"Bosch-Areal" in Rutesheim - Stadt Rutesheim

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"Bosch-Areal" in Rutesheim - Stadt Rutesheim
Donnerstag, 2. Mai 2019
Nr. 18 · 64. Jahrgang

                  „Bosch-Areal“ in Rutesheim
          Öffentliche Ausstellung der 4 Arbeiten der Mehrfachbeauftragung
                    im Rathaus Rutesheim vom 7. bis 29. Mai 2019
               Ausstellungs-Eröffnung am Dienstag, 7. Mai 2019, 19 Uhr

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"Bosch-Areal" in Rutesheim - Stadt Rutesheim
2    Nummer 18
     Donnerstag, 2. Mai 2019
                                                                                    Stadtnachrichten
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                      „Bosch-Areal“ in Rutesheim
             Öffentliche Ausstellung der 4 Arbeiten der Mehrfachbeauftragung
                       im Rathaus Rutesheim vom 7. bis 29. Mai 2019

                   Ausstellungs-Eröffnung am Dienstag, 7. Mai 2019, 19 Uhr

    Am 5. April 2019 wurde die Arbeit des Büros           Robert-Bosch-Straße 6 eine axiale Fuß- und Rad-
    Hähning + Gemecke freie Architekten aus               wegeverbindung zum Schulzentrum. Dies ist gut
    Tübingen einstimmig zum Sieger des städte-            gelöst. Nord-Süd verlaufende Schulwege werden
    baulichen Wettbewerbes auf dem Werksgelän-            neu definiert und erhalten neue Qualitäten.
    de der Robert Bosch GmbH in Rutesheim ge-
                                                          Der Quartiersplatz verspricht aufgrund seiner
    kürt. Die mit Vertretern der Stadt Rutesheim, der
                                                          Lage und Größe die Kommunikation der Bewoh-
    Firma Bosch sowie externen Architekten besetzte
                                                          ner zu fördern. Er lädt zudem andere Bewohner
    Jury unter Vorsitz von Frau Prof. Dr. Christina
                                                          von Rutesheim zu einem Besuch ein. Die An-
    Simon-Philipp, freie Architektin, Stadtplanerin und
                                                          siedlung von kleinen Geschäften mit einer Vielfalt
    Dozentin an der Universität Stuttgart, attestierte
    dem Entwurf eine sehr gute Umsetzung der in           an Nutzungsformen ist gut vorstellbar.
    der Ausschreibung formulierten Anforderungen.         Die Anordnung der Baukörper verspricht einen
    Auch die Ergebnisse der im Vorfeld durchge-           guten Wohnkomfort und ein qualitätsvolles Wohn-
    führten Bürgerbeteiligung sind umfassend in das       umfeld. Im Bereich der Geschosswohnungsbau-
    Konzept eingeflossen. Das Quartier ist sowohl in      ten werden klar definierte, städtebaulich gefasste
    Nord-Süd- als auch in Ost-West-Richtung durch-        Innenhöfe gebildet, die einen großen Wohnwert
    lässig. Der geschickte Umgang mit der Höhen-          eröffnen und die Bildung von Nachbarschaften
    entwicklung sorgt für einen fließenden Übergang       ermöglichen. Zur bestehenden Bebauung im
    zwischen bestehender und neuer Bebauung und           Westen wird durch eine niedrigere Bebauung
    mit dem Quartiersplatz wird ein Ort der Begeg-        ein sehr guter Übergang geschaffen. Insgesamt
    nung für die Bewohner des neuen Viertels und          ist eine sensible Verwebung mit dem Bestand
    die Bürger von Rutesheim insgesamt geschaffen.        festzustellen.
    Damit wird die Grundlage geschaffen, das bis-
    her gewerblich genutzte Gelände im Sinne der          Der Eingang des neuen Quartiers wird an der
    Stadt Rutesheim und Bosch zu einem attraktiven        Ecke Robert-Bosch-Straße / Bahnhofstraße
    Wohnquartier zu entwickeln.                           durch einen fünfgeschossigen Bau städtebaulich
                                                          klar gekennzeichnet. Zusätzlich ist eine Nachver-
    Die im Wettbewerb vorgestellten Arbeiten werden       dichtung des Bestands im Bereich Römerstraße
    vom 7.-29. Mai 2019 im Rathaus in Rutesheim           nachgewiesen. Die Erschließung des Quartiers
    ausgestellt, um allen Bürgern die Möglichkeit zu      ist durch Wohn- und Spielstraßen und durch die
    bieten, sich den Siegerentwurf und die Ideen der      Lage der Hauszugänge gut gelöst. Der ruhende
    anderen drei Teilnehmer anzuschauen.
                                                          Verkehr ist nachgewiesen, so dass das Quartier
    Zur Eröffnung der Ausstellung am Dienstag,            weitgehend autofrei ist.
    7. Mai 2019, 19 Uhr, wird herzlich eingeladen.
                                                          Der Entwurf bietet gute Voraussetzungen für eine
    Juryurteil                                            Realisierbarkeit. Sowohl die Baukörperformen,
    Nach Einschätzung der Jury nimmt der Entwurf          die Flächeneinteilung und Dichte als auch ins-
    konsequent bestehende, städtebauliche Straßen,        besondere der Anteil von öffentlichen Spiel- und
    Wege und Achsen auf. Die geplante Wohnstra-           Aufenthaltsflächen sind wirtschaftlich. Das Quar-
    ße nimmt einen Bezug zur Richard-Wagner-Stra-         tier kann – bei einer späteren, architektonisch
    ße auf; in der Verlängerung befindet sich die         nicht beliebigen Bebauung – eine gute Quartiers-
    Römerstraße. In der Mitte des Quartiers entsteht      identität entfalten. Zukunftsweisende Mobilitäts-,
    ein Platz mit einem angemessenen, urbanen             Energie- und Wohnkonzepte sind in nächstem
    Charakter. Von hier aus gibt es jenseits der          Schritt zu erarbeiten.
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Stadtnachrichten
           Rutesheim
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                                                                                              Donnerstag, 2. Mai 2019    3
Maibäume in Rutesheim und in Perouse

Der Forst und der Bauhof haben wieder
eine Fichte aus dem Stadtwald ausge-
sucht, als Maibaum hergerichtet und Fa.
Lanz hat ihn am 30. April auf dem neuen
Marktplatz aufgestellt. Mit einem schönen
Kranz mit bunten Bändern, angefertigt von
der Creativ-Werkstatt, ist er geschmückt.
Die Fahnen der Mitglieder des Vereins der
Selbständigen Rutesheim sind aus Stand-
sicherheitsgründen, so ein Maibaum muss
auch einem Sturm Stand halten können,
nicht mehr direkt am Maibaum, sondern
an zwei Fahnenmasten beim Alten Rathaus
angebracht worden.

In Perouse wird das Maibaumstellen schon seit sehr vielen
Jahren vom „Bauwagenteam“ in guter Tradition verbunden mit
einer gut besuchten Hocketse gepflegt. Das Foto zeigt die
kräftigen jungen Perouser Mitbürger/innen bei ihrem Einsatz
am 30. April für das traditionelle Aufstellen einer schön ge-
schmückten Birke aus dem Rutesheimer Wald auf dem Henri-
Arnaud-Platz.

  Bürgersprechstunden im ersten Halbjahr 2019
  Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
  auch für 2019 möchte ich wieder Bürgersprechstunden anbieten. Sie wurden im letzten Jahr sehr gut angenommen und
  sowohl in Rutesheim wie auch in Perouse haben mich viele Bürgerinnen und Bürger besucht. Es ist für mich interessant,
  welche Themen Sie bewegen und wie ich Ihnen helfen kann. Nur wenn ich weiß, was Ihnen am Herzen liegt, kann ich mit
  Ihnen ins Gespräch kommen und das ein oder andere Thema auch angehen und umsetzen.
  Folgende Termine sind bis zu den Sommerferien vorgesehen:
  Donnerstag, der 16. Mai 2019 im Rathaus in Rutesheim
  Donnerstag, der 11. Juli 2019 im Rathaus in Rutesheim
  Der bisherige Ablauf hat sich bewährt, deshalb würde ich daran gerne festhalten. Das bedeutet, es ist keine Anmeldung im
  Vorfeld erforderlich und Sie können in der Zeit von 17 bis 20 Uhr in das jeweilige Rathaus kommen. Sie können daher auch
  kurzfristig entscheiden, ob Sie von dem Angebot der Sprechstunde Gebrauch machen möchten. Bitte beachten Sie jedoch,
  dass pro Termin ca. 20 bis maximal 30 Minuten zur Verfügung stehen, je nach Andrang der Bürgerinnen und Bürger und
  dass es für Sie auch zu Wartezeiten kommen kann.
  Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, mit mir einen Besprechungstermin zu vereinbaren. Dadurch kann ich mir
  für Ihr Anliegen mehr Zeit nehmen und mir auch im Vorfeld schon Informationen zum Thema einholen. Sollten Sie an einem
  dieser Besprechungstermine interessiert sein, wenden Sie sich bitte an mein Vorzimmer, Frau Heigold und Frau Wagner,
  Telefon 5002 1051.
  Ich freue mich auf Ihren Besuch und darauf, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen!
  Mit freundlichen Grüßen
  Susanne Widmaier
  Bürgermeisterin
"Bosch-Areal" in Rutesheim - Stadt Rutesheim
4   Nummer 18
    Donnerstag, 2. Mai 2019
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Stadt Rutesheim                                               Landkreis Böblingen

Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das
Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und
für die Wahl des Gemeinderats, des Kreistags und der Mitglieder der Regional-
versammlung des Verbands Region Stuttgart sowie die Erteilung von Wahl-
scheinen für diese Wahlen am 26. Mai 2019
Am 26. Mai 2019 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und
gleichzeitig finden in der Stadt Rutesheim die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats, Wahl des Kreistags und
die Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart - statt.
1. Die Wählerverzeichnisse für die Europawahl und die Kommunalwahlen - für die Wahlbezirke der Stadt Rutesheim werden
   in der Zeit vom 6. Mai 2019 bis 10. Mai 2019 während der allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsicht-
   nahme im Rathaus Rutesheim, Leonberger Straße 15, 71277 Rutesheim Zimmer 101 bereitgehalten.
   Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen
   Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerver-
   zeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtig-
   keit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich
   der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldege-
   setzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein
   Datensichtgerät möglich.
    Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl/Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahl-
    schein für diese Wahlen hat.
2. Für die Kommunalwahlen und die Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung gilt außerdem
2.1 Wahl des Gemeinderats
    Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde
    verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre
    Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen oder
    ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen.
2.2 Wahl des Kreistags – Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung
    Personen, die ihr Wahlrecht
    für die Wahl des Kreistags -
    für die Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart
    durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis - aus dem Verbandsgebiet - verloren haben und vor
    Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in den Landkreis - in das Verbandsgebiet - zuziehen oder dort ihre
    Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder im Landkreis - im Verbandsge-
    biet – wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetra-
    gen. Ist die Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wird, nicht identisch mit der
    Gemeinde, von der aus der Wahlberechtigte seinerzeit den Landkreis - das Verbandsgebiet der Region Stuttgart verlas-
    sen hat oder seine Hauptwohnung verlegt hat, dann ist dem Antrag eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Wegzugs
    oder der Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis / dem Verbandsgebiet der Region Stuttgart sowie über das
    Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt beizufügen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei die Gemeinde, aus der der Wahlberechtigte
    seinerzeit weggezogen ist oder aus der er seine Hauptwohnung verlegt hat.
2.3 Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das
    Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftli-
    chen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Er-
    klärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 Kommunalwahlordnung anzuschließen.
    Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen schriftlich gestellt werden und spätestens bis zum
    Sonntag, 5. Mai 2019 (keine Verlängerung möglich) beim Bürgermeisteramt Rutesheim, Leonberger Straße 15,
    71277 Rutesheim eingehen.
    Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bürgermeisteramt Rutesheim im Zimmer 101 bereit.
    Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
    Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen Wahl-
    schein beantragt hat.
3. Wer die Wählerverzeichnisse für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der
    Wahl (vgl. Nr. 1), spätestens am Freitag, 10. Mai 2019 bis 12.30 Uhr, bei der Gemeindebehörde Bürgermeisteramt 71277
    Rutesheim, Leonberger Straße 15, Zimmer 101, Einspruch einlegen (bzgl. Europawahl) bzw. einen Antrag auf Berichti-
    gung (bzgl. der Kommunalwahlen) des / der Wählerverzeichnisse(s) stellen.
    Der Einspruch / Antrag kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt / gestellt werden.
4. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 5. Mai 2019 eine Wahlbenach-
   richtigung.
   Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wähler-
   verzeichnis einlegen bzw. Antrag auf Berichtigung stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht
   ausüben kann.
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Stadtnachrichten
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                                                                                                  Donnerstag, 2. Mai 2019      5
      Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und
      Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
      Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er
      eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Wer in einem anderen Wahlbezirk oder durch
      Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein (siehe Nr. 5).
5.      Wahlschein
5.1     Wer einen Wahlschein für die Europawahl hat, kann im Landkreis Böblingen durch Stimmabgabe in einem beliebi-
        gen Wahlraum dieses Landkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
5.2     Wer einen Wahlschein für die Kommunalwahlen hat, kann entweder in einem beliebigen Wahlraum des im Wahl-
        schein angegebenen Gebiets oder durch Briefwahl wählen.
6.    Einen Wahlschein erhält auf Antrag
6.1   ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
6.2   ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
6.2.1 wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die nachstehende Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerver-
      zeichnis
      Europawahl
      bei Deutschen nach § 17 Abs. 1, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 Europawahlordnung (EuWO) bis zum 5. Mai
      2019 versäumt hat,
      Kommunalwahlen
      bei Wahlberechtigten nach § 3 Abs. 2 und 4 Kommunalwahlordnung (KomWO) (vgl. 2.1, 2.2, 2.3) bis zum 5. Mai 2019
      versäumt hat.
      Dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur
      Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen,
6.2.2 wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden
      bei der Europawahl
      die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 1 EuWO bis zum 10. Mai 2019 versäumt hat,
      bei den Kommunalwahlen
      die Frist für den Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses nach § 6 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KomWG)
      bis zum 10. Mai 2019 versäumt hat.
      Dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur
      Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen.
6.2.3 wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl
        bei der Europawahl
        erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der EuWO, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2
        EuWO,
        oder erst nach Ablauf der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 1 EuWO entstanden ist;
        bei den Kommunalwahlen
        erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 3 Abs. 2 und 4 KomWO oder der Einsichtsfrist nach § 6 Abs. 2 KomWG ent-
        standen ist.
6.2.4 wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren (Europawahl) / Widerspruchsverfahren (Kommunalwahlen) festgestellt
      worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis des Bürgermeisteramtes ge-
      langt ist.
zu
6.1 Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag,
      24. Mai 2019, 18:00 Uhr, beim Bürgermeisteramt 71277 Rutesheim, Leonberger Straße 15, Zimmer 101 mündlich,
      schriftlich oder in elektronischer Form beantragt werden.
      Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren
      Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.
      Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis
      zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
zu
6.2 Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nr. 6.2.1 - 6.2.4 angegebenen
      Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen.
      Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu
      berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person
      bedienen.
7.      Ein Wahlberechtigter, der durch Briefwahl wählen will, erhält mit den Briefwahlunterlagen für die Europawahl einen
        roten Wahlbriefumschlag, mit den Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen einen gelben Wahlbriefum-
        schlag.
        Die Anschriften, an die die Wahlbriefe zurückzusenden sind, sind auf den Wahlbriefumschlägen angegeben. Ein Merk-
        blatt für die Briefwahl zur Europawahl und die Hinweise für die Briefwahl zu den Kommunalwahlen auf der Rückseite
        des Wahlscheins enthalten die für den Wähler notwendigen Informationen.
7.1     Briefwahl für die Europawahl
        Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
        -    einen amtlichen Stimmzettel,
        -    einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag mit dem Aufdruck „Stimmzettelumschlag für die Briefwahl bei der Eu-
             ropawahl“,
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6      Nummer 18
       Donnerstag, 2. Mai 2019
                                                                                                   Stadtnachrichten
                                                                                                         Rutesheim

         -    einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefum-
              schlag mit dem Aufdruck „Wahlbrief für die Europawahl“ und
         -    ein Merkblatt für die Briefwahl.
 7.2     Briefwahl für die Kommunalwahlen
         Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
         -    die amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der er wahlberechtigt ist, ggf. mit zugehörigen Merkblättern,
         -    die/den dazugehörigen amtlichen Stimmzettelumschlag/Stimmzettelumschläge für die Briefwahl,
         -    einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen gelben Wahlbriefum-
              schlag mit dem Aufdruck "Wahlbrief für die kommunale Wahl".
         Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist
         im Falle der Europawahl nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer
         schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt;
         dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich
         die bevollmächtigte Person auszuweisen;
         im Falle der Kommunalwahlen nur zulässig,
         wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird.
         Der Wahlberechtigte, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und
         Stelle die Briefwahl ausüben.
         Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief/die Wahlbriefe mit dem Stimmzettel/den Stimmzetteln und den Wahl-
         scheinen so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass die Wahlbriefe dort spätestens am Wahltag bis
         18:00 Uhr eingehen.
         Wähler, die bei der Europawahl und bei den Kommunalwahlen durch Briefwahl wählen, müssen zwei Wahlbriefe
         absenden (roter Wahlbrief = Europawahl, gelber Wahlbrief = für die kommunale Wahl).
         Der Wahlbriefe für die Europawahl wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungs-
         form ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.
         Der Wahlbrief für die Kommunalwahlen wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versen-
         dungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.
         Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
 Rutesheim, 2. Mai 2019

 Bürgermeisteramt Rutesheim

 Debora Widmaier

Bekanntmachung des Haushaltsplans 2019                             II. Das Landratsamt Böblingen als Rechtsaufsichtsbehörde
der Sozialstiftung Rutesheim                                           hat mit Erlass vom 18.04.2019 die Gesetzmäßigkeit des
                                                                       Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 31
I. Aufgrund von § 31 Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg             Stiftungsgesetz i. V. m §§ 101 Abs. 1, 81 Abs. 3 und §
und den §§ 101, 97 und 79 der Gemeindeordnung für Ba-                  121 Abs. 2 Gemeindeordnung bestätigt.
den-Württemberg hat der Stiftungsrat am 28. Februar 2019           III. Der Haushaltsplan 2019 der Sozialstiftung liegt gemäß §
folgenden Beschluss über den Haushaltsplan der Sozialstiftung
                                                                        81 Abs. 3 GemO in der Zeit von Montag, 06.05.2019 bis
Rutesheim für das Haushaltsjahr 2019 gefasst:
                                                                        einschließlich Dienstag, 14.05.2019 während der üblichen
                     § 1 Haushaltsplan                                  Dienstzeiten des Bürgermeisteramts im Rathaus Rutesheim,
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit                                  Leonberger Str. 15, Zimmer 107, öffentlich aus.
1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je           38.000 €
   davon
   im Verwaltungshaushalt              27.000 €
   im Vermögenshaushalt                11.000 €                      Baustelle Erschließung Taläcker
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
   Kreditaufnahmen für Investitionen und                             Vom Montag, 6. Mai bis Mittwoch, 8. Mai 2019 werden die
   Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung)                  Endbelagsarbeiten im Neubaugebiet Taläcker ausgeführt. In
   in Höhe von                                              0 €      dieser Zeit wird die Kurt-Schaible-Straße und die Karl-
                                                                     Mitschele-Straße für jeglichen Verkehr voll gesperrt werden.
3. dem Gesamtbetrag der                                              Die Anlieger werden gebeten, in dieser Zeit außerhalb zu
   Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von                 0 €      parken, auch Handwerker und Lieferdienste dürfen nicht zu-
              § 2 Kassenkreditermächtigung                           fahren. Sicherungsposten werden die gesperrten Zufahrten
                                                                     überwachen. Fußgänger werden gebeten, nur die Gehwege
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf             2.000 €      zu benutzen. Im Bereich des Kreisverkehres Flachter Stra-
festgesetzt.
                                                                     ße/Taläcker und des Mieminger Weges kann es zu kurzzei-
                       § 3 Stellenplan                               tigen Behinderungen kommen.
Die Sozialstiftung Rutesheim hat kein eigenes Personal. Die          Die Anlieger werden noch gesondert mit einem Schreiben
Verwaltung und Rechnungsführung erfolgt nach der Stiftungs-          des ausführenden Unternehmens informiert.
satzung unentgeltlich durch die Stadtverwaltung.
"Bosch-Areal" in Rutesheim - Stadt Rutesheim
Stadtnachrichten
         Rutesheim
                                                                                                     Nummer 18
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                                                            Stadtradeln 2019 –
Neu in Rutesheim: Versichertenberaterin                     Save the date
der Deutschen Rentenversicherung
                                                            2018 belegte Rutesheim mit 95.161 geradelten Kilometern
Die ehrenamtliche Versichertenberaterin, Frau Rosemarie     Platz 1 im Landkreis Böblingen.
Rixecker, beantwortet Ihnen alle Fragen rund um die Ren-    2019 wollen wir diesen sehr guten Platz verteidigen.
tenversicherung. Sie kümmert sich auch nach Feierabend
um Ihre Anliegen, nimmt Ihre Anträge auf und lässt für      Unser Ziel ist, dass möglichst viele mitmachen und Freude
Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger Ihren   am Radeln haben bzw. gewinnen … wir bitten, sich schon
gegenwärtigen Rentenanspruch berechnen.                     jetzt unseren 3-wöchigen Aktionszeitraum vorzumerken:
Frau Rixecker steht Ihnen für eine kostenlose persönliche        Mittwoch, 26.06.2019 bis Dienstag, 16.07.2019
Beratung zur Verfügung.                                     Anmeldungen sind ab sofort möglich: www.stadtradeln.de
Die Beratung findet jeden 1. Dienstag im Monat von 15:00    Wir freuen uns schon auf unsere 10. Teilnahme an der
bis 18:00 Uhr im Rathaus Rutesheim, Zimmer 213, statt.      bundesweiten Aktion „Stadtradeln 2019“ und laden Teams,
Bitte vereinbaren Sie vorher telefonisch einen Termin!      Tourenleiter/innen und Radler/innen schon heute sehr herz-
Tel. 07152/6195143 oder 0163-4201678.                       lich ein. Neue Teams und Mitradler/innen sind immer herz-
                                                            lich willkommen.
"Bosch-Areal" in Rutesheim - Stadt Rutesheim
8    Nummer 18
     Donnerstag, 2. Mai 2019
                                                                                                  Stadtnachrichten
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                                                                   Zahnärztlicher Notdienst
            Bereitschaftsdienste                                   Zu erfragen unter http://www.kzvbw.de

                                                                   Apotheken-Nachtdienst
Ärztliche Notdienste
                                                                   Der Dienst beginnt morgens ab 8.30 Uhr und endet um 8.30 Uhr
Der ärztliche Notdienst erfolgt durch die Notfallpraxis am Kran-   des Folgetags.
kenhaus Leonberg, Rutesheimer Str. 50, in 71229 Leonberg.          Do., 02.05.2019 Apotheke Höfingen, Ditzinger Str. 9,
Der bisherige gynäkologische Notfalldienst der Ärzteschaft Le-                        Leonberg-Höfingen, Tel.: 07152-2 68 95
onberg wird nicht mehr fortgeführt. Patientinnen mit gynä-         Fr., 03.05.2019 Apotheke Warmbronn, Planstr. 3,
kologischen Notfällen werden über den ärztlichen Notdienst                            Leonberg-Warmbronn, Tel.: 07152-94 95 50
und ggf. über die gynäkologischen Ambulanzen der Kran-             Sa., 04.05.2019 Schwaben-Apotheke Renningen, Lange Str. 18,
kenhäuser versorgt.                                                                   Renningen, Tel.: 07159-25 88
Die Notfallpraxis am Krankenhaus Leonberg ist dienstbereit         So., 05.05.2019 Central-Apotheke international, Leonberger
montags                                18.00 Uhr bis 22.00 Uhr                        Str. 108, Leonberg, Tel.: 07152-4 30 86
dienstags                              18.00 Uhr bis 22.00 Uhr     Mo., 06.05.2019 Apotheke Butz Heimsheim,
mittwochs                              14.00 Uhr bis 00.00 Uhr                        Mönsheimer Str. 50, Heimsheim,
donnerstags                            18.00 Uhr bis 22.00 Uhr                        Tel.: 07033-46 95 30
freitags                               16.00 Uhr bis 00.00 Uhr     Di., 07.05.2019 Graf-Ulrich-Apotheke Leonberg,
samstags                                8.00 Uhr bis 22.00 Uhr                        Graf-Ulrich-Str. 6, Leonberg,
sonntags                                8.00 Uhr bis 22.00 Uhr                        Tel.: 07152-2 44 22
feiertags                               8.00 Uhr bis 22.00 Uhr     Mi., 08.05.2019 Arkaden-Apotheke Heimerdingen, Karlstr. 6,
                                                                                      Ditzingen-Heimerdingen, Tel.: 07152-5 88 77
Patienten können ohne telefonische Voranmeldung in die
Notfallpraxis kommen. Nach 22 Uhr bzw. nach 24 Uhr am
Mittwoch und Freitag erfolgt die Versorgung von Notfallpa-
tienten durch die Notfallambulanz des Krankenhauses.
                                                                               Notrufe
Kostenfreie Rufnummer: 116-117
                                                                   Polizei                                                    110
Hausbesuche werden weiterhin von der Notfallpraxis                 Polizeiposten Rutesheim (nicht ständig besetzt)        99910-0
durchgeführt                                                       Polizeirevier Leonberg (ständig besetzt)                  6050
ACHTUNG: neue Rufnummer für den ärztlichen Bereit-                 Rettungsdienst und Feuerwehr                               112
schaftsdienst außerhalb der Öffnungszeiten der Notfallpra-         Krankentransport                                         19222
xis und für medizinisch notwendige Hausbesuche, kosten-            Informations- u. Beratungstelefon
freie Rufnummer: 116-117                                           häusliche Gewalt                                07031/663-1331
Für lebensbedrohliche Notfälle ist wie bisher der Rettungs-        EnBW-Bezirksstelle Rutesheim (Störungen)         0800 3629-477
dienst zuständig, Telefonnummer 112                                EnBW-Bezirksstelle Rutesheim
                                                                   Gasversorgung (Störungen)                        0800 3629-447
Notfalldienst der Kinder- und Jugendärzte                          Stadtverwaltung Rutesheim                               5002-0
                                                                   Telefax                                              5002-1033
Kinderärztlicher Notdienst der niedergelassenen Kinder- und
Jugendärzte in der Kinderklinik Böblingen, Bunsenstr. 120,         außerhalb der Dienstzeiten (in dringenden Notfällen)
71032 Böblingen (Tel. 07031 668-0)                                 Feuerwehrkommandant, Herr Jäger            0157 71560654
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 19.00 bis 22.30 Uhr         Bauhofleiter, Herr Kappus                   0171 5685378
                  Samstag, Sonntag und Feiertag                    Wasserversorgung, Herr Güthler/Herr Weiß    0171 5685380
                  von 8.30 Uhr bis 22.00 Uhr                       Straßenbeleuchtung, Herr Schenk             0170 4962249
                  Zentrale Rufnummer: 01806-070310                 Kläranlage Rutesheim, Herr Seitter          0171 5685379

Notfalldienst der HNO-Ärzte und Augenärzte
Bei akuten Erkrankungen im Bereich der Hals-Nasen-Ohren-
                                                                               Sprechzeiten
Heilkunde, die nicht durch den ärztlichen Notdienst versorgt
werden können, ist die HNO-Universitätsklinik Tübingen,            Bürgermeisteramt Rutesheim
Elfriede-Aulhorn-Str. 5, in 72076 Tübingen (Tel. 07071 298-
8088), zuständig.
                                                                   Sprechzeiten
Öffnungszeiten: Samstag, Sonntag und Feiertag
                  von 8.00 bis 20.00 Uhr                           Montag bis Freitag                        9.30 – 12.30 Uhr
                  Zentrale Rufnummer: 01806-070711                 Donnerstag                                7.30 – 12.30 Uhr
                                                                                                    und 16.00 Uhr – 18.00 Uhr
                                                                   und nach Vereinbarung
Augenärztliche Notfallpraxis
                                                                   Sprechzeiten Bürgeramt (neu)
Am Katharinenhospital in der Augenklinik, Kriegsbergstr. 60,       Montag                                     8.30   –   15.00   Uhr
Haus K, 70174 Stuttgart.                                           Dienstag bis Freitag                       8.30   –   12.30   Uhr
Öffnungszeiten: Freitag von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr                Donnerstag                                 7.30   –   12.30   Uhr
                Wochenende von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr                                                    und 16.00   –   18.00   Uhr
                Feiertage von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr               und nach Vereinbarung
Zu den übrigen Zeiten im Notfalldienst ist die Notaufnahme der     Revierförster Herr Neumann
Augenklinik zuständig.                                             Donnerstag, 02.05.2019 –. von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Zentrale Rufnummer: 0180-6071122                                   im Rathaus, Zimmer 110
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                                                                                                            Nummer 18
                                                                                                Donnerstag, 2. Mai 2019    9
                                                                 E-Mail: beratung@frauenhelfenfrauenbb.de
            Öffnungszeiten öffentlicher                          Notruftelefon 07031 222066:
            Einrichtungen                                        Nachts von 20 – 7 Uhr sowie an
                                                                 Wochenenden und an Feiertagen rund um die Uhr.
                                                                 Landratsamt Böblingen Soziales
Kleinschwimmhalle                                                Sozialer Dienst
in der Theodor-Heuss-Turnhalle                                   Frau Felsen, Tel.: 07031/663-1595
Freitag, 18.15 Uhr – 21.30 Uhr                                   E-Mail: c.felsen@lrabb.de
                                                                 Informationen über Sozialleistungen nach SGB XII wie Hilfe
Christian-Wagner-Bücherei                                        zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Er-
                                                                 werbsminderung, Hilfe zur Pflege. Orientierungsberatung bei
Pforzheimer Str. 1                                               finanziellen und sozialen Schwierigkeiten für Personen ab 18
Tel. 90 57 67                                                    Jahren.
Unsere Öffnungszeiten:
Montag                                  17.00 – 20.00 Uhr
Dienstag           9.00 – 11.00 Uhr und 17.00 – 19.00 Uhr                    Sozialstation Rutesheim
Mittwoch                                15.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag         9.00 – 11.00 Uhr und 16.00 – 20.00 Uhr        Widdumhof, Pforzheimer Straße 31
Freitag            9.00 – 11.00 Uhr und 15.00 – 19.00 Uhr        Frau Gampe-Röhrl, Tel. 5 55 69
Samstag                                 10.00 – 13.00 Uhr        E-Mail:sozialstation@rutesheim.de
Bücherei in Perouse in der ehem. Schule
Waldenserstraße 46
Tel.: 53177
Mittwoch     von 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag      von 16.30 – 18.30 Uhr

Wochenmarkt
Der Wochenmarkt findet wieder auf dem Platz vor dem Pfle-
geheim „Haus am Marktplatz“ statt.
Samstag von 7.30 bis 12.00 Uhr

Wertstoffhof Rutesheim
Drescherstraße
Mittwoch       von 15.00 bis 18.00 Uhr
Freitag        von 15.00 bis 18.00 Uhr
Samstag         von 9.00 bis 15.00 Uhr

            Tagespflege Rutesheim
Rathausplatz 5,
Frau Zorn, Tel. 5002-3700
E-Mail: tagespflege@rutesheim.de

            IAV - Stelle
Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen
und ihre Angehörigen
Bürgermeisteramt Rutesheim
Leonberger Str. 15, Zimmer 213, Tel. 5002-1037, Frau Groth
Ehrenamtlicher Besuchsdienst
für ältere und kranke Menschen
                                                                          Nachbarschaftshilfe
Herr Besserer Tel: 07152-7659442                                          Rutesheim
Frau Groth Tel: 07152-5002-1037
                                                                 S. Kugler, Salzburger Str. 37, Tel. 58495
                                                                 Vertretung: Tel. 54489 (B. Knoch)
   Beratungsstelle                                               Spielstube für Kinder ab ca. 2 Jahren
   bei Häuslicher Gewalt                                         im Gemeindehaus der Johanneskirche
                                                                 Montag, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 11.15 Uhr
„Frauen helfen Frauen e.V. Kreis Böblingen“                      Ansprechpartnerin: U. Felger, Tel. 52199, Mobil: 0176-51974059
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen                                 Spielgruppe „Krabbelkäfer“ für Eltern mit Kindern
Tel. 08000 116 016                                               ab ca. 6 Monaten
Information und Beratung für ein Leben ohne Gewalt.              Leider fällt diese Spielgruppe derzeit aus!
Telefon 07031 632808                                             Bei Änderungen werden die neuen Zeiten und Kontaktdaten
Zu den Zeiten: Mo., Di., Do.: 10 – 13 Uhr und Mi.: 13 – 16 Uhr   hier bekanntgegeben!
"Bosch-Areal" in Rutesheim - Stadt Rutesheim
10       Nummer 18
         Donnerstag, 2. Mai 2019
                                                                                                      Stadtnachrichten
                                                                                                            Rutesheim

Eltern-Kind-Gruppe im Heuweg/Silberberg                              Als restliche freie Straßenbreite müssen immer mindestens
für Kinder von 0 – 3 Jahren mit Begleitung                           3,05 m frei bleiben. Dies aus einfachem Grund: Einsatzfahrzeu-
Immer donnerstags von 9 – 10 Uhr                                     ge der Feuerwehr und Rettungswagen, auch landwirtschaftliche
(außer an Feiertagen und in den Schulferien)                         Fahrzeuge sollen durchfahren können.
In der Thomaskirche, Am Heuweg 44, 71277 Rutesheim
Ansprechpartnerin: Corinna Schwarz, Mobil: 0172/7379058              Werden Verwarnungsangebote nicht bezahlt bzw. der Fahrer
                                                                     nicht mitgeteilt, erhält der Halter bei Verstößen im sogenann-
Spiel- und Kontaktgruppe in Perouse                                  ten „ruhenden Verkehr“ einen Kostenbescheid über 23,50 €.
Für kleine Spielmäuse ab 6 Monate bis 3 Jahre                        Bei wiederholten Verstößen sind nicht nur die relativ geringen
Altes Rathaus Perouse                                                Verwarnungen, sondern auch höhere Geldbußen, Punkte und
dienstags 9.45 bis 11.00 Uhr                                         Fahrverbote möglich.
Ansprechpartner: Carolin Simondet, Mobil: 0151/15538650.
                                                                     Ihre Stadtverwaltung Rutesheim
Bestattungsordner
Trauerhilfe GmbH, Schulstraße 30, Tel. 52421
                                                                      Einladung zu einer Sitzung
                                                                      des Verwaltungsausschusses
             Altersjubilare                                           am Montag, 6. Mai 2019
                                                                      Beginn 16.30 Uhr Rathaus – Großer Sitzungssaal
                                                                      Tagesordnung:
                                                                      Öffentlich
                                                                      1. Bekanntgaben
                                                                      2. Annahme von Spenden
                                                                      3. Forstneuorganisation ab 1.1.2020
                                                                         - Beratung und Betreuung des Stadtwaldes durch das
                                                                           Landratsamt Böblingen
                                                                      4. Änderung der Förderrichtlinien
                                                                      5. Verschiedenes, Anfragen und Anregungen
                                                                      Die Bevölkerung ist zu der Sitzung herzlich eingeladen.

             Amtliche
             Bekanntmachungen
                                                                      Susanne Widmaier
                                                                      Bürgermeisterin
StVO: Heute Informationen
über das Halten und Parken
                                                                      Erschließung
Manche Autofahrer/innen meinen, selbst absolute Haltverbote
seien unwichtig oder Gehwege und Radfahrschutzstreifen seien          „Nördlich Schelmenäcker/Pfuhlweg“
„Parkstreifen“ für ihr Kraftfahrzeug. Das ist nicht zutreffend und    Vollsperrung der Heimerdinger Straße
Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße
geahndet werden können. Fußgänger, insbesondere Eltern mit            Ab Mittwoch, 08.05.2019, 7 Uhr, wird für die Erschließung
Kinderwagen, ältere Menschen z. B. mit Rollator und Kinder            des Neubaugebietes „Nördlich Schelmenäcker/Pfuhlweg“
können behindert oder sogar gezwungen werden, auf die                 die Heimerdinger Straße zwischen Kreisverkehr Nordum-
belebte Fahrbahn auszuweichen. Deshalb ist das „Gehweg-
                                                                      fahrung K 1082 und Hegelstraße voraussichtlich für zwei
Parken“ nicht, auch nicht bloß „kurzzeitig“, gestattet und es
wird mit Geldbußen geahndet. Das gilt auch für das Halten             Monate voll gesperrt.
oder Parken auf Radfahrschutzstreifen.                                Die innerörtliche Umleitung erfolgt über die Nordumfahrung
Auch ohne Haltverbotszeichen gilt:                                    Rutesheim und Flachter Straße. Dem reinen Durchgangs-
                                                                      verkehr wird die Umfahrung empfohlen.
§ 12 Absatz 1 StVO: Das Halten ist unzulässig:
   1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,               Der Reiterhof Breining/Rathfelder ist über den Kreisverkehr
   2. im Bereich von scharfen Kurven,                                 der Nordumfahrung / Heimerdinger Straße erreichbar. Die
   3. auf Einfädelungsstreifen und auf Ausfädelungsstreifen,          Höfe am Pfuhlweg sind über den Wirtschaftsweg an die-
   4. auf Bahnübergängen,                                             sem Kreisverkehr erreichbar.
   5. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.
§ 12 Absatz 2 StVO: Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger
als 3 Minuten hält, der parkt.                                        Geänderter Redaktionsschluss
§ 12 Absatz 3 StVO: Das Parken ist unzulässig:                        für die Stadtnachrichten Nr. 19
   1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je
      5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,                  Wegen drucktechnischen Gründen zur Kandidatenvor-
   2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen              stellung zur Kommunalwahl (26.05.2019) wird der Re-
      verhindert,                                                     daktionsschluss für Mitteilungsblatt Nr. 19 vorverlegt auf
   3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen
                                                                                   Montag, 06. Mai 2019, 10.00 Uhr.
      Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
   4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo                Wir bitten um Vormerkung und Beachtung.
      durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung das           Später eingehende Beiträge können nicht mehr berücksich-
      Parken auf Gehwegen erlaubt ist,                                tigt werden.
   5. vor Bordsteinabsenkungen.
Stadtnachrichten
              Rutesheim
                                                                                                              Nummer 18
                                                                                                  Donnerstag, 2. Mai 2019       11
                                                                     Öffnungszeiten des Bürgeramtes:
 Geänderter Redaktionsschluss                                        Montag,       8.30 Uhr – 15.00 Uhr
 für die Stadtnachrichten Nr. 20                                     Dienstag,     8.30 Uhr – 12.30 Uhr
                                                                     Mittwoch,     8.30 Uhr – 12.30 Uhr
 Wegen drucktechnischen Gründen zur Kandidatenvor-                   Donnerstag, 7.30 Uhr – 12.30 Uhr und 16.00 – 18.00 Uhr
 stellung zur Kommunalwahl (26.05.2019) wird der Re-                 Freitag,      8.30 Uhr – 12.30 Uhr
 daktionsschluss für Mitteilungsblatt Nr. 20 vorverlegt auf          und jederzeit nach Vereinbarung.
              Montag, 13. Mai 2019, 10.00 Uhr.
 Wir bitten um Vormerkung und Beachtung.                               Veröffentlichung von Geburtstagen und Jubiläen
 Später eingehende Beiträge können nicht mehr berücksich-
 tigt werden.                                                          Wir bitten alle Einwohner, die eine Veröffentlichung ihres Ge-
                                                                       burtstages (ab 70.), Goldene Hochzeit usw. im Mitteilungs-
                                                                       blatt und Leonberger Kreiszeitung nicht wünschen, uns
Urlaubszeit / Reisezeit: Sind Ihre Ausweise gültig?                    dies rechtzeitig mitzuteilen (Zimmer 204, Tel. 5002-1051).
Das Bürgeramt empfiehlt regelmäßig und insbesondere vor Be-            Personen, die bereits früher mitgeteilt haben, dass sie eine
ginn einer geplanten Reise zu prüfen, ob die notwendigen Aus-          Veröffentlichung nicht wünschen, brauchen dies nicht noch
weispapiere gültig sind. Die Ausstellung von Personalausweisen         einmal tun.
bei der Bundesdruckerei in Berlin nimmt derzeit ca. 2 Wochen
und von Reisepässen 3 Wochen in Anspruch. Mit einem weite-             Telefon: Durchwahl-Rufnummern
ren Ansteigen der Bearbeitungszeit zu Beginn der Reisesaison
muss erfahrungsgemäß gerechnet werden. Kinderreisepässe                der Stadtverwaltung
werden vom Bürgeramt Rutesheim direkt ausgestellt.                     Bitte beachten Sie, dass die bisherigen 2-stelligen Durch-
Um nicht den termingerechten Ablauf Ihrer Urlaubs- oder Ge-            wahl-Rufnummern durch 4-stellige Rufnummern, die für das
schäftsreisen zu gefährden, sollten Sie sich frühzeitig um die         Rathaus alle mit „10“ beginnen, ersetzt worden sind. Wäh-
Ausstellung neuer Dokumente kümmern. Jeder Antragsteller               len Sie deshalb bitte:
muss persönlich mit seinem bisherigen Ausweisdokument und              5002-10xx. „xx“ steht für die bekannte bisherige 2-stellige
einem aktuellen, biometrischen Passfoto zum Bürgeramt kom-             Durchwahl-Rufnummer.
men. Für Ausweisdokumente für Kinder unter 16 Jahren bzw.              In unserer Homepage www.rutesheim.de finden Sie alle
unter 18 Jahren bei Reisepässen, muss eine schriftliche Zu-            Durchwahl-Rufnummern gleich auf der Startseite.
stimmungserklärung beider Elternteile vorgelegt werden. Das            Neue Rufnummern haben zudem erhalten:
entsprechende Formular ist auf der Homepage der Stadt (www.            Schulen
rutesheim.de) abrufbar und kann vorab ausgefüllt werden.               Gymnasium Rutesheim                                5002-2500
Derzeit gelten folgende bundesweit einheitlichen Gebühren-             Realschule Rutesheim                               5002-2800
sätze:                                                                 Theodor-Heuss-Schule Rutesheim                     5002-2900
Personalausweis (ab dem 24. Lebensjahr)            28,80 €             Mensa Frau Elke Wagner                             5002-3500
Personalausweis (bis zum 24. Lebensjahr)           22,80 €             Kernzeit Schulzentrum                              5002-3103
Vorläufiger Personalausweis                        10,00 €             Hort Schulzentrum                                  5002-2909
Reisepass (ab dem 24. Lebensjahr)                  60,00 €             Kernzeit / Hort Hindenburgstraße                   5002-2912
Reisepass (bis zum 24. Lebensjahr)                 37,50 €
Expressreisepass                                   92,00 €             Bauhof                                             5002-1400
Vorläufiger Reisepass                              26,00 €             Bauhof Elektriker                                  5002-1401
Kinderreisepass                                    13,00 €             Bauhof Wassermeister                               5002-1402
Verlängerung / Änderung Kinderreisepass             6,00 €             Hinweis: Leider sind in der Ausgabe 2018/2019 des Tele-
                                                                       fonbuches „Das Örtliche“ die alten Telefonnumern gedruckt
Wichtig:                                                               worden. Wir bitten um Beachtung!
Welches Dokument (Reisepass, Kinderreisepass, etc.) Sie für
Ihre Auslandsreise benötigen, können Sie bei der konsula-
rischen Vertretung des jeweiligen Reiselandes erfragen. Die          Fundsachen
Telefonnummern des Konsulats bzw. der Botschaft finden Sie
im Internet unter: www.auswaertiges-amt.de.                          Beim Fundamt Rutesheim wurde abgegeben:
                                                                     1 Autoschlüssel, 1 Ball, 1 Halskettenanhänger, 1 Kleinkinderjacke.
Verlust von Ausweisdokumenten
Der Verlust eines Ausweisdokumentes muss beim Bürgeramt              Besitzansprüche sind auf dem Rathaus – Zimmer 101 – gel-
angezeigt werden und ein neues Dokument beantragt werden.            tend zu machen.

Geschwindigkeitskontrollen
Für die Verkehrssicherheit und für den Lärmschutz wurden die Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge überprüft.

                                                                 zulässige       Gesamtfahr­ beanstandete
 Datum               Uhrzeit (von ­ bis)   Straße                Geschwindigkeit zeuge       Fahrzeuge                % max km/h
 16.04.2019          06:37     07:23       Robert­Bosch­Straße               30          34             5           11,7        43
 16.04.2019          08:03     08:48       Flachter Straße                   40          39             1            2,6        46
 16.04.2019          09:25     10:10       Schillerstraße                    30          15             1            6,7        36
12      Nummer 18
        Donnerstag, 2. Mai 2019
                                                                                                  Stadtnachrichten
                                                                                                        Rutesheim

                                                                  Landrat Roland Bernhard erklärt: „Die Förderung des Schwä-
            Bekanntmachungen                                      bischen Dialekts liegt mir sehr am Herzen. Deshalb habe ich
            anderer Ämter                                         2015 den Dialektforscher Prof. Dr. Hubert Klausmann gebeten,
                                                                  für den Landkreis Böblingen einen Sprachatlas zu erstellen.
                                                                  Unsere Kreisarchivarin Dr. Helga Hager hat aus den Ergeb-
                                                                  nissen dieses Forschungsprojekts mit eigenen, ergänzenden
Landkreis Böblingen                                               Forschungen ein außergewöhnliches Werk konzipiert: „Mund-
                                                                  Werk“ – Wia d´Leit läbet ond schwätzet em Kreis Beeblenga!
Podiumsdiskussion „Europa und Wir“ zum Europatag                  Ich freue mich sehr, dass nun auf der Sprechenden Landkarte
am 8. Mai im Kaufmännischen Schulzentrum                          des Landkreises Böblingen Hörbeispiele unseres Dialekts zu
                                                                  finden sind“.
Was tut Europa für uns und was tun wir für Europa?
Am 26. Mai 2019 finden die Wahlen zum Europäischen Parla-         Die Kulturstiftung Kreissparkasse Böblingen hat das Projekt mit
ment statt. Trotz einer langen Friedensperiode in Europa haben    5.000 EUR finanziell unterstützt. Michael Tillmann, Vorstands-
europaskeptische Parteien in den Mitgliedstaaten der Euro-        mitglied der Kulturstiftung, freut sich über dieses einzigartige
päischen Union einen regen Zulauf. Dagegen sind konkrete          Projekt: „Nähe und örtliche Verbundenheit werden mit Dialek-
Errungenschaften und Förderungen der EU zu verdanken, von         ten in einer der schönsten Formen ausgedrückt. Das Projekt
denen auch die Menschen im Landkreis Böblingen profitieren.       passt daher perfekt zu einem regionalen Kreditinstitut wie der
Landrat Roland Bernhard möchte daher am Vorabend des              Sparkasse.“
Europatages die Frage erörtern: „Was tut Europa für uns und       Gerade, wenn wir mit der älteren Generation sprechen, wird
was tun wir für Europa?“ Unter dem Titel „Europa und Wir“         uns vor Augen geführt, wie sehr der Dialekt den Klang gan-
diskutiert er mit Dr. Walther Michl, Lehrstuhl für Öffentliches   zer Ortschaften geprägt hat. Und es wird uns bewusst, wie
Recht und Europarecht der Ludwig-Maximilians-Universität          eng die Sprache mit dem Lebensweg verbunden ist, dass
München, mit Paul Epple, ein Vertreter der Schülerproteste        beide aufeinander einwirken und sich stetig wandeln. Dass
„Fridays for Future“ und Oliver Krause von der überparteilichen   der Dialekt ein wertvolles Kulturgut darstellt, das uns mit un-
Bewegung „Pulse of Europe“ über bürgerschaftliches Engage-        seren Vorfahren verbindet, wird uns gerade heute angesichts
ment, Politikbegeisterung und die Europäische Union.              der rasanten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umbrüche
Die öffentliche Veranstaltung findet statt am Mittwoch, 8. Mai    bewusst. Mit dem Ziel, unsere Mundart zu bewahren und zu
2019, 19.30 Uhr (Einlass 19 Uhr) in der Aula des Kaufmän-         fördern, hat Landrat Roland Bernhard bereits 2016 die Erfor-
nischen Schulzentrums in Böblingen. Sie wird unterstützt vom      schung des Dialekts in unserem Kreis angestoßen.
Kreisverband der Bürgerinitiative „Europa-Union“.                 Einige Beispiele der Sprach- und Lebensgeschichten seien hier
                                                                  dargestellt:
Bezahlbarer Wohnraum gesucht!                                     „I ben mit fünf Johr doher komma, als Flüchtlingsbua, und ben
                                                                  au durch die Flucht a Johr später eig‘schult worda. Des war für
Zinsfreie Darlehen und Zuschüsse für private                      mi ganz wichtig, dass i schwäbisch g‘schwätzt han, damit mr net
Immobilienbesitzer zur Vermietung ihrer Immobilien                glei merkt, dass i vo auswärts be. Kein Mensch håt g‘merkt, dass
Das Land Baden-Württemberg fördert im Rahmen des Pro-             i koa geborener Schwab war!“ Gerhard Manz hat die Darmshei-
gramms „Wohnungsbau BW 2018/2019“ landesweit die Schaf-           mer Ortsmundart so gut beherrscht, dass er von Anfang an
fung von bezahlbarem Wohnraum. Dabei werden Neubau, aber          beim Darmsheimer Mundarttheater mitgespielt hat.
auch Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen finanziell unter-
stützt. So eröffnet dieses Förderprogramm privaten Immobili-      Der Zweite Weltkrieg hat nicht nur auf das Leben der Söhne
enbesitzern die Möglichkeit, zinsfreie Darlehen oder Zuschüsse    und Väter, sondern auch auf das der Mütter und der heran-
für die Vermietung ihrer Immobilien zu erhalten. Insbesondere     wachsenden Töchter eingewirkt. Die Deckenpfronnerin Hilde
könnte das Ausbauten von Dachgeschossen betreffen, Aufsto-        Luz:
ckungen von Gebäuden oder Anbauten oder die Umwandlun-            „Mei Vadd‘r ischt im Kriag gwäa. Nå hao i misa mit dem Ehne
gen von Räumen, die bisher anderen Zwecken dienten.               und d‘r Mua‘r uff d‘r Landwirtschaft schaffa. Mei Irma, mei Zwil-
Auch eine Miet- und Belegungsbindung, also die Vergabe von        lingsschwester, håt dirfa en d‘Landwirtschaftsschual, und i hao
bereits bestehendem Wohnraum wird bezuschusst. Das bedeu-         dirfa net gao. D‘r Ehne håt g‘saet: 'Dui brauch i!‘“
tet, dass eine Wohnung für eine bestimmte Dauer (zwischen         Und als dann der Vater der Deckenpfronnerin mit erheblichen
10 und 30 Jahren) kostengünstig an einen Personenkreis mit        Kriegsbeschädigungen nach Hause gekommen ist, wurde sie
Wohnberechtigungsschein vermietet wird. Kostengünstig meint,      erst recht auf dem elterlichen Hof gebraucht.
ca. 33 % unter der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die gerin-
                                                                  Der Vater der Gärtringerin Hannelore Weber dagegen war
geren Mieteinnahmen sollen, je nach Förderung, durch die
                                                                  1946 in Estland in der Gefangenschaft gestorben, so dass die
zinsfreien Darlehen bzw. einen Zuschuss ausgeglichen werden.
                                                                  Mutter mit der Arbeit auf dem großelterlichen Anwesen die Fa-
Informationen zu diesem Programm gibt es zusammengefasst
                                                                  milie durchbringen musste: „Und durch des hao i in koa heahre
in einem Flyer, auf den Homepages des Landratsamts Böblin-
                                                                  Schual ganga därfa, håsch koa Geld g‘heet. Ja, då hettsch and-
gen und den Städten und Gemeinden oder online unter www.
                                                                  re Kload‘r braucht, du hettsch Fahrgäld zahla miasa, manchmal
lrabb.de, Stichwort Service + Verwaltung / Broschüren. Fragen     sogar no a Schualgäld. Und, wo i nå in d‘r achte Klass war, nå
beantwortet auch die Wohnraumförderstelle des Landratsamts,       håt‘s g‘hoaßa: Ja, d‘r Kärle därf äbbes lärna, aber dui brauch i
E-Mail: bauen-gewerbe@lrabb.de.                                   dahoam!“ Wo doch Hannelore Weber mit solcher Freude Eng-
                                                                  lisch gelernt hat – was damals aber nur den guten Schülern
Mundart und Lebensgeschichte                                      offenstand!
Das „MundWerk“ – jetzt zum Hören bereit!                          Gleichwohl: Alle haben ihren Weg ins Leben gefunden – und
„Oh, und wia i schaffa han miase als Kend! I hab mit sechs Jåhr   mit Tüchtigkeit und Energie wurden die kleinen landwirtschaftli-
åfanga miase spüale, Schuah butza und und und. I war noe-         chen Betriebe lange Jahre weitergeführt. Mit ihrem Dialekt und
nahalb, wo mei Brud‘r uff d‘Welt 'komma isch. Als mei Muader      ihrer unermüdlichen Schaffenskraft stellen sie in ihren Ortschaf-
vom Krankahaus z‘rickkomma isch, håt se g‘saet: 'Des Kend         ten prägende Gestalten dar, in denen sich uns zugleich ein
isch jetzt dei G‘schäft!‘“ Wenn die 90-jährige Aidlingerin Lisa   weiter historischer Horizont eröffnet.
Stürner über ihr Leben erzählt, dann spüren wir: In der Spra-     Die Publikation MundWerk kostet 45 Euro und ist beim Land-
che, der Mundart, eröffnet sich uns eine ganze Welt! Viele        ratsamt an der Infotheke zu den regulären Öffnungszeiten,
dieser Erzählungen sind jetzt auf der „Sprechenden Landkarte      teilweise vor Ort in den Gemeinden und in folgenden Buch-
des Landkreises Böblingen“ unter www.dialekt.lrabb.de abruf-      handlungen erhältlich: Buchhandlung Vogel (Bahnhofstraße
bar; diese ergänzt das Buch „MundWerk“, das im Februar            Böblingen), Buchhandlung Papyrus (Herrenberg) und Buch-
unter großem Widerhall vorgestellt wurde.                         handlung Schäufele (Herrenberg).
Stadtnachrichten
           Rutesheim
                                                                                                          Nummer 18
                                                                                              Donnerstag, 2. Mai 2019     13
www.gleichstellung.landkreis-boeblingen.de
                                                                               Freiwillige Feuerwehr
Wiedereinstieg in den Beruf
                                                                               Rutesheim
Informationsveranstaltung
am 8. Mai im Landratsamt Böblingen                                 Einsatzabteilungen
Umgang mit Absagen und Niederlagen
Aus der Familienphase in den Arbeitsmarkt zurück: Informa-         26/2019 – 23. April 2019 – Führungsgruppe
tionen rund um den beruflichen Wiedereinstieg gibt es am           Am gestrigen Dienstag gegen 12:30 Uhr wurde die Führungs-
Mittwoch, 8. Mai 2019, von 9 bis 12 Uhr im Studio des              gruppe Nord des Landkreises mit der Meldung ET2BA nach
Landratsamtes Böblingen. Wie der Wiedereinstieg in den Beruf       Leonberg zu einer unklaren Rauchentwicklung im Engelberg-
gut gelingen kann, ist Thema der bewährten Informationsrei-        tunnel alarmiert. Vor Ort wurde der Kommunikationsraum vor-
he. Sie richtet sich speziell an Frauen und Männer, die nach       bereitet. Nach Erkundung der Einsatzleitung konnte der Einsatz
der Pflege von Angehörigen oder der Erziehung von Kindern          abgebrochen werden. Im Einsatz befand sich der MTW 1 der
den Anschluss an ihre Qualifikation und den Arbeitsmarkt           Abteilung Rutesheim.
wiederherstellen möchten. Angeboten werden die Veranstal-          27/2019 – 25. April 2019 – Schwerer LKW-Unfall auf BAB 8
tungen zum Wiedereinstieg in den Beruf von der Beauftragten        Am Donnerstag gegen 6:00 Uhr wurde die Freiwillige Feuer-
für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit       wehr Rutesheim mit der Meldung 2 VU auf die BAB 8 in Fahrt-
Stuttgart, der Coachingmeisterei und der Gleichstellungsbeauf-     richtung Karlsruhe alarmiert. Es wurde ein LKW im Graben mit
tragten des Landkreises Böblingen.                                 zwei eingeschlossenen Personen gemeldet. Die Freiwillige Feu-
Patrizia Worbs, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeits-      erwehr Rutesheim befreite die zwei Fahrer des LKW durch die
markt, informiert im ersten Teil der Veranstaltung über aktuelle   Frontscheibe. Anschließend wurde gemeinsam mit der Freiwil-
Entwicklungen bei der Stellensuche und stellt die Unterstüt-       ligen Feuerwehr Leonberg die Betriebsstoffe aus einem geris-
zungsangebote der Agentur für Arbeit vor. Im zweiten Teil geht     senen Tank gebunden bzw. abgepumpt. Gegen 8:00 Uhr war
es um den Themenschwerpunkt „Umgang mit Absagen und                die Tätigkeit für die Feuerwehr beendet, die Bergungsarbeiten
Niederlagen“. Aus der praktischen Arbeit beruflicher Beratung      wurden durch eine Spezialfirma übernommen und zogen sich
der Coachingmeisterei Böblingen erfahren die Teilnehmenden,        bis in den nächsten Tag. Im Einsatz befanden sich KdoW,
wie mit Rückschlägen besser umgegangen werden kann und             HLF20/16 und MTW 1 der Abteilung Rutesheim sowie die Frei-
welche Strategien und Sichtweisen beim Wiedereinstieg hilf-        willige Feuerwehr Leonberg, Rettungsdienst, THW, Polizei und
reich sind.                                                        Abschleppunternehmen.
Den beruflichen Wiedereinstieg von Frauen und Männern nach
der Familienphase unterstützt der Landkreis Böblingen durch
ein kreisgefördertes Wiedereinstiegscoaching. Wer sich hierfür
interessiert, kann bei der Coachingmeisterei einen Beratungster-
min vereinbaren und erhält durch die Informationsveranstaltung
einen Vorgeschmack auf das Coaching.
Termin Wiedereinstieg in den Beruf:
Informationsveranstaltung am 08. Mai 2019, von 9 bis 12 Uhr,
im Studio des Landratsamtes Böblingen, Parkstraße 16, in
Böblingen. Interessierte Frauen und Männer sind zur Veranstal-
tung herzlich eingeladen. Die Teilnahme daran ist kostenlos,
eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Kontakt und Info zum Wiedereinstieg:
• Coachingmeisterei, Tel. 07031/435143,
  www.coachingmeisterei.de.
• Agentur für Arbeit Stuttgart, Tel. 0711 / 920 3565,
  www.arbeitsagentur.de
• Landratsamt Böblingen, Tel. 07031 / 663 1928,

Bundesfreiwilligendienst in der Regionalentwicklung
Landschaftspflege und Einsätze rund um touristische
Präsentationen bieten vielfältige Einsatzmöglichkeiten
Wer auf der Suche nach einer Stelle für ein Jahr Bundes-
freiwilligendienst ist, der hat im Landratsamt Böblingen eine
tolle Einsatzmöglichkeit bei der Regionalentwicklung. Es wartet
ein spannendes Jahr mit vielfältigen Aufgaben im Bereich der
Streuobst- und Landschaftspflege, der Vermarktung regionaler
Produkte, des Tourismus und bei vielfältigen Veranstaltungen,
Messen und Märkten.
Gesucht wird ein Bewerber für den Beginn des Bundesfreiwil-
ligendienstes zum 01. September 2019. Für Rückfragen steht
Helmut Ohngemach unter Tel. 07031 / 663-2381 oder Mail:
h.ohngemach@lrabb.de zur Verfügung. Für die Tätigkeit gibt es
ein monatliches Taschengeld in Höhe von 390 Euro; außerdem
werden die Fahrtkosten zur Dienststelle in Höhe einer Monats-
fahrkarte übernommen. Ein eigener Führerschein ist zwingend
erforderlich.                                                      LKW-Unfall auf A 8
Bewerbungen bitte ausschließlich online über das Online-Portal     28/2019 – 28. April 2019 – Auslaufende Betriebsstoffe
des Landratsamts Böblingen. Es findet sich auf der Homepage        Am Sonntagabend gegen 18:15 Uhr wurde die Feuerwehr
www.landkreis-boeblingen.de, Startseite „Gesucht und gefun-        Rutesheim mit der Meldung 1 UM zu auslaufenden Betriebs-
den / Stellenangebote“.                                            stoffen auf den Parkplatz Kraxelalm Höhe Autobahnauffahrt
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