"Bosch-Areal" in Rutesheim - Stadt Rutesheim
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Donnerstag, 2. Mai 2019 Nr. 18 · 64. Jahrgang „Bosch-Areal“ in Rutesheim Öffentliche Ausstellung der 4 Arbeiten der Mehrfachbeauftragung im Rathaus Rutesheim vom 7. bis 29. Mai 2019 Ausstellungs-Eröffnung am Dienstag, 7. Mai 2019, 19 Uhr Weitere Informationen finden Sie auf Seite 2.
2 Nummer 18 Donnerstag, 2. Mai 2019 Stadtnachrichten Rutesheim „Bosch-Areal“ in Rutesheim Öffentliche Ausstellung der 4 Arbeiten der Mehrfachbeauftragung im Rathaus Rutesheim vom 7. bis 29. Mai 2019 Ausstellungs-Eröffnung am Dienstag, 7. Mai 2019, 19 Uhr Am 5. April 2019 wurde die Arbeit des Büros Robert-Bosch-Straße 6 eine axiale Fuß- und Rad- Hähning + Gemecke freie Architekten aus wegeverbindung zum Schulzentrum. Dies ist gut Tübingen einstimmig zum Sieger des städte- gelöst. Nord-Süd verlaufende Schulwege werden baulichen Wettbewerbes auf dem Werksgelän- neu definiert und erhalten neue Qualitäten. de der Robert Bosch GmbH in Rutesheim ge- Der Quartiersplatz verspricht aufgrund seiner kürt. Die mit Vertretern der Stadt Rutesheim, der Lage und Größe die Kommunikation der Bewoh- Firma Bosch sowie externen Architekten besetzte ner zu fördern. Er lädt zudem andere Bewohner Jury unter Vorsitz von Frau Prof. Dr. Christina von Rutesheim zu einem Besuch ein. Die An- Simon-Philipp, freie Architektin, Stadtplanerin und siedlung von kleinen Geschäften mit einer Vielfalt Dozentin an der Universität Stuttgart, attestierte dem Entwurf eine sehr gute Umsetzung der in an Nutzungsformen ist gut vorstellbar. der Ausschreibung formulierten Anforderungen. Die Anordnung der Baukörper verspricht einen Auch die Ergebnisse der im Vorfeld durchge- guten Wohnkomfort und ein qualitätsvolles Wohn- führten Bürgerbeteiligung sind umfassend in das umfeld. Im Bereich der Geschosswohnungsbau- Konzept eingeflossen. Das Quartier ist sowohl in ten werden klar definierte, städtebaulich gefasste Nord-Süd- als auch in Ost-West-Richtung durch- Innenhöfe gebildet, die einen großen Wohnwert lässig. Der geschickte Umgang mit der Höhen- eröffnen und die Bildung von Nachbarschaften entwicklung sorgt für einen fließenden Übergang ermöglichen. Zur bestehenden Bebauung im zwischen bestehender und neuer Bebauung und Westen wird durch eine niedrigere Bebauung mit dem Quartiersplatz wird ein Ort der Begeg- ein sehr guter Übergang geschaffen. Insgesamt nung für die Bewohner des neuen Viertels und ist eine sensible Verwebung mit dem Bestand die Bürger von Rutesheim insgesamt geschaffen. festzustellen. Damit wird die Grundlage geschaffen, das bis- her gewerblich genutzte Gelände im Sinne der Der Eingang des neuen Quartiers wird an der Stadt Rutesheim und Bosch zu einem attraktiven Ecke Robert-Bosch-Straße / Bahnhofstraße Wohnquartier zu entwickeln. durch einen fünfgeschossigen Bau städtebaulich klar gekennzeichnet. Zusätzlich ist eine Nachver- Die im Wettbewerb vorgestellten Arbeiten werden dichtung des Bestands im Bereich Römerstraße vom 7.-29. Mai 2019 im Rathaus in Rutesheim nachgewiesen. Die Erschließung des Quartiers ausgestellt, um allen Bürgern die Möglichkeit zu ist durch Wohn- und Spielstraßen und durch die bieten, sich den Siegerentwurf und die Ideen der Lage der Hauszugänge gut gelöst. Der ruhende anderen drei Teilnehmer anzuschauen. Verkehr ist nachgewiesen, so dass das Quartier Zur Eröffnung der Ausstellung am Dienstag, weitgehend autofrei ist. 7. Mai 2019, 19 Uhr, wird herzlich eingeladen. Der Entwurf bietet gute Voraussetzungen für eine Juryurteil Realisierbarkeit. Sowohl die Baukörperformen, Nach Einschätzung der Jury nimmt der Entwurf die Flächeneinteilung und Dichte als auch ins- konsequent bestehende, städtebauliche Straßen, besondere der Anteil von öffentlichen Spiel- und Wege und Achsen auf. Die geplante Wohnstra- Aufenthaltsflächen sind wirtschaftlich. Das Quar- ße nimmt einen Bezug zur Richard-Wagner-Stra- tier kann – bei einer späteren, architektonisch ße auf; in der Verlängerung befindet sich die nicht beliebigen Bebauung – eine gute Quartiers- Römerstraße. In der Mitte des Quartiers entsteht identität entfalten. Zukunftsweisende Mobilitäts-, ein Platz mit einem angemessenen, urbanen Energie- und Wohnkonzepte sind in nächstem Charakter. Von hier aus gibt es jenseits der Schritt zu erarbeiten.
Stadtnachrichten Rutesheim Nummer 18 Donnerstag, 2. Mai 2019 3 Maibäume in Rutesheim und in Perouse Der Forst und der Bauhof haben wieder eine Fichte aus dem Stadtwald ausge- sucht, als Maibaum hergerichtet und Fa. Lanz hat ihn am 30. April auf dem neuen Marktplatz aufgestellt. Mit einem schönen Kranz mit bunten Bändern, angefertigt von der Creativ-Werkstatt, ist er geschmückt. Die Fahnen der Mitglieder des Vereins der Selbständigen Rutesheim sind aus Stand- sicherheitsgründen, so ein Maibaum muss auch einem Sturm Stand halten können, nicht mehr direkt am Maibaum, sondern an zwei Fahnenmasten beim Alten Rathaus angebracht worden. In Perouse wird das Maibaumstellen schon seit sehr vielen Jahren vom „Bauwagenteam“ in guter Tradition verbunden mit einer gut besuchten Hocketse gepflegt. Das Foto zeigt die kräftigen jungen Perouser Mitbürger/innen bei ihrem Einsatz am 30. April für das traditionelle Aufstellen einer schön ge- schmückten Birke aus dem Rutesheimer Wald auf dem Henri- Arnaud-Platz. Bürgersprechstunden im ersten Halbjahr 2019 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, auch für 2019 möchte ich wieder Bürgersprechstunden anbieten. Sie wurden im letzten Jahr sehr gut angenommen und sowohl in Rutesheim wie auch in Perouse haben mich viele Bürgerinnen und Bürger besucht. Es ist für mich interessant, welche Themen Sie bewegen und wie ich Ihnen helfen kann. Nur wenn ich weiß, was Ihnen am Herzen liegt, kann ich mit Ihnen ins Gespräch kommen und das ein oder andere Thema auch angehen und umsetzen. Folgende Termine sind bis zu den Sommerferien vorgesehen: Donnerstag, der 16. Mai 2019 im Rathaus in Rutesheim Donnerstag, der 11. Juli 2019 im Rathaus in Rutesheim Der bisherige Ablauf hat sich bewährt, deshalb würde ich daran gerne festhalten. Das bedeutet, es ist keine Anmeldung im Vorfeld erforderlich und Sie können in der Zeit von 17 bis 20 Uhr in das jeweilige Rathaus kommen. Sie können daher auch kurzfristig entscheiden, ob Sie von dem Angebot der Sprechstunde Gebrauch machen möchten. Bitte beachten Sie jedoch, dass pro Termin ca. 20 bis maximal 30 Minuten zur Verfügung stehen, je nach Andrang der Bürgerinnen und Bürger und dass es für Sie auch zu Wartezeiten kommen kann. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, mit mir einen Besprechungstermin zu vereinbaren. Dadurch kann ich mir für Ihr Anliegen mehr Zeit nehmen und mir auch im Vorfeld schon Informationen zum Thema einholen. Sollten Sie an einem dieser Besprechungstermine interessiert sein, wenden Sie sich bitte an mein Vorzimmer, Frau Heigold und Frau Wagner, Telefon 5002 1051. Ich freue mich auf Ihren Besuch und darauf, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen! Mit freundlichen Grüßen Susanne Widmaier Bürgermeisterin
4 Nummer 18 Donnerstag, 2. Mai 2019 Stadtnachrichten Rutesheim Stadt Rutesheim Landkreis Böblingen Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats, des Kreistags und der Mitglieder der Regional- versammlung des Verbands Region Stuttgart sowie die Erteilung von Wahl- scheinen für diese Wahlen am 26. Mai 2019 Am 26. Mai 2019 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und gleichzeitig finden in der Stadt Rutesheim die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats, Wahl des Kreistags und die Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart - statt. 1. Die Wählerverzeichnisse für die Europawahl und die Kommunalwahlen - für die Wahlbezirke der Stadt Rutesheim werden in der Zeit vom 6. Mai 2019 bis 10. Mai 2019 während der allgemeinen Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsicht- nahme im Rathaus Rutesheim, Leonberger Straße 15, 71277 Rutesheim Zimmer 101 bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerver- zeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtig- keit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldege- setzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl/Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahl- schein für diese Wahlen hat. 2. Für die Kommunalwahlen und die Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung gilt außerdem 2.1 Wahl des Gemeinderats Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. 2.2 Wahl des Kreistags – Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des Kreistags - für die Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis - aus dem Verbandsgebiet - verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in den Landkreis - in das Verbandsgebiet - zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder im Landkreis - im Verbandsge- biet – wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetra- gen. Ist die Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wird, nicht identisch mit der Gemeinde, von der aus der Wahlberechtigte seinerzeit den Landkreis - das Verbandsgebiet der Region Stuttgart verlas- sen hat oder seine Hauptwohnung verlegt hat, dann ist dem Antrag eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Wegzugs oder der Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis / dem Verbandsgebiet der Region Stuttgart sowie über das Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt beizufügen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei die Gemeinde, aus der der Wahlberechtigte seinerzeit weggezogen ist oder aus der er seine Hauptwohnung verlegt hat. 2.3 Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 26 Bundesmeldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftli- chen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der Unionsbürger eine Versicherung an Eides statt mit den Er- klärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 Kommunalwahlordnung anzuschließen. Die Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen schriftlich gestellt werden und spätestens bis zum Sonntag, 5. Mai 2019 (keine Verlängerung möglich) beim Bürgermeisteramt Rutesheim, Leonberger Straße 15, 71277 Rutesheim eingehen. Vordrucke für diese Anträge und Erklärungen hält das Bürgermeisteramt Rutesheim im Zimmer 101 bereit. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wird dem Antrag entsprochen, erhält der Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen Wahl- schein beantragt hat. 3. Wer die Wählerverzeichnisse für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl (vgl. Nr. 1), spätestens am Freitag, 10. Mai 2019 bis 12.30 Uhr, bei der Gemeindebehörde Bürgermeisteramt 71277 Rutesheim, Leonberger Straße 15, Zimmer 101, Einspruch einlegen (bzgl. Europawahl) bzw. einen Antrag auf Berichti- gung (bzgl. der Kommunalwahlen) des / der Wählerverzeichnisse(s) stellen. Der Einspruch / Antrag kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt / gestellt werden. 4. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 5. Mai 2019 eine Wahlbenach- richtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wähler- verzeichnis einlegen bzw. Antrag auf Berichtigung stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Stadtnachrichten Rutesheim Nummer 18 Donnerstag, 2. Mai 2019 5 Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Wer in einem anderen Wahlbezirk oder durch Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein (siehe Nr. 5). 5. Wahlschein 5.1 Wer einen Wahlschein für die Europawahl hat, kann im Landkreis Böblingen durch Stimmabgabe in einem beliebi- gen Wahlraum dieses Landkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5.2 Wer einen Wahlschein für die Kommunalwahlen hat, kann entweder in einem beliebigen Wahlraum des im Wahl- schein angegebenen Gebiets oder durch Briefwahl wählen. 6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 6.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 6.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 6.2.1 wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die nachstehende Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerver- zeichnis Europawahl bei Deutschen nach § 17 Abs. 1, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 Europawahlordnung (EuWO) bis zum 5. Mai 2019 versäumt hat, Kommunalwahlen bei Wahlberechtigten nach § 3 Abs. 2 und 4 Kommunalwahlordnung (KomWO) (vgl. 2.1, 2.2, 2.3) bis zum 5. Mai 2019 versäumt hat. Dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen, 6.2.2 wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden bei der Europawahl die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 1 EuWO bis zum 10. Mai 2019 versäumt hat, bei den Kommunalwahlen die Frist für den Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses nach § 6 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KomWG) bis zum 10. Mai 2019 versäumt hat. Dies gilt auch, wenn ein Unionsbürger nachweist, dass er ohne sein Verschulden versäumt hat, rechtzeitig die zur Feststellung seines Wahlrechts verlangten Nachweise nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO vorzulegen. 6.2.3 wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl bei der Europawahl erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der EuWO, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 EuWO, oder erst nach Ablauf der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 1 EuWO entstanden ist; bei den Kommunalwahlen erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 3 Abs. 2 und 4 KomWO oder der Einsichtsfrist nach § 6 Abs. 2 KomWG ent- standen ist. 6.2.4 wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren (Europawahl) / Widerspruchsverfahren (Kommunalwahlen) festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis des Bürgermeisteramtes ge- langt ist. zu 6.1 Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 24. Mai 2019, 18:00 Uhr, beim Bürgermeisteramt 71277 Rutesheim, Leonberger Straße 15, Zimmer 101 mündlich, schriftlich oder in elektronischer Form beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. zu 6.2 Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter Nr. 6.2.1 - 6.2.4 angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 7. Ein Wahlberechtigter, der durch Briefwahl wählen will, erhält mit den Briefwahlunterlagen für die Europawahl einen roten Wahlbriefumschlag, mit den Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen einen gelben Wahlbriefum- schlag. Die Anschriften, an die die Wahlbriefe zurückzusenden sind, sind auf den Wahlbriefumschlägen angegeben. Ein Merk- blatt für die Briefwahl zur Europawahl und die Hinweise für die Briefwahl zu den Kommunalwahlen auf der Rückseite des Wahlscheins enthalten die für den Wähler notwendigen Informationen. 7.1 Briefwahl für die Europawahl Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen Stimmzettel, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag mit dem Aufdruck „Stimmzettelumschlag für die Briefwahl bei der Eu- ropawahl“,
6 Nummer 18 Donnerstag, 2. Mai 2019 Stadtnachrichten Rutesheim - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefum- schlag mit dem Aufdruck „Wahlbrief für die Europawahl“ und - ein Merkblatt für die Briefwahl. 7.2 Briefwahl für die Kommunalwahlen Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte - die amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der er wahlberechtigt ist, ggf. mit zugehörigen Merkblättern, - die/den dazugehörigen amtlichen Stimmzettelumschlag/Stimmzettelumschläge für die Briefwahl, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen gelben Wahlbriefum- schlag mit dem Aufdruck "Wahlbrief für die kommunale Wahl". Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist im Falle der Europawahl nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen; im Falle der Kommunalwahlen nur zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Der Wahlberechtigte, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief/die Wahlbriefe mit dem Stimmzettel/den Stimmzetteln und den Wahl- scheinen so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass die Wahlbriefe dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingehen. Wähler, die bei der Europawahl und bei den Kommunalwahlen durch Briefwahl wählen, müssen zwei Wahlbriefe absenden (roter Wahlbrief = Europawahl, gelber Wahlbrief = für die kommunale Wahl). Der Wahlbriefe für die Europawahl wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungs- form ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Der Wahlbrief für die Kommunalwahlen wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versen- dungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Die Wahlbriefe können auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Rutesheim, 2. Mai 2019 Bürgermeisteramt Rutesheim Debora Widmaier Bekanntmachung des Haushaltsplans 2019 II. Das Landratsamt Böblingen als Rechtsaufsichtsbehörde der Sozialstiftung Rutesheim hat mit Erlass vom 18.04.2019 die Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 31 I. Aufgrund von § 31 Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg Stiftungsgesetz i. V. m §§ 101 Abs. 1, 81 Abs. 3 und § und den §§ 101, 97 und 79 der Gemeindeordnung für Ba- 121 Abs. 2 Gemeindeordnung bestätigt. den-Württemberg hat der Stiftungsrat am 28. Februar 2019 III. Der Haushaltsplan 2019 der Sozialstiftung liegt gemäß § folgenden Beschluss über den Haushaltsplan der Sozialstiftung 81 Abs. 3 GemO in der Zeit von Montag, 06.05.2019 bis Rutesheim für das Haushaltsjahr 2019 gefasst: einschließlich Dienstag, 14.05.2019 während der üblichen § 1 Haushaltsplan Dienstzeiten des Bürgermeisteramts im Rathaus Rutesheim, Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit Leonberger Str. 15, Zimmer 107, öffentlich aus. 1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 38.000 € davon im Verwaltungshaushalt 27.000 € im Vermögenshaushalt 11.000 € Baustelle Erschließung Taläcker 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Vom Montag, 6. Mai bis Mittwoch, 8. Mai 2019 werden die Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) Endbelagsarbeiten im Neubaugebiet Taläcker ausgeführt. In in Höhe von 0 € dieser Zeit wird die Kurt-Schaible-Straße und die Karl- Mitschele-Straße für jeglichen Verkehr voll gesperrt werden. 3. dem Gesamtbetrag der Die Anlieger werden gebeten, in dieser Zeit außerhalb zu Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 0 € parken, auch Handwerker und Lieferdienste dürfen nicht zu- § 2 Kassenkreditermächtigung fahren. Sicherungsposten werden die gesperrten Zufahrten überwachen. Fußgänger werden gebeten, nur die Gehwege Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 2.000 € zu benutzen. Im Bereich des Kreisverkehres Flachter Stra- festgesetzt. ße/Taläcker und des Mieminger Weges kann es zu kurzzei- § 3 Stellenplan tigen Behinderungen kommen. Die Sozialstiftung Rutesheim hat kein eigenes Personal. Die Die Anlieger werden noch gesondert mit einem Schreiben Verwaltung und Rechnungsführung erfolgt nach der Stiftungs- des ausführenden Unternehmens informiert. satzung unentgeltlich durch die Stadtverwaltung.
Stadtnachrichten Rutesheim Nummer 18 Donnerstag, 2. Mai 2019 7 Stadtradeln 2019 – Neu in Rutesheim: Versichertenberaterin Save the date der Deutschen Rentenversicherung 2018 belegte Rutesheim mit 95.161 geradelten Kilometern Die ehrenamtliche Versichertenberaterin, Frau Rosemarie Platz 1 im Landkreis Böblingen. Rixecker, beantwortet Ihnen alle Fragen rund um die Ren- 2019 wollen wir diesen sehr guten Platz verteidigen. tenversicherung. Sie kümmert sich auch nach Feierabend um Ihre Anliegen, nimmt Ihre Anträge auf und lässt für Unser Ziel ist, dass möglichst viele mitmachen und Freude Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger Ihren am Radeln haben bzw. gewinnen … wir bitten, sich schon gegenwärtigen Rentenanspruch berechnen. jetzt unseren 3-wöchigen Aktionszeitraum vorzumerken: Frau Rixecker steht Ihnen für eine kostenlose persönliche Mittwoch, 26.06.2019 bis Dienstag, 16.07.2019 Beratung zur Verfügung. Anmeldungen sind ab sofort möglich: www.stadtradeln.de Die Beratung findet jeden 1. Dienstag im Monat von 15:00 Wir freuen uns schon auf unsere 10. Teilnahme an der bis 18:00 Uhr im Rathaus Rutesheim, Zimmer 213, statt. bundesweiten Aktion „Stadtradeln 2019“ und laden Teams, Bitte vereinbaren Sie vorher telefonisch einen Termin! Tourenleiter/innen und Radler/innen schon heute sehr herz- Tel. 07152/6195143 oder 0163-4201678. lich ein. Neue Teams und Mitradler/innen sind immer herz- lich willkommen.
8 Nummer 18 Donnerstag, 2. Mai 2019 Stadtnachrichten Rutesheim Zahnärztlicher Notdienst Bereitschaftsdienste Zu erfragen unter http://www.kzvbw.de Apotheken-Nachtdienst Ärztliche Notdienste Der Dienst beginnt morgens ab 8.30 Uhr und endet um 8.30 Uhr Der ärztliche Notdienst erfolgt durch die Notfallpraxis am Kran- des Folgetags. kenhaus Leonberg, Rutesheimer Str. 50, in 71229 Leonberg. Do., 02.05.2019 Apotheke Höfingen, Ditzinger Str. 9, Der bisherige gynäkologische Notfalldienst der Ärzteschaft Le- Leonberg-Höfingen, Tel.: 07152-2 68 95 onberg wird nicht mehr fortgeführt. Patientinnen mit gynä- Fr., 03.05.2019 Apotheke Warmbronn, Planstr. 3, kologischen Notfällen werden über den ärztlichen Notdienst Leonberg-Warmbronn, Tel.: 07152-94 95 50 und ggf. über die gynäkologischen Ambulanzen der Kran- Sa., 04.05.2019 Schwaben-Apotheke Renningen, Lange Str. 18, kenhäuser versorgt. Renningen, Tel.: 07159-25 88 Die Notfallpraxis am Krankenhaus Leonberg ist dienstbereit So., 05.05.2019 Central-Apotheke international, Leonberger montags 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr Str. 108, Leonberg, Tel.: 07152-4 30 86 dienstags 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr Mo., 06.05.2019 Apotheke Butz Heimsheim, mittwochs 14.00 Uhr bis 00.00 Uhr Mönsheimer Str. 50, Heimsheim, donnerstags 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr Tel.: 07033-46 95 30 freitags 16.00 Uhr bis 00.00 Uhr Di., 07.05.2019 Graf-Ulrich-Apotheke Leonberg, samstags 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr Graf-Ulrich-Str. 6, Leonberg, sonntags 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr Tel.: 07152-2 44 22 feiertags 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr Mi., 08.05.2019 Arkaden-Apotheke Heimerdingen, Karlstr. 6, Ditzingen-Heimerdingen, Tel.: 07152-5 88 77 Patienten können ohne telefonische Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen. Nach 22 Uhr bzw. nach 24 Uhr am Mittwoch und Freitag erfolgt die Versorgung von Notfallpa- tienten durch die Notfallambulanz des Krankenhauses. Notrufe Kostenfreie Rufnummer: 116-117 Polizei 110 Hausbesuche werden weiterhin von der Notfallpraxis Polizeiposten Rutesheim (nicht ständig besetzt) 99910-0 durchgeführt Polizeirevier Leonberg (ständig besetzt) 6050 ACHTUNG: neue Rufnummer für den ärztlichen Bereit- Rettungsdienst und Feuerwehr 112 schaftsdienst außerhalb der Öffnungszeiten der Notfallpra- Krankentransport 19222 xis und für medizinisch notwendige Hausbesuche, kosten- Informations- u. Beratungstelefon freie Rufnummer: 116-117 häusliche Gewalt 07031/663-1331 Für lebensbedrohliche Notfälle ist wie bisher der Rettungs- EnBW-Bezirksstelle Rutesheim (Störungen) 0800 3629-477 dienst zuständig, Telefonnummer 112 EnBW-Bezirksstelle Rutesheim Gasversorgung (Störungen) 0800 3629-447 Notfalldienst der Kinder- und Jugendärzte Stadtverwaltung Rutesheim 5002-0 Telefax 5002-1033 Kinderärztlicher Notdienst der niedergelassenen Kinder- und Jugendärzte in der Kinderklinik Böblingen, Bunsenstr. 120, außerhalb der Dienstzeiten (in dringenden Notfällen) 71032 Böblingen (Tel. 07031 668-0) Feuerwehrkommandant, Herr Jäger 0157 71560654 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 19.00 bis 22.30 Uhr Bauhofleiter, Herr Kappus 0171 5685378 Samstag, Sonntag und Feiertag Wasserversorgung, Herr Güthler/Herr Weiß 0171 5685380 von 8.30 Uhr bis 22.00 Uhr Straßenbeleuchtung, Herr Schenk 0170 4962249 Zentrale Rufnummer: 01806-070310 Kläranlage Rutesheim, Herr Seitter 0171 5685379 Notfalldienst der HNO-Ärzte und Augenärzte Bei akuten Erkrankungen im Bereich der Hals-Nasen-Ohren- Sprechzeiten Heilkunde, die nicht durch den ärztlichen Notdienst versorgt werden können, ist die HNO-Universitätsklinik Tübingen, Bürgermeisteramt Rutesheim Elfriede-Aulhorn-Str. 5, in 72076 Tübingen (Tel. 07071 298- 8088), zuständig. Sprechzeiten Öffnungszeiten: Samstag, Sonntag und Feiertag von 8.00 bis 20.00 Uhr Montag bis Freitag 9.30 – 12.30 Uhr Zentrale Rufnummer: 01806-070711 Donnerstag 7.30 – 12.30 Uhr und 16.00 Uhr – 18.00 Uhr und nach Vereinbarung Augenärztliche Notfallpraxis Sprechzeiten Bürgeramt (neu) Am Katharinenhospital in der Augenklinik, Kriegsbergstr. 60, Montag 8.30 – 15.00 Uhr Haus K, 70174 Stuttgart. Dienstag bis Freitag 8.30 – 12.30 Uhr Öffnungszeiten: Freitag von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr Donnerstag 7.30 – 12.30 Uhr Wochenende von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr und 16.00 – 18.00 Uhr Feiertage von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr und nach Vereinbarung Zu den übrigen Zeiten im Notfalldienst ist die Notaufnahme der Revierförster Herr Neumann Augenklinik zuständig. Donnerstag, 02.05.2019 –. von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr Zentrale Rufnummer: 0180-6071122 im Rathaus, Zimmer 110
Stadtnachrichten Rutesheim Nummer 18 Donnerstag, 2. Mai 2019 9 E-Mail: beratung@frauenhelfenfrauenbb.de Öffnungszeiten öffentlicher Notruftelefon 07031 222066: Einrichtungen Nachts von 20 – 7 Uhr sowie an Wochenenden und an Feiertagen rund um die Uhr. Landratsamt Böblingen Soziales Kleinschwimmhalle Sozialer Dienst in der Theodor-Heuss-Turnhalle Frau Felsen, Tel.: 07031/663-1595 Freitag, 18.15 Uhr – 21.30 Uhr E-Mail: c.felsen@lrabb.de Informationen über Sozialleistungen nach SGB XII wie Hilfe Christian-Wagner-Bücherei zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Er- werbsminderung, Hilfe zur Pflege. Orientierungsberatung bei Pforzheimer Str. 1 finanziellen und sozialen Schwierigkeiten für Personen ab 18 Tel. 90 57 67 Jahren. Unsere Öffnungszeiten: Montag 17.00 – 20.00 Uhr Dienstag 9.00 – 11.00 Uhr und 17.00 – 19.00 Uhr Sozialstation Rutesheim Mittwoch 15.00 – 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 – 11.00 Uhr und 16.00 – 20.00 Uhr Widdumhof, Pforzheimer Straße 31 Freitag 9.00 – 11.00 Uhr und 15.00 – 19.00 Uhr Frau Gampe-Röhrl, Tel. 5 55 69 Samstag 10.00 – 13.00 Uhr E-Mail:sozialstation@rutesheim.de Bücherei in Perouse in der ehem. Schule Waldenserstraße 46 Tel.: 53177 Mittwoch von 15.00 – 17.00 Uhr Freitag von 16.30 – 18.30 Uhr Wochenmarkt Der Wochenmarkt findet wieder auf dem Platz vor dem Pfle- geheim „Haus am Marktplatz“ statt. Samstag von 7.30 bis 12.00 Uhr Wertstoffhof Rutesheim Drescherstraße Mittwoch von 15.00 bis 18.00 Uhr Freitag von 15.00 bis 18.00 Uhr Samstag von 9.00 bis 15.00 Uhr Tagespflege Rutesheim Rathausplatz 5, Frau Zorn, Tel. 5002-3700 E-Mail: tagespflege@rutesheim.de IAV - Stelle Informations-, Anlauf- und Vermittlungsstelle für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen Bürgermeisteramt Rutesheim Leonberger Str. 15, Zimmer 213, Tel. 5002-1037, Frau Groth Ehrenamtlicher Besuchsdienst für ältere und kranke Menschen Nachbarschaftshilfe Herr Besserer Tel: 07152-7659442 Rutesheim Frau Groth Tel: 07152-5002-1037 S. Kugler, Salzburger Str. 37, Tel. 58495 Vertretung: Tel. 54489 (B. Knoch) Beratungsstelle Spielstube für Kinder ab ca. 2 Jahren bei Häuslicher Gewalt im Gemeindehaus der Johanneskirche Montag, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 11.15 Uhr „Frauen helfen Frauen e.V. Kreis Böblingen“ Ansprechpartnerin: U. Felger, Tel. 52199, Mobil: 0176-51974059 Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen Spielgruppe „Krabbelkäfer“ für Eltern mit Kindern Tel. 08000 116 016 ab ca. 6 Monaten Information und Beratung für ein Leben ohne Gewalt. Leider fällt diese Spielgruppe derzeit aus! Telefon 07031 632808 Bei Änderungen werden die neuen Zeiten und Kontaktdaten Zu den Zeiten: Mo., Di., Do.: 10 – 13 Uhr und Mi.: 13 – 16 Uhr hier bekanntgegeben!
10 Nummer 18 Donnerstag, 2. Mai 2019 Stadtnachrichten Rutesheim Eltern-Kind-Gruppe im Heuweg/Silberberg Als restliche freie Straßenbreite müssen immer mindestens für Kinder von 0 – 3 Jahren mit Begleitung 3,05 m frei bleiben. Dies aus einfachem Grund: Einsatzfahrzeu- Immer donnerstags von 9 – 10 Uhr ge der Feuerwehr und Rettungswagen, auch landwirtschaftliche (außer an Feiertagen und in den Schulferien) Fahrzeuge sollen durchfahren können. In der Thomaskirche, Am Heuweg 44, 71277 Rutesheim Ansprechpartnerin: Corinna Schwarz, Mobil: 0172/7379058 Werden Verwarnungsangebote nicht bezahlt bzw. der Fahrer nicht mitgeteilt, erhält der Halter bei Verstößen im sogenann- Spiel- und Kontaktgruppe in Perouse ten „ruhenden Verkehr“ einen Kostenbescheid über 23,50 €. Für kleine Spielmäuse ab 6 Monate bis 3 Jahre Bei wiederholten Verstößen sind nicht nur die relativ geringen Altes Rathaus Perouse Verwarnungen, sondern auch höhere Geldbußen, Punkte und dienstags 9.45 bis 11.00 Uhr Fahrverbote möglich. Ansprechpartner: Carolin Simondet, Mobil: 0151/15538650. Ihre Stadtverwaltung Rutesheim Bestattungsordner Trauerhilfe GmbH, Schulstraße 30, Tel. 52421 Einladung zu einer Sitzung des Verwaltungsausschusses Altersjubilare am Montag, 6. Mai 2019 Beginn 16.30 Uhr Rathaus – Großer Sitzungssaal Tagesordnung: Öffentlich 1. Bekanntgaben 2. Annahme von Spenden 3. Forstneuorganisation ab 1.1.2020 - Beratung und Betreuung des Stadtwaldes durch das Landratsamt Böblingen 4. Änderung der Förderrichtlinien 5. Verschiedenes, Anfragen und Anregungen Die Bevölkerung ist zu der Sitzung herzlich eingeladen. Amtliche Bekanntmachungen Susanne Widmaier Bürgermeisterin StVO: Heute Informationen über das Halten und Parken Erschließung Manche Autofahrer/innen meinen, selbst absolute Haltverbote seien unwichtig oder Gehwege und Radfahrschutzstreifen seien „Nördlich Schelmenäcker/Pfuhlweg“ „Parkstreifen“ für ihr Kraftfahrzeug. Das ist nicht zutreffend und Vollsperrung der Heimerdinger Straße Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße geahndet werden können. Fußgänger, insbesondere Eltern mit Ab Mittwoch, 08.05.2019, 7 Uhr, wird für die Erschließung Kinderwagen, ältere Menschen z. B. mit Rollator und Kinder des Neubaugebietes „Nördlich Schelmenäcker/Pfuhlweg“ können behindert oder sogar gezwungen werden, auf die die Heimerdinger Straße zwischen Kreisverkehr Nordum- belebte Fahrbahn auszuweichen. Deshalb ist das „Gehweg- fahrung K 1082 und Hegelstraße voraussichtlich für zwei Parken“ nicht, auch nicht bloß „kurzzeitig“, gestattet und es wird mit Geldbußen geahndet. Das gilt auch für das Halten Monate voll gesperrt. oder Parken auf Radfahrschutzstreifen. Die innerörtliche Umleitung erfolgt über die Nordumfahrung Auch ohne Haltverbotszeichen gilt: Rutesheim und Flachter Straße. Dem reinen Durchgangs- verkehr wird die Umfahrung empfohlen. § 12 Absatz 1 StVO: Das Halten ist unzulässig: 1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen, Der Reiterhof Breining/Rathfelder ist über den Kreisverkehr 2. im Bereich von scharfen Kurven, der Nordumfahrung / Heimerdinger Straße erreichbar. Die 3. auf Einfädelungsstreifen und auf Ausfädelungsstreifen, Höfe am Pfuhlweg sind über den Wirtschaftsweg an die- 4. auf Bahnübergängen, sem Kreisverkehr erreichbar. 5. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten. § 12 Absatz 2 StVO: Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält, der parkt. Geänderter Redaktionsschluss § 12 Absatz 3 StVO: Das Parken ist unzulässig: für die Stadtnachrichten Nr. 19 1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, Wegen drucktechnischen Gründen zur Kandidatenvor- 2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen stellung zur Kommunalwahl (26.05.2019) wird der Re- verhindert, daktionsschluss für Mitteilungsblatt Nr. 19 vorverlegt auf 3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Montag, 06. Mai 2019, 10.00 Uhr. Fahrbahnen auch ihnen gegenüber, 4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo Wir bitten um Vormerkung und Beachtung. durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung das Später eingehende Beiträge können nicht mehr berücksich- Parken auf Gehwegen erlaubt ist, tigt werden. 5. vor Bordsteinabsenkungen.
Stadtnachrichten Rutesheim Nummer 18 Donnerstag, 2. Mai 2019 11 Öffnungszeiten des Bürgeramtes: Geänderter Redaktionsschluss Montag, 8.30 Uhr – 15.00 Uhr für die Stadtnachrichten Nr. 20 Dienstag, 8.30 Uhr – 12.30 Uhr Mittwoch, 8.30 Uhr – 12.30 Uhr Wegen drucktechnischen Gründen zur Kandidatenvor- Donnerstag, 7.30 Uhr – 12.30 Uhr und 16.00 – 18.00 Uhr stellung zur Kommunalwahl (26.05.2019) wird der Re- Freitag, 8.30 Uhr – 12.30 Uhr daktionsschluss für Mitteilungsblatt Nr. 20 vorverlegt auf und jederzeit nach Vereinbarung. Montag, 13. Mai 2019, 10.00 Uhr. Wir bitten um Vormerkung und Beachtung. Veröffentlichung von Geburtstagen und Jubiläen Später eingehende Beiträge können nicht mehr berücksich- tigt werden. Wir bitten alle Einwohner, die eine Veröffentlichung ihres Ge- burtstages (ab 70.), Goldene Hochzeit usw. im Mitteilungs- blatt und Leonberger Kreiszeitung nicht wünschen, uns Urlaubszeit / Reisezeit: Sind Ihre Ausweise gültig? dies rechtzeitig mitzuteilen (Zimmer 204, Tel. 5002-1051). Das Bürgeramt empfiehlt regelmäßig und insbesondere vor Be- Personen, die bereits früher mitgeteilt haben, dass sie eine ginn einer geplanten Reise zu prüfen, ob die notwendigen Aus- Veröffentlichung nicht wünschen, brauchen dies nicht noch weispapiere gültig sind. Die Ausstellung von Personalausweisen einmal tun. bei der Bundesdruckerei in Berlin nimmt derzeit ca. 2 Wochen und von Reisepässen 3 Wochen in Anspruch. Mit einem weite- Telefon: Durchwahl-Rufnummern ren Ansteigen der Bearbeitungszeit zu Beginn der Reisesaison muss erfahrungsgemäß gerechnet werden. Kinderreisepässe der Stadtverwaltung werden vom Bürgeramt Rutesheim direkt ausgestellt. Bitte beachten Sie, dass die bisherigen 2-stelligen Durch- Um nicht den termingerechten Ablauf Ihrer Urlaubs- oder Ge- wahl-Rufnummern durch 4-stellige Rufnummern, die für das schäftsreisen zu gefährden, sollten Sie sich frühzeitig um die Rathaus alle mit „10“ beginnen, ersetzt worden sind. Wäh- Ausstellung neuer Dokumente kümmern. Jeder Antragsteller len Sie deshalb bitte: muss persönlich mit seinem bisherigen Ausweisdokument und 5002-10xx. „xx“ steht für die bekannte bisherige 2-stellige einem aktuellen, biometrischen Passfoto zum Bürgeramt kom- Durchwahl-Rufnummer. men. Für Ausweisdokumente für Kinder unter 16 Jahren bzw. In unserer Homepage www.rutesheim.de finden Sie alle unter 18 Jahren bei Reisepässen, muss eine schriftliche Zu- Durchwahl-Rufnummern gleich auf der Startseite. stimmungserklärung beider Elternteile vorgelegt werden. Das Neue Rufnummern haben zudem erhalten: entsprechende Formular ist auf der Homepage der Stadt (www. Schulen rutesheim.de) abrufbar und kann vorab ausgefüllt werden. Gymnasium Rutesheim 5002-2500 Derzeit gelten folgende bundesweit einheitlichen Gebühren- Realschule Rutesheim 5002-2800 sätze: Theodor-Heuss-Schule Rutesheim 5002-2900 Personalausweis (ab dem 24. Lebensjahr) 28,80 € Mensa Frau Elke Wagner 5002-3500 Personalausweis (bis zum 24. Lebensjahr) 22,80 € Kernzeit Schulzentrum 5002-3103 Vorläufiger Personalausweis 10,00 € Hort Schulzentrum 5002-2909 Reisepass (ab dem 24. Lebensjahr) 60,00 € Kernzeit / Hort Hindenburgstraße 5002-2912 Reisepass (bis zum 24. Lebensjahr) 37,50 € Expressreisepass 92,00 € Bauhof 5002-1400 Vorläufiger Reisepass 26,00 € Bauhof Elektriker 5002-1401 Kinderreisepass 13,00 € Bauhof Wassermeister 5002-1402 Verlängerung / Änderung Kinderreisepass 6,00 € Hinweis: Leider sind in der Ausgabe 2018/2019 des Tele- fonbuches „Das Örtliche“ die alten Telefonnumern gedruckt Wichtig: worden. Wir bitten um Beachtung! Welches Dokument (Reisepass, Kinderreisepass, etc.) Sie für Ihre Auslandsreise benötigen, können Sie bei der konsula- rischen Vertretung des jeweiligen Reiselandes erfragen. Die Fundsachen Telefonnummern des Konsulats bzw. der Botschaft finden Sie im Internet unter: www.auswaertiges-amt.de. Beim Fundamt Rutesheim wurde abgegeben: 1 Autoschlüssel, 1 Ball, 1 Halskettenanhänger, 1 Kleinkinderjacke. Verlust von Ausweisdokumenten Der Verlust eines Ausweisdokumentes muss beim Bürgeramt Besitzansprüche sind auf dem Rathaus – Zimmer 101 – gel- angezeigt werden und ein neues Dokument beantragt werden. tend zu machen. Geschwindigkeitskontrollen Für die Verkehrssicherheit und für den Lärmschutz wurden die Geschwindigkeiten der Kraftfahrzeuge überprüft. zulässige Gesamtfahr beanstandete Datum Uhrzeit (von bis) Straße Geschwindigkeit zeuge Fahrzeuge % max km/h 16.04.2019 06:37 07:23 RobertBoschStraße 30 34 5 11,7 43 16.04.2019 08:03 08:48 Flachter Straße 40 39 1 2,6 46 16.04.2019 09:25 10:10 Schillerstraße 30 15 1 6,7 36
12 Nummer 18 Donnerstag, 2. Mai 2019 Stadtnachrichten Rutesheim Landrat Roland Bernhard erklärt: „Die Förderung des Schwä- Bekanntmachungen bischen Dialekts liegt mir sehr am Herzen. Deshalb habe ich anderer Ämter 2015 den Dialektforscher Prof. Dr. Hubert Klausmann gebeten, für den Landkreis Böblingen einen Sprachatlas zu erstellen. Unsere Kreisarchivarin Dr. Helga Hager hat aus den Ergeb- nissen dieses Forschungsprojekts mit eigenen, ergänzenden Landkreis Böblingen Forschungen ein außergewöhnliches Werk konzipiert: „Mund- Werk“ – Wia d´Leit läbet ond schwätzet em Kreis Beeblenga! Podiumsdiskussion „Europa und Wir“ zum Europatag Ich freue mich sehr, dass nun auf der Sprechenden Landkarte am 8. Mai im Kaufmännischen Schulzentrum des Landkreises Böblingen Hörbeispiele unseres Dialekts zu finden sind“. Was tut Europa für uns und was tun wir für Europa? Am 26. Mai 2019 finden die Wahlen zum Europäischen Parla- Die Kulturstiftung Kreissparkasse Böblingen hat das Projekt mit ment statt. Trotz einer langen Friedensperiode in Europa haben 5.000 EUR finanziell unterstützt. Michael Tillmann, Vorstands- europaskeptische Parteien in den Mitgliedstaaten der Euro- mitglied der Kulturstiftung, freut sich über dieses einzigartige päischen Union einen regen Zulauf. Dagegen sind konkrete Projekt: „Nähe und örtliche Verbundenheit werden mit Dialek- Errungenschaften und Förderungen der EU zu verdanken, von ten in einer der schönsten Formen ausgedrückt. Das Projekt denen auch die Menschen im Landkreis Böblingen profitieren. passt daher perfekt zu einem regionalen Kreditinstitut wie der Landrat Roland Bernhard möchte daher am Vorabend des Sparkasse.“ Europatages die Frage erörtern: „Was tut Europa für uns und Gerade, wenn wir mit der älteren Generation sprechen, wird was tun wir für Europa?“ Unter dem Titel „Europa und Wir“ uns vor Augen geführt, wie sehr der Dialekt den Klang gan- diskutiert er mit Dr. Walther Michl, Lehrstuhl für Öffentliches zer Ortschaften geprägt hat. Und es wird uns bewusst, wie Recht und Europarecht der Ludwig-Maximilians-Universität eng die Sprache mit dem Lebensweg verbunden ist, dass München, mit Paul Epple, ein Vertreter der Schülerproteste beide aufeinander einwirken und sich stetig wandeln. Dass „Fridays for Future“ und Oliver Krause von der überparteilichen der Dialekt ein wertvolles Kulturgut darstellt, das uns mit un- Bewegung „Pulse of Europe“ über bürgerschaftliches Engage- seren Vorfahren verbindet, wird uns gerade heute angesichts ment, Politikbegeisterung und die Europäische Union. der rasanten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umbrüche Die öffentliche Veranstaltung findet statt am Mittwoch, 8. Mai bewusst. Mit dem Ziel, unsere Mundart zu bewahren und zu 2019, 19.30 Uhr (Einlass 19 Uhr) in der Aula des Kaufmän- fördern, hat Landrat Roland Bernhard bereits 2016 die Erfor- nischen Schulzentrums in Böblingen. Sie wird unterstützt vom schung des Dialekts in unserem Kreis angestoßen. Kreisverband der Bürgerinitiative „Europa-Union“. Einige Beispiele der Sprach- und Lebensgeschichten seien hier dargestellt: Bezahlbarer Wohnraum gesucht! „I ben mit fünf Johr doher komma, als Flüchtlingsbua, und ben au durch die Flucht a Johr später eig‘schult worda. Des war für Zinsfreie Darlehen und Zuschüsse für private mi ganz wichtig, dass i schwäbisch g‘schwätzt han, damit mr net Immobilienbesitzer zur Vermietung ihrer Immobilien glei merkt, dass i vo auswärts be. Kein Mensch håt g‘merkt, dass Das Land Baden-Württemberg fördert im Rahmen des Pro- i koa geborener Schwab war!“ Gerhard Manz hat die Darmshei- gramms „Wohnungsbau BW 2018/2019“ landesweit die Schaf- mer Ortsmundart so gut beherrscht, dass er von Anfang an fung von bezahlbarem Wohnraum. Dabei werden Neubau, aber beim Darmsheimer Mundarttheater mitgespielt hat. auch Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen finanziell unter- stützt. So eröffnet dieses Förderprogramm privaten Immobili- Der Zweite Weltkrieg hat nicht nur auf das Leben der Söhne enbesitzern die Möglichkeit, zinsfreie Darlehen oder Zuschüsse und Väter, sondern auch auf das der Mütter und der heran- für die Vermietung ihrer Immobilien zu erhalten. Insbesondere wachsenden Töchter eingewirkt. Die Deckenpfronnerin Hilde könnte das Ausbauten von Dachgeschossen betreffen, Aufsto- Luz: ckungen von Gebäuden oder Anbauten oder die Umwandlun- „Mei Vadd‘r ischt im Kriag gwäa. Nå hao i misa mit dem Ehne gen von Räumen, die bisher anderen Zwecken dienten. und d‘r Mua‘r uff d‘r Landwirtschaft schaffa. Mei Irma, mei Zwil- Auch eine Miet- und Belegungsbindung, also die Vergabe von lingsschwester, håt dirfa en d‘Landwirtschaftsschual, und i hao bereits bestehendem Wohnraum wird bezuschusst. Das bedeu- dirfa net gao. D‘r Ehne håt g‘saet: 'Dui brauch i!‘“ tet, dass eine Wohnung für eine bestimmte Dauer (zwischen Und als dann der Vater der Deckenpfronnerin mit erheblichen 10 und 30 Jahren) kostengünstig an einen Personenkreis mit Kriegsbeschädigungen nach Hause gekommen ist, wurde sie Wohnberechtigungsschein vermietet wird. Kostengünstig meint, erst recht auf dem elterlichen Hof gebraucht. ca. 33 % unter der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die gerin- Der Vater der Gärtringerin Hannelore Weber dagegen war geren Mieteinnahmen sollen, je nach Förderung, durch die 1946 in Estland in der Gefangenschaft gestorben, so dass die zinsfreien Darlehen bzw. einen Zuschuss ausgeglichen werden. Mutter mit der Arbeit auf dem großelterlichen Anwesen die Fa- Informationen zu diesem Programm gibt es zusammengefasst milie durchbringen musste: „Und durch des hao i in koa heahre in einem Flyer, auf den Homepages des Landratsamts Böblin- Schual ganga därfa, håsch koa Geld g‘heet. Ja, då hettsch and- gen und den Städten und Gemeinden oder online unter www. re Kload‘r braucht, du hettsch Fahrgäld zahla miasa, manchmal lrabb.de, Stichwort Service + Verwaltung / Broschüren. Fragen sogar no a Schualgäld. Und, wo i nå in d‘r achte Klass war, nå beantwortet auch die Wohnraumförderstelle des Landratsamts, håt‘s g‘hoaßa: Ja, d‘r Kärle därf äbbes lärna, aber dui brauch i E-Mail: bauen-gewerbe@lrabb.de. dahoam!“ Wo doch Hannelore Weber mit solcher Freude Eng- lisch gelernt hat – was damals aber nur den guten Schülern Mundart und Lebensgeschichte offenstand! Das „MundWerk“ – jetzt zum Hören bereit! Gleichwohl: Alle haben ihren Weg ins Leben gefunden – und „Oh, und wia i schaffa han miase als Kend! I hab mit sechs Jåhr mit Tüchtigkeit und Energie wurden die kleinen landwirtschaftli- åfanga miase spüale, Schuah butza und und und. I war noe- chen Betriebe lange Jahre weitergeführt. Mit ihrem Dialekt und nahalb, wo mei Brud‘r uff d‘Welt 'komma isch. Als mei Muader ihrer unermüdlichen Schaffenskraft stellen sie in ihren Ortschaf- vom Krankahaus z‘rickkomma isch, håt se g‘saet: 'Des Kend ten prägende Gestalten dar, in denen sich uns zugleich ein isch jetzt dei G‘schäft!‘“ Wenn die 90-jährige Aidlingerin Lisa weiter historischer Horizont eröffnet. Stürner über ihr Leben erzählt, dann spüren wir: In der Spra- Die Publikation MundWerk kostet 45 Euro und ist beim Land- che, der Mundart, eröffnet sich uns eine ganze Welt! Viele ratsamt an der Infotheke zu den regulären Öffnungszeiten, dieser Erzählungen sind jetzt auf der „Sprechenden Landkarte teilweise vor Ort in den Gemeinden und in folgenden Buch- des Landkreises Böblingen“ unter www.dialekt.lrabb.de abruf- handlungen erhältlich: Buchhandlung Vogel (Bahnhofstraße bar; diese ergänzt das Buch „MundWerk“, das im Februar Böblingen), Buchhandlung Papyrus (Herrenberg) und Buch- unter großem Widerhall vorgestellt wurde. handlung Schäufele (Herrenberg).
Stadtnachrichten Rutesheim Nummer 18 Donnerstag, 2. Mai 2019 13 www.gleichstellung.landkreis-boeblingen.de Freiwillige Feuerwehr Wiedereinstieg in den Beruf Rutesheim Informationsveranstaltung am 8. Mai im Landratsamt Böblingen Einsatzabteilungen Umgang mit Absagen und Niederlagen Aus der Familienphase in den Arbeitsmarkt zurück: Informa- 26/2019 – 23. April 2019 – Führungsgruppe tionen rund um den beruflichen Wiedereinstieg gibt es am Am gestrigen Dienstag gegen 12:30 Uhr wurde die Führungs- Mittwoch, 8. Mai 2019, von 9 bis 12 Uhr im Studio des gruppe Nord des Landkreises mit der Meldung ET2BA nach Landratsamtes Böblingen. Wie der Wiedereinstieg in den Beruf Leonberg zu einer unklaren Rauchentwicklung im Engelberg- gut gelingen kann, ist Thema der bewährten Informationsrei- tunnel alarmiert. Vor Ort wurde der Kommunikationsraum vor- he. Sie richtet sich speziell an Frauen und Männer, die nach bereitet. Nach Erkundung der Einsatzleitung konnte der Einsatz der Pflege von Angehörigen oder der Erziehung von Kindern abgebrochen werden. Im Einsatz befand sich der MTW 1 der den Anschluss an ihre Qualifikation und den Arbeitsmarkt Abteilung Rutesheim. wiederherstellen möchten. Angeboten werden die Veranstal- 27/2019 – 25. April 2019 – Schwerer LKW-Unfall auf BAB 8 tungen zum Wiedereinstieg in den Beruf von der Beauftragten Am Donnerstag gegen 6:00 Uhr wurde die Freiwillige Feuer- für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit wehr Rutesheim mit der Meldung 2 VU auf die BAB 8 in Fahrt- Stuttgart, der Coachingmeisterei und der Gleichstellungsbeauf- richtung Karlsruhe alarmiert. Es wurde ein LKW im Graben mit tragten des Landkreises Böblingen. zwei eingeschlossenen Personen gemeldet. Die Freiwillige Feu- Patrizia Worbs, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeits- erwehr Rutesheim befreite die zwei Fahrer des LKW durch die markt, informiert im ersten Teil der Veranstaltung über aktuelle Frontscheibe. Anschließend wurde gemeinsam mit der Freiwil- Entwicklungen bei der Stellensuche und stellt die Unterstüt- ligen Feuerwehr Leonberg die Betriebsstoffe aus einem geris- zungsangebote der Agentur für Arbeit vor. Im zweiten Teil geht senen Tank gebunden bzw. abgepumpt. Gegen 8:00 Uhr war es um den Themenschwerpunkt „Umgang mit Absagen und die Tätigkeit für die Feuerwehr beendet, die Bergungsarbeiten Niederlagen“. Aus der praktischen Arbeit beruflicher Beratung wurden durch eine Spezialfirma übernommen und zogen sich der Coachingmeisterei Böblingen erfahren die Teilnehmenden, bis in den nächsten Tag. Im Einsatz befanden sich KdoW, wie mit Rückschlägen besser umgegangen werden kann und HLF20/16 und MTW 1 der Abteilung Rutesheim sowie die Frei- welche Strategien und Sichtweisen beim Wiedereinstieg hilf- willige Feuerwehr Leonberg, Rettungsdienst, THW, Polizei und reich sind. Abschleppunternehmen. Den beruflichen Wiedereinstieg von Frauen und Männern nach der Familienphase unterstützt der Landkreis Böblingen durch ein kreisgefördertes Wiedereinstiegscoaching. Wer sich hierfür interessiert, kann bei der Coachingmeisterei einen Beratungster- min vereinbaren und erhält durch die Informationsveranstaltung einen Vorgeschmack auf das Coaching. Termin Wiedereinstieg in den Beruf: Informationsveranstaltung am 08. Mai 2019, von 9 bis 12 Uhr, im Studio des Landratsamtes Böblingen, Parkstraße 16, in Böblingen. Interessierte Frauen und Männer sind zur Veranstal- tung herzlich eingeladen. Die Teilnahme daran ist kostenlos, eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Kontakt und Info zum Wiedereinstieg: • Coachingmeisterei, Tel. 07031/435143, www.coachingmeisterei.de. • Agentur für Arbeit Stuttgart, Tel. 0711 / 920 3565, www.arbeitsagentur.de • Landratsamt Böblingen, Tel. 07031 / 663 1928, Bundesfreiwilligendienst in der Regionalentwicklung Landschaftspflege und Einsätze rund um touristische Präsentationen bieten vielfältige Einsatzmöglichkeiten Wer auf der Suche nach einer Stelle für ein Jahr Bundes- freiwilligendienst ist, der hat im Landratsamt Böblingen eine tolle Einsatzmöglichkeit bei der Regionalentwicklung. Es wartet ein spannendes Jahr mit vielfältigen Aufgaben im Bereich der Streuobst- und Landschaftspflege, der Vermarktung regionaler Produkte, des Tourismus und bei vielfältigen Veranstaltungen, Messen und Märkten. Gesucht wird ein Bewerber für den Beginn des Bundesfreiwil- ligendienstes zum 01. September 2019. Für Rückfragen steht Helmut Ohngemach unter Tel. 07031 / 663-2381 oder Mail: h.ohngemach@lrabb.de zur Verfügung. Für die Tätigkeit gibt es ein monatliches Taschengeld in Höhe von 390 Euro; außerdem werden die Fahrtkosten zur Dienststelle in Höhe einer Monats- fahrkarte übernommen. Ein eigener Führerschein ist zwingend erforderlich. LKW-Unfall auf A 8 Bewerbungen bitte ausschließlich online über das Online-Portal 28/2019 – 28. April 2019 – Auslaufende Betriebsstoffe des Landratsamts Böblingen. Es findet sich auf der Homepage Am Sonntagabend gegen 18:15 Uhr wurde die Feuerwehr www.landkreis-boeblingen.de, Startseite „Gesucht und gefun- Rutesheim mit der Meldung 1 UM zu auslaufenden Betriebs- den / Stellenangebote“. stoffen auf den Parkplatz Kraxelalm Höhe Autobahnauffahrt
Sie können auch lesen