Kurier - Verbandsgemeinde Landstuhl
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Kurier Verbandsgemeinde Wochenzeitung für die Verbandsgemeinde LandstuhL Ausgabe 15/2020 Jahrgang 2020 Mittwoch, 8. April 2020 Frohe Ostern Wenn die Tage länger werden, zieht der Frühling ein auf Erden. Vorn im Garten kann man’s sehen schon Narzissen und Tulpen stehen. Frühling, Frühling will es werden, und er bringt die Lämmerherden, steckt uns Veilchen in die Vasen und den Krokus in den Rasen. Es beginnt die schönste Zeit, Frühling, Frühling weit und breit. Amtsblatt V erbandsgemeinde Landstuhl im Innenteil:
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 2 Ausgabe 15/2020 - Mittwoch, 8. April 2020 Notdienste / Wichtige Rufnummern Notrufe Bereitschaftsdienst der Augenärzte Kusel/Landstuhl/Kaiserslautern Polizei������������������������������������������������������������������������� 110 + 9 22 90 Der augenärztliche Bereitschaftsdienst Kusel/Landstuhl Feuerwehr������������������������������������������������������������������������������������ 112 ist mit dem Notdienst Kaiserslautern zusammengeschlos- Krankentransport�����������������������������������������������������������������19222 sen. Zu erfragen: Tel. 0631/ 89290929. Ärztliche Apothekennotdienst Bereitschaftspraxen Unter der folgenden Service-Telefonnummer werden Ihnen die diensthabenden Apotheken in Ihrem Post- leitzahlenbereich genannt! (Im Internet www.lak-rlp. Öffnungszeiten: de), aus dem deutschen Festnetz (0,14 €/Min.) und aus Mo. 19.00 Uhr - Di. 07.00 Uhr dem Mobilfunknetz (max. 0,42 €/Min.): 0180 5 258825 Di. 19.00 Uhr - Mi. 07.00 Uhr + Postleitzahl des Standortes. Mi. 14.00 Uhr - Do. 07.00 Uhr (zum Beispiel bei einem Standort in Hauptstuhl 0180-5- Do. 19.00 Uhr - Fr. 07.00 Uhr 258825-66851 od. bei einem Standort in Kindsbach 0180- 5-258825-66862) Fr. 16.00 Uhr - Mo. 07.00 Uhr An Feiertagen durchgehend geöffnet; vom Vortag des Abfrage der Bereitschaftsdienst-Apotheke im Inter- Feiertages 18.00 Uhr bis zum nachfolgenden Tag 07.00 net: www.lak-rlp.de Uhr. Mit der Option „Kalender“ können dort auch für jeden beliebigen Ort die Bereitschaftsdienstapotheken der Ärztliche Bereitschaftspraxis für die kommenden 14 Tage angezeigt und ausgedruckt wer- Ortsgemeinden Krickenbach, Schopp, den. Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz weist jedoch darauf hin, dass nur für den Tag des Ausdruckes Stelzenberg und Trippstadt: eine absolute Aktualität gewährleistet werden kann. Westpfalz-Klinikum Standort I, Hellmut-Hartet-Straße 1, 67655 Kaiserslautern, Tel: 116117 (kostenfrei, ohne Vor- Tierärztlicher Notfalldienst wahl aus dem Festnetz, aus dem Handynetz mit der Vor- wahl 0631) für Kleintiere der Tierarztpraxen in Landstuhl und Ramstein Ärztliche Bereitschaftspraxis für die Der Notdienst der Tierärzte ist beim jeweiligen Haustier- übrigen Ortsgemeinden: arzt zu erfragen. Nardini Klinikum St. Johannis Landstuhl, Nardinistraße 30, 66849 Landstuhl, Tel: 116117 (kostenfrei, ohne Vorwahl aus dem Festnetz, aus dem Handynetz mit der Vorwahl Weitere 06371) Bereitschaftsdienste Zahnärztlicher Notfalldienst Bereitschaftsdienst der Pfalzwerke Netz AG Energie- der Bezirkszahnärztekammer Pfalz versorgung www.zahnnotfall-pfalz.de Strom für die Verbandsgemeinde Landstuhl: Über die oben stehende Internetseite gelangen Sie zum Netzteam Hauptstuhl, Tel.-Nr.: 0800/7977777 Notfalldienst der Zahnärzte der Pfalz. Der Dienst steht Ihnen an Wochenenden (Samstag/Sonntag) und an Feier- Gas für die Gemeinden Bann und Hauptstuhl: tagen zur Verfügung. Tel.-Nr.: 0800/1003448 Herausgeber: LINUS WITTICH Medien KG Druck: Druckhaus WITTICH KG Impressum Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Anschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Verantwortlich: redaktioneller Teil: Dietmar Kaupp, Erscheinungsweise: wöchentlich Verlagsleiter Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Anzeigen: Melina Franklin, Haushalte, Einzelbezug über den Verlag Produktionsleiterin Reklamationen Vertrieb: Tel. 06502 9147-800, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich ge- kennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 3 Ausgabe 15/2020 - Mittwoch, 8. April 2020 Pflege- und Beratungsdienste ✃✃✃✃ ■■ Ambulante Hilfen zur Erziehung ■■ Jugendsozialarbeit „In Bewegung“, Pädagogik, Therapie, Beratung; Kaiserstraße 62, 66849 Landstuhl, Hilfestellung und Begleitung in schwierigen Lebenslagen, Unterstützung bei Pro- 06371-73760 11, j.breitwieser@inbewegung-kl.de blemen wie z.B. in den Bereichen soziale Beziehungen, Abhängigkeit, Übergang ■■ Anonyme Alkoholiker Landstuhl Schule und Beruf. Ansprechpartner für offene Jugendarbeit in den Ortsgemein- evangelisches Gemeindehaus, Vordere Fröhnstr. 5, 66849 Landstuhl; den. Sprechzeiten im Büro Kaiserstraße 128, 66849 Landstuhl, rechter Eingang an Treffen: Mo. 19.30 - 21.30 Uhr. Info: 06371/5974339 der Frontseite: donnerstags, 10.00 - 14.00 Uhr und Termine nach Vereinbarung. ■■ Behindertenhilfe Westpfalz e.V. Telefon: 0160-90122381, E-Mail: anne.ulrich-schwab@vglandstuhl.de Langwiedener Straße 12, 66849 Landstuhl ■■ Kontakt- u. Beratungsstelle „Querbeet“ www.behindertenhilfe-westpfalz.de, mail@behindertenhilfe-westpfalz.de Landstuhler Str. 8A, Ramstein (Mehrgenerationenhaus), Telefon: 06371/5980838, ■■ Beratung des sozialpsychiatrischen Dienstes Fax: 0 63 71/5980836, E-Mail: querbeet@kaiserslautern-kreis.de der Kreisverwaltung Kaiserslautern Öffnungszeiten: Mo. - Fr. von 9 - 12 Uhr Der sozialpsychiatrische Dienst informiert u. berät bei Fragen im Zusammenhang Das aus verschiedenen Tätigkeitsfeldern bestehende Beraterteam bietet eine mit psychischen Erkrankungen,Suchtmittelabhängigkeit, Selbsthilfegruppen, kostenlose und vertrauliche Beratung an. Betreuungen (früher Pflegschaft). Sie erreichen den sozialpsychiatrischen Dienst Weitere Informationen unter: www.kops-kl-de (Stichwort: Querbeet) Mo. - Fr. in Kaiserslautern unter der Tel.-Nr. 0631/7105-535. ■■ Beratungs- und Koordinierungsstelle Demenz (BeKo-Demenz) ■■ Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V. im DRK-Centrum Landstuhl Kostenfreie Beratungsangebote für Krebspatienten und deren Angehörige. Bera- Sprechstunden: Dienstag 9 - 11 Uhr und Donnerstag von 10 - 12 Uhr tungsstellen in Kaiserslautern: Westpfalz-Klinikum, Hellmut-Hartert-Str. 1 und und nach Vereinbarung. Gersweilerweg 14a. Termine in Landstuhl auf Anfrage möglich. Tel. 0631-3110830 Ansprechpartner: Joachim Schneider, Telefon: 06371 - 921529 E-Mail: kaiserslautern@krebsgesellschaft.de ■■ Beratungszentrum des Polizeipräsidiums Westpfalz www.krebsgesellschaft-rlp.de Parkstraße 11 (Ecke Hochsandstraße) 67655 Kaiserslautern ■■ Migrationsberatung Telefon: 06 31 / 3 69 - 14 44, Telefax: 06 31 / 3 69 - 14 90 Beratung für Ausländer, Flüchtlinge und Spätaussiedler Mail: Beratungszentrum.Westpfalz@polizei.rlp.de im DRK-Centrum Landstuhl. ■■ Betreuungsvereine Sprechstunden: Beratung über Betreuungsgesetz (Vormundschaften - Pflegschaft - Betreuung): Dienstags von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr AWO Kreisverband e.V. Landstuhl, Tel. 06371/16787. Donnerstags von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr DRK-Betreuungsverein Landstuhl, Fr. Gildermann, Tel. 06371 9215-30 und nach Vereinbarung. Behindertenhilfe Westpfalz e.V. Landstuhl, Am Rothenborn. Andrea Grünewald, Tel. 06371/934369. Ansprechpartnerin Frau Güldenfuß, Telefon: 06371 - 921533 ■■ Caritas-Zentrum Kaiserslautern ■■ Ökumenische Sozialstation Westpfalz e.V. - AHZ Engelsgasse 1, 67657 Kaiserslautern, Tel. 0631/36120-222 Ambulante Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, med. Behandlungspflege, Pflegeberatung, hauswirtschaftl. Versorgung u. Essen auf Rädern: Pflegedienst- ■■ Deutsche Rentenversicherung Bund leitung: Tel. 063 71/62177, rund um die Uhr, auch an Sonn- u. Feiertagen! Auskunft, Beratung und Rentenanträge; Helmut Bastian, Am Alten Markt 4, Geschäftsstelle, Bruchwiesenstr. 43 (Eing. Daimlerstr.), Landstuhl: Mo - Fr: 8.30 66849 Landstuhl, Terminvereinb.: 06371-912979, theo.bastian@t-online.de - 16 Uhr, Tel. 06371/17798, Fax: 06371/62197. ■■ Diakonisches Werk Pfalz Beratungs- u. Koordinierungsstelle: Tel. 06371/912288. Hauptstr. 5, Landstuhl: unsere Beratungsangebote in Landstuhl: Allgemeine Sozial- u. Lebensberatung, Schwangeren- u. Schwangerenkonfliktberatung ■■ Ökumenisches Gemeinschaftswerk Pfalz GmbH (staatl. anerk.), Vermittlung u. Antragstellung auf finanz. Hilfsangebote z. B. Stif- Beratungsstelle Kompass, Beratung für Menschen mit Beeinträchtigungen und tung „Familie in Not“, „Mutter u. Kind“ sowie weitere Hilfsfonds, Tel.: 06371/2846, ihre Familien, Langwiedener Straße 12, 66849 Landstuhl, Tel. 06371 934-246, eMail: slb.landstuhl@diakonie-pfalz.de. Fax 06371 934-424, Email: kompass@gemeinschaftswerk.de, Sprechstunden: Nach tel. Vereinbarung. www.gemeinschaftswerk.de Vermittlung v. Erholungs- u. Kurmaßnahmen: Tel. 06371/2846. ■■ Schwangeren- und Familienberatungsstelle des Sozialdienst Schuldner- u. Verbraucherinsolvenzberatung (staatl. anerkannt): katholischer Frauen Tel. 06371/913599, e-Mail: s.landstuhl@diakonie-pfalz.de. Suchtberatung: Tel. 0631/72209. Kirchenstraße 53, 66849 Landstuhl, Tel: 06371/2285, www.skf-landstuhl.de, Interventionsstelle gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen: E-Mail: info@skf-landstuhl.de. Öffnungszeiten: Mo. - Fr.: 9.00 - 12.00 Uhr, Mo. - Mi.: 14.00 - 16.00 Uhr, Do.: 14.00 - 18.00 Uhr. Beratung und Hilfe in persönlichen, recht- Tel. 0631/371084-25. lichen und finanziellen Fragen vor, während und nach einer Schwangerschaft. ■■ Drogen-Info-Telefon www.beratung-caritas.de des Pfalzklinikums f. Psychiatrie u. Neurologie Jeden 2. u. 4. Mittwoch im Monat Außensprechstunde im Mehrgenerationenhaus Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.) 06349/9002555 Ramstein. Zu diesen Zeiten ist auch der Babyladen geöffnet. Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.) 06349/9002525 Mo., Mi., Fr. 14.30 - 16 Uhr oder über Anrufbeantworter. ■■ Schwangeren-Beratungsstelle „Donum Vitae“ ■■ Ehrenamtlicher Besuchsdienst in der Verbandsgemeinde Landstuhl Schwangerschaftskonfliktberatung - Schwangerensozialberatung Sexualpäda- Ansprechpartner Frau Gerlinde Blum Tel.: 06371/734 700 gogik und -beratung - Familien- u. Paarberatung, Am Feuerwehrturm 6 in Land- Sprechzeiten Donnerstags von 11.00 - 12:00 Uhr im Bürgerhaus Landstuhl 2. Stock stuhl, Tel. 06371/6196910. Öffnungszeiten: Mo., Di., Fr. 8 - 12 u. 14 - 16 Uhr, Mi., Do. 9 - 12 u. 15.30 - 18.30 Uhr ■■ Evangelische-Katholische Telefonseelsorge rund um die Uhr - gebührenfrei - vertraulich, Tel. 0800/1110111 u. 0800/1 11 02 22. ■■ Seelsorge u. Lebensberatung Ein christlicher Beratungsdienst von Treffpunkt Seelsorge e.V. Terminvereinba- ■■ Fachkraft des Landkreises Kaiserslautern rung: Tel. 0700 23121139 - Mo.: 16 - 19 Uhr, Mi.: 9 - 12 Uhr. im Projekt Gemeindeschwester plus Andrea Rihlmann, Termine nach Vereinbarung, Büro: Kaiserstrasse 42, 66849 ■■ Sozialstation des Deutschen Roten Kreuzes Landstuhl Telefon: 0631/7105-333, Fax: 0631/7105-94333, E-Mail: Andrea.Rihl- Mo. - Do. 8 - 17 Uhr, Fr. 8 - 13.30 Uhr, Pflegedienstleitung Frau Zielinski, mann@Kaiserslautern-Kreis.de Tel. 06371/921543 oder 06374/923113, Pflegenotruf nach Dienstschluss: ■■ Gemeinnützige GmbH RUBIN 0170/3372933; Beratungs- u. Koordinierungsstelle, Herr Konietzko, Tel. Ambulante Dienste für Menschen mit psychischen Erkrankungen 06374/923168 oder 0160/7186808, Wohn- u. Dienstleistungszentrum (Kurz- Telefon: 0631/3661834, Fax: 0631/3661830 zeitpflege, Langzeitpflege, Tagespflege, Betreutes Wohnen) Mo. - Do. 8 - 16.30 E-Mail: Schmitt.Rigo@RUBIN-AWO.org Uhr, Fr. 8 - 15 Uhr. Heimleitung Herr Mischler, Tel. 0 63 74/923-0. ■■ Hotline Ess-Störungen ■■ SPOTS Jugendhaus Pauluskirche des Pfalzinstituts - Klinik für Kinder- u. Jugendpsychiatrie, Sonnenstr. 10, 66849 Landstuhl, Tel.: 06371-917130, www.jugendhaus-spots.de, Psychosomatik u. Psychotherapie 06349/9003333 Email: spots@jugendhaus-spots.de Mo. bis Do. 15 - 16 Uhr oder über Anrufbeantworter. Offener Jugendtreff, Tanzangebote, Pekip, Krabbeltreff, Eltern-Kind-Turnen, Mäd- ■■ Info-Abende für werdende Eltern chentreffs, Integrativer Treff, Leseclub, Mittagessen, Ferienangebote, Musikgar- Das Team der Gynäkologie um Chefärztin Dr. M. Mader bietet Informationen über ten u.v.m. Ansprechpartner ist Oliver Quartier Dipl.Sozpäd (FH) Geburtsvorbereitungs- u. Kreißsaalangebote sowie für die Zeit nach der Geburt. ■■ Sprechstunden des Beirates für Migration Termin: Jeden 3. Do. im Monat um 19.00 Uhr. Treffpunkt: St. Johannes-Kranken- und Integration des Landkreises Kaiserslautern: haus, Nardinistr. 30, Pforte. Donnerstags von 16 bis 18 Uhr oder nach telef. Vereinbarung unter 0159/04094168 ■■ Jugendraum „Quo Vadis“ mit Herrn Spytalimakis im Gesundheitsamt Kaiserslautern, Tel. 0631/7105-414, Am Rathaus 12, 66849 Landstuhl, Tel.: 06371/60016, Pfaffstr. 40 - 42, 3. Stock, Zimmer 312, statt. Vorh. Terminvereinbarung für die VG E-Mail: quo.vadis@jugendzentrale-homburg.de Landstuhl unter Telefon 06371-63904 Alisa Banushi-Müller. Internet: www.jugendcafe-quo-vadis.de Offene Freizeitangebote an den Öffnungszeiten: Mo. bis. Fr. 14.00 - 20.00 Uhr. ■■ Streetwork der Sickingenstadt Landstuhl Marko Cullmann, Sozialarbeiter (B.A.) leitet den Jugendraum „Quo Vadis“. Er berät Sozial- und Lebensberatung für Jugendliche und junge Erwachsene sowie und unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene bei Arbeitsplatzsuche und Unterstützung bei verschiedenen Problemlagen wie z.B. Hilfe bei der Job- oder Bewerbungen, hilft bei Fragen zur Schuldenregulierung und der allgemeinen Wohnungssuche. Alltagsbewältigung. Termine auf Anfrage unter 0173-6732886 oder lilla.tuline@vglandstuhl.de
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 4 Ausgabe 15/2020 - Mittwoch, 8. April 2020 Hauptstuhl Lions-Club Landstuhl unterstützt Landstuhler Tafel Die beiden Mitglieder des Lions-Clubs Landstuhl, Dr. Jürgen Gabriel Vereine und Verbände und Michael Olejniczak wurden durch die Berichterstattung in der MV Hauptstuhl 1929 e.V. Tageszeitung Die Rheinpfalz (23.03.2020) angeregt im Sinne des Lions-Mottos „We serve – wir dienen“ eine Spende für die Landstuh- Das Frühjahrskonzert des Musikvereins Hauptstuhl 1929 e.V., welches ler Tafel zu organisieren. am 25. April 2020 stattfinden sollte, wurde vom Verein auf Grund der aktuellen Lage abgesagt. Diese Berichterstattung wies darauf hin, dass der Tafel in Landstuhl aufgrund der Coronakrise nicht mehr genügend Lebensmittelspen- Wir wünschen Ihnen allen eine möglichst gesunde Zeit und freuen den der örtlichen Händler zur Verfügung stehen. Sie regten beim uns auf ein Wiedersehen in der Zeit nach dem Ende der Corona-Krise. Vorstand des Lions-Clubs und der Lions-Hilfe Landstuhl an, im Vor- griff auf die anstehende Spendenvergabe, die Tafel durch eine Geld- spende zu unterstützen. Diese Anregung stieß beim Präsidenten des Lions-Clubs Landstuhl, Arnold Sonntag, auf offene Ohren. Im Wege einer Blitzumfrage stimmten sowohl die Mitglieder des Lions-Clubs als auch der Lions-Hilfe der Übergabe einer Barspende in Höhe von 1500 Euro zu. Groß war die Freude von Michael Nikolaus, Geschäftsführer beim DRK Landstuhl, aber auch für die Landstuhler Tafel verantwortlich, als ihn der Anruf des Vorsitzenden der Lions-Hilfe Landstuhl, Dr. Werner Eicher, über diese außergewöhnliche Spendengewährung erreichte. Im Gespräch gab er der Hoffnung Ausdruck, dass dieser Betrag zusammen mit den noch verbleibenden Sachspenden aus- reichen wird, Lebensmittel für die nächsten drei bis vier Wochen zu beschaffen, um in der schweren Zeit des Coronavirus den Hilfesu- chenden weiterhin mit einer ausreichenden Essenspende entgegen zu kommen. Queidersbach Sportschützengilde Queidersbach Frauennachmittage am 16.04. und 21.05.2020 fallen aus! Wegen der andauernden Corona-Epidemie und im Mai auch wegen des Feiertags Christi Himmelfahrt fallen die Frauennachmittage am 16.04. und 21.05.2020 aus. Eventuell können wir ab Juni wieder am dritten Donnerstag jeden Monats unsere Frauennachmittage ab 15 Uhr im Schützenhaus statt- finden lassen. Falls das dann noch nicht wieder freigegeben ist, werden wir das rechtzeitig an dieser Stelle bekanntgeben. Diese Nachmittage sind ein gemütliches Beisammensein für Frauen jeden Alters, wozu alle Frauen aus dem Ort und den Nachbargemein- Krickenbach den recht herzlich eingeladen sind. Wer mag, kann gerne eine Handarbeit mitbringen. Wie immer an diesen Donnerstagen, werden wir auch wieder etwas für den kleinen Hunger vorbereiten. Vereine und Verbände Die nächsten Termine zum Vormerken: Wir nähen für Euch! 18.06.2020, 16.07.2020, 20.08.2020, 17.09.2020, 15.10.2020, Die katholischen und protestantischen Frauen von Krickenbach 19.11.2020, 17.12.2020 nähen Behelfs-Mund-Nasen-Schutz (BMNS) für Krickenbacher/innen. Um die Übertragungswege eines Corona-Infekts zu reduzieren ist Männergesangverein es sinnvoll, bei jeder Begegnung (insbesondere mit Risikopersonen) einen Behelfs-Mund-Nasen-Schutz zu tragen, um die Verteilung von Concordia 1886 e.V. Queidersbach Tröpfchen zu verhindern. Beim Männergesangverein Queidersbach sind alle Singstunden Wichtig: Dabei handelt es sich nicht um zertifizierte Atemmas- im April 2020 wegen der Corona Krise abgesagt worden. Die Sing- ken, sondern um einen einfachen Mund-Nasenschutz, der nicht stunden am 8. April, am 15. April, am 22. April und am 29. April 2020 vor einer Ansteckung mit Viren schützt. finden deshalb nicht statt. Informationen darüber, wie es im Mai wei- Wir geben diese Behelfsmasken kostenlos an Krickenbacher Bürger/ tergeht, werden später bekannt gegeben. innen ab. Bei Bedarf melden Sie sich bei Angelika Polke, Tel. 06307 / 6353 oder bei Ute Zirkel, Tel. 06307 / 6920. Skiclub Queidersbach Bleiben Sie gesund und nach Möglichkeit zuhause! Die Ski- Saison ist in allen Gebieten früher beendet. Der Skiclub Queidersbach bedankt sich bei Euch allen für‘s Dabeisein, unserem Sickingenstadt Landstuhl Busunternehmen Shary-Reisen, unseren tollen Hotels in den ausge- suchten Skigebieten, unseren Aktiven für ihr Engagagement. Wir sind glücklich darüber, dass bei keiner der Fahrten Symptome Vereine und Verbände der Viren festgestellt wurden, und freuen uns, euch im nächsten Jahr wieder bei unseren Reisen zu treffen. Bahnsozialwerk Aktuell Bis dahin: Macht‘s gut, passt auf Euch auf und bleibt gesund !! Auf Grund der aktuellen Lage hat die BSW Ortsstelle Landstuhl das Internetseite : www.skiclubqueidersbach.de Veranstaltungsprogramm bis auf Weiteres abgesagt. Für Info 0171-7730219 zu erreichen.
Amtsblatt V erbandsgemeinde Landstuhl Ausgabe 15 Jahrgang 2020 Mittwoch, 8. April 2020 mit den amtlichen bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Landstuhl Frohe Ostern wünschen wir allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern sowie allen Einwohnern der Verbandsgemeinde Landstuhl, auch im Namen des Verbandsgemeinderates, des Stadtrates und der Gemeinderäte. Für die Verbandsgemeinde Landstuhl Dr. Peter Degenhardt Bürgermeister Uwe Unnold Nicole Meier Vera Lang Richard Roschel Erster Beigeordneter Beigeordnete Beigeordnete Beigeordneter Für die gemeinde bann gemeinde Hauptstuhl gemeinde Kindsbach Stephan Mees Gerald Bosch Knut Böhlke Ortsbürgermeister Ortsbürgermeister Ortsbürgermeister gemeinde Krickenbach sickingenstadt Landstuhl gemeinde Linden Uwe Vatter Ralf Hersina Nicole Meier Ortsbürgermeister Stadtbürgermeister Ortsbürgermeisterin gemeinde mittelbrunn gemeinde Oberarnbach gemeinde Queidersbach Dr. Walter Altherr Reiner Klein Ralph Simbgen Ortsbürgermeister Ortsbürgermeister Ortsbürgermeister gemeinde schopp gemeinde stelzenberg gemeinde Trippstadt Benjamin Busch Fritz Geib Jens Specht Ortsbürgermeister Ortsbürgermeister Ortsbürgermeister
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 2 Ausgabe 15/2020 - Mittwoch, 8. April 2020 Verbandsgemeinde Landstuhl Öffnungszeiten - Sprechstunden Amtsblatt - Online Verbandsgemeinde Die Online-Ausgabe des amtlichen Teils des Amtsblattes der Ver- Die Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl ist an allen ihren bandsgemeinde Landstuhl finden Sie im Internet unter: www.land- Standorten bis auf Weiteres nur noch vormittags von 8.30 bis 12 stuhl.de. Klicken Sie im Internet unter: www.landstuhl.de. Klicken Sie Uhr geöffnet, allerdings nur für absolut unaufschiebbare Anlie- auf der Startseite unter AKTUELL auf „Amtsblatt“. Die gewünschte gen. Bitte melden Sie sich vorher telefonisch an! Ausgabe können Sie dann zum Lesen als PDF-Datei auf Ihren PC her- Telefonisch ist die Verbandsgemeindeverwaltung auch weiter- hin wie gewohnt zu folgenden Zeiten erreichbar: unterladen. Montag - Mittwoch von 8.30 - 12.00 Uhr & 14.00 - 16.00 Uhr Archivanfragen nach älteren Ausgaben richten Sie bitte an die Amts- Donnerstag von 8.00 - 18.00 Uhr blatt-Redaktion: E-Mail: amtsblatt@landstuhl.de Freitag von 8.30 - 12.00 Uhr Telefonische Anmeldung unter: Bezirkspolizeibeamte Rathaus, Kaiserstraße 49, Landstuhl: für Krickenbach, Linden, Queidersbach, Schopp, Stelzenberg, 06371/83-0 06371/83-110 Trippstadt 06371/83-111 Frau Simone Millgramm-Denzer 0631/369-2224 06371/83-491 e-Mail: pikaiserslautern2@polizei.rlp.de Einwohnermeldeamt, Bahnstraße 80, Landstuhl: für Bann, Hauptstuhl, Kindsbach, Landstuhl, Mittelbrunn, 06371/83-125 Oberarnbach Standesamt, Kirchenstraße 41, Landstuhl 06371/83-121 Herr Achim Opp 06371/9229-230 Verbandsgemeindewerke und Stadtwerke Landstuhl, Bahn- E-Mail: pilandstuhl@polizei.rlp.de straße 80, Landstuhl 06371/83-175 Verbandsgemeindewerke/ Die Telefonnummern werden auch an den Eingängen der einzelnen Dienststellen aushängen. Stadtwerke Landstuhl Die Sprechstunden der Verwaltung in den Ortsgemeinden Kri- So finden Sie uns im Internet: ckenbach, Linden, Queidersbach, Schopp, Stelzenberg und www.verbandsgemeindewerke-landstuhl.de Trippstadt finden bis auf Weiteres nicht statt. www.stadtwerke-landstuhl.de Sprechstunden des Schiedsmanns E-Mail-Adresse in allen Angelegenheiten: nach Vereinbarung über Telefon 063 71 /83-111. werke@landstuhl.de Sprechstunde Bereitschaftsdienst der Verbandsgemeindewerke der Gleichstellungsbeauftragten der und Stadtwerke Landstuhl Verbandsgemeinde Landstuhl Silke Wallé Wasserversorgung in der gesamten Verbandsgemeinde Landstuhl Jeden letzten Donnerstag im Monat, 17.00 - 18.00 Uhr, Rathaus, Kai- ��������������������������������������������������������������������������������������������������Tel.: 06371/912250 serstraße 49, Landstuhl, Zimmer 127 (1. OG) oder nach telefonischer Abwasserentsorgung in den Ortsgemeinden Bann, Hauptstuhl, Vereinbarung Tel. 06371 / 83110 gleichstellung-vglandstuhl@web.de Kindsbach, Mittelbrunn, Oberarnbach und der Sickingenstadt Land- stuhl�����������������������������������������������������������������������������������������Tel.: 06371/912250 Sprechstunde des Beirates für Migration und Abwasserentsorgung in den Ortsgemeinden Krickenbach, Linden, Integration des Landkreises Kaiserslautern Queidersbach, Schopp, Stelzenberg und Trippstadt (WVE Stadtent- Die Sprechstunden des Beirates für Migration und Integration wässerung)���������������������������������������������������������������������������� Tel.: 0631 / 3723-0 des Landkreises Kaiserslautern finden jeden Donnerstag von 16:00 bis 18:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung unter Rufbereitschaft der Versorgungswerke 0159/04094168 oder 0631/7105-414 mit Herrn Sofronios Spytalima- Stromversorgung in der gesamten Verbandsgemeinde Landstuhl kis in der Kreisverwaltung Kaiserslautern, Lauterstraße 8, 67657 Kai- serslautern, Zimmer 120 statt. (Pfalzwerke Netz AG)�������������������������������������������������������Tel.: 0800 / 7977777 Die Verbandsgemeinde Landstuhl CUBO Sauna- und Wellnessanlage im Internet So finden Sie uns im Internet unter: http://www.landstuhl.de Die Cubo Sauna- und Wellnessanlage bleibt E-Mail-Adressen der Verbandsgemeindeverwaltung in allen Angelegenheiten: vg@landstuhl.de aufgrund der aktuellen Situation bis auf Weite- Direkter Kontakt res geschlossen. Sie können sich jederzeit auf • Bürgermeister Dr. Peter Degenhardt: der Homepage über den aktuellen Stand infor- peter.degenhardt@landstuhl.de mieren. • Kaiserstraße 126, 66849 Landstuhl Amtsblatt, Aufgabenbereich Öffentlichkeitsarbeit: amtsblatt@ landstuhl.de Telefon: 06371/13 05 71 • Einwohnermeldeamt: einwohnermeldeamt@landstuhl.de E-Mail: cubo@landstuhl.de • Standesamt: standesamt@landstuhl.de www.cubo-sauna.de • Ordnungsamt: ordnungsamt@landstuhl.de • Gewerbeamt: gewerbeamt@landstuhl.de Freizeitbad AZUR • Bauamt: bauamt@landstuhl.de • Tourist-Information: tourismus@vglandstuhl.de Das Freizeitbad AZUR bleibt aufgrund der aktu- • Datenschutzbeauftragter: datenschutz@landstuhl.de ellen Situation bis auf Weiteres geschlossen. • Schernauer Straße, 66877 Ramstein-Miesen- Aufgrund der Vielzahl der am Markt erhältlichen Programme bit- ten wir, Email-Anhänge ausschließlich in den Formaten Word97- bach 2003 (doc), Excel97-2003 (xls), jpg, gif oder Adobe-PDF an uns Tel. 06371/71500 zu senden. E-Mail: info@freizeitbad-azur.de Die Größe einzelner Emails darf 7 MB nicht überschreiten. www.freizeitbad-azur.de
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 3 Ausgabe 15/2020 - Mittwoch, 8. April 2020 2. die Ehegattin oder den Ehegatten, die Lebenspartnerin oder den Lebens- Verbandsgemeinde partner, die Verlobte oder den Verlobten, 3. Seelsorgerinnen und Seelsorger, die in dieser Funktion die Einrichtung aufsuchen, 4. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare, die Öffentliche Bekanntmachungen in dieser Funktion die Einrichtung aufsuchen, 5. rechtliche Betreuerinnen und Betreuer, soweit ein persönlicher Kontakt zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nach § 1896 des Bürgerli- Dritte Landesverordnung chen Gesetzbuchs erforderlich ist; Bevollmächtigte werden rechtlichen zur Änderung der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz Betreuerinnen und Betreuern gleichgestellt, Vom 1. April 2020 6. sonstige Personen, denen aufgrund hoheitlicher Aufgaben Zugang zu ge- währen ist, Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Infektions- 7. therapeutische oder medizinisch notwendige Besuche. schutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 3 des (4) Absatz 3 gilt nicht für Personen, die Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587), in Verbindung mit § 1 Nr. 1 der Landes- verordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes vom 10. März 2010 (GVBl. 1. Kontaktpersonen der Kategorien I und Il entsprechend der Definition S. 55), zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15. Oktober 2012 (GVBl. S. 341), durch das Robert-Koch-Institut sind, BS 2126-10, wird verordnet: 2. bereits mit dem Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19) infiziert sind, 3. erkennbare Atemwegsinfektionen haben oder Artikel 1 4. sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das vom Robert-Koch-Institut im Die Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 23. März 2020 (GVBl. Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder inner- S. 79), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. März 2020 (GVBl. S. 101), wird wie halb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist und die folgt geändert: sich nicht bereits mindestens 14 Tage außerhalb eines Risikogebietes 1. § 1 Abs. 6 erhält folgende Fassung: aufgehalten haben. „(6) Untersagt ist der Betrieb von Hotels und Beherbergungseinrichtungen und die (5) Die Einrichtungen haben, im Einzelfall auch unter Auflagen, Ausnahmen vom Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte zu touristischen Zwecken. Dies gilt Betretungsverbot nach Absatz 1 oder von der Einschränkung nach Absatz 4 zu- auch für den Betrieb von Wohnmobilstell- und Campingplätzen. Hiervon ausge- zulassen, wenn ein besonderes berechtigtes Interesse vorliegt. Ein besonderes nommen sind Hotels, Beherbergungsbetriebe und Unterkünfte jeglicher Art, die berechtigtes Interesse liegt insbesondere bei Begleitung von Schwerkranken o- Geschäftsreisende, Reisende mit dienstlichem Anlass und in Härtefällen Gäste für der Sterbenden oder Begleitung von Geburten vor. Die Einrichtungen haben die private nicht touristische Zwecke aufnehmen. Die notwendigen hygienischen An- notwendigen hygienischen Schutzmaßnahmen zu treffen und deren Einhaltung forderungen sind zu beachten.“ zu kontrollieren. Kindern unter 16 Jahren und Personen mit erkennbaren Atem- 2. § 7 erhält folgende Fassung: wegsinfektionen ist der Zutritt zu einer Einrichtung nach Absatz 1 untersagt. „§ 7 (1) Die folgenden Einrichtungen dürfen nicht für Zwecke des Besuches von Pati- (6) Sofern das Betreten einer in Absatz 1 genannten Einrichtung nach den Best- entinnen und Patienten, Bewohnerinnen und Bewohnern oder Betreuten betre- immungen der Absätze 2, 3 und 5 zulässig ist, muss dennoch durch entspre- ten werden: chende Maßnahmen sichergestellt werden, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbei- 1. Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 und 3 bis 7 sowie § 36 Abs. 1 Nr. 2 ter sowie andere Personen in den jeweiligen Einrichtungen nicht gefährdet wer- des Infektionsschutzgesetzes, hierunter fallen nicht Hospize, den.“ 2. Einrichtungen der Pflege nach § 71 Abs. 2 des Elften Buches Sozialge- setzbuch, 3. § 8 Abs. 4 erhält folgende Fassung: 3. Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 Abs. 1 „(4) Absatz 1 Satz 2 gilt ebenso in den Sozialpädiatrischen Zentren, den ange- des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, in denen Leistungen der Einglie- schlossenen Frühförderstellen sowie Autismus-Therapiezentren. Medizinisch derungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden, notwendige Behandlungen und Therapien sowie notwendige heilpädagogische 4. betreute Wohngruppen für pflegebedürftige volljährige Menschen nach § 5 Maßnahmen dürfen durchgeführt werden; in diesen Fällen gilt das in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe (LWTG) Satz 2 geregelte Betretungsverbot nicht.“ vom 22. Dezember 2009 (GVBl. S. 399, BS 217-1) in der jeweils gelten- den Fassung, 5. betreute Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen und mit Vorer- 4. Nach § 9 a wird folgender § 9 b eingefügt: krankungen nach § 5 Satz 1 Nr. 1 LWTG, 6. Einrichtungen nach § 5 Satz 1 Nr. 2 für volljährige Menschen mit Intensiv- „§ 9 b pflegebedarf oder schweren kognitiven Einschränkungen, (1) Die Leitungen von Einrichtungen nach Absatz 2, die Geräte, welche zur inva- 7. Einrichtungen des betreuten Wohnens nach § 5 Satz 1 Nr. 3 LWTG für siven oder nicht invasiven Beatmung von Menschen geeignet sind (Beatmungs- volljährige Menschen mit Behinderungen und mit Vorerkrankungen, geräte), besitzen, sind verpflichtet, unverzüglich dem für ihre Einrichtung zustän- 8. Wohneinrichtungen für ältere Menschen nach § 5 Satz 1 Nr. 4 LWTG, digen Gesundheitsamt Folgendes zu melden: 9. Einrichtungen der Kurzzeitpflege nach § 5 Satz 1 Nr. 6 LWTG und 1. den Namen und die Anschrift der Einrichtung, 10. Einrichtungen nach § 5 Satz 1 Nr. 7 LWTG, die einem unter Nummer 4 bis 2. die Anzahl ihrer Beatmungsgeräte, 9 beschriebenen Personenkreis entsprechen. 3. den Hersteller und die Typenbezeichnung ihrer Beatmungsgeräte, (2) Über den Zugang zu 4. Angaben zur Funktionsfähigkeit ihrer Beatmungsgeräte, 1. Fachkrankenhäusern für Psychiatrie mit Ausnahme der Fachkrankenhäu- 5. Ansprechpersonen und Kontaktdaten, sodass eine jederzeitige Erreichbar- ser für Gerontopsychiatrie, keit der Einrichtung sichergestellt ist, sowie 2. psychosomatischen Fachkrankenhäusern sowie 3. kinder- und jugendpsychiatrischen Fachkrankenhäusern, 6. jede Änderung hinsichtlich der gemeldeten Angaben zu den Nummern 1 jeweils einschließlich der zugehörigen Tageskliniken, entscheidet die Leitung der bis 5. jeweiligen Einrichtung. Die in Absatz 2 Nr. 4 und 5 genannten Einrichtungen sind von der Meldepflicht (3) Absatz 1 gilt nicht für nach Satz 1 befreit, soweit sie diese Angaben bereits in anderer geeigneter Form 1. Eltern, die ihr minderjähriges Kind besuchen,
Einrichtungen besucht, 21. entgegen § 7 Abs. 6 die entsprechenden Maßnahmen unterlässt, 22. entgegen § 8 Abs. 1 Satz 1 und 3 eine Beschäftigung oder Betreuung vor- Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 4 Ausgabe 15/2020 - Mittwoch, 8. April 2020 nimmt, dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie zur Verfügung 23. entgegen § 8 Abs. 2 Satz 1 die Einhaltung der erforderlichen Schutzmaß- stellen. nahmen nicht gewährleistet, (2) Einrichtungen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 sind insbesondere: 24. entgegen § 8 Abs. 2 Satz 2 die Anzeige nicht vornimmt, 1. Einrichtungen für ambulantes Operieren, 25. entgegen § 8 Abs. 3 eine Beschäftigung oder Betreuung vornimmt, 2. stationäre und ambulante Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, 26. entgegen § 8 Abs. 4 Satz 1 die Einrichtung betritt, 3. Dialyseeinrichtungen, 27. entgegen § 8 Abs. 6 berufliche Maßnahmen durchführt, 4. zugelassene Krankenhäuser nach § 108 des Fünften Buches Sozialgesetz- 28. entgegen § 9 Abs. 1 Satz 1 planbare Behandlungen nicht zurückstellt oder buch, unterbricht, 5. Privatkrankenanstalten nach § 30 Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung, so- 29. entgegen § 9 Abs. 3 Satz 1 eine der genannten Einrichtungen betreibt, weit diese nicht zugleich ein zugelassenes Krankenhaus nach § 108 des 30. entgegen § 9 a Abs. 1 die erforderliche Meldung unterlässt, Fünften Buches Sozialgesetzbuch sind, 31. entgegen § 9 a Abs. 2 die erforderliche Registrierung und Meldung unter- 6. Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in Nummer lässt, 1 bis 5 genannten Einrichtungen oder mit Krankenhäusern vergleichbar 32. entgegen 9 b Abs. 1 eine Meldung unterlässt, sind, 33. entgegen§ 10 Abs. 1 einreist, 7. Einrichtungen für ambulante Entbindungen nach § 24 f des Fünften Buches 34. entgegen § 10 Abs. 2 Satz 1 die erforderliche Pendlerbescheinigung nicht Sozialgesetzbuch, mitführt, 8. Arztpraxen und Zahnarztpraxen, 35. entgegen § 10 Abs. 2 Satz 2 und 3 von der zulässigen Fahrtroute abweicht 9. Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, oder die Fahrt unzulässig unterbricht. 10. Tierkliniken und ähnliche Einrichtungen, § 74 des Infektionsschutzgesetzes bleibt unberührt.“ 11. Sanitätshäuser sowie 12. Kranken- und Pflegekassen. Artikel 2 (3) Die Gesundheitsämter sind verpflichtet, 1. Meldungen nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 bis zum 7. April 2020 und Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. 2. Meldungen nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 unverzüglich dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie weiterzulei- Mainz, den 1. April 2020 ten.“ 5. § 12 erhält folgende Fassung: „§ 12 Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Abs. 1 a Nr. 24 des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Die Ministerin 1. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 11 eine der genannten Einrichtun- für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie gen betreibt oder im Falle des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 die Sperrung von Sonstige amtliche Mitteilungen Anlagen unterlässt, 2. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 die gebotenen Hygiene- und Sicherheits- maßnahmen unterlässt, 3. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 5 ein Angebot für einen Verzehr vor Ort vorhält, Der Einreicher ist für die vom ihm an das Amtsblatt zur Veröffentli- 4. entgegen § 1 Abs. 2 Satz 2 die Auflagen zur Hygiene und Zutrittssteuerung chung eingereichten Inhalte selbst verantwortlich. Der Einreicher nicht beachtet, stellt die Verbandsgemeinde Landstuhl von allen Ansprüchen 5. entgegen § 1 Abs. 2 Satz 3 die erforderlichen Mindestabstände und Zutritts- frei, die Dritte gegen die Verbandsgemeinde Landstuhl wegen beschränkungen nicht einhält, der Verletzung eigener Rechte durch Inhalte des Einreichers 6. entgegen § 1 Abs. 3 Satz 1 die Einhaltung der erforderlichen Schutzmaß- geltend machen. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme nahmen unterlässt, durch Dritte ist der Einreicher zum Ersatz des Schadens verpflich- 7. entgegen § 1 Abs. 4 die notwendigen hygienischen Anforderungen unter- tet, der der Verbandsgemeinde Landstuhl dadurch entsteht. Dazu zählen auch Kosten der Rechtsverfolgung. lässt, 8. entgegen § 1 Abs. 6 Satz 1 und 2 Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken vorhält, 9. entgegen § 1 Abs. 6 Satz 4 die notwendigen hygienischen Anforderungen unterlässt, 10. entgegen § 2 Nr. 1 bis Nr. 4 an Zusammenkünften teilnimmt, 11. entgegen § 3 eine Veranstaltung durchführt, die Verbandsgemeinde 12. entgegen § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 sich mit weiteren als den genannten Personen im öffentlichen Raum aufhält, Landstuhl verpachtet das 13. entgegen § 4 Abs. 1 Satz 2 nicht den erforderlichen Mindestabstand einhält, Kiosk im Warmfreibad 14. entgegen § 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 die notwendigen hygienischen Anforde- rungen unterlässt, Trippstadt 15. entgegen § 4 Abs. 5 die besonderen hygienischen Vorkehrungen unter- lässt, Die Verbandsgemeinde Landstuhl verpachtet ab der kommenden 16. entgegen § 6 Abs. 4 die Inanspruchnahme der Notfallbetreuung durch infi- Badesaison den Kiosk im Warmfreibad in Trippstadt. Es handelt zierte Personen oder Reiserückkehrer veranlasst, 17. entgegen § 7 Abs. 1 die dort genannten Einrichtungen besucht, sich hierbei um einen geräumigen Kiosk mit großem Komfort. Auf 18. entgegen § 7 Abs. 4 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 die dort genannten Ein- der anschließenden Freifläche befinden sich rund 110 Sitzplätze, richtungen besucht, etwa die Hälfte davon überdacht. 19. entgegen § 7 Abs. 5 Satz 3 die notwendigen hygienischen Schutzmaßnah- Das Warmfreibad wurde im Jahr 2016 modernisiert und zählte in men unterlässt oder deren Einhaltung nicht kontrolliert, der Saison 2019 rd. 40.000 Badegäste. 20. entgegen § 7 Abs. 5 Satz 4 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 die dort genannten Interessenten bewerben sich bitte schriftlich bei der Verbands- Einrichtungen besucht, gemeindeverwaltung Landstuhl, Kaiserstraße 49, 66849 21. entgegen § 7 Abs. 6 die entsprechenden Maßnahmen unterlässt, Landstuhl oder per e-mail an heike.jonderko@landstuhl.de. 22. entgegen § 8 Abs. 1 Satz 1 und 3 eine Beschäftigung oder Betreuung vor- nimmt, Bei Fragen können Sie sich telefonisch an Frau Jonderko unter der 23. entgegen § 8 Abs. 2 Satz 1 die Einhaltung der erforderlichen Schutzmaß- Rufnummer 06371 – 83458 wenden. nahmen nicht gewährleistet, 24. entgegen § 8 Abs. 2 Satz 2 die Anzeige nicht vornimmt,
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 5 Ausgabe 15/2020 - Mittwoch, 8. April 2020 Aus unserer Feuerwehr Verbandsgemeinde Landstuhl Stellenausschreibung Bei der Verbandsgemeinde Landstuhl ist zum 20. Mai 2020 die Stelle Übungen unserer einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters (m/w/d) Wehreinheiten in der Abteilung 2 – Soziales, Schulen, Kultur, Standesamt, Bäder und Cubo - zu besetzen. Die Übungen der Wehreinheiten (Aktive, Jugendfeuerwehren Das Beschäftigungsverhältnis erfolgt in Vollzeit und dient zur Vertretung in der Zeit des Mutterschutzes und der weiterführenden Elternzeit. und Bambini) finden aufgrund der aktuellen Situation bis auf Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere: Weiteres nicht statt. Sachbearbeitung von Aufgaben sozialer Wohnungsbau/Modernisierung, Selbstständige Schulverwaltung und Schulorganisation der Grundschulen einschließlich der Ganztagsschulen und des Schulzweckverbandes IGS Landstuhl, Erstellung, Vorbereitung und Protokollführung von Sitzungen der Schulträgerausschüsse der Verbandsgemeinde, des Schulzweckverbandes IGS Landstuhl und der Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes IGS Landstuhl Mitwirkung und Unterstützung der Planung bei Großveranstaltungen im Bereich Eventmanagement (u.a. Seniorenfahrt, Sportveranstaltungen), Mittelbewirtschaftung und Rechnungskontrolle/Rechnungsanweisung der kommunalen Kindertagesstätten und Schulen. Folgende fachliche und persönliche Qualifikationen erwarten wir: Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r – Fachrichtung Kommunalverwaltung oder Angestelltenlehrgang I oder vergleichbare Ausbildung mit Hinweis: Corona-Krise einschlägiger Berufserfahrung; Fachkenntnisse auf dem Gebiet des öffentlichen und privatem Recht (u.a. Schulgesetz) wären wünschenswert; Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein; Für den Fall, dass Ihr Mitteilungsblatt wegen des selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise sowie ein freundliches und sicheres Auftreten. Corona-Virus´ nicht oder nur eingeschränkt her- gestellt oder verteilt werden kann, haben wir alle Die Stelle ist bewertet in der Entgeltgruppe 8 TVöD. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt Inhalte online freigeschaltet. berücksichtigt. Die Verbandsgemeinde Landstuhl gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Bitte richten Sie Ihr Bewerbungsschreiben bis zum 22. April 2020 an die Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl Abteilung 1, Fachbereich Personal und Organisation Kaiserstraße 49, 66849 Landstuhl Landstuhl, den 31.03.2020 Nutzen Sie die Möglichkeit unter: ol.wittich.de gez. Dr. Peter Degenhardt Bürgermeister Das Team der LINUS WITTICH Medien KG Tourist-Information Tourist-informationen der Verbandsgemeinde Landstuhl und Luftkurort Trippstadt Aufgrund der aktuellen Situation bleiben die Tourist-Informationen der Verbandsgemeinde Landstuhl und des Luftkurortes Trippstadt bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Tourist-information der Verbandsgemeinde Landstuhl Hauptstraße 3a, 66849 Landstuhl Tel.: 06371/13 000 12 tourismus@vglandstuhl.de www.landstuhl.de büro Trippstadt Hauptstraße 22, 67705 Trippstadt, Tel.: 06306/99 23 961 touristik.trippstadt@vglandstuhl.de Öffnungszeiten Oktober - März: Mo., Di., Mi., Do., Fr. 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Mo., Di., Do., Fr. 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Öffnungszeiten April - September: Mo., Di., Mi., Do., Fr., Sa. 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Mo., Di., Do., Fr. 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Tourist-information Luftkurort Trippstadt Hauptstraße 26, 67705 Trippstadt, Tel.: 06306/3 41, Fax: 06306/15 29 info@trippstadt.de www.trippstadt.de Öffnungszeiten: Mo., Di., Do., Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Mi. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 6 Ausgabe 15/2020 - Mittwoch, 8. April 2020 Bürger und ihre Umwelt Öffnungszeiten Grünabfallsammelstellen Müllabfuhrtermine Bann für die 16. Kalenderwoche 2020 April bis November Gemeinde Bann Donnerstag 16. Apr 20 Biotonne Mittwoch & Freitag, 17.00 - 19.00 Uhr Gemeinde Hauptstuhl Freitag 17. Apr 20 Restmülltonne Samstag, 13.00 - 17.00 Uhr Gelber Sack Gemeinde Kindsbach Dienstag 14. Apr 02 Biotonne Hauptstuhl April bis November Gemeinde Krickenbach Donnerstag 16. Apr 20 Biotonne Freitag, 15.00 - 18.00 Uhr Samstag, 12.00 - 18.00 Uhr Sickingenstadt Landstuhl Dienstag 14. Apr 20 Biotonne -Stadtteil Atzel- Kindsbach Sickingenstadt Landstuhl Dienstag 14. Apr 20 Biotonne -Stadtteil Melkerei- Papiertonne April bis November Landstuhl Stadt Bezirk 1 Dienstag 14. Apr 20 Biotonne Donnerstag, 17.00 - 19.00 Uhr Papiertonne Freitag, 15.00 - 17.00 Uhr Landstuhl Stadt Bezirk 2 Dienstag 14. Apr 20 Biotonne Samstag, 13.00 - 17.00 Uhr Landstuhl Gemeinde Linden Donnerstag 16. Apr 20 Biotonne Papiertonne Gemeinde Mittelbrunn Montag 13. Apr 20 Biotonne Papiertonne April bis November Gemeinde Oberarnbach Montag 13. Apr 20 Biotonne Dienstag, 17.00 - 20.00 Uhr Papiertonne Freitag, 14.00 - 18.00 Uhr Gemeinde Queidersbach Donnerstag 16. Apr 20 Biotonne Samstag, 10.00 - 16.00 Uhr Papiertonne Gemeinde Schopp Donnerstag 16. Apr 20 Biotonne Mittelbrunn Papiertonne ganzjährig geöffnet Gemeinde Stelzenberg Donnerstag 16. Apr 20 Biotonne Oberarnbach Gemeinde Stelzenberg Donnerstag 16. Apr 20 Biotonne ganzjährig geöffnet Breitenau / Maudensteig Gemeinde Trippstadt Mittwoch 15. Apr 20 Restmülltonne Schopp Gelber Sack Gemeinde Trippstadt Donnerstag 16. Apr 20 Biotonne ganzjährig geöffnet Langensohl Gemeinde Trippstadt Donnerstag 16. Apr 20 Biotonne Trippstadt Neuhöfertal, Meiserthal April & Mai Gemeinde Trippstadt Mittwoch 15. Apr 20 Restmülltonne Mittwoch, 16.00 - 19.00 Uhr Gelber Sack Wilensteinerhof Freitag, 14.00 - 17.00 Uhr Abfuhrregelung in Wochen mit Feiertag: Fällt der Abfuhrtermin auf Samstag, 11.00 - 17.00 Uhr einen Feiertag, so verschiebt sich diese Abfuhr auf den nächsten oder übernächsten Werktag. Alle in der gleichen Woche auf den Feiertag Queidersbach/Linden/Krickenbach folgenden Abfuhren werden entweder am regulären Abfuhrtag oder April bis Oktober am darauffolgenden Werktag durchgeführt. Somit kann auch sams- Donnerstag, 16.00 - 19.00 Uhr tags nachgefahren werden. Freitag, 15.00 - 19.00 Uhr Samstag, 10.00 - 17.00 Uhr Bann Ortsbürgermeister stephan mees Sprechstunden entfallen bis auf weiteres www.wittich.de E-Mail: info@bann.de www.bann.de Ruftaxi in Bann Nur samstags und sonntags nach Landstuhl Datenschutz geht uns alle an... Tel.: 0170/4752835 Bestellung 1 Stunde vor Fahrtbeginn VRN Wabentarif Die DSGVO unterscheidet nicht zwischen öffentlich und nichtöffentlich. Somit gelten grundsätzlich sämt- liche Vorschriften der DSGVO auch für Vereine. Privatwaldbetreuer Daniel Büffel Landesforsten Rheinland-Pfalz blog.wittich.de Rufnummer: 0152-28850995 E-Mail: daniel.bueffel@wald-rlp.de Diskutieren Sie mit uns über dieses Thema! Zur Zeit findet keine Sprechstunde in Hermersberg statt.
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 7 Ausgabe 15/2020 - Mittwoch, 8. April 2020 Sonstige amtliche Mitteilungen Sonstige amtliche Mitteilungen Hilfsangebote in Bann Versorgungshilfe der Ortsgemeinde Es haben sich mittlerweile 15 junge Bännjer gemeldet, die einen Liebe Kindsbacherinnen und Kindsbacher, Einkaufservice für ältere Mitbürger/innen übernehmen würden. die aktuelle Situation wegen des Coronavirus ist nicht leicht Wenn Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen wollen, melden und führt auch zu persönlichen Einschränkungen. Insbesondere Sie sich bitte telefonisch bei Ortsbürgermeister Stephan Mees Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen sollten sich vor einer (06371-15956) oder den Beigeordneten Stefan Schweitzer (06371- Ansteckung schützen und auch geschützt werden. 915613) und Thomas Denzer (06371-16860), die dann alles Wei- Deswegen ist es jetzt notwendig, direkte Kontakte möglichst zu tere koordinieren. vermeiden. Jeder der mithelfen möchte ist natürlich herzlich dazu eingeladen Sollten Sie zu dieser Gruppe gehören und in Ihrem Umfeld nie- und kann sich auch gerne melden. manden haben, der für Sie wichtige Einkäufe tätigt, melden Sie sich. Freiwillige Helfer werden dann dringende Besorgungen für Sie erledigen. Sie haben auch die Möglichkeit den Bringdienst der örtlichen Jugendtreff Bann Bäckerei Nagel zu nutzen, die Lebensmittel und weitere Artikel des täglichen Bedarfs anbietet und auch nach Hause liefert. Der Jugendtreff bleibt aufgrund der aktuellen Situation bis auf Weiteres geschlossen. Wer sich noch als freiwilliger Helfer melden möchte, kann dies auch unter diesen Nummern tun. Nach der Verteilung eines Infozettels letzte Woche haben sich in sehr kurzer Zeit bereits zahlreiche freiwillige Helfer gemeldet. Hauptstuhl Dies ist ein besonderes Zeichen gesellschaftlicher Solidarität. Dafür ein herzliches Dankeschön! Ehrenamtliche Versorgung: Ortsbürgermeister gerald Frank bosch 0173 6575636 (Knut Böhlke) Sprechstunden entfallen bis auf weiteres 0171 5255363 (Dagmar-Lang Wenzel) 0176 97845937 (Maria Ottenbreit-Burkhard) Sonstige amtliche Mitteilungen 06371/18108 (Josef German) Lieferservice Bäckerei Nagel 06371/12322 Einkaufshilfe In schwierigen Zeiten zeigt sich, ob eine Gesellschaft zusammen- Liebe Hauptstuhlerinnen und Hauptstuhler, hält. Ich bin sicher, wir in Kindsbach tun dies. Ihr die aktuelle Corona Pandemie bringt gerade für ältere Men- Ortsbürgermeister, Knut Böhlke schen und Mitbürger mit Vorerkrankungen persönliche Ein- schränkungen mit sich, deshalb ist es notwendig, direkte Kontakte wenn möglich zu vermeiden. Schüler- und Seniorentisch,Kinder- Aus diesem Grund hat sich der SPD Ortsverein entschlossen, sollten Sie zu der Gruppe gehören die in ihrem Umfeld nie- und Jugendtreff, Erzählkaffee und manden hat, der für Sie wichtige Einkäufe erledigt, eine Versor- Spielstube Der Schüler- und Seniorentisch, der Kinder- und Jugendtreff gungshilfe anzubieten. sowie das Erzählkaffee und die Spielstube bleiben aufgrund der Als Koordinator steht unser Altbürgermeister Wolfgang Siegrist aktuellen Situation bis auf Weiteres geschlossen. unter der Telefonnummer 06372-2165 gerne zur Verfügung. Weiterhin als Helfer und Ansprechpartner erklärten sich der Vorsitzende des SPD Ortsvereins Thomas Wisniewski unter Krickenbach 0176-60032478 und unser Beigeordneter Joachim Schumacher unter 0176-84336544 bereit, bei Bedarf dringende Besorgun- Ortsbürgermeister Uwe Vatter Die Sprechstunden entfallen bis auf Weiteres gen für Sie zu erledigen. Tel.: 06307 993666 (ab 18 Uhr) Gerne dürfen sich auch weitere freiwillige Helfer bei Ortsbür- E-Mail: info@uwe-vatter.de germeister Gerald Bosch unter 0171-2029305 oder per Mail www.krickenbach.de unter Sonstige amtliche Mitteilungen gerald-frank.bosch@allianz.de melden. Dafür danke ich Ihnen schon jetzt. In dieser schwierigen Zeit werden wir als Hauptstuhlerinnen Forstamt Kaiserslautern und Hauptstuhler zusammenhalten. - Privatwaldbetreuungsrevier Sickingen- Ihr Ortsbürgermeister, Gerald Bosch Zuständig für den Privatwald der Gemarkungen Linden, Krickenbach und Queidersbach Revierleiter: Daniel Büffel, Tel. 0152-28850995 E-Mail: daniel.bueffel@wald-rlp.de Kindsbach Zurzeit findet keine Sprechstunde in Hermersberg statt. Ortsbürgermeister Knut böhlke Hinweis: Corona-Krise Die Sprechstunden entfallen bis auf Weiteres www.kindsbach.de Für den Fall, dass Ihr Mitteilungsblatt wegen des Corona-Virus´ nicht oder nur eingeschränkt hergestellt oder verteilt werden kann, haben wir alle Inhalte online freigeschaltet. Krabbeltreff im Jugendtreff Kindsbach Bei Interesse bitte melden bei Frau Anne Ulrich-Schwab, Jugend- Das Team der LINUS WITTICH Medien KG sozialarbeiterin der VG Landstuhl, unter der Tel.: 0160-90122381, E-Mail: anne.ulrich-schwab@vglandstuhl.de Nutzen Sie die Möglichkeit unter: ol.wittich.de
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl Seite 8 Ausgabe 15/2020 - Mittwoch, 8. April 2020 Information Liebe Mitbürger*innen das Coronavirus hat Deutschland fest im Griff und zeigt mittlerweile weitreichende Auswirkungen für das öffentliche, private und berufliche Leben. Ein Ende ist nicht in Sicht! Durch behördliche Erlässe und Verfügungen versucht man einem sprunghaften Anstieg einer Pandemie entgegenzuwirken. Dies setzt voraus, dass sich alle an den sich mittlerweile stündlich ändernden Maßnahmen neu orientieren, vorgegebene Verhaltensweisen annehmen und getroffene Entscheidungen akzeptieren, damit das angestrebte Ziel erreicht werden kann. Gerade in einer solchen Krise ist es wichtig, dass wir alle uns gegenseitig unterstützen und helfen. Seitens vieler Bürger*innen besteht die Bereitschaft unsere älteren und immungeschwächten Bürger*innen bei kleineren Besorgungen und etwaigen Botengängen ehrenamtlich zu unterstützen. Für die Aufrechterhaltung unserer Nahversorgung ist in Krickenbach die Metzgerei Werlein mit Fleisch, Wurst und Backwaren zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar. Durch die angeordneten Schließungen der Gastronomiebereiche haben das „Gasthaus Werlein“ und „Martin’s Kegelbahn“ einen Abhol- und Lieferservice eingerichtet. Die entsprechenden Angebote können Sie telefonisch erfragen oder werden über Werbetafeln bzw. social-Media bekannt gegeben. Die Getränke-Oase Palm bietet neben dem Abhol- und Lieferservice auch eine weitere Unterstützung an. Ansprechpartner Telefonnummern Nahversorgung Metzgerei Werlein 06307 / 6710 Abholservice Gasthaus Werlein 06307 / 1803 Abholservice Martin’s Kegelbahn 06307 / 9589993 Abhol- und Lieferservice Getränkeoase Palm 0151 / 12324632 Abhol- und Lieferservice Darüber hinaus haben sich einige Personen bereit erklärt, sich im ehrenamtlichen Bürgerservice zu engagieren. Sollten Sie also Hilfe für kleinere Besorgungen oder etwaige Botengänge benötigen, können Sie sich derzeitig an folgende Ansprechpartner wenden. Wenn Sie auch Interesse am ehrenamtlichen Bürgerservice haben, wenden Sie sich bitte an den Ortsbürgermeister. Im Voraus jetzt schon ein herzliches Dankeschön. Bürgerliche ehrenamtliche Unterstützung für kleine Besorgungen und etwaige Botengänge Martin Hemmer 0173 / 3473411, Markus Polke 0176 / 31470970, Regina Vatter 06307 / 993666, Sabine Hübner 0170 / 4974045, Iris Sprengard 0176 / 60826759, Frank Ecker 06307 / 7484, Uwe Palm 0151 / 12324632, Regina Burkhard 06307 / 7678, Christine Feßler 0175 / 1522798 Auch das DRK des Kreisverbandes Kaiserslautern Land e.V. bietet einen Einkaufsservice an. Hierfür können Sie sich an Frau Schmitt Kontakt unter der Rufnummer 06371/921534 oder per E-Mail unter m.schmitt@kv-kl-land.drk.de wenden.
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