VBZ-Projekt: Planerleistungen Ingenieur Projektierung SIA Phase 3, 11'500 Elektrifizierung Linie 69 - Projekt- und Aufgabenbeschrieb gemäss SIA ...

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VBZ-Projekt: Planerleistungen Ingenieur Projektierung SIA Phase 3, 11'500 Elektrifizierung Linie 69 - Projekt- und Aufgabenbeschrieb gemäss SIA ...
Stadt Zürich
Verkehrsbetriebe Zürich
Luggwegstrasse 65
8048 Zürich
Tel. 044 412 41 11
www.vbz.ch

VBZ-Projekt:
Planerleistungen Ingenieur Projektierung SIA
Phase 3, 11‘500 Elektrifizierung Linie 69

Projekt- und Aufgabenbeschrieb gemäss SIA LHO 103
2

Inhaltsverzeichnis
1.      Beschreibung des Projektes ....................................................................................................... 3
1.1.    Auftraggeberin ................................................................................................................................ 3
1.2.    Projektbeteiligte .............................................................................................................................. 3
1.3.    Projektorganisation ........................................................................................................................ 3
1.4.    Projektkommunikation .................................................................................................................... 3
1.5.    Ausgangslage ................................................................................................................................ 3
1.6.    Projektbeschreibung ...................................................................................................................... 4
1.7.    Das Tram und die Trolleybusse unterstehen dem Eisenbahngesetz ............................................ 5
1.8.    Qualitätssicherung (Nebenanlagen und Gleisanlagen) ................................................................. 9
1.9.    Genehmigungsverfahren ................................................................................................................ 5
1.10.   Termine .......................................................................................................................................... 5
1.11.   Nachbarprojekte ............................................................................................................................. 5
2.      Beschreibung der Aufgabe ......................................................................................................... 7
2.1.    Einsatzorte, Sitzungswesen ........................................................................................................... 7
2.2.    Phasenübergeordnete Aufgaben ................................................................................................... 7
2.3.    Phasenabhängige Aufgaben .......................................................................................................... 9
3.      Besondere Planerleistungen für die VBZ ................................................................................ 17
3.1.    Allgemeines .................................................................................................................................. 17
3.2.    Gleichrichteranlage Hönggerberg ................................................................................................ 19
3.3.    Fahrleitungen ............................................................................................................................... 20
3.4.    Werkleitungen .............................................................................................................................. 20
3.5.    Planlieferungen durch die VBZ .................................................................................................... 21
4.      Grundlagen ................................................................................................................................. 21
4.1.    Grundlagen der VBZ ab Auftragserteilung (nach Zuschlagserteilung) ........................................ 21

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1.      Beschreibung des Projektes
1.1.    Auftraggeberin
Stadt Zürich
(vertreten durch: Verkehrsbetriebe Zürich)
Unternehmensbereich Infrastruktur
Luggwegstrasse 65
CH-8048 Zürich
Gesamtprojektleitung: Inga Schröder, IPB-IS

1.2.    Projektbeteiligte
Aufgrund der Grösse des Projektperimeters muss dieses Projekt mit weiteren Projekten -siehe auch
1.11. Nachbarprojekte- und verschiedenen weiteren Bedürfnisträgern innerhalb der Stadt Zürich
koordiniert werden. Beispielsweise können Gewerke, Private oder Dritte, wie die ETH Zürich
(Hönggerberg), das Tiefbauamt, oder die WVZ etc. durch Werkleitungen oder Massnahmen an
Gebäuden respektive am Strassenraum, etc. betroffen sein. Die Leistungen für die Koordination der
Nachbarprojekte und der Bedürfnisse der weiteren Bedürfnisträger im Zusammenhang mit diesem
Projekt sind ebenfalls einzurechnen.

1.3.    Projektorganisation
Die Städtische Gesamtprojektleitung erfolgt durch die VBZ. Das Organigramm der Projektorganisation
des Auftragnehmers ist als Beilage durch diesen zu erstellen und mit den restlichen
Ausschreibungsunterlagen einzureichen.

1.4.    Projektkommunikation
Die Kommunikation im Projekt erfolgt stets über die Gesamtprojektleitung VBZ oder die stellvertretende
Gesamtprojektleitung VBZ. Der Auftragnehmer nimmt an den monatlichen bzw. terminlich vereinbarten
Projektsitzungen, -besprechungen etc. teil und führt zudem das Protokoll. Technisch und fachlich
notwendige Abklärungen muss der Auftragnehmer eigenständig bei den entsprechenden Behörden,
Dienstabteilungen und Gewerken abholen.

1.5.    Ausgangslage
Die VBZ-Trolleybusstrategie aus dem Jahre 2011 postuliert die Umstellung der Buslinien 69 und 80 von
Diesel- auf Trolleybus als erste Stufe für den weiteren Ausbau des Zürcher Trolleybusnetzes. Die
Elektrifizierung der beiden Linien wurde als Massnahme mit Priorität A (Realisierungshorizont zwischen
2019 und 2022) im Rahmen des Agglomerationsprogramms 3. Generation des Bundes eingereicht. Sie
ist zudem Bestandteil der ZVV-Strategie 2018-2021, der VBZ-Strategie „eBus“ sowie des städtischen
Programms „Stadtverkehr 2025“.
Die im Jahr 2015 von den VBZ beantragte Projektierung wurde damals vom ZVV aus Kostengründen
auf das Jahr 2019 verschoben. Gleichzeitig wurde vom ZVV eingefordert, vor der Projektierung
Alternativen der Elektrifizierung zu prüfen. Diese Zweckmässigkeitsbeurteilungen sind nun
abgeschlossen und die Bestvariante für die Elektrifizierung der Linie 69 ist festgelegt. Die Linie 69 bildet
zusammen mit der Linie 80 das Erschliessungsrückgrat der ETH Hönggerberg.

Gemäss den jüngsten Informationen der ETH sollen die Studierenden- und Beschäftigtenzahlen am
Hönggerberg von heute 12‘500 auf 22‘000 Personen bis 2040 ansteigen. Aktuell wurde die dafür
notwendige Revision der planerischen Instrumente angestossen (Sonderbauvorschriften, BZO-
Revision und Kantonaler Richtplan). Um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden, verkehren die

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beiden Linien 69 und 80 bereits heute mit Gelenkbussen in einem dichten Takt (HVZ: 6‘- resp. 6.7‘-Takt
Linie 80 und 3.75‘-Takt Linie 69). Nebst der in der Trolleybusstrategie von 2011 hervorgehobenen
Verbesserung der Energie- und Umwelteffizienz, ermöglicht die Elektrifizierung der Linie 69 und 80
demnach auch die Option auf den genannten Linien Doppelgelenkbusse einzusetzen und den
angesprochenen Kapazitätsengpässen entgegen zu wirken.

1.6.    Projektbeschreibung
1.6.1. Perimeter
Der Projektperimeter zieht sich durch das Quartier Höngg der Stadt Zürich, siehe Abbildung 1.
Stadtkreise:            6, 10
Quartiere:              Unterstrasse, Wipkingen, Höngg
Linienführung:          Milchbuck (Uni Irchel) – Bucheggplatz - Waidspital – ETH Hönggerberg
Gesamtlänge:            etwa 4.5 km, eine Richtung

Abbildung 1: Projektperimeter Linie 69

Grundsätzlich sind die grünen Bereiche zu Elektrifizieren, die orangefarbenen Abschnitte sollen im
Batteriemodus befahren werden. Der Abschnitt, Bucheggplatz bis Waidspital, wird ebenfalls elektrifiziert
mit einer Stützleitung. In den schwarz eingefärbten Bereichen befinden sich bereits bestehende
Fahrleitungen der Linie 72 und 32, welche durch die neu elektrifizierte Linie 69 mit genutzt werden
können. Die roten Punkte markieren die ungefähren Standorte der Gleichrichter, von welchen aus die
neue Fahrleitung mit Strom versorgt werden soll. Dabei ist zu beachten, dass der Gleichrichter am
Bucheggplatz bereits bestehend ist, der Gleichrichter Gsteig am Hönggerberg ist jedoch mit diesem
Projekt neu zu projektieren und zu realisieren.
1.6.2. Projektziele
Die Bauherrschaft verfolgt mit dem vorliegenden Projekt die nachfolgenden übergeordneten Ziele:
       Bau des neuen Gleichrichtergebäudes und des Gleichrichters am Hönggerberg.
       Elektrifizierung der Linie 69 nach der festgelegten Bestvariante
       Planung und Projektierung der notwendigen neuen Stützpunkte der Fahrleitungsanlage,
        einschliesslich ihrer statischen Befestigungen

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       Eruierung notwendiger Anpassungen im Strassenraum über den gesamten Elektrifizierungs-
        und Projektperimeter der Linie 69
       Planung und Projektierung sämtlicher Tiefbauarbeiten, vor allem den notwendigen 600V DC
        Trassebau von den entsprechenden Gleichrichterstandorten zu den neuen Einspeisepunkten.

1.7.    Das Tram und die Trolleybusse unterstehen dem Eisenbahngesetz
Bezüglich des Baus und des Betriebs muss für eine neue Elektrifizierung ein Plangenehmigungs-
verfahren durchgeführt werden. Hier verweist das Trolleybus-Gesetz vom 29.März 1950, auf die
Eisenbahngesetzgebung von 20.Dezember 1957.

Art.1, Absatz 2: Trolleybus-Gesetz
Trolleybus im Sinne dieses Gesetzes ist das motorisch angetriebene Fahrzeug, welches die zur
Bewegung benötigte elektrische Energie aus einer Fahrleitung entnimmt und auf öffentlichen Strassen
verkehrt, ohne an Schienen gebunden zu sein. In Zweifelsfällen entscheidet der Bundesrat über die
Anwendbarkeit dieses Gesetzes.

Art.11, Absatz 3:Eisenbahngesetzgebung
a. Plangenehmigung
Bauten und Anlagen, die ganz oder überwiegend dem Bau und Betrieb einer Trolleybuslinie dienen
(Trolleybusanlagen), dürfen nur mit einer Plangenehmigung der Aufsichtsbehörde erstellt oder geändert
werden. Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach dem Eisenbahngesetz vom 20. Dezember
1957.

Strassenflächen sowie die Haltekanten sind in der Regel im Eigentum des Strasseneigentümers
(Tiefbauamt der Stadt Zürich). Die Projektierung der Oberfläche erfolgt entsprechend in
Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt der Stadt Zürich und nach dessen Normen. Da es sich hier jedoch
gleichzeitig um eine Trolleybus Anlage handelt, sind allenfalls zusätzliche Nachweise der
Betriebssicherheit zu erbringen. Neben den regulären Unterlagen für das Plangenehmigungsverfahren
und dem QS-VBZ können auch für Varianten von den VBZ detaillierte Schleppkurvennachweise oder
weitere Angaben gefordert werden. Diese werden von den VBZ situativ verlangt.

1.8.    Genehmigungsverfahren
Die Projektgenehmigung erfolgt via Plangenehmigungsverfahren nach Eisenbahngesetz (PGV).

1.9.    Termine
Die Termine der einzelnen SIA Phasen sind überschneidend und verbindlich bzw. strikt einzuhalten.
Siehe auch Rahmenterminplan VBZ (Register 2) sowie Vertrag (Register 5).
Bei möglichen Terminkonflikten ist der Auftraggeber frühzeitig zu informieren. Sämtliche Massnahmen
zur Minderung der terminkritischen Situation sind, nach Rücksprache mit dem Auftraggeber, durch den
Auftragnehmer zu treffen.

1.10. Nachbarprojekte
Folgende aktuell bekannte Nachbar-/Drittprojekte sind für die Erarbeitung und Gestaltung des Projektes
zu berücksichtigen, nach Projektnummern sortiert, keine Garantie auf Vollständigkeit:
       11‘010 Bucheggstrasse
       11‘501 Elektrifizierung Linie 80
       13‘046 Rötelstrasse / Bucheggstrasse
       13‘511 Bucheggplatz  Realisierung 2019/2020

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       14‘090 Emil-Klöti-Strasse / Tièchestrasse
       14‘126 Bucheggplatz Haltestelle
       15‘001 Gsteigstrasse
       15‘023 Emil-Klöti-Strasse
       15‘033 Tram Affoltern
       15‘141 Wibichstrasse / Wolfgrimmweg
       16‘013 Bucheggplatz Fussgängerspinne
       17‘114 Grebelackerstrasse & Langackerstrasse
       17‘117 Guggachstrasse & Langackerstrasse / Spelteriniweg
       18‘056 Wehntalerstrasse
Der Aufwand für die Koordination und Integration dieser Nachbarprojekte ist einzurechnen

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2.      Beschreibung der Aufgabe
Ziel dieser Ausschreibung ist die Auswahl eines Ingenieurbüros oder einer Ingenieurgemeinschaft für
die Phasen 31, 32 und 33 gemäss SIA 103 + 112 (2014) für die komplette Ausarbeitung und Betreuung
des Projekts 11‘500 Elektrifizierung Linie 69 inkl. der Erarbeitung des Plangenehmigungsgesuchs nach
Eisenbahngesetz (inkl. der Teilnahme an allfälligen Grundeigentümerverhandlungen und
Einspracheverhandlungen). Ebenfalls müssen das Bewilligungsdossier für die neue Gleichrichteranlage
für das ESTI zusammengestellt und in das PGV-Dossier integriert werden.

2.1.    Einsatzorte, Sitzungswesen
2.1.1. Sitzungswesen
Der Auftragnehmer muss alle Sitzungen einplanen und planen, die er für die Durchführung des Projekts
als notwendig erachtet. Die VBZ sehen mindestens folgendes Sitzungsraster vor:

 Sitzungen SIA Phasen 3                   Bauherr VBZ                        Planer (Ingenieurbüro)

 Sitzungsarten         Häufigkeit          BH     GPL      GP    FP    OBL     PL        PJ       FSP

 GPL Sitzungen         1 x pro Quartal     X       X      (X)         (X)      X       (X)

 Projektteamsitzun     2 x pro Monat       (X)     X      X     (X)   (X)      X        X        (X)
 gen
 Technische
                       nach Bedarf         (X)     (X)     X     X     (X)     (X)       X         X
 Sitzungen
 Koordinations-
 sitzungen Ämter,      nach Bedarf         (X)     X      (X)   (X)   (X)      X       (X)       (X)
 Werke, Dritte
 Koordinations-
 sitzungen             nach Bedarf         (X)     X      (X)   (X)    X       X       (X)        X
 Nachbarprojekte
                       grundsätzlich
 Aktennotiz- /         bei jeder
                                                                               (X)       X        (X)
 Protokollverfasser    Besprechung o.
                       Sitzung

X     Vorsitz                          BH Bauherr                     GPL     Gesamtprojektleitung
 X     Teilnahme zwingend               GP Gesamtplaner                FP      Fachplaner
(X)    Teilnahme nach Bedarf und nur in Absprache mit der GPL
                                        OBL Oberbauleiter              PL     Projektleitung
                                        PJ    Projektingenieure        FSP Fachspezialisten

2.2.    Phasenübergeordnete Aufgaben
2.2.1. Planer als Gesamtleiter
Der Auftragnehmer erbringt alle für die Elektrifizierung der Linie 80 erforderlichen Planungsleistungen,
welche für die termin- und phasengerechte Erstellung der SIA Phase 3 erforderlich sind. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass die Koordination mit den Fachstellen iterativ erfolgt und Planungsanpassungen
aufgrund von neuen Erkenntnissen möglich sind.
Die Leistungen des Gesamtleiters orientieren sich an der SIA Ordnung für Leistungen und Honorare
LHO 102 + 112 (2014). Nachfolgend sind die wichtigsten Leistungen des Gesamtleiters aufgelistet (nicht
abschliessend):

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    Beratung des Auftraggebers
    Kommunikation mit dem Auftraggeber, Dritten, Behörden, städtischen Dienstabteilungen etc.
    allfällige Vertretung des Auftraggebers gegenüber Dritten, Behörden, städtischen
     Dienstabteilungen, etc. ohne Entscheidkompetenzen oder Zeichnungsberechtigungen
    fachliche und administrative Leitung sowie Koordination aller Projektbeteiligten und/sowie
     Beteiligten in allfälligen Nachbarprojekten und Dritten
    Bereitstellen von Entscheidungsgrundlagen
    Formulierung von Anträgen an den Auftraggeber
    Veranlassen von Entscheiden
    Einbezug aller Betriebs- und Unterhaltsaspekte
    Organisation der Aufbau- und der Ablauforganisation
    Überwachung und Steuerung der Projektziele hinsichtlich Qualität, Kosten und Termine
    Zusammenstellung der Kostenüberwachung mit allfälligen Abweichungen sowie deren
     Begründung aufgrund der jeweiligen Gegebenheiten (bei Rechnungsstellung, beispielwese alle
     drei Monate)
    Organisation, Überwachung und Steuerung:
      des Beschaffungswesens mit der Zuteilung der Aufgaben zwischen den verschiedenen
         Auftragnehmern
      des Rechnungswesens
      des Nachtragsmanagements
      der projektbezogenen Qualitätssicherung (PQM)
      des technischen und administrativen Informations-, Dokumenten- und Datenflusses
    Protokollierung aller Besprechungen und Sitzungen mit den Beteiligten
    Pendenzenüberwachung
    Organisation von Besprechungen und Sitzungen mit Behörden, Entscheidungsträgern, Dritten, etc.
    Zusammenstellung und Harmonisierung der Grundlagen, Ergebnisse und Entscheide pro
     Teilphase
    Aktualisierung der Plangrundlagen, Aktualisierung der bestehenden Werkleitungen und Lieferung
     an GPL VBZ in vereinbarter Form
    Überprüfung und Aktualisierung der in den Plänen dargestellten Bauten und anderer fester
     Einrichtungen, Beläge, Abschlüsse, Treppen, Mauern, Zäune, Eingänge, Zufahrten, Vegetation,
     Ausrüstung, Ausstattung, Masten, Mauerbolzen usw. im öffentlichen und im angrenzenden privaten
     Grund, samt den allfällig notwendigen Feldaufnahmen soweit für den Auftrag erforderlich (gemäss
     Feldaufnahmekatalog VBZ, RLV 230005).
    Überarbeitung des Nutzungs- und Sicherheitsplans bzw. der Projektbasis/Nutzungsvereinbarung
     respektive des technischen Berichts unter Berücksichtigung der zum Schutz der Umgebung
     (Baugrund, Strassen, Gebäude usw.) notwendigen Vorkehrungen
    Aufstellen des generellen Terminprogramms und Koordination der an der Projektierung beteiligten
     Stellen (Dritte, Werke, Tiefbauamt, Kanton, weitere Behörden (AfS, AWEL, etc.), private
     Telekommunikationsunternehmen, SBB, Private usw.)
    Planung und Projektierung der Grundlagen für die Fahrleitungen VBZ
    Planung und Projektierung der Grundlagen für die Erstellung der Haltestellen Infrastruktur VBZ
    Planung und Projektierung Sicherheit und Sicherungsmassnahmen Werke und Dritte.
    Planung sämtlicher Werkleitungen und aller Bauteile, welche im Boden (beispielweise auch
     allfällige Entwässerungen) verbleiben in Absprache mit der Gesamtprojektleitung VBZ
    Aussteckung, (inkl. Aussteckungsplan, phys. Aussteckung inkl. alle benötigten Hilfsmittel) des
     Projekts über den gesamten Projektperimeter – Plangenehmigungsverfahren
    Archivierung der vom Gesamtleiter erstellten Akten

Zusätzlich sind die folgenden Aufgaben vom Gesamtleiter wahrzunehmen:

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Reporting zuhanden Gesamtprojektleitung VBZ (1 x monatlich) u.a. mit folgenden Eckpunkten:
   In den letzten drei Monaten der Planungsphase monatlich der Fertigstellungsgrad der
    Lieferdokumente (PGV-Unterlagen)
   Terminkontrolle (Soll – Ist Vergleich Fortschritt Projektierung)
   Neu erkannte oder veränderte Risiken (quantitativ) für das Gesamtprojekt und deren mögliche
    Gegensteuerungsmassnahmen
   Nachweis der Bereitstellung der Schlüsselpersonen (Eigenpersonal und Personal allfälliger
    Partner)
   Vierteljährliche Endkostenprognose (Zeitpunkt nach Wahl der Auftraggeberin) mit quantitativer
    Begründung der Abweichungen
Die Aufwendungen sind in den jeweiligen Phasen / Teilphasen einzurechnen.
2.2.2. Koordination
Zu den Aufgaben des Planers gehören insbesondere auch die rechtzeitige Koordination des Projekts
mit Dritten sowie mit Behörden, Ämtern und Nachbarprojekten. Die entsprechenden Aufwendungen sind
für jede Teilphase (31/32/33) in das Angebot einzurechnen. Die bahntechnischen Anlagen,
(Fahrleitungen) werden durch die Fachplanung VBZ projektiert. Ein iterativer Ablauf bei der
Projektierung und die Schnittstellenkoordination zwischen Planer und der Fachplanung VBZ sind im
Honorarangebot zu berücksichtigen. Die Projektinhalte der Fachplanung VBZ sind in die Termin- und
Projektpläne des Planers zu übertragen und durch diesen zu koordinieren und zu aktualisieren. Die
entsprechenden Aufwendungen sind für jede Teilphase (31/32/33) in das Angebot einzurechnen.
2.2.3. Koordinationsplan
Im Koordinationsplan sind die Layer/Ebenen aller Fachplaner, VBZ und andere sowie die der
Nachbarprojekte und weitere wichtige Daten im entsprechenden Detaillierungsgrad darzustellen. Der
Planer aktualisiert die einzelnen Layer/Ebenen in regelmässigen Abständen. Der Planer muss auch
darum besorgt sein, dass der Inhalt des Koordinationsplans jeweils vollumfänglich abgebildet wird. Die
Plandarstellung für den Infoversand hat entsprechend der Wegleitung für Plandarstellungen (TAZ und
ERZ) gemäss aktuellster Version zu erfolgen (derzeitiger Stand Nov. 2018).
Die Plandarstellung für das Auflageprojekt hat gemäss den aktuellen Richtlinien des BAV (Verordnung
über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen - VPVE - respektive Anforderung an die
Planvorlage - RL VPVE) zu erfolgen.

2.3.    Phasenabhängige Aufgaben
2.3.1. Leistungsmodule

Folgende Teilphasen gem. SIA LHO 103 (2014) sind zu offerieren:
31      Vorprojekt
32      Bauprojekt
33      Auflageprojekt / Bewilligungsverfahren
Aufgrund der Grösse des Projektperimeters muss dieses Projekt mit weiteren Projekten -siehe auch
1.11. Nachbarprojekte- und verschiedenen weiteren Bedürfnisträgern innerhalb der Stadt Zürich
koordiniert werden. Beispielsweise können Gewerke, Private oder Dritte, wie die ETH Zürich
(Hönggerberg), das Tiefbauamt, oder die WVZ etc. durch Werkleitungen oder Massnahmen an
Gebäuden respektive am Strassenraum, etc. betroffen sein. Die Leistungen für die Koordination der
Bedürfnisträger gemäss Ziff. 1.2 der Nachbarprojekte und der Bedürfnisse der genannten Stakeholder
im Zusammenhang mit diesem Projekt sind ebenfalls einzurechnen.

2.3.2. Qualitätssicherung (Nebenanlagen und Gleisanlagen)

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Vor dem Infoversand sowie vor der Einreichung des PGV-Dossiers erfolgt eine Qualitäts- und
Sicherheitskontrolle des Projektstandes durch eine unabhängige Stelle. Es wird hierbei kontrolliert, ob
die Betriebssicherheit der Bahnanlage durch eventuelle Nebenanlagen nicht verletzt wird (MIV-Spuren
bzw. Schleppkurven, Bauten, Randabschlüsse, Markierungen, Signale usw.) und die technischen
Vorgaben, die die Trolleybus- und Fahrleitungsanlagen (AB-EBV bzw. VR-Tram) betreffen, eingehalten
sind. Diese Massnahme hat den Charakter einer Stichkontrolle und entbindet den Auftragnehmer nicht
von der Verantwortung und der damit verbundenen Haftung, die projektierten Elemente sind fachlich
korrekt, normgerecht und rechtskonform zu planen.
Die Beauftragung der unabhängigen Stelle sowie deren Kosten werden durch die VBZ übernommen.
Die Kontrollpläne sind durch den Auftragnehmer zu erstellen und dürfen keine Verletzungen der
Lichtraumprofile aufweisen. Wo dies unumgänglich ist, ist dies im Plan hervorzuheben und als Antrag
einer Ausnahmegenehmigung inklusive Definition der Ursache und den getroffenen Massnahmen, zur
Einhaltung gleicher Sicherheit, aufzuführen. Die Qualitäts- und Sicherheitskontrollen der VBZ
beanspruchen je ca. 4 Wochen, ohne Einarbeitungszeit allfälliger Korrekturen gerechnet. Vor Abschluss
dieser Kontrollen darf das Projekt nicht aufgelegt und / oder bewilligt werden. Änderungen am Projekt
nach dieser Qualitätssicherung erfordern eine erneute Kontrolle.
Die QS-Dossiers sind mindestens mit folgenden Vorlaufzeiten zur Kontrolle einzureichen:
        QS vor Infoversand:           8 Wochen vor dem Infoversand
        QS PGV-Dossier:               8 Wochen vor der Einreichung ans BAV

2.3.3. Teilphasen

Leistungsbereiche         Grundleistungen SIA LHO 103 (2014)                 Ergänzende Leistungen zu SIA LHO 103
                             Planer als Gesamtleiter (Gesamtplaner)         (2014) (Diese Aufwendungen sind ebenfalls
                           Planer als Spezialist (Fachplaner)               in das Angebot einzurechnen.)

31  Vorprojekt
    Grundlagen: Projektpflichtenheft mit Zielen und Rahmenbedingungen, Bericht über die Machbarkeit mit Skizzen und Plänen
    der Lösungsansätze, evtl. Resultat eines Auswahlverfahrens, Projektierungsgrundlagen
    Ziel: Projekt bezüglich Konzeption und Wirtschaftlichkeit optimiert. Vernehmlassungen und Vorabklärungen für die
    Bewilligungen und die Genehmigung erfolgt. Variantenentscheid gefällt.
311 Organisation       Gesamtleiter                                        Gesamtleiter
                        Aufbau der Projektorganisation                     Mithilfe bei der Öffentlichkeitsarbeit, u. a. Flyer
                        Analyse der Projektrisiken und Festlegen der        usw. Verhandlungen mit Dritten
                           Schwerpunkte                                     Leistungen im Rahmen eines PQM
                        Vorschlagen eines Informationskonzeptes            Rechtzeitige Koordination mit
                                                                             Nachbarprojekten und Dritten
                       Fachplaner
                       –                                                   Fachplaner
                                                                            Teilnahme an Sitzungen mit Ausnahme der
                                                                             Sitzungen innerhalb der VBZ
                                                                            Mithilfe bei der Öffentlichkeitsarbeit
                                                                            Leistungen im Rahmen eines PQM
312 Beschrieb und      Gesamtleiter                                        Gesamtleiter
    Visualisierung     Projektgrundlagen                                   Projektgrundlagen
                        Zusammenstellen und Überprüfen der                –
                           bisherigen Unterlagen sowie der Vorgaben        Lösungsmöglichkeiten
                           und Ziele                                        Durchführen von Anlässen zur Orientierung
                        Beantragen von Spezialabklärungen                   und Entscheidungsfindung
                        Herbeiführen der Grundlagen für die               Vorprojekt
                           Nutzungsvereinbarung                            –
                        Erarbeiten der Vorgaben der                       Vorentscheide
                           fachübergreifenden Nutzungsvereinbarung          Rechtzeitige Kontaktaufnahme mit
                        Beschaffen und Zusammenstellen                      Bewilligungsbehörden zur Festlegung der
                           ergänzender Unterlagen wie Topografie,            Verfahren
                           Baugrund, Gefahrenkarten und Einwirkungen        Begleiten der behördlichen Vorentscheid-
                                                                             verfahren

2.1 Projekt- und Aufgabenbeschrieb Los 1 (Linie 69).docm                                                          Version 1.1
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Leistungsbereiche      Grundleistungen SIA LHO 103 (2014)                 Ergänzende Leistungen zu SIA LHO 103
                          Planer als Gesamtleiter (Gesamtplaner)         (2014) (Diese Aufwendungen sind ebenfalls
                        Planer als Spezialist (Fachplaner)               in das Angebot einzurechnen.)
                         von Naturgefahren, Werkleitungspläne,
                         Bestandaufnahmen und Zustandsaufnahmen           Fachplaner
                       Lösungsmöglichkeiten                               Projektgrundlagen
                        Vorschlagen von Art und Zahl der                  Durchführen von Untersuchungen zur
                         Lösungsmöglichkeiten                               Ergänzung der Grundlagen wie
                        Vorschlagen der Bewertungskriterien sowie          Bestandaufnahmen, Zustandsanalysen und
                         deren Gewichtung                                   Vermessungsaufgaben
                        Zusammenstellen der Vorschläge für allfällige             Beurteilen von Spezialabklärungen,
                         Anpassungen der Rahmenbedingungen                Lösungsmöglichkeiten
                        Zusammenstellen der Lösungsmöglichkeiten          Bearbeiten spezieller Bewertungs- und
                         und Bewertungen der Fachplaner                     Beurteilungsverfahren wie Nutzungsanalysen
                        Bewerten der Lösungsmöglichkeiten,                Mithilfe bei Anlässen zur Orientierungs- und
                         Begründen und Vorschlagen der weiter zu            Entscheidfindung
                         verfolgenden Projektvariante                      Erarbeiten von Lösungsmöglichkeiten in
                       Vorprojekt                                           Spezialthemen wie Bauphysik, Energietechnik,
                        Definieren der Lösungsdarstellung, inkl.           Schutz vor Naturgefahren, Verkehrstechnik
                         Festlegen des Detaillierungsgrades des             und Lärm
                         Vorprojektes hinsichtlich der Anforderungen      Vorprojekt
                         der Baugenehmigung                                Erstellen eines Fachberichts als Teil des
                        Zusammenstellen der Pläne und Berichte der         Umweltverträglichkeitsberichtes oder
                         verschiedenen Aufgabenbereiche                     Umweltberichts
                       Vorentscheide                                      Vorentscheide
                        Zusammenstellen der für behördliche               Beihilfe bei der Begleitung der behördlichen
                         Vorentscheide notwendigen Unterlagen               Vorentscheidverfahren
                        Kontrollieren der Bewilligungstauglichkeit        Beihilfe bei der Kontaktaufnahme mit
                                                                            Bewilligungsbehörden zur Festlegung der
                       Fachplaner                                           Verfahren
                       Projektgrundlagen
                        Überprüfen der bisherigen Unterlagen und
                         Vorgaben hinsichtlich fachspezifischer
                         Belange und Ziele
                        Beantragen von Spezialabklärungen
                        Erarbeiten der Nutzungsvereinbarung
                       Lösungsmöglichkeiten
                        Darstellen möglicher Lösungen auf Basis des
                         festgelegten Detaillierungsgrades und
                         Umfangs
                        Vordimensionieren von Anlageteilen
                        Darstellen der Auswirkungen auf Kosten,
                         Termine, Sicherheit und Umwelt
                        Untersuchen der Auswirkungen auf
                         bestehende Nutzung bzw. Betrieb
                        Beurteilen, Bewerten und Überprüfen der
                         Zielerreichung
                        Formulieren von Vorschlägen für allfällige
                         Anpassungen der Rahmenbedingungen
                        Bewerten der Lösungsmöglichkeiten,
                         Begründen und Vorschlagen der weiter zu
                         verfolgenden Projektvariante

                       Vorprojekt
                        Erarbeiten der Projektbasis (Stufe Vorprojekt)
                        Festlegen der Hauptabmessungen
                        Darstellen der Lösung in Plänen und Berichten
                        Darstellen der während des Baus für die
                         Aufrechterhaltung der Umfeldnutzung
                         (Verkehrsführung, Wasserführung,
                         Versorgungs- und Entsorgungsinfrastruktur
                         usw.) notwendigen Massnahmen

2.1 Projekt- und Aufgabenbeschrieb Los 1 (Linie 69).docm                                                   Version 1.1
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Leistungsbereiche        Grundleistungen SIA LHO 103 (2014)                  Ergänzende Leistungen zu SIA LHO 103
                             Planer als Gesamtleiter (Gesamtplaner)         (2014) (Diese Aufwendungen sind ebenfalls
                           Planer als Spezialist (Fachplaner)               in das Angebot einzurechnen.)

                         Vorentscheide
                         –
313 Kosten               Gesamtleiter                                        Gesamtleiter
    Finanzierung          Vorschlagen von Umfang, Methode und                Mithilfe zur Lösungsfindung bei
                           Genauigkeitsgrad der Kostenermittlung.              Finanzierungsproblemen
                           Genauigkeitsgrad mangels anderer                   Erstellen von Wirtschaftlichkeitsberechnungen
                           Vereinbarung von +/- 20% im Tiefbau und +/-        Ermitteln von Kennzahlen
                           15% Hochbau
                          Zusammenfassen der Kostenschätzungen der          Fachplaner
                           Fachplaner zum Kostenbericht                       Ermitteln der Betriebs- und Unterhaltskosten
                          Überprüfen der Kostenschätzungen aufgrund          Mithilfe bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen
                           von Kostenkennwerten                               Ermitteln der Lebenszykluskosten

                         Fachplaner
                          Erstellen der Kostenschätzung im Fachbereich
                           nach den definierten Vorgaben.
                           Genauigkeitsgrad mangels anderer
                           Vereinbarung von +/- 20% im Tiefbau und +/-
                           15% Hochbau
314 Termine              Gesamtleiter                                        Gesamtleiter
                          Erstellen eines entscheidungsorientierten          Koordination mit Nachbarprojekten und Dritte
                           Ablauf- und Terminplans für die Teilphase
                           über das Gesamtprojekt                            Fachplaner
                          Zusammenstellen eines möglichen                   –
                           Realisierungsprogramms über das
                           Gesamtprojekt

                         Fachplaner
                          Erstellen eines entscheidungsorientierten
                           Ablauf- und Terminplans für die Teilphase
                           über den Fachbereich
                          Mithilfe bei der Erstellung eines möglichen
                           Realisierungsprogramms für den Fachbereich
315 Dokumentation        Gesamtleiter                                        Gesamtleiter
    und Teilphasen-       Zusammenstellen der für die behördlichen          –
    abschluss              Vorentscheide notwendigen Unterlagen
                          Zusammenstellen des Vorprojektdossiers aller      Fachplaner
                           Aufgabenbereiche                                  –

                         Fachplaner
                          Zusammenstellen des Vorprojektdossiers für
                           den Fachbereich

32  Bauprojekt
    Grundlagen: Genehmigtes Vorprojekt, evtl. Vorentscheide der Bewilligungsbehörden, Ergebnisse, Entscheide und Auflagen
    aus der Vernehmlassung des Vorprojektes und einer allfälligen Umweltverträglichkeitsprüfung
    Ziel: Projekt und Kosten optimiert. Termine definiert. Projekt ist für die Ausschreibung der Ausführungsarbeiten definiert.
    Erwerb der Grundstücke, Immobilien und Rechte.
321 Organisation        Gesamtleiter                                           Gesamtleiter
                         Aktualisieren der Projektorganisation                 Mithilfe bei der Öffentlichkeitsarbeit
                         Aktualisieren der Projektrisiken aus Sicht des  Nachführen des Projektpflichtenheftes
                           Gesamtleiters                                        Leistungen im Rahmen eines PQM
                         Aktualisieren des Informationskonzeptes               Koordination mit Nachbarprojekten und Dritte

                         Fachplaner                                          Fachplaner
                         –                                                    Teilnahme an Sitzungen mit Ausnahme der
                                                                               Sitzungen innerhalb der VBZ.
                                                                              Mithilfe bei der Öffentlichkeitsarbeit

2.1 Projekt- und Aufgabenbeschrieb Los 1 (Linie 69).docm                                                         Version 1.1
13

Leistungsbereiche      Grundleistungen SIA LHO 103 (2014)                 Ergänzende Leistungen zu SIA LHO 103
                          Planer als Gesamtleiter (Gesamtplaner)         (2014) (Diese Aufwendungen sind ebenfalls
                        Planer als Spezialist (Fachplaner)               in das Angebot einzurechnen.)
                                                                           Leistungen im Rahmen eines PQM
322 Beschrieb und      Gesamtleiter                                       Gesamtleiter
    Visualisierung     Projektgrundlagen                                  Projektgrundlagen
                        Überprüfen und Aktualisieren von bisherigen       Beschaffen von notwendigen Ergänzungen der
                         Unterlagen, Vorgaben und Zielen                    Grundlagen wie detaillierte Terrainaufnahmen,
                        Beantragen von notwendigen Ergänzungen             Bestandaufnahmen, Zustandsanalysen und
                         der Grundlagen wie detaillierten                   Spezialabklärungen
                         Terrainaufnahmen, Bestandaufnahmen,              Ausführungsvarianten und deren Bewertung
                         Zustandsanalysen und Spezialabklärungen           Durchführen von Anlässen zur
                        Aktualisieren der Vorgaben zur                     Entscheidungsfindung
                         fachübergreifenden Nutzungsvereinbarung          Bauprojekt
                       Ausführungsvarianten und deren Bewertung            Erstellen eines
                        Beurteilen der vom Fachplaner erarbeiteten         Umweltverträglichkeitsberichtes
                         Ausführungsvarianten                              Unterstützung bei Land- und Rechterwerb,
                        Abklären von Randbedingungen für                   Entschädigungen Dritter, Beitragsrechnungen
                         Baustelleneinrichtungen sowie für die Ver- und    Erstellen prüffähiger Statiken für den
                         Entsorgung auf der Baustelle                       Prüfingenieur
                       Bauprojekt                                          Bearbeitung allfälliger zusätzlicher Nachweise
                        Definieren der Lösungsdarstellung mit              für den Prüfingenieur
                         Festlegung des Detaillierungsgrades des
                         Bauprojektes                                     Fachplaner
                        Zusammenstellen der Pläne, Berichte und          Projektgrundlagen
                         Nachweise der verschiedenen                       Durchführen von Bestandaufnahmen und
                         Aufgabenbereiche                                   Zustandsanalysen
                                                                           Durchführen von topografischen Aufnahmen
                       Fachplaner                                           für Grundlagenpläne sowie Erstellen der
                       Projektgrundlagen                                    entsprechenden Pläne
                        Überprüfen und Aktualisieren von bisherigen       Spezialuntersuchungen
                         Unterlagen, Vorgaben und Zielen                  Ausführungsvarianten und deren Bewertung
                        Vervollständigen der Grundlagen wie               Durchführen von speziellen Untersuchungen
                         Bauvorschriften                                    wie Modellversuche
                        Beantragen von notwendigen Ergänzungen            Überprüfen der Varianten auf Auflagerelevanz
                         der fachspezifischen Grundlagen wie               Bearbeiten vertiefter Bewertungs- und
                         detaillierte Terrainaufnahmen,                     Beurteilungsverfahren wie Nutzwertanalysen
                         Bestandaufnahmen, Zustandsanalysen und           Bauprojekt
                         Spezialabklärungen                                Mithilfe bei der Erstellung eines
                        Aktualisieren der Nutzungsvereinbarung             Umweltverträglichkeitsberichts oder eines
                        Aktualisieren der Projektbasis                     Umweltberichts
                       Ausführungsvarianten und deren Bewertung            Weiterführende Leistungen für sekundäre
                        Erarbeiten der gestalterischen und                 Bauteile, Einrichtungen und Installationen
                         konstruktiven Ausführungsvarianten                Beihilfe bei der Erstellung prüffähiger Statiken
                        Erarbeiten von Konstruktions- und                  für den Prüfingenieur.
                         Materialkonzepten                                 Beihilfe bei der Bearbeitung anfälliger
                        Überschlagsmässiges Berechnen und                  Nachweise für den Prüfingenieur
                         Dimensionieren der Bauteile und Festlegen
                         der massgebenden Abmessungen
                        Mithilfe bei der Abklärung von
                         Randbedingungen für Baustelleneinrichtungen
                         sowie für die Ver- und Entsorgung der
                         Baustelle
                        Beurteilen und Bewerten der möglichen
                         Varianten
                       Bauprojekt
                        Auswerten der Grundlagen aus den
                         zusätzlichen Erhebungen bzw.
                         Untersuchungen
                        Festlegen von fachspezifischen Bauablauf-,
                         Bauverfahrens-, Material- und
                         Konstruktionskonzepten mit Berücksichtigung

2.1 Projekt- und Aufgabenbeschrieb Los 1 (Linie 69).docm                                                       Version 1.1
14

Leistungsbereiche       Grundleistungen SIA LHO 103 (2014)                 Ergänzende Leistungen zu SIA LHO 103
                            Planer als Gesamtleiter (Gesamtplaner)        (2014) (Diese Aufwendungen sind ebenfalls
                          Planer als Spezialist (Fachplaner)              in das Angebot einzurechnen.)
                          der betrieblichen Aspekte, soweit sie für die
                          Ausschreibung massgebend sind
                         Bereinigen der Konzepte nach den
                          Entscheiden des Auftraggebers
                         Erstellen notwendiger Nachweise zur
                          Tragsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und
                          Dauerhaftigkeit für die ausgewählte Variante
                         Erstellen aller notwendigen Pläne und Berichte
                          für die ausgewählte Variante
323 Kosten            / Gesamtleiter                                       Gesamtleiter
    Finanzierung         Vorschlagen von Umfang, Methode, Struktur         Mithilfe bei der Lösungsfindung bei
                          und Genauigkeitsgrad (mangels besonderer           Finanzierungsproblemen
                          Vereinbarung +/- 10%) der Kosten                  Erstellen von Wirtschaftlichkeitsberechnungen
                         Zusammenfassen der Kosten der Fachplaner
                          zu Kostenvoranschlag                             Fachplaner
                         Überprüfen der Plausibilität der                  Ermitteln der Betriebs- und Unterhaltskosten
                          Kostenermittlungen aufgrund von                   Mithilfe bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen
                          Erfahrungswerten                                  Erarbeiten von Projektänderungen zur
                                                                             Kostenreduktion aufgrund von Vorgaben des
                        Fachplaner                                           Auftraggebers und Anpassen des
                         Erstellen eines Kostenvoranschlages mit            Kostenvoranschlages
                          detaillierter Beschreibung der vorgesehenen       Ermitteln der Lebenszykluskosten
                          Arbeiten und Lieferungen, Bezeichnung der
                          gewählten Materialien, mit Ausmass und
                          geschätzten Preisen im Fachbereich nach den
                          definierten Vorgaben
                         Rücksprache mit Unternehmern und
                          Lieferanten
324 Termine             Gesamtleiter                                       Gesamtleiter
                         Erstellen eines entscheidungsorientierten        – Rechtzeitige Koordination mit Nachbarprojekten
                          Ablauf- und Terminplans für die Teilphase        und Dritte
                          über das Gesamtprojekt                           – Erstellen der Grundlagen für die
                         Vorschlagen einer Loseinteilung mit grobem       Bauphasenplanung
                          Umfang der Arbeiten, Ablauf- und                 – Erstellen des Bauprogramms und der
                          Terminplanung sowie den zugehörigen              Bauphasenplanung
                          Ausschreibungsverfahren
                         Anpassen des Realisierungsprogramms über         Fachplaner
                          das Gesamtprojekt                                – Beihilfe beim Erstellen der Grundlagen für die
                                                                           Bauphasenplanung
                        Fachplaner                                         – Erstellen des Bauprogramms und der
                         Mithilfe bei der Erstellung eines                Bauphasenplanung
                          entscheidungsorientierten Ablauf- und
                          Terminplans für die Teilphase bezüglich des
                          Fachbereichs
                         Mithilfe bei Loseinteilung mit grobem Umfang
                          der Arbeiten, Ablauf- und Terminplanung
                          sowie den zugehörigen
                          Ausschreibungsverfahren
                         Mithilfe beim Nachführen und Verfeinern des
                          Realisierungsprogramms
325 Dokumentation       Gesamtleiter                                       Gesamtleiter
    und Teilphasen-      Zusammenstellen der Bauprojektdossiers aller     –
    abschluss             Aufgabenbereiche
                                                                           Fachplaner
                        Fachplaner                                         –
                         Zusammenstellen des Bauprojektdossiers für
                          den Fachbereich

33   Bewilligungsverfahren / Auflageprojekt

2.1 Projekt- und Aufgabenbeschrieb Los 1 (Linie 69).docm                                                       Version 1.1
15

Leistungsbereiche        Grundleistungen SIA LHO 103 (2014)                Ergänzende Leistungen zu SIA LHO 103
                            Planer als Gesamtleiter (Gesamtplaner)        (2014) (Diese Aufwendungen sind ebenfalls
                          Planer als Spezialist (Fachplaner)              in das Angebot einzurechnen.)
    Grundlagen: Genehmigtes Vorprojekt oder Bauprojekt, je nach Vereinbarung, Ergebnisse, Entscheide und Auflagen aus
    der Vernehmlassung des Vorprojektes oder Bauprojektes und einer allfälligen Umweltverträglichkeitsprüfung
    Ziel: Projekt bewilligt. Bau- und Niveaulinien festgelegt. Kosten und Termine verifiziert. Baukredit genehmigt.
331 Organisation          Gesamtleiter                                       Gesamtleiter
                           Aktualisieren der Projektorganisation             Mithilfe bei der Öffentlichkeitsarbeit
                           Aktualisieren der Projektrisiken aus Sicht des    Nachführen des Projektpflichtenheftes
                              Gesamtleiters                                   Leistungen im Rahmen eines PQM
                           Aktualisieren des Informationskonzeptes           Koordination mit Nachbarprojekten und Dritte

                         Fachplaner                                        Fachplaner
                         –                                                  Teilnahme an Sitzungen mit Ausnahme der
                                                                             Sitzungen innerhalb der VBZ.
                                                                            Mithilfe bei der Öffentlichkeitsarbeit
                                                                            Leistungen im Rahmen eines PQM
332 Beschrieb und        Gesamtleiter                                      Gesamtleiter
    Visualisierung       Projektgrundlagen                                 Projektgrundlagen
                          Überprüfen von bisherigen Unterlagen,           –
                           Vorgaben und Zielen                             Baugesuch
                          Aktualisieren der Vorgaben zur                   Beschaffen der Projektdarstellung im Gelände
                           fachübergreifenden Nutzungsvereinbarung           mittels Profilierung, Baugespanne, Abstecken
                         Baugesuch                                           der notwendigen Hauptpunkte
                          Abklären des Umfangs aller erforderlichen        Erstellen komplettes Baubewilligungsdossier
                           Bewilligungsunterlagen                            PGV
                          Veranlassen der Erstellung eines                 Mithilfe bei Einspracheverhandlungen
                           Umweltverträglichkeitsberichtes                  Mithilfe bei Verhandlungen mit Behörden
                          Sicherstellen der Bewilligungsfähigkeit des
                           Projektes                                       Bereinigung des Bauprojektes
                          Erstellen der Unterlagen für Konzessions- und    Anpassen der Vorgaben basierend auf dem
                           andere Gesuche                                    Bewilligungsverfahren
                          Einreichen des Bewilligungsgesuches
                                                                           Fachplaner
                         Bereinigung des Bauprojektes                      Projektgrundlagen
                         –                                                 –

                         Fachplaner                                        Baugesuch
                         Projektgrundlagen                                  Darstellen des Projektes im Gelände mittels
                          Überprüfen der bisherigen Unterlagen,             Profilierung, Baugespanne, Abstecken der
                           Vorgaben und Ziele                                notwendigen Hauptpunkte
                          Aktualisieren der Nutzungsvereinbarung           Erstellen der grundstückrechtlichen Unterlagen
                          Aktualisieren der Projektbasis                    im Auflageverfahren
                         Baugesuch                                          Erstellen weiterer technischer Nachweise für
                          Erstellen der fachspezifischen, notwendigen       die Bewilligungsbehörden - BAV
                           Unterlagen für das Baugesuch                     Beihilfe beim Erstellen komplettes
                         Bereinigung des Bauprojektes                        Baubewilligungsdossier PGV
                         –                                                  Mithilfe bei Einspracheverhandlungen
                                                                            Mithilfe bei Verhandlungen mit Behörden
                                                                           Bereinigung des Bauprojektes
                                                                            Fachspezifisches Anpassen des Bauprojektes
                                                                             an die Auflagen aus dem
                                                                             Bewilligungsverfahren PGV
333 Kosten /             Gesamtleiter                                      Gesamtleiter
    Finanzierung          Anpassen der Kostenangaben über das             –
                           Gesamtprojekt aufgrund der Auflagen aus
                           dem Bewilligungsverfahren                       Fachplaner
                                                                           –
                         Fachplaner
                          Analyse der Bauauflagen auf kostenrelevante
                           Punkte im Fachbereich und entsprechende
                           Dokumentation

2.1 Projekt- und Aufgabenbeschrieb Los 1 (Linie 69).docm                                                     Version 1.1
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Leistungsbereiche      Grundleistungen SIA LHO 103 (2014)              Ergänzende Leistungen zu SIA LHO 103
                          Planer als Gesamtleiter (Gesamtplaner)      (2014) (Diese Aufwendungen sind ebenfalls
                        Planer als Spezialist (Fachplaner)            in das Angebot einzurechnen.)
                        Anpassen der Kostenangaben für den
                         Fachbereich aufgrund der Auflagen aus dem
                         Bewilligungsverfahren
334 Termine            Gesamtleiter                                    Gesamtleiter
                        Erstellen eines entscheidungsorientierten      Zusammenstellen der Analysen der
                         Ablauf- und Terminplans für die Teilphase       terminrelevanten Auflagen aus dem
                         über das Gesamtprojekt                          Bewilligungsverfahren PGV
                                                                        Anpassen des Realisierungsprogramms über
                       Fachplaner                                        das Gesamtprojekt aufgrund der Auflagen aus
                        Mithilfe bei der Erstellung eines               dem Bewilligungsverfahren PGV
                         entscheidungsorientierten Ablauf- und          Koordination mit Nachbarprojekten und Dritte
                         Terminplans für die Teilphase über den
                         Fachbereich                                   Fachplaner
                                                                        Analyse der Auflagen aus dem
                                                                         Bewilligungsverfahren PGV auf
                                                                         terminrelevante Auflagen im Fachbereich
                                                                        Anpassen des Realisierungsprogramms für
                                                                         den Fachbereich aufgrund der Auflagen aus
                                                                         dem Bewilligungsverfahren PGV
335 Dokumentation      Gesamtleiter                                    Gesamtleiter
    und Teilphasen-     Zusammenstellen des Bewilligungsdossiers      –
    abschluss            aller Aufgabenbereiche
                        Vorschlagen von zusätzlichen Fachkontrollen   Fachplaner
                         wie Umweltbaubegleitung                       –

                       Fachplaner
                        Zusammenstellen des Bewilligungsdossiers
                         des Fachbereichs

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17

3.       Planerleistungen für die VBZ
3.1.     Allgemeines
Neben den im Kapitel 2 beschriebenen Aufgaben beinhaltet dieser Auftrag folgende Leistungen die
durch den Auftragnehmer zu erbringen sind (Aufzählung nicht abschliessend):
      Die Schleppkurven MIV und Bus sind durch den Auftragnehmer zu erstellen und in digitaler Form
       den VBZ abzugeben. Dies hat in gängigem, bearbeitbarem CAD Format zu erfolgen, vorzugsweise
       dgn.
      Allfällige Anpassungen an der Entwässerung des Strassenraumes sind gemäss Normen der ERZ
       durch den Auftragnehmer zu projektieren und müssen den Anforderungen an den Grundwasser-
       und Gewässerschutz genügen. Hierfür sind mit den entsprechenden Ämtern die entsprechenden
       Abklärungen vorzunehmen.
      Erstellen eines detaillierten Kotierungsplans oder eines digitalen Geländemodells für relevante
       Bereiche.
      Durchführung des Infoversandes durch den Auftragnehmer inklusive der Erstellung aller dazu
       notwendigen Unterlagen (PGV-Unterlagen) und einer abschliessenden Zusammenstellung aller
       eingegangenen Bedürfnisse, Hinweise, Auflagen etc.
      Die Infoversandpläne sind der VBZ mit allen relevanten Schleppkurven (nach VSS, inkl.
       Bewegungsspielraum) und Grenzlinien zur Kontrolle der Nebenanlagen (EBG) einzureichen.
       Erfolgen aus dem Infoversand keine Änderungen an der Oberfläche, können diese auch für die
       weitere Qualitätssicherung verwendet werden.
      Erarbeitung von Kostenteilern und Kostenteilerplänen zwischen Projektbeteiligten (VBZ, EWZ,
       TAZ, Werke, Dritte) und/oder für den Kanton «Bau- und Unterhaltspauschale» (Situation Mst.
       1:200)
      Erstellung bzw. Zusammenstellung der Unterlagen für Konzessions- und andere Gesuche sowie
       für übergeordnete Entscheidinstanzen (z.B. BAV, Gemeinderat, Kanton, ZVV etc.)

Bauablaufplanung:
Im Auflage- und Bauprojekt müssen durch den Auftragnehmer Möglichkeiten für die Bauablaufplanung
(mehrere Wochenenden, längere Sperrung während den Sommerferien) aufgezeigt werden. Allenfalls
sind mehrere Varianten aufzuzeigen, auszuarbeiten und miteinander zu vergleichen. Das Bauprogramm
sowie die Bau- und Verkehrsphasen sind zwingender Bestandteil der PGV-Unterlagen und vor Abgabe
der Unterlagen in das Bewilligungsverfahren stadtintern zu beschliessen. Abschliessend muss das
Bauprogramm sowie die Bauablauf- und die Bauphasenplanung als Bestandteil der PGV-Unterlagen
entsprechend aus- und aufgearbeitet werden.

Baustellenerschliessungsplanung:
Die Linie 69 verläuft vom Bucheggplatz hauptsächlich durch das Quartier Höngg der Stadt Zürich, aus
diesem Grund muss die punktuelle Baustellenerschliessung sowie die strategische Planung möglicher
Installationsplätze bereits im Auflageprojekt aufgezeigt werden. Diese Angaben sind zwingender
Bestandteil der PGV-Unterlagen und müssen mit eingereicht werden.

Plangenehmigungsverfahren BAV:
Für das vorliegende Projekt ist auf der Basis des Bau- und Auflageprojekts durch den Auftragnehmer
ein Plangenehmigungsgesuch gemäss Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für
Eisenbahnanlagen vom 2. Februar 2000 (VPVE, SR 742.142.1) für das Bundesamt für Verkehr (BAV)
zu erstellen (gesamtes PGV-Dossier mit allen notwendigen Unterlagen). Das PGV wird von den VBZ
eingereicht.
Der Umfang und Inhalt des Plangenehmigungsgesuchs richtet sich nach der Richtlinie des BAVs
Anforderungen an Planvorlagen (RL VPVE) vom Juli 2013. Auf Grund der Grösse des Projekts, den

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zusätzlich zu bewilligenden neuen Gleichrichter, siehe auch Abbildung 1, der Stundenabschätzung und
dem Projektbeschrieb ist von einem relativ umfangreichem PGV Dossier auszugehen, welches es zu
erstellen gilt.

Eine allenfalls notwendige Stellungnahme zu einem möglicherweise notwendigen Prüfbericht eines
unabhängigen Sachverständigen ist durch den Auftragnehmer zu verfassen. Eine eventuelle
Beauftragung sowie die allfälligen zusätzlichen Kosten, durch die Beauftragung eines unabhängigen
Sachverständigen, werden durch die VBZ übernommen.

Bauprojektunterlagen:
Bereinigung der Bauprojektpläne nach erfolgreich erwirkter Plangenehmigung (Plandarstellung gemäss
Wegleitung TAZ/ERZ vom Nov. 2018).

VBZ-Dokumente und VBZ-Prüfungen:
Durch den Auftragnehmer sind neben den Plänen des Grundauftrages die folgenden VBZ-spezifischen
Pläne und Unterlagen zu erstellen (Form nach Vorgabe VBZ):
   QS-Pläne für Qualitäts- und Sicherheitskontrolle (gemäss Ziffer 2.4) vor Infoversand durch eine
    unabhängige Stelle
   QS-Pläne für Qualitäts- und Sicherheitskontrolle (gemäss Ziffer 2.4) des gesamten PGV-Dossiers
    ebenfalls durch eine unabhängige Stelle
   Übersichtsplan mit allen Schleppkurven (MIV und Bus (auch Doppelgelenk - Trolleybus) 1:200
   1x Dossier mit Plänen (nach Vorgabe GPL VBZ) für QS vor Infoversand
   1x PGV Dossier mit Plänen (nach Vorgabe Richtlinie BAV) für QS-Auflage/Bauprojekt (Option:
    Verwendung Plan vor Infoversand wenn keine Änderung aus dem Infoversand und QS Infoversand
    erfolgen)
   VBZ-Verkehrs- und Bauphasenpläne Stufe Auflage/Bauprojekt
   allfällige VBZ-Haltestellenpläne 1:100
   VBZ-Werkleitungspläne für Vor-, Auflage- und Bauprojekt 1:200

Land- und Rechtserwerb:
Der Auftragnehmer unterstützt die Projektleitung VBZ beim Land- und Rechtserwerb. Dazu gehören
insbesondere folgende Leistungen:
    Erstellen und nachführen von Übersichtstabellen zum Landerwerb
    Pläne für den Land- und Rechterwerb, sowie für Land- und Rechtserwerbsverhandlungen 1:200
    Erstellen und nachführen der Land- und Rechtserwerbsunterlagen (Auszug pro Parzelle)
    Teilnahme an den Land- und Rechtserwerbsgesprächen inklusive Protokollierung
    allfällig alleinige Führung von Land- und Rechtserwerbsgesprächen (in Absprache mit der
     Projektleitung VBZ) inklusive der Protokollierung
    Vorschlagen von allfälligen Projektanpassungen aufgrund der Land- und
     Rechtserwerbsgespräche.

Unterstützung bei Anfragen und Einsprachen im Rahmen des PGVs:
Der Auftragnehmer unterstützt die Projektleitung VBZ in der Begleitung des
Plangenehmigungsverfahrens. Dies kann insbesondere sein bei (Aufzählung nicht abschliessend):
   Anfragen oder Nachforderungen zu technischen Aspekten BAV (Nachlieferung von Daten und
    Dokumente, Erstellen Stellungnahme/Replik)
   Anfragen oder Einsprachen von Fachstellen (Nachlieferung von Daten und Dokumente, Erstellen
    Stellungnahme / Replik)
   Einsprachen jeglicher Art (Nachlieferung von Daten und Dokumente, Erstellen Stellungnahme /
    Replik)

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3.2.     Besondere Fachgebiete
Geologie / Hydrogeologie:
Alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Gutachter und Beratungsleistungen bezüglich Geologie
und Hydrogeologie sind einzuplanen. Ein ausgewiesener Fachmann ist im Angebot aufzulisten.

Umweltplanung:
Im Rahmen des PGV muss durch den Auftragnehmer ein Umweltbericht, allenfalls aber auch eine UVP
erstellt werden. Der Umfang und Inhalt eines Umweltberichts richtet sich nach der Checkliste Umwelt
für nicht UVP-pflichtige Eisenbahnanlagen des BAV/BAFU vom Oktober 2010. Für eine
Umweltverträglichkeitsprüfung gilt die Richtlinie des Bundes nach Art. 10b Abs. 2 USG und Art. 10 Abs.
1 UVPV. Ein ausgewiesener Fachmann ist im Angebot aufzulisten.

Bauphysik:
Für die Gleichrichterstation Gsteig ist eine bauphysikalische Begleitung des Projektentwurfes in Fragen
zum Wärme– und Feuchtigkeitsschutz sowie Raumklima und Raumakustik erforderlich. Die
Projektbegleitung hat durch einen ausgewiesenen Fachmann zu erfolgen und umfasst alle für die
Bewilligungsfähigkeit erforderlichen Massnahmen respektive Nachweise wie Beispielsweise:
    Projektbegleitung winterlicher Wärmeschutz gem. Norm SIA 180
    Dampfdiffusionsnachweise und Oberflächenkondensatberechnungen
    Projektbegleitung sommerlicher Wärmeschutz gem. Norm SIA 180 und SIA 382/1
    Projektbegleitung Feuchteschutz und Bauwerksabdichtung
    Projektbegleitung Luftdichtigkeit der Gebäudehülle
    Energetischer Nachweis gemäss kantonalen Vorschriften (SIA 380/1 und §10a EnG)

3.3.     Gleichrichterstation Gsteig
Die Fachplanung des Gleichrichters im speziellen erfolgt durch die Elektrizitätswerke Zürich.
Das Projekt für das neue Gebäude für den neuen Gleichrichter muss, in Absprache mit dem ewz und
der VBZ, durch den Auftragnehmer erarbeitet werden. Die Koordination erfolgt in enger
Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer, dem ewz, VBZ, dem Tiefbauamt, Dritten und anderen
beteiligten Bedürfnisträgern in der Stadt Zürich. Die Koordination obliegt dem Auftragnehmer der
vorliegenden Submission.

Der Auftragnehmer ist für die Detailprojektierung und statischen Kontrollen des Gebäudes
verantwortlich. Die statische Nachweisführung hat durch einen ausgewiesenen Fachmann des
Auftragnehmers zu erfolgen. Eine Nutzungsvereinbarung und eine Projektbasis ist zu erstellen
beziehungsweise nachzuführen.
       Das Gebäude ist im Bereich der Fussgängerbrücke Gsteigstrasse kurz vor Einmündung in die Emil-
       Klöti-Strasse zu platzieren. Die definitive Platzierung ist sehr anspruchsvoll (Fundation
       Fussgängerbrücke, Zugänglichkeit, stark geneigtes Gelände, Erschliessung, Sichtdistanzen).
       Bedingt durch die starke Hanglage werden eine separate Stützmauer oder eine Bemessung des
       Gebäudes auf Erdlasten erforderlich sein.

       Das Gebäude ist fachgerecht zu projektieren, dabei sind eine maximale Betriebssicherheit sowie
       ein minimaler Gebäudeunterhalt sicherzustellen (z.B. Dichtigkeitsklasse 1 gemäss SIA 270). Das
       Gebäude wird über einen Kabelkeller respektive Doppelboden erschlossen.
Die Aufgabe umfasst alle für die Bewilligungen erforderlichen Leistungen (nachstehende Aufzählung
nicht abschliessend):
    Dimensionierung des Gebäudes unter Berücksichtigung des Raumanforderungsblattes von ewz

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      Einpassung, Projektierung und Planung an dem vorgesehenem Standort in Höngg
      Definieren des Fassaden- und Dachaufbaus inklusive entsprechender Bewilligungsunterlagen
      Planung und Prüfung der möglichen Realisierung (Bauphasenplanung und Bauablaufplanung inkl.
       Terminprogramm)

3.4.     Fahrleitungen
Das Fahrleitungsprojekt wird durch die VBZ erarbeitet. Die Koordination erfolgt abschnittsweise in enger
Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer, dem EWZ wegen ihrem Beleuchtungskonzept und infolge
dessen gemeinsamer Masten, Dritten und anderen beteiligten Bedürfnisträgern in der Stadt Zürich. Die
Koordination obliegt dem Auftragnehmer des vorliegenden Angebotes.
Für das Projekt werden folgende Dokumente durch die VBZ erstellt und dem Auftragnehmer zur
Verfügung gestellt (Auflistung nicht abschliessend):
      VBZ-Mauerbolzendokumentation -Grunddokument-
Der Auftragnehmer ist anschliessend zuständig für die Detailprojektierung und sämtliche statischen
Kontrollen der Stützpunkte (Mastfundamente und Mauerbolzen). Die Mauerbolzendokumentation wird
durch den Auftragnehmer mit den entsprechenden Angaben ergänzt und fertiggestellt. Die statische
Nachweisführung hat durch einen ausgewiesenen Fachmann des Auftragnehmers zu erfolgen.

Die Aufgabe alle für die Bewilligungen erforderlichen Leistungen (nachstehende Aufzählung nicht
abschliessend):
   neue und bestehende Stützpunkte an Gebäuden (Mauerhaken / Mauerbolzen oder Ankerplatten)
    prüfen; allenfalls, jedoch stets in Zusammenarbeit mit der VBZ, neu projektieren und berechnen
    inklusive aller erforderlichen Nachweise (prüffähige Statik)
   Mastfundamente statisch prüfen, allenfalls neu projektieren und berechnen inklusive aller
    erforderlichen Nachweise (prüffähige Statik)
   Entwerfen und bemessen von Spezialfundamenten, allenfalls in Kombination mit bestehenden
    statischen      Elementen,     wie    beispielsweise    bestehenden   Stützmauern,    Brücken,
    Werkleitungskanälen und anderen bestehenden Fundamenten jeglicher Art etc. inklusive aller
    erforderlichen Nachweise (prüffähige Statik).
Die Berechnungen müssen entsprechend dokumentiert und für das Plangenehmigungsverfahren
aufbereitet werden. Falls notwendig muss eine Nutzungsvereinbarung und eine Projektbasis erstellt,
respektive ergänzt werden.

3.5.     Werkleitungen
Die Werkleitungen sind entsprechend durch den Auftragnehmer zu erheben, zu verifizieren und
nötigenfalls zu ergänzen. Sie sind entsprechend der TED „Wegleitung Plandarstellung“ darzustellen und
im CAD Datenformat dgn (bevorzugt), dxf oder dwg abzugeben.
Kabelanlagen im Starkstrombereich dürfen nur mit den entsprechenden Aufsichtspersonen der
zuständigen Werke (VBZ, EWZ) geöffnet werden.
600 Volt Kabelanlagen werden ohne Ausnahme mit Hilfe der Fahrleitungswerkstatt VBZ aufgenommen.
Diese ist vier Wochen im Voraus aufzubieten. Sämtliche VBZ Werkleitungen (Elektroverschlaufungen
und Entwässerungen bei Weichenanlagen, Gleisentwässerungen, Haltestellen, etc.) sind unter
infrabau@vbz.ch zu erheben.
Die Grobprojektierung der neu für die Elektrifizierung benötigten Werkleitungen erfolgt durch die VBZ
per Handeintrag (grobe Handskizze mit gewünschter Linienführen des neuen Erschliessungstrasse für
die Stromversorgung der neuen Fahrleitung bis zu neuem Einspeisemast und Angabe der Anzahl
benötigten Leitungen) in einen Vorabzugplan 1:200 (oder 1:100) des Auftragnehmers. Als Beispiel
gehören hierzu Bodenschlaufen mit benötigten Werkleitungen bis Kabelaufstieg am Mast.

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