Bindetechnologe/-in EFZ Druckausrüster/-in EFZ - Brancheninformation 31. August 2021 Webinar - Print+Communication

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Bindetechnologe/-in EFZ Druckausrüster/-in EFZ - Brancheninformation 31. August 2021 Webinar - Print+Communication
Brancheninformation
                 31. August 2021
                 Webinar

Bindetechnologe/-in EFZ
Druckausrüster/-in EFZ

               — 1 —
Bindetechnologe/-in EFZ Druckausrüster/-in EFZ - Brancheninformation 31. August 2021 Webinar - Print+Communication
Agenda

—   Was ist neu?
—   Das neue QV
—   Vorstellung Bivo und Bipla
—   Q&A

                             — 2 —
Was ist neu?

               — 3 —
Wer heute
Printmedienverarbeiter
ausbildet, kann das auch
mit den neuen Bivos.

                — 4 —
Was ist neu?

—   Zwei neue Berufe entstehen: Druckausrüster/-in EFZ (3 Jahre),
    Bindetechnologe/-in EFZ (4 Jahre, Schwerpunkte Industrie/
    Handwerk)
—   Die ersten beiden Ausbildungsjahre werden am Lernort Berufs-
    fachschule gemeinsam absolviert. Danach erfolgt die Trennung.
    Daher sind die Bildungspläne gezwungener Massen sehr ähnlich.
—   IPA mit schulischer BK-Prüfung und Erfahrungsnote (Schule/üK)
—   Inkraftsetzung 2022
—   Alle Dokumente unter www.viscom.ch
    Bereich Tools für die Ausbildung
—   Sichtbar machen der heute gelebten Praxis.
—   Neue Technologien und Kompetenzen werden möglich
    (z.B. CAD, Digitaldruck und Datenaufbereitung, usw.).

                            — 5 —
Was ist neu?
                                Schultage

—   1. Lehrjahr 2 Tage
—   2. Lehrjahr 1,5 Tage (1. Semester 2 Tage, 2. Semester 1 Tag)
—   3. und 4. Lehrjahr 1 Tag

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Bindetechnologe/Druckausrüster
                                   Handlungskopetenzbereiche

 a                        b                      c
     Umsetzen von           Ausführen von            Einsetzen von
  produktionsbegleiten­   Weiterverarbeitungs­    Weiterverarbeitungs­
    den Massnahmen             aufträgen             techniken im
                                                  Produktionsprozess*

 d
         Warten
  und Instandhalten von
   Weiterverarbeitungs­
       maschinen

* nur Bindetechnologe

                                — 7 —
Bindetechnologe/Druckausrüster
                                                                               Vergleich Druckausrüster/Bindetechnologe
                                                                               Handlungskompetenzbereich a

Druckausrüster                                                                 Bindetechnologe

                                                    a Umsetzen von produktionsbegleitenden Massnahmen

a1 Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz sicherstellen         a1 Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz sicherstellen

a2 Berechnungen im Weiterverarbeitungsprozess vornehmen                        a2 Berechnungen im Weiterverarbeitungsprozess vornehmen

a3 Anwenderprogramme in der Datenaufbereitung und                              a3 Anwenderprogramme in der Datenaufbereitung und
im Produktionsprozess einsetzen                                                im Produktionsprozess einsetzen

a4: Fertigungsmaterialien, Hilfsmaterialien und Bedruckstoffe gemäss ihrem     a4: Fertigungsmaterialien, Hilfsmaterialien und Bedruckstoffe gemäss ihrem
Einsatz in der Weiterverarbeitung auswählen                                    Einsatz in der Weiterverarbeitung auswählen

a5 Schnittstellen im Produktionsprozess innerhalb des eigenen Betriebes und    a5 Schnittstellen im Produktionsprozess innerhalb des eigenen Betriebes und
zu externen Partnern bewirtschaften                                            zu externen Partnern bewirtschaften

a6 Kommunikation mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie mit Kundinnen     a6 Kommunikation mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie mit Kundinnen
und Kunden sicherstellen                                                       und Kunden sicherstellen

                                                                             — 8 —
Bindetechnologe/Druckausrüster
                                                                              Vergleich Druckausrüster/Bindetechnologe
                                                                              Handlungskompetenzbereich b

Druckausrüster                                                                 Bindetechnologe

                                                         b Ausführen von Weiterverarbeitungsaufträgen

b1 Fertigungsablauf für den Weiterverarbeitungsauftrag erarbeiten              b1 Fertigungsablauf für den Weiterverarbeitungsauftrag erarbeiten

b2 Weiterverarbeitungsmaschinen und -systeme sowie Peripheriegeräte für den    b2 Weiterverarbeitungsmaschinen und -systeme sowie Peripheriegeräte für den
Weiterverarbeitungsauftrag einrichten und Umstellarbeiten ausführen            Weiterverarbeitungsauftrag einrichten und Umstellarbeiten ausführen

b3 Weiterverarbeitungsprozess von Printprodukten überwachen                    b3 Weiterverarbeitungsprozess von Printprodukten überwachen
und sicherstellen                                                              und sicherstellen

b4 Bedruckte Papierbogen und -bahnen weiterverarbeiten                         b4 Bedruckte Papierbogen und -bahnen weiterverarbeiten

b5 Buchblöcke oder Broschuren herstellen und mit Zusatzelementen ausstatten    b5 Buchblöcke oder Broschuren herstellen und mit Zusatzelementen ausstatten

b6 Broschurumschläge verarbeiten                                               b6 Buchdecken oder Broschurumschläge verarbeiten

b7 Halbfabrikate der Bindetechnologie zusammenführen, endverarbeiten           b7 Halbfabrikate der Bindetechnologie zusammenführen, endverarbeiten
und verpacken                                                                  und verpacken

                                                                          — 9 —
Bindetechnologe/Druckausrüster
                                                 Vergleich Druckausrüster/Bindetechnologe
                                                 Handlungskompetenzbereich c

Druckausrüster                                    Bindetechnologe

                 c Einsetzen von Weiterverarbeitungstechniken im Produktionsprozess

                                                  c1 Ein- und mehrlagige Druckerzeugnisse vollautomatisch
                                                  oder halbautomatisch binden

                                                  c2 Ein- und mehrlagige Druckerzeugnisse manuell oder halbautomatisch binden

                                                  c3 Kartonage und Spezialmaterialien handwerklich verarbeiten

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Bindetechnologe/Druckausrüster
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                                                                              Handlungskompetenzbereich d

Druckausrüster                                                                 Bindetechnologe

                                                 d Warten und Instandhalten von Weiterverarbeitungsmaschinen

d1 Weiterverarbeitungsmaschinen instand halten                                 d1 Weiterverarbeitungsmaschinen instand halten

d2 Störungen an Weiterverarbeitungsmaschinen erkennen und                      d2 Störungen an Weiterverarbeitungsmaschinen erkennen und
Massnahmen ergreifen                                                           Massnahmen ergreifen

                                                                         — 11 —
Das neue QV

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Das neue QV
                                Lerndokumentation

—   Das QV beginnt mit dem ersten Ausbildungstag
—   Die Lerndokumentation ist laut BBG verpflichtend zu führen
—   Es müssen mindestens 24 Lerndokus (Bindetechnologe) resp. 18
    (Druckausrüster) durch die Lernenden in Sephir verfasst werden.
—   Schulung dazu erfolgt im üK 1
—   Die Berufsbildner kontrollieren und besprechen die Lerndoku im
    Rahmen der Semestergespräche.
—   Die Lerndoku wird zu Beginn der IPA den Experten
    via Sephir eingereicht.
—   Die Lerndokus werden nicht bewertet.
—   Die Experten bereiten sich aufgrund der Lerndoku auf das
    Fachgespräch vor und stellen Fragen zur Lerndoku.
—   Lernende, die mehr Lerndokus verfassen, sind in der IPA
    klar im Vorteil.

                             — 13 —
Das neue QV
                                 Kriterien in der IPA

—   Die IPA wird Soll- und Kann-Kriterien beinhalten.
—   Die Soll-Kriterien werden so festgelegt, dass sie jeder Betrieb
    realistisch erfüllen kann.

                              — 14 —
Das neue QV
                                                                                                                Die praktische Prüfung

Übersicht Ablauf des QV BT/DA EFZ DRAFT

                       1                   2                        3                            4a/b 4c             5    4b                     7 8                                                 10

                                                                                                                                           6                                9
                 Januar                                       Februar                                    März                                  April                                 Mai

1 Abgabe                   2 VPA                   3 Anmeldung            4a Kontrolle / 4b OK   6 Vorbereitung          7 Abgabe          8 Start IPA       9 Expertenbesuche       10 letzter Abgabetermin
Aufgabenstellung IPA                               Aufgabenstellung IPA   Aufgabenstellung IPA   im Betrieb IPA          Lerndokus                           1 – 2 während der IPA   Gesamtbewertung IPA

 Mitte Januar              Ende Januar              ca. Mitte Februar      ca. Mitte März         ca. Mitte April        ca. Mitte April   ca. Mitte April    individuell            Ca. Mitte Mai

                                                                          4c Beurteilung /       5 Korrekturen
                                                                          Korrekturlesen         Aufgabenstellung IPA
                                                                          Aufgabenstellung IPA

                                                                           ca. Ende März          ca. Anfang April

    Kandidat               vorgesetzte Fachkraft               Experte           Chefexperte
                                                                                                      — 15 —
Das neue QV
                                                                                                               Die praktische Prüfung

Gesamtbewertung Praktische Prüfung DA/BT EFZ DRAFT

Position 1 IPA                              Position 1 IPA
Bewerten                                    Besprechen,
(50% Anteil IPA)                            formale Kontrolle, Einigung

                                            Hinweis:
                                            Jeder Bewertungspunkt ist zu
                                            begründen. Kopieren aus dem
                                            Dokument «Bewertungshilfe»
                                            möglich.                                                             Gesamtbewertung
                                                                                    Gesamtbewertung              Nachvollziehbarkeit
                                                                                    Nachvollziehbarkeit          Begründungen, Voll­
Position 2 IPA       Position 3 IPA         Position 4 IPA                          Begründungen, Vollstän­      ständigkeit, Richtigkeit
Bewerten             Bewerten               Bewerten                                digkeit, Richtigkeit der     der Angaben, ggf. Rück­    Kantonales Amt      Noteneröffnung
(20% Anteil IPA)     (10% Anteil IPA)       (20% Anteil IPA)                        Angaben                      sprache oder Anpassung     für Berufsbildung   an Kandidat

Hinweis:             Hinweis:
Jeder Bewertungs­    Jeder Bewertungspunkt ist zu begründen.
punkt ist zu be­
gründen. Kopieren
aus dem Dokument
«Bewertungshilfe»
möglich.

    Kandidat/in         vorgesetzte Fachkraft (vFK)            Experte/in   Chefexperte/in           Ausfüllen            Kenntnissnahme,           Sephir
                                                                                                                          eventuelle Korrektur
Individuelle praktische Arbeit (IPA) für Medientechnologen EFZ 2021
© Paritätische Berufsbildungsstelle für visuelle Kommunikation PBS                                 — 16 —
Das neue QV
                                                                         Ablauf

Übersicht Ablauf IPA BT/DA EFZ
für Experten DRAFT
Kenntnisse haben von:
Bildungsverordnung                         Basiskurs und
Bildungsplan                               PEX-Kurs                        Bewertungskriterien           Bestätigte
Ausführungsbestimmungen                    QV BT/DA                        Positionen 1– 4               Aufgabenstellung

Aktive Beteiligung an:
                                                                                    Vorbereitung
Terminfindung                                Protokoll für Beobachtung              Fragen Fachgespräch
für Präsentation und                         während Expertenbesuchen               für Position 4 nach Erhalt Lern-
Fachgespräch bei Start IPA                   ausführlich führen                     doku, IPA-Dokumentation und
                                                                                    Ergebnisse IPA

Bewertung Dokumentation,                     formale Überprüfung                    Gesamtbewertung
Präsentation und                             Bewertung und Einigung                 Positionen 1– 4
Fachgespräch                                 auf Notengebung
Positionen 2, 3 und 4                        Position 1

    Kandidat/in          vorgesetzte Fachkraft (vFK)        Experte/in      Chefexperte/in

Individuelle praktische Arbeit (IPA) für BT/DA EFZ 2021

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Das neue QV
                                                                         Ablauf

Übersicht Ablauf IPA BT/DA EFZ
für vorgesetzte Fachkraft DRAFT
Kenntnisse haben von:
Bildungsverordnung
Bildungsplan                                 Informationen aus der                   Bewertungskriterien
Ausführungsbestimmungen                      Infoveranstaltung                       vor allem Positionen 1 und 2

Aktive Beteiligung an:
Anmeldung und                               Eventuelle Nacharbeit                    Protokoll Beobachtungen
Aufgabenstellung                            der Aufgabenstellung vor                 vorgesetzte Fachkraft
gemeinsame Formulierung                     Erhalt definitiver Bestätigung           Empfehlung: 1–2 × pro Woche
Aufgabenstellung

Unterschrift                                 Bewertung                               Besprechung Bewertung
Arbeitsjournal täglich                       Position 1 (inkl. Begründung            Position 1
                                             jedes Bewertungspunktes)

    Kandidat/in          vorgesetzte Fachkraft (vFK)        Experte/in       Chefexperte/in

Individuelle praktische Arbeit (IPA) für BT/DA EFZ 2021

                                                          — 18 —
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Das neue QV
                                                                         Ablauf

Übersicht Ablauf IPA BT/DA EFZ
für Kandidat/in DRAFT
Kenntnisse haben vor Start IPA
Bildungsverordnung               Bestätigte              Bewertungskriterien                    Gesamtbewertung
Bildungsplan                     Aufgabenstellung        Positionen 1– 4
Ausführungs-                     gemeinsame Formulierung
bestimmungen                     Aufgabenstellung

Ablauf und Datenabgabe:
Lerndoku                         Position 1                          Position 2                 Abgabe IPA
Zu Beginn der IPA                Projektarbeit (20–30h               Dokumentation inkl.        3 Exemplare Dokumentation
mind. 18/24 Lerndokus            inkl. Erstellung                    tägl. Arbeitsjourmal       und Ergebnis Projektarbeit
einreichen                       Dokumentation)

                                                                                                                             20 – 30h

Position 3                                                           Position 4
Präsentation                                                         Fachgespräch
(Vorbereitung nach Abgabe IPA)                                       (Vorbereitung nach Abgabe IPA)

                                     genau 30 min.                                                genau 30 min.

   Kandidat/in          vorgesetzte Fachkraft (vFK)         Experte/in         Chefexperte/in

Individuelle praktische Arbeit (IPA) für BT/DA EFZ 2021
© Paritätische Berufsbildungsstelle für visuelle Kommunikation PBS

                                                             — 19 —
Zwischenfazit

                — 20 —
BT/DA EFZ
                               Zwischenfazit

—   Die Anforderungen des Arbeitsmarktes sind abgebildet
—   Das neue QV wird der vielseitigen Branche gerecht
—   Die Bivo Art. 12 und 13 (Lerndoku und Bildungsbericht)
    werden aufgewertet und kontrolliert. Bei Lücken drohen im
    Rekursfall Sanktionen durch den Gesetzgeber.

                            — 21 —
Pause

        — 22 —
Bindetechnologe/in EFZ
         und
 Druckausrüster/in EFZ

        1
                         bfb
Programm

       •   Neue Berufsbilder
       •   Neue Qualifikationsverfahren
       •   Dokumentation
       •   Arbeitssicherheit
       •   Pflichten von Berufsbildern

                       2                  bfb
Berufsbilder

     3         bfb
Totalrevision Printmedienverarbeiter/in EFZ

Bestehende
BiVos und BiPlas
aus 2006
                   Veränderungen
                   in der Branche
                                        Neue
                                        Technologien,
                                                          Neue
                                        Digitalisierung
                                                          Anforderungen
                                                          an BiVos und
                                                          BiPlas

                                    4                                     bfb
Vergleich BiVo und BiPla 2006 und 2021 - alles neu?

    BiVo und BiPla 2006                BiVo und BiPla 2021

      Berufsbezeichnung:                  Berufsbezeichnung:
 Printmedienverarbeiter/in EFZ        Bindetechnologe/in EFZ und
                                         Druckausrüster/in EFZ

                                                    Schwerpunkte:
       Fachrichtungen                          Industrie oder Handwerk
  Bindetechnologie (4 Jahre)

    Buchbinderei (4 Jahre)              Bindetechnologe/in EFZ
                                               (4 Jahre)
 Versandtechnologie (4 Jahre)

  Druckausrüstung (3 Jahre)             Druckausrüster/in EFZ
                                              (3 Jahre)

                                 5                                 bfb
Bildungsverordnung Druckausrüster/in EFZ
•   Gegenstand und Dauer
•   Ziele und Anforderungen
•   Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz
•   Umfang der Bildung an den einzelnen Lernorten und
    Unterrichtssprache
•   Bildungsplan
•   Anforderungen an die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner und
    Höchstzahl der Lernenden im Betrieb
•   LerndokumentaXon, Bildungsbericht und LeistungsdokumentaXonen
•   QualifikaXonsverfahren
•   Ausweise und Titel
•   Qualitätsentwicklung und OrganisaXon
•   SchlussbesXmmungen

                                   6                                bfb
Bildungsverordnung Bindetechnologe/in EFZ
•   Gegenstand, Schwerpunkte und Dauer
•   Ziele und Anforderungen
•   Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz
•   Umfang der Bildung an den einzelnen Lernorten und
    Unterrichtssprache
•   Bildungsplan
•   Anforderungen an die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner und
    Höchstzahl der Lernenden im Betrieb
•   LerndokumentaXon, Bildungsbericht und LeistungsdokumentaXonen
•   QualifikaXonsverfahren
•   Ausweise und Titel
•   Qualitätsentwicklung und OrganisaXon
•   SchlussbesXmmungen

                                   7                                bfb
Bildungsplan Druckausrüster/in EFZ

                       8             bfb
Bildungsplan Bindetechnologe/in EFZ

                       9              bfb
QualifikaJonsprofil

       1. Berufsbild
       2. Übersicht über die
          Handlungskompetenzen
       3. Zusammenspiel und Ausbildung der
          «weiterverarbeitenden» Berufe

                          10                 bfb
Berufsbild Druckausrüster/in EFZ (DA)
Druckausrüster/innen EFZ sind Spezialisten für die Verarbeitung von
Printprodukten. Aus bedruckten Papierbogen und -bahnen stellen sie
Produkte wie Broschüren, Kalender, Prospekte, Pläne, Zeitschriben
und Zeitungen industriell her. Dabei arbeiten sie meistens mit
elektronisch gesteuerten ProdukXonsanlagen und Maschinen, die sie
fachgerecht einsetzen müssen. Dies bedingt eine genaue Planung,
Steuerung und Kontrolle aller Abläufe.

Druckausrüster/innen EFZ werden vor allem zum Einrichten und
Überwachen von Maschinen eingesetzt, Sie schneiden und falzen
Papier, heben Broschüren, perforieren Antwortkarten oder Stanzen
Formulargarnituren.

                                 11                            bfb
Übersicht über die Handlungskompetenzen DA

                        12                   bfb
Berufsbild Bindetechnologe/in EFZ (BT)
Bindetechnolog/innen EFZ sind Spezialisten für die Verarbeitung von Printprodukten.
Aus bedruckten Papierbogen und -bahnen stellen sie Produkte wie Bücher,
Broschüren, Kalender, Prospekte, Pläne, Zeitschriben und Zeitungen industriell und
handwerklich her. Dabei arbeiten sie meistens mit elektronisch gesteuerten
ProdukXonsanlagen und Maschinen, die sie fachgerecht einsetzen müssen. Dies
bedingt eine genaue Planung, Steuerung und Kontrolle aller Abläufe.

Es wird zwischen den Schwerpunkten Industrie und Handwerk unterschieden:
 • Im Schwerpunkt Industrie stellen sie grössere Serien von Büchern, Broschüren
      und Prospekten industriell her. Hierfür sind die technischen Kenntnisse
      wichXg, um die ProdukXonsprozesse umzusetzen und die Anlagen sicher zu
      bedienen.
 • Im Schwerpunkt Handwerk ferXgen sie in Handarbeit exklusive Einzelstücke an
      oder erstellen mit speziellen Maschinen und Werkzeugen Einbände,
      Ringbücher, Mappen, Schachteln oder Alben in Kleinserien. Hierfür ist
      handwerkliches und gestalterisches Geschick wichXg, um die vielfälXgen
      Kundenwünsche umzusetzen.
                                        13                                   bfb
Übersicht über die Handlungskompetenzen BT

                        14                   bfb
Zusammenspiel und Ausbildung der «weiterverarbeitenden»
Berufe

Damit die Synergien dieser beiden Berufe in der Ausbildung opXmal
genutzt werden können, werden die Berufe im 1. und 2. Lehrjahr
gemeinsam in der Berufsfachschule (BFS) und teilweise auch in
gemeinsamen üK’s ausgebildet. Die Unterschiede werden ab dem 3.
Lehrjahr vermifelt und finden sich teilweise in den fehlenden oder
leicht unterschiedlichen Handlungskompetenzen, öbers aber auf der
Ebenen der Leistungszielen.

                                15                            bfb
b6 «Buchdecken oder Broschurumschläge verarbeiten» bzw.
«Broschurumschläge verarbeiten»

In der 3-jährige Ausbildung zum Druckausrüster/in EFZ wird verlangt,
dass diese Broschurumschläge zuschneiden und verarbeiten (LZ b6.1
und 6.2). Dies wird ebenso von den Bindetechnolog/innen EFZ
erwartet und wird in den ersten beiden Lehrjahren gemeinsam
ausgebildet. Zudem wird von den Bindetechnolog/innen EFZ aber
auch gefordert, dass sie Deckenmaterialien verarbeiten und Decken
manuell und maschinell zuschneiden (LZ b6.3 und b6.4). Diese
zusätzlichen Anforderungen werden im 3. und 4. Lehrjahr vermifelt.

                                 16                             bfb
3 Lernorte

1. Der Lehrbetrieb; im dualen System findet die Bildung in
   beruflicher Praxis im Lehrbetrieb, staf, wo den Lernenden die
   prakJschen FerJgkeiten des Berufs vermifelt werden.
2. Die Berufsfachschule vermifelt die schulische Bildung, welche
   aus dem Unterricht in den Berufskenntnissen, der
   Allgemeinbildung und dem Sport besteht.
3. Die überbetrieblichen Kurse dienen der Vermiflung und dem
   Erwerb grundlegender FerJgkeiten und ergänzen die Bildung
   in beruflicher Praxis und die schulische Bildung, wo die zu
   erlernende BerufstäXgkeit dies erfordert.

                               17                            bfb
3 Lernorte

             18   bfb
Handlungskompetenz und Leistungsziele DA und BT

                         19                       bfb
Handlungskompetenz und Leistungsziele DA und BT

              a6.5 nur für BT
              (Schwerpunkt
                Handwerk)

                                20                bfb
Handlungskompetenz und Leistungsziele nur BT

                   Schwerpunkt Handwerk

                            21                 bfb
Handlungskompetenz und Leistungsziele nur BT
                  Schwerpunkt Industrie

                            22                 bfb
ÜK

üK I

Zeitpunkt:        üK II
1. Lehrjahr
                  Zeitpunkt:         üK III
Dauer             2. Lehrjahr
DA + BT: 3 Tage                      Zeitpunkt:        üK IV
                  Dauer              3. Lehrjahr
                  DA + BT: 6 Tage                      Zeitpunkt:
                                     Dauer             4. Lehrjahr
                                     DA + BT: 6 Tage
                                                       Dauer
                                                       BT: 9 Tage

                                    23                               bfb
Kurs 1

• a1 Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz
    sicherstellen
•   a2 Berechnungen im Weiterverarbeitungsprozess
    vornehmen
•   a4 FerXgungsmaterialien, Hilfsmaterialien und Bedruckstoffe
    gemäss ihrem Einsatz in der Weiterverarbeitung auswählen
•   b2 Weiterverarbeitungsmaschinen und -systeme sowie
    Peripheriegeräte für den Weiterverarbeitungsaubrag
    einrichten und Umstellarbeiten ausführen
•   b4 Bedruckte Papierbogen und -bahnen weiterverarbeiten

                                               Rot: nur BT
                              24                             bfb
Kurs 2

• a2 Berechnungen im Weiterverarbeitungsprozess vornehmen
• a6 KommunikaXon mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie mit Kundinnen
    und Kunden sicherstellen
•   b1 FerXgungsablauf für den Weiterverarbeitungsaubrag erarbeiten
•   b2 Weiterverarbeitungsmaschinen und -systeme sowie Peripheriegeräte für den
    Weiterverarbeitungsaubrag einrichten und Umstellarbeiten ausführen
•   b3 Weiterverarbeitungsprozess von Printprodukten überwachen und
    sicherstellen
•   b4 bedruckte Papierbogen und -bahnen weiterverarbeiten
•   b5 Ein- und mehrlagige Druckerzeugnisse herstellen und mit Zusatzelementen
    ausstafen
•   b6 Broschurumschläge verarbeiten
•   c1 ein- und mehrlagige Druckerzeugnisse vollautomaXsch oder halbautomaXsch
    binden
•   c2 ein- und mehrlagige Druckerzeugnisse manuell oder halbautomaXsch binden
                                                            Rot: nur BT
                                       25                                 bfb
Kurs 3

• a1 Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz sicherstellen
• a4 FerXgungsmaterialien, Hilfsmaterialien und Bedruckstoffe gemäss ihrem
    Einsatz in der Weiterverarbeitung auswählen
•   b1 FerXgungsablauf für den Weiterverarbeitungsaubrag erarbeiten
•   b2 Weiterverarbeitungsmaschinen und -systeme sowie Peripheriegeräte für den
    Weiterverarbeitungsaubrag einrichten und Umstellarbeiten ausführen
•   b4 Bedruckte Papierbogen und -bahnen weiterverarbeiten
•   b6 Buchdecken oder Broschurumschläge verarbeiten
•   c1 ein- und mehrlagige Druckerzeugnisse vollautomaXsch oder halbautomaXsch
    binden
•   c2 ein- und mehrlagige Druckerzeugnisse manuell oder halbautomaXsch binden
•   c3 Kartonage und Spezialmaterialien handwerklich verarbeiten
•   d1 Weiterverarbeitungsmaschinen instand halten
•   d2 Störungen an Weiterverarbeitungsmaschinen erkennen und Massnahmen
    ergreifen
                                                            Rot: nur BT
                                       26                                 bfb
Kurs 4

                      Leistungsziel                       SP Industrie   SP Handwerk

a4 Fertigungsmaterialien, Hilfsmaterialien und
Bedruckstoffe gemäss ihrem Einsatz in der                       X             X
Weiterverarbeitung auswählen
b1 Fertigungsablauf für den Weiterverarbeitungsauftrag         X             X
erarbeiten
b6 Buchdecken oder Broschurumschläge verarbeiten                             X

b7 Halbfabrikate der Bindetechnologie zusammenführen,
                                                               X             X
endverarbeiten und verpacken
c1 ein- und mehrlagige Druckerzeugnisse vollautomatisch
                                                               X
oder halbautomatisch binden
c2 ein- und mehrlagige Druckerzeugnisse manuell oder
                                                                             X
halbautomatisch binden
c3 Kartonage und Spezialmaterialien handwerklich
                                                                             X
verarbeiten

d1 Weiterverarbeitungsmaschinen instand halten                               X

                                                 27                           bfb
QualifikaJonsverfahren

          28            bfb
QualifikaJonsverfahren

A. PrakXsche Arbeit, als individuelle prakXsche Arbeit (IPA)
  • DA: im Umfang von 10–20 Stunden
  • BT: im Umfang von 20–30 Stunden
B. Berufskenntnisse,
  • DA: im Umfang von 3 Stunden
  • BT: im Umfang von 4 Stunden
C. Allgemeinbildung

                               29                              bfb
Bestehen DA + BT

 Das QualifikaXonsverfahren mit Abschlussprüfung ist
 bestanden, wenn:

 a. der QualifikaXonsbereich «prakXsche Arbeit» mindestens
 mit der Note 4 bewertet wird; und

 b. die Gesamtnote mindestens 4 beträgt.

                             30                        bfb
Gesamtnote DA + BT

            a. PrakXsche Arbeit: 40 %;
            b. Berufskenntnisse: 20 %;
            c. Allgemeinbildung: 20 %;
            d. Erfahrungsnote: 20 %.

                        31               bfb
PrakJsche Arbeit DA + BT

                      32   bfb
Erfahrungsnote DA + BT

  Sie setzt sich wie folgt zusammen:

  a. Note für den Unterricht in den Berufskenntnissen: 70 %;

  b. Note für die überbetrieblichen Kurse: 30 %.

                             33                          bfb
DokumentaJon

     34        bfb
DokumentaJon

Werden auf viscom.ch —> Tools für Berufsbildner, aufgeschaltet:

• Bildungsverordnung und Bildungsplan
• Ausbildungsprogramm Betrieb
• Rahmenlehrplan Berufsfachschule
• Ausbildungsprogramm üK
• Wegleitung zum QualifikaXonsverfahren (in Bearbeitung)
• Unterlagen zur IPA
• Mindesteinrichtung/MindestsorXment Lehrbetrieb
Vorlage einer LerndokumentaXon und Bildungsbericht sind im
Sephir zu finden.

                               35                           bfb
LerndokumentaJon - BiVo

Die lernende Person führt während der Bildung in beruflicher
Praxis eine LerndokumentaJon, in der sie laufend alle
wesentlichen Arbeiten im Zusammenhang mit den zu
erwerbenden Handlungskompetenzen festhält.

Mindestens einmal pro Semester kontrolliert und
unterzeichnet die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner die
LerndokumentaXon und bespricht sie mit der lernenden
Person.

                               36                          bfb
Bildungsbericht - BiVo
BerufsbildnerIn hält am Ende jedes Semesters den Bildungsstand der lernenden
Person in einem Bildungsbericht fest. Stützt sich dabei auf die Leistungen in der
beruflichen Praxis und auf Rückmeldungen über die Leistungen in der
Berufsfachschule und in den überbetrieblichen Kursen. Sie oder er bespricht den
Bildungsbericht mit der lernenden Person.

Die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner und die lernende Person vereinbaren
wenn nöJg Massnahmen zum Erreichen der Bildungsziele und setzen dafür Fristen.
Sie halten die getroffenen Entscheide und vereinbarten Massnahmen schriblich fest.

Die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner überprüg die Wirkung der vereinbarten
Massnahmen nach der gesetzten Frist und hält den Befund im nächsten
Bildungsbericht fest.

Werden trotz der vereinbarten Massnahmen die Ziele nicht erreicht oder ist der
Ausbildungserfolg gefährdet, so teilt die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner dies
den Vertragsparteien und der kantonalen Behörde schriblich mit.

                                         37                                     bfb
Arbeitssicherheit und
 Gesundheitsschutz

          38            bfb
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - BiVo

Anbieter der Bildung geben den Lernenden zu Beginn und
während der Bildung Vorschrigen und Empfehlungen zur
Arbeitssicherheit, zum Gesundheitsschutz und zum
Umweltschutz, insbesondere zur GefahrenkommunikaXon
(Gefahrensymbole, Piktogramme, Gebotszeichen) in diesen drei
Bereichen, ab und erklären sie ihnen.

Vorschriben und Empfehlungen werden an allen Lernorten
vermifelt!

                             39                          bfb
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Bildungsplan

                             40                           bfb
Gefährliche Arbeiten

ArXkel 4 Absatz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28.
September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR
822.115) verbietet generell gefährliche Arbeiten für
Jugendliche

                           41                        bfb
Ausnahmen vom Verbot gefährlicher Arbeiten - Anhang 2

In Abweichung von ArXkel 4 Absatz 1 ArGV 5 können Lernende
ab 15 Jahren entsprechend ihrem Ausbildungsstand für die im
Anhang der Bildungsverordnung für Bindetechnologin /
Bindetechnologe (EFZ) aufgeführten gefährlichen Arbeiten
herangezogen werden, sofern die folgenden begleitenden
Massnahmen im Zusammenhang mit den PrävenXonsthemen
vom Betrieb eingehalten werden

                             42                            bfb
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Bildungsplan

Anhang 2:
Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes

                                   43                              bfb
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Bildungsplan

                               44                         bfb
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Bildungsplan

    Grosse Verantwortung bei Lehrbetrieb

    Unterstützung durch:
    • Berufsfachschule
    • Zentrales Thema im 1. ÜK

                               45                         bfb
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

                          46              bfb
10 Schrihe für eine sichere Lehrzeit
 1. Sicherheitsregeln einhalten
 2. PSA immer verwenden
 3. LebenswichXge Regeln einhalten
 4. Arbeitsmifel erst nach InstrukXon benutzen
 5. Arbeiten systemaXsch erledigen und genügend Zeit einplanen
 6. Bei Unklarheit nachfragen
 7. Nicht ablenken lassen während der Arbeit
 8. Ausgeruht zur Arbeit kommen
 9. Nüchtern zur Arbeit kommen
 10. Sich im Sportunterricht so verhalten, dass man sich nicht verletzt

                                  47                             bfb
Anforderungen an
  Betriebe und
  Berufsbildner

       48          bfb
Anforderungen an die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner
Fachlichen Anforderungen - DA

A. Druckausrüsterin oder Druckausrüster EFZ mit mindestens zwei
   Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet;
B. Bindetechnologin oder Bindetechnologe EFZ mit mindestens zwei
   Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet;
C. Printmedienverarbeiterin oder Printmedienverarbeiter EFZ mit
   mindestens zwei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet;
D. eidgenössisches Fähigkeitszeugnis eines verwandten Berufs mit den
   notwendigen Berufskenntnissen im Bereich der Druckausrüsterin
   und des Druckausrüster EFZ und mit mindestens fünf Jahren
   beruflicher Praxis im Lehrgebiet;
E. einschlägiger Abschluss der höheren Berufsbildung.
                                 49                             bfb
Anforderungen an die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner
Fachlichen Anforderungen - BT

A. Bindetechnologin oder Bindetechnologe EFZ mit
   mindestens zwei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet;
B. Printmedienverarbeiterin oder Printmedienverarbeiter EFZ
   mit mindestens zwei Jahren beruflicher Praxis im
   Lehrgebiet;
C. eidgenössisches Fähigkeitszeugnis eines verwandten Berufs
   mit den notwendigen Berufskenntnissen im Bereich der
   Bindetechnologin und des Bindetechnologen EFZ und mit
   mindestens fünf Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet;
D. einschlägiger Abschluss der höheren Berufsbildung.
                                50                      bfb
Höchstzahl der Lernenden

Betriebe, die eine Berufsbildnerin oder einen Berufsbildner zu
100 Prozent oder zwei Berufsbildnerinnen oder Berufsbildner
zu je mindestens 60 Prozent beschäbigen, dürfen eine lernende
Person ausbilden.

Mit jeder zusätzlichen Beschäbigung einer Fachkrab zu 100
Prozent oder von zwei Fachkräben zu je mindestens 60 Prozent
darf eine weitere lernende Person im Betrieb ausgebildet
werden.

                              51                          bfb
Pause
Fragen?

   52     bfb
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