Mitteilungsblatt - Gemeinde Wallerfangen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
40. Jahrgang Donnerstag, den 4. Februar 2021 Nr. 5/2021 Mitteilungsblatt der Gemeinde W a l l e r fa n g e n Mit den Gemeindebezirken: Bedersdorf, Düren, Gisingen, Ihn-Leidingen, Ittersdorf, Kerlingen, Rammelfangen, St. Barbara, Wallerfangen mit Oberlimberg Mit den Amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Wallerfangen Unsere Partnergemeinde in Frankreich: St. Vallier
Wallerfangen -2- Ausgabe 5/2021 Bereitschaftsdienste Für die Veröffentlichung des Bereitschaftsdienstes über- chenende, an Feiertagen sowie Brückentagen angeboten nimmt die Gemeinde Wallerfangen keine Haftung. wird. Die Praxisräume für diesen Dienst befinden sich im Erdge- ii Apothekendienst für schoss der Elisabeth-Klinik in Saarlouis. Es ist dringend notwendig, um die Wartezeit für Sie so Wallerfangen und Saarlouis gering wie möglich zu halten, vorher anzurufen! Notdienst-Hotline der ABDA, kostenlose Rufnummer: 0800/00 Die Bereitschaftsdienstpraxis für Kinder und Jugendliche 22 8 33, oder Kurzwahl 22 8 33 von jedem Handy (69 Cent/ ist unter folgender Rufnummer zu den aufgeführten Zei- Minute) ten erreichbar: Telefonnummer: 06831/1257883 04.02.2021, Marien-Apotheke, Saarlouis, Tel.: 06831/42895 An den übrigen Wochentagen erreichen Sie den Bereit- 05.02.2021, Ring-Apotheke Saarlouis, Tel.: 06831/2790 schaftsdienst außerhalb der Sprechstunde über Ihre 06.02.2021, Glocken-Apotheke, Saarlouis, Tel.: 06831/42121 Kinder und Jugendärztliche Praxis. 07.02.2021, Antonius-Apotheke, Altforweiler, Tel.: 06836/5212 08.02.2021, Berg- und Hütten-Apotheke, Dillingen, ii HNO Notfalldienst Tel: 06831/707004 Die Bereitschaftsdienstpraxis wird Ihnen unter der Ruf- 09.02.2021, Pachtener-Apotheke, Dillingen, Tel. 06831/73309 nummer 116-117 mitgeteilt. 10.02.2021, Apotheke im EKC, Bous, Tel: 06834/782399 ii Ärztlicher Bereitschaftsdienst ii Augenärztlicher Notfalldienst Der Bereitschaftsdienst der Augenärzte ist über die (inkl. Kinderärzte / Augenärzte / HNO-Ärzte) Telefon-Nr. 116117 erreichbar. Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kas- senärztlichen Vereinigung kostenlos unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117. ii Zahnärztlicher Notfalldienst Zusätzlich sind unsere Bereitschaftsdienstpraxen für Sie (Nur für dringende Fälle und nach vorheriger telefonischer geöffnet. Vereinbarung!): Von Samstag, 8.00 Uhr bis Montag, 8.00 Uhr, an Feiertagen 06./07.02.2021 (inkl. Heiligabend/Silvester), an Rosenmontag sowie an Brü- F. Dillschneider, Überherrn, Tel.: 06836/2309 ckentagen). Es wird auch auf die Internetseite www.zahnaerzte-saarland. Bereitschaftsdienstpraxis Saarlouis: de verwiesen, auf der die aktuellen zahnärztlichen Notfall- Im Marienhaus Klinikum Saarlouis dienste veröffentlicht werden. Kapuziner Str. 4, 66740 Saarlouis Bereitschaftsdienstpraxis Dillingen: ii Tierärztlicher Notdienst Im ehemaligen Krankenhaus Dillingen Tierärztliche Notdienstplan von der Tierärztekammer des Werkstr. 3, 66763 Dillingen Saarlandes ist auf einer Homepage gestellt und ist unter der In den Zeiten, in denen die Bereitschaftsdienstpraxis geöffnet Internetseite: http://tierarzt-saar.de/. abrufbar. ist, erreichen Sie den diensthabenden Arzt/ die diensthaben- de Ärztin direkt über die Nummer der Bereitschaftsdienst- praxis: Telefon: 01805/ 663 006* Praxis Dr. med. Michael Kulas Moselstr. 4 · 66798 Ittersdorf · Tel. 0 68 37 / 7 41 44 ii Kinderärztlicher Notfalldienst Es gibt nur noch einen zentralen Standort für das gesamte Die Praxis ist vom 11.02.2021 bis West-Saarland, wo ein kinderärztlicher Notdienst am Wo- 19.02.2021 geschlossen. Herausgeber: LINUS WITTICH Medien KG Druck: Druckhaus WITTICH KG Impressum Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Anschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Verantwortlich: amtlicher Teil: Bürgermeister Horst Trenz, Rathaus, 66798 Wallerfangen Erscheinungsweise: wöchentlich übriger Teil: Dietmar Kaupp, Verlagsleiter Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Anzeigen: Melina Franklin, Produktionsleiterin Haushalte, Einzelbezug über den Verlag Reklamationen Vertrieb: Tel. 06502 9147-800, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich ge- kennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Wallerfangen -3- Ausgabe 5/2021 -ITTEILUNGENåDERå6ERWALTUNG ■■ Mitteilung des Bauamtes und sich den gegebenen Straßenverhältnisse anpassen, ist ein ordnungs- gemäßer Verkehrsfluss trotz Einschränkungen im Winterdienst möglich. Streu- und Räumungspflicht bei Eis- und Schneeglätte Abschließend erlaube ich mir den Hinweis, dass im Hinblick auf den Zur Vermeidung von haftungsrechtlichen Folgen empfehle ich allen Bür- reibungslosen Ablauf des Streu- und Räumdienstes in den Wintermona- gern der Gemeinde, die nachfolgenden Ausführungen aufmerksam zu ten nicht im Straßen- und Gehwegbereich geparkt werden sollte. Diese lesen. Die Streu- und Räumungspflicht ist für den Bereich der Gemeinde Vorsichtsmaßnahme ist auch deshalb angebracht, weil gleichzeitig eige- Wallerfangen durch die Satzung über die Reinigung und Streuung der ne Schäden und damit verbundene Ärgernisse verhindert werden können. öffentlichen Straßen, Wege und Plätze vom 03.12.1974 geregelt. Nach Der Bürgermeister den Bestimmungen der Satzung obliegt grundsätzlich den Eigentümern Horst Trenz der an öffentlichen Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke die Streu- und Räumungspflicht für Gehweg und Straße Streugutbehälter jeweils bis zur Fahrbahnmitte. Ausgenommen von dieser Regelung sind Bedersdorf Dorfgemeinschaftshaus nur die Ortsdurchfahrten der Bundes- und Landstraßen. Den Eigentümern Düren am Friedhof der an diesen Straßen gelegenen Grundstücke verbleibt jedoch die sich Kreuzung Kerlinger-/Schloßstraße auf die Gehwege, Parkspuren, Radwege und Straßenrinnen beschränkte Brunnenstr. Streu- und Räumungspflicht. Gisingen Feuerwehrgerätehaus Die Gemeinde ergänzt lediglich die Maßnahmen der Streupflichtigen bei den stark befahrenen und abschüssigen Straßen, wo besondere Gefah- Ihn am Hohberg rensituationen auftreten können. Ittersdorf an der Kirche Ich darf darauf hinweisen, dass es der Gemeinde bei ihrer personellen Am Kindergartengelände und materiellen Ausstattung nicht möglich ist, alle Straßen des Gemein- Kerlingen Zufahrt Hotel Scheidberg degebietes rechtzeitig und zu gleicher frühzeitiger Stunde von Eis und Schulstraße / Jakobusstraße Schnee zu räumen bzw. zu bestreuen. Daher können auch die bei auftre- Stockath tender Glätte meist telefonisch an die Verwaltung herangetragenen Bitten von Straßenanliegern und - benutzern nicht zu dem gewünschten Erfolg Altgemein führen. Ecke Gisinger Weg / Stockath Für die Einschränkung des Streudienstes mit Streusalz gibt es darüber Sermlinger Straße hinaus weitere ganz wichtige Argumente. Es ist unbestritten, dass sich Leidingen Kurzath die Verwendung von Streusalz im Winterdienst schädlich auf die Vegeta- Kirche tion, das Grundwasser, den Straßenbelag und die Fahrzeuge auswirkt. Rammelfangen an der Kirche Ebenso leiden die zumeist aus Betonrohren bestehenden Entwässerungs- Am Kirchenweg kanäle. Um diese negativen Auswirkungen in Grenzen zu halten, ist es aus der Sicht des Natur- und Umweltschutzes unumgänglich, weitgehend St. Barbara Feuerwehrzufahrt / Dorfgemeinschaftshaus auf den Einsatz von Streusalz zu verzichten und - wo technisch möglich Straße Zum Blauwald - auf alternative Streumaterialien zurückzugreifen. Insel „Römerfeld“ Auch die Gemeinde Wallerfangen wird aus den dargelegten Gründen und Zum Kaltenberg / Römerweg vor allem zum Schutz der Pflanzen am Straßenrand auf einigen Verbin- Hansenberger Weg, In der Lettkaul dungsstraßen beim Streudienst sparsam mit Streusalz umgehen. Die Anliegerparkplatz am Ortseingang von St. Barbara entsprechenden Strecken sind durch Hinweisschilder „Eingeschränkter Wallerfangen Rodener Straße Winterdienst“ besonders gekennzeichnet. Bei der Unterstützung der Streupflicht der Anlieger ist durch den Bauhof Schäferbruch-/ Blaulochstraße - wie eingangs bereits ausgeführt - lediglich sicherzustellen, dass bei Felsberger Straße (Treppe) Schnee- und Eisglätte gefährliche Straßenteile und verkehrswichtige Elbinger Straße Straßen vorrangig vor allen anderen Straßen geräumt und gestreut werden. Frankenring Zur Entschärfung von Extremsituationen sind zusätzlich in allen Ortsteilen Nelkenstraße der Gemeinde mit Granulat gefüllte Streukästen zur Verwendung für die Lothringer -/ Augustiner Straße Bürger aufgestellt. Die aus den dargelegten Gründen unvermeidlichen Einschränkungen beim Danziger - / Flachslandener Straße Winterdienst treffen insbesondere die motorisierten Verkehrsteilnehmer. Dr.-Kronenberger-Straße Wenn alle Verkehrsteilnehmer ihre Fahrzeuge wintergerecht ausrüsten Oberlimberg Anwesen Dorfstraße 3 Mitteilung der Gemeindekasse Erinnerung Die Gemeindekasse Wallerfangen macht darauf aufmerksam, dass die 1.Rate für die Gemein- desteuer 2021 am 15. Februar 2021 fällig ist. Ausstehende Beträge werden per Mahnung bzw. im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen. Die hierbei anfallenden Gebühren, Säumniszuschläge usw. werden nach der in § 225 Abgabe- ordnung (AO) genannten Reihenfolge ggf. zuerst getilgt. Auch wird erneut darauf hingewiesen, dass –keine- neuen jährlichen Grundsteuerbescheide versandt werden. Dies geschieht lediglich dann, wenn sich der Grundsteuerbetrag erhöht oder senkt bzw. wenn eine Umschreibung/Änderung erfolgt. Auf eine rechtzeitige Zahlung zu den Fälligkeitsterminen 15.02/15.05/15.08/15.11 ist eigenständig zu achten. Gemeindekasse Wallerfangen
Wallerfangen -4- Ausgabe 5/2021 Telefonverzeichnis der Gemeindeverwaltung Wallerfangen Gemeinde Wallerfangen Wasserleitungszweckverband "Gau Süd" Fabrikplatz, 66798 Wallerfangen Fabrikplatz (Nebengebäude), 66798 Wallerfangen Telefon: 06831/ 6809- 0 Telefon: 06831/ 68090 Telefax: 06831/ 6809- 50 Telefax: 06831/ 6809-88 Internet: www.wallerfangen.de E-Mail: info@wallerfangen.de Ämter/ Bereiche Sachbearbeiter Durchwahl 6809- Bürgermeister Herr Trenz Horst 21 Sekretariat Frau Hermes Anja 21 Hauptamt Amtsleiter Hauptamt Herr Bauer Volker 22 Hauptamt Frau Junk Guerina 27 Bildung, Kultur, Tourismus Frau Müggenburg Ilka 16 EDV Herr Schnubel Marc 29 Personalamt Amtsleiterin Personalamt Frau Hettinger Elisabeth 24 Personalangelegenheiten Herr Kiefer Christian 25 Finanzverwaltung Amtsleiter Kämmerei Herr Lay Joachim 28 Kämmerei Herr Kiefer Uwe 30 Steuern Frau Battard Marion 26 Kämmerei und Steuern Frau Wallerich Michaela 23 Gemeindekasse Ein- und Auszahlungen Frau Dellwo Christine 12 Ein- und Auszahlungen Herr Moll Johannes 13 Ein- und Auszahlungen Frau Gergen Kira 15 Vollstreckung Frau Geraldy Astrid 14 Ordnungsamt Kommissarischer Amtsleiter Ortspolizeibehörde Herr Graus Thomas 44 Meldewesen, Fischereischeine, Fundamt Frau Meyer Sophie 42 Pässe, Führerscheine Frau Große Sonja 43 Feuerwehrwesen Frau Oppelt Nicole 45 Flüchtlinge Frau Josten Marion 46 Hilfspolizist Herr Schmidt Manfred 48 Bau- und Umweltamt Amtsleiter Bauamt, Tiefbau Herr Biehl Thorsten 31 Hochbau Herr Torsello Sandro 38 Abwasserwerk, gesplittete Abwassergebühr Frau Braun Sandra 36 Bauanträge, Bauleitplanung Frau Grosche Alexandra 37 Gebäudeverwaltung Herr Britzen Gernot 35 Bauhofleitung Herr Both Peter 06831 / 64 31 572 Liegenschaften Frau Ritter Tanja 33 Friedhofs- und Bestattungswesen Herr Pallier Pascal 34 Wasserleitungszweckverband "Gau Süd" Fax: 06831/ 6809-88 Tel.: 06831/ 6809- Kaufm. Leiter Herr Müller Ulrich 83 Technischer Leiter Herr Zenner Robert 80 Kaufmännischer Sachbearbeiter Herr Klein Rainer 82 Kaufmännische Sachbearbeiterin Frau Both Melanie 87 Mehrgenerationenhaus, Felsberger Str. Telefon Fax: Frau Oppelt Nicole 06831/96684-21 06831/96684-15 Vermietung Walderfingia Frau Schneider Gabi 0177/680 99 10 Standesamt Seit 01.01.2019 ist das Standesamt Dillingen/Saar, Tel: 06831/709-0 für die Gemeinde Wallerfangen zuständig.
Wallerfangen -5- Ausgabe 5/2021 Öffnungszeiten und Sprechstunden ■■ Öffnungszeiten und Sprechstunden der Schiedsmann Für den Ortsteil Wallerfangen: Herr Jens Kaeswurm, Tel.: 06831/7643699. Gemeindeverwaltung Denkmalbeauftragte für den Bereich Wallerfangen Termine im Rathaus Wallerfangen ab sofort nur nach Terminabspra- Stefan Michelbacher, Tel: 0170-3213427, E-Mail: sjm111@t-online.de che möglich Isabell Andruet, Tel: 0173/4953004, E-Mail: andruet@gmx.de Das Rathaus der Gemeindeverwaltung sowie die Verwaltung des Was- Deutsche Rentenversicherung serleitungszweckverbandes „Gau-Süd“, Wallerfangen, sind aufgrund der sich verschärfenden Corona-Pandemie ab sofort nur nach Terminabspra- Der zuständige Versichertenberater Herrn Johannes Bodwing, ist zur Zeit che für den Publikumsverkehr erreichbar. nur unter der Telefon-Nr. 06831/46437 oder 0160/95141138 zu erreichen. Es wird gebeten, bei Anliegen auf telefonische oder digitale Kommuni- kation zurückzugreifen, um mit den SachbearbeiterInnen im Rathaus ■■ Rufnummern in der Gemeinde Wallerfangen Kontakt aufzunehmen. Rathaus �������������������������������������������������������������������������� 06831/6809-0 Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich beim Pförtner am Rathaus Fax-Nr. �������������������������������������������������������������� 06831/680950 Rathauseingang anzumelden. Im Rathaus ist das Tragen einer Schutzmaske Pflicht, ebenso das Des- E-Mail: ����������������������������������������������������������������� info@wallerfangen.de infizieren der Hände. Internet: ��������������������������������������������������������������� www.wallerfangen.de Ich bitte um Verständnis angesichts der prekären Situation. Wasserleitungszweckverband Verwaltung ����������������������������������������������������������������������� 06831/6809-0 ■■ Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Fax ����������������������������������������������������������������������������������06831/6809-88 E-Mail: ��������������������������������������������������������������������������� info@wzvgs.de und des Wasserleitungszweckverbandes Bereitschaftsdienst ��������������������������������������������������������� 0178/6112001 „Gau-Süd“, Wallerfangen Beigeordnete Schirra Stefan ����������������������������������������������������������������� 06831/964597 vormittags nachmittags Kiefer Wolfgang ���������������������������������������������������������������� 06831/64184 Montag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr geschlossen Ortsvorsteher Dienstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr Bedersdorf (Grasmück Lothar) ������������������������������������������� 06837/1873 Mittwoch: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr geschlossen Düren (Grundhefer Maria Luise) ������������������������������������������� 06837/829 Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr Gisingen (Heffinger Ulrike) �������������������������������������������������� 06837/7372 Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr geschlossen. Ihn/Leidingen (Schmitt Wolfgang) ���������������������������������������� 06837/534 Ittersdorf (Rickert Heinz) ������������������������������������������������������� 06837/891 ■■ GEÄNDERTE Öffnungszeiten Friedhofsamt: Kerlingen (Schmidt Werner) ������������������������������������������������ 06837/7118 Das Friedhofsamt ist ab sofort von 08.00 bis 10.00 Uhr geöffnet sowie Rammelfangen (Harpers Gabriele) ����������������������������������� 06837/74237 nach vorheriger Terminabsprache (06831-680934) mit dem zuständigen St. Barbara (Schirra Stefan) �������������������������������������������� 06831/964597 Sachbearbeiter. Wallerfangen (Harenz Julia) ������������������������������������������ 06831/7617047 Um vorherige Terminvereinbarung mit den jeweiligen Sachbearbeitern Jagdvorsteher der Jagdgenossenschaften in der Gemeinde Waller- wird gebeten, um mit Blick auf die Corona-Schutzverordnung einen fangen unkontrollierten Zutritt und Warteschlangen zu vermeiden. Der Zutritt ist Leidingen/Bederdorf: Ursula Pieper, Bedersdorf, Tel: 06831/175810 für die BesucherInnen nur durch entsprechenden Mund-Nasen-Schutz Kerlingen/Düren: Werner Schmidt, Kerlingen, Jakobusstr. 23a, gestattet. Die BesucherInnen werden gebeten, den gesetzlichen Min- ���������������������������������������������������������������������������������������Tel: 06837/7118 destabstand von 1,50 Meter zu den MitarbeiterInnen bzw. Besuchern einzuhalten. Gisingen: Ulrike Heffinger, Gisingen, Zum Scheidberg 9a, ���������������������������������������������������������������������������������������Tel: 06837/7372 ■■ Standesamt Ihn: Wolfgang Schmittt, Ihn,Rammelfanger Str. 9, ����������Tel: 06837/534 Ittersdorf: Franz-Josef Schrecklinger, Ittersdorf, Zur Weisacht 4, Das Standesamt Wallerfangen hat mit dem Standesamt Dillingen/Saar fusioniert und bildet einen einheitlichen Standesamtsbezirk mit der Be- �������������������������������������������������������������������������������������Tel: 06837/74130 zeichnung „Standesamt Dillingen/Saar“. Rammelfangen: Thomas HANS, Rammelfangen, Landstr. 1 a, ������� Tel: Der Dienstsitz des „neuen“ Standesamtes befindet sich im 06837/7080860 Rathaus Dillingen/Saar, Merziger Str. 51, 66763 Dillingen/Saar, Wallerfangen/St. Barbara: Stefan Schirra, St. Barbara, Keltenstr. 4, �� 1. Etage, Zimmer 1.17 und 1.18. Tel: 06831/964597 Die Öffnungszeiten des Rathauses Dillingen erfahren Sie unter der Schulen Telefonnummer: 06831/709-0 Grundschule Wallerfangen ��������������������������������������������� 06831/965199 E-Mail: standesamt@dillingen-saar.de Fax ���������������������������������������������������������������������������������� 06831/643422 Fax-Nr.: 06831/709-231 Grundschule Gisingen ������������������������������������������������������ 06837/91001 Fax �������������������������������������������������������������������������������� 06837/7080051 ■■ Historisches Museum Wallerfangen, FGTS ���������������������������������������������������������������������������� 06837/7080050 Louisenstr. 3 (Adolphshöhe): Gemeinschaftsschule Am Limberg��������������������������������� 06831/964585 Fax ���������������������������������������������������������������������������������� 06831/964594 Öffnungszeiten: Freitag bis Sonntag von 15 bis 18 Uhr und bringen Sie einen Mund- und Nasenschutz mit! Nachmittagsbetreuung Grundschule Wfg. ��������������������� 06831/643425 Kontakt: Dr. Peter Winter, Tel: 06831/60212 Kreismusikschule Wallerfangen ������������������������������������������ 06837/7968 www.verein-fuer-heimatforschung-wallerfangen.de Kindergärten Kindergarten Gisingen �������������������������������������������������������� 06837/1283 ■■ Öffnungszeiten Museum „Haus Saargau“ in Kindergarten Ittersdorf Tel. ������������������������������������������������� 06837/1356 Fax-Nr. ���������������������������������������������������������������������������� 06837/901988 Wallerfangen-Gisingen Kindergarten Wallerfangen ���������������������� 06831/61128, 06831/643432 Adresse: Zum Scheidberg 11, Gisingen, Tel. und Fax: 06837/912762 Fax ���������������������������������������������������������������������������������� 06831/643017 Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi, Sonntag und Feiertag: 14.00-17.00 Uhr, Do Sonstige Einrichtungen und Fr-: 10.00 Uhr-12.00 Uhr Freibad Wallerfangen �������������������������������������������������������� 06831/60402 Campingplatz Wallerfangen ��������������������������������������������� 06831/60591 ■■ Sprechstunden Walderfingia Wallerfangen ������������������������������������������������ 06831/60297 Bürgermeister: Sporthalle Scheidberg �������������������������������������������������������� 06837/1723 Nach vorheriger Termin-Vereinbarung, Tel.: 06831/6809-21 Heimatmuseum Wallerfangen ������������������������������������������ 06831/60282 Behindertenbeauftragter der Gemeinde Wallerfangen: Haus Saargau ������������������������������������������������������������������ 06837/912762 Herr Oliver Bianchi, Eichenbornweg 39, Tel: 06831/9867786 Förster Krankenhaus Wallerfangen ������������������������������������������������� 06831/9620 Der für den Gemeindewald Wallerfangen zuständige Revierförster Ralf Polizei Schmitt ist zur Zeit unter der Polizeiposten Wallerfangen ���������������������������������������������� 06831/62019 Telefon-Nr. 06835/508222, 0177-6683944, zur erreichen. Polizei Saarlouis ����������������������������������������������������������������� 06831/9010
Wallerfangen -6- Ausgabe 5/2021 Herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag ■■ Herzlichen Glückwünsch ■■ Herzlichen Glückwünsch zum 95. Geburtstag von zum 100. Geburtstag von Frau Theresia Lohr, Wallerfangen Frau Maria Görgen, St. Barbara am 29.01.2021 am 07.01.2021 Die Gemeinde Wallerfangen gratuliert sehr herzlich! Die Gemeinde Wallerfangen gratuliert sehr herzlich! Julia Harenz Horst Trenz Stefan Schirra Horst Trenz Ortsvorsteherin Bürgermeister Ortsvorsteher Bürgermeister ■■Mitteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Wallerfangen Benötigen Sie dringend Hilfe von der Feuerwehr, bitte eine der beiden Nummern wählen. Hier wird Ihnen schnellstmöglich geholfen !!! Notruf Feuerwehr 112 (ohne Vorwahl) Rettungsdienst 112 Polizei 110 Sollten Sie Fragen an die Feuerwehr haben, sind die Löschbezirke wie folgt zu erreichen: Löschbezirk Ittersdorf 06837-1299 oder 06837-912750 Löschbezirk Mitte (Düren/Bedersdorf/Kerlingen) 06837-1783 oder 06837-74493 Löschbezirk West 06837/74521 oder 0152/26358441 Löschbezirk Wallerfangen (St. Barbara, Gisingen) 0163/3941244 oder 0151/17261615 Gemeindejugendwart 0174-8222133 Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Wallerfangen, Frank MINOR, 06831-69542 Stellvertretender Wehrführer, Andreas JOST, 06837-1510
Wallerfangen -7- Ausgabe 5/2021 Sicherheit und Ordnung Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung zur Bekämpfung der Corona- Pandemie (VO-CP) ab dem 25. Januar 2021 Verstöße gegen die Ge- und Verbote der Verordnung sollen seitens der zuständigen Behörden als Ordnungswidrigkeiten regelmäßig wie folgt geahndet werden: Verordnung Verstoß Adressat des Bußgeld- Regelsatz in bescheids Euro § 2 Absatz 2 Satz 1 Verstoß gegen die Verpflichtung eine Person, die verpflichtet 50 bis 100 Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist, eine Mund-Nasenbe- Euro deckung zu tragen. § 2 Absatz 2 Satz 2 Verstoß gegen die Verpflichtung, im Person, die verpflichtet 50 bis 100 öffentlichen Personenverkehr, während ist, medizinische Ge- Euro des Aufenthaltes auf Messen, Spezial-, sichtsmasken oder Mas- Jahr- und Wochenmärkten sowie in und ken mit höherem vor Ladenlokalen, in den zugehörigen Schutzstandard zu tra- Wartebereichen und Warteschlangen, gen auf den dazugehörigen Parkplätzen, in Gottesdiensten und beim Besuch von Einrichtungen des Gesundheitswesens medizinische Gesichtsmasken (OP- Masken oder auch Masken der Stand- ards KN95/N95 oder FFP2 oder höherer Standards) zu tragen. § 2 Absatz 3 Satz 1 Keine Sicherstellung des Tragens einer Betreiber oder sonst Bis 500 Euro Mund-Nasen-Bedeckung im jeweiligen Verantwortlicher Verantwortungsbereich § 2 Absatz 5 Verstoß gegen die Verpflichtung auf öf- Person, die verpflichtet 50 bis 100 fentlichen Plätzen und Straßen eine ist, eine Mund-Nasenbe- Euro Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen deckung zu tragen. § 3 Absatz 2 Verstoß gegen die Verpflichtung, die Betreiber, Veranstalter, Bis 500 Euro Kontaktnachverfolgung sicherzustellen sonstiger Verantwortli- cher § 3 Absatz 2 Satz 3 Verstoß gegen die Verpflichtung, wahr- Verpflichtete Person Bis 200 Euro heitsgemäße Angaben zu machen § 3 Absatz 3 Verstoß gegen die Verpflichtung, die er- Betreiber, Veranstalter, Bis 500 Euro hobenen Daten zu anderen Zwecken als sonstiger Verantwortli- der Weitergabe an die Gesundheitsämter cher zu verwenden § 3 Absatz 4 Satz 2 Verstoß gegen die Verpflichtung, zur un- Betreiber, Veranstalter, Bis 500 Euro verzüglichen Herausgabe der Daten an sonstiger Verantwortli- die Gesundheitsämter cher § 3 Absatz 6 Verstoß gegen die Verpflichtung, den un- Betreiber, Veranstalter, Bis 500 Euro befugten Zugriff auf die Daten zu verhin- sonstiger Verantwortli- dern cher § 4 Absatz 1 Verstoß gegen die Verpflichtung, Betre- Betreiber, sonstiger Ver- Bis 500 Euro tungsbeschränkungen durchzuführen antwortlicher § 5 Absatz 1 i.V.m. Betrieb von nicht untersagten Einrichtun- Betreiber, Verantwortli- Bis 2000 Euro Absatz 3 gen, Anlagen und Betriebe, Durchfüh- cher, Veranstalter rung von Veranstaltungen nach § 6 sowie von Kurs-, Trainings- und Wettkampfbe- trieb im Sport ohne bereichsspezifisches Hygienekonzept oder ohne Einhaltung der Vorgaben des Hygienekonzepts
Wallerfangen -8- Ausgabe 5/2021 § 6 Absatz 1 Satz 1 Private Zusammenkünfte, wenn die Zu- Teilnehmer Bis zu 200 bis 3 sammenkunft über den in § 6 Absatz 1 Euro genannten Personenkreis hinausgeht und keine Ausnahmetatbestände im Sinne des § 6 Absatz 1 Satz 2 und 3 vor- liegen § 6 Absatz 1 Satz 4 Verstoß gegen das Verbot von Ansamm- Teilnehmer Bis zu 200 lungen mit mehr als zehn Personen Euro § 6 Absatz 2 Verstoß gegen das Verbot von Veranstal- Veranstalter Bis 1000 Euro tungen, die der Unterhaltung dienen § 6 Absatz 3 Satz 1 Unbefugte Durchführung von Veranstal- Veranstalter Bis 1000 Euro tungen mit mehr als zehn Personen § 6 Absatz 3 Satz 2 Nichtanzeigen einer Veranstaltung Veranstalter 200 Euro § 6 Absatz 3 Satz 3 Durchführung von Veranstaltungen ohne Veranstalter Bis 500 Euro geeignete Maßnahmen zur vollständigen Nachverfolgbarkeit nach Maßgabe des § 3 zu treffen oder ohne Beachtung beson- derer infektionsschutzrechtlicher Aufla- gen § 6 Absatz 4 Durchführung oder Teilnahme an einer Veranstalter 1000 bis 4000 verbotenen Großveranstaltung Euro Teilnehmer Bis 200 Euro § 6 Absatz 6 Durchführung von Bestattungen ohne Veranstalter Bis 200 Euro Einhaltung der Beschränkung der Perso- nenzahl § 6 Absatz 7 Satz 1 Durchführung von Gottesdiensten und Veranstalter Bis 500 Euro und 2 Gebeten ohne Gewährleistung der aus Infektionsschutzgründen gebotenen Be- grenzung der Teilnehmerzahl, der Kon- taktnachverfolgung nach § 3, der Ab- standsregeln, des Verbots des Gemein- degesangs in Räumlichkeiten oder die besonderen Schutz- und Hygienerege- lungen § 6 Absatz 7 Satz 4 Verstoß gegen die Verpflichtung, Veranstalter Bis 200Eeuro Zusammenkünfte im Sinne des Satzes 1 mit mehr als 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmern spätestens zwei Werktage zuvor bei der zuständigen Ortspolizeibe- hörde anzuzeigen, sofern keine generel- len Absprachen mit der entsprechenden Behörde getroffen wurden § 6 Absatz 8 Satz 1 Veranstaltung und Teilnahme an Ver- Veranstalter 400 bis 800 sammlungen (Standkundgebung) unter Euro freiem Himmel ohne Einhaltung des Min- destabstands oder ohne Beachtung in- Teilnehmer Bis zu 200 fektionsschutzrechtlicher Auflagen Euro § 7 Absatz 1 Verbotswidriges Betreiben einer Gast- Inhaber, Leiter der Gast- Bis 2000 Euro stätte, einer Betriebskantine oder Mensa stätte, Betriebskantine o- der Mensa § 7 Absatz 2 Verbotswidriges Erbringen sexueller Erbringer der sexuellen 200 bis 4000 Dienstleistungen, verbotswidrige Aus- Dienstleistung, Betreiber Euro übung des Prostitutionsgewerbes im des Prostitutionsgewer- Sinne des § 2 Absatz 3 des Prostitutions- bes schutzgesetzes
Wallerfangen -9- Ausgabe 5/2021 § 7 Absatz 3 Verstoß gegen das Verbot der Öffnung Betreiber, sonstiger Bis 2000 Euro von Ladengeschäften des Einzelhandels Verantwortlicher sowie der Öffnung von Ladenlokalen, deren Betreten zur Entgegennahme einer Dienst- oder Werkleistung erforder- lich ist § 7 Absatz 4 Satz 1 Verbotswidriges Erbringen körpernaher Betreiber, sonstiger Bis 1500 Euro Dienstleistungen, Verantwortlicher § 7 Absatz 4 Satz 2 Erbringung medizinisch notwendiger Betreiber, sonstiger Ver- Bis 1000 Euro Behandlungen und Dienstleistungen antwortlicher ohne Einhaltung spezieller Hygienekon- zepte § 7 Absatz 5 Satz 1 Verbotswidriger Freizeit- und Amateur- Trainer, Sportler, Kurs- 200 bis 1000 sportbetrieb, verbotswidriger Betrieb von teilnehmer Euro Tanzschulen § 7 Absatz56 Satz 2Verstoß gegen das Gebot, öffentliche Eigentümer, Betreiber Bis 2000 Euro und private Sportanlagen mit Ausnahme von Anlagen unter freiem Himmel zu schließen § 7 Absatz 5 Satz 3 Wettkampf- und Trainingsbetrieb im Be- Veranstalter, Trainer, Bis 2000 Euro i.V.m. Satz 6 rufssport und in gleichgestellten Sportka- Sportler dern bei Verstoß gegen eine oder meh- rere Auflagen in Absatz 5 Satz 6 Nummer 2 bis 5 § 7 Absatz 6 Unterlassene Schließung von Institutio- Betreiber, Verantwortli- Bis 2000 Euro nen und Einrichtungen, soweit sie der cher Freizeitgestaltung dienen; Verbotswidri- ges Anbieten von Freizeitaktivitäten § 7 Absatz 7 Verbotswidriger Betrieb von Hotels, Be- Betreiber, Inhaber Bis 1000 Euro herbergungsbetrieben und Campingplät- zen sowie die zur Verfügungsstellung jeglicher Unterkünfte zu privaten touristi- schen Zwecken. § 7 Absatz 8 Verbotswidriger Verkauf und Abgabe von Inhaber, Personal Bis 500 Euro alkoholhaltigen Getränken in der Zeit von 23.00 bis 6.00 Uhr § 7 Absatz 8a Verstoß gegen örtliche Verbote des Ver- Person, die gegen das Bis 250 Euro zehrs alkoholischer Getränke Verbot verstößt §8 Beschäftigung und Betreuung in Einrich- Verantwortlicher der Bis 2000 Euro tungen für Menschen mit Behinderung Einrichtung ohne Vorhalten eines Infektionsschutz-, Hygiene- und Reinigungskonzeptes, ohne Ergreifen geeigneter Maßnahmen zur vollständigen Kontaktnachverfolgung oder ohne Sicherstellung des Mindestab- standes nach § 1 Absatz 1 Satz 3 § 9 Absatz 1 Unbefugtes Betreten von Einrichtungen Person, die Einrichtung Bis 1000 Euro der teilstationären Tages- und Nacht- verbotswidrig betritt pflege § 9 Absatz 2 Besuch von Einrichtungen des ambulant Besucher Bis 500 Euro betreuten Wohnens ohne Besuchskon- zept oder unter Verstoß gegen Bestim- mungen des Besuchskonzepts § 9 Absatz 3 Missachtung des Gebots, eine oder meh- Leitung der Einrichtung Nicht unter Nummer 1 bis 4 rere angeordnete Maßnahmen gem. 800 Euro Nummer 1 bis 4 durch Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtun- gen zu ergreifen oder sicherzustellen
Wallerfangen - 10 - Ausgabe 5/2021 § 9 Absatz 5 Verstoß gegen die Verpflichtung, alle Be- Leitung der Einrichtung Nicht unter schäftigten einschließlich aller Ehrenamt- 800 Euro lichen und Leiharbeiternehmer und alle Bewohnerinnen und Bewohner mittels PoC-Antigen-Test zweimal wöchentlich auf das Vorliegen einer Erkrankung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu testen oder die Besucherinnen und Besucher der Einrichtungen bei jedem Besuch zu testen. § 13 Absatz 1 Hinausbegeben aus einem Umkreis von Person, die sich für tages- Bis 200 Euro Satz 1 und 2 mehr als 15 Kilometern der Wohnan-touristische Ausflüge aus schrift oder der der Anschrift des ge- dem eingeschränkten Be- wöhnlichen Aufenthaltes für tagestouris- wegungsradius hinausbe- tische Ausflüge gibt Diese Regelsätze gelten für einen Erstverstoß und sind bei Folgeverstößen bzw. mehrmaligen Verstößen in der Regel jeweils zu verdoppeln. Die gesetzliche Obergrenze von 25.000 Euro ist zu beachten. Wird durch eine Handlung gegen mehrere Tatbestände verstoßen, so ist das Bußgeld angemes- sen zu erhöhen, wobei die Summe der Regelsätze nicht erreicht werden darf. Für lediglich fahrlässige Verstöße kann auch ein geringeres Bußgeld verhängt werden oder von der Ahndung gänzlich abgesehen werden. Ergänzend ist auf Folgendes hinzuweisen: Die Möglichkeit, neben dem Bußgeld gegen eine Individualperson nach den §§ 30, 130 OWiG zusätzlich auch ein Unternehmen (eine juristische Person oder die Personenvereinigung) mit ei- nem Bußgeld zu belegen, wenn die juristische Person oder die Personenvereinigung durch den Verstoß gegen die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bereichert worden ist oder werden sollte, bleibt unberührt. Die Geldbuße soll in diesen Fällen den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. Eine etwaige Strafbarkeit nach gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den §§ 74, 75 des Infektionsschutzgesetzes, bleibt unberührt. Jung und alt Alle Informationen zu den Themen Impfen und Corona erhalten Sie unter www.corona.saarland.de oder der Hotline (0681) 501-44 22. Die Hotline ist täglich zwischen 7.00 – 20.00 Uhr erreichbar.
Wallerfangen - 11 - Ausgabe 5/2021
Wallerfangen - 12 - Ausgabe 5/2021 Gemeinde Wallerfangen & Netzwerk Nachbarschaft Wallerfangen Liebe Bürgerinnen und Bürger, aufgrund der anhaltenden Situation möchten wir Ihnen gern weiterhin unseren Einkaufsservice anbieten. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie Hilfe benötigen und niemanden im Familien– oder Bekanntenkreis haben, der Sie bei der Beschaffung von Lebensmitteln, Hygieneartikeln oder Arzneimitteln unterstützen kann. Aktuell ein großes Thema ist die Organisation von Impfterminen und das Wahrnehmen von diesen. Durch die Gemeinde Wallerfangen wurden wir angefragt, ob wir als Nachbarschaftsnetzwerk hier unterstützend tätig werden können. Gern möchten wir besonders die Menschen unterstützen, die auf sich allein gestellt sind und sowohl Hilfe bei der Organisation eines Impftermines als auch einen Fahr- und Begleitservice benötigen. Unterstützt dabei werden wir auch vom Enner Dorfverein aus Ihn. Vielen Dank. Allerdings stellen die Organisation und Fahrten einen hohen zeitlichen Aufwand dar, daher können wir unsere Hilfe nur gemäß unseren Kapazitäten anbieten. Nähere Informationen erhalten Sie unter unserer Bereitschaftsnummer: Telefonnummer: 0160 / 6079103 (Bitte hinterlassen Sie ggf. eine Nachricht mit Namen und Telefonnummer auf unserem Anrufbeantworter. Wir rufen Sie dann schnellstmöglich zurück.) Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Gemeinde Wallerfangen & Ihr Vorstand Netzwerk Nachbarschaft Aufruf in eigener Sache: Wir sind (gerade in der momentanen Pandemie-Lage) immer offen und dankbar für neue Helfer/innen. Sollten Sie Interesse haben, unser Projekt unterstützen zu wollen und sich als Helfer/in registrieren lassen, können Sie sich ebenfalls unter oben genannter Rufnummer melden oder eine E-Mail schicken an: newenawa@gmx.de Vielen Dank
Wallerfangen - 13 - Ausgabe 5/2021 Die Ortsvorsteher Kerlingen Ortsvorsteher: Werner Schmidt Bedersdorf Tel.: 06837/7118 Ortsvorsteher: Lothar Grasmück Tel.: 06837/1873 Leidingen www.bedersdorf.de Ortsvorsteher: Wolfgang Schmitt Tel.: 06837/534 Düren Ortsvorsteherin: Maria-Luise Grundhefer 2AMMELFANGEN Tel.: 06837/829 www.dueren-saar.de /RTSVORSTEHERINå'ABRIELEå(ARPERS 4ELå WWWRAMMELFANGENDE 'ISINGEN /RTSVORSTEHERINå5LRIKEå(EFlNGER 3T¬"ARBARA 4ELå WWWGISINGENDE /RTSVORSTEHERå3TEFANå3CHIRRA 4ELå WWWSTBARBARA ONLINEDE Ihn Ortsvorsteher: Wolfgang Schmitt Wallerfangen mit Oberlimberg Tel.: 06837/534 Ortsvorsteherin: Julia Harenz )TTERSDORF Telefon 06831/7617047 www.wallerfangen.de www.oberlimberg.de /RTSVORSTEHERå(EINZå2ICKERT 4ELå WWWITTERSDORFDE Kultur und Freizeit ■■ KV „De Neimerder“ Wallerfangen e.V. Traditionelles Heringsessen Neimerderisches Gewinnspiel am Aschermittwoch Hallöchen liebe Neimerderfamilie. Fast einen Monat seid ihr nun schon auf der Buchstabenjagd, wie der Hansenberger Erdbeernarren die Zeit vergeht. Die Hälfte habt ihr schon entdeckt und das Lösungswort scheint auch erste Gestalten anzunehmen. Na? Hat es schon jemand von euch Ihr wollt trotz Abstandsregeln am Aschermittwoch erraten? Für diejenigen unter euch, die gerade keine Ahnung haben, was hier überhaupt vor sich nicht auf das traditionelle Heringsessen verzichten? geht, oder die es bisher noch nicht geschafft haben an unserem kleinen Gewinnspiel teilzunehmen… Ihr findet noch einmal alle Informationen, sowie die Dann sichert euch eure Heringe für Zuhause und schickt direkt eure Teilnahmebedingungen zu unserem Gewinnspiel Bestellung ab! hier im Amtsblatt oder auf unserer Facebookseite. Sei Teil unseres kleinen Ratespiels und macht euch auf die abenteuerliche Suche nach unseren 11 Hinweisen. Und nun zu Portion Heringe mit Pellkartoffeln 8,00€ den brandneuen Tipps, auf die ihr alle schon sehnsüchtig gewartet habt: Portion Pellkartoffeln mit Quark 5,50€ 7. Tipp 2, 3, 4 Auch die Post ist hier. Euer Aschermittwochsessen könnt ihr ab sofort bis dem 10.02.2021 Wenn man beim Radeln mal Probleme hat per E-Mail Heringsessen@erdbeernarren.com oder unter hier hat man Hilfe oder Neues parat 8. Tipp Tel.: 06831 / 62403 verbindlich vorbestellen. 5, 6, 7 Mode wird hier großgeschrieben. Kleidung und Schuhe bekommst du hier. Hierbei bitte Namen und Lieferadresse, die Anzahl der Portionen passt es mal nicht, ändert man es dir. sowie das gewünschte Essen angeben. 9. Tipp Lieferung eurer Bestellung zwischen 17:00 Uhr und 19:00 Uhr am 8, 9, 10 Mittwoch, den 17. Februar 2021. Wo wird der Ausscheller wohl nun hingehen? Kannst du deine Küche nicht mehr sehen, gibt es in diesen Laden viele neue Ideen. Viel Spaß und guten Appetit wünschen euch eure Auflösungen: Tipp 5: Haarstudio Christine Hansenberger Erdbeernarren Tipp 6: drei in einem Haarstudio Christine, Fußpflege Krüger, Katja König Viel Spaß, haut rein! Euer Verein
" Wallerfangen Seit Freitag, den 15. Januar könnt ihr in den Schaufenstern der Wallerfanger Geschäfte unsere Ausschellerfigur finden. Bis zum 16. Februar hält sie verschiedene Buchstaben in ihrer Hand, die zusammengesetzt ein Lösungswort ergeben. Aber gebt Acht! Unser Ausscheller hält sich jeweils nur 3 Tage - 14 - lang an ein und demselben Standort auf, ehe er ihn 11 mal wechselt. Er hinterlässt aber immer einen Hinweis.Jetzt heißt Teilnahmebedingungen es also Buchstaben sammeln und gut kombinieren. Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist ein Ausfüllen und Absenden unseres Teilnahmeformulars notwendig. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums vom 15.01.21 bis zum 16.02. 21 möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt. Jeder, der mitmacht erhält ein kleines Präsent. Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Antwort am Gewinnspiel teil. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Teilnahmeberechtigte An Aschermittwoch werden unter allen Einsendungen Gutscheine Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig. Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. der Geschäfte ausgelost und für die ersten drei gibt es noch je Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns Folgende Preise werden vergeben: 2 Eintrittskarten für unsere nächste Kappensitzung dazu. Gutscheine der ausstellenden Geschäfte und zusätzlich erhalten die ersten drei Gewinner je 2 Eintrittskarten für unsere nächste Kappensitzung Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern, welche das Hinweise, wo er steht findet ihr in unserem Artikel oder auf Lösungswort korrekt geschrieben haben. Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah schriftlich über den Gewinn informiert. Datenschutz unserer Facebookseite. Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und Adresse wahrheitsgemäß und richtig sind. Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Nach Beendigung des Gewinnspiels werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht. Viel Glück und Erfolg wünscht Anwendbares Recht Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Karnevalsverein "De Neimerder" Wallerfangen e. V. zu richten. Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen. Zur Teilnahme müsst ihr einfach den ausgefüllten Teilnahmecoupon am Eingangs- bereich vom Edeka einwerfen, per Email an habaki@t-online.de oder ihn bei Bärbel Kirst, Sportplatzstraße 46 abgeben. Ausgabe 5/2021
Wallerfangen - 15 - Ausgabe 5/2021 ■■ Verein für Heimatforschung energis GmbH – Bereitschaftsdienst Störungsdienst Erdgas, Tel: 0681/90692610 Wallerfangen e.V. Störungsdienst Strom, Tel: 0681/90692611 Der Verein für Heimatforschung Wallerfangen e.V. beklagt den Tod seines Ehrenmitglieds Dieter Niemeyer, der am 17. Januar im Alter von 81 Jah- Öffnungszeiten ren verstorben ist. Wir verlieren einen treuen und verlässlichen Vereins- der Kompostieranlage in Dillingen kameraden, der in über 40 Jahren seiner Vereinszugehörigkeit an vielen Berliner Straße 149, Dillingen, Telefon 06831/ 7610191. Stellen Spuren seines Wirkens hinterlassen hat. Öffnungszeiten: Freitag + Samstag von 8.00 bis 13.30 Uhr und von 14.00 Dieter Niemeyer war ein Mann der ersten Stunde. Im Februar 1977 trat bis 17.00 Uhr er dem drei Monate zuvor gegründeten Verein für Heimatforschung Wal- lerfangen e.V. bei. Über drei Jahrzehnte engagierte er sich im Vorstand. Öffnungszeiten Sein Herz schlug für den Bergbau im Wallerfanger Revier; das war sein Wertstoff-Zentrum des EVS in Dillingen Thema. Lange Jahre stand er dem Arbeitsbereich „Historischer Bergbau“ Paul-Desfossez-Allee 9 (neben Bauhof), Dillingen, Telefon: 06831/ 704140 vor, zahlreiche Befahrungen von Stollen und Bergwerken hat er geleitet. Öffnungszeiten: Die diesbezügliche Forschung zu fördern, war ihm ein Anliegen. Mit dem Montag geschlossen Deutschen Bergbaumuseum Bochum pflegte er engen Kontakt. Zweimal, Dienstag + Donnerstag von 09.00 – 12.30 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr 1988 und 1999, organisierte er Studienfahrten dorthin, und wenn die Mittwoch + Freitag 09.00 – 12.30 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr Bochumer Montanarchäologen zu Ausgrabungskampagnen nach Wal- Samstag von 08.00 – 12.30 Uhr und 13.00 - 16.00Uhr lerfangen kamen, bereitete er ihnen zuverlässig das Terrain. Auch wenn im Verein eine helfende Hand gesucht wurde - zur Vorbereitung Öffnungszeiten der vielen Ausstellungen im Museum, zum alljährlichen Auf- und Abbau Wertstoff-Zentrum des EVS in Saarlouis beim Keramikmarkt - bei Dieter Niemeyer war sie stets zu finden. Mit Fasanenallee 52, Saarlouis, Telefon: 06831/122587 Freude hat er auf den Auslöser seiner Kamera gedrückt, wenn Ausstel- Öffnungszeiten: lungseröffnungen, Vortragsabende, Studienfahrten, Exkursionen oder Montag bis Freitag: von 9:00-12:30 Uhr und 13:00-16:45 Uhr andere Vereinsaktivitäten zu dokumentieren waren. Die von ihm organi- Samstag: 9:00-14:15 Uhr sierten, legendären „Steinbeißertreffen“ werden denen, die dabei waren, Mund-/ Nasenschutz ab Montag auch bei Anlieferungen an EVS- gewiss in bester Erinnerung bleiben. Entsorgungsanlagen Dieter Niemeyer hat viel für den Verein und seine Mitglieder getan. Zum Entsprechend der Anordnung der Landesregierung zum Tragen eines Dank dafür hat ihn die Mitgliederversammlung 2019 mit der Ehrenmit- Mund-/Nasenschutzes bittet der Entsorgungsverband Saar, auch bei der gliedschaft ausgezeichnet. So mischt sich in die Trauer um den Verlust Anlieferung von Abfällen, Wertstoffen oder Grüngut an den EVS-Entsor- eines langjährigen Weggefährten und guten Kameraden der Dank für gungsanlagen einen Mund-/Nasenschutz zu tragen. Geeignet sind z.B. alles, was er dem Verein gegeben hat. Wir werden sein Andenken immer einfache Alltagsmasken wie selbstgenähte Stoffmasken oder auch Schals. in Ehren halten. Hinweis zur Entsorgung: Ausgedienter Mund-/Nasenschutz sollte luftdicht 1. Vorsitzender verpackt ausschließlich über die Restabfalltonne entsorgt werden. Prof. Dr. Rudolf Echt energiSaar Aus gegebenem Anlass weist das Gemeindebauamt darauf hin, dass für Umwelt die ordnungsgemäße Funktion und die Unterhaltung der Straßenbeleuch- tungsanlagen in der Gemeinde Wallerfangen die energiSaar zuständig ist. ■■ WO und WIE entsorge ich WAS Bei Meldung von Schäden an der Straßenbeleuchtungsanlage ist die energiSaar unter der Störungshotline 0681/9069-2611 oder über Email Bei Erledigung von Bauhofarbeiten bitte direkt den av-strom@energis-netzgesellschaft.de zu benachrichtigen. Bauhofleiter kontaktieren An die Gemeindeverwaltung gemeldete Störungen werden vom Gemein- Um eine Arbeitserleichterung für das Bauamt zu schaffen, bitte ich alle debauamt lediglich an die energis weitergeleitet. Bürgerinnen und Bürger bei der Erledigung von Arbeiten, die in den Auf- Auskünfte über den Zeitpunkt der entsprechenden Reparaturarbeiten gabenbereich des Bauhofes fallen, zukünftig direkt den Leiter des Bau- können vom Bauamt nicht erteilt werden. hofes, Herrn Peter Both, Tel.-Nr. 06831/6431572 zu kontaktieren. Wasserversorgung Weiter ist die energiSaar erreichbar: Wasserleitungszweckverband „Gau-Süd“, Wallerfangen - bei Neuanschlüsse und Kapazitätsänderungen Strom und Erdgas: Verwaltung: Tel: 06831/68090 Genehmigungspflichtige Endgeräte unter der Telefonnummer: Nur in dringenden Fällen der Wasserversorgung oder nach Dienstschluss 0681/4030-4030 oder über Email anfrage@energis-netgesellschaft. und am Wochenende: Bereitschaftsdienst: Tel.: 0178-6112001 de - für Kundenbeschwerden unter der Telefonnummer: 0681/4030-4030 MÜLL oder über Email service@energis-netzgesellschaft.de An-, Um- oder Abmeldungen von Müllgefäßen werden direkt beim Ent- - Störungshotline für Strom bzw. defekte Straßenbeleuchtung 0681/9069- sorgungsverband Saar, Saarbrücken, Tel: 0681/5000-555, beantragt. 2611 Ferner ist der EVS für Fragen „Rund um den Müll“ ihr Ansprechpartner. Gas: 0681/9069-2610 EVS Kunden-Service-Center Untertürkheimer Str. 21, 66117 Saarbrücken Tel: 0681/5000-555 (Mo-Fr: 08.00 – 18.00 Uhr) Service-abfall@evs.de Kirchen www.evs.de ABFUHRUNTERNEHMEN Firma Adam GmbH, Telefon: 06835/9551227 DATENSCHUTZ GEHT UNS ALLE AN... Info/Reklamationen zur Gelben Tonne Die DSGVO unterscheidet nicht zwischen öffentlich Firma Adam GmbH, Telefon: 06835/955 1229 und nichtöffentlich. Somit gelten grundsätzlich sämt- SPERRMÜLL liche Vorschriften der DSGVO auch für Vereine. Anmeldungen nimmt das EVS Kunden-Service-Center entgegen. Tel: 0681/5000-555 (Mo-Fr: 08.00 – 18.00 Uhr) Mehr zu diesem Thema auf: blog.wittich.de Service-abfall@evs.de www.evs.de BLAUE TONNE (Papier) Hinweis: Corona-Krise Fa. Remondis, Tel: 0180/208 0 208 Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Blauen Tonne (Papiertonne) aus- Für den Fall, dass Ihr Mitteilungsblatt wegen des Corona-Virus´ schließlich an das Unternehmen; nicht oder nur eingeschränkt hergestellt oder verteilt werden die Gemeinde Wallerfangen kann Ihnen dazu keine Auskünfte erteilen! kann, haben wir alle Inhalte online freigeschaltet. Elektro Gesetz Wo entsorge ich meine Elektro- und Elektronik-Altgeräte und die Das Team der LINUS WITTICH Medien KG Hauskühlgeräte (Kühlschrank und -truhe)? Bei den Wertstoffzentren des EVS in Saarlouis und Dillingen können die Elektro-Geräte entsorgt werden. Nutzen Sie die Möglichkeit unter: ol.wittich.de
Wallerfangen - 16 - Ausgabe 5/2021 Sport und Gesundheit Erkältungskrankheiten Im Herbst und Winter haben Erkältungskrankheiten Hochsaison. Meist handelt es sich dabei um einfache grippale Infekte (auf saarländisch „Die Freck“). Die Erkältung äußert sich mit allgemeinem Unwohlsein verbunden mit Husten, Schnupfen und/oder Hals- schmerzen. Das Ganze wird oft begleitet von Kopf- und Gliederschmerzen. Diese Infekte dauern im Allgemeinen nur wenige Tage. Bei längeren Verläufen handelt es sich oft um eine Neu-Ansteckung. Die Behandlung erfolgt rein symptomatisch je nach Beschwerden mit Nasentropfen, Hustenmitteln, Lutsch- tabletten und Schmerztabletten gegen die Kopf- und Gliederschmerzen. Sinnvoll ist körperliche Schonung für einige Tage. Ein Antibiotikum ist normalerweise nicht angezeigt, da es sich bei den grippalen Infekten in über 90 Prozent um Virusinfekte handelt, bei denen Antibiotika nicht wirken. Nur in Einzelfällen mit einer zusätzlichen bakteriellen Infektion ist eine Antibiotikatherapie sinnvoll. Besonders empfehlenswert sind Hausmittel wie Brustwickel, Halswickel, Zwiebeltee oder heiße Milch mit Honig. Auch pflanzliche Arzneimittel helfen im allgemeinen gut bei Husten, Schnupfen und Halsschmerzen. Von den grippalen Infekten zu unterscheiden ist die echte Virusgrippe. Die Betroffenen sind schwer krank, sie leiden unter starken Kopf- und Gliederschmerzen und haben oft hohes Fieber. Die Virusgrippe beginnt meist schlagartig und hält 2 bis 4 Wochen an. Für ältere oder gesundheitlich angeschlagene Menschen ist eine Virusgrippe lebensbedrohlich. Jedes Jahr sterben Tausende von Menschen an einer Virusgrippe oder deren Komplikationen (z.B. an einer Lungenentzündung)! Auch eine Virusgrippe ohne Komplikationen kann nur symptomatisch behandelt werden. Vor einer Virusgrippe kann man sich allerdings durch die jährliche Grippeimpfung schützen. Die Gripp- eimpfung wird empfohlen für Senioren, chronisch Kranke, aber auch für Menschen mit hohem Ansteckungs- risiko (z.B. Schulkinder, LehrerInnen, VerkäuferInnen, medizinisches Personal). Eine Grippeimpfung schützt vor einer Virusgrippe oder zumindest vor schweren Verläufen und schützt auch Mitmenschen, die aus verschiedensten Gründen nicht geimpft werden können. Erkältungssymptome können auch verursacht werden durch eine Vereiterung der Rachenmandeln, eine Mittelohr- oder Nasennebenhöhlenentzündung, eine Entzündung der Bronchien oder eine Lungenentzün- dung. Bei diesen Erkrankungen handelt es sich meist um bakterielle Infektionen bzw. um sogenannte bakterielle Superinfektionen, die im Allgemeinen mit Antibiotika behandelt werden. Husten kann auch Symptom verschiedenster anderer Erkrankungen sein: beispielsweise Tuberkulose, Lungenkrebs, Herzerkrankungen, Rückfluss von Magensäure oder Allergien. Wenn Husten länger als 4 Wochen anhält sollte daher eine Abklärung erfolgen. Seit einem Jahr muss bei Erkältungssymptomen auch eine Corona-Infektion in Erwägung gezogen werden. Insbesondere Veränderungen des Geruchs- oder Geschmackssinns sind verdächtig auf Covid-19. Eine sichere Unterscheidung zu einer „normalen Erkältung“ oder auch zu einer Virusgrippe gelingt nur mit einem Rachenabstrich. Daher sollte in unklaren Fällen immer der Hausarzt zu Rate gezogen werden. Generell wichtig bei Erkältungen, insbesondere wenn es sich um fieberhafte Infekte handelt, ist körperliche Schonung für einige Tage und eine Sportpause. Dies ist begründet in der wenn auch seltenen Möglichkeit einer Herzmuskelentzündung im Rahmen eines Virusinfekts. In einem solchen Fall könnten lebensbedroh- liche Komplikationen auftreten. Umgekehrt stärkt sportliche Betätigung das Immunsystem und verringert so das Risiko einer Infektion. Dr. Jutta Dick
Sie können auch lesen