Reichenbach: Corona-Schutz-Impftermine vor Ort am 9./10. April und 21./22. Mai 2021

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Reichenbach: Corona-Schutz-Impftermine vor Ort am 9./10. April und 21./22. Mai 2021
www.reichenbach-fils.de                                                                    26. März 2021
                                                                                             Ausgabe 12
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                                     Reichenbach:
                          Corona-Schutz-Impftermine vor Ort
                          am 9./10. April und 21./22. Mai 2021
                          Die Gemeindeverwaltung hat die Grundlage dafür geschaffen, dass mobile
                          Impfteams des Landes zu zwei Vor-Ort-Terminen in die Kommune kom-
                          men, um Menschen im Alter von über 80 Jahren aus der ersten Priorisie-
                          rungsstufe zu impfen.
                          Damit will die Gemeinde ihren Bürgerinnen und Bürgern die Chance ge-
                          ben, sich vor Ort in Reichenbach impfen zu lassen.
                          Der Ersttermin wird am

                                      Freitag/Samstag 9./10. April
                                    voraussichtlich in der Brühlhalle
                          unter Beteiligung der Malteser stattfinden.

                          Der Folgetermin ist für den 21./22. Mai vorgesehen.

                          Dazu wird die Verwaltung allen Impfberechtigten entsprechende Informations-
                          schreiben verschicken und auf die Impfmöglichkeit gegen das Corona-
                          Virus hinweisen.

                          Eine Impfung gegen COVID-19 trägt sowohl zum individuellen Schutz als
                          auch zur Eindämmung der Pandemie bei. Sie kann das Infektions- und
                          Erkrankungsrisiko sehr stark reduzieren.
Reichenbach: Corona-Schutz-Impftermine vor Ort am 9./10. April und 21./22. Mai 2021
2                                            Aus    Allen        Gemeinden                                       26. März 2021 / Nr. 12

                                             Kinderärzte
 AUF EINEN BLICK                             Zentrale Rufnummer: 116117
                                             Ärztlicher Bereitschaftsdienst für
                                             Kinder und Jugendliche:
Bürgermeisteramt                             Montag bis Freitag: 19 – 22 Uhr
Reichenbach an der Fils                      Samstag, Sonn- und Feiertag:
Telefon 5005-0                               9 – 21 Uhr
Sprechzeiten: Bitte coronabedingte           Zu allen übrigen Zeiten übernimmt
Einschränkungen beachten.                                                             Sonn- und Feiertagsdienst in der
                                             die Notaufnahme des Klinikum             Krankenpflege am
BürgerBüro (Tel. 5005-15)                    Esslingen die Notfallversorgung.
Mo. 9 - 19 uhr,                              Zuständig ist die zentrale kinder- und
Di. und Do. 7 - 16 uhr,                      jugendärztliche Notfallpraxis und die    27./28.03.2021
Mi. 7 - 13, Fr. 7 - 12 uhr                   Notaufnahme für Kinder und Jugend-       Reichenbach
Übrige Verwaltung:                           liche am Klinikum Esslingen, Hirsch-
Mo. 9 - 12 Uhr, 14 - 18 Uhr,                 landstraße 97, 73730 Esslingen.
Di. bis Do. 8 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr          Zu den angegebenen Zeiten können
Fr. 8 - 12 Uhr;                              Patienten ohne Voranmeldung in die
Bücherei: Tel. 984450                        Klinik kommen, dort ist ständig ein
Di. und Fr. 11 - 13 und 15 - 19 Uhr          Arzt vorhanden.
Bürgermeisteramt Hochdorf                    Zahnärzte                                Fr. Augsten
Telefon 5006-0                               Tel. 0711 7877755
Sprechzeiten:                                                                         Hochdorf
Mo. - Fr. 8 - 12 uhr,                        HNO-Ärzte
Mo. zusätzlich 16 - 18.30 uhr                Tel. 116117
Mi. zusätzlich 13 - 16 uhr
Sprechzeiten - Termine                       Nacht- und Sonntagsdienst der
mit Bürgermeister Kuttler, Frau Haller,      Apotheken
Frau Wimmer, Frau Stockburger und            Der Notdienst beginnt morgens um
Herrn Kerner nach telefonischer Ver-         8:30 uhr und endet um 8:30 uhr des
einbarung.                                   nächsten Tages.                          Fr. Kirkopoulou
Bürgermeisteramt Lichtenwald                 Samstag, 27.03.2021                      Lichtenwald
Telefon 9463-0, Fax 9463-33                  Adler-Apotheke, Kirchheim/Teck,
Sprechzeiten:                                Max-Eyth-Str. 33, Tel. 07021 2626
Mo., Di., Mi., Do. 8 - 12 uhr,
Mo. 14 - 16 uhr, Di. 16 - 18 uhr,            Sonntag, 28.03.2021
Do. 14 - 18 uhr                              Römer-Apotheke, Köngen,
Termine mit Bürgermeister Rentsch-           Hirschstr. 22, Tel. 07024 81151
ler, Herrn Mayer und Frau Engelhardt
nach telefonischer Vereinbarung.             Montag, 29.03.2021                       Fr. Göpfarth
                                             Apotheke am Markt, Wendlingen,
                                             Kirchheimer Str. 4, Tel. 07024 7313

 NOTDIENSTE                                  Dienstag, 30.03.2021
                                             Quadrium-Apotheke Mache,
                                             Wernau, Kirchheimer Str. 77,
                                             Tel. 07153 6149910
Ärzte
                                             Mittwoch, 31.03.2021
 Rufen Sie in dringenden, lebensbe-          Apotheke Altbach, Bachstr. 19,
 drohlichen Notfällen sofort die Ret-
 tungsleitstelle unter der Rufnummer
                                             Tel. 07153 22323
                                             Mittwochnachmittags geöffnet:            Impressum
 112 an.                                     Rathaus-Apotheke, Reichenbach,
                                             Hauptstr. 11, Tel. 07153 54172           Herausgeber sind die Gemeinden Reichenbach an der
Bundesweite Rufnummer: 116 117               Kirch-Apotheke, Hochdorf,                Fils, Hochdorf, Lichtenwald und der Gemeindeverwal-
(kostenfrei aus allen Netzen)                Kauzbühlstr. 1, Tel. 07153 958276        tungsverband Reichenbach an der Fils.
unter dieser Rufnummer erfahren Sie                                                   Verantwortlich für den amtlichen Inhalt ist für Reichen-
die zuständige Notfallpraxis - auch ein      Donnerstag, 01.04.2021                   bach Bürgermeister Bernhard Richter, Hauptstraße 7,
                                                                                      73262 Reichenbach o.V.i.A. -
notwendiger Hausbesuch kann                  Kastell-Apotheke im Kaufland,            für Hochdorf Bürgermeister Gerhard Kuttler, Kirchheimer
angefordert werden.                          Wendlingen, Wertstr. 12,                 Straße 53, 73269 Hochdorf o.V.i.A.
                                                                                      für Lichtenwald Bürgermeister Ferdinand Rentschler,
Für die Gemeinden Reichenbach und            Tel. 07024 8058210                       Hauptstraße 34, 73669 Lichtenwald o.V.i.A.
Lichtenwald                                  Freitag, 02.04.2021
                                                                                      und für den Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach
                                                                                      Bürgermeister Bernhard Richter, Hauptstraße 7, 73262
Notfallpraxis Esslingen am Klinikum Ess-     Brunnen-Apotheke, unterensingen,         Reichenbach o.V.i.A.
lingen, Hirschlandstr. 97, 73730 Esslingen   Nürtinger Str. 1, Tel. 07022 65142       Druck und Verlag: NuSSBAuM Medien Weil der Stadt
Dienstzeit Mo.-Do. von 18 uhr bis 23                                                  GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der
uhr und Fr. 16.00 - 23.00 uhr; an            Notdienst der Innungsbetriebe            Stadt, Tel. 07033 525-0, Telefax 07033 2048,
                                                                                      www.nussbaum-medien.de
Wochenenden und Feiertagen von 8             Der Notdienst im Sanitär- und Gashei-    Verantwortlich für den nichtamtlichen und den
uhr bis 23 uhr.                              zungsbereich hat von 10 bis 18 uhr       Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Straße 20,
Für die Gemeinde Hochdorf                    Bereitschaft
                                                                                      71263 Weil der Stadt
                                                                                      Anzeigenannahme: Tel. 07163 1209-500,
Wochentags ab 19 uhr bis 8 uhr und                                                    uhingen@nussbaum-medien.de.
an den Wochenenden und Feiertagen            Samstag, 27.03./Sonntag, 28.03.2021      Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu
gilt die zentrale Notfallnummer              K. Haug & K. Sohn GmbH & Co.             entrichtenden Abonnementgebühr.
116 117 (siehe oben)                         KG, Sanitäre Anlagen - Gasheizung        Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH,
                                                                                      Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-
für alle Notfallpraxen in den zuständi-      - Flaschnerei, Max-Eyth-Str. 1, 73733    0, E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de
gen Krankenhäusern.                          Esslingen a. N., Tel. 0711 4890800
Reichenbach: Corona-Schutz-Impftermine vor Ort am 9./10. April und 21./22. Mai 2021
26. März 2021 / Nr. 12                   Aus       Allen        Gemeinden                                                      3
                                                                Ergänzend dazu lobt die MBG Mittelständische Beteiligungs-
                                                                gesellschaft wieder einen Sonderpreis in Höhe von 7.500 Euro
                                                                aus, der an ein junges unternehmen vergeben werden soll.
                                                                Weitere Informationen
                                                                Bewerbungen können bis zum 31. Mai 2021 über das On-
                                                                line-Bewerbungsportal eingereicht werden. An dem Wettbe-
                              Stuttgarter Str. 4                werb können teilnehmen:
                              73262 Reichenbach                 unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten,
                              Telefon 9511-0                    mit einem Jahresumsatz von bis zu 100 Millionen Euro und
 Für pflegerische Notfälle erreichen unsere Patienten uns       mit Sitz in Baden-Württemberg.
 am Wochenende und bei Nacht unter der                          Die eingereichten Bewerbungen werden von einer Fachjury
 Telefonnummer 0171 7069939                                     aus Wirtschaft und Wissenschaft nach technischem Fort-
 Geschäftsführerin: Brigitte Hummel, Telefon 951113             schritt, besonderer unternehmerischer Leistung und nachhal-
 Pflegedienstleitung: Ralf Daubner, Telefon 951111              tigem wirtschaftlichen Erfolg bewertet. Die Preise werden am
 Einsatzleitung Hauswirtschaft:                                 16. November 2021 feierlich im Rahmen einer öffentlichen
 Beate Schulz, Telefon 951112                                   Preisverleihung verliehen.
 Essen auf Rädern: Sarah Erhard, Telefon 951114                 Weitere Informationen zum Wettbewerb, die Ausschreibungsun-
                                                                terlagen mit den Kriterien sowie den Link zur Online-Bewerbung
 Sprechzeiten:                                                  gibt es im Internet unter https://t1p.de/dz36 oder bei den Hand-
 Montag bis Freitag         9:00 - 12:30 uhr                    werks-, Industrie- und Handelskammern und dem Patent- und
 Montag und Mittwoch       14:00 - 16:00 uhr                    Markenzentrum Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
 Donnerstag                14:00 - 18:00 uhr                    Stuttgart. Einen Rückblick auf die Online-Preisverleihung 2020
              Besuchen Sie uns doch im Internet                 und die Preisträgerinnen und -träger der Vorjahre sowie weitere
                  unter www.diakonie-uf.de                      Informationen finden Sie unter: www.inno vationspreis-bw.de

                                                                Ambulanter Hospizdienst
                                                                Reichenbach . Hochdorf . Lichtenwald e.V.
 Redaktionsschluss
                                                                Hospizgruppe Reichenbach-Hochdorf-Lichtenwald
 Für die Woche 13 wird der Redaktionsschluss auf
                                                                Kurzprotokoll unserer Mitgliederversammlung
                Montag, 29.03.2021, 13.00 Uhr                   am 10. März konnten wir endlich wieder eine Mitglieder-
                                                                versammlung abhalten - in der Brühlhalle fanden wir einen
 verlegt.                                                       perfekt vorbereiteten Saal vor, vielen Dank dafür der Ge-
 Bitte beachten Sie den geänderten Redaktionsschluss.           meinde Reichenbach. Danke für die unterstützung auch
                                                                allen Mitgliedern, die persönlich anwesend waren und allen,
 Der Verlag                                                     die uns in Gedanken begleitet haben.
                                                                Der Vereinsvorstand legte einen detaillierten Bericht der letzten
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und                          zwei Jahre vor und wurde anschließend von der Mitglieder-
                                                                versammlung einstimmig entlastet. Neu gewählt wurden für
Wohnungsbau                                                     die nächsten drei Jahre als Vereinsvorsitzende Anita Kraut,
                                                                als erste Stellvertreterin Gabriele Niks, als zweiter Stellvertreter
Wirtschaftsministerium schreibt Innovationspreis des            Gerald Holzer und als Rechner Manfred Lux. Die bisherigen
Landes aus                                                      Rechnungsprüfer Walter Röhrle und Siegfried Röder wurden
Ministerin Hoffmeister-Kraut: ,,Gerade unsere zahlreichen       gleichfalls entlastet. Sie wurden für die nächsten vier Jahre neu
kleinen und mittleren Unternehmen im Land haben großes          gewählt. Vielen Dank für das Vertrauen der Mitglieder und die
Innovationspotential und tragen mit ihrer Kreativität und ih-   jeweils einstimmige Wahl. und herzlichen Dank natürlich ganz
rem Mut zu Veränderungen maßgeblich zur Stärkung des            besonders allen alten und neuen Vorstandsmitarbeitenden für
Wirtschaftsstandorts bei“                                       die Bereitschaft, sich in unserer Sache zu engagieren.
„In diesen herausfordernden Zeiten ist es für unsere un-        Der Mitgliederversammlung vorgestellt wurde die für 2021
ternehmen wichtiger denn je, innovative Ideen voranzutrei-      geplante neue Kooperationsvereinbarung des Vereins zur
ben, umzusetzen und auf den Markt zu bringen. Gerade            Möglichkeit der gemeinschaftlichen Einstellung einer haupt-
unsere zahlreichen kleinen und mittleren unternehmen im         amtlichen Hospizfachkraft. Die Mitgliederversammlung hat
Land haben großes Innovationspotential und tragen mit ihrer     einstimmig beschlossen, dass die vorliegende Vereinbarung
Kreativität und ihrem Mut zu Veränderungen maßgeblich zur       unterzeichnet werden kann. Wir freuen uns über das rege
Stärkung des Wirtschaftsstandorts Baden-Württemberg bei.        und positive Interesse unserer Mitglieder und werden nun
Diesen hervorragenden Beispielen für Innovationen wollen        alle weiteren Schritte in die Wege leiten.
wir auch in diesem Jahr wieder eine Bühne geben“, sagte         Hospizgruppe Reichenbach-Hochdorf-Lichtenwald
Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut am 1. Fe-    Als ehrenamtlich Engagierte vom ambulanten Hospizdienst
bruar anlässlich des Starts der diesjährigen Ausschreibung.     sind wir dazu ausgebildet, Menschen in ihrer letzten Le-
Mit dem Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg           bensphase beizustehen. Gerade jetzt, wo viele allein sind in
(Dr.-Rudolf-Eberle-Preis) werden unkonventionelle, tech-        schwerer Krankheit, wäre das so nötig, für die, die krank
nologieoffene Ideen und deren umsetzung für innovative          sind und auch für die Angehörigen, die vielleicht mit der
Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen mittelständischer     Situation überfordert sind. Leider macht es Corona unglaub-
unternehmen geehrt. Baden-Württemberg steht bei den In-         lich schwierig, die Nähe und unterstützung so anzubieten,
vestitionen für Forschung und Entwicklung (FuE) mit 27,9        wie wir es gewohnt sind. Wir erreichen die Menschen nicht
Millarden Euro deutschlandweit an der Spitze.                   mehr so einfach, viele haben sehr verständliche Bedenken
Knapp 84 Prozent davon wird allein durch die Wirtschaft         und Ängste, jemanden ins Haus zu lassen. Auch wir selber
des Landes erbracht.                                            wollen uns natürlich schützen, genauso wie wir diejenigen
Die unternehmen des Landes stemmen gut ein Drittel der          schützen möchten, die unsere Hilfe suchen. Deshalb bieten
bundesweiten FuE Ausgaben der Wirtschaft.                       wir zunächst eine sehr ausführliche telefonische Beratung
Der Innovationspreis des Landes wird in diesem Jahr be-         an. Wir können dabei auch eine ausschließlich telefonische
reits zum 37. Mal verliehen und steht damit in einer langen     Begleitung vereinbaren, ein Treffen im Freien oder ein Ge-
Tradition. Er ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert und dem     spräch vor Ort mit allen Hygieneregeln, die das erfordert.
früheren Wirtschaftsminister Dr. Rudolf Eberle (1926 -1984)     Rufen Sie sehr gerne unser Hospiz-Telefon an, wir werden
gewidmet. Mit dem Preis werden seit 1985 kleine und             sicher eine gute Form der Begegnung finden. Sie erreichen
mittlere unternehmen für beispielhafte Leistungen bei der       uns unter der Nummer 0175 8396780. Bitte sprechen Sie
Entwicklung neuer Produkte und technischer Verfahren oder       Ihren Namen und Ihre Telefonnummer auf die Mailbox, wir
bei der Anwendung moderner Technologien ausgezeichnet.          rufen schnellstmöglich zurück.           Fortsetzung siehe Seite 6
Reichenbach: Corona-Schutz-Impftermine vor Ort am 9./10. April und 21./22. Mai 2021
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Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 22. März

     Kontaktbeschränkungen                                                     Lockerung                                                            Maskenpflicht
    Private Treffen im öffentlichen oder privaten                              Lockerung in Stadt- und Land-                                        In folgenden Bereichen müssen alle Personen
    Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen.                                     kreisen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz                                 ab 6 Jahren eine medizinische Maske tragen:
    Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich                             unter 35* möglich:                                                   • Im öffentlichen Personenverkehr
    14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die                               Treffen von bis zu zehn Personen aus                                 • Beim Einkaufen
    nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.                              maximal drei Haushalten möglich. Die                                 • In geschlossenen Räumen, die für die
                                                                               Kinder dieser Haushalte werden bis                                     Öffentlichkeit oder für den Publikums-
     Notbremse                                                                 einschließlich 14 Jahre nicht mitgezählt.                              verkehr bestimmt sind
    Verschärfte Kontaktbeschränkungen in                                       *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das               • In Arbeits-/Betriebsstätten sowie an Einsatzorten
    Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage-
                                                                                Gesundheitsamt geprüft                                              • Bei den erlaubten körpernahen
    Inzidenz von über 100*:                                                                                                                           Dienstleistungen
    Ein Haushalt plus höchstens eine weitere                                                                                                        • Während Veranstaltungen der Religions-
    Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört.                                                                                                    ausübung und Beerdigungen
    Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich                                                                                                  • In Arztpraxen
    14 Jahre werden nicht mitgezählt.                                                                                                               • FFP2-Maske in Krankenhäusern und Pflege-
    *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft                                                                                einrichtungen. Ausnahme: Personal, das nicht direkt
                                                                                                                                                      mit Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt
                                                                                                                                                      ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95-Pflicht befreit.

      Bildung & Betreuung                                                 • Medizinsche Maskenpflicht für alle Schüler*innen      • Praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für Auto,
                                                                            sowie Lehrer*innen an Schulen mit Präsenz-              Flugzeug und Boot) sind unter Hygieneauflagen
      • Kitas sind für den Regelbetrieb unter
                                                                            unterricht sowie Schulhorte und Nachmittags-            möglich. Alle Personen müssen eine medizinische
        Pandemiebedingungen offen.
                                                                            und Nachhilfebetreuung.                                 Maske oder Atemschutzmaske tragen. Theorieunterricht
      • An Grundschulen findet Präsenzunterricht
                                                                          • Medizinische Maskenpflicht für Personal in              ist nur online möglich.
        statt. Präsenzpflicht ist weiterhin ausgesetzt.
                                                                            Kitas, Grundschulförderklassen, Horten und            • Besuch von Bibliotheken und Archiven ist mit
      • Wechselunterricht für die Klassenstufen
                                                                            Schulkindergärten. Ausnahme: Beim aus-                  vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der
        5 und 6 an den weiterführenden Schulen
                                                                            schließlichen Kontakt zu Kindern.                       Kontaktdaten möglich.
        ist möglich. Dies gilt auch für alle Klassen-
                                                                          • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen                 • Erste-Hilfe-Kurse ist mit tagesaktuellem Schnell- oder
        stufen der Sonderschulen.
                                                                            Unterricht im Rahmen der geltenden Kontakt-             Selbsttest der Teilnehmer*innen möglich, sowie ein
       • Alle weiteren Klassenstufen der weiter-
                                                                            beschränkungen möglich.                                 Testkonzept für das Personal.
        führenden Schulen weiterhin im Fernunterricht
                                                                          • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen
      • Sonderregelung für Abschlussklassen sind
                                                                            schließen.                                                    Notbremse
        möglich und werden individuell festgelegt.
                                                                          • Ballett- und Tanzschulen schließen für den Publikums-
      • Notbetreuungen bis Klassenstufe 7 und für                                                                                        Verschärfte Kontaktbeschränkungen in
                                                                            verkehr. Kontaktarmes Training mit maximal fünf
        alle Klassenstufen der Sonderpädagogischen                                                                                       Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage-
                                                                            Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten ist
        Bildungs- und Beratungszentren sind                                                                                              Inzidenz von über 100*:
                                                                            gestattet. Die Kinder der beiden Haushalte bis
        weiterhin möglich. Ansprechpartner sind die                                                                                      Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
                                                                            einschließlich 14 Jahre zählen nicht dazu. Paare, die
        Schulen und Kitas vor Ort.                                                                                                       dürfen nur noch Online-Unterricht anbieten.
                                                                            nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.
      • Nachhilfeunterricht in Gruppen bis maximal                                                                                                     *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das
                                                                                                                                                       Gesundheitsamt geprüft                        Alle Details sowie Fragen und
        5 Schüler*innen wieder möglich.                                                                                                                                                              Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                                                     Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                                                     Stand: 19.03.2021

Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 22. März

      Einzelhandel                                                             Sonstiger Einzelhandel darf neben                                              Arbeiten
                                                                               „Click&Collect“unter folgenden Bedingungen                                     • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet,
       Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf                        auch „Click&Meet“ anbieten:                                                      die gesundheitliche Fürsorge gegenüber
       sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen                         • Berücksichtigung der Hygieneauflagen der                                       ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen.
       der Corona-Verordnung geöffnet:                                           Corona-Verordnung                                                            • Home Office
                                                                                                                                                                        Office, sofern möglich
                                                                               • Tragen von medizinischen Masken                                              • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst-
           Babyfachmärkte                                                     • Vorherige Anmeldung sowie Terminbuchung mit                                    und Geschäftsbetriebes
           Bäckereien und Konditoreien                                          festem Zeitfenster                                                           • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen
           Banken                                                             • Dokumentation der Kontaktdaten                                                 auch in Präsenz möglich
           Bau-, Garten- sowie Raiffeisenmärkte                                                                                                              • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der
                                                                               Regelung für offene Geschäfte:
           Buchhandlungen                                                                                                                                      Mindestabstand von 1,5 Metern zu den
                                                                               • Hygienekonzept vor Ort muss eingehalten
           Blumenläden                                                                                                                                         Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann
                                                                                 werden.
           Drogerien                                                                                                                                           (auch im Freien)
                                                                               • Geschäfte mit weniger als 10 m²
           Getränkemärkte                                                                                                                                    • An den Betrieb angepasste Hygiene-
                                                                                 Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in
           Großhandel                                                                                                                                          auflagen
                                                                               • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e
           Hörgeräteakustiker
                                                                                 Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche
           Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten
                                                                               • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:
            sowie Ersatzteilverkauf
                                                                                 ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für
           Lebensmittelmärkte
           Metzgereien
                                                                                 den Lebensmitteleinzelhandel)                                                Gesundheit & Soziales
                                                                               • Maskenpflicht vor den Geschäften und                                         • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern,
           Optiker
                                                                                 auf den Parkplätzen                                                            Pflegeheimen, Senioren- und
           Orthopädieschuhtechniker
                                                                               • Gesteuerter Zutritt                                                            Behinderteneinrichtungen
           Poststellen und Paketshops, aber ohne
                                                                               • Warteschlangen vermeiden.                                                    • Keine Isolation der Betroffenen
            den Verkauf von weiteren Waren
           Reformhäuser                                                       Notbremse                                                                      • Übernahme der Kosten von regelmäßigen
           Reinigung und Waschsalons                                          Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen                                         SARS-CoV2-Schnelltests für
           Reise- und Kundenzentren für den                                   mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100*:                                         Patienten*innen und Besucher*innen
            öffentlichen Verkehr                                               Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“ mehr                                   • Regelmäßige, verpflichtende Tests
           Sanitätshäuser                                                     anbieten. „Click&Collect“ ist möglich.                                           des Pflegepersonals von Alten- und
           Tafeln                                                             *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft               Pflegeheimen
           Tankstellen
           Telefonshops für Reparatur, Austausch                              Lockerung
            und Störungsbehebung                                               Weitere Öffnungen in Stadt- und Land-
           Tierbedarf- und Futtermärkte                                       kreisen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz
           Wochenmärkte                                                       unter 50* möglich:
           Zeitschriften- und Zeitungskioske                                  Gesamter Einzelhandel darf unter folgenden
                                                                               Bedingungen öffnen:
       Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de                           • Berücksichtigung der Hygieneauflagen
                                                                                 der Corona-Verordnung
                                                                               • Tragen von medizinischen Masken                                                                                     Alle Details sowie Fragen und
                                                                               *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das                                                                Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                                                     Baden-Württemberg.de
                                                                                Gesundheitsamt geprüft
                                                                                                                                                                                                     Stand: 19.03.2021
Reichenbach: Corona-Schutz-Impftermine vor Ort am 9./10. April und 21./22. Mai 2021
26. März 2021 / Nr. 12                                                     Aus       Allen                Gemeinden                                                                                                              5
 Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 22. März

         Dienstleistungen                                                         Gastronomie                                                           Religionsausübung
                                                                                   Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller                            Gottesdienste und Beerdigungen unter
          Körpernahe Dienstleistungen sind unter
                                                                                   Art bleiben geschlossen.                                              Hygieneauflagen.
          folgenden Bedingungen erlaubt:
                                                                                   • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder                              • Einhalten der AHA-Regeln über die
          • Während des gesamten Aufenthalts in der
                                                                                     Lieferung (bei Ausgangsbeschränkungen                                 gesamte Dauer
            Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung
                                                                                     bis 21 Uhr)                                                         • Tragen von medizinischen Masken
            müssen alle Beteiligte medizinische Masken
                                                                                   • Kein Ausschank und Verzehr von                                      • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr
            tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer
                                                                                     alkoholischen Getränken im öffentlichen                               als 10 Personen mindestens zwei
            Rasur), wird ein tagesaktueller Schnell- oder
                                                                                     Raum                                                                  Werktage zuvor bei den zuständigen
            Selbsttest der Kund*innen sowie ein Test-
                                                                                   • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken                                 Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für
            konzept für das Personal benötigt.
                                                                                     in verschlossenen Behältnissen erlaubt                                Beerdigungen.
          • Nur mit vorheriger Terminbuchung
                                                                                                                                                         • Kein Gemeindegesang in geschlossenen
          Weiterhin geschlossen:
                                                                                   Kantinen schließen überall dort, wo es die                              Räumen
           Prostitutionsgewerbe
                                                                                   Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum
                                                                                   Mitnehmen sind erlaubt.
          Ausführliche Liste auf
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                                                                                                                                                        Appell: Verzichten Sie auf private Reisen
       Notbremse                                                                   Veranstaltungen                                                      sowie Ausflüge zu touristischen Zielen.
       Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen
                                                                                  Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen                             Verstärkte Kontrollen und Zugangs-
       mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100*:                                    im öffentlichen Raum.                                                beschränkungen an tagestouristischen
       Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen.                               Ausnahmen:
                                                                                                                                                        Hotspots durch die örtlichen Behörden.
       Medizinisch notwendige Behandlungen sind                                    • Gerichtsverhandlungen
       weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet                          • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit
                                                                                                                                                        Nicht gestattet:
       bleiben.                                                                      und Ordnung dienen
      *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft           • Betriebsversammlungen                                               Touristische Busreisen
                                                                                   • Prüfungen und deren Vorbereitung                                    Touristische Übernachtungsangebote
                                                                                   • Eheschließungen                                                      (auch Campingplätze)
         Ausgangsbeschränkungen                                                    • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge
         Die Stadt- und Landkreise sind angewiesen,                                  dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe)                              Weiterhin möglich:
         nächtliche Ausgangsbeschränkungen von                                     • Nominierungs- und Wahlkampf-                                        Geschäftsreisen
         21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung                                         veranstaltungen, sowie dazugehörige                                 Reisen und Übernachten in
         umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von                                    Unterschriftensammlungen                                              besonderen Härtefällen
         100 Neuinfektionen pro 100.000
         Einwohner*innen sieben Tage in Folge bei
         einem diffusen Infektionsgeschehen über-
         schritten ist und weitergehende regionale
         Maßnahmen nicht zu einem Rückgang
         geführt haben.
         Ansprechpartner*innen der Stadt- und                                       Abstand              Hygiene       Medizinische           Corona-App              Regelmäßig                         Alle Details sowie Fragen und
         Landkreise auf » Baden-Württemberg.de                                       halten            praktizieren    Maske tragen             nutzen                  lüften                           Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                                                         Baden-Württemberg.de

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  Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 22. März

          Sport                                                                                                                   Notbremse
          Individualsport im Freien und auf Außen-                         Ansonsten sind öffentlichen und privaten               Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen mit einer
          und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder)                       Sportstätten für den allgemeinen Publikums-            7-Tage-Inzidenz von über 100*:
          mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als                        verkehr geschlossen:                                   Schließung von Außen- und Innensportanlagen für den
          2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis                                                                           Amateur- und Freizeitsport. Individualsport auf weitläufigen
          einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt.                                                                        Anlagen wie z.B. Golf weiterhin erlaubt. Gruppensport im
                                                                            Frei- und Hallenbäder
          Paare, die nicht zusammenleben, zählen als                                                                              Freien ist nicht mehr erlaubt, es gelten die verschärften
          einen Haushalt.                                                                                                         Kontaktbeschränkungen.
                                                                            Für Reha-Sport, Schulsport, Studien-                  *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft
                                                                            betrieb, Profi- oder Spitzensport und
          Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit                           für dienstliche Zwecke (etwa für Polizei              Lockerung
          bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre                     und Feuerwehren) dürfen die                           Weitere Lockerungen in Stadt- und Landkreisen mit stabiler
          ist erlaubt.                                                      Einrichtungen geöffnet werden.                        7-Tage-Inzidenz unter 50* möglich:
                                                                                                                                  Kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen mit maximal
          Die Benutzung der Umkleiden oder                                  Spaßbäder                                            10 Personen. In Innenanlagen mit maximal 5 Personen aus nicht
          Aufenthaltsräume ist nicht gestattet.                                                                                   mehr als 2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis
                                                                            Skilifte und Gondeln
                                                                                                                                  einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt.
          Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder                    Thermen und Saunen
                                                                                                                                  Paare, die nicht zusammenleben, zählen als
          Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt.                                                                           einen Haushalt.
                                                                                                                                  *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft

            Kultur- und Freizeitgestaltung                                          Theater                                                           Notbremse
            Kultur- und Freizeiteinrichtungen                                       Volksfeste o.ä.                                                  Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen
            bleiben geschlossen.                                                    Zirkusse                                                         mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100*:
                                                                                                                                                      Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische
            Geschlossen:                                                           Geöffnet:                                                          und botanische Gärten werden für den
             Ateliers                                                              Spielplätze im Freien                                            Publikumsverkehr geschlossen.
             Ausflugsschiffe                                                       Wandern und Spazieren                                           *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft

             Camping- und Wohnmobilstellplätze
             Diskotheken und Clubs                                                Geöffnet für „Click&Collect“ sowie                                 Lockerung
             Freizeitparks und Indoorspielplätze                                  „Click&Meet“:                                                      Weitere Vereinfachungen in Stadt- und Land-
             Kinos und Autokinos                                                   Wettannahmestellen                                               kreisen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz
             Kletterparks (drinnen und draußen)                                                                                                      unter 50* möglich:
                                                                                   Geöffnet mit vorheriger Terminbuchung                              Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten,
             Konzerte und Kulturhäuser                                            und/oder Dokumentation der Kontaktdaten:                           zoologischen und botanischen Gärten ohne
             Krabbelgruppen                                                        Autokino, Autotheater, Autokonzerte                              Voranmeldung und Dokumentation der
             Messen                                                                Galerien                                                         Kontaktdaten erlaubt.
             Opern                                                                 Museen                                                           *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen,
             Spielbanken- und hallen                                               Gedenkstätten                                                     durch das Gesundheitsamt geprüft                  Alle Details sowie Fragen und

                                                                                    Zoologische und botanische Gärten                                                                                   Antworten finden Sie auf
                                                                                                                                                                                                         Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                                                         Stand: 19.03.2021
6                                                    aUS    aLLen          GeMeinDen                             26. März 2021 / Nr. 12

Fortsetzung von Seite 3

Aktuelles Angebot für Trauernde in Corona-Zeiten:                          Senioren-Online Reichenbach/Fils e.V.
Trauerspaziergänge
Das „Trauercafé Regenbogen“ kann derzeit wegen Corona
nicht in der gewohnten Form stattfinden. Aber jetzt gibt es                Regelinformation für 2021
stattdessen ein neues Angebot: Trauerspaziergänge.                         Senioren Online Reichenbach/Fils e.V. ist ein Verein, der die
Damit bieten wir Menschen in Trauer die Möglichkeit, sich                  älteren Generationen an das Internet und der Nutzung von
mit einem anderen Menschen auszutauschen, über ihre Ge-                    PCs und Mobilgeräten heranführt und in der Nutzung aktiv
fühle zu sprechen oder einfach nur eine Person an der Seite                unterstützt. Die Beratungs- und Betreuungstätigkeit ist eh-
zu haben, die mitgeht, zuhört und achtsam da ist. Das geht                 renamtlich. Für Kurse wird eine Kursgebühr erhoben.
unter Einhaltung der gültigen Corona-Regeln mit Abstand                    Die aktuellsten Termine und Informationen     zu Kursen und
und Mund-Nasen-Schutz in der freien Natur, an der frischen                 Vorträgen finden Sie unter "Aktuelles" auf    unserer Home-
Luft, zu zweit bei einem Spaziergang. Mitarbeiterinnen un-                 page https://sor-fils.de oder besuchen Sie    uns in unserem
serer Trauerbegleitungsgruppe bieten an, nach telefonischer                Domizil Wilhelmstraße 15 in Reichenbach:     (zur Zeit wegen
Terminvereinbarung, mit einzelnen trauernden Menschen ei-                  Corona-Sperre geschlossen).
nen Spaziergang zu zweit zu machen. Wochentag, uhrzeit,
Ort und Länge des Spazierweges können ganz flexibel und                    Die Beratungs- und Betreuung Termine sind:
individuell vereinbart werden. Wir möchten Sie ermutigen,                  montags Multimediagruppe          von 15:00 - 18:00 uhr
sich auf den Weg zu machen … Rufen Sie an! Sie erreichen                   dienstags offene Tür              von 10:00 - 12:00 uhr
uns unter der Handynummer: 0157 – 3013 8867. Wir nehmen                    donnerstags offene Tür            von 15:00 - 18.00 uhr
uns Zeit für Sie!
Ihre Trauerbegleitungsgruppe Deizisau und Altbach, Plochin-                unsere Telefonnummer lautet: 07153 550696 (Telefon ist
gen, Reichenbach-Hochdorf-Lichtenwald - in Zusammenar-                     wegen Corona-Sperre zurzeit nicht besetzt)
beit mit den jeweiligen Hospizgruppen.                                     unsere E-Mailadresse lautet: sor.ev@t-online.de (wird wegen
                                                                           Corona-Sperre zurzeit nur sporadisch gelesen)

Musikschule Reichenbach/Fils                                               Die E-Mails werden zu den Öffnungszeiten der "Offenen Tür"
                                                                           beantwortet.Alternative Kontakte in der Corona-Sperre:
und Umgebung e.V.
                                                                           Anrufbeantworter: 0151 5599 2447
                                                                           Mail-Adresse: sor-user00@web.de
Kontaktdaten
Musikschule Reichenbach an der Fils und umgebung e.V.
Schulstraße 29                                                             Gesprächsgruppe für pflegende Angehörige
73262 Reichenbach an der Fils
Tel: 07153/984452                                                          Die Diakoniestation untere Fils und der Sozialpsychiatrische
info@musikschulereichenbach-fils.de                                        Dienst für alte Menschen bieten eine Gesprächsgruppe für
www.musikschulereichenbach-fils.de                                         pflegende Angehörige an.
Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag 9:00 - 11:30 uhr                                     Angehörige, die ihre psychisch oder körperlich kranken El-
Mittwoch und Freitag 15:00 - 18:00 uhr                                     tern, Schwiegereltern oder Ehepartner versorgen und pflegen,
                                                                           sind täglich großen Belastungen ausgesetzt. Die Gesprächs-
Osterkonzert
                                                                           gruppe für pflegende Angehörige möchte hier Entlastung,
                                                                           unterstützung und Hilfestellung geben.
   Musikschule Reichenbach / Fils und Umgebung e.V.                        In dieser Gruppe können Sie Menschen mit ähnlichen Be-
                                                                           lastungen kennenlernen, sich gegenseitig über Ihre Erfah-
                                                                           rungen im umgang mit den Pflegebedürftigen austauschen,
                                                                           Ihre Wünsche und Sorgen miteinander besprechen und sich
                                                                           von Fachleuten beraten lassen. Die Gruppe steht allen An-
                                                                           gehörigen von psychisch und körperlich pflegebedürftigen
                                                                           Menschen offen.
                                                                           Auch wer die Gruppe nur einmal kennenlernen will, ist herz-
                                                                           lich eingeladen. Die Teilnahme ist kostenlos. Die unkosten
                                                                           dieses Angebotes werden vom Sozialnetzwerk Reichenbach
                                                                           S.O.N.N.E. e. V. getragen.
                                                                           Leider kann unser Treffen, aufgrund der aktuellen Corona-
                                                                           situation, auch im März noch nicht stattfinden. Sobald dies
                                                                           wieder möglich ist, werden wir Sie an dieser Stelle infor-
                                                                           mieren.

          Sonntag, den 04. April 2021 um 10:00 Uhr
          im Hause der Musikschüler der Musikschule
                       Reichenbach/ Fils
                                                                              SOMMERZEITUMSTELLUNG
                                                                                                   In der Nacht vom 27. März 2021
                                                                                                     auf 28. März 2021 wird die Uhr
                                                                                                         um eine Stunde vorgestellt..
                  Wir wünschen allen Frohe Ostern!                                                      Die Zeitumstellung findet
                                                                                                        nachts um 2:00 Uhr statt.
                                                     Plakat: Ralf Müller
26. März 2021 / Nr. 12                               Reichenbach                                                           7
 Amtliche Bekanntmachungen,                                                                          Sprechzeiten:
 Kirchen, Vereins- und                                                                   BürgerBüro (Tel. 50 05-15)
 allgemeine Nachrichten
                                                                                           Bitte Terminvereinbarung - diese gilt
                                                                                             generell für die übrige Verwaltung.
 Bürgermeisteramt
 Reichenbach an der Fils                                                          Übrige Verwaltung (Tel. 5005-0)
 Telefon 0 71 53 5005-0                                                                            Mo. 9-12 Uhr, 14-18 Uhr
                               www.reichenbach-fils.de        post@reichenbach-fils.de          Di.-Do. 8-12 Uhr, 14-16 Uhr
                                                                                                     Fr. 8-12 Uhr

Wir gratulieren zum Geburtstag                                 Grünschnitt-Sammelplatz Rinnenwiesen am Feldweg
                                                               nach Ebersbach
29.03., 75 J.: Annelie Konzack, Schillerstr. 6
31.03., 70 J.: Anneliese Grupp, Lichtensteinstr. 7             März und 1. Aprilwoche
                                                               Mittwoch 13:00 - 18:00 uhr
                                                               Samstag 9:00 - 14:00 uhr
 Stellen bei der Gemeinde Reichenbach im                       Wertstoffcontainer im Gemeindebauhof
 Bundesfreiwilligendienst zu besetzen                          Mittwoch 15:00 - 17:30 uhr
                                                               Samstag 9:00 - 12:00 uhr
 Bei der Gemeinde Reichenbach ist ab September 2021
                                                               Schrott und Sperrmüll: siehe Müllkalender 2021
 im Kinderhaus Kunterbunt und in der Kinderkrippe je eine
                                                               Restmüll 2-wöchentlich Samstag, 03.04.2021
 Stelle im Bundesfreiwilligendienst zu besetzen.
                                                               Restmüll 4-wöchentlich Freitag, 16.04.2021
 Freiwillige können im Rahmen des Bundesfreiwilligen-
                                                               Biotonne 2-wöchentlich Freitag, 26.03.2021
 dienstes Erfahrungen in der Kinderbetreuung sammeln.
                                                               Gelbe(r) Tonne/Sack     Samstag, 27.03.2021
 Der Freiwilligendienst dauert mindestens 6 Monate und
 kann bis zu 18 Monaten ausgedehnt werden.                     Altpapiersammlung
                                                               Samstag, 10.04.2021
 Neben jungen, sind auch junggebliebene motivierte Per-
 sönlichkeiten (m/w/d) aufgerufen, sich bei der Gemeinde       Straßenreinigung
 zu bewerben.                                                  Mittwoch, 07.04.2021
 Die Gemeinde gewährt im Rahmen des Bundesfreiwilli-           Schadstoffsammlung
 gendienstes ein Taschengeld.                                  Montag, 29.03.2021, 08:00 - 13:00 uhr
 Die Einsatzzeiten richten sich nach den Öffnungszeiten der    Karlstraße 30, Parkplatz Brühlhalle
 Einrichtungen bzw. nach den Betreuungsanforderungen.
 Für Fragen steht Ihnen Sabine Weidenbacher-Richter, Tel.
 07153 5005-35, E-Mail: weidenbacher-richter@reichen-         Die Kontaktzeiten des Rathauses sind:
 bach-fils.de gerne zur Verfügung.                            Mo.           9.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 uhr
 Bewerbungen senden Sie bitte baldmöglichst an die            Di. - Fr.     8.00 - 12.00 uhr und
 Gemeindeverwaltung, Hauptamt, Hauptstraße 7, 73262           Di. - Do.    14.00 - 16.00 uhr
 Reichenbach an der Fils oder per E-Mail an: post@
 reichenbach-fils.de                                          Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz
 Bitte senden Sie uns nur Kopien ohne Bewerbungsmap-          (MPK)
 pe, da keine Rücksendung erfolgt. Nach Abschluss des
 Bewerbungsverfahrens werden alle unterlagen nach den         Neue Corona Verordnung
 Vorgaben des Datenschutzes vernichtet.                       Am Montag hat die Ministerpräsidentenkonferenz getagt und
                                                              neue Beschlüsse gefasst, die jetzt in neuen Landesverord-
                                                              nungen umgesetzt werden.
 Beginn Sommerzeit                                            Da diese Landesverordnung zum Redaktionsschluss noch
                                                              nicht bekannt gegeben wurde, verweisen wir auf die Infor-
 Gerne weisen wir alle Leserinnen und Leser des Reichen-      mationsmöglichkeiten im Internet. Neben der Homepage der
 bacher Anzeigers darauf hin, dass am Sonntag, den 28.        Gemeinde www.reichenbach-fils.de, sind auf den Seiten des
 März 2021 die mitteleuropäische Sommerzeit beginnt.          Landes (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/ak-
 Die uhren werden um 2.00 uhr auf 3.00 uhr vorgestellt.       tuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/) nicht nur die
                                                              neuesten Verordnungen einzusehen, sondern auch jeweils
 Somit ist die Nacht von Samstag auf Sonntag eine Stunde      ausführliche FAQs zu diesen Verordnungen.
 kürzer.                                                      Die 7 Tages Inzidenz kann auf der Seite des Landkreises
                                                              Esslingen kommunenscharf eingesehen werden.

Öffnungszeiten BürgerBüro und Rathaus                         Der Haushalt 2021 – ein Überblick
Aufgrund der generell anhaltend hohen Corona-Infektions-      Liebe Bürgerinnen und Bürger,
zahlen finden derzeit weder im BürgerBüro noch im Rathaus     am 23. Februar 2021 wurden Haushaltssatzung und Haus-
offene Sprechstunden statt.                                   haltsplan 2021 durch den Gemeinderat verabschiedet. Das
Die MitarbeiterInnen sind zu den unten angegebenen Kon-       Landratsamt Esslingen hat mit Erlass vom 15.03.2021 die
taktzeiten telefonisch unter 07153/5005-0 oder dem zen-       Gesetzmäßigkeit bestätigt.
tralen Posteingang post@reichenbach-fils.de bzw. der je-      Mit diesen Sonderseiten zum Haushalt 2021 geben wir Ih-
weiligen Durchwahl oder persönlichen E-Mail-Adresse, die      nen, wie jedes Jahr, in kurzer und übersichtlicher Form,
jeweils nach dem Prinzip „Nachname@reichenbach-fils.de“       Informationen über die Finanzwirtschaft der Gemeinde Rei-
aufgebaut ist, zu erreichen.                                  chenbach an der Fils. Wir wollen Ihnen aufzeigen, woher
Bitte nutzen Sie diese Wege, um einen Termin zu verein-       das Geld der Gemeinde kommt und wie es für die laufende
baren oder abzuklären, ob Ihr Anliegen nicht auch auf dem     Aufgabenerfüllung in unserer Gemeinde und für unsere In-
telefonischen oder schriftlichen Weg erledigt werden kann.    vestitionen wie- der ausgeben wird.
8                                                Reichenbach                                          26. März 2021 / Nr. 12

Der Haushalt der Gemeinde ist gegliedert in einen Ergebnis-   Ansatz von ca. 5,342 Mio. € (31,63 % der Gesamterträge)
haushalt und einen Finanzhaushalt mit Investitionsprogramm.   im Jahr 2021 ist der Gemeindeanteil an der Einkommens-
Im Ergebnishaushalt sind die Erträge und Aufwendungen der     steuer die wichtigste Einnahme der Gemeinde Reichenbach.
laufenden Verwaltung wie Personalaufwand, Sachaufwand         Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist eine im
(z. B. Energieaufwand u. a.) aufgeführt. Der Finanzhaushalt   Grundgesetz verankerte Beteiligung der Gemeinde an der
umfasst alle zahlungswirksamen Einnahmen und Ausgaben         Einkommensteuer. Der Anteil an der Einkommensteuer wird
und damit auch die Investitionen der Gemeinde.                auf die einzelnen Gemeinden nach den Einkommensteuer-
                                                              leistungen der Einwohner aufgeteilt.
Ergebnishaushalt 2021
die Erträge des Ergebnishaushalts setzen sich zusammen        Weitere Zuweisungen, Umlagen und Ausgleichsleistungen
aus:                                                          Neben dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer stehen
                                                              der Gemeinde weitere Zuweisungen und Steueranteile zu.
                                                              So beträgt der Anteil an der umsatzsteuer im Jahr 2021
                                                              678.000 €; der Anteil an Schlüsselzuweisungen und sons-
                                                              tigen Ausgleichsleistungen beträgt ca. 2,12 Mio. € (Vorjahr:
                                                              2,56 Mio. €). Für die Kinderbetreuung erhält die Gemeinde
                                                              Reichenbach an der Fils Landeszuschüsse in Höhe von
                                                              936.500 € (Vorjahr: 1.005.400 €).
                                                              Sonstige Erträge im Ergebnishaushalt
                                                              Zu den weiteren Erträgen im Ergebnishaushalt zählen unter
                                                              anderem die Mieten für die gemeindlichen Liegenschaften,
                                                              Gebühreneinnahmen, Elternbeiträge für Kindertageseinrich-
                                                              tungen, Zinserträge und Bußgelder mit ca. 2,42 Mio. €.
                                                              Aufwendungen des Ergebnishaushalts
                                                              Die Aufwendungen des Ergebnishaushalts setzen sich zu-
                                                              sammen aus:

Erträge des Ergebnishaushalts
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Steuereinnah-
mequellen der Gemeinde Reichenbach und erheblichen
Schwankungen unterworfen. Für das Jahr 2021 wird mit
einem Gewerbesteueraufkommen von 2,5 Mio. € gerechnet.
Das nachfolgende Schaubild zeigt das deutliche Auf und
Ab in der Gewerbesteuer der letzten Jahre auf Grund ihrer
Abhängigkeit von Konjunktur, unternehmensgewinnen und
der Steuergesetzgebung.
um die gemeindlichen Einrichtungen in ihrer jetzigen Form
finanzieren zu können, benötigt die Gemeinde Reichenbach
ein Gewerbesteueraufkommen von mindestens 3,0 Mio. €
pro Jahr.

                                                              Personal- und Versorgungsaufwendungen
                                                              Die Personal- und Versorgungsaufwendungen sind mit ca.
                                                              5,45 Mio. € (26,36 % der Gesamtaufwendungen) die größte
                                                              Aufwandsposition im Ergebnishaushalt. Durch den Ausbau
                                                              der Kinderbetreuung sind die Personalkosten in den letzten
                                                              Jahren stark gestiegen.
                                                              Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
                                                              Für die unterhaltung und Bewirtschaftung der gemeindlichen
                                                              Einrichtungen sowie für Energie sind im Jahr 2021 Aufwen-
                                                              dungen in Höhe von ca. 3,36 Mio. € vorgesehen.
                                                              Sonstige ordentliche Aufwendungen
                                                              Zu den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zählen vor
                                                              allem Erstattungen sowie Geschäftsaufwendungen. Für das
                                                              Jahr 2021 sind hier Aufwendungen in Höhe von 1.202.000
Grundsteuer                                                   € veranschlagt.
Die Grundsteuer ist ebenfalls eine wichtige Einnahme der
                                                              Transferaufwendungen
Gemeinde Reichenbach. Für die im Gebiet der Gemeinde
                                                              Hier sind die größten Ausgabenpositionen die Kreisumla-
Reichenbach liegenden Grundstücke wird die Grundsteuer
                                                              ge, die Finanzausgleichsumlage an das Land sowie die
erhoben. Sie gliedert sich in Grundsteuer A für die land-
und forstwirtschaftlichen Betriebe und in Grundsteuer B       Abmangelbeteiligungen der Gemeinde an den kirchlichen
für die sonstigen Grundstücke. Der Haushaltsansatz im Jahr    Kindergärten.
2021 für die Grundsteuer beläuft sich auf etwa 1,44 Mio. €.   Der Landkreis Esslingen erfüllt verschiedene öffentliche Aufga-
Ebenso wie bei der Gewerbesteuer besitzt der Gemeinderat      ben an deren Ausgaben sich die kreisangehörigen Gemeinden
bei der Grundsteuer das Recht, über die Festlegung des        über die Kreisumlage beteiligen. Die Kreisumlage beträgt in
Hebesatzes die Höhe der Steuer zu bestimmen. Die Ge-          diesem Jahr 4.210.000 € (Vorjahr: 4.421.000 €). An das Land
meinde Reichenbach hat zuletzt zum 01.01.2016 die Grund-      Baden-Württemberg zahlt die Gemeinde Reichenbach im Jahr
steuerhebesätze auf einheitlich 380 v. H. der Messbeträge     2021 eine Finanzausgleichsumlage in Höhe von 3.294.000 €
für die Grundsteuer A und B festgesetzt.                      (Vorjahr: 3.219.000 €). Die Höhe der umlagen und Zuweisun-
                                                              gen im Jahr 2021 berechnet sich aus dem Steueraufkommen
Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer                        des Jahres 2019. Aufgrund des hohen Steueraufkommens
Der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer hat sich zur       der Jahre 2018 und 2019 liegen die umlagen an Land und
beständigsten Einnahme der Gemeinde entwickelt. Mit einem     Landkreis nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau und
26. März 2021 / Nr. 12                                 Reichenbach                                                        9
erschweren daher den Haushaltsausgleich. Zu den genannten         Finanzhaushalt 2021
umlagen ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet und hat          Der Finanzhaushalt beinhaltet alle Ein- und Auszahlungen
keinerlei Einfluss auf deren Höhe.                                und gibt einen Überblick über die Veränderung des Zah-
                                                                  lungsmittelbestands der Gemeinde Reichenbach. Ein we-
                                                                  sentliches Augenmerk liegt hier in der Darstellung der Inves-
                                                                  titions- und Finanzierungstätigkeit.
                                                                  Einzahlungen
                                                                  Aus laufender Verwaltungstätigkeit (Ergebnishaushalt) ent-
                                                                  steht 2021 voraussichtlich ein Zahlungsmittelbedarf in Höhe
                                                                  von 2.587.800 € (Vorjahr: 1.914.100 €).
                                                                  Einzahlungen aus Investitionstätigkeit sind mit 1.541.000 €
                                                                  vorgesehen. Diese setzen sich zusammen aus Einzahlungen
                                                                  aus Zuschüssen (656.000 €), Grundstückserlösen (205.000 €)
                                                                  sowie Rückzahlungen von Darlehen der Eigenbetriebe
                                                                  (680.000 €).
                                                                  Kreditaufnahmen sind im Jahr 2021 nicht vorgesehen.
                                                                  Auszahlungen
                                                                  Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit des Finanzhaus-
                                                                  halts setzen sich zusammen:
Diese Abbildung erläutert den Saldo der Steuern und Zuwei-
sungen, der nach Abzug der umlagen an Land und Kreis
bei der Gemeinde verbleibt.
Zinsaufwendungen
Für Zinsen an Kreditinstitute sind für das Jahr 2021 insge-
samt 80.300 € vorgesehen.
Planmäßige Abschreibungen
Die planmäßigen Abschreibungen           für    2021   betragen
1.502.100 €.
Ordentliches Ergebnis
Nach § 80 Abs. 2 der Gemeindeordnung soll das Ergebnis
aus ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwendungen
ausgeglichen sein.
Die ordentlichen Erträge im Ergebnishaushalt sollen also
mindestens so hoch sein wie die ordentlichen Aufwendun-
gen. Dadurch werden die errechneten Abschreibungen er-
wirtschaftet und die Gemeinde kann abgeschriebene Inves-
titionsgüter wieder ersetzen.
Die Gemeinde Reichenbach hat im Ergebnishaushalt 2021
voraussichtlich ein negatives ordentliches Ergebnis von           Nachfolgend sind die wichtigsten Investitionen aufgelistet:
-3.781.000 €. D. h. die Erträge des Ergebnishaushalts rei-
chen nicht aus, um die Abschreibungen und weitere Auf-                                Bereich                       Ausgaben
wendungen zu erwirtschaften. Stark sinkende Gewerbesteu-                                                               in €
ereinnahmen und weiterhin hohe umlagen führen dazu, dass          Anschaffung von Vermögen
das Ergebnis nicht ausgeglichen ist. Ab dem Jahr 2022             Verwaltung – EDV-Ausstattung                        15.900
weist das Ergebnis wiedereinen positiven Wert aus. Das            Verwaltung – Ausstattung und Einrichtung             1.400
negative ordentliche Ergebnis kann über Mittel der Rücklage       Feuerschutz – Erwerb Feuerwehrgeräte                20.000
aus Überschüssen der ordentlichen Ergebnisse aus Vorjah-          Feuerschutz – EDV-Ausstattung                        2.800
ren abgedeckt werden. Die Rechtsaufsicht hat entsprechend
                                                                  Feuerschutz – Erwerb Feuerwehrfahrzeug             280.000
die Gesetzmäßigkeit des Haushaltsausgleichs nach § 24
Abs. 1 GemHVO festgestellt.                                       Ganztagesschule – Ausstattung und Einrichtung        2.000
                                                                  Lützelbachschule – EDV gem. Medienplan              25.000
Der Ergebnishaushalt                                              Realschule – EDV gem. Medienplan                    85.000
– ausgewählte Erträge und Aufwendungen im Überblick               Bücherei – Ausstattung und Einrichtung               1.000
                                                                  Freibad – Ausstattung und Einrichtung                5.000
Bereich               Erträge      Aufwen-    Kosten- Kosten-
                        in €       dungen     deckung deckung     Brühlsporthalle – Erwerb Anlagevermögen              5.000
                                     in €       2021    2020      Friedhof – Ausstattung und Einrichtung               5.000
                                                in %    in %      Erwerb von Grundstücken                            250.000
Innere
Verwaltung               680.800 2.054.500     33,14     31,64    Baumaßnahmen/sonstige Maßnahmen
Brandschutz               70.700   348.600     20,28     18,61    Schulzentrum – Planung Schulentwicklung          100.000
Schulen                  617.900 1.440.100     42,91     42,98    Schulzentrum – Neubau Mensa (Planung)            200.000
                                                                  Neubau Sporthalle (Planung)                    1.000.000
Bücherei                   2.500    54.700      4,57      4,57
                                                                  Straßenbau – allg. Planung Straßenbaumaßnahmen    50.000
Kindertages-                                                      Straßenbau – Erschließung „Green Building         50.000
einrichtungen/        1.404.600 3.667.200      38,30     41,87    Quartier“
Jugendhilfe
                                                                  Straßenbau – Sanierung Wilhelmstraße Ost          70.000
Sportstätten              55.500   534.500     10,38     11,83    Hochwasserschutz Reichenbachtal – Schluss- 425.000
Freibad                  203.400   630.800     32,24     19,44    zahlungen
Gemeindestraßen          180.500 1.464.500     12,33     13,60    Freibad – Beschattung Freiflächen                 27.000
Kinderspielplätze,        16.000   174.100      9,19      8,21    Straßenbeleuchtung – Ausbau allgemein             30.000
Park-/Gartenanl.                                                  Straßenbeleuchtung – umrüstung auf LED            10.000
Bestattungswesen         148.200    344.400    43,03     36,06    Ampelanlage Neuwiesenstraße                       18.000
Waldwirtschaft            48.700     49.000    99,39    121,62    Bau/Verbesserung von Kinderspielplätzen           25.000
Steuern, Zuwei-                                                   Friedhof – Erneuerung von Mauern und Wegen        10.000
sungen, umlagen      12.572.200 7.812.500                         Friedhof – Gestaltung neuer Grabfelder             5.000
10                                                 Reichenbach                                            26. März 2021 / Nr. 12

Friedhof – Rodung/Erneuerung Bepflanzung              2.000      2.5    Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Friedhof – Maßnahmen alter/neuer Friedhof             2.000             Investitionstätigkeit von                   2.822.100 €
Brühlhalle – Lüftungsanlage                         100.000      2.6    Veranschlagter Finanzierungsmittel-
Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit betragen insge-              überschuss/-bedarf aus Investitions-
samt 2.822.1000 €, die Kredittilgungen 168.000 €. Die Aus-              tätigkeit
zahlungen werden teilweise gedeckt durch die Einzahlungen                (Saldo aus 2.4 und 2.5) von                -1.281.100 €
aus Investitionstätigkeit, z. B. Zuweisungen, Grundstückser-     2.7    Veranschlagter Finanzierungsmittel-
löse, (1.541.000 €).                                                    überschuss/-bedarf
Da die Gesamtauszahlungen die Gesamteinzahlungen über-                  (Saldo aus 2.3 und 2.6) von                 -3.868.900 €
steigen, entsteht ein negativer Finanzierungssaldo von           2.8    Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
4.036.800 €. D. h. der Kassenbestand der Gemeinde Rei-                  Finanzierungstätigkeit von                          0 €
chenbach an der Fils verringert sich im Jahr 2021 von
                                                                 2.9    Gesamtbetrag der Auszahlungen
4.483.175 € auf voraussichtlich 446.375 €.                              aus Finanzierungstätigkeit von               -168.000 €
Das folgende Schaubild zeigt die Entwicklung des Schulden-
standes der Gemeinde Reichenbach in den letzten Jahren.          2.10   Veranschlagter       Finanzierungsmittel-
                                                                        überschuss/-bedarf        aus   Finanzie-
                                                                        rungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)
                                                                        von                                          -168.000 €
                                                                 2.11   Veranschlagte Änderung des Finan-
                                                                        zierungsmittelbestands, Saldo des Fi-
                                                                        nanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10)
                                                                        von                                         -4.036.900 €

                                                                                   § 2 Kreditermächtigung
                                                                 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für
                                                                 Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Krediter-
                                                                 mächtigung) wird festgesetzt auf                       0 €.
                                                                               § 3 Verpflichtungsermächtigung
                                                                 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum
                                                                 Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre
Der Schuldenstand der Gemeinde Reichenbach wird zum              mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförde-
31.12.2021 voraussichtlich 1.945.434 € betragen. Das ent-        rungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
spricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 230 € (Vorjahr: 249 €)   wird festgesetzt auf                         14.100.000 €.
im Gemeindehaushalt.                                                                § 4 Kassenkredite
                                                                 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
Gemeinde Reichenbach an der Fils                                                                              3.500.000 €.
Landkreis Esslingen                                                                     § 5 Steuersätze
                                                                 Die Hebesätze wurden durch die Hebesatzsatzung vom
                                                                 21.04.2015 auf 01.01.2016 wie folgt festgesetzt:
          I. Haushaltssatzung und Haushaltsplan
                für das Haushaltsjahr 2021                       1. für die Grundsteuer
                                                                     a) für die land- und forstwirtschaftlichen Be- 380 v.H.
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Würt-                  triebe (Grundsteuer A) auf
temberg hat der Gemeinderat am 23.02.2021 die folgende               b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf     380 v.H.
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:             der Steuermessbeträge;
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt                               2.    für die Gewerbesteuer auf                        380 v.H.
1. Im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen                      der Steuermessbeträge.

1.1   Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge 16.885.400 €                             § 6 Finanzplanung
      von                                                        Die Finanzplanung bis 2024 wurde, wie in der Anlage zum
                                                                 Haushaltsplan dargestellt, beschlossen.
1.2   Gesamtbetrag der ordentlichen
      Aufwendungen von                      20.666.400 €         II. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung
1.3   Veranschlagtes ordentliches Ergebnis                           Reichenbach an der Fils für das Wirtschaftsjahr 2021
      (Saldo aus 1.1 und 1.2) von            -3.781.000 €        Aufgrund von § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Würt-
1.4   Gesamtbetrag der außerordentlichen                         temberg in Verbindung mit § 14 des Eigenbetriebsgesetzes
      Erträge von                                     0 €        in der Fassung vom 08.01.1992 (GBl S. 22) zuletzt geändert
                                                                 durch Gesetz vom 17.06.2020 (GBl S. 403) hat der Gemein-
1.5   Gesamtbetrag der außerordentlichen                         derat der Gemeinde Reichenbach an der Fils am 23.02.2021
      Aufwendungen von                                0 €        für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Reichenbach an
1.6   Veranschlagtes Sonderergebnis                              der Fils folgenden Wirtschaftsplan festgestellt:
      (Saldo aus 1.4 und 1.5) von                     0€         1. Der Erfolgsplan wird mit den Summen der
1.7   Veranschlagtes Gesamtergebnis                                   Erträge von insgesamt                       1.418.500 €
      (Summe aus 1.3 und 1.6) von            -3.781.000 €             Aufwendungen von insgesamt                  1.488.000 €
                                                                      festgesetzt
2. Im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen                  2. der Vermögensplan wird mit den Summen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen                                     bei den Finanzierungsmitteln mit            1.364.600 €
     aus laufender Verwaltungstätigkeit von 16.576.500 €              bei dem Finanzierungsbedarf mit             1.364.600 €
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus                            3. Die vorgesehene Kreditaufnahme
     laufender Verwaltungstätigkeit von     19.164.300 €              (Kreditermächtigung)
                                                                      wird auf                                      720.000 €
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf                                  festgesetzt.
     aus laufender Verwaltungstätigkeit                          4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungser-
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von             -2.587.800 €             mächtigungen
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus                                 wird auf                                      400.000 €
     Investitionstätigkeit von                1.541.000 €             festgesetzt.
26. März 2021 / Nr. 12                            Reichenbach                                                        11
5. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird      700.000 €       Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir um telefonische
    auf                                                         Vereinbarung eines Termins unter der Tel.-Nr. 07153/5005-24.
    festgesetzt.                                                     VI. Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung:
Von der mittelfristigen Finanzplanung 2020 bis 2024 wurde
zustimmend Kenntnis genommen.                                   Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif-
                                                                ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder eine
          III. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs                Verletzung von aufgrund der Gemeindeordnung erlassenen
         Gemeindewerke Reichenbach an der Fils                  Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Sat-
                für das Wirtschaftsjahr 2021                    zung ist nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-
                                                                Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 582)
Aufgrund von § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Würt-           unbeachtlich; wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jah-
temberg in Verbindung mit § 14 des Eigenbetriebsgesetzes        res seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der
in der Fassung vom 08.01.1992 (GBl S. 22) zuletzt geändert      Gemeinde Reichenbach an der Fils geltend gemacht worden
durch Gesetz vom 17.06.2020 (GBl S. 403) hat der Gemein-        ist. Der Sachverhalt, der die
derat der Gemeinde Reichenbach an der Fils am 23.02.2021        Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht,
für die Gemeindewerke Reichenbach an der Fils folgenden         wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
Wirtschaftsplan festgestellt:                                   Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt
1. Der Erfolgsplan wird mit den Summen der                      worden sind.
    Erträge von insgesamt                           933.500 €   Reichenbach an der Fils, 24. März 2021
    a) Betriebszweig Elektrizitäts-                             Bürgermeisteramt
        versorgung                       15.500 €               gez. Richter
    b) Betriebszweig Wasserversor-                              Bürgermeister
        gung                            900.000 €
    c) Betriebszweig Parkierung          18.000 €
    Aufwendungen von insgesamt                      985.400 €   Gemeinderat beschließt Erlass der
    a) Betriebszweig Elektrizitäts-                             Elternbeiträge für Kitas und Ganztagesschule
        versorgung                       51.700 €               für Januar und Februar
    b) Betriebszweig Wasserversor-
        gung                            856.200 €               Nachdem zur Eindämmung der Corona-Pandemie das Land
    c) Betriebszweig Parkierung          77.500 €               Baden-Württemberg die Betreuung in den Kindertagesstätten
    festgesetzt.                                                und im Bereich der Schule vom 16. Dezember 2020 bis
2. der Vermögensplan wird mit den Summen                        einschließlich 21. Februar 2021 ausgesetzt hatte, durften
     bei den Finanzierungsmitteln mit             1.461.900 €   in dieser Zeit nur Eltern, die die Voraussetzungen für die
     a) Betriebszweig Elektrizitäts-                            Inanspruchnahme der Notbetreuung erfüllten, ihre Kinder in
        versorgung                      180.200 €               Krippe, Kindergärten und Ganztagesschule betreuen lassen.
     b) Betriebszweig Wasserversor-                             Damit standen dem überwiegenden Teil der Eltern im Januar
        gung                          1.187.900 €               und Februar keine Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung.
     c) Betriebszweig Parkierung         93.800 €               Daher hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 23. März
                                                                2021 beschlossen, den Eltern, die keine Notbetreuung in
     bei dem Finanzierungsbedarf mit              1.461.900 €
                                                                dieser Zeit genutzt haben, die Monatsbeiträge Januar und
     a) Betriebszweig Elektrizitäts-                            Februar zu erlassen.
        versorgung                      180.200 €               Nachdem die Gemeindeverwaltung mit den entsprechenden Ab-
     b) Betriebszweig Wasserversor-                             buchungen im Februar und März ausgesetzt hat, wird bei die-
        gung                          1.187.900 €               sen Eltern der Abbuchungslauf April wieder ganz normal laufen.
     c) Betriebszweig Parkierung         93.800 €               Eltern, die eine Notbetreuung in Anspruch genommen ha-
     festgesetzt.                                               ben, müssen den entsprechenden Monatsbeitrag für diese
                                                                Monate im Nachhinein bezahlen. Die Gemeindekasse kün-
3. Die vorgesehene Kreditaufnahme (Kreditermächtigung)          digte entsprechende Abbuchungen an.
   wird auf                                  1.000.000 €        Allen Eltern sei an dieser Stelle für ihre Geduld und ihr
   festgesetzt.                                                 großes Verständnis in dieser schwierigen und unsicheren
                                                                Zeit gedankt.
4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
   wird auf                                  2.500.000 €        Abschlagszahlung auf Wasser- und Abwasser-
   festgesetzt.
                                                                gebühren zum 30.03.2021
5. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird                      Am 30.03.2021 ist die 1. Abschlagszahlung auf die Wasser-
    auf                                          500.000 €      und Abwassergebühr zur Zahlung fällig. Wir bitten deshalb
    festgesetzt.                                                alle Grundstückseigentümer, die nicht am Abbuchungsver-
Von der mittelfristigen Finanzplanung 2020 bis 2024 wurde       fahren teilnehmen, die Abschlagszahlung termingerecht und
zustimmend Kenntnis genommen.                                   unter Angabe des Buchungszeichens (5.8888.XXXXXX.X) an
IV. Das Landratsamt Esslingen als die zuständige Rechts-        die Gemeindekasse zu überweisen.
aufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 15.03.2021, Az. 461-        Bei verspäteten Zahlungseingängen werden die gesetzlichen
904.11, die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des        Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet. Da das
                                                                Abbuchungsverfahren sowohl für die Gemeindekasse wie
Haushaltsplanes sowie der Wirtschaftspläne für den Eigenbe-
                                                                auch für die Zahlungspflichtigen Vorteile bringt (Terminü-
trieb Abwasserbeseitigung und Eigenbetrieb Gemeindewerke
                                                                berwachung, Ausfüllen der Überweisungen etc. entfallen),
Reichenbach an der Fils bestätigt und die erforderlichen
                                                                empfehlen wir, der Gemeindekasse eine schriftliche SEPA-
Genehmigungen erteilt. Gemäß § 81 Abs. 3 der Gemeinde-
                                                                Abbuchungsermächtigung zu erteilen.
ordnung werden die Haushaltssatzung und die Beschlüsse
                                                                Bei allen Zahlungspflichtigen, welche bereits am Abbu-
der Wirtschaftspläne hiermit öffentlich bekannt gemacht.        chungsverfahren teilnehmen, wird der Abschlag bei Fälligkeit
V. Der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne liegen            abgebucht.
von Montag, 29. März 2021 bis Mittwoch, 31. März und
Dienstag, 6. April 2021 bis Freitag, 9. April 2021              Wasserstellen auf dem Friedhof wieder in Betrieb
im Rathaus, Zimmer 4, öffentlich aus und zwar                   Nachdem es die Witterung zulässt, werden die Wasserstel-
am Montag                    von 9.00 uhr bis 12.00 uhr         len auf dem Friedhof in Reichenbach ab dem 26.03.2021
                             von 14.00 uhr bis 18.00 uhr        wieder in Betrieb genommen.
Dienstag bis Donnerstag      von 8.00 uhr bis 12.00 uhr         Somit kann die Öffnung rechtzeitig zur Frühjahrspflanzung
                             von 14.00 uhr bis 16.00 uhr        erfolgen.
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