbeitbarem CAD Format zu erfolgen, vorzugsweise dgn. Allfällige Anpassungen an der Entwässerung des Strassenraumes sind gemäss Normen der ERZ durch den Auftragnehmer zu projektieren und müssen den Anforderungen an den Grundwasser- und Gewässerschutz genügen. Hierfür sind mit den entsprechenden Ämtern die entsprechenden Abklärungen vorzunehmen. Erstellen eines detaillierten Kotierungsplans oder eines digitalen Geländemodells für relevante Bereiche. Durchführung des Infoversandes durch den Auftragnehmer inklusive der Erstellung aller dazu notwendigen Unterlagen (PGV-Unterlagen) und einer abschliessenden Zusammenstellung aller eingegangenen Bedürfnisse, Hinweise, Auflagen etc. Die Infoversandpläne sind der VBZ mit allen relevanten Schleppkurven (nach VSS, inkl. Bewegungsspielraum) und Grenzlinien zur Kontrolle der Nebenanlagen (EBG) einzureichen. Erfolgen aus dem Infoversand keine Änderungen an der Oberfläche, können diese auch für die weitere Qualitätssicherung verwendet werden. Erarbeitung von Kostenteilern und Kostenteilerplänen zwischen Projektbeteiligten (VBZ, EWZ, TAZ, Werke, Dritte) und/oder für den Kanton «Bau- und Unterhaltspauschale» (Situation Mst. 1:200) Erstellung bzw. Zusammenstellung der Unterlagen für Konzessions- und andere Gesuche sowie für übergeordnete Entscheidinstanzen (z.B. BAV, Gemeinderat, Kanton, ZVV etc.) Bauablaufplanung: Im Auflage- und Bauprojekt müssen durch den Auftragnehmer Möglichkeiten für die Bauablaufplanung (mehrere Wochenenden, längere Sperrung während den Sommerferien) aufgezeigt werden. Allenfalls sind mehrere Varianten aufzuzeigen, auszuarbeiten und miteinander zu vergleichen. Das Bauprogramm sowie die Bau- und Verkehrsphasen sind zwingender Bestandteil der PGV-Unterlagen und vor Abgabe der Unterlagen in das Bewilligungsverfahren stadtintern zu beschliessen. Abschliessend muss das Bauprogramm sowie die Bauablauf- und die Bauphasenplanung als Bestandteil der PGV-Unterlagen entsprechend aus- und aufgearbeitet werden. Baustellenerschliessungsplanung: Die Linie 69 verläuft vom Bucheggplatz hauptsächlich durch das Quartier Höngg der Stadt Zürich, aus diesem Grund muss die punktuelle Baustellenerschliessung sowie die strategische Planung möglicher Installationsplätze bereits im Auflageprojekt aufgezeigt werden. Diese Angaben sind zwingender Bestandteil der PGV-Unterlagen und müssen mit eingereicht werden. Plangenehmigungsverfahren BAV: Für das vorliegende Projekt ist auf der Basis des Bau- und Auflageprojekts durch den Auftragnehmer ein Plangenehmigungsgesuch gemäss Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen vom 2. Februar 2000 (VPVE, SR 742.142.1) für das Bundesamt für Verkehr (BAV) zu erstellen (gesamtes PGV-Dossier mit allen notwendigen Unterlagen). Das PGV wird von den VBZ eingereicht. Der Umfang und Inhalt des Plangenehmigungsgesuchs richtet sich nach der Richtlinie des BAVs Anforderungen an Planvorlagen (RL VPVE) vom Juli 2013. Auf Grund der Grösse des Projekts, den 2.1 Projekt- und Aufgabenbeschrieb Los 1 (Linie 69).docm Version 1.1
18 zusätzlich zu bewilligenden neuen Gleichrichter, siehe auch Abbildung 1, der Stundenabschätzung und dem Projektbeschrieb ist von einem relativ umfangreichem PGV Dossier auszugehen, welches es zu erstellen gilt. Eine allenfalls notwendige Stellungnahme zu einem möglicherweise notwendigen Prüfbericht eines unabhängigen Sachverständigen ist durch den Auftragnehmer zu verfassen. Eine eventuelle Beauftragung sowie die allfälligen zusätzlichen Kosten, durch die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen, werden durch die VBZ übernommen. Bauprojektunterlagen: Bereinigung der Bauprojektpläne nach erfolgreich erwirkter Plangenehmigung (Plandarstellung gemäss Wegleitung TAZ/ERZ vom Nov. 2018). VBZ-Dokumente und VBZ-Prüfungen: Durch den Auftragnehmer sind neben den Plänen des Grundauftrages die folgenden VBZ-spezifischen Pläne und Unterlagen zu erstellen (Form nach Vorgabe VBZ): QS-Pläne für Qualitäts- und Sicherheitskontrolle (gemäss Ziffer 2.4) vor Infoversand durch eine unabhängige Stelle QS-Pläne für Qualitäts- und Sicherheitskontrolle (gemäss Ziffer 2.4) des gesamten PGV-Dossiers ebenfalls durch eine unabhängige Stelle Übersichtsplan mit allen Schleppkurven (MIV und Bus (auch Doppelgelenk - Trolleybus) 1:200 1x Dossier mit Plänen (nach Vorgabe GPL VBZ) für QS vor Infoversand 1x PGV Dossier mit Plänen (nach Vorgabe Richtlinie BAV) für QS-Auflage/Bauprojekt (Option: Verwendung Plan vor Infoversand wenn keine Änderung aus dem Infoversand und QS Infoversand erfolgen) VBZ-Verkehrs- und Bauphasenpläne Stufe Auflage/Bauprojekt allfällige VBZ-Haltestellenpläne 1:100 VBZ-Werkleitungspläne für Vor-, Auflage- und Bauprojekt 1:200 Land- und Rechtserwerb: Der Auftragnehmer unterstützt die Projektleitung VBZ beim Land- und Rechtserwerb. Dazu gehören insbesondere folgende Leistungen: Erstellen und nachführen von Übersichtstabellen zum Landerwerb Pläne für den Land- und Rechterwerb, sowie für Land- und Rechtserwerbsverhandlungen 1:200 Erstellen und nachführen der Land- und Rechtserwerbsunterlagen (Auszug pro Parzelle) Teilnahme an den Land- und Rechtserwerbsgesprächen inklusive Protokollierung allfällig alleinige Führung von Land- und Rechtserwerbsgesprächen (in Absprache mit der Projektleitung VBZ) inklusive der Protokollierung Vorschlagen von allfälligen Projektanpassungen aufgrund der Land- und Rechtserwerbsgespräche. Unterstützung bei Anfragen und Einsprachen im Rahmen des PGVs: Der Auftragnehmer unterstützt die Projektleitung VBZ in der Begleitung des Plangenehmigungsverfahrens. Dies kann insbesondere sein bei (Aufzählung nicht abschliessend): Anfragen oder Nachforderungen zu technischen Aspekten BAV (Nachlieferung von Daten und Dokumente, Erstellen Stellungnahme/Replik) Anfragen oder Einsprachen von Fachstellen (Nachlieferung von Daten und Dokumente, Erstellen Stellungnahme / Replik) Einsprachen jeglicher Art (Nachlieferung von Daten und Dokumente, Erstellen Stellungnahme / Replik) 2.1 Projekt- und Aufgabenbeschrieb Los 1 (Linie 69).docm Version 1.1
19 3.2. Besondere Fachgebiete Geologie / Hydrogeologie: Alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Gutachter und Beratungsleistungen bezüglich Geologie und Hydrogeologie sind einzuplanen. Ein ausgewiesener Fachmann ist im Angebot aufzulisten. Umweltplanung: Im Rahmen des PGV muss durch den Auftragnehmer ein Umweltbericht, allenfalls aber auch eine UVP erstellt werden. Der Umfang und Inhalt eines Umweltberichts richtet sich nach der Checkliste Umwelt für nicht UVP-pflichtige Eisenbahnanlagen des BAV/BAFU vom Oktober 2010. Für eine Umweltverträglichkeitsprüfung gilt die Richtlinie des Bundes nach Art. 10b Abs. 2 USG und Art. 10 Abs. 1 UVPV. Ein ausgewiesener Fachmann ist im Angebot aufzulisten. Bauphysik: Für die Gleichrichterstation Gsteig ist eine bauphysikalische Begleitung des Projektentwurfes in Fragen zum Wärme– und Feuchtigkeitsschutz sowie Raumklima und Raumakustik erforderlich. Die Projektbegleitung hat durch einen ausgewiesenen Fachmann zu erfolgen und umfasst alle für die Bewilligungsfähigkeit erforderlichen Massnahmen respektive Nachweise wie Beispielsweise: Projektbegleitung winterlicher Wärmeschutz gem. Norm SIA 180 Dampfdiffusionsnachweise und Oberflächenkondensatberechnungen Projektbegleitung sommerlicher Wärmeschutz gem. Norm SIA 180 und SIA 382/1 Projektbegleitung Feuchteschutz und Bauwerksabdichtung Projektbegleitung Luftdichtigkeit der Gebäudehülle Energetischer Nachweis gemäss kantonalen Vorschriften (SIA 380/1 und §10a EnG) 3.3. Gleichrichterstation Gsteig Die Fachplanung des Gleichrichters im speziellen erfolgt durch die Elektrizitätswerke Zürich. Das Projekt für das neue Gebäude für den neuen Gleichrichter muss, in Absprache mit dem ewz und der VBZ, durch den Auftragnehmer erarbeitet werden. Die Koordination erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer, dem ewz, VBZ, dem Tiefbauamt, Dritten und anderen beteiligten Bedürfnisträgern in der Stadt Zürich. Die Koordination obliegt dem Auftragnehmer der vorliegenden Submission. Der Auftragnehmer ist für die Detailprojektierung und statischen Kontrollen des Gebäudes verantwortlich. Die statische Nachweisführung hat durch einen ausgewiesenen Fachmann des Auftragnehmers zu erfolgen. Eine Nutzungsvereinbarung und eine Projektbasis ist zu erstellen beziehungsweise nachzuführen. Das Gebäude ist im Bereich der Fussgängerbrücke Gsteigstrasse kurz vor Einmündung in die Emil- Klöti-Strasse zu platzieren. Die definitive Platzierung ist sehr anspruchsvoll (Fundation Fussgängerbrücke, Zugänglichkeit, stark geneigtes Gelände, Erschliessung, Sichtdistanzen). Bedingt durch die starke Hanglage werden eine separate Stützmauer oder eine Bemessung des Gebäudes auf Erdlasten erforderlich sein. Das Gebäude ist fachgerecht zu projektieren, dabei sind eine maximale Betriebssicherheit sowie ein minimaler Gebäudeunterhalt sicherzustellen (z.B. Dichtigkeitsklasse 1 gemäss SIA 270). Das Gebäude wird über einen Kabelkeller respektive Doppelboden erschlossen. Die Aufgabe umfasst alle für die Bewilligungen erforderlichen Leistungen (nachstehende Aufzählung nicht abschliessend): Dimensionierung des Gebäudes unter Berücksichtigung des Raumanforderungsblattes von ewz 2.1 Projekt- und Aufgabenbeschrieb Los 1 (Linie 69).docm Version 1.1
20 Einpassung, Projektierung und Planung an dem vorgesehenem Standort in Höngg Definieren des Fassaden- und Dachaufbaus inklusive entsprechender Bewilligungsunterlagen Planung und Prüfung der möglichen Realisierung (Bauphasenplanung und Bauablaufplanung inkl. Terminprogramm) 3.4. Fahrleitungen Das Fahrleitungsprojekt wird durch die VBZ erarbeitet. Die Koordination erfolgt abschnittsweise in enger Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer, dem EWZ wegen ihrem Beleuchtungskonzept und infolge dessen gemeinsamer Masten, Dritten und anderen beteiligten Bedürfnisträgern in der Stadt Zürich. Die Koordination obliegt dem Auftragnehmer des vorliegenden Angebotes. Für das Projekt werden folgende Dokumente durch die VBZ erstellt und dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt (Auflistung nicht abschliessend): VBZ-Mauerbolzendokumentation -Grunddokument- Der Auftragnehmer ist anschliessend zuständig für die Detailprojektierung und sämtliche statischen Kontrollen der Stützpunkte (Mastfundamente und Mauerbolzen). Die Mauerbolzendokumentation wird durch den Auftragnehmer mit den entsprechenden Angaben ergänzt und fertiggestellt. Die statische Nachweisführung hat durch einen ausgewiesenen Fachmann des Auftragnehmers zu erfolgen. Die Aufgabe alle für die Bewilligungen erforderlichen Leistungen (nachstehende Aufzählung nicht abschliessend): neue und bestehende Stützpunkte an Gebäuden (Mauerhaken / Mauerbolzen oder Ankerplatten) prüfen; allenfalls, jedoch stets in Zusammenarbeit mit der VBZ, neu projektieren und berechnen inklusive aller erforderlichen Nachweise (prüffähige Statik) Mastfundamente statisch prüfen, allenfalls neu projektieren und berechnen inklusive aller erforderlichen Nachweise (prüffähige Statik) Entwerfen und bemessen von Spezialfundamenten, allenfalls in Kombination mit bestehenden statischen Elementen, wie beispielsweise bestehenden Stützmauern, Brücken, Werkleitungskanälen und anderen bestehenden Fundamenten jeglicher Art etc. inklusive aller erforderlichen Nachweise (prüffähige Statik). Die Berechnungen müssen entsprechend dokumentiert und für das Plangenehmigungsverfahren aufbereitet werden. Falls notwendig muss eine Nutzungsvereinbarung und eine Projektbasis erstellt, respektive ergänzt werden. 3.5. Werkleitungen Die Werkleitungen sind entsprechend durch den Auftragnehmer zu erheben, zu verifizieren und nötigenfalls zu ergänzen. Sie sind entsprechend der TED „Wegleitung Plandarstellung“ darzustellen und im CAD Datenformat dgn (bevorzugt), dxf oder dwg abzugeben. Kabelanlagen im Starkstrombereich dürfen nur mit den entsprechenden Aufsichtspersonen der zuständigen Werke (VBZ, EWZ) geöffnet werden. 600 Volt Kabelanlagen werden ohne Ausnahme mit Hilfe der Fahrleitungswerkstatt VBZ aufgenommen. Diese ist vier Wochen im Voraus aufzubieten. Sämtliche VBZ Werkleitungen (Elektroverschlaufungen und Entwässerungen bei Weichenanlagen, Gleisentwässerungen, Haltestellen, etc.) sind unter infrabau@vbz.ch zu erheben. Die Grobprojektierung der neu für die Elektrifizierung benötigten Werkleitungen erfolgt durch die VBZ per Handeintrag (grobe Handskizze mit gewünschter Linienführen des neuen Erschliessungstrasse für die Stromversorgung der neuen Fahrleitung bis zu neuem Einspeisemast und Angabe der Anzahl benötigten Leitungen) in einen Vorabzugplan 1:200 (oder 1:100) des Auftragnehmers. Als Beispiel gehören hierzu Bodenschlaufen mit benötigten Werkleitungen bis Kabelaufstieg am Mast. 2.1 Projekt- und Aufgabenbeschrieb Los 1 (Linie 69).docm Version 1.1
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