Reichenbach: Corona-Schutz-Impftermine vor Ort am 9./10. April und 21./22. Mai 2021
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
www.reichenbach-fils.de 26. März 2021 Ausgabe 12 Diese Ausgabe erscheint auch online Reichenbach: Corona-Schutz-Impftermine vor Ort am 9./10. April und 21./22. Mai 2021 Die Gemeindeverwaltung hat die Grundlage dafür geschaffen, dass mobile Impfteams des Landes zu zwei Vor-Ort-Terminen in die Kommune kom- men, um Menschen im Alter von über 80 Jahren aus der ersten Priorisie- rungsstufe zu impfen. Damit will die Gemeinde ihren Bürgerinnen und Bürgern die Chance ge- ben, sich vor Ort in Reichenbach impfen zu lassen. Der Ersttermin wird am Freitag/Samstag 9./10. April voraussichtlich in der Brühlhalle unter Beteiligung der Malteser stattfinden. Der Folgetermin ist für den 21./22. Mai vorgesehen. Dazu wird die Verwaltung allen Impfberechtigten entsprechende Informations- schreiben verschicken und auf die Impfmöglichkeit gegen das Corona- Virus hinweisen. Eine Impfung gegen COVID-19 trägt sowohl zum individuellen Schutz als auch zur Eindämmung der Pandemie bei. Sie kann das Infektions- und Erkrankungsrisiko sehr stark reduzieren.
2 Aus Allen Gemeinden 26. März 2021 / Nr. 12 Kinderärzte AUF EINEN BLICK Zentrale Rufnummer: 116117 Ärztlicher Bereitschaftsdienst für Kinder und Jugendliche: Bürgermeisteramt Montag bis Freitag: 19 – 22 Uhr Reichenbach an der Fils Samstag, Sonn- und Feiertag: Telefon 5005-0 9 – 21 Uhr Sprechzeiten: Bitte coronabedingte Zu allen übrigen Zeiten übernimmt Einschränkungen beachten. Sonn- und Feiertagsdienst in der die Notaufnahme des Klinikum Krankenpflege am BürgerBüro (Tel. 5005-15) Esslingen die Notfallversorgung. Mo. 9 - 19 uhr, Zuständig ist die zentrale kinder- und Di. und Do. 7 - 16 uhr, jugendärztliche Notfallpraxis und die 27./28.03.2021 Mi. 7 - 13, Fr. 7 - 12 uhr Notaufnahme für Kinder und Jugend- Reichenbach Übrige Verwaltung: liche am Klinikum Esslingen, Hirsch- Mo. 9 - 12 Uhr, 14 - 18 Uhr, landstraße 97, 73730 Esslingen. Di. bis Do. 8 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr Zu den angegebenen Zeiten können Fr. 8 - 12 Uhr; Patienten ohne Voranmeldung in die Bücherei: Tel. 984450 Klinik kommen, dort ist ständig ein Di. und Fr. 11 - 13 und 15 - 19 Uhr Arzt vorhanden. Bürgermeisteramt Hochdorf Zahnärzte Fr. Augsten Telefon 5006-0 Tel. 0711 7877755 Sprechzeiten: Hochdorf Mo. - Fr. 8 - 12 uhr, HNO-Ärzte Mo. zusätzlich 16 - 18.30 uhr Tel. 116117 Mi. zusätzlich 13 - 16 uhr Sprechzeiten - Termine Nacht- und Sonntagsdienst der mit Bürgermeister Kuttler, Frau Haller, Apotheken Frau Wimmer, Frau Stockburger und Der Notdienst beginnt morgens um Herrn Kerner nach telefonischer Ver- 8:30 uhr und endet um 8:30 uhr des einbarung. nächsten Tages. Fr. Kirkopoulou Bürgermeisteramt Lichtenwald Samstag, 27.03.2021 Lichtenwald Telefon 9463-0, Fax 9463-33 Adler-Apotheke, Kirchheim/Teck, Sprechzeiten: Max-Eyth-Str. 33, Tel. 07021 2626 Mo., Di., Mi., Do. 8 - 12 uhr, Mo. 14 - 16 uhr, Di. 16 - 18 uhr, Sonntag, 28.03.2021 Do. 14 - 18 uhr Römer-Apotheke, Köngen, Termine mit Bürgermeister Rentsch- Hirschstr. 22, Tel. 07024 81151 ler, Herrn Mayer und Frau Engelhardt nach telefonischer Vereinbarung. Montag, 29.03.2021 Fr. Göpfarth Apotheke am Markt, Wendlingen, Kirchheimer Str. 4, Tel. 07024 7313 NOTDIENSTE Dienstag, 30.03.2021 Quadrium-Apotheke Mache, Wernau, Kirchheimer Str. 77, Tel. 07153 6149910 Ärzte Mittwoch, 31.03.2021 Rufen Sie in dringenden, lebensbe- Apotheke Altbach, Bachstr. 19, drohlichen Notfällen sofort die Ret- tungsleitstelle unter der Rufnummer Tel. 07153 22323 Mittwochnachmittags geöffnet: Impressum 112 an. Rathaus-Apotheke, Reichenbach, Hauptstr. 11, Tel. 07153 54172 Herausgeber sind die Gemeinden Reichenbach an der Bundesweite Rufnummer: 116 117 Kirch-Apotheke, Hochdorf, Fils, Hochdorf, Lichtenwald und der Gemeindeverwal- (kostenfrei aus allen Netzen) Kauzbühlstr. 1, Tel. 07153 958276 tungsverband Reichenbach an der Fils. unter dieser Rufnummer erfahren Sie Verantwortlich für den amtlichen Inhalt ist für Reichen- die zuständige Notfallpraxis - auch ein Donnerstag, 01.04.2021 bach Bürgermeister Bernhard Richter, Hauptstraße 7, 73262 Reichenbach o.V.i.A. - notwendiger Hausbesuch kann Kastell-Apotheke im Kaufland, für Hochdorf Bürgermeister Gerhard Kuttler, Kirchheimer angefordert werden. Wendlingen, Wertstr. 12, Straße 53, 73269 Hochdorf o.V.i.A. für Lichtenwald Bürgermeister Ferdinand Rentschler, Für die Gemeinden Reichenbach und Tel. 07024 8058210 Hauptstraße 34, 73669 Lichtenwald o.V.i.A. Lichtenwald Freitag, 02.04.2021 und für den Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach Bürgermeister Bernhard Richter, Hauptstraße 7, 73262 Notfallpraxis Esslingen am Klinikum Ess- Brunnen-Apotheke, unterensingen, Reichenbach o.V.i.A. lingen, Hirschlandstr. 97, 73730 Esslingen Nürtinger Str. 1, Tel. 07022 65142 Druck und Verlag: NuSSBAuM Medien Weil der Stadt Dienstzeit Mo.-Do. von 18 uhr bis 23 GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der uhr und Fr. 16.00 - 23.00 uhr; an Notdienst der Innungsbetriebe Stadt, Tel. 07033 525-0, Telefax 07033 2048, www.nussbaum-medien.de Wochenenden und Feiertagen von 8 Der Notdienst im Sanitär- und Gashei- Verantwortlich für den nichtamtlichen und den uhr bis 23 uhr. zungsbereich hat von 10 bis 18 uhr Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Straße 20, Für die Gemeinde Hochdorf Bereitschaft 71263 Weil der Stadt Anzeigenannahme: Tel. 07163 1209-500, Wochentags ab 19 uhr bis 8 uhr und uhingen@nussbaum-medien.de. an den Wochenenden und Feiertagen Samstag, 27.03./Sonntag, 28.03.2021 Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu gilt die zentrale Notfallnummer K. Haug & K. Sohn GmbH & Co. entrichtenden Abonnementgebühr. 116 117 (siehe oben) KG, Sanitäre Anlagen - Gasheizung Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924- für alle Notfallpraxen in den zuständi- - Flaschnerei, Max-Eyth-Str. 1, 73733 0, E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de gen Krankenhäusern. Esslingen a. N., Tel. 0711 4890800
26. März 2021 / Nr. 12 Aus Allen Gemeinden 3 Ergänzend dazu lobt die MBG Mittelständische Beteiligungs- gesellschaft wieder einen Sonderpreis in Höhe von 7.500 Euro aus, der an ein junges unternehmen vergeben werden soll. Weitere Informationen Bewerbungen können bis zum 31. Mai 2021 über das On- line-Bewerbungsportal eingereicht werden. An dem Wettbe- Stuttgarter Str. 4 werb können teilnehmen: 73262 Reichenbach unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten, Telefon 9511-0 mit einem Jahresumsatz von bis zu 100 Millionen Euro und Für pflegerische Notfälle erreichen unsere Patienten uns mit Sitz in Baden-Württemberg. am Wochenende und bei Nacht unter der Die eingereichten Bewerbungen werden von einer Fachjury Telefonnummer 0171 7069939 aus Wirtschaft und Wissenschaft nach technischem Fort- Geschäftsführerin: Brigitte Hummel, Telefon 951113 schritt, besonderer unternehmerischer Leistung und nachhal- Pflegedienstleitung: Ralf Daubner, Telefon 951111 tigem wirtschaftlichen Erfolg bewertet. Die Preise werden am Einsatzleitung Hauswirtschaft: 16. November 2021 feierlich im Rahmen einer öffentlichen Beate Schulz, Telefon 951112 Preisverleihung verliehen. Essen auf Rädern: Sarah Erhard, Telefon 951114 Weitere Informationen zum Wettbewerb, die Ausschreibungsun- terlagen mit den Kriterien sowie den Link zur Online-Bewerbung Sprechzeiten: gibt es im Internet unter https://t1p.de/dz36 oder bei den Hand- Montag bis Freitag 9:00 - 12:30 uhr werks-, Industrie- und Handelskammern und dem Patent- und Montag und Mittwoch 14:00 - 16:00 uhr Markenzentrum Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Donnerstag 14:00 - 18:00 uhr Stuttgart. Einen Rückblick auf die Online-Preisverleihung 2020 Besuchen Sie uns doch im Internet und die Preisträgerinnen und -träger der Vorjahre sowie weitere unter www.diakonie-uf.de Informationen finden Sie unter: www.inno vationspreis-bw.de Ambulanter Hospizdienst Reichenbach . Hochdorf . Lichtenwald e.V. Redaktionsschluss Hospizgruppe Reichenbach-Hochdorf-Lichtenwald Für die Woche 13 wird der Redaktionsschluss auf Kurzprotokoll unserer Mitgliederversammlung Montag, 29.03.2021, 13.00 Uhr am 10. März konnten wir endlich wieder eine Mitglieder- versammlung abhalten - in der Brühlhalle fanden wir einen verlegt. perfekt vorbereiteten Saal vor, vielen Dank dafür der Ge- Bitte beachten Sie den geänderten Redaktionsschluss. meinde Reichenbach. Danke für die unterstützung auch allen Mitgliedern, die persönlich anwesend waren und allen, Der Verlag die uns in Gedanken begleitet haben. Der Vereinsvorstand legte einen detaillierten Bericht der letzten Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und zwei Jahre vor und wurde anschließend von der Mitglieder- versammlung einstimmig entlastet. Neu gewählt wurden für Wohnungsbau die nächsten drei Jahre als Vereinsvorsitzende Anita Kraut, als erste Stellvertreterin Gabriele Niks, als zweiter Stellvertreter Wirtschaftsministerium schreibt Innovationspreis des Gerald Holzer und als Rechner Manfred Lux. Die bisherigen Landes aus Rechnungsprüfer Walter Röhrle und Siegfried Röder wurden Ministerin Hoffmeister-Kraut: ,,Gerade unsere zahlreichen gleichfalls entlastet. Sie wurden für die nächsten vier Jahre neu kleinen und mittleren Unternehmen im Land haben großes gewählt. Vielen Dank für das Vertrauen der Mitglieder und die Innovationspotential und tragen mit ihrer Kreativität und ih- jeweils einstimmige Wahl. und herzlichen Dank natürlich ganz rem Mut zu Veränderungen maßgeblich zur Stärkung des besonders allen alten und neuen Vorstandsmitarbeitenden für Wirtschaftsstandorts bei“ die Bereitschaft, sich in unserer Sache zu engagieren. „In diesen herausfordernden Zeiten ist es für unsere un- Der Mitgliederversammlung vorgestellt wurde die für 2021 ternehmen wichtiger denn je, innovative Ideen voranzutrei- geplante neue Kooperationsvereinbarung des Vereins zur ben, umzusetzen und auf den Markt zu bringen. Gerade Möglichkeit der gemeinschaftlichen Einstellung einer haupt- unsere zahlreichen kleinen und mittleren unternehmen im amtlichen Hospizfachkraft. Die Mitgliederversammlung hat Land haben großes Innovationspotential und tragen mit ihrer einstimmig beschlossen, dass die vorliegende Vereinbarung Kreativität und ihrem Mut zu Veränderungen maßgeblich zur unterzeichnet werden kann. Wir freuen uns über das rege Stärkung des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg bei. und positive Interesse unserer Mitglieder und werden nun Diesen hervorragenden Beispielen für Innovationen wollen alle weiteren Schritte in die Wege leiten. wir auch in diesem Jahr wieder eine Bühne geben“, sagte Hospizgruppe Reichenbach-Hochdorf-Lichtenwald Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut am 1. Fe- Als ehrenamtlich Engagierte vom ambulanten Hospizdienst bruar anlässlich des Starts der diesjährigen Ausschreibung. sind wir dazu ausgebildet, Menschen in ihrer letzten Le- Mit dem Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg bensphase beizustehen. Gerade jetzt, wo viele allein sind in (Dr.-Rudolf-Eberle-Preis) werden unkonventionelle, tech- schwerer Krankheit, wäre das so nötig, für die, die krank nologieoffene Ideen und deren umsetzung für innovative sind und auch für die Angehörigen, die vielleicht mit der Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mittelständischer Situation überfordert sind. Leider macht es Corona unglaub- unternehmen geehrt. Baden-Württemberg steht bei den In- lich schwierig, die Nähe und unterstützung so anzubieten, vestitionen für Forschung und Entwicklung (FuE) mit 27,9 wie wir es gewohnt sind. Wir erreichen die Menschen nicht Millarden Euro deutschlandweit an der Spitze. mehr so einfach, viele haben sehr verständliche Bedenken Knapp 84 Prozent davon wird allein durch die Wirtschaft und Ängste, jemanden ins Haus zu lassen. Auch wir selber des Landes erbracht. wollen uns natürlich schützen, genauso wie wir diejenigen Die unternehmen des Landes stemmen gut ein Drittel der schützen möchten, die unsere Hilfe suchen. Deshalb bieten bundesweiten FuE Ausgaben der Wirtschaft. wir zunächst eine sehr ausführliche telefonische Beratung Der Innovationspreis des Landes wird in diesem Jahr be- an. Wir können dabei auch eine ausschließlich telefonische reits zum 37. Mal verliehen und steht damit in einer langen Begleitung vereinbaren, ein Treffen im Freien oder ein Ge- Tradition. Er ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert und dem spräch vor Ort mit allen Hygieneregeln, die das erfordert. früheren Wirtschaftsminister Dr. Rudolf Eberle (1926 -1984) Rufen Sie sehr gerne unser Hospiz-Telefon an, wir werden gewidmet. Mit dem Preis werden seit 1985 kleine und sicher eine gute Form der Begegnung finden. Sie erreichen mittlere unternehmen für beispielhafte Leistungen bei der uns unter der Nummer 0175 8396780. Bitte sprechen Sie Entwicklung neuer Produkte und technischer Verfahren oder Ihren Namen und Ihre Telefonnummer auf die Mailbox, wir bei der Anwendung moderner Technologien ausgezeichnet. rufen schnellstmöglich zurück. Fortsetzung siehe Seite 6
4 Aus Allen Gemeinden 26. März 2021 / Nr. 12 Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 22. März Kontaktbeschränkungen Lockerung Maskenpflicht Private Treffen im öffentlichen oder privaten Lockerung in Stadt- und Land- In folgenden Bereichen müssen alle Personen Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen. kreisen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz ab 6 Jahren eine medizinische Maske tragen: Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich unter 35* möglich: • Im öffentlichen Personenverkehr 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die Treffen von bis zu zehn Personen aus • Beim Einkaufen nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. maximal drei Haushalten möglich. Die • In geschlossenen Räumen, die für die Kinder dieser Haushalte werden bis Öffentlichkeit oder für den Publikums- Notbremse einschließlich 14 Jahre nicht mitgezählt. verkehr bestimmt sind Verschärfte Kontaktbeschränkungen in *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das • In Arbeits-/Betriebsstätten sowie an Einsatzorten Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage- Gesundheitsamt geprüft • Bei den erlaubten körpernahen Inzidenz von über 100*: Dienstleistungen Ein Haushalt plus höchstens eine weitere • Während Veranstaltungen der Religions- Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. ausübung und Beerdigungen Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich • In Arztpraxen 14 Jahre werden nicht mitgezählt. • FFP2-Maske in Krankenhäusern und Pflege- *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft einrichtungen. Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95-Pflicht befreit. Bildung & Betreuung • Medizinsche Maskenpflicht für alle Schüler*innen • Praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für Auto, sowie Lehrer*innen an Schulen mit Präsenz- Flugzeug und Boot) sind unter Hygieneauflagen • Kitas sind für den Regelbetrieb unter unterricht sowie Schulhorte und Nachmittags- möglich. Alle Personen müssen eine medizinische Pandemiebedingungen offen. und Nachhilfebetreuung. Maske oder Atemschutzmaske tragen. Theorieunterricht • An Grundschulen findet Präsenzunterricht • Medizinische Maskenpflicht für Personal in ist nur online möglich. statt. Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt. Kitas, Grundschulförderklassen, Horten und • Besuch von Bibliotheken und Archiven ist mit • Wechselunterricht für die Klassenstufen Schulkindergärten. Ausnahme: Beim aus- vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der 5 und 6 an den weiterführenden Schulen schließlichen Kontakt zu Kindern. Kontaktdaten möglich. ist möglich. Dies gilt auch für alle Klassen- • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen • Erste-Hilfe-Kurse ist mit tagesaktuellem Schnell- oder stufen der Sonderschulen. Unterricht im Rahmen der geltenden Kontakt- Selbsttest der Teilnehmer*innen möglich, sowie ein • Alle weiteren Klassenstufen der weiter- beschränkungen möglich. Testkonzept für das Personal. führenden Schulen weiterhin im Fernunterricht • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen • Sonderregelung für Abschlussklassen sind schließen. Notbremse möglich und werden individuell festgelegt. • Ballett- und Tanzschulen schließen für den Publikums- • Notbetreuungen bis Klassenstufe 7 und für Verschärfte Kontaktbeschränkungen in verkehr. Kontaktarmes Training mit maximal fünf alle Klassenstufen der Sonderpädagogischen Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage- Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten ist Bildungs- und Beratungszentren sind Inzidenz von über 100*: gestattet. Die Kinder der beiden Haushalte bis weiterhin möglich. Ansprechpartner sind die Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen einschließlich 14 Jahre zählen nicht dazu. Paare, die Schulen und Kitas vor Ort. dürfen nur noch Online-Unterricht anbieten. nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt. • Nachhilfeunterricht in Gruppen bis maximal *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft Alle Details sowie Fragen und 5 Schüler*innen wieder möglich. Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 19.03.2021 Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 22. März Einzelhandel Sonstiger Einzelhandel darf neben Arbeiten „Click&Collect“unter folgenden Bedingungen • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet, Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf auch „Click&Meet“ anbieten: die gesundheitliche Fürsorge gegenüber sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen • Berücksichtigung der Hygieneauflagen der ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen. der Corona-Verordnung geöffnet: Corona-Verordnung • Home Office Office, sofern möglich • Tragen von medizinischen Masken • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst- Babyfachmärkte • Vorherige Anmeldung sowie Terminbuchung mit und Geschäftsbetriebes Bäckereien und Konditoreien festem Zeitfenster • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen Banken • Dokumentation der Kontaktdaten auch in Präsenz möglich Bau-, Garten- sowie Raiffeisenmärkte • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Regelung für offene Geschäfte: Buchhandlungen Mindestabstand von 1,5 Metern zu den • Hygienekonzept vor Ort muss eingehalten Blumenläden Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann werden. Drogerien (auch im Freien) • Geschäfte mit weniger als 10 m² Getränkemärkte • An den Betrieb angepasste Hygiene- Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in Großhandel auflagen • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Hörgeräteakustiker Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: sowie Ersatzteilverkauf ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für Lebensmittelmärkte Metzgereien den Lebensmitteleinzelhandel) Gesundheit & Soziales • Maskenpflicht vor den Geschäften und • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern, Optiker auf den Parkplätzen Pflegeheimen, Senioren- und Orthopädieschuhtechniker • Gesteuerter Zutritt Behinderteneinrichtungen Poststellen und Paketshops, aber ohne • Warteschlangen vermeiden. • Keine Isolation der Betroffenen den Verkauf von weiteren Waren Reformhäuser Notbremse • Übernahme der Kosten von regelmäßigen Reinigung und Waschsalons Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen SARS-CoV2-Schnelltests für Reise- und Kundenzentren für den mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100*: Patienten*innen und Besucher*innen öffentlichen Verkehr Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“ mehr • Regelmäßige, verpflichtende Tests Sanitätshäuser anbieten. „Click&Collect“ ist möglich. des Pflegepersonals von Alten- und Tafeln *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft Pflegeheimen Tankstellen Telefonshops für Reparatur, Austausch Lockerung und Störungsbehebung Weitere Öffnungen in Stadt- und Land- Tierbedarf- und Futtermärkte kreisen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz Wochenmärkte unter 50* möglich: Zeitschriften- und Zeitungskioske Gesamter Einzelhandel darf unter folgenden Bedingungen öffnen: Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de • Berücksichtigung der Hygieneauflagen der Corona-Verordnung • Tragen von medizinischen Masken Alle Details sowie Fragen und *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Gesundheitsamt geprüft Stand: 19.03.2021
26. März 2021 / Nr. 12 Aus Allen Gemeinden 5 Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 22. März Dienstleistungen Gastronomie Religionsausübung Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Gottesdienste und Beerdigungen unter Körpernahe Dienstleistungen sind unter Art bleiben geschlossen. Hygieneauflagen. folgenden Bedingungen erlaubt: • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder • Einhalten der AHA-Regeln über die • Während des gesamten Aufenthalts in der Lieferung (bei Ausgangsbeschränkungen gesamte Dauer Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung bis 21 Uhr) • Tragen von medizinischen Masken müssen alle Beteiligte medizinische Masken • Kein Ausschank und Verzehr von • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer alkoholischen Getränken im öffentlichen als 10 Personen mindestens zwei Rasur), wird ein tagesaktueller Schnell- oder Raum Werktage zuvor bei den zuständigen Selbsttest der Kund*innen sowie ein Test- • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für konzept für das Personal benötigt. in verschlossenen Behältnissen erlaubt Beerdigungen. • Nur mit vorheriger Terminbuchung • Kein Gemeindegesang in geschlossenen Weiterhin geschlossen: Kantinen schließen überall dort, wo es die Räumen Prostitutionsgewerbe Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt. Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de Reisen Appell: Verzichten Sie auf private Reisen Notbremse Veranstaltungen sowie Ausflüge zu touristischen Zielen. Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen Verstärkte Kontrollen und Zugangs- mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100*: im öffentlichen Raum. beschränkungen an tagestouristischen Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen. Ausnahmen: Hotspots durch die örtlichen Behörden. Medizinisch notwendige Behandlungen sind • Gerichtsverhandlungen weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit Nicht gestattet: bleiben. und Ordnung dienen *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft • Betriebsversammlungen Touristische Busreisen • Prüfungen und deren Vorbereitung Touristische Übernachtungsangebote • Eheschließungen (auch Campingplätze) Ausgangsbeschränkungen • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge Die Stadt- und Landkreise sind angewiesen, dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe) Weiterhin möglich: nächtliche Ausgangsbeschränkungen von • Nominierungs- und Wahlkampf- Geschäftsreisen 21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung veranstaltungen, sowie dazugehörige Reisen und Übernachten in umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von Unterschriftensammlungen besonderen Härtefällen 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen sieben Tage in Folge bei einem diffusen Infektionsgeschehen über- schritten ist und weitergehende regionale Maßnahmen nicht zu einem Rückgang geführt haben. Ansprechpartner*innen der Stadt- und Abstand Hygiene Medizinische Corona-App Regelmäßig Alle Details sowie Fragen und Landkreise auf » Baden-Württemberg.de halten praktizieren Maske tragen nutzen lüften Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 19.03.2021 Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 22. März Sport Notbremse Individualsport im Freien und auf Außen- Ansonsten sind öffentlichen und privaten Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen mit einer und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder) Sportstätten für den allgemeinen Publikums- 7-Tage-Inzidenz von über 100*: mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als verkehr geschlossen: Schließung von Außen- und Innensportanlagen für den 2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis Amateur- und Freizeitsport. Individualsport auf weitläufigen einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Anlagen wie z.B. Golf weiterhin erlaubt. Gruppensport im Frei- und Hallenbäder Paare, die nicht zusammenleben, zählen als Freien ist nicht mehr erlaubt, es gelten die verschärften einen Haushalt. Kontaktbeschränkungen. Für Reha-Sport, Schulsport, Studien- *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft betrieb, Profi- oder Spitzensport und Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit für dienstliche Zwecke (etwa für Polizei Lockerung bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und Feuerwehren) dürfen die Weitere Lockerungen in Stadt- und Landkreisen mit stabiler ist erlaubt. Einrichtungen geöffnet werden. 7-Tage-Inzidenz unter 50* möglich: Kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen mit maximal Die Benutzung der Umkleiden oder Spaßbäder 10 Personen. In Innenanlagen mit maximal 5 Personen aus nicht Aufenthaltsräume ist nicht gestattet. mehr als 2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis Skilifte und Gondeln einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder Thermen und Saunen Paare, die nicht zusammenleben, zählen als Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt. einen Haushalt. *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft Kultur- und Freizeitgestaltung Theater Notbremse Kultur- und Freizeiteinrichtungen Volksfeste o.ä. Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen bleiben geschlossen. Zirkusse mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100*: Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische Geschlossen: Geöffnet: und botanische Gärten werden für den Ateliers Spielplätze im Freien Publikumsverkehr geschlossen. Ausflugsschiffe Wandern und Spazieren *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft Camping- und Wohnmobilstellplätze Diskotheken und Clubs Geöffnet für „Click&Collect“ sowie Lockerung Freizeitparks und Indoorspielplätze „Click&Meet“: Weitere Vereinfachungen in Stadt- und Land- Kinos und Autokinos Wettannahmestellen kreisen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz Kletterparks (drinnen und draußen) unter 50* möglich: Geöffnet mit vorheriger Terminbuchung Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten, Konzerte und Kulturhäuser und/oder Dokumentation der Kontaktdaten: zoologischen und botanischen Gärten ohne Krabbelgruppen Autokino, Autotheater, Autokonzerte Voranmeldung und Dokumentation der Messen Galerien Kontaktdaten erlaubt. Opern Museen *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, Spielbanken- und hallen Gedenkstätten durch das Gesundheitsamt geprüft Alle Details sowie Fragen und Zoologische und botanische Gärten Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 19.03.2021
6 aUS aLLen GeMeinDen 26. März 2021 / Nr. 12 Fortsetzung von Seite 3 Aktuelles Angebot für Trauernde in Corona-Zeiten: Senioren-Online Reichenbach/Fils e.V. Trauerspaziergänge Das „Trauercafé Regenbogen“ kann derzeit wegen Corona nicht in der gewohnten Form stattfinden. Aber jetzt gibt es Regelinformation für 2021 stattdessen ein neues Angebot: Trauerspaziergänge. Senioren Online Reichenbach/Fils e.V. ist ein Verein, der die Damit bieten wir Menschen in Trauer die Möglichkeit, sich älteren Generationen an das Internet und der Nutzung von mit einem anderen Menschen auszutauschen, über ihre Ge- PCs und Mobilgeräten heranführt und in der Nutzung aktiv fühle zu sprechen oder einfach nur eine Person an der Seite unterstützt. Die Beratungs- und Betreuungstätigkeit ist eh- zu haben, die mitgeht, zuhört und achtsam da ist. Das geht renamtlich. Für Kurse wird eine Kursgebühr erhoben. unter Einhaltung der gültigen Corona-Regeln mit Abstand Die aktuellsten Termine und Informationen zu Kursen und und Mund-Nasen-Schutz in der freien Natur, an der frischen Vorträgen finden Sie unter "Aktuelles" auf unserer Home- Luft, zu zweit bei einem Spaziergang. Mitarbeiterinnen un- page https://sor-fils.de oder besuchen Sie uns in unserem serer Trauerbegleitungsgruppe bieten an, nach telefonischer Domizil Wilhelmstraße 15 in Reichenbach: (zur Zeit wegen Terminvereinbarung, mit einzelnen trauernden Menschen ei- Corona-Sperre geschlossen). nen Spaziergang zu zweit zu machen. Wochentag, uhrzeit, Ort und Länge des Spazierweges können ganz flexibel und Die Beratungs- und Betreuung Termine sind: individuell vereinbart werden. Wir möchten Sie ermutigen, montags Multimediagruppe von 15:00 - 18:00 uhr sich auf den Weg zu machen … Rufen Sie an! Sie erreichen dienstags offene Tür von 10:00 - 12:00 uhr uns unter der Handynummer: 0157 – 3013 8867. Wir nehmen donnerstags offene Tür von 15:00 - 18.00 uhr uns Zeit für Sie! Ihre Trauerbegleitungsgruppe Deizisau und Altbach, Plochin- unsere Telefonnummer lautet: 07153 550696 (Telefon ist gen, Reichenbach-Hochdorf-Lichtenwald - in Zusammenar- wegen Corona-Sperre zurzeit nicht besetzt) beit mit den jeweiligen Hospizgruppen. unsere E-Mailadresse lautet: sor.ev@t-online.de (wird wegen Corona-Sperre zurzeit nur sporadisch gelesen) Musikschule Reichenbach/Fils Die E-Mails werden zu den Öffnungszeiten der "Offenen Tür" beantwortet.Alternative Kontakte in der Corona-Sperre: und Umgebung e.V. Anrufbeantworter: 0151 5599 2447 Mail-Adresse: sor-user00@web.de Kontaktdaten Musikschule Reichenbach an der Fils und umgebung e.V. Schulstraße 29 Gesprächsgruppe für pflegende Angehörige 73262 Reichenbach an der Fils Tel: 07153/984452 Die Diakoniestation untere Fils und der Sozialpsychiatrische info@musikschulereichenbach-fils.de Dienst für alte Menschen bieten eine Gesprächsgruppe für www.musikschulereichenbach-fils.de pflegende Angehörige an. Bürozeiten: Montag bis Donnerstag 9:00 - 11:30 uhr Angehörige, die ihre psychisch oder körperlich kranken El- Mittwoch und Freitag 15:00 - 18:00 uhr tern, Schwiegereltern oder Ehepartner versorgen und pflegen, sind täglich großen Belastungen ausgesetzt. Die Gesprächs- Osterkonzert gruppe für pflegende Angehörige möchte hier Entlastung, unterstützung und Hilfestellung geben. Musikschule Reichenbach / Fils und Umgebung e.V. In dieser Gruppe können Sie Menschen mit ähnlichen Be- lastungen kennenlernen, sich gegenseitig über Ihre Erfah- rungen im umgang mit den Pflegebedürftigen austauschen, Ihre Wünsche und Sorgen miteinander besprechen und sich von Fachleuten beraten lassen. Die Gruppe steht allen An- gehörigen von psychisch und körperlich pflegebedürftigen Menschen offen. Auch wer die Gruppe nur einmal kennenlernen will, ist herz- lich eingeladen. Die Teilnahme ist kostenlos. Die unkosten dieses Angebotes werden vom Sozialnetzwerk Reichenbach S.O.N.N.E. e. V. getragen. Leider kann unser Treffen, aufgrund der aktuellen Corona- situation, auch im März noch nicht stattfinden. Sobald dies wieder möglich ist, werden wir Sie an dieser Stelle infor- mieren. Sonntag, den 04. April 2021 um 10:00 Uhr im Hause der Musikschüler der Musikschule Reichenbach/ Fils SOMMERZEITUMSTELLUNG In der Nacht vom 27. März 2021 auf 28. März 2021 wird die Uhr um eine Stunde vorgestellt.. Wir wünschen allen Frohe Ostern! Die Zeitumstellung findet nachts um 2:00 Uhr statt. Plakat: Ralf Müller
26. März 2021 / Nr. 12 Reichenbach 7 Amtliche Bekanntmachungen, Sprechzeiten: Kirchen, Vereins- und BürgerBüro (Tel. 50 05-15) allgemeine Nachrichten Bitte Terminvereinbarung - diese gilt generell für die übrige Verwaltung. Bürgermeisteramt Reichenbach an der Fils Übrige Verwaltung (Tel. 5005-0) Telefon 0 71 53 5005-0 Mo. 9-12 Uhr, 14-18 Uhr www.reichenbach-fils.de post@reichenbach-fils.de Di.-Do. 8-12 Uhr, 14-16 Uhr Fr. 8-12 Uhr Wir gratulieren zum Geburtstag Grünschnitt-Sammelplatz Rinnenwiesen am Feldweg nach Ebersbach 29.03., 75 J.: Annelie Konzack, Schillerstr. 6 31.03., 70 J.: Anneliese Grupp, Lichtensteinstr. 7 März und 1. Aprilwoche Mittwoch 13:00 - 18:00 uhr Samstag 9:00 - 14:00 uhr Stellen bei der Gemeinde Reichenbach im Wertstoffcontainer im Gemeindebauhof Bundesfreiwilligendienst zu besetzen Mittwoch 15:00 - 17:30 uhr Samstag 9:00 - 12:00 uhr Bei der Gemeinde Reichenbach ist ab September 2021 Schrott und Sperrmüll: siehe Müllkalender 2021 im Kinderhaus Kunterbunt und in der Kinderkrippe je eine Restmüll 2-wöchentlich Samstag, 03.04.2021 Stelle im Bundesfreiwilligendienst zu besetzen. Restmüll 4-wöchentlich Freitag, 16.04.2021 Freiwillige können im Rahmen des Bundesfreiwilligen- Biotonne 2-wöchentlich Freitag, 26.03.2021 dienstes Erfahrungen in der Kinderbetreuung sammeln. Gelbe(r) Tonne/Sack Samstag, 27.03.2021 Der Freiwilligendienst dauert mindestens 6 Monate und kann bis zu 18 Monaten ausgedehnt werden. Altpapiersammlung Samstag, 10.04.2021 Neben jungen, sind auch junggebliebene motivierte Per- sönlichkeiten (m/w/d) aufgerufen, sich bei der Gemeinde Straßenreinigung zu bewerben. Mittwoch, 07.04.2021 Die Gemeinde gewährt im Rahmen des Bundesfreiwilli- Schadstoffsammlung gendienstes ein Taschengeld. Montag, 29.03.2021, 08:00 - 13:00 uhr Die Einsatzzeiten richten sich nach den Öffnungszeiten der Karlstraße 30, Parkplatz Brühlhalle Einrichtungen bzw. nach den Betreuungsanforderungen. Für Fragen steht Ihnen Sabine Weidenbacher-Richter, Tel. 07153 5005-35, E-Mail: weidenbacher-richter@reichen- Die Kontaktzeiten des Rathauses sind: bach-fils.de gerne zur Verfügung. Mo. 9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 uhr Bewerbungen senden Sie bitte baldmöglichst an die Di. - Fr. 8.00 - 12.00 uhr und Gemeindeverwaltung, Hauptamt, Hauptstraße 7, 73262 Di. - Do. 14.00 - 16.00 uhr Reichenbach an der Fils oder per E-Mail an: post@ reichenbach-fils.de Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz Bitte senden Sie uns nur Kopien ohne Bewerbungsmap- (MPK) pe, da keine Rücksendung erfolgt. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden alle unterlagen nach den Neue Corona Verordnung Vorgaben des Datenschutzes vernichtet. Am Montag hat die Ministerpräsidentenkonferenz getagt und neue Beschlüsse gefasst, die jetzt in neuen Landesverord- nungen umgesetzt werden. Beginn Sommerzeit Da diese Landesverordnung zum Redaktionsschluss noch nicht bekannt gegeben wurde, verweisen wir auf die Infor- Gerne weisen wir alle Leserinnen und Leser des Reichen- mationsmöglichkeiten im Internet. Neben der Homepage der bacher Anzeigers darauf hin, dass am Sonntag, den 28. Gemeinde www.reichenbach-fils.de, sind auf den Seiten des März 2021 die mitteleuropäische Sommerzeit beginnt. Landes (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/ak- Die uhren werden um 2.00 uhr auf 3.00 uhr vorgestellt. tuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/) nicht nur die neuesten Verordnungen einzusehen, sondern auch jeweils Somit ist die Nacht von Samstag auf Sonntag eine Stunde ausführliche FAQs zu diesen Verordnungen. kürzer. Die 7 Tages Inzidenz kann auf der Seite des Landkreises Esslingen kommunenscharf eingesehen werden. Öffnungszeiten BürgerBüro und Rathaus Der Haushalt 2021 – ein Überblick Aufgrund der generell anhaltend hohen Corona-Infektions- Liebe Bürgerinnen und Bürger, zahlen finden derzeit weder im BürgerBüro noch im Rathaus am 23. Februar 2021 wurden Haushaltssatzung und Haus- offene Sprechstunden statt. haltsplan 2021 durch den Gemeinderat verabschiedet. Das Die MitarbeiterInnen sind zu den unten angegebenen Kon- Landratsamt Esslingen hat mit Erlass vom 15.03.2021 die taktzeiten telefonisch unter 07153/5005-0 oder dem zen- Gesetzmäßigkeit bestätigt. tralen Posteingang post@reichenbach-fils.de bzw. der je- Mit diesen Sonderseiten zum Haushalt 2021 geben wir Ih- weiligen Durchwahl oder persönlichen E-Mail-Adresse, die nen, wie jedes Jahr, in kurzer und übersichtlicher Form, jeweils nach dem Prinzip „Nachname@reichenbach-fils.de“ Informationen über die Finanzwirtschaft der Gemeinde Rei- aufgebaut ist, zu erreichen. chenbach an der Fils. Wir wollen Ihnen aufzeigen, woher Bitte nutzen Sie diese Wege, um einen Termin zu verein- das Geld der Gemeinde kommt und wie es für die laufende baren oder abzuklären, ob Ihr Anliegen nicht auch auf dem Aufgabenerfüllung in unserer Gemeinde und für unsere In- telefonischen oder schriftlichen Weg erledigt werden kann. vestitionen wie- der ausgeben wird.
8 Reichenbach 26. März 2021 / Nr. 12 Der Haushalt der Gemeinde ist gegliedert in einen Ergebnis- Ansatz von ca. 5,342 Mio. € (31,63 % der Gesamterträge) haushalt und einen Finanzhaushalt mit Investitionsprogramm. im Jahr 2021 ist der Gemeindeanteil an der Einkommens- Im Ergebnishaushalt sind die Erträge und Aufwendungen der steuer die wichtigste Einnahme der Gemeinde Reichenbach. laufenden Verwaltung wie Personalaufwand, Sachaufwand Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist eine im (z. B. Energieaufwand u. a.) aufgeführt. Der Finanzhaushalt Grundgesetz verankerte Beteiligung der Gemeinde an der umfasst alle zahlungswirksamen Einnahmen und Ausgaben Einkommensteuer. Der Anteil an der Einkommensteuer wird und damit auch die Investitionen der Gemeinde. auf die einzelnen Gemeinden nach den Einkommensteuer- leistungen der Einwohner aufgeteilt. Ergebnishaushalt 2021 die Erträge des Ergebnishaushalts setzen sich zusammen Weitere Zuweisungen, Umlagen und Ausgleichsleistungen aus: Neben dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer stehen der Gemeinde weitere Zuweisungen und Steueranteile zu. So beträgt der Anteil an der umsatzsteuer im Jahr 2021 678.000 €; der Anteil an Schlüsselzuweisungen und sons- tigen Ausgleichsleistungen beträgt ca. 2,12 Mio. € (Vorjahr: 2,56 Mio. €). Für die Kinderbetreuung erhält die Gemeinde Reichenbach an der Fils Landeszuschüsse in Höhe von 936.500 € (Vorjahr: 1.005.400 €). Sonstige Erträge im Ergebnishaushalt Zu den weiteren Erträgen im Ergebnishaushalt zählen unter anderem die Mieten für die gemeindlichen Liegenschaften, Gebühreneinnahmen, Elternbeiträge für Kindertageseinrich- tungen, Zinserträge und Bußgelder mit ca. 2,42 Mio. €. Aufwendungen des Ergebnishaushalts Die Aufwendungen des Ergebnishaushalts setzen sich zu- sammen aus: Erträge des Ergebnishaushalts Gewerbesteuer Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Steuereinnah- mequellen der Gemeinde Reichenbach und erheblichen Schwankungen unterworfen. Für das Jahr 2021 wird mit einem Gewerbesteueraufkommen von 2,5 Mio. € gerechnet. Das nachfolgende Schaubild zeigt das deutliche Auf und Ab in der Gewerbesteuer der letzten Jahre auf Grund ihrer Abhängigkeit von Konjunktur, unternehmensgewinnen und der Steuergesetzgebung. um die gemeindlichen Einrichtungen in ihrer jetzigen Form finanzieren zu können, benötigt die Gemeinde Reichenbach ein Gewerbesteueraufkommen von mindestens 3,0 Mio. € pro Jahr. Personal- und Versorgungsaufwendungen Die Personal- und Versorgungsaufwendungen sind mit ca. 5,45 Mio. € (26,36 % der Gesamtaufwendungen) die größte Aufwandsposition im Ergebnishaushalt. Durch den Ausbau der Kinderbetreuung sind die Personalkosten in den letzten Jahren stark gestiegen. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Für die unterhaltung und Bewirtschaftung der gemeindlichen Einrichtungen sowie für Energie sind im Jahr 2021 Aufwen- dungen in Höhe von ca. 3,36 Mio. € vorgesehen. Sonstige ordentliche Aufwendungen Zu den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zählen vor allem Erstattungen sowie Geschäftsaufwendungen. Für das Jahr 2021 sind hier Aufwendungen in Höhe von 1.202.000 Grundsteuer € veranschlagt. Die Grundsteuer ist ebenfalls eine wichtige Einnahme der Transferaufwendungen Gemeinde Reichenbach. Für die im Gebiet der Gemeinde Hier sind die größten Ausgabenpositionen die Kreisumla- Reichenbach liegenden Grundstücke wird die Grundsteuer ge, die Finanzausgleichsumlage an das Land sowie die erhoben. Sie gliedert sich in Grundsteuer A für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und in Grundsteuer B Abmangelbeteiligungen der Gemeinde an den kirchlichen für die sonstigen Grundstücke. Der Haushaltsansatz im Jahr Kindergärten. 2021 für die Grundsteuer beläuft sich auf etwa 1,44 Mio. €. Der Landkreis Esslingen erfüllt verschiedene öffentliche Aufga- Ebenso wie bei der Gewerbesteuer besitzt der Gemeinderat ben an deren Ausgaben sich die kreisangehörigen Gemeinden bei der Grundsteuer das Recht, über die Festlegung des über die Kreisumlage beteiligen. Die Kreisumlage beträgt in Hebesatzes die Höhe der Steuer zu bestimmen. Die Ge- diesem Jahr 4.210.000 € (Vorjahr: 4.421.000 €). An das Land meinde Reichenbach hat zuletzt zum 01.01.2016 die Grund- Baden-Württemberg zahlt die Gemeinde Reichenbach im Jahr steuerhebesätze auf einheitlich 380 v. H. der Messbeträge 2021 eine Finanzausgleichsumlage in Höhe von 3.294.000 € für die Grundsteuer A und B festgesetzt. (Vorjahr: 3.219.000 €). Die Höhe der umlagen und Zuweisun- gen im Jahr 2021 berechnet sich aus dem Steueraufkommen Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer des Jahres 2019. Aufgrund des hohen Steueraufkommens Der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer hat sich zur der Jahre 2018 und 2019 liegen die umlagen an Land und beständigsten Einnahme der Gemeinde entwickelt. Mit einem Landkreis nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau und
26. März 2021 / Nr. 12 Reichenbach 9 erschweren daher den Haushaltsausgleich. Zu den genannten Finanzhaushalt 2021 umlagen ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet und hat Der Finanzhaushalt beinhaltet alle Ein- und Auszahlungen keinerlei Einfluss auf deren Höhe. und gibt einen Überblick über die Veränderung des Zah- lungsmittelbestands der Gemeinde Reichenbach. Ein we- sentliches Augenmerk liegt hier in der Darstellung der Inves- titions- und Finanzierungstätigkeit. Einzahlungen Aus laufender Verwaltungstätigkeit (Ergebnishaushalt) ent- steht 2021 voraussichtlich ein Zahlungsmittelbedarf in Höhe von 2.587.800 € (Vorjahr: 1.914.100 €). Einzahlungen aus Investitionstätigkeit sind mit 1.541.000 € vorgesehen. Diese setzen sich zusammen aus Einzahlungen aus Zuschüssen (656.000 €), Grundstückserlösen (205.000 €) sowie Rückzahlungen von Darlehen der Eigenbetriebe (680.000 €). Kreditaufnahmen sind im Jahr 2021 nicht vorgesehen. Auszahlungen Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit des Finanzhaus- halts setzen sich zusammen: Diese Abbildung erläutert den Saldo der Steuern und Zuwei- sungen, der nach Abzug der umlagen an Land und Kreis bei der Gemeinde verbleibt. Zinsaufwendungen Für Zinsen an Kreditinstitute sind für das Jahr 2021 insge- samt 80.300 € vorgesehen. Planmäßige Abschreibungen Die planmäßigen Abschreibungen für 2021 betragen 1.502.100 €. Ordentliches Ergebnis Nach § 80 Abs. 2 der Gemeindeordnung soll das Ergebnis aus ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwendungen ausgeglichen sein. Die ordentlichen Erträge im Ergebnishaushalt sollen also mindestens so hoch sein wie die ordentlichen Aufwendun- gen. Dadurch werden die errechneten Abschreibungen er- wirtschaftet und die Gemeinde kann abgeschriebene Inves- titionsgüter wieder ersetzen. Die Gemeinde Reichenbach hat im Ergebnishaushalt 2021 voraussichtlich ein negatives ordentliches Ergebnis von Nachfolgend sind die wichtigsten Investitionen aufgelistet: -3.781.000 €. D. h. die Erträge des Ergebnishaushalts rei- chen nicht aus, um die Abschreibungen und weitere Auf- Bereich Ausgaben wendungen zu erwirtschaften. Stark sinkende Gewerbesteu- in € ereinnahmen und weiterhin hohe umlagen führen dazu, dass Anschaffung von Vermögen das Ergebnis nicht ausgeglichen ist. Ab dem Jahr 2022 Verwaltung – EDV-Ausstattung 15.900 weist das Ergebnis wiedereinen positiven Wert aus. Das Verwaltung – Ausstattung und Einrichtung 1.400 negative ordentliche Ergebnis kann über Mittel der Rücklage Feuerschutz – Erwerb Feuerwehrgeräte 20.000 aus Überschüssen der ordentlichen Ergebnisse aus Vorjah- Feuerschutz – EDV-Ausstattung 2.800 ren abgedeckt werden. Die Rechtsaufsicht hat entsprechend Feuerschutz – Erwerb Feuerwehrfahrzeug 280.000 die Gesetzmäßigkeit des Haushaltsausgleichs nach § 24 Abs. 1 GemHVO festgestellt. Ganztagesschule – Ausstattung und Einrichtung 2.000 Lützelbachschule – EDV gem. Medienplan 25.000 Der Ergebnishaushalt Realschule – EDV gem. Medienplan 85.000 – ausgewählte Erträge und Aufwendungen im Überblick Bücherei – Ausstattung und Einrichtung 1.000 Freibad – Ausstattung und Einrichtung 5.000 Bereich Erträge Aufwen- Kosten- Kosten- in € dungen deckung deckung Brühlsporthalle – Erwerb Anlagevermögen 5.000 in € 2021 2020 Friedhof – Ausstattung und Einrichtung 5.000 in % in % Erwerb von Grundstücken 250.000 Innere Verwaltung 680.800 2.054.500 33,14 31,64 Baumaßnahmen/sonstige Maßnahmen Brandschutz 70.700 348.600 20,28 18,61 Schulzentrum – Planung Schulentwicklung 100.000 Schulen 617.900 1.440.100 42,91 42,98 Schulzentrum – Neubau Mensa (Planung) 200.000 Neubau Sporthalle (Planung) 1.000.000 Bücherei 2.500 54.700 4,57 4,57 Straßenbau – allg. Planung Straßenbaumaßnahmen 50.000 Kindertages- Straßenbau – Erschließung „Green Building 50.000 einrichtungen/ 1.404.600 3.667.200 38,30 41,87 Quartier“ Jugendhilfe Straßenbau – Sanierung Wilhelmstraße Ost 70.000 Sportstätten 55.500 534.500 10,38 11,83 Hochwasserschutz Reichenbachtal – Schluss- 425.000 Freibad 203.400 630.800 32,24 19,44 zahlungen Gemeindestraßen 180.500 1.464.500 12,33 13,60 Freibad – Beschattung Freiflächen 27.000 Kinderspielplätze, 16.000 174.100 9,19 8,21 Straßenbeleuchtung – Ausbau allgemein 30.000 Park-/Gartenanl. Straßenbeleuchtung – umrüstung auf LED 10.000 Bestattungswesen 148.200 344.400 43,03 36,06 Ampelanlage Neuwiesenstraße 18.000 Waldwirtschaft 48.700 49.000 99,39 121,62 Bau/Verbesserung von Kinderspielplätzen 25.000 Steuern, Zuwei- Friedhof – Erneuerung von Mauern und Wegen 10.000 sungen, umlagen 12.572.200 7.812.500 Friedhof – Gestaltung neuer Grabfelder 5.000
10 Reichenbach 26. März 2021 / Nr. 12 Friedhof – Rodung/Erneuerung Bepflanzung 2.000 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Friedhof – Maßnahmen alter/neuer Friedhof 2.000 Investitionstätigkeit von 2.822.100 € Brühlhalle – Lüftungsanlage 100.000 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittel- Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit betragen insge- überschuss/-bedarf aus Investitions- samt 2.822.1000 €, die Kredittilgungen 168.000 €. Die Aus- tätigkeit zahlungen werden teilweise gedeckt durch die Einzahlungen (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -1.281.100 € aus Investitionstätigkeit, z. B. Zuweisungen, Grundstückser- 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittel- löse, (1.541.000 €). überschuss/-bedarf Da die Gesamtauszahlungen die Gesamteinzahlungen über- (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -3.868.900 € steigen, entsteht ein negativer Finanzierungssaldo von 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus 4.036.800 €. D. h. der Kassenbestand der Gemeinde Rei- Finanzierungstätigkeit von 0 € chenbach an der Fils verringert sich im Jahr 2021 von 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen 4.483.175 € auf voraussichtlich 446.375 €. aus Finanzierungstätigkeit von -168.000 € Das folgende Schaubild zeigt die Entwicklung des Schulden- standes der Gemeinde Reichenbach in den letzten Jahren. 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittel- überschuss/-bedarf aus Finanzie- rungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von -168.000 € 2.11 Veranschlagte Änderung des Finan- zierungsmittelbestands, Saldo des Fi- nanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -4.036.900 € § 2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Krediter- mächtigung) wird festgesetzt auf 0 €. § 3 Verpflichtungsermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre Der Schuldenstand der Gemeinde Reichenbach wird zum mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförde- 31.12.2021 voraussichtlich 1.945.434 € betragen. Das ent- rungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), spricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 230 € (Vorjahr: 249 €) wird festgesetzt auf 14.100.000 €. im Gemeindehaushalt. § 4 Kassenkredite Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf Gemeinde Reichenbach an der Fils 3.500.000 €. Landkreis Esslingen § 5 Steuersätze Die Hebesätze wurden durch die Hebesatzsatzung vom 21.04.2015 auf 01.01.2016 wie folgt festgesetzt: I. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Be- 380 v.H. Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- triebe (Grundsteuer A) auf temberg hat der Gemeinderat am 23.02.2021 die folgende b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 380 v.H. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen: der Steuermessbeträge; § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 2. für die Gewerbesteuer auf 380 v.H. 1. Im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen der Steuermessbeträge. 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge 16.885.400 € § 6 Finanzplanung von Die Finanzplanung bis 2024 wurde, wie in der Anlage zum Haushaltsplan dargestellt, beschlossen. 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 20.666.400 € II. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis Reichenbach an der Fils für das Wirtschaftsjahr 2021 (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -3.781.000 € Aufgrund von § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen temberg in Verbindung mit § 14 des Eigenbetriebsgesetzes Erträge von 0 € in der Fassung vom 08.01.1992 (GBl S. 22) zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.06.2020 (GBl S. 403) hat der Gemein- 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen derat der Gemeinde Reichenbach an der Fils am 23.02.2021 Aufwendungen von 0 € für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Reichenbach an 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis der Fils folgenden Wirtschaftsplan festgestellt: (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0€ 1. Der Erfolgsplan wird mit den Summen der 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis Erträge von insgesamt 1.418.500 € (Summe aus 1.3 und 1.6) von -3.781.000 € Aufwendungen von insgesamt 1.488.000 € festgesetzt 2. Im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2. der Vermögensplan wird mit den Summen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen bei den Finanzierungsmitteln mit 1.364.600 € aus laufender Verwaltungstätigkeit von 16.576.500 € bei dem Finanzierungsbedarf mit 1.364.600 € 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus 3. Die vorgesehene Kreditaufnahme laufender Verwaltungstätigkeit von 19.164.300 € (Kreditermächtigung) wird auf 720.000 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf festgesetzt. aus laufender Verwaltungstätigkeit 4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungser- (Saldo aus 2.1 und 2.2) von -2.587.800 € mächtigungen 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus wird auf 400.000 € Investitionstätigkeit von 1.541.000 € festgesetzt.
26. März 2021 / Nr. 12 Reichenbach 11 5. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird 700.000 € Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir um telefonische auf Vereinbarung eines Termins unter der Tel.-Nr. 07153/5005-24. festgesetzt. VI. Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung: Von der mittelfristigen Finanzplanung 2020 bis 2024 wurde zustimmend Kenntnis genommen. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder eine III. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Verletzung von aufgrund der Gemeindeordnung erlassenen Gemeindewerke Reichenbach an der Fils Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Sat- für das Wirtschaftsjahr 2021 zung ist nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 582) Aufgrund von § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- unbeachtlich; wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jah- temberg in Verbindung mit § 14 des Eigenbetriebsgesetzes res seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der in der Fassung vom 08.01.1992 (GBl S. 22) zuletzt geändert Gemeinde Reichenbach an der Fils geltend gemacht worden durch Gesetz vom 17.06.2020 (GBl S. 403) hat der Gemein- ist. Der Sachverhalt, der die derat der Gemeinde Reichenbach an der Fils am 23.02.2021 Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, für die Gemeindewerke Reichenbach an der Fils folgenden wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Wirtschaftsplan festgestellt: Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt 1. Der Erfolgsplan wird mit den Summen der worden sind. Erträge von insgesamt 933.500 € Reichenbach an der Fils, 24. März 2021 a) Betriebszweig Elektrizitäts- Bürgermeisteramt versorgung 15.500 € gez. Richter b) Betriebszweig Wasserversor- Bürgermeister gung 900.000 € c) Betriebszweig Parkierung 18.000 € Aufwendungen von insgesamt 985.400 € Gemeinderat beschließt Erlass der a) Betriebszweig Elektrizitäts- Elternbeiträge für Kitas und Ganztagesschule versorgung 51.700 € für Januar und Februar b) Betriebszweig Wasserversor- gung 856.200 € Nachdem zur Eindämmung der Corona-Pandemie das Land c) Betriebszweig Parkierung 77.500 € Baden-Württemberg die Betreuung in den Kindertagesstätten festgesetzt. und im Bereich der Schule vom 16. Dezember 2020 bis 2. der Vermögensplan wird mit den Summen einschließlich 21. Februar 2021 ausgesetzt hatte, durften bei den Finanzierungsmitteln mit 1.461.900 € in dieser Zeit nur Eltern, die die Voraussetzungen für die a) Betriebszweig Elektrizitäts- Inanspruchnahme der Notbetreuung erfüllten, ihre Kinder in versorgung 180.200 € Krippe, Kindergärten und Ganztagesschule betreuen lassen. b) Betriebszweig Wasserversor- Damit standen dem überwiegenden Teil der Eltern im Januar gung 1.187.900 € und Februar keine Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung. c) Betriebszweig Parkierung 93.800 € Daher hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 23. März 2021 beschlossen, den Eltern, die keine Notbetreuung in bei dem Finanzierungsbedarf mit 1.461.900 € dieser Zeit genutzt haben, die Monatsbeiträge Januar und a) Betriebszweig Elektrizitäts- Februar zu erlassen. versorgung 180.200 € Nachdem die Gemeindeverwaltung mit den entsprechenden Ab- b) Betriebszweig Wasserversor- buchungen im Februar und März ausgesetzt hat, wird bei die- gung 1.187.900 € sen Eltern der Abbuchungslauf April wieder ganz normal laufen. c) Betriebszweig Parkierung 93.800 € Eltern, die eine Notbetreuung in Anspruch genommen ha- festgesetzt. ben, müssen den entsprechenden Monatsbeitrag für diese Monate im Nachhinein bezahlen. Die Gemeindekasse kün- 3. Die vorgesehene Kreditaufnahme (Kreditermächtigung) digte entsprechende Abbuchungen an. wird auf 1.000.000 € Allen Eltern sei an dieser Stelle für ihre Geduld und ihr festgesetzt. großes Verständnis in dieser schwierigen und unsicheren Zeit gedankt. 4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.500.000 € Abschlagszahlung auf Wasser- und Abwasser- festgesetzt. gebühren zum 30.03.2021 5. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird Am 30.03.2021 ist die 1. Abschlagszahlung auf die Wasser- auf 500.000 € und Abwassergebühr zur Zahlung fällig. Wir bitten deshalb festgesetzt. alle Grundstückseigentümer, die nicht am Abbuchungsver- Von der mittelfristigen Finanzplanung 2020 bis 2024 wurde fahren teilnehmen, die Abschlagszahlung termingerecht und zustimmend Kenntnis genommen. unter Angabe des Buchungszeichens (5.8888.XXXXXX.X) an IV. Das Landratsamt Esslingen als die zuständige Rechts- die Gemeindekasse zu überweisen. aufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 15.03.2021, Az. 461- Bei verspäteten Zahlungseingängen werden die gesetzlichen 904.11, die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet. Da das Abbuchungsverfahren sowohl für die Gemeindekasse wie Haushaltsplanes sowie der Wirtschaftspläne für den Eigenbe- auch für die Zahlungspflichtigen Vorteile bringt (Terminü- trieb Abwasserbeseitigung und Eigenbetrieb Gemeindewerke berwachung, Ausfüllen der Überweisungen etc. entfallen), Reichenbach an der Fils bestätigt und die erforderlichen empfehlen wir, der Gemeindekasse eine schriftliche SEPA- Genehmigungen erteilt. Gemäß § 81 Abs. 3 der Gemeinde- Abbuchungsermächtigung zu erteilen. ordnung werden die Haushaltssatzung und die Beschlüsse Bei allen Zahlungspflichtigen, welche bereits am Abbu- der Wirtschaftspläne hiermit öffentlich bekannt gemacht. chungsverfahren teilnehmen, wird der Abschlag bei Fälligkeit V. Der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne liegen abgebucht. von Montag, 29. März 2021 bis Mittwoch, 31. März und Dienstag, 6. April 2021 bis Freitag, 9. April 2021 Wasserstellen auf dem Friedhof wieder in Betrieb im Rathaus, Zimmer 4, öffentlich aus und zwar Nachdem es die Witterung zulässt, werden die Wasserstel- am Montag von 9.00 uhr bis 12.00 uhr len auf dem Friedhof in Reichenbach ab dem 26.03.2021 von 14.00 uhr bis 18.00 uhr wieder in Betrieb genommen. Dienstag bis Donnerstag von 8.00 uhr bis 12.00 uhr Somit kann die Öffnung rechtzeitig zur Frühjahrspflanzung von 14.00 uhr bis 16.00 uhr erfolgen.
Sie können auch lesen