Kurier - Verbandsgemeinde Landstuhl

Die Seite wird erstellt Timo Weigel
 
WEITER LESEN
Kurier - Verbandsgemeinde Landstuhl
Kurier
  Verbandsgemeinde
                                          Wochenzeitung für die
                                          Verbandsgemeinde
                                          LandstuhL
Ausgabe 15/2020          Jahrgang 2020                  Mittwoch, 8. April 2020

 Frohe
 Ostern
   Wenn die Tage länger werden,
   zieht der Frühling ein auf Erden.
   Vorn im Garten kann man’s sehen
   schon Narzissen und Tulpen stehen.

   Frühling, Frühling will es
   werden,
   und er bringt die Lämmerherden,
   steckt uns Veilchen in die Vasen
   und den Krokus in den Rasen.
   Es beginnt die schönste Zeit,
   Frühling, Frühling weit und breit.

                                              Amtsblatt
                                                 V erbandsgemeinde Landstuhl

                  im Innenteil:
Kurier - Verbandsgemeinde Landstuhl
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl                                                 Seite 2                       Ausgabe 15/2020 - Mittwoch, 8. April 2020

               Notdienste / Wichtige Rufnummern

                          Notrufe                                                                           Bereitschaftsdienst der Augenärzte
                                                                                                             Kusel/Landstuhl/Kaiserslautern
 Polizei������������������������������������������������������������������������� 110 + 9 22 90
                                                                                                      Der augenärztliche Bereitschaftsdienst Kusel/Landstuhl
 Feuerwehr������������������������������������������������������������������������������������ 112
                                                                                                      ist mit dem Notdienst Kaiserslautern zusammengeschlos-
 Krankentransport�����������������������������������������������������������������19222              sen. Zu erfragen: Tel. 0631/ 89290929.

                          Ärztliche                                                                                   Apothekennotdienst
                          Bereitschaftspraxen                                                         Unter der folgenden Service-Telefonnummer werden
                                                                                                      Ihnen die diensthabenden Apotheken in Ihrem Post-
                                                                                                      leitzahlenbereich genannt! (Im Internet www.lak-rlp.
                              Öffnungszeiten:                                                         de), aus dem deutschen Festnetz (0,14 €/Min.) und aus
 Mo. 19.00 Uhr - Di. 07.00 Uhr                                                                        dem Mobilfunknetz (max. 0,42 €/Min.): 0180 5 258825
 Di. 19.00 Uhr - Mi. 07.00 Uhr                                                                        + Postleitzahl des Standortes.
 Mi. 14.00 Uhr - Do. 07.00 Uhr                                                                        (zum Beispiel bei einem Standort in Hauptstuhl 0180-5-
 Do. 19.00 Uhr - Fr. 07.00 Uhr                                                                        258825-66851 od. bei einem Standort in Kindsbach 0180-
                                                                                                      5-258825-66862)
 Fr. 16.00 Uhr - Mo. 07.00 Uhr
 An Feiertagen durchgehend geöffnet; vom Vortag des                                                   Abfrage der Bereitschaftsdienst-Apotheke im Inter-
 Feiertages 18.00 Uhr bis zum nachfolgenden Tag 07.00                                                 net: www.lak-rlp.de
 Uhr.                                                                                                 Mit der Option „Kalender“ können dort auch für jeden
                                                                                                      beliebigen Ort die Bereitschaftsdienstapotheken der
    Ärztliche Bereitschaftspraxis für die                                                             kommenden 14 Tage angezeigt und ausgedruckt wer-
   Ortsgemeinden Krickenbach, Schopp,                                                                 den. Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz weist
                                                                                                      jedoch darauf hin, dass nur für den Tag des Ausdruckes
        Stelzenberg und Trippstadt:                                                                   eine absolute Aktualität gewährleistet werden kann.
 Westpfalz-Klinikum Standort I, Hellmut-Hartet-Straße 1,
 67655 Kaiserslautern, Tel: 116117 (kostenfrei, ohne Vor-                                                        Tierärztlicher Notfalldienst
 wahl aus dem Festnetz, aus dem Handynetz mit der Vor-
 wahl 0631)                                                                                                für Kleintiere der Tierarztpraxen in Landstuhl und
                                                                                                                                 Ramstein
      Ärztliche Bereitschaftspraxis für die
                                                                                                      Der Notdienst der Tierärzte ist beim jeweiligen Haustier-
            übrigen Ortsgemeinden:                                                                    arzt zu erfragen.
 Nardini Klinikum St. Johannis Landstuhl, Nardinistraße 30,
 66849 Landstuhl, Tel: 116117 (kostenfrei, ohne Vorwahl
 aus dem Festnetz, aus dem Handynetz mit der Vorwahl
                                                                                                                       Weitere
 06371)                                                                                                                Bereitschaftsdienste
               Zahnärztlicher Notfalldienst                                                           Bereitschaftsdienst der Pfalzwerke Netz AG Energie-
 der Bezirkszahnärztekammer Pfalz                                                                     versorgung
 www.zahnnotfall-pfalz.de                                                                             Strom für die Verbandsgemeinde Landstuhl:
 Über die oben stehende Internetseite gelangen Sie zum                                                Netzteam Hauptstuhl, Tel.-Nr.: 0800/7977777
 Notfalldienst der Zahnärzte der Pfalz. Der Dienst steht
 Ihnen an Wochenenden (Samstag/Sonntag) und an Feier-                                                 Gas für die Gemeinden Bann und Hauptstuhl:
 tagen zur Verfügung.                                                                                 Tel.-Nr.: 0800/1003448

                  Herausgeber:		                             LINUS WITTICH Medien KG
                  Druck:		                                   Druckhaus WITTICH KG                                                                Impressum
                  Verlag:		                                  LINUS WITTICH Medien KG
                  Anschrift:		                               54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT)
                  Verantwortlich:
                  redaktioneller Teil: 		 Dietmar Kaupp,                                                          Erscheinungsweise: wöchentlich
                  		Verlagsleiter                                                                                 Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle
                  Anzeigen:		             Melina Franklin,                                                        Haushalte, Einzelbezug über den Verlag
                  		Produktionsleiterin
                  Reklamationen Vertrieb: Tel. 06502 9147-800, E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de
                  Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit
                  gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich ge-
                  kennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des
                  Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Kurier - Verbandsgemeinde Landstuhl
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl                                      Seite 3                               Ausgabe 15/2020 - Mittwoch, 8. April 2020

             Pflege- und Beratungsdienste                                                                                                         ✃✃✃✃
 ■■ Ambulante Hilfen zur Erziehung                                                        ■■ Jugendsozialarbeit
 „In Bewegung“, Pädagogik, Therapie, Beratung; Kaiserstraße 62, 66849 Landstuhl,
                                                                                          Hilfestellung und Begleitung in schwierigen Lebenslagen, Unterstützung bei Pro-
 06371-73760 11, j.breitwieser@inbewegung-kl.de
                                                                                          blemen wie z.B. in den Bereichen soziale Beziehungen, Abhängigkeit, Übergang
 ■■ Anonyme Alkoholiker Landstuhl                                                         Schule und Beruf. Ansprechpartner für offene Jugendarbeit in den Ortsgemein-
 evangelisches Gemeindehaus, Vordere Fröhnstr. 5, 66849 Landstuhl;                        den. Sprechzeiten im Büro Kaiserstraße 128, 66849 Landstuhl, rechter Eingang an
 Treffen: Mo. 19.30 - 21.30 Uhr. Info: 06371/5974339                                      der Frontseite: donnerstags, 10.00 - 14.00 Uhr und Termine nach Vereinbarung.
 ■■ Behindertenhilfe Westpfalz e.V.                                                       Telefon: 0160-90122381, E-Mail: anne.ulrich-schwab@vglandstuhl.de
 Langwiedener Straße 12, 66849 Landstuhl                                                  ■■ Kontakt- u. Beratungsstelle „Querbeet“
 www.behindertenhilfe-westpfalz.de, mail@behindertenhilfe-westpfalz.de                    Landstuhler Str. 8A, Ramstein (Mehrgenerationenhaus), Telefon: 06371/5980838,
 ■■ Beratung des sozialpsychiatrischen Dienstes                                           Fax: 0 63 71/5980836, E-Mail: querbeet@kaiserslautern-kreis.de
       der Kreisverwaltung Kaiserslautern                                                 Öffnungszeiten: Mo. - Fr. von 9 - 12 Uhr
 Der sozialpsychiatrische Dienst informiert u. berät bei Fragen im Zusammenhang           Das aus verschiedenen Tätigkeitsfeldern bestehende Beraterteam bietet eine
 mit psychischen Erkrankungen,Suchtmittelabhängigkeit, Selbsthilfegruppen,                kostenlose und vertrauliche Beratung an.
 Betreuungen (früher Pflegschaft). Sie erreichen den sozialpsychiatrischen Dienst
                                                                                          Weitere Informationen unter: www.kops-kl-de (Stichwort: Querbeet)
 Mo. - Fr. in Kaiserslautern unter der Tel.-Nr. 0631/7105-535.
 ■■ Beratungs- und Koordinierungsstelle Demenz (BeKo-Demenz)                              ■■ Krebsgesellschaft Rheinland-Pfalz e.V.
       im DRK-Centrum Landstuhl                                                           Kostenfreie Beratungsangebote für Krebspatienten und deren Angehörige. Bera-
 Sprechstunden: Dienstag 9 - 11 Uhr und Donnerstag von 10 - 12 Uhr                        tungsstellen in Kaiserslautern: Westpfalz-Klinikum, Hellmut-Hartert-Str. 1 und
 und nach Vereinbarung.                                                                   Gersweilerweg 14a. Termine in Landstuhl auf Anfrage möglich. Tel. 0631-3110830
 Ansprechpartner: Joachim Schneider, Telefon: 06371 - 921529                              E-Mail: kaiserslautern@krebsgesellschaft.de
 ■■ Beratungszentrum des Polizeipräsidiums Westpfalz                                      www.krebsgesellschaft-rlp.de
 Parkstraße 11 (Ecke Hochsandstraße) 67655 Kaiserslautern                                 ■■ Migrationsberatung
 Telefon: 06 31 / 3 69 - 14 44, Telefax: 06 31 / 3 69 - 14 90                             Beratung für Ausländer, Flüchtlinge und Spätaussiedler
 Mail: Beratungszentrum.Westpfalz@polizei.rlp.de                                          im DRK-Centrum Landstuhl.
 ■■ Betreuungsvereine                                                                     Sprechstunden:
 Beratung über Betreuungsgesetz (Vormundschaften - Pflegschaft - Betreuung):             Dienstags von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
 AWO Kreisverband e.V. Landstuhl, Tel. 06371/16787.                                       Donnerstags von 9:00 Uhr bis 11:30 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
 DRK-Betreuungsverein Landstuhl, Fr. Gildermann, Tel. 06371 9215-30
                                                                                          und nach Vereinbarung.
 Behindertenhilfe Westpfalz e.V. Landstuhl, Am Rothenborn.
 Andrea Grünewald, Tel. 06371/934369.                                                    Ansprechpartnerin Frau Güldenfuß, Telefon: 06371 - 921533
 ■■ Caritas-Zentrum Kaiserslautern                                                        ■■ Ökumenische Sozialstation Westpfalz e.V. - AHZ
 Engelsgasse 1, 67657 Kaiserslautern, Tel. 0631/36120-222                                 Ambulante Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, med. Behandlungspflege,
                                                                                          Pflegeberatung, hauswirtschaftl. Versorgung u. Essen auf Rädern: Pflegedienst-
 ■■ Deutsche Rentenversicherung Bund
                                                                                          leitung: Tel. 063 71/62177, rund um die Uhr, auch an Sonn- u. Feiertagen!
 Auskunft, Beratung und Rentenanträge; Helmut Bastian, Am Alten Markt 4,
                                                                                          Geschäftsstelle, Bruchwiesenstr. 43 (Eing. Daimlerstr.), Landstuhl: Mo - Fr: 8.30
 66849 Landstuhl, Terminvereinb.: 06371-912979, theo.bastian@t-online.de
                                                                                          - 16 Uhr, Tel. 06371/17798, Fax: 06371/62197.
 ■■ Diakonisches Werk Pfalz                                                               Beratungs- u. Koordinierungsstelle: Tel. 06371/912288.
 Hauptstr. 5, Landstuhl: unsere Beratungsangebote in Landstuhl: Allgemeine
 Sozial- u. Lebensberatung, Schwangeren- u. Schwangerenkonfliktberatung                   ■■ Ökumenisches Gemeinschaftswerk Pfalz GmbH
 (staatl. anerk.), Vermittlung u. Antragstellung auf finanz. Hilfsangebote z. B. Stif-    Beratungsstelle Kompass, Beratung für Menschen mit Beeinträchtigungen und
 tung „Familie in Not“, „Mutter u. Kind“ sowie weitere Hilfsfonds, Tel.: 06371/2846,      ihre Familien, Langwiedener Straße 12, 66849 Landstuhl, Tel. 06371 934-246,
 eMail: slb.landstuhl@diakonie-pfalz.de.                                                  Fax 06371 934-424, Email: kompass@gemeinschaftswerk.de,
 Sprechstunden: Nach tel. Vereinbarung.                                                   www.gemeinschaftswerk.de
 Vermittlung v. Erholungs- u. Kurmaßnahmen: Tel. 06371/2846.                              ■■ Schwangeren- und Familienberatungsstelle des Sozialdienst
 Schuldner- u. Verbraucherinsolvenzberatung (staatl. anerkannt):                               katholischer Frauen
 Tel. 06371/913599, e-Mail: s.landstuhl@diakonie-pfalz.de.
 Suchtberatung: Tel. 0631/72209.                                                          Kirchenstraße 53, 66849 Landstuhl, Tel: 06371/2285, www.skf-landstuhl.de,
 Interventionsstelle gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen:                          E-Mail: info@skf-landstuhl.de. Öffnungszeiten: Mo. - Fr.: 9.00 - 12.00 Uhr, Mo. - Mi.:
                                                                                          14.00 - 16.00 Uhr, Do.: 14.00 - 18.00 Uhr. Beratung und Hilfe in persönlichen, recht-
 Tel. 0631/371084-25.
                                                                                          lichen und finanziellen Fragen vor, während und nach einer Schwangerschaft.
 ■■ Drogen-Info-Telefon                                                                   www.beratung-caritas.de
 des Pfalzklinikums f. Psychiatrie u. Neurologie                                          Jeden 2. u. 4. Mittwoch im Monat Außensprechstunde im Mehrgenerationenhaus
 Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.) 06349/9002555                                  Ramstein. Zu diesen Zeiten ist auch der Babyladen geöffnet.
 Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.) 06349/9002525
 Mo., Mi., Fr. 14.30 - 16 Uhr oder über Anrufbeantworter.                                ■■ Schwangeren-Beratungsstelle „Donum Vitae“
 ■■ Ehrenamtlicher Besuchsdienst in der Verbandsgemeinde Landstuhl                        Schwangerschaftskonfliktberatung - Schwangerensozialberatung Sexualpäda-
 Ansprechpartner Frau Gerlinde Blum Tel.: 06371/734 700                                   gogik und -beratung - Familien- u. Paarberatung, Am Feuerwehrturm 6 in Land-
 Sprechzeiten Donnerstags von 11.00 - 12:00 Uhr im Bürgerhaus Landstuhl 2. Stock          stuhl, Tel. 06371/6196910. Öffnungszeiten: Mo., Di., Fr. 8 - 12 u. 14 - 16 Uhr, Mi., Do.
                                                                                          9 - 12 u. 15.30 - 18.30 Uhr
 ■■ Evangelische-Katholische Telefonseelsorge
 rund um die Uhr - gebührenfrei - vertraulich, Tel. 0800/1110111 u. 0800/1 11 02 22.     ■■ Seelsorge u. Lebensberatung
                                                                                          Ein christlicher Beratungsdienst von Treffpunkt Seelsorge e.V. Terminvereinba-
 ■■ Fachkraft des Landkreises Kaiserslautern
                                                                                          rung: Tel. 0700 23121139 - Mo.: 16 - 19 Uhr, Mi.: 9 - 12 Uhr.
       im Projekt Gemeindeschwester plus
 Andrea Rihlmann, Termine nach Vereinbarung, Büro: Kaiserstrasse 42, 66849                ■■ Sozialstation des Deutschen Roten Kreuzes
 Landstuhl Telefon: 0631/7105-333, Fax: 0631/7105-94333, E-Mail: Andrea.Rihl-             Mo. - Do. 8 - 17 Uhr, Fr. 8 - 13.30 Uhr, Pflegedienstleitung Frau Zielinski,
 mann@Kaiserslautern-Kreis.de                                                             Tel. 06371/921543 oder 06374/923113, Pflegenotruf nach Dienstschluss:
 ■■ Gemeinnützige GmbH RUBIN                                                              0170/3372933; Beratungs- u. Koordinierungsstelle, Herr Konietzko, Tel.
 Ambulante Dienste für Menschen mit psychischen Erkrankungen                              06374/923168 oder 0160/7186808, Wohn- u. Dienstleistungszentrum (Kurz-
 Telefon: 0631/3661834, Fax: 0631/3661830                                                 zeitpflege, Langzeitpflege, Tagespflege, Betreutes Wohnen) Mo. - Do. 8 - 16.30
 E-Mail: Schmitt.Rigo@RUBIN-AWO.org                                                       Uhr, Fr. 8 - 15 Uhr. Heimleitung Herr Mischler, Tel. 0 63 74/923-0.
 ■■ Hotline Ess-Störungen                                                                 ■■ SPOTS Jugendhaus Pauluskirche
 des Pfalzinstituts - Klinik für Kinder- u. Jugendpsychiatrie,                           Sonnenstr. 10, 66849 Landstuhl, Tel.: 06371-917130, www.jugendhaus-spots.de,
 Psychosomatik u. Psychotherapie 06349/9003333                                            Email: spots@jugendhaus-spots.de
 Mo. bis Do. 15 - 16 Uhr oder über Anrufbeantworter.                                     Offener Jugendtreff, Tanzangebote, Pekip, Krabbeltreff, Eltern-Kind-Turnen, Mäd-
 ■■ Info-Abende für werdende Eltern                                                      chentreffs, Integrativer Treff, Leseclub, Mittagessen, Ferienangebote, Musikgar-
 Das Team der Gynäkologie um Chefärztin Dr. M. Mader bietet Informationen über           ten u.v.m. Ansprechpartner ist Oliver Quartier Dipl.Sozpäd (FH)
 Geburtsvorbereitungs- u. Kreißsaalangebote sowie für die Zeit nach der Geburt.
                                                                                          ■■ Sprechstunden des Beirates für Migration
 Termin: Jeden 3. Do. im Monat um 19.00 Uhr. Treffpunkt: St. Johannes-Kranken-
                                                                                               und Integration des Landkreises Kaiserslautern:
 haus, Nardinistr. 30, Pforte.
                                                                                          Donnerstags von 16 bis 18 Uhr oder nach telef. Vereinbarung unter 0159/04094168
 ■■ Jugendraum „Quo Vadis“                                                                mit Herrn Spytalimakis im Gesundheitsamt Kaiserslautern, Tel. 0631/7105-414,
 Am Rathaus 12, 66849 Landstuhl, Tel.: 06371/60016,                                       Pfaffstr. 40 - 42, 3. Stock, Zimmer 312, statt. Vorh. Terminvereinbarung für die VG
 E-Mail: quo.vadis@jugendzentrale-homburg.de                                              Landstuhl unter Telefon 06371-63904 Alisa Banushi-Müller.
 Internet: www.jugendcafe-quo-vadis.de
 Offene Freizeitangebote an den Öffnungszeiten: Mo. bis. Fr. 14.00 - 20.00 Uhr.           ■■ Streetwork der Sickingenstadt Landstuhl
 Marko Cullmann, Sozialarbeiter (B.A.) leitet den Jugendraum „Quo Vadis“. Er berät        Sozial- und Lebensberatung für Jugendliche und junge Erwachsene sowie
 und unterstützt Jugendliche und junge Erwachsene bei Arbeitsplatzsuche und              Unterstützung bei verschiedenen Problemlagen wie z.B. Hilfe bei der Job- oder
 Bewerbungen, hilft bei Fragen zur Schuldenregulierung und der allgemeinen                Wohnungssuche.
 Alltagsbewältigung.                                                                      Termine auf Anfrage unter 0173-6732886 oder lilla.tuline@vglandstuhl.de
Kurier - Verbandsgemeinde Landstuhl
Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl                    Seite 4                       Ausgabe 15/2020 - Mittwoch, 8. April 2020

           Hauptstuhl                                                         Lions-Club Landstuhl unterstützt
                                                                                      Landstuhler Tafel
                                                                        Die beiden Mitglieder des Lions-Clubs Landstuhl, Dr. Jürgen Gabriel
              Vereine und Verbände                                      und Michael Olejniczak wurden durch die Berichterstattung in der
             MV Hauptstuhl 1929 e.V.                                    Tageszeitung Die Rheinpfalz (23.03.2020) angeregt im Sinne des
                                                                        Lions-Mottos „We serve – wir dienen“ eine Spende für die Landstuh-
Das Frühjahrskonzert des Musikvereins Hauptstuhl 1929 e.V., welches     ler Tafel zu organisieren.
am 25. April 2020 stattfinden sollte, wurde vom Verein auf Grund der
aktuellen Lage abgesagt.                                                Diese Berichterstattung wies darauf hin, dass der Tafel in Landstuhl
                                                                        aufgrund der Coronakrise nicht mehr genügend Lebensmittelspen-
Wir wünschen Ihnen allen eine möglichst gesunde Zeit und freuen
                                                                        den der örtlichen Händler zur Verfügung stehen. Sie regten beim
uns auf ein Wiedersehen in der Zeit nach dem Ende der Corona-Krise.
                                                                        Vorstand des Lions-Clubs und der Lions-Hilfe Landstuhl an, im Vor-
                                                                        griff auf die anstehende Spendenvergabe, die Tafel durch eine Geld-
                                                                        spende zu unterstützen. Diese Anregung stieß beim Präsidenten des
                                                                        Lions-Clubs Landstuhl, Arnold Sonntag, auf offene Ohren. Im Wege
                                                                        einer Blitzumfrage stimmten sowohl die Mitglieder des Lions-Clubs
                                                                        als auch der Lions-Hilfe der Übergabe einer Barspende in Höhe von
                                                                        1500 Euro zu.
                                                                        Groß war die Freude von Michael Nikolaus, Geschäftsführer beim
                                                                        DRK Landstuhl, aber auch für die Landstuhler Tafel verantwortlich,
                                                                        als ihn der Anruf des Vorsitzenden der Lions-Hilfe Landstuhl, Dr.
                                                                        Werner Eicher, über diese außergewöhnliche Spendengewährung
                                                                        erreichte. Im Gespräch gab er der Hoffnung Ausdruck, dass dieser
                                                                        Betrag zusammen mit den noch verbleibenden Sachspenden aus-
                                                                        reichen wird, Lebensmittel für die nächsten drei bis vier Wochen zu
                                                                        beschaffen, um in der schweren Zeit des Coronavirus den Hilfesu-
                                                                        chenden weiterhin mit einer ausreichenden Essenspende entgegen
                                                                        zu kommen.

                                                                                   Queidersbach

                                                                              Sportschützengilde Queidersbach
                                                                                      Frauennachmittage am 16.04.
                                                                                        und 21.05.2020 fallen aus!
                                                                        Wegen der andauernden Corona-Epidemie und im Mai auch wegen
                                                                        des Feiertags Christi Himmelfahrt fallen die Frauennachmittage am
                                                                        16.04. und 21.05.2020 aus.
                                                                        Eventuell können wir ab Juni wieder am dritten Donnerstag jeden
                                                                        Monats unsere Frauennachmittage ab 15 Uhr im Schützenhaus statt-
                                                                        finden lassen.
                                                                        Falls das dann noch nicht wieder freigegeben ist, werden wir das
                                                                        rechtzeitig an dieser Stelle bekanntgeben.
                                                                        Diese Nachmittage sind ein gemütliches Beisammensein für Frauen
                                                                        jeden Alters, wozu alle Frauen aus dem Ort und den Nachbargemein-
           Krickenbach
                                                                        den recht herzlich eingeladen sind.
                                                                        Wer mag, kann gerne eine Handarbeit mitbringen.
                                                                        Wie immer an diesen Donnerstagen, werden wir auch wieder etwas
                                                                        für den kleinen Hunger vorbereiten.
               Vereine und Verbände                                     Die nächsten Termine zum Vormerken:
                Wir nähen für Euch!                                     18.06.2020, 16.07.2020, 20.08.2020, 17.09.2020, 15.10.2020,
Die katholischen und protestantischen Frauen von Krickenbach            19.11.2020, 17.12.2020
nähen Behelfs-Mund-Nasen-Schutz (BMNS) für Krickenbacher/innen.
Um die Übertragungswege eines Corona-Infekts zu reduzieren ist                     Männergesangverein
es sinnvoll, bei jeder Begegnung (insbesondere mit Risikopersonen)
einen Behelfs-Mund-Nasen-Schutz zu tragen, um die Verteilung von              Concordia 1886 e.V. Queidersbach
Tröpfchen zu verhindern.                                                Beim Männergesangverein Queidersbach sind alle Singstunden
Wichtig: Dabei handelt es sich nicht um zertifizierte Atemmas-          im April 2020 wegen der Corona Krise abgesagt worden. Die Sing-
ken, sondern um einen einfachen Mund-Nasenschutz, der nicht             stunden am 8. April, am 15. April, am 22. April und am 29. April 2020
vor einer Ansteckung mit Viren schützt.                                 finden deshalb nicht statt. Informationen darüber, wie es im Mai wei-
Wir geben diese Behelfsmasken kostenlos an Krickenbacher Bürger/        tergeht, werden später bekannt gegeben.
innen ab. Bei Bedarf melden Sie sich bei Angelika Polke, Tel. 06307 /
6353 oder bei Ute Zirkel, Tel. 06307 / 6920.                                            Skiclub Queidersbach
Bleiben Sie gesund und nach Möglichkeit zuhause!                        Die Ski- Saison ist in allen Gebieten früher beendet. Der Skiclub
                                                                        Queidersbach bedankt sich bei Euch allen für‘s Dabeisein, unserem
           Sickingenstadt Landstuhl                                     Busunternehmen Shary-Reisen, unseren tollen Hotels in den ausge-
                                                                        suchten Skigebieten, unseren Aktiven für ihr Engagagement.
                                                                        Wir sind glücklich darüber, dass bei keiner der Fahrten Symptome
              Vereine und Verbände                                      der Viren festgestellt wurden, und freuen uns, euch im nächsten Jahr
                                                                        wieder bei unseren Reisen zu treffen.
              Bahnsozialwerk Aktuell                                    Bis dahin: Macht‘s gut, passt auf Euch auf und bleibt gesund !!
Auf Grund der aktuellen Lage hat die BSW Ortsstelle Landstuhl das       Internetseite : www.skiclubqueidersbach.de
Veranstaltungsprogramm bis auf Weiteres abgesagt.                       Für Info 0171-7730219 zu erreichen.
Kurier - Verbandsgemeinde Landstuhl
Amtsblatt
      V erbandsgemeinde Landstuhl
                                                                         Ausgabe 15

                                                                         Jahrgang 2020

                                                                         Mittwoch, 8. April 2020

         mit den amtlichen bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Landstuhl

                Frohe Ostern
          wünschen wir allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern
       sowie allen Einwohnern der Verbandsgemeinde Landstuhl,
              auch im Namen des Verbandsgemeinderates,
                 des Stadtrates und der Gemeinderäte.
                                        Für die
                             Verbandsgemeinde Landstuhl
                                 Dr. Peter Degenhardt
                                     Bürgermeister

       Uwe Unnold            Nicole Meier             Vera Lang             Richard Roschel
   Erster Beigeordneter      Beigeordnete            Beigeordnete            Beigeordneter

Für die
gemeinde bann             gemeinde Hauptstuhl                       gemeinde Kindsbach
Stephan Mees              Gerald Bosch                              Knut Böhlke
Ortsbürgermeister         Ortsbürgermeister                         Ortsbürgermeister

gemeinde Krickenbach      sickingenstadt Landstuhl                  gemeinde Linden
Uwe Vatter                Ralf Hersina                              Nicole Meier
Ortsbürgermeister         Stadtbürgermeister                        Ortsbürgermeisterin

gemeinde mittelbrunn      gemeinde Oberarnbach                      gemeinde Queidersbach
Dr. Walter Altherr        Reiner Klein                              Ralph Simbgen
Ortsbürgermeister         Ortsbürgermeister                         Ortsbürgermeister

gemeinde schopp           gemeinde stelzenberg                      gemeinde Trippstadt
Benjamin Busch            Fritz Geib                                Jens Specht
Ortsbürgermeister         Ortsbürgermeister                         Ortsbürgermeister
Kurier - Verbandsgemeinde Landstuhl
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl                           Seite 2                                         Ausgabe 15/2020 - Mittwoch, 8. April 2020

                                                                                       Verbandsgemeinde Landstuhl
       Öffnungszeiten - Sprechstunden
                                                                                            Amtsblatt - Online
                 Verbandsgemeinde                                       Die Online-Ausgabe des amtlichen Teils des Amtsblattes der Ver-
Die Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl ist an allen ihren             bandsgemeinde Landstuhl finden Sie im Internet unter: www.land-
Standorten bis auf Weiteres nur noch vormittags von 8.30 bis 12         stuhl.de. Klicken Sie im Internet unter: www.landstuhl.de. Klicken Sie
Uhr geöffnet, allerdings nur für absolut unaufschiebbare Anlie-         auf der Startseite unter AKTUELL auf „Amtsblatt“. Die gewünschte
gen. Bitte melden Sie sich vorher telefonisch an!                       Ausgabe können Sie dann zum Lesen als PDF-Datei auf Ihren PC her-
Telefonisch ist die Verbandsgemeindeverwaltung auch weiter-
hin wie gewohnt zu folgenden Zeiten erreichbar:                         unterladen.
Montag - Mittwoch von 8.30 - 12.00 Uhr & 14.00 - 16.00 Uhr              Archivanfragen nach älteren Ausgaben richten Sie bitte an die Amts-
Donnerstag von 8.00 - 18.00 Uhr                                         blatt-Redaktion: E-Mail: amtsblatt@landstuhl.de
Freitag von 8.30 - 12.00 Uhr
Telefonische Anmeldung unter:                                                                      Bezirkspolizeibeamte
Rathaus, Kaiserstraße 49, Landstuhl:
                                                                        für Krickenbach, Linden, Queidersbach, Schopp, Stelzenberg,
06371/83-0
06371/83-110                                                            Trippstadt
06371/83-111                                                            Frau Simone Millgramm-Denzer 0631/369-2224
06371/83-491                                                            e-Mail: pikaiserslautern2@polizei.rlp.de
Einwohnermeldeamt, Bahnstraße 80, Landstuhl:                            für Bann, Hauptstuhl, Kindsbach, Landstuhl, Mittelbrunn,
06371/83-125                                                            Oberarnbach
Standesamt, Kirchenstraße 41, Landstuhl
06371/83-121                                                            Herr Achim Opp 06371/9229-230
Verbandsgemeindewerke und Stadtwerke Landstuhl, Bahn-                   E-Mail: pilandstuhl@polizei.rlp.de
straße 80, Landstuhl
06371/83-175                                                                                Verbandsgemeindewerke/
Die Telefonnummern werden auch an den Eingängen der einzelnen
Dienststellen aushängen.                                                                      Stadtwerke Landstuhl
Die Sprechstunden der Verwaltung in den Ortsgemeinden Kri-              So finden Sie uns im Internet:
ckenbach, Linden, Queidersbach, Schopp, Stelzenberg und                 www.verbandsgemeindewerke-landstuhl.de
Trippstadt finden bis auf Weiteres nicht statt.                         www.stadtwerke-landstuhl.de
           Sprechstunden des Schiedsmanns                               E-Mail-Adresse in allen Angelegenheiten:
nach Vereinbarung über Telefon 063 71 /83-111.                          werke@landstuhl.de
                    Sprechstunde                                           Bereitschaftsdienst der Verbandsgemeindewerke
         der Gleichstellungsbeauftragten der                                          und Stadtwerke Landstuhl
       Verbandsgemeinde Landstuhl Silke Wallé                           Wasserversorgung in der gesamten Verbandsgemeinde Landstuhl
Jeden letzten Donnerstag im Monat, 17.00 - 18.00 Uhr, Rathaus, Kai-     ��������������������������������������������������������������������������������������������������Tel.: 06371/912250
serstraße 49, Landstuhl, Zimmer 127 (1. OG) oder nach telefonischer
                                                                        Abwasserentsorgung in den Ortsgemeinden Bann, Hauptstuhl,
Vereinbarung Tel. 06371 / 83110
gleichstellung-vglandstuhl@web.de                                       Kindsbach, Mittelbrunn, Oberarnbach und der Sickingenstadt Land-
                                                                        stuhl�����������������������������������������������������������������������������������������Tel.: 06371/912250
    Sprechstunde des Beirates für Migration und                         Abwasserentsorgung in den Ortsgemeinden Krickenbach, Linden,
     Integration des Landkreises Kaiserslautern                         Queidersbach, Schopp, Stelzenberg und Trippstadt (WVE Stadtent-
Die Sprechstunden des Beirates für Migration und Integration            wässerung)���������������������������������������������������������������������������� Tel.: 0631 / 3723-0
des Landkreises Kaiserslautern finden jeden Donnerstag von
16:00 bis 18:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung unter                         Rufbereitschaft der Versorgungswerke
0159/04094168 oder 0631/7105-414 mit Herrn Sofronios Spytalima-         Stromversorgung in der gesamten Verbandsgemeinde Landstuhl
kis in der Kreisverwaltung Kaiserslautern, Lauterstraße 8, 67657 Kai-
serslautern, Zimmer 120 statt.                                          (Pfalzwerke Netz AG)�������������������������������������������������������Tel.: 0800 / 7977777

            Die Verbandsgemeinde Landstuhl                                        CUBO Sauna- und Wellnessanlage
                      im Internet
So finden Sie uns im Internet unter: http://www.landstuhl.de
                                                                                                            Die Cubo Sauna- und Wellnessanlage bleibt
E-Mail-Adressen der Verbandsgemeindeverwaltung
in allen Angelegenheiten: vg@landstuhl.de                                                                   aufgrund der aktuellen Situation bis auf Weite-
Direkter Kontakt                                                                                            res geschlossen. Sie können sich jederzeit auf
•     Bürgermeister Dr. Peter Degenhardt:                                                                   der Homepage über den aktuellen Stand infor-
      peter.degenhardt@landstuhl.de                                                                         mieren.
•                                                                                                           Kaiserstraße 126, 66849 Landstuhl
      Amtsblatt, Aufgabenbereich Öffentlichkeitsarbeit: amtsblatt@
      landstuhl.de                                                                                          Telefon: 06371/13 05 71
•     Einwohnermeldeamt: einwohnermeldeamt@landstuhl.de                                                     E-Mail: cubo@landstuhl.de
•     Standesamt: standesamt@landstuhl.de                                                                   www.cubo-sauna.de
•     Ordnungsamt: ordnungsamt@landstuhl.de
•     Gewerbeamt: gewerbeamt@landstuhl.de
                                                                                                         Freizeitbad AZUR
•     Bauamt: bauamt@landstuhl.de
•     Tourist-Information: tourismus@vglandstuhl.de                                                         Das Freizeitbad AZUR bleibt aufgrund der aktu-
•     Datenschutzbeauftragter: datenschutz@landstuhl.de                                                     ellen Situation bis auf Weiteres geschlossen.
•                                                                                                           Schernauer Straße, 66877 Ramstein-Miesen-
      Aufgrund der Vielzahl der am Markt erhältlichen Programme bit-
      ten wir, Email-Anhänge ausschließlich in den Formaten Word97-                                         bach
      2003 (doc), Excel97-2003 (xls), jpg, gif oder Adobe-PDF an uns                                        Tel. 06371/71500
      zu senden.                                                                                            E-Mail: info@freizeitbad-azur.de
      Die Größe einzelner Emails darf 7 MB nicht überschreiten.                                             www.freizeitbad-azur.de
Kurier - Verbandsgemeinde Landstuhl
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl                                                  Seite 3                                Ausgabe 15/2020 - Mittwoch, 8. April 2020
                                                                                                     2.      die Ehegattin oder den Ehegatten, die Lebenspartnerin oder den Lebens-
                       Verbandsgemeinde                                                                      partner, die Verlobte oder den Verlobten,
                                                                                                     3.      Seelsorgerinnen und Seelsorger, die in dieser Funktion die Einrichtung
                                                                                                             aufsuchen,
                                                                                                     4.      Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare, die
                       Öffentliche Bekanntmachungen
                                                                                                             in dieser Funktion die Einrichtung aufsuchen,
                                                                                                     5.      rechtliche Betreuerinnen und Betreuer, soweit ein persönlicher Kontakt
                                                                                                             zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nach § 1896 des Bürgerli-
                                    Dritte Landesverordnung                                                  chen Gesetzbuchs erforderlich ist; Bevollmächtigte werden rechtlichen
     zur Änderung der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz                                   Betreuerinnen und Betreuern gleichgestellt,
                                       Vom 1. April 2020                                             6.      sonstige Personen, denen aufgrund hoheitlicher Aufgaben Zugang zu ge-
                                                                                                             währen ist,
Aufgrund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Infektions-
                                                                                                     7.      therapeutische oder medizinisch notwendige Besuche.
schutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 3 des
                                                                                                     (4) Absatz 3 gilt nicht für Personen, die
Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587), in Verbindung mit § 1 Nr. 1 der Landes-
verordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes vom 10. März 2010 (GVBl.                    1.      Kontaktpersonen der Kategorien I und Il entsprechend der Definition
S. 55), zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15. Oktober 2012 (GVBl. S. 341),                         durch das Robert-Koch-Institut sind,
BS 2126-10, wird verordnet:                                                                          2.      bereits mit dem Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19) infiziert sind,
                                                                                                     3.      erkennbare Atemwegsinfektionen haben oder
                                           Artikel 1
                                                                                                     4.      sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das vom Robert-Koch-Institut im
Die Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 23. März 2020 (GVBl.
                                                                                                             Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder inner-
S. 79), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. März 2020 (GVBl. S. 101), wird wie
                                                                                                             halb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist und die
folgt geändert:
                                                                                                             sich nicht bereits mindestens 14 Tage außerhalb eines Risikogebietes
1.     § 1 Abs. 6 erhält folgende Fassung:                                                                   aufgehalten haben.
       „(6) Untersagt ist der Betrieb von Hotels und Beherbergungseinrichtungen und die              (5) Die Einrichtungen haben, im Einzelfall auch unter Auflagen, Ausnahmen vom
       Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte zu touristischen Zwecken. Dies gilt                Betretungsverbot nach Absatz 1 oder von der Einschränkung nach Absatz 4 zu-
       auch für den Betrieb von Wohnmobilstell- und Campingplätzen. Hiervon ausge-                   zulassen, wenn ein besonderes berechtigtes Interesse vorliegt. Ein besonderes
       nommen sind Hotels, Beherbergungsbetriebe und Unterkünfte jeglicher Art, die
                                                                                                     berechtigtes Interesse liegt insbesondere bei Begleitung von Schwerkranken o-
       Geschäftsreisende, Reisende mit dienstlichem Anlass und in Härtefällen Gäste für
                                                                                                     der Sterbenden oder Begleitung von Geburten vor. Die Einrichtungen haben die
       private nicht touristische Zwecke aufnehmen. Die notwendigen hygienischen An-
                                                                                                     notwendigen hygienischen Schutzmaßnahmen zu treffen und deren Einhaltung
       forderungen sind zu beachten.“
                                                                                                     zu kontrollieren. Kindern unter 16 Jahren und Personen mit erkennbaren Atem-
2.     § 7 erhält folgende Fassung:                                                                  wegsinfektionen ist der Zutritt zu einer Einrichtung nach Absatz 1 untersagt.
                                             㤠7
       (1) Die folgenden Einrichtungen dürfen nicht für Zwecke des Besuches von Pati-
                                                                                                     (6) Sofern das Betreten einer in Absatz 1 genannten Einrichtung nach den Best-
       entinnen und Patienten, Bewohnerinnen und Bewohnern oder Betreuten betre-
                                                                                                     immungen der Absätze 2, 3 und 5 zulässig ist, muss dennoch durch entspre-
       ten werden:
                                                                                                     chende Maßnahmen sichergestellt werden, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
      1.     Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 und 3 bis 7 sowie § 36 Abs. 1 Nr. 2                ter sowie andere Personen in den jeweiligen Einrichtungen nicht gefährdet wer-
             des Infektionsschutzgesetzes, hierunter fallen nicht Hospize,                           den.“
      2.     Einrichtungen der Pflege nach § 71 Abs. 2 des Elften Buches Sozialge-
             setzbuch,                                                                         3.    § 8 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
      3.     Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 Abs. 1
                                                                                                      „(4) Absatz 1 Satz 2 gilt ebenso in den Sozialpädiatrischen Zentren, den ange-
             des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, in denen Leistungen der Einglie-
                                                                                                      schlossenen Frühförderstellen sowie Autismus-Therapiezentren. Medizinisch
             derungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden,
                                                                                                      notwendige Behandlungen und Therapien sowie notwendige heilpädagogische
      4.     betreute Wohngruppen für pflegebedürftige volljährige Menschen nach § 5
                                                                                                      Maßnahmen dürfen durchgeführt werden; in diesen Fällen gilt das in Absatz 1
             Satz 1 Nr. 1 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe (LWTG)
                                                                                                      Satz 2 geregelte Betretungsverbot nicht.“
             vom 22. Dezember 2009 (GVBl. S. 399, BS 217-1) in der jeweils gelten-
             den Fassung,
      5.     betreute Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen und mit Vorer-                4.    Nach § 9 a wird folgender § 9 b eingefügt:
             krankungen nach § 5 Satz 1 Nr. 1 LWTG,
      6.     Einrichtungen nach § 5 Satz 1 Nr. 2 für volljährige Menschen mit Intensiv-                                                   „§ 9 b
             pflegebedarf oder schweren kognitiven Einschränkungen,                                   (1) Die Leitungen von Einrichtungen nach Absatz 2, die Geräte, welche zur inva-
      7.     Einrichtungen des betreuten Wohnens nach § 5 Satz 1 Nr. 3 LWTG für                       siven oder nicht invasiven Beatmung von Menschen geeignet sind (Beatmungs-
             volljährige Menschen mit Behinderungen und mit Vorerkrankungen,                          geräte), besitzen, sind verpflichtet, unverzüglich dem für ihre Einrichtung zustän-
      8.     Wohneinrichtungen für ältere Menschen nach § 5 Satz 1 Nr. 4 LWTG,                        digen Gesundheitsamt Folgendes zu melden:
      9.     Einrichtungen der Kurzzeitpflege nach § 5 Satz 1 Nr. 6 LWTG und                          1.     den Namen und die Anschrift der Einrichtung,
      10.    Einrichtungen nach § 5 Satz 1 Nr. 7 LWTG, die einem unter Nummer 4 bis
                                                                                                      2.     die Anzahl ihrer Beatmungsgeräte,
             9 beschriebenen Personenkreis entsprechen.
                                                                                                      3.     den Hersteller und die Typenbezeichnung ihrer Beatmungsgeräte,
      (2) Über den Zugang zu
                                                                                                      4.     Angaben zur Funktionsfähigkeit ihrer Beatmungsgeräte,
      1.     Fachkrankenhäusern für Psychiatrie mit Ausnahme der Fachkrankenhäu-
                                                                                                      5.     Ansprechpersonen und Kontaktdaten, sodass eine jederzeitige Erreichbar-
             ser für Gerontopsychiatrie,
                                                                                                             keit der Einrichtung sichergestellt ist, sowie
      2.     psychosomatischen Fachkrankenhäusern sowie
      3.     kinder- und jugendpsychiatrischen Fachkrankenhäusern,                                    6.     jede Änderung hinsichtlich der gemeldeten Angaben zu den Nummern 1

      jeweils einschließlich der zugehörigen Tageskliniken, entscheidet die Leitung der                      bis 5.
      jeweiligen Einrichtung.                                                                         Die in Absatz 2 Nr. 4 und 5 genannten Einrichtungen sind von der Meldepflicht
      (3) Absatz 1 gilt nicht für                                                                     nach Satz 1 befreit, soweit sie diese Angaben bereits in anderer geeigneter Form
      1.     Eltern, die ihr minderjähriges Kind besuchen,
Kurier - Verbandsgemeinde Landstuhl
Einrichtungen besucht,
                                                                                                    21. entgegen § 7 Abs. 6 die entsprechenden Maßnahmen unterlässt,
                                                                                                    22. entgegen § 8 Abs. 1 Satz 1 und 3 eine Beschäftigung oder Betreuung vor-
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl                                               Seite 4                              Ausgabe 15/2020 - Mittwoch, 8. April 2020
                                                                                                         nimmt,
      dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie zur Verfügung
                                                                                                    23. entgegen § 8 Abs. 2 Satz 1 die Einhaltung der erforderlichen Schutzmaß-
      stellen.
                                                                                                         nahmen nicht gewährleistet,
      (2) Einrichtungen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 sind insbesondere:
                                                                                                    24. entgegen § 8 Abs. 2 Satz 2 die Anzeige nicht vornimmt,
      1.   Einrichtungen für ambulantes Operieren,
                                                                                                    25. entgegen § 8 Abs. 3 eine Beschäftigung oder Betreuung vornimmt,
      2.   stationäre und ambulante Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen,
                                                                                                    26. entgegen § 8 Abs. 4 Satz 1 die Einrichtung betritt,
      3.   Dialyseeinrichtungen,
                                                                                                    27. entgegen § 8 Abs. 6 berufliche Maßnahmen durchführt,
      4.   zugelassene Krankenhäuser nach § 108 des Fünften Buches Sozialgesetz-
                                                                                                    28. entgegen § 9 Abs. 1 Satz 1 planbare Behandlungen nicht zurückstellt oder
           buch,
                                                                                                         unterbricht,
      5.   Privatkrankenanstalten nach § 30 Abs. 1 Satz 1 der Gewerbeordnung, so-
                                                                                                    29. entgegen § 9 Abs. 3 Satz 1 eine der genannten Einrichtungen betreibt,
           weit diese nicht zugleich ein zugelassenes Krankenhaus nach § 108 des
                                                                                                    30. entgegen § 9 a Abs. 1 die erforderliche Meldung unterlässt,
           Fünften Buches Sozialgesetzbuch sind,
                                                                                                    31. entgegen § 9 a Abs. 2 die erforderliche Registrierung und Meldung unter-
      6.   Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in Nummer
                                                                                                         lässt,
           1 bis 5 genannten Einrichtungen oder mit Krankenhäusern vergleichbar
                                                                                                    32. entgegen 9 b Abs. 1 eine Meldung unterlässt,
           sind,
                                                                                                    33. entgegen§ 10 Abs. 1 einreist,
      7.   Einrichtungen für ambulante Entbindungen nach § 24 f des Fünften Buches
                                                                                                    34. entgegen § 10 Abs. 2 Satz 1 die erforderliche Pendlerbescheinigung nicht
           Sozialgesetzbuch,
                                                                                                         mitführt,
      8.   Arztpraxen und Zahnarztpraxen,
                                                                                                    35. entgegen § 10 Abs. 2 Satz 2 und 3 von der zulässigen Fahrtroute abweicht
      9.   Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
                                                                                                         oder die Fahrt unzulässig unterbricht.
      10. Tierkliniken und ähnliche Einrichtungen,
                                                                                                    § 74 des Infektionsschutzgesetzes bleibt unberührt.“
      11. Sanitätshäuser sowie
      12. Kranken- und Pflegekassen.                                                                                                     Artikel 2

      (3) Die Gesundheitsämter sind verpflichtet,
      1.   Meldungen nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5 bis zum 7. April 2020 und                   Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

      2.   Meldungen nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 unverzüglich
      dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie weiterzulei-                Mainz, den 1. April 2020

      ten.“
5.   § 12 erhält folgende Fassung:
                                            㤠12
      Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Abs. 1 a Nr. 24 des Infektionsschutzgesetzes
      handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
                                                                                                  Die Ministerin
      1.   entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 11 eine der genannten Einrichtun-
                                                                                                  für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
           gen betreibt oder im Falle des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 die Sperrung von

                                                                                                                     Sonstige amtliche Mitteilungen
           Anlagen unterlässt,
      2.   entgegen § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 die gebotenen Hygiene- und Sicherheits-
           maßnahmen unterlässt,
      3.   entgegen § 1 Abs. 1 Satz 5 ein Angebot für einen Verzehr vor Ort vorhält,
                                                                                              Der Einreicher ist für die vom ihm an das Amtsblatt zur Veröffentli-
      4.   entgegen § 1 Abs. 2 Satz 2 die Auflagen zur Hygiene und Zutrittssteuerung
                                                                                              chung eingereichten Inhalte selbst verantwortlich. Der Einreicher
           nicht beachtet,                                                                    stellt die Verbandsgemeinde Landstuhl von allen Ansprüchen
      5.   entgegen § 1 Abs. 2 Satz 3 die erforderlichen Mindestabstände und Zutritts-        frei, die Dritte gegen die Verbandsgemeinde Landstuhl wegen
           beschränkungen nicht einhält,                                                      der Verletzung eigener Rechte durch Inhalte des Einreichers
      6.   entgegen § 1 Abs. 3 Satz 1 die Einhaltung der erforderlichen Schutzmaß-            geltend machen. Im Falle einer erfolgreichen Inanspruchnahme
           nahmen unterlässt,                                                                 durch Dritte ist der Einreicher zum Ersatz des Schadens verpflich-
      7.   entgegen § 1 Abs. 4 die notwendigen hygienischen Anforderungen unter-
                                                                                              tet, der der Verbandsgemeinde Landstuhl dadurch entsteht.
                                                                                              Dazu zählen auch Kosten der Rechtsverfolgung.
           lässt,
      8.   entgegen § 1 Abs. 6 Satz 1 und 2 Übernachtungsangebote zu touristischen
           Zwecken vorhält,
      9.   entgegen § 1 Abs. 6 Satz 4 die notwendigen hygienischen Anforderungen
           unterlässt,
      10. entgegen § 2 Nr. 1 bis Nr. 4 an Zusammenkünften teilnimmt,
      11. entgegen § 3 eine Veranstaltung durchführt,                                                         die Verbandsgemeinde
      12. entgegen § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 sich mit weiteren als den
           genannten Personen im öffentlichen Raum aufhält,
                                                                                                             Landstuhl verpachtet das
      13. entgegen § 4 Abs. 1 Satz 2 nicht den erforderlichen Mindestabstand einhält,                         Kiosk im Warmfreibad
      14. entgegen § 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 die notwendigen hygienischen Anforde-
           rungen unterlässt,
                                                                                                                    Trippstadt
      15. entgegen § 4 Abs. 5 die besonderen hygienischen Vorkehrungen unter-
           lässt,
                                                                                              Die Verbandsgemeinde Landstuhl verpachtet ab der kommenden
      16. entgegen § 6 Abs. 4 die Inanspruchnahme der Notfallbetreuung durch infi-
                                                                                              Badesaison den Kiosk im Warmfreibad in Trippstadt. Es handelt
           zierte Personen oder Reiserückkehrer veranlasst,
      17. entgegen § 7 Abs. 1 die dort genannten Einrichtungen besucht,
                                                                                              sich hierbei um einen geräumigen Kiosk mit großem Komfort. Auf
      18. entgegen § 7 Abs. 4 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 die dort genannten Ein-            der anschließenden Freifläche befinden sich rund 110 Sitzplätze,
           richtungen besucht,                                                                etwa die Hälfte davon überdacht.
      19. entgegen § 7 Abs. 5 Satz 3 die notwendigen hygienischen Schutzmaßnah-               Das Warmfreibad wurde im Jahr 2016 modernisiert und zählte in
           men unterlässt oder deren Einhaltung nicht kontrolliert,                           der Saison 2019 rd. 40.000 Badegäste.
      20. entgegen § 7 Abs. 5 Satz 4 in Verbindung mit § 7 Abs. 1 die dort genannten          Interessenten bewerben sich bitte schriftlich bei der Verbands-
           Einrichtungen besucht,
                                                                                              gemeindeverwaltung Landstuhl, Kaiserstraße 49, 66849
      21. entgegen § 7 Abs. 6 die entsprechenden Maßnahmen unterlässt,
                                                                                              Landstuhl oder per e-mail an heike.jonderko@landstuhl.de.
      22. entgegen § 8 Abs. 1 Satz 1 und 3 eine Beschäftigung oder Betreuung vor-
           nimmt,
                                                                                              Bei Fragen können Sie sich telefonisch an Frau Jonderko unter der
      23. entgegen § 8 Abs. 2 Satz 1 die Einhaltung der erforderlichen Schutzmaß-             Rufnummer 06371 – 83458 wenden.
           nahmen nicht gewährleistet,
      24. entgegen § 8 Abs. 2 Satz 2 die Anzeige nicht vornimmt,
Kurier - Verbandsgemeinde Landstuhl
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl                                                          Seite 5                         Ausgabe 15/2020 - Mittwoch, 8. April 2020

                                                                                                                           Aus unserer Feuerwehr
                        Verbandsgemeinde Landstuhl

                               Stellenausschreibung
               Bei der Verbandsgemeinde Landstuhl ist zum 20. Mai 2020 die Stelle
                                                                                                                             Übungen unserer
               einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters (m/w/d)                                                           Wehreinheiten
        in der Abteilung 2 – Soziales, Schulen, Kultur, Standesamt, Bäder und Cubo -
zu besetzen.
                                                                                                             Die Übungen der Wehreinheiten (Aktive, Jugendfeuerwehren
Das Beschäftigungsverhältnis erfolgt in Vollzeit und dient zur Vertretung in der Zeit des
Mutterschutzes und der weiterführenden Elternzeit.                                                           und Bambini) finden aufgrund der aktuellen Situation bis auf
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:                                                                     Weiteres nicht statt.
      Sachbearbeitung von Aufgaben sozialer Wohnungsbau/Modernisierung,
      Selbstständige Schulverwaltung und Schulorganisation der Grundschulen einschließlich der
       Ganztagsschulen und des Schulzweckverbandes IGS Landstuhl,
      Erstellung, Vorbereitung und Protokollführung von Sitzungen der Schulträgerausschüsse
       der Verbandsgemeinde, des Schulzweckverbandes IGS Landstuhl und der
       Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes IGS Landstuhl
      Mitwirkung und Unterstützung der Planung bei Großveranstaltungen im Bereich
       Eventmanagement (u.a. Seniorenfahrt, Sportveranstaltungen),
      Mittelbewirtschaftung und Rechnungskontrolle/Rechnungsanweisung der kommunalen
       Kindertagesstätten und Schulen.
Folgende fachliche und persönliche Qualifikationen erwarten wir:

      Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r – Fachrichtung
       Kommunalverwaltung oder Angestelltenlehrgang I oder vergleichbare Ausbildung mit
                                                                                                                     Hinweis: Corona-Krise
       einschlägiger Berufserfahrung;
      Fachkenntnisse auf dem Gebiet des öffentlichen und privatem Recht (u.a. Schulgesetz)

   
       wären wünschenswert;
       Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein;                                               Für den Fall, dass Ihr Mitteilungsblatt wegen des
      selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise sowie ein freundliches und sicheres
       Auftreten.
                                                                                                              Corona-Virus´ nicht oder nur eingeschränkt her-
                                                                                                              gestellt oder verteilt werden kann, haben wir alle
Die Stelle ist bewertet in der Entgeltgruppe 8 TVöD.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt
                                                                                                              Inhalte online freigeschaltet.
berücksichtigt.
Die Verbandsgemeinde Landstuhl gewährleistet die berufliche Gleichstellung von Frauen und
Männern. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht.
Bitte richten Sie Ihr Bewerbungsschreiben bis zum 22. April 2020 an die

                             Verbandsgemeindeverwaltung Landstuhl
                       Abteilung 1, Fachbereich Personal und Organisation
                                Kaiserstraße 49, 66849 Landstuhl
                                    Landstuhl, den 31.03.2020
                                                                                                               Nutzen Sie die Möglichkeit unter: ol.wittich.de
                                     gez. Dr. Peter Degenhardt
                                          Bürgermeister
                                                                                                                     Das Team der LINUS WITTICH Medien KG

                         Tourist-Information

                                          Tourist-informationen der Verbandsgemeinde
                                               Landstuhl und Luftkurort Trippstadt
                           Aufgrund der aktuellen Situation bleiben die Tourist-Informationen der Verbandsgemeinde Landstuhl
                           und des Luftkurortes Trippstadt bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.

                           Tourist-information der Verbandsgemeinde Landstuhl
                           Hauptstraße 3a, 66849 Landstuhl
                           Tel.: 06371/13 000 12
                           tourismus@vglandstuhl.de
                           www.landstuhl.de
                           büro Trippstadt
                           Hauptstraße 22, 67705 Trippstadt, Tel.: 06306/99 23 961
                           touristik.trippstadt@vglandstuhl.de
                           Öffnungszeiten Oktober - März:
                           Mo., Di., Mi., Do., Fr. 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
                           Mo., Di., Do., Fr. 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
                           Öffnungszeiten April - September:
                           Mo., Di., Mi., Do., Fr., Sa. 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
                           Mo., Di., Do., Fr. 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

 Tourist-information Luftkurort Trippstadt
 Hauptstraße 26, 67705 Trippstadt, Tel.: 06306/3 41, Fax: 06306/15 29
 info@trippstadt.de
 www.trippstadt.de
 Öffnungszeiten:
 Mo., Di., Do., Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
 Mi. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Kurier - Verbandsgemeinde Landstuhl
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl                                Seite 6                     Ausgabe 15/2020 - Mittwoch, 8. April 2020

                          Bürger und ihre Umwelt                                            Öffnungszeiten
                                                                                        Grünabfallsammelstellen
                           Müllabfuhrtermine
                                                                                                          Bann
                    für die 16. Kalenderwoche 2020                                               April bis November
Gemeinde Bann                 Donnerstag   16. Apr 20   Biotonne
                                                                                          Mittwoch & Freitag, 17.00 - 19.00 Uhr
Gemeinde Hauptstuhl             Freitag    17. Apr 20   Restmülltonne
                                                                                               Samstag, 13.00 - 17.00 Uhr
                                                        Gelber Sack
Gemeinde Kindsbach             Dienstag    14. Apr 02   Biotonne
                                                                                                      Hauptstuhl
                                                                                                   April bis November
Gemeinde Krickenbach          Donnerstag   16. Apr 20   Biotonne                                 Freitag, 15.00 - 18.00 Uhr
                                                                                                Samstag, 12.00 - 18.00 Uhr
Sickingenstadt Landstuhl       Dienstag    14. Apr 20   Biotonne
-Stadtteil Atzel-
                                                                                                      Kindsbach
Sickingenstadt Landstuhl       Dienstag    14. Apr 20   Biotonne
-Stadtteil Melkerei-                                    Papiertonne                               April bis November
Landstuhl Stadt Bezirk 1       Dienstag    14. Apr 20   Biotonne                              Donnerstag, 17.00 - 19.00 Uhr
                                                        Papiertonne
                                                                                                Freitag, 15.00 - 17.00 Uhr
Landstuhl Stadt Bezirk 2       Dienstag    14. Apr 20   Biotonne
                                                                                               Samstag, 13.00 - 17.00 Uhr
                                                                                                       Landstuhl
Gemeinde Linden               Donnerstag   16. Apr 20   Biotonne
                                                        Papiertonne
Gemeinde Mittelbrunn           Montag      13. Apr 20   Biotonne
                                                        Papiertonne
                                                                                                  April bis November
Gemeinde Oberarnbach           Montag      13. Apr 20   Biotonne                               Dienstag, 17.00 - 20.00 Uhr
                                                        Papiertonne                             Freitag, 14.00 - 18.00 Uhr
Gemeinde Queidersbach         Donnerstag   16. Apr 20   Biotonne                               Samstag, 10.00 - 16.00 Uhr
                                                        Papiertonne
Gemeinde Schopp               Donnerstag   16. Apr 20   Biotonne                                     Mittelbrunn
                                                        Papiertonne
                                                                                                   ganzjährig geöffnet
Gemeinde Stelzenberg          Donnerstag   16. Apr 20   Biotonne
                                                                                                    Oberarnbach
Gemeinde Stelzenberg          Donnerstag   16. Apr 20   Biotonne
                                                                                                   ganzjährig geöffnet
Breitenau / Maudensteig
Gemeinde Trippstadt            Mittwoch    15. Apr 20   Restmülltonne                                   Schopp
                                                        Gelber Sack
Gemeinde Trippstadt           Donnerstag   16. Apr 20   Biotonne
                                                                                                   ganzjährig geöffnet
Langensohl
Gemeinde Trippstadt           Donnerstag   16. Apr 20   Biotonne
                                                                                                      Trippstadt
Neuhöfertal, Meiserthal                                                                                April & Mai
Gemeinde Trippstadt            Mittwoch    15. Apr 20   Restmülltonne                          Mittwoch, 16.00 - 19.00 Uhr
                                                        Gelber Sack
Wilensteinerhof                                                                                 Freitag, 14.00 - 17.00 Uhr
Abfuhrregelung in Wochen mit Feiertag: Fällt der Abfuhrtermin auf                              Samstag, 11.00 - 17.00 Uhr
einen Feiertag, so verschiebt sich diese Abfuhr auf den nächsten oder
übernächsten Werktag. Alle in der gleichen Woche auf den Feiertag                     Queidersbach/Linden/Krickenbach
folgenden Abfuhren werden entweder am regulären Abfuhrtag oder                                     April bis Oktober
am darauffolgenden Werktag durchgeführt. Somit kann auch sams-                                Donnerstag, 16.00 - 19.00 Uhr
tags nachgefahren werden.
                                                                                                Freitag, 15.00 - 19.00 Uhr
                                                                                               Samstag, 10.00 - 17.00 Uhr

                                                                                             Bann
                                                                                             Ortsbürgermeister stephan mees
                                                                                             Sprechstunden entfallen bis auf weiteres

                       www.wittich.de
                                                                                             E-Mail: info@bann.de
                                                                                             www.bann.de

                                                                                                 Ruftaxi in Bann
                                                                               Nur samstags und sonntags nach Landstuhl
   Datenschutz geht uns alle an...                                             Tel.: 0170/4752835
                                                                               Bestellung 1 Stunde vor Fahrtbeginn
                                                                               VRN Wabentarif
   Die DSGVO unterscheidet nicht zwischen öffentlich
   und nichtöffentlich. Somit gelten grundsätzlich sämt-
   liche Vorschriften der DSGVO auch für Vereine.                                  Privatwaldbetreuer Daniel Büffel
                                                                               Landesforsten Rheinland-Pfalz
                            blog.wittich.de                                    Rufnummer: 0152-28850995
                                                                               E-Mail: daniel.bueffel@wald-rlp.de
   Diskutieren Sie mit uns über dieses Thema!                                  Zur Zeit findet keine Sprechstunde in Hermersberg statt.
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl                             Seite 7                          Ausgabe 15/2020 - Mittwoch, 8. April 2020

                Sonstige amtliche Mitteilungen                                                 Sonstige amtliche Mitteilungen

               Hilfsangebote in Bann                                              Versorgungshilfe der Ortsgemeinde
 Es haben sich mittlerweile 15 junge Bännjer gemeldet, die einen            Liebe Kindsbacherinnen und Kindsbacher,
 Einkaufservice für ältere Mitbürger/innen übernehmen würden.               die aktuelle Situation wegen des Coronavirus ist nicht leicht
 Wenn Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen wollen, melden                  und führt auch zu persönlichen Einschränkungen. Insbesondere
 Sie sich bitte telefonisch bei Ortsbürgermeister Stephan Mees              Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen sollten sich vor einer
 (06371-15956) oder den Beigeordneten Stefan Schweitzer (06371-             Ansteckung schützen und auch geschützt werden.
 915613) und Thomas Denzer (06371-16860), die dann alles Wei-               Deswegen ist es jetzt notwendig, direkte Kontakte möglichst zu
 tere koordinieren.                                                         vermeiden.
 Jeder der mithelfen möchte ist natürlich herzlich dazu eingeladen          Sollten Sie zu dieser Gruppe gehören und in Ihrem Umfeld nie-
 und kann sich auch gerne melden.                                           manden haben, der für Sie wichtige Einkäufe tätigt, melden Sie
                                                                            sich. Freiwillige Helfer werden dann dringende Besorgungen für
                                                                            Sie erledigen.
                                                                            Sie haben auch die Möglichkeit den Bringdienst der örtlichen
                   Jugendtreff Bann                                         Bäckerei Nagel zu nutzen, die Lebensmittel und weitere Artikel
                                                                            des täglichen Bedarfs anbietet und auch nach Hause liefert.
 Der Jugendtreff bleibt aufgrund der aktuellen Situation bis auf
 Weiteres geschlossen.                                                      Wer sich noch als freiwilliger Helfer melden möchte, kann dies
                                                                            auch unter diesen Nummern tun.
                                                                            Nach der Verteilung eines Infozettels letzte Woche haben sich
                                                                            in sehr kurzer Zeit bereits zahlreiche freiwillige Helfer gemeldet.
                Hauptstuhl                                                  Dies ist ein besonderes Zeichen gesellschaftlicher Solidarität.
                                                                            Dafür ein herzliches Dankeschön!
                                                                            Ehrenamtliche Versorgung:
                Ortsbürgermeister gerald Frank bosch
                                                                            0173 6575636 (Knut Böhlke)
                Sprechstunden entfallen bis auf weiteres
                                                                            0171 5255363 (Dagmar-Lang Wenzel)
                                                                            0176 97845937 (Maria Ottenbreit-Burkhard)
                Sonstige amtliche Mitteilungen                              06371/18108 (Josef German)
                                                                            Lieferservice Bäckerei Nagel
                                                                            06371/12322
                      Einkaufshilfe                                         In schwierigen Zeiten zeigt sich, ob eine Gesellschaft zusammen-
 Liebe Hauptstuhlerinnen und Hauptstuhler,                                  hält. Ich bin sicher, wir in Kindsbach tun dies.
                                                                                                                                            Ihr
 die aktuelle Corona Pandemie bringt gerade für ältere Men-
                                                                                                                 Ortsbürgermeister, Knut Böhlke
 schen und Mitbürger mit Vorerkrankungen persönliche Ein-
 schränkungen mit sich, deshalb ist es notwendig, direkte
 Kontakte wenn möglich zu vermeiden.
                                                                                  Schüler- und Seniorentisch,Kinder-
 Aus diesem Grund hat sich der SPD Ortsverein entschlossen,
 sollten Sie zu der Gruppe gehören die in ihrem Umfeld nie-
                                                                                  und Jugendtreff, Erzählkaffee und
 manden hat, der für Sie wichtige Einkäufe erledigt, eine Versor-                             Spielstube
                                                                            Der Schüler- und Seniorentisch, der Kinder- und Jugendtreff
 gungshilfe anzubieten.
                                                                            sowie das Erzählkaffee und die Spielstube bleiben aufgrund der
 Als Koordinator steht unser Altbürgermeister Wolfgang Siegrist             aktuellen Situation bis auf Weiteres geschlossen.
 unter der Telefonnummer 06372-2165 gerne zur Verfügung.
 Weiterhin als Helfer und Ansprechpartner erklärten sich der
 Vorsitzende des SPD Ortsvereins Thomas Wisniewski unter                                       Krickenbach
 0176-60032478 und unser Beigeordneter Joachim Schumacher
 unter 0176-84336544 bereit, bei Bedarf dringende Besorgun-                                    Ortsbürgermeister Uwe Vatter
                                                                                               Die Sprechstunden entfallen bis auf Weiteres
 gen für Sie zu erledigen.                                                                     Tel.: 06307 993666 (ab 18 Uhr)
 Gerne dürfen sich auch weitere freiwillige Helfer bei Ortsbür-                                E-Mail: info@uwe-vatter.de
 germeister Gerald Bosch unter 0171-2029305 oder per Mail                                      www.krickenbach.de
 unter
                                                                                               Sonstige amtliche Mitteilungen
 gerald-frank.bosch@allianz.de melden.
 Dafür danke ich Ihnen schon jetzt.
 In dieser schwierigen Zeit werden wir als Hauptstuhlerinnen
                                                                                           Forstamt Kaiserslautern
 und Hauptstuhler zusammenhalten.                                                    - Privatwaldbetreuungsrevier Sickingen-
                              Ihr Ortsbürgermeister, Gerald Bosch         Zuständig für den Privatwald der Gemarkungen Linden, Krickenbach
                                                                          und Queidersbach
                                                                          Revierleiter: Daniel Büffel, Tel. 0152-28850995
                                                                          E-Mail: daniel.bueffel@wald-rlp.de
                Kindsbach                                                 Zurzeit findet keine Sprechstunde in Hermersberg statt.

                Ortsbürgermeister Knut böhlke                                               Hinweis: Corona-Krise
                Die Sprechstunden entfallen bis auf Weiteres
                www.kindsbach.de                                                Für den Fall, dass Ihr Mitteilungsblatt wegen des Corona-Virus´
                                                                                nicht oder nur eingeschränkt hergestellt oder verteilt werden
                                                                                kann, haben wir alle Inhalte online freigeschaltet.
 Krabbeltreff im Jugendtreff Kindsbach
 Bei Interesse bitte melden bei Frau Anne Ulrich-Schwab, Jugend-                                  Das Team der LINUS WITTICH Medien KG
 sozialarbeiterin der VG Landstuhl, unter der Tel.: 0160-90122381,
 E-Mail: anne.ulrich-schwab@vglandstuhl.de                                  Nutzen Sie die Möglichkeit unter: ol.wittich.de
Amtsblatt der Verbandsgemeinde Landstuhl                Seite 8                   Ausgabe 15/2020 - Mittwoch, 8. April 2020

       Information
       Liebe Mitbürger*innen

       das Coronavirus hat Deutschland fest im Griff und zeigt mittlerweile weitreichende
       Auswirkungen für das öffentliche, private und berufliche Leben. Ein Ende ist nicht in Sicht!
       Durch behördliche Erlässe und Verfügungen versucht man einem sprunghaften Anstieg
       einer Pandemie entgegenzuwirken. Dies setzt voraus, dass sich alle an den sich mittlerweile
       stündlich ändernden Maßnahmen neu orientieren, vorgegebene Verhaltensweisen
       annehmen und getroffene Entscheidungen akzeptieren, damit das angestrebte Ziel erreicht
       werden kann.

       Gerade in einer solchen Krise ist es wichtig, dass wir alle uns gegenseitig unterstützen und
       helfen. Seitens vieler Bürger*innen besteht die Bereitschaft unsere älteren und
       immungeschwächten Bürger*innen bei kleineren Besorgungen und etwaigen Botengängen
       ehrenamtlich zu unterstützen.

       Für die Aufrechterhaltung unserer Nahversorgung ist in Krickenbach die Metzgerei Werlein
       mit Fleisch, Wurst und Backwaren zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar.
       Durch die angeordneten Schließungen der Gastronomiebereiche haben das „Gasthaus
       Werlein“ und „Martin’s Kegelbahn“ einen Abhol- und Lieferservice eingerichtet. Die
       entsprechenden Angebote können Sie telefonisch erfragen oder werden über Werbetafeln
       bzw. social-Media bekannt gegeben. Die Getränke-Oase Palm bietet neben dem Abhol- und
       Lieferservice auch eine weitere Unterstützung an.

       Ansprechpartner                     Telefonnummern
       Nahversorgung
       Metzgerei Werlein                   06307 / 6710            Abholservice
       Gasthaus Werlein                    06307 / 1803            Abholservice
       Martin’s Kegelbahn                  06307 / 9589993         Abhol- und Lieferservice
       Getränkeoase Palm                   0151 / 12324632         Abhol- und Lieferservice

       Darüber hinaus haben sich einige Personen bereit erklärt, sich im ehrenamtlichen
       Bürgerservice zu engagieren. Sollten Sie also Hilfe für kleinere Besorgungen oder etwaige
       Botengänge benötigen, können Sie sich derzeitig an folgende Ansprechpartner wenden. Wenn
       Sie auch Interesse am ehrenamtlichen Bürgerservice haben, wenden Sie sich bitte an den
       Ortsbürgermeister. Im Voraus jetzt schon ein herzliches Dankeschön.

       Bürgerliche ehrenamtliche Unterstützung für kleine Besorgungen und etwaige Botengänge
       Martin Hemmer              0173 / 3473411,       Markus Polke       0176 / 31470970,
       Regina Vatter              06307 / 993666,       Sabine Hübner      0170 / 4974045,
       Iris Sprengard             0176 / 60826759,      Frank Ecker        06307 / 7484,
       Uwe Palm                   0151 / 12324632,      Regina Burkhard    06307 / 7678,
       Christine Feßler           0175 / 1522798

       Auch das DRK des Kreisverbandes Kaiserslautern Land e.V. bietet einen Einkaufsservice an.
       Hierfür können Sie sich an Frau Schmitt Kontakt unter der Rufnummer 06371/921534 oder
       per E-Mail unter m.schmitt@kv-kl-land.drk.de wenden.
Sie können auch lesen