Bindetechnologe/-in EFZ Druckausrüster/-in EFZ - Brancheninformation 31. August 2021 Webinar - Print+Communication
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Was ist neu? — 3 —
Wer heute Printmedienverarbeiter ausbildet, kann das auch mit den neuen Bivos. — 4 —
Was ist neu? — Zwei neue Berufe entstehen: Druckausrüster/-in EFZ (3 Jahre), Bindetechnologe/-in EFZ (4 Jahre, Schwerpunkte Industrie/ Handwerk) — Die ersten beiden Ausbildungsjahre werden am Lernort Berufs- fachschule gemeinsam absolviert. Danach erfolgt die Trennung. Daher sind die Bildungspläne gezwungener Massen sehr ähnlich. — IPA mit schulischer BK-Prüfung und Erfahrungsnote (Schule/üK) — Inkraftsetzung 2022 — Alle Dokumente unter www.viscom.ch Bereich Tools für die Ausbildung — Sichtbar machen der heute gelebten Praxis. — Neue Technologien und Kompetenzen werden möglich (z.B. CAD, Digitaldruck und Datenaufbereitung, usw.). — 5 —
Was ist neu? Schultage — 1. Lehrjahr 2 Tage — 2. Lehrjahr 1,5 Tage (1. Semester 2 Tage, 2. Semester 1 Tag) — 3. und 4. Lehrjahr 1 Tag — 6 —
Bindetechnologe/Druckausrüster Handlungskopetenzbereiche a b c Umsetzen von Ausführen von Einsetzen von produktionsbegleiten Weiterverarbeitungs Weiterverarbeitungs den Massnahmen aufträgen techniken im Produktionsprozess* d Warten und Instandhalten von Weiterverarbeitungs maschinen * nur Bindetechnologe — 7 —
Bindetechnologe/Druckausrüster Vergleich Druckausrüster/Bindetechnologe Handlungskompetenzbereich a Druckausrüster Bindetechnologe a Umsetzen von produktionsbegleitenden Massnahmen a1 Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz sicherstellen a1 Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz sicherstellen a2 Berechnungen im Weiterverarbeitungsprozess vornehmen a2 Berechnungen im Weiterverarbeitungsprozess vornehmen a3 Anwenderprogramme in der Datenaufbereitung und a3 Anwenderprogramme in der Datenaufbereitung und im Produktionsprozess einsetzen im Produktionsprozess einsetzen a4: Fertigungsmaterialien, Hilfsmaterialien und Bedruckstoffe gemäss ihrem a4: Fertigungsmaterialien, Hilfsmaterialien und Bedruckstoffe gemäss ihrem Einsatz in der Weiterverarbeitung auswählen Einsatz in der Weiterverarbeitung auswählen a5 Schnittstellen im Produktionsprozess innerhalb des eigenen Betriebes und a5 Schnittstellen im Produktionsprozess innerhalb des eigenen Betriebes und zu externen Partnern bewirtschaften zu externen Partnern bewirtschaften a6 Kommunikation mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie mit Kundinnen a6 Kommunikation mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie mit Kundinnen und Kunden sicherstellen und Kunden sicherstellen — 8 —
Bindetechnologe/Druckausrüster Vergleich Druckausrüster/Bindetechnologe Handlungskompetenzbereich b Druckausrüster Bindetechnologe b Ausführen von Weiterverarbeitungsaufträgen b1 Fertigungsablauf für den Weiterverarbeitungsauftrag erarbeiten b1 Fertigungsablauf für den Weiterverarbeitungsauftrag erarbeiten b2 Weiterverarbeitungsmaschinen und -systeme sowie Peripheriegeräte für den b2 Weiterverarbeitungsmaschinen und -systeme sowie Peripheriegeräte für den Weiterverarbeitungsauftrag einrichten und Umstellarbeiten ausführen Weiterverarbeitungsauftrag einrichten und Umstellarbeiten ausführen b3 Weiterverarbeitungsprozess von Printprodukten überwachen b3 Weiterverarbeitungsprozess von Printprodukten überwachen und sicherstellen und sicherstellen b4 Bedruckte Papierbogen und -bahnen weiterverarbeiten b4 Bedruckte Papierbogen und -bahnen weiterverarbeiten b5 Buchblöcke oder Broschuren herstellen und mit Zusatzelementen ausstatten b5 Buchblöcke oder Broschuren herstellen und mit Zusatzelementen ausstatten b6 Broschurumschläge verarbeiten b6 Buchdecken oder Broschurumschläge verarbeiten b7 Halbfabrikate der Bindetechnologie zusammenführen, endverarbeiten b7 Halbfabrikate der Bindetechnologie zusammenführen, endverarbeiten und verpacken und verpacken — 9 —
Bindetechnologe/Druckausrüster Vergleich Druckausrüster/Bindetechnologe Handlungskompetenzbereich c Druckausrüster Bindetechnologe c Einsetzen von Weiterverarbeitungstechniken im Produktionsprozess c1 Ein- und mehrlagige Druckerzeugnisse vollautomatisch oder halbautomatisch binden c2 Ein- und mehrlagige Druckerzeugnisse manuell oder halbautomatisch binden c3 Kartonage und Spezialmaterialien handwerklich verarbeiten — 10 —
Bindetechnologe/Druckausrüster Vergleich Druckausrüster/Bindetechnologe Handlungskompetenzbereich d Druckausrüster Bindetechnologe d Warten und Instandhalten von Weiterverarbeitungsmaschinen d1 Weiterverarbeitungsmaschinen instand halten d1 Weiterverarbeitungsmaschinen instand halten d2 Störungen an Weiterverarbeitungsmaschinen erkennen und d2 Störungen an Weiterverarbeitungsmaschinen erkennen und Massnahmen ergreifen Massnahmen ergreifen — 11 —
Das neue QV — 12 —
Das neue QV Lerndokumentation — Das QV beginnt mit dem ersten Ausbildungstag — Die Lerndokumentation ist laut BBG verpflichtend zu führen — Es müssen mindestens 24 Lerndokus (Bindetechnologe) resp. 18 (Druckausrüster) durch die Lernenden in Sephir verfasst werden. — Schulung dazu erfolgt im üK 1 — Die Berufsbildner kontrollieren und besprechen die Lerndoku im Rahmen der Semestergespräche. — Die Lerndoku wird zu Beginn der IPA den Experten via Sephir eingereicht. — Die Lerndokus werden nicht bewertet. — Die Experten bereiten sich aufgrund der Lerndoku auf das Fachgespräch vor und stellen Fragen zur Lerndoku. — Lernende, die mehr Lerndokus verfassen, sind in der IPA klar im Vorteil. — 13 —
Das neue QV Kriterien in der IPA — Die IPA wird Soll- und Kann-Kriterien beinhalten. — Die Soll-Kriterien werden so festgelegt, dass sie jeder Betrieb realistisch erfüllen kann. — 14 —
Das neue QV Die praktische Prüfung Übersicht Ablauf des QV BT/DA EFZ DRAFT 1 2 3 4a/b 4c 5 4b 7 8 10 6 9 Januar Februar März April Mai 1 Abgabe 2 VPA 3 Anmeldung 4a Kontrolle / 4b OK 6 Vorbereitung 7 Abgabe 8 Start IPA 9 Expertenbesuche 10 letzter Abgabetermin Aufgabenstellung IPA Aufgabenstellung IPA Aufgabenstellung IPA im Betrieb IPA Lerndokus 1 – 2 während der IPA Gesamtbewertung IPA Mitte Januar Ende Januar ca. Mitte Februar ca. Mitte März ca. Mitte April ca. Mitte April ca. Mitte April individuell Ca. Mitte Mai 4c Beurteilung / 5 Korrekturen Korrekturlesen Aufgabenstellung IPA Aufgabenstellung IPA ca. Ende März ca. Anfang April Kandidat vorgesetzte Fachkraft Experte Chefexperte — 15 —
Das neue QV Die praktische Prüfung Gesamtbewertung Praktische Prüfung DA/BT EFZ DRAFT Position 1 IPA Position 1 IPA Bewerten Besprechen, (50% Anteil IPA) formale Kontrolle, Einigung Hinweis: Jeder Bewertungspunkt ist zu begründen. Kopieren aus dem Dokument «Bewertungshilfe» möglich. Gesamtbewertung Gesamtbewertung Nachvollziehbarkeit Nachvollziehbarkeit Begründungen, Voll Position 2 IPA Position 3 IPA Position 4 IPA Begründungen, Vollstän ständigkeit, Richtigkeit Bewerten Bewerten Bewerten digkeit, Richtigkeit der der Angaben, ggf. Rück Kantonales Amt Noteneröffnung (20% Anteil IPA) (10% Anteil IPA) (20% Anteil IPA) Angaben sprache oder Anpassung für Berufsbildung an Kandidat Hinweis: Hinweis: Jeder Bewertungs Jeder Bewertungspunkt ist zu begründen. punkt ist zu be gründen. Kopieren aus dem Dokument «Bewertungshilfe» möglich. Kandidat/in vorgesetzte Fachkraft (vFK) Experte/in Chefexperte/in Ausfüllen Kenntnissnahme, Sephir eventuelle Korrektur Individuelle praktische Arbeit (IPA) für Medientechnologen EFZ 2021 © Paritätische Berufsbildungsstelle für visuelle Kommunikation PBS — 16 —
Das neue QV Ablauf Übersicht Ablauf IPA BT/DA EFZ für Experten DRAFT Kenntnisse haben von: Bildungsverordnung Basiskurs und Bildungsplan PEX-Kurs Bewertungskriterien Bestätigte Ausführungsbestimmungen QV BT/DA Positionen 1– 4 Aufgabenstellung Aktive Beteiligung an: Vorbereitung Terminfindung Protokoll für Beobachtung Fragen Fachgespräch für Präsentation und während Expertenbesuchen für Position 4 nach Erhalt Lern- Fachgespräch bei Start IPA ausführlich führen doku, IPA-Dokumentation und Ergebnisse IPA Bewertung Dokumentation, formale Überprüfung Gesamtbewertung Präsentation und Bewertung und Einigung Positionen 1– 4 Fachgespräch auf Notengebung Positionen 2, 3 und 4 Position 1 Kandidat/in vorgesetzte Fachkraft (vFK) Experte/in Chefexperte/in Individuelle praktische Arbeit (IPA) für BT/DA EFZ 2021 — 17 — © Paritätische Berufsbildungsstelle für visuelle Kommunikation PBS
Das neue QV Ablauf Übersicht Ablauf IPA BT/DA EFZ für vorgesetzte Fachkraft DRAFT Kenntnisse haben von: Bildungsverordnung Bildungsplan Informationen aus der Bewertungskriterien Ausführungsbestimmungen Infoveranstaltung vor allem Positionen 1 und 2 Aktive Beteiligung an: Anmeldung und Eventuelle Nacharbeit Protokoll Beobachtungen Aufgabenstellung der Aufgabenstellung vor vorgesetzte Fachkraft gemeinsame Formulierung Erhalt definitiver Bestätigung Empfehlung: 1–2 × pro Woche Aufgabenstellung Unterschrift Bewertung Besprechung Bewertung Arbeitsjournal täglich Position 1 (inkl. Begründung Position 1 jedes Bewertungspunktes) Kandidat/in vorgesetzte Fachkraft (vFK) Experte/in Chefexperte/in Individuelle praktische Arbeit (IPA) für BT/DA EFZ 2021 — 18 — © Paritätische Berufsbildungsstelle für visuelle Kommunikation PBS
Das neue QV Ablauf Übersicht Ablauf IPA BT/DA EFZ für Kandidat/in DRAFT Kenntnisse haben vor Start IPA Bildungsverordnung Bestätigte Bewertungskriterien Gesamtbewertung Bildungsplan Aufgabenstellung Positionen 1– 4 Ausführungs- gemeinsame Formulierung bestimmungen Aufgabenstellung Ablauf und Datenabgabe: Lerndoku Position 1 Position 2 Abgabe IPA Zu Beginn der IPA Projektarbeit (20–30h Dokumentation inkl. 3 Exemplare Dokumentation mind. 18/24 Lerndokus inkl. Erstellung tägl. Arbeitsjourmal und Ergebnis Projektarbeit einreichen Dokumentation) 20 – 30h Position 3 Position 4 Präsentation Fachgespräch (Vorbereitung nach Abgabe IPA) (Vorbereitung nach Abgabe IPA) genau 30 min. genau 30 min. Kandidat/in vorgesetzte Fachkraft (vFK) Experte/in Chefexperte/in Individuelle praktische Arbeit (IPA) für BT/DA EFZ 2021 © Paritätische Berufsbildungsstelle für visuelle Kommunikation PBS — 19 —
Zwischenfazit — 20 —
BT/DA EFZ Zwischenfazit — Die Anforderungen des Arbeitsmarktes sind abgebildet — Das neue QV wird der vielseitigen Branche gerecht — Die Bivo Art. 12 und 13 (Lerndoku und Bildungsbericht) werden aufgewertet und kontrolliert. Bei Lücken drohen im Rekursfall Sanktionen durch den Gesetzgeber. — 21 —
Pause — 22 —
Bindetechnologe/in EFZ und Druckausrüster/in EFZ 1 bfb
Programm • Neue Berufsbilder • Neue Qualifikationsverfahren • Dokumentation • Arbeitssicherheit • Pflichten von Berufsbildern 2 bfb
Berufsbilder 3 bfb
Totalrevision Printmedienverarbeiter/in EFZ Bestehende BiVos und BiPlas aus 2006 Veränderungen in der Branche Neue Technologien, Neue Digitalisierung Anforderungen an BiVos und BiPlas 4 bfb
Vergleich BiVo und BiPla 2006 und 2021 - alles neu? BiVo und BiPla 2006 BiVo und BiPla 2021 Berufsbezeichnung: Berufsbezeichnung: Printmedienverarbeiter/in EFZ Bindetechnologe/in EFZ und Druckausrüster/in EFZ Schwerpunkte: Fachrichtungen Industrie oder Handwerk Bindetechnologie (4 Jahre) Buchbinderei (4 Jahre) Bindetechnologe/in EFZ (4 Jahre) Versandtechnologie (4 Jahre) Druckausrüstung (3 Jahre) Druckausrüster/in EFZ (3 Jahre) 5 bfb
Bildungsverordnung Druckausrüster/in EFZ • Gegenstand und Dauer • Ziele und Anforderungen • Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz • Umfang der Bildung an den einzelnen Lernorten und Unterrichtssprache • Bildungsplan • Anforderungen an die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner und Höchstzahl der Lernenden im Betrieb • LerndokumentaXon, Bildungsbericht und LeistungsdokumentaXonen • QualifikaXonsverfahren • Ausweise und Titel • Qualitätsentwicklung und OrganisaXon • SchlussbesXmmungen 6 bfb
Bildungsverordnung Bindetechnologe/in EFZ • Gegenstand, Schwerpunkte und Dauer • Ziele und Anforderungen • Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz • Umfang der Bildung an den einzelnen Lernorten und Unterrichtssprache • Bildungsplan • Anforderungen an die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner und Höchstzahl der Lernenden im Betrieb • LerndokumentaXon, Bildungsbericht und LeistungsdokumentaXonen • QualifikaXonsverfahren • Ausweise und Titel • Qualitätsentwicklung und OrganisaXon • SchlussbesXmmungen 7 bfb
Bildungsplan Druckausrüster/in EFZ 8 bfb
Bildungsplan Bindetechnologe/in EFZ 9 bfb
QualifikaJonsprofil 1. Berufsbild 2. Übersicht über die Handlungskompetenzen 3. Zusammenspiel und Ausbildung der «weiterverarbeitenden» Berufe 10 bfb
Berufsbild Druckausrüster/in EFZ (DA) Druckausrüster/innen EFZ sind Spezialisten für die Verarbeitung von Printprodukten. Aus bedruckten Papierbogen und -bahnen stellen sie Produkte wie Broschüren, Kalender, Prospekte, Pläne, Zeitschriben und Zeitungen industriell her. Dabei arbeiten sie meistens mit elektronisch gesteuerten ProdukXonsanlagen und Maschinen, die sie fachgerecht einsetzen müssen. Dies bedingt eine genaue Planung, Steuerung und Kontrolle aller Abläufe. Druckausrüster/innen EFZ werden vor allem zum Einrichten und Überwachen von Maschinen eingesetzt, Sie schneiden und falzen Papier, heben Broschüren, perforieren Antwortkarten oder Stanzen Formulargarnituren. 11 bfb
Übersicht über die Handlungskompetenzen DA 12 bfb
Berufsbild Bindetechnologe/in EFZ (BT) Bindetechnolog/innen EFZ sind Spezialisten für die Verarbeitung von Printprodukten. Aus bedruckten Papierbogen und -bahnen stellen sie Produkte wie Bücher, Broschüren, Kalender, Prospekte, Pläne, Zeitschriben und Zeitungen industriell und handwerklich her. Dabei arbeiten sie meistens mit elektronisch gesteuerten ProdukXonsanlagen und Maschinen, die sie fachgerecht einsetzen müssen. Dies bedingt eine genaue Planung, Steuerung und Kontrolle aller Abläufe. Es wird zwischen den Schwerpunkten Industrie und Handwerk unterschieden: • Im Schwerpunkt Industrie stellen sie grössere Serien von Büchern, Broschüren und Prospekten industriell her. Hierfür sind die technischen Kenntnisse wichXg, um die ProdukXonsprozesse umzusetzen und die Anlagen sicher zu bedienen. • Im Schwerpunkt Handwerk ferXgen sie in Handarbeit exklusive Einzelstücke an oder erstellen mit speziellen Maschinen und Werkzeugen Einbände, Ringbücher, Mappen, Schachteln oder Alben in Kleinserien. Hierfür ist handwerkliches und gestalterisches Geschick wichXg, um die vielfälXgen Kundenwünsche umzusetzen. 13 bfb
Übersicht über die Handlungskompetenzen BT 14 bfb
Zusammenspiel und Ausbildung der «weiterverarbeitenden» Berufe Damit die Synergien dieser beiden Berufe in der Ausbildung opXmal genutzt werden können, werden die Berufe im 1. und 2. Lehrjahr gemeinsam in der Berufsfachschule (BFS) und teilweise auch in gemeinsamen üK’s ausgebildet. Die Unterschiede werden ab dem 3. Lehrjahr vermifelt und finden sich teilweise in den fehlenden oder leicht unterschiedlichen Handlungskompetenzen, öbers aber auf der Ebenen der Leistungszielen. 15 bfb
b6 «Buchdecken oder Broschurumschläge verarbeiten» bzw. «Broschurumschläge verarbeiten» In der 3-jährige Ausbildung zum Druckausrüster/in EFZ wird verlangt, dass diese Broschurumschläge zuschneiden und verarbeiten (LZ b6.1 und 6.2). Dies wird ebenso von den Bindetechnolog/innen EFZ erwartet und wird in den ersten beiden Lehrjahren gemeinsam ausgebildet. Zudem wird von den Bindetechnolog/innen EFZ aber auch gefordert, dass sie Deckenmaterialien verarbeiten und Decken manuell und maschinell zuschneiden (LZ b6.3 und b6.4). Diese zusätzlichen Anforderungen werden im 3. und 4. Lehrjahr vermifelt. 16 bfb
3 Lernorte 1. Der Lehrbetrieb; im dualen System findet die Bildung in beruflicher Praxis im Lehrbetrieb, staf, wo den Lernenden die prakJschen FerJgkeiten des Berufs vermifelt werden. 2. Die Berufsfachschule vermifelt die schulische Bildung, welche aus dem Unterricht in den Berufskenntnissen, der Allgemeinbildung und dem Sport besteht. 3. Die überbetrieblichen Kurse dienen der Vermiflung und dem Erwerb grundlegender FerJgkeiten und ergänzen die Bildung in beruflicher Praxis und die schulische Bildung, wo die zu erlernende BerufstäXgkeit dies erfordert. 17 bfb
3 Lernorte 18 bfb
Handlungskompetenz und Leistungsziele DA und BT 19 bfb
Handlungskompetenz und Leistungsziele DA und BT a6.5 nur für BT (Schwerpunkt Handwerk) 20 bfb
Handlungskompetenz und Leistungsziele nur BT Schwerpunkt Handwerk 21 bfb
Handlungskompetenz und Leistungsziele nur BT Schwerpunkt Industrie 22 bfb
ÜK üK I Zeitpunkt: üK II 1. Lehrjahr Zeitpunkt: üK III Dauer 2. Lehrjahr DA + BT: 3 Tage Zeitpunkt: üK IV Dauer 3. Lehrjahr DA + BT: 6 Tage Zeitpunkt: Dauer 4. Lehrjahr DA + BT: 6 Tage Dauer BT: 9 Tage 23 bfb
Kurs 1 • a1 Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz sicherstellen • a2 Berechnungen im Weiterverarbeitungsprozess vornehmen • a4 FerXgungsmaterialien, Hilfsmaterialien und Bedruckstoffe gemäss ihrem Einsatz in der Weiterverarbeitung auswählen • b2 Weiterverarbeitungsmaschinen und -systeme sowie Peripheriegeräte für den Weiterverarbeitungsaubrag einrichten und Umstellarbeiten ausführen • b4 Bedruckte Papierbogen und -bahnen weiterverarbeiten Rot: nur BT 24 bfb
Kurs 2 • a2 Berechnungen im Weiterverarbeitungsprozess vornehmen • a6 KommunikaXon mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie mit Kundinnen und Kunden sicherstellen • b1 FerXgungsablauf für den Weiterverarbeitungsaubrag erarbeiten • b2 Weiterverarbeitungsmaschinen und -systeme sowie Peripheriegeräte für den Weiterverarbeitungsaubrag einrichten und Umstellarbeiten ausführen • b3 Weiterverarbeitungsprozess von Printprodukten überwachen und sicherstellen • b4 bedruckte Papierbogen und -bahnen weiterverarbeiten • b5 Ein- und mehrlagige Druckerzeugnisse herstellen und mit Zusatzelementen ausstafen • b6 Broschurumschläge verarbeiten • c1 ein- und mehrlagige Druckerzeugnisse vollautomaXsch oder halbautomaXsch binden • c2 ein- und mehrlagige Druckerzeugnisse manuell oder halbautomaXsch binden Rot: nur BT 25 bfb
Kurs 3 • a1 Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz sicherstellen • a4 FerXgungsmaterialien, Hilfsmaterialien und Bedruckstoffe gemäss ihrem Einsatz in der Weiterverarbeitung auswählen • b1 FerXgungsablauf für den Weiterverarbeitungsaubrag erarbeiten • b2 Weiterverarbeitungsmaschinen und -systeme sowie Peripheriegeräte für den Weiterverarbeitungsaubrag einrichten und Umstellarbeiten ausführen • b4 Bedruckte Papierbogen und -bahnen weiterverarbeiten • b6 Buchdecken oder Broschurumschläge verarbeiten • c1 ein- und mehrlagige Druckerzeugnisse vollautomaXsch oder halbautomaXsch binden • c2 ein- und mehrlagige Druckerzeugnisse manuell oder halbautomaXsch binden • c3 Kartonage und Spezialmaterialien handwerklich verarbeiten • d1 Weiterverarbeitungsmaschinen instand halten • d2 Störungen an Weiterverarbeitungsmaschinen erkennen und Massnahmen ergreifen Rot: nur BT 26 bfb
Kurs 4 Leistungsziel SP Industrie SP Handwerk a4 Fertigungsmaterialien, Hilfsmaterialien und Bedruckstoffe gemäss ihrem Einsatz in der X X Weiterverarbeitung auswählen b1 Fertigungsablauf für den Weiterverarbeitungsauftrag X X erarbeiten b6 Buchdecken oder Broschurumschläge verarbeiten X b7 Halbfabrikate der Bindetechnologie zusammenführen, X X endverarbeiten und verpacken c1 ein- und mehrlagige Druckerzeugnisse vollautomatisch X oder halbautomatisch binden c2 ein- und mehrlagige Druckerzeugnisse manuell oder X halbautomatisch binden c3 Kartonage und Spezialmaterialien handwerklich X verarbeiten d1 Weiterverarbeitungsmaschinen instand halten X 27 bfb
QualifikaJonsverfahren 28 bfb
QualifikaJonsverfahren A. PrakXsche Arbeit, als individuelle prakXsche Arbeit (IPA) • DA: im Umfang von 10–20 Stunden • BT: im Umfang von 20–30 Stunden B. Berufskenntnisse, • DA: im Umfang von 3 Stunden • BT: im Umfang von 4 Stunden C. Allgemeinbildung 29 bfb
Bestehen DA + BT Das QualifikaXonsverfahren mit Abschlussprüfung ist bestanden, wenn: a. der QualifikaXonsbereich «prakXsche Arbeit» mindestens mit der Note 4 bewertet wird; und b. die Gesamtnote mindestens 4 beträgt. 30 bfb
Gesamtnote DA + BT a. PrakXsche Arbeit: 40 %; b. Berufskenntnisse: 20 %; c. Allgemeinbildung: 20 %; d. Erfahrungsnote: 20 %. 31 bfb
PrakJsche Arbeit DA + BT 32 bfb
Erfahrungsnote DA + BT Sie setzt sich wie folgt zusammen: a. Note für den Unterricht in den Berufskenntnissen: 70 %; b. Note für die überbetrieblichen Kurse: 30 %. 33 bfb
DokumentaJon 34 bfb
DokumentaJon Werden auf viscom.ch —> Tools für Berufsbildner, aufgeschaltet: • Bildungsverordnung und Bildungsplan • Ausbildungsprogramm Betrieb • Rahmenlehrplan Berufsfachschule • Ausbildungsprogramm üK • Wegleitung zum QualifikaXonsverfahren (in Bearbeitung) • Unterlagen zur IPA • Mindesteinrichtung/MindestsorXment Lehrbetrieb Vorlage einer LerndokumentaXon und Bildungsbericht sind im Sephir zu finden. 35 bfb
LerndokumentaJon - BiVo Die lernende Person führt während der Bildung in beruflicher Praxis eine LerndokumentaJon, in der sie laufend alle wesentlichen Arbeiten im Zusammenhang mit den zu erwerbenden Handlungskompetenzen festhält. Mindestens einmal pro Semester kontrolliert und unterzeichnet die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner die LerndokumentaXon und bespricht sie mit der lernenden Person. 36 bfb
Bildungsbericht - BiVo BerufsbildnerIn hält am Ende jedes Semesters den Bildungsstand der lernenden Person in einem Bildungsbericht fest. Stützt sich dabei auf die Leistungen in der beruflichen Praxis und auf Rückmeldungen über die Leistungen in der Berufsfachschule und in den überbetrieblichen Kursen. Sie oder er bespricht den Bildungsbericht mit der lernenden Person. Die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner und die lernende Person vereinbaren wenn nöJg Massnahmen zum Erreichen der Bildungsziele und setzen dafür Fristen. Sie halten die getroffenen Entscheide und vereinbarten Massnahmen schriblich fest. Die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner überprüg die Wirkung der vereinbarten Massnahmen nach der gesetzten Frist und hält den Befund im nächsten Bildungsbericht fest. Werden trotz der vereinbarten Massnahmen die Ziele nicht erreicht oder ist der Ausbildungserfolg gefährdet, so teilt die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner dies den Vertragsparteien und der kantonalen Behörde schriblich mit. 37 bfb
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 38 bfb
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - BiVo Anbieter der Bildung geben den Lernenden zu Beginn und während der Bildung Vorschrigen und Empfehlungen zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheitsschutz und zum Umweltschutz, insbesondere zur GefahrenkommunikaXon (Gefahrensymbole, Piktogramme, Gebotszeichen) in diesen drei Bereichen, ab und erklären sie ihnen. Vorschriben und Empfehlungen werden an allen Lernorten vermifelt! 39 bfb
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Bildungsplan 40 bfb
Gefährliche Arbeiten ArXkel 4 Absatz 1 Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz vom 28. September 2007 (Jugendarbeitsschutzverordnung, ArGV 5; SR 822.115) verbietet generell gefährliche Arbeiten für Jugendliche 41 bfb
Ausnahmen vom Verbot gefährlicher Arbeiten - Anhang 2 In Abweichung von ArXkel 4 Absatz 1 ArGV 5 können Lernende ab 15 Jahren entsprechend ihrem Ausbildungsstand für die im Anhang der Bildungsverordnung für Bindetechnologin / Bindetechnologe (EFZ) aufgeführten gefährlichen Arbeiten herangezogen werden, sofern die folgenden begleitenden Massnahmen im Zusammenhang mit den PrävenXonsthemen vom Betrieb eingehalten werden 42 bfb
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Bildungsplan Anhang 2: Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes 43 bfb
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Bildungsplan 44 bfb
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Bildungsplan Grosse Verantwortung bei Lehrbetrieb Unterstützung durch: • Berufsfachschule • Zentrales Thema im 1. ÜK 45 bfb
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz 46 bfb
10 Schrihe für eine sichere Lehrzeit 1. Sicherheitsregeln einhalten 2. PSA immer verwenden 3. LebenswichXge Regeln einhalten 4. Arbeitsmifel erst nach InstrukXon benutzen 5. Arbeiten systemaXsch erledigen und genügend Zeit einplanen 6. Bei Unklarheit nachfragen 7. Nicht ablenken lassen während der Arbeit 8. Ausgeruht zur Arbeit kommen 9. Nüchtern zur Arbeit kommen 10. Sich im Sportunterricht so verhalten, dass man sich nicht verletzt 47 bfb
Anforderungen an Betriebe und Berufsbildner 48 bfb
Anforderungen an die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner Fachlichen Anforderungen - DA A. Druckausrüsterin oder Druckausrüster EFZ mit mindestens zwei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet; B. Bindetechnologin oder Bindetechnologe EFZ mit mindestens zwei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet; C. Printmedienverarbeiterin oder Printmedienverarbeiter EFZ mit mindestens zwei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet; D. eidgenössisches Fähigkeitszeugnis eines verwandten Berufs mit den notwendigen Berufskenntnissen im Bereich der Druckausrüsterin und des Druckausrüster EFZ und mit mindestens fünf Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet; E. einschlägiger Abschluss der höheren Berufsbildung. 49 bfb
Anforderungen an die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner Fachlichen Anforderungen - BT A. Bindetechnologin oder Bindetechnologe EFZ mit mindestens zwei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet; B. Printmedienverarbeiterin oder Printmedienverarbeiter EFZ mit mindestens zwei Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet; C. eidgenössisches Fähigkeitszeugnis eines verwandten Berufs mit den notwendigen Berufskenntnissen im Bereich der Bindetechnologin und des Bindetechnologen EFZ und mit mindestens fünf Jahren beruflicher Praxis im Lehrgebiet; D. einschlägiger Abschluss der höheren Berufsbildung. 50 bfb
Höchstzahl der Lernenden Betriebe, die eine Berufsbildnerin oder einen Berufsbildner zu 100 Prozent oder zwei Berufsbildnerinnen oder Berufsbildner zu je mindestens 60 Prozent beschäbigen, dürfen eine lernende Person ausbilden. Mit jeder zusätzlichen Beschäbigung einer Fachkrab zu 100 Prozent oder von zwei Fachkräben zu je mindestens 60 Prozent darf eine weitere lernende Person im Betrieb ausgebildet werden. 51 bfb
Pause Fragen? 52 bfb
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