Einkaufsservice des DRK Umkirch im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus
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Ausgabe 32 Freitag, 20. März 2020 Nummer 12 Einkaufsservice des DRK Umkirch im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus Das Rote Kreuz in Umkirch bietet für Bürge- rinnen und Bürger in Umkirch, die im Zu- sammenhang mit dem Coronavirus unter häuslicher Quarantäne stehen oder zu einer Risikogruppe gehören, zusammen mit der Gemeindeverwaltung ab sofort einen Ein- kaufsservice an. Diesen kann in Anspruch nehmen, wer keine familiäre oder sonstige Unterstützung hat. Auch Bürgererinnen und Bürger sind an- gesprochen, denen empfohlen wurde, ihre Wohnung nicht zu verlassen, weil sie sich vor kurzem in einem Risikogebiet aufgehalten ha- ben oder in engem Kontakt mit Risikopersonen standen. Ehrenamtliche Mitarbeiter besorgen 1-2 Mal pro Woche Lebensmittel und Artikel des tägli- chen Bedarfs (keine Luxusgüter) aus den regionalen Geschäften und liefern sie vor der Haus- oder Wohnungstür ab. Dabei warten sie in angemessenem Abstand, bis die Güter von der jeweiligen Person aufgenommen werden. Die Kosten werden zunächst vom DRK ausgelegt und müssen dann dem DRK Ortsverein überwiesen werden. Die entsprechenden Bankdaten werden mit den Einkäufen zusammen mit dem Kassenbon beigelegt. Bei Bedarf melden Sie sich im Rathaus bei Frau Bauer Tel. 07665-505-25 oder per E-Mail c.bauer@umkirch.de oder bei Frau Heitzler info@drk-umkirch.de oder Tel. 0170 9795762
Seite 2 Freitag, 20. März 2020 Umkirch Das Land Baden-Württemberg untersagt alle öffentlichen und privaten Zusammenkünfte/Veranstaltungen in Baden-Württemberg mit sofortiger Wirkung: • Untersagt sind Zusammenkünfte in Vereinen und die Gaststätten dürfen frühestens ab sechs Uhr geöffnet sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie und müssen spätestens ab 18 Uhr geschlossen werden. Angebote von Volkshochschulen, Musikschulen und Der Betrieb folgender Einrichtungen wird untersagt: sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrich- • Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, tungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebus- Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater, Bildungsein- reisen. richtungen jeglicher Art, insbesondere Akademien und • Untersagt sind Zusammenkünfte in Kirchen, Mosche- Fortbildungseinrichtungen, Volkhochschulen, en, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer • Kinos, Glaubensgemeinschaften. • Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Sau- • Auch alle sonstigen Veranstaltungen sind untersagt. nen, • alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstät- Diese Rechtsverordnung ergänzt die Allgemeinverfü- ten, insbesondere Fitnessstudios, und ähnliche Einrichtun- gung der Gemeinde über das Verbot von Veranstaltun- gen, gen und Versammlungen mit mehr als 25 Personen. • Volkshochschulen und Jugendhäuser, • öffentliche Bibliotheken, Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infek- • Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielban- tionsschützende Maßnahmen angepasst. Die neuen Rege- ken, Wettannahmestellen lungen gelten ab Mittwoch, den 18. März 2020. • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen • Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen Um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsa- und ähnliche Einrichtungen, men, werden Einrichtungen und Geschäfte in Baden-Würt- • Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks sowie An- temberg in großem Umfang geschlossen. bieter von Freizeitaktivitäten (auch außerhalb geschlos- sener Räume), Spezialmärkte Es gelten unter anderm folgende Regelungen: • Öffentliche Spiel- und Bolzplätze. Offen bleiben: Veranstaltungen • Einzelhandel für Lebensmittel, • Untersagt sind Zusammenkünfte in Vereinen und sons- • Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, tigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Angebote • Getränkemärkte, von Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öf- • Apotheken, fentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außer- • Sanitätshäuser, schulischen Bereich sowie Reisebusreisen. • Drogerien, • Untersagt sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, • Tankstellen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubens- • Banken und Sparkassen, gemeinschaften. • Poststellen, • Auch alle sonstigen Veranstaltungen sind untersagt. • Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, • der Zeitungsverkauf, Alle Maßnahmen werden zum Schutz der Bevölkerung ge- • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Groß- troffen. handel Die Rechtsverordnung im Wortlaut finden Sie unter • Hofläden und Raiffeisenmärkte https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/pres- se/pressemitteilung/pid/landesregierung-beschliesst- Diese Verkaufsstellen können jetzt auch am Sonntag und massnahmen-gegen-die-ausbreitung-des-coronavirus/ Feiertag geöffnet werden. Schließungen in Umkirch Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die Die Gemeinde hat - wie alle Gemeinden in Baden-Würt- nicht zu den oben genannten Einrichtungen gehören, temberg - die Kindertageseinrichtungen, die Grundschule, werden geschlossen. den Hort an der Schule sowie die Schülerhilfe ab Dienstag, 17.03.2020 geschlossen (ein Notfallbetrieb ist eingerichtet). Gaststätten Geschlossen sind auch die Gemeindebücherei, das Hal- • Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt. lenfreibad, die Turn- und Festhalle, das Mühlbachstadion • Vom Verbot ausgenommen sind allerdings Gaststätten, sowie sämtliche Vereinsräumlichkeiten, Sportanlagen und die Speisen und Getränke anbieten sowie Mensen, wenn Spielplätze. Zudem hat die Volkshochschule Umkirch ihren sichergestellt ist, Kursbetrieb aktuell unterbrochen. • dass die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass Aktuelle Informationen zur Corona-Virus-Pandemie finden ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Ti- Sie auch auf unserer Internetseite www.umkirch.de schen gewährleistet ist, • Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von min- Wir bitten um Verständnis für diese leider erforderlichen, destens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet restriktiven Maßnahmen. ist. Ihre Gemeindeverwaltung Umkirch
Seite 3 Freitag, 20. März 2020 Umkirch Einschränkungen im Publikumsverkehr der Gemeindeverwaltung Mitarbeiter aber weiterhin über Mail oder Coronavirus: Telefon erreichbar Auswirkungen auf die Wasserwirtschaft Als Präventionsmaßnahme zur Eindämmung des Coronavirus Das Umweltbundesamt hat in einer Stellungna hme vom sind wir leider gezwungen, den Bürgerservice drastisch einzu- 9. März 2020 festgestellt, dass eine Übertragung des neuarti- schränken. Rathaus-Besuche sind AB SOFORT und bis auf weite- gen Coronavirus SARS-CoV-2 nach derzeitigem Wissensstand res nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. vor allem über den direkten Kontakt zwischen Personen oder Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aber im Dienst kontaminierte Flächen erfolgt. und stehen telefonisch oder per E-Mail mit ihren Dienstleis- Trinkwässer, die unter Beachtung der allgemein anerkannten tungen zur Verfügung. Regeln der Technik gewonnen, aufbereitet und verteilt wer- Mit dem Rathaus kann man telefonisch über die Zentrale 505-0 den, sind sehr gut gegen alle Viren, einschließ lich Coronavi- weiterverbunden werden oder man wählt die folgenden direk- ren, geschützt. Die Morphologie und chemische Struktur von ten Durchwahlen: SARS-CoV-2 ist anderen Coronaviren sehr ähnli ch, bei denen Amt/ Dienststelle Telefonnummer in Untersuchungen gezeigt wurde, dass Wass er keinen rele- Bürgerbüro 07665/505-13 vanten Übertragungsweg darstellt. Gebäudemanagement/ Bauamt 07665/505-31 Eine Übertragung des Coronavirus über die öffentliche Rechnungsamt 07665/505-21 Trinkwasserversorgung ist nach derzeitige m Kenntnis- Hauptamt 07665/505-25 stand höchst unwahrscheinlich. Volkshochschule 07665/505-16 Aufgrund der zunehmenden Verbreitung des Coronavirus Gemeindewerke Umkirch 07665/505-404 verzichtet die Wasserversorgung Umkirch vollst ändig auf den Kundenverkehr in den Räumlichkeiten der Wasserversor- Mit seinem Anliegen kann man sich auch per E-Mail an gung. gemeinde@umkirch.de wenden. Bitte wenden Sie sich im Notfall an die Bere itschaftsnum- Das Bürgerbüro steht per E-Mail über buergerbuero@umkirch.de mer 07665 7896. Es werden außerhalb der Wasserversor- zur Verfügung. Über die Anschlüsse 505-13, 505-14 und 505-15 gung nur noch dringende und unaufschiebbare Arbeiten ist das Bürgerbüro weiterhin erreichbar. erledigt, dazu gehören u. a. Rohrbrüche. Die Auslage der gelben Säcke finden Sie aktuell vor der Eingangs- Bei Fragen zur Wasserabrechnung können Sie auf dem Rat- türe unseres Rathauses. haus, unter der Telefonnummer 07665 50523, anruf en. Wir bitten um Ihr Verständnis. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Ihre Gemeindeverwaltung Umkirch Ihre Wasserversorgung Umkirch GmbH Virusinfektionen – Corona-Informationstelefon des Gesundheitsamtes beim Landrats- Hygiene schützt! amt Breisgau-Hochschwarzwald , sich selbst Mit einfachen Maßnahmen können Sie helfen unter neuer Nummer erreichbar Infekt ionskrankhe iten zu schüt zen. und andere vor Die wichtigsten Hygienetipps: Das Corona-Informationstelefon ist ab sofort unter der Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein neuen Telefonnummer 0761 2187-30 ntuch 03 erreichbar. An- Taschentuch – und entsorgen Sie das Tasche rufer können sich zwischen 08:00 anschließend in einem Mülleimer mit Deckel . Uhr und 16:00 Uhr dorthin wenden. Begleitet wird die Einführung der neu- den Sie es, en Nummer mit der Anpassung und Halten Sie die Hände vom Gesicht fern – vermei Weiterentwicklung mit den Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren. der technischen Infrastruktur der Tele fonanlage des Ge- sundheitsamtes zur Information der Bevölkerung. die Halten Sie ausreichend Abstand zu Menschen, aufgrund Husten, Schnupfen oder Fieber haben – auch le. der andauernden Grippe - und Erkältungswel n oder Vermeiden Sie Berührungen (z. B. Händeschüttel Keine Gemeinderatsitzung begrüßen Umarmungen), wenn Sie andere Menschen oder verabschieden. am Montag, 23. März 2020 Waschen Sie regelmäßig und ausreichend lange Wegen der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie, und Seife – (mindestens 20 Sekunden) Ihre Hände mit Wasser findet am Montag, 23. März 2020, keine Gemeinderatsitzung oder Husten. insbesondere nach dem Naseputzen, Niesen statt. Ihre Gemeindeverwaltung Umkirch rankheiten sowie Weitere Informationen zum Schutz vor Infektionsk finden Sie auf den infektionsschutz.de aktuelle FAQ zum neuartigen Coronavirus tliche Aufklärung: Wissen, was schützt. Internetseiten der Bundeszentrale für gesundhei www.infek tionsschutz.de und www.bzga.de
Seite 4 Freitag, 20. März 2020 Umkirch Jobcenter und Arbeitsagenturen arbeiten weiter Jobcenter und Arbeitsagenturen arbeiten weiter - auch wenn die Türen geschlossen sind Persönlicher Kontakt im Notfall möglich Geldauszahlung ist sichergestellt NACHRUF Zusätzliche Rufnummern geschaltet Die Gemeinde Umkirch verabschiedet sich in Die Agentur für Arbeit Freiburg, die Jobcenter Freiburg, Breis- Hochachtung und Dankbarkeit von gau-Hochschwarzwald und Landkreis Emmendingen sowie die Familienkasse Baden-Württemberg West konzentrieren sich in Herrn Eberhard Fischer, Pfarrer i. R. der aktuellen Lage darauf, Geldleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, Kurzarbeitergeld, Kindergeld und Kinderzuschlag sowie *30. Juni 1936 – + 8. März 2020 alle weiteren Leistungen auszuzahlen. Um dies zu gewährleisten, um die Gesundheit aller zu schüt- Herr Pfarrer Fischer wirkte von 1970 bis 1988 in der Evange- zen und um die Pandemie einzudämmen, gibt es ab heute lischen Kirchengemeinde Umkirch. Besondere Verdienste (18.03.2020) keinen offenen Kundenzugang in unsere Gebäude. erwarb er sich durch sein intensives Engagement für die öku- Für Notfälle wird vor Ort eine Kontaktmöglichkeit geschaffen. Wir menische Zusammenarbeit und viele kirchliche und soziale informieren über die regionale Presse, unter www.arbeitsagen- Einrichtungen und Initiativen. tur.de und über Aushänge über diese Möglichkeiten. Der Mensch stand bei ihm immer im Vordergrund. Wichtige Info für alle Kundinnen und Kunden: Pfarrer Fischer hat sich um das Wohl der Allgemeinheit ver- - Sie müssen einen vereinbarten Termin NICHT absagen, we- dient gemacht. Gerne hat er mit der ganzen Familie am Ge- der telefonisch noch per Mail. Es gibt keine Nachteile. Es meindegeschehen teilgenommen. Für unsere Gemeinde gibt keine Rechtsfolgen und Sanktionen. Umkirch war er eine große Bereicherung. - Gesetzte Fristen werden vorerst ausgesetzt. - Die Kundinnen und Kunden erhalten rechtzeitig eine Nach- Wir werden ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren. richt, wenn sich diese Regelungen ändern. - Die Auszahlung der Geldleistung ist sichergestellt. Umkirch, 20. März 2020 Zur Entlastung der bekannten Service-Rufnummern schalten die Agentur für Arbeit Freiburg und das Jobcenter Freiburg für Für die Bürgerschaft und den Gemeinderat Arbeitnehmer und Empfänger der Grundsicherung ab sofort jeweils eine zusätzliche lokale Service-Rufnummer. Für die Job- Walter Laub center Breisgau-Hochschwarzwald und Landkreis Emmendingen Bürgermeister sowie die Familienkasse gelten weiter die bekannten Service- Rufnummern. Die Service-Rufnummern im Einzelnen: Agentur für Arbeit Freiburg Zentrale Service-Rufnummer für Arbeitnehmer 0800 4 5555 00 Ihr sollt in Freuden ausziehen und Montag bis Freiburg 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr in Frieden geleitet werden. Zusätzliche lokale Service-Rufnummer (Jesaja 55,12) für Arbeitnehmer 0761 2710-777 Montag bis Freitag 07:45 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstags zusätzlich Eberhard Fischer, Pfarrer i. R. 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr *30. Juni 1936 – + 8. März 2020 Zentrale Service-Rufnummer für Arbeitgeber 0800 4 5555 20 Die Evangelische Kirchengemeinde trauert um ihren ersten Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Pfarrer, der die Gemeinde aufgebaut und unter dessen Ver- Jobcenter Freiburg antwortung Gemeindezentrum und Pfarrhaus gebaut wur- Zentrale Service-Rufnummer 0761 27107-21 den. In der Hoffnung auf die Auferstehung von den Toten Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und in dankbarer Erinnerung an seinen Dienst nehmen wir Zusätzliche lokale von ihm Abschied und erbitten Trost und Kraft für seine Fa- Service-Rufnummer 0761 27105-11 milie. Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Die Trauerfeier wird zu einem späteren Zeitpunkt nach Be- Freitag 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr endigung der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald stattfinden. Geschäftsstelle Freiburg 0761 20269-100 Joachim Orth, Vorsitzender des Kirchengemeinderates Geschäftsstelle Breisach 0761 20269-311 Eberhard Deusch, Pfarrer Geschäftsstelle Müllheim 07631 74799-100 Geschäftsstelle Titisee-Neustadt 07651 93696-0 Montag bis Donnerstag 07:45 Uhr bis 15:30 Uhr Freitag 07:45 Uhr bis 11:00 Uhr Jobcenter Landkreis Emmendingen Vollsperrung des Feldweges in Umkirch Allgemeine Auskünfte - Geschäftsstelle Emmendingen 07641 9115-302 Anlässlich der Sanierung der Feldwege bleibt der „Bühlweg“ - Geschäftsstelle Waldkirch 07681 4067-33 voraussichtlich bis zum 22.03.2020 voll gesperrt. Antragstellung/Geldleistung 07641 9115-302 Wir bitten um Beachtung. Vermittlung 07641 9115-301 Ihre Gemeindeverwaltung Umkirch Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Seite 5 Freitag, 20. März 2020 Umkirch Familienkasse Baden-Württemberg-West Liebe Umkircherinnen und Umkircher, Zentrale Service-Rufnummer 0800 4 5555 30 Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur besseren Selbsteinschätzung einer möglichen Erkrankung Anträge auf Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II: stellen wir Ihnen folgendes Schema zur Verfügung. Bitte orien- Den Antrag auf Arbeitslosengeld I kann online gestellt werden. tieren Sie sich bei entsprechender Symptomatik an u.a. Ablauf. http://www.arbeitsagentur.de/antrag-arbeitslosengeld Ihre Gemeindeverwaltung Umkirch Den Neuantrag auf Arbeitslosengeld II gibt es hier: http://www.arbeitsagentur.de/antrag-arbeitslosengeld2 Den Antrag auf Arbeitslosengeld II kann jederzeit formlos telefo- nisch oder schriftlich beim zuständigen Jobcenter gestellt wer- den. Ferner gibt es derzeit auch die Möglichkeit, einen bereits ausgefüllten Antrag ohne persönliche Vorsprache in den Haus- briefkasten des Jobcenters einzuwerfen. Kundinnen und Kunden, die bereits Arbeitslosengeld II beziehen, und einen Weiterbewilligungsantrag stellen wollen, können dies online unter http://www.jobcenter-digital.de erledigen. Nach der Registrierung wird per Post eine PIN zugestellt. Über dieses Portal können auch Veränderungen mitgeteilt werden. Tutorials und Flyer zur Hilfe bei den Online-Anträgen gibt es hier: https://www.arbeitsagentur.de/eservices Informationen für Arbeitnehmer zum Kurzarbeitergeld finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/kurz- arbeitergeld-arbeitnehmer Arbeitgeber finden alle Informationen zu Kurzarbeit hier: www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit Aktuelle Informationen erhal- ten Sie auch auf Twitter. Austragen des Gemeindemitteilungsblattes Einschränkung der Zustellung wegen Corona-Virus Wir sind als Arbeitgeber verpflichtet, unsere Beschäftigten vor möglichen Infektionsgefahren zu schützen. In den Hochhäu- sern der Gemeinde Umkirch sind mitunter sehr viele Briefkäs- ten zu befüllen, was einige Zeit in Anspruch nimmt. Hierbei kommt es oft auch zu Kontakten mit verschiedenen Bewoh- nern. Aus Sicherheitsgründen werden wir bis auf weiteres die Ge- meindemitteilungsblätter in den Hochhäusern nur noch an exponierter Lage im Eingangsbereich ablegen. Sie können von den Bewohnern dort abgeholt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis für die Änderung der Zustellung. Ihre Gemeindeverwaltung Umkirch Montag 23.03.2020 Restmüll Dienstag 24.03.2020 Gelber Sack Mittwoch 25.03.2020 Biotonne Umkircher Wochenmarkt samstags von 7:30 - 12:30 Uhr auf dem Gutshof
Seite 6 Freitag, 20. März 2020 Umkirch INFORMATIONEN AUS UNSERER KIRCHENGEMEINDE Anbei die neusten Entwicklungen zum Thema Corona! [Aktu- alisiert am 16.03.20] Als Leiter der Kirchengemeinde March-Gottenheim stelle ich mich ganz klar hinter die Aussagen unseres Erzbischofs (Zitat: „In diesen Zeiten sind wir mehr denn je zur Solidarität untereinander aufgerufen. Es besteht eine gesamtgesellschaftliche Pflicht, die Anzahl der Neuinfektionen so niedrig wie möglich zu halten. Die- Öffnungszeiten des Pfarrbüros:. ser Verpflichtung möchte auch die Erzdiözese Freiburg nachkom- Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr men und ihrerseits alles dafür tun, um eine weitere Verbreitung Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr von Corona zu verhindern“). Deshalb erfolgen heute die ersten harten Maßnahmen, von denen ich weiß, dass sie für vielen Men- Pfarrer Eberhard Deusch: eberhard.deusch@ekiba.de schen sicherlich schmerzliche Einschnitte bedeuten werden. Ich Gemeindediakonin Friederike Schilka: bin aber zuversichtlich, dass wir gemeinsam die Situation meis- friederike.schilka@kbz.ekiba.de tern werden und ich bitte alle, daran mitzuwirken! Eine Bitte an ALLE: Sonntag, 22.03.2020 – Laetare Ich weiß, jeder hat so seine Vorstellungen und Ideen wie man mit 10.00 Uhr Gottesdienst entfällt dem Virus umgeht und wie man handeln sollte. Pfarrer Eberhard Deusc Aber es müssen jetzt Entscheidungen getroffen werden und ich sehe mich als Leitender Pfarrer dafür verantwortlich und werde Sonntag, 29.03.2020 – Judika mich dieser Verantwortung nicht entziehen. 10.00 Uhr Gottesdienst entfällt Wir im Seelsorgeteam werden unser Möglichstes tun, diese Pfarrer Eberhard Deusch Zeit – soweit es geht – gut zu meistern und werden – Schritt für Schritt – die betreffenden Personen informieren. Liebe Gemeindeglieder! Es wird aber nicht möglich sein, alles gleichzeitig zu tun, bzw. auf Die Corona-Pandemie fordert von allen Einschränkungen und alles jetzt schon eine Antwort zu haben. Rücksichtnahmen. Dazu gehört selbstverständlich, dass wir die Ich bitte auch darum – gut gemeinte Ratschläge – im Vorfeld zu staatlichen Regelungen einhalten. Dazu gehört aber auch, dass prüfen, bevor sie diese uns erreichen. Ich befürchte, dass wir eine wir auch weiter füreinander da sind. Gottesdienste und Veran- Menge solcher Ratschläge, Vorstellungen, etc. erhalten werden staltungen in unserer Gemeinde müssen in den kommenden und bin mir nicht sicher, ob eine „Flut“ uns wirklich helfen wird, Wochen entfallen. die Situation anzugehen. Ich bitte vielmehr darum, dem Seelsor- Der Pfarrer und die Gemeindediakonin sind aber weiterhin für geteam zu vertrauen, dass wir das menschenmögliche unter- Sie erreichbar. Rufen Sie an oder schicken Sie eine Mail. Tun Sie nehmen, um die Situation für den einzelnen Menschen und für das, wenn etwas unklar ist und/oder tun Sie das einfach, wenn die Kirchengemeinde so gut wie möglich zu bewerkstelligen. Wir Sie auf diese Weise Kontakt halten wollen. alle wollen das Gute für den Einzelnen und für Alle. Auf der Homepage unserer Kirchengemeinde und im Schaukas- ten vor der Kirche werden wir jeweils zum Wochenende einen Hiermit setze ich folgende Entscheidungen für die Kirchen- Impuls zum Sonntag veröffentlichen. gemeinde March-Gottenheim in Kraft: 1. Kirchliche Gruppen, Gruppierungen und Kreise: Alle Tref- Ich grüße Sie mit dem Wort Jesu aus dem Matthäusevangelium: fen, Veranstaltungen, Proben, etc. unserer Gruppen, Grup- „Siehe, ich bin bei Euch alle Tage bis an der Welt Ende.“ pierungen und Kreisen unserer Kirchengemeinde werden hiermit – bis auf weiteres – ausgesetzt. Gottes Segen sei mit uns allen in dieser schwierigen Zeit! 2. Kirchliche Gemeindehäuser: Alle Kirchlichen Gemeinde- häuser sind ab sofort geschlossen, dies gilt auch für Vermie- tungen an nichtkirchliche Gruppen und an Privatpersonen. Wochenspruch 3. Pfarrkirchen: Unsere Pfarrkirchen bleiben – tagsüber – of- Wenn das Weizenkorn nicht in die Erde fällt und erstirbt, bleibt es fen und laden zum persönlichen Gebet ein! allein; wenn es aber erstirbt, bringt es viel Frucht. 4. Pfarrbüros und Kontaktstellen: Das geschäftsführende Johannes 12,24 Pfarrbüro und die Kontaktstellen in Bötzingen, Gottenheim, Es grüßt Sie Ihr Pfarrer Eberhard Deusch und der Kirchenge- Holzhausen und Umkirch sind ab sofort für Besucher ge- meinderat. schlossen. Das geschäftsführende Pfarrbüro ist über Telefon [07665 42530-0]und E-Mail [info@kath-MarGot.de]zu errei- chen. 5. Gottesdienste: Ab Dienstag, 17.03. finden keine öffentlichen Römisch-Katholische Kirchengemeinde Gottesdienste mehr statt. Diese gilt bis zunächst 20.04.2020. March-Gottenheim Pfarrer Dr. Heß und Pfarrer Kläger werden in dieser Zeit für Engelgasse 25, 79232 March-Hugstetten die Gläubigen die Messen stellvertretend feiern und die Tel. 07665/1728 Messintentionen und Messstiftungen mit hineinnehmen. info@kath-MarGot.de 6. Stehempfänge, Kirchenkaffee, Verkäufe etc. durch Grup- www.kath-MarGot.de pierungen unserer Kirchengemeinde sind untersagt und in unseren Räumen und auf unseren Grundstücken – bis auf Kath. Pfarrbüro, Waltershofer Straße 2, 79224 Umkirch weiteres – verboten. Tel. 07665/42530-70 7. Palmsonntag, Gründonnerstag, Karfreitag, Osternacht E-Mail: pfarrbuero.umkirch@kath-MarGot.de und Ostern werden nicht in der geplanten Form stattfinden. Homepage: www.kath-MarGot.de 8. Erstkommunionen: Die Erstkommunionen in der geplan- ten Form werden NICHT durchgeführt. Das Pastoralteam KONTAKTSTELLE UMKIRCH: wird zeitnah geeignete Alternativen prüfen und anbieten. Pfarrsekretärin Irmgard Reich 9. Taufen und Trauungen: Mit den Betreffenden werden wir uns in den nächsten Tagen in Kontakt setzen und individuel- le Lösungen suchen bzw. anbieten.
Seite 7 Freitag, 20. März 2020 Umkirch 10. Trauerfeiern bzw. Beerdigungen können in dieser Zeit nur Tagsüber stehen unsere Kirchen offen und die Körbe bereit. im engsten Familienkreis vor der Trauerhalle bzw. am Grab Schon im Voraus herzlichen Dank für Ihre-Spenden. – in schlichter Form – abgehalten werden. Seelenämter wer- Wenn Sie Fragen zur Spendenaktion haben, können Sie sich je- den zur gegebenen Zeit nachgeholt. derzeit an die einzelnen Mitglieder des Caritasausschusses in den Pfarrgemeinden wenden. Dies sind: in allen Gemeinden der Kir- chengemeinde March-Gottenheim, PGR-WAHL – Neueste Änderung Für Bötzingen und Eichstetten Mit Erlass des Erzbischofs vom 17.03.2020, 17:50 Uhr, wurde fol- Frau Margarete Jenne Tel.: 07663/6948 gende Entscheidung getroffen: Frau Anneliese Mürtz Tel.: 07663/2482 Termin zur Wahl der Pfarrgemeinderäte in der Erzdiözese Frei- burg auf den Sonntag, 22.03.2020 wird aufgehoben und als neu- Für Gottenheim er Termin der Sonntag, 05.04.2020 festgelegt. Frau Lioba Himmelsbach Tel.: 07665/940328 Dadurch ändern sich folgende Fristen: ONLINE-WAHL möglich bis Freitag, 03.04.2020. Für Umkirch Frau Diana Kast Tel.: 07665/99909 BRIEFWAHL 1. Anträge auf Briefwahl müssen bis Mittwoch, 01.04.2020 in Für Hugstetten und Buchheim einem unserer Pfarrbüros (Briefkasten) Bötzingen, Gotten- Herr Reinhard Burs 07665/3788 heim, Holzhausen, Hugstetten oder Umkirch, oder telefo- nisch oder per Mail beantragt werden. Für Neuershausen 2. Briefwahl muss bis spätestens Sonntag, 05.04.2020 um Frau Andrea Reiß 07665/4919 12:00 Uhr in einem unserer Pfarrbüros (Briefkasten) Böt- zingen, Gottenheim, Holzhausen, Hugstetten oder Umkirch Für Holzhausen eingehen! Herr Norbert Baum 07665/941585 Frau Rita Fürderer 07665/3300 Uns – dem Pastoralteam – ist es wichtig, auf das Gebet – gerade auch in dieser Situation – aufmerksam zu machen. Wenn Sie Hilfe benötigen, gibt Ihnen Frau Trapp vom Caritassozi- Wir Menschen sollen unser Möglichstes tun und alles Unmögli- aldienst des Caritasverbandes für den Landkreis Breisgau-Hoch- che in Gottes Hand legen – beides gehört für uns Christen zu- schwarzwald unter Tel.: 0761/8965421. sammen. gerne weitere Auskünfte. Also, bei allen Maßnahmen, bei allem Schutz, vergisst das Ge- bet nicht! Für den Sachausschuss Caritas der Gemeinden: Rita Fürderer Und so rufen wir zum Gebet auf – für die Kranken, für die Pflege- kräfte, für die Ärztinnen und Ärzte, für die Sicherheitsorgane, für alle, welche politische Verantwortung tragen und für die Men- schen, die Angst haben, vor dem, was da kommt. Gerne ende ich mit einem abgewandelten Zitat der Filmfigur Don Camillo: „Es ist nicht das erste Mal, dass eine Katastrophe (der Fluss im Wegen des Coronavirus und der damit verbundenen Anste- Original) in unsere Häuser eindringt. Eines Tages wird sich je- ckungsgefahr bleibt der Seniorentreff zunächst bis Ende doch das Virus zurückziehen (das Wasser wird sich im Original April geschlossen. zurückziehen) und die Sonne wird wieder scheinen. Und dann ... mit der Hartnäckigkeit, die Gott uns gegeben hat, werden Es fällt aus: wir wieder kämpfen, um die Sonne strahlender zu machen, - die Kaffeestube am Donnerstag damit die Blumen schöner werden und das Elend aus unse- - die Halbtagsfahrt ins Elsass am 25.03.2020 ren Ländern und Dörfern verschwindet.“ - der Männerstammtisch am 7.04.2020 - der Vortrag am 8.04.2020 Pfarrer Karlheinz Kläger, Leiter der RK Kirchengemeinde March-Got- tenheim Der vorgesehene 5-Tage-Ausflug im Mai nach Südtirol musste ebenfalls abgesagt werden. Sobald abzusehen ist, dass wir wieder Veranstaltungen durch- Trotz Corona-Krise: Der Sachausschuss Caritas bittet um führen können, werden wir Sie informieren. Lebendmittelspenden. Wir wünschen Ihnen, dass Sie alle gesund bleiben. Wie in den letzten Jahren, sammelt der Caritasausschuss in der Bernhard Kenk und Arnold Lehmann und das Team vom Senio- Fastenzeit vom Aschermittwoch, den 26.2. 2020 bis Palm- rentreff sonntag, den 5.4. 2020 Lebensmittel für Familien und Einzel- personen in Notlagen. Wir würden uns freuen, wenn Sie mit- helfen können, dass in unseren Gemeinden alle Menschen, das Osterfest feiern können. Aktuell beeinflusst die Corona-Krise das ganze öffentliche Leben. Auch in dieser sehr unsicheren und einmaligen Situation, in der wir uns gerade befinden, sollten wir trotzdem auch an die Hilfs- bedürftigen in unseren Gemeinden denken. Das diesjährige Caritas-Thema lautet „Sei gut, Mensch!“ Wo für Solidarität und Zusammenhalt geworben wird. In diesem Sinne bittet der Sachausschuss Caritas weiterhin um Lebensmittelspenden für Familien und Einzelpersonen. Die Sachspenden können in all unseren Kirchen, dem evan- gelischen Gemeindezentrum Buchheim und in der evangeli- schen Kirche in Umkirch abgegeben werden.
Seite 8 Freitag, 20. März 2020 Umkirch Am 28.02.2020 fand in den Räumen des JSC Umkirch die Mitgliederversammlung statt. info@drk-umkirch.de Herr Laub hatte unsere Einladung zur Mitgliederversammlung www.drk-umkirch.de angenommen und wurde natürlich einstimmig zum Wahlleiter gewählt. Seniorengymnastik, montags 9.30 Uhr, Das DRK Umkirch hat alle Aktivitäten auf Rot-Kreuz-Raum 8565 u. 6225 Der neu gewählte Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: unbestimmte Zeit eingestellt. 1. Vorsitzende: Caroline Lacord Seniorengymnastik, mittwochs 9.30 Uhr, 2. Vorsitzende: Annette Saffran Alle Seniorenprogramme: Rot-Kreuz-Raum Gutshof, Hauptstr. 3 8565 u. 99445 Kassenwartin: Nancy Herz Gymnastik rund um den Stuhl Seniorenwassergymnastik, donnerstags 015776444133 Schriftführer: Dietmar Meiser Bewegungstreff im Freien 9.00 Uhr u. 9.50 Uhr, Aquafit u. 07667/6225 Sportwart: Nancy Herz Wassergymnastik 1. Beisitzer: Frank Berndt Tanzkreis Tanzen ab 50, freitags 9.30 Uhr, Bürgersaal 0761 445464 2. Beisitzer: Christian Lacord Bewegungstreff im Gedächtnistraining Freien, 7468 u. 6347 Jugendleitung: Ruth Wedelich donnerstags 16.00 Aktivierende Uhr, Gutshofplatz, Hausbesuche 1. Kassenprüfer: Steffen Arndt danach Radfahren oder Spaziergang 2. Kassenprüfer: Robin Tröber Auch die Jugendrotkreuzgruppe trifft sich nicht mehr. Die Gedächtnistraining, dienstags 10.00 Dienstabende der Bereitschaft Uhr,nicht statt, Besprechun- finden Rotkreuzraum 0176-72185227 Ich wünsche dem neu gewählten Vorstand für die verantwor- gen werden verlegt. Die Nachbarschaftshilfe wird nach Abspra- tungsvolle Aufgabe viel Freude und gutes Gelingen. che weiter tätig sein. Für in Quarantäne lebende Mitbürger oder Risikopatienten haben wir zusammen mit der Gemeinde einen Einkaufsdienst eingerichtet. Nähere Informationen dazu können sie im amtlichen Teil des Gemeindeblatt lesen. Gehen sie nur mit ihrer Familie alleine in der frischen Luft spazie- ren. Halten sie 2 Meter Abstand. Vermeiden sie weitere Kontakte. Kooperation Schule und Verein Nur so können wir den Koronavirus einschränken und hoffentlich bald wieder in gewohnter Weise zusammen leben. Nachdem sich die Mädchen-Mannschaft der GS Umkirch für die Bleiben sie Gesund. Südbadische Schulschachmeisterschaft qualifizierte, fand das nächste Turnier am 14.03.2019 in Denzlingen statt. Es wurden Ihr Rotes Kreuz Umkirch sechs Mädchen-Mannschaften gemeldet, von denen lediglich vier Teams anreisten. Hieraus resultierte, dass es nur drei Spiele für die Umkircher Mannschaft gab. Gespielt wurde mit jeweils 20 Minuten Bedenkzeit pro Spieler. Akkordeon Spielring Umkirch / Gottenheim e. V. Absage: Generalversammlung Aus aktuellem Anlass und unter Beachtung gesundheitspoliti- scher Empfehlungen entfällt die für Freitag, 27.03.2020 vor- gesehene Generalversammlung des Akkordeonspielrings Um- kirch/Gottenheim. Diese wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Wir danken für Ihr Verständnis. Mädchenmannschaft der GS Umkirch Jahreshauptversammlung verschoben Für die GS Umkirch spielten Rebekka Rathmann, Cara Hofstetter, Vivienne Rhein und Magdalene Mutter. Aufgrund einer starken Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Zusammenhang mit der Mannschaftsleistung erreichte das Team einen hervorragenden Ausbreitung des Coronavirus Covid-19 sehen wir uns leider ge- dritten Platz und damit die nächste Runde. Erfolgreichste Spie- zwungen, Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Die Jahreshaupt- lerinnen waren Cara mit drei Siegen und Vivienne mit zwei Sie- versammlung am 20.03.2020 wird abgesagt. Ein Ersatztermin gen und einem Remis. Betreut wurde die Mannschaft von Arnold wird termin- und fristgerecht in Abhängigkeit der aktuellen Ent- Lehmann vom Schachclub Umkirch. Vielen Dank auch an den wicklung bekanntgegeben. Rektor der GS Umkirch Siegmund Früh für die schnellen Infor- Der Vorstand des SVNU mationen sowie Verfügungstellung eines Raums zum Training im Vorfeld des Turniers.
Seite 9 Freitag, 20. März 2020 Umkirch Der Vorstand der Musikschule im Breisgau hatte deshalb am Montag, 16.03.2020 entschieden, den Schulbetrieb bereits ab Montag, 16.03.2020 bis zum Sonntag, 19.04.2020 einzustellen. An alle Mitglieder und Freunde des Umkircher Die Maßnahme dient zum Schutz unserer Schülerinnen und Narrenclubs, Schüler, sowie auch unserer Lehrkräfte und wir hoffen, dass wir damit zur Eindämmung der Pandemie beitragen und unseren am Donnerstag, den 2. April 2020, um 19:30 Uhr, findet keine Jah- Musikunterricht bald wieder durchführen können. reshauptversammlung Was den Umgang mit den Gebühren für die Dauer des Unter- im Vereinsheim statt. richtsausfalls betrifft, können wir momentan noch keine Aussage treffen. Die Vorstandsschaft des UNC Auf unserer Website werden wir Sie jeweils zeitnah über die neu- en Entwicklungen informieren. Die Geschäftsstelle ist für den Publikumsverkehr geschlossen. Sie erreichen uns per Mail oder sporatisch am Telefon. Kontakt: Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, Musikschule im Breisgau eV in ganz Baden-Württemberg wurden Schulen und Kitas wegen Geschäftsstelle - Vörstetter Str. 3 - 79194 Gundelfingen des Coronavirus ab Dienstag, 17.03.2020 geschlossen. eMail: info@musikschule-breisgau.de Tel: 0761 589891 Ende des redaktionellen Teils UNSER BUCHTIPP! Blutroter Bodensee Der Konstanzer Kommissar Paul Zoffinger wollte eigentlich gerade seinen Feierabend bei einem Krug Most genießen. Doch das muss warten. Der grausige Fund einer erhängten Frauenleiche im Strandbad Eriskirch zwingt ihn auf die andere Seeseite. Wenige Tage später wird im klösterlichen Kräutergarten auf der Reichenau ein erstochener Mönch aufgefunden. Ein Mord zwischen Salatköpfen und Gewächshäusern – undenkbar! Wer sollte auf so brutale Weise die Idylle des Bodensees stören? Zoffinger geht kompromisslos und eigenwillig auf die Jagd nach den Mördern und stürzt dabei in einen Strudel unglaublicher Verbrechen. Blutroter Bodensee – Ein Fall für Kommissar Zoffinger | Manfred Braunger | 13,5 x 21 cm, Klappenbroschur | 344 Seiten ISBN: 978-3-7977-0751-2 | EUR 15,00
REZEPT-IDEE DER WOCHE ... Chicoree-Rote Beete- Feldsalat im Gorgonzola-Sahne-Beet zutaten FÜR 4 PORTIONEN 100 g Gorgonzola Zubereitung (oder anderen Blauschimmelkäse) 4 EL saure Sahne 1 Birne oder Apfel (regionale Ernte) 1 Rote Beete, vorgegart Gorgonzola-Käse in Würfelchen schneiden, mit der sauren 3 Chicoree Sahne möglichst glatt verrühren. Birne oder Apfel schälen, 400 g Feldsalat (aus der Region) würfeln. Rote Bete in Würfel schneiden. Den Chicoree putzen, 2 TL Senf (Dijonsenf) den Strunk ausschneiden, die Blätter zerteilen und in lauwar- 4 EL Himbeeressig (oder Weinessig) mes Wasser legen. Feldsalat putzen, im Sieb kurz waschen. 4 EL Olivenöl 4 EL Sonnenblumenöl Senf, Essig, Olivenöl, Sonnenblumenöl und das Wasser verrüh- 4 EL Wasser ren und mit Salz, Pfeffer und 1 Prise Zucker abschmecken. Salz, Pfeffer, Den Chicoree aus dem Wasser nehmen und mit Küchenkrepp Zucker trocken tupfen. In einer Schüssel die Chicoreeblätter und 8 EL gehackte Walnüsse den Feldsalat mit der Vinaigrette vermischen und kurz darin ziehen lassen. Zwei Drittel der Gorgonzola-Sauce auf 4 Teller verteilen. Den marinierten Chicoree und den Feldsalat darauf anrichten, Birnen-/Apfelwürfel, gehackte Nüsse und Rote-Bete-Würfel Tipps & Tricks auf dem Chicoree verteilen und mit der restlichen Gorgonzo- la-Sauce beträufeln. h noch bis Ende Regional kann man auc Ro te Bet e, Fel dsalat und ver- März jeweils kau fen . Chicoree gibt es schiedene Kohlsorten sen sich hinein. Rote Bete las noch bis in den April me r sch äle n und dünn Da für im auch roh verwenden. ber bleiben, Damit die Hände sau raspeln oder hobeln. die Kn oll e selber gen. Wer Einmalhandschuhe tra etw a 30- 40 Minuten in : Zue rst garen will, für den gilt dsalat hen, dann schälen. Fel Salzwasser weich koc h, abe r er wird er mit sic bringt viel Vitamin-Pow sha lb ers t kaufen, me lig. De schnell welk und lum t. Im Kühlschrank wenn man ihn brauch ihn in ein er Frischhaltedose kann man al 2 Tage ansonsten bis zu xim ma aufbewahren. LASSEN SIE ES SICH SCHMECKEN! 122020
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Vereinbarung ■ Gemeindebücherei Umkirch Franz-Heitzler-Weg 8, 9373920 ■ Ärztlicher Bereitschaftsdienst ■ Sozialverband VdK Di.15.00 - 19.00 Uhr, Mi. 10.00 - 13.00 Uhr u. 15.00 - ■ Notfallpraxis für Erwachsene 116 117 19.00 Uhr, Do. 10.00 - 13.00 Uhr und 16.00 - 18.00 Uhr ■ Notfallpraxis für Kinder 0180 6076111 - Ortsverband Umkirch Interessenvertretung gegenüber der Politik und ■ Friedhofsamt Umkirch den Sozialgerichten. Bei Sterbefällen an Wochenenden ist bei der Firma ■ Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst An den Stockmatten 2, Bestattungen Meier, Tel. 0171 9973213 und 07665 79350 Sexau, 07641 9677627 7982, für die Gemeinde ein Notfalldienst eingerichtet. 0180 3222 555-41 Die Anmeldung von Sterbefällen beim Standesamt Fax: 07641 9679314 ist am nachfolgenden Werktag oder bei einem Be- www.Vdk-Umkirch.de ■ Tierärztlicher Email: info@VdK-Umkirch.de stattungsunternehmen vorzunehmen. Terminabspra- chen für Bestattungen/Beisetzungen erfolgen jedoch Notfalldienst 0761 72266 Ansprechpartner: Peter Schneble ausschließlich über Bestattungen Meier. Herausgeber: Bürgermeisteramt • 79224 Umkirch IMPRESSUM E-Mail: nachrichtenblatt@umkirch.de • Internet: www.umkirch.de Telefon (07665) 505-0 • Telefax (07665) 505-39 Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Inhalt: Redaktionsschluss: Dienstag 12.00 Uhr Bürgermeister Walter Laub Für den Anzeigenteil/ Druck: Öffnungszeiten Montag - Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr, Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG des Rathauses: Freitag: 7.30 - 12.30 Uhr, Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach Dienstag: 14.00 - 16.00 Uhr, Telefon: 07771 9317-11; Telefax: 9317-40 Mittwoch: 15.00 - 18.00 Uhr E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de Bürgerbüro: Dienstag: 8.00 - 16.00 Uhr Homepage: www.primo-stockach.de
Ausgabe 32 Dienstag, 17. März 2020 Sonderausgabe Dynamische Entwicklung des Coronavirus Informationen des Bürgermeisters zur aktuellen Lage in Umkirch Liebe Umkircherinnen und Umkircher, Um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu heute, am 17.03.2020, habe ich eine sogenannte Allge- halten, und um Sie alle zu schützen sind wir leider meinverfügung erlassen mit dem Ziel, die Ausbreitung gezwungen den Bürgerservice drastisch einzuschrän- des Coronavirus zu bekämpfen. Das Original dieser Allge- ken. Rathaus-Besuche sind AB SOFORT und bis auf meinverfügung ist nachfolgend abgedruckt und ist unter weiteres nur noch nach vorheriger telefonischer Ter- www.umkirch.de zu finden. minvereinbarung möglich. Sie erreichen uns unter unserer zentralen Telefon- Mit der Allgemeinverfügung untersagt die Gemeinde nummer 07665/505-0. Umkirch die Durchführung von öffentlichen sowie pri- vaten Veranstaltungen und Zusammenkünften mit einer Seit dem gestrigen Montag haben wir für Fragen zu Ab- Teilnehmerzahl ab 25 Personen. Dies umfasst auch Ver- sagen von Veranstaltungen sowie zur Nutzung von kom- sammlungen ab 25 Personen und alle privaten und öf- munalen Räumen eine zentrale Rufnummer geschaltet. fentlichen Innen- und Außenveranstaltungen. Die Anord- Diese erreichen Sie unter 07665/50528. nung ist zunächst bis 20.04.2020 um 24.00 Uhr befristet. Für alle Fragen rund um das Thema Coronavirus, Krank- Die Allgemeinverfügung tritt am 17.03.2020, in Kraft (§ 41 heitsverlauf und ähnliches wenden Sie sich bitte unbe- Satz 4 LVwVfG). dingt an das Gesundheitsamt oder an die auf der Inter- netseite hinterlegten Kontaktadressen. Auch die beiden Kindertageseinrichtungen in Umkirch, der Hort an der Schule, die Schülerhilfe sowie die Grund- Bitte denken Sie auch daran, sensible bzw. gefährdete schule Umkirch werden wie in allen anderen Gemeinden Einrichtungen wie unsere Pflegewohngruppe nur falls in Baden-Württemberg ab Dienstag, 17.03.2020, ihren Be- unbedingt notwendig zu besuchen. trieb einstellen. Notfallgruppen für Kinder, deren Eltern in Institutionen Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, wir müssen alle arbeiten, welche für unser gesellschaftliches Leben eine gemeinsam dafür sorgen, dass neben dem Schutz von besondere Bedeutung haben, werden eingerichtet. Nä- Risikogruppen (alte Menschen und Menschen mit Vorer- heres dazu haben die Betroffenen bereits am gestrigen krankung) insbesondere die Ausbreitungswelle verlang- Montag bei den Leitungen unserer Kindertageseinrich- samt wird. Ich appelliere deshalb an alle, auch im privaten tungen sowie bei unserer Schulleitung erfahren. Umfeld die sozialen Kontakte, insbesondere in Gruppen, stark einzuschränken. Ab Dienstag, 17.03.2020, bleiben auch die Turn- und Fest- halle Umkirch, das Mühlbachstadion sowie sämtliche Wir alle können so mit dazu beitragen, dass der weitere Vereinsräumlichkeiten bis auf weiteres geschlossen. Zu- Verlauf für unsere Gesellschaft abgemildert wird. Bitte dem hat die Volkshochschule Umkirch ihren Kursbetrieb bleiben Sie trotz aller notwendigen Maßnahmen und aktuell unterbrochen. Die Gemeinde Umkirch „orientiert Auswirkungen in Ihrem Handeln ruhig und besonnen. sich hierbei“ an den Empfehlungen von Stadt Freiburg und Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Hintergrund Herzliche Grüße ist auch hier die dynamische Entwicklung der Coronavi- rusinfektion. Walter Laub Bürgermeister
Seite 2 Dienstag, 17. März 2020 Umkirch Allgemeinverfügung der Gemeinde Umkirch über das Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 25 Personen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2; Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz Nach § 28 Abs. 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit größer die Zahl der teilnehmenden Personen, umso wahrschein- § 1 Absatz 6 der Verordnung des Sozialministeriums über Zustän- licher das Risiko eines nicht mehr kontrollierbaren Infektionsher- digkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz erlässt die Gemeinde des und einer sodann unkontrollierten Ausbreitung des Virus. Umkirch folgende Allgemeinverfügung: Im Weiteren berücksichtigt diese Allgemeinverfügung die aktu- ellen Hinweise des Robert-Koch-Instituts und die Einstufung der 1. Es ist untersagt, im gesamten Gebiet der Gemeinde öffentli- Region Grand Ést, zu der unter anderem das südliche Elsass ge- che oder private Veranstaltungen und Versammlungen mit hört, als Risikogebiet (11.03.2020) und den starken Anstieg der einer Teilnehmerzahl von mehr als 25 Personen durchzufüh- Fallzahlen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Angesichts ren. der räumlichen Nähe zum Risikogebiet im Elsass ist eine entspre- 2. Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem Tag ihrer orts- chende Ansteckungsgefahr bei privaten und öffentlichen Veran- üblichen Bekanntgabe und zunächst befristet bis zum staltungen und Versammlungen in der Gemeinde Umkirch nicht 20.04.2020, 24:00 Uhr. auszuschließen. Begründung: Nach Einschätzung des Gesundheitsamtes stellt das Verbot von Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige öffentlichen und privaten Veranstaltung und Versammlungen oder Ausscheider festgestellt, oder ergibt sich, dass ein Verstor- dieser Größenordnung ein Mittel zur Verhinderung der weiteren bener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft Verbreitung der Krankheit dar. Mildere, gleich geeignete Mittel die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen zur Erreichung des Ziels der Eindämmung des Virus sind nicht nach § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG soweit und solange es zur Verhinde- ersichtlich. Geringere Einschränkungen, die eine Ausbreitung rung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. von SARS-CoV-2-Infektionen reduzieren, können die Risiken bei Die Gemeinde ist nach §§ 54 IfSG in Verbindung mit § 1 Abs. 6 öffentlichen und privaten Veranstaltungen und Versammlungen IfSGZustV zuständige Behörde im Sinne des Infektionsschutz- nicht ausreichend mildern. Hierbei sind auch die Unmöglichkeit gesetzes und gemäß § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG für den Erlass von der Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten und eine sprunghaf- Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung übertrag- te Zunahme von Infektionen zu berücksichtigen. Insbesondere ist barer Krankheiten zuständig. es nicht ausreichend, die öffentlichen und privaten Veranstaltun- Unter den Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG kann die gen und Versammlungen unter Anordnung von Auflagen statt- zuständige Behörde gem. § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG Veranstaltun- finden zu lassen, weil die Risiken durch begleitende Maßnahmen gen oder sonstige Ansammlungen einer größeren Anzahl von (wie z.B. Händedesinfektion) dabei nicht beseitigt wären. Das Menschen beschränken oder verbieten, die eine Verbreitung von Verbot von öffentlichen und privaten Veranstaltungen und Ver- Krankheitserregern begünstigen. sammlungen mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 25 Personen Gemäß § 2 Nr. 1 IfSG sind Krankheitserreger im Sinne des Infek- ist aus diesem Grund erforderlich. Die Allgemeinverfügung ist tionsschutzgesetzes vermehrungsfähige Agens (Virus, Bakte- zudem verhältnismäßig im engeren Sinne. Durch die Absage von rium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissib- öffentlichen und privaten Veranstaltungen und Versammlungen les Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare entstehenden wirtschaftlichen Einbußen stehen nicht außer Ver- Krankheit verursachen kann. Bei SARS-CoV-2 handelt es sich um hältnis zu dem in der Allgemeinverfügung angestrebten Schutz einen Krankheitserreger im Sinne des § 2 Nr. 1 IfSG. SARS-CoV-2 höherwertiger Rechtsgüter wie Leben, Leib und Gesundheit der wird im Wege der Tröpfcheninfektion zum Beispiel durch Hus- Bevölkerung im Falle der unkontrollierten und nicht mehr nach- ten, Niesen oder auch bei engeren face-to-face Kontakten von verfolgbaren weiteren Verbreitung des Virus SARS-CoV-2. Mensch zu Mensch übertragen. Diese Allgemeinverfügung ist kraft Gesetz sofort vollziehbar Aufgrund des starken Anstiegs der Fallzahlen von Infizierten mit nach § 28 Absatz 3 in Verbindung mit § 16 Absatz 8 IfSG. Wider- SARS-CoV-2 in Deutschland, Baden-Württemberg und im Land- spruch und Anfechtungsklage gegen diese Allgemeinverfügung kreis Breisgau-Hochschwarzwald mit verschiedenen Indexquel- haben keine aufschiebende Wirkung. len untersagt die Gemeinde öffentliche und private Veranstal- Auf die Strafvorschrift des § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG wird hingewiesen. tungen und Versammlungen mit einer Teilnehmerzahl von mehr Bekanntmachungshinweise als 25 Personen. Diese Allgemeinverfügung wird ortsüblich bekanntgegeben und Ziel der Allgemeinverfügung ist es, die Übertragungswege von tritt am Tag der ortsüblichen Bekanntgabe in Kraft (§ 41 Absatz SARS-CoV-2 zu unterbrechen und das Risiko der Übertragung 4 LVwVfG). und Verbreitung einzudämmen, ohne dabei das öffentliche Le- Rechtsbehelfsbehelfsbelehrung ben gänzlich zum Stillstand zu bringen. Durch die Eindämmung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats der Übertragung des Virus soll in weiterer Folge die Überlastung nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider- des Gesundheitssystems mit unter Umständen drastischen Fol- spruch ist schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz gen für Menschen mit schwerem Krankheitsverlauf verhindert 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Nieder- werden. schrift bei der Gemeinde Umkirch, Vinzenz-Kremp-Weg 1,79224 Diese Allgemeinverfügung berücksichtigt, dass in anderen Län- Umkirch zu erheben. dern wie Südkorea, Singapur und Frankreich größere Ausbrüche im Zusammenhang mit Großveranstaltungen wie Konferenzen Umkirch, 17.03.2020 oder Gottesdiensten (Südkorea) stehen. Bei Veranstaltungen, bei denen viele Menschen zusammenkommen, besteht ein hohes Ri- Der Bürgermeister siko, dass sich das Virus unter den Teilnehmer/innen verbreitet. Je Laub, Walter
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