Blick auf das Iseke-Denkmal in Küllstedt
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Obereichsfelder Heimatbote Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Westerwald-Obereichsfeld“ mit den Mitgliedsgemeinden Büttstedt, Effelder, Großbartloff, Küllstedt und Wachstedt Jahrgang 32 Freitag, den 15. Januar 2021 Nummer 1/2021 Blick auf das Iseke-Denkmal in Küllstedt
Obereichsfelder Heimatbote -2- Nr. 1/2021 • Ihr Anliegen und die Notwendigkeit eines Besuches sind vor- ab telefonisch oder per Mail zu besprechen. • Ohne Terminabsprache ist KEIN Einlass möglich! • Jeder Besucher unserer Verwaltung wird mit Namen und An- schrift in einem Besucherverzeichnis erfasst. • Der Kontakt zwischen Bürgern, Besuchern und Mitarbeitern der Verwaltung ist auf ein Mindestmaß zu beschränken. Bereitschaftsdienste • In den Verwaltungsräumen kann max. einer Person Einlass gewährt werden. • Das Gebäude unserer Verwaltung ist ausschließlich mit Mund-Nasen-Bedeckung zu betreten. „Obereichsfeldischer Wasserleitungsverband“ Termine können zu folgenden Zeiten vereinbart und wahrge- Sitz: 37359 Großbartloff, Spitzmühle 1 nommen werden: Bereitschaft: Montag, Mittwoch, Freitag 09.00 - 12.00 Uhr Während der Geschäftszeiten: ��������������������� Tel. 036027/70450 Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Montag - Donnerstag 06:45 - 15.45 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und Freitag 06:45 - 14:30 Uhr 14.30 - 17.30 Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten: ������������������� Tel. 036027/70450 ��������������������������������������������������������������������� oder 01707338876 Durchwahlnummern Zweckverband Wasserversorgung der Verwaltungsgemeinschaft und Abwasserentsorgung Obereichsfeld „Westerwald-Obereichsfeld“/Einrichtungen Betriebsführung durch EW Wasser GmbH: 37308 Heiligenstadt, Philipp-Reis-Straße 2 Zentrale: 036075 / 683-0 683-0 VG-Vorsitzender Bereitschaftsdienst: 683-11 Ordnungsamt / Standesamt Tel. ���������������������������������������� 03606/655-0 bzw. 03606/655-151 683-13, 683-20 Bauamt 683-14 Kasse Montag - Donnerstag: 07:00 - 15:45 Uhr 683-15 Kämmerei Freitag: 07:00 - 13:30 Uhr 683-21, 683-22 Einwohnermeldeamt Außerhalb der Geschäftszeiten: 683-23 Personalamt / Steuern Tel. �����������������������������������������������������������������������0175/ 9331736 683-24 Heimatbote Mo - Do von 15.45 - 07.00 Uhr (nächster Morgen) 683-27 Liegenschaften Fr - Mo von 13.30 Uhr (Freitagnachmittag) bis 07.00 Uhr (Montagmorgen) Sprechstunde der Schiedsstelle Bereitschaftsdienst der Zahnärzte Herr Georg Staufenbiel, �������������������������������� Tel. 036075/64467 in Büttstedt, Hauptstraße 10, freitags von 17.00 - 18.00 Uhr Service-Nr. (kostenfrei) �������������������������������� Tel. 116117 oder Frau Cordula Töpfer, ������������������������������������� Tel. 036075/31915 ��������������������������������������������������������������������� www.info.kzvth.de in Küllstedt, Windmühle 2 Herr Dirk Einecke, ���������������������������������������� Tel. 036075/54263 in Effelder, Mühlhäuser Straße 19 Apothekenbereitschaft 16.01.21, 08:00 Uhr - 17.01.21, 08:00 Uhr Polizeiinspektion Eichsfeld Alte Apotheke, Heiligenstadt, Stubenstr. 17.01.21, 08:00 Uhr - 18.01.21, 08:00 Uhr Adler-Apotheke, Dingelstädt, Lindenstr. Sprechzeit des Kontaktbereichsbeamten 23.01.21, 08:00 Uhr - 24.01.21, 08:00 Uhr Herr Jens Sieber Liethen-Apotheke, Heiligenstadt, Brüsseler Str. Küllstedt, Neue Straße 16, ������������������ Tel./Fax 036075 57938 24.01.21, 08:00 Uhr - 25.01.21, 08:00 Uhr �������������������������������������������������������������� Handy: 0152 54872233 Löwen-Apotheke, Leinefelde, Robert-Koch-Str. Dienstag 10:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 15:00 - 17:00 Uhr Öffnungszeiten Termine können auch außerhalb der Sprechzeiten verein- bart werden. und wichtige Rufnummern Polizeidienststelle Heiligenstadt Öffnungszeiten Tel. ��������������������������������������������������������������������������� 03606 6510 der Verwaltungsgemeinschaft Rettungsleitstelle und Krankentransport „Westerwald-Obereichsfeld“ Feuerwehr und Rettungsdienst bei allen lebensbedrohlichen Notfällen, Brand, Verkehrsunfall, Küllstedt, Neue Straße 16, Technische Hilfeleistung ����������������������� Tel. 112 (ohne Vorwahl) Tel. 036075 683-0, Fax 036075 683-40 Krankentransport ����������������������������������������� Tel. 03606 19222 Internet: www.westerwaldobereichsfeld.de Allgemeine Anfragen ������������������������������� Tel. 03606 5066780 E-Mail: info@westerwald-obereichsfeld.de ���������������������������������������������������������������������� Fax 03606 614400 „Obereichsfelder Heimatbote“ online: www.wittich.de Vermittlungszentrale KVT-Notdienst Die Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Westerwald-Obereichsfeld“ ist unter folgenden Service gGmbH Zutrittsbeschränkungen wieder geöffnet: Ärztlicher Notdienst ���������������������������������������������� Tel. 116117
Nr. 1/2021 -3- Obereichsfelder Heimatbote Kath. Altenpflegeheime Eichsfeld gGmbH Thüringer Forstamt Heiligenstadt Lindenallee 25, 37308 Heiligenstadt Haus „St. Vinzenz“, 37359 Küllstedt ����������������������������������������������������������������������� Tel. 03606/5519-0 Dingelstädter Straße 1 ����������������������������������� Tel. 036075/660 Revier Großbartloff - Thomas Schmidt - Revierleiter ���������������������������������������������������������������������� Fax 036075/66199 Großbartloff, Wilbich, Geismar, Bebendorf, Döringsdorf Mobil: 0175- 7219418 Haus „Hl. Louise“, 37351 Dingelstädt Tel.: 0361-573913127 Birkunger Straße 9 ������������������������������������� Tel. 036075/58750 E-Mail: thomas.schmidt@forst.thueringen.de ������������������������������������������������������������������ Fax 036075/5875900 Revier Westerwald - Revierleiter Stefan Leonhardt zuständig für die Gemarkungen Wachstedt, Küllstedt, Büttstedt, Effelder Caritativer Pflegedienst Eichsfeld gGmbH Tel.: 0361/573913050 oder 0172/3480195 Sozialstation Dingelstädt (CPE) Fax: 0361/571913050 E-Mail: stefan.leonhardt@forst.thueringen.de - Häusliche Krankenpflege - Hauswirtschaftliche Versorgung Eichsfelder Heimatstube Küllstedt - Verhinderungspflege - Pflegeergänzungsleistung Pfarrer-Horstkemper-Platz 4, Telefon: 036075 56891 - Kurzzeitpflege Im Januar ist die Heimatstube geschlossen. Steinstraße 18, ������������������������������������������ Tel. 036075/587734 37351 Dingelstädt, (im MVZ) �������������������� Fax 036075/589531 Naturpark Eichsfeld-Hainich-Werratal Pflegedienst „Zum Rosenpark“ Besucher- und Informationszentrum, Fürstenhagen ���������������������������������������������������������������� Tel. 0361 573915-000 - Häusliche Alten- und Krankenpflege Internet: www.naturpark-ehw.thueringen.de incl. hauswirtschaftliche Versorgung Öffnungszeiten: Inh. Stefan Brodmann, Heiligenstädter Str. 2, 37327 Leinefelde Montag - Freitag 10.00 - 16.00 Uhr Tel. 03605/543370 oder 0151/56967245 Samstag, Sonntag 10.00 - 17.00 Uhr EW Eichsfeldgas GmbH HVE Eichsfeld Touristik e. V. Hausener Weg 15, ���������������������������������������� Tel. 036074/384-0 37339 Leinefelde-Worbis �������������������������� Fax 036074/384-12 Conrad-Hentrich-Platz 1, 37327 Leinefelde-Worbis, OT Leinefelde ������������������������������������������������������������������� Tel. 03605 200676-0 Thüringer Energie AG Internet: www.eichsfeld.de, E-Mail: info@eichsfeld.de • Kundenzentrum Leinefelde, Halle-Kasseler-Straße 60 Tel. 036338 686620 • Kundenservice Tel. 03641 817-1111 (Service-Hotline) • Störungsdienst Strom Tel. 0800 686-1166 (24 h) (TEN-Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG) Abfallberatung und Gebührenabrechnung für Hausmüll EW Entsorgung GmbH Philipp-Reis-Straße 2, 37308 Heiligenstadt, ���������������������������������� Tel. 03606/655-191 Impressum - Beantragung/Umtausch von Abfall- u. Altpapierbehälter, Ge- bührenabrechnung, Änderung von Kundendaten Obereichsfelder Heimatbote Tel. 03606/655-193 und -194 Amtsblatt der VG „Westerwald-Obereichsfeld“ Fax 03606/655-192 Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Westerwald-Obereichsfeld“ Neue Straße 16, 37359 Küllstedt Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, Annahmestelle für Bioabfälle 98693 Ilmenau, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für den amtlichen Teil:Vorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Betriebshof EW Entsorgung „Westerwald-Obereichsfeld“ Wachstedter Straße 1-5, Dingelstädt Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: LINUS WITTICH Medien KG, Ilmenau Öffnungszeiten: Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Vera Schmidt, erreichbar unter Tel.: 0170 / 4365096, E-Mail: v.schmidt@wittich-langewiesen.de Montag - Freitag 07:00 - 18:00 Uhr Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der An- Samstag 10:00 - 15:00 Uhr schrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet (mit Ausnahme der Feiertage) werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allge- meinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigen- preisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von Öffnungszeiten der Umladestation Beinrode uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine ge- mit Kleinanlieferstation und Sammelstelle naue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandun- gen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. für Elektroaltgeräte Verlagsleiter: Mirko Reise ���������������������������������������������������������������������� Tel. 03605/5040-50 Erscheinungsweise: In der Regel 14-tägig, kostenlos an die Haushalte im Verwal- ��������������������������������������������������������������������� Fax 03605/5040-51 tungsbereich. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Öffnungszeiten: Porto und gesetzlicher MWSt.) beim Verlag bestellen. Hinweis: Für den Inhalt in diesem Blatt eventuell abgedruckter Wahlwerbung und/ Montag - Freitag 7.00 - 18.00 Uhr oder Anzeigen mit politischem Inhalt ist ausschließlich die jeweilige Partei/politi- sche Gruppierung verantwortlich. Samstag 7.00 - 14.00 Uhr
Obereichsfelder Heimatbote -4- Nr. 1/2021 Amtliche Bekanntmachungen Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld Haushaltssatzung 2021 des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld Auf der Grundlage des § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2013 (GVBl. S. 194, 201), i. V. m. §§ 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung, in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2020 (GVBl. S. 277, 278) und der §§ 13 ff. der Thür. Eigenbetriebsverordnung vom 06.09.2014 (GVBl. S. 642) er- lässt der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld folgende Haushaltssatzung: §1 Die als Anlage beigefügten Wirtschaftspläne (Erfolgsplan und Vermögensplan jeweils für die Bereiche Wasserversorgung und Abwas- serentsorgung) für das Haushaltsjahr 2021 werden hiermit festgesetzt; sie schließen Angaben in € Bereich Bereich Wasser- Abwasser- also versorgung entsorgung gesamt 1. im Erfolgsplan mit Erträgen von 4.510.000,00 12.375.000,00 16.885.000,00 mit Aufwendungen von 4.510.000,00 12.375.000,00 16.885.000,00 2. im Vermögensplan mit Einnahmen von 1.930.000,00 15.530.000,00 17.460.000,00 mit Ausgaben von 1.930.000,00 15.530.000,00 17.460.000,00 ab. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs- Beschluss- und Genehmigungsvermerk maßnahmen sind vorgesehen: sowie Auslegungshinweis Bereich Wasserversorgung: 150.000,00 € Haushaltssatzung 2021des Bereich Abwasserentsorgung: 5.300.000,00 € Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld (WAZ) §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermö- 1. Mit Beschluss Nr. VV 06/20 vom 03.12.2020 hat die Ver- gensplan wird wie folgt festgesetzt: bandsversammlung die Haushaltssatzung 2021 mit Wirt- schaftsplänen und Anlagen beschlossen. Bereich Wasserversorgung 830.000,00 € 2. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Eichsfeld hat mit Bereich Abwasserentsorgung 5.112.000,00 € Bescheid vom 04.12.2020 die Haushaltssatzung 2021 des Zweckverbandes genehmigt. §4 3. Die Wirtschaftspläne 2021 liegen in der Zeit vom Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung 08.12.2020 bis 05.01.2021 von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird für den Bereich Wasserversorgung in Höhe von 751.600,00 € und für den Be- im Sitz des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwas- reich Abwasserentsorgung in Höhe von 2.062.500,00 € festge- serentsorgung Obereichsfeld, Philipp-Reis-Straße 2, 37308 setzt. Heilbad Heiligenstadt zu den üblichen Dienstzeiten öffent- lich aus. Nachrichtlich liegen in dem genannten Zeitraum die §5 Wirtschaftspläne im Sitz der jeweiligen Verwaltungsgemein- Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft. schaft sowie zu den Sprechzeiten der Bürgermeister der zum Zweckverband gehörenden Verbandsgemeinden öffentlich ausgefertigt: aus. Heilbad Heiligenstadt, 4. Dezember 2020 Die Wirtschaftspläne können bis zur Entlastung und Be- gez. Ottmar Föllmer - Siegel - schlussfassung über den Jahresabschluss dieses Wirt- Verbandsvorsitzender schaftsjahres im Sitz des Zweckverbandes Wasser- versorgung und Abwasserentsorgung Obereichsfeld, Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die sich Philipp-Reis-Straße 2, 37308 Heilbad Heiligenstadt zu den aus der Thüringer Kommunalordnung oder aus einer aufgrund üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. der Thüringer Kommunalordnung erlassenen Vorschrift ergeben, ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Heilbad Heiligenstadt, 04.12.2020 Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband gez. Ottmar Föllmer unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begrün- Verbandsvorsitzender - Siegel - den soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ausgenommen sind die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung.
Nr. 1/2021 -5- Obereichsfelder Heimatbote Öffentliche Stellenausschreibung Fachkraft Gewässerunterhaltung / Flussarbeiter (m/w/d) für den Gewässerunterhaltungsverband Leine/Frieda/Rosoppe Der Gewässerunterhaltungsverband Leine/Frieda/Rosoppe (GUV LFR) wurde auf Grundlage des Thüringer Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden am 12. September 2019 neu gegründet. Mitglieder des Verbandes sind die im Ver- bandsgebiet liegenden 65 Gemeinden und Städte. Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die hauptamtliche Arbeitsaufnahme erfolgte zum 01. Januar 2020. Das Verbandsgebiet beinhaltet die Einzugsgebiete der Leine, der Frieda und der Rosoppe. Es umfasst eine Fläche von ca. 680 km². Der Verbandssitz befindet sich in Heilbad Heiligenstadt. Der Verband hat unter anderem die Aufgaben, die Gewässer zweiter Ordnung als auch die Deiche und dazugehörende Anlagen sowie andere Hochwasserschutzanlagen, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen, zu unterhalten und den Gewässerausbau nach Maßgabe des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) durchzuführen. Darüber hinaus übernimmt der Verband auch Aufgaben des Hochwasserschutzes und der Fließgewässerentwicklung sowie optional die Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutz des Naturhaushalts, des Bodens und die Landschaftspflege. Der GUV LFR beabsichtigt einen Großteil der Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern erster und zweiter Ordnung in Eigen- leistung zu erbringen. Daher suchen wir für den Gewässerunterhaltungsverband spätestens zum 1. April 2021 zwei Fachkräfte zur Gewässerunterhaltung / Flussarbeiter (m/w/d) Ihre Schwerpunktaufgaben: Unser Angebot: • Gewässerunterhaltung Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und verantwor- tungsvolle Tätigkeit im Bereich der Gewässerunterhaltung mit - Graben- und Sohlberäumung einer tarifgerechten Vergütung sowie verschiedenen Sozialleis- - Freihaltung des Abflussquerschnitts bspw. von Treib- tungen nach TVÖD in einem attraktiven Arbeitsumfeld. Werden und Schwemmgut Sie Mitglied in unserem jungen, hochmotivierten, dynamischen - Gehölz- und Mahdarbeiten (Pflanzung, Pflege, Ro- Team und nutzen Sie die Möglichkeit zur persönlichen und be- dung, Böschungsmahd) ruflichen Weiterentwicklung. Gestalten Sie mit uns die Zukunft - Herstellung ingenieurbiologischer Bauweisen unserer Heimat. - Wasserbauarbeiten im Rahmen der Unterhaltung und Die Bewerber / -innen werden gebeten, die Eignung zur Erfül- Fließgewässerentwicklung lung der genannten Voraussetzungen nachzuweisen und ggf. - naturnahe Gewässerpflege und -entwicklung entsprechende Belege beizufügen. Die zwingend geforderten • Anlagenunterhaltung Qualifikationen sind anhand von Unterlagen/Zeugnissen o.ä. - Turnusmäßige Kontrolle, Funktionsprüfung, Unterhal- zu belegen. tung, Steuerung von wasserwirtschaftlichen Anlagen Die Stellenausschreibung richtet sich in gleicher Weise an (Wehre, Deiche, etc.) Frauen und Männer. Frauen sind im ausgeschriebenen Be- - Rückbau von Wanderhindernissen und wasserwirt- reich unterrepräsentiert und werden daher gemäß § 6 Abs. schaftlichen Anlagen 1 Thüringer Gleichstellungsgesetz ausdrücklich aufgefordert, - Tätigkeiten zur Hochwasser- und Eisabwehr sich zu bewerben. Frauen werden gemäß § 8 Abs. 1 Thüringer Gleichstellungsgesetz bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinder- Weiterhin erwarten wir: te Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung • Einsatzbereitschaft außerhalb regulärer Arbeitszeiten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen besonders be- (temporäre Rufbereitschaft, Flexibilität zur Hochwasser- rücksichtigt. und Eisabwehr) Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und unser Anforde- • Bereitschaft zur betrieblichen Weiterbildung rungsprofil Ihren Erfahrungen und Fähigkeiten entspricht, dann • hohe körperliche Belastbarkeit (Höhentauglichkeit, senden Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen, ge- Schwimmbefähigung, vollkommene körperliche Eignung kennzeichnet mit dem Hinweis „Bewerbung GUV LFR“, alter- zur Ausübung aller Unterhaltungstätigkeiten) nativ auch elektronisch bis zum 31.01.2021 an die folgende Ihr Profil: Adresse: • abgeschlossene 3-jährige Ausbildung als Wasserbauer, Gewässerunterhaltungsverband Leine/Frieda/Rosoppe Tiefbaufacharbeiter, Garten- und Landschaftsbauer oder Dingelstädter Str. 51 b einem artverwandten Ausbildungsberuf mit mindestens 37308 Heilbad Heiligenstadt 2-jähriger Ausbildung info@guv-lfr.de • Führerscheinklassen B zwingend erforderlich Hinweis: • Morsägenbedienberechtigung AS Baum I bzw. nach Wir versenden für eingegangene Bewerbungen keine Ein- DGUV Modul A + B gangsbestätigung per Post, bestätigen Ihnen den Eingang • Team- und Kommunikationsfähigkeit aber gern telefonisch bzw. per E-Mail. Reise- und Bewerbungs- • eigenständig saubere und ordentliche Arbeitsweise kosten, die im Zuge der Bewerbung oder eines Vorstellungs- gespräches anfallen, werden nicht erstattet. Die Bewerbungs- unterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend Von Vorteil sind: frankierter Rücksendeumschlag beigefügt ist. Ansonsten wer- • sicherer Umgang mit Erdbaumaschinen (bspw. Mobil- den die Unterlagen von nicht berücksichtigten Bewerbern / -in- bzw. Kettenbagger, Front- bzw. Radlader) nen nach Ablauf eines halben Jahres vernichtet. • sicherer Umgang mit Forst- und Gartentechnik (bspw. Datenschutz: Rückeschlepper, Mulcher, Häcksler, Motorsägen, Frei- Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie schneidern, Balkenmähern, Hochentastern und weiteren Ihre Einwilligung nach § 6 Abs. 1 lt. DS-GVO (Datenschutz- diversen Kleingeräten/Werkzeugen) grundverordnung) zur Verarbeitung der darin enthaltenen Da- • Führerscheinklassen C1E; CE; T oder die Bereitschaft ten zum Zwecke des Auswahlverfahrens für die vorliegend diese zu erwerben ausgeschriebene Stelle. Dies schließt die Weitergabe der Daten an die Beteiligten im Auswahlverfahren ein. Die Daten werden mit Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht.
Obereichsfelder Heimatbote -6- Nr. 1/2021 Öffentliche Stellenausschreibung Leitung Sekretariat/Buchhaltung/Kasse für den Gewässerunterhaltungsverband Leine/Frieda/Rosoppe Der Gewässerunterhaltungsverband Leine/Frieda/Rosoppe (GUV LFR) wurde auf Grundlage des Thüringer Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden am 12. September 2019 neu gegründet. Mitglieder des Verbandes sind die im Verbandsgebiet liegenden 65 Gemeinden und Städte. Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die hauptamtliche Arbeitsaufnahme erfolgte zum 01. Januar 2020. Das Verbandsgebiet beinhaltet die Einzugsgebiete der Leine, der Frieda und der Rosoppe. Es umfasst eine Fläche von ca. 680 km². Der Verbandssitz befindet sich in Heilbad Heiligenstadt. Der Verband hat unter anderem die Aufgaben, die Gewässer zweiter Ordnung als auch die Deiche und dazugehörende Anlagen sowie andere Hochwasserschutzanlagen, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen, zu unterhalten und den Gewässerausbau nach Maßgabe des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) durchzuführen. Darüber hinaus übernimmt der Verband auch Aufgaben des Hochwasserschut- zes und der Fließgewässerentwicklung sowie optional die Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutz des Naturhaushalts, des Bodens und die Landschaftspflege. Zum Ausbau der verwaltungstechnischen Strukturen, die eine transparente und nachvollziehbare Abrechnung der Leistungen ermög- licht, suchen wir Unterstützung am Standort Heiligenstadt. Daher suchen wir für den Gewässerunterhaltungsverband zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch zum 1. April 2021 eine Leitung Sekretariat/Buchhaltung/Kasse (m/w/d) in Teilzeit. Ihre Schwerpunktaufgaben: • Tägliche Geschäftsbesorgung Von Vorteil sind: - Koordinierung der Telefonzentrale / Entgegennahme und • Führerschein Klasse B und grundsätzlich Bereitschaft zur Bearbeitung der Post dienstlichen Nutzung des privaten PKW - Empfang und Bewirtung von Geschäftspartnern und Ver- • Dienstleistungs- und Serviceorientierung bandsmitgliedern • Organisationsfreude - Organisation von Besprechungen, Reisen, Veranstaltun- Unser Angebot: gen, etc. Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und verantwortungs- - Bescheiderstellung volle Tätigkeit im Bereich der Gewässerunterhaltung mit einer tarif- - Materialbeschaffung/Mithilfe bei der Vergabe gerechten Vergütung sowie verschiedenen Sozialleistungen nach - Mithilfe beim Aufbau verschiedener Managementsysteme TVÖD in einem attraktiven Arbeitsumfeld. Werden Sie Mitglied in • Anlagen- und Finanzbuchhaltung unserem jungen, hochmotivierten, dynamischen Team und nutzen - Aufbau und Organisation der Buchhaltung entsprechend Sie die Möglichkeit zur persönlichen und beruflichen Weiterent- der Gesetzlichkeiten wicklung. Gestalten Sie mit uns die Zukunft unserer HeimatDie - Aufbau einer Kostenleistungsrechnung Bewerber werden gebeten, die Eignung zur Erfüllung der genann- - Vorbereitung des Jahresabschlusses ten Voraussetzungen nachzuweisen und ggf. entsprechende Be- - Zusammenarbeit und Absprache mit Steuerberatern und lege beizufügen. Die zwingend geforderten Qualifikationen sind Wirtschaftsprüfern anhand von Unterlagen/Zeugnissen o.ä. zu belegen. - Gewinn- und Verlust-Rechnung - Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung Die Stellenausschreibung richtet sich in gleicher Weise an Frauen - Bildung und Bewertung von Rückstellungen und Männer. Frauen sind im ausgeschriebenen Bereich unterre- - Umsatzsteuervoranmeldung präsentiert und werden daher gemäß § 6 Abs. 1 Thüringer Gleich- - Reporting der Ergebnisse stellungsgesetz ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. - Erstellung des Wirtschaftsplanes in Zusammenarbeit mit Frauen werden gemäß § 8 Abs. 1 Thüringer Gleichstellungsgesetz der Geschäftsführung bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevor- - Erstellung der Monats-, Quartals- und Jahresabschlüsse zugt berücksichtigt. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewer- • Kasse ber werden bei gleicher Eignung entsprechend den gesetzlichen - Buchung sämtlicher Geschäftsvorfälle, Bearbeitung, Kont- Bestimmungen besonders berücksichtigt. rolle und Planung der Liquidität - Anordnungswesen Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und unser Anforderungs- - Verbuchung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen profil Ihren Erfahrungen und Fähigkeiten entspricht, dann sende - Prüfung Anordnungs- und Feststellungsbefugnis Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen, gekennzeichnet - Prüfung sachliche und rechnerische Richtigkeit mit dem Hinweis „Bewerbung GUV LFR“, alternativ auch elektro- - Aufstellung kassenmäßige Abschlüsse nisch bis zum 31.01.2021 an die folgende Adresse: - Haushaltsbewirtschaftung Gewässerunterhaltungsverband Leine/Frieda/Rosoppe - Überwachung Zahlungseingänge und -ausgänge Dingelstädter Str. 51 b - Bearbeitung der Bankauszüge 37308 Heilbad Heiligenstadt - Beantragung und Abrechnung von Landesmitteln sowie info@guv-lfr.de deren Bewirtschaftung entsprechend der Gesetzlichkeiten und Verwaltungsvorschriften Hinweis: Weiterhin erwarten wir: Wir versenden für eingegangene Bewerbungen keine Eingangs- • Einsatzbereitschaft außerhalb regulärer Arbeitszeiten (Teil- bestätigung per Post, bestätigen Ihnen den Eingang aber gern nahme an Gremiensitzungen, etc.) telefonisch bzw. per E-Mail. Reise- und Bewerbungskosten, die • Bereitschaft zur betrieblichen Weiterbildung im Zuge der Bewerbung oder eines Vorstellungsgespräches anfal- • ausgezeichnete Kommunikationsfähigkeit in Wort und Schrift len, werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur • gepflegtes Auftreten und empathischer Umgang mit Verbands- zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rücksendeum- mitgliedern und Geschäftspartnern schlag beigefügt ist. Ansonsten werden die Unterlagen von nicht Ihr Profil: berücksichtigten Bewerbern / -innen nach Ablauf eines halben • abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung oder be- Jahres vernichtet. triebswirtschaftliches Studium • Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter/in (IHK) oder vergleichbar Datenschutz: • gute bis sehr gute Kenntnisse im Umgang mit EDV-Standard- Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie Ihre programmen (Microsoft Office) Einwilligung nach § 6 Abs. 1 lt. DS-GV - (Datenschutzgrundverord- • Erfahrung im Umgang mit Programmen der Finanzbuchhal- nung) zur Verarbeitung der darin enthaltenen Daten zum Zwecke tung bzw. Haushaltsmanagementsystemen des Auswahlverfahrens für die vorliegend ausgeschriebene Stelle. • Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Zuverlässigkeit Dies schließt die Weitergabe der Daten an die Beteiligten im Aus- • mehrjährige Erfahrung in der Buchhaltung verbunden mit der wahlverfahren ein. Die Daten werden mit Ablauf von sechs Mona- Fähigkeit zu eigenständig sauberer und ordentlicher Arbeits- ten nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht. weise
Nr. 1/2021 -7- Obereichsfelder Heimatbote Termine / Hinweise / Sonstiges Verbraucherzentrale Thüringen e.V. Termine der Energieberatung Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Thüringen findet in Leinefelde in der Jahnstraße 12-16 statt, in Heilbad Heiligen- Amtliche Bekanntmachungen stadt in der Göttinger Straße 5. Derzeit wird nur telefonisch beraten. Heilbad Heiligenstadt 26.01., 15 - 18 Uhr Öffentliche Bekanntmachung über Leinefelde 20.01. und 27.01., 15 - 18 Uhr. die Festsetzung der Grundsteuer Eine vorherige telefonische Anmeldung ist unbedingt erforder- für das Kalenderjahr 2021 lich und kann unter den Telefonnummern 0800 809 802 400 oder Gemäß Grundsteuergesetz (GrStG) § 27 Abs. 3 vom 7. August 0361 555140 (beide kostenfrei) vorgenommen werden. 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Jah- Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzen- ressteuergesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) trale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und wird hiermit für die Gemeinde Büttstedt die Festsetzung der Energie. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltmi- Grundsteuer für das Kalenderjahr 2020 öffentlich bekannt ge- nisterium und der Landesenergieagentur ThEGA sind die Bera- macht. tungen in Thüringen kostenfrei. Für die Festsetzung der Grundsteuer A gilt der Jahresbe- trag, der in dem zuletzt erteilten Grundsteuerbescheid zu entrichten war. EW Bus informiert Für die Festsetzung der Grundsteuer B und die Grundsteuer nach der Ersatzbemessungsgrundlage gelten die Jahres- Aktuelle Infos ab sofort beträge, die in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden auch via App. festgesetzt wurden. Die Steuern sind zu den Fälligkeitstagen Quartalszahler: 15.02., Fahrgäste werden gebeten, sich vor Fahrt- 15.05., 15.08. und 15.11.2021 und Jahreszahler am 01.07.2021 antritt über Änderungen zu informieren. Dies ist jetzt auch über auf das Konto der Gemeinde Büttstedt zu überweisen. die App „EW Businfo“ möglich. Soweit dem Steueramt ein Abbuchungsauftrag erteilt wurde, Sie ist ab sofort kostenlos in den Stores von Apple und Google werden die Beträge eingezogen. Play erhältlich. Bei Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen wird anknüp- Die App enthält die aktuellsten An- und Abfahrtszeiten aller Bus- fend an den Grundsteuermessbescheid des zuständigen Fi- verbindungen im Landkreis Eichsfeld. Zusätzlich informiert der nanzamtes Mühlhausen ein entsprechender schriftlicher Grund- Menübereich „News“ über neuste Meldungen zu Fahrplanände- steuerbescheid erteilt. rungen und Haltestellenverlegungen. Häufig genutzte Zielorte Bei einem Eigentümerwechsel ist zu beachten, dass die können in der Favoritenliste gespeichert und so jederzeit un- persönliche Steuerpflicht nicht gleichzeitig mit der Übereig- kompliziert und schnell angezeigt werden. Natürlich ist auch die nung auf den Erwerber übergeht. Online-Fahrplanauskunft unter www.eichsfeldwerke.de/bus nach Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des wie vor verfügbar. Kalenderjahres festgesetzt. Steuerschuldner ist derjenige, der Die EW Bus weist darauf hin, dass das Tragen einer Mund-Na- am 1. Januar eines Jahres Eigentümer des Grundbesitzes ist. sen-Bedeckung im öffentlichen Personennahverkehr Pflicht ist. Die Grundsteuerpflicht endet zum 31. Dezember des Jahres, in Fragen beantworten die Mitarbeiter der Mobilitätszentrale gern dem der Grundbesitz auf den neuen Eigentümer übergegangen unter 03605 5152-53. ist. Regelungen zur anteiligen Zahlung im Jahr der Übereignung müssen zwischen bisherigem und neuem Eigentümer auf privat- rechtlicher Grundlage getroffen werden. Entsorgungstermine in unseren Orten Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuer- - Abfuhr Gelber Sack: Montag, 18.01.2021 festsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechts- wirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher - Abfuhr Hausmüll: Montag, 25.01.2021 Steuerbescheid zugegangen wäre. - Abfuhr Altpapiertonne: Montag, 18.01.2021 - Abfuhr Altpapiertonne in Wachstedt: Montag, 01.02.2021 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlich dieser Bekanntmachung Widerspruch Redaktionsschluss eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Verwal- tungsgemeinschaft „Westerwald-Obereichsfeld“ einzulegen. für die nächste Ausgabe des Obereichsfelder Hinweis: Heimatbote Durch das Einlegen des Widerspruchs wird die Wirksamkeit des ist Donnerstag, der 21.01.2021. Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der Abgaben nicht aufgehalten. Der Obereichsfelder Heimatbote erscheint dann am Freitag, dem 29.01.2021. Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft „Westerwald-Obereichsfeld“ E-Mail für ihre Beiträge: heimatbote@westerwald-obereichsfeld.de
Obereichsfelder Heimatbote -8- Nr. 1/2021 Rechtsbehelfsbelehrung: Geburtstagskalender Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Wider- spruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Wir gratulieren Verwaltungsgemeinschaft „Westerwald-Obereichsfeld“ einzule- gen. Wie bereits im Jahr 2020 werden ab 01.01.2021 alle Geburtsta- ge ab dem 70. Geburtstag wieder veröffentlicht. Hinweis: Jeder Bürger hat das Recht Widerspruch bei der Übermittlung Durch das Einlegen des Widerspruchs wird die Wirksamkeit des der Daten einzulegen (§ 50 Abs. 2 und 5 BMG). Der Widerspruch Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Einwohnermeldeamt Abgaben nicht aufgehalten. der VG Küllstedt einzulegen. Steueramt am 17.01. Frau Helene Andreas zum 86. Geburtstag der Verwaltungsgemeinschaft „Westerwald-Obereichsfeld“ Hauptstraße 49 am 18.01. Herrn Wolfgang Apelt zum 77. Geburtstag am 28.01. Hauptstraße 45 Frau Gertrud Hupe zum 77. Geburtstag Geburtstagskalender Unterdorf 11 Wir gratulieren Wie bereits im Jahr 2020 werden ab 01.01.2021 alle Geburtsta- ge ab dem 70. Geburtstag wieder veröffentlicht. Jeder Bürger hat das Recht Widerspruch bei der Übermittlung der Daten einzulegen (§ 50 Abs. 2 und 5 BMG). Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Einwohnermeldeamt der VG Küllstedt einzulegen. am 16.01. Herrn Nikolaus Drößler zum 70. Geburtstag Am Sportplatz 31 am 16.01. Frau Elfriede Mock zum 95. Geburtstag Hintergasse 49 am 18.01. Frau Erika Kistner zum 82. Geburtstag Mühlhäuser Straße 5 Amtliche Bekanntmachungen am 19.01. Frau Walburga Richter zum 77. Geburtstag Waldblick 7 am 20.01. Frau Ingrid Schilling zum 81. Geburtstag Öffentliche Bekanntmachung über die Fest- Neue Straße 4 setzung der Grundsteuer für das Kalender- am 21.01. Frau Agnes Mock zum 84. Geburtstag jahr 2021 Plan 6 Gemäß Grundsteuergesetz (GrStG) § 27 Abs. 3 vom 7. August am 25.01. Frau Monika Huke zum 71. Geburtstag 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Jah- Bartloffer Stieg 15 ressteuergesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), am 26.01. Herrn Karl Josef Hagedorn zum 70. Geburtstag wird hiermit für die Gemeinde Effelder die Festsetzung der Hintergasse 17 Grundsteuer für das Kalenderjahr 2020 öffentlich bekannt ge- am 29.01. Herrn Georg Petri zum 71. Geburtstag macht. Torstraße 11 Für die Festsetzung der Grundsteuer A gilt der Jahresbe- am 29.01. Frau Klara Petri zum 81. Geburtstag trag, der in dem zuletzt erteilten Grundsteuerbescheid zu Lange Straße 60 entrichten war. Für die Festsetzung der Grundsteuer B und die Grundsteuer nach der Ersatzbemessungsgrundlage gelten die Jahres- beträge, die in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzt wurden. Die Steuern sind zu den Fälligkeitstagen Quartalszahler: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2021 und Jahreszahler am 01.07.2021 auf das Konto der Gemeinde Effelder zu überweisen. Soweit dem Steueramt ein Abbuchungsauftrag erteilt wurde, Aus Vereinen und Verbänden werden die Beträge eingezogen. Bei Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen wird anknüp- fend an den Grundsteuermessbescheid des zuständigen Fi- Freiwillige Feuerwehr Effelder nanzamtes Mühlhausen ein entsprechender schriftlicher Grund- steuerbescheid erteilt. Bei einem Eigentümerwechsel ist zu beachten, dass die Liebe Kameradinnen und Kameraden, persönliche Steuerpflicht nicht gleichzeitig mit der Übereig- nung auf den Erwerber übergeht. zunächst möchten wir Euch im Namen des Vorstandes der Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Freiwilligen Feuerwehr Effelder ein frohes und gesundes Kalenderjahres festgesetzt. Steuerschuldner ist derjenige, der neues Jahr wünschen. am 1. Januar eines Jahres Eigentümer des Grundbesitzes ist. Aufgrund der durch die Pandemie veranlassten Beschrän- Die Grundsteuerpflicht endet zum 31. Dezember des Jahres, in kungen müssen wir leider die alljährlich im Februar stattfin- dem der Grundbesitz auf den neuen Eigentümer übergegangen dende Jahreshauptversammlung bis auf weiteres verschie- ist. Regelungen zur anteiligen Zahlung im Jahr der Übereignung ben. müssen zwischen bisherigem und neuem Eigentümer auf privat- Sobald hier eine Möglichkeit zur Versammlung gegeben ist, rechtlicher Grundlage getroffen werden. werden wir diese natürlich nachholen. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuer- festsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechts- Mit kameradschaftlichen Grüßen wirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Der Vorstand Steuerbescheid zugegangen wäre.
Nr. 1/2021 -9- Obereichsfelder Heimatbote Wanderplan / Veranstaltungen 2021 Liebe Bürgerinnen und Bürger von Effelder, 16.01.2021 Auftaktwanderung Effelder - Dörna, 10 km zunächst möchten wir allen ein frohes und gesundes neues Jahr wünschen. Leider müssen wir aufgrund der pandemie- (Busrückfahrt; alternativ Rückwanderung) bedingten behördlichen Einschränkungen das Einsammeln Treffpunkt: Ortsausgang Richtung Lengenfeld/St., der Weihnachtsbäume durch die Jugendfeuerwehr ausfallen 09:00 Uhr lassen. 06.02.2021 Rundwanderung Kreuzebra mit Kapelle Steinha- Wir bitten die ausgedienten Bäume entsprechend ordnungs- gen, 9 bzw. 12 km gemäß selbst zu entsorgen. Treffpunkt: Ortsausgang Luttergrund, 09:00 Uhr 13.03.2021 Märzenbecher Wanderung Hainich, 8-10 km Die Freiwillige Feuerwehr Effelder Treffpunkt: Bushaltestelle Kirche, 09:00 Uhr 10.04.2021 Landgrabenwanderung zwischen Eigenrieden und Sollstedt, 31 bzw. 26 km Sportverein Effelder, Abt. Wandern Startpunkt: Ortsausgang Effelder Richtung Len- genfeld/St., 07:00 Uhr Traditionell wird der Wanderplan oder Eigenrieder Warte, 08:30 Uhr für das neue Jahr jeweils im ers- 25.04.2021 Premiumwanderweg P 5 „Plesse“, 10 km ten Heimatboten des Jahres ver- Treffpunkt: Bushaltestelle Kirche, 09:00 Uhr öffentlicht. 01.05.2021 Pilgertour auf dem Paschalis - Gratze - Weg An dieser Stelle möchte ich je- zum Hülfensberg, 10 km doch zunächst einen kurzen Treffpunkt: Ausgang Torstraße, Kruzifix, 07:00 Uhr Überblick über unsere Aktivitäten im Jahr 2020 geben. 16.05.2021 Teilnahme am Familienwandertag in Bleicherode Letztes Jahr starteten wir mit unserer Auftaktwanderung im Ja- verschiedene Strecken zur Auswahl nuar in das Klüschen Hagis und im Februar zur Rundwanderung Treffpunkt: Ortsausgang Luttergrund, 08:00 Uhr in der Hollau. 23.05.2021 Teilnahme am Eichsfelder Wandertag in Allerdings war dann der im März durchgeführte Arbeitseinsatz Wachstedt zum Freischneiden des Aussichtspunktes Uhlenstein und der ge- verschiedene Strecken zur Auswahl planten Wanderwege für den 27. Volkswandertag „Rund um den Treffpunkt: Ortsausgang Luttergrund 08:00 Uhr Eichsfelder Dom“ für längere Zeit die letzte gemeinsame Aktivi- 03.-06.6.21 Wanderfahrt „Zittauer Gebirge“ tät. Denn Anfang März hatte auch uns im Eichsfeld das Coronavi- (Anmeldungen sind noch möglich und willkommen) rus erreicht. Die dann rasch folgenden Einschränkungen in allen 20.06.2021 Schützenfest, Teilnahme Schützenumzug Bereichen wirkten sich auch auf unsere Wanderplanungen aus! Treffpunkt: Festhalle, 13.30 Uhr Von März bis Juli fanden daher keine Wanderungen statt. 04.07.2021 Ilfelder Panormarunde mit Poppenturm, 12 km Der Zeitraum vom März bis Juli wurde dennoch gut genutzt. Nach entsprechender Vorbereitung konnten die Planung und die Treffpunkt: Ortsausgang Luttergrund, 08:00 Uhr Beschilderung für den Aussichtspunkt Uhlenstein noch im Juli 18.07.2021 Teilnahme am 14. Volks- und Familienwander- abgeschlossen werden. Hierfür an dieser Stelle allen Helfern der tag Bernterode Arbeitseinsätze herzlichen Dank! verschiedene Strecken zur Auswahl Treffpunkt: Ortsausgang Luttergrund 08:00 Uhr Nach Aufstellung eines Hygienekonzeptes im August konnten 25.07.2021 Sportfest: 27. Volkswandertag wir wieder mit unseren Wanderungen beginnen. Wir starteten „Rund um den Eichsfelder Dom“ zu einer Rundwanderung um Effelder und im September führte Start: Sportplatz, 09:00 Uhr eine Wanderung um den Warteberg. Im Oktober wanderten wir 3 Rundwanderwege: 4 km, 7 km, 11 km über die Fahnerschen Höhen von Kühnhausen nach Gräfenton- 15.08.2021 Prinzessinnen-Steig, Thüringer Wald, 10 km na. Ebenfalls im Oktober waren bei einer Rundwanderung die Treffpunkt: Bushaltestelle Kirche, 09:00 Uhr Wallfahrtskapelle „Brink“ mit Bonifatiusstein und der Rusteberg 12.09.2021 Teilnahme am Wandertag Hüpstedt unser Ziel. Zum Gottesdienst am Refomationstag wanderte noch eine kleine Schar von uns auf dem Paschalis-Gratze-Weg zum verschiedene Strecken zur Auswahl Hülfensberg. Der ursprünglich geplante ökumenische Pilgerweg Treffpunkt: Ortsausgang Luttergrund, 08:00 Uhr zum Reformationstag vom Hülfensberg zum Kloster Zella fiel je- 19.09.2021 Flurwanderung Effelder, 14.00 Uhr, ca. 2 Stunden, doch schon den erneuten Corona-Auflagen zum Opfer. Details werden rechtzeitig bekannt gegeben 16.10.2021 Premiumweg P2 Frankershäuser Karst,10 km Nun noch ein kleiner Ausblick auf 2021. Treffpunkt: Ortsausgang Luttergrund, 09:00 Uhr Erfreulicherweise sagte uns die Jagdgenossenschaft Effelder 31.10.2021 Ökumenischer Pilgerweg Unterstützung für neue Sitzgelegenheiten zu. Diese Bänke sol- vom Hülfensberg nach Kloster Zella, 12 km len Ende I. Quartal / Anfang II. Quartal 2021 bei einem Arbeits- einsatz aufgestellt werden. Ebenso wurde durch die Gemeinde Treffpunkt: Ortsausgang Luttergrund 09:00 Uhr, Großbartloff ein Geländer für den recht steilen Zuweg zum Aus- Hülfensberg 10.00 Uhr sichtpunkt Uhlenstein beschafft. Dieses soll, sobald die Corona- bestimmungen es zulassen, in gemeinsamer Arbeit von uns mit 06.11.2021 Rundwanderung Mackenrode, 10 km Interessierten aus Großbartloff aufgestellt werden. mit anschließendem gemütlichen Beisammensein im Sportlerheim Höhepunkte in 2021 sollen unsere Wanderfahrt in das Zittau- Treffpunkt: Ortsausgang Luttergrund, 08:00 Uhr er Gebirge, der 27. Volkswandertag „Rund um den Eichsfelder 18.12.2021 Jahreshauptversammlung und Weihnachtsfeier Dom“ sowie die Flurwanderung sein. 19.00 Uhr, Gaststätte „Schillings“ Das vergangene Jahr hat uns ja vor ungewohnte Herausforde- Änderungen / Anpassungen (insbesondere Corona-bedingt) rungen gestellt und auch das Jahr 2021 wird sicher noch nicht sind möglich! ohne Einschränkungen ablaufen. Doch „die Hoffnung“ auf ein neues Jahr, in dem wir uns dann wieder wie gewohnt zu Wande- Details und Hinweise zu den geplanten Wanderungen werden je- rungen und Veranstaltungen treffen „stirbt zuletzt“! weils rechtzeitig im Aushang der Gemeindeverwaltung bekannt- Daher nachstehend der Wanderplan 2021 unter Vorbehalt der gegeben oder bei Interesse per Email mitgeteilt. jeweiligen Bestimmungen! Neue Wanderfreunde sind jederzeit willkommen, auch für „Schnuppertouren“.
Obereichsfelder Heimatbote - 10 - Nr. 1/2021 Alle Termine sind auf der Internetseite https://www.pfarrei-st- anna.org unter dem Punkt Gottesdienstordnung oder unter dem Punkt Termine ersichtlich. Alle Termine unter Vorbehalt. Änderungen sind möglich. Bitte beachten Sie die aktuellen Vermeldungen. Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung Ein gesundes und glückliches Wanderjahr 2021! über die Festsetzung der Grundsteuer SV Germania Effelder, Abt.-Leiter Wandern für das Kalenderjahr 2021 Thomas Günther Gemäß Grundsteuergesetz (GrStG) § 27 Abs. 3 vom 7. August wandern.effelder@gmail.com 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Jah- ressteuergesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), Kirchliche Nachrichten wird hiermit für die Gemeinde Großbartloff die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2020 öffentlich bekannt ge- macht. Pfarrei „St. Anna“ Lengenfeld unterm Stein Für die Festsetzung der Grundsteuer A gilt der Jahresbe- trag, der in dem zuletzt erteilten Grundsteuerbescheid zu Tauftermine für 2021 entrichten war. Die Taufen finden Sonntags um 14.00 Uhr wie folgt statt: Für die Festsetzung der Grundsteuer B und die Grundsteuer 10. Januar 2021 in Effelder nach der Ersatzbemessungsgrundlage gelten die Jahres- beträge, die in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden 24. Januar 2021 in Hildebrandshausen festgesetzt wurden. 07. Februar 2021 in Großbartloff Die Steuern sind an den Fälligkeitstagen Quartalszahler: 15.02., 21. Februar 2021 in Lengenfeld unterm Stein 15.05., 15.08. und 15.11.2021 und Jahreszahler am 01.07.2021 07. März 2021 in Struth auf das Konto der Gemeinde Großbartloff zu überweisen. Soweit 21. März 2021 in Faulungen dem Steueramt ein Abbuchungsauftrag erteilt wurde, werden die 11. April 2021 in Effelder Beträge eingezogen. 25. April 2021 in Hildebrandshausen Bei Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen wird anknüp- 09. Mai 2021 in Großbartloff fend an den Grundsteuermessbescheid des zuständigen Fi- nanzamtes Mühlhausen ein entsprechender schriftlicher Grund- 23. Mai 2021 in Lengenfeld unterm Stein steuerbescheid erteilt. 13. Juni 2021 in Struth Bei einem Eigentümerwechsel ist zu beachten, dass die 27. Juni 2021 in Faulungen persönliche Steuerpflicht nicht gleichzeitig mit der Übereig- 11. Juli 2021 in Effelder nung auf den Erwerber übergeht. 25. Juli 2021 in Hildebrandshausen Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des 08. August 2021 in Großbartloff Kalenderjahres festgesetzt. Steuerschuldner ist derjenige, der 22. August 2021 in Lengenfeld unterm Stein am 1. Januar eines Jahres Eigentümer des Grundbesitzes ist. 12. September 2021 in Struth Die Grundsteuerpflicht endet zum 31. Dezember des Jahres, in dem der Grundbesitz auf den neuen Eigentümer übergegangen 26. September 2021 in Faulungen ist. Regelungen zur anteiligen Zahlung im Jahr der Übereignung 10. Oktober 2021 in Effelder müssen zwischen bisherigem und neuem Eigentümer auf privat- 24. Oktober 2021 in Hildebrandshausen rechtlicher Grundlage getroffen werden. 07. November 2021 in Großbartloff Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuer- 21. November 2021 in Lengenfeld unterm Stein festsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechts- 12. Dezember 2021 in Struth wirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher 26. Dezember 2021 in Faulungen Steuerbescheid zugegangen wäre. Rechtsbehelfsbelehrung: Termine der Erstkommunion für 2021 Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines 11. April 2021 für die Pfarrgemeinden Lengenfeld unterm Stein, Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Wider- Faulungen und Hildebrandsausen spruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der um 10.00 Uhr Verwaltungsgemeinschaft „Westerwald-Obereichsfeld“ einzule- in der Kirche in Lengenfeld unterm Stein gen. 18. April 2021 für die Pfarrgemeinde Effelder Hinweis: um 10.00 Uhr in der Kirche in Effelder Durch das Einlegen des Widerspruchs wird die Wirksamkeit des 2. Mai 2021 für die Pfarrgemeinde Großbartloff Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der um 10.00 Uhr in der Kirche in Großbartloff Abgaben nicht aufgehalten. 9. Mai 2021 für die Pfarrgemeinde Struth um 10.00 Uhr in der Kirche in Struth Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft „Westerwald-Obereichsfeld“ Firmung für 2021 11. Juni 2021 für alle 6 Pfarrgemeinden um 17.00 Uhr in der Kirche in Effelder
Nr. 1/2021 - 11 - Obereichsfelder Heimatbote Geburtstagskalender Wir gratulieren Wie bereits im Jahr 2020 werden ab 01.01.2021 alle Geburtstage ab dem 70. Geburtstag wieder veröffentlicht. Jeder Bürger hat das Recht Widerspruch bei der Übermittlung der Daten einzulegen (§ 50 Abs. 2 und 5 BMG). Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Einwohnermeldeamt der VG Küllstedt einzulegen. am 17.01. Frau Christina König Triftstraße 5 zum 70. Geburtstag am 18.01. Frau Adelheid Homeier Hauptstraße 107 zum 77. Geburtstag am 19.01. Frau Dorothea Fischer Hauptstraße 2 zum 88. Geburtstag am 19.01. Herrn Bruno Henkel Herztorstraße 1 zum 79. Geburtstag am 25.01. Herrn Walter Wiederhold Hauptstraße 45 zum 91. Geburtstag am 26.01. Herrn Günter Reinhardt Kirchgasse 13 zum 80. Geburtstag am 27.01. Herrn Georg Duymelinck Hauptstraße 24 zum 81. Geburtstag am 27.01. Herrn Helmut Koch Hauptstraße 103 zum 77. Geburtstag am 27.01. Frau Erika Lerch Hauptstraße 26 zum 73. Geburtstag am 27.01. Frau Renate Stöber Herztorstraße 3 zum 85. Geburtstag am 28.01. Herrn Hans Wickel Hauptstraße 80 zum 76. Geburtstag Informationen Es gibt zwei Wege aus der Dunkelheit. Entweder, du machst Licht dort wo du bist, oder du suchst nach der Sonne. Wir dürfen das Gewohnte nicht vergessen und das Gewonne- Ein besonderer Lichtblick wurde uns allen unter dem leucht- ne nicht verlieren. Wir befinden uns in einer historischen Krise enden Klusbergkreuz präsentiert. Für den ausgefallenen Mar- die uns viel auferlegt und ungeheuerliches Vertrauen, Disziplin tinsumzug spielten die Kinder der Bläserklassen aus Lengen- und Geduld von jedem abverlangt. feld unter Leitung von Sylvia und Mathias König die bekannten Die meisten von uns haben die Situation erkannt und tragen Umzugslieder. Das motivierte Frau Julia Breitbarth, Monika Ja- mit Ihrer Haltung dazu bei, unser Bewusstsein von Gemeinsinn kobi und Theresia Meyer als Initiatoren so sehr, dass sie auch und gesellschaftlicher Verantwortung zu schärfen. So wurde in an allen Adventssonntagen ein kleines Adventskonzert an glei- den dunkelsten Tagen, Dank des Engagements einiger Bürge- cher Stelle veranstalteten. Damit alle im Ort daran teilhaben rinnen und Bürger unserer Gemeinde etwas Licht in diese Zeit durften, sorgten Lukas, Christopher und Simon König mit ihrer gebracht. Technik von „Propan 500“ für den entsprechenden Sound. Al- len für diese Idee und Verwirklichung meinen herzlichen Dank. Dank an das weihnachtliche Outfit in den Vorgärten und an den Häusern. Dank an die Männer, die wieder den Weihnachts- Jetzt wo die Tage wieder länger und heller werden, wünsche ich baum auf dem Kirchplatz aufstellten und den Kameraden der allen die Hoffnung, dass alles wieder gut wird und die Lichtbli- Feuerwehr, die, wie in jedem Jahr, die Kirche im weihnachtli- cke, auch in unserer Gemeinde nicht an Kraft verlieren. chen Glanz erstrahlen ließ, den wunderschönen Adventskranz Winfried König, Bürgermeister am Anger aufstellten und die Hauptstraße schmückten. Dank auch den Frauen, die die erweiterte und schon zum Teil re- Die größten Menschen sind diejenigen, novierte Holtmann Krippe ausgestellt haben und uns passend die anderen Hoffnung geben können. auf Weihnachten einstimmten. Das alles lässt mich guter Dinge sein und Hoffnung haben, dass wir alle gut auch diese Krise überstehen. Kirchliche Nachrichten Evangelische Kirchengemeinden Eigenrieden und Großtöpfer Alle Gottesdienste finden vorerst in der Kirche statt. Änderungen sind kurzfristig möglich. Gern können Sie jederzeit im Pfarramt anrufen, um sich über den aktuellen Stand zu informieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis. 17. Januar Gottesdienst um 10:30 Uhr in Großtöpfer Ev. Kirchengemeinde Großtöpfer 24. Januar Gottesdienst um 10:00 Uhr in Eigenrieden Pfarrer Dr. Florian Zobel Paradiesweg 2, 37308 Geismar 31. Januar Gottesdienst um 10:30 Uhr in Großtöpfer Tel: 036 082 / 81780 grosstoepfer@kirchenkreis-muehlhausen.de
Obereichsfelder Heimatbote - 12 - Nr. 1/2021 Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Küllstedt vom 22.12.2020 Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gemeinderates: ��������� 13 davon anwesend: ���������������������������������������������������������������������� 9 Beschluss Nr. 33/2020 Beschluss über die Nichterhebung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen für die Baumaßnahme Neugestal- Amtliche Bekanntmachungen tung „Rasenweg“ in der Ortslage Küllstedt Der Gemeinderat der Gemeinde Küllstedt beschließt, für die ent- standenen Investitionskosten (Anteil Beitragspflichtige) zur Neu- Öffentliche Bekanntmachung gestaltung der kommunalen Straße „Rasenweg“ in den Jahren 2016 in Höhe von 33.350,88 Euro (0,0901 Euro/m²) und 2017 in über die Festsetzung der Grundsteuer Höhe von 10.916,25 Euro (0,0295 Euro/m²) keine wiederkehren- für das Kalenderjahr 2021 den Straßenausbaubeiträge zu erheben. Gemäß Grundsteuergesetz (GrStG) § 27 Abs. 3 vom 7. August Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 38 des Jah- 3 Stimmenthaltungen ressteuergesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794), gez. Tasch wird hiermit für die Gemeinde Küllstedt die Festsetzung der Bürgermeisterin(Siegel) Grundsteuer für das Kalenderjahr 2020 öffentlich bekannt ge- macht. Beschluss Nr. 34/2020: Für die Festsetzung der Grundsteuer A gilt der Jahresbe- Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebau- trag, der in dem zuletzt erteilten Grundsteuerbescheid zu ungsplanes Nr. 08 „Fließborn“ in der Gemeinde Küllstedt entrichten war. Der Gemeinderat der Gemeinde Küllstedt beschließt auf der Für die Festsetzung der Grundsteuer B und die Grundsteuer Grundlage des § 22 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung nach der Ersatzbemessungsgrundlage gelten die Jahres- (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) in der zuletzt gültigen beträge, die in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden Fassung in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) festgesetzt wurden. für den in der Anlage dargestellten räumlichen Geltungsbereich Die Steuern sind zu den Fälligkeitstagen Quartalszahler: 15.02., die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 15.05., 15.08. und 15.11.2021 und Jahreszahler am 01.07.2021 08 „Fließborn“. Grundlage hierfür bildet der Antrag von Astrid auf das Konto der Gemeinde Küllstedt zu überweisen. Soweit Mastalirsch (Vorhabenträger) über die Einleitung eines Bebau- dem Steueramt ein Abbuchungsauftrag erteilt wurde, werden die ungsplanverfahrens. Der Vorhabenträger hat sich in einem städ- Beträge eingezogen. tebaulichen Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB) in der Bei Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen wird anknüp- zuletzt gültigen Fassung gegenüber der Gemeinde bereit erklärt, fend an den Grundsteuermessbescheid des zuständigen Fi- die Kosten für Planung und Erschließung zu übernehmen und nanzamtes Mühlhausen ein entsprechender schriftlicher Grund- als Vorhabenträger des gesamten Verfahrens aufzutreten. Mit steuerbescheid erteilt. der Ausarbeitung des Planentwurfes und der Planung in Zusam- Bei einem Eigentümerwechsel ist zu beachten, dass die menarbeit mit dem Bauamt der VG Westerwald/Obereichsfeld persönliche Steuerpflicht nicht gleichzeitig mit der Übereig- wird das Planungsbüro KWR Worbis GmbH beauftragt. nung auf den Erwerber übergeht. Das Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Baupla- Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des nungsrecht für Eigenheimstandorte. Kalenderjahres festgesetzt. Steuerschuldner ist derjenige, der Das Gebiet liegt in der Gemeinde Küllstedt. Der Geltungsbereich am 1. Januar eines Jahres Eigentümer des Grundbesitzes ist. umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Küllstedt: Flur: Die Grundsteuerpflicht endet zum 31. Dezember des Jahres, in 06; Flurstück: 8/1 dem der Grundbesitz auf den neuen Eigentümer übergegangen Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. ist. Regelungen zur anteiligen Zahlung im Jahr der Übereignung Für die Belange des Umweltschutzes ist nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 müssen zwischen bisherigem und neuem Eigentümer auf privat- und § 1a BauGB gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung rechtlicher Grundlage getroffen werden. durchzuführen und gemäß § 2a Nr. 2 BauGB in einem gesonder- Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuer- ten Umweltbericht darzulegen. festsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechts- Dieser Beschluss ist entsprechend des § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB wirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher ortsüblich bekannt zu machen. Steuerbescheid zugegangen wäre. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen (einstimmig) Rechtsbehelfsbelehrung: gez. Tasch Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Bürgermeisterin (Siegel) Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Wider- Anlage zum Beschluss Nr. 34/2020 - spruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der Geltungsbereich Verwaltungsgemeinschaft „Westerwald-Obereichsfeld“ einzule- gen. ➤➤➤ Lesen Sie hierzu weiter auf der nächsten Seite ➤➤➤ Hinweis: Durch das Einlegen des Widerspruchs wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der Abgaben nicht aufgehalten. Steueramt der Verwaltungsgemeinschaft „Westerwald-Obereichsfeld“
Sie können auch lesen