Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen

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Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
40. Jahrgang                         Donnerstag, den 4. Februar 2021             Nr. 5/2021

               Mitteilungsblatt      der Gemeinde

               W a l l e r fa n g e n
               Mit den Gemeindebezirken: Bedersdorf, Düren, Gisingen, Ihn-Leidingen,
               Ittersdorf, Kerlingen, Rammelfangen, St. Barbara, Wallerfangen mit Oberlimberg
               Mit den Amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Wallerfangen

                         Unsere Partnergemeinde in Frankreich: St. Vallier
Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
Wallerfangen                                                          -2-                                                      Ausgabe 5/2021

         Bereitschaftsdienste
 Für die Veröffentlichung des Bereitschaftsdienstes über-                  chenende, an Feiertagen sowie Brückentagen angeboten
 nimmt die Gemeinde Wallerfangen keine Haftung.                            wird.
                                                                           Die Praxisräume für diesen Dienst befinden sich im Erdge-
 ii Apothekendienst für                                                    schoss der Elisabeth-Klinik in Saarlouis.
                                                                           Es ist dringend notwendig, um die Wartezeit für Sie so
    Wallerfangen und Saarlouis                                             gering wie möglich zu halten, vorher anzurufen!
 Notdienst-Hotline der ABDA, kostenlose Rufnummer: 0800/00                 Die Bereitschaftsdienstpraxis für Kinder und Jugendliche
 22 8 33, oder Kurzwahl 22 8 33 von jedem Handy (69 Cent/                  ist unter folgender Rufnummer zu den aufgeführten Zei-
 Minute)                                                                   ten erreichbar: Telefonnummer: 06831/1257883
 04.02.2021, Marien-Apotheke, Saarlouis, Tel.: 06831/42895                 An den übrigen Wochentagen erreichen Sie den Bereit-
 05.02.2021, Ring-Apotheke Saarlouis, Tel.: 06831/2790                     schaftsdienst außerhalb der Sprechstunde über Ihre
 06.02.2021, Glocken-Apotheke, Saarlouis, Tel.: 06831/42121                Kinder und Jugendärztliche Praxis.
 07.02.2021, Antonius-Apotheke, Altforweiler, Tel.: 06836/5212
 08.02.2021, Berg- und Hütten-Apotheke, Dillingen,                         ii HNO Notfalldienst
 Tel: 06831/707004
                                                                           Die Bereitschaftsdienstpraxis wird Ihnen unter der Ruf-
 09.02.2021, Pachtener-Apotheke, Dillingen, Tel. 06831/73309
                                                                           nummer 116-117 mitgeteilt.
 10.02.2021, Apotheke im EKC, Bous, Tel: 06834/782399

 ii Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                         ii Augenärztlicher Notfalldienst
                                                                           Der Bereitschaftsdienst der Augenärzte ist über die
 (inkl. Kinderärzte / Augenärzte / HNO-Ärzte)                              Telefon-Nr. 116117 erreichbar.
 Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kas-
 senärztlichen Vereinigung kostenlos unter der bundesweit
 einheitlichen Rufnummer 116117.
                                                                           ii Zahnärztlicher Notfalldienst
 Zusätzlich sind unsere Bereitschaftsdienstpraxen für Sie                  (Nur für dringende Fälle und nach vorheriger telefonischer
 geöffnet.                                                                 Vereinbarung!):
 Von Samstag, 8.00 Uhr bis Montag, 8.00 Uhr, an Feiertagen                 06./07.02.2021
 (inkl. Heiligabend/Silvester), an Rosenmontag sowie an Brü-               F. Dillschneider, Überherrn, Tel.: 06836/2309
 ckentagen).                                                               Es wird auch auf die Internetseite www.zahnaerzte-saarland.
 Bereitschaftsdienstpraxis Saarlouis:                                      de verwiesen, auf der die aktuellen zahnärztlichen Notfall-
 Im Marienhaus Klinikum Saarlouis                                          dienste veröffentlicht werden.
 Kapuziner Str. 4, 66740 Saarlouis
 Bereitschaftsdienstpraxis Dillingen:                                      ii Tierärztlicher Notdienst
 Im ehemaligen Krankenhaus Dillingen                                       Tierärztliche Notdienstplan von der Tierärztekammer des
 Werkstr. 3, 66763 Dillingen                                               Saarlandes ist auf einer Homepage gestellt und ist unter der
 In den Zeiten, in denen die Bereitschaftsdienstpraxis geöffnet            Internetseite: http://tierarzt-saar.de/. abrufbar.
 ist, erreichen Sie den diensthabenden Arzt/ die diensthaben-
 de Ärztin direkt über die Nummer der Bereitschaftsdienst-
 praxis: Telefon: 01805/ 663 006*                                             Praxis Dr. med. Michael Kulas
                                                                              Moselstr. 4 · 66798 Ittersdorf · Tel. 0 68 37 / 7 41 44
 ii Kinderärztlicher Notfalldienst
 Es gibt nur noch einen zentralen Standort für das gesamte
                                                                                    Die Praxis ist vom 11.02.2021 bis
 West-Saarland, wo ein kinderärztlicher Notdienst am Wo-                                19.02.2021 geschlossen.

               Herausgeber:		                LINUS WITTICH Medien KG
               Druck:		                      Druckhaus WITTICH KG                                                         Impressum
               Verlag:		                     LINUS WITTICH Medien KG
               Anschrift:		                  54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT)
               Verantwortlich:
               amtlicher Teil:		             Bürgermeister Horst Trenz,
               		                            Rathaus, 66798 Wallerfangen                          Erscheinungsweise: wöchentlich
               übriger Teil:		               Dietmar Kaupp, Verlagsleiter                         Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle
               Anzeigen:		                   Melina Franklin, Produktionsleiterin                 Haushalte, Einzelbezug über den Verlag

               Reklamationen Vertrieb: Tel. 06502 9147-800, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de
               Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit
               gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich ge-
               kennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des
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Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
Wallerfangen                                                             -3-                                                   Ausgabe 5/2021

           -ITTEILUNGENåDERå6ERWALTUNG
■■ Mitteilung des Bauamtes                                                   und sich den gegebenen Straßenverhältnisse anpassen, ist ein ordnungs-
                                                                             gemäßer Verkehrsfluss trotz Einschränkungen im Winterdienst möglich.
Streu- und Räumungspflicht bei Eis- und Schneeglätte                         Abschließend erlaube ich mir den Hinweis, dass im Hinblick auf den
Zur Vermeidung von haftungsrechtlichen Folgen empfehle ich allen Bür-        reibungslosen Ablauf des Streu- und Räumdienstes in den Wintermona-
gern der Gemeinde, die nachfolgenden Ausführungen aufmerksam zu              ten nicht im Straßen- und Gehwegbereich geparkt werden sollte. Diese
lesen. Die Streu- und Räumungspflicht ist für den Bereich der Gemeinde       Vorsichtsmaßnahme ist auch deshalb angebracht, weil gleichzeitig eige-
Wallerfangen durch die Satzung über die Reinigung und Streuung der           ne Schäden und damit verbundene Ärgernisse verhindert werden können.
öffentlichen Straßen, Wege und Plätze vom 03.12.1974 geregelt. Nach          Der Bürgermeister
den Bestimmungen der Satzung obliegt grundsätzlich den Eigentümern           Horst Trenz
der an öffentlichen Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten
Grundstücke die Streu- und Räumungspflicht für Gehweg und Straße             Streugutbehälter
jeweils bis zur Fahrbahnmitte. Ausgenommen von dieser Regelung sind          Bedersdorf       Dorfgemeinschaftshaus
nur die Ortsdurchfahrten der Bundes- und Landstraßen. Den Eigentümern        Düren            am Friedhof
der an diesen Straßen gelegenen Grundstücke verbleibt jedoch die sich                         Kreuzung Kerlinger-/Schloßstraße
auf die Gehwege, Parkspuren, Radwege und Straßenrinnen beschränkte                            Brunnenstr.
Streu- und Räumungspflicht.
                                                                             Gisingen         Feuerwehrgerätehaus
Die Gemeinde ergänzt lediglich die Maßnahmen der Streupflichtigen bei
den stark befahrenen und abschüssigen Straßen, wo besondere Gefah-           Ihn              am Hohberg
rensituationen auftreten können.                                             Ittersdorf       an der Kirche
Ich darf darauf hinweisen, dass es der Gemeinde bei ihrer personellen                         Am Kindergartengelände
und materiellen Ausstattung nicht möglich ist, alle Straßen des Gemein-      Kerlingen        Zufahrt Hotel Scheidberg
degebietes rechtzeitig und zu gleicher frühzeitiger Stunde von Eis und                        Schulstraße / Jakobusstraße
Schnee zu räumen bzw. zu bestreuen. Daher können auch die bei auftre-                         Stockath
tender Glätte meist telefonisch an die Verwaltung herangetragenen Bitten
von Straßenanliegern und - benutzern nicht zu dem gewünschten Erfolg                          Altgemein
führen.                                                                                       Ecke Gisinger Weg / Stockath
Für die Einschränkung des Streudienstes mit Streusalz gibt es darüber                         Sermlinger Straße
hinaus weitere ganz wichtige Argumente. Es ist unbestritten, dass sich       Leidingen        Kurzath
die Verwendung von Streusalz im Winterdienst schädlich auf die Vegeta-                        Kirche
tion, das Grundwasser, den Straßenbelag und die Fahrzeuge auswirkt.          Rammelfangen     an der Kirche
Ebenso leiden die zumeist aus Betonrohren bestehenden Entwässerungs-
                                                                                              Am Kirchenweg
kanäle. Um diese negativen Auswirkungen in Grenzen zu halten, ist es
aus der Sicht des Natur- und Umweltschutzes unumgänglich, weitgehend         St. Barbara      Feuerwehrzufahrt / Dorfgemeinschaftshaus
auf den Einsatz von Streusalz zu verzichten und - wo technisch möglich                        Straße Zum Blauwald
- auf alternative Streumaterialien zurückzugreifen.                                           Insel „Römerfeld“
Auch die Gemeinde Wallerfangen wird aus den dargelegten Gründen und                           Zum Kaltenberg / Römerweg
vor allem zum Schutz der Pflanzen am Straßenrand auf einigen Verbin-                          Hansenberger Weg, In der Lettkaul
dungsstraßen beim Streudienst sparsam mit Streusalz umgehen. Die                              Anliegerparkplatz am Ortseingang von St. Barbara
entsprechenden Strecken sind durch Hinweisschilder „Eingeschränkter
                                                                             Wallerfangen     Rodener Straße
Winterdienst“ besonders gekennzeichnet.
Bei der Unterstützung der Streupflicht der Anlieger ist durch den Bauhof                      Schäferbruch-/ Blaulochstraße
- wie eingangs bereits ausgeführt - lediglich sicherzustellen, dass bei                       Felsberger Straße (Treppe)
Schnee- und Eisglätte gefährliche Straßenteile und verkehrswichtige                           Elbinger Straße
Straßen vorrangig vor allen anderen Straßen geräumt und gestreut werden.                      Frankenring
Zur Entschärfung von Extremsituationen sind zusätzlich in allen Ortsteilen                    Nelkenstraße
der Gemeinde mit Granulat gefüllte Streukästen zur Verwendung für die
                                                                                              Lothringer -/ Augustiner Straße
Bürger aufgestellt.
Die aus den dargelegten Gründen unvermeidlichen Einschränkungen beim                          Danziger - / Flachslandener Straße
Winterdienst treffen insbesondere die motorisierten Verkehrsteilnehmer.                       Dr.-Kronenberger-Straße
Wenn alle Verkehrsteilnehmer ihre Fahrzeuge wintergerecht ausrüsten          Oberlimberg      Anwesen Dorfstraße 3

                                     Mitteilung der Gemeindekasse
                                                             Erinnerung
   Die Gemeindekasse Wallerfangen macht darauf aufmerksam, dass die 1.Rate für die Gemein-
   desteuer 2021 am
                                         15. Februar 2021
   fällig ist.
   Ausstehende Beträge werden per Mahnung bzw. im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen.
   Die hierbei anfallenden Gebühren, Säumniszuschläge usw. werden nach der in § 225 Abgabe-
   ordnung (AO) genannten Reihenfolge ggf. zuerst getilgt.
   Auch wird erneut darauf hingewiesen, dass –keine- neuen jährlichen Grundsteuerbescheide
   versandt werden. Dies geschieht lediglich dann, wenn sich der Grundsteuerbetrag erhöht oder
   senkt bzw. wenn eine Umschreibung/Änderung erfolgt.
   Auf eine rechtzeitige Zahlung zu den Fälligkeitsterminen 15.02/15.05/15.08/15.11 ist eigenständig
   zu achten.

   Gemeindekasse Wallerfangen
Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
Wallerfangen                                                   -4-                                            Ausgabe 5/2021

                           Telefonverzeichnis der Gemeindeverwaltung Wallerfangen
               Gemeinde Wallerfangen                             Wasserleitungszweckverband "Gau Süd"
               Fabrikplatz, 66798 Wallerfangen                   Fabrikplatz (Nebengebäude), 66798 Wallerfangen
               Telefon: 06831/ 6809- 0                           Telefon: 06831/ 68090
               Telefax: 06831/ 6809- 50                          Telefax: 06831/ 6809-88
               Internet: www.wallerfangen.de
               E-Mail: info@wallerfangen.de
                               Ämter/ Bereiche                        Sachbearbeiter          Durchwahl 6809-
               Bürgermeister                                     Herr Trenz Horst                     21
               Sekretariat                                       Frau Hermes Anja                     21
               Hauptamt
               Amtsleiter Hauptamt                               Herr Bauer Volker                    22
               Hauptamt                                          Frau Junk Guerina                    27
               Bildung, Kultur, Tourismus                        Frau Müggenburg Ilka                 16
               EDV                                               Herr Schnubel Marc                   29
               Personalamt
               Amtsleiterin Personalamt                          Frau Hettinger Elisabeth             24
               Personalangelegenheiten                           Herr Kiefer Christian                25
               Finanzverwaltung
               Amtsleiter Kämmerei                               Herr Lay Joachim                     28
               Kämmerei                                          Herr Kiefer Uwe                      30
               Steuern                                           Frau Battard Marion                  26
               Kämmerei und Steuern                              Frau Wallerich Michaela              23
               Gemeindekasse
               Ein- und Auszahlungen                             Frau Dellwo Christine                12
               Ein- und Auszahlungen                             Herr Moll Johannes                   13
               Ein- und Auszahlungen                             Frau Gergen Kira                     15
               Vollstreckung                                     Frau Geraldy Astrid                  14
               Ordnungsamt
               Kommissarischer Amtsleiter Ortspolizeibehörde     Herr Graus Thomas                    44
               Meldewesen, Fischereischeine, Fundamt             Frau Meyer Sophie                    42
               Pässe, Führerscheine                              Frau Große Sonja                     43
               Feuerwehrwesen                                    Frau Oppelt Nicole                   45
               Flüchtlinge                                       Frau Josten Marion                   46
               Hilfspolizist                                     Herr Schmidt Manfred                 48
               Bau- und Umweltamt
               Amtsleiter Bauamt, Tiefbau                        Herr Biehl Thorsten                  31
               Hochbau                                           Herr Torsello Sandro                 38
               Abwasserwerk, gesplittete Abwassergebühr          Frau Braun Sandra                    36
               Bauanträge, Bauleitplanung                        Frau Grosche Alexandra               37
               Gebäudeverwaltung                                 Herr Britzen Gernot                  35
               Bauhofleitung                                     Herr Both Peter              06831 / 64 31 572
               Liegenschaften                                    Frau Ritter Tanja                    33
               Friedhofs- und Bestattungswesen                   Herr Pallier Pascal                  34
               Wasserleitungszweckverband "Gau Süd"              Fax: 06831/ 6809-88          Tel.: 06831/ 6809-
               Kaufm. Leiter                                     Herr Müller Ulrich                   83
               Technischer Leiter                                Herr Zenner Robert                   80
               Kaufmännischer Sachbearbeiter                     Herr Klein Rainer                    82
               Kaufmännische Sachbearbeiterin                    Frau Both Melanie                    87
               Mehrgenerationenhaus, Felsberger Str.             Telefon                             Fax:
               Frau Oppelt Nicole                                06831/96684-21                06831/96684-15
               Vermietung Walderfingia                           Frau Schneider Gabi           0177/680 99 10

               Standesamt
               Seit 01.01.2019 ist das Standesamt Dillingen/Saar, Tel: 06831/709-0 für die Gemeinde Wallerfangen
               zuständig.
Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
Wallerfangen                                                            -5-                                                                           Ausgabe 5/2021

          Öffnungszeiten und Sprechstunden
■■ Öffnungszeiten und Sprechstunden der                                     Schiedsmann
                                                                            Für den Ortsteil Wallerfangen: Herr Jens Kaeswurm, Tel.: 06831/7643699.
   Gemeindeverwaltung                                                       Denkmalbeauftragte für den Bereich Wallerfangen
Termine im Rathaus Wallerfangen ab sofort nur nach Terminabspra-            Stefan Michelbacher, Tel: 0170-3213427, E-Mail: sjm111@t-online.de
che möglich                                                                 Isabell Andruet, Tel: 0173/4953004, E-Mail: andruet@gmx.de
Das Rathaus der Gemeindeverwaltung sowie die Verwaltung des Was-            Deutsche Rentenversicherung
serleitungszweckverbandes „Gau-Süd“, Wallerfangen, sind aufgrund der
sich verschärfenden Corona-Pandemie ab sofort nur nach Terminabspra-        Der zuständige Versichertenberater Herrn Johannes Bodwing, ist zur Zeit
che für den Publikumsverkehr erreichbar.                                    nur unter der Telefon-Nr. 06831/46437 oder 0160/95141138 zu erreichen.
Es wird gebeten, bei Anliegen auf telefonische oder digitale Kommuni-
kation zurückzugreifen, um mit den SachbearbeiterInnen im Rathaus           ■■ Rufnummern in der Gemeinde Wallerfangen
Kontakt aufzunehmen.                                                        Rathaus �������������������������������������������������������������������������� 06831/6809-0
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich beim Pförtner am
                                                                            Rathaus Fax-Nr. �������������������������������������������������������������� 06831/680950
Rathauseingang anzumelden.
Im Rathaus ist das Tragen einer Schutzmaske Pflicht, ebenso das Des-        E-Mail: ����������������������������������������������������������������� info@wallerfangen.de
infizieren der Hände.                                                       Internet: ��������������������������������������������������������������� www.wallerfangen.de
Ich bitte um Verständnis angesichts der prekären Situation.                 Wasserleitungszweckverband
                                                                            Verwaltung ����������������������������������������������������������������������� 06831/6809-0
■■ Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung                                    Fax ����������������������������������������������������������������������������������06831/6809-88
                                                                            E-Mail: ��������������������������������������������������������������������������� info@wzvgs.de
   und des Wasserleitungszweckverbandes                                     Bereitschaftsdienst ��������������������������������������������������������� 0178/6112001
   „Gau-Süd“, Wallerfangen                                                  Beigeordnete
                                                                            Schirra Stefan ����������������������������������������������������������������� 06831/964597
                vormittags                   nachmittags                    Kiefer Wolfgang ���������������������������������������������������������������� 06831/64184
Montag:         08.00 Uhr bis 12.00 Uhr      geschlossen                    Ortsvorsteher
Dienstag:       08.00 Uhr bis 12.00 Uhr      13.30 Uhr bis 15.30 Uhr        Bedersdorf (Grasmück Lothar) ������������������������������������������� 06837/1873
Mittwoch:       08.00 Uhr bis 12.00 Uhr      geschlossen                    Düren (Grundhefer Maria Luise) ������������������������������������������� 06837/829
Donnerstag:     08.00 Uhr bis 12.00 Uhr      13.30 Uhr bis 17.00 Uhr        Gisingen (Heffinger Ulrike) �������������������������������������������������� 06837/7372
Freitag:        08.00 Uhr bis 12.00 Uhr      geschlossen.                   Ihn/Leidingen (Schmitt Wolfgang) ���������������������������������������� 06837/534
                                                                            Ittersdorf (Rickert Heinz) ������������������������������������������������������� 06837/891
■■ GEÄNDERTE Öffnungszeiten Friedhofsamt:                                   Kerlingen (Schmidt Werner) ������������������������������������������������ 06837/7118
Das Friedhofsamt ist ab sofort von 08.00 bis 10.00 Uhr geöffnet sowie       Rammelfangen (Harpers Gabriele) ����������������������������������� 06837/74237
nach vorheriger Terminabsprache (06831-680934) mit dem zuständigen          St. Barbara (Schirra Stefan) �������������������������������������������� 06831/964597
Sachbearbeiter.                                                             Wallerfangen (Harenz Julia) ������������������������������������������ 06831/7617047
Um vorherige Terminvereinbarung mit den jeweiligen Sachbearbeitern          Jagdvorsteher der Jagdgenossenschaften in der Gemeinde Waller-
wird gebeten, um mit Blick auf die Corona-Schutzverordnung einen            fangen
unkontrollierten Zutritt und Warteschlangen zu vermeiden. Der Zutritt ist   Leidingen/Bederdorf: Ursula Pieper, Bedersdorf, Tel: 06831/175810
für die BesucherInnen nur durch entsprechenden Mund-Nasen-Schutz            Kerlingen/Düren: Werner Schmidt, Kerlingen, Jakobusstr. 23a,
gestattet. Die BesucherInnen werden gebeten, den gesetzlichen Min-
                                                                            ���������������������������������������������������������������������������������������Tel: 06837/7118
destabstand von 1,50 Meter zu den MitarbeiterInnen bzw. Besuchern
einzuhalten.                                                                Gisingen: Ulrike Heffinger, Gisingen, Zum Scheidberg 9a,
                                                                            ���������������������������������������������������������������������������������������Tel: 06837/7372
■■ Standesamt                                                               Ihn: Wolfgang Schmittt, Ihn,Rammelfanger Str. 9, ����������Tel: 06837/534
                                                                            Ittersdorf: Franz-Josef Schrecklinger, Ittersdorf, Zur Weisacht 4,
Das Standesamt Wallerfangen hat mit dem Standesamt Dillingen/Saar
fusioniert und bildet einen einheitlichen Standesamtsbezirk mit der Be-     �������������������������������������������������������������������������������������Tel: 06837/74130
zeichnung „Standesamt Dillingen/Saar“.                                      Rammelfangen: Thomas HANS, Rammelfangen, Landstr. 1 a, ������� Tel:
Der Dienstsitz des „neuen“ Standesamtes befindet sich im                    06837/7080860
Rathaus Dillingen/Saar, Merziger Str. 51, 66763 Dillingen/Saar,             Wallerfangen/St. Barbara: Stefan Schirra, St. Barbara, Keltenstr. 4, ��
1. Etage, Zimmer 1.17 und 1.18.                                             Tel: 06831/964597
Die Öffnungszeiten des Rathauses Dillingen erfahren Sie unter der           Schulen
Telefonnummer: 06831/709-0                                                  Grundschule Wallerfangen ��������������������������������������������� 06831/965199
E-Mail: standesamt@dillingen-saar.de                                        Fax ���������������������������������������������������������������������������������� 06831/643422
Fax-Nr.: 06831/709-231                                                      Grundschule Gisingen ������������������������������������������������������ 06837/91001
                                                                            Fax �������������������������������������������������������������������������������� 06837/7080051
■■ Historisches Museum Wallerfangen,                                        FGTS ���������������������������������������������������������������������������� 06837/7080050
   Louisenstr. 3 (Adolphshöhe):                                             Gemeinschaftsschule Am Limberg��������������������������������� 06831/964585
                                                                            Fax ���������������������������������������������������������������������������������� 06831/964594
Öffnungszeiten: Freitag bis Sonntag von 15 bis 18 Uhr und bringen Sie
einen Mund- und Nasenschutz mit!                                            Nachmittagsbetreuung Grundschule Wfg. ��������������������� 06831/643425
Kontakt: Dr. Peter Winter, Tel: 06831/60212                                 Kreismusikschule Wallerfangen ������������������������������������������ 06837/7968
www.verein-fuer-heimatforschung-wallerfangen.de                             Kindergärten
                                                                            Kindergarten Gisingen �������������������������������������������������������� 06837/1283
■■ Öffnungszeiten Museum „Haus Saargau“ in                                  Kindergarten Ittersdorf Tel. ������������������������������������������������� 06837/1356
                                                                            Fax-Nr. ���������������������������������������������������������������������������� 06837/901988
   Wallerfangen-Gisingen                                                    Kindergarten Wallerfangen ���������������������� 06831/61128, 06831/643432
Adresse: Zum Scheidberg 11, Gisingen, Tel. und Fax: 06837/912762            Fax ���������������������������������������������������������������������������������� 06831/643017
Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi, Sonntag und Feiertag: 14.00-17.00 Uhr, Do       Sonstige Einrichtungen
und Fr-: 10.00 Uhr-12.00 Uhr
                                                                            Freibad Wallerfangen �������������������������������������������������������� 06831/60402
                                                                            Campingplatz Wallerfangen ��������������������������������������������� 06831/60591
■■ Sprechstunden                                                            Walderfingia Wallerfangen ������������������������������������������������ 06831/60297
Bürgermeister:                                                              Sporthalle Scheidberg �������������������������������������������������������� 06837/1723
Nach vorheriger Termin-Vereinbarung, Tel.: 06831/6809-21
                                                                            Heimatmuseum Wallerfangen ������������������������������������������ 06831/60282
Behindertenbeauftragter der Gemeinde Wallerfangen:
                                                                            Haus Saargau ������������������������������������������������������������������ 06837/912762
Herr Oliver Bianchi, Eichenbornweg 39, Tel: 06831/9867786
Förster                                                                     Krankenhaus Wallerfangen ������������������������������������������������� 06831/9620
Der für den Gemeindewald Wallerfangen zuständige Revierförster Ralf         Polizei
Schmitt ist zur Zeit unter der                                              Polizeiposten Wallerfangen ���������������������������������������������� 06831/62019
Telefon-Nr. 06835/508222, 0177-6683944, zur erreichen.                      Polizei Saarlouis ����������������������������������������������������������������� 06831/9010
Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
Wallerfangen                                          -6-                                                     Ausgabe 5/2021

           Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag

■■ Herzlichen Glückwünsch                               ■■ Herzlichen Glückwünsch
                   zum 95. Geburtstag von                                   zum 100. Geburtstag von
               Frau Theresia Lohr, Wallerfangen                          Frau Maria Görgen, St. Barbara
                        am 29.01.2021                                           am 07.01.2021

Die Gemeinde Wallerfangen gratuliert sehr herzlich!     Die Gemeinde Wallerfangen gratuliert sehr herzlich!

Julia Harenz              Horst Trenz                   Stefan Schirra                    Horst Trenz
Ortsvorsteherin           Bürgermeister                 Ortsvorsteher                     Bürgermeister

 ■■Mitteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Wallerfangen
 Benötigen Sie dringend Hilfe von der Feuerwehr, bitte eine der beiden Nummern wählen.
 Hier wird Ihnen schnellstmöglich geholfen !!!

 Notruf Feuerwehr                                                                                  112 (ohne Vorwahl)

 Rettungsdienst                                                                                                        112
 Polizei                                                                                                               110
 Sollten Sie Fragen an die Feuerwehr haben, sind die Löschbezirke
 wie folgt zu erreichen:
 Löschbezirk Ittersdorf                                                          06837-1299 oder 06837-912750
 Löschbezirk Mitte (Düren/Bedersdorf/Kerlingen)                                   06837-1783 oder 06837-74493
 Löschbezirk West                                                              06837/74521 oder 0152/26358441
 Löschbezirk Wallerfangen (St. Barbara, Gisingen)                             0163/3941244 oder 0151/17261615
 Gemeindejugendwart                                                                              0174-8222133
 Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Wallerfangen, Frank MINOR,                                 06831-69542
 Stellvertretender Wehrführer, Andreas JOST,                                                        06837-1510
Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
Wallerfangen                                      -7-                                      Ausgabe 5/2021

         Sicherheit und Ordnung

        Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-
        Pandemie (VO-CP) ab dem 25. Januar 2021
Verstöße gegen die Ge- und Verbote der Verordnung sollen seitens der zuständigen Behörden
als Ordnungswidrigkeiten regelmäßig wie folgt geahndet werden:

   Verordnung         Verstoß                                     Adressat des Bußgeld- Regelsatz in
                                                                  bescheids             Euro
   § 2 Absatz 2 Satz 1 Verstoß gegen die Verpflichtung eine Person, die verpflichtet 50 bis         100
                       Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen       ist, eine Mund-Nasenbe- Euro
                                                            deckung zu tragen.
   § 2 Absatz 2 Satz 2 Verstoß gegen die Verpflichtung, im        Person, die verpflichtet 50 bis   100
                       öffentlichen Personenverkehr, während      ist, medizinische Ge- Euro
                       des Aufenthaltes auf Messen, Spezial-,     sichtsmasken oder Mas-
                       Jahr- und Wochenmärkten sowie in und       ken    mit     höherem
                       vor Ladenlokalen, in den zugehörigen       Schutzstandard zu tra-
                       Wartebereichen und Warteschlangen,         gen
                       auf den dazugehörigen Parkplätzen, in
                       Gottesdiensten und beim Besuch von
                       Einrichtungen des Gesundheitswesens
                       medizinische Gesichtsmasken (OP-
                       Masken oder auch Masken der Stand-
                       ards KN95/N95 oder FFP2 oder höherer
                       Standards) zu tragen.
   § 2 Absatz 3 Satz 1 Keine Sicherstellung des Tragens einer     Betreiber oder     sonst Bis 500 Euro
                       Mund-Nasen-Bedeckung im jeweiligen         Verantwortlicher
                       Verantwortungsbereich
   § 2 Absatz 5        Verstoß gegen die Verpflichtung auf öf-    Person, die verpflichtet 50 bis   100
                       fentlichen Plätzen und Straßen eine        ist, eine Mund-Nasenbe- Euro
                       Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen             deckung zu tragen.
   § 3 Absatz 2        Verstoß gegen die Verpflichtung, die Betreiber, Veranstalter, Bis 500 Euro
                       Kontaktnachverfolgung sicherzustellen  sonstiger Verantwortli-
                                                              cher
   § 3 Absatz 2 Satz 3 Verstoß gegen die Verpflichtung, wahr- Verpflichtete Person    Bis 200 Euro
                       heitsgemäße Angaben zu machen
   § 3 Absatz 3        Verstoß gegen die Verpflichtung, die er-   Betreiber, Veranstalter, Bis 500 Euro
                       hobenen Daten zu anderen Zwecken als       sonstiger Verantwortli-
                       der Weitergabe an die Gesundheitsämter     cher
                       zu verwenden
   § 3 Absatz 4 Satz 2 Verstoß gegen die Verpflichtung, zur un-   Betreiber, Veranstalter, Bis 500 Euro
                       verzüglichen Herausgabe der Daten an       sonstiger Verantwortli-
                       die Gesundheitsämter                       cher
   § 3 Absatz 6       Verstoß gegen die Verpflichtung, den un- Betreiber, Veranstalter, Bis 500 Euro
                      befugten Zugriff auf die Daten zu verhin- sonstiger Verantwortli-
                      dern                                      cher
   § 4 Absatz 1       Verstoß gegen die Verpflichtung, Betre- Betreiber, sonstiger Ver- Bis 500 Euro
                      tungsbeschränkungen durchzuführen       antwortlicher

   § 5 Absatz 1 i.V.m. Betrieb von nicht untersagten Einrichtun- Betreiber, Verantwortli- Bis 2000 Euro
   Absatz 3            gen, Anlagen und Betriebe, Durchfüh- cher, Veranstalter
                       rung von Veranstaltungen nach § 6 sowie
                       von Kurs-, Trainings- und Wettkampfbe-
                       trieb im Sport ohne bereichsspezifisches
                       Hygienekonzept oder ohne Einhaltung
                       der Vorgaben des Hygienekonzepts
Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
Wallerfangen                                       -8-                                      Ausgabe 5/2021

     § 6 Absatz 1 Satz 1 Private Zusammenkünfte, wenn die Zu- Teilnehmer                  Bis zu     200
     bis 3               sammenkunft über den in § 6 Absatz 1                             Euro
                         genannten Personenkreis hinausgeht
                         und keine Ausnahmetatbestände im
                         Sinne des § 6 Absatz 1 Satz 2 und 3 vor-
                         liegen
     § 6 Absatz 1 Satz 4 Verstoß gegen das Verbot von Ansamm- Teilnehmer                  Bis zu     200
                         lungen mit mehr als zehn Personen                                Euro

     § 6 Absatz 2       Verstoß gegen das Verbot von Veranstal- Veranstalter              Bis 1000 Euro
                        tungen, die der Unterhaltung dienen

     § 6 Absatz 3 Satz 1 Unbefugte Durchführung von Veranstal- Veranstalter               Bis 1000 Euro
                         tungen mit mehr als zehn Personen

     § 6 Absatz 3 Satz 2 Nichtanzeigen einer Veranstaltung        Veranstalter            200 Euro

     § 6 Absatz 3 Satz 3 Durchführung von Veranstaltungen ohne Veranstalter               Bis 500 Euro
                         geeignete Maßnahmen zur vollständigen
                         Nachverfolgbarkeit nach Maßgabe des §
                         3 zu treffen oder ohne Beachtung beson-
                         derer infektionsschutzrechtlicher Aufla-
                         gen
     § 6 Absatz 4        Durchführung oder Teilnahme an einer Veranstalter                1000 bis 4000
                         verbotenen Großveranstaltung                                     Euro

                                                                    Teilnehmer               Bis 200 Euro
     § 6 Absatz 6        Durchführung von Bestattungen ohne Veranstalter                     Bis 200 Euro
                         Einhaltung der Beschränkung der Perso-
                         nenzahl
     § 6 Absatz 7 Satz 1 Durchführung von Gottesdiensten und Veranstalter                    Bis 500 Euro
     und 2               Gebeten ohne Gewährleistung der aus
                         Infektionsschutzgründen gebotenen Be-
                         grenzung der Teilnehmerzahl, der Kon-
                         taktnachverfolgung nach § 3, der Ab-
                         standsregeln, des Verbots des Gemein-
                         degesangs in Räumlichkeiten oder die
                         besonderen Schutz- und Hygienerege-
                         lungen
     § 6 Absatz 7 Satz 4 Verstoß gegen die Verpflichtung, Veranstalter                       Bis 200Eeuro
                         Zusammenkünfte im Sinne des Satzes 1
                         mit mehr als 10 Teilnehmerinnen und
                         Teilnehmern spätestens zwei Werktage
                         zuvor bei der zuständigen Ortspolizeibe-
                         hörde anzuzeigen, sofern keine generel-
                         len Absprachen mit der entsprechenden
                         Behörde getroffen wurden
     § 6 Absatz 8 Satz 1 Veranstaltung und Teilnahme an Ver- Veranstalter                    400 bis 800
                         sammlungen (Standkundgebung) unter                                  Euro
                         freiem Himmel ohne Einhaltung des Min-
                         destabstands oder ohne Beachtung in- Teilnehmer                     Bis zu 200
                         fektionsschutzrechtlicher Auflagen                                  Euro
     § 7 Absatz 1        Verbotswidriges Betreiben einer Gast- Inhaber, Leiter der Gast- Bis 2000 Euro
                         stätte, einer Betriebskantine oder Mensa stätte, Betriebskantine o-
                                                                   der Mensa
     § 7 Absatz 2        Verbotswidriges Erbringen sexueller Erbringer der sexuellen 200 bis 4000
                         Dienstleistungen, verbotswidrige Aus- Dienstleistung, Betreiber Euro
                         übung des Prostitutionsgewerbes im des Prostitutionsgewer-
                         Sinne des § 2 Absatz 3 des Prostitutions- bes
                         schutzgesetzes
Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
Wallerfangen                                          -9-                                         Ausgabe 5/2021

    § 7 Absatz 3        Verstoß gegen das Verbot der Öffnung          Betreiber,     sonstiger Bis 2000 Euro
                        von Ladengeschäften des Einzelhandels         Verantwortlicher
                        sowie der Öffnung von Ladenlokalen,
                        deren Betreten zur Entgegennahme
                        einer Dienst- oder Werkleistung erforder-
                        lich ist
    § 7 Absatz 4 Satz 1 Verbotswidriges Erbringen körpernaher         Betreiber,     sonstiger Bis 1500 Euro
                        Dienstleistungen,                             Verantwortlicher
    § 7 Absatz 4 Satz 2 Erbringung medizinisch notwendiger            Betreiber, sonstiger Ver- Bis 1000 Euro
                        Behandlungen und Dienstleistungen             antwortlicher
                        ohne Einhaltung spezieller Hygienekon-
                        zepte
    § 7 Absatz 5 Satz 1 Verbotswidriger Freizeit- und Amateur-        Trainer, Sportler, Kurs- 200 bis 1000
                        sportbetrieb, verbotswidriger Betrieb von     teilnehmer               Euro
                        Tanzschulen
    § 7 Absatz56 Satz 2Verstoß gegen das Gebot, öffentliche           Eigentümer, Betreiber    Bis 2000 Euro
                        und private Sportanlagen mit Ausnahme
                        von Anlagen unter freiem Himmel zu
                        schließen
    § 7 Absatz 5 Satz 3 Wettkampf- und Trainingsbetrieb im Be-        Veranstalter, Trainer,   Bis 2000 Euro
    i.V.m. Satz 6       rufssport und in gleichgestellten Sportka-    Sportler
                        dern bei Verstoß gegen eine oder meh-
                        rere Auflagen in Absatz 5 Satz 6 Nummer
                        2 bis 5
    § 7 Absatz 6        Unterlassene Schließung von Institutio-       Betreiber, Verantwortli- Bis 2000 Euro
                        nen und Einrichtungen, soweit sie der         cher
                        Freizeitgestaltung dienen; Verbotswidri-
                        ges Anbieten von Freizeitaktivitäten
    § 7 Absatz 7        Verbotswidriger Betrieb von Hotels, Be-       Betreiber, Inhaber       Bis 1000 Euro
                        herbergungsbetrieben und Campingplät-
                        zen sowie die zur Verfügungsstellung
                        jeglicher Unterkünfte zu privaten touristi-
                        schen Zwecken.
    § 7 Absatz 8        Verbotswidriger Verkauf und Abgabe von        Inhaber, Personal        Bis 500 Euro
                        alkoholhaltigen Getränken in der Zeit von
                        23.00 bis 6.00 Uhr

    § 7 Absatz 8a       Verstoß gegen örtliche Verbote des Ver- Person, die gegen das Bis 250 Euro
                        zehrs alkoholischer Getränke            Verbot verstößt

    §8                  Beschäftigung und Betreuung in Einrich-       Verantwortlicher der     Bis 2000 Euro
                        tungen für Menschen mit Behinderung           Einrichtung
                        ohne Vorhalten eines Infektionsschutz-,
                        Hygiene- und Reinigungskonzeptes,
                        ohne Ergreifen geeigneter Maßnahmen
                        zur vollständigen Kontaktnachverfolgung
                        oder ohne Sicherstellung des Mindestab-
                        standes nach § 1 Absatz 1 Satz 3
    § 9 Absatz 1        Unbefugtes Betreten von Einrichtungen         Person, die Einrichtung Bis 1000 Euro
                        der teilstationären Tages- und Nacht-         verbotswidrig betritt
                        pflege

    § 9 Absatz 2        Besuch von Einrichtungen des ambulant         Besucher         Bis 500 Euro
                        betreuten Wohnens ohne Besuchskon-
                        zept oder unter Verstoß gegen Bestim-
                        mungen des Besuchskonzepts
    § 9 Absatz 3        Missachtung des Gebots, eine oder meh- Leitung der Einrichtung Nicht unter
    Nummer 1 bis 4      rere angeordnete Maßnahmen gem.                                800 Euro
                        Nummer 1 bis 4 durch Krankenhäuser,
                        Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtun-
                        gen zu ergreifen oder sicherzustellen
Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
Wallerfangen                                        - 10 -                                     Ausgabe 5/2021

     § 9 Absatz 5       Verstoß gegen die Verpflichtung, alle Be- Leitung der Einrichtung Nicht unter
                        schäftigten einschließlich aller Ehrenamt-                        800 Euro
                        lichen und Leiharbeiternehmer und alle
                        Bewohnerinnen und Bewohner mittels
                        PoC-Antigen-Test zweimal wöchentlich
                        auf das Vorliegen einer Erkrankung mit
                        dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu testen
                        oder die Besucherinnen und Besucher
                        der Einrichtungen bei jedem Besuch zu
                        testen.
     § 13 Absatz 1      Hinausbegeben aus einem Umkreis von Person, die sich für tages- Bis 200 Euro
     Satz 1 und 2       mehr als 15 Kilometern der Wohnan-touristische Ausflüge aus
                        schrift oder der der Anschrift des ge- dem eingeschränkten Be-
                        wöhnlichen Aufenthaltes für tagestouris- wegungsradius hinausbe-
                        tische Ausflüge                            gibt

  Diese Regelsätze gelten für einen Erstverstoß und sind bei Folgeverstößen bzw. mehrmaligen
  Verstößen in der Regel jeweils zu verdoppeln. Die gesetzliche Obergrenze von 25.000 Euro ist zu
  beachten.

  Wird durch eine Handlung gegen mehrere Tatbestände verstoßen, so ist das Bußgeld angemes-
  sen zu erhöhen, wobei die Summe der Regelsätze nicht erreicht werden darf.

  Für lediglich fahrlässige Verstöße kann auch ein geringeres Bußgeld verhängt werden oder von
  der Ahndung gänzlich abgesehen werden.

  Ergänzend ist auf Folgendes hinzuweisen:

  Die Möglichkeit, neben dem Bußgeld gegen eine Individualperson nach den §§ 30, 130 OWiG
  zusätzlich auch ein Unternehmen (eine juristische Person oder die Personenvereinigung) mit ei-
  nem Bußgeld zu belegen, wenn die juristische Person oder die Personenvereinigung durch den
  Verstoß gegen die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bereichert worden ist oder
  werden sollte, bleibt unberührt. Die Geldbuße soll in diesen Fällen den wirtschaftlichen Vorteil, den
  der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen.

  Eine etwaige Strafbarkeit nach gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den §§ 74, 75 des
  Infektionsschutzgesetzes, bleibt unberührt.

         Jung und alt

                Alle Informationen zu den Themen
               Impfen und Corona erhalten Sie unter
               www.corona.saarland.de oder der Hotline
                                   (0681) 501-44 22.

               Die Hotline ist täglich zwischen 7.00 – 20.00 Uhr erreichbar.
Wallerfangen   - 11 -   Ausgabe 5/2021
Wallerfangen                                           - 12 -                                      Ausgabe 5/2021

                               Gemeinde Wallerfangen &
                    Netzwerk Nachbarschaft Wallerfangen
                                        Liebe Bürgerinnen und Bürger,
             aufgrund der anhaltenden Situation möchten wir Ihnen gern weiterhin unseren
         Einkaufsservice anbieten. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie Hilfe benötigen und
          niemanden im Familien– oder Bekanntenkreis haben, der Sie bei der Beschaffung von
                 Lebensmitteln, Hygieneartikeln oder Arzneimitteln unterstützen kann.
       Aktuell ein großes Thema ist die Organisation von Impfterminen und das Wahrnehmen von
               diesen. Durch die Gemeinde Wallerfangen wurden wir angefragt, ob wir als
                    Nachbarschaftsnetzwerk hier unterstützend tätig werden können.
         Gern möchten wir besonders die Menschen unterstützen, die auf sich allein gestellt sind
         und sowohl Hilfe bei der Organisation eines Impftermines als auch einen Fahr- und
          Begleitservice benötigen. Unterstützt dabei werden wir auch vom Enner Dorfverein
                                             aus Ihn. Vielen Dank.
       Allerdings stellen die Organisation und Fahrten einen hohen zeitlichen Aufwand dar, daher
                    können wir unsere Hilfe nur gemäß unseren Kapazitäten anbieten.
               Nähere Informationen erhalten Sie unter unserer Bereitschaftsnummer:

                         Telefonnummer: 0160 / 6079103
       (Bitte hinterlassen Sie ggf. eine Nachricht mit Namen und Telefonnummer auf unserem Anrufbeantworter.
                                        Wir rufen Sie dann schnellstmöglich zurück.)

                                        Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

                                          Gemeinde Wallerfangen &
                                    Ihr Vorstand Netzwerk Nachbarschaft

                                           Aufruf in eigener Sache:
       Wir sind (gerade in der momentanen Pandemie-Lage) immer offen und dankbar für neue
       Helfer/innen. Sollten Sie Interesse haben, unser Projekt unterstützen zu wollen und sich
           als Helfer/in registrieren lassen, können Sie sich ebenfalls unter oben genannter
                Rufnummer melden oder eine E-Mail schicken an: newenawa@gmx.de
                                                  Vielen Dank
Wallerfangen                                                          - 13 -                                                    Ausgabe 5/2021

           Die Ortsvorsteher                                                                            Kerlingen
                                                                                                        Ortsvorsteher: Werner Schmidt
                              Bedersdorf                                                                Tel.: 06837/7118

                              Ortsvorsteher: Lothar Grasmück
                              Tel.: 06837/1873
                                                                                                        Leidingen
                              www.bedersdorf.de
                                                                                                        Ortsvorsteher: Wolfgang Schmitt
                                                                                                        Tel.: 06837/534
                              Düren
                              Ortsvorsteherin: Maria-Luise Grundhefer                                   2AMMELFANGEN
                              Tel.: 06837/829
                              www.dueren-saar.de                                                        /RTSVORSTEHERINå'ABRIELEå(ARPERS
                                                                                                        4ELå
                                                                                                        WWWRAMMELFANGENDE
                              'ISINGEN
                              /RTSVORSTEHERINå5LRIKEå(EFlNGER
                                                                                                        3T¬"ARBARA
                              4ELå
                              WWWGISINGENDE                                                           /RTSVORSTEHERå3TEFANå3CHIRRA
                                                                                                        4ELå
                                                                                                        WWWSTBARBARA ONLINEDE
                              Ihn
                              Ortsvorsteher: Wolfgang Schmitt
                                                                                                        Wallerfangen
                                                                                                        mit Oberlimberg
                              Tel.: 06837/534
                                                                                                        Ortsvorsteherin: Julia Harenz
                              )TTERSDORF                                                                Telefon 06831/7617047
                                                                                                        www.wallerfangen.de
                                                                                                        www.oberlimberg.de
                              /RTSVORSTEHERå(EINZå2ICKERT
                              4ELå
                              WWWITTERSDORFDE

           Kultur und Freizeit
                                                                          ■■ KV „De Neimerder“ Wallerfangen e.V.
 Traditionelles Heringsessen
                                                                                                 Neimerderisches Gewinnspiel
 am Aschermittwoch                                                                                Hallöchen liebe Neimerderfamilie. Fast einen Monat
                                                                                                  seid ihr nun schon auf der Buchstabenjagd, wie
 der Hansenberger Erdbeernarren                                                                   die Zeit vergeht. Die Hälfte habt ihr schon entdeckt
                                                                                                  und das Lösungswort scheint auch erste Gestalten
                                                                                                  anzunehmen. Na? Hat es schon jemand von euch
 Ihr wollt trotz Abstandsregeln am Aschermittwoch                                                 erraten? Für diejenigen unter euch, die gerade
                                                                                                  keine Ahnung haben, was hier überhaupt vor sich
 nicht auf das traditionelle Heringsessen verzichten?
                                                                                                  geht, oder die es bisher noch nicht geschafft haben
                                                                                                  an unserem kleinen Gewinnspiel teilzunehmen…
                                                                                                  Ihr findet noch einmal alle Informationen, sowie die
 Dann sichert euch eure Heringe für Zuhause und schickt direkt eure
                                                                                                  Teilnahmebedingungen zu unserem Gewinnspiel
 Bestellung ab!
                                                                                                  hier im Amtsblatt oder auf unserer Facebookseite.
                                                                                                  Sei Teil unseres kleinen Ratespiels und macht euch
                                                                          auf die abenteuerliche Suche nach unseren 11 Hinweisen. Und nun zu
     Portion Heringe mit Pellkartoffeln                  8,00€
                                                                          den brandneuen Tipps, auf die ihr alle schon sehnsüchtig gewartet habt:
     Portion Pellkartoffeln mit Quark                    5,50€            7. Tipp
                                                                          2, 3, 4
                                                                          Auch die Post ist hier.
 Euer Aschermittwochsessen könnt ihr ab sofort bis dem 10.02.2021         Wenn man beim Radeln mal Probleme hat
 per E-Mail Heringsessen@erdbeernarren.com oder unter                     hier hat man Hilfe oder Neues parat
                                                                          8. Tipp
 Tel.: 06831 / 62403 verbindlich vorbestellen.
                                                                          5, 6, 7
                                                                          Mode wird hier großgeschrieben.
                                                                          Kleidung und Schuhe bekommst du hier.
 Hierbei bitte Namen und Lieferadresse, die Anzahl der Portionen
                                                                          passt es mal nicht, ändert man es dir.
 sowie das gewünschte Essen angeben.
                                                                          9. Tipp
 Lieferung eurer Bestellung zwischen 17:00 Uhr und 19:00 Uhr am           8, 9, 10
 Mittwoch, den 17. Februar 2021.                                          Wo wird der Ausscheller wohl nun hingehen?
                                                                          Kannst du deine Küche nicht mehr sehen,
                                                                          gibt es in diesen Laden viele neue Ideen.
 Viel Spaß und guten Appetit wünschen euch eure                           Auflösungen:
                                                                          Tipp 5: Haarstudio Christine
 Hansenberger Erdbeernarren
                                                                          Tipp 6: drei in einem
                                                                          Haarstudio Christine, Fußpflege Krüger, Katja König
                                                                          Viel Spaß, haut rein!
                                                                          Euer Verein
"
                                                                                                                                                                                                                                                Wallerfangen

Seit Freitag, den 15. Januar könnt ihr in den Schaufenstern
der Wallerfanger Geschäfte unsere Ausschellerfigur finden. Bis
zum 16. Februar hält sie verschiedene Buchstaben in ihrer
Hand, die zusammengesetzt ein Lösungswort ergeben.
Aber gebt Acht! Unser Ausscheller hält sich jeweils nur 3 Tage
                                                                                                                                                                                                                                                - 14 -

lang an ein und demselben Standort auf, ehe er ihn 11 mal
wechselt. Er hinterlässt aber immer einen Hinweis.Jetzt heißt
                                                                                   Teilnahmebedingungen
es also Buchstaben sammeln und gut kombinieren.                                    Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist ein Ausfüllen und Absenden unseres Teilnahmeformulars notwendig. Die Teilnahme ist nur innerhalb des
                                                                                   Teilnahmezeitraums vom 15.01.21 bis zum 16.02. 21 möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.
         Jeder, der mitmacht erhält ein kleines Präsent.                           Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Antwort am Gewinnspiel teil. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.
                                                                                   Teilnahmeberechtigte
An Aschermittwoch werden unter allen Einsendungen Gutscheine                       Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden
                                                                                   des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig. Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit
                                                                                   eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
der Geschäfte ausgelost und für die ersten drei gibt es noch je                    Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
                                                                                   Folgende Preise werden vergeben:
2 Eintrittskarten für unsere nächste Kappensitzung dazu.                           Gutscheine der ausstellenden Geschäfte und zusätzlich erhalten die ersten drei Gewinner je 2 Eintrittskarten für unsere nächste Kappensitzung
                                                                                   Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern, welche das
Hinweise, wo er steht findet ihr in unserem Artikel oder auf                       Lösungswort korrekt geschrieben haben. Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah schriftlich über den Gewinn informiert.
                                                                                   Datenschutz
unserer Facebookseite.                                                             Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur
                                                                                   Person, insbesondere Vor-, Nachname und Adresse wahrheitsgemäß und richtig sind.
                                                                                   Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen
                                                                                   zur Nutzung überlassen werden. Nach Beendigung des Gewinnspiels werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers
                                                                                   umgehend gelöscht.
                  Viel Glück und Erfolg wünscht                                    Anwendbares Recht
                                                                                   Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Karnevalsverein "De Neimerder" Wallerfangen e. V. zu richten.
                                                                                   Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
                                                                                   Salvatorische Klausel
                                                                                   Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser
                                                                                   Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen
                                                                                   Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer
                                                                                   Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Zur Teilnahme müsst ihr einfach den ausgefüllten Teilnahmecoupon am Eingangs-
bereich vom Edeka einwerfen, per Email an habaki@t-online.de oder ihn bei Bärbel
Kirst, Sportplatzstraße 46 abgeben.
                                                                                                                                                                                                                                                Ausgabe 5/2021
Wallerfangen                                                           - 15 -                                                   Ausgabe 5/2021

■■ Verein für Heimatforschung                                               energis GmbH – Bereitschaftsdienst
                                                                            Störungsdienst Erdgas, Tel: 0681/90692610
   Wallerfangen e.V.                                                        Störungsdienst Strom, Tel: 0681/90692611
Der Verein für Heimatforschung Wallerfangen e.V. beklagt den Tod seines
Ehrenmitglieds Dieter Niemeyer, der am 17. Januar im Alter von 81 Jah-      Öffnungszeiten
ren verstorben ist. Wir verlieren einen treuen und verlässlichen Vereins-   der Kompostieranlage in Dillingen
kameraden, der in über 40 Jahren seiner Vereinszugehörigkeit an vielen      Berliner Straße 149, Dillingen, Telefon 06831/ 7610191.
Stellen Spuren seines Wirkens hinterlassen hat.                             Öffnungszeiten: Freitag + Samstag von 8.00 bis 13.30 Uhr und von 14.00
Dieter Niemeyer war ein Mann der ersten Stunde. Im Februar 1977 trat        bis 17.00 Uhr
er dem drei Monate zuvor gegründeten Verein für Heimatforschung Wal-
lerfangen e.V. bei. Über drei Jahrzehnte engagierte er sich im Vorstand.    Öffnungszeiten
Sein Herz schlug für den Bergbau im Wallerfanger Revier; das war sein       Wertstoff-Zentrum des EVS in Dillingen
Thema. Lange Jahre stand er dem Arbeitsbereich „Historischer Bergbau“       Paul-Desfossez-Allee 9 (neben Bauhof), Dillingen, Telefon: 06831/ 704140
vor, zahlreiche Befahrungen von Stollen und Bergwerken hat er geleitet.     Öffnungszeiten:
Die diesbezügliche Forschung zu fördern, war ihm ein Anliegen. Mit dem      Montag geschlossen
Deutschen Bergbaumuseum Bochum pflegte er engen Kontakt. Zweimal,           Dienstag + Donnerstag von 09.00 – 12.30 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
1988 und 1999, organisierte er Studienfahrten dorthin, und wenn die         Mittwoch + Freitag 09.00 – 12.30 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
Bochumer Montanarchäologen zu Ausgrabungskampagnen nach Wal-                Samstag von 08.00 – 12.30 Uhr und 13.00 - 16.00Uhr
lerfangen kamen, bereitete er ihnen zuverlässig das Terrain.
Auch wenn im Verein eine helfende Hand gesucht wurde - zur Vorbereitung     Öffnungszeiten
der vielen Ausstellungen im Museum, zum alljährlichen Auf- und Abbau        Wertstoff-Zentrum des EVS in Saarlouis
beim Keramikmarkt - bei Dieter Niemeyer war sie stets zu finden. Mit        Fasanenallee 52, Saarlouis, Telefon: 06831/122587
Freude hat er auf den Auslöser seiner Kamera gedrückt, wenn Ausstel-        Öffnungszeiten:
lungseröffnungen, Vortragsabende, Studienfahrten, Exkursionen oder          Montag bis Freitag: von 9:00-12:30 Uhr und 13:00-16:45 Uhr
andere Vereinsaktivitäten zu dokumentieren waren. Die von ihm organi-       Samstag: 9:00-14:15 Uhr
sierten, legendären „Steinbeißertreffen“ werden denen, die dabei waren,     Mund-/ Nasenschutz ab Montag auch bei Anlieferungen an EVS-
gewiss in bester Erinnerung bleiben.                                        Entsorgungsanlagen
Dieter Niemeyer hat viel für den Verein und seine Mitglieder getan. Zum     Entsprechend der Anordnung der Landesregierung zum Tragen eines
Dank dafür hat ihn die Mitgliederversammlung 2019 mit der Ehrenmit-         Mund-/Nasenschutzes bittet der Entsorgungsverband Saar, auch bei der
gliedschaft ausgezeichnet. So mischt sich in die Trauer um den Verlust      Anlieferung von Abfällen, Wertstoffen oder Grüngut an den EVS-Entsor-
eines langjährigen Weggefährten und guten Kameraden der Dank für            gungsanlagen einen Mund-/Nasenschutz zu tragen. Geeignet sind z.B.
alles, was er dem Verein gegeben hat. Wir werden sein Andenken immer        einfache Alltagsmasken wie selbstgenähte Stoffmasken oder auch Schals.
in Ehren halten.                                                            Hinweis zur Entsorgung: Ausgedienter Mund-/Nasenschutz sollte luftdicht
1. Vorsitzender                                                             verpackt ausschließlich über die Restabfalltonne entsorgt werden.
Prof. Dr. Rudolf Echt
                                                                            energiSaar
                                                                            Aus gegebenem Anlass weist das Gemeindebauamt darauf hin, dass für
           Umwelt                                                           die ordnungsgemäße Funktion und die Unterhaltung der Straßenbeleuch-
                                                                            tungsanlagen in der Gemeinde Wallerfangen die energiSaar zuständig
                                                                            ist.
■■ WO und WIE entsorge ich WAS                                              Bei Meldung von Schäden an der Straßenbeleuchtungsanlage ist die
                                                                            energiSaar unter der Störungshotline 0681/9069-2611 oder über Email
Bei Erledigung von Bauhofarbeiten bitte direkt den                          av-strom@energis-netzgesellschaft.de
                                                                            zu benachrichtigen.
Bauhofleiter kontaktieren                                                   An die Gemeindeverwaltung gemeldete Störungen werden vom Gemein-
Um eine Arbeitserleichterung für das Bauamt zu schaffen, bitte ich alle     debauamt lediglich an die energis weitergeleitet.
Bürgerinnen und Bürger bei der Erledigung von Arbeiten, die in den Auf-     Auskünfte über den Zeitpunkt der entsprechenden Reparaturarbeiten
gabenbereich des Bauhofes fallen, zukünftig direkt den Leiter des Bau-      können vom Bauamt nicht erteilt werden.
hofes, Herrn Peter Both, Tel.-Nr. 06831/6431572 zu kontaktieren.
Wasserversorgung                                                            Weiter ist die energiSaar erreichbar:
Wasserleitungszweckverband „Gau-Süd“, Wallerfangen                          -    bei Neuanschlüsse und Kapazitätsänderungen Strom und Erdgas:
Verwaltung: Tel: 06831/68090                                                     Genehmigungspflichtige Endgeräte unter der Telefonnummer:
Nur in dringenden Fällen der Wasserversorgung oder nach Dienstschluss            0681/4030-4030 oder über Email anfrage@energis-netgesellschaft.
und am Wochenende: Bereitschaftsdienst: Tel.: 0178-6112001                       de
                                                                            -    für Kundenbeschwerden unter der Telefonnummer: 0681/4030-4030
MÜLL                                                                             oder über Email service@energis-netzgesellschaft.de
An-, Um- oder Abmeldungen von Müllgefäßen werden direkt beim Ent-           -    Störungshotline für Strom bzw. defekte Straßenbeleuchtung 0681/9069-
sorgungsverband Saar, Saarbrücken, Tel: 0681/5000-555, beantragt.                2611
Ferner ist der EVS für Fragen „Rund um den Müll“ ihr Ansprechpartner.            Gas: 0681/9069-2610
EVS Kunden-Service-Center
Untertürkheimer Str. 21, 66117 Saarbrücken
Tel: 0681/5000-555 (Mo-Fr: 08.00 – 18.00 Uhr)
Service-abfall@evs.de                                                                   Kirchen
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Firma Adam GmbH, Telefon: 06835/955 1229
                                                                                und nichtöffentlich. Somit gelten grundsätzlich sämt-
SPERRMÜLL                                                                       liche Vorschriften der DSGVO auch für Vereine.
Anmeldungen nimmt das EVS Kunden-Service-Center entgegen.
Tel: 0681/5000-555 (Mo-Fr: 08.00 – 18.00 Uhr)                                   Mehr zu diesem Thema auf: blog.wittich.de
Service-abfall@evs.de
www.evs.de
BLAUE TONNE (Papier)                                                                        Hinweis: Corona-Krise
Fa. Remondis, Tel: 0180/208 0 208
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Blauen Tonne (Papiertonne) aus-            Für den Fall, dass Ihr Mitteilungsblatt wegen des Corona-Virus´
schließlich an das Unternehmen;                                                 nicht oder nur eingeschränkt hergestellt oder verteilt werden
die Gemeinde Wallerfangen kann Ihnen dazu keine Auskünfte erteilen!             kann, haben wir alle Inhalte online freigeschaltet.
Elektro Gesetz
Wo entsorge ich meine Elektro- und Elektronik-Altgeräte und die                                   Das Team der LINUS WITTICH Medien KG
Hauskühlgeräte (Kühlschrank und -truhe)?
Bei den Wertstoffzentren des EVS in Saarlouis und Dillingen können die
Elektro-Geräte entsorgt werden.
                                                                                Nutzen Sie die Möglichkeit unter: ol.wittich.de
Wallerfangen                                          - 16 -                                      Ausgabe 5/2021

         Sport und Gesundheit

                                 Erkältungskrankheiten
   Im Herbst und Winter haben Erkältungskrankheiten Hochsaison. Meist handelt es sich dabei um einfache
   grippale Infekte (auf saarländisch „Die Freck“).
   Die Erkältung äußert sich mit allgemeinem Unwohlsein verbunden mit Husten, Schnupfen und/oder Hals-
   schmerzen. Das Ganze wird oft begleitet von Kopf- und Gliederschmerzen.
   Diese Infekte dauern im Allgemeinen nur wenige Tage. Bei längeren Verläufen handelt es sich oft um eine
   Neu-Ansteckung.
   Die Behandlung erfolgt rein symptomatisch je nach Beschwerden mit Nasentropfen, Hustenmitteln, Lutsch-
   tabletten und Schmerztabletten gegen die Kopf- und Gliederschmerzen. Sinnvoll ist körperliche Schonung
   für einige Tage.
   Ein Antibiotikum ist normalerweise nicht angezeigt, da es sich bei den grippalen Infekten in über 90 Prozent
   um Virusinfekte handelt, bei denen Antibiotika nicht wirken.
   Nur in Einzelfällen mit einer zusätzlichen bakteriellen Infektion ist eine Antibiotikatherapie sinnvoll.
   Besonders empfehlenswert sind Hausmittel wie Brustwickel, Halswickel, Zwiebeltee oder heiße Milch mit
   Honig.
   Auch pflanzliche Arzneimittel helfen im allgemeinen gut bei Husten, Schnupfen und Halsschmerzen.
   Von den grippalen Infekten zu unterscheiden ist die echte Virusgrippe. Die Betroffenen sind schwer krank,
   sie leiden unter starken Kopf- und Gliederschmerzen und haben oft hohes Fieber. Die Virusgrippe beginnt
   meist schlagartig und hält 2 bis 4 Wochen an. Für ältere oder gesundheitlich angeschlagene Menschen ist
   eine Virusgrippe lebensbedrohlich.
   Jedes Jahr sterben Tausende von Menschen an einer Virusgrippe oder deren Komplikationen (z.B. an einer
   Lungenentzündung)!
   Auch eine Virusgrippe ohne Komplikationen kann nur symptomatisch behandelt werden.
   Vor einer Virusgrippe kann man sich allerdings durch die jährliche Grippeimpfung schützen. Die Gripp-
   eimpfung wird empfohlen für Senioren, chronisch Kranke, aber auch für Menschen mit hohem Ansteckungs-
   risiko (z.B. Schulkinder, LehrerInnen, VerkäuferInnen, medizinisches Personal).
   Eine Grippeimpfung schützt vor einer Virusgrippe oder zumindest vor schweren Verläufen und schützt auch
   Mitmenschen, die aus verschiedensten Gründen nicht geimpft werden können.
   Erkältungssymptome können auch verursacht werden durch eine Vereiterung der Rachenmandeln, eine
   Mittelohr- oder Nasennebenhöhlenentzündung, eine Entzündung der Bronchien oder eine Lungenentzün-
   dung. Bei diesen Erkrankungen handelt es sich meist um bakterielle Infektionen bzw. um sogenannte
   bakterielle Superinfektionen, die im Allgemeinen mit Antibiotika behandelt werden.
   Husten kann auch Symptom verschiedenster anderer Erkrankungen sein: beispielsweise Tuberkulose,
   Lungenkrebs, Herzerkrankungen, Rückfluss von Magensäure oder Allergien.
   Wenn Husten länger als 4 Wochen anhält sollte daher eine Abklärung erfolgen.
   Seit einem Jahr muss bei Erkältungssymptomen auch eine Corona-Infektion in Erwägung gezogen werden.
   Insbesondere Veränderungen des Geruchs- oder Geschmackssinns sind verdächtig auf Covid-19.
   Eine sichere Unterscheidung zu einer „normalen Erkältung“ oder auch zu einer Virusgrippe gelingt nur mit
   einem Rachenabstrich. Daher sollte in unklaren Fällen immer der Hausarzt zu Rate gezogen werden.
   Generell wichtig bei Erkältungen, insbesondere wenn es sich um fieberhafte Infekte handelt, ist körperliche
   Schonung für einige Tage und eine Sportpause. Dies ist begründet in der wenn auch seltenen Möglichkeit
   einer Herzmuskelentzündung im Rahmen eines Virusinfekts. In einem solchen Fall könnten lebensbedroh-
   liche Komplikationen auftreten.
   Umgekehrt stärkt sportliche Betätigung das Immunsystem und verringert so das Risiko einer Infektion.
                                                  Dr. Jutta Dick
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